s. W o ch e « s l L t r für Offenburg Lahr. Nro. S a m - a g, den 48 . 1A Juni 1817. Mit Großhrrzoglich Badischem allergnädigstem Privilegio. an- ült Ministers - Bekanntmachung. Nach einem Beschluß des hohen Finanz-Ministern vom ly. Juni 1817. Nro. 9785. soll der ausschließliche Saiz- bebitin dem Großherzogthum wiederum an den Meistbietenden im Wege, der öffentlichen Steigerung verpachtet werden, «iD ist zurj Vornahme derselben Monrag den 14. Juli Vormittags 9 Uhr bestimmt.— Die Bedingungen können hei dem Unterzeichneten auf der Mmisterial-Kanz- iey raglrch eingesehen werden, auch ist derselbe beauftragt, auf Verlangen nicht nur Abschrift davon zu ertheilen, sondern auch Bemerkungen der Liebhaber über die Con- tracts-Bedingmigen anznnehmen, um hierauf noch vor der Versteigerung diejenige Rücksicht nehmen zu können, j welche das öffentliche Interesse erlaubt und erfordert. ! Die Steiglustigen werden eingeladen, sich an gedachtem Tag und Stunde auf Großherzvgl. Finanz-Ministerial- Kanzley einzufinden. Karlsruhe, den ro. Juni 1817. Der Kanzlep-Verwalter des Großherzoglichen Finanz-Ministern. Heidenreich. - ! Kreisdirectorial-Bekanntmachungen. lVeordmmgJ Die öffentliche Sicherheit wird durch die oiuckkehr vieler, welche nach Amerika auswandern wollten, und durch die herrschende Roth täglich mehr bedroht. Um diesem Uebel nach Kräften zu steuern, wird verordnt wie folgt: i. Die Nachtwachen müssen in einem jeden Orte auf pünktlichste gehalten werden. 2 . Sie sollen aus tüchtigen und wehrhaften Männern bestehen. 3. Die Bezirksämter haben sich, daß dieses geschehe, durch wiederholte Visi'tattonen zu überzeugen. 4 . Der Ortsvorstand, welchem eine Nachlässigkeit hiebey zur Last fällt, ist das erstemal in eine Strafe von 5, daS zweitenial in eine Strafe von loReichsthalern zu verfallen, ;m Wiederholungsfälle ist hieher Bericht zu erstatten. 5. Eine gleiche Strafe trifft jeden Wirth in den Dörfern , so jenianb bei sich aufnimmt und beherbergt, ohne daß er von seinem Ortsvorgesetzten dieErlaudniß hiezu erhalten hat, welcher, bevor er diese ertheilt, genau die Pässe, wo die Personen Herkommen, und was fie in dem Ort zu thun haben, untersuchen wird. 6. Die abgelegenen Höfe, Wirthshäuser, Mühlen und andere als verdächtig bekannte Orte, sind öfters, und unvermuthet zu visitircn. Das Gesindel, welches dort angetroffen wird, ist nach Vorschrift der Gesetze zu behandeln, so wie diejenige, welche ihm Aufenthalt gestattet haben. 7. Ueber den Erfolg ist von 14 Tagen ja i4 Tagen z» berichten. Offenbnrg, den io. Juni 1817. Das Directorium des Kinzig-Kreises. Frhr. v. Sensburg» sBekanntmachung.t Wegen wiederholten mrbicinlschen Pfuschereien ist der Chirurg Fink, zu Nnßbach, in eine «tägige Gefängntßstrafe und der Wundarzneidiener Christoph Müller, in Urioffen, in eine Strafe von 5 fl. veruttheiit worden. Offenburg den 7. Juni 1817. Das Directorium des Krnzig-KreiseS. Frhr, von Sensburg. V 230 * Kinzig-Kreis. General-Bevö lkeru Bknennung des Amte. g & G e e l e » r a h J, Sur nma X »zahl. Tvtäl^ summe' beiderlei Geschlechts. •e jü« Lutherisch. Katholisch. Resornnrt. Menonisten. Juden. d Seele -Ninmi. Weidl, DJämtl. Weibi. Männl Weibi. Mäiml. Weibi. asämti. Weibi. Muni. Weibi. Haslach . . . 1240 3418 3878 3418 3878 1 Wi Ettenheim. . 3185 832 956 6330 6702 1 2 2 412 40f. 7577 8068 156*5 i750£ Wolfach . . . 1717 969 1069 3830 4122 47 99 5191 9990 ■462c Offenburg . . 3800 1339 1337 7517 8128 18 13 83 95 8957 9573 18530 j!>6SS Appenweier . 1864 1 4711 5211 21 17 4732 5229 9961 m Kork .... 2029 3972 3944 151 132 3 1 4126 4077 8203 m Bischvsssheim. 2058 4454 4534 170 164 3 1 4 10 i4o 129 4771 4838 9603 ■1710 Oberkirch . . 2296 16 6 5913 6238 5.92 9 6244 12173 17823 Lahr..... 3355 5289 5668 2329 2255 6 5 6 70 73 7699 8002 15701 756? Gengenbach . 1871 12 5 5299 5710 5311 5715 11026 -•■127 Summa. . . 23415 16883 17520 39668 42540 13 2 29 31 726 722 57319 '- 60815 118134 l 118,134 118,134 n 116 Lrdmcbrung: ffi9, Vorstehende Uebersicht des Bcvölkerungsstandes im Kinzig-Kreise für das Jahr isi6. wird hiermit zur Kenutuiß deilstül» sVerordnung.^ Bei den immer mehr üherhandnehmen- den Umtrieben des Wuchergeistcs, sowohl in der Nähe als in der Ferne, findet man sich veranlaßt, die rücksichtlich der eiugetretenen Fruchtthenrung bis auf weiters bereits erlassenen einzelnen Verfügungen zur bessern Cinsckärfung tdeils nochmals zu wiederholen, theils «och dahin, wie folgt, zu erweitern. 1) Aller Fruchtverkauf ausser den öffentlichen Märkten ist bis zur nächste» Erndte verbothen. L ine Ausnahme findet statt, wenn ein Frucht-Elgenthümer freywilltg in seiner eigeuen Gemeinde, wo kein Fruchtmarkt besteht, unter obrigkeitlicher Aufsicht, Früchte zum öffentlichen Verkauf für die Einwohner dieser Gemeinde aufstcllt. 2) Gleichwie für den Verkauf der herrschaftlichen und Stiftungs-Vorräthe bereits die geeigneten Anordnungen bestehen, und namentlich durch die hohe Fmanz-Ministc- rial-Verfügung vom 3. b. M. zur Erhöhung der Konkurrenz auf den Märkte» neuerlich sehr vortheilhaft gesorgt worden ist, so kann dabei zur Erreichung desselben Awek- kes eben so wenig umgangen werden, daß auch alle Pri- vatversonen, welche noch Fruchtvorräthe besitzen, den Ueber- schuß über ihren eigenen Bedarf bis zur nächsten Erndte zu Verkauf anssetzen. Da dieses aber nicht der Willkühr allein überlassen werden kann, so sind dieselbe, wie bereu» unter dem 6. d.M. verfügt worden, durch ihre Ortsvorgesetzten dazu bestimmt, und zwar nöthigenfalls ere- || kutwisch anzuhalten. Wo der Vvrrath bedeutend genug » ist, hat die Eintheilung in wöchentlichen Raten bis zur s Erndte zu geschehen, be, geringeren Vorrälhen aber durch j angemessene Erweiterung der Awi,chenräume. Sollte hie- > zu von den Aemtern eine neuerliche Frucht-Aufnahme für i nöthig erachtet werden, so ist solche sogleich, und zwar ; mit möglichster Umsicht und Strenge z» bewirken. 3) Fruchthändler sind von den Markten ausgeschlossen, j Um diese Ausschließung handzuhaben, hat sich >eder Lau- I fer mit einem vom Amt zu vigrenden Zeugnis des Orts- > Vorstandes überfeinen Bedarf aus acht bis vierzehn Tage 1 zu versehen. Sollte der Fall eintreten, daß jemand ans einer sruchtarmen Gegend zum Einkauf des Bedarfs für i mehrere Personen oder Familien zugleich cvmmrttlrt wür- P de, so ist ein gleiches Zeugniß , mit aielchzeitigcr aus- drücklicher Angabe der Anzahl der der Brodfruchte Lenö- - lhigten, und deren Aufenthaltsort erforderlich. Dem Marttschreiber ist ein zuverlässiger Mann beizugebcn, uiu darauf zu ivachen, daß kem Lauf ohne ein solches Zeug- . niß, und über den darin angegebenen Bedarf statt finde, m, Auch ist in dem Markkprvtvkoll nicht bloß der Käufer, sondern auch der Verkäufer anzumerken. : .4) Jedem den Kernhäusern ausser der Marktzcit verkauf- - te Frucht unterliegt der Lvnstskaltv» ; eben so Ci« gegen ; 231 «* lkerurrgs-Tabelle für das Jahr 1816. 7$ «me 1 derlei ^rmahrige *©eelc«= jo»!. Ver- meh- Verwinde- Gebvhrne. Gestorbene. Copu- ltrk. Eingewandert aus dem Ausland. Eingewau- dert aus dem Inland. Ausgewau- dert in das Ausland. Ausgewau- dert in das Inland. Brechts (Jliitnl Weibl. rung. rung. Mlinnl Weibl. Mänm. Weist. Jiamil. Weibi. MäinU. Weibl. srannl. Weisl. Nanui. Weibl. 7296 3360 3829 100 13 120 128 80 87 61 3 1 6 9 9 3 10 9 5615 75® 8184 223 -.171 292 302 199 174 154 5 4 29 24 14 13 29 32 999» 4626 5225 214 196 174 184 132 l4l 88 1 2 3 7 8530 \m 9113 463 35 421 363 231 237 140 155 10 5 '33 35 7 7 54 46 9961 -tüÄ 5170 226 57 227 192 142 91 9 12 l4 14 8203 865 3928 368 58 157 166 95 90 78 12 10 3 3 1 2 . . . 960S ■1710 4736 202 39 190 187 105 198 60 8 6 7 14 4 . 6 11 2173 ti82j 6123, 227 269 268 142 151 139 5 2 15 13 3 4 16 10 5701 756? 7971 416 253 321 334 184 193 142 26 24 T ' 12 19 1026 • '15/ 5628 338 77 223 240 148 159 91 6 8 54 38 . . . 2 13 18 S134 1 60207 2307 999 2394 2364 | 1458 — *v 1570 10.59 50 38 182 172 41 36 154 159 1 116,225 4758 3028 Offenburg, den 31. Mai 1817. Großherz vglich Badisches Direktorium des Kinzig-Kreises. Frhr. v. Sensburg. vdt. Wohnlich. ch ie= üt ar n. u- ch- «« ns ür Iris- !Ü- .m Mi ig- de. er, uft >eo ! i t die Verordnung wieder eingestellte bereits verkaufte Frucht. Das erste Geschäft bei Eröffnung de« Marktes muß feyn, das in das Kornhaus als nicht verkauft eingestellte übrig gebliebene Quantum des letzten Markts mit dem darin vorhandenen Vorrath >,« vergleichen, um sich zu überzeugen, daß in der Zwischenzeit nichts abhanden gekommen ist. ß) Jede sonstige »Übertretung die,er Verordnung, so me auch jede an sich unerlaubte Handmng zur Steigerung der Preise, namen stich, wo einem Verkäufer in dieser Absicht mehr geboten wird, als er verlangie, unterliegt nach der Wichtigkeit des Falls einer Strafe von 10 dis 30 stieichiihaler, und nach Umständen einer noch schärfern Ahndung. 6) Wenn der Wucher sogar auf die künftige Erndte spekuliren sollte, und die Frucht auf den Aeckern verkauft würde, so wird untersagt einen solchen Handel zu proto- kollire». Die Aemter habe» sogleich für die gehörige Bekanntmachung dieser Verfügung zu sorgen, solche öffentlich an- schlagen zu lassen, und auf deren genauen Vollzug nach- drucklainst zu wachen. vssenburq, den io. Juni 1817. Las Direktorium des Kinzig-Kreises. Frhr. ». Sensburg. Amtliche Bekanntmachungen. Bezirks -Amt Lahr. sAuffordernngst Ein Schriftsetzer, Namens Johann Christoph Schlund, von Bavecuty, ist am vorletzten Donnerstag bep Buchdrucker Geiger dahier in Condition getreten. Derselbe lilt an einem bösen Fuß, und konnte daher wenig arbeiten. Letzten Dienstag Vormittags hat er sich aus dem Hause seines Kvstherrn, Schlosser Phiiipp Hecht, entfernt, und ist seitdem nicht mehr zum Vorschein gekommen. Die Entfernung dieses Menschen ist wahrscheinlich nicht absichtlich gescheden, denn er hot sein Wanderbuch und seine wenigen Effecten zurückaciaffen» und sein kranker Fuß erlaubte ihm in' keinem Fall, weit zu gehen. Wahrscheinlich ist ihm daher ein zur Zeit «och unbekannter Unfall begegnet. Es wird hiemir Jedermann, der von diesem Mensche» etwas weiß, aufgesorderk, davon sogleich die Anzeige zu machen. Den Gardisten, Hatschiercn und Eoiizepdie- nern aber wird anbefohlen, über denselben genaue Erkundigung einzuziehen, und was sie deshalb erfahren wögen» sogleich anzuzeigcn. Lahr, den 13. Juni 1817. Großherzogl. Bezirksamt. - Frhr.». Lirbrnsteio. 232 Signalement. Johast Christoph Schlund, Schriftsetzer von Daireuth, 4z Jahre alt, kleine Scatur, rothes blarrernarbigtes Ge- ficht, spitzige Nase, braune Haare, graue Augen. Derselbe trug einen grünen lleberrock, ein Gilet von weiß gestreiftem Sammet, schwarze tuchene Hosen, schwarze Gamaschen, runden Hut, weiffes Halstuch. Der Schuh am rechten Fuß war ausgeschnitten, der linke mit Bändel gebunden SammilicheKleidung war ziemlich abgetragen.. 2.' (Schul-ett-Liquidütionen.k ES werden hiermit alle diejenigen' welche aus irgend einem Rechtögrund Forderungen an nachbenannte in Vermögens-Untersuchung und Ganth gerochene Personen aus der Stadt Lahr zu machen haben, aufgefordert, solche bei Permeldung des gewöhnlichen RechtS-RachcheilS an folgenden Tagen jedesmal Vormittags 8 Uhr vor dem Theilungs-Com- miffariat auf allhiesig Großherzogl. AmtS-Revi- sorat gehörig zu documenkiren und richtig zu stel- len, als: 1) Georg Geßler, Güterfuhrmann, und 2) Christian Biller, Güterfuhrmann, aus Samstag den 5. Juli d. I. Z) Andreas Vieser, Taglöhner, Montag den 7. k. M. 4) Philipp Liddy, Schreinermeister, Dien- Hag den 8. k. M. Lahr, den 3. Juni 1817. Großherzogl. Bezirks-Amt. Frhr. v. Liebenstein. Versteigerungen. i. (Versteigerung.) Montags den 23. dieses des Na.ymuragü um 2 Uhr will der Glafermei- Her Daniel Lorenz auf hiesigem RachhauS für eigen versteigern lassen: 4% Ruthen Haus und Zngehörde an der Spi- Mlgasse. 4'/- Ruthen Haus daselbst, und 10 Ruthen Haus und Zugehörde hinter der Stadt. Lahr, den 13. Juni i«i7. Etadtrarh dahier. 2. (Kircheustuhl-Versteigerung.) In der hiesigen Stiftskirche ist rin vergitterter Famnienstuhl va- eant, welcher Donnerstag den 19, dieses, Vormittags H Uhr auf der Schreibstube des Sttfrs- schaffnerS für erb. und eigenthümlich versteigert werden wird. Liebhaber wollen sich hierzu elnfinden. Lahr, den io. Juni 1817. Glasier. Stadtraths-Bekanntmachungen. 2. sBekanntmachungJ Sowohl wegen persönlicher Sicherheit, als auch wegen verübt werdenden Felddiebstahls, wird von heute an eine besondere Bnrgerwache mit den nöthigen Waffen in und außerhalb der Stadt und den Vorstädten patroulliren. Von den zu dieser Patrouille aufgefordert werdenden Burgern erwartet nian, daß sie ihren Dienst so gut möglich selbst versehen, im unmöglichen Fall aber solchen durch einen andern tüchtigen Alaun versehen lasten werden. Es wird daher Jedermann gewarnt, sich weder Abends nach, noch Morgens vor der Betglvcke in's Feld zu begeben, oder sich darinnen antreffen zu lassen, oder zu gewärtigen, daß jeder, ohne Ansehen der Person, welcher von der Parrouille angetroffen, von derselben arre- tirt, und als Felddieb bestraft werden wird. Lahr, den io, Juni isi7. Stadtrath dahier. Fischer. Frucht-Preise. Tag. Ort. Wai- zen. HaU". SLSiUä* Korn. ©er». Hader. fl. *• fl. !v. fr. fl. fr. fl. kr. Juni Lahr, beste •51 (— — -- — — —- — 10. mittlere J — — — — — — — — geringe - — — — — 34 — — -- 7. Offeb. beste 54 — 48 — 3b — — 17 — mittlere _ — — — — — — — geringe 50 — 44 — _ __ 33 — 15 24 4. Gegenb.bcst mittlere geringe 48 15 40 — — - — 16 48 tHiezu die Beilage Rro. iZ.)