Amtliches Verlmndigungsbtatt für den Kreis Olfenlmrg, sowie für die Bezirksämter und Amtsgerichte Offevbm g und Gengeubach. Erscheint täglich mit Ausnahme Montag?, und kostet vierteljährlich in Ostenburg 1 st., für den Landpostbezirk 1 st. 2 fr., für die übrigen Postbezirke 1 st. 7 kr. GinrückungSgebühr: die gespaltene Garmondzeile oder derm Raum 3 kr. N>o. 36. Offenburg, Samstag den 11. Februar 1871. Palitischt RunLfchsu. Offenburg, 10. Febr. Der „Pr. Staatsanz." gibt aus Anlaß des Abschlusses des Waffenstillstandes folgende Ueberstcht über den Verlaus des deutsch-französischen Kriegs: Der unterm 28. Januar zwischen dem Grafen v. Bismarck und Jules Favre abgeschlossene Waffenstillstand bringt eine gewaltige Kriegsepoche von fast siebenmonatlicher Dauer zu vorläufigem Abschlüsse und regt zu einem Rückblick auf die in derselben vollbrachten großartigen Ei folge der deutschen Heere an. Es lassen sich im Verlaufe dieses Feldzuges drei Perioden unterscheiden, eine erste, welche die Einleitung und die Vorbereitungen zum Kriege umfaßt und vom 16. Juli bis 2. August währt, eine zweite, die den Kampf mit dem kaiserlichen Frankreich bis zur Kapitulation von Sedan in sich schließt und vom 2. August bis zum 2. September reicht, und endlich die dritte, in welcher die Kämpfe der deutschen Heere gegen die Armeen des republikanischen Frankreichs seit der Einsetzung der Regierung der naiionalen Vertheidigung zum Austrage kommen. Die Vorbereitungen zum Kriege von 1870 begannen mit dem 16. Juli, dem Tage, an welchem der Befehl zur Mobilmachung des norddeutschen Kriegsheeres von dem königlichen Bundesfeldherrn erlassen wurde. Es'fallen in diese etwa dreiwöchentliche Periode, eine Zeit der angestrengtesten Thätigkeit, die Rüstungen der Truppen^ die Armirung der westlichen Grenzfestungen, die Transporte aus den Eisenbahnen, die Vereinigungen der Korps und Armeen, die Sicherheilsmaßregeln zum Schutze der Küsten nebst Bildung einer freiwilligen Seewehr und die Einsetzung von fünf General-Gouvernements; ferner gehören in diesen Abschnitt die Organisation der Feldpost, der Feldeisenbahnabtheilungen und die großartigen Maßnahmen zur Pflege der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger. Endlich fallen in diese erste Periode die ersten Vorpostengefechte und Scharmützel zwischen den beiderseitigen Vortruppen, sowie am 2. August der Angriff der Franzosen auf Saarbrücken. Im zweiten Abschnitt des Krieges nimmt der Kampf Die Randfchrift eines Königs. Historische Novelle von Nk. Änt. Niendorf. (Fortsetzung.) Der General stand vor ihm, Bestätigung erwartend, Constanze und die Königin blickten bang fragend in seine Züge. „Deutlicher als sonst, nur zu deutlich," murmelte der Marschall und schüttelte mit dem Kopf, sah dre Schrift an von rechts, von links. „So merkwürdig das ist," rief er, „es heißt nicht anders: Sollen Rädel früher hängen, che ich komme!" — «Jst's möglich?" fuhren die Frauen entsetzt zurück. «Ja, ich begreife es selbst nicht, Majestät", entschuldigte sich Marschall; „aber ich habe in meinem Leben weit undeutlichere Verfügungen des Königs lesen oder vielmehr errathen müssen: Hier wäre nur allein auffällig, daß einmal Rädel mit zwei l und das anderemal mit einem l geschrieben ist. Das ist sonst nicht des Königs > mit dem kaiserlichen Frankreich bis zum Take der Kapitulation von Sedan seinen raschen Verlauf: es kann diese Periode als die der großen Operationen im Felde bezeichnet werden. Die deutschen Heere unter der einheitlichen Oberleitung des königl. Oberfeldherrn ergreifen die Offensive; die Schlachten und Gefechte von Weiffenburg, Wörth, Spicheren, von Courcelles, Vionville und Gravelotte, von Beaumont und Sedan sind es, in denen die beiden kaiserlichen Hauptarmeen unter den Marschällen Bazaine und Mac Mahon nach und nach unterliegen und schließlich dem Kampf im offenen Felde entzogen werden, die eine, indem sie trotz mehrfacher Ausfallgefechte und Durchbruchsversuche in Metz festgehalten, eingeschlosseu und gewissermaßen zur Unthätigkeit gezwungen wurde, die andere, indem sie bei Sedan in Kriegsgefangenschaft gerieth. Die dritte Periode des Krieges umfaßt die Anstrengungen des republikanischen Frankreichs seit der Einsetzung der Negierung der nationalen Vertheidigung. Der Fall der Festung Metz und die Kapiiulation von Paris theilen diese Periode in zwei wesentlich verschiedene Abschnitte: der erstere ist frei von Schiach len im freien Felde und kennzeichnet sich namentlich, da Frankreich zunächst keine Armeen aufzustellen hat, durch die Einschließung und Belagerung zahlreicher fester Plätze, den Vor marsch auf Paris und die Einschließung der stark befestigten Hauptstadt. Straßburg, Metz, Paris und viele andere Festungen geben verschiedenen Theilen der deutschen Heere Gelegenheit, die großen Beschwerden des Belagerungsund Fcstungskrieges geduldig und ausharrend zu ertragen; es fallen in die Zeit bis zum Fall? von Metz die Ausfallgefechte von Noiffeville, Peltre, Mercy le-Haut, bei St. Remy und Woippy. Nach der Kapitulation dieser Festung nahm die Cernirung von Paris das Interesse hauptsächlich in Anspruch. Der Plan d»-s Fein des ging dahin, durch neugebildete Armeen von Süden, Norden und Westen her die Hauptstadt zu entsetzen, während die eingeschlossenen Heere die Cernirungslinie durchbrechen sollten. Dem entsprechend zog die I Armee unter General v. Manteuffel nach dem Norden, die H. Armee Gewohnheit. Siftiren Sie den Befehl, General!" Dieser zuckte mit den Achseln; erhalte bereits seine Meinung, und wenn Marschall für Aufschub war, so schrieb er diesen Vorschlag seiner vermittelnden politischen Stellung bei Hose zu, infolge deren es dieser nicht mit der Königin verderben wollte. Unterdessen waren die Kabinetsräthe Thulemeyer, Podewils und der Minister Viehbahn aufgesucht worden und langten an — alle drei waren Beamte, die vielfältig mit des Königs Handschrift zu thun hatten. Thulemeyer namentlich hatte oft ganz eigenhändige Konzepte des Monarchen, in denen dieser die Grundzüge seiner berühmten Verfassungsurkunde niedergeschriebcn, durcharbeiten müssen. Allein, war es Blendwerk der Hölle? Allen so geübten Handschristlesern starrte klar die von Anfang an gefundene dämonische Lesart entgegen. Die Bedeutung der obern Worte von Haftbruch und der Ramin, die das Verbrechen dem König verrathen, war unzweifelhaft, ebenso unzweifelhaft erschien in diesem Bericht der untere Satz, der Rädeln zum Strang verurlheilte; der dunkle des Feldmarschalls Prinzen Friedrich Karl über Troyes und eine neugebiidete Armee-Abtheilung unter dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin weiter westlich gegen die Loire, während die 111. und die Maas Armee den Ring um die französische Hauptstadt geschloffen hielten. Es lallen in diese Periode mehrere Ausfallgefechte bei Paris, die siegreichen Kämpfe bei Dreux, bei Pasques, bei Amiens, die Schlacht bei Beaune la Rolande, die Tage von Loigny und Artenay und bei Orleans, d-e Gefechte zwischen Beaugency und dem Walde von Marchenoir, bei Bendome, Drouö und Nuits, die Schlachten bei Le Mans und bet St Quentin. Die Niederlagen aller zur Esttsetzung der Hauvtstadt bestimmten Armeen ermöglichten am 27. Dezember den Beginn der Beschießung der Forts vpn Paris, am 5. Januar den der Stadt selbst. Nach einer artilleristischen Thätigkeit von kaum vier Wochen, welche selbst durch den Massenausfall am 19. Jan. nicht unterbrochen werden konnte, wurde am 28. Jan. die Kapitulation der Forts von Paris abgeschlossen. So hat denn in kaum siebenmonatlichem Feldzuge die deutsche Heeresleitung zwei feindliche Armeen in die Kriegsgefangenschaft des eigenen Landes ab- gefüh't, eine dritte vorläufig in der feindlichen Hauptstadt ohne Waffen und Kriegsmaterial kriegsgefangen eingeschloffen und die vierte gezwungen, auf neutralem Gebiete sich interniren zu lassen. Außer diesen großartigen Erfolgen aber hat das Cernirungsheer durch die Erzwingung der Kapitulation der stark befestigten, überreich armirlen Landeshauptstadt mit ihren zwei Millionen Einwohnern und etwa einer halben Million Truppen eine der größten Aufgaben der Kriegführung aller Zeiten gelöst. Wohl nie sind in einem so kurzen Zeiträume so viele, so bedeutende Feldschlachten siegreich geschlagen, eine so lange Reihe von Belagerungen glücklich durch- geführt, so zahlreiche Festungen und fiste Plätze des Feindes genommen, vier große Armem für den weiteren Verlauf des Krieges unfähig gemacht worden. Die Kriegsgeschichte kennt keine Beispiele ähnlicher Leistungen in einem stebenmonatltchen Feldzuge. Antheil des Jünglings an der Katastrophe der letzten Tage that schließlich das Uebrige. Sie lasen einzeln, sie konferirten zusammen, die Sache verblieb, wie sie war. Nur einige verlangten Aufschub und Abwarten, bis der König zurückkehre. Doch dem Kommandanten starrte wieder das, „ehe ich komme" als direkter Widerspruch entgegen; was sollte er sich ein offenbares Zuwiderhandeln gegen den ausdrücklichen Befehl des Königs zu Schulden kommen lassen? So rückte die achte Stunde heran; mit dem Glockenschlag machte endlich der General allem Parlamentlren ein Ende, die Truppen traten herein, um den Leutnant Rädel zum Richtplatz abzuführen. Der Abschied der Liebenden war erschütternd, selbst die vom Eisen des Dienstes gehärteten Soldatengemüther mußten sich wenden und Manchem rann die Thräne über die Wange, die dort eine seit Jahren ungewohnte Bahn lief. (Fortsetzung folgt.) 142 Vom Kriegsschauplatz. — Zu den letzten Kämpfen zwischen den Ga- ribaldianern und Pommern bei Dijon ist noch zu bemerken, daß, wie die N. Stettin. Z. aus einer Reihe von Feldpostbriefen darthut, vor Dijon nur zwei pommersche Regimenter, das 21. und 61., zur Beschäftigung Garibaldi's zurückgeblieben waren. Da nach der eigenen Angabe der Karibaloianer ihr Korps in dieser Stadt 40,000 Mann stark war, so ergibt sich, daß in den Kämpfen um Dijon eine einzige Brigade von höchstens 6000 Mann dieser feindlichen Uebermacht Stand hielt und sie der er haltenen Weisung gemäß für eine Mitwirkung mit den Bourbaki'schen Hauptmasten vollständig lahm legte. Wie wohl dies den beiden wackeren Regimentern auf diesem schwierigen Posten ge lungen, beweisen trotz aller Ruhmredigkeit franz. Berichte die vom Feinde selbst eingestandencn unverhältnißmäßig großen Verluste. — Ueber den Verlust der Fahne des 61. Regiments erfährt man durch eine Todesanzeige in der Nordd. A. Z , daß im Sturme auf ein stark besetztes Gehöft hart vor den Mauern von Dijon Sek.- Licut. Schultze mit der Fahne in der Hand und nach ihm der Sek.-Lieut. und Adjutant des 2. Bat. v. Putlkammer, die Fahne ergreifend und dem Feind entaegenstürmend, gefallen sind. — Vor Paris, 2. Fibr. Aeußerst unterhaltend ist es, rm Holz von Vincennes spazieren zu reiten. Jeder einzelne Posten der Linie, ganz besonders, wenn er den gefürchteten „blauen Teufeln" (Bayern) angehört, wird umringt, umdrängt, mit kindischer Neugierde von allen Seiten betrachtet und mit einem Schwall von Fragen überschüttet. Man wird als eine Art von Wunderihier betrachtet und es ist fast, als ob sie sich wunderten, daß die Prussiens auch wie andere M nschen aussehen. Ganz besondere Sensation erregen unsere wohlgenährten Pserde. tzuel beau cheval! Dieser Ausruf folgt dem Reiter auf Schritt und Tritt, und man fühlls dem Ton an, daß dabei mehr an die Appetit- lichkeit, als an die plastische Schönheit des edlen Thieres gedacht wird. — Während man vielfach fröhlichen Gruppen begegnet, die vom Hunger noch nicht zu sehr angegriffen scheinen, fehlt es, zumal wenn man über die Demarkationslinie hinaus sich Paris nähert, nicht an elenden Hungergestalten, die ein düsteres Bild von der Noth geben, die in Paris, namentlich unter der weiblichen Bevölkerung geherrscht haben muß und natürlich noch jetzt herrsch!, bis es möglich fein wird, so viel Proviant zuzuführrn, daß dem äußersten Elend gesteuert wird. — Was den Eindruck betrifft, den die Konvention auf die stolzen Pariser gemacht hak, so erscheint es uns, bei unfern Anschauungen von militärischer Ehre, eigenthümlich, daß sie sich bitter da-über beklagen, daß die Forts so klang- und sanglos ihren „looatairv" gewechselt haben, und daß Bisma cks Zartgefühl ihnen das Schauspiel einer recht feierlichen Waffenablegung erspart hat. Am Ende greifen sie noch mit beiden Händen nach dem Einzug der Deutschen in Paris, und wür den, da sie dies Schauspiel nicht gerne missen wollen, einen Mangel an Achtung darin sehen, wenn wir ihre Stadt gar nicht beträten. Telegraphische Nachrichlm. Brrsaillks. 18. Jan. 1871, 9 Uhr 56 Min. Nachm. Generallieutenant v. Glü m er, Frah'er Mit treuester Theilnahme habe ich die rühmlichen Gesechtstaqe der Division im Geist ve> folgt, und beglückwünsche Sie und meine tapferen Landsleute zu dem großen Erfolge, den Sie halfen herbeisührcn. Ich sehe Ihren Vorschlägen für Auszeichnungen der hervorragendsten Dienste entgegen und grüße Sie alle kameradschaftlich. Friedrich, Großherzog von Baden. BourogNk. 8. Febr. Die in Felsen erbauten detach,rlen Forts Haute Perche und Basse Perche wurden heute genommen, wozu die Laufgräben theilweise in die Felsen gesprengt werden mußten, und bei jetzigem Thauwetter unter Wasser standen. — v. T reskow. Wilhelmshähe, 8. Febr. Napoleon hat anläßlich der Wahlen eine Proklamation an das französische Volk erlaffen. Paris, 6. Febr. Durch Regierungserlaß ist die Auflösung derjenigen mobilistrtcn Nationalgarden verfügt worden, welche als Pariser Regimenter bezeichnet wurden. Bordeaux, 7. Febr. Der Präfekt des Departements Gironde erließ eine Proklamation, in welcher er die Bevölkerung ermahnt, den Charakter der öffentlichen Kundgebungen und den gu(en Ruf der Versammlung nicht kompro- mittiren zu lassen durch Leute, die in Bordeaux und auch bei der demokratischen Partei völlig unbekannt und daher verdächtig seien. Der Präfekt empfahl der Bevölkerung, aus den Wahz len Vortheil für die Republik zu ziehen; ganz besonders muffe man den Leuten mißtrauen, die von einer doch unmöglichen Wohlfahrt sprechen. Bordeaux, 7. Febr'. Zufolge Aufforderung der hier eingetrofienen Negierungsmitglieder aus Paris erließ der Generaldirektor der Telegraphen an die Präfekten folgende telegraphische amtliche Millheilung: Ein Dekret vom 6. Febr. aus Paris erklärt das aus Bordeaux unterm 31. Jan. erlassene Wahldekret, welches Wählern Beschränkungen au'erlegie und gewisse Kategorien von Bürgern mit Nichlwäh.barkeit belegt, welche nach dem Parifer Wahldekret wählbar sind, für null und nichtig Diese Beschränkungen sind unvereinbar mit der Freiheit des allgemeinen Stimmrechts. Das Wahldekret der Pariser Negierung bleibt unversehrt aufrecht. Lyon, 6. Febr. Das von den Preußen gestern besetzte Lons le Saulnier liegt 20 Std. südwestlich von Besanpon, ungefähr ebensoweit südöstlich von Dijon, noch 30 Std. von Lyon; in Bourg, Mitte zwischen Lons leSaulni-r und Lyon, soll sich Garibaldi mit seinem Stab befinden. — Bon der Schweizer Grenze, 2. Fehr. Von Besarym kommeii feil dem 1 o. keine Zeitungen und Korrespondenzen mehr in Pruntrut an. Es h ißt. die Stadt sei von den Preußen blokirt, welche ihre Batterien auf der die Stadt und die Cttavelle beh-rrschenden Reüoule Chapelle des Buir ausgepflanzt haben. Bern. Die Kriegekasse der Armee, welche in Fleui ier dem schweiz. Generalstab überantwortet worden, ist gestern Abend (7.) unter Eskorte in Bern eingetroffen. Bei de- U bergabe hat sich ein Bestand von etwa 1,500,000 Frks. erzeigt. Die Kasse liegt nun in Verwahrung der Bun- desk.iffaverwultnng. Wien. 7. F br. Die Wiener Zeitungen enthalten ein kaiserliches Handschreiben an Polocki, in welchem den übrigen Munstern bei Enthebung von ihren Ministerposten die volle Anerkennung für ihre geleisteten Dienste ausgesprochen wird. Das Handschreiben an Hohenwart bezüglich der Kabinetsneubildung sagt: Auf dem Boren der gegebenen Verfassung stehend, ckann mich die Erfolglosigkeit der bisherigen Bemühungen, alle meine t,euen Völker dieser Reichshälste zu gemeinsamer Verfaffunzslhäligkeil zu vereinigen, nichi wankend machen in der Uederzeugung, daß es einem über den Parteien stehenden Ministerium gelingen wird, im Wege sorgfältiger Beachtung der verschiedenen Interessen diese Ausgaben zur festen Begründung der Macht und der Wohlfahrt des Reichs der ersehnten Lösung znznfnhren. Wien, 7. Febr. Das neue Kabinet legt in der Auusreitung das Programm der Regierung dar. Dasselbe steht auf dem Boden der Verfassung und wird Versöhnung, namentlich durch volle Ausführung der Slaatsgru dgesctze, besonders des Art. 19 der Verfassung, anstreben und den einzelnen Ländern die mit der Reichs- einheit vereinbare Willensfreiheit zuwenden, direkte Wahlen und Ausdehnung des aktiven Wahlrechls vorschlagen, aber nimmermehr größere Kompromisse mit dem Separatismus auf Kosten von unentbehrlichen Attributen der StaakSeinheit abschließen. Wik», 8. Febr. Die „Wien. Z." veröffentlicht em kaiserliches Handschreiben an den Justizminister, welches eine vollständige Amnestie für Preß- und politische Vergehen bis einschl. 7. Februar ausspricht. Florenz, 9. Febr. Die Deputirtenkammer nahm den Artikel 3 des Garantiegesetzes an, welcher dem Papste die Ehrenrechte eines Herrschers u. das Recht, Garden jzu halten, einräumt. Vermischte Nachrichten. — Karlsruhe, 10 Febr. Durch höhste Befehle Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 1. und 4. d. M. wurden der cha- rakterisirle Major Robert Kl über vom Armeekorps und der Rittmeister Julius Freiherr von Seebach vom Armeekorps auf Kriegsdauer reakti- virt und dem Gouvernement der Festung Rastatt zur Verfügung gestellt, Hauptmann 2. Klaffe und Batteriechef Ernst Freiherr von Böcklin vom Feld-Artillerie- Regiment auf unterthänigstes Ansuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand versetzt. (K. Z.) — Z »r Belohnung für diejenigen Mannschaften, welche sich bei Eroberung feindlicher Fahnen vorzugsweise auszeichnen, würbe zu Anfang des Feldzuges von einem Ungenannten der Preis von 100 Thalern für eine jede Fahne ausgesetzt und nunmehr für die kürzlich statt- gehable Eroberung zweier Fahnen die Summe von 200 Thalern Unterzeichnetem Kriegsmini- ster eingesendet. Das Kriegsministerium hat bereits die erforderlichen Schritte zur Erhebung der betreffenden Namen gethan und spricht dem patriotischen Geber hiermit seinen Dank aus. Karlsruhe, den 4. Februar 1871. Kriegsministerium. v. Beyer. (Bad. Ehr.) — Karlsruhe, 9. Febr. Der Oberbürgermeister Lauter erläßt folgende Aufforderung: Veranlaßt durch die Städte Lahr und Offenburg, welche eine rein badische Ehrengabe für den heldenmüthigen General von Werder erstreben, und deßhalb das einheitliche Zusammenwirken der badischen Sammelorte wünschen, erlaube ich mir, an die übrigen Slädte, welche ein Vorgehen in diesem Sinne für geeignet halten, das ergebenste Ersuchen zu richten, ihre Ansicht in dieser Angelegenheit bald gesälligst eingehend kund zu geben. * Ottenburg, 10. Febr. Heute früh zwischen V» — Va 6 Uhr wurde hier eine ungefähr 10 Sekunden andauernde Erderschütterung verspürt. — In Baden wurde in einer Versammlung der Vertrauensmänner des 8. Reichstags- Wahlbezirks (Baden, Bühl, Achern und Rastatt) mit fast einstimmiger Mehrheit Hr. Oberschulraths Direktor Renck, bisheriger Landtagsabgeordneter, als Bewerber für diesen Bezirk vorgeschlagen. — Müllheim , 5. Febr. (F. I.) In einer heute hier abgehaltenen Wahlversammlung wurde als Kandidat für den Reichstag Freiherr Franz v. Rogg-nbach aufgestellt. Der Kampf vor Belfort am 15—17. Januar. Ich sah ein mächtiges Wogen, Ein Meer mit schrecklichem Schwall, Das kam aus dem Süden gezogen, Uns drohend mit feindlichem Prall. Drin wogen der Zorn und die Rache, Die höllische Lust und die Wuth; Drin wälzt sich ein gräulicher Drache, Speit Feuer und gräßliche Glut. Lieb Vaterland will überschwemmen Das Meer mit der schrecklichen Brut: Wer wird uns das Ungetbüm hemmen, Zerbrechen die feindliche Wulh? Da sieh, aus den Leibern der Söhne Sich baut ein lebendiger Wall, Dran bricht sich mit Schreckensgestöhne Das Meer mit dem feindlichen Prall. Zurück muß im Strome sich stauen Wild schnaubend das Ungethüm, Im eigenen Blute zu schauen, Sich wälzend mit Ungestüm. Dank, ewigen Dank jenen Helden, Den Preußen und Badnern zumal, Die kühn sich als Mauer hinstellten, Dran brach sich der feindliche Strahl. Einst sagen in spätesten Zeiten Die Enkel im Heiligthum: Das war einst vor Belfort das Streiten Der Helden mit herrlichem Ruhm. 143 Amtliche Verkündigungen. Die Blatternkrankheit betreffend. Gengenbach. Nro. 1001. An die Bürgermeisterämter: Für den außerordentlichen Fall, daß ein an den Blattern Erkrankter stirbt und beerdigt werden sollte, ohne daß einer der Herren Aerzte in Folge ihrer Ueberhäufmig mit Geschäften besondere Anordnungen getroffen hat, so ist die Vorschrift iu Nro. 12 des Verordnungsblattes 1844 zu beobachten. Gengenbach, den 6. Februar 1871. Großherzogliches Bezirksamt. Rieder. De» Vollzug des Fischereigesetzes betreffend. Beschluß. Nro. 850. An die Bürgermeisterämter und den Stabhalter: / Da-nach der landesherrlichen Verordnung vom 9. d. M. im Ges.- und Verordnungsblatt l c 71 S. 15 das Fischereigesetz schon mit dem | 15. d. M. in Wirksamkeit tritt so sind die maßgebenden Vorschriften ,auf ortsübliche Weise zu verkünden, und, daß dies geschehen, anher anzuzeigen. 3 Die Fischerkarten, welche die Bürgermeisterämter nach Art. 10 des Gesetzes auf die Dauer von vier Wochen ausstellen können, werden von den Untererhebern um 3 kr. das Stück bezogen. Ferner wird den Ortsvorgesetzlen die Instruction vom 11. d. M. durch die Post zukommen, um, so weit es sie angeht, darnach zu verfahren. Ueber die ausgestellten Fischerkarten ist ein Verzeichniß nach dem Formular aus S. 4 der Instruction zu führen. Gengenbach, den 1. Februar 1871. Grobherzogliches Bezirksamt. Rieder. Den Vollzug des Fischereigesetzes betreffend. Nro. 1554. Die Bürgermeisterämter des Bezirks werden benachrichtigt, daß eine Instruction des Großh. Handelsministeriums zum Vollzug des Fischereigesetzes vom 3. März 1870 und bei Ausführung der Vollzugsverordnung dazu vom 11. v. M. denselben zugehen wird, um sich darnach zu achten. Nach landesherrlicher Verordnung vom 9. v. M. tritt das Fischereigesetz vom 15. d. M. an in Wirksamkeit, was unter Abdruck der Bestimmungen der Artikel 4 —14 und 17 des Gesetzes und der §§ 15—26, 28—31 der Vollzugsverordnung hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Offenburg, den 8. Februar 1871. Großherzogliches Bezirksamt. M o n t f o r t. Abschriften. Art. 4. Es ist verboten, in Fischwasser L-toffe von solcher Beschaffenheit und in solchen Mengen einzuwersen, cinzuleiten oder einfließen zu lassen, daß dadurch die Fische beschädigt werden können. Bei überwiegendem Interesse der Landwirthschaft oder der Industrie kann das Einwerfen oder Einleiten solcher Stoffe in Fischwasser unter Anordnung der geeigneten Maßregeln, welche den möglichen Schaden für Fische auf das thunlich kleine Maß beschränken, von der Verwaltungsbehörde gestattet werden. Wenn bereits bestehende Ableitungen aus landwirthschaftlichen oder gewerblichen Anlagen sich in erheblichem Maße für die Fische schädlich zeigen, so kann dem Inhaber der Anlage im Verwaltungswege die Auflage gemacht werden, solche Vorkehrungen zu treffen, welche geeignet sind, den Schaden zu heben, oder doch thunlichst zu verringern, und zwar: a) auf seine eigenen Kosten, wenn der Schaden lediglich Folge seines Geschäftsbetriebs ist und der nöthige Aufwand nicht außer billigem Verhältnisse zur Einiräglichkeit des landwirthschacklichen oder gewerblichen Unternehmens steht; b) gegen vollen, von den Fischereiberechtigten zu leistenden Ersatz, wenn der Schaden für die Fische in Folge späteren Hinzutritts neuer, von dem Betriebe der Anlage unabhängiger äußerer Umstände entstanden ist. Art. 5. Es ist verboten, den in einem Wasser befindlichen Fischlaich und die Brut wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen, auch die Fische und den Laich in Hege- und Laichplätzen, welche als solche besonders bezeichnet und unter polizeilichen Schutz gestellt sind, in einer, die Fortpflanzung gefährdenden Weise zu stören. Insbesondere hat an solchen Hege- und Laichplätzen während der Laichzeit vorherrschenden Fischgattung das Holzhauen und die Vornahme von Bauten^am Ufer, dringende Fälle ausgenommen, sowie das Mähen von Schilf und Gras und das Sammeln und Ausführen von Steinen, Sand und Schlamm im Wasser, sowie der Froschfaug zu unterbleiben. Art. 6. Den Besitzern von zahmen Enten und Gänsen ist untersagt, solche in Hege- und Laichplätze der Fische (Art. 5) zuzulassen. Art. 7. Dem Fischereiberechtigten ist gestattet, Fischotter, Fischreiher und andere,' den Fischen schädliche Thiere, welche sich an oder in ihren Fischwafsern aufhalten, zu fangen oder ohne Anwendung eines Schießgewehrs zu tödten. Das in ihre Gewalt gelangte Wild ist binnen 24 Stunden an den Jagdberechtigten abzuliefern. Art. 8. Der Fischfang darf nicht in einer Art betrieben werden, welche der Erhaltung des Fischbestandes nachtheilig ist. Die Benützung eines für die Fische giftigen Köders, sowie das vollständige Abschlagen oder Ablassen natürlicher oder künstlicher Wasserläufe behufs des Fischfangs ist verboten. Wird das Abschlagen oder Ablassen von Wasserläufen zu andern Zwecken beabsichtigt, so ist der Polizeibehörde rechtzeitig die Anzeige zu machen, welche den Fischereiberechtigten oder dessen Stellvertreter (Pächter) davon zu benachrichtigen hat. Art. 9 Im Wege der Verordnung oder der bezirkspolizeilichen Vorschrift wird, vorbeha tlich der im Interesse der künstlichen Fischzucht und der Hege der Fische erforderlichen Ausnahmen, festgestellt: 1) welche Fische mit Rücksicht auf deren Blaß oder Gewicht nicht gefangen werden dürfen, 2) zu welchen Tages- und Jahreszeiten der Fang der verschiedenen Fischgattungen verboten ist, _ 3) welche «rten von Netzen, Gerüchen und sonstigen Verrichtungen zum Fischfänge untersagt sind. Gelangen Fische, deren Fang mit Rücksicht auf ihr Blaß oder Gewicht überhaupt, und Fische, deren Fang zu einer bestimmten Zeit verboten ist, in die Gewalt des Fischers, so sind dieselben sofort wieder ins Wasser zu setzen. Art. 10. Niemand darf Fische fangen, ohne mit r irrer, seine Berechtigung und deren Umfang beurkundeten Fischerkarte versehen zu sein. Ausnahmen für bestimmte Gewässer kann das Handelsministerium nach Vernehmung des Bezirksraths gestatten. Der Inhaber einer Fischerkarte muß dieselbe bei Ausübung d'er Fischerei stets mit sich führen und auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorweisen. Die Fischerkarten lauten auf die Person, welche ihre eigenhändige Unterschrift beizusetzen hat, auf bestimmt zu bezeichnende Fischwasser und auf bestimmte Zeit höchstens bis zum Schluffe des Kalenderjahrs. Die Fischerkarlen werden auf den Nachweis der Berechtigung oder der Zustimmung der Berechtigten von der Bezirkspolizeibehörde, ausnahmsweise aber für die Dauer bis zu vier Wochen und für eine Ge narkung, von der Ortspolizechehörde dieser Gemarkung ausgestellt. Das beim Fischen in Anwesenheit des Inhabers einer Fischerkarte beschäftigte Hilfspersonal bedarf keiner Fischerkarle. Für Ausstellung einer Fischerkarte durch die Bezirkspolizcibehörde ist eine Stempelgebühr von 15 Kreuzern, für die durch die Ortspolizeibe- hörde, an diese, eine Gebühr in gleichem Betrage zu entrichten. Art. 11. Die Fischerkarte kann verweigert, beziehungsweise entzogen werden: 1) Jedem, der wegen Wilderei oder Jagdfrevel, wegen Beschädigung von Wasserbauten, Fischerei-Anstalten und Vorrichtungen, oder wegen Einschwärzung von Waareu in den letzten fünf Jahren zu einer Strafe von mindestens vier Wochen Gefängniß verurtheilt worden ist; 2) Jedem, der in den letzten fünf Jahren wegen Zuwiderhandlungen gegen fischereipolizeiliche Vorschriften mit Gefängnißstrafe oder wegen Fischdiebstahls oder Fischereifrevels bestraft worden ist. Art. 12. Fische, deren Fang unter einem bestimmten Maaße oder Gewichte überhaupt, oder deren Fang zu einer bestimmten Zeit verboten ist, dürfen im ersten Falle nicht unter diesem Maaße und Gewichte, im anderen Falle nicht in dieser Zeit feilgeboten und verkauft werden. Unter den gleichen Voraussetzungen ist auch die Verabreichung solcher Fische in Wirlhschaften verboten. Im Verordnungswege kann auch der Transport bestimmter Fischgattungen innerhalb der Schonungszeiten verboten werden. Beim Feilbieten und Verkaufe von Fischen, welche aus Wassern herrühren, auf die das zeitliche Verbot (Artikel 9, Ziffer 2) sich nicht erstreckt, muß auf Verlangen ein glaubwürdiger Ursprungsschein vorgewiesen werden. Im Interesse der künstlichen Fischzucht kann die zuständige Verwaltungsbehörde unter den geeigneten Controlmaßregeln Ausnahmen von obigen Vorschriften gestatten. (Fortsetzung folgt.) 144 11 Mi ■!;. K: !•: i i'lin ft! i|! i ir ; t Bekanntmachuuge«. Für Evstkommßrnikanten empfehle schönes schwarzes Tuch von fl. 1. 30. an per Elle, sowie eine schöne Auswahl in Halbtuch und Buckskins zu den billigsten Preisen. 332 . 2 . 1 . Adolf Schmidt, Zeugleweberei, Offenburg, Hauptstraße. Holzversteigerung. 356.2.2. Aus den Ltiftswaldungen Hohberg und Mönchswald werden Donnerstag den 16. 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Geld auszuleihen. 350.3.3. fl. 700 Verwaltungsgelder hat sogleich auszulerhen Friedrich Borho in Offenburq. besteht vorläufig aus folgenden Zeitungen: 1) Das n>ue Matt, 2) Globus, 3) Deutsche Blätter, 4) Fliegende Blätter, 5) Aus allen Welttheilen, 6) Jllustrirte Zeitung, Trube's Journalleftzirkel 7) Europa. 8) Hausfreund, 9) Romanzeitung, 10) Im neuen Reich, 11) Sonntagsblatt (Berlin), 12) Westermann's Monatshefte. Preis pr. Monat pränum. 24 kr., Lesefrist 8 Tage. Wechsel jeden Mittwoch. Die verehrlichen Abonnenten werden ersucht, die Mappen Vormittags pünktlich zum Abholen bereit zu halten. Hochachtend Offenbnrg. ' Joh. Trübe. 371.21. Um den Bedürfnissen des Publikums zu genügen, haben wir uns veranlasst gesehen vom 1 Januar 1871 ab neben unserer bereits bestehenden Annoncen-Expedition Hamburg, Lübeck, Köln, Berlin, Leipzig, Dresden, Wien, Prag, Breslau, Stuttgart, Basel, Zürich, Genf, Lausanne, St. Gallen, auch in München & Nürnberg unter gleicher Firma Filialen zu errichten. Das freundliche Wohlwollen, welches uns seither in so reichem Maase zu Theil geworden ist, darf uns zu der Hoffnung berechtigen, solches auch auf diese beiden neuen Etablissements übertragen zu sehen. Unser stetes Bestreben wird es sein, das Publikum auf das Billigste und Prompteste zu bedienen. Hochachtungsvoll Ha äsen stein «fc Vogler. Offenburg. Ausverkauf von Ellenwaaren. Ich beabsichtige den ganz-j licken Ausverkauf meines El- lenwaareulagers, und um dieses > schnellst möglich zu bewerkstelligen, werde ich alle diese Artikel, dies noch in reichlicher Auswahl vorhanden sind, zu bedeutend herab-1 gefetzten Preisen abgeben. 362.2.1. «U. J. Castell. 374. Bierbrauer Mareis hier hat Milch zu verkaufen. Restauration Nerlirrger. Heute Abend Schweimknöchelchen mit Sauerkraut. 370. Zeugnist. 363. Dem Herrn Hotelbesitzer Georg Schmi- der am Bahnhof zu Hausach wird hiemit auf Verlangen wahrheitsgemäß bezeugt, daß gegenwärtig Niemand von dessen Hausangehörigen mit den Blattern behaftet ist, und kann ich mit Vergnügen hinzufügen, daß ich wegen angeblicher Verheimlichung der Krankheit nicht bestraft worden bin, wie ein böses Gerücht es gerne verbreiten möchte. Wolsach, den 8. Febr. 1871. Herr manu r Assistenzarzt. Danksagung. 375. Für die zahlreiche Begleitung der irdischen Hülle unseres lieben Vaters, Schwiegervaters und Großvaters C. Friedrich Kölblin, Revident, zum Grabe, sprechen wir den innigsten Dank aus. Offenburg, den 4. Febr. 1871. Die trauernden Hinterbliebenen. Wohnungsvermiethung. 372.3.1. Eine Wohnung mit 2 Zimmern, Küche und Zugehörde ist wegen Versetzung sogleich zu vermielhen Langestraße Nr. 391. Baunrwoüzeugle in den neuesten, prachtvollsten Dessins wurden diesen Winter in meiner Handweberei in großer Auswahl angefertigt und kann solche als dauerhaft und ächtfarbig zu verschiedenen, sehr billigen Preisen aufs beste empfehlen. Adolf Schmidt, Zeugteweberei, Offenburg, Hauptstraße. 333.2.1. Für die Redaction verantwortlich A. R eisf. — Druck und Verlag von A. Reiff nnd Com» llli u pi - - . . .. >>> W>DMM»«»^»«»»«WIWWWWWWHWWW>M>»>WWW»^,