Amtliches VertmMgungsbtatt für den Kreis Osfenburg, sowie für die Bezirksämter u«d Amtsgerichte Offenbur g und Gengenbach. Erscheint täglich mit SuSnahme Montags, und kostet vierteljährlich in Offenburg 1 fl., für den Landpostbezirk 1 fl. 2 kr., für die übrigen Pastbezirke 1 fl. 7 kr. EinrückungSgebühr: die gespaüene Garmondzeile oder deren Raum 3 kr. Nro. 34. Offenburg, Donnerstag den 10. Februar 1870. Politische Rundschau. Osfenburg, 9. Febr. Es konnte nicht fehlen, daß die Verhandlungen in den beiden Landtagshäusern zu München auch die Aufmerksamkeit des Auslandes erregten, und so hat denn die Revue des deux Mondes auch einen Artikel gebracht, wornach die Verträge zwischen Preußen und hen Südstaaten in jedem besonderen Falle zuerst eine Frage ihrer Anwendbarkeit Hervorrufen müßten; wie denn auch, als die Luxemburger Geschichte eine gefährliche Wendung zu nehmen drahte, Preußen, nach der Aussage v. Varnbülers in der württembergischen Kammer, bei den Südstaaten diese Frage gestellt habe. Dem tritt aber die „Nordd. Allg. Zeitung" an der Hand des Wortlautes der Verträge ganz entschieden entgegen, und war wohl auch jene Anfrage Preußens bei den Südstaaten etwas anders ge>tellt. — Die Debatten in München dauern immer noch fort. Indessen wird gemeldet, der Fürst Hohenlohe habe wiederholt seine Entlassung gefordert und schon sei der bayrische Gesandte in Berlin als sein Nachfolger bezeichnet; was Wahres daran, bleibt abzuwartcn. Der Referent Jörg soll sogar eine Anspielung gemacht haben, daß man bei näherer Verbindung Bayerns mit dem Nordbund die Civilliste des Königs streichen müsse; noch schöner, daß das Organ des Cardinals Antonelli, das Giornale di Roma, die Haltung der bayrischen Patrioten vorgezeichnet hat! Den bayrischen Protestanten gehen bei dieser Gelegenheit auch die Augen auf, und sie protestiren gegen die Haltung ihres Ober- konsistorialpräsidenten v. Harleß, welcher die schroffe Adresse der Reichsräthe verfaßte und vertheidigte, deren Annahme der König verweigerte. Der Stiftsprobst Döllinger, der auch gegen die Annahme dieser Adreffe sprach, empfängt von allen Seiten Beistimwung katholischer Universitätslehrer zu seiner muthigen Erklärung gegen die päpstliche Unfehlbarkeit; daß die jesuitischen Blätter dagegen Feuer speien, läßt sich denken. — In Dresden ist zwar das Ministerium des Auswärtigen und das Gesandtenwesen nochmals angenommen, die Regierung zugleich aber angewiesen worden, auf die Beseitigung jeder Sondervertretung der Bundesmitglieder im Ausland hinzuwirken; die Regierung, meinte der Minister v. Friesen, werde bei den hochgehenden Wogen der Parteileidenschaft nicht sobald wieder einen Antrag wie auf Errichtung des Bundesoberhandelsgerichts stellen, und daraus habe sich die bekannte Stelle der Thronrede bezogen. Die Bevölkerung von Dresden soll viel mehr Interesse für den neuen Theaterbau als für Politik zeigen. — Den württembergischen Demokraten wird neuerdings, und zwar mit Recht, gehörig unter die Nase gerieben, daß bei uns in Baden ihnen nichts recht ist, während sie doch noch lebenslängliche Bürgermeister und die größte Bevormundung im Gemeindehaushalt haben. Kehrt zuerst vor eurer Thüre. — Nach der Triester Zeitung soll der Kampf zwischen Aegypten u. der Pforte alsbald ausbrechen (?). Karlsruhe, 5. Febr. 51. öffentliche Sitzung der zweiten Kammer. (Schluß.) Die Tagesordnung führt zur Erstattung von Petitionsberichten. Bitte des M. Walliser von Winden, die Frei- gebung der Advokatur betr. Huffschmid berichtet, daß der Bittsteller über die hohen Kosten der Anwälte klage und daß es Jedem gestattet sein solle, als Anwalt vor dem Amtsrichter aufzutreten. Die Kommission beantragt Tagesordnung, da die Winkeladvokatur nicht befördert und auch nicht ein einzelner Paragraph der Prozeßordnung für sich abgeändert werden könne. Lenz bemerkt, daß von den Amtsrichtern oft die Parteien genöthigt würden, Anwälte zu nehmen. Obkircher erwidert, daß solche Fälle der Behörde bekannt gegeben werden sollten, da dies nicht zulässig sei. Gerbel behauptet, der Amtsrichter sei bei verwickelten Fällen oft genöthigt, den Parteien den Rath zu ertheilen, sich eines Anwalts zu bedienen. Huffschmid: Die richtige Einleitung eines Prozesses wird in vielen Fällen nur durch einen Anwalt geschehen können. Tagesordnung wird angenommen. Bitte der Angestellten der Civilverwaltung, die anderweitige Regelung ihrer Anstellungsund Penstonsverhältnisse betr. Rotteck berichtet, daß zwei Petitionen eingekommen sind; die eine, von einer Minderzahl herrührend, erhebt sehr hohe Ansprüche. Die zweite Eingabe geht von der Mehrzahl der Angestellten aus und erhebt mäßigere Ansprüche. Sie begehrt, daß das Gesetz vom 28. August 1835 abgeändert, und den Angestellten nach 10- jähriger Dienstzeit das Recht auf Pension gewährt, daß die Pension mit den Dienstjahren erhöht, und bei eintretender Dienstunfähigkeit auch vor 10 Jahren gewährt werde; auch die Dienstzeit vor der Anstellung soll berücksichtigt werden. Die Zahl dieser Diener, bemerkt der Berichterstatter, ist sehr groß (6115 Personen). Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Pension; diese kann ihnen gereicht werden, wenn ihre Dienstverhältnisse es möglich machen; sie besteht in der Hälfte des Diensteinkommens, mindestens in 150 fl., in der Regel nur, wenn der Diener mindestens zehn Jahre im Amt gewesen ist. Dabei kommt auch die frühere Militärdienstzeit in Betracht. Später ist bestimmt worden, daß die Pension 400 fl. nicht übersteigen soll. Nach Ansicht der Kommission liegen keine hinreichenden Gründe zur gesetzlichen Aen- dernng vor. Die Petenten vergessen, daß ste nicht in die Klaffe der Staatsdiener gehören und keine besondere Vorbereitungsstudien für ihr Amt gemacht haben. Sie gehören meistens einem solchen Stande an, bei dem der Grundsatz der unbeschränkten Entlaßbarkeit nicht zu entbehren ist, weßhalb ein Rechtsanspruch auf Pensioni- rung nicht zulässig ist. Doch kann in der Weise geholfen werden, daß bei einem Dienstalter von 15 Jahren die Pension ansteigen kann, daß der Wittwenkasse der Zivilstaatsdiener ein Staatszuschuß gegeben wird, daß das Maximum der Pension nicht auf 400 fl. gestellt, und eine Klas- seneintheilung dieser Diener vorgenommen wird. Antrag: Die zweite Petition vom 23. Oktober 1869 dem Großh. Staatsministerium zur Kennt- nißnahme zu überweisen und über die erste vom 9. Okt. 1869 zur Tagesordnung überzugehen. Der Präsident des Finanzministeriums: Die Regierung hat gegen den Antrag der Kommis- Hexeq und Hexcnprozesse. (Fortsetzung.) Diese Bulle, in der, wie man sieht, Ketzerei und Hexerei ohne Umstände confundirt wurden, war nicht mehr noch weniger, als ein reiner Staatsstreich, den man sich wohl unter einem andern Kaiser als Friedrich III. schwerlich erlaubt hätte. Unerhört in deutschen Landen war die Vollmacht, welche den Inquisitoren und namentlich dem Bischöfe von Straßburg mit gänzlicher Uebergehung der betreffenden Erzbischöfe gegeben wurde. Offenbar hatten sich diese bisher der Inquisition nicht günstig gezeigt und sollten dafür gedemüthigt werden. Und ferner, warum bezieht sich die Bulle nur auf die fünf Erzstifte Mainz, Trier, Köln, Salzburg und Bremen? warum nicht auch auf Magdeburg? Gab es im Magdeburgischen allein keine Hexen? Oder hatte sich der Ebzbischof gehorsamer als dze andern erwiesen? Oder hatte man Gründe, chu und die weltlichen Fürsten seines Sprengels u schonen? Die Bulle wurde mit Widerwillen angenommen. Namentlich widersetzten sich die Geistlichen, was sich aus dem eben Gesagten von selbst erklärt. Die Leute, welche nach Jnnocenz's klassischem Ausdrucke „mehr wissen wollten, als nöthig wäre," diese Leute fuhren fort, trotz der päpstlichen Autorität und den angedrohten Strafen, öffentlich, selbst von der Kanzel herab, zu behaupten, es gebe keine Hexen, und wenn es welche gäbe, so hätten sie doch nicht Macht, der Creatur Gottes zu schaden. Jndeß, was half es ihnen? Sie wurden durch die Thal, durch die Scheiterhaufen widerlegt, und die Welt eines Besseren belehrt durch den — „Hexen- Hammer." Der „Hexenhammer" (maliens maleficarum), von dem erwähnten Ketzermeister I. Sprenger und Consorten verfaßt und fünf Jahre nach dem Erlaß der päpstlichen Bulle zu Köln herausgegeben, soll die Hexen zerschmettern, zermalmen; daher der Titel. Er hatte die Bestimmung, Criminalcodex für das gerichtliche Verfahren beim Hexenprozeß zu werden, und er ist es geworden. Das Ganze zerfällt in drei Theile: der erste handelt von dem Verbrechen selbst, d. h. von der Hexerei, ihren Bedingungen, Graden, Arten und Wirkungen; der zweite von den Mitteln gegen dieselbe; der dritte endlich pon dem gerichtlichen Verfahren gegen die Hexen. Es ist eine vollständige Theorie, ein förmliches System des Hexenwesens und Hexenprozesses. Die Sprache hat schlechterdings keine Worte, um dieses sanetissirnus liber, wie es in der Vorrede zur Frankfurter Ausgabe genannt wird, um dieses „verfluchte Buch", wie es Schwager nennt, nur einigermaßen zu charakterisiren. Wenn Drako nach der Versicherung der Athe- nienser seine Gesetze mit Blut geschrieben hat, so ist der „Hexenhammer" mit dem Geifer eines vor Fanatismus, Habsucht, Wollust und Henkerslust wahnsinnig gewordenen Mönchs geschrieben worden. Er ist, gleich dem Hexenprozeß, ein von plus ultra, und Niemand hat selbst nach hundertjähriger, zweihundertjähriger Praxis theoretisch über denselben hinausgehen können. Denn die größten Theoretiker auf diesem Felde, die zugleich alle drei Praktiker waren, Remigius, Delrio, Bodinus, diese Triumvirn der Tollheit, 134 sion nichts zu erinnern, bedauert aber, daß die Petenten übersehen, daß seit 1866 eine Reihe von Verbesserungen für sie eingetreten ist. Die Regierung hat das Maximum der Pension von 300 auf 400 fl. erhöht, die Zahl derer vermehrt, die Anstellungsdekrete erhalten haben, das Wittwenbenefizium um 20 Prozent erhöht. Auch hat die Praxis der Regierung Vieles gemildert an dem mangelnden Rechtsanspruch auf Pension. Kein Diener entbehrt der Pension ohne sein eigenes Verschulden. Auch die zweite Petition geht aber in der Hauptsache soweit als die erste, welche als unbescheiden bezeichnet worden ist, da sie die gleiche Behandlung dieser Diener wie der Staatsdiener verlangt. Sosehr aber die finanziellen Verhältnisse des Staates eine weitere Belastung umäthlich machen, so wird die Regierung doch das Gesetz von 1835 und die Verordnungen von 1841 und 1866 einer Prüfung unterziehen und die Anträge der Kammer möglichst berücksichtigen. Bissing: Eine Abänderung ist nothwendig, da diese Bediensteten zu sehr von der Willkür der Behörden abhängen. Sie sollten doch nicht weniger Rechte haben als die Lehrer. Abg. Lender findet allerlei Auffälliges in der Begründung der Kommission und beantragt, daß die Petitionen nicht blos der Regierung zur Kenntnißnahme, sondern auch mit Empfehlung mitgetheilt werden. Schließlich wird der erste Antrag der Kommission, und sodann auch der zweite unter Verwerfung des Antrags des Abg. Lender angenommen. Die Kammer geht hierauf zu der Petiton des „internationalen Arbeitervereins" zu Lörrach um zeitgemäße Verbesserung der Lage des Fabrikarbeiterstandes über. Die Petiticn enthält verschiedene Wünsche: direktes Wahlrecht in Staat und Gemeinde, unentgeltlichen Schulunterricht, Verbot der Arbeit der Frauen und Kinder in Fabriken, gesetzliches Verbot aller Sonntags- und Feiertagsarbeit und der Arbeit über 12 St., Koalationsfreiheit. Die Kommission (Berichterstatter Abg. Schme- zer) beantragt, da ein Theil dieser Wünsche ganz gegenstandlos sei, oder auf sie, wie bei dem zweiten, nicht eingegangen werden könne, nur drei Punkte (Frauenarbeit, Arbeitsdauer und Sonnlagsarbeit) an die Großh. Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen; über die andern Punkte zur Tagesordnung überzugehen. Abg. Kiefer hebt das theils Unreife und Nichtssagende, theils Ungeheuerliche in den Forderungen der Petition und den Umstand hervor, daß dieselbe irgendwo abgeschrieben sei, da sie zum Theil Dinge verlange, die in Baden gar keinen Sinn haben. Er beantragt, da jede Ueberwei- sung an die Regierung doch eine Art Befürwortung sei (Art. 56 der Gesch.-Ord.), Uebergang zur Tagesordnung über alle Punkte, welchem Anträge die Kammer beitritt. München, 7. Febr. (A.Z.) Nach langen, sehr lebhaften Debatten wurde Absatz 1 des Adreßentwurfs des Ausschusses angenommen. was haben sie vor dem Hexenhammer voraus, als den größeren Vorrath von angeblichen Beispielen und Thatsachen? Und dieses sauetisbiwus libor, mit einer erzwungenen Approbation de, theologischen Fakultät zu Köln und einem wahrscheinlich erschlichenen Diplom des römischen Königs versehen, erlangte nach und nach fast canonisches Ansehen. Es wurde in einer Menge von Ausgaben verbreitet, zwar nie in's Deutsche übersetzt, aber dennoch durch Hunderte von Schriften, welche ihre Weisheit vorzugsweise aus demselben entnahmen, seinem Hauptinhalte nach dem Volke bekannt. Den Hexenrichtern galt es geradezu als gesttzliche Autorität, weltlichen wie geistlichen, Protestanten wie Katholiken, und allein in Deutschland sind vielleicht hunderttausend Hexen nach den Anweisungen und Vorschriften des Hexenhammers inquirirt, gefoltert und verbrannt worden. (Fortsetzung folgt.) Berlin, 8. Febr. Abgeordnetenhaus. Der Regierungsaütrag auf Vertagung des Landtags ist nach dem gestrigen Herrenhausbeschluß von der heutigen Tagesordnung abqesetzt worden. Der Entwurf, betreffend die Ersparnißübertra- gung aus der Vierzig-Millionen-Anleihe von 1868 auf andere Bahnen wurde nach der Regierungsvorlage angenommen. Wie«, 7. Febr. Das Abgeordnetenhaus wies die Anträge des Abg. Rechbauer, betreffend das Religionsgesetz, Zivilehe und die Aufhebung des Konkordats einem aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschüsse zu. — Fast sämmtliche bei den hiesigen Zeitungen beschäftigten Setzer stellten wegen Zurückweisung ihrer Forderung eines höheren Lohnes die Arbeit ein. Paris, 8. Febr. Der Abg. Rochefort wurde gestern Abend 8 Uhr zu Billette verhaftet, als derselbe im Begriff war, sich in eine öffentliche Versammlung zu begeben. Die Verhaftung erfolgte ohne Widerstand von Seiten Rochefort's, der nach dem Gefängniß St. Pälagie abgeführt wurde. G. Flourens zog einen Revolver mit dem Rufe: „Wir müssen Rochefort befreien!" Man versichert, daß G. Flourens und drei andere ihre Revolver abfeuerten, ohne jedoch Jemand zu verwunden. Gegen 10 Uhr Abends wurden in den Faubourgs du Temple und Bel- leville Versuche gemacht, Barrikaden zu bauen. Um 1 Uhr Nachts marschirten Truppen nach dem Faubourg Belleville. Die Boulevards waren belehr, doch kam es nirgends zu Unordnungen. Paris, 8. Febr. Der „Figaro" berichtet über die Vorfälle von gestern Abenv Folgendes: Es wurden Barrikaden gebaut. In der Rue Paris und in Belleville wurden ein Friedensoffizier und ein Stadtsergeant getödtet. Nach Mitternacht plünderten die Unruhestifter die Fabrik Lefaucheux und nahmen 40 Gewehre und 300 Revolver mit. Es wurden sehr zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Die Barrikaden werden durch Truppen und Polizei bewacht. Paris, 8. Febr. Die Zahl der Verhafteten beträgt 150; Flourens ift nicht darunter; er verhinderte die Ermordung eines Polizeikom- miffärs zu Billette. Die Barrikadenbauer leisteten keinen Widerstand. Heute herrscht über- all Ruhe. __ Berauschte Nachrichten. — Berlin, 7. Febr. In der vergangenen Nacht brach im Palast des Kronprinzen Feuer aus. Die rasch herbeigeeilte Feuerwehr beschränkte den Brand auf die nächsten Umgebungen seines Entstehungsortes. Nur ein Theil des Dachstuhls an dem Seitengebäude in der Ober-Wallstraße ist vom Feuer zerstört. Der Brand soll durch fehterhafte Heizungseinrichtun- gen bewirkt worden sein. — Schon gestern Nachmittag verbreitete sich hier die traurige Kunde von dem Wülhen einer riesigen Feuersbrunst in Havelberg. Auf telegraphisch ausgesprochene Bitte ging gestern Abend eine Abtheilung der hiesigen Feuerwehr nebst Löschapparaten mittelst Extrazuges der Hamburger Eisenbahn nach dem schwer heimgesuchten Orte ab. Auch heute sind noch Mannschaften der Feuerwehr zur Hilfsleistung nach Havelberg befördert worden. Das hiesige Polizeipräsidium hat bereits durch eine Bekanntmachung zur Beisteuer von Gaben für die Abgebrannten aufgefordert. — Paris, 6. Febr. Hier einlangenden Nachrichten zufolge sind der Erzbischof von Lyon und der Bischof von Nimes gestorben. — Konstantinopel, 5. Febr. Es herrscht hier heute eine außergewöhnliche Kälte. Der Golf von Therapia ist zugefroren. Landw. Versammlung in Bibernch. Am 2. Februar hielt der landwirthschaftliche Bezirksoerein Gengenbach auf der Bahnhofre- stauration Biberach eine landwirthsch. Generalversammlung ab, welche von den Vereinsmitgliedern wie sonstigen Freunden der Landwirth- schaft zahlreich besucht war. Nachdem der Vereinsvorstand die Versammlung eröffnet hatte, erläuterte Herr Burghard, Vorstand der landwirthsch. Kreiswinterschule in Offenburg, an der Hand von gedruckten Impressen, die Einrichtung einer einfachen Buchhaltung für den Landwirth, und wies nach, daß es an der Zeit sei, daß auch endlich der Landwirth sich daran gewöhne, ein geordnetes Buch zu führen (was ja jeder Handwerksmann schon langst thue), um am Schluffe eines jeden Jahres daraus ersehen zu können, ob sein Vermögen ab- oder zugenommen habe. Die von Herrn Burghard hiezu entworfenen Impressen sind sehr praktisch, das ganze Inventar ist beigedruckt, so daß bei einiger Fertigkeit jeder Landwirth in einem halben Tage seinen Vermögensstand feststellen kann. Geschieht nun dieses und der Landwirth findet am «Schluß des Jahres, daß er nicht vorwärts gekommen ist, so wird er das Rechnen anfangen, und dann ist viel gewonnen, denn nur dieses gibt ihm Klarheit in seinen Betrieb und zeigt ihm, was er thun und lassen soll. Hierauf begründete der Abgeordnete unseres Gaues zum Centralausschuß, Herr Dekan Schmidt in Hornberg, die Vorlage einer Petition an die hohe erste und zweite Ständekammer, die Aufhebung des Edikts vom Jahre 1808, die Geschlossenheit der Hofgüter im Schwarzwalde betreffend, und wies in scharfer schlagender Weise nach, daß die geschlossenen Hofgüter seinerzeit nicht zum Vortheile der Hofbesitzer, sondern eher zum Vortheil der Zehnt-Gült- und Steuerbezicher geschaffen wurden, und daß in unserm Lande, wo man jedem Stand und jedem Gewerbe die unbedingte freie Bewegung zugesteht, es auch am Platze sei, dies dem Stande der Hofbesitzer zuzugestehen. Der gesunden volks- wirthschafllichen Fortentwicklung und dadurch der Hebung unserer sittlichen Zustände würde dadurch viel Vorschub geleistet. Die Petitionen, welche durch eine eingehende sehr interessante Denkschrift des Herrn Dekan Schmidt näher beleuchtet waren, wurden von den meisten Anwesenden unterzeichnet und unserm Abgeordneten Fischer zur Vorlage zugestellt. (Schluß folgt.) — (Phrase und Natürlichkeit.) Die liebenswürdige Pianistin Sophia Mcnter ist im Umgänge die Einfachheit und Naturwahrheit selbst, und diese Eigenschaften kommen auch in ihrer vom Dialekt nicht freien Redeweise oft zu vollem Ausdrucke. Der „Pester Lloyd" erzählt nun, bei ihrem vorletzten Aufenthalte in Pest habe sie sich einmal in einem kleinen Kreise von Künstlern und Kunstfreunden — Liszt war auch da — produzirt, und da habe ihr am Schluffe ihres Vortrages der junge Graf A., begeistert von ihrer Kunst und Schönheit, enthusiastisch zngerufen: „Mein Fräulein, ich lege mich Ihnen zu Füßen!" Daraufhin tritt Sophie Menter elnige Schritte zurück und sagte schelmisch lächelnd zu dem gräflichen Enthusiasten: „Na — legen's Ihnen nieder." Worauf er etwas verblüfft meinte: „So buchstäblich habe ich es nicht gemeint." — „Ja sehen's," sagte nun das junge Mädchen ganz ernsthaft, „Sie müssen halt nit sagen, was Sie nicht ganz aufrichtig meinen." — (Impromptu.) Weyl kam vor der ersten Aufführung von Weilen's „Rosamunde" in. Wien in's Cafs und klagte dem eben dort anwesenden Dichter Mosenthal sein Leid, daß er keinen Sitz zur ersten Aufführung dieses Dramas erhalten habe. Mosenthal lächelt und sagt: „Weißt Du was, lieber Weyl, wenn Du mir rasch ein Gedicht in vier Zeilen improvisirst, so geb' ich Dir einen Sitz." Weyl hört's, ruft: „Ein Blatt Papier!" setzt sich nieder und schreibt rasch folgende vier Zeilen auf: „Für ein Gedicht von nur vier Zeilen, Ein ganzes Trauerspiel von Weilen! O Mosenthal, welch' Ironie, , Wohin geräth dabei die Poesie?" — (Eine neue Welt.) Aus dem Zuchthaus in Werden wurde kürzlich ein Mann entlassen, der, 1832 wegen Theilnahme an einem Raubmord zu lebenslänglichem Zuchthaus verurtheilt, jetzt nach 38jähriger Strafe begnadigt worden ist. Er kannte, als er in Freiheit gesetzt wurde, weder Eisenbahnen noch Telegraphen. — Jocko, der Affe, dm die Kaiserin von Frankreich aus dem Orient mitgebracht hat, ist, man weiß nicht ob an Heimweh oder an geheimer Vergiftung, gestorben. 135 Der Champagner. Eine Weinskizze, von W. B a e r. (Mg. Familien-Ztg.) (Fortsetzung.) So hat man denn den Flaschenbruch bei der Nachgährung zwar bis jetzt nicht ganz beseitigt, aber doch wesentlich eingeschränkt; wie weit, Las richtet sich nach der Umsicht und Sorgfalt, mit der man überhaupt und wesentlich bei der Bestimmung des Zuckersatzes zu Werke geht. Man kann so den Verlust bis auf einige Pro- cente beschränken, aber man ist auch zufrieden, wenn derselbe nicht über 10 % hinausgeht. Die Gährunz ist zwar in 10 —14 Tagen verlaufen, aber damit ist der Champapner noch lange nicht fertig. Er wandert nun in den Keller, um sich durch Liegen zu klären. Bei der Gährung trübt sich nämlich der Wein Lurch das Ausscheiden der Hefe und dadurch wird fein Aussehen verdorben. Damit sich die trübenden Theile gehörig abscheiden, sind oft Jahr und Tag erforderlich. Mit diesem langen Lagern ist zugleich noch der Vortheil verbunden, daß sich die Kohlensäure recht innig mit dem Weine verbindet, und dann beim Genuß des Weines nur langsam entweicht. Dieses sogenannte Nachperlest ist sehr beliebt und um so schöner, je länger der Wein gelagert hat. Freilich in unserer schnell lebenden Zeit gönnt man ihm oft nicht die gehörige Muße dazu. Mit dem ruhigen Lagern allein ist es jedoch nicht abgemacht; der Wein bedarf beständig der Aufsicht und Pflege. Tagtäglich werden die verschiedenen Haufen der Flaschen untersucht, um sich von den Fortschritten der Klärung zu überzeugen. Zuletzt ist es Aufgabe, den Absatz in dem Halse zu sammeln; zu diesem Ende werden die Flaschen allmählig aufgerichtet und zuletzt fast ganz senkrecht aufgestellt. Auch während dieser Zeit tritt mancher Conflikt zwischen dem allezeit fertigen Druck und der Haltbarkeit der Flasche ein; wie Pistolen knallende Explosionen lassen sich hier und da in den Lagerräumen vernehmen, ja mitunter treten sie sogar epidemisch auf, wo denn schleunigst die Temperatur durch Eis abgekühlt wird. j Ueber 8° darf die Temperatur überhaupt hier nicht betragen, in vielen Kellern erreicht sie kaum 6°. Der hohen Temperatur hat man es zumeist zuzuschreiben, wenn dieser Nachbruch die Verluste bei der Gährung erreicht oder gar übersteigt. Hat sich die Klärung vollzogen, so steigt der Champagner wieder zum Lichte auf, um seiner Vollendung entgegen zu gehen. Das Hauptgeschäft ist die Entfernung des Absatzes, ohne daß sich der Wein wieder von Neuem trübt oder der unvermeidliche Verlust hierbei zu groß ist; über 7 Procent soll er nicht betragen. Dieses wichtige und schwierige Geschäft nennt man das „Degorgiren" (reinigen, vom Schlamme befreien) und den Arbeiter, der dies Geschäft verrichtet, den „Degorgeur". Derselbe lüftet die Bande des Korkes und lockert diesen vorsichtig, wobei er die Flasche auf dem Kopfe hält. Dann richtet er den geneigten Hals der Flasche vorsichtig in die Höhe, ohne daß der Absatz aufgerührt wird, und läßt den Pfropfen in eine dicht vor ihm aufgestellte Tonne springen. Hierbei wird zugleich auch der Absatz mit hinausgeschleudert. Die schleunigst wieder verschlossene Flasche wandert sofort in die Hand eines anderen Arbeiters, der fast ein Drittel des Weines ausgießt und die Flasche einem dritten Arbeiter überliefert, der dem Champagner endlich die letzte Weihe und seinen Charakter ertheilt. Diese Verrichtung heißt das „Dosiren" und besteht darin, daß dem Weine eine bestimmte Menge Liqueur hinzugesetzt wird, worauf dann ein vierter Arbeiter die Flaschen mit nicht dosirtem Mousseux vollfüllt. Ein fünfter Arbeiter verkorkt dann mittelst einer Maschine die Flasche und endlich beschließen die Verbinder (Uicvloars), die den wildaufschäu- menden Champagner gleichsam unter Schloß und Riegel bringen, den Kreis der Arbeiten. Die letzte Ausrüstung, den Aufputz, besorgt wie billig das schöne Geschlecht. Oft dient die geschmackvolle Etikette dazu, um einen höchst mittelmäßigen Inhalt einzuschmuggeln, und die silberne Kappe (eigentlich Zinnfolie) die man den Flaschen aufsetzt hat ebensowenig einen reellen Zweck; beide I sind eben nur Augeiwerblendung, durch die sich leider der Käufer bestechen läßt. Für Frankreich ist die Fabrikation des Champagners von hervorragender volkswirthschaftlicher Bedeutung, da durch diese künstliche Veredlung einem wenig werthvollen, natürlichen Erzeugniß ein bedeutend höherer Werth verschafft wird. Man schätzt die Gesammtzahl der Menschen, die durch die Erzeugnisse der Weinberge der Champagne Beschäftigung und ihren Lebensunterhalt finden, auf 76,000.' Nach einer von der Handelskammer in Rheims, dem Hauptsitz der französt- schenChampagnerfabrikation,veröffentlichtenUeber- sicht ist der Absatz in das Ausland in dem Zeiträume von 1845 bis 1861 von 4,380,204 auf 7,788,224 Flaschen, also um 100,64 Procent gestiegen. Von dem Verbrauch in Frankreich selbst läßt sich solches nicht sagen. Jiy Jahre 1845 betrug der eigene Consum 2,255,483 und im Jahre 1861 2,6 Millionen. Die Einflüsse der Jahre 1848 und 1849, lassen sich sehr deutlich in dem Verbrauch des Champagners Nachweisen. Man verbrauchte 1847 2,3 Mill. Flaschen, 1848 nur 2, 1849 1,4, 1850 1,7 und 1851 wieder 2,1 Millionen Flaschen Champagner. Weit bedeutender ist der Vorrath, der in den Kellern der Großhändler lagert. Er betrug im Jahre 1845 23,285,818 Flaschen, 1861 dagegen 30,2 Millionen. In den unglücklichen Jahren, wo die Traubenkrankheit (1856 und 1857) die größte Höhe erreichte, verminderte sich der Cham- pagnervorrath auf 15 Will. Flaschen. Eines der großartigsten Etablissements für die Champagnerfabrikation ist das von Jacquesson & fils. Die Anlage umfaßt eine große Anzahl von Gebäuden, die durch Thürme, Kuppeln und Altanen verziert sind. Hier werden nicht nur alle Operationen ausgefübrt, welche zur Gewinnung des Schaumweins erforderlich sind, sondern auch alle dahin gehörigen Nebengewerbe, als Tischlerei, Küferei, Schlosserei u. s. w. betrieben. Die Keller sind mit großen Kosten über eine Meile lang in Felsen ausgehauen und werden durch zahlreiche Metallreflektoren überall durch das Tageslicht erhellt. (Fortsetzung folgt.) Bekanntmachungen. Landwirthschaftliche Bezirksstelle Offenburg. 391. Samstag den 12. d. M., Mittags 2 Uhr, findet in der Bierbrauerei Buscher in Offenburg eine landwirthsch. Bezirksversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1) Wahl zweier Gauausschußmitglieder und deren Stellvertreter; 2) Abhör der 1869er Rechnung, Aufstellung des Voranschlags pro 1870; 3) Feststellung des Geschäftsplanes für das laufende Jabr; 4) Erledigung verschiedener Vorlagen der landw. Centralstelle. Bei der Wichtigkeit der Gegenstände werden die Mitglieder des landw. Bezirksvereins zu recht zahlreichem Besuche eingeladen. Der Vorstand. Offenburg. Das Vertilgen der Raupen betr. Trotz unserer Aufforderung vom 15. Novbr. v. I. Nro. 1565 (Ort. Bote Nro. 267) sind eine .Menge Bäume und Gesträuche von den Raupennestern noch nicht gereinigt. Wir bringen dies den betr. Güterbesitzern mit dem Ansügen in Erinnerung, daß nach Umfluß von 8 Tagen gegen die Säumigen Feldfreoelstrafen erkannt werden. Offenburg, den 7. Februar 1870/ Das Bürgermeisteramt. Schaible. Thalmann, P.-C. B o h l s b a ch. Eichftämme-Verfteigerung. 376.2.2. Da bei der am 7. d. M. abgehaltenen Eichstämmeversteigerung im Bohls- bacher Gemeindewald wenig Liebhaber erschienen sind, wird eine zweite Steigerung auf Freilag den 11. d. M., Nachmittags */«2 Uhr, im Hiebschlag selbst vorgenommen werden, wozu Liebhaber eingetaden sind. Bohlsbach, den 7. Febr. 1870. Das Bürgermeisteramt. Zocker st. Li n x. Eichstämme-Versteigerung. 375.2.2. Die Gemeinde Linr läßt in ihrem diesjährigen Hiebschlag im sog. Korkerwald nachbenannte Stämme am Dienstag den 15. Februar d. I., Vormittags 10 Uhr, , auf dem Platz öffentlich versteigern: 1) 16 Stämme große vorzügliche Holländer- Eichen, 2) 20 Stämme junge Eichen, welche sich zu Wagnerholz eignen; 3) 7 Stück Wagner-Eschen, 4) 2 Stück Heimbuchen, 5) 7 Stück Schiffrangen; wozu die Steigliebhuber eingeladen werden. Linx, den 5. Febr. 1870. Der Gemeinderath. Gabriel. Gerber, Rthschr. Holz-Versteigerung. 3972.1. Die Fürstlich Für stenbergische Forstei Rippoldsau versteigert Samstag den 19. Febr. 1870, Vormittags 10 Nhr, im Gasthause zum Erbprinzen in Rippoldsau 481 tannene Baustämme und 86 Sägklötze mit 11,309 C.' aus den Walddistricten Wolf, Kammerhard, Bruderhalde und Wanne; sodann 193 tannene Sägklötze mit 7430 C.' auf den Spannstatten vor Burgbach, beim Bad, in der Wolf, im Dohlenbach und Seebach in kleineren und größeren Loosen. Sämmtliche Hölzer werden auf Verlangen vor der Versteigerung durch die F. Waldhüter im Holzwald und Glaswald vorgezeigt. Zur Zahlung wird bis 1. August 1870 Frist gegeben. W o l f a ch. Holzversteigerung. 396 2.1. Die Fürstl. Fürstenbergische Forstei Wolfach versteigert am Mittwoch den 16. Febr. d. I., Vormittags 10 Uhr, auf ihrem Geschäftszimmer, und zwar: aus dem Fürstl. Walde .Holdersbach, Gemarkung Schapbach, 2 Klftr. buchene, 27* Klftr. erlene und 53 Klftr. tannene Scheiter; ferner aus dem Districte Frauenwald bei Wolfach 7‘4 Klftr. tannene Scheiter. Die Waldhüter Wendelin Heitzmann in Schapbach und Stephan Haas in Wolfach zeigen das Holz auf Verlangen vor. 136 Müllen. Stammholzversteigerung. 387.2.1. Die Gemeinde Müllen läßt in ihrem Gemeindewald im Hiebschlage Dienstag den 15. Febr. d. I., Mittags 1 Uhr, 14 Stück Eich- stamme und 4 Eschen von 30—80 C/, welche sich zu Holländerstämme und theils zu Wagnerholz eignen, an den Meistbietenden versteigern. Müllen, den 8. Febr. 1870. Der Gemeinderath. Gebhard, Bürgermeister. Steigerungs - Ankündigung. 388.2.1. Tie hiesige Korkerwaldgenossenschaft läßt Dienstag den 15. d. M., Vorm. 9 Uhr, in ihrem Korkerwald im diesjährigen Hiebschlag 28 Stück zu Boden liegende Bau- und Holländereichen, mehrere Klötze, welche sich vorzüglich für Küfer und Glaser eignen, und 5 Wagnereichen auf dem Platze öffentlich versteigern. Diersheim, den 8. Februar 1870. Der Genossenschaftsvorstand: Hauß. Steigerungs-Ankündigung. 389. Die Gemeinde Holzhausen versteigert am Dienstag den 15. d. M., Vorm. 10 Ühr, in ihrem Gemeindewald — Schlag Nro. 9 — 7 Stück Holländer- und mehrere kleine Wag- nereichen, wozu man einladet. Holzhausen, den 8. Febr. 1870. Das Bürgermeisteramt. Werner. Chinabitter von C. Stigler in Offenburg. 125. Z. 5. Als vorzüglich bewährtes Hausmittel gegen Erkältungen, Blähungen, Aufstotzen, MagensäNre,St«hlzwang rc. vö'rräthig in Vi und ‘/ 2 Flaschen bringen in empfehlende Erinnerung: Offenburg, den 6. Januar 1870. A. Reiff, Ferd. Hölzlin jr, A. Hoetz. Offenburg. Fa^onirle Damenkleiderstoffe 50% unterm Preis bei Carl Battiany, 382.2.2. 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März zu ver- miethen Langestraße Nr. 377, 2. Stock. Empfehlung. 373.3.3. Ein Frauenzimmer wünscht hier Clavierunterricht zu geben. Näheres bei der Exped. d. Bl. 3502. Z. 2. Als wirksames Hausmittel gegen alle catarrhalischen Zustände haben sich die Stollwerck'schen Brustbonbons das volle Vertrauen aller Leidenden erworben. Zum Preise von 14 kr. per Paket sind dieselben vor- rälhig in Offen bürg bei Alex. Reiff, in Kork bei Apoth. H. Rener und in W i l l - stätt bei I. F. Marquardt. Offenburg. Die Anerkennung, welche dem letzten Masken-Kränzchen gezollt wurde, veranlaßt mich, am Sonntag den 13. Februar im Saale des Gasthauses zu den Drei Königen einen öffentlichen Masken-Ball abzuhalten, wozu ich insbesondere auch meine Schüler, sowie deren Eltern höflichst einlade. Nur solche Personen, welche anständig maskirt, costümirt oder mit Maskenzeichen versehen sind, haben Zutritt. Karten k 24 kr. sind in meiner Wohnung und Abends an der Kasse k 30 kr. zu haben. Anfang Abends Uhr. Indem ich für geregelte Tanzordnung bestens Sorge tragen werde, sehe ich reger Theilnahme entgegen. £3^ Den Maskirten steht es nach Belieben zu, sich zu demaskiren oder nicht. Theodor Trittler, Tanzlehrer. Offenburg. Wegen vorgerückter Saison werden Winterbuckskins zum Ankaufspreis abgegeben bei Earl Battiany, 381.2.2. Klosterstraße. Zimmer z« vLrmiethen. 347.2.2. X. Waidele Wwe., wohnhaft bei Apotheker Herrmann, hat auf Ostern 1 Zimmer zu vermiethen. Gewerbe- u. Handelskammer Offenburg. 394. Bei der am 24. Januar stattgefundenen Generalversammlung wurden sämmtliche Ausschußmitglieder, welche statutengemäß durch das Loos auszutreten hatten, wieder gewählt, nämlich: Herr Wilh. Schell als Vorstand, „ C. Martin als Schriftführers „ F. X. Bührer, > „ A. Föhrenbach, / als Ausschußmit- „ I. Hacker soo., > glieder „ Georg Schmidt, i für den Gewerbeverein. (£ IÜnrter i I als Ausschußmit- ' glieder 1 f. d. Handelskammer. Der Vorstand. C. Wörter, „ Q. Kuß, „ A. Reiff, „ G. Schweiß, Mannergesangverein Concordia. 390. Heute Donnerstag den 10. Febr., Abends 9 llhr, -ich Vereinslocale — Bierbrauerei Busch er — Generalversammlung. Tagesordnung: Die Abhaltung eines Balles. Sämmtliche Mitglieder des Vereins werden hiezu freundlichst eingeladen. Offenburg, den 8. Februar 1870. Der Vorstand. 1 447«-45y*. fl. 9 5772-58«/,, fl. 9 45-47 9 46-48 9 54-56 fl. fl. Frankfurter CurS vom 8. Februar 1876. Gold und Silber. Preußische Cassenscheine.fl. Preußische Friedrichsd'or Pistolen. „ doppelte . . . Holländer 10 fl. Stücke . RandDucaten .... „ al marco 20 Franks-Stücke .... Englische Sovereigns . . Russische Imperiales. . . 5 Francs-Thaler .... Dollar« in Gold . - . Badische Staatspapiere. Badische 47 2 % Obligationen A 105 fl. 92% „ 4% „ fl. ' . 372°/, „ v. 1842 fl. „ fl. 35 Loose fl. „ 4% P.-L. Thl. 100 fl. . fl. 5 35-37 . fl. 5 36-33 . fl. 9 28-29 . fl. 11 53-57 . fl. 9 46—43 .fl. - - . fl. 2 27-28 G. G. 85-/« 82% 58% G. 1067, P. Neue badische 5°| 0 Staats-Eifenbuhn-Anleihe. Zeichnungen auf das neue Anlehen znm Gmmissionspreis von 88% % nimmt entgegen: AU». Fischer 378. in Offenburg. Für die Redaüirn verantwortlich A. Reiff. — Druck und.Verlag von A. Rci ff und Camp.