Der Ortemuer Hole. Verkündigungsblatt für den Kreis Offenburg und für die Amts- und Amtsgerichts-Bezirke Offenburg, Gengenbach, Kork, Oberkircd, Wolfach und den AmtsgeriiHtsbezirk Haslah. Ji 26. Offenburg, Samstag den 3. März 1866. Ortspolizeiliche Vorschriften für die Stadt Offenburg. Zu Titel IV. Zu 8 HO. Nebertretungen in Bezug auf die Feuerpolizei. 1. Das Einwärmen der Fässer durch die Küfer in den «Straßen der Stadt oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden ist untersagt. 2. Die Aschenbchälter dürfen nicht auf Balken und nahe einer Holzwand lagern, sondern müssen an feuerfichern Orten des Hauses auf einer steinernen Unterlage sich befinden. 3. An offenen Stellen auf dem Dache oder in der Giebelmauer eines Hauses hat der Hauseigcnthümer Sicherheitsläden oder Fenster anzubringen, um dadurch das Eindringen des Flugseuers in das Haus abzuhalten. 4. Mit unverwahrtem brennenden Lichte darf Niemand über die Straße oder in Stallungen, Scheuern und Speicher gehen. ä. Das Tabakrauchen in feuergefährlichen Räumen ist untersagt. Zu 8 114. Uebertretungen der Fcuerlösch-Ordnuug. 1. Die Verbindlichkeit zum Löschen eures in hiesiger Start ausgebrochenen Brandes liegt zunächst der hier bestehenden freiwilligen Feuerwehr nach Maßgabe ihrer besonderen Statute» unv Dienstordnung ob. 2. Derselben wird, um allen Anforderungen möglichst entsprechen zu können, aus den übrigen tauglichen Bürgern und Einwohnern von dem Gemeinverathe eine entsprechende Hilfsmannschaft beigegcben. 3. Bei einem Brande in der Stadt selbst wird sowohl mir allen Glocken gestürmt, als auch von den Trommlern und Signalbläsern der Feuerwehr das Alarmzelchen gegeben. 4. Zum Bespannen der über Land gehenden Spritze, d. i. zur Zeit die in der Rathhausscheuer aufbewahrte Spritze Rr. 2, und des 'Personenwagens können die Pferoeeigenthümer polizeilich angehalten werden. Für das zu diesem Zweck zuerst erscheinende Pferdepaar werden 5 fl. 24 kr. und für die weitern verwendbaren Pferdcpaarc 2 fl. 42 kr. Belohnung auö der Stadtkasse bezahlt. Zu Titel VI. Zu 8 120 bis 127. Straßenpolizeiliche Vorschriften. 1. Beim Tragen der Sensen müssen diese im abgenommenen Zustande sein, und dürfen dieselben erst am Orte ihres Gebrauchs an den Stiel aufgestcckt werden. 2. Wagen, welche während der Nacht in den Straßen stehen, müssen an den Deichseln mit einem Lichte in einer Laterne versehen sein. 3. Eine gleiche Beleuchtung hat auch überall da statizufinden, wo hervorragende Gegenstände, z. B. Holz, Steinhaufen re., die Straßen für die Vorübergehenden unwegsam machen. 4. Bei schweren Fuhrwerken ist am südlichen Ausgange der Stadt ein Radschuh anzulegen. 5. Pferde und Rindvieh dürfen nur einzeln zuin Tränken an die öffentlichen Brunnen geführt werde». i>. Jede auf die Straße gerichtete Traufe muß mit einem Kanal aufgefangen, und mit einer Adfallröhre, durch welche das Wasser bis zur Abzugsrinne geführt wird, versehen werden. 7. Kalk darf ohne polizeiliche Ertaubniß nicht auf Straßen abgelöscht und daselbst in Gruben eingesumpft werden. 8. Beim Tragen von Schießgewehren ist die Mündung immer aufwärts oder gegen die Erde zu richten. Zu 8 128. Vorschriften über öffentliche Reinlichkeit. 1. Die Grund- und Gebäudebesitzer der Stadt sind verbunden, die Straßen längs ihres Eigcnthums, jeder bis zur Mitte der Straße, im reinlichen Zustande zu erhallen, und den Unrath darauf zu entfernen. 2. Die Straßcnreinigung hat wöchentlich dreimal zu geschehen, nämlich am Dienstag, Donnerstag und Samstag, und wenn auf einen dieser Tage ein Feiertag fällt, Tags vorher. 3. Die Ausflüsse aus den Häusern, wie Spül- und anderes Abwasser, dürfen nur in hinlänglich vertieften und gedeckten Rinnen in die Straßenrinnen abgeleitet werden. 4. Der Abfluß der Mistjauche oder der Jauche aus den Ställen in die Straßenrinnen darf nicht stattfinden. 5. In den heißen Sommertagen müssen die Straßen der Stadt täglich zweimal mit frischem Wasser begossen, und dabei die Rinnen vor den Häusern und Oekonoiniegcbäuden gehörig gereinigt werden. 6. Auch sind ini Sommer bei Trockenheit die Straßen vor dem Kehren mit Wasser zu begießen. 7. Die Gebäudeeigenthümer haben im Winter, insbesondere bei eingetretenem Tauwetter, den Weg vor ihren Häusern von Eis und Schnee zu säubern, und bei Glatteis mit Sand und dergleichen zu bestreuen. 8. Dunghaufc» dürfen vor den Hausern und an öffentlichen Straßen nicht angelegt werden. 9. Wer gcncthigt ist, de» Dung zum Aufladen aus seinen Räumlichkeiten auf die Straße zu schaffen, hat dafür zu sorgen, daß die Abfuhr im Sommer bis 9 Uhr und im Winter bis 10 Uhr Vormittags geschehen ist, und die Straße sofort wieder gesäubert wird. 10. Die Ausfuhr der Mistjauchc darf nur in wohlvcrschloffenen Gefäffen geschehen. 11. Die Reinigung der Abtritte darf vor 1l Uhr Nachts nicht begonnen und nur bis 6 Uhr Morgens fortgesetzt werden. 12. Geflügel darf nicht in den Straßen der Stadt frei herumlaufen. _ 13. Beim Aufwannen der Früchte müssen die Wannmühlen so gestellt werden, daß der Staub nicht auf die Straße oder in die benachbarten Däuser getrieben werden kann. 14. Verunreinigungen der öffentlichen Plätze, Brunnen, des Friedhofs und insbesondere auch der städtischen Anlagen sind untersagt. 15. Die Reinigung von Kutschen und dergleichen an öffentlichen Brunnen darf nicht stattfinden. 19. Eckelhaftc Kleidungsstücke und Bcttwcrk dürfen nicht an den Fenstern ausgehängt oder auf den Dächern gegen die Straßen ausgelegt werden. 17. Das Trocknen der Wäscht an den Straßen oder an öffentlichen Plätzen ist verboten. (Fortsetzung folgt.) Bekanntmachungen. Offcnburg. (Fahndung.) No. 3228. In der Nacht vom 8 . auf den 9. d. M. wurden aus der Scheuer des Mori; Knapp von Urlvffen 3 Doppelcentncr Walze» und 7 Fruchtsäcke entwendet; 2 davon stnv von Flachs, ein dritter ist mit dem Namen Thomas Langeneckert, ein vierter mit Meinrad Ritter bezeichnet. Wir bitten um Fahndung. Offenburg, den 26. Februar 1866 . Großherzogliches Amtsgericht. Roth. Kork. iWarnung.) Nro. 2070 Wir machen zur Warnung bekannt, daß am 4. d. M. in Kehl das unten beschriebene falsche französ. 10-Eranos-Stück ausgegeben wurde. Beschreibung. Das falsche iO-Eranos- Stück hat die Große eines ächten, ist aber von röthlicher Farbe (wie mit Kupfer legirteS Gold) und von sehr leichtem Gewichte. Der Klang ist nicht auffallend. Auf der einen Seite befindet sich das Gepräge „10 Francs 1864" i» einen Kranz eingeschloffen; außerhalb des Kranzes am Rande „Empire frau- ?ais"; unten, wo die beiden Lheile des Kranzes sich vereinigen, ist der Buchstabe A angebracht. Diese Seite bietet nichts Ausfälliges bar; das Gepräge ist gut und deutlich. Auf der anderen Seite ist das Bildniß des Kaisers Napoleon III. (Kopf und Hals, Ersterer mit einem Lorbeerkranz geziert). Um das Bild stehen am Rande die Worte „Napoleon 111. Einpereur"; unten ist, zwischen 2 Ankern und ganz klein geprägt, ein mit unbewaffnetem Auge nicht deutlich lesbares kleines Wort angebracht. Aus dieser Seite) fällt sogleich das Bild res Kaisers als demjenigen auf ächten Geldstücken ganz unähnlich auf. Der Kopf ist nämlich länglicher und schmäler als bei ächten französischen Münzen, insbesondere aber die Nase sehr lang und spitz. An der Ausprägung des Ävpfbildes ist die Unächtheit dieses Geldstückes gleich ersichtlich. Das Geldstück scheint auf galvanischem Wege vergoldet'zu sein. Kork, den 22. Februar 1866. Großherzogliches BezirkSamr. Frech. Kork. (Die Confcription oro 1863, hier das Abwescnhcitsverfahren gegen die bei der Aushebung unerlaubt ausgebiicbenen Rekruten betr.) Nro. 2109. Unser Erkcumniß vom 2. März 1863 Nro. 1968 wird — soweit durch dasselbe der zur Conscription pro 1863 Pflichtige Emil Zier von Reufreistelt (Loos- Nro. 164) seines Orrs- und des badischen Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt wurde, nachdem sich Zier zur Erfüllung seiner Con- scriptionspflicht gestellt hat, anmit aufgehoben. Kork, oen 25. Februar 1866 . Großherzogliches Bezirksamt. Frech. Kork. (Aufforderung.) Nr. 1443. Johann Hetze! 2. von Odeisbofen bat um Einsetzung in tote Gewäbr des Nachlasses seiner am 31. October 1865 verstorbenen Ebefrau Barbara Pürichner von dort gebeten, welchem Gesuche statrgeqeben werden wird, wenn nicht inneidalb 2 Monaten Einsvrachc erhoben wird. Kork, den 1*. Februar 1866. GroßherzogUchee Amtsgericht E > seleiu. O b e r k i r ch. (Bestätigung eines Agen- ten betr.) Nro. 1910. Rathschreiber Fehrcn- bach von Zuscnhofen wurde als Agent der Norfh British amt Mercantile Fcucrversiche- rungsgesellschaft für de» Amtsbezirk Oberkirch bestätigt. Oberkirch, den 26. Februar 1866. Großherzogliches Bezirksamt. Metzger. Oberkirch. (Entmündigung.) No. 984. Ludwine Rorh von Fernach wurde wegen bleibender Gemüthsschwäche entmündigt, und ihr Vater Anton Roth als Vormund ernannr. Oberkirch, den 26. Februar 1866. Großherzogliches Amtsgericht, v. W ä n k e r. Offenburg. (Retour-Briefe.) Die Aufgeber nachstehender, dahier zur Post gegebenen Briefe, die als unbestellbar zurück- gekommen sind, werden zu deren Rückempfang, gegen Entrichtung der darauf haftenden Taren re., hiermit aufgcfordert. Joseph Braun in Emmendingcn. Sabina Hcitich in Basel. Joseph Küffel in Eßlingen. Joseph Lienhart, in Berghaupten. Carl Schmidt in Baden. Susanne Will- mann (wo'() Offenburg, den 28. Februar 1866. Großh. Post- und Eisenbahnamt. Bauarbeitvcrgebunft. Die Herstellung der zum Pfarrhofe in Wcingarre» gehörigen Scheuer in bessern Stand wird auf rem Soumissionswegc in Accord gegeben. Die bezüglichen Arbeiten für j den Maurer :c. sind zu 129 fl. angeschlagen. Bis zum >0. d. M. kann der Anschlag bei der Unterzeichneten Behörde, bei welcher bis dahin die Gebote einzugeben sind, eingeschen werden. Offenvurg, den 1. März 1866. Großh. Bezirksbauinspection. Weber. Cichenpflanzen. Ans unfern Pstuuzschmen in Dureubach, Gemarkung Schutterthal, und in Erzvack, Gemarkung Bwerach, bieten w r ca 566,000 Stück d-eiiähnge E>chcnpflanzen zu 3 fl. daS Tausend gegen Baarzahluug vor der Em- pfangnah >,e zum Verkaufe an. Lahr, den >2. Februar 1866. Großh. Stifischaffnei. Sprenger. Holzversteigerung. Montag den 5. März i. I., Nachmittags 1 Uhr. werden im Gasthaus zum Powe» auf dem Schönberg versteigert: 1) Aus rem Srifrswaloe im Höfle beim Geroldscckcr Mcierhoie: 25 3 /* Klafter gemischtes Scheiterhclz. 16',- „ „ Prügciholz, 6025 Stück gemischte Wellen und 200 Stück haselne Reifstecken. 2) Aus den Stiftewatdungen in Erzbach bei Biderach: 1565 Stück gemischte Wellen, 12 Abiheilunge» Reisigschläge, geschätzt zu 7000 Stück Wellen. Aus diesen Schlägen können mehrere tausend Stück Reisstangen und Bohnen- stcckcn genommen werden. Labr, den 24. Februar 1866. Großh. StistschaffnA. Sprenger. Niederschopfheim. (Nindenver- stcigerung.) Die hiesige Gemeinde läßt am Donnerstag den 8 . Marz d. I., Vormittags 10 Uhr, die Rinde von den zum Hiebe kommenden Eichen im Bürgergabholzschlag, Dist- rict Huchwald, zu 5 Klaftern geschätzt, öffentlich auf dem Platze versteigern, wozu die Stemliebhaber eingeladen werden. Niederschopfheim, den 26. Fehr. 1866 . Das Bürgermeisteraint. Ehret. vllk. Gallus. O f f e n b u r g. (Kellcrverpachtung.) Künftigen Freitag den 9. März d. I., Vormittags 1l Uhr, werden die beiden bisher verpachtet gewesenen Keller unter dem Waisenhause dahier auf dem Geschäftszimmer der Unterzeichneten Verwaltung auf einen weitern 6jährigen Pachtbestand versteigert, wozu man einladet. Offenburg, den 28. Februar 1866. St. Andr. Hvspilai-Verwaltung. Th. König. Ackerfeldverstcigerring. Von den auf Wiiibschläger Gemarkung gelegenen Gütern des Hospitalfonds wird Grdst.-Nro. 183: lÖ0 4 /io Ruthen Ackerfeld in der Schnepf, im Ortsetter gelegen, eincrsi Marzcll Goos Eheleute, anders. Pankraz Eggs, künftige» Dienstag den 6. März l. I., Äormittags 10 Uhr, auf den, Geschäftszimmer der Unterzeichneten Verwaltung öffentlich zu Eigenthum versteigert; wozu man einladet. Offenburg, den 27. Februar 1866. St. Andr. Hospitalverwaltung. Th. K ö n t g. B c r m e r e b a ch. (Hausverkauf auf den Abbruch.) Das ehenialigc Valentin S ch i l l i n g e r' sche Wohnhaus in Winger- bach wird Donnerstag den 8. März d. I., Nachmittags 2 Uhr, im Kreuz rn Strohdach, behufs des Abbruches, zu Eigenthum versteigert. Dasselbe wurde im Jahr 1825 mit Sieinricgeln erbaut und besieht aus einer Wohnung mit Balkenkellcr, Scheuer und Stallung unter Einem Ziegeldache. Bermcrsbach, den 27. Februar 1866. Das Bürgermeisteraint. Schily. Appenweier. iGarteneinfriedigungver- steigcrung.) Mvniag den 5. März, Nachmittags 2 Uhr, wirv die Herstellung der Einfriedigung des Pfarrgartens an den Wenigstnehmenden ftn Rathszimmer versteigert, wozu die Liebhaber cingeladen sind. Bedingungen und Kostenüberschlag werden am Tag'der Steigerung bekannt gemacht und können inzwischen im Rathszimmer dahier eingeschen werden. Appenweier, den 24. Februar 1866. Das Bürgermeistetamt. W i e d e in c r. Liegenschaftsversteigerung. In golge richterlicher Verfügung werden den Bernhard M e l l e r t's Eheleuten in Reichcnbach am Dienstag den 20. Mär; 1866, Vormittags 9 Uhr, im Ratbhause zu Reichenbach nachbenanntc Liegenschaften öffentlich zu Eigenthum ver- steigert und endgültig zugeschlagen, wenn mindestens der Schätzungepreis erreicht wird, 167 7 i 4 * 1) Eine neu eingerichtete Mühle mit zwei Mahlgängen, Wohn- und Oekonomiege- bäuden nebst Schweinställen, Schopf, Back- und Waschhaus. 2) Zwei Viertel Hoirailhe und Garten. 3) Drei Jauchcrt Ackerfeld. 4) Ein und ein halb Jauchert Mattfeld. Gesammtanschlag . . . 11800 fl. Die Liegenschaften bilden ein im Thal Reichenbach gelegenes geschloffenes Gut. Gengenbach, den 15. Februar 1866. Großh. Notar Seitz. Brückeubauversteigerung. Die Gemeinde Uuterharmersbach versteigert Freitag den 9. März d. I., Vormittags 9 Uhr, auf ihrem Rathhause an den Wenigstnehmenden die Herstellung einer gewölbten steinernen Brücke über den Thalbach (die sogenannte Geißbrücke), wozu die Ueber- nahmslustigen mit dein Beifügen eingeladcn werden, daß Plan und Ueberschlag der Brücke auf dem Rathhansc zur Einsicht aufliegen. Unterharmersbach, am 27. Februar 1866. Das Bürgermeistcraint. Bruder. Ofsenburg. (Wein- Versteigerung.) Die Frz. Simon Z a ch m a n n' s Erben lassen Montag den 5. März 1866, früh 9 Uhr beginnend, in der Behausung in der Steinstraße folgende Weine öffentlich versteigern: ca. lOO Ohm weißen geringen Wein, „ 100 „ rotheir Zeller, 3 Sorten, „ 20 „ K.cvner 1863er, „ 22 „ Durbacher 1663er, „ 24 Weißherbst 1862er, „ 28 „ Klingelberger, „ 6‘/ 2 „ Maucrwein,besteQualität, „ 9 „ Durbacher 1865er. Offenburg, den 21. Februar 1866. Der Großherzogliche Norar S e r g e r. Gengcnbach. Baumatrrialicn-BrrsteiAerung. Das Wohn- und Wirthschafrsgebäude des Bierbrauers Spinner in Gengenbach außer dem Kinzigthor wurde wegen dem Eisenbahnbau abgetragen und die Materialien hievon, welche noch alle gut sind, und fich zum Wiederaufbau ganz gut eignen, werden am Donnerstag den 8. d. M., Bormittags 9 Uhr anfangend, loosweise in großer Zahl uni baare Zahlung vor der Abfuhr auf dem Platze selbst versteigert, als: Mauer- und Backsteine, zwei steinerne Thü- rengestellc mit Eingangstreppen, fünf steinerne Kreuzstöcke, Platten, ca. 9000 Ziegel, aller Art Bauholz, worunter viel eichenes, zwei «lock Stiegen von Eichenholz mit Kehrplä- ßen, Dach- und Gypslatten, ca. 5,50üQ Dielenbödcn, Brust- und Fußlampcrien, Thü- ren, Läden und Fenster, 50 Fuß Dachkähner rc. rc. Die Bürgermeisterämter in der Umgegend werden ersucht, im Interesse ihrer Einwohner dieses bekannt zu machen mit dem Bemerken, daß den Steigerern gegen Bürgschaft Borgfrist bis den 15. August d. I. gestattet wird. Gengenbach, den 1. März 1866. Der Steigerungsgeber: Lindenwirth Joseph M ä n n l e von Elgersweier. Alle Sorten Leder & Schuhlirtikel empfehlen: Gebrüder Habever Lederhandlung in Offenburg. Offenburg. 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Offenburg, den 22. Februar 1866. g g » _ Rudolph Laubner. Concessionirte General-Agentur nach Amerika von Riehl & Held zur Blume in Kehl. Wöchentliche Abfahrten der Post-Dampf- und Segel-Schiffe erster Klasse nach New-Iork und New- Orleans. Für die englische, solide und loyale Lebensverstcherungsgesellschaft THE GRESHAM in London schließe ich stets Verträge ad, und bin zu jeder Auskunft gerne bereit. Rhkinbifchofshrim. Etlldauer, Handlling und Wechselgeschäft. 168 Literarische Neuigkeiten. Der neue badische Advokat, oder verständlicher Rathgeber für Jedermann, seine gerichtlichen Angelegenheiten bei den Amtsgerichten ohne einen Anwalt selbst besomen zu können. 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Durbach. (Webstühleverkauf.) Jakob Hirsch selber in Durbach hat zwei Wcb- stühlc mit Zugehörde zu verkaufen. O f f e n b u rg. lKartoffelnverkauf.) F. JE, Mölsch Wtb. hat gute Kartoffeln in großem und kleinem Quantum zu verkaufen. Auf der Gasfabrik in Offenburg ist billig zu haben: 1 ) Düngerkalk, sehr vorteilhaft wirkend auf lehmhaltigen Rebfeldern, Ackerfeldern und Wiesen; 2) Amoniakwasier mit gleicher Düngerkraft wie die beste Dunglache. O s f e n b u r g. (Clavierverkauf.) Ein noch gutes brauchbares Clavier von 6 Octaven ist wegen Mangel an Platz für 30 fl. zu verkaufen — von wem? lagt der Herausgeber dieses Blattes. Offen bürg. (Hausverkauf.) Ein einstöckiges Wohnhaus mit Scheuer, Stallung und Hof, mitten in der Stadt, zu jedem Geschäfte geeignet, ist zu verkaufen. Näheres bei dem Herausgeber dieses Blattes. Offenburg. (Stroh- unv Dick- rübenverkauf.) Xaver H e n c o Wittwe hat Waizenstroh und Dickrüben zu verkaufe n. Offenburg. (Dickrüben- und Kartoffelnverkauf.) Bäckermeister Wilhelm R c b m hat schöne Dickrüben und Kartoffeln zu verkaufen. Offen bürg. (Kuhverkauf.) 'rfewAj Eine großträchtige, junge und gute Milchkuh ist zu verkaufen — von wem ? sagt der Herausgeber dieses Blattes. Oberkirch. (Pferdverkauf.) Valentin Z i e g l e r in Oberkirch hat einen Braun-Wallach, 10 Jahre alt, starkes gutes Zugpferd, billig zu verkaufen. Zuchtstierverkauf. Einen vorzüglich schönen, musterhaften , 1V+ Jahr alten Slbwarzicheck. Schweizer Race, sprungfähig. verkauft sehr billig Franz Anton Schweiger in Oedsbach auf dem oben» Heuberg bei Oberkirch. l' ««,-». 169 Offenburg. (Empfehlung.) Unterzeichneter empfiehlt stets vorräthigc Betten und Bettstätten, sowie alle Arten Möbel zu billigen Preisen. Leopold Ärmbrufler, Hauptstraße neben dem Rathhause R e n ch e n. Ich habe mich hier zur Ausübung der Gefammtheilkunde niedergelassen und wohne im Haufe des Herrn Medicinalrathes Or. Battlehne r. Schedler, Arzt. Widerruf. Am Sonntag den 21. Jan. d. I. habe ich im Pflugwirthshause dahier verschiedene ungebührliche Aeußerungen gegen Bezirksrath, Altbürgermcister Gottlieb Roth dahier gethan. Da diese Schmähreden denselben empfindlich verletzt haben, so nehme ich dieselben aus diesem Wege wieder als unwahr zurück, und erkläre, daß ich ihm Unrecht ge- thau habe. Dundenheim, den 18. Februar 1866. Benjamin Wagner. Offenburg. Zu verkaufen : 1) Ein großer Bauchzuber, 2) eine große Kraut- standc, 3) zwei große ausgekochte eiserne Kessel sammt Brille, 4) eine große eiserne Bratpfanne. Zu erfragen bei der Erpedition dieses Blattes. Zu verkaufen : Küferhandwerksgeschirr, Faß-, Standen- u. Kübeldauben, Reife von 6 dis 14 Schuh Länge, Reifband, 2 Fässer von je ‘A'ji neuen Ohm. Zu erfragen auf der Erpedition dieses Blattes. In der S o n n e in Obcrkirch sind wieder angekommen: Eine Auswahl von Loßburger Platten und Rottenburger Schleifläufern, auch eine Parthie schöner Haber; ferner ist daselbst ganz altes reines Kirschwaffer. zu verkaufen. Gengenbach. (Rebwürzlingeverkauf.) Kunstgärtner Haas hat noch viele tausend Rebwürzlinge um billigen Preis zu verkaufen, als: schwarze Burgunder, Elbene, Räusch- linge, Kleoner, Ruländer oder Trußer, Tascltrauben in den besten Sorten. Wagenverkauf. Eine» auf- 1 gerüsteten Wagen von 100 Cent- Zen er Tragkraft hat zu verkaufen: -- Franz Anton Schweiger in OedSbach auf dem ober» Heubcrg bei Ober- kirch. ____ Hobelbänke, zwei bis drei gut erhaltene, werden zu kaufen gesucht. Näheres zu erfragen bei dem Herausgeber dieses Blattes. Rebstelkcnverkauf. Bei der Linde in Nußbach find ca. 10,060 starke kastanienbaumene Rebstecken, das Hundert zu 4 fl. 42 kr., zu verkaufen. Offen bürg. (Heuverkauf.) Eine größere Parthie vorzügliches Heu hat im Auftrag zu verkaufen: ___Max Wenk. Offenvurg. (Knechtgemch.) Ein tüchtiger Ackerknecht, der mit Pferden umzu- aehen versteht, wird gesucht von wem? sagt der Herausgeber dieses Blattes. Offenburg. (Holzversteigmrng.) Aus den Offenburger Stadtwaldungen, Schlägen: 1,2, 6. 7, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23 und 25 a. u. t>., werden Mittwoch den 7. d. M., Vormittags 10 Uhr, nachverzeichnete Holzsortimente öffentlich versteigert : P/s Klftr. eichenes, >/ 2 Klftr. ulmenes Scheitholz, 15*/ 2 Klftr. erlcnes, 1V* Klftr. gemischtes Prügelholz, 3000 Stück erlene, 1500 gemischte Wellen, 2912 Bund s. g. Zumachrcis. Zusammenkunft im Schlag 24 bei der Hütte. Offenburg, am 1. März 1866. Städtische Bezirksforstei. _ Fürstenwerth. _ Offenburg. In einem hiesigen Handelshause findet ein Lehrling von braven Eltern Aufnahme — bei wem? sagt die Expedition dieses Blattes. Einstandsgesuch. Andreas Hamm von Schutterzell, Amts Lahr, nimmt einen Einstand zur Artillerie oder Cavallcrie für eine ganze oder Rest-Dienstzeit. _ Gärtnergesuch. Ein solider, tüchtiger Gemüsegärtner wird zu sofortigem Eintritt gegen guten Lohn gesucht. Zu erfragen bei dem Herausg eber dieses Blattes. Müller-Gesuch. In die Schwerspath-Mühle in Zell a. H. wird ein gewandter Müller, mit guten Zeugnissen, gesucht. Dauernde Stelle und guter Lohn wird zugesichert. _ Zwei Schmiedgesellen können sogleich dauernde Arbeit finven bei Schmiedmeister Welle in Oedsbach bei Oberklrch. Offenburg. Mehrere Kellermädchen finden gute Stellen. Zu erfragen bei C. F. B a n n m ü l l e r. Offenburg. (Milchabgabe und Kartoffelnverkauf.) Bei Wittwe G. Pfähl er an der Bahnhofstraße kann jeden Tag Milch abgegeben werden. Auch sind daselbst rothe un d gelbe Kartoffeln zu verkaufen. Offen bürg. Es wünschen zwei solide Herren sich an einem Privattische zn betheiliaen. Näheres bei der Expedition d. Bl. Offenburg. Zn verkaufen : Ein neues Pferdgeschirr mit Kummet. Zu erfragen bei der Erpedition dieses Blattes. O f f e n b u r g. lScheunevermikthmia.) Zn der Keffelaaffe ist auf 15. April d. I. eine große Schcnne nebst sonstigen Räumlichkeiten zn vermrethrn. Näheres bei der Erpedition dieses Blattes. O f f e n b u r g. (Zimmcrvcrmiethung.) Bei Küfer O. Pfeffer sind zwei möblirte Zimmer zu vermiethcn. O f f c n b u r g. (Wohnungsvermictbung.) Ein kleines Logis ist sogleich oder auf den 25. März zu vermietben in der Ritterstraße Nro. 185. Offen bürg. Zimmervermiethnn-. Ein schönes möblirtes Zimmer hat bis April zu vermiethcn: I. G ö r g e r. Offen bürg. (Wohnungsvermiethung.) Im Hause Nr. 138 an der Hauptstraße ist sogleich oder bis Ostern zu vcrmiethen: a) der zweite Stock mit zwei Zimmern, Küche, einer Kammer, Kellerantheil und sonstigem Zugehör; b) der dritte Stock mit drei Zimmern, Küche, einer Kammer, Kellerantheil und sonstigem Zugehör. Auch kann das Ganze zusammen gemiethet werven. Avolph Schaible. Offen bürg. lLogisvermiethnng.) Christ. Feßler hat ein freundliches Logis, bestehend in 2 möblirten Zimmern, welches sogleich bezogen werden kann, z« vermicthen. Offenburg. Es find 4000 fl. kurze Güterzieler unter annehmbaren Bedingungen zu verkaufen. Näheres im Geschäfts-Bureau von C. g. 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Vorfitz: Bicepräfident K t r s n e r. Am Ministertisch: Staatsminister Dr. Stabel, StaatSralh Dr. Lamep, Staatsrath Dr. Vogelmann und Finauzrath Eisenlohr. Anwesend in der Loge der l. Kammer: II. GG. HH. die Prinzen Wilhelm und Karl. Schriftführer Wundt zeigt den Einlauf folgender Bitteingaben an: aus Neckarau, den § 94 deS Forstgesetzes, aus Kehl, das Preß-, Vereins- und Ber- sammlungsgesctz detr., aus Kraulheim, um einen Amtsgerichtsfitz oder um eine andere Anstalt, aus St. Blasien, Bonndorf, Neustadt re., die Höllenthaldahn, aus Konstanz, die Kinztgthalbahn und Alpenbahn, aus Meersburg, die Kmzigthalbahn betr., aus Tauber- dischofsheim, um Einführung von Gemeindewaiden, aus Elzach, Straßeanlegung betr. ES zeigen fertige Berichte au: Knies, über die Einberufung der Rekruten. Prestinari, über das Budget des Justizministeriums, und Friderich, über das Ministerium des Innern, Tit. 1 dis 8 und Tit. 16. StaatSminister Dr. Stabel legt vor: 1) einen Gesetzesentwurf auf Abänderung des § 67 der Verfassung, die Verantwortlichkeit der Minister betr., 2) einen GesctzeSentwurf über die Ausführung der Bestimmungen der VerfaffungSurkunde, die Verantwortlichkeit der Minister betr. (Anklage). Beide Entwürfe sind von sämmtlichen Mitgliedern deS Staatsministeriums gegengezeicknet. Der erste ist ein Berfaffungsgefetz, besteht aus 2 Artikeln und beseitigt aus dem § 67 der Verfassung diejenigen Bestimmungen, welche sich auf die Ministerverantwortlichkeit beziehen, und der Art. 2 enthält drei neue Paragraphen, 67 st, 67 d und 67 o. welche dem § 67 der Verfassung angehängt werden sollen. § 67 a enthält die Bestimmung, daß die 2. Kammer das Recht habe, einen Minister, welcher sich einer durch Handlungen oder Unterlassungen wissentlich ober aus grober Fahrlässigkeit begangenen Verletzung der Verfassung oder anerkannt verfassungsmäßiger Rechte schuldig macht, förmlich anzuklagen. Bei einer Verurtheilung erfolgt bei schwerer Verletzung Entlassung auS dem Staatsdienste, bei leichterer Entfernung aus dem aktiven Dienst. Nur mit Zustimmung der Stände kann dieses Urtheil wiever aufgehoben werden. § 67 b besagt: Das Richteramt über die im vorigen Paragraphen erwähnte Anklage übt die erste Kammer durch 12 ihrer Mitglieder, welchen 12 weitere Richter aus den Collegialgerichren beigegeben werden. Den Vorsitz im StaatSgerichtshofe führt der Präsident der 1. Kammer, dessen Stellvertreter der Präsident des obersten Gerichtshofes ist. § 67 c ordnet an, daß Verordnungen und Verfügungen des Großherzogs nur als vollziehbar erscheinen, wenn sie von einem Minister gegen- gezeichnet find. Der Staatsminister begleitet diese Vorlage mit einem kurzen Vortrage, welchem wir Folgendes entnehmen: Der § 67 der Verfassung lasse nur dann eine Anklage zu, wenn beide Kammern die Anklage verlangen. Weil dieses Zusammengehen beider Kammern eine Anklage erschwere, sei eine Motion begründet worden mit dem Anträge: jeder Kammer das Recht zuzusprechen, für sich allein die Anklage erheben zu können. Die Großh. Regierung habe diesen Antrag erwogen, aber solchem aus juristischen und politischen Gründen nicht beistimmen können, denn einmal könnten sich große Widersprüche zeigen, wenn zwei gleichberechtigte Organe als Anklagebehörden erscheinen können, um eine und dieselbe Handlung zu verfolgen; zum Andern sei es mit dem Geiste der Verfassung gar nicht vereinbar, in einer so hochwichtigen Angelegenheit eine Kammer ganz theilnahmslos zu sehen; das sei dem Zweikammersystem ganz l entgegen. Es seien nun der Regierung nur zwei Auswege geblieben: j entweder die bisherige Bestimmung der Verfassung beizubehalten, oder beiden Kammern die Betheiligung zuzugestehen. Die bisherigen Bestimmungen aber gewährten auch nach Ansicht der Regierung große Schwierigkeiten und sie mußte sich daher dem zweiten Wege zuwcnden. Der zweite Gesetzesentwurf über das Anklagcverfahren enthalte 4 Titel: 1) über Vorbereitung des Anklageverfahrens; 2) über Bildung des Gerichtshofes; 3) über das Verfahren und 4) über Erlöschen und Wiederaufnahme der Anklage. (Der oberste Staatsgerichtshof wird dem Vernehmen nach bestehen: auS dem Präsidenten der 1. Kammer, dem Oberhofrichter, 12 Mitgliedern der 1. Kammer und 11 Mitgliedern von Gerichtshöfen, und zwar letztere durchs LooS ernannt auS der Zahl der Präsidenten, Kanzler und Direktoren des Oberhofgertchts, der Hof- und Kreisgerichte und der KreiSgerichte; den Sekretär ernennt der Präsident der 1. Kammer aus den Gerichtssekretären) Die Kammer erledigt hiernach die Rechnungsnachweisungen des Finanzministeriums, worüber die Abgg. Muth, Heidenreich und Lenz Bericht erstattet halten. Nach einzelnen Bemerkungen bei verschiedenen Anlässen werden die Rachweisungen genehmigt und noch der Antrag der Commission angenommen: es möge die Regierung die Anordnung treffen, daß die Einnahmen aus den in Seldstbewirthschaftung genommenen Grundstücken und die Ausgaben, welche mit dieser BenützungSweiie verbunden sind, nach der Culturart der Grundstücke getrennt, in Unterrubrikeu in der Rechnung uachgewtesen werden. Staatsrath Vogelmann sagt dies zu, wenn man nicht allzu große Trennung verlange. Berichterstatter Muth erklärt, daß letztere nicht gewünscht sei. — Der Abg. Pagenstecher begründet nun seine Motion, die Redefreiheit der Stände betr., und stellt den Antrag: die Großh. Regierung zu bitten, zur Ergänzung der Verfassung und im Anhang an § 48 derselben ein BerfaffuugSgesetz vorzulegen, welches anordnet, daß kein Ständemitglied wegen seiner Abstimmung ooer Aeußerung in der Kammer, in Commissionen und Abtheilungen anders als durch die Kammer selbst zur Verantwortung gezogen werden könne. — Obkircher beantragt mit Unterstützung der Motion, dieselbe zur Berathung und Berichterstattung an eine Commission zu verweisen. — v. Feder und v. Roggenbach unterstützen diesen Antrag und danken dem Mo- ttonSsteller. — Staatsminister Stabel erklärt, daß die Großh. Regierung anerkenne, cs bestehe in dieser Hinsicht eine Lücke in der Verfassung; sie habe nicht» dagegen, wenn die Kammer die Frage in Betracht ziehe, ob aber gerade die Vorschläge deS MotionSstellcrS die richtigen seien, darüber wolle er sich fetzt nicht einlaffeo. Die Kammer nimmt ObkircherS Antrag einstimmig an, und der Abg. Moll begründet seine Motion wegen Errichtung einer Bank und beantragt, daß die Kammer die Vorlage eines Bankgesetzes noch 171 dem gegenwärtigen Landtage auf Grund vorgelegter Statuten verlange. — Buhl' beantragt Verweisung der Motion an eine Commission zur Berichterstattung. — Tritschellcr unterstützt den Antrag, denn die Nolhwendigkeit einer Bank sei allerwärts anerkannt. — Achenbach und Roder sprechen ihre Unterstützung ebenfalls aus. StaatSrath Mathp, welcher sich von dem Abgeordnetensitze auf die Regierungsbank begeben hat, freut sich, daß die Regierung endlich erfahren werde, wie denn eigentlich der Gesetzesentwurf lauten müsse, wenn er die Mehrheit des Hauses erhalten solle. Die Regierung habe bereits bewiesen, daß sie eine Bank wünsche. Buhl's Antrag wird einstimmig angenommen und die Sitzung geschloffen. (B.L.Z.) Karlsruhe, 24. Febr. (B.L.Z.) Aus der gestrigen 9. öffentl. Sitzung der 2. Kammer haben wir noch verschiedene Nachträge zu machen. Der Abg. Schaaff widmet dem kürzlich verstorbenen ehe- maligen Mitgliede der 2. Kammer, Fabrikant Delisle in Konstanz, ehrenden Nachruf und die Mitglieder deö Hauses erheben sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen. Bei der Prüfung der RechnungSnachweisungen des Finanzministeriums findet der Abg. Friderich bei Tit. 1, Kameraldomänenverwaltung, den Ertrag des Torfstichbetriebs zu gering und wünscht, daß die Regierung diesen Betrieb aufgebe. Staatsrath Vogelmann erwidert: Es sei natürlich, daß nicht der ganze Flächenraum von 420 Morgen Gewinn bringen könne, denn nur diejenige Fläche, welche ««gestochen werde, könne Ertrag liefern; weil man aber nicht überall zugleich stechen könne, so sei es auch nicht möglich, überall zugleich Gewinn zu erzielen. Die Torflager seien übrigens bis jetzt einträglich gewesen und sie würden so länge benutzt werden, als ein Reinertrag erzielt werde. Bei Tit. 2, Forstdomänenkammer, bittet Kimmig die Großh. Regierung, sie möge doch bei großen Holzzahlungen wenigstens theil- weise Goldmünzen zulassen, zumal da ja das Finanzministerium von Zeit zu Zeit amtliche Goldkurszettel ausgcbe. — Staatsrath Vogelmann: Wo besondere Verhältnisse eS verlangen, werden wir diesem Wunsche möglichst entsprechen; eine allgemeine Gestattung sei aber nicht möglich, denn die Regierung habe sich nach dem Münzgesetze zu richten, könne übrigens aus wichtigen Gründen Ausnahmen gestatten. — Hebting fragt an, ob eine solche Ausnahme bet den Salinenkaffen nicht begründet wäre. — Staatsrath Bogelmann: Wenn die Verhältnisse es gebieten, ja; man müßte das erheben lassen. — Friderich erklärt sich gegen die Erweiterung der Borgfristen für Brennholz auf ein Jahr; sie helfe dem Armen nichts, denn nach Ablauf des Jahres sei dieser wieder in derselben Lage. — Staatsrath Vogelmann: Ob die Maßregel sich bewähren werde, hänge von dem Erfolge ab, der sich Anfangs des nächsten Jahres zeigen werde. Es seien übrigens schon Erfolge erzielt, denn einmal komme die ärmere Klaffe leichter zu ihrem Holze und dann seien die Holz- vreise durch die größere Anzahl der Käufer in die Höhe gegangen. Bei „Culturkosten der Forstdvmäneu" kommt eine Mehrausgabe von 32,908 fl. vor. Berichterstatter Muth freut sich derselben und glaubt bei diesem Anlässe der Forstverwaltung seine Anerkennung aussprechen zu sollen, daß sie zur Vornahme von Culturen das an Waldsamen so reiche Jahr 1862 nickt unbenützt habe vorübergehen lassen. Unter IV. Steuervcrwaltung macht der Bericht eine Vergleichung zwischen den Jahren 1861 und 1863 über den Betrag der Gewerdesteuer- Kapitalien der größeren Städte, wie folgt: Mannheim 1861: 10,588,100 fl., 1863: 11,317,700 fl.; Karlsruhe 6,418,750 fl., 7,004,400 fl.; Pforzheim 5,281,575 fl., 5,705,475 fl.; Heidelberg 5,116,800 fl., 5,408,650 fl.; Freiburg 4,368.100 fl., 4,545.725 fl.; Baden 2,498,475 fl.. 2,740,075 fl.; Lahr 2,293,975 fl., 2.426,300 fl.; Bruchsal 1,723.000fl., 1.870,050 fl; Konstanz 1,652,635 fl., l,736,510 fl.; Offenburg 1,525,875 fl.. 1,535,350 fl. Friderich, welcher auch hier „och weitere statistische Angaben machte, spricht sich bei Tit. III tz 19, „HundStaren". für Erhöhung dieser Taxe aus; die beklagenswerih große Menge der Hunde rühre nur von dem gliedern Ansatz der Tape her und die meisten Hunde gehörten der ärmeren Volksklaffe an. — Krausmann schließt sich diesem Wunsche an, Muth ebenfalls. — Bei Tit. V. Salineverwaltung wiederholt StaatSrath Vogelmann folgende, bereits in der Budgettommission gemachte Mtttheilung: „Bekanntlich haben wir seit mehreren Jahren in dem odern Rheinthal versucht, Steinsalzlager zu bohren, damit wir später in die Lage kommen, durch die Trockenförderung dieses Salzes ein Mittel zu erhalten, um die Industrie und die Landwirthschaft unterstützen zu können. Die Versuche haben nun in neuester Zeit zu einem Er- gebniß geführt. Bei dem Bohrloch, welches bei Wphlen niederge- stoßen wurde, find wir 402 Fuß unter Tag auf Steinsalz gekommen, bei 412 Fuß unter Tag kamen wir immer noch auf Steinsalz, bei 412'/,o Fuß kamen wir auf GPPS und nach weiterer Bohrung von 10 Fuß erhalten wir den Steinsalzftock. Dcßhalb find auch in dem außerordentlichen Budget einige Mittel mehr ausgenommen worden. um diese- erste Bohrloch vollständig durchzustoßen und ein neues Bohrloch anzulegen, um die Längenausdehnung dieses Salzstockes zu ermitteln, und ein drittes, um die Trocknung befördern zu können." — Federer wünscht dessen ungeachtet jetzt schon Herabsetzung des Preises für Viehsalz. Tagesgeschichtliche Mittheilungen. Aus Baden, 22. Febr. Dem „Schwab. Merkur" wird geschrieben: Gutem Vernehmen nach hat das erzbischöfliche Ordinariat zu Freiburg die Haltung seines Bevollmächtigten bei den über das neue Schulgesetz zu Karlsruhe stattgehabten Konferenzen mißbilligt, und weigert sich, das durch denselben Unterzeichnete Protokoll nach allen seinen Bestimmungen anznerkennen. Da der kirchliche Bevollmächtigte, Conviktsdirector Kübel, sonst zu den Vertrauenspersonen in der engeren Umgebung des greisen Erzbischofs zählt, so scheinen hier wieder andere Einflüsse, die einer noch strenger« hierarchischen Richtung folgen, das Uebergewicht erlangt zu haben. Es handelte sich bei den erwähnten Konferenzen hauptsächlich um eine Verständigung, beziehungsweise Zustimmung der Kirchenbehörden der beiden Hauptkonfessionen des Landes zu den Bestimmungen des Gesetzcscntwurfs über Erthcilung des Religionsunterrichtes, über die sog. Meßnerei und den Organistendienst der Volksschullehrer. Ob von Seite der erzbischöflichen Kurie Gegenvorschläge gemacht werden, ist uns nicht bekannt; so viel aber glauben wir mit Bestimmtheit angeben zu können, daß durch, diesen Zwischenfall die Vorlage des Volksschul- geseßes an die Stände keine Verzögerung erleiden werde. Mannheim, 19. Febr. In unserem Hasen geht es jetzt ziemlich lebhaft zu, da das Fruchtgeschäst stärker im Schwünge ist, als dies seit langen Jahren der Fall gewesen. Man kann sich einen Begriff davon machen, wenn man hört, daß eine einzige Firma hier, in einem Zeitraum von etwa 6—7 Wochen 72,000 fl. Fracht an die Eisenbahn bezahlt hat. Donaueschingen, 22. Febr. (D.W.) Den Kronenthalern ist das Todesurtheil verkündet, cs werden alle eingezogen und kommen in den Schmelztiegel; cs wäre zu wünschen, die großen unförmlichen preußischen Thalerstücke müßten sie begleiten. Da vorauszusehcn ist, daß über kurz oder lang die Kronenthaler abqeschäßt werden, so halten wir es für nöthig, die Besitzer von dieser Münze und namentlich jene, welche etwa im Keller einen Schatz davon verborgen haben, darauf aufmerksam zu machen und sie vor Verlust zu warnen. Auffallend ist auch, welche Menge fremdes Papiergeld nicht nur von aller Herren Ländern und Banken, sondern auch noch von norddeutschen Städten bei uns in Umlauf ist und wie diese Papiere ohne Bedenken angenommen werden; das könnte einmal schweren Verlust zur Folge haben. Bei den Staatskassen wird kein fremdes Papiergeld angenommen, was seinen guten Grund hat; es ist schon mehr als genug, wenn die Privaten in Baden den übrigen Staaten, Banken und Städten, welche Papiergeld ausgebcn, jährlich ein kleines Kapital von einigen Millionen leihen und dafür keinen Zins verlangen. Es wäre wirklich an der Zeit, daß man der Ueberfluthung mii Papiergeld einen Damm vorsetzcn würde. Die Regierung kann dem Privatmann nichr verbieten, fremdes Papiergeld zu nehmen, aber dem Letztere» steht das Siecht zu, die Annahme zu verweigern. Vom Schwarzwald, 24. Febr. (Brsg. Z.) Nachdem schon seit circa 5 Wochen Unterhandlungen von Seiten des Handelsministeriums unter der Leitung des Herrn Directvrs B ä r mit den Bauunternehmern der Kinzigihalbahn, bezüglich der Abtretung des Baues an den Staat, reip. der eingctretenen Zahlungsunfähigkeit und deren Folgen im Gange waren, wobei es de»! Staate besonders um die Möglichkeit des ungestörten Forrbauens zu thun war, in welcher Absicht er auch den Gläubigern gegenüber sich zu bedeutenden Concessionen verstand, nämlich versprach, auf die bestimmte Conven- tionalstrafe von circa 80,000 fl. zu ihren Gunsten zu verzichten, unv ferner das zum Fortbau nothwcndigc Baumaterial zu möglichst hohem Preis zu übernehmen — wurde gestern gerichtliche Gant ausgesprochen, wozu, wie wir hören, außer der großen Verschuldung bei diesem Bau, besonders auch die weitere Finanzklemme derselben Gesellschaft Pfeiffer, Stier und Comp, bei einem bei Worms übernommenen Bahnbau Veranlassung gab. Die Gesellschaft erhielt bereits 450,000 fl.; auf ca. 160,000 fl. belaufen sich die Passiva und für 100,000 fl. zu leistende Arbeit rcstirt noch. Der versuchte Grvß- accord hat sich hier ebensowenig wie bei der Meßkirchcr Linie bewährt und dürste aufgcgebcn werden, nur schade, daß der Sraat sein prächtiges Baumaterial und Gerächschaften, wie Man hört, um zu billigen Preis veräußert hat! Man einigte sich bei der gestrigen Verhandlung dahin, daß nach gerichtlicher Festsetzung der Bauleistungeü und nach der Aufnahme des Materials der Staat von letztem! tae 172 Röthigc ankaust und ungestört forrbauen soll, so daß voraussichtlich bis Mitte Juli die Bah» bis Hausach fertig werden kann. Die von Daubert in Straßburg, rcsp. Gengenbach, übernommenen Hochbauten sind allenthalben weit voran. Frankfurt, 24. gebt. (N.Fr.Z.) Die Vorfälle in Bukarest sinv selbstverständlich noch nicht zu Ende. Daß in Rumänien russische Machinationen stattsanden, wußte man längst. Kusa arbeitete denselben durch seine Gewaltherrschaft in die Hände. Nach unserem bereits niirgetheilten Telegramme wird auch die Proklamirung des Grafen von Flandern nur als ein Mittel betrachtet, die russischen Pläne zu verdecken. Der Herzog von Leuchtenberg sei der Kandidat des Petersburger Kabinets. Die Wiederaufnahme des Rapoleonischen Äongreßvorschlags ist allerdings unter diesen Verhältnissen nicht unwahrscheinlich. Dann hätte man zu gewärtigen, daß dabei auch die schleswig-holsteinische Frage zur Verhandlung gebracht würde. Württemberg. Wildbad, 21. Febr. Letzten Samstag verunglückte ein hiesiger Metzger eine Stunde von hier auf schauerliche Weise. Derselbe hatte ein Kalb in Reuweiler gekauft und benützte auf dem Heimwege einen des Weges fahrenden Wagen mit Weinfässern, auf welche er sich setzte. Durch eine heftige Erschütterung des Wagens siel er von demselben herunter, so daß beide Räder über die Brust gingen, wodurch diese so bedeutend verletzt wurde, daß er nach zwei Tagen starb. Donaufürstenthümer. Bukarest, 24. Febr. Es wird die Ablehnung des Grafen von Flandern erwartet. Dessen Proklamirung bezweckt nur eine vorläufige Verhüllung der russischen Absichten einer Einsetzung Lcuchtenberg's. Man erwartet die Wiederaufnahme des Kongreßvorschlags. — Nach dem Abend-Moniteur scheint die Revolution in B u - karest das Werk der Truppen gewesen zu sein. Nach Wiener Berichten sind Bosnien und die Herzegowina von Emissären überschwemmt, welche einen allgemeinen Aufstand aller Christen gegen die Pforte anzufachen suchen. Bukarest, 24. Febr. Man telcgraphirt dem „Nürnb. Corr.": Die Einsetzung des Herzogs von Leuchtcuberg ist beabsichtigt, falls der Graf von Flandern, dessen Proklamirung nur Manöver ist, wie vorauszusehen, adlehnt. — Die Wiederaufnahme des Congreß- projekts wird erwartet. — Die Vorfälle in Bukarest erregen natürlich in allen europäischen Hauptstädten großes Aufsehen. Rumänien bildet seit langen Jahren eine Hauptbühne für Jntriguenstücke. Daß auch diesmal mannigfache Umtriebe stattfanden, steht außer Frage. Ader die Fäden, vermittelst deren die handelnden Personen in Bewegung gesetzt wurden, sind noch nicht blohgelegt. Glaubte man Anfangs, Rußland sei eS gewesen, welches Kusa'S Sturz herbeigeführt, so wird nunmehr in glaubwürdiger Weise dargethan, daß Kusa im Gegentheil während der jüngsten Zeit eine Schwenkung von Frankreich zu Rußland gemacht habe. Unbestreitbar ist, daß sein Sturz nicht unverdient war, wie er denn auch seinen Feinden in jeder Beziehung in die Hände gearbeitet hatte. In Wirklichkeit befinden sich unter Denen, welche nach seinem Sturze hervortreten, Angehörige fast aller politischen Parteien, von den Conservativen bis zu den Demokraten, Männer vom Civil wie vom Militär. — Wenn der „Wanderer" auf die „überraschende Gleichzeitigkeit der Vorgänge in Berlin und in der walachischen Hauptstadt" hinweist, so mag dieö der Curosität wegen erwähnt werden. Eine unmittelbare Störung des europäischen Frieden» in Folge der Bukarester Vorfälle steht nicht zu erwarten. Die bürgerliche oder Civil-Ehe. Wer heutzutage eine Zeitung in die Hand nimmt, der begegnet darin gar häufig dem Worte „Civilehe" und liest, wie der Eine daran Hoffnungen, der Andere Befürchtungen anknüpft. Wir glauben dem aufmerksamen, unbefangene» Leser einen Dienst zu leisten, wenn wir in wenigen Worten an der Hand der Geschichte und der Gesetzgebung den Begriff und das Wesen der Civilehe erläutern. Daß „Civil ehe" nichts Anderes ist, als „bürgerliche Ehe", werden wir kaum zu sagen brauchen. Was soll aber das Wort bürgerlich hier bedeuten? ist cs etwa der Gegensatz zu einer andern Art von Ehe? Das ist cs, was wir erörtern wollen. Die Ehe, als die durch Liebe gestiftete Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes zur treuen und ungetheilten Gemeinschaft aller Lebens- verhältniffe, wurde bei allen Völkern alter und neuer Zeit als ein freiwilliger Vertrag betrachtet, der gerade wie jeder andere Vertrag abgeschlossen wurde. Weil dieser Vertrag aber an Wichtigkeit für die Vertragschließenden alle andere Lcbcnsverhältnisse übertraf, so mngab man ihn schon frühzeitig mit Formen, welche bei dem Abschlüsse zur Anwendung gebracht wurden. Solche Rechtsformen finden wir bei allen hochwichtigen Rechtsgeschäften, z. B. dem Testament, der Ber- mögensübergabe, dem Pfandvertrag. Bei den nicht christlichen Völkern waren auch keine andern Formen für die Giltigkeit einer Ehe im Gebrauch, als Rechts formen. Das Christenthum aber, welches mit seiner liebevollen Moral alle Lebensverhäitniffe erfüllte, führte die schöne Sitte ein, daß es dem Bunde der Ehe die religiöse Weihe ertheilte, da seine Ziele ja nicht blos vermögensrcchtliche, sondern wesentlich sittliche, ewige sind. Es wurde gebräuchlich, daß die Ehegatten ihren Bund von dem Geistlichen einsegnen ließen. Erst unter Karl dem Großen, also 808 Jahre nach Christi Geburt, wurde die priesterliche Einsegnung sür die Giltigkeit der Ehe gesetzlich gemacht, und damit zugleich die Freiheit für tote Auflösung der Ehe und der Freiheit, nach aufgelöster Ehe sich wieder zu verheirathen, sehr beschränkt, ja auf dem Concilium zu Paris (829) das Verbot, daß Geschiedene sich nicht wieder verheirathen dürfen, so lange der eine Theil am Leben sei, zu einem kanonischen Gesetze erhoben. Trotz dem betrachteten die Päpste der folgenden Zeit die Form des Ehevertrages nur als ein bürgerliches und weltliches Geschäft, das aus der freien Einwilligung hervorgehe, und es sprach sich eine Kirchenversammlung zu Ereter (1287) in diesem Sinne aus. Dieser bis dahin bürgerliche Charakter der Ehe erfuhr aber durch das Concilium von Trident im Jahr 1563 eine wesentliche Umgestaltung, indem diese allgemeine katholische Kirchenversammlung die Ehe für ein Sacrament der katholischen Kirche erklärte. Seit dieser Zeit ist es katholisches Kirchengesetz, daß die Erklärung der Eheeingehung vor dein zuständigen Pfarrer in Gegenwart von wenigstens 2 Zeugen abgegeben werde, womit aber auch der Ehebund geschloffen ist. Hierauf folgt zwar die Einsegnung der Ehe durch den Pfarrer und weiteres Ceremoniell; wesentlich sind diese Handlungen aber für die Giltigkeit der Ehe nicht. Die Ehegatten ministriren sich das Sacrament wechselseitig, und der Pfarrer ist nur ein nothwendi- ger kirchenamtlicher Zeuge des Consensts. Es ist deßhalb schon vorgekommen, daß Brautpaare mit ihren Zeugen vor ihrem Geistlichen in der Kirche, ohne dessen vorheriges Wissen, erschienen find, und ihre Ehcerklärung abgaben, und kirchenrechtlich blieb dem Geistlichen nichts anderes übrig, als sie einzusegnen. Das protestantische Kirchenrecht verlangt dagegen vermöge eines allgemeinen Herkommens zur giltigen Schließung der Ehe die priesterliche Einsegnung, und es bewirkt der Mangel derselben völlige Nichtigkeit der Ehe. — Die Folgen dieser Umgestaltung des bürgerlichen Charakters der Ehe ln ein kirchliches Institut waren viel weittragender, als auf den ersten Blick scheint. Die Kirche erlangte damit die Gerichtsbarkeit über Alles, was mit der Ehe nur irgend zusam- menhing, und da mit der Ehe und ihren Wirkungen eben Alles zusammenhängt, was dem Menschen das Leben im höheren Sinne werthvoll macht, so war der Einfluß der Kirche auf das Leben des Menschen auch in dem Gebiete ein Alles umfassender, welches ihr nach ihrer Bestimmung fremd bleiben sollte. Die Kirche erhielt insbesondere die Beurkundung des bürgerlichen Standes, sie verzeichnete die Geburt und den Tod, die Eingehung und die Trennung des ehelichen Bundes. Sie bestimmte aber auch, wann eine Ehe zulässig sei und wann nicht, schuf das einträgliche Recht der Dispense und behielt sich hinsichtlich der Trennung einer giltigen Ehe und der Auflösung einer nichtigen weitgehende Befugniffe vor. Der Einfluß des Staates auf die Ehe erstreckte sich nur auf die politischen unv vermögensrechtlichen Voraussetzungen, er konnte eine Ehe, die ohne seine Erlaubniß geschloffen war, politisch uno rechtlich ignorircn, er konnte aber ohne Mitwirkung der Kirche keine Ehe schließen und keine auflösen. (Schluß folgt.) Offenburg. Samstag den 3. März, im Saale des Gasthauses zur neuen Pfalz: Wissenschaftliche Abendunterhaltung im Gebiete der Physik und Chemie, verbunden mit dem hier noch nie gesehenen elektrischen Achte, vermittelst einer Batterie von 70 Elementen. Anfang 7 Uhr. Das Nähere besagen die Zettel. Harth, Director aus Berlin. Verantwortlicher Rkdactcur: I. Otteui. — Druck und Verlag der Bucheruckcrci von I. Otteni.