Verkündigungs-Blatt für die Amts- und Rmtsgerichts-SezirKe Offenburg, Eberkirch, Achern, Shembischofs- heim, Kork, Gengenbach, Haslach und Wolfach. Jfä 104 Offenburg, den 30. December 1862 Bekanntmachung. Die an den Postschaltern öffentlich ausgehängten zwei Bekanntmachungen: 1) über den Tarif und die Behandlung der Briespostsendungen im Inland und nach dem deutschen Postvereinsgcbkcte, 2) über die äußere Beschaffenheit und die Behandlung der Fahrpostsendungen, find neu gedruckt worden und zum Preis von 3 Kreuzer für das Exemplar in den Orten , woselbst sich ein Postamt befindet, sofort, in den übrigen Postorten auf vorherige Bestellung, an den Postfchaktern käuflich zu erhalten. .Da diese Bekanntmachungen die wesentlichsten Bestimmungen über den gewöhnliche» Postverkehr enthalten, so wird auf titttlrtfntauf hiermit aufmerksam gemacht. Karlsruhe, den IS. December 1862. Direction der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. Zimmer. «Schneider. Amtliche Generalverfügungen. Gengenbach. (Das Schießen in der Ncujahrsnacht betr.) Nr. 7904. An sämmtliche Bürgermeisterämter: Sie werden aufgefordert, sofort das Verhot des Neujahrschießens und des LegenS von Petarden und dergl. wieder bekannt zu machen und, wie geschehen, umgehend anzuzcigen. Gengenbach, den L3. December 1862. Großherzogliches Bezirksamt. Betz. O b e r k t r ch. (DaS Schießen in der Reujahrsnacht betr.) Rr. 8626. Die Bürgermeister de« Bezirks werden angewiesen, das Verbot des Schießens in der ReujahrSnacht in ihren Gemeinden in Erinnerung zu bringen. Oberkirch, den 23. December 1862. Großhcrzogliches Bezirksamt. R e n ck. Offenburg. (Die Anmeldung bestehender Firmen, Handelsgesellschaften, Procureu «. s. w zur Eintragung in die Handelsregister betr.) Nr. 13,343. Die Kaufleute und Handelsgesellschaften des diesseitigen Gerichtsbezirks werden aufgefordert, gemäß §§ 42 bis 47 des Einführungsgesetzes zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch ihre Firmen und die von ihnen bestellten Procuristen sowie die übrigen Rechtsvorgange, welche nach dem erwähnten Einführungsgesetze der Eintragung in die Handelsregister bedürfen, binnen drei Monaten, vom 1. Januar 1863 an, dahier anzumelden. Diejenigen Rechtsvorgäuge, welche nach der Verordnung vom 9. August 1827 (Reg.-Blatt XIX.) in die bisher von den AmtSrevisorateu geführten Offenkundigkeitsbücher einzutragen waren, sind nur dann zur Eintragung in die Handelsregister anzumelden, wenn etwa die Eintragung in jene Bücher versäumt worden sein sollte. Dabei werden die Kaufleute darauf aufmerksam gemacht, daß bestehende Firmen, welche den Vorschriften der Art. 16, 17 , 18, 20, 21, Abs. 2, des Handelsgesetzbuchs nicht entsprechen, künftig nur dann fortgeführt werde» dürfen, wenn sie innerhalb der anberaumten Frist angemcldct werden, und daß bestehende Procureu, wenn sie in dieser Frist weder angemeldet, noch widerrufen werden, künftig der Beurtheilung nach den strengeren Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs unterliegen. Üeberdies haben die Säumigen zu gewärtigen, daß sie »ach Ablauf der Frist durch Ordnungsstrafen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschrift angehalten werden. Vorstehendes wird in Folge hohen JustizministerialerlaffeS vom 12. d. M., Nr. 7568, mit dem zur öffentlichen Keontniß gebracht, daß die Anmeldungen für die Handelsleute und Handelsgesellschaften der Stadt Offenburg am 10., 13., 17., 20 ., 21., 27. und 31. Januar k. I., von Nachmittags 2 Uhr bis Abends 6 Uhr, und für jene der übrigen Amtsgerichtsorte am 3., 7„ 10. und 14. Februar, ebenfalls von Nachmittags 2 Ahr bis Abends 6 Uhr, entgegengenommen werden. Offenburg, den 23. December 1862. Großherzogliches Amtsgericht. Sieb. Dir Anmeldung bestehender Firmen, Handelsgesellschaften, Procureu u. s. w. zur Eintragung in die Handelsregister betreffend. Die Kaufftute und Handelsgesellschaften der diesseitigen Gerichtsbezirke werden aufgefordert, gemäß tz§ 42 dis 47 des Einführungsgesetzes zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch ihre Firmen und die von ihnen bestellten Procuristen, sowie die übrigen Rechtsvorgange, welche nach dem erwähnten Einführungsgesetze der Eintragung in die Handelsregister bedürfen, binnen 3 Monate», vom 1. Januar 1863 an, dahier anzumelden. Diejenigen AechtSvorgänge, welche nach der Verordnung vom 9. August 1827 (Regierungsblatt Rr. XIX.) in die bisher von den AmtSrevisorateu geführten Offenkundigkeitsbücher einzutragen waren, sind nur dann zur Eintragung in die Handelsregister anzumelden, wenn etwa die Eintragung in jene Bücher versäumt worden sein sollte. Dabei werde» die Kausleute darauf aufmerksam gemacht, daß bestehende Firmen, welche den Vorschriften der Art. 16, 17, 18,20,21, Abs. 2, deS Handelsgesetzbuchs nicht entsprechen, künftig um dann sortgeführt werden dürfen, wenn sie innerhalb der 1046 anberaumten Frist angemeldet werde», und daß bestehende Promren, wenn sie in dieser Frist weder augemeldet noch widerrufen werden, künftig der Beurtheilimg nach den strengeren Bestimmungen deS Handelsgesetzbuchs umerliegen. UeberdieS haben die «säumigen zu gewärtigen, daß sie nach Ablauf der Frist durch Ordnungsstrafe» zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschrift angehaltcn werden. Zm AmtSgcrichtsbezirk Kork können die Anmeldungen täglich Nachmittags von 2 bis S Uhr stattfinden. Im Amtsgerichtsbezirk Gengenbach wird, um die thunlichst rasche Erledigung der Anmeldungen möglich zu machen, die Zeftvom 26. bis 31. Januar 1863, Vormittags 10—12 Uhr, zur Aufnahme der Anmeldungen festgesetzt, und behufs zweckmäßiger Vertheiluna derselben dm bis dahin bekannt gewordmen Kaufleuten und Handelsgesellschaften Tag und Stunde der Anmeldung noch besonders angezeigt werden. Dabei bemerkt man zugleich, daß zufolge Erlasses des Großh. Justizministeriums vom 29. v. M. sRegbl. Nr. 62, S. 569—71) nebst der Karlsruher Zeitung der Ortenauer Bote zur Aufnahme für die öffmtlichen Bekanutmachuugen der Einträge i» das Handelsregister bestimmt ist. Den 22. Deccmber 1862. Großh. Amtsgericht Gengenbach. Großh. Amtsgericht Kork. Pfeiffer. Küßwieder. Gengenbach. (Die Führung der Handelsregister betr.) Rr. 5508. Die Bürgermeisterämter des diesseitigen Gerichtsbezirks werden aufgefordcrt, die Kaufleut« und Handelsgesellschaften, welche in ihren Gemeinden Sitz oder Niederlassung haben, binnen 8 Tagen anher namhaft zu machen. Gengenbach, chm 23. December 1862. Großherzogliches Amtsgericht. Pfeiffer. Bekanntmachungen. A ch e r n. (Die Conscription pro 1863 betr.) Nr. 11539. Die unten genannten Lonscriptionspffichtigen, die in heutiger AnShebungstagfahrt ausgedliebcn, aber in die zur Aushebung nöthige Quote gefallen find, werdm anfgefvrdrrt, sich innerhalb 2 Monaten zu stellen und über ihr Ausbleiben zu verantworten, ansonsten fie als Rcfractairs behandelt, des Großh. Bad. Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt und in eine Geldstrafe von 800 st. sowie in die Maßen verfällt würden. Zugleich wird deren Vermögen mit Beschlag belegt. 1 ) Hermann Richter von Achern mit Loos-Nr. 8 . 2) Ludwig Krummholz von Renchen mit Loos-Nr. 45. 3) Joseph Kahlhofer von Renchen mit Loos-Nr. 50. 4) Johann Georg Straßburger von Gamshurst mit Loos-Nr. 63. Achern, den 24. December 1862. Großherzogliches Bezirksamt. 2 B e ft e I. Offenburg. (Entmündigung.) Rr. 10651. Die ledige Sophie Setter von Urloffen wurde wegen Blödsinn entmündigt und derselben Joseph Wiedemer von dort als Vormund bestellt, ohne dessen Mitwirkung die Entmündigte kein Rechtsgeschäft gültig vornehmen kann; was hierm« veröffentlicht wird. Offenburg, dm 27. December 1862. GroßherzoglicheS Oberamt v. F a b e r. Michael-. Gengenbach. (Erbvorladung.) Nr. 4867. Karl Faißt, Bäcker von Berghaupten, dessen Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, ist zur Erbschaft seines Vaters, Bernhard Faißt, Bäckermeisters von Berghaupten, gerufen, und wird hiemit aufgefordert, binnen 3 Monaten zur Ervthei- luug dahier zu erscheinen, widrigenfalls die Erbschaft lediglich Denjenigen zugetheilt würde, denen sie zukäme, wenn der Borgeladcue zur Zeft des Erbanfalls nicht mehr gelebt Härte. Gengenbach, den 22. December 1862. Großherzogliches Amtsrevisorat. Provence. Offenburg. (Versteigerungsgenehmigungbetr.) Die von der städtischen Bezirksforstei am 18. und 19. d. M. ad- gehaltme Holzversteigerung wurde von Seite des Gemeinde- rachs und engere» Ausschusses genehmigt. Offenburg, den 24. December 1862. Der Gemernderath. Schaible Bühler. Rheiubischofsheim. (Holzverstrigcruug.) Aus Domänenwaldungen hiesigen FörstbezirK werden Montag den 5. Januar k. I., Vormittags 9 Uhr, im Kronenwirthshause zu Mnckenfchopf folgende Hiebsergebnisse öffentlich loosweise versteigert: Dkstrict I, Strieth, Schlag 21; 4 Birken- und 21 Erlenstämme mit 398 Cubikfuß, 140 eschene Wagnerstaugen mit 439 Cubikfuß, ' 4 Klafter Eichen-Schert- und Klotzholz» 30 3 /* Klafter Erlen-, 2V% Klafter Wichen-Scheitholz, 7z Klafter Eichen-, 4 Klafter Eschen- und 63 Klafter Erlen-Prügclholz; % Klafter Stockholz; 12400 Stück eichene, erlene und gemischte dreischühige Wellen und 3 Loose Schlagraum. Außer Schlägen: Im Striethwald: 1 Klafter Erlen-Prügclholz und 50 Stück dergl. Wellen. Im Hinterwörth: 1 Birkenstamm, 1 Klafter Weidenstockholz und 13 Wellen. Rheinbifchofsheim, den 27. Deccmber 1862. Großherzogliche Bezirksforstei. S ch u b e r g. Seebach, Amts Achern. (Liegenschastsversteigerung.) Aus der Berlaffenschaft des verstorbenen Albert Fischer von Seebach, Zinken Grimmerswald, werden der Erbtheilung wegen am Mittwoch den 31. December d. Ir, Vormittags 10 Uhr, im Hirschwirthshause in Seebach nachvcr- zeichuete Liegenschaften öffentlich versteigert: 1 ) Ein einstöckiges Wohnhaus mit Scheuer und Stallung unter Einem Strohdach, nebst an- gebautcn Schweinställen und besonders stehendem Wasch- und Backhaus, sodann 4 Rüchen Gemüse- und Grasgarten, 1 Zeuch Acker- nnd 1 Morgen Mattfeld, beisammenliegend im Zinken Grimmerswald, einerfetts Mich. Zink, anderseits Kaspar Deckers Wittwe, oben und unten Weg. Anschlag .... 1800 st. 2) Etwa IV 4 Morgen Matten im Seebach, einerseits Ludwig Baumann, anderseits Lambert Bruder, oben ein Wassergraben, unten der Acherbach. Anschlag. . 800 fl. Summa 2600 fi. Auf diesen Liegenschaften haften die in der Gutsübergabe der Andreas Blust's Wittwe von hier am 18. November 1858 näher bezeichneteu Wohuuugs- und Vorbehaltsrechte der gedachten Andreas Blust's Wittwe, der Mutter von der dritten Ehefrau des Erblassers, welche am Steigerungstage näher bekannt gemacht werden. Seebach, den 13. December 1882. Das Bürgermeisteramt. Schneider. vdt. Wigant, Rathschrbr. Offenbarg. (Liegenschastsversteigerung.) Webermeister Adrian Schitterers drei Söhne von hier, Namens Leopold, Ludwig und Rudolph Schitterer, elfterer volljährig, beide letztere minderjährig, lassen mit odervor- mundschaftlicher Ermächtigung bezüglich der genannten Minderjährigen vom 15. December 1862 Nr. 10284 am ■iBTr rtÜrt'iiiifriiinii 1047 Samstag den 10. Ja««ar U?63, Nachmittags drei Uhr, die nachbenannten, Hne» eigenthüm- lich zugehörigen, in der Gemarkung Offenburg gelegenen zwei Grundstücke in hiesiger Bürgermeisteramtskanzlei gegen terminweise Zahlung öffentlich zu Eigenthum versteigern: 1. 26,1 Ruthen Ackerfeld im Rindffeischgrund, GrundstÜcks- Rro. 4620, neben Jakob Kornmaper's Witwe von Offenburg und Jakob Hahn von Riedle, und 165,6 Ruthen Ackerfeld im Lerchenrain, Grundstücks- Nro. 5167, neben Laver Mölsch von Offenbnrg und Benedikt See von Rammersweier, oben Anstößer, unten der Weg zum Brünnle. Hiezu ladet man die Steigerungsliebhaber ein. Offenburg, den 17. December 4862. DaS Bürgermeisteramt. Scharble. vckt. Rathsschr. Gütle. Schutterwald. (Eicheu-undNutzholzversteigerung.) Die hiefige Gemeinde versteigert im diesjährigen Holzschlag am Mittwoch den 7. Jänner 1863, Vormittags 10 Uhr anfangend, 14 Stück schöne Eichen, 219 „ Eschen, • 7 „ Erlen, 3 „ Birken, 1 „ Buche; wozu mau die Steiglustigen hiemit einladet. Schutterwald, am 22. December 1862. Das Bürgermeisteramt. O ß w a l d. Fessenbach. (Wucherstier-Versteigerung.) Die hiesige Gemeinde läßt am . Mittwoch den 31. dieses Monats, »Mittags 1 Uhr, in dem Gemeindehause eine» fetten Wucherstier an den Meistbietenden öffentlich versteigern. Fessenbach, den 22. December 1862. Das Bürgermeisteramt. B a ß l e r. Fessenbach. (Kicsbelfuhr-Versteigerurrg.) Die hiefige Gemeinde läßt am Mittwoch den 31. dieses Monats, Mittags 1 Uhr, in dem Rathhause die Beifuhr von 100 Meß Wegkies und 50- Meß Rtzchikies öffentlich an den Mindeftbietenden versteigern. Fessenbach, den 22. December 1862. Das Bürgermeisteramt. B a ß l e r. Erlach. Amts Oberkirch. (Jagdverpachtung.) Die hiefige Jagd wird am Mittwoch den Cl. Jänner 1863, Nachmittags 2 Uhr, im Linden- kwirthshause dahier nochmals zur Steigerung ausgesetzt; ferner wird sogleich auch die Ausübung der Jagd im Mattvald-Antheil neben der Gemarkung Gamshurst und Genossenschaft auf weitere 6 Jahre verpachtet; wozu die Liebhaber eingeladen werden. Erlach, den 26. December 1862. Das Bürgermeisteramt. Spraul. Obe'rentersbach, Bezirksamts Gengen- bach (Jügdverpachtung.) Am Samstag den ,17. Jänner 1863, Nachmittags 2 Uhr, läßt die ^hiefige Gemeinde im hiefigen Gemeindehause die Ausübung der Jagd in hiefiger.Gemarkung, da solche bis mit 31. Jauner 1863 wieder .zu Ende geht, auf weitere d r e i bis sechs Jahre arr den Meistbietenden versteigern ; wozu die Liebhaber eingeladen werden. Oberentersbäch, am 24. December 1862. Der Gemeinderath. Bürgermeister W i l l m a n n. F r e i st e t t. (Jagdverpachtung.) Am Mittwoch den 7. Januar 1863, Nachmittags 2 Uhr, »wird aus dem Rathhause dahier die mit dem |1. Februar 1863 pachtfällig werdende Jagd ist Ver Gemarkung Frerstett auf weitere 3 Jahre wieder verpachtet; wozu die pachtfähigen Jagdlirbhaber eiugeladen «erden. Freistett, den 22. December 1862. Der Gemeinderath. H a u ß, Bürgermeister. Oderachern. (Nutzholz- und HandwerkSgeschirrvcr- strigerung.- Die Witwe des verstorbenen Wagnermeisters Felix R o n e ck e r hier läßt Donnerstag de» 8. Januar 1863, Morgens S Uhr, in ihrer Behausung gegen Baarzahtung versteigern: 300 Stück buchene Radfelgen, 400 Stück eichene Spaichen, verschiedenes Eichen- und Eichenholz, Tannen» stangcn und dergleichen; ferner: 2 Hobelbänke, 1 Drehbank, 3 Nabenbohrer, 2 Baumsägen und sämmtliches Handwerksgeschirr; wozu Liebhaber eingeladen werden. Oberachern, den 22- December 1862 Im Auftrag der Witwe: Bürgermeister Strübel. Durbach. (Wemver- z stcigerung.) Grundherr Zorn von Bulach läßt am ' Donnerstag de» 8. Januar 1863, [ Vormittags 10 Uhr, Pin seiner Behausung zu Durbach kdurch den Unterzeichneten nach- 'folgende selbstgezogene Weine gegen Baarz