er (Ortcmnm* Hole. Verkündtgungsblatt für den Kreis Offenburg und für die Amts- und Amtsgerichts-Bezirke Offenburg, Gengenbach, Kork, Oberkirch, Wolfach und den Amtsgerichtsbezirk Haslach. M 28. Offenburg, den 8. April 1865. Amtliche Generalverfügung. Oberkirch. (Den Besuch der WirthShäuser durch Elementar- und Sonntagsschüler betr) Nr. 3405. ES ist zur diesseitigen Kenntniß gekommen, daß die Sonntagsschüler und öfters sogar jene aus der Elementarschule gegen die bestehende Verordnung die WirthShäuser besuchen. Gegen diesen Nnfug werden die OrtSschulrathe disciplinarisch einschreitcn, die Bürgermeister des Bezirks aber werden ange> wiesen, sämmtlichen Wirthcn zu eröffnen, daß sie an Geld bis zu 10 st. werben bestraft werden, wenn sie Schülern gegen die bestehende Verordnung den Besuch der WirthShäuser gestatten. Die Polizeidiener sind anzuweisen, in diesem Sinne die WirthShäuser fleißig zu controliren und die Schüler, welche sich darin befinden, so wie die Wirthe zur Bestrafung anzuzeigen. Oberkirch, 3. April 1865. Großherzogliches Bezirksamt. _ Metzger. _ Pferde- und Rindviehmarkt in Offenburg. Der Pferde- und Rindviehmarkt in Offendurg, von den in nächster Umgebung durch ihre Zucht rühmlichst bekannten Gegenden (Ried und Hanauerland) zahlreich beschickt, läßt hoffen, allen Wünschen auswärtiger Käufer entsprechen zu können. Die auf den vor- her statlgehadten Märkten erzielten Resultate ermuntern uns. auch in diesem Jahre, einen solchen und zwar den 7. Juni dieses Jahres abzuhalten, wozu wir alle Käufer und Verkäufer des In- und Auslandes sreundlichst einladen. Zum Zweck der Hebung deS Marktes wird der landwirthschaftliche Verein am Tage des Marktes eine Berloosung von den besten Pferden und Nutzkühen veranlassen. Der Preis eines LooleS ist 1 fl. Loose zu diesem Unternehmen find durch das Unterzeichnete Markt-Comitee, sowie durch Herrn Kaufmann Alerander Reiff in Offendurg vom 10. April an bis am Markttage selbst, Nachmittags 2 Uhr, zu beziehen Wiederverkäufer erhalten 5% Rabatt. Anträge zur Empfangnahme der Loose müssen franco ciugesendet werden. Die Berloosung findet am 7. Juni, Abends 5 Uhr, öffentlich vor Notar und Zeugen statt. Alle für diese Berloosung eingehenden Gelder werden abzüglich der entstehenden Kosten einschließlich für den Ankauf von Gewinnen verwendet. Das Resultat der Ziehung wird durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. Die Gewinne stehen vom Tage der Ziehung an auf Rechnung der Gewinner zur Abfolge bereit, welche nach Vorzeigung des betreffenden Looses geschieht. Der landwirthschaftliche Verein Offendurg. DaS Markt-Comitee. Goos, Bürgermeister in Windschläg; Krämer, Altbürgcrmeitzer in Altenheim; Schuck, Oekonom in Offenburg; Siegrtst, Bürgermeister in Griesheim; Knapp, Gastwirth daselbst; Metzger, Thierarzt in Ofiendurg; Braun, Thierarzt in Altenheim. Kork. (Ganterkenntniß.) Nro. 2383. Gegen denLandwirth Jakob Zockers 1. von Millstatt ist Gant erkannt, und Tagfahrt zum Richtigstellungs- und Vorzugsverfahren auf Donnerstag den 20. April 1865, Vormittags 9 Uhr, auf diesseitiger Gcrichtskanzlei festgesetzt, wo alle Diejenigen, welche aus was immer für einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen gedenken, solche, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden, und zugleich die etwaige» Vorzugs- oder Unterpfandsrechte, welche fie geltend machen wollen, zu bezeichnen haben, und zwar mit gleichzeitiger Vorlegung der BewelS-llrkun- den oder Antretung des Beweises mit au- dcw Beweismitteln. Zugleich werden in der Tagfahrt rin Bekanntmachungen. Maffepfleger 'und ein Gläubiger-Ausschuß ernannt, Borg- und Nachlaß - Vergleiche versucht, und sollen in Bezug auf Borg- vcrgleiche und Ernennung des Maffepflegers und Gläubiger - Ausschusses die Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen beitrctend angesehen werden. Den im Ausland wohnenden Gläubigern wird aufgcgeden, längstens bis zur Tagfahrt einen im Inland wohnenden Eiu- Händigungsgewalthaber aufzustellen, indem sonst alle Zustellungen mit Wirkung der Eröffnung zur Post aufgcgeden würden. Kork, den 23. März 1865. Großherzoglichcs Amtsgericht. E i f e l e i n. Oberkirch. (Aufforderung.) Rr. 1899. Der ledige Mathias Birk von Oppeuau ist im Jahr 1857 nach Amerika ausgewandert und hat seither keine Nachricht mehr von sich gegeben. Auf Antrag seiner Geschwister wird er aufgesordert, sich binnen Jahresfrist dahier zu stellen, widrigenS er für verschollen erklärt und sein Vermögen den Erbberechtigten in fürsorglichen Besitz gegeben würde. Oberkirch, den 30. Marz 1865. Großherzogliches Amtsgericht, v. W ä n k e r. Offenburg. (Die Prüfung der Ge- werbfchule dahier betr.) Am Montag den 10. d. M., Vormittags 8—12 Uhr, wird im Knabenschulhause die diesjährige öffentliche Prüfung der hiesigen Gewerbschnle adgchaktcn. Die Eltern, Vormünder nnd Geschäfts- Herren der Lehrlinge, sowie alle Freunde deS GewerbsweseuS werden hierzu rtngelade». Offendurg, de» 3. April 1865. Der Gewerbsthukvorstand. Sch alb le» 2L6 Zell. (Liegcnschaftsversteigerung) Zn Folge richterlicher Verfügung werden dem Konrad HaaS in Riedle, Gemeinde Zell, auf dem Rathhause in Zell Freitag den 21. 8pril 1865, früh 9 Uhr, die unten verzcichneten Liegenschaften öffentlich versteigerr mit dem Bemerken, daß der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis und mehr erlöst wird, und daß die Bedingungen beim Großh. Notar zur Einsicht offen liegen. Beschreibung. Nr. 1. Grundstücks-Nro. 2518: 69 3 /io Ruthen HauS- und Hofraithe mit Scheuer, Stallung und Keller im Riedle, neben Philipp Falk und v. Rotteck, — tarirt zu . . . . . 200 fl. Nro. 2. Grundstücks-Nro. 7263: 223V,o Ruthen Matte am Wallenstein, neben Felix Bieser und Gottwald. — tarirt zu.150 fl. Nro. 3. Grundstücks-Nro. 7219: 4l 9 /io Ruthen Wald am Wallen- steiu, neben sich selbst und Leopold Lienert, — tarirt zu . . 30 fl. Nro. 4. Grundstücks-Nro. 4428: 22 8 /io Ruthen Reben in den Bronreben, neben Jakob Sälinger und Joh. Busam, — rar. zu . 80 fl. Nro. 5. GrundstückS-Rro. 953: 22 3 /io Ruthen Reben in der Lotterst, neben Joseph Ehrhardt und Johann Kiefer'S Erben, — tarirt zu.60 ff. Nro. 6. Grundstücks-Nro. 7379: 98Vio Ruthen Wald am Bühlhof, neben Benedikt Fey und Bafil Kiefer, — tarirt zu . . . 30 fl. ■ Nro. 7. Grundstücks-Nro 8320: 376 Ruthen Wald am Schich- ■ weg, neben Domin Kiefer, und Dorothea Maper, — tarirt zu 90 fl. Nro. 8. Grundstücks-Nro. 1125: 24Vi« Ruthen Reben au der Froschcnlach, neben Feltr Bieser und Stephan Broß, — tarirt zu 70 fl. Nro. 9. Grundstücks-Nro. 4807: 17Vio Ruthen Reben auf dem Loh, neben Bernhard Kraus und Bernhard Hahn, — tarirt zu . .40 fl. Nro. 10. GrundstückS-Nro. 2299: 35Vio Ruthen Reden im Bühlenstein, neben Mathias Hauffer und Aufstößer, — tarirt zu . 70 fl. Nro. 11. Grundstücks-Nro. 8236: 193 * 1 2 3 4 5 / 10 Ruthen Wald im Attenberg , neben Philipp Kraus und Blasius Kiefer, — rarirt zu . 50 fl. Summa . 870 fl. Offenburg, den 19. März 1865. Der Großh. Notar _ Serger. __ Offenburg. (Liegenschafts-Versteigerung.) Die Erben des verstorbenen Süfermeisters Konrad Pfeffer hier lassen auf dem Rathhause hier Samstag den 29. April d. I.. Nachmittags 2 Uhr, der Erdtheiluug wegen, öffeatlich versteigern: V» Zeuch Acker im Heldenrecht, neben Mathias Schmieders Wittwe und Anton OclerS Wittwe, — tarirt zu . 140 fl. Die Bedingungen werden am Steigerung«, tage bekannt gemacht, und liegen bis dahin beim Notar zur Einsicht offen. Offenburg, den 27. März 1865. Der Großh. Notar S e r g e k. Vergebung von Bauarbeiten. Bei der Erbauung des neuen Stationsgebäudes auf dem Bahnhof zu Appenweier kommen nachverzeichnete Arbeiten zur Ausführung, welche im Wege schriftlicher Angebote im Einzelnen oder im Ganzen vergeben werden sollen. 1 } die Erdarbeit ist veranschlagt zu . . . 533 ff. 11 kr. 2) die Maurerarbeit . 10720 fl. 23 kr. 3) „ Steinhauerarbeit 7387 fl. 43 kr. 4) „ Berputzarbeit . 2912 fl. 39 kr. 5) „ Zimmerarbeit . 6203 fl. 21 kr. 6) „ Schmiedarbeit . 405 fl. 35 kr. 7) Dachdeckerarbeit 1333 fl. 10 kr. 8) „ Schreinerarbeit. 4733 fl. 12 kr. 9) „ Glaserarbeit 885 fl. 9 kr. 101 Schlofferarbeit. 1850 fl. 56 kr. 11) Blechnerarbeit . 849 fl. 19 kr. >2) „ Tüncherarbeit . 1028 fl. 42 kr. 13) Tapezierarbeit . 387 fl. 58 kr. 14) „ Gußwaaren. . 662 fl. 2 kr. 15) „ Hafnerarbeit . 602 ff. 30 kr. 16) » Pflästerarbeit . 257 fl. ,0 kr. zusammen . 40753 fl. — kr. Pläne, Voranschlag und Accord-Bedingun- gen liegen auf dem Geschäftszimmer des technischen Beamten dahier zur Einsicht aus. Die Angebote sind nach Prozenten des Voranschlags zu stellen und versiegelt, portofrei und mit bezeichnender Aufschrift versehen, längstens bis Samstag den 15. d. M t s., Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit die Angebote eröffnet werden, bei der Unterzeichneten Stelle einzu- reichen. Kehl, den 2. April 1865. Größh. Post- und Eisenbahnamt. Der Vorstand Der Bez.-Jngenieur Clady. Scheffelt. Herrenwies. (Wegardeitenverstei- gerung.) In den Domainenwaldungcn des ForstdezirkeS Herrenwies werden bis Dienstag den 25. April d. I. nachstehende Weg- und Grabenarbeiten öffentlich versteigert werden: 1) Herstellung von 700 Ruthen Hutpfade, a 140 fl. 2) Herstellung von 716 Ruthen Holzabfuhrwege .... 3273 fl 3) Brechen. Beiführen und Zerkleinern von 160 Klafter Granit auf die Schwarzenbach-, Hundsbach- und Raumünzachthalstraße . 2560 fl. 4) Ditto von 30 Klafter Granit auf die Sand-Bühlerthälerstraße . 300 fl. 5) Herstellung von 900 Ruthen Entwässerungsgräben . . 165 ff. Die Zusammenkunft ist Morgens 10 Uhr auf der Herrenwies. Herrenwies, de» 3. April 1865. Großh. Bezirksforftet. M o ze r. H a u s a ch. (Aeckerversteigerung.) Die Großh. Gcneralwittwenkaffe zu Karlsruhe läßt am Dienstag den 11. April d. I., Vormittags 9 Uhr, im Rathhause zu Hausach ungefähr 999 Ruthen Aeckcr — die sogenannten Rosenäcker — in schicklichen Theilen oder auch im Ganzen auf Terminzahlung versteigern, wo- z u die Liebhaber eingeladen werden. _ Hopfenstangen- und Rebstecken- Versteigrrung. Die Gemeinde Renchen läßt am Dienstag den 11. d. M , Vormittags 9 Uhr, aus ihrem Ulmhardtwald 1450 Stück forlene Hopfenstangen, 2. Sorte, und 4000 Stück Rebstecken gegen Baarzahlung am Platze versteigern. Die Zusammenkunft ist an der L-traße von Mösbach nach Waldulm, in der Nähe des Mösbacher Rebberges. Renchen, den 5. April 1865. Das Bürgermeisteramt. B e h r l e. Gengenbach. (Stierc- Verstngerung.) Die Gemeinde Gengenbach läßt künftigen Mittwoch den 12. d. M., Vormittags II Uhr, 2 abgängige Wucherstiere, worunter einer besonders als fett bezeichnet werden kann, öffentlich versteigern. Gengenbach, 5. April 1865. Der Gemeinderath. Abel. D u r b a ch. (Liegenschaftsversteigerung.) Auf Antrag des Joseph N o n n in Offenburg wird nachstehendes Grundstück am Mittwoch den >9. d. Mts, Nachmittags 1 Uhr, auf hiesigem RathSzimmer einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt, nämlich: 64 2 / 10 Ruthen Gemüsegarten, Güterstück Nr. 98, Gewann Hornbünd, neben Bürgermeister Reichert und Georg Benz; wozu die Steigerungsliebhaber eingeladen werden. Durbach, den 1. April 1865. Das Bürgermeisterbmt. Reichert. vät. Rathschr. Plank. Hofweier. (Fahrniß-Versteigerung.) Die ledige Elisabeth» S ch i,m p f von hier läßt Montag den 10. d. Mts., Vormittags 8 Uhr, in ihrer Behausung öffentlich versteigern: eine Milchkuh, eine anderthalbjährige Kalbin, einen ausgerüsteten Wagen mit Leitern, einen Pflug sammt Karren, 20 Centner Winterstroh, ein Häufle Dung, Ketten und sonstiges Feldgeräthe; wozu die Liebhaber eingeladen weiden. Hofweier, den 2. April 1865. Das Bürgermeisteramt. G ö p p ert. Hofweier. (Wucherstier- Versteigerung.) Die hiesige Gemeinde läßt —-Dienstag den 11. d. M., kachmittags 2 Uhr, einen fetten Wucherstier uf dem Gemeindehaus öffentlich versteigern. Hofweier, den 3. April 1865. Das Bürgermeisteramt. Rammersweier. (Strohverkanf.) In Haus-Nro. 27 sind mehrere Eentner Stroh zu verkaufen. 237 Hutwafchen und Farben. x> f f e v b u r g. Einem verehrlichen -tefigen und autwärtigen fabtifum mad>t ich die ergebenste Anzeige, daß ich bei hcraugerückter Saison mit dem Waschen, Färben und Modeniistren der Strohhüte bereits begonnen habe, und empfehle mich daher zu gefälligen Aufträgen mit der Versicherung, daß ich die mir übergebenen Hüte wieder wie neu Herstellen werde. Therese Kili, Gerbergasse Rro. 168. Oesterreicher Sechser und Fünffrankenstücke werden mit Agio eingetauscht bei Gebrüder Bloch. Gengrnbach. (Dungverstergerung.) Die Gemeinde Gcngeabach läßt Mittwoch den 12. d. M. eine» großen Hausen Dung bei dev hiesigen Stierstallungen in 3 Ab- theilungen öffentlich versteigern. Gengenbach, den 5. April >865. Das Bürgermeisteramt. Abel. Rotteuburg am Neckar. (Württemberg.) Einige Ballen bester hiesiger 1864 * LagerbierhopfM) den Centner zu 92 fl. — 1863** Schenkbier!,opfen, den Centner zu fl. 44 hat noch auf Lager: Spediteur Jastcrmcistcr. O f f e n b u r g. Die Bifftatiov der Blitzableiter im Amt Offenburg und Gengenbach kann erst bis zur günstigen Witterung „ vorgenommen werden, wovon die Bürgermeister in Kenutniß gesetzt werden. Friedr. Keßler, Schieserdcckermeister, ausgestellter Blitzableitcr-Bisitator. Obrrkirch. (Bleich- Anzeige) Da wir unsere bekannte Natnrbleiche bereits eröffnet haben, so können täglich sowohl bei uns, als auch den nachbe- nannten Agenten, als: Hrn. Kaufmann Math. K a r ch e r in Griesheim, „ Dreiangelwirth Wilh. Burger in Windschläg, „ Bierbrauer Schcerer in Appenweier, „ Jakoh Mayer, Frachtfuhrmann in Renchen, „ Löwenwirth Hauß in Rheinbi- schofSheim. „ Friedrich M e ck l e in Neufreistett, „ Ochfcnwirth Stöckle in Oens- bach, „ Kaufmann Sebastian Peter in Achern, „ Kaufmann Wilhelm Donsper- g e r in SaSbach, ,, Kaufmann Ferd. Metzioger in Ottersweier Bleichgegenstände abgegeben werden. Obcrkirch, den 5 April 1865. Ivzvstin Zchaopach und Trust Iynuger. Offenburg. (Rebsteckenverkauf) Joseph Braun von Petersthal hat beim Zähringer Hof hier 5- bis 6000 ausgezeichnete Rebstecken (Rundtännchen) zum Verkauf fitzen, welche vom Knecht im Zähringer Hof den Liebhabern vorgezeigt werden. He«, Oehmt, Stroh m Parthien ist zu verkaufen. Näheres bei Joseph Link, Landwirth in Offenburg. zu verkaufen. Sand. (Zuchtstterverkauf.) Jakob Probst in Sand hat einen ^jährigen schwarzschecki- gen Zuchtstier erster Dualität Weinversteigerung. Küfermeister Eufeb Huber von Altschweier , Amis Bühl, läßt daselbst, wegen Wegzug, im Auftrag der Eigenihümer etwa 3400 Maas Roihweine, 1861er, 62er, 63er, und etwa 8000 Maas Weißwein, reinen 1862er Bühlerihäler, öffentlich versteigern > und zwar am Montag dey 10. April d. I., Morgens 10'/r Uhr. Obcrkirch. (Fäfferverkauf.) Unterzeichneter hat 50 Stuck eschene »Transport-Fässer von 12 bis 200 »Maas um billigen Preis zu verkaufen. Auch find fortwährend eichene Fässer von jeder Größe zu haben. Joseph Schmidt, Küfer. Ciavierverkanf Ein ganz gutes Cla» p>rr in bestem Zustande ist zu verkaufen. Nähere Auskunft ertheilt die Expedition dieses Blattes. Lehrlingsstelle. Ein gesitteter junger Mensch, der Lust hat, die Conditorei-Pro- fesston zu erlernen, findet sogleich eine Stelle unter sehr annehmbaren Bedingungen in Genf. Näheres bei Rebstockwirth Xaver G e l d r c i ch in Oberkirch. Moderne Kinderwägelchen sind soeben eingetroffen bei Dreher Bischof in Offenburg. Verlorene Kette. Xaver Kraus von Urioffen hat am 24. März d. I. von Kehl dis nach Urlvffen eine starke Kette mit kurzen dicken Gleichen und 2 Haken verloren. Der ehrliche Finder möchte dieselbe gegen eine gute Belohnung zurückgcben. Entlaufener Hühnerhund. Ein brauner Hühnerhund mit einer Doppelnase, der auf den Ruf „Feldmann" hört, hat sich von der Kette loSgertffen und verlaufen. Der jetzige Besitzer desselben wird ersucht, solchen dem Waldhüter Kummer in Hesselhurst. Amt» Kork, gegen Ersatz der Kosten zu überliefern. Stausener Bleiche. Für diese als ganz vorzüglich bewährte Anstalt nehmen auch dieses Jahr wieder Bleichgegenstände an, und sichern die billigste und beste Besorgung zu: I. A. Achaible in Offenburg. Ludwig Eggr in Niederschopfheim. Kehl. Anzeige und Empfehlung. Der Unterzeichnete beehrt sich, dem verehrlichen Publikum die Anzeige zu machen, daß man bei ihm fertige Wasch- und Brenn» keffel in jeder Größe haben kann, sowie auch alle andere in sein Fach einschlagenden Arbeiten, sei es Reparatur oder neue Gegenstände, bestens von ihm besorgt werden. ES wird mein Streben kein, jeden Auftrag auf das Pünktlichste und Billigste auSzu- führen, unv bitte ich daher um geueigten Zuspruch. I. fl. Hug, Kupferschmied, wohnhaft bei Wittwe Brück, Querstaße Nr. 8. Offenburg. gut gewässerte Stockfische, schön weiß, sind jeden Tag zu haben bei Frau Dreher Bischof. Anzeige. In der Sonne in Oberkirch ist wieder eine Parihie der berühmten Schleifiäuser angekommen. Markt-Anzeige. Offenburg. Auf mehrseitiges Verlangen werde ich den hicfigen Wocheumarkt am nächsten Samstag den 8. d. M. mit meinem gut affortirteu Damenschuhlaßer besuchen und zu möglichst billigen Preisen verkaufen. Mein Stand ist wie gewöhnlich unter der Allee. M. Groß, _Schuhfadrikaut aus Balingen. Ein Leinenwebergeselle findet fortdauernde Beschäftigung bei Franz Günzer in Dorf Kehl. Ibach betOppenau. Zwei Schneider- gesellen finden Arbeit bei Schneidermeister Lorenz Erbrich. _ Bei Valentin Ziegler, Küblermeister in Oberkirch, kann ein starker Geselle, der Geschirr macken kann, sogleich beständige Arbeit haben. Auch kann ein starker Lehrjunge von ordentlichen Eitern unter billigen Bedingungen in die Lehre eintret«»._ Die vor Kurzem erschienene 2. Auflage von I. G. F. Pflüger, Gr. bad. Obcrschulralh, Badische Vaterlandskunde, ein Lele- und Lernbüchletn für die Jugend. Mit einer Karte. Preis 36 kr., ist mit dem gesammten FI a m m e r 'schen Bücherverlag in unseren Verlag übergegangen. — Um dle Einführung nach Möglichkeit zu erleichtern, haben wir uns im Ein- verständniß mit dem Herrn Verfasser ent- schlossen, für Schulen den Preis auf l8 kr. herabzufeßeu. und außerdem auf zehn Exemplare ein Frei-Eremplar zu geben. M. Achavrlldvrg Ä L. in Lahr. 238 ; |; I r-' i •. Iv IM' ! SSL: i fr; Ir;.; Schuhmacher Hüller aus Lahr bringt nächsten Samstag auf den Offen» durger Wochenmarkt »ine große Auswahl aller Art Stiefele, Schuhe und Pantoffeln für Damen und Kinder. Um einen großen Absatz zu erzielen, wird zu ganz billigen 'reifen verkauft. Mein Stand befindet ch wie gewöhnlich oben an der Allee, gegenüber dem RathhauS. Für Fünffrankenstücke wird Agio bezahlt bei Hund und Comp in Achern. Besckäftigungsgesucb. Anton Fürst auS dem Amte Wolfach sucht Beschäftigung im Schreiben._ Karlsruhe. Uebersetzungen jeder Art aus allen europäischen Sprachen in die deutsche, bezw. französische, englische, ita» lieuische, spanische werden auf's Schnellsteu Billigste gefertigt durch Albert Zittel, Gerichtsdollmetscher u. beeidigter Uebersetzer- Die weithin berühmte Naturbleiche von Joh. tL. Krauß in Müll- lheim ist eröffnet, und 'empfiehlt fich nun Unter» zeichnete zur pünktlichsten Besorgung der Leinwand und Garne für dieselbe bestens. Offenburg, den 24. März 1865. _Färber Theodor fllanhs Mb. Offenburg. (LchrlingSaufnahme.) Bei Schuhmacher Kram er kann ein Lehr- ling in die Lehre ausgenommen werden. Alle Fuhrleute, welche in das Kinzig, tbal fahren, werden ersucht, auf dem Bahnhofe zu Offenburg Eisenbahn-Schwellen zu laden, um dieselben nach Gengenbach zu befördern an Albert Taubert. Abfallholz und Sägfpähne find zu billigsten Preisen auf der mechanischen Sägmühle Gengenbach zu baden.__ Pferdeverkauf. 2 Hengst - Rappen, zum schweren Zug geeignet, 8 Jahre alt, 2 Chaisen-Pferde, Rapp und Schimmel, fünfjährig, und 2 andere Zugpferde sind zu verkaufen — wo? sagt die Expedition dieses Blattes. _ Gengenbach. Das Ermuthigen zu einem Inserat dürfte fich begründen und rechtfertigen durch die oonsitio sine qua non des Streilausgangs: der Abschrift zum beliebigen Gebrauch. Das nachgeworfene Lebewohl läßt den nunmehr Scheidenden verflucht kalt, wie cS auch immer zu deuten. _Breunig. Altenheim. (Geld auszuleihen.) Vom hiefigen Baulastenkond können 500 fl. gegen gerichtliche Verficherung dargeliehen werden. _ Bottler, Bürgermeister. Rammersweier. (Geld anszuleihcn.) Aus dem RektoratSfond Weingarten können sogleich 600 fl. auf gesetzliche Pfandverschreibung » 4% % ausgeliehen werden. Die RektoratsfondS-Verrechiiung. Eller. Crmalmen! Lrinalmen!! 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Stuttgarter Pferde-Lotterie-Loofe sind zu haben bei _ Mar Wenk in Offenburg . Der Unterzeichnete empfiehlt fich zu sämmtlichen Arten von Wechselge- vt*. schäften, An- und Verkauf von Staatspapieren und sonstigen Effecten, sowie zur Vermittlung von Zahlungen und Geldern nach allen Plätzen Amerika's unter den billigsten Bedingungen. O b e r k i r ch, im März 1865. R. Betz. 239 Landwitthfchaftttches. ES wird Mittwoch den 7. Juni d. 3- der dritte Pferde» und Rindviehmarkt in Offenburg abgehalten werden. Schon im vorigen Jahre wurden bedeutende Pferde- und Rindviehkäufe abgeschloffen, um so voraussichtlicher ist es. daß die Zahl derselben sich dieses Jahr bedeutend vermehren wird. Voriges Jahr wurden durch Beiträge der landwirthschaftlichen Centralstelle, der Stadtdehörde und dcS landwirthschaftlichen Vereins Offenburg die besten zu Markt gebrachten Thiere sowohl der Pferde- wie Rindviehzucht pramiirt. Dieses difficile Geschäft hatte jedoch die meiste Zeit des Tages in Anspruch genommen, waS natürlich dem eigentlichen Verkauf Abtrag thun mußte. Durch dieses Ber- fahren wurde dem eigentlichen Zwecke der Marktabhaltung im Wesentlichen wenig gedient. Wie dem Verkaufe der zu Markt gebrachte» Thiere am zweckdienlichsten aufzuhclfen ist? diese Frage hat die Direktion de» landw. Vereins Offendurg in Erwägung gezogen und sie beschloß, eine Commission zu bilden, die die Teilung deS MarktgeschäfteS zu regeln habe. Wie wir in Erfahrung gebracht haben, ist die Commission bereits gebildet und zu unserer Freude vernehmen wir weiter, daß solche auch sogleich ihre Thätigkcit entfaltet hat. Die Mitglieder der Commission sollen sich ungefähr dahin geeinigt haben: 1) Jeder Thierzüchter, der Vieh auf den Markt dringt, hat bei dem organisirten Marktgerichte, dessen Mitglieder von der Commission ernannt sind, seinen Namen und Wohnort anzumelden, wie auch das Vieh, welches derselbe zum Verkauf auSbietet. 2) Die Prämiirung einzelner Stücke, wie im vergangenen Jahre, wird dieses Jahr unterbleiben. 3) Um durch den Zwischenhandel noch mehr Leben im Verkaufe hervorzurufen, soll jeder Zwischenhändler, welcher notorisch nachzuweisen im Stande ist, daß durch sein Zuthun 2 bis 3 Käufe im Rominalwerthe von 5—600 Gulden abgeschlossen werden konnten, besonders honorirt werden. Der Grad der Anerkennung dieser Honörirung bleibt dem Ermessen der Commission anheimgestellt. 4) Zur Ueberwachung der Marktpolizei und der BerkaufSan- gelegenheiten wird eine besondere Section gebildet. Die hierzu Erwählten erhalten besondere Auszeichnung. 5) Statt der vorjährigen Prämiirung einzelner Stücke wird dieses Jahr eine Verlooi'ung solcher stattfinden, wozu von den besten auf den Markt gebrachten Exemplaren, sowohl der Pferde- wie Rindvichzucht anzukaufen find. Der Ankauf wird durch Sachver- ständige bewerkstelligt. Wir hoffen deßhalb zuversichtlich, daß jeder Biehbesitzer den Uebcrfluß seiner Thiere dem Markte Zufuhren wird. 6) Der Preis der Loose ist auf 1 fl. festgesetzt; alle Nedenbe- dingungeu werden durch die eigentliche Marktanzeige veröffentlicht. Wir sehen hieraus besonders, wie viel der Commission daran gelegen ist, dem Verkaufe immer mehr Leben zu geben, und begrüßen deßhalb mit Freuden das Unternehmen. Auch rechnen wir bei bekannter Loyalität der Offenburger Stadtbehörde auf deren Mithülfe, wie auf die Abtretung eines zur Marktabhaltung dienenden Platzes, und erlauben uns noch, den Wunsch zu äußern, daß die beiden Märkte (Pferde- und Rindviehmarkt) auf einem und demselben Platze abgehalten werden mögen. Wir überlassen unfern ausgedrückten Wunsch dem Ermessen der Commission. Mehrere Freunde der Landwirthschaft. Bekanntmachung. Der evangelischen Gemeinde dahier wird mitgetheilt, daß die kirchliche Feier der bevorstehenden Charwoche in folgender Weise geordnet ist: 1) An den Festtagen, Palmsonntag, Gründonnerstag und Charfreitag, werden die Hauptgottesdienste um V-l0 Uhr Vormittags, die Nachmittagsgottesdienste um 3 Uhr stattfiaden. 2) An jedem Werktag findet Nachmittags 3 Uhr eine Bibelstunde statt. 3) Das h. Abendmahl wird am Palmsonntag und Charfreitag gefeiert werden, die Vorbereitung dazu jeweils unmittelbar vor der h. Handlung, nach der Predigt, und zwar gemeinsam für hiesige und auswärtige Ge- meiudeglieder. Offenburg, den 4. April 1865. B ä h r, Psr. Schöffengericht Haslach. Dienstag den 11. April: A. S. gegen Joseph Jsenmann, Joseph Bruder, Anton Hering von Biberach und Kronenwirt- Spielmann von Bollenbach «egen Schmähung öffentlicher Diener bei Ausübung ihres Dienstes, Thätltchketten au öffentlichen Orten und Verübung von grobem Unfug, Vormittags 8'/, Uhr. A. S. gegen die Ehefrau des StcinhauerS Viktor Bildner, Katharina geb. Braun, von Schutterthal, wegen Diebstahls, Vormittags 10 Uhr. Tagesgeschichtliche Mittheilungen. Baden. Eine jüngste Verordnung unsere- Oberschulrathes über die Schul-Entlassung ist von tiefgehender Bedeutung. Dieselbe lautet: „Längstens 6 Wochen vor Schluß des Schuljahres übergibt der Lehrer, welcher Mitglied des Ortsschulrathes ist, letz» terem ein Verzeichniß, welches sowohl a) diejenigen Schüler, die das als Bedingung der Entlassung aus der Volksschule vorgeschriebene Alter erreicht haben oder eS bis 23. April des betreffenden Jahres noch zurücklegen, als auch dj diejenigen jüngeren Schüler aufführt, für weiche von den betreffenden Eltern oder Vormündern um Dispensation nachgesucht worden ist. Der OrtSschulrath entscheidet sodann darüber, welche Schüler entlassen werden sollen, und stellt sowohl in Bezug auf diejenigen Schüler, welche die für das bürgerliche Leben erforderlichen Kenntnisse noch nicht erlangt haben, und darum noch in der Schule zurückgehalten werden sollen, als auch in Betreff derjenigen, für welche wegen fehlenden Alters Nachfichtsertheilung gewünscht wird, unter Mitvorlage der Verzeichnisse und der eingereichtcn DiSpensationSgesuchc die entsprechenden Anträge au die KreiSschulvisitatur. Die durch dieselbe getroffene Entscheidung ist im Fall der Zurückbehaltung oder der verweigerten Dispensation den betreffenden Eltern oder Fürsorgern durch den Ortsschulrath schriftlich zu eröffnen." Hiernach find von nun an Confirmativn und Schul-Entlassung ganz von einander getrennt und kann es nun leicht geschehen, daß Kinder konfirmirt, nicht aber aus der Schule entlassen werden, weil sie die Befähigung für das bürgerliche Leben noch nicht erreicht haben; ebenso kann aber auch die Schule gut befähigte Kinder entlassen, bevor sie konfirmirt find. Diese Verordnung wahrt die freie Selbstständigkeit der Schule, sie gibt aber auch die Bürgschaft. daß es der neuen Schulbehörde wahrhaft darum zu thun ist, durch die Schule die allgemeine Volksbildung zu heben. Nicht ein gewisses Quantum Lehrsätze genügt, um ein brauchbares, nützliches Glied der menschlichen Gesellschaft zu werden, sondern die harmonische Entwickelung aller geistigen Kräfte zum freien, selbstständigen Denken und Handeln. Für die Eltern liegt in dieser Verordnung die ernste Aufforderung, der Schule ihre ganze Aufmerksamkeit zuzuwcnden und selbst mitbeizutragen, daß sie ihre Aufgabe in rechter Weise zu lösen vermag. Die Jugend aber mag darin ein Zeichen der Liebe erkennen, die dafür sorgt, daß die höchsten Güter, die geistigen Gaden des Menschen, eine sorgfältige Pflege und Reife erlangen. Karlsruhe, 28. März. (B.L.Z.) In der heutigen öffentlichen Sitzung des Groß-, VerwaltungSgerichtshoseS bildete den ersten Gegenstand der Verhandlung ein Streit über die BeitragS- pflicht zu den Bedürfnissen einer israelitischen Religionsgemeinde. Der Synagogenrath zu Diersburg verlangte von zwei Israeliten, welche früher Schutzbürger in Diersburg und dort wohnhaft gewesen waren, in Folge des Gesetze- vom 4. Oktober >862 aber in Offendurg, wo bis jetzt eine eigene israelitische Relkgionsgcmeinde nicht besteht, sich niedergelassen und das (politische) Gemeindebürgerrecht erworben haben, die Bezahlung eine- rückständigen halbjährigen Beitrags zu den Bedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinde zu Diersburg. Die Beklagten bestritten ihre Verbindlichkeit hierzu, weil durch die Verlegung ihres Wohnsitzes nach Offenburg und die Erwerbung des Bürgerrechts daselbst jeder Verband mit der israelitischen ReligiouSgemeinde in Diersburg gelöst worden sei, auch die in Offenburg ansässigen Israeliten für ihre RcligionS- bedürfniffe im Wesentlichen aus eigenen Mitteln Sorge trügen. Das Amt Offendurg hatte die Beklagten nur hinsichtlich der allge- meinen Bedürfnisse der isracl. Gemeinde Diersburg (Rabbiuatsbe- soldung, Kapitalzinse und Unvorhergesehenes), die vormalige Regierung des Mittelrheinkreises aber — im Rekurswege — dieselben hinsichtlich aller im Voranschlag jener Rcligionsgemeinde vorge- sehenen Ausgaben für beitragspflichtig erklärt. Gegen die letztere Entscheidung, so weit sie über die amtliche hinausging, war von den Beklagten der Oderrekurs ergriffen worden. Bei der heutigen Verhandlung kam zunächst die Statthaftigkeit dieses Oberrekurses 240 überhaupt und dessen Rechtzeitigkeit in Frage. Ja beiden Beziehungen war, da der Rekurs vor dem 1. Oktober v. I. angezcigt worden, die Rekursordnung von >833 maßgebend. In sachlicher Be- B ong drehte sich die Verhandlung um die für den Bestand der arrr» israelitischen Gemeinden sehr wichtige Frage, ob ein J'rae- kite, der an einem Orte, welcher «icht zu keiner seitherigen Religionsgemeinde gehört, als Bürger der politischen Gemeinde sich nieder- laßt, schon durch diese Thatfache, ohne daß er in eine andere Israel. RekigionSgemeinde eintrilt, aufhört, Mitglied seiner bisherigen Religionsgemeinde zu sein. Von dem Anwalt der Beklagte», Hru. StrauS von hier, wurde die bejahende, von dem Anwalt des klagenden Synagogevraths, Herrn Levinger von hier, und ebenso von dem Vertreter des Staatsinteresses, Herrn Ministcrialrath Jolly. die verneinende Ansicht vertreten. Eine Entscheidung der streitigen sachlichen Frage, die nach beiden Richtungen eine eingehende Erörterung fand, erfolgte jedoch heute nicht. Der Gerichtshof verwarf nämlich den Oberrekurs als unstatthaft, da die Rekursfrist versäumt, auch die Oberrekurssumme nicht vorhanden sei. In der nämlichen Sache hatte vor Beginn der Verhandlung der Anwalt der Beklagten gegen die Theilnahme eines der Mitglieder an derselben Bedenken erhoben, weil solches früher, als Ministerialkom- miffär bei dem Oberrath der Israeliten, bei einer von der letzteren Stelle an die Kreisregierung abgegebenen Ansichtsäußerung mitgc- wirkt habe. Der Gerichtshof erkannte jedoch dieses Bedenken nicht fttr begründet, weil jener Erlaß des Oberraths nur eine dienstliche Neußerung eines Kollegiums an eine Staatsstelle, nicht »her, wie dir Prozeßordnung zur Ablehnung eines Gerichtsmitglicds verlange, ein Gutachten eines Einzelnen an eine der Parteien sei. Karlsruhe, 30. März. Einer Bekanntmachung Gr. KriegS- ministeriums zufolge finden Heuer etwa 20 junge Leute Aufnahme in das Gr. Kadettenkorps. Karlsruhe, 31. März. Bei der heute stattgehabten Gewiunziehung der badischen 35 fl.-Loose sind folgende Hauptgewinne gezogen worden: Nr. 286,528 40,000 fl. Nr. 26,539 10,000 fl. Nr. 168,469 4000 fl. Nr. 97,104, 107,279, >23,967, >99,474, 295,462 je 2000 fl. Nr, 26,530, 26,531, 73,199, 101,258, 116,506, 123,973, 146,561, 146,577, 167,477, 292,396, 295,479, 314,327 je 1000 fl. Aus dem Badischen, 28. Marz. Die Wiederbcrufuuz des bis jetzt nur vertagten Landtags wird in der ersten Woche des künftigen Mai erfolgen, um einige dringende Gegenstände zu erledigen- Letztere betreffen den erneuerten Zollverein und den französischen Handelsvertrag; ferner werden die erst neulich mit Württemberg weiter abgeschlossenen Verträge über Anschluß unserer Schwarzwaldbahncn an die württemdergischen Bahnen zur Vorlage kommen. Voraussichtlich wird keiner dieser Gegenstände in unfern Kammern auf Schwierigkeiten stoßen, so daß dieselben in kurzer § eit erledigt werden können. Der lange und für unsere innere ntwicklung so wichtige Landtag pro 1864—65 wird hierauf in herkömmlicher Weise geschlossen werden. Ofscnburg,28. März. (Strafkammer.) Ein junger Bursche aus Fessenbach, Namens Karl Riehle, welcher das Diebshandwerk als Spezialist betreibt, indem er es vorzugsweise auf die Hühner der Bauern abgesehen und nahezu schon an hundert solcher beflügelten Geschöpfe gestohlen hat, weßhalb ihm bereits früher der Aufenthalt im Ardeitshause angewiesen war, wurde heute abermals wegen Hühnerdiebstehls, den er theils allein, theilS in verbrecherischer Verbindung mit einem Kameraden, Karl H u m p e r t von Fessenbach, zur Ausführung gebracht und womit er sich zugleich des Verbrechens des dritten Diebstahls schuldig gemacht hatte, zu einer einjährigen Arbeitshausstrafe verurtheilt. Sein auf flüchtigem Fuße befindlicher Genosse Humpert wurde mit 4 Wochen AmtSge- fängniß bestraft. Als zweiter Fall kam eine Ehrcnkrä'nkuogsklage des Bürgermeisters Wiedemer von Appenweier gegen den dortigen Schneider H ä p p i zur Verhandlung. Der Angeklagte hatte in etwas angetrunkenem Zustande feinen OrtSvorgeketzten in öffenilichem WirthShaufe Simpel, Strolch u. dergl. geschimpft. Da diese Beleidigungen auf die dienstliche Wirksamkeit des Bürgermeisters Bezug hatten, schloß sich die Großh. Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse der erhobenen Anklage an, und der Angeklagte erhielt eine 14tägige Gefängnißstrafe. Nachdem sodann noch ein Deserteur, Landolin Odert von Steinach, welcher sich landesflüchtig gemacht hat, zu der gesetzlichen Geldbuße von 1200 fl. verurtheilt worden war, wurde als letzter Fall das Gesuch des Benedikt Schaufler von Kappelwindeck um Wiederaufnahme des Verfahrens zur Verhandlung aufgerufen. Dieser 60 Jahre alte, blinde und in sittlicher Beziehung sehr übel beleumundete Taglöhner war am 3. Januar d. I. wegen Verführung eines 12jährigen Mädchens von der hiesigen Strafkammer z» einer Kreisgtfänguißstrafe von 10 Monaten verfällt worden. Unter der Behauptung, daß er auf falsche Zeugenaussagen hin unschuldig verurtheilt worden sei, ver- anlaßte er die heutige Verhandlung, die jedoch das Ergehniß lieferte, daß in der früheren Hauptverhandluug keineswegs wissentlich falsche Angaben hinsichtlich der Schuld des Angeklagten gemacht worden sind, diese Schuld vielmehr nach wie vor im Wesentlichen unbestritten blieb, so daß das vorgebrachte Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens als unbegründet verworfen werden mußte. (B. L. Z.) Bayern. Augsburg, 23. März. Unter ungeheuerem Andrang des Publikums wird hier vor dem Schwurgericht für den Kreis Schwaben gegenwärtig eine Aukiagesache verhandelt, die ein entsetzliches Bild von unmenschlicher Rohheit vor uns entrollt. Die Angeklagte, Josefa Ried, Metzgerssrau aus Blonhofen bet Kaufbeuern hat, nach der Anklageakte und ihren eigenen Geständuiffeu in der Voruntersuchung, ihrem Mann, einem Gewohnheitstrinker, mit dem sie in fortwährendem Streit lebte, erst mit einem Prügel den Armknochen, das Nasenbein und die Hirnschale entzwei geschlagen, ihn dann vollends erwürgt, den Leichnam in Stücke zerschnitten, diese abgekocht, um die Verwesung zu verzögern, und endlich den Kopf in ihrer Mehltruhe versteckt, den übrigen Körper aber in Sauerkraut eingemacht. Beim Schultheiß hatte sie dann selbst die Anzeige gemacht, ihr Manu sei verschwunden und müsse sich ein Leid angethan haben. Da aber die allgemeine Ueberzeugung sie als Mörderin bezeichnete, fand man endlich nach vielen Haussuchungen daS Gesuchte in seinem sonderbaren Versteck. Um die Angeklagte, die zum Tod verurtheilt ist, vor der Wuth der Massen zu schützen, mußte Militär requirirt werden. München, 30. März. (BZ.) Die außerordentliche Witterung, welche seit dem 20. ds in Europa eingetreten ist, zieht die allgemeine Aufmerksamkeit in so hohem Grade auf sich, daß wir unsrrn Lesern nur einen Dienst zu erweisen glauben, wenn wir die Witterungsberichte aus den verschiedenen Gegenden Europas zusammenstellcn und regelmäßig darüber berichten. Hier schneite es seit gestern Vormittag bei ziemlich heftigem Westwinde ununterbro- chen und mitunter sehr dicht dis heute Vormittag, so daß an manchen Stellen der Schnee fußtief liegt und zahlreiche Schlitten sich blicken lassen. Aus dem Gebirge lauten die Berichte einstimmig dahin, daß sich die ältesten Leute eines ähnlichen starken Schneefalls in so vorgerückter Jahreszeit nicht erinnern können. In Oberfranken und im bayerischen Walde ist das Gleiche der Fall, eben so in Thüringen, in Württemberg und Oesterreich. Aus England wird von großem Schneefall und starker Kälte in der Grafschaft Iorkshire gemeldet. Vorgestern herrschten auf dem mittelländischen Meere arge Stürme mit Hagel und Donner; auch das adriatische Meer und die südspanischen Gewässer waren sehr stürmisch. In Paris war am 27. und 28. die Magnetnadel sehr unruhig, was auf weitere atmosphärische und tellurischc Störungen schließen läßt. Am 27. d. hatte Paris eine Tcwperaturschwankung von 12 Grad: die höchste Temperatur betrug 9,5° über, die niederste 3" unter dem Gefrierpunkt. Am Morgen des 28. März zeigte das Thermometer 2° Wärme. Preußen. Berlin, 29. März. (B.L.Z ) Wenn der mittel- staatliche Antrag am Bunde eine wirkliche Einwirkung auf. die Lö- fung der Etdherzogthtzmcrfrage beabsichtigt, so wird, wie in Rcgic- rungskreisen mit Bestimmtheit verlautet, dieser beabsichtigten Einwirkung preußischer SeitS jede Berechtigung abgesprochen werden; in Betreff Schleswigs von vornherein und eben so auch in Betreff der Erbfolgefrage. Würde auch der Antrag zum Beschluß erhoben, so müßte er doch wirkungslos bleiben, weil der Bund nicht die Mittel, nicht die Berechtigung hat, denselben Nachdruck zu geben, wie anderer Seils sich weder Preußen, noch Oesterreich demselben fügen dürften. Seien erst alle Erbansprüchc geprüft, so würden schließlich doch die politischen Rücksichten auf daS Gesammtiutereffe vor Allem in'S Gewicht fallen. Frankreich. (Affisen von ArraS.) Der Proccß L e d u c zog am 16. d. M. eine große Menschenmenge nach dem Asfisensaal, die den Angeklagten am Eingang mit Pfeifen und Schreien begrüßte. Leduc, mit einer älter» Frau verheirathet, war im Jahr >856 nach England geflüchtet, halte dort in zweiter Ehe eine gewisse Anna Campbell geheirathet und zwei Kinder mit derselben erzeugt. Seitdem ging eS ihm immer hinderlicher , so daß er schließlich den Entschluß faßte, sich die Kinder vom Halse zu schaffen. Seine (illegitime) Frau machte er glauben, seine in Boulogne wohnende Schwester sei bereit, dieselben aufzunehmen. Die Mutter putzte die armen Kleinen auf's Beste heraus und nahm zärtlichen Abschied. Roch auf dem Paketboot erregten die überaus schönen 241 Aindcr von 6 und 4 Jahren vielfaches Interesse. Am 7. Novbr. geqrn Abend tu BoMogne angekommeit, Nahm Lebuc die Kinder mtt nach einer entlegenen Stelle res Hafens. Es war zur Zeit der Ebbe. Er warf die Aermsscn in b-3 seichte Wasser und hielt die Gesichter mit Gewalt so lang« auf de» Kiesgrund gedrückt, bis beide Kinder tobt waren. Am folgenden Morgen wurden fie ge funken und Leduc noch am nämlichen Tage verhaftet. Er ist ge ständig, weinr, und sucht sich mit dringender Noch zu entschuldigen. Las Verdikt rst stumm über mildernde Umstände, und Leduc wird demgemäß zum Tode vekurtheilt. ES ist dies seit 14 Tagen das vierte TodeSurtheil in Frankreich. (N. Frkf. Ztg. i — Vor dem Afsssenhof von R h o d e z (Dcpart. de l'Avepron) erschien ein junger Man», der den Liebhaber seiner Schwester kn einem Kaffeehause durch zwei Flintenschüsse todt niedergestrcckt hatte. Der Getödtete halte läng« Zeit mit dem Mädchen m dem vertrautesten Umgang gelebt, ihr oft und feierlich schon die Ehs versprochen, und sich zuletzt, trotz der inständigsten Bitten und der ernstesten Vorstellungen der Familie und namentlich tns Bruders der Verführten, in den höhnischsten Ausdrücken geweigert, sein Versprechen zu -alten. Der junge Mann wurde von den Ge- schwornen freigesprochen. Italien. Rom, >8. März. Man schreibt dem „Journ. des Ded.", daß in Rom das Gerücht eines bevorstehenden Abzugs der Franzosen ganz allgemein verbreitet sei Und Glauben finde. Es stehe aber fest, baß General Montebello diS jetzt noch keinen Befehl zu irgend einer Truppenbewegung erhalten habe; dies schließe jedoch keineswegs aus, daß der Befehl zu einer theilweisen Rückkehr des Okkupationskorps jeden Augenblick eintreffen könne. Wenn aber auch nur eine der drei Brigaden abziehen werde, so müßte man das flache Land von französische» Truppen entblößen, da der Dienst in Rom selbst, der täglich über 700 Mann in Anspruch nehme, nicht vernachlässigt, und auch, der unaufhörlichen Streitig keiten wegen, mit den päpstlichen Truppen nicht getheilt werden könne. Ueberall da aber, wo die Bevölkerung des Kirchenstaats sich selbst überlassen bleiben, oder nur von einer ungenügenden Truppenzahl überwacht oder gegen das Räuberwesen beschützt sein werde, könne man auf eine sofortige Erhebung zu Gunsten des Königreichs Italien gefaßt sein. Der Korrespondent des genannten Blattes ist überzeugt, daß die Bewegung nicht in Rom, sondern in Sen Provinzen beginnen werde. In Viterbo z. B. würden noch keine 24 Stunden nach Abzug der Franzosen die Einwohner schon das päpstliche Wappen heruntergeriffeu und ihre Annexion an das Königreich Italien proklamirt haben. „Es wird deßhalb — schreibt der Korrespondent — eben so gefährlich sein, einen Theil, alS die Gefammtmaffe der französischen Armee abzuberufen. Dies hat auch die römische Kurie erkannt, und daraus erklärt sich auch ihr völliges Verharren in Unthätigkeit, gegenüber allen Notifikationen eines diplomatischen Aktes, den sie als ihr nicht zugegangen ansehen möchte." — Seit 2 Jahren bereits bemerkt man in den Wiiterungsver- hältnisien der süditalienischen Provinzen die auffallendsten Veränderungen. Gegenden, die früher nie einen Schneeflocken zu Gesicht bekamen, find jetzt weit und breit mit dichten Schneemaffen bedeckt. Am schlimmsten sieht eS in der Gegend von Castelfangro in der Provinz Abruzzi Ulteriori auS, wo ganze Dörfer unter dem Schnee verschüttet liegen. In der Nacht vom 28. Februar find 2t ? Personen unter dem Schnee begraben worden, und Tags darauf and man ihre Leichen von Wölfen angefressen. Inmitten einer weiten, einige Meter hoch von Schnee bedeckten Ebene steht ein Blockhaus, von wo aus gewöhnlich 30 Mann Soldaten gegen die Räuber wirken. Seit 2 Tagen wurde dasselbe gänzlich unerreichbar, und als mit großer Mühe Hilfe aulangte, fand mau die darin befindlichen Soldaten halb erfroren und fast gänzlich ausgehungert, so daßfie nur mit großer Mühezum Leben zurückgcbracht werden konnten. Verona, 20. März. Während uns die letzten Februartage milde Frühlingslüfte gönnten, hat uns der Marz gegen alles Er- warten rauhe, ungestüme Wintertage gebracht. Bei anhaltende« Schneegestöber drauSt ein ungewöhnlich heftiger Wind. — Am 20. d. M. hat eS in Venedigs den ganzen Tag und noch einen Theil der Nacht hindurch fortwährend stark geschneit und gestürmt. In der darauf folgenden Nacht fror e« und des Morgens war man bei — 2 Gr. mit dem Aufhacken des Eises in den Straßen beschäftigt. Der diesjährige Winter war bis jetzt in Venedig sehr milde gewesen. — In Triest wüthete am 20. d. eine heftige Bora. Der Schnee fiel in dichten Flocken und blieb liegen, was den ganzen Winter nicht der Fall gewesen ist. Die Kälte war so empfindlich- daß sich Niemand ohne besondere Noth in den Straßen sehen ließ und die Theatcrvorstelluugen abgesagt wurde». Auf den dir Stadt umgebenden Bergen liegt der Schnee massenhaft. An die Katholiken im Amttdezirke Wolfach. (Fortsetzung.) Die Verordnung vom 20. August 1864, Reg.-Blatt Nro. 38, schreibt vor, wie die unter Ziffer 4 des § 2 des Gesetzes gedachten Mitglieder gewählt werden sollen. Diese Vorschriften geben Bürgschaft dafür, daß nur die rechten Männpr in den Ortsschulrath komme», wenn die wahlberechtigten Familienväter nach ihrer Pflicht an der Wadl Theil nehmen. Rach der Zusammensetzung des OrtS- schulraiheS ist darin der Staat unmittelbar nicht vertreten. Er hat sich darum das Recht Vorbehalten, den Vorsitzenden auS der Mitte des OrtsschulratheS für die Dauer von je 6 Jahren zu ernennen. Die Aufgabe des Ortsschulrarhs ist, die Aufsicht über die Volksschule zu führen und das örtliche Schulvermögen zu verwalte». Die Verordnung vom 30. August 1864, Reg.-Blatt Rro. 45, hat die Befugnisse genauer festgestellt. Im Allgemeinen sind auf ihn die Obliegenheiten und Befugnisse übcrgegange», welche »ach der landesherrlichen Verordnung vo« 15. Mai 1834, Reg.-Blatt Nr. 25, dem Ortsschulinspektor und dem Schulborständ zasianden, so wie ferner alle jene Verpflichtungen »nd Befugnisse, welche hinsichtlich der Verwaltung des örtlichen Schulvermogens den SiiftungSvor- ständen und Kirchengemeinderäthcn zugestandcn sind. Das find die Neuerungen, welche Man mit dem viel genannten Namen „die Schulreform" belegt. Heben wir in Kurzem den Unterschied von Ehedem und Jetzt heraus. An die Stelle der oberen Aufsichtsbehörden über die Volksschulen , nämlich der Oberfchuikonseienz (die auch eine gemischte Behörde war) und der beiden Oberkirckenräthe ist der Oberschulrath als konfessionell gemischte Staate stelle, an die der Bezirks- schulvisikatoren die Ärcisschulvifliatureu getreten, welche ohne Ansehung der Glaubensbekenntnisse denjenigen Theil des Volksschul- unterrichles beaufsichtigen, welcher mit der Religion nichts zu thun hat. Der Religiönsunterricht ist aber der Kirche ohne Staatskon- trole überlassen. An die Stelle des geistlichen OrtSfchnlinspektorS und des Schulvorstandes tritt der konfessionelle Ortsschulrath, dessen Befugnisse die des Letztere» darin überschreiten, daß diejenigen, welche der Ortsschulinspektor früher allein hatte, auf ihn über- giengc». Wer die Gesetze Nachlesen will, kann sich überzeugen, daß diese Vorrechte des OrtsschulinspeklorS sehr unbedeutend waren; wer aber die Erfahrung zu Rath zieht, der weiß, daß die geistlichen Schuliuspektoren ihre weltlichen Schulvorstandskollegen vollständig zu ignonren wußten. Ein wesentlicher Unterschied im Gesetze besteht aber darin, daß der Geistliche nicht mehr kraft Gesetzes Vorsitzender ist, selbstverständlich darum, weil er alS Diener der Kirche vom Staat nicht mehr abhängig ist, wie dies vor der Trennung der Kirche vom Staat durch das Gesetz vom 9. Oktober 1860 der Fall gewesen war. Man hat auS dieser scheinbaren Zurücksetzung der bisher dirigirevden Geistlichkeit dem Staate einen schweren Vorwurf gemacht. Allein wer Augen hat z» sehen, der sehe, und wer Ohren hat zu hören, der höre. Und er wird zu keiner Zeit besser als gerade jetzt sehen und hören, wem die Geistlichen folgen, folgen müssen, und wenn ihnen das Herz darüber bricht. Ich kom- mandire, sagte erst neulich im französischen Senat der Erzbischof Bonnechose von Rouen, und meine Pfarrer marschireu, fie müssen marschiren. Welcher vernünftige Haushatter wird aber einen Verwalter setzen, der nicht ihm, sondern seinem Nachbar gehorcht? Darum hat sich der Staat das Recht Vorbehalte«, den Bor- itzenden zu ernennen, damit er ihn absetzen kann, wenn er eine Pflicht nicht erfüllt. Daß aber die Gr. Staatsregierung den Eintritt der Geistlichen in den Ortsschulrath wünscht, das hat fie nicht blos durch das Gesetz selbst ausgesprochen, sondern wiederholt bei den Sammer- verhandlungen und in Erlassen dadurch zu erkennen gegeben, daß re versierte, sie werbe in der Regel und wo nicht besondere Gründe entgegenstehen, den Geistlichen, soferu er am Ortsschul- rath Theil nehme, zu dessen Vorsitzenden ernennen. Daß eS ihr Ernst damit war, ergibt sich ferner daraus, daß sie Mit Erlaß Gr. OberfchulraihS vom 5. Oktober 1864 di« Bezirksämter Ermächtigte, die Geistlichen der Landgemeinden im Namen des Gr. Odrrschuk- raihes zu Vorsitzenden zu ernennen, und daß d« Geistliche» der protestantischen Konfession überall zu Borfitzeude» eruannt worden find, nachdem sie in den Ortsschulrath eingetketeri wären. Wenn nun die katholischen Geistliche» nicht ebenfalls Vorsitzende der OrtS- fchnlräihe, wenn fie nicht Kreisfchulräthe sind, wer anders trägt daran die Schuld als die katholische Kirchenregierung, welche ihnen die Annahmr dkefcr AeMter verboten hak? (Schluß folgt.) 242 f*) Am Grabe i>cr Frau Sophia Aurbaa, in Freistett, gestorben am 31. März d. 3- Im schönen H a n a u' r Lande Dort steht ein Handelshaus, In d e m wohnt Glück und Friede, Bon dem geht Segen ans. Dem Haus' ein't sich ein Garten, Vom M ü t t e r l e i u gepflegt. Und holde Blumen prangen Allda, sorgsam gehegt. Drin blühen Zauber-Röslein (Schnee, glüh'nd vom Morgenroth), Der RöSlein Thun und Treiben War nach des Herrn Gebot. Da kamen aus der Ferne Zwei Blumenfreunde her, Die RöSlein — dlüh'nde Sterne — Entzückten sie gar sehr. Sie wünschten, daß d i e Röschen Schmuck ihrer Gärten sei'n. Sie fragte» au: die Blümleiu Sie sagten da nicht „Rein"! Sie folgten gern und freudig Der Blumenfreunde Ruf', Und jedes seinem Gärtner Ein Zauber-Eden schuf. Die Eltern sah'u den Söhnen (— Von deutschem Schrot und Korn! —) DeS Fleißes Segen quillen Aus Amalthea's Horn. Sie sah'u die holden Töchter Umblüht von Engelein, Beglückt durch Lieb' und Treue: Wer könnte sel'ger fein ?! — Wie dankten sie dem Herren Für d i e Glückseligkeit, Ich« nur noch ffch'nd: „Gott, lass' uns „Ihr Glück schau'n lange Zeit!" -> O herbes Loos, o Jammer, Gott hörte nicht ihr Fleh'n: Die Mutter, froh noch gestern. Im Grabe heut' wir seh'u —! Ihr, Gatte, Söhne, Töchter, Und holde Enkel-Schaar, Wein't trostlos am Grabhügel, Euch Schmerzen--Hochaltar! Auch t ch senk' eine Thräue Des Harm's in ihre Gruft: Ein Trost bleibt, daß der Herr eiust Zum Wiederseh'« uns ruft. Freiburg, den 2. April 1865. Hofrath Weißgerber. Gewerbe - Verein. Vereinsverfammlung. Samstag den 8. April, Abends 8 Uhr, findet in der Bierbrauerei des Hrn. Jos. Schuemacher dahier eine Vereinsversammlung statt. Neben geselliger Unterhaltung werden Mittheilungen über die Landes-Gewerbeausstellung in Karlsruhe, sowie über den Stand der Vorschußkasie gemacht. Die verehr- lichen Mitglieder beider Vereine sind daher freundlichste eingeladen. Offenburq, den 4. April 1865. Der Vorstand. Den so berühmten und bewährten approbirten weißen 1 Fl. 1 Thl. V-V- Pruji-Syrup 1 Fl. 1 Thl. 7a it V? „ von G. A. W. Mayer in Breslau nur allein acht empfiehlt die Niederlage von Carl Debold in Offenburg. Herrn G. A. W. M a y e r in Breslau k» Ich habe den vou Ihnen bereiteten weißen Brust-Sprup in meiner Praxis vielfach angewendet und denselben bei catarrhalischen und Retzzuständen der Respirationsorgane als ein den Hustenreiz mildernde«, beruhigendes, die Sec- retion in den Schleimhäuten, sowie auch die Lrpectoration beförderndes, zugleich wohlschmeckendes Präparat erprobt. Schwarzwasser in österr. Schlesten. Med. Dr. Joseph Laug, k. erzherzogl Districts- und Eisenbahnarzt. Warnung. Beim Kaufen des Brust-SprupS bitte genau auf Siegel, Ettiquet und Flaschenform zu sehen, da jeder andere in Offenburg unter gleicher Firma ausgeborene unächt und nachgemacht ist. Offenburger Fruchthalle. Markt vom 24. März 188 5. Frucht- Gattung. Ernge- führt. Ausgestellt». letzten Markt. Verkauft. Mittelpreis per Centner Bleib-n aufae- flell-' Centner Centner Centner fl. kr. Centner Waizen. . . 133 — 133 5 21 — Kernen . . . — — — - — 54 — 54 4 35 — xont 6 — 6 3 47 — Haber. . . . 5 — 5 4 39 — Gerste . . . 23 — 23 3 57 — Welschkorn. 2 — 2 4 30 — 323 — 323 — Mannergesangverein Concordia. Wer an den Verein noch irgend eine Forderung zu machen hat, der wolle solche, mit gehörigem Beleg versehen, innerhalb der nächsten 8 Tage bei dem Vereinskassier, Hrn. F. X. 23«rg, (Kinzigvorstadt) um so gewisser geltend machen, als spätere Anforderungen keine Berücksichtigung mehr finden werden. Offenburg, den 3. April 1865. . - • Der Vorstand. Das MarktgerUt. Offenburger Fruchthalle. Durchschnittsgewichte und Durchschnittspreise der verkauften Früchte vom 1 Markttage im April 1865. Für da- Malter Waizen . . 237 Pfd. 13 fl. 14 kr. „ „ „ Halbwaizen . 231 Pfd. 10 fL 30 kr. „ . . Korn . . . 225 Pfd. 9 fl. 6 kr. I „ „ Gerste. . . 183 Pfd. 7 fl. 8 kr. . „ " Haber... 133 Pfd. 5. fl. 24 kr. Offcnburg, den 1. April 1865. Da- Marktgericht Verantwortlicher Redakteur: I Ott ent. — Druck und Verlag der Buchdruckerei von I, Olteni.