er Ottemmer Hole. Verkündigungs-Blatt für die Amis- und Amtsgerichts-Bezirke Dffenburg, Kberkirch, Achern, Rheinbischofsheim, Kork, Gengendach, Haslach und Wolfach. M 54. Offenburg, den 6. Juli 1864. Amtliche Generalverfügungen. Offenburg und Oberkirch. (Den Ausbruch der HundSwuth bctr.) Nr.6289. Die Bürgermeisterämter des Bezirks «erden auf die Verordnung Großh. Ministeriums des Innern vom II. März 1840, V.-O. Nr. 4 (Ort. Bote vom 29. d. M.) zur Nachachtuug aufmerksam gemacht. Offenburg und Oberkirch, 30. Juni 1864. Großherzogliches Oberamt. Großherzogliches Bezirksamt. Offen bürg. Nr. 6370. Da in verschiedenen Gegenden deS Landes gleichzeitig die Tollwuthkrankheit unter den Sunden sich gezeigt hat, so wird zum Schutz gegen diese Gefahr hiemit angeordnet, daß ausnahmslos alle Hunde, welche außer der Behausung ihrer Besitzer mitgenommen werden oder herumlaufen, mit wohldefestigten Maulkörben aus Metall versehen sein müssen welche gegen Biß sicher schützen. Nichtbeachtung dieser Anordnung wird an Geld bis zu 5 Gulden bestraft; außerdem find Hunde, welche ohne Maulkörbe hrrumlaufen, einzufangen und, wenn deren Besitzer nicht bekannt ist, zu tobten. Die Bürgermeisterämter werden beauftragt, diese Verordnung in ihren Gemeinden sofort durch die Schelle verkünden zu lassen und deren Vollzug durch sämmtliche Polizeibedienstcte zu beaufsichtigen. Offenburg, den 3. Juli 1864. Großherzogliches Obcramt. Montfort. - Michael». Achern. (Den Ausbruch der HundSwuth betr.) Nr. 5166. Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 28. d. MtS. und da die Nachrichten über den Ausbruch der HundSwuth aus benachbarten Amtsbezirken sich mehren, verordnen wir bis auf Weiteres: 1 ) Sämmtliche Hunde im Amtsbezirk sind mit Maulkorb zu versehen, dürfen nur an Leinen geführt und in öffentliche 8 *- sellschaftSlocale nicht mitgebracht weiden. 2) Frei hcrumlaufende herrenlose Hunde find vom Polizeipersonale zu tödten. 3) Zuwiderhandelnde Hundebesitzer haben Geld- oder Gefängnißstrafe zu gewärtigen. Achern, den 30. Juni 1864. Großherzogliches Bezirksamt. Eifel ein. G e n g e n b a ch. (Die Tollwuthkrankheit unter den Hunden betr.) Nr. 3965. Wir sehen unS veranlaßt, bi« auf weitere Verfügung die Anordnung zu treffen, daß aus nahm los alle Hunde, welche außer der Behausung ihrer Besitzer mitgenommen werden oder herumlaufen, binnen 3 Tagen mit Maulkörben versehen sein müssen, welche gegen Biß sicher schützen. Hundebesiber. welche dies unterlassen, verfallen in eine Strafe bis zu 10 fl. — Die Bürgermeisterämter haben diese Verordnung alsbald in ihren Gemeinden öffentlich verkünden und den ihnen bekannte« Hundcbcsitzern noch besonders eröffnen zu lassen, und sodann mit Angabe des Tages, wann solches geschehen, Anzeige anher z« erstatten; das Polizeipersonal ist mit der Ueberwachung des Vollzugs zu beauftragen. Gengendach, den 3. Juli 1864. Großherzoglicher Bezirksamt. Offner. Bekanntmachungen. . Achern. Nr. 5097. Die Errichtung einer Lohmühle durch Gerbermeistcr August Buhl von Achern am Mühkba»- daselbst neben Oelmüller Joseph Harter wird für unbeanstandet erklärt. Schern, den 28. Juni 1864. Großherzogliches Bezirksamt. E i s e l e i n. Kehl. Nr. 2449. Für die Dauer deS auf 1. Juni l. I. in Wirksamkeit getretenen EisenbahnsommerfahrtenplanS find erhaltener Mittheilung zu Folge die Durchlässe an der Wörth-Knielinger Brücke für Fahrzeuge und Flöße während folgender Tagesstunden geschlossen: . " ™' "* " Uhr 30 Minuten. Vormittags von 6 Uhr 40 ' 1 H Nachmittags » 1 m »3 . . 4 . . 6 8 40 40 20 50 20 40 Min. Min. biS 7 - 10 - 12 - 2 . 3 „ 5 „ 6 8 30 Minute«. 40 Minuten. 5 * 40 , w v 55 Die« wird den Schiffern und Flößern mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß fl« nöthigesfall» vor de« Durck- Een dn Brücke an geeigneten Uferstellen anzulegcn haben. »ehl, den 1. Juli 1864. Großherzogliches Hauptzollamt. Baumau n. Wilßer. Hofmann. Offenburg. Nr. 6254. Am 21 d. M- wurde am Rhein bei Goldscheuer ein etwa zwei Jahre alter, tigerartig gefärbter, mittelgroßer Hund, männlichen Geschlechts, mit einem weißen Fleck auf der Brust, welcher der Wuth verdächtig war, von einem Grenzauiseher erschossen. Dessen Eigenthümer konnte bis jetzt nicht ermittelt werden. Offenburg, den 30. Juni 1864. Großhcrzogliches Oberamt. M o n t f o r t. m Gengenbach. (Aufforderung und Fahndung.) Rr. 3844. Wilhelm K i l l y von Zell a. H., Felvwebel bet dem Großh. Lcibgrenadier-Regiment, der sich am 23. d. M. mit Erlaubniß Großh. Garoisonscommandantschast Kehl nach Straßburg begeben hat. aber nicht wieder zurückgekehrt ist, wird aufgesordcrt .sich binnen 6 Wochen entweder dahier oder bei seinem Regimente zu stellen, widrigenfalls er als Deserteur des bad. Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt und, vorbehaltlich der persönlichen Bestrafung, in die gesetzliche Geldstrafe von 1200 fl. verfällt würde. Zugleich wird dessen Vermögen mit Beschlag belegt. Wir bitten die Behörden, auf denselben zu fahnden und ihn im Betretungsfalle Hreher oder an sein Commando einzulieferu. Signalement. Alter: 25 Jahre; Große: 6" 2"'; Statur: schlank; GefichtSsorm: rund; Farbe: gesund; Haare: braun; Stirne: breit; Augenbrauncn: braun; Augen: blau; Nase: mittler; Mund: klein; Bart: blond; Linn: rund; Zähne: gut. Gengenvach, den 29. Juni 1864. Großherzogliches Bezirksamt. O st n e r. Offenburg. (Urtheil.) Nro. 7056. Zn Sache» der Ehefrau des Jakob B e ck von Zunsweier, Theresia geb. Killy von da, gegen ihren Ehemann Jakob Beck, wegen VermögenSadfonderung, wird auf gepflogene Verhandlungen zu Recht erkannt: $4 fei das Vermögen der Klägerin von dem ihres Ehemannes adzufondern, und habe der Beklagte die Koste» zu tragen. B. R. W. So geschehen, Offenburg, den 24. Juni 1864. Großherzogliches Amtsgericht. v. Zech. F. A. Kunz. Gengenbach. (Ausschluß-Erkenntniß.) Nr. 2842. In der Gant des Christian Gtßler, Altbürgermeister» von Biberach. werden alle Diejenigen, welche in der Schulden- RichtigstellungStagfahrt ihre Forderungen nicht angeniekdet haben, damit von der vorvandenen Masse ausgeschlossen. Gengenbach, den 28. Juni 1864. ÄroßherzoglicheS Amtsgericht. Pfeiffer. "M'iE Offenb urg. Mit höherer Genehmigung findet ln Biberach nunmehr eine unbedingte Annahme der Reisenden zum Kinzigthal-PostomnibuS statt. Auch wurden in Obcrwolfach bei der Kirche und Walke Billetbureaur zur Einschrist von Reisenden errichtet. Offenburg, den 3. Jult 1864. Großh. Post- und Elsenbahnamt. 7 T em ^ ~ A » S * Offenburg. (Retour-Briefe.) Die Aufgeber nachstehender, dahier zur Post gegebenen Briefe, die alS unbestellbar zurückgekomme» sind, werden zu deren Rückempfang, gegen Entrichtung der darauf hastenden Taren rc., hiermit »ufgefordert. Kienzler in Affoltenbach. Zähringer in Wyl. Braun m Wyl. Röder in Diersburg. Pcitz in Bischweier. RetgelSperger in tzauteudach. Armbruste: in Biberach. Michel in Mühlhausen. Oderfelder in Stuttgart. Sommerlatt in Rastatt. Schwer in Freiburg. Friedrich in Hofweier. Pcrtrup in Darog. Dreifuß in vruch- sal. »uerbacher in «ippenheim. Offrnburg, den 30. Juni 1864. Großh. Post, und Eisenbahnamt. Offenburg. (Die ErneuernngS- und Ersatzwahl des großen BüegerausfchujseS der Stadt Offenburg im Jahre 1864 betr.) Die zum Behuf« der vorzu- nehmenden Erneuerung-- und Ersatzwahl des großen Bürger- ausfchuffis hiesiger Stadt gefertigten Listen der drei Wähler» klaffen und das Berzeichniß über fammtlichc wählbaren Gemeindedürger liegen vom 6. d. M. während 3 Tagen im Geschäftszimmer des Bürgermeisters im hiesigen Rathhause auf, was mit dem Aufügen bekannt gemacht wird, daß während dieser Zeit jeder Gemeindebürger Einsicht davon nehmen kann und etwaige Einsprachen oder Beschwerden gegen deren Richtigkeit binnen weiteren drei Tagen beim Bürgermeisteramte vorzubringen sind (Wahlordnung § 6). Offevburg, den 4. Juli 1864. Der Gemeinderath. S ch a i b l e. Bühler. Offenburg. (Die Feststellung der Kapitalsteuer für 1864 betr.) Den Kapiialsteuerpflichtigen wird gemäß dem Gesetze vom 7. April 1860, Regierungsblatt Nr. XIX., hiemst Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht: 1) Die Kapitalsteuererklärungen find in der nach Artikel 25 des Gesetzes «»durch festgesetzt werdenden vierzehn- tägigen Frist vom 6. Juli bis 20. Juli 1864 bei dem SchatzungSrathe abzugedcn. 2) Die Ausstellung der Steuererklärungen geschieht gemäß Artikel 21 des Gesetzes nach dem Stand des Vermögens vom 1. Mai d. I. 3) Alle jene Steuerpflichtige haben Steuererklärungen rinzureichen, a) welche nach dem 1. Mai vorigen bis zum 1. Mai dieses Jahres erst in den Besitz eines Kapitalvermögens (Kapitalwerth steuerbarer Zinsen und Renten) von mehr alS 500 fl. gekommen sind, d) deren Kapitalvermögen (Kapitalwcrth steuerbarer Zinsen und Renten) seit jener Zeit um mehr als 500 fl. zugenommen hat, v) welche inzwischen ihren früheren Wohnsitz verlassen haben und darum noch nicht an ihrem jetzige« Wohnsitz zur Steuer ausgenommen find. 4) Will gemäß Artikel 22 des Gesetzes eine Steuerwinderung beansprucht oder eine Berichtigung des Steuerkapitals erwirkt oder eine Steuerrückvergütung gefordert oder der Strich de« SieuerkapitalS veranlaßt werden, so ist in den beiden elfteren Fällen eine neue Steuererklärung und in den beiden letzteren Fällen eine daS S-chverhältniß begründende Anzeige bei de« SchatzungSrath, und zwar gleichfalls in der unter Ziffer l festgesetzten vierzehntägigen Frist, rinzureichen. 5) Steuerpflichtige, welche binnen dieser Frist oder längstens bis zum 31. August d. I. die vorgeschriebeoe Steuererklärung nicht abgegeben haben, setzen sich einer Strafe aus, welche nach Artikel 30 des Gesetzes neben der nachzuzahlenden Steuer in dem vierfachen Betrage dieser Steuer besteht. 6) Formulare zu den Steuererklärungen werden auf dem Geschäftszimmer des SchatzungsrathS unentgeldltch verabreicht und wird daselbst auch über Ausstellung der Steuererklärungeu den hiezu Verpflichteten ans Ansuchen mündliche Belehrung gegeben. Offendurg, den 2. Juli 1864. Der SchatzungSrath. Schaible. Aufforderuug. Zur Fortführung und Ergänzung b«r stückweiscn Vermessungen der Gemarkungen „HauSgereuth" ist Tagfahrt auf Montag den 11. d. M, und „Holzhausen mit Thomaswald" auf Mittwoch den l 3. d. M., je Morgens früh 8 Uhr, in den betreffenden Rathhäuftrn ande- raumt. Die Grundeigenthümer dieser Gemarkungen werden auf- gefordert, die über die »orgekommenen Veränderungen im Grundeigenthum »ach ß 5 der Verordnung Großh. Finanz Ministeriums vom 3. December 1858 iRegbl. S. 507) voe- geschriebenen Handrisse und Mehurkunden noch vor der jeweiligen Tagfahrt an den betreffenden Gcmeinderath abzu- geben, indem sonst nach $ 7 genannter Verordnung die M«- 561 «erhalten auf Loste» der betreffenden Gmudbefitzer beigeschafft «erden. Suenhcim, de» 2. Juli 1864. Der BezirkSgeometer C. Protz. W a l d u l m. (Reparaturarbeit - Versteigerung.) Die hiesige Gemeinde läßt am Mittwoch den 13. Juli v. I., Vormittags 9 Uvr, auf dem Rathhause dahier die Reparatur des Kirchenthurms au den Wcnigstnehmendeu einer öffentlichen Steigerung aussetzen. Der Kostenüberschlag kann auf dem Rathhause inzwischen eingesehen werden. Waldulm, den 30. Juni 1864. Der Gemetndcrath. Huber, Bürgermeister. vUt. Wiegcrt, Rathschreiber. Offenburg. (Aernteerträgniß-Bcrsteigerung.) Dienstag den 12. Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr, läßt der Unterzeichnete im hiesigen Rathhause das Acrnteerträgniß von nach- benanntcn Grundstücken versteigeru, alS: LooS-Mr. 140 in der Kartonlach, mit Korn angeblümt. 206 Rutben auf der Kinzigmatt, mit Korn angeblümt. 214 Ruthen an der Schutterwälder Straße, mit Waizen angeblümt. Eine halbe Zeuch im Bühlerfeld, mit Waizen angeblümt. 211 Ruthen in der Wann, mit Halbwaizen angeblümt. */g Zeuch an der Bühler Straße, mit Halbwaizen angeblümt. Sodann nach beendigter Aernteversteigerung werden sämmt- liche obengenannte Grundstücke auf sechs Jahre in Pacht versteigert, von Martini 1864 bis Martini 1870; wozu die Liebhaber eingeladen werden. Georg Krauß. Zugleich wird das diesjährige Acrnteerträgniß versteigert von V- Zeuch Waizen Nr. 20 in der Kartonlach, und V* # • „ 131 dto. Offenburg. (Aernteerträgniß-Versteigerung.) Der Unterzeichnete läßt am Samstag den 9. Juli, Morgens 10 Uhr, */* Acker Korn und Halbwaizen auf dem Platze selbst gegen gleich baare Bezahlung vor der Abfuhr versteigern. Die Zusammenkunft ist im Frauenweg an den Spitalackern. Jos. Link, Landwirh. Offenburg. (Halmfrüchte-Versteigerung.) Am Samstag den 9. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, läßt Georg K r e n z l e das Fruchterträgniß ab 3V 2 Morgen Korn, ff 2'/, „ Halbwaizen, „ 1 „ Gerste,. _ « 2>/r „ Haber, «n Martini dieses JahrS zahlbar, öffentlich auf dem Platze selbst versteigern. Die Zusammenkunft ist an der Goldschcuerer Straße zunächst der Kinzigbrücke. Fahrnisversteigerung. Am nächsten Montag den 11. d. M., Morgens 8 Uhr anfangend > werden die Fahrmßstücke auf dem Ritterhofgut in Kirnbach, Amts Wolfach, öffentlich versteigert, worunter 2 Pferde (Elfäßer Race), 19 Stück Rindvieh, worunter eia Paar Ochsen, 1 Paar Stiere, mehrere Kühe, Kaldinnen re.; fammtliches Faß- und Bandgeschirr, sämmtlicheS Küchen- geschirr, Schreinerwerk re., Feld- und Handgcschirr; sechs Wagen mit Fuhrgeschirr, alS Ketten, Winden, Lotthammer, Lotteifen ferner ein Flafcheuzug mit 600 laufenden Fuß Drathfeilcn; 1000 Bund Schaudstroh, 800 Ccntner neues Heu und ca. 40 Klafter fchäletcheneS Scheller- und Prügel- holz. Die Zusammenkunft ist auf dem Hofgut. viberach, am 4. Juli 1864. , , ^ Adlerwirth Seiler. Appenweier. Reiner Wein, der Schoppen 4 uud die Maas zu 12 kr., bei Kromer. zur Post. Radfelgen, auserlesene, find fortwährend zu haben bei Schwertwirth M i l l in Kehl. Feuerwehr! Donnerstag den 7. d. M., Abends 6 Uhr: Hauptprobe. Das Commando. C. Hessel. Offenburg. (Anzeige und Empfehlung.) Ich zeige hiemit ergebenst an, daß ich auf hiesigem Platze in dem in der Metzgergaffe gelegenen Carl Falbisaner'- schen Hause eine Branntweinbrennerei eingerichtet habe, in Folge deren ich alle Sorten Branntweine und Liqueure um die billigern Preise unter Zusicherung reeller uud prompter Bedienung abzugeben im Stande bin. Ludwig Oppenheimer. Sand. (Fahrnißversteigerung.) Im Schulhause werden am Donnerstag den 7. d. M., Morgens 8 Uhr, versteigert : ein sechSoctavigeS Clavicr, ei» Bernerwägelchen, 1 Klafter Küferholz und allerlei Hausrath. Offrnburg. (Verkaufsanzeige.) Jos. Ron» hat Stroh zu verkaufen. Ebenso ca. 10 bis 12 Ctr. abgängige compr. Gemüse, zur Fütterung für Schweine sehr geeignet, und 1 Ctr. compr. Gemüse, gleich 5 bis 8 % frischer. Ofsenburg. Grund kann bei dem früher Schmied Rapp'schen Hause in der Hauptstraße abgeführt werden. Offenburg. Photographie - Albums und Photographie - Rähmchen in reichster Auswahl bei C. August Stöhr, Buchbinder, dem Bad. Hof gegenüber. H a u sa ch. (Fäfferverkauf.) Kaufmann Gustav IfWl Armbrustcr dahier hat 3 Stück gute wringrüue MWD^Fäffer, das Stück von 15 bis 16 Ohm halteod, ^^^"wegen Mangel au Platz billig zu verkaufe«. Sommerpantoffetn in reicher Auswahl bei Ftkd. HihUy jt. Todesanzeige und Danksagung. . Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, jl. unsere liebe Mutter, Großmutter und Schwie- 'f' germutter Maria Anna Henco, geb. J L Reiff, in einem Alter von 69 Jahren, vcr» fe$en mit den hl. Sterbsakrameaten, zu sich MjAWuzu rufen. Indem wir für die Theilnahme an ihrem Leichcndegängntß unser» innigsten Dank auS- sprechen, bitten wir um stille Theilnahme. Offcnburg, den 24. Juni 1864. Die tieftraucrnden Hinterbliebenen. R e n ch e n. (Anzeige.) Bet Lindenwirth Friedrich Behrle in Rcnchen kann mau reinen Wein haben per Schoppen zu 4 kr., die Maas zu 12 kr. und zu 10 kr. Für und andere StÄfKtf vorzüglicher Qualität empfiehlt sich: Ferd. Hölzlin st. WohnungSverändernngs-Anzeige. Ich wohne nunmehr in dem dritten Hause der Bahuhof- straße tzweiter Stock). Offenburg, de» 3. Juli 1864. Advocat v. Feder. Danksagung. Bei dem in der Nacht vom 20. auf den 21. Mat d. I. -attgehabten Brande wurde auch ein Theil meiner Fahrnisse beschädigt. Die Berk. Feuerversichcrungsanstalt hat, obgleich erst einige Tage meine Fahrnisse ausgenommen waren und ich noch keine Police in Händen hatte, mich zu meiner vollsten Zufriedenheit entschädigt, und indem ich hiemit meinen öffentlichen Dank ausspreche, empfehle ich dieselbe ju Verstcherungen aller Art bestens. August Reis, Seffelmacher, in Eichtersheim, Amts Sinsheim. Reine leere Krüge und Flaschen kauft jederzeit: Offen bürg. Ferd. Hölzlin jr. HOB Todesanzeige und Danksagung. Am 26. Juni, Abends 5 Uhr, starb nach langen, schweren Leiden meine unvergeßliche Schwester Theresia Habich in einem Alter von 26 Jahren. Indem ich dieses meinen Bekannten anzeige, sage ich zugleich der Frau Vorsteherin und den zwei Schwestern vom Spital hier für die liebevolle Verpflegung meiner Schwester, sowie Allen, welche sie während ihrer Krankheit besuchten und trösteten, ebenso den Jungfrauen und allen, welche die Verblichene am 29. Juni d. I. zur Ruhestätte begleiteten, meinen tiefgefühlten Dank. Offenburg, den 1. Juli 1864. Der tieftrauernde Bruder Eduard Habich aus Durbach. Cntgegnung. Auf die Warnung des M. Stein hier theile ich meinen Freunden und Bekannten hiedurch ergebenst mit, daß mein Austritt aus dessen Geschäft nur durch meinen eigenen Willen herbeigeführt ist, und was die gehässige zweideutige Warnung betrifft, so kennt Jeder diesen Mann und inich zu genau, um diese würdigen zu wisien. Gleichzeitig mache ich die ergebenste Anzeige, daß ich seit meinem Austritt mich im Geschäfte der HH. Gebr. Bloch hier befinde. _ . „ Jede weitere Entgegnung von Seiten Steins laste ich unberührt, da ich ganz unter meiner Würde halte, über einen solchen Gegenstand meine Zeit zu vergeuden. Iiödelheimer. Fcuerverstcherungsanstalt der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel- Bank in München. Nachdem ich alS Agent obiger Anstalt bestätigt bin, empfehle ich mich zur Aufnahme von Versicherung der Fahrnisse und des Gebäude-Fünftels gegen Feuerschaden unter Zusicherung billiger Prämien bestens, und bin zu tedcr AuSkunfts- Srtbeilung gerne bereit. O f f c « b u r g . den 24. Juni 1864. Georg Leuer, Bankagent. kl) Offen bürg. (Empfehlung.) Unterzeichneter empsichlt sich in allen Arbeiten der Gärtnerei, sowie seine Frau im Bügeln der feinen wie der gröbern Wäsche in oder außer dem Hause, auch nimmt sie Nähereien, besondeaS daS Weißnähen, zu Haufe an. Ferdinand Seebacher, Gärtner, wohnhaft bei Hrn. Fritz D o l d, Bäcker, >dcsanzkige und Danksagung. Verwandten, Freunden und Bekannten gebe ich hiermit die traurige Nachricht, daß es Gott 'dem Allmächtigen gefallen hat, meine liebe Frau C h r i st i n a geb. L e h m a n n am 23. d. M-, Abends halb 10 Uhr, nach mehrwöchigem Krankenlager in ihrem 24. Lebenslahre in ein besseres Jenseits abzurufen. Wer die Verblichene kannte, wird meinen gerechten Schmerz ermessen und mir eine stille Theilnahme verleihen. Zugleich verbinde ich den innigsten Dank allen Denjenigen,, welche während ihrem Krankenlager und am Leichenbegängnisse so großen Antheil genommen haben. Zell a. H., den 29. Juni 1864. _Anton Huber, zum Löwen. Offenburg. (WohnungS-Vermlethung.) In der Gcrbergasse Nro. 167 ist eine Wohnung mit aller Zugehör, sogleich beziehbar, zu vermtethen. Offenburg. (Wohnungsvermiethung.) In der Gerbergaffe Nr. 149 ist eine kleine Wohnung auf 1. August zu vermiethen. Tanzunterrichts-Anzeige. > Mehrseitigem Verlangen entsprechend, beehre ich mich, die ergebenste Anzeige zu machen, dass, da nun der erste Curs beendet, in einigen Tagen ein neuer Tanzunterrichts-Curs eröffnet wird. Ich ersuche nun diejenigen Herren und Damen, welch« sich an demselben zu betheiligen wünschen, sich alsbald bei mir zu melden. — Auch an den grösseren Uebungsstunden können sich noch Herren und Damen beiheiligen, und werde« dieselben auch auf Wunsch in besondere Parthie« cingetheilt. Der Unterricht findet von nun an im Salmensaale statt. Hiebei erlaube ich mir noch zu bemerken, dass ich auch, wie bisher, Privatunterricht ertheile. Offenburg. Theodor Trittler. Biercurs. Offenburg. Auf, auf, aufl zum feinen ausgezeichneten Sohler'schen und Straßburger Bier am nächsten Mittwoch den 6. d. M. im Gasthause zum Salnien dahier. Alle Biertrlnker und Bierkritiker sind freundlich eingeladen. Landtags-Verhandlungen. — Der der Zweiten Kammer vorgclegte Gesetzentwurf über die Aufsichtsbehörden für die Volksschulen lautet: § l. Die örtliche Sufsicht über die Volksschule wird durch den Orrsschulrath besorgt. § 2. Der OrtSschulrath für die confesstonellen Volksschulen besteht auS: ». dem OrtSpfarrrr der betreffenden Eonftsfion; — find mehrere Pfarrer dieser Lonfessisu an einem Ort «»gestellt, so kann die Kirckeube- 563 fchrde seilfettigen OrtSpfarrer bezeichnen, welcher zum Ein- tritt berechtigt ist; d. dem Bürgermeister oder einem von dem Gemeiuderalh aus seiner Mitte zu bezeichnenden Stellvertreter; c. dem Schullehrer ober, wo mehrere augestellt find, dem von der Schulbehörde zu bezeichnenden Schullehrer ; d. drei, vier oder fünf gewählten Mitgliedern, fe nachdem die Schulstelle erster, zweiter oder dritter Klaffe ist. Eines dieser Mitglieder wird durch den Gemeinderath und j kleinen Ausschuß, die andern werden durch die verheiratheten und verwittweten Männern der Schulgemeinde aus den mindestens 25 Jahre alten Ortseinwohnern der betreffenden Consession gewählt. Der Pfarrer ist zum Eintritt in den OrtSschulrath berechtigt, die unter b bis d Genannten find dazu verpflichtet, tz 3. Der Ortsschulrath für eine ge- mischte Schule besteht aus: a. den Ortspfarrern (§ 2 a), je einem für eine betbeiligte Confesflon; b. dem Bürger- meister oder dem Stellvertreter desselben (tz 2 t>); o. den Schullehrern, je einem sür eine betheiligte Consesfion (tz 2 v); d. aus zwei, vier oder sechs durch die Ortseinwohner der Schulgemeinde (tz 2 d) in der Weise, gewählten Mitgliedern, daß jede betheiligte Consession durch eine gleiche Zahl vertreten ist. tz 4. Die Wahlen in den OrtSschulrath (tz2u. 3) finden sür je 6 Jahre statt. Die Verweigerung der Annahme der Wahl ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund zieht eine sür OrtSschulzwecke zu verwendende Geldstrafe von 25 biS 50 fl. nach stch, welche aus Antrag des OrtS- schulraths von der Staatsverwaltungsbehörde ausgesprochen wird, tz 5. Der Vorsitzende des Ortsschulraths wird aus der Mitte desselben für je sechs Jahre durch die Staatsregierung ernannt. Die Schullehrer können nicht zu Vor- fitzenden des Ortsschulraths ernannt werden. Auch haben sie den Berathungen nicht anzuwohnen, wenn es sich um ihre persönlichen Verhältnisse handelt. Wegen dienstwidrigen Verhaltens können einzelne Mitglieder des OrtsschulrathS aus demselben ausgeschloffen und der Vorsitzende von der Borstandschaft entfernt werden, tz 6. Der OrtSschulrath verwaltet daS örtliche Schulvermögen. Bei gemischte» Schulen wirb das eoniessionelle Schulvermögen unter Zuzug des Bürgermeisters odrr seines Stellvertreters durch die betreffenden Confessionsangehörigeu in dem OrtSschulrath verwaltet, tz 7. Zur Beaufsichtigung einer größeren Anzahl von Schulen werden KreiSschulräthe ernannt. Dieselben sollen zugleich den dienstlichen Verkehr der Ortsschulräthe und der Lehrer mit der Oberschuldehörde vermitteln und ein ersprießliches Zusammenwirken zwischen der Schulbehörde und den Kreisversammlungen für Kreisschulanstalten, Waisenhäuser und Rettungsanstalten (Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oetober 1883, tz 41 3) Herstellen. Die Oberschulbehörde ist berechtigt, auch andere sachkundige Männer mit der Prüfung von Volksschulen aushilfsweise zu beauftragen, tz 8. Jede Kirche kann für die Ueberwachung des Religionsunterrichts ihrer Angehörigen in der Volksschule ihre eigenen Aufsichtsbeamten ernennen und durch dieselben Prüfungen des Religionsunterrichts vornehmen und sich Bericht erstatten lassen. Die Anberaumung dieser Prüfungen und die an die Schullehrer gerichtete Verbescheidung derselben, sowie überhaupt die Verfügungen der Kirchen in Betreff des Religionsunterrichts in den Volksschulen geschehen durch Vr mittlung der oberen Schulbehörden, welche dieselben. sofern sie nichts mit den allgemeinen Schulordnungen Unvereinbares enthalten, zur Nachachtung eröffnen, tz 9. Das Ministerium des Innern «st mit dem Vollzüge dieses Gesetzes beauftragt. Karlsrube, 22. Juni. (B.L.) Der heute auSge- «ebene KommissionSbericht des Abgeordneten H ausser über den Gesetzesentwurf über die Aufsichtsbehörden für die Volksschulen empfiehlt die unveränderte Annahme des ganzen Gesetzesentwurfs. Die Kommission „kann nur wünschen, daß er rasch in Vollzug gesetzt und möglichst bald ihm da« ganze Schulaesetz folge« möge!" — Diesem Berichte entnehmen wir folgenden geschichtlichen Rückblick: „Die Volksschule, wie sie heutzutage unter diesem Namen begriffen wird, ist wesentlich ei» Erzeugniß der jüngsten Evoche ge^ schichtlicher Entwickelung. UnterrichtSanstalken. Gelehrtem schulen, geistliche und andere Fachschulen hat eS feit Jahr, sausenden gegeben; die Volksschule mit ihrer weilen AuSdeh. nung über eine ganze LebenSperiode eines einzelne» Menschen, ohne Unterschied des Geschlecht« und des Stande-, mit ihrer für Alle zwingenden Verpflichtung, mit ihrem weit gesteckten Ziele allgemeiner religiöser, sittlicher und intellektueller Erziehung, mit ihren weder fach- noch berufsmäßigen, noch erelusiv-kirchlichen, sondern vornehmlich nationalen und humanen Grundlagen, ist durchaus eine Schöpfung der neueren und neuesten Zeit. Die Volksschule ist auf dem Boden de« Christenthums erwachsen, hat sich aber den Kirchen gegenüber, die sie vielfach als Gegensatz betrachteten und bekämpften , erst mühsam Bahn brechen müssen. Diejenige Epoche menschlicher und christlicher Entwickelung, in welcher Kirchenthum und Hierarchie auf dem Höhepunkt ihrer Macht standen, hat ein Volksschule in dem oben erwähnten Sinne nicht gekannt. Dieselbe hat Geistliche und Gelehrte, Mönche und Ritter mit der dem kirchlich - hierarchischen Zweck entsprechenden Bildung ausgerüstet, aber sie hat niemals daran gedacht, auf dem Wege der Verpflichtung, selbst des Zwanges, Alle und Jegliche, jedes Orts und jedes Standes, ohne Unterschied des Geschlechts und der Konfession, zu einem Unterricht anzuhalten, der nicht gelehrt, sondern oolksthüm- lich, nicht berufsmäßig, sondern allgemein, nicht erelusiv- kirchlich, sondern christlich-human sein sollte. Was vor lautend Jahren einzelne große Fürsten in dieser Richtung unternahmen , ist der hierarchischen Allmacht früh erlegen; wa« bürgerliche Gemeinden in hartem Kampfe gegen die herrschende Kirche erstrebten, hat unter der feindlichen Gegenwirkung der Theokratie der Zeit nur ein kümmerliches Dasein fristen können. Wir hören wohl, daß, zum Schrecken der Inquisitoren, die ketzerischen Waldenser ein der kirchlichen Volksschule ähnliches Institut hatten, nicht aber die mittelalterliche Kirche. Die Zeit des „Abfalls" von der Einheit der Kirche und der Hierarchie hat daS Bedürfniß der Volksschule zuerst in weiten Kreisen tief empfinden lassen. Die reformatorische Bewegung deS >6. Jahrhundert« hat vielleicht auf keinem anderen Gebiete mit mächtigerer Anregung gewirkt, als auf dem der Volkserziehung. Auch ihr ist eS freilich lange Zeit schwer geworden, den Begriff der gelehrten und lateinischen Schule in den der volksihümlichen und deutschen umzusetzen; aber sie hat doch das ethisch - religiöse Element mit jugendlicher Frische in die Schule übertragen, den geistlosen Mechanismus siegreich bekämpft, den bloßen Unterricht zum pädagogischen Beruf erweitert, die Heranbildung des Individuums zum „Christenmeuschen" als Ziel der Schule und des Unterrichts vorangestellt. Jetzt erstanden allmählig deutsche Schulen, worin die Jugend »n der „Furcht Gottes in rechter Lehre und guter Zucht" unterrichtet werden sollte. Aber erst eine lutherische Äircheuordnung von 1580 sprach den großen Grundsatz auS, „daß alle oustods, und Dorfküster Schulen halten" sollten. Noch fehlten allerdings die Schulen auf dem Lande, die Schulpflichtigkeit, die Bildungsanstalten für Lehrer, die Schulbücher. Noch waren die materiellen Mittel des Unterrichts unglaublich bescheiden, und die Zucht mehr von dem Gedanken der Abschreckung, als der christlich-humanen Idee durchdrungen. lieber diese kaum aufkeimende Aussaat nationalen BolkSunterrichtS kam da« schlimmste Unwetter, daS unser Volk heimgesucht hat: der 30jährige Krieg und seine Nachwirkungen. Wie ließen kaum eine dürftige Erinnerung von dem zurück, was eine glücklichere Zeit begonnen hatte. In kleinen und bescheidenen Anfängen wurde vor anderthalb Jahrhunderten der Samen neu ausgestreut. ES waren nicht die Kirchen, eS waren auch nicht die Staaten, welche die« köstliche Bermächtniß einer großen Epoche den kommenden Geschlechtern überliefert haben: der Natur unsere« Volke« ganz entsprechend, sind e« einzelne hervorragende Persönlichkeiten gewesen, die sich der schwere» Ausgabe mit edler Hingebung unterzogen habe»- nicht geleitet und beeinflußt von den Kirchen, sondern viel häufiger gehemmt und von hierarchischer Ausschließlichkeit verdächtigt und umlauert, alS in ihrem Streben unterstützt Ls ist sattsam bekannt, in welchem Verhältuiß die Spener und Franke zur herrschenden Hierarchie deS damaligen Protestantismus standen; e« ist nicht minder notorisch, welche Hindernisse Männern wie Felbiger und Weffenberg gerade ! bei dieser ihrer besten Thätigkeit entgegengetr,-ten sind. Denn i fo sehr d.e Idee der Volksschule, ihrem innersten Wesen nach. 564 txm ßbtablgttt, erwärmenden und aufopfernden Geiste des EhristeothumS entsprang, so wenig hat sie jederzeit auf die Sympathien theokratischer und hierarchischer HerrschaftSge- lüst« zählen dürfen. So mag es sich erklären, daß diS in den Anfang dieses gegenwärtigen Jahrhunderts die Volksschule noch tief verschüttet darniederlag. Ein Mann wie Pestalozzi hatte sein unvergeßliches Wirken bereits begonnen, und noch hörte man von sehr berufener Seite die trübe Lage: „daß nur untüchtige und stümperhafte Menschen als Lehrer Vorständen, träge und unwissende Pfarrer die Aufsicht führten, und den unteren Obrigkeiten feiten am Herzen lag, daß die Bauern auch Menschen würden." Die Lehrer waren freilich zum guten Theil verkommene Handwerker, entlassene Soldaten, Schreiber — und trieben Nedcngeschäfte, die sie kn den Augen der übrigen Welt nur tief entwürdigen konnten. Dem entsprach denn das Berhältniß der Kirchen und der Gemeinden; die Kirchen behandelten die Schulen mit solchen Lehrern nach dem Maaße der Leistung der Letztere« ; die Gemeinden vollends fetzten sich mit einer gewisse» brutalen Konsequenz Allem entgegen, was ihnen selbst Arbeit und Opfer zumuthete. Die Staaten waren eS ohne allen Zweifel, die neben dem hingedenden Eifer der Einzelnen in dieser trüben Zeit am meisten gethau haben, die Schule aus ihrer Versunkenheit zu erheben. Geraume Zeit, ehe Baden ein Großherzogthum war, hat Karl Friedrich als Markgraf von Baden-Durlach auch in dieser Richtung Luft und Bahn gemacht. Er hat (1749) den ersten Volksschulfond gegründet, zum Schulbesuch verpflichtet, eine in ihrer Zeit hervorragende Schulordnung (1754) erlassen, den Unterricht und die Lchrgegenstände schematifirt (1766), und als ihm erst 1771, dann >803 und 1805 weitere Territorien zu- fieleu, auch diese in den KretS der wohlthätigeu und er- weckenden Anregung hineingezogen, die fein Werk war. DaS gilt von Baden-Baden ebenso gut, wie von den geistlichen, fürstlichen und ritterschaftlichen Territorien, die später seinem Lande einverleibt worden find. An die Schöpfungen von 1603 reiht sich dann weiter die Ihnen bekannte Gesetzgebung an, die fortzudilden und zu erweitern gegenwärtig unsere Ausgabe ist. Mit Dem verglichen, was vor zwei Menschen- altern der Gründer dieses Staates in rohen Anfängen vorfand, find wir denn doch um ein sehr merkliches Stück vor- «ärts gekommen, und cS mag der Rückblick auf dies Vergangene uns wohl auch mit Zuversicht auf die Zukunft erfüllen — vorausgesetzt, daß wir die Bedingungen nicht ver- aeffen, unter denen die Volksschule entstanden und gewachsen ist. In lebendigem Zusammenhang mit dem Christen- thum ist sie erwachsen, hierarchischen Bestrebungen hat sie niemals Dank geschuldet, wohl aber oft genug den jungen Krim ihres Werdens dadurch bedroht gesehen. Ihre Kommission, meine Herren, ist darum einmüthig der Ansicht, daß jene Grundlage niemal« zu verlassen, aber diese zudringliche Einmischung ebenso entschieden abzuwehrcn sei. Sie würde ei tief beklagen, wenn die Schule jemals mit Verleugnung der religiösen, sittlichen und pädagogischen Zwecke nur eine Erwerbung bestimmter Kenntnisse anstreben wollte; aber sie würde es als den Tod der Volksschule betrachten, wenn man sie den maaßlosen Prätensionen gebunden überliefern wollte, die ebenso ungestüm wie ungerecht die Herrschaft fordern über ein Gebiet, um welches sie Verdienste erst noch nachzu- weifen haben." Tagesgeschichtliche Mittheilungen. Baden. DaS Großh. Regierungsblatt Nro. 25 enthält eine Verordnung der Großh. Ministerien der Justiz und de« Innern, den Gebühreubrzug der Gemcindebeamten und Gemkindedtener betr., — und da« Großh. Regierungsblatt Nro. 26 eine Verordnung des Großh. Justizministeriums, die Gebühren der Gerichtsvollzieher und GerichtS- boteo betr. — Rach demselben Regierungsblatt haben Se. Konial. Hoheit der Großherzog mittelst Allerhöchster Entschließung au« Großh. Staatsministerium vom 17. Juni Nro. 547/51 gnädigst zu genehmigen geruht: 1) daß die Taxe für sog. OrtSbrtefe im inner» Verkehr des Großherzog» thumS auf 1 kr. pr. Loth herabgesetzt werde; 2) daß Drucksache«, welche nur au« einem einzigeu Blatte bestehen, wir Circulare, PreiScourante, BerlobungS-, HeirathSS-, Geburt«- und Todesanzeigen u. f. w., auch ohne Band zur Beförderung im inner» Verkehr de« Äroßherzogthum« angenommen werden dürfen, wenn sie unverschlossen und einfach zusammcngefaltet sind; 3) daß Waarenproden und Muster, welche an sich keinen eigenen Kaufpreis haben und fo verpackt find, daß der Inhalt leicht erkannt werden kann, bet VorauSentrichtung des Porto'S im ganzen Umfang de« Groß- herzogthumS ohne Rücksicht auf die Entfernuug nur eine Taxe von 1 kr. für je 2 Loth zu bezahlen haben. Eine Beigabe handschriftlicher oder durch Druck rc. hcrgestellter Mittheilungen außer den auf der Adresse enthaltenen Notizen wird dabei nicht gestattet, und da« höchste Gewicht derartiger Mustersendungen vorderhand auf 10 Loth bestimmt. Der Vollzug tritt am I. Juli d. I ein. — Für unfrau- kirte OrtSbriefe kommt ein Zuschlagporto von 1 kr. per Loth in Anschlag. Die betreffenden Drucksachen müssen, wir bisher, frankirt werden. Auf den Verkehr im deutschen Postverein findet obige Bestimmung keine Anwendung. ES sind deßhalb dahin gerichtete Sendungen jener Art auch fernerhin mit Kreuz- oder Streifbändern zu umgeben. Gernsbach, 27. Juni. (B. B.) Unser stilles Murgthal ist in nicht geringer Aufregung wegen der wüthenden Hunde, welche aus dem Württembergischen an verschiedenen Punkten der Grenze zu uns herübergekommen find. In Ber- mcrSbach sind gestern, den 26. d., fünf Kinder gebissen worden, und Einsender sah heute' um 12 Uhr einen Knaben in Teppiche gewickelt in den Omnibus verbringen, welcher im Kirschbaumwasen von einem wüthenden Hunde gebissen und von dem Herrn BezirkSarzte dahier mit den entsprechenden energischen Mitteln behandelt worden war. Der Schrecken ist allgemein. Die Kinder werden von den Ellern nicht mehr aus der Stube gelassen, und Hunde sieht man begreiflicher Weise keine mehr auf der Straße. Seitens des Großh. Bezirksamts find die umfassendsten Maaßregeln getroffen und der Eifer der Jäger und Jagdliebhabcr, ihren Mitmenschen durch Erlegung dieser gefährlichen Thiere einen sehr namhaften Dienst zu erweisen, ist allgemein und nicht genug anzuerkennen. Hoffen wir, daß wir nicht von weiteren Opfern zu berichten haben werden. Bruchsal, 25. Juni. (Schwurgericht.) Die Ao- klagesache gegen die Maria Beißwinger von Kuittlin- gen, k. württ. Oderamts Maulbronn, wegen Kindsmorde-, wurde in geheimer Sitzung verhandelt, so daß wir uns auf einig« Andeutungen beschränken müssen. Die Angeklagte ist 34 Jahre alt, ledige Dienstmagd und Mutter eines Kinde« von acht Jahren, sonst gut beleumundet. Am Donnerstag den 4. Febr. d. I. ging sie zu Fuß von Pforzheim fort, wo sie seit Ostern v. I. gedient hatte, und wurde zwei Tage darauf in einem benachbarten Orte wegen Verdacht de« Kindsmorvs verhaftet. Sicher ist nun, daß deren am 4. Fcb- ruar d. I. geborenes Kind nackt und schwer verletzt auf dem Eise am Ufer der Nagold lag, wo es den Tod des Erfrierens gestorben ist. Ob und welches Verschulden der An- geklagten dabei zur Last liegt, war Gegenstand der heutigen Verhandlung und der mündlichen Vorträge des Hrn. Staatsanwalt« Haaß, sowie de« BertheidigerS, Hrn. ObergerichtS- Advokateu Wolff. Nach dem Wahrspruch der Geschworenen war die Angeklagte der fahrlässigen Tövtung ihres neugeborenen KinveS schuldig, und wurde deßhalb zu einer Strafe von 3 Jahren Arbeitshaus verurtheilt. lKarlSr. Z.) Württemberg. Stuttgart, 26. Juni. Se. Maj. der höchstfel. König Wilhelm haben im Jahre 1844 dem Gcheimen- rathspräfidium ein versiegeltes Paket übergeben, welches von der Hand Sr. Majestät überschnellen war: „Dem Geheimenraths- Präsident übergeben, um im Falle meine« Todes geöffnet za werden, (gez.) Wilhelm." Auf Höchsten Befehl Sr. Majestät des regierenven König« fand heute die Eröffnung des Paket« im königl. Gcheimenrathe statt, und es fand sich darin nachstehende Urkunde: „Geschrieben den 20. April 1814. 1) Sowie meine Seele meinen Körper verlassen hat, wünsche ich, außer meiner Familie, wenn sie eS verlangt, nur noch von den Aerzten und dem dienenden Personal gesehen zu werden. 2) Wenn die Aerzte cS für nützlich halten, kann die Obduktion meines Leichnams stattfinden. 3) Da mir während meine« Leben« nichts widerwärtiger war, als Ceremonieo «Nh I 565 Etikette, so wünsche ich weder feierlich ausgestellt zu werden, noch irgend ein Gepränge bei meinem Leichenbegängniß; die mich kannten, werden dies natürlich finden, die Neugierigen werden mir aber verzeihen, sie um das Begaffen eitler Cere- monien gebracht zu haben! 4) Mein Leichnam soll in nächtlicher Stille das Schloß verlassen, nur begleitet von dem Hofprediger, dem Hofmarschall und einem dienstthuenden Adjutanten ; außerdem wirb mir meine Garde den letzten Liebesdienst erweisen, meinen Leichnam zu seiner Ruhestätte zu begleiten. 5) Ich wünsche, daß diese Fahrt so eingerichtet werde, daß ich mit dem ersten Sonnenstrahl auf dem Rothenberg ankomme, ein einziger Kanonenschuß soll das Ende des Begräbnisses andeuten, nur ein kurzes Gebet bei Einsenkung beS Sarges gesprochen werden; ich will ruhen ,n dem schon vor Jahren gebauten Grab neben meiner verewigten Gemahlin Katharina, wie ich es Ihr versprochen hatte. 6) Die Landestrauer wünsche ich auf 3 Monate beschränkt zu sehen, und nur zehn Tage nach meinem Begräbniß soll mit den Glocken geläutet werden, meine Personalien eben so einfach in den Kirchen gelesen werden. 7) Ich sterbe als wahrer Christ, verzeihe allen meinen Feinden, danke meiner Familie für ihre innige Liebe, meinen Dienern vom Civil wie vom Militär für ihre treue Anhänglichkeit und Esser in Erfüllung ihrer Pflichten, allen meinen Unterthanen für ihre Treue und Gehorsam gegen die Gesetze. Ich habe für die Einigkeit, Selbstständigkeit, Ruhe von Deutschland gelebt, mein Württemberg über Alles geliebt; Heil meinem Vaterland für alle Zukunft! (gez.) Wilhelm." Se. Mas. der regierende König haben nach genommener Einsicht von obiger Urkunde beschlossen, den darin hinsichtlich de« Leichenbegängnisses u. f. w. ausgesprochenen Wünschen Ihres König!. Vaters möglichst nachzukommen. Sie erachten Sich jedoch gegenüber von Ihren Unterthanen verpflichtet, von jenen Anordnungen darin Sich etwas zu entfernen, daß die Leiche Sr. Maj. des König« Wilhelm an einem der nächsten Tage (wahrscheinlich Dienstag) im großen Marmorsaale de« kgl. ResidenzschloffeS dahier öffentlich ausgestellt werden soll, damit Denjenigen, welche die irdischen Uebcrrest« eines vielgeliebten König« noch einmal zu erblicken wünschen, bevor solche auf immer der Gruft übergeben werden, die Gelegenheit nicht benommen sei, hierin dem Drange ihres Herzens Folge zu leisten. Preußen. Stettin. Die hier domicilirende P r e« ß. National-Verstcherungs.Gesellschaft hat kürzlich ihre \9. ordentliche General-Versammlung dahier abgchalten und dürften bei der großen Ausdehnung derselben über fast alle Staaten Deutschland« einige nähere Mittheilungea aus dem vorgelegten, einen allfcitigen Fortschritt der Geschäfte nachweisenden Rechnungs-Abschluß pro 1863 von allgemeinem Interesse sein.. Der Umfang des Geschäftes erreichte in diesem Jahre die Höhe von Thlr. 432,544,726, während die Gesammicinnahme Thlr. 1,017,873 betrug. — Nach Abzug der Schäden, Rückversicherung«-Prämien und sonstiger Unkosten, zusammen Thlr. 694,560, ergibt sich ein Reingewinn von Thlr. 123,313. Die Actien erhalten auf Thlr. >00 Einzahlung Thlr. 15 V» Dividende. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt drei Millionen Thaler, der Reservefond 300,000 Thlr. und die Prämien-Reserve ca. 250,000 Tblr. Die General-Versammlung sprach einstimmig für die umsichtige Leitung der Geschärte den Direktoren ihre Anerkennung und ihren Dank au« und wählte die nach dem Statut auSjutretenden Mitglieder der Verwaltung und der Dtrection gleichfalls einstimmig wieder. Ein interrcssanter Prozeß. Im Haufe des Sprachlehrer« Kühne zu Wien lernte Dr. » Concipient einer Advokatur ° Kanzlei, zufällig eine reiche Erbin, die Besitzerin eines Hause« in der Spiegelgaffe, kenuen. Die Dame, ein bereits im vorgerückten jungfräulichen Alter stehende« Fräulein Martini, interefsirte sich für den noch sehr lunqen, schüchternen Eoncipienten. «nd lud ihn öfters in alle« Formen des Anstandes und der Schicklichkeit 4" sich tn'S Haus. Dr. K., welcher einen Kummer im Her- »en trug (denn er liebte, und vielleicht hoffnungslos, ein «Hönes junges Mädchen), nahm gleichwohl die Einladung an. Da« Fräulein, welches nach einem mehrmonatlichen Umgang mit Dr. K. höchstens einige Seufzer zu hören bekam, hoffte vergebens auf eine Werbung um ihre Hand und faßte daher eines Abends den Entschluß, ihrem schüchternen Adonis den Weg zu bahnen. Die Heirathsfrage wurde vielfach erörtert, und nach mehrstündiger Variation dieses Thema'S gelangte di« Dame zu folgenden Fragen: „Und wie denken Sie, Herr Doctor, über die Ehe? Dr. K. malte Hymens Fesseln mit den rosigsten Farben, das Gesicht der Dame verklärte sich und mit pochMem Herzen trug sie weiter: „Wenn Sie sich die Ehe so scW> denken, haben Sie auch schon daran gedacht. sich zu verehelichen V Dr. K. seufzte und mit zur Erde gesenkten Blicken antwortete er: „Ich habe allerdings schon an eine Verehelichung gedacht, auch bereits eine Wahl getroffen, doch — (hier stockte der junge Mann, und die Dame fiel hastig ein: „doch 3") „doch die Dame, die ich erkor, ist reich, sehr reich, indeß ich kein Vermögen besitze. Ich hahe sonach zu zu besorgen, daß man in meiner Liebe etwa die Sucht nach dem Erwerbe von Glücksgütern finden und mich ahweisen könnte, und darum trage ich meine Neigung verschlossen in meinem Herzen." Dieser Unterredung folgte eine kurze Pause und sodann die Verabschiedung, ein herzliches Lebewohl für den Abend. Fräulein Martini schloß, wie die Criminalisten sagen, aus dem Zusammentreffen von Umständen, daß nur sie die Geliebte des De. K. sein könne, und war den ganzen Abend in fieberhafter Aufregung. Schon in den frühesten Morgenstunden des nächsten Tages begab sich die Dame zu ihrem Notar und ließ eine Schenkungsurkunde ausfertigen, durch welche sie dem Dr. K. die Hälfte ihres Stadthauses oe- dirte, und ihn'so nach allen Formen Rechtens in den Besitz eines Vermögens von 140,000 fl. setzte. ES folgte die grund- bücherliche Bermerkung dieser Urkunde durch den Vertreter der Dame, und sobald Alles in Orduung war, sandte sie die Schenkungsurkunde dem De. K. zu und schrieb ihm ungefähr: „Hiermit habe ich das Ihrer Verehelichung im Wege stehende Hinderniß beseitigt, und erwarte, da Sic nunmehr ein reicher Mann sind, daß Sie um die Hand der von Ihnen Erkorenen muthig anhalten werden." Dr K. war überglücklich; «r eilte in die Wohnung des Bauunternehmers Dr. Böhm, seines nunmehrigen Schwagers, und hielt um die Hand von dessen Schwägerin, Fräulein Fischer, an. Da zwischen den jungen Leuten längst Alles in Ordnung war, und durch den Erwerb der erwähnten Haushälfte der CausalneruS auch für die Schwiegereltern hergestellt wurde, stand der Verly- hung kein Hinderniß mehr im Wege, und Dr. K. belohnte seine Wohlthäterin mit der Zusendung einer Verlobungskartc. Sobald sich Fräulein Martini vom Schreck erholt hatte, eilte sie abermals zu ihrem Vertreter und wollte die Schenkung rückgängig machen, doch zu spät. Da Dr. K. auf da» Geschenk gutwillig nicht verzichten wollte, wurde ein Prozeß angestrengt. Beide Instanzen haben zu Gunsten des Dr. K. entschieden, weil in der Schenkungsurkunde keinerlei Anhaltspunkte für eine bedingungsweise Schenkung ersichtlich find, nnd weil die Angaben de« Fräuleins Martini, sie hätte die Schenkung nur darum ausgefertigt, weil ihr Dr. K. ein Ehe- verfprechen gemacht, durch gar nichts unterstützt werden, wodurch ein rechtlicher Anhaltspunkt geboten wäre, die Giltigkeit deS Besitzes von De. K. in Zweifel zu ziehen. *sttie moderne «rrzetdrs. Die „Köln. Ztg." erzählt au« Paris: Sine sonst ganz vortreffliche junge Frau hat den Fehler, sehr erceutrisch in ihrer Toilette zu sein. Sie ist schön, geistreich, gebildet und tugendhaft, und diele Eigenschaften wären doch gewiß hin- länglich, um ihr alle Herzen zu gewinnen. Ihr selbst sch«, nen sie indeß nicht zu genügen. Sie ist von einem wÄr- Haft junonischen Wüchse und hätte wahrlich nicht nöthig zur Crinoline, zu dieser in Reifen geschlagenen Rothlüge ' Zu- flucht zu nehmen; deren Umfang an das Heidelberger Faß erinnert. Sie hat ein reizende«, blühendes Gesicht, groß« dunkle Augen, einen kleinen, feingeschnittenen Mund und er-' nen Hal«, der an blendender Weiße den Marmor von «o- ro« übertrifft dennoch schminkt sie sich dfe Wangen jaü Aurlne, färbt sich die Augen mit Cirtassienne, maltfie mit Purpurtne ihre kippen «nd bestreut sich ihren Echwaneuhak« «tt cf«« dicke« Schicht von Poudre de Riz. Kurz, sie sacht jede» Morgen durch Kunst Alle« zu verderben, womit die gütige Natur sie so reich bedacht. Ihr Anzug ist ebenso buut al« ihr Gesicht, und da sie sehr häufig allein ausfährt, wird man leicht versucht, sie für eine jener Frauen zu halten, „die so unschuldig, wie längst gefallener Schnee sind." Ihr Gatte, der sie wahrhaft liebt, hat schon unzählige Male alle Mittel der Beredtsamkeit angewandt, unz seine Hälfte zu überzeugen, wie sehr sie sich in den Augen den Welt durch ihr buntes Aussehen schade. Seine oratorischM Bemühungen aber waren umsonst. So reich er auch «^Gründen für seine Ansichten war. seine Frau war noch viel reicher an Gegcngründen, und alle seine rhetorischen Blu- ' men welkten schnell hin vor der Gluth, mit der sic ihr Recht vertheidigtr, in Toiletten-Angelegcnheiten ihren eige- I nen Geschmack als maaßgebend zu betrachten. Als sie nun vor einigen Wochen in einem offenen Wagen ohne Beglei- > lang nach VinceoneS fährt, um dem Wettrennen beizuwohnen, wird sic im Faubourg St. Antoine von einem jungen Manne auf eine Weise angeredet, als ob sie zur Halbwelt j gehörte. Empört über das Betragen dieses Herrn, fordert > sie ihren Kutscher auf, ihm einen Peitschenhieb zu versetzen. Inzwischen drängt sich das Volk herbei und die Scene droht ! einen sehr ernsten Charakter anzunehmcn, als ihr Schwager 1 berbeikommt, mit dem jungen Mann die Karten wechselt, zu seiner Schwägerin in den Wagen steigt und mit ihr nach ! ihrer Wohnung zurückkchrt. Zu Hause angelangt, vernimmt ! sie von ihrem Gatten, daß der Auftritt im Faubourg zu ihrer Besserung und Belehrung von ihm veranlaßt und sein Bruder al« vvu» ex mnvbina dahin gesandt worden. Kaum hatte er aber diese Mittheilung gemacht, als ihm seine Gattin erklärte, nicht ferner mit einem Mann leben zu wollen, der sie mit kaltem Blute der öffentlichen Verachtung Preis gegeben. Am folgenden Morgen reiste sie zu einer ihrer Verwandten nach Orleans, und es ist bis jetzt dem verzweifelnden Ehemanne nicht gelungen, sie zur Rückkehr in fein HauS zu bestimmen. Miscellen. In Berlin erzählt man sich einen Vorfall, b'er, wenn er nicht vereinzelt dastehcn nud sich wiederholen sollte, in der That nicht ohne Bedenken wäre und fast an die in London« einsamen Straßen lauernden Garottcr« erinnert. Al« vor einigen Tagen nämlich ein Officier de« Abend« die Linden entlang ging und in die Nähe der WilhclmSstraße gekommen war, trat dort eine Dame, welche ein große« Bouquet anscheinend gemachter Blumen in der Hand trug, plötzlich auf ihn zu und hielt ihm da« Bouquet dicht vor da« Gesicht; kaum war die« geschehen, alt der Officier sich unwobl fühlte, wie betäubt zur Seite taumelte und unscblbar zu Boden gefalle« wäre, wenn nicht einige de« Wege« kommende Leute ihn gehalten und nach dem nächsten Hause geführt hätten. Der Officier, dem die« passirte, glaubt in der Dame einen verkleideten Mann, der fich außerdem noch durch eine blaue Brille unkenntlich gemacht, erkannt zu haben und vermuthet, daß da« Bouquet mit irgend einem Stoffe getränkt gewesen, deffcn Einath- mung diese Wirkung so plötzlich auf,hn anSgeübt und ihn sofort betäubt und fast bewußtlos gemacht hat. Ein Beispiel seltener Unmcnschlichkcit ist bei Ascherbudc in der Nähe von Filehne (Regierungsbezirk Bromberg) an dem Bahnwärter Drelle verübt worden. Al« nämlich derselbe in voriger Woche in einer ziemlich dunklen Nacht vor Ankunft de« Kurier» zugcS die Strecke revidirte, bemerkte man, daß er nickt zur bestimmten Zeit zurückkchrte. Seiner Frau fiel die« auf, und da der Kurtcrzug jede Minute heranbrauscn mußte, so steckte sic die Nothlaterue heran«. Kaum war die« geschehen, so war der Zug da, er hielt an und nachdem die Frau Meldung gemacht, wurde die Strecke revidirt. Man fand den Wärter, Baker mehrerer Kinder, au Händen und Füßen gefesselt, an die Schienen angebunden, damit er gerädert und gewisse Leute seiner entledigt würden. Derselbe sagt, daß zwei mit Masken versehene Männer ib» überfalle» und t» die todtbringcndc Lage gebracht haben. A» 38. Mat wurde zu Stargarb in Pommer» ein Brautpaar getraut, da« zusammen bereit« 146 Lebensjahre hinter sich hatte. Schuhmacher K. und Wittwc N., jetzt greise Leute und Einwohner de« Bürger-Hospital«, hatten in ihrer Jugend lebhaft für einander empfunden, waren aber bi« jetzt durch anderweitige Berhcirathung verhindert gewesen, einen festen Bund ihrer Herze» zu schließen. Aber alte Liebe rostet nicht, Wittwcr und Wittwc sind jetzt endlich ein Ehepaar geworden. Sylbenräthsel. — Lokale«. — Er lfl_ da« erste Paar zu schau'n, Wo Schutt fich häuft, am Hag, am Zaun, In abgelegnen Winkeln meist; Der kleine Knabe sagt: „er beißt!" Wir wissen von dem Dritten, daß Es sumpfig ist, und feucht und naß. Und Schilf und Rohr und Binsen dort Gedeihen, wie an keinem Ort. F« liegt da« Ganze so charmant, So freundlich da im Hügelland! Wa« man dort zecht, e« ist nicht ohne Gewürz und Feuer! in der Krone. Ober!. Bekanntmachungen. Urloffen. iFahrnlß. und Halmsrüchtcversteigkrung) In Folge richterlicher Verfügung werden Mittwoch de» 6. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause zu Urloffen ein Wagen, t Pflug, 1 Pferd, 2 Schweine, 1 Kuh und sonstige Fahrnisse, sowie das Erträgniß einiger Wiesen und Aecker an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung öffentlich versteigert. Urloffen, den l. Juli 1864. Der Gerichtsvollzieher V a t h. ObereuterSdach, Amt« Gengenbach. (Kavttalie« auSzuleihcn.) Aus dem hiesigen Armenfond können gleich baar 500 fl. und bis 9. August d. I 1050 fl. zu 4pCt. gegen gesetzliche Versicherung ganz oder theilwcise auSgelieh» werden. ArmcnfondSverrechnuna. Lehmann. Photographische Portraitö werden im Gasthaus zum Zähringer Hof bei guter Witterung ausgenommen und garantirt für sprechende Aehnlichkeit: I. Lohmüller, Lithograph und Photograph. Vffenburger Fruchthalle. Markt vom 2?Iul i 4 864. Frucht- Gattung. Etnge- führt. ! Ausgestellt v. letzten Markt. Der- Mittet- prers per kauft. Centner ll 1 Bleiben “Ä: Centner . Centner! Centner, fL kr. Cent»» Warzen. . . 361 | 24 378 6 15 7 Kernen . . . - \ - ll - — valbwaizen 188 25 187 j) 4 34 26 Korn.... 93 — 93 1 3 57 — vaber. . . ., 14 — 14 | 4 41 Gerste . . .! 3 _ 3 4 5 _ Welschkorn. 7 j — 7 | 4 30 — 666 > 49 682 " 33 Wegen Verspätung erscheint der Artikel III. zur AuSschuß- wahl in Offenburg in der nächsten Nummer 55. Lera»1«vrtltcher Rttiacteur: I. Otte»t. — Druck iwd Verlag der vuchdruckeret von I. Ott«»:.