vk alt Osfeburger. Belletristische und humoristische Chronik der Kreishauptstadt Gffenburg. Nr. 488. Ausgabe vom 20. September 1908 Preis 10 Pf. Zur Bekämpfung der Anpflanzung amerikanifcher Reben in Deutschland. Die für das badische Land und für unsere Ortenauer Weingegend so interessant sich gestaltende Angelegenheit veranlaßt uns, im europäischen Hauptwirkungsgebiet der Reblaus jenseits der Vogesen über die Behandlung der Amerikanerreben Erkundigungen einzuziehen. Inwieweit diese Frage das französische Parlament in letzter Zeit beschäftigte, hoffen wir noch feststellen zu können. Heute erhallen wir die Zuschrift eines Rebbauers, Züchters und Verkäufers aller Arten Rebsetzlinge, des Herrn Chave Placide in Säblet im Departement Vaucluse. Dieser Interessent schreibt: „Es steht heute unumstößlich fest, daß es kein Mittel gegen die Reblaus gibt, daß die Ausbreitung mehr oder minder voranschreitet, je nach der Lage und- der Art des Erdbodens, nach der dagegen angewandten Behandlungsweise und daß nichts die Zerstörung der von der schrecklichen Plage befallenen Weinberge aushalten kann. Die einzig praktische Lösung ist die Wiederanpflanzung der durch die Reblaus zerstörten Weinberge mit amerikanischen Reben, die mittels des Pfropfens mit einheimischen Rebensorten den verschiedenartigsten Eigenheiten des Bodens und Klimas angepaßt sind. In Frankreich ist die Rekonstitution (der Wiederanbau) in allen Gegenden durchgeführt! höchstens in der Champagne und im Osten ist sie noch in der Schwebe. Der größte Teil des Auslandes, Österreich-Ungarn, Spanien, die Schweiz, Italien, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, haben neu angepflanzt oder sind mitten in den Neuanpflanzungen ihrer durch die Reblaus zerstörten Weinberge mit dem neuen Hilfsmittel begriffen. In allen Ländern die gleiche Unsicherheit, die gleichen Jrrtümer, die gleichen Belästigungen, wie sie sich gegenwärtig im Großherzogtum Baden bei der Ergreifung der Vorsichtsmaßregeln zeigen. Diese harten Maßregeln, belästigenden Entschlüsse verschiedener Regierungen gegen die Zuhilfenahme amerikanischer Weinstöcke sind beeinflußt von der alten konservativen Schule unter allen Himmelsgegenden, welche immer noch glaubt, man könne der Reblaus Einhalt gebieten, die Zerstörung der Weinberge aufhalten durch vorbeugende oder Heilmittel namentlich durch Anwendung des Schwefelns. Vorausgesetzt einmal, die Reblaus sei amerikanischen Ursprungs, die Amerikanerreben seien die Beförderungsträger der Reblaus in den für uns in Betracht kommenden Gegenden, wo sie eingeführt sind und sie seien die wirkende Kraft, die Fortpflanzer dieser schrecklichen Plage. Je nach dem Rebkulturlande hat die Reblaus nicht die Einführung dieser amerikanischen Pflanzen abgewartet, um ihre zerstörende Raubzüge. trotz aller aufgewendeten Vorsichtsmaßregeln, in die Weinberge dieser Regionen fortzusetzen. Auch in Frankreich war es unter der ganzen Periode der Neuanpflanzung und ist es heute noch untersagt, Amerikanerreben in den uns bezeichnten Gegenden, welche offiziell bezeichnet sind, einzuführen und anzupflanzen. Die Weinbauern, welche in diesen Gegenden dennoch bauen, setzen sich noch schweren Bußen, ja selbst Gefängnisstrafen aus, ebenso der Zerstörung ihrer Anpflanzungen durch Feuer, ganz wie im Großherzogtum Baden. Indessen besteht nur noch an einigen Punkten Algiers — besonders in der Provinz Alger - dieses Verbot der Amerikanerreben noch. Dort werden die Urteile noch streng vollstreckt. _ Ein anderer, mehr wissenschaftlich-ökonomischer Standpunkt soll nicht übersehen werden. Der Handel mit Hölzern (Setzpflanzen) der Amerikanerreben, also solcher Pflanzen, welche auf Wurzeln gepropft sind, war sehr einträglich in allen Gegenden. In Frankreich wird er zurückgehalten von einigen kapitalistischen Baumgärtnern. Wenn die Reblausgefahr im Auslande irgendwo gemeldet wird, und bevor die Verheerungen allgemein bestätigt werden können, führen sich unsre großen französischen Unternehmer, unter dem Schutze der Regierung, bei den fremden Regierungen ein, suchen nach und erhalten gewöhnlich das Monopol (zur wucherischen Ausnützung ihres eigenen Vor- teis) für die Lieferung der Amerikanerpflanzen übertragen. Als Ausbeuter des Monopols müssen sie die Urteile gegen die. Einführung der Amerikanerstöcke herbeiführen, ja müssen sie in diesen Gegenden selbst die schon bestehenden Anpflanzungen zerstören und dies unter verschiedenen Vorwänden, unter meist unvollkommenen Begründungen in allen Variationen. So wurde es in Oesterreich, Ungarn, Spanien, Bulgarien, Schweiz rc. gehalten. In Lothringen, wo die offiziellen landwirtschaftlichen Vereinigungen die Anpflanzung der Amerikanerreben befürworten, gestattet man nicht, daß der erste Beste die Amerikanerreben einführt. OffiziellePlanzschulen wurden gegründet und diese liefern die Pflanzen für die Weinbauern; alljährlich werden Einkäufe von Amerikanerreben gemacht. Wer gegenwärtig die Gesellschaften bedient, ist mir unbekannt. Vor einigen Jahren war ich in Metz, um den Stand der schon von der Reblaus befallenen Weinberge zu sehen. Im August 1907 kehrte ich dorthin zurück. Ungeachtet meiner Bemühungen konnte ich keinen einzigen Abschluß machen, da die freie Einführung der amerikanischen Pflanzen untersagt war. In solchen Gegenden Frankreichs, welche von dem gesetzlichen Verbot der Einführung und Anpflanzung der Amerikanerreben betroffen waren, hatten die Schritte der Abgeordneten, der Präfekten den Erfolg, daß eine Aufhebung des Verbots durch die offizielle Erklärung der Gegend, als „Reblausgegend" erfolgte und zwar nachdem man 3, 4 und 6 Jahre unter den Belästigungen gelitten hatte, unter welchen zurzeit die Weinbauern bei Offenburg leiden. Im Jahre 1900, auf dem Weinbaukongreß zu Paris, interessierte sich schon ein reicher Rebbesitzer aus der Pfalz — ich glaube Herr M. Buhl — welcher von der deutschen Regierung delegiert war, für die Reorganisation der Weinberge an den Ufern des Rheins. Für die rationelle Umwandlung ihrer alten Weinberge könnten sich die badischen Weinbauern berufen kkuf den Bericht des Herrn Prosper Gervais über die Erneuerung der Weinberge, herausgegeben von der Gesellschaft für periodische Veröffentlichungen, 13 quai voltaire, Paris. Es ist die kurzgefaßteste und vollständigste Arbeit und die gewissenhafteste, welche ich über diese Materie kenne. Stadtpolizeiliche Vorschriften für Alt-Offcnburg. Die badische Gesetzgebung polizeilicher A'atur erhielt durch den diesjährigen Landtag eine Erweiterung: Das Ortsstraßengesetz. Bei diesem Anlaß mußte sich der Landtag auch mit der Straßenreinigungsvorschrift befassen. Im badischen Lande war vor der Konstitution die Straßenreinigung ortsstatntarisch geregelt. Ein Beispiel dafür entnehmen wir den Polizeivorschnsten für die Stadt Offenburg, die wir in einer bei Andreas Patsch dahier im Jahre 1815 gedruckten Sammlung entnehmen. Dort lautet das Kapitel also: Gassenreinigung. 8- i- Jeder Hauseigenlhümer, oder dessen Stellvertreter hat bei kr. Strafe seinen Gassen-Distrikt 2 mal in der Woche, nembch Mittwoch und Samstag, oder wenn aus einen dieser Täge ein Feyertag fällt, Tags vorher, auch wenn es nöthig ist, öfters, und bei ausgehendem Schnee und Tise täglich zu säubern. Daß in dieser Säuberung vorzüglich auch die Rinnen, wo such solche vorfinden, mitbegriffen werden müssen, versteht fich von selbst. 8- 2. Ist die Witterung trocken, so ist bei gleicher Strafe die Gaffe vor dem Rehren vorerst mit reinem Wasser zur Dämpfung des Staubs zu begieffen. 8 - 2 . Das Gassenkehricht muß, wenn solches der platz- Gigenthümer nicht selbst benutzen, und also auf der Stelle entfernen will, aus sausen gebracht, und durch die vom Stadtrath dazu aufzustellenden Rärcher noch an demselben Tage abgeholt, und an einen abgesonderten platz ausserhalb der Stadt geführt werden. 8 - Das Rehritzt, Rnochen, Abfall von Gemüsen und sonstige Unreinigkeiten, welche innerhalb der Däuser gesammelt werden, sollen in eine besondere Grube in dem Hof geworfen werden. 8- 5- Dahin sollen gleichfalls alle sonstige Ablause von Unrath, Mistlachen, Blut u. d. gl. ausgenommen werden. 8- 6. Wer den §§. H. und 5. entgegen von solchem Unrath in der Zukunft etwas auf die Gaffe auswirft oder ausgießt, verfällt jedesmal in eine Strafe von 3 Reichsthlr. Bei gleicher Strafe werden auf den Straßen keine Dunghaufen mehr geduldet. 8 - 8 - Bauschutt oder Grund muß der Hauseigenthümer längstens in Z Tagen, wenn die allzugroße Anhäufung und dadurch veranlaßte Weegversperrung solches nicht schon früher nothwendig machen, aus der Stadt führen lassen. 8- 9- Mauersteine, Sand, Zimmerholz, und was sonst zu einem Bau gehörig ist, soll entweder außerhalb der Stadt, oder in dem Hof aufbewahrt, und wenn diese Materialien zum wirklichen Gebrauche nöthig sind, dieselben zwar auf die Gasse, jedoch nur auf kurze Zeit, und nicht über die Hälfte der mittleren Straße hingelegt werden. 8- l0. Wer überführt wird, ein todtes Thier auf die Straße geworfen zu haben, muß dem Anechte des Wasenmeisters, der für die Wegschaffung zu sorgen hat, ][5 kr. u. eine polizeistrafe von s Rihlr. bezahlen. 8- ii- Das Aderlässen der Pferde auf öffentlicher Straße ist nur denjenigen Schnrieden, welche in dem Innern ihrer Häuser keinen Raum dazu haben, in der Art gestattet, daß bei Z0 kr. Strafe entweder das Blut in Gefäßen aufgefangen, oder die Straße vor ihren Häusern und die benachbarten Rändel, wodurch das Blut abgeleitet wird, nach vollendetem Geschäfte auf der Stelle durch Nachgießen mit frischem Wasser wieder hinlänglich gereinigt werden. 8 - \ 2 - Das nämlicbe haben die Metzger, welche vor ihren Häusern kleines Vieh schlachten, bei gleicher Strafe zu beobachten. 8 - 12 - pfuhl oder Dung darf in den Sommermonaten nur Morgens bis 7 Uhr ausgeführt werden, bei 30 kr. Strafe für jeden Fall. Blos dringende Ursachen können desfalls eine Ausnahme begründen, und es muß Hierwegen der Polizeibehörde Anzeige gemacht und um Trlaubniß angesucht werden. 8- i*. Die Reinigung der Abtritte ist blos in den Wintermonaten vorzunehmen, bei 3 Rthlr. Strafe. 8 - 15 - Bei eintretendcm Thauwetter muß im Winter das Tis in den Rändeln sogleich aufgehauen, und für die Tntfernung des Lifes gesorgt werden. Wer solches an seinem Gassendistrikt nach geschehener Aufforderung unterläßt, auf dessen Rosten wird sofort die Wegräumung geschehen, und er verfällt nichts desto weniger in eine Strafe von f Rthlr. 8- 16. Bei anhaltend fallendem Schnee hat jeder Hauseigen- thümer für die Mffenhaltung der vor seinem Haus vorbeiziehenden Bahn zu sorgen, bei 30 kr. Strafe. Diese Vorschriften entsprechen dem, was bei uns bis herein in das 20. Jahrhundert in Uebung blieb. In den größer» und mittler» Städten wurde die Straßenreinigung ganz oder teilweise von der Gemeindeverwaltung übernommen; aus dem Lande blieb's beim alten Brauch. Die Uebernahme dieser Arbeit in die städtische Regie leistete dem sozialen Empfinden Vorschub, gemäß welchem im modernem Staat die Pflicht der Straßenreinigung dem Eigentümer des öffentlichen Verkehrsweges, also dem Staat oder der Gemeinde obliegt. Vor einigen Jahren bestätigte der höchste badische Gerichtshof, das Oberlandesgericht, diese Anschauung durch ein Urteil, welches die Hausbesitzer der Verpflichtung des Straßenkehrens enthob. Jetzt besaß die städtische Polizei keine Strafgewalt mehr. Ein Glück für unsere Stadt- und Dorsbürgermeister, daß jenes Urteil dem Volke nicht bekannt geworden war; die Umwälzung wäre revolutionierend geworden. Die badische Volksvertretung stritt sich mit der Regierung über die gesetzliche Regelung der Straßenreinigungspflicht. Der Staat wollte ein Obligatorium der Gemeindeverwaltungen daraus machen. Ein Kompromiß will nun die Möglichkeit gewähren, mit obrigkeitlicher Zustimmung den historischen Zustand in großen Teilen des Landes beibehalten zu können. Offenburger Allerlei. Die schlechte Geschäftskonjunktur macht nicht nur Arbeiter brodlos, auch Kaufleute und akademisch Gebildete sind massenhaft ohne Stellung. Ilm die Vorstandsstelle beim hiesigen Tiefbauamt haben sich z. B. 7Ä Bewerber aus allen deutschen Gauen gemeldet, durchweg Ingenieure, die teils das Staatsexamen, teils die Diplomprüfung bestanden haben. Die Bewerber stehen im Alter von 24 bis 52 Jahren. Die Gehaltsansprüche differieren zwischen 2400 und 6000 Mark. Der Stadtrat ernennt aus seiner Mitte eine Kommission, bestehend aus den Herren Oberbürgermeister Hermaun und den Stadträten Dunzinger, Merke und Abele, die eine genaue Durchsicht und Prüfung der Gesuche vornehmen und dem Stadtrat alsdann weitere Vorschläge inachen soll. Möge es gelingen, einen tüchtigen, gediegenen Mann zu finden, der in gewissenhaftem Pflichteifer die Interessen der Stadt zu wahren be- ntüht ist. Drei neue Lehrkräfte sind auf 1. Oktober an der Volksschule nötig geworden, 2 Hauptlehrer und 1 Hauptlehrerin. Es waren 4l Bewerbungen eingegangen. Schulkommission und Stadtrat beschlossen die Berufung von: Werner Hahn, llnterlehrer in Ettlingen, Eugen Knaus, Unterlehrer in Stollach, Lina Habmann, Unterlehrerin hier. Die Dienerstelle an der Handelsschule, wird dem Vercinsdiener Gustav Breig hier übertragen. Die Jahresveraütung beträgt 500 Mark. Die Ferienkolonie zeigte durch ihre Abrechnung und ihren Ferienbericht, daß der Ersolg ein ganz vorzüglicher war. Die 27 Knaben waren in Schonach. Der Bericht des Herrn Hauptlehrers Martin besagt, daß die Verpflegung sehr gut, das Betragen der Kinder ohne Tadel und das Entgegenkommen der Einheimischen uns Kurgäste gegen die Kinder über alle Maßen gastfreundlich war. Einzelne Knaben haben bis zu 10 Pfund an Gewicht zugenommen. Ähnliches berichtet Frl. Schäfer, welche 26 Mädchen nach Olto- schwanden begleitete. Die ganze Kolonie kam erholt, gekrästigt und frohgemut in Offenburg an u. alle sind den Förderern der Ferienkolonie von Herzen dankbar. Die Schule hat durch die Kräftigung der armen schwachen Kinder den Vorteil aufmerksamere Schüler gewonnen zu haben. Die Führer der Kolonien, Frl. Schäfer und Herr Martin, verdienen alle Anerkennung, denn es ist sicherlich keine Kleinigkeit, eine so große Kinderschar mit den verschiedenartigen Bedrängnissen nach 3 Wochen froh und gekrästigt heimzubringen. Mit einem Kassenbestand von 600 M. beginnt der Ausschuß seine vorbereitende Tätigkeit für die nächstjährigen Ferienkolonien. Für die Gartenbau Ausstellung werden die beiden Landwirtschaftlichen Hallen zur Verfügung gestellt. Die Stadtgärtnerei soll sich an der Ausstellung beteiligen und für die Verlosung etwa 20 Pflanzen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Gegen die Aufstellung eines Karussells wird nichts eingewendet; das Platzgeld hiefür soll dem Gartenbauverein, dem Veranstalter der Ausstellung zufallen. -n. Die Gartenbau-Ausstellung nimmt größere Diemensionen an, als ursprünglich zu erwarten stand. Neben den Gärtnern, die sich, wie man hört, ganz besonders anstrengen wollen, sind auch fast alle Mitglieder bemüht, Produkte ihrer Gärten in kleinerem oder größerem Quantum auszustellen. Die Stadtgürtnerei wird ebenfalls aufs beste vertreten sein. Diese rege Beteiligung macht es nötig, auch die große neue Halle in Verwendung zu nehmen. Möge es auch an Sonnenschein und Besuch nicht fehlen I -h. Der Flasch enbierhanoel ist heute zu einer Ausdehnung gelangt, daß zweifellos von einer nachteiligen Wirkung auf die Volkswohlfahrt gesprochen werden kann. Aber das Mittel, den Handel durch einen Kautionszwang oder durch die „Bedürfnisfrage" einzuschrünken, wird lediglich dazu führen, den unbemittelten Flaschenbierhändlern ihre Existenz zu nehmen und den Profit Leuten in die Hand zu spielen, die leicht die 300 oder 400 Mark Kaution stellen können. Wie die Bedürfnisfrage erledigt wird, ist hier und anderwärts schon oft recht nett zutage getreten. Aufklärung schon in der Schule, Gesundheitslehre und wahre Bildung bekämpfen den übermäßigen Alkoholgenuß mehr als Taxen und Temperenzunfug. sep. Die Bautätigkeit war in diesem Sommer, abgesehen vom Bahnhofumbau, außerordentlich gering. Nun gegen Herbst, Ende gut Alles gut, sollen doch noch einige Häuser zur Ausführung gebracht werden. Das große Eckgebäude des Herrn Albert Mayer zum Offenburger Hos, das an die Volkstraße und Volksgarten zu stehen kommt, ist schon ziemlich im Bau' vorgeschritten. — Bauunternehmer Ritter hat mit den Grabarbeiten zu einem Bau in der verlängerten Friedrichstraße begonnen, und ein weiterer Neubau hat er in der Weingartenstraße im Projekt. Herr Gärtner Kist erstellt noch ein Haus bei der neuen katholischen Kirche, woselbst das Pfarrhaus auch schon auf Stockhöhe gebracht ist. Hinter dem neuen Friedhof erbaut ein Herr Kaufmann Kopf, Bruder des Milchhändlers Kops, eine hübsche Villa und Herr Eugen Börner der sein schönes stylvolles Eckhaus an der Rheinstraße an den Staat vermietet hat, erbaut noch einen Flügel an die Westseite des genannten Hauses. Die Herren Gipsermeister Gebrüver Netzer haben das Georg Gastsche Grundstück an der Schwarzwaldstraße angetanst und wollen dortselbst eine Doppel-Villa erstellen. Noch ein oder das andere soll in Aussicht stehn, so daß der flaue Gang des Bauhandwerkes in diesem Spätjahre und Winter sich doch noch etwas heben und beleben wird. ■ sch. Es ist erreicht! Die Uebersührung der Zcllerstraße mit der Kurve zur „Union" und Wilhelnistraße wurde seinerzeit vielfach kritisiert. Eine Unter- oder Uebersührung der Zellerstraße in fast gerader Linie wäre sicher möglich gewesen, umsomehr, als das Franz Meiersche Haus erst nach dem definitiven Beschluß des Bahnhofumbaues erbaut worden ist. Niemand kann bestreiten, daß die gerade Ueber- oder Unterführung billiger gekommen wäre als der Umweg. Nun ist es eben s o. Die Union erhält eine frequente und Profit bringende Passage, die Zellerstraße ist zur Sackgasse degradiert. Es ist erreicht! Ei» schlimmer Gast hat sich, begünstigt von der früh harten Witterung der letzten Wochen, in unsren Mauern eingenistet. Es ist der Keuchhusten der unter den Kindern grassiert. Heilmittel, wie sie dagegen oft für teures Geld angepriesen werden, gibt es nicht. Linderung kann man den armen Kindern nur verschaffen durch Ermöglichung des Aufenthalts in reiner Lust bei Tag und Nacht, durch Hebung und Stärkung der Körperkräfte. Da die Gefahr der Weiterverdreitung bei dieser Seuche sehr groß ist und gerade durch das Spielen der kranken Kinder auf öffentlichen Plätzen rc. begünstigt wird, so sollte bei derartigen Epidemien eine Art Gesundheitsdienst eingerichtet werden. Wir haben bei srühern Gelegenheiten schon angeregt, ob es nicht angängig wäre, kranke Kinder (denen sonst nicht isoliert von Gesunden, der Genuß reiner Lust ermöglicht werden kann) unter Aussicht von Pflegerinnen tagsüber an einen leicht erreichbaren Ort zu senden, wo sie möglichst von der Berührung mit andern abgesondert spielen und sich aushusten können. Es sind ja meist die Kinder der arbeitenden Bevölkerung, deren Vater und Mutter dem Verdienste nachgehen müssen, die am hilflosesten tagsüber sich selbst überlassen sind. Vielfach meint unrichliges Mitleid, es tue einem solch kranken Kinde gut, wenn man es recht bedaure bei einem Ansall. Nichts ist unrichtiger. Man kann Wunder erleben, wie rasch ein Slickhustenansall aushört, wenn man dem befallenen Kinde ernsthaft zuredet das Angstgefühl und den Hustenreiz zu unterdrücken, wogegen die Anfälle direkt gesteigert werden durch Mitjammern. Auch vereinzelte Scharlach und Diphteritisphälle kamen in letzter Zeit hier vor; möge eine weitere Verbreitung sernbleiben! Im nahen Ortenberg soll der Typhus ausgebrochen sein. Eine Zeit der schweren Not, ie. Einer Schweinerei, welche an dieser Stelle wiederholt gerügt wurde, sollten die Organe der öffentlichen Ordnung und Gesundheitspflege endlich einmal einen Riegel vorschieben. Es ist dies das Ab st eilen der Milchkannen an Straßenecken und Häusern Ich konnte am Dienstag wiederholt beobachten, wie in der obern Langestraße ein solches Milchgesäß über eine halbe Stunde lang jedem vorübergehenden Hunde die willkommenste Gelegenheit bot, sich dem Milchhändler dankbar für die gebotene Bequemlichkeit zu erweisen. — An der Milchkanne floß schließlich ein trübes Bächlein herab über den Fußsteig. Die Sonne bemühte sich, an der Kanne ihre Trockenarbeit zu verrichten und nur mit Schauder und Eckel konnte ich daran denken, wie „gesund" die sogenannte Milch sein werde, mit der die nächste Hausfrau beglückt werde. Wehe dem armen Säugling, wehe dem Kranken und Gesunden der eine derartig verunreinigte Milch genießen muß, die doch wahrlich teuer genug bezahlt wird! Hier kann nur ein ganz energisches Vorgehen der Polizeibehörde von Fall zu Fall helfen. Sie müßte befugt sein, den ferner« Verkauf solchen Kanneninhalts unmöglich zu machen. Aber auch das konsumierende Publikum könnte viel zur Abbestellung solch groben Unfugs beitragen. Von Milchhändlern, die ihre Kannen nicht direkt vor das Haus der Kunden bringen, und zwar so, daß beim Transport eine Verunreinigung o«r Kannen und Flaschen ausgeschlossen ist, sollte nicht gekauft werden. Mancher Seuche würde dadurch Einhalt geboten. — Es gilt dies nicht nur von den kleinen Händlern vom Lande, sondern auch von manchen Molkereien, die gut - mit Karren rc. ausgestattet sind. Auch solche Transporte werden vielfach nur an die Straßenecken geführt, während kleinere Kanne« und Flaschen auf den Straßen gemütlich der Wiederkehr des Verkäufers warten dürfe«, um unterdeffen der eckelhaftesten und gesundheitsschädlichsten Verunreinigung preisgegeben zu sein! — Programmtvidrig war das sprichwörtliche Jahrmarktswetter und dennoch wurde allenthalben über schlechten Geschäftsgang geklagt. Die Beschickung des Kaufmarktes wird jedes Jahr weniger; er hat sich in dieser Form überlebt. Der Schaumarkt trug das gleiche monotone Gepräge: 2 Karusselle, 1 Kinematograph, Schießbude, Schnellphotograph und Waffelbude. Das einzig Neue war eine sogenannte „Ceyloneser Gaukler-Künstler-Truppe", über deren Echtheit recht geteilte Ansichten herrschten. Immerhin war es einmal eine Abwechslung, „'s isch au so recht," sagte der Keller-Guschtel. Bei der Ziehung der Tugendpreise aus der Sophienstistung wurden am Sonntag den 13. d. M. vom Los begünstigt: Käckele Marie, Tochter des Schuhmachermcisters Kächelc; Leitz Rosa, Tochter des Möbel- packcrs Leitz; Schneider Natalie, Tochter des Schieferdeckers Schneider. seil. Im städtischen Krankenhaus gibt es in der Leitung eine Änderung. Die Oberin Salome tritt in den Ruhestand; an deren Stelle kommt eine Schwester aus Freiburg, welche in Pflege, Ökonomie und Haushalt große Erfahrungen besitzen soll. Vom Stadtrat erhielt die Oberin Salome ein Dankschreiben nebst Blumenspende. Franz Xaver Mich!. Zum Leitartikel in der letzten Nummer dieses Blattes schreibt uns Herr Stadtpfarrer Dr. Hansjakob: „Ich habe in Ihrem Blatt den Artikel über den Erfinder Mich! mit Interesse gelesen. Ich habe ihn 1868 auf seinem Sterbebett kennen gelernt und es gab mehr als eine Disputation zwischen dem geistreichen originellen alten Mich! und dem jungen Kaplan." Er muß schon ein erwähnenswertes „Original" gewesen sein, der alte Michler, wenn sich der feine Schilderer der Volksseele noch nach vierzig Jahren lebhaft seiner erinnert. Personalien. Zu Bureau-Assist wurden ernannt: die Kanzleiassistenten M. Feuerstein und F.Hansmanir/^owie der Kanzleigehilfe Joseph Falk in Offenburg. Schaffner Georg Schnurr hier wurde Oberschaffner. Etatsmäßig angestellt: die Monteure Lukas Borho, Fr. Stoll und August Wöhrle; als Bauaufseher Gustav Arno!?'; als Werkaufseher die Vorarbeiter Joseph Birkle und Anton Bleick0"Ks Lokomotivheizer Emil Bischof, Emil Demuth, Johann Erb, Kar. ve»g, Bartbo- lomä Jsenecker, Friedrich Moser, Georg Mosbrucker,. 8 l Oberföll, Anton Schmich, Anton Schmidt, Johann Stehle, Emil D^>m, Joseph Ziebold; als Bureaudiener der Bahnhofarbeiter Joseph Matthias Mai; als Schaffner Johann Baas, Karl Fritz, Johann Gallus, Wilhelm Glatz, Anton Harter. Franz Hügle, Joseph Heizmann, Konrad Heppeler, Wilhelm Hund, Stephan Lienhard, Joseph Maier, Anton Mocgenthaler, Gotthard Seiler, Joseph Tschann, Wilhelm Woll, Siegmund Zind, Christian Zwick; als Hallenmeister die Bahnhofarbeiter Engelbert Bruder und Joseph Weghaupt; als Schirrmänner die Bahnhofarbeiter Heinrich Beyle, Anton Fink, Franz Okenfuß, OtL:Z':.. r; der Bureaugehilfe Wilhelm Morlock bei der Steuereinnehmerei, sämtliche in Offenburg. . Zuruhegesetzt: Lokomotivführer Karl Dietz in Offenburg unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste. Versetzt: Aktuar Theodor Gremmelsbacher in Offenburg zum Bezirksamt Pfullendor, Expediturassistent Ludwig Schleicher bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Staatsanwaltschaft Offenbnrg, die Rechnungsführer Eduard Noe in Freiburg nach Offenburg und Joseph Münzer in Offenburg nach Karlsruhe. Lehramtspraktikant Mayer von Mannheim kommt an die Realschule Offenburg. Übertragen: dem Aktuar Wilhelm Ehret z. Z. beim Militär eine Aktuarstelle beim Bezirksamt Offenburg, dem Oberschaffner Adolf Tschann in Offenburg unter Belassung des Titels „Oberschaffner" und der Dienstkleidung eines Oberschaffners eine etatsmäßige Amtsstelle als Zugmeister. Zugewiesen: Die Aktuare Karl Degen zur Zeit Einjährig- Freiwilliger Gefreiter im badischen Pionierbataillon Nr. 14 in Kehl den Notariaten in Offenburg, Johannes Müller beim Amtsgericht iu Offenburg dem Amtsgericht Karlsruhe. Die Bekämpfung der Amerikaner-Rebe hat zur Folge, daß in der Gemeinde Zell-Weierbach außer den 13 bereits angeschuldigten Rebleuten noch weitere Bauern angeklagt werden. Es fanden vor dem Bürgermeister mit den Betroffenen Verhandlungen darüber statt, in welcher Weise die Bauern sich mit der Zahlung der entstandenen Koste» abfinden wollen. Sonst wartet man erst die Verurteilung ab, ehe die Kosteilbetreibung reguliert wird. In Thiergarten bei Oberkirch hatte der Landwirt Joseph Meßner vor dem Verbot eine Anpflanzung amerikanischer Reben auf Ringelbacher Gemarkung gemacht: einer vom Oberkircher Bezirksamt ergangenen Aufforderung, diese Reben zu beseitigen, entsprach der Landwirt nicht. Darauf ließ das Amt durch einen Gendarmen den Ringelbacher Polizeidiener mit der Beseitigung der Reben gegen Taglohn beauftragen. Der Landwirt Meßner hatte aber diese Reben nur in Pacht; der Eigentümer Ludwig Ebert in Ringelbach erhob Widerspruch gegen die Beseitigung seines Eigentums mit dem Erfolg, daß ihm eine Entschädigung bezahlt werden mußte. So viel steht fest, daß etliche Verwaltungsbehörden im Vollzug dieses Gesetzes manche Jrrtümcr begangen haben, so daß es unfern Rebleute» zur Entschuldigung gereichen kann, Ivenn sie nicht wissen, was eigentlich rechtens ist. Briefkaste« des Alte« Offeborger. H. K. hier. Das städtische Stellenvermittlnngsbureau untersteht dem Respizienten Herrn Statrat Abele. S. hier. Sie werden wohl auch die Empfindung haben, dast bei dem Herrn etwas gelockert ist. Laßt ihn laufen! Brauerei lispf, = Nachfolger — Georg Sammeth, Offenburg. Titl. Gesamtpublikum die ergebene Mitteilung, daß ich eine Flaschenfüllerei mit den modernsten Maschinen eingerichtet habe. Ich empfehle: hochfeines Exportbier zu 21 Pfg. pro '/>» Liter-Flasche Lagerbier, hell, „ 20 „ „ 7 /io „ „ „ Lagerbier, dunkel, „ 20 „ „ 7 Ao „ „ Bei Abnahme von Iv Flaschen frei ins Haus. Wiederverkäufer entsprechend billiger. "ML Um großen Verlusten von Flaschen vorzubeugen, erhebe ich für jede Flasche ein Pfand von 10 Pfg., welches bei deren Zurückgabe zurückvergütet wird. Einer umfangreichen Abnahme sieht entgegen hochachtungsvoll! 3269 Georg Sammeth. | YOi Mai^sr :iiriiek. 8271 U Yoi Map^s? zurück. lorarV 1 iu Kmgesllchrn sind v»r ^ n der ^-hin Druckerei Ad. Geck. Delikatessen u. Kolonialwaren Südfrüchte « Konserven FleisOrtwä.en » Fische. UHU UllVUlMUlf UlIVUNHiy Südfrüchte « Konserven Besonders bemüht für Lieferung von feinem, stets frisch gebranntem Kaffee. Iu vrrmirtrn aus 1. Novbr. oder früher eine hübsche ZI>>klMMtt-W»h««Ng mit Küche und allem Zubehör, in einem Seitenbau, an eine kleine ruhige Familie. Zu erfragen: Zähringerftratze 1». Nächste Woche Ziehung schon am 26. 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Die Probe findet bei jeder Witterung statt. Offenburg, den 18. September 1908. Das Kommando. 3272 E. Adrion. Rubi. Zahlrtirgseriirneruirg. Diejenigen Umlagepflichtigen, welche mit Zahlung des dritten Viertels der Umlagen noch im Rückstände sind, werden an die Berichtigung mit Frist von 8 Tagen bei Vermeiden der Folgen der gesetzlichen Betreibung hiermit dringend erinnert. Offenburg, den 16. September 1908. Bürgermeisteramt. Hermann. 3374 Redaktion. Druck und Verlag von Adolf Geck in Offenhvra.