9 r alt Ofseburger. Belletristische und humoristische Chronik der Kreishauptstadt Gffenburg. Rr.SVS Ausgabe vom 17. Januar 1909. Preis 10 Pf. Die Einrede des Stadtmeifters und Handelsmanns flnton Killet zu Offenburg gegen die Klage des Strassburger Domkapitels. In den Nummern 495, 496, 498, 499 unsrer Zeitschrift „D'r alt Offeburger" brachten wir einige Auszüge aus der sehr umfangreichen Anklageschrift gegen die drei Offenburger Bürger Anton Billet, Karl Hurtault und Gönner als Steigerer des Hanauer Zehnten im Jahre 1796. Der Konsulent Georg Metz, Advokat in Offenburg leitete den Prozeß im Aufträge des Straßburger Domkapitels gegen Anton Billet beim kurfürstlichen Stadtgericht Offenburg ein am 22. März 1804. Am 23. März erhielt Billet eine Klagebeantwortungsfrist von 4 Wochen; die Kanzlei gab ihm dann am 27. Juny zur Beibringung seiner Einrede „annoch eine endliche und peremtorische Frist von 3 Wochen", wovon beide Teile per Extrapost Nachricht erhielten. Vom 12. July 1804 ist die Entgegnung des Stadtmeisters datiert: An der Alage in Sachen Straßburg Kläger mich den Stadtmeister Gffenburg Beklagten. Ein Aurfürstl. Hochlöbl. Stadtgericht in Gffenburg. Beantwortung des hochwürdigen Domkapitels von wider und Handelsmann Anton Billet zu Den Erlaß des Domkapitel. Hanauer Zehents v. I. \ 7^6 samt Zinsen Schaden, und Rösten betr. Mit Beylagen a bis m ein- schlüssig und mit Zurückstellung des Alagelibells und der dazugehörigen Beylagen. Es geht aus den Akten nicht hervor, ob sich Stadtmeister Billet eines Rechtsvertreters bediente. Er beginnt seine Einrede mit der Bemerkung, daß es unter der Würde eines jeden civilisierten Mannes, noch mehr aber unter der Würde der Principalgesellschaft, in deren Namen der Anwalt aufgetreten sei. seinen Gegner mit scomatischen Ausfällen, die der Sache eher am Werte nehmen, als beilegen, zu Leibe zu gehen, wie der Herr Konsulent sich in seinem Klagelibell erlaubt hat; daß er aber in der Ueberzeugung von seiner Unvermögenheit, Billets ehrlichen Namen und Kredit beflecken zu können, über alle dergleichen Beleidigungen mit Verachtung hinausgehe. Sodann glaubt Billet, es habe sich das hohe Domkapitel nur durch Irreleitung seines Konsulenten in den Prozeß treiben lassen; so daß dasselbe nicht als Prozeß- Urheber zu betrachten sei. Es würde ihm (Billet) wenig Mühe erfordert haben, durch einen Schritt beim französischen Gouvernement (Billets Vertreter ex contractu) diesen Rechtshandel in der Geburt zu ersticken; er werde aber dem Gegner die Niederlage beidringen im Vertrauen auf die strenge Gerechtigkeitspflege eines hohen Richteramts: Dieses vorausgesetzt schreite ich zur Hauptsache, und stelle zur Beantwartung der Klage folgende Gegensätze auf. I. Ich kann nicht als Steygerer des Hanauer Zehents, wndern nur als Bürge für den Steigerer gegen das französ. "vuvernement betrachtet und geltend gemacht werden, so daß, wenn aus der Erklärung Sr. des Erzherzogs Karl königl. Hoheit und aus dem Vertrage zwischen Sr. Kurfürstlichen urchlaucht von Baaden, und dem hohen Straßburger Domkapitel das Recht, einen Ersatz für den in der Frage liegenden Zehent erwachsen würde, dieser nicht an mich gesucht werden könnte. II. Nehme man aber auch das Gegentheil an, so kann auch der Steigerer dieses Zehents nicht um dessen Vergütung belangt werden. Aus den 25 Seiten Kanzlei dieser Gegenschrift werden noch einige Eharakteristica folgen. Zur Geschichte des Sffenlmrgec geselligen Lebens. Eine Gesellschaft, welche im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts in der Stadt Offenburg eine ziemlich bedeutende Rolle spielte, war das sogenannte „Riedle", mit dem Stammsitz in der Bierbrauerei Wagner. Wir wollen heute die Gründ-ungsakte dieses Vereins mitteilen: Unter dem Namen: Riedle-Gesellschaft haben sich im Laufe dieses Jahres eine Anzahl Bürger und Einwohner hiesiger Stadt zusammengefunden um durch gemeinsame Einlagen verschiedene industrielle Unternehmungen zu unterstützen. Um nun den inneren Bestand dieser Gesellschaft zu regeln, und derselben eine festere Grundlage und Sicherheit zu geben, wurde folgende Gesellschafts-Grdnung festgestellt: 8 l. Zweck der Gesellschaft ist, geselliges Vergnügen, gegenseitige Belehrung und Unterhaltung, Streben zur Unterstützung von Gewerben und industriellen Unternehmungen. 8 2 . An der Spitze der Gesellschaft steht der Vorstand, welchem ein Ehrenrath beigegeben ist. 8 3. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten) und zwei Beigeordneten, der Erstere der beiden ist I. vice- präsident und führt das Eaffenwefen, der Letztere ist II. Vice- präsident und hat das Schriftführerwesen zu besorgen. Der Ehrenrath besteht aus 5 Mitgliedern. Der Vorstand hat die Gesellschaftsordnung und Dis- ciplin in jeder Richtung zu handhaben und aufrecht zu erhalten. Dem Ehrenrath steht die Befugniß zu, bei Berufung und Beschwerden und Streitigkeiten endgültig zu beschließen, sowie Aufnahmen von Mitgliedern und deren Entlassung auszusprechen. 8 4 - Sämmtliche Mitglieder der Gesellschaft haben sich dem Ausspruch des im vorgehenden Paragraphen aufgeführten Gesellschaftsvorstandes und Ehrenrathes bei Vermeidung des Ausschlußes zu fügen und ihren Anordnungen Folge zu leisten. 8 5. Mit Ausnahme der Handhabung der Disciplin und inneren Ordnung, können alle Angelegenheiten der Gesellschaft, insofern es von mindestens Prozent der Mitglieder der Gesellschaft verlangt wird, vor die Generalversammlung gebracht und von dieser entschieden werden. 8 6 . Die Gesellschaft ist bezüglich ihrer Mitgliederzahl un- beschränkt und es kann jeder unbescholtene Bürger und Bewohner der Stadt Gffenburg in dieselbe ausgenommen werden, worüber endgültig der Ehrenrath zu beschließen hat und zwar mit Stimmeneinhelligkeit. Die Abstimmung ist geheim und hat auch hiebei der Gesellschaftspräsident den Vorsitz. Außerordentliche Mitglieder werden keine ausgenommen. 8 7. Aein Mitglied darf wegen seines Verhaltens außer der Gesellschaft, insofern es die Ehre der Letzteren nicht berührt, zur Verantwortung gezogen werden. 8 8- Jede Woche am Donnerstag Abend ist gesellige Zusammenkunft im Gesellschaftslokal und an jedem letzten Donnerstag im Monat ordentliche Generalzusammenkunft. Dem Vorstand steht es indessen zu, außer diesem noch besondere außerordentliche Generalversammlungen anzuordnen. Wer ohne genügende Entschuldigung bei der Generalversammlung fehlt, verfällt in eine Buße von drei Areu- zern zu Gunsten der Gesellschaftskasse. 8 9 - Zur Bestreitung der zur Aufrechthaltung der innern Angelegenheiten und zu Gesellschaftszwecken nothwendigen Ausgaben hat jedes Mitglied monatlich sechs Areuzer in die Aaste zu bezahlen. Aus diesen Mitteln sowie aus den allenfallsigen Strafgeldern über deren Verwendung im Betrage von über fünf Gulden die .Generalversammlung zu entscheiden hat, — sollen wenn möglich gute Zeitschriften, erheiternde und belehrende Bücher etc. etc. angeschaffl werden, welche auch außer dem Vereinslokal jedem Mitglieds nach festzustellenden Namen zur Verfügung zu stellen sind. 8 so. Der Austretende oder Ausgeschlossene verdient jeden Anspruch auf Rückvergütung oder Entschädigung oder Antheil an dem Inventarium. Bei jedem günstigen Unternehmen der Gesellschaft beschließt die Generalversammlung, ob der erzielte Gewinn unter die Gesellschaftsmitglieder vertheilt oder zur Aaste genommen werden soll. 8 U- Die Auflösung der Gesellschaft kann nur durch einstimmigen Generalversammlungsbeschluß stattfinden. Stimmen in derselben nur sO Mitglieder gegen die Auflösung, so sind diese berechtigt, den Fortbestand der Gesellschaft aufrecht zu erhalten, selbst wenn alle übrigen austreten würden. Tritt die Auflösung ein, so wird über das Gesellschaftsvermögen in entsprechender Weise, zu Gunsten eines milden Fonds, oder zu einem andern gemeinützigen Zwecke verfügt. 8 l2. Wer mit der monatlichen Auflage von 6 Areuzer zweimal im Rückstand bleibt, und die Zahlung verweigert, kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ebenso derjenige, welcher die Zahlung der ihm rechtmäßiger Weise auferlegten Buße verweigert. Andere Auflagen können nur durch Generalversammlungsbeschluß und zum Zwecke größerer industrieller Unternehmungen gemacht werden. 8 *3. Der Vorstand und Ehrenrath wird von der Generalversammlung gewählt. Die Wahlen sind geheim. Die Wahlcommission besteht aus dem Vorstande und weitern drei Mitgliedern der Gesellschaft als Urkundspersonen, welche von der Generalversammlung gewählt werden. 8 W- Der Gewählte muß die Wahl annehmen oder bei Weigerung 2 fl. (zwei Gulden) in die Gesellschaftskaste bezahlen. Der Austretende kann wieder gewählt werden; doch kann er die Wahl ablehnen, ohne daß er in eine Strafe verfällt werden könnte. 8 ls. Die Dienstzeit des Vorstandes dauert ein Jahr und wird derselbe nach dessen Umfluß neu gewählt. Die jeweilige Neuwahl soll am zweiten Weihnachtstage vorgenommen werden, wenn der Vorstand oder die Generalversammlung dies nicht auf einen andern Tag jeweils bestimmt. § 16 . Bei dieser Wahlgeneralversammlung ist umfassender Rechenschaftsbericht vorzulegen und soll in derselben wenn nicht Beanstandungen von Bedeutung vorgebracht werden, das Absolutorium erfolgen. 8 V- Jedes Mitglied verpflichtet sich durch Unterschrift den Beschlüßen sowie allen Anordnungen der Gesellschaft im Innern derselben Folge zu leisten. 8 l8. Jedes Mitglied soll die Angelegenheiten der Gesellschaft als eine Ehrensache betrachten und bemüht sein, stets nur in diesem Sinne zu wirken. 8 19 - Als Gssellschaftslokal wird das Nebenzimmer bei Bierbrauer Wagner bestimmt. Die Einführung Fremder durch Gesellschaftsmitglieder ist jederzeit gestattet. 8 20 . Die Generalversammlung ist beschlußfähig nach der Zahl der erschienenen Mitglieder, nach absoluter Stimmenmehrheit wird entschieden. 8 21 .. Jedes neu aufgenommene Mitglied hat dreißig Areuzer in die Gesellschaftskasse zu bezahlen. Vorstehende Statuten respsc. Gesellfchafts-Grdnung wurde heute durch Generalversammlungsbeschluß genehmigt. Gffenburg den 25. November 1(867. Der Alterspräsident (gez.) Berthold Reck. Die Generalversammlung (hier folgen die Unterschriften sämtlicher Gesellschaftsmitglieder.) Die Uebereinstimmung vorstehender Abschrift mit dem Grginale beglaubigt Gffenburg den sg. Mai J870. Der Schriftführer: <£. A. A u n z. Offenburger Allerlei. 6. über das hiesige städtische Vivarium erschien in den Blättern für Aquarien- und Terrarienkunde in Wien, ein größerer Artikel aus der Feder des Herrn Dr. Klingel- höffer. Neun gelungene Aufnahmen aus dem Vivarium schmücken und erläutern den instruktiven Artikel. Da nun bald die Zeit nahen wird, wo die überwinterten Tiere aus ihren: Schlafe erwachen werden und das Vivarium wieder dem öffentlichen Besuche gewidmet werden soll, möge hier einiges aus dem Artikel Platz finden. Dr. Klingelhöffer sagt u. A.: „Schon vor mehrern Jahren, als ich Augenuntersuchungen an den hiesigen Schulen und einem benachbarten Vorseminar anstellte, hatte ich die Gelegenheit benutzt, in näherm Verkehr mit den Lehrern für die Einrichtung von Schulaquarien und Terrarien Stimmung zu machen. Leider — wie ich damals sagte — glücklicherweise — wie ich jetzt sage — waren meine Bemühungen hier wie dort vergebens. Der einen Schule fehlte „ein Fonds" dazu, der andern ein Pfleger. Die dritte täte es ja sehr gern, wenn nur die Ferien nicht wären. Kurze Zeit darauf machte ein anhänglicher, in Konstantinopel wohnender Offenburger seiner Vaterstadt eine große Anzahl ausgewachsener Land- und Wasserschildkröten zum Geschenk. Natürlich gab mir dieses Ereignis Anlaß, für meine Absichten zu agitieren. In einem Eingesandt suchte ich für ein Freilandterrarium Propaganda zu machen, aber schon hatte man kurz entschlossen die Wasserschildkröten rn den fischreichen Anlageteich gesetzt. So kleine Tierchen, hielt man meiner Warnung entgegen, könnten doch den Fischt nichts anhaben. Die Tiere haben zwei recht strenge Winter im freien Teiche verbracht. Wie viele dabei zugrunde gangen sind, läßt sich schwer feststellen. Es sind wohl auch einige Tiere entwichen und in den dicht daneben fließenden Gewerbekanal und weiterhin in die Kinzig gelangt. Ein wahrer Segen, daß die Kinzig ein so schnell strömendes Flüßchen m't reguliertem Bett ist. Ein Vorteil für die Fischzucht wäre eine Daueransiedlung der Schildkröten sicher nicht gewesen. Im Zwingerteich haben sie wenigstens unter den Goldfischen ganz gehörig aufgeräumt. Es ist mir bis jetzt noch nicht gelungen festzustellen, ob Nachwuchs vorhanden ist. Es sollen aber nach Angabe der Gärtner Kleine gesehen worden sein. Nachdem so auch aus dem Freilandterrarium nichts geworden, gingen zwei Jahre ins Land. Da mußte die Stadtgärtnerei aus dem Weichbild der Stadt verlegt werden. An ihrem frühem, jetzt zu Anlagen umgewandelten Platz blieb ein Gewächshaus stehen, das ein Schauhaus werden sollte. Aber was sollte geschaut werden? Als ich diesmal versuchte, meinen Ideen Gehör zu verschaffen, fand ich beim Respizienten ein offnes Ohr, und es gelang mir, dieselben in einer Weise auszuführen in einer zentralisierten Anlage, wie es in den einzelnen Schulen gesondert nicht möglich gewesen wären. . . . Erst kam es mir darauf an. einmal das Interesse zu erregen und zwar möglichst, ohne Schimpfen über Verschwendung städtischer Gelder dabei hervorzurufen. Da unsre Stadt für ihre Anlagen im Verhältnis zur Größe in den letzten Jahren sehr hohe Summen ausgegeben hat, durfte der Opposition in keiner Weise Anlaß zum Einschreiten gegeben werden, sollte nicht noch zuguterletzt alles fallen. Damit das einmal erregte Interesse aber nicht erlahme, gedachte ich von Zeit zu Zeit etwas Neues zu bringen, so z. B. im Frühjahr eine Molchsammlung, später vielleicht ein Ameisenvivarium, ein Seewasseraquarium u. s. f. Auch für Aufstellung von Vogelkäfigen wäre an der Mauerseite reichlich Platz. Alle ausgestellten Tiere sollten aber nicht, wie es bisher in den meisten derartigen Anstalten üblich war, in öden Käfigen unter Moos und dürren Asten Hausen, sondern ihr Behälter sollte zugleich auch, soweit dies erreichbar, ein Abbild ihres Aufenthaltsortes in der Freiheit geben. Wir dürfen nie vergessen, daß das Publikum, welches die Tiere betrachtet, ja nicht aus Liebhabern besteht, die das Tier an sich interessiert. Wir haben vielmehr größtenteils mit Beschauern zu rechnen, die vollgepfropft sind mit Vorurteilen, voll vom traditionellen Ekel und Grusel vor dem abscheulichen Gewürm, die erst Geschmack gewinnen müssen an dem, was wir ihnen zeigen wollen. Und unstreitig wird das leichter der Fall sein, wenn sich die Tiere in schöner Umgebung zeigen. Und damit dem einmal erregten Interesse die Belehrung nicht fehle, sollte an jedem Käfig Bild und Name der Insassen angebracht sein, sollten Tafeln mit kurzen Erläuterungen Wissenswertes aus dem Leben unserer Pfleglinge bringen. Bis jetzt habe ich drei Tafeln gemalt, eine mit den Kennzeichen der deutschen Schlangen, eine mit der Anatomie der Giftwerkzeuge und eine über das Fressen der Schlangen. Die Pläne und Absichten waren recht groß, aber die Ausführung ist leider aus Mangel an Zeit und Geld überall nur zu sehr zurückgeblieben. Und wenn nicht ein gütiger Geldspender sich gefunden hätte, wenn nicht einige Aquarien gestiftet worden wären, und ich meine sämtlichen Terrarien und Aquarien nicht dazu gegeben, wäre es noch weniger geworden, als es schon ist. Bei der Ausführung der Idee ergab sich nun aber, daß in den kleinen Verhältnissen die Darstellung einer Mauer, trotzdem durch Benutzung verschiedenfarbiger, ganz unregelmäßiger Steinstücke Abwechslung erzielt werden sollte, steif und gekünstelt wirkte. Der natürlichen Größe entsprechende Mauersteine hätten sich besser ausgenommen, doch verbot die Enge des Raumes ihre Anwendung. Auch war nach Angabe unseres Stadtgärtners an ein Gedeihen der geplanten Hagbepflanzung aus einheimischen Sträuchern wcht zu denken. So mußte ich denn schweren Herzens endgültig durch die für alle Behälter erstrebte Einheitlichkeit des geologischen und Vegetationsbildes einen dicken Strich machen. Nur die allgemeine Idee ist festgehalten. Seitlich erhebt sich aus Stein und Zement gebaut eine innen hohle Mauerstufe, deren vordere Öffnung durch lose geschichtete «terne verlegt wird. Durch Wegräumen derselben kann das gesamte Innere leicht der untersuchenden Hand zugänglich 'gemacht werden. Oben sitzen zwei alte Baumstämme. Wir haben stets diese Baumstämme mit einem Teil ihrer Wurzeln benutzt. Es macht sich sehr gut, wenn aus dem Bodenbelag hier und da sich ein solches Wurzelstück hervorwindet. Auch gibt es unter ihnen herrliche Versteckplätze und Ei- ablegestätten. Die Bepflanzung ist aus den Beständen der Stadtgärtnerei genommen, da grundsätzlich außer für das Nymphäenbecken keine Pflanze gekauft werden sollte. Die Abgabe eines warmen Milchfrühstücks an Schüler und Schülerinnen unbemittelter Eltern ist mit 14. d. M. ins Leben getreten, nachdem eine Kommission von 4 Mitgliedern des Stadtrats die eingelaufenea 333 Gesuche in zwei Dauersitzungen geprüft hatte. Von den 333 Gesuchen mußten 116 unberücksichtigt gelassen werden, während 217 entsprochen werden soll. Abgelehnt wurden mehrfach solche, wo in Betracht kommende Eltern in Rücksicht auf ihre Kinderzahl bereits namhafte Milchunterstützung auf Kosten des unterstützungspflichtigen Armcnoerbandes beziehen. Erweist sich diese Zuwendung als unzureichend, so ist in solchen Fällen eine Erhöhung derselben durch die Armenbehörde anzuordnen. Das neue Justizgebäude für Offenburg, für das ein Teil des Psählerschen Parkes als Baustelle vorgesehen war, solle, wie eine Eingabe des Vereins selbständiger Kaufleute an den Stadtrat bezweckt, nicht dort errichtet werden. Die Gesuchsteller ersuchen den Stadtrat dahin zu wirken, den Neubau in möglichster Nähe des jetzigen Landgerichts zu erstellen, in erster Linie möge das Gärtner Haagsche Anwesen am Graben, direkt neben dem Gefängnis, in Aussicht genommen werden. Der Stadtrat, der schon im Jahre 1906 gegenüber der Staatsbehörde einen mit dem Gesuch übereinstimmenden Standpunkt einnahm, berichtete damals: „Wenn denn doch ein neues Gebäude zur Aufnahme der Gericht« erbaut, also davon abgesehen werden soll, das jetzige Lanügerichtsgebäude entsprechend um- und auszubauen, so sollte die neue Baustelle möglichst in der Nähe der bestehenden Gebäude ausgewählt werden usw." Der Stadtrat beschließt, sich im gleichen Sinne beim Justizministerium zu verwenden. Die Augustastratze soll aus der Strecke Friedrich-Hildastraße feste» Gehweg erhalten. Wegen einer Gleisanlage vom Güterbahnhof nach den städtischen Werken soll bei der Generaldirektion um die nähern Bedingungen der Erstellung und um die Preisvergünstigungen bei Kohlentransporten usw. nachgefragt werden. Gewerbeschüler dürfen im Monat März auf städtischen Wiesen, unter Anleitung eines Lehrers, praktische Übungen im Feldmessen vornehmen. Der Feuerwehrball gab in seinem lebhaften und fröhlichen Verlaus auch dieses Jahr wieder Anlaß dem Prinzen Karneval den ersten Offenburger Huldigungsruf durch den Präsidenten des Karnevalvereins darzubringen. Mit diesem offiziellen Akt beginnt alsdann auch der Karnevalsverein seine faschingssrohe Tätigkeit. Der Elferrat hat in seiner letzten Tagung im Eaffs Glück programmatisch festgelegt was die Bohnenburger Narrenwelt während der Herrscherzeit des Prinzen zur Ersreuung und Erquickung zu erhoffen hat. Der Präsident konnte auch die erfreuliche Mitteilung machen, daß auf Reklamation nunmehr das aus alter Zeit noch vorhandene, interessante, gigante und närrische Faschings-Aktenmaterial zurückgegeben wurde und im Verein Aufbewahrung findet. Es enthält närrische Geistesprodukte in Poesie und Prosa die bis ins Jahr 1828 zurückdatieren. Vielleicht ist es uns vergönnt etwas daraus zu veröffentlichen. Stadttheater. Die Vorstellungen weisen fortwährend einen außerordentlich flauen Besuch auf, so daß oft kaum, oder nicht einmal, die Selbstkosten der Direktion aus den Kasseneinnahmen erzielt werden. Auch in der Nachbarstadt Lahr zeigt sich die gleiche Erscheinung. Und doch strengen sich Direktion und Ensemble an, um Gutes und Gediegenes zu bieten. Ein einigermaßen volles Haus bringen nur die Klassikervorstellungen zu kleinen Preisen, welche der Schülerschaft Gelegenheit bieten, das Gelernte zu erschauen und so eindruckvoller in sich auszunehmen. Eine unlängst in Lahr gebotene Aufführung des „Tell" brachte ein ausverkauftes Haus zu Stande. So wird cs voraussichtlich auch hier sein. Wie wir erfahren, studierte die oberste Klasse der Knabenvolksschule den ganzen „Tell" ohne jede Streichung ein. Es wäre den fleißig Lernenden die Gelegenheit zu gönnen, sich an der Klassizität des ewig schönen Werkes bei einer Ausführung erfreuen zu dürfen. In Vorbereitung für diese Woche ist auf dem Spielplan für Sonntag „Dorf und Stadt", Schauspiel in 5 Auszügen von Charlotte Birch-Pseiffer; für Dienstag als erstes Gastspiel von Berns Maria Dewald vom Deutschen Theater in Berlin „Heimat", Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudcr- mann; für Donnerstag als letztes Gastspiel von Maria Dewald „Manna Vanna", Schauspiel in 3 Akten von Maurice Maeterlinck. Vielleicht hebt sich der flaue Theaterbesuch durch die Nachricht, daß das Robert'sche Operettenensemble nicht hierher kommt. Der Karnevalverein hält am 18. d. M. eine Sitzung ab, in welcher der Organisationsplan der heurigen Saison festgelegt werden soll und zu welcher sich alle Narren und Närrinnen einfinden sollen, die gesonnen sind, ihre Talente dem Prinzen zu widmen. o Preismaskenbälle 1909. Die Narrenwelt Bohnenburgs wird hiermit benachrichtigt, das; anfangs des Hornung mehrere große Preismaskenbälle im Saalbau zu den „Drei. Königen" stattfinden. Schweres Leid brach über die Familie des Herrn Lederhändlers Stephan hier herein. Der 33jährige Sohn erster Ehe hatte die Stadt - apotheke zu Villingen käuflich erworben und dieselbe zu Neujahr angetreten. Der Kaufpreis war ein recht hoher. Der Bedauernswerte schien sich über die schweren Erwerbsverhältnisse hinterfinnt zu haben und verfiel der Schwermut. Der Zustand schwerer geistiger Depression drückte ihm die Pistole in die Hand, die seinem Leben ein Ziel setzte. Der Leichnam ruht in heimatlicher Erde. Fra« Maler geb. Siefert, in früheren Jahren Leiterin der städtische« Volksküche, ist letzten Mittwoch in Emmendingen gestorben. Personalien. Versetzt wurde der Eisenbahngehilse Albert Ha nsert von Wolfach nach Offenburg. Die Privatklage des Kaplan Saur in Oberkirch, der vom hiesige« „Volksblatt" der anonymen Briesschreiberei beschuldigt worden war, welcher IIS ■!- 1 Auffassung auch das Urteil des Schöffengerichts Oberkirch beigetreten war, sollte am Donnerstag vor der Strafkammer als Berufungsinstanz verhandelt werden. Aus Antrag des Berufungsklägers wurde die Verhandlung der Beleidigungsklage gegen Redakteur I. Winter vom Volksblatt vertagt. Die Crerrrorreser Geige.*) Cremcma war, wohl ist es lang. Die Hochburg edler Geigen, Wo eine Cremoneser klang, Da mußten andre schweigen. Hell leuchten, wie ihr Genius, Weltweit di« stolzen Namen: Amati, Stradivarius, Aus goldnem Ehrenrahmen. Soweit die Muse Saiten schwang, Bei Schülern und bei Meistern Verstand Cremonas Geigenklang Die Herzen zu begeistern. — Hoch oben auf des Turmes Wacht Die Glockenstühle ragen, Durchleuchtet von der Sonne Pracht Seit ungezählten Tagen. New Jork. Des Nachts im hellen Mondenschein Umspielt sie goldnes Flimmern, Das leise dringt allmählich ein Zum Mark des tiefsten Innern. Und wen» di« Glockensymphonie Zur Stadt hinabgesunken. Dann hat das Holz in Zügen sie Begierig aufgetrunken. Aus diesem wunderbaren Holz, Voll Himmelslicht und Tönen, Erstand CremonaS Ruhm und Stolz, Die Geige, seinen Söhnen. Durchrauscht auf ihr des Meisters Hand Die geistbeschwingten Saiten, Erschließt sich dir ein Sonnenland, Drin Glockentöne läuten. C. St. *) Die Geigenfabrikanten Cremonas (Amati, Stradivarius, Guar» neriuS u. A. im 16. bis 18. Jahrhundert) sollen zur Herstellung der berühmten Instrumente Holz aus alten Glockenstühlen verwendet haben. Stadttheater Offenburg. Saalba« z« den „Drei Königen". 3362 Wochen -Repertoir: Sonntag den 17. Januar Dorf und Stadt. Schauspiel in 5 Aufzügen von Charlotte Birch-Pfeisfer. Dienstag den 19. Januar Gastspiel von Berna Maria Dewald vom Deutschen Theater in Berlin Heimat. Schauspiel in 4 Akten von H. Sudermann. Donnerstag den 21. Januar letztes Gastspiel von B. Maria Dewald Manna Banna. Schauspiel in 3 Akten von M. Maeterlinck. Karneval-Verein offenburg. Am Montag den 18. Januar, abends 8 Uhr, findet im Restaurant zum „Kalten Loch". Metzgerstraße, eine öffentliche statt. Hiezu laden wir alle Freunde der Karnevalsache ein, welche gesonnen sind, an den diesjährigen Veranstaltungen sich aktiv zu beiligen. ggg4 Der Elfer-Rat. Stellegesuch. Ein kräftiger Bursche von 18 Jahren sucht Stellung als Hausbursche oder Ausläufer. Zu erfragen bei der Ex- pedition d. Bl. 3361.2.1 AarrenblalllM Kaufmännischer Verein Offenburg. Donnerstag den 21. Januar 1909, abends 8 1 /* Uhr, in der Michelhalle VORTRAG eigener Dichtungen des Schriftstellers August Ganther-Freib irg, aus: Lamezapse. Silwerdischlle, WSlderM. Suminervögi». Eintritt für unsere Mitglieder frei, für Nichtmitglieder 30 Pf. 3363 Der Borstand. An unsre verehrten Mitarbeiter ergeht hiermit das freundliche Ersuchen, Beitrage für das diesjährige Narren- blatt,uns baldgefälligst übermitteln zu wollckn. Die Redaktion. Im Unterzeichneten Verlage ist erschienen Das »vsrsins- vom (§. Mat f908 nebst den Musführungs»Verordnungen der Vroßh. Vsd. Megierung. " Ureis 20 Ufg. . Beim Bezug größerer Partien bedeutende Rabattgewährung. Bestellungen erbittet Druckerei & Verlag Adolf Geck, Offenburg. Redaktion, Druck und Berlag von Adolf Geck io Offenburg. Hier»« eine Beiles».