\ AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS BRUCHSAL Hr. 6 Samstag, den 11. Februar 19S0 5. Jahrgang Durchführung des Gesetzes über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung Das Geisti des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirt* chaftsgebietea vom 22. 8. 1949 (Gesetzblatt der -Verwal. ung de« Vereinigten Wirtschaftsgebietes Nr. 31, Seite 263, Mitteilungsblatt des Arbeitsministerinms Württemberg-Baden Seite 178) bestimmt, dafi Verfolgten des Nationalsozialismus die in der Sozialversicherung entstandenen Nachteile wieder gut gemacht werden. Als Verfolgte im Sinne des Gesetzes gelten: 1. Versicherte, die nachweislich unter der natio. •islsosialistischen Gewaltherrschaft in der Zeit vom 30. 1. 1933 bis 8. 5. 1945 wegen ihrer politischen Haltung, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder ihrer Rasse iii Haft genommen wurden oder ihr Arbeitsrerhlltnis aufgeben muhten, ohne in ein gleichwertiges Arbeite- Verhältnis eingestellt zu werden, oder m des Ausland geflüchtet sind. 2. Versicherte, dU nachweislich in 4er Zeit vom 30. 1. 1933 bis 8. 5. 1945 durch Maßnahmen a) einer Dienststelle des Reichs, eines deutschen Landes oder einer sonstigen Kürperschaft oder Ansteh des öffentlichen Rechts, oder b) einer Dienststelle oder eines Amtstrlgers der NSDAP sowie einer ihrer Gliederungen oder angeschlossenen Verbände aus den in Nr. 1 bezeichneten« Gründen dauernde Gehrechen erworben oder den Tod erlitten heben. 3. Die HinSeeh He be n en der unter Nr. 1 und 2 genannten Personen. Ale Versicherte kn vorstehenden Sinne gelten Personen, die in die deutsche Sozialversicherung überführt worden sind (Flüchtling) nnd solche Personen, die zwar nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, aber als Selbatindige in der Sozialversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Ale Haft hm Sinne der Nr. 1 gilt jede Art von Haft, insbesondere auch die Konzentretionslagerhaft. Die Wiedergutmachung erstrecht sich auf die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Körperbeschädigtenversorgung. Sie umfaßt: a) hi der Krankenversicherung die Anrechnung von Zeiten einer Haft, einer Arbeitslosigkeit oder eines Ausländsaufenthalts auf die Warte- nnd Vorversicherungs- Zeiten als Voraussetzung für die Gewährung einer Leistung. b) Bei der Rentenveraicbprung die Nachzahlung von Renten und die Berücksichtigung von Ersatzzeiten nnd höheren Steigerungsbetrlgen bei später emtretenden Rentenflllen. e) In der Unfallversicherung die Nachzahlung und Neuberechnung von Renten., d) In der Körperbeschädigtenversorgung die Nachzahlung früherer Versorgungsrenten auf der Grundlage des jetzt gültigen KB-Leistnngsgeaetsea. Die Anträge sind von den Berechtigten hinsichtlich der Kranken- nnd Unfallversicherung bei den dafür In Betriebt kommenden Versicberungsträgern (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften), hinsichtlich der Tenor- gnngsrenten bei der Landesversicherungsanstalt Baden- Abt. Vin zu stellen. Hinsichtlich des Verfahrens auf Wiedergutmachung in der Rentenversicherung (Invaliden- und Angestellten. Versicherung) wird angeordnet: 1. Die Anträge sind von den Gemeindeverwaltungen (Ortsbehörde für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung auf den vorgeschriebenen Formblättern entgegenzunehmen 2. Die Gemeindeverwaltungen (Ortsbehörden für die Arbeiter- und Angestelltenversichernng) des Kreise* Bruchsal haben ihren Bedarf an Formblättern heim Ver- sicherungsamt Bruchsal schriftlich anzufordern. 3. Die Anträge siud von den Gemeindeverwaltungen nach Ausfüllung imve rrüglich dem Versicherungsamt gesammelt vorzulegen Den Berechtigten wird in ihrem eigenen Interesse empfohlen, den Antrag alsbald bei der für ihren jetzigen Wohnort zuständigen Gemeindeverwaltung (Ortsbehörde für die Arbeiter- and Angestelltenversicherung) za stel. len. Etwaige Nachweise über das Vorliegen der Wiedergutmachungsvoraussetzungen nach dem Gesetz sind dem Antrag beizufügen. Die Versichernngsnnterlagen (Quit- tnngs- oder Versicherungskarte, Aufrechnnngsbescheini- gungen, Rentenbeacheid nsw.) sind für die Aufnahme des Antrags mitzubringen. Abschließend wird darauf hingewiesen, daß bei der Feststellung der Ansprüche such die Mitwirkung der Wiedergntmachnngsbehörden nach dem Entschädigungs- gesetz vom 16. 8 1949 vorgesehen ist. Bruchsal, den 8. Februar 1950 Der Lindrat — Versicherungsamt KrelsschnUnH. An die Oertlichen Schulämter! 1. Schwimmen in den Schalen betr. Unter Hinweis auf unsern Auftrag im Amtsblatt Nr. 48 des Landkreises Bruchsal vom 26. 11.1949 bitten wir uns umgehende Vorlage der Vollangsanzeige. 2. Kinderarbeit ln gewerblichen Betrieben betr. Wir bitten unter Hinweis auf den Rnnderlaß des Präs) denten des Landesbeairks Baden — Abt. Knltns und Unterricht — vom 22. H. 49 Nr. B 1576 -— Amtsblatt Nr. 4 ~ am Vorlage dea in Absatz 1 des Erlasses einverlangten Berichtes baw. Verzeichnisses. Fehlanzeige ist an erstatten. Nach Absatz 1 Ziff. 2 der Verordnung vom 11. 4.1914 ist an berichten, ob hinsichtlich des Vollanges des Gesetzes über die Kinderarbeit Unanträglichkeiten hervorgetretes sind and ob insbesondere bei einer nach den gesetalichen Bestimmungen aulässigen Beschäftigung von Kl”' 1 "*'' Mißstinde beobachtet worden sind. Dr. Ezkrisk. Handwerkszählung 1949 Auf Anordnung des Wirtschaftsministeriums Württemberg-Baden war die Zählung aller Handwerksbetriebe bie »um 31. 10. 1949 durchiuführen. In einzelnen Betrieben ist die Uebersendnng der aasgegebenen Fragebogen an das Statistische Landesamt in Karlsruhe nicht restlos erfolgt. Mit neuerlichem Erlaß erinnnert das Wirt, schaftsministerium an die alsbaldige Ueberaendung dieser Fragebogen an das Statistische Landesamt. Die Bürgermeisterämter werden hiermit ersacht, die bei Ihnen eingegangenen aber noch nicht weitergeleiteten ansgefüllten Fragebogen alsbald dem Statistischen Landesamt in Karlsruhe zuzuleiten und diejenigen Handwerksbetriebe, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, an die Beantwortung der Fragebogen an erinnern und sie anr alsbaldigen Einsendung je eines Stückes an das Statistische Landessmt in Karlsruhe aufzufordern. Das zweite Stück des Fragebogens verbleibt bei den einzelnen Handwerksbetrieben. Bruchsal, den 1.Februar 1950. Der Landrat — III A/l — gez. L. Weiß. Schweinezählang am 3. März 1950 An die Gemeindeverwaltungen des Landkreises Bruchsal einschließlich der Stadtverwaltung Bruchsal! Auf Grund der „Gemeinsamen Anordnung der Verwaltungen des vereinigten Wirtschaftsgebietes zur Durchführung von Statistiken vom 1. 6. 49“ findet am 3. März 1950 eine Schweinezählang, entsprechend der zweiten Verordnung zur Durchführung des Bewirtschaftungsnotgesetzes vom 23. 4. 48 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates des vereinigtem Wirtschaftsgebietes Nr. 8 vom 11. 5. 1948) statt. Bruchsal, den 16. Februar 1950 Der Landrat — III A/3 — L. Weiß. Billige Kochherde Die Restbestände der Kochherde zu 36 DM sind noch abzugeben. Meldungen bis 20. Februar 1950 Caritas-Geschäftsstelle Bruchsal, Rheinstraße. die Vollzug dea Lagerstättengesetaea Nach §§ 3 und 4 des Lagerstättengeaetaes vom 4. 12. 1934 (RGBl. I, S. 1223) in Verbindung mit der Ausführungsverordnung hierzu vom 14. 12. 1934 (RGBl. I S. 1261) sind gewisse Bodenuntersuchungen und Bohrungen der zuständigen Geologischen Landesanstalt anznzeigen; hierfür kommt im Landesbezirk Baden z. Zt. das Geolo- "i^cho Landc‘amt in H idc’herg in Betracht. Die Meldepflicht obliegt nach Art. 2 der Ausführungsverordnung sowohl Privatpersonen als auch Behörden nnd Körper schäften des öffentlichen Rechtes nsw. Anträge auf Bodenuntersuchungen und Bohrungen sind mir vorzulegen. Bruchsal, den 27. Januar 1950 Der Landrat — IV A — L. Weiß. Forumveranstaltnng. „Das Voftt fragt — die Beamten antworten“ am Don nerstag, den 23. Februar 1950 am 20 Uhr im Schulaanl In Bahnbrücken. Der Bürgermeister wird um ortsübliche Bekanntgabe ersacht. Abfahrt: 19.30 Uhr bei der Landkreisselbstverwaltnng Wilderichstraße 6. Bruchsal, den 8. Februar 1950. Der Landrat — I/A — L. Weiß. iiitniiitiiiiiiiiitiiiiiiiiifiiiiiiH Banhandwerkerknrse Das Landesgewerbeamt in Stuttgart veranstaltet bei genügender Beteiligung weitere fünfwöchige Tagesvor- bereitungsknrse auf die fachliche Meisterprüfung im Maurer- and Zimmererhandwerk. Die Teilnehmergebühr beträgt 80.— DM. Aach Abendlehrgänge für die Hand, werkssweige werden eingerichtet. Anfragen und Anmeldungen sind alsbald an das Fachkurssekretariat dea Landesgewerbeamts m Stuttgart N, Kienestraße 18 — Fern ruf 92 251 — einzureichen. Wirtschaftsministerium Württemberg- B aden —Landesgewerbeasut — Pflüger Hia«KleisregistereiRtrag«in&Bn (Veränderung) Handefaregistereintreg Abt. A Bd. I Hz. 8. Reine Juttus Huck, Haus- und Küchengeräte, Metalhrareu und Spreng. Stoffe in Brachsei: Kaufmann Franz Duttenhofer in Bruchsal ist als persönlich haftender Gesellschafter in das Geschäft eingetreten, das mit Wirkung vom 1. Jan nee 1950 an als offene Handelsgesellschaft unter der bisherigen Firma fortgeführt wird. Zur Vertretung de« Gesellschaft ist jeder Gesellschafter eixieehi ermächtigt. Die Prokura des Frans Duttecnboler lat a rl oadben. Bruchsal, den 6. Februar 1950. Handelsregiatereintrag Abt. A Bd. I Nr. 111: Rna« Johann Hammer, Textilhaos in Oea l r in gen. Geschäft Inhaber ist Johann H amm er, Kaufmann m Bruchsal, den 6. Februar 1950. Kflttt ft anoi ly* ALLTAGS aiFKMEX-wnt antwdvthn Dl« AMSkünft* werden nach beetem Wiesen und Gewissen unter Ausschluß der Verantwortlichkeit de Redaktion an unsere Abonnenten kostenlos erteilt. Fragen ohne Allgemeininteresse werden schriftlich beantwortet. Om Angabe der genauen Adresae und Beifügung des Rückportos wird gebeten. Frage R. m meinem TTanse befinde« sich zwei Wohnungen. leb bin Inhaber der einen, die andere ist vermietet. Jede Wohnung hat ihr besonderes Klosett mit separater Klosettgrube. Bin ich verpflichtet, auch die Klosett grub* meines Mie ters auf meine Kosten l ee ren au lassenr Antwort: Als Hausbesitzer haben Sie '>tcht nur die Wohnung in einem zum vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen, sondern auch die Nebenlasten des Hauses zu tragen, falle nichts Abweichendes vereinbart ist. Zu den allgemeinen Lasten dee Hausbesitzers gehört auch die regelmäßige Leerung der Abortgruben. Schließlich bezahlt der Mieter auch für diese Nebenlete- mg den Mietzins. Frage 8. S.t Mein Untermieter bezahlt für sein • mmer DM 28 .—, der Stromverbrauch ist tnbe- iffen. Neulich hat er sieb einen elektr. Koch- iparat angeschafft, den er jeden Abend in Ge- ■auch nimmt. Ich habe von ihm verlangt für den 'ehrverbrauch an Strom monatlich DM 3 — zu be- hlen, doch weigert er sich. Br weigert sich auch, r das Zimmer einen eigenen Zahler anzusdhaffe« ie kann ich gegen ihn vor geh ent Antwort: Zweifellos sind Sie Kf Grund es Mietvertrages verpflichtet, dem Untermieter den Gebrauch des Zimmers und der 'azu gehörigen Lichtleitung zu gewähren. Es •äre also nicht anhängig, kurzerhand das '.icht abzuschalten. De der Untermieter in- olge Verwendung eines elektr. Kochers weltlich mehr Strom verbraucht als bisher, -önnen Sie den Mehrverbrauch unter Zu- rundelegung einer Gerätekennzahl auf Grund einer Verordnung aus dem Jahre 1949 in Rechnung stellen. Die Anschaffung eines besonde- -en Zählers für das Zimmer des Untermieters geht auf Ihre Kosten. Näheres können Sie gegebenenfalls bei der Preisbehörde (Land- ’-at) erfahren. Frage E. F.i teh habe die Absicht, einen kleinen 'adioapparat gegen Ratenzahlung zu erwerben ’ann mir der Apparat bereits dann wieder weg- -nommen werden, wenn ich mit der Zahlung einer 'ate in Verzug kommet Antwort: Seit der Währungsreform hat das resetz über die Abzahlungsgeschäfte vom ! 6. 5. 1894 wieder erhöhte Bedeutung gewonnen. Beim Abzahlungsgeschäft behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Sache bis zur estlosen Leistung aller Raten vor. Falls der iäufer nicht mehr zahlen kann oder will, hat -r die Sache gegen Rückerstattung der gezahl- en Beträge zurückzugeben. Für die Benutzung der Sache und die eingetretene Wertminderung ist Jedoch vom Käufer ein Entgelt u entrichten. Dafür sind bestimmte Sätze ostgelegt, die Sie beim Amtsgericht oder der ndustrie- und Handelskammer erfragen kön- len. Wenn sie also nicht ganz sicher sind, die "’aten pünktlich entrichten zu können, ist von : nem Abzahlungsgeschäft besser Abstand zu ohmen. Der vorübergehende Verzug mH nur ; ner Rate berechtigt aber kn allgemeinen ' , ch nicht znm Rücktritt vom Vertrag. ”rage G.W.: ich Mn noch Schüler nnd «MMe n meinem Vater Jede Woche ein kleines Taschen- d Davon kaufe ich mir gelegentlich einen Totoein und nehme am Sporttoto teil. Wem gehört » Geld, wenn ich einmal etnen grö ß er e « Betrag vinnen sollte? Antwort: Sie sind noch minderjährig nnd jdürfen in der Regel zum Abschluß von schtsgeschäften der Einwilligung Ihres Vars. Die Beteiligung am Sporttoto mH dem inen zur freien Verfügung überlassenen Ta- hengeld ist Jedoch auch ohne Zustimmung es Vaters wirksam. 5 110 BGB. MH dem er- ielten Gewinn können Sie allerdings nicht nehr nach freiem Belieben verfahren. Zwai gehört Ihnen das Geld, Ihr Vater aber hat las Recht und die Pflicht, für das Vermögen u sorgen, insbesondere dieses nach den Vor- ehriften über die Anlegung von Mündelgeld rntna ü ch anwi i e a m . Kraft der ettertteben Gewalt steht Ihrem Vater auch die Nutznießung an dem neu erlangten Vermögen »einet Sohnes zu, doch muß er die Kindeseinkünfte TT^i/wUnU -*-- Frag« O. N.i im Frühjahr 1946 haben basaa Sin naraon dar Baaatzungsarmea Franzosen mein Autc ind meine beiden Fahrräder mitgenommen. An dererseite haben sie bei mir ein gut erhaltenes aber nicht mehr gangbares Leichtmotorrad in de? Scheune stehen Lassen. Der frühere Besitzer de: Lelchtmotorrads hat sich nun kürzlich gemelde und verlangt die Herausgabe. Ich habe das Rar inzwischen völlig instandsetzen lassen. Bin ich zu • Herausgabe verpflichtet? Antwort: Sic sind niemals Eigentümer des Leichtmotorrads geworden und infolgedessen zu dessen Herausgabe verpflichtet. Die Reparaturkoeten hat Ihnen der Eigentümei Zug um Zug gegen Herausgabe zu erstatten Frage H. 8.1 Im November v. Jahre* habe tel einen Umzug von Stuttgart nach Westfalen durch- (Uhren lauen. Mein Mobiliar wurde auf einen- großen LKW mit Anhänger abtransportiert. Unter- wega alnd verschiedene Möbelstücke beschädig' worden. Neuanschaffungen werden zum Teil unumgänglich sein. In welcher Höhe kann ich Schadenersatz beanspruchen? Antwort: Es war schon ein gewisse Risiko, den Transport nicht einer Speditionsoder Umzugsfirma zu übertragen. Nach Ihrer Darstellung haftet aber das Transportunternehmen auch in diessem Falle für den entstandenen Schaden. Den Kaufpreis für die Anschaffung völlig neuer Möbelstücke werden Sie allerdings nicht erhalten, andererseits muß Ihnen mehr bezahH werden, als bei einem Verkauf der gebrauchten Möbel geboten worden wäre. Es muß der Wert ersetzt werden, den die zerstörten Sachen gebebt haben Frage B. R.: In der Wohnung, wo ich als Untermieter «in Zimmer habe, befindet sich von Jeher ein Wasserklosett. Infolge Jahrelanger Benutzung ist der Drücker nicht mehr intakt. Wer hat de Kosten für die Instandsetzung zu tragen? Antwort: Nach § 536 BGB ist der Vermieter zur dauernden Gebrauchsgewehrung verpflichtet. Sämtliche während der Mietzeit erforderlich werdenden Instandsetzungen gehen mangels abweichender Vereinbarung zu Lasten des Vermieters. Demnach hat Ihr Vermieter auch dafür zu sorgen, daß der Drücker am Wasserklosett wieder instandgesetzt wird und zwar auf seine Kosten. Frage R. F.: in unserem Hause wird lu der Waschküche die Waschmaschine und Schleuder von sämtlichen Hausbewohnern benutzt. Welcher Preis kann von den Mietern Ms angemessen verfang: werden? Antwort: Es fragt sich, ob die MHbe- iMftzung der Waschmaschine und Schleuder nicht bereits kn Mietzins einkalkuliert worden ist. In diesem Falle könnte eine gesonderte Benutzungsgebühr nicht verlangt werden Sollten die Maschinen bisher nicht mitbenutzt worden sein, könnte ein angemessenes Entgelt im Wege einer Umlage gefordert werden Wie hoch das Entgelt sein darf, läßt sich von hier ans schwer beurteilen. Es wäre daran zu denken, bei einer gewerblichen- Wäscherei anzufragen, welcher Anteil der dort geforderten Waschgebühren amt die Abnutzung der Maschine entfälH.» Frag« F. P.: In meinem H n c a ac habe Ma swel Wohnungen mit Je 8 Zimmern zu DM 28.— beew DM M.— vermietet. Die Grundsteuer beträgt DM 8?—, die Soforthilfeabgabe DM 128.—. tu letzter Zeit hatte ich auch eine größere Malerrechnung zu begleichen. Ich habe das Haus nur zur Abnutzunr durch fremde Menschen und Instandsetzung, ein Gewinn bleibt für mich nicht mehr übrig. Kann Ich die Miete erhöhen? Antwort: Eine Erhöhung des Mietzinse* ist nur mit Genehmigung der Preisbehörde (Laadrat) zulässig. Eue solche Aasnahsne- genewmgung wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, z. B. nach Durchführung baulicher Verbesserungen, Erhöhung der Lasten, Umwandlung des Verwendung??« eckes «. a. Der Einwand, die bisher erzielten Mietzinsen böten keine ausreichende Rentabilität des Hauses, wird als kein stichhaltiger Grund für eine gerechtfertigte Mietzinserhöhung angesehen. Es empfiehlt sieh bei der Preisbehörde zunächst vorstellig zu werden ob ein etwaiger Antrag Aussichten auf Erfolg hat. Frage M.R.: aus meiner Ehe ist ein Kind net vergangen. Außerdem habe ich für ein uneheliches ind Unterhalt in Höhe von 30 DM monatlich zu itrichten. Mein Monatsgehalt beträgt 180 DM. zu- Igllch 30 DM Teuerungszulage, Wie hoch ist der indungsfrels Betrag? Darf die Teuerungszulage pfändet werden? Antwort: Dag Arbeitseinkommen unterliegt icht der Pfändung bei einer monatlichen .uszahlung von 180 DM. Der diese Summe bersteigende Betrag ist zu Vis pfändbar. Venn der Schuldner einem Ehegatten, einem ehelichen oder unehelichen Kind Unterhalt :u gewähren hat, so erhöht sich der unpfänd- oare Teil des Mehrbetrags für Jede Person um ie */m, mindestens um 15 DM. Sie haben ein monatliches Arbeitseinkommen von 190 DM Die Teuerungszulage wird nicht weiter berücksichtigt 7n des Mehrbetrags von 60 DM oetragen 42 DM. Da Sie für den Ehegatten, tin eheliches und ein uneheliches Kind zu ;orgen haben, sind weitere 45 DM unpfänd- oar. Ihr Arbeitseinkommen von 190 DM kann iomit nicht an getastet werden. Wegen der \nepr0che eines unehelichen Kindes iat das Arbeitseinkommen unbeschränkt pfändbar. Dem Schuldner ist in diesem Fall nur so viel cu belasten, als «r fflr »einen notwenOgen .ebensunterhaH bedarf. Frage K. B.: Auf Muer Redfahrt h> die StadAkam ch dazu, wie ein Autofahrer einen Fußgänger soft lern Kotflügel laicht streifte und dann davoa Mir. Jer an gefahrene Fußgänger trug VerletzuntfSR de - cm .und setzte sich zunächst an den Straßenrand, 'dl selbst konnte mich nicht um Ihn kümmern, Sa ich zum Zahnarzt bestellt war. Kurse Zeit deaassf wurde der Verletzte von einem anderen PeraottflSv- kraftwagen mitgenommen upd zum Arzt fahap. Der Fahrer hielt bahn Überholen kurz aa lpt1 machte mir Vor würf e, weil Ich für den Var|IMpn| nichts getan bitte, war leb unter den fsgmwi 1 Umständen Überhaupt dazu verp fli chtet? Antwort: Daß Sie bei der geschildertenJä- tuation moralisch verpflichtet waren, sich am den Verletzten zu kümmern, dürfte zweifelsfrei feststehen. Dazu ko mm t aber auch noch eine rechtliche Verpflic h t u ng nach 9 330c StGB, .wonach Jemand, der bei einem UngNkMMI nicht Hilfe bringt, obwohl er dies nach gasim- dem Volk »empfinden tun müßte, mit Gefängnis oder Geldstrafe belegt weiden kann. Ea kann allerdings nur eine solche Hilfeleistung gefordert werden, die im Einzelfall z umutb ar Ist Ihre Bestellung cum Zahnarzt hält die Pflicht zur Hilfeleistung Id diesem Falle nkht auf. Bei der GeringfüglgkeH Ihrer Schuld nnd der entstandenen Folgen wird allerdings mH einer Anklageerhebung nicht zu rechnen sein. Frag« H. s.i Mehl Bruder w ur de infolge tragi- icher Umstände in ein Verfahren verwickelt. Da er sich nicht zu helfen wußte, hat mein Mann im attge- meinen die Verhandlungen mit dem Anwalt geführt. Das Verfahren ist inzwischen zum AbscMoß gekommen. Der Anwalt hat nun meinem Manne eine für unsere Verhältnisse hohe Gebührenrech- nung übersandt Sind wir überhaupt zur Zahlung verpflichtet nachdem die Vollmacht von meinem iruder unterschrieben wurde? Antwort: Ob Ihr Mann die Gebührenrechnung des Anwalts begleichen muß, richtet sich allein nach der mit dem Anwalt getroffenen Vereinbarung. Daß Ihr Bruder die Vollmacht unterzeichnet hat, iet'Jedenfalls kein zwingender Grund für den Ausschluß Jedweder Verpflichtung Ihres Mannes gegenüber dem beauftragten Anwalt. Einer besonderen schriftlichen Verpfllchtungaerklärung Ihres Mannes bedurfte es nicht, um die Schuld Ihres Bruders mitzuübernehmen. S 414 BGB. Es kann aber auch sein, daß Ihr Mann niemals irgendwelche verpflichtende Erklärungen abgegeben und sich auf die Besprechung der Prozeßangelegenheit beschränkt hat. Es ist' auch anzu- nehmeri, daß der Anwalt von Ihrem Mann eine schriftliche Verpflichtung gefordert hätte wenn er ihn hätte von Anfang an für die Gebührenschuld haftbar machen wollen. Herausgeber: C. und H. Kruse, Brndisel, WörthstraBe 4. Phiüppsbvrg, Salmstr. 10. Redaktion: Hans Stander. Bruchsal. Zar Zeit iet Preisitete He. 1 » Mai» DIR $$&tt MR HIIMAT Endlich wieder ein Uftihlbiirger Sie# Rot and Ketsch siegen erneut VfB Mühlburg — Schwaben Augsburg S 1 1 Ueberrascfeungssteg von St. Leon Bei strahlendem Sonnenschein und' rund 10 004 Zuschauern begann dieses Treffen im Mühlburger Stadion. Beide Mannschaften hatten Punkte dringend nötig und spielten so hauptsächlich auf Sicherheit, wobei sich aller, dings die Gäste einige Schnitzer leisteten, die schließlich den klaren Mühlburger Sieg ergaben. Sicher wären die erzielten Mühlburger Treffer zu verhindern gewesen, auf der andern Seite aber hatten die Gäste bei je einem Latten- und Pfostenschuß der Mühlburger und einem aus 7 Meter in die Lüfte geknallten Lehmannsschuß Glück. In spieltechnischer Hinsicht hatten die Augsburger ein Plus, doch verstanden sie es nicht, ihre zeitweise Ueberlegenheit in Tore unzusetzen. Hätten sie nach ihrem in der 7. Minute durch einen prachtvollen Kopfball von Lechner erzielten Führungstreffer mehr Druck hinter ihr Spiel gelegt, hätte es unter Umständen zu einem andern Endergebnis kommen können. Als schließlich die Mühlburger in der 22. Minute einen Elfmeter zugesprochen bekamen, den Süßmann wohl berühren, aber nicht festhalten konnte, wendete sich das Blatt. mit dem Kopf vor und ließ da nn einen Schuß vom Stapel, gegen den selbst die großartige Torwartkunst von Süßmann nichts ausrlchten konnte. Hätte hier allerdings der gelassen nebenherlaufende Meßner eingegriffen, wir« Kunkel sicher nicht so leicht zum Schuß gekommen. Bereits S Minuten später war du Spiel endgültig entschieden, als Struzina völlig unnötig Hand machte und Gärtner den Elfmeter diesmal unheimlich scharf und plaziert verwandelte. Bei den Einheimischen waren Dannenmeier, der ein hervorragendes Läuferspiel lieferte, sowie Kunkel, Bechtel und Gärtner die besten Leute, während die Gäste in Süßmann, Sten- zer und Meßner ihre hervorragendsten Kräfte hatten. Schiedsrichter Piroth-Frankfurt haben wir schon besser gesehen. Er hätte besonders im letzten Drittel der ersten Hälfte energischer durchgreifen müssen. Raadbafl-VerbancMIcM Seckenheim — Rot 1110 Ketsch — Leutershausen 8 1 7 Birkenau — Rintheim 10: 12 St. Leon — Weinheim 9 :8 Neckarau — Waldhof 6 :7 84 Seckenheim — TSV Rot 1:10 Wer etwa glaubte, Rot als Sieger zu erwarten, war sicher in der 1. Halbzeit stark enttäuscht Seckenheim kämpfte verzweifelt, um die Führung an sich zu reißen. Dabei hatte Rot alle Hände voll zu tun, um wenigstens in der 1. Halbzeit du Ergebnis möglichst knapp zu gestalt«!. Es waren nur Vetter und Thome Karl, die Not in der 1. Halbzeit bei einem Gegentreffer von Seckenheim knapp mit 1:2 in Führung bringen konnte. Völlig anders verlief die 2. Halbzeit. Rots Kombina- tdonsmaschine begann zu laufen und die Roter Stürmer schossen bei allen sich bietenden Ge- Eidte Sandhofen kommender Meister? Feudenheim im entscheidenden Gang ge schlagen. Wiesental — Kirrlach 8 :0 Die Gastgeber kamen nun etwas besser auf, doch waren die auffälligsten Erscheinungen bis zum Wechsel einige Unfairheiten, wobei zunächst Hauer (ohne Verschulden des Gegners) verletzt wurde, und den Rest des Spiels nur als Statist fortsetzen konnte. Wenig später wurden auch E. Fischer und Meßner verletzt, beide schieden allerdings nur für einige Minuten aus. Die Einheimischen hatten nach der Pause im Feld einige Vorteile, doch mußten die Zuschauer bis zur 78. Minute warten, ehe Kunkel das 2 :1 hersteilen konnte. Mit einer weiten Vorlage von Lehmann g der Linksaußen durch, legte sich den Ball Ringen — Oberliga: Eiche Sandhofen — ASV Feudenheim 5 :3 SpVg. Ketsch — SpV. Brötzingen 2 :6 ASV Lampertheim — ASV Heidelberg 4 :4 KSV Wiesental — KSV Kirrlach 8 :0 84 Mannheim — ASV Bruchsal ausgefallen. Die Bad. Mannschaftsmeisterschaft im Ringen dürfte entschieden sein und der neue Meister wird sehr wahrscheinlich Eiche Sandhofen heißen. -Es dürfte kaum anzunehmen sein, daß die Sandhöfer sich in den noch ausstehenden Kämpfen ihre Chance entgehenlassen werden. Der entscheidende Gang auf dem Wege der Meisterschaft hatte in Sandhofen 1500 begeisterte Zuschauer auf die Beine gebracht, die den Sieger gebührlich feierten. Dabei gewannen die Gastgeber ihren ersten Punkt bereits auf der Waage, da Brunner Feudenheim im Halbschwergewicht zu leicht war. Gartsch- Sandhofen schulterte Freudenberger-Feudenheim. Götz und Müller-Sandhofen erbrachten Punktsiege im Feder- und Weltergewicht, während im Bantam- Leicht- und Schwergewicht die Feudenheimer den Sieger stellten. Die Kämpfe waren hart, aber fair. Durch diesen Sieg dürften sich die Eiche-Ringer mit ziemlicher Sichertet als Meister vorstellen. Spv. Ketsch — Spv. Brötzingen 2:6 Kirrladt und Forst eriolijreiih Bezirksklasse Karlsruhe — Bruchsal FV Weingarten — FV Daxlanden 0 :4 FC Kirrlach — Alem. Eggensten 4 :1 Germ. Forst — ASV Hagsfeld 3 :1 FV Daxlanden 17 42:13 26:8 FC Kirrlach 16 36:18 23:9 Frankonia Karlsruhe 17 36:21 23:11 FC Neureut 15 29:17 18:12 FV Weingarten 16 27:24 18:14 Germania Forst . 18 32:32 18:18 VfB Knielingen 17 18:28 14:20 ASV Odenheim 15 15:27 12:18 Alem. Eggenstein 15 16:30 11:19 Südstern Karlsruhe 14 18:34 9:19 FV Wiesental 16 28:46 7:25 Kirrlach — Eggenstein 4 :1 Kirrlachs Elf trat zu diesem Spiel in stärkster Aufstellung an. Durch die Hereinnahme Schuhmacher als Mittelstürmer war der einheimische Sturm jederzeit gefährlich und durchschlagskräftig genug, um die Hintermannschaft der Gäste aus Eggenstein aus dem Konzept zu bringen. 1200 Zuschauer waren Zeuge dieses Treffens. Kirrlach konnte durch ein Tor Schuhmachers vor der Pause mit 1:0 in Führung gehen. Nach Wiederanspiel verlor das Spiel nicht an Tempo, sondern beide Mannschaften versuchten das Spiel für sich zu entscheiden. Wirth-Kirrlach konnte gleich nach Wiederanspiel das Resultat auf 2 :0 erhöhen. In der Folge hatte die Gästehintermannschaft alle Hände voll zu tun, denn Kirrlachs Mannschaft spielte einen wirklich guten Fußball. Die Gäste konnten dabei nicht verhindern, daß Schuhmacher und Stassen nochmals erfolgreich sein konnten. Die Gäste kamen erst am Spielende durch einen Elfmeter zum einzigen Gegentreffer. II. Mannschaften 5 :1 für Eggenstein. Forst I — Hagsfeld 18:1 Forst war sich von vornherein im klaren, daß es gegen Hagsfeld auf einen Gegner trifft, bei dem nur ein taktisch klug geführter Kampf und vollster Einsatz aller Spieler zum Erfolg führen konnte. So zeigten sie von Anfang an ein flüssiges ideenreiches Paßspiel, an dem alle gegnerischen Angriffe scheiterten. In der 24. Minute gelingt dem Halblinken Weindel ein Durchbruch, was zum 1. Treffer für Forst führte. Wenige Minuten später kann derselbe Spieler auf 2 :0 erhöhen. Ein Elfmeterball führt die Gäste zum 1. Treffer. Mit diesem Ergebnis werden die Seiten gewechselt. In der zweiten Halbzeit werden die Angriffe der Hagsfelder etwas gefährlicher. Die ausgezeichnete Verteidigung der Germanen läßt sie jedoch zu keinem Erfolg kommen. Bei ausgeglichenem Spiel kann wiederum der Halblinke von Forst, der sich zur Zeit in glänzender, körperlicher Verfassung befindet, 15 Minuten vor Schluß, auf 3 :1 erhöhen, um damit den endgültigen Sieg seiner Mannschaft sicherzustellen. Der Schiedsrichter war in seinen Entscheidungen manchmal recht unsicher, was Zwischenrufe von Seiten der Zuschauer zur Folge hatte. II. Mannschaften 4 :2 für Hagsfeld. Wa. Freundschaftsspiele Oberhausen — Rheinsheim 11:1 Bei diesem Freundschaftsspiel sah man eine einseitige Angelegenheit, denn Oberhausen hatte das Spiel fest in der Hand und konnte die B-Klasse-Vertreter Rheinsheim bis zur Halbzeit bereits mit 4:1 ins Hintertreffen bringen. Nach Wiederanspiel war die Ueberlegenheit der Einheimischen so groß, daß Rheinsheim kaum mehr über die Mittellinie kam. Oberhausen konnte noch siebenmal erfolgreich sein und somit das Endresultat auf 11:1 sicherstellen, FV Wiesental — Hambrücken 2 ; 1 Wiesental nützte diesen spielfreien Sonntag zu einem Freundschaftsspiel aus und verwandte in der 1. Mannschaft zahlreiche Nachwuchsspieler. Spielerisch waren die Einheimischen den Gästen überlegen, konnten jedoch bis zur Halbzeit nur ein 1 :1-Unentschie- den herausspielen. In der 2. Spielhälfte wurden beiderseits Torchancen vergeben, nur Wiesentals Sturm glückte es, noch einmal ins Schwarze zu treffen. In Ketsch kamen die Brötzinger zu einem klareren Sieg als erwartet. Die Gäste kamen in stärkster Aufstellung und erreichten einen sicheren Erfolg. Mürle, Michel, Seibel, Staib, Held und Broß siegten für Brötzingen, während bei Ketsch Huber und Schäfer die Oberhand behielten. ASV Lampertheim — ASV Heidelberg 4 : 4 Die Heidelberger bewiesen auch in Lampertheim, daß sie sich in aufsteigender Linie befinden. Im übrigen entsprach das Ergebnis der beiderseitigen Stärke, die im Unentschieden ihren gerechten Ausdruck fand. KSV Wieseutal — KSV Kirrlach 8 : 0 Zu einer nicht erwarteten Sensation kam es im Kampf zwischen obigen Staffeln. Mit sieben Schultersiegen von Wiesental gab es für die Gäste aus Kirrlach nur noch die Möglichkeit, im Schwergewicht zum einzigen Sieg des Tages zu kommen. Großzügigerweise wurde auch auf diesen verzichtet, so daß die Gastgeber ohne Verlustpunkt zu einem überlegenen Erfolg kamen. Waschtag wird *nr üMt^lasen Waschstnnde! 4 /***•, / numf'f% '***??■ , ! - V - cw — igifiti ' ' : .* SH „ - . - i : * <. i ±n aer Leopoldstraße in München wurde der erste Waschautomatenladen in Deutschland eröffnet. Diese „Launderette“ ist mit den bewährten Telecoin-Waschautomaten ausgestattet, die etwa 8 — 9 Pfund Trockenwäsche fassen, einweichen, waschen, spülen und schleudern und alles vollautomatisch in ca. 45 Minuten, während die Hausfrau ihren Einkäufen nachgehen kann. Da jede Hausfrau ihren eigenen Waschautomaten zur Verfügung erhält, kommt die Wäsche nicht mehr mit fremder Wäsche in Berührung, was auch in hygienischer Hinsicht eine Verbesserung bedeutet. legenheiten. Auch Rots Hintermannschaft in Verbindung mit dem wieder bestens aufgelegten Thome im Tor ließen keinen einzigen Treffer mehr zu. So mußte sich Seckenheim, obwohl es sich tapfer zur Wehr setzte, doch noch 8 Treffer gefallen lassen. Vetter 3, Becker 2, Weiß Benno, Weiß Leo und Thome Karl je 1 Tor waren die erfolgreichsten Torschützen, die dann zum Schluß doch noch mit einem sicheren 10:1 den Patz des Sieges verließen. Handball-Bezirksklasse; TSG Bruchsal — Tv. Forst 2:6. TSV Kronau — TSV Oestringen 10 :2 TSG Bruchsal — Tv. Forst 2 : 6 Vor einer beachtlichen Zuschauermenge begann das Spiel insofern mit einer Ueber- raschung, als die Platzbesitzer, die sich anscheinend allerhand vorgenommen hatten, das Spiel vollkommen offen gestalten konnten. Beiderseitige Angriffe brachten zunächst keine Erfolge, da die Hintermannschaften gut abriegeln konnten. Schließlich setzten sich die schnelleren und vor aljpm taktisch sehr — mit fünf Verteidigern und sechs Stürmern — aufbauenden Förster durch und .kamen auch zu einer, dem Spielverlauf nach allerdings einer etwas au hohen 0 :4-Führung, der die eifrigen, bereits schon wenige .'Minuten nach Anspiel nur mit 10 Mann spielende TSG nur einen Treffer entgegensetzen konnte. Nach der Pause zeigten die Gäste auch weiterhin ihre Ueberlegenheit, die allerdings zahlenmäßig in Toren wenig zum Ausdruck kam, so daß das Treffen mit einem verdienten Sieg der Förster Mannschaft endete. Während die Gastgeber hinsichtlich ihrer Stürmerreihe absolut nicht überzeugen konnten — man verschoß aus besten Lagen und war oft zu unentschlossen —, zeigten sich die Förster eminent schnell und hielten ganz das, was man sich von ihnen versprochen hatte. Dem regelsicheren und scharf durchgreifenr den Schiedsrichter kann man einen Vorwurf - nicht ersparen. Es geht nicht an, daß man auf einer Seite nur verwarnt und die Gegenseite sofort mit Hinausstellung eines Spielers bestraft, und dies bei etwa gleichartigen Vergehen. Daß dabei die TSG-Elf am leidtragendsten war, zeigte das Spielgeschehen sehr deutlich, zumal der hinausgestellte Linksaußen der Stürmerreihe zu sehr fehlte. TSV Kronau — TSV Oestringen 10 :8 In Kronau kam der TSV über seinen Namensvetter aus Oestringen. zu dem erwartet hohen Sieg. Das Spiel begann sehr flott und verlief, nachdem die 1:0-Führung der Platzbesitzer bereits in der 4. Minute von den i Gästen egalisiert werden konnte, auch ausgeglichen. Die Folgezeit sah die Oestrlnger mit unerhörtem Einsatz spielend, wobei es allerdings zu keinem zählbaren Treffer reichte. Die Platzbesitzer waren entschlossener und konnten bis zur Pause zwei Tore vor. legen. In der zweiten Spielhälfte bauten dis Gäste merklich ab, so daß mit sieben weiteren Erfolgen der Kronauer, der auch in dieser Höhe vollauf verdiente Sieg sichergestellt werden konnte. 2. Mannschaften 5:4. Kreisklasse: TSG Bruchsal Ib — Tv. Büchenau Ib Die Gäste hielten sich überraschend gut und lagen auch lange Zeit in Führung, während die Platzbesitzer erst in den letzten Minuten zum Ausgleich kamen. Aufwertung der alten Sparguthaben Für den Lastenausgleich zurückgestellt In den vergangenen Wochen war der Vorschlag stark diskutiert worden, die Aufwertung der alten Sparguthaben vor dem endgültigen Lastenausgleich durchzuführen. Man dachte dabei insbesondere daran, daß von der Entwertung der alten Sparguthaben eine große Zahl von notleidenden Personen betroffen worden ist, denen auf diese Weise geholfen werden könnte. Gegen den Plan einer Aufwertung der alten Sparguthaben außerhalb des Lastenausgleichs hatte sich insbesondere die Bank deutscher Länder gewandt, die offensichtlich auf diesem Weg einen unerwünschten Zustrom von Kaufkraft erwartet hat. Jetzt hat sich auch das Bundesfinanz- miHisterium dieser Auffassung angeschlossen. Die Aufwertung der alten Sparguthaben wird deshalb erst im Rahmen des endgültigen Lastenausgleichs akut werden. * Erleichterte Arbeitsmöglichkeit Tauberbischofaheim. Die Städte Mannheim, Karlsruhe und Pforzheim haben sich jetzt bereit erklärt, aus den Kreisen Tauberbischofsheim, Sinsheim, Mosbach und Buchen Personen aufzunehmen, die noch immer täglich von ihrem Wohnsitz in den Landkreisen in die betreffenden Städte zur Arbeit fahren müssen. N«eh langem Leiden hat mein Heber Mann, onaer guter Vater, SAwiegerrater und Großrater Johann Adam Betz BHekermelater am Samstag abend aeia« tranaa Angen fttr immer geaifcloiaen. Der Hebe Gott bat Hin aaa «einem erbeitareiehea and sthlehsahadbweren Leben Im Alter eon 19 Jahren an «leb In die ewige Heimat geraten. Braehtal, Phil.delpUe Ü2A, 18. Pebraer 1M0 ▼firttombeifontr. 17 kl tiefer Trane« Marika Bol« geb. Mordbrneh Karl Bet« and Fraa Paah fdla Beta and Free Boee Artbar Bet» und EakelUnder fdßlietaung: Mittwoch, 28. Februar, 14.00 Uhr. Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meine Ib. Frau, unsere treusorgende Mutter, Anna Seitz geb. Schüßler im 78. Lebensjahr, am 18. Februar, wohlvorbereitet ln die Ewigkeit abzurufen. In tiefer Trauer: Kart Seite und Sohn. Friseur Die Beerdigung ist am Montag, 20. Februar I960, nachmittags 14.30 Uhr, auf dem Friedhof Bruchsal. Zwei größere A eck er, Nähe der Stadt, zu verpachten. Zu erfragen in d. Geschäftsstelle. EINZELZIMMER zu vermieten. Zu erfragen in der Gesehäftsst. Ein Weinberg 28 Ar mit Obstbäumen, zusammen mit 18 Ar Ackerland, zu verpacht. Ebenfalls 34 Ar Ackerland im Münzesheimer Berg. Nähere« Bruchsal, Badstraße 10. Herrschaftliche 2 - Zimmerwohiumg mit allem Komfort (Zentralheizung), in guter Lage, zu vermieten. — Angebote unter Nr. 465 an die Geschäftsstelle dieses Blattes. Bekannte rheinische Marken- Spirituosen-Fabrik und Großbrennerei sucht für Bruchsal- Bretten bestens bei Gastwirten u. Feinkostgeschäften eingeführten Bezirksverfreler mit Ia Referenzen. — Angeb. unt. 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