t, 2- AatgtD« und Vartaatf: 2 X «OdwiWdl OwiditmaiM u. ErföiHmg»- o >4 Badan-Badan OaacMttsataUa; StataAtenstralja Nr. 1 ?oslscheck-ltonto Karisnrfw Nr 14137 ©•gründe» 1011 Ba-MrDWKtt Bad*n*r Anzeiger Bezugspreis: Monatlich durch die TrSger 1-20 (tM. einschließlich TrSgerlohn Einzelnummer IS Pfennig Abbestellungen können nur bis zum 25 . des Monats erfolgen. Fernruf: Vertag und Geschäftsstelle Nr. 23 , 277 Schrift!eitung Nr. 801 Morgenzeitung Nene Folge Nr. 42 Baden-Baden, Montag, den 24. Dezember 1945 1. Jahrgang Und Frieden denen, die eines guten Willens sind Es ist lange her, daß der Engel rar Erde siederstieg und diese Botschaft brachte. Sie setzt voraus, daß im Menschen zwei gegenteilige Eigenschaften gleichzeitig angesprochen werden können: Gut und Böse. Der überwältigende Inhalt der Verheißung wurde nicht verstanden, die Umkehrung aber: Krieg denen, die eines bösen Willens sind, erlebt. Wenn wir heute im Jahrhundert des Wahns wieder auf die Verkündung zurückkommen, so muß die Sprache anders sein, als zu Lebzeiten des Kaisers Augustus, mehr real als bildhaft Der Mensch hat die Erde als Eigentum und Heimat zugewiesen bekommen. Die Naturkräfte traten in seinen Dienst Er sollte sie „guten Willens“ verwalten. Aber er hat versagt und hat wie der Zauberlehrling, an ‘ider Erde herumgeschraubt bis er die Geister nicht mehr los wurde, die er rief. In der Materie sind ungeheuere Kräfte aufgespeichert die, naturgemäß ausgeglichen, die Funktion des Welthaushalts aufrechterhalten. Es kommt darauf an, in welche Verbindung die Kräfte zueinander treten. Aus ihrem normalen Gefüge gebracht, ergeben sich ungeheure Wirkungen, wie wir aus der letzten Möglichkeit der Atomspaltung, sehen. Je nach der Koppelung der Einzelkomponenten kanp die Wirkung Segen oder Fluch bedeuten, Gut oder Böse. Beim Metaphysischen, also Geistigen, Ueber- rinnlichen liegen die Dinge genau so. Merkwürdigerweise hat man sich mit der geistigen Atomistik noch nicht beschäftigt. Das Menschenhirn ist im Normalzustand nach bestimmten Gesetzen aufgebaut. Es ist eine Art Empfangsstation und Sendevorrichtung zugleich für Millionen von Wellen, die im Kosmos schweben, für gute und böse. Eine geringe Veränderung der Anlage, und der Mensch nimmt andere Schwingungen auf und gibt sie weiter. Je nach den Veränderungen und Verlagerungen in seinem. Hirn kann die additive Wirkung der Neugruppierung ato- mistische Wirkungen haben. Je nach den fließenden Uebergängen oder der direkten Verschiebung kann die Frage akut werden: Genie oder Wahnsinn, Gut oder Böse? Wer hat das besser feststellen können, als wir in Deutschland. Noch gibt es kein Lehrfach „metaphysische Atomistik", aber die praktischen Demonstrationen haben wir bereits erlebt. Ehe die materielle Atombombe erfunden wurde, hatte die immaterielle, die metaphysische, die Hitler geworfen hat, schon ihre Wirkung ausgeübt. Die Welt hat noch zu wenig Abstand von ihm, ihn objektiv beurteilen zu können; sie betrachtet ihn verschieden. Vielleicht können wir sein Gesamtbild besser erfassen, wenn wir ein ganz neues Maß anlegen. Hitler war die personifizierte Atombombe, made in spirit Sie hatte Explosivkraft genug und hätte Friedenswerte schaffen können. Aber auch hier wieder Gut und Böse nebeneinander. Atavistische Mordlust auf der einen, soziale Regungen auf der anderen Seite; wie bei Faust die Neigung zur Negation und gleichzeitig das Bestreben, nach den Sternen zu greifen. Das Negative überwog. Die Lagerung der geistigen Atome mußte zwangsläufig zur Explosion führen. Deutschland war das erste Versuchsfeld. Die Experimente rafften schon im Frieden Zehntausende hin, vom Kriege zu schweigen. Nun stehen wir vor unserer ersten Friedensweihnacht, wenn man ganz genau hinsieht, seit 31 Jahren! Was bringt sie uns? Lassen wir den Beginn der Schöpfung sprechen. Im Anfang war der Logos, so meldet das Johannes-Evangelium. Der Mensch ist nach dem Ebenbild Gottes geschaffen und im Gegensatz zum Tier mit der geistigen Freiheit ausgestattet Ebenbild Gottes und Freiheit des Geistes: zweimal Segen, von wo der eine Fluch werden kann. Wir haben selbst zu entscheiden, ob wir das göttliche Wesen oder die Kreatur im Menschen auslösen wollen. Der große Nazarener hat uns die Wahl am Scheidewege leicht gemacht, indem er noch einmal auf den freien Willen hinwies, der uns ermächtigt, als »chicksalsbildende Macht aufzutreten. Unser Schicksal an sich hängt von diesem freien Willen ab, aber die Art der Gestaltung von einem weiteren Faktor. Deshalb sandte uns ein gütiger Impuls des Urgeistes, den der eine Gott, der andere Allgeist und der dritte Jehova nennt — alles rein sprachliche Versuche zur Benennung jenes erhabenen, für das uns eine restlose Erklärung fehlt — den Engel mit der Botschaft „Friede den Menschen auf Erden, die eines guten Willens sind“. Darauf kommt es an. Wäre die Botschaft befolgt worden: das Weltbild der letzten zwei Jahrtausende wäre entscheidend zum Besseren beeinflußt worden. Dem guten Willen ist in der Botschaft des Engels das Primat unter den menschlichen Eigenschaften zugewiesen worden. Mancher wird entgegen halten: die Vernunft ist die höchste Eigenschaft des Menschen, weil sie ihn vom Tier unterscheidet. Sehr schön, aber wo ist sie? Wenn sie mehr als ein phonetischer Begriff ist, woran kann man sie erkennen? Ist es vielleicht eine Manifestation der Vernunft, sich in ewigen Kriegen, die den Erdball dauernd erschüttern, gegenseitig zu zerfleischen? Wenn das Tier keine Vernunft hat, wie nennt man dann die Eigenschaft, die es veranlaßt, nur das zu tun, was gut für es ist? Es ist noch nichts darüber bekannt geworden, daß beispielsweise die ganze Gattung der Elefanten oder der Schmetterlinge beschlossen hätten, sich gegenseitig auszurotten. Dieses sein für alle, die zur Zeit in Trümmern leben. Und wenn wir keinen Weihnachtsbaum haben und vielleicht nicht einmal ein Licht, dann sollen wir das Licht in unsrem Innern entzünden. Das ist uns von Gott gegeben, und was Gott uns gegeben hat, das kann der Mensch nicht nehmen. Und dieses Licht wollen wir mit der Naivität des Unberührten, mit gläubigen Kinderaugen ansehen, denn es ist ein Symbol dafür, daß die Finsternis überwunden ist und die Helle des Tages wieder beginnt. Das Geschenk, welches Deutschland diesmal erhält, ist, wir sagten es schon, die Freiheit. Nach zwölf Jahren- einer Unterdrückung, die an die Sklavenhaltung etwa der zehnten Dynastie der Aegypter erinnert, fitem MW KAM l\v v* wm Sr/'.-i yy/r/L Vorrecht hat lediglich die. Gattung homo sapiens für sich beansprucht. Aber trotzdem hat das Tier keine Vernunft sondern nur Instinkt. Es ist vielleicht besser, auf die Vernunft zu verzichten und den Instinkt zu verwenden. Noch einmal, vielleicht zum letztenmal, kommt der Engel der Verkündigung in diesen Tagen zur Erde nieder. Diesmal hat er in der einen Hand den Palmzweig, in der anderen die Atombombe. Segen und Fluch. Die Warnung ist eindrucksvoll Wird sie von der Welt wenigstens „instinktiv"' verstanden werden? Der Engel trifft die Menschen in einer weit schlimmeren Verfassung an als vor 2000 Jahren. Er bringt ihnen aber wieder Erlösung und ein Geschenk. Erlösung von der Knechtschaft und als Geschenk die. Freiheit. Zuvor sind wir alle gleichgemacht worden, und dadurch hat diese Weihnacht etwas Versöhnendes, weil Ausgleichendes. In den letzten Jahrzehnten war der Unterschied zu groß. Es schien so, als ob das Christgeschenk nur denen Vorbehalten war, die der Güter schon genug hatten; die Armen gingen leer aus. Das Schicksal hat uns gewogen und zu leicht befunden; es hat uns alle gleichgemacht. Ja, wir sind arm. Manche sind sehr arm, ohne Dach über dem Kopf und ohne alles das, was der Mensch braucht für seine Lebenshaltung. Man muß nur die Augen erheben, und wir erkennen, daß die Sterne noch über uns sind. Der Stern von Bethlehem ging nicht zuerst über einem Palast sondern über_ einer Hütte auf. Das mag ein Trost sind wir wieder frei geworden. Wir wagen kaum, das Geschenk zu berühren, denn noch ist die Wirkung des Opiums, das einzig Sichere, was-auf der geistigen Lebensmittelkarte täglich aufgerufen wurde, noch nicht vorbei. Die Freiheit erfordert, daß wir die Massenseele zurückbilden und den individuellen Menschen wieder inthronisieren. Der einzelne, besonders der Vereinsamte, wird sich haltlos Vorkommen. Hier müssen alle eingreifen, die „guten Willens“ sind Etwas kann jeder tun. Keiner mag sich mit dem widerwärtigen Egoismus begnügen, selbst genug zu haben. Machen wir aber aus unserer Gabe nicht einen verzerrten Bastard aus heuchlerischem Mitleid und gönnerhafter Güte. Versehen wir sie mit dem schöpferischen Schwung beseelten guten Willens, aus dem der Beschenkte erkennen kann, daß er unser Bruder ist. In diesem Zusammenhang haben wir noch derer zu gedenken, die lediglich Mitläufer des Systems der letzten zwölf Jahre waren. Viele gingen nur mit, weil sie vorher nur vegetierten und einfach .wieder einmal leben wollten. Andere waren Verführte und wurden dadurch schuldig. Es ist als ob der Dichter jenen Verursacher der Schuld, den wir schon nannten, persönlich angesprochen hätte, als er prophetisch, im Hinblick auf den Verführten, sagte: Du führst ins Leben ihn hinein Und läßt den Armen schuldig werden. Dann überläßt du ihn der Pein, Denn jede Schuld rächt sich auf Erden. Dann überläßt du ihn der Pein! Der sie verursacht hat, ist nicht mehr da. Sollen wir seine Schuld an jenen anderen rächen? Wir können nicht ohne zu sortieren das Anathema über alle aussprechen. Derselbe Gott der uns den Frieden verhieß, sagte: „Ich will nicht den Tod des Sünders, sondern daß er sich bekehre und lebe". Auch dem, der geirrt hat, können wir die Absolution nicht auf die Dauer versagen, wenn wir das „Fest der Liebe“ nicht zum „Fest der Lüge“ degradieren wollen. Es ist das Wesen des Irrtums, daß der Irrende nicht weiß, daß er irrt. Mancher auch war guten Glaubens und konnte im entscheidenden Augenblick nicht mehr zurück. Von jenen Mächten der Finsternis aber, die nur bösen Willens waren, die sich über alle Gesetze der Menschlichkeit hinwegsetzten, die das Verbrechen zur Weltanschauung und den Mord zur Religion machten, wollen wir in einer Weihnachtsbetrachtung nicht reden. Sie gehören zu denen, die der Engel mit seinem Schwert in den Abgrund stieß, und wir haben keine Neigung, der Hölle ihre Opfer zu entreißen. Der Krieg ist vorbei. Verwüstung, Trümmer, Rauch und Flammen weisen seinen Weg. Es gibt kaum einen, der nicht darunter gelitten hat. Viele sind zerbrochen oder glauben zerbrechen zu müssen. Es darf aber niemand verzweifeln, und wenn die Zeit noch so schwer ist. Niemand soll übersehen, daß alle Größe aus dem Leid geboren wird und daß die Erlösung das Leid voraussetzt, denn sonst gäbe es nichts zu erlösen. Das lehrt uns die geheimnisvolle Nacht. Viele werden sagen: ich kann nicht mehr, mir ist alles unmöglich. Sie sollen lieber zugeben: ich will nicht mehr. Unmöglich ist dem, de» „guten Willens" ist, in der Tat nichts. Stillstand ist Tod, Bewegung ist Leben. Deswegen müssen wir „wollen" und „tun“. „Ich will“ das Wort ist mächtig Spricht’s einer ernst und still; Die Sterne reißt’s vom Himmel Das kiekte Wort „ich will“. Es braucht nicht extra darauf aufmerksam gemacht zu werden, daß es Faust ist, der dje Worte spricht: „Mir hilft der Geist; auf einmal seh’ ich Rat Und schreib getrost: am Anfang war die Tat." Also fangen wir an! Anfang — Wille — Tat. Das sind die Namen der Heiligen drei Könige, die zu denen kommen, die in der geweihten Nacht die Wiedergeburt erlebt haben. Was für den einzelnen gilt, das gilt auch für das gänze Volk. Wie soll sich in diesem Falle der gute Wille äußern? Es verlangt niemand, daß wir uns auf geben und womöglich nach Helotenmanier leugnen, daß wir Deutsche sind. Es gibt nur ein einziges Tier in der Lebewelt, das sein eigenes Nest beschmutzt, und dem wollen wir es nicht gleich tun. Ein solches Verhalten könnten auch die anderen Völker nicht achten; wir wollen nicht unter falschem Namen auftreten. Wir brauchen unsere Würde nicht aufgeben, wenn wir auf den Krieg verzichten und dafür dem Frieden dienen. Die friedliche Leistung! Das ist die Währung, die für unser Bestehen ausreicht Es war ja nicht der „Deutsche“, sondern der „Despot“, der das Wort vom Herrenvolk prägte. Das konnte auch nur ein Mann tun, der seine Heimat kaum je. verlassen hatte und der die Welt nicht kannte. Nicht gegeneinander, sondern im Zusammen- spiel der Kräfte müssen wir an gemeinsamen, weltumspannenden Aufgaben arbeiten. Wa» heute noch schwer für beide Teile ist, kan» morgen eine lohnende Aufgabe sein. Wer so an die Arbeit geht, wird selbst zum Boten Gottes. Wir müssen unsere Aufgabe von eine» hohen Warte aus erfüllen. Mit den Vorzeichen von 1918 können wir nicht wieder beginnen. Unsere Demokratie muß radikaler und ehrlicher sein. Das Parteigezänk d rf ebensowe- nig wieder aufkommen, wie das Motto „Getrennt marschieren, um sich vereint zu schlagen“. Demokratie darf auch nicht gleich Bürokratie sein. Für die großen Aufgaben waren bei uns vielfach zu kleine Vertreter da. Um unseren Blick zu weiten und neue Impulse zu empfangen, müssen wir mit unseren westlichen Nachbarn in Gedankenaustausch treten. Das Märchen beispielsweise vom „Erbfeind Frankreich“ wa» ebenso eine Tat des„bösen Willens“ wie andere historische Entstellungen der Zweckpropaganda. Der wirkliche produktive Friede wird hüben und drüben von denen eingeleitel werden, die eines guten Willens sind. Ralph Jennet Ttßgo IMS Wiedererwachen demokratischen Lehens in der französischen Zone Gründung politischer Parteien demokratischer nnd antinationalsozialistischer Richtungen gestattet Baden-Baden. Im Amtsblatt des französischen Oberkommandos In Deutschland rom 21. Dezember 1948 werden nachstehende Verordnungen und Verfügungen Uber die Gründung politischer Parteien demokratischer und antinationaixozlalistiseher Richtung im französischen Besatzungagebiet sowie die Wiederherstellung des Vereinsrechts veröffentlicht. Damit erwacht in unserm Gebiet wieder das demokratische Leben nachdem bereits von einCr Bewegung die Säuberungsaktion zum großen Teil durchgeführt wurde, die jetzt von den Parteien auf demokratischer Grund! »ge zu Ende geführt werden soll. Gleichzeitig wird uns aber auch mit der Genehmigung zur Gründung von Parteien der Weg zur politischen Verantwortung und Freiheit geebnet. VERORDNUNG Nr. 2» des Commnndant en Chef betreffend Gründung politischer Parteien demokratischer und aoti-nati- onalsoziaiistischer Richtung im französischen Besetzungsgebiet Der Commandant an Chef Francais en AUe- tnagne erläßt auf Vorschlag des Administrateur GßriSral Adjoint pour le Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'Occupation nach Anhörung des Comitö Juridinue unter Bezugnahme auf Dekret vom 15. Juni 1945 über die Bildung eines (Commandement en Chef Francais en Allemagne, !*bgeftndert durch Dekret vom 18 Oktober 1945. Verordnung Nr 1 des Cofnmandant en Chef vom 28. Juli 1945 über Aufrechterhaltung der vom Commandement Supröme Inte-alliS oder unter seiner Befehlsgewalt erlassenen Verordnungen und Bestimmungen. Gesetz Nr. 5 des Commandement Suprftme ln teralliö über Auflösung der National-sozialistischen Partei folgende VERORDNUNG ART. 1. Die Gründung politischer Parteien de- taokratischen und anti-natioraleozialitischen Charakters wird gestattet. ART. 2. Die Parteien dürfen ih-e Tätigkeit nur »ach besonderer Genehmigung durch das Gouvernement Militaire ausüben. ART. 3. Die genehmigten Parteien haben das Versammlung«recht und das Recht der Propaganda. vorbehaltlich allgemeiner und besonderer Bestimmungen, die die öffentliche Ordnung notwendig machen. Die Ausübung des Versamrn- hingsrecht unterliegt der vorherigen Zustimmung (des Gouvernement Militaire ART. 4 . Die Organisationen, deren Gründung Hie Parteien sich veranlaßt sehen ins Auge zu fassen, müssen den sich hierauf beziehenden Vorschriften entsprechen. ART. 5. Jede Zuwiderhandlung, gegen die bestehende Regelung und jede Aenderung des Charakters einer Partei können die Zurückziehung der Genehmigung zur Folge haben, unbeschadet der strafrechtlichen Ahndung denen sich Dec ebenen falls die leitenden Personen auseetzen. | ART. 6. Der Administrateur GSnöral Adjoint »our le Gouvernement Militaire de la Zone Franke ise d'Occupation wird mit der Durchführung Bieser Verordnung beauftragt, die im Amtsblatt Urs französischen Oberkommandos in Deutschland a» veröffentlichen ist BADEN-BADEN, den 13. Dezember 1948 Le Gönöral de Corps d'Armö» Koenig Commandant en Chef Francais en Allemagne P. KOENIG VERFUEGUNG Nr. 2« •es Administrateur Gönöral betreffend Durchführung der Verordnung Nr. 23 vom 13. Dezember 1945 Uber die Gründung politischer Parteien (demokratischer und anti-nationalsozialistischer Richtung in der Zone Francaise d'Occupation. Der Administrateur Gör:6ral Adjoint pour le Gouvernement Militaire de la Zone Francaise (d'Occupation erläßt auf Vorschlag des Directeur Gönöral de® Affaires Administratives unter Be- zungnahme auf die Verordnung Nr. 23 vom 13. Dezember 1945 über die Gründung politischer Parteien demokratischer und anti-nationalsozialistischer Richtung in der Zone Francaise d'Occupation nach Anhörung des Comitö Jurktique folgende VERFUEGUNG. ART. 1. Jede Gruppe, die den Wunsch hat, für «Ines der Länder oder einen der Bezirke der Zone Francaise d'Occupation einen einer politischen Partei angeschlossenen Ausschuß zu bilden, muß dem Bürgermeisteramt des beabsichtigen Sitzes ein Gesuch in dreifacher Ausfertigung überreichen. zugleich mit dem Programm und der Liste Ider Gründungsmitglieder. Zur Einreichnug dieses Gesuches sind volljährige, moralisch einwandfreie Personen befähigt, die ihren Wohnsitz in der Zone Francaise d'Occupation haben und weder der der Nationalsozialistischen Partei noch einer mit dieser zusammenhängenden Organisation angehört haben. ART. 2. Der Bürgermeister erteilt bei Einreichung des Gesuches eine Empfangsbescheinigung und übermittelt das Gesuch binnen drei Tagen nach Einreichnug dem Administrateur General oder seinen Delegierten, zusammen nrit den von den Gesuchsstellern ausgefüllten Fragebogen. ART. 3. Jede genehmigte Partei muß in jedem Land oder in jedem Bezirk der Zone Franjaise d'Occunation durch einen Vorstand von mindestens fünf Mitgliedern vertreten sein von denen jedes die in Artikel I vorgesehenen Bedingungen erfüllt Der Vorstand eit gegenüber dem Gouvernement Militaire verantwortlich, namentlich für die rein demokratische Richtung der Partei. Er hat den Admmstrateur Gönöral oder seine Delegierten durch Vermittlung dei deutschen Verwaltungsbehörde übe rdie Bildung örtlicher Untergruppen zu unterrichten, die unter sein Kommando gestellt sind. ART. 4. Unter dem Vorbehalt der Beobachtung Her geltenden Bestimmungen und der aus Fürsorge für die öffentliche Ordnung etwa noch zu treffenden Anordnungen, gewährt d.e erteilte Genehmigung der Partei das Versammlung!!recht und das Recht der Propaganda durch Anschläge. durch die bestehende Presse, durch die genehmigten Radiostationen und durch gedruckte Kimd«ch reihen AßT. 5. Jede geplante öffentliche Versammlung muß mindesten« eine Woche vor dem in Auswicht genommenen Zeitpunkt dem Bürgermeisteramt zwecks Genehmigung angekündigt werden. Der Tag. die Stunde und der Ort der Abhaltung der Versammlung desgleichen die Tagesordnug oder der zu behandelnde Gegenstand müssen genau angegeben werden Der Bürgermeister hat den Delegierten des Kreises sofort hiervon in Kenntnis zu setzen und darf die Versammlung erst, nachdem er von die- eem die Zustimmung hierzu erhalten hat genehmeren. ART. 8. Alle Organisationen, die die Parteien fcn Interesse ihrer Anhänger errichten wollen, müssen den hierauf anwendbaren Gesetzen entsprechen. ART. 7. Die führenden Personen haben darüber au wachen, daß die Betätigung de Partei und ihrer Untergruppen die gesetzlichen Bestimmun- 5 en nicht verletzt Sie haben insbesondere die der .ufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gel teo'len Vorschriften zu beachten ART. 8. Die vom Gouvernement Militaire erteilte Genehmigung kann für die ganze Partei »der eine ihrer Untergrunnen zurückgezogen werden. wenn die Vorschriften des vorangehenden Artike's verletzt werden oder wenn fe-tgesteiit fct daß der ursprüngliche Charakter außer Acht gelassen wird. Die Zurücknahme der Genehmigung erfolgt unbeschadet strafrechtlicher Verfolgung, die gegebenenfalls gegen die führenden Personen die für die Zuwiderhandlung gegen die geltenden Beatimmungen verantwortlich sind stattfinden kann ART. 9. Das Vermögen der Parteien ist von einem gemäß den Bestimmungen de' Verordnung Nr 22 vom 12. Dezember 1945 gegründeten Verein zu verwalten. ART. 19. Der Directeur Oönöral des Affaires Administratives wird mit der Ausführung dieser (Verfügung beauftragt. BADEN-BADEN den 13 Dezember 1945 L‘Administrateur Gänörai E. LAFFON. VERORDNUNG Nr 22 betreffend Wiederherstellung des Verelnsreehts im französischen Besetzungsgebiet Der Commandant en Chef Franca« en Allemagne erläßt auf Vorschlag des Administrateur Gänära) Adjoint pour le Gouvernement Militaire nach Anhörung des Comitä Jurkhgue unter Bezugnahme auf Dekret vom 15. Juni 1945 über Bildung eines Commandement en Chef Frangais en Allemagne. abgeändert durch Dekret vom 18 Oktober 1945, Verordnung Nr. 1 des Commandant en Chef vom 28. Juli 1945 über Aufrechterhaltung der vom Commandement SuprSme Interalaö oder unter seiner Befehlsgewalt erlassenen Verordnungen und Bestimmungen. Gesetz Nr. 5 des Commandement Suprgme In- teraiiiö betreffend Auflösung der National-sozialistischen Partei folgende VERORDNUNG ART. 1. Das Vereinsrecht wird hiermit Im gesamten Gebiet der Zone Francaise d'Occupation wiederhergestellt. ART. 2. Jedes Gesuch um Gründung eines Vereins ist mit einem Entwurf der Satzungen dem Bürgermeisteramt des Vereinssitzes vorzulegen. Die Gründung unterliegt der Genehmigung des Administrateur Gönöral oder seiner Delegierten. ART. 3. Die Vereine müssen von einem von der Generalversammlung für eine bestimmte Dauer gewählten Direktionsausschuß geleitet werden. Der Ausschuß wählt unter seinen Mitgliedern selbst seinen Vorstand. ART. 4. Jede spätere Aenderung der Satzungen und der Zusammensetzung des Ausschusses ist dem in Artikel 2 vorgesehenen Verfahren unterworfen. ART 5. Jede Betätigung, die dem bi den Satzungen angegebenen Vereinszweck nicht entspricht, ist verboten. Der Vereinszweck darf den geltenden Gesetzen und Bestimmungen nicht zuwider- laufen. ART. 6. Die genehmigten Vereine können unter der Kontrolle de« Gouvernement Militaire die nach deutschem Zivilrecht den physischen Personen zustehenden Vermögensrechte ausüben: eie können vor Gericht auftreten und entgeltlich oder unentgeltlich Vermögen erwerben oder veräußern. Vereinsvermögen darf nur in den Grenzen der eich aus den satzungsmäßigen Bestimmungen er- § ebenden tatsächlichen Bedürfnisse gebildet waren. ART. 7. Die Ausübung des Vereinsrechtes wird durch Verfügung des Administrateur GÖnÖral näher geregelt. ART. 8. Jede Zuwiderhandlung kann die Zurückziehung der vorher bewil’ieten Genehmigung und demgemäß auch die Auflösung der Gesell- Schaft zur Folge haben, unbeschadet der in den geltenden Gesetzen vorgesehenen Strafen. ART. 9. Der Administrateur Gönöral Adioint pour le Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'Occupation wird mit der Durchführung dieser Verordnung beauftragt, die im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland zu veröffentlichen ist. BADEN-BADEN, den 12 Dezember 1945 Le Gönöral de Corns d'ArraSe Koenig Commandant en Chef Franca« en Allemagne P. KOENIG. VERFUEGUNG Nr 26 des Administrateur Gönöral betreffend Durchführung der Verordnung Nr 22 vom 12. Dezember 1945 über die Wiederherstellung des Vereins- rechts in der Zone Frangais» d'Occupation. Der Administrateur 0#n»rai Adjoint pour le Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'Occupation erläßt untei Bezugnahme auf die Verordnung Nr 22 vom 12. Dezember 1945 über die Wiederherstellung des Vereins rechts in der Zone Francaise d'Occupation nach Anhörung des Gomitä Jurkügue folgende VERFUEGUNG Abschnitt I — Gründung der Vereine ART. L Wer die Gründung eines Vereins beabsichtigt. muß auf dein Bürgermeisteramt des in Aussicht genommenen Sitze» zunächst ein Ge such einreichen und zwar ln dreifacher Ausfertigung zugleich mit einem Entwurf der Satzungen und einer Liste der Gründungsmitglieder Zur Gründung eines Vereins sind nur volljährige. moralisch einwandfreie Personen beiderlei Geschlechts berechtigt, die ihren Wohnsitz in der Zone Francaise d'Occupation haben vorausgesetzt, daß sie der Nat'onal-sozinlistischen Partei nicht angehört haben. ART. 2. Der Entwurf d»r Satzungen muß die genaue Angabe des von dem Verein verfolgten Zweckes haben und eine Bestimmung enthalten über: die Aufnahmebedingungen für Mitglieder die Art der Verwaltung, die Natur und den Betrag der finanziellen Mittel, die Zusammensetzung des Direktionsausschusses und des Vorstandes. die Art der Tätigkeit der Generalversammlung die Form der Auflöung der Gesellschaft un ’ der Verwendung des Aktivvermög-»!« ART. 3. Der Bürgermeister erteilt binnen drei Tagen nach Einreichung des Gesu-hes eine Empfangsbescheinigung und übermittelt das Gesueh dem Döläguö du Gouvernement Militaire zugleich mit seiner begründeten Stellungnahme und den die Gründer betreffenden Fragebogen ART. 4. Die Gründungsversammlung darf erst zusammentreten, nachdem diu schriftliche Genehmigung des Dölöiruö du Gouvernment Militaire den Gründern durch den Bürgermeister bekannt gegeben worden ist ART. 6. Der Entwurf der Satzungen — stehe Artikel 2 - ist der die Gründung beschließenden Generalversammlung zu unterbreiten. Die Gründung«Versammlung wählt einen Ausschuß Der Ausschuß wählt selbst aus seiner Mitte seinen Vorstand. Der Präsident hat binnen einer Wooke eeit «einer Wahl dem Bürgermeisteramt des Vereinssitzes gegen Erteilung einer Empfangsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung einzureichen: 1. das Protokoll über die Gründungsversamm- lung, 2. die Liste der Ausschußmitglieder zugleich mit den sie betreffenden Fragebogen soweit Über sie in ihrer Eigenschaft von Gründungsmitgliedern nicht schon Fragebogen übergeben worden sind 3 eine schriftliche Erklärung welche die Ver- sicherunj? enthält, daß der Entwurf der Satzungen in derselben Fassung angenommen worden ist oder den Text der endgültigen Satzungen. Diese Schriftstücke sind vom Bürgermeister binnen drei Tagen nach der E'nreiehung dem Döiöguö du Gouvernement Miütaire zu übereen den. ART. 8. Der Verein darf seine Tätigkeit erst mit dem Empfang der Bekanntgabe der endgültigen Genehmigung ausüben Diese Bekanntgabe, die durch den Bürgermeister erfolgt muß die Zustimmung des Dölöguö du Gouvernement Militaw re erwähnen. Abschnitt II — Verwaltung der Vereine ART I. Niemand darf an der Verwaltung eine» Vereins teilnehmen, insbesondere darf niemand einem Direktionsausschuß angehören der in lei NSDAP, oder einer der von ihr abhängenden Organisationen eine Funktion ausgeübt hat oder Gegenstand einer Säubei ungsniaßriahme gemäß den geltenden Bestimmungen gewesen ist. ART 8. Jeder Verein wird duron einen Direktionsausschuß von mindestens fünf und höchstens 21 Mitgliedern verwaltet Die Mitglieder des Direktionsausschnsses werden von der Generalversammlung gemäß den sat- zungsiiiäßigen Bestimmungen gewählt Sie Müssen volljährig und moralisch einwandfrei «ein. mehr ale die Hälfte der »alzu 11 gsmäßigen Zahl der Ausschußmitglieder muß in der Zone Francaise d'Occupation ihren Wohnsitz haben. Der Ausschuß wählt «einen Vorstand. ART. 9. Die die Gründung beechiießende Generalversammlung bestimmt die Befugnisse des Direktion*»usschussee. die Dauer der Vollmachten seiner Mitglieder und die Voraussetzungen der Gültigkeit ihrer Beschlüsse. ART. 19. Der Verein wird durch die von den Mitgliedern de* Au»chus«es ordnungsmäßig getroffenen Entscheidungen verpf.tchtei wenn die Mitglieder im Rahmen der ihnen von den 8a (Zungen übertragenen Befugnisse gehandelt haben unbeschadet der Fälle, in denen persönliche Haftbarkeit der Mitglieder gegeben ist Abschnitt III — Vermögen ART. 11. Die DölöguA« dn Gouvernement Militaire sind berechtigt, die Herkunft von Schenkungen und Vermächtnissen zu prüfen und ihrer Annahme zu widersprechen. Abschnitt IV — Satzungsänderungen — Auflösung ART. 12. Die Satzungen können nur von einer zu diesem Zweck besodners einberufenen Generalversammlung abgeändert werden Die netiangenommene Fassung muß zugleich mit der früheren Fassung in Ireifacher Ausfertigung dem Bürgermeister überreicht werden der sie nach Erteilung einer Eninfang«t>e*i-heiiiigiing binnen drei Tagen «eit der Einreichung dein D6- löguö du Gouvernement Militaire zu übermitteln bat. Die neuen Satzungen erlangen erst nach Genehmigung des Dölögu# Wirksamkeit. ART. 13 Jede Aenderung der Zusammensetzung de* Aiissehu«*es oder Vorstand'« muß nach Maßgabe de* Artikel* 5 di»»*er Verfügung lern Döiö- guö du Gouvernement Militaire zur Kenntnis ge» braeht werden. ART. 14. Die Arflösung des Vereins erfolgt entweder infolge Ablauf« seiner satzungsmäßigen Dauer oder durch Beschluß der zu diesem Zweck einberufenen General versa mhimr oder schließlich durch Entscheidung de* A Iminisl raten r Gönöral Adjoint pour le Gouvernement Militaire. Jede nicht von diesem verfilzte Auflösung muß ihm zur Kenntnis gebracht werden AUT. 15. Der Auflösungshesehluß muß die Art der Verwendung de* Vermögen* gemäß len satzungsmäßigen Bestimmungen genau »ngehen. Abachnltt V — Verschiedene Bestimmungen ART. 16. Die Bestimmungei dieser Verfilzung sin»! nicht auf bürgerlich-rechtliche Handels-, Industrie- oder Interessengemeinschaften oder Gesellschaften »nwen»II>»r für lie da* allgemein« deutsche Recht in Geltung bleibt ART 17 Somlerbesrimmtingen können im Wege besonderer Verfügungen namentlich für Sport- und Jugendverbindungen, erlassen werden ART 18 Die Vereine sind jeder Kontrolle de» Dölöiruö du Gouvernement Militaire unterworfen. ART. 19. Jede Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Verfügung kann die Zurückziehung der vom Gouvernement Militaire bereits erteilten Genehmigung und demzufolge die Auf- lösnn" des Vereine zur Folgt- haben ART. 28. Der Directeur Gönöra des Affaire* Administratives wird mit der Durchführung dieser Verfügung beauftragt BADEN-BADEN den 12 Dezember 1945 L'Administrateui Gönörai E. LAFFON. Das Neueste vor den Weihnachtstagen Deutschland Die erste Phase des Nürnberger Prozesses wurde beendet. Drei Tatsachen geben dem bisherigen Verlauf des Prozesses seine Bedeutung: Zutage fördern von unwiderlegbaren Beweisen für die Kriegsvorbereitungen, Schaffung eines Präzedenzfalles durch objektive Abwicklung, Darlegung eines echt demokratischen Rechstverfahrens Die evangelischen Kirchengebäude in Berlin sollen wieder aufgebaut werden. Ein ansehnlicher Fonds wurde zur Verfügung gestellt. Die Einkommensteuer für politisch Verfolgte wurde in Berlin herabgesetzt. Als Nachfolger von Dr. Hermes und Dr. Schreiber wurden Jakob Kaiser und Ernst Lämmer in die Leitung der christlich-demokratischen Union gewählt Deutsche Künstler wurden aufgefordert. sich an einem Wettbewerb, der am 31. März 1946 abläuft, für den Entwurf einer neuen in allen Besatzungszonen gültigen Briefmarke zu beteiligen. Aus Flugasche wurde ein neuer Ersatz- brennsloff hergestellt, der einen llei/werl von 2000 bis 2500 Kalorien und eine längere Brenndauer als Holz besitzt. Der bekannte Romanschriftsteller Hans Dominik ist im Alter von 73 Jahren in Berlin gestorben. Drei neue Telegrafenlinien wurden von Frankfurt nach Aschaffenburg, Würzburg und Augsburg in Betrieb genommen Auf der 2. Sitzung des Kontrollrates in Berlin wurde vor allem die Frage der Anwesenheit deutscher Truppen in der englischen Besatzungs7one behandelt. Der englische Plan, der die Entlassung des gesamten Personals der ehemaligen Wehrmacht für den 30 Januar vorsieht, wurde zum Schluß angenommen. Gott ill Frankreich ? / Und wie es In Wirklichkeit anssieht Der „Neue Mainzer Anzeiger“ vom (4. Dezember veröffentlicht nachstehenden Bericht: Frankreich war in jedermanns Vorstellung das Leben in der Fülle, im Ueberfluß Es war auch kein Zufab, daß all die Jahrhunderte hindurch Frankreich sich und der ganzen Welt die besten Köche und die erlesensten Gerichte geschenkt hat. Das Sprichwort sagte, wenn es einem besonders gut ging, er lebe wie Gott in Frankreich. Hat das noch heute "einen Sinn? Nein Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Zwei Weltkriege sind über Frankreich hinweggebraust und haben noch immer blutende Spuren auf seinem Boden und auf seinen Menschen hinterlassep. Wie ist zum Beispiel die Gesundheitslage in Frankreich, das zuverlässigste Barometer der sozialen und wirtschaftlichen Lage in ihren Rückwirkungen auf den menschlichen Körper? Sie ist nicht viel anders als in Deutschland, das den Krieg verloren hat und darüber zusammengebroohen ist Das heißt- schlecht. Hohe Kindersterblichkeit.' rapides Ansteigen der Tuberkulose, ungenügendes Wachstum der Kinder — das sind die sanitären Folgen der allgemeinen Unterernährung der Bevölkerung. Wir in Deutschland waren in den Kriegsjahren immerhin noch wesentlich giin stiger gestellt, da Hitlers bewaffnete Scharen aus den besetzten Ländern, nicht zuletzt aus Frankreich, alles herausholten, was nur mög lieh war, um Armee und Volk einigermaßen ausreichend zu ernähren und dadurch ruhig zu halten Allein ans Frankreich wurden Nahrungsmittel im Werte von einer halben Milliarde Dollar an! diese Weise entnommen, um es höflich auszudrücken. Manche Deutsche werden dennoch ungläubig den Kopf schütteln. Ach. die Franzosen, werden sie sagen, haben’« immer noch besser gehabt als wir, erst recht heute. Fine Gegenüberstellung der Rationen, im Krieg und nach dem Kriege, wie sie in den beiden Ländern festgesetzt waren und gegenwärtig sind, wird diese Zweifler doch etwas nachdenklich stimmen. Nur wenn wir den Dingen unvoreingenommen ins Antlitz blicken und uns kein X für ein U vormaohen, können wir zu einer vernunftgemäßen Gegenwart und Zukunft kommen Hier die nackten Zahlen: Vert. werden wöchentl. Vert wurden wöchentl. in unserem Gebiet: in Frankreich: 1945: Brot Fleisch Oel Butter Nährmittel Kartoffeln 2642,30 g 101.53 g 57.60 g 28.85 g 115,38 g 286t g 1943: 1925 g 90g 27 g insgesamt 75 g (ntir theoret.) 900 g Kartoffeln Was beweist diese Gegenüberstellung? In der französisch besetzten Zone lebt man immer noch besser, als Frankreich mährend des Krieges. Die J'Jeuregelnng der Zuteilung für den laufenden Monat De/emfter zeigen, daß man ernstlich bemüht ist. die schwierige Ernährungslage der Bevölkerung stufenweise zu bessern, sowie es die wirtschaftlichen Umstände irgendwie ermöglichen lassen Die wesentliche Erhöhung der Biot/iiteilung. die weitere Verbesserung Her Fettration und die Zuteilung von Nährmitteln nnd Zucker, schließlich auch die Wieilerausgabe von Tabak, sind die einzelnen Stationen auf dem Wege nach oben. Ein Kommunique übet die Enteignung der Bergwerke des Ruhrgebietes gibt bekannt, daß vom 22 Dezember an die englischen Behörden die direkte Kontrolle aller Bergwerks- Unternehmen in der englischen Besatzungs- Zone durchführen. Alle Aktiven dieser Unter» nehmen werden auf den in Essen stationierte» Kontrolleur übergeben. Frankreich Auf einer Ministerratssitzung in Paris wnrde beschlossen, die Eisenbahntarife zu erhöhen. Wegen der katastrophalen Lage in der Elektrizität gab das Ministerium für industrielle Produktion bekannt, daß Gaststätten und Kaffees für drei Tage in der Woche schließen müssen. Auf der Sitzung der gesetzgebenden Nationalversammlung wurde vor allem der Finanzhaushall für 1946 diskutiert. T iirkei Die Türkei hofft immer noch auf eine Beilegung des Konflikts über die territorialen Forderungen Rußlands. Andernfalls würde, wie Kia/zin Karabekir erklärte, Blut fließen und die Zukunft für die Türkei wie für Rußland selbst dunkel sein Auch haben die Absichten der Armenier, in di* Türkei ntiszu. wandern, die rnssi-cb türkischen Beziehungen noch verschlechtert. Rußland Heber die Außenministerkonferenz werden noch keinerlei Einzelheiten bekannt Nach Londoner Urteil nimmt die Konferenz im Augenblick eine „positivere" Wendung. Spanien Nach den neuesten Meldungen zeigt Franco noch keinerlei »Neigung, von der Regierung abtreten zu wollen, obgleich verschiedene Parteien sieh energisch dafür aussi, rechen, wie auch die Note Frankreich- immer erneut zum Diskussionsthema erhoben wird. Oesterreich Bei der Vorstellung seines Kabinetts durch Bundeskanzler Figl betonte derselbe, die alten Grenzen und die Einheit des Landes wieder herzustellen. China Nach einer Meldung des englischen Rund flinks sollen die chinesischen Kommunisten der chinesischen Zentralregierung bedingungslosen Waffenstillstand vorgeschlagen haltert Amerika Der Tod Ceneral Patlnns hat in den Vereinigten Staaten lebhafte Bestürzung hervorgerufen.