Nr. »8. 1-1» Karlrrvke, 28. November KMekvt SamüLrg, MS V. 6KOL5N. l.^- VL5QLVVLKLLKN'? V.V. I^t-tvLLVLKs L^biv IX. S^VILcttLbi QLVWKLL- v. ft^btvWLKXLKVLNLldttOvbiQLNo ämnicMS okrcz-^v s/wiscnM tt^blvWLKKLX^A^LK^l 6LS06<5S VLKL^blvLOKE VL-WILLttL» tt^ivr EMLLQL^05LLk<5aErErrLKM)L3 MonMcks Verlags: kslnial unä kanäwerk. Beschwerden «ege» ««regelmäßiger Zustellung der Berbmrdszeituug «olle man zunächst bei seinem Briefträger oder Postamt mrd erst, wen» das ersvlglvs bleibt, beim Präsidium deS Landesverbandes in Rastatt anbriuge«. Die Schriftleitung deS vom Grofch. LandeSgewerbeamt herausgegebenen Teiles befindet sich in Karlsruhe Karl-Ariedrichftr. 17 . Das ^andesgewerbeaml steht Handwerkern «nd deren Angehörigen mit Rat und Auskunft zur Verfügung. Sprechstunde« im LandeSgewerbeamt Karl-Friedrichstraße Ur. 17 II. Stock an Wochentage« von 10—12 Uhr. Auf dem Felde der Ehre ist gefallen: am 26. Oktober 1914: Karl Fehrle, Gewerbelehrer in Freiburg, Leutnant der Reserve. Bekanntmachung. Meisterkurse betr. Das Großh. Landesgewerbeamt ist bereit, sofern sich hierfür ein Bedürfnis ergibt, auch im Laufe dieses Winters praktische Meisterkurse für Handwerker und Handwerkerinnen abzuhalten. Zur Veranstaltung können vorerst folgende Kurse in Aussicht genommen werden: Kursdauer 1. Linoleumlege« 2. Maler: Übungen in den neuen Mal3 Tage. techniken 3. Maler: Übungen im Glasvergolden 12 - und Glasätzen 4. Schneider: Übungen im Maßnehmen 6 » und Zuschneiden 5. Schuhmacher: Übungen im Maßneh18 " men, Zuschneiden u. Schästemachen 12 „ 6. Schreiner: Übungen im Beizen 7. Polsterer: Übungen im Herstellen neu3 " zeitlicher Ledermöbel 6 8. Metalltreiben und -Färben 8 9. Sattler: Übungen im Kummetmachen 10. Elektroinstallateure: Vorträge über Wesen, Entwerfen und Berechnen von Stankstromanlagen, Übungen im Verlegen von Beleuchtungs12 anlagen 12 „ 11. Klcidermacherinnen: Übungen im Matznehmen und Zuschneiden 12—18 Tage. Um feststellen zu können, ob ein Bedürfnis für die Veranstaltung vorstehender Kurse vorliegt, sind die Anmeldungen zu den Kursen unter Benutzung deS vorgeschriebenen Formulars spätestens bis 20. Dezember 1914 an das Großh. Landesgewerbeamt in Karlsruhe einzureichen. Die Anmeldeformulare können vom Landesgewerbeamt und den Handwerkskammern bezogen werden. Der Unterricht ist in alle« Kursen unentgeltlich. Bedürftige Teilnehmer können außer dem Ersatz für eine einmalige Hin- und Rückfahrt 3. Klasse auch zur Bestreitung der Aufenthaltskosten eine Beihilfe aus der Staatskasse erhalten. Karlsruhe, 12. November 1914. Großh. LandeSgewerbeamt. Die Veranstaltung von Vorträge« in gewerblichen Vereinigungen. Durch den Krieg sind die gewerblichen Vereinigungen vor neue Aufgaben gestellt worden, in anerkennenswerter Weise haben viele Vereinigungen des Landes dem Rech- nung getragen und eine nutzbringende Tätigkeit für ihre Mitglieder und deren Angehörigen entfaltet. Im kommenden Winter bietet sich Gelegenheit, durch Veranstaltung von Versammlungen zur Besprechung der verschiedenartigen Fragen, die heute an den Handwerker in seinem Geschäftsleben herantreten, weiter im Interesse des Handwerks zu wirken. Es empfiehlt sich beson- ders, die Aufgaben der gewerblichen Vereinigungen wäh- rend des Krieges, die Einwirkungen des Krieges auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zur Linderung von Schäden in Betracht kommenden Maßnahmen, ferner die Rechtsverhältnisse, auch die Ausnützung der geschäftsstil- — 104 » len Zeit durch bessere Einrichtung der Geschäftsführung und durch Fortbildung zum Gegenstand der Besprechung zu wählen. Bei diesen Borträgen wird sich dann auch günstige Gelegenheit bieten, Anfragen aus beruflichen oder wirtschaftlichen Gebieten zu richten. Das Landesgewerbeamt ist bereit, wenn auch in dem durch die Verhältnisse gebotenen beschränktem Maße und soweit ihm geeignete Redner zur Verfügung stehen, den gewerblichen Bereinigungen die Behandlung derartiger Fragen durch Vermittlung geeigneter Redner zu ermöglichen. Bedingung für die Gewährung eines Redners ist, daß ein guter Besuch der Versammlung erwartet wetden kann, es ist deshalb, abgesehen von Bereinigungen an größeren Orten, die Veranstaltung von Bezirksversammlungen oder der Zusammenschluß mehrerer Vereine zu einer gemeinsamen Versammlung seitens der Vereinigungen anzustreben. Anträge sind durch Vermittlung des Landesverbandes der badischen Gewerbe- und Hanbwerkerveteittigungen in Rastatt unter Benützung der dafür bestimmten Fvr- mulare dem Landesgewerbeamt möglichst frühzeitig vor- zulegen. Formulare können vom Landesgewerbeamt, dem Landesverband und den Gauleitungen bezogen werden. Großh. Landrsgrwerbeamt. De« Geschäftsbericht Grotzh. Ministeriums des Inner« 1SW—ISIS betr. O Seitens Großh. Ministeriums des Innern ist uns eine Anzahl Sonderabdrücke des Abschnittes „Handel und Gewerbe" aus dem Geschäftsbericht für die Jahre 1906 bis 1912 zur Verteilung an die Gewerbevereine, Handwerkervereine, Fachvereine und Innungen zur Verfügung gestellt worden. Wir werden den gewerblichen Vereinigungen auf Wunsch je ein Exemplar deS Abdruckes, soweit der Vorrat reicht, gratis übersenden. Anträge auf Zusendung sind baldigst an das LondeSgewerdeamt zu richten. Da der Geschäftsbericht insbesondere über die Tätigkeit der Regierung auf dem Gebiete der Gewerbeförde- rung und des gewerblichen und kaufmännischen Unterrichtswesens reiches Material enthält, bietet sein Inhalt für die gewerblichen Vereinigungen ganz besonderes Interesse und eignet sich als Grundlage für Vorträge und Besprechungen. Großh. Laudesgewerbeamt. H andwerkskammrrn. Karlsruhe. Für die durch den Krieg geschädigten Handwerker in Elsaß-Lothringen sind bisher folgende Beiträge einge- gangen: von Herrn Wallmann, Direktor der Gewerbe- und Dvrschußbank hier 5 von der Bäckerinnung Ettlingen 18 von der freien Konditorenvereinigung hier 10 von der Korbmachervereinigung Au a. Rh. 8 von der Bäckerinnung Breiten 18 von der Bäckerinnung Bühl 20 von der Frifeurinnung Baden-Baden 10 von der Buchbinderinnung hier 20 vom Handwerkerverein Grünwettersbach 8 von der Metzgerinnung Bruchsal 30 von der Wognerinnung Rastatt 15 von der SchuhmochsriNmrng Baden-Baden 10 vov der Bäckerinnung Karlsruhe-Land 38 von der Metzgerinnung Karlsruhe 100 von Herrn I. Gering, Ittersbach, Handwerks- kammermitglied 4 Den freundlichen Spendern danken wir bestens und bitten die übrigen Innungen und Handwerkerver- eiüigungen, dem schönen Beispiel recht bald zu folgen. Karlsruhe, den 17. November 1914. Die Handwerkskammer: Der Vorsitzende: Der Seftetär: Isen mattn. vr. Loth. Bekanntmachung betreffend Regelung des Absatzes von Erzeugnisse» der Kartoffeltrockuerri. Vom 5. November 1914. Der Bundesvat hat auf Grund -es Z 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1. Wer Erzeugnisse der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Kartoffeltrocknerei herstellt oder durch andere Herstellen läßt (Trockner), darf die Erzeugnisse bis zum 30. September 1915 nur durch die Trockenkar- toffel-Derwertungs-Gesell schüft mit beschrankter Haftung zu Berlin abfetzen. Jeder Trockner ist berechtigt, -er Trsckenkartoffel-Vrr- Mrtungs-Gesellschaft m. b. H. unter den Bedingungen des GesellschastSvertrags beizutreten. ß 2. Hinsichtlich der Verwertung der zur Verfügung gestellten Erzeugnisse durch die Gesellschaft unterliegt der Trockner, der von dem Rechte, Gesellschafter zu werden, keinen Gebrauch gemacht hat, denselben Bedingungen wie die Gesellschafter, mit der Maßgabe, daß über Rechtsstreitigkeiten zwischen ihm und der Gesellschaft die ordentlichen Gerichte entscheiden. 8 3. Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei im Sinne Liefet: OervrdnMg find: a) Kartoffel-Trockenschnitzel und -Krümel, b) Kartoffelstöcken, c) Kartoffelwalzmehl. Streitigkeiten darüber, ob ein Erzeugnis der Kartoffeltrocknerei zu den unter a bis c aufgeführten Gegenständen gehört, entscheidet der Reichskanzler. Z 4. Die Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesellschaft untersteht der Aufsicht des Reichskanzlers. Sie darf den Betrieb nur mit Erlaubnis des Reichskanzlers beginnen: der Reichskanzler kann die Erlaubnis von der Erfüllung bestimmter im Gesellschaftsvertrage festzulegender Voraussetzungen abhängig machen. § 5. Wer der Vorschrift des ß 1 zuwider Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei in anderer Weise als durch d«c Trockenkartoffel-Vevwertungs-Gesellschaft m. b. H. ckb- setzt, wird mit Geldstrafe bis dreitausend Mark bestraft). § 6. Fabrikanten von Kartoffelstärke sind auf Vergangen des Reichskanzlers verpflichtet, einen von ihm zst! be- stimmenden Anteil ihrer Erzeugnisse zum Zwecke, der Brotbereitung durch die Trockenkartoffel-Verwerttmgs- Gesellschast abzusetzen; die Bedingungen werden vom Reichskanzler festgesetzt. Z 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. November 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers) Delbrück. -Nichtamtlicher Veit. Der Bezug don Kartoffelmehl. Nach § 2 der in Nr. 48 dieser Zeitung veröffentlichten Verordnung deS Bundesrats „Über den Verkehr mit Brot" darf Roggenbrot nur in Verkehr gebracht werden, wenn zur Bereitung auch Kartoffel verwendet wird. Der Kartoffelgehalt muß bei Verwendung von Kartoffelflocken, Kartoffetwalzmehl oder Kartoffelftärke- mshl mindestens 6 Gewichtsteile auf 95 Gewichtsteile Roggenmehl betragen. Zum Absatz der Erzeugnisse der Kartoffeltrvcknerei ist eine Trockenkartoffel-Verwertungsgesellschaft, G. m. b. H. in Berlin gebildet. Die Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei dürfen nur. durch die Gesellschaft abgesetzt werden. Gewrrbliches Unterrichtsweserr. Versetzt wurde: Unterlehrer Friedrich Klingel an der Gewerbeschule in Heidelberg als Aushilfslehrer an jene in Ladenburg. Versetzt wurde in gleicher Eigenschaft: Aushilfs- lshrer Michael Schott an der Gewerbeschule in Konstanz an die gewerbliche Fortbildungsschule in Lenzkirch. Enthoben auf Ansuchen: Unterlehrer Ludwig Gregori an der Gewerbeschule in Mannheim. Genossenschaftliches. Zum Berdingungswesev. ODieHauptstellefürBerdingungSwesen beim deutschen Handels- und Gewerbekammertag (Hannover) fordert in einem Rundschreiben die Handwerks- und Gewerbekammern auf, für die Gründung leistungsfähiger Lieserungsvereinigungen und-genossenschaften-er Handwerker einzutreten, um den Gewerbetreibenden in größerem Maße als bisher die Möglichkeit zur Beteiligung an Submissionen vor allem bei der Heeresver- waltung und sonstigen Behörden zu sichern. Sehr richtig ist in dem Rundschreiben bemerkt: „Kann mit einer solchen Tätigkeit für die jetzige Zeit, also noch für die Unterbringung weiterer Heereslieferungen für das Handwerk Vorteil erwartet werden, so ist sie doch ganz besonders wichtig für die Zukunft, wo es gelten wird, unter Ausnutzung der Erfahrungen der jetzigen Zeit der Heeresverwaltung und der Öffentlichkeit klarzumachen, daß die anteilige Beschäftigung des Handwerks an Heereslieferungen nicht nur nicht ein Hemmnis für die Schlagfer- tigkeit des Heeres, sondern vielmehr die unbedingte Voraussetzung für die ordnungsmäßige Ausbildung eines außerordentlichen Heeresbedarfs in Kriegszeiten ist." Die BlfGenW. Nr. 46 äußern sich hierzu wie folgt: „Der von der Hauptstelle für Verdingungswesen beim deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag auf Grund der gemachten Erfahrungen eingenommene Standpunkt entspricht genau dem Beschluß des Allgemeinen Genossen- schaststages zu Bad Nauheim (1909), der die Gründung von Submissionsgenossenschaften empfohlen hat. Vielleicht entnehmen die Vertretungen von Handwerk und Gewerbe hieraus die Lehre, daß die Beschlüsse der Allgemeinen Genossenschaststage für Handel und Handwerk, insoweit es sich um genossenschaftliche Dinge handelt, von ganz besonderer Bedeutung sind. Der Bad Nauheimer Beschluß begegnete damals in Zeitschriften des Handwerks lebhaftem Widerspruch. Wie viel günstiger wäre heute die ganze Lage des Handwerks, wenn es über genossenschaftliche Organisationen verfügte, um entsprechenden Nutzen auS der KriegStnbustri« ztth« ffo können." Musterstatuten und GeschöftSanweisungen für SuA- misstonsgenossenschasten stehen durch das Bureau deS Allgemeinen Deutschen GenossenschaftSvevbandeS, Charlottenburg, Berliner Straß« 102, unentgeltlich zur Der« fügung. Bestehende oder neu sich bildende Genossenschaften im Grotzherzogtum Baden wollen sich wegen Rat und Auskunft an den Verband Bad. Handwerkergenossenschaften e. D., IdarlSruh«, wenden. Dolksrvirtschaftttches. Zoll- und Steuerverhältnisse in den besetzten feindlichen Gebiete». O Über die Zoll- und Steuerverhällnrsse in den von unseren Truppen besetzten feindlichen Gebieten herrscht vielfach Unklarheit. Die Besetzung feindlichen Gebiets hat auch dann noch keine Angliederung an das Zollgebiet zur Folge, wenn in dem besetzten Gebiete eine deutsche Verwaltung eingerichtet worden ist; dis von uns verwalteten Gebiete bleiben vielmehr im Verhältnis zum Zollgebiet Ausland. Waren, die von dort in das Zollgebiet eingeführt werden, unterliegen daher den deutschen Zöllen; Waren, die aus dem deutschen Zollgebiet dorthin ausgeführt werden, z. B. Salz, Zigarren, Zigaretten, haben Anspruch auf die in den Gesetzen vorgesehene Abgabenbefreiung und Abgabenvergütung. Ebenso gelten die Ausfuhrverbote auch für die Ausfuhr nach den besetzten Gebieten. Anderseits gelten dort die russischen, belgischen und französischen Gesetze weiter, solange sie nicht von Len mit gesetzgeberischer Gewalt ausgestatteten deutschen Militär- oder Zivilbehörden außer Kraft gesetzt sind. Solange also die Zölle von den deutschen Behörden nicht geändert und durch neue Zölle ersetzt werden, unter- liegt die Einfuhr nach Belgien -en bisherigen belgischen Zöllen, die Einfuhr nach Russisch-Polen den bisherigen russischen Zöllen, die Einfuhr nach Frankreich den bisherigen französischen Zöllen. Der Umstand, daß infolge der Flucht der einheimischen Zollbeamten die Zollämter in Polen, Belgien und Frankreich vorübergehend unbesetzt gewesen sind und teilweis noch unbesetzt sind, hebt die Zollpflicht für die eingeführten Waren nicht aus. Derjenige, der während dieses Zustandes Wa- ren nach den besetzten Gebieten einführt, ohne daß ihm beim Überschreiten der Grenze Zoll ab gefordert wird, muß gewärtigen, daß der Zoll nacherhoben wird, sobald eS gelungen ist, die Zollverwaltung in den besetzten Gebieten wieder in Gang zu bringen. Der Handel wird daher gut tun, bei Geschäften, die er nach den besetzten Gebieten macht, sich die Möglichkeit der nachträglichen Zollerhebung vor Augen zu halten. (Reichsanzeiger.) Literarische Besprechungen. Der Maler. Von Joseph Niesen, Seminaroberlehrer. Mit 50 Jllustrat. 8». (VIII, 192 S.) (Bibliothek des Hand- Werks III.) Regensburg 1914. Verlagsanstalt vorm G. I. Manz. Preis broschiert M. 2.40, in elegantem Original-Ganz- leinenband M. 8. Die Herausgabe dieser illustrierten Bibliothek deS Hand- Werks wird Beifall finden. Besonders reich an Bildern ist dieser Band über den Malerberuf. Die Anfänger der Malerei — Die Malerei im Altertum — Die altchristliche Malerei — Die Malerei bei den heidnischen Germanen — Die Anfänge der christlichen Malerei bei den Germanen — Di« Maleret der romanischen Zeit — Die Malerei in der Zeit der Gotik — Di« Malerei im IS. und 16. Jahrhundert — DaS Malerhandwerk im 17., 18. und 19. Jahrundert — Di« neuesten Strömungen im Malergewerbe — Vorbildliche Meister — Die AuSbiünma und Weiterbildung de» Malers — Allerlei Praktisches u nd viele» andere wird behandelt, ' Wtz! 8 «be-ll. 8 MVM-?MMWW Schriftleitung der vom Landesverband herausgegebenen Teiles in Rastatt. > m , . « ... >. > > > . . Da L«UldeS»rrb»«d da b«dische« Gkwrrbr- ««d Handwert-r-BereiaigNngen besitzt eine ei-e« Kranke«- «nd Sterdckafle und zwei eigene Erholungsheime. Auskünfte bereitwilligst durch das Präsidium des Landesverbandes in Rastatt. __ Jedes Mitglied ist für 15V Mark für Unfall mit X»d verfichert. ^ .- Xl, Xl/ X,/ X,/ X,/ Xl/ Xl/ Xl/ Xi/ X,/ X,/ Xl/ X,/ Xj/ Xl/ Xj/ Xj/ Xl/ X,/ Xl/ Xl/ Xl/ Xl/ X,/ X^ *1/ Xj/ X,/ Xl/ Xj/ Xj/ Xj/ X,/ X,/ Xi/ X,/ Xj/ X,/ üukruk kür unsere Mitglieüer, 6ie im Kriege sinü. Meilterllck gskükrt und von einem wunderbaren Seilte getragen, bringen unlere dsutlcken V?akken mit unwlderlksklicker V?uckt vorwärts. Mag aber 6er keldrug, an 6em sin großer prorentlatz unlerer Verbands- Mitglieder aktiv beteiligt ilt, gegen 6le Malle unkerer keinde nock lo glücklick verlauten, lo wsr6en 6ock viele Mitglieder 6es ftandesverbandes, lokern lie nickt lckon als gekallen an! unlerer Ekrentakel gelckrieden ltanäen, inkolge 6er unsagbaren Strapazen lm Kriegs in kränklickem un6 erlcköpktem 2ultan6e rurückkekren. Sk leicken 6er Dankbarkeit wollen wir 6en kedürftigen von 6ielen Kämpfern, welcks uns vor 6en teindlicken Korden un6 ikren Verheerungen lckützen, lu ikrsr Erholung einen vnentgeltlicken klukentkalt in einem unlerer Erholungsheime nock ikrer lkückkekr gewäbren. beider verkügt 6er llan6esverdan6 über 6is kierru nötigen Mittel nickt. V)ir rickten 6aker an 6ie in 6er keimat verbleibsn6en Verbandsmitglieder, welcke unter 6sn kriegswttren nickt ru leiden Kaden, !nsbelon6ere an die begüterten unter ihnen, lowls an olle vermögenden Vereins und Vereinigungen und nickt ruletzt an dis Ereunds und Sönner des kandwerksr- und Sewerbeltandes die dringende Kitts, nock Kräften rur Sckokkung eines konds beirulteuern, der kür dis aus dem kampk kelmkekrendsn, der Erholung dedürktlgen minderbemittelten kandesverbandsinitglisder Verwendung lindst. Man bittet dle kelttäge direkt oder durck Vermittlung der Herren Vor- ltände an das Präsidium des Landesverbandes in kaltatt einlenden ru wollen. Die Samen der Spender werden im Vsrbandsorgan bekanntgegeben. Der PMäent: Msüerbülil. X > .VX.> X.> X X X.> .X X X X W x,/ X!/ X,/ X,/ XI/ X,/ X,/ X,/ XI/ X,/ XI/ X,/ X,/ XI/ XI/ XI/ XI/ Xl/ XI/ Xl/ Xl/ X,/ X!/ X,/ X,/ Xl/ X,/ Xl/ Xl/ Xl/ XI/ XI/ Xl/ XI/ X,/ XI/ X,/ Xl/ X!/ X,/ X,/ X,/ W 1SS1 Spende« s«m ««entgeltlichen Aufenthalt unbemittelter Kriegsteilnehmer in de« Erholungsheime« des Landesverbandes. Für diesen Zweck gingen weiter ein von: Handwerkskammersekretär Eckert, Freiburg.. 2S M. Frau Gewerbeschulvorstand B. Müller Wwe., Donaueschingen .. 5 » L. Werner, Gewerbeschulvorstand a. D., Donaueschingen . 20 » laut Aufstellung vom IS. November . 300 „ zusammen . . 345 M. Weitere Spenden werden dankbar entgegengenommen. Rastatt, den 25. November 1914. Der Präsident: Mederbühl. —. Ehrentafel i für die im Kriege 1914 gefallenen, verwundeten und vermißten Mitglieder des Landesverbandes der badische« Gewerbe- und Handwerker-Bereinigungen. Tat» Gewerbeverein Freiburg: Karl Fehrl«, Gewerbelehrer, „ Neckargemünd: Philipp Ebert, Bäckermeister, Handwerker-Verein Rußheim: Emil Haas, Küfermeister, Gewerbeverein Schluchsee: August Kaiser, Wegbauunternehmer, Gewerbe- und Handwerkerverein LauberbischofShetm: Hermann Pahl, Sattlermeister. Uernntnbrtr Gewer be verei n Freiburg: W. Brombacher, Schreiner, » Ernst Günzel, Sattler (krank), Handwerkerverrin Rußheim: Emil Heger, Schreinermekster. Erholungsheim Frirdrichshort Sad Sulzbnrg. Don Herm Schreinermeister Jakob Haas, Lautenbach im Renchtal einen Anteilschein als Geschenk erhalten, wofür allerbestem» dankt Rastatt, de» LS. November 1014. Die Verwaltung: A. Niederbühl, DorsHenber. Anfrrrn Kämpfer« im Felde. I« diese« Tag« sammelt das Christkind Geschenke für unsere Feldgraue«. Wer denen in den Schützengräben Freude bereite» will, muß sich beeile». DaS Präsidium deS Landesverbandes hat daher beschlossen, all de« kämpfenden nud im Dienste des Vaterlandes steheude« BerbaudSmitgliederu zu Weihnachten, dem echte» deutschen Fest der Liebe, den Handwerker-Kalender 1915 mit Nachtrag: Deutschland im Bölkerkrieg gratis z« sende«. Wir bitten daher «m recht genaue Angabe der Adressen bis längstens de« 10. Dezember. (Bor- und Zunamen, Raugbezeichmmg, Kompagnie, Division, Armeekorps und sonstige genaue Zusätze.) Wenn auch mancher lehrreiche Artikel das Interesse deS KriegrrS wie in FriedenSzeiten nicht finde« wird, so ist daS Mitglied sicherlich für dm Nachttag und die Erzählungen, vor allem aber für das eigentliche Kalendarium recht dankbar. Unsere Angehörigen wisse« wenigstens, in welcher Zeit sie lebe», sie wissen auch, daß wir zu Hause im Geiste stets bei ihnen weilen und ihrer gedenke». Tätigkeit in den Vereine» während des Winters 1914/15. In allen gewerblichen Vereinen, welche bestrebt sind, ihre Ausgaben pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen, wurde stets die Winterzeit dazu benützt, das innere Vereinsleben emsig zu pflegen durch Vereinsversammlungen, Vorträge, Übungskurse und dergl. mehr. Unter normalen Verhältnissen wäre auch in diesem Winter die vermehrte und insbesondere auf die Mitglieder anregende Tätigkeit in den meisten Vereinen schon ausgenommen. Der Kriegszustand hat dieses leider bis jetzt größtenteils verhindert. 1682 ES find mancherlei Ursachen, Kelche die Schuld daran tragen, daß in so vielen Vereinen die Vereinstätigkeit noch ruht. Bei vielen fehlt die leitende Hand, weil den Vorstand die Pflicht HU den Fahnen rief, viele Mitglieder folgten dem gleichen Rufe, manche Betriebe sind lahm gelegt, weil besonders auf dem Lande und vielfach auch in Städten die Aufträge ganz oder teilweise fehlen. Fast alle haben Angehörige im Feld, haben vielfach schon den Verlust teurer Angehöriger zu beklagen und sind deshalb mehr in sich gekehrt und weniger für die Vereinsangelegenheiten empfänglich. Wir müssen die Frage prüfen, ob diese Gründe genügen, die Vereinstätigkeit in den gewerblichen Vereinen und Vereinigungen unterlassen zu dürfen, ob die jetzigen Verhältnisse eine solche Vernachlässigung rechtfertigen können. Davon ist weitaus die große Mehrheit, ja man darf Kohl sagen alle sind davon überzeugt, daß wir in dem schweren uns aufgedrungenen Kampfe siegen müssen und siegen werden. Diese Siegeszuversicht gründet sich auf unsere gerechte Sache und den festen Zusammenschluß aller, ohne Unterschied der Parteien, Berufe und Anschauungen. Es wird leider aber in weiten Kreisen über» sehen, daß der Kampf nicht allein auf dem Schlachtfeld tobt, sondern ebensosehr auch auf wirtschaftlichem Gebiete. Waren doch gerade unsere Erfolge auf wirtschaftlichem Gebiete in der Hauptsache die Ursache, weshalb unsere neidischen Nachbarn den Krieg uns aufgedrungen haben. Was nützt uns ein Sieg auf den Schlachtfeldern, wenn wir auf wirtschaftlichem Gebiete unterliegen? Wer die Vorgänge in unserem Daterlmck verfolgt, der barm mit Freude beobachten, wie weite Kreise unsere» Volkes unter Führung hervorragender DolkSwirtschaftler und führender Männer aus allen Berufskreisen im Wirt- schaftsloben auch mobil gemacht und fokhe Maßnahmen herbeigeführt Hecken, -atz wir den Kampf auf wirtschaftlichem Gebiet ebenso siegreich durchführen können, wie Len mit den Kriegswaffen. Es gilt hier nicht allein auszuharren, bis der -Sieg unser ist, hier gibt es noch eine sehr wichtige Aufgabe, nämlich die: gerüstet zu sein, umalsbaldnachBeendigung des Krieges auf geschäftlichem Gebiete die Siege ausnützen zu können. Jede schwere Zeit ist eine Prüfungszeit, ist auch eine Lehrzeit und mahnt zu innerer Einkehr. Auch Handwerk und Gewerbe hat eine harte Probe bestehen müssen, ja dieselbe ist noch nicht vorüber. Es haben sich dabei manche Unzulänglichkeiten gezeigt, an deren Beseitigung unbedingt gearbeitet werden muß. Wir haben eS alle erfahren, wie ein unerschütterliches festes Zusammenhalten eS möglich macht, auch den erfolgreichen Kampf gegen eine große Zahl von Feinden siegreich durchführen zu können. Ja, in unserer Organisation muß diesem Beispiel nachgeahmt werden, gerade in der jetzigen Zeit müssen die Angehörigen von Handwerk und Gewerbe umso fester sich zusammenschließen, sich gegenseitig aufrichten, ermuntern. Jeder Verein sollte mindestens einmal im Monat eine Versammlung abhalten, in der kein Mitglied fehlen sollte; auch die dem Verein Fernestehenden sollten zu diesen Versammlungen eingeladen werden. Hierbei sollte nicht allein die Kriegslage besprochen werden, sondern insbesondere die wirtschaftliche Lage. Es sollten vor allem auch die gewerblichen Verhältnisse am Ort selber beraten und nach Mitteln und Wegen gesucht werden, denen durchzuhelfen, welche infolge des Krieges in schwere LedrKngnis gekommen sind. Insbesondere ist auch dem LehrlingSKesen große AufmerHamkeit zuzuSen- den; denn nach dem Krieg werden viele gelernte und geschulte Kräfte fehlen, die als Opfer für das Vaterland gefallen oder durch Verwundungen arbeitsunfähig geworden sind. Manche unserer Mitglieder werden sich fragen, wer soll dieses alles tun, es fehlt uns an den leitenden Kräften, die Männer, welche bisher diese Arbeit besorgt haben, sind unter den Fahnen oder sonst durch die außerordentlichen Verhältnisse so in Anspruch genommen, daß sie diese Arbeit nicht iibernehmen können. Das schöne in unserer jetzigen Zeit ist: das Zusammenhalten Aller und das muß sich auch bei unseren gewerblichen Vereinigungen betätigen. In jedem Dorfe finden sich Männer, welche die Ereignisse der jetzigen Zeit mit Interesse und Verständnis verfolgen. Diese Männer werden sich auch gerne dem Verein für die Vereinsabende zur Verfügung stellen. Und noch eines. Jeder Verein besitzt ein Protoko11- buch. Dieses darf in unserer so hoch Wichtigen Zeit kein Stiefkind sein, denn es soll die Geschichte des Vereins und seine Tätigkeit enthalten. Könnt ihr es vor euren Nachkommen, welche diese schwere, aber auch gewiß erhebende und gewaltige Zeit nicht miterleben konnten, verantworten, daß Las Protokoll des Vereins darüber gar nichts zu berichten weih? Darum alsbald und frisch ans Werk, mit einer eifrigen und zielbswußten Tätigkeit muß begonnen werden! Das Präsidium des Landesverbandes ist gerne bereit, diese Tätigkeit zu fördern und den Vereinen mit Rat und Lat an die Hand zu gehen. Der Jahresabschluß unserer LandeSkraukenkafse. Immer näher rückt der Zeitpunkt heran, an dem die Handwerkerkrankenkasse ihren Jahresabschluß macht. Dieser wirb insofern von den normalen Abschlüßen abweichen, als die Kriegszeit sich in ihm widerspiegelt. Seit nunmehr 4 Monaten hat sie die durch den Krieg hervorgerufene unerwartete Belastungsprobe zu ertragen, die sich hauptsächlich in einem größeren Bedürfnis nach Inanspruchnahme der Kassenleistungen zeigt. Im Monat November ist die Zahl der Erkrankungen nicht unbedenklich gestiegen. Der Abschluß wird Wesentlich dadurch erschwert, daß immer noch Kassenmttglieder zur Fahne gerufen werden, wodurch verschiedene Buchungen erforderlich sind. Um rechtzeitig die Bi- lanz ziehen und den Mitgliedern zeigen zu können, wie segensreich die Kasse während -er Kriegszeit schon ge» wirkt hat, ist kräftige Mitarbeit sämtlicher Ortskassterr wie überhaupt aller Mitglieder nötig. Bei einigem guten Willen kann die Abrechnung schon bis 20. Dezember in Händen der Verwaltung sein. Haben doch jetzt schon größere Zahlstellen wie Aach, Gengenbach, Gutach, Murg, Kirchardt, Villingen und andere ganz abgerechiiet. Warum soll es den anderen Zahlstellen nicht gelingen, bis längstens 20. Dezember die Beiträge einzuziehen? Allerdings gehört dazu neben dem Interesse zur Kasse des Landesverbandes auch ein Wille zur Mitarbeit; denn durch die rechtzeitige Abrechnung wird der Verwaltung viel Mühe und Arbeit erspart und der Iah- resabschluß ungemein erleichtert. Die Verwaltung wird jedem Kassier Dank wissen, wenn er ihr gerade in diesem außergewöhnlichen Jahre behilflich ist. Einen weiteren guten Zweck hat die rechtzeitige Sin. sendung der Beiträge für das prüfende letzte Vierteljahr. 1«3 Die kranken Kaffenmitglieder kös-ren nämlich ihre Unterstützungen alle rechtzeitig erhalten, womöglich bis Jahresschluß, was -gewiß nur begrüßt werben wird, zumal aus Weihnacht« m hin sich ohnedies die Ausgaben mehren. Freilich ist der Ortskassier nacht in der Lage, pflichtgemäß abzurechnen, WÄin die 2 Mitglieder sich an pünktliche Beitragszahlung nicht gewöhnen wollen. Wie schwierig jeweils die Auszahlun g der Unterstützungen an kranke Mitglieder für die Verw« tltung ist, davon wünschen die schlechten Zahler nichts zu hören. Und doch steht die Art der Auszahlungen in en gem Zusammenhang mit dem rechtzeitigen oder verspäte ten Eingang der Beiträge. Werden aber solche säumige Zahler krank, so sind auch gerade sie es, die am ungedull -igsten aus rasche Zahlung der Unterstützung drä rügen. Leider beweist das die Praxis der Kassengeschäfte s Und diese schlechten Zahler erschweren auch dem Ort? -kassier seine Arbeit. Damit alle Beteiligten, die Ver-wab jung der Kasse sowohl wie Ortskassier und Mitglieder, auf ihre Rechnung kommen und Freude an der Arbeit haben, ist ein Hand in Hand gehen unbedingte s Erfordernis. Die Hauptverwaltung wird einerseits den erkrankten Mitgliedern die Unterstützung prompt be zahlen und andererseits wird sie den Jahresabschluß leich ter machen können. Steine statt Brot! Durch die Presse machte, dieser Tage eine Notiz die Runde, nach welcher der !,stat einer deutschen Stadt den Beschluß gefaßt hat, den c aif dem Felde der Ehre gefalle- nsn Mitbürgern ein D e ma l zu setzen. Im Anschluß au diese Mitteilung tritst sodann ein Angehöriger des Ofsizierstandcs unter der Überschrift „Steine statt Brot" mit Nachdruck d^tfnr ein, daß derartige Beschlüsse unter allen Umständen unterbleiben und die Stadtverwaltungen statt dessen fi jr ausreichende Unterstützung der Witwen und Waisen il -rer gefallenen Mitbürger Sorge tragen sollen. Obwohl es nicht Ausl gäbe unseres Verbandsorgans sein kann, sich in den Strei t der Meinungen in dieser Angelegenheit zu mischen, m uß dennoch im Interesse des Handwerks und ganz beso nders des Kunsth and Werks, welches von allen Ben »fen wohl am schwersten unter dem jetzigen Völkerkrieg zi - leiden hat, Stellung zu dieser für viele Gewerbetreiben! >e überaus wichtigen Frage genommen werden. Unter der Überschi -ist „Wahre Wohltätigkeit" weisen wir an ander« K- Stelle darauf hin, welchen Ausfall Handwerk und Gew erbe dadurch erleiden, daß anstatt an Kranzspenden usw. > Stiftungen für wohltätige Zwecke erbeten werden. Wa-; in diesem Artikel von der Schädigung der Gärtner »md vieler anderer Berufszweige gesagt wird, trifft bei der Unterlassung der Errichtung von Denkmälern auch f str das Kunsthandwerk und viele damit in Verbindung stehende sonstige Gewerbe zu. Selbstverständlich will de ist Handwerk nicht, daß den Hinterbliebenen unserer tap ^eren Kriegsteilnehmer durch Errichtung solcher öffentlicher Zeugnisse der Dankbarkeit tr, gendwie Abbruch -getan wird. Das Einhalten des goldenen Mittelwege l, wird vielmehr auch in diesem Falle zu empfehlen sein». Auch das Kunsthandwerk hat seinen Anteil an Gut m id Blut zur Erhaltung und Kräftigung unseres Vatsrlan-des beigetragen und gerne und freudig die durch einen Z Krieg in erster Reihe dem Kunstgewerbe entstehenden Ncu titeile auf sich genommen. Es möge -ihm doher vergönnt sein, nach Friedensschluß an dem allgemeinen geschäftlichen Aufichwung teilzunehmen und mit seinen Erzeugnissen an die Öffentlichkeit zu treten. Wenn irgendwo, so wird gerade jetzt beim Kunsthandwerk das Sprichwort: „Die Kunst geht nach Brot" zutreffen und ihm daher gewiß eine Unterstützung in gedachter Form zu gönnen sein. Ein Volk wie das Deutsche, vergißt seiner Toten ebenso wenig wie der Hinterbliebenen seiner vor denr Feinde Gefallenen und wird gewiß in der Lage und auch gewillt sein, beiden erwähnten Anforderungen gerecht zu werden, ohne daß der eine oder andere Teil darum zu Schaden käme. Badische Gewerbe- und Handwerkerzeftuug den Ver- bandsmitgliedern ins Feld «achsende«. Es ist dringend zu wünschen, daß die Mitglieder, welche im Felde stehen, unser Verbandsorgan nachgesandt erhalten; denn die Erfahrung zeigt, insbesondere auch die Feldpostbriefe, wie sehr alle im Felde stehenden an der Heimat hängen, und nicht zuletzt auch unsere Handwerker an ihrem Geschäft. Sie lesen deswegen im Felde gewiß das Verbandsorgan noch viel eifriger als wie zu Hause, wo manchmal geschäftliche Überlastung sie am Lesen hindert. Große Freude würde es sicher unseren Mitgliedern im Felde machen, wenn sie den Aufruf in den letzten Nummern lesen für Sammlung von Mitteln, um die Kriegsteilnehmer nach der Rückkehr aus dem Felde unentgeltlich in unsere Erholungsheime aufnehmen zu können, bis sie wieder völlig hergestellt sind. Die Nachsendung kostet nichts, weil die Zeitung als Feldpostsendung geht. In jedem Verein ist gewiß jemand, der sich gern der Mühe unterzieht und allwöchentlich die Zeitungen mit Streifbändern versieht und sie adressiert. An kleinen Orten wird gewiß der Lehrer oder der Geistliche gerne diese Arbeit übernehmen, wenn keine andere Person dafür vorhanden ist. O Arbeitslosigkeit und Arbeitsgemeinschaften i« Handwerk. Mit Befriedigung muß festgestellt werden, daß die vom preußischen Minister des Innern am 28. August aus- gegebene Parole: „möglichst viel Personen einen wenn auch nur bescheidenen Verdienst zu erhalten", zum Segen von Handwerk und Gewerbe fast allenthalben wirksam geworden ist. Wenn es auch nach Lage der Dinge ausgeschlossen erscheint, den Beschäftigungsgrad während des Krieges und zumal im Winter auf die normale Höhe zu bringen, so sind doch die behördlichen und privaten Bestrebungen auf diesem Gebiete von bedeutendem Erfolge gekrönt worden. Das würde zweifellos in noch stär- kerm Grade der Fall sein, wenn man von privater Seite dem behördlichen Beispiel folgen und mehr als bisher Arbeiten in Auftrag geben würde. Soll die Hilfsaktion zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Handwerk jedoch den gewünschten Erfolg haben, so ist vor allem eine zweckentsprechende Verteilung der Aufträge unumgänglich notwendig. Das ist nur möglich durch Berücksichtigung möglichst vieler Betriebe unter gleichzeitiger Anpassung in ihren jeweiligen Be- schäftigungsgrad. Dem stehen aber große Schwierigkeiten entgegen. Das gebräuchliche Mittel besteht in der Zerlegung des ganzen Auftrags in verschiedene Lose. Das ist aber schm deshalb nicht so einfach, weil die Eignung der einzelnen Betriebe für diese oder jene Arbeit den Behörden nicht leicht hinreichend bekannt ist. Dazu kommt noch daß -er 1054 Geschäftsverkehr mit vielen Handwerkern eine nicht un- beträchtliche Vermehrung der Verwaltungsarbeit bedeutet. Man denke nur an die laufende Besichtigung der in Auftrag gegebenen Arbeiten in den Werkstätten, die Durchführung der nähern Ausführungsanweisungen und der während der Herstellung vielfach notwendig werdenden Veränderungen. Diese Vermehrung der Verwaltungsarbeit fällt doppelt ins Gewicht in der Kriegszeit, wo manche Baustuben nur halb besetzt sind. Ebenso schwierig und umständlich dürste die Feststellung des Beschäftigungsgrades in den einzelnen Betrieben für die Behörden sein. Glücklicherweise ist das fortgeschrittene Handwerk heute in der Lage, den Behörden ein brauchbares Hilfsmittel zur Überwindung all dieser Schwierigkeiten zu bieten, die sogenannten Arbeitsgemeinschaften. Diese geben die Möglichkeit, den ganzen Auftrag an eine einzige Stelle zu vergeben, womit sofort schon eine wesentliche Vereinfachung des Geschäftsverkehrs gewährleistet ist. Weiterhin kennt die Arbeitsgemeinschaft die Eigenart der Betriebe und ist in der Lage, deren Beschäftigungsgrad einwandfrei zu ermitteln. Sie kann den ganzen Auftrag unter genauer Berücksichtigung dieser Umstände in beliebig kleine Lose zerlegen. Wie das „Tischlergewerk" (Nr. 45) mitteilt, wäre es auf diese Weise möglich gewesen, manche Aufträge, die tatsächlich in einem Lose vergeben worden sind, an mehrere Betriebe zu verteilen. Ganz besonders zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der Gesellen Ware die Arbeitsgemeinschaft von Bedeutung. Sie ist bei ihren gemeinsamen Beratungen über die Verteilung in der Lage, die gesamte Erledigung deS Auftrags so vorzunehmen, daß arbeitslose Gesellen be- schäftigt werden können. Wie daS zu regeln ist, mutz natürlich von Fall zu Fall festgestellt werden. Ein allgemeines Schema, z. B. einheitliche Verkürzung der Arbeitszeit, wird den praktischen Anforderungen deS Be- triebes nicht gerecht werden können. Es kommt eine Reihe von Umständen in Betracht, wie beispielsweise neben der vereinbarten Lieferzeit die jetzt sehr erschwerte Beschaffung deS Rohmaterials, sowie Zahl und Umfang der technischen Hilfsmittel (Bänke bei den Schreinern). Jeder Fall mutz eben in gemeinsamer Beratung draufhin geprüft werden, wie er am besten ausgenutzt wird, um arbeitslose Gesellen zu beschäftigen. So können die Arbeitsgemeinschaften ganz besonders in den jetzigen kritischen Zeitläuften sehr segensreich wirken, indem sie einerseits den Behörden die schwierige Aufgabe der angemessenen Vergebung von Aufträgen wesentlich erleichtern und anderseits die Möglichkeit bieten, möglichst viele Arbeitslose zu beschäftigen. - O Versorgung der Kriegsinvalide». Wenn es auch dem deutschen Vaterlande nicht möglich ist, seinen Kriegern ollen Schaden zu ersetzen, den ihnen der von Neid und Mißgunst entfachte Weltkrieg zufügt, so ist doch Vorsorge getroffen, daß der im Kampfe für des Vaterlandes Ehre und Größe an seiner Gesundheit und Erwerbsfähigkeit Geschädigte möglichst vor Nahrungssorgen geschützt bleibt. Die Versorgung der Personen der Unterklaffen des Reichsheeres, der Marine und der Schutztruppen hat durch Gesetz vom 31. Mai 1906 ihre Regelung gefunden. Sie besteht in der Hauptsache aus einer dem Grade der Erwerbsunfähigkeit angepaßten Rente, einer Verstümmelungszulage und einer Kriegszulage. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist das Dorliegen einer Dienstbeschädigung. Eine solche ist anzuerkennen, töeiM eine Militärperson infolge einer Dienstverrichtung oder« durch einen Unfall bei Ausübung >.Les Dienstes oder durch die dem Militärdienst eigentümlichen Verhältnisse ohn e eignen Vorsatz eine Gesundheits- störung erleidet. Auch wenn durch die Gefahren deS Dienstes ein vielleicht schon vorhandenes Leidem verschlimmert wird, insbesondere Krankheiten, die jetzt im Kriege entstehen oder ungünstig beeinflußt werden, ist regelmäßig Dienstbeschädigung anzuerkennen. DieHohederReinte richtet sich nach dem Dienstgrade deS Kriegers und dem Umfange feiner Schädigung. Bei voller Erwerbsunfähigkeit erhalten als sogenannte Vollrente: Feldwebel 90ch M., Sergeanten 720 M., Unteroffizier 600 M. und Giemeine 640 M. im Jahre. Liegt nur eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vor, so »vir- ein der Minderung entsprechender Teil (10, 20 usto. Pro- zeit) der Dollrente gewählt mit der Einschränkung, datz ein Schaden von weniger 4me 10 Prozent, weil wirtschaftlich unbedeutend, einen Anspruch auf Rente nicht begründet. Das Gesetz (Z 4) bestimmt »mSdrückstch, daß bei Beurteilung deS Grades der Erwerbsunfähigkeit der von dem verletzte» vor der Militärzeit auSgeübte Beruf zu berücksichtigen ist und nur dann von der allgemeinen Erwerbsfähigkeit auSzugehem ist, wenn der Verletzte einen besonder» Beruf nicht auSgeübt hat. Eine wesentliche Erhöhung kann die Rente durch die sogenannte Verstümmelupgszulage erfahren. Wer als Gemeiner oder Unteroffizier durch Dienstbeschädigung eine Hand oder einen Fuß verliert, die Sprache oder da8 Gehör einbützt, hat Anspruch auf eine DerstummelungS- zulage von je 27 M. im Monat; bei Verlust deS Augenlichtes beträgt die DerstümmelungSzulage 54 M. monatlich. Auch bei sonstigen schweren Körperschäden ist die Zubilligung von Verstümmelung?Zulagen bis 54 M. zulässig. Bei mehrfachen Verstümmelungen können auch mehrere Zulagen beansprucht werden. Während Rente und VerstümmelungSzulagk sowohl den Friedens- wie auch den Kriegsinvaliden gewährt werden, erhalten die durch Krihgsdienstbeschädigung um wenigstens 10 Prozent in ihrer Erwerbsfähigkeit geschädigten Militärpersonen der Unterklassen noch außerdem eine monatliche KriegSzulackevon15M. Eine der Kriegszulage gleiche Zulage erhalten die Angehörigen der Marine, der Schutztruppen und der Lustfahrabteilungen, wenn sie durch die b es ondern Gefahren ihres Dienstes rentenberechtigt werden. Jedoch beträgt die Zulage (Tropenzulage) für die Schutztruppen 25 M. im Monat. Auch sonst sieht das Gesetz Vom K. Mai 1906 noch eine Reihe von Unterstützungsmögkichkmten vor (Alterszulage, Beihilfe bei Entlassung aus dem Dienst wegen körperlicher GÄ>rechen, Anstellungsschein zur Erlangung einer Unterbeamtenstelle), die alle das Zwl verfolgen, die auS dem Militärdienst entspringenden wirtschaftlichen Schäden zu beseitigen oder doch wenigstens nach Möglichkeit abzumildern. Wahre Wohltätig!«». In dem herzlichen Bestreben, dem Rajen Kreuz, der Ratio» nalstiftung zugunsten der Hinterbliebene« der im Krieae Gefallenen und anderen Wohlfahrtseinrichtnngen des Krieges Gelder zufließen zu lasten, werden in breiter Öffentlichkeit mitunter Vorschläge gemacht, die nicht »»bedenklich sind, weil sie Schaden anrichten. Da wird z. B. in gut gemeinter Absicht mitgeteilt. Herr N. N. kabe anstatt eine Geburtstagsgeschenks einige Mark für das Rote Kreuz gegeben, oder die Hinterbliebenen eines Verstorbenen fordern in dep Todesanzeige zur Wohltätigkeit durch den Vermerk auf, etwa zugedachte Kranzspenden zu Unterlasten und den Betrag dafür dem Roten Kreuz zuzuwenden usw. Hat der freundliche Geyer, der hochherzige Trauernde aber auch bedacht, welche Folgen diese Aufforderun- gen haben können, daß sie angetan find, die Not zu vergrößern und anderen erwerbstätigen Mitmenschen zu schaden? Gewiß nickt. Deshalb wird der Hinweis freundliche Beachtung finden, daß jeder nicht gekaufte Gegenstand, jedes unterlassene Geschenk, jeder nicht gekaufte Kranz für einen teuren Entschlafenen ein Ausfall für die Gewerbetreibenden ist, die solche der liebevollen Aufmerksamkeit oder der Pietät dienenden Waren erzeugen und verkaufen. Dieser Verkauf ist ebenso wuchtig wie die öffentliche Wohltätigkeit, denn er belebt die Güter» erzeugung, den Handel, und befruchtet zahlreiche Industrien und Erwerbszweige. Man wende nicht ein, daß es auf die Pfennige oder Mark eines einzelnen nicht ankomme. Wenn Tausende im Publikum danach handeln, geht der Ausfall auch in die Tausende, aber der Gewinn für die Wohltätigkeit, den man zu vermehren hoffte, wird dadurch hinfällig. Wer so handelt, hilft also die Schar der Unterstützungsbedürftigen ver. größern. Wer aber Waren kaust, sei es für ein Geschenk, seien es für Liebesgaben für die Krieger, seien eS Kranzspenden, wer die Gräber der lieben Toten schmücken läßt, übt auch Wohltätigkeit, er hilft vielleicht mehr Tränen trocknen, mehr Not lindern als derjenige, welcher, um drei Mark zu sparen, dreißig Pfennig in eine Sammelbüchse legt. Höchstpreise für Kartoffeln. Der BundeSrat legte in seiner letzten Sitzung dis Höchstpreise für Kartoffelproduzenten fest. Das Reich ist mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Produktionskosten in vier Preisbezirke geteilt worden. Der erste Bezirk umfaßt etwa die Gebiete östlich der Elbe, der zweite Bezirk die Provinz Sachsen, das Königreich Sachsen und Thüringen, der dritte Bezirk erstreckt sich auf die nordwestdeutschen Gebiete mit ihrer großen Schweinezucht und der Westen und Süden des Reichs fällt in den vierten Bezirk. Die Preise für die besten Speisekartoffeln, wie Daber, Imperator, Magnum bonum und Up to date, sind um 25 Pfennig für den Zentner höher gesetzt worden als für die übrigen Speisekartoffeln. Die Landeszentralbehörde kann noch andere Sorten bester Speisekartoffeln in diese ,erste Gruppe Hineinfetzen. Die Höchstpreise sind für Speisekartoffeln der besten Dorten im Osten 2.78 -6, in Mitteldeutschland 2.88 -K, in Nordwestdeutschland 2.95 -F, in West- und Süddeutschland 3.05 -F für, den Zentner. Für die nicht herausgehobenen Sorten sind die Preise entsprechend: 2.50 -T, 2.M -L, 2.70 und 2.80 -L für den Zentner. Die Verordnung über die Höchstpreise für Speisekartoffeln ist am 28. November 1914 in Kraft getreten. aber nichk etwa, daß mrr bl esen sg e « Personen Angaben Wer Vorräte an Getreide und Mehl zu machen haben, d«e Vieh be- .irsitzen,vsond«rn auch jeder Landwirt, Gewerbe-, Handel- und --jAexfthrtreibende, der keine Haustiere hall, aber Getreide und Mehl besitzt, hat dem Zähler die nötigen wahrheitsgemäßen Auskünfte zu erteilen, damit sie in die OrtSllsten ern- getragen werden können. Zählkarten zur Selbstausfüllung werdmr nur auf Wunsch an Gewerbetreibend« und Hä ndler » sowie an solche Landwirte gegeben, die mindestens 80 k» — 110 Morgen — landwirschaftl. NutzungSfläche bewirtschaften. Welche Bedeutung der möglichst schnellen Bereitstellung der Ergebnisse von der Reichsreyierung beigemessen wird, geht schon daraus hervor, daß das umfangreiche ErhebungSmate- rial, das allein in Baden rund 228 000 landwirtschaftliche und 40000 sonstige in Betracht kommende Betriebe auSmacht, innerhalb der kurzen Zell von 4 Wochen verarbeitet und der Reichsbehörde bis zum 12. Jam 1918 eingereicht werden muß. O Freiburg i. Br.» 20. Nov. Die von den städtischen Kölle- gien beschlossene Freiburger Kreditgenossenschaft, eine Kriegskreditkasse, hielt heute im Rathaus ihre Gründungsversammlung ab. Mit dm Stadt beteiligen sich alle Banken, die Han- delSkammer, der Tewerbeverein, Kaufleute und Privatleute. Man hofft, 300 000 Mark zusammenzubringen, womit Garan. tien von etwa 12000 000 Mark übernommen werden können O Karlsruhe. Im Alter von 68 Jahren ist infolge eines Schlaganfalls Wagensabrikant Karl Walz hier gestorben. Der Verstorbene war eine bekannte Persönlichkeit. Regen Anteil nahm er in früheren Jahren am politischen Leben und inSbe- sondere auch an dem Ausbau der Handwerker- und Gewerbeorganisationen, wobei er als Vertreter de- JunungSwesenS eine führende Stelle einnahm o Die württembersische Feuerversicherung auf Gegenseitig, keil in Stuttgart (gegründet 1828), mit welcher bekanntlich der Landesverband der badischen Gewerbe- und Handwerkervereinigung einen Vergünstigungsvertrag für ferne Mitglieder abgeschloffen hat, hat sich auch in diesem Jahre in der Lage gesehen, die Dividende, welche den versicherten Mitgliedern im Laufe de« Jahres 1918 aus den aus das vorhergegangene Vec- sicherungSjahr entfallenden Brutto-(Bor-) Prämien vergütet wird, wie seit 35 Jahren auf 60 Prozent der Vorprämien vorläufig fesizusetzen. Der Dir BerrutSerhrbung vom 1. Dezember d. I. 8t.l,.^. Schon im Sommer d. I., kurz vor dem unerwar. teten Ausbruch des Krieges, hat im ganzen Reich eine allgemeine statistische Aufnahme der Vorräte von Getreide und Mehl stattgefunden. Wegen der durch den Kriegszustand her» vorgerufenen außerordentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen und insbesondere zur richtigen Beurteilung der dringend gewordenen Frage, wie es mit der Nahrungsmittelversorgung des deutschen Volkes steht, hat der Reichskanzler angeordnet, daß die Erhebung, deren Wiederholung ursprünglich erst für das nächste Jahr beabsichtigt war, schon am 1. Dezembe» d. I. zum zweiten Male im ganzen Reich vorzunehmen ist. Die Vorratserhebutzg soll insbesondere Unterlagen dafür schaffen, welche Maßnahmen etwa zu ergreifen sind, um während der ganzen Dauer des Krieges die ausreichende Versorgung unserer Bevölkerung mit Brotgetreide und Mehl, unfern unentbehrlichsten Volksnahrungsmitteln, zu sichern. In einer Zeit, wo das deutsche Volk in der Hauptsache für die Deckung seines Bedarfs auf die eigene inländische Ernte angewiesen ist und nur verbältnismäßig geringfügige Mengen aus dem Ausland eingeführt werden können, muß die Reichsregierung wissen, ob man mit den im Lande vorhandenen Vorräten ausreicht, wie dieselben über die einzelnen Gegenden des Reiches hin verteilt.sind, wo und in welcher Weise sie also zur Regelung von Angebot und Nachfrage in Anspruch genommen werden können. Deshalb ist es Pflicht jedermanns, der Vorräte an Getreide und Mehl besitzt oder darüber zu beifügen hat und darnach gefragt wird, bereitwillig und gewissenhaft Auskunft zu geben und dazu beizntragen, datz die vorhandenen Mengen unbedingt zuverlässig festgcstellt werden, damit die Regierungen die richtigen Maßnahmen ergreifen können. Wer in dieser Hinsicht am 1. Dezember seine Pflicht erfüllt, wird dem Vaterland einen großen und wertvollen Dienst leisten; auch darf wohl angenommen werden, datz sich bei der großen Wichtigkeit und Dringlichkeit der Erhebung den Gemeindebehörden die nötigen sachverständigen Hilfskräfte freiwillig und gern in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung stellen werden. Tie Vorratsaufnahme findet gleichzeitig mit der diesjäh- rigen Viehzählung am 1. Dezember d. I. statt. Daraus folgt UMM-MM sU M mit dein Nachtrag: MWM im MllW M ist erschienen und sind alle bisher bei dem Präsidium des Verbandes eingelausenen Aufträge zur Ausführung gelangt. Diejenigen unserm Verband angeschlossenen Vereinigungen, welche bisher nur Probe- Sendungen bezogen haben, werden gebeten, ihre Nachbestellungen nunmehr baldigst einzusenden, damit jedes Mitglied unseres Verbandes baldigst in den Besitz eines Kalenders » gelangt. » Infolge seines reichhaltigen Inhalts eignet sich der Handwerker-Kalender für ISIS auch vorzüglich als Werbemittel für neue Mitglieder. Es sollte daher kein Verein versäumen, eine gröbere Anzahl Exemplare für diesen Zweck zu bestellen und vor Jahresschlutz an alle Diejenigen zu übersenden, welche bisher den gewerblichen Vereinigungen und unserm Verbände noch ferne stehen. Bestellungen sind zu richten an den Landesverband der badischen Gewerbe-nnd Handwerker- Vereinigungen in Rastatt. -»»- Das Elend der deutsche« 5krlegSgefa«senen i» England'. Der folgend« Brief eines in England gefangen tenen deutschen Soldaten ist auf einem Wege, den offenst» lich anzugeben nicht nötig ist, nach Deutschland gelangt und -er „Franks. Ztg." zur Verfügung gestellt worden. Der Schreibend« ist Unteroffizier d«r Reserve. »Lieb« Eltern! wenn Ihr diesen Brief erhaltet, bin ich vielleicht schon tot, denn al» Schwcrkranker schreibe ich Euch. Ich fühle eS, daß ich nicht mehr gesund werden kann; in der Heimat wäre das schon möglich, hier jedoch unter diesen menschlichen Bestien, denen alle» Gefühl für die Leiden anderer fehlt, nruh ich unfehlbar sterben. Niemand glaubt mir, datz ich krank bin, ebenso wenig wie man e» meinen Kameraden glaubte, die vor mir gestorben sind. Wir waren fast alle kerngesund, als wir leider in die Gefangenschaft gerieten; glaubt mir, es war nicht unsere Schuld, wir wurden abyrschmtten, ein Durchschlagen zu unseren Truppen war unmöglich. Die meisten von un» waren unverwundet, und nur durch die allem Menschlichem Hohn sprechende Behandlung der Engländer wurden wir krank, so datz schon viele sterben muhten. 50 Mann wurden wir durch die Franzosen gefangen genommen, die un» sehr anständig behandelten, die Verwundeten mit Schonung verbanden und uns überhaupt als Menschen ansahen. Ander» dagegen die Engländer, denen wir zwei Tage später übergeben wurden, und die un» zuerst wie wilde Tiere anstarrten, um un» dann auf die gemeinste Weise zu behandeln. Dicht zusammengepfercht, standen wir in Eisenoahnwaggon», in die wir verladen waren, und in denen unter normalen Verhältnissen nur ein Drittel von uns Platz gehabt hätte. Auf dem Überfahrtsschiff ging e» genau so, nur datz wir dort in den Kohlenraum gesteckt wurden. Ein Kamerad, der englisch sprach, und der gegen eine solche Behandlung Gefangenen gegenüber protestierte, wurde in Fesseln gelegt und wie ein gemeiner Verbrecher behandelt. Was au» dem Armen geworden ist, weiß ich nicht, denn wir sahen ihn nie wieder. Während der ganzen Zeit der Überfahrt und der nachherigen Weiterbeförderung mit der Bahn bi» London-Richmond, also während 51 Stunden, erhielten vir nicht» zu essen und zu trinken, trotzdem wir oft darum baten, denn in den überfüllten Waggon» herrschte eine fürchterliche Hitze. In welcher Verfassung wir den Waggon« entstiegen, könnt Ihr Euch denken, wie Tier« stürzten wir auf ein gefüllte» Waflerfatz, um zu trinken, und wohl mancher von un» hat sich hier schon den Tod geholt. In der Nähe RichmondS war da» Gefangenenlager. Einige Wellblechbaracken, in denen zirka LlX) Mann untergebracht waren, die anderen 800 Gefangenen (eS waren zrrka 700 dort) mutzten in Zelten schlafen, waren die ganzen Gebäulichkeiten, die für die Gefangenen eingerichtet waren. Hier nun fing unser Hauptelend an. Obgleich ganz in der Nähe die leerstehenden grotzen Räumlichkeiten einer Konfiturenfabrik, die ihren Betrieb eingestellt hat, zur Verfügung standen, mutzten wir ausgerechnet «ruf nassem, faulem Stroh in den Zelten schlafen. Schon nach den ersten Tagen fingen die ersten von un» an zu husten oder über Schmerzen im Unterleib zu klagen, denn durch die schweren englischen Nebel war die Zeltleinwand ganz eingeweicht und der Aufenthalt in den feuchten, oft direkt durchnässten Zelten war fürchterlich. Schon in der ersten Woche unsere» Hiersein» starben von den früher Angekommenen einige Leute, und jetzt mehren sich die Sterbefälle von Tag zu Tag. LetzteWoche hatten wir, so wahrichjetzt noch lebe, 46 Tote, und alle ohneAuSnahmeLun. g«n e n tzü ndung und Unterleibsleiden. Wenn wir wenigsten» noch einigermaßen gute» Essen bekämen, dann ginge e» noch, doch wa» man un» zu essen vorsetzt, ist ein wahre» Hundefutter und höchst selten gar gekocht, oft in einem ganz ungenießbaren Zustande. Doch ist das noch zu gut für die „bloodh EermanS" ober „bloody stvineS", die gebräuchlichsten Ausdrücke für uns, und unsere Henkersknechte, resp. unsere Gefangenen-BetvachungS-Mannschasten warfen oft aus infamer Bosheit Asche oder Schmutz in den Kochkessel, überhaupt ist die Bewachungsmannschaft au» den rohesten und gemeinsten Elementen zusammengesetzt, lau» ter Rowdie», die man wohl extra zur Bewachung der Gefangenen ausgesucht hat. Kolbenstöße und Fußtritte sind an der Tagesordnung, und wir sind nachgerade zu matt und zu elend geworden, um uns noch sonderlich darüber aufzuregen. Ein Vizefeldwebel vom X-Regiment. der auch hier gehakten wu rde, u r utz t« Hk, rohe st , Behandlung erdulden, pv> Ifll er e» einmal gewagt hatte, sich der dem auffichtführenden Offizier zu beschweren. ES ging hierauf eine Zeit lang bester, iS der Offizier abgelöst wurde, worauf unter dem neuen dann der Vizefeldwebel Unsägliche» zu erdulden hatte, offenbar mit Zustimmung des englischen Aufsichtführenden. Als dem Gefangenen eine» Tage» die Geduld ausging (er hatte wieder Fußtritt« bekommen) und er einen der Lumpen nieder- schlug, wurde er sofort abgeführt und erschossen, als abschreckende» Beispiel, wie e» in der Bekanntmachung, die un» am selben Tage vorgelesen wurde, hieß. Die Bemittelten unter un», daß heißt diejenigen, die noch Gell» besitzen (vielen wurde alles abgenommen), können sich auf eigen« Kosten Etzwaren kommen lasten, meist durch die Vermittlung der Wachthabenden. Doch ist hier alle» so furchtbar teuer, und die Herren Vermittler fordern so hohe Belohnung für ihre Dienstleistung, daß man lieber auf alles verzichtet, denn auch die so gekauften Etzwaren find durchaus nicht tadellos, und gar oft ist Wurst und Käs« so schlecht, datz man lieber hungert, wie das Zeug essen. Die meisten von un» haben nur an Wäsche gerade da», was sie auf dem Leibe tragen, die Wäsche zu wechseln, ist gar nicht möglich, und so liegt man denn Tag und Nacht herum, immer dasselbe Zeug auf dem Leibe, denn hier bekommt, man nicht». ES ist gary unendlich traurig, zumal da an einzelnen Lagen in der Woche den Bewohnern Londons gestattet ist, die gefan- genen „GermanS" zu sehen, und wir werden dann wie wilde Tiere angestarrt und sind den ärgsten Beleidigungen auSgesetzt. Sogar klein« Kinder, die noch auf dem Arm ibrer Mutter sitzen, strecken schon ihre Zunae heraus, wa» die Väter und Mütter köstlich zu amüsieren scheint. „Wenn es einen Gott gibt, so wird den Engländern mit Zinsen heimgezahlt werden, was sie an un» getan, dafür werden unsere Brüder, die von unserer schändlichen Gefangenschaft hören, schon sorgen und den feigen Gsfangenenmördern schon die Hölle heiß machen. Ich schreibe Euch, liebe Eltern, dies, damit e» in den deutschen Zeitungen veröffentlicht wird, der lange Brief hat mir sehr diel Mühe und Anstrengung gekostet und den Rest meiner Kraft erschöpft. Doch Ihr wißt jetzt wenigstens, wie wir hier behandelt werden, und was diejenigen erwartet, die das Un- alück haben, in englische Gefangenschaft zu geraten. Tausendmal lieber den Tod auf dem Schlacht- feld inmitten der Kameraden." o Mein Kriegsfreiwilliger. Ein Vater hat von seinem 17 jährigen Sohn, der als Kriegsfreiwilliger eintrat, mit folgendem Gedicht Abschied genommen, daS der Verbreitung würdig ist: Noch einmal die Handl — Nein, ich halte dich nicht, Du lieber, sonniger Junge. Ich seh' dich, ich fühl' dich, ich spreche ja nicht. Ich meist're die bebende Zunge. Nun ziehst du dahin und ich bleibe zurück, Mutz ohne dich weiterleben; Aus den Augen leuchtet dir edelste» Glück, Wie du selbst eS mir immer gegeben. Du opferst dich willig dem Vaterland, Du fürchtest den Tod nicht — nicht Wunden. In dir ist ein heiliges Feuer entbrannt, DaS ich schaudernd Hab' mitempfunden. Ich hielt dich, als Gott dich mir hatte geschenkt, AIS wollt' ich dich nimmer lassen, Heut halt' ich dich nicht, well es Gott so gelenkt; Ich kann eS mit Mühe nur fassen. So zieh denn, mein Junge, von Sieg zu Sieg, Wie du hoffest in heißem Verlangen, Und kehrst du heim auS- dem heiligen Krieg, Will mit Stolz dich zärtlich umfangen. Und kehrst du nicht heim, dann klage ich nicht. Dann wart' ich voll Demut im Stillen, Bis zum eigenen Tod, — bis zum jüngsten Gericht, Und füg« mrch Gottes Willen. Wenn aber dann an dem jüngsten Tag Der große Weckruf erklungen, Dann weiß ich, ist meine erste Frag' Nach meinem geliebten Jungen. Für die Schriftlettung de» vom Grotzh. LandeSgewerbeamt herausgegebenen 1. Teil» der Zeitung und dem Anzeigenteil verantwortlich Ingenieur Buceri us, Karlsruhe i. B. Für den unter dem Lbschmtt »Landesverband der badischen Gewerbe- und Handwerkerveretnigunaen* und im »Unterbaltunasteil- veröffentlichten Inhalt A. Niederbuhl, Rastatt. — ttlH — er», erntlll»r»ixe,bevLkrte S»vi>S«S«»rIr»»IH oack __ »»»«»»»«i'IrlviUuiig gegen ilis AvUvrssft». keoernickere InnSNVVSNli- ao6 v»vA«N - ^ EW IllsilllNAA, sock Kesoo6er» geeignet kür ösinvlkvnbü» ttlViUUIA^I LucL vesovüer» ß^velAv n»lt L0»vnbSaeollvng 6 krorpckt rco6eo gr»r» u. kraollo: Kenei-Llrertretsr k. Vber-LIrsrr: 8t. PLPK2VLXI, ISüIllsussn, Vsneralvsrtrster 1. l.otlinngen: Leorg Kvkkt, >str-8»dt«a, Mgngertti'. ^«»soottsm Ml da»1«l>«>ii: 61» II»eIr6»oU»iin«l»t»e, V-«t- «eschüftttche». Die Karlsruher Lebensversicherung und der Krieg. Trotz dem Kriege werden die Versicherten der KarlSrv'chcr Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit für das laufende ? lahr die gleiche Dividende von 8s4A> deS Deckungskapitals beziehen wie seit Jahren und es werden daher ihre Prämien auck 1 im Jahre 1815 durch den Abzug der steigenden Dividenden w ieder sine namhafte Ermäßigung erfahren. DaS gesamte im ?Zahre ISIS fällige Dividendenerfordernis wird bei der Anstalt rund 7?L Millionen Mark betragen. Bei der Karlsruher Lebensversicherung ist di« Kriegs yefahr für den gesamtem am 1. Juli 1914 in Kraft gewesene» a Bestand von rund 166 000 Versicherungen über 833 Millionen Mark ohne weiteres, also ohne besonderen Antrag und im der Regel auch ohne besondere Zusatzprämie bedingungsgerwitz voll eingeschlossen. Eine nachträgliche Umlage zur Dechuny der Kriegsschäden wird bei der Anstalt von den Kriegsteistnahmern nicht erhoben. Bis Ende Oktober sind bei der Anstall Ldriogs- sterbefälle über rund 3s4 Millionen Mark Versicherungssumme angemeldet. Die Anstalt versichert mit Einschluß der KriegsgIfak« auch heute noch unausgebildete Landsturmpflichtige II. Aufgebots ohne Zusatzprämie, sonstige Landsturmpflichtige und. Nichtkämpfer nach besonderer Vereinbarung und gegen einmalige Zusätzprämien, die zurückvergütet werden, wenn Le»c Versicherte am Kriege nicht teilnimmt oder wenigstens nicht auf dem Kriegsschauplatz und nicht außerhalb des Reichsgebiets verwendet wird. Auf die Kriegsanleihe hat die Karlsruher Lieben ^Versicherung 10 Millionen Mark gezeichnet; außerdem find durch sie Zeichnungen von über IV» Millionen Mark — meist aus dem Kreise ihrer Versicherten — vermittelt worden. Nerprbung von Karrarbekten. Zum Schulhausneubau im Stadtteil Darlanden And Schreinerarbeitea und Schlosierarbeite» zu vergeben. Vordrucke dafür können beim städtischen Hochbaivamt, Karl Friedrichstraße Nr. 8, Zimmer Nr. 167, abgehplt we öden. Daselbst sind auch die Angebote bis Freitag, den 4. Dezember ds. Js., vormittags 10 Uhr, einzureichen. Karlsruhe, den 27. November 1914. Stadt. Hochbauamt. Sie bitte k»fi Einkäufen und Bestellungen die Inserenten dieses Blattes. ? Ok^an^-Oe^en ^ erstklassig ln Leistung u.I ^ustlllirung k>eiken' vor, äiromdeckLKeiclel Verb- io: Ortr-mcl I. 8. u. Kanckern i. 8. kisenv-erk K anclenn S«-og«gceIIe kür: Barsens sstlicel ln Si-au- guk, siortotsbe mit gsksetc 1er Lrennbasin. klrentell« aller Urt kür ltaebelöken unck tlercle. W Die Stelle eines Feuerschauer-StellvertrtterS für den Stadlund Landbezirk Heidelberg ist zu besetzen. 1566 Bewerbungen sind innerhalb 14 Tagen hierher einzureichen. Bewerber, welche die badische staatliche Werkmeisterprüfung mit Erfolg abgelegt haben, erhalten den Vorzug. Heidelberg, 81. Rov. 1914. _ Gr. Bezirk sa mt. Hochbauarbetten zur Errichtung eines einstöckigen Bureau- anbaues von etwa 25 gm überbauter Fläche an die Kesselschmiede in der Hauptwerkstätte hier nach Finanzministerial- verordnung vom 3. Januar 1907 öffentlich zu vergeben: Grab- und Maurerarbeiten, Steinhauerarbeiten, Zimmerarbeiten, Blechnerarbeiten, Schieferdeckerarbeiten, Schreinerarbeiten, Glafergrbeiten, Schlosserarbeiten, Maler- u. Tüncherarbeiten, und Pflästererarbeiten. Zeichnungen und BedingniSheft siegen an Werktagen im Dienstzimmer der Gr. Hochbaubahnmeistörei II im Dienstgebäude hinter dem Hengststall, Zugang beim ehemaligen Rüppurrer-Uebergang zur Einsicht auf. Daselbst Abgabe der Angebotsvordrucke soweit der Vorrat reicht. Ein Versand nach auswärts findet nicht statt. Angebote sind verschlossen, postfrei und mit entsprechender Aufschrift längstens bis Montag, de» 7. Dezember 1914, vormittags lg Uhr, bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen. Karlsruhe, 20. Rov. 1914. Gr. Lahubauiuspektiv» I. MtiW ' - sür 10-12 Flammen, womöglich samt Leitung und komplett. Schalttafel, Zubehör und Batterie. Off. unter G--Z- 1569 an dt« Expedition dieses BlatteS. fstsnt-An«»ItI Vkm8tetIs,8Mgsi1 Lureso kür: pslenl-, unck UksnslirSioksn-SoliuLe. Lödi'litisr'KatrLuvt' l.Lvk-, siitt-u.^Li-denfudrik lSe»uoId»»I »ovlrentt 8«te,SIll»Itie»k»rkeodio6e>oitt«i kür vrrckbLreo 006 dvtz ttktz« 0«»ür»tt»n»- d. lriiiiiW, ülilivsMIll rüwm. IlSktlSliStt». wilMIISI »IM«" rm üliMeii «o» SnIilMellMn »litt N In I-sislunZ unsnnsiekil. Verlangen 8ie l-iste Hr. zcx». /llloln-Vsrliaok: WI «il li!«. lllllM. 6 m. d. kk. Msnnkeirn p 8, 87. Lisinbi-öLksp „Vneiiß" 8 Mm v«ur»ol»«» Hvlokvpotoo«. Diener doindioierle 6rvb- no6 rpxieicll kein dreeller ist 6er äeollbar eioksckrte 006 Kerle 6er Veit. Ls llsoo nickt our 6ie KpaltMsit«, sonäero ooell 6er Dub mittels 6er llloweot- steüaox beüekig verstellt «erllen. ickacllt m 6eü meisteo LLllea IValrrrecke überklüssig. Io ILoontrulltioo 006 kreis koollorreurlo». ^Ug. IllliMvn, Kottweils l^i loispkon 87. SpvLlolkakr-IL kür» Stslobökoltv» nntt Soetkoet»onu»»«I»» 1088 Eiserne Einfriedigung für die Bahnsteigsperre auf den Stationen Eggenstein, Leopoldshafen, Linkenheim und Hochstetten nach Finanzministerialverordnung vom 3. I. 0>öfsuMA lich zu vergeben. Pläne und Bedingungsheft auf unser«" Zeichenbureau im Aufnahmsgebäude des Hauptbahnhofs zur Einsicht. Angebote — Vordrucke dazu auf unserem Zeichenbureau >— mit Aufschrift „Bahnsteigsperre" spätestens bis: Donnerstag, 1v. Dezember 1914, vorm. 11 Uhr verschlossen und postfrei bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Karlsruhe, 11. Nov. 1914. Gr. Bahnbauinspektion II. Lieferung von Gehwegplatten. Die Lieferung unseres Jahresbedarfs an Gehwegplatten — etwa 10 000 gm — ist öffentlich zu vergeben. Angebote wollen gebührenfrei, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift spätestens Donnerstag» 17. Dezember 1914, vormittags IS Uhr, unter Verwendung der besonderen Vordrucke bei uns eingereicht werden. Bedingungen und Angebotsvordrucke werden auf Verlangen kostenlos abgegeben. 1557 Karlsruhe i. B., 19. Nov. 1914. Städtisches Tiefbauamt. Uerdingung. Die zum Posterweiterungs- und Umbau Freiburg i. Br. erforderlichen Blechner- und Jnnenputzarbeiten, sollen im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Frist für die Vertragserfüllung: 3 Monate. 1558 Zeichnungen, Ausführungsbedingungen und Preisverzeichnisse liegen im Amtszimmer, Eisenbahnstr. 39, zur Einsicht aus und können daselbst mit Ausnahme der Zeichnungen zum Preise von 0.50 M. für Blechnerarbeit und 0.30 M. für Putzarbeit bezogen werden. Die Angebote find unterschrieben und verschlossen mit der Aufschrift: Angebot auf: „Blechner- bezw. Jnnenputzarbeiten" an das Postbauburrau Freiburg frankiert einzusenden. Die Angebote werden in Gegenwart etwa erschienener Bieter den 1. Dezember 1914, vormittags 11 Uhr im Amtszimmer Eisenbahnstr. 89 geöffnet. Zuschlagsfrist 14 Tage. Falls keins der Angebote für annehmbar befunden wird, bleibt die Ablehnung sämtlicher Angebote Vorbehalten. Freiburg, SO. Nov. 1914. Der Srtliche Bauleiter. Lieferung und Aufstellung des Eisenbaues der Überdachung der Bahnsteige I und ll im Bahnhof Titisee, beil. Gew. IIS 600 Icg, nach Finanzminifterial-Berordnung vom S. I. 07 öffentlich zu vergeben. Zeichnungen mit BedingniSheft Mark- grLfl. Palais Karlfriedrichstr. Hier Stock Zimmer 17 zur Einsicht. Abgabe gegen 4,00 M. Kostenersatz (nach auswärts 50 Pf. mehr). Angebote mit der Aufschrift „Bahnsteigdächer Titisee", spätestens bis 3. Dezember 1914, vorm. 10 Uhr, verschlossen und portofrei bei uns einzusenden. Zuschlagsfrist 4 Wochen 1549 Karlsruhe, 16. XI. 1914. Brückeubaubureau Gr. Gen.-Dir. küf IVIMtLi'si'beil gesuckl, Ls veräen sehr gute Löhne mit Kodein Xriegsrukscdlsx berahlt. Die LesckLktignng ist äauernä in gssunäeu, groLen unä bellen Xr- deltariiimen. 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Uselleiilimeii. 8psr!»IItLt: Sxclisn-SclirSgrlsmSN-I'arlistt unil foreIi»n-V»rbana-t.»ngrlsm,n, i-st-r« «o»/» -,tr-jn u»6 Lss Xrlssss rinssi'ss Lslrlvdesl kilanniieim- «slllkof S«IM.' il. .Z, ÜISlMllliWNl-ISdlÜI Scliutr- Narll» SeüeiLLsuLe L^asvrvoi'i'Lls 1» :: ^rmsll^uken :: Verlangen Sie g-v. > V°rr-tsli.t° kür V^ser-^ä 6as-Lrmature° sokerl unsere j " OLurpt-^rmaturee kiuvpeQ unil Äubekör O. I?. p ÜMmilpuIr UeuIII radnilcr Vttvnkü§sn Ulillionvn von Uusilnslnielenn ds«ss8knE. Vs»»«»'»d«rvi»«nU nnrl üovk Intt»Iui'vkI2»»igI »vu NI Vs^inigts Ki'Znitvvei'kö 866 baek u. Kanlism K ebi-. Ikisle t.-aoaaen /'ür üa«tv--, L/saÄ—»t^ü^rremberx, rVa/a //-sseir o. //essen TVassaq. /Vatt^e, -r etrriye» oocL au ror^even.^ Bauarbeitcn für die Erstellung von 2 Transformatorenhäuschen auf Station Radolfzell nach Finanzministerialver- ordnung vom 3. I. 07 öffentlich zu vergeben: Grab- und Maurerarbeiten, Kunststeinlieferung, Verputz-, Blechner-, Glaser-, Schlosser-, Tünchnerarbeiten. Zeichnungen, Beding- nisheft und Angebotsvordrucke an Werktagen auf unserem Hochbaubureau Bodanstraste 5 zur Einsicht. Angebote mit Aufschrift postfrei bis 30. November l. I., 4 Uhr nachm., an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. Konstanz, den IS. XI. 14. G rotzh. Bahnbauins prltivn. _1556 OeffenILiche Vergebung. Nach F.-M.-Verordnung v. 3. I. 07 für Bauten der Heil- und Pflegeanstalt für Konstanz: Doppelarzthaus, Srchsfamilien- ! Haus, 2 Torwartshäuser: Glaserarbeiten in 7 Losen, § Schreinerarbeiten in 7 Losen. Zeichnungen, Bedingungen und Arbeitsvordrucke v. 23. XI. bis 5. XII. 1914 im Bureau Rheingasse 19, III. Stock. Angebote verschlossen, postfrei nach Bauten und Arbeiten getrennt, mit genauer Aufschrift bis längstens 7. Dezember 1914, vormittags 10 Uhr, an die Inspektion, Rheingafse 19. Zuschlagsfrist 4 Wochen. 1554 Konstanz, 18 . Novernber 1914. Gr. Bezirksbauinsprttiv«. Ausschreibung. Für das Truppenlager Heuberg sollen die Glaferarbeiteu für das Postgebäude Nr. 106 (Los 27s in einem Los öffentlich verdungen werden. Verdingungsunterlagen können im Bauamt cingesehen und soweit vorrätig gegen Porto- und bestellgeldfreie Einsendung von 2.50 M. (keine Briefmarke«) bezogen werden. Versiegelte und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote müssen am 1. Dezember 1914 bis 4lL Uhr nachm, dem Bauamt vorliegen. Eröffnung der Angebote f-h Stunde später in Gegenwart der Bewerber oder berechtigten Vertreter. 1563 Truppenübungsplatz Heuberg, 21. Nov. 1914. Militär-Neubauamt. Z eliutrgelsnilel'- ^ inirielligungsn OelLnäer kemdinisr« aus llSb- ienunil Verdiniiungs- jiwcksn (euw.gs) Ilark« SM MUmillg l-nr-üilixe Variationen rnKxliob. Kus llibrung »ck«srr (r. stroicbon) oller versinkt, blank, poliert »vor vernickelt. Bieter»»; !>» u.tertig rur «entaze an 0rt uns Sleile. Uasob erliLltliob. Xlan verlange sie ^p-sialpreisliste I, 8tuttgllrt 2 - -Mgu. 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Preis wie bisher: in Leinwand geb.Mk.1L6, mit Schreibpapier durchschossen Mk. l.56, in Leder geb. Mk. lLV, und in Leinwand gebunden rml Einnahme- u. Ausgabetabell« Mk. 1.60 «Porto 20 Pfg.). Der Kalender istvon Sortimenlsbuchhandlungen zur Ansicht zu erhallen- Ausfuhr!. Prospekt zu Diensten. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen oder gegen Voreinsendung des Betrages mit Porto von der Verlagsbuchhandlung von Moritz Schauenburg in Lahr in Badem 'kschllstSMNiÜkr Een «aer/uEtt Mv sOo L«an-«cne o>ikivL 7 o>u«oe« VI8!LH! Üillülilg, ^»»»l»»»»»ll>M>»» W8M-k6>88r6Ug6 klemm KIM. 27 L 1 LAÄ: «Lvancl k°rtx: Preis. St. >.ou!s, l-Iitticb, Seilsssl, lueln. DMr Staats'M RchtskllaLe Zur Einführung in das öffentliche Leben der Gegenwart von Glock Ausführliche Verzeichnisse durch jede Buchhandlung oder direkt von der E.VrauiWnHostllWMei und Verlag, Karlsruhe i. I. Kcketti b. Ws!« - - L^s»»I«uI«vn8n-,v llsmpköli'nkfinem«, s ellkitdri^ «».»iu>»«»»e «—»uu«»r- NlrtU»». 2.»INP.0>- X-»>i«>- u- Uuk5««>. Druck mr- Verlag der G. Braunschen Hofbuchdruckerei uud Verlag, Karlsruhe ÜB. Ar. 49. 47. Jahrgang. Auftage 26 000 Karlsruhe, 6. Kezernber 1S14. tin<1 tkLQäverk: unä ÜLnäverlcstecli- nlsctleR.uv6soil3u. WM o vno N^I>I0V/LLKL^ W LLHUdlQ 8 4 xespitlteve Kilo!»« Teile. Lei ^Vieäerlrvltuix R^tzLtt» äsr de! LI»xvvr1»ebuvx, LLllix Mir^. Zckrlktleltung äes vorn (Iro 3 b. I-nnä-s^-rverbnuint kerauszezebenen leiles ln Lrrlsruke. 8nbirktleitun^ cles vorn I.ÄNrlck-8trLLe 14. ^SeOe in der' ^ Zett^ in der viele gewerbliche Betriebe ;nr Fabrikation neuer Artikel übergehen, weil die bisher angefertigten weniger gut gehen oder deren Absatzgebiet verschlossen ist MMWMMMMMI gesucht. >!:i!L.!i..^,..!MMI1I!!Ii!!!! Jetzt verspricht deshalb eine wiederholte Anzeige guten Erfolg, nnnal wenn Sie in der Bad. Gewerbe- u. handwerkerreitllng erfolgt, dis in 2t,00U gewerbliche Betriebe Badens gelangt. 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Januar 1907 öffentlich zu vergeben: Grab- und Maurerarbeiten, Steinhauerarbeiteri, Zimmerarbeiten, Blechnerarbeiten, Schieferdeckerarbeiten, Schreinerarbeiten, Glaserarbeiten, Schlosserarbeiten, Maler- u. Tüncherarbeitcn, und Pflästererarbeiten. Zeichnungen und Bedingnisbeft liegen an Werktagen im Dienstzimmer der Gr. Hochbaubahnmeisterei II im Dienstgebäude hinter dem Hengststall, Zugang beim ehemaligen Nüppurrer-Uebergang zur Einsicht auf. Daselbst Abgabe der Angebotsvordrucke soweit der Vorrat reicht. Ein Versand nach auswärts findet nicht statt. Angebote sind verschlossen, postfrei und mit entsprechender Aufschrift längstens bis Montag, den 7. Dezember 1914, vormittags lg Uhr, bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen. Karlsruhe, 20. Nov. 1914. Gr. Bahnbaninspeltion I. Vorteilhafter Ei,»kauf in in Holz- mi> WIbIch, W-«.ZiiWWii,aiit. ElillwiM, Setliebe ic. Misch» MO- md RMdeiWnI t.».b.ö.. »MH« i. r, MlLlhtt All« SS. Telephon Nl. 2328. WEMmkLSgele. 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