Nr. 10. 1915 Karlsruhe, H. M2rr CMelal Samsrüg« WIM o VW LLHUdlQ ttLK^ULQLVLVL^ V.6KOL5N. I^tt- VLLQLVVLKSL^vri- V.V. l,^VLLVLK- ö^v l^V^VILcttL>l OLWWL- U. «^s>il)^VLNXL^VLK.LI^!OU^QLdr0 /^in-rcttLS orrc^ o.L/wlscttM tt^0V^kk^Zki-^1LKr< SLScX-<5S V5KL^NVL0K6/U«V.V>UrlL0Lkl tt^kv» EML!LQL^055k^LAElIVM^VL5 _Monatttcks kellags: 6e!mat unä kanäNsrk._ Beschwerde« wegen unregelmäßiger Zustellung der Bcrbaudszeitung wolle man zunächst bei seinem Briefträger oder Postamt rmd erst, wen» das erfolglos bleibt, beim Präsidium des Landesverbandes in Rastatt anbringe». . Die Schriftleitung des vom Großh. LandeSgewerbeamt herausgegebenen Teile- befindet sich in Karlsruhe Karl»Friedrichstr. 17. Das ^andesgewerbeamt steht Handwerkern «nd deren Angehörigen mit Rat «nd Auskunft zur Verfügung. Sprechstunden iw Kandesgewerkeawt Karl- Friedrich-Straße Ur. IV II. Stock an Wochentage« von 10—12 Uhr. Ansprache Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Marimilia« von Kaden in der öffentlichen Sitzung der 1. Durchlauchtigste, Hochgeehrteste Herren! Durch Seine Königliche Hoheit den Großherzog an diese Stelle, die mir heute ganz besonders ehrenvoll und wert erscheint, berufen, begrüße ich Sie bei Ihrem Zusammentritt zu kurzer, aber bedeutungsvoller Beratung in gewaltiger, schicksalschwerer Zeit. Wie alles, was heute Staat, Gemeinde oder der Einzelne unternehmen, letzten Endes nur das eine Ziel im Auge haben kann, die deutsche Wehr- und Widerstandskraft zu erhalten, zu festigen und zu mehren, so auch diese Kriegstagung der badischen Landstände und die Gesetze, welche die Großh. Regierung Ihnen zur Genehmigung vorgelegt hat. Unter denselben Gesichtspunkt fallen auch alle die Maßnahmen, welche die Großh. Negierung ergriffen hat, um den durch den Krieg entstandenen Nöten abzuhelfen und ihnen zu steuern. Sie sind in der Denkschrift niedergelegt und behandelt. Wir danken der Großh. Regierung, daß sie in weiser Erkenntnis der Lage hilfsbereit das getan hat, was dem wirtschaftlichen Ernst der Zeit entspricht, und wir haben das feste Vertrauen zu ihr, daß sie auch wei- terhin so handeln wird. Eine große, heilige Not ist über unser Vaterland herein- gebrochen und keiner kann und darf sich ihr entziehen. Alles, was uns wert, teuer und heilig ist, ist bedroht: Deutsche Freiheit, deutscher Geist und deutsches Wesen! Im gemeinsamen Tragen dieser Not liegt unsere Stärke und die Hoffnung unseres Sieges. Wie ein Sturm ist sie plötzlich über uns hereingekommen, die Nebelwolken zer- Kammer am 4. Februar 1915. teilend, die über Deutschlands innerer und äußerer Politik lasteten. Wir erkannten unsere Feinde und wir erkannten uns selbst. Sie wurde zu einem gewaltigen Weck- und Mahnruf an das deutsche Volk. Die großartige, erschütternde Antwort des deutschen Volkes auf diesen Weckruf war die Mobilmachung mit ihrem feierlichen Ernst und ihrer hingebenden Freudigkeit. Ein nie zu vergessender Augenblick deutschen Lebens, den mit erlebt zu haben, wir Gott auf den Knieen danken sollten! Denn er zeigte uns ein Volk, einig. vomKmfec bis zum letzten Mann, von einem einzigen Gedanken, Fühlen und Wollen durchdrungen. Ein solcher Augenblick ist von unschätzbarem Wert in der Entwickelung des Einzelnen, wie eines ganzen Volkes, weil er den Sieg der Gemeinschaft über den Eigenwillen in deutlichster Weise erleben läßt und die Erfahrung bringt, daß ein Zusammenwirken aller nicht nur möglich ist und notwendig, um das Größte zu leisten,"sondern geradezu wie. eine Befreiung von schwerem Druck wirkt. Denn keiner kann leugnen, daß es ein beglückendes Erlebnis einziger Art ist, wenn es in einem Volks- und Staatsleben nur ein Miteinander, kein Gegeneinander gibt, wenn der Einzelne sich nur als Glied der Gemeinschaft fühlt, losgelöst von allen trennenden Fesseln der Partei, der Anschauung und des Interesses, und alles Denken und Handeln beherrscht ist von einer einzigen gro- ßen Idee, für die es sich lohnt, sein Leben hinzugeben. 168 Ich stehe nicht an, es auszusprechen, daß Deutschland, die Heimat der Ideale, nie höhere Ideale in sich barg, als gerade jetzt, daß das deutsche Volk, das die Religion stets am ernstesten und tiefsten erlebte, nie glaubensstarker gewesen ist, als seit Ausbruch des Krieges. Wenn ich dies hier ausspreche, so tue ich es keineswegs, um uns zu loben oder uns über andere zu erheben, sondern bloß, um Tatsachen festzustellen, deren Erkenntnis geradezu von ausschlaggebender Bedeutung für unser heutiges und zukünftiges Verhalten sein kann. Denn was wir heute sind, waren wir vor dem 1. August durchaus nicht. Politisch, sozial und religiös gespalten, bekämpften wir uns gegenseitig und zwar — wir müssen das zu unserem Schmerz eingestehen — nicht immer in edler und hochherziger Weise, sondern nur allzu oft mit verwerflichen Mitteln und vergifteten Pfeilen. Und wir können es uns nicht eindringlich genug sagen, daß, wenn wir die Erfahrung dieser furchtbar ernsten Zeit uns nicht zu Herzen nehmen und zu Nutzen machen, wenn wir über sie hinweggehen, als sei sie nicht gewesen, wir nach dem Krieg den Frieden nicht haben werden, wie wir ihn brauchen, trotz der schönsten «nd vollständigsten Siege unserer Waffen. Denn ein Sieg über unsere Feinde wäre nur ein halber Sieg, wenn er nicht gleichzeitig ein Sieg über uns selbst bedeutete und. über den Geist, der uns treibt, uns gegenseitig zu zerfleischen. Das ist im Volksleben ebenso, wie im Leben des Einzelnen. „Wir brauchen", so sagte mir neulich eine Persönlichkeit, die mit seltener Klarheit des Blickes und Tiefe der Erkenntnis begabt ist, „einen heroischen Frieden". Das ist der schönste Ausdruck für das, was ich meine, denn heroisch handeln heißt: ohne auf sich und seinen eigenen Vorteil bedacht zu sein, sich rücksichtslos und rückhaltlos hinzugeben, sei es für einen Einzelnen, für eine Gemeinschaft oder für das Vaterland. Und das deutsche Volk hat bewiesen, daß es dies kann. In der Stunde höchster Gefahr scharte es sich um seinen Kaiser und fühlte sich in Liebe und Dankbarkeit mit ihm verbunden. Mit ihm, der rastlos gegen die wachsende Bedrohung von außen den Krieg gerüstet, Heer und Marine auf eine nicht geahnte Höhe der Leistungsfähigkeit und Schlagkraft gehoben hat, der aber den Frieden wollte und ihn bis zur letzten Grenze des Möglichen zu erhalten suchte. Darum danken wir es ihm, daß wir stark und reinen Gewissens in diesen furchtbaren, uns heiligen Krieg eintreten dursten. Die ungeheure Last der Verantwortung, die auf seinen Schultern ruht, teilen mit ihm in alter deutscher Treue die deutschen Bundesfürsten, und jeder Deutsche ist gern und freudig bereit, seinen Teil an der Verantwortung mitzutragen. So ist ein starkes Band geschmiedet, das den deutschen Kaiser und die deutschen Fürsten fest und unzerreißbar mit einander und mit ihren Völkern verbindet, und unser geliebter Landesherr bezeugt täglich seine innige Gemeinschaft mit seinem treuen Vaterland, indem er in wärmster, hingehendster Weise -stkräftig und hilMepeitirteilnimmt an dem, was sie betrifft. Das badische' Volk aber blickt dankbar und voll Vertrauen zu ihm empor. So reichen in schwerer Zeit Badens Fürst und Volk in Treue sich die Hand. Jedes deutsche Herz aber schlägt höher, wenn unser herrliches deutsches Heer und unsere junge heldenhafte Marine genannt werden. Unser deutsches Heer, in seinen Reihen unsere braven ba- bischen Truppen, ein Volksheer im höchsten und schönsten Sinne des Wortes, heute auch von denen als solches anerkannt, die in ihm gar oft ein einseitiges Werkzeug monarchischer Machtentfaltung erblicken und bekämpfen zu müssen meinten, wie wunderbar erhaben und liebenswert steht es da. in seiner Gesamtheit und im einzelnen Soldaten und Offizier eine Waffe allerersten Ranges des Angriffs und der Abwehr, eine Schöpfung einziger Art der wehr- und mannhaften Erziehung eines ganzen Volkes, ein wahrhafter, echter Kulturträger, weil in ihm jeder Deutsche nach Art seiner Fähigkeit einen Platz finden kann, seinem Vaterlande den höchsten und letzten Dienst zu erweisen, und ein Geist der Gemeinschaft in ihn: herrscht, wie er sonst wohl in keiner anderen Institution der Welt zu finden ist. Kein Stand, der nicht in ihm vertreten wäre und dessen Ungehörige nicht Beweise des Heldenmutes erbracht hätten. Kameraden alle, von den Söhnen der Könige und Fürsten bis zu den Söhnen des ärmsten Arbeiters und Landwirts. Sie stehen und fallen nebeneinander, Gehorchende und Dienende in der großen Sache des Vaterlandes. Durch ihren Heldenkampf und Heldentod geben sie uns ein Beispiel, an dem wir das Kleine und Nichtige von dein Großen und Erhabenen zu unterscheiden lernen können. Auch wir Mitglieder der badischen Stände blicken mit Stolz auf unsere Feldgrauen in beiden Kammern und gedenken mit Dankbarkeit und Verehrung derer, die im Kampf für deutsche Freiheit und Ehre ihr Leben gaben oder verwundet ihr Blut vergossen. In der Heimat wetteifern Wissenschaft und Technik. Landwirtschaft und Industrie, die Schäden des Krieges abzuwehren, und schaffen mit Einrichtungen des Friedens Waffen für die Schlacht. Wir gedenken derer, die die Verwundeten pflegen und die Not und Sorge der Bedürftigen zu lindern suchen. Wir freuen uns an den erfolgreichen Arbeiten des Roten Kreuzes. Mit aufrichtiger Dankbarkeit sehen wir Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und Großherzogin Luise in regster, tätigster Anteilnahme an diesen Werken der Nächstenliebe Mitarbeiten und können nicht ohne Rührung der Frau Großherzogin Luise gedenken, die, ihres hohen Alters nicht achtend, ein wahrhaft edles Beispiel der Hingebung an ihren Nächsten gibt. Durchlauchtigste, Hochgeehrteste Herren! So steht Deutschland da, von einer Welt von Feinden umgeben, an der Seite seines Bundesgenossen im Kampfe für sein Sein und Werden. Wir können uns nichts Gewaltigeres und Erschütternderes denken, als diesen Kampf; aber er fordert von uns alles, vor allem Hingabe unseres Selbst und einen unerschütterlichen Glauben. Ohne Glauben an den Sieg gibt es keinen Sieg. Wir haben diesen Glauben. Ohne Glauben an eine große Mission des deutschen Volkes in der Entwicklung der Menschheit gibt es keine Zukunft des deutschen Volkes. Auch an diesem Glauben wollen wir festhalten. Tun wir dies aber, so müssen wir auch an dieses Volk selbst in seiner Gesamtheit glauben. Wir kennen es von den Tagen der Mobilmachung her, wir sehen es in den Schützengräben einen lebendigen Wall um Deutschlands Grenzen bilden, wir sehen seine Söhne freiwillig in den Tod gehen. An dieses Volk glauben wir fraglos und unbedingt. Darum sage ich: Mit Gottes Hilfe werden wir siegen und das Volk fein, das wir sein können, wenn wir es nur wollen! Das soll unser Glaube sein, der eine Welt überwindet (Allseitiger, lebhafter Beifall). Ks Amtlicher- Heil. 8 s. Bekanntmachung über die Höchstpreise sür Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartofseltrocknerri sowie der Kartoffelstarkefabrikation. Vom 25. Februar 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 616) folgende Verordnung erlassen: 8 1 . Der Preis für die Tonne inländischer Futter- oder Feldkartoffeln darf beim Verkaufe durch den Produzenten nicht übersteigen: im vierten Preisgebiete, zu denen das Gratzherzogtum Baden gehört, SV,SO M. Dem Produzenten gleich steht jeder, der Kartoffeln verkauft, ohne sich vor dem 1. August 1914 gewerbsmäßig mit dem An- und Verkaufe von Kartoffeln befaßt zu haben. Der Höchstpreis eines Preisgebiets gilt für die in diesem Gebiete produzierten Kartoffeln. Die Höchstpreise gelten nicht für Verkäufe, die eine Tonne nicht übersteigen. 8 Der Preis für Erzeugnisse der inländischen Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstarkefabrikation darf beim Verkaufe durch, den Trockner oder Ttärkefabrikcmten nicht übersteigen für den Doppetzentner Kartoffelflocken 3S,00 M., Kavtoffelschnitzel .33.78 M.. Kartoffelwalzmehl 39,00 M., trockene Kartoffelstärke und Karloffel- stärkemehl 48,00 M. Bei allen weiteren Verkäufen darf der Preis nicht übersteigen für den Doppelzentner lrockene Kartoffel- Kartoffel- Kartoffel- Kartoffelstärke flocken schnitze! walzmehl und Kartoffelstärkemehl im vierten Preisgebiete 38.30 37.0S 42.30 50.80. Bei Verkäufen von Kartoffelflocken und Kartoffelschnitzeln, die fünf Tonnen nicht übersteigen, und bei Verkäufen von Kartoffelwalzmehl, trockner Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl, die eine Tonne nicht übersteigen, erhöhen sich die Höchstpreise im Abs. 2 um eine Mark für den Doppelzentner. Bei Verkäufen, die fünf Kilogramm nicht übersteigen, gelten die Höchstpreise nicht. Ein nach den Absätzen 2 und 3 in einem Preisgebiete bestehender Höchstpreis gilt für die Erzeugnisse, die in diesem Gebiet abzunehmen sind. Ter Reichskanzler kann für Kartoffelwalzmehk, das nur bis zu sechzig voin Hundert durchgemahlen ist, Äne Preiserhöhung bis zu einer Mark für den Doppelzentner gestatten. 8 3. Die Höchstpreise itz 1 und 8 2) gelten für Lieferung ohne Sack, bei Kartoffelioalzmehl, trockner Kartoffelstärke und Kar- ioffelstärkemehl sür Lieferung mit Sack. Sie gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bei den Höchstpreisen nach 8 1 und tz 2 Abs. 1 bis zu zwei, bei den Höchstpreisen nach 8 2 Abs. 2 bis zu eins, bei den Höchstpreisen nach 8 2 Abs. 3 bas zu drei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont binzuge- scklagen werden. 8 4. Tie Höchstpreise nach 8 1 und 8 2 Abs. 1 schließen die Kosten des Transports bis zum nächsten Güterbahnhofe, bei Wassertransport bis zur nächsten Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes sowie die Kosten der Verladung ein. Die Höchstpreise nach 8 2 Abs. 2 scblietzcn die Kosten des Transports bis zum Bahnhof des Ortes ein, wo die Ware abzunehmen ist. Tie Höchstpreise nach 8 2 Abs. 3 gelten ab Lager. Diese Verordnung tritt mit dein Tage der BckkküsÄma in Kraft. Der BundeSrat bestimmt den Zeitpunkt de» Außerkrafttretens. Die Bekanntmachungen über die Höchstpreis« für Futterkartoffeln und Erzeugnisse -er Kortoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 11. Dezembep 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 505) und vom 11. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) werden aufgehoben. Berlin, den 25. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Bekanntmachung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kar- toffeltrocknrrei und der Kartofselstärkefabrikation. * Vom 25. Februar 1916. Ter Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1 . Wer Erzeugnisse der landwirtschaftlichen oder gelverblichen tlartoffeltrocknerei herstellt oder durch andere Herstellen laßt (Trockner), ist bis zum 30. September 1915 verpflichtet, ferne gesamten Erzeugnisse einschließlich der Bestände an die Treck- kenkartofsel-Verwertungs-Gesellschaft m. b. H. in Berlin auf deren Anweisung zu liefern. Die Herstellung dieser Erzeugnisse in Lohn ist nur mit Genehmigung der Trockenkartoffel-Berwertungs-Gefellschaft m, b. H. gestattet. 8 2 . Die Vorschriften des 8 1 gelten nicht für Erzeugnisse oder Bestände, die 1. im eignen Wirtschaftsbetriebe des Herstellers, bei Genossenschaften oder Gesellschaften im Wirtschaftsbetrieb ihrer Miwlieder verwendet werden, 2. zur Erfüllung eines mit einer Behörde geschlossenen Lieferung-- oder Mahlvertrags erforderlich sind. 8 s. Jeder Trockner ist berechtigt, der Trockenkartoffel-Verwer- tungS-Gesellschaft m. b. H. unter den Bedingungen des Gesellschaftsvertrags beizutreten. 8 4. Hinsichtlich der Verwertung der gelieferten Erzeugnisse durch, die Gesellschaft unterliegt der Trockner, der von dem Rechte, Gesellschafter zu werden, keinen Gebrauch gemacht hat, denselben Bedingungen wie die Gesellschafter mit der Maßgabe, daß über RechtZstreitigkeiten zwischen ihm und der Gesellschaft die ordentlichen Gerichte entscheiden. 8 5. Erzeugnisse der Kartoffeltrockncrei im -Sinne dieser Verordnung sind: a) Kartofseltrvckenschnitzel und -krümel, k) Kartoffelflocken, c) Kartoffelwalzmehl. Streitigkeiten darüber, ob ein Erzeugnis der Kartoffeltrocknerei zu den unter s.) bis c) aufgeführten Gegenständen gehört, entscheidet der Reichskanzler. 8 S. Wer Kartoffelstärke oder Kartoffelstärkemehl herstellt oder, durch andere Herstellen läßt, ist bis zum 30. September ISIS verpflichtet, seine gesamten Erzeugnisse einschließlich der Bestände an die Trockenkartoffel-Berwertungs-Gesellschaft m. b. H. auf deren Anweisung zu liefern. Der Reichskanzler setzt die Bedingungen fest. 8 7. Die Vorschriften de- 8 6 gelten nicht für Erzeugnisse oder Bestände, die 1. für den Hausbedarf des Herstellers oder seiner Angestellten verwendet werden, 2. zur Erfüllung eines mit einer Behörde geschloffenen Lieferungsvertrag erforderlich find W 170 Die Trockenkartoffel-VerwertungZ-Gesellschaft m. L. H. hat die Erzeugnisse und Bestände (88 1 und 6) abzunebmen. 8 S. Die zuständige Behörde kann auf Antrag der Trockenkartoffel- Bertvertungs-Gesellschaft m. b. H. ihr oder einem von ihr be- zeichneten Trockner (8 1) oder Stärkehersteller (8 6) das Eigentum an frischen Kartoffeln übertragen, auch soweit für sie Höchstpreise nicht festgesetzt sind. Bei diesen Kartoffeln tritt an Stelle des Höchstpreises der Kartoffelpreis von neunzehn Pfennigen für das Stärkeprozent. Bei Kartoffeln, für die Höchstpreise festgesetzt sind, wird der Übernahmepreis unter Berücksichtigung des Höchstpreises sowie der Güte und Verwertbarkeit der Kartoffeln von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverständigen endgültig festgesetzt. 8 10 . Kartoffeln. Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei, Kartoffelstärke oder Kartoffelstärkemehl dürfen zur Herstellung gewerblicher Erzeugnisse, wie insbesondere Dextrin. Glukose, löslicher Stärke, nur mit Einwilligung der Trockenkartoffel-Verwer- tungs-Gesellschaft m. b. H. verwendet werden. 8 Die Trockentartoffel-Verwertungs-Gesellschaft m. b. H. untersteht der Aufficht des Reichskanzlers. 8 12 - Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Aus- führungsbestim'mungen. 8 13- Mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark wird bestraft: 1. wer der nach 8 1 oder 8 6 bestehenden Lieferungspsticht nicht nachkommt. 2. wer der Vorschrift des 8 10 zuwiderhandelt, 3. wer wissentlich Erzeugnisse, die dem Verbote des 8 10 zuwider hergestellt sind, in seinem Gewerbebetriebe verwendet, verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt. 8 14 - Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Die Bekanntmachung, betreffend Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei, vom 5. November 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 471) wird aufgehoben. Berlin, den 25. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Veranstaltung von Vorträgen in gewerblichen Vereinigungen. O Das Landesgewerbeamt ist bereit, wenn auch in dem durch die Verhältnisse gebotenen beschränktem Maße und soweit ihm geeignete Redner zur Verfügung stehen, den gewerblichen Vereinigungen zur Veranstaltung von belehrenden und auf die gegenwärtigen Verhältnisse sich beziehenden Vorträgen Redner zu vermitteln. Bedingung für die Gewährung eines Redners ist, daß ein guter Besuch der Versammlung erwartet werden kann, es ist deshalb, abgesehen von Vereinigungen an größeren Orten, die Veranstaltung von Bezirksversammlungen oder der Zusammenschluß mehrerer Vereine zu einer gemeinsamen Versammlung seitens der Vereinigungen an- zustreben. Anträge sind durch Vermittlung des Landesverbandes der badischen Gewerbe- und Handwerkervereinigungen in Rastatt unter Benützung der dafür bestimmten Formulare dem Landesgewerbeamt möglichst frühzeitig vor- zulegen. Formulare können vom Landesgewerbeamt. dem Lau- desverband und den Gauleitungen bezogen werden. Als geeignete Themata kommen in Betracht: Der Einfluß des Krieges auf die Rechtsverhältnisse. Die Lebensmittel- und Rohstoffversor- gungwährend desKrieges. Welche Aufgaben stellt der Krieg an die g e w e r b l i ch e n V e r e i n i g u n g e n. Die Ausnützung der geschäfts stillen Zeit durch Einrichtung besserer Geschäftsführung und durch Fortbildung. Lieferungsverbände für die gemeinschaftliche Übernahme von Arbeiten, ihre Vorteile und ihre Organisation. Ein besonderes Verdienst können sich die gewerblichen Vereinigungen dadurch erwerben, daß sie sich in den Dienst der Aufklärung über die zur Sicherung der Ernährung unserer Bevölkerung notwendigen Maßnahmen stellen und öffentliche Vorträge hierüber veranstalten. Großh. Landesgcwerbcamt. Abgabe einer Broschüre über die Brotbereitung während des Krieges. O Die zur Sicherstellung der Ernährung unserer Bevölkerung während des Krieges erlassenen Verordnungen nebst Erläuterungen dazu, einem Merkblatt über die Herstellung von Backwaren, Mitteilungen über Verfahren bei Verarbeitung von Kartoffeln und Kartoffeltrockenprodukten zu Backwaren sind als Sonderabdruck aus der Badischen Gewerbe- und Handwerkerzeitung zu einer Broschüre zusammengestellt worden. Die Broschüre wird den Fachvereinigungen der Bäcker, Konditoren und Müller zur Verteilung an die Mitglieder übersandt. Soweit der Vorrat reicht, können noch Exemplare vom Landes- gewerbeamt Karlsruhe unentgeltlich abgegeben werden. Karlsruhe, 2. Februar 1915. Großh. Landesgewerbeamt. MichtcrmMchev Teil. Gewerbliches Unterrichtswesen. Versetzt wurde in gleicher Eigenschaft: Handelslehrerkandidat Bruno Ruf an der Handelsschule in Lahr an die Handelsabteilung der Gewerbeschule in Schwetzingen. Gewerbliche Kriegsmaßnahmen. Höchstpreise für Kartoffeltrockrnprodukte. O Durch die in dieser Nummer veröffentlichte Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei, sowie der Kartvffel- stärkefabrikation, sind die bisher geltenden Höchstpreise wesentlich erhöht worden. Es darf jetzt im vierten Preisgchicte. in welches das Großherzogtum Baden gehört, der Preis nicht übersteigen für Kartoffelflocken 38,30 Mark, Kartoffelschnitzcl 37,05 Mark, Kartoffelwalzmehl 12,30 Mark. Kartoffelstärkemehl 50,80 Mark. Bei Verkäufen von Kartoffelflocken und Kartoffelschnitzeln. die 5 Tonnen nicht übersteigen, und bei Verkäufen von Kartoffelwalzmehl, trockener Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl, die 1 Tonne nicht übersteigen, erhöhen sich die Höchstpreise um 1 Mark für den Doppelzentner. Bei Verkäufen, die 5 Kilogramm nicht über- steigen, gelten die Höchstpreise nicht. Verbot der Verwendung von Mehl jeder Art zur Herstellung von Seife. o Nachdem schon durch die Bundesratsverordnung vom 22. Dezember 1914 (Reichsgesetzblatt Seite 547) die Verwendung von Kartoffelmehl und anderen Erzeugnissen aus der Kartoffel zur gewerbsmäßigen Herstellung von Seife verboten worden war, hat die Bundesratsverordnung vom 18. Februar 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 99) nunmehr die Verwendung von Mehl jeder Art zur gewerbsmäßigen Herstellung von Seife verboten. Sicherung der Volksernährung. Die „Nordd. Allg. Ztg." berichtet über die Regelung der Brotversorgung: Am 9. Februar 1915 hatte die Reichsverteilungsstelle vorläufig den Betrag von 225 Gramm Mehl auf Kopf und Tag im Deutschen Reiche festgesetzt. Inzwischen haben zahlreiche Kommunalverbände die Regelung der Brotversorgung in ihren Bezirken durchgeführt und haben hierbei teilweise, wie in Frankfurt a. M., einen Satz von 200 Gramm zugrunde gelegt, der nach den Untersuchungen namhafter Hygieniker im Durchschnitt als zureichend anzusehen ist. Einzelne Bundesstaaten wie Württemberg haben für ihr ganzes Land einen Satz von 200 Gr. vom 10. März an bestimmt. Die Ermittelung der Getreide- und Mehlvorräte vom 1. Febr. 1916, deren Ergebnis nun vorliegt, würde an sich eine Bei- behaltung des Satzes von 225 Gramm rechnerisch zulassen. W erscheint aber geboten, nicht all« verfügbaren Getreidemengen bis zur nächsten Ernte aufzubrauchen, sondern für eine angemessene Rücklage zu sorgen, denn wir müssen für alle Zufälligkeiten gerüstet sein und bei Beginn des neuen Jahres noch über so viele Vorräte verfügen, daß sich der Übergang in die neuen Verhältnisse ohne Störung vollzieht Um diese Rücklage sicherzustellen, hat die Reichsver- teilungsstelle beschlossen, künftig allgemein im Deutschen Reiche den Tageskopfbetrag ans 200 Gramm Mehl zu bemessen. Die Kommunalverbände werden sofort alle erforder- lichen Einrichtungen zu treffen haben, um die Brotversorgung ihrer Bevölkerung nach diesem Satze zu regeln, damit spätestens am 15. März die Neuordnung überall durchgeführt werden kann. Sie werden hierbei auf die Verschiedenheit des Bedürfnisses ihrer Bevölkerung Rücksicht nehmen und beispielsweise an Kinder unter einem Jahr keine Brotkarte oder an Kinder bis zu einem gewissen Alter nur halbe Brotkarten ausgegeben und dafür im Ausgleich Angehörigen bestimmter Berufe, die durch ihre Lebens- und Arbeitsgewohnheiten in besonderem Maß an Brotnahrung gewöhnt sind, reichlichere Mengen zuweisen können. Die Notwendigkeit dieser Einschränkung im Getreideverbrauch unseres Volkes wird allgemein anerkannt werden, denn sie beseitigt gründlich die Sorge, daß wir mit unseren Vorräten nicht zureichen können, und sichert die Volksernährung in zureichender Weise gegen alle Zufälligkeiten. Technisches. Die Mängel und Fehler bei der Schästefabrikation. O, diese ewige tägliche Schaftflickerei an dem Repara- turschuhwerk! Wenn man sie nur immer gleich zur Stelle LLLe, diese Zuschneider und Stepper, unausgesetzt müßten sie flicken, steppen, ausbessern und nachnähen und diese Geduldsarbeiten im Schweiße ihres Angesichts «ch krummgebeugten Rückens verrichten. Es geht gar die!» an, die nicht wissen. Laß man an Herren-, Damen- rnch Kinderschäften die „Hinterriemen" nicht einmal, sondern zweimal solid steppen soll. Auch muß ein Abfallstückchen Drell, Futter oder Leder unterlegt und mit aufgesteppt werden, damit der Untersaden eine Grundlage hat, fich nicht so schnell durchwetzt und trennt. Das sogenannte Futter ist leider mit wenigen Ausnahmen direkt schlecht und brüchig, ebenso mangelt es an Nahtbändchen oder Lederrutschriemen, welche die Einschlupfstellen schützen. Kaum ist der getragene Stiefel zum Absatzbeflecken da, so findet man bereits die Kappenkanten durchgescheuert, die einfache Futternaht aufgetrennt und das oft stark appretierte Baumwollfutter der neuen Stifel als verschlissene Lumpen im neuen seidebor- dierten Schaft vor. Die Einsatzteile (Quartiere) weisen oft geringe Qualitätsbeschaffenheit auf, eine Folge des unpraktischen Ausfellens, wobei das der Abnützung am stärksten unterworfene Stück gerade in den Abfall gestellt und die obere vordere Ösenpartie und Abschlußkante des schöneren Ansehens wegen in den Kern gelegt wurde. Auch hier sind die Folge baldiger Bruch neben den Besatznähten und notwendiger Ersatz durch Flickerei oder neuer 3—4 Zentimeter breiter Hinterriemen. Diese groben Fehler wären zu vermeiden, wenn an dem „Ausfellmuster" durch rote Markierung die der stärkeren Abnützung ausgesetzten Stellen deutlicher hervorgehoben würden. Das Abstoßen des Oberleders an der Fersennaht ist auch eine Folge der zu weiten Fersenpartie, die dem Schaft ein harmonikaähnliches Ansehen gibt und in Verbindung mit einer zu hohen Kunstlederkappe wie eine Säge wirkt, alles abwetzt und durchstößt. Vieles wäre besser, wenn bei der Steppabteilung mehr auf gute Spannung, richtige Zusammenstellung von Ober- und Unterfaden und passende Unterlage geachtet würde. Die „Derbyecken" sind auch so ein Schmerzenskind und reißen schnell durch infolge mangelhafter Verwahrung der sogenannten Riegel, die aber oft schon vorher auf die Lappen genäht wurden, damit es leichter geht und schöner aussieht, die jedoch beim Tragen u. Einleisten trotz größter Vorsicht einreiben. Auch hier sollten dünne Le derstückchen extra mit unterlegt werden, besonders wenn die Zunge nicht seitlich angenäht, also eine einfache ist. Bei Staub- resp. Faltenlaschen trifft man oft, daß die Ecken mit den Lappenenden nicht richtig ineinander- gefügt sind und daher bequem ein Bleistift durchgestoßen werden kann. Auch dies ist eins Folge flüchtiger Stepparbeit und die angepriesene Staub- und Wasserdichtigkeit ist durch die vier Winkelöffnungen vollständig illusorisch geworden. Der Flicker darf dann solche mit Mühe und Kunstverständnis unsichtbar nachträglich zusteppen. Die Besatznähte sind größtenteils mit mehr Sorgfalt behandelt und kommt eine offene Naht seltener vor. Die Spitzenkappennähte dagegen, besonders bei Lack- leder, zeigen an der äußeren Zehenpartie sehr viel losgetrennte Nähte. Die Ursache ist, daß Futter und Kappen zusammen durchgenäht werden, die Überstemmen nicht mehr in den Kappenspitzen und die Stoßkappen zu knochig hart direkt an der Kappennaht oder Lochung enden. Durch die hohen Absätze scheuern die Zehenköpfe oben inner- halb der Schuhspitze alles weg und in kurzer Zeit ist das Oberleder abgeknickt und die „Flickerei" an der Lackkappe kann auch hier ein Kunstwerk vollbringen. Die „Knopslasche" ist auch so ein Schmerzenskind. Die- sebbe ist wohl mit Leder gefüttert, aber ausgerechnet an — 172 den unteren 4 bis 5 Knopsstellen in die Namen gestellt, so daß kein Knopfloch halten kann. Die Kante der Futterlasche ist nicht umgebuggt, so daß die ganze Wucht beim Zuknöpfen an der Oberlasche hängt, die dann bald nachgibt und das Durchreißen der Knopflöcher zur Folge hat. Mit etwas Überlegung und guter Vorarbeit wäre der neue Stiefel zu retten gewesen. Das Ansetzen der Knöpfe ist ja sprichwörtlich „miserabel". Manche Verkäuferin weiß davon ein Lied zu singen und der Verdruß besteht leider immer weiter. Waruni legt man keine Zwischeneinlage aus Drell oder Abfalleder in das Knopfunterteil, wodurch der Knopffaden eine bessere Wurzel hat? Auch sollte der Knopf mehr als Henkel angenäht und der Faden nicht direkt an einer Lochstelle sitzen. Wie häßlich ist es, Kttöpfe zu versetzen, wenn solche vorher schon aus dem Leder herausgerissen sind! Solche Vorkommnisse sind nur eine Folge mangelhafter Unterlagen. Bei Halbschuhen sind die meisten Mängel an der Ober- kante anzutreffen, da -er Hinterriemen größtenteils nur einmal aufgesteppt, nicht übergeschlagen, sondern direkt an der Kante abgeschnitten wurde. Das dünne Lcderfut- ter ist nicht umgebuggt und so der Naht kein Widerstand geboten. Also muß in der Regel auch hier beim ersten schiefen Absatz gleich mit dem Nachnähen und Flicken der Schuhkanten bezw. Hinterriemen begonnen werden. Deshalb ist es dringend nötig, den Hinterriemen zu überschlagen, das Futter nicht zu dünn zu nehmen und quer noch eine zweite Naht anzubringen. Die hier gerügten tatsächlichen Mängel in der Schäfte- fabrikation sollten endlich einmal beseitigt werden. Es ist nur ein äußerst geringer Zeit- und Kostenaufwand erforderlich, um eine gründliche und zweckdienlichere Verbesserung durchzuführen. Ich glaube, daß dann jedem Schuhhändler und Schuhmacher mancher Verdruß und mühselige Schaftflickerei erspart wird. Alle, die es angeht, verbessert eure Arbeit! Die Repa- raturstübe dankts euch! ' ' ^..8. Verschiedenes. Arbeitsgemeinschaft für Militärlieferung im Schneidcrgcwcrbe. beratungen '"offe wurden nachstehende Leitsätze einstimmig beschlossen': 1. Die eine Arbeitsgemeinschaft bildenden Verbände richten eine gemeinschaftliche Eingabe an sämtliche Kriegsbeklei- duygSämtrr, um, Au bewirken, daß Lieferungen an Zwischen- untwmebmer bzw. Vermittler nicht vemeben werden. Vor Ausstellung von Gutachten durch die Handels- und Handwerkskammern sollen diese von der Arbeitsgemeinschaft Auskunft über die gewerbliche Leistungsfähigkeit der Bewerber einholen. 2. ES ist dahin zu wirken, daß für die von den Bekleidungsämtern ausgegebenen Arbeiten Mindestpreise sestge- legt werden, unter welchen von keinem Bekleidungsamt gezahlt werden darf. 3. In den Städten des Deutschen Reiches, wo Ortsgruppen und Filialen der Innungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die der Arbeitsgemeinschaft angeschlossen sind, bestehen, treten auf Antrag einer Organisation die Ortsvorstände zusammen, um eine Kommission zu bilden. Diese Kommission stellt zunächst fest, wieviel Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Orte sich an der Übernahme und Anfertigung von Uniformlieferungsarbeiten beteiligen wollen. 4. Die Regelung der Arbeitsvermittlung und Arbeitsverteilung wird den örtlichen Kommissionen überlassen. 5. Wenn an einzelnen Orten oder in einzelnen Bezirken nicht genügend Arbeit beschafft werden kann, sollen die Arbeitsgemeinschaften sich bei Privatgesellschaften, Vereinen und Gemeindebehörden um Lieferungen bemühen, die dann gleichmäßig zu verteilen sind. 6. Die Bewerbungen für Lieferungen an die Eisenbahn- und Postverwaltungen sowie andere Aufträge der Reichsund Bundesregierungen bleiben den Bezirkskommissionen oder der Reichskommission für die Arbeitsgemeinschaft Vorbehalten. Die Reichskommission wird von den Hauptvorständen der an der Arbeitsgemeinschaft beteiligten Verbände gebildet. Mit den Arbeitgeberverbänden der Wäschefabrikanten in Berlin und Bielefeld, die sich ebenfalls zustimmend erklärt haben, sollen noch besondere Beratungen gepflogen werden. Literarische Besprechungen. Die Fachzeitschrift „Der deutsche Schneidermeister" berichtet folgendes: Anschließend an die Mode-Tagungen fand in Frankfurt a. M. am Freitag, den 22. Januar eine Sitzung statt, deren Zweck die Besprechung eines auf die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft für Militärlieferungsarbeiten abzielenden Antrags des Verbandes der Schneider war. Es nahmen daran teil: als Einberufer der Hauptvorstand und Beirat des Verbandes cher Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands; dann Vertreter des JnnungsverbandeS Bund deutscher Schneiderinnungen, des Allgemeinen deutschen Arbeitgeberverbandes für das Schneidergewerbe, des christlichen Gehilfenverbandes und des Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereins; fl' ner waren anwesend einige Vertreter der Frankfurter Scbneider-Jnnung, an deren Spitze KommissionSrat I. C. Ju- reit. Eine Absage hatte der Verband der Herren- und Knaben- kleiderfabriken gesandt. In der. Hauptsache handelte es sich bei der Beratung um die Ausschaltung des Zwischenhandels bei der Vergebung von Bekleidung für das Militär durch die Kriegsbekleidungsämter, um die Regelung der Preise und die Bezahlung der Löhne an Arbeiter und Arbeiterinnen, um die Verteilung der Arbeit, um die Regelung des Arbeitsnachweises, endlich um die Bewerbung von Lieferungen für Eisenbahn- und Postverwaltungen, Privatgesellschaften. Vereinen nud Gemeindebehörden. Rach einem Dortrage des Schneiderverbandsvorsitzend'en Stühmer und einer Besprechung, an der Hoflieferant Schwarz (München), Jnnungsverbandvorsihender Liebrecht (Magdeburg), Müller (Essen), Müller > Frankfurt), Haertl (Berlin), Jur eit (Frankfurt) und Ploog (Leipzig) sich beteiligten, und nach vorangegangenen SonderDie Störungen an elektrischen Maschinen, insbesondere deren Ursachen und Beseitigung, von Ludwig Hammel, Zivilingenieur in Frankfurt a. M.. zweite vermehrte Auflage. Preis in Leinwand gebunden 2.60 M. Selbstverlag des Verfassers. Das Buch ist auch durch jede Buchhandlung zu beziehen. Der Umstand, daß das Hammelsche Werk innerhalb weniger Monate schon in zweiter Auflage erschienen ist. zeigt die gute Aufnahme, die dasselbe in Fachkreisen gefunden hat. Sodann dürfte dies auch beweisen, daß das Buch den an dasselbe gestellten Erwartungen, nämlich, dem in der Praxis stehenden Maschinisten. Installateur, Monteur, Werkmeister u. dergl. in möglichster Vollständigkeit und Leichtverständlichkeit aber auch in möglichster Kürze ein praktischer Ratgeber bei eintretenden Betriebsstörungen an elektrischen Maschinen zu sein, genügt. Aber auch für Besitzer elektrischer Maschinen ist dieses Buch geschrieben und dürfte es daher auch in diesen Kreisen wertvolle Winke bez. Behandlungen elektrischer Maschinen erteilen. Die zweite Auslage ist erweitert worden und zwar um das Kapital über Störungen an Umformern und Transformatoren. Der Verlag M. Schauenburg in Lahr hat dem vor zwei Fahren erschienenen ersten, kaufmännischen Teil der gewerblichen Buchführung nunmehr auch die von Negierungsrat Maier verfaßte Werkstättebuchführung samt Kalkulation als zweiten Teil folgen lassen. Der umfangreiche Stoff erfährt darin eine ebenso klare nud anschauliche, als erschöpfende und sachgemäße Behandlung, wie solche nur bei völliger gegenseitiger Durchdringung, reicher praktischer Erfahrung und eines sicheren scliulmännischen Blickes möglich ist. Kein Meister, Gehilfe und Lehrling wird das gediegene Buch ohne Nutzen aus der Hand legen. Preis geb. 2 Bi. Uortriigr in gewerblichen Vereinigungen zu welchen vom Großh. Landesgewerbeamt Redner zur Verfügung gestellt find. Sonntag, 7. März ISIS, nachmittags 2 Uhr: Ort: Krumliach im Gasthaus zum Engel. Verein: Gewerbeverein Krumbach. Thema: Die Bolksernährung während des Krises. Redner: Gewerbe- und Handelsschulvorstand Fink in Wertheim. !t 178 Schriftleitung des vom Landesverband herausgegebenen Teiles in Rastatt. Der Landesverband der badischen Gewerbe« »nd Handwerker-Bereinigungen besitzt eine eigene Kranken- «ntz Sterbekasse und zwei eigene Erholungsheime. Auskünfte bereitwilligst durch da» Präsidium des LandeSverbande» in Rastatt. ... > - Jedes Mitglied ist für ISO Mark für Unfall mit Tod versichert. ^ r ^ Kisbs8gabs kür unlere känipksnrlsn Mitglie6er. 1'apker un6 to6esmutig kämpkt ein grohsr prorentlatz unserer Vsrdanrlsinlt- gliscler an Zen Srenren un6 im ksin6sslan6. liekren 6ielelben nack clem krieüen ru ilirer Arbeit rurück, so wollen lle 6ie vsrlallens Arbeltsltütte neu bereitet kinllen uncl mit irischem, reinem pulslcklag 6as 6an6werk wie6er auknebmen KSnnen. Liner Kurien Lrkolung beclark wokl jeclsr liriegstsilnekmer. Kann 6aker clsr llan6esverdan6 lisn mincier bemittelten keiner kcimpkenäen Mitglie6er eine schönere kiebesgabe üarbieten als 6ie unentgeltlicke Auknakms in eines keiner Lrkolungskeime nack der kückkekr? Gewiß nickt. Der kierru gegrünrlete kon6s Kat dis setzt lckon 6ie köks von kalt 7000 M. erreicht, kür eine verkältnismäßig noch kleine Anrakl von Mitglie6ern ilt klie üuknatmis in unlere Lrkolungsksime un6 6a6urck auch 6!e ralcks Wis6er- erlangung clsr Lrwsrbskükigkeit gelickert. va aber wokl 6is mellten 6sr rurück- kekrsn6en lllitglierler 6er Lrkolung besiürktig lin6, lo ruksn wir 6ie in 6er kelmat verbleiben6en Vsrban6smitglie6er, alle unlere Vereine un6 Vereinigungen un6 vor ollem 6ie kreunüe un6 Gönner 6es Ilan6werker- un6 Sewerbsltan6es emsut auk M Mitarbeit an 6sm großen Werk s6ellter llächltenlisde für unlere kSmplsn6en Verban6smitglie6er. Such 6ie kleinste Sabe ilt kerrlick willkommen, 6enn viele wenige macken ein Viel, wenn auck 6er kriscle noch nickt wie6er- gekekrt ilt, lo wollen wir 6ock jetzt lckon an unlere vornekmlte Ausgabe 6enken: Oer kan6werker« un6 Sewerbsltan6 muh gleich nack 6em iirieg aul kelter Sruncllage ltsken, leine Slis6er Müllen gelun6 un6 leiltungskäkig lein. Oas PräUcllum 6es llan6s§vsrban6s8 6er barMcken Sewerbe- un6 kanöwerkerverelnigungen (Zitz kaltatt). Nieäerbükl, prSll6snt. 174 Spenden für den Fonds für ««entgeltliche Aufnahme von weniger bemittelten Mitgliedern des Landes. Verbandes, welche im Felde waren, in unsere Erholungsheime. Es sind weiter eingegangen von: Hoflieferant Haitz, Rastatt, für Gewerbeverein Sulzburg M. 20.— Gewerbevnein Murg.. S.— - Zell a. H. 20— Vorschußverein Jestetten .. 25.— Den Mitgliedern der Freien Tapezier-Jnnung Heidelberg » 29.— Wilhelm Veit, Druckerei, Überlingen .» 5.— Karl Bohle, Metzgermeister, Überlingen.» 5.— Rektor Boos-Billingen durch Sammlung der Gewerbeschüler in Altmetall, Messing, Kupfer usw.. dazu der bisherige Betrag abzüglich 57 M. des Handwerkervereins Krautheim, über welche in voriger Nummer doppelt quittiert wurde. zusammen . . Weitere Spenden werden dankbar entgegengenommen. Rastatt, den 3. März 1915. Der Präsident: A. Niederbühl. . 56— 165— „ 6444.18 M. 6609.18 Erholungsheim Friedrichshort Bad Salzburg. Nachstehende Zuwendungen wurden gemacht: von Herrn: Georg Schmitt, Tapeziermeister, Heidelberg.1 Anteilschein, L. Baumann, , . .1 8. Ja,, er, . . .1 Tho Hamas Busch, » » . Hoflieferant Haitz, Rastatt, für Gewerbeverein Sulzburg - Dafür dankt bestens »«statt, den S. März 1»l». Der Präsident: A. Niederbühl. 3 Anteilscheine. An dir Urrbandsnereine. H 32 der Satzung des Landesverbandes bestimmt, daß der Beitrag der einzelne« Verein« für das erste Halbjcchr bis zum 15. Januar bezahlt sein soll. Noch eine größere Zahl von Vereinen ist mit dieser Zahlung im Rückstand, weshalb wir die bringende Bitte cm dieselben richten, möglichst bald die Derbandsbeiträge einsenden zu wollen. Rastatt, den 24. Februar 1915. DaS Präsidium. Danksagung. Anläßlich des Todesfalles unserer lieben Mutter wurde uns von der Sterbe- und Versicherungskafle des Landesverbandes der badischen Gewebe- und Handwerkervereinigungen das Sterbegeld von 500 M. sofort und prompt ausbezahlt. Ich kann daher die Sterbe- und VersicherungSkafse allen Handwerkern und deren Ehefrauen aufs Wärmste empfehlen und spreche auf dich«n Wege meinen Dank aus. Areiburg, den 9. Februar 1915. Frau Maria Wihler. Gute Aussichten für das Baugewerbe! Nachdruck verboten. Dank des tatkräftigen Vorgehens unseres unvergleichlichst Heerführers Hindenburg ist der Osten unseres Reiches nunmehr gänzlich vom Feinde geräumt und auch im Westen beginnen die Franzosen in den wenigen noch von ihnen besetzten Gebietsteilen Schritt für Schritt zurückzuweichen, so daß es auch hier hoffentlich bald heißen wird: Auch der Westen ist vom Feinte frei. Den Bestrebungen des Baugewerbes, durch den Wiederaufbau dieser Landestsile sein schwer darniederliegendes Handwerk zu unterstützen und dadurch vorbildlich auch auf die Regierungen anderer Länder einzuwirken, hat die preußische Regierung bereits Rechnung getragen, indem am 18. Januar eine Anweisung erlassen wurde, die das Verfahren der Ermittelung der Beschädigungen und der zu gewahrenden Dorentschädigung regelt. Don Interests für das Baugewerbe ist von diesen Bestimmungen, daß Vorentschädigungen nur für gelieferte Materialien be- zahlt werden, indem die Rechnungen für die bezeichnet«» Anschaffungen bis zur festgesetzten Höhe aus Staatsmitteln bezahlt werden. Eine Ausnahme findet nur dann statt, wenn mit einer bestimmten Summe Löhne bezahlt werden und zur Bezahlung von Rechnungen bis zum Betrage von 1000 M. In besonders dringenden Fällen kann auf Grund der Festsetzung für die Vorentschädigungen bis zu zwei Drittel des bewilligten Betrages gewährt werden. Welchen Umfang diese Bauarbeiten nehmen, geht daraus hervor, daß bis 1. Februar bereits auf 7L S43 Anträge 33,7 Millionen Mark Dorentschädigung bezahlt worden find. Da für den Transport von Baustoffen nach dem Osten ein Ausnahmetarif fesigssetzt ist, fo ist auch süddeutschen 17S Gewerbetreibenden Beteiligung an diesen Lieferungen ermöglicht. Die KriegLhilfskommission für OstpreußM hat eine Baustoff-Einkaufsgenossenschaft eingerichtet. Der Vorsitzende derselben ist der Geheime Baurat Fischer in Königsberg i. Pr., Genschestr. 24. Diese Baustoff-Einkaufsgenossenschaft soll die Beschaffung der zum Wiederaufbau erforderlichen Baustoffe (Maurersteine, Dachsteine, Schiefer, Kalk, Zement, Holz und dergl.) fördern und wird voraussichtlich eine private Rechtsform unter Beteiligung des Staates, der Provinz Ostpreußen, der ostpreußischen Landwirtschaft, der Landwirtschaftskammer und der beteiligten Städte erhalten. Der Umfang der Arbeiten kann zurzeit noch nicht be» urteilt werden, da aus den zuletzt vom Feinde geräumten Gebieten noch keine Berichte vorliegen, doch kann mit einem Verlust von 15 000 bis 16 000 Gebäuden und einem Sachschaden von 150 Millionen Mark gerechnet werden. Auch der „Deutsche Werkbund" hat sich mit der Frage des Wiederaufbaus in Ostpreußen und Elsaß beschäftigt und schreibt dazu: „Die hier zu leistende Arbeit ist so dringend, daß schon jetzt mit den Vorbereitungen begonnen werden mutz. Die in Ostpreußen eingesetzte Kriegshilfskommission hat erfreulicherweise schon die ersten Schritte zur Lösung der Aufgabe getan. Der Deutsche Werkbund ist der Ansicht, datz die besten Kräfte aus ganz Deutschland (ohne Unterschied, ob sie Banbeamte sin- oder nichts ausfindig gemacht und herangezogen werden sollten. Bedingung wäre allerdings, datz tue Betreffenden bereit wären, ihre ganze Kraft der Aufgabe zu widmen und zu ihrer Erledigung an Ort und Stell« überzufiedeln. Lr ist ferner der Meinung, daß am testen jede« derselbe» eine bestimmte Aufgabe, etwa die Leitung des Wiederaufbaues einer Ortschaft, eine- Stadtviertels oder eines StratzenbildeS, überwiesen werden könnte, für die er, unter der Oberleitung einer Zentralste!!« arbeitend, persönlich verantwortlich zu machen war«. Rur durch eingehende Beobachtung der örtlichen Verhältnisse wird es möglich sein, daS Richtige zu treffen und auch die Schwierigkeiten zu überwinden, die aus den naturgemäß nicht einfachen Verhandlungen mit Bauherren und Behörden notwendigerweise erwachsen. Der Deutsche WerÜbuech ist be- reit, ein Verzeichnis von Mitarbeiter» einzureichen, die für die harrende bauliche Aufgabe geeignet und die bereit sind, an Ort und Stelle helfend mitzuwirken.. Er erbietet sich ferner, bei der Frage des Hausgerätes tatkräftig mitzuwirken, und ist überhaupt zu organisatorischer Hilfe jeder Art erbötig." Was aber in Ostpreußen seitens des Staates in bezug auf Wiederaufbau unternommen wird, das sollte in allen andern Staaten und Gemeinden bezüglich der Fertigstellung angefangener und der Ausführung geplanter öffentlicher Bauten ungesäumt in Angriff genommen werden. Ohne Zweifel wird alsdann die Privatbautätigkeit folgen und mithelfen, den Bann der Arbeitslosigkeit vom Baugewerbe zu lösen, wodurch gewiß Staat und Gemeinden in erster Reihe gedient ist. O. Die Handwerkerkrankenkaffe in der Kriegszeit. O Bei Ausbruch des gewaltigen Ringens um die Existenz des deutschen Volkes waren viele unserer Mit- glieder wegen der Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Harrdwerkerkrankenkasse beängstigt und dies nicht ohne Grund. Sind wir doch erst den Gründungsjahren ent- wachsen. Trotzdem gelang es der Verwaltung, das ihr anvertraute Unternehmen bis jetzt in vollem Umfange ohne Änderung der Beiträge und der Leistungen aufrecht zu erhalten — im Gegensätze zu anderen Hilfskassen, die durch die Mobilmachung verwirrt, der guten Sache mißtrauten und den Betrieb schlossen oder wenigstens dis Leistungen kürzten. Sieben volle Monate haben wir hinter uns. Tausende von den zurückgebliebenen Mitgliedern konnten die Wohltaten der s e ge n We icher, Einrichtung de» Landesverbandes genießen. Durch den naßkalten Winter stieg die Krankenziffer ganz gewaltig. Dazu kam noch, daß die älteren kränklichen Mitglieder, welche bislang noch nicht zum Heeresdienste herangezogen wurden, den Einflüssen der Witterung nicht so kotzen konnten wie die jüngere Generatton, di« zurzeit im Felde Geht. Aber dennoch glaubten wir in Anbetracht der durch den Krieg geschaffenen schlechten wirtschaftlichen Lage gerade des kleinen Handwerker» ohne Beitragserhöhung oder Ermäßigung der Unterstützungsbezüge die alte Leistungsfähigkeit erhalten zu müssen. Wenn wir bisher keinen nennenswerten Schade» erlitten haben, so verdanken wir dies größtenteils den einsichtigen Hand- werksmeistern und Gewerbetreibenden selbst, welche in an- erkenrrensiverter Weise die Kasse mit wenigen Ausnahmen nur im äußersten Notfälle in /Anspruch genommen haben. Andererseits haben uns auch die Herren Vereinsvorsitzenden und Ortskassiere durch gewissenhafte Ausübung der Kontrolle unterstützt. Die Verwaltung als solche schränkt sich in jeder Hinsicht ein und so wird es bei weiterem guten Willen der Kassenmitglieder möglich sein, unseren dereinst heimkehrenden mit dem Siegeskranz geschmückten Mitgliedern eine Krankenkasse zu bieten, welche imstande ist, auch ihnen noch zur Herstellung ihrer Gesundheit helfend beizuspringen. Des öfteren, zwar ist es nicht möglich gewesen, allen Krankeri sofort das Krankengeld zu bezahlen oder ihnen gleich bei Beginn der Krankheit einen Vorschuß zu gewähren, welcher Wunsch bei der mißlichen Lage deS einen oder anderen Handwerkers nur zu begreiflich erscheint. Wir waren und sind eben auf die laufenden Beiträge angewiesen, welche in manchen Monaten, so vor allem zurzett, sehr langsam eingehen. Nicht nur der Hauptkasse, sondern auch vielmehr den kranken Kollegen ist ein unschätzbarer Dienst geleistet, tvenn jedes gesunde Mitglied es <üs eine Ehrensache betrachtet, di« Beiträge stets pünktlich an den OrtSkassier abzuliefern, damit auch dieser rechtzeitig mit der Verwaltung abrechnen kann. Erfülle jedes Kassenmitglied in dieser ernsten und auch erhabenen Zeit an seinem Platze seine Pflicht voll und ganz. Dann wird die Handwerkerkrankenkasse die starke Belastungsprobe ohne Minderung ihrer Leistungen glücklich überstehen zum Wohle und Segen des gesamten heimischen Handwerker, und Gewerbestandes. 3 Wichtig für Bäckermeister! Die Kriegs-Getreidegesellschaft m. b. H. hat auf die häufigen Anträge von Kommunalverbänden um Überlastung von Mehl durch das Wolffbureau zur Kenntnis gebracht, datz diesen Anträgen stattzugeben, nicht Aufgabe der Kriegs-Getreidegesell- schaft sei. Die Kriegs-Getreidegesellschast macht wiederholt darauf aufmerksam, daß noch große Mehlvorräte im Lande sind. So haben Mitglieder des Vereins deutscher Handelsmüller nach einer Mitteilung der Geschäftsstelle desselben über 10 000 Tonnen Mehl zur Verfügung, die an not- leidende Kommunalverbände abgegeben werden können. Es wird weiter darauf verwiesen^ daß aus Grund der Rundes- ratsverordnung vom 18. Februar die Landeszentralbehörden, oder die von ihnen bestimmten Behörden im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses gestatten können, datz die Mühlen Weizenmehl in einer anderen Mischung, als bisher vorgeschrieben war, abaeben dürfen, und daß Weizenbrot aus einer Mischung hergestellt ivird, die weniger als 30 Ge- wichtSteile Roggenmehl unter IM Teilen de» Gesamtgewichts enthält, ferner daß an Stelle des RoggenmehlzusatzeS Kartoffeln oder andere mehlartige Stoffe verwendet werden. Durch diese Verordnung wird dem augenblicklichen Bedarf her Kvm- munalverbände nach Roggenmehl wohl wirksam gesteuert wer- 17« de», «a auf diese Art und Weis« der Verwendung des Weizenmehls ein wesentlich weiterer Spielraum gelassen ist. ES wird auch daran erinnert, daß nach 8 S. Ws. 4 der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware vom 5. Januar ISIS, die LandeSzentralbehörde gestatten kann, daß bei der Bereitung von Roggenbrot Roggenmehl bis zu 30 Gewichtsteilen durch Weizenmehl ersetzt wird. Der Aerttner schreibt: Vs ist neuerdings mehrfach Stimm»»« dafür Jemacht worden, den Dutterverbrauch tunlichst einzuschranken und aus Sparsamkeitsgründen andere BerzehrungSgegenstände, besonders Schmalz, als Ersatz heranzuziehen. Bei der gegenwärtigen Preislage würde das keinen Nutzen ergeben, nachdem die Butterpreise seit Ende vergange- u«n Jahres einen Rückgang um etwa 30 M. für den Zentner erfahren haben und auf einen normalen Stand wieder angetanst find. Dazu kommt, daß neutrale Länder, wie Schweden» Dänemark, Holland, angesichts der deutschen Seeblockade enorme Mengen Butter dringlich anbieten, so daß ein beträchtlicher Rückgang der Preise auch im Kleinhandel erwartet werden darf. Unter diesen Verhältnissen wäre eine weitere Bewegung gegen den Verbrauch eines in reichlichem Matze zu beschaffenden Verzehrungsgegenstandes wie Butter wenig an- gebracht. Auf ihren hohen Nährwert hat erst unlängst eine wissenschaftliche Größe hingswiesen. O Gegen die PreiSschleuderri. Zur Frage der Preisschleuderei in Markenartikeln faßte die Potsdamer Handelskammer folgende Beschlüsse: s) Es ist eine Verlautbarung zu erlassen des Inhalts, daß es nach der Auffassung der Handelskammer den guten Sitten widerspricht, wenn ein Markenartikel im Kleinhandel unter dem auf der Umhüllung oder auf der Ware selbst vermerkten Preis der- kauft wird, es sei denn, daß die besonderen Umstände des Falles ein »unter dem Preis verkaufen" rechtfertigen, d) Die übrigen Handelskammern und der Deutsche Handelstag sollen zu mner ähnlichen Verlautbarung veranlaßt werden, c) ES wird die Aufnahme folgender Bestimmung im neuen Waren- zeichengesetz befürwortet: »Hat der Inhaber eines eingetragenen Warenzeichens die Wirre oder ihre Umhüllung außer mit seinem Zeichen mit einer Preisangabe versehen, so darf niemand die Ware im Kleinhandel unter diesem Preis verkaufen, «S sei denn, daß wichtige Gründe für die beschleunigte Räumung vorhandener Bestände vorliegen. Auf Zuwiderhandlungen finden 88 LA—27 Warenzeichengesetzes Anwendung, jedoch ist antragSberechtigt jeder Gewerbetreibende, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herftellt oder in den geschäftlichen Verkehr bringt, oder Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, soweit die Verbände als solche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten klagen können." Es ist die höchste Zeit einen mit dem Nachtrag: LMM lin Mkllmg IM zu bestellen. Durch die Vereine bezogen... 35 Pfg. direkt franko HauS.45 Pfg. nuter Nachnahme.65 Pfg. Bestellungen umgehend erbeten an den Landesverband der badische» Gewerbe- und Handwerker- - j, Bereinigungen iu Rastatt. Mitteilungen au» dem Derriuslrdru. r erlitt - Feil Hrd zi steht ii Werder . .langt, i" Englai Die fe Ter man > sichert, nünfti ^und 8 fordert 'der Lo - schädig Kraft an UN! Heima den Ll Die müssen Land vermei bedeut 1. 8 letzten auf ei aufschr komme von F auf F> nicht, ersetzt und - L soll m, s heute i gute L Z 2. F - und m j ' (Sahn k - Brot i ; zu reil Verdai hältni- von F zum V besond reste sc Ausbr - bar in 3. L düng ausgez lasten Hierzu milch), empfie k Käseio I UNd N 179 GrnShrungs-Merkblatt. Ratschläge für die Kriegszeit von Nr. Bumm, Präsidenten des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Berlin; Professor vr. Eltzbacher, Rektor der HändekshckchschiÄ. Berlin; Professor vr. Fatzbender, M. d. A. und M. d. R.; Frau Hedwig Hehl, Berlin; vr. Rubner, Professor an de, Universität Berlin; vr. Zuntz, Professor an der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin. IN4- Herausgegebcn von der Zentralstelle für Volkswohlfahrt. ^ Feinde ringsum ! Das deutsche Volk ringt zu Wasser tAd zu Lande den Kampf um sein Dasein. Unser Heer steht in Waffen gegen die halbe Welt. Unsägliche Opfer werden von unfern Kriegern im blutigen Kampfe der- , langt. Um ihnen den Siegespreis zu entreißen. Will England das deutsche Volk durch Hunger niederringen. Die feige Waffe hebt sich gegen Weib und Kind. Der Schlag soll wirkungslos sein, nicht mutlos soll .man uns finden. Unsere Nahrungsversorgung ist ge- sichert, wenn die schwere Stunde uns bereit steht zu vernünftiger Lebenshaltung und zur Preisgabe von Luxus und Verschwendung. Nicht Entbehrungen werden gefordert, sondern nur eine Lebensweise, die dem Ernst ' der Lage entspricht und, weit entfernt die Gesundheit zu ^ schädigen, vielmehr eine Quelle körperlicher und sittlicher Kraft ist. Keiner darf hier versagen. Unser Heer soll a an uns Mitkämpfer und Opferwillige finden, die in der ^ Heimat und mit ihren schilachen Kräften mitringen um ; den Lorbeer des Sieges. ^ Die uns gestellte Aufgabe ist eine doppelte. Wir s f müssen die Nahrungsmittel wählen, die uns das eigens Land reichlich liefert, und wir müssen die Vergeudung vermeiden, dis nur zu sehr bei uns eingerissen ist. Beides bedeutet eine Rückkehr zur einfachen Vätersitte. 1. Fleisch und Fische. Wo der Fleischgenuß in den ; L letzten Jcchren übermäßig gestiegen ist, führe man ibn ? x auf ein bescheidenes Maß zurück. Wurst- und Fleisch- - ^ aufschnitt zum Frühstück können sehr wohl in Weglall kommen, ebenso der jetzt durchweg zu reichliche Genuß von Fleisch zunr Abendessen. Sogar der völlige Verzicht auf Fleisch an einzelnen Tagen schädigt die Gesundheit . nicht. Das Fleisch kann durch andere Speisen sehr wohl ersetzt werden, vor allem durch Käse, Milch, saure Milch und gehaltvolle Mehlspeisen. Wenn man Fleisch ißt, , soll man sorglich damit umgehen. Abfälle und Reste, die ; s; heute vielfach als wertlos weggeworfen werden, liefern s gute Suppen und Saucen und ändere Gerichte. , ^ 2. Fett. Der Genuß von Schmalz, Speck, Kunstbntter f und anderm Fett, besonders auch von Butter und Rahm ^ I (Sahne) wird in einzelnen Landesteilen, wo inan kein ^ ^ Brot ohne Fettaufstrich genießt, stark übertrieben. Ein ! zu reichlicher Fettgenuß ist gesundheitsschädlich, da er die Verdauung erschwert, außerdem ist das Fett ein unver- s hältniSmäßig teures Nahrungsmittel. Ter Verbrauch ^ von Fett in der Küche läßt sich einschränken. Als Zutat ^ h zum Brot läßt sich das Fett durch andere Stoffe ersetzen, s rs besonders durch Obst, Obstmus, Marmelade. Die Fettreste soll man nicht verkominen lassen, man kann sie durch ss Uusbraten oder Reinigen (Durchkochen) wieder verwend- s. bar machen. 3. Milch und Käse. Die Milch soll reichliche Venven- s düng finden. Auch saure Milch und Buttermilch sind s ausgezeichnete Nahrungsmittel. Alle Arten der Milch ^ lasten sich auch zu Suppen und Mehlspeisen verwenden. ^ Hierzu eignet sich auch die abgerahmte Milch (Magermilch), deren Verwendung sich bei billigem Preise i empfiehlt. Die mannigfachen aus der Milch hergestellten k Käsesorten, besonders auch Quarkkäse, sind bekömmliche st und nahrhafte Speisen. Milch und Käse sind ein vor- MMtrefflicher Ersatz für Fleisch und Eier. 4. Brot- und Mehlspeisen. Als tägliches Brot soll nro» die hauptsächlich aus Noggenmehl hergestellten Arte«, bevorzugen. Die Sitte vieler Landesteile, als Frühstke und Abendbrot Grützen, Mehlsuppen und ander» Suppen mit Zusätzen zu genießen, verdient Nachahmung Man bereite auch viele Mehlspeisen auf süddeutsche Art Altes Brot ist ebenso nahrhaft wie frisches. Ausschließ, sicher Genuß frischen Gebäcks führt zur Brotvergeudung Brotreste lassen vielfache Verwertung in der Küche zu. Man soll sie trocken aufbewahren, damit sie nicht verschimmeln und ungenießbar werden. 5. Kartoffeln. Die Kartoffel soll im Haushalt ein» ausgedehnte Verwendung finden, denn sie läßt sich zr mannigfachen und wohlschmeckenden Speisen verarbeiten Sie kann mit vielen Gemüsen sowie auch mit Obst zu. saimuengekocht werden. Man koche im allgemeinen dir. Kartoffeln mit der Schale, denn durch daZ vorherig» Schälen geht ungefähr ein Zehntel unnütz verloren. Er- fordert die Zubereitung eines Kartosfelgerichtes das Schälen, so soll man sich des Sparmessers (Kartoffel- schälers) bedienen. 6. Gemüse. Ein gut zubereitetes Gemüse ist ein wert voller Bestandteil des Mittagessens. Das Gemüse ermöglicht viel Abwechslung in der Kost. Bei der Zubereitung spare man an Fett. Auch Gemüseabfälle verdienen eine sorgfältige Verlvertung. 7. Zucker und süße Speisen. Zucker kann man in ausgiebiger Weise im Haushalt verwenden. Er hat einen hohen Nährwert. Während er in frühern Zeiten nur den Bemittelten zugänglich war und deshalb mehr als Genußmittel betrachtet wurde, kann er heute bei billigem Preise geradezu als Volksnah rungsmittel dienen. Mit reichlich Zucker eingekochtes Obst, Obstmus usw. ersetzen auf dem Brot die Butter. Süße Mehlspeisen, namentlich niit Obstbeilagen, sind keine bloßen Leckereien. Sie können recht Wohl dann und wann das Hauptgericht der Mittags- und Abendmahlzeit sein. 8. Getränke. Tie besten und gesündesten Getränke sind Walser und Milch. Kaffe und Tee schädigen bei mäßigem Genuß nicht, haben aber einen Nährwert nur in dem Zusatz von Zucker und Milch. Im Genuß geistiger Getränke halte man Maß. Namentlich Branntwein ist geeignet, die Gesundheit zu schädigen. 9. Gestaltung der Mahlzeiten. Abwechslung in der Kost ist für die Gesundheit von großer Bedeutung, weil der Körper durch sie am ehesten die sämtlichen notwendigen Nährstoffe erhält und außerdem die Eßlust angeregt wird. Die Kriegszeit ist kein Hindernis, die Kost ebenso abwechselungsreich zu gestalten wie bisher. Man muh nur die Möglichkeit verschiedenartiger Zubereitung der einzelnen Nahrungsmittel richtig ausnutzen. 10. Zubereitung der Speisen. Bei der Zubereitung der Speisen kann man sich mit großem Vorteil des Selbstkochers (der Kochkiste) bedienen. Hierbei wird Brennmaterial gespart und außerdem denjenigen Hausfrauen eine gute Zubereitung der Speisen ermöglicht, die -durch ihren Beruf den größten Teil des Tages dem Hause entzogen sind. Der Selbstkocher hat auch den Vorteil, daß draußen arbeitende Personen jederzeit warmes Eisen vor- sinden. Einen solchen Selbstkocher kann man sich mit Leichtigkeit und ohne nennenswerte Kosten selbst Herstellen. — ISO Rielschel L Henneherg berlln — vrerlau — vsnrig — vrerden - gamdueg — XzMnihe — teSnigsderg — cüde» Magdeburg — Nürnberg — Poren — Araftdurg i. c. - wierdsden — llukare?! - conrtsnNnvpel Zenlrslheirungen, Lüstung 8 - und Sadeanlagen Intern. yM'ene--fIu88tellung Vre8den 1911 * kfSchste Nu8reichnung * Xönlgl. 5Schs. Ltsstspnels. ^ ^ ^ '7 - In dieser Abteilung wird die Zeile mit nur 20 Pfg. berechnet. Ter Betrag für die Anzeige ist gleichzeitig mit einzusenden. Für die Zeile kommen ca. 30 Buchstaben in Betracht und läßt sich der Betrag leicht ausrechnen. Zuschriften und Geldsendungen sind zu richten an die Geschäftsstelle der Badischen Gewerbe- und Handwerkerzeitung Karlsruhe, Karlfriedrichstraße 14. Junger Mann, nicht unter 18 Jahren, kann Automobilfahrer werden. Dürkopp- und Mercedes-Garage, Offenburg, Ba den. _ Zwei tüchtige Steinbruch-Schuliede die in der Herstellung und besonders im Härten von Stahlwerkzeugen und im Reparieren von Kippwagen gut bewandert sind,könnensofortbeigutem Lohn Beschäftigung finden bei Pfülrische Hartsteinwerke, H. «r. b. H-, Landau, Pfalz. Tüchtige Wer M für Feinbearbeitung von Artilleriezündern gegen hohen Lohn gesucht. Alfred Teves, > Frankfurt a. M. j Rebstockerstr. 55. Ein nachweisbar gutgehendes Stzmikde-Geschlist in einenr verkehrsreichen Orte der Rheinpfah ill krankheitshalber sofort zn verkaufe». Georg Lehr, Schmiedemeifter, Nicdcrlnstadt b. Germersheim a. Rh. Für Sattler. Infolge Todesfalls habe ich in einer industriereichen Stadt des bad. Wiesentals von IS 000 Einwohnern eine gutgehende Sattlerei mit guter Kundschaft zu verkaufen oder zu verpachten. Der bisherige Eigentümer fiel im Kriege auf dem Felde der Ehre- Offerten richte man an das Rechtsund Liegenschaftsbureau von Hch. Dchmieder, LSrrach, Bad. Schmied-Gesuch. Ein jüng. tücht. Schmied, der evtl, selbständig arbeiten kann, findet Stelle bei M. Hanger, Schmied, Sunthausen b. Donaueschingen. Lehrling-Gesuch. Einem ordentlichen, der Schule entlassenen, kräftigen Knaben wäre Gelegenheit geboten, bei Unterzeichnetem die Metzgerei sowie Wursterei gründlich zu erlernen unter günstigen Bedingungen. Friedrich Rombach, Metzgermeister, Lenzkrch. Eicheiilohrinde. Aus dem Stadtwalde Buche» (Baden) sind ca. 2000 Zentner Eichen schülrinbe freihändig zu verkaufen. Liebhaber wollen sich mit dein Bürgermeisteramt Buchen (Baden) ins Benehmen setzen. ( Ca. 12 cbm trockenes, S jäbriges! HMtM-WMWIz von 3S—60 mm stark, gegen Kassa abzugeben. 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Nachdem der in der Genossenschaftsversammlung zu Stuttgart am 17. Dezember 1914 beschlossene I. Nachtrag zu der seit 1. Januar 1813 gültigen Satzung durch Verfügung des Reichs- versicherungSamts vom 16. Februar ISIS genehmigt worden ist, bringt ihn der Vorstand nachstehend zur Kenntnis der Genoss ens chaftsmitglieder. Auf Wunsch werden den Mitgliedern Satzung und Nachtrag zugestellt. «Stuttgart, den 23. Februar ISIS. Der Vorstand der Südwestdeutschcn Holzberufungsgenoffenschaft: Kommerzienrat Fab er, Vorsitzender I. Nachtrag zur Satzung der SMwesAilWn HchSelllssgeirHenjihiU Der erste Satz des 8 14 ist wie folgt abzuändern: „Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern." Der 8 22 erhält folgenden neuen (dritten) Absatz: „Me Errichtung von Abteilungen zur gesonderten Erledigung einzelner Angelegenheiten ist zulässig." Der 8 52 erhält folgenden Zusatz: „sowie für jede notwendige Übernachtung außerdem S Mark." Die Ziffer 3 de» 8 53 hat folgendermaßen zu lauten: „als Ersatz für Zehrungskosten für einen halben Tag 3 Mark, für einen ganzen Tag 5 Mark, übernachten wie seither 3 Mark." Beschlossen in der Genoffenschaftsversarmnlung zu Stuttgart am 17. Dezember 1914. Der Vorsitzende des Vorstands: gez. Faber, Kommerzienrat. Der vorstehende I. Nachtrag zur Satzung der Südwestdeutschen Holzberufsgenossenschaft wird gemäß 8 883 der Reichsversicherungsordnung genehmigt. Berlin, 16. Febr. ISIS. Das Reichsversichcrungsamt. (Siegel.) Abteilung für Unfallversicherung. 1716. gez. Or. Kaufmann. Schreinerarbeiten (9 Lose) für den Neubau des pharmakologischen Instituts der Universität Freiburg sind nach Finanz- minifterialverordnung vom 3. Jan. 07 öffentlich zu vergeben. Pläne, Bedingungen und Arbeitsbeschriebe, die nicht nach auswärts verschickt werden, vom 1.—2. März auf unserm Geschäftszimmer zur Einsicht und Abgabe der Angebotsvordrucke. Angebote sind verschlossen, postfrei und mit der nötigen Aufschrift bis 13. März, vorm. 10 Nhr, bei uns einzureichen. Zu- schlagsfrist 3 Wochen. 280 Freiburg, 25. Febr. ISIS. Großh. Bezirksbauinspektion. Lieferung von Hväzschwcllen nach Finanzminifterialverord- nung vom 3. 1. 07 öffentlich zu vergeben. Angebote — auf postfreie Anfrage Vordruck und Bedingungen hiezu von uns zu beziehen — sind verschlossen, mit Aufschrift „Holzschwellen — Verdingung 2V. März 1815" spätestens bis zum 29. März ISIS, vormittags 19 Uhr, bei uns einzureichen. 278 Karlsruhe, 25. Februar ISIS. Oberbau- und Stellwerkburea« der Gr. Generaldirektion der badischen Staatseisenbahnrn. ^säöi'-Il'eidi'ikmen kLbririereo u. lickern preiswert - I» «ks^v - unter (inrnntie 8 e!inM L Wieekmann 8oku8iei' L 8okn Kai8kl'8lLute»'n-k'ioi-l1 Zeliukgslänllei'- ^instiecligungsn komblolert »o» IlSK- i-enunil Vervlniiungi- »toelisn (sslNiogo) tzollll. 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IMMtSffHWO' Is klokersorso prospskts uns «lirtor rar VsrNIguog Vsi-trei»!- Io »Il»o gröSerso l-Uitron so» Io- o. Soolanso». IiterüLtllüirle SMedsiirMiiiiz IM „Mm «Mllr Ser Süilttrlsrjg- Lu»nst«lulur»s tttr- ewpkiellt KWx»t- Vsi-elnlguogen M-- -IiaNoo kxtea-IlsIiLN- 8tsmpvlt»drilk io ßilokksim kammaebeitsn übernimmt 1. W. viökl, «sklWlit. 8i»ok-ksns»i Allst««!. Lausirausn muh reictien! Zparlams Volksernütirinig — eins Lscttngung unlsres Zjsgez. Voll üugult klnk, Lisrrucktinlpektor a. v. Mit 6em Snliaag: 8 ü 66 euMs ttausmonnskolt (lLrlegskolt) voll LIltis Sink, Lauskialtungsieilreria. Preis L0 vkg. I inkialt: Clnlsltung. - llübrltokke un6 llakirungrbeüark. - 8 Verbrauch vor 6sm liriege. - llükirltokkmenge bei keide- turltung 6er bisherigen «Irtlchaktsueile. - vie bisiisrige Nahrung un6 ikre klerkunkt. - Motznakmen rur Sickerung 6er Voiksnakrung <1. Staat uii6 Semeinösverualtungen, L. 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I., vormittags 10 Uhr» einzureichen. 277 Karlsruhe» den 24. Februar 1015. Städt. Hochbauamt. Anstreicherarbeiten für die östliche Unterführung und den f mittleren Bahnsteigtunnel in Pforzheim nach Finanzministe. L--ialverordnung vom 3. 1. 07 öffentlich zu vergäen. Gewicht Eisentverks etwa 220 Tonnen und Ausmaß der Beton- " fichtflächen etwa 350 gm. Bedingnisheft und Zeichnungen auf dem Eisenbahnbaubureau im Güterdienstgebäude, 2. Stock, in Pforzheim, zur Einsicht; dort auch Angabe von Angebotsvordrucken; kein Versand nach auswärts. Angebote mit entsprechender Aufschrift spätestens bis Donnerstag, den 18. März d. I., vormittags 11)4 Uhr, verschlossen und postfrei auf dem Eisenbahnbaubureau in Pforzheim einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. 281 Karlsruhe, 24. Febr. 1915. Gr. Bahnbauinspektion I. Ktrirüieferung. Wir vergeben die freie Lieferung von 1030 cdm Uferpflaster- und Deckungssteinen an die Kinzig und von 240 cdm Ufer- Pflaster- und Schwellensteinen an die Rench in mehreren Losen. Maßgebend Verordnung des Großh. Ministeriums der Finanzen vom 3. Januar 1007. Bedingungen und Vordrucke für die Angebote auf unserem Geschäftszimmer: Wilhelmstraße 2. tdffnung der Angebote: Samstag, 13. März, vormittags 11 Uhr. Zuschlagssrist 4 Wochen. 273 Offen bürg, 25. Febr. 1015. Großh. Rheinbauinspektion. Sleinkruchs-VerMchtrmg. Die Stadtgemeinde Weinheim (Bad. Bergstraße! verpachtet ab 1. April ds. Js. den Betrieb des Granitsteinbruches Hirsch, köpf zunächst auf 10 Jahre. Der Bruch liefert mittel, bis feinkörnigen Odenwaldgranit sHr Pflaster-, Rand-, Werkstein« und dergl. an staatliche und städtische Behörden und Private. Unterkunftshaus, Schmiede» Gleisanlagen, Arbeitsbuden, Be- triebsinventar, Werkzeug vorhanden. Tüchtiger Bruchmeister am Platze. Das Angebotsformular und die Pachtbedingungen können gegen Erstattung der Schreibgebühr mit 2 M. vom städt. Tiefbauamt, Rote Turmstraße 1, bezogen lverden, woselbst auch mündliche Auskunft erteilt wird. Die Angebote sind bis spätestens Montag, den 15. März ds. Js., vormittags 11 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen auf dem Rathaus, Zimmer 0, einzureichen. Die Öffnung findet um 11ZL Uhr in Gegenwart etwa erschienener Bieter statt. Zu- schlagsfrist 10 Tage. 275 Der Gemeinderat behält sich freie Entschließung vor. Weinheim (Badische Bergstraße), den 25. Febr. 1015. Der IIMIMIisi Miner" rinn WM« «n WIMekM« «lief kli. ln l-sistunZ unsi'k'siQlit. Verlangen 8ie bist« Hr. zoo. Lllsla-Verlmus: »k i V>, (OM K.m.d.N. »«nnkviin p 8, L7, ^mksi'cllL^uei' Mannkviin ^/iünotisn — l^sgsnsdurH LtuttZatt ^nli'uIIieirungSn Lüftungen Bankett- -mi kivn»vni»L«1«> ln Sivk«n, veierk«! mul m «rer^LLLt «ul »o1tä«r uM«r OvLaü« 8p»r!stt1L1: Vueks»- -u r«; t-t» -° i-vu». »»kort Iwkerdur: Ipansml88ion8-Isils r. L. kingsekmlsnslsklsgsr' mitS Kings» zo Z5 40 45 WM 2L Z-Z.-L SSW. e». 7 z.zo x. Stück N6I88rvUgS Nootrod« Ltrtilsgsr Z5 4» 4Z ;<--»» Lokrz. Gemernderat , u. MUovtlsn. M. r.— r.rz 1.50 2,— 2,50 p. Stüclc glngreliinlsr- »Sag»- an« eiaevv^er H- z,8o 4,— 4,4» 4.75 Z,2-> P- SÄclc Ki-eissägelagei- sLmLg Karls, 81. ^.üttlek, VrüssÄ, «urin. rtrrtllrlie fselircdlilk tiir Milm. «MUSI!«»» im« HsSellem Seglnn >n«ii« - rs»«-»2 i. V»ü«Q«tLrko zz ML» DL. 17,50 x. Llück 40 mm ,» r»,50 la. 8raI,sL,»dILNsr dMIgsl tto!rnemen8vkeibsn^W 400x100 „ „ z,zo Sooxioo „ », 5,1z Sooxroo „ .. 7,zo »«S7» rr « * 4s. « « «v. 8. I^simsnn I»ssvtiinen§slini«c 8t. Keoi'gsn-fi'öibul'g i. 8. 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