Ar, 7. 52. Jahrgang. Karlsruhe, 15. Februar 1919 Deruxsprei» änred äw kost o6er Lucirkrwäe! 8.— iw I^tir otwe D^steUxeiä LellLxev: HoimLl u»^ Hssäverir mrä Hsv6 ver!crteed> Li»cti» ^ua6»ek»u. MWk o v«v er»usxexet>«lli:i> 1>il» i» kastatt. ^nrei^euaumckme: 6. kraumiük« Hoibuckstruclcerei unst Verlax, Larlsruii« i. 8., Lari-knestrick^traS« »4. Hochbauarbeiten für da» neue Arbeiterwohngebsiude i> Ditisre „ach Finanzminislerialverorbnung ». 3.1. 07 »Uentlict ju vergeben: Erb- u. Maurer-, Zimmer, Blechner-, Verputz- Glaser-, Schreiner-, Schlosser- und Anstreicherarbeiten. ^ Zeick nungen, BedingniSheft und Arbeitsbeschriebe aus unscreni Hoch baudicnstummer zur Einsicht, wo auch Abgabe der Angebots Vordruck« ersolgt. Nein Versand nach auswärts. Angebote ver schlossen, postsrei und mit entsprechender Aufschrift bis längsten Donnerstag, den 27. Februar». J.,rorm. 11 Uhr, hei un einjnreiche». Zuschlagsfrist 3 Wochen. 327 Neustadt, 1t. Februar 1919. Bad. Bahnbauiiqspektion. ?s?s1!e1- liefert LllLLN LM Vergebung von WasierleitnngSarbeitvn. Das biefern und Verlegen von ca. KOo w gugeisen er Wasserleitung 80 mm weit soll vergeben werden. Die Zeichnungen können im Bureau des Architekten Ewald Steffen in ^Badisch Rhcinfelden eingcsehen werden, von dem auch die ArbcitSaus- jüge zu beziehen sind. Die Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 17. Februar abend« an dar Unterzeichnete Bürgermeisteramt einzureichen. 303 Nallingen b. Bad. Rheinfelden, den S. Februar ISlp. 'DaS Bürgermeisteramt r gez. Senger. 5- 0 Verkauf von ausgemnfterte» offenen Güterwagen (S Stück) und Güterwagen-Untergestellen slü Siüa'>. Di« Fahrzeuge sind lauffähig und im beschränkten leichten Berkehr verwendbar. BerkaufSbedingungen un» Zeichnungen auf »ost- freie Anfrage zum Preise von l Mark für Güterwagen und 1 Mark für Untergestelle erhältlich. Versand nach auSwärt« als portopflichtige Dienstsache, gegen postfreie Zusendung der Beträge mit » Pf. Bestellgeld an Stativ,iSkassi Hauptwerkstätte Karlsruhe. Angebote mit Aufschrift find verschlossen, posifrei spätestens bi« 1. Märt 1818 cinzureicheu. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Karlsruhe i. v., im Februar ISIS. Verwaltung der Hauptwcrkstä tt«._ »1» Pflasterarbeilen. Die Wafirr- «nd Stratzenbaninspektion Karlsruhe vergibt im Wege der öffentlichen Wetlbewerbung für die Pflasterung der Albtalstr-ße bei Ettlingen auf der Strecke zwischen „Parkskße" und „Wirtschaft zum Wattbera" die Herstellung von 4188 qm Kleinpsiaster, 288 qm Danditein- Pflaster und da« Versetzen von 1288 laufende Meter Bordsteinen. Schriftliche Angebote mit dem Vermerk „Pflasterarbeit" versehen, find bis längsten« 18. März d. I.» vormittags 18 Uhr» auf dem JnspektionSbureau — Redren- bachersiraße Nr. 23 — einzurrichen, wo auch die Pläne und Bedingungen zur Einsicht ausliegrn und AngebvtSsvrmularr er hältlich find._ __ _ 280 nach Finanzministcrialverord- en Renban der med. -stltnik Oeffentliche Vergebung nung vom 3. Januar 1907 für den Heidelberg. Maurer-, Beton- n. Tteinhauerars eiten bi« Oberkante Sockel zu vergeben (vorbehaltlich der Genehmigung de- Finanzministeriums). Unterlagen auf unserem Geschäftszimmer zur Einsicht. Angebote verschlossen, postfrei und mit genauer Aufschrift bis zum 28. Februar, voruuttagS 10 Uhr, einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen. 27S Heidelberg, den 3. Februar ISIS. BezirkSbauinspektixn. Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Verputz-, Blechner-, Dach decker-, Schreiner- und Glaser-, Schlosser- und Tllmhcrarbeiten zum Anbau an da» HauSwirtschastSgebäude im Bahnhof Sabr- Dinglingen nach Finanzministerialverordnung vom 3. Jan. tzlX>7 zu vergeben. Verdingungsunterlagen liegen an Werktagen hier «nd bei Bahnmeisterei tzahr-Dinglingen zur Einsicht auf, dort such Abgabe der Angebotsvordrucke Angebot« verschlossen, postfrei und mit der nötigest Aufschrift bi« längsten« Mittwoch, de« 18. Februar» vormittag« 10 Uhr, bei un« einzurrichen. Zpr- schlagsfrist 14 Tag«. Lfsenburg, den 2S. Januar l»lS. Bad«, bauinspektion._ 2ÜS Zum Umbau und Erweiterung der Dartftation Nr. 73s, Gemarkung Stockburg, wcrden die Grab-, Maurer-, Zimmer-> Blechner-, Schindelanfchlag u. Schlosserarbeiten nach Ministerial» Verordnung vom 3. Januar IS07 öffenttich vergeben. Zeichnungen, Verdingungsheft und Arbeitsbeschriebe auf unserem Dieilstzimmr» für Einstch«. DaselbstSngebotSvorbrncke, solange Vorrat, erhältüch. Kein Versand nach auSwärt«. Angebote, vericbloflen, postsret mit entsorechender Auffchrist bi» längsten» Donnerstag de» 28. Februar, nachmittag« » llhe, bei un« einzurrichen. ZuschlagSsrist 3 Wmh». UMnigi», de» 1. Fevr. ISlS. Babnbaniniprktion. 2« Buchführung. Zur Rn lcgung u. Führung der Bücher empfiehlt sich bestens Fried. Hummel» chreidur« t.B.,Mün»b»istr.lK. neWm rvk null kertix bearbeitet LUMMI kür ülw, IV »»»er, 8Lure, vampk, liefert HM-nplmMfiiiWrlmI Armaturen kabelst, l.eonk. Solist, lluklseti IL SssenlzM stll.Hiki kotthilli, hiz,»d,t,ri I 8psr.: l-ruib-, 0soou>>i«r-,! stsnil- unst lirsis- IW. vchkMeii mit 5 eibem ill fester KrSLe u. Letriedsart vom eiolacden Haustpumpen- bi» »um keiu ausxebilstetsu kLraktpumpen- uust t: XlcsrumulLtorenbetrieb liefert stie :: IW L8ekinendLuge8e!!8ekLtt MLnkruke ILnrlnrndv 1. S. Loslvv!«« öorLtunL- slenwniflksill LIKnirnus Kan>«nikv, fneöen8li'L88v 18. pant. MLmetcrlle M-L: N«tS«ß, Zink, Blei» Alteisen, Glasscherbe«, alle Sorte« Lnrnpe» und Helle. kaust ständig z« höchsten Tagespreisen N.A!e!nbeW.Llll!snA lM.8chr-Mastr.il. prima yualiiStl klasoksst« l.isssrungl 8illix»te kreise! 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MM !^ ^^uffkNs'0kl-LLOttS» '«i»,aiKni > H8 sl! olLlrokIen kür i»esgerL>erL>ec»rnt und vom Landesverband der Mad tberverbe- und Handwerker-^«reinigrrngen «- r^rnttiches iLr^an der Daö L>anü rverkskammern » Fe bandsorgan -es Kad L>andrverker-lLsnol7encchakts 'PerL>.inü«» ü!r.7 ISIS ALU', Monatliche Beilage- Heimat unv Hanvavcrt KMUhk,IS.FkbrM Beschwerde» wegen mrregelmäßizcr Znstcllnng der Berlin idszritnng wolle man zunächst bei seine« Briefträger oder Postamt und erst, wenn das erfolglos bleibt, bei« Präsidium dos Landesverbandes i:e Rastatt ««bringen. Die Schriftleitung des vom Großh. LaribcSgewerbcamt herausgcgebenen Teiles befindet sich in Karlsruhe Karl-Friedrichstr. 17. Amtlicher Geil. Bekanntmachungen. Die Einrichtung des Ministeriums fstr Übergangswirtschaft und Wohnungswesen betr. Die Geschastsverterlung zwischen dem Ministerium für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen und dem Ministerium für soziale Fürsorge ist neu in folgender Weise geregelt worden: Ministerium für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen (StändehauS. Ritterstr. 20, Fernsprechnummer 5051/82). Abteilung I: Wirtschaftliche Demobilmachung, Umstellung der Betriebe für die Friedenswirtschaft, Beschaffung von Rohstoffen wahrend der Übergangswirtschaft einschiiehlich der Kohlenversorgung der Industrie, jedoch mit Ausnahme von Papier, für die das Ministerium des Innern zuständig ist, Verkehr mit Web-, Wirk- und Strickwaren, Schuhwaren und Leder, Verwertung deS entbehrlichen HeereSgerätS, Wahrung der wirtschaftlichen Interessen Badens in Berlin während der Übergangszeit. Bautenstoffprüfung und Baustossreigab«, Wohnungsfürsvrge, insbesondere Siedelungswesen und Wohnungsaufsicht. Mieteinigungsämter. Meldewesen für Wohnungen. Abteilung II: Arbeiterschuhgesetzgebung, Arbeitskammern, Arbeiterausichlisse, AngestzelltenauS- schüsse, Tarifverträge. Einigungswessn, Arbeitsnachweise und Erwerbslosensürsorge, Mittelstandshilse. Ministerium für soziale FLrsqrge (Schloßplatz 19, Fernsprechnummer 5370/74). Arbeitcrversicherung (ReichSverficherungSordnung) und Angestelltenversicherung, Gewerbeaufsichtsamt, Kriogswohlfahrtspflege, insbesondere Fanrilienunter- stühungen, Reichswochenhilfe, MilitärhinterbliebenyNMs-rgung, ^ Karlsruhe, den 31. Januar 1919. Ministerin« für Übergangswirtschaft und Wohnunas- wes««. Martzloff. Verordnung über die llliickgab« der In Belgien nnd Frankreich weg- genommenen Betrii bseiiirichtrmqrn. Vom 1. Februar 1919. § 1. Wer mit Boginn des 31. Januar 1919 industrielle oder landwirtschaftliche Le-ricbSriiirichtnngcn irgendwelcher Art. insbesondere Maschinen nebst Zubehör und Ersatzteilen, Ke> el, Eisenkonstrrrktioncn «Hallen, Laufkräne usw.), ganze Werkteile (Walzenstratzerr, Kanvcvteranlagen, Ofenanlagen usw.h Dreschmaschinen, Landüearbtitungsmaschinen und Erntemaschinen, die in Belgien oder Frankreich beschlagnahmt und nach Deutschland überführt worden sind, in Besitz oder Gewahrsam hat, ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens bi« zum 20.Februar ISIS, der Reichsentschädiguwgskommission Berlin V., Vrktoriastrahe 34, unter Bezeichnung der Eigentumsverhältnisse Anzeige zu erstatten. Die Reichsentschädigungskommission wird nähere Bestimmungen über -strt und Inhalt der Anmeldungen erlassen. Anmeldepflichtige Gegenstände, die sich auf dem Transport befinden, sind unverzüglich nach Eintreffen vom Empfänger anzumclden. Tritt nach erfolgter Anmeldung in den anaezeigten Eigentumsbpsitz- oder Gewahrsiunsverhältnifsen eine Änderung ein, so ist diese Änderung unverzüglich der ReichSentschädigungS. kominission anzuzeigen. 8 2. Die ReichsSentschädigvngSkommiffion wird ermächtigt, gemäß der Bekanntmawung über die AnSkunftSpflicht vom 12. Juli 1917 fllieichs-Gesetzbl. S- 60t) jcoerzeit Auskunft zu verlangen. 8 3. Die Eigentümer, Besitzer und Gewahrsaminhaber sind verpflichtet, dib in ihrem Besitz oder Gewahrsam befindlichen anmeldepflichtigen Gegenstände aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. 8 4. Das AeichSverwertungSamt wird ermächtigt das Ei. gentum in den im 8 1 bezeichneten Gegenständen, ffalls sie ihm nicht auf Verlangen freiwillig gegen Bezahlung zu Eigen, tum überlassen werden, durch Anordnung auf eine in dieser zu bezeichnende Person zu übertragen. Die Anordnung kann durch Mitteilung an den Besitzer oder durch öffentliche Bekannt, machung erfolgen. DaS Eigentum geht über, sobald die An. ordnung dem Besitzer zugcht, im letzteren Falle mit dem Ablauf deS Tages nach Ausgabe des amtlichen Blattes» in welchem die Anordnung amtlich veröffentlicht wird. Der Besitzer ist verpflichtet, die enteigneten Gegenstände herauSzugeben, insbesondere sie nach Maßgabe näherer Vorschriften deS Reichsverwertungsamts zu überbringen oder zu versenden. Dem Eigentümer ist unter Berücksichtigung seiner Gestehungskosten ein angemessener Übernahmepreis durch das Reichsver» wcrtungSanzt zu zahlen. Kommt eine Einigung über den Preis nicht zustande, so wird <^>er ÜbernochmepreiS von dem ReichSschiedsgericht für Kriegswirtschaft endgültig festgesetzt. ES bleibt Vorbehalten, Richtlinien über die Berechnung deS ÜbarnahmepreiseL aufzustellen. 8 5. Die Vorschriften der Verordnung über die Einwirkung kriegswirtschaftlicher Maßnahmen auf Reallasten, Hypotheken, Grundschuldcn und Rcnienschulden vom il. April >918 (Reichs. Gcsetzbl. S. 183) gelten entsprechend ohne Rücksicht darauf, ob das Unternehmen, aus dem die BetriedSeinrichtunge« entfernt werden, eingestellt wird ober nicht. 8 6 Wer die von ihm nach § l erforderten Angaben nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer den Verpflichtungen anS Z 3 und 4 zuwiderhandelt. wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dreier S traten bestraft. Luch .. S7 können die Gegenstände, auf die sich die Zuwiderhandlung be- Zieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. ? 7. Dir Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den t. Februar ISIS. Die NetchSrrgierunG. Sbert. Scheidemann. Der Staatssekretär des Inner«. 4>r. P r e u ß. Bekanntmachung, betr. Rückgabe der in Belgien »nd Frankreich wcggmominrue» Brtricbscinrichtuugeu. Nach einer am l. Februar 1919 erlassenen Verordnung iReichsgesetzblatt S 143) sind alle diejenigen, welche mit Beginn des 3>. Januar 19l9 industrielle oder landwirtschaftliche Betriebseinrichtungen irgendwelcher Art, die in Belgien oder Frankreich beschlagnahmt und nach Deutschland überführt worden sind, im Besitz oder Gewahrsam hatten, unter Vermeidung von hohen Strafen verpflichtet, unverzüglich spätestens bis zum 2<>.Februar 1919 der Reichsentschädigungskommisston, Berlin VV 1 >, Viktoriastraße 34, Maichinenabteilung. Anzeige zu erstatten, ü e> Art und Inhalt der Anmeldungen soll die Reichsentschädigungskcmmission nähere Bestimmungen erlassen. Hierüber sind die Verhandlungen mit der Entente noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluß der Verhandlungen werden vorschriftsmäßige Meldekarten von der Reichsentschädigungskommission unentgeltlich abgegeben. Es empfiehlt sich schon jetzt, die benötigte Zahl anzufordern. Berlin, den 4. Februar 191S. Reichern tschädigungSkommisfio«. Der Präsident: l)r. Hiekmann. Tie Vergebung von Stipendien bctr^ Mancher Kriegerwitwe macht bei der bevorstehenden Schulentlassung ihrer Kinder die Frage der beruflichen Ausbildung derselben, namentlich wegen der entstellenden Kosten, große Sorgen. Wir möchten daher darauf Hinweisen, daß der Badische Heimatdank — Landesausschnß der Kricgshinterbliebenenfürsvrge — bereit ist, für die Beschaffung der etwa notwendigen Ausstattung von bedürftigen Kriegerwaisen beim Eintritt in die Lehre Bei- träge zu gewähren. Gehörig begründete und mit den nötigen Nachweisen versehene Gesuche um solche Bei- Hilfen find durch Vermittlung der örtlichen Fnrsorge- stellen des Badischen Heimatdanks unmittelbar oder durch die zuständnten Bezirksausschüsse dem Landcsausschuß der Kriegshintrrbliebenenfürsorge zuzuleiten. Karlsruhe, 22. Januar 1919. Badischcr Hrimatdank. LandcSauSschuß der Krirgöhintrrbliebcncnfürsorge. Handwerkskammer Konstanz. Die Fruhjahrsgeseflcnprüfungen finden für unfern Kammerbezirk voraussiäfllich an Ostern statt und haben die Anmeldungen dazu dis längstens 20. Februar bei der Handwerkskammer zu erfolgen. Es ist deshalb auch jungen Leuten, die infolge ihrer Einberufung die Prü- fung niärt ablegen konnten, die Möglichkeit gegeben, die- selbe jetzt nachmholen. Der Präsident: Der SvndiknS: And. Sauter. I. V.: F. Wi 11 ig. s - Dle Veranstalt«»- vom Kursen betr. Das LcmdeSgewerbeamt beabsichtigt, für Blechner, Schlosser und Mechaniker tÜmngskursr in der Reparatur und Justierung von Wagen und Gewichten (Dauer 5 Tage) sowie im autogenen Schweißen (Dauer 4 Wochen) zu veranstalten. Tie Kurse sind vollständig unentgeltlich. Unbemittelten Teilnehmern kann außer den Reisekosten auch eine Beihilfe zu den Aufenthaltskosten bewilligt werden. Anmeldungen zu den Kursen sind sofort beim Landes- grwerbeamt, längstens jedoch bis 1. März d. I., einzu- reiä-cn. Vordrucke zur Anmeldung können vom LandcSgewerbe- amt bezogen werden. KarlSruhe, den 20. Januar 1919. Landcsgewerbeamt. LandeSgewerbeamt vetr. Infolge der räumlichen Trennung der beiden Abteilun- gen unserer Behörde machen wir darauf aufmerksam, daß es des sicheren und raschen Verkehrs wegen mit uns dringend geboten ist, aus den Umschlägen aller Post- und Bahnsendungen anzugeben, ob die Sendung für die Abteilung I (Karl Friedrichstraße 17, betraut mit Angelegenheiten der Gewerbesördcrung) oder für die Abteilung II (Herrenstraße 45 a, betraut mit der Leitung des gewerblichen und kaufmännischen Unterrichtswesens) be- stimmt ist. Karlsruhe, den 27. Januirr 1919. Landrsgrwrrbramt. 'FNchLarnMcher Werk. Gewerbliches Nntrrrlchtsweferr. An der Gewerbeschule in Triberg findet zurzeit ein Duchführungskurs für Frauen und Töchter von Gewerbetreibenden mit 26 Teilnehmerinnen statt; an der Gewerbeschule in Bruchsal findet zurzeit ein Vorbereitungskurs zur Gesellenprüfung mit 29 Teilnehmern statt; an der Gewerbeschule in Druchsal findet zurzeit ein Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung mit 28 Teilnehmern statt: an der Gewerbeschule in Bühl findet zurzeit ein Vorbereitungskurs zur Gesellenprüfung mit 10 Teilnehmern statt; an der Gewerbeschule in Ettlingen findet zurzeit ein Vorbereituugskurs zur Meisterprüfung mit 10 Teilnehmern statt; an der Gewerbeschule in Buchen findet zurzeit ein Dorbereitungskurs zur Meisterprüfung mit 9 Teilnehmern statt; an der Gewerbeschule in Mosbach findet zurzeit ein Vorbereitungskurs zuk Meisterprüfung mit 4-Teil-^ nehmern statt: - an der Gewerbeschule in Triberg findet zurzeit ein Dorbereitungskurs zur Meisterprüjung mit 8 Teilnehmern statt. O7S Ministerium des Innern hat unterm 21. Januar 1919 den kunstgewerblichen Zeichner Emil Becker in Karlsruhe zum Fachlehrer an der Gewerbeschule daselbst eryannt. Zugewiesen wurde: Diplom-Handelslehrer Joseph Schneider in Tauberbischofsheim als Aushilfslehrer der Handelsabteilung der Gewerbeschule in Rastatt. Versetzt wurde: Hilfslehrer Michael Schott an der gewerblichen Fortbildungsschule in Lenzkirch in gleicher Eigenschaft an die Gewerbeschule in Karlsruhe; Handelslehrerkandidat Oskar Wahl, Hilfslehrer an der Handelsabteiliing der Gewerbeschule in Rastatt, in gleicher Eigenschaft an jene in Waldkirck» Handwerkskammern. Konstanz. Bekanntmachung. In unserem Bezirke sind folgende Niederlassungsmöglichkeiten für Handwerker uns bisher gemeldet worden: 1. Für Schmiede: in Niederhof, Ä. Säckingen, in Tüfingen, 8. Uberlingen, in Brunnadern, A. Bonndorf. L Für Wagner: In Niederhof, A. Säckingen, in Metzkirch, in Hochemmingen, A. Donaueschingen. 8. Für Glaser: In Engen, in Waldshut. 4. Für Küfer: In Gailingen, A. Konstanz, in Waldshut. 8. Für Schreiner: In Marbach, A. Billinaen, in Rütte, 8. Säckingen, in Unteruhldingen, A. Überlingen. 5. Für Schuhmacher: In Leutstetten, 8. Uberlingen, in P fahren, 8. Donaueschingen» in Hödingen, A. Uber, lingen, rn Metzkirch. 7. Für Sattler: In Bettmaringen, 8. Bonndorf. 8. Für Flaschner: In Wahlwies, A. Stoikach, in Waldshut. 9. Für Hafner: In Stichlingen, 8. Bonndorf. 10. Für Schneider: In Metzkirch. 11. Für Buchbinder: In Metzkirch. in Dingen a. Hohentwiel. 12. Für Maurer; In Rohrbach, 8. Lriberg. 13. Für Aimmermann: In Geitzlingrn, 8 Waldshut. 14. Für Schlaffer: In Uberlingen a. Dodrnsee. 18. Für Korbmacher: In Singen a. Hohentwiel. 16. Für Bürstenmacher: In Singen a. Hohentwiel. 17. Für Induttrirllr»: In WaldShut. 18. Für Müller: In WaldShut. 10. Für jrdrn Handwerksbetrieb: In WaldShut. LO. Für Landwirt- und FuhrwerkSdrtrirb: In WaldShut. Hu näherer Auskunft sind wir gerne bereit. Konstanz, den 8. Februar 1010. Der Präsident: Der Syndikus: 8. Saurer. H. Müller. Frriburg. o Die am 4. Februar abgehaltene vorstandssitzuwg befaßte fich, mit einer Reihe von Fragen de- LehrlingSwesenS, wobei zum Ausdruck kam. dah alle Kammcrmitglieder und Organisa. tionen berufen seien, zur Beseitigung des Mangels an Lehr, lingen beizutragen und für zeitgemäße Verbesserungen zu wirken. Hierauf wurden Gesuche erledigt wegen Abkürzung der Lehrzeit und Halten von Lehrlingen über die zulässige Zahl hinaus. Di« Einführung einer täglich achtstündigen oder wöchentlich 48stündigen Arbeitszeit hat dem Handwerk große Opfer auferlcgt. Ungeklärt ist die Frage, ob auch für die ge. werblichen Lehrlinge, die auf Grund emeS Lehrvertrag» zur Erlernung eines Handwerk» be,chäftisst werden, diese Bestim. mungen Geltung haben oder nicht. Be» der Beschäftigung von Lehrlingen handelt eS sich nickt um Lohnarbeiter, sondern um junge Leute, die in einem Berufe angelernt werden und bei denen es daraus ankommt. ein» möglichst weitgehend« Unterweisung in ihrem Berufe zu erlangen, so daß hier hauptsächlich da» eigene Interesse de» Lehrling» in Frage kommt. Wäh. read die Lehrmeister die Ansicht vertreten, daß die in Rede stehenden gesetzlichen Bestimmungen auf Handwerkslehrlinge ferne Anwendung finden können, werden von anderer Seite entgegenstehende Ansichten laut. Die Kammer wird deshalb an maßgebender Stelle eine Entsctieidulig hierüber herbeizu- führen suchen. — Die Schulausbcldung des gewerblichen Nach« Wuchses hat während der Kriegszeit naturgemäß Slot gelitten. Um das Versäumte nachzuholen und auch Len arbeitslosen Gesellen in der Abhaltung der Lehrlinge vom Gewerbeschul. besuch reinen Grund zur Klage zu geben, ist von zuständiger Seite angeordnet worden, die Erteilung von Urlaub an Gewerbeschüler möglichst einzuschränken, womit die Kammer sich einverstanden erklärt. — Auf Anreguitg der Vorstände des Freiburger Gewerbevereins und des Jnnungsausschusses ist die Bildung von Berechnungskommissionen für die einzelnen Handwerkszweige veranlaßt worden. Unter genauer Berücksichtigung aller einschlägigen Verhältnisse, sollen Preise und Berechnungen aufgestellt werden. Durch Mitwirkung unparteiischer Sachverständiger soll daS Vertrauen zwischen Baube. .Hörden und Handwerk befestigt werden. Die Arbeiten für Heeresbedarf haben — abgesehen von ganz wenigen Betrieben — aufgehört. Dafür werden nun durch die Gcneraldirektioa der Bad. Staatseisenbahnen eine größere Anzahl Güterwagen in Auftrag gegeben, wobei namentlich den metallverarbeiten, den Gewerben, vor allem Schlossern, Schmieden und Mecha. nikern durchs Übernahme von Borratsstsicken und Beschlagtei'en als NotstandSarbciten Beschäftigungsgelegenheit geboten wird. Vollständige Güterwagen konnten dem Handwerk noch nicht übertragen werden, so daß auch Holzarbeiten zunächst nicht in-Betracht kommen. — Die KriegShilfskaffe der Handwerks, kammer wird in zunehmendem Maße in Anspruch genommen und eS bewilligte die Sitzung an mehrere in sozialer Not be- findliche und von Unglücksfällen heimgesuchte Handwerker, familien entsprechende Beihilfen. — Die Handwerkskammer Freiburg hat sich bemüht wegen Aufreckiterhaltung der Schutz, bestimmungen für die heimgekehrten Krieger gegen drängende Gläubiger. Es kann nun den betroffenen Handwerkern die beruhigende Zusicherung gegeben werden, daß diese Bemühun- gen von Erfolg begleitet gewesen sind. Baten schon bisher die Verordnung über die Gewährung richterlicher Zahlungsfristen (vom 8. Juni 1916) und die Mieterschutzverordnung (vom 23. September 1918) gewisse Hilfsmittel, so hat nun der Rat der Volksbeauftragten durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft vom 14. Dezember 1918 darüber hinaus heimkehrenden Krie. gern einen sehr viel weitergehenden Schuh gegen Zwangsvollstreckungen gewährt. Darnach ist die. Zwangsvollstreckung ge- gen einen Schuldner, der Kriegsteilnehmer ist oder war, bis zum 1. Juli 1919 nur mit Bewilligung des Vollstreckungsge- richtS zulässig. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn ihre Versagung nach den Umständen des Falles unbillig wäre. Vor der Bewilligung ist der Schuldner zu hören. Gegen die Entscheidung findet die sofortige Beschwerde statt. Da von mehreren Kriegsteilnehmern der Kammer Bedenken unsirbrei- tet worden sind, daß die vorgesehene Frist bis 1. Juli 1919 zu kurz bemessen ist, wird die Kammer aufs, neue vorstellig werden, Liese Frist um weitere 6—7 Monate zu verlängern. R Gewerbliches. Verteilung der bei den mi'ttHrftchen Stelle« sreiwerdrnden Schuhmaschinen. Die Reichsstelle für Schuhversorgung gibt bekannt, daß ihr seitens des ReicksverwertungSamtes die Verteilung der bei den militärischen Stellen freiwerdenden Schuhmaschinen übertra. gen wurde. Die Weiterleitung an das Schuhmacherhandwerk erfolgt durch die Vermittlung der Wirtschaftsstellen bei den Handwerkskammern Konstanz. Freiburg, Karlsruhe und Mannheim und werden die Schuhmacher und Schäftestepvereien aufgefordert, bei der für sie zuständigen Handwerkskammer sofort ihren Bedarf anzumelden. Literarische Arteigen. „Nu« Deutschlands Waffenschmiede". Mit vielen Bildern und ^"lein von vr. I. Reichert. Reichsverlag, Berlin-Zehleu. dors-^,-sst. Preis 2,80 M. »r — .. !l VIMllbö- v. WMM-. Schristlcitung de« vom Landesverband herau«gegrbenrn Teile« in Rastatt. Drr Landetvrrdand dn badischen Gewerbe- und Handwerker-Bereinigungen besitzt eine eigene Kranken« »nd Leben-Versicherung», »ab BegräbniSkaffe, zwei eigene Erh»IuugSheime, LchrllugSversichernnA. Auskünfte bereitwilligst durch da» Präsidium de« Landerverband«« in Rastatt. Sede« vttiglte» tst skr LS« Marl für Uns«» mit Ta» »erftchert» Inhalt: Handwerker, »rganlflrrt Lnchl — Bruchsal. — Bad Dürrheim. — Karlsruhe. Nachruf. penau. — Gingen a. tz. — Taüberbischofsherm. Dir Vlesnhrrn drr NbergangSwIrlschaft sllr nnseren Nachwnchg. RIrperIalsangZ>.Rach«ri«. Mitteilungen au« de« Bercinsleben: Gauvrrband Oberbuden. Anfragen und Auskünfte. — «ah- Handwerker, organisiert Euch! Die Organisation ist heute alles, -er Einzelne nicht-! Handwerker, werde ein Kämpfer für Deinen Stand! Aber Einzelkampf verbürgt keinen Sieg! Darum kämpfe in grotzen Verbänden. Wenn möglich, nur in einem einzigen grotzen Verband. Und diesen gliedere in feinem inneren Ausbau nach Fach» und Standesgruppen. Nach autzen jedoch tritt auf grotz und gewaltig, geschlossen und einig! Nur dnutt hast Drr Erfolg! Der Landesverband -er vab- Gewerbe- und Handwerkervereinigungen ist durch den »««war tet en »sch«, seine« verehrten AuSschuboutglirdr« Herrn Georg Müller-Baden-Baden in Urse Trauer versetzt worden. Wir verlieren in dem Verstorbenen einen wahren «erficht« unserer Sache, einen treuen Anhänger unsere« Organisation. Sein geschäftSmännischrr Weitblick, gepaart mit guirin. ideal gerichteten genossen schaMchen Sin« und Geist hat für die kraftvolle Tntwickluug unsere« verbände« viel geleistet- Da« jahrelang« Bestreben, Allen, die ihn darum baten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehe«, fand Anerkennung, innigen Dank, wie er au« den ehrenden Nachrufen klang. Dem Entschlafenen wird der Verband rin dauernde» Andenken bewahren. Nastatt, den ü. gebruar lülS. Riederbühl. Präsident- -0 Die Gefahre» der Übergangswirtschaft für vuserr» Nachwuchs. Millionen von Männern fluten in den bürgerlichen Beruf zurück. Die Frauen und Jugendlichen, die an' ihren Plätzen stehen, müssen weick-en. Viele der Frauen werden sich wieder ihren Fainilienpslichten widmen können. Aber die Jngendlickirn. wo gehen sie hin, da eS nun vorbei ist mit Graualeuschruppcn und dem Gra- rratendrehen? Wo gehen die vielen Lehrlinge hin, die -es lieben Mammons misten ihre Lehrzeit unterbrochen, die vielen. d.ie freiwillig die Werkstatt mit dem Schwert vertauschten, die vielen, die wegen bitterer Notlage der Familie in der Fabrik mitverdienen muhten? Jetzt droht all diesen jungen Leuten der Schrecken -er Arbeitslosigkeit. Hunger und Entbehrung. Infolge -er völlig unzureichenden Rohstoffversorgung von Handwerk und Gewerbe sind viele Meister nicht in der Lage, einen jungen Mann in die Lehre zu nehmen oder einem Liieren vom Feld« zurückgekohrten die Lehre vollenden zu lassen. Da und dort macht auch der Mangel an Nahrungsmitteln die Aufnahme eines Lehrlings fast umiiöglich. Dennoch aber müssen wir um unseren Nachwuchs mehr -enn je besorgt sein. Ohne genügenden und guten Nach- wuck>» geht der Handnvrkerstand zugrunde. ES kann daher nur begrüßt werden, wenn der Landesverband der badischen Gewerbe- und Handwerkervereinigungen die Bezirksbcratungsstellen in weitestem Umfange auch zu Berufsberatungsstellen einrichtcn will. So mancher junge Dtann wird jetzt noch einen Beruf erlernen wollen und nrussen. Da haben die Beratungsstellen ihnen mit Stat und Tat zur Seite zu stehen, ihnen Auskunft darüber zu geben, welche Berufe am auSsichtS- rrichsten und am passendsten für sie sind. Der Krieg hat eine gründliche Reform des LehrlingS- wesenS gebracht, eine Reform, die äuherst ungünstig wirken wird. Die Zeiten, wo der Lehrling zur Familie de« Meister» gehörte, sind vorerst vorbei. Gewiß nicht zum Segen der Ingen- und des Hand- wcrkerstandeSl Der Wohnungsmangel in der Stadt, der NahrungSmittclmangrl, die freiheitliche Erziehung unserer Jugend, das alles hält den Meister davon ab, den Lehrling in die Familie aufzunehmen, ihm Kost und Logis zu gewähren. Dein Meister ist damit die Möglichkeit genommen, sich darum zu kümmern, was der Lehrling in seiner freien Zeit tut. Dieser wird sich nur zu früh als freier Herr fühlen und keine Vorschriften machen lassen. Ein zeitgemäßes' Gegenmittel gegen die hier unserer Jugend drohenden Gefahren sind die Lehr- lingSheime, wie ein solck>cs am 2. Februar d. I. in Konstanz durch den Handwerkskammerpräsidenten Sauter gegründet worden ist. Dieses Heim gewährt Handwerker- und KaufinannSlehrlingen Kost und Wohnung zu billigen Preisen nebst vorzüglicher Aufnahme und Pflege. ES soll ein „Heim sein für alle die jungen Leute, welche das Elternhaus verlassen müssen und auch für alle die. welchen das Schicksal Elternhaus und Eltern» liebe frühzeitig geraubt hat." Eine andere wickstige Frage ist die Frage des Entgelts für die Lehrfahre. Die Zeiten sind andere geworden; man wird nicht mehr daran denken dürfen, ein Lehrgeld von den Eltern des Lehrlings zu verlangen. Eine an- gemessene Entschädigung schon während der Lehrzeit muh es jedem jungen Mann ermöglichen lassen, den Beruf zu erlernen, in dem er seine Fähigkeiten voll entwickeln kann. Es bedeutet zweisellos eine Gefahr sür unseren Nachwuchs, wenn sich ein Meister von den alten Go- HrnidMlMisler, W mH MH« inilWii »nd MerWM WH die «ilW . Die Grundlage für jede Kalkulation ist eine geordnete Buchführung. Der Lieferungspreis eines Arbeitsgegcn- standes setzt sich nach -er Buchführung wie folgt zu- samiinm: 1. Aus den Kosten deS verwendeten Materials. 2. Aus der Summe der aufgewendeten Arbeitslöhne» denen die deS Meisters und der Lehrlinge zugerechnet werden. ^ S. Aus dem für das Arbeitsstück entfallenden Anteil der jährlichen DctriebSunkvstcn. 1. Aus einen, angemessenen prozentualen Zuschlag als Mcistcrgewinn. M mehr »W MHWmlgl wohnhciten nicht trennen will. Die wirtschaftlick-e Lage sollte niemals mehr ein Hindernis für den Aufstieg deS einzelnen sein. Mit Recht ging daher schon während des Krieges der Landesverband an die Einführung dev Lehrlingsversicherung, wodurch nickst nur für ein gewisses Entgelt für die Lehrjahre gesorgt ist, wodurch auch dem jungen Mann die Möglichkeit de» Aufstieges gegeben ist, weil ihm zur rechten Zeit Mittel zur Selbstand-igmachung zur Verfügung gestellt werden. Noch «ine große Gefahr für unseren Nachwuck^I Die jetzige Neichsregierung hat vollständig, Pressefreiheit und die Aufhebung jedweder Zensur durchgeführt. Die Folge davon ist, daß jetzt schon das sehr anpassungsfähige Schund!iteraturkapital Deutschland, mit niedrigster Massenware überschwemmt. Durch Aushebung der Film- zensur und der Vorschrift über die Veranstaltung beson- derer, vorher zu genehmigender Vorstellungen für Jugendliche ist der sittlickien Verderbnis Tür und Tor geöffnet. Es ist an der Zeit, hier energisch einzugreifen, indem man vielleicht den Landcszentralbchörden die Befugnis gibt, Vorschriften zu erlassen, durch welck>e Gewerbetreibende zum Schutze der Jugend bestimmten Be- schrärckungen unterworfen werden. Ist die Zukunft unseres Volkes sittlicher Verwahrlosung und Verderbnis auSgesetzt, so hat darunter äußerst schwer der Handwerkerstand zu leiden: denn die Handwerkerfrage hat sich durch den Krieg erst recht wieder zu einer Frage des Nachwuchses gestaltet. Behörden und Regierung allein darf man eS nicht überlassen, die für unseren Nachwuchs drohenden Gefahren abzrswenden. Das Handwerk muß da selbst mithelfen. In den gewerblichen Vereinigungen ist durch Dortrage Aufklärung zu schaffen, man muß sich auS- spreckrcn und Mistel und Wege suchen, um etwas Ersprießliches auf dem Gebiete der Abwehr der unserem Nachwuchs drohenden Gefahren leisten zu können. Mitteilungen ans dem Vereinslrbrrr« Gauvrrband Oberbadrn. Am Sauntag, 23. Februar ISIS, nachmittags NL Uhr, findet in der Waldschloßbrauerei in Waidshut Generalversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung. 2. Geschäftsbericht. 8. Vertrag de» Herrn Landesverband-Präsidenten und Abgeordneten Niederbühl aus Rastatt über: .Organisation des Handwerker» nud Gewerbestandes". 4. Wirtschaftsstrkle der Handwerkskammer Konstanz. k. Festiirlliing der Anwesenden 8. Neuwahlen. 7. Anträge und Wünsch«. «1 » Au dieser Tagung bitten wir sämtliche organisierten und Nichtorganisierten Handwerker- und Gewerbetreibenden, sowie sämUlche Vereinigungen unseres Gaues um zahlreiche Beteiligung. Waldshut» S. Februar 1919. Der Vorsitzende. I. V.: I. Leibte, Malermeister. Bruchsal, 10. Febr. (Handwerkerversammlung.) Die freie Schuhmacher-Innung des Amtsbezirkes Bruch- M sal hielt am gestrigen Sonntag im Hotel Friedrichshof dahier eine Mitgliederversammlung ab, die von ungefähr 50 Schuhmachermeistern besucht war und von Obermeister Ohler-Bruch- sal geleitet wurde. In der Begrüßungsrede gedachte Schuhmachermeister Ohler in warmen Worten der aus dem Felde heimgekehrten Mitglieder. Besondere Begrüßungsworte widmete er dem Referenten für die Versammlung, Händwerkskam- mcrpräsidenten, Malermeister und Stadtrat Isen mann, sowie Gcwerbeschulrektor Huber. Malermeister Jsenmann entwarf nun in längeren überaus sachkundigen Ausführungen ein Bild unserer heutigen wirtschaftlichen Lage, besonders des Handwerkerstandes. Große Aufgaben seien von den Handwerkerorganisationen, unter denen in Zukunft vor allem die Innungen und Fachvereinigungen mehr wie bisher in den Vordergrund zu treten hätten, zu lösen. Das Borgunwesen, ein Hauptübel schon in früheren Zeiten, müsse verschwinden. Die Gefängnisarbeit müsse eingeschränkt und auf anderer Grundlage geregelt, das Submissionswesen, sowie die Regie- arbeilen beseitigt werden. Der Ausbau der sozialen Fürsorge für den Handwerkerstand muß in der obligatorischen Einfüh- run der Kranken- und Altersversicherung seine Krönung finden. Seiner Größe und Bedeutung entsprechend muß der Handwerkerstand nach wie vor von den politischen Parteien mit allem Nachdruck verlangen, daß in allen Parlamenten die Hand» Werkerinteressen durch hervorragende bewährte Handwerksmeister selbst vertreten werden. Änderungen in der Gewerbeförderung seien nicht zu umgehen und sehr zu wünschen; auch dem Lehrlingswesen müsse eine erhöhte Beachtung geschenkt werden. Der Redner behandelte sodann die Versorgung des Handwerks mit Rohstoffen durch die Wirtschaftsstellen der Handwerkskammern, wobei er auf die Belieferung mit Schuhmacherartikel näher einging. Die sehr wertvollen Aufklärungen und Feststellungen durch den Referenten fänden allgemeinen Beifall. In der anschließenden regen Aussprache wurden verschiedene Fragen laut, nach deren Klärung durch den Vortragenden und Rektor Huber, letzterer auf die an der Gewerbeschule Bruchsal stattfindenden Weiterbildungkurse zu sprechen kam. Obermeister Ohler verteilte an die Anwesenden gedruckte Preisberechnungen für Maß-Schuhwaren und Reparaturen der freien Schuhmacherinnung Bruchsal und Amtsbezirk. Eingehende Erörterungen der Satzung der Schuhmachcr-Liefe- rungs- und Einkaufsgenossenschaft Kraichaau m. b. H., Sitz Bruchsal, schloffen die dreistündige, belehrend und anregend verlaufene Versammlung. Bad Dürrheim. Bei der am 1. d. Mts. im Gasthaus zum Rößle vom hiesigen Gewerbe- und Handwerkerverein auch von Seiten von Nichtmitglieder gutbesuchten Versammlung hatte Herr Finanzamtmann Jäger die Güte, über die neue Umsatzsteuer zu sprechen. Der Redner hat es verstanden, den Anwesenden an Hand von Beispielen diese neue Steuer verständlich zu machen, wofür ihm an dieser Stelle nochmals der Dank ausgesprochen sei. Von der Diskussion wurde regen Gebrauch gemacht. Der gute Besuch der Versammlung hat gezeigt, daß dem Verein viel Interesse entgegengebracht wird zum Nutzen jedes Einzelnen sowie für die ganze Gemeinde. Gewerbeverein Karlsruhe e. B. Unter reger Beteiligung konnte gestern abend der hiesige Gewerbeverein seinen ersten Vortragsabend in diesem Jahre über „Gewinnung des Leuchtgases" abhalten. Der Redner des Abends, Herr Stadtbaurat Dipl.-Jng. Egling er, ein Fachmann auf diesem Gebiete, der auch den Erweiterungsbau der hiesigen Gasanstalt während des -Krieges geleitet hat, wies zunächst auf die Ur- sacke des gegenwärtig herrschenden Gasmangels hin und gab sodann einen geschichtlichen Rückblick über die allmähliche Gewinnung und praktische Verwertung des Leuchtgases. Durch Vorführung scharfer Licktbsider von technischen Zeichnungen und photographischen Aufnahmen neuzeitlich eingerichteter Gasanstalten in chronologischer Reihenfolge, konnten die Zuhörer einen klaren Einblick in die Gewinnung des GaseS und der Nebenprodukte gewinnen. Herr Photograph Hügel hatte in dankenswerter Weise mit seinem Licktbilderavparat die Projektion der Bilder übernommen. Der Vorsitzende des Gewerbevereins, Herr Hofblechnermeister Anselm ent, dankte dem Redner für die vortrefflichen Ausführungen. , Gewerbeverein Rappenau. Unter zahlreicher Beteiligung fand am Samstag, den 1. Februar, abends 8 Uhr, in der »Brauerei Häfsner" die ordentliche Mitgliederversammlung des hiesigen Gcwerbevereins statt. Der erste Vorsitzende. Herr Heinrich Stöcker, Tünchermeister hier, begrüßte die fast Vollzählig erschienenen Mitglieder, insbesondere dankte er den vom Felde beimgekehrten Mitgliedern, die fast 4s>h Jahre die schwersten Opfer für die Familie, für Haus und Herd brach, ten. Er forderte alle Mitglieder auf, trotzdem der Krieg nicht zu unseren Gunsten ausfiel, nicht zu verzagen und durch engen Zusammenschluß und treue Arbeit mitzuschaffen cm dem Mederaufbau des Vaterlandes, da durch den Krieg hauptsächlich das Handwerk in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Zum Zeichen des ehrenden Andenkens der während der Kriegs, zeit verstorbenen Mitglieder, Hauptlehrer Röckel, der längere Zeit Schriftführer war, und Metzgermeister Mcssinger, bat er die Versammelten, sich von den Sitzen zu erheben. Gewählt wurden als 1. Vorsitzender Heinrich Stöcker, Tünchermcister, 8. Vorsitzender Leopold Guggolz, Schriftführer Hermann Schmidt, Kassier Heinrich Stier, als Beisitzer Gustav Dörzbach, Gustav Dürrwang, Christian Späth und Heinrich Hartmann. Es wurde beschlossen, den Jahr, «beitrag von 3.60 M. auf 4 M. 'zu erhöhen. Nachdem noch eini, e VeteinSangelegenheiten erle- digt und verschiedenen Wünschen Rechnung getragen waren, schloß der 1. Vorsitzende mit einem Appell, doch treu zusammen zu arbeiten und den Konkurrenzneid beiseite zu stellen, denn nur mit gemeinsamen Zusammenwirken könne etwas Ersprießliches erzielt werden, die Versammlung. Singen a. H., 2. Febr. Am Mittwoch der vergangenen Woche veranstaltete der Gewerbeverein in der „Alten Post" einen Vortragsabend, an welchem Herr Gewerbelehrer Schultheiß in klarer und faßlicher Weise über die neue Umsatz, steudr, verbunden mit der Luxussteuer sprach Der Vortragende verstand es, den Zuhörern ein anschauliche» Bild der neuen Steuern zu geben, was durch den folgenden Beifall auch an- erkannt wurde. Es ist zwar ein schlechter Trost, namentlich für die erst kürzlich vom Felde heimgekehrten Gewerbetreibenden, wenn man sich gleich zu Anfang mit einem solchen Thema beschäftigen mutzte, aber trotzdem brachte die folgende lebhafte Diskussion noch etwas-Humor in die Versammlung, welche außergewöhnlich stark besucht war. Der Vorsitzende berichtete dann noch über die am letzten Sonntag in .Konstanz stattgefun. dene Grütidungsversainmlung der „Wirtschaftsstelle" für den Kammerbezirk Konstanz. Die Leitung derselben scheint sich in richtigen Händen zu befinden, was ja bei einer Genossenschaft die Hauptsache ist. Einige Handwertsmeister tadelten eS auch, daß die Lehrlinge in der Woche zwei halbe Tage der Arbeit entzogen werden durch den Besuch der Gewerbeschule. Es muß hier versucht werden, durch Verhandlungen diesen Punkt in annehmbarer Weise zu regeln. Einige Neuanme'dungen zum Verein und zur Krankenkasse konnten auch noch verzeichnet werden bei dieser anregenden Versammlung, an welcher zirka 60 Anwesende gezählt wurden. Tauberbifchvfshrim, 2. Febr. Auf Einladung mehrerer Schmiedemeister wurde auf heute mittag 2 Uhr eine Versamm- lung sämtlicher Schmiedemeister des Bezirks in das Gewerbe, vereinslokal einberuse'. Hierzu waren 38 Kollegen erschienen. Nachdem Herr Schmiedemeister Kroneis hier die Kollegen begrüßt hatte, gab er den Zweck des Zusammenseins bekannt, nämlich die Gründung einer Fachorganisation, also freie Schmiedevereinigung mit sofortigem Anschluß an den Landesverband der Bad. Schmiedemeistervereinigungen, um dadurch auch der Vorteile teilhaftig zu werden, die die dort zu- sammenoescklosienen Vereine erhalten. Kohlenverteilungsstelle und Eisenverteilungsstelle. Sämtliche Anwesende stimmten alle rückhaltlos zu, und nachdem ein Statut einer nachbarlichen Schmiedevereinigung durchberaten wurde, vielleicht mit einigen Abänderungen, wurde die Gründung durch Unterschrift jedes Kollegen vollzogen und wurde auch gleich die Wahl der Vorstandschaft vorgenommen. Als gewällt gingen hervor: Michael Kroneis, Sckanedemeister hier, 1. Vorsitzender, Alois Benz, Schmiedemeister hier, 2, Vorsitzender, Kassier Eduard Walte rt. Schmiedemeister in Königheim, Schriftführer Franz Barthel, Schmiedemeister in GrünSseld, und noch vier Beiräten aus den andern Kollegen, Somit wäre ein lana gehegter Wunsch vieler Kollegen in Erfüllung gegan. gen. Möge die neue Vereinigung ihren Mitgliedern alle die Vorteile erringen, die dieselben zu beanspruchen haben. Niederlassungs-Nachweis. I. Angebote. »- Geschäftsverkäufe bezw^ Derpach- t u n g e n. 1. Möbel-, Tapezier, und DekorationSgeschäft in Mit- relbadcn. 2. Wagnerei mit zweistöckigem Wohnhaus in badischer Stadt am Main. 3. Roter Sandsteinbnich, einschl. Werkzeuge und Rollbahn bei Wertheim am Main. 4. Eine Schmirdrwrrkstätte, eine Getreidemühle mit Wasserkraft und eine Sattlerei im bad. Oderlande. 5. Ein zweistöckiges Wohnhaus, in dem bisher eine Bäckerei betrieben wurde, in Freiburg i. Br. 6. Eine Metzgerei in Sichern. 7. Zu verkaufen ein Schwanzhammer mit eisernem Gestell und starkem Schwungrad. b) Geschäfts-Neugründungen. 1. Für l Schlosser, l Blechner» l Küfer und 1 Schuh- Macher in einem Orte Oderdadens. 2. Für 1 Wagner in einem Orte im Wiesental. S. Für 1 Schuhmacher im badischen Oberlande. II. Grsnche. a) Geschäfte bezw. Orte für Niederlassungen. 1. Von einem Spengler und Installateur eine Speng- lerei. L. Bon einem Sattler zwecks Gründung eines Spezial, gefchäftes für Hosenträger. Schulranzen usw. geeigneter Teilhaber und paffender NiederlaffungSplatz. S. Bon jungen, strebsamem Manne ein Sattler-, Ta- tzezier- und Polstergeichäst. 4. von heü»gek«hnem Krieger eine Metzgerei. 5. Bon einem Glasermeister geeigneter Niederlassung». Platz für ein Bildereiarahmungegrsämst. 6. Architekturburra« mit Baugeschäst (oder letztere» allein) in der Nahe AchernS. 7. Bon einem Bäcker kleineres Geschäft oder geeigneter NiederlaffungSplatz zur Herstellung von Teigwaren. 8. Bon einem Schmied eine Schmiede. 8. Bon einem Bäcker eine Bäckerei in Freiburg oder Umgebung. 10. Von einem Schmied eine gutgehende Schmicdcwerk- statte zwischen Freiburg und Mannheim. 11. Don einem Spengler und Installateur eine Spenglerei oder ein Jnstallationsgrkchöft. 12. Von einem Schreiner eine Schreinerei oder geeigneter Nicderlassungsplatz. III. Gehilfen- und Lehrstellen suchen: 1. Junger Mann. Schmied (21 Jahre alt), womöglich auf dem Lande, mit Kost und Wohnung. 2. Junger Mann (21 Jahre alt) für das Uhrmacher- Handwerk. (Hat schon 2 Jahre in einer Ningfadrik gearbeitet.) 3. IDjähriger Schlaffer zwecks weiterer Ausbildung. 4. Junger Mann (16 Jahre alt) für das Maschinen- schloffcrhandwcrk. (War schon 2 Jahre auf Turbinen- Montage.) 5. Junger Mann (15 Jahre alt) für Feinschloflcr oder Mechaniker niit Kost und Wohnung. 6. Junger Mann (20 Jahre alt) für Bäcker und Konditor. 7. Junger Mann (20 Jahre alt, schon IsH Jahre, ge- lernt) für Elektro-Mouteur. ^ 8. Junger Mann <15 Jahre alt) für Schreiner mit Kost und Wohnung. 9. Junger Mann (16 Jahre alt) für Schuhtkacher mit Kost und Wohnung. 10. Schulentlassener Junge für Schlaffer oder Sattler in Lahr oder Ofsenburg. Nähere Auskunft erteilt der Landesverband der bad- Grwrrbe- und Handwcrkcrvrreinigungcu Rastatt. Anfrage« und Auskünfte. Ekcher«: Frage: Sind die Obftauskäusrr de« Kommunal« Verbandes umsatzsteuerpslichtig? Bejahenden Falles mit dem Betrag des Umsatzes oder mit ihrem Verdienst? Antwort^Handelt der Käufer nach nutze,> hin. also gegenüber dem Verkäufer im eigenen Name», so isi er tkiiitoufs- konlmiffioiiär und steht dem selbständigen Gewerbetreibenden gleich. Seine Lieferung an den Auftraggeber ist eine entgeltliche Warenlieferung. Die Steuer wird »ach dem Umsatz berechnet. d. h. nach dem Gesamtbetrag der iLntgelder, die das Unternehmen in einem Jahr für Lieferungen und Leistungen erhallen hat. Handelt der Aufkäufer nach nutze» hin als Vertreter der Wirtschaftsstelle, sagt er z. B. dem Verkäufer, er kaufe für die WirtschastSstelle und diese zahle aus, dann ist er nur Handlungsagent und steuerpflichtig mit der Vermittlungsgebühr. Für die Schriftleitung de« do« Grotzh. LandeSgewerbeamt herauSgrgebenen 1. LeilS der Zeitung verantwortlich Regier»ngsrat Bucerius, Karlsruhe >. B. Füi be» unter de« Abschnitt »Landesverband der badiicben «bewerbe» und Handioerkervereinigungen" und ü» »UuterhattungSteü* derojieiillichien Inhalt >. Nrederduhl, Rastatt. Für den Anzeigen teil: Adoij Grosze, Karlsruhe. Luche gebrauch«»», aber gut- so» erhaltenen Soi I Vleklromotor ^ "A t»S, Gleichstrom NO Volt, tOSV—t«o llmdrrtzungen kamt Anlasser. Garantierte Krie- densware wir» beoorz. Werner I Schlitsappara» mii Schieß, tisch und Aektipannipinbel ini» Oberlegrr, L Snittnfrveidrn «80 nu» Durchmesser, »eutzrrfl gestellt« Oft. find zu richten mit. G. Z. S0S an die Es», d. Bi. 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Xde, tdr k^rmt es vur ren vre sie 8ot»s5Lt ^ L«vt^7«^S»'l»Sv»k k^Ukel ^ttraue Oeseksftsülrersl« dt j^on- . uu6 s^dülrt D cd vor rm 4 do^en Üteuerm uri 6 sN n rinZeru Ve-T^ust'N. I)>v Vv utsotrv !Uf.8U!l-> - jeder Art und Größe ! - * , Maschinen für rlekrr. Kraftübertragvng. > lliiSstibrnnz von Kostenanschlägen »»verbindlich und kostenfrei i Alwin R. Etzel, Karlsru he, Uhl-rndstr. 2 l. Fernspr. S3S7. !WWs Wd MMM s Pr Gewerbe und Industrie bestbewährte Fabrikate ^ liefert gegen Bezugschein ! Math. Maier, Klebstoff.wWanzenleimfabrik j LUtschwcicr, Bühl i. B. j«ck«? tluvkitke-ung ^!LI!ÄeiI.?k!8H1Ll3l!8lI.!jMl!ir8 ^ I» V I I »I Ti V »I bcr>eb^n8ie Llk eortej>l»tte,e.voo i Llfnkä Ämmsi-mann ssrelburg i. 8. - 43_kern 8 >>r«.ber 1463 KüsEeiiL ^2 s^-i" Veniil» -!-6k^-!- QufclZgsngskLknen - L»I t>L-.!!-P D-- , 7?s>-gu8 iSlKI'gKLlK»K „tzW.-glle, Ausfm,rangen Me« . lLn sIkdE ffLlir fök-tig, SuLkvNM DomMeibMen m 4 Gröstrn. rtschsch»eü-ohrmafchr«e«, Kreissägen. Kaltsägen. Biege- n. 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Marz 4348 an August Krone, Mannheim, Schumannsiraße 4, zu richten. zs» Liefergenosscuschaft vereinigter Schreiuermeister _ Mannheim e,G.m.b.H. _ Südwestliche Bausttwerks - Ättusssiknoffenschllft Hiermit fordern wir unsere Mitglieder auf, die bi^ .jetzt verfallenen Beiträge und Vorschüsse z»r Vermeidung de» Mahnverfahrens (A 3S d. Satzung) innerhalb 8 Tagen auf Postscheckkonto Nr. lS7l3 Karlsruhe oder bei der Sektion l Mannheini, l. 13.13 einzuzahlen. 331 Gleichzeitig machen wir bekannt, daß die weitere Beibehaltung des Gefahrtarifs für das Jahr 191S durch Beschluß de- Reichs- versicherungsaints vom 22 . November 1S18 genehmigt wurde. Mannheim, den IS. Febr. ISIS. Der Genoffenschaftsvorstand r I. B.: Aug. Schuster. sum Venuaklen mittelharter Sl,teri»I>en Mc8',ü8M.KIMeIii.8l!i8.W8, VM tllr >l.«Iiiim lll»! sllllilm m rumlstvisiliirdsiltsisi!. UlMlilMksIM vi>. KaspLk-y L 6o., l. llipril. Latslo, Xr Z7 Ir«. „DäS prattische SrschäftShandbuch" für Handwerker, Handel- ».Gewerbetreibende aller Art enthält alle» Wissenswerte bei Geschäft-Vorfällen, schriftlichen Arbeiten, RechtS- angelegenbeiten, Offerten, Lehrzeit, Gesellen- u- Meisterprüfung, Geschäitsgründung, Zahlungsformen, Wechselkunde, Scheckverkehr, Verträgen, Klageversahren, Patentrecht, Muster- u. Markenschutz, Sozialversicherung, Genoffenschaftswesen, Buchführung, Steuerfragen, Rechenkundr.Tab. all. Art ns«. Elez. Letnenb. 43S S. 7.SS M. frko. Nachn. H. Gruber. Hcrsandbuchhandl., Reutlingen Sv. ^rr c^ImrlerliKlK rrrz »»*» kkünkleiü-u.TsttilsmpE k^s-iML QlLZSk'-OsIkitt, WSIS8 s-sins I^LsekinsnosI-OssiillLts lisksd an Soldstvordrsuckor vdennkeinisoke Oel-Inriustnie d. 8ls8«i», kneiäur-g i. s. 23. 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