Da-ifche Gewerbe- un- Han-werker-Aeitun§ herausgegebea von -ea Hanüwerkskammera Zreibura i.G., Karlsruhe un- Mannheim. ßMdstSn-lgeo tzan-merker an- -i« »eben- 4 D»tzen- angeführte» Vehör-eu and Grga« - Maltose» erhalten -t, Aeltuag -uech -te i H baStkchen tzan-meekskannnern Angestellt. s Ms/chrtK /Üe fi^eigen r va-ische Veuck- » »»- Oerlagsgrfellkhast «. b. 6. (Adtefturrg: Z ^baa ba-ksch» tzaa-werk*), Kaelsvvhe l. V., ) Htrühstraste Nr. o Zernspcech »flokhinK » Nr. <00, 5SYY an- 4SL1. L Amtliches Drgao -es basischen Lanüesgewerdeamtes uaS Sr» baStschea tzan-werkskammertages, Grgan -es LanSesverdanSes Ser basischen Gewerbe» a.hanS» Werkervereinigungen e.V.,Ses§orfchungsinstitutes für rationelle Setriebsführung im tzanüwerk e. v., -es verban-es ba-tscher HanSwerker-Genoffenschasten e. v., SerLanSeswirtschastsstelle für Sas baüische HanSwerk G.m.b.h. luanSerer beruft, u. Wirtschaft!. Grganisationen ües hanSwerks. j Ve^rrgapre1s7 tzaldsährt. SMk. elnschliebllch; r Post» u. VestellgrbÜhren. » » » Mk.1«> für l mm Lföhe a.ISmm Vrelte. Vet » L Wiederholung wird tarist.abgestustee Nach- L » lab gewährt, der bei Klageerheb.. Awanga- ! r weiser Veitreldung und Konkursverfahren z Z hinfällig wird. §ür Platz-und Erscheinung»» ^ » Vorschriften u.Eag der Aufnahme wird keine » « Gewähr übernommen.Vettagenderechnuag * Z n. Übereinkunft- Erfüllungsort: Karlsruhe. Z Illustrierte Geilagen: Heimat und Handwerk, Handwerkskunst, handwerkstechnisthe Rundschau» Scdeiftleitungr SpuSikus L. haußer, Mannheim. » Mitteilungen ftir Sie Schristieitung sind nach Mannheim M. S^, Zernruf Nr. 7-79, zu richte» Ar. ZI. 1.(54.) Jahrgang. Auflage so ooo Exemplare. Karlsruhe, 6. August 1421. Inhalt: Handwerk und Ausfuhr. — Die deutschen Reparationsleistungen. — Zum Entwurf einer Schlichtungsordnung. Von Handwerkskammersyndikus Endres. — Streiflichter über organisatorische Notwendigkeiten. — Tariffragen im Elektro-Jnstallateurhandwerk. Von Kranz Huber. — Rundschau. — Badisches Landesgewerbeamt. — Handwerkskammer Freiburg. — Handwerkskammer.Karlsruhe. — AuS den Organisationen. Der weitaus größte Teil des menschlichen Wohlbefindens besteht aus einer beständig fortlaufenden Arben mit dem Segen, der darauf ruht, und der sie schließlich zum Vergnügen macht. Nie ist das menschliche Gemüt heilerer gestimmt, als wenn es seine richtige Arbeit gesunden hat. W.'v. Humboldt. Handwerk und Ausfuhr. Bei der starken Verarmung des deutschen Volkes, die eine »vtzerordentliche Einschränkung des Verbrauchs zur Folge hat, er- scheint es als notwendig, daß auch das Handwerk sich mehr und wehr auf die Ausfuhr einstellt. In der Hauptsache wird das Handwerk allerdings immer in erster Linie für die Befriedigung bes Inlandsbedarf in Betracht kommen. Für eine ganze Reihe von Handwerkszweigen kommt ja auch eine Ausfuhr überhaupt »ncht in Frage, vor ollem für diejenigen Handwerkszweige, die sich weniger mit der Herstellung von Gegenständen als mit Leistungen befassen und deren Tätigkeit an den Ort des zu bearbeitenden Objektes gebunden ist, wie im Baugewerbe und anderen. Es gibt «der eine ganze Reihe von Handwerkszweigen, vor allem im Holz- und Metallgewerbe, deren UrzeugnissesürdieAusfuhrwohlgeeignetsind. Kür diese einen Weg ins Ausland zu suchen, und wenn es auch nur für vereinzelte Gruppen und vielleicht nur für eine beschränkte Unzahl von Betrieben gelingt, würde von großem Nutzen nicht »ur für die betreffenden Betriebe selbst, sondern auch für den ganzen Handwerkszweig sein, der durch den Abfluß von Hand- werkerlichen Erzeugnissen ins Ausland in der gegenwärtigen Kaufkrisis erleichtert würde. Der scharfe Wettbewerb im Jnlande. der schon wieder bedenkliche Formen anzunehmen droht und zu einer Selbstzerfleischung des Handwerks führen könnte, wird dadurch entlastet und gemildert. Einer umfangreichen Ausfuhr von Handwerkserzeugnissen stehen allerdings zahlreiche Schwierigkeiten entgegen. Während die Industrie durch die Spezialisierung ihrer Erzeugnisse sowohl Wie durch die ganze Art ihrer Betriebsorganisation in den meisten Zweigen für eine Ausfuhr wohl geeignet ist. ist das Handwerk auf Ausfuhr im allgemeinen nicht eingerichtet da es bisher fast ausschließlich zur Befriedigung des Inlandsbedarfs gedient hat. Nur verhältnismäßig wenig Betriebe haben auch früher schon den Weg ms Ausland gefunden. Bei der darniederliegenden Kaufkraft im Jnlande. die durch die schweren Lasten, die zu tragen sind, auf einem tiefen Stand auch für die nächsten Jahre gehalten werden dürfte, ist freilich dem deutschen Handwerk in bezug auf die Erweiterung des Inlandsmarktes wenig Hoffnung gegeben. Es ist gezwungen, auch die Ausfuhrmöglichkeiten zu suchen und in die Tat umzusetzen. Es muß aber Mer Schwierigkeiten, die sich aus seiner Betriebsorganisation ergeben, Herr werden. Während der Kriegszeit hat das Handwerk bereits eine erstaunliche Anpassungsfähigkeit in bezug auf die Umstellung der Betriebe zu großen Lieferungen und auch zur Spezialisierung bewiesen, so daß die Hoffnung, daß eine zweckentsprechende Umstellung und Einstellung auf die Ausfuhr durchaus im Reiche des Möglichen liegt, nicht von der Hand zu weisen ist. Auch aus den finanziellen Verhältnissen des Handwerks ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten. Im Handwerk fehlt esfehr an der Großzügigkeit in bezug auf die Kreditbeschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Mittel. Der einzelne Handwerker wird in der Rege! allein viel zu schwach sein, um Ausfuhrgeschäfte finanzieren zu können. Auch hat der Handwerker vielfach nicht die notwendige Gewandtheit, Sprachkenntnisse usw., um Ausfuhrgeschäfte durchführen zu können. Es sind aber im Handwerk' während des Krieges Organisationen geschaffen, die sich als geeignet für die Durchführung von großen Lieferungen erwiesen haben. Aus diesem Gebiete dürste unter anderem eine große Aufgabe der Wirtschafts st eilen für die nächste Zukunft liegen. Auch die gewerblichen Genossenschaften können hier an neue Aufgaben Herangehen, die allerdings manche Schwierigkeiten in sich tragen. Der gute Ruf. den die Industrie auf dem Weltmärkte besitzt, wird auch für das Handwerk von großem Vorteile sein und ihm manche Wege ebnen. Es dürfte sich wohl empfehlen, daß das Handwerk zunächst in Anlehnung an die Industrie und mit der Industrie in das Ausfuhrgeschäft zu kommen versucht. Es sei noch kurz aus die Länder hingewiesen, die für eins Ausfuhr vor allem in Betracht kommen. Trotz der günstigen, Valuta der westlichen Länder dürften doch die Aussichten in dieser! Richtung im allgemeinen nicht sehr groß sein, auch sind die Länder, deren Geldwert weit über der Mark steht, durchwegs solche Länder, in denen Industrie und Gewerbe eine hohe Blüte erreicht hat. Ueberall bietet sich hier das Bild eines hoch entwickelten einheimischen Gewerbes, das selbst gezwungen ist, in großem Umfange ausznführen. In den östlichen Ländern sind dagegen die, Aussichten wesentlich günstiger, da in diesen hauptsächlich landwirtschaftlichen Ländern ein starker Bedarf nach gewerblichen Erzeugnissen aller Art. auch nach Landwerkserzengrnsien. besteht. Hier wirft allerdings der tiefe Stand der östlichen Geldwerte, hemmend auf das Ausfuhrgeschäft dortbin ein. Lediglich im Süd-j osten dürfte zunächst der neue jugoslawische Staat, auch auf Gruutz' des Standes seines Geldes, rn der Lage fern, größere Mengen deutscher Erzeugnisse aufzunehmen. So sin- im allgemeinen die Ausfuhraussichten für das Hand- werk nicht gerade überschwenglich groß; andererseits ist es aber auch gewiß möglich, bei festem zielbewußten Willen einen Weg auch für manche Handwerkserzeugnisse ins Ausland zu finden, -p- Die deutschen Reparationsleistungen. Minister Dr. Rathenau hat in der Sitzung des Reparationsausschusses des Retchswirtschaftsrates vom 27. Juli über die in Paris geführten Verhandlungen berichtet. Seinem Bericht entnehmen wir nach den in der Frankfurter Zeitung und in der Deutschen Allgemeinen Zeitung erschienenen Berichten folgende für das Handwerk besonders beachtenswerte Ausführungen: Das Prinzip der Verhandlungen ist in der deutschen Oeffentlich- keit vielfach erörtert und es sind mehrere Einwendungen gegen unsere Art des Vorgehens erhoben worden. In erster Linie hat man geltend gemacht, dah eS sich doch wohl nur um ganz geringfügige Lieferungen handeln, wird. Es hat mich gewundert, daß man diese Schlußfolgerung gezogen hat; denn es war doch wohl klar, daß inese Listen überaus unvollständiges Material enthielten. Das haben auch die Kritiker selbst anerkannt. Das Material war durch den Zufall zusammengeweht worden. Ich rechne nicht damit, daß man etwa aus besonderer Rücksicht für uns oder unsere Wirtschaftslage die Absicht hat, uns enorme Lieferungen zu übergeben. Ich glaube aber, daß die Sinistrierten selbst eine beschleunigte Lieferung wünschen. Das Wiederaufbaugeschäft in Frankreich ist mit großen staatlichen Mitteln und entschiedener Energie gefördert worden. Aber zweifellos ist es auf vielen Gebieten noch nicht so weit vorgeschritten, wie es den Wünschen der Sinistrierten entspricht. Insbesondere von den KÜVVOll Häusern, von denen 3VVVVV beschädigt und 3VVVVV vernichtet sind, ist nur ein verhältnismäßig kleiner Teil wieder aufgebaut worden. Wir können also wohl damit rechnen, daß auf den Umfang der Lieferungen das eigentliche Interesse ber Sinistrierten wirken wird, das mit den Interessen der französischen Regierung parallel läuft, die ihrerseits den Wunsch hat, das Wiederaufbaugeschäft in wenigen Jahren zu beenden. Ich möchte mich entschieden eines jeden Optimismus enthalten. Aber ich glaube, daß dieses ganze Verhandlungsgeschäst, das wir betreiben, für die deutsche Volkswirtschaft von entschiedener Bedeutung ist. Denn einmal ist es zweifellos, daß die Umwandlung von Goldleistungen tn Sachleistungen für uns unentbehrlich ist. Auf der andern Seite ist es kür uns von Bedeutung, wen» wir neben den jchwerenLasten, dtewir in den nächsten Jahren za tragen habe« werden, nicht mit Beschäftigungslosigkeit zu kämpfen haben. Nehmen wir also jetzt einmal auf dem Standpunkt der Objektivität an. daß unsere Sachleistungen zwar nicht phantastisch hoch seien, sich aber doch in sehr erheblichen Grenzen bewegen werben, nämlich in sol- chen Grenzen, die der Größe des Aufbauproblems tn Frankreich entsprechen: so wird ein Strom von Waren ans Deutschland nach Frankreich. rin Strom von Bestellungen von Frankreich nach Deutschland geleitet und ausgenommen werden müssen. Ein großer Teil dieses Geschäftes wird und soll sich vollziehen im freien Handel, gleichviel ob tn demjenigen freien Handel, ber in Devisen zahlt und bezahlt wird, oder in demjenigen, der über Anrechnungskonto sich ausglcicht; der verbleibende Teil der Waren, der sehr erheblich sein und der hauptsächlich aus solchen Gütern bestehen wird, bei denen die Zahl der Hersteller groß, die Unterschiede der Qualität ziemlich klein sind, wirb aber einem Lollektivhandel unterliegen müssen. Drei Hauptaufgaben müssen hierbei von uns erfüllt werden: Die erste Ausgabe ist die der Garantie derSicherheit der Erfüllung. Das. waS wir übernehmen, ist die Verpflichtung vou Land zu Land. Der Träger dieser Verpflichtung in Deutschland ist ber Wiederaufbaukommiflar. Es ist nötig, daß er dafür seine Deckung hat. Er kann bindende Geschäfte nicht abschließen und seine an sich schwere Aufgabe nicht erfüllen, wenn er nicht weiß, daß er durch die Einrichtungen des Landes so ge- deckt ist, daß er unter allen Umständen erfüllen kann, was er übernimmt. Bei dem französischen Listengeschäft hatte der Reichskommissar mit ber großen Schwierigkeit zu kämpfen, baß er eine Garantie eigentlich garnicht übernehmen konnte; er konnte sich an Einzelfirmen wenden, ohne z» wissen, ob diese ihn durch ihre Lieferungen und Leistungen Lecken würden usw. DaS Arbeiten des Reichskommissars war also früher ein Arbeiten ohne Rückgarantir. Das würde sich unter sicheren Umständen ertragen lassen, wenn es sich um große Lieferungen von Land zu Land handelt. Unsere zweite Ausgabe ist eine gerechte und verständige Verteilung. Wir dürfen niemals vergessen, daß die Leistungen, zu denen wir uns verpflichteten, nicht freiwillige Leistungen des einzelnen sind, sondern Leistungen, die aus einem schweren Kr iedensdiktat hcrrühren, und daß jede dieser Leistungen aus den Einkünften des Deutschen Reiches gezahlt wird, wie es sie von seinen Steuerzahlern empfängt! Wir haben also nicht das Recht, diese Aufträge als privatrechtliche zu betrachten, sondern wir haben den Gedanken anzuerkennen, daß eine Leistung, die von der Allgemeinheit bezahlt wird, auch bet ihrer Durchführung von der Allgemeinheit getrage« werden mutz! Wir könnten es nicht rechtfertigen, wenn einzelne Landesteile, e iu- -elue Länder bet diesen Leistungen zu kurz kämen. Wir könnten eS nicht rechtfertigen, wenn eiuzelue Berufs- stände des blese« Seist» ngest zu kurz kämen. Wi, > könnten eS nicht verantworten, anders vorzugehen, als daß eine mög« lichst gleichmäßige Verteilung der Leistungen nach Ländern sowohl wt« nach Ber ufS.ständen erfolgt. Dies ist aber eine außerordentlich schwierige Aufgabe, Lte sich von allen früheren Wirtschaftsaufgabe» erheblich unterscheidet. Der dritte Grundsatz ist ber ber unbedingt prompten, geschäftskundigen und raschen Durchs üh. ruug eines jeden Auftrages. Es wird kaum möglich sein, eine solche Aufgabe durch einen behördlichen Apparat zu lösen. Wenn sie durch einen behördlichen Apparat gelöst werden müßte, so würden die Schwierigkeiten sich derartig häufen, daß dieser Apparat vermutlich über kurz oder laug in die Brüche gehen müßte. Der alte behördliche Weg der Vergebung war der Weg der Submission DaS Submissionsversahre.n auf unser Problem ange«> wandt, würde zu Wirkungen führen, dir wir nich, wünschen. ES würde dazu führen, daß eine verhältnismäßig kleine Zahl von sehr kräftigen Stellen sich jeweils die Lieferungen sichern würden und laß eine Verteilung besonders nach solche» Landesgebieten, die wirtschaftlich nicht übermäßig begünstigt sind, so gut wie ein Ding der Unmöglich- keil wäre. lieber Sie Vergebung durch freie Verbände habe ich schon gesprochen. ES ist ein Fehler, einen Verband oder irgend er« anderes Organ für Aufgaben zu verwenden, für dir eS gar nicht geschaffen ist. Eine wettere Möglichkeit die ich auszuschließen wünsche, ist die der Kricgsgesellschast oder eine- Gebildes, das einer Kriegsgesellschaft ähnlich sieht. Um Organisationen werden wir nicht herumkommen. Ter Weg, den wir beschritten haben, zielt in erster Linie daraus hin, dem Reichs- kommissar diejenigen Garantien zu schassen, die er braucht, um über« Haupt als verantwortlicher Unterhändler und Lieferant auszutrcten. Wir haben diese Garantien dadurch zu schaffen gesucht, daß die bekannte, im Juli d. I- vom Reichstag genehmigte Verordnung zustande kam, die die Errichtung von Leistungsverbänden regelt. Die Umwandlung eines Kachverbandes in einen Leistungsverband wird einfach sein; es wird lediglich nötig werden, daß der Fachvcrband als juristische Person in die Lage gesetzt wird, durch Persönlichkeiten und Statute» Leistungen verbindlich zu übernehmen und zu vergeben. Die Länder selbst ssnb in den Landesauftrags st eilen schon tn ähnlichem Sinne organisiert. Dabei ist ein gewisser Zwang nicht zu vermeiden; wir wünschen aber diesen Zwang nach Möglichkeit auszuschalten. Die Zahl der Leistungsverbände, die eingreisen werden, wirb nicht nach Hunderten, sondern wohl nur nach Zehnern zählen. Vorgesehen ist endlich, daß auch das einzelne Werk zu Lieferungen unmittelbar herangezogen werden kann. Von dieser Bestimmung wird hoffentlich kaum jemals Gebrauch gemacht werden; denn ich nehme an, daß dasjenige» was mit Frankreich ausgehandelt werden wird, nicht auf so ausgefallenen Gebieten liegen darf, daß keine Firma in Deutschland sich freiwillig bereit erklärt, es zu liefern. Es müssen eben der Reichskommissar und seine Behörde so eingestellt sein, daß sie ein klares Gefühl für die deutsche Wirtschaft haben, und baß sie nach Möglichkeit Bestellungen vermeiden, die sie nicht essektuieren können. Es ist dann mehrfach wegen der Preise Besorgnis geäußert worden. Ueber die Preise habe ich schon einige Worte gesagt. Ich habe erwähnt, daß es unmöglich ist, vorauszusebcn, ob das deutsche oder das französische Preisniveau für gewisse Warenkategorien bas höhere sein wird. Wir müssen also auf den Fall gefaßt sein, daß unter Umständen auf großen Gebieten das französische Preisniveau uns unzulängliche Preise bietet. Nehmen wir an, es wäre aus einem Gebiete der Fall, baß die französischen Preise unter den deutschen Preisen lägen, bann würde der deutsch« Lieferant an sich noch tn keiner Weise geschädigt sein; denn die Leistungsverbandsordnnng steht vor, daß dem deutschen Lieferanten angemessene Preise zugebilligt werden. Stellen sich also die dem Reiche gewährten Preise nicht als angemessen heraus, so würde der Lieferant den Anspruch haben, einen anderen Preis zu erhalten als denjenigen, den Las Reich bekommt. Das kann nun für das Reich unter Umständen ein Harles Geschäft sein, das zu einer erheblichen Schädigung führt. Aber ein härteres Geschäft ist es unter Umständen für das Reich, wenn es, wie jüngst geschehen, gezwungen ist, dem amerikanischen Dollarbesitzer auf jede« Dollar, ben es kauft, 20 Mark über den Marktpreis zuzuzahlen. I ch glaube aber, baß der Fabrikant, der Hersteller, der Handwerker an sich wegen der Preisfrage nicht de» sorgtz» sein braucht; denn ein angemessener Preis ist ihm unter allen Umstände» zngrsichert, wobei eS freilich unter Umständen eintreten kan», daß das Reich auf diesen PrerS zulegt. Sollte aber ein Geschäft für Deutschland hinsichtlich ber Lie» ferungsmöglichkeite« so unlohnend erscheinen, daß diese Lieferung nur unter schweren Opfern erfolgen kann, so hoffe ich, daß wir Wege finde« werden, ^estzusetzen, daß in diesem Falle Deutschland die Lieferung ablehnen kann. Es kann auch der andere Fall eintreten, daß irgendwo günstige Preise gewährt werden und dementsprechend übermäßige Gewinne an irgend einer gewerblichen Stelle entstehen. Wir werde« dafür sorgen, daß jeder Uebergewinn einem AuSgleichS-KondS zur Verfügung gestellt wirb, aus dem notwendig werbende Zulage« des Reiches bestritten werden. Um die Frage der Leistungsverteiluug zu regeln wird es nötig set». die Leistungsverbände zusammenzuschließen zu einem Selbstverwallungskörper. Dieser „Verband der Verbände", der alle Leistungsverbände, sowohl Länder wie gewerbliche Verbände zusammenschließt, würde selbst dir Aufträge -» übernehme« ) haben, vse Gm znfkkeße» . Er selbst wssrSe dersensge sekn. Ser Sk» Ausnahmeorganisatton in Frankreich schasst. Bei ihm würben -ie Aufträge zusammenlaufen: er würde sie oerwaltungsmätzig verteilen unh vnter eigenem Recht und eigener Sicherheit efsektuieren. Dann würde -er Reichskommissar nur noch die Stelle der Ueberwachung sein. Der Reichskommissar, der die formale Verantwortung für daS Ganze trägt, ist nicht auszuschalten Er hat dafür zu sorgen, daß innerhalb des Verbandes sich die Geschäfte klar und sicher abwickeln. Wenn, wie ich hoffe, eS gelingt, geeignete Menschen zu finden, die an der Spitze stehen, so wird eS möglich sein, einen solchen SelbstverwaltungSverdand reibungslos arbeiten zu lassen. Zum Entwurf einer Schlichtnnqsordnung. Bon Handwerkskammersyndikus E n b r e S-KarkSruhe. Die Entscheidung von Streitigkeiten auS dem ArbcitsverhältniS war früher vornehmlich Sache der Gerichte und zwar der Gcwerbe- gerichte für Arbeiter und der Kaufmannsgerichtr für Angestellte. Diejenigen Arbeitnehmer, die nicht unter die Zuständigkeit dieser beiden Gerichte fielen, mutzten ihre etwaigen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis vor den ordentlichen Gerichten austragen. Es handelte sich, entsprechend dem damaligen Ueberwiegen des EinzclarbcitsvcrtragcS gegenüber dem gegenwärtig vorherrschenden Tarifvertrag, meist um Einzelstreitigkeiten. Dies änderte sich mit der Novemberrevolution von 1918: Der Tarifvertrag und damit die Gesamt- reltigkriten traten in den Vordergrund. Die olge war die bekannte Verordnung vom 23. Dezember 1918 über die Tarifverträge, Arbeiter- und Angestelltenausschiisse und Schlichtung von Streitigkeiten. Der EchlichtungsauSschuh soll hiernach nicht Recht sprechen und somit daS Gericht ersetzen, sondern er ist in erster Linie als SchiedS- und EinigungSin stanz gedacht, die die Aufgabe hat, möglichst die Parteien zu einer Einigung zu bringen und zwar auf dem Verhandlungs wege. Diese Aufgabe wurde von manchen Schlichtungsausschüssen, die sich immer noch als „Rechtsfinder und Rechtssprecher" betrachteten, nicht erkannt, von anderen dagegen zu sehr durchgeführt, indem manche Schiedssprüche lediglich eine Halbierung zwi chen Arbeitnchmerforderungen und Arbeitgeberangebot darstellten. Beides ist gleichermaßen untunlich. Jedenfalls mehrten sich ständig die Stimmen, die daS gesamte Schlichtungswesen als einer Reform dringend bedürftig bezeichncten und eine für das ganze Deutsche Reich gleichermatzen geltende Schlichtungsordnung forderten. Der Entwurf einer solchen liegt nun vor. Welches sind die Grundgedanken des Entwurfes? Ordentliche Schltchtungsämter sollen sein die Einigungsämter. die Landeseinigungs- Smter und daS ReichSelnigungSamt. In Frage kommen vor diesen Stellen nur Gesamtstreit gkeitcn, nicht aber Differenzen aus dem Einzel- arbeitSverhältniS. Jedes Einigungsamt enthält außer einer gemischten eine Arbeiter- und Angestelltenkammer; daneben sind Fachkammern für die hanbwerksmätzigen Betriebe und das Heimgewerbe vorgesehen. Beschwert wird der Apparat durch Sondereinigungskammern für Unternehmungen bei der Verwaltung des Reiches und der Länder. DaS Schiedsverfahren wird obligatorisch gemacht. „Ist", heißt eS tu dem entscheidenden § SS, „bei einer Gesamtstreitigkeit eine Einigung zwischen den Beteiligten nicht zustandegekommen, so ist vor Anwendung von Kampsm atz nahmen die zuständige Schlich- tungSstelle oder SchlichtungSbehörde anzurufen. Aussperrungen und Arbeitseinstellungen (Streiks) dürfen nicht statt- ftnden, bevor dir Schlichtungsstelle oder die, SchlichtungSbehörde angerufen ist und einen Schiedsspruch gefällt hat." Das kann man ohne weiteres vom Arbeitgeberstandpunkt aus unterschreiben. Aber da jede Strasmatznahme fehlt, wer bietet dann die Garantie dafür, datz Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich an diese Bestimmungen auch halten werden? Nehmen wir nun einmal den Fall eines politischen oder eines Sympathiestreiks an, wo es sich um eigentliche Arbeitsdifserenzen gar nicht handelt. Es ist natürlich unmöglich, alle die Hunderte oder Tau'ende einzeln zu bestrafen, die trotz des Verhandlungszwanges ohne weiteres in den Streik treten oder sich an den Schiedsspruch nicht halten. Die Bestimmung klingt also ganz rund und nett, läßt aber leider die Frage unbeantwortet, was denn eigentlich geschehen soll, wenn die streitenden Parteien sich an diese Bestimmungen nicht kehren. Die grundsätzliche Feststellung eines AnrufungszwangcS genügt für sich allein ebensowenig, wie das Verbot von Aussperrungen und Arbeitseinstellungen, welchen keine Anrufung der Schlichtungsbehörde vorausgegangen ist. Ter Entwurf hat für ein Zuwiderhandein gegen diese Gebote und Verbote keinerlei Strafbestimmungen vorgesehen. Ter § N hat also alle Aussicht, praktisch wirkungslos zu bleiben. In demselben Paragraphen wird weiter noch bestimmt, daß in gemeinnützigen Betrieben der Beginn einer Aussperrung oder Arbeitseinstellung davon abhängig sein soll, daß sich in geheimer Abstimmung ^ der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber dafür ausgesprochen haben. Aber wiederum unterläßt es der Entwurf vorzusehen, was geschehen soll, wenn man sich an diese Bestimmungen nicht hält. Ein viel umstrittener Punkt ist Immer noch dir Verbindlich- keitserklärung von Schiedssprüchen. Der soziale Ausschuß deS Reichswirtschastsrates glaubte die Ansicht aufrecht erhalten zu müssen, daß es in manchen Fällen, wo alle EinigungSwege erschöpft sind. Im Gesamtinteresse deS deutschen Wirtschaftslebens unbedingt notwendig sein würbe, einen Schiedsspruch rechtsverbindlich zu machen. Doch um den gesetzlichen Zwang durch die Mitwirkung der wirtschaftlichen Orga- nisationen k: ästiger zu verankern und einem für verbindlich erklärten Schiedsspruch von vornherein ein hohes Maß von Autorität bei Arbeitgeber» wie bei Arbeitnehmer» zu sichern» wsröe folgender Zusatz beschlossen: „Für die BerdindsschkekkSerkkärung kst esne FwekSrfjfikek- mehrheit der Stimmen sowie die Zustimmung von mindestens der Hälfte der Arbeitgeberbeisitzcr und der Arbeitnehmerbeisitzer erforderlich." WaS die grundsätzliche Frage der Verbindlichkeits- erklärung anbelangt, so ist die Herausnahme dieser Tätigkeit aus den Befugnissen des staatlichen Dcmobilmachungskommissars und des Reichsarbcitsministeriums durchaus zu begrüßen. Bet der großen Aehnlichkeit, die diese Funktion immerhin mit der richterlichen hat, war es aus die Dauer unvereinbar, datz sie von einer Verwaltungsbehörde auSgeübt wurde. Die Uebertragung der Befugnisse auf ein paritätisch zusammengesetztes Gremium, fernerhin die Bestimm mung, datz nur eine mit Arbeitgeberstimmen zustandegekommene Mehrheit beschlußfähig ist, bedeutet unbedingt einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verfahren. Grundsätzlich ist zu der Angelegenheit zwar zu bemerken, daß jegliche Verbindlichkeitserklärung ein Uebel darstellt. Die Einmischung jedes Dritten in die Vertragsfreiheit wirb und mutz zu Mitzständen führen. Es ist unmoralisch, jemand zu etwas durch Personen zwingen zu lassen, die die Möglichkeit des Tragens der Lasten nie so beurteilen können, wie der Beteiligte selbst. Der Einwurf, man müsse den Schwächeren schützen, gilt heute nicht mehr, wenigstens nicht mehr für die Arbeitnehmerseite. Diese ist durch ihre Organisation so stark geworden, um überall das irgendwie noch Erreichbare durchzusetzen. Die Schlichtungsordnung soll nur der Schlichtung von Gesamt st reitigkeiten dienen; Streitigkeiten ans dem Einzelarbeitsverhältnis sollen in Zukunft möglicherweise besonderen Arbeitsgerichten überwiesen werden. Die Schlichtungsordnung findet auch für Gesamtstreitigkeiten der Hausgehilsen Anwendung. Als Arbeitgeber gilt im Sinne der Schlichtungsordnung derjenige, der bei eigener wirtschaftlicher Selbständigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Arbeitnehmer im Sinne der Schlichtungsordnung sind Arbeiter und Angestellte: Lehrlinge sind nach 8 4 und 5 des Entwurfes als Arbeitnehmer zu rechnen. Dieser Passus wird keinesfalls die Zustimmung der Arbeitgeberseite finden umsoweniger, als ja durch diese Bestimmung die Gleichstellung der Lehrlinge mit den cigent ichen Arbeitnehmern privilegiert sein würde und damit die Zuständigkeit der gesetzlichen Scklichtunqsausschüsse für Lehrlingsstreitigkeiten anerkannt wäre. Ja, diese Bestimmung hat sogar die Erklärung der Tariffähigkeil .der Lehrlinge direkt zur Vorbedingung. Die Tariffähigkeit würde konsequenterweise daS Streikrecht und damit allerdings den Einschluß des Lehrlings in das Schlichtungswesen zur Folge haben. Die Tariffähigkeit des Lehrlings wird vom Handwerk niemals anerkannt, die Propagierung desselben entspringt nur politischen Motiven, denen man keiber zum Nachteil unseres gesamten Wirtschaftslebens schon viel zu viel nachgeschen hat. Mit dem Handwerk wird auch die Industrie mit allem Nachdruck auf ihren Forderungen bestehen bleiben, die dahin gehen, datz der Charakter des Lehrvertrages als ein Erzichungs- und Lehr- verhältnis bestehen bleibt und nicht zum ArbeitsverhältniS gestempelt wirb. Der Aufhebung der EinigungSSmter der Innungen, was in 8 126. 8 deS Entwurfs ausgesprochen ist, wird das Handwerk nicht znstimmen. Diese Einrichtungen haben dem wirtschaftliche» Frieden gedient, soweit Organisationen davon Gebrauch gemacht haben. Man sollte daher die obligatorische Einführung erstreben. Die vielen neu zu errichtenden Instanzen, die eingangs erwähnte« Aemter, Lämmern und Senate haben selbstverständlich ihre Vorsitzenden und sonstige Beamte und dann paritätisch aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entnommene Beisitzer. Wenn man sich das vergegenwärtigt und die grotze Zahl unserer unteren Verwaltungsbehörden berücksichtigt, für deren Bezirk die neuen Behörden errichtet werden sollen, so wird ohne weiteres klar, daß ein gewaltiges Beamtenhecr und viele Tausende von ehrenamtlich tätigen Personen notwendig sind, wenn so gearbeitet werden soll, wie der Entwurf es vorsieht. Des Zusammensitzens und Berstens, des Reifens von Ort zu Ort wäre kein Ende und zu gewaltigen Summen müßten allein die Beträge anschwellen, die für die Bezahlung von Reisekosten und Tagegeldern erforderlich werden, ungerechnet die Besoldung der neu anzustellenden Beamten. Wer das alles in einer Zeit bezahlen soll, die oerade in diesen Tagen ungeheure Lasten auf unsere Schultern legt, wissen auch wohl die Väter dieses Entwurfes kaum zu sagen. Das ganze von ihnen kunstvoll aufgeführte und ausgearbeitete Bauwerk wird also wohl noch durchgreifender Veränderungen im Grundritz und Ausbau bedürfen, bevor es Aussicht auf Verwirklichung haben kann. Als Erstes ergibt sich die Forderung nach Vereinfachung der vorgesehenen Instanzen. Dieser Forderung wird umso eher entsprochen werden können, als sich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Landeseinigungsämter als überflüssig erweisen müssen. Als erste können sie durch eine praktischere und zweckent'prechendere Be- zirkscinteilung der Einigungsämter ersetzt werden. Als Schlichtungsstellen zweiter Instanz sind sie nur geeignet, das Verfahren in die Länge zu ziehen, da sie Rechtsfragen auf Kosten rein tatsächlicher und praktischer Fragen zu sehr in den Vordergrund schieben werden. Sollten die Bezirkswirtschaftsräte zur Durchführung gelangen, so könnte für ein einheitliches Wirtschaftsgebiet ein Einigungsamt geschaffen werden. Als oberste Instanz käme bann der Reichswirtschaftsrat in Frage, wobei sich die Zuständigkeit so verteilen könnte, datz die erste Instanz in einem schnellen, wenig zeitraubenden Verfahren die örtlichen Streitigkeiten regelt, die zweite, der BezirkSwirtschaftSral, sich hauptsächlich mit der Frage der Verbindlichkeitserklärung besaßt und die dritte. Reichswirt» schaftSrat, Streitigkeiten regeln könnte, dir daS ganze Reichsgebiet all- gehen. Diese Orga«ifat1o»e» »ür-e» a» schon bestehende Einrichtung» Snknffpfen siezw. sitz an solche 'anlehnen, Re mm Hotz einmal durch die Reichsve Fassung vorgesehen sind. Ein unnötiges Nebeneinander von Behörden würde dadurch vermieden. Allerdings bedingt diese Konstruktion eine Zurückstellung deS Gedankens der Schlichiungsordnung bis ur vollständigen Klärung des sog. Rätegedankens und der wirtschaft- ichen Gliederung des Deutschen Reiches. Für Zurückstellung sprechen auch noch andere Momente, so vor allem die durchaus nicht genügende praktische Erfahrung mit den bisherigen amtlichen Schlichtungsstcllen, ferner die Tatsache, daß die ganze hinter uns liegende Periode des Tarifvertragswesens in eine Zeit hauptsächlich niedergehender Konjunktur und verschärfter Lohnkämpfe, also durchaus anormaler Wirtschaftsentwicklung fiel. Angesichts dieser Umstände wird vom Handwerk dir Schaffung einer großen endgül- tigen Organisation des Schlichtungswesens als verfrüht beurteilt. Gerade die Erfahrungen, die man seit dem Umsturz im Jahre 1S18 mit der Schaffung neuer Behörden und Behördeorganisationen und deren praktischer Einführung gemacht hat, dürften nicht sehr für die Einführung des vorliegenden Entwurfes sprechen. Daß im übrigen auch noch manche andere Bestimmungen der 128 Paragraphen zur Kritik Anlaß geben, liegt auf der Hand. So vermissen wir beispielsweise eine klare Abgrenzung der Zuständigkeit der Schl chiungsinstanzen gegen die vorgesehenen Arbeitsgerichte. Wir vermissen ferner einen besseren Schutz zur Wahrung von Betriebs, und Geschäftsgeheimnissen, der wohl dadurch geschossen werden kann, daß die Mitglieder der Einigungsämter auch dann abgelehnt werden können, wenn durch ihre Mitwirkung Betriebs- oder Geschäftsgeheim. Nisse gefährdet erscheinen. Alle diese Gründe halten wir für schwerwiegend genug, um die Mahnung zur sorgfältigen Prüfung des Entwurfes berechtigt erscheinen zu lassen. Leider hat der sozialpolitische Ausschuß des Neichswirt» schasts-ates sich größtenteils über die Interessen von Handwerk und Gewerbe himmggesetzt. Selbst die 4 ung S, welche die Einbeziehung der Lehrlinge in bas Schlichtungswesen betreffen, wurden mit 14 gegen 12 bezw. 11 Stimmen angenommen. Die Arbeitgeber lehnten einstimmig die Fassung ab und beantragten, bi» Lehrlinge auS -er Wirkung des Gesetzes auszuschlirßen, während sich die Arbeitnehmer einstimmig aus den entgegengesetzten Standpunkt stellten. Im Herbst wirb der Reichstag bi- endgültige Entscheidung über Len Entwurf treffen. Das Handwerk hat Grund, der An. Gelegenheit die größte Aufmerksamkeit,u schenken. Streiflichter über organisatorische Notwendigkeiten^ Von einem Handwerksmeister. Be, Fragen, welche sich mit diesen Probleme» befassen, ,st zu berücksichtigen, daß man nicht mit altgewordenen Gedankengänge« an deren Lösung hcrantritt, weil sie vielfach zu stumpf sind, um die neuen Forderungen zu bewältigen. Auf der anderen Seit« müssen nur allerdings gleichzeitig aus manches zurllckgrcisen, das sich als sozial und kulturell wertvoll in der Vergangenheit hervorgehoben hat. In bezug auf das letztere müssen wir jedoch den Blick über die letztvcrgangene Zeitepoche hinweg, und ans die Hochblüte deS Handwerks, im Mittel- alter, richten. Nicht, als ob versucht werden sollte, mittelalterlich« Einrichtungen. Sitten und Gebräuche heute wieder in ihrer damaligen Art aufleben zu lassen, sondern darum handelt r» sich, daß wir jene», damals mehr instinktiv und gefühlsmäßig wirkende» Geist heule ins volle und klare Bewnßifein heraufheben. Der mittelalterliche Handwerker fühlte sich nicht nur als Handwerker im besonderen, sondern als Mensch im allgemeinen. AuS diesem Gefühl heraus erstand für ihu die Verpflichtung der Anteilnahme und Mitverantwortlichkeit an dem Bestand und der Förderung de» gesamten sozialen Zusammenleben». Er war auch nicht nur Handwerker, sondern Künstler zugleich. ES war für ihn selbstverständlich, daß Ziviiisation und Kultur nur möglich ist durch werktätige Arbeit. Deshalb bildete das Handwerk in Verbindung mit der Bodenkultur die eigentliche Grundlage des Staates. Wie sich dieses Verhältnis im Lause der Zeiten geändert hat und durch welche Um- stände und Einflüsse, kann hier nicht näher erörtert werden. Es soll nur dargetan werden, daß der einzelne mit dem Begriff und der Vorstellung des Staates wirklichkeitsgemäßer und konkreter verbunden und vertraut war als wir Menschen der neueren Zeit. Ein wesentlicher Faktor bei der späteren Umgestaltung des sozialen Lebens und der Herausbildung deS neueren Staatsbe^riffs war jedenfalls gegeben in der Uebertragung des römisch-juristischen Rechtsbegrifss aus den Boden germanischen Rechtsempfindens, welches seiner eigentlichen Natur nach sozial gerichtet ist. An Stelle des letzteren trat dann das Streben nach Herrschaft und Macht, und als dessen Begleiterscheinungen Kapitalismus, Industrialismus usw. Dadurch wurde mehr und mehr der Blick abgewendet von der eigentlichen Bedeutung menschlicher Arbeit in bezug auf deren Wert im Interesse seiner selbst, wie in sozialer und kultureller Hinsicht im allgemeinen. Nun haben wir den Zusammenbruch erlebt gerade derjenigen Kultur, welche die mittelalterliche abgelöst hat und stehen inmitten eines Trümmerhaufens. Dies ist so ziemlich der Tatbestand, der be- sonders fürs Handwerk in Betracht kommt. Nunmehr erhebt sich die Frage: Auf welche Weife können die Ueberreste einer zerstörte» Kultur zum Aufbau einer neuen, besseren verwendet werden? Und welche Aufgaben fallen dabei dem Handwerk zu? Zunächst wird eS die richtige Einschätzung und Wertung menschlicher Arbeit sein 864 müssen. Diese ergibt sitz, wenn sie tzeprüsk und gemessen wird in bczuß auf ihren sozialen, sittlich-ethischen Wert und nicht zuerst auf deren angeblichen volkswirtschaftlichen Nutzeffekt. Tenn je höher der sittlich-ethische oder überhaupt kulturelle Wert menschlicher Arbeit einzuschätzen ist. aus «in umso höheres Niveau wird dadurch euch die Volkswirtschaft gehoben und damit deren Bedeutung für den Weltmarkt und die Menschheit. Wir machen nämlich nur dann andere Rationen glücklich, wenn unsere Erzeugnisse als Kulturwerte angesprochcn werden können. War das bisher immer der Fall? Nein, daS war nur teilweise der Fall, denn Kriegsgeräte. Mordwerkzeuge. Tand und Flitter sind keine Kulturwerte, dies, zu produzieren sollte man andere» Nationen überlassen, wenn sie es für angebracht halten. Vom Deutschen wird etwas anderes erwartet und er kann auch etwas anderes Hervorbringen, sobald er sich nur auf sein höheres Menschsein und die damit verbundenen Kultur- austaben besinnt. Wird dieses erst einmal in seinem ganzen Umfange erkannt, so wird es nicht viele geben, die sich mit Bewußtsein Deutsche nennen, hie sich nicht mit ihrem ganzen Wollen und Können in diesen Dienst stellen werden! Aber diese Aufgaben müsse» klar und verständlich herauSgearbcitet und hervorgehoben werben. Ei «Volk, da- fähig und opferbereit war, sich selbst sür Wahnideen zu verbluten, sollte nicht fähig sein, seineKrast für hohe Sulturaufgaben einzu- setzen?l Jawohl, e» ist fähig dazu, sobald es einsehen wirb, daß seine Arbeit nicht nur persönlichen Interesse» und der Gewinnung äußerer materieller Güter dient, sondern daß r» letzt« n EndeS geistige un-moralische Werte sein müssen, welch« in jahrhundertelanger Vorbereitung Lurch da» deutsch, Geistesleben verwirklicht werben wollen. — Diese Verwirklichung begegnet naturgemäß vielen Schwierigkeiten, denn es handelt sich badet in erster Linie um dir reibungslose Order» lettung einer privat-kapitalistischen Wirtschaftsweise, welche ja beim Handwerk keinen so ausgesprochenen Grundcharakter hat als bei der Industrie, ln den Dienst und das Interesse der Sozietät. Dazu müsse» Zusammenwirken, einerseits entsprechend« Maßnahmen brr politisch-rechtlichen Körperschaften, und andersrit- die freie Einsicht in die Notwendigkeiten dieser Maßnahmen seiten» der im Wirtschaftsleben stehenden Mensche». — Wir ersehe» daraus» 1. bi« Aufgabe» werden gestellt durch daS Geistes- oder Kulturleben, 2. entsprechende Maßnahmen zu deren Ausführung werden getroffen aus de« Bode» des Rechtslebens oder der politisch-rechtlichen Körperschaften, S. auSgrsührt werden st, Lurch da- Wirtschaftsleben aus Grun- beruflichen und fachliche» Zusammenschlusses. ES liegt drshald genau so viel Frelheit vor wie Notwendigkeit. Einsicht in dir Notwendigkeiten de» Leben» bann durchaus zu sreiem Handeln führen. Der ganze Streit um freiheitliche ober zwangsläufige Organisation ist letzte» Endes zurückzusllhren aus mangelnde Einsicht in gewisse LebenSnotwendigkeiten und Forderungen der Zeit. Der Bogriss Zwang löst sich einfach auf in Notwendigkeit, allerdings unter Voraussetzung der Einsicht in Hirse. Sobald solche» erkannt ist, müßte eS eine Selbstverständlichkeit sein, baß alle wirtschaftliche« Fragen und Aufgaben nur gelöst werde» können durch solidarische», beruflichen und sachlichen Zusammenschluß. ES kommt jetzt nicht tu Frage, wa» subjektive» un-persönliches Wünsche« und Wollen erreichen möchte, sondern einzig und allet« darauf, wa» vom Leben selbst als Notwendigkeit gefordert wir-, und dar ist eben eine sozial gerichtete Kultu r als A ntw ort und Lösung der sozialen Frag«. Die Notwendigkeit steht fest, über die besten Möglichkeiten zn deren Erfüllung sich gegenseitig zu beraten und zu besprechen, sind wahrlich große und hohe Aufgaben für jede« Beruf und Wirtschaftszweig. Tariffragen im Elektro-Jnstallateurhandwerk. Von Franz Huber. Die drei Metallarbeiterverbände haben beim Reichsarbetrs« Ministerium beantragt, datz ihr mit dem „Arbeitgeberverband der Elektro-Jnstallationsfirmen in Baden, der Pfalz und angrenzender Bezirke, Ortsgruppe Mittelbadcn, Karlsruhe" am 15. Februar 1921 abgeschlossener Rahmentarif und der am 11. Mai 1921. abgeschlossene Bezirkslohntaris für die Elektro-Jnstallationsfirmen im Lohnbezirke Karlsruhe, Baden-Baden, Pforzheim allgemein verbindlich erklärt würde. Anträge auf Allgemeinverbindlichkeits- erklärung von Tarifverträgen überraschen im allgemeinen ebenso wenig, wie die Verbindlichkeitserklärungen durch das Reichsarbeitsministerium. Die Sache erledigt sich meistens sehr glatt ohne Einspruch der einen oder andern Seite. Hier liegt aber ein Fall vor, der besonderer Art ist, und es verlohnt sich, auch in der Oeffentlichkeit die Tinge einmal zu betrachten, damit man sich die entsprechenden Lehren aus solchen Vorgängen zieht. Wir haben in Baden zwei Arbeitgeberorganisationen deS Elektro-Jnstallationsgewerbes. Tie eine ist der Arbeitgeberverband der Elektro-Jnstallationsfirmen in Baden, der Pfalz uns Len angrenzenden Bezirken mit dem Sitz In Mannheim. Die andere, der Bezirksverein Baden des Verbands deutscher Elektro- Jnstallationsfirmen mit dem Sitz in Karlsruhe. Tie erste Organisation zählt nach ihren eigenen Angaben 18 Mitglieder die zweite nach dem Stand vom 1. Januar 1921 156 Mitglieder. In jener Gruvge sind die Großfirmen zusammengeschlossen, die Elektro-Jndustrie. in dieser die handwerksmäßigen Betriebe. Diese Tatsachen sind meines Erachtens von wesentlicher Bedeutung für die Frage, ob dem Antrag auf Allgemein- Verbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags zwischen dem Arbeitgeberverband und den Metallarbeiterverbänden überhaupt statt- gegeben werden kann. Ich bin der Auffassung, daß die Fra g e zu verneinen ist. Denn zur Allgemeinverbindlichkeitserklä- ^ rung eines Tarifvertrags ist notwendig, daß er in seinem örtlichen und fachlichen Wirkungskreis „überwiegende Bedeutung" hat. Das ist bis jetzt immer so verstanden worden, daß die weitaus meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für welche er seiner Zweckbestimmung nach in Betracht kommt, ihm angeschlossen sind, und daß es sich also nur darum handelt, einen kleinen Teil der nicht beim Tarifabschluß Beteiligten mit in die Larifverhältnisse hineinzuziehen. Nun ist doch offenkundig, daß 18 Mitgliedern des Arbeitgeberverbands 156 Mitglieder des Bezirksvereins Baden gegenüberstehen. Die Voraussetzung, Laß ein kleiner Teil von Arbeitgebern nur noch der tariflichen Bindung zu unterwerfen wäre, trifftalso hier nicht zu, und damit entfällt die Möglichkeit, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Be- rücksichtigt man nun noch, daß allein die Ortsgruppe Karlsruhe des Bezirksvereins Baden im Jahre 1920 2,5 Millionen Mark Löhne bezahlt hat. so wird man zugeben müssen, daß es ein Unding wäre, eine Organisation, wie den Bezirksverein glattweg dem nun abgeschlossenen Tarifvertrag des Arbeitgeberverbands zu unterstellen. Dabei ist noch gar nicht in Betracht gezogen, daß es noch eine ganz große Zahl von Elektro-Jnstallationsfirmen gibt, die überhaupt nicht organi- fiert ist. Ich habe augenblicklich nicht die Möglichkeit, festzustellen, wieviel Arbeitnehmer bei dem Bezirksverein Baden des Verbands deutscher Elektro-Jnstallationsfirmen beschäftigt sind. Aber ich glaube, daß es daraus überhaupt nicht ankommt, daß man nur Nach der Arbeitnehmerzahl beurteilt, ob ein Tarifvertrag in einem Larifgebiet überwiegende Bedeutung erlangt hat. Die beiden Larifparteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichen Rechts, und wenn es wie hier Tatsache ist. daß die weitüberwiegende Anzahl der Arbeitgeber an einem Tarif. Vertrag nicht beteiligt ist, so kann dieser Tarifvertrag auch nicht für diese Arbeitgeber allgemeinverbindlich erklärt werden. Immer- hin hätten gerade diese Arbeitgeber die Pflicht, ihren Bezirksleitungen und Ortsgruppen unverzüglich ihre Arbeitnehmerzahl und Lohnsummen zu melden, wie das bereits die Ortsgruppe Karlsruhe getan hat. Man kann auch dann mit diesem Argument gegen die Allgemeinverbindlichkeit ankämpfen. Der „Arbeitgeberverband", d. h. die Elektroindustrie würde prompt diese Angaben machen, wenn ihm ein von dem Verband deutscher Elektro-Jnstallationsfirmen abgeschlossener Tarifvertrag aufgezwungen werden sollte. Die Sache hat ihre grundsätzliche Seite. Der Arbeitgeberverband d. h. die Jndustriefirmen im Elektro-Jnstallations- gewerbe^ haben einen Tarifvertrag abgeschlossen und die handwerksmäßigen Betriebe sollen nun diesen Tarifvertrag einfach akzeptieren. Das Handwerk muß sich ganz entschieden dagegenverwahren, daß seine Tarifverträge die gleichensind wie jene der Industrie. Es ist Praxis bei den Schlichtungsausschüssen, die Gesichtspunkte für die Industrie nicht einfach auf das Handwerk zu übertragen: und dort, wo diese Hebung nicht besteht, ist das Handwerk lebhaft bemüht, den Schlichtunqsausschuß von der Notwen- Lrgkeit einer verschiedenen Beurteilung der Handwerks- und In- dustrieverhältnisse zu überzeugen. Wo die Arbeitnehmerverbände ohne Schlichtungsausschuß mit den Vertretern der Handwerkerorganisationen verhandeln, ist stets erreicht worden daß die Hand- werksmaßigen Betriebe nicht einfach nach den Jndustrieverbält- nissen tarifiert werden, sondern daß man hier besondere Verhältnisse schafft. Dieser Tatsache wäre nun grundsätzlich wider- sprachen, wenn Rahmen- und Bezirkslohntarif des Arbeitgeber- Verbands einfach auf die handwerksmäßigen Betriebe übertragen würden. Man müßte diesen Standpunkt vertreten auch in dem Fall, daß man im großen ganzen den vorliegenden beiden Tarifen zustimmen könnte. Das Handwerk muß daran festhalten, seine mgenen Tarifverhältnisse zu haben: denn sehr leicht erfahren die Tarife der Industrie Abänderungen, das Handwerk ist an sie ge- Hunden. und kann bei den Abänderungen seinen Standpunkt nicht genügend vertreten. » ^ ^ vorliegenden Rahmentarifs steht für die Er- ledrgung von Streitigkeiten, die aus der Durchführung dieser Abkommen? oder bei der Lohnfestsetzung nach Alter und Leistung oder aus sonstigen Anlässen entstehen, nach erfolglosen Verhandlungen der Betriebsleitung und der Arbeitervertretung die Zuziehung der vertragschließenden Verbünde vor. Kann auch diese keine Verständigung bringen, so ist die fach-' liche Schlichtungs stelle anzurufen. Diese besteht aus drei Arbeitgebern und drei Arbeitnehmern, welche von den' vertragschließenden Verbänden bezeichnet werden. Es ist nun ganz klar, daß der Arbeitgeberverband der Industrie, der mit den Metallarbeiterverbänden diesen Tarifvertrag ausgearbeitet hat, nicht zugeben wird, daß die fachliche Schlichtungsstelle von Arbeitgeberseite entsprechend der Mitgliederzahl des Bezirksvereins mit einer größeren Zahl von Mitgliedern besetzt wird, als sie dem Arbeitgeberverband zusteht. Damit i st aber diese fachliche Schlichtungs stelle für die handwerksmäßigen Betriebe ohne Wert und damit ist wieder erwiesen, daß der vorliegende Rahmentarif den. handwerksmäßigen Betrieben nicht aufgszwungen werden kann, i Rahmentarif wie Bezirkslohntarif enthalten Bestimmungen' über das Lehrlings wesen. Der Rahmentarif hat solche im § 12, der Bezirkslohntarif im § 3. Nun ist aber die Lehrlingsfrage inBaden durch die Anordnungen der Handwerkskammern behandelt und erledigt. Wir haben in Baden paritätische Ausschüsse bei den Handwerkskammern für diese Angelegen- heften. Wenn man auch den Rechtsstandpunkt vertreten kann,! daß nach dem öffentlichen Recht die tarifvsrtragliche Regelung der Lehrlingsfrage hinter die Anordnungen der Handwerkskammern zurückzutreten hat, so wissen wir ja aus der Erfahrung, daß dieser Rechtsstanöpunkt immer noch nicht ganz unbestritten ist. Gewiß hat auch der Reichsarbeitsminister hier gewisse Zugeständnisse gemacht. Aber der Grundsatz ist auch schon vertreten worden,' daß soweit die Bestimmungen des Tarifvertrags und die Bestimmungen der Kammern sich vereinbaren lassen, die tarifvertragliche Regelung mit der vollen Wirkung zurecht bestehe. Dagegen! verwahren wir uns, daß man die Lehrlingsfrage in den Tarifver-! trägen erledigt. Wenigstens soweit das Handwerk in Frage, kommt. ' Rahmen- und Bezirkstarif enthalten keine Bestimmungen über die K ün d i gu n g. Es wird also angenommen, daß die ^ 14tägliche Kündigung gelten soll. In den handwerksmäßigen Be-> trieben hat man zurzeit im Elektro-Jnstallationshandwerk tägliche- Kündigungen. Gewiß wird der Arbeitgeber seine Leute daraus Hinweisen, daß eine Entlassung in Aussicht steht, wenn solche not-, wendig ist. aber das Rechtsverhältnis ist zurzeit so, daß mittags ^ 12 Uhr auf den Schluß des Arbeitstages gekündigt werden kann.^ Diese Bestimmung ist tarifvertraglich in dem Abkommen vom' 1. Mai 1919 festgelegt worden, und man ist damit ganz gut ausge-^ kommen. Es ist nicht einzusehen, weshalb nun einfach diese Verhältnisse, die sich eingelebt haben, durch das Abkommen der In-, dustriefirmen mit den Metallarbeiterverbänden für die handwerksmäßigen Betriebe über den Haufen geworfen werden sollen. Wenn sich die handwerksmäßigen Elektro-Jnstallationsfirmen gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der vorgelegten Tarifverträge wenden, so geschieht es aber auch deshalb, weil sie wünschen, daß ein Unterschied gemacht werde zwischen den verheirateten Arbeitnehmern, solchen, die Angehörige zu unterstützen! haben und denen die ledig sind und nur für sich sorgen. Der Schlichtungsausschuß Karlsruhe hat gerade in letzter Zeit für die Verheirateten und die die diesen gleichstehen eine bessere Entlohnung festgesetzt als für die anderen. Der Antrag dazu ist von Arbeitgeberseite ausgegangen, und man wird ihn berechtigt finden. Nachdem aber sich mehr und mehr diese Praxis des Soziallohns im Karlsruher Tarifgebiet einbürgerte, darf man doch glauben, daß nicht die Elektro-Jnstallationsfirmen zu einer Entlohnung verpflichtet werden, die den Grundsatz des Sozial- lohns nicht gerecht wird. Man sieht: Der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der vorliegenden Tarifverträge im Elektro-Jnstallationsgewerbe stehen wichtige Bedenken gegenüber. Der Bezirksverein Baden deutscher Elektro-Jnstallationsfirmen hat mit Unterstützung des Orts-' kartells für das selbständige Handwerk und Gewerbe in Karlsruhe und der Frankfurter Zentralstelle seines Verbands sich an das Reichsarbeitsministerium gewendet und unter Darlegung der Verhältnisse Einspruch gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erhoben. Man darf jedenfalls gespannt sein, wie sich das Reichsarbeitsministerium in diesem Falle stellt. Man sollte ja glauben, daß eine andere Haltung als sie hier als richtig bezeichnet wird, gar nicht möglich wäre. Aber die Verbindlichkeitserklärung ist nun einmal beantragt und der Antrag jedenfalls auch begründet worden. Das Reichsarbeitsministerium wird sich erst bei den zuständigen Stellen in Baden über die besonderen Verhältnisse informieren müssen, und man möchte erwarten, daß es dem Bezirksverein Baden des Verbands der Elektro-Jnstallationsfirmen m einem kontradiktorischen Verfahren Gelegenheit gibt, die von Her anderen Gerte borgebraWen Momente kennen zu kernen un§ ihnen zu erwidern. Das Handwerk im weiteren Umfang hat aber die Aufgabe, sich um solche Angelegenheiten einzelner Fachgruppen anzunehmen, denn was heute dem einem passiert, kann morgen dem anderen begegnen. Rundschau Dos Ende der Badischen Siedclungs- und Landbaak. Die zweite ordentliche Generalversammlung der Badische« Siedclungs- und Landbank, in der W Prozent des Gesellschastskapitals vertreten waren, genehmigte die Bilanz für das zweite Geschäftsjahr, erteilte den neue» Geschäftsführern Entlastung und beschloß die Liquidation der Gesellschaft. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. Deutsche Gewerbeschau München 1922. Der Finanzausschuß des Bayerischen Landtages ^hat einstimmig den Antrag der Regierung angenommen. dem Handelsministerium zur Förderung der Deutschen Gewerbeschau München 1922 den Betrag von 1)4 Millionen Mark für das Fahr 1921 zur Verfügung zu stellen. Die gleiche Summe wird im Staatshaushalt des nächsten Jahres eingesetzt werden, so daß sich die Beihilfe des bayerische» Staates aus insgesamt 3 Millionen Mark belaufen wird. Die Arbeitslosigkeit. Die Zahl der unterstützten Erwerbslosen betrug am 1. Juni rund 74S9V0 gegenüber 828 000 am gleichen Termin -es Vorjahres und 840 000 am 1. Mai 1921. Aus der französischen Eisenindustrie. Die „Revue Industrielle de l'Est" gibt nach der Industrie- und Handelszeitung folgende Lagenübcr- sicht: In den Werken von Hagondange sind von 6 Hochöfen 3 in Betrieb: die baldige Außerbetriebsetzung des Hochofens für Formguß wird erwogen. Die Stahlwerke von Nombach haben ihre Filiale Mai- ziöres, welche 4 Hochöfen hat. stillgelegt und halten von ihren 8 Hoch- öfdn des Werkes in Rombach nur 2 in Betrieb. In den Werken der Societe Metallurgique de Knutange sind von 10 noch 3 Hochöfen, in denen von Ukange von 8 noch 2, in Audun-la-Tiche von 4 noch 1 in Betrieb. Das Werk in Ottange mit 3 Hochöfen steht vollkommen still, tn Diedenhofcn ist von 4 noch 1 Hochofen in Betrieb, aber seine Stilllegung ist geplant. Ferner wird gemeldet, daß wegen Mangel an Aufträgen die Compagnie Generale de constructions navales (Äatignolles- Chatillon) ihre Werst in Coueron (untere Loire) stillgelcgt hat. Die Aufnahme des Betriebes ist. wenn nicht besondere Ereignisse eintreten. Nicht vor den ersten Monaten 1922 in Aussicht genommen. Badisches Landesgewerbeaml Bekanntmachungen. Dir Abhaltung von Untrrrich s ursen im gewerblichen Genossen- schastswesen betr. Der für die ersten zwei Augustwochen d. I. vorgesehene Kurs zur Einführung in die genossenschaftliche Buchführung und Geschäftsp.axiS kann mangels genügender Beteiligung nicht stattfinden. Im Einvernehmen mit dem Vorstand und Ausschuß des Verbandes badischer Handwerkergenossenschaften beabsichtigen wir bei genügender Beteiligung den Kurs im Lause des Monats Oktober d. I. in ein m Ort desjenigen Landesteils abzuhalten, von welchem die meisten Anmeldungen einkommen. Die Kosten für die Lch kräfte, Unterrichtsmaterial und Unterrichts- räume werden von uns getragen. Wir fordern hiermit auf, Bewerbungen mit kurzer Begründung bei uns einzurcichen Wünsche der Bewerber hinsichtlich Zeit und Ort -er Abhaltung des Kurses würden nach Möglichkeit Berücksichtigung Anden. Karlsruhe, Ende Juli 1921. Badisches Landesgewerbeamt. -p Wegen teilweiser Neuaufstellung des Bücherschatzes in Verbindung Mit dem Büchersturz bleibt die Badische Gewerbebücherei vom 1. August -iS einschließlich 10. September b. I. geschlossen. Badisches Landrsgewerbeamt. Auskunft in Patentsachen betreffend. Die Patentschriften-Auslagestelle der Bad. Gewerbebücherei in Karlsruhe. Korl-Friebrichstratz- 17, ist vom 1. August bis 10. September b I. wegen des Büchersturzes geschlossen In besonders dringlichen Fällen kann in dieser Zeit während der üblichen Kanzleistundeu Einsicht genommen werden. Kür auswärtige Besucher empfehlen wir vorherige schriftliche Anmeldung. Badisches Landrsgewerbeamt. Handwerkskammer Freiburg r F. Jö ger 4. Der im 31. Jahre stehende zweite Beamte der Freiburger Handwerkskammer. Herr Franz Iörger, ist beim Baden im Badenser ertrunken. Ein hoffnungsvolles Leben ist damit vernichtet. Ausgestattet mit hohen Talenten, Son froher Schaffenslust durchdrungen, war 8er liebenswürdige und allzeit hilfsbereite junge Beamte dazu berufen, a« der Seite des verdienten Syndikus Eckert mitzuhelfen, das Handwerk über die Schwierigkeiten der Nachkriegszeit hinweqzulciten in beste-e Zeiten und geordnetere Lcbensverhältnisse. In weiteren Kreisen ist Jorger durch seine schriftstellerische Tätigkeit bekannt geworden So ° /r an verschiedenen „Schriften der badischen Handwerkskammern* erfolgreich mitgearbeitct. In dem „Deutschen Handwerksblatt", dem Organ des Deutschen Handwerks» und Gewerbekammertages, hat er vor kurzem eine größere Abhandlung veröffentlicht' über „Wirtschafts. Provinzen, Wirtschaftsräte und Organisation des Handwerks". Seine Doktordissertation liegt fertig vor; mit anderen größeren Arbeiten für die Organisation des Handwerks war er beschäftigt, als sein allzufrüher Tod eintrat und allen Hoffnungen ein jähes Ende bereitete. Die Beliebtheit und Hochschätzung des auf so tragische Weise säh aus dem Leben Geschiedenen bekundete sich bei seinem Leichenbegängnis. .^°"n°hme war überaus groß. Der kirchlichen Feier folgten zahl- reiche Kranzniederlegungen. So vom ftellv. Handwerkskammer. Vorsitzenden, Herrn Hermann Elbs, tm Namen der Handwerkskammer Freiburg, im Auftrag des Bad. Hanbwerkskammertages und der Bad. Landeswirtschaftsstelle: von Herrn G u n t e r t. der namens der Be- amten und Angestellten der Freiburger Handwerkskammer den kolle- gralen Sinn und das harmonische Zusammenarbeiten mit dem Verstorbenen hervorhob: von Herrn Tapeziermeister Haber st roh im Namen des Breisgauverbandes der Handwerker- und Gewerbe-Veretni- gungen: von Herrn Friseurmeister Otto Chavoen als stellv. Vorstand der vereinigten Innungen: von Herrn Metzgermeister Steiger namens der Fletjcherinnung: von Herrn Glasermeister Wois namens der Glasermeister-Vercinigung: von Herrn Bäcker O. Link für den Reichsbund der Kriegsteilnehmer, Kriegsbeschädigten und Kriegs- Hinterbliebenen. Allgemein wurden die vorzüglichen Eigenschaften des Verstorbenen hervvrgehoben und sein Verlust schmerzlich bedauert. Die außerordentlich große Teilnahme nicht allein von Freiburg, sondern auch von auswärts legte Zeugnis ab von dem Schmerz über den Verlust, den nicht nur die Handwerkskammer, sondern auch die Allgemeinheit erlitten hat. Möge den Angehörigen zum Tröste gereichen, daß in ihrem Leid eine große Schar Freunde mit ihnen trauert. Sein Andenken wird von allen jederzeit hoch in Ehren gehalten werben. G. Handwerkskammer Karlsruhe Bekanntmachung. Die Sprechstunde« der Handwerkskammer Karlsruhe in Pforzheim sbeim Jnnungsansschuß, Bahnhofstr. 12) finden vorerst nur alle 14 Tage statt, erstmals wieder am Donnerstag. 11. August d. I., alsdann am 28. August, 8. September, 22. September d. I. usw. Die Hanbwerkerinneu und Handwerker der Stadt und des Bezirks Pforzheim bitte« wir, auch fernerhin von dieser Einrichtung regen Gebrauch zu mache« und ihre beruflichen Anliegen f» diesen Sprechstunden vortrageu z« wollen. Aus den Organisationen Gründung einer Schreiner-Zwangsinnuag Bruchsal. Ueberzeugt von der Tatsache, daß besonders der fachliche Zusammenschluß der Handwerker tn der heutigen Zeit der wirtschaftlichen Umwälzungen dem einzelnen Handwerker sowohl als auch dem gesamten Handwerkerstand noch Vorteile in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu bieten und zu verschaffen vermag, versammelten sich am 3. Juli die Schreinermeister des Bezirks Bruchsal tm Gasthaus „zum roten Hahn* in Bruchsal, um über die Gründung einer Innung zu beraten. Die vom Landesverband der badischen Schreinermeister einbcrufene Versammlung war von den Vertretern des Schreincrgewerbes aus fast allen Gemeinden des Bezirks besucht. Nach einer gehaltvollen Begrüßung der Kollegen durch Schreinermeister Ludwig Groß-Bruchsal hielt Herr P. Volz, Syndikus des Landesverbandes bad. Schreinermeister, eine» längeren Vortrag über zeitgemäße Handwerkerfragen. In der ein. setzenden Diskussion, au welcher sich dir Kollegen Groß, Höfert, Krotz usw. beteiligten, wurde die Gründung einer Zwangsinnung mit An. schluß an den Landesverband übereinstimmend befürwortet und dem- gemäß ein Antrag auf Gründung einer Zwangsinnung mit gleichzeiti. gem korporativen Anschluß an den Landesverband einstimmig angenommen. Nach Durchberatung der Satzungen würbe eine Kommission, bestehend auS den Kollegen Groß und Köhler (Bruchsal) und Hösert (Oberhausen) bestimmt, der die Aufgabe zufällt, die Innung bis zur behördlichen Genehmigung bei den Behörden zu vertreten. Möge der zu errichtenden Innung bald die behördliche Genehmigung zuteil werden, damit sie recht bald tn die Lage versetzt ist. Ersprießliches für die Kollegen deS Bezirks im besonderen und für den gesamten Stand im allgemeinen zu leisten. Ksmrilitt jiUMie-». iiMLeiilsM «.NIL. IlirkM tllll N ijMML >. 8. kem-mlnM «Hüll«« koU- uuü LuZ- IslousLeir MWlM «as (mit Körperscho-tsrechteu). Für «er» unter dem Abschnitt »Landesverband der bad bewerbe- und Handwerkervereinigungen" veröffentl. Inhalt verantwortlich: A. Niederbühl, Rastatt. Kor Aorrdesvervand der vadilche« Hewerve- und Handwerker Kereiuigunge« vesttzi folgend« gemeinnützige Kinrichtnngen r Hin« Arankeut aff«, eine Sterbe- «nd Perstchernngvtiafl« bi» Lvvo ZS«. Hier sichern», gslumm«, «ine Densionsliasse für Invalide«- und Kttersrenten, eine Spar- «nt H ersorgnngskoh«, ein« ^efrUngevers,«! er, ug»l «sie, H ergiinpignngsvertrig« mit Jener-, AeVe««- Kaflpüicht- ulw. ^ersichernngsgeleLtchaften. zwei eigene Grtzotnngoheivie, «nenlgeltliche« 2 echtsschntz, nnentgellfiche zSeralungsKeüe« «in« Anchfnhrnngsabteilnng und Spargenossenlchafte«. v«» Jedes Mitglied ist tür ISO Diark gegen Unfall mit Tod versichert. 7Wm Inhalt: Aus dem Handwerk — für bas Handwerk. — Spenden. — Handwerk und Familie. — Steuerliches. — Rechtliches. — Aus dem Bereinsleben. Aus öern Kanöwerk. — Aür das Kcrnöwerk. Handwerksmeister Badens! Erholungsheime, «KeimttätLen könnt Ihr Euch schaffen, sie bleiben Euer Eigentum! Dir Mitglieder des Landesverbandes neunen schon längst zwei Erholungsheime und auch schon eine« Teil der geplanten/ Heimstättenkolonir ihr eigen. Und nun handelt es sich darum, diese z« erweitern und aus- zubaur», wie schon früher allen Handwerksmeistern unseres Landes durch unsere Zeitung bekanutgegebrv worden ist. Alles, was Ihr Handwerksmeister an Opfer gebt, gebt Ihr für Euch selbst. Interessant ist die Tatsache, daß es anderen Ständen an Lpferwilligkeit nicht fehlt, weil diese es einsehen, wie notwendig eS ist, gerade für den Handwerkerstand, welcher als ei« starkes Glied des Mittelstandes gilt, Opfer zu bringen, und für ihn sstr spätere Jahre soziale Einrichtungen zu schassen. Durum Ihr Kunöw rker, gebt alle ein MoLopfer! Der Ertrag desselben ist, wie bekannt, für die Erweiterung öer Erholungsheime und dem Ausbau öer KeimstättenKolonie bestimmt. Während die Erholungsheime der körperlichen Frisch. Haltung oder der Genesung dienen, soll die Heimstättenkolouie altgewordereu und atbcüsümähigeu Kollegen iu Verbindung mit der Peusiouskasse für Invaliden- und Altersrenten die Möglich, keit geben, sich ein sorgloses Altersheim zu schaffe«. Außerdem soll das Verbandsuotopfcr auch die Mittel liefern zur Erschließung öer Thermalquellen in Waö Sulzburg. Au unsere» früheren Ausruf hatten wir die Hoffnung geknüpft, daß Zeöer Kanöwerksmeister öen 'Deröienft von 2 Arbeitsstunöen für diese Zwecke opfern würde. Dieser nur zu 1v Mark gerechnet würde bei den 6500V bad. Handwerksmeistern den Betrag von 650000 Mark ergeben. Da das bisherige Ergebnis dieser Erwartung nicht ent- spricht, richten wir nochmals die Bitte an das badische Handwerk, mehr Opfergeist zu zeige«, indem jeder Einzelne seinen Anteil zum Verbands- Notopfer beiträgt. Erforsche jeder sei« Gewissen und hole als- bald etwa bisher Versäumtes nach! R astatt. den 20. Juli 1921. "Mr Das Präsidium: Riederbühl. Marttu. Spenden. Für den Fonds minderbemittelter Handwerksmeister zur un entgeltlichen Aufnahme in die Erholungsheime gingen weite ein von: L. M. Schmitt in Stettfeld 105.—. Weitere Spenden werden gerne entgegengenommen. Post scheckkonto Karlsruhe Nr. 879 der Vereinsbank Rastatt. Handwerk und Familie. Im Westfälischen Handwerksblatt lesen wir folgenden von einem Handwerksmeister verfaßten Artikel, den wir unseren Lesern zur Beachtung empfehlen wollen: In früheren Zeiten bestand zwischen dem Handwerk und der Familie des Meisters ein enges Band. Besonders innig war dieses Verhältnis, wo die Arbeiten größtenteils oder ganz im Hause, also in der Werkstatt verrichtet wurden. Hier war es so, Latz nicht nur der Meister und seine Gesellen und Lehrlinge, sondern auch dre Frau, erwachsene Kinder und manchmal sogar die noch nicht aus der Schule entlassenen JungenS mit Hand anlegeu mutzten. Wo in anderen Berufen fast ausschließlich der Manu für das Einkommen zu sorgen bat, und die Frau selten etwas oder auch gar nichts von der Arbeit und der Mühe des ManneS i zu sehen bekommt, war diese- beim Handwerk anders un- ist eL! auch heute noch. Es genügt nicht, wenn die Frau ihrem Manne! die Sorgenfalten von der Stirn streicht un- ihm Mut zuspricht,, sondern sie mutz selbst zufassen un- schaffen, und eS hat schon, manche Handwerkerfrau durch Mut und Tatkraft den schon ver- ^ zagenden Meister wieder vorwärts gebracht. Dos Band zwischen Handwerk und Familie wurde früher auch dadurch noch besonders innig gestaltet datz die Gesellen und Lehrlinge als Glieder der Familie betrachtet wurden, denn sie wohnte» im Haufe, atzen mit dem Meister und der Familie an einem Tisch und nach Feierabend sotz man im Freien zusammen oder Winter-' tags in der warmen Stube. Wenn der Lehrling iu die Lehr« kam, ko erhielt der Meister niötz nur den Auftrag, den Jungäv zu emem tüchtigen Handwerker zu mache», sonder» ih» auch xH A7 ^Änem brauWaren und gesitteten Menschen zu erziehen. So kam es denn auch, daß die Freuden und Leiden der Meisterfamilie die Freuden und Leiden der Angestellten waren und umgekehrt. Als ganz selbstverständlich wurde es angesehen, daß der Lehrling Ausgänge besorgen und Einkäufe machen mußte und vielleicht auA öfters Kindermädchen spielte. Es wurde hierdurch das Band der Zusammengehörigkeit Mischen Lehrling und Familie nur noch fester gestaltet. Nach den Begriffen der heutigen Zeit ist es ein großes Verbrechen, wenn ein Lehrling zu solchen Arbeiten verwendet wird; aber es sollen solche Lehrlinge deshalb doch gute Ge- feilen und auch Meister geworden sein! In der Neuzeit, wo das Handwerk immer mehr von der Industrie in den Hintergrund gedrückt wurde, bürgerten sich auch die in der Industrie gebräuchlichen Sitten beim Handwerker ein. Zuerst wollten die Gesellen nicht mehr im Hause beim Meister wohnen und allmählich kommt es auch bei den Lehrlingen dahin! Hierdurch gehen nun die von alters her übernommenen Gebräuche vor allem das für beide Teile so schöne Familienleben, verloren und an die Stelle tritt jetzt die Lostmg: „Hier Meister, hier Geselle", oder „hier Arbeitgeber, hier Arbeitnehmer". Leider kommt es darum bei vielen Handwerkern jetzt auch mehr zu Streitigkeiten zwischen Meistern und Angestellten, da letztere sich nicht mehr zur Familie rechnen und sich nur mehr als bezahlte Arbeitskraft betrachten. Wenn sich so die Beziehungen der „Arbeitnehmer" zur Handwerkerfamilie geändert haben, so zeigt diese für sich ge- nommen jedoch das alte Bild, insofern alle Familienglieder mitschaffen müssen wie sonst. Durch die oben angeführte Veränderung im Verhältnis zwi- schen Meistern und Angestellten hat der ganze Berufsstand ein anderes Gesicht erhalten da die letzteren sich früher im Kreise der Familie wohl fühlten und den Wunsch hegten, später einmal mit ihren Gesellen und Lehrlingen auch solch harmonisches Leben zu führen, wogegen jetzt jeder an sich denkt, den andern nur als notwendiges Nebel betrachtet und nur die Absicht hat, in möglichst kurzer Zeit viel zu verdienen. Mit Recht kann also das Handwerk auf die Vergangenheit als seine beste Zeit zurückblicken; und wenn es auf die Zukunft hofft, kann es Besserung erwarten nur von dem Aufbau der Berufsfamilie. Steuerliches. - - Körpcrschastssteucr und Gewerbevereine. Da anscheinend in manchen Gewerbevereinen Zweifel darüber entstanden sind, ob die Gewerbe- und Handwerkervereine zur Körperschaftssteuer herangezogen werden können, wollen wir hier den entsprechenden Paragraph im Körperschaftssteuergesetz ab-, drucken. aus welchem deren Steuerfreiheit klar hervorgeht. Der § 2 Ziffer 7 lautet: „Von der Körperschaftssteuer sind befreit: ge- setzliche Berufs- und Wirtschaftsvertretungen. sowie wirtschaftliche Verbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichter ist." Hierunter fallen ohne Zweifel auch die Gewerbe- und Hand- werkervereine, wie auch das Landesfinanzaml in dem Erlaß vom 31. März d. I. bezüglich der Kapitalertragsteuer auf unsere Anfrage anerkannt hat (siehe Nr. 16 dieser Zeitung, Seite 179). Etwaige Aufforderungen zur Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung können also mit dem Hinweis auf die Steuerfreiheit nach der angeführten Bestimmung zurückgesandt werden. Geschästsverkäufe sind umsatzsteuerfrei. Der 2. Senat des Reichssinanzhofes hat kürzlich ein bemerkenswertes Urteil hierüber gefällt. Ter Verkauf eines kaufmänni. schen Geschäfts liegt im ganzen außerhalb der gewerblichen Tätigkeit des Inhabers, so daß die hierbei erfolgende Veräußerung nicht luxussteuerpflichtiger Einrichtungsgegenstände auch nicht der allgemeinen Umsatzsteuer unterliegt. In den Gründen heißt es' Es handelt sich um die Entscheidung der Frage, ob der Verkauf eines Geschäfts im ganzen umfatzsteuerpflichtig ist. Ter Senat hat bereits in dem Urteil vom 16. Juni 1920 (Entscheidungen und Gutachten des Reichsfinanzhofs, Bd. 3, S. 109) dahin Stellung ge- nommen, daß die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Gutes, soweit es sich nicht um gewerbsmäßige Melioratoren handelt aus dem Kreise der gewerblichen Tätigkeit des Landwirts herausfällt >nd daher in Ansehung der milveräußerten beweglichen Sachen '(Inventar. Vorräte) der allgemeinen Umsatzsteuer nicht unterworfen ist. Entsprechendes muß von der Veräußerung eines kaufmännischen Geschäfts gelten. Auch diese liegt, insoweit es sich um hie Veräußerung der Einrichtungsgegenstände handelt, jedenfalls «icht innerhalb der gewerblichen Tätigkeit des Geschäftsinhabers. Db letzteres hinsichtlich der von dem Erwerber übernommenen Warenvorräte der Fall ist, braucht nicht entschieden zu werden, da , sich der Steuerpflichtige über die vorliegend erfolgte Heranziehung fsder Warenvorräte zur Umsatzsteuer nicht beschwert hat. (2 A. 239.) Rechtliches. Nichtinnehaltuug her Lieferungstermine beim Zicgellicferuiigsvertrsge. Ein Unternehmer, der umfangreiche Lieferungen für Notstands, bauten übernommen hatte, hatte mit einem Ztegeleibesitzer einen Vertrag über Herstellung und Lieferung von zwei Millionen Ziegeln abgeschlossen, die mit täglich 10—12 000 Stück geliefert werden sollten. Ter Ziegeteibesitzer lieferte jedoch in einem Zeitraum von etwa acht Monaten nur rund 300 000 Steine und forderte einen höheren als den vereinbarten. Preis, da er infolge ungewöhnlicher Steigerung der Produktionskosten nicht zu den in feinem Angebot gemachten Preise liefern könne. Der Unternehmer strengte infolgedessen gegen den Ziegeleibefltzer die Klage aus Lieferung an und beantragte den Erlaß einer einst, welligen Verfügung gemäß 8 940 der Zivilprozeßordnung, durch welche der Beklagte zur pünktlichen Lieferung angehalten werde. Das Gericht gab diesem Anträge des Klägers statt, indem es die Feststellung der Gesamtzahl der zu liefernden Steine der Entscheidung im Hauptprozesse oorbehielt und zugleich die Gültigkeit dieser Maßnahme auf die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptprozesses beschränkte. Der Beklagte hatte hiergegen geltend gemacht, durch die einstweilige Verfügung würden dem Kläger die zwei Millionen Steine verschafft, obgleich er, der Beklagte, seinerzeit sein Angebot freibleibend gemacht habe. Das Gericht habe auch nich» beachtet, daß auf selten des Klägers Kettenhandel vorlicge, und schließlich könne ihm die Lieferung schov aus dem Grunde nicht zugemutet werden, weil der Preis, den der Kläger zochle» wolle, mit den Produktionskosten nicht in Einklang zu bringen sei. Die gegen die einstweilige Verfügung eingelegten Rechtsmittel des Ziegeleibesitzers blieben jedoch ohne Erfolg. Allerdings hat der Beklagte fein Angebot freibleibend gemacht, so führte das Oberlanbesgerichr Breslau aus, der Kläger hat aber 14Tag- später nach mündlichen Verhandlungen den Abschluß eines festen Kaufes bestätigt. Dem hat der Beklagte nicht widersprochen. Er hat nur versucht seine Lieferungspflicht auf eine Million Steine ein- zufchränken, und hat dann, als der Kläger ihn darauf hiuwies, daß zwei Millionen Steine verkauft seien, geschwiegen. Es muß angenommen werden, daß der Beklagte als Eigentümer einer Ziegelei mit den im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten vertraut und es ihm bekannt ist, baß ein ohne Widerspruch hingenvmmenes Bestätigungsschreiben iw Verkehr unter Kaufleuten in allen Punkten als genehmigt gilt. - Danach kann der Beklagte sich nicht darauf berufen, daß er sein Angebot srctbleibend gemacht habe. Auch der EinwanS des Kettenhandels greift nicht durch Es ist dem Kläger nicht nachgewiefen, baß er sich aus eigensüchtigem Interesse als unnützes Zwischenglied in die Ueberführung der Ware von dem Erzeuger an den Verbraucher eingeschoben hat. Es ist vielmehr wobt möglich, daß der Kläger als ehrlicher Händler erfolgreich bemüht ist, die Nachfrage aui dem Zteg'lmarkt »u befriedigen und somit wirtschaftlich wertvolle Dienste durch Zuführung der Ziegel an die Verbraucher leistet. — Der Hinweis auf die Steigerung der Produktion», kosten geht gleichfalls fehl, denn eS handelt sich hier um einen Abschluß, der zu einer Zeit zustande kam. in der sämtliche Preise ununterbrochen stiegen und der Beklagt« mit weiterer Steigerung rechnen mußte. Lat er dies nicht in ausreichendem Maße, so muß er die Folgen Nage». — Es ist zu erwägen, daß dem Kläger sehr erhebliche Nachteile aus der Nichtlieferung entstehen, da er mit Rücksicht auf seine eigenen Lrefer- verpslichtrrngen Schadensersatzansprückk zu erwarten hat. Erfüllt er seine Lieferverpflichtungen nickt, so ist sein Ruf als zuverlässiger Geschäftsmann gefährdet und es besteht für ihn die Gefahr, daß er künftig bei Vergebung ähnlicher Lieferungen nicht mehr berücksichtigt wird. (Oberlanöesger. Breslau, 2. U. 382/20.) MilieillMii M dm Bmmlkbkii Gengenbach, Juli 1921. Der Gewerbe- und Handwerkerverein hielt am Donnerstag, den 16. Juni 1921, im Gasthaus „Zur Linde" seine d'esiährige Generalversammlung ab. Gegenüber deu vorjährige» Generalversammlungen war der Besuch diesmal erfreulicherweise etwas bester Herr Vorstand, Malermeister Fritsch, eröffnete mit einer Begrüßung die Versammlung und erstattete den Tätigkeitsbericht über das verflossene Vcreinsjahr. Die Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden «'gab in geheimer Abstimmung als 1. Vorsitzenden Herrn Blcchner- meister Franz Geiger, der zugleich damit sür den zurücktretenden Gavvorsitzenden, Herrn Gemeinderat Geifert, den Gauvors'itz übernahm, und als 2. Bo sitzenden Herrn Malermeister Rudolf Schölle. Kür die ausscheidcnden Herren Vorstandsmitglieder Suhm, Keller, Lehmann wurden die Herren Glasermeister Geldreich, Karl Huber sen-, Schreiuermeister, und Gottsr. Moser, Schreinermcister, gewählt. Herr Rechner Pfaff erstattete den Kassenbericht und wurde ihm Entlastung erteilt. Herr Gewerbelehrer Rupprecht hielt hierauf einen Vortrag über -Die Kalkulation des Handwerkers" und verbreitete sich hauptsächlich eingehend über die Allgemeinen Unkosten, wobei er insbesondere den Wert und di« Notwendigkeit einer geordneten, übersichtlichen Buchführung des öftere« unterstrich. Der Grundgedanke seiner Ausführungen gipfelte in dem Gedanken: „Ohne geordnete Buchführung ist eine richtige Kalkulation undenkbar." Der Vortrag wurde mit Beifall ausgenommen und nachdem verschiedene Wünsche und Anträge, darunter einer noch monatlichen Handwerkerversammlungeu, vorgebrachl und gutgcheißcn waren, schloß der neue Vorsitzende mit dem Wunsch auf größere Solidarität uuü besseres Zusammenarbeiten die angeregt verlaufen« Versammlung. Ol Arien Musterbetrieb in Holzbearbeitungsmaschinen verbunden mit reichhaltigem Vorratslager in allen anderen Hvlzbearbeitnng?- ma'chincn hat die Maschliienbaiigesellsctasi Sylb« L Pvndors in Schmölln umer bem Namen ihre» GeneralverteterS «ür Baden und Württemberg der lliruia Mar Schmidt. Jngenteur-Boro tn Freiburg t. Br.. Lagerhaudstr. Nr. 13. «m Güterbahnhos lKernivrecher 2«ib6-s-2v66> errichtet. Ter Hauptzncck die,er Musteranlage ist oor allen Dingen der, der holzverarbeitenden Industrie und dem Handwerk zu zeigen, auf welche Weife ei» rationelles «rbeticn gewährleistet wird, denn nur durch Zusammeiisastiing aller verfügbaren Kräfte kann die deutsche Industrie sich der drohenden Einkreisung seitens der fremoen Konkurrenz erwehren. Leistungsfähige und moderne Holzbearbeitungsmaschinen, ausgerüstet mir allen technifchen Errungenschaften der Jetztzeit, erhöhen unter der Bedienung geschulten Personals die Produktion nachweisbar in einem Matze, dah alle Versuche der fremden Konkurrenz, aus den deutschen ArbeitS» markt l emmend etnzugreisen, von leibst zuschanden werden. Au allen Auskünften und Abgabe von unveroindltchen Angeboten ist err Schmidt, tzreil urg t. Br. nnddessen Untervertreter sür Lberschnabcn, Herr Ingenieur Kra nz Schropp, KriedrichShaien a. B. gerne bereit. Im übrigen verweile» wir auf die Anzeige in vorliegender Nu «imer. 8Ü716 »« r G W r » 8. m. d. 8. ksrlsrude, fnsöriolisp!. 4. Wir bitten die Herren Handwerksmeister, ihre Einkäufe bet uns tätigen zu wollen und empfehlen alle Sorten W».MSe.8Skl!Ul«Mltl!.MW!lt Usw. usw. Ferner empfehlen wir uns zur Anschaffung vo» Arbtitömaschineu, Motoren «f«. und er» teilen unentgeltlich Rat und Auskunft du.ch unsere« Maschineningenieur. Besuchen Sie untenstehende Lager und Sie werden für Ihren Betrieb Brauchbares zu billigem Preis vorfinden. Ls besteht kein Kaufzwang. lMi: Mimiiksjm. l 15 . ? . r: «eiüeSdsiH, SsWslM.M . g: Kskirruke, fMckWsv ä , 4 : VNendvkS. WM .48 . 5 : kreidiirg, Wkrög Z Zu allen Auskünfte» in Handwerkerfrage» ist die Zentrale i» ««rlsruhe» FrirdrichSplatz 4, Lelephon SSS4, gern bereit. »« 2811 G rsi GGGOSL «GO,TSGOE0DGW Niaveer-, Eutmäs- seruug»-, Zimmer-, Schmied-, Blechner-, IuftaUati»»»., Der- »utz-.Glaier-.Schrei. «er-, Schlosser-, Tüa eher und Tapezler- ardeiteu für den Einbau von 8 Wohnungen tm ehemaligen Starkstromwerk der Etsen- bahuvcrwaltuiig tn Bruchsal nochmals Sffeniltch zu vergebe». Zeichnung,« und Beding» ishest tm Dtenst- zimmer der Bahnmeisterei I tu Bruchial znr Einucht, daselbst Abgabe »er AngebotS- vordrucke. Angebote verschtoffen, rostfrei mit derAuschrift: „Ein- bau von UWohnungen» bt» ipäteftensMitivoch, den 17 August, vormittags ist Uhr, etn- znreichen bei derBahn- meisteret II Heidelberg. Hulchlagsirtft S Wochen. 807 l 7 Heidelberg, den Sst. Juli 1921. , Dahnbaulospektiv« 2 I Machdanardaila» für dt« neu» Siod- rvhrmeehftStte tu der Aauptmerkstätt» Karlsruhe nach Ft- uauzmiuisterialver- ordnung vom 3. Jan. 1907 zu vergeben. Grab», Maurer» und Betvnarbette«. Pläne und Bedingnisheft aus dem Baubüro tm Hofe de» Verwaltungsgebäudes herHauplwerk- stätte Eingang Wie- landtftrahe von 8—19 Uhr vormittag» zur Einsicht. Do>t auch Abgabe der Angebots» Vordrucke. Kein Ber» fand nach auswärts. Angebote verschlossen und mit de, »bttge» Aufschrift bis längstens 12 . August l»r,.v»»> mittags ist Uhr, aus dem Baubüro her Hauptwerkstätte etn- zureichen. Zufchlags- frift S Wochen. Karlsruhe: Le» 28. Juli 192». Ärchbaubüro der Sifenbahngeueral- diredk»»« Oeffrutltch zu ver» geben find zur Zoü- güterhall« — 7t m lang, 8 m breit, t,SV w hoch — tm Zoll, bahnhos Palmrain bet Station Wetl- Leopoldshdhe die Zimmer-, Schmied-, Blech» n«r».Bervuv-, Glairr», Schrrtner», Schlosser- Malerarbeiten, sowie die Papvdachdecku gen Zeichnungen» Bedingungen und ArdritS- bofchrtebe ftnd hei de, Bahn meisteret tnWeil- Lropvldshöhe rtnzu« sehen» die Angebot». Vordruck« zu erheben — kein« Berfendu», — und dort auch die Angebote »er'chlaffen. »oftfrel, mit Aufschrift rinzuretcheo bis spätesten» 17. August d, s Uhr vorm., um welche Zeit dortselbs» ihre Eröffnung ftatrstndet. ZuschlagS- frtft t Wochen. Bafel. 1.Aug.1S21. Dahabouiujpebkion. Der Ambou von D kleinere« Bahn- durchläfsen der Wie- sentaibahn (Gemarkung Brombach, Siet- nen ». Aell) wird nach Kinanzmtntstertalver- ordnnng vom 3.1.U7 vergeben Fuudament- aushub, Maurer-, Beton- u. Eiienarbeiten. Bedingnishest«, Zeich- liunizeii u. AngebotS- vordrncke liejren bei den Bahnmeistereien Lörrach und Schopf- Heim auf. Kein Versand nach auswärts. Die Angebote find längstens bt« II.Auip, vormittags ist Uhr, dein Zeitpunkt der Angebotoeröffnung tm Geschäftszimmer der Bahnnieisteret Lörrach, an die> verschlossen mit Aufschrift porto» und bestellgeld- frei «tnznfendeu. Zw ichlagssris» 8 Wochen. Bafel, 27. Juli 1931. Bahnbauinfpektivu. Erd- nnd Betonarveitcn zur Herstellung des Kraft- und Schissahrts- kanol, bei I.oesheim zu vergeben: 1 Erdbewegung 160 Vstst cdrn, 8 Betvnarbeiten 350Ü cbm. Unterlagen bst Streckenbauleitung Mann- heim-Ieudenheim fSchule) einzurechen, daselbst Abgabe der Angebotsvordrucke gegen Jebühr von 4V 907 zu vergebe»: Erd» und Maurer-, Kunststein- arbeiten, (Vetonbänke «. Stürze», Zimmer-, Blechner-, Dachdecker-. Berputz», Glaser-, Schreiner-, Schlaffer-, Anstrrt rer- », Justal- lationSarbetten. Pläne und Bedingnisheft aus unierrm Baubüro tm Hose deSBerwalwngs. geväudes der Haupt» werksiätte, Eingang Wielandtstrabr von 8 bi» lg Uhr »vrm. zur Einsicht. Dort auch Abgabe der Slngebotsvor» drucke. Setn Versand nach auswärts. Ange- toie verschloffen u. mt» der nötige» Aufschrift bis längstens ».Äug. „21. 1» Uh» „r. mittags, an das Baubüro Hauptwerkstätte ein,»reich«». Zu- fchlagssrtft 3 Wochen Karlsruhe den 20. J'-'t 1921. Kochbaudüro der Gtsenhahngeneral. direktiv«. LreAStttMeilei, aller Art übernimmt A,A.8etfert, Drechslerei m. elekrr. Betrieb Karlsruhe, Georg- KrieLrichüratze 18. Oeffenlliche Vergthnna. iu ^ür de» Neubau dor «edtziuifcheu Klinik eidelkerg solle» die kchWek. rerrazzoLkdeiien v. MMelag vergeben werden. Unterlagen Hofienftratze 21 . Angebot verschloffen und oostsrei mit genau r Aufschrift bis 12. August tG21. vormittags 9 Uhr» rinzureichen. Zuschlagsfrtft 5 Wochen. Bad. Bezirl sbauamt Keidelberg. ^slgßi's^r. 336 'l?sl. S02S rrsrlsrukis Slslrlir-Isoks ^vlssso ^jsclsr i.v. uoMMVÄ Lsrstung »1. ! Vsekolgung : övlro kb«L v L kiavrbsnft tis-Israds, Lllier,rr. t8 vsemittelv üiskeet llttkürvi- 7 V Ns» 4-l» «.rtitllt« Bit »Utiattieli« u. m Lllvv Körnung«!! uns kür »!to üvssks tiskort «»W«m- nn>> U>,au»«!«s>ss Ssü. KZlW-kLN'Ml t>. ploioodkaoor 45, körnen i 45t an tkattucknu vnä 4t»l«»>«>eo all 8^- «tom« gut n. ocimolk LpaÄalgosekSit tgr k?o!s2sv uzt äalruriot es «>-,!»»» "- t st. Hsu 8 er »o»t Sleot killt« vermittelt älskret AI. tkarloeob», llerreaetr. Sz Aiederlasfungsnachwers der LMttvnkMdes der köMen SkWerke-«. Ssnd- Vktter-LerrikikMkii NoM- Zur Beachtung! Für Anzeigen betr. Geschäftsverkäufe, Verpachtungen, Rvugrünbungen, Vermittlung von Gehilfknstrllen wird eine Gebühr von 1 pro Millimeter-Zeile berechnet. Lrhrstellrnvrrmittkung. 1.18 Jahre alter, kräftiger Bursche sucht Lehrstelle mit Kost u. Wohnung bei tüchtigem Schlosser, oder Mcchauiker- meister. 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Redövkodkrßkk Moschmen-^adrik tzfretburg - Kaslach« verneler »»««dt. i^Sser-viei^ is-ti: tH. 8ctt «r88 Ssasn-Wen. üllrink SialtrpSoa, lilldiot »ovis ailmsiallv allar Sri ltrütro» aoii iiredon _ benötigen «ietsutenll in grs«««o ileogsn ur>6 erbitten Angebots n. DreztuAA lilstallsedmskrvsrb ». lb. — l'slspdoo 8r. 124spbon SOS >Nr»»mi ,«d« I-an-tr,». ,>!« I.»,i.t'e>r> cti.,1. d3rkir»m»tor>:l, a. rMM-AeiHNkmii r reiner Etchengruben-Gerbung. nab gestreckt, geleimt und genäht, sowie Holzriemen-Scheibe« beziehen Sie durch itsilbeim Kelter. — «a ! LLi88vI L ^ SIsssekIsitsk-si/Lpisgelbeiexei'si/ü/IöbVivek'rilssungen /61s8msl6ssi/^!sn6slmitssl3ekg!38jsc!si'^i't I^SHS 8ä«lLS ked, Papier. mir «nriandsware, neue schwere Mrht- KLck, mir «Lire» Streifen. doppelsädig: r Zemner «L/iSb, SSV xr schwer, Dil. IS_ 1 »/, » LL/tLb. 780 xr schwer, » 17.— Sichre starte Fracht-Karde, Jure S Zensier «s/iss Ml. 1<— I>s, . 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Hak» g, Sitz Ladenburg, beschlossen. Zu Liqui- oren sind die Unterzeichneten bestellt. Gläubiger werden ausgesordert, sich bei Unterzeichneten zu melden, brich Bauer I, Kaufmann, Ladenburg Eisenbahnstr. 543. Barth, Schneidermeister, Ladenburg Marktplatz. 73134 Durch Beschluß der Generalversammlung »M 24. April 1921 wurde die Auslösung War Genossenschaft beschlossen, i gur Liquidatoren wurden bestellt: Wir seitherige Vorsitzende: Jakob Schweitzer, iV . » Adolf Schütz. 1 Me Gläubiger werden ausgesordert, sich Wtt der Genossenschaft zu melden. iDukauss« und Lieserungsgenossenschast der Malermeister für den Han-werkskammer- < bezirk Mannheim «. Sen. M. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren: 7241 Jacob Echweitze r. Adols Schütz. Schwemmsteine Vimszemenldieleu Bimssand (Viniskies) liefert per Bahn nnd Schiff Uheimsche SAmemmslein-Iülmslrie G. m. b. H., Karlsruhe i. B. Igelte, fsfdöli. Leiren Lür Lunäol. Ovvsrbo voä lnänstri« Vv83 L Sievert. «s kür Lüääsuteodlaaä: Mrsidurg t. S. 00xginft«n lbci.) Voioolio» 1241. _ 'fsisvkoo 8. I blWMm»blMOremtkle I I »um Einietzen, Uesert sehr billig » zum Einietzen, Uesert sehr billig K. sirusscir Nhrenveriand, Wehr in Baden. «Nkn«ksis>le»!stzmttkv L",' ^ S" pW» »ttinst. z^euaug durch glitjttte Auren ohne Ein. KÄ«. nnd ohne «eruisftörun». Bewährte Beriahren »M ü«»rödte»leiee». tri»» «nd der«»»«» oeraltel, ßppbM», M-nnericdwäcve. Belehrende Brojchüre pitftändi, diskret in oerichloff. Umichlo, ohne leden >»sdr»i< I>IkI I> I tt: Soll»U»vL-»k»tt1«rui»g ch I, «iogsäiskt .... ^L46. 8okv1Iaobi-b1s.1t1«rnug ch II, xut« Wars . . . . , 34.— L., 22.— 0ruustpo1ltnr, »ncdsfrsi, ültriert.tilouä ^ 30.—, wsiü „ 28.— VdsrvoUtur I», ruw ^uspolisrvo.. SS,— Iseko, Sslroa, loiwo, Solo o'e. billigst. Auotsr von I iütsrad, kolbditsr franko. I» I°abrikatton ob«u>.-te«-bu.I'rLpa »1», st»«!!»,»»» » G >1, lei. 4LM5,_LuxstettersIrLSss 6 ». I IviiZU» A »vü. L«vlLl,ILÄrL8^ULliG 1. L. ffsrlstrsös 23. 7s)sykon S410. wekkreuge. Ssu- unü lstWklbesvälLye. 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