r » Das Badische Kan-wevk Badische Gewerbe- u. Kandwevkevreituttg—AandwevkSkammerbots LNtt de« Neda««« «SNvttchaft» Lech««» -Kunst" und „Heimat und Handwerk" ^»ansgegeben von de« Handwerkskamnrer» Freibnra 1. B., Karlsruhe, Konstanz «. Mannheim. Amtl. Organ des Bad. Landesgewerbeamts, des das. HandwerkskammertageK nnd Handwerkstages. deS Landesverbandes bad. Gewerbe« «nd Handwerkervereinignnge«, Schrlftleltnngr Earl Hantzer, KarlSrnhe i. B., Krtegsstratz« 16«, Fernsprecher S»SV de- Forschungsinstituts für rationell« Betrirbsführun- im Handwerk, des Verbandes bad. Handwerker »Genoffen« schäfte«, der LandeSwirtschaftspelle für daS bad. Handwerk» der Bad. LandeSgewerbebank, der Kreditgenoffenschafte» und anderer Organisationen. Erscheint 11 tägig. Zn beziehen durch all« Postaupalte«. Bezugspreisr 1.— Mk. jährlich. Nr. 16. 5. <58.) Jahrgang 60 0V0 Auflage Karlsruhe, S. Augnst 192S ... So viel ist klar, daß ein ursprüngliches Volk der Frei» heit bedarf, daß diese das Unterpfand ist seines Beharrens als ursprünglich, und daß es in seiner Fortdauer einen immer höher steigenden Grad derselben ohne alle Gefahr erträgt- Und dies ist das erste Stück, in Rücksicht dessen die Vaterlandsliebe den Staat selbst regieren must. I. G-Fichte. Eküses Lrbev die Bedeutung dev Kand- wevkskammev süvs Sandwevk Von H. Städler, Schneidermeister in Heidelberg. Die geradezu stiefmütterliche Behandlung der Handwerkskammer von seiten mancher Handwerkerkreise, kann doch wohl nur darauf zurückzuführen fein, daß noch lange nicht überall die genügende Einsicht und Klarheit vorhanden ist, was die Handwerkskammer für den Handwerkerstand bedeutet und noch mehr bedeuten könnte, wenn beide in einer organisch-lebendigen Wechselwirkung zu einander stehen. Wie es überhaupt bei allen derartigen Einrichtungen lediglich darauf ankommt, daß sie zu dem gemacht werden, was sie sein sollen, nämlich zu Instrumenten und Werkzeugen im Dienste der Kultur und Wirtschaft. So braucht auch notwendigerweise das Handwerk Einrichtungen, die als übergeordnete Instanzen, besonders in wirtschaftspolitischer bezw. rechtlicher Beziehung, die Angelegenheiten der Berufe in zusammenfassender Weise verkörpern und ordnen, als auch hinwiederum von sich aus, auf Grund ihrer Überschau, gewisse Richtlinien und Wege zu zeigen vermögen. Solche Einrichtungen sind die Handwerkskammern. Wenn deren Tätigkeit und Notwendigkeit noch nicht überall genügend eingesehen und erkannt wurde, so liegt es gewiß zum größten Teile an den betreffenden Handwerkerkreisen selbst. In allen nennenswerten Berufen und Ständen hat man längst erkannt, wie notwendig eine sachgemäße Stande ^Vertretung ist. Nun kann aber eine durchgreifende Hilfe und Stütze dem Gesamthandwerk nur dann von Nutzen sein, wenn nicht nur die Berufsorganisationen als solche, sondern jeder einzelne Berufsangehörige sein persönliches Interesse mit der Kammer lebendig erhält. Um eine Armee z. B. schlagfertig zu machen, muß man bei den Korporalschaften, und innerhalb dieser bei dem einzelnen Mann beginnen. Soll etwas Großes geschaffen werden, so muß im kleinen begonnen werden. Sind erst einmal die ganzen Handwerker zu dem Bewußtsein ihres Standes erwacht, so werden sie ihrer Standesvertretung, in unserem Falle der Handwerkskammer, vertrauensvoll ihre Wünsche und Forderungen vortragen. Die Kammer ihrerseits wird diese prüfen und je nach ihrer Berechtigung, formulieren zu Anträgen an die gesetzgebenden Instanzen. sofern sie nicht selbst die Befugnis hat, entsprechende Weisungen zu erlassen. Auf alle Fälle find derartige Einrichtungen notwendig, denn nur durch Ordnung der Verhältnisse entsteht Wohlbefinden und Harmonie. Je mehr auf der einen Seite durch die Gewerbefreiheit sich Willkür und Rücksichtslosigkeit ausbreiten konnte, umsomehr mutz von der anderen Seite her wieder eine gewisse Eindämmung und Einrenkung, d. h. Korrektur erfolgen, was man einmal als Wohl- tgt empfinden wird. — Um aber keine Enttäuschungen zu erleben, darf man auch in Handwerkerkreisen nicht glauben, datz die Handwerkskammer nur auf die Interessen des Handwerks Rücksicht zu nehmen habe, das kann sie nicht ausschließlich, sondern sie steht als soziale Einrichtung im Leben und hat auch dafür zu sorgen, -aß das Handwerk seinerseits allgemeinen volkswirtschaftlichen Interessen dient. Je mehr das Wirtschaftsleben nach Selbstverwaltung und Eigenverantwortung strebt, umso nötiger haben es die Kammern als beratende und gewisse Verwaltungen besorgende Einrichtungen. Es wird von mancher Seite viel zu wenig beachtet, was durch die Kammern schon geleistet wurde. Wenn natürlich sich nicht jeder verpflichtet fiihlt, regelmäßig z. B. seine Handwerkerzeitung zu lesen, so kann er auch nicht wissen, was vorgeht. Auch kann eine solche Zeitung nicht immer für jeden einzelnen Beruf bezw. für jeden einzelnen Handwerker schreiben, wie er es gerne hören möchte, das ist doch ganz selbstverständlich. Aber aus den mehr allgemein gehaltenen Aufsätzen, Hinweisen und Richtlinien kann jeder etwas finden, und was er nicht findet, kann er ja anreg'N oder dazu beitragen, so sollte es ja gerade sein, soweit solches nicht in ein spezielles Fachgebiet gehört. Die Grundlage für jedwede gedeihliche Zusammenarbeit beruht auf gegenseitigen: Vertrauen. Die Kammern sind auf das Vertrauen des -Handwerks gegründet. Es sind keine bürokratische Einrichtungen. Wenn! Unzulänglichkeiten vermutet werden, so ist das mit in erster Linie auf Versäumnisse der Organisationen zurückzuführen. Wir wollen uns einmal die Frage vorlegen: Wie würde es heute wffh! im Handwerk aussehen, wenn keine Handwerkskammern existierten? — Bringen wir deshalb unserer Kammer das so nötige Vertrauen entgegen, tragen wir ihr unsere Wünsche und Sorgen in objektiver und sachlicher Weise vor, geben wir ihr geeignete Unterlagen und Material, und unser Vertrauen wird gerechtfertigt werden, zur Ehre der Kammer, zum Segen des Handwerks. Denn noch immer gilt das Zauberwort: Vertrauen erweckt Vertrauest — Mißtrauen erweckt Mißtrauen. woher; kommen die NVsksnnterr- bkekmsen km Handwevk? Von Dipl. Ing- E. Schlunck. Wenn man die Ergebnisse vieler Submissionen betrachtet und' dabei immer wieder beobachtet, daß Preisunterbietungen Vorkommen, die jedes normale Maß überschreiten, so muß man sich doch fragen, woher kommen denn derartige Preisunterbietungen? Matt muß sich aber auch fragen, wie könnte man denn hier Abhilfe schaffen, denn derartige Vorkommnisse müssen doch die Existenz des Handwerks untergraben und vor allen Dingen das Ansehen des ganzen Handwerkerstandes schwer schädigen, denn nicht nur, bei Submissionen treten derartige Preisunterbietungen auf, sondern auch in den Tageszeitungen kann man sie »erfolgen. Da wird der breiten Öffentlichkeit durch Anzeigen eröffnet, daß der oder jener Handwerksmeister bereit ist, unter Tarif zu arbeiten oder er gibt die Preise, zu denen er liefern will, in einer Höhe bekannt, die npr einen Bruchteil des normalen von den Innungen oder Verbänden festgesetzten Preises ausmacht. Wer anders ist in einem solchen Fall der Geschädigte als der gesamte Handwerkerstand, dem hier von einem Berufskollegen gewissermaßen vorgeworfen wird, daß er zu hohe Forderungen stellt! Ünd deshalb muß man unbedingt die Wurzel dieses Übels aufsuchen, um Abhilfe schaffen zu können. Im allgemeinen regeln sich ja, wie die Volkswirtschaft nachweist, die Preise nach Nachfrage und Angebot. Wenn von einer Ware große Bestände angeboten werden und nur wenig Liebhaber dafür vorhanden sind, so wird selbstverständlich der Preis der Ware sich niedrig gestalten müssen, da jeder, der diese Ware anzubieten hat, versuchen wird, durch eine möglichst niedrige Preisforderung möglichst viel von seiner Ware an den Mann zu bringen. Ist wenig Ware vorhanden und große Nachfrage darnach, so werden einmal die Verkäufer mit dem Verkauf der Ware zurückhalten und höhere Angebote abwarten, andererseits werden die Käufer bestrebt srin, ihren vollen Bedarf dadurch zu decken, daß sie ein höheres Angebot stellen und der Preis der Ware wird so steigen. Ganz ähnliche Beobachtungen kann man auch auf dem Arbeitsmarkt machen. Zieht z. B. die Bautätigkeit an und besteht ein Mangel an Arbeitskräften, so werden selbstverständlich die wenigen vorhandenen Spezialarbeitskräfte ihre Forderungen erhöhen und die Unternehmer, die bestrebt sein werden, ihren Bedarf voll zu decken, werden teilweise sogar von sich aus höhere Löhne anbieten. Ist dagegen nur wenig Arbeit vorhanden und sind viele Arbeitskräfte deshalb arbeitslos, so wird wohl kein Unternehmer gewillt oder in der Lage sein, den Lohn zu erhöhen, andererseits werden auch viele Arbeitnehmer, die aus wirtschaftlichen Gründen auf den Arbeitsverdienst angewiesen sind, bereit sein, zu niederen Löhnen zu arbeiten. Versucht man von diesen Gesichtspunkten aus die Frage der Preisunterbietungen im Handwerk zu lösen, so wird man sehen, daß ähnliche Umstände auch hier mitspielen können, man wird aber erkennen, daß sie niemals eine so starke Wirkung ausüben können, um Preisunterbietungen in einer solch unglaublichen Differenzierung, wie man sie beobachten kann, zu rechtfertigen. Die Preisforderungen des Handwerks stützen sich auf Kalkulationen. Der Preis setzt sich zusammen aus Material, Löhnen, Unkosten und" Gewinn. Dabei sind im allgemeinen Material und Löhne feststehende Faktoren. Der eine Meister kauft das Material, ab- gesehe« von kleinen unwesentlichen Unterschieden und bei Annahme gleicher Qualität, gleich teuer oder gleich billig wie der andere. Die Löhne sind tariflich geregelt und für alle Meister des gleichen Berufes dieselben. Die Unkosten können verschieden sein, ein großer Betrieb wird andere Unkosten haben wie ein kleiner, die Unkosten werden sich aber auch im großen Betrieb auf eine größere Lohnfumme verteilen und die Prozentsätze, die zu verrechnen sind, werden sich dadurch wieder nähern; ein schlecht organisierter Betrieb wird einen höheren Unkostensatz haben als ein gut organisierter, bei dem z. B. die Ausgaben für unproduktive Löhne durch organisatorische Maßnahme eingeschränkt sein können. Aber wie dem auch sei, der Unterschied wird im allgemeinen beim gleichen Handwerk nicht übermäßig groß sein. Vor allen Dingen aber ist zu beachten, daß die Unkostensätze, welche von den Handwerksverbänden den Preisfestsetzungen und Kalkulationen einheitlich zugrunde gelegt werden, durchaus nicht den höchsten Unkostensatz darstellen, der in einem einzelnen Betrieb eines einzelnen Handwerkszweiges errechnet werden kann, sondern einen Durchschnittsunkostensatz, der für fast alle Betriebe annähernd Geltung hat und der meist sogar sehr niedrig angesetzt ist. ES bleibt also nur der Prozentsatz des Verdienstes, der normaler Weise eine Schwankung in der Preisfestsetzung zuläßt und der nach dem vorher festgelegten Grundsatz der Volkswirtschaft „Der Preis regelt sich durch Nachfrage und Angebot" durch Nachfrage Md Angebot eine Regelung erfahren könnte und auch erfahren wird. Wenn z. B. ein Handwerksmeister infolge besonderer Fähigkeiten einen außerordentlich starken Zulauf von Kunden er- hält, so muß es ihm selbstverständlich freistehen, sich seine sonderen Leistungen auch gebührend bezahlen zu lassen und infolge der starken Nachfrage, den Prozentsatz seines Verdienstes entsprechend zu erhöhen. Ein Arzt, der infolge besonders glücklicher Operationen oder durch ein besonderes Heilverfahren zur Kapazität wird und einen kaum zu bewältigenden Zulauf von Patienten erhält, wird ein höheres Honorar verlangen, als ein noch unbekannter Arzt, zu dem nur wenig Patienten kommen. Im Handwerk dürfte es, wie schon oben gesehen, ganz ähnlich sein, und es ist auch begreiflich, daß ein Handwerksmeister, der Aufträge erst mühsam erringen muß, diese zu erhalten strebt, indem er den Prozentsatz des Verdienstes in seinen Preisforderungen niedriger stellt. Diese Preisschwankungen, die der ehrliche Konkurrenzkampf mit sich bringt, sind durchaus verständlich und vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesund und normal. Preisunterbietungen, wie sie sich in der letzten Zeit gezeigt haben, resultieren aber unmöglich nur aus einer niederen Einsetzung des Gewinnprozentsatzes, sie sind daher ungesund und anormal, sie wirken nicht preisregelnd, sondern direkt wirtschaftlich schädigend. Sie sind nicht mehr das Ergebnis eines ehrlichen Konkurrenzkampfes oder der Regelung durch Nachfrage und Angebot, sondern wie ich noch näher zeigen werde, einer unsinnigen Unterschätzung der eigenen Arbeitsleistung und der eigenen Unkosten. Solche Preise werden Wohl zum Ruin des Geschäftes führen, das mit ihnen arbeitet, sie führen aber auch ganz sicher, wenn sie überhand greifen, zum Ruin des ganzen Handwerkerstandes, und aus diesem Grund müssen sie bekämpft werden. Wenn ich gesagt habe, die Preise beruhen auf einer Unterschätzung der eigenen Arbeitsleistung und der eigenen Unkosten, so meine ich damit, der betcefefnde Meister schätzt seine eigene Arbeitsleistung geringer ein, als die eines Gesellen, er bewertet und verrechnet sie vielleicht teilweise überhaupt nicht. Er leistet vielleicht täglich Überstunden und Sonntagsarbeit umsonst und denkt, das sei ja seine Sache, umsonst zu arbeiten, er denkt nicht daran, daß er damit Raubbau treibt an sich selbst und an seinem Geschäft und sich nicht nur selbst auf diese Weise schädigt, sondern auch seine Kollegen. Es geht vielleicht eine Zeitlang an, daß ec Überstunden und Sonntagsarbeit umsonst leistet, wenn er dann aber eines Tages gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, dies zu tun, dann dankt ihm das niemand. Jeder ist seine Schundpreise gewöhnt und mit normaler Arbeitszeit kann er sich nicht mehr halten. Seine Unkosten hat er auch noch unterschätzt, er hat nicht daran gedacht, eine Abnützung seiner Werkzeuge und Maschinen zu berechnen, geschweige denn eine Rücklage für Neuanschaffungen von Maschinen zu schaffen und dergleichen mehr, und eines schönen Tages muß er auch hier einsehen, daß er Raubbau mit seinem Geschäft getrieben hat, daß die Maschinen verbraucht und veraltet sind und er sie nicht durch neue ersetzen kann, daß die Zeit fortschreitet und die Technik und er dem Fortschritt nicht durch Neuanschaffungen folgen kann, weil ihm die Mittel fehlen. Nach de« postalische« Bestimmungen kann unsere Zeitung monat- lich nur 2 mal erscheinen, da sonst besondere Zuschläge sür die Zustellung bezahlt werden müßten. Da ans der Monat August 5 Samstaze entfallen, muß das 14 tägige Erscheinen der Zeitung um 1 Woche verschoben werden. Auch «w die Mitteilung des Landesverbandes Badischer Gewerbe- und Handwerkervrrrinigungeu Heidelberg, betr. Sonderzug nach Köln, noch rechtzeitig veröffentlichen zu können, erscheint diese Nummer ausnahmsweise am Mittwoch, den 5. August 1925. 266 Kommt ihm dann die Reue und die Einsicht, daß er sich selbst geschadet hat, indem er glaubte, durch Preisunterbietungen anderen zu schaden, dann ist es zu spät und das Handwerk hat eine ruinierte Existenz mehr in seinen Reihen. Das wäre aber noch nicht das traurigste, das könnte der Allgemeinheit der Handwerker gleichgültig sein, traurig ist nur das, daß das ganze Handwerk jahrelang durch solche Existenzen geschädigt wird, bis sie endlich an der eigenen Untüchtigkeit zugrunde gehen. Will man dl-H abhelfen, so Hilst nur eines, unermüdliche Aufklärung, Arbeit in den Innungen und Verbänden, Arbeit in den Fachzeitungen dahingehend, daß es jedem Meister zum Bewußtsein kommt, daß er seine eigene Existenz gefährdet, wenn er nicht richtig kalkuliert und seine Arbeitsleistung nicht richtig bewertet. Durch Vorträge und Schriften muß der einzelne Handwerker immer wieder an die Pflicht zur Kalkulation und den darauf begründeten Ausbau des eigenen Geschäftes erinnert werden. Es muß zur suggestiven Erkenntnis werden, daß man es nur durch ehrlichen Konkurenzkampf, Steigerung seiner Fähigkeiten und Tüchtigkeit vorwärts bringen kann und nicht durch Schädigung seiner Kollegen und seines Standes. Wer das Ansehen und den sicheren Fortbestand seines Standes schädigt, sägt selbst den Ast ab, auf dem er sitzt und untergräbt seine eigene Existenz. Die Gthwavzavbett und das Aandwevk Bon Handwerkskammersyndikus G. Stier, Weimar. (Nachdruck nur mit Erlaubnis des Verfassers gestattet.) Der Kampf gegen die Schwarzarbeit ist fast so alt, wie das Handwerk selbst. Er wurde schon im Mittelalter mit großer Energie geführt und richtete sich damals gegen die Pfuscher, Böhnhasen usw. genannten Personen, die ein Handwerk ausübten, ohne die vorgeschriebene Vov- bildung hierfür zu besitzen, insbesondere ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Damals war ja letztere von gesetzeSwegen Vorbedingung für die Ausübung eines Handwerks. Heute haben wir bekanntlich diese Einschränkung nicht mehr, er herrscht Gewerbefreiheit, und.mit Ausnahme des Hufbeschlaggewerbes, dessen Ausübung von der Ablegung einer Prüfung abhängig gemacht wird, kann jedermann ein Handwerk selbständig ausübsn, einexlei, ob er in diesem einen ordnungsmäßigen Ausbildungsgang durchgemacht hat, oder nicht. Der Gesetzgeber war eben der Ansicht, daß es Sache der Kundschaft sei, ob sie sich von einem Fachmann oder von einem Nichtskönner bedienen "tasten wolle. Es gibt nun allerdings eine nicht geringe Zahl von Handwerkern, die auch heute noch die Forderung aufstellen, für die Zulassung zur selbständigen Ausübung eines Handwerks müsse die vorherige Ablegung der Meisterprüfung gefordert werden, eine Forderung, die man als den sogenannten „großen Befähigungsnachweis" bezeichnet und zwar zum Unterschied zu dem „kleinen Befähigungsnachweis", der an das Bestehen der Meisterprüfung lediglich die Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen knüpft, ein Gesetz,'das wir bekanntlich seit 1908 besitzen. Die Anhänger des großen Befähigungsnachweises aber sind sich doch über dessen Auswirkungen im einzelnen nicht völlig klar. Unter heutigen Verhältnissen ist die Forderung der Meisterprüfung als Vorbedingung für den selbständigen Gewerbebetrieb nickt mehr durchführbar. Auf der einen Seite hätte den Vorteil davon die Industrie, die ja in vielen Gewerben als Konkurrenz des Handwerks auftritt und die sich nach diesem nur für das Handwerk geschaffenen Gesetz nicht zu richten braucht. Auf der anderen Seite aber täte diese Vorschrift auch vielfach der Ausübung des Handwerks direkt Gewalt an und würde diesem selbst vielfach geradezu unerträgliche Erschwerniste bringen, besonders dann, wenn ein Handwerker mehrere Gewerbe nebeneinander ausübt, wie das umso häufiger vorkommt und auch geradezu einem Bedürfnis entspricht, je kleiner der Ort ist. In den kleinsten Dörfern z. B. ist bekanntlich der Schmied als einziger, vorhandener Handwerker „oas Mädchen für alles", er ist außerdem auch noch Schlaffer, Klempner, Installateur, Motor- fahrzeua. und Fahrradreparateur und wer weiß, was alles sonst noch. Wohin käme er und seine Landkundschaft, die mit allen diesen Bedürfnissen aus ihn angewiesen ist, wenn ihm der Betrieb dieser Nebengewerbe nur gestattet wäre nach abgelegter Meisterprüfung in jedem derselben? Sr konnte ja die gesetzlichen Vorbedingungen für die Zulassung zur Meisterprüfung in einem halben Dutzend verschiedener Gewerbe gar nicht erbringen. Ähnliche Beispiele ließen sich noch in vielen anderen Berufen bringen. Der schwerste Kampf gegen di« Schwarzarbeit aber spielt sich heute sogar nicht einmal gegen die eigentlichen Nichtfachleute ab, sondern vielfach gegen Personen, di« das Gewerbe zwar ordnunjMnäßig erlernt haben und vielleicht auch die Vorbedingungen zur Meisterprüfung erfüllten, die aber hauptberuflich in einem Betrieb als Arbeitnehmer tätig sind und nach Schluß der Arbeitszeit ihre freie Zeit dazu benutzen, für Kundschaft selbständig zu arbeiten. Vielfach befinden sich darunter allerdings auch Personen, die für das Gewerbe, in dem sie nebenher Schwarzarbeit verrichten, nur sehr mangelhafte Vorkenntnisse besitzen und nur auf Grund sehr billiger Preise Kundschaft finden. Damit kommen wir zugleich auf den wundesten Punkt der ganzen Frage, daß nämlich diese Schwarzarbeiter die Preise des selbständigen Handwerks stark drücken, da sie ja ihr auskömmliches Einkommen als Arbeitnehmer schon haben und die Schwarzarbeit nur als, wenn auch sehr willkommenen Nebenverdienst betrachten. Dieser Übelstand ist auch erst nach dem Kriege, seit Einführung des 8-Stundenarbeitstages, in so großem Umfange aufgetreten, da die sstündige Arbeitszeit eben vielen Arbeitnehmern noch Zeit genug läßt, um sich noch weiter zu betätigen und es ist eigentlich jammerschade, daß der an sich erfreuliche Tätigkeitsdrang vieler Arbeitnehmer, der ihnen durch den 8-Stundenarbeitstag nicht doll in Anspruch genommen wird, sich auf diese höchst ungesunde Weise Luft machen muß. Selbstverständlich ist in Anbetracht dieser Schäden, die diese Schwarzarbeit' der Arbeitnehmer dem selbständigen Gewerbe zufügt, sehr bald der Ruf nach gesetzlichen Maßnahmen hiergegen erhoben worden. Ber- zukommen wäre diesem Übelstand gesetzlich aber nur durch ein Verbot der selbständigen Nebenarbeit von Arbeitnehmern mit voller 8stündiger Beschäftigung, in gleicher Weise, wie ein derartiges Verbot bereits besteht dahingehend, daß ein vollbeschäftigter Arbeiter über den 8-Stunden- arbeitstag hinaus weder bei seinem Hauptarbeitgeber noch bei einem anderen Beschäftigung erhalten darf (abgesehen von den behördlich gestatteten Ausnahmen der längeren, als 8stündigen Arbeitszeit). Demgemäß ist denn auch die ersterwähnte Forderung nach dem Verbot selbständiger Nebenarbeit für vollbeschäftigte Arbeiter von dem Deutschen Handwerks- und Gewerbekanimertag und dem Reichsverband des Deutschen Handwerks insbesondere zu der bevorstehenden Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes erhoben worden. Leider steht aber die Reichsregierung auf dem Standpunkt, daß ein derartiges Verbot nicht durchführbar wäre die Kontrolle sei unmöglich. Diese Ansicht wird aber von der Vertretung des Handwerks ganz und gar nicht geteilt, denn die Erfahrung hat gelehrt, daß die hauptberuflich selbständigen Handwerker ein Landesverband badttthev Gewevbe- u. Handwevkev-Vevetttrsttnsen e. 4). Sonderzng nach Köln! Leider ist es nicht möglich, den anläßlich der Jahrtausendausstellung nach Köln geplanten Sonderzug zu beantragen, da sich für denselben nur 200 Teilnehmer angemeldet haben. Dagegen wird es unseren Teilnehmern möglich sein, sich eine Fahrpreisermäßigung lion 25 A der gewöhnlichen Fahrpreise doch zu sichern und zwar in der Form der Gescllschaftssahrkarten. Die Erhöhung gegenüber dem für den Sonderzug mitgeteilten Fahrpreis ist nur unbedeutend. Es ist dazu nur erforderlich, daß sich mindestens 30 Teilnehmer zusammenfinden. Dies wird in der Weise möglich sein, daß sich sämtliche angemeldete Mitglieder, welche wohnen in Freiburg und den in der Nähe und südlich davon liegenden Orten dem Gewerbeverein Frriburg; in Lahr und Umgebung dem Gewerbeverein Lahr oder, wenn nicht die Zahl 30 erreicht wird, dem Gewerbeverein Ossenburg; in Offenburg und Umgebung dem Gewerbeverein Offenburg; in Baden-Baden und Umgebung dem Gewerbeverein Baden- Baden; in Rastatt und Umgebung dem Gewerbeverein Rastatt; in Karlsruhe und Umgebung dem Gewerbeverein Karlsruhe; in Bruchsal und Umgebung dem Gewerbeverein Bruchsal; in Heidelberg und Umgebung dem Gewerbeverein Heidelberg; in Mannheim und Umgebung, einschließlich Friedrichsfeld und Weiuheim dem Gewerbeverein Mannheim anschließrn. Die bisher angemeldrten Teilnehmer haben wir den bezeich- neten größeren Vereinen der Abgangsstationen mitgeteilt, damit sie die Fahrscheine^brsorgrn können. Bei diesen ist dann auch die Zeit der Abreise sowie der Fahrpreis zu erfragen und zu bezahlen. Reisepaß oder Personalausweis nicht vergessen. 2L7 :1 sehr wachsames Auge auf die nebenberuflichen Schwarzarbeiter haben und solche sehr bald ausfindig machen. Deren Kontrolle wäre also durchaus nicht so schwer, wie die Reichsregierung glaubt und jedenfalls leichter, wie diejenige mancher anderen gesetzlichen Maßnahmen, die auch eingeführt ist. Man denke nur an die Steuergesetzgebung, wie schwer diese zu kontrollieren ist und wieviel unentdeckt bleibende Verstöße gegen dieselbe sich fortwährend ereignen. Trotzdem haben wir aber doch diese Steuergesetzgebung! Bis auf weiteres besteht aber gegenwärtig also eine Möglichkeit, die Schwarzarbeit direkt zu verbieten, von gesetzeswegen leider nicht. Man hat zwar versucht, einerseits durch Einwirkung auf die Arbeitgeber, bei denen solche Schwarzarbeiter hauptberuflich tätig sind, auf gütlichem Wege zu erreichen, daß sie, im Interesse einer gesunden Volkswirtschaft, die Schwarzarbeit ihrer Leute dadurch unterbinden, daß sie Leute, die nebenher Schwarzarbeit ausführen, nicht beschäftigen bezw. entlassen. Andererseits hat man auch versucht, die Gewerkschaften hiergegen mobil u machen, indem man ihnen vorstellte, daß die Schwarzarbeiter den in en Handwerksbetrieben beschäftigten Gesellen'die Arbeit wegnähmen. Die Versuche nach beiden Richtungen sind aber so gut wie völlig gescheitert. Nur in verschwindenden Fällen hatten sie Erfolg zu verzeichnen. Zur möglichsten Eindämmung der Schwarzarbeit sind daher unter den augenblicklichen Verhältnissen nur Selbsthilfemaßnahmen möglich, die dahin zielen, den Schwarzarbeitern wenigstens die Vorteile der eringeren Unkosten ihrer Pfuscharbeit nach Möglichkeit zu nehmen und e möglichst mit denselben Unkosten zu belasten, tne auch die selbständigen Handwerker drücken, um so nach Möglichkeit die PreiSunterbie- tung der Schwarzarbeiter zu beseitigen. An manchen Orten haben sich sogar eigens zu'diesem Zweck Ausschüsse gebildet, die die Schwarzarbeit auf diese Weise systematisch verfolgen und darauf hinwirken,' daß jeder Schwarzarbeiter einen Gewerbeschein löst und inbesondere zur Einkommens- und Umsatzsteuer herangezogen wird, zu welchem Zweck eine Anzeige an das zuständige Finanzamt erforderlich ist. Gewerbesteuer wird wohl allerdings in den meisten derartigen Fallen nicht in Frage kornmen, da sie in der Regel erst von einem gewissen gewerblichen Mindest, einkommen ab. das die Schwarzarbeiter meist nicht erreichen, erhoben wird. Sodann ist noch die Handwerkskammer zu benachrichtigen, damit sie den Schwarzarbeiter ebenfalls mit Beitrag für selbständige Ausübung eines Handwerks belegt. Endlich kann, wenn für den Bezirk eine Zwangsinnung des betreffenden Gewerbes besteht, der Schwarzarbeiter für beitrittS- und beitragspflichtig erklärt werden, wozu allerdings zu bemerken ist, daß es auch viele Zwangsinnungen gibt, die aus Gründen der StandeSehre die Schwarzarbeiter gar nicht als JnnungS- mitglieder haben wollen. Wie ersichtlich, sind also die derzeit möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nur verhältnismäßig geringen Umfange» und leider nicht geeignet, diese möglichst vollständig auszurosten. Dies wäre vielmehr nur durchführbar durch die bereits erwähnte Vorschrift eines Verbots auch der selbständigen Nebenarbeit (außer 'der Überarbeit als Arbeitnehmer in demselben oder in anderen Betrieben) für vollbeschäftigte Arbeitnehmer und an dieser Forderung mutz daher die Gesamtheit des Handwerks der Reichsregierung gegenüber mit aller Energie festhalten. Dev Sarrdwevksv und die vhekrkirhe Sabvtauserrdsekev in Mkr Am 8. und 9. August 1925 hält der Verband Deutscher Gewerbevereine und Handwerkervereinigungen Heidelberg seine 21. ordentliche Hauptversammlung in Köln a. Rh. ab. Die nachstehenden Ausführungen werden daher von besonderem Interesse sein. Auch das Forschungsinstitut für rationelle Betriebsführung im Handwerk e. V-, Karlsruhe, ist an der Kölner Ausstellung beteiligt. Bei einem Besuche der großen rheinischen Jahrtausendausstellung findet jeder in der Fülle des dort getitenen geschichtlichen, sowie zeitgenössischen Materials etwas, was ihn durch berufliche Beziehungen in besonderem Maße interessiert. Besonders viel aber bietet die Jahrtausendausstellung dem Handwerker, dessen Berufsstand im Mittelalter in der Hauptsache den guten Mittelstand bildete. Durch ihre starken beruflichen sowie gesellschaftlichen Vereinigungen, die Zünfte und Innungen, bildeten die mittelalterlichen Handwerker eine starke Gruppe, die in allen Fragen des öffentlichen und des Wirtschaftslebens ein gewichtiges Wort mitredeten. Es wurde damals durch die zunftmäßige Ordnung und Gliederung des Handwerks ein doppeltes bezweckt und erreicht: Einerseits sollte die Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Gegenständen de» -täglichen Bedarfs sichergestellt werden, andererseits sollte'das Absatz- gebiet unter die Gewerbegenossen so verteilt werden, daß jeder ein auskömmliches Dasein führen konnte. Vor dem 14. Jahrhundert brachte die gewaltige Fortentwicklung der Zünfte eine weitgehende Spezialisierung innerhalb derselben und quali. tativ hohe Leistungen hervor. Diese hielten bi» m dar IS. Jahrhundert an. Da sie später ihre Monopolstellung zu sehr au»nuh1en und durch die Zunftverfaffung das Interesse der Konsumenten nicht mehr waho- «enommen wurde, kam der Niedergang. Al» die Mißwirtschaft in den Zünften zu weit getrieben wurde und auch die Reichs-Zunftordnung vom Jahre 1731 keine endgültige Besserung brachte, machten sich viele Handwerker außerhalb derselben selbständig; diesen wurden natürlich von den Müssten »ifrigst Nachstellungen bereitet. Die trostlose und verworrene Lage im Handwerk am Ende des II. Jahrhunderts führte schließlich dazu, dar Zunftwesen überhaupt aufzuheben und die Gewerbefreiheit «inzuführen. Dazu kam noch dar Auftauchen der Manufakturen, der Vorläufer der eigentlichen Industrie, das dem gesamten Wirtschaftsleben einen sicheren Stempel aufdrückte. Während der ganzen Mittelalters hatte das Handwerk die fütelle d«r heutigen Industrie vertreten. Das Prinzip der Arbeitsteilung war bei ihnen bereits stark ausgebildet. Go brachte z. B. die Stadt Worms, die zu den ersten Städten gehört, wo sich Zünfte gebildet haben, im 14 . Jahrhundert unter 17 Hauptzünften folgende im engeren Sinne der Waffenerzeugung dienenden Sparten, hervor: Armbruster, Messerschmiede, Pfeilmacher, Plattenharnischmacher, Rüstungsmacher und Schwertfeger. Mit dem Aufkommen der Schußwaffen wurde diese Gruppe noch erweitert: Lauf-, Strich- und Schloßschmiede. Schäfter, Ätzer, Büchsenmacher; auch von Eisenpolierern und Spietzmachern hören wir. — Daher ist Worin» die Folie für Lortzing's Waffenschmied. Alle diese Handwerker haben treffliche Arbeit geleistet- Davon können sich die Besucher der Ausstellung überzeugen. Eine ganze Reihe von Waffen und Rüstungen sind dort ausgestellt, die noch heute nach Jahrhunderten beweisen, auf welch hoher Stufe des Könnens die Wormser Waffenschmiede im Mittelalter gestanden haben. Auch in den andern Dingen des täglichen Gebrauchs war die mittelalterliche handwerksmäßige Technik unserer Zeit ebenbürtig. Nehmen wir z. B. Möbel, Kisten und Truhen. Wie sorgsam ist zunächst das Material ansgesucht, das zur Verwendung kommen sollte, als wenn es für die Ewigkeit berechnet wäre! Wie sorgsam ist seine Verarbeitung! Bis auf die kleinsten Ecken, bis auf das genaueste stimmt alles und erfreut mit seinen harmonischen Linien und Kompositionen das Auge des unver. bildeten modernen Beschauers. Welche Mühe mag eS gekostet haben, welchen Fleiß und welche Geduld, ehe z. B. die auf der Ausstellung befindliche Truhe der Feuerhandwerker aus dem Jahre 1777 fertiggestellt war? Eine feine Arbeit, wobei die Wirkung nur durch den Gebrauch verschiedener Hölzer erzielt ist, die man in ihrer Naturfarbe und Maserung gelassen hat. — Oder man betrachte sich die Truhe der Metzgerzunft, die ganz aus Eisen getrieben und ausgearbeitet ist. Sehr schön sind auch die HerbergS- und Zunftzeichen der einzelnen Zünfte, sowohl in ihrer symbolischen Darstellung als auch in ihrer Fer- tigung. Z. B. das Zeichen der Wagner: fünf Räder, von denen da? mittelste das größte, die beiden äußeren Räderpaare immer kleiner gehalten sind. Oder das der Fischer — ein selten schön gelungenes Segelschiff, das uns mit seiner Aufmachung anheimelnder und romantischer anmutet al» unsere nüchternen zeitgenössischen Schiffstypen. Das Herbergszeichen der Tischlar und Zimmerer besteht in einer harmonisch wirkenden Zusammensetzung der gebräuchlichsten Werkzeuge: wie Zirkel, Beil, Holzhammer usw. Zwei aufstrebende Löwen halten eine Brezel und deuten dadurch die edle Zunft der Bäcker und Müller an. — Eine dicke Gurke, ein Spaten und Blumen deuten auf den Beruf des Gärtners hin und seine zwiefache Aufgabe, erstens Gemüse und zweitens Blumen zu züchten. — Die Maurer haben einen großen Torbogen gewählt, dessen Vorbild wahrscheinlich in Griechenland zu suchen ist. — Bei allen gleich ist die hervorragende Ausarbeitung, die auch im kleinsten genau und getreu ist. Von Interesse dürsten auch die gestickten Sargschilder sein, z. B. das der Goldschmiede aus dem Jahre 1597, der Küfer von 1562, der Glaser von 1627; ferner die Meistertafeln der Bürstenbinder und des Bierbrauerhandwerks. Auch alte Urkunden, Meisterbücher (z. B. der Metzger von 1746, der Bäcker), die in ihrer Form, Dicke und Aufmachung Meßbüchern ähneln; Warnung?, und HerbergS-Zettel wandernder Gesellen geben Anlaß zu allerlei Betrachtungen und Vergleichen. Die Kunstfertigkeit der mittelalterlichen Handwerksmeister kann man besonders erkennen bei der Betrachtung der Zunftpokale, die in ihrer vollendeten Form.das Auge jeden Beschauers entzücken. Auch von Handwerkszeugen und Arbeitsmaschinen, die bei den mittelalterlichen Meistern im Gebrauch waren, ist eine ganze Reihe ausgestellt, insbesondere Frankfurter Tischlergerät. Ferner stehen auf der Ausstellung eine Reihe alter Webstühle, so z.-B. ein Leinenhandwebstuhl aus dem Jahre 1.794, ein Sammetbandstuhl. ein Spinnrad, eine Handbreche für Flachs, ein Bandstuhl aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts, eine S^iß-SplUmaschine und ein Schachtenbandstuhl aus derselben Zeit, Modelle, die erkennen lassen, um wieviel schwieriger und mühsamer das Arbeiten damals war »nd die un» doch Ehrfurcht abringen in dem Gedanken an all daS, was «st diesen primitiven Hilfsmitteln geleistet worden ist. Sogar eine ganze vollständig eingerichtete alte Weberstube findet »um auf der Ausstellung, wo außer dem Webstuhl noch Tisch, Ofen, Bank, «ttw alte Tranfunzel und sonstiger zum Haushalt gehöriges Gerät zu sehen ist, ja sogar «in Vogelbauer mit einem Vogel fehlt nicht. Auch eine Farbmühl« — ein einfacher großer Eisenkeffel mit drei sthweren Kugeln darin — und Druckstöcke zum Blaufärben, eine alte Nagelschmied« au» Matzen, wo der Blasebalg durch die Umdrehungen 2SS eine» großen Rades, in dem ein Hund läuft, in Vewegung gesetzt wird, wecken lebhafte «Erinnerungen an vergangen« Ketten. Auch das modern« Handwerl, das nach der Umstellung aut die modernen WirtschaftSverhältntsse sich wieder kraftvoll entwickelt hat, ist auf der Jahrtausendausstellung vertreten. Da seine Erzeugnisi« unr ge- läufig und bekannt sind, hat man sich darauf beschränkt, in einer Reih« von graphischen und statistischen Tabellen über den augenblicklichen Stand und die wichtigsten Fragen des modernen Handwerkerlebens Aufschluß zu geben. Man sinket statistische Zusammenstellungen über die Ent» Wicklungen der Handwerks im Kammerbezirke Köln in den letzten 25 Llahren seit Bestehen der Handwerkskammer, über die Anzahl der Harwwerksbetriebe, die Anzahl der darin beschäftigten Meister, Gesellen Und Lehrlinge, die Organisationen de? Handwerks, die Meister- und Gesellenprüfungen mit ihren Ergebnissen usw. , Abgesehen hiervon ist vom IS. Juli bis 23. August in der Osthalle der Kölner Ausstellungshallen eine große SonderauSstellung des Handwerks. Der Grundgedanke ist der, der Öffentlichkeit den heutigen Stand des Handwerks und seine Bedeutung zu zeigen durch eine Gegenüberstellung des Handwerks, wie es vor Jahrzehnten gewesen ist und des Handwerks, wie es heute ist. Es werden alte und neue Werkstätten im Betrieb vorgeführt und alte und neue Handwerkserzeugnisi« ausgestellt. Durch das Forschungsinstitut für rationelle Betrirbsführung im Handwerk in Karlsruhe werden durch typische Beispiele rationeller und unrationeller Betriebsführung und durch Gegenüberstellung von gutem und schlechtem Werkzeug usw-, Wege zur rationellen Gestaltung der Handwerksbetriebe gewiesen. So ergänzt diese mehr auf das wirtschaftliche und betriebstechnische gerichtete Ausstellung in glücklicher Weise die geschichtlichen und kunstgewerblichen Ziele der Jahrtausendausstellung. Wie man sieht, ist eine Fülle verschiedenartigsten Materials alldem Berufsleben des Handwerkers des Mittelalters sowohl wie der Neuzeit vereinigt, um dem Beschauer ein recht eindrücklicheS Bild von dem Wirken und Schaffen zu allen Zeiten zu übermitteln. Abgesehen von der rein persönlichen Freude an diesen alten Sachen werden in erster Linie das Berufsinteresse und der Berufsstolz davon berührt, so daß man behaupten kann, daß kein Berufsstand mehr Genuß und Gewinn von einem Besuch der Ausstellung hat, als gerade der Handwerkerstand. Für diesen bedeutet der Besuch der Jahrtausendausstellung sowohl wie der Sonderausstellung in Wahrheit eine Vereinigung des Angenehmen mit dem Nützlichen. Seiften mW Leewine nach de« neuen Krrftverrtnrrsssesetzen Die beiden AufwertungSgesetze — HypothekenauftvertungSgesetz und Anleiheablösungsgesetz — sind unter dem IS. Juli 1S25 in Kraft gesetzt worden. AuS der Fülle der neuen Vorschriften sind nach der Deutschen Steuerzeitung im folgenden nur diejenigen hervorgehoben, die schon für die nächste Zeit zu beachten sind: I. Wiederaufnahme schwebender Verfahren. Durch das Aufwer- tungssperrgesetz vom 17. Februar 1825 (RGBl k, 18) ergänzt durch das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer der 3. Steuernotverordnung vom 28. Juni 1S2S (RGBl. I, 62) waren schwebende Aufwertungsstreitigkeiten auf Antrag bis zum IS. Juli 1S25 auszusetzen. Naem inzwischen das neue Aufwertungsgesetz mit dem gleichen Tage in Kraft getreten ist, ist auf Antrag einer Partei die Anordnung der Aussetzung durch daS Gericht oder die Aufwertungsstelle wieder aufzuheben (Z 83 des Aufwertungsgesehes). II. Wiederaufnahme der Zinszahlung am 1. August. Das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer der 3. Steuernotverordnung vom 28. Juni M5 (RGBl. I, 92) hat im Artikel III die Bestimmung ge- troffen, daß die nach der 3. Dteuernotverordnung geschuldeten Aufwer- tüngszinsen nicht vor dem 1. August 1925 fällig seien und der Gläubiger die Annahme einer früheren Zahlung ablehnen könne. Das Aufwertungsgesetz regelt die Zinspflicht dahin, daß der Aufwertungsbetrag bis zum 1. Januar 1925 unverzinslich ist. Rückständige Zinsen gelten als erlassen, für das erste Halbjahr 1925 berägt der Zinssatz 1,2 Prozent, für das zweite Halbjahr 1925 2,5 Prozent in den Jahren 1926 Und 1927 8 Prozent und von 1928 ab 5 Prozent. Das gilt sowohl für Zinsen auf Hypotheken (Z 28) wie auch Grund- und Rentenschulden sowie Reallasten (8 31); fernerauch für Industrie-Obligationen (§ 36); für Vermögensanlagen, insbesondere also DarlehnSzinsen, gilt die neue Zinsregelung nicht ohne weiteres, sondern nur, wenn, das Gericht entsprechende Feststellung trifft (8 63 Abf. 4). Die Hauptrolle dürften also Hypotheken- und Obligationszinsen spielen. Hier sind die Zinsen für das erste Halbjahr 1925 in Höhe von 1,2 Prozent unaufgefordert am 1. August 1925 zu zahlen, soweit nicht nach den besonderen Vereinbarungen und Bedingungen etwa spätere Fälligkeitstermine in Frage kommen. Soweit Vorauszahlungen vereinbart sind, müssen am 1. August 1925 gleichzeitig auch die Zinsen für das zweite Halbjahr 1925 mit 2,5 Prozent entrichtet werden. Der Aufwertungssatz beträgt bekannt- Empfehlenswerte Bücher: „Die Grundzüge der handwerklichen Srlbstkostenberechnung" von Or. Karl Rößle, erscheint im August in zweiter Auflage. Verlag G- Braun, Karlsruhe. Preis ca. Mk. 6.50. „Der Handwerker als Kaufmann", Band I, eine Anleitung zur Organisation einer handwerklichen Buchführung, von Or Karl Rößle- Preis Mk-1.—. „Systematische Selbstkostenberechnung" von Friedrich Kle- mann- Gloeckners Verlag, Leipzig. Preis ca- Mk- 5.—. „Das Kostenberechneu des Handwerkers" von Chr- Grüninger. Verlag Walchner, Wangen. „Der rechnende Gewerbetreibende" von Schanze. Verlar Herose. Preis Mk. 1.30. „Ratgeber für Gewerbetreibende" von Hoffmeister-Wüster. Verlag Wittenberg, fflreis Mk. 1-—- „Buchführung und Geschäftsbriefe für Handwerker und Gewerbetreibende" von A- Hässelbarth. Verlag Voigt, Leipzig. Preis geh. Mk. 2.50, geb- Mk- 3.50. „Die Kontorarbeiten des Vauhaudwerkcrs" von Nießner. Verlag Voigt, Leipzig- Preis Mk- 7.50. „Was mich der Banfachmann vom Kalkulieren wissen „Gewerbliche Buchführung und Kalkulation für Maler" von Kasten.Minetti. Verlag Ludwig Degener, Leipzig. Preis Mk. 1.—. „Praktische PreiSermittlnng sämtlicher Hochbauarbriten" von Studienrat Fritz Schräder. Verlag Willi Geißler, Berlin. Preis Mk. 15.—. „Die Kostenberechnung de- Dachdeckers" von Studienrat Fritz Schräder. Verlag Willi Geißler, Berlin. Preis Mk. 6.—. „Rechnen für Metallarbeiter", bearbeitet für Klempner und Installateure von Drescher und Otto. Preis Mk- 1.80. „Praktische Buchführung für Tapeziere, Polsterer und Dekorateure" von Ernst Mauer, Berlin. Verlag Berg L Schoch, Berlin. Preis Mk. 1.—. „Gewerbliches Rechnen für Tischler und verwandte Berufe" von Or. Unger. Verlag Jul Klinkhardt, Leipzig. Preis Mk.3.—. „Rechnen und Kalkuliere» des Schuhmachers, Zuschneiders und Schäftemachers" von Ernst Längerer. Verlag Herose, Berlin. Preis Mk. 1-60. „Rechnen für Metallarbeiter", bearbeitet für Bau-, Maschinen- und Kunstschlosser von Drescher und Otto. Verlag Jul- Klinkhardt, Leipzig. Preis Mk. 10.—. Zu beziehen durch die «nd Lebvmtttel-Gesellsihaft m. b. S., von N- Drews. Verlag Voigt, Leipzig. Preis Mk. 5. „Rationelle Betriebsführung im Backerhandwerk", herausgegeben vom Forschungsinstitut für rationelle Betriebsführung. Preis Mk- 2.-. ^avlSvtthe, ^vresSftv. 16 S ^ lSetvkebS 5 lich bei Hypotheken 28 Prozent und bei Obligationen 18 Prozent. Wo Abweichungen von diesem Normalsatz voraussichtlich eintreten, wie z. B. bei Restkaufgeldhypotheken, wird man gleichwohl in analoger Anwendung des ß 13 zunächst den Normalhöchstsatz zugrunde legen können und müssen. III. Aufruf der Obligationen-Altbesitzer. Diejenigen Obligationäre, die ihre Obligationen bereits vor dem 1. Juli 1820 nachweislich erworben und seitdem besessen haben, erhalten autzer der 18prozentigen Aufwertung noch ein lOprozentiges Genutzrecht, auf Grund dessen sie am Reingewinn des nächsten Gcschäftsjahres-AbschlusseS, frühestens jedoch an den Abschlüssen per 31. Dezember 1928, teilnehmen. Der Schuldner, in der Regel also eine Aktiengesellschaft, mutz die Altbesitzer durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und in sonstigen Statutenblättern spätestens bis zum 30, September 1923 auffordern. Die Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, sind zur Vermeidung des Verlustes des Ge- nutzrechtes spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat seit Bekanntmachung der Aufforderung bei dem Schuldner oder den von diesem bestimmten Stellen anzumelden. Die erforderlichen Beweismittel (zum Beispiel Bankbescheinigungen) sind der Anmeldung beizufügen oder binnen einer Frist von einem weiteren Monat nachgureichen (Z 39). Der letzte Termin für die Anmeldung des Altbesitzes rst also der 31. Oktober 1928 und für die Einreichung der Unterlagen zur Anmeldung des Altbesitzes der 30. November 1928. IV. Die Anmeldungs- und Antragsfristen waren durch das eingangs erwähnte Gesetz vom 28.^ Juni 1923 durchweg überhaupt autzer Kraft gesetzt worden. Das neue Gesetz regelt den Fristablauf neu. Die beiden wichtigsten Termine sind der 31. Dezember 1928 und der 31. März 1926. a) Bis Ende Dezember 1928 muh namentlich der Hypothekengläubiger, dessen Hypothek zurückgezahlt ödst gelöscht war, der aber einen Vorbehalt bei der Rückzahlung gemacht hat, oder sich auf die Rückwirkung (Rückwirkungsstichtag 18. Juni 1922) beruft, bei der Aufwertungsstelle seinen Anspruch auf Aufwertung anmelden. Die Aufwertungsstelle teilt dann die Anmeldung dem anderen Teil mit, der innerhalb einer Frist von drei Monaten Einspruch erheben kann (HZ 18, 16). Auch wenn die Anmeldung bereits geschehen ist, dürfte eine Wiederholung sich empfehlen. Für den Fall der Zwischeneintragung einer Gesamthypothek sieht H 23 einen Verteilungsantrag des Gläubigers der aufgewerteten Hypothek bis Ende Dezember 1923 vor. Ferner läuft die Anfechtungssrist gegen Zwischeneintragungen ab (Z 22 Abs. 3). b) Ende März 1926 laufen die wichtigsten Fristen ab: 1. Der Eigentümer, der eine Herabsetzung des normalen Hypothe- ken-Aufwertungssatzes von 28 Prozent bis auf höchstens 13 Prozent aus Billigkeitsgründen verlangen will, mutz das bis Ende März 1926 bei der Aufwertungsstelle beantragen (Z 8). 2. Gläubiger oder Schuldner einer Hypothek, die in den besonderen Fällen des Z. 10, insbesondere bei Restkaufgeld- und Sicherungshypo- theken eine Abweichung vom Normalaufwertungsgesetz (28 Prozent) nach oben oder unten beanfpruchen, müssen das bis zum gleichen Zeitpunkt bei der (Aufwertüqgsstelle anmelden (Z 12). 3. Der Hypothekengläubiger, der vom Schuldner aus Billigkeitsgründen verlangt, datz dieser vor dem normalen Fälligkeitstage (1. Januar 1932) schon mit vorzeitigen Zahlungen beginnt, mutz den Antrag ebenfalls bis zum 1. April 1926 stellen (Z 27). Dagegen hat der umgekehrte Antrag des Schuldners auf Hinausschiebung- des Fälligkeitstermins bis längstens 1938 bis Ende Dezember 1927 zu erfolgen (Z 26). 4. Der Obligationsschuldner, der aus Billigkeitsgründen eine Herabsetzung der 18prozentigen Aufwertung in Anspruch nehmen will, mutz einen entsprechenden Antrag ebenfalls bis Ende März 1926 bei der Aufwertungsstelle stellen (Z 34). Sonstige Fristen sind einstweilen noch nicht zu beachten, insbesondere sind also im allgemeinen Hypotheken, von den erwähnten Sonderfällen abgesehen, nicht anzumelden. Die Fristen für den Umtausch von Markanleihen des Reiches, der Länder und Gemeinden und ebenso für die Anmeldung von Sparkassenguthaben und Versicherungsansprüchen werden noch bekanntgegeben. Die «errett Attfwevtttttgsbefittrrrrrrmsett Nach langen parlamentarischen und autzerparlamentarischen Kämpfen ist die 8. Steuernotverordnung zu Grabe getragen worden; an ihre Stelle find zwei Gesetze getreten, einmal das „Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (AufwertungSge- s e tz)", sodann das „Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen" (Anleiheablös-ungsgesetz). Während die 3. Steuernotverord- ->ung noch bescheiden 16 Paragraphen umfasste, zählt das Aufwertungsgesetz deren 88, das Ablösungsgesetz 88, ein Zeichen für die Kompliziertheit der Materie. Die Fristen, die irgendwie für die Beteiligten in Betracht kommen, sind weit hinausgeschoben. Jede Überhastung in der Behandlung der Aufwertungssachen kann daher vermieden werden; es ist auch dringend zu raten, mit der grössten Sorgfalt vorzugehen. Wenn auch die Grundsätze der Aufwertung verhältnismässig einfach erscheinen, so sind sie doch von so vielen Ausnahmen und Untersuchungen umgeben, dass eine ganz genaue Betrachtung jedes einzelnen Falles geboten erscheint. 1. Das AufwertungSaesetz zerfällt in 12 Abschnitte. Der erste Abschnitt (HZ 1—3) enthalt allgemeine Bestimmungen, vor allem hinsichtlich der Berechnung des der Aufwertung zugrunde zu legenden „GoldmarkbetrageS" des aufzuwertenden Rechtes. Im allgemeinen gilt der Nennbetrag als Goldmarkbetrag. Hat der Gläubiger das Recht aber nach dem 31. Dezember 1917 erworben, so ist der Goldmarkbetrag dadurch zu ermitteln, datz der Erwerbspreis oder ausnahmslose der Nennbetrag dividiert wird, nun nicht mehr durch den Stand des Dollars, sondern durch eine Messzahl, das sog. „Wertverhältnis", ein Mittel zwischen Dollarstand und Stand des Großhandelsindex. Dabei gilt die Meßzahl, die für den Tag maßgebend ist, an dem der Gläubiger das Recht erworben hat. Bei Obligationen und Pfandbriefen tritt an die Stelle des Erwerbstages der Ausgabetag. Der zweite Abschnitt (ZZ4—30) befasst sich mit der Aufwertung der Hypotheken. Grundsätzlich beträgt sie 28 Prozent; sie kann herab-, in einzelnen Fällen auch heraufgesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Aufwertung auch dann möglich, wenn die Papiermarksumme ohne Vorbehalt angenommen worden ist. Vor 1932 kann die Rückzahlung im allgemeinen nicht verlangt werden. Die Verzinsung beträgt vom 1. Januar 1923 bis 1. Juli 1926 1,2 Prozent, vom 1. Juli 1925 bis 1. Januar 1926 2,6 Prozent, 1926—1927 einschließlich je 3 Prozent, vom 1. Januar 1928 üb 5 Prozent des Aufwertungsbetrages. Der dritte Abschnitt (HZ 31, 32) setzt entsprechendes für Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten fest. Der vierte Abschnitt (ZZ 33—46) handelt von der Aufwertung der Jndustrieobligationen. Sie werden grundsätzlich mit 18 Prozent aufgewertet. „Altbesitzer" (Erwerb vor dem 1. Juni 1920) haben weitere Rechte am Reingewinn der Schuldner. Auch hier findet bis zu einem gewissen Grade eine Rückwirkung der Aufwertung statt. Der fünfte Abschnitt enthält Bestimmungen über die Pfand- und Rentenbriefe. Sie werden gleichmäßig behandelt, mag es sich um Alt- oder Neubesitz handeln. Der sechste Abschnitt (ZZ 51—54) enthält Bestimmungen über die Aufwertung von Schuldverschreibungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Städte als Unternehmer wirtschaftlicher Betriebe, GaS, Wasser usw.). Der siebente Abschnitt (ZZ 55—58) befaßt sich mit den Sparkassenguthaben; sie werden mindestens mit 12 Prozent aufgewertet. Der achte Abschnitt (ZZ 59—61) bringt die Aufwertung von Versichern ngsansprüchen. Der neunte Abschnitt —66) befaßt sich mit allen an- deren Ansprüchen, darunter mit den sonstigen Bermögensanla- gen (insbesondere hypothekarisch nicht gesicherten Darlehen), den außerhalb des Gesetzes, nach Treu und Glauben ohne Bindung an de« 25prozentigen Normalsatz aufzuwertenden Ansprüchen (aus Liefern n g s v e r t r äg en, Gesellschaftsverträgen usw.) und den gar nicht aufzuwertenden Ansprüchen (Kontokurrentforderungen, Bankguthaben). Der zehnte Abschnitt (ZZ 67—68) bringt Bestimmungen über geschlossene Vergleiche und über bereits gefMte Urteile. Der elfte Abschnitt (ZZ 69—77f bringt Vorschriften über die Aufwertungs st eilen und den Rechtsmittelzug (Amtsgericht — Landgericht — Oberlandesgericht). Der zwölfte Abschnitt (ZZ 78—88) enthält Schluß- und Übergangsbestimmungen, Bilanzvorschriften, Hastungsvorschriften usw. II. Das Ablösungsgesetz befaßt sich in seinem ersten Teil mit den Anleihen des Reichs, im zweiten mit denen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden, im dritten Teil mit Schluß- und Strafvorschriften. Den Kernpunkt bilden die Bestimmungen der ZZ 8 bis 27 über die Rechte der Anleihealtbesitzer (entscheidendes Datum 1. Juli 1920). Sarrdwevk und P-lttW Aus dem Ausschuß für Rechtspflege und Berwaltung im Badischen Landtag In der Sitzung vom 22. d. M. wurde zunächst über den Antrag Goerlacher und Genossen über die Sicherung der Bauforderungen verhandelt. Die Antragsteller wollen, daß die Bauhandwerker einen stärkeren Schutz wie bisher für ihre Forderungen erhalten. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, datz der zweite Abschnitt des Gesetzes vom 1. Juni 1909 über die Sicherung der Bauforderungen, nämlich über die dingliche Sicherung in weitgehendem Matze mindestens in den Städten und großen Gemeinden, in Kraft gesetzt wird. Den Bericht 270 erstattete Abg. Dr. Rullmann. Derselbe schilderte die Vorgeschichte des NeichsgesetzeS vom 1. 6. 1909, die Sicherung der Bauforderungen betr., und erörterte alle einschlägigen Fragen. Gr kam zu dem Ergebnis, daß dem Antrag entsprechend die Badische Regierung alsbald die Frage näher prüfen soll, ob eine weitergehende Sicherstellung am Platze ist. Der Antragsteller begründete sodann seinen Antrag in ausführlicher Weise. Er konnte dabei Nachweisen, daß tatsächlich heute ein erhöhtes Bedürfnis besteht, den Bauhandwerkern zu helfen. Die Gefahren werden aber mit der zunehmenden Bautätigkeit noch größer werden wie vor dem Kriege. Es sei darum besser, rechtzeitig Vorsorge zu tref» fer^. Anständige Bauherren hätten nichts zu befürchten. Es liege aber keiil^ Grund vor, unanständige Leute zu schützen. Ein weiterer Vertreter des Zentrums unterstützte den Antrag Goerlacher aufs wärmste. Auch von deutschnationaler Seite trat man für den Antrag ein. Man möge aber prüfen, ob nicht die Banken oder Sparkassen als Treuhänder herangezogen werden sollen. Ein Demokrat äußerst die gleiche Ansicht. Der Antragsteller bemerkt, daß bei Bauherren, die Kleinwohnungen bauen, eine Gefahr in der Regel nicht bestehe. Der Berichterstatter ist der Ansicht, daß das Reichsgesetz aus dem Jahre 1909 reformbedürftig sei, da es zu wenig den neuzeitlichen Verhältnissen entspricht, wo das Baugeld doch in erheblichem Umfang aus der öffentlichen Hand komme. Nachdem von Zentrumsseite vor einem zu scharfen Vorgehen gewarnt worden war, da möglicherweise doch die Bautätigkeit beeinträchtigt werden könnte, ergänzte der Antragsteller seinen Antrag dahin, daß auch geprüft wird, ob und wie nicht noch in sonstiger Weise ein verstärkter Schutz der Handwerker möglich sei. Der., Antrag wurde daraufhin allseitig gebilligt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über dr« Verkehr mit Vieh und Fleisch Der Reichstagsabgeordnete Sonner hat folgenden Antrag gestellt; Der Reichstag wolle beschließen: 1. hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 1s einzufügen: 1 L. Der Z 2 erhält folgenden Wortlaut: Als Handel im Sinne dieses Gesetzes gilt nicht die Veräußerung von Vieh, das der Veräußerer im eignen landwirtschaftlichen Betriebe gezogen oder gehalten hat, sowie von Fleisch von solchem Vieh, soweit es sich um reine Hausschlachtung handelt. ^ Hausschlachtungen sind als gewerbsmäßig anzusehen, wenn Teile des bei der Schlachtung anfallenden Fleisches gegen Entgeld abgegeben werden; sie unterliegen dann den Bestimmungen dieses Gesetzes. Der Handel mit Fleisch und Fleischwaren im Umherziehen ist verboten. Der Verkauf erkennbar trächtiger Tiere zum Schlachten ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit den in 8 19 vorgesehenen Strafen geahndet. 2. Zu Ziffer 2: 8 16 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die, oberste Landesbehörde kann zum Zwecke der Feststellung von Preis und Gewicht den Schlußscheinzwang vorschreiben. 3- Zu Ziffer 5: 8 13s der Regierungsvorlage wird gestrichen. 4. Zu Ziffer 6: in 8 13 dritte Zeile ist hinter dem Worte „des" einzufügen «8 2 Abs. 2 und 3". Die Gefrierfleisch-Verteilung Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, der Reichsver- chand des Deutschen Handwerks, der Zsntralverband des Deutschen Großhandels und der Fachausschuß für Fleischversorgung wenden sich namens einer größeren Zahl von am Fleischergewerbe und am Fleischhandel beteiligten Verbänden gegen den Plan des Zollkompromisses, wonach die Einfuhr von-Gefrierfleisch nur insoweit zollfrei erfolgen soll, „als es zur Abgabe an Gemeinden bestimmt ist, die sich verpflichten, das Gefrierfleisch zum Selbstkostenpreis oder mit einem mäßigen Aufschlag minderbemittelten Schichten unter Bedingungen zuzuführen, die einen Mtzbrauch der Vergünstigung ausschliehen". In der Eingabe dieser Verbände heißt es: Der Kompromißantrag bedeutet, daß die Zwangs- und kommunale Wirtschaft mit all ihren schweren Verlusten für das Volksvermögen und mit ihren traurigen Auswüchsen zu neuem Leben erweckt werden soll. Die Ausführung des Beschlusses sei nicht denkbar, ohne daß von neuem ein gewaltiger Apparat eingerichtet wird, um diese „volkswirtschaftliche" Aufgabe in die Praxis überzuführen. ES muß doch bei den Reichsbehörden wieder ein neues großes Amt eingerichtet werden, das die Einführung und Verteilung des Fleisches leitet und überwacht. Es müssen bei den Länderregierungen entsprechet« Stellen eingerichtet werden» um die Interessen der einzelnen Länder in der „billigen" Versorgung ihrer Bevölkerung „sicherzustellen". Es müssen bei den Kommunen umfangreiche „Stellen" geschaffen werden, welche den Ankauf, die Lage, rung und die Ausgabe „leiten". Ferner ist dann nötig die amtliche Feststellung» wer in der heutigen schweren Zeit als „minderbemittelt" zu gelten hat. und die Überwachung, daß tatsächlich nur „Minderbemittelte" das Fleisch erhalten, was wiederum nicht anders durchzuführen ist als durch die Wiedereinrichtung des in so angenehmer Erinnerung stehenden Kartensystems. Die Eingabe kommt zu.dem Schluß, daß durch die Annahme des Kompromißantrages, d. h. der kommunalen Zwangswirtschaft, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem, billigem und einwandfreiem Ge- frierfleisch tatsächlich verhindert werde, umsomehr, als ja die Einfuhr von Gefrierfleisch durch Handel und Gewerbe durch den vorgesehenen Prohibitivzoll von 22>L Pfennig für das Pfund völlig unterbunden sei. Kommunale Zwaugswirtschaft? Herr Geheimrat Dr. Foth (Münster) schickt der ..Frkf. Arg. folgende Zuschrift, die auch wir wiedergeben, da wir ste für besonders beachtenswert halten. . «?"^^/"ngeren Aufsatze „Fleischversorgung und Fleischzölle" !ü.^^^ser Zeltung wres ich an der Hand statistischen Materials "?ch' °aß der Fleischbedaxf der minderbemittelten Bevölkerungsschichten gelastet werden dürfe, wenn schon nach den Erfahrungen der letzten 14 Vorkriegsiahre und der Entwicklung unserer Viehwirtschast in der Nachkriegszeit dennoch der Versuch gewagt werden solle, die heimische Viehproduktwn durch Zölle beleben zu wollen. Das Zollkompromiß trägt in soweit dieser Auffassung Rechnung, als daß es da? Gefrierfleisch als Armenbedarf vorläufig zollfrei zulassen will, jedoch nur „soweit es zur Abgabe an Gemeinden bestimmt ist, die sich verpflichten, es zum Selbstkostenpreis oder mit einem mäßigen Aufschlag minderbemittelten Schichten unter Bedingungen zuzuführen, die einen Mißbrauch der Ver- günstigung ausschließen". Ob die Mitglieder der EnquetekomrniKion und noch mehr die des handelspolitischen Ausschusses sich in den Eile der Beratungen und bei der Tropenhitze von 34 Grad der Tragweite dieses gewiß gut gemeinten, aber seltsamen Beschlusses klar geworden sind? Dieses nach den Ersah- rungen der Zwangswirtschaftsjahre in der Tat seltsamen Beschlusses? Ich habe in dieser Zeit die Fleischversorgung in der Provinz Westfalen mit ihren großen Jndustriearbeitermassen durchgeführt und weiß genau, mit welchen Empfindungen diese Vorschrift, falls sie wirklich Gesetz werden sollte, von den Kommunalverwaltungen begrüßt werden wird. Wer die Dinge auch nur einigermaßen übersieht, weiß, daß die Maßregel ohne einen großen Stellenapparat im Reich, den Ländern und den Ge- meinden gar nicht durchführbar ist, um Ankauf, Lagerung und Ausgabe durchzuführen und zu leiten, die heute besonders schwierige Feststellung der wirklich minderbemittelten Empfangsberechtigten zu treffen und die richtige Verteilung zu überwachen. Daß das ohne ein' Wiederaufleben des Kartensystems unmöglich ist, sei beiläufig bemerkt! Es »st also zu erwarten, daß die Kommunalverwaltungen sich dieser undankbaren Aufgabe zu entziehen suchen werden. Ebenso sicher ist aber auch zu erwarten, daß der Druck der minderbemittelten Klassen so groß wird, daß die Behörden ihm widerstrebend nachgeben müssen. Zank und Zwietracht, in den Stadtparlamenten werden die Signatur ihrer Beratungen sein, und skrupelloseste politische Ausschlachtung der wenig glücklichen Idee wird den verantwortlichen Leitern der städtischen Körperschaften das Leben schwer machen. Prof Aereboe, der in seinen ausgezeichneten Aufsätzen „Zur Frage der Agrarzölle" bereits mit diesem Gedanken spielt. Wohl um den Landwirten die von ihm als notwendig bezeichnet« Gefrierfleischeinfuhr mundgerechter zu machen, wird sicher der letzj^ sein, der ihn vertritt, wenn er sieht, wie die Wiederaufrichtung kommunaler Zwangswirtschaft mit allen ihren üblen Begleiterscheinungen die von ihm erhoffte ausreichende Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung nach erschöpfender Erfahrung nur in zweifelhafter Weise und um den Preis allgemeiner Unzufriedenheit und Verärgerung sichert. Meines Erachtens fordert unsere ganze wirtschaftliche Lage, von all diesen Dingen abzusehen, und das im Kompromißantrage vorgesehene Kontingent ohne Beschränkung zuzulafsen. Wenn die von den Zöllen erhoffte Produktionserhöhung wirklich eintritt und die Wechselwirkung auf die Verbilligung der Lebenshaltung, wie die Begründung des Gesetzentwurfs sie sich denkt, Tatsache wird, dann beschränkt sich der Konsum des Gefrierfleisches ganz von selbst auf die ärmeren Volksschichten. Deutsches charrdwevLS und Gewevberammevtas Retchsverrband des deutsche« chaudweeks 1. PreiS- und Lvhnpolitik deS Handwerks Durch die Tagespresse, soweit sie von der Industrie kontrolliert wird, und durch die industrielle Fachpresse laufen seit einiger Zeit Artikel, die sich mit der Preis- und Lohnpolitik des Handwerks befassen. Dabei wird zweifellos nach einheitlichem Plan dem Handwerk der Vorwurf der Kalkulation zu hoher Preise und der Bewilligung zu hoher Löhne gemacht. Insbesondere wird die Tätigkeit der Innungen und der Fachverbände bei der Ausstellung von Richtlinien als kapitalistische Kartellpolitik deS Handwerks bekämpft. Die Vorwürfe gegen das Handwerk entspringen sichtlich zwei Gründen. Einmal will man dem Handwerk, genau wie in der Inflationszeit, einen großen Teil der Schuld an der übermäßigen Belastung des Konsums zuweisen,^zum anderen will man mit den Angriffen auf di» Kartelltendenzen der Innungen und Fachverbände das Zustandekommen des Handwerkergesetzes vereiteln. Die Geschäftsleitung des Reichsverbandes plant demgegenüber, in einer Vollversammlung des Reichsverbandes, die sich mit dem Thema: .Einstellung des Handwerks auf die Anforderungen der wirtschaftlichen Bedarfsdeckung" beschäftigen soll, öffentlich Verwahrung gegen die übermäßigen Angriffe auf die Preis- und Lohnpolitik des Handwerks einzulegen. Gleichzeitig werden die Anforderungen zur Erörterung zu stellen sein, die im Interesse der Erhaltung des Absatzmarktes im Handwerk dom letzteren selbst zu erfüllen sind. Hinsichtlich der Preis- und Lohnpolitik, hinsichtlich der rationellen Gestaltung der Betriebe und der Anpassung der handwerkerlichen Produktion gilt es vor allen Dingen, dem zweifellos zu erwartenden Wettbewerb mit der Industrie auf dem inneren Markt gerüstet gegenüberzutreten. Wir bitten einstweilen davon Kenntnis zu nehmen, daß die Absicht der Abhaltung einer Vollversammlung des Reichsverbandes besteht und zwar soll diese Vollversammlung im Herbst, ^twa im Oktober d. Js., stattfinden, d. h. zu einem Zeitpunkt, wenn der Reichstag nach Ablauf der Sommerferien seine Arbeiten wieder aufnimmt. Nähere Termin- bestimmnng bleibt Vorbehalten, bis der Vorstand des Reichsverbandes sich mit der Frage beschäftigt hat. 2. Verordnung gegen die Kartellmißbräuche Die Tatsache, daß die vorstehende Verordnung in weiten Kreisen des Handwerks ihrem Wortlaut und ihrem Inhalt nach nicht genau bekannt und daß der Text nicht immer leicht zu beschaffen ist, hat uns veranlaßt, einige hundert Exemplare von dieser Verordnung drucken zu lasten. Wir fügen ein Exemplar bei (Preis 15 Pfg-)- Weitere Exemplare stehen, soweit Vorrat reicht, zur Verfügung. Wir möchten bei dieser Veranlassung auch auf die Ausführungen des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht gelegentlich der Tagung des Reichsverbandes der deutschen Industrie in Köln Hinweisen, auf Grund derer die Verordnung gegen die Kartellmißbräuche vielleicht in nächster Zeit erhöhte Bedeutung gewinnen könnte. BadkMes Landesgewevbeamt Bekanntmachung. Betr. Ausdehnung der PhotograPhenzwangSinnung für den Bezirk Freiburg auf die Kreise Frriburg und * Lörrach. Auf Grund der §8 100 d und 100 u der Gewerbeordnung und §8 1 und 23 » der Verordnung vom 4. 4. 98 in der Fassung der Verordnung vom 18. 6. 23 wird hiermit angeordnet, daß sämtliche Personen, die in den neu zum Bezirk Freiburg gekommenen Gemeinden, ferner in den Gemeinden der Amtsbezirke Emmendingen, Neustadt, Staufen, Wald» kirch, Lörrack, Müllheim und Schopfheim das Photographengewerbe aus» üben, der für dieses Gewerbe mit dem Sitz in Freiburg errichteten Zwangsinnung anzugehören haben. Die Zwangsinnung tritt mit Genehmigung ihrer Satzungen in Kraft. M Gegen di^e Anordnung steht den beteiligten Gewerbetreibenden di« Beschwerde an das Ministerium deS Innern zu, die innerhalb 4 Wochen, ,vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, bei dem für den Wohnsitz zuständigen Bezirksamt eingelegt werden kann. Karlsruhe, den 20. Juli 1925. Lad. LandeSgewerbramt. I BadMiev Handwsvkstas St«i»err»le»»d«r 8. August: Ablieferung der für die Zeit vom 21.—31. Juli 1S25 einbehaltenen Steuerabzüge der Lohn- u. Gehaltszahlungen, sofern Ablieferungsverpflichtung vorliegt oder sobald diese 50 M. erreichen. Alle übrigen Arbeitgeber haben in Höhe der Abzüge Steuermarken zu Neben und zu entwerten. Über die Berechnung der Abzüge stehe Steuerkalender in Nr. 12 deS .Badischen Handwerks" vom 20. Juni 1925, S. 21V. Keine Schonfrist. 8. August: Gebäudesondersteuer 10 Pfg. von 100 M. Steuerwert. Schonfrist bis 15. August. 8. August: Im allgemeinen ist an diesem Tage in den Gemeinden auch di« Gemeinde- und Kreissteuer fällig und zwar zumeist mit einer Schonfrist bis zum 15. August. Ist August: Voranmeldung u. Bezahlung der allgemeinen Umsatzsteuer: IX Proz. Luxussteuer: 10 Proz., für Mon. Juli MonatSzahler) Schonfrist: bis 18. August. 1V. Agust: Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftssteuer ist im August nicht zu leisten, da künftighin diese Vorauszahlungen vierteljährlich fällig werden. 18. August: Lohnabzüge für die Zeit vom 1.—10. August. Keine Schonfrist. 15. August: Vorauszahlung der Vermögenssteuer für daS 2. und 3. Bier, teljahr 1926, (vorbehaltlich Änderung auf Grund deS Gesetzes über Vermögens- und Erbschaftssteuer). Schonfrist bis 22. August). AandLvevkMamrnevn Wir machen erneut darauf aufmerksam, daß nach gloichlawüsu. den Beschlüssen der Vollversammlungen der vier badischen Handwerkskammern die Lehrlinge unmittelbar bei den Handwerkskammern anzu» ' melden sind und künftig für die Eintragung von Lehrlingen und Lehrmädchen, die später als zwei Monate nach Beginn der Lehrzeit zur Lehrlingsrolle der Handwerkskammern angkmeldet werden, eine Ei»M fchreibegebühr im Betrage von 10 Mark erhoben wird. Im August 1925. Die Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe, Konstanz und Mannheim HandtvSZEMammsir Fveibmrs Sprechstunden in Lahr, Offenburg, Schopfhcim und Lörrach betr. Die Handwerkskammer Freiburg veranstaltet auswärtige Sprech. stunden wie folgt: in Lahr i. B.: Mittwoch, den 5. August, vormittags halb 10 Uhr bi« halb 12 Uhr ,n der Gewerbeschule; i« Offenburg: Mittwoch, den 5. und Mittwoch, den 19. August, jeweils nachmittags 3 bis halb 6 Uhr in der Zarrberflöte; in Schopfheim: Mittwoch, den 12. und Mittwoch, den 26. August, mit- tags 11 bis 1 Uhr in der Gewerbeschule; t» Lörrach: Mittwoch, den 12. und Mittwoch, den 26. August, nachmit- tags 3 -iS halb 6 Uhr in der Gewerbeschule. ES wird unentgeltlich Auskunft erteilt. Der Vorstand. . Landesverrbemd badifckev Gewevbe- u. HarrdwesKerr -VLvettÄsmrsen e,v. Lotterie zugunsten der Erholungsheime Wir machen wiederholt unsere Vereinigungen und Mitglieder darauf aufmerksam, daß wir auch in diesem Jahre wieder vom Ministerium des Innern die Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie zugunsten unserer Erholungsheime erhalten haben. Der . Erlös ist also einzig und allein für die beiden Erholungsheime Bad Sulzburg und St. Leonhard bestimmt, in welchen größere Wiederherstellungs- und Umbauten nötig waren bezw. sind, um dieselben dem Zweck entsprechend auszugestalten und neuzeitlich einzurichten. Wir bitten uns in der Durchführung der Lotterie, welche wir in eigener Regie durchführen, tatkräftig zu unterstützen. Zu diesem Zweck haben wir bereits einer Anzahl Vereine Losbriefe durch die Druckerei direkt zugehen lassen, den übrigen Vereinen werden wir Losbriefe noch zusenden. Die Vorstände der Vereine bitten wir für den Verkauf der Losbriefe Sorge tragen zu wollen. Der Losbrief kostet 1 Mk., 11 Lose 10 Mk. Die Gewinne können sofort ausbezahlt werden. Die Gewinnlose müssen uns aber unbedingt wieder seiner Zeit bei der Abrechnung eingesandt werden. ^ Verlegung der Geschäftsräume Unseren Mitgliedern teilen wir mit, daß nunmehr unsere Ge- schäftsstelle und zwar sowohl des Verbandes selbst als auch der Verfiche. rungsanstalt in dem eigenen Gebäude der Versicherungsanstalt, März- gaffe 18 untergebracht ist und bitten dies bei Zuschriften und persön- lichen Besuchen beachten zu wollen. Daselbst befindet sich auch die Geschäftsstelle der Handwerkskammernebenstelle Heidelberg. , Karlsruhe, den 1. August 1925. Landesverband der bad. Gewerbe- und Handwerkervrreinigungen. Versicherungsanstalt des Landesverbandes der bad. Gewerbe- und Handwerkervereiuigungen. L72 In- und ansländiselie HutLkÖlser aller ^rl Lvnm»»»L1t- vsnsNnoUntt 7el.: Nie uns SS1S »r> IrhISvUlLL Ll wS§ 6 r»INSNH Istlsae.-Kile.: ..ttskimoori" 8 ^ n n 1 l 61 m NLN»»»n 0 se LL»v^irrE 0 L^»dl kür InckiLStrlv m»ä tZswsri»« «stelii in orstirlassigse flustOdrung WIsx Ißollnvi», Ka kruks KI Ul>«>n»ti»sSs 23 . Lslspdon 5082 . a v 0 l. ss rx^i s ea »rtI^rSiaur' reukaioesora - «o»»ie 8/^vL8 «.«KM 08Xbf f-i 6 l^nw Lc«^LK2^LlLLL 4 L SLVILSMid movLnri^ KSr/ch/- MS S/Ä/e/cho-e/- Mr§ch/E -» 6ll^- «»r //o/^L«s/SL/'«/rF> roro-i- ramkLrL« Ms§ch/E rmS Ver^ettAe M M 5 - -ew-M/UA. Lo-eM^e m// M/kF. Ä^«-k o« Q«/Scküe» »kW« RmKIMdSS-SsM NM. Km. I,M. tt»I«: Iilh. tlirdelbklhkk, HIMrlV d« Aq« >1- AWW! Fahrradbereifung billiger? M«MWlWAI.r.?Sm! '' ^ u».' verlange» Sie i «och heute Preisliste gratis ». franko. Z iL. n. Ils^sr, pranbkurt a.U.1.ß - Kahrrad- und Gummirrisrndcrtrieb, s Schliestf-ch »8. KrsnitgssekSst OttsrrtlSksrr 'VcbvarrvaiP etupkeblt sieb in: Lrsdilonllmzisin, kin- lsssungoo, ossprengl» anil statu rtolso», g, rcbliliono und poiiorlo strdaiteu , au» steliortaler Kranit, rStiiebe» «»8 ball»» «atsrial; SnnLrlrsItsn rreppenstukou, -Sora stomo,Lrsnrrtoino,ror- pioaten, ktliblstoino, strliolienqurulsr la O-ev- s Pfund - Mk. 8.00 frank» Dampfküse- fa' " " " l.islorung ran dlst z-— »n. änlartiguag »an, VmÄIMmz« »Ilar ä» 0»> tÄmletlMl »»!z, blMM (kenc-dtal) 1°«l. 18. LU» OeUvlotd in allein warben und Normen lcaukt «an dvi Lllusr^kenmsn» kruedral lelekon ^r. 70. 2Laa vorlru^v le«t«ll- loss ZLustsr u. kroi»Ü«t« »GGGGOAGGOG -Osrälg un 6 -KIa 8 okmsn kür äas Aesarnte Nsukscd deaiekt man pkeisvert u. »cbnell rou «, ^»ÄDVLS LrDvL üsltmarcdikieli- o. kaoxerStekadnIc l8«Uw. 6rnür» fabrik, Rendsburg. Wafscrhfa^e Levrse Le^snü» /(o/isks/rr für Warmwasserbereitungen Rogg L Co., KoustMz, Schotterrstr. 1« Telefon 868 L. KI. P070K, 87U776LK7 kotasteaS, 32, otkeriert Vllllxrt: per kknnd In dreitsr LekSrfIcelidr.... Llst.0.70 ksinsr llarnst-lnr. « ».70 Ireibi-iemenadkLIIs kür LUoäer- »ollcn uns XdsLtr« usv.. . „ I.ro KinlUestsesbUIIa, gro« .... ^ r.ro V»ods-vappelkLIs« kür Sestüen „ ».,0 6raLa Loxadti», kür lU-rter ans Lappen. » r.zo lüekerunx per ^acknalune. Xicktpaareose, virä umxet»u«Lt. V.80»«»6 fe«idui-g,lü»6rai>3 k,.sc>147 r«l.SS7S L>»VN Movkv U, KLKnon ll,-. KM's Kpargellll. Best« Blutreinigunglte« »oa unüb ertrost e n « »ir- tnug, bei llnreuiigteit und Schars« de« »lute«, HautauSschlLge«, Lkberleidea, Perstopfl«,, lluregkluilßigem und trägem Stuhlgang, «njchoh« »unge» im Uuterleibe, Niere»- und Blaseude- schtuerden, Stoffwechstlkrankheiten, Zuckerkrankheit, Salleustein, Sri«»- und Stembildung etc. g» Haie« In den Apotheken. Ersatzmittel jurückwetse». 100 Ligsnnvn eriuüten 8!« bei Lnsenännx »an I Sdarlc r rKIP806, Hokveier bei Okkendnix. ve. Sidler L C»., G.M.H.H., Freiburg i.B. Ul Snüerut xüoslix xroüe Borilr Lsoker, klannkeim Lei. 77Z8 (aontaisrtr. Ly Ww bv m ?eu ave» »»n de« Postkarte dt» sur Zeitung. Für Pehärde», Bereinignngen Jmpressrn, ^öeibenlch«^"' B. Brau«, Gu».bH. Karlsruhe. Ü 0 l 8 t.LW 6 l-XL 86 ! »t^k»KkR«,ir/,i«..ttt,-»W. »r«.» 9 kld. Lol»t. Imrüsr kott^D«« Züc. 6.40 ß kkd. OLn. Lellvmrsr I7>>« L4K.V.90 V l?td. Oün. Ldamar LL»« L4K. 7.SV- D Ad. evLnelmrr. lds«. 8p«e^ ZdK. 13.10 V kld. kloelcM«»t d>Lv«rM.) Adle. 16.76 > ^kd. Orvol»1v«»t . . BdL 18»6V liktzNilti >h bin, tznm In, «ltzk lni» HM M»Ull«WrtrW.?z 273 Kleine ^ureigen An- und Verkäufe von Maschinen» Werkzeuge», Materialien, Rohstoffe» uff»., GeschäftSverkäuf« und -Gesuche, Ttellen-Angebote und Gesuche finden unter dieser Rubrik besondere Beachtung und rasche» Erfolg. Jede- Wort kostet nur 19 Pfennig« Einsendungen möglichst unter Beifügung ^«r gleichzeitiger Slnsendnug Le» Betrag» richte man an die Geschäftsstelle »DaS Badische Handwerk", Karlsruhe, t. B«, Karlfriedrichstr.11 Hsi;k«ser8 Fabrikat Schlüter, gebraucht, 1 Stück 1/S ?8 Fabrikat Schlüter, fabrikneu geben außerordentlich billig ab: Stoll L Riede, Gottmadingen. !s RoiMlld- NW schwere Qualität Gr. 28X2 Wk. 17.50 Gr. 26x2'/- Mk.22.50; ferner fürLeichtmotor- rad Gr. 26x2 und 28x2 L Mk. 6.85; Gr. 28x1'/« fauch für Transportriider) Mk. 8.50 versendet solange Vorrat franko Nachnahme. Südd.Bnlkanifier anstatt Karlsruhe, Kreuzstr. 22. Zu verkaufe» K FumMSe mit je fünf Holzspin deln sowie sechs Ztnkzulagen l00x60 und 3 Stück 100 x 30 1mm stark. Beuedikl Fecker Schreiner, Aach-Linz (Pfullendors). r. iabrilineue Lüro »vkk-öibmLsekinsI . 2. kalb. Lonv.-Breis ^ Wenig gebrauchte Universal- Tischlerei- maschine bestehend aus Kreis säge, Fräs- und Bohr Maschine mit Kugel lager, in Betrieb noch zu besichtigen, hat preiswert abziigehcn. A. Rosenberger, Karlsruhe in Baden, Marienstraße 32. Entbehrt! chkei tshal ber verkaufeich eine gebr. Klhuhrmlher- Wimschine Marke Singer. Adalbert Ruof, Schuhmacher, Böchingen (Oberndorf). WagnereiMaus Eine gutgehende Wagnerci mit 1'/-- stöckigem Wohnhaus, großem gewölbtem Weinkeller, großer Werkstätte mit 53 gm Bodcnfläche, Masche ue» und Holzlager könne» mit übernommen werden. Einem tüchtigen Wagner, der auchKa rosscrie versteht, wäre eine sichere Existenz geboten. Das Anwesen würde sich auch zu jedem andern Geschäfte eignen. Näheres . > Rudolf Butsch, 1.225 dlst.«>k.-brng. Waguermeister, iiei-dsrt, ßeil>«»>«chA4,Bühlertal (Baden). Wne Men Ein lediger, älterer Säger für Hochgang, der auch Landwirtsch. versteht, kann sofort emtreten. Gute Behandlg. Dan er-oder Lebensstellung. Leopold Lenz, Mühlenbesitzer, Schöllbronu, Post Völkersbach. Ein tüchtiger, durch ans selbständiger WmeiMlill sucht Miikrstelliiils Nest. Angebote an Emil Httdenbrand^. z. Zt. bei Witwe Rehrn* Gostenzugen. Post Zwiefalten. Tuche f. Riemenscheiben, Lransmissionstei- le und landwirt schaftlich« Maschinen. Karl Kaltreuther. SRaunheimL 6.3. 20 jähriger tvagnev sucht sofort Stelle. Zuschriften an Walter Kähnh, Adelhauseu. Amt Schopsheim (Baden). Tüchtig. Schreiner gesucht, welcher sich tätig beteiligen kann an gutgehendem Spezialgeschäft, ev. Einheirat, mit 10—15000 Mk. Kapital, nicht unter 25 Jahren, evang., mit guten Fachkenntuissen, kann sofort eintretrn. Angcb. event. mit Lichtbild unter Nr.760 an die Geschäftsstelle dieses Blattes. kchreinerlehrstelle gesucht. Für einen kräftigen, 17 Jahre alt. Burschen wird eine Schreiner- lehrstclle bei tüchtigem Meister, womögl. Kost u. Wohnung im Hause, gesucht. Wo kleinere Landwirtschaft betrieben wird bevorzugt. Zu erfragen bei Albert Morath. Lenzkirch, Amt Neustadt (bad. Schwarzw.) Jüngerer rücht. Wagner sucht Stelle per sofort, mögt. m. Kost und Logis. Offerten unter Nr. 755 an die Exped.d. Bl. erbeten. kaM- und PMergejeüe sucht Stellung, gut« Zeugnisse vorhanden. Helmut Wolf, Tatrubach bei WieSloch. stelle gesucht Suche für meinen 17 jährige» Sohn ein« Lehrstelle mit Kost und Logis. Angebote unter 103 Stühlingeu, Amt Waldshut,pofllagernd. Nenzeitl. eingerichtete Holzwarenfabrik sucht Spezial- oder Pateulartikei herz« stellen. Beteiligung eines Patentinhabers nicht ausgeschloffen. Eilangebote unter Nr. 767 an die Expedition d. Bl. Steinhauarbeiten zum Umbau einer Hälfte der Tauberbrücke auf der Odenwaldbahn bei Gerlachsbeim nach den vorläufigen VerdingungSvorschriften vom 1. 6.1421 der Reichsbahndirektion Karlsruhe öffentlich zu vergeben. Etwa 110 cbm Quader- und Mauerwerksabbruch, 25 cbm Sandstcinqua- der, 80 cbm Beton. Verdingungsunterlagen liegen hier zur Einsicht auf, hier auch nähere Auskunft und Verkauf der Verdingungsunterlagen gegen Kostenersatz. Verdingungs- anschlag 2.—Mk., 2 Zeichnungen z. je 3.—Mk. Angebote verschlossen, portofrei mit Aufschrift : „Umbau der Tauberbrücke" bis läng- ' stcns zum EröffnungStermln, Mittwoch, de« 12. August 1925. vormittags 11 Uhr, hierher einzureichen. Ablauf der Zu- schlagSsrist 24. August 1425. Lauda, den 27. Juli 1425. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft Vorstand der Bahnbauinspektion Lauda. gen und 1500Lg Rund- und Flacheisen Verdingungsunterlagen liegen hier zur Ei» sicht auf, hier auch nähere Auskunft und Verkauf der Verdingungsunterlagen gegen Kostenersatz: Verdingungsanschlag 1,50 Mk., Zeichnung 2 Mk. für jede einzelne Brücke. Angebote verschlossen, portofrei, mit Auf schrift „Brückcinimban Grünsfeld-Wittig- hauscn" bis längstens zum Eröffnungster- mi„. Donnerstag, den 13. August 1923, vormittags 11 Uhr hierher ein zureichen. Ablauf der Zuschlagsfrist Donnerstag, den 27. August 1425. Lauda, den 2S? Juli 1425. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. Vorstand der Bahnbauinspektioiz Lauda. 3 Briickenumbauteu auf der Odenwald bahn zwischen Grüiisfcld und Witkighausen nach den vorläufigen Berdingungsvvrschristen vom 1. Juni 1921 der Reichsbahndirektion Karlsruhe einzeln oder zusammen öffentlich zu vergeben. Insgesamt etwa 280 cbm Mauerwerksabbruch, 2l0 cbm Widerlager- und Deckenbeton, 10 chm Muschelkalkstein- und 20 cbm Sandsteinquader für Abdeckern Berdingung. Di« zum Postuenbau auf dem Post- grundsiück zu Mannheim-Neckarau erforderliche» Steiumeharbeiten (Granit, Kunststein, weißer Sandstein oder Muschelkalk- sollen im Wege deS öffentlichen Angebots vergeben werden. Frist für die Vertragserfüllung: 5 Wochen nach Erteilung des Zuschlags. Zeichnungen, Massenberech- nung, Programm, Bedingungen für die Bewerbungen usw., Vertragsbedingungen und Preisverzeichnis liegen im Amtszimmer der Bauleitung Mannheim-Neckarau, Fischerstraße 1a zur Einsicht aus und können daselbst mit Ausnahme der Zeichnungen zum Preise von 30 Pfg. bezogen werden. Die Angebote sind unterschrieben und verschlossen mit der Aufschrift: Angebot auf Stcinmctzarbeiten, an die Postbauleitung Mannheim-Neckarau frankiert einzusenden. Die Angebote werden in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter den 17. August 1923, mittags 3 Uhr daselbst geöffnet. Zuschlagsfrist: 11 Tage vom Tage der Eröffnung der Angebote ab Falls keine« der Angebote befunden wird, bleibt die licher Angebote Vorbehalten. Mannheim-Neckarau, 30. Juli 1925. Postbanleitnug. ÜUI' ei'stklsssige, gute Zekreibmsscüinen nnu uns »»drnuolit derioksn Sin günstig »NN km- külk ksllloiche«» Uar»ckv«i>Ir»o »oUalts» »«er» Wer liefert »- für eine größere Anzahl Fahrräder? Angebote mit Beschreibung unter Nr. 768» an die Expedition dieses Blattes. üpkel-Seiii vorzüglich« OualtILt, gla«zh«ll hat abzugehen Kcrr-l IM, Kelterei Achern (Baden) M bitten Misere I^eser, die inserierenden k'lrmerr ru T-erüclLsIclrtißeQ und Iderdsi aut da» Lervg nehmen an vollen. 274 Aus de« Seganisatrone«. Schwarzwälder Gewerbe- und Industrieausstellung Hornberg, kom 19. Juli bis 23. August 192S. Der Gewerbeverein veranstaltet gegenwärtig anläßlich seines SOjäh- rigen Bestehens in den Räumen des neuen Schulhauses eine wohlgelungene Gewerbe- und Industrieausstellung. Diese soll die Beziehungen des Handwerks zur Industrie und zum Handel vor Augen führen und dazu beitragen diese Beziehungen für unsere gesamte gewerbliche-Wirtschaft befruchtend weiter zu entwickeln. Aus kleinen bescheidenen Handwerksbetrieben haben sich unsere deutschen Jndustrieunternehm ungen herausgebildet und im Laufe von einigen Jahrzehnten durch die Tatkraft und Geschäftstüchtigkeit hervorragender Gewerbsmänner zu Großbetrieben entwickelt. Das gemeinsame Zusammenwirken zwischen Handwerk. Industrie und Handel, wie es durch die hiesige Ausstellung verwirklicht wurde, wird in erster Linie dem Handwerk selbst dienen, indem sie ihm Anregungen zur Vervollkommnung der Betriebswirtschaft gibt. Die Industrie wird aus ihr den Nutzen und den Vorteil ziehen, in eine enge, geistige und geschäftliche Verbindung mit dem Handwerk gebracht zu werden, der Allgemeinheit aber wird sie zeigen, wie das moderne Handwerk sich als technisch und wirtschaftlich leistungsfähig den Bedingungen des heutigen Wirtschaftslebens angepaßt hat und entspricht. Der Zwang, der die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands bestimmt, verlangt es, alles zu tun, was die Produktion steigern und sie auf die Stufe höchster Wirtschaftlichkeit bringen kann, wobei aber die Grundbedingung, daß deutsche Arbeiten Oualitätsleistungen sein müssen, nicht außer acht gelassen werden. Die Ausstellung in Hornberg bringt den Beweis, daß Handwerk und Industrie diese wirtschaftlichen Notwendigkeiten erkannt und verstanden haben. Das gemeinsame Zusammenwirken zwischen Handwerk, Industrie und Handel ist wohl das wertvollste Ziel, das wir unS künftig in unserer gewerblichen Wirtschaft stellen müssen. Wenn eS unS gelingt, dieses Ziel zu erreichen, so werden wir damit einen großen Vorzug vor andern Ländern bekommen, einen Vorzug, der vor allem in einem für die Lebensgestaltung des Volkes glücklichen Aufbau der wirtschaftlichen Gestaltung besteht. Die Schwarzwälder Gewerbe- und Industrieausstellung Hornberg ist so reichhaltig ausgestattet, daß sie jeden Besucher nach seinen Bedürfnissen und seinem Geschmack zu befriedigen vermag. Alle Teile der Ausstellung sind so miteinander verbunden, daß sie harmonieren und dadurch schön und ästhetisch wirken. Bei dieser Vielseitigkeit ist aber die Einheit des Ganzen durchaus gewahrt geblieben. Die Schwarzwälder Gewerbe- und Industrieausstellung Hornberg stellt ein Kunstwerk dar, das erhebende und wohltuende Gefühle und Stimmungen erzeugt und nachhaltige Eindrücke hinterläßt. Die Anlage der Gewerbeschau will nicht nur die Leistungsfähigkeit unseres einheimischen Handwerks, un- A. Weber Söhne f Werkstätten für Wohnungseinrichtungen Tel. 21 Murg(Baö.) Tel. 21 liefem nur erstklassige Qualitäts-Möbel nach eigenen und gegebenen Entwürfen Lieferung nur an Privat« r r r » r ruxriro äbriokt-ttobslma8oki'ng 1312 L fenster-, Ornament-, Klae-, kok-, Orabt-, Leboolc-, Kristall-, wolü Lologol- ktunils, ovale, gevögen« 8!Lrer„ Kitt, Ku»»oki»i1tlsge>-, lllamaatea - Svt»»uksii»rsi-tsgen "" - 8üUSv»»1svIi« Llssksnilsls U L. Kalserallee 12. Telephon 286. klt>» LS »si-le iälss IrlsiiBS I /»kn »vknittkierk« Lsnsnli« ääoli Krieg jr., Karkrulis i. 8. küppur^sr'rlr. L kort«:k«cLLoLto dir. H809. P/M SlTMK NlNLcnL7N.Z0 für llie mecdanisclis Hol2dearbeitun§ !n nur erstklassiger Lusfükrung empbeblt w. ORLLH 8 LQ Xarls rüste i, 8. LLÜndvlstr. 15 Ternspr. «736 LUSTLV LILL1.A« lei. zo«o /duxartenstrsLe 56 ?k. rooot kUis» u. Asspein kür jeilen Verwenllungrrveooll. Kirkksiesiv »luwvpkei» teilen» k.oki«»e:ktsi1«i»vi. -- . ----- Leitfprüche für Haut- und Beinkranke. M M M WmWmude, pack' cs gleich am richt'gen Ende! Ursprung, Wesen, Hilfe, Rettung, stehn in engester Verkettung! Klarheit schafft Dir unser Buch, drum siiume nicht, verlang' es klug; «S steht zu Diensten völlig frei und weist den Weg, wo Hilfe sei. U Ernst Strahl, S. in. b.§.. Hamburg t 6 W Besenbiuderhof W/82. Fabrik chemischer Präparate und Verbandstoffe. Unsere 40 Siesten stark« Broschüre betitelt: Beobachtungen und Erfahrungen »ei der Selbstbehandlung chronischer Bein» und Hautleiden, sowie Rheuma, Gicht, Ischias, handelt auch von Krampfadern und deren Folgen. 27S rv.it.pm 600uu» RoUev-Durch messor, »uk Holr- k-»teU. 210 LLIc LdiLtixL, 28b LLL. Durch«. 81b LLH. Kr««» I(»N»nd»ok l-Sn-ack i.V. iri 400 mm Lobelbreit« mit lLugellagcrnnx 1 Leklllssel, 2 fflorssr oto. rn M. 399 — Ul» ScllMlIlI, US8l!llil!I!!lbl!lj. fgllkllSll fl«il«iii m allen Ho!r arten kick, iisldsi-wksrtt, lkolrwsren, LsannIlolM, «r s, ?«rv-pr. 10767. Odornokmo l-lskorungon von OllSIIMkSltl- l-rsnit-pslsstörsidiiikii ln joilor govvllnsebtsn Oröüs bol «aggonborug. IsLbsre Auskunft erteilt tahntr »-uxes-kskt null /«Avu Ui, Steinbrncbbetried Rkwiniiwien i, 8 . Telekon ly; Se/S auk prüna I. Hxpotsteken stabe ick /or^/sLMS 51 / LanIcxescvLkt, Xsrlsruv« i. 8 . Telefon 75 , gzS unck 971 beste LrubenAerbunA gestreckt, geleimt unst genllstt lallst- unä Linckeriemen Iiiii!l!ll Nsdmk. rellek-ll.lkelliklWelilgdr. s»77illllll, lelegt.iilt. Ilibint-iil», kll kür inllustrlslio, go vesrblicks u. kügel- rweele, liefert überalllün August kafsor Holrlroblenversaall Obörsokskilönr (Lallen) Olsisansckinü Telekon blr. r Itsnlsnuke ». 8. Kmallonstr. 4 Tel. 1363 rr §/>L/rrrsk<>/lfo ill über 400 neuesten u. sestSn- sten stlustern. kroinpts Lväie- nung, grSLte I.eistunMkLstixst. n. OIL r a D ä DouxlasstraLeSK, 1 e!ekon243S stintor Hauptpost ------ ^ieäsrverlcüuker koken Rabatt Klan verlange cste neueste stlusterkollesttion tt ü :r Lobnßcuervevrinkuna von Schlosserei- rmd Slechnerri-Artikel« bis 1 m Länge und , 150—250 mm Durchmesser wird prompt und sauber ausgeführt. ri WoWImr Wen- und NMMilW U-Ses Hervolcheim l. Krrisgau serer Industrie und unsere» Handels vorführen, sie will nicht nur die Nütz- lichkeit und Zweckmäßigkeit der aus- gestellten Gegenstände vartun, sie ist vielmehr von höheren und bedeutsamen Gedanken beherrscht, Wohlgefallen am schönen Werk auszulösen, Liebe zum heimatlichen Gestalten und Schaffen zu wecken zu weiterer Entwicklung und Vervollkommnung anzu- sporen, sie will uns als ein schönes Werk erheben über das Alltägliche und uns bester und edler machen. Was unsere Ausstellung in Hornberg besonders auszeichnet, das ist die glückliche Verbindung der Erzeugniste des Gewerbes, der Industrie und des Handel» mit den Werken hervorragender im Schwarzwalde heimischer Maler, Bildhauer und Modelleure. SS ist in den Rahmen unserer Gewerbeschau eine umfang- nnd inhaltsreiche Kunstausstellung eingefügt, die neben der interessanten Notgeldsammlung eine äußerst wert- volle und anziehende Ergänzung zu der Gewerbe- und Industrieausstellung bildet. SS ist in unserer Gewerbeschau .Treffliches geleistet, eS ist still und unerschlafft, auch im kleinsten Punkt die höchste Kraft gesammelt". Die diesjährige Gewerbeschau in Hornberg ist nach jeder Hinsicht geeignet, dem Besucher genußreiche und gewinnbringende Stunden zu bereiten. Wir geben un» daher der angenehmen Hoffnung und Erwav tung hin, daß unserer Tchwarzwälder Gewerbe- und Industrieausstellung Hornberg auch von auswärts auS Handwerkerkreisen ein zahlreicher Besuch beschicken sein möge. Seid herzlich willkommen hier oben in unsere» Bergen. loclilewiilv-MM M> »MliililM-IIMliieii „LLaLvsl" mit verstellbarem Messerkopf lülaseklnenfabl-ik 0770 MM/M, 1-eip2ißstlvlöekern, LckeclcleaburgstraSe 10. :::::::::::::::::::::: lSssls Hsksr-smrsul:::::::::::::::::::::: Vertreter: /kvllk. DaviÄ, Xarlsrube, Xaiserstr. z6a 1 kupp L IWIer z ksi-Isruks i. 8 . Wnw-1. LB XL «S B EBUNtL io normalen tlröllen u. allen gangd. Llarmor- oorteo ru billigsten 1?agespreisen stets voreilig, keiner: »ÜLi'moi'ukren :: fruviiNolialen Imtonreugs :: Iimmorsäulsn Hantztversammlnng de» Gewerbevereins Freibur,. Im EraSmuszimmer der Ganterbrauerei hielt am 15. Juli, abends, der Gewerbeverein Freiburg seine der Schriftführer, Gewerbelehrer Bender. Über die Kastenverhältniffe und über den Voranschlag 192S berichtete der Vereinskassier, Bankdirektor Sepp- Wie er darlegte, geht infolge der stabilisierten Währung die Vereinskaffe, der die Inflationszeit auch arg zugesetzt, hatte, wieder einer allmäh. lichen Gesundung entgegen; es konnte bereits "ein bescheidener Geldbestand angesammelt werden. Bei den Vorstand Swahlen wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder (als 1. Vorsitzender Feinmechaniker Elbs) durch Zu- ruf wieder bestätigt, anstelle des verstorbenen Schreinermstr. Biehler wur- de Ingenieur Heinrich Benzinger in den Vorstand gewählt. Zimmermeister und Stadtrat AmbS berichtete dann über die Industrie- und Gewerbe- meffe. Er hob dabei auch auf die ungünstigen Platzverhältniffe in der Festhalle ab, unter denen die Übersichtlichkeit der Ausstellung gelitten habe. Auf die Abstellung diese» Miß- standeS müsse für die nächsten Messen, 8«I Borisn» in, Kacke - karben - velkarben - keiren Polituren - Pinsel - Keims - Litt unck »Sinllivkv ^n»1i"ivksn1ilcvl verlange man Preisliste von: VOSS L SILVLir^ k>«ii»n?g i. 8i-, Uegrüncket 1ö6l. VSggingsn in kacken. SLnrEsIrs liefert sofort ab I-ager ru üen günstigsten kvilmgungvn I 8 IV 0 K XLUstlklLKK, ksrlsruks U^«n»»1nnv« Li ,» V«I«pi,on S00 2usrlineirik:-tL«nrLs Lssbliänn». Lcbriktlicbs üaranti» ^ Vor^ rei k inx aur Ueütsrprüknng. LnknoUsmn» LontLu»» »rr»a ILUstol. Islrok Vsusoklivkkn, l(arl 8 rulis, Karlenktr. 8 s KMHW für: Echte trockene Farben la Lacke Sichelleim LSmimii Amslmz Gottliebenst.5 IMöüsiön! Kollos 8t>er!eoLllLN»i«o Lperisksockriit I i k-1»nn kein, I Lisgmunil! K-ovils: klMd!.8l!!!eli , r«t«kon ^ 129 Iina^g«»vl»nir»1« WSi»«>nu»I»g«n in g^nkv^ «nnnrniii Lporialitilt: >0 tvttig» Loi»Inß»inin>»ngnnni!eption 476 I-suitrl« »!N5ck»kt MmMbes »> »,-»«» «» U-M WbrikMll plMIgDKll I. »«« konetsnr. 277 kollsilon f psnlTvtt gut, sek ns», billig ^ pllsvtl-irsplns; Stslnbolr Ksnlsnuken ^slousiv- unrl z U. Lvkle, ?ankvtt-L. m. k. H., koUsiIvn-kskBik L. n>.KU. Z Ksnlsnukv i. 8. Vsloton 2L2S Vunlsvl««»- Ktt«« SS l^oloto« >227 WML hierauf eine Entschließung eingebracht, die einstimmige Annahme fand und folgenden Wortlaut hat: „Der heute in Karlsruhe stattfindende 14. Lerbandstag des Landesverbandes badischer Schreinermeister nahm von dem im „Badischen Hand- werk" veröffentlichen Artikel des Direktors Sonner, betreffend Gefängnisarbeit, Kenntnis und protestiert gegen die vom Präsidenten des Preußischen Strafvollzugsamtes erlassene Aufforderung, wonach Büro» und andere Möbel für Staats- und Reichsbehörden von den Gefängnissen bezogen werden sollen und beauftragt den Landesverband, die politischen Parteien des Reichstags zu ersuchen, gegen eine derartige Maßnahme einzuschreiten, da dadurch dem Schreinerhandwerk empfindlicher Schaden zugefügt werde." Im weiteren Verlauf der Aussprache Wandten sich auch verschiedene Redner gegen den von der Reichsregierung beabsichtigtenVerschleißderdurch den Abzug der Besatzungstruppen freigewordenen Möbel- und Ausstattungsstück«. ES wurde bekauntge- geben, daß eine Kommission gebildet worden sei, der die Aufgabe zufalle, den Verkauf der Möbelstücke zu angemessenen Preisen zu überwachen, damit auch insdieser Hinsicht die Interessen des Tischlerhandwerks gewahrt bleiben. Schließlich wurde von der Versammlung verurteilt, daß der badische Staat dem „Badischen Baubund" Kredite bewilligt habe (in Höhe von 200000 Mark) und die baldmöglichste Auflösung dieser Gesellschaft verlangt, da sie keine Existenzberechtigung mehr habe und obendrein das Handwerk in seiner Lebensfähigkeit bedrohe. Der seitens des Baubundsvertreters, Schreinermeister Bayer, vorgebrachte Einwand, wonach der Baubund auch Arbeiten an die Tischlermeister vergebe und lediglich soziale Fürsorgezwecke verfolge — indem er Minderbemittelten die Anschaffung von Mobiliar auf Teilzahlung ermögliche — wurde von der Versammlung als nicht stichhaltig zurückgewiesen. Die Mehrheit sprach sich für eine raschmögliche Beseitigung dieses vollkommen überflüssigen Unternehmens der Kriegszeit aus- Demgegenüber vertrat Handwerkskammerpräsident Jse- mann die Ansicht, daß der Abbau dieser Gesellschaft im Rahmen der Loyalität und erst allmählich geschehen müsse. (Wir werden aufdie „Baubund-Frage" demnächst zurückkommen. Die Red.) Den Abschluß der Tagung bildete eine gemeinsame Besichtigung des Landesmuseums sowie Ausflüge auf den Turmberg nach Durlach. Abends fand ein gemütliches Beisammensein mit Konzert im Stadtgarten statt. Der Tagung war am vergangenen Samstag abend ein Festbankett zu Ehren der Tagungsteilnehmer im großen Aoloffeumssaale vorausgegangen. - Herdsabrik Osserivurg, Otto Burkhardt z Gänger L- Larmingetr Z * * ^ Waldhornstr. 66 Karlsruhe i. K. Telefon 2862 ^ LL. D. KULLLkS ^ As WM» Wr KWstail ist ein Mit Zllgllinstellliilg zum Koche«, Backe«, Brate«, sowie mit Dreh- u. Schüttelrost. Unübertroffen «nd unverwüstlich. Glänzende Zeugnisse- knglerl llisonwsi-snlnbrilr u.Vsrrinilersi ( LKBlsBrsLs lelekoo 701 Ms. v sssbrill am kkoinknion ^ O OsLlrksuwlsr- v O SnnAslssn O W N. * * * Logrünöet 1S8V ULKl_8klE i.8. lelston 3SS u. 403 ZUIbQÜesnnIvs leislungsffAkigss Usu» lür 8äm1liokv 8att!er- unä poktermatmaliön, 8Mie 8att!«r-, ?ottkieui!!k- unä IMeilkliei- IV! uffsn- ulic! ^iLnsoksn- Köllen ^onmsiüeks und ailsn Lroös l-LAsebsstäncls. Lilligs kreise. /Huffem-olif OtterL^eiei-, Nmi kükl i.k. i^sensprsoiisr 179, Xmt Süd! (Ssclsn) tVir oüerisren sofort lieksrb. 2 . L- Ni»H- «olimioe- rtsii-i mit 2 Ni.,»» 30 35 4V tömmLolrr. 3.W 3.70 1.— 4.30 j» Stück ca. d kx 7 k^. Oov,. Mngsokmier-, klängo- und Viandlagei' A» 230 ZMmmAus!. S.kl. L.Sg j» Stack SSV 100 m m 614. 6.1V 6.65 je LtücZr XVellevstLrks 0.14. 33 nun 14.— je Lt. 40 .. 18.-.. .. ULNsi' 660 600 700 »UL Ourek». e.U «.oo-rr.-W j« Lt. »-». 27 « prim» »olr- NSMSII rcksiden prompt lieferbar «olise Nw»tt- »»tr! PMg lsiIßMbrlWll xeleiiut xenLkt 60 60 70 mm Kreit 14.2.— 2.M 2.90 je m usv- krerrlists xrLtls. Mrrdurg 8 irinirsitsls«» LoLrsoUslIsir B«oIrSvoLvr»rtUL«I süss Kostens vsrrinlet. Usus Zlinkndküllo sovieültrinlc vircl 211 l-ixespreiseii -mgeksukt. VerZsolclerei Lssißs Lsrlsrube, Ocnixlssstr. 20 Lpiexol, Lilckerrakmen, ückübel, Lclencktunxsüürper LnirstAeLenstLnäe, tleu- nnkeriigrlNA, kreparsturen. krukt INLN, vis 8ck«»iü»nl»gen, 8t»klilasoken »sw. bei ülls n/eigelk. ÜMM 1.8. VorkoIrstrLÜe zo. Lt»Iwr1«r»sirsoI»vtt»sir I.NLVI7 II. s. remrmissloiioii Irr xotsr Guriitöt 211 stiostixeo I-iSls«o Ovis, k-vtls, Nlvrrrvrrrvootr» Kedi-Uckoi- Wüttroi», Karlsruko lomlvirtreiisttlicli« Stssciiinoo fsimrut 373 NOppurrsrstrsL« St 0770 8U77ek 7evkn. küro u. InslallL- tionsgesefiäfl für Las, u. Kanalisation. 8anit. Anlagen. Warm- ^sssei'bei'eitungen. SSövr. ksleuofitung für 6as und elellti-isvii fkklvukk!r^ KWÄ frioürickstrnSs 33 / ssornrnk 4383 ff-ISI-IV iL«n,ff,ff»arto^ßorT ^07o«e^-v^ckrice a.-L. »o»». »«»1 »er. » 7 »r>or«a« «^»ronk«»» ^TS-uLttiF'ts^' ÄckasoLI'lasn/'s.ü^L s --.d.». L^^.LASL72^.r/ 2 . ^scrsL fVerrrs/e//c^ t/u/'c^^o/rsk/'r//e/'ks Astz-E-KkMFS- MqHms-r M As/rSwer'/k r//rS ^Sr/§/^e /-r ^e/c^Ls/e. s«r /^/«ero /.eör^e ^4»Lrs/eL/runK'.- ,Oo/t/e»e /Ve«/L///e"i.s/rt/e»sr»SL^e//»/rF k*ün lSvLrslnsrslbsIrtsds urrsnlkvtirllok gsvvoi-clsils VMIletteM« „OrlAinal Zgbrnidt" sokort liekerdar. IWWWMEMiWK kernspreclier 2666 22222S22222222222222 2222 22222222222222222222 Klebstoffe, Pflanzcnleim L»«sLL,V 811 Math. Mater, Altschweier Sühl (Baden) ^W>I Klebstoff- u«d Vst a«re« leim fabelst III -^Kl.-Ocs. kür Sau- u. fiunsttlscklerel Ksrkruks 88. llcfert billigst «mmseraeai» ln clnta< 1 »e» un <1 moderner kuslübrung. Kau«»0rvn, Sisrsdrc^iorr« ksnstsrrsitmsn mU und obne SescltlLge — Schweitzapparate Hartlötapparate NawiM« zm Schmiß» v. Hartlöt» Ditlmar L Co., Karlsruhe i. B., S Karlstraße 60 Fernsprecher 80 Vermeidungen voa SoovblAgon jeilsr Krt, vie flsrll-, vksn-, Armatur- u. fal>rra. S1SS liefern klassigen Vsudssvklsgv n fsbrikats Iler firms Lebr. I aller Art in dem erst- IVsnner, 8ck«elm i. IV. 222 222 222 Mo 222 222 222 222 222 222 222 222 22222222222222222222 222222222222222222222222 8 ckwemirl 8 teirle Limssand, LirnsLernentdielen, Lirnsbeton- kokldlvcste und Liinsdecstenbodlstürpei' ewpflellt io jeäer Llenxe xut unä prompt kkeinisvke Zokv/emmstein-inäustl'sv K.m.b.tt., llanlgl'ukk ^asclünenksbrist / Lesselsckiniede / Lupkersckiniede üekerl in vl'stitisssigsl' A.uskükrung: gsieMessel jM SMeis Krgg'MMtSW-öliMrW SleelMßelteil aller ürt üpMste silr öle elWkelie lmliiskrie. ls klsee e. «miler. lieieegeii eerbleil. Llelctrisclro, autoZcnc u. krolmkeucr-LcbvelLuiix. SlLLcdirreUe klietunx. 279 Wlsnnkvim ^«rnaprsctisr 37O, 371, 1787 WsrkrsuFrnssotimsn, QualitäiswsrkrsuZs olL kLelkker sis enslkisssig seil vielen ^ski'en Ssnlsnukv i. 8 ^srnsprodioe 4018, 4013 Schr/rs-«mer L AeF -M SoSa/rMFe LS Satze «SchtlM/M'sFe l'eleckon yzo liefern so^onl sb I,sgsi»i I.vil8pink!v!-Vrvkbänl(v M 5uL- unü Ki^ttdetnisb 8vlM6l>bol,k1NL8vklMVII 1l8ekboknnL8okinvn 8ügv!ka!l8Lgsn 8ekmi>gklm28vkinvn ttkdv!!ook8tanrvn ttedvlblvok8vkevi'en 8ok^vikLvIagsn fe!l!80kmlkljsn ^Mb0888 8ek>088v»'8vk»'aud8l8eks ?rrL!Ie!8vkk'Lub8iSekv 6a8roknk!uppen faki'i'Läkluppvn ttrn68ok!vi1mL8vkin6n 8ni8lbok«'^inrlvn Kivin^srkrvugv ^S88ingkaknen u. kök»-envsi-binl!ung88tüvks « a> M ss I Sv>»»kvdv»4viV«» I » N«i> A. p»brik«tion 0-6 äu8gv8vkntttvns 8iukl8itrg >v5> Xs^isi-uks s. lelefov 4324 QeäerlLxer XreurstriiLe z? Ssttlenksri« Nie Portes«»»!!« u.Kosvli Druck u. Verlag: