Das Badische Handwerk : -- k r DadiMe Gewerbe-«». Handwevkevreitung—Sandwevkskammevbote Kerausgegeben von den Sandwertskammern Freivurgi «arlSruftr. «onstanz ». Mannhein. Amtliches Organ des Bad. LandeSge- deamtS. deS da». HandwerkSkaminertageS «!e» HandwerkStageS. deS Lan!>eSver»an>»S da». Geiverde- und Handwerkervereinignngen, Redattion- Earl Hantzer. K irlsrntzr t. B^ Kricgsstraß« Nr. litt». Fernspre ver Nr. --»80 Rr. 3. 7. (Ktt.) Jahrgang deS Forschungsinstituts für ralionell« Be- trtedSf ihrnng im Sandwert. deS Berdande- dadischer Sandwerker . Genossenschaften, der Badischen L »ndeSgewervevank. der tkrekit- -enoffeasHafter nn» anderer dernfttcher nn» wirtschaftlicher Organisationen. Avzeigenannahmer Verlag G.Braum. Karlsruhe Karl,rie»richstr. >4. Fernsprecher t».VL.t»SSu.S7,4 Karlsruhe, 5. Februar 1927 Der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist; der vermehret das Übel und verbreitet es weiter und weiter; aber wer fest auf dem Sinne beharret, der bildet die Welt sich. Goethe cKoftenvevniindevung durch Sett- und tVegvevküvzung r Dortrag bei der Hauptversammlung des Forschungsinstituts am V 25. November 1926 i« Frankfurt a. M. M Von Walter BuceriuS, Karlsruhe H Als lvir bei der letzten Hauptversammlung unseres Instituts M vor 2 Jahren die. Frage erörterten, ob das Ringen Deutschlands K7 um Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmärkte auch eine wirt- L schaftliche Umstellung des Handwerks bedinge, kamen wir zu dem k Ergebnis, daß eine Umstellung nötig sei und zwar eine geistige, I die in den Betrieben nach Erzielung äußerster Wirtschaftlichkeit s strebt und sich aller Mittel zu bedienen hätte, di« zu diesem Ziele j führen können. Die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen k Verhältnisse hat es nunmehr nicht nur gezeigt, daß dieses Ergebnis richtig war. sondern auch mit noch viel eindringlicherem, ja man kann sagen, mit einem direkt beunruhigenden Ernst die , kritische Lage in vielen Handwerksberufen erwiesen. Es ist nicht mehr so, daß der einzelne Handwerker dem Lauf der Wirtschaft- , licheu Entwicklung, als mehr oder minder daran interessiert, ver- > hältnismäßig ruhig zusehen kann, sondern die Wirkungen haben k ihn selbst erreicht und oft mit einer Härte getroffen, daß er nur i mit den äußersten Anstrengungen die Existenz seines Betriebes erhalten kann und mit Besorgnis den kommenden Zeiten entgegen- sieht. Denn es ist auch mittlerweile Wohl jedem klar geworden, daß die Wirtschaftskrise, in der wir uns jetzt in Deutschland be- - finden, nicht eine jener Konjunkturkrisen ist, die im Auf und Ab des Wirtschaftslebens immer wieder austreten, sondern eine Krise 7 von langer Dauer und tiefgehenden Wirkungen, hervorgerufen durch Ursachen, die den Aufbau des Wirtschaftsgetriebes und sein reibungsloses Zusammenarbeiten innerhalb der europäischen Länder zerstört oder mindestens in Unordnung gebracht haben. Daher hat auch alle, wenn auch wohl begreifliche Hoffnung auf eine ^ schnelle Wandlung und den Wiedereintritt einer normalen Wirt» . schaftslage mit guten Produktions- und Absatzverhältnifsen keine Aussicht auf Verwirklichung, wir können nur auf eine langsame» allmähliche Änderung zum Bessern hoffen. Wenn in letzter Zeit Anzeichen hierfür wahrgenommen werden konnten, so ist das schon sehr viel wert, weil es doch auch ein Ausdruck dafür ist, daß unser deutsches Gewerbe den Kampf mit aller Zähigkeit und nicht ohne Aussicht auf Erfolg ausgenommen hat. Tie Kraft eines Volkes. Güter schaffen zn können, bleibt schließlich doch immer wertvoller, als der Besitz der Güter selbst. Welche Anstrengungen unser« Industrie in der. letzten Zeit unternommen hat, um durch Rationalisierung die Intensität der Produktion zu steigern, zeigt sich darin, daß sie dem Problem einer Übertragung amerikanischer Produktionsmethoden auf deutsche Verhältnisse das größte Interesse entgegenbrachte und auch in den Gebieten, die eine Massenproduktion gestatten, zur Fließarbeit übergegangen ist. Noch mehr aber tritt der Rationalisierungswille durch den wirtschaftlichen Zusammenschluß in Interessengemeinschaften, Kartellen, Konzernen j» Erscheinung, die nicht etwa, wie vielfach angenommen wird, nur dem Zweck der Preisregulierung, sondern vor allem der Nationalisierung dienen sollen durch Typisierung der Produkte, Spezialisierung der Betriebe auf bestimmte Produkte, durch Stillegung unwirtschaftlicher Unternehmungen. Zusammenfassung der Verwaltnngsarbeiten vor. allem beim Einkauf und Absatz. Wir sehen, wie die Industrie ihre Absatzgebiete auch ,m Inland« auSzudehnen sucht und damit in Gebiete übec- greist, die bisher dem Handwerk zufielen: wir erfahren von Bestrebungen, den Hausbau zu typisieren und ihn auf die Methode fabrikmäßiger Produktion umzustellen und vieles andere, durch das doch das Handwerl sehr stark berührt wird. Was hat nun das Handwerk dein ent- gegenzusetzen? Die Erkenntnis, daß die Produktion sich der gegenwärtigen schwachen Kaufkraft der Bevölkerung anzupassen Hat und der Wille, durch Leistungen steigernde und kostenersparende Betriebsfüh- runa die Produktion wirtschaftlicher zu gestalten, ist bei vielen Handwerkern vorhanden und auch in die Tat umgefetzt worden. Gerade daS Forschungsinstitut hat ja Gelegenheit genug, dies wahrzunehmen, aber es konnte hier doch noch viel mehr geschehen und vor allem müssen wir uns in der Jetztzeit dock die Frage vorlegen, ob es damit getan ist, daß wir die Produktion oes Einzelbetriebes steigern, oder ob wir nicht auch im Handwerk die Gemeinschaftsarbeit auf wirtschaftlichen Gebieten in viel stärkerem Maße wie bisher herbeiführen müssen, um durch Arbeitsverbindung für Einkauf, Produktion und Absatz eine höhere Stufe der Wirtschaftlichkeit zu erreichen, die der Sache nach sehr wühl möglich ist. Jedoch soll dieser Gedanke heute nur als Anregung erneut der Prüfung und Beachtung empfohlen werden. Es handelt sich ja beim Handwerk doch schließlich immer um die Frage der Wettbewerbsfähigkeit im Preis uns in der Qualität. Wenn nun auch heute diese Frage noch nicht in allen Handwerksberufen eine gleich ernste und tue Existenz der einzelnen Betriebe bedrohende Bedeutung hat, so darf doch nicht übersehen werden, daß wir noch lange nicht am Ende des Prozesses der Neugestaltung unserer Produktion angelangt sind, und es sehr wohl möglich, ja sogar wahrscheinlich ist, daß er auch die Berufe und Tätigkeiten des Handwerks, di« heute noch nicht so stark in den Wirtschaftskampf um die Wettbewerbsfähigkeit AnS dem Inhalt: Kostenvermindernug dnrch Zeit- «nd Wegverkürzung — Jnstrnktions- und Reduerkurse — Das ArbeitS- grrichtSgesetz — Personalabbau in der Reichsfinanzverwaltung oder Vereinfachung der Steuerverwaltimg — Die Wirkung verspäteter Rechnungsstellung — Fragen des Handwerks im Reichstag — Die deutschen GruoffensLaftcu zn Beginn 1927 — Bewertung der Geschäftsgrundstücke — Die öffentliche Hand im Wirtschaftsleben — Wirtschastsdienst — Badischer Handwrrkstag: Vollversammlung — Parlamentarischer Abend — Stknerfrageu — Stenertenuiue — Bad. Landeögewerbeamt: Ausstellung von Lehrliugsarbeiteu — Ständige Ausstellung — Gewerbebücherei — Handwerkskammer Karlsruhe: Borstandssitzung — Meisterprüfungskommissios — Handwerkskammer Freiburg: Sprechstunden — Persönliches — AnS den Organisationen — Büchrrscha« 41 hineingezogen find, irgendwie in Mitleidenschaft ziehen wird, wenn das Handwerk nicht bei Zeiten dem vorbeugt und alles tut, um einen hohen Wirtschaftlichkeitsarad herbeizuführen. Es ist deshalb auch wohl angebracht, daß sich jeder Handwerker die Frage vorlegt: Ist bei den Arbeiten, die auszuführen sind, der Verlauf, der Aufbau, die Durchführung des Arbeitsprozesses so, daß bei ihnen tatsächlich mit möglichst geringstem Aufwand große und vollkommene Leistungen erzielt werden oder kann noch durch diese oder jene Maßnahme die gleiche Leistung mit geringem Aufwand z. B. in kürzerer Zeit erzielt werden? Diese Frage sollten sich vor allem auch die Betriebe stellen, die mehr individuell gestaltete Arbeiten ausführen oder deren Tätigkeit vorwiegend in Arbeiten außerhalb der Werkstätte besteht. Man stößt immer wieder auf die Meinung, daß die Rationalisierung im Handwerk in der einer Technisierung des Betriebes, d. b. in einer möglichst vollkommenen Ausstattung mit Maschinen, technischen Hilfsmitteln, Apparaten und anderem zu geschehen habe. Dies ist ein Irrtum. Rationalisierung im Handwerk ist vielmehr die wirtschaftliche Ausnützung der vorhandenen Anlagen, Einrichtungen und alles dessen, was irgendwie bei der Produktion mitwirkt, unter dem Gesichtspunkt der Aufwandsverminderung und Leistungssteigerung. Auch der in jeder Hinsicht gut eingerichtete Betrieb kann unwirtschaftlich arbeiten. Immer und überall ist daher die Frage zu stellen: „Was muß geschehen, um bei allem, was beim Betrieb und bei der Produktion Kosten verursacht, zu sparen?" Es muß also alles, was Aufwand verursacht, kritisch auch als Kostenquelle betrachtet werden. Da nun im Handwerk doch die Handarbeit den Hauptteil bei den Arbeitsverrichtungen ausmacht und der Aufwand bei der Handarbeit sich in dem Zeitaufwand kür sie ausdrückt, so hat es für das Handwerk einen ganz besonderen Wert, einmal allem die Möglichkeit der Aufwandsverminderung und Leistungssteigerung durch Zeit- bzw. Wegersparnis zu betrachten, also die Frage des Zeitaufwandes, 'die Frage der Verminderung des Zeitaufwandes als Problem für sich aus der großen Zahl der sonst mit der Rationalisierung zusammenhängenden Fragen herauszunehmen. Die Betrachtung der Zeitersparnis hat deshalb auch noch für das Handwerk einen besonderen Wert, weil es ja eine nicht geringe Anzahl von Handwerksberufen gibt, bei denen die Verwendung von Maschinen nicht oder nur in sehr geringem Umfang überhaupt möglich ist. Es sind dies besonders die Handwerksberufe, die individuell gestaltete Arbeiten ausführeu und diejenigen, deren Tätigkeit hauptsächlich in Arbeiten außerhalb der Werkstätte in Anbringung, Reparaturarbeiten und derartigem besteht. Es ist auch bei der Untersuchung des Zeitverbrauches wieder der Weg einzuschlagen, den wir immer in der Betriebsführung beschreiten, nämlich Zerlegung in die einzelnen Bestandteile, Ermittlung der Einflüsse, die auf den Zeitverbrauch wirken und prüfen, was zu geschehen hat, um den Zeitaufwand zu vermindern. Wenn wir den ganzen Zeitaufwand für einen bestimmten Arbeitsauftrag ermitteln, dann werden wir finden, daß doch nur ein Teil, oft nur ein überraschend geringer Teil, auf die eigentliche produktive Arbeit, die wir als Bearbeitungszeit bezeichnen, fällt. Die Durch- aangSzeit eines Arbeitsstückes vom Rohstofflager bis zum Lager für die Fertigprodukte oder die Laufzeit eines Arbeitsauftraqes außerhalb der Werkstätte vom Lager des Rohstoffes bis zur Rückkehr der Arbeiter in den Betrieb, ist eben immer viel größer, als die eigentliche Bearbeitungszeit, und es ist nicht zu erreichen, daß beide Zeiten gleich werden, aber unser Bemühen muß es sein, die Durchgangszeit und die Laufzeit immer mehr der Bearbeitungszeit zu nähern. Prüfen Wir nun, woher es kommt, daß es hier ein so erheblicher Unterschied beträgt, so finden wir, daß Zeit auch für gewisse Verrichtungen gebraucht wird, die nicht direkt der Produktion dienen, und wir können hier wieder unterscheiden, zwischen dem Zeitverbrauch für Hilfszeiten, für Transporte und für Verluste. Wie es bei den Arbeitsmaschinen dorkommt, daß der für die eigentliche Bearbeitung nötige Kraftverbrauch oft nur 20—25 Proz. des Gesamtkraftverbrauchs beträgt, so ist es auch bei dem Zeitverbrauch, daß die Aufwendung für die Hilfszeiten, Transportzeiten und Zeitverluste größer sind, als die für die eigentliche Bearbeitung. Wir haben somit zu beachten: 1. Bearbeitungszeii DaS ist die Zeit, welche für die eigentliche Bearbeitung de? Gegenstandes gebraucht wird, also für die Formgebung, für die Umgestaltung deS Stoffes, für die Veränderung des Zustandes und anderes; dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Maschinen- oder Handarbeit handelt, oder auch um chemische oder biologische Prozesse. Selbstverständlich gehört hierzu auch der Zusammenbau. 2. Hilfsarbeitszeiten Das sind die Zeiten, die nicht direkt der Produktion dienen, aber gewisse Hilfsverrichtungen und Nebenarbeiten umfassen, die nicht vermieden werden können. Es gehören hierzu alle Vor- und Nacharbeiten, ». B. das Einstellen von Maschinen, das Herrichten von Werkzeug, das Jnstandhalten derselben, das Bedienen der Feuerungen, ganz beson- derS aber alles, was mit Messen und Maßauftragen, Wiegen usw. zu- fammenhängt, das Mischen von Mörtel, von Farben und anderes. 3. Transportzeit Das ist die Zeit, die für den Transport der Rohstoffe vom Lager in die Werkstatt, der Werkstücke zu den Arbeitsstellen oder der Gerätschaften zu den Werkstücken gebraucht wird, gleichgültig, ob der TranS- Port in horizonraler oder vertikaler Richtung geschieht, ob er durch Menschenkraft oder mit mechanischen Mitteln geschieht. 4. Verlustzeiten Das sind die Zeiten, die mit der Produktion nicht mehr direkt zu- sammenhängen, ber denen aber vermeidbare und unvermeidbare Zeitverluste unterschieden werden könne». Würden wir nun dazu übergehen, diese einzelnen Zeitarten zu untersuchen und feststellen, was bei ihnen geschehen kann, um Zeitersparnisse Herbeizufuhren ohne weitere Rücksichtnahme auf die Kosten» frage, so könnten wir doch Täuschungen erleben, denn es kann sehr Wohl sein, daß trotz geringen Zeitaufwandes die Kosten pro Stück höber werden. Deshalb muß die Frage des Zeitaufwandes immer in Zusammenhang gebracht werden mit den Kosten. Bearbeitungszeii Das Nächstliegende und am häufigsten angewendete Mittel, um den Zeitaufwand und die Bearbeitungszeit zu vermindern, ist Ersatz der Handarbeit durch Maschinenarbeit. Die Arbeitsmaschinen haben a nicht nur den Vorteil, daß ihre technische Wirkung eine bessere ist, atz man durch sie von der Geschicklichkeit und der Gewandtheit der Arbeiter unabhängiger wird und zu ihrer Bedienung auch ungelernte Arbeitskräfte verwendet werden können, sondern auch, daß die Leistung eine viel größere ist, wie es ja auch Maschinen gibt, die solche Arbeitsleistungen Hervorbringen, die von Hand nicht möglich find. Würden wir nun einfach davon ausgehen wollen, die Arbeitszeit zu verkürzen durch Verwendung von Maschinenarbeit, so müßte die Anschaffung jeder Maschine wirtschaftlich vorteilhaft sein. Diese Meinung findet man auch vielfach im Handwerk, sie ist aber durchaus falsch; es ist vielmehr, worauf wir wiederholt hingewiesen haben, die Frage zu stellen: „Erfüllt mein Betrieb die Voraussetzungen, daß ich mit Maschinen billiger arbeite, als es von der Hand geschieht?" Ist nämlich die Arbeitsleistung des Betriebs gering, also der Umfang der Aufträge, so kann es sehr wohl sein, daß die Kosten bei Handarbeit niedriger werden, als sie für den Betrieb durch Maschinenarbeit sich erhöhen würden. Durch die Methode des wirtschaftlichen Vergleichs kann man ermitteln, welches Arbeitsquantum pro Jahr, Monat oder Woche vorhanden sein muß, damit eine wirtschaftliche Ausnützung der Maschinen stattfinden kann. Wird dies Arbeitsquantum nicht erreicht, so bedeutet die Verwendung der Maschinen für den Betrieb keinen Vorteil. Ein anderer Gesichtspunkt ist der, daß die Leistungen der Maschinen und technischen Einrichtungen und die Zahl der Arbeitskräfte möglichst aufeinander abgestimmt sein sollten. Die Gesamtleistung wird immer von der Einrichtung bedingt, welche die kleinste Leistung hat, genau so, wie die Tragfähigkeit einer Brücke von der Tragfähigkeit des schwächsten Teiles derselben abhängt. Von Bedeutung ist es ferner auf den Zeit- Verbrauch, daß die Maschinen mit der Arbeitsgeschwindigkeit laufen, die am wirtschaftlich vorteilhaftesten ist. Für jede Dimension, Art des Materials, gibt es eben eine günstigste Arbeitsgeschwindigkeit, die bei geringstem Zeitaufwand den besten Effekt ermöglicht. Dieser Frage ist bei den Arbeitsmaschinen der Metall- und Holzbearbeitung im Handwerk bisher sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Wenn man in einer vorhandenen Anlage Maschinen besitzt, die an und für sich gut in Stand gehalten sind und auch mit der richtigen Arbeitsgeschwindig- »eit laufen, so läßt sich im allgemeinen nichts tun, um die Maschinenzeit zu vermindern. Man muß daher in solchen Fällen seine Aufmerksamkeit vor allem auf die Handarbeitszeit lenken. Ebenso, wie wir von den Beziehungen der Bearbeitungszeit zur Durchgangszeit gesprochen haben, können wir bei der menschlichen Arbeitskraft von der Tätigkeitszeit zur Gesamtarbeitszeit sprechen. Auch hier ist eS so. daß die Tätigleitszeit niemals gleich der Arbeitszeit wird, und es muß unser Streben sein, daß beide Zeiten sich möglichst nähern. Was im übrigen geschehen kann, um bei der Handarbeit den Zeitaufwand zu vermindern, das im einzelnen auszuführen, würde hier zu weit gehen; es sei nur darauf hingewiesen, daß es bei körperlich sehr anstrengender Arbeit vorteilhaft wäre, wenn in einzelnen Zeiträumen eine kurze Ruhepause angeordnet wird; geschieht dies nicht, so wird eben die Tätig^eitszeit gestreckt, oder die Arbeiter schalten sich selbst diese nötige Ruhepause ein. Es handelt sich hierbei natürlich nur darum, daß den Arbeitern nach einer anstrengenden Tätigkeit eine kurze Ruhepause von wenigen Minuten eingeräumt wird. Geschieht dies, so ist die Arbeitsleistung größer, als wenn man die Arbeit nacheinander fortlaufen läßt. Das von der Industrie hauptsächlich angewendete Mittel um den Zeitver- brauch bei der Handarbeit zu verkürzen, ist. den Lohn als Anspornmittel zu benützen und wo es gebt, die Bezahlung nach Stücklohn herbeizuführen. eventuell unter Einräumung gewisser Prämien für Mehrleistung. Viel angewendet wird in neuerer Zeit der Gruppenakkord, durch den eins Gruppe von Arbeitern einen bestimmten Betrag für eine Arbeit erhält. Nachdem man in der Industrie immer mebr dazu übergegangen ist, durch Zeitstudien festzustellen, wie aroß die Bearbeitungszeit für die einzelnen Bestandteil« und Arbeitsstücke ist, hat man als Grundlage für die Akkordermittlung auch diese Grundzeiten benutzt. Man ist deshalb zu sog. Zeitakkorden übergegangen und die Zeit wird dann »jeweils mit dem Lohnsatz multipliziert. Damit ist eine Grundlage für die Kalkulation geschaffen, die für sie eine feste Grundlage bildet. Großen Einfluß auf die Arbeitszeit hat dann vor allen Dingen eine gute Arbeitsvorbereitung, gutes Werkzeug auf dem Werktisch, wie 42 es ja überhaupt' eine Erfahrungstatsache ist, daß je besser da» Werkzeug, je bester die Vorbereitungen getroffen sind, desto größer die Leistungen werden und der Aufwand, der durch die Vorbereitung entsteht, sich vielfach bezahlt macht. Daß natürlich auch die Veranlagung de» Arbeiter» zu beachten ist und man infolgedessen auch der Frage der Eignung schon bei den Lehrlingen Aufmerksamkeit schenken soll, sei hier nur kurz erwähnt. Aber immer ist zu beachten, daß leitender Gesichtspunkt bei allen Nationalisierungsmaßnahmen sein muß, daß sie nicht auf Kosten der Lohnhöhe gehen müssen. ES ist keine Kunst, die Selbstkosten durch Herabsetzung der Löhne zu vermindern. Trotz guter Löhne niedere Selbstkosten herbeizuführen, darum handelt es sich. ^ Wer sich nun mit der Frage beschäftigen will, ob in seinem Betrieb die Bearbeitungszeit, vor allen Dingen die Handarbeitszeit, vermindert werden kann, für den ist es von großem Wert, wenn er in der Lage ist, sich Aufschluß darüber zu schaffen, wieviel Zeit nun tatsächlich in seinem Betrieb von der gesamten Durchgangs- oder Laufzeit auf die Bearbeitungszeit fällt. Dies zu ermitteln, ist in Wirklichkeit nicht so schwer, und es ist sehr empfehlenswert, daß der Handwerker solche Feststellungen anstellt, nicht um darnach Löhne festzusetzen, sondern um daraus zu erkennen, ob nicht Möglichkeiten vorhanden sind, den Zeitaufwand zu vermindern. Man wird bet solchen Fragen natürlich auch nicht außer acht lassen dürfen, daß die Leistungen der Arbeiterschaft, auch der Lehrlinge, sehr viel abhängen von dem Willen, dem Arbeitseifer und dem Interesse, mit denen sie sich der Arbeit widmen, alles dies aber wieder wird sehr stark beeinflußt durch die Art der Behandlung und des Verkehrs zwischen Meister und Gesellen. ES ist z. B. eine alte Erfahrungstatsache, daß Grobheit unwirtschaftlich und zeitraubend ist. Als Ergebnis unserer Betrachtung über die Möglichkeit der Verminderung des Zeitaufwandes bei der Bearbeitungszeit, können wir festttellen, daß dann, wenn die mechanischen Einrichtungen des Betriebe» «n Ordnung sind, wenig Möglichkeiten geboten werden, um die Maschinenzeit zu verkürzen. In größerem Maße dagegen ist das bei der Handarbeit der Fall und eS ist erwünscht, daß auch cm Handwerk durch Zeitermittlungen diese Frage geprüft wird, um dieienigen Gelegenheiten aufzufinden, die zu einer Verminderung de» Zeitaufwandes bei Handarbeit führen können. Schluß folgt' Lnftmiktions- und Rednevkuvse Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Ba. tuschen tzandwerkstages vom 31. Januar 1S27 stand auch die Frage der JnstruktionS- und Red. nerkurse. Wegen des Parlamentarischen Abend» beim Herrn Staatspräsidenten mutzten die Verhandlungen vorzeitig abgebrochen werden. Ich hätte ungefähr folgendes ausgeführt: Es ist Gefahr im Verzüge. Zweifellos steht das Handwerk an einem Wendepunkt. In der Vergangenheit rekrutierten sich die Handwerkerführer im allgemeinen aus Persönlichkeiten, die es eigentlich gar nicht nötig hatten, sich so sehr um die Organisationen zu kümmern, die aber aus Interesse zu ihrem Berufsstand Zeit und Geld opferten, um das Handwerk zu fördern. Sie erreichten, daß sich ihnen ein mehr oder weniger großer Teil ihrer Berufsgenossen anschloß, zum Teil au» Pflicht- und Solidaritätsgefühl, zum Teil auch auS der Erkenntnis der Bedeutung des beruflichen Zusammenschlusses. Das ist langsam anders geworden, wird in Zukunft sich noch mehr ändern. Heute gibt es in jedem Berufszlveig sehr viele, denen es wirtschaftlich über die Maßen schlecht geht. So ist es heute mehr die Unzufriedenheit mit der eigenen Lage, die die sogenannten Kollegen in die Organisation treibt. Damit hängen auch die häufigen Neugründungen von Parteien zusammen, weil sehr viele Volksgenossen rücksichtslos ihre privatwirtschaftlichen Interessen verfechten wollen. Ethische Anschauungen haben viel von ihrem Kurs verloren. „Was Weltanschauung", sagte einer, „meine Weltanschauung ist, was ich morgen zu essen habe." Die Folge ist. daß die Gemeinschaftsarbeit, der Ton der Verhandlungen ein anderer kräftigerer geworden ist. Das Temperament, man kann ruhig sagen, die Rücksichtslosigkeit, spielt eine größere Rolle. Die Handwerkerbewegung ähnelt jetzt mehr der Arbeiterbewegung. Das braucht an und für sich kein Tadel zu sein, aber mir däucht es immer etwas anderes, ob ein ungelernter Arbeiter für höheren Tariflohn oder ob ein selbständiger Handwerksmeister für die Interessen seines Berufsstandes kämpft. Diese Feststellung erscheint erforderlich, nicht aus übertriebener Empfindlichkeit, sondern um sich darüber klar zu werden, wie die Handwerkerbewegung in Zukunft verlaufen wird. Seit Jahrzehnten vertritt die offizielle badische Handwerkerbewegung den Standpunkt, die Handwerkerfrage ist in erster Linie eine Bildungsfrage. Mein Vater hat in den VOer Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Broschüre verfaßt, betitelt: „Die technische, kaufmännische und gewerbliche Fortbildung des Handwerksmeisters", die in einer größeren Auflage über ganz Deutschland verbreitet wurde. Was damals als richtig erkannt worden ist, gilt auch heute noch, nämlich, daß der »Werks Die Ergebnisse der Meisterprüfungen zeigen neben den Erfahrun- ns, daß leide ,. crfa, zen des täglichen Lebens, daß leider Gottes ein gewisser, nicht allzu kleiner Prozentsatz des (selbständigen) Handwerks nicht gewissen Mindestforderungen entspricht. Wer das nicht zugibt, treibt Vogelstrauß- politik. Jeder lege sich einmal die Frage vor, wie groß der Prozentsatz der Berufsangehörigen ist, die wirklich das Prädikat „Meister" in wahrem Sinne des Wortes verdienen. Er wird sagen müssen, daß sich so mancher selbständig gemacht hat, der besser Arbeiter geblieben wäre. Man könnte sich ja damit zufrieden geben zu sagen, wer nichts leistet, wird schön Schiffbruch leiden, aber leider ist dem nicht so, denn die Verbraucher verstehen häufig nicht übertriehen viel von der Qualitätsarbeit, sie geben sich auch mit schlechter Ware zufrieden. Es gibt ja auch viele Leute, me nicht genug Geld haben, um wirkliche Qualitätsarbeit zu bezahlen. Gerade deshalb sollte man sich einmal ernstlich di« Frage vorlegen, ob eS nicht eitel Geflunker ist, immer nur von der Qualitätsarbeit zu reden, (Wir müssen Qualitätsarbeit leisten, um höchzukommenl), daß man aber geflissentlich über die Frage hinivcg- sieht, wer eigentlich all die Qualitätsarbeit abnehmen soll. Denn Qualitätsarbeit kostet im allgemeinen mehr als billige Massenware, das wird Wohl zugegeben werden können. Doch soll diese Frage, Qualitätsarbeit — Qualitätsverbrauch, auch in einem anderen Zusammenhang behandelt werden. Was soll nun geschehen, um das Heranwachsende Handwerkergeschlecht für den schweren Kampf, wie ihn heute unser Wirtschaftsleben darstellt, tauglich zu machen? Jin allgemeinen kann man wohl sagen, daß die Lehrlingsausbildung den Anforderungen der Neuzeit entspricht. Anders ist es mit der Gesellenzeit. Dian hat sich daran gewöhnt, den Gesellen lediglich als Arbeiter zu betrachten, ohne daran zu denken, daß doch viele selbständige Meister werden wollen. Im Geschäft hören sie nichts von Kalkulation; sie sind eben Lohnarbeiter, die ihre Arbeit zu erledigen haben, so schlecht und recht sie es eben verstehen. Kommen ' sie zu einem Kunden, der zufällig nach seinem Stnndenlohn frägt, so stimmen sie irr das Klagelied des Kunden ein, der,es nicht versteht, daß der Arbeiter VO Pf. Stundenlohn bekonrmt, der Meister aber 2 M. berechnet. Wer gibt sich die Mühe, den Gesellen darüber aufzuklären, daß die Differenz nicht reiner Verdienst des Meisters ist? So kommt es, daß der Geselle, der sich selbständig macht (alle sind natürlich nicht dazu in der Lage), die schlechten Erfahrungen selbst machen mutz. Auch damit könnte man sich als etwas Unabwendbarem abfinden, wenn nicht diese schlechten Erfahrungen die unliebsame Begleiterscheinung hätten, daß durch sie auch der gute Meister geschädigt wird. Also mehr als bisher muß man sich auch um die Fortbildung der Gesellen kümmern. Der beste Geselle ist meist auch der billigste, auch wenn er einen höheren Lohn beanspruchen muß, als der schlechtere. (Hier wäre über die sinnlose Gleichmacherei der Tarifverträge manche» zu sagen. Aber dieses Thema ist bekannt genug, als daß man darüber ein Wort zu verlieren bräuchte.) Auch die Meisterprüfung muß neu aufgezogen werden. Heute bedeutet sie vielfach nichts anderes als den Erwerb der Berechtigung zur Anleitung von Lehrlingen, wird wenigstens so angesehen. Sie soll aber den Leuten klar machen, welche Kenntnisse zum selbständigen Gewerbebetrieb gehören, und da genügt e» nicht, wenn, die Prüflinge sich erst kurz vor der Prüfung dcirum kümmern. was in der Meisterprüfung geprüft wird, daß sie sich vielleicht in Schnellpressen die Kenntnisse der Buchführung u. dgl. mehr eintrichtern lassen. Neinl Wer die Meisterprüfung besteht, der soll wirklich gediegene Kenntnisse besitzen. Auch dann kann er noch Schiffbruch leiden, weil ja nicht die Kenntnisse allein den Mann machen. Ähnlich wie im Leben des einzelnen Handwerkers, geht eS auch bei den Organisationen des Handwerks zu. Es fehlt da und dort an Leuten, di« in der Lage sind, allen Anforderungen, dre die Jnnungsämter mit sich bringen, nachzukommen. Dem Sprichwort, wem Gott ein Amt gibt, gibt er auch den Verstand, ist nicht immer recht zu trauen. So gibt eS neben vielen hervorragenden Obermeistern und sonstigen Funktionären doch auch manche, die auch bescheidenen Anforderungen nicht genügen, die dem Jnnungsleben mehr schaden als nützen. So manche Innung ist an der Unfähigkeit des Führers zugrunde gegangen. Was kann da geschehen? Sehr vieles kann geschehen. Die Handwerkskammer Mannheim hat schon vom Jahre 1S03 an JnstruktionS- kurse veranstaltet, die den Zweck hatten, den in der Handwerkerbewegung tätigen Leuten die nötigen Kenntnisse zu vermitteln. Diese sogenannten Jnstruktionskurse hatten beachtenswerte Erfolge. Sie konnten leider nicht mit der Häufigkeit veranstaltet werden, wie es im Jnteress« der Sache gelegen wäre. Ihre ganz systematische Durchführung ist Aufgabe der Handwerkskammern. Diese Kurse der Kammern haben mehr allgemeine Fragen zu behandeln, sie könnten zur Behandlung von Fachfragen ergänzt werden, durch Kurse, die von Fachverbänden abzuhalten wären: Auch hier haben schon Verbände vielversprechende Anfänge zu verzeichnen. Zu diesen Jnstruktionskursen für Jnnungsführer käme aber ein drittes, ebenso wichtiges, nämlich Rednerkurse. Es ist eine bittere Erfahrungstatsache. um ein allerdings sehr wichtiges Beispiel herauszugreifen. daß sich die Handwerker sehr ungern in den politischen Parteien betätigen. Ich möchte heute eine politische Debatte nicht entfesseln.Diese Debatte soll aber bald folgen, wenn wir die Unterlagen dazu zusammengestellt 43 haben. Einer der Hauptgründe, datz die Handwerker von Ausnahmen adge» sehen sich zurückhalten, ist der Umstand, datz sie sich ungern neben Leuten stellen, die infolge ihrer akademischen Vorbildung oder ihres Berufes «S leichter haben. Rechtsanwälte, Lehrer u. dgl. mehr. M,t dieser Tatsache darf man sich aber nicht abfinden. Man betrachte nur die Arbeiterschaft, die ganz ausgezeichnet orientierte Politiker, Versammlungsredner. Gewerk- schaftösekretäre usw. hervorgebracht hat. Allerdings hat die Arbeiterschaft ganz andere Bildungsmöglichkeiten. Wiederholt ist es mir schon aufgefallen, wenn ich besonders gute Versammlungsredner in Versammlungen selbständiger Handwerksmeister habe reden Horen, datz eS frühere Gewerkschaftsführer oder wenigstens solche Personen waren, die ihre Schulung in der Gewerkschaft oder beim Bolksverein für das katholische Deutschland oder bei einer ähnlichen Institution gefunden haben. Gcwitz gibt es geborene Redner auch unter den Handwerksmeistern, die das Reden nicht zu lernen brauchen. Es gibt aber auch solche, die die Fähigkeit wohl haben, die aber eine gewisse Befangenheit, öffentlich aufzutreten, nicht los werden. Diese Befangenheit kann aber durch Übung, Schulung überwunden werden. Deswegen erscheint es mir un- erlätzlich, datz auch Rednerkurse veranstaltet werden, in denen unser rednerischer Nachwuchs geschult wird. Mit reden allein ist es natürlich nicht getan, obwohl Goethe nicht mit Unrecht sagt, „allein der Vortrag machi des Redners Glück". Es gehören auch Kenntnisse dazu. Kenntnisse, die man sich natürlich nicht aus den Fingern saugen kann. DeS, halb ist es ein alter Liedlingsgedanke von mir. unseren Handwerksführern regelmätzig das geeignete Material zur Verfügung zu stellen. Material aus allen möglichen Gebieten, schön zurecht gemacht, das bei passender Gelegenheit leicht zu verwenden ist. Der Handwerker hat nicht die Zeit, dicke Bücher zu lesen, er kann auch nicht alle Zeitungen und Zeitschriften halten, die ein richtiger Politiker lesen müßte. Deshalb sollten wir ihm behilflich sein, indem wir ihm das geeignete Material zur Verfügung stellen. Dazu gehört allerdings Geld. Ich möchte durchaus nicht mit neuen Forderungen kommen, ich glaube aber, datz wir im Rahmen unseres Budgets diesen Plan schon verwirklichen können. Wir dürfen allerdings nicht zu ängstlich sein, wenn in Handwerker- Versammlungen kurzsichtige und engherzige Leute über die Kammer, beitrage und die JnnungSbeiträge u. dgl. mehr schimpfen. Man versuche es, ihnen klar zu machen, warum die Beiträge notwendig find. Sehen sie es dann noch nicht ein, dann muh man sie in Gottes Namen reden lassen. Sonst kann es eines Tages so weit kommen, datz die besserer» Elemente die Innungsgeschichten satt bekommen, sagen „wem nicht zu raterr ist. dem ist nicht zu helfen", und sich auch in diesen Fragen selbständig machen. Den Hauptschaden hätten gerade die zu tragen, die mit dem Schimpfen vorneweg sind. Die Handwerkskammern sind bereit, die Veranstaltung derartiger .Kurse in die Hand zn nehmen. Sie rechnen aber auf die Unterstützung der Verbände. Hautzer Das Ävbeitsgevichtsgesetz Von Prof. I)r. Erdel, Mannheim* H. Tie Rechtsstellung des Handwerks in der Arbeitsgerichtsbarkeit 1. In der Frage der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. 2 ) Gegenwärtiger Rechtszustand. Bisher kommen für die Handwerker in Betracht: Die Gewerbegerichte und die Kaufmannsgerichte: wo solche nicht bestehen, die ordenrlichen Gerichte (mit der Möglichkeit eines Vorverfahrens beim Gemeindevorsteher). Die „arbeitsgerichtlichen Kammern der LchlichtungsauKschüffe" sin Baden durch Personenverbindung mit den Gewerbe- und Kaufmmmsgerichten vereinigt), die für Orte ohne Gewerbegericht oder Kaufmannsgericht in den Streitigkeiten aus dem Betriebsrütegeseh (Einspruch gekündigter Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitgebers wegen „unbilliger Härte", Streitigkeiten über die Bitduirg oder Auslosung oder Geschäftsführung der Betriebsve» tretungenj in Frage kommen, spielen für das Handwerk keine Rolle, da für handwerksmäßige Betriebe das Betriebsrätegesetz praktisch aus- scheidct. Den Gewerbegerichten, wo es solche gibt, unterstehen die Handwerker ohne weiteres, vorausgesetzt, datz der Streitgegner zu dem Personenkreis gebört, für den die Gewerbegerichte zugänglich sind (nur gewerbliche Gehilfen und Lebrlinge, also nicht z. B. di« häuslichen Gehilfen, selbst wenn sie nebenher — aber nicht überwiegend — im Gewerbebetrieb Mitarbeiten), und vorausgesetzt, datz der Streitfall zur sachlichen Iuftändig'cit der Gewerbegerichte gehört ldi« sa erheblich enger ist, als die sachliche Zuständigkeit der neuen Arbeitsgerichte). Den Kaufmannsgerichten unterstehen nur solche Handwerker, die als Kaufleute (Minderkaufleute) im Sinne de» Handelsgesetzbuchs anznsehen find und die kaufmännkscHe An ge st eilte beschäftigen. Kaufleute im Sinne des HGB. find die» seifigen Handwerker, deren Gewerbe Warenumsatz mit sich bringt (z. B. die Bäcker, Fleischer, Installateure), sei es auch, datz der Warenumsatz nur nebenher — außerhalb des eiflentlichen Handwerks — geschieht (wie z. B. beim Friseur, der zugleich mit Toiletteartikeln handelt). Hand- * Fortsetzung und Schluh zu Nr. I und 2 dieses Jahrgang». werter, di« nur Reparaturen ausführen und nicht (oder- nur ganz geringfügig) daneben mit fertigen Waren handeln, gelten nicht als Kaufleute. Als kaufmännische Angestellte sind alle diejenigen anzusehen, die Dienste verrichten, welche ihrer Natur nach als kaufmännisch angesprochen werden müssen. Dahin gehört auch z. B. die Ladnerin deS Bäckers oder Fleischers; selbstverständlich erst recht z. B. die Filialleiterin. Datz Angestellte dieser Art als Handlungsgehilfen anzusehen sind und daher auf die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (sowie auf die Zuständigkeit des Kaufmannsgerichts) Anspruch haben, war oft für die von ihnen verklagten Handwerker eine große Überraschung; denn die lange gesetzliche Kündigungsfrist des Handelsgesetzbuchs (6 Wochen auf Ouartalsende) und die lange Dauer des Gehaltsanspruchs im Krankheitsfalls nach dem Handelsgesetzbuch (bis zu 6 Wochen) ist für einen Handwerker, der brtz' seinen gewerblichen Gehilfen nur mit 14tägiger Kündigung (jederzeit auf den Tag zulässig) und im Erkrankungsfall nur bei verhältnismäßig kurzer Dauer der Dienstunfähigkeit mit der Lohnweiterzahlungs- pflicht zu rechnen hat, sehr einschneidend. Die Möglichkeit des Vorverfahrens beim Gemeindevorsteher, falls für den Ort kein Gewerbegericht oder Kaufmannsgericht besteht, bezieht sich nur auf die Streitigkeiten über den Antritt der Stelle oder die Weiterdauer der Tätigkeit, sowie über die Aushän- diguna oder den Inhalt der Austrittspapiere (Arbeitsbuch, Zeugnis) oder über ine Auskunftserteilung des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer. In solchen Streitfällen kann der Gemeindevorsteher eine vorläufig vollstreckbare Entscheidung fällen, gegen die binnen 18 Tagen daS ordentliche Gericht (Amtsgerichts angerufen werden kann. Gelingt dem Gemeindevorsteher daS Zustandebringen eines Vergleiches, so ist auch dieser vollstreckbar. Die Vollstreckung der Entscheidungen oder Vergleiche geschieht im Verwaltungswege. d) Neuer Rechtszustand. Diese bisherige Regelung der Zuständigkeitsfrage für die Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihrem Hilfspersonal erfährt durch das ne« e ArbeitsgerichtSgesetz eine durchgreifende Umgestal. tung. -Künftig wird es für jeden Ort ein Arbeitsgericht geben; für ein Vorverfahren beim Gemeindevorsteher ist also kein Raum mehr. Alle Hilfskräfte des Handwerkers, ohne Unterscheidung zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen (also auch die häuslichen Hilfsper- sonerii können sich an das Arbeitsgericht wenden. Die Frage, ob der Handwerker Kaufmann (Minderkaufmarm) im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist oder nicht, spielt für dil Zuständigkeit, des Arbeitsoerichts keine Rolle mehr; sie hat aber nach wie vor ihre Bedeutung für di« materiell-rechtliche Frage der Anwendbarkeit des Handelsgesetzbuchs (Kündigungsfrist, Krankktitszeit- gehaltl. Das neue Arbeitsgericht ist sachlich 'N dem weiten Rahmen zuständig, wie er im ersten Teil dieses Aufsatzes (Nr. 1 dieses Jahrgangs S. 3/4) dargelegl worden ist. 2. In der Frage der Zusammensetzung der Arbeits. g e r i ch t e. 2 ) Bisher — bei den Gewerbegerichten und Kaufmannsgerichten — haben die Handwerker keinen gesetzlichen Anspruch darauf, datz in ihren Streitfällen die Laienbeisitzer des Gerichts aus dem Landwerk entnommen find; das gilt nicht einmal in Ansehung der Arbeitgebec- beisitzer, geschweige denn in Ansehung der Arbeitnehmerbeisitzer. Es ist Sache des Statuts über die Errichtuirg des Gewerbegerichts oder Aaufmannsgerichts. ob Fachkammern für bestimmte Berufs- oder Ge- worbezweige bestehen sollen; wo daS Statut solche Fachkammern vor» sieht, können (praktisch wird das nur für die Gewerbegerichte in Frage kommen, nicht auch für die Kanfmannsgerichte) auch Fackkam- mern für Handwerksstreitigkeiten gebildet werden. In Ermangelung statutarischer Bestimmungen ist es Tackle der Geickäftspraris der Vorsitzenden deS Gewerbegerichts oder Kanfmannsgerickts. ob sie für Handwerksstreitfälle die Beisitzer (wenigstens die Arbeitgeberbeisitzer) auS dem Handwerk entnebmen wollen: natürlich ist dabei vorausgesetzt, datz die statutarischen Bestimmungen ibnen dafür nenügend Bewegungsfrei, heit in der Reihenfolge der Beisitzer-Heranziehung lassen. d) Künftig ist bei den Arbeitsgerichten die Errichtung einer Fachkammer für das Land werk gesetzliche Vorschrift, also obligatorisch. And zwar ist die Errichtung dieser Fachkammern der Arbeitsgerichte die einzige obligatorische; im übrigen ist die Errichtung von Fachkammern für bestimmte Berufe oder Gewerbe oder für bestimmte Gruppen von Arbeitern oder Angestellten eine Sache der Bedürfnisfrage*. Das neue Arbeitsgerichtsgesetz gibt den Dachkammern für die Handwerksstreitfälle anck einen besonderen Namen; sie beitzen ,„H a n d we r kS g e r i ch t e". Der örtlicke Zuktändigkeitsbereick deS „Handwerksgerickts" brarrcht nicht znsammenziifallen mit dem Bezirk, den das Arbeitsgericht, bei welchem das Handwer^sgericht errichtet ist, sonst hat; vielmehr ist vorgesehen, datz die Bezirke der Fachkammern (also auch der Handwerksgericktel größere Wirtschaftsgebiete umfassen können. So z. B. wäre es denkbar, datz daS beim Arbeitsgericht Mannheim z» bildende „.Handwerksgericht" auch da? Hinterland bis W--rt» heim umfassen würde tob das zweckmässig iss, lasse ick hier dahingestellt), während daS Arbeitsgericht Mannheim sonst vielleicht nur den Amts- * Nur noch die Bildung einer ..Angestelltenkammer" innerhalb der Arbeitsgerichte ist obligatorisch ldamit nicht Arbeiterbeisitzer in Ange- stelltenkacuen als Richter Mitwirken) 44 bezirk Mannheim und einige benachbarte Bezirke umfassen würde. — Die „Handwerksgerichte" sind, wie überhaupt die Fachkammern der neuen Arbeitsgerichte, nur für die erste Instanz („Arbeitsgerichte") vorgesehen; in den höheren Instanzen („Landesarbeitsgericht" als zweite Instanz, „Reichsarbeitsgericht" als dritte Instanz) wird die Bildung der Kammern oder Senate, falls mehrere solche überhaupt erforderlich sind, sich nicht nach dem Berufs- oder Gewerbezweigprinzip richten, sondern nach den sonst beim Landgericht oder Reichsgericht üblichen Gesichtspunkten für die Geschäftsverteilung; allerdings schließt das Ar- beitsgerichtsaesetz die Gliederung der Kammern oder Senate nach Berufs- oder Gewerbezweigen nicht etwa ausdrücklich aus. 3. In der Frage des Ausschlusses der Arbeitsgerichte. - Über die Möglichkeit des Ausschlusses der neuen Arbeitsgerichte durch Schiedsgerichte (tarifvertraglich vereinbarte oder indivi- duell vereinbarte), gilt für das Handwerk nichts besonderes; ich kann also auf meine Ausführungen im zweiten Teil dieses Aufsatzes (Nr. 2 dieses Jahrgangs, S. 24) verweisen. Dagegen gilt für das Handwerk eine Besonderheit insofern, als es sich darum handelt, ob durch Einrichtungen der Innungen die Arbeitsgerichte ausgl schaltet werden können. s) Bisher ist das nach zwei Richtungen möglich: so) Nach Z 81a Ziff. 4 der Gewerbeordnung haben die Innungen die „Aufgabe", die Streitigkeiten zwischen Jnnungsmitgliedern und ihren Lehrlingen zu entscheiden, soweit diese Streitigkeiten vor das Gewerbegericht gehören würden. db) Nach ß 81b Ziff. 4 GO. „können die Innungen „Schiedsgerichte" errichten, welche in den Streitigkeiten zwischen Jnnungsmitgliedern und ihren gewerblichen Hilfskräften (Gesellen, Gehilfen, Arbeitern) an die Stelle der Gewerbegerichte oder sonstigen Behörden treten („Jnnungsschiedsgerichte"). Uber die Einrichtung der Jnnungsschiedsgerichte gibt 8 LI der Gewerbeordnung nähere Bestimmungen; ebenso über ihr Verfahren (desgleichen 8 91s). Über die Anfechtung oder Vollstreckung der von der Innung in Lehrlingsstreitigkeiten oder vom Jnnungs, fchiedsgericht in Gehilfenstreitigkeiten gefällten Entscheidungen gibt 8 Ltd der Gewerbeordnung nähere Bestimmungen. 8 83 Ziff. 7 schreibt vor, daß die Organe der Innung zur Entscheidung- der Lehrlingsstreitigkeiten, sowie die Arbeitgeberbeisitzer der Jnnungsschiedsgerichte, von der Jnnungsversammlung zu wählen sind. In Baben haben alle diese den Innungen eingeräumten gesetzlichen Möglichkeiten meines Wissens kaum praktische Bedeutung erlangt; Jnnungsschiedsgerichte gibt es nirgends, und von dem Recht der Innungen zur Entscheidung der, Lehrlingsstreitigkeiten durch ein dafür gebildetes Jnnungsorgan wird ebenfalls kaum Gebrauch gemacht, d) Künftig steht den Innungen nur noch dal Recht zu, die Lehrlings st reitigkeiten der Jnnungsmitglieder zu entscheiden (u. zwar in demselben Umfang, in welchem das neue Arbeitsgericht dafür zuständig ist, also mit der erweiterten sachlichen Zuständigkeit des neuen Arbeitsgerichtsgesetzes). Die Möglichieitder Bildung vonJ n nung s- schiedsgerichten für die Gehilfeustreitigkeiten der Innungs- Mitglieder ist weggefallen; 8 HO Uff- 4 des neuen Arbeitsgerichts- aesetzes hat die 88 81, 91s, 91b, 93 Ziff. 7 der Gewerbeordnung gestrichen. Auch für die Entscheidung der L e h r l i n g s st reitigkeiten gibt jedoch das Arbeitsgerichtsgesetz neue Bestimmungen (8 111). Das Jnnungsorgan dafür! muß ein paritätisch zusammengesetzter Jnnungs-„Ausschutz" sein; es müssen also diesem Ausschuß Arbeitgeber (Meister) und Arbeitnehmer (Gehilfen)* in gleicher Zahl angehören; ein unparteiischer Vorsitzender ist nicht vorgeschrieben. Gegen den Spruch des Ausschusses kann binnen zwei Wochen das Arbeitsgericht (nicht, wie bisher, das ordentliche Gericht) angerufen werden. Andererseits muß der Jnnungsausschuß passiert sein; es ist also nicht zulässig, ihn zu umgehen (auch nicht, wenn beide Parteien eS wollen), so daß die oben erwähnte bisherige Praxis der Nichtbeachtung der J'nnungszuständigkeit für die — vorläufige — Entscheidung der Lehrlingsstreitfälle künftig nicht mehr angeht. Bringt der Jnnungsausschuß einen Vergleich zustande,'so ist dieser ohne weiteres vollstreckbar; der vom Jnnungsausschuß gefällte Spruch dagegen ist nicht vollstreckbar (auch nicht vorläufig), wenn er nicht von beiden Parteien „anerkannt" ist. Zur Vollstreckung der Vergleiche und der anerkannten Sprüche bedarf es aber noch der Vollstreckbarkeitserklärung durch den Vorsitzenden des Arbeitsgerichts; die Vollstreckung gestaltet sich dann nach den gewöhnlichen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung (also nicht, wie bisher gemäß 8 81b Abs. ö der Gewerbeordnung, im Verwaltungs- verfahren). Die Änderung des bisherigen Rechtszustandes (die aber wegen der erwähnten bisherigen Nichtbeachtung der Jnnungs- befugnisse in Baden nur insofern sich praktisch fühlbar machen wird, als künftig in den Lehrlingsstreitfällen der Jnnungsausschuß nicht mehr umgangen werden kann) tritt, wie das ganze Arbeitsgerichtsgesetz — soweit es sich nicht nur um die Schaffung der neuen Einrichtungen handelt — erst am 1. Juli 1927 in Kraft; auch dieser Zeitpunkt kann nach Bedarf hinauS- geschoben werden, es genügt dazu eine gemeinsame Anordnung des Reichsarbeitsministers und des Reichsjustizministers (8 123 des neuen Arbeitsgerichtsgesetzes). * Ich nehme an, daß nicht etwa Lehrlinge gemeint find. Personalabbau in dev Reiihs- sinamvevtvaltnng oder Vereinfachung dev Steuevvevtvaltuns Von Dr. Scherm, Stuttgart Die Inflation hatte, ganz abgesehen von ihren sonstigen Schrecknissen. eine Aufblähung des gesamten Beamtenkörpers und damit auch des Personals in » der Rvichsfinanzverwaltung im Gefolge, die selbst durch die zweifellos gegenüber der Vorkriegszeit gewachsenen Aufgaben der Verwaltung nicht ganz gerechtfertigt werden konnte. Der Beamtenabbau brachte dann eine Verminderung des gesamten Personals dev Reichsberwaltung um etwa 20 Proz. im Durchschnitt. Dabei muß jedoch berücksichtigt werden, daß sich die Totalersparnis an Gehältern und Löhnen um «die Zahlungen von gesetzlichen Pensionen und Erwerbslosenunterstützung notwendigerweise verringerte. Der gegenwärtige Neichs- finanzminister Dr. Reinhold hat bei seinem Amtsantritt die baldige Durchführung einer gründlichen Vereinfachung der Finanzverwaltuiig als eine wichtige Voraussetzung seines auf größere Sparsamkeit eingestellten Finanz- und Stcuerprogramms bezeichnet. Bis heute hat Dr. Reinhold sein Bereinsachungsshstem nur auf den Kreis seiner eigenen Verwaltung, des Reichsfmanzministeriums, ausgedehnt, indem er die gesamte Fachbearbeitung einem einzigen Staatssekretär anvertraut hat. Ferner soll die Zahl der selbständigen Abteilungen von 10 auf S, die der Referate von 128 auf 79 vermindert werden. Schließlich sollen insgesamt 00 nreist höhere Beamte erspart werden. der Flut von AnS- führnngS- und Durchführungsbestimmungen ein nochmaliger Beamtenabbau in Frage kommen kann. Unsere oben gestellte Forderung, den Gedanken >der Rationalisierung zweckentsprechend anläßlich der Verwaltungsreform in Anwendung zu bringen, müßt« schon für die Gesetzgebung Geltung bekommen: Nicht nur Verwaltungsvereinfachung, sondern auch Gesetzesdereinfachung! In diesem Zusammenhang ist es nun interessant und für di« mei- sien unserer Leser sicherlich äußerst überraschend, näheres über die Beanspruchung lder Steuerbeamten zu hören. Der Bund deutscher Reichssteuerbeamten beginnt soeben in seinem Organ, der „Steuer-Wane", mit dem Abdruck des Materials aus einer Rundfrage. Unter der Uebcr- schrift: „Wer will noch weiter die Verantwortung tragen? Ei» Mahnruf vor dem völligen Zusammenbruch der Finanzämter" werden die Berichte aus den Finanzämtern des gesamten Reichs zum Abdruck gebracht. ,Hene allen Dienstgebieten, wir zitieren jetzt die „Franks. Ztg." vom 20. Dezember 1926, bei fast allen Finanzämtern trotz erheblich verlängerter Arbeitszeit, zeitweise bis zu 12 und 15 Stunden, trotz Heranziehung von Hilfskräften, zum Teil aus eigener Tasche bezahlten, trotz Mitarbeit von Frau und Kindern Berge von Rückständen. Die laufen- den Veranlagungen für die verschiedenen Stenerarten müssen mehr als üiirchgepeitscht werden. Die Folge sind Tausende und Abertausende von Berufungen und Beschwerden, die wiederum zeitraubende mündliche und schriftliche Verhandlungen mit den Steuerpflichtigen nach sich ziehen. Dazwischen kommen neue Aufgaben wie die jetzt vorgenommene äußerst komplizierte Eipjheitsbewertung. Alles andere bleibt währenddessen liegen, weil die Beamten und Angestellten aus den anderen Bearbei- tungsgebieten mit-herangezogen werden mästen. Hunderte von Stundungsgesuchen liegen unerledigt bei den einzelnen Finanzämtern, das Publikum schimpft inzwischen über die faulen Beamten. Neue Veranlagungen drängen nach. Die Finanzkaffen sind jämmerlich besetzt, die Rückstände häufen sich zu Bergen, die Kontrolle wird erschwert, Unregelmäßigkeiten werden erleichtert. Ungezählte Vollstreckungsaufträge liegen unerledigt, die Außenstände steigen immer mehr und mehr. Dazu kommen alle möglichen und unmöglichen Statistiken und Erhebungen und Sonderaufträge, die sich in ihrer Anordnung einfach ansehcn, aber in der praktischen Durchführung Tage und Wochen in Anspruch nehmen. Die Folgen, die sich aus alledem für den Staat, den Steuerzahler und die Beamtenschaft ergeben, kann jeder sich selber ausdenken." Sollten die hier geschilderten Verhältnisse den Tatsachen entsprechen — und man kann an einer Überlastung des Personals kaum zweifeln — so müßte tm Interesse des Staats, seiner Beamten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ein Weg gesunden werden, der mit den vorhandenen Arbeitskräften eine geordnete Erledigung der Aufgaben' ermöglicht. Die Forderung nach woitergehendom Personalabbau mindestens in der Di- nangverwaltung kann nicht mehr vertreten werden. Dem Verlangen der Finanzbeamten nach Wiederherstellung der 6000 abgebauten Plan- stelle» kann ebensowenig entsprochen werden. Dagegen müssen die Aufgaben abgebaut und die Gesetzgebungsmaschme durch Verminderung der Steueracten zum Stillstand gebracht werden. Der Finanzbeamte wird sich dann nicht mehr länger keuchend durch das Gestrüpp der Verordnungen und Erlasse winden müssen, sondern er wird imstande sein, dem aus- tunftsuchenden Steuerpflichtigen eine eindeutige und richtige Antwort Lp erteilen. Dem unter den Steuerlasten mit Recht seufzenden Staatsbürger wird es dann auch leichter fallen, das Sprüchlein zu beherzigen, das weise Vorstände in den Amtszimmern auszuhängen pflegen: „Man bittet, den Unmut über bestehende Gesetze und Verordnungen nicht an den Beamten auszulassen." Die Atmosphäre von Verärgerung und Mißtrauen, die zwischen >dem Steuerzahler und dem Finanzamt in den letzten Jahren ständig im Wachsen war, dürfte nach Durchführung dieser Reform auch in bescheidenem Maßstab einem normalen Verhältnis, wie es vor 'dem Kriege bestand, weichen. Nie Wirkung verspätete»! Re«h»rungssteUung Von Diplom-Kaufmann Eichhorn beim Forschungsinstitut für rationelle Betriebssührung im Handwerk Eine Aufgabe besonderer Art für den Handwerker ist die Erledigung schriftlicher Arbeiten. Werden die Arbeiten täglich ausgeführt, so sind ineist nur wenige Minuten erforderlich. Werden diese Arbeiten aber verschoben, nur wöchentlich, vielleicht sogar nur monatlich erledigt, so häuft sich die Arbeit an; dem Handwerker fehlt es schließlich an dem Mute, an diese Arbeiten heranzutreten. Was man von den schriftlichen Arbeiten im allgemeinen sagen kann, das trifft auch für die Rechnungsausstellung zu. Stellt der Handwerker die Rechnung unmittelbar nach der Ausführung des Auftrages aus, so find ihm alle Vorgänge, die mit der Arbeit Zusammenhängen, noch frisch im Gedächtnis. Der Materialaufwand, die aufgewendete Arbeitszeit und die unmittelbaren Unkosten sind noch genau kontrollierbar und können an Hand der Normalkalkulation der Innung ans ihre Berechtigung geprüft werden. Der Handwerker steht dann, ob seine Leistungsberechnung das Normalmaß nicht übersteigt und allen Nachprüfungen standhalten kann. Er vermeidet dadurch Anstände und unliebsame Schwierigkeiten mit seiner- Kundschaft, was zur Förderung und Erhaltung seines Kundenkreises wesentlich beiträgt. Wird die Rechnung dagegen verspätet ausgestellt, so muß sie auf Grund flüchtiger Notizen, vielleicht sogar aus dem Gedächtnis angefertigt »»erden. Der Materialaufwand ist dem Handwerker nicht mehr klar in Erinnerung und die Arbeitszeitspanne ist ihm evtl, vollständig entfallen. Er stellt somit die Rechnung mehr gefühlsmäßig aus. Dieses Gefühl läßt aber weitesten Spielraum zur Täuschung zu und gibt Anlaß zu Reklamationen der Kunden. Material- und Lohnverluste schleichen sich gerne hierbei ein. Aber nicht allem -Material- und Lohnverluste sind die Folgen verspäteter Rechnungserteilung, sondern auch Zinsverlnste, über das kalkulierte Maß hinaus, treten ein. Beispiel: Eine Arbeit im Leistungswerte von Mk. 100 ist am 14. Januar beendet. Der Materialaufwand hierfür beträgt Mk. 60, Lohn und Unkosten je Mk. 15, die Gewinnspanne somit Mk. 10. Am 15. Februar wird die Rechnung ausgestellt, der Kunde zahlt am 15. März. Ter Handwerksmeister kreditiert seinem Kunden vom 15. Januar bis 15. März der: Leistungswert von Mk. 100. Der Umsatz der Mk. 100 ist auf zwei Monate gehemmt und mutz aus anderen Mitteln, vielleicht aus Bankkredit, dem Betriebe wieder zugeführt werden. Bei einem Jahreszins von 12 Proz., berechnet für zwei Monate, bedeutet dies einen ZinSverlust von Mk. 2. Um -den Zinsbetrag von Mk. 2 kürzt sich die Gewinnspanne, sodaß nur Mk. 8 statt Mk. 10 Verdienst erzielt werden. Wäre dagegen die Rechnung bereit* am 15. Januar ausgestellt worden, der Kunde hätte innerhalb Monatsfrist bezahlt, so wurde di« Gewinnkürzung nur Mk. 1 betrage». Prompte Rechnungsausstellung und eine rechtzeitige Mahnung könnte für den Kunden Grund genug sein, schon am 1. Februar zu zahlen, was eine Verdienstkürzung von nur Mk. —.60 bedeuten würde. Mit anderen Worten, die verspätete Rechnungserteilung kostet Len Handwerksmeister Mk. 2 -- Mk. —.50 --- Mk. 1.50, das sind 15 Proz. seines Verdienstes. Bei einem Jahresumsatz von Mk. 20 000 und einem Jahresverdienst von Mk. 2000 wäre dies eine Gesamtgewinnkürzung von Mk. 300, oder die verspätete Rechnungsstellung bringt den Handwerksmeister in unserem Falle um einen Arbeitsverdienst von ungefähr 1)4 Monaten, er arbeitet kiese Zeit für die von ihm verschuldeten nicht berechenbaren Unkosten. Kalkuliert der Handwerker den Verlust der verspäteten Rechnungsausstellung auf seine Arbeiten esti, fo muh unbedingt feine Konkurrenzfähigkeit Not leiden. Er arbeitet mit mehr Unkosten, wie eigentlich vertretbar sind. Diese kurze Darstellung sollte genügen, den Handwerker anzuspornen, für umgehende Rechnungserieilung zu sorgen und dem Werte der schnellen Erledigung der schriftlichen Arbeiten weitgehendstes Interesse entgegen zu bringen Srage« des Kandtvevks im Reichstag Von Syndikus l)r. Bretzler, Leiter der Pressestelle beim Reichsverband des deutschen Handwerks Dem Reichstag ist kürzlich eine Übersicht der Beschlüsse deS Reichstags nebst den Beantwortungen der Reichsregierung zugegangen, die einen interessanten Überblick über die Tätigkeit des Parlaments gibt. Es handelt sich fast durchweg um Stellungnahme zu Entschließungen aus dem Jahre 1926. Im nachstehenden soll auf die wichtigsten Fragen kurz eingegangen werden, soweit sie das Handwerk betreffen, bzw. angesichts ihrer überragenden Bedeutung den Berufsstand intcr«. sieren. Die Frage der Kreditversorgung für das Handwerk spielte in den Verhandlungen des Reichstags noch immer eine wichtige Rolle. Ein Beschluß verlangte angesichts der sich im Handwerk und Gewerbe steigernden wirtschaftlichen Not, unverzüglich neue ausreichende Mittel zur Kreditgewährung in Verbindung mit den Ländern flüssig zu machen. Nach dem Schreiben des Präsidenten des Reichstags vom 23. Januar 1926 nahm die Reichsregieruna davon Abstand, und betonte, daß es nicht Aufgabe der öffentlichen Gewalt sein kann, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen. Zweifellos kann der gesamte Berufsstand diese Auffassung nur unterstreichen, hat doch die Erfahrung immer wie- der bestätigt, daß den geringen Vorteilen solcher staatlicher Kreditgewährung auch erhebliche Nachteile gegenüberstehen. Die vergangenen Jahre zeigen auf das Deutlichste, daß Hoffnungen geweckt wurden, deren Erfüllung niemals eintreten konnte. Das Reich stellte bekanntlich im Mai 1925 24 Millionen RM. für den gewerblichen Mittelstand zu Kreditzwecken zur Verfügung, eine Maßnahme, die, wie noch in Erinnerung sein wird, nur Enttäuschung hervorrief. Für den großen Bedarf nach Krediten bedeutete ein solcher Betrag nur einen Tropfen auf den heiße» Stein. Zudem rief auch die Verteilung, die jeglichen Bedarf berücksichtigen wollte, nur Unzufriedenheit hervor. Schließlich ist ja auch das Kreditproblem keine mathematische Verteilungsaufgabe. Interessante Aufschlüsse bietet die von der Reichsregierung nunmehr veröffentlichte Übersicht über die aus Mitteln der Länder dem Handwerk, Gewerbe und Einzelhandel zu Kreditzwecken zur Verfügung gestellten Summen. Preußen stellte im Jahre 1925 einen Betrag von 22 Millionen RM. bereit. Angaben der bayerischen Staatsregierung liegen leider noch nicht vor. Sachsen bewilligte einen Betrag von 3)4 Millionen RM., außerdem ein Darlehen von 1 Million NM. für das Hausgewerbe im Erzgebirge, sowie einen weiteren Betrag von 1)4 Millionen RM. für Lohnstickmaschincnbesitzer. Württemberg beschränkte sich darauf, für einen Kredit von 5 Millionen RM., der von der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse den württembergischcn Genossenschaften gegeben wurde, die selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Baken gewährte keinen Kredit aus Landesmitteln, übernahm aber für Darlehen an das badische Handwerk die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Gesamtbeträge von 6 Millionen RM. in den Rechnungsjahren 1925 und 1926. Thüringen hat, soweit eine Förderung des Handwerks und Gewerbes durch Gewährung von Krediten stattfand, die bankmäßig zur Verfügung stehenden Mittel durch die Thüringische Staatsbank bereitgestellt. Hessen hat Kredite aus Landesmitteln gleichfalls nicht gewährt, andererseits wiederholt die Bürgschaft für die von öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen vermittelten Darlehen übernommen. Hamburg hat einen Betrag von 1 Million RM. der Gewerbekammer und Detaillistenkammer übergeben, um der Notlage im Handwerk und Einzelhandel zu steuern. Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig, Oldenburg, Anhalt, Lippe und Schaumburg-Lippe, sowie Lübeck haben dem Handwerk keine staatlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Bremen bewilligte noch 3 065 000 RM. und Mecklenburg- Strelitz gibt an, 72 800 RM. dem Handwerk überlassen zu haben. Es sind dieses allerdings Summen, die in Papiermark im März 1920 und ,m Mai 1922 bereitgestellt wurden. Waldeck überließ schließlich noch den Betrag von 60000 RM. Damit ist die Aufstellung im gesamten Deutschen Reich schon erschöpft. Was Wunder also, daß die ganze Aktion nur Enttäuschung und Unzufriedeicheit zurückließ. Der Staat soll ja auch grundsätzlich nicht Bankier der Wirtschaft sein. Mit Recht bat deshalb der Reichsverband des deutschen Handwerks durch die bedeutsame Erklärung vom 1. April b. I. staatliche Sonderkredite abgelehnt, West sie eben aus einer fehlerhaften Konstruktion des Verhältnisses zwischen Staat und Wirtschaft stammen. Bekämpft die Wirtschaft und das Handwerk auf der einen Seite die Investierung staatlicher Gelder in gewerblichen Unternehmungen, so darf man auf der anderen Seite auch nicht die Forderung nach geldlicher Unterstützung erheben und so den Staat und die Länder zu einer wirtschaftlichen Betätigung wieder anreizen. Schließlich darf auch noch in diesem Zusammenbau« der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß auch die übrigen Wirtschaftsgruppen nicht mehr das Verlangen nach Bereitstellung staatlicher Kredite erheben, und daß endlich auch das Reich den Mut findet, solchem Drängen und Bitten anderer Stände die gleiche Antwort, wie oben erwähnt, zu geben. Auch allzu eifrige Parlamentarier muffen sich vor Augen halten, daß sie mit Anträgen auf erneute kreditliche Unterstützung von Handwerk und Gewerbe keine ungetrübte Freude Hervorrufen können. Die Stellungncihlne der Reichsregierung, aus den Beschluß de» Reichstags zur Milderung der Kreditnol aus «ine wesentliche Herabsetzung des Zinsfußes für Leihkapital aller Art hinzuwirken, läßt sich vahm zusammenfassen, daß sie in dauernder Fühlung mit der Bankwelt und den Landesregierungen bestrebt ist, zu einer Senkung der Zinssätze beizutragen. Erfreulicherweise darf festgestellt werden, daß sich der Zinsfuß seit Annahme der Entschließung im Reichstag erheblich gebessert hat. Auch erst kürzlich noch ist eine weitere Ermäßigung des Reichsbantdiskonts und damit eine weitere Herabsetzung der Zinssätze erfolgt. Durch solche Maßnahmen wird dem Wirtschaftsleben mehr geholfen als durch staatliche Subventionen. Überhaupt sei dem Handwerk immer wieder zur Vorsicht hinsichtlich der Aufnahme von Krediten ge- ^ raten, da diese wohl im Augenblick der Gewährung eine Erleichterung darstellen. Für jeden Kredit kommt aber einmal der Tag, an dem Rückzahlung erfolgen muß. Mehrfache Entschließungen liegen vor zu der immer mehr um sich greifenden Kartellierung der deutschen und internationalen Wirtschaft. Ein Beschluß verlangte eine Übersicht der Tätigkeit der Reichsregierung auf dem Gebiete der Preissenkung innerhalb der Kartelle und Trusts. Ein weiterer Beschluß forderte die Errichtung eines Kartellregisters und die Einsetzung eines unabhängigen Kartellamts zur Überprüfung der Kartelle, Syndikate, Trusts und ähnlicher Korporationen. Schließlich ersuchte der Reichstag um Vorlage einer Denkschrift über die Wirkung der Verordnung vom 2. November 1923 lKartellverordnung), sowie endlich im Hinblick auf die wirtschaftlichen Schäden deS Kartell- und Syndikatswesens um Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Beseitigung der Mißstände. Eine nochmalige Entschließung machte erneut auf die Auswüchse in der Kartell- und Monopolbildung aufmerksam und ersuchte die Reichsregierung um Unterbreitung einer Vorlage, die unter geeigneter Verwertung der bisher gefaßten Beschlüsse des Reichstags oie gesamte Materie regeln sollte. Die geforderte Denkschrift sagte die Reichsregierung zu. Im übrigen verwies sie darauf, daß der Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugunas- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft die Behandlung des Kartellproblems in seinen Unterausschüssen in Angriff genommen habe. Die Ausarbeitung einer Vorlage, die dem Beschluß des Reichstags Rechnung trage und auch die Ergebnisse der Weltwirtschaftskonferenz berücksichtige, werde erfolgen. Heute, wo "fast kein Tag vergeht, an dem nicht die Tagespresse von neuen nationalen und internationalen Zusammenschlüssen berichtet, darf der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß die Reichsregierung diesen Vorgängen ihre ungeteilte Aufmerksamkeit widmet. Die Vertrustung der deutschen Wirtschaft nach amerikanischem Vorbild ist bereits soweit gediehen, daß größte Unruhe und Besorgnis vor der weiteren Entwicklung nicht nur im Handwerk, sondern im gesamten Mittelstand Platz gegriffen hat. Der Ruf nach einer gemeinsamen Abwehrfront wird nicht lange mehr ohne Erfolg bleiben können. Zur Frage deS Hausierhandels und Wandergewerbebetriebes lag eine Entschließung vor, die für Bekämpfung der Mißstände und angemessene steuerliche Erfassung dieser Betriebe eintrat. Eine zweite Entschließung verlangte Einschreiten gegen den Hausierhandel im großen, insbesondere bei Verwendung von Kraftwagen. Die Reichsregierung hat sich hierzu mehrfach mit den Länderregierungen in Verbindung gesetzt, die Prüfung gesetzgeberischer Maßnahmen sich aber für die Ausführung der Beschlüsse für die in Aussicht genommene Neuregelung der Gewerbeordnung Vorbehalten. In weiteren Entschließungen befaßte sich das Parlament mit den schädigenden Auswirkungen deS Warenhandels der Beamten gegenüber Handwerk und Gewerbe. Klar und deutlich hat die Reichsregierung hierauf die Antwort erteilt, daß der Verkauf von Waren in Dienstge- väuden nunmehr grundsätzlich untersagt wurde und sich daher irgendwelche neue Maßnahmen hierzu erübrigten. Auch gegen die öffentlichen Regiebetriebe nahm der Reichstag Stellung und ersuchte die Reichsregierung, die in das Gebiet des geiverblichen Mittelstandes fallenden Arbeiten nicht durch eigene Verwaltungen ausführen zu lassen. Im Zusammenhang hiermit wurde ein Einwirken auf die Länderregierungen gefordert. Die Reichsregierung bekannte sich dazu, daß Arbeiten aus dem Gebiet des gewerblichen Mittelstandes nur im beschränkten Umfange ausgeführt würden. Lediglich kleinere Jnstand- setzungSarbeiten kämen wegen der Finanzlage des Reichs in Frage. Druckarbeiten könnten wegen ihrer Eilbedürftigkeit an das Privatge- wcrbe nicht immer vergeben werden. Die Entschließung selbst wurde den Ländern weitergereicht. Sie wurde, soweit uns bekannt, in Sachsen, Bayern und Thüringen den zuständigen Stellen zur Beachtung übergeben. Ein weiterer Beschluß zu der gleichen Frage verlangte eine Übersicht über die Beteiligung der Reichsverwaltungen an gewerblichen Lieferungen und Leistungen als Selbstunternehmer. Man darf mit Interesse diese Zusammenstellung, die noch aussteht, erwarten. Zu dem Verlangen nach gleichmäßiger steuerlicher Belastung der Regiebetriebe behielt sich die Reichsregierung ihre abschließende Stellungnahme für den endgültigen Finanzausgleich vor. Weitere Entschließungen traten für eine statistische Erfassung deS Handwerks ein und zwar nach Anzahl der Klein- und Mittelbetriebe sowie nach Wert der erzeugten Güter im Verhältnis zur übrigen Volks. Wirtschaft. Im Zusammenhang damit wurde eine Erhebung über den Anteil de« deutschen Handwerks an der beruflichen Zusammensetzung des Volke» gefordert^ Die Reichsregierung wies auf die Volks-, Be- rufs- und Betriebszählung vom 16. Juni 1925 hin, betonte aber im übrigen die Schwierigkeiten, die einer Ausgliederung der Handwerksbetriebe entgegenstehen. Erst die Einführung eines Handwerksregisters würde die notwendige Grundlage für statistische Erhebungen über daS Handwerk schaffen. Leider ist es zutreffend, daß alle Versuche, die Bedeutung des Handwerks für Volk und Wirtschaft in Zahlen festzulegen, solange zum Scheitern verurteilt sind, bis das in der beabsichtigten Novelle zur Gewerbeordnung geforderte Handwerksregister eine brauchbare Grundlage für statistische Untersuchungen abgibt. Ein dahingehender Beschluß des Reichstags wollte verwirklicht sehen, daß mit Rücksicht auf die Schäden der Gefängnisarbeit die Strafgefangenen keine Handwerkslehre erhalten sollten. Nach der Stellungnahme der Reichsregierung erscheint es nicht angängig, das Handwerk grundsätzlich hier auszunehmen, da Gefangene mit längerer Strafdauer, die keinen Beruf erlernt haben, nach den „Grundsätzen für den Vollzug von Freiheitsstrafen" nach Möglichkeit in einem Beruf auSzubildcn sind, der ihren Fähigkeiten entspricht. ' Mehrfach wurden Entschließungen zu Fragen des- Wohnunys- und Baumarktes der Reichsregierung vorgelegt. Auf die Forderung, bei Wohnungsbauten, die mit Hilfe öffentlicher Mittel errichtet werden, Handwerkerbauaenoffenschaften und das selbständige freie Bauhandwerk zu berücksichtigen, gab die Reichsregierung eine zusagende Antwort, ebenso auch auf die Forderung, dem Baugewerbe Kredite aus den Erträgnissen der ^auszinsstener zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage eines Wohnungsbauprogramm? für die nächsten Jahre wurde zugesichert, ebenso die beschleunigte Durchführung dieses Programms. Die Reichsregierung wies noch darauf hin, daß sie durch das Gesetz vom 26. März 1926 zur Förderung des Kleinwohnungsbaues 200 Millionen RM" für die Gewährung von Zwischcnkrediten auf erste Hypotheken bewilligt habe; hinzu treten weitere 60 Millionen RM. zur Beschaffung von zweiten Hypotheken. Die Anleihefrage werde bei der Aufstellung eines Reichswohnungsbauproaramms erneut oevrüft werden. Auf dem Gebiete des Postwesens sind es vornehmlich die Fragen der Gebührenordnung und der ländlichen Postbestellung, die das Interesse deS Berufsstands finden. Zurzeit steht gerade die erstere Frage im Vordergrund. Die Reichsregierung nimmt hierzu keine endgültige Stellung. Der Verwaltungsrat der Reichspost wolle seine Entschließung von dem Ergebnis der Beratungen im Arbeitsausschuß abhängig machen. Bei dem starken Widerstreit der Meinungen sei noch nicht zu Übersehen, in welcher Richtung sich die Beschlüsse bewencn würden. Hoffentlich wird entsprechende Rücksicht auf die Masse der Wemgsprecher genommen, denn sie sind es, die letzten Endes an der Ausbreitung des Fernsprechwesens am meisten beteiligt sind. Die Reichsregierung unter, strich ihre Bereitwilligkeit, für den Ausbau der ländlichen Posibestellung Sorge zu tragen. Auch die Frage der VerwaltunqSreform wurde in einer besonderen Entschließung angeschnitten. Die Reichsregierung wie-) auf die Sammlung des Reichsrechts hin, die einer Vereinfachung der Verwaltung gleich kommen würde. Ebenso sei eine gemeinsame Geschäftsordnung der Reichsmimsterien ausgearbeitet, die am 1. Januar d. I. in Kraft getreten sei. Eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung auf dem Gebiete des öffentlichen Reichsrechts stehe gleichfalls bevor, ebenso sei die Beamtengeselrnebiing in Angriff genommen. Auch werde erstrebt, die politischen Ressorts und die wirtschaftlichen Ressorts dor Reichsverwaltung örtlich möglichst zusammenzulegen. IlnS will es scheinen, daß dieses Eraebnis etwas maaer ist. Angesichts der starken Vorbelastung der Wirtschaft durch das Dawesabkommen und der immer noch nicht gefestiaten Wirtschaftslage kommen wir um eine Vcrwaltungsreform zur Ersparung unnötiger Ausgaben an Haupt und Gliedern nicht herum. Es genügt jedoch nicht, davon zu reden, endlich müssen einmal die Taten folgen. Schließlich sei noch auf eine Entschließung hingewiesen, die die Reichsregierung ersucht, dafür Sorae zu tragen, daß die Belange des Handwerks und Gewerbes bei der Regelung großer Fragen der Wirtschaft, des StenerwesenS und der Verwaltung durch rechtzeitige Anhörung der zuständigen gesetzlichen Bernfsvertretniig des- Handwerks mehr als bisher gewahrt werden. Wörtlich wird hierzu bemerkt: „Die Reichsregiernna hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, welche die gewünschte Anhörung der gesetzlichen Berufsvertretung deS HandiverkS nn Rahmen des Möglichen und Begründeten gewährleisten. Möge daS Handwerk bei allen Fragen, deren Regelung der Gesetzgeber noch zu bringen beabsichtigt, stets Anhörung und Berücksichtigung finden, damit kein Problem gegen die Interessen deS Handwerks seiner Lösung entgegengeführt wird. > Genosfenschaftttrhe LMttettunsen I Die deutschen Genossenschaften zu Beginn 1927 Bon Otto Ibscher, Charlottenburg Die deutschen Genossenschaften bilden in der deutschen Wirtschaft einen Faktor, mit dem man für einen Überblick über die wirtschaftliche Gesamilag« in Deutschland zu rechnen hat, und so sehen wir auch in der geschäftlichen Tätigkeit der mehr als 52000 deutschen Genossen- i« 47 schäften aller Gruppen ein Spiegelbild deS wirtschaftlichen Fortkommens, vor allem des erwerbstätigen Mittelstandes in Handwerk, Gewerbe. Handel und Landwirtschaft, sowie bei den Beamten und den freien Berufen. Wir können oen Wiederaufstieg beobachten, sowohl in finanzieller Hinsicht bei den Kreditgenossenschaften, bei den Handwerker- und Wacengenossenschaften sowie bei den direkten und indirekten Verbrauchergenossenschaften, den Konsum-, Händler- und Baugenossenschaften und in recht bedeutendem Matze bei den landwirtschaftlichen Genossenschaften aller Schattierungen. Wenn auch die allgemeine Geldknappheit im Verlauf des Jahres 1926 noch immer anhielt, so hat doch die eigene Kapitalbildung wohl allgemein und vor allem bei den deutschen Genossenschaften in hervorragendem Matze Fortschritte gemacht. Wenn kürzlich nach einer Berechnung die wirklich sichtbare Kapitalbildung, soweit sie aus der deutschen Produktion der letzten 3 Jahre stammt, mit etwa 15 bis 18 Milliarden Mark festgestellt worden ist, so dürften wir mit 6—6 Milliarden Mark Kapitalbildnng pro Jahr etwa 60—70 Proz. des Vorkriegsstandes erreicht haben. Die Gesundungsbewegung im deutschen Genossenschaftswesen drückt sich'auch m dem Gesamtbestand der deutschen Genossenschaften aus. Die Form der Genossenschaft ist, von Ausnahmen abgesehen, im letzten Jahre nur selten zu Experimenten gebraucht worden, die persönlichen Wünschen znm Ziel verhelfen sollten. Wo aber noch Genossenschaften aus der Kriegs- und Nachkriegszeit bestehen, die auf schwankendem Boden errichtet wurden, da setzt der Reinigungsprozeh letzt weit schneller ein, dafür sorgt auch die letzte Verordnung über die Löschung von Amts wegen sür Genossenschaften, die der Umstellung kei':e Folge leisten. Die gröhere Anzahl der Verschmelzungen vor. Genossenschaften, die in 1926 innerhalb der verschiedenen Gruppen zu verzeichnen waren, zeigt den Willen der Zusammenfassung der genossenschaftlichen Kräfte, um das Lebensunfähige auszuscheiden. Wie aber die Auslandskredite an dem Grundsatz der Selbsthilfe der deutschen Genossenschaften zu rütteln drohten, so brachte uns das letzte Viertel des, abgelaufenen Jahres wiederum in Gefahr, dah der genossenschaftlich so erprobte Grundsatz der Barzahlung durchbrochen werden sollte. Auch wieder aus Amerika kommend, hat aber die Konsumsin a n z i e r u n g, nachdem sie alle Gemüter in Bewegung gesetzt, wenigstens auf genossenschaftlichem Boden durch Schaffung selbständiger Organisationen sich nicht so durchsetzen können, wie es zunächst den Anschein gehabt — nur 5 Gründungen als e. G. m. b. H. waren bisher zu verzeichnen! Die Bestandsveränderung nähert sich wieder mehr derjenigen der Vorkriegszeit, wenigstens gilt das im abgelaufenen Jahr bereits von den Neugründungen, die ebenso wie auch die Auflösungen eine geringere Ziffer aufweisen. Der Rückgang in der Zahl der Gründungen trifft alle Gruppen, mit Ausnahme der Baugenossenschaften, die noch immer einen ansehnlichen Zugang aufweisen. Die nachstehende Tabelle bietet eine Übersicht, die das Ansteigen nud Abfallen zeigt: Jahr Neugründungen Auflös Gesamtzahl ungen: davon Konkurse davon für nichtig erklärt 1913 1837 468 89 1919 5323 711 3 — 1920 5000 994 11 — 1921 4887 1576 79 — 1922 4034 1629 34 - - 1923 2697 1618 6 — I§24 3322 2107 87 — 1925 3306 3000 119 800 1926 1807 2269 168 463 Die Tabelle zeigt »eben der bereits erwähnten Tatsache auch die Veränderungen in der Zahl der Nichtigkeitserklärungen von Genossenschaften. Der Rückgang gegenüber 1925 liegt darin, datz die Verordnung vom 21. Mai 1926 zunächst eine Widerspruchsfrist gegen die beabsichtigte Löicyung von Amts wegen setzt — von Hunderten von Genossenschaften läuft noch eine Widerspruchsfrist gegenwärtig — und es dürfte daher das nächste Jahr, wenn durch Nicht-Erhebung von Widerspruch gegen die Löschung sich die Lebensunfähigkeit aller dieser Genossenschaften erweisen sollte, eine nicht kleine Zahl Auflösuiigen bringen, die Wohl den Bestand verringern, aber für ein etwaiges Nachlassen der genossenschaftlichen Idee nichts zu besagen. Die Konkurse bei den Genossenschaften, die sich ja leider auch nicht vermeiden lassen, haben im letzten Jahre etwas zugenommen. An den 168 Konkursen sind die einzelnen Gruppen der Genossenschaften mehr oder weniger beteiligt. Aus der Wetter untenstehenden Tabelle der gesamten Bewegung ist bei den Auflösungen die Einzelbeteiligung ersichtlich. Unter Geschäftsaufsicht stellten sich 1926 nur 15 Genossenschaften. Berücksichtigt man aber, dah insgesamt im Jahre 1926 rund 12 400 Konkurse eröffnet wurden, und rund 8000 Geschäftsauffichten zu verzeichnen waren, so fallen die entsprechenden Ziffern bei den Genossenschaften trotz der mehr als 52 000 deutschen Genossenschaften nicht ins Gewicht. Für die Gesamtübersicht über die Bewegung der deutschen Genossenschaften in den Hauptgruppen ergibt sich folgendes Bild: Bestand am 1.1.1926 Bewegung 1926 Bestand am 1.1.1927 Genoffenschaftsart Neugründungen Auf- lösungen') Kreditgenossenschaften (städt. und ländliche). 22 533 351 368 (19) 22 516 Handwerkergenossenschaften lRohstoff-, Magazin-, Werk- Lieferungsgenofsenschaften) 2027 133 258 (16) 1902 Produktivgenossenschaften, Gewerbliche. 558 8 17 (2) 549 j Arbeiter- Prob- - Arbeitsgenossenschaften . 210 2 20 (5) 192 Wareneinkaufsvereine (Händ- lergenoffenschaften) . . . 1315 63 138 <20) 1240 Konsumvereine. 2117 35 177 ,34) 1940 Baugenossenschaften. . . . 3 834 346 192 fl) 3988 Landwirtsch- Genossenschaften (ohne Darlehnskaffen) . . 17 968 672 786 (40) 17 854 Zu diesen bestimmten Gruppen kämen dann noch rund 1900 „sonstige" Genossenschaften, bei denen 23 Konkurse eintraten, sowie die 160 Zentral- und Hauptgenossenschaften. Unter den neu errichteten Genossenschaften hatten 1538 die beschränkte Haftpflicht, 269 die unbeschränkte Haftpflicht angenommen und von den aufgelösten Genossenschaften waren 1933 solche mit beschränkter Haftpflicht und 336 solche mit unbeschränkter Haftpflicht. Hiernach ergibt sich a m 1. I a n u a r 19 27 die G e s a m t- zahl der deutschen Genossenschaften mit 52 260. Erst das zweite Halbjahr 1926 brachte wohl, was die Wirtschaft- lrche Krists anlangt, ein Abflauen, und die deutschen Kreditgenossenschaften wurden zum Teil noch aus dem ersten Halbjahr !n Mitleidenschaft gezogen. Es ist aber auch bekannt, dah gerade die deut. schenKredltgenossenschaften. die doch unter der Inflation recht gelitten hatten, wie keine andere Genoffenschaftsart, sich so schnell von all den schweren wirtschaftlichen Folgen erholen konnten. Besonders gilt dies für die städtisch en Kreditgenossenschaften. Wenn man das An - steigen der Spareinlagen und auch der eigenen Mittel be- obachtet, so mutz man ohne weiteres zugeben, dah die deutschen Kreditgenossenschaften wohl ihre Pflicht erfüllen und die Stärkung des eigenen Betriebskapitals «ch angelegen sein lassen. Was die Bestandsbewegung der deutschen Kreditgenossenschaften anlangt, so ist festzustellen, dah zum erstenmal infolge einer bedeutend geringeren Zahl von Neugründungen gegenüber 1925 von einer Bestandsvermehrung nicht gesprochen werden kann. Die Kreditgenossenschaften (es sind hier die städtischen und länd- lichen zusammengenommen) waren stets führend im alljährlichen Zuwachs und sind es in der Gesamtzahl der bestehenden Genossenschaften auch noch. Es wurden aber im Berichtsjahr rund 800 Kreditgenossenschaften weniger errichtet, während die Zahl der Auflösungen sich auf gleicher Höhe von 1925 hielt. Das Nachlassen der Gründungen liegt in der Hauptsache bei den Spar- und Darlehnskaffen. Die städtischen gewerblichen Kreditgenossenschaften haben mit mehr als 150 Gründungen und rund 50 Auflösungen immerhin einen.Nein- zuwachs von rund 100 Genossenschaften erfahren. Die Neugründungen unter den städtischen Kreditgenossenschaften sind meist allgemein für den erwerbstätigen Mittelstand geschaffen worden. Einige Experi- mente wurden gemacht mit sogenannten Sparer-Schutzbanken, Rentner, schütz und ähnlichen. Besonders auch die Einführung des modernen Borgsystems brachte die Kreditgenossenschaften in Berührung mit der Kundenfinanzierung, Konsumfinanzierung, indem man für bestimmte Kreise einige solcher Kundenkreditgenossenschaften inS Leben rief — es entstanden derartige Unternehmungen in Harburg, Hamburg, Spandau, Berlin (8), doch scheint die Bewegung auf genossen, schaftlichem Boden bereits zum Stillstand gekommen zu sein. Schluß folgt Bewert««- dev GesrbSftSsvttttdftüSe Nach den vom Reichsfinanzministerium festgesetzten Richtlinien für die Feststellung der Einheitswerte sind die bebauten Grundstücke und zwar Einfamilienhäuser mit 65 Proz., Wohngrundstücke mit 45 Proz. und die Geschäftsgrundstücke mit 70 Proz. des Wehrbeitrags zu bewerten, wobei den Landesfinanzämtern das Recht zusteht, für bestimmte Gruppen von Grundstücken nach Lage der örtlichen Verhält- niffe eine geringere Bewertung bis zu einer bestimmten Grenze zuzu. lasten. Von dieser Ermächtigung haben die Landesfinanzämter Gebrauch gemacht, jedoch zeigt ein Vergleich über die Bewertung der Geschäftsgrundstücke in den verschiedenen Landesfinanzamtsbezirken Deutschlands außerordentlich große Unterschiede, wobei festgestellt wird, daß die Richtlinien des Landesfinanzamtes Karlsruhe weit höhere Ein- * Die in Klammern beigesetzten Ziffern zeigen die Zahl der Konkurse innerhalb der Auflösungsziffer der betreffenden Gruppe. 4S "v heitswerte für die Geschäftsgrundstücke als in anderen Landesfinanzamtsbezirken des deutschen Reichs enthalten. So sind bei unS die Ge» schäfksgrundstücke grundsätzlich mit 70 Proz. zu bewerten, während beispielsweise im Landesfinanzamtsbezirk Berlin die Geschäftsgrundstücke tn mittlerer Geschäftslage mit 50—60 Proz. und in geringerer Geschäftslage mit 45—50 Proz. bewertet werden. Die Wirkung ist natürlich die, daß das badische Gewerbe einer höheren Besteuerung unterliegt als das Gewerbe anderer Reichsgebiete. Diese Benachteiligung mutz das badische Gewerbe umso mehr zurückweisen, als sowieso schon fast unerträgliche Steuerlasten auf ihm ruhen. Der Steuerausschutz des Bad. Handwerkskammertags hat daher auf Veranlassung der Handwerkskammer Karlsruhe eine Eingabe durch den deutschen Handwerks» ->und Gewerbekammertag an das Reichsftninzmmisterium gerichtet und ersucht, das Landesfinanzamt Karlsruhe zu veranlassen, die Richtlinien über die Bewertung zugunsten des badischen Gewerbes abzuandern, um so einem offenbaren Mitzstande abzuhelfen. Eine Antwort ist bis heute vom Reichsfinanzministerium noch nicht erteilt worden. Sp. Dke öffentlich chand lnr «NvtfchaftSleben Richard Calwer bringt in.seinen Wirtschaftlichen Tagesberichten vom 12. Januar d. I. interessante Beiträge zur Frag« der Betätigung der öffentlichen Hand im Wirtschaftsleben. Eine Brauerei stellte festz daß, wenn sie ein Staatsbetrieb wäre, die Vermögenssteuer mit 131000 RM., die Jndustriebelastung mit 131000 RM., die Grundsteuer mit 45 000 RM. und die Hauszinssteuer mit 83 000 RM.. insgesamt also der stattliche Betrag von 400 000 RM. in Wegfall geraten würde. Neben der steuerlichen Bevorzugung erhalten diese Betriebe auch weit leichter billigen Kredit aus öffentiicyen Mitteln. So hat z. B. die Deutsche Getreidehandelsgesellschaft, A.-G., ein Darlehen von 30 Millionen RM. erhalten, das mit einem Satz von Proz- verzinst werden soll. Calwer bezieht sich hierzu auf den Bericht über den Getreide-, Mehl- und Futtermittelhandel für das Wirtschaftsjahr 1926 (herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Ruhrbezirks), worin es heißt: „In der Beiratssitzung (der Getreidehandelsgesellschaft) ist gesagt worden, daß bis dahin (bis um die Jahresmitte 1926) das Reichsdar- lehn zu den Geschäften der Gesellschaft noch nicht voll Verwendung gefunden habe (der Terminhandel erfordert nicht viel Barmittel), daS übrige Geld sei an zentrale Bankinstitute weiter verliehen worden. Es ist kaufmännisch nicht ungeschickt, Geld zu 1)4 Proz. hereinzunehmen und als Tages- oder Monatsgeld zu etwa dem dreifachen Zinssatz auszuleihen, nur schade, daß die Wirtschaft dies Geld in Steuerform aufbringen mutz, das wirtschaftlich und im letzten Grunde auch steuerlich in den Händen der Privatwirtschaft fruchtbringender wirken könnte." Im Gegensatz zu solchen Begünstigungen sind die von privaten Betrieben aufgenommenen Kredite angemessen hoch zu verzinsen, außerdem müssen diese noch Steuern zahlen, aus deren Aufkommen wieder öffentliche Betriebe gegenüber den privaten bevorzugt werden. Dabei bleibt die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Betriebe in den meisten Fällen stark hinter der privater Unternehmungen zurück. Die Beispiele zeigen, daß sich die Wirtschaft und insbesondere daS Handwerk mit Recht gegen eine Betätigung der öffentlichen Hand im Erwerbsleben wendet. UH. tMvisthasisdrenst mktgeteilt vom Forschungsinstitut für rationelle Betriebsführung im Handwerk, Karlsruhe — Kaufmännische (brtrirbswirtschaftl.) Abteilung. Geschäftslage: Die Wirtschaftslage ist gegenüber der lebten Berichtswoche fast unverändert geblieben. Die Zahl der Arbeitslosen hat wieder zugenommen, im Gesamten um ca. 5 Proz. Nur in Westfalen und im Rheinland konnte ein Rückgang der Arbeitslosen festgestellt werden. In Baden hat die Zunahme eine beträchtliche Steigerung aufzuweisen. Davon wurden besonders die von der Witterung abhängigen Berufe erfaßt, so das Baugewerbe, die Baustoffindustrie, die Landwirtschaft, die Forstn «rtschaft und die Gärtner. Zn der Metall- und Maschinenindustrie haben sich keine großen Veränderungen gezeigt. Die chemische Industrie konnte männliche und weibliche Abeitskräfte einstellen. Der Geschäftsgang der Elztaler Seiden- und Baumwollfabri- kation ist befriedigend. Auch aus anderen Gebieten liegen günstige Berichte über den Geschäftsgang der Textilindustrie vor. In der Papierindustrie ist die Entwicklung ungleichartig. Die Tabakindustrie hatte nur geringe wechselnde Veränderungen aufzuweisen. Die deutsche Eisenindustrie steht in der letzten Zeit im Zeichen der Besserung. Im mitteldeutschen Braunkohlenrevier machen sich die ersten Anzeichen eine» Absatzrückganges hemerkbar, der auf die ungeheueren Deckungskäufe des Handels in den letzten Monaten und auf die milde Witterung zurückzuführen ist. Die Kohlenförderung ist in der ersten Januarhälfte zurückgegangen, sowohl im Ruhrgebiet aiS auch in Oberschlesien. Eine Verschlechterung der Arbeitsmarktlage im Bergbau wird vorerst noch nicht befürchtet. Im Kalibergbau ist eine leichte Besserung festzustellen. Geld- und Kapitalmarkt. Die Flüssigkeit des Geldmarktes hält auch in der letzten Januarwoche im wesentlichen an. Das weitere Anwachsen der Guthaben auf Reichsbank-Girokonto zeigt, welch groß« Summen im Laufe des Januar unverwertet bleiben mutzten. Durch dies» Anhäufung kann zwar damit gerechnet werden, daß die Überwindung des Ultimo» kaum Schwierigkeiten bereiten wird. Die Geldsätze blieben im allgemeinen auf ihrem Stand, zogen zwar gegen Ultimo etwas an. Die für die deutsche Wirtschaft wichtigste Folge der Diskontherabsetzung ist die Verringerung der Zinsspanne der Banken, die den Debetsatz um 1 Proz. auf 6 Proz. herabgesetzt hat. Auch die deutschen Sparkassen haben ihren DebetzinS um 1 Proz. gesenkt. Die Einlagezinsen bleiben unverändert, um einen Anreiz auf den Sparer auszuüben. Die Reichsregierung hat den Zinsfuß für die Berechnung de» Zwischenzinses, der bei vorzeitiger Rückzahlung aufgewerteter Kupstalken und Jndustrieobligationen in Abzug gebracht wird, von 8 Proz. auf 7 Proz. herabgesetzt. Auf dem Aktienmarkt ist die Lage im allgemeinen ruhig. Die Kurse haben eine feste Tendenz. Der badische Staat hat eine vprozen» tige 33 Millionen ÄeichSmark-Anlekhe zu 96^ Proz. aufgelegt. Di« Anleihe, die an den Börsen Frankfurt und Stuttgart eingeführt wird, soll jetzt schon überzeichnet sein. Auch das deutsche Reich legt ein« 500 Millionen Reicysmark-Anleihe auf. Die Reichsbank hat nach ihrem letzten Ausweis eine weitere Entlastung aufzuweisen. Dre Deckung der Roten durch Gold allein besserte ' sich von 58,0 Vroz. auf 81,7 Proz., die durch Gold deckungsfähigen Devisen von 74,5 Proz. auf 78,5 Proz. Märkte und Preisgestaltung. Der Warenmarkt war im allgemei- neu ruhig und hatte keine großen Veränderungen gegenüber der letzten Berichtswoche aufzüweisen. Auf dem Getreidemarkt war Nachfrage nach ausländischem Material, da die inländischen Angebote sehr schwach waren. Auf dem Ol- und Fettmarkt war die Tendenz uneinheitlich. Die Viehpreise blieben im allgemeinen unverändert. Der Handel in Kolonialwaren ist verhältnismäßig ruhig. Run im Exportharrdel erfolgten teilweise zufriedenstellende Umsätze. Die im Januar stattge- ^ndenen Häute-Auktionen hatten nicht den gewünschten Erfolg. Der ten sich . „_, in der letzten Zeit feste Preistendenz. Auch der Wollmarkt hat sich nach der vorübergehenden Preissenkung wieder erholt und steht im Zeichen einer zunehmenden Preisbefestigung. Die Metalle lagen im allgemeinen schwach. Kupfer hatte in London erneute Preisrückgänge, ebenso Bler, nur Zinn hatte feste Preise. Ausland und Außenhandel. Der deutsche Außenhandel zeigte im Dezember im reinen Warenverkehr einen Einfuhrüberschuß von 227 Millionen Mark. Die Jahreszusammenstellung des deutschen Außenhandels zeigt uns einen passiven Stand von 132 Millionen Mark. Di« gesamte Ausfuhr des letzten Jahres betrug fast 10 Milliarden Mark. VadNGev SandweirkStas Vollversammlung des Badischen Handwerkstags Parlamentarischer Abend beim Staatspräsidenten Am 31. Januar 1927 fand eine außerordentlich zahlreich besuchte Vollversammlung des Badischen Handwerkstages statt. Wegen des am gleichen Tage stattfindenden parlamentarischen Abendes beim Herrn Staatspräsidenten konnten die Verhandlungen nicht zu Ende geführt werden. Es wurden folgende Punkte behandelt: 1. Grundsätzliche Fragen des Lehrlingswesens Der Referent, Rechtsanwalt Eiermann, Syndikus der Handwerkskammer Mannheim, legte seinen Ausführungen folgende Darstellung zugrunde. Betr. Dauer brr Lehrzeit Gesetzliche Regel««»: § ISO» der RGO. bestimmt: „Die Lehrzeit soll in der Regel 3 Jahre dauern, sie darf den Zeitraum von 4 Jahren nicht übersteigen. Von der Handwerkskammer kann mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde die Dauer der Lehrzett für die einzelnen Gewerbe oder Gewerbszweige nach Anhörung der beteiligten Innungen festgesetzt werden." Die badischen Handwerkskammern haben von der im 8 130a gegebenen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sondern in 8 12 der Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesen» lediglich bestimmt, daß di» Lehrzeit mindestens 3 Jahre und HSchstea» 4 Jahr« betragen darf. -8 49 Tatsächlicher Zustand: In den meisten Handwerken werden Lehrverträge mit einer 3jäh- rigen Lehrzeitdauer abgeschlossen, im Buchbinder-, Schlosser-, Spengler- und Schreiner Handwerk ist jedoch die 3 jährige, im Uhrmacher-, Buchdrucker- und Optikerhandwerk die 4jährige Lehrzeit die Niegel. Da die Handwerkskammern von dem ihnen nach § 130s GewO, zustehenden Rechte keinen Gebrauch gemacht haben, gehen die Innungen dazu über, die Lehrzeit von sich aus sestzusetzen. Da jedoch die Gesellenausschüsse sich gegen die Erhöhung der Lehrzeit aussprechen, wird den Innungen von den Aufsichtsbehörden in der Regel die Genehmigung zu dem Jnnungsbeschluffe versagt. Der gegenwärtige Zustand ist nicht haltbar. Die organisierten Handwerker halten sich meistens an die von den Landesverbänden festgesetzte 3>Ljährige Lehrzeit, während die Außenseiter Lehrverträge auf 3 Jahre abschlietzen. In den angrenzenden Staaten (Pfalz, Hessen, Bayern, Württemberg) und insbesondere in Nvrddeutschland ist die 3)4jährige Lehrzeit in den meisten Handwerken nahezu restlos durchgeführt. Die Verschiedenheit der Bestimmungen hat schon zu mancherlei Unzuträglichkeitcn geführt. Antrag des Landesverbandes badischer Schneidermeister. Der Landesverband bad. Schneidermeister hat neuerdings die Festsetzung der Lehrzeit auf 3)4 Jahre beantragt. Begründung: 1. Die Einführung des Achtstundentags bedeutet gegen die frühere ILstündige Arbeitszeit eine Verkürzung der Arbeitszeit und damit auch der Lehrzeit um ein Drittel. 2. Der Gewerbeschulunterricht, der gegen früher eine nicht unerhebliche Ausdehnung erfahren hat, nimmt pro Woch^ einen ganzen Lehr-Arbeitstag für sich in Anspruch. 8. Die Industrie macht immer mehr Anstrengungen, die Qualität ihrer Erzeugnisse zu steigern. Daher hat das Handwerk allen Grund, durch eine Verschärfung der Anforderungen an die Handwerkslehre diesem Wettbewerb zu begegnen. Auch die Industrie verlangt für oie gelernten Berufe fast durchweg eine 4jährige Lehrzeit. Bedenke» gegen Berkängerung der Lehrzeit: Eine allgemeine Erhöhung der Lehrzeit bringt die Gefahr, daß die Handwerksbetriebe in den Landbezirken keinen Zugang an Lehrlingen mehr erhalten, ferner wird geltend gemacht, daß bei richtiger Ausnutzung der Lehrzeit, insbesondere auf dem Lande, 8 Jahre genügten. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Erhöhung der Lehrzeit den Eltern der Lehrlinge eine Erhöhung der wirtschaftlichen Lasten bringt, die insbesondere in der gegenwärtigen Zeit möglichst vermieden werden sollte. Ergebnis: Die Gründe, die für di« Erhöhung der Lehrzeit sprechen, sind gewichtiger als die dagegen vorgebrachten Gründe. Me Erhöhung ist darum zu erstreben. Betr. Einschränkung der Lrhrlingshattung. Gesetzlich» Regelung: 8 128 Abs. 1 der GewO, bestimmt: „Wenn der Lehrherr eine im Mißverhältnis zu dem Umfange oder der Art seines Gewerbebetriebes stehende Zahl von Lehrlingen halt und dadurch die Ausbildung der Lehrlinge gefährdet erscheint, so kann dem Lehrherrn von der unteren Verwaltungsbehörde die Entlassung eines entsprechenden Teiles der Lehrlinge auferlegt und die Annahme von Lehrlingen über eine bestimmte Zahl hinaus untersagt werden." § 18 Abs. 1 der Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens bestimmt: „Jeder Handwerker, der mehr als 2 Lehrlinge halten will, ist verpflichtet, vor Einstellung des 3. und jedes weiteren Lehrlings unter gleichzeitiger Angabe der Zahl und des Alters der durchschnittlich bei ihm beschäftigten Gesellen bei der Handwerkskammer Anzeige zu erstatten." Einschränkung durch Verordnung: Beschränkungen bestehen für Bäcker lt. Verordnung v. 28. Mai 1925; Friseure lt. Verordnung d. bad. Min. d. Innern v. 13. Sept. 1922; Kaminfeger lt. Verordnung d. bad. Arbeitsministeriums v. 29. Nov. 1921; Schuhmacher lt. Erlaß v. 25. Nov. 1922; Buchdrucker lt. Lehrlingsordnung v. 4. Dez. 1925. Auf Antrag des Landesverbandes bad. Schuhmachermeister und des Landesverbandes bad. Schmiedemeiste ist die weitere Einschränkung zwar von den Vollversammlungen der 4 bad Kammern beschlossen, vom Bad. Minister des Innern jedoch im Frühjahr 1925 abgelehnt worden. Neue Anträge liegen vor vom Bad. Schuhmachermeisterverband, Landesverband selbst, bad. Schmiedemeifter Begründung der Anträge: 1. Der heute bemerkbare übermäßige Andrang zum Handwerk wird gehemmt, die Gefahr der ltberfüllung eines Handwerks wird verringert. 2. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich die bestgeeigneten Leute herauszusuchen und damit eine Förderung des Handwerks zu erzielen. 3. Viele Auswüchse des Submissionswesens werden verschwinden, weil heute viele Lehrlinge nur noch eingestellt werden, weil sie billige Arbeitskräfte sind. 4 . Die bedauerliche Tatsache, daß ausgelernte Handwerker keine Stellen finden, während die Betriebe mit Lehrlingen überfüllt ^ find, wird gebessert werden. Bedenken: Mit der Gefahr der Überfüllung eines Handwerks können nach der Gewerbeordnung die Einschränkungsmaßnahmen nicht begründet werden. 1. Wir leben in außergewöhnlichen Zeiten, die nicht als Norm angesehen werden können. 2. Die Einschränkung der Lehrlingshaltung ist bedenklich, weil sie sich in einigen Jahren zum Nachteil des Handwerks auswirken wird, indem dann keine Gesellen, da sind und überhaupt der erforderliche Nachwuchs fehlt. 3. Manchem befähigten Lehrling wird durch einen numerus clausus der Weg zum Erfolg verschlossen werden. 4 . Die jungen Leute sollen von der Straße weg und etwas lernen. 5. Die Beschränkung ist mit dem Grundsatz der Gewerbefreiheit und mit dem Selbstbestimmungsrecht unvereinbar. Auf die außerordentlich eingehende Diskussion werden wir in der nächsten Nummer dieser Zeitung zurückkommen. Sie ließ erkennen, welche Bedeutung auch heute noch der Ausbildung des handwerkerlichen Nachwuchses zukommt. Im Anschluß an die Erörterung dieser Frage wurde auch die Frage der Gefängnisarbeit ausgegrisfen. Es wurde entschie- den Protest dagegen erhoben, daß der Staat mehr und mehr Arbeiten in den Strafanstalten und in eigener Regie Herstellen läßt, wenn man auch durchaus anerkannte, daß die Gefangenen in angemessener Weise zu beschäftigen sind. Man konnte aber nicht einsehen, daß diese Beschäftigung zu einer schweren Schädigung des selbständigen Handwerks zu führen bräuchte. Das Handwerk kann den Anforderungen einer ordnungsmäßigen Ausbildung der Lehrlinge nicht Nachkommen, wenn der Staat zu einer Einschränkung der Beschäftigung der Handwerksbetriebe beiträgt. Die Verhandlungen mit den zuständigen Stellen sollen deshalb wieder ausgenommen werden. Der Vertreter des Uhrmachergewerbes bemängelte die Art, wie Staats- und städtische Verwaltungen beschlagnahmte Uhren absetzen und ersuchte dringend um Abhilfe. Im Namen der anwesenden Vertreter der Ministerien und des Badischen Landesgewerbeamtes dankte Herr Ministerialrat Or. Scheffelmeier für die Einladung und begrüßte die Aussprache, die der Regierung einen Einblick in die Verhältnisse des .Handwerks vermittle. Die zuständigen Ministerien seien bestrebt, die Interessen des Handwerks nach Möglichkeit zu wahren. Sodaun äußerte er sich zu einzelnen Punkten. Auf den Abend des gleichen Tages hatte der Herr Staatspräsident Or. Köhler die Präsidenten. Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer des Badischen Handwerkskammertags, der -Handwerkskammern, der Verbände des Handwerks, die Ausschüsse der Verbände der Kredit- und Handwerkergenossenschaften zu einen! ParlamentarischenAbend eingeladen, an der auch sämtliche -Herren Minister (Minister des Innern Or. Remmele, Unterrichtsminister l> Leers, Justizminister Or. Trunk), verschiedene Ministerialdirektoren, Ministerialräte und andere Beamte teilnahmen. Der Herr Staatspräsident begrüßte in warmherzigen Worten die Vertreter des Handwerks; es sei ihm eine Genugtuung, noch in der letzten Stunde vor seiner Abreise nach Berlin die Vertreter des werktätigen Mittelstandes zu empfangen, den er ganz besonders schätze, weil er eine Quelle der Kraft des deutschen Volkstum sei. 6 . Der Präsident des Badischen Handwerkskammertages, Herr Stadtrat Groß, Mannheim, sprach dem Herrn Staatspräsidenten den Dank des Handwerks für die Einladung aus. die man hoffentlich als einen Auftakt für dauernde gute Beziehungen zwischen Staat und Handwerk betrachten dürfe. Gleichzeitig übermittelte er dem neuen Reichsfinanzminister die Glückwünsche der Versammlung. Es sei zu hoffen und zu wünschen, daß es ihm in seinem neuen Amt gelinge, die Interessen des Reiches und des Mittelstandes zu versöhnen. Darauf hielt Herr Ministerialrat Prof. Or. Hirsch einen außerordentlich instruktiven Vortrag über „Das Handwerk einst und jetzt", wobei er besonders interessante Submissionsergebnisse aus vergangenen Tagen mitteilte. Ein geselliges Zusammensein, das Gelegenheit zu fruchtbringender Aussprache zwischen den leitenden Persönlichkeiten des Badischen Staats und den Vertretern des Handwerks gab. vereinigte noch einige Stunden die Teilnehmer an dem Parlamentarischen Abend. Stenersragrn 1. Aufbringungsgesetz. Bekanntlich hat di§ deutsche Wirtschaft auf Grund des DawesgutachtenS und der Londoner Konferenz vom 30. August 1924 Schuldverpflichtungen im Betrage von 5 Milliarden Mark übernehmen müssen. Zur Tragung dieser Last werden nach dem Jn- Lustriebelastungsgeseh vom 30. August 1924 alle gewerblichen Betriebe mit einem Betriebsvermögen von über 50 000 RM. herangezogen. Die Unternehmer haben inzwischen Schuldverschreibungen auf den Namen der „Bank für deutsche Jndustrieobligationen" ausgestellt und haften mit diesen Beträgen den Verbandsmächten gegenüber. Dieser Belastung nach außen steht die innere Belastung gegenüber für die Tilgung und Verzinsung der Schuld. Diese innere Belastung ruht auf breiten Schultern und zwar nach dem Aufbringungsgesetz vom 30. August 1824. Hiernach mutzten schon im Jahre 19W Vorauszahlungen geleistet werden und zwar 3,75 p. T. Auch für das Jahr 1827 sind Vorauszahlungen zu leisten. Während aber im Jahr 1920 die Zahlnugsverpflichtung aus der Jndustriebelastung nur 125 Millionen Mark und die Verzinsung 2ZL Proz. betrug, erhöhen sich diese beiden Beträge für 1927 auf das doppelte. Demgemäß werden für das Kalenderjahr 1927 7,5 p. T. vom Vorauszahlungspflichtigen Betriebsvermögen erhoben. Hiervon ist je die Hälfte <3,75 p. T.) am 1. Februar und 1. Juni s3,75 p. T.) ohne Schonfrist zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen Verzugszinsen entrichtet werden. Als Bemessungsgrundlage gilt das nach den Vorschriften des Reichs- dowertungsgesehes für 1925 und 1926 festgesetzte Betriebsvermögen sEinheitswertsbescheid). Jeder Abgabepflichtige erhält vom Finanzamt «inen Borauszahlungsbescheid. Befreit von der Aufbringung sind u. a. grundsätzlich alle Unternehmer, deren Betriebsvermögen 20 000 RM. nicht übersteigt. Das Betriebsvermögen wird auf volle 1000 M. nach unten abgerundet. Wenn das Betriebsvermögen nur infolge Abrundung 20 000 M. beträgt, so besteht die Aufbringungspflicht unter Zugrundelegung des Betrages von 20000 M. Befreit find auch die mit der Landwirtschaft verbundenen industriellen und gewerblichen Nebenbetriebe sowie die mit einem Gewerbebetrieb verbundenen Nebenbetrieb« landwirtschaftlicher Art. Die Vorauszahlungen werden auf die später erfolgende endgültige Veranlagung angerechnet. Sind Änderungen der Einheitswertbescheide durch Nechtsmittelbescheide, Neufeststellungen, Berichtigungen oder andere Verfügungen vor Erlatz des Borauszahlungsbescheides eingetreten, dann mutz dies in dem Aufbringungsbescheid berücksichtigt werden. Treten nach dem Erlatz des Dorauszahlungsbescheides Änderungen in vorstehendem Sinn« ein, so darf der Bescheid nicht geändert werden, die Berichtigung kann vielmehr erst bei dem endgültigen Aufbringungsbescheid Berücksichtigung finden. Besondere Härten können jedoch durch Stundung ausgeglichen werden. Auch bei schwerer wirtschaftlicher Bedrängnis, wirtschaftlicher Notlage und erheblichem Vermögensrückgang ist Stundung möglich. Gegen den Vorauszahlungsbescheid ist nur Berufung an das Finanzamt sFinanzgerichtl und in zweiter und letzter Instanz die Rechts- beschwerde beim Reichsfinanzbof möglich. 2. Steuererklärungen. Nach dem Einkommensteuergesetz und den Ausführungsbestimmungen ist der Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung auf die zweite Hälfte des Monats Januar festgesetzt, das «»eiche gilt für die Körperscbaftssteuer und für die Umsatzsteuer ««vfSnlich-S I Friedrich Deetgen si Am 19. Januar 1W7 ist Mühlenbesitzer Friedrich Deetgen in Mosbach infolge eines Schlaganfalles plötzlich verschieden. Der Berstor- bene war bis vor wenigen Wochen Vorsitzender des Badischen Müllerbundes seit dessen Gründung. In dieser Eigenschaft hat er sich um die Organisation des Badischen Müllerhandwerks hervorragende Verdienste Lange Jahre» und zwar bis zuletzt» ist er als Vorsitzender de» Meisterprüfungskommission für Müller im Handwerkskammerbezirk Mannheim tätig gewesen. ^ ^ , . , . , Mit Deetgen verliert das badische Handwerk einen opferwilligen pflichteifrigen und warmherzigen Förderer seiner Interessen. Es wird diesem wackeren Manne, der sich auch durch seine persönlichen Eigenschaften, seinen lauteren Charakter und sein liebenswürdiges Wesen, die Stimvathre weiter Kreise errungen hat. ein ehrende» Angedenken bewahren. 52 s Slrrs den OvsanUattonen Lichtbilder-Bortrag Am 9. Februar d. I.» abends 8 Uhr, wird im Saal NI des Kolosseums, Waldstrahe, Herr Stadtbaudirektor Brauner über das hochinteressante Thema ,,D e r S t a d t b e b a u u » g s v l a n" sprechen, wozu der Gewerbe- und Handwerkerverein e. V., Karlsruhe die Handwerksmeister von Karlsruhe «nd Umgebung mit Familienangehörigen einladet. Gewerbeverei» Karlsruhe, Nürhevfthan „Der Rettnngsweg aus dem Erfindcrclend zum Wirischaftssieg", ton Heinrich Jebens. Selbstverlag Hamburg, Rathausmarkt 119. Preis M. 0.69. Der Verfasser zeigt mit klaren Worten die Notwendigkeit der Fortentwicklung des Erfindergeistes. Im Hauptabschnitt „die An- mcldungszentrale" ist auf einen Weg hingewiesen, wie die Verhältnisse gebessert werden können. Auch für den Handwerker mag die Schrift von Interesse sein. Das Fachrechenbnch des MalerS mit besonderer Bcrücksichiigung der Ermittelung des Rechnungspreises, von H. Jsenberg. Verlag: Münstersche Buchdruckerei und Berlagsanstalt, Münster i.W. Der Verfasser hat sich im Rechnen zwei Ziele gesetzt, 1. das Ausmeffen der Flächen und 2. die Ermittlung des Rechnungspreises. Der Inhalt ist daher auch in zwei Hauptabschnitte eingeteilt. Alle möglichen Flächenberechnungen sind ausführlich behandelt. Insbesondere seien die Maler auf die Schrift verwiesen. Deutsches Staatsbiirgcrtaschenbuch, von Dr. Otto Model. 8. verbesserte Auflage. Wirtschaftsverlag Arthur Sudau G. m. b. H., Berlin. Preis M. 3.80. Der Inhalt gliedert sich in folgende Hauptabschnitte: 1. Deutsches Reichs- und preußisches Staatsrechts 2. Deutsches und preußisches Verwaltungsrccht; 3. Recht und Gerichtswesen; 4. Steuerrecht; 8. Die deutsche soziale Versicherung; 6. Die Polizei; 7. Beamtenrecht; 8. Kirchenrecht; 9. Geld, Bank und Börsenwesen; 10. Verschiedenes; 11. Schlagwortverzeichnis. Die steuerliche Bevorzugung der Genossenschaften. Von Rechtsanwalt Dr. für. Karl G r e u n e, Selbstverlag, Nürnberg. — Der Verfasser behandelt in seiner zirka 30 Seiten umfassenden Broschüre, inwieweit die Genosiensckaften zur Gewerbesteuer, Kapitalverkehrssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer usw. herangezogen werden und stellt Vergleiche zu Wirtschaftsbetrieben anderer Farm an. Er kommt zu dem Schluß, daß die Genossenschaften in steuerlicher Hinsicht gegenüber anderen Erwerbswirtschaften bedeutende Vorzüge genießen. Das deutsche Handwerk in Bergangenhcit und Gegenwart. Von vr. Bernhard Lehnert, Lübeck. Verlag August Klöppel, Eisleben. Preis geb. M. 2.10. Wohl jeder Handwerksmeister hat den Wunsch, sich über die Verhältnisse seines Berufsstandes zu unterrichten. Das Buch schildert die geschichtliche Entwicklung des deutschen Handwerks bis zur Gegenwart, stellt seine heutige Lage dar und erörtert die Bestrebungen, die im Handwerk herrschen. Das alles ist knapp, leicht verständlich und doch so erschöpfend ausgeführt, wie es notwendig ist, um sich von diesen Vorgängen einen klaren Begriff zu machen. Kalender für das bayerische Schreinerhandwerk 1927. Heraus- gegeben vom Landesverband bayerischer Schreinermeister, bearbeitet von Syndikus Dr. R. Dörfler. Verlag: Bayerische Schreinerzeituug, Augsburg, Preis M. 1.—. Der Landesverband bayerischer Schreinermeister hat einen praktischen Taschenkalender für 1927 herausgegeben, der auch für den nichtbayerischen Fachmann sehr viel Wissenswertes enthält. Organisation, Kalkulation, Lehrlings- und Prüfungswesen, Versicherungswesen und Wirtschaftsfragen, ein reiches Kapitel Rechts- fragen, nützliche Winke für die tägliche Praxis und „Aus der Werkstattpraxis" bilden den wertvollen Inhalt des gut ausgestattetcn Kalenders, der auch für Buchführung und Notizzwecke eingerichtet ist. Sammlung der badischen Landesstenergesetze. Von Johannes Schäuble, Regierungsrat beim Landesfinanzamt Karlsruhe und Gerichtsassessor Dr. Franz Bühler. 288 S. Kommunalverlag, Karlsruhe. Die Schrift behandelt die bad. Landessteuergesetze und die einschlägigen reichsgesetzliche Bestimmungen in der neuesten Fassung. Sie enthält.— systematisch so zusammengestellt, wie die einzelnen Gesetze von den Finanzämtern, Zollbehörden, Domänenämtern und Bürgermeisterämtern verwaltet werden — das Grund- und Gewcrbesteuergesetz, das Wandergewerbesteuergesetz, das Grunderwerb- und Wertzuwachssteuergesetz, das Fleischsteuer-, Jagdsteuer«, Gebäudesondersteuer, das Hundesteuergesetz und andere mehr. Sämtlich« hier angezeigten Bücher können zu den angegebenen Preisen durch die Betriebs- «nd Lehrmittelgeseklschaft Karlsruhe, Karifriedrichstratze 14, bezogen werden. Lin Lesebucl) kür junge Dandvverker »Das inhaltreiche, in schöner Anterhaltung ^«lehrende höherführende Werk schließt sich mannigfachen wertvollen Erscheinungen an, die in neuerer geit auf dem Gebiet des Lesebuchs geschaffen worden sind. Ein Buch, das der junge Tand- Werker in das Leben mitnehmen soll als guten Freund, beratenden, aufrichtenden, frohen Kameraden. Der Herausgeber hgt sich im deutschen Schrifttum fleißig umgesehen; eine gediegene Auslese, Arbeiten anerkannter Verfasser aus älterer und neuer geit, ist zusammengekommen, die in Ruhestunden der lauten Werkstatt immer wieder anlocken wird zu gutem geistigem Genuß. Gin ausgezeichnetes Werk für den jungen Handwerker, daS aber auch jeden älteren Leser durch dauernde Werte befriedigen wird." »Freiburger Zeitung" Im Auftrag des Badischen Handwerkskammertags herausgegeben von Carl Haußer Amfang 888 Seiten. Preis in Rohleinen gebunden RM. v.—. Mit 30 Federzeichnungen von H. Kupferschmid Nl-W In- und ausländisclie Nutsliöl^er aller ^.rt I-iLscrkkts Lr WsZSurnsuri Teksgr.-Üsr.: „liolrimparl" AHH 6 1 1H Tel.: 21118 uns 21117 S3 ^LLLQ^r /UO ^/><2 - 2 ^s^r GDHI jV! 6 / 7 ^ »0Ispirk»0»k05«I oirrr^oioir «le»' »ssrs»»« ^»»»»» >»ss»»«»i»»» »r« vo«». SLk» »VLLHLN0»»» »0V0»k»S»ll bcirubi - slrüLlKt/ - cuckäblirr - 0KULIS . eir^uvr'- tiLdisuks - kivl-iv - xvdi'Sssclra - d^bibäbteiki V 8 ii«oursouk-«s. . biülriaserrs - krosrow - 51^1^6»^ - 6LrrLel.0b»l - Cäkris - krodck 1 Kiste Handkäse u. 1 Das« Bismark- hvinge un» l Dose Rollmops zus. nur M. 5 >.— srei Haus gegen Rach». Zurück nähme wenn lucht gefallt. Höppuer, _ »elderg 33 . ^umisi-s u. Zpöl'i'piaUen kleibuix in iiaclen s-uxldistrsks ^ >V-MM 8 MäUk 8 Ek ^ O 2USILUW1-LI» PLLlSLdll L1-LIk>»VLiri(L k 1^1 O v kupprdiOZi.kcir o LV^ «iKKLZKUllL K>. ^instemm-IVIrisckinen kür 5'iss'ibLnilsr unll Linstseksctilösser, ü-sert als 8pe?ial!tLr ru Luttorsr bilii^en breisen unrt becii^ungea a. p^L»>.Ln, i»ü»n«ivc« io (^unttbA) Verinneen 8 v unverbmrlücdes ^.nxeix>r n«t»t ^.t>t>il<1ru»xev. -j- Danksagung -s-I Gebe gern unentgeltlich Aurkunst, wie mein Lohn, welcher schwer an Epilepsie, Kallsnch», Krämpfen und Nervenleiden gelitten hat, in kurzer Zeit gänzlich geheilt ist. Bitte Rückporto beifügen. Fra« G. Müller» Arhetlge» bei Darmstadt, Kolonie Sl. ln lustiger Lssellscliell. Tie finden sie in unserem l-ust. kucke Ne» llumor» Dasselbe mryäll v» kapnache» nenetten Witze. L^rrrLgeu. Louptets, Tr« werden sich torische». Sie können überall t»- sende Lachsalven Hervorrufen und macht Sie rum beliebteste» Keiellscbafter — Preis l.,60 MarE. Loaa^»»«-V»rL»s, Abt 10S, Dr^--de»-^.. Marschallstra?:e 37. Lullerst xanstix xroüv ^uswitkl »oritr L8vker, klannksim lei. 77 z 8 6 onr»rck»tr. rg Oris Qrli^ekduck rkes bsriiscken bir>n6llve^Ics ssütiikn 8 is 8 >ek krank orie? gesckipäekt? „k, ,U «m kids ml,«, tkn>?»»>la n Kurtav tust, tlsenburg »/ti. --—^ llslrdsLrbsilungs-NIssokinsi» » a IL » a n » t i» »i Ir t»w n SsIt-ot.k:^t!rrL Lisonteil« rur 8sldstsn- lsrligung Sssl» kriiswe^rrsug« tlber SbOV b^>al»rt- Oöt»e/o /. 5«. X't/r'k U^a/k/te^, 54 enthält ckie Lclreosen von über bzcxro baäiscben Hsnckverlrern unck »Ile» dackiocken Usnckverlcer Vereinen, lnnnnxen unck 6eno»-enLcb»kteu. 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Kaken eine immer Zlerck kleidende, reick sükerdaltixe l^ittelicornunx, dleikev im Oekrauck käst ausnahmslos nmä und xeken einen schnellen, aber dock rarten 8ck1ikk. Livre!- und 'Ws^onliekerun^. Prima Allgäuer Käse la Schweizer, Pfd. k 1.40 M-, I» Limburger, Psd. 1 0.70 M-, DelikateßkäSchen 45«/» 0.23 M-, Emmentaler ohne Rinde geteilt I.— M , » » » ganz 0.90 M., „ , „ «lock z» 4 Pfd. «.SO M. Zurücknahme wenn nicht gefällt. Postkolli- Bersaiid.Ka.J.Lingenhöl,Freib«rgt.Br., Otxilinden 14. Wofferversorgnng Häusern. Die Gemeinde »ergibt folg. Herstellungen: t. Wafferhochbchälter mit 150cbm Fassungs- raum, aus Beton mit allen Errarbeilen« 2. Wasserleitungsarbeitcn einschll der Grab- arbeiten und Lieferung aller Eisenteile, und zwar 4L00 Ikckm Hauptleitungen 1100 Mm Hauäanschlußleitungen. Angebote bis spät stenS 15. Febrnar. 1827. vorm. 11'/» llhr« für den Hochbehälter; bis spätestens^-. Februar 1327, vorin. 11'/» Uhr. für die Wasserlcituugs ^arbeiten an das Bau mt Bonnborf. Pläne und Bedingungen liegen auf und AngebotSimrerlagcn können bezogen werden v.!der Ilnssübrung Bad. Wasser- und Stratzenbauamt weisen können. Bouudorf. Neubau klinischer Krankenhäuser tu Are bürg i. B. Für den Neubau des Hauptgebäudes der Medizinischen Klinik an der Hugstelterstraße sind nach Bad. Finanzininistcrialverordnnng »om 27. Juli 1922 öffentlich zu »ergeben: die Eisenbeton-Arbeiten. Pläne, Bedingungen und Arbcitsbeschriebe liegen von Mittwoch, den 2. bis Samstag, 12. Februar ds. Js. beim Bad. Bezi ki- bauaint, Klinikenbaubüro, Frciburg, Lessing- straßc. 13III, vormittags zwischen 8 u. 12 Uhr zur Einsicht und Abgabe auf. In Betracht kommen nur Spezialeisenbeton- firmen, die auch auf besondere Erfahrung in schallsicherer Decken hin- KklkgenksitZkäuiö Ueukeit! 1 Irompl. vingsr. Vsrnivkelungs- »nlsge, 1 transp. ßlufkslglalioken k. Lohs- keuer, 1 gröflioklplstts, cs.250x150cm, 1 Kleins klevksniksrtlrskdsnk, L vrllokbsnke, 1 klvktro-8chmie«lsker<>, 2 Komb. Lbksnt-, skunls- u. Vkvisl- mssekinsn, 4 eins. Abkantmaschinsn, 2 KI. Liekenmesekinen, 1 grave Lieksnmssoiune, k. Lralt- betrieb, 1 fsIliiLinmerveerk nebst vielen Stempeln uns blutriren, öolirmsscllinen in allen 6rüLen, 5 8etilkismssckinsn, 3 tiedslseksren, versclüeck. OrSken, 1 paliermLSvkine, 2 Poliermotors, 1 ksllsägemssohine, 2 flrsisscksren, 1 8pinäeipresre, S Ambosse, 2S 8okrsubstöeke, 3 Lxeslsivr-8ctmsi I-^ernrnk Z7. zu vergeben: Putzarbciren, Boden- n. Wa»d- btiäge s) Steinzeug, b) Holzfußböden, Glaser arbeiten, Schreinerarbeite», Schlosserarbeiten, Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Wasser-Zu und Ableitung, Gasleitung. Pläne, Bcdinungen und Arbeitsbeschriebe liegen vom 5.—15 Februar 1927, vorm, von 8—12 Uhr auf unserem Geschäftszimmer zur Einsicht und Abgabe der Angebots- sormular« auf. Nach auswärts kein Versand. Angebote sind verschlossen mit entsprechender Aufschrift versehen, portofrei bis zun, 17» ds. Mts., vorm. 18 Uhr« bei uns einzureichen. Uni diese Zeit Eröffnung der Angebote. Zuschlags- frist 3 Wochen. Baden-Baden' den 1. Februar 1927. Bad. BezirkSbauamt. !a lLspnlvöei'li'eibi'iemöll nsSgostroollt, Lrods gslsuk n, NStr- uiirl SlnÄsrl«!»«» Hu»c!- rrncl Korrlslvlsmsn Wlllislm OkAllll, Ireibriemsnfabrüt KLIlILl.8LK8 belesen 4L- Ißokslbsnkv Asgdlvodtv kür Alüksi-, llotsot, Nobel, llsubänlt,, ksustliobol, Ls k ^.bäsoa »>Ior 4rt^ ^ «serkrsugksbrik LllAIK Lkl-k dkülrlüairaoi» iLmt Lu^eui krckb KGM ^ MWM » ^AMrilhe. Femspr. W 7 Freibnrg, den 29. Januar 1927. Bad. Bezirksbauamt. Bauarbelie»->Bergrbt«ng. Es werden in ösfcnlli .er Berdingnng gemäß Verordnung Bad. Minist, d. Finanzen ». 27. VII. 1922 die Jnncnausbauarbeite» für den Neubau je einesUöeamtenwohnliauses in St. Blasien u. Neustadt i. Sü,w. vergct eu: Verputzarbeite», Plattenbcläge, Holzfuß- brben, Glaser-, Schrei: er», Schlosser- Walcr- u. Tapezicrarbcsten, Wasierzu- u. Ableitung und Abootaulag:, sowie Kachelosenliefcrung. Verdtngungsauszüge, Zeichitun. en u. Bedingungen liegen an» 28. u. 29. Januar auf der Außenstelle» des Pczirksbaliamts in St. Blasien u. v. 3l. Januar bis 5. Februar wahrend de» Dienststundcn beim Bezirks- bananit Donaueichiugen auf. Angebote sind verschlossen, m. Aufschrift der bctr. Arien versehen, bis 14. Fobr. 1827« vorin.12 Uhr. beim unterzeichucten Amt tinzureicheil. Um dieselbe Zeit Eröffnung. Versand der Angebote nach auswärts findet nicht statt. Donauelchingen, den 22. Januar 1927. Bad. BezirkSbauamt. Aar gutsüllead« Sorte«. 1 Pfund arm« geschlissen« Mk 1.50, halbweiß« Ml. 2.—, tv«tse Mt. 2.50, besier« Mk. 3.— » Mk. 3.M, daunenweiche M.4 —u. Mk.5—.best-TorteMk.«—u.Mk.7 — ba bioeiz« „naelchliss. Rupftedern Mk. 3.—, wnße Mk. 3.75, 4.75, besttSorte Mk. 5.50. Bersandporto- frei g«g.Nachn.; Umhüllung grat : Muster frei. Rücknahme und Umtausch aus meine Küsten gestattet Vrnedlkt Sachse», Marburg Loh«, Nr. 8 26 M 6 Nfp!att 6 NPP 68 § 6 N kz/rlr. prevpumpen rur Usistelluog »ou DrotroirplLtteu, Vnnck- uns LockeuUtsüeu liefern in sLmtl. 6rS8en ru xünst. Ueckm^unAen j.viMdacke^öiüiö. «-»1.^«. stexr. 187z Appingen 2üi8s6> k°eenspe.zo L Vo., dürLdui-g. Itglkl,, ^1«, kküiriiu- Htl>»!l>lisr mit >»At. _45 9.— 9.50 10.75 13.— 14.80 VsrI. 8 i« uvsorv ^«ttoüsla 197. Hobelbänke, Werkbänke in jeder Größe und Ausführung u. Schweitzer, Hobelbankfabrik, Freiburg, Barbarastr. 15 Telephon 1323. Vergebung von Pflasterarbeiten. Das Bad. Wasser- «. Straflenbau- amt Emmendingen vergibt gemäß B. d. M. d. K. v. 27. VII. 1922 in öffentlicher Submission die Herstellung von K200 g,u Klein Pflaster und 700 gm Ninacnpflaster (alles ohne Baustofslieferung) an der Landstraße Nr. 1 in Herbolzheim. Angebotsvordrucke können vom Wasser- u. Straßenbauaoit bezogen werde», woselbst auch die Beringungen und Unterlagen einzcsehen werden können. Angebote sind spätestens bis Dienstag» den 15. Februar ds. Js.. vormittags 18 llhr« »erschlossen und mit Aufschrift „Pflasterung der Landstraße Nr. I in Hcrbolz- heiii," beiin Bauamt einzureichen, woselbst oie Eröffnung der Angebote um die genannte Zeit staltfindet. Zuschlagssrist 14 Tage. Lteiulieferung für den Kehler Hafen. Da« Rheinbauamt Lffeuburg vergibt die freie Liescrungvon insgesamt 3000 pbm Rheinbanstciiien II. Kl. gemäß Verordnung d. Finauznlin. v. 27. VII. 1922. Lieferungsbedingungen liegen während der üblichen Tienstitunden ans den, Rheiubauamt Dfscn- burg zur Einsichtnahme ans. Angcbotsvor- drucke werden an Bewerber abgegeben. Eröffnung der Angebote am Dienstag, den 15 Februar 1327. vorm. 18 Uhr. in unserem Geschäftszimmer in Osfeuburg, Wilhelmstraße 2. Zuschlagssrist 4 Wochen. Rheinbauamt. Wasserversorgung Balzhan'e». Die Gemeinde «ergibt Herstellung eine- Wassechochbchälters aus Beton von 80 cbm Fassnngsraum, und zwar 280 cdm Erdarbeit 120 cbm Beton 430 gm Verputz. Angebote bis spätesten» 18» Februar 1827» vorm. 11'/» Uhr. an das Bauanit Bonndors. Ptänc und Bedingungen liegen ans, und Angebotsunterlagen können bezogen werden v. Bad. Wasser und Ltraffenbnnamt Bonndors. Kleine Anreigen A». und Berkäufe »»n Maschi»»««» Werk-«»-««, Materialien, Rohstoffe» nsw., GeschSftSberkiiuf und -Gesuche» Ttellen-Augebote und -Gesuche finden unter dieser Rubrik besondere Beachtung und raschen Erfolge JedeS Wort kostet nur 1v Pfennig. Einsendungen möglichst unter Beifügung oder gleichzeitiger Einsendung de« Betrags richte man an die Geschäftsstelle «Das Badische Handwerk'» Karlsruhe i. B», Karlfrledrichstr. l< Zu verlausen Ca. S« SWiMi-MlWm wenig gebraucht» zum Tell neuwertig,! mit »oller Garantie billigst zu verkaufe». Sämtliche Maschinen sind gut durchrepariert «. werden im Betrieb vor- geführt, auf Anmeldung auch Sonntags. Versäumen Sie nicht die Besichtigung, vor Kauf vorzunehmen. Maschinenfabrik Max Schmidt, Freiburg i. Br. Fernsprecher 2666 : 2658 (Privat) Fabrikanwesen mit Kesselhaus und elektr. 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Rach Eintreffen desselben habe ich sofort alle bisher angewandten Mittel auSgeschaltet. da eine Besserung damit doch nicht erreicht oder zu erhoffen war, auch der Arzt wurde nicht mehr bestellt. Nach Sierlauk von 3 Lagen konnten wir schon die freudige Wahrnehmung machen, datz das FieberglaS um 3 Striche gelunken war. Dabei mutz ich voraussetzen, datz wir vor Anwendung deS Tees niemals einen fo niedrigen Thermometerstand gesehen haben. Seit einigen Tagen sin» wir mit dem F.ederstand sowohl srith wie abends auf dem Normalstand angelangi. auch der gemeine lästige Husten ist verschwunden. Meine Tochter befindet sich schon autzer dem Bet» und ist wieder ganz gesund. — Für diesen Erfolg sage ich Ihnen meinen allerwärmften Dank, denn Ihr Tee hat «eine Tochter dom Tode errettet. Senden Eie mir bitte sofort wieder S Pakete und nach Ablauf Von « Wochen wettere 3 Pakete. gez. Polizeioberwachtmcister Emil Logt, Dresden-^. Ich Hab« mir im Felde ein Lungcnleiden zugezogen, welches mit den Jahren in Tuberkulose ausarteie und im November 1828 voll zum Ausbruch kam. Ich nahm io Z Monaten es Pfund ab. Nach lttägigem Gebrauch Ihres Lungennährsalztee» kam das Fieber zum Stillstand und batte ich eine Gewichtszunahme von Ssh Pfund »rreich». Nach «monatlichem regelmStzigem Gebrauch Ihres Lees habe ich bereits Wieder SS Pinnd »»genommen und bin in der Lage, schon wieder Spaziergänge zu unternehmen. Ich kann daher Ihren Lungentee warm empfehlen »nd b tt« um Walter« Zusendung vo» 3 Palelea. gez.: Ed. Fauftman», Sasel ». Hamburg. Senden Sie mir umgehend nochmals S Pakete Ihres LungennährfalzteeS Nr. ISS» der i« wahrsten Sinne eia Nähr- und Heiltee ist. gez.: Lehrer W. Wend, Rolbenschi'rmbach. Don Tag zu Tag Heller, feine Bazillen mehr! 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IS r«lefo„ 8 S 8 -§wF-MS/MA -c 5 ch/e/Me/ SW/w-Mirerer H^ere/zr/s/e ME-e/m«' «k <7/e. «««/ ^/er/^/LL /.eL/vL/ra >1. 6. sss Ma/rn-e/m /> 6 . ,s iNss S 9 8 Äcckrs ktieumatjzmuzk Reine Frau litt feit acht Jahren an schrecklichem Rheumatismus, der ihr das Leben zu einer Qual matt«. Auf Empfehlung de- Schlächtermeisters S. tteßen wir uns lechS Packungen Schwarzwäider Radikat»Rheurnatrs,il»«-befreiung?ter kommen und fetzt ist sie von den Schmerzen vollständig befreit. Wir werden Sie empfehlen, denn Ihre Sachen smd wirklich gut. Senden Sie per Nachnahme weitere -wer Packungen. Kranz Dauner, Kapellmeister am Stadtthearcr in Landsberg, Bergstraße 4s. Bitte ergebenst um gefl. Ueberfendung durch Nachnahme von: b Packungen echten Schwarzwäider Rheumatismusbefr-iungstee zu M. und 3 Flaschen Enreha-Flmd zum Einreiben. RU der erhaltenen Sendung btn ich äußerst zufrieden, wofür ich Ihnen «einen aufrichtigsten Dank sage. 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