...—.- ., ., >! ^ > / üi^üt.^ DasVMscke Handwerk Badische Gewerbe- >,. Sandwevkevzettung - AandtvevkSkammevbote Herausgegeben von den Handwerkskammern Freiburg t. Br., Karlsruhe, Konstanz u. Mannheim. Offizielles Organ des Bad. Landesgewerbeamts, des bad. Handwerkskammertages und Handwerkstages, des Landesverbandes bad. Gewerbe- und Handwerkervereintgungen, Redaktion: Hans E n d r e s, Karlsruhe i. B. Frtedrtchsplatz 4, Fernsprecher Nr. 2014—2015 Nr. 9 9. (62.) Jahrgang des Forschungsinstituts für rationelle Be- trtebsführung tm Handwerk, des Verbandes badischer Handwerker-Genossenschaften, der Landesgewerbebank für Südwestdeutschland A.-G., der Kreditgenossenschaften und anderer beruflicher und wirtschaftlicher Organisationen AnzeigenannahmerVerlagG.Brau«,Karlsruhe Karlfriedrichstr.14,Tel.9S2,S54. PK 992 KarlSr. Karlsruhe, 8. Mai 1929 -, Aller Anfang ist schwer — ein Sprichwort zur Täuschung von ABC-Schützen; aller Anfang ist leicht, aber schwer ist das Fertigmachen, das Zustandebringen. Elöffer Me Klavk i« fest! Folge« der Krediteinschränkung I. Zeiten politischer und wirtschaftlicher Hochspannung sind stets pin guter Nährboden für wilde Gerüchte. Daraus erklärt es sich Wohl, daß die jüngste Entwicklung der deutschen Finanz- und Wäh- xungslage in erstaunlich lveiten Kreisen der Öffentlichkeit „Beunruhigung" ausgelöst hat. Auch unter den Handwerkern begegnet inan häufig der Anschauung, wozu sparen, es geht ja doch wieder alles verloren. Preissteigerungen, Lohnerhöhungen geben ängstlichen oder besonders prophetisch sein wollenden Gemütern Anlaß, das Gespenst einer neuen Inflation an die Wand zu malen. Das, was gegenwärtig auch die Gemüter des gewerblichen Mittelstandes beunruhigt, die Nerven attackiert, ist, wenn man die Dinge xein sachlich betrachtet, keineswegs eine Inflation unserer Währung, eine Gefährdung unserer Valuta, sondern es ist nur die Furcht vor der Wiederkehr von Zeiten, die wir schon einmal „schaudernd miterlebt" haben. Die alten Erinnerungsbilder sind noch nicht erloschen, die Gespenster, die erst vor ein paar Jahren ^verscheucht worden sind, leben im Bewußtsein, im Blute derselben Generation, die durch die Hölle der Inflation gegangen ist, noch fort. Alle Inflationen, welche die Geschichte kennt, hatten ihren Ursprung in schlechten Staatsfinanzen. Ein Staat, der mit De- fizit arbeitet, führt eine übermäßige Vermehrung der Zahlungs- mittel herbei, vorausgesetzt allerdings, daß RrselbstdasRecht der Notenausgabe hat oder einen maßgebenden Einfluß auf diejenige Stelle besitzt, der dieses Recht zusteht. Zahlungsmittel oder Geldzeichen stellen einen Anspruch auf Waren dar. Wenn zu viele Geldzeichen erzeugt werden, muß der PreisanWaren ausgedrückt in diesen Geldzeichen steigen. Und das einzelne Geldzeichen wird sowohl gegenüber der Ware wie auch gegenüber der Geldzeichen derjenigen ausländischer Nationen weniger wert, die keinen derartigen Mißbrauch mit ihrem Notenausgaberecht getrieben haben. Das und nichts anderes ist Inflation. Wohl haben wir zur Zeit schlechte Staatsfinanzen in Deutschland: aber wir haben im Gegensatz zu früher den einen Unüberwindlichen Unterschied: Der Staat besitzt keinen Einfluß auf die Notenausgabe, er kann keine Geldschöpfung herbeiführen. Warum ist heute die Mark fest? Hierüber völlig im Klaren zu sein, ist für jeden Handwerker und Gewerbetreibenden von höchster Wichtigkeit. II. Wir hatten vor dem Kriege die Goldwährung. Den ersten Stoß erhielt diese durch einige Maßnahmen bei Kriegsbeginn (Aufhebung der Verpflichtung der Reichsbank, ihre Noten auf Verlangen in Gold einzulösen, Zulassung von Darlehenskassenscheinen usw. als Notendeckung). Solche Maßnahmen waren in unserer, damaligen Lage Wohl nicht zu vermeiden, aber mit ihnen hatte man die sichere Unterlage der Goldwährung aufgegeben. Die Reichsbank war in ihrer Notenausgabe beeinflußt durch den Reichsfinanzbedarf, sie war, um es kurz zu sagen, zueng mit dem Reich und seinen Bedürfnissen verbunden. Denn vor dem Krieg war die Reichsbank eine unter Aufsicht nnd Leitung des Reichs stehende Bank. Die dem Reiche Anstehende Aufsicht wurde von einein Bankkuratorium ausgeübt, in welchem der Reichskanzler den Vorsitz hatte. Die Neichsbank war gleichsam ein Mittelding zwischen reiner Staatsbank und.einer Privatbank. Heute ist dies anders. § 1 des auf Grund des DaweSplans erlassenen Bankgesetzes vom 30. August 1924 sagt: ,>D ieNeichs- bank ist eine von der Reichs regierung nuabhiingige Bank, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt und die Aufgabe hat, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen...." Sie hat mit dem Reiche im wesentlichen nur noch insofern Beziehungen, als sie verpflichtet ist, auf Verlangen der Reichsbehörden für diese Zahlungen anzunehmen und zu leisten und den bargeldlosen Verkehr zwischen den Kassen des Reichs zu besorgen. Besonders wich- tig ist, daß die Reichsbank dem Reiche Betriebskredite gewähren darf, jedoch jeweils höchstens auf drei Monate und nur bis zum Höchst betrage von 100 Millionen Reichsmark. AmEndedes Jahresdarfkeinerlei VerschuldungdesReichsbeiderBankvor Händen sein. Im ganzen darf die Reichsbank als Schatzwechsel des Reichs jährlich nur für 400 Millionen aufnehmen, die das Reich seinerseits am freien Markt zu begeben hat. Als Notendeckung kommen diese Schatzwechsel nicht in Betracht. Der Ankauf von Schatzwech- sein des Reichs kann deshalb niemals zu einer Aufblähung des Geldumlaufs, zu einer Inflation führen. Weitere Kredite darf sie, abgesehen von denen an die Reichspost und Reichsbahn, die zwar dem Reiche unterstehen, aber als selbständige Verkehrsinstitute außerhalb des Rahmens der Reichsfinanzwirtschaft stehen, dem Reiche, den Ländern oder den Gemeinden weder mittelbar noch unmittelbar einräumen (§ 25 des Bankgesetzes). Damit ist deutlich die völlige Unabhängigkeit der Reichsbank gegenüber der Reichsregierung gekennzeichnet, über den eben angegebenen Rahmen hinausgehende Ansprüche darf die Reichsbank nicht nur ab- lehnen, sondern sie muß sie ablehnen. Die Kassenlage des Reiches ist augenblicklich sehr schlecht. Es herrscht große Ebbe. Früher wäre die Reichsbank ein- gesprungen, heute kann sie das nicht. Nach langen, harten und zeitweilig nicht gerade würdevollen Verhandlungen hat der Finanzminister von den Großbanken 170 Millionen, gegen Schatzanweisungen bis Ende Juli erhalten. Das Reich Schuldner der Großbanken, auch ein Zeichen der Zeit! Die Währungs-, Diskont- und Kreditpolitik der Bank wird vom Reichsbankdirektorium bestimmt,das dem Einflüsse des Reichs völlig ent- zogen i st. Die Reichsbank hat das ausschließliche Recht, Banknoten auszugeben. Nur einige Privatnotenbanken (Bayrische Notenbank in München, Sächsische Bank in Dresden, Wllrttember- gische Notenbank in Stuttgart, Badische Bank in Mannheim) hatten von alters her noch das Recht, Banknoten auszugeben, das ihnen auch geblieben ist. Die Notenausgabe dieser Banken darf aber 194 Mill. Reichsmark nicht überschreiten. Die Badische Bank allein darf bis zum Höchstbetrage von 27 Millionen Reichsmark Noten ausgeben. Über die Währung bestimmt der 8 28 des Bankgesetzes: „Die Bank ist verpflichtet, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlichen Noten jederzeit zu halten: 1. Eine Deckung von mindestens 40 Proz. in Gold oder Devisen, 2. für den Restbetrag diskontierte Wechsel oder Schecks mit dreimonatiger Verfallzeit und als zahlungsfähig bekannten drei Verpflichteten." Wie steht es heute mit dem Notenumlauf? Der letzte Ausweis der Reichsbank zeigt, daß die Währungsbank Noten in Höhe von etwa 3,9 Milliarden Reichsmark ausgegeben hat. Die Deckung dieser Noten durch Gold allein betrug 56,6 Proz., durch Gold und deckungsfähige Devisen 56,4 Proz. Die Deckung überschritt also das nach dem Bankgesetz vorgesehene Mindestmaß um mehr als ein Drittel. Und selbst wenn man die noch im Umlauf befindlichen 441 Mill. Reichsmark Rentenbankscheine den Reichsbanknoten hinzurechnet, betrug die Deckung noch immer 60,9 Proz. Somit hat die Reichsbank auf Grund ihres gegenwärtigen Goldbestandes noch einen Spielraum für ihre Notenausgabe von über 1 Milliarde Reichsmark; aus verschiedenen Gründen ist nicht anzunehmen, daß dieser Spielraum erschöpft werden wird. Mancher wird vielleicht sagen, weshalb hat die Reichsbank, als sie im Besitze großer Goldvorräte war, keine Goldmünzen geprägt und sie in den Verkehr gegeben? Goldmünzen sind doch eigentlich der sichtbare Ausdruck der Goldwährung, nicht Banknoten. Gibt es nicht zu denken, daß die Reichsbank dies nicht getan hat? Eine derartige Ansicht wäre grundfalsch. Goldmünzen sind selbstverständlich Zahlungsmittel. Daneben aber sind nach 8 3 des Bankgesetzes auch Reichsbanknoten unbeschränktes Zahlungsmittel, sie haben also Zwangskurs. Daß die Reichsbank keine Goldmünzen in Umlauf setzt, hat seinen guten Grund, sie will den Abfluß von Gold ins Ausland durch private Seite hindern, weil dies immer ihre Position schwächt. Die Gefahr eines solchen Abströmens von Gold besteht bei unserer passiven Handelsbilanz. Sollte aber die Goldaussuhr aus irgendwelchen Gründen einmal nötig sein, dann will die Reichsbank selbst darüber wachen, sie selbst in die Hand nehmen, sie selbst regeln. Und dann ist ja der springende Punkt der, daß für die Noten hinreichende Deckung da ist. Das Ausland hat auch ein großes Interesse an der Stabilität unserer Währung. Dies zeigt sich deutlich an der Kontrolle der Notenausgabe, die durch einen besonderen Kommissar ausgeübt wird (8 27 des Bankgesetzes). Die Hauptaufgabe des Kommissars ist, sein Augenmerk auf die Erhaltung der Golddeckung zurichten. Der Kommissar wird von dem bei der Reichsbank bestehenden Generalrat bestellt. Dieser. Generalrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen, von denen die Hälfte Deutsche sind. Die andere Hälfte sind Ausländer, 6 davon gehören unseren Gläubigerstaaten an, einer ist Schweizer. Der Generalagent ist das eigentliche Kontrollorgan der Neichsbank. Es ist gewiß nicht erhebend für uns Deutsche, die Notenausgabe durch einen Ausländer kontrolliert zu wissen. Aber von -er Verletzung des nationalen Gefühls soll hier nicht die Rede sein, hier soll lediglich die Sicherheit unserer Währung erörtert werden. Man-, cher wird vielleicht auch Anstoß nehmen an der Höhe unseres Goldumlaufs. Im Jahre 1913 belief sich der gesamte Goldumlauf (nicht mit Notenumlauf, also einschließlich Rentenbankscheine, Silbermünzen) auf rund 6 Milliarden. Wenn heute — Wohl bemerkt, der ganze Geld umlauf — etwas höher ist, so will das gar nichts besagen, wenn man berücksichtigt, daß das internationale Preisniveau um 30—40 Proz. höher liegt als vor dem Kriege. Jedenfalls hat der Geldumlauf in dieser Höhe mit der Sicherheit unserer Währung nicht das geringste zu tun. Von der Golddeckungsseite her erscheint hiernach unsere Währung absolut gesichert. Denn die Aufrechterhaltung unserer Valuta ist lediglich eine technische Aufgabe. Niemand bekommt Dollars oder Pfunde geschenkt. Wenn er sie haben will, muß er sie gegen Mark kaufen. Für jeden Dollar, den die Reichsbank abgibt, muß ihr daher der volle Gegenwert in Reichsmark zufließen, solange sie dem Dollarkäufer den Kaufpreis nicht auf Kredit gibt. Erst wenn eine Notenbank Devisenkäufe durch Kreditgewährung ermöglicht, erst dann gibt sie eine Währung dem Verfall Preis. Das weiß natürlich heute die deutsche Reichsbank so gut wie irgendeine andere Notenbank der Welt. Durch die Möglichkeit, nötigenfalls den Zahlungsmittel«»!, lauf weiter einzuschränken, hat die Reichsbank in jeglicher Situation die Herrschaft über die Währung in der Hand. Sie kann den bereits auf 7sH Proz. erhöhten Diskont weite r e r h ö h e n, sie kann schlimmstenfalls zu einer Kontingentierung ihrer Kredite schreiten, obwohl sie wahrscheinlich zu diesem unelastischen Kreditsystem, das aus den Jahren 1924 und 1926 noch in ungünstiger Erinnerung ist, höchst ungern und nur im Notfälle zurückkehren würde. Die Reichsbank hat fernerhin auch trotz der bisherigen Gold- und Devisenverluste immer noch einen erheblichen Jnterventionsfonds. Sie kann ja durch Einschränkung des Zahlungsmittelumlaufs ihr Deckungsbedürfnis ebenfalls einschränken und damit Gold und Devisen für Jnter- ventionszwecke frei machen. Angst um die Währung ist also wirklich höchst überflüssig. III. Allzu kräftigesAnziehenderDiskont schraube, Krediteinschränkungen haben aber eine für die Wirtschaft sehr bedenkliche Kehrseite. Sie sind dazu angetan, krisenartige Erschütterungen hervorzurufen, die keineswegs auf die leichte Achsel genommen werden dürfen, schon weil sie besonders bei der derzeitigen gespannten Lage auch innerpolitische Reibungen und Gefahren nach sich ziehen können. Kreditbeschränkungen und hohe Zinslasten bedeuten: neue Jnvestionett unterbleiben, Betriebe einschränken, Arbeiter entlassen, Vorräte auch mit Verlust verkaufen, um fällige Schulden bezahlen zu können. Die eben erst leicht gemilderte Wirtschaftskrise im gewerblichen Mittelstand könnte sich wieder verschärfen. Daher Vorsicht in der Aufnahme von Schulden, keine Vorratskäufe und sich flüssig halten I In welchem Ausmaß Krediteinschränkung nötig wird, hängt von der Zurückziehung von kurzfristigen Aus- landskrediten und von der Elastizität der deutschen Vorratswirtschaft ab. Bis jetzt arbeiten die Banken des gesamten Auslandes mit Ausnahme derjenigen Frankreichs nach wie vor in unveränderter Weise mit Deutschland, prolongieren und offerieren Kredit. Die große Reserve für jeden Kampf um die Valuta bilden die Warenvorräte. Die deutsche Wirtschaft hat es in den Jahren seit der Inflation zweimal erfahren, wie rasch ein Defizit der Handelsbilanz durch eine Wirtschaftskrise, in einen Überschuß verwandelt wird. Das erstemal um die Jahres- wende 1926/26, das zweitemal im Spätsommer und Jrühherbst des Jahres 1928. Würde der Druck der Krediteinschränkung durch Abruf oder Nichterneuerung ausländischer Guthaben wirklich drük- kend, so wäre die deutsche Wirtschaft in kurzer Zeit imstande, aus 13S MchMW . . > ! VW W W W jGWtzWWchM Vs» vsiiisoks Usn«i*»oi-Ir Hi». S Lagern ihre Ausfuhr so weit zu steigern, daß sie die notwendigen Devisen sich beschafft. Endlich kann eine Anregung der deutschen Wirtschaft durch große Markguthaben des Repra- tionsagenten erfolgen. Denn bekanntlich darf durch den Transfer (Umwandlung der deutschen Zahlung in ausländische Währung) unsere Währung auf keinen Fall gefährdet werden. Es wäre verlockend, auf das Transferproblem und seine Auswirkungen näher einzugehen, allein dies würde über den Rahmen dieser Erörterung hinausgehen. Auf alle Fälle steht fest, daß nach dem Dawesabkommen die Reparationsleistungen unserer Währung keinerlei Gefahr bringen. Wenn der Reparationsagent, um die Mark nicht zu gefährden, unsere Zahlungen in Deutschland lassen muß, so legt er diese Beträge zinsbringend bei den Banken an, kauft eventuell dafür jauch Aktien, denn trotz der Unmöglichkeit der Umwandlung in Devisen soll das Geld „arbeiten und Zinsen bringen". Auf dem Umwege über den Reparationsagentcn würden so die deutschen Zahlungen der deutschen Wirtschaft wieder zufließen, das dann reichliche Angebot an Geld würde den Zinsfuß drücken; billiges Geld bedeutet Anregung der Wirtschaft, so daß also von hier aus unter Umständen eine Besserung unserer Lage zu erwarten wäre. Da übrigens der Ausländer für relativ wenig Dollar mehr Reichsmark erhält, so kann er in Deutschland billige Waren kaufen. Je mehr er dies tut, um so mehr Dollar bietet er an, um so mehr Waren strömen ins Ausland. Das Angebot von Reichsmark und Dollar wird wieder ausgeglichen. Die Reichsmark steigt im Preise gemessen am ausländischen Gelde. Der Verlust von mehr als einer Million Gold Und Devisen im letztenVierteljahr hat den Goldbestand der Reichsbank inmitten einer Depression der deutschen Wirtschaft (nicht in einer Aufschwungperiods) etwas nahe ün die Deckungsgrenze hinabgleiten lassen und damit den innern wirklichen Zustand der deutschen Wirtschaft und ihre Zahlungsfähigkeit drastisch geoffenbart. In eine Währungskrise kann aber die gegenwärtige mehr oder weniger psychologische Krise nicht ausarten. Dafür sorgt schon der Mechanismus der Goldwährung, dafür sorgt des weiteren der Währungsschutz des Dawesplanes, der auch für die Reparationsgläubiger kein Fetzen Papier ist. Es muß aber an das Verantwortlichkeitsgefühl und an das wirtschaftliche Verständnis aller wirtschaftlichen Schichten, auch an das des breiten Publikums appelliert, es müssen alle Kräfte dafür eingesetzt werden, daß die Verhütung der Währungskrise nicht mit einer in ihren Folgen unabsehbaren Wirtschaftskrise erkauft wird. Miesmacherei ist eine Versündigung, um nicht zu sagen, ein Verbrechen am deutschen Volke. Wer deshalb einen Groschen erübrigen kann, soll ihn nicht aus Angst vor einer Inflation verbrauchen, sondern ruhig sparen und der deutschen Wirtschaft zuführen. Die Slltevsvevsovgung des seweedliche« Mittelstandes Von Uhrmachermeister K. Steidinger, Philippsburg Die Frage der Altersversorgung des selbständigen Handwerks hat in den letzten Jahren sehr stark im Mittelpunkt der Erörterungen des Handwerks gestanden und zwar mit vollem Recht. Es ist dringend notwendig, den alten Veteranen des Handwerks, die unter den Folgen der Kriegs-und Inflationszeit besonders zu leiden hatten, etwas Hilfe in ihrer wirtschaftlichen Not angedeihen zu lassen. Das „Wie" ist allerdings nicht leicht. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag sowie der Reichsverband des Deutschen Handwerks haben eine Kommission eingesetzt zur Klärung der widerstreitenden Anschauungen über die endgültige Gestaltung der Altersversorgung im Handwerk. In diesem Ausschuß wurde beschlossen, sämtlichen deutschen Handwerkskammern zu empfehlen, von jetzt an besondere Fonds anzusammeln, aus denen einmal die gegenwärtig dringendste Not in den Kammerbezirken befriedigt werden kann, von denen aber gleichzeitig ein Teil zur Ansammlung eines Dauerfonds verwendet werden soll. Als letzte» Ziel ist daran gedacht, eine Einrichtung zu treffen, die von sämtlichen deutschen Handwerkskammern getragen und unterhalten wird. Die badischen Handwerkskammern tun einstweilen alles, um die auf dem Versicherungsprinzip aufgebauten freiwilligen Fürsorgeeinrichtungen des selbständigen Handwerks in der Versicherungsanstalt des Landesverbandes badischer Gewerbe- und Handwerkervereinigungen-Heidelberg auszubauen, zu stärken und möglichst einheitlich zu gestalten. Die Sch riftleitung In einer Zeit ausgeglichener Wirtschaftsstruktur, wie sie tue Vorkriegszeit war, wurde die Frage der Altersversorgung des gewerblichen Mittelstandes hin und wieder von einigen Wirtschaftlern erörtert: weder Bedürfnis noch Interesse war jedoch in dem Maße vorhanden, wie heute in Zeiten allgemeiner wirtschaftlicher Verarmung. Nach den Jnflationsjahren war man an den maßgebenden Stellen der Auffassung, das Verlangen des Handwerks nach einer Regelung seiner Altersversorgung durch den Staat oder die Handwerkskammern würde in dem Augenblick verschwinden, in dem die wirtschaftliche Lage sich gebessert habe. Diese Annahme wäre richtig gewesen, wenn — ja wenn das Wirtschaftsbarometer nicht.ein dauerndes Tief als Ausdruck unserer Wirtschaftslage zeigen würde. Die Frage der Altersversorgung des gewerblichen Mittelstandes ist deshalb so zeitgemäß, weil die Verarmung des Gewerbes und des Handwerks eine Tatsache ist, die auch der größte Optimist zugeben muß. Wie bedrückend die Lage des Handwerks ist. beweist gerade der Umstand, daß es nicht mehr in der Lage ist, sich einen Notpfennig für das Alter zurücklegen zu können. Die ganze Lebenshaltung und die Bewirtschaftung eines Geschäftsbetriebes ist viel kostspieliger als einst, beeinflußt von fast unerträglichen Sozial- und Steuerlasten, die jede Möglichkeit einer Kapitalsamm- lung durch Sparen für das Alter einfach vernichtet. Während der Arbeiter in der staatlichen Sozialversicherung für Alter,, Arbeitslosigkeit und Invalidität, der Beamte und Angestellte in seinem Recht auf Pension eine Stütze fiir das Alter findet, ist es der gewerbliche Mittelstand allein, der hilflos im Elend seinem Schicksal überlassen ist. In lobenswerter Weise haben die badischen Handwerkskammern schon seit Jahren sich um eine Regelung der Altersversor- gung des selbständigen Handwerks bemüht. Sie wollten bei möglichst wenig Beitragsleistungen dem Handwerk durch möglichst billige Verwaltung viel und Günstiges bieten. Das angesammelte Geld sollte in Form von günstigen Hypotheken dem Kreis, der die Beiträge leistet, soweit als möglich wieder zugänglich gemacht werden. Jedoch war es nicht möglich, in eigener Selbstverwaltung durch Erhöhung der Handwerkskammerbeiträge die Grundlage für eine Versicherung zu schaffen noch durch Einstellung eines beson- deren Fonds für Unterstützung von in Not geratenen alten erwerbsunfähigen Handwerkern bei den maßgebenden Stellen durchzudringen. Das Umlageverfahren bei den Kammern birgt eben mfolge seiner unsozialen Auswirkungen den Keim zu unvermeidlichen Auseinandersetzungen zwischen jungen und alten Handwerksmeistern in sich. Der heute in jungen Jahren stehende Handwerksmeister müßte das 20- und 30fache der Beiträge zahlen, die der heute im vorgeschrittenen Lebensalter stehende Betriebsinhaber zahlt, um später in den Genuß einer gleich großen Rente zu ge- langen. Die ideale Auffassung, wonach der junge für den alten Meister sorgen müsse, dürste dem Materialismus unserer Zeit kaum standhalten. Dennoch machen die Zukunft unserer Wirtschaftslage und die soziale Bedeutung des Problems der Altersversicherung des Handwerkers diese Frage zu einer Wirtschaftlichen Notwendigkeit, deren Lösung immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit wird, weil die Sorgen um das Alter dem Handwerk die Kräfte rauben, die es notwendig um die Erhaltung seiner Existenz braucht; es liegt aber auch in dem Verlangen des Handwerks nach einer Altersversicherung ein sittliches Recht. ISS Die Versicherungsanstalt des Landesverbandes badischer Gewerbe- und Handwerkervereinigungen in Heidelberg hat in ihrem Betriebe auch eine Spar- und Rentenversicherung ausgenommen, die für junge Handwerker in mittleren Jahren sicherlich eine gute Altersversorgung gibt, weil dann die Beiträge entsprechend nieder sind, während im allgemeinen gerade für ältere Handwerker die Monatsbeiträge schwer aufzubringen sein werden. Allen jungen Handwerkern ist diese Altersversicherung sehr zu empfehlen, weil eben Alter und Beitrag voneinander abhängig sind. Aus dem Prospekt obiger Versicherungsanstalt ist zu entueh- men, daß bei einem Eintrittsalter von 20 Jahren und bei einem Rentenbeginn beim 60. Lebensjahre von 100 Mi pro Monat und bei Verzicht auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge per Monat 9,05 Mi und beim 66. Lebensjahre 5,30 Mi zu zahlen sind. Bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren würde sich der monatliche Beitrag auf 16,04 Mi im ersten, und 9,38 Mi im zweiten Falle belaufen. Bei Rückerstattung der eingezahlten Beiträge im 60. Lebensjahre aber und einer Monatsrente von 100 Mi müßte ein 20jähriger zahlen 14,01 Mi und beim Rentenbeginn im 66. Lebensjahre 8,20 Mi, ein 30jähriger aber zahlt im ersten Falle 27,15 Reichsmark und beim Rentenbeginn im 66. Lebensjahre 16,87 Mi. Die Rente kann aber auch abhängig gemacht werden von einem bestimmten Monatsbeitrag von 10 Mi. Die angeführten Zahlen zeigen die Tragbarkeit einer derartigen Versicherung. Die Kammern haben daher Wohl mit Recht für die zweckmäßigste Lösung der Frage der Altersversicherung die Förderung der Einrichtung der Versicherungsanstalt Heidelberg bezeichnet. Es bleibt dann allerdings noch die Frage offen, in Welcher Weise für die älteren und die in nächster Zeit bedürftigen Handwerker, für die eine Versicherung nicht mehr in Frage kommt, zu sorgen ist. Für diese Leute wäre die Errichtung eines Unterstützungsfonds durch einen Zuschlag auf die Handwerkskammerbeiträge eine Forderung, der sich kein Handwerker, der Standesbewußtsein und soziales Verständnis besitzt, entziehen darf. Ein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung steht natürlich den Unterstützungsempfängern nicht zu. Eine derartige Fllrsorgeeinrichtung steht nicht in Widerspruch mit den Aufgaben der Kammern; sie sollte daher von unserer Landesregierung genehmigt und unterstützt werden. Immer war der Mangel an Gemeinschaftssinn die größte Schwäche der Handwerker. Das beweist zur Genüge die Geschichte der Zünfte. Die Entwicklung unserer nächsten Zukunft verlangt aber gebieterischer denn je die Erkenntnis von jedem einzelnen, daß, je schwieriger die Lebensverhältnisse im handiverkerlichen Mitelstand werden, desto mehr der alte Grundsatz „einer für alle, und alle für einen" zum unumstößlichen Grundprinzip unserer Berufsauffassung werden muß; dann wird sich leicht ein Weg für die Altersversorgung des gewerblichen Mittelstandes finden. Wie ist dke Slvbeitslosen- vevsickevung auszubauen? Von Dipl.-Volkswirt E. Hubl Eine der wichtigsten Arbeiten, denen sich der Reichstag zur Zeit unterzieht, ist die Reform der Arbeitslosenversicherung. Hierzu zwingt in erster Linie die mißliche finanzielle Lage, in die die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geraten ist und in die auch der Neichshaushalt mit hineingerissen zu werden droht. Die Versicherung soll mit den durch den Krankenkassen eingezogenen Beiträgen in Höhe von 3 Proz. des Grundlohns durchgeführt werden. Hiermit kann un Durchschnitt des Jahres eins Zahl von 800 000 Arbeitslosen unterstützt werden. Sobald die Zahl der Unterstützungsberechtigten über diesen Durchschnitt steigt, werden der Reichsanstalt Reichsmittel überwiesen. Diese betragen vom 20. Januar bis 1. April in kaum 2s/2 Monaten 344 Millionen Reichsmark und werden in den Monaten April bis 1. Juli weitere 160 Millionen erfordern, kaum 6 Monaten 500 Millionen Zuschuß seitens des Reichs! Kein Wunder, daß Handwerk und Gewerbe wie ander« Wirtschaftsgruppen, welche letzten Endes die Leidtragenden bei dev fortwährenden Defizitwirtschast des Reichs sein werden, rechtzeitig auf die drohende Gefahr aufmerksam machen und energisch eine Reform der Gesetzgebung verlangen. In dem Maße, wie solche Reichsmittel erforderlich sind, wird der Charakter der Versicherung beseitigt und an ihre Stelle tritt das Prinzip der Fürsorge. Dieses Prinzip aber verlangt vor der Unterstützung die Prüfung der Bedürftigkeit. Es hat sich nämlich seit der Ablösung der Erwerbslosenfürsorge durch die Arbeitslosenversicherung im Oktober 1927 in der Praxis gezeigt, daß auch dem neuen System zahlreiche Mängel anhaften, deren Abstellung im Interesse der Arbeitsmoral und Arbeitsethik unerläßlich ist. Auf großen Arbeitsgebieten mindern die jetzigen Bestimmungen den Ansporn zum Arbeiten, mehren dagegen das Streben nach Arbeitsunterbrechung. Den arbeitsunwilligen Elementen wird es zu leicht gemacht, die Einrichtungen auszunutzen. Der Begriff der Arbeitslosigkeit ist zu weitherzig gefaßt. Bei manchen Kategorien von Saisonarbeitern sind geradezu groteske Zustände geschaffen. Denn wenn aus dem mitteldeutschen Braunkohlengebiet berichtet wird, daß unter dem ungeheuren Heer von Arbeitslosen kaum einige Arbeitswillige zum Verladen von Briketts gefunden werden konnten, wenn in einer sächsischen Fabrik, die wegen Kohlenmangels einige Tage schließen mußte, bei Wiederaufnahme der Arbeit von der Belegschaft die Anfrage gestellt wird, ob sie nicht entlassen werden könne, weil sie dann Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hätte, wenn sich Bauernsöhne für eine gewisse Zeit beim Nachbarn als Knecht verdingen können, um nach deren Ablauf in den Genuß der Arbeitslosenunterstützung zu kommen, wenn es einem Fabrikanten unmöglich gemacht wird, einen bedeutenden Auftrag einer schwedischen Firma, die trotz niedriger Angebote in änderen Ländern die deutsche Firma für die Lieferung vorzieht, falls sie in ihren Prisen entgegenkommt, weil sie seit langem ihr Vertrauen genießt, anzunehmsn, weil die Arbeiterschaft die notwendigerweise etwas erniedrigten Lohnsätze nicht annehmen wollte, bei der ihr eine mindestens IZHmonatige Beschäftigung garantiert gewesen wäre, so sind das Beweise für die demoralisierende Wirkung der Versicherung, die zu Bedenken Anlaß geben. (1.) Der Unsinn solcher Sozialpolitik ist sofort erkennbar. Es ist daher verständlich, wenn sich in weiten Kreisen berechtigter Widerspruch dagegen erhebt. Die schwierigste Frage bei einer Reform des Gesetzes ist die nach dem Zweck der Arbeitslosenversicherung. Wer hat einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und was ist Arbeitslosigkeit? Der Sinn der Sozialversicherung im allgemeinen ist das solidarische Eintreten der Gesamtarbeitnehmerschaft für den einzelnen schuldlos in Not geratenen Genossen. Es geht daher nicht an, daß dieses Prinzip in der Arbeitslosenversicherung außer acht gelassen wird und hierfür das privatwirtschaftliche Prinzip von Leistung und Gegenleistung Platz greift. Ein Anspruch auf Unterstützung kann nur gegeben sein, wenn im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit tatsächlich Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Unter allen Umständen mußdieFrage derBedürftigkeiteinerRevisioN unterzogen werden. Bedürftigkeit kann niemals vorliegen, wenn, wie im Entwurf des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgesehen war, jemand den erforderlichen Lebensunterhalt durch selbständige Arbeit, insbesondere als Landwirt (Eigentümer odev Pächter) oder Gewerbetreibender erwirbt oder durch Bearbeitung vorhandenen Grundbesitzes oder Fortführung eines vorhandenen Betriebes erwerben kann. Nicht arbeitslos ist auch der Ehegatte oder der Abkömmling einer solchen Person, der den gemeinsamen Lebensunterhalt in der häuslichen Gemeinschaft mit ihr erwirbt oder erwerben kann. Dis von der Reichsanstalt unternommenen Erhebungen haben ergeben, daß hei Durchführung der im Ent- 140 0s» »tn> S Wurf vorgesehenen Bedürftigkeitsklausel 10 Proz. Arbeitslose keine Unterstützung erhalten hätten: hierdurch ließen sich bei rund 800 000—1000 000 Arbeitslosen im Jahre etwa 90 Millionen sparen. Diese Zahl spricht in beredter Weise für eine Reform. — Wenngleich die Bedürftigkeitsprüfung der Fürsorge und der Wohlfahrtspflege in der Arbeitslosenversicherung keineswegs eingeführt werden soll und die individuelle Behandlung des einzelnen Arbeitslosen praktisch unmöglich-ist, so schließt das doch nicht aus, daß man eine generelle Bedürftigkeitsprllfung für die einzelnen Gruppen von Arbeitnehmern einführt. (2.) Der hauptsächlichste Mangel an dem gegenwärtigen System ist aber die Behandlung der Saisonarbeiter in der Versicherung. Sie gewährt den Saisonarbeitern die Unterstützung auch für die Zeit der berufsüblichen, daher alljährlich wiederkehrenden und im voraus in ihrem Umfang ungefähr zu schätzenden Dauer der Arbeitslosigkeit. Wenn nun der Unterstützungsempfänger Jahr für Jahr ein Vielfaches dessen erhält, was er an Beiträgen geleistet hat, so ist dies in Wirklichkeit eine dauernde Rente, nicht aber eine gelegentliche Versicherung gegen Unfälle und unvorhergesehene Ereignisse, wie dies dem Versicherungsgedanken zugrunde liegt. Während er z. B. als Bauarbeiter während der Arbeitsaison schon einen hohen Lohn erhält, in dem ein Entgelt für das berufsübliche Feiernmüssen während der Wintermonate einkalkuliert ist, bezieht der Saisonarbeiter auf Kosten der Arbeitnehmer anderer Berufe und der Arbeitgeber in dieser Zeit noch eine Rente. Die geltende Gesetzgebung bietet daher den größten Anreiz zur Abwanderung von der ständigen zur Saisonarbeit. Daher ist das Herausnehmen der Saisonarbeiter aus der allgemeinen Versicherung ein unbedingtes Erfordernis. Die Saisonarbeits- losigkeit unterscheidet sich ganz wesentlich von der konjunkturellen Erwerbslosigkeit und bedarf daher einer besonderen Regelung. Aus den entsprechend dem erhöhten Risiko heraufzusetzenden Beiträgen müssen die Aufwendungen sowohl für die Unterstützung als für die Verwaltung dieses Versicherungszweiges bestritten werden. Ist eine besondere Versicherung der Saisonarbeiter nicht möglich, so mutz ein jährliches Existenzminimum für alle Versicherten festgesetzt werden, das — in kürzerer Frist als einem Jahr erreicht — das Anrecht auf Bezüge der Versicherung ruhen läßt, auch wenn der Betreffende nicht während der ganzen Dauer des Jahres beschäftigt ist. Professor Or. Morgenroth, Leiter des Statistischen Amtes München, der sich mit dem Problem der Arbeitslosenversicherung eingehend befaßt, kommt zu dem bemerkenswerten Ergebnis, daß der grundlegende Fehler im Aufbau dieser Ein- richtung in der Vernachlässigung der Berufseigenarten und des unterschiedlichen Risikos der Arbeitslosigkeit liege. In den Beiträgen, wie auch in den Leistungen der Versicherung müßten Differenzierungen vorgenom- Men werden. (3.) Eine weitere bedauerliche und in ihrer Auswirkung nicht zu unterschätzende Folge der mangelnden Gesetzgebung ist die Unmöglichkeit der Kontrolle der durch unter st ützte Arbeitslose ausgeführten Schwarzarbeit. Schwarzarbeiter betrachten die Unterstützung als zusätzliches Einkommen. Der Kampf gegen diesen Mißbrauch ist außerordentlich schwer, weil vielfach der Versicherungsbetrug auch von solchen Personen als harmlose Sache angesehen wird, die im übrigen Eigentumsvergehen weit von sich weisen würden. Wenn sie Beiträge bezahlt haben, glauben sie, einen sehr „weitgehenden Rechtsanspruch" auf die Versicherungsleistungen zu haben. Auch leisten Arbeitgeber infolge des Fehlens,.entsprechender Vorschriften aus Bequemlichkeit der mißbräuchlichen Benutzung Vorschub. Solange der unterstützte Erwerbslose durch gelegentliche Arbeitsleistung sich zu seiner Unterstützung einen Zusatzverdienst schaffen kann, der ihm leicht ein Einkommen gewährt, das dem eines ständig beschäftigten Arbeitnehmers gleich oder wenigstens nahe kommt, hat er kein Interesse an der Wiedererlangung einer ständigen Arbeitsstelle und nützt die Unterstützung möglichst lange aus. (4.) § 90 des geltenden Gesetzes bestimmt, daß keinemVer- sicherteneineArbeitzugemutet werdendarf, die mitseiner früherenTätigkeitnichtim Einklang steht. Dies bedeutet bei der unterschiedlichen Konjunktur der verschiedenen Berufszweige eine dauernde Arbeitslosigkeit einzelner Gruppen von Berufsangehörigen und damit eine ungeheure Überlastung der Versicherung. Es bestehen immer Berufe, die an einem Mangel an Arbeitskräften leiden, wie z. B. die Landwirtschaft. Eine Verschiebung von brachliegenden Kräften dorthin würde die Schaffung wirtschaftlicher Werte bedeuten und vom Gesichtspunkte der Erhaltung der Arbeitsmoral, der Pflicht zur Arbeit nur förderlich sein. Dabei ist es eine Selbstverständlichkeit, daß man auf die körperliche Geeignetheit und Befähigung der Erwerbslosen zu dem in Frage stehenden Berus Rücksicht nimmt; eine Schematisierung könnte auch hier wieder zu Schädigungen führen. Im Gesetze müßte also für derartige Maßnahmen genügender Spielraum gelassen sein. (6.) Die Höhe der Unter st ützungslei st ungen bedarf ebenfalls einer Korrektur. Wenn auf der einen Seite in den untersten Unterstützungsgruppen nur 0—8 wöchentlich gewährt werden und in der höchsten Gruppe 20—38 Ml, so ist das eine durch nichts begründete Differenzierung, sie ist weit entfernt von dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit. Die Auswirkung einer Herabsetzung der Höchstunterstützungsgrenze wäre ganz bedeutend, beziehen doch 26 Proz. der Unterstützungsempfänger diese hohen Sätze. Eine weise Sparsamkeitspolitik ist die erste Vorbedingung für das erfolgreiche Weiterbestehen der Versicherung. Die Ansammlung eines Notstockes ist in der gegenwärtigen Zeit wirtschaftlicher Schwankungen eine Notwendigkeit. Es erhebt sich aber die Frage, ob im Falle außerordentlicher wirtschaftlicher Krisen, die diesen Notftock aufzuzehren drohen, die Leistungen der Versicherung in dem gleichen Ausmaße weiter gerechtfertigt sind oder ob nicht auch die Arbeitslosenversicherung sich in ihren Ausgaben wie jedes wirtschaftliche Unternehmen im Rahmen des Möglichen halten und sich nach der Decke strecken muß. Wenn einerseits die Arbeitnehmerschaft großen Wert auf die Erhaltung der Selbstverwaltung ihrer sozialen Einrichtungen legt, so muß sie sich anderer- seits auch auf dem Gebiet der Finanzpolitik ihre Souveränität erhalten. Subventionen lassen sich mit dem Gedanken der sozialen Selbstverwaltung nicht vereinbaren, daher ist das Versicherungsprinzip durchzuführen, damit eine Reichsunterstützung aus steuer- lichen Mitteln nicht erforderlich wird. (6.) Die notwendige Reforni der Sozialversicherung beschäftigt die Presse seit Monaten. Die Sozialversicherung soll und muß sein eine Versicherung der Werktätigen Bevölkerung gegenunverschuldete undernsthafteNot. Sie muß ihr Ziel in der einfachsten und wirksamsten Weise zu erreichen suchen. Daher Zusammenlegung der einzelnen Ver- sicherungszweige, Befrei ungvon bürokratischer und In st anzarbeit. Der Gedanke marschiert unaufhaltsam vorwärts, einen einzigen Beitrag für die gesamte Sozialversicherung vom Arbeitnehmer zu erstreben, siezueinerArtZwangssparkasseumzubauen, weil nur so den Versicherten soziales Denken und Handeln beigebracht werden kann. Mit dem geltenden System werden Schmarot- zer und berufsmäßige Rentenempfänger erzogen auf Kosten der Verantwortungsbewußten. Wird dagegen die Sozialversicherung mit einem Spar- und Anerkennungssystem verbunden, bei dem diejenigen Versicherten, welche die Leistungen der Versicherung während längerer Jahre wenig in Anspruch genommen haben, beim Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine beachtliche Rente erhalten, die auch im Todesfälle der Witwe und den unversorgten Kindern zugute kommt, so stiftet diese Einrichtung nicht nur wirtschaftlichen Nutzen für alle Beteiligten, sondern sie fördert die Arbeitsmoral und das Pflichtbewußtsein. Die Kritiker dieses Vorschlags führen ins Feld, das Sparsystem greife an die Wurzel der Solidarität, dieses obersten Grundsatzes der Sozialpolitik. Aber Solidarität kann unmöglich Selbstzweck sein, besonders dann nicht, wenn, wie 141 dies heute der Fall ist, sich gewisse Elemente auf Kosten der anständigen Versicherten jeden möglichen Vorteil aus der Versicherung zu verschaffen suchen. Und gerade die Tatsachen beweisen ja, daß der im Steuerwesen schon längst beiseite gelegte Grundsatz von Leistung und Gegenleistung im Spezialversicherungswesen noch hochgehalten wird, wo er dem inneren Wesen der Sache nach gar. nicht angebracht ist. Darum sprechen Vernunftsgründe dafür, daß eine zweckmäßige erfolgreiche Reform sich auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse aufzubauen sich zum Ziele setzen mutz, die sauer verdienten Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber so zu verwenden, daß sie den höchst- möglichen Nutzen abwerfen. ,,Das individuelle Sparen ist", wie Or. Alfred Schmidt-Höpke sagt, „immer noch dem sozialen Sparen vorzuziehen, weil es die individuellen Kräfte zum Nutzen des einzelnen wie der Gesamtheit entfesselt und dem Tüchtigen besondere Vorteile bringt." Es ist keineswegs daran gedacht, dem Arbeitnehmer seine gesamten Beiträge samt Zins und Zinseszins in Form von Sparguthaben wieder zuzuführen. Soweit mutz der Gedanke der Solidarität aufrechterhalten bleiben, daß die Gesamtheit der Versicherten für den vom Unglück betroffenen Mitmenschen hastet, der durch Sparzwang infolge seines wirtschaftlichen Mißverhältnisses nichts zu erübrigen vermag, ja dessen Unterstützung das Maß der von ihm geleisteten Beiträge übersteigt. Der deutsche Arbeiter opfert heute für Sozialversicherungsbeiträge bis zu 30 Proz.; zum Sparen bleibt ihm dann nichts mehr übrig. Deshalb hat jeder, der wahrhaft soziales Empfinden in sich trägt, die Pflicht, dem Spargedanken Interessenten zu gewinnen, damit er wenigstens einer ernsten Prüfung unterzogen wird. Die Arbeitslosenversicherung soll eine Einrichtung sein, um ehrlichen und fleißigen Arbeitern in Zeiten der Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch zu geben auf Existenz. Dafür zahlen sie Beiträge. Die mißbräuchliche Benutzung der Versicherung aber schafft eine zusätzliche Arbeitslosigkeit, die über den durch die jeweilige Arbeitsmarktlage erzeugten Grad hinausgeht und den ganzen Aufbau der Versicherungsanstalt erschüttert. Daher möge der Reichstag Höhe der Unterstützung, Selbstverwaltung und Kontrolle so gestalten, daß der Ansporn zur Arbeit bleibt, falsche Ausnutzung der Versicherung erschwert und jedem Mitglied immer stärker bewußt wird, daß Mißbrauch der Einrichtung durch den einen eine Schädigung des andern bedeutet. Die Bestimmungendes Gesetzes sollten ohne weiteres zur Hebung der Ar- beitsmoral und des Verantwortungsgefühls beitragen. Dann stellen sich die Ersparnisse von selber ein. Warenpreise und Reklame Von Or. rer. pol. Alfons Seul, Jrlich/Rh. Oft schon hat man aus Konsumentenkreisen und in der Öffentlichkeit die Behauptung gehört, die Reklame wirke verteuernd auf die Warenpreise. In dieser Behauptung liegt der kritische Unterton. daß die Reklame die Ware unnütz verteuere, daß die Reklame also übertrieben sei und daher als wirtschaftlich schädlich abgelehnt und bekämpft werden müsse. Die Frage, ob das tatsächlich der Fall ist, geht aber nicht nur den Konsumenten und die öffentliche Meinung an, sondern in viel höherem Maße den Unternehmer und die wirtschaftspolitischen Organe. Wir müssen daher im.einzelnen seststellen, wie der Unternehmer zu dem Vorwurf steht, und was die Volkswirtschaftslehre dazu zu sagen hat. Da aber Volks- und betriebswirtschaftliche Belange oft nicht übereinstimmen, sondern sich geradezu widersprechen, so beantworten wir die Frage nach der Preisverteuerung durch Reklame: 1. nach volkswirtschaftlichen Erwägungen und 2. aus Gesichtspunkten betrieblicher Kalkulation. Vom volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt läßt sich zunächst folgendes sagen: Die Größe des Volkseinkommens hat eine bestimmte Grenze: es ist nicht ohne weiteres vermehrbar. Es besteht daher ein Kamps der verschiedenen Unternehmer um das Einkommen und die Kaufkraft der Konsumenten. An diesem Kampf nehmen alle Unternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende oder Riesen« Unternehmer wie Trusts usw. teil. Alle Konkurrenten suchen Ab« satz für ihre Produkte, den sie gegen die Konkurrenz verteidigen wollen oder der sie erst den Weg zum Markt öffnen müssen. Einey sucht dem andern zuvorzukommen und die Kaufkraft von denr einen Produkt auf das andere hinzuziehen. Eines der bekanntesten und zugleich modernsten Mittel, zurft Geschäft zu kommen, ist eben die Reklame in ihren verschiedenen! Formen. Und je nach den Formen, welche die Wirtschaft angenom- men hat, kann auch das Reklamewesen Auswüchse zeigen, die diH Preise beeinflussen. Von moralischer Wertung ganz abgesehen^ lautet dann die Kernfrage: ob die im Wettbewerb aufgewandten Neklamekosten im allgemeinen verteuernd auf das gesamte Preisniveau wirken? Ob also eine Reklame, die im Einzelfall (betriebs- wirtschaftlich) sehr erfolgreich sein kann, dennoch aus Volkswirt« schaftlichen Erwägungen heraus abzulehnen ist? Vielleicht deshalb^ weil sie auf eine wirtschaftlich wertlose oder gar irgendwie schädliche Gütergruppe oder für Dinge aufgewandt wird, die sich auch ohne oder mit weniger Reklame verkaufen lassen. Jede Ersparnis an Reklamekosten wäre in diesen Fällen ein Plus für die Volks« Wirtschaft, insofern als Kräfte und Aufwendungen für andere Zwecke frei würden. Diese Folgerung läßt sich aus volkswirtschaftlichen Gesichts« Punkten auch auf Luxusgüter ausdehnen, denn auch die Luxus« konsumenten — die allerdings als besonders kaufkräftige Schicht durch große Reklame an die Luxusgüter herangebracht werden —, müssen ihr Einkommen irgendwie aus dem Produktionsprozeß ziehen. Es sei hier noch angedeutet, daß diese Frage schon die Probleme der Einkommensverwendung, also theoretische und ethische Gebiete berührt, die aber bei der heutigen volkswirtschaftlichen Notlage Deutschlands auch eine viel zu wenig beachtete praktische Bedeutung haben. Denn aller Reklameerfolg ist bedingt durch die Kaufkraft dey Bevölkerung und ein erhöhter Absatz von Waren hängt von deq Aufnahmefähigkeit des Marktes ab. Eine Reklame folglich, die die normale Marktpreisbildung stört und die Preise höher treibt als selbst durch starke Konjunkturschwankungen erwartet werden darf, ist als ungesund, übertrieben und unwirtschaftlich zu bezeichnen« Es gibt Artikel, in deren Unkostenanteil die Reklamekosterk einen sehr hohen Prozentsatz ausmachen. Man frägt sich, warum solche Artikel so teuer im Vertrieb sind, warum sie nicht, wenn sie einem Bedürfnis wahrhaft entsprechen, von selbst ihre Käufer; finden. Warum z. B. treiben die Markenartikelfirmen Reklame?, Sicherlich nicht immer zur Erschließung neuer Absatzgebiete, Wohl aber zur dauernden Unterstützung des Verkaufes und zur Erhaltung des Kundenkreises. Diese systematische Dauerreklame hat wieder den Zweck, „das Produkt zu verbilligen". Ist das nicht ein Widerspruch, da doch das Produkt verteuert wird, das ohne Reklamebelastung billiger «»geboten werden könnte oder mehr Gewinn ließe? Der Einwand stimmt, sofern man annimmt, daß mit und ohne Reklame gleiche Mengen verkauft werden. Das Rätsel löst sich aber, wenn wir erwägen, daß eine wirksame Reklame den Absatz eines Produktes vervielfältigt, daß dadurch natürlich die ' Produktion angeregt wird und die Herstellung „rationalisiert"' werden kann. Die betriebswirtschaftliche Rationalisierung ist nichts' anderes als eine Verbilligung des Produktes in der Herstellung, Herabdrückung der Kosten pro Einheit. Aus diesem Gesichtspunkt der Produktionssteigsrung kann man Reklame auch volkswirtschaftlich gut heißen, ebenso wie bei Einführung eines neuen Artikels', der ohne Reklame nicht bekannt würde. Liegt hier auch nicht von vornherein der Vorteil der Verbilligung vor, so doch der volkswirtschaftliche Nutzen eines neuen brauchbaren Gegenstandes. Es wäre also nicht ganz richtig, in solchen Fällen nur die Frage aufzuwerfen: wirkt die aufgewandte Reklame verbilligend oder verteuernd, sondern ein bestimmter Anteil der Reklame ist als notwendiger Kostenbestandteil anzusehen. Ein Zuviel oder Zuwenig 142 II»» s»«n»vi»» Un.T kann dann allerdings immer noch zustimmend oder ablehnend bewertet werden. Was soll man dazu sagen, wenn mit einer Millio- nenreklame einem Artikel der Absatz erzwungen werden soll, der in gleicher Qualität zu billigerem Preis schon am Markt ist? Warum will man lediglich eine neue Marke eines bestimmten Ar» tikels ins Publikum bringen? Ob hier die Ansicht wirklich so laien- Haft ist, daß die mit übertriebener Reklame angebotenen Waren zu teuer sind? Die Frage nach der Wirkung der Reklame auf den Preis ist jedoch für verschiedene Waren verschieden zu beantworten. In erster Linie sind nämlich auch die kalkulatorisch-betriebswirtschaftlichen Tatsachen zu berücksichtigen. Im Betriebe liegt jq die andere Grenze für die Reklamemöglichkeit, als deren eine wir die Marktlage bezeichneten. Vorausgesetzt, daß die Reklame für einen Artikel keine volkswirtschaftlichen Bedenken erregt, so hat doch letzten Endes der herstellende Unternehmer (Handwerker, Fabrikant usw.) die Entscheidung darüber, ob Reklameausgaben innerhalb der Kostengrenze des Betriebes möglich oder wünschenswert sind, auch bei einer sonst erfolgreichen Rationalisierung. Das heißt also, der Unternehmer muß die Reklamekosten genau wie andere Kosten kalkulieren. Was nützt es ihm, wenn eine Verbilli- gung der Herstellung durch teuere Reklame wieder ausgeglichen wird? Der Unternehmer hat dann ebensowenig Nutzen davon, wid der Konsument, weil der Preis konstant bleibt. Was hier vom einzelnen Artikel gesagt wird, gilt auch für die allgemeine Geschäftsreklame, die sich auf viele Artikel kostenteilig umlegt. Es läßt sich dann zwar schwer sagen, wieviel Prozent der Reklamekostenanteil im Preis des einzelnen Artikels beträgt, viel leichter kann der Wert dieser Verkaufsreklame zum Umsatz des betreffenden Geschäftes in Beziehung gesetzt werden. Von Sachverständigen wird als Norm dieser Geschäftsreklame ein Satz bis zu 5 Proz. des Umsatzes veranschlagt. Volkswirtschaftliche und betrieswirtschaftliche Maßstäbe sind also vonnöten, um die Wirtschaftlichkeit einer Reklame zu beurteilen. Die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge dürfen keineswegs in kurzsichtig-betrieblicher Einstellung übersehen werden, weil Rückwirkungen vom Markt auf den einzelnen Betrieb, die einzelne Branche usw. eintreten können. Betriebswirtschaftliche Er- folge und wirtschaftliche Fortschritte sollen in einer Linie liegen, ohne daß das wirtschaftliche Gleichgewicht des gesamten Organismus allzu empfindlich gestört wird. Eine sinnvolle planmäßige und zeitgemäße Werbetätigkeit kann jedoch unter obigen Voraussetzungen stets befürwortet werden. Sie ist schon durch Konsumsteigerung und Verbreitung technischer Verbesserungen gerechtfertigt, auch ohne Wirkung auf den Warenpreis. Doch mit unnötiger Reklame belastet, ist selbst der billigste Artikel noch zu teuer. Und gibt es nicht viele bekannte Artikel des täglichen Konsums, die billiger sein könnten, wenn die Herstellerfirmen nicht so unsinnig viel Kapital in Reklameobjekte gesteckt hätten, dessen Verzinsung und Tilgung im Preis der Ware wieder hereingeholt werden muß? Me Krrarr im Aandwevk Die Hauptaufgabe der Frau ist und bleibt die Kindererziehung und die Führung des Haushaltes. Im Handwerkerstande jedoch ist die Frau ihrem Manne weit mehr. Soll sich die Wirtschaftlichkeit eines Handwerksbetriebes erfolgreich gestalten, dann muß die Frau unbedingt an der Verwirklichung dieses Zieles Mitarbeiten. Es bleibt allerdings dahingestellt, ob die von der Frau ausgeführte Arbeit zur Haushaltung oder zum Geschäft gehört. Die Bestrebungen des Handwerksmeisters werden wenig Erfolg haben, wenn er in seiner Frau nicht tatkräftige Unterstützung findet. Es soll hier nicht die Rede sein von der Frau als Mutter und Gattin. Die Berufsgemeinschaft und die in ihr geleistete Standesarbeit gibt den Meistersfrauen und Meisterstöchtern Gelegenheit. segensreich zu wirken. Es wird wohl nicht das richtige sein, wollten sich Handwerksmeister nur um das Geschäft und ihre Familie kümmern. Die Handwerksmeister müssen teilnehmen an den Bestrebungen der Standesgemeinschaft. Eine Frau, welche ihren Mann etwa vom Besuch der Jnnungsversammlung zurückhält, handelt kurzsichtig. Vielmehr soll die Frau zu eifriger Standesarbeit anfpornen. Statt, daß mancher Meister uni des lieben Friedens willen der Innung den Rücken kehrt, soll die Frau, überzeugt von dem Wert der Standesvereinigung, den Mann geradezu anhalten, sich am Jnnungsleben zu beteiligen. Wenn alle Meisterfrauen so handeln, werden alle Organisationsfeinde allmählich verschwinden. Auch die Miterziehung des jugendlichen Nachwuchses sin Sinne des Handwerksgeistes kann eine wirksame Tätigkeit der Frauen sein. Einer tüchtigen Meisterin ist günstige Gelegenheit gegeben, äußerst segensreich zum Wohle des Lehrlings und des ganzen Standes zu wirken. Die Frau soll es so einrichten, daß der Lehrling sich in der Familie des Meisters heimisch fühlt. Unfern Lehrlingen und jungen Gesellen fehlt noch vielfach eine feinere Lebensart und die Gewandtheit in guten Umgangsformen. Eine kluge Meistersfrau kann hier viel Gutes tun. Sie erwirbt sich nicht nur die Dankbarkeit des jungen Mannes, sondern auch ein Verdienst dem ganzen Stande gegenüber. Eine um die Ausbildung des Lehrlings besorgte Frau wird auch darauf achten, daß der Lehrling regelmäßig und pünktlich die Berufsschule besucht. Lehrlinge als „Mädchen für Alles" zu benutzen, ist gerade nicht lobenswert. Die Frau kann aber auch unmittelbar ins Geschäft des Mannes eingreifen und manche Arbeit erledigen. Was die Einkaufs- tätigkeit angeht, wird die Frau den Briefwechsel mit dem Lieferanten führen können. Eine Frau, die ständig im Geschäft mit- arbeitet, wird ohne Hilfe des Mannes Bestellungen aufgeben können. Bei der werterzeugenden Tätigkeit kommt die Tätigkeit nur für einzelne Gewerbe in Frage, in denen die Frauen als selbständige Meisterinnen auftreten, z. B. im Schneider- und Friseurgewerbe. Durch Übernahme der Buchführung können die Meistersfrauen ihre Männer in der Verwaltungstätigkeit genügend entlasten. Ja, es werden von Handwerksorganisationen Buchfüh- rungskurse für Frauen eingerichtet. Das Fleischergewerbe kann hierin als Vorbild gelten. Um es nochmals kurz zu sagen: „Der Aufstieg des gesamten Handwerks hängt nicht nur von der Tüchtigkeit des Mannes ab, sondern ebenso von der Frau und von den erwachsenen Töchtern. Möchten sie doch alle sich dieser hohen Aufgabe bewußt werden. Duvthsührung des Naukvedtt- sesetzes 1V2V Die Hilfsmaßnahmen des Reichs zur Erleichterung der kurzfristigen Wohnbaufinanzierung, d. h. die Beschaffung von Baugeldern vor der Fertigstellung bzw. Dauerbeleihung von Bauten, haben innerhalb der letzten Jahre eine grundsätzliche Wandlung erfahren. Während im Jahre 1926 aus Reichsmitteln ein Betrag von 200 Millionen Reichsmark über die Länder und von diesen zum Teil durch Realkreditinstitute, zum Teil durch Kommunen dem Baumarkt zugefllhrt wurde, ist im Jahre 1928 in Abkehr von diesem Wege die Aufbringung der Mittel im Rahmen der freien Wirtschaft vorgenommen worden. Dies geschah in der Weise, daß die Deutsche Bau- und Bodenbank-Aktiengesellschaft die erforderlichen Kredite im freien Markte aufnahm. Die Erfüllung ihrer Aufgaben wurde der Bank dadurch erleichtert, daß das Reich für die zur Beschaffung von Mitteln eingegangenen Verbindlichkeiten Bürgschaften bis zum Höchstbetrage von 200 Millionen Reichsmark übernehmen konnte. Dieses System, durch das in glücklicher Weise das Reich von eigenen finanziellen Leistungen entlastet, ferner die Belastung öffentlicher Stellen mit kaufmännischen Aufgaben und damit die Verquickung von wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten vermieden wurde, hat sich im Jahre 1928 voll bewährt. Infolgedessen hat man durch das Baukreditgesetz vom 26. März 1929 die gleichen Maßnahmen auf dis 143 Dauer von drei Jahren festgelegt und die Höchstsnmme, bis zu der Bürgschaften des Reichs für den genannten Zweck übernommen werden können, von 200 Millionen auf 250 Millionen Reichsmark erhöht. Bei den interessierten Stellen der Wirtschaft wird oft übersehen, daß die Baugelder nicht aus Steuermitteln, sondern aus dem freien Geldmarkt stammen. Hieraus ergibt sich die irrtümliche Auffassung, die Kredite seien mit öffentlichen Mitteln besonders verbilligt. Tatsächlich bewegen sich die Zinsen für Baukredite -er Deutschen Bau- und Bodenbank etwa in der Höhe der für aus der Aufnahme von Pfandbriefhypotheken sich ergebenden Belastung und bleiben damit immer noch merklich unter den sonst für Baugelder verlangten Sätzen. Tie Aufbringung und Vergebung der Zwischenkreditinittel durch die Deutsche Bau- und Bodenbank, Aktiengesellschaft, vollzieht sich in folgender Weise: Die Bank nimmt die von der Bau- Wirtschaft benötigten Mittel nach Bedarf auf, soweit ihr eigenes Kapital nicht ausreicht, und stellt den Darlehensgebern nötigenfalls Bürgschaften des Reichs auf Grund des Baukreditgesetzes zur Verfügung. Diese Mittel werden Bauherren und Bauunternehmungen für die Tauer einer Bansaifon, und zwar in der Regel als Diskontkredite gegen Abrechnung von Bauwechseln, zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Kreditgewährung ist der Nachweis, daß die Tauerfinanzierung mit I. Hypotheken, mit Hauszinssteuermitteln und gegebenenfalls anderen Darlehen gesichert erscheint und das notwendige Eigenkapital vorhanden ist. Außer den Finanzierungsunterlagen werden von der Bank die Baupläne geprüft. Im Falle der Genehmigung des Kreditantrages erfolgt die Auszahlung der Baukredite nach entsprechender hyypothekarischer Sicherstellung ratenweise, entsprechend dem Fortschreiten des Baues. Die Aufgaben der Deutschen Bau- und Bodenbank werden für Baden von der Zweigniederlassung Karlsruhe besorgt, welche sich jetzt Ritterstraße Nr. 9 (Fernruf Nr. 6991 bis 6993) befindet. ReichSavbeitsgcvidht Niemand darf gezwungen werden, sich gewerkschaftlich zu organisieren in Lörrach i. B.: Mittwoch, den 22. Mai 1929, nachm, von 3 bis 1t K Uhr in der Gewerbeschule. Die Auskunft wirb unentgeltlich erteilt. I Sandw evkSkatnmeir ^orr ftanr I SP rech stunden der Handwerkskammer Konstanz finden statt: in Bi klingen: jeden 2. und 4. Dienstag deS Monats, nachmittags von 3—6 Uhr; am 4. Dienstag auch vormittags von 11—121t Uhr im städtischen Dienstgebäude, Obere Straße 4 sr L i-i. I-Iucltlsnbroleh, Lpsnglsr L Oilgsr, 6rsivslclingsr L i-Iucltlsnbroiek. ilm Stellsteinen u. 80 cdm Gestücksteinen, sowie die Beisuhr von etwa 800 cbm Schotter vom Bruch Vormberg nach Ricder- bühl und Gaggenau. Unterlagen und Zeichnungen liegen auf unserem Gefchüstszimmer ans, woselbst auch Angcbotsvordrucke abgegeben werden. Angebot« sind «erschlossen und mit entsprechender Aufschrift bis Freitag» den 17. Mal ISSN, vormittags 1« Uhr, hierher einzureichen. Zuschlagsfrist S Wochen. Rastatt, den 2S. April 1S2S. Wasser- und Straftenbanamt. Ia IM-IMe« geleimt uns gsnüiit, 40,4 50/4 60/8 70/S mm 1,20 1,S0 2,2S 2,60 p. m 80/5 W/5 1006 mm 3,— 3,35 3,75 p. m Lfsnül 8Iempe!.MslMiirsIM VsttWl»SolLl»«ür» d. 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