Badische GewerbeMung. Organ -er Hroßherzogl. Landes-Heweröehalle und der badischen Heweröevereine. Redigirt von Prof. vr. H. Meidinger. Srscheint wöchentlich einmal im Umfang von mindestens Bogen. Jahrespreis 8 Mark durch Post und Buchhandel. Anzeigen 25 Pfg. die einmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum. XVII. Bd. Xo. 30. Karlsruhe. Jahrgang 1884. Inhalt: S. 261 bis 272: Fachkurse für Seifensieder. — Mittheilungen aus dem gewerblichen Vereinsleben. — Internationale Ausstellung in Antwerpen. — Neues schwedisches Patentgesetz. — Niihrwerth des gekochten Fleisches. — Unsere Musterzeichnung. — Aus der Geschichte des Handwerks im Grotzherzogthum Baden. IV. — Literarische Besprechungen. — Brief- und Fragekasten. — Submissionen. — Anzeigen. Fachkurse für Seifensieder. Das Großh. Ministerium des Innern beabsichtigt, an der chemischtechnischen Prüflings- und Versuchsanstalt in Karlsruhe einen auf die Dauer von etwa einer Woche berechneten theoretischen und praktischen Uebungskurs für Seifensieder einzurichten, zu dem Zwecke, dessen Teilnehmer in einfachen Methoden zur chemischen Untersuchung der in ihrem Gewerbe zur Verwendung kommenden Roh- und Hilfsstoffe, sowie der Gewerbserzeugnisse selbst zu unterweisen und in je etwa zwei Tagesstunden durch Vortrag über den heutigen Stand des ganzen Gewerbes zu belehren. — An dem Kurse, der Ansang September l. I. stattfinden soll, werden kaum mehr als acht Meister Theil nehmen können. Die Anmeldungen zur Theilnahme haben spätestens bis Ende Juli unter gleichzeitiger Angabe über den Stand des eigenen Gewerbebetriebs zu erfolgen. Die Materialien für das Laboratorium werden unentgeltlich gestellt. Im Falle nachgewiesenen Bedürfnisses kann ein Beitrag zu den Reise- und Aufenthaltskosten gewährt werden. 262 Miltheilungen aus dem gewerblichen Vereinsleben. Gewerbeverein Konstanz; Lehrlingsprüfung am 13. Juli. An diesem Tage hielt der Gewerbeverein eine 5. Lehrlingsprüfung im Zeichensaale der Gewerbeschule ab und verband damit eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten sowie eine Preisvertheilung. Anwesend waren die Herren: Landeskommissär Engelhorn, Stadtdirektor Ostner und Oberbürgermeister Winterer sowie die Vorstandsmitglieder des Gewerbevereins, eine Anzahl Meister und viele Lehrlinge. Gewerbevereins-Vorstand Maier theilte zunächst mit, daß Prüfung und Ausstellung ursprünglich für die Osterzeit in Aussicht genommen gewesen wären, daß dieselben jedoch deßwegen verschoben worden seien, weil mehrere Lehrlinge mit ihren Arbeiten nicht fertig geworden wären. Inzwischen sei die Landesausstellung von Lehrlingsarbeiten in Heidelberg abgehalten worden, zu welcher die prämiirten Konstanzer Lehrlingsarbeiten, soweit sie fertig waren, eingeschickt worden seien. Der Gewerbeverein habe bisher von einer Preisvertheilung Abstand genommen, um die von ihm zuerkannten Preise zugleich mit den Staatspreisen vertheilen zu können, eine Uebung, welche auch in späteren Jahren beibehalten werden solle. Der Vorsitzende nahm hierauf die Prämiirung vor; es gelangten seitens des Gewerbevereins zur Vertheilung: 1 erster, 8 zweite und 5 dritte Preise. An Staatspreisen wurden vertheilt: 2 zweite, 6 dritte und 3 vierte Preise. Bei der Lehrlingsprüfung erhielten sämmtliche 14 sich betheiligende Lehrlinge Lehrbriefe, so daß jetzt im Ganzen, mit den in den früheren Prüfungen ertheilten, 51 Lehrbriefe vom Gewerbeverein Konstanz ausgestellt worden sind. Nach der Preisvertheilung kam Herr Maier auf eine neulich in Konstanz stattgehabte Handwerkerversammlung zu sprechen, in welcher den Zwangsinnungen das Wort geredet worden war. Er führte in längerer Rede aus, daß er hier nicht untersuchen wolle, ob Zwangsinnungen im Stande sind, die Gewerbe überhaupt zu heben oder nicht, er werde im nächsten Winter über diese Frage zu sprechen Gelegenheit nehmen. Aus Grund einer Reihe von aufgeführten Thatsachen kam Redner zu dem Schluß, daß jedenfalls das Lehrlingswesen keinen Grund abgebe, Zwangsinnungen zu erstreben und gegen die vorhandenen gewerblichen Freiheiten zu wirken. Redner dankte schließlich der Regierung und dem Stadtrath, welcher auch dieses Jahr dem Gewerbeverein zur Preisvertheilung 40 M. überlassen hat. Mit einer Ermahnung an die Preisgekrönten schloß der Vorsitzende sodann die Feier. 263 Internationale Ausstellung in Antwerpen im Äahre 1885. Die Beschickung der im Mai k. I. in Antwerpen stattfindenden internationalen Ausstellung ist von Seiten Frankreichs, Hollands, Italiens, Spaniens rc. in sicherer Aussicht; in Frankreich namentlich sind von Seiten der Regierung alle Einleitungen getroffen, um die französische Industrie an diesem wichtigen Handelsplätze für die Ausfuhr in würdiger Weise vorzuführen und ist für die französischen Erzeugnisse eine Ausstellungsfläche von 10 000 gm fest übernommen. Auch in Deutschland beginnt das Interesse für die Betheiligung an der Ausstellung lebhafter zu werden, wie dies aus der Bildung von Ausstellungskommissionen in Berlin und Köln hervorgeht, welche die Industriellen in Nord- und Ostdeutschland, in Sachsen und den Thüringischen Staaten, sowie in Rheinland und Westphalen zur Theilnahme einladen und deren Interessen bei dieser Allsstellung wahrnehmen werden. Angesichts dieser Schritte hielt der ständige Ausschuß bei der Landes-Gewerbe- halle für angemessen, daß die Aufmerksamkeit der Badischen Industriellen nochmals, wie dies schon von Seiten der Mannheimer Handelskammer durch Ausschreiben an die übrigen Kammern geschehen ist, auf diese Angelegenheit gelenkt werde, zu welchem Zwecke die Landes-Gewerbehalle sich an die Handelskammern und einige Vereine gewendet hat, indem sie denselben zugleich die Frage zur Prüfung anheimgab, ob es sich nicht empfehle, für unser Land eine eigene Ausstellungskommission zu bilden. 8t. Neues schwedisches patentgeseh. Am 23. Juni ist ein neues schwedisches Patentgesetz von der Volksvertretung angenommen worden. Dasselbe schließt sich im Wesentlichen dem deutschen Patentgesetz an, berücksichtigt aber auch die Bestimmungen der internationalen Patentkonvention. Der wesentliche Inhalt des Gesetzes ist nach einer Mittheilung von Wirth L Cie., Patentanwälte in Frankfurt a. M., folgender: 8 1. Patentfähig sind neue Erfindungen, industrielle Produkte oder bestimmte Verfahren zur Erzielung solcher Produkte. Nur der Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger erhält das Patent. § 2. Nicht patentfähig sind gesetz- oder sittenwidrige Erfindungen, sowie Nahrungs- und Arzneimittel, sofern die Erfindung nicht auf ein bestimmtes Verfahren zur Herstellung derselben geht. § 3. Vorher bereits in öffentlichen Druckschriften beschriebene oder offenkundig benutzte Erfindungen gelten nicht mehr als neue. Ist die Veröffentlichung durch eine ausländische Patentschrift erfolgt, fo verliert die Erfindung dadurch erst 6 Monate nach Erscheinen der Schrift ihre Neuheit. 364 8 4. Mit dem Patentgesuch sind doppelte Beschreibungen und Zeichnungen sowie 50 Kronen Patentgebühr zu hinterlegen. Ausländische Erfinder haben durch Vollmacht einen inländischen Vertreter zu bestellen. § 5. Formelle Beanstandungen der Eingaben seitens des Patentamts sind vom Patentsucher innerhalb einer bestimmten Frist zu erledigen. Z 6. Hält das Patentamt die Erfindung nicht für neu, so weist es das Gesuch unter Angabe der Gründe zurück. § 7. Zugelassene Gesuche werden in der amtlichen Zeitung angezeigt und liegen für etwaige Einsprüche 2 Monate zu Jedermanns Einsicht auf. Unbeanstandete Gesuche werden alsdann bewilligt und nach Ausfertigung der Patenturkunde Veröffentlichung der Patentschrift durch den Druck angeordnet. 8 8. Gegen die Zurückweisung des Gesuches ist Beschwerde an den König zulässig. 8 9. Von mehreren Gesuchstellern hat der erste Anmeldende das Vorrecht. § 10. Dauer des Patentes 15 Jahre; Zusatzpatente zulässig. § H- Bei Verweigerung des Patents erhält der Patentsucher 25 Kr. zurück. Jahrestaxen für das 2. bis 5. Jahr je 25, für das 6. bis 10. Jahr je 50 und für das 11. bis 15. Jahr je 75 Kr. Nachfrist für die Zahlung: 90 Tage mit des Taxbetrages als Strafe. Der Patentinhaber muß auch die Kosten für den Druck der Patentschrift tragen. 8 12. Ueber- tragungen sind anzumelden. 8 13. Aenderung in der Person des Vertreters bedingt Einreichung neuer Vollmacht, widrigenfalls von Amtswegen ein Vertreter bestimmt wird. 8 14- Es wird eine Patentrolle geführt. 8 15. Das Patent erlischt, wenn die Erfindung nicht binnen dreier Jahre ausgeführt oder später die Ausführung 1 Jahr lang unterbrochen wird. Verlängerung der Ausführungsfrist um 1 Jahr zulässig. 8 16. Benutzung der Erfindung vor der Anmeldung durch einen Dritten im Jnlande schützt diesen vor den Wirkungen des Patents. § 17. Patente können aus Staatsrücksichten expropriirt werden. § 18 bis 21. Klagen auf Nichtigkeit aus 8 1 bis 3 oder auf Zurücknahme aus 815 find bei dem Stadtgericht zu Stockholm anzubringen, welches etwaige Nichtigkeitserklärungen oder Zurücknahmen zur Kenntniß des Patentamts bringt. 8 22. Patentverletzungen werden mit 20 bis 2000 Kr. »der im Nichtvermögensfalle mit Haft bestraft. Der Verletzte hat außerdem Anspruch auf Schadenersatz. Geräthe, welche für die Patentverletzung benutzt wurden, sind unbrauchbar zu machen. Nachgemachte Gegenstände dem Patentinhaber unter Abzug deren Werthes an der Schadenersatzsumme auszuliefern. 8 23. Erweist sich das Patent als nichtig, so wird das Strafverfahren gegen den Verletzer aufgehoben. 8 24. Erloschene, aufgehobene oder nichtig erklärte Patente werden als solche in die Nolle eingetragen. 8 25. Bürger eines der internationalen Patent- kouvention beigetretenen Länder genießen für die ihnen im Ausland paten- tirte Erfindung in Schweden die Priorität für sieben Monate. 8 26. Aus- 265 führungsbestimmungen erläßt das Patentamt. Z 27. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1885 in Kraft. Früher ertheilte Patente bleiben bestehen, oder können nach Maßgabe dieses Gesetzes umgewandelt werden. Bei solchen Umwandlungspatenten kommt die Zeit, für welche die Erfindung vor Inkrafttreten des Gesetzes geschützt war, in Abrechnung. Die Jahrestaxen sind für dieselben entsprechend den obigen Angaben zu entrichten. Mhrumth -es gekochten Fleisches. Bei der in den Haushaltungen meist üblichen Art des Fleischkochens wird das rohe Fleisch mit Wasser übergossen und dieses langsam ins Kochen gebracht. Es wird hierbei dem Fleisch ein Theil der in Wasser löslichen Stoffe entzogen, wodurch die Fleischbrühe mit ihrem würzigen anreizenden Geschmack gebildet wird. Nicht alles Gelöste bleibt jedoch in der zum Kochen gekommenen Brühe. Auf derselben bildet sich der jeder Hausfrau bekannte Schaum, welcher, da er nicht sehr appetitlich aussieht, gewöhnlich abgeschöpft wird. Dieser besteht aus geronnenem Eiweiß, welches somit für die Ernährung verloren geht. Nach einer Angabe Liebig's wird dieser Eiweißverlust vermieden, wenn man das Fleisch direkt in kochendes Wasser einlegt, da in diesem Falle das Eiweiß sofort an der Oberfläche gerinnt und hierdurch eine Hülle bildet, durch welche das Wasser nicht weiter lösend zu wirken vermag; allerdings wird hierbei auch die Brühe weniger schmackhaft ausfallen, da das Wasser dann auch von den wohlschmeckenden Bestandtheilen des Fleisches weniger aufnehmen kann. August Vogel in München hat neuerdings die Angabe Liebig's einer experimentellen Prüfung unterzogen und dabei, wie er in einem im „Polytechnischen Verein" in München gehaltenen Vortrage angibt, gefunden, daß der Nährwerth von 2 KZ durch Einlegen in heißes Wasser gekochten Fleisches gleich demjenigen von 2,5 KZ Fleisch ist, welches mit kaltem Wasser langsam zum Kochen gebracht wurde; das umgekehrte Verhältniß findet bei der Fleischbrühe statt. Jedenfalls ist aber der Nährwerthgehalt des gekochten Fleisches und der Fleischbrühe zusammen gleich demjenigen des rohen Fleisches, abzüglich des etwa abgeschöpften Eiweißschaumes. Vogel hat seine Versuche auch auf Gemüse, namentlich auf Kartoffeln ausgedehnt und empfiehlt auch für diese die Behandlung nach Liebig's Methode. Bei der Kartoffel fällt ein Eiweißverlust um so schwerer ins Gewicht, als dieselbe überhaupt nur 2 Eiweiß enthält. (Näheres siehe Bayrisches Industrie- und Gewerbeblatt 1881, S. 106.) L. L. E-rk« Klsurttr lüoillisk!! Mmrkii m Lsn Lleimr in kllMMM. MM 267 Unsere Musteyeichnirng. Auf S. 266 bringen wir die Abbildung eines glasirten Thonofens mit sog. Kunst (vergl. Bad. Gbztg. 1883, S. 261), in */„ der natürlichen Größe, welcher von Hans Steimer in Furtwangen entworfen wurde. Die Ausführung ist in einfarbigen, grünen oder braunen Kacheln, Feurungs- raum und Sockel in Granit, das die Füllung in der Mitte verschließende Gitter in Schmiedeeisen gedacht. Aus der Geschichte des Handwerks im Großherzogthum Laden. IV. Die Tuchmacher im Unterlande. Im badischen Unterlande ist jederzeit Pforzheim der Sitz des Gewerbefleißes gewesen; hat es doch auch so recht die Lage einer Handels- und Gewerbestadt, in der die Straßen aus den Gebirgsthälern wie aus dem Hügelland und aus der Ebene in einem Knoten zusammenlausen. Hätte sich nicht das benachbarte Württemberg in früheren Zeiten mehr als irgend ein anderer Staat eifersüchtig gegen „den Ausländer" abgeschlossen, Pforzheim hätte noch mehr aufblühen können! Auch hier waren die Tuchmacher das angesehenste Gewerbe. 52 Meister des Handwerks saßen im 16. Jahrhundert in der Stadt selbst, über 800 Personen im Amte spannen außerdem noch Wolle, die jene verarbeiteten. Die Grundlage für ihr blühendes Handwerk war die ansehnliche Schafzucht, die in der ganzen niederen Markgrafschaft getrieben wurde. Die Wolle, welche in den Dörfern auf der Hardt erzeugt wurde, galt als besonders fein, aber auch die aus den näher an der Stadt gelegenen Aemtern stand gut im Preise. Die Innung kaufte im Großen ein, daneben aber war es jedem Meister unbenommen, sich zu versorgen, wie und wo er wollte. So stand auch dem Bauern der Woll- verkauf völlig frei, und außer den Badenern und Pfälzern kamen auch wallonische Händler bis nach Knielingen und Mühlburg. Außer den Dorf- heerden, die natürlich gemeinsam gehütet und deren Wolle gemeinsam verkauft wurde, gab es viele große Schäfereien, die von der Landesherrschaft entweder zu Lehen gingen oder von ihr selber verwaltet wurden. Dieser sonst so gesunde Zustand hatte freilich auch eine Schattenseite. Die Bauern und Schäfer steckten alle in Schulden; und das kam ihnen ganz natürlich, ja sogar sehr bequem vor. Der Großhändler — der Fürkäufer, wie man damals sagte, — streckte ihnen das Geld auf die Wolle das ganze Jahr über vor; und wenn es schon ein übel Ding für den Bauern ist, die Frucht auf dem Halm zu verkaufen, was soll man erst dazu sagen, daß er die Wolle verhandelt und verzehrt, ehe sie gewachsen ist! Aber er wollte an diesem Zustand nicht rütteln lassen, er war mit der Sicherheit, die er ihm gemährte, zufrieden; und, da er doch einmal unfrei war, mochte es ihm gleichgiltig sein, ob er außer von seiner Herrschaft auch noch vom Kaufmann abhänge. In einem Punkte aber hatte er Recht: die Fürkäufer hatten Kredit und Geld, sie feilschten auch nicht ängstlich um jedes Pfund Wolle, und er war immer seines Absatzes bei ihnen sicher. Das war bei den Handwerkern leider nicht der Fall; und deßwegen sträubte sich der Bauer mit Händen und Füßen dagegen, so oft man ihn zwingen wollte, direkt an die Tuchmacher statt an die Händler zu verkaufen. Uebrigens waren diese solide Geschäftsleute. Sie gaben auch dem Tuchmacher zur Bezahlung 2 halbjährige Ziele und nahmen trotz dieses Verschießens und Kreditirens nur einen Aufschlag von 20 Batzen (5 M.), solange der Centner auf 9 fl. (36 M.) stand, von 25 als er auf 13 fl. (52 M.) gestiegen war. Das sind Procente, die man sich noch gefallen lasten kann. Trotzdem wurde ihr Erwerb fortwährend scheel und neidisch angesehen. Keine Zeit hat ein so geringes Verständniß für den Nutzen uud die Bedeutung des Großhandels gehabt als das 16. Jahrhundert. Während im Wettbewerb aller Nationen es noch möglich gewesen wäre, dem deutschen Volke seinen gebührenden Platz im Welthandel zu erobern, verwünschte man die Großhändler, die Fürkäufer, als das Unglück der deutschen Nation, mochte es sich nun um einen großen Handelsherrn in Augsburg handeln, der eigene Schiffe nach Amerika befrachten ließ, oder um einen bescheidenen Wollhändler in Durlach, der im Wirths- hause zu Knielingen oder Staffort seinen Kontrakt mit dem Schultheißen machte. Und leider waren die Handwerker hierbei die Schlimmsten; leider war es ausschließlich der Neid gegen reichere Leute, deren Erwerb ihnen mühelos dünkte, was sie trieb. Unter allen Eigenschaften des Menschen ist aber der Neid die allerelendeste, aus der nie etwas Gutes hervorsprießen kann, die immer nur lähmend, nie anspornend wirkt. Im Jahre 1527 hatte der Markgraf versucht, so weit es ginge, eine feste Ordnung für den Wollenkauf und das Tuchgewerbe einzuführen, er war aber so vorsichtig und klug dabei zu Werke gegangen, daß dieselbe für jene Zeit kaum eine nennenswerthe Fessel war. Nur der wallonische Händler sollte ausgeschlossen bleiben. Dafür ließ sich Manches sagen, und ebenso dafür, daß kein Fürkauf zu bestimmtem Preis vor der Schur stattfinden dürfe. Für die Regulirung der Preise traf man eine Einrichtung, die für eine Zeit sehr vollkommen war, in der noch nicht Briefe und Depeschen täglich Angebot und Nachfrage auf allen Plätzen der Welt vermittelten und in Einklang setzten. Es trat nämlich fortan jährlich bald nach Ostern eine Kommission von 9 Männern zu Ettlingen zusammen; sie bestand aus dem Bürgermeister der Stadt, aus 2 Beamten — der Fürst war ja selber der 269 bedeutendste Wollproducent —, 2 Tuchmachern, 1 Händler und 3 von ihren Gemeinden frei gewählten Bauern, je einer aus der oberen und niederen Hardt und aus dem Pfinzthal. Diese erwogen nun alle Umstände, die in Frage kommen konnten, und setzten darnach den inländischen Preis fest, doch war natürlich ein gewisser Spielraum belassen. Dieser Preis sollte bis zum 3. Juni gelten und nur Inländer, ob Tuchmacher ob Händler, sollten in dieser Zeit kaufen, dann auch Fremde; von Johanni ab mochte man dann die Wolle so hoch verkaufen, wie man vermöge. Zugleich wurden sehr nützliche Bestimmungen über Sortiren und Scheiden der Wolle gegeben; ein strenges tüchtiges Musterschutz-Gesetz, dem sich auch die unzünftigen Tücher auf dem Lande zu fügen hatten, machte den Beschluß. So die Ordnung. Mit dem Ausschluß der pfälzischen Nachbarn hat man es nicht weiter ernst genommen; im Gegentheil sie blieben die hauptsächlichen Händler, bis sie ein Durlacher insgesammt aus dem Felde schlug (1567). Er erhielt der Sitte jener Zeit gemäß ein Privileg, erklärte aber dasselbe wiederholt für gänzlich überflüssig und machte gar keinen Gebrauch von den ausschließlichen Rechten, die es ihm verlieh. In den anderen Ländern hatte man ähnliche, aber weit weniger freisinnige Einrichtungen. So zog man in Württemberg in die Kommission keine Bauern, erschwerte dem Fremden den Einkauf von Wolle so, daß es ihm fast unmöglich gemacht wurde, denn selbst die schon gekaufte Wolle durfte jeder Tuchmacher, der sie von ihm begehrte, zum Einkaufspreis wieder lösen. Zudem zwang man alle benachbarten Hirten, die im Württembergischen die Sommerweide befuhren, daselbst auch zu scheren. Kurz — man gab den Bauern vollständig dem Handwerker preis. Es ist nur menschlich, daß die Nachbarn-Tuchmacher in Pforzheim es auch gern so gehabt hätten. Mit dem oben erwähnten Durlacher Großhändler konnten sie sich nicht recht stellen. Er klagte, daß er keine schlechteren Zahler habe, brach die Geschäfte mit ihnen ab und ließ ihnen lieber den Pfinzgau zum Einkauf ganz frei. Aber dort wurden sie wieder mit den Bauern nicht fertig, und statt daß sie die Wolle bekamen, bemächtigten sich wieder Pfälzer Händler und sogar hausirende Juden derselben. So gab es fortwährend Zank und Streit; und ob auch die Kaufleute erklärten: sie wollte» keinerlei Vorrecht, nur solle man ihnen nicht zumuthen, das ganze Risiko gegenüber den Schäfern zu übernehmen und den Tüchern die Wolle zu geben, wie es jenen beliebe, so war man auch damit nicht zufrieden. Endlich 1580 nach dem Tode des Durlacher Großhändlers erreichten die Handwerker, was sie wollten. Aller Wollhandel sollte verboten sei», denn wenn nach Johannis auch der Verkauf ins Ausland erlaubt sei, so solle auch der nur an Handwerker erfolgen. Eine solche Anordnung war natürlich nicht aufrecht zu erhalten. Von einem Ende des 270 Landes zum andern erhoben sich die Bauern zu Protesten, und obgleich man solche in keiner Zeit weniger gern gesehen hat als im Jahrhundert des Bauernkrieges, diesmal fanden sie die Unterstützung sämmtlicher Amtleute. Das häßlichste aller Schauspiele, widerwärtiger Zank zwischen 2 Ständen, die beide ihre rechte Ehre haben, begann; einer warf immer dem andern vor: er betrüge und vergewaltige. Doch stellte sich nun schon im 1. Jahre heraus, daß die Tuchmacher nicht einmal Geld genug, die Wolle zu kaufen, geschweige denn die nöthigen Vorschüsse zu machen, besaßen. Sie trafen also schließlich ein Abkommen, daß ihnen nur der Verkauf bis zum Juni offen gehalten werde, und die Innung bestellte einen Faktor mit 400 fl. nach Durlach. Das langte für 13 Centner. Viel ist das gerade nicht. Im Jahre 1603 ertönten auch schon wieder die alten Klagen: das Recht hätten sie zwar, aber geholfen habe es nichts, die Frankenthaler kauften ihnen die Wolle im Pfinzthal vor der Nase weg. Sie verlangten Verschärfung und erhielten sie auch. Ob sie etwas geholfen hat? Und nun — wird der Leser fragen — gab es denn damals kein Deutsches Reich, und hätte es sich nicht gehört, daß man Dinge von dieser Wichtigkeit, die Verhältnisse des wichtigsten Gewerbszweiges, gemeinsam ordnete? Oh ja, daß es sich so gehöre, wußte man schon, beschloß auch manches Gute; aber wer war da, um es auszuführen? Im Jahre 1566 hatte man auf dem Reichstag beschlossen: man müsse dem deutschen Wollengewerbe aufhelfen, man glaubte das am besten thun zu können, wenn man die Ausfuhr der Wolle zu fremden Nationen verhindere. Dies zu thun, gab man dem einzelnen Kreise volle Macht auch gegen die etwa Widerspenstigen. Als nun die Bayern und Franken gleich jeder seinen Kreis abschließen wollte gegen alle anderen, da setzten es die Schwaben durch, daß sich die 3 süddeutschen Kreise vereinigten. Das klang schön und patriotisch. Aber als die Württemberger nach Hause kamen, wie handelten sie da? Sie erließen jene allerengherzigste Ordnung, und während sie so die Badener und Orten- auer nach Kräften fernhielten, setzten sie Ähnlich an die Spitze den Reichstags-Beschluß „wider die fremden Nationen". In Baden hatte man schlechtweg die Verordnung veröffentlicht und eingeschärft; aber der Bauer im Hardtwald sah nicht recht ein, was es ihm uutze, daß er seine Wolle nach Nürnberg verkaufen dürfe, während es ihm nach Weingarten und Bruchsal verboten war. Die Regierung sah es auch nicht ein und binnen Jahresfrist war die neue Ordnung todt und begraben. So ging es zu im alten Heiligen Reich! Jeder schnitt aus dem Reichsmantel den Lappen, den er gerade zum Hosenflicken brauchte. Wir Deutschen haben mit der Zeit viel lernen muffen; aber auch ein Meister lernt nie aus; und so lernen wir denn selbst von den Pforzheimer Tuchmachern im 271 16 . Jahrhundert manches: Erstens daß man nichteinen Stand auf Kosten des anderen fördern soll, nicht nur weil es ungerecht, sondern auch weil es schädlich ist; Zweitens daß der Großhändler nicht der Gegner des Handwerkers ist, sondern sein bester Freund werden und bleiben soll; Drittens, und das ist das Wichtigste, daß sich im deutschen Vaterlande keine Schranken ziehen lassen von einem Stamm zum andern, wenn nicht das Ganze darüber zu Grunde gehen soll. (Fortsetzung folgt.) 6otkein. Literarische Besprechungen. Zetzsche, K. Ed. Katechismus der elektrischen Telegraphie VI. Ausl. 452 S. (8°) mit 315 Textabbildungen. Leipzig, Weber. 1883. Preis 4 M. Der bekannte Herausgeber des umfassenden Handbuches der elektrischen Telegraphie (4 Bände) hat in der Neubearbeitung des Katechismus ein ganz vorzügliches Merkchen geschaffen, welches als ein Muster anschaulicher Darstellungsweise bezeichnet und Anfängern für das erste Studium bestens empfohlen werden kann. Dasselbe behandelt in einer theoretischen Einleitung die Grundbegriffe der Elektricität, Batterien, Wirkung und Messung des Stroms, die verschiedene Systeme des Telegraphen von seiner ersten Entwickelung bis auf den heutigen Tag mit ausführlicher Beschreibung der gegenwärtig im praktischen Betrieb befindlichen Apparate, ferner das Telephon und die Klingeln. Eine besondere Abtheilung ist den Leitungen, der Schaltung und dem Gegen- und Doppelsprechen gewidmet, ferner der Anordnung der Land- und Stadt-Telegraphen, dem Feuerwehr-Telegraphen, den Uhren und Chronoskopen, den Anwendungen für Eisenbahn-Betriebe. Geschichtliche und statistische Angaben bilden den Schluß. Die zahlreichen vortrefflichen Abbildungen unterstützen den Vortrag und dienen dem hübsch ausgestatteten, durch seinen billigen Preis Jedermann zugänglichen Werk zur besonderen Zierde. Nckr. Brief- und Fragekasten. An G. B. in H. Geruch der Nachtgeschirre. Der üble Geruch, der sich insbesondere in der warmen Jahreszeit in Nachtgeschirren entwickelt, wenn dieselben nicht sorgfältig gereinigt werden und der sich dann auch dem Innern der Nachttische mittheilt, läßt sich auf sehr einfache Weise sofort beseitigen, wenn man etwas Seifenwaffer in das Geschirr gießt. Es genügt vollständig die Verwendung der beim Waschen der Hände entstehenden Brühe. Es empfiehlt sich im Sommer, jedesmal nach Entleeren der Geschirre und Nachspülen mit Wasser etwas Seifenwasser in dieselben zu bringen und darin zu lassen; ein Geruch wird dann überhaupt nicht entstehen können. Nckr. LubmMonen. Karlsruhe (Baden). Lief, von Brenn-, Schmier- und Putzmaterialien, u. a. von 600 kg Kernseise und 6000 kg Schmierseife. Termin S. Aug. Näheres durch die Hauptverwaltung der Eisenbahn-Magazine. Heidelberg (Baden). Pflasterungs-und Bekiesungsarbeiten. 2 495 M. Termin 2- Aug. Näheres durch die Garnisonverwaltung. 272 Brackenheim (Baden). Herstellung zweier Brückchen und Höherlegung einer Ortsstraße. 5 263 M. Termin 31. Juli. Pläne re. einzusehen auf dem Rathhause in Hausen a. Z. Schwetzingen (Baden). Lief, von 120 Wald-Grenzsteinen. Termin 1. August. Näheres durch die Vezirksforstei. Waldshut (Baden). Verbesserung zweier Straßen. 4250 M. und 3 900 M. Termin 29. Juli. Bedingungen re. einzusehen auf dem Bureau der dortigen Wasser- und Straßenbau-Inspektion. Andernach (Rheinprovinz). Pfarrhausbau. 15 520 M. Termin 1. August. Näheres durch Ortspfarrer Sinemus. Essen (Rheinprovinz). Lief, der Werksteine für die Widerlager einer Chausseeunterführung. Termin 5. Aug. Beding, gegen 1 M. durch das Eisenbahn-Betriebsamt (rechtsrhein.) m Essen. Essen (Rheinprovinz). Verlegung einer Wasserleitung. Termin 8. Aug. Näheres gegen 1 M. durch das Eisenbahn-Betriebsamt (rechtsrhein.) Siegen (Westphalen). Erweiterung des Stationsgebäudes auf Bahnhof Creuzthal. 18 500 M. Termin 1. Aug. Beding, einzusehen auf dem Bureau der Eisenbahnbau- Jnspektion in Siegen. Dreisen (Pfalz). Reparaturarbeiten am Schulhause zu Wintersweiler. 1122 M. Termin 1. August. Pläne rc. einzusehen auf dem Bürgermeisteramt Dreisen. Neubreisach (Elsaß). Neubau einer Latrine. 415 M. Termin 4. August. Bedingungen rc. durch die Garnison-Verwaltung. Frankfurt a. M. (Provinz Nassau). Erbauung eines Weichensteller-Doppelwohngebäudes auf Bahnhof Weißkirchen. Termin 2. August. Näheres durch die Eisenbahn- bau-Jnspektion Frankfurt. rr L r g L rr. GroA. §ad. Staat-eisenbahnen. Nachstehende Arbeiten am südlichen Ende des Freiburger Bahnhofes werden im Wege öffentlicher Submission an einen Ueber- nehmer vergeben, nämlich: 1. Verbreiterung der Drei- sambrücke (Steinbau) angeschlagen mit Ausschluß des Wasserschöpfens zu . 63 741.— M. 2. Herstellung der beiden Widerlager für die Wegunterführung bei der Drei- sambrücke, angeschlagen zu 18 293.16 M. 3. Herstellung der beiden Widerlager für die Wegunterführung beillm 209,1 bis 209,2 (Haslacher Weg) angeschlagenzu . . . 11115.91 M. Gesammtanschlag .93150.07 M. Pläne, Kostenanschläge und Bedingniß- hcft, sowie die Bestimmungen über die Einreichung der Submissionsangebote können von heute an auf dem diesseitigen Bureau eingesehen werden. Drück und Kommissionsverlag der G. Die auf Grund dieser Bestimmungen zu machenden Angebote sind portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis längstens Montag den 4. August d. I., Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit die Oesfnung derselben erfolgen wird, anher einzureichen. Mir unbekannte Bewerber haben ihren Angeboten Zeugnisse über Tüchtigkeit und Besitz der erforderlichen Mittel beizulegen. Freiburg, den 18. Juli 1884. Der Hroßtz. Watznbau-Inspektor. Für die Beaufsichtigung des Mühlenbetriebs (50 Mahlgänge) einer Ccment- fabrik wird ein theoretisch gebildeter und im Mühlenbau und Betrieb praktisch erfahrener Techniker gesucht. Dauernde, lohnende Stellung in Aussicht. Offerten unter Angabe des bisherigen Wirkungskreises oud Odiüro V 2686 an die Annoncen - Expedition von Rudolf Moffe in Frankfurt a. Main. Braun'scheu Hofbuchhandlung in Karlsruhe.