Sadischc Gmerbe^eitung. Organ der Hroßherzogl Landes-Hewerbetzatle und der Badischen Hewerbevereine. Redigirt von Hofrath Prof. vr. K. Mei-inger. Wöchentlich einmal. Jahrespreis 3 Mark. Anzeigen 25 Pfg. die halbe Petitzeile. 28. Band. Nr. 17. Karlsruhe. 27. April 1895. Inhalt: S. 213 bis 224. Bekanntmachung (Prüfung im Hufbeschlag betr.). — Bestellung und Kauf nach Muster. — Arbeiterschutzgeräthe (Schluß^. — Schränkapparat für Kreissägen. — Verstellbarer Fensterhaken. — Gewerbliche Fachblätter. IX. — Anzeigen. Bekanntmachung. Prüfung im Hufbeschlag betr. Nachstehende 53 Schmiede, welche sich der unlängst an den Hufbeschlagschulen des Landes abgehaltenen Prüfung im Hufbeschlag unterzogen haben, sind für bestanden und demgemäß zur Ausübung des Gewerbes als Hufbeschlagschmiede für befähigt erklärt worden, nämlich auf Grund der Prüfung an der Hufbeschlagschule in Karlsruhe: Karl Bürkle von Palmbach, Amt Durlach, Ludwig Dieterle von Forbach, Amt Rastatt, Albert Dörr von Huttingen, Amt Lörrach, Karl Fantz von Biberach, Amt Offenburg, Alois Frietsch von Greffern, Amt Bühl, Johann Gegner von Gölshausen, Amt Breiten, Ludw. Friedr. Hofmann von Siegelsbvch, Amt Sinsheim, Adolf Emil Kramer von Aue, Amt Durlach, Joh. Jakob Leisinger von Neuenweg, Amt Schopfheim, Jakob Ried von Langensteinbach, Amt Durlach, Eugen Rösch von St. Johann (Lothringen), Georg Adolf Schempp von Welschneureuth, Amt Karlsruhe, Emil Speck von Bruchhausen, Amt Ettlingen, Oskar Willmann von Urach, Amt Donaueschingen, Calixtus Ziegler von Mörsch, Amt Ettlingen; auf Grund der Prüfung an der Hufbeschlagschule in Mannheim: Nikol. Fath von Oberflockenbach, Amt Weinheim, Johann Peter Fritz von Hohensachsen, Amt Weinheim, Ernst Hofmann von Siegelsbach, Amt Sinsheim, Josef Hug von Littenweiler, Amt Freiburg, Daniel Kadel von Lützelsachsen, Amt Weinheim, Johann Georg Klumb von Seckenheim, Amt Schwetzingen, Martin Maas von Heddesheim, Amt Weinheim, Karl Ludwig Olbert von Neidenstein, Amt Sinsheim, Karl Stolz von Neuweier, Amt Bühl; auf Grund der Prüfung an der Hufbeschlagschule in Tauberbischofs- 214 heim: Georg Andreas Diehm von Kembach, Amt Wertheim, Franz Dörr von Alsheim (Bayern), Florian Herr von Mörsch, Amt Ettlingen, Vitus Karl von Baldersheim (Bayern), Karl Köhler von Dienstadt, Amt Tauberbischofsheim, Otto Kuch von Hundheim, Amt Wertheim, Anton Michel von Gerchsheim, Amt Tauberbischofsheim, Karl Otto Seitz von Külsheim, Amt Wertheim, Richard Ullrich von Freudenberg, Amt Wert- Heim, Viktor Wolf von Diekirch (Luxemburg; auf Grund der Prüfung an der Hufbeschlagschule Freiburg: Michael Benz von Nesselried, Amt Offenburg, Bernhard Gampp vonRemetschwiel, Amt Waldshut, Gustav Adolf Gräßlin von Wiechs, Amt Schopfheim, Adolf Groß von Feldkirch, Amt Staufen, Friedrich Wilh. Lörch von Seefelden, Amt Müllheim, Leopold Mutter von Hartschwand, Amt Waldshut, Franz Josef Steiger von Bombach, Amt Emmendingen, Theodor Straßer von Sasbach, Amt Breisach, Adolf Hermann Willi von Wettelbrunn, Amt Staufen, Heinrich Wißler von Weilersbach, Amt Freiburg, Josef Schüler, von St. Margen, Amt Freiburg; auf Grund der Prüfung an der Hufbeschlagschule Meßkirch: Wilh. Ansel von Oberhausen, Amt Ettenheim, Josef Knecht von Arlen, Amt Konstanz, Otto Langenbacher von Münchingen, Amt Bonndorf, Otto Schlegel von Waldbeuren, Amt Pfullendorf, Josef Anton Strobel von Heinstetten, Amt Meßkirch, Andreas Sauter von Langenenslingen (Hohen- zollern), Johann Georg Weißer von Ev. Tennenbronn, Amt Triberg, Konrad Zimmermann von Jntobel. Karlsruhe, 22. April 1895. Gr. Ministerium des Innern. A. A : Schenkel. Bestellung und Kauf nach Muster. Von 1>r. K- Scharfer,* * Ueber die Frage, wann nach Muster bestellt und gekauft sei, herrscht in gewerblichen Kreisen noch vielfach eine irrige Auffassung. Wenn Jemand eine Waare als Muster oder Probe zusendet und unter Unterbreitung einer Offerte mit Preisangabe einen anderen einladet, eine Bestellung behufs Lieferung zu machen, so liegt, wenn hierauf eine Bestellung that- sächlich erfolgt, noch nicht unbedingt ein Kauf nach Muster vor, welcher, für den Fall die Lieferung nicht vollkommen mustermäßig ausfällt, den Besteller berechtigen könnte, das Geschäft wegen Nichterfüllung rückgängig zu machen und Schadenersatz wegen Nichtlieferung des gewünschten Gegenstandes zu verlangen. Namentlich liegt kein perfekter Kaufvertrag vor, wenn (sei es auf Wunsch oder freiwillig) ein Muster mit Preis- * Nachdruck nur mit Genehmigung des Verfassers l München, Bruderstraße 5^ gestattet. 215 angabe eingesendet wurde und der Empfänger darauf hin dem anderen Theil erklärt hat: „Ich bestelle so und soviel Stück von diesem Muster unter der Bedingung, daß die zu liefernde Waare genau dem Muster entspricht". Liefert der andere Theil auf eine solche Bestellung nicht ganz mustermäßige Waare, so kann der Besteller nicht Gewährleistung wegen nicht mustermäßiger Erfüllung verlangen. Es haben sich nämlich beide Theile unter solchen Umständen gegenseitig nur bedingungsweise zu leisten versprochen und zu leisten verpflichtet. Wird in der Folge die gestellte Bedingung von dem bedingt Lieserungspflichtigen nicht erfüllt, so liegt kein perfektes Geschäft vor, und es kann kein Theil gegenüber dem andern aus der Vereinbarung irgend welche Ansprüche geltend machen. Es ist auf der einen Seite nicht geliefert worden, was auf der andern Seite nur bedingt verlangt war. Ein Kauf nach Muster muß vielmehr unbedingt abgeschlossen werden, und zwar auf Grund einer Waare, welche der Anbietende vorlegt mit der Erklärung, daß er von dieser Waare eine bestimmte näher zu vereinbarende Quantität in genau derselben Qualität zu einem bestimmten Preise liefern wolle. Der Käufer muß darauf ohne jeden Vorbehalt erklärt haben: „Ich bestelle von dieser Waare so und soviel Stücke zu dem und dem Preise nach vorliegendem Muster". Alsdann ist der .'inbietende gehalten, die bestellte Waare genau nach dem vorgelegten Muster unbedingt zu liefern und wird gleichzeitig gewährleistungspflichtig dafür, daß die zu liefernde Waare dem Muster genau entspricht, d. h. „mustermäßig" sei. Es ist nicht erforderlich, daß jene gegenseitigen Erklärungen ausdrücklich so abgegeben werden müssen, wie sie hier angegeben sind; sie können auch durch schlüssige sogenannte konkludente Handlungen ganz oder znm Theil bestimmt werden. Immerhin muß der ihnen zu Grunde liegende Wille in einer für beide Theile unzweifelhaft erkennbaren Weise vor Abschluß des Geschäftes zu Tage getreten sein. Von dieser Frage hängt auch die beim Kauf nach Muster so wichtige künftige Beweisfrage ab, wenn allenfalls später ein Kauf nach Muster vom Lieferanten bestritten wird, oder der Besteller behauptet, nicht mustermäßige Waare erhalten zu haben. Der Beweis des Bestehens eines Kaufes nach Muster ist in den meisten Fällen nur unter genauester Zergliederung der thatsächlichen Verhältnisse crbringbar. Lehnt der Käufer (Besteller) die gelieferten Maaren wegen Musterwidrigkeit ab und beansprucht eventuell noch Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so muß er (und nicht der andere Theil) den Nachweis liefern, daß 1. nach einem bestimmten Muster unbedingt von ihm zu festem Preis gekauft worden sei; 2. daß die gelieferte Waare dem Muster nicht entspreche. Letzter Beweis wird dadurch erleichtert, wenn der Besteller in 216 der Lage ist, das ursprüngliche Muster zum Vergleich mit der gelieferten Waare vorzulegen. Bisweilen ist aber der Besteller nicht mehr im Besitz des Musters, oder es wird die Identität des Musters vom Lieferanten vor Gericht bestritten. In solchen Fällen hat das Reichsgericht erklärt, müsse vom Besteller nachgewiesen werden, daß die Lieferung einer bestimmten Waare von bestimmten Eigenschaften zugesagt worden sei und daß die that- sächlich gelieferte Waare jene Eigenschaften nicht besitze. Es muß also hier wie in den Fällen, in welchen der Besteller das Muster noch zur Hand hat, der gelieferten Waare ein „Qualitätsmangel" nachgewiesen werden, welchen erwiesener Maßen das der Bestellung zu Grunde gelegene Muster nicht besaß. Dagegen steht dem Lieferanten jeder Zeit der Gegenbeweis offen, daß die gelieferte Waare dem Muster voll entspreche, mit demselben identisch sei. Was die Bemängelung der Mustermäßigkeit der Lieferung seitens des Bestellers betrifft, so hat das Reichsgericht in seiner Spruchpraxis wiederholt sich dahin ausgesprochen, daß die Nichtmustermäßigkeit nur dann vom Besteller mit Erfolg ins Feld geführt werden könne, wenn die behaupteten Mängel sich als Qualitätswidrigkeiten im Vergleich zum ursprünglichen Muster erweisen. Der Umstand, daß der Besteller die nach Muster gekaufte Waare zu dem von ihm ins Auge gefaßten Zweck nicht verwenden kann, gilt aber nur dann als Qualitätswidrigkeit, wenn das der Bestellung zu Grunde gelegene Muster sich zu dem vom Besteller beabsichtigten Zweck überhaupt hat verwenden lassen. Im Uebrigen sollen kleine, nicht erhebliche Qualitätsmängel der gelieferten Waare deren Musterwidrigkeit nicht begründen können, sofern der Besteller sich nicht auch gegen solche Musterabweichungen bei Aufgabe der Bestellung verwahrt hat. Es ist sehr wichtig und noch vielen Geschäftsleuten nicht genügend bekannt, daß auch auf den Kauf nach Muster die Bestimmungen des Artikels 347 des Handelsgesetzbuches, und zwar mit der im letzten Absatz dieses Artikels ausdrücklich vorgesehenen Beschränkung, Anwendung finden. Das heißt mit anderen Worten, in allen Fällen, wo es sich um die handelsgeschäftliche Lieferung einer Waare nach einem bestimmten Muster handelt und die bestellte Waare dem Käufer von einem anderen Orte als demjenigen seines Wohnsitzes oder seiner geschäftlichen Niederlassung übersandt wird, hat der Besteller in seiner Eigenschaft als Käufer die gelieferte Waare ohne Verzug nach Ablieferung auf Mängel zu untersuchen, welche deren Musterwidrigkeit begründen könnten. Versäumt der Besteller nach Ankunft die Prüfung der Waare auf ihre Mustermäßigkeit und zeigt er, wenn er solche Mängel findet, diese nicht ohne Verzug dem anderen Theile an, so gelten dieselben als genehmigt. Trete» jedoch trotz sofortiger 217 ordnungsgemäßer Prüfung keine musterwidrigen Mängel zu Tag, so kann der Käufer die gelieferte Waare später wegen Musterwidrigkeit nnr dann noch ablehnen und Schadenersatz verlangen, wenn er beweist, daß er ohne Verzug nach Entdeckung der Mängel diese beim Lieferanten gerügt hat und daß es sich um solche Musterwidrigkeiten handelt, welche ungeachtet sofortiger Besichtigung und ordnungsmäßiger Prüfung nicht erkennbar waren. Ist die Musterwidrigkeit eine sofort bei Prüfung und Besicht erkennbare, so ist der Besteller gehalten, dem liefernden Theile ohne Verzug anzuzeigen, daß die Lieferung nicht mustermäßig sei. Eine besondere Hervorhebung derjenigen Mängel, welche die Musterwidrigkeit begründen, ist nicht noth- wendig. Hat der Besteller die Mustermäßigkeit der Lieferung rechtzeitig bemängelt und dem anderen Theile angezeigt, so kann er nicht nur Waare und Zahlung des Preises ablehnen, sondern auch mustermäßige Erfüllung nebst Schadenersatz wegen verspäteter Ablieferung nach Wahl verlangen. (Schluß folgt.) Ärbeiterschutzgeriithe. (Schluß.) Eine andere Art von wichtigen Vorrichtungen zum Schutz des Arbeiters gegen Gefahren in gewerblichen Betrieben bietet sich dar in den Jnhalations- und Gesichtsmasken, durch welche Mund und Nase oder das ganze Gesicht bedeckt werden, um Staub von der Einathmung durch Filtration zurückzuhalten, oder um mittelst Schlauches frische Luft dem zu Schützenden zuführen zu können. Namentlich die erstgenannten Apparate sind in der von Firma Wendschuh übersandten Sammlung in guter Auswahl vertreten. Es findet sich hier, als einfachste Form, eine Staubschutzmaske für Mund und Nase, bestehend aus Drahtnetz mit innerem Watteüberzug, der durch Gaze festgehalten wird. Das Ganze ist am Rand mit Stoff umsäumt, es legt sich bequem auf dem Gesicht an. Preis dieser als „Belgisches Modell" bezeichneten Maske 3 M. — Besondere Beachtung verdient ein von der genannten Firma selbst entworfenes Muster einer Schutz- und Jnhalationsmaske, die mit der vorerwähnten das Gemeinsame hat, daß sie bei geringem Gewicht in Folge ihrer Biegsamkeit bequemes Tragen gestattet. Die Maske besteht aus einem Gerippe aus versilbertem Draht, das entweder beiderseitig oder nur innen mit Wachstaffet überzogen ist, während dann im letzteren Falle die Außenseite einen Ueberzug von schwarzem Stoff trägt. Die Taffetflächen können abgewaschen werden. Die Ventilation dieser Masken wird ans verschiedene Weise bewirkt. Eine Ausführungsform (zu 2 und 3 M.) besitzt nur vier bleistiftstarke Löcher 218 mit vorgelegten Gummiplättchen oder dünnen Metallscheibchen (letztere in aufgenähten Kapseln), welche sich beim Ausathmen heben. Andere Schutz- masken weisen außerdem bei der Nasenspitze eine größere, bis 5 cm im Durchmesser fassende Oeffnung auf, die einen Einsatz von Drahtsieb mit hinterlegter Watte besitzt oder eine größere Kapsel mit abnehmbarem, durch Drahtsieb gebildeten Deckel zur Aufnahme der Watte. Die Preise derselben bewegen sich zwischen 3 und 6 M. — Die ältere Form einer als Arbeiterrespirator „Triumph" angeführten Staubschutzmaske ist aus Leder gefertigt; die an das Gesicht anschließenden Ränder besitzen Gummiluftpolster. Eine große Ventilationsöffnung, Metallkapsel mit Sieb und Watteeinlage, gestattet den Luftzutritt beim Einathmen; zwei kleinere Kapseln mit Kegelveutrleu lassen die Luft beim Ausathmen rasch entweichen. Preis dieses Apparates 8 M. In sehr vervollkommneter Gestalt, zu 10 M., zeichnet sich ein Respirator desselben Systems aus durch das Fehlen jeglichen Metalltheiles; die Organe für die Ventilation sind aus Hartgummi hergestellt, die Siebe aus Roßhaar. — Zu erwähnen ist noch ein Freiluft- zuführer zum Gebrauch in einer durch schädliche Gase erfüllten Atmosphäre, woselbst durch Filtration der Luft nichts erreicht werden kann. In der Gestalt ist dieser Apparat dem zuvorbeschriebenen ähnlich, er besteht jedoch ganz aus Metall, abgesehen von dem Gummiluftpolster und den Hartgummiventilen für die Ausathmung. Eine vor Mund und Nase liegende Kapsel kann mit Filtermaterial beschickt werden. Ihr Deckel trägt einen Stutzen zur Verbindung mit einem Schlauch, der zur Herbeileitung frischer Luft in's Freie geführt wird. Der Freiluftathmer kostet 12 M., sog. Papierwellschlauch hierzu das Meter 2 M. Die Firma Wendschuch hat es sich ferner angelegen sein lassen, einen zweckmäßigen Verbandkasten zusammenzustellen, der alles bei plötzlichen Unfällen Nothwendige in übersichtlicher Weise geordnet enthält. Eine kleinere Nummer, die sich besonders für die Werkstatt des Handwerkers eignen dürfte, kostet 15 M. Der Kasten ist aus Blech hergestellt, durch herausnehmbare Einsätze können die einzelnen Stücke seines Inhalts mühelos erreicht werden. Jnhaltsverzeichniß sowie eine illustrirte Broschüre über Handhabung der Verbandmittel und allgemeines Verhalten bei Unfällen findet sich dem Kasten beigegeben. — Es kann nicht oft genug hervorgehoben werden, wie hoch die rasche und zweckentsprechende Hilfeleistung bei Unfällen anzuschlagen ist, nicht nur im Interesse des Verletzten, sondern auch der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, welch' letztere daher auch zu einem großen Theil den Betriebsunternehmern die Anschaffung von Verbandkasten zur Pflicht gemacht haben. kk. 218 Schrankapparat für Kreissägen. * Zu den wichtigsten Obliegenheiten derjenigen Personen, die mit Sägen oder Sagemaschinen zu arbeiten haben, gehört die Instandhaltung der Sägen selbst. Die Zähne der Säge nützen sich beim Gebrauch ab; die Säge wird dadurch stumpf. Hauptaufgabe ist es nun, die Zahnspitzen wieder in gleiche Linie — bei Kreissägen in eine solche von gleichem Radius — zu bringen, sie darnach durch Befeilen zu schärfen und dann wieder gleichmäßig zu schränken. Die Schränkung hat den Zweck, den Einschnitt breiter als die Blattdicke zu machen. Man erreicht so, daß nur die kurzen und nicht auch die langen Schneidkanten der Zähne mit dem Holz in Berührung treten und daß die Seitenflächen des Sägeblattes frei durch den Einschnitt gehen, wodurch Klemmung und Reibung an den Wänden der Schnittflächen möglichst vermieden wird. Der gute Schnitt und leichte Gang einer Säge wird also durch richtige Ausführung des Abrichtens, Schärfens und Schränkens des Blattes wesentlich bedingt und von der mehr oder weniger großen Geschicklichkeit des diese Manipulationen ausführenden Arbeiters abhängig sein. Man hat deßhalb für diese Thätigkeiten Werkzeuge, Apparate und Maschinen ersonnen und in Anwendung genommen, mit welchen zuverlässig die oben berührten Arbeiten ausgeführt werden können. So wird das Schränken durch Umbiegen der Sägblattzähne mit- Ng. i. telst Schränkeisen, Schränkzangen besorgt oder auch durch Vorrichtungen, die durch Stoß funktioniren. Bei ersteren erfolgt die Ausbiegung des Zahnes durch ruhigen Druck, während bei letzteren dieses durch Schläge auf denselben erreicht wird. Diesen bekannteren Vorrichtungen fügt W. Slern ann in Hamburg, Raboisen 98, neuerdings einen patentirten Schränkapparat, welchem er den Namen „Herkules" gab, hinzu, der zum Schränken von Kreissägen zu dienen bestimmt ist. Dieser Apparat, der in den Abbildungen Fig. 1 und Fig. 2 veranschaulicht ist, arbeitet mit großer Leichtigkeit und Schnelligkeit, sowie absolut genau. Die Zähne stellt beim mechanischen Bewegen des Apparates dieser selbstthätig ein; er ist für jede Sägeblattdicke, ebenso für kurze und weite 220 Schränkungen verstellbar. Die Zähne werden beim Umbiegen nicht mittelst Klemmvorrichtung gefaßt, sondern durch seitlichen Druck umgebogen; ein Ausbrechen ist also ausgeschlossen. Der Apparat besteht aus einer Führungsplatte L (Fig. 1), an welcher ein Schwinghebel 0 mit Vorschubklinke D befestigt ist und ferner aus einem Schränkschieber L, welcher in der Führungsplatte befestigt und mit Schränkbacken 8 (Fig. 2) versehen ist, zwischen welche die zu schränkenden Zähne der Kreissäge geführt werden. Durch verstellbare Schrauben am Apparat kann die Schränkung ganz genau regulirt werden. Der Tisch der Kreissäge wird zur Aufnahme des Apparates dadurch vorbereitet, daß man an passender Stelle (Fig. 1) in denselben 2 Löcher bohrt und mit Gewinde versieht zur Aufnahme von zwei Flügelschrauben, welche durch die Löcher 2 oder mehr). Ist der Apparat aufgeschraubt und der Tisch festgestellt (was nur einige Minuten in Anspruch nimmt, wenn der Apparat einmal gestellt ist), so beginnt das Schränken, indem man den Schränkschieber L mit der Hand rechts und links bis zum Anschlag bewegt. Bei jeder einmaligen Bewegung wird ein Zahn geschränkt, die Vorschubklinke transportirt bei jeder Bewegung selbstthätig die Säge nach Wunsch um 1, 2 oder mehr Zähne weiter. Jeder Laie kann diese Arbeit in einigen Minuten machen. Durch die absolute Genauigkeit der Schränkung wird ein sauberer und gerader Schnitt erzielt. Die Sägeblätter werden demzufolge nicht heiß und lahm laufen können, daher nicht leicht Beulen bekommen und ihre Spannkraft verlieren können. Der Apparat ist von besonderem Vortheil 221 für Bilderrahmen- und Parketfnßböden-Fabriken, die große Anforderungen an die Genauigkeit des Schnittes der Kreissägen stellen; ist die Kreissäge nicht genau geschränkt, so wird der Schnitt rauh, entweder hohl oder rund, und die Fuge wird nicht dicht, wobei eine lange und eine urze Gehrung entsteht. Ein derartiger Kreissägen-Schränkapparat ist in unserer Ausstellung zur Anschauung gebracht; derselbe ist gegen Nachnahme oder vorherige Einsendung von 21 Mark vom Patentinhaber zu beziehen. Litt. Verstellbarer Fensterhaken. * Die gebräuchlichste Vorrichtung zum Festhalten von Fenstern in der Offenstellung oder von geschlossenen Fensterläden, der bekannte Einhängehaken mit Gegenöse, zeigt den Uebelstand, daß er oft nach einiger Zeit in seiner Länge nicht mehr paßt, wenn nämlich die Holzrahmen des Fensters oder die Läden, in welche die Oesen eingeschraubt sind, durch Veränderung ihres Feuchtigkeitsgehaltes aufschwellen oder eintrocknen. Besonders unangenehm bemerkbar macht sich dies bei Läden, die am Fensterkreuz festgehakt werden sollen, da ein festes Anschließen verlangt wird und kein Spielraum gestattet ist. Einen in seiner Länge verstellbaren Haken, anwendbar unter den verschiedensten Verhältnissen für Fenster, Läden und Thüren, überhaupt für Verschlüsse, wird seit kurzem von Jos. Rösch in Mauer bei Heidelberg nach dessen eigener Konstruktion hergestellt. Die Vorrichtung besteht, außer den Oesen an beiden Enden, aus zwei Theilen, einer mit Gewinde versehenen langen Hülse aus getempertem Guß und dem darin steckenden, mit Schraubengängen versehenen eigentlichen Haken. Durch Bewegung der Schraube kann dem Ganzen die erforderliche Länge gegeben werden; nicht nur ist dadurch eine zeitweilige Regulirung der Hakenlänge gestattet, die Konstruktion bietet auch den Vorzug vor den unveränderlichen Haken, daß von vornherein der Haken nicht in sehr genauer Abmessung hergestellt zu werden braucht. Die Vorrichtung wird in vier verschiedenen Größen geliefert, in Längen von 6 bis 20 ein bei Mittelstellung; eine solche von 10 cm kostet 30 Pfennig; Exemplare derselben sind in der Landesgewerbehalle ausgestellt. ?k. Gewerbliche Fachblatter. IX. Von Hofrath Meidinger. 1. Thouwaaren- und Glas-Industrie. Berichtigungen. Aus S. 210 unten ist durch ein Versehen Keramische Industrie" statt Keramische Rundschau" gedruckt worden. Ferner ist nachzutragen zu S. 93, 0. Der Thonwaarenfabrikant. »Preis jährlich 4,60 M."; und zu S. 56, k. Thonindustrie-Zeitung: »Erscheint wöchentlich." k. Die Glashütte. Allgemeine Mittheilungen für die Glas-Industrie, über alle Vorkommnisse auf merkantilem, technischem, socialem und 222 historischem Gebiete, red. von H. Fahdt in Dresden, unter Mittwirkung hervorragender Fachmänner. Monatlich zweimal in Heften von 1 bis 2 Bogen, im Mittel 12 Seiten, etwa zur Hälfte Text; Format 28 zu 21 cm. Jährlich 12 M Selbstverlag. Das Blatt erscheint seit 1870, steht also jetzt im 25. Jahrgang. 5. Der Diamant. Glas-Jndustrie-Zeitung. Fachzeitschrift für Glas-Handel, -Fabrikation, -Raffinerie, Kunst- und Bau-Glaserei, Glas- Malerei, -Brennerei, -Schleiferei, -Sandbläserei. -Aetzerei, -Emaillemalerei, Spiegelherstellung, Bildereinrahmung, Roll-, Zug-, Glasjalousien-, Leisten-, Rahmen- und Fensterfabrikation. Organ für Bekanntmachungen von Glas- Jndustrie-Verbänden, Glaser-Innungen und Glashandels - Vereinen. Erscheint monatlich dreimal in 20 bis 22 Seiten, wovon 6 bis 8 S. Text; Format 30 zu 22 cm. Jährlich 8 M. Redaktion und Verlag von Al. Duncker in Leipzig. Das reichhaltig ausgestattete, fast nur Originalartikel aus Fachkreisen bringende Blatt, gelegentlich mit kunstgewerblichen Zeichnungen und Beilagen, erscheint seit 1878, somit jetzt im 17. Jahrgang. 1. Glas- und Porzellanhandel. Organ für die Interessen des gesammten Glas- und Porzellanhandels und der mit diesen in Verbindung stehenden Industrien. Monatlich zweimal in 12 bis 16 S., wovon 4 bis 6 S. Text, theils zwischen den Anzeigen, das Meiste anderen Blättern entnommen; unter den Anzeigen ein ausführliches Bezugsquellenverzeich- niß. Format 34 zu 24 cm. Jährlich 6 M. Verlag der Dietz'schen Hofbuchdruckerei in Coburg. Redaktion: G. Besser. 17. Die Glas-Industrie. Generalanzeiger für die gesammte Glas- und keramische Industrie. Versandt an sämmtliche Interessenten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz rc. Erscheint dreimal monatlich in 8 bis 10 Seiten, vorzugsweise Anzeigen, einige kurze Mittheilungen zwischen den Anzeigen, keine Paginirung, Format 39 zu 28 cm. Jährlich 2 M. 6. Jahrg. 1895. Druck und Verlag von C. Götzke L Cie. in Berlin. Redaktion: K. Bruhn. 8ltßh. W. SKMeiseMhm. Die zur Erweiterung des Aufnahmsgebäudes auf Station Langenbrücken er» forderlichen Erd-, Maurer- und Steinhauer-, Verputz-, Zimmer-, Schreiner«, Glaser-, Schlosser-, Blechner-, Holzcement- und Tüncherarbeiten, im Kostenanschlag von circa 4500 Mark und die zur Herstellung eines Anbaues an das Abtrittgebäude daselbst erforderlichen Erd-, Maurer- und Steinhauer-, Zimmer-, Schlosser-, Blechner-, Schieferdecker- und Tüncherarbeiten, im Kostenanschlag von circa läOO Mark, sollen im öffentlichen Verdingungswege vergeben werden. s8? Pläne und Bedingungen liegen auf diesseitigem Hochbaubureau zur Einsicht auf, und werden die Arbeitsbeschriebe, zum Einsetzen der Uebernahmspreise, daselbst abgegeben. Die Angebote sind längstens bis Mittwoch, den 15. Mai d. I , Morgens 10 Uhr, bei mir einzurcichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Heidelberg, den 22. April 1895. Der Großh. Bahnbauinspektor II. 223 Ti»r«- und Festhalle Donaueschingen. Von den in Folge unseres Konkurrenzausschrcibens eingelaufenen Entwürfen hat keiner dem Programm soweit entsprochen, daß derselbe der Gemeinde ohne wesentliche Acnderung zur Ausführung empfohlen werden konnte. Das Preisgericht hat in Folge dessen den ersten Preis nicht vergeben, dafür zwei zweite Preise zuerkannt. Es erhielten: Einen zweiten Preis, 300 M., — Motto: „All Heil", Georg Heiß, Werkmeister in Heidelberg; desgleichen, 300 M., — Motto: „Gut Heil", Friedrich Abel, Architekt in Offenburg; den dritten Preis, 200 M., Motto: „Brig L Breg", Otto Vittali, Architekt in Baden-Baden. Ferner wurden in Folge künstlerisch entworfener Fagade und praktisch angelegtem Grundriß für je 100 M. erworben, die Entwürfe, Motto: „(I", Emil Hagberg, Architekt in Berlin; Motto „Wiese", Stadtbaumeistcr Mack hier. Wir geben dies hiermit mit den. Beifügen bekannt, daß die eingelaufenen Pläne bis 1. Mai einschließlich im Rathhaus ausgestellt sind. Donaueschingen, 23. April 1895. s8l! Bürgermeisteramt. Fischer. Großh. Da-ische Staats- Giftnöahnen. Für die Errichtung von eisernen Bahnsteighallen im Bahnhof Appenweier sollen folgende Arbeiten in öffentlicher Verdingung vergeben werden. I. Grab- unv Maurerarbeit im Betrag von circa 6900 M. II Eisenkonstruktion, bestehend in circa 86850 LZ Gußeisen, circa 138750 LZ Schmied- und Walzeisen und circa 58150 LZ Dacheindeckung aus verzinktem Eisenwellblech. Das Bedingnitzhest, die Zeichnungen und das Gewichtsverzeichniß Uber die Eisenkonstruktion liegen auf diesseitigem Geschäftszimmer zur Emsicht auf, woselbst auch die Angebotsformulare erhoben werden können. Zusendung nach Auswärts findet nicht statt. Die Angebote sind verschlossen, portofrei und mit der Aufschrift „Bahnsteighallen Appenweier" versehen bei dem Unterzeichneten bis längstens Donnerstag den 9. Mai d I., Bormittags 10 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Angebote stattfindet. Zuschlagsfrist 3 Wochen. s63. 2.1 Offenburg, den 18. April 1895. Großh Bahnbauinspcktor I. Steinkohlenlieferung. Die Großh. Arbeitshausverwaltung zu Äislau vergibt für das Jahr 1895/96 die Lieferung ihres Steinkohlenbedarfs, und zwar mit 70000 LZ la Rührer Fettschrot und 50000 KZ I» gewaschene und gesiebte Nußkohlen im Submissionsweg. Die Lieferungsbedingungen liegen hier und bei Großh. Amtskasse Mannheim zur Einsicht auf. Die Lieferzeit wird auf 15. Mai l. I. festgesetzt. f85 Angebote hierauf — franko Waggon Eisenbahnstation Langenbrücken — wollen bis 4. Mai l. I., Nachmittags 5 Uhr, versiegelt und mit Aufschrift bezüglich der Lieferung versehen, anher eingereicht werden. Kislau, den 23. April 1895. Großh. Arbeitshausverwaltung. Großh. Sadische Staats- Eisenbahnen. Zur Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthalts- und Uebernachtlokalen, sowie eines Abtrittgebäudes auf dem Bahnhof Offenburg sollen die Grab- und Maurerarbeiten, Verputzarbeiten, Steinhauerarbeiten, Zimmerarbeiten, Schreinerarbeiten, Echlosserarbeiten, Glaserarbeiten, Blechnerarbeiten, Maler- und Tüncherarbeiten und Pflästererarbeiten, im Gesammtbetrage von 19340 M. 41 Pf. für erstgenanntes und von 1439 M. 13 Pf. für letztgenanntes Gebäude vergeben werden. Arbeiten gleicher Gattung sollen thunlichst für beide Gebäude zusainmen vergeben werden. Pläne und Bedingungen liegen im Geschäftszimmer des Unterzeichneten zur Einsicht auf, woselbst auch Berdingungs anschläge abgegeben werden. Die Angebote sind längstens bis 11. Mai d I.. Vorm, halb 10 Uhr, portofrei und mit geeigneter Aufschrift versehen, anher einzureichen. Eine Zuschlagsfrist von drei Wochen wird Vorbehalten. s84. 2.1 Offenburg, den 24. April 1895. Großh. Bahnbamuspektor II. 224 Rheinische Schwemmsteine. Willigstes Waumateriat. 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Pläne und Bedingungen können auf dem Rathhause in Stahringen eingesehen werden. f82. 2 2 Konstanz, den 18. April 189S. Großh. Knlturinspektion. Nachdruck von durch einen Stern (*) am Anfang charakterisirten Originalmittheilungen ohne Bezeichnung der Quelle ist untersagt. Druck und Kommissionsverlag der G. Braun'schen Hofbuchhandlung in Karlsruhe.