s-wLLü. l6k')r^. krüfunZL- u. V6?Zrie!l3 äüLlE Ladische Gewerbyeitung. Krgan der Hroßherzogt. Landes-Heweröeßalle und der Badischen Heweröevereine. Redigirt von Hofrath Prof. vr. H. MeiLinger. Wöchentlich einmal. Jahrespreis 3 Mark. Anzeigen 25 Pfg. die halbe Petitzeile. 29. Band. Nr. 42. Karlsruhe. 17. Oktober 1896. Inhalt: S- 501 bis 524. Bekanntmachung (Ausübung des Husbeschlaggewerbes betr.). — Gewerbevereins-Mittheilungen (Pfullendorf; Baden-Baden; Bruchsal; Gauausschußsitzung in Osterburken; Landesausschußsitzung in Karlsruhe; Ueberlingen). — Elektricitätsanlagen in Baden. V. — Unsere Musterzeichnung. — Anzeigen. Bekanntmachung Die gewerbsmäßige Ausübung des Hufbeschlags betr. Schmied Georg Heinrich Streib von Asbach (Amtsbezirk Mosbach) hat den Nachweis der Befähigung zum Hufbeschlaggewerbe erbracht und wird deßhalb zur Ausübung desselben für berechtigt erklärt. Karlsruhe, 8. Oktober 1896. Gr. Ministerium des Innern. Eisenlohr. Gewerlievereins-Mittheilungen. Gewerbeverein Pfullendorf. Sonntag den 27. September unternahm der Verein unter zahlreicher Betheiligung der Mitglieder einen Ausflug nach Ravensburg, um die dortige Gewerbeausstellung zu besuchen. In zuvorkommender Weise von Mitgliedern des Ravensburger Gewerbevereins empfangen, wurde der Verein durch die reichhaltige, hübsch arrangirte Ausstellung geleitet. — Der Vortrag des Gauvorsitzenden des Seegauverbandes über staatliche Lehrlingswerkstätten hatte für Pfullendorf guten Erfolg, indem sich nämlich mehrere Meister bereit erklärten, solche Lehrlingswerkstätten zu übernehmen. L. 6. Gewerbeverein Baden. Hauptversammlung am 6. Oktober. Den einzigen Berathungsgegenstand bildete der „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung". Nach Begrüßung der Versammlung durch den ersten Vorsitzenden des Vereins, Architekten und Stadtrath A. Klein, wurde gegen 9 Uhr in die Tagesordnung eingetreten und der umfangreiche Berathungsgegenstand in der Weise bearbeitet, daß der erste Vorsitzende über die einzelnen Abschnitte des Gesetzes zusammen- faffend berichtete, während der zweite Vorsitzende, Gewerbelehrer Lohr, 502 der als Delegirter den Verhandlungen des Verbandes deutscher Gewerbevereine in Stuttgart beigewohnt hatte, die Stimmungen und Ansichten, die dort zum Ausdruck kamen, anschließend schilderte. Gegen die geplanten Zwangsinnungen, welche alle handwerksmäßigen Betriebe, nicht aber die fabrikmäßig betriebenen Gewerbe umfassen sollen, werden verschiedene schwere Bedenken geltend gemacht. Erstens läßt sich schwer feststellen, ob ein Betrieb Handwerks- oder fabrikmäßig betrieben wird. Die Entscheidung hierüber müßte im Streitfälle der betr. Verwaltungsbehörde überlassen werden. Dieser selbst könnten für derartige Fälle seitens der nächst höhern Behörde nur allgemeine Gesichtspunkte gegeben werden. Trotz des Beizugs von Sachverständigen wäre es gar nicht zu vermeiden, daß derselbe Betrieb je nach der Auffassung des betr. Beamten einmal als Fabrikbetrieb und das anderem«! als Handwerksbetrieb angesehen würde. Zweitens sind diese Zwangsinnungen in Landstädtchen und Dörfern deswegen undurchführbar, weil sich dort Handwerker eines bestimmten Gewerbes nur in beschränkter Zahl vorfinden und dieselben folglich nicht im Stande wären, mit ihren kleinen Mitteln das zu erreichen, was man von ihnen verlangt. Faßt man aber die Handwerker eines und desselben Gewerbes in einem größeren Bezirke zu einer Zwangsinnung zusammen, so darf jeder Einzelne wohl zahlen, hat aber keinen Vortheil davon, weil er nicht in genügender Fühlung mit seinen Berufsgenossen bleiben kann. Drittens bergen Innungen des gleichen Gewerbes die Gefahr in sich, daß die alten Eifersüchteleien wieder aufleben, durch welche sich die Zünfte schon lächerlich gemacht haben und die in unserem Nachbarstaate Oesterreich, wo man den Befähigungsnachweis eingeführt hat, „so schön" in Blüthe stehen. Die Gewerbevereine wollen statt der Zwangsinnungen „freie Fachgenossenschaften für gleiche und verwandte Gewerbe", z. B. für Stein-, Holz-, Metallbearbeitungsgewerbe und Ausstattungsgewerbe. Sie wollen nicht die Gesellenausschüsse in der im Entwurf vorgeschlagenen Form, wobei z. B. auf Antrag des Gesellenausschusses die Beschlüsse der Jnnungsversammlung aufgehoben und eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde herbeigeführt werden kann, während die Kosten, welche durch die Gesellenvertretung erwachsen, aus „Zweckmäßigkeitsgründen" von den Innungen zu übernehmen sind. Die Gewerbevereine begrüßen jede Annäherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,- sie meinen aber, wer „mitthun" will, soll auch „mitzahlen" und sie sind überzeugt, daß eine Annäherung durch die vorgeschlagenen Gesellenausschüsse nicht nur nicht eintritt, sondern eher eine weitere Entfremdung, weil die sogenannte „organisirte Arbeiterschaft" diese Einrichtung sich sofort zu Nutze machen wird und kann. Zu diesem kommt noch, daß die Meister in ihren SOS Innungen nicht „Meister" sind, sondern Vertreter der Aufsichtsbehörde. Die Gewerbevereine haben sich überall in den schärfsten Ausdrücken über die „Bevormundung" geäußert, welche man ihnen angedeihen lassen will, und sind überzeugt, daß es der Gleichgiltigkeit der Handwerker für ihre eigenen Angelegenheiten mit zuzuschreiben ist, daß man ihnen dieses Gesetz zu bieten wagte. Die Kosten für die Zwangsinnungen werden in Form von „Zuschlägen auf die Steuer" unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Betriebe erhoben. Wer nicht zahlt, kann gepfändet werden. Als ein Trost wird noch empfunden, daß nach ß 88 a. die Innung geschlossen werden kann, wenn sie, wiederholter Aufforderung der Aufsichtsbehörde ungeachtet, die Erfüllung der ihr durch § 84 gesetzten Aufgaben vernachlässigt. Es kam die Meinung zum Ausdruck, daß, wenn vorher nicht gar so viele Ordnungsstrafen verhängt werden, also die Schließung der Innung nicht gar so theuer kommt, binnen Jahresfrist mindestens die Hälfte der Zwangsinnungen in Süddeutschland geschlossen sein wird. Aus den Vertretern der Innungen und den Vertretern derjenigen Gewerbetreibenden, welche keiner Innung angehören, sollen Handwerksausschüsse gebildet werden. Zu diesen gesellt sich, mit den Rechten eines Vorstandsmitgliedes und mit weitgehendster Amtsgewalt ausgestattet, ein von der Aufsichtsbehörde zu bestellender Kommissar. Bei dem Handwerksausschuß ist auch ein Gesellenausschuß zu bilden, genau mit denselben Rechten und keinen Pflichten, wie bei der Zwangsinnung. Was die Kosten für die Handwerksausschüsse betrifft, so müssen dieselben von denjenigen Korporationen, welche Vertreter in die Handwerksausschüsse zu senden haben, aufgebracht werden. Die Höhe der Antheile bestimmt in Prozenten die Aufsichtsbehörde. Etwas Erfreuliches ist doch mindestens aus diesem Theil des Gesetzes zu melden. Bekannt ist, daß für den Arbeiter heutzutage besser gesorgt ist, als für den Kleinmeister, und daher heben wir gerne hervor, daß man endlich auch einmal daran denkt. Der Handwerksausschüß ist nämlich befugt, Unterstützungskassen für Meister und deren Angehörige in Fällen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürfnisse einzurichten. Auf Zwangsinnungen, freien Innungen und Handwerksausschüssen bauen sich Handwerkskammern auf, — wir würden lieber Gewerbekammern dafür setzen. Daß dabei natürlich ein Gesellenausschuß sein muß, ist nach dem Vorhergehenden eigentlich selbstverständlich; auch der unvermeidliche Kommissar, der als Jurist auch noch ein volkswirthschaftliches und gewerbetechnisches Genie sein muß, wenn er vermeiden will, die ihm verliehene Gewalt gelegentlich auch einmal nicht zum Nutzen und zur Hebung des S04 Gewerbestandes anzuwenden, ist nicht zu vergessen. Was nun die Aufgaben der Handwerkerkammern betrifft, so decken sich dieselben im Großen und Ganzen mit dem, was die Gewerbevereine seit Jahren anstreben, wie z. B. Regelung des Lehrlingswesens rc. Weitergehend ist der Entwurf, indem er die Gesellenprüfungen obligatorisch macht. — Schon im Jahre 1892 ist auf Drängen der Gewerbevereine seitens der badischen Regierung ein Gesetz erschienen, das die Bildung von Gewerbekammern vorsah, nur verlangten die Gewerbevereine obligatorische Gewerbekammern, d. h. solche mit Beitrittszwang, während das auch durch beide Kammern angenommene Gesetz eine Fassung erhielt, wonach die Errichtung der Gewerbekammern von der „Zustimmung der Mehrheit der betheiligten Gewerbetreibenden" abhängig war. Die Folge war, daß eine Gewerbekammer trotz des genehmigten Gesetzes nicht gebildet wurde. — Darin muß man der Begründung des in Frage stehenden Gesetzentwurfs über die Zwangsorganisation des Handwerks beistimmen, wenn dort gesagt wird: „In den breiten Schichten des Handwerkerstandes ist der Gemeinsinn augenscheinlich nicht lebendig genug, um den Widerwillen gegen die Unterordnung des unmittelbaren eigenen Vortheils unter die Interessen der Gesammtheit mit dauerndem Erfolge bekämpfen zu können". Daher die Forderung „obligatorischer" Gewerbekammern. Die Gewerbevereine wollten aber auch ferner noch Beizug der Fabrikanten zu den Lasten der Lehrlingsausbildung; denn bekanntlich wird ein großer Theil der im Kleingewerbe und damit auf dessen Kosten ausgebildeten Handwerker im Fabrikbetriebe nöthig gebraucht. Der Berlepsch'sche Gesetzentwurf wurde als eine „fleißige" Arbeit bezeichnet, denn sogar das Schulden- und Konkursmachen seitens der Glieder seiner Organisation ist vorgesehen. Es mag ja sein, daß in Norddeutschland, wo so viel wie gar keine gewerbliche Organisation vorhanden ist, der Entwurf, wenn er zum Gesetze würde, für dort so schwerwiegende Vortheile bietet, daß man die nicht minder schwerwiegenden Nachtheile in Kauf nimmt. Für Süddeutschland liegen die Verhältnisse anders Es werden daher auch die Fragen des Großh. bad. Ministeriums des Innern, ob nach den Verhältnissen unseres Landes zur Erlassung so eingehender Bestimmungen ein Bedürfniß vorliegt und ob mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfes eine Besserung in der Lage des Handwerks herbeigeführt werden kann, mit einem glatten „Nein" beantwortet werden. An der Debatte, welche sich bis nach Mitternacht hinzog, betheiligten sich mehrere Mitglieder, so Schreinermeister und Obmann des Stadtverordnetenvorstandes Zabler, Direktor Weber (Aktiengesellschaft Echo), Hofschmied Ulrich, Schneidermeister Kiefer u. s. w. Die von dem SOS Ministerium des Innern gestellten Fragen haben laut Beschluß die beiden Vorsitzenden des Vereins zu beantworten. Eine später (in 14 Tagen) zu wählende Kommission wird sich mit dem Entwürfe noch einmal beschäftigen und die Ergebnisse ihrer Berathung der Regierung unterbreiten. Gewerbeverein Bruchsal. Versammlung am 8. Oktober. Die Präsenzliste wies 70 Namen auf. Der Vorstand des Gewerbevereins, Maler Jsenmann, eröffnet? die Versammlung mit einer Ansprache, worin er zunächst die gegenwärtige Lage des Handwerks schilderte. Redner zählte die hauptsächlichsten Punkte auf, die schon seit langer Zeit den Gegenstand der Unzufriedenheit bilden, wie die mißbräuchliche Ausbeutung der Gewerbefreiheit, das Submissionswesen, die Wanderlager und das Hausirerthum u. s. w., und wies alsdann darauf hin, wie in unfern Tagen alle andern Stände, von den höheren Beamten bis herab zu den Arbeitern, mit Erfolg bestrebt sind, ihre Lage derart zu verbessern, daß sowohl ihre Arbeitsleistungen besser bezahlt werden, als auch für sie bezw. ihre Angehörigen in Fällen von Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Tod vorgesorgt wird. Der Handwerkerstand allein hat in dieser Richtung noch so gut wie gar nichts zu erreichen vermocht und es ist wahrlich an der Zeit, daß auch er aus seiner bisherigen Apathie sich aufrafft und den Hebel ansetzt zur Erkämpfung besserer Lebensbedingungen, jedoch nicht im Sinne der Mißgunst und des Brodneides, sondern in energischer, schaffensfroher Arbeit, und gegenüber den von der Regierung oder von anderer Seite gemachten Vorschlägen nicht mit Voreingenommenheit und Mißtrauen, sondern mit der Bereitwilligkeit zu unbefangener Prüfung des Gebotenen. Redner ging nun dazu über, einen historischen Rückblick auf die Entwickelung der Verhältnisse des gewerblichen Lebens in unserm Lande zu werfen, gedachte dabei des Konstitutionsedikts von 1808, welches die Beseitigung des Zunftzwanges bereits in Aussicht nimmt, dann der Osterproklamation von 1860, welche jedem Staatsbürger die freie Entfaltung und Verwerthung seiner Fähigkeiten und Arbeitsleistung auf allen Gebieten des gewerblichen Lebens zusichert, des Gesetzes von 1862 , welches die Gewerbefreiheit in Baden, mit Ausnahme der Apotheker, Kaminfeger und anderer für das allgemeine Wohl in Frage kommenden Gewerbe zur Thatsache macht, ferner des Gesetzes von 1869, durch welches die Gewerbefreiheit in Bayern und in Norddeutschland, endlich des Reichsgesetzes von >872, durch welches dieselbe im ganzen deutschen Reich zur Einführung gelangte. Des Weiteren gedachte Redner der beiden Gesetzvorschläge, welche in neuester Zeit, in den Jahren 1893 und 1895 von den preußischen Ministern v. Berlepsch und v. Bötticher gemacht wurden. 506 UM die schädlichen Auswüchse der Gewerbesreiheit zu beseitigen, und wie diese beiden Vorschläge zwar bezüglich ihrer guten Absicht gerne anerkannt und gewürdigt — so auch vom hiesigen Gewerbeverein —, in ihren einzelnen Bestimmungen jedoch wegen der darin enthaltenen bureau- kratischen Bevormundung für unannehmbar erklärt und auch vom Reichstag sang- und klanglos zu Grabe getragen wurden. Ganz denselben Geist athmet nun auch der neueste, von der preußischen Regierung unterbreitete Gesetzentwurf, die Zwangsorganisation des Handwerks betr. Redner hatte sich die große Mühe gegeben, einen Auszug daraus auszuarbeiten, den er zur Verlesung brachte und in seinen wesentlichsten Punkten beleuchtete, um dann damit zu schließen, daß es die ausdrückliche Absicht der Großh. Regierung sei, die Ansichten der Gewerbetreibenden selber zu hören, und daß deshalb Jedermann frei und offen seiner Meinung Ausdruck geben möchte. Nachdem so die Diskussion eröffnet, nahm Redakteur Weber das Wort, um eine Parallele zu ziehen zwischen dem preußischen Entwurf und dem badischen Gewerbekammergesetz von 1892. Der preußische Entwurf kennzeichnet sich sofort als eine Arbeit vom grünen Tisch, als ein schwerfälliges, unerhört komplizirtes Machwerk, bei welchem immer wieder der Passus sich wiederholt, daß die Verwaltungsbehörde Alles zu überwachen und zu genehmigen, daß der Kommissär der Regierung sogar Sitz und Stimme im Vorstand hat. Ein großer Vorzug dagegen läßt sich dem Entwurf nicht absprechen: der zwangsweise Zusammenschluß aller Gewerbetreibenden, die Heranziehung Aller zu den im Interesse Aller gebotenen Leistungen. Gerade diese Eigenschaft fehlt dem badischen Gesetz von 1892, welches die Bildung der Gewerbekammern nicht anordnet, sondern nur ermöglichen will. Und gerade hierin liegt auch der Grund, warum dieses Gesetz seither nur auf dem Papier bestanden hat und nach wenigen Jahren schon fast vergessen ist. Sieht man sich dies Gesetz genauer an, so muß man zugeben, daß es in klarer und einfacher Fassung den wesentlichen Bedürfnissen der Zeit entgegenkommt, daß es, frei von allem Bureaukratismus, auf dem Prinzip der Selbstverwaltung aufgebaut ist. Redner empfahl daher, daß man, dem Vorgehen des Karlsruher Gewerbevereins folgend, dieses Gesetz mit Abänderungen der fakultativen in obligatorische Gewerbekammern, allen weiteren Verhandlungen zu Grunde legen sollte. Maler Hofmann ergänzte den Vortrag des Vorsitzenden durch eine kurze Beleuchtung der Beschlüsse zweier kürzlich stattgehabter größerer Handwerkerversammlungen, des zünftlerisch angehauchten Heidelberger Handwerkertags, der den preußischen Entwurf in richtiger Schlußfolgerung, 507 daß derselbe auch den ersehnten Befähigungsnachweis nach sich ziehen müsse, mit großer Majorität angenommen, und des Stuttgarter Gewerbevereinstags, der den Entwurf bei aller Anerkennung seiner guten Absichten abgelehnt hat. Blechner Herm. Maier sprach gegen den Entwurf und empfahl namentlich die Bildung beruflicher Genossenschaften. Ferner sprachen aus der Versammlung noch Ehret, Obermoser, Embser und Schneider, und zwar stimmten alle darin überein, daß der preußische Entwurf mit seinem behördlichen Ueberwachungssystem für uns unannehmbar sei, daß man aber das Gute daraus, namentlich also den zwangsweisen Zusammenschluß aller Interessenten, annehmen und zur Durchführung bringen solle. Nachdem eine vom Vorsitzenden in diesem Sinne abgefaßte Resolution, lautend: 1. Die heutige Versammlung von Mitgliedern des Gewerbevereins und dem Verein nicht angehörenden Gewerbetreibenden anerkennt die gute Absicht des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, erklärt jedoch die darin vorgesehene Organisation für unannehmbar, weil mit den heutigen, auf dem Boden der Gewerbefreiheit und der Selbstverwaltung erwachsenen Zuständen in Widerspruch stehend; 2. die Versammlung ist der Ansicht, daß ein zwangsweiser Zusammenschluß aller Gewerbetreibenden und Handwerker ein dringendes Bedürfniß ist, und hält dafür, daß entweder das badische Gesetz, betreffend die Bildung von Gewerbekammern vom 22. Juni 1892, mit entsprechender Abänderung des 8 1 zur Durchführung gebracht, oder aber Gewerbe- oder Handwerkerkammern für kleinere Bezirke gebildet werden sollten, die recht wohl im Stande wären, die Gesammtinteressen des Handwerks zu vertreten und zu wahren; 3- aus diesen Kammern sollten für die einzelnen Gewerbe Handwerkerausschüsse oder freiwillige Innungen gebildet werden, welche den Handwerkerkammern untergeordnet sind und gesetzlichen Schutz genießen; 4. das Lehrlingswesen soll so ausgestaltet werden, daß sowohl die schriftliche Abfassung der Lehrverträge als die Abnahme von Lehrlingsprüfungen, wie sie bei uns jetzt schon in weiterem Umfang mit gutem Erfolg bestehen, allgemeine Regel wird einstimmig angenommen worden war, wurde die Versammlung mit einem Mahnwort des Vorsitzenden zu einträchtigem eifrigen Zusammen« 508 wirken und einem Hoch auf das Blühen und Gedeihen des Handwerkerstandes geschlossen. ll. Gauausschußsitzung der Gewerbevereine des Kreises Mosbach am 11. Oktober in Osterburken. Sämmtliche 13 Vereine waren durch je 2 Delegirte vertreten. Zur Berathung stand neben einigen kleineren Vereinsangelegenheiten der Gesetzentwurf, die Organisation des Handwerks betreffend. Der Vorsitzende I. Lang-Tauberbischofsheim hob die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzentwurfs hervor. Er kommt zu der Ansicht, daß der Entwurf für die Handwerker unannehmbar sei, da dieselben hierdurch vollständig unter Polizeiaufsicht und unter einen komplizierten Verwaltungsapparat gestellt werden. Eine freie Vereinigung der Handwerker in den Gewerbevereinen sei zur Wahrung ihrer Interessen vollständig genügend; auch können sie mit den Errungenschaften, die in Folge der Thätigkeit der Vereine gemacht wurden, vollständig zufrieden sein. Er bezweifle sehr, ob unter dem neuen Gesetze die Wünsche und Forderungen der Handwerker rascher und vollzähliger ihre Erledigung finden. Wenn Verbesserungen nöthig seien, könnten dieselben auch bei der freien Vereinigung durchgeführt werden. Sollte seitens der Handwerker ein Zwang gewünscht werden, so möge solcher höchstens im Rahmen des badischen Gesetzes vom 22. Juni 1892 „die Gewerbekammern betr." ausgeübt werden. Zum Schluffe stellt Redner die bekannten Beschlüsse der verschiedenen Gauverbände zusammen und setzt den Gesetzentwurf zur Diskussion aus. Marquardt-Mosbach ergriff zuerst das Wort und führte aus, daß er als Vorstand und Delegirter seines Vereins den bestimmten Auftrag habe, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen, da bei der von ihm zur Berathung des Entwurfs einberufenen Versammlung von den Erschienenen 15 gegen und 8 für denselben gestimmt hätten. Er für seine Person meine jedoch, man solle den Gesetzentwurf nicht so weit wegwerfen, sondern solle das Gute das er bietet, aus demselben entnehmen. Er wolle nur auf die Bestimmung Hinweisen, durch welche allen, die nicht 24 Jahre alt sind, der selbstständige Betrieb eines Handwerkes verboten werde. Das sei ein großer Gewinn; denn gerade durch jene, welche nur kurze Zeit lernen und sich sogleich als Meister niederlassen — die sog. Pfuscher —, werde dem tüchtigen Handwerker das Geschäft verdorben. Durch das neue Gesetz werde diesem Mißstand aber ein Riegel vorgeschoben. Ein weiterer Gewinn bestehe darin, daß durch dasselbe, wenn es zu Stande kommt, den Handwerkern die Verwaltung und Regelung ihrer Angelegenheiten selbst überlassen werde. Nach seiner Meinung brauche man weder An° wälte noch andere Personen, die kein Handwerk gelernt hätten und be- S09 trieben, in den Gewerbevereinen. Gewöhnlich führten diese Herren in den Versammlungen das große Wort, während sich die eigentlichen Handwerker sernhalten. Man solle deßhalb auch kein so großes Gewicht auf die Abstimmung über den Gesetzentwurf in den Gewerbevereinen legen. Diese seien kein getreues Bild von der Stimmung des Handwerkerstandes. Als Beleg seiner Ausführung erwähnte er den Gewerbeverein, bezw. die Stadt Karlsruhe. In derselben seien über 1000 Handwerker; der Gewerbeverein habe jedoch nur etwa 380 Mitglieder, von welchen über 100 Nichthandwerker sind. Wieprecht-Eberbach, trat dem Vorredner entgegen und führte aus, daß man sich energisch wehren müsse, um nicht unter den Zwang des Gesetzes zu kommen. Wer der Versammlung der deutschen Gewerbevereine in Stuttgart angewohnt habe, der könne sich nicht für den Gesetzentwurf erwärmen; dort hätten alle Redner, mit Ausnahme eines einzigen, gegen den Gesetzentwurf gesprochen. Für Norddeutschland möge ein Zwang angebracht sein. Dort sei in der Organisation bis jetzt auch noch gar nichts geschehen. Redner habe mit einem Norddeutschen über den Gesetzentwurf gesprochen, und dabei habe ihm derselbe gesagt: „Ja, wenn wir eine solche Organisation hätten, wie sie in den Thüringer- Landen und Süddeutschland besteht, dann würden wir uns energisch gegen eine Zwangsorganisation wehren". In ähnlichem Sinne, wie der letzte Redner und der Vorsitzende sprachen sich sämmtliche weitere Redner aus; nur wünschten einige eine Verbesserung des Lehrlingswesens. Der Vorsitzende faßte darauf die Aeußerungen und Anträge zusammen, und das Ergebniß der Versammlung war, daß folgende Resolutionen einstimmig angenommen wurden: 1. der Gauverband erklärt sich gegen die Zwangsorganisation des Handwerks; 2. derselbe erklärt sich für die Errichtung von Gewerbekammern im Sinne des bad. Gesetzes über dieselben, und für Verbesserung des Lehrlingswesens. v. Landesausschußsitzung vom 12. Oktober 1896 im großen Rathhaussaale zu Karlsruhe. Vorsitzender: In Vertretung des am Erscheinen verhinderten Präsidenten des Landesverbandes, Schwindt, übernahm W. Berblinger, II. Vorsitzender des Gewerbevereins Karlsruhe, den Vorsitz und die Leitung der Versammlung. Vertreter der Großh. Regierung: Ministerialrath Braun. 510 Anwesend waren Vertreter sämmtlicher Gauverbände des Landes und zwar für den Seegau: I. Bulach, Korbmachermeister, Vorstand des Gewerbevereins Pfullendorf; den Schwarzwald: Bender, Architekt, Vorstand des Gewerbevereins Villingen, L. Himmelsbach, Schreinermeister, Villingen und H. Volk, Schuhmachermeister, Vöhrenbach; den Oberbad. Gau: Mühlenbesitzer Burkart, Vorstand des Gewerbevereins Waldshut; den Breisgau: I. L. Fischer, chir. Instrumentenmacher, Freiburg, Gewerbelehrer Duffner - Emmendingen und Lithograph Pfist erer - Lahr; ferner Or. Hieber und Feinmechaniker Elbs-Freiburg, Schreinermeister Schneider-Emmendingen und Küfermeister Mußler-Staufen; den Ortenauverband: Rektor Nahm, Vorsteher des Gewerbevereins Offenburg und drei Herren des Ausschusses; den Mittelbad. Verband: Stadtrath Architekt Klein-Baden, Vorstand des Gewerbevereins, Malermeister Hartmann-Bruchsal; den Pfalzgau: Kürschner G. Pfeiffer, II. Vorstand des Gewerbevereins Mannheim, Sattlermeister Aulbach-Mannheim und Rektor Lender-Heidelberg; den Gauverband des Kreises Mosbach: Buchdruckereibesitzer Lang- Tauberbischofsheim; den Vorort Karlsruhe: L. Schwindt, Präsident des Landesverbandes und I. Vorsitzender des Gewerbevereins, W. Berblinger, H. Vorsitzender, Layh, Rechner; K.Muntz,A. GehrigundF.Schwarze, Ausschußmitglieder und I. Emele, Sekretär. Außerdem wohnten die Beamten der Großh. Landesgewerbehalle, viele Gewerbevereinsmitglieder von hier und auswärts, sowie Vertreter der Presse den Verhandlungen an. Tagesordnung: der Gesetzentwurf, die Abänderung der Gewerbeordnung betreffend. Der Vorsitzende, W. Berblinger, entschuldigt zunächst den Präsidenten Schwindt; sodann wird die Tagesordnung mitgetheilt, die Präsenz der Stimmberechtigten festgesetzt und ein Schreiben des Stadtraths, der sein Nichterscheinen entschuldigt, zur Kenntniß gebracht. Nachdem der Vorsitzende die anwesenden Vertreter der Gauverbände, sowie Ministerialrath Braun als Vertreter der 'Großh. Regierung und alle anderen Erschienenen herzlich begrüßt hatte, ertheilte er das Wort Ministerialrath Braun, welcher die Versammlung im Auftrag der 511 Großh. Regierung begrüßte und dann u. A. ausführte: In der letzten Zeit seien die Gewerbevereine und ihre Leitung vielfach angegriffen und ihnen das Recht abgesprochen worden, in Handwerkerfragen mitzureden, weil in den Gewerbevereinen das Handwerk zu wenig vertreten sei. Der Regierung werde der Vorwurf gemacht, sie lege zu großes Gewicht auf die Ansichten der Gewerbevereine. Diese Auffassungen seien schief. Es sei wohl richtig, daß die Gewerbevereine keine reinen Handwerkervereinigungen seien, aber es stehe fest, daß etwa 75 der Mitglieder der badischen Gewerbevereine Handwerker sind. Nach Aufhebung der Zunft seien es zuerst die Gewerbevereine gewesen, die sich zusammengethan haben, und unter ihrer Leitung sei Vieles und Gutes geleistet worden; die Großh. Regierung dürfe daher wohl Werth auf die Ansichten der Gewerbevereine legen. Diese Aeußerung gebe er ohne jede Voreingenommenheit. Bei Beurtheilung des vorliegenden Gesetzentwurfs wäre es unrichtig, sich als Freund oder Gegner einfach auf den Standpunkt der Annahme oder Ablehnung zu stellen; man müsse den Entwurf auch in seinen Einzelheiten prüfen, denn er enthalte vielleicht doch manche Bestimmungen, die für das Handwerk von Nutzen sein könnten. Mit dem Wunsche, daß die heutigen Verhandlungen zur Klärung der Sache beitragen mögen, schloß der Redner seine Ansprache. Der Vorsitzende weiß, daß alle Vertreter sich mit dem Gesetzentwurf vertraut gemacht haben, sieht also von einem Referate ab und schlägt vor, daß die Delegirten der einzelnen Gauverbände zuerst die Stellungnahme ihrer Gaue zu dem Gesetzentwurf im Allgemeinen kund geben und dann in die Berathung des Erlasses des Großh. Ministeriums des Innern, Nr. 27,569, datirt vom 17. September 1896, eintreten sollen. Damit ist die Versammlung einverstanden und es erhielt das Wort Aulbach-Mannheini für den Pfalzgauverband. Er glaubt, daß er für den- Pfalzgau, der seit ca. 12 Jahren für eine autoritative Vertretung des Gewerbes gearbeitet habe, wohl zuerst das Wort ergreifen dürfe, ohne unbescheiden zu sein. Wer die Gewerbevereine angreife, habe ihn als Gegner; aber auch jener Meinung, daß die Gewerbevereine genügen, stehe er als Gegner gegenüber. Der vorliegende Entwurf sei nicht unseres Geistes, die wir doch die Gewerbefreiheit erhalten wollen. Es sei dem Entwurf bis jetzt wenig Sympathie entgegen gebracht worden, nur der „Handwerkerbund" nimnit ihn ohne jede Prüfung an, allein es werde eine große Enttäuschung eintreten, denn eine solche Organisation könne keinen Nutzen bringen. Der Pfalzgauverband wünsche keine Innungen, aber Zusammenschluß des Handwerks in obligatorischen Gewerbekammern, das sei das Institut, das die Kraft und die Mittel 512 haben werde, um für das Gewerbe mit Erfolg zu wirken. Größter Werth sei auf das Lehrlingswesen zu legen und schriftlicher Lehrvertrag und Lehrlingsprüfungen einzuführen. Das badische Gewerbekammergesetz vom 22. Juni 1892 enthalte mehr und Schöneres als der vorliegende Entwurf und wären diese Kammern bei uns eingeführt, so hätten wir heute eine musterhafte Vertretung des Gewerbestandes. Bulach-Pfullendorf für den Seegauverband. Der Gau anerkennt die Bestrebung zur Bildung einer Organisation, allein dieser vorgeschlagene Entwurf enthalte einen Apparat, der zu weitläufig sei. Wenn die Gewerbevereine erweitert, d. h. eine Beitrittspflicht zum Gewerbeverein geschaffen würde, so würden diese genügen. Für Einführung der Lehrlingsprüfungen sind sie eingenommen. Der Vorsitzende hält die Beitrittspflicht für Gewerbevereine nicht für durchführbar, konstatirt, daß der Seegau für Lehrlingsprüfungen und für erweiterte Gewerbevereine mit Beitragspflicht ist. Bender-Villingen für den Schwarzwaldgau erklärt, daß der Verband für Einführung der obligatorischen Lehrlingsprüfung sei, im klebrigen aber den Gesetzentwurf ablehne und sich bezüglich der Errichtung von Gewerbekammern seine Entschließung noch Vorbehalte. Burkart-Waldshut für den Oberbadischen Verband theilt im Namen des Gaues ganz den Standpunkt des Pfalzgaues und ist für obligatorische Gewerbekammern und obligatorische Lehrlingsprüfungen. Nahm-Offenburg für den Ortenauverband. Der Gesetzentwurf ist für unsere, auf dem Boden der Gewerbefreiheit ruhenden Verhältnisse ungeeignet und deßhalb abzulehnen. Die vorgeschlagene Organisation dürfte eher Schaden als Nutzen im Gefolge haben und die Unzufriedenen vermehren. Die Gewerbevereine sind wohl im Stande, alle Forderungen, die für das Gewerbe geboten erscheinen, zu erfüllen, wenn sie in demselben Maße, wie z. B. die landwirthschaftlichen Vereine, der Beachtung und Fürsorge der Großh. Regierung theilhaftig und als autoritative Vertretung angesehen werden Mit der Verbesserung des Lehrlingswesens ist der Verband einverstanden. Gegen den Meistertitel und die Meisterprüfung ist der Verband, weil der Befähigungsnachweis die Konsequenz dieser Bestimmung wäre. Klein-Baden für den Mittelbadischen Verband. Der Verband lehnt den Entwurf ab. Das Lehrlingswesen ist zu verbessern und der schriftliche Lehrvertrag sowie die Lehrlingsprüfungen sind obligatorisch einzuführen. Gesellenausschüsse würden nur zur besseren Organisation der Sozialdemokratie dienen. Als autoritative Vertretung des Gewerbes wünscht der Verband die Gewerbekammern, weil die Gewerbevereine es nicht sein können. Lang-Tauberbischofsheim für den Verband des Kreises Mosbach. Der Verband hat den Entwurf abgelehnt, weil er eine Mehrbelastung und keine Verbesserung bedeute. Die Schaffung von obligatorischen Gewerbekammern und die Verbesserung des Lehrlingswesens mittelst Einführung des schriftlichen Lehrvertrags und der Lehrlingsprüfungen, und zwar beides obligatorisch, halte der Verband für nothwendig. Elbs-Freiburg für den Breisgauverband theilt den Beschluß des Verbandes mit, wonach derselbe den vorliegenden Entwurf als zu komplizirt, zu weitläufig und zu kostspielig verwirft; derselbe bringe nur Lasten und hemme die Thätigkeit nach allen Richtungen. Der Gau ist für Verbesserung des Lehrlingswesens, namentlich Einführung der obligatorischen Lehrlingsprüfung und für Einrichtung von Gewerbekammern. Duffner-Emmendingen ergänzt den Schlußsatz dahin, daß der Gau hofft, die Kosten der Gewerbekammern würden von der Großh. Regierung übernommen werden. Der Vorsitzende setzt jetzt das Ergebniß dahin fest: der Seegau- und der Ortenauverbamd sind für Beibehaltung, aber Erweiterung der Gewerbevereine, sowie für Verbesserung des Lehrlingswesens durch Einführung von obligatorischen Lehrlingsprüfungen; der Schwarzwaldgau verlangt die obligatorische Lehrlingsprüfung, behält sich aber bezüglich der Schaffung von Handwerker- bezw. Gewerbekammern seine Entschließung vor; der Oberbadische, Mittelbadische, Breisgau-, Pfalzgau- und der Verband des Kreises Mosbach sind für Errichtung obligatorischer Gewerbekammern, Einführung des schriftlichen Lehrvertrags und obligatorischer Lehrlingsprüfungen; alle Gauverbände lehnen den Gesetzentwurf als solchen ab. Himmelsbach-Villingen freut sich als Handwerker über die heute hier zu Tage getretenen Ansichten. Auch er hält den Entwurf für zu weitläufig; wenn derselbe auch manches Gute enthalte, so müsse man ihn doch, so wie er sei, ablehnen. Die Jnteressenlosigkeit vieler Handwerker sei zur Zeit unglaublich groß; sie kämen zu keiner Versammlung, schimpften in den Wirthshäusern über die Gewerbevereine und sagten, sie leisten nichts, ließen aber währenddem andere Männer — Nichthandwerker — für die Interessen des Gewerbes sich mühen. Allein alle heute Anwesenden glaubten ja auch, es müsse etwas geschehen und er sei auch der Meinung, daß man ohne Zwang zu keinem Ergebniß komme. Traurig sei es. 514 Ende des 19. Jahrhunderts, die Handwerker zwingen zu müssen, sich ihrer Interessen selbst anzunehmen. Die Industrie habe unter der Gewerbefreiheit Großartiges geleistet und wenn tüchtige Männer sich des Handwerks annähmen, komme es auch wieder vorwärts. Er meint, in reinen Handwerkerfragen sollten Handwerker allein entscheiden, umsomehr, als ja auch heute eine so große Anzahl selbstständiger Handwerker, die Mitglieder der Gewerbevereine sind, beisammen seien, um für ihren Beruf einzutreten; dadurch müßten auch die Gegner der Gewerbevereine bekehrt werden. Der Vorsitzende dankt dem Herrn Redner für seine Darlegung und hofft, daß die Gewerbekammern darin wohl das Richtige treffen, indem dort nur Gewerbetreibende Mitglieder sein und diese dann nur mitrathen und mitthaten können. In den Gewerbevereinen haben eben auch alle Mitglieder das gleiche Recht. Volk-Vöhrenbach, ein alter Meister, hat die Zunftzeit mitgemacht und meint, man solle mit der Gewerbefreiheit zufrieden sein. Es bestehe kein Nothstand, aber die Genußsucht sei zu groß. Er bedauert, daß heute, nachdem uns die Gewerbefreiheit groß gemacht habe, solche rückschrittliche Zwangsorganisation vorgeschlagen werden könne. Man habe freie Innungen, Fachschulen, Fachschriften u. s- w.; Zwang werde sicher nicht helfen. Auch von den Lehrlingsprüfungen hält er nicht viel. Er schließt mit der Warnung: wir sollen behalten, was wir haben, nämlich die Gewerbefreiheit, und allen Zwang abschütteln. Der Vorsitzende hielt die Darlegungen Volks für um so mehr beachtenswerth, weil Redner als Schuhmachermeister der Zunftzeit begonnen und die Gewerbefreiheit daher besser zu würdigen verstehe. Nachdem sich zur allgemeinen Diskussion Niemand mehr zum Wort meldet, bringt der Vorsitzende den Erlaß Großh. Ministeriums vom 17. v. Mts., nachdem er ihn zuerst verlesen hatte, zur Berathung. Bevor in die Einzelberathung eingetreten wird, macht der Vorsitzende den Vorschlag, die Frage, ob wenigstens die Errichtung von Zwangsinnungen durch Mehrheitsbeschluß angestrebt werden soll, zu behandeln und eröffnet/ nachdem kein Widerspruch dagegen erhoben wird, die Diskussion. Nach einer kurzen Debatte, an der sich Klein-Baden, Bender- Villingen, Vorsitzender, Aulbach-Mannheim, Hartmann-Bruchsal betheiligen, wird diese Frage verneint. Es wird nun in die Einzelberathung der in dem genannten Erlaß hervorgehobenen Punkte a-k eingetreten und vom 515 Vorsitzenden jeweils die einzelnen Punkte und die dabei vermerkten Paragraphen des Gesetzes verlesen. Es wird zu den einzelnen Punkten folgende Stellung genommen, bezüglich: a. der örtlichen Abgrenzung der Jnnungsbezirke; b. der Bestimmungen des Kreises zum Beitritt zu den Innungen, und c. der Wahl und des Stimmrechts in den Innungen, lehnt die Versammlung im Hinblick darauf, daß sie die Innungen grundsätzlich verworfen, eine weitere Diskussion ab; 6. Zusammensetzung der Handwerkerausschüsse u. e. Z 89. Die Wichtigkeit der denselben übertragenen Befugnisse wird anerkannt und ihre Uebertragung in die von der Versammlung vorgeschlagenen Gewerbekammern befürwortet; 5 die Bildung von Gesellenausschüssen wird abgelehnt, da ja die Arbeiter genügend organisirt seien (der Pfalzgau wünscht ihre Vertretung dort, wo sie mitbezahlen, z. B. bei Kassen); zu §. die Aufbringung der Kosten wird gewünscht, der Staat möge mindestens zu den Gewerbekammern einen Beitrag leisten; k. Bestimmungen über das Halten von Lehrlingen und über die Dauer der Lehrzeit werden im Allgemeinen für zweckmäßig anerkannt. Es soll jedoch davon abgesehen werden, die Zahl der Lehrlinge durch Verfügung der Handwerkerkammern und der Staatsbehörden festzusetzen, und ebenso soll die Bestimmung über die Dauer der Lehrzeit — mit Rücksicht auf die Verschiedenartigkeit der Verhältnisse — der freien Vereinbarung überlassen bleiben, jedoch die Lehrzeit nicht unter 2 und höchstens 4 Jahre zu dauern haben; i. Lehrlings-, bezw. Gesellenprüfungen sollen eingeführt werden, aber als Prüfungskommission nur Meister thätig sein; k. Meistertitel und Meisterprüfung, letztere wird für überflüssig erklärt und erstere nur dann zugestanden, wenn keinerlei Begünstigung damit verknüpft ist. Damit waren die Berathungen zu Ende gekommen; der Vorsitzende hält es aber, da bei denselben die Errichtung von Gewerbekammern nach dem badischen Gesetze vom 22. Juni 1892 gewünscht wurde, für angezeigt, noch die Frage zu erörtern, ob dieses Gesetz heute noch durchgegangen werden sollte, und wieviele Gewerbekammern im Land wohl geschaffen werden sollten. 516 Die Versammlung begnügte sich anzudeuten, daß soviele Gewerbekammern geschaffen werden sollten als Kreise bestehen, glaubt aber für heute von einer eingehenden Besprechung der nicht auf der Tagesordnung stehenden Frage absehen zu sollen und betonte nur noch, daß auch dieses Gesetz verschiedene Abänderungen, namentlich in § 1, erfahren müsse, wenn es den an dasselbe gestellten Anforderungen genügen solle. Der Vorsitzende spricht, nachdem sich Niemand mehr zum Worte meldet, allen Anwesenden und besonders Ministerialrath Braun den besten Dank für die rege und ausdauernde Antheilnahme an den Berathungen aus und schließt, nachdem Aulbach-Mannheim dem Vorsitzenden für seine Leitung der Verhandlungen die Anerkennung der Versammlung ausgedrückt hat, die Sitzung mit dem Wunsche, daß alles zum Besten gelingen möge. L. Gewerbeverein Ueberlingen. Monatsversammlung am 13. Oktober. Nach einigen einleitenden Worten berichtete der Vorstand, Sattlermeister Martin, über die anläßlich des Huldigungsaktes Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog zur Verfügung gestellte Festgabe, eine Summe Geldes, welche von den Gewerbevereinen des Landes aufgebracht wurde. Sodann wurde über den Besuch der Ravensburger Gewerbeausstellung gesprochen. Der Vorstand und einige Mitglieder theilten ihre dort gemachten Erfahrungen und Bemerkungen mit. Ferner wurde über die im vorigen Monat stattgehabte Tagung des Gautags des Seegaues in Pfullendorf, der V. Hauptversammlung des Verbandes deutscher Gewerbevereine in Stuttgart und endlich über die in Karlsruhe abgehaltene Sitzung des Landesausschusses der badischen Gewerbevereine berichtet. Als letzter und wichtigster Punkt kam der Gesetzentwurf betreffend Organisation des Handwerks zur Sprache. Der Vorsitzende bespricht denselben in eingehender Weise. Nachdem er die einzelnen Paragraphen des Entwurfs erläutert, berührte er auch die Aufbringung der Kosten und sagt, daß durch das neue Gesetz dem Handwerksmann zu den alten drückenden Lasten noch eine neue hinzugefügt werde. Nach längerer lebhafter Diskussion spricht sich schließlich die ganze Versammlung gegen den neuen Entwurf aus. Darauf verliest der Vorsitzende noch die Antwort auf ein Schreiben vom Großh. Ministerium des Innern vom 17. v. M., welches allseitig Zustimmung fand. Zum Schluffe sprach Gewerbeschullehrer Grether noch über Lehrlingswerkstätten und Lehrlingsprüfungen. Die Versammlung war, trotz mehrfacher Aufforderung und Bekanntmachung seitens des Vorstandes, nur schwach besucht, was in Anbetracht der sehr interessanten Tagesordnung sehr zu bedauern war. Ick. 511 Elektricitätsanlagen im Großherzogthum Laden. V. (Schluß.) Der Ausbau der Anlage, soweit er vorerst beabsichtigt ist, umfaßt die Errichtung eines Stauwehres quer durch den Rhein mit Floßdurchlaß, Fischtreppe und Durchlaß für die unter allen Umständen im Rhein zu belassende Minimalwassermenge von 50 Kubikmeter pro Sekunde. Anschließend an dieses Stauwehr führt sodann auf dem rechten (badischen) Ufer ein 50 Meter breiter Kanal, einerseits durch die steile Uferböschung, andererseits durch eine künstliche Abschlußmauer begrenzt, die aufgestaute Wassermenge der Motorenanlage zu, welche schräg Zur Kanalachse gelagert 20 Francisturbinen umfaßt, von denen jede einzelne normal 840 Pferdekräfte zu leisten im Stande sein wird. Diese Turbinen werden von außen beaufschlagt und nehmen bei variirendem Gefälle von 2,5 bis 5 Meter sekundlich je 17 bis 25 Kubikmeter Wasser auf. Die horizontal über den Turbinen gelagerten Dynamos sind mit der Turbinenwelle direkt gekuppelt und erzeugen dreiphasigen Wechselstrom von 3800 Volt pro Phase bei 50 Perioden pro Sekunde. Die Ausführung der Wasserbauten ist der Aktiengesellschaft vorm. Escher, Wyß und Cie. in Zürich in Gemeinschaft mit der Baufirma Zschokke und Cie. in Aarau übergeben. Die Dynamos werden in den schon mehrfach erwähnten Werkstätten von Oerlikon gebaut. Theile derselben lenkten die Aufmerksamkeit der Besucher der diesjährigen Schweizerischen Landesausstellung in Genf auf sich. Die Erregerwicklung sowohl wie die inducirten Theile werden ruhend angeordnet. Eine Berührung der bewegten Theile ist so gut wie ausgeschlossen. Der Nutzeffekt wird auf 92veranschlagt. Bezüglich der Kraftabgabe wird in erster Linie auf die Ansiedelung industrieller Etablissements, insbesondere der chemischen Industrie, in unmittelbarer Nähe der Kraftgewinnungsanlage reflektirt. In der That hat auch die Aluminium-Jndustrie-Aktiengesellschaft in Neuhausen einen nicht unbeträchtlichen Theil der Gesammtkraft für sich erworben. Weitere Anlagen ähnlicher Natur stehen in sicherer Aussicht. Daneben ist aber auch eine Vertheilung in gewissem Umkreis in's Auge gefaßt. Auf badischer wie auf schweizerischer Seite sind Vertheilungsnetze mit einem Radius von etwa 20 Kilometer vorgesehen. Badischerseits umfaßt das Netz Basel einerseits, Zell i. W. und Säckingen andererseits. Die Leitung wird oberirdisch in der üblichen Weise auf Masten geführt werden. Da der Rhein in seinem Laufe zwischen Schaffhausen und Basel 518 noch an mehreren Stellen der Kraftgewinnung im Großen zugänglich erscheint, darf mit Sicherheit angenommen werden, daß die Industrie sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen wird, und daß in absehbarer Zeit der Oberrhein mit großen elektrochemischen Betrieben besetzt sein wird. Bis jetzt sind solche Betriebe im Lande noch nicht vorhanden, doch soll nicht Unerwähnt bleiben, daß zur Zeit eine Anlage zur elektrolytischen Chlordarstellung im Schwarzwalde im Entstehen begriffen ist, welche über etwa 300 Pferdekräfte verfügen wird. Abgesehen von den vielen kleineren und größeren Fabrikbetrieben, welche sich der Elektricität vorerst lediglich zum Zwecke der Beleuchtung bedienen, glauben wir damit die Aufzählung der wichtigeren privaten Betriebe, in denen die Elektricität industrieller Verwerthung nutzbar gemacht wird, erschöpft zu haben. Wir schließen mit einer kurzen Andeutung der Verwerthung in staatlichen und kommunalen Anlagen und Betrieben. In erster Linie kommen hier die Ausführungen der Großh. Staatseisenbahnverwaltung in Betracht. In sonstigen Anlagen wie Spitälern und dergleichen hat sich die Elektricität bis jetzt noch nicht oder nur in verhältnißmäßig geringem Umfang Eingang zu verschaffen gewußt. Zu erwähnen wäre nur die Beleuchtungsanlage der Heil- und Pflegeanstalt Jllenau, welche mit zwei Compounddampfmaschinen der Maschinenbaugesellschaft Karlsruhe von je 45 Pferdestärken und einer großen Akkumulatorenbatterie einer Leistung von etwa 1100 16kerzigen Glühlampen entspricht. Der elektrische Theil der Anlage wurde in wenigen Monaten von der Firma Siemens und Halske in Berlin erstellt. Die Vertheilung erfolgt nach dem Gleichstromzweileitersystem mit einer Spannung von 110 Volt. Eine Anlage neueren Datums befindet sich in Rappenau. Hier handelte es sich um die Süßwafferversorgung der staatlichen Salinenanlage, von der die Pumpstation etwa 1,5 Kilometer entfernt angelegt werden mußte. Da die Maschinenanlage der Saline gleichzeitig einer Erneuerung bedurfte, so lag es nahe, dieser eine solche Leistungsfähigkeit zu geben, daß beide Anlagen damit betrieben werden konnten. Für die Uebertragung der Kraft konnte nur Elektricität in Betracht kommen. Für die Uebertragung war jedoch die Bedingung gestellt, daß, abgesehen von einer gelegentlichen Nachschau, die Pumpstation bezw. der die Pumpe betreibende Elektromotor einer Bedienung nicht bedürfen solle und daß die Pumpe von der Centralstation (Saline) aus jederzeit soll angelassen und abgestellt werden können. Die Ausführung des elektrischen Theiles der Anlage wurde der Elektricitäts-Aktien- gesellschaft vormals Lahmeyer u. Cie. in Frankfurt übertragen, welche 51 » die Aufgabe in eigenartiger Weise mittels Dreileitersystems unter Verwendung nur einer Primärmaschine löste. Kleinere Anlagen besitzen die naturwissenschaftlichen und technischen Abtheilungen der Hochschulen des Landes. Von hervorragenderem Interesse als die vorgenannten Anlagen sind diejenigen der Großh. Eisenbahnverwaltung. Schon im Jahre 1882 wurde im Karlsruher Bahnhof mit der elektrischen Beleuchtung der Gleis- und Perronanlagen der Anfang gemacht, deren Resultate derart befriedigten, daß die Errichtung weiterer Centralen für die Hauptbahnhöfe rasch gefördert wurde. Bis heute sind derartige Beleuchtungsanlagen in Betrieb gesetzt in den Bahnhöfen in Mannheim, Karlsruhe, Rastatt, Oos, Baden, Appenweier und Offenburg, ferner in dem Centralgüterbahnhof, bezw. in den Hafenanlagen in Mannheim. In Vorbereitung befinden sich Anlagen in Breiten und Konstanz. Bei den Gleichstrom- centralen sind zur Unterstützung der Dampfmaschinen für die abendliche Leistung in allen Fällen Akkumulatorenbatterien vorgesehen. Diejenigen Stationen, die mehrere Bahnhöfe gleichzeitig mit Licht zu versorgen haben, wie Oos und Offenburg, sind nach dem Wechsel- bezw. Drehstromsystem ausgesührt. Wir beschränken uns darauf, diese Anlagen nur in flüchtigen Umrissen zu skizziren, und verweisen im übrigen auf die ausführlichere Beschreibung, die gelegentlich der hiesigen elektrischen Ausstellung in der „Ausstellungszeitung" von Großh. Maschineninspektor Stahl gegeben worden ist. An Stelle der abgebrannten, verhältnißmäßig kleinen ersten Versuchsanlage im Karlsruher Bahnhof wurde auf dem Gebiet der Großh. Eisenbahnhauptwerkstätte eine Centrale in großem Stil angelegt, welche im vollen Ausbau, der seiner demnächstigen Beendigung entgegensieht, allein über eine Dampfmaschinenkraft von 1200 Pferdekräften verfügen wird, welche Leistung aber noch durch eine Batterie mit einer Capacität von 715 Amperestunden unterstützt wird. Die Anlage dient nicht allein zur Beleuchtung des Personen- und neuen Güterbahnhofes, sondern auch mit etwa einem Viertel ihrer Leistung zum Betrieb der Großh. Eisenbahnhauptwerkstätte und der Betriebswerkstätte. Die Vertheilung der Kraft auf elektrischem Wege, wie sie in der Großh. Eisenbahnhauptwerkstätte zur Durchführung gekommen ist, kann als mustergiltiges Beispiel für ähnliche Fälle der Beachtung weiterer Kreise nur empfohlen werden. Die vielen früher verwendeten Einzeldampfmaschinen mit ihrem hohen Dampfverbrauch sind beseitigt und an ihre Stelle bei bedeutender Dampf- ersparniß durch Verwendung großer 400pferdiger Dampfmaschinen Gruppen- und Einzelantriebe mit Elektromotoren getreten. In ähnlicher 520 Weise ist die Kraft- und Lichterzeugungsanlage für den Centralgüterbahnhof und das Hafengebiet in Mannheim gestaltet. Fünf Dampfkessel von Kuhn in Stuttgart-Berg mit je 120 Quadratmeter Heizfläche bei 9,5 Atmosphären Kesselspannung versorgen drei Kuhn'sche Compoundmaschinen von je 150 bis 200 Pferdestärken, denen sich noch eine weitere mit 400 Pferdestärken hinzugesellen wird, mit dem nöthigen Betriebsdampf. Neben einer Akkumulatorenbatterie von 1200 Ampsrestunden Capacität in der Centrale selbst ist in weiterer Entfernung noch eine zweite von 2000 Amperestunden vorhanden. Außer zu der sehr ausgiebigen Beleuchtung findet der Strom ausgedehnte Verwendung zum Betrieb von Elektromotoren, und zwar bei Krahnanlagen, Schiebebühnen, ferner in dem staatlichen Silospeicher. Bemerkenswerth ist, daß der Bezug elektrischer Energie auch Privaten ermöglicht ist, und daß von dieser Möglichkeit ausgiebiger Gebrauch in Lagerhäusern und Fabrikbetrieben gemacht wird. Zwei Compoundmaschinen von je 150 bis 200 Pferdekräften dienen zur Lichterzeugung im Personenbahnhof Mannheim. Auch hier wird die Anlage tagsüber ausgenützt, um eine Akkumulatorenbatterie von erheblicher Leistungsfähigkeit zu laden. Mit Gleichstrom werden ferner ausgeführt die künftigen Anlagen in Breiten und Konstanz. Sämmtliche Gleichstromanlagen wurden erbaut von der Firma Siemens u. Halske in Berlin. Die verwendeten Dynamomaschinen sind jeweils Jnnenpolmaschinen, die mit den Dampfmaschinen direkt gekuppelt und zu je zwei in Hintereinanderschaltung angeordnet wurden, um die Verkeilung nach dem Dreileitersystem zu ermöglichen. Den Anlagen in Oos und in Offenburg lag der Plan zu Grunde, gleichzeitig auch die nächstgelegenen wichtigeren Bahnhöfe mit Licht und zum Theil auch mit Kraft zu versorgen. So versieht die Centrale in Oos außer Oos selbst die Stationen Baden und Rastatt, die Centrale in Offenburg außer diesem selbst die Station Appenweier mit Licht. Bei den beträchtlichen Entfernungen von etwa 9 Kilometern der Sekundärstationen von den Centralen konnte mit Bortheil nur die Verwendung von Wechsel- bezw. Drehstrom in Betracht kommen. Die Kraft wird erzeugt von stehenden Compounddampfmaschinen der Maschinenbaugesellschaft Karlsruhe von je 150 Pferdestärken, welche mit Niederspannungsdrehstrommaschinen direkt gekuppelt sind. Den Dampf von 8 Atmosphären Spannung liefern in Offenburg vier, in Oos drei ehemalige Lokomotivkessel von je 90 Quadratmeter Heizfläche. Für die Fernleitung wird der erzeugte Strom niederer Spannung je nach der Entfernung auf 3000 bis 5000 Volt Spannung hinauftransformirt und an der Verbrauchsstelle wieder in niedergespannten Strom zurückverwandelt. 521 Die Ausführung der beiden Wechselstromanlagen geschah durch die Elek- tricitäts-Aktiengesellschaft vormals W. Lahmeyer in Frankfurt. Auch mit der elektrischen Eisenbahnwagenbeleuchtung an Stelle der Oelgasbeleuchtung sind seit einiger Zeit Versuche im Gange. Die Ladestation für die Akkumulatorenbatterien der elektrischen Wagenbeleuchtung befindet sich in Mannheim. Mit Erfolg hat endlich die elektrische Beleuchtung Anwendung auf den Bodenseedampfschisfen gefunden. Hier wurden an Stelle der sonst üblichen schnelllaufenden Dampfmaschinen gewöhnlicher Bauart de Laval'sche Dampfturbinen verwendet. Dieselben sind im Stande, ca. 10 Pferdestärken abzugeben. Dabei wird durch eine Ueber- setzung von 1:10 die ursprüngliche Umdrehungszahl der Turbinenwelle von 20 000 auf 2000 vermindert. Nach den an andern Orten gemachten Versuchen stellt sich der Dampfverbrauch dieser Maschinen nicht höher als bei einer gewöhnlichen Maschine gleicher Leistung. Ausfälliger als der Umstand, daß in der vorausgegangenen Aufzählung von Elektricitätswerken die größeren Städte unseres Landes mit Anlagen zur Beleuchtung und Kraftabgabe noch nicht aufgeführt sind (vorerst hat nur in Baden-Baden das Projekt einer öffentlichen Beleuchtung greifbare Gestalt gewonnen), mag es erscheinen, daß der Verkehr innerhalb und in der nächsten Umgebung unserer Städte bis jetzt noch keinen Nutzen von der durch die Elektricität gebotenen Betriebskraft gezogen hat. Es wäre zu wünschen, daß wenigstens nach dieser Seite hin in Bälde eine Aenderung eintrete und daß es unfern Gemeindeverwaltungen gelingen möge, sich in den Besitz dieses Werkzeugs zu setzen, das in richtiger Hand für die gesunde Entwicklung unserer Städte von unschätzbarem Werthe und in keinem Falle als zu theuer erworben sich zeigen wird. (Ende.) Unsere Musterzeichnung. Die dieser Nummer beiliegende Tafel 42 und 43 enthält die Abbildung des Kriegerdenkmals in Mosbach; entworfen von Gewerbelehrer O. Hartmann in Mosbach. 2inlrnxr»pb. Xunstansialt KJrl8rilsl6 j. 6, Larl-kHeiiriodstrssss 32 liefert »sek )säew Original unci in bester ^nsiübrung Kux»r«r-- urill LlirL-OIlolrüs, ebenso 27713 1 pdotollllioNr'splilsolts IIinSi'Kiolcv «1«. Auskünfte, llostenvoransoblägs und kroben gratis. 322 Vergebung von Blechner- und Schieferdeckerarbeiten. Die für den Neubau des elektrotechnischen Instituts der Technischen Hochschule erforderlichen Blechner» und Schieferdecker» arbeiten sollen vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen können auf dem Baubüreau (auf dem Bauplatze hinter der Technischen Hochschule) eingesehen werden, und sind die Angebote längstens bis Samstag den 31. Oktober d. I., Mittags 12 Uhr, daselbst einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt 14 Tage. Karlsruhe, den 13. Oktober 1896. vr. Warth. 285. 2.1 Großh. Badische Staats- Gisendahnen. Wir vergeben die Lieferung von Schienenbefestigungsmaterial und zwar: 100 000 Stück Laschenschrauben, 6 000 „ Klemmplattenschrauben, 5 000 „ Schwellenschrauben, 3 500 „ kürzere und längere Schraubenbolzen für Zwangsschienenrich- tungen. Die Bedingungen werden auf portofreie Anfrage von uns abgegeben. Die Eröffnung der Angebote findet am 26. Oktober d. I. Vormittags 9 Uhr, statt. Die Zuschlagsfrist wird auf 16. November d. I. festgesetzt. 273 Karlsruhe, den 9. Oktober 1896. Großh. Hauptverwaltung der Eisenbahnmagazine. Wasserleitung Kappelrodeck. Die Gemeinde Kappelrodeck, bei Achern, vergibt nach Maaßgabe der Ministerial- verordnung vom 7. Juni 1890, das öffentliche Verdingungswesen betreffend, die zur Herstellung, der Ortswasserversorgung erforderlichen, nachstehend verzeichnet«» Arbeiten und Lieferungen: 279 1. Das Ausheben sämmtlicher Rohrgräben nebst Wiederzuiüllung derselben und Wiederinstandsetzung der Chaussirung circa 6000 lfd. m. 2. Die Lieferung und Montirung sämmtlicher Metallwaaren. Darunter: 2915 lfd. m Mussenr. zu 125 mm Durchin. 1795 . , , „ 100 , 210 ^ „ st » 90 „ „ 1070 . „ . . 80 . 3. Die Herstellung eines Wasserfassungsschachtes, von drei Theilkastenschächten und eines zweikammerigen Hochreservoirs mit einem Nutzraum von 160 odm, sämmtlich aus Camenbeton. Gleichzeitig kommen noch ungefähr 200 Hausleitung zur Ausführung, deren Vergebung den betreffenden Hauseigen- thümern jedoch überlassen bleibt. Schriftlich gestellte Angebote auf die be- zeichneten Arbeiten, auf die Erd- u. Metallarbeiten zusammen, oder auf die Herstellung der ganzen Anlage, wollen in die von uns unentgeldlich zu beziehenden Angebotsformularien eingetragen und mit geeigneter Aufschrift versehen, verschlossen und portofrei längstens bis: Donnerstag, den 22. Okt-, 9 Uhr Vorm., bei dem Gemeinderath Kappelrodeck eingereicht werden, woselbst am genannten Termine, im Gemeindehause, die Submissionseröffnung stattfindet. Die Pläne und Vergebungsbedingungen liegen auf unserem Bureau bis zum 20. Oktober zur Einsicht offen. Zuschlagsfrist 10 Tage. Offenburg, den 7. Oktober 1896. Großh. Kultnrinspektion. Wasserleitung. Für eine Wasserleitungsanlage auf dem Heidelberger Schloß vergeben wir im Wege des öffentlichen Angebotsverfahrens die Erd- und Eisenarbeiten für die Rohrleitungen, bestehend in der Herstellung von 600 ltclm Rohrgraben, der Lieferung und Legung von Gußröhren, und zwar: 600 m von 125 mm Weite 15 . . 100 „ . 90 70 „ , 400 st „ 50 „ ,, von 12 Hydranten, l5 Schiebern, einer größeren Anzahl Fagonstücke rc. Angebote hierauf wollen bis: Dienstag den 27. Okt., Vormittags 11 Uhr, bei diesseitiger Stelle eingereicht werden. Bedingungen liegen hier auf, auch werden solche nebst Angebotsformularm gegen Entrichtung der Kopialgebühren von 1 M. nach auswärts abgegeben. 280.2.1 Zuschlagsfrist 14 Tage. Heidelberg, dm 12. Oktober 1896. Großh. Kultur-Inspektion. 523 F. Mmzer, Kartsruke Fabrik u, Großhandlung chem. Präparate, vr F. Wilhelmi's 224. 13.13 Thoncerltt j rum Modelliren, anerkannt bester Modellirthon. Polirpräparate, Oele, Löthmaterialien. Metallsalze. Mineralische Säuren, u. s. w. 8rM. StllMkistßbllhlieii. Wir haben öffentlich zu verdingen: 1. Stab- und Profileisen. 2. Eisenbleche, grobe und feine. 3. Eisen- und Metallwaaren, als: Schrauben, Nieten, Schließen, Stifte, Nägel, Drahtgewebe, Röhren, Roststäbe,Feuerschutzringe, Bremsklötze, Schweißstahl, Weißbleche, Bindedraht, Drahtkordel, Telegraphenstützen, Schlösser. 4. Kupferwaaren rc., als: Draht, Stangen, Röhren, Blech, Feuerbüchsplatten, Messing-Blech, -Draht, -Röhren und Wagcnbeschlagstheile, Zinn, Antimon, Zink, Plomben, Schlagloch, Blei- und Zinkringe. 5. Federnstahl: Blatt- und Spiralfedern für Eisenbahnfahrzeuge. 6. Gerüche: Schaufeln, Steinkohlenbehälter und -Löffel, Schürhaken. 7. Eisenleitungsdraht, verzinkt. Angebote sind schriftlich, verschlossen und Mit der Aufschrift: „Verdingung 26. Oktober 1896" spätestens bis Montag den 26. Oktober 1896, Bormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen. Die Lieserungsbedingungen und die An- gebotsbogen werden auf portofreie Anfrage, worin die gewünschten Gruppen bezeichnet sein müssen, von uns abgegeben. Die Musterstücke liegen in unserem Verdingungslokal auf. Eine Zusendung der Muster findet nicht statt. Die Zuschlagsfrist ist auf vier Wochen festgesetzt. 273. 2.2 Karlsruhe, den 5. Oktober 1896. Großh. Hauptverwaltung der Eisenbahnmagazine. Materialrenlieferiwg. Für das Jahr 1897 sollen zur Lieferung im Submissionswege vergeben werden: 350 Lg Spinnhanf, 250 „ Sohlleder, 100 „ Rindleder, 50 kg Kalbleder, 200 m eisengraues Köpertuch, 200 „ Marengotuch, 800 „ verschiedene Kattune, 200 „ farbiger Flanell, 20 Stück abgepaßte «voll. Unterröcke, 500 m Strohsackleinen, 135 ein breit, 70 Stück gewöhnliche weiße Wolldecken, 240 vm lang, 150 em breit, 2,5 KZ schwer, 10 Stück feine weiße Wolldecken, 270 om lang, 180 om breit, 1,75 KZ schwer, 100 m rothes Federleinen, 50 kg Bettfedern, 100 „ reingesponnene Schweifhaare, 500 m feine gebleichte Leinwand, und zwar 200 m 180 om breit, 300 m 90 om breit, 100 m grobgebildtes Tischtuchzeug, 170 em breit, 18 Stück mittelfeingebildte Tischtücher, 300/180 em groß, 60 Stück grobgebildte Tischtücher, 100/95 om groß, 60 Stück feingebildte Handtücher, 48 Stück feingebildte Servietten, 36 Stück grobgebildte Servietten, 80 m weißer Damast zu Bettüberzügen, 80 KZ Wolle, 4000 „ krystallisirte Soda, 1000 „ Kernseife von mindestens 60"/, Fettsäuregehalt, 1000 „ Halbkernseife von mindestens 46°/, Fettsäuregehalt, 1200 „ braune Harzseife von mindestens 60°/, Fettsäuregehalt, einschließlich des Harzgehaltes, welcher ein Drittel des Gesammtgehaltes an Fettsäure und Harz nicht übersteigen darf. Alle diese Seifen dürfen außerdem kein freies Alkali in merklicher Menge enthalten. 281 Die mit Muster zu belegenden Angebote find versiegelt und geeignet überjchrieben bis längstens Montag de« 26. d. M., Bormittags 10 Uhr, portofrei dahier einzureichen, woselbst zu diesem Zeitpunkt die Eröffnung der eingegangenen Angebote stattfindet. Die Zuschlagsfrist ist auf vier Wochen bestimmt. Die Lieferungsbedingungen können auf unserer Verwaltungskanzlei eingesehen werden. Jllenau, den 12. Oktober 1896. Großh. Direktion der Heil- und Pflegeanstalt. Schüle. Harter. 524 0r6>fu8L^vi'l)in!cvI ^Isnnksim. Uolrtinoill«»», v»»pf-U«d«I a. 8iig»w«rk. ssro»»» Vro«K»n»rrt»U«. Mt»»»»»; »m«rtt»ni»«>l» lkttoll^tn». l . Mt«k»r»- . Nonll»»k» >.