Gadische GewerbeMimg. Argan der chroßljerzogl. Landesgeweröehatte und der Wadischen Heweröevereine. Redigirt von Hofrath Prof. vr. H. Meidinger. Wöchentlich einmal. Jahresprcis 3 Mark. Anzeigen 25 Pf. die halbe Petitzeile. 30. Band. Nr. 20. Karlsruhe. 15. Mai 1897. Inhalt: S. 273 bis 284. Gewerbevereins-Mittheilungen (Mosbach; Wandervorträge fOffenburg, Waldshut, Wehr, Wiesloch, Schopfheim, Ueberlingenf). — Sturmpappe. — Schutzstoff. — Klebemittel. — Färben von Pelzwcrk und Haaren. — Blutvergiftung durch Tinte. — Braunbeizen der Möbel. — Unsere Musterzeichnung. — Neues in der Ausstellung der Landesgewerbehalle. — Bei der Redaktion eingegangene Werke. — Berichtigung. — Anzeigen. Oewerbeoerems-Mittheilungen. Gewerbeverein Mosbach. Monatsversammlung am 5. Mai. Landgerichtsrath Obkircher von Mosbach hielt einen Vortrag über den „unlauteren Wettbewerb". Unter den zahlreich erschienenen Zuhörern befanden sich viele höhere Staatsbeamte und die Spitzen der städtischen Behörden. Der Redner wies einleitend auf den Unterschied in den Erwerbsverhältnissen von einst und jetzt hin und auf die Konsequenzen der Gewerbefreiheit und Freizügigkeit, durch welche die ehemaligen Beschränkungen aufgehoben wurden und die Art des Erwerbs dem Ermessen und Belieben jedes einzelnen anheim gegeben wurde. Die daraus folgende schärfere Konkurrenz zeitigte bald Auswüchse und Ausschreitungen, gegen welche Vorbeugungsmaßregeln nothwendig wurden durch Bestimmungen auf dem Wege der Gesetzgebung über die Verfolgung von Wucher, Betrug, Schädigung des Urheberrechts u. dergl. Dieselben haben sich jedoch nicht als ausreichend erwiesen; insbesondere bieten sie nur wenig Schutzmittel gegen die unehrliche Konkurrenz. Es sind mit völliger Umgehung derselben in der Neuzeit gewisse Formen des unlauteren Wettbewerbs hervorgetreten, die besonders geeignet sind, das Erwerbsleben zu schädigen, und gegen diese richtet sich das in Rede stehende Gesetz. Diese Formen sind: 1. Unwahre Angaben über besondere Vortheile, d. h. also Bekanntmachungen, Veröffentlichungen und Anpreisungen aller Art, die Unwahres 274 enthalten und den Anschein zu erwecken suchen, daß man unter günstigeren Bedingungen verkaufen könne, als ein anderer.* 2. Quantitätsverschleierungen, wenn man z. B. durch die Art der Verpackung, Form von Flaschen oder Büchsen u. dergl. das kaufende Publikum zu täuschen sucht oder in dem Glauben erhalten will, als enthalte dieselbe das gleiche Quantum wie die ähnliche früher gebräuchliche Verpackung. 3. Ueble Nachreden über die Leistungsfähigkeit des Konkurrenten, Art des Betriebs desselben oder Werth seiner Waaren, sofern dieselben auf unwahren Angaben beruhen. In dieser Beziehung billigt das Gesetz jedoch den „Schutz berechtigter Interessen" zu, um z. B. das bisher geübte Erkundigungswesen nicht zu erschweren. 4. Betrügerische Benutzung fremder Firmen, Namen, Geschäftsbezeichnungen und dergl. durch fälschliche Angaben über Herkunft und Art der Waaren rc. 5. Verrath von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. In dieser Beziehung bestimmt das Gesetz, daß Angestellte, Arbeiter oder Lehrlinge, welche Angaben, die sie nur in ihrem Dienstverhältnisse erfahren haben, zum Zweck des Wettbewerbs verrathen, unter Strafe gestellt werden und schadenersatzpflichtig sind, desgleichen diejenigen, welche solche Geheimnisse herausgelockt haben und für sich erwerben oder andern mittheilen. Auch der Versuch ist strafbar. — Wenn der Angestellte oder Arbeiter entlassen ist, so darf er für seine Person solche Geheimnisse verwerthen, falls er nicht durch besondere Abmachungen mit seinem früheren Arbeitgeber hierin gebunden ist. Die vom Gesetze vorgesehenen Mittel zur Durchführung dieser Bestimmungen sind: Der Anspruch aus Unterlassung des unlauteren Wettbewerbs, auf Entschädigung, die Verhängung einer entsprechenden Buße oder Geld- und Freiheitsstrafen. Berechtigt zur Erhebung der Klage sind der Konkurrent sowie Vereinigungen zur Hebung des Gewerbes, wenn sie die Rechte einer juristischen Person haben (also auch die Gewerbevereine). Jedoch empfiehlt der Vortragende am Schlüsse seiner Ausführungen, bei Anhängigmachung einer derartigen Klage vorsichtig zu sein, da die erforderlichen Nachweise oft schwer zu erbringen sind, und wenn dieselben resultatlos bleiben, die oft recht hohen Kosten auf den Kläger zurückfallen. 8. * In Berlin ist dieser Tage ein Händler künstlicher Blumen, der das Dutzend Veilchen, deren Herstellung 2 Pf. kostet, zu 1 Pf. angezcigt, aber nur in beschränkter Menge zu diesem Preise verkauft hatte, zu 100 M. Strafe verurtheilt worden. Die Red. 275 Wandervorträge. Maschineningenieur Mattenklott, II. Beamter an der Landesgewerbehalle, hielt gelegentlich des Revisionsbesuches der Lehrlingswerkstätten in der Zeit vom 28. März bis 10. April verschiedene Vorträge in Gewerbevereinen. In Offenburg, Waldshut und Wehr i. W. behandelte derselbe das Thema: Neues auf dem Gebiete des Beleuchtungswesens. Es wurde Einiges über die hierfür in Betracht kommenden, in der Erde lagernden und auch künstlich erzeugten Leucht- und Brennstoffe hervorgehoben und dann über die Verwendung und die Leuchtkraft der in Frage kommenden Gase gesprochen. Das mittelst elektrischen Lichtbogens aus Kohlenstoff und Kalk zusammengeschmolzene Calciumcarbid und seine Eigenschaften, sowie das aus diesem leicht zu gewinnende Acetylengas, fanden eingehende Schilderung. Letzteres wurde während des Vortrags in einem kleineren Versuchsapparat hergestellt und brennend vorgeführt. Die kleine Flamme des Schnittbrenners leuchtete mit strahlender, blendend weißer Flamme, mit welcher in Beziehung auf Stubenbeleuchtung nur das Auer'sche Gasglühlicht zu vergleichen war. Letzteres wurde ebenfalls mittelst eines kleinen Beleuchtungsapparats dargestellt, den die Firma Julius Bil- finger in Stuttgart (siehe Bad. Gew.-Ztg. Nr. 11, 1897) zur Verfügung gestellt hatte. Besonderes Interesse gewannen die Ausführungen des Vortragenden dadurch, daß auch das elektrische Licht Berücksichtigung fand und vergleichende Betrachtungen über Leuchtkraft, Kostenpunkt und die verschiedenen Beleuchtungsarten gemacht wurden. In Wiesloch, Schopfheim und Ueberlingen fand Vorführung und Besprechung technischer Neuheiten aus der Sammlung der Landesgewerbehalle statt. Auch hier wurde das Acetylengas erzeugt und besprochen; es lieferte während der Dauer des Vortrags ein für die Demonstrationen außerordentlich geeignetes, schönes Licht, das allseitig besondere Aufmerksamkeit erregte. Es wurde eine von Schlieper u. Nolle in Halle a. d. S. nach eigenartigem Verfahren sabrizirte „patentgeknotete Kette" (amerikanische Erfindung), Fußbodendübel von Maler Waschinsky in Berlin, zwei Rollladenverschlüsse „Sekuritas" von H. Pampe in Freiburg i. B-, Sohls-Patent-Schraubensicherung von Sohn u. Siegelmann in Magdeburg, eine ausgezeichnete Qualität von Metallsägen (vergl. Bad. Gew.-Ztg. 1896, S. 229), ein Wasserdruckregeler für Auslaufhähne an Wasserleitungen mit hohem Druck (zu beziehen von Tormin u. Lipp in Straßburg und I. Ettlinger u. Wormser in Karlsruhe), neuere Thürschlösser und Fenstersteller von Nagel u. Weber in Karlsruhe u. a. m. vorgezeigt und besprochen, welche Gegenstände mit Interesse besichtigt wurden. Dieses wurde noch gesteigert, als 276 der Vortragende eine Sammlung von Kartonnagearbeiten in Zirkulation setzte, gefertigt von der Aktien-Gesellschaft für Kartonnagen- industrie in Dresden-Neustadt, die mit dünnem Holzfournier überzogen und mittelst patentirter Maschinen und Blechkammern zusammengefügt waren, ohne Anwendung von Klebstoff. Auch wurden mit dünnem Holzfournier von geringer Stärke, das in endlosen Rollen und bis zu einer Breite von 2 m hergestellt wird, beklebte Papptafeln, auch fein polirt, die zu Wandtäfelungen geeignet sind, gezeigt und deren Fabrikation und Verwendungsart eingehend erläutert.* Vorträge über die Anwendung und Nützlichkeit von Hilfsmaschinen und Kleinmotoren in gewerblichen Betrieben wurden in Bretten und Schönau gehalten. Redner wußte diese in die Produktion des Kleingewerbes tiefeinschneidende Frage derart zu behandeln und durch Vorführung von mit Maschinen hergestellten Erzeugnissen so zu illustriren, daß die Anwesenden seinen Ausführungen regste Aufmerksamkeit schenkten. Derselbe stellte bei den Motoren die verschiedenen, für das Kleingewerbe Bedeutung habenden, Betriebskräfte vergleichend einander gegenüber und gab auch, soweit es allgemein möglich war, ein Bild über Anschaffungs- und Betriebskosten für Lraftleistungen von Vi bis zu 6 Pferdestärken. Sturmpappe. ^ ^ o Zu den bekannten Materialien, die der wasserdichten Bedachung von Gebäuden dienen, ist wiederum ein neues hinzugetreten, das von der Firma Benrath L Frank, Gelbe Mühle, Düren (Rheinland) geliefert wird. Dasselbe stellt ein kräftiges Jutegewebe dar, einseitig verbunden mit lochfrei gearbeitetem festem (grauem) Manillapapier; auf dem Dach wird der Stoff mit Theer angestrichen. Das Gewebe wird in Rollen von 100 bis 140 cm Breite und bis zu 200 m Länge geliefert. An Reißlänge (somit an Widerstand gegen Sturmeinwirkung) soll derselbe, wie eine Prüfung der Reichsprüfungsanstalt in Charlottenburg ergab, die beste Dachpappe l2Vzinal übertreffen und soll ein ganz besonderer Vorzug darin liegen, daß ein mit Sturmpappe bedecktes Dach kaum den 20. Theil Klebe- und Flickstellen einem gewöhnlichen Pappdach gegenüber aufweist. Bei großer Hitze ist der Uebelstand vermieden, daß Theer nach dem Innern der Räume abtropft, indem diese Pappe nur Oberflächenanstrich besitzt und nicht, wie Dachpappe, auf beiden Seiten eine Theer- schicht trägt.. Auch stellen sich die Transportkosten infolge des geringeren Gewichtes weit billiger als bei Dachpappe. * Wir werden diesem Erzeugniß in einer folgenden Nummer noch einen besonderen Artikel widmen. 277 Bei Versuchen auf Wasserdurchlässigkeit, die mit einer Probe während 9 Tagen unter Anwendung einer von 20 cm zu 4 in steigenden darauf ruhenden Wassersäule gemacht wurden, zeigte sich kein Durchsickern des Wassers und ist dies günstige Resultat aus die Kombination von Papier und Gewebe zurückzuführen. Die Maschen des Gewebes dienen gleichsam als Reservoir zur Anhäufung großer Quantitäten Theer innerhalb derselben und zwischen den Maschen wird der Theer, vor Abregnen, Ab- srieren und Bröckeln geschützt, dauernd sestgehalten. Die Befestigung der Sturmpappe auf dem Dach geschieht folgendermaßen: In einem Abstand, welcher der Breite der Rollen entspricht, werden Latten von dreieckiger (^)Form aus die Verschalung von First nach der Traufe herunter genagelt. Man rollt alsdann die Pappe von First bis zur Traufe zwischen den Latten auf (Papier nach unten, Gewebe nach oben) und schneidet unten ab. Die Seiten werden nach den Lattenflächen aufgebogen und alsdann mit besonderen Kappen überdeckt; ebenso die Firstendstücke. An der Traufe wird ein überstehendes Stück um die Verschalung umgebogen. So entsteht zwischen den Latten eine vollkommen geschlossene Rinne. Nach dem Aufnageln des Gewebes wird dasselbe sofort mit Theer angestrichen, wodurch es erst wasserdicht wird. Der Theeranstrich wird nach zwei Wochen wiederholt und dann jedes Jahr erneuert. Der Theer dringt durch die Maschen des Gewebes durch und schwärzt auch das Papier glänzend. Nach zweimaligem Anstrich ist das Gewebe nicht mehr zu erkennen, die Fläche erscheint rauh glänzend. Muster des einfachen Rollenstoffes und der mit Theer imprägnirten Dachlage befinden sich in der Ausstellung der Großh. Landesgewerbehalle. Schuhstsss. Dasselbe für Dachdeckung im Vorhergehenden beschriebene Material, nur in der Papierunterlage etwas leichter, wird von der genannten Firma als Sackstoff für solche Artikel empfohlen, die von Beimischungen von Staub und Jutefasern auf dem Land- und Seetransporte geschützt werden sollen und deren Feuchtigkeitsgehalt möglichst unverändert bleiben soll. Außerdem soll es auch noch dazu dienen, feine Böden in Parket oder Marmor in Neubauten während der Bauzeit vor Beschädigungen durch Zerkratzen beim Begehen oder beim Aufstellen von Leitern, Oefen, Anlagen von Gas und elektrischem Licht oder bei Vornahme von Reparaturen wirksam zu schützen. Der Stoff ist derart solide gearbeitet, daß er vielmals gleichen Zwecken dienen kann — und stellt sich derselbe daher im Gebrauche nicht theurer als das gebräuchliche Papier. ^r. 278 Klebemittel. Zum Aufkleben der Etiquetten auf die Weinflaschen verwendet man gewöhnlich in kaltem Wasser gelösten arabischen Gummi, welchen man früher zu feinerem Pulver zerstoßen hat, damit er sich leichter auflöst. Da für diesen Zweck auch die ganz geringen billigeren Gummisorten genügen, welche aber meistens durch Rindenstückchen rc. verunreinigt sind, so ist es unerläßlich, die Gummilösung durch reine Leinwand durchzudrücken, um sie von den fremden Verunreinigungen zu befreien. Würde man dies verabsäumen, so lassen sich die Etiquetten nicht glatt auf die Flaschen aufkleben und würden unschöne Erhöhungen auf der Fläche die , Etiquetten verunstalten. Die mit Gummi aufgeklebten Etiquetten halten sehr fest auf dem Glase und lösen sich auch in der Feuchtigkeit nicht leicht von demselben. Das beste Klebemittel für Flaschenetiquetten ist jedoch frisches Eiweiß, zu welchem Zwecke man das Eiweiß in einer flachen Schale oder auf einem Teller zu einem leichten Schaum schlägt, mit welchem die Etiquetten auf der Rückseite mittelst eines flachen Pinsels gleichmäßig bestrichen und dann sogleich auf die Flaschen aufgelegt und mit einem reinen Tuch festgedrückt werden. Sind die mit Eiweiß angeklebten Etiquetten einmal abgetrocknet, so lösen sie sich auch in der Feuchtigkeit, selbst unter Wasser, nicht mehr von dem Glase. Manchmal wird auch Stärkekleister zum Aufkleben der Flaschenetiquetten verwendet, der sich jedoch für diesen Zweck sehr wenig eignet, weil derselbe mit der Zeit, besonders an feuchten Orten, bald seine Klebekraft verliert, so daß dann die Etiquetten sich loslösen oder selbst abfallen. Ferner kommt es bei solchen mit Kleister angeklebten Etiquetten häufig vor, daß sich auf denselben Schimmel ansiedelt, der dann dieselben fleckig macht. Es wird auch manchmal Dextrin zum Aufkleben der Etiquetten empfohlen und angewendet, welches zwar eine ganz gute, dauernde Klebekraft besitzt, jedoch aber bei Vorhandensein von Feuchtigkeit leicht das Auftreten von Schimmel gleichfalls begünstigt, was besonders bei dünnen, weißen Etiquetten das Fleckigwerden derselben veranlaßt. (Alkohol.) - Färben von Pelzwerk und Haaren. Ueber die Mittel, die der Pelzfärber gebraucht, um Haare und Felle zu färben, dürfte bis jetzt Genaueres wohl nicht bekannt sein, da derselbe über seine Arbeiten stets den Schleier des Geheimnisses zu decken pflegt. Wir entnehmen daher gerne einer Abhandlung von H. Erdmann in der Zeitschrift für „angew. Chemie" Folgendes über diesen Gegenstand. Das Streben des Pelzfärbers ist hauptsächlich darauf gerichtet, schwarze Nüancen, wie Braun, Schwarz zu erhalten, um minderwerthige Tapetenmuyer. Entworfen von Frz. Schmider, Zeichner in Karlsruhe. 279 Haare oder Felle zu veredeln. Hierbei scheint Gallussäure und Eisensalze in Verbindung mit Blauholz bei den bisherigen Verfahren die Hauptrolle zu spielen, wobei jedoch der Zweck, ein echtes, nicht abfärbendes Schwarz zu erzielen, nur unvollkommen erreicht wird. Erdmann erkannte, daß gewisse organische Basen, besonders das x>-Phenylendiamin und das p-Amidophenol durch Oxydationsmittel in dunkle Farbstoffe übergeführt werden. Er durchtränkte Haare mit kalten Lösungen dieser Substanzen, brachte dieselben dann in Lösungen von Eisenchlorid, Kaliumchromat, Permanganat oder Wasserstoffperoxyd und erhielt beim Liegen an der Luft in den Zellen der Haare einen dunklen Farbstoff, welcher von der Haarsubstanz sehr fest zurückgehalten wurde. Am besten eignete sich hierbei Wasserstoffperoxyd, da keine Produkte entstehen, die später ausgewaschen werden müssen und weil hierbei die Wirkung so langsam vor sich geht, daß man dasselbe der Farbstofflösung zusetzen und daher in einem Bade arbeiten kann. Versetzt man eine 3°/g-Lösung von p-Phenylendiamin mit dem gleichen Volumen 3 "/„-Wasserstoffperoxydlösung, durchtränkt mit dieser Mischung einen Büschel Angorahaare und läßt die weißen Haare an der Luft liegen, so färben sie sich schon nach einer Viertelstunde schwarz; der Vorgang ist in einigen Stunden beendigt, die Färbung ist echt und widersteht selbst heißem Seifenwasser. Unter dem Mikroskop findet man Oberhäutchen und Rinde des Haares bis zum Mark gleichmäßig durchfärbt. Analog dem p-Phenylendiamin verhält sich das x-Amidophenol. Beim Färben wird dessen Lösung mit einer äquivalenten Menge Alkali versetzt. Die Oxydationsfarben sind braun bis rothbraun. Die hier in Betracht kommenden Basen zum Färben von Pelzwerk und Haaren kommen unter dem Namen Ursol in den Handel, auch sind die speziellen Rezepte zur Behandlung der verschiedenen Arten von Pelzwerk und die Erzeugung bestimmter Farbentöne erhältlich. Die verschiedenen Pelzarten färben sich nicht gleich leicht. Am sichersten Angora, Austral, Opossum, schwerer Schneehasen, Kanin und Bisam, am schwersten Murmel und Schuppen. Dies Färben erfolgt entweder durch Eintauchen der Felle in die Bäder oder durch Einbürsten. Besondere Effekte lassen sich durch Kombination beider Verfahren erzielen, wenn z. B. zuerst getaucht, dann diese Grundirung an den Spitzen durch Bestreichen dunkler nüancirt werden. Auf diese Weise lassen sich aus minderwerthigem Pelze Imitationen von werthvollen Sorten Herstellen, z. B. Nachahmung von Nerz aus Murmelfell. Zur Färbung von Menschenhaaren eignet sich von den genannten Körpern in Folge seiner Unschädlichkeit das p-Amidophenol, während die anderen nicht als indifferent auf die Haut und den Organismus zu betrachten sind. 280 Blutvergiftung durch Tinte. Von Zeit zu Zeit wird über Blutvergiftungen berichtet, die durch den Stich mit einer Schreibfeder hervorgerufen wurden. Wie man in Fällen, wo die Verletzung durch einen verrosteten Nagel oder dergl. verursacht wurde, den Rost für den Krankheitserreger ansieht, so schreibt man die durch Stahlfederstiche entstehende Blutvergiftung häufig der giftigen Wirkung der Tinte zu. Indessen sind diese Stoffe an und für sich an der Erregung der Krankheit nicht betheiligt, vielmehr dürften lebende Keime, Bakterien, die mit ihnen in die Wunde gelangen, die Blutvergiftung Hervorrufen. Bis jetzt waren bakteriologische Kulturversuche mit Tinten noch nicht ausgeführt worden. Frische Anilinfarben, die zur Bereitung vieler Tinten dienen, werden nicht als Bakteriengifte betrachtet, und man sucht Krankheit erregende Keime nur in alten, verdorbenen und zersetzten Tinten. Seit einigen Jahren hat Marpmann in feinem bakteriologischen Laboratorium in Leipzig derartige Versuche durchgeführt, deren Ergebniß er jetzt im „Centralblatt für Bakteriologie" veröffentlicht. Zur Untersuchung dienten ihm größtentheils Schultinten. Die Mehrzahl dieser Tinten, 67, waren Gallustinten. Sie enthielten fämmtlich Schimmelpilze und Bakterien oder Mikrokokken. Außerdem kamen noch 12 Schultinten zur Untersuchung, die aus Nigrosin, einem Anilinfarbstoff, hergestellt waren. Auch sie enthielten sämmtlich Schimmelpilze; Nigrosintinte, unmittelbar der Vorrathsflasche entnommen, enthielt einen Schimmelpilz mit acht Bakterienkeimen. Eine andere Probe, die seit längerer Zeit im Tintenfaß offen an der Luft gestanden hatte, enthielt 10 Schimmelpilze und 15 Bakterienkeime. Auch in rochen und blauen Anilintinten wurden zahlreiche Schimmelpilze und Bakterien nachgewiesen. Zweimal wurde aus Nigrosintinte, die bei Marpmann ein Vierteljahr lang offen zum Gebrauch gestanden hatte, ein septischer Bazillus kultivirt, der die geimpften Mäuse innerhalb vier Tage tödtete. Es dürfte demnach zweckmäßig sein, wenn den Schultinten einige Aufmerksamkeit der maßgebenden Personen zugewandt würde. Häufiges Entleeren und frisch Auffüllen der Tinten- Behälter empfiehlt sich als bester Schutz. (Papier-Zeitung.) Krauntrchen der Möbel. Im „HannoverschenGewerbeblatt" macht ein Fachmann Mittheilungen über das Braunbeizen von Möbeln, denen wir folgendes entnehmen. Man richte sich einen verschließbaren und dichten Raum ein, versehe denselben mit Regalen, bringe dann das fertiggestellte Möbelstück und die dazu gehörigen Theile in diesen Raum und lege die einzelnen Stücke auf die Regale. In die Mitte des Raumes stellt man ein Gefäß, in 281 welchem sich ungelöschter Kalk befindet; auf denselben gießt man Salmiak und ebenso viel Wasser und läßt dann das Ganze über einem mäßigen Feuer erwärmen. Hierdurch entstehen reichliche Dämpfe von Ammoniak und Wasser, welche das Holz in ganz egaler und schöner Weise intensiv und wirkungsvoll braun beizen. Zum Wachsen der gebeizten Gegenstände benutzt man am besten röthliches Wachs. Dasselbe ist nicht immer und überall zu beziehen, am allerwenigsten aber im reinen und unverfälschten Zustande, es dürfte daher wünschenswerth sein, wenn Firmen, die solches liefern, dies bekannt geben wollten. Am besten dürfte es sein, wenn des Abends die Möbel und deren einzelne Theile in den Raum gebracht werden; derselbe wird alsdann so verschlossen, daß keine Dämpfe entweichen können. Am nächsten Morgen sind die Möbel ohne große Mühe braun gebeizt. Daß das Beizen auch am Tage geschehen kann, dürfte als selbstverständlich gelten, jedoch muß dies in einem abgeschlossenen Raume geschehen, da der Ammoniakdampf auf die Athmungsorgane, wenn auch nicht schädlich, so doch unangenehm wirkt. Für kleinere Gegenstände, wie solche zumeist die Drechsler und Holzbildhauer anfertigen, und die, weil vielfach durchbrochen, schwach geschnitzt oder gedreht sind und in Folge dessen sich leicht ziehen, genügt auch eine etwas größere Kiste, die mit einigen Leisten, Boden oder Haken versehen wird, um die zu beizenden Gegenstände legen oder hängen zu können. — Nach dem Beizen hat man nur noch nöthig, die Möbel zu wüchsen, d. h. mittels in Terpentin aufgelöstem Wachs zu bestreichen und dann letzteres mir Bürsten und wollenen Lappen tüchtig abzureiben, um denselben neben der schönen Farbe auch einen wirkungsvollen, matten Glanz zu verleihen. Wie groß diese Beiz- oder Räucherkammer oder Kiste sein soll, wie lange die Gegenstände in derselben verbleiben dürfen, wie viel Kalk und Salmiak genommen werden muß, kommt auf die Größe des Geschäftes, auf die Zahl und Größe der zu beizenden Gegenstände an und bedarf es, wie in allen Dingen und namentlich dann, wenn es eine Neuerung ist, der Ausprobirung. Diese kleine Mühe verlohnt sich vielfach, namentlich auch dadurch, daß die fertige Arbeit durch die Beize nicht wiederholt naß gemacht zu werden braucht und demnach nicht mehrmals geschliffen werden muß, sondern fertig gebeizt aus dem Beizraum hervorgeht. Unsere Musterzeichrmng. Die dieser Nummer beigegebene Tafel 2v enthält die Abbildung eines Tapetenmusters; entworfen von F. Schmider, Zeichner inKarlsruhe. 282 Neues in der Ausstellung der Kan-es-Gewerbehallr. Zur vorübergehenden Ausstellung wurden eingesandt: Von L. Atzcrt in Kassel: Ein Schreibpult 11,50 M-, ein Pulttisch 18 M. Von L. O. Brctschneider in Karlsruhe: Fünf Bierkrüge von 1,40 bis 2,50 M. Von K. Diem in Karlsruhe: Eine kleine Dampfmaschine 150 M. Von E. Hübner in Karlsruhe: Zwei Salonschränke 200 und 400 M. und ein Pfeilerschrank 120 M. Von S. Ganß in Freiburg: Ein chinesisches Schachspiel 300 M. Von I. Brasch in Karlsruhe: Ein gemalter Gobelin 550 M. Kri der Uedarlisn eingegangene Werke. Gaspary, vr., Baukalender 1897. 1 M. H. Dollmetsch. Ein Musterbuch stilvoller Ornamente aus allen Kunstepochen, 100 Tafeln mit erläuterndem Text in 24 Lieferungen ä 1 Mark. Stuttgart. Jul. Hosfmann. Alb. Schäffle und Paul Lechler. Neue Beiträge zur nationalen Wohnungsreform. (6), 62 S. Berlin. Ernst Hofmann u, Co. 1897. 75 Pf. L. Apel, W, Trempenau und A. von Stransky. Große Schatzkammer bewährter Vorschriften oder Recepte zur sichern Herstellung zahlreicher Products für Industrie, Haus-und Landwirthschaft. 2. Aust. (8s 324 S. Leipzig. Gustav Weigel. 6M. E. Franke. Serpentin-Schrift. Vorlagen für Maler, Graveure, Lithographen, Kunstzeichner rc. 13 Tafeln. Zürich. Orell Füßli. E. Franke. Monogramm Triaden und je „3 Initialen" von originellen Formen. 35 Tafeln, Zürich. Orell Füßli. 3,50 M. F. Luthmer. Werkbuch des Dekorateurs. Eine Darstellung der gesamten Innen- dekoration und des Festschmuckes in Theorie und Praxis. In 15 Lieferungen ä 1 Mark. Stuttgart, Berlin, Leipzig. Union deutsche Verlagsgesellschaft. L. Hubert!, vr, sur. Randglossen zur modernen kaufmännischen Bildung. „Was heißt und zu welchem Ende besucht man die Handelsakademie." (8). 96 S. Verlag der Handels-Akademie Leipzig. 50 Pf. H. Weiß. Die Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung der Metalle. (8). 248 S. mit 64 Tafeln. Wien, Pest, Leipzig. A. Hartleben's Verlag. 1897. 7,20 M. G. Büchner. Lehrbuch der Chemie unter besonderer Berücksichtigung des für das Leben Wissenswerthen. I. Theil: Chemie der Nichtmetalle (Metalloides und Metalle (Anorganische Chemie.) (8). 510 S. Regensburg. Nationale Verlagsanstalt (früher G. I. Man?). 1897. 5,50 M. Berichtigung. In Nr. 13, Seite 254, Zeile 5 von unten, muß es heißen: „Aug Bühne u. Co. in Freiburg" statt „Kühne". 283 Vergebung einer eisernen Brückenkonstruktion. Wir vergeben die Lieferung, Monürung und den Anstrich der Eisenkonstruktion für die Dreisambrücke bei Betzenhausen (4 km vom Bahnhofe Freiburg i. B. entfernt) namens dieser Gemeinde im Wege des öffentlichen Angebotsverfahrens. Die Konstruktion enthält: Schmiede- bezw. Flußeisen . 57 300 KZ, Gußstahl. 184 „ Gußeisen. . 816 „ zusammen 58 300 kg. Angebote hierauf sind, pro 100 kg gestellt, schriftlich, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Montag, den 24. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, um welche Zeit deren Eröffnung stattfindet, auf unserem Geschäftszimmer, Lessingstraße Nr. 12 III hier, einzureichen. 132.21. Pläne und Bedingungen liegen unterdessen täglich zur Einsicht hier auf; Gewichtsverzeichnisse und Pläne werden auch auf Verlangen zugesendet. Die Zuschlagsfrist beträgt drei Wochen. Gr. Wasser- und Straßenban Inspektion _Freibnrg. WchMshlMg iltt SÄ GttksbT Vergebung von Pflasterarbeiten. Die Gemeinde Gernsbach vergibt im Wege des öffentlichen Angebotsverfahrens die Wiederherstellung von ca. 3900 gm Pflasterung, welche beim Wasserleitungsbau aufgeriffen wurde. 136.2.1 Nach Einzelpreisen gestellte Angebote sind bis Samstag, de« 29 Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, mit der Aufschrift .Pflasterung" versehen, beim Gemeinderath emzureichen, von dem auch die Angebotsformulare bezogen werden können. Die Bedingungen liegen bis zum Submissionstermin auf dem Rathhause in Gernsbach zur Einsicht auf. Rastatt, den II. Mai 1897. Gr Was ser- u nd Stra ßenbau-Inspektion. Elzbau. Gr. Wasser- und Straßenbau-Inspektion Emmendinge» vergibt im Wege des schriftlichen Angebotes die Wiederherstellung folgender Elzstrecken zwischen Buchholzer Fabrikwehr und Suggenthaler Wehr: Loos 1. km 30,906-30,68 links und rechts: Erdarbeit: 7465 obm. Humusandeckung fammt Ankäufen desselben: 1240 obm. Pflasterung: 1410 gm einschließlich Steinlieferung. Loos 2. km 30,410—30,020 links und rechts: Erdarbeit: 3310 edw. Humusandeckung 1321 obm, hievon sind 1168 cdm anzukaufen. Pflasterung 2320 gm einschließlich Steinlieferung. Loos 3. km 30,020—28,590 rechte Flußseite: Erdarbeit: 7916 obm. Humusandeckung 2056 obm, hievon sind 813 cbm anzukaufen. Pflasterung 5100 gm einschließlich Steinlieferung. Zuschlagsfrist drei Wochen. Bedingungen, Pläne und Arbeitsverzeichnisse, sowie Angebotsformulare liegen auf dem Geschäfts- zimmer der Inspektion zur Einsicht offen. Die Angebote nach Loosen getrennt und auf Einheitspreise gestellt, sind verschlossen und portofrei mit der Aufschrift.Elzbau" bis zur Eröffnungsverhandlung Freitag, de» 28. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, anher einzureichen. 133.2.1 Feste Straßenbrücke über den Rhein bei Kehl-Straßburg. Vergebung von Asjihaltarbeiten, Die Lieferungen uno Arbeiten zur Herstellung der Gehwege der obigen Brücke, einschließlich der Abdeckung des Brückenbelags, umfassend: 1. Die Lieferung und Einlage von Asphaltpappestreifen 15 520 laus, m, 2. Die Eindeckung der Querträger mit Asphalt-Blei-Jsolierschichten, 3. Die Herstellung der Betonunterlage und der Asphaltabdeckung der Gehwege 1853 gm sollen öffentlich verdungen werden. Der Plan ist bei dem Unterzeichneten einzusehen. Das Bedingnißheft kann gegen vorherige Einsendung von 1 Mark bezogen werden. Angebote, verschlossen, portofrei und mit der Aufschrift: „Brückenbau Kehl-Straß- burg, Asphaltarbeiten' sind zur Verdingungstagfahrt am 26. Mai ds. Js., Vorm. 10 Uhr, bei mir einzureichen. Zuschlagfrist 3 Wochen. Kehl, den 12. Mai 1897. 134 Der bauleitende Ingenieur: Centralinspektor v. Babo. 284 Di'SvsiisWavoi'-vmkvl Kolrkanölung, 0smpl-tiobol- u. 8Lga«orI«. v^s°ksn->nlsr». Svdvectisok« KI«f«>-n- NIsmS»! LmeriüLuisvks PX-K k'in». HorLiseds ll.äsutsoks «obslb^-sttsi', Listeubrsttei,5«tstsu kür LLULVSvks «to. etc. 255.52.26 ' ^nclsmsek, Leus!. or s or kLlläjrirrLäedM «mä Halter xrosss Xusvadl, dMZs kreise, kadrikatiov von tiommol, Ililsinr. 0L V sr OvdrLvodsvmstsr. Luster u. I «> LliurksusoLutL »usr LiLuäerl ^ Für Wagner. Lager von Speichen und Naben aus amerikanischem Hickory- und Ulmenholz. S. Meyer L Sohn, 116.6.5 Mannheim. Mrtaü-ruckrrarLeiten jeder Art fertigt prompt und billigst Wllh. Weiß» Blechnerei, 56.52.12. Karlsruhe i. B., Waldhornstr. 7. 8 r»tzh. Lü. StgMtistsbiihm. Zu dem Neubau eines Dienstwohngebäudes für vier Weichenwärter bei Stellwerk XI des Rangirbahnhoses hier (Wartstation 26 der Hauptbahn), sollen die Grab-, Maurer-, Steinhauer- (Neckarthaloder Mainsteine), Verputz-, Zimmer-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Blechner- und Lnstreicherarbeiten im Wege der öffentlichen Verdingung im Einzelnen oder im Ganzen vergeben werden. 135.2 1 Kostenanschläge, in welche von den Bewerbern die Einzelpreise einzutragen sind, werden auf der Kanzlei des Unterzeichneten, woselbst auch die Pläne und Bedingungen zur Einsicht aufliegen, aut Verlangen abgegeben. Zeichnungen und Bedingungen werden nach auswärts nicht versandt. Die Angebote sind längstens bis zu der am 28. Mai d. I.. Bormittags 10 Uhr, stattfindenden Verdingungstagjahrt einzureichen. Für den Zuschlag bleibt eine Frist von 14 Tagen Vorbehalten- Mannheim, 12. Mai 1897. Der Bahnbauinspektor. üsolinplatton iiolrcsment Lsnbolinöum o.»evcn-k>ivzko 8 M. W. Staatstisksbiihilti. Das Anstrcichen des Eisenwerkes der Rheinbrücke bei Konstanz mit ca. 8500 gm, sowie der Donaubrücke bei Sigmaringen mit 1700 gm Fläche, unter Verwendung Seitens der Eisenbahnverwaltung gelieferten Farbmateriales, soll im Wege des öffentlichen Angebotsverfahrens vergeben werden. Bedingungen liegen auf meinem Geschäftszimmer, Bahnhofplatz 14 dahier, in den üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf, und werden nach auswärts franco gegen Einsendung einer Briesmarke von 10 Pf. verschickt. 131 Angebote sind längstens bis 24. Mai l. I., Norm. S Uhr, anher einzureichen. Die Zuschlagssrist beträgt 14 Tage. Konstanz, den 8. Mai 1897. Der Großh. Bahnbauinspektor. Nachdruck von durch einen Ring (o) am Anfang charakterisirten Originalmittheilungen ohne Bezeichnung der Quelle ist untersagt. Druck und Kommissionsverlag der G. Braun'schen Hofbuchhandlung in Karlsruhe.