Nr. 1/2. Karlsruhe, den 11. Januar 1901. 34. Band. MscheGewerbemtm ' ^rrauHgegeben von der ^ /lMM Vrgan der Dandwerkskammern. Erscheint Freitags. Anzeigen 25 Pfg. die dreispaltige Petitzeile. Jahrespreis 3 Mark. Inhalt: S. 1 bis 88. Bekanntmachung (Die gewerbsmäßige Ausübung des Hufbeschlags betr.). — Die Organisationen zur Förderung des Gewerbewesens in Baden. — Aus der Praxis des täglichen Lebens. — Das Rauchen häuslicher Feuerungen. — Werkzeug- mefser. — Aus dem Vereinsleben. — Unsere Musterzeichnung. — Literarische Besprechungen. — Brief- und Fragekasten (Balance- Gaslampe.) — Bei der Landesgewerbehalle eingegangene illustrirte Preiskourante. — Anzeigen. Bekanntmachung. Die gewerbsmäßige Ausübung des Hufbeschlags betr. Schmied Josef Alber von Emmingen ab Egg (Amtsbezirk Engen) hat den Nachweis der Befähigung zum Hufbeschlagsgewerbe erbracht und wird deshalb zur Ausübung desselben für berechtigt erklärt. Karlsruhe, den 28. Dezember 1900. Großh. Ministerium des Innern. I. A.: Heil. Die Organisationen zur Förderung des Gewerbewesens in Gaden. Den neuen Jahrgang der „Badischen Gewerbezeitung" leiten wir, wie in den früheren Jahren mit einem lleberblick über alles Dasjenige ein, was öffentlich — seitens des Staates, von Gemeinden und Vereinen — in unserem Land geschieht, um die Gewerbethätigkeit zu ( heben. Die Darstellung entspricht dem augenblicklichen Zustand, soweit es möglich war, die betreffenden Angaben zu erlangen. I. Förderung des Gewerbes im Allgemeinen und einzelner Zweige desselben. 1. Ceutralstelle für das Gewerbewesen. Die Centralstelle für das Gewerbewesen — Gewerbepflege und Gewerbepolizei — ist das Großh. Ministerium des Innern, das unter der Leitung Sr. Exc. des Geheimeraths vr. Schenkel steht. Referent für Gewerbepflege ist Geh. Oberregierungsrath Braun, für Gewerbepolizei und Arbeiterverhältnisse Ministerialrath Straub. Die Aufsicht über die Fabriken und insbesondere über die Ausführung der zum Schutze der Arbeiter ergangenen Vorschriften — sogen. Arbeiterschutzgesetzgebung — wird von der Großh. Fabrikinspektion, Oberregierungsrath Or. Wörishoffer, wahrgenommen. Zum Zweck der Berathung der obersten Staatsbehörde in gewerblichen Angelegenheiten und zur Vertretung des Gewerbestandes überhaupt ist dem Ministerium des Innern durch landesherrliche Verordnung vom 15. Februar 1893 ein Landes-Gewerberath beigegeben, bezüglich dessen Zusammensetzung, Befugnissen und Obliegenheiten wir auf Nr. 8 und 10 der Gewerbezeitung von 1893 verweisen. 2. Großh. Landesgewerbehalle in Karlsruhe. Die Landesgewerbehalle wurde im Jahre 1865 von dem damaligen Handelsministerium als Staatsanstalt gegründet; bei Aufhebung dieses Ministeriums wurde sie dein Ministerium des Innern unterstellt. Regierungskommissär für dieselbe ist der dortige Referent für Gewerbe, seit Herbst 1891 Geh. Oberregierungsrath Braun; als Vorstand der Anstalt wirkt seit deren Gründung Hofrath Prof. Or. Meidinger; seit Mitte des Jahres 1888 ist noch ein zweiter Beamter angestellt, Maschineningenieur Mattenklott, zu dessen Aufgabe vorzugsweise die Pflege unmittelbaren Verkehrs mit den Gewerbevereinen und die an Ort und Stelle stattfindende Rathertheilung an die Kleingewerbetreibenden über maschinen-technische Angelegenheiten gehört. Der Bibliothek steht vor der Bibliothekar Schumacher. Außerdem sind an der Anstalt noch thätig: ein Assistent für das Laboratorium und zur Mitwirkung bei Ausgabe der Bad. Gewerbezeitung, ein Verwaltungsassistent und ein Kanzleiassistent auf dem Bureau, ein Bibliotheksassistent, ein Aufseher und ein Mechaniker für Ausstellung und Werkstätte, ein Aufseher in der Bibliothek. Die Landesgewerbehalle hat die Bestimmung, einen Mittelpunkt für gewerbliche Anliegen der Angehörigen des Großherzogthuins zu bilden. Ihre Zwecke sucht sie durch folgende Mittel zn erreichen: eine ständige Ausstellung, eine Bibliothek, ein Bureau mit Nath- und Auskunftsertheilung re., Ausgabe einer Gewerbezeitung. Die Ausstellung nimmt auf: I. Erzeugnisse des Kunstgewerbes; 2. technische Artikel, wie Maschinen, Apparate, Geräthe, Fabrikate, soweit sie insbesondere dem Kleingewerbe, für den Haushalt und die Person dienen. Erworben werden die Ausstellungsgegenstände sowohl durch freiwillige Zusendung auf vorübergehende Zeit, wie durch Ankauf, wobei Wünsche seitens der Landesangehörigen geltend gemacht werden können. Kunstgewerbliche Gegenstände werden für die Folge nicht mehr zu eigen erworben werden, nachdem im Jahre 1890 in Verbindung mit der Großh Kunstgewerbeschule ein besonderes Kunstgewerbemuseum gegründet wurde, an welches auch der größere Theil der bezüglichen seitherigen Sammlung der Landesgewerbehalle übergcgangen ist. Die angekauften technischen Artikel müssen einen Fortschritt bekunden und zur Anschaffung zu empfehlen sein; nach Verlauf einiger Jahre, wenn anzunehmen ist, daß sie hinreichend bekannt geworden sind, werden sie wieder veräußert. Bei den auf vorübergehende Zeit ausgenommenen Gegenständen wird ein so strenger Maßstab nicht angelegt; von Kunstgewerblichem kann auch manches zugclassen werden, was nicht durchaus mustergiltig ist, doch darf es nicht geradezu verwerflich sein; ob neu oder alt kommt hierbei nicht in Betracht. Die technischen Gegenstände müssen hingegen neu sein und für den Gebrauch mindestens gut. Tadellose Arbeit (vollendete Mache) wird bei allem Aufzunehmenden als Grundbedingung vorausgesetzt. — Soweit thunlich, werden die ausgestellten Gegenstände auch, dem Versuche unterworfen. Ein vorhandener vierpferdiger Gasmotor, der mit einer langen Transmission verbunden ist, sowie eine drei- pferdige Lokomobile gestatten Arbeitsmaschinen in Bewegung zu setzen. Ende 1891 wurde ein zwölfpferdiger Gasmotor installirt in Verbindung mit einer elektrischen Anlage, womit an Abenden die Art der elektrischen Beleuchtung und Kraftübertragung vorgeführt wird. — Ein Katalog kann bei dem häufigen Wechsel der Mehrzahl der.Ausstellungsgegenstände nicht angelegt werden: man muß sich begnügen, das neu Zugegangene in der „Badischen Gewerbezeitung" sowie in verschiedenen andern Blättern bekannt zu machen. — Die Abstammung, d. h, Land und Ort der Herstellung, kommt bei den Ausstellungsgegenständen nicht in Betracht. — Das auf vorübergehende Zeit Einzusendende muß bei der Anstalt stets zuvor angemeldet werden behufs Entscheidung über die Zulässigkeit der Aufnahme. Die Gegenstände sind frei in die Halle einzuliefern; die Uebernahme der mit ihrer Aufstellung etwa verbundenen größeren Unkosten bleibt besonderer Verständigung Vorbehalten. Platzmiethe wird nicht erhoben. Bei den von außerhalb kommenden Gegenständen übernimmt die Anstalt unter Umständen die Hin- und Herfracht im Falle Nichtverkaufs. — Ueber die Dauer der Ausstellung ist keine besondere Bestimmung getroffen; je nach Angebot, vorhandenem Raum und Beschaffenheit der Gegenstände können dieselben längere oder kürzere Zeit (ein Jahr und mehr) ausgestellt bleiben. Um den Verkauf der vorübergehend ausgestellten Gegenstände bemüht sich die Anstalt nicht; sie gibt dieselben jedoch im Auftrag der Einsender an Liebhaber ab, unter Umständen auch direkt gegen Baarzahlung des Betrags. Die der Anstalt zu eigen gehörigen Gegenstände werden ausgeliehen; die technischen dürfen auch dem Versuche unterzogen werden. Die Transportkosten hat der Entleiher zu tragen, auch hat er für unversehrte Rückgabe zu bürgen. Die Ausstellung der Landesgewerbehalle befindet sich zu ebener Erde, sie bedeckt daselbst eine Fläche von 850 c;m. Sie hat sich seit Gründung der Anstalt im Jahre 1865 bedeutend vergrößert. Im Jahre 1873 wurde ein Anbau durch zwei Stockwerke errichtet und wuchs dadurch die Ausstellung um das Anderthalbfache. Der Anbau besteht aus einem 12 m hohen mit Glas bedeckten Lichthof, der von 6 m hohen Gallerien umgeben ist. Die Ausstellung ist dem Publikum stets unentgeltlich geöffnet, und zwar Dienstag bis Samstag von 10 bis 12 und von 2 bis 4 Uhr, Sonntags von I I bis 12>/r und von 2—4 Uhr; seit April 1892 ist sie auch Freitag Abends von 8 bis 9^,z Uhr bei kombinirter Beleuchtung durch Elektricität, mit Leuchtgas, Luftgas, Acetylen und niit Petroleum zugänglich. Montags (Putztag) ist sie, zum mindesten für die Ortsansässigen, und an hohen Feiertagen überhaupt geschlossen. — Im Jahr 1900 wurde die Ausstellung von 24 945 Personen besucht. Als Zweck der Ausstellung ist nach dem Vorstehenden zu bezeichnen: 1. den Geschmack des Publikums im Allgemeinen durch Vorführung stilvoller kunstgewerblicher Erzeugnisse zu bilden; 2. die Hauswirthschaft des ganzen Publikums ^zu fördern; 3. das Gewerbe durch Vorführung der besten Hilfsmittel für seinen Betrieb und neuester Produkte zu heben; 4. dem Gewerbe Gelegenheit zu vermehrtem Absatz durch Schaustellung eigener vorzüglicher Erzeugnisse zu geben Die Bibliothek ist in drei Hauptabtheilungen gegliedert. Dieselbe enthält in der I. Abtheilnng: Werke über bildende Kunst und Kunst- industrie. Unterabtheilungen: Kunst im Allgemeinen, Baukunst, Figürliche Plastik, Malerei, Kunstindustrie, Ornamentik, Zeichenunterricht und Verschiedenes. II. Abtheilung: Werke über Naturwissenschaft und Technik. Unterabtheilungen: Mathematik, Naturwissenschaften, Technologie, Bau- und Jngenieurwesen, Bodenproduktion, Gesundheitspflege, Ausstellungsund Patentwesen. Hl. Abtheilung: Werke über Volkswirthschaft und Sonstiges. Unterabtheilungen: Volkswirthschaft, Geographie und Statistik, Schulwesen, badische Abtheilung, Verschiedenes lind Verzeichnisse. Der gesamnite Bücherbestand beträgt z. Zt. ca. 19000 Bände. Aus der ersten Abtheilnng wurden verschiedene Werke aufgelöst und mit einer größeren Anzahl einzeln erworbener Blätter (s. Badische Gewerbezeitung 1880, S. 113) zu einer kunstgewerblichen Vorbildersammlung vereinigt. Die Zahl dieser Vorbilder- tafeln beläuft sich auf ungefähr 4500 Stück. Die Benützung der Bibliothek ist unentgeltlich. Ausgeliehen werden Werke an Personen, die im Großherzogthum Baden wohnen, an Landesanstalten und Vereine. Bei Bücherbezügen seitens der Mitglieder von gewerblichen Vereinigungen trägt die Landesgewerbehalle die Kosten für Hin- und Rücksendung, sofern die Ent- leihung durch den Vereinsvorstand erfolgt. Dieselbe Vergünstigung genießen die gewerblichen Fortbildungs- Unterrichtsanstalten. Im klebrigen findet der Postverkehr mit der Bibliothek ans Rechnung der Entleiher statt. Jede Sendung an die Bibliothek muß frankirt sein, jede Sendung von derselben geht unfrankirt ab. Durch den Vermerk „portopflichtige Dienstsache" bleiben die Entleiher von den Mehrkosten der unfrankirten Sendungen befreit. Nicht selbständige und der Bibliothekverwaltung unbekannte Personen, welche Werke entleihen wollen, haben eine für genügend befundene Bürgschaft beizubringen (Bürgscheinformulare können jederzeit von der Bibliothek bezogen werden). Das Lesezimmer ist geöffnet: Vormittags: Montag bis Samstag von 10 bis halb 1 Uhr; Nachmittags: Dienstag bis Samstag von halb 3 bis 5 Uhr; Abends: Dienstag bis Freitag von halb 8 bis halb 10 Uhr. Im Monat Juli ist die Bibliothek des Bücherstnrzes wegen geschlossen, ebenso in der Osterwoche und an hohen Feiertagen. Ueber den Bücherbestand der Bibliothek existirt ein Hauptkatalog 1893 (Preis 2 M.), ein I. Nachtrag >896 «Preis 50 Pf.), sowie ein II Nachtrag 1900 (Preis 50 Pf). Den gewerblichen Vereinigungen, den Gewerbeschulen und gewerblichen Fortbildungsschulen wurden bezw. werden diese Kataloge und die in Zukunft erscheinenden Nachträge unentgeltlich abgegeben. Sich neu bildende gewerbliche Vereinigungen und Schulen erhalten außer den künftigen Nachträgen die vor ihrer Gründung erschienenen Kataloge — ebenfalls unentgeltlich — nachgeliefert. Weitere Nachträge werden in regelmäßigen Zeitzwischenräumen herausgegeben. Die in der Zwischenzeit bis zum Erscheinen eines gedruckten Nachtrags erfolgten Neuzugänge werden vierteljährlich in einer besonderen Beilage zur „Badischen Gewerbezeitung" veröffentlicht. Die Bibliothek ist dazu bestimmt, Gelegenheit zur Belehrung auf allen Gebieten des Gewerbes (Klein-, Groß-, Kunstgewerbe) zu geben, wobei nur das in geringerem Grade berücksichtigt wird, was in unseren« Lande nicht oder kaum entwickelt ist, wie Schiffbau, Hütteuwesen rc. Gesuche zur Anschaffung von Werken werden von allen Landesangehörigen entgegengenommen und thunlichst berücksichtigt. Im Jahre 1900 wurde die Bibliothek von 14t70 Personen besucht; ausgeliehen wurden 5689 Bände und 9988 einzelne kunstgewerbliche Blätter und Tafeln. Die Bibliothek befindet sich im oberen Stock des Anstaltsgebäudes, auf der nördlichen und östlichen Seite; sie bedeckt eine Fläche von 382 c^m. An Lese- und Arbeitszimmern sind vier Räume von zusammen 190 gm vorhanden. Das.Bureau. Auf dein Bureau wird nähere Auskunft über die ausgestellten Gegenstände ertheilt und können Bezugsquellen jeder Art ermittelt werden; ist es nicht möglich, sofort in gewünschter Weise zu bedienen, so werden Erkundigungen von außen eingezogen. Soweit möglich, wird auch technischer Rath ertheilt, jedenfalls können die Orte (Personen, Stelle««, Bücher) angegeben werden, von welchen Belehrung einzuholen ist. Anweisung zur Entnahme von deutschen Patenten wird ertheilt, unter besonderen Umständen können auch die Patentbeschreibungen und Zeichnungen angefertigt werden. Im Uebrigen kann die Landesgewerbehalle als Stelle nur anderen Stellen ausführlichere Gutachten abfassen, aber nicht Privatpersonen. — Ueber Ausstellungsgegenstände werden keine empfehlenden Gutachten ausgestellt; nur das reine Ergebniß von etwa mit denselben ange- stcllten Versuchen kann kurz mitgetheilt werden. Im Allgemeinen muß auf das verwiesen werden, was ii« der „Badischen Gewerbezeitung" darüber berichtet wird. Die Landesgewerbehalle ist in« Besitz der Hilfsmittel zur Prüfung von Cement auf Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Mahlung, Bindezeit und Volnmenbeständigkeit, sowie zur Anstellung von Festigkeitsproben an Materialien, deren Festigkeitsgrenze 1000 pro c^a. nicht übersteigt (Webstoffe, Seile. Riemen, Drähte, Bleche). Unter- slichungen hierüber werden gegen eine mäßige Gebühr angestellt (s. Badische Gewerbezeitung 1882, S 125; auch 1900, S. 221). Das Bureau vermittelt auch die Beziehungen der Landesangehörigen zu auswärtigen Ausstellungen, welche sie beschicken; ferner geht es den gewerblichen Vereinigungen an die Hand bei Abhaltung von Lehrlingsarbeitenaus- stellungen und Lokalausstellungen, bei Anlage von 4 Bibliotheken, es veranstaltet denselben Wanderausstellungen mit dem Material der Landesgewerbehalle rc. rc. Die Filiale der Landes-Gewerbehalle in Furtwangen ist im besonderen Hinblick auf die Pflege der Schwarzwaldindustrie und vornehmlich zur Förderung der Uhren, Musikwerke, Haustelegraphen, Strohgeflechte, Strohhutfabrikation und deren Hilfsgewerbe errichtet; auch ist derselben die Pflege der Schreinerei, Holzschnitzerei, der Holzwaaren-, Bürsten-, Porzellan- und Steingut- sowie der Thonwaaren - Fabrikation des Schwarzwaldes übertragen. Es ist hierfür ein Zeichenbureau eingerichtet, welches sich mit der Herstellung von Entwürfen gegen mäßige Entschädigung befaßt. In gewerblichen und industriellen Angelegenheiten ertheilt die Anstalt Rath und Auskunft, vermittelt Aufträge und, soweit die eigene Bibliothek nicht ausreicht, Bücher aus anderen staatlichen Bibliotheken unentgeltlich. In Aus- stellungs- und sonstigen anderen Angelegenheiten, worin ein gemeinsames Vorgehen nothwendig ist, wirkt die Anstalt mit Rath und That jeglicher Art mit. Auch ist dieselbe häufiger berufen, industrielle und gewerbliche Differenzen zu schlichten. Seit dem Jahre 1883 sind für die genannten Industriezweige über 1140 Entwürfe gefertigt worden, die wieder Grundlagen für eine große Zahl neuer Muster geworden sind. Neben einer geschichtlichen Uhrensammlung, von den ältesten Anfängen bis zur Gegenwart, besitzt die Anstalt eine Sammlung von mustergiltigen, mit der Schwarzwaldindustrie verwandten und zur Belehrung dienenden Gegenständen verschiedenster Art. Zur Unterstützung in den verschiedenen Zweigen ihrer Thätigkeit besitzt sie einen Beirath. Der Leiter der Anstalt, seit 1883 Architekt Bichweiler, hat zu seiner Unterstützung einen kunstgewerblichen Zeichner sowie einen Verwaltungsassistenten; auch ist ein Aufseher für die Sammlung, welchem zugleich die Bedienung rc. der Anstalt obliegt, beigegeben. Für Unterhaltung und Fortführung der Sammlungen der Landesgewerbehalle einschließlich Filiale ist die Summe von 16 900 M. jährlich ausgesetzt, 7700 für die Ausstellung und 9200 für die Bibliothek. Der Anstalt lag es ob, die Sammelausstellung der Uhrenindustrie des Badischen Schwarzwaldes auf der Weltausstellung in Paris 1900 vorzubereiten und zu leiten, die von 20 Ausstellern beschickt und durch die „Internationale Jury" höchst vortheilhaft ausgezeichnet wurde. Ebenso auch die Musikwerkindustrie, die mit gleichem Erfolge sich betheiligte. 3. Großh. Chemisch-Technische Prüfungs- und Versuchsanstalt. Die Chemisch-Technische Prüfungs- und Versuchsanstalt wurde im Jahre 1880 als Staatsanstalt gegründet; sie untersteht dem Großh. Ministerium des Innern unmittelbar. Vorstand ist Geh. Hofrath vr. Bunte, Professor an der Technischen Hochschule. Die laufenden Geschäfte werden durch den Lsborat vr iumS vor st r md' Professor R. ^ Haaß geleitet, fwolchrm zugleich auch die Vertretung des Vorstan de s der Anstni t- zusäll t' mik /welchem bei der 7- Beaufsichtigung der Arbeiten der M>t h e i lung Sv o r stan d Dn'A Eitner zur Seite steht. Letzterem ist feitest Jahren die Leitung der auf Dampfkesselbetrieb, Feuerungs- ^ und Gastechnik bezüglichen Arbeiten als besondere Abtheilung zugewiesen. Zur Ausführung der analytischen Arbeiten sind vier Assistenten angestellt. Außerdem sind stets einige Volontäre im Laboratorium beschäftigt, um das wachsende Arbeitsmaterial zu bewältigen. Die Anstalt verfügt ferner noch über einen Kanzlisten und einen Laboratoriumsdiener. Zweck der Anstalt ist in erster Linie die Unterstützung und Förderung der chemischen Gewerbe Badens; daneben werden auch Aufträge von auswärts in den Kreis der Arbeiten gezogen. Die Anstalt nimmt auf Antrag von Behörden und Privaten wie auch selbständig im allgemeinen öffentlichen Interesse, Prüfungen und Untersuchungen der in chemischen Gewerben zur Verwendung kommenden Stoffe, sowie chemischer Betriebsverfahren vor und erstattet über die in ihren Geschäftsbereich einschlagenden Fragen Gutachten und Auskünfte. Auch wird die Anstalt bei Ertheilung staatlicher Konzessionen, sowie bei Erweiterung und Beaufsichtigung von Fabriken und Gewerbetrieben, soweit hierbei chemisch-technische Gesichtspunkte in Frage kommen, von den betr. Verwaltungsbehörden zur gutächtlichen Mitwirkung herangezogen. Die in diese Richtung gehörigen Untersuchungen und Gutachten betreffen theils die Kontrole des Betriebs nach Material und Verfahren, theils haben sie im öffentlichen Interesse die Unschädlichmachung von Fabrikabgängen, die Verunreinigung resp. Reinhaltung von Bächen und Flüssen und Vorkehrungen gegen schädliche und belästigende Einwirkungen auf die Umgebung zum Gegenstand. -- -Der Anstalt ist - die a mtliche . P rü f u n g, der von -denxx.. Le. - Aufsich ts behörden « ingesimdten o der , b e zei ch n e t«« B r » « n- petrolei'^s'"'^n - 2 «.». 'Amtlichen Zuckeruntersuchungen ^»«^ gemäß dem Zuckerbesteuerungsgesetz^ ttiP » g«tr«t»n «. .Äuch ch e Ts r ifirungs-imd D«u » tuv i, ungsfrag i mt v ird die Ansta lt seitens der Gr » sih st off- imh M euerbMrdemchäusigzu Rath« >geg«M. /Ferner wird hier die Prüfung von Papier auf Stoffzusammensetzung und Festigkeit gemäß den amtlich festgesetzten Normen vorgenommen. Von Großh. Ministerium des Innern ist die Anstalt mit der Kontrole über die Arbeiten der staatlichen Probiranstalt für Edelmetalle in Pforzheim betraut. Besonders stark wird die Anstalt mit der Untersuchung von Kesselspeisungswassern und Brennstoffen und der Heizwerth- bestimmung der letzteren, sowie überhaupt mit der Begutachtung von Fragen in Anspruch genommen, welche sich auf Feuerungsanlagen und Dampfkesselbetrieb beziehen. --------- -/ ? < ^ Mit der Anstalt vereinigt ist ein größeres Gebiet von Arbeiten, welche im Aufträge der Großh. Eifen- bahnbehörden ausgeführt werden und die Untersuchung und Begutachtung der im Kreis der Eisenbahnverwaltung vorkommenden chemisch-technischen Fragen zum Gegenstand haben; darunter sind als besonders häufig zu erwähnen: die Prüfung der laufenden Anlieferungen aller Arten von Eisenbahnmaterialien, die Untersuchung von Brunnenwassern aus den verschiedenen Bahnbezirken und die Mitwirkung in Fällen, wo es sich um die stoffliche Beschaffenheit und Klassifikation von Frachtgütern handelt. Für die auf Antrag ausgeführten Arbeiten wird eine nach dem Aufwand von Arbeit, Zeit und Material bemessene mäßige Vergütung erhoben. Für Mitglieder der gewerblichen Vereinigungen tritt, falls die Aufträge durch deren Vorstand vermittelt werden, eine Ermäßigung dieser Vergütung ein. 4. Großh. Probiranstalt für Edelmetalle in Pforzheim. Die Probiranstalt ist am 1. Dezember 1886 eröffnet worden; sie ist eine Staatsanstalt und untersteht dem Großh. Ministerium des Innern unmittelbar. Vorstand ist Chemiker H. Wächter. Die Aufgabe der Anstalt besteht darin, Feingehaltsbestimmungen von Edelmetallen und deren Legirungen, sowie chemische Untersuchungen von Hilfsstoffen vorzunehmen, welche in der Gold- und Silberwaaren-Jndustrie Verwendung finden. Das zu letzterem Zwecke eingerichtete chemisch-analytische Laboratorium eröffnete seine Thätigkeit am 15. Januar 1893. Für die auf Antrag ausgeführten Arbeiten wird eine mäßige, statutengemäß festgesetzte Gebühr in Anrechnung gebracht. Die Zahl der im Jahre 1900 von der Probiranstalt untersuchten Edelmetallproben betrug rund 1940 gegen 1901 im Vorjahre. (Näheres s. „Bad. Gew.- Ztg." 1886, S. 429 und 501; 1887, S. 349; 1888, 5. 173; 1890, S. 209 und 1893, S. 46.) 5. Großh. Lebeusmittel-Prüfnngsstation der Technischen Hochschule. Die Lebensmittel-Prüfungsstation besteht seit 1888 und ist dem Großh. Ministerium des Innern unmittelbar unterstellt. (Näheres über ihre Gründung s. „Bad. Gew.-Ztg." 1888, S. 261.) Das Kuratorium ist aus den Herren Geh. Rath Prof. Or. En gier, Geh. Hofrath Prof. Or. Bunte und Prof. Or. Klein gebildet. Die Anstalt hat zur Aufgabe, im Aufträge der Gerichts- und Verwaltungsbehörden Untersuchungen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen behufs Handhabung des Nahrungsmittelgesetzes auszuführen. Dieselbe steht auch Privaten für Untersuchungen auf besagten Gebieten zur Verfügung. Ferner dient die Station zu Unterrichtszwecken namentlich für vorgeschrittenere Studirende der Chemie, welche sich der laut Bundesrathsbeschluß vom 22. Februar 1894 für Nahrungsmittel-Chemiker eingeführten Staatsprüfung unterziehen wollen. Durch Erlaß Großh. Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts vom 19. Mai 1896 wurde mit der Leitung eines praktischen Kursus für chemische und mikroskopische Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln der Laboratoriumsvorstand der Anstalt Professor G. Rupp betraut. Derselbe leitet auch die gesammten chemischen Arbeiten und ist als Sachverständiger für die Erstattung von Gutachten im Allgemeinen beeidigt. Die Bestrebungen der neueren Zeit, für ein reines Trinkwasser Sorge zu tragen, insbesondere auch die Fürsorge der Regierung in dieser Richtung, findet darin wieder ihren Ausdruck, daß die Wasferuntersuchungen einen großen Theil der Thätigkeit der Station in Anspruch nahmen. Von Seiten der Großh. Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues bezw. von den Kulturinspektionen des Landes, sowie von den Verwaltungsund Medizinalbehörden gelangen jährlich durchschnittlich 500 bis 600 Wasserproben zur chemischen und mikroskopischen Untersuchung auf ihre Brauchbarkeit als Trinkwasser. Außerdem war die Station beschäftigt mit Untersuchungen von Mehl, Brod, Hefe, Konditoreiwaaren, Chokolade, Honig, Milch, Rahm, Butter, Bier, Wein, Branntwein, Kaffee, Fruchtsäften, Essig, Gewürzen, Wurstwaaren, amerikanischem Schweinefett, insbesondere mit Ersatzmitteln für Butter, Margarine rc., metallenen Faßhahnen (im Hinblick auf Zink- und Bleigehalt), irdenen Geschirren (im Hinblick auf bleiabgebende Glasuren) und verschiedenen anderen Gebrauchsgegenständen. An hygienischen Untersuchungen werden von der Station Luftprüfungen in Schul- und Krankenhäusern auf ihren Gehalt an Feuchtigkeit und an Kohlensäure vorgenommen. Der Karlsruher Ortsgesundheitsrath hat auch in diesem Jahre den Handel mit Geheimmitteln energisch bekämpft und eine Reihe solcher in den Zeitungen in marktschreierischer Weise angepriesener Mittel zur chemischen Untersuchung eingesandt. Die meisten dieser Geheimmittel enthielten keine wirksamen Arzneistoffe und wurden um einen schwindelhaft hohen Preis verkauft. Die bakteriologische Abtheilung wurde mit Erlaß Großh. Ministeriums des Innern vom 23. November 1900 vom 1. Januar 190! als solche aufgehoben; es werden aber auch künftighin bakteriologische Untersuchungen von Wasser bei der Großh. Lebensmittel- Prüfungsstation ausgeführt. 6. Sonstige Förderung des Gewerbes seitens des Großh. Ministeriums des Innern. Aus den dem Ministerium des Innern zur Förderung des Gewerbes im Allgemeinen zur Verfügung stehenden Mitteln (in der laufenden Budgetperiode jährlich 6 50000 M.) werden ständige Zuschüsse für die Gewerbezeitung, den Unterricht an der Musikschule in Waldkirch, für die Strohflechtschulen im Schwarzwald und Odenwald, für die Korbflechtschulen und für die Schifferschulen bewilligt. Außerdem werden aus diesen Mitteln bestritten: die Preise für Lehrlingsarbeiten, die Stipendien zum Besuch von Fachschulen und von Ausstellungen, die Kosten der Meisterkurse, die Preise für genossenschaftlich-gewerbliche Unternehmungen; sodann zur Förderung des gewerblichen Vereinswesens: die Kosten für Abhaltung von Wandervorträgen, die Zuschüsse an weniger vermögliche Vereine behufs Bestreitung des Gauaufwandes, Einrichtung und Erweiterung ihrer Bibliotheken u. dergl. Ferner werden regelmäßig Zuschüsse für Haushaltungsschulen für Fabrikarbeiterinnen gewährt, wie solche in Lahr, Lörrach, Karlsruhe und Mannheim bestehen. Andere Verwendungen finden je nach dem wechselnden Bedürfniß statt. Im Einzelnen ist zu bemerken: a. Lehrlingswesen. Für Lehrlingswerkstätten sind jährlich 12000 M. bewilligt. Auf Grund der hiefür festgesetzten Satzungen wurden solche in verschiedenen Landestheilen und für verschiedene Gewerbe eingerichtet (es bestehen z. Zt. deren 114 mit 142 Lehrlingen für 22 Gewerbe an 32 Orten). Näheres über Einrichtung und Satzungen der Lehrlingswerkstätten ist in der „Bad.Gew.-Ztg." 1889 S. 77 und 242 veröffentlicht worden. Alljährlich werden Lehrlingsarbeitenausstellungen mit staatlicher Preisvertheilung veranstaltet. An diesen müssen die Lehrlinge der Lehrlingswerkstätten satzungsgemäß sich betheiligen; jeder andere Lehrling des Landes kann daran Theil nehmen, wenn seine Ausstellungsarbeit von einem Gewerbeverein des Landesverbandes zuvor geprüft und von diesem mit einem Preise ausgezeichnet wurde. Durch eine besondere Aufgabensammlung sind die zu fertigenden Arbeiten für die einzelnen Lehrjahre und für jedes Gewerbe bestimmt. — Die Landesausstellungen finden regelmäßig (zumeist im April) statt, entweder in den Räumen der Großh. Landesgewerbehalle iy Karlsruhe oder in einem andern Orte, wenn ein bezügliches Gesuch des daselbst bestehenden Gewerbevereins berücksichtigt werden konnte. Im Jahre 1900 wurde die Landesausstellung in Bruchsal veranstaltet und betheiligten sich an derselben 69 Vereine mit 1223 Ausstellern. b. Meisterkurse. Seit dem Jahre 1884 sind vom Großh. Ministerium des Innern Uebungskurse für Handwerksmeister veranstaltet worden, um den Letzteren Gelegenheit zu geben, neuere Fortschritte auf ihren betreffenden Gebieten, Verfahren und Untersuchungsmethoden kennen zu lernen. Im Jahre 1900 fanden folgende Kurse statt: Zwei Zuschneidekurse für Schneidermeister (je 12 Tage, zusammen 22 Theilnehmer); ein Uebungskurs für Schuhmachermeister (10 Tage, 10 Theilnehmer); ein Uebungskurs für Malermeister im Holz- und Marmormalen (12 Tage, 15 Theilnehmer); ein Uebungskurs für Schreinermeister in zwei Abtheilungen (erste Abtheilung Mattiren und Poliren von Möbeln, 3 Tage, 13 Theilnehmer; zweite Abtheilung, Durchfärben von Fournieren und Auffärben von Hölzern, in zwei Abtheilungen, je 4 Tage, 13 Theilnehmer); zwei Uebungskurse über Einrichtung elektrischer Hausleitungen und Anlage von Blitzableitern (je 6 Tage, zusammen 29 Theilnehmer); ein Kurs im Legen von Linoleum (4 Tage, 12 Theilnehmer). c. Ausstellungen. Fach- und Gewerbeausstellungen in etwas weiter gefaßtem Rahmen, die als gelungen bezeichnet werden können und auch finanziell günstig abschnitten, veranstalteten die Freie Bäckergenossenschaft in Pforzheim und der Gewerbeverein in Lörrach. In beiden Fällen stellte die Regierung zur Mithilfe und Durchführung Beamte auf Staatskosten zur Verfügung, auch übernahm der Herr Referent für Gewerbepflege im Ministerium die Berufung und Leitung der Preisgerichte und überwies kostenlos für die dabei zuerkannten Preise künstlerisch ausgeführte Preisdiplome. Zum Besuch der Pariser Weltausstellung 1900 wurde aus den für fragliche Zwecke bewilligten außerordentlichen Mitteln (50 000 Mark) 127 selbständigen Gewerbetreibenden und 80 Personen aus dem Stande der Arbeitnehmer Beihilfen im Gesammtbetrag von 35 550 Mark bewilligt. Außerdem wurde aus fraglichen Mitteln ein Theil der Kosten der von der Schwarzwälder Uhrenindustrie, sowie von den Kunstgewerbevereinen Karlsruhe und Pforzheim veranstalteten Sammelausstellungen bestritten. 6. Die Badische Gewerbezeitung. Dieselbe wurde im Jahre 1867 als Organ der Landes-Gewerbehalle gegründet und bildete von 1872 bis Ende 1900 auch das Organ der badischen Gewerbevereine; vom Jahre 1901 an wurde sie Organ der badischen Handwerkskammern. In Beziehung auf die Landes-Gewerbehalle gibt sie von deren Veranstaltungen Kenntniß, insbesondere veröffentlicht sie alles, was neu in die Sammlungen ausgenommen wurde, Ausstellungs gegenstände wie Werke der Bibliothek; so weit thunlich berichtet sie auch näher über erstere und bespricht letztere. Zum weiteren unterzieht sie dasjenige mehr oder weniger eingehenden Besprechungen, was im In- und Auslande zur Förderung der Gewerbe geschieht durch Anstalten, Schulen, Vereine. Sie bringt die Gewerbegesetze und die Ausführung derselben betreffende Verordnungen zur Kenntniß, insbesondere auch das, was sich auf Patentwesen, Muster- und Markenschutz bezieht. Vierteljährlich gibt sie eine Zusammenstellung der von badischen Landesangehörigen genommenen deutschen Reichspatente. Sie macht Mittheilung von Ausstellungsunternehmungen 7 Deutschlands, über badische Ausstellungen berichtet sie ausführlicher. Sie sucht Ueberblicke über die wirth- schaftliche Lage der wichtigsten Landesindustrien zu geben, ertheilt Nathschläge für das Gewerbe. Sozialpolitischen Fragen widmet sie, unterstützt durch erfahrene Mitarbeiter, eine besondere Aufmerksamkeit. Ueber die Thätigkeit und Unternehmungen der gewerblichen Vereinigungen berichtet die Badische Gewerbezeitung nach den ihr zugehenden Mittheilungen, in ausführlicher Weise, soweit wichtige Fragen in den Sitzungen behandelt und neue Gesichtspunkte dargelegt werden. Die neu gegründeten Handwerkskammern werden derselben von ihren Verhandlungen Miltheilung machen. Ihre technischen Mittheilungen werden kritisch gehalten bleiben und, wenn auch nicht Vieles, doch Ausgewähltes, möglichst Gehaltvolles bringen, was einen dauernden Werth besitzt, so daß man sich noch nach Jahren daran Raths erholen kann; es wird dabei wesentlich dasjenige, was sich auf das Kleingewerbe in seinem allgemeinen Betrieb, auf die Oeffentlichkeit, das Haus und die Person bezieht (Kleinmotoren, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen für verschiedene Gewerbe, Rezepte, gesundheitliche und Ver» kehrseinrichtungen. Bauliches, Beleuchtung, Heizung, Haushaltungseinrichtungen, Nahrungsmittel rc.) in Berücksichtigung gezogen werden und dem entsprechend auch die Fassung eine gemeinverständliche sein. Im Hinblick auf das Kunstgewerbe werden seit dem Jahre 1883 mit jeder Wochennummer Abbildungen (anfangs im Text, seit 1887 auf besonderen Blättern als Beilagen) von stilgerechten Entwürfen (Musterzeichnungen) zu Einrichtungsstücken für mittlere und einfache Verhältnisse gegeben. Künstler sind zur Mitarbeiterschaft an den Musterzeichnungen eingeladen; für geeignete Entwürfe wird ein entsprechendes Honorar gewährt. — Die Zeichnungen werden im Allgemeinen in einer dem Format des Blattes entsprechenden Größe (25 am Höhe auf 18 cin Breite) veröffentlicht, (die Originale sind zweckmäßig um V« bis '/y vergrößert auszuführen). Alle in dem Blatt enthaltenen Musterzeichnungen sind von einem Jeden frei zu benutzen. Die Cliches der Musterzeichnungen werden gegen eine Gebühr von 12 M. für das einfache Format des Blattes an andere Blätter zu einmaligem Gebrauche ausgeliehen, (s. auch 15. Bd. 1882: Charakter eines Gewerbeblattes und 30. Bd. 1897: An die Leser). Die Badische Gewerbezeitung wurde im Jahre 1900 in 3899 (3698 im Jahre 1899) Exemplaren abgegeben, davon 3410 an Vereine. Mit andern Fachblättern wurden 143 Exemplare getauscht, 40 wurden an Stellen abgegeben, an Einzelabonnenten wurden durch Post und Buchhandel 306 Exemplare abgesetzt, e. Zeitnachrichtendienst. Zur Hebung der Uhrenindustrie auf dem Schwarzwald ist seit dem Jahr 1885 durch die Großh. Sternwarte (Astrometr. Abtheilung) ein regelmäßiger Zeitnachrichtendienst organisirt. Die Sternwarte selbst ist direkt mit dem Haupt-Telegraphenamt verbunden. Von der Kaiser!. Ober-Postdirektion sind für einen Wochentag zu bestimmter Zeit die direkten Telegraphenleitungen für die betheiligten Uhrenorte zur Verfügung gestellt, so daß ein von der Sternwarte gegebenes Signal ohne jegliche Umschaltung an die Aufnahmestationen gelangt. Das Zeitsignal erhalten die Uhrmacherschule Furtwangen, der Gewerbeverein Triberg, die Uhrenfabrik Lenzkirch, das Physikalische Kabinet und die Stadt Heidelberg, das geodätische Institut der Technischen Hochschule und das Bahntelegraphenamt Karlsruhe, sowie einige besonders interessirte Uhrmacher und Privatpersonen. Präzisionsuhren werden auf der Sternwarte selbst in Untersuchung genommen und mit Gangtabellen versehen; namentlich machten von der Einrichtung sorgfältiger Uhrenvergleichungen die Uhrenfabrik Lenzkirch für eine Normalpendeluhr und der Hofuhrmacher Schmidt- Staub in Karlsruhe für verschiedene Taschenuhren Gebrauch. II. Gewerbliches Unterrichtswesen. Die Leitung und Beaufsichtigung des gewerblichen Nnterrichtswesens ist seit 1. Juli 1892 einer besonderen Mittelstelle, dem Großh. Gewerbeschulrath, übertragen, in dem der Gewerbereferent des Großh. Ministeriums des Innern, z. Zt. Geh. Oberregierungsrath Braun, den Vorsitz führt. Dieselbe ist dem Großh. Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unterrichts unterstellt, und es unterstehen derselben folgende Unterrichtsanstalten: 1. Großh. Knnstgewerbe-Schule in Karlsruhe. Die Karlsruher Kunstgewerbe-Schule wurde im Jahre 1878 gegründet, nachdem bereits seit 1869 ein sich allmählich erweiternder kunstgewerblicher Unterricht bei der Landes-Gewerbehalle ertheilt worden war. Sie hat die Aufgabe, tüchtige Kräfte für die Bedürfnisse des Kunsthandwerks sowie Zeichenlehrer heranzubilden und auf Hebung und Förderung des Kunstgewerbes im Lande im Allgemeinen anregend und unterstützend einzuwirken. — Mit Beginn des Wintersemesters 1889/90I ist^ die Schule in ein eigenes neues Gebäude eingezogen (s. Bad. Gew.-Ztg. 1889 S. 385). Ein Erweiterungsbau für die Schule geht der Vollendung entgegen und wird bis zum Herbste 1901 bezogen werden. Direktor der Anstalt ist Professor H. Götz; außer demselben besteht das Personal der Schule aus 10 Professoren, 4 Fachlehrern, 4 Hilfslehrern, 3 kunstgewerblichen Zeichnern, 2 Werkstättegehilfen, 1 Gipsformer, 1 Verwaltungsassistent, 1 Assistent für Museum und Bibliothek, 1 Assistent für das Zeichenbureau, 1 Kanzleigehilfe, 1 Hausmeister, 2 Aufsehern und 1 Heizer. 8 Die Schule gliedert sich in folgende Hauptabtheilungen: I. Fachschule; II. Winterschule; III. Abendschule. Die Fachschule hat nachfolgende fünf Abtheilungen: Architekturschule für Musterzeichner in der Metallindustrie, Möbelzeichner, Schreiner, Drechsler, Tapeziere, Gold- und Silberschmiede, Schlosser, Kunstschmiede, Lederarbeiter, Buchbinder, re. L. Bildhauerschule für Bildhauer, Modelleure, Holzschnitzer, Steinhauer, Stuckateure, Vergolder. L. Ciselirschule für Ciseleure, Graveure und Medailleurkunst. O. Dekorationsschule für Dekorations-, Zimmer-, Porzellan- und Glasmaler, Lithographen, Jllustrateure, Musterzeichner für Textilarbeiten und Tapetenfabrikation. X. Keramische Schule für Töpfer, Ofenmacher, Porzellanmaler re. 2. Zeichenlehrerschule. Die vier erstgenannten Schulen erledigen ihre Aufgabe in drei Jahreskursen, während für die Zeichenlehrer eine vierjährige Ausbildung vorgeschrieben ist. Jede Fachschule untersteht der besonderen Leitung eines Professors bezw. Fachlehrers. Mit Beginn des laufenden Wintersemesters 1900/01 wurde unter Leitung eines Malers und Lithographen ein praktischer Lithographiekurs ins Leben gerufen. Die Winterschule (Gästekurs) dient zur Aufnahme solcher Schüler, welche nicht in der Lage sind, die Schule im vollen Umfange zu besuchen, die nur das Winterhalbjahr zur Verfügung haben oder wegen ungenügender Vorbildung nicht in die Fachschule eingereiht werden können; es sind dies meist Dekorationsmaler. Dieser Unterricht erstreckt sich auf dekoratives Malen, Freihandzeichnen, Figurenzeichnen und Flächenmalen. Der Abendunterricht für Gewerbsgehilfen und Lehrlinge umfaßt Freihandzeichnen und Modelliren. Zur Aufnahme in die Fachschule ist die Zurücklegung des 16. Lebensjahres und der Nachweis der Absolvirung einer zweiklassigen Gewerbeschule oder des Besitzes der durch den Besuch einer solchen zu erreichenden Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich. In Betreff der Einreihung in die einzelnen Fachkurse ist der Beruf des Einzelnen maßgebend. Bei unbestimmtem Berufe entscheidet nach ausgesprochenem Wunsche des Schülers die Direktion auf Grund der Verhältnisse, der besonderen Veranlagung des Schülers und eines in der Lehrerkonferenz gefaßten Beschlusses, eventuell auch nach erfolgter Probearbeit. Zur Zulassung in den Abendunterricht ist zurückgelegtes 14. Lebensjahr erforderlich. Das Schulgeld beträgt für die Fachschule und Winterschule für ständige Schüler und Gäste im Winterhalbjahr für Reichsangehörige 25, für Ausländer 40 M. und im Sommerhalbjahr für Reichsangehörige 20, für Ausländer 30 M., für den Abendunterricht im Winter 10, im Sommer 5 M.; außerdem wird von jedem Neueintretenden (mit Ausnahme der Abendschüler) ein Eintrittsgeld von 10 M erhoben. — Mit Ausnahme von Reißzeug, Schiene, Winkel, Pinseln, Wassergläsern, Tellern, Schreibheften, Modellirwerkzeugen, Reißnägeln, Bleistiften, Kohle, Gummi, Packpapier und Klebmitteln werden alle Erfordernisse für den Unterricht von der Schule gestellt. — Landesangehörigen, dürftigen und befähigten Schülern, deren Ernährer nicht in Karlsruhe wohnen, können Stipendien verliehen werden. Die Schule wurde im Schuljahr 1899/1900 von 221 Schülern besucht. — Das mit der Schule verbundene SunstgrwerbeMuseum wurde mit Erlaß Großh. Ministeriums des Innern vom 23. Oktober 1890 als eine Abtheilung der Großh. Kunstgewerbe-Schule bestätigt und deren Leitung unterstellt. Der Inhalt der Sammlungen besteht in älteren und modernen kunstgewerblichen Vorbildern, die sowohl den Schülern der Kunstgewerbe-Schule zu deren Studium, als auch den sonstigen Interessenten des Landes für die Bedürfnisse der Praxis zur Verfügung stehen. (Näheres über die Gründung s. Bad. Gew.-Ztg. 1891 S. 11.) Das Kunstgewerbe-Museum ist für das Publikum täglich (mit Ausnahme Samstag und Montag) von 10 bis 1 Uhr (Sonntag von 11 bis 1 Uhr) und 2 bis 4 Uhr unentgeltlich geöffnet. 2. Großh. Knnstgewerbe-Schule Pforzheim. Die Pforzheimer Kunstgewerbeschule wurde im Jahre 1877 von der Stadtgemeinde Pforzheim gegründet und von dieser mit Unterstützung durch einen in das jeweilige Budget ausgenommen«» staatlichen Beitrag unterhalten. Vom 1. Januar 1887 an ist die Kunstgewerbeschule auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Großh. Oberschulrath und dem Stadtrath in Pforzheim in die staatliche Verwaltung übernommen worden. Nach einer weiteren Vereinbarung zwischen Großh. Regierung und dem Stadtrath in Pforzheim vom Jahre 1892 stellt die Stadt fortan die Lokalitäten, Beleuchtung, Heizung und Wasser, während der Staat den übrigen Aufwand bestreitet. Die Schule bildet eine Fachschule für die Metallindustrie Pforzheinis. Zur Mitwirkung bei der Leitung der Anstalt ist ein besonderer Beirath bestimmt. Direktor der Anstalt ist Architekt A. Waag; außer ihm wirken noch 3 Professoren und 5 Lehrer an derselben. Ferner sind thätig: 1 Berwaltungsassistent und 1 Diener. Der Unterricht zerfällt in drei Jahreskurse. Zur Aufnahme ist der Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich, welche auf einer zweiklassigen Gewerbeschule erworben werden; in der Regel soll der Aufzunehmende das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben. — Das jährliche Schulgeld beträgt für den 1. Kurs bis zu 18 M., für den 2. Kurs bis zu 21 M. und für den 3. Kurs bis zu 24 M. Das Material zum Modelliren, zu den praktischen Hebungen, sowie das 9 Zeichenpapier werden durch die Anstalt gestellt, die Farben zu halben Ankaufspreisen abgegeben. Im Jahre 1899/1900 wurde die Schule von 269 Schülern besucht. 3- Großh. Bangewerkeschule in Karlsrnhr. Die Karlsruher Baugewerkeschule wurde im Jahre 1878 als Staatsanstalt gegründet. Sie hat den Zweck, nicht nur auf dem Gebiete des Hochbaues und des Maschinenbaues, sondern auch auf dem des Bahn- und Tiefbaues tüchtige Kräfte für den Gewerbestand, für Bauplätze und Fabriken, sowie Techniker mittleren Ranges für staatliche und kommunale Behörden heranzubilden. Es kommt deshalb der Unterricht in theoretischer Weise unter strenger Berücksichtigung der praktischen Bedürfniß- fragen zur Durchführung. Ferner ist der Baugewerkeschule die Heranbildung der Gewerbelehrer zugewiesen. Direktor der Anstalt ist Oberbaurath Professor PH. Kircher; außer diesem wirken an derselben insgesammt 33 Lehrkräfte, und zwar: 23 etatsmäßige Professoren bezw. Reallehrer, 2 Assistenten und als Nebenlehrer ein Kalligraph (Zeichenlehrer), 2 Lehrer für Mathematik 1 Lehrer für Buchführung, 1 Lehrer für Geschichte und Geographie, sowie 1 Lehrer für Wirthschaftslehre, ferner 1 Lehrer für die Leitung des Samariterkurses (prakt. Arzt), sowie endlich 1 Modelleur. Außerdem sind thätig: 1 Verwaltungsassistent, 1 Kanzleigehilfe, I Hausmeister und 3 Diener. — Die Schule besteht aus folgenden vier Abtheilungen: I. Hochbautechnische Abtheilung. Dieselbe hat die Aufgabe, durch systematisch geordneten Unterricht für ihren Beruf auszubilden: Baugewerk-Meister für Stadt und Land, Bauführer und Zeichner. Staatlich geprüfte Werkmeister, sowie überhaupt Techniker mittleren Ranges. Der Unterricht wird in sechs Klassen mit halbjähriger Dauer ertheilt; die sechste Klasse wird von denjenigen besucht, welche sich dem staatlichen Werkmeister- Examen unterziehen wollen. Dieselbe wird nur im Winter geführt. II. Bahnbau- und tiefbautechnische Abtheilung. Die Heranbildung der Schüler dieser Abtheilung erfolgt ähnlich wie die der Hochbau-Abtheilung, ebenfalls in sechs aufeinander folgenden Klassen mit je halbjähriger Dauer. Diese Abtheilung bezweckt zunächst die Ausbildung von Technikern des mittleren bahn- und tiefbautechnischen Dienstes sowohl für Staats- und Gemeindebehörden, als auch für industrielle Unternehmungen u. dgl. Während die Absolventen dieser Abtheilung sich einer staatlichen Werkmeisterprüfung unterwerfen, gewähren die unteren Klassen derselben den Bahnmeistern die zur Ablegung ihrer theoretischen Prüfung nöthige Ausbildung. Auch finden Bauführer und Zeichner, sowie eventuell auch Straßen- und Dammmeister geeigneten Unterricht für ihre berufliche Ausbildung, sobald dieselben den Aufnahmebedingungen hinsichtlich der Vorbildung und Praxis entsprechen. Hl. Maschinenbautechnische Abtheilung. Diese hat in gleicher Weise die Ausbildung von Maschinentechnikern für Konstruktionsbureau und Werkstatt zu übernehmen. Der Unterricht wird zur Zeit nur in vier Klassen mit ebenfalls halbjähriger Unterrichtszeit ertheilt. Die Absolventen dieser Abtheilung gehen entweder in irgend einen privaten geschäftlichen Betrieb über, oder melden sich bei der Eisenbahnverwaltung des Landes, um sich fernerhin dem Lokomotivführer-, Werkführer- oder Werkmeisterdienste zu widmen. Nach Vollendung des Erweiterungsbaues der Anstaltwird voraussichtlich vom November 1902 ab eine Erweiterung der maschinenbautechnischen Abtheilung in der Weise stattfinden, daß für diejenigen, welche sich speziell in der Maschinentechnik ausbilden wollen, eine V. Klasse hinzugefügt wird. Auch ist die Errichtung einer elektrotechnischen Abtheilung in Aussicht genommen, welcher neben Beibehaltung der drei unteren Maschinenbauklassen eine weitere IV. und V. Klasse speziell für Elektrotechniker neu zugetheilt werden wird. IV. Abtheilung zur Heranbildung der Gewerbelehrer. Die Kandidaten dieses Lehrberufes haben sieben Semester die Anstalt zu besuchen. Dabei erstrecken sich die Studien auf die Fachgegenstände der bautechnischen Abtheilung, sowie auf einige der maschinentechnischen Abtheilung, oder auf die der maschinentechnischen Abtheilung nebst einigen Fächern der bautechnischen Abtheilung, je nachdem der Kandidat sich mehr als bautechnischer oder maschinentechnischer Fachlehrer ausbilden will. Außerdem tritt noch zur weiteren Heranbildung ein besonderer und höherer Unterricht ein, und zwar in der Mathematik, Physik, darstellenden Geometrie, im gewerblichen Zeichnen und im Entwerfen von gewerblichen und kunstgewerblichen Gegenständen, sowie in der Keramik und der Textilkunde. Aufnahmebedingungen. Als frühester Termin für die Aufnahme in die erste, d. i. die unterste Klasse der Abtheilungen I, II und III, wird ausnahmslos das zurückgelegte 16. Lebensjahr festgesetzt; auch ist am Aufnahmstage zum mindesten eine Prüfung in Deutsch und Rechnen zu bestehen, die je nach den vorliegenden Verhältnissen auch auf das Projektionszeichnen ausgedehnt wird. Zur Aufnahme in die unterste Klasse dieser drei Abtheilungen ist eine vorausgegangene praktische Tätigkeit bei sämmtlichvn Schülern unter allen Umständen nöthig. Dieselbe muß zum mindesten von zweijähriger Dauer sein, wobei Bureauthätigkeit nicht in Anrechnung kommt. Für die hochbautechnische Abtheilung sollen besonders Bauplatz und Werkstätte, für die maschinenbautechnische Abtheilung vornehmlich Maschinenwerkstätte und für die 10 bahn- und tiefbautechnische Abtheilung ein einschlägiger oder bautechnischer Betrieb zur Heranbildung dienen. Außer dieser zweijährigen Praxis bezw. Lehrzeit muß beim Eintritt in die unterste Klasse bei der Hochbau- bezw. maschinenbautechnischen Abtheilung, wenn nicht der Nachweis über die Absolvirung der IV. bezw. V. Klasse eines Gymnasiums oder einer Realmittelschule geliefert werden kann, derjenige über den erfolgreichen Besuch einer Gewerbeschule oder mindestens einer gewerblichen Fortbildungsschule des Landes erbracht werden. Bei der bahn- und tiefbautechnischen Abtheilung dagegen wird, wenn nicht eine der oben genannten höheren Mittelschulen besucht wurde, mindestens die Absolvirung einer zweiklassigen Gewerbeschule verlangt. Auch ist erwünscht und für den späteren Unterricht sehr fördernd, wenn diejenigen Schüler, welche den Berechtigungsschein zum Einjährig-Freiwilligen Militärdienste besitzen, oder die oben anverlangten Klassen einer Mittelschule absolvirt haben, außerdem noch vor dem Eintritt in die Baugewerkeschule gleichzeitig mit der Ausübung ihrer praktischen Thätigkeit den Unterricht einer Gewerbeschule besuchen. Sofern der um Aufnahme Nachsuchende einen anderen Bildungsgang durchgemacht hat, muß er sich über ein entsprechendes Maß von Kenntnissen durch Ablegung einer Aufnahmsprüfung ausweisen. Die Abtheilung zur Heranbildung der Gewerbelehrer können nur solche besuchen, welche «in Lehrerseminar absolvirt haben oder den Nachweis besserer Schulbildung, welche mindestens auf der Höhe des ab- solvirten sechsten Jahreskurses einer Mittelschule steht, zu liefern im Stande sind. Als frühester Termin für die Aufnahme in dieselbe wird im Hinblick auf die später abzulegende staatliche Prüfung, zu der die Zulassung vor dem vollendeten 21. Jahr ordnungsgemäß nicht erfolgen darf, das zurückgelegte 17. Lebensjahr festgesetzt. Außerdem ist es für die Absolventen eines Seminars nöthig, daß sie vor dem Eintritt in die Anstalt sowohl als Unterlehrer bereits gewirkt als auch zum mindesten eine achtwöchentliche praktische Thätigkeit bei irgend einem gewerblichen Betriebe durchgemacht haben; bei allen Uebrigen wird dagegen der Nachweis einer längeren Praxis verlangt, welche selbst bei der Vorlage von sehr guten Schulzeugnissen zum mindesten die Dauer eines halben Jahres betragen muß. Die Aufnahme in die zweite oder eine höhere Klasse sämmtlicher Abtheilungen ist, einschließlich des Nachweises einer zweijährigen praktischen Thätigkeit, unbedingt von dem Bestehen einer Prüfung abhängig, worin nachgewiesen werden muß, dast ein bereits zurückgelegter systematischer Studiengang zum Besuche einer höheren Klasse wirklich berechtigt. Das Schulgeld beträgt im Halbjahr 30 M., außerdem hat jeder neu eintretende Schüler eine Aufnahmetaxe von 5 M. zu entrichten. Das Unterrichtsmaterial hat der Schüler selbst zu beschaffen. Berechtigungen. Nach der landesherrlichen Verordnung vom 8. Dezember 1883 (s. G.- u. V.-Bl. 1884, Nr. I) können solche, welche mit Erfolg die erste Abtheilung der Baugewerkeschule vollständig absolvirt haben, sich zu einer staatlichen Prüfung melden. Diese Prüfung wird alljährlich im Frühjahr, kurz nach Schluß des Wintersemesters, durch das Großh. Ministerium des Innern abgehalten. Die in der Prüfung Bestandenen erhalten hierdurch das Prädikat „Werkmeister". Dieselben haben insbesondere Anwartschaft auf die Dienste und Funktionen des Bauabschätzungskontroleurs bei den Staatsfeuerversicherungen, der Orts- und Bezirksbauschätzer, der Sachverständigen für Revisionen der Gebäudeeinschätzungen, der Feuerschauer, der Sachverständigen für Prüfung der Blitzableiter, der ständigen Sachverständigen der Ortsbaukommissionen, den ständigen und unständigen Dienst der technischen Hilfs beamten der Bezirksbauinspektionen und der Eiscnbahnhochbau-Ver- waltung, die Stelle der Bauaufseher und der mit dem Bauwesen befaßten Hilfsbeamten der Centralstrafanstalten. Nach der landesherrlichen Verordnung vom 4. September 1895 (s. G.- u. V.-Bl. 1895, Nr. XXVII) werden auch die Theilnehmer der bahnbau- und tiefbautechnischen Abtheilung nach zurückgelegtem erfolgreichem Besuche der sechsten Klasse zu einer staatlichen Werknieisterprüfung zugelassen und den in dieser Prüfung Bestandenen der Titel „Werkmeister" nebst Anwartschaft auf entsprechende Dienste und Funktionen zugewiesen. Hierüber wird s. Zt. Näheres bekannt gegeben. Laut Verordnungsblatt der Generaldirektion der Großh. Bad. Staatseisenbahnen von 1894 Nr. 48 werden solche junge Leute, welche die unteren Klassen der tiefbautechnischen Abtheilung mit Erfolg besucht haben, zur „Bahnmeisterprüfung" zugelassen. Es empfiehlt sich dabei, erst nach dem Besuch der vierten Klasse sich dem Examen zu unterwerfen. Laut gleicher Verordnung müssen „Werkführer" im Maschinenfach, insbesondere in der Eisenbahnmaschinentechnik theoretisch und praktisch gebildet sein. Die praktische Ausbildung ist durch Ablegung einer vollständigen Lehrzeit als Maschinenschlosser und mehrjährigepraktischeThätigkeit in Maschinenfabriken und Eisenbahnwerkstätten nachzuweisen. Die theoretische Ausbildung kann durch Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch der maschinentechnischen Abtheilung unserer Anstalt erbracht werden. Die dem Gewerbelehrerberuf sich widmenden Volksschulkandidaten durchlaufen nach § 3 der Verordnung (Verordnungsblatt des Großh. Oberschulraths 1882, Nr. 11) den für dieselben eigenen Kursus der Großh. Baugewerkeschule. Nach § 5 derselben Verordnung können auch solche, die ein Lehrerseminar nicht absolvirt haben, zur Gewerbelehrerprüfung zugelassen werden, wenn sie den Nachweis besserer Schulbildung min- II bestens auf der Höhe des absolvirten sechsten Jahreskurses einer Mittelschule (Klasse l unten — der Realschule) zu liefern im Stande sind und an der Baugewerkeschule ihre Fachstudien mit Erfolg betrieben haben. Besuch. Im Jahr 1900/1901 besuchten die Anstalt: Im Sommersemester 1900 238 Schüler. Davon entfallen auf die hochbautechnische Abtheilung 93, auf die bahn- und tiefbautechnische Abtheilung 26, auf die maschinenbautechnische Abtheilung 88 und auf die Gewerbelehrerabtheilung 31. 8. Im Wintersemester 1900/1901 508 Schüler. Von diesen kommen auf die hochbautechnische Abtheilung 309, auf die bahn- und tiefbautechnische Abtheilung 64, auf die maschinenbautechnische Abtheilung 101 und auf die Gewerbelehrerabtheilung 34. 4. Großh. Uhrmacherschule in Furtwangen. Die Uhrmacherschule in Furtwangen wurde 1877 als Staatsanstalt gegründet. Zweck derselben ist, durch Unterricht in allen Zweigen der Groß- und Taschenuhrmacherei und den verwandten Fächern der Elektrotechnik und Spezialmaschinenkunde, mit besonderer Berücksichtigung der Schwarzwülder Industrie, tüchtige Arbeitsgehilfen und Werkführer heranzubilden, sowie den Industriellen selbst bei Einrichtung von Werkstätten, Anlage von Motoren, Erlangung von Patenten sowie in allen Fragen technischer Natur berathend zur Seite zu stehen. Das Personal besteht aus dem Vorstande, Maschineningenieur Baumann, 1 Verwaltungsbeamten, 2 Assistenten für theoretischen Unterricht, 3 techn. Assi stenten und Lehrern für praktischen Unterricht und 1 Schuldiener. Der Unterricht wird in drei Jahreskursen ertheilt. Die Aufnahme in den Vorkurs erfolgt, nach der Entlassung aus der Volksschule, in die folgenden Kurse durch Nachweis der Kenntnisse, welche in einem vorangehenden Kurse erworben werden; außerdem ist die Einrichtung getroffen, daß Schüler, welche das 16. Lebensjahr zurückgelegt, eine Gewerbeschule besucht und eine erfolgreiche praktische Beschäftigung in einer Uhrmacheroder mechanischen Werkstätte hinter sich haben, in den Fachkurs ausgenommen werden können. Gäste können an allen Unterrichtsstunden theilnehmen. Das jährliche Schulgeld beträgt 25 M. Die Schule wird im laufenden Schuljahre 1900/1901 (Beginn 1. Mai) von 60 Schülern und 1 Gast besucht. In besonderen Fällen übernimmt die Schule die Ausführung feiner Instrumente und weist Interessenten geeignete Firmen zur sorgfältigen Anfertigung von einschlägigen Artikeln nach. 5. Großh. Schnitzereischule Furtwangen. Die Großh. Schnitzereischule wurde im Jahre 1877 gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch Unterricht in den verschiedenen Zweigen der Holzschnitzerei und — seit 1898 — auch der Feinschreinerei, mit besonderer Berücksichtigung der Schwarzwaldindustrie, tüchtige Holzschnitzer und Feinschreiner heranzubilden, und ferner den Industriellen des Schwarzwaldes mit Rath und That an die Hand zu gehen. Vorstand der Anstalt ist Bildhauer Prof. I. Koch; derselbe wird unterstützt durch einen Assistenten, einen Hilfslehrer, einen Feinschreiner, einen Zeichner und einen Verwaltungsassistenten. Zur Mitwirkung bei Beaufsichtigung und Leitung der Schule ist ein Aufsichtsrath bestellt. Zur Aufnahme in die Schnitzereischule wird der Nachweis über die Entlassung aus der Volksschule und sittliche Aufführung gefordert. Der Unterricht erstreckt sich auf Holzschnitzen, Modelliren in Thon und Wachs, Freihandzeichnen, Abformen von Modellen, sowie auf die Technik in der Schreinerei. Sämmtliche Schüler haben den vorgeschriebenen systematischen Lehrgang durchzumachen. Die Schüler zahlen halbjährig ein Schulgeld von 10 M. und haben ein Reißzeug und die zur Schnitzerei nothwendigen Werkzeuge anzuschaffen. Unbemittelte können von diesen Ausgaben befreit und noch durch Stipendien unterstützt werden. Die Schule wird im laufenden Schuljahr von 33 Schülern, darunter 6 Schreinereischülern, besucht. 6. Musikschulen im Kreise Villingen. Zur Förderung der Musikwerkmacherei (Orchestrion) auf dem Schwarzwalde bestehen seit 1868 in Böhrenbach, Ünterkirnach und seit 1873 auch in Villingen Musikschulen, in welchen durch einen Wanderlehrer zweimal wöchentlich Unterricht in der Musiklehre und. ausübenden Musik ertheilt wird. Seit 1869 ist auch eine Vorschule eingerichtet. In jeder der beiden Abtheilungen ist der Kurs zweijährig, so daß, da mit zurückgelegtem 11. Lebensjahre der Eintritt in die Schule gestattet ist, deren Besuch mit dem 15. Lebensjahre abgeschlossen sein kann. In die Bestreitung des Aufwands theilen sich der Großh. Gewerbeschulrath, der Kreisverband und die Ortsgemeinde. Im Schuljahre 1899/1900 wurden die Vorschulen von 9, die Hauptschulen mit dem Fortbildungskurs von 4 Schülern besucht. Seit dem Jahre 1891 besteht außerdem in Waldkirch eine weitere von der Stadt ins Leben gerufene, vom Kreis und vom Ministerium des Innern unterstützte Musikschule mit 3 Jahreskursen. Im Schuljahr 1899/1900 war dieselbe von 31 Schülern besucht. 7. Gewerbeschulen und gewerbliche Fortbildungsschulen. Die Gewerbeschulen haben den Zweck, jungen Leuten, die sich einem Handwerke oder einem Gewerbe widmen, welches keine höhere technische und wissenschaftliche Bildung erfordert und das sie praktisch zu erlernen bereits begonnen haben, die zum verständigen Betriebe 12 dieses Gewerbes erforderlichen Kenntnisse und graphischen Fertigkeiten beizubringen. Sie knüpfen in ihrem Unterricht an die Volksschule an und lehren technisches Zeichnen, Elementar- und Realfächer, industrielle Wirthschafts- lehre mit Anleitung zur einfachen Buchführung, Kalkulation und Naturlehre, angewendet auf die Gewerbe. Wo Bedürfniß vorhanden ist, umfaßt der Unterricht auch Hebungen im Thon-, Holz- und Gips-Modelliren, sowie Figuren- und Aktzeichnen. An einigen Schulen sind ferner fachliche Uebungskurse als Ergänzung zur Meisterlehre angegliedert und zwar für Kunstschlosserei, Blechtreiben, Kunstschreinerei, Holzschnitzen, Holz-, Marmor- und Leimfarbmalen. Die Schulen sind Gemeindeanstalten mit Staatsunterstützung. Die Beihilfe des Staates umfaßt neben Bezahlung des Wohnungsgeldes der etatmäßigen Lehrer sowie der Zugskosten bei Versetzung von Lehrern die Leistung von ständigen und unständigen (nach der Höhe der Gehalte der Lehrer wandelbaren) Beiträgen, welche Leistungen sich für 1900 auf rund 145000 M. bezifferten. Der voranschlagsmäßige Gesammtaufwand für die Gewerbeschulen einschließlich des Aufwands durch Gemeinden und Stiftungen beträgt für 1900 rund 451000 M. Außerdem kommen nach dem Staatsvoranschlag für 1900/01 für die Gewerbeschul-Jnspektion und zur Ausbildung von Gewerbe- und Zeichenlehrern zur praktischen Weiterbildung von Gewerbelehrern, an Beihilfen zu Studienreisen und zur Beschaffung von Vorlagen und Modellen und zur Unterstützung besonderer Unterrichtskurse an Gewerbeschulen 28300 M. jährlich zur Verwendung. Der gesammte voranschlagsmäßige Aufwand für das gewerbliche Unterrichtswesen aus Staatsmitteln beträgt für 1900 im ordentlichen Etat rund 586000 M. und im außerordentlichen Etat für 1900/01 rund 474000 M. Die Zahl der Gewerbeschulen beträgt z. Z. 45; an denselben wirken 89 etatmäßige Gewerbelehrer, 33 Gewerbeschul- und ZeichenlehramtS-Kandidaten als Hilfslehrer und 32 Nebenlehrer. Neben diesen eigentlichen Gewerbeschulen bestanden Ende 1900 noch 83 gewerbliche Fortbildungsschulen (eine Anzahl weiterer sind in der Errichtung begriffen) an Orten, deren wirthschaftliche Verhältnisse nicht der Art sind, daß sie den Aufwand einer Gewerbeschule bestreiten können, oder in welchem die Zahl der Lehrlinge nur eine geringe ist. Der Unterricht wie der Lehrstoff derselben sind, wenn auch den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechend, wesentlich bescheidenere, in Allgemeinen aber doch denjenigen der Gewerbeschulen gleich. Neben gewerblichem Rechnen und Geschäftsaufsatz mit Buchführung und Kalkulation wird Freihand-, geometrisches Projektionsund Fachzeichnen gepflegt. Auch diese Schulen erhalten seitens des Staates jährliche Zuschüsse, welche sich von 240 bis 400 M. für eine^Schule bewegen. Der Unterricht wird von sich hierzu eignenden Volksschullehrern gegeben, welche zur Erlangung der erforderlichen technischen Kenntnisse 4 bis 5 wöchige Uebungskurse zu besuchen haben, deren Kosten mit jeweils ca. 4000 M. von der Staatskasse getragen werden. Die Zahl der Lehrer an diesen 83 Schulen beträgt 109. Der Besuch der angeführten Anstalten weist im Juni 1900 folgende Schülerzahlen auf: a. Gewerbeschulen, zus. 7673 Schüler und 1070 Hospitanten; b. Gewerbliche Fortbildungsschulen, zusammen 1763 Schüler und 171 Hospitanten. Weiter sind hier zu erwähnen: 8. Hufbeschlag-Schulen und Hufbeschlag-Prüfungen. Durch Gesetz vom 5. Mai 1884 ist die Berechtigung zur gewerbsmäßigen Ausübung im Hufbeschlag an den Nachweis der Befähigung geknüpft. Um den jungen Hufschmieden des badischen Landes die Erlangung derselben zu ermöglichen, hat das Großh. Ministerium des Innern im gleichen Jahre fünf Hufbeschlag-Schulen (Tauberbischofsheim, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg und Meßkirch) ins Leben gerufen und gleichzeitig angeordnet, daß die nach dem erwähnten Gesetz abzulegende Prüfung im Hufbeschlag durch die Lehrer dieser Schulen unter dem Vorsitz eines staatlicherseits ernannten Veterinärbeamten vorgenommen werde. Der technische Respicient der Hufbeschlag-Schulen ist Regierungsrath Hafner. Der Unterricht an den Hufbeschlag-Schulen wird von einem Thierarzt (Bezirksthierarzt), welcher Vorstand der Schule ist, und einem Schmiedemeister ertheilt und zerfällt in einen theoretischen und einen praktischen Theil. Der theoretische Unterricht umfaßt: Kenntniß des Aeußeren des Pferdes und Rindes, des Baues und der Verrichtungen des gesunden und kranken Pferde- und Rinderfußes; Behandlung einiger Fuß- und Hufkrankheiten rc. Der praktische Unterricht erstreckt sich auf die Anfertigung und das Aufschlagen von Eisen für Vorder- und Hinterfüße, rechte und linke Füße, normale und abnorme Hufe unter Berücksichtigung der Stellungen, Gangarten, Gebrauchszwecke rc. der Beschlagthiere. Die Lehrkurse, deren jährlich in jeder Schule zwei abgehalten werden, sind auf drei Monate bemessen. Mehr als acht Schüler sollen in einen Kurs nicht ausgenommen werden. Obgleich der Befähigungsnachweis bezw. die Zulassung zur Prüfung im Hufbeschlag gesetzlich nicht an den Besuch einer Hufbeschlag-Schule gebunden ist, war doch der Zudrang zu diesen Schulen seit ihrem Bestehen derart, daß häufig Gesuche um Ausnahme zurückgestellt werden mußten. Ueber den Beginn des Schulunterrichts, den Abhaltungstermin der Prüfungen und deren Ergebnisse wird jeweils in der „Badischen Gewerbezeitung" berichtet 13 9. Schifferschulen. Um solchen jungen Leuten, welche die Schifffahrt gewerbsmäßig betreiben wollen, Gelegenheit zu bieten, diejenigen Kenntnisse zu erwerben, deren sie zur gedeihlichen Ausübung ihres verantwortlichen Berufes bedürfen, wurden in Mannheim, Eberbach und Haßmersheim Schifferschulen errichtet. Dieselben sind Gemeindeanstalten mit staatlicher Unterstützung. Der Unterricht wird in zwei Jahreskursen von je achtwöchentlicher Dauer ertheilt. Die Schule in Mannheim wurde im Winter 1891/92, diejenigen in Eberbach und Haßmersheim wurden im Winter 1892 93 eröffnet. Im Winter 1899/1900 waren die Schifferschulen in beiden Kursen von zusammen 25 Schülern besucht. Die Schulen stehen unter der Aufsicht der Großh. Oberdirektion des Wafferund Straßenbaues. 10. Unterricht in der Strohfiechterei nnd Korbflechterei. In verschiedenen Gemeinden des Gebirgslandes, zuerst im Odenwald lseit 1845), später auch im Schwarzwald, wo die Strohhut-Fabrikation seit einem Jahrhundert heimisch ist, sind Unterrichtskurse eingerichtet, in welchen Gelegenheit zur Erlernung der Kunst des Flechtens, wie des Zusammensetzens der Geflechte gegeben wird, im Hinblick auf Ausübung des Verfahrens als Hausindustrie. (In besonderen größeren Fabriken werden die Geflechte zu Hüten verarbeitet.) Der Aufwand für die Lehrerinnen wird zur Hälfte vom Ministerium des Innern, zur andern Hälfte von den Gemeinden bezw. vom Kreis bestritten. (Statut der Strohgeflecht-Schulen ans dem Schwarzwald, s. „Bad. Gew.-Ztg." 1883, S. 289.) In den beiden letzten Jahren wurde an einzelnen Schulen des Schwarzwaldes auch Unterricht in der Anfertigung von Gebrauchsgegenständen eingeführt. Der Aufwand hierfür wurde auf die Staatskasse übernommen. Eine Korbflecht-Schule besteht z. Zt. in Bodman, Amt Stockach. Die Korbflechterei in Grauelsbaum, Amt Kehl, wird durch eine Zeichenschule unterstützt, deren Kosten von Staat und Kreis gemeinschaftlich getragen werden. Endlich kommen für das Gewerbe noch in Betracht zwei große, dem Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts unmittelbar unterstellte Anstalten: 11. Technische Hochschule in Karlsruhe. Aus drei bereits bestehenden Spezialschulen wurde im Jahre 1825 das Polytechnikum in Karlsruhe gegründet; es hatte Anfangs mehr die Organisation einer Mittelschule, wie auch zwei elementare Vorschulen mit demselben verbunden waren, die 1863 aufgehoben wurden. Die mechanisch-technische und die chemische Abtheilung stammen aus dem Jahre 1846. Die im Laufe der Zeit mit der Anstalt verbundenen Handels-, Post- und Land- wirthschafts-Schulen wurden später wieder aufgehoben. Im Jahre 1865 wurde die Anstalt zu einer technischen Hochschule erhoben, deren Ziel die Ausbildung und Verbreitung technischer Wissenschaft und Kunst ist, und welche auf Grundlage gediegener mathematischer, naturwissenschaftlicher, wirthschaftlicher, historischer und künstlerischer Bildung die allgemeine und spezielle Ausbildung gibt für den Ingenieur, den Architekten, den Maschinentechniker, den Elektrotechniker, den Chemiker und den Forstmann, zugleich aber auch Pharmaceuten, Geometer und Lehrer der Mathematik und Naturwissenschaften zu bilden sehr geeignet ist. Seit 1867 wurde die Zulassung von Privatdocenten gestattet. Im Jahre 1885 wurde der Anstalt der offizielle Name „Technische Hochschule" ertheilt. Die Anstalt zählt 106 Lehrer und Assistenten, unter welchen sich 34 ordentliche Professoren befinden und 31 niit besonder» Aemtern betraute außerordentliche Professoren und Lehrer, sowie 7 Privatdocenten. Auf Grund, der Wahl und des Vorschlags der Professoren ernennt Seine Königliche Hoheit der Großherzog jährlich einen Rektor, derselbe ist gegenwärtig Hoirath Professor Or. Lehmann. Es bestehen folgende einzelne Abtheilungen: 1. die Allgemeine Abtheilung (für Mathematik und allgemein bildende Fächer) mit zwei Studienjahren; 2. die Abtheilnng für Jngenieurwesen mit vierjähriger Studienzeit; 3. die Abtheilung für Maschinenwesen mit 4 Jahreskursen; 4. die Abtheilung für Elektrotechnik mit 4 Jahreskursen; 5. die Abtheilung für Architektur mit 4 Jahreskursen; 6. die Abtheilung für Chemie mit drei- bezw. vierjähriger Studienzeit und einem Spezialkurs für Pharmaceuten und Nahrungsmittelchemiker; 7. die Abtheilung für Forstwesen niit Z'/s Jahreskursen. — Das von den Studirenden zu zahlende Honorar beträgt für die wöchentliche Vortragsstunde 3 M., für die wöchentliche Uebungsstunde 2 M., für das Wintersemester jedoch nicht unter 80 M-, für das Sommersemester nicht unter 60 M.; Aufnahmetaxe 10 M. Für das praktische Arbeiten in den Laboratorien werden besondere Honorare gezahlt. Hospitanten zahlen für jede wöchentliche Vortragsstunde 4 M. und für jede wöchentliche Uebungsstunde 3 M. pro Semester. Die Aufnahme in die Hochschule knüpft sich an die Bedingung des zurückgelegten 17. Lebensjahres. Aufnahmeprüfungen finden nicht statt, doch ist der erforderliche Grad allgemeiner Bildung durch Maturitäts- oder andere Zeugnisse nachzuweisen. — Besucht wird die Technische Hochschule im Wintersemester 1900/1901 von 1363 Studirenden, 84 Hospitanten und 92 Personen, welche nur an einzelnen Vorlesungen theilnehmen, zusammen also von 1539 Person'en. 12. Großh. Akademie der bildenden Künste in Karlsruhe. Die Großh. Akademie wurde im Jahre 1854 von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog gegründet 14 und ging im Jahre 1876 in die Verwaltung des Staates über. Ihre Aufgabe ist, die Schüler in der Malerei, Bildhauerei und den kunstwissenschaftlichen Hilfsfächern auszubilden. Sie nimmt Schüler auf im Alter von ca. 17 Jahren mit allgemeiner Vorbildung. Der Kurs ist neunjährig, incl. 4 Jahre als Meisterschüler. Das Schulgeld beträgt 80 M., Eintrittsgeld 10 M. Die Anstalt zählt 12 Professoren und zwei Assistenten als Lehrer. Alljährlich wird von der Vorgesetzten Behörde einer der Professoren mit Führung der Direktionsgeschäfte betraut. Der derzeitige Direktor ist Professor Hermann Bolz. Die Frequenz der Schule ist wechselnd, zur Zeit wird sie von 90 Schülern besucht. III. Gewerbliches Uereinswesen. 1. Gewcrbevereine. Am Schluß d. I. 1900 gehörten den einzelnen Verbänden folgende Vereine an (die gesperrt gedruckten Namen bedeuten die Vororte, die beigefügten Zahlen geben den Mitgliederstand an; wo keine Zahl angegeben ist, war der Mitgliederstand nicht zu ermitteln): Handwerkskammerbezirk Konstanz. Seegauverband: Arlen-Rielasingen-Worblingen 7 0, Bodman niit Ludwigshafen 42, Bräunlingen 71, Donau- eschingen 97, Engen —, Gailingen-Büsingen 58, Geisingen 45, Gottmadingen-Randegg-Biethingen 71, Groß- schönach-Hattenweilcr 23, Heiligenberg 32, Hüfingen 62, Jmmendingen 35, Konstanz 195, Markdorf 84, Meersburg 61, Meßkirch 91, Möhringen 40, Mühlhausen- Ehingen, Schlatt a. K. 63, Pfullendorf 104, Radolfzell 69, Singen 79, Stetten a. k. M. 92, Stockach 65, Ueberlingen 108. Schwarzwald-Verband: Eisenbach 68, Furt- wangen 110, Gütenbach 32, Hornberg 81, St. Georgen 114, Schönwald 47, Schonach 40, Triberg 187, Villingen 330, Vöhrenbach 73. O b e r b a d i s ch e r V e r b a n d: Bettmaringen-Mauchen- Oberwangen 31, Birkendorf 30, Bonndorf 60, Ewat- tingen 26, Görwihl 52, Grafenhausen 46, Grießen 35, Murg 24, Säckingen 83, Thiengen 82, Uehlingen 28, Waldshut 106. Handwerkskamm erbezirk Freiburg. Wiesenthal-Gauverband: Kandern 73, Lörrach 128, Schönau 38, Schopfheim 160, Wehr - . Breisgau-Verband: Breisach 123, Denzlingen 29, Dinglingen 40, Eichstetten 28, Elzach 80, Emmendingen 149, Endingen 38, Ettenheim 242, Freiburg 380, Friesenheim 28, Heitersheim 68, Herbolzheim 64, Jhringen 22, Kenzingen 68, Lahr 195, Lenzkirch 50, Müllheim 89, Neustadt 163, Ottenheim 55, Seelbach 48, Staufen 41, Sulzburg 50, Waldkirch 148. Kinzigthal-Gauverband: Gengenbach 162, Schiltach 80, Steinach 45, Wolfach 71, Zell a. H. 120. Ortenau-Verband: Altenheim —, Hofweier 56, Kehl 97, Niederschopfheim 52, Oberkirch 58, Offenburg 246, Schutterwald 56, Willstätt 64, Zunsweier 28, Handwerkskammerbezirk Karlsruhe. Mittelbadischer Gauverb and: Achern 75, Au a. Rh. 56, Baden einschließlich der Meistervereinigungen Lichtenthal und Sinzheim, Bäcker-, Metzger-, Schuhmacher-, Schneider-, Friseur-Innung) 429, Bietigheim 30, Bruchsal >66, Bühl 154, Bulach- Beiertheim 27, Dill-Weißenstein 37, Durlach 84, Durmersheim 71, Elchesheini —, Ettlingen 80, Forst 28, Gaggenau 34, Gernsbach 49, Hügelsheim 39, Iffezheim 25, Karlsruhe 459, Kuppenheim 31, Malsch 67, Muggensturm 56, Oetigheim 31, Pforzheim 16, Philippsburg 30, Plittersdorf 25, Rastatt 129, Rothenfels 38, Rußheim 44, Steinbach 68, Steinmauern —, Ubstadt 18, Welschneureuth 20, Wintersdorf 24. Handwerkskammerbezirk Mannheim. Pfalzgau-Verband: Bammenthal-Reilsheim 63, Brühl 25, Elsenz 32, Eppingen 80, Eschelbronn 53, Feudenheim - , Gemmingen 40, Großsachsen 29, Heddesheim —, Heidelberg 243, Helmstadt 27, Hemsbach 30, Hilsbach —, Hockenheim-Neulußheim 88, Ilvesheim 29, Kirchardt 31, Ladenburg 52, Leutershausen 33, Lützelsachsen 26, Mannheim 410, Neckarbischofsheim 50,Neckar- gemünd 45, Neckarau 44, Rappenau 38, Reilingen 42, Schriesheim 22, Schwetzingen 110, Seckenheim 62, Sinsheim 66, Steinsfurth (jetzt Handwerkerverein) 49, Sulzfeld 58, Waibstadt 56, Walldorf —, Weinheim 153, Weiler 48, Wiesloch 81. Verband des Kreises Mosbach: Adelsheim 72, Aglasterhausen 29, Boxberg 52, Buchen —, Dallau 48, Eberbach —, Freudenberg 76, Großeicholzheim —, Grünsfeld —, Hardheim 98, Hüffenhardt 37, Königshofen 20, Lauda 50, Merchingen 40, Mosbach 92, Mudau 60, Neckargerach 23, Neudenau 70, Neunkirchen 49, Oberschefflenz 38, Obrigheim 22, Osterburken 56, Rosenberg 36, Schefflenz —, Schlierstadt 29, Schweigern 65, Seckach 34, Tauberbischofsheim 115, Unter- fchüpf 30, Walldürn 112, Walldürn (Gewerbegenoffenschaft) 70, Wertheim 70. In Summa 189 Vereine mit 13 222 Mitgliedern. 2. Handwerkervereiue. HandWerkskämmerbezirk Konstanz. Keine Vereine. Handwerkskammerbezirk Freiburg i. B. Allmannsweier 31, Appenweier 39, Brombach 50, Dundenheim 25, Durbach 29, Hausach 46, Ichenheim 37, Kürzell 41, Lautenbach 23, Lichtenau 27, Meissenheim 29, Nonnenweier 52, Nußbach 27, Oberkirch 69, Oppenau 63, Ortenberg 20, Petersthal 52, Illm 33, Vörstetten 25. 15 Handwerkskammerbezirk Karlsruhe. Bischweier 14, Blankenloch 26, Berghausen 28, Breiten 70, Bühl 111, Bühlerthal 34, Diedelsheim 26, Eggenstein 56, Ellmendingen 24, Friedrichsthal 26, Gochsheim 37, Hambrücken 25, Haueneberstein 47, Heidelsheim 55, Helmsheim 21, Hochstetten 17, Huttenheim 35, Kappelrodeck 28, Karlsruhe 180, Kirrlach 57, Königsbach 37, Kronau 31, Kuppenheim 53, Langenbrücken 24, Lauf 28, Liedolsheim 19, Linkenheim 24, Mörsch 29, Münzesheim 28, Neusatz 40, Nöttingen 27, Ober- achern 69. Obergrombach 18, Oberweier 15, Oensbach 37, Oestringen 32, Oos 41, Ottenhösen 35. Ottersdorf 30, Ottersweier 44, Renchen 34, Rintheim 16, Rothen- sels 25, Sasbachwalden 25, Schwarzach 65, Söllingen 34, Spöck 33, Stafforth 14, Stettfeld 13, Unteröwis- heim 32, Wagshurst 24, Weiher 24, Weingarten 56, Weisenbach 26, Wöschbach 34, Wössingen 40. Handwerkskammerbezirk Mannheim. Allfeld 26, Ballenberg 30, Billigheim 34, Distelhausen 23, Dossenheim 58. Eichtersheim 20, Eschelbach 34, Fahrenbach 50, Ganiberg 17, Gerchsheim 25, Gommersdorf 30, Großrinderfeld 28, Handschuhsheim 52, Heidelberg 17, Herbolzheim 14, Hochhausen 20, Horrenberg 20, Hundheim 29, Külsheim 76, Leimen 46, Malsch 33, Michelfeld 33, Mühlhausen 33, Neckargerach 39, Neunkirchen 44, Nußloch 32, Oberwittstadt 57, Rauenberg 25, Schatthausen 14, Stein a. K. 29, Tauberbischofsheim 34, Uissigheim 16, Werbach 42. In Summa 108 Vereine mit 3871 Mitgliedern. 3. Innungen. Handwerkskammerbezirk Konstanz. Konstanz: Metzgerinnnng 17, Schuhmacherinnung 40. Handwerkskammerbezirk Freiburg. Emmendingen: Freie Wagnerinnung für den Amtsbezirk Emmendingen 45. Freiburg: Konditorinnung 15, Küfer- und Kübler-Zwangsinnung 25, Maler-, Lackirer- und Vergolderinnung 46, Schlosserzwangsinnung 44, Freie Innung für das Blechner- und Jnstallativnsgewerbe 43, Fleischerinnung 69, Barbier-, Friseur- und Perrücken- macher-Zwangsinnung 55, Zwangsinnung der Schuh- und Schäftemacher 163, Schreiner-, Drechsler- und Holzbildhauer-Zwangsinnung 107, Glaserinnung 16, Buchbinderinnung 25, Freie Bäckerinnung 89, Schneiderinnung 82. Lahr: Schreinerinnung 20, Metzgerinnung 21. Offenburg: Schuhmacherinnung des Bezirks Offenburg 38. Handwerkskammerbezirk Karlsruhe. Bruchsal: Fleischerinnung 32. Karlsruhe: Buchbinder- Zwangsinnung 26, Friseur-und Perrückenmacher-Zwangs- innung 100, Glaser-Zwangsinnung 30, Zwangsinnung für das Schneiderhandwerk 106, Baugewerkinnung 49, Freie Kaminfegermeisterinnung für das Großherzogthum 78, Freie Innung der Tapeziere, Dekorateure, Sattler und Posamentiere 56- Pforzheim: Allgemeine Handwerkerinnung 58, Freie Malerinnung 29, Freie Barbier- und Friseurinnung 24, Freie Bäckerinnung 70, Zwangsinnung der Sattler und Tapeziere 67, Zwangsinnung der Schreiner und Tischler für den Amtsbezirk Pforzheim 127. Handwerkskamm er bezirk Mannheim. Eberbach: Fleischerinnung 13. Heidelberg: Schuhmacherinnung 56, Freie Schreinerinnung 27, Schneiderinnung 37, Fleischerinnung 35, Barbier-, Friseur- und Perrückenmacherinnung 20. Mannheim: Bäckerinnung 160, Fleischerinnung 129, Glaserinnung 26. (Diese drei Innungen sind dem Gewerbeverein und Handwerkerverband Mannheim angegliedert.) Weinheim: Metzgerinnung 20. In Summa 41 Innungen mit 2278 Mitglieder. 4. Geuoffeuschaften nud Fachvereine. Handwerkskammerbezirk Konstanz. Konstanz: Freie Bäckergenossenschaft 32, Radolfzell und Umgebung: Freie Bäckergenossenschaft 22 Stockach: Freie Bäckergenossenschaft 16. Ueberlingen: Freie Bäckergenossenschaft 14. Villingen: Freie Vereinigung selbständiger Konditoren für den Kreis Villingen 4. Handwerkskammerbezirk Freiburg. Ettenheim: Handwerker-Fachverein der Wagner 37. Gengenbach: Bäckergenossenschaft 13. Hallingen: Freie Bäckergenossenschaft des Bezirks Lörrach 63. Helmlingen: Wagnermeister-Fachverein 1. Lörrach: Malermeister- Verband des Wiesenthals und Umgebung 27. Müllheim: Schmiedmeister-Verein 39. Offenburg: Bäckergenossenschaft, 22, Freie Vereinigung der Glasermeistev des Kreises Offenburg und Umgebung 23, Maler-Fachverein des Kreises Offenburg 62, Metzgergenossenschaft 20, Wagnermeister-Vereinigung für die Amtsbezirke Kehl, Lahr, Oberkirch und Offenburg 132. Handwerkskammerbezirk Karlsruhe. Baden: Verein selbst. Schneidermeister 25, Vereinigte Bäckergenossenschaft 46, Vereinigung selbst. Schuhmacher 52, Friseur- und Perrückenmacher-Vereinigung 21, Vereinigte Metzgergenoffenschaft 22. Bühl: Fachvereinigung der Schmiedmeister Bühl's und Umgebung 27. Durlach: Bäckergenossenschaft 19. Ettlingen: Freie Bäckergenossenschaft 22. Karlsruhe: Bäckergenossenschaft 143 (bildet einen Zweig des aus 3300 Mitgliedern bestehenden „Deutschen Bäckerverbandes), Vereinigung Karlsruher Blechnermeister und Installateure 64, Brauereigenoffenschaft 12, Konditormeister - Fachverein 25, Maler- und Tünchermeister-Vereinigung 44, Schlossermeister-Fachverein 63, Uhrmachermeister-Fachverein 33, Bäckermeisterverein für Karlsruhe-Land 53. Pforzheim: Fachverein der vereinigten Glasermeister 9, Freie Vereinigung der Blechnermeister 33. Rastatt: Freie Bäckergenossenschaft 26. 16 Handwerkskammerbezirk Mannheim. Eberbach: Bäckergenossenschaft 19. Heidelberg: Vereinigung der Uhrmacher 16, Freie Schlossergenofsenschast 30, Freie Vereinigung selbst. Blechner und Installateure 32, Freie Vereinigung der Konditoren 7, Freie Bäckergenossenschaft 58. Mannheim: Maler- und Tünchermeister- Vereinigung 62, Vereinigung der Buchbindermeister 12, Konditor-Fachverein 22, Schneider-Fachverein 43, Schlosser-Fachverein 52, Schreiner-Fachverein 62, Schuhmacher-Fachverein 50, Freie Vereinigung der Spengler und Installateure 68, Zimmermeister-Fachverein 23 (diese Fachvereine mit Ausnahme des ersten (Maler rc.) sind dem Gewerbe- und Handwerkerverband Mannheim angegliedert). Weinheim: Bäckergenossenschaft 25. In Summa 51 Vereine mit 1847 Mitgliedern. Von den Orten mit Gewerbevereinen besitzen Triberg, Furtwangen, St. Georgen, Donaueschingen, Möhringen, Mosbach, Neckargemünd und Bruchsal eigene Gewerbehallen. Dieselben dienen im Allgemeinen lediglich zur Aufnahme und zum Verkauf solcher Gegenstände, welche am betreffenden Orte selbst angefertigt werden, oder die eine besondere Produktion der ganzen Gegend repräsentiren (Uhren, Holzschnitzerei, Strohgeflechtwaaren). Dabei soll durch einige derselben noch der Zweck verfolgt werden, durch Vorführung muster- giltiger Arbeiten in kunstgewerblicher Richtung veredelnd auf den Geschmack der Produzenten einzuwirken. Es ist noch zu bemerken, daß Anfang 1900 ein Handwerker-Schutzverein in Karlsruhe gegründet wurde mit der Aufgabe, durch genaue Auskünfte die Mitglieder vor schädlichem Kreditgeben zu wahren, säumige Zahler zur Zahlung zu veranlassen und dieselben bei Nicht- ersolg in eine Liste einzutragen, welche den Mitgliedern periodisch zugestellt wird. Der Verein zählt zur Zeit 115 Mitglieder und hat durch gütliche Vermittlung nahezu 15 000 M. eingebracht. 5. Badischer Kuustgewerbevereiu. Zu Anfang des Jahres 1885 wurde auf Anregung des Direktors der Großh. Kunstgewerbeschule, Prof. Götz, ein Badischer Kunstgewerbeverein gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung des Kunstgewerbes. Derselbe soll erreicht werden durch gemeinsames Vorgehen in allgemeinen Angelegenheiten, bei Ausstellungen, gesetzgeberischen Aufgaben rc., durch Rathertheilung, Vermittlung von Adressen, von Entwürfen rc., durch Veranstaltung von Konkurrenzen und Ausstellungen, durch Abhaltung von Monatsversammlungen und öffentlichen Vorträgen rc. rc. Vorstand und Ausschuß des Vereins haben ihren Sitz in Karlsruhe. Die Mitgliederzahl beträgt zur Zeit 661. Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 10 M. und erhalten dagegen die von E. A. Seemann in Leipzig herausgegebene Jllustrirte Zeitschrift „Kunstgewerbeblatt" in Monatsheften, verbunden mit Vereinsmittheilungen, welch' letztere nach Bedarf erscheinen werden. Der Verein ist Mitglied des Verbandes deutscher Kunstgewerbevereine. — (lieber die Hauptpunkte der bisherigen Vereinsthätigkeit siehe Badische Gewerbezeitung 1895 S. 134.) — Mit dem Ergebniß der im Jahre 1894 zum Abschlüsse gebrachten Silberlotterie des Badischen Kunstgewerbevereins wurde die erste Grundlage zur Beschaffung eines Fonds gewonnen, aus dessen Zinsen befähigten, insbesondere jüngeren Kunsthandwerkern des Landes Aufträge ertheilt und Gelegenheit geboten werden soll, ihr bestes Können zu zeigen. — Während des Winterhalbjahres finden allmonatlich die mit Fachausstellungen verbundenen Vereinsversammlungen statt, bei welchen, insbesondere gelegentlich bei Vorträgen, auch Nichtmitgliedern der Zutritt gestattet ist. Zur Zeit ist der Verein in der Vorbereitung zur ersten Deutschen Glasmalerei-Ausstellung begriffen, die ihm Jahre 1901 vom Mai bis Oktober in dem neuen Erweiterungsbau der Großh. Kunstgewerbeschule stattfindet. 6. Knustgewerbeverei« Pforzheim. Der im Jahre 1877 gegründete Verein verfolgt den Zweck, die Wechselwirkung zwischen der bestehenden Kunstgewerbeschule und den praktischen Bedürfnissen der Bijouteriefabrikation zu erhöhen und zu verstärken. Die Mitgliederzahl beträgt gegenwärtig 1587, von denen die ordentlichen 8 M., die auswärtigen 6 M., die außerordentlichen 4 M. jährlich bezahlen. Der Vorstand besteht aus 17 Mitgliedern; ständige Mitglieder sind der Vorstand des Bezirksamtes, der Oberbürgermeister und der Direktor der Großh. Kunstgewerbeschule, welcher erster Vorsitzender ist. Die Thätigkeit des Vereins erstreckt sich auf Preisausschreiben, Ausstellungen, Abhaltung von Vorträgen, Unterhaltung einer Bibliothek mit Zeichen- und Lesezimmer, sowie auf Herausgabe von Musterblättern für Bijouterie in Lichtdruck und Holzschnitt. Die nach und nach erheblich angewachsene Sammlung von antiken und modernen Schmuckgegenständen ist in dem im Juni 1893 errichteten Kunstgewerbemuseum untergebracht, aus welchem die Mitglieder Vorbilder entleihen können. Außer der Sammlung des Vereins und der Schule befindet sich in dem Museum eine ganze Anzahl Privatausstellungen von Fabrikationsgeschäften: fertige Bijouteriewaaren, Halbfabrikate, Estamperieartikel. Chatons und Galerien, ächte Steine und Imitationen Emailmalereien, Legirungen, Bijouteriepapiere rc. Seit Anfang 1894 gibt der Verein in Verbindung mit dem Gewerbemuseum Schw. Gmünd eine Fachzeitschrift „Kunstgewerbeblatt für das Gold-, Silber- und Feinmetallgewerbe" heraus, welche in jährlichen Heften Artikel aus dem Seemann'schen Kunstgewerbeblatt, Originalartikel und besondere Fachmittheilungen, reich illustrirt, bringt und bei Seemann in Leipzig erscheint. Die Mitglieder erhalten das Blatt gratis. 17 7. Die Bezirksvcreine des Vereins deutscher Ingenieure in Mannheim und Karlsruhe. Im Jahre 1856 wurde ein allgemeiner Verein deutscher Ingenieure gegründet, der die Fortschritte der höheren Technik auf dem chemischen und mechanischen Gebiete zu Pflegen und die Interessen ihrer Vertreter zu fördern sich zur Aufgabe gestellt hatte. Seine Ziele sucht derselbe durch Ausgabe einer Zeitschrift (erst in Monats-, jetzt in Wochenheften), durch Vorträge und Verhandlungen in Bezirksvereinen, durch Eingaben an die Regierung rc. zu erreichen. Der Verein hält alljährlich eine Hauptversammlung ab; von letzteren fanden in unserem Lande statt: die VII. Hauptversammlung im Jahre 1864 in Heidelberg, die XIII. im Jahre 1872 in Karlsruhe, die XXV. im Jahre 1884 in Mannheim, die XXIX. im Jahre 1889 in Karlsruhe. Der ganze Verein zählt Ende 1900 41 Bezirksvereine und 15125 Mitglieder. Zwei Bezirksvereine befinden sich in unserem Lande, der eine mit dem Sitz in Mannheim, der andere in Karlsruhe. Elfterer wurde 1869 gegründet und zählt gegenwärtig 369 Mitglieder, er hält wöchentliche Sitzungen. Der Karlsruher Verein wurde 1887 gegründet, derselbe zählt gegenwärtig 211 Mitglieder, er hält seine Sitzungen halbmonatlich. 8. Badischer Architekten- und Jngenienrvcrein. Im Jahre 1871 wurde ein Verband deutscher Architekten- und Jngenieurvereine gegründet, der zum Theil bereits früher bestehende Vereine zusammenschloß, die insbesondere ans Architekten und Bau- (Straßen-, Brücken-, Wasserbau-) Ingenieuren gebildet waren. Derselbe zählt gegenwärtig 37 Vereine mit zusammen 7647 Mitgliedern. Als gemeinschaftliches Organ soll vom 1. Januar 1901 ab die in Berlin erscheinende Deutsche Bauzeitung dienen. Bereits im Jahre 1869 hatten die badischen Architekten und Ingenieure im Hinblick auf den zu gründenden Verband einen Verein gebildet, der den Namen „Badischer Technikerverein", seit 1890 den Namen: „Badischer Architekten- und Jngenieurverein" annahm. Derselbe theilt sich in vier Bezirksvereine, nach Unter-, Mittel-, Oberrhein- und Seekreis, welche nach Bedarf Sitzungen und jährlich eine Landesversammlung halten. Die Gesammtzahl der Mitglieder beträgt gegenwärtig 370. Die Tätigkeit des Vereins besteht in Vorträgen und Verhandlungen über technische und soziale Angelegenheiten, Besichtigung von Bauten, Vorlage von Entwürfen. Außerdem ist hier wegen seiner Schulen noch zu nennen: 9. Der Badische Frauenverein nnd seine Frauenschulen. Der Badische Frauenverein ist im Jahre 1859 durch seine Protektorin, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin, gegründet worden. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke, welche sich für Frauenthätigkeit eignen: er betrachtet als solche die Förderung der Bildung und Erwerbsthätigkeit des weiblichen Geschlechtes (Abtheilung I), Fürsorge für Gesundheit und Erziehung von Kindern und Ausbildung von Kinderpflegerinnen, zwei Kurse im Jahr (Abtheilung II), Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflege im Kriege und Frieden (Abtheilung III), Armenunterstützung und Hilfeleistung bei außerordentlichen Nothfällen (Abtheilung IV). Der Verein besitzt Korporationsrechte und gliedert sich in den Ortsverein Karlsruhe und in eine Anzahl (gegenwärtig 299) Zweigvereine an anderen Orten des Landes. Die Abtheilung I, deren Thätigkeit sich theilweise auf das gewerbliche Gebiet hin erstreckt, hat folgende Anstalten und Einrichtungen: 1. die Jndustriekurse zur Ausbildung von Industrie- (Arbeits-) Lehrerinnen für Elementarmädchenschulen; 2. die Frauenarbeitsschule; 3. die Ausbildung von Arbeitslehrerinnen für Er- theilung des weiblichen Unterrichts an Höheren Mädchenschulen und Frauenarbeitsschulen; 4. die Luisen-Schule (Mädchenfortbildungsschule); 5. Beaufsichtigung des weiblichen Handarbeitsunterrichts an den Volksschulen zu Karlsruhe; 6. die Haushaltungsschule des Friedrichs- Stifts; 7. die Schule für Kunststickerei; 8. das Seminar zur Ausbildung von Haushaltungslehrerinnen; 9. das Stellenvermittlungsbureau. Vier dieser Anstalten soll eine besondere Besprechung gewidmet werden. Außer den vorstehenden von der Abtheilung I des Vereins unterhaltenen Bildungsanstalten verdient hier noch Erwähnung die unter der Leitung der Abtheilung IV stehende Kochschule, insofern dieselbe sich außer der Unterweisung von Zöglingen aus dem Großherzogthum und der weiteren Umgebung im bürgerlichen Kochen sich auch mit der Ausbildung von Kochlehrerinnen befaßt, die theils in bleibenden Stellungen, theils als Wanderlehrerinnen in und außerhalb des Landes Koch- und Haushaltungsunterricht'ertheilen. Die zu Kochlehrerinnen auszubildenden Mädchen haben drei Kurse von je 10 Wochen an der Anstalt durchzumachen, im dritten Kurs werden sie als Gehilfinnen der Vorsteherin in der Anleitung der Schülerinnen geübt. — Für die beiden ersten dieser Kurse haben sie für Wohnung, Verpflegung und Unterricht eine Vergütung von 1 M. 40 Pf. für den Tag zu bezahlen, im dritten Kurs 70 Pf. Die Frauenarbeitsschule. Zu dem Zwecke, den Töchtern aller Stände Gelegenheit zur Aneignung einer Anzahl nützlicher Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, insbesondere aber zur Hebung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts beizutragen, hat der Verein in Karlsruhe aus der 1873 gegründeten Mädchen- Fortbildungsschule im Jahre 1878 eine Frauenarbeits- schule abgezweigt, welche ein Vorbild zur Neugründung von Frauenarbeitsschulen geworden ist. 18 Der Unterricht in dieser Schule umfaßt als Hauptkurse das Handnähen, Maschinennähen und Kleidermachen, nebst entsprechendem Musterschnittzeichnen, sowie Spezialkurse im Weißsticken, Fertigung von Woll- arbeiten, Spitzenklöppeln, Putzmachen, Zeichnen u. s. w.; fernereinem Handelskurs von je zehnmonatiger Dauer mit Unterricht in folgenden Fächern: doppelte Buchführung, Handelslehre, Handelsgeographie, kaufmännisches Rechnen, Schönschreiben, deutsche, englische und französische Korrespondenz, Stenographie und Maschinenschreiben. Der Besuch ist ein sehr guter, durchschnittlich nehmen 30 Schülerinnen theil. Diejenigen Schülerinnen, welche sich auf den Beruf von Frauenarbeitslehrerinnen vorzubereiten beabsichtigen, mit deren Ausbildung sich die Schule programmgemäß befaßt, müssen sich am Unterricht in allen Kursen der Frauenarbeitsschule betheiligen und außerdem den Lehrkurs zur Ausbildung von Jndustrielehrerinnen sowie die Kunststickereischule durchmachen. Besucht wurden die Kurse der Frauenarbeitsschule im Jahre 1900 im Ganzen von 1200 Schülerinnen. Außer Karlsruhe haben noch folgende Vereine Frauenarbeitsschulen gegründet, welche theils neueren, theils älteren Ursprungs sind: Baden (1879), Bruchsal (1888), Durlach (1884), Eberbach (1898), Emmendingen (1894), Grünsfeld (1899), Heidelberg (1879), Herbolzheim (1883), Kirchheim (1892), Konstanz (1880), Lauda (1878), Lörrach, Mannheim (1883), Mingolsheim (1892), Mosbach (1888), Oestringen, Offenburg (1892), Schopfheim (1895), Sinsheim (1898), Tauberbischofsheim (1884), Triberg (1899), Walldorf (1899), Wertheim (1878), Zell a. H-, Ziegelhausen (1896 ,; die Zahl der Unterrichtsfächer, Dauer der Kurse, Schulgeld re richten sich in diesen Schulen nach den örtlichen Verhältnissen.* Die Schule für Kunststickerei bezweckt sowohl zur Hebung des Geschmacks im Allgemeinen beizutragen, als auch einer Anzahl von Damen Gelegenheit zu nutzbringender Thätigkeit zu geben. Künstlerischer Leiter der Schule ist Professor F. Baer; unterstützt wird derselbe von einem aus Damen des Frauenvereins bestehenden Spezialcomite und von zwei Lehrerinnen. Die Schule gliedert sich in einen Zeichenunterricht und einen Nadelarbeitskurs. Der Nadelarbeitskurs besitzt zwei Abtheilungen, eine Lehr- und eine Erwerbs- abtheitung. In elfterer werden jährlich zwei vier- monatige Kurse abgehalten in der Herstellung eines Mustertuches, in dem alle Techniken feiner Hand- * Außer den vorgenannten Schulen existiren noch vier Frauen- arbeitsschulen im Lande, die dem Frauenverein nicht unterstehen, welche aber die gleichen Ziele wie die Schulen der Frauenvereine verfolgen und einen ähnlichen Lehrplan wie diese haben. Es sind dies die Schulen in Freiburg, Lahr, Pforzheim und Rastatt- Vorübergehende Unterweisung in dm Hauptfächern, sogen. Wander» kurse, wurden wieder von mehreren Frauenvereinen veranstaltet. arbeiten vertreten sind. In der Erwerbsabtheilung werden dazu befähigte Theilnehmerinnen unter entsprechender Anleitung mit Anfertigung von Kunststickereien gegen Vergütung beschäftigt. Das fünfmonatige Schulgeld beträgt im Zeichenkurs 10 M., und in der Lehrabtheilung des Nadelarbeitskurses 20 M. Die Anstalt besitzt eine reichhaltige Sammlung moderner und alter Stickereien, die in einem besonderen Museum ausgestellt werden. Seit Frühjahr 1895 werden erweiterte Kurse abgehalten zur Ausbildung von Kunststickereilehrerinnen an betreffenden Schulen oder Anstalten. Ein solcher Kurs dauert drei Jahre. Die Schule veranstaltete wie alljährlich eine Weihnachtsausstellung von Arbeiten mit Verkauf. Die Ausstellung war sehr zahlreich besucht und der Verkauf ein guter. Das Seminar zur Ausbildung von Haushaltungslehrerinnen. Nachdem durch Verordnung des Großh Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts vom 26. November 1891 den Gemeinden gestattet worden ist, in den Mädchenfortbildungsschulen Haushaltungsunterricht einzuführen, ergab sich die Noth- wendigkeit, zur Ertheilung dieses Unterrichts geeignete Lehrkräfte heranzubilden. Im Einverständniß mit Großh. Oberschulrath hat die Abtheilung I eine Anstalt zu diesem Zweck in's Leben gerufen, in welcher jährlich zwei Kurse von je fünfmonatiger Dauer stattfinden. Entsprechend dem, was später gelehrt werden soll, wird hier systematische Unterweisung ertheilt in allen mit der Führung eines Haushalts zusammenhängenden schriftlichen Arbeiten, Aufzeichnungen und Berechnungen; ferner Belehrung über Wohn- und Schlafräume, über Heizung und Beleuchtung, über Wäsche und Kleidung, über Nährwerth, Auswahl und Aufbewahrung der Lebensmittel und über Gesundheitspflege. Die bisher abgehaltenen Kurse hatten einen Besuch von je 18 bis 20 Theilnehmerinnen, die meist in der Anstalt Kost und Wohnung erhalten. Die Abtheilung II für Kinderpflege unterhält zwei Krippen im Hildahaus und Luisenhaus, widmet sich der Ueberwachung der Pflege der städtischen Armenkinder); und der Haltekinder, die von Privatpersonen gegen Entgelt in Pflege gegeben sind, und besitzt eine Anstalt zur Ausbildung von Kinderpflegerinnen. Diese bezweckt, Mädchen und Frauen in allen Zweigen der Wartung, Pflege und Erziehung kleiner Kinder vom frühesten Alter an bis zur Zeit der Schul- pflichtigkeit zu unterweisen und zu befähigen, in eigenem Hause oder in Ausübung des Berufs als Kinderpflegerinnen in Familien erfolgreich zu wirken. Die Ausbildungszeit umfaßt 5 bis 6 Monate. Schülerinnen, die im Hause wohnen, zahlen 40 M. monatlich für volle Pension und Unterricht, solche die außerhalb wohnen 24 M. einschließlich Tagesverköstigung. Die Abt Heilung UI hat sich seit Jahren die Aufgabe gestellt, Krankenschwestern heranzubilden, die in dem Mutterhaus — dem Ludwig Wilhelm-Krankenheim in Karlsruhe —, in den Krankenanstalten, mit welchen der Verein in Beziehung steht oder treten wird, und in Familien, welche die Dienste der Vereinsschwestern in Anspruch nehmen, die Pflege der Kranken besorgen, im Kriegsfälle in Kriegs- und Reservelazarethen Verwendung finden sollen.* Der Verein verfügt zur Zeit über 20 Oberinnen und 325 Schwestern, im Ganzen über 345 Pflegekräfte, welche in 62 Stationen — Krankenanstalten, Privatkliniken und Gemeindestationen — beschäftigt sind Der Badische Frauenverein gewährt seinen Schwestern nach vollendeter Schülerinnenzeit für ihre Leistungen einen Entgelt, der im ersten Jahre mit einem Gehalt von 140 Mark und einem Kleidergeld von 50 Mark jährlich beginnt und sich jährlich bis zu einem Höchstgehalt von 400 Mark und 50 Mark Kleidergeld nebst völlig freier Station steigert.** Außerdem hat jede Schwester, wenn sie infolge des Dienstes zur Ausübung der Krankenpflege unfähig wird, Anspruch auf Pension. Jährlich finden mehrere Unterrichtskurse in der Krankenpflege statt und zwar im Ludwig Wilhelm- Krankenheim in Karlsruhe, in den Krankenhäusern zu Heidelberg, Mannheim und Pforzheim; die Anmeldungen sowie die Aufnahme in diese Kurse können während des ganzen Jahres bei dem Vorstand der Abtheilung ltl erfolgen. Die Ausbildung geschieht unentgeltlich, wenn sich die betreffende Teilnehmerin bei ihrem Eintritt verpflichtet, während der auf die Ernennung zur Lehrschwester folgenden drei Jahre sich dem Verein zur Verfügung zu stellen. Die Kurse beginnen in der Regel am 1. April und 1. Oktober. Den Unterrichtskursen im Ludwig Wilhelm-Krankenheim zu Karlsruhe gehen Vorkurse von sechswöchiger Dauer voraus, in welchen die Schülerinnen in der Zubereitung einer einfachen Kost und in häuslichen Arbeiten unterwiesen werden. Außerdem bildet die Abtheilung Pflegerinnen heran, die in ihren Heimathgemeinden unter Aufsicht der Aerzte Pflegedienst verrichten. Alljährlich im Januar findet ein theoretischer Kurs im Ludwig Wilhelm-Krankenheim statt, an den sich eine mehrmonatige praktische Unterweisung anschließt. Die Ausbildung geschieht vorwiegend auf Kosten der Gemeinde oder Vereine. Die Zahl der ausgebildeten und thätigen Landkrankenpflegerinnen beträgt z Zt. 86. * Außerdem bildet die Abtheilung Hl Haushaltungsschwestern aus, welche dazu bestimmt sind, innerhalb des Verbandes die Besorgung und Leitung der Wirtschaft und des Haushaltes in Krankenanstalten, Sanatorien u. dergl. zu übernehmen. ** Den Haushaltungsschwestern wird bei Verwendung in großen verantwortungsvollen Betrieben noch ein Funktionsgehalt gewährt. Eine Erhöhung der Gehalte sämmtlicher Schwestern ist in Aussicht genommen. IV. Sonstige für das Gewerbe bemerkenswertste Einrichtungen. 1. Beranstaltungeu zur Dampfkessel-Ueberwachung. a. Staatliche Dampfkessel-Ueberwachung. Mit der Revision sämmtlicher Dampfkessel, mit Ausnahme derjenigen der Großh. Staatseisenbahn-Verwaltung und der Großh. Dampfschifffahrts-Verwaltung, sowie der Dampfkessel derjenigen Besitzer und Unternehmer, welche der staatlich anerkannten Badischen Gesellschaft zur Ueberwachung von Dampfkesseln als Mitglieder angehören, sind die maschinentechnisch gebildeten Beamten der Großh. Fabrikinspektion betraut. Zur Zeit sind diese Funktionen dem Großh. Fabrikinspektor Schellcnberg übertragen. Der staatlichen Ueberwachung unterlagen Ende 1900 106 Kessel in 32 fast ausschließlich staatlichen Betrieben. b. Badische Gesellschaft zur Ueberwachung von Dampfkesseln. (Sitz Mannheim.) Die Gesellschaft wurde im Jahre 1866 auf Anregung des Großh. Handelsministeriums als erste derartige auf dem Kontinent gegründet; sie überwacht Ende 1900: 4050 Kessel. An der Spitze der Gesellschaft steht ein Aufsichtsrath von großen Industriellen. (Vorsitzender seit Gründung: Kommerzienrath Direktor H. Schräder, welcher die Oberaufsicht führt). An Stelle des im November 1899 verstorbenen langjährigen Oberingenieurs Jsambert ist am 1. April v. I. der Königl. sächsische Bauinspektor Pietzsch getreten, welcher vom Aufsichtsrath für diesen Posten gewühlt und nunmehr auch vom Großh. Ministerium des Innern bestätigt wurde. Außer dem Oberingenieur sind noch 12 Bezirksingenieure thätig die ihren Sitz in Mannheim (5), Karlsruhe (3), Offenburg (1), Freiburg (1), Lörrach (1) und Konstanz (1) haben. Außer den im Großherzogthum aufgestellten und concessionirten Dampfkesselanlagen wurden noch eine große Anzahl Lokomobilen der beiden großen badischen Lokomobilfabriken Heinrich Lanz, Mannheim und MaschinenfabrikBadenia in Weinheim revidirt; desgleichen wurden eine Menge Dampfapparate untersucht, eine erhebliche Anzahl BremS-Jndikator- und Verdampfungsversuche vorgenommen; auch wurden einige Kesselanlagen resp. deren Apparate in Bezug auf Rauchverhütung resp. Rauchverminderung untersucht. Diese Versuche sollen soviel als möglich auch im kommenden Jahre fortgesetzt werden. Irgend ein bedeutender Unfall an den unserer Kontrolle unterstellten Kesselanlagen ist auch in diesem Jahre glücklicher Weise nicht vorgekommen. 20 2. Krankenversicherung. L)ie Organisation der Krankenversicherung im Großherzogthum Baden hier im Einzelnen darzulegen würde über den Rahmen unserer Aufgabe hinausgehen und wird in dieser Beziehung auf Seite 321 ff. des Statistischen Jahrbuches für das Großherzogthum Baden 1899 verwiesen. 3. Unfallversicherungs-Bernfsgenosseuschaften. Auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 sind in Deutschland als Selbstverwaltungskörper in Unfallversicherungs-Angelegenheiten eine Anzahl Berufsgenossenschaften gegründet worden, von denen viele ihre Thätigkeit auch auf unser Land erstrecken; ein Verzeichniß der letzteren befindet sich im zuvor genannten Statistischen Jahrbuch S. 334 ff. 4. Jnvaliden-Versicherung. Landes-Versicherungsanstalt Baden in Karlsruhe, Kaiser-Allee 8. Schiedsgerichte sind am 1. Januar 1901 errichtet worden. Aus -er Praris -es täglichen Lebens.* Von Or. für. Biberfeld in Hamburg. o Die Aufgabe der nachstehenden Betrachtung ist es, an einigen aus dem praktischen Leben herausgegriffenen Fragen, wie sie sich alltäglich in dem Geschäftsbetriebe eines Handwerkers ereignen, die Bedeutung und Tragweite einzelner Rechtssätze zu erläutern. An und für sich erscheint gerade in solchen Fällen, wie wir sie hier in Betracht ziehen wollen, die Entscheidung selbstverständlich, allein gerade gegenwärtig, wo alle Beziehungen des Verkehrslebens durch neue Satzungen geregelt sind, hat sich der weitesten Kreise eine solche Ungewißheit über das, was Rechtens ist, bemächtigt, daß es keineswegs überflüssig erscheinen kann, auch einmal das zu sagen, was sehr Viele als selbstredend ansehen werden, wenn sie sich von ihrem natürlichen Rechtsgefühl und ihrem gesunden Menschenverstände leiten lassen. Da liegt zunächst folgender Sachverhalt vor: Der Tapezier ^ wohnt zur Miethe bei dem Hausbesitzer 8; er hat von ihm den Auftrag erhalten, eine größere Anzahl von Räumen in diesem Hause zu tapeziren, und es ist ihm hieraus gegen seinen Hauswirth ein Anspruch erwachsen in Höhe von 250 M. Ungefähr 14 Tage später, nachdem die Arbeit vollendet und als einwandsfrei auch von dem Hausbesitzer abgenommen worden ist, wird der Miethzins, welchen ^ an 8 zu entrichten hat, in Höhe von 150 M. fällig. übersendet nun dem 8 seine Rechnung und erklärt, daß er von dieser den erwähnten Betrag von 150 M. abzuziehen, den Rest von 100 M. ihm in Baar auszuzahlen bitte; 8 lehnt diesen Vorschlag ab, er schickt die quittirte Rechnung zurück mit dem Bemerken, daß er sein Konto später ausgleichen werde, jetzt aber auf Bezahlung der fälligen Rate des Miethzinses bestehen müsse. braucht nun das Geld als Geschäftsmann sehr nöthig, denn er hat selbst mancherlei Verpflichtungen zu erfüllen, die er nicht anstehen lassen kann; ist er nun trotzdem verpflichtet, dem 8 jetzt die 150 M. für Miethe zu zahlen und seinerseits sich mit der eigenen Forderung über 250 M. auf einen späteren Termin vertrösten zu lassen? Diese Frage ist nach den klaren Vorschriften des Gesetzes zu Gunsten des ^ zu entscheiden, er kann also mindestens die Zahlung der 150 M. an Miethzins verweigern, während es ihm natürlich überlassen bleibt, in Höhe des überschießenden Betrages von 100 M. dem 8 noch weitere Frist zu gewähren oder im Rechtswege auf Begleichung der Rechnung zu bestehen. Die maßgebende Vorschrift, nach welcher hier zu entscheiden ist, hat das Bürgerliche Gesetzbuch niedergelegt in Z 387, wo es heißt: „Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstände nach gleichartig sind, so kann jeder Theil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Theiles aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann." Die Voraussetzungen, welche nach dieser Bestimmung zu erfüllen sind, um die Anwendbarkeit des Gesetzes zu ermöglichen, treffen für unseren Fall vollkommen zu: und 8 schulden einander Leistungen, die dem Gegenstände nach gleichartig sind, nämlich jeder von beiden hat an den anderen Geld zu zahlen. Beide Forderungen sind auch fällig, denn ^ hat jetzt schon Anspruch auf Vergütung für die von ihm geleisteten Arbeiten, weil diese schon fertig gestellt und von 8 abgenommen worden sind, während andererseits beim Eintritt des maßgebenden Zeitpunktes natürlich auch das Recht des 8 auf Zahlung des Miethzinses fällig geworden ist. Hier steht es nun dem ^ unbedingt frei, ganz nach seinem eigenen Belieben zu erklären, daß er „aufrechnen" wolle. Diese Erklärung selbst aber hat die Wirkung, daß seine Schuld an 8 in Höhe von 150 M. ohne Weiteres getilgt ist, einerlei, ob 8 damit einverstanden ist oder Gegenvorschläge macht. 8 muß sich die Aufrechnung vielmehr unbedingt gefallen lassen, und es kommt nicht darauf an, ob es ihm bequemer oder angenehmer wäre, daß seine eigenen Schulden noch weiter laufen, während er das, was ihm zukommt, baar einzieht. Nun kommt aber gerade da, wo es sich um Miethsverhält- nisse handelt, noch ein anderer Umstand hinzu. In sehr vielen Miethskontrakten, namentlich in den großen Städten, findet sich der Satz, daß der Miether auf das Recht zur Aufrechnung gegenüber seiner Verpflichtung zur Zahlung des Miethzinses Verzicht leiste. Eine solche Abmachung ist vollkommen rechtsverbindlich, und wenn in unserem Falle also ^ einen Kontrakt, in welchem * Nachdruck nur mit Genehmigung des Verfassers gestattet. — 21 sich ein solcher Passus befindet, unterzeichnet hat, so ist ihm damit die Möglichkeit genommen, seine eigene Forderung mit der Gegenforderung des 8 in Höhe von 150 M. aufzurechnen (zu konipensiren), er muß sich vielmehr alsdann darein fügen, jetzt den Miethszins zu bezahlen und seinerseits zuwarten, bis 8 ihm selbst Zahlung leisten werde. Man beachte hierbei wohl, daß die Bc- fugniß zur Aufrechnung gegenüber dem Bermiether aber nur dann wegfällt, wenn dies besonders vereinbart worden ist; im Wesen des Miethverhältnisses liegt eine solche Beschränkung nicht, und auch das Gesetz hat an keiner Stelle es vorgeschrieben, daß der Bermiether die Erklärung des Miethers, er wolle mit eigenen Forderungen aufrechnen, ablehnen darf. (Schluß folgt) Das Rauchen häuslicher Feuerungen. Von Hofrath Meidinger. o Die Klagen des Publikums über häufiges, oft schwer zu beseitigendes Rauchen von Kochherden und von Stubenöfen verstummen nicht; bei elfteren werden solche das ganze Jahr laut, bei letzteren nur im Winter. Wir dürfen die Fälle in unserm Lande im Laufe eines Jahres nicht bloß nach Hunderten, sondern gewiß nach Tausenden zählen. Seit Gründung der Badischen Gewerbezeitung im Jahre 1867 haben wir wiederholt und eingehend über die häuslichen Feuerungen berichtet, welche für unser Aller Existenz so wichtig sind, und zwar sowohl im Hinblick auf die Zubereitung der Speisen in der Küche, wie auf unser Behagen während der kalten Jahreszeit in den Wohnräumen — wie auch hinsichtlich unserer Gesundheit infolge von vorkommenden Explosionen der Oefen und von Ausströmungen giftiger Gase, im Allgemeinen als „Rauch" bezeichnet, aus jeder Art von Feuerungsanlagen. Wir haben von allen gewerblichen Zeitschriften am meisten über diese Fragen im wissenschaftlichen Sinne veröffentlicht. Verfasser hatte Gelegenheit, zahlreiche Versuche an Schornsteinen (Kaminen) und Oefen (auch Herden) in der Anstalt, wie im eigenen, 1872/73 erbautenHause anzustellen und dabei Erfahrungen in einem langen Leben zu gewinnen, wie sie der Studir- stube und der reinen Praxis allein fremd bleiben. Ueber die Zugwirkung der Hauskamine, über das Verhalten von Oefen im Hinblick auf Gasausströmungen und Explosionen ist von anderer Seite zuvor nichts geschrieben worden. Vieles unserer bezüglichen Mittheilungen ist dann in anderen Blättern abgedruckt worden. Unsere Aufklärungen hatten nicht bloß Werth für das große Publikum, sondern auch für das Gewerbe, das eben vorkommende Störungen beseitigen soll, sei es durch den Bau der Kamine, sei es durch Konstruktion oder Verbesserungen der Oefen. Wir glaubten, in unfern betreffenden Mittheilungen nicht weit genug gehen zu können; wir fühlten eben den Drang, das sehr schwierige Thema erschöpfend zu behandeln, das vermochte bloß der Physiker auf Grund langer Beobachtungen; von dem reinen Praktiker muß man bei Störungen der Heizung oft die seltsamsten Anschauungen hören, mitunter weiß er nicht abzuhelfen. Verfasser hat die Ueber- zeugung, daß nach ihm Niemand mehr das Thema der häuslichen Feuerungen in der Badischen Gewerbezeitung behandeln wird —' in kritischer Weise; es könnte sich für die Folge wohl auch nur noch um die Beschreibung neuer Oefen handeln, über deren Werth ein zutreffendes Urtheil abzugeben nur der erfahrene Experimentator in der Lage ist — und solcher findet sich selten. Der Grund liegt daran, daß das Experimentiren auf diesem Gebiet ein zeitraubendes, Jahre sich hinziehendes, etwas schmutziges Geschäft ist, das sich auf die verschiedensten Konstruktionen und alle Brennstoffe zu erstrecken hat, wobei Assistenten nur wenig Beihilfe gewähren können. Deshalb befassen sich die Gelehrten wenig mit dieser Aufgabe, dem Praktiker aber fehlt das umfassende Wissen und er probirt gewöhnlich nur mit einer Gattung von Apparaten, Thonösen oder Eisenöfen, ebenso hinsichtlich Brennstoffen, so daß ihm allgemeine Schlußfolgerungen nicht möglich sind. Der Verfasser hat über vierzig Oefen der verschiedensten Konstruktion eingehenden Versuchen in eigener Bedienung unterzogen und alle vorksmmenden, mehrfach weither bezogenen Brennstoffe, selbst amerikanischen Anthracit, in Verwendung genommen, so daß er von sich behaupten darf, daß er das schwierige Gebiet nach allen Richtungen beherrscht. Der Zweck der gegenwärtigen Abhandlung ist, eine kürzgefaßte Darlegung der Ursachen des Rauchens unserer häuslichen Feuerungen und Anweisung zur Beseitigung desselben zu geben. Es ist ja darüber früher ausführlich berichtet worden; die einzelnen Abhandlungen finden sich aber zerstreut in verschiedenen Jahrgängen der Badischen Gewerbezeitung, die zahlreichen heutigen Abonnenten des Blattes nicht zu Händen sind; dann ist auch eine Instruktion übersichtlicher, als eine größere wissenschaftliche Begründung, und im vorkommenden Falle kann ihr Rath rascher befolgt werden. Wir möchten nur wünschen, daß das Folgende allgemeinere Verbreitung fände, in vielen Blättern abgedruckt werde, auch in Tagesblättern, und von den mit Bau, Beaufsichtigung und Reinigung unserer häuslichen Feuerungsanlagen betrauten Gewerbetreibenden aufbewahrt werde. Die Ursachen des Rauchens können liegen an der Witterung, an dem Bau des Kamins, am Ofen oder Herd nebst Rauchrohr. 1. Die Witterung. Wenn beim Feueranmachen Rauch aus der Feuerung schlägt, so wird der Grund zumeist im mangelnden Zug des Kamins liegen; man erkennt dies sofort, wenn man unmittelbaren Zutritt zu dem Innern desselben hat durch einen mit Thüre oder 22 Deckel verschließbaren Kanal. Wird ein in die Oeff- nung gehaltenes Licht nach außen geblasen, so ist fallender oder Rückzug vorhanden, und das Feuer kann nicht brennen; wird das Licht eingeblasen, so ist aufwärts gerichteter Zug da, die Ursache des Rauchens liegt dann an der Feuerungsanlage. Im elfteren Falle kann man den richtigen Zug sofort Herstellen, wenn man in dem kurzen, in das Kamin führenden Kanal ein Feuer mit fein gespaltenen Holzstücken kurze Zeit unterhält; der Rauch nimmt sofort seinen Weg durch Ofen oder Herd ins Kamin und man schließt dann den in dasselbe führenden Kanal. Die Erscheinung tritt nur ein bei Windstille und mildem Wetter, wenn die äußere Temperatur steigt und das Kamininnere kälter ist; letzteres setzt auch voraus, daß wenig geheizt wird, so daß die Kaminwände sich nicht stark erwärmen können. Dies findet besonders im Sommer bei Kochherden statt. Behufs rascher Abhilfe sollte über dem Herd ein durch die Mauer in das Kamin horizontal führender Kanal vorhanden sein, der aus einem einfachen, mit Deckel verschließbaren Rohr von t2 cm Durchmesser bestehen kann. (Ueber Windwirkung siehe unter Kamin.) Das Kamin. Man baut bei uns zumeist für alle Stockwerke ein gemeinsames Kamin; das hat zur Folge, daß der Zug in oberen Stockwerken oft schwach ist, daß sogar die Unterhaltung des Feuers im obersten Stock unmöglich ist, wenn das Kamin sich nach der Ausmündung verengert. Es kann dann auch Vorkommen, daß von einer unteren Feuerung Gase aus dem nicht geheizten Ofen eines oberen Stockwerks austreten. In manchen Fällen ist eine Abhilfe nur durch Umbau des Kamins möglich. Es ist vor Allem darauf zu sehen, daß die Putzthüre des Kamins unten sorgfältig geschloffen ist, sowie auch die Thüren der Feuerungen in den unteren Stockwerken. Brennt das Feuer schlecht in einem oberen Stockwerk oder raucht es gar, so muß man sich mit den Bewohnern der unteren Stockwerke verständigen, daß sie die Feuerungsthüren nur wenig geöffnet halten während des Heizens und beim Nichtheizen vollständig schließen. Wenn unten in das Kamin durchaus keine Oeffnungen führen, so ist der Zug auch in einem oberen Stock gut, wie wenn derselbe sein eigenes Kamin besäße. Man sollte für jedes Stockwerk besondere Kamine bauen (jedenfalls nicht mehr als zwei über einander befindliche Stockwerke mit einem Kamin verbinden und dem Mansardenstock bezw. den Zimmern unter Dach eigene Kamine geben); dann ist für guten Zug nur zu sorgen, daß die Putzthüre dauernd geschlossen sei. Münden in einem Stockwerk mehrere Feuerungen in das Kamin, so ist darauf zu sehen, daß, wenn bloß eine derselbe in Wirkung ist, die Oeffnungen der anderen geschloffen seien. Es ist auch zu berücksichtigen, daß bei im Keller befindlicher Waschküche deren Kesselfeuerung stets in ein vorhandenes Stockwerkkamin ! einmündet; hier ist darauf zu achten, daß bei Unterbrechung der Wäscherei die Feuerungsthüren sofort gut geschlossen werden. (Das Gleiche bezieht sich auch auf ! Badezimmer mit besonderem Wasferofen.) Nie darf in einer Waschküche im Keller eine Putzthüre behufs Abführung des Nebels (Wasferdämpfe) durch das Kamin nach außen geöffnet werden; die Maßnahme ist zudem nur wenig wirksam, während dadurch das Feuern in den Wohnungen unmöglich gemacht werden kann. Nicht selten entströmt den Feuerungen Rauch bei Wind, bald stoßweise, bald dauernd, so daß man das Feuer zum Erlöschen bringen muß. Der Grund liegt an der Ausmündung des Kamins. Bei steilen Dächern sollte das aus der schiefen Fläche aufsteigende Kamin über Dachfirst ausmünden. Befindet sich dasselbe neben einer senkrechten Wand, z. B. dem Giebel eines höheren Nachbarhauses, so muß es über dieses hinaus fortgesetzt werden. Die Erhöhung kann durch Aufmauern bewirkt werden oder durch ein aufgesetztes Blechrohr; es ist dabei zu beachten, daß dadurch der innere Querschnitt des Kamins nicht verengert werde, sonst kann ein Rückdruck nach unten entstehen, der bei mehrstöckigem Hause den Zug im obersten Stockwerk verschlechtert, ja selbst zum Rauchaustritt aus den Feuerungen Anlaß gibt. Ist das Kamin z. B. 18 — 20 — 22 — 24 — 30 cm im Quadrat, so muß der Durchmesser des aufgesetzten runden Rohrs 20,2 — 22,5 — 24,8 — 27 — 34 cm betragen. — Wenn bei richtiger Beschaffenheit der Rohrverlängerung auffallender starker Wind stoßweise Rauch aus einer Feuerung treibt, so kann der Grund nur daran liegen, daß das Rohr ein Loch hat, durch welche der Wind in das Innere dringen kann, wo er dann nach oben und unten strömt. Trifft der Wind die Kaminöffnung nicht horizontal, sondern schief von oben, was bei in der Nähe überstehenden Häusern, über welche er gestrichenist, Vorkommen kann, so bedarf es einer Ueberdeckung der Ausmündung. Es genügt dazu eine ebene oder nach der Mitte schwach gewölbte Platte, welche den doppelten Durchmesser der Oeffnung hat, und in deren halber Weite darüber befestigt ist. Hat das Rohr z. B. 20 cm Weite, so ist der Platte ein Durchmesser von 40 cm zu geben, und es sollte dieselbe 10 cm über der Ausmündung befestigt werden. Alle besonderen künstlichen, theueren Aufsätze wirken nicht mehr, verwerflich sind geradezu die drehbaren Hüte. Bei einem Kamin von die nähere Umgebung überragender Höhe und mit Ueberdeckung bei entfernteren höheren Gebäuden wirkt Wind nur fördernd auf die Zugkraft, so daß das Feuer stark brennt und seine entsprechende Schwächung oft Mühe macht, bei nicht gut schließenden Negulirvorrichtungen kaum gelingt. Mündet ein Schornstein tief unten in einem Hofraum, der von hohen Wänden eingeschlossen ist, so kann es bei gewissem Wind Vorkommen, daß trotz Ueberdeckung der Ausmündung Rauch aus der Feuerung austritt. Da kann man nicht helfen und man muß das Feuer ausgehen lassen. Der Kochherd. Die Kochherde werden meist mit flammenden Brennstoffen gefeuert, damit auch entferntere Stellen, namentlich der Backofen, noch gut geheizt werden. Die flammenden Brennstoffe setzen Ruß ab, wodurch die Züge verengert werden und auch der Wärmedurchgang durch die Wände vermindert wird. Manche Brennnstoffe haben auch viel lockere Asche, die durch den Zug mitgenommen wird und sich an entfernteren Stellen absetzt. Die Kanäle und auch das Rauchrohr können so stark durch Ruß und Asche verengert werden, daß die Verbrennung eine nur schwache ist, und daß Rauch aus dem Herd austritt. Es muß dann eine Reinigung, ein Putzen stattfinden, dieses Geschäft sollte von der Köchin selbst vorgenommen werden, es kann unter Umständen 1 bis 2 mal im Monat nöthig fallen. Die Kochherde werden jetzt so eingerichtet, daß die Feuergase, nachdem sie unter der Herdplatte gestrichen, niedergehen und den Backofen umspülen, dann wieder aufsteigen und das Wasserschiff bestreichen, und von da in das Rauchrohr und nach dem Kamin ziehen.* Man muß nun zu allen Kanälen Zutritt haben, um dieselben fegen zu können. Das Wasserschiff kann man zumeist nach oben herausheben, mitunter auch den Backofen nach vorn herausziehen, so daß das ganze Innere bloßgelegt ist. Sitzt der Backofen fest, so befindet sich jedenfalls unter demselben eine verschließbare Putzthüre, durch die man Zutritt in das Innere findet. Das Putzgeschäft muß etwas eingeübt sein, damit beim Putzen der Nuß auch aus allen Kanälen wirklich entfernt wird. Man kann sich beim ersten Male unter Umständen von einem Hafner belehren lassen. Auch das Rohr muß gereinigt werden, doch minder oft wie das Innere des Herdes; ob dessen Putzen nöthig fällt, wird man daran erkennen, ob das Feuer schwach oder stark brennt, ob auch noch Rauch aus dem Herd entweicht, nachdem aus dessen Innerem der Ruß völlig entfernt wurde. Manche Rohre sind lang und schwer, so daß das Geschäft nur der Hafner besorgen kann. Ein solcher Herd empfiehlt sich am meisten, der hinten in der senkrechten Wand den Rohr stutzen hat, welcher unmittelbar an das Kamin angeschlossen werden kann, so daß ein Rohr überhaupt nicht nöthig fällt. Dafür muß allerdings das Kamin auch die richtige Lage an der Wand haben. Ist der Rohrstutzen seitlich, so muß unter Umständen ein langes Rohr in mehreren Winkeln bis zum Kamin geführt werden. Der Rohrstutzen hinten über der Kochplatte gestattet unter Umständen eine kurze bequeme Verbindung mit dem Kamin. Bei Anschaffung eines Herdes sollte die Lage des Kamins zuvor in Berücksichtigung gezogen * Näheres über die Konstruktion der Kochherde, s. Badische ^ Gewerbezeitung 1867. ^ und darnach der Herd im Hinblick auf Lage des Rohrstutzens gewählt werden. Es kann bei Inbetriebsetzen eines Kochherdes das folgende Verfahren empfohlen werden. Man hält, namentlich bei mildem Wetter, ehe man Feuer macht, vor die wenig geöffnete Feuerthüre ein brennendes Licht; wird dasselbe eingeblasen, so ist Zug in dem Kamin und man kann anzünden; wird das Licht jedoch nach außen getrieben, so fehlt es an Zug, der Rauch wird beim Anzünden in die Küche getrieben. Man hat dann das Kamin selbst durch ein schwaches Holzfeuer in einem in dasselbe einmündenden Kanal zu erwärmen. Fehlt derselbe in der Küche, so wird man zur Putzthüre gehen, unter Umständen in den Keller, und hier nun im Innern des Kamins selbst für einige Minuten ein etwas stärkeres Holzfeuer unterhalten, welches das Kamin-Innere bis oben zu erwärmen vermag. Noch während des Brennens legt man die Putzthüre bis auf etwa 1 cin zu und zündet dann das Feuer im Herd an; dieses zieht jetzt auch in das Kamin ein. Nunmehr schließt man die Putzthüre völlig, wodurch das darin enthaltene Holzfeuer bald erlöscht. — Hat man bei mehrstöckigem Hause mit gemeinsamem Kamin keinen freien Zutritt zu der im untersten Stock befindlichen Putzthüre, so muß man sich mit dem Bewohner verständigen, daß er gestattet, auf kurze Zeit ein Feuer in dem Kamin zu unterhalten. In solchem Falle empfiehlt sich ganz besonders die nicht kostspielige Einsetzung eines 12 cm weiten Rohrs in die Kaminmauer oberhalb des Herds in der Küche. — Raucht der Herd beim Feuern dauernd, mehr oder minder stoßweise, so kann die Ursache nur an der Ausmündung des Kamins liegen; diese ist entweder überhaupt zu enge, oder es fehlt an der Ueberdeckung, oder es ist ein rechtwinkliger Drehhut vorhanden, dessen horizontaler Schenkel seine Oeffnung dem Wind zukehrt, da dieser nicht stark genug ist, um ihn herumzuwerfen; solches kommt namentlich bei Ostwind vor, der von mäßiger aber ungleicher Stärke ist. Der Drehhut sollte dann sofort entfernt und durch eine Deckplatte ersetzt werden. Der Ofen. Beim Stubenofen ist im Allgemeinen dasselbe zu bemerken und zu beachten, wie beim Kochherd. Durch Absatz von Ruß in den Kanülen und im Rauchrohr kann der Zug gestört und das Feuer geschwächt werden, sowie Rauch ausströmen an undichten Stellen. Beobachtet man letzteres, so muß unbedingt zur Reinigung des Innern geschritten werden, auch schon aus gesundheitlichen Rücksichten, namentlich bei Brand über Nacht. Nun ist aber noch zu berücksichtigen, daß bei Oefen auch Koks und Anthracit gebrannt werden, welche keinen Ruß bilden, deren Verbrennungsprodukte nur Asche mit sich führen und später absetzen können (Anthracit auch Salze), ferner daß die Oefen sehr verschieden im Bau sind, wie auch im Betrieb. Einige sehr einfache, bloß aus einem ummantelten Cylinder bestehende Oefen für Koks- oder Anthracit-Brand, wie der Meidinger-Füllofen, der seit über einem Vierteljahrhundert allein in der Landesgewerbehalle (10 Stück) und im Wohnhaus des Verfassers (23 Stück) verwendet wird, erfordern nie eine Reinigung, Asche wird auch in das Rauchrohr nicht mitgeführt. Bei Anthracitbrand werden jedoch bei allen Oefen Dämpfe von Salzen entwickelt, welche sich dann im Rohr Niederschlagen und dasselbe ganz verstopfen können; diese müssen gelegentlich entfernt werden, sie wirken auch zerstörend auf das Rohrblech. Am einfachsten ist es, ein starkes Holzfeuer zu machen, das in das Rohr sofort hineinschlägt; der Absatz verdampft durch die Hitze, die Dämpfe werden in das Kamin und über Dach geführt, aus dem Kamin tritt während dieser Operation ein weißer Nebel heraus, dessen Aufhören die völlige Vertreibung der Salze andeutet. Eine solche Rohrreinigung sollte namentlich am Ende der Heizperiode im Frühjahr nicht versäumt werden, um dem Rosten des Rohrs möglichst vorzubeugen, das sonst in einigen Jahren zerstört werden kann. Die meisten Oefen sind komplizirt gebaut, sie haben horizontale und senkrecht aufsteigende, in manchen Fällen auch niedergehende Kanäle (z. B. Amerikaner- Oefen) Die Reinigung kann hier nur von einem Fachmann, dem Hafner, vorgenommen werden. Bei Verwendung stark flammender Kohlen kann es sich, sofern ein Ofen täglich gefeuert wird, empfehlen, jeden Monat reinigen zu lasten. Sofern ein Ofen mehrfach auf- und niedergehende Kanäle hat, was bei Thonöfen mitunter vorkommt, ist ein stärkerer Zug erforderlich, um die Verbrennungsproduktc ins Kamin zu treiben, und es kann bei schwächerem Zug, wenn die Kanäle nach oben sich verengern, Rauchaustritt an undichten Stellen oben erfolgen. Solche Oefen empfehlen sich weniger, als andere Oefen mit bloß ansteigenden und horizontalen Kanälen. Bei Oefen, wo die Verbrennungsgase durch eine hohe Lage Stückkohlen hindurch ziehen müssen, um dann immer ansteigend ins Kamin zu strömen, wie z. B. beim Meidinger Ofen, wird ein Rauchaustritt nie beobachtet. Solcher ist bloß dann möglich, wenn die Feuerthüre sich über dem Brennstoff befindet und beim Schüren geöffnet wird, so daß eine große Menge Luft eintreten kann; man kann dann mitunter oben aus undichten Stellen bei Verwendung flammenden Brennstoffs Rauch austreten sehen. Bei gewöhnlichen, für periodische Schürung eingerichteten Oefen, namentlich bei größeren Thonöfen, sollte das Nachfüllen von Brennstoff deshalb rasch erfolgen; auch empfiehlt es sich, während der Oeffnung der Feuerthüre die tiefere Aschen- thüre, wo die Verbrennungsluft einströmt, zu schließen. Durch Offenhalten der über dem eingeführten Brennstoff befindlichen Feuerthüre wird das Feuer geschwächt; eine derartige Regulirung ist im Hinblick auf Austritt von Rauch aus dem Ofen oben bedenklich; bei Thonöfen wird dabei auch viel innere Wärme ins Kamin geführt, was allerdings bei zu starker Hitze erwünscht sein kann. Ein Schluß von Klappen im Rauchrohr, namentlich bei Thonöfen, um das Feuer zum Erlöschen zu bringen, und die Wärme im Innern des Ofens zurückzuhalten, hat sich wiederholt als lebensgefährlich erwiesen; das Feuer brennt in der Regel noch schwach weiter und seine giftigen Gase entweichen oben aus undichten Stellen des Ofens. Die Schwächung des Feuers sollte bloß von unten durch Absperren das Lufteinlasses erfolgen. Die Rauchrohrklappen werden auch immer weniger angewendet, in Berlin sind sie verboten. Bei Dauerbrandöfen mit niedergehenden Kanälen in Schlafstuben sollten während der Nacht durch Klappenstellung, wenn es möglich ist, die Verbrennungsprodukte direkt ansteigend ins Kamin geführt werden, z. B. beim sehr verbreiteten Amerikaner-Ofen, ebenso beim irischen Ofen, wenn bei demselben, was nicht immer der Fall ist, hinter dem Füllschacht ein erst ab- und dann wieder aufsteigender Kanal angebracht ist. Bei mildem windstillem Wetter kann bei Feuerung eines in unteren Stockwerken befindlichen Ofens Rauch aus dem Ofen eines oberen Stockwerks austreten. Dieses setzt voraus unvollkommene Dichtung des Ofens, auch des Rauchrohrs, namentlich bei seiner Einführung ins Kamin. Bei Aufstellung der Oefen ist auf sorgfältige Dichtung zu achten; allerdings leiden durch die Heizung die Verbindungen, und es können Fugen entstehen, durch welche bei normalem Betrieb nur die Luft ins Innere des Ofens eintritt, aber unter besonderen Bedingungen auch Gase aus dem Innern ausströmen können. Es empfiehlt sich gelegentliches Nachsehen und Dichten. Jedenfalls sollten beim Nichtheizen des Ofens die verschiedenen Thüren rc. geschloffen gehalten werden. Im besonderen Falle wird man das Austreten von Rauch aus einem nicht geheizten Ofen dadurch unterdrücken können, daß man in dem Ofen selbst ein Holzfeuer anmacht und einige Zeit unterhält. Allerdings muß der Ofen so gebaut sein, daß das Feuer direkt aufwärts in das Kamin einziehen kann; sollte dies nicht möglich sein, so läßt sich das Mittel nicht anwenden, es schlägt dann der Rauch des Feuers aus dem Ofen heraus. - Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß das Rauchen unserer Feuerungen sehr verschiedene Ursachen haben kann und ein besonderes Studium erfordert. Es kann nur empfohlen werden, daß man in den Familien sich allgemein für die Frage interessire, damit man sich in vielen Fällen selbst rasch helfen kann, unter Umständen auch dem Fachmann angeben, was zu besorgen ist. Manche schwere Klagen würden dann verstummen. Sehr viel verschulden die gemeinsamen Kamine und wir können nur, wie wiederholt seit 1870/71, dringend befürworten, daß man für jeden Stock eines Hauses besondere Kamine baue. Im vierstöckigen Wohnhaus 25 des Verfassers ist solches 1872/73 zum ersten Male in Karlsruhe geschehen und nie ist Rauchaustritt durch Kaminwirkung, ebensowenig wie schlechter Zug in oberen Stockwerken, beobachtet worden. Die bemerkenswerthesten Abhandlungen des Verfassers über häusliche Feuerungen und ihre Wirkungen sind nachstehend verzeichnet (die Zahl nach dem Titel gibt den Umfang in Oktav-Seiten an). 1867. Holz oder Kohlen 9. — Ueber den Zug in den Schornsteinen 8. — Untersuchung über Stubenöfen 66. — Untersuchung über Küchenherde 23. 1868. Regulirung der Ofenhitze S. 1870/71. Ein Füllofen für Koks und Steinkohlen 17. — Ueber Zugstörung in gemeinsamen Kaminen 6. 1874. Die häuslichen Heizapparate auf der Wiener Weltausstellung 30. — Ueber Entzündlichkeit der Kohlen und eine neue Preßkohle 6. 1875. Anleitung zu Versuchen mit dem Zugapparat 13'/z. 1876. Die anthracitischen Kohlen, besonders als Hausbrand 6. 1877. Amerikanischer Füllofen 4. — Ueber Ausscheidung von Theerwasser im Ofen und Rauchrohr 3. 1876. Ueber Feuerungsroste 15. — Die Verbrennung über dem Rost 25. — Die Offenburger Anthracitkohle 3. 1880. Tie Ofenklappe 7. 1692. Ein Fall von Kohlendunst-Vergiftung 2. 1867. Der Carbon-Natron-Ofen 5 fauch 1888. 1). 1888. Gefahren des Füllofen-Feuerns über Nacht 10. 1889. Rauchrückschlag beim Feuermachen 1. 1890. Gasausströmungen aus geheizten Oefen 11'/-- 1993. Explosionen in Stubenöfen 19. 1894. Gasheizung und Gasöfen 94. — Glühende Wände bei eisernen Oefen 5. — Salzabsatz im Ofenrohr und Kamin 2'/r- — Ausstellung von Gas- und Wasserapparaten 131 / 2 - 1695. Thonofen und Eisenofen 28i/r. 1896. Zugstörung bei Hauskaminen 15. — Ofenrohrzerstörung bei Anthracitbrand 1. 1897. Küchenrauch im Sommer O*/?. — Lönhold's Zimmer- osen mit Generatorfeuerung 7. — Wärmevertheilung in geheizten Wohnräumen 23. 1898. Henn's Schulofen 1. 1899. Wärmewirkung der Teppiche s'/z. 1900. Gasausströmungen aus geheizten Wohnräumen 4', 2 . — Wärmewirkung der Doppelfenster 5'/,. — Explosionen in Stubenöfen 4>/z. Außer diesen Abhandlungen in der Badischen Gewerbezeitung wurden noch folgende in anderen Blättern veröffentlicht: Im Gesundheitsingenieur 1886: Theoretische Zugformeln 40. In der Deutschen Bauzeitung 1894: Neber Gasheizung 2. — 1894: Glühende Wände bei eisernen Oefen und die Gas-Schulheizung 5. — 1895: Glühende Wände bei eisernen Oefen 5. Im Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung 1894: Gasheizung und Gasöfm 101. — 1697: Die Heizung von Wohnräumen 123. In der Vierteljahrschrift f. öffentl. Gesundheitspflege 1896: Gasheizung im Vergleich zu anderen Einzelheizungen 26. —1697: Nochmals über Zimmeröfen 4. — 1698: Heizung von Wohnräumen 40. Die betreffenden Werke, bezw. Bände, können aus der Bibliothek der Landesgewerbehalle entliehen werden. Merkzeugmeffer „Elektron". 0 Gute und praktische Werkzeuge vereinfachen und erleichtern dem Arbeiter nicht nur die Ausführung seiner Arbeiten, sondern sie bringen ihm auch wesentliche Vortheile, nm diese in kürzerer Zeit sauberer und auch billiger zu vollenden. Die Konkurrenz auf dem Gebiete der Werkzeugfabrikation steht darum in dauerndem Wettbewerb untereinander, um dem Gewerbe und Handwerk das Vortheilhafteste und Zweckentsprechendste an Werkzeugen zu bieten. Diesem Streben nach vollkommensten Leistungen haben wir nicht nur Neues, sondern auch viel Gutes und Bestes an Werkzeugen zu verdanken; ferner hat es mit dazu beigetragen, daß in der Werkzeugfabrikation viele Fabrikanten sich mit der Herstellung ganz bestimmter Werkzeuge, wie Feilen, Sägen, Schneidwerkzeugen u. s. w. als Spezialität befassen und darin Hervorragendes auf den Markt bringen. Ein derartiges Fabrikationsgeschäft ist auch dasjenige von I. Albert Schmidt in Solingen, das vornehmlich Prima Stahlwaren, Messer und Scheeren aller Art in besten Qualitäten erzeugt: Jagdmesser, Wirthschaftsmesser, Damen- und Herrenmesser, desgleichen Scheeren, kleine für den Hausgebrauch, auch solche für Garten- und Feldarbeit: Reben- und Grasscheeren, dann Schaf- und Blechscheeren rc. Seit dem vorigen Jahre hat es sein Augenmerk darauf gerichtet, ein verbessertes praktisches Messer für den Monteur elektrischer Anlagen zusammenzustellen, das einen Theil der nöthigsten Werkzeuge als Klingen enthält, und an welches ein anderer Theil mit einfachem Griff befestigt werden können. In nebenstehenden Abbildungen bringen wir in Fig. 1 das Messer mit theilweise geöffneten Klingen und in Fig. 2 die in das- Fig. 2. selbe außerdem einzusetzenden Werkzeuge zur Anschauung. Das Messer selbst ist nicht größer als ein anderes starkes Taschenmesser, es steckt mit den anderen dazu gehörenden Werkzeugen in einem hübschen Ledertäschchen, sodaß es in seiner Gesammtheit leicht in der Tasche aufgehoben werden kann. Das Messer selbst, Fig. l, ist fest verbunden mit je einer großen Messerklinge, Flachzange, starkem Schraubenzieher (der gleichzeitig auch Metallsäge ist), Halbschlicht- bezw. Schlichtfeile, schmalem längeren Schraubenzieher und einem Schaber zum Entfernen der Isolationen von Drähten, der auch als Haken zum Hervorholen von Drähten in Leisten, Ecken rc. dient. Die dem Messer besonders beigegebenen Werkzeuge, Fig. 2, sind: je ein Gewindenach- schneider, Bohrer (Krauskopf), runder Pfriemen, 26 Schraubenzieher mit Feile, Korkzieher. Aufreiber oder Stechahle und drei kleinere Bohrer von verschiedener Größe; außerdem ist noch ein dem Elektrotechniker unentbehrlicher starker Drahtschneider, mit welchem Eisendraht bis zu 2 mm und Kupferdraht bis zu 2 Vs mm Durchmesser abgeschnitten werden kann, und ein Taster mit Feile beigegeben. Ein großer Vorzug dieses Messers gegenüber anderen bekannten Konstruktionen ist der, daß die der Abnützung und dem Zerbrechen ausgesetzten Werkzeugtheile nicht fest mit demselben verbunden sind. Wird bei diesem Messer z. B. ein Bohrer abgebrochen, so ist er leicht ersetzt, und so ist dieses Werkzeug dann nicht werthlos, wie es bei den alten Konstruktionen der Fall war. — Um die beigegebenen Werkzeuge an dem Messer zu befestigen, ist es nur nöthig, die Flachzange durch Zurückschieben eines kleinen Häkchens weit zu öffnen, dann zwischen zwei dafür am Messerrücken angebrachte Stifte das betreffende Werkzeug einzuschieben und die Zange wieder zu schließen, wodurch eine feste Verbindung erzielt wird. Nach Oeffnen der Zange läßt sich das Werkzeug ebenso leicht wieder entfernen; Anwendung von Kraft ist dabei nur schädlich, es würde dadurch die Zangenfeder verderben. Das Werkzeugmesser „Elektron" hat sich während der kurzen Zeit seiner Einführung unter den Fachleuten viele Freunde' erworben und es steht zu erwarten, daß es infolge seiner vielseitigen Benützungsart, und bei der praktischen Anordnung der einzelnen Werkzeuge, sich Eingang in weiteste Kreise verschaffen wird. Ein in vorbeschriebener Art vollständiges Messer kostet im Einzeleinkauf ab Solingen 16 M,; bei Bezug von 6 Stück treten schon erhebliche Preisermäßigungen ein. Besondere Preiskurante, welche die Fabrik auf Anfrage kostenlos zusendet, geben hierüber Aufschluß. Ein derartiges Messer ist in der Ausstellung unserer Anstalt zur Anschauung gebracht. Ntt. Aus -em Uereinsleben. Gewerbeverein Staufen. Sitzung am I. Dezember. Mechaniker E. Fark erstattete Bericht über seinen, niit staatlicher Beihilfe unternomnienen Besuch der Pariser Weltausstellung. Er gab ein anschauliches Bild von der gesammten Anordnung der Ausstellung und hob das Hauvtsächlickste aus derselben hervor. Im Speziellen behandelte er, dem eigentlichen Zweck seines Ausstellungsbesuches entsprechend, das Maschinenwesen wobei er durch Skizzen die verschiedenen Konstruktionen und Bauarten zu erläutern* suchte. Er faßte seine Wahrnehmungen dahin zusammen, daß die deutsche Maschinenabtheilnng wohl die hervorragendste auf der Ausstellung war. — An diese Ausführungen knüpfte Prof. Haußer noch einige sehr interessante Vergleiche darüber, wie Deutschland auf früheren Weltausstellungen vertreten war und wie dieiesmal. Früher die sichtbare Armuth Deutschlands und sein künstlerisches Unvermögen, heute ein mächtiger Aufschwung auf allen Gebieten und eins Glanzentfaltung, wie man sie sich vor 1870 nicht hätte träumen lassen. Unsere Musteyeichnung. Die dieser Nummer beigegebene Tafel 1 und 2 enthält die Abbildung eines Pokals, Ehrenpreis Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Entworfen von Direktor H. Götz in Karlsruhe. Kitterarische Besprechungen. W. Troe lisch, lieber die neuesten Veränderungen im deutschen Wirthschaftsleben. 156 S. (6) Stuttgart: W. Kohlhammer. 1899. Preis 2 Mark. Diese Schrift rerdankt ihre Entstehung einem Vortragscyklus, welchen Prof. Troeltsch, damals in Tübingen, jetzt an der technischen Hochschule in Karlsruhe, Ende 1898 im Stuttgarter Landesgewerbemuseum vor dem kaufmännischen und Handelsverein gehalten hat. Sie setzt sich aus fünf einzelnen Vorträgen zusammen, von denen die vier ersten sich mit den Grundlagen der heutigen Wirthschafts- verhältnisse, Landwirthschast, Industrie und Handel befassen, während im fünften Vortrag die Frage wohin unsere wirthschaftliche Entwicklung in den letzten 20 Jahren führen wird, aufgeworfen und erörtert ist. Das Buch soll insbesondere denjenigen, welche nicht in der Lage sind, die einschlägige Fachlitteratur zu verfolgen, einen Ueber- blick über die wirthschaftliche Entwicklung Deutschlands geben. Dies ist dem Verfasser in hervorragender Weise gelungen. Die klare, objektive Darstellungsweise der behandelten, oft recht schwierigen Fragen hat diesem Merkchen bereits einen weiten Freundeskreis erworben. Von besonderem Interesse wird für unsere Leser dasjenige sein, was der Verfasser im dritten Vortrage (Industrie) über das Handwerk sagt. Wir zweifeln nicht, daß dieses Buch immer weitere Verbreitung finden wird und können dasselbe angelegentlichst empfehlen. Lt. Kries- und Fragckasten. An P. H. in K. (Balance-Gaslampe.) Sie wünschen unser Urtheil über die von G. Haag in Köln (Schildergasse 68) in den Verkehr gebrachte sogen. Balance-Gaslampe. Wir haben bereits vor sechs Jahren (1894 S. 520) über dieselbe, als einer beachtens- werthen Neuheit der inr Juni zuvor in Karlsruhe veranstalteten Ausstellung von Apparaten für Verwendung von Gas und Wasser berichtet. Für die inzwischen zugegangenen zahlreichen Abonnenten der Badischen Gewerbezeitung geben wir nochmals eine kurze Beschreibung. Am Ende des von der Decke herabführenden Gasrohrs hängt wie ein Wagebalken in Kugelgelenke ein drehbares Rohr, an dessen längerem Stück^ders senkrechte Lampenarni, ebenfalls in Kugelgelenke,:! drehbar äst, während das kürzere Stück, ein Gegengewicht trägt, so daß die Lampe in-jederZLage stehen bleibt. Mit geringem Druck läßt sie sich hoch und nieder stellen, wie die drei Figuren rechts MM zeigen, außerdeni im Kreis herumdrehen, je nach Länge des Armes bis 1,60 m Durchmesser. Man kann sich dadurch das Licht an irgend einer Stelle des Tisches bequem nahe zuführen, wie die Abbildung links zeigt, Ganz herabgelassen (Fig. 2) geht sie(biS nahe zum"Boden und beleuchtet diesen gut unter dem Tisch. Das Prinzip 27 der Lampe gefiel uns so gut, daß wir uns vor sechs Jahren eine solche für den Familientisch anschafften und sie seitdem im täglichen Gebrauch haben. Wir können uns nur günstig über dieselbe aussprechen und sie zur Verwendung bestens empfehlen. Ihre Führung nach oben, nach unten, im Kreise herum erfolgt wörtlich durch den geringsten Fingerdruck, die Kugelgelenke geben so gut wie keine Reibung und schließen dabei ganz dicht; es ist in den langen Jahren noch keine Reparatur nothwendig geworden. Wir schätzen die Lampe thatsächlich als eine große Wohlthat und möchten sie nicht missen. Es ist auffallend, daß ihre Verbreitung bei uns bis jetzt nur eine geringe geblieben ist. Vielleicht nimmt Mancher Anstoß daran, daß sie keinen symmetrischen Bau besitzt; auch ist sie etwas theurer, als die senkrecht hängenden Lampen. Sie wird im klebrigen in einfacher und eleganter Ausstattung hergestellt. Von einfachster Ausstattung ist ein in der Halle ausgestelltes Exemplar. Die Preise gehen von 37,60 bis zu 137,50 M. stlär. Kei -er Kandesgewerbehalle eingegangene illustrirte Preisksurante. Ferd- Ernecke, mechanische Werkstätten in Berlin, 8.1V-, Königgrätzerstraße 112. I. Heft 54 S. Text u. Abbild. (4); enthält Röntgen-Apparate und Jnstrumentiren. Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin. I.Hest 14 S. Tert u. Abbild. (4); enthält Nernstlampen. Gebr. Wichmann in Berlin A.1V. 6, Karlstraße 13. I Heft 60 S- Tert u. Abbild. (4); enthält Zeichenmaterialien und -Geeäthe. A. W. Faber in Berlin, VV., Friedrichstraße 79. 1 Heft 53 S- Text u, Abbild. (4); enthält feine Schre bwaaren. M. Selig gr. Lc Cie. in Berlin, A.VV., Karlstraße 20. I Heft 64 S. Text u. Abbild. (8); enthält Spiralbohrer, Reibahlen, Gewindebohrer rc. Gebrüder Gienanth, Eisenhüttenwerk in Eisenberg (Rheinpfalz). 1 Heft 125 S. Text u. Abbild. (8); enthält Dauerbrandöfen verschiedener Systeme. Gustav Haag in Köln, Schildergasse 66/68. 1 Heft 43 S. Text u. Abb. (4); enthält die Großindustrie des Rheinlandes. Florian Krajka in Karlsruhe. 1 Heft 13 S. Text u. Abbild. (8); enthält Rettungs- und Schwimmgürtel. Württembergische Metallwaarenfabrik in Geißlingen-St. 1 Hest 32 S Text u. Abbild. (8) ^enthält versilberte Metallwaaren. Großh. Badische Staats- Eisenbahnen. Nachverzeichnete Bauarbeiten zur Erbauung einer neuen Güterhalle aus dein Bahnhose in Grötzingen sollen im öffentlichen Verdingungswege vergeben werden: 1. Grab«, Maurer- und Steinhauerarbeit, 2 Zimmerarbeit, 3. Glaserarbcit, 4. Schlofferarbeit, 5. Blechnerarbeit, 6. Liefern und Anbringen von Wellblech- rollläden, 7. Anstreicherarbeit, 8. Pflästercrarbeit. Die Pläne, Bedingungen und Arbeitsbeschriebe liegen auf dem diesseitigen Hochbaubureau, Bahnhofstraße 9, Zimmer Nr. 11, zur Einsicht auf. Die auf Einzelpreise zu stellenden Angebote sind verschlossen, portofrei u. mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis Samstag, den 19. Januar d. I., Bormittags 10 Uhr, bei mir einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen 3 Karlsruhe, den 3. Januar 1901. Der.Großh. Bahnbauin spektor. Holzliefertmgl Die Großh. Rheinbaninspektion Karlsruhe vergibt die freie Lieferung nachverzetchnelec Hölzer für die Unterhaltung der Schiffbrücke zu Plittersdorf: 1. 6,966 cdm eichenes Kantholz, 2. 303 gm eichene Schiffsdielen 40 mm stark, 3. 23,860 cdm tannenes Kantholz, 4. 410 gm tannene Flöcklinge 75 mm stark, 5. 20 gm tannene Flöcklinge 60 mm stark, 6. 2,687 cdm forlenes Kantholz, am Samstag, de» 19- Januar d. Js , Bormittags 10 Uhr, auf ihrem Geschäftszimmer, Karlstraße 102, in öffentlicher Verhandlung. Lieferungsbedingungen und Holzverzeichniß liegen auf dem Geschäftszimmer der Inspektion sowie bei Brückenmeister Jung in Plittersdorf zur Einsicht auf. Angebote sind postfrei, verschlossen und mit der Aufschrift .Holziieferung" versehen, spätestens bis zu obigem Zeitpunkt bei der Inspektion einzureichen. Zuschlagssrist 14 Tage. 1 Preise für LchrliilMrbeitcn und Gesellenprüfung. Die unscrm Vereine angehörcnden Herren Lehrmeister, deren Lehrlinge im letzte» Lehrjahre stehen benachrichtigen wir hiermit, daß wir auch Ostern 1901 Preise für Lehrlings arbeiten an ihre Lehrlinge zu crtheilen beabsichtigen und eine Gesellenprüfung veranstalten werden. Von der theoretischen Prüfung sind jene Lehrlinge befreit, welche die oberste Klaffe der Gewerbeschule mit Erfolg besucht haben. Bezüglich der Wichtigkeit der Ablegung einer Gesellenprüfung machen wir die Herren Meister, die Eltern und Vormünder der Lehrlinge und die Lehrlinge selbst auf die §§ 129, 131 und 133 der Gewerbeordnung aufmerksam. Die Anmeldungen zur Lehrlingsarbeiten-Prämiirung und zur Gesellenprüfung sind spätestens bis zum 15. Februar 1901 in doppelter Ausfertigung an unser Sekretariat — Adlerstraße 48"! — zu richten; ebendaselbst liegt das Verzeichniß der anzufertigenden Arbeiten auf, können die erforderlichen Anmeldebogen erhoben und die Bedingungen, unter welchen wir Preise gewähren, eingesehen werden. Die Bestimmungen für ev. Verleihung von Staatspreisen sind ebenfalls in unserem Sekretariat zu erfahren. Die Arbeiten sind voraussichtlich bis 11. März 1901 abzuliefern und wird den Herren Lehrmeistern der Prüfungsanwärter das Nähere seiner Zeit direkt mitgetheilt. Anmeldungen, die nach dem 15. Februar 1901 einlaufen, werden nicht mehr berücksichtigt. Karlsruhe, den 8. November 1900. 270.2.2 Der Vorstand des Gewerbevereins. Soeben erschien der erste Band der eschichte der »unst aller Zeiten und Völker. Von Geh. Hofrat Professor Or. Kart Woermann. Wii etwa 1300 Abbildungen im Text und 120 Tafeln in Farbendruck, Holzschnitt und Tonähung. 3 Bände in Halbleder gebunden zu je 17 Mark. Die hauptsächlichsten Vorzüge des Werkes sind: 1) Darstellung der Kunstgeschichte um ihrer selbst willen, nicht im Dienste irgend eines Systems, 2) Betonung des entwickelungsgeschichtlichen Moments, 3) erstmalige Behandlung der Kunst der Ur- und Naturvölker und, nn Zusammenhang damit, 4) besondere Berücksichtigung der Geschichte der Ornamentik. Den ersten Band zur Ansicht, Prospekte gratis durch jedeBuchhandlung. ^ V- Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien. 38 Holzlieferung. Die Großh. Rheinbauinspektion Osfenburg vergibt in öffentlicher., Verdingung die freie Lieferung der zur Unterhaltung der Rheinschiffbrücken bei Freistett und Greffern im Jahr 1901 erforderlichen Hölzer, nämlich: Tannenes Kantholz .... 49 obm Tannene Flöcklinge, 6 und 7,5 cm stark 934 gm Forlenes Kantholz .... 0,5 obm Forlene Dielen.20 gm Eichenes Kantholz.15,2 cbm Eichene Schiffsdielen .... 815 gm Angebote wollen schriftlich, postfrei und mit der Aufschrift „Holzlieferung an die Schiffbrücken" versehen, bis' Samstag, den IS. Januar 190l, Vormittags Veil Uhr, hierher eingereicht werden. Die Lieferungsbedingungen liegen hier und bei den Brückenmeistern in Freistett und Greffern auf. Nach auswärts wird nur das Holzverzeichniß ab- aea eben. Zuschlagsfrist drei Wochen. 2 ^ Drgel-Lieferung. Die ev. Gemeinde Furtwangcn braucht eine neue Orgel von zwei Manualen und 8 Registern, I Man.: Principal 8'. Flöte 8'. Salicional 8'. Octav4'. H.Man.: Gambe 6'. Gedeckt 8'. Aeoline8'. Ped. Subbaß 16'. Super- und Suboctavkoppel. Eine Zeichnung des Gehäuses in einfach gothischem Stil ist beizulegen; Preis mit Gehäuse anzugebe». Bewerber haben ihre Angebote bis I. Februar an Orgelbaukommissär Baruer, Karlsruhe, portofrei einzusenden. _5 Bauarbeiteu-Vergebung. Im Aufträge des evangl. Kirchengemeinde- rathes Kirnbach (Amt Wolfach) sollen nach- verzeichnete Bauarbeiten am evangl. Pfarrhausneubau Kirnbach im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. veranschlagt zu: Schreinerarbeit .... 1651,26 M. Glaserarbeit.1118,99 „ Schlofserarbeit .... 740,60 „ Maler- und Tüncherarbeit 643,11 „ Tapezierarbeit (ohne Tapetenlieferung). 90,— „ Arbeitsbeschreibungen, Pläne und Bedingungen sind im Psarrhause in Kirnbach einzusehen, woselbst auch die verschlossenen und mit Aufschrift „Pfarrhausneubau" versehenen Angebote bis zum Eröffnungstermin am Mittwoch, den 16, Januar 1S0I, Vormittags 10 Uhr, entgegen genommen werden, 7 Karlsruhe, den 3. Januar 1901. Evangl Kirchenbauinspektion. KLose« Dr 6 ^fu 8 L!V!a>ki'-llinkk! LL3nrik6irrl. UolrkLncklnng, vampf-ttodel- u. Sägewerk. 6rv88v ^msrUcarlisods kited kiLv. und üsntsvks Lviteldrvtikr, Tistsudrettor, 61—88 S'VWlN! k'rais- und LksxLußfuisseliLueu, moäeros, kräftige Bauart. Lorxkältigs Arbeit. — Billige kreise. Kaltsägs mit xosetrUob xerebütrler ksvicdts- rexuUrllnx oum Lobueickev von in Rodguss nock fertig bearbeitet. ^Vellen, ItuppblimySri, mit killgscdmlsrllllg, moäeroe Lanart, LSllLlle, ssuders Lusfübrnng. 290.26,5 HlsnisLlisidsQ ein- uoä vveitdsilig, in zerlsr Orösse. katsilt-NLzckillell-korwiillg (bis 1'/, m vurebmssser.) Vairixl'-Lxig.i'motor M;GM 8t»tivnUr„uck Inkirtzur (I—30 kfsräekrakt). neueste vessnlllek verbessert« Lauert riss seit llsbrsu von uns gebauten Vsmpf-Spsi'moloi'. Levädrte, billige, bequeme öetriebs- kraft für alle 2rreigs ckes Rleingevsrbes. Oekadr-, gerueb- unrl gsräusebloser Betrieb. leckes Lrsllllwslsrj»! verveuckbsr, sparsamer Verdraned. 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Nachdruck von durch einen Ring (c>) am Anfang charakterisirten Originalmittheilungen ohne Bezeichnung der Quelle ist untersagt. Redaktion: Hofrath Prof. vr. H. Meidinger. Druck und Kommissionsverlag der G. Braun'schen Hofbuchdruckerei, beide in Karlsruhe. Pokal. Ehrenpreis Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Entworfen von Direktor H. Götz in Karlsruhe. Beilage zur Badischen Gewerbezeitung 1901 Nr. 1 u. 2.