- -- Ma disch e Gew erb ez eüuM > Nr. 12. Karlsruhe, den 22. Marz 1901. 34. Band. Erscheint Freitags. Anzeigen 3', Pfg. die dreispaltige Pctitzeile. Jahrespreis 3 Mark. Inhalt: S. 101 bis 108. Bckanntmachungkn (Patentschriften, Handwerkskammern Konstanz und Karlsruhe betr.). — Das Ansstellen der Handwerkcrrechnunzcn. — Die Entwicklung der Galvanoplastik. VI. — Patentnügel für elektrotechnische Zwecke. — Aus dem Vereinsleben (Triberg, Karlsruhe). — Unsere D risterzeichnung. — Litterarische Besprechungen. — Anzeigen. Wekanntmach ung. Patentschriften berk. Die seit dem 12. Januar 1880 ausgegebenen Patentschriften über die vom Kaiserlichen Patentamt in Berlin in sämmtlichen Patentklassen ertheilten Patente können von Montag, den 11. Mörz an in der Bibliothek der Großh. Landesgewerbehalle an jedem Werktage in der Zeit von 10 bis V 2 I Uhr Vormittags und ' Uhr bis 5 Uhr Nachmittags (mit Ausnahme des Montag Nachmittag) von Jedermann unentgeltlich eingesehen werden. Um auch auswärts wohnenden Personen im Großherzogthum Baden die Einsicht der Patentschriften zu ermöglichen, findet leihweise Abgabe einzelner Nummern auf kürzere Zeit statt. Karlsruhe, den 5. März 1901. Großh. Landesgewerbehalle. Meidinger. Bekanntmachung Die Wehlen zur Hundit-erkskammer Kauslanz be!r. Gemäß §8 5, 6 und 21 des Statuts für die Handwerkskammer Konstanz wird hiermit bekannt gegeben, daß in der konstituirenden Sitzung der Handwerkskammer vom 21. Januar d. I. zugcwählt wurden: b>. als Ersatzmänner: 1. Schneidermeister Karl Fa ist in Ueberlingen, 2. Schlossermstr. Weibert Mahler in Fnrtwangen, a. als Mitglieder: 1. Holzschnitzer Karl Storz in Hornberg, 2. Müller Friedrich Bnrkart in Waldshut, 3. Metzgermeister Friedrich Korherr in Konstanz, 3. Schneidermstr. Emil Mühlhaupt in Thiengen, 4. Werkmeister Wilhelm Laur in Donaueschingen; 4. Maurermeister Adolf Ortstein in Murg; Holzschnitzer Karl Storz in Hornberg hat nachträglich die Wahl aus Gesundheitsrücksichten abgelehnt; c. zum Vorsitzenden des Kammervorstandes: Eduard Emele, Dekorationsmaler in Konstanz. 6. zu dessen Stellvertreter: Schreinermeister Oskar Sät tele in Konstanz; Handwerkskammer Konstanz, den 15. März 1901. Der Sekretär: Heinrich Müller. Der Vorsitzende: Eduard Emele. Bekanntmachung. Wir ersuchen hierdurch Eltern und Vormünder, Anstalten und Behörden, welche Schulentlassene in eine geeignete Handwerkslehre bringen wollen, sich wegen Anmeldung und Vermittlung an die Handwerkskammer selbst oder an die Vorstände der Innungen, Fachvereine, Fachgenossenschaften, Handwerker- und Gewerbevereine zu wenden. — 102 — Wir machen hierbei besonders auf die neuen für Handwerksmeister und Lehrling« wichtigen Bestimmungen der ZZ 129 bis 132 2 des Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1897, welche am 1. April d. I. in Kraft treten, aufmerksam. Auf schriftliche und mündliche Anfragen, sowie Nachweis von geeigneten Lehrstellen ertheilen wir bereitwilligst Auskunft. Karlsruhe, den 20. März 1901. Handwerkskammer Karlsruhe. (Bureau Karlstraße 32 l.) Das Aasstellen der Han-werkerrechnungen.* Von H. Mutz, Gewerbelehrer in Pforzheim. 0 „Das geschäftliche Leben im Handwerkerstande hat an vielen Mängeln zu leiden, der bedeutendste von allen ist aber zweifellos das lange Kredit ge den. Der Handwerker ist leider immer noch gewohnt, die Rechnung über die von ihm gelieferten Arbeiten vierteljährlich, ja theilweise auch jährlich auszuschreiben und — was das Schlimmste ist — dann unter Umständen noch ebensolange zu borgen". So schreibt treffend das Organ der braunschweigischen Handwerkskammer. Die Rechnung muß dem Kunden mit der Arbeit oder gleich nach Vollendung derselben zugestellt werden. Andernfalls wird der Eindruck erweckt, der Handwerker lege vorerst noch keinen Werth darauf, sein Geld zu erhalten, und selbst zahlungsfähige Kunden zahlen aus diesem Grunde nicht eher, als bis sie eine Rechnung haben. Jedermann will auch den Betrag seiner Schuldigkeit zuvor genau kennen lernen und Gelegenheit haben, die an ihn gestellte Forderung zu prüfen. Der Fall, daß ein Kunde vor Empfang der Rechnung zum Handwerker kommt, um nach seiner Schuldigkeit zu fragen, und diese alsdann auch gleich berichtigt, gehört zu den Ausnahmen. Im Gegenthil befinden sich unter den zahlungsfähigen Leuten nicht wenige, die erhaltene Handwerkerrechnungen aus Gewohnheit u. s. w. noch einige Zeit unbezahlt liegen lassen. Der Handwerker sollte aber namentlich bedenken, daß nur die wenigsten Leute sich in der glücklichen Lage befinden, stets über so viel Baarmittel zu verfügen, daß sie alle einlaufenden Rechnungen sofort bezahlen können. Gerade diese Leute machen auch oft Bestellungen, ehe für die Bereitstellung des zur Zahlung nöthigen Geldes Sorge getragen wurde. Selbst dann, wenn die Arbeit abgeliefert ist, denken diese Kundenkreise nicht an's Zahlen, wissen sie doch, daß der Handwerker die Rechnung erst später schickt, also nach ihrer Meinung vorerst noch kein Geld will. Erst wenn die Rechnung vorliegt, nimmt man darauf Bedacht, ihren Betrag von dem, was von dem meist nicht übergroßen Einkommen nach Bestreitung des Lebensunterhaltes und der heutzutage eben auch einmal „zum Leben gehörenden" * Nachdruck nur mit Genehmigung des Verfassers. Genüsse mancher Art noch übrig geblieben ist, nach und nach zusammenzusparen. Darüber vergeht ebenfalls mehr oder weniger lange Zeit, und wenn der Handwerker ohnehin schon ein Viertel- oder Halbjahr mit dem Aussteller, der Rechnung gewartet hat, wird es darum nur um soviel länger dauern, bis er endlich zu seinem Gelde kommt. Darum: Rechnungen stets sofort ausstcllen! Alsdann schleichen sich auch weniger leicht Fehler ein; und wohl nichts macht ja beim Kunden einen übleren Eindruck als Fehler in einer Rechnung. Ist der Fehler zu Ungunsten des Kunden, so fühlt sich dieser übervortheilt, im entgegengesetzten Falle wird die Meinung wachgerufen, als sollte die Ehrlichkeit des Kunden auf eine Probe gestellt werden. Und wenn die nachträglichen Entschuldigungen seitens des Handwerkers auch noch so , beredt sind, so wird dadurch daran, daß der Betreffende sich die Blöße gegeben hat, keine rechte Ordnung in seinem Geschäft zu haben, wenig mehr gebessert, und > der geschäftliche Ruf bleibt geschädigt. Reklamationen erledigen sich um so leichter, je eher ^ die Rechnung ausgestellt wurde. Auch sind dem Kunden die erhaltenen Arbeiten ^ besser in Erinnerung, wenn er die Rechnung möglichst ! frühzeitig erhält, was namentlich bei Rechnungen über I ständige laufende Neparaturarbeiten, wie sie z. B. an ^ Haus- oder Fuhrwerksbesitzer und dergleichen Leute zu ; richten sind, in Betracht kommt. Solche Rechnungen ! werden dann auch viel eher beglichen, weil sie naturgemäß weit niedrigere Beträge aufwcisen als langfristige Rechnungen. Wenn gewisse Geschäftsleute das Ansstellen derartiger Rechnungen absichtlich oft bis zu einem Jahr anstehen lassen und dann zu Unrecht die eine oder- andere Kleinigkeit, die gar nicht geliefert wurde, in die Rechnung einzuschmuggeln, so ist der dadurch etwa erlangte gesetzwidrige Vermögensvortheil stets ganz außer Verhältniß zu dem durch das lange Warten bedingten Zinsverlust und dem bei einem Konflikt mit dem Strafrichter zu erwartenden Schaden. Zur Ehre des Handwerkerstandes nehmen wir an, daß solch unsaubere Manipulationen nur selten Vorkommen. Oft hört man sagen: „Wozu auch die Rechnung gleich schicken, sie wird ja doch nicht bezahlt". Hierauf ist zu erwidern: Eben deshalb muß die Rechnung 103 gleich ausgestellt werden: je früher die Rechnung, desto eher die Zahlung! ß 641 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautet: Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist-das Werk in Theilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Theile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Theil bei dessen Abnahme zu entrichten. Eine in Geld festgesetzte Vergütung hat der Besteller von der Abnahme des Werkes an zu verzinsen, sofern nicht die Vergütung gestundet ist. Hiernach ist der Handwerker berechtigt, Baarzahlung zu verlangen und andernfalls schon vom Ablieferungstage an Verzugszinsen zu berechnen. Durch einen Vermerk auf der Rechnung, der nie fehlen darf, wie: „Ziel drei Monate", bekundet der Handwerker, daß er den Rechnungsbetrag nur während dieser Frist stundet, von da an aber die gesetzlichen (Z 288 B.G.B.) 4°/g Verzugszinsen beansprucht. Durch einen weiteren Vermerk, wie: „Bei Baarzahlung 2"/g Sconto", können die Kunden direkt zur Baarzahlung aufgemuntert werden. Erfolgt die Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist nicht, so gehört es zur Ordnung im Geschäft, daß dem Kunden die Handwerkerforderung durch eilte zweite Rechnung in Erinnerung gebracht wird. Diese kann z. B. ganz kurz lauten: Laut Rechnung vom 1. Oktober 1900 . 76,80 M. Deren Ausfertigung verursacht somit keine große Arbeit. Kleine Beträge sollten überhaupt nicht kreditirt werden. Ein Plakat in der Werkstätte oder im Laden: „Arbeiten bis zu 5 (3) M. werden nur gegen Baar verabfolgt" leistet in dieser Beziehung gute Dienste; nur muß eine solche Anordnung auch durchgeführt werden. Viele Handwerker glauben nicht den Muth haben zu dürfen, die Rechnung gleich zu schicken, weil sie fürchten, den Kunden zu beleidigen. Auf eine solch thörichte Empfindlichkeit, die großentheils nur auf Verwöhnung durch die Handwerker selbst beruht, braucht jedoch keine Rücksicht genommen zu werden. Denn der Verdienst macht immer nur einen kleinen Theil des Rechnungsbetrages aus, und was vom Handwerker für Löhne u. A. baar ausgelegt werden mußte, ist meist mehr als sein Nutzen an der Arbeit. Die übrigen Auslagen, für Material u. s. w., müssen spätestens innerhalb drei Monaten, häufig gegen Wechsel, regulirt werden, und wenn der Handwerker keine Zahlungen erhält, muß er mehr und mehr eigenes oder geliehenes Kapital ins Geschäft stecken, für das Zinsen aufzubringen sind, welche die Arbeiten nur vertheuern oder, wenn sie fälschlicher Weise bei der Kostenberechnung unberücksichtigt bleiben, einen guten Theil des Verdienstes aufzehren. Ein schlimmes Zeugniß stellt sich aber Derjenige aus, welcher vorgibt, „keine Zeit" zum Rechnungenschreiben zu haben. Was dadurch an Zinsen verloren geht, ist mehr, als was in der Zeit, die zum Schreiben der Rechnungen erforderlich wäre, in der Werkstätte verdient werden kann, und vielleicht nicht einmal ver dient wird. Aeußerungen an Kunden, welche Rechnungen verlangen oder Geld bringen, wie: „Es pressirt nicht so", verrathen keinen besonderen Geschäftssinn. Dadurch wird die Kundschaft, gerade wie durch die säumige Rechnungsertheilung, zun» Schuldigbleiben erzogen, und das Borgunwesen wird gefördert. Mancher würde zahlen, wenn er eine Rechnung hätte, und das bereitgelegte Geld wird häufig anderweitig ausgegeben, weil die Rechnung ausbleibt. Der Einwand, es sei ortsüblich, die Rechnungen viertel- oder halbjährlich auszustellen, hat insofern noch die meiste Berechtigung, als es in der That dem einzelnen Handwerker nicht leicht möglich ist, für seine Person allein gegen diesen Mißstand anzukämpfen. — Hier ist dem Gemeingeist der Handwerker die beste und zugleich leichteste Gelegenheit gegeben, sich Praktisch zu bethätigen. In erster Linie sind die Handwerkskammern berufen, in Bezug aus das abscheuliche Borgsystem Wandel zu schaffen. Nach ihnen werden die örtlichen Handwerker- Vertretungen hierin eine ihrer Hauptaufgaben zu erblicken haben. Alle Anordnungen, Beschlüsse und Resolutionen nützen aber rein nichts, wenn nicht jeder einzelne Handwerker in seinem Geschäft das praktisch durchführt, was die berufenen Organe zum Vortheil der Allgemeinheit anstreben. Kreditschutzvereine, schwarze Listen u. dergl. müssen darauf beruhen, daß zunächst der Handwerker selbst in seiner Buch- und Rechnungsführung präzis ist. So gut der Kaufmannsstand seine Kunden an zeitige Zahlung gewöhnen kann, wird dies auch der Handwerksmann fertig bringen. Die Abschaffung des Borgunwesens bildet eine Hauptvoraussetzung für die Möglichkeit einer Selbsthilfe für das Handwerk durch genossenschaftlichen Zusammenschluß.* Die Entwicklung -er Galvanoplastik, mit Hinblick auf die Pariser Weltausstellung VI. (Schluß.) Galvanogravüre und Elektrogravüre. Zwei ähnlich klingende Namen, zum Theil auch für ähnlichen Zweck, die jedoch in der Herstellung sehr verschiedene Verfahren bezeichnen. Die Galvanogravüre wird durch Niederschlag, die Elektrogravüre durch Netzen oder Lösen gebildet (die Namen könnten ebenso im umgekehrten Sinne gemeint sein); erstere ist eine französische Erfindung, letztere eine deutsche. * Siehe auch die Schlußbemerkung der Redaktion zu dem Artikel über den in Karlsruhe Anfang I960 gegründeten Handwerker-Schutzverein im vorigen Jahrgang S. 72 unseres Blattes. Nsr. 104 Im Jahre 1889 unter Nr. 52 852 erhielt Michand in Paris ein D.N.-Patent auf ein Verfahren zur Herstellung von Zeugdruck- und Präge-Musterwalzen in Kupfer ohne Löthnaht auf galvanoplastischem Wege. Nach dem Patentanspruch besteht cs darin, daß man gravirte oder Reliefplatten zu einem vollständigen Cylinder zusammenbiegt, welcher das Muster auf der äußeren Fläche trägt, von demselben auf galvanischem Wege eine Ueberform mit innerem Muster erzeugt, diese nach Ablösung vom Cylinder durch Umwickeln mit einen, erhitzten Guttaperchablatt verstärkt und schließlich nach ihr auf galvanoplastischem Wege wieder einen hohlen Druckcylinder mit äußerer Musterung anfertigt, welcher auf einem Metallkern montirt ist. — Die Beschreibung der Ausführung umfaßt mehrere Seiten, und es erscheint letztere ziemlich komplizirt. Das deutsche Patent bestand bis 1897. — Das Verfahren wird von C. L. Bourdin in Paris (13. Avenue clö la kepubligue) ausgeübt, welcher auch die Ausstellung mit Erzeugnissen beschickt hatte. Nach dessen Prospekt haben die Michaud'schen Patente (wovon wohl noch andere in Frankreich genommen wurden) zum Zweck: 1. Nach Strichzeichnungen Platten oder Cylinder, in Kupferstichart gravirt, zu erzeugen; die Tiefe der Gravirung kann nach Wunsch gestaltet werden, ohne Hilfe der Hand, mittelst Photographie und Gelatine. — 2. Schon bestehende gravirte Platten in Cylinder mit den gleichen Gravüren umzuwandeln. — 3- Nach einer gegebenen Gravüre andere von verschiedenen Dimensionen herzustellen. — 4. In der Form von Platten oder Cylindern tiefe Gravüren herzustellen zum Zweck der keramischen Dekoration, des Hochdrucks auf Stoffe, des Modelns und Pressens von Oberflächen, wie von Papier, Leder, Saffian, Hartholz rc. — Das zuletzt unter 4. Angegebene dürfte dem deutschen Patent entsprechen, 1 bis 3 jedoch etwas Neues sein. Nähere Mittheilungen wurden auf briefliche Anfrage nicht gemacht, solche erhalten bloß die Erwerber des Verfahrens. Von cingesendeten Strichzeichnungen oder gravirten Platten werden Gravüren ans Platten oder Cylinder in kurzer Zeit hergestellt. Eine sehr interessante Erfindung ist die Elektro- gravüre; dieselbe hat lediglich den Zweck, gravirten Stahl, wie ihn die Graveure zum Pressen von Kartonnagen, Leder und Metall mit der Hand Herstellen, nach einem Modell durch elektrolytische Lösung zu erzeugen. Galvanoplastik kann das Verfahren nicht genannt werden; es hängt jedoch so nahe mit derselben zusammen, daß der Anschluß an das Vorausgegangene gerechtfertigt erscheint. Erfinder ist Josef Rieder in Leipzig. Mit Hinweis auf beistehende Zeichnung wird das merkwürdige Verfahren zum Verständniß gebracht werden können. In einer als Elektrolyt dienenden Lösung von Salmiak (Chlorammonium) befindet sich unten die Kathode aus beliebigem Metall, an der sich Ammonium ausscheidet, das zerfällt in sich lösendes Auimoniak und frei sich entwickelnden Wasserstoff. Darüber, theilweise aus der Flüssigkeit herausragend, befindet sich ein Gipsblock, der oben das Modell enthält, wie später die geprägten Flächen erscheinen sollen. Der Block saugt sich bis oben voll Salmiaklösung und wird dadurch Elektrolyt, ähnlich wie die bei Batterien gebrauchten Thonzellen. Es kommt nun die zu gravirende Stahlplatte als Anode auf die Oberfläche des Blocks zu liegen. Sobald die Pole eines Stromerzeugers mit den von Kathode und Anode kommenden Drähten verbunden werden, geht Strom an den Berührungspunkten von Stahl und Gips in letzteren hinein, den Block durchdringend, und an der Kathode aus der Flüssigkeit heraustretend. An den Berührungspunkten entwickelt sich Chlor am Stahl, und dieses löst das Eisen auf. Die Stahlplatte gelangt nun immer tiefer in die Gipsmodellirung hinein, die Berührungsfläche wird immer größer, und zuletzt bildet die Stahlfläche den genauen Abdruck der Gipsfläche. Der im Prinzip einfache Vorgang bereitet für die praktische Ausführung dadurch Schwierigkeiten, daß der im Stahl enthaltene Kohlenstoff bei der Auflösung des Eisens frei wird, als Schlamm die Fläche bedeckt und der Auflösung des Eisens hinderlich wird. Derselbe muß von Zeit zu Zeit entfernt werden. Das läßt sich durch Aufheben des Stahls und Abspülen der Fläche bewirken. Dann zeigt sich aber die Schwierigkeit, die Stahlplatte genau wieder auf die frühere Stelle des Gipsblocks aufzulegen, auch muß der Gips oben mit frischer Flüssigkeit benetzt werden, damit sich das gebildete Chloreisen lösen kann; der Betrieb konnte nur auf maschinellem Wege hergestellt — IÜ5 — werden, es bedurfte jahrelanger Versuche, bis Apparat und Betrieb allen Anforderungen der Praxis entsprachen.* Die Aetzung dauert sehr kurze Zeit, nur etwa 12 Sekunden, dann wird die Stahlplatte abgenommen und gereinigt, worüber 8 bis 12 Sekunden hingchen, und sofort wird die Platte wieder auf das Gipsmodell aufgelegt, welches Spiel sich Hunderte Mal automatisch wiederholen kann. Zur Verwendung kommt ein Strom von 12 bis 15 Volt, seine Stärke regelt sich nach der Größe der Berührungsfläche von Stahl und Gips und kann bei Plattengrößen von 200 bis 300 mm auf 50 Amp. steigen. Es muß also die Stahlplatte sehr oft auf das Gipsmodell aufgelegt werden, bis die Gravirung die richtige Tiefe erlangt hat. Daß das Modell sich dabei allmählich abnutzt, ist erklärlich; geht die Gravirung nicht tiefer als 1 bis 2 mm, so kann ein Modell reichen, bei tieferen Gravirungen müssen mehrere angewendet werden. Die Gravirung verlangt für feinere Arbeiten noch ein geringes Nacharbeiten von Hand mit dem Grabstichel, entsprechend dem Retouchiren von Photographien. WßiM WM Die Figur gibt eine äußere Ansicht der Maschine, welche in verschiedenen Größen, je nach den Dimensionen der herzustellenden Platten, ausgeführt wird. Bei größeren * Das Patent wurde an I. Rieder 1697 unter Nr. 95081 ertheilt, aber erst seit einem Jahre tritt eine für die Ausbeutung gebildete Gesellschaft „Elektrogravüre" in Leipzig-Sellerhausen mit den Maschinen vor die Oeffentlichkeit. Maschinen lassen sich auch verschiedene Platten neben- , einander graviren. Ein einziger Mann kann mehrere ^ Maschinen bedienen. Die Gesellschaft „Elektrogravüre" liefert komplette Einrichtungen und übernimmt auch die Ausführung von Gravirarbeiten für Graveure und industrielle Etablissements; im letzteren Falle sind die Modelle (Wachs, Holzstock rc.) einzusenden. — Die Gesellschaft verabfolgt Interessenten auf Wunsch verschiedene Drucksachen über die Elektrogravüre (eine größere Abhandlung, lehrreich namentlich im Hinblick auf das Geschichtliche des Gravirens und seine eigene Erfindung, wurde von I. Rieder in der „Elektrochemischen Zeitschrift" 1900 Heft 1 veröffentlicht). — In Paris hatte die „Elektrogravüre" ausgestellt; auf das Verfahren waren 2 goldene und 1 silberne Medaillen ertheilt worden. — Muster von Elektrogravüren sind in der Landesgewerbehalle ausgestellt. Beim Schluß der Abhandlung kann Verfasser auch noch Hinweisen auf seine Berichte über die „Galvauo- ^ Plastik auf der Pariser Ausstellung 167" in Badische Gewerbezeitung 1867 Seite 233 (8*/? S. 8) und „auf der Wiener Weltausstellung 1873". Badische Gewerbc- zeitung 1874 Seite 1 (16^/z S. 8). Letzterer Artikel ^ erschien auch im amtlichen Bericht über die Wiener Ausstellung, erstattet von der Centralcommission des Deutschen Reiches Hl. Bd. 7. Gruppe S. 257. Patent-USgel für elektrotechnische Zwecke. o Zum Verlegen von Schwachstromleitungen benutzte man bekanntlich bisher meist einköpfige Nägel in der Weise, daß sie erst dann in die Wand sestgeschlagen wurden, wenn der Leitungsdraht vorher herumgewickelt war. Bei Anwendung der Patentnägel für elektrotechnische Zwecke werden dieselben gleich fest eingeschlagen, wodurch gewisse Uebelstände leicht vermieden werden, die bei dem bisherigen Befestigungssystem eintreten können. Diese neuen Nägel sind eine Verbesserung der bekannten Doppelkopfnägel, wie solche auch zur Befestigung von Kistendeckeln benutzt werden, die ein leichtes Wiederherausziehen und somit ein bequemeres Oeffnen der Kisten gestatten. Die Stifte für elektrotechnische Zwecke, die von der Patent-Doppel- ^ kopf-Drahtnagelfabrik in Crossen an der Oder fabrizirt werden, haben die aus nebenstehenden Abbildungen ersichtliche Gestaltung. Bei Anwendung derartiger Doppelkopfnägel kann man die Stifte an den dazu bestimmten Stellen zunächst fest in die Wände rc. einfchlagen und so die Lage der Leitung bestimmen; das Ziehen dieser erfolgt alsdann schnell durch einmaliges Umwickeln des Drahtes um jeden Doppelkopf. Dadurch wird ein gewisser Schutz der Jsolirung der LeitungS- 106 drahte sowohl gegen Schlag bei der Befestigung, als auch gegen die Einwirkungen feuchter Wände erreicht; letzteres, weil die Drähte die Mauertheile nicht berühren. Auch eine beachtenswerthe Schonung der Wände und Tapeten bringt die Anwendung dieser Doppelkopfstifte mit sich, weil die Nägel beim Ablösen der Drähte leichter entfernt oder bei etwa nöthigen Ausbesserungen nicht gelockert zu werden brauchen. Zum Zweck des möglichst bequemen Ausziehens liefert die genannte Firma die nebenstehend abgebildete Ausziehvorrichtung, die in einfachster Weise an jedem Hammerstiel befestigt werden kann. Als am besten geeignet haben sich Doppelkopfnägel von 25, 30 und 40 Millimeter Länge (gemessen von der Spitze bis zum unteren Kopf) erwiesen. Natürlich werden diese Doppelkopfstifte auch in anderen Abmessungen bei Bedarf angefertigt. ?. III. O. Aus dem Neremsleven. Gewerbeverein Triberg. Hauptversammlung am 2. März. Es wurde der Jahresbericht erstattet, aus dem zu entnehmen ist, daß das Berichtsjahr ein besonders arbeitsreiches war, weil neben den Vereinsangelegenheiten auch die Geschäfte des Gaues wahrzunehmen waren und die Vorbereitungen, welche die Kon- stituirung der Handwerkskammer erforderten, getroffen werden mußten. Die Geschäfte des Vereins wurden in 3 Generalversammlungen und 17 Verwaltungsrathsfitzungen erledigt. Die Mitgliederzahl betrug am 1. Januar d- 1.182, darunter 95 Handwerksmeister. Am 10. März v. I. wurden die neuen Satzungen angenommen und der Verein erhielt auf Grund derselben die Rechte einer juristischen Persönlichkeit. Das Hauptaugenmerk ist auch in diesem Jahre wieder der gewerblichen Jugendausbildung gewidmet worden. Wir besitzen zwei Lehrlingswerkstätten. In diesem Jahre sollen nur die Arbeiten der Lehrlinge des zweiten und letzten Lehrjahres zur Prämiirung zugelassen werden, außerdem wird an Ostern für die auslernenden Lehrlinge eine Gesellenprüfung vorgenommen werden, zu der sich bereits 12 Lehrlinge gemeldet haben. An einen bedürftigen Schüler der Schnitzereischule wurde ein Stipendium von 200 M. verabfolgt. Der Bibliothek wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Es wurden neue Werke neben den laufenden Fachschriften angcschafft. Die Auslagen für die Bibliothek betrugen im verflossenen Jahre 1021 M. Vorträge fanden drei statt, und zwar über .die nachbarl. Rechte' und über .Kauf' nach dem neuen Bürgerlichen Gesetz von Rechtsanwalt Burger von Offenburg, ferner ein solcher über die Pariser Welt- ! ausstellung. Die Gewerbehalle wurde von 6288 Personen besucht, das sind 58 mehr als im Vorjahre; auch der Verkauf war im allgemeinen günstig. Der Umsatz belief sich auf rund 18 000 M. Ueber die Verhandlungen der Hauptversammlung des Ver- j bandes deutscher Gewerbeoereine wurde kurz berichtet, besonders über Punkt 3 und 5 der Tagesordnung, Genossenschastsbildung und Haftpflichtversicherung. Die Gründung einer Krankenkasse für Handwerks- ^ meiste» wurde in Erwägung gezogen. Lst. Gewerbeverein Karlsruhe. Ordentliche Hauptversammlung am 13. März unter Leitung des 1. Vereinsvorsitzenden, Apotheker Schoch. Derselbe weist darauf hin, daß es die 70. ordentliche Hauptversammlung ist, zu der man sich versammelt hat, da der Verein jetzt 70 Jahre besteht, und daß es sich wohl verlohnen würde, einen Rückblick auf die Gründung, auf die Thätigkeit und Entwickelung des Vereins während dieser Zeit zu werfen. Er behalte sich dies aber für das 70jährige Stiftungsfest vor, das man im Winter zu feiern gedenke. Der Schriftführer, Reallehrer Emele, erstattete darauf den von ihnr mit großer Sorgfalt abgefaßten, inhaltsreichen Jahresbericht, der auch gedruckt vorliegt und jedem Mitgliede zuvor zugestellt worden war. Hervorheben wollen wir daraus, daß der Verein jetzt 449 Mitglieder zählt. Es wurden 8 Vorträge gehalten. An der Gesellenprüfung betheiligten sich 51 Lehrlinge, wovon 50 das Gesellenprüfungs- zeugniß erhielten. Im Mittelbadischen Gaunerbande ist Karlsruhe der Vorort. Der Handwerkskammer Karlsruhe gehören vom Gewerbeverein als Mitglieder an: Möbelfabrikant Gehrig und als Ersatzmann Kupferschmied Schwarze. An Stelle von Hofsattlermeister Oster tag (früh. Vorsitzender) und Kaufmann Layh (früh. Kassirer), welche eine Wiederwahl abgelehnt, waren Apotheker Schoch und Wagenfabrikant Kautt gewählt worden. Letzterer erstattete den Kassenbericht. Die Prüfung der Rechnungsführung durch Kaufmann Oertel und Blechnermeister Bögler hatte keinen Anstand ergeben, es erfolgte deshalb einstimmig Entlastung des Kassirers und des Gesammtvorstandes. Der Voranschlag für 1901, der mit rund 4270 Mark in Einnahme und Ausgabe balanzirt, wurde angenoinmen. Bei den Neuwahlen wurden von den statutengemäß aus dem Vorstande ausscheidenden Mitgliedern wiedergewählt: Privatmann H. Hammer zum 2. Vorsitzenden, und zu Vorstandsmitgliedern-' Fabrikant Barth, Reallehrer Emele (Schriftführer), Hoflieferant Feigier, Professor Max Hummel und für Vizekonsul Schwindt, der eine Wiederwahl abgelehnt hatte, Kaufmann A. Sexauer. Auf Antrag des Gesammtvorstandes wurden zu Gaubcvollmächtigten ernannt: Schoch, Emele, Gehrig und Schwarze. Litt. Unsere Musteyeichnung. Die dieser Nummer beigegebene Tafel 12 enthält die Abbildung eines Uhrgehäuses; entworfen von Architekt N. Bich Weiler, Borstand der Filiale der Großh. Landesgewerbehalle in Furtwangen. Atterarische Besprechungen. R. Pape. Hans von Sagan, eine monographische Studie zur Geschichte des deutschen Handwerks. 57 S- (8) Königsberg: Schubert L Seidel. 1900. Preis 1 Mark. Der Verfasser dieses Merkchens, der Sekretär der Jnsterburger Handwerkskammer, hat sich der mühsamen aber dankenswerthen Aufgabe unterzöget«, die mit einem Legendenkreis umwobene Figur des Königsbergcr Schustergesellen Hans von Sagan, welcher in der Schlacht bei Rudau im Jahre 1370, wo der deutsche Ritterorden gegen die Littauer kämpfte und siegte, eine ausschlaggebende Rolle spielte, einer historisch-kritischen Untersuchung zu unterziehen. Es ist dem Verfasser gelungen, Hans von Sagan im Lichte der Geschichte klar vor den Augen des Lesers erscheinen zu lassen, gleichzeitig aber auch einen werthvollen Beitrag zur Geschichte des Schustergewerbes überhaupt zu liefern. Nicht nur den Angehörigen des Handwerkes, in dessen Reihen der Name Hans von Sagan sich von Generation zu Generation fortgeerbt hat, sondern Jedem, der sich für die Geschichte des Handwerks intereffirt, kann die Lektüre des Pape'schen Merkchens empfohlen werden. Zum Neubau der Kinzigbrücke bei Wolfach sollen die Gründungs-, Maurer- und Steinhauerarbeiten für die beiden Widerlager, sowie für User- und Stützmauern im öffentlichen Angedotsverfahren vergeben werden. Die Arbeiten umfassen: Mauerwerksabbruch . . . 4M cbm Fundamentaushub.... 18M „ Einrammen von 3 m langen iTritger ...... 284 Stück Betonfundamente .... 119 cbm Cyklopenmauerwerk . . . 470 „ Quadermauerwerk.... 27 , Die Vergebungsunterlagen können aus unserm Geschäftszimmer eingesehen werden. Angebote sind unter Benützung der von uns zu beziehenden Formulare mit der Aufschrift .Brückenbauarbeiten ' längstens bis zu der auf den 2- April d. I, Vormittags 11 Uhr, anberaum-en Eröffnungsverhandlung ver- schloffen und portofrei bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. 75.2.2 Großh. Wasser- und Straßenbauinspektion Offenbnrg- Arbeits-Vergebung. Neubau der große« Universitätsbibliothek in Heidelberg. Dir Grab-, Beton- und Maurerarbeiten sowie die Walzeisenlieferungen sür den genannten Neubau sollen in öffentlicher, allgemeiner, Submission vergeben werden. Pläne und Arbeitsbeschreibungen können täglich zu den üblichen Bureaustunden in den Geschäftsräumen der Großh. Baudirektion in Karlsruhe eingesehen werden, woselbst auch Angebotsformulare beim Sekretariat der Stelle zu erheben sind. Die Angeboten sind bis spätestens Montag, den 1. April, Bormittags 11 Uhr, bei Großh. Baudirektion einzureichen, zu welcher Zeit auch die Verdingungsverhandlungen stattfind cn. Die Zuschlagsfrist beträgt drei Wochen (für die Walzeisenlieferung 10 Tage). Karlsruhe, den 15. März 1901. Großh. Bandirektion: vr. Josef Durm. 74.2.2 Martin. Arbeit-Vergebung. Für den Neubau des Großh. Steuerkommissär und der Steuereinnehmerei in Baden soll die Schreinerarbeit auf dem Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Pläne und Arbeitsbedingungen können bis zum 26. d. M. in den Vormittagsstunden auf diesseitigem Geschäftszimmer, Gernsbacher- straße 39, eingesehen werden, woselbst auch die Angebotsformulare in Empfang zu nehmen sind. Die Angebote muffen spätestens bis zum 26. März, Nachmittags 4 Uhr, verschlossen und portofrei, mit entsprechender Aufschrift versehen, an Unterzeichnete Stelle eingereicht werden. Weder Pläne noch Angebotsformulare werden nach auswärts versandt. Zuschlagsfrist drei Wochen. 79 Baden-Baden, den 13. März 1901. Großh. Bezirksbauinspektion Krrdell- Großli. Kackislke KMgemeckMvle Karlsruhe. I Abtheilung für Hochbau-Techniker. (Vorbereitung für staatliche Werkmeisterprüfung.) II. Abtheilung für Bahn- und Tiefbau-Techniker. (Vorbereitung für staatliche Werkmeisterprüsung.) III. Abtheilnng für Maschinenbau-Techniker. IV. Abtheilung zur Heranbildung von Gewerbelehrern. Beginn des Sommersemesters, Mittwoch, den 17. April 1901. Anmeldungen jederzeit schriftlich und zwar an die Direktion der Großh. Baugewerkeschule Karlsruhe i. B. Schulgeld 30 Bi. Kost, Logis nebst Bedienung in Privathäusern 2M bis 270 M. 81 Programm gratis. Die Direktion: Kircher. Großh. Badische Staats- Eisenbahnen. Die nachverzeichneten Bauarbeiten zur Herstellung zweier Stellwerksgebäude im Bahnhof Waghäusel sollen im öffentlichen Verdingungswege vergeben werden. Die Arbeiten sind veranschlagt: Stellwerksgebäude Nr. I- I. Erd-, Maurer- und Stein- hauerarbeit . . 1573 M. 2. Zimmerarbeit . 441 „ 3. Schreinerarbeit. 210 . 4. Glaserarbeit. . 147 . 5. Schlofserarbeit . 69 „ 6. Blechnerarbeit . 142 „ 7. Tüncherarbeit . 154 „ Stellwerksgebäude Nr. III- Erd-, Maurer- und Stein hauerarbeit . . 1276 2. Zimmerarbeit . 282 3. Schreinerarbcit. 109 4. Glaserarbeit 57 5. Schlosserarbeit . 53 6. Blechnerarbeit . 187 7. Tüncherarbeit . 51 M. Pläne und Bedingungshcft zu obigen Arbeiten, die nur zusammen vergeben werden, liegen auf diesseitigem Hochbaubureau zur Einsicht auf, und werden Arbeitsbeschriebe zum Einsetzen der Einzelpreise daselbst abgegeben. Die Angebote sind spätestens bis Dienstag, den 2- April l. Js, Bormittags 10 Uhr, mit der Aufschrift „Hochbauten auf Station Waghäusel" versehen, bei mir einzureichen. Zuschlagfrist 3 Wochen. 80 Heidelberg, den 18. März 1901. Der Großh. Bahnbaninspettor II Großh. Badische Staats- Eisenbahnen. Vergebung vou Bauarbeiten. Zur Erweiterung des Aufnahmsgebändes auf Station Murg sollen im Wege öffentlicher Verdingung folgende Arbeiten im Einzelnen oder Ganzen vergeben werden, g, d) Grab- und Maurerarbeiten, o) Steinhauerarbeiten, (!) Zimmerarbeiten, g) Blechnerarbeiten, i) Verputz- und Gipserarbeiten, lr) Schreinerarbeiten, Legen von buchenen Kurzriemenböden, I) Glaserarbeiten, m) Schlosserarbeiten, n) Maler- und Tüncherarbeiten, o) Tapezierarbeiten, p) Pflästererarbeiter, Pläne, Arbeitsbeschriebe und Bedingungen liegen auf meinem Geschäftszimmer zur Einsicht auf. Eine Zusendung dieser Unterlagen findet nicht statt. Die Angebotsformulare, in welche von den Bewerbern die Einzelpreise einzusetzen sind, können kostenfrei hier erhoben werden. Die Angebote sind spätestens bis zu der am 28 März d. I., Nachmittags 5 Uhr, stattfindenden Verdingungstagfahrt portofrei mit entsprechender Aufschrift versehen anher einzureichen. 78 Die Zuschlagsfrist ist auf drei Wochen festgesetzt. Waldshut, den 14. März 1901. Großh. Bahnbaumspektor. Bauarbeiten-Bergebnug. Für den Neubau eines AmtsgefüngnisseS in Obcrkirch sollen die Gipser-, Schreiner-, Glaser-, Tüncher-, Tapezier- und Pflästerer- arbeiten, unter den für Staatsbauten geltenden allgemeinen und besonderen Bedingungen vergeben werden. Die Pläne u. s. w. können in der Zeit vom 15. bis zum 30. März (einschl.) zu den üblichen Bureaustunden auf unserem Geschäftszimmer eingesehen werden. Daselbst sind auch die Angebotsformulare in Empfang zu nehmen. Die Angebote sind spätestens am 3- April verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist sechs Wochen. 77.2.2 Sichern, den 13. März 1901. Großh. Bezirksbauinspektiou F. Baumann. DUl-LiesttW. Die evang. Gemeinde Sachsenflur bei Unterschüpf in Baden bedarf einer neuen Orgel mit 7 klingenden Stimmen nach vorgeschriebener Disposition. Lustragende Bewerber wollen ihre Angebote mit der Aufschrift .Orgellieferung nach Sachscnflnr" bis zum 15. April 1991, einsenden an Orgelbau-Kommissär Häulein in Mannheim 8 6. 6, von wo auch die näheren Bedingungen mitgetheilt werden. Sachsenflur, den 16. März 1901. 84.3.1 Der Kirchrngrmeindrrath. __ ui'r. 108 Bauarbeiten-Vergebung. Die für den inneren Ausbau eines Forst- Hauses in Schönau nöthigen Verputz-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Maler-, Tapezier- und Pflästercrarbeiten, sowie das Liefern und Legen der Pitche-pine- und Hartholzböden und das Herstellen der Einfriedigungen sollen auf dem Wege des öffentlichen Angebotes auf Grund der allgemeinen und besonderen Staatsbaubedingungen vergeben werden. — Zeich- ! nungen, Bedingungen und Arbeitsplan liegen , auf unserem Geschäftszimmer an den Werk- ! tagen von 9 bis 12 und von 3 bis 5 Uhr ! zur Einsicht auf und können daselbst Angebots- l formulare gegen Erstatten der Anfertigungs- ! kosten in Empfang genommen werden. Die ! Angebote sind bis zum 3. April d. I-, l AbcndS 4 Uhr, bei uns, verschlossen, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen. 82 Lörrach, den 16. März 1901. ! Großh. Bezirksbauinspektion. Vergebung von Malerarbeiten. Die Fertigung des Delfarb-Anstrichs des Aeußeren der hiesigen evangelischen Stadtkirche (7000 gm) soll auf Einzelpreise im Wege des schriftlichen Angebots vergeben werden. Zeichnungen. Bedingungen und Arbeitsauszüge liegen auf unserem Geschäftszimmer — Ritterstraße Nr. 20 — hier zur Einsicht auf. Die mit der Aufschrift „Stadtkirche" zu versehenden Sln geböte sind spätestens bis Montag, den 1. April d. I., Nachmittags 4 Uhr, dem Zeitpunkt für die Eröffnung der- selben, verschlossen bei uns einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt drei Wochen. 63 Karlsruhe, den 16. März 1901. ^ Großh. Bezirksbaninspektion. I. LsäM-Laäentzr ! Kklülollkl-'lv! hoose ä 1 M. > korto unst Inste I s 11 „ ä 10 „ j 25 II extra, sicher 79. — 29. LLSS Vvlüsv vtmrv § laklbrr obn« kbrug !m Setrags VON Ulk. 42V00 1 6sv. — !l 2 ! 4 20 >100 200 ! 560 lI400 ä 5000 ä 1000 500 100 blk. ä ä ä ä ä ä 20 1» 5 3 20 000 blk. sooo 2000 „ 2000 „ 2600 „ 2000 „ 2000 , 2800 .. 4200! 7S.S.S empüedlt ö. 8tÜMtzr, ! keneral - Debit , Strsssburg i. I. k'raig- und 8diLpin§liiL8edliiien, mostsrns, kräftige Bauart. Sorgfältige Arbeit. — Billig« kreise. kattsägs mit xssetrllek gssedütrter kevlckts- rsglllirnng rum Ledneisten von Ulssn IIHÜ Slslrl. _ in Rokgns, nvst fertig bearbeitet. mit kiogsekmisrung, mostsrns Lauart, esnrne, srndor, Luzfllbrunx. 290.26.15 Hismsclislbsn eiu- uoä rveitdeilig, in fester OrSsss. latLnt-AlLzehjuen-porwung (bis 1>/, w Durchmesser.) vs.mxL'-Lxs.i'iriotor st«ti»i>Ur »mstl Iskribsr (1—30 Ikerstekrakt). steusst» vsssvtlied verbesserte Lrarrt stes seit stabreu von uv» gebauten oLMpf-ZpLIMotok. 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Braun'schen Hofbuchdruckerei, beide in Karlsruhe. s Il'iH Uhrgehäuse. Entworfen von Architekt R. Bichweiler. Vorstand der Filiale der Großh. Landesgewerbehalle in Furtwangen. Beilage zur Badischen Gewerbezeitung 1901 Nr. 12.