Nr. 38. Karlsruhe, den 20. September 1901. 34. Band. l^rlnisgegeben von der jWroßlieyoljlichmKllndesgewkrbehalle Organ der Dandwerksksmmern. MM Erscheint Freitags. Anzeigen 25 Pfg. die dreispaltige Petitzeile. Jahrespreis 3 Mark. Inhalt: S- 309 bis 316. 42. Genossenschaftstag des allgemeinen Verbandes deutscher Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenjchasten. II. — Technisches von der Glasmalereiausstellung. — Mikrosol gegen Hausschwamm. — Aus dem Vereinsleben (Gauverband der Schwarzwälder Gcwerbevereine). — Unsere Musterzeichnung. — Literarische Besprechungen. — Berichtigung. — Anzeigen. 42. Gensssenschaftstag -es allgemeinen Uerbandes deutscher Grwerbs- und Mirthschastsgensssenschasten. (Schluß.) Es gelangte nunmehr folgender Antrag des Verbandsanwaltes zur Berathung und Annahme: „Der Allgemeine Genossenschaftstag empfiehlt den Genossenschaften, beim Ausscheiden von Mitgliedern die Uebertragung des Geschästsguthabens nach Maßgabe des Z 76 des Reichsgesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, nicht statutarisch auszuschließen, jedoch im Statut die Genehmigung von Vorstand und Aufsichtsrath für die Zulassung der Uebertragung vorzuschreiben" mit dem Zusatz, daß da, wo die Generalversammlung über die Aufnahme entscheidet, dieselbe auch über die Uebertragung bestimmt. Der hierauf von Or. Crüger gestellte Antrag namens des Gesammtausschusses, der eine Erinnerung an die Pflichten der Aufsichtsräthe und Direktoren sein soll, wurde mit folgendem Wortlaut einstimmig angenommen : „Der.Allgemeine Genossenschaftstag erachtet es für nothwendig, daß die nach Maßgabe des Z 63 des Reichsgesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, von dem Aufsichtsrath über das Ergebniß der Revision abzugebende Erklärung zu dem Protokoll der Generalversammlung genommen wird". Direktor Jäger-Berlin brachte sodann bezüglich der Hilfs- und Nuhekasse deutscher Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften folgenden Antrag des Anwaltes zur Verlesung: „Der Allgemeine Genossenschaftstag erklärt die Versicherung der berufsmäßigen Vorstandsmitglieder und Angestellten der Genossenschaften gegen die Folgen von Invalidität und Alter für eine Pflicht der Genossenschaften und empfiehlt denselben den Beitritt zur Ruhegehaltskasse". Der Antrag fand einmüthige Zustimmung. Daraus wurde die Sitzung geschloffen. Die für den Nachmittag anberaumte Sitzung galt den Angelegenheiten der Konsumvereine. Eine vom Verbandsanwalt ausgearbeitete Anzahl von Leitsätzen, die bezweckten, das Hineintragen und Aufkommen von parteipolitischen Tendenzen innerhalb der einzelnen Vereine ein für alle Mal unmöglich zu machen und den Gegnern zur Aufklärung und Abwehr zu dienen, stand zur Berathung. Dieselben hatten im Wesentlichen denselben Inhalt, wie die in der vorigen Nummer der Gewerbezeitung S. 302 mitgetheilten diesbezüglichen Ausführungen des Verfassers und riefen eine sehr lebhafte Debatte hervor. Schließlich wurden sie mit nicht wesentlichen Abänderungen mit großer Mehrheit angenommen. Am dritten Verhandlungstag sprach über: „Die Höhe der bereiten Mittel der Kreditgenossenschaften, verglichen mit den Verbindlichkeiten derselben" Direktor Thorwart-Frankfurt a. M. Mit Bezug auf englische Bankverhältnisse betonte der Redner, daß dem englischen Bankwesen der Kontokorrentverkehr wie der Wechselkredit fremd sei. Wie Schulze-Delitsch einstens ausgesprochen, daß die Kreditgenossenschaften keinen höheren Kredit geben sollten, als sie selbst genössen, so sollte auch hier Vorsicht geboten sein. vr. Scholz-Frankfurt trat den Ausführungen des Referenten bei. Nach der neuesten statistischen Zusammenstellung betrugen bei den Kreditgenossenschaften im letzten Jahre die Schulden 338,2 Millionen, die liquiden Mittel 201,6 Millionen, das ist 59,6 Proz. Bei einer näheren Vergleichung der einzelnen Zahlen ergibt sich, 310 daß die Verhältnisse in West- und Süddeutschland andere sind, als in Nord- und Ostdeutschland. Das komme daher, daß in West- und Süddeutschland weniger Wechsel laufen, als in Norddeutschland. Bestimmte Vorschläge, wie es bezüglich der liquiden Mittel gehalten werden soll, lassen sich nicht machen, aber dahin soll gestrebt werden, daß ein höherer Prozentsatz für die Deckung herangezogen wird. Verbandsanwalt vr. Crüger war auch der Ansicht, daß es nicht möglich ist, feste Grundsätze für die Bereithaltung liquider Mittel auszusprechen, da die Verhältnisse der einzelnen Genossenschaften doch zu verschieden sind. Es wurde sodann folgende Resolution des Referenten einstimmig angenommen: „Für diejenigen Kreditgenossenschaften, welche den Passivkredit Pflegen, ist es geboten, für ihre Verbindlichkeiten stets eine möglichst große Summe Aktiva zu unterhalten"^ Verbandsrevisor Seibert-Wiesbaden begründete darnach folgenden Antrag: „Der allgemeine Genossenschaftstag erklärt die Führung einer Belastungsliste für Kreditgewährung aller Art nach einem vorliegenden Fornmlar für nothwendig und eine sorgfältige Prüfung derselben durch den Aufsichtsrath für eine Pflicht desselben". Der Antrag fand einmüthige Zustimmung. Der nächste Referent war Direktor St üben- Berlin. Er sprach über folgenden Antrag der Genossenschaftsbank „Moabit" Berlin: Der Allgemeine Genossenschaftstag empfiehlt den bankmäßig entwickelten Kreditgenossenschaften: als neuen Geschäftszweig die Hergabe ihres Accepts zum Zwecke der Bestellung von Liefe- rungskautionen für ihre Mitglieder aufzunehmen. Es ist hierbei jedoch ein angemessener Höchstbetrag einznhalten und ferner zu fordern: 1 . daß für die Verbindlichkeit der Genossenschaft eine gleiche Sicherheit Seitens des Genossen gestellt wird, wie sie bei jeder anderen Art von Kreditgewährung nothwendig und üblich ist, 2 . daß die Acceptver- bindlichkeit nur solchen Personen gegenüber eingegangen wird, die nach ihrer geschäftlichen Grundlage wie nach ihrer gewerblichen Leistungsfähigkeit vertrauenswürdig erscheinen, 3. daß Vorkehrungen zur Verhütung einer mißbräuchlichen Verwendung des Acceptes getroffen werden, 4. daß eine besondere und regelmäßig zu kontrolirende Liste der zu Kautionszwecken gegebenen Accepte geführt wird. Eine Anzahl Redner wies in der sich anschließenden Debatte auf die Erfahrungen hin, die mit der Kautionsstellung durch Wechsel bei den Behörden gemacht worden sind. I)r. Heiligenstadt, Präsident der preußischen Zentralgenossenschaftskasse, als Vertreter des preußischen Finanzmiriisters verweist darauf, daß die ländlichen Genossenschaften, die mit der Zentralgenossenschaftskasse in Verbindung stehen, seit längerer Zeit im Verkehr mit den Bergwerks- und Eisenbahnverwaltungen Sicht- wechsel zur Sicherheitsleistung, namentlich für den Kohlenbezug im Gebrauch haben, letzthin auch für Steuerkredite. Es Hütten sich hier bestimmte Formen herausgebildet, denen sich anzupasseu er den Genossenschaften empfehle. Es wurde der Antrag angenommen. Der Anwalt vr. Crüger begründet hierauf folgenden Antrag: „Vorkommnisse der letzten Zeit lassen es geboten erscheinen, den Kreditgenossenschaften wiederholt zu empfehlen, mit den Nachbargenossenschaften einen Austausch der Mitgliederlisten herbeizuführen oder, wo ein solcher nicht zu erreichen ist, auf anderem Wege sich über den Mitgliederstand der benachbarten Kreditgenossenschaften unterrichtet zu halten, um von der Zugehörigkeit der Mitglieder zu verschiedenen Kreditgenossenschaften Kenntniß zu erhalten." Er hob die Nachtheile hervor, die schon des Oef- teren eingetreten sind durch die Zugehörigkeit von Aufsichtsrathsmitgliedern einer Genossenschaft zu einer anderen Genossenschaft. Besonders die Gründung von ländlichen Darlehenskassen bedinge es, daß die Genossenschaften scharf darauf achten, ob ihre Mitglieder anderen Darlehenskassen angehören. Nach längerer Debatte wurde der Antrag einstimmig genehmigt und darauf die Vormittagsitzung um 1 Uhr geschloffen. Für den Nachmittag war die Erörterung der Angelegenheiten der Baugenossenschaften vorgesehen. Verbandsdirektor Berthold-Blumenthal eröffncte kurz nach 2 Uhr die Sitzung der Vertreter der Baugenossenschaften. Verbandsrev isor Michelmann - Blankenburg referirte zunächst über folgenden Antrag: „Den Baugenossenschaften ist zu empfehlen, bei der Aufnahme von Amortisationshypothcken darauf zu achten, daß die vereinbarten Abträge im richtigen Verhältniß zu dem Bedürfniß und der Leistungsfähigkeit der Genossen resp. der Genossenschaft stehen". Viele Mitglieder der Baugenossenschaft schlügen sich mit Hangen und Bangen durchs Leben und könnten daher nicht in bedeutenderem Maße zur Abtragung von amortisirbaren Hypotheken herangezogen werden. Es müsse deshalb die Leistungsfähigkeit der Mitglieder mit der Thätigkeit der Genossenschaft stets in vollem Einklänge stehen. Wenn also die Aufgaben der Baugenossenschaften erfüllt werden sollten, dürfte eine hohe Amortisationsquote nicht eihoben werden. In Oesterreich betrage die Quote ^4 Proz. jährlich; er sei der 311 Meinung, daß man diesen Prozentsatz auch bei uns einführen sollte. Im Uebrigen bat Redner, dem Anträge zuzustimmen. Direktor Feierabend- München trat der letzteren Auffassung des Referenten entgegen und war der Meinung, daß V 4 Proz. zu nieder sei. Die jährliche Tilgungsquote müsse mindestens 1/2 Proz. der Kapitalsumme jährlich betragen. vr. Schneider-Potsdam hob hervor, daß man bei Beurtheilung dieser Frage zwischen den Baugenossenschaften unterscheiden müsse, die für den Eigenerwerb der Genossen oder nur zum Vermiethen bauen. Bei den letzteren Baugenossenschaften müsse natürlich auch die Abnützung der Häuser in Betracht gezogen werden, wenn es sich um den Prozentsatz für die Amortisation handelt. Dem Antrag wurde zugestimmt. Verbandsdirektor B erthold-Blumenthal begründet sodann folgenden Antrag: „Es ist anzustreben, daß der Verband der Baugenossenschaften Deutschlands sich je nach Bedarf in selbständige, auf örtliche Bezirke begründete Unterverbände theilt". Der Referent theilt mit, daß 1897 129 Baugenossenschaften bestanden und jetzt 409, von denen 81 im Verband organisirt seien. Der jetzige Unterverband, der ganz Deutschland umfasse, sei nur ein Uebergang und man würde erst die noch widerstrebenden Genossenschaften in die Organisation bekommen, wenn man zu landsmann- schaftlichen Organisationen überginge, in denen eine lebhaftere Werbethätigkeit sich entfalten könne. Verbandsanwalt Or. Cr üger: Ob eine Trennung der Baugenossenschaften in Nord-, Mittel- und Süddeutschland zweckmäßig und vortheilhaft sei, bezweifle er, denn man komme dann nicht zu dem Ziele, das man erstrebe. Wenn man überhaupt eine Trennung vornehmen wolle, dann könne sie nur geschehen, wenn leistungsfähige Unterverbände geschaffen werden könnten. Er sei der Ansicht, daß der bestehende Verband zusammengehalten werden sollte und daß es durchaus zweckmäßig erscheine, wenn die Verbandsleitung sich mit den maßgebenden Persönlichkeiten in den Bezirken in Verbindung setze, um sich über die weiteren Schritte zu berathen. Bei der Schlußversammlung, die relativ sehr schwach besucht war und auch, da der Eifer vielfach erlahmte, weniger Interesse beanspruchen konnte, besprach Landrath Berthold-Blumenthal das Erbbaurecht als ein Mittel zur Bekämpfung der Arbeiterwohnungsnoth und verlieh dem Wunsche Ausdruck, daß die Gemeinden, wie dies schon in Frankfurt a. M. und Halle geschehe, den Baugenossenschaften Gelände auf bestimmte Zeit überlassen. Anwalt Or. Crüger glaubt, man solle von einer Beschlußfassung abschen, da das Erbbaurecht für den Privatbesitz kaum in Frage komme, sondern nur für Staat und Gemeinden, welche ihren Grund und Boden nicht dauernd abgeben wollen. Später wurden noch kurz die Angriffe des Hausbesitzervereins auf die Baugenossenschaften besprochen und über dieselben mit der Mvtivirung zur Tagesordnung übergegangen, daß die Hausbesitzer, die der Meinung sind, es gebe in Deutschland keine Wohnungsnoth, nicht ernst zu nehmen seien. Es folgte die Besprechung interner Angelegenheiten und die Wahl von Breslau zum nächstjährigen Versammlungsorte. Schließlich wurde noch eine Resolution des Wiesbadener Vorschußvereins zu Gunsten der Verbreitung der Wiesbadener Volksbücher angenommen und sodann der 42. Genossenschaftstag geschlossen. I,. Technisches von der GlasmalereiaussteUung. 0 Bleiruthen, Bleizugmaschinen. Die Bleiruthen sind seit dem frühesten Mittelalter im Gebrauch. Es ist uns aber nicht überliefert, wann sie aufkamen und ebensowenig wissen wir, wo sie zuerst Anwendung gefunden haben. Die früheste Erwähnung des Glaserbleies findet sich in einer Beschreibung der Benediktinerkirche zu Monte Cassino von Bischof Leo von Ostia aus dem 11. Jahrhundert, in welcher berichtet wird, daß die Fenster des Chors und des Schiffes mit Glastafeln geschlossen gewesen seien, welche mit Blei zusammengehalten und mit Eisenstäben verbunden waren. Vom Ende des 11. Jahrhunders an mehren sich die Nachrichten über die Bleifassungen, sie scheinen von da an allgemeiner angewendet worden zu sein. So beschreibt der gelehrte Mönch Theophilus (um 1100) die Art und Weise, wie Gießformen aus Eisen und Holz hergestellt und mittelst der letzteren die Bleiruthen gegossen wurden. Während die Bleie des 12. und 13. Jahrhunderts mit ihren theils gewölbten, theils dachförmig abgeschrägten Oberflächen nur schmal sind, bestehen die heutigen Bleiruthen aus je zwei, 4 bis 12 cm breiten flachen Bleistreifen, den Flügeln, welche in der Mitte der Länge nach durch einen schmalen 0,5 bis 3 mm dicken Kern verbunden werden. Die Flügel schließen mit dem Kern oder der Seele die Falze oder Kammern zur Aufnahme der Glasstücke ein. Im 16. Jahrhundert fing man an, die Bleiruthen auf den Bleizügen oder Bleimühlen zu ziehen. Es sind dieses kleine Walzwerke, deren wesentliche Bestandtheile seit jener Zeit sich nur wenig verändert haben. Zwei senkrechte Pfosten, von denen der eine mit einem Untersatz oder Ständer fest verbunden ist, während der andere beweglich ist und mit dem ersten durch zwei Querstäbe und eine Schließvorrichtung zusammengebracht wird, tragen an beweglichen Wellen zwei senkrecht übereinander stehende gerippte Rädchen, die nur einige Millimeter von einander abstehen und durch ein Triebwerk gleichzeitig in gegengerichtete Drehung versetzt 312 werden können. Zwei in entsprechende Vertiefungen der Pfosten eingesetzte, an den inneren Seiten mit flachen Einschnitten versehene Eisenstücke, die sogenannten Backen, treten seitlich an die Rädchen und umschließen mit diesen eine Oeffnung, welche genau der Form der Bleiruthe entspricht, die man erhalten will. Indem man nun einen Bleistreifen durch das Walzwerk laufen läßt, erhält man eine Bleiruthe, deren Form von der Art der Rädchen und Backen abhängt, welche man nach Bedarf auswechselt. Dieser einfache Apparat kann für Hand- und Kraftbetrieb eingerichtet sein, und hiernach, wie in der Art des Verschlusses, weichen die Bleizugmaschinen mannigfaltig von einander ab. Unter den von Theodor Fendt in Markt Oberdorf in Bayern ausgestellten sechs Stücken von ganz vorzüglicher Ausführung sind für Handbetrieb eine mit Schranbenverschluß, zwei andere mit dem Schraubenbügelverschluß, wie sie die Figur zeigt, versehen. Unter diesen ist namentlich eine auf gußeisernem Tischchen, sehr leicht laufend, empfehlenswerth; sie kostet 260 M. Die beiden andern einfacher gehaltenen, zu 65 und 85 M., können auf jedem beliebigen Tisch befestigt werden. Drei andere Bleizugmaschinen von großer Leistungsfähigkeit, zu 210, 250 und 395 M., sind für Kraftbetrieb bestimmt und genügen auch den weitgehendsten Anforderungen. — Weitere fünf Bleizugmaschinen von guter Durchbildung sind von Xaver Fendt in Markt Oberdorf ausgestellt, eine für Handbetrieb mit Mutterverschluß zu 60 M., zwei andere ebenfalls für Handbetrieb mit Bügelverschluß und Schneckenspannung zu je 90 M. Alle drei Formen können mit ihren Untersätzen leicht auf jedem Tische befestigt werden. Für größere Betriebe hat die Firma zwei andere Stücke zu 193 und 282 M. ausgestellt, die für Kraftbetrieb eingerichtet und, wie die zuletzt erwähnten, mit Schneckenspannung versehen sind. Auch die Erzeugnisse dieser Fabrik erfreuen sich großer Beliebtheit. Ueberzug der Bleiruthen. Während im Mittelalter die Bleiruthen nur an den Knotenpunkten verlöthet wurden, überzieht man das ganze Bleinetz gegenwärtig in der Regel auf der äußern Seite mit einem Zinnüberzug, mitunter sogar auf beiden Seiten, um der Verbleiung ein besseres Aussehen zu geben. Dieses geschieht, indem der Glaser mit dem Zinnstäbchen und dem Löthkolben die sämmtlichen Umrisse überfährt und das schmelzende Löthmaterial gleichmäßig über die Bleie vertheilt. In neuerer Zeit hat man auch angefangen, die Verbleiungen mit einem dauerhaften galvanischen Ueberzug in Messing, Kupfer und Nickel zu versehen. Ein sehr sorgfältig ausgeführtes Muster einer solchen Verglasung von der Firma Adolf Schell in Offenburg liegt in der Ausstellung der Landesgewerbehalle zur Ansicht auf. Das Verfahren eignet sich namentlich für Verbleiungen, welche dem Auge ziemlich nahe zu stehen kommen, z. B. für Möbelfüllungen, Laden- und Schaufenstereinrichtungen, Fenstervorsetzer, Ofenwände u. s. w. Dasselbe bildet einen Ersatz für Messingfassungen, welche nicht allein bedeutend theuerer, sondern auch, bei komplizirter Zeichnung, aus technischen Gründen nur schwer herstellbar sind. Je nach der Reichhaltigkeit der Verbleiung betragen die Kosten für den Ueberzug in Messing, Kupfer oder Nickel 15 bis 25 M. für das Quadratmeter, als Zuschlag zum Preis der betreffenden Verbleiung. Muffelöfen. Einen Muffelofen erhält man, indem man in einen kubischen Ofen einen aus Chamotte oder Eisen hergestellten, an der Vorderseite offenen Hohlkörper von kleinern Dimensionen — die Muffel — schiebt, wobei zwischen den beiden Wandungen ein konzentrischer Spielraum entsteht, der mit der Feuerung und dem Abzug kommunizirt, so daß die durchgehenden Feuergase die Muffel allerseits bestreichen und erhitzen. In der letztem befinden sich etagenmäßig übereinander eine Anzahl Platten, auf welche die zu brennenden Glasstücke gelegt werden Die Muffel wird mit einer 313 eisernen Verschlußthüre, an welcher sich ein eisernes Beobachtungsrohr befindet, geschlossen und mit Lehm zugekittet, so daß das in der Muffel befindliche Glas gegen Rauch, Aschentheilchen und andere durch das Feuer verursachte Niederschläge geschützt ist. Zum Brennen brauchen die bisher meistens im Gebrauch befindlichen Muffelöfen 6 bis 12 Stunden und eine eben so lange Abkühlung, so daß im Tage nur ein ein- oder zweimaliges Brennen zu erzielen ist. Der Fabrikant muß daher auch stets mehrere solcher Oesen vorräthig haben, um die Tagesleistung der Maler sogleich brennen zu können. Bei den neuern Ofenformen sucht man die Brennzeit möglichst abzukürzen. Eine der schlesischen Glasmanufaktur Menke Es gibt eine außerordentlich große Anzahl von Mitteln, welche zur Bekämpfung des Hausschwammes vorgeschlagen und empfohlen wurden, und auch wir haben wiederholt auf solche aufmerksam gemacht.* Aber nur wenige dieser Mittel haben in der Praxis dauernde Verwendung gefunden, und auch diese sind wegen gewisser Mängel nicht in allen Fällen verwendbar. Neuerdings wird nun von den Farbenfabriken Rosenzweig «L Baumann in Kassel unter dem Namen „Mikrosol" ein neues Mittel gegen Hausschwamm in den Handel gebracht, welches von Professor Migula in Karlsruhe einer eingehenden Untersuchung unterzogen worden ist, deren Resultate auch weitere Kreise, namentlich des Baugewerbes, interessiren dürften. Dem Centralblatt der Bauverwaltung 1901 S. 367 entnehmen wir hierüber Folgendes: Das Mikrosol stellt eine grünliche, an feuchten Thon erinnernde, sauer reagirende Masse dar, welche sich in Wasser leicht und ohne Rückstand löst und nur * Badische Gewerbezeitung 1872 Beil. S. 101 (8 Seitens. Allgemeines. — 1876 S. 8l (5). Allgem. — 1879 S- 236 t'/z). Antimerulion. 317 Saltcylsäure. — 1884 S. 109 ('/s) Allgem. — 1886 S. 121 (2). Allgem. — 1889 S. 173 (»/r). Austrocknen — 1892 S. 601 (1>; 1893 S. 559 (I) und 1896 S. 243 ( 1 / 2 ). Antinonnin. — 1896 S. 413 (6). Allgem. — 1896. S. 280 ('/«). Hausschwamm und Gipsdielen. unbedeutenden, wenig auffallenden Geruch besitzt. Wird es, wie dies vorgeschrieben, in 2proz. Lösung auf Holz oder auf mit Kalk gestrichene Wände aufgetragen, so erzeugt es keine merkliche Färbung und nnr schwachen Geruch. Durch diese beiden Eigenschaften unterscheidet sich das Mikrosol vortheilhaft von den meisten anderen wirksamen Mitteln gegen Hausschwamm. Läßt man die 2 proz. Mikrosollösung 10 Minuten lang auf üppig wuchernden Hausschwamm einwirken, so wird dieser sicher zum Absterben gebracht und wenn der Pilzrasen vollständig von der Lösung durchdrungen wurde, so genügt selbst ein nur 10 Sekunden langes Verweilen in der Lösung, um den Pilz zu vernichten. Ja sogar wesentlich schwächere Lösungen, bis herab zu '/g Proz., wirken fast in gleicher Zeit vernichtend auf den Hausschwamm ein. Im Handel befinden sich zwei Mikrosolsorten als „Mikrosol 60" und „Mikrosol 80" bezeichnet, ohne wesentlichen Unterschied in der Wirkung. Hinsichtlich der Fähigkeit des Mikrosols in Holz einzudringen, beobachtete Professor Migula, daß dünnere Holzstücke, welche, mit der 2prozentigen Lösung angepinselt, von dieser auch durchtränkt wurden, wobei Vernichtung des Hausschwammes eintrat. Dickere Holzstücke wurden nicht durchtränkt, und es traten öfters an den Seiten oder auf der Rückseite des Holzes neue Wucherungen auf, wenn die Holzstücke schon vollständig mit dem Pilz durchsetzt waren. Auch stärkere Lösungen helfen hierbei nichts, wohl aber wiederholter Anstrich, namentlich wenn unmittelbar vor dem Gebrauch der Lösung, dieser 5 Proz. Glycerin zugesetzt waren. Vielleicht beruht diese Erscheinung auf der wasseranziehenden Eigenschaft des Glycerins, in Folge dessen die Mikrosollösung nicht so rasch eintrocknet und dadurch längere Zeit zum Eindringen behält. Ob sich die Verwendung von Glycerin für die Praxis eignet, muß erst im Großen ausprobirt werden. Bestreicht man Holzstücke, aus welchen sich üppig wuchernder Hausschwamm befindet, theilweise mit Mikrosollösung, so pflanzt sich die Pilzwucherung nicht weiter als bis zur bestrichenen Stelle fort, selbst dann, wenn die Lösung nur 'Zgprozentig ist. Holz, welches während 24 Stunden in eine ^prozentige Mikrosollösung getaucht und dann oberflächlich abgespült wurde, zeigte sich bei Kulturversuchen nicht mehr für Hausschwamm empfänglich. Es scheint, als ob das Holz die Fähigkeit besäße, das Mikrosol aus seiner Lösung herauszunehmen und in sich aufzuspeichern. In noch nicht getrocknetem Zustand benachtheiligt ein Mikrosolanstrich den Pflanzenwuchs, dagegen erwies sich der getrocknete Mikrosolanstrich ohne schädlichen Einfluß auf das Wachsthum von Pflanzen. Es bedeutet dies einen besonderen Vortheil des Mikrosols für Gärtnereien gegenüber dem sonst sehr wirksamen, aber für Pflanzen auch noch nach Monaten schädlichen Carbolineum. 315 Das Mikrosol ist sonach als ein hervorragendes Bekämpfungsmittel für Hausschwamm anzusehen, welches zudem, in Folge der starken Wirkung selbst sehr verdünnter Lösungen, geeignet erscheint, auf dem Weg der Jmprägnirung auch als Vorbeugungsmittel zu dienen. Kt. Aus dem Uereinsleben. Gauverband der Schwarzwälder Gewsrbevereine. Am Sonntag den IS. September fand in Triberg im unteren Saal der Gemerbehalle der ordentliche Gautag des Verbandes der Schwarz- wätder Gewerbcvereine statt, zu welchem die Vertreter sämmtlicher dem Verband angehörigen Vereine und viele Vereinsmitglieder erschienen waren. Als Vertreter der Großh. Negierung wohnte Oberamtmann Hoerst aus Triberg, als Vertreter der Großh. Landesgewerbehalle Professor vr. Käst aus Karlsruhe den Verhandlungen bei, welche von dem Gauvorsitzenden Riester geleitet wurden. Nach Begrüßung der Erschienenen durch den Vorsitzenden und Erwiderung seitens des Regierungsvertreters und des Bürgermeisters von Triberg wurde in die Tagesordnung eingetreten. Zunächst erstattete der Gauvorsitzende Bericht über die Thätigkeit des Verbandes in der Zeit, während welcher Triberg Vorort war. Diese Thätigkeit war eine sehr rege, da in den Beginn derselben die Arbeiten für die Bildung der Handwerkskammer fielen. Es fanden im Ganzen 118 Sitzungen statt und wurden 14 Vorträge gehalten, darunter solche von Rechtsanwalt Burger über das bürgerliche Gesetzbuch und von Hofuhrmacher Pecher über die Pariser Ausstellung. Die hierdurch entstandenen Kosten übernahm zur Hülste die Regierung, wofür der Vorsitzende den Dank ausspricht. Ter Verband zählt gegenwärtig 1030 Mitglieder, worunter sich 666 Handwerker befinden. Hinsichtlich des neuen Zolltarifes erklärte der Vorsitzende, daß man im Schwarzwald gegen eine Erhöhung der Getreidezölle und für Abschluß langfristiger Handelsverträge sei. Ferner gab der Vorsitzende dem Wunsch des Gauverbandes Ausdruck, es möchte eine Aenderung in der Art der Lehrlingsprämiirung im Sinne einer Dezentralisation vorgenommen werden derart, daß die Prämiirung im Gau stattfände und das System der sogen. Doppelprämiirung in Wegfall komme. Schließlich hob der Vorsitzende noch hervor, baß es wünschenswerth erscheine, wenn auch den Gewerbevereinen das Recht ertheilt werde, Gesellenprüfungen abzuhalten, und fragte den anwesenden Sekretär der Handwerkskammer Konstanz, Gewerbelehrer Müller, ob er Mittheilungen über die Ansicht der Handwerkskammern in dieser Angelegenheit machen könne. Derselbe erwidert, daß kürzlich eine Konferenz von Vertretern der Handwerkskammern in Ofsenburg in dieser Angelegenheit stattfand, zu welcher aber die Handwerkskammer Karlsruhe nicht erschienen war. Die drei andern Kammern sprachen sich für die Ertheilung der Berechtigung zur Abnahme der Gesellenprüfung an die Gewerbevereine aus. Hierauf wurde der Kassenbericht durch den Rechner erstattet und nach Prüfung demselben Entlastung ertheilt. Ferner wird beschlossen, den Gaubeitrag in der seitherigen Höhe von 25 Pf. pro Mitglied beizubehalten. Sodann beschreibt der Vorstand der Uhrmacherschule Furtwangen, Baumann, einen sogen. Schaber zum Glätten von Metalloberflächen, welcher von einem Werkmeister in St. Georgen konstruirt worden ist. Er beantragt im Namen der Gehilfen- prämitrungskommission, dem Verfertiger ein Diplom und einen Aufmunterungspreis von 10 M. zuzuerkennen. Die Versammlung beschließt in diesem Sinne (das Instrument wird demnächst in der Badischen Gewerbezcitung beschrieben werden.) Hierauf folgt der Vortrag des Handwerkskammersekretärs Müller über Genossenschaftswesen. Der Redner hebt zunächst die Gründe hervor, welche für die Bildung von Rohstoffgenossenschaftcn (Einkaufsgenossenschaften) sprechen und erwähnt die Vortheile, welche dem Handwerker insbesondere durch billigen Bezug seines Rohmaterials aus dem Beitritt zu einer solchen Genossenschaft erwachsen. Als Haupthindernisse, welche sich der Gründung von Genossenschaften entgegenstellen, bezeichnete der Vortragende den Konkurrenzneid der Handwerker untereinander und die Abhängigkeit des Handwerkers von seinen Lieferanten. Um genügend flüssige Mittel zu haben, müßte der Handwerker von der alten Unsitte abgehen, seine Rechnungen immer erst am Jahresschluß auszustellen, er müßte sich, ähnlich wie der Kaufmann, daran halten, nach Fertigstellung und Ablieferung einer Arbeit gleich auch die Rechnung einzureichen. Daß die der Bildung von Genossenschaften entgegenstehenden Schwierigkeiten nicht unüberwindlich sind, zeigt der Vortragende an verschiedenen Beispielen: er erwähnt, daß im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf 64 Handwerkergenossenschaften bestehen, daß sich im Bezirk Lichtenfels a M. in kurzer Zeit 6 Korbmacherei-Erwerbsgenossenschaften gebildet haben, er verweist auf den gesunden Stand des Schuhmacher-Rohftossoereins in Weimar und der Tischler-Werkgenossenschaft in Osnabrück. An den sorgfältig und mit Sachkenntniß ausgearbeiteten Vortrag schloß sich eine lebhafte Debatrc. Von verschiedenen Seiten wurde auf die Schwierigkeit hingewiesen, Genossenschaften an kleinen Orten ins Leben zu rufen, demgegenüber aber auch betont, daß sich eine Einkaufsgenossenschaf: nicht auf eine bestimmte Gruppe von Handwerkern beschränken müsse, sondern, daß auch Handwerker verschiedener Berufsarten zwecks Bezugs eines von ihnen gemeinsam verwendeten Rohmaterials zusammentreten könnten. Nachdem noch die Wahl des Vorortes vorgenommen und hierfür S t. Georgen bestimmt worden war, schloß der Vorsitzende den anregend verlaufenen Gautag. Kr. Unsere Musterzeichmmg. Die dieser Nummer beigegebene Tafel 38 enthält die Abbildung einer Wanduhr (Holz); entworfen von F. Nierholz, Zeichner an Großh. Kunstgewerbeschule in Karlsruhe. Merarische Besprechungen. vr. Ludolf Maaß. Der Einfluß der Maschine auf das Schreinergewerbe in Deutschland. (8) 122 S. Stuttgart 1901: I. G. Cotta'sche Buchhandlung, Nachfolger. Preis 3 M. Diese volkswirthschaftlichc Arbeit ist als 24stes Stück in den von Brentano und Lotz herausgegebenen Münchener Volkswinhschaftlichen Studien erschienen. Die mit großer Sachkenntniß und unter Berücksichtigung reichen litterarischen und statistischen Materials verfaßte Broschüre befaßt sich in sechs Kapiteln mit der Verwendung der Maschine in der Schreinerei im Allgemeinen, mit den Quellen der Produkte der Schreinerei, dem Antheil der Maschinen an ihrer Produktion und der Gestaltung derselben, dem Einfluß der Maschine auf die Produktion der Halbfabrikate, auf die Bauschreinerei, sowie auf die Produktion und auf den Kampf der Betriebsformen in der Möbelschreinerei. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit der Maschinenarbeit und der Werkgenossenschaft. Als Anhang ist eine Reihe statistischer Tabellen beigegeben. In der Maaß'schen Broschüre sind auch mehrfach die Verhältnisse im Schreinergewerbe in Baden berücksichtigt. Dieselbe läßt erkennen, wie bedeutend die Aenderungen sind, welche sich durch Einführung der Maschine in den Betriebsformen der verschiedenen Zweige der Schreinerei vollzogen haben. Allen denen, welche sich für derartige volkswirthschaftlichc Untersuchungen interessiren, kann die Lektüre nur angelegentlich empfohlen werden. Kt. Berichtigung. In dem Bericht über den Handwerkertag in Nr. 36 ist auf S. 297 Zeile 28 von oben in einen: kleinen Theil der Auflage durch ein Versehen irrthümlich Schwetzingen gedruckt worden. Es muß heißen Reutlingen; gemeint ist die daselbst erscheinende Zeitschrift „Das deutsche Handwerk', welche als Organ der Handwerkervereine vielfach als „Handwerkerzeitung" bezeichnet wird. Vergebung von Bauarbeiten. Für die Neubauten des Großh. Generallandesarchivs, der Oberrechnungskaninier und des Verwaltungsgerichtshofs in .Karlsruhe werdenim Auftrag des Großh. MinisteriuniSder Finanzen und auf Grund der für die Staatsbauten des Großherzogthmns Baden maßgebenden Bedingungen und technischen Vorschriften folgende Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. l. Erd- und Maurerarbeiten. (1 Loos.» Aushub . ca. 11 300 cdm Betonsohlen .... „ 950 „ Bruchsteinmauerwerk „ 4 900 „ Backsteinmauerwerk, ge- wöhnliches .... . 6 400 „ Backsteinmauerwerk in Zement. - 1 200 . Versetzenvon Steinhauer- arbeiten. „ 2 300 „ 2. Steinhauerarbeite» Loos X. Basaltsockel für sämmtliche Bauten . . ca. 56 cbm Loos 6. Steinhauerarbeit für sämmt- liche Fagaden der Verwaltungsgebäude in rothem wetterbeständigem Sandsteinmaterial event. in drei Unterloosen. Verwaltungsgerichtshof ca. 585 cdm Oberrechnungskammer „ 592 „ Generallandesarchiv „ 568 „ zus. ca. 1 745 cbm Loos 6. Desgl. für den Archivbau (1 Loos) . . ca. 626 cbm Loos v. u. 8. Moltons für die Verblendung der Fa^adenflächen der Hof- fagaden aus rothem Sandsteinmaterial (2 Loose). Verwaltungsgebäude ca. 2 365 gm Magazinbau . . . . l 155 „ zus. ca. 3 520 gm Loos b) 6. u. II. Sandsteintreppen (3 Loose). Keller und Diensttreppen ca. 650 Isdm Wohnungstreppen . . „ 850 „ Magazintreppen . . . „ 330 , zus. ca. 1 330 lfdm 3. Eisenlieferung. (Loos 1). Walzeisen für die Keller- gesch osfe der Verwaltungsgebäude .ca. 57 000 kg Zeichnungen, Maffenberechnungen und Bedingungen sind vom 21. September ab auf dem Platzbaubureau an der Stabelstraße (Werkmeister, Sattler), von 9 bis 12 Uhr, und 3 bis 6 Uhr einzusehen. Daselbst werden auch die Bedingungen und Arbeitsauszüge abgegeben und jegliche Auskunft ertheilt. Die versiegelten und mit entsprechender Aufschrift versehenen Angebote sind bis spätestens Mittwoch, den 16. Oktober, Abends 4 Uhr, auf dem Platzbaubureau Stabelstraße einzureichen, zu welchem Zeitpunkt die Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber eröffnet werden. Die Zuschlagsfrist beträgt vier Wochen. Bauleitung für die vereinigten Bauten des Großh. Generallandesarchivs, der Oberrechnungskammer und des Verwaltungsgerichtshofs. Henz, 231.2.1 Großh. Bezirksbauinspektor. uuä j^en^er- kabriairt io allen gevünscdt. XirskukruuFSu SjeLMMMMriN. -Oai-um, LsrlsMe. Wasserleitung der Stadt Oppenau. Tie Stadtgemeinde Oppenau vergibt auf Grund der Bestimmungen für das öffentliche Verdingungswesen, wie sie bei Vergebung der Staatsbauten üblich sind, die zur Herstellung der Wasserversorgung der Stadt erforderlichen Arbeiten und Lieferungen und zwar: 1. Erdarbeiten bei der Fassung der Quelle für die Zuleitung nach der Stadt und für das gesamnite Stadtrohrnetz, 2. die Lieferung und Wontirung sämmt- licher Metallwaaren und 3. die Herstellung eines zweikammerigen Hochbehälters von 220,0 cdm Nutzraum, sowie der Quellenfassungen, Sammel- und Theilkastenschächte aus Zementbeton. Gleichzeitig kommen ca. 300 Hauswasserleitungen zur Ausführung, die vom Hauptrohr an bis zur Straßengrenze einschließlich Regulirventil vom Unternehmer herzustellen sind, während die Vergebung der eigentlichen Hausleitungen den betreffenden Hauseigen- thümern überlassen bleibt. > Schriftlich gestellte Angebote am die be- zeichneten Arbeiten oder auf Herstellung der Gesammtanlage wollen in die von uns zu beziehenden Angebotsformularien eingetragen und mit geeigneter Aufschrift versehen, portofrei und verschlossen bis längstens Montag den 30 September d I, Vormittags 9 Uhr, beim Gemeinderath der Stadt Oppenau eingereicht werden, woselbst um die genannte Zeit im Gemeindehaufe die Submissionseröffnung stattfindet. Die Pläne und Bedingungen liegen inzwischen auf dem diesseitigen Bureau zur Einsicht offen. 229 2.1 Zuschlagssrist 14 Tage. Offenburg, den 14. September 1901. Großh. Kulturinspektio». Lieferung von Faschiuendraht. Der zu den Flußbauten für das Jahr 1902 erforderliche Faschinendraht — 20 550 kg — foll öffentlich vergeben werden. Maßgebend für die Verdingung ist die Verordnung vom 7. Juni 1890 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. XXIllt in der durch die Verordnung vom 21. Dezember 1899 bewirkten Fassung (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. K-VI). Bedingungen und Bedarfsliste können von unserer Expeditur gegen Einsendung des Portos (20 Pf.) bezogen werden. Mit der Aufschrift „Fafchinendraht" versehene Angebote für 100 kg sind verschlossen und mit Mustern oder mit Angabe der Bezugsquellen bis zur Eröffnungsverhandlung, welche am 11. Oktober d- I., Vormittags 10 Uhr, dahier stattfindet, einzureichen 230.2.1 Die Zuschlagsfrist beträgt 14 Tage. Karlsruhe, den 14. September 190l. Großh. Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues. Arbeit-Vergebung. (Granitarbeit.) Für den Neubau des Gymnasiums II in Freiburg sollen für die beiden Diensttrcppen und den Lauf der Haupttreppe nach dem Souterrain Granitstufen mit Podestplatten angefertigt werden. Ein Theil der Trittstufen ist einfach zu profiliren, die Flächen find durchweg fein zu spitzen oder zu stocken. Erforderlich sind im Ganzen 224 Tritte und 10 Podestplatten, außerdem noch einige THUrgestelle im Souterrain. Die Läufe nach dem Souterrain sind in diesem Jahre noch, die übrigen im Frühjahr 1902 anzuliefern. Arbeitsbedingungen und Werkzeichnungen können auf dem Bureau der Baudirektion oder vom 9. September ab auf dem Baubnreau in Freiburg, bei Baupraktikant Graf eingesehen werden, woselbst auch die Angebotsformulare zu erheben sind. Angebote sind bis spätestens Mittwoch, den 25. September Vormittags 11 Uhr, beim Sekretariat der Baudirektion einzureichen, zu welcher Zeit dann auch die Verdingungsverhandlungen stattfindcn. Die Zuschlagsfrist beträgt 14 Tage. Karlsruhe, den 7. September 1901. Großh. Baudirektion: Or. Joses Durm. 225.3.3 Marlin. Großh. Badische Staats- Eisenbahnen. Zu dem Neubau eines zweiten Dienstwohngebäudes für sechs Weichenwärter, Nheinhäuser- platz Nr. 15, in der Nähe des Neckarauer Uebergangs in Mannheim, sollen die Grab-, Maurer-, Steinhauer- (Neckar-, Mainoder Pfinzthalsteine), Verputz-, Zimmer-, Schreiner-, Glaser-, Schlaffer-, Blechner-, und Tüncherarbeiten im Wege der öffentlichen Verdingung einzeln oder im Ganzen vergeben werden. Kostenanschläge, in welche die Einzelpreise von den Bewerbern einzutragen sind, werden auf der Kanzlei des Unterzeichneten, woselbst auch die Pläne und Bedingungen zur Einsicht aufliegen, auf Verlangen abgegeben. Zeichnungen und Bedingungen werden nach auswärts nicht versandt. Die Angebote sind spätestens bis zu der am 26. September d I., Vormittags 10 Uhr, stattfindenden Verdingungstagfahrt einzureichen. Für den Zuschlag bleibt eine Frist von drei Wochen Vorbehalten. 228 Mannheim, den 13. September 1901. Bahnbauinspektor. ^ruolä Lrvimtzr L1L 8t. (Ks.) M K»8tz1 (NM). Leime sür alle Zwecke, Flintstein u. Glaspapier auf Bogen, Rollen u. Scheiben, Brenner Mattine wasserfest, Brenner-Politur, Holzkitte in 20 Farben, Holzbeizen u. Lacke. 221.17.2 ' LLcdslsok-Lkilrtvxlsedtzs ^' levkMum kuäoisIM ^miNIei'S fseksckuls kür Liskdsu-, Ltsiumotr- uvä Vsrmsssuvxs- IseümLsr. lisoklerksoksvkuls. Lsits- oä Diffus L IVlaxek-vinke! ü/lsnnksirri. Uolrkancklung, Dampf-Hobel- u. Sägewerk, grosse IrookeLLvlLAe. ^mortkLulsods ktlok kill» Noräisoks imä äsutsodo övdsldrtzttsr, Llstsudrsttsr, LoLstoi» kür LLULvooko etc. oto. 61—73 Nachdruck von durch einen Ring (c>) am Anfang charakterisirten Originalmittheilungen ohne Bezeichnung der Quelle ist untersagt. Redaktion: Hofrath Prof. vr. H. Meidinger. Druck und Kommissionsverlag der G. Braun'schen Hofbuchdruckerei, Karlsruhe. Wanduhr (Holz). Entworfen von F. Nierholz, Zeichner an Großh. Kunstgewerbeschule in Karlsruhe. MS Beilage zur Badischen Gewerbezeitung lgttl Nr. 38.