Np. 39. Karlsruhe, den 27. September 1901. 34. Band. MscheGewerbemtlN ^ ^ lrornusaeneben von dev ^ IllM?! lzernusgegeben von dev ro^erzoljliltimKMdeSgkVkrbchalle Grgan der Dandwerkskammern. MMU Erscheint Freitags. Anzeigen 25 Pfg. die dreispaltige Petitzeile. Jahrespreis 3 Mark. Inhalt: S- 317 bis 324. Bekanntmachungen (Pariser Weltausstellung 19VV; Uebungskurje sür Meister; Bibliothek der Landesgewerbehalle). — Vergebung von Stiftungsgeldern. — Verband deutscher Gewerbevereine (Versammlung in Hannover). — Schriftliche Abfassung des Lehrvertrages. — Deutsche Fachschule für Drechsler rc. in Leipzig. — Preisausschreiben. — Pikrinsäure gegen Brandwunden. — Unsere Musterzeichnung. — Literarische Besprechungen. — Anzeigen. Bekanntmachung? Pariser Weltausstellung 1900 betk. Ueber die Aushändigung der Diplome und Medaillen an diejenigen Aussteller, welche auf der Weltausstellung in Paris 1900 Auszeichnungen erhalten haben, sind französischerseits folgende Bestimmungen erlassen worden: Aussteller, welchen seitens der Internationalen Jury ein „Oranck krix" oder eine goldene, silberne oder- bronzene Medaille zuerkannt worden ist, erhalten außer einem Diplom mit Angabe des Grades der ertheilten Auszeichnung ein Exemplar der von Herrn Chaplain, Mitglied des Institut ckc Francs, entworfenen Ausstellungsmedaille in Bronze. Aussteller, welchen seitens der Jury nur eine ehrenvolle Erwähnung zuerkannt ist, erhalten lediglich ein Diplom. Aussteller, welche außer Wettbewerb (Kurs concours) stehen, erhalten ein Diplom mit der Bezeichnung „Hors concours", sowie ein Exemplar der Ausstellungsmedaille in Bronze. Die Mitarbeiter (Ingenieure, Werkmeister rc. und entwerfende Künstler) erhalten das gleiche Diplom und die gleiche Medaille wie die Aussteller. Aussteller oder Mitarbeiter, welchen ein „Oranck ?rix" oder die goldene Medaille zuerkannt ist, können auf Grund einer Ermächtigung des französischen Generalkommissariats, welche durch den Unterzeichneten.zu beantragen ist, auf der französischen Münze auf ihre Kosten ein Exemplar der Ausstellungsmedaille in Gold schlagen lassen. Gleiches gilt für Aussteller, welche eine silberne Medaille erhalten haben. Diese Medaillen werden nach dem Modell in Größe von 63 mm Durchmesser durch die Münze von Paris geprägt werden und werden am Rande den Stempel der Münze — ein Füllhorn — sowie die Bezeichnung des Metalles tragen. Die Preise für die Prägung auf der Pariser Münze stellen sich wie folgt: eine silberne Medaille zum Feingehalt von und dem ungefähren Gewicht von 130 etwa 22 Francs; eine goldene Medaille, zum Feingehalt von und dem ungefähren Gewicht von 200 8, etwa 710 Francs. Die Aushändigung der Diplome und Medaillen erfolgt an den Unterzeichneten. In Folge der bedeutenden Schmierigkeiten, welche mit dem Druck der Diplome und der Prägung der Medaillen verknüpft sind, wird mit der Aushändigung derselben französischerseits nicht vor Anfang des Jahres 1901 begonnen werden können. Die Vertheilung wird alsdann nach der Reihenfolge der Klassen erfolgen und sich voraussichtlich über mehrere Monate erstrecken. Paris, den 13. November 1900. gez. Or. Richter, Geh. Oberregierungsrath, Reichskommissar für die Weltausstellung in Paris 1900. * Auszug aus dem deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 318 Bekanntmachung. ^ Uebungskurse für Meister beir. Großh. Ministerium des Innern hat uns aufgefordert, etwaige Wünsche bezüglich der Veranstaltung von Meisterkursen während des kommenden Winters zur Kenntniß zu bringen. Wir ersuchen demgemäß die Herren Handwerksmeister unseres Kammerbezirks, diesbezügliche Wünsche bei uns baldthunlichst vorzubringen. Die Handwerkskammer Karlsruhe. Walz. vr. Loth. HSekanntmachung. Die Bibliothek der Großh. Landesgewerbehalle betr. Die Bibliothek der Großh. Landesgewerbehalle ist im Winterhalbjahr 1901/1902 — beginnend am 1- Oktober 1901 — zu folgenden Zeiten geöffnet: Vormittags: Montag bis Samstag 10 bis '/-k Uhr; Nachmittags: Dienstag bis Samstag bis 5 Uhr; Abends: Dienstag bis Freitag '/z8 bis ^10 Uhrs Karlsruhe, den 24. September 1901. Großh. Landesgewerbehalle: Mei ding er. Vergebung von Stistungsgeldern. Die Stiftungszinsen aus der Kaiser Friedrich- Stiftung sollen auch dieses Jahr wieder an arme, aber befähigte und sittlich würdige junge Leute hiesiger Stadt, welche sich zu tüchtigen Mitgliedern des Gewerbestandes heranbilden wollen, verliehen werden. Gesuche um Zuweisung von Beiträgen sind unter Darlegung der persönlichen Verhältnissen und Beifügung von Schul- und anderen Zeugnissen spätestens bis 8 Oktober d. I. an den Vorstand des Gewerbevereins zu richten. U. Verband deutscher Oewerbevereine. X ordentliche Hauptversammlung in Hannover am 15., 16 und 17. September. c> Bereits am Nachmittag des 14. September hatte im kleinen Saale des alten Nathhauses eine geschäftliche Sitzung des Vorstandes des Verbandes stattgefunden, welcher am Abend eine zwanglose Zusammenkunft der bereits zahlreich anwesenden Delegirten im Grand Hotel folgte. Am Sonntag den 15. September tagte vor Beginn der Hauptversammlung der Vorstandsrath um 9 Uhr früh abermals, um in sich eine Einigung über die vorzuschlagenden Resolutionen herbeizuführen. Um 11 Uhr begann die erste Sitzung des Verbandes im großen Saale des alten Rathhauses. Der Vorsitzende, Ingenieur Berghausen-Köln, eröffnete die Verhandlungen mit einer warm empfundenen Begrüßung an die Erschienenen. Es wurden namentlich genannt die Vertreter der Negierung: Oberpräsident Graf zu Stoiber g-Wernigerode, Regierungspräsident v. Brandenstein, Regierungsrath Schneider, Negierungs- und Gewerberath v. Ros nowski, ferner Ingenieur Matten- klott als Vertreter der Großh. Badischen Regierung, die Senatoren Fink und vr. Glackemeyer als Vertreter der Stadt, der Rektor der Technischen Hochschule Geh. Negierungsrath vr. Kiepert, Geh. Negierungsrath Professor vr. Köhler und der Vertreter des schweizerischen Gewerbevereinsverbandes Boos-Jegher. — In seiner weiteren einleitenden Ansprache wies Redner darauf hin, daß der aus kleinsten Anfängen sich entwickelt habende Verband jetzt 811 Einzelvereine mit rund 93 000 Mitgliedern umfaßt. Hauptsächlich habe der Verband in Süddeutschland einen guten Boden gefunden, und man habe es anfänglich als ein Wagniß betrachtet, erstnialig eine in Norddeutschland belegene Stadt zu besuchen, indessen andererseits sei es dem Verband wiederum leicht geworden, gerade in Hannover zu tagen, weil diese Provinz neben Mecklenburg in Norddeutschland ein blühendes Gewerbevereinsleben zeige. — Der sich jetzt überall zeigende Niedergang im gewerblichen Geschäftsleben laste auf den: Handwerk doppeltschwer und mahne zur Prüfung, wo die bessernde Hand angelegt werden müsse. Der Verband möge an die einschlägigen Fragen mit Ernst Herangehen und in Liebe zum deutschen Handwerk und Gewerbe, in Liebe zum deutschen Baterlande daran weiter arbeiten. Seine Rede klang aus in einem Hoch auf Kaiser und Reich. Es folgte die Begrüßung des Verbandes seitens der Regierung durch Oberpräsident Graf Stolberg- Wernigerode, diejenige der Stadt durch Senator Fink. Weiter hielten kurze Begrüßungsansprachen: Ingenieur Matten klott für die Großh. Badische Regierung, der Rektor der Technischen Hochschule Geh. Regierungsrath vr. Kiepert im Namen dieser Hochschule und Geh. Regiernngsrath vr. Köhler im Namen des Gewerbevereins Hannover. 319 Es winde dann in die Tagesordnung eingetreten. In seiner einleitenden Ansprache hatte der Vorsitzende Einiges aus dein Bericht über das abgelaufene Vereinsjahr hervorgehoben. Ein näheres Eingehen erschien nicht nothwendig, weil dieser Bericht gedruckt den Teilnehmern übergeben war. Darauf bezügliche geschäftliche Vornahmen wurden schnell erledigt und dann erhielt Reichstagsabgeordneter B asserm an u-Mannheim das Wort zu dem Vortrage: „Gewerbliche Schiedsgerichte". Er bemerkte einleitend, es sei die weitere Ausdehnung der gewerblichen Schiedsgerichte eine Nothwendigkeit. Heute träten die politischen Fragen gegenüber den wirtschaftlichen und sozialen Fragen mehr in den Hintergrund. Das Hauptinteresse nähmen zur Zeit der Zolltarif und die Handelsverträge ein. Es werden das Aufblühen der Industrie, die Ansammlung der Arbeitermassen in den Städten geschildert und die hieraus entstehenden Mißstände. Die Frage der Arbeiterfürsorge werde deshalb auch noch nicht sobald von der Tagesordnung verschwinden, auch sei die Weiterführung der sozialen Reformen nicht von der Hand zu weisen. Beachtung müsse der Arbeiterwittwen- nnd Waisenversorgung geschenkt werden, ebenso der Arbeitslosenversicherung. Auch sei die gesetzgeberische Fürsorge für den gewerblichen Mittelstand nicht als abgeschlossen anzusehen; insbesondere biete das Handwerk noch ein reiches Gebiet der Fürsorge. Redner hebt dann die Vorzüge der Gewerbegerichte vor den ordentlichen Gerichten hervor, welch' erstere sich durch die Schnelligkeit des Verfahrens, durch ihre Billigkeit und wegen ihrer sachgemäßen Durchführung bei Arbeitnehmern und -Gebern gleich beliebt gemacht hätten. Hier herrsche nicht das strikte Recht, sondern die Grundsätze von Recht und Billigkeit. Dadurch sei es möglich, einen Ausgleich der sozialen Gegensätze mehr herbeizuführen und manche Arbeiterausstände, die oft nicht nur für die direkt Betheiligten, sondern auch für weitere Kreise schädigend wirkten, zu verhüten. In ethischer Beziehung Hütten die gewerblichen Sondergcrichte segensreich gewirkt und das Vertrauen in die Rechtsprechung erhöht. Seit 1896 sei die Zahl der Gewerbegerichte von 284 auf 316 gestiegen, die Zahl der Klagen rund von 70 800 auf 81200. Seil jener Zeit habe sich die Zahl der Klagen der Arbeiter um 19,4 Proz., die der Arbeitgeber um 55,8 Proz. erhöht. Wenn letztere auch vielfach auf den Kontraktbruch zurückzuführen seien, sei andererseits dadurch erwiesen, daß das Gewerbegericht sich auch in den Kreisen der Arbeitgeber immer mehr eingebürgert habe. Es bestehen augenblicklich 316 Gewerbegerichte und 394 Jnnungs-Schicdgerichte. Die Zahl der Gewerbegerichte werde demnächst um 54 vermehrt werden, da alle Städte von mehr als 20 000 Einwohnern Gewerbegerichte ins Leben rufen müßten. Obwohl vielfach die Beisitzer der gewerblichen Schiedsgerichte Sozialdemokraten seien, so müsse anerkannt werden, daß auch diese sich bemühen, sachgemäß und unparteiisch zu urtheilen. Auch die Einigungsämter erfreuten sich wachsender Beliebtheit; die Gewährung von größeren Strafbefugnissen und Kompetenzen an die Gewerbegerichte sei dringend geboten, insbesondere müsse der Erscheinungszwang eingeführt werden. Eine solche Maßregel werde bei Strikes von einer hervorragenden Bedeutung sein. Bei allen Kulturstaaten sei das Streben nach Einigungsämtern ersichtlich. Indessen sei der Ausbau des Gewerbegerichtsgesetzes innerhalb der nächsten sechs Jahre noch nicht zu erwarten. Es sei nothwendig, kaufmännische Schiedsgerichte zu bilden, welche die Streitigkeiten zwischen kaufmännischen Prinzipalen und deren Gehilfen zu schlichten hätten, weil auch die Handlungsgehilfen nicht in der Lage seien, auf den gerichtlichen Austrag zu warten. Es würde entschieden ausschließlich im Interesse der Sozialdemokraten liegen, wenn die kanftnännischen Schiedsgerichte an die Gewerbegerichte angegliedert würden. Um aber auch fernerhin der sozialdemokratischen Propaganda in der durchaus nationalgesinnten jungen Kaufmannschaft die Lebensader zu unterbinden, sei es erwägenswerth, ob nicht die kaufmännischen Schiedsgerichte an das Amtsgericht angegliedert werden könnten, vorausgesetzt, daß sie dadurch nicht in der Schnelligkeit des Verfahrens geschädigt würden. Jedenfalls werde bezüglich dieser Frage, wie auch hinsichtlich der Bestrebungen der Handwerker auf Betheiligung an der Rechtsprechung bei gewerblichen Streitigkeiten bald eine Lösung gefunden werden. Es verlaute, daß bei den verbündeten Regierungen eine derartige Vorlage nach der Richtung hin, Angliederung an die Amtsgerichte, in Vorbereitung sei. Angesichts der wirthschaftlichen Krisis, die hoffentlich bald vorübergehen werde, seien die Klagen und die Unzufriedenheit bei Handwerker, Kleingewerbetreibenden und Arbeiter immer mehr in der Zunahme begriffen, und da müßten alle Mittel ergriffen werden, unk die Klagen zu vermindern. Im Hinblick auf die unermüdliche Thatkraft unseres Kaisers, der Tag und Nacht bemüht sei. für das wirth- schaftliche und soziale Wohlergehen seines Volkes zu wirken und gleichzeitig ein Fürst des Friedens zu sein, sei berechtigte Hoffnung vorhanden, daß es sehr bald gelingen werde, wieder bessere wirthschaftliche Zustände und eine Aussöhnung der sozialen Gegensätze herbeizuführen. Es wird vom Vorsitzenden die Diskussion eröffnet und dabei ersucht, die Materie lediglich vom Standpunkte des Handwerkers und Kleingewerbetreibenden zu behandeln, denn der Verbandstag sei nicht kompetent in der Frage der kaufmännischen Schiedsgerichte. Senator Fink stimmte in der Hauptsache den Ausführungen des Vortragenden zu; er ist aber nicht dafür, die kaufmännischen Schiedsgerichte den Amtsgerichten anzugliedern, er will diese den Gewerbegerichten angegliedert wissen, weil bei diesen gerade eine schnelle und billige Erledigung der Streitigkeiten erreicht wird. In der Stadt Hannover seien in einer Woche 60 vom Hundert aller Prozesse erledigt worden, wozu die ordentlichen Gerichte bei ihren jetzigen Einrichtungen mindestens drei Monate gebraucht haben würden. Es komme hier darauf an, das Praktische zu erreichen, das sei aber die Angliederung der kaufmännischen Schiedsgerichte an die Gewerbegerichte. Man bespricht eine bezügliche Resolution, woran sich unter anderen Rednern vr. Fuld, Rechtsanwalt-Wiesbaden, vr. Buhl-Stuttgart, Kommerzienrath Körting-Hannover, der Vorsitzende und Hofsattlermeister R. Oster tag-Karlsruhe, Präsident des Landsverbandes der badischen Gewerbevereine, betheiligten. Letzterer schlägt eine kürzere Fassung der Resolution vor, die dann schließlich in folgender Fassung einstimmig zur Annahme gelangte: „Der Verbandstag der deutschen Gewerbevereine hält es im Interesse einer raschen und zutreffenden Rechtsprechung für dringend wünschenswerth, daß den Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten Beisitzer aus dem Handwerker- und Kleingewerbestande angehören." Der Vorsitzende schlägt nun vor, den Punkt 8 der Tagesordnung: „Meisterkurse" alsbald zur Verhandlung zu bringen, da der Oberpräsident und mehrere Regierungsvertreter an: nächsten Tage den Berathungen nicht anwohnen könnten und großes Interesse an der Erörterung gerade dieser alle gewerblichen Kreise jetzt berührenden Frage hätten. Berichterstatter hierfür ist Direktor Romberg - Köln. Derselbe bezieht sich auf seinen Vortrag, den er 1898 auf dem VIII. Verbandstage in Köln über „Gewerbliches Bildungswesen" gehalten, und daß er da einzusetzen habe, wo er die Weiterbildung der Gesellen und Gehilfen besprochen. Heute liege die Sache so, daß für die Weiterbildung der Meister eine Lücke offen sei, die durch Abhaltung von Meisterkursen ausgefüllt werden müsse. Der Drang nach Meisterkursen gehe durch das ganze Land; theils habe man solche schon seit Jahren eingerichtet, im Großherzogthum Baden, das darin vorbildlich vorangegangen, dann auch in Oesterreich, theils habe man sich neuerdings damit befaßt; überall habe man damit gute Erfolge erzielt. Redner verbreitet sich eingehender über die bereits bestehenden Einrichtungen dieser Art der Weiterbildung, und wie er sich solche denkt. Er forderte Gewerbehallen und mit diesen in Verbindung Musterwerkstätten, wo den Meistern die neuesten Fortschritte 'auf gewerblichem Gebiete gelehrt, wo ihnen Gelegenheit geboten würde, die einschlägigen Maschinen und besten Werkzeuge kennen und damit arbeiten zu lernen. Vorsicht sei darin geboten, denn es bestehe mancher Orten jetzt schon die Gefahr, daß man über das Ziel hinausschieße. Ingenieur Matten- klott besprach eingehend die seit 1884 in Baden eingeführten I Meisterkurse und die damit gemachten Erfahrungen, i Redner legte die Gesichtspunkte dar, unter welchen man in Baden diese Art der Weiterbildung auffaßt. Man behalte da stets im Auge, Meister vor sich zu sehen, die ihr Gewerbe technisch ausznüben verstehen, die man aber nach der einen oder anderen Seite hin, wie z. B. im Maßnehmen und Zuschneiden, oder in der Erlernung neueingeführter Techniken, die man früher nicht gekannt, oder wofür man heute vollkommenere Werkzeuge und Hilfsmittel in Anwendung habe, weiterzubilden bestrebt sei. Die Teilnehmer sollen dabei einmal nicht zu lange ihrer Werkstätte entzogen werden, dann aber sollen sie auch das Erlernte in ihrem Geschäfte sofort nützlich verwerthen können. Auch suche man da, wo es geboten ist, die Kurstheilnehmer mit den wichtigsten Maschinen für den handwerksmäßigen Betrieb vertraut zu machen und besucht mustergiltige Werkstätten von Handwerkern, welche vorwärts gekommen, die derartige Hilfsmaschinen benützen. Redner Pflichtet dem Direktor Romberg bei, daß man in den Meisterkursen mit der Arbeit und Unterweisung an allen möglichen Maschinen nicht zu weit gehen dürfe, sonst erzeuge man leicht bei den Theilnehmern Unzufriedenheit mit den eigenen Betriebsverhältnissen. Der Meister müsse erst sich selbst und sein Geschäft ans den tüchtigen Stand bringen, wo ihm die Maschinen auch nützlich seien, er dürfe aber nicht auf den Gedanken kommen, wenn er nur die Maschinen besitze, dann werde es schon gehen, sonst laufe er Gefahr, sich in Verhältnisse und Schulden zu stürzen, die seinen Untergang herbciführen könnten. In Baden habe man eine 16jährige Erfahrung auf diesen: Gebiete hinter sich und sei in dieser Zeit zu der Anschauung gekommen, den Schwerpunkt auf das rein Praktische zu legen, und in: theoretischen Unterricht nur das durchaus Nothwendige zu lehren. Welche Kurse und in welcher Weise und Anzahl dieselben in dieser Zeit abgehalten wurden, darüber gebe eine Abhandlung in Nr. 27 der Badischen Gewerbezeitung d. I. eine allgemeine Uebersicht (Redner bringt am Schluß seiner Ausführungen eine größere Anzahl dieser Nummer der Badischen Gewerbezeitung zur Vertheilung). Ostertag-Karlsruhe bestätigt die Ausführungen des Vorredners, und daß mit den Meisterkursen in Baden die besten Erfahrungen gemacht seien. Er detaillirt noch etwas näher die Art der Durchführung der Kurse und führt dies eingehender an den Meisterkursen für Sattler aus, wo in einem der Zuschnitt von Dekorationen und in einem anderen, in welchem er einen Theil des Unterrichts mit übernommen, die praktische Herstellung eines guten Fuhrkummets gelehrt wird. Es sprachen noch die Senatoren Fink und vr. Glackemeyer, sowie Geheimrath Or. Köhler (sämmt- lich von Hannover) für die Meisterkurse und machten auf die in Hannover in neuester Zeit hierfür bereits in Benützung stehenden Einrichtungen aufmerksam, die unter Leitung des Architekten Feyerabend stünden, zu deren Besichtigung eingeladen wird. Nachstehende Resolution, die Rouiberg verliest und deren Annahme vom Vorsitzenden und Ingenieur Win deck-Köln warm befürwortet wird, kommt dann zur Annahme: „Der Verband deutscher Gewerbevereine ist der Ansicht, daß die Centralstellen für die Gewerbe, wie solche in den süddeutschen Bundesstaaten und in Oesterreich seit Jahren mit außerordentlichem Erfolge in Thätigkeit sind, eine nicht zu entbehrende Ergänzung aller der Förderung der gewerblichen Bildung und der Erhöhung der Leistungsfähigkeit in den betreffenden Kreisen dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen bilden. Insbesondere erblickt er in den bei den Centralstellen befindlichen Ausstellungen von im Kleingewerbe verwendbaren Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Werkzeugen, in den Muster und Vorbildersammlungen, in den Sammlungen von Rohstoffen, Ganz- und Halbfabrikaten, namentlich in der von den Central- stellen ausgehenden Lehrtätigkeit: den in Musterwerkstätten abzuhaltenden Meister- und den über weitere Gebiete sich erstreckenden Wanderlehrkursen ein Hilfsmittel ersten Ranges, die Meisterlehre zu fördern, den gewerblichen Mittelstand zu kräftigen, ihn unter Benutzung der Vortheile des genossenschaftlichen Zusammenschlusses widerstandsfähiger zn machen und lebenskräftig zu erhalten gegenüber den Großbetrieben. Der Verband deutscher Gewerbevereine gibt sich der Hoffnung hin, daß die Staatsrecperungen und alle betheiligten Kreise dieser Frage eine erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden und, in richtiger Würdigung ihrer großen Bedeutung für den nationalen Wohlstand, die weitere Errichtung solcher Centralstellen als staatliche Einrichtungen mit allen Kräften anstreben werden. (Schluß folgt.) Schriftliche Abfassung -es Kehrvertrags mit Bezug auf den Artikel in Nr. 15 vom 12. April von I. Emele-Karlsruhe. Eine preußische Handwerkskammer hat beim Minister für Handel und Gewerbe eine Entscheidung erbeten darüber: Wer bei Annahme eines Lehrlings den* Lehrvertrag zu unterzeichnen habe, wenn der Meister zugleich der Vater des Lehrlings sei? Hierauf hat — nach dem „Deutschen Tischlermeister" — der Handelsminister dem Vorstand der Handwerkskammer erwidert: daß es in solchen Fällen, in denen der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen durch seine Stellung als Gegenkontrahent verhindert sei, die gemäß ! K 1«7 des Bürgerlichen Gesetzbuches erforderliche Einwilligungerklärung zu geben, zu voller Nechts- giltigkeit des Vertrags nothwendig sei, dem Minderjährigen gemäß Z 1909 a. a. O. durch das Vor- mundschaftsgericht einen Pfleger zu bestellen. Dagegen würden über die Frage, ob zum ordnungsmäßigen Abschluß eines Lehrvertrags im Sinne des Z 129b der Gewerbeordnung auch die Bestellung eines Pflegers gehört, gegebenenfalls gemäß H 150 Ziff. 4a der Gewerbeordnung die Gerichte zu entscheiden haben. Das heißt nach meiner Auffassung: Nimmt ein Vater seinen Sohn in die Lehre, so hat der Vater bei dem Amtsgericht zn beantragen, daß für seinen Sohn (den Lehrling), soweit der Lehrvertrag in Betracht kommt, z.B. der Vorstand des Gewerbevereins als Pfleger im Sinne des Gesetzes angesehen werde. Gestützt auf die Entscheidung des Amtsgerichts (als Vormundschaftsbehörde) kann dann dieser Herr den Lehrvertrag als „gesetzlicher Vertreter" unterzeichnen, und der Lehrvertrag hat die drei gesetzlich verlangten Unterschriften: 1. des Lehrmeisters (in diesem Falle die des Vaters), 2. des Lehrlings und 3. die des gesetzlichen Vertreters (des Vereinsvorstandes) ist somit „ordnungsmäßig" abgeschlossen. Daniit ist meine in Nr. 15 gegebene Darstellung bestätigt und die Angelegenheit wohl auch für uns in Baden geklärt. Es erwächst also den gewerblichen Vereinen die weitere Pflicht, die Meister, welche eigene Söhne .in die Lehre nehmen, auf diese durch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Gewerbeordnung neu geschaffenen Bestimmungen und deren nothwendige Erfüllung aufmerksam zu machen. Deutsche Fachschule für Drechsler und Sildschnitzer zu Leipzig. Die Kurse der Fachschule, über welche wir schon zu verschiedenen Malen berichtet haben (zuerst im Jahre ihrer Gründung 1864) werden am 1. Oktober beginnen. Dank der außerordentlichen Rührigkeit ihres Vorstandes und der zielbewußten Tüchtigkeit des Lehrerkollegiums vergrößert sich ihr Einfluß auf die einschlägige» Gewerbe mehr und mehr. An der Spitze des Vorstandes steht der Begründer der Schule, Obermeister C. A. Martin, als Ehrenmitglied, ihm zur Seite funktionirt als I. Vorsitzender des Vorstandes Drechslermeister C. Schumann, Leipzig. Die Reichsregierung überwies dem Vorstande wiederum 3> 00 Mark zum Ankäufe neuer Maschinen und Werkzeuge. Die Inhaber des Reifezeugnisses der Fachschule sind nach einstimmigem Beschlüsse des letzten 322 Verbandstages des Centralverbaudes deutscher Drechsler- iimungen vorbehaltlich der Geuehmiguttg der zuständigen Staatsbehörde künftig von der Ablegung dertheoretischen und praktischen Meisterprüfung im Sinne des neuen, am I. Oktober l. I. in Kraft tretenden Gesetzes befreit. Die Schule wird besucht von Drechslern, Bildhauern und Tischlern jeden Alters; sie wurde in verschiedenen Ausstellungen mit höchsten Preisen ans' gezeichnet. Preisausschreiben zur Erlangung von Einrichtungsgegenständen für Arbeiterwohnungen. Der „rheinische Verein zur Förderung des Arbeiter- Wohnungswesens" hat gemeinsam mit der Firma Friedrich Krupp in Essen das in der Ueberschrift bezeichnte Ausschreiben erlassen. Mit demselben wird die Absicht verfolgt, dem Arbeiter Wohnungseinrichtungen zu zeigen, welche ohne allen überflüssigen Zierat und ohne Imitation feinerer Holzarten behaglich, zweckmäßig und schön sind und gleichwohl nicht mehr Mittel zur Anschaffung erfordern, als die bisher gebräuchlichen. Die Preisausschreiber haben die Absicht, von den preisgekrönten oder angetansten Entwürfen mehrere auf ihre Kosten ansführcn zu lassen. Diese Möbel sollen auf der im Jahre 1902 stattfindenden Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung in Düsseldorf in besonders erbauten Arbeiterhäusern ausgestellt werden. Die Entwürfe sind bis zum 15 Oktober 1901 pvstfrei beim Direktor des Kunstgewerbemuseums zu Düsseldorf, Friedrichsfeld 3/5, einzureichen. Später ein- gercichte Entwürfe sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Entwürfe sind in verschlossener Mappe einzuliefcrn und mit Kennwort zu versehen. Letzteres soll auch auf einem beizufügenden verschlossenen Briefumschlag, welcher gleichzeitig Namen und Wohnort des Verfassers enthält, kenntlich sein. An Preisen werden ausgesctzt, und zwar für Lieferung von Entwürfen für 3 Zimmer, nämlich Küche zugleich Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, 1 Wohnraum je einen Preis zu 1000 M., 750 M., 500 M. und 2 Preise zu je 300 M. Ankauf weiterer Entwürfe zum Preise von 150 M. für alle 3 Zimmer oder von je 50 M. für den Ankauf eines einzelnen Zimmers bleibt Vorbehalten. Die preisgekrönten Entwürfe gehen in das Eigenthum der Preisausschreiber über. Dieselben sind berechtigt, jeden ihnen geeignet erscheinenden Gebrauch von demselben zu machen. Das Recht zur Veröffentlichung steht den Preisaus- schreibenden sowie dem Künstler zu. Die sämmtlichen Unterlagen zu dem Wettbewerb können gegen 1,50 M. bezogen werden. Pikrinsäure gegen Krandwnnden. Die zum Gelbfärben rc. und als Sprengmittel verwendete Pikrinsäure hat sich nach einem Bericht des Negierungs- und Gewerberaths zu Düsseldorf bei der Firma F. Mommer in der durch die Verordnung vom 21. Dezember 1899 bewirkten Fassung (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. I-VI,. Bedingungen und Bedarfsliste können von unserer Exoeditur gegen Einsendung des Portos (20 Pf.) bezogen werden. Mit der Aufschrift „Fajchinendraht" versehene Angebote für 100 kg sind verschlossen und mit Mustern oder mit Angabe der Bezugsquellen bis zur Erössnungsverhandlung, welche am 11. Oktober d. I., Vormittags 10 Uhr, dahier stattfindet, einzureichen 230.2.2 Die Zuschlagsfrist beträgt 14 Tage. Karlsruhe, den 14. September 1901. Großh. Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues. Wasserleitung der Stadt Oppenau. Die Stadtgemeinde Oppenau vergibt auf Grund der Bestimmungen für das öffentliche Verdingungswesen, wie sie bei Vergebung der Staatsbauten üblich sind, die zur Herstellung der Wasserversorgung der Stadt erforderlichen Arbeiten und Lieferungen und zwar: 1. Erdarbeiten bei der Fassung der Quelle für die Zuleitung nach der Stadt und für das gesammte Stadtrohrnetz, 2. die Lieferung und Montirung sämmt- licher Metallwaaren und 3. die Herstellung eines zweikammerigen Hochbehälters von 220,0 obw Nutzraum, sowie der Quellenfassungen, Sammel- und Theilkastcnschächte aus Zementbeton. Gleichzeitig kommen ca. 300 Hauswasserleitungen zur Ausführung, die vom Hauptrohr an bis zur Straßqngrenze einschließlich Negulirventil vom Unternehmer herzustellen sind, während die Vergebung der eigentlichen Hausleitungen den betreffenden Hauseigen- thüniern überlassen bleibt. Schriftlich gestellte Angebote auf die be- zeichneten Arbeiten oder auf Herstellung der Geiammtanlage wollen in die von uns zu beziehende» Angebotsformularien eingetragen und mit geeigneter Aufschrift versehen, portofrei und verschlossen bis längstens Montag den 30 September d. I, Vormittags 9 Uhr, beim Gemeinderath der Stadt Oppenau eingereicht werden, woselbst um die genannte Zeit im Gemeindehause die Submissions- crösfnung stattfindet. Die Pläne und Bedingungen liegen inzwischen auf dem diesseitigen Bureau zur Einsicht offen. 229 2.2 Zuschlagsfrist 14 Tage. Offenburg, den 14. September 1901. Großh. Knltnrinspektion. Großh. Badische Staats- Eisenbahnen. Die Lieferung und complette Herstellung von 24 Stück heizbaren Wachthütten für die Bahn- und Weichenwärter auf der Strecke Neustadt-Donaueschingen soll rm Ganzen, oder in 2 Loosen, das eine von 10, das andere von 14 Stück, im öffentlichen Verdingungswege vergeben werden. Der Bauplan, die Vcrgebungsbedingungen und ein Verzeichniß über die Standorte der Hütten, liefen auf unserm Geschäftszimmer zur Einsicht auf, woselbst auch die Voranschlagsformulare zum Einsetzen der Einzelpreise in Empfang genommen werden können. Ein Versandt derselben nach Auswärts findet nicht statt. Die Angebote mit ausgerechnete» Geldbeträgen sind, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis längstens Freitag, den 4. Oktober d. I., Vormittags 11 Uhr anher einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen. 232 NeustadtkSchwarzwald) 19. September 1901. Großh. Eiscnbahnbauinspektion. Äenlbuk'eai K.8ose«^s Uoäorub IrausMissioueu killKedMisrlLger, keidmiMlWliiiigöii etc. ^ssokinenfabnlc vorm.^Vw. klLtr 8ö1lLv (öLäea). 234.18.1 324 Vergebung von Bauarbeiten. Für die Neubauten des Großh. Generallandesarchivs, der Oberrechnungskammer und des Verwaltungsgerichtshofs in Karlsruhe werden im Auftrag des Großh Ministeriumsder Finanzen und auf Grund der für die Staats- bauteu des Großherzogthums Baden maßgebenden Bedingungen und technischm Vorschriften folgende Bauarbeilen öffentlich ausgeschrieben. 1. Erd- und Maurerarbeiten. (I Loos.) Aushub ..... ca. l 1 300 cbm Betonsohlen . - . - „ 950 , Bruchsteinmauerwerk . „ 4 900 , Backsteinmauerwerk, gewöhnliches .... „ 6400 „ Backsteinmauerwerk in Zement.. 1200 » Versetzen von Steinhauerarbeiten .. 2 300 „ 2. Steinhauerarbeite» Loos L. Vasaltsockel für sämmtliche Bauten . . ca. 56 cbm Loos L. Steinhauerarbeit für sämmtliche Fagadcn der Verwaltungsgebäude in rothem wetterbeständigem Sand- stcinmaterial event. in drei Unterloosen. Berwaltungsgerichtshof ca. 585 cdm Oberrechnungskammer „ 592 „ Generallandesarchiv „ 568 „ zus. ca- 1145 cbm Loos 6- Desgl. für den Archivbau (1 Loos) - - ca. 626 cbm Loos v. u. L. Mollons für die Verblendung der Fagadenflächen der Hof- fagaden aus rothem Sandsteinmaterial <2 Loose). Verwaltungsgebäude ca. 2 365 gm Magazinbau . . . « 1155 „ zus. ca. 3 520 gm Loos I) 6. u. II. Sandsteintreppen (3 Loose). Keller und Diensttreppen ca. 650 Isdm Wohnungstreppen . . „ 350 „ Magazintreppen . . - , 380 , zus. ca. 1830lfdw 3. Eisenlieferung (Loos 1). Walzeisen für die Kellergeschosse der Verwaltungsgebäude .ca. 57 000 kg Zeichnungen, Massenberechnungen und Bedingungen sind vom 21. September ab auf dem Platzbaubureau an der Stadelstraße . 10 M. Anmeldungen für die Fachschule sind bis längstens 15. Oktober schriftlich unter Beilage von Schul- und Geschäftszeugnissen, Leumundszeugnis Geburtsschein und Zeichnungen an die Direktion einzureichen. Für die Damenabtheitung werden Vormerkungen vom 1. Oktober d. I. ab entgegengenommen; bei der Aufnahme sind.Zeichnungen vorzulegen. Kost und Wohnung in Privatyäusern per Monat von 50 M. ab. — Programm gratis. Die Direktion. Deutsche Fachschule für Drechsler u»i> Mschuihn zu Leipzig. Lehr- und Uebungswerkstätten für Drechsler, Bildhauer, Tischler. Technischen und Theoretischen Unterricht. Betrieb der Maschinen und Apparate durch zwei Elektromotoren. Letzte Auszeichnungen: König!- Sächsische Staatsmedaille, Silberne Medaille. Eintritt: Michaelis, Ostern. 233 Deutsche Glasmalerei -Ausstellung Aarlsruhe ^ Geöffnet vom 5. Mai bis s. Oktober Ms täglich von 9 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends. Eintritt von 9—f Uhr ( N., von s—7 Uhr 50 j)f. 1/nvevwüsNlcy! , Lcl"«'' HüheloseL der-LULnet)wen «iss ^1 Iw16 Uiviiiiei' A O) 8t. bailvis (x>z) M Kasel (SliWöiz). 227 LnAvos. Lligros. 16.2 ZveLirlFelledLkt M konraitürbü w Mi», Mr, ÜMM. llre/fuL L Usvsr-Vinkel Manndölrri. siolrksnlllung, vampf-ttodel- n. 8äge»erle 6ros8v LrvojLeüLvtnge. ^msrUcLnlsods kiloli ktus Isorälsoks uoä üsutseks LodsIdrvUvr, Mstslldrsttsr, I-olstHQ kür Lsurvsoks etv. -Le. 61—74 Gewerbcverein Karlsruhe. Monatsversammlung: Mittwoch, den 9. Oktober, Abends V,9 Uhr, Brauerei Schrempp. Tagesordnung: 1. Vortrag über Haftpflicht und Haftpflichtversicherung von Reallehrer Emele; 2. Mittheilungen; 3. Fragekasten; 4. Wünsche und Anträge. 236.2.1 Nachdruck von durch einen Ring (o) am Anfang charakterisirten Originalmittheilungen ohne Bezeichnung der Quelle ist untersagt. Redaktion: Hofrath Prof. Or. H. Meidinger. Druck und Kommissionsverlag der G. Braun'schen Hofbuchdruckerei, Karlsruhe. Tafel 39. »M EMME 10 ctrr. MWW A Getriebene Seschläge für Möbel. Entworfen von R. Oreans, Assistent an Großh. Kunstgewerbeschule in Karlsruhe. Beilage zur Badischen Gewerbezeitung 1901 Nr. 39.