Nr. 45. Karlsruhe, den 8. November 1901. 34. Band. ^WadischeGewerbereitM I IMW! ^ ^ ki»vn,i»>ipr>«>l»i'r» rinn IlllNi:.' ^rnusgegeben von der >!1ÄWw^eyligllchmKllndeÄgewerbchalle Grgan der Dandwerkskammern. M« Erscheint Freitags. Anzeigen 25 Pfg. die dreispaltige Petitzeile. Jahrespreis 3 Mark. Inhalt: S. 365 bis 372. Handwerkskammmer Freiburg. II. — Handwerkskammer Konstanz. — Die Handelsverträge und der Handwerkerstand. II. — Gewerbeschulen und gewerbliche Fortbildungsschulen in Baden. — Aus dem Vereinsleben (Mittelbadischer Gauverband). — Unsere Musterzeichnung. — Besuch der Landesgewerbehalle im Oktober. — Anzeigen. Handwerkskammer Freiburg. ll. (Schluß.) Der Darstellung über die Lehrlingshaltung nach ihrer Stärke in den Betrieben ist zu entnehmen: In 1791 Betrieben herrscht Einzellehre, in 378 Betrieben lernen 756 Lehrlinge zu zweien, in 90 Betrieben 270 Lehrlinge zu dreien, in 35 Betrieben 140 Lehrlinge zu vieren, in 16 Betrieben 80 Lehrlinge zu fünfen, in 7 Betrieben sind je 6 Lehrlinge, in 4 Betrieben je 7, in 2 Betrieben je 8, in 2 Betrieben je 9, in einem Betrieb 12 und endlich in einem Betrieb 16 Lehrlinge. Mit diesen Erläuterungen war die Grundlage geschaffen zur Berathung über die Dauer der Lehrzeit und die Festsetzung der in einem Betrieb zulässigen Lehrlingszahl. Hinsichtlich der Festsetzung der Dauer der Lehrzeit wurde der ausgearbeitete Entwurf angenommen. Darnach darf in keinem Handwerk die Lehrzeit weniger als 3 Jahre dauern. Für die nachgenannten Handwerke ist eine längere Lehrzeit festgesetzt, und zwar eine LVejährige für: Bandagisten und Orthopäden, Glas- und Metall-Instrumentenmacher, Optiker, Mechaniker, Feinmechaniker, Maschinenbauer; ferner eine 4jährige Lehrzeit für: Buchdrucker (Setzer- und Druckerlehrlinge), Kupfer- und Farbendrucker, Lithographen, Chemi- und Photochemigraphen, Glasmaler, Gold- und Silberarbeiter, Ciseleure und Galvanoplastiker, Graveure, Glockengießer, Musikinstrumentenmacher, Schriftgießer, Stereotypeure, Tylographen. Ueber die in einem Betrieb zulässige Höchstzahl von Lehrlingen lagen zwei Entwürfe vor; es gelangte der weniger scharfe, mit L. bezeichnte Entwurf zur Annahme. Darnach dürfen Lehrlinge gehalten werden wie folgt: Gruppe 1: Bäcker, Bierbrauer, Bildhauer, Buchbinder, Büchsenmacher, Cartonagearbeiter, Conditoren, Ciseleure und Graveure, Chemische Wascherei und Färberei, Drechsler, Drahtflechter und Siebmacher, Elektrotechniker, Feinmechaniker, Fleischer, Friseure, Gärtner, Gerber, Gießer, Glaser, Bleigläser, Kunstglaser, Glas- und Porzellanmaler, Glasätzer und Glasschleifer, Goldleistenverfertiger, Kammmacher, Köche, Korbmacher, Kübler und Küfer, Lithographen, Stein- und Lichtdrucker, Maler, Vergolder, Lackirer, Backofenbauer, Metalldrucker, Mühlenbauer, Müller, Nagelschmiede, Optiker, Chemigraphen, Photochemigraphen, Pflästerer, Schuh- und Schäftemacher, Schneider, Schornsteinfeger, Seifensieder und Wachszieher, Seiler, Stukkateure, Tuchmacher, Weber und Wirker, Wagned, Zahnkünstler: auf 0 bis 2 Gesellen 2 Lehrlinge, 3 auf 3 bis 6, 4 auf 7 bis 12, 5 auf 13 bis 20, 6 auf 21 bis 30 und auf je weitere 10 Gesellen 1 Lehrling mehr. Gruppe 2: Bandagisten, Brunnenmacher, Bürstenmacher und Bürstenholzbohrer, Dachdecker, Feilenhauer, Gold- und Silberschmiede, Gürtler, Hafner, Handschuhmacher, Hutmacher, Blechner und Installateure, Kupferschmiede, Kürschner und Mützenmacher, Messerschmiede, Metallgießer, Instrumentenmacher aller Art, Orgelbauer, Posamentiere, Sattler und Tapeziere, Schirmmacher, Schmiede, Schreiner, Sesselmacher, Steinschleifer, Uhrmacher, Ziegler, Zimmerleute: auf 0 bis 2 Gesellen 2 Lehrlinge, 3 auf 3 bis 4, 4 auf 5 bis 6, 5 auf 7 bis 10, 6 auf II bis 15, 7 auf 16 bis 20, 8 auf 21 bis 30 und auf je weitere 9 Gesellen 1 Lehrling mehr. Gruppe 3: Schlosser, Mechaniker, Maschinenbauer, Steinhauer und Maurer: Meister ohne Gesellen 2 Lehrlinge, auf 0 bis 2 Gesellen 3 Lehrlinge, 4 auf 3 bis 6, 5 auf 7 bis 9, 6 auf 10 bis 12, 7 auf 13 bis 16, 8 auf 17 bis 20, 9 auf 21 bis 25, 10 auf 26 bis 30 und auf je weitere 8 Gesellen 1 Lehrling mehr. Bei den Gruppen 1 bis 3 darf in der ersten Staffel mit 2 Lehrlingen der zweite erst dann aufge- 366 nommen werden, wenn der erste 14/z bis 2 Jahre der Lehrzeit zurückgelegt hat. Gruppe 4: Buchdrucker: a. Setzer: auf 0 bis 3 Gehilfen 1 Lehrling, 2 auf 4 bis 7, 3 auf 8 bis 12, 4 auf 13 bis 18, 5 auf 19 bis 24, 6 auf 25 bis 30 und auf je weitere 8 Gehilfen 1 Lehrling mehr; b. Drucker: auf 0 bis 2 Gehilfen 1 Lehrling, 2 auf 3 bis 5, 3 auf 6 bis 9, 4 auf 10 bis 14, 5 auf 15 bis 20 und auf je weitere 6 Gehilfen 1 Lehrling mehr. In Gruppe 4 a und 4 b kann bei der ersten Staffel (1 Lehrling) jeweils in den letzten 2 Jahren der Lehrzeit ein zweiter Lehrling gehalten werden. Bei Berathung all dieser Punkte gaben auch die Mitglieder des Gesellenausschusses ihr reges Interesse zu erkennen. Es kann mit Genugthuung hervorgehoben werden, daß sämmtliche Bestimmungen unter Zustimmung des Gesellenausschusses zustande gekommen sind. Mittags 1/21 Uhr wurde eine Mittagspause beschlossen und dem Gesellenausschuß mitgetheilt, daß die Tagesordnung, soweit seine Mitwirkung nöthig war, nunmehr erschöpft sei. In der am Nachmittag gegen 3 Uhr vom Vorsitzenden wieder eröffneten Sitzung wurde über das vom Großh. Bezirksamt einverlangte Gutachten über die Zugehörigkeit mehrerer Betriebe zur Schreinerzwangsinnung in Freiburg berathen. Nachdem die Mitglieder Fink-Freiburg, Schneider-Emmen- dingen und Streißgut-Lahr sich zu dem vom Vorstande vorgelegten Entwürfe geäußert hatten, wurde das gründlich und sachlich bearbeitete Gutachten gutgeheißen und einstimmig angenommen. Für die zu begutachtenden 5 Betriebe wird die Frage, ob sie innungspflichtig sind, bejaht, da aus den gemachten Erhebungen hervorgeht, daß in allen in Betracht kommenden Betrieben das Schreinerhandwerk, wenn auch zum Theil in Verbindung mit anderen Gewerben, so doch in sich völlig selbständig, sowie ständig und gewerbsmäßig betrieben wird, und daß Schreinergesellen in vorwiegender Zahl der Regel nach beschäftigt werden. Hinsichtlich der von der Aufsichtsbehörde (Bürgermeisteramt) angezogenen äußeren Merkmale, wie solche in der Rechtsprechung zur Unterscheidung der Begriffe „Fabrik" und „Handwerk" Verwendung gefunden haben, steht die Kammer auf dem Standpunkt, daß diesen äußeren Merkmalen wenig Bedeutung beizumessen ist, da diese Merkmale — namentlich im Hinblick auf die Fortentwickelung des Handwerks — mehr oder weniger auf alle Betriebe übertragen werden können. Der Kammer gilt vielmehr die Art der Herstellung der Erzeugnisse als maßgebend. Dieselbe ist in den Großbetrieben des Handwerks genau so wie in den Kleinbetrieben und zwar deshalb, weil in beiden Betriebsarten das Schreinerhandwerk ohne handwerksmäßig ausgebildete Gewerbsgehilfen nicht betrieben werden kann. Es werden sodann u. A. auch die Motive hervorgehoben, die der Novelle zur Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897 zu Grunde gelegen sind. Dieses Gesetz stellt sich als ein Schutzgesetz für das Handwerk dar, welches den Zweck verfolgt, in dem sich vollziehenden Uebergang der Produktionsmethode aus „Handwerk", das ist Arbeit mit der Hand, in „Handarbeit mit der Maschine", dem ersteren denjenigen Schutz und Rückhalt zu bieten, welchen die ihm verloren gegangene Zusammenfassung seiner Kräfte ihm zu gewähren geeignet ist. Daher war für die Kammer bei der Entscheidung über die Handwerksmäßigkeit eines Betriebs nicht die Größe und Ausdehnung der Betriebsräume, nicht die Person des Unternehmers, nicht die Arbeiterzahl und nicht andere äußere Merkmale maßgebend, sondern vor allem die Frage, ob bei demselben die bezeichnete Umwandlung der Produktionsmethode sich vollzogen habe oder nicht. Durch diese allgemeinen Erwägungen wurde die Kammer zu der Ueberzeugung hingedrsingt, daß in den in Rede stehenden Betrieben der handwerksmäßige Charakter sich erhalten und eine Theilarbeit im wahren Sinne des Wortes noch nicht eingesetzt hat Es wird dann auf die Miß- klünge hingewiesen, die entstehen würden, wenn die handwerksmäßigen Großbetriebe sich von den eingeleiteten Bestrebungen fernhalten und sich scheuen, zu den entstehenden Kosten beizutragen, sich nicht kümmern um die Vorschriften für das Lehrlingswesen und das Alles den wirthschaftlich Schwachen überlassen wollen. Zum Schluß des umfangreichen, hier nur auszugsweise mit- getheilten Gutachtens heißt es sodann u. A.: Es ist unrichtig, Großbetriebe nur als Fabriken, dagegen alle Kleinbetriebe als Handwerksbetriebe anzusehen. Unter Fabriken sind nach Anschauung der Kammer nur diejenigen Einrichtungen anzusehen, wo Personen ohne l mehrjährige Vorbildung mechanische Arbeiten verrichten, wo durch Maschinen Massenartikel auf Vorrath für den Handel und ohne direkte Bestellung des Konsumenten hergestellt werden, und wo die Handarbeit durch die Thätigkeit der Maschinen zum größten Theil ersetzt wird. Ein solches Gepräge ist aber bei den in Betracht kommenden 5 Betrieben nicht vorhanden, wohl aber ist in denselben der Charakter des Handwerksbetriebs wesentlich vorherrschend, wonach von den beschäftigten Gesellen Arbeiten verlangt werden, für deren Erledigung eine mehrjährige Lehrzeit erforderlich und die Handarbeit gegenüber der Maschinenarbeit überwiegend ist. Die Annahme des Gutachtens erfolgte, wie bereits erwähnt, einstimmig. In der Tagesordnung fortfahrend, wird Bericht erstattet über die Verhandlungen des II. Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages zu Darm- stadt. Der Vorsitzende und der Sekretär waren hierzu abgeordnet worden. Es folgten Mittheilungen aus dem Kassen- und Rechnungswesen der Kammer, die ohne Debatte entgegengenommen wurden, ferner ein Bericht der Re- 367 visoren, worin bemerkt wird, daß bei einer unver- muthet vorgenommenen Bücher- und Kassenrevision Alles in Ordnung befunden worden sei. Punkt 10 betraf Anträge und Eingaben, wobei der Vorsitzende zunächst über eine Eingabe des Vorstandes des Germaniazweigverbandes der Bäckerinnungen der Provinz Sachsen, Anhalt und Thüringen referirte. Dem Gesuche, eine Milderung der Bäckereiverordnung vom 4. März 1896 herbeiführen zu helfen, wurde entsprochen; desgleichen auch dem Wunsche beigetreten, dahin zu wirken, daß die Bäckereiverordnung vom 23. August 1900 auf die bereits bestehenden Bäckereien keine Anwendung findet. Hierzu wurden von Bäckermeister Benz-Freiburg fachmännische Erläuterungen gegeben. Die Mitglieder Harter-Zell a. H. und Kinnast- Haslach stellten Anfrage über den Stand der Angelegenheit bezüglich der aus dem Amtsbezirk Wolfach eingereichten Beschwerde betreffs ungeeigneter Geschäftsführung eines Baukontroleurs, worauf Regierungskommissar Muth die gewünschte Aufklärung ertheilte. Duschmale-Oberkirch ersucht um weitere Unterstützung dahingehend, einem Meister seines Bezirks, dem ein Lehrling entlaufen ist, zu dem gesetzlichen Rechte zu verhelfen. Schneider- Neustadt fragt an wegen der in Aussicht genommenen Bildung einer Bezirksinnung für Buchbinder. Ferner bringt der Vorsitzende in Anregung, zu der anläßlich des 50jährigen Negierungsjubiläums Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs in Aussicht genommenen Stiftung einen Beitrag zu zeichnen, der in angemessener Höhe bewilligt wird. Alsdann wurde die Sitzung gegen 7 Uhr Abends unter Dankesworten des Vorsitzenden geschlossen, -t. Handwerkskammer Konstanz. Vorstandssitzung vom 29. Oktober 1901. Der Vorsitzende Emele eröffnet die Sitzung um 10 Uhr, indem er den Regierungskommissar, Geh. Regierungsrath Jung, die vollzählig erschienenen Vorstandsmitglieder und den Vorsitzenden des Gesellenausschusses begrüßt. Es wird zunächst in die Berathnng über die wirtschaftliche Lage des Handwerker- und Arbeiterstandes eingetreten, wobei festgestellt wird, daß, auf Grund der gemachten Erhebungen, vorerst von einem eigentlichen Nothstand noch nicht gesprochen werden könne, aber die Zahl der zureisenden Arbeitslosen derart im Wachsen begriffen sei, daß es sich sehr empfehlen würde, wenn die Staats- und Gemeindebehörden sog Nothstandsarbeiten schon jetzt vorbereiten würden. — Die vom Großh. Ministerium des Innern vorgeschlagenen Abänderungen der Maaß- und Gewichtsordnung werden zur Einführung empfohlen. — Von Seiten des Gauverbandes der oberbadischen Gewerbe- vereine, sowie vom badischen Handwerkerbunde sind eine Reihe Anträge eingelaufen, die einzeln durchberathen und beantwortet werden. — Den Arbeitsämtern Konstanz und Waldshut wird, ihrer Frequenz entsprechend, ein Jahresbeitrag pro 1901 von 220 M-, bezw. 80 M. bewilligt. — Das vom Stadtrath Konstanz zur Begutachtung vorgelegte Ortsstatut für das neu zu errichtende Gewerbegericht wird eingehend durchberathen. Außer einer Reihe von redaktionellen Aenderungen soll insbesondere die Erwägung der Frage empfohlen werden, ob der Gerichtsbezirk nicht auch auf industriell wichtige Orte der Umgebung von Konstanz auszudehnen wäre; als Wahlsystem wird die Proportionalwahl in Vorschlag gebracht. — Bezüglich der anderweitigen Regelung des Submissionswesens unterstützt der Kammervorstand die vom Gewerbeverein Konstanz dem Stadtrath daselbst unterbreiteten Anträge unter Berücksichtigung der vom deutschen Handwerkskammertag in Darmstadt aufgestellten Leitsätze. Hiernach soll für die Mehrzahl der zur Vergebung gelangenden Arbeiten die Einführung des Mittelpreisverfahrens empfohlen werden, nach welchem der Zuschlag an denjenigen Submittenten zu erfolgen hat, dessen Angebot der Durchschnittssumme aller eingelaufenen Offerten am nächsten kommt. — Nach einem vom Sekretär erstatteten Geschäftsbericht und nach Feststellung der Tagesordnung für die Mitte November abzuhaltende Hauptversammlung schließt der Vorsitzende Nachmittags 5 Uhr die Sitzung. Die Handelsverträge und der Handwerkerstand. Von Prof. vr. E. Gothein in Bonn, n. Wir haben im Zollverein und im Deutschen Reich wesentlich in dieser abwägenden Weise geschützt; auch der Tarif von 1879, der eine entschiedene Wendung zum Schutzzoll bedeutete, befolgte diese Grundsätze. Die deutsche Politik weicht zum ersten Male von ihnen ab mit dem vorliegenden Tarifentwurf. Es ist ein etwas seltsames Lob, das diesem jetzt öfters gespendet wird, daß er so vollständig in der Aufzählung aller Maaren sei, wie er denn über 1000 Nummern enthält. Bisher wenigstens hat man es nie für die Aufgabe eines Zolltarifs gehalten, mit dem Katalog eines Handelsmuseums zu wetteifern. Auch für Schutzzölle darf man den Satz aufstellen, der bei Finanzzöllen unbestritten ist: „Wenige Posten, aber bedeutsame". Die Art der Vorbereitung des Tarifs hat das wohl so mit sich gebracht. Man hat sie öfters rühmend der Vorbereitung der jetzigen Verträge gegenübergestellt. Es soll gar nicht geleugnet werden, daß die Caprivi'schen Vorlagen seinerzeit etwas übers Knie gebrochen waren; die Vertragsverhandlungen mit der Schweiz sind mit der Nonchalance eines Orunck SsiZneur gegenüber dem Kleinbürger geführt worden, und bei dem wichtigsten der Verträge, dem österreichischen, lag das Uebergewicht 368 der Kenntnisseunzweifelhaft auf der Seite der österreichischen Unterhändler. Schließlich aber sind gerade in den Handelsbeziehungen zu diesen Ländern, wie in denen zu den Donaustaaten, die Vortheile zu unseren Gunsten ausgeschlagen. Die russischen Verhandlungen sind dann schon zähe und geschickt geführt worden, und bei Erwägung aller Umstände wird man sagen: mehr war damals nicht zu erreichen; bei dem spanischen Vertrage aber hat man anfangs mehr erreicht, als wünschenswerth war, weil er nämlich schließlich so nicht zustande kommen konnte, so daß hier weniger mehr gewesen wäre. Zollverhandlungen sind eben diplomatische Verhandlungen, und in aller Diplomatie ist der Takt meist noch wichtiger als umfassende Kenntnisse. Die oft betonte gründliche Vorbereitung- des jetzigen Tarifs besteht doch wesentlich darin, daß man die Wünsche recht vieler Großindustrieller und des Grundbesitzes angehört und berücksichtigt hat. Die Herren haben die Aufforderung dahin verstanden möglichst hohe Forderungen zu stellen. Bei der wohlwollenden Behandlung, die über das Maaß des Vertrauens, das man sonst in Deutschland Interessenten entgegenbringt, hinausging, haben sie, wie es bei solchen Verhandlungen zu gehen Pflegt, ihre Wünsche unter einander gesteigert, und augenblicklich ist mehr wie einem zu gut bedachten Industriellen etwas bange, wenn er auf das Gesammtresultat sieht. Man mag dies sorgfältige Vorbereitung nennen, aber altpreußische Tradition ist es weit eher: den Interessenten zu hören, aber ein kritisches Mißtrauen im Innern zu bewahren und in keinem Fall ihm die Zügel schießen zu lassen. Und jenes Ziel, gleichmäßig alle Produktionszweige zu berücksichtigen, ist doch nicht erreicht worden. Ich schweige hier davon, daß man offenbar den Handel überhaupt nicht als Produktionszweig anerkannt hat, so oft er auch von hoher Stelle, um seiner Unternehmungslust im Auslande, um seiner Eroberung des Weltmarktes willen, gepriesen worden ist; aber auch das Kleingewerbe ist weder gehört noch berücksichtigt worden. Jetzt wird wohl nachträglich dem Handelstage versichert, daß sich über den Tarif reden lasse, und der Handelsminister selber giebt den Jnnungsverbänden, die, nebenbei gesagt, wohl nicht von der Mehrheit des deutschen Gewerbestandes als ihre berufenen Vertreter anerkannt werden dürften, die Zusicherung, eines ihrer Mitglieder zu weiteren Verhandlungen zuzuziehen. Die Nothwendigkeit von Nachbesserungen einräumen, heißt doch immer: die Unzulänglichkeit der bisherigen Leistung zugeben. Bei dem Versuche, eine gleichmäßige Hochschutzzollpolitik durchzuführen, mag man sich vielleicht auf das Beispiel Frankreichs und Amerikas berufen; bisher hat man freilich gegenüber dem sich selber übersteigernden und theilweise wieder aufhebenden Systeme dieser Länder das vorsichtigere deutsche gerühmt. In der That dürfte der wirtschaftliche Ruhestand Frankreichs, der sich am deutlichsten in dem völligen Stillstand seiner Bevölkerung äußert, kein verlockendes Vorbild sein, und Amerika, der junge Riese, der sich noch immer auf dem Eroberungs-, oder wenn man will, dem Ausbeutungszuge gegen eine unerschöpfte Natur befindet, kann sich Manches erlauben, was für alte Nationen bedenklich wäre. Im Uebrigen besteht noch ein entscheidender Unterschied der amerikanischen Zölle von den unseren- Sie dienen zwar auch in erster Linie der Kapitalsammlung, bringen aber zugleich eine außerordentliche Lohnhöhe mit sich und können bei diesem demokratisch regierten Volke nur mit einer solchen Begründung durchgesetzt werden. Diese hohen Löhne rühren aber daher, daß grundsätzlich minderwerthige und geringgelohnte Arbeitskräfte, wie Chinesen und sogenannte Paupers, von der Einwanderung ausgeschlossen werden, und daß vor allem die Lebensmittel, Fleisch und Getreide, ungemein billig sind. Da bekanntlich unsere Industrie und unsere landwirthschaftlichen Großbetriebe, wo es ihnen ^möglich ist, billige Arbeiter, sei es vom Ausland, sei es aus den minder entwickelten Gegenden unseres Vaterlandes heranziehen, und da unsere Schutzpolitik wesentlich agrarisch ist, also die Preise der Lebensmittel hochzuhalten sucht, so fällt der Vergleich mit Amerika von selbst weg. Von einer handelspolitischen Auffassung, die von vornherein alle hohen Eingangszölle für ein positives Gut und alle mäßigen für eine Konzession ans Ausland hält, und die den Vorwurf erhebt, daß der die Geschäfte des Auslandes führe, welcher auf das Bedenkliche oder Nutzlose bestimmter Zollsätze hinweist, von einer solchen gedankenlosen und vertrauensseligen Auffassung brauchen wir hier also nicht weiter zu reden. Daß der Entwurf in seiner jetzigen Gestalt je Gesetz werde, hat wohl allerdings Niemand erwartet, und die Regierung scheint ihn vielmehr selber nur als Ausgangspunkt für Vertragsverhandlungen anzusehen und dabei das bekannte Manöver zu verfolgen, das man im Handel „Vorschlägen" nennt. Der Schweiz ist es wohl einmal, aber doch nur infolge der deutschen Gutmüthig- keit, gelungen, einen Scheintarif mit Phantasieziffern zur Grundlage von Verhandlungen zu machen; ob das aber auch Deutschland gelingen wird, ist sehr fraglich, und ob die Enttäuschung, wenn die endgültigen Handelsverträge ein ganz anderes Aussehen haben als der vorläufige Tarif, nicht größer ist als die gegenwärtigen Hoffnungen bei den Begünstigten, ist schon nicht mehr fraglich. Eins freilich ist in den lebhaften Debatten der Gegenwart wenigstens ziemlich klar geworden: Zollverträge wünscht, abgesehen von einigen Agrariern, Jedermann. Klare und feste Bedingungen muß der auswärtige Handel besitzen; es darf nicht über ihm, und dadurch über der ganzen für ihn arbeitenden Industrie, das Verhängniß fortwährender beliebiger Aenderung walten. Diese Nothwendigkeit hat sich klar herausgestellt, und die Sehnsucht nach einem autonomen Zolltarif, diesem bloßen Scheinbild höherer Selbständigkeit, die eine Zeit lang weite Kreise ergriffen hatte, hat sich wieder verflüchtigt. Einige ängstliche Gemüther, denen bei der raschen wirthschaftlichen Entwicklung Deutschlands schwindlig wird, wünschen wohl eine Rückbildung, in den Kreisen der Regierung findet ganz sicherlich solcher Pessimismus keinen Nachhall. Sie wissen, daß Deutschland auf dem eingegangenen Wege vorwärts muß, daß es seinen Weltabsatz sichern und womöglich erweitern muß, und daß es hierzu zur Zeit keinen anderen Weg giebt als Handelsverträge. Der Schutz selber soll jetzt bei weitaus den meisten Jndustrieen nur noch dazu dienen, ihnen im Inneren einen Rückhalt zu schaffen, um ihnen freie Kräfteentfaltung nach außen zu gestatten. Ob dies Mittel immer das richtige ist, sei hier dahingestellt, aber die Absicht ist jedenfalls richtig. Wir sahen nun vorher, daß das Handwerk an Schutzzöllen kein unmittelbares Interesse hat; so möchte es danach fast scheinen, daß auch die Entwicklung des auswärtigen Absatzes und die Handelsverträge es wenig berühren. Dem aber ist nicht so! Betheiligt sich das Handwerk auch wenig unmittelbar am Export, so wird es doch durch dessen Lage sofort in Mitleidenschaft gezogen. Stellen wir uns vor, daß Deutschland einer länger anhaltenden Krisis unterläge dadurch, daß die Handelsverträge nicht zustande kämen und der Export stockte. Das enorme Kapital, das für den Zweck der Ausfuhr arbeitet, würde zum Theil auswandern und Beschäftigung dort suchen, wo es den Absatz für seine Maaren findet, ein anderer Theil würde sich, da es auch mit der Auswanderung des Kapitals nicht so rasch geht, mit verdoppelter Anstrengung auf den inländischen Markt werfen. Jetzt ist bei dem harten Konkurrenzkampf des großen Kapitals und der mittleren und kleinen Unternehmungen die wachsende Ausfuhr für diese noch immer eine Art Entlastung. An einer beträchtlichen Anzahl der Gewerbe ist bisher das große Kapital noch immer vorübergegangen, weil andere Gebiete der Thätigkeit verlockender waren; das aber würde sich ändern, wenn der Markt sich verringerte, der Absatzkreis beschränkter würde. In Gewerben, die bisher ziemlich ungestört waren, wie Bäckerei und vielleicht auch Metzgerei, würde es sich dann plötzlich und unliebsam zeigen, daß auch sie für die Produktion und den Absatz im Großen ein dankbares Feld geben; und da, wo der Konkurrenzkampf schon jetzt ein harter ist, wie in den Baugewerben und der Möbelschreinerei, würden die Großbetriebe mit allen Mitteln, weil sie eben ihr Kapital umsetzen müssen, den Rest des Marktes an sich zu ziehen suchen. Es ist das alles ja nur eine Hypothese; aber auch aus dieser Hypothese, die hoffentlich niemals zur Wirklichkeit wird, geht eines hervor: Deutschland darf nicht stillstehen, es muß auf der einmal eingeschlagenen Bahn, seinen Absatz nach außen zu erweitern, vorwärts; Stillstand bedeutet Verfall, auch für die scheinbar nicht Betheiligten. Und zu demselben Ergebniß kommen wir mit größerer Sicherheit noch auf einem andern Wege. Das enorme Wachsthum unserer Bevölkerung entfällt bekanntlich fast ganz auf die Industrie, und ebenso ist ihr die sehr ansehnliche Vermehrung unseres Nationalreichthums zuzuschreiben. Von dieser Zunahme der Bevölkerung und des Reichthums hängt aber auch das Wohl, ja die Existenz unserer wichtigsten Kleingewerbe ab. Nur wenige Gewerbe, hauptsächlich nur diejenigen, welche Gegenstände der rasch verbrauchten täglichen oder jährlichen Konsumtion Herstellen, sind nicht auf das Wachsthum der Bevölkerung angewiesen; ihre Anzahl wird in einem zwar nicht festen, aber doch nur langsam verschiebbaren Verhültniß zur Bevölkerungszahl stehen. Wenn z. B. das Verhältniß der Nahrungsmittelgewerbe zur Bevölkerung etwas zurückgegangen ist (1882 war es 63,9 auf 10,000 Einwohner, 1895 dagegen 60 , 7 ), so beruht dies wohl weniger auf einer sehr verstärkten Konkurrenz der Großunternehmungen, als vielmehr darauf, daß die kleinsten Betriebe mittleren mit zwei bis fünf Hilfskräften vielfach Platz gemacht haben, was an und für sich nicht erfreulich ist. Schon beim Fleischergewerbe, das zu den bestgestellten gehört und in erfreulichem Aufschwung begriffen ist, hängt, wenn nicht die Anzahl der Betriebe, so doch jedenfalls die Größe ihres Umsatzes von dem wachsenden Wohlstände ab; ja, man mißt die ganze Lebenshaltung einer Bevölkerung am häufigsten und sichersten am steigenden Fleischverbrauch. In viel höherem Maße gilt dies noch von den Kunstgewerben. Da sie nicht nothwendige, sondern angenehme, das Leben verschönernde Maaren Herstellen, so finden sie erst bei wachsendem Wohlstände Beschäftigung. In der That sind sie, seitdem Deutschland sich anschickt, ein reiches Land zu werden, in erfreulichem Aufschwung begriffen, während man über den Niedergang so vieler anderer Gewerbe klagt; und da in ihnen die Großunternehmung keine beträchtlichen Vortheile vor der mittleren voraus hat, so wird man hier mit einiger Sicherheit auf eine wachsende Blüthe rechnen können. Um ein einzelnes Beispiel herauszugreifen, so haben sich die Kunst- und Handelsgärtner in der Zeit von 1882 bis 1895 von 17 699 auf 27 944 , d. h. von 3,9 auf 10 000 der Bevölkerung, auf 5,4 vermehrt. Ein auch nur geringer Rückgang bes Nationaleinkommens, selbst bei gleichbleibender oder langsam wachsender Bevölkerungszahl, würde sofort diese Luxus- und Kunstgewerbe vom Schauplatz verschwinden lassen. Wenn man irgendwo sparen muß, spart man sicherlich zuerst an diesen Ausgaben. (Fortsetzung folgt.) 370 Gewerbeschulen und gewerbliche Fortbildungsschulen in Saden. Nachstehend bringen wir eine Darstellung der Schülerzahl der Gewerbeschulen und der gewerblichen Fortbildungsschulen nach dem Stand vom 1. Juni 1901. Gewerbeschulen Gewerbliche Fortbildungsschulen Klassenschüler Gäste Klassenschüler Gäste Kunst- und Handelsgürtnerei 123 2 61 Industrie der Erden u. Steine 129 31 109 1 Metallverarbeitung.... 2211 486 302 27 Industrie der Maschinen, Instrumente und Apparate . 1671 126 207 13 Forstw. Nebenprodukte . . I — 1 1 Textilindustrie. 44 — 4 1 Papierindustrie. 87 4 17 — Lederindustrie. 266 6 52 5 Industrie der Holz- u. Schnitzstoffe . 799 54 255 20 Industrie der Nahrungs- und Genußmittel. 180 2 119 1 Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe . 214 2 124 3 Baugewerbe. 1570 156 300 39 Polygraphische Gewerbe . . 256 11 26 — Künstlerische Betriebe . . . 119 100 7 2 Handelsgewerbe. 323 — 68 3 Beherbergungs- und Erquickungsgewerbe . . . 20 3 _ Werkführer und Monteure, Figurenzeichnen .... 19 Ohne Gewerbe. 82 111 92 34 8114 1091 1747 150 Aus dem Uereinsleben. Mittelbadischer Gauverband. Gautag in Gaggenau am 27. Oktober. Der Vorsitzende, Apotheker Schoch-Karlsruhe, eröfsnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden: den im Auftrag Großh. Ministeriums des Innern erschienenen Maschineningenieur Mattenklott, ferner Sattlermeister Oster tag, Präsident des Landesverbandes badischer Gewerbevereine, die zahlreichen Delegirten der Gewerbevercine des Gaues und die Mitglieder der Gewerbevereine. Er beglückwünschte den Vereinsvorstand, Hoflieferant Niederbühl- Rastatt, zu dem Erfolge, welchen die diesjährige Gewerbe- und Industrieausstellung in Rastatt erzielte, gedachte in Worten warmer Anerkennung der verstorbenen Vereinsmitglieder: H. Götz, Direktor der Kunstgewerbeschule in Karlsruhe und Kupferschmiedemeister Franz Schwarze, deren Andenken die Anwesenden durch Erheben von den Sitzen ehrten und ließ dann, nachdem die Präsenzliste über die stimmberechtigten Anwesenden durch den Schriftführer (Reallehrer Eme lei, aufgestellt war, über die Aufnahme des Gewerbeoereins Huchenfeld (31 Mitglieder, darunter 29 Handwerker) in den Gauverband abstimmen. Die Aufnahme erfolgte einstimmig. Es erhielten darauf das Wort zur Abstattung ihres Dankes für die freundliche Begrüßung seitens des Vorsitzenden: der Regierungsvertreter, ebenso der Präsident des Landesverbandes, und dann wurde in die zuvor aufgestellte Tagesordnung eingetreten. Den Bericht über die 10. Hauptversammlung des Verbandes Deutscher Gewerbevereine in Hannover (vergl. Badische Gewerbezeitung Nr. 39 und 40), welcher Schriftführer Emele angewohnt, erstattete dieser in treffender, der ihm eigenen tüchtigen Weise, wofür ihm die Anwesenden ihren Dank zu erkennen gaben. Nach einleitenden Worten durch den Vorsitzenden spricht Emele über den weiteren Punkt der Tagesordnung: Haftpflicht und Haftpflichtversicherung mit Beziehung auf den vom Verband Deutscher Gewerbevereine mit dem „Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart" abgeschloffenen Vertrag. Redner geht näher auf die verschiedenen Gesetze ein, welche die Haftpflicht regeln und bespricht die Kosten, welche durch die Haftpflichtversicherungen entstehen, wofür er eine übersichtliche Berechnung aufgestellt hat, speziell für den Fall, daß die Versicherung (als die vortheilhafteste) mit dem „Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart" abgeschlossen werden sollte. Hierbei wurde an in Kleinbetrieben vorgekommenen Unglücksfällen veranschaulicht, wie tief eingreifend auf die Vermögensverhäitnisse des Kleinmeisters ein einziger solcher Unfall werden, daß er des Meisters Existenz sogar gefährden kann. — Es gelangt demzufolge der Antrag zur Annahme: Der Mittelbadische Gauverband empfiehlt den Mitgliedern, Versicherungen wegen Haftpflicht (Körperverletzungen und Sachbeschädigung fremden Eigenthums) für den Umfang des Geschäftsbetriebes und für das Privatleben abzuschließen und dabei den „Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart", mit dem der Verband Deutscher Gewerbevereine ein Ueber- einkommen getroffen hat, zu berücksichtigen. Auch der nächste Punkt der Tagesordnung: Unfallversicherung, wird durch ein eingehendes Referat des Vereinsschriftführers behandelt. Seine Ausführungen brachten den Antrag zur Annahme: Der Mittelbadische Gauverband empfiehlt den Mitgliedern, Unfallversicherungen für den gewerblichen Betrieb abzuschließen und von den von der „Versicherungs-Aktiengesellschaft Nordstern in Berlin", auf Grund eines mit dem Verband Deutscher Gewerbevercine getroffenen Uebereinkommens, den Mitgliedern gewährten Vergünstigungen Gebrauch zu machen. Es referirt dann über Lehrvertrag und Gesellenprüfungen der Vorsitzende selbst. Hierbei entspann sich eine äußerst lebhafte Diskussion, an welcher sich u. A. betheiligten: Klein, Müller, Schättgen, Falk, sämmtlich aus Baden, Jsenmann, Hofmann, beide aus Rastatt, Ostertag und Emele aus Karlsruhe, Kiederle-Bühl, Unser-Muggensturm und der Vorsitzende. Schließlich gelangten folgende Anträge zur Annahme: Lehrvertrag: Der Mittelbadische Gauverband hält es für wünschenswerth, in die Lehrverträge die Bestimmung aufzunehmen, daß jeder bei einem Handwerksmeister des Verbandes ausgebildete Lehrling am Ende der Lehrzeit die Gesellenprüfung oblegen muß, um sich die im Gesetze (8 129 und 8 133 der G.-O.) vorgesehenen Berechtigungen zu sichern Gesellenprüfungen: Der Mittelbadische Gauverband hält die Ablegung der Gesellenprüfung mit Rücksicht auf die in den Paragraphen 129 und 133 der G.-O. enthaltenen Berechtigungen für nothwendig und bittet die Großh. Regierung, den Vereinen die in 8 132 a vorgesehene Befugniß zur Abnahme der Gesellenprüfung grundsätzlich zu ertheilen und die Entscheidung darüber, ob sie von der Besugniß Gebrauch machen wollen, den Vereinen zu überlassen — Die Gewerbevereine übernehmen dabei die Verpflichtungen: 1. Die Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens, wie sie von den Handwerkskammern aufgestellt und von der Regierung genehmigt sind, anzuerkennen. 371 2. Durch Lehrvertrag die Lehrlinge ihrer Mitglieder zum Besuch der Gewerbe-, Fach- und Fortbildungsschulen und zur Ablegung der Gesellenprüfung zu verpflichten. 3. Zur Abnahme der Gesellenprüfung auch bei Handwerkslehrlingen, derm Lehrmeister nicht dem Gewerbeverein angehören Der Gauverband ist der Ansicht, durch die von so vielen Vereinen des Verbandes seit Jahren „freiwillig" vorgenommenen Lehrlingsprüfungen Anspruch auf die gleiche Anerkennung für diese Thätigkeit bei der Großh. Badischen Regierung erworben zu haben, wie sie den Gewerbevereinen von Hessen und der Rheinpfal; von ihren Regierungen durch die Verleihung des Rechtes zur Abnahme der Gesellenprüfungen geworden ist. Die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung, welche durch Klein- Baden, als zweitem Vorsitzenden, eine kurze Besprechung erfuhren, gaben zu einer Diskussion keinen Anlaß, es wurden dazu folgende Anträge angenommen: Lehrlingsarbeiten - Ausstellung. Der Mittelbadische Gauverband erachtet die seit Jahren eingeführten Lehrlingsarbeiten- Ausstellungen als ein erprobtes Mittel zur Förderung der persönlichen Geschicklichkeit und Tüchtigkeit in der eigentlichen Werkbankarbeit und empfiehlt den Verbandsvereinen, kommendes Frühjahr solche Lehr- lingsarbeiten-Ausstellungen zu veranstalten, und bittet die Großh. Negierung, auch künftighin den besseren — durch Meister und Gesellen — geprüften Arbeiten .Staatspreise" zu bewilligen. Die derzeitige Aufgabensammlung bedarf einer sofortigen Umarbeitung. Statt der mit Worten allein gestellten Aufgaben wären — wo nur möglich — kleine Maaßskizzcn anzuführen, die dann der Lehrling als Werkzeichnung ausgearbeitet dem Werkstück beizugeben hätte. Die neue Aufgabensammlung sollte wenn möglich vor Dezember d. I. noch erscheinen, um für die Ausstellungen im Jahre 1902 schon benützt werden zu können. Wahlen des Gesellenausschusses. Der Mittelbadische Gauverband hält die Erstellung von Gesellenausschüssen auf Grund der Normalsatzungen des Landesverbandes der Badischen Gewerbevereine für nöthig, um den Vereinen die Beachtung als vollgültige Glieder der Handwerkerorganisation zum Unterbau der Handwerkskammern zu sichern; er empfiehlt den Vereinen, die im Jahre 1699 die ersten Eesellenausschußwahlen vorgenommen haben, kommendes Frühjahr die Neuwahlen vorzunehmen und die Gesellen zu ersuchen, tüchtige und gewandte Gesellen, welche für die Heranbildung des jungen Nachwuchses Sinn und Verständniß haben, und zur Mitwirkung Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, zu wählen. Vereine, welche selbst keinen Gesellenausschuß errichten können empfehlen wir, entweder durch Zusammenschluß mehrerer kleiner Vereine oder durch Anschluß an einen benachbarten größeren Verein sich die Mitwirkung eines Gesellenausschusses zu verschaffen. Die Gesellen, die in den Gesellenausschuß gewählt werden können, müssen Deutsche und mindestens 2 > Jahre alt und unbescholten sein. Es ist wünschenswerth, im Gesellenausschuß möglichst verschiedene Berufe vertreten zu sehen. Beim letzten Punkt der Tagesordnung: Wünsche und Anträge, spricht Hofmann-Bruchsal den Wunsch aus, man möge jetzt eingehend seine Fürsorge dem Meister zuwenden; er erblickt hierin ein großes Gebiet der Thätigkeit der Gewerbevereine. Diesen Wunsch theilt der Vorsitzende; er beklagt aber die Interesselosigkeit der Mitglieder an den Versammlungen und ersucht die Anwesenden, mit ihrem ganzen Einfluß darauf hinzuwirken, daß die Theilnahme an den Versammlungen eine regere werde. Nachdem Klein-Baden dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß der Vereinsleitung noch recht lange die Kräfte ihres Vorsitzenden Schoch und ihres Schriftführers Emele erhalten bleiben mögen und Jsenmann an den Regierungsvertreter den Wunsch gerichtet hatte, eine Ergänzung des Bücherverzeichnisses mit neueren Werken, die sich zu Preisen für Lehrlinge eignen, zu veranlassen, welchen dieser, als bereits vorbereitet, zu erfüllen versprach, erfolgte der Schluß der Tagung. NU. Unsere Mnsteyeichnung. Die dieser Nummer beigegebene Tafel 45 enthält die Abbildung einer Giebelbekrönung; entworfen von Stephan Stadelbauer in Freiburg i. Br. Kesuch der Kandesgemerbehalle im Monat Oktober 1901. Besuch der Ausstellung. 2365 Personen. Besuch der Bibliothek. 1968 „ Ausgeliehen wurden aus der Bibliothek: a) Bände. 811 (hier 663, nach auswärts 148).' b) Einzelne Tafeln. 1199 (hier 846, nach auswärts 353). Großh. Badische Staats- Eisenbahnen. Wir vergeben in öffentlicher Verdingung die Lieferung von 400 Stück Weichenlaternen «it Lampen (ohne Glasscheiben). Zeichnungen und Lieferungsbedingungen werden auf postfreie Anfrage von uns abgegeben. Die Angebote sind verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis spätestens Montag, den 18. November d. I., Bormittags 10 Uhr, zu welchem Zeitpunkte die Eröffnung der Angebote erfolgt, bei uns einzureichen. Der Zuschlag erfolgt spätestens bis zum 6. Dezember d. I. 249 Karlsruhe, den 4. November 1901. Großh. Verwaltung der Eisenbahnmagazine. Arbeitvergebuug. Gymnasmmsueubau II nebst Turnhalle in Frribnrg i. B. Die Rothe Steiuhauerarbeit für obigen Neubau soll im Submissionswege vergeben werden. Die Werkpläne, Bedingungen und Arbeitsbeschreibungen können von heute ab täglich zu den üblichen Bureaustunden bei Herrn Baupraktikant Graf in Freiburg, Baubureau Jakobistraße Nr. 19, eingesehen und auch dort die Angebotsformulare erhoben werden. Die Angebote wollen bis spätestens Dienstag, den 26. November, Bormittags 11 Uhr, bei Großh. Baudirektion in Karlsruhe eingereicht werden, woselbst zu dieser Stunde das Oeffnen der Angebote und die Verdingungsverhandlungen stattfinden. Die Zuschlagsfrist beträgt 14 Tage. Karlsruhe, den 12. November 1901. Großh. Baudirektio«. vr. Josef Durm. 253.3.1 Martin. Vergebung 250.21 von Straßenbauarbeiten. Die Großh. Wasser-- und Straßenbaninspektion Lörrach vergibt im Wege des schriftlichen Wettbewerbs die Arbeiten zur Fortsetzung der Sirnitzstraße (Oberböllen- Wembach, Amtsbezirk Schönau i. W.) in 4 Loosen von 2521 m Gesauuntlänge. Die Arbeiten umfassen: 9700 cbm Erdarbeit, 4010 cdm Felsensprengen, 9560 gm Fahr- bahnhcrstellung, 450 cbm Mauerwerk, sowie das Liefern und Verlegen der erforderlichen Zementröhren, Herstellen von Böschungspflaster, Steinpackungen und Sickerungen. Pläne und Bedingungen liegen aus unserm Geschäftszimmer zur Einsicht auf. Angebote sind unter Benützung der bei uns erhältlichen Formulare portofrei, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis längstens Montag, de» 18. d. M., Bormittags II Uhr, anher einzureichen. Zuschlagsfrist drei Wochen. xLvse« LLÜ3L 372 Matcrmlien-Licscrmg. Für das Jahr 1902 sollen zur Lieferung im Submissionswege vergeben werden. 200 KZ Spinnhanf, 300 „ Sohlleder, 2100 in verschiedene Kattune, 25 Stück große, wollene Halstücher für Frauen, 90 „ abgepaßte wollene Unterröcke, 440 m farbiger Flanell, 500 , Baumwollzeug zu Männerkleidern, 400 „ Strohsackleinen, 135 cm breit, 60 Stück gewöhnliche, weiße Wolldecken, 240 cm lang, 150 cm breit, 2,5 kg schwer, 20 „ feine, weiße Wolldecken, 270 cm lang, 180 cm breit, 1,75 kg schwer, 100 m roth Federleinen, 100 „ weißer Damast zu Bettbezügen, 150 kg Bettsedern, 150 , reingesponnene Schweifhaare, 700 m feine gebleichte Leinwand und zwar 200 m 180 cm breit, 500 m 90 cm breit, 50 „ grobgebildtes Tischtuchzeug, 170 cm breit, 100 Stück grobgebildte Tischtücher, 90,100 cm groß, 48 „ feingebildte Tischtücher, 110/130 cm groß, 100 , feingebildte Handtücher, 60 „ feingebildte Servietten. 90 „ grobgebildte „ 80 kg Wolle. 6000 , krystallisirte Soda, 1200 , Kernseife von mindestens 60"/» Fettsäuregehalt, 1200 , Halbkernseife von mindestens 46°/» Fettsäuregehalt, 1400 „ braune Harzseife von mindestens 60 "/» Fettsäuregehalt einschließlich des Larzgehaltes, welcher ein Drittel des Gesammtgehaltes an Fettsäure und Harz nicht übersteigen darf. Alle diese Seifen dürfen außerdem kein freies Alkali in merklicher Menge enthalten. Die mit Muster zu belegenden Angebote sind versiegelt und geeignet überschrieben bis längstens Mittwoch den 13. November d. I, Bormittags 10 Uhr, portofrei dahier einzureichen, woselbst zu diesem Zeitpunkt die Eröffnung der eingegangenen Angebote stattfindet. Die Zuschlagsfrist ist auf vier Wochen bestimmt. Die Lieferungsbedingungen können auf unserer Verwaltungskanzlei eingesehen werden. 252 Jllenau, den 31. Oktober 1901. Großherzoglichr Direktion der Heil- und Pfleg eanstalt. Vn 6 >fu 8 L IVlave^Oinkel MANntisirri. «olrdnnitlllng, Vumpf-Nobel- ll. 88gswerk. 6rv88S 1rookSL»n1»Av. Xmsr!k»ni»o!is kilvü Noräisvdv uuä äsutsods LodvIbrvUer, Lislsudrvttsr, 61—80 VsrlsA dsn O Lnsun'soksn Hokbuodclnuolrsröi LsrlsruLs. Soeben ist erschienen: liaiillwLi'kei' - itslenller L'ü.i' Taschenformat, geb. 1902 eine Mark. IV. Auch in diesem Jahr wird unser Handwerker-Kalender allen Gewerbetreibenden ein unentbehrlicher Rathgeber sein, und, wie unten ersichtlich, durch seinen reichen Inhalt selbst später seinen Werth nicht verlieren. 244.11.4 Jnhaltsverzeichniß: 1. Förderung des Gewerbes in Kaden: II. Das Submissionswesen und der Sarder'« sche Mittelpreisanschlag III. Das gewerbliche Genossenschaftswesen in Kaden von Regierungsassessor vr. M. H echt in Karlsruhe. ' IV. Das neue Gewerbegerichtsgesetz und das Grtsstatut für Gewerbeschulen und gewerbliche Fortbildungsschule». V. Verzeichnis der wichtigsten Sucher: 1. aus der Bibliothek der Großh. Landesgewerbehalle, aufgestellt vom Bibliothekar Schumacher, 2. aus der Volksbibliothek des Bad. Frauenvereins. VI. DieGrganisation d Handwerks in Kaden. VII. Tabellarische Uebersicht über die Ar- beiterversicherungsgesetzgebung, aufgestellt von Professor Hummel in Karlsruhe. VIII. Tabellarische Ueberstchten: IX. Urtheile über den badischen Handwerker-Kalender. 2ri ttsuisUsu Uurcli 8.11s vucliliLiiclliirigsii. yersuLneymen u ^ Lies /Messens. ^»«.k-dknä.o-u-m'-h Dur-H Liusk.§cksl!e»^ksKon5k>nr.s-s°"«'2°.il--L>^ X. 8trL88durK6r kferäe-I-viterie Aeduag siclier 16 Xovsmdsr 1LLOO Ksvinv« iL Mike von ANt. 4 S OQO ttkluplge«. M. IOOOO 1 Oewinu von dlk. IO OOO 1 Osvian von Nk. 3 000 1198 Oowions von dlk. LS OOO S. 1 RIlL» St« ll I.vare 10 vcksrk »» Porto u. I-isto so 28 ?k. extra empüedlt, sowie Netser vombs.u-1-. -/1 M. 4 - Vs «k. 2 unä alle gsnedmigten I-ooss Stürmer, SMMlllM MssskHL I- r. Elsenkonstruktion. Höherem Aufträge zufolge vergeben wir im Submissionswege die Eisenarbeitcn zur Verstärkung der Würmbrücke beim Kupferhammer bei Pforzheim mit einem Eisengewicht von ca. 21 100 kg Angebote hierauf sind unter Benützung unserer Vordrucke längstens bis Montag, den 18. d. Mts., Bormittags 1v Uhr, bei uns einzureichen, zu welcher Zeit die eingegangenen Angebote eröffnet werden. Pläne und Bedingungen können auf unserem Geschäftszimmer eingesehen werden und werden auf Wunsch auch nach Außen abgegeben. Pforzheim, den I. November 1901. 251 Großh Wasser und Straßenbansektion. Asäerntz Irktnsmissionen LillZzedwIsrlLArMdllllMMlllllMeto. Uasotiinenfabnill vorm, tvu klsts 8öl>no ä.-ü.tvsindoim . 234.18.7 Xrnolä örvimer X 8 t. l-llckvig (x>s,) M vssei lSekveir). 227 Mngros. dllgros. 16.5 8 periL! 8 e 8 vkLkt M koarlritsrea lik M», Wik, LMM. Gewrrbeverei« Karlsruhe. Vortrag am 13. November, Abends 8 Uhr, im großen Rathhaus saal von Herrn Schriftsteller Albert Geiger über Hans Sachs und das deutsche Gewerbe. Nachdruck von durch einen Ring ( 0 ) am Anfang charakterisirten Originalmittheilungen ohne Bezeichnung der Quelle ist untersagt. Redaktion: Hofräth Prof. vr. H. Meidinger. Druck und Kommissionsverlag der G. Braun'schen Hofbuchdruckerei, Karlsruhe. Tafel 4S. ^ ^ ^'^»i»Us-»> «<. ^ > l>. l .i j Giebetbekrönung. Entworfen von Stephan Stadelbauer in Freiburg i. Br. BeUage zur Badischen N«-» erbezeitung 1S01 Nr. 45