Nr. 51. Karlsruhe, den 20. Dezember 1901. 34. Band. 1 ' - . _ /M.'I ^Kkrnusneneken onn /!ni^.- Erscheint Freitags. Anzeigen 25 Pfg. die dreispaltige Petitzeile. Jahrespreis 3 Mark. Inhalt: S. 413 bis 420. 3. Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim. — Handwerkerversammlung für den Amtsbezirk Pforzheim. — Die Verjährung der Forderungen. — Ueber Sohlleder. — Unsere Musterzeichnung. — Literarische Besprechungen. — Anzeigen. 3. Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim. o Am 17. Dezember fand die dritte Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim statt. In Abwesenheit des durch Unwohlsein ferngehaltenen ersten Vorsitzenden der Kammer, Aulbach, eröfsnete der stellvertretende Vorsitzende, Georg Herrmann, die Versammlung kurz nach 10 Uhr und richtete an die Anwesenden einige Begrüßungsworte. Die Festsetzung der Präsenzliste ergibt die Anwesenheit sämmtlicher Kammermitglieder mit Ausnahme der entschuldigten Herren Aulbach und Schwenzke. Der Kammersekretär Hausier verliest zunächst das Protokoll der vorigen Vollversammlung und verbindet damit zugleich die Erledigung des ersten Punktes der Tagesordnung, „Erstattung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes", indem er die Protokolle der seit der letzten Vollversammlung stattgefundenen drei Vorstandssitzungen gleichfalls zur Verlesung bringt und daran die nöthigen Erläuterungen knüpft. Diese Protokolle geben ein sehr anschauliches und eindrucksvolles Bild von der umfangreichen und ersprießlichen Thätigkeit der Kammer. Im Anschluß daran führt Daniel Groß- Mannheim aus: Aus das Rundschreiben des Vorstandes habe er, als Vertreter des Bezirksvereins Baden - Pfalz, im deutschen Fleischerverbande, den Wunsch geäußert, zum Zolltarifentwurf gehört zu werden. Es sei auch nach dieser Richtung hin nach Karlsruhe berichtet worden, bis jetzt sei er aber noch nicht eingeladen worden, während zahlreiche Kommerzienräthe, Direktoren von Aktiengesellschaften und andere Herren nach Karlsruhe berufen worden seien, um sich zum Zolltarif zu äußern. Er frage an, warum er keine Einladung nach Karlsruhe erhalten habe. Der Vorsitzende, Herrmann, erklärt, keine Auskunft geben zu können, da er die Geschäfte in den letzten Monaten nicht geleitet habe. Der Sekretär Haußer gibt die nöthigen Aufklärungen und bemerkt, daß der Vorstand s. Zt. Herrn Groß als Sachverständigen Großh. Ministerium des Innern in Vorschlag gebracht habe; über die Gründe, warum derselbe nicht geladen worden sei, sei ihm nichts bekannt. Ueber Punkt 2, Regelung des Lehrlingswesens, refcrirte Kammersekretär Haußer. Hiernach haben sich 2817 Lehrlinge angemeldet. Dazu kommen noch weitere 24 Anmeldungen, deren Angaben aber unvollständig sind, so daß noch weitere Erhebungen veranstaltet werden müssen. In folgenden 8 Gewerben sind die Lehrlinge am stärksten vertreten: Schlosser 581, Schreiner 265, Bäcker 192, Maurer, Bautechniker 178, Huf-und Wagenschmiede 162, Maler, Tüncher und Lackirer 160, Blechner und Installateure 164, Schneider 121.. Selbständige, für die Handwerkskammer beitragspflichtige Betriebe giebt es im Kammerbezirk Mannheim 16 256. Referent theilt mit, daß gegen diejenigen Meister, welche ihre Lehrlinge noch nicht angemeldet haben, innerhalb kurzer Zeit strafend vorgegangen werden soll. Es folgt sodann die Berathung der gedruckt vorliegenden Gesellen Prüfungsordnung. Kammersekretär Haußer erklärt, daß der Entwurf an die sämmtlichen gewerblichen Vereinigungen des Bezirks zur Begutachtung gesandt worden sei. Die Antworten seien alle zustimmend ausgefallen, nur einige gewerbliche Vereinigungen hätten kleine Abänderungen gewünscht. Es wird alsdann in die Berathung der einzelnen Paragraphen der Prüfungsordnung eingetreten. Bei Z 1 entspinnt sich eine lange Debatte. Der vorgeschlagene Wortlaut heißt: „Nach § 131 c der Reichsgewerbeordnung soll jeder Lehrherr seine Lehrlinge anhalten, sich nach Ablauf ihrer Lehrzeit der 414 Gesellenprüfung zu unterziehen." Verschiedene Redner wünschen, daß das Wort „soll" durch „muß" ersetzt wird. Der Paragraph 1 wird jedoch in der vorgeschlagenen Fassung, also mit dem Worte „soll" angenommen, da dies dem Gesetz, welches eine obligatorische Gesellenprüfung nicht vorsieht, entspricht. Paragraph 7 schlägt u. A. vor, daß die Kammer jederzeit in größeren Bezirken einzelnen leistungsfähigen Gewerbevereinen und Handwerkervereinen das Recht der Bildung von Prüfungsausschüssen ertheilen kann. Der Vorsitzende, Herr mann, ist gegen diesen Vorschlag, welcher kein ordentliches Prüfungswesen zulasse. Helffrich - Heidelberg ist der gleichen Ansicht. Herrmann führt noch aus, den Fachvereinen könne das Prüfungsrecht zugestanden werden, aber nicht den gemischten Gewerbevereinen und Handwerkerverbänden. König-Mannheim stellt sich auf den gleichen Standpunkt. Jrmer- Mannheim bittet, den vorgeschlagenen Wortlaut zu belassen. Es werde wohl kaum ein Gewerbeverein das Prüfungsrecht verlangen. Nachdem sich noch der Sekretär und eine Anzahl weiterer Redner zu der Frage geäußert, wird der Paragraph in folgender Fassung einstimmig angenommen: „Die Kammer kann jederzeit in größeren Bezirken einzelnen leistungsfähigen Gewerbevereinen, Handwerkervereinen und Fachvereinigungen auf Ansuchen das Recht ertheilen, Prüfungsausschüsse zu bilden." Bei Z II, Prüfungsgebühren, ersucht der Gesellenvertreter B ö l z - Mannheim um Streichung der vorgesehenen Gebühr von 5 M. für jeden Prüfling. Der Vorsitzende, Herrmann, erwidert, daß die Gebührenfestsetzung seinerzeit mit allen gegen die Stimme des Herrn Bölz beschlossen worden sei. Der Paragraph wird in der vorgeschlagenen Fassung genehmigt. Bei § 21, welcher davon handelt, daß bei dem Nichtbestehen der Prüfung der Vorstand der Handwerkskammer für die Unterbringung des Lehrlings in einem anderen Handwerksbetriebe während der verlängerten Lehrzeit Sorge zu tragen hat, bittet der Gesellenvertreter Bölz, die Worte „auf Kosten des Lehrherrn" hinzuzusetzen. Diese Worte stünden zwar nach den Aeußerungen des Sekretärs Haußer schon in den allgemeinen Vorschriften, es sei aber gut, sie auch in die speziellen Vorschriften aufzunehmen. König- Mannheim ist entschieden gegen die Aufnahme der vier Worte, da sich sonst jeder Meister hüten werde, geistig beschränkte Knaben in die Lehre zu nehmen. Wenn auf der Universität ein Student durchfalle, komme es Niemand in den Sinn, die Professoren verantwortlich zu machen, die Handwerker dagegen wolle man zur Verantwortung ziehen, wenn ein Lehrling in drei Jahren nichts lerne. Heissrich-Heidelberg ist für die Aufnahme der vier Worte, durch die dem Mißstand vorgebeugt werden soll, daß ein Lehrling während der Lehrzeit zu allen anderen Sachen benutzt werde und er keine richtige Ausbildung in seinem Handwerk erhalte- Wenn ein Knabe so beschränkt sei, daß er nirgends anders Unterkommen könne, brauche ihn das Handwerk auch nicht. Der Sekretär Haußer theilt mit, daß gegen die Aufnahme der vier Worte in die speziellen Bestimmungen ein Protest eingereicht worden sei von fast allen Mannheimer Fachvereinigungen und Innungen. Die betreffende Bestimmung sei bis jetzt schon in den allgemeinen Bestimmungen ausgenommen worden, jedoch habe auch die Vorgesetzte Behörde gegen dieselben einige Bedenken. Wenn die Entscheidung der Vorgesetzten Behörde erfolge, werde sich die Kammer mit der Angelegenheit noch einmal zu beschäftigen haben. Wiep- r echt-Eberbach warnt die Handwerker, sich mit einer solchen Bestimmung selbst eine Zwangsjacke anzuziehen. Wenn ein Knabe in der 4. oder 5. Klasse aus der Schule entlassen werde, falle es Niemand ein, den Lehrer zu bestrafen, den Meister dagegen wolle man mit Strafe belegen. I r m e r - Mannheim bittet um Aufnahme der vier Worte. Auf die Proteste sei nicht viel zu geben, da nach ihm gewordener Mittheilung die Sache in den betreffenden Versammlungen der Mannheimer Fachgenossen, in denen die Proteste gefaßt wurden, nicht richtig dargestellt worden sei. Nachdem noch einige Redner dafür und dagegen gesprochen, wird mit allen gegen 7 Stimmen beschlossen, die Worte „auf Kosten des bisherigen Meisters" in den § 21 aufzunehmen. Ueber die übrigen Paragraphen des Entwurfs entspinnt sich keine wesentliche Debatte und es wird der ganze Entwurf der Gesellenprüfungsordnung mit allen gegen eine Stimme angenommen-. (Schluß folgt.) Handwerkeroersammlung für den Amtsbezirk Pforzheim. o Am Sonntag den 15. d. M. fand in Pforzheim im Saale des Restaurant „Kaiser Hof" auf Veranlassung der Handwerkskammer Karlsruhe eine Versammlung der Handwerksmeister für den Amtsbezirk Pforzheim statt, die überaus stark besucht war. Obermeister Po ff, der die Versammlung leitete, begrüßte sowohl die erschienenen Handwerksmeister, wie auch die Herren Gewerbelehrer, die sich in sehr großer Anzahl eingefunden hatten, und dankte dem Vorsitzenden und dem Sekretär der Kammer dafür, daß die Kammer so rasch bereit war, eine Versammlung in Pforzheim zu veranstalten, worauf der Vorsitzende der Kammer in einstündigem Vortrage über die Lage des Handwerks, das Ziel desselben und die Thätigkeit der Kammer sprach. In keinem Stande, führte der Redner aus, seien die Verhältnisse so zerfahren, wie im Handwerk, und kein Stand hätte es so nothwendig sich aufzuraffen wie gerade der Handwerkerstand, der durch die wirthschaftliche Entwicklung ganz in den Hintergrund gedrängt worden sei. Er ermahnte die Anwesenden sich fest zusammenzuschließen, — 415 — einzustehen, für ihre eigenen Interessen und als geschlossene Abtheilung kräftig mitzuwirken an der Gesundung des Handwerks. Mit Rücksicht auf die schlimmen Verhältnisse im Handwerk, das Pfuscherthum, das als der Krebsschaden im Handwerk bezeichnet wurde, und die unlauteren Existenzen, erhoffe er eine endgiltige Besserung nnr durch Einführung des Befähigungsnachweises, den ja alle Handwerker erstreben, wie die Verhandlungen auf dem deutschen Kammertag bewiesen hätten. Ueber die Wichtigkeit und Bedeutung der Organisation und der Aufgabe der Kammer sprach hierauf der Sekretär der Kammer vr. Loth. Ausgehend von der völligen Umwälzung der Technik und der Erwerbsverhältnisse auf gewerblichem Gebiete, die durch die Erfindungen und Fortschritte im vorigen Jahrhundert verursacht waren, schilderte der Redner, wie die überaus rasch sich entwickelnde Fabrikindustrie in Verbindung mit dem mobilisirten Kapital das Erwerbsfeld des Kleingewerbes zusehends einschränkte. Die liberale Wirtschaftspolitik der damaligen Zeit habe die Direktive zu der freien Entfaltung der Kräfte gegeben. Sie habe vielfach verkannt, daß Gegenseitigkeit und gemeinsames Handeln die Gesetze für die Existenz und den Fortschritt der Menschheit zu bilden haben. Die Klagen gegen die bestehenden Erwerbsverhältnisse werden zum Theil mit Recht geltend gemacht; denn nicht immmer geben persönliche Tüchtigkeit und persönliche Verdienste den Ausschlag bei dem heutigen freien wirthschaftlichen Kampf, sondern das Kapital, vielfach im Bunde mit der Kunst der Ausbeutung, entscheiden im heutigen Konkurrenzkampf. Nach den schlimmen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte sei es für Niemand ein Zweifel, daß die gepriesene Freiheit des Erwerbs eine falsche Freiheit ist, sie ist Freiheit für den Gerüsteten und Bewaffneten, aber nicht für den Ungerüsteten. Hierunter habe das Handwerk am meisten zu leiden gehabt. Die bestehenden Vereinigungen haben sich aufgelöst und damit habe der Niedergang begonnen. Diese Auflösung der innern Organisation im Handwerk habe eine totale Zersplitterung des Handwerks herbeigeführt, und der Einzelne, sich stützend aus seine eigene schwache Kraft, habe nicht vermocht, den Kampf mit den beiden Mächten, dem Kapitalismus und der Großindustrie, aufzunehmen. Zwischen Produzent und Konsument habe sich ein neues Glied gedrängt, das die Produkte um Spottpreise dem Produzent abkauft, um sie dem Konsumenten theuer aufzudrängen und von der dabei entstehenden Werthdifferenz ziehen diese Zwischenglieder mühelosen und reichen Gewinn. Das Ziel der Handwerker müsse demnach sein das Streben nach Wiedervereinigung von Kapital und Arbeit, das nur zu erreichen sei durch Organisation der Handwerker; selbst vor Zwangsvereinigungen dürfe man nicht zurückschrecken, da wirtschaftliche Institutionen bei dem herrschenden Egoismus ohne Zwangsrecht zu keiner dauernden segensreichen Entfaltung gelangen könnten. Wie die Produktion, so müsse auch der Absatz geregelt werden; indeß sei eine allgemeine Regelung nur durch stramme Organisation zu erzielen. Auch das Borgunwesen, dessen schädliche Folgen der Redner im Einzelnen hervorhob, lasse sich ebenfalls nur durch ein solidarisches Vorgehen beseitigen. Die Organisation allein ferner ermögliche den Weg, um den Handwerker mit dem industriellen Großbetriebe konkurrenzfähig zu machen durch Bildung von Genossenschaften. Wie man auch die Handwerkerfrage betrachten möge, ob vom Standpunkt der materiellen Existenz, vom Gesichtspunkte des Verhältnisses der Arbeit zum Kapital, oder vom Standpunkt der Erlangung von Arbeitsfertigkeit und der technischen Hebung des gesummten Handwerkerstandes — immer wieder käme man zur Forderung einer Organisation des Handwerks. Auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens habe sich in der neueren Zeit das Bedürfniß nach einem engeren Zusammenschluß der Berufs- und Standesgenoffen geltend gemacht: z. B. der Aerzte, Beamten, Angestellten in öffentlichen und privaten Betrieben, Landwirthe. Als ein leuchtendes Vorbild in der Thätigkeit des Zusammenschlusses für die Handwerker bezeichnte er die Organisation der Arbeiterschaft, die mustergiltig und großartig organisirt, zielbewußt und opferfreudig an dem Ausbau ihrer Organisation schafft. Andererseits wies er auf die Bestrebungen der Großindustrie zum gemeinsamen Zusammenschlüsse hin. Unter Betonung nationaler Interessen, der Regelung der Produktion und ähnlichen. Schlagworten würden Ringe, Syndikate, Trusts rc. gegründet und mit eben denselben Phrasen und Schlagwörtern suche man ihre das Allgemeininteresse vielfach so schwer schädigende Thätigkeit zu vertheidigen. Der Kapitalismus wiederum finde immer wieder neue Wege und Formen, das freigewordene Kapital nutzbringend unterzubringen. Tagtäglich sehe man die den Mittelstand so schwer schädigende Wirkung der Waarenhäuser, die durch die zweifelhaften und vielfach unsauberen Mittel und durch Herstellung von schlechten Maaren den soliden Geschäftsund Handwerkerstand zu vernichten drohen. In der Entwicklung der Organisation sei aber der Handwerkerstand, der mit Bezug auf seine soziale Stellung und seine Bedeutung für Staat und Gesellschaft berufen ist, als Mittelglied zwischen der Arbeiterschaft und dem oberen Stande das staatserhaltende Prinzip zu vertreten und zu 416 bewahren, gänzlich zurückgeblieben. Wohl seien in neuerer Zeit beachtenswerthe Erfolge zu verzeichnen, aber es seien immer nur wenige Intelligente, der große Haufe sei noch gleichgültig; man dürfe nicht vergessen, daß man über das Anfangsstadium der Handwerkerbewegung noch nicht hinaus gekommen sei, und es sei ganz verkehrt, zu glauben, daß, nachdem die Handwerkskammer gebildet ist, jede Organisation überflüssig sei und die Kammer alles besorgen werde. Der Unterbau der Kammer müsse besser fundamentirt, die Organisation, die noch viel zu lose sei, müsse nicht nur lokalisirt sondern zentralisirt werden. Dann sei auch die Grundlage für Bildung von Genossenschaften geschaffen, als deren wichtige Vortheile genannt wurden: billiger und besserer Einkauf, Ersparung an Zeit, Geld und Mühe und Hebung der Selbständigkeit und der Kreditwürdigkeit des einzelnen, insbesondere des kleinen Meisters, Vernichtung der Schleuderkonkurrenz, Hebung des Standesbewußtseins und Beseitigung des gegenseitigen Mißtrauens. Die Organisation ermögliche ferner, einen Einfluß auf die Arbeits- und Lohnverhältnisse auszuüben, und die so wichtige Frage des Lehrlingswesens könne nur durch die Vereinigungen gelöst werden. Das Gesetz vom 26. Juli 1897, dessen gesetzgeberischer Zweck darauf gerichtet sei, das Handwerk durch eine Vertiefung und Ausgestaltung seiner Organisation, durch bessere Ausbildung seiner Lehrlinge und durch Hebung des Standesbewußtseins des Handwerks zu einer lebenskräftigeren Entwicklung zurückzuführen, werde mit seinen einschneidenden Bestimmungen für viele Handwerker sehr große Ueberraschungen bringen. Das Lehrlingsprüfungswesen und die Meisterprüfungsordnung seien so wichtig für jeden Meister, daß es nicht oft genug wiederholt werden kann und jedem Handwerker dringend angerathen werden muß, sich mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut zu machen, um nicht später ganz unvorbereitet dazustehen. Der Redner machte auf die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam: 1. auf das Halten und Anleiten von Lehrlingen; 2. auf die Beschränkung der Zahl der Lehrlinge; 3. auf die Dauer der Lehrzeit; 4. auf die Führung des Meistertitels. Rath und Auskunft könne aber der Einzelne nur erhalten durch eine Vereinigung. Diese müsse im Verein mit der Kammer thätig sein für eine gute technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung des Lehrlings. Der Verein müsse ferner sich die Hebung des Stand es bewußtseins, der Berufs- und Gewerbs- sitte angelegen sein lassen, einen Einfluß zu üben auf mißbräuchliche Arten des Geschäftsbetriebes; die Hebung des Standesbewußtseins müsse dahin führen, immer besseres Menschenmaterial in's Handwerk zu bringen. Eine Reform unseres wirthschaftlichen Lebens verlange Opfer und Zusammenschluß. Durch den Egoismus und den Monopolgeist sei das Bewußtsein der Solidarität in der Menschheit erstickt worden. Die der Kammer obliegenden Aufgaben lassen sich leichter und gründlicher durchführen, wenn eine festgefügte Organisation vorhanden sei, bestehend in gut geleiteten Vereinigungen, denen sich anzuschließen kein Handwerker versäumen dürfe; durch Gründung von Vereinigungen nützen die Handwerker sich selbst, ihren Standeskollegen und vor allem auch der Heranwachsenden Generation. Alle Vereinigungen seien neben- und miteinander berufen, an der Förderung des gesammten vaterländischen Handwerks, der sozialen und wirthschaftlichen Hebung des nationalen Handwerkerstandes mitzuwirken. Jeder Einzelne werde dann immer mehr die Macht der Vereinigung gegenüber der Schwäche und Unzulänglichkeit der isolirten Einzelkraft kennen und schätzen lernen und damit auch die unbedingte Nothwendigkeit des korporativen Zusammenwirkens in Vereinigungen. Die Handwerker niögen immer das Wort beherzigen: „Vereinter Kraft gelingt, Was Einer nicht zu Stande bringt." Hierauf sprach der Geschäftsführer des Handwerkerschutzvereins, Schlund-Karlsruhe, über die Aufgabe des Schutzvereins und die praktischen Erfolge, die erzielt worden und fand allgemein Anklang. Es ist beabsichtigt, in Pforzheim ebenfalls einen Zweigverein in's Leben zu rufen. Eine Reihe Anfragen wurden aus der Versammlung gestellt, die vom Vorsitzenden beantwortet wurden und die Handwerksmeister aufgefordert, sich in allen wichtigen Angelegenheiten an die Kammer zu wenden. ObermeisterPoff-Pforzheim dankte den Rednern für ihre Ausführungen namens der Erschienenen, die sich zum Zeichen der Anerkennung von ihren Sitzen erhoben. Nachdem nochmals das Kammermitglied Bäckermeister Wagner-Pforzheim dem Kammervorsitzenden für seine große Rührigkeit, seinen Fleiß und die opferwillige Thätigkeit für die Handwerkersache gedankt hatte, schloß Obermeister Posf die Versammlung. Die Verjährung -er Forderungen. Im Anschluß an die Mittheilung in letzter Nr. 50 unseres Blattes bringen wir von den im Bürgerlichen Gesetzbuch § 196 angeführten 17 Fällen die wichtigsten Ansprüche zur Kenntniß, in welchen eine Verjährung nach zwei Jahren eintritt. Es sind die Ansprüche: 417 1. Der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und derjenigen, die ein Kunstgewerbe betreiben, die Lieferung von Maaren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte; 2. der Landwirthe und Forstleute für Lieferung ihrer Erzeugnisse, wie Butter, Milch, Holz; 3. der Lotteriecollekteure aus dem Vertrieb der Loose; 4. der Gast und Spcisewirthe für Gewährung von Wohnung und Beköstigung; 5. der gewerblichen Arbeiter — Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter —, der Tagelöhner und Handarbeiter wegen des Lohnes; 6. der öffentlichen und Privatlehrer wegen ihrer Honorare; 7. der Aerzte, insbesondere auch der Wundärzte, Geburtshelfer, Zahnärzte und Thierärzte, sowie der Hebammen. Dazu kommen noch die Ansprüche der Eisenbahnunternehmungen, Frachtfuhrleute für Fahrgeld und Fracht, der im Privatdienst Angestellten wegen des Gehaltes, der Lehrherren und Lehrmeister wegen des Lehrgeldes, der öffentlichen Unterrichts-, Erziehungs- und Heilanstalten, sowie derjenigen, die Personen zur Erziehung und Verpflegung aufnehmen, der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher wegen ihrer Gebühren und Auslagen, der Parteien wegen der den Rechtsanwälten geleisteten Vorschüsse, der Zeugen und Sachverständigen wegen ihrer Gebühren, derjenigen, die bewegliche Sachen gewerbsmäßig vermiethen, z. B. Inhaber von Leihbibliotheken, und endlich derjenigen, die, ohne Kaufmann zu sein, die Besorgung fremder Geschäfte oder die Leistung von Diensten gewerbsmäßig betreiben, wegen der ihnen aus ihrem Gewerbebetriebe gebührenden Vergütungen und Auslagen. Von den unter 1 bis 3 angeführten Ansprüchen verjähren, worauf auch schon früher hingewiesen wurde, die der Kaufleute und Fabrikanten, der Landwirthe und Forstleute sowie der Lotteriekollekteure nach ß 197 des bürgerlichen Gesetzbuchs erst in vier Jahren, wenn die Lieferung der Maaren und Produkte für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt, bezw. die Loose zum Weitervertrieb geliefert werden. Ueber Sohlleder. Von Robert Burckhardt in Wiesloch. o Die zur Zeit alle Köpfe beschäftigende Berathung des neuen Zolltarifs beweist auf's Neue, eine wie große und wichtige Rolle die Lederindustrie mit ihrer Rohwaare und ihren Erzeugnissen spielt. Es gibt auch kaum ein Produkt, das inniger mit der Lebensweise und den Lebensgewohnheiten des Menschen verbunden ist, als das Leder. Ueberall, wohin wir blicken, finden wir es im Dienste des Menschen. Hier die Ledertapete, dort die Ledermöbel, dann die feinen Lederwaaren aus Rind-, Kalb-, Schaf-, und Ziegenleder bis hinauf zum wohlriechenden Juchten- und hübschen Krokodilleder. Dann die Industrie mit ihren Treibriemen und technischen Ledern; trotz brennendster Konkurrenz sind sie nicht zu verdrängen. Und nicht zuletzt die Ausrüstung unserer Armee und Marine, wie wäre sie denkbar ohne Leder! Wie wichtig also ist die richtige Beurtheilung für das konsumirende Publikum, und doch wie gering ist das Bestreben desselben, sich eine Kenntniß nach dieser Richtung an- zueignen. Jnbesondere aber ist es zu bedauern, daß auch das Leder verarbeitende Gewerbe oft nicht genügende Sachkenntniß besitzt, um sich und andere vor Schaden zu schützen. Bei der Beurtheilung des Leders spielt neben der Gerbung, von der weiter unten einiges gesagt ist, insbesondere auch das Geschlecht des Thieres, von dem die Haut stammt, sowie Alter, Abstammung, Ernährungs- und Lebensweise desselben eine nicht zu unterschätzende Rolle. Es ist bekannt, daß die Haut einer alten Kuh in Folge ihres innigeren Gewebes zäher und widerstandsfähiger ist als die eines jungen Rindes oder Stieres, jene eines Wildochsens haltbarer und dauerhafter als die eines Zahmochsens; und ebenso das aus diesen hergestellten Leder. Und nun die Gerbung! Ich hatte früher schon Gelegenheit an dieser Stelle über den Werthunterschied des Leders zu schreiben (vergl. Badische Gewerbezeitung Jahrgang 1899 Nr. 5, 6 und 7) und kann mich in der Hauptsache auf das damals Angeführte berufen. Besonders bei Ledern, die nach Gewicht gehandelt werden, also namentlich bei Sohlledern, kann ungenügende Sachkenntniß zum größten Schaden gereichen. Der Schuhmacher bestellt mündlich bei dem ihn häufig mehr als nöthig besuchenden Reisenden oder schriftlich beim Händler so und so viel Hälften oder Croupons, oft ohne sich um die näheren Eigenschaften, insbesondere um die genaue Art der Gerbung zu kümmern. Warum auch! Er weiß ja genau, daß er die Angaben des Lieferanten auf Wahrheit nur schwer oder gar nicht prüfen kann; es wird ja dort leider zu häufig für Alles, was gewünscht wird, „garantirt." Unterziehen wir vor allen Dingen einmal das schöne Wort „Garantie für reine Eichenlohgerbung" einer näheren Betrachtung. Es ist geradezu unglaublich, was trotz unserer Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb rc., denen alle Anerkennung gebührt, unter dieser Marke verkauft wird. Und welcher Schuhmacher würde sich die Unkosten, Mühen und Aergernisse eines umständlichen Prozesses auf den Hals laden, selbst wenn er davon überzeugt wäre, daß er nicht der Garantie entsprechend bedient wurde So sehr wichtig die Rolle des Zwischenhandels nach mancher Richtung auch sein mag, in vielen Fällen würde der zahlungsfähige Schuhmacher, der große Posten und kleine Kredite beansprucht, doch sehr viel besser daran thun, ein größeres Gewicht auf direkten Einkauf aus einer leistungsfähigen Fabrik zu legen. Bei seiner Anwesenheit zum Zwecke des persönlichen Einkaufs könnte er sich viel leichter ein Bild von der Fabrikation und der Leistungsfähigkeit seines Lieferanten machen, und wer könnte es ihm ver- 418 wehren sich an Ort und Stelle zu überzeugen, ob diese oder jene Garantie auf Wahrheit beruht. Es gehört wahrlich nicht viel dazu, in einer Gerberei, die von Extraktfässern strotzt, von Fichtenlohe duftet oder von Quebracho- lohe roth gefärbt ist, das Märchen von der reinen Eichenlohe Lügen zu strafen. Aber auch der Händler, der sich und seinen Stand achtet, sollte mehr Werth auf die ihm geleistete Garantie legen und sich im höheren Maaße mitverantwortlich fühlen, als dies oft der Fall ist; er sollte nicht nur das Bestreben haben, mit hohem Verdienst zu verkaufen, sondern auch seine Kundschaft voll und ganz zu befriedigen. Wie können Leder, denen man die Extraktgerbung schon an der Farbe ansieht, deren hohes spezifisches Gewicht mit Sicherheit die Schnellgerbung verräth, deren Fichtengerbstoff durch seinen intensiven Geruch sich schon von weitem bemerkbar macht, wie können solche Leder unter der Garantie reiner Eichenlohgerbung gekauft und verkauft werden! Es wäre eine dankenswerthe Aufgabe unserer gewerblichen Vereinigungen, Handels- und Handwerkskammern, wenn sie sich gegen diesen Mißstand wenden wollten. Aber es fehlt bei der Mehrzahl der Handwerker das Verstäudniß, und doch sollte die Anregung zur Bekämpfung dieser Mißstände von ihnen ausgehen! Es ist daher mit Genugthuung zu begrüßen, daß unsere Negierung nichts unterläßt, dem Gewerbetreibenden die Kenntnisse in seinem Fach erhöhen zu helfen und den Einkauf seiner Rohwaare zu erleichtern. In den regelmäßig abgehaltenen Meisterkursen wird ihm ermöglicht, sich weiterzubilden; in der Landesgewerbehalle, deren Bibliothek ihm kostenlos zur Verfügung steht, ist ihm in den Ausstellungsräumen Gelegenheit geboten, Hilfsmittel, Rohwaare und gute Bezugsquellen kennen zu lernen. Bei dieser Gelegenheit sei hier auf die zur Zeit dort ausgestellten Sohlleder-Croupons garantirt reinster Eichenlohgerbung der Lederfabrik Gg. Burckhardt Söhne in Wiesloch hingewiesen, welche diese Leder als Spezialität arbeitet. Auch für die anderen Ledersorten haben wir in unserem badischen Lande beste Bezugsquellen, und es dürfte sich für den Konsumenten wohl lohnen, diese beim Einkauf mehr zu berücksichtigen. Im Hinblick auf geringe spezifische Gewichte der mit reiner Eichenlohe gegerbten Leder, welche in letzter Zeitwicder mehr Anklang finden, und die erhöhte Dauerhaftigkeit ist der Einkaufspreis nur ein scheinbar höherer und der genau rechnende und kalkulirende Schuhmacher sieht leicht ein, daß er die guten Erzeugnisse nicht nur zu Gunsten seiner Kunden sondern auch ganz besonders zu seinem eigenen Vortheil verwendet. Obwohl feststeht, daß der Quebrachogerbstoff in großen Mengen fast nur in Deutschland zur Lederfabrikation verwendet wird und ihn die ebenfalls auf hoher Stufe stehende Lederindustrie des Auslands kaum kennt, obwohl ferner der Umstand, daß die Quebracholeder trotz mühevoller Versuche außerhalb Deutschland's Grenzen nicht abgesetzt werden können und vor den billigen Fabrikaten des Auslandes durch einen doppelt so hohen Zoll wie die eichenlohgegerbten Leder geschützt werden müssen, auch kein besonderes Vertrauen zu denselben hervorzubringen geeignet ist, suchen die Anhänger der Quebrachogerbung durch den statistisch nachgewiesenen steigenden Verbrauch dieses Gerbmaterials besten Bedeutung für Deutschlands Lederindustrie nachzuweisen. Die Statistik beweist aber bei näherer Betrachtung gerade das Gegentheil. Nach authentischen, amtlich beglaubigten Angaben gestaltete sich Deutschlands Ein- und Ausfuhr von Häuten und Fellen in den letzten 15 Jahren in Doppelzentner (100 KZ) wie folgt: Einfuhr Ausfuhr Ueberschuß 1886 666 806 161 143 505 663 1867 654 689 170 278 484 411 1888 774 517 180 596 593 921 1889 897 479 314 806 582 673 1890 889 436 392 609 496 827 1891 983 430 364 189 619 241 1892 957 520 352 203 605 317 1893 I 021 559 369 680 651 879 1894 I 097 404 444 609 652 795 1895 1 209 449 435 616 773 833 1896 1 082 540 389 919 692 919 1897 1295 881 450 624 845 257 1898 I 367 734 467 742 899 992 1899 1 191018 523 359 667 659 1900 I 326 858 486 435 840 423 Die Ein- und Ausfuhr von Leder un c> Lederwaaren für die gleiche Zeit zeigt folgendes Bild: Einfuhr Ausfuhr Ueberschuß 1886 76 227 134 633 58 406 1887 82 978 141 922 58 944 1883 93 141 137 036 43 895 1889 97 410 140 842 43 402 1890 98 333 140135 41 802 1891 93 767 141 185 47 414 1892 86 581 130 648 44 064 1893 90 753 136 498 45 745 1894 91 529 138 137 46 608 1895 105 515 155 275 49 760 1896 104 228 148 032 43 804 1897 117 080 163 060 45 980 1898 130 824 173 455 42 631 1899 116 264 198 572 62 308 1900 106 885 197 550 88 665 Aus diel en Zahlen ge! )t deutlich her vor, daß trotz der bedeutenden Zunahme der Ledererzeugung der Export nicht zugenommen hat; es ist also der große Mehrverbrauch, der zum Wachsen der Bevölkerungszahl in gar keinem Berhältniß steht, im Jnlande geblieben, eine Thatsache aus der unzweideutig hervorgeht, daß sich diese schnellgerbten Leder zum Schaden des Volkes viel rascher und theuerer verbrauchen, als die guten 419 Leder. Der auffallend hohe Export der beiden letzten Jahre ist auf die kriegerischen Ereignisse in Ostasien und Südafrika zurückzuführen und kann an dem Gesammtresultat nichts ändern. Wenn wir noch in Erwägung ziehen, daß die alte Gerberei ihren Bedarf an Häuten und Gerbstoffen in der Hauptsache im Jnlande deckt, während die Schnellgerberei beide Rohstoffe vom Auslande bezieht nnd nur die, ganz kurze Zeit in Anspruch nehmende, Gerbung selbst im Jnlande bewirkt, so ist die nationale Bedeutung dieses Theiles der Lederindustrie doch in äußerst engen Grenzen zu suchen. Da in den obengenannten Ledern und Lederwaaren auch solche Leder, die mit anderen als vegetabilischen Stoffen gegerbt werden (Handschuhleder, Chromleder rc.), enthalten sind, so seien hier noch die besonderen Zahlen für Sohlleder angegeben: Einfuhr Ausfuhr Ueber Einfuhr chuß Ausfuhr 1886 15 757 7130 6 627 1887 16 476 7 097 9 379 1888 21303 5 798 15 505 1889 22 591 4 485 18106 1890 19 546 4 490 15 056 1891 17 555 5 306 12 249 1892 17 021 4 373 12 648 1893 17092 4 333 12 759 1894 16 820 6020 10 800 1895 17 960 7 760 10200 1896 16 680 8 400 8 200 1897 22 450 12 980 9 470 1898 24 160 16 570 7 410 1899 18 777 27 320 — 8 550 1900 16130 22 290 — 6160 Die erhöhte Ausfuhr der beiden letzten Jahre ist ebenfalls durch die Kriege zu erklären und kommt deshalb nicht in Betracht. Obwohl in diesen meistens extraktgegerbten Produkten der Schnellgerbung das hohe spez. Gewicht durch erhöhte Aufnahme von organischen Nichtgerbstoffen und gerbenden Substanzen, welche der Qualität des Leders eher schaden als nützen, hervorgerufen wird, sei noch auf andere Fehler, welche nicht in der Gerbung liegen, hingewiessn, nämlich die betrügerische Lederbeschwerung mit Chlorbaryum, Magnesiumsulfat, 277.2.2 Vergebung einer eisernen Brückenkonfirnktion. Wir bringen hiermit zur öffentlichen kkennt- nißnahme, daß die in dem diesseitigen Ausschreiben vom 16. November d. I. auf den 23. Dezember d. I., festgesetzte Frist zur Einreichung von Entwürfen und Angeboten behuss Lieferung und Aufstellung des Eisenwerkes für eine Drehbrücke über den Jn- dustriehafen in Mannheim bis zum 20. Januar 1902, Vormittags 10 Uhr, verlängert worden ist, an welchem Tage nunmehr die Eröffnung der Angebote in Anwesenheit der erschienenen Bewerber stattfinden wird. Karlsruhe, den 10. Dezember 1801. Großh. Geueraldirektiou der Badischen StaatSrisenbahueu. Glykose u. a., welche ich früher bereits an dieser Stelle eingehend behandelt habe. Wie groß der Verbrauch an diesen Stoffen ist, und wie man sich nicht scheut, diesen öffentlich bekannt zugeben, geht aus folgender Annonce hervor, welche dieser Tage in einem Fachblatt der Lederindustrie zu lesen war: „Chlorbaryum, zwei Doppelladungen für dieses Jahr noch billigst abzugeben." Das sagt doch eigentlich genug! Möchten doch endlich die denkenden Schuhmacher und Schuhfabrikanten sich daran gewöhnen, ihre zu verarbeitenden Leder von Zeit zu Zeit analysiren * zu lassen; wie vielen würden da die Augen aufgehen! Vielleicht wäre es auch möglich, daß der Staat der Ueberwachung dieser Produkte, ähnlich wie bei Nahrungs- und Genußmitteln, erhöhte Aufmerksamkeit schenkte; hier würde er gewiß ein lohnendes Arbeitsfeld finden. Unsere Musteyeichnung. Die dieser Nummer beigegebene Tafel 51 enthält die Abbildung eines Ziergefäßes; Glas in Silber montirt; entworfen von R. Rücklin, Lehrer an Großh. Kunstgewerbeschule in Pforzheim. Kitterarische Besprechungen. Gesundheitsbüchlein. Gemeinsaßliche Anleitung zur Gesundheitspflege. Bearbeitet vom kaiserl. Gesundheitsamt. 9. Abdruck 260 S. (8) mit 55 Textabbildungen und 2 farbigen Tafeln. Berlin, Springer 1901. Preis 1 M. geb. Eine ganz vorzügliche billige Schrift, die gewissermaßen in Jedermann's Besitz sein sollte. Es läßt sich voraussetzcn, daß eine von der obersten Reichsbehörde ins Leben gerufene, bis jetzt einzig dastehende Arbeit nach jeder Richtung nur höchste Anerkennung finden kann, über jede Kritik erhaben ist. Ueber das Folgende wird in der Schrift gehandelt: L. Bau des menschlichen Körpers, Thätigkeit und Zweck seiner Organe. L. Die Lebensbedürfnisse des einzelnen Menschen. I. Die Luft. II. Das Wasser. III. Die Nahrung. IV. Die Kleidung. V. Die Wohnung. VI Thätigkeit und Erholung. 6. Der Mensch in seinen Beziehungen zur Gesellschaft. I. Ansiedlungen. II. Verkehr. III. Erziehung. IV. Beruf ».Erwerb. 0. Gefährdung der Gesundheit durch äußere Einflüsse. I. Gesundheitsschädigung durch Witterung und Klima. II. Infektionskrankheiten. III. Andere Krankheiten. IV. Unglücksfälle. Anhang. Vorkenntnisse zur Krankenpflege. Der Beifall, den die unser Dasein nach so verschiedenen Richtungen behandelnde Publikation gesunden hat, springt dadurch in die Angen, daß sie in 7 Jahren 9 Auflagen erlebt hat kckär. llrepfusLklapsr-llinIlsI L/lsnritisüri. Uolrbaniilung, Vampf-Uobol- n. Sägewerk- 6r»8s« ktlod kiüS. Norätsoks unck äsutseks llodsldrsttsr, Llrtsudrsttsr, Kr LLurnrovk« «to. »tv. 61—86 Günstiger Gelegenheitskauf. Wegen Geschäftsaufgabe verkaufe ich meine gutgehenoe, mit 4 Hobelbänken, oen schönsten Kirchner Maschinen und Dampfmaschine eingerichtete Bau- und Möbelschreinerei nebst einstöckigem, fast neuem Wohnhaus mit Werkstätte, Holzschuppen, Gemüsegarten und Reben. Der Kaufpreis betragt 18000 M. Anzahlung nach Uebereinkuuft. Es wäre einem tüchtigen Schreiner Gelegenheit geboten, sich eine sichere Existenz zu gründen, da im Orte (3000 Einwohner) keine Konkurrenz vorhanden ist und ziemlich Neubauten erstellt werden. Anfragen sind zu richten an Sebastian Kühnle, Jhringen am Kaiserstuhl. 260.2.1 420 Wasserversorgung Hörden. Die Gemeinde Hörden vergibt im Wege der öffentlichen Ausschreibung nachstehende Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung obiger Wasserversorgung. Loos I. Herstellen des Röhrengrabens für die Zuleitungen, das Ortsnetz und die Hausanschlüsse zusammen ca. 5500 lfd. m. Pflasterarbeit ca. 300 lfd. m. Loos II. Liefern und Verlegen der Rohrleitungen ! für die Zuleitungen, das Ortsnetz und die Hausanschlüffe zusammen ca. 5500 lfd. m. einschließlich Liefern aller Schieber, Hydranten Theilkugeln, Lustventile, Abgänge, Regükrwentile rc. Angebote auf die einzelnen Loose oder die gesaminten Arbeiten sind mit der Ausschrift »Wasserversorgung Hörden" versehen, verschlossen und portofrei bis Samstag den 11. Januar 1902, Bormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause in Hörden einzureichen, woselbst um die angegebene Zeit die Eröffnung der Angebote stattfindet. Pläne und Bedingungen liegen auf dem Geschäftszimmer der Wasser- und Straßenbauinspektion Rastatt während den Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Angebotsiormulare und Bedingungen können, solange der Vorrath reicht, von der Inspektion kostenlos bezogen werden. Zuschlagsfrist drei Wochen. 276.2.2 VsrlsA 6. iSrsuv'sLtisn Hokbueliäi'ULlLsrsi LsrlsruLs. Erschienen ist: iiankl^ei'kei'KslkNller Taschenformat, geb. IM Kreis eine Mark. - IV. - : Auch in diesem Jahr wird unser Handwerker-Kalender allen Gewerbetreibenden ein unentbehrlicher Rathgebcr sein, und, wie unten ersichtlich, durch seinen reichen Inhalt selbst später seinen Werth nicht verlieren. 244.11.10 Jnhaltsv 1. Förderung des Gewerbes in Kaden: II. Das Sudmisstonswesen und der Karber'- schr Wittelpreisanschlag III. Das gewerbliche Genossenschaftswesen in Kaden von Regierungsassessor Qr. M. Hecht in Karlsruhe. IV. Das neue Gewerbegerichtrchesetz und das Grtsstatut für Gewerbeschulen und gewerbliche Fortbildungsschulen. V. Verzeichnis^ der wichtigsten Kiicher: 1. aus der Bibliothek der Großh. rzeichniß: Landesgewerbehalle, aufgestellt vom Bibliothekar Schumacher, 2. aus der Volksbibliothek des Bad. Frauenvereins. VI. Dir Grganisation d Handwerks in Kaden. VII. Tabellarische Uebersicht über dir Ar- beiterverficherungsgesetzgebung, ausgestellt von Professor Hummel in Karlsruhe. VIII. Tabellarische Uebersichten: IX. Hrtheile über den badischen Handwerker-Kalender. 2rr vssisvsn clrercv slls Liaolrvuncllungs». Feuer- u. Diebessichere GM-li.Mlher>WiiIre mit gebogenen Umfassungs- müntcln jeder Größe, ÜWöM L veiM. U. liefert billigst alle Nr. vom Lager. »72.5S.» Wiederverkauf« gesucht. 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