2 adischeGrwerverritmE — ^ ^li^rnusaeneben oon dvr ^ »lMs^ roftetzoylichmKandesMerbchalle Organ der Dandwerkskammern. Nr. 14. Karlsruhe, den 3. April 1903. 36. Band. Erscheint Freitags. Anzeigen 25 Pfg. die dreispaltige Petitzeile. Jahrespreis 3 Mark. Inhalt: S. 117 bis 124. Bekanntmachungen (Bibliothek betr.; Handwerkskammer Freiburg). — Handwerkskammer Konstanz (VI. Vollversammlung). — Der Vater als Lehrherr. — Kanalstangenkupplung. — Stahlschraubenschlüssel. — Verband deutscher Gewerbevereine. — Preisausschreiben. --- Ausstellung in Bremen. — Ausstellung in Wien. — Unsere Musterzeichnung. — Besuch der Landey- gewerdehalle. — Literarische Besprechungen. — Brief- und Fragekailen (Blitzableiter). — Anzeigen. Bekanntmachung. Die Bibliothek der Großh. Landesgewerbehalle ist in den Monaten April, Mai und Juni 1903 zu folgenden Zeiten geöffnet: Vormittags: Montag bis Samstag 10 bis 12^ Uhr; Nachmittags: Dienstag bis Samstag 2^/z bis 5 Uhr; Abends: Dienstag und Freitag bis 91/2 Uhr. Von Gründonnerstag bis Sonntag nach Ostern ist die Bibliothek zum Zwecke der Reinigung geschlossen. Karlsruhe, den 23. März 1903. Großh. Landesgewerbehalle: Meidinger. Handwerkskamme rFreiburg. Bekanntmachung. Ausstellung und Prämiierung von Sehrlingsarbeiten und Gesellenstücken betr. Wir geben hiermit bekannt, daß die Ausstellung von Lehrlingsarbeiten nnd Gesellenstücken für unseren Dienstbezirk im Mai d. Js. in Freiburg stattfindet. Die Anmeldungen der auszustellenden Gegenstände find bis längstens 20. April d. Js. an die Vorstände der gewerblichen Vereinigungen zu richten, von welchen hinsichtlich der Beteiligung an der Ausstellung und Prämiierung wie der für die Lehrlinge jüngerer Jahrgänge gestellten Aufgaben Auskunft eingeholt werden kann. Für auslernende Lehrlinge und geprüfte Gesellen kommen die für die Prüfung angefertigten Gesellenstücke als Ausstellungsgegenstände in Betracht. Eingehende Belehrung in den einzelnen hierauf bezüglichen Fragen gibt ein heute an die gewerblichen Vereinigungen und Vorsitzenden der Gesellenprüfungsausschüsse ausgegebenes größeres Rundschreiben, welches auch den Vorständen der gewerblichen Schulen zur Kenntnisnahme zugeht. Wir ersuchen alle berufenen Organe, auf eine zahlreiche Beteiligung an dieser Kammerbezirksausstellung von Lehrlingsarbeiten und Gesellenstücken hinzuwirken. Freiburg i. B-, den 30. März 1903. Der Vorsitzende: Alfred Bea. Der Sekretär: H. Eckert. 118 Handwerkskammer Konstanz. VI. Vollversammlung. o Die sechste Vollversammlung fand am 23. März statt und wurde von dem Vorsitzenden, Dekorationsmaler Emele, mit Worten der Begrüßung an den Großh. Landeskommissär, Geh. OberregierungSrat Freiherr v. Bodman, und die anwesmden Mitglieder eröffnet. Den Tätigkeitsbericht erstattete an Stelle des erkrankten Sekretärs der Vorsitzende. Er führte aus, daß seit der letzten Vollversammlung im September eine Haupttätigkeit der Kammer darin bestanden habe, die äußerst umfangreichen Vorarbeiten zu den neu einzuführenden Meisterprüfungen derart zu fördern, daß letztere mit Sicherheit im Frühjahr 1903 auch abgehalten werden konnten. Zunächst war es notwendig, den Umfang des theoretischen Teils der Prüfung für die wichtigsten Gewerbe gemäß 8 18 der Prüfungsordnung zu bestimmen. Damit die Anforderungen in ganz Baden möglichst gleichmäßig gestellt würden, ist auf den 25. Oktober 1902 eine gemeinsame Konferenz von Vertretern der vier badischen Handwerkskammern nach Konstanz einberufen worden, auf welcher das von Sekretär Müller zusammengestellte, 41 Handwerke umfaffende Material eingehend geprüft und teilweise ergänzt wurde. Die auf Grund dieser Besprechung aufgestellten Vorschläge wurden alsdann den einzelnen Kammern und in unserm Bezirk einer großen Zahl von Sachverständigen zur gutächtlichen Aeußerung zugestellt. Die solchergestalt entstandenen Spezialvorschriften für die wichtigsten in unserem Bezirke vertretenen Gewerbe wurden den Vorständen der gewerblichen Vereinigungen zu zweckdienlicher Verwendung übermittelt. Daß dieselben nicht alle Leute befriedigen, darf bei den verschiedenartigen Anschauungen hierüber nicht Wunder nehmen. Den einen sind die Aufgaben zu leicht, den andern viel zu schwer — ein Beweis dafür, daß wir so ziemlich den goldenen Mittelweg getroffen haben. Bei der Bildung der Meisterprüfungskommisfionen waren wir von dem Grundsätze ausgegangen, daß es wünschenswert sei, sämtliche Kommissionen der einheitlichen Geschäftsführung wegen unter einem Vorsitzenden zu vereinigen, den Sitz aller Kommissionen nach Konstanz zu verlegen und auswärtige Kommissionsmitglieder nur insoweit beizuziehen, als eine gute Besetzung durch Konstanzer Handwerker nicht möglich, oder aus anderen Gründen nicht zweckmäßig erschien. Die Erfahrungen, die bei den nahezu beendeten Meisterprüfungen gemacht worden sind, haben nach jeder Richtung hin bestätigt, daß wir mit dieser Art der Zusammensetzung der Kommissionen, welche die Billigung des Großh. Ministeriums lind die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden hat, das Richtige getroffen hatten. Die Vorarbeiten einer jeden Meisterprüfung sind sehr umfangreiche und machen es insbesondere für den Anfang notwendig, daß die einzelnen Kommissionen jeweils zur Prüfung der eingelaufenen Gesuche und endgültigen Feststellung der Prüfungsaufgaben zu einer Sitzung zusammengerufen werden. Die hiesigen Prüfungsmeister haben in anerkennenswertester Weise die vielfach recht zeitraubenden Besprechungen ohne jede Vergütung abgehalten; von auswärtigen Mitgliedern hätte man dieses Opfer nicht verlangen können. Au den Vorarbeiten zur Meisterprüfung gehörte auch die Errichtung von zahlreichen Vo r bereitungskur fen, welche sich überall einer sehr regen Beteiligung, zum Teil auch seitens älterer Meister, zu erfreuen hatten. Zu den Kosten derselben hat die Kammer jeweils ein Drittel beigetragen und demgemäß hierfür bis jetzt 325 verausgabt. Die Gesellenprüfungen werden dieses Frühjahr nunmehr zum dritten Male vorgenommen. Die s. Zt. aufgestellten Prüfungsaufgaben sind vor einigen Wochen den Prüfungsausschüssen zur nochmaligen Durchsicht übergeben, auf Grund derselben größtenteils gedruckt und den gewerblichen Vereinigungen zugestellt worden. Eine gute Folge der bisherigen Prüfungen besteht darin, daß viele Lehrlinge, um sich besser auszubilden, ihre Lehrzeit freiwillig um ^ Jahr verlängern ließen. Es steht daher zu erwarten, daß auch für den Herbst d. I. eine ziemlich starke Beteiligung bei den Prüfungen erfolgen wird. Die Ausstellung der Gesellenstücke, sowie der Lehrlingsarbeiten jüngerer Jahrgänge wird in der Zeit vom 26. April bis 3. Mai im sog. Konziliumssaal in Konstanz stattfinden. Die Meisterprüfungs- kandidaten sind eingeladen worden, sich mit ihren Arbeiten gleichfalls an der Ausstellung zu beteiligen. Die im Aufträge des Großh. Ministeriums s. Zt. seitens der Großh. Kunstgewerbeschule Karlsruhe entworfene, künstlerisch ausgestattete Prüfungsurkunde ist nachträglich allen denjenigen Prüflingen zugestellt worden, die im vorigen Jahre ihre Prüfung mit mindestens der Durchschnittsnote „ziemlich gut" bestanden hatten. Bezüglich der Besteuerung der Warenhäuser hat es auch unsere Kammer begrüßt, daß die Großh. Regierung geneigt ist, den ungesunden Wettbewerb derselben einzudämmen. In dem an das Großh. Ministerium erstatteten Gutachten wurde jedoch betont, daß eine staatliche Besteuerung, oder wenigstens eine Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung der Steuer, der in Aussicht genommenen Berechtigung dazu vorzuziehen, und erheblich höhere Steuersätze als in dem Gesetzentwurf anzustreben seien. Der Geschäftsverkehr der Kammer war insbesondere im letzten halben Jahre ein außerordentlich lelchafter, so daß es der angestrengtesten Tätigkeit bedurfte, um neben den umfangreichen organisatorischen Arbeiten, welche die Einführung der Meisterprüfung mit sich brachte, die laufenden Geschäfte prompt erledigen zu können. 119 Ueber die Tätigkeit der Beauftragten referierte in ausführlicher Weise Himmelsbach-Billingen, der in den Amtsbezirken Villingcn und Engen die Betriebe revidiert hat und dabei vielfach die Wahrnehmung machen mußte, daß trotz aller Bekanntmachungen, Vereinsversammlungen und Vorträge die Bestimmungen über das Lehrlingswesen, über Führung von Arbeitsbüchern :c. nicht eingehakten werden. Der zweite Beauftragte Osterwalder-Konstanz bestätigte dies und erstattete gleichzeitig einen kurzen Bericht über die von ihm geleiteten ersten Meisterprüfungen, zu denen vielfach Prüflinge mit höchst mangelhafter Vorbildung sich eingestellt haben. Dies gilt insbesondere vom Maurerhandwerk, bei dessen Vertretern oft die elementarsten Kenntnisse fehlen. Ueber die angestrebte Neuregelung des Submissionswesens teilte der Präsident mit, daß der Stadtrat in Konstanz der Einführung des sog. Mittelpreisverfahrens und der übrigen von den vier badischen Kammern empfohlenen neuen Bestimmungen sympathisch gegenüberstehe, so daß eine befriedigende Lösung dieser Frage in absehbarer Zeit zu erwarten sei. Der Haushalt plan pro 1903/1904 weist eine Vermehrung der Ausgaben um rund 4000 ^.. auf und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Aufwand von 23 000 ^ ab. Der Einheitssatz der Umlagen wird sich demgemäß auf 1 erhöhen, womit nach Ansicht des Vorstandes für die nächsten Jahre der Beharrungszustand erreicht sein dürfte. Der Voranschlag fand einstimmige Annahme. Nach einer Reihe weiterer Mitteilungen des Vorsitzenden über die Hufbeschlagprüfung, die nächste Vollversammlung, die Haftpflichtversicherung, Vertretung der Handwerkskammern im badischen Eisenbahnrat u. a. ni. schloß die Versammlung. N. Der Mater als Kehrherr. Don Heinrich Müller, Sekretär der Handelskammer Konstanz. o Ueber obiges Thema hat vr. jur. Biberfeld- Hamburg in Nr. 1/2 der Badischen Gewerbezeitung vorn laufenden Jahre eine Abhandlung veröffentlicht, in welcher die mehrfach umstrittene Frage behandelt wird, ob der Vater, sobald er seinen eigenen Sohn zu sich in die Lehre nimmt, auch einen schriftlichen Lehrvertrag abschließen müsse. Der Verfasser bejaht diese Frage auf Grund der rein juristischen Erwägung, daß di« Gewerbeordnung für besagten Fall keine Ausnahmebestimmung enthält, und wünscht demgemäß, daß dem Sohne vom Bormundschastsgericht ein Pfleger bestellt werde, welcher alsdann als gesetzlicher Vertreter des Lehrlings mit dem Vater und Lehrherrn des letzteren den Lehrvertrag abzuschließen habe. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daß die wenigsten Gesetze für alle in der Praxis sich ergebenden Fälle in unzweideutigster Weise Vorschriften enthalten, so daß ein Zweifel von vornherein ausgeschlossen ist. Wäre das der Fall, dann wären sämtliche Kommentare zu Gesetzgebungswerken überflüssig. Es werden sich vielmehr immer und überall Lücken ergeben, die entweder durch besondere Verordnungen ausgefüllt werden, oder dazu zwingen, auf die Motive zurückzugreifen, die zum Erlaß der gesetzlichen Bestimmungen geführt haben. Vielfach muß sogar der Verlauf von Reichstags- und Landtagsverhandlungen in Betracht gezogen werden, um gewisse Verhältnisse richtig beurteilen zu können. Eine solche Lücke ist unzweifelhaft auch in unserer Gewerbeordnung bezüglich des Lehrverhältnisses zwischen Vater und Sohn vorhanden, und es wäre jedenfalls weit richtiger, auf baldigste Beseitigung dieses Mangels hinzuarbeiten, als immer wieder Vorschläge zur Regelung jenes Verhältnisses zu konstruieren, die aus denk starren Festhalten am toten Buchstaben des Gesetzes beruhen, gleichzeitig aber uns in Widerspruch mit der menschlichen Vernunft setzen, wie dies ja auch vr. Biberfeld andeutet. Letzteres tun wir aber, wenn wir verlangen, der Vater müsse mit seinem eigenen unmündigen Sohn und dem hierfür besonders bestimmten Pfleger einen schriftlichen Lehrvertrag abschließen, in welchen! die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt werden. Es wird dies sofort jedem klar werden, wenn wir dem Rate des vr Biberfeld folgen und uns dann die hieraus sich ergebenden Konsequenzen etwas näher ansehen. vr. Biberfeld schreibt wörtlich: „Wer seinen Sohn in die Lehre gibt, entsagt damit für die Dauer der Lehrzeit von selbst einem erheblichen Teile seiner Befugnisse und seiner Pflichten, so wie sie aus der Tatsache der Abstammung folgen, und wenn er demnach vor dem Lehrherrn zurücktreten muß, so ist dies nur eine selbstverständliche Konsequenz". Wenn also der Vater seinen eigenen Sohn in die Lehre nimmt, dann verzichtet er dadurch auf einen großen Teil seiner Rechte als Vater, überträgt sie aber gleichzeitig wieder auf sich selbst als Lehrmeister, weil er als Vater dieselben nicht mehr ausüben darf! Der ihm verbleibende Rest von solchen Rechten, die nicht auf das Lehrverhältuis übergehen, sondern rein verwandtschaftlicher Natur sind, muß nun aber auch veräußert und auf einen Pfleger oder Vormund übertragen werden, der damit gar nichts anzufangen weiß. Dieser Vormund ist ein Strohmann in des Wortes verwegenster Bedeutung. Was will er anfangen, wenn der väterliche Lehrherr seine Pflichten als Lehrmeister verletzt? Wird er ihm Vorwürfe machen und ihm mit Auflösung des Lehrverhältnisses drohen? Wohl kaum; denn er riskiert dabei, sehr ungnädig empfangen zu werden und seinem 120 aus der Schule plaudernden Schutzbefohlenen eine gehörige Tracht Prügel zu verschaffen, wozu der Pater kraft des ihm auch als Lehrmeister zustehenden Rechtes der körperlichen Zucht nach berechtigt ist. Besteht aber der Vormund tatsächlich einmal auf seinem Schein und führt mit Hilfe der Handwerkskammer und des Bezirksamts die zwangsweise Auflösung des nach seiner und des Lehrlings Ansicht unfruchtbaren Lehrverhältnisses herbei« dann ist mit dem Augenblick, in welchem dasselbe zu Ende geht, der Vater nicht mehr Lehrmeister, sondern wieder „Poll-Vater" mit sämtlichen früher innegehabten Rechten, der Lehrvormund aber existiert gar nicht mehr, er hat seine Schuldigkeit getan und kann gehen. Noch eigener gestaltet sich das Verhältnis, wenn der Sohn-Lehrling seine Pflichten nicht erfüllt, wenn die in 8 123 vorgesehenen Fälle ans ihn Anwendung finden, oder er den Besuch der Schule vernachlässigt. Dann kann ihn ja sein Meister entlassen und den Lehrvormund als gesetzlichen Vertreter des Lehrlings auf Entschädigung verklagen, falls derselbe nicht sofort erklärt, die Pflegerschaft habe ja mit der Beendigung des Lehrverhältnifses auch ihr Ende erreicht, und der Lehrling ginge nun den Vormund gar nichts mehr an, zumal letzterer nicht in vermögensrechtlichem Sinne bestellt worden sei. Oder wie soll die von vr. Biberfeld besonders betonte Schadenersatzpflicht des Lehrlings nnd seines gesetzlichen Vertreters (also des Lehr-Vormunds) geltend gemacht werden, wenn es dem Lehrling einfällt, eines schöneu Tages davonzulaufen? Das Recht, eine Entschädigungsforderung eiuzureichen, werden diejenigen dem Vater und Lehrherrn doch nicht wohl bestreiten können und wollen, die ihm anderseits zumuten, bezüglich des Lehrverhältnifses sich nicht mehr als Vater, sondern nur noch als Lehrmeister zu betrachten. Oder sollte vielleicht ein solcher Vater bei Beginn der Lehre dem Vormund eine gewisse Summe übergeben müssen, damit dieser daraus etwaige Entschädigungsansprüche des Vaters decken kann? Diese wenigen Beispiele dürften zur Genüge beweisen, daß der „Lehrvormund" eine komische Figur wäre, zu der sich ernsthafte Männer nicht leicht herbci- lassen werden. Noch viel weniger werden wir aber unfern Handwerker davon überzeugen können, daß sie sich, um ihren eigenen Sohn ausbilden zu dürfen, erst eines Teils ihrer väterlichen Rechte entäußern müssen, bloß um einer gesetzlichen Formel gerecht zu werden. Sie werden das mit Recht als einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre elterliche Gewalt ansehen und uns zopfige Bureaukraten nennen, welche Vorschriften erlassen, die selbst die Formalitäten der alten Zunft in den Schatten stellen. Der Wortlaut sämtlicher Paragraphen der Gewerbeordnung, welche sich auf das Verhältnis zwischen Lehrherrn einerseits und Lehrling anderseits beziehen, ist derart, daß man sich unter dem Lehrmeister eine andere Person als den Vater vorstellen muß. Warum soll man denn angesichts dessen nicht den einfacheren und vernünftigeren Weg wählen und die Ansicht vertreten, der Gesetzgeber habe das Lehrverhältnis zwischen Vater und Sohn durch jene Bestimmungen gar nicht treffen wollen, sonst hätte er an irgend einer Stelle des Gesetzes darauf Hinweisen müssen? Diesen Standpunkt haben von Anfang an viele Handwerkskammern eingenommen und die überwiegende Mehrzahl der Delegierten auf dem lll. Deutschen Handwerkskammertag in Leipzig hat dieser Ansicht beigestimmt. Speziell die badischen Kammern haben in ihre Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens mit Genehmigung des Ministeriums des Innern den Satz ausgenommen: „Ein Lehrvertrag ist dann nicht notwendig, wenn der Sohn bei seinem Vater in die Lehre geht". Sie befanden sich dabei in ihrem vollen Rechte; denn der § 103« Ziff. 1 macht ihnen „die nähere Regelung des Lehrlingswesens" zur Pflicht und berechtigt sie demnach auch zur Beseitigung von Lücken, die etwa im Gesetze noch vorhanden wären. Sie haben daniit nur einen besonderen Fall geregelt, über den die Gewerbeordnung selbst nichts enthält. Es wäre dringend zu wünschen, daß man es dabei endlich bewenden ließe, damit unsere Handwerker, über die in den letzten zwei Jahren ohnedies eine Hochflut neuer Vorschriften sich ergossen hat, nicht noch mehr verwirrt werden und schließlich alle Freude an der Neuorganisation verlieren. Mit diesem Artikel schließen wir die Diskussion über das Thema „Der Vater als Lehrherr". Die Redaktion. Kanalstangenkupplung. o Verstopfte Leitungen gehören nicht zu den Seltenheiten , besonders sind es die Kanal-, Schmutzwasseroder Abwasserleitungen, an denen diese Erscheinung häufig auftritt. Bei Wasserleitungen kommt es seltener vor. Die Beseitigung einer Verstopfung ist meist darum mit großen Schwierigkeiten verknüpft, weil einerseits die Lage derselben unbekannt ist, und dann auch nicht die Möglichkeit da ist, direkt zur Verstopfung zu gelangen. Um in solchen Fällen auf eine einfache Weise zum Ziele zu kommen, hat Schlossermeister Klein Hans in Karlsruhe eine Vorrichtung erfunden, für die chm unter dem Namen „Kanalstangenkupplung aus Blechhülsen mit Kugelgelenk" Gebrauchsmusterschutz erteilt wurde. Mit Hilfe der Kanalstangenkupplung werden einzelne dünne Holzstangen von etwa 25 mm Durchmesser und beliebiger Länge zu einer Gliederkette so verbunden, daß eine Beweglichkeit der Stange nach allen Richtungen möglich ist. In unserer Abbildung ist in Figur 1 die gebrauchsfertig zusammengekuppelte 121 Vorrichtung dargestellt und zugleich punktiert angegeben, wie die eine mit einer Kugel versehene Hälfte 8 der Kupplung in die andere geschlitzte Hälfte ^ cingeführt wird. Figur 2, 3 und 4 sind Querschnitt und Ansichten der Kupplungshülse Figur 5 Querschnitt der Kupplungshülse 8. Die Kugel, welche an das geschlossene Ende der Hülse 8 angenietet ist, wird beim Zusammenkuppeln zuerst von oben her in das kreisförmige Ende des Schlitzes der Hülse ^ eingeführt, so wie in Figur 1 das punktierte 8. Dann führt man Hülse 8 in denr schmalen Schlitz von /V bis zum Kopfende vor und legt sie in der Pfeilrichtung nach Figur 1 um. Es ist nunmehr ein Kettenglied hergestellt, dessen beide Teile sich wie bei einem Kugelgelenk nach allen Richtungen gegen einander bewegen können. Das nach oben gewölbte Ende von ^ ist kugelförmig so ausgebildet, daß es in das nach unten gewölbte Ende von 6 gut hineinpaßt. Die beiden Hülsen sind aus Blech hergestellt. Die Holzstangen werden mittels Schrauben in den Hülsen befestigt. Es kann dann Holzstange an Holzstange gereiht und eine bewegliche Kette von beliebiger Länge gebildet werden, die je nach der Länge der Holzstangen auch größere oder kleinere Krümmungen bilden kann. Zur Reinigung einer verstopften Kanalleitung wird dann die Holzstangenkette von einem Kanalschacht aus in die Leitung eingeschoben und nach Ankuppeln immer neuer Holzstangen so lange fortgeschoben, bis die Verstopfung erreicht und durchstoßen ist. Es ist hierbei wegen der Beweglichkeit der Kette ohne Belang, ob die! Leitung in Krümmungen verlegt ist, oder nicht. Wenn man die Holzstangenkette von einem Schachtloch zum! andern durchschiebt und an dieselbe ein Drahtseil mit ^ Kugel oder einem ähnlichen Körper anbindet, so kann ^ man auf diese Weise alle Unreinigkeit aus der Leitung leicht entfernen und die Leitung durch hin- und herziehen des Drahtseiles ordentlich ausputzen. Vorteil der Kanalstangenkupplung ist erstens, daß sie im Wasser schwimmen kann und infolgedessen keine große Kraft notwendig ist, um sie vorwärts zu schieben, dann, daß sie sich beim Gebrauch nicht aushängen kann und schließlich, daß es mit ihr möglich ist, auch Krümmungen zu passieren. Die Kupplung ist in der Landesgewerbehalle ausgestellt. Sie kann vom Schlofsermeister Kleinhans, Karlsruhe, Sophienstr. 83 bezogen werden. Eine Stange mit den beiden Hülsen kostet 2,25 8a. Stahl-Schraubenschlüssel. o Man bedient sich zum Anziehen von Schraubenmuttern mit großer Vorliebe des sogenannten Univcrsal- schlüssels, der für die verschiedensten Schraubengrößen und Maulweiten verstellbar ist. Die Vorteile dieses Schlüssels machen ihn besonders zum Gebrauch bei Montagen geeignet. Im Handwerk hat sich für denselben die Bezeichnung „Engländer" eingebürgert. Die einfachste Ausführungsform dieses Schlüssels hat viele Abänderungen erfahren, welche besonders auf solide kräftige Bauart Hinzielen, wobei allerdings meist ein recht erhebliches Gewicht des Schlüssels mit in Kauf genommen werden muß. In der Landesgewerbehalle ist jetzt ein neuer Schraubenschlüssel von der Firma Heinr. Loos, Nachf. in Hagen i. Wests, von sehr kräftiger Bauart ausgestellt. Die Abbildung läßt die Form des Schlüssels erkennen. Der Schlüssel ist aus Stahl angefertigt, der untere Backen steht fest, während der obere durch Drehen des hohlen, sechskantigen, mit flachgängigem Innengewinde versehenen Griffes verstellt wird. Die beiden Backen liegen flach aufeinander und sind schwalbenschwanzförmig geführt. Als besonder« Vorteil des Schlüssels erwähnen wir, daß bei ihm das Gewinde vollständig verdeckt ist, so daß es nicht durch Fallen, Schlagen oder andere äußere Einflüsse verletzt werden kann. Außerdem ist auch noch der Umstand von Vorteil, daß der Schlüssel (resp. die Backen) durch den mit Rillen versehenen Stopfen am unteren Ende festgestellt werden kann, so daß die Backen auf jede beliebige Maulweite eingestellt bleiben. Der Schlüssel, welcher dem Fabrikanten durch Patent geschützt ist, wird unter der Bezeichnung Stahlschraubenschlüssel „Abs" in den Handel gebracht und in vier Größen hergestellt. Ein Schlüssel für Schrauben bis kostet 6 6c. 122 Verband deutscher Mewerbevereine. Wie wir bereits in unserem Bericht über die Hauptversammlung des Verbandes deutscher Gewerbe- Vereine mitteilten (Badische Gewerbezeitung 1902 S. 3271, hat an Stelle des langjährigen verdienstvollen Vorsitzenden, Fabrikant Berghausen-Köln, Regierungsrat Noak-Darmstadt. der zugleich Vorsitzender der Großh. Zentralstelle für Gewerbe in Hessen ist, den Verbands- vorsitz übernommen. Am 10. September vorigen Jahres fand die 6. Vorstandssitzung statt, in der die Verbandsgeschäfte an den neuen Vorstand übergeben wurden. Der neue Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Regierungsrat Noak Vorsitzender, Gewerberat Reuter stellvertretender Vorsitzender, Maurermeister Ganß, Lithograph Markus, Zimmermeister Schaub, Fabrikant Schlager, Professor Or. Wiener, Geh. Baurat Professor Bern dt. Am 2. März wurde in Darmstadt eine Borstandssitzung abgehalten. Nach einigen, den Vorstand des Verbandes betreffenden Mitteilungen gibt der Vorsitzende bekannt, daß ein geschäftsführender Ausschuß gebildet sei, der nach Bedarf ab und zu zusammenkommen solle. Derselbe besteht aus folgenden Mitgliedern: Fabrikant Berg Hausen-Köln. SchreinermeisterRuetz- Kassel, Malermeister Schindler- Göppingen, Stadtrat Ostertag-Karlsruhe, Professor Lautz - Wiesbaden, I)r. Geißenberger- Straßburg. Es wird sodann die Wahl eines Verbandssekretärs und Verbandsrechners vorgenommen. Weiter teilt der Vorsitzende mit, daß der Schlesische Zentralgewerbeverein zu Breslau dem Verbände beigetreten sei. Es werden noch einige geschäftliche Mitteilungen erledigt, die sich mit der Versicherungsangelegenheit und mit der Pensionskasse für selbstständige Gewerbetreibende befassen. Außerdem wird ein Programmvorschlag für die 12- Hauptversammlung mitgeteilt, die vom 6. bis 8. September in Mainz abgehalten werden soll. Preisausschreiben zur Erlangung von Entwürfen zu charakteristischen Holzspielsache». Das Bayerische Gewerbemuseum erläßt unter den Künstlern Deutschlands ein Preisausschreiben zur Erlangung von Entwürfen zu charakteristischen Holzspiel, fachen. Zur Verteilung gelangen: drei Preise zu 200 ^., fünf Preise zu 100 und fünf Preise zu SO Zur Wahl sind gestellt: a) Für die Preise zu 200 -K.: 1. Möbel für eine Kinderstube, bestehend aus einem Tisch, vier Stühlen, zwei Schemeln, einem Schrank für Spielsachen und Bilderbücher und einer spanischen Wand zum Anheften von Bildern. Die Möbel müssen praktische Formen haben, können aber so geartet sein, daß sie die Kinder anregen, sie auch als Spielzeug zu benutzen. 2. Eine Puppenstube mit Ausstattung. 3. Ein Kaspertheater mit Figuren. b) Für die Preise zu 100 1. Eine Burg, 2. ein Kaufladen, 3. eine Stadt zum Aufstellen, 4. ein Dorf zum Aufstellen, 5 eine Schäferei, 6. ein Bauernhof, 7. eine Försterei, 8. eine Arche Noä, 9. ein Baukasten, 10. ein Kindertheater, 11. eine Schachtel Soldaten. c) Für die Preise zu 50 I. Ein Frachtwagen, 2. eine Eisenbahn. 3. eine Windmühle, 4. ein Speicher, 5. ein Pferdestall, 6. ein Schaukelpferd, 7. ein Steckenpferd, 8. ein Wagen oder Karren, 9. verschiedene Puppen oder Charakterfiguren wie Nußknacker, Hampelmänner, Schornsteinfeger und dergl., 10. ein Kegelspiel. Auch freigewählte Gegenstände, die hier nicht aufgeführt sind, finden, soweit sie zweckentsprechend und orginell sind, Berücksichtigung. Die Arbeiten können als Zeichnung, als Modell, oder in vollständiger Ausführung vorgelegt werden. Sie sind bis 1. Juni 1903, mit einem Motto versehen, an das Bayerische Gewerbemuseum in Nürnberg einzusenden. Der Name und die genaue Adresse sind in einem versiegelter, Umschlag, welcher das gleiche Motto als Aufschrift trägt, beizulegen. Prospekte mit näheren Angaben und Notizen sind vorn Bayerischen Gewerben,useum in Nürnberg zu beziehen. Ausstellung in Kremen. In der Zeit vom 12. bis 21. April d. Js. findet in Bremen eine Ausstellung von Gegenständen zur Bekämpfung des Alkoholismus statt. Ausstellung in Wien. Der niederösterreichische Gewerbeverein beabsichtigt in Wien im Frühjahr 1904 eine internationale Ausstellung für die technische Verwertung des Spiritus und die Gärungsgewerbe zu veranstalten. Diese Ausstellung soll ein umfassendes Bild des gegenwärtigen Standes der Spiritusindustrie unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung des Spiritus bei Heizapparaten, Gasglühlicht, Motoren, insbesondere auch bei Automobilen und Spiritusboten, sowie ein Bild des Fortschrittes der Gärungsgewerbe und zwar speziell der Brauerei, Mälzerei, Stärkefabrikation und Erzeugung von Essig bieten. Nähere Auskunft ist von dem niederösterreichischen Gewerbeverein Wien l, Eschenbachgaffe 11, zu erhalten. Der Anmeldetermin ist auf 3o. September d. I. festgesetzt. Unsere Mnsterzeichnung. Die dieser Nummer beigegebene Tafel 14 enthält die Abbildung eines Truhenkastens; entworfen von O. Ra st älter, Gewerbelehrer in Baden. Hesuch -er Kan-esgewerbehaUe im Monat März 1903. Besuch der Ausstellung. 2254 Personen Besuch der Bibliothek.2130 ,, Ausgeliehen wurden aus der Bibliothek: a) Bände.997 (hier 684, nach auswärts 313). tr) Einzelne Tafeln.1247 (hier 880, nach auswärts 367). Zusammen . . 2244 In der Bibliothek selbst wurden insgesamt Katalognummern verlangt . . . . 2148 KNerarische Besprechungen. A. Johanning. Dir Organisation der Fabiikgetriebe. 124 Seiten. (8) Braunschweig: Vieweg L Sohn- 1901. Preis 3 Die Organisation des Fabrikgetriebes ist für jedes industrielle Unternehmen von größter Bedeutung. Sie erspart durch richtige» und fortwährendes Jneinanderarbeiten aller Lerwaltungszweige des Werkes Unkosten, gibt dem Geschäfte durch verläßliche Bedienung bei den Abnehmern ein gewisses Ansehen und bewahrt vor Täuschungen über die Rentabilität des Unternehmens. In einem systematisch organisierten Werke muß jederzeit von der leitenden Stelle aus nach jeder Richtung hin eine Kontrolle auSgeübt werden könuen, so daß ohne große Mühe die Ursache einer Stockung im Geschäftsgang auf- gesunden und beseitigt werden kann. Von solchen Erwägungen ausgehend, baut der Verfasser sein auf Erfahrung gegründetes System der Organisation auf, und es ist darum auch dies Buch besonders für die Praxis zu benutzen. Neben dem Kaufmann, der sich ja in erster Linie mit der Ausführung der durch die Organisation bedingten Arbeiten zu befassen hat, wird das Buch auch dem Ingenieur Belehrung und Anregung bieten. Besonders da gerade nach dieser Richtung die Ausbildung der meisten Ingenieure eine in der Praxis recht empfindlich« Lücke ausweist. Der Gegenstand wird in 7 Kapiteln behandelt und zwar: I. Behandlung der Bestellungen, 2. Lohn- und Aktordwesen, 3. Materialverwaltung und Einkauf, 4. Kalkulation 5. Gewinnnachweis und Monatsbilanzen, 6. Ofsertenwesen und Verkauf, 7. Montagewesen. Zu dem Text gehören zahlreiche Formulare für die einzelnen Geschäftsbücher u- s. w. Wir können das Buch den interessierten Kreisen aufs beste empfehlen. Ke. R. K n öfel. Das Oberteile-Herrichten. 89 Seiten (8) mit Atlas von 36 Tafeln (2). Wien: Neue Wiener Schuhmacherzeitung. 1901. Preis 4 »Al Der Verfasser behandelt in seinem Werke das Herrichten der Oberteile zu den verschiedensten Schuhsorten in leicht verständlicher Weise. Er beschreibt alle der dem Herrichten vorkommenden Manipulationen und erläutert diese an Hand einer großen Anzahl Abbildungen, die zu einem Atlas besonders zusammengestellt sind. Das Buch ist in drei Abteilungen eingeteilt, von denen sich die erste mit den beim Oberteile-Herrichten vorkommendcn Arbeiten befaßt. Di« zweite Abteilung gibt Anleitung zur Herrichtung der verschiedenen Oberteile und die dritte Abteilung bringt allerlei Wissenswertes wie das Walken, das Stürzen, Steppen u. s. w. Das Merkchen bietet dem Schuhmachermeister eine recht gule Gelegenheit, sich über den behandelten Gegenstand zu belehren. Le. E- Funke und W. Hering. Die reichsgesetzliche Arbeiteroersicherung. 1l6 S. (8) Berlin: Bahlen. 1902. Preis SO A Das unter obigem Titel erschienene Werkchen ist bestimmt, weiten Kreisen des Volkes, insbesondere den Versicherten, ein klares und zutrefsendes Bild von den Arbeiterveisicherungsgesetzen zu geben, ES behandelt den Kreis der Versicherten, ihre Ansprüche und die Kosten des Verfahrens (auch die Unfalliürsorge für Beamte, Personen des Soldatenstandes und Gefangene) und setzt durch seine übersichtliche Anordnung und gemeinverständliche Darstellungsweise jeden, auch de» mmder Gebildeten, in stand, sich rasch und sicher über alle Fragen des tägl chen Leben» aus dem Bereiche der Arbeiterversicherung zu unterrichten, überall Auskunft zu erteilen oder selbständig seine Rechte wahrzunehmen. Lipinski. Das Recht im gewerblichen Arbeilsoerhältnis. (8) Leipzig: Lipinsli. 15 Lieferungen ä 15 LA! Das Werk behandelt, dem Verlaufe des Arbeitsverhältnisses angepaßt, das Rechtsverhältnis der Gesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter, Betriebsbeamten und Werkmeister nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Reichsgewerbeordnung und den einschlägigen Nebengejetzen, sowie den Verordnungen des Bunbesrats. Kries- und Fragrkasten. An W. B. in K (Blitzableiter). Sie erbitten unsere Ansicht über eine von dem Engländer Killingworlh-Hedges patentierte Blitzableiteranordnung, worüber die Zeitschrift .Prometheus' nach I'lnüuoliis öwctriguv kürzlich (in Nr. 701) berichtete. Es sollen hier erstens, die die Leitung bildenden Kupserbänder an den Verbindungsstellen von Kasten umhüllt werden, die mir Blei ausgegossen sind, um jo di« vollkommen ununterbrochene Stromleitung zu sichern; zweitens sollen auf den Kupferbändern und Auffangstangen in Zwischenräumen Büschel aus Metalljpitzen angebracht werden, welche die Wirkung der Auffangstangen im allmählichen Ausgleich der elektrischen Spannung zwischen Wolke und Erde unterstützen; drittens soll die Erdleitung aus einem tiefversenkten, in Holzkohle eingebetteten, durchlöcherten eisernen Rohr bestehen, das mit der Kupfer, leitung verbunden ist, und in welches das Regenwasser einfließt, so daß der Grund rings herum feucht gehalten wird. Wir können diese Anordnungen nicht empfehlen. Die Enden der Kupferleitung, die bei uns allgemein aus Draht hergestellt wird, wenn auch vielleicht die breitere Fläche des Blechs einen gewissen Vorteil bei der Entladung bietet, lassen sich ebenso sicher und einfacher durch Berlötung oder durch Schrauben verbinden. Die Spitzenbüschel hat schon der Belgier Professor Melsens 1877 empfohlen (s. Meidinger, Geschichte des Blitzableiters S. 178), ohne daß dieselben bei uns eine Anwendung gesunden hätten. Das in Holzkohle stehende Eisenblech wird insolge galvanischer Aktion voraussichtlich bald zerstört werden; von der Wirkung kann man sich überzeugen, wenn man ein Stück Eisenblech mit Kohlen zusammen in Wasser steckt, dasselbr wird rasch rostig. Wir empfehlen, die Bodenleitung, wenn irgend tunlich, bis in das Grundwasser zu führen, oder, wenn solches nicht erreichbar, in längerem Draht oder Rohr unmittelbar unter die Erdoberfläche zu legen. Nähere Anweisung enthält die Schrift des Referenten: .die Anlage der Blitzableiter' (3. Ausl 1899. Karlsruhe, Braun. 1 »4!) Llär. 124 Bauarbeiten -Vergebung. Für die Renovation des Schlosses in Bruchsal (Kirchenflügels sollen die nachver- zeichneten Arbeiten auf dem Wege des öffentlichen Ausschreibens vergeben werden. 1. Blechnerarbeiten (Kupfer), 2. Dachdeckerarbeilen (Schiefer), 3. Blitzableitungsarbeiten, 4. Schmiedearbeiten. Pläne und Bedingungen liegen im Schloßbaubureau datsier zur Einsicht offen, woselbst auch die Angebotsformulare gegen Erstattung der Vervielsültigungskosten bezw. gegen Einsendung des Betrages in Briefmarken erhältlich sind; es kosten 1 und 2 je 45 M, 3 und 4 je 30 K Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis spätestens Mittwoch, den 8. April, vormittags 5 Uhr, an die Unterzeichnete Stelle portofrei einzureichen, woselbst auch die Eröffnung der Angebote in Gegenwart der erschienenen Bewerber stattfindet. 70.2.2 Die Zuschlagsfrist beträgt drei Wochen. Bruchsal, den 22. März 1903. Großh. Bezirksbauinspektion. Bergebuug von Bauarbeiten. Zum Neubau eines Arbeitsschuppens und einer Waschküche beim Amtsgefängnisgebäude in Durlach. Im Wege des schriftlichen Angebotes auf Einzelpreise sollen folgende Arbeiten zur Ausführung vergeben werden: Die Grab, Maurer- und Verputzarbeit, die Steinhauer-, (rot), Dachdecker-, Blechner-, Zimmer-, Schlosser-, Tüncher- und Pslä-, fiererarbeit. Zeichnungen, Bedingungen und Arbeitsauszüge liegen auf unserem Geschäftszimmer, Ritterstraße Nr. 20, zur Einsicht auf. Die mit der Aufschrift „Arbeitsschuppen" zu versehenden Angebote sind bis spätestens Dienstag, de« 7. April l. I-, nachmittags 4 Uhr, zu welchem Zeitpunkt die Eröffnung der Angebote stattfindet, verschlossen bei uns ein- zurcichen. Die Zuschlagskrist beträgt 14 Tage. Karlsruhe, den 23. März 1903. 76 Großh. Brzirksbaninfpektio«. Eisen-Lieferung. Die Gemeinde Spöck verdingt die Lieferung und Aufhellung der Eisenkmistruktionen zur Heglachbrücke bei Spöck (2 km von der badischen Station Friedrichstal und 4 km von Blankenloch) im Gewicht'von: a. Flußeisen. 10 360 kg, !>. Schweißeisen. 760 „ o Gußeisen. 420 „ im Weg des schriftlichen Wettbewerbs. Mit passender Aufschrift versehene Angebote sind bis Dienstag, den 14. April, vormittags 10 Uhr, auf dem Geschäftszimmer der Großh. Wafferund Straßenbauinspektion Karlsruhe einzureichen, nwselbst inzwischen Pläne, Bedingungen und Eisenverzeichnifse zur Einsicht aufliegen. Bedingungen und Eisenverzeichnisse werden unentgeltlich, Pläne jedoch nicht abgegeben. Karlsruhe, den 24. März 1903. 74.2.2 Großh Wasser- «ud Straßenbaninsprktion Eiserne Brücke. Zum Neubau einer Straßenbrücke über den Leopoldskanal bei Forchheim soll die Lieferung und Aufstellung des Eisenwerks mit nachstehendem Gewicht im Wege der öffentlichen Wettbewerbung vergeben werden: Flußeisen. 89 810 kg. Gußeisen. 1700 . Bedingnishest, Pläne und Gewichtsberechnung liegen bei der Unterzeichneten Stelle während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsicht auf; die Pläne können auch gegen portofreie Einsendung von 3 «Al von uns bezogen werden. Angebote sind verschlossen und portofrei mit der Aufschrift „Eiserne Brücke" versehen längstens bis zu der auf 15. April d. I., vormittags 10 Uhr, anberaumten Eröffnungsoerhandlung an uns einzureichen. Die Baustelle liegt 3,6 km von der Güterstation Kenzingen der badischen Staatsbahn entfernt. 72.2.2 Zuschlagssrist drei Wochen. Namens der baupflichtigen Gemeinden. Großh Wasser- und Straßenbau-Inspektion Emmendingen. Bauführer - Gesuch. Zrrr Aufstellung von Kostenanschlägen und zur Leitung der Jahresbauarbeiten im fürstlichen Rentamtsbezirke Sigmaringen wird ein selbständiger praktisch erfahrener Bauführer, welcher auch Kenntniffe im landwirtschaftlichen Bauwesen besitzt, zu sofortigem Eintritt zunächst für die Dauer eines Jahres gesucht. Geprüfte Werkmeister erhalten den Vorzr«g und besteht bei befriedigenden Leistungen die Möglichkeit dauernder Anstellung im fürstlichen Dienst. Bewerbungen sind unter Beischluß von Zeugnissen und Gehaltsansprüchen bis 11. April d. I. hierher einzureichen. 78 Sigmaringen, den 27. März 1903 Fürstlich Hohenzollernsche Hofkammer. vneyfus L IVlayer-vinkkl LLarinksirri. AattlmnÄung, llampf-ttobsl- u. 8KgsmorK Sr»»»» Ir»«k»»»ul»g«. kttok kl»«. NorMics. »v>» L»d«Ibr«tt»r, LI»t»»br,«,r. L»i»t» tllr L»unr»«k» »to. »to. 61—147 Wkslm Vlisiss Karlsruhe Kleinküche 14 MWt für kliilstMlÄ. Ächarbkite« Herstellung feiner Freib- und EiseUrrarbeiteu, bunstgewerdl. Gebrauch»- und Lururgegenstände nach jeder Zeichnung in Eisen, Kupfer, Messing rc. 77.5.1 "7?77s Xkoscli Livilingsnioue psteriksriWilt !8IUIIL^KI nding.'-.n-.tt ---- MiLllev« SssedouLs- aoä öidliotvsfrsvvrir«. - Heglach - Brückenbau. Die Gemeinde Spöck verdingt die Herstellung der Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten sowie die Arbeiten zur Straße der neuzuerbauenden Heglachbrücke im Kreisweg Nr. II, Gemarkung Spöck, im Weg des schriftlichen Wettbewerbs an einen Ueber- nehmer. Angebote find mit der Aufschrift Heglachbrückenbau bis längstens DienStag, den 14. April, vormittags 11 Uhr, auf dem Geschäftszimmer der Unterzeichneten Stelle einzureichen, woselbst Pläne, Bedingungen und das Arbeitsverzeichnis einzusehen sind. Zuschlagsfrist 14 Tage. 73.2.2 Karlsruhe, den 24. März 1903. Großh. Wasser- «ud Straßrnbauinspektion. ßilvVSI'S Xonvei'Zstioiis-I.gxillon. Ackckirk's/l p»e«beanöerrat« Liolir »!» 147,100 uu<1 Var^alauaxei» »ut 18^00 Lsttso wir wsdr »1a 10.500 . L»i"r«u plkooo 1'srt »L<1 »uk 1088 1»/sla (ckarirntsr 164 ^»rdou^ruLlkiLtsls uult 286 mul »uLvrcksw 120 1'snk«!I»x«u. 17 VÜQck« iu H»!d1scker AVd«ucl«Q au 10 Llarü- krekms lisrleben. Orn'tte, Voa krvksaaor vr. L. k«odua!I»o«»eda, l>r. V. 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