ndisch r Grm erb er eitun — ' ^ ^ernusIeaeben vom ^ roßherMlilizmKllnüksgmerbeMt. Nr. 5. Grgrm der Dlmvwerkskammern Karlsruhe, den 30. Januar 1909. 42. Band. Erscheint Freitags. Preis bei Bezug von mindestens lg Exemplaren durch eine gewerbliche Bereinigung 1.35 bei Einzclbezug 3 ^ pro Jahr' Anzeigen 35 Pf die dreispaltige Petitzeile. Inhalt: S. Amtliche Bekanntmachungen. Die Prüfung im Hufbesch'.ag; Meistcrkurse- Empfehlung von Lehrmitteln für den gewerblichen Unterricht betr. Grohh. Landesgewerbramt. Auskunftscrteilung über Firmen im Ausland Bibliothek deö Großh LandeSgewerbeamts, üleivciblickes ttnterrichtswescii. Personalien Handwerkskammern. Konstanz Mannheim, Vollversammlung (Schlüße 5l bis 66. Bulkswirlschaftliches. Versuche zur Verbesserung des städtischen LubnüssionswesenS in Frciburg. Geschäftliche Vollmachten. Mitteilungen ans dem Vercinsleben. Gcwerbevcrein Malsch Gctverbevcrcin Schwetzingen. Literarische Besprechungen. Literarische Eingänge. Borträge in gewerblichen Bereinigungen. Geschäftliche Mitteilungen. Anzeige». Amtlicher: Gert. Bekanntmachungen. Die Prüfung im Husbeschlag betr. Nachstehend genannte Schmiede, welche sich an einer Hnfbeschlagschnle in Baden der Prüfung im Husbeschlag nnterzogen haben, sind für bestanden und zur selbständigen Ausübung des Gewerbes als Hnfbeschlagschmiede für befähigt erklärt worden, und zwar: 1. auf Grund der Prüfung au der Hufbeschlagschule in Freiburg: Adolf Engefser von Fürstenberg,. Bezirksamt Donau- Friedrich Schlageter von Schluchsee, Bezirksamt St. eschingen, Leo Kiefer von Urioffen, Bezirksamt Offenburg, Jakob Männer von Herdwangen, Bezirksamt Pfullcn- dorf, 2. auf Grund der Prüfung an der Hufbeschlagschule in Karlsruhe: Blasien, Joseph Schutzdach von Möhringen, Bezirksamt Engen, Karl Wiesler von Ilntermünstertal, Bezirksamt Staufen; Joseph Nöltner von Moos, Bezirksamt Bühl, Otto Pracht von Mindelberg, Bezirksamt Markt Oberdorf (Bayern), Theodor Karl Schmalholz von Rastatt, Albert Streibich von Balzhofen, Bezirksamt Bühl; Franz Ambs von Amtzell/Oberamt Wangen, Johannes Bentz von Kirchardt, Bezirksamt Sinsheim, Wilhelm Friedrich Friebolin von Wössingen, Bezirksanit Breiten, Lorenz Kohm von Oetigheim, Bezirksamt Rastatt, Philipp Jakob Mannherz von Mnnzesheim, Bezirksamt Breiten, 3. aus Grund der Prüfung an der Hufbeschlagschule in Mannheim: Friedrich Bohrman von Feudenheim, Bez.-A. Mannheim, Philipp Reimer von Mntterstadt (Pfalz), Friedrich Klamm von Rheingönnheim (Pfalz), Johannes Storck von Mutterstadt (Pfalz), Johann Gg. Kraft von Waldmühlbach, Bcz.-A. Mosbach, Martin Zeilfelder von Neckarau-Mannheim. Karlsruhe, den 18. Januar 1909. Großh. Ministerium des Innern. I. A: Weingärtner. Wir bringen zur allgenieinen Kenntnis, daß im kommenden Winter folgende Uebungskurse für Handwerksmeister und ältere Gesellen, die sich selbständig machen wollen (Meisteranwärter), bei dem Landesgewerbeamt in Karlsruhe abgehalten werden sollen: 5. Für Installateure, Blechner, Schlaffer und an- dere Gewerbe vom 15. bis 20. Februar. Installieren einfacher elektrischer Hausleitungen, Schwachstrom, Prüfung und Anlage von Blitzableitern. Anmeldetermin 30. Januar. 6. Für Installateure vom 22. Februar bis 4. März. Anordnung, Verlegen und Bedienung von Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen. Anmeldetermin 6. Februar. 7. Für Blechner, Kunstschlosser, Gürtler und andere Gewerbe vom 10. bis 13. März. Uebungen im Metallfärben (Oxydieren und Patinieren von Metallen). Anmeldetermin 20. Februar. Anmeldungen zu diesen Kursen sind direkt beim Landesgewerbeamt mit tnnlichster Beschleunigung einzureichen. Zur Anmeldung ist das vorgeschriebene Formular zu benutzen, das vom Landesgewerbeamt, den Handwerkskammern und vom Landesverband der badischen Gewerbe- und Handwerkervereinigungen bezogen werden kann. Die Anmeldung hat nur dann Aussicht auf Berücksichtigung, wenn sie spätestens zu dem bei jedem Kurse angegebenen Anmeldetermin in Karlsruhe eintrifft. Den Kursteilnehmern wird auf Antrag Reisekostenersatz in der Höhe der Auslagen für Hin- und Rückfahrkarte gewährt. Bedürftigen Teilnehmern kann auf Ansuchen auch zur Bestreitung der Aufenthaltskosten eine Beihilfe aus der Staatskasse bewilligt werden; etwaige Gesuchsteller haben zugleich mit der Anmeldung ein Vermögens; eugnis des Bürgermeisteramts ihres Wohnortes vorzulegen. Unterstützungsgesuche, die erst bei oder nach Beginn des Kurses gestellt werden, haben keine Aussicht auf Bewilligung. Der Unterricht ist unentgeltlich. Karlsruhe, den 2. November 1908. Großh. Landesgewerbeamt: Cron. Empfehlung von Lehrmitteln für den gewerblichen Unterricht betr. Gewerbelehrer Emil Maltern in Pforzheim hat eine photographische Sammlung von 100 Schlosserarbeiten herausgegeben, die durch ihre Klarheit und Handlichkeit für den Unterricht in Gewerbeschulen geeignet erscheint. Die Anschaffung der zum Gebrauch für die Schüler geeigneten Teile I und ll der Sammlung durch die Gewerbeschulen wird empfohlen. Karlsruhe, den 18. Januar 1909. Großh. Landesgewerbeamt — Abt. II — Cron. 8. Für Maurer vom 15. bis 25. März. Wesen und Herstellung moderner Decken und Eisenbetonkonstruktionen. Praktische Uebungen. Anmeldetermin 27. Februar. 9. Für Elektroinstallateure vom 22. März bis 3. April. Starkstromtechnik: Wesen, Entwerfen, Berechnen. Verlegen von elektrischen Beleuchtungs- und Mo- torenanlagen. Anmeldetermin 6. März. Bewerber haben mit ihrer Anmeldung Ausweise über ihren Bildungsgang vorzulegen. WichtcrrntLicher Gert'. Großh. Landrsgemerdeamt. Auskunftscrteilung über Firmen im Ausland. Bei Eingehung von Geschäftsverbindungen mit unbekannten ausländischen Firmen ist Vorsicht am Platze. Dal Landesgewerbeamt ist im Besitze reichhaltigen Materials über ausländische Firmen zweifelhaften Rufes und gern bereit, Interessenten auf Grund dieses Materials Auskunft zu geben, sofern die Anfragen sich auf bestimmte Firmen beziehen. Bibliothek des Gr. Landesgewerbeamts Karlsruhe Karl-Friedrichstraße 17 dem Publikum zum Entleihen von Büchern, Lesen und Zeichnen geöffnet: Januar bis Ende Juni und Oktober bis Jahresschluß Vormittags: täglich (außer Sonntag) von 9—1 Uhr. Nachmittags: Mittwoch, Donnerstag und Samstag von 3—6 Uhr. Abends: Dienstag und Freitag von 5—f^10 Uhr. Juli und September Vormittags: täglich (außer Sonntag) von 9—1 Uhr. Nachmittags: Dienstag bis einschließlich Samstag von 3 bis 6 Uhr. Im August ist die Bibliothek geschlossen, desgleichen das ganze Jahr hindurch am Sonntag und am Montag nachmittag. Die Bibliothek enthält: Vorlagen- und Textwerke über: I. Kunst (Architektur, Plastik, Malerei), Industrie, Handwerk. II. Naturwissenschaften, Technik. III. Volkswirtschaft, Gewerbe, Handel. Vorbildersammlung. — Patentschriftenauslage. Kataloge und Geschäftsordnung liegen in den Bibliothekräumen zur Ansicht offen. Die Benützung ist unentgeltlich. Lcihbedingnngcn für auswärts Wohnende: Bei Bezug durch gewerbliche Vereinigungen und Schulen Hin- und Rückporto frei. Sendungen an Privatpersonen franko gegen franko. Versendung nur innerhalb des Großherzogtums Gewerbliches Unterrichtswrjen. Tie Unterrichtserteilung an der gewerblichen Fortbildungsschule in Merchingen (Amts Adelsheini) wurde dem Unterlehrer Albin Sieger daselbst übertragen. Die Erteilung des Fachzeichen- und Freihandzeichenunterrichts an der gewerblichen Fortbildungsschule in Mühlbach (Amts Eppingen) wurde dem Unterlehrer Arno Neubert daselbst übertragen. H andwerkskammern. Konstanz. Wie die „Ständige Ausstellungskommission für die deutsche Industrie" mitteilt, findet in der Zeit vom 15. Juni bis 1. August d. I. in Amsterdam eine sog. „M i t t e l st a n d s a u s st e l l u n g" statt, die den Zweck verfolgt, auch das Kleingewerbe mit den neuesten technischen Hilfsmitteln zu versehen und diese im Betriebe zu zeigen. Tie Ausstellung umfaßt 1. Kleidung, 2. Bearbeitung von Gold, Silber, Kupfer, Holz, Ton und Eisen, 3. elektrische und andere Maschinen für das Kleingewerbe, 4. Mittel für Reklame und Geschäftsführung des Mittelstandes, 5. Haushaltungsgegenstände. Tie Beteiligung ausländischer Firmen wird als erwünscht bezeichnet. Gewerbliche Ausstellungen haben im Jahre 1908 in Deutschland 292, in: Auslande 233, zusammen also 525 stattgefunden. Für das Jahr 1909 sind schon jetzt 69 deutsche und 89 ausländische Ausstellungen bekannt geworden. Für die Verleihung der Urkunde für die Lehr- l i n g s a n l e i t n n g sind in manchen Bezirken Sporteln erhoben worden. Das Großh. Ministerium des Innern hat nun bestimmt, daß hierfür Sportelfreiheit gelte. Handwerker, die solche Sporteln bezahlt haben, können dieselben bei den Steuereinnehmereien znrückverlangen. Die Handwerkskammer Konstanz hat sich beim Post- scheckamte in Karlsruhe ein Konto mit Nr. 740 eröffnen lassen. Tie Einzahlung von Prüfungsgebühren, G e m e i n d e b e i t r äg e n usw. kann daher mittels Zahlkarten geschehen, wodurch die Absender das Porto für Postanweisungen sparen. Einzelne Zahlkarten werden an den Postschaltern unentgeltlich verabfolgt. Es ist darauf zu achten, daß die Kontonuin m e r , der Betrag und der Name des Absenders recht deutlich geschrieben werden, um Jrrtümer zu vermeiden. 1K. Mannheim. (V o l l v e r s a m m l u n g.) (Schluß.) Die letzte Vollversammlung beschäftigte sich schon mit der Einschränkung der Vergünstigungen für die Ausfuhr von Getreide und stimmte dem bekannten Anträge Dresden zu. Inzwischen hat nun der Breslauer Kammertag stattgefunden. Dieser hat, wie Herr Hausier jr. berichtete, den Antrag Dresden abgelehnt, und den kombinierten Antrag Stettin-Ulm angenommen, der lautet: „Der Ausschuß des deutschen Handwerker- und Gewerkekammertags wird beauftragt, mit den in Betracht kommenden gewerblichen Interessengruppen in Verbindung zu treten, um die Frage der Beschränkung der Einfuhrscheine und Ausnahmetarife, sowie die damit im Zusammenhang stehende Frage der verschiedenen Tarifierungen von Getreide und Mehl und Mehlumsatzsteuer einer befriedigenden Lösung entgegenzuführen." Nach Darlegung der Stellung, welche die verschiedenen Handwerkerorganisationen in der Sache einnehmen, wird auf Antrag des Vorstandes beschlossen, die Angelegenheit einer Spezialkommission zu überweisen. In diese Kommission, welche die Frage eingehend beraten soll, werden, nachdem Herr Schneider-Mannheim seine Ansicht über die Sache bekundet, die Herren Schneider-Mannheim und Reeg-Heidelberg sowie der Vorsitzende der Müllerzwangsinnung Adelsheim gewählt. Nachdem die Vorschlagsliste für die . Meisterprü- fungskommissionen nach längerer Debatte aufgestellt und genehmigt war, wurde der Haushaltsplan für das Rechnungsahr 1909/Il) gutgeheißen. Es wurden keine Veränderungen vorgenommen. Die Einnahmen und Ausgaben haben die gleiche Höhe wie im Vorjahre. Die Kammer glaubt damit auszukommen. Ueber den Antrag des Bezirks Baden-Pfalz im deutschen Fleischerverbande: Verweisung der Hausschlachtungen in die öffentlichen Schlachthäuser und die Privatschlachtungen davon abhängig zu machen, daß der Schlächter, der die Schlachtung ausführt, das Gesellenstück gemacht haben muß, berichtet Herr Koch (Heidelberg). Er führte aus: Die Hausschlachtungen hätten überhand genommen. Es sei aber ein gewisser Unterschied; während die gewerblichen Schlachtbetriebe der Fleischbeschau unterworfen seien, seien 54 Ke .^ausschlachtungeu davon befreit. Es tonnten auch erkrankte Tiere auf diese Art ins Publikum gebracht werden, was durch die öffentliche Kontrolle sehr erschwert werde. Wohl seien Strafen festgesetzt. Aber die Kontrolle sei praktisch kaum durchzuführen. Die Hausschlachtungen brächten auch geschäftliche Schädigungen des Metzgergewerbes mit. Außerdem sei es sehr zu beachten, w i e diese Hausschlachtungen vorgenommen werden. Oft kommen Tierquälereien vor, da der Betreffende, der das Tier schlachte, kein gelernter Metzger sei und sich durch solche Schlachtungen ein Nebenverdienst erwerben wolle. Daher solle der Schlächter das Gesellenstück abgelegt haben. Der Referent teilte weiter mit, daß an die Kammer auch ein Schreiben gegangen sei betr. die geplante Abänderung des 8 ^0 der Gewerbeordnung. Er führte aus, dem Reichstag sei ein Antrag des Ministeriums zugegangen, der beabsichtige, den Landeszentralbehörden die Befugnis zu geben, für die Viehmürkte zum Zwecke der Preis- und Gewichtsfestftcllungen Borkehrungen zu erlassen, die die Feststellungen nach Lebendgewicht verlangen. Der Paragraph enthülle verschiedene Hintergedanken. Es sei anscheinend beabsichtigt, den S ch l u ß s ch e i n z w a n g und den obligatorischen Verkauf nach Lebendgewicht auf den Märkten herbeizuführen, wodurch eine große Irreführung in den Berichten über die Märkte vorkomme. Es würde zweifellos auch eine Erhöhung der Viehpreise und damit zusammenhängend der Fleischpreise verursacht. Es sei also auch im Interesse der Konsumenten, daß man die Abänderung bekämpfe. Aber abgesehen davon, liege gar kein Grund vor, Aendcrungen der Marktordnung eintreten zu lassen. Unsere Marktvcrhältnisse seien sehr gut, das beweise schon die geringe Zahl von Prozessen, die beim Viehmarktverkehr Vorkommen. Das Publikum werde irregeführt, denn wenn nach der Marktnotiernng das Fleisch 40 Pf. koste und im Laden koste cs 80 Pf., so denke das Publikum nicht so weit, daß der Marktpreis nach Lebendgewicht geht. Also auch hier führe die Aenderung nur das Publikum irre. Die Handwerkskammer möge daher den heute eingebrachten Anträgen zustimmen. Herr Kappes ist der Ansicht, die Angelegenheit besonders der Hausschlachtungen sei so wichtig, daß man sich nicht heute darüber schlüssig machen könne. Herr Thurecht ist der Meinung, Obermeister Koch sei bezüglich der Hausschlachtungcn gar zu ängstlich. Obermeister Koch wies darauf hin, daß der, der es ehrlich meine, das Schlachthaus nicht zu fürchten brauche. Dem Kammermitglied Kappes sei zu erwidern, daß die Anträge schon lange bekannt seien und der Antrag im Reichstag betr. 8 70 der Gewerbeordnung ser ganz plötzlich gekommen, und Eile tue sehr not. Die Bevölkerung bestehe doch nicht aus lauter Agrariern. Der Vorsitzende Groß drückte sein Befremden über die Ausführungen Thurechts aus. Ten Anträgen wird schließlich einstimmig zeigest i in m t. Bei Punkt „Verschiedenes" führt Herr N c e g - Heidelberg lebhafte Klage über die Vergebung der Backwarenlicserung für das Heidelberger Akademische Krankenhaus. Die Heidelberger Bäckerinnung hätte trotz aller Bemühungen die Lieferung nicht erhalten, weil der dafür in Betracht kommende Beamte aus einem anderen Standpunkte als die Innung stehe. Bei einem derartigen Verhalten einflußreicher Organe nützten alle Bestrebungen der Handwerker auf Verbesserung ihrer Lage nichts. Er bitte die Kammer, die Heidelberger Innung in ihren weiteren Schritten in der Angelegenheit zu unterstützen. Knmmcrsekretär Haußer bemerkt, die Handwerkskammer habe mit Bedauern von der Angelegenheit Kenntnis genommen und sei bereit, die Wünsche der Bäckerinnung in Heidelberg nach Möglichkeit zu vertreten. Herr S p e n g l e r - Külsheim ersucht, dem Hausierhandel erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und alles hervorzukehren, was zu dessen Bekämpfung geeignet ist. Kammersekretür Haußer stellt fest, daß die Handwerkskammer seither immer alle Bestrebungen, die aus die Bekämpfung des Hausierhandels abzielten, unterstützt habe. Herr Koch bemerkte zu der von Herrn Reeg besprochenen Angelegenheit, es fehle an der Einwirkung von oben herunter. Wenn die ausführenden Organe eine entsprechende Weisung bekämen, wäre bald Wandel geschaffen. Es wäre notwendig, daß die Handwerkskammern ihren ganzen Einfluß dahin geltend machen, daß, wenn irgend möglich, den gewerblichen Vereinigungen die Lieferungen zugewiesen würden. Es sei erwiesen, daß die Vereinigungen einen besonderen Stolz darein setzen, durch gute Lieferungen das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Die Konkurrenz sorge schon dafür, daß nicht zuviel verlangt werde. Er ersuche, die Anregung Reegs zu unterstützen. Der Redner brachte noch einen Fall vor, in dem einem Meister ein Lehrling entlief, der rinn als Hausbursche bei einem anderen Meister beschäftigt wird. Man habe diesen Meister bis jetzt nicht zur Entlassung und Zurückführung des Lehrlings zwingen können. Das Gesetz über das Lehrlingswesen habe daher keine Bedeutung. Man sei da rat- und machtlos und es sei beschämend, für die Handwerker, da die aus führen de Behörde das Jnuungsschiedsgerichl im Stiche lasse. Den Handwerkskammern müsse es gelingen, dem Gesetz zur richtigen Durchführung zu verhelfen. Die Ausfüh- rungs- und Vollzugsbestimmungen fehlten im Gesetz anscheinend vollständig. Sekretär Haußer machte den Redner darauf aufmerksam, daß jedenfalls ein Fehler bei der Anrufung der gerichtlichen Entscheidung gemacht worden sei. Der Meister, der jetzt den Jungen als Hausburschen beschäftige, müsse verurteilt werden. Herr S ch n e i deMannheim stellt fest, daß es auch der Mannheimer Bäckerinnung bis jetzt nicht gelungen sei, die Lieferung für das hiesige Krankenhaus zu erhalten. Damit ist um ^3 Uhr die Tagesordnung erschöpft. Es folgt noch eins kurze, nichtöffentliche Sitzung. kt. Uolkswirrjchaftliches. Versuche zur Verbesserung des städtischen Submissionswesens in Freiburg im Brcisgau. Tie Handwerkskammer Freiburg hatte unterm 23. April 1908 dem Stadtrat Freiburg eine ausführliche Denkschrift über die unliebsamen Folgeerscheinungen des gegenwärtigen Snbmissionswesens unterbreitet und dabei eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen gemacht. (Siehe „Bad. Gew.-Ztg.", Jahrg. 1908, S. 335—338). Ter Stadtrat Freiburg ist erfreulicherweise diesen Vorschlägen näher getreten; sie sind in einer gemischten Kommission beraten worden und alsdannsind — allerdings zunächst nur probeweise auf die Tauer eines Jahres — neue Bestimmungen ausgestellt worden, die wir nachstehend unseren Lesern zur Kenntnis bringen, in der Hoffnung, daß auch anderwärts die städtischen Kollegien 55 sich angelegen sein lassen, den Wünschen des Handwerkerund Gewerbestandes mehr als bisher entgegenzukommen. 1. E i n z e l v e r g e b u n g (bei Neubauten, Umbauten, größeren Lieferungen n s w.). 1 . Der Voranschlag soll, soweit er die Banbeschreibung und Massenberechnung enthält (aber ohne Prcisansatz) mit Loseinteilnng (tunlichst nicht zu groß) der Handwerkskammer in Abschrift mit entsprechender Fristbestimmung mitgeteilt werden, damit sie denselben durch entsprechende Kommissionen prüfen läßt. Etwaige Beanstandungen und Gegenvorschläge sind dem vergebenden städtische Amte mitzuteilen; entstehen Meinungsverschiedenheiten, so entscheidet der Stadtrat. 2 . Bei einem der nächsten Neubauten soll der Versuch gemacht werden, Probeangebote durch Vermittlung der Handwerkskammer von den Handwerkerkommissioncn zu erlangen. Zu diesem Zwecke haben die letzteren in den ihnen mitzuteilenden Angebotsformularen jene Preise einzusetzen, die nach ihrer Ansicht den Selbstkostenpreis unter getrennt angegebenem Zuschlag eines angemessenen Verdienstes enthalten. Diese an sich für beide Teile unverbindlichen Probeangebote sollen nur den Maßstab zur Vergleichung mit den wirklichen Angeboten abgeben, um festzustellen, wieviel Mehraufwand im einzelnen Falle von der Stadt gefordert wird. 3. a. Wenn im einzelnen Fall iiber die Arbeitsausführung oder Lieferungen Meinungsverschiedenheiten entstehen, so soll unter dein Vorsitz des städtischen Bauamts eine kleine Kommission (3 oder o) zusammeugerufen werden, deren Beisitzer hälftig auf Vorschlag der Handwerkskammer und hälftig auf den des Unternehmers oder des Bauamtes berufen werden. Der Ausspruch dieser Kornmission enthält ein Gutachten, keinen Schiedsrichter- spruch. Kann dadurch die Differenz nicht beigelegt werden, so hat der Stadtrat zu entscheiden. k. Dem Jnnungsvorsland oder in Verhinderung desselben seinem Stellvertreter ist gestattet, zusammen mit einem Vertreter der beteiligten städtischen Beamtung sowohl während der Arbeit als auch nach deren Fertigstellung eine Besichtigung der Arbeitsleistung vorzunehmen. I. Wegen der Bevorzugung hiesiger Geschäftsleute gegenüber auswärtigen, soll das bisherige Verfahren der Entscheidung von Fall zu Fall im allgemeinen beibehalten bleiben. Der Zuschlag darf nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares Gebot und nur an Submittenten erfolgen, welche nach bestein Ermessen der beteiligten Behörden und des Stadtrars eine rechtzeitige und gute Ausführung erwarten lassen. Trifft dieses zu. iowobl bei hiesigen, als bei auswärtigen, ganz gleich qualifizierten Offerten, so erhält trotzdem der hiesige Unternehmer den Zuschlag, wenn er auch etwas teurer ist. Bei einfachen Lieferungen muß an diesem Grundsatz festgehaltcn werden, namentlich darf der hiesige Unternehmer nicht nennenswert teurer sein, sonst würde ein reines Geschenk vorliegen. Dagegen erhält bei Arbeitsleistungen der hiesige Unternehmer den Vorzug, wenn sein Angebot nicht unverhältnismäßig höher als das zunächst in Betracht kommende auswärtige Angebot ist. 6 . Tie Wertgrenze für die freihändige Vergebung (also bei engerer Vergebung ohne Submissionsausschreiben) wird von 1000 auf 2000 M. erhöht. II. Vergebung der kleineren Stakt- arbeiten. 1. Zu den kleineren Stadtarbeiten werden in Zukunft solche bis zum Betrag von 1500 M. gerechnet. 2. Tie Vergebung soll in der Weise erfolgen, daß Preisverzeichnisse zugrunde gelegt werden. Die Bauämter stellen dieselben auf, und teilen sie der Handwerkskammer zur Begutachtung durch die verschiedenen Handwerkerkommissionen mit. Uebcr etwaige Abänderungsvorschläge dieser Kommission entscheidet, wenn die Aemter auf ihren Feststellungen beharren, der Stadtrat. 3. Nach diesen so endgültig gewonnenen Preisverzeichnissen werden die kleineren Stadtarbeiten verteilt, ohne daß ein nochmaliges Abbieten an denselben stattfindet. 1. Die Verteilung erfolgt nach einem Turnus, wobei jeweils die früher Berücksichtigten (etwa innerhalb der letzten drei Jahre) auszuscheiden haben. Unter den Uebrigbleibenden wird gelost. Die zugeteilten Portionen sollen nach Möglichkeit gleich groß (kleinere mehrmals) gehalten werden. III. II e b e r t r a g u n g von Lieferungen an Innungen und ähnliche gewerbliche Vereinigungen. Tie bisher nur im Hochbauwcsen zugelassene Hebung, daß auch Vergebungen an gewerbliche Vereinigungen auf Grund von Submissionen erfolgen können, soll bis auf weiteres für das Hochbauivesen beibehalteu werden. Für die übrigen städtischen Uemter soll Entscheidung von Fall zu Fall erfolgen, wenn die Verhältnisse ähnlich liegen. Freihändige Vergebung an solche Korporationen hat bisher nicht stattgcfunden und soll auch in Zukunft allgemein unterbleiben, da sonst jede Konkurrenz ausgeschlossen wäre. Auf Grund eines Antrags, der in einer gemeinsamen Sitzung des Gewerbevereins- und Junungsausschuß- vorstandeS gestellt und von der Handwerkskammer befürwortet worden ist. bat sieb mm a»ch der Swdtrat mit der S6 Einsetzung einer gemischten .Kommission zum Zwecke der Beratung von Fragen allgemeiner Art im Prinzip einverstanden erklärt, und behält sich vor, von Fall zu Fäll über die Berufung dieser Kommission Entschließung zu treffen. Tie Freiburger Handwerkerorganisationen haben bereits ihre Vertreter zu dieser allgemeinen Kommission ernannt, ebenso sind auf Veranlassung der Handwerkskammer in den einzelnen Innungen und sonstigen gewerblichen Vereinigungen feweils besondere Fachkommissionen gebildet worden, denen die Aufgabe zufällt, Probeangebote für die einzelnen Handwerke aufzustellen und dein Stadtrat bei den in Betracht kommenden Arbeitsvergebungen vorzulegen, wobei die Handwerkskammer Freiburg als Vermittlerin zwischen den Organisationen des Handwerks und der städtischen Stellen dienen wird. Das Entgegenkommen des Stadtrats in Freiburg ist gewiß anzuerkennen. Tenn soviel ist sicher, daß zur Ausrottung von Schundangeboten — wie wir solchen bei Submissionen täglich begegnen können — die beste Organisation der Handwerker nicht ausreichen kann, wenn die Behörden die billigsten Angebote berücksichtigen, bei denen die Unternehmer öfters nicht einmal auf ihre Herstellungskosten kommen, geschweige denn noch etwas verdienen können. Jeder Versuch, der uns auch nur schrittweise zur Verbesserung dieser beklagenswerten Zustände führt, wird in den Kreisen des Handwerks stets dankbare Aufnahme finden. H. Eckert, Handwerkskammersekretär. Geschäftliche Vollmachten.* Im geschäftlicheil Verkehr spielen die Vollmachten der Angestellten eine große Rolle. Der Geschäftsinhaber kann sich — und zwar, je größer der Betrieb, um so weniger — unmöglich selbst der Erledigung aller geschäftlichen Angelegenheiten widmen. Er bedarf dazu Hilfskräfte, die im Interesse einer glatten und geregelten Abwickelung der Geschäfte in der Lage sein müssen, unter- gewissen Voraussetzungen mit rechtsverbindlicher Wirkung Geschäfte abschließen, Erklärungen abgeben, Verhandlungen führen zu können rc. Ter Umfang der hierfür in Betracht kommenden Vollmachten richtet sich teils nach besonderen Vereinbarungen, teils ist er von vornherein gesetzlich festgelegt. Die umfangreichste geschäftliche Vollmacht ist die Prokura. Tie Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und * Nachdruck verboten. Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Hierzu gehört also z. B. der Abschluß von Käufen und Verkäufen, die Einleitung und Führung von Prozessen, die Ausstellung von Wechseln, das Engagement und die Kündigung von Personal rr. Nur zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, sowie zur Einstellung des Betriebes, also zur Veräußerung des gesamten Geschäfts ist der Prokurist nicht befugt. Eine Beschränkung des Umfanges der Prokura nach außen hin ist dritten gegenüber unwirksam. Im innern Betriebe können wohl derartige Beschränkungen getroffen werden, — wie dies ja auch sehr häufig vorkommt — sie wirken jedoch nicht nach außen hin. Wenn -der Prokurist entgegen der ihm vereinbarungsgeinäß auferlegten Beschränkring Handelt, so verpflichtet er dadurch den Geschäftsinhaber ohne weiteres. Daß dieser sich für ihm etwa zugefügten Schaden an den Prokuristen halten kann, ist eine Sache für sich. Nur handelsgerichtlich eingetragene Firmen dürfen Prokuristen bestellen. Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einein die Prokura andeutenden Zusatze beifügt. Die Handlungsvollmacht ist schon von bedeutend geringerem Umfange als die Prokura. Die Handlungsvollmacht wird zum „Betrieb eines Handelsgewerbes" (z. B. Leitung einer Filiale) oder zur „Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften" bezw. „zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte" (z. B. Bankvollmacht, Kassierer, Stadtreisender) erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich dann auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. Schon darin liegt der Prokura gegenüber eine starke Einschränkung. Diese Einschränkung wird noch ausdrücklich im Gesetze dahin erweitert, daß der Handlungsbevollmächtigte zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozeßführung nur dann ermächtigt ist, wenn ihm eine solche Befugnis besonders erteilt ist. Die Handlungsvollmacht kann noch viel weiter beschränkt werden. Doch braucht der dritte weitere Beschränkungen nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen mußte. Es ist also Sache des Geschäftsinhabers, dafür zu sorgen, daß der Umfang der von ihm erteilten Handlungsvollmacht allen Interessenten möglichst bekannt wird. Die Vollmacht des H a n d l u n g s r ei se n - den gibt wohl zu den meisten Streitigkeiten Anlaß. Sie ist an sich recht weitgehend. Sie erstreckt sich auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der geschäftliche Verkehr auf der Reise mit sich bringt, also Abschluß 57 von Verkäufen, Preisfestsetzungen, Vereinbarung von Zahlungs- und Lieferfristen :c. Bemerkt sei, daß die gesetzliche Vollmacht des Reisenden nur für solche Reisende gilt, die als „Handlungsreisende zur Vornahme von Geschäften an Orten verwendet werden, an denen sich eine Niederlassung des Geschäftsinhabers nicht befindet", d. h. also nicht für Stadtreisende. Die Reisenden haben auch besondere Inkassovollmacht, aber nur für die von ihnen, nicht auch für die direkt oder von einem anderen Reisenden abgeschlossenen Geschäfte. Zur Erleichterung für den Geschäftsverkehr dient die Bestimmung, daß die Anzeige von Mängeln einer Ware, die Erklärung, daß eine Ware zur Verfügung gestellt werde, sowie andere Erklärungen dieser Art dem an- lvesenden Reisenden gegenüber abgegeben werden können. Zu beachten ist die Vorschrift: dem „anwesenden" Reisenden. Also nur, wenn der Reisende gerade da ist, können solche Erklärungen rechtswirksam abgegeben werden. Schriftliche an den Reisenden gerichtete Erklärungen sind bedeutungslos. Die Reisenden haben aber kein Recht, festabgeschlossene und schon bestätigte Kaufabschlüsse zu anullieren oder bei solchen den Kunden Entgegenkommen zu beweisen. Sehr oft — wenn der Reisende zu billig verkauft hat oder in der Festsetzung der Zahlungskonditionen konziliant war — paßt der Abschluß, den der Reisende gemacht hat, dem Geschäftsinhaber nicht, und er möchte wieder gern davon los fein, an schreibt dann dem Kunden, daß man den von dem Reisenden getätigten Abschluß nicht anerkennen könne. Das gibt es aber nicht. Der Reisende verpflichtet den Geschäftsinhaber direkt und unmittelbar. Der Geschäftsinhaber ist an die Abschlüsse gebunden und kann nur dann davon zurück, wenn der Reisende ganz offenbar seine Vollmachten überschritten hat und der Kunde dies wußte oder tvissen mußte. Das sind selbstverständlich nur Ausnahmefälle. Die Vollmacht der Handlungsagenten ist bedeutend enger als die der Reisenden. An sich ist der Agent nur „Vermittlungsagent" ohne Abschlußvollmacht. Eine solche muß vielmehr ausdrücklich erteilt sein. Aber auch der Vermittlungsagent kann rechtsgültige Geschäfte zustande bringen. Denn wenn ein solcher Ver- mittlungsagent ein Geschäft im Namen seines Prinzipals mit einem Tritten abgeschlossen hat, so gilt es als von diesem genehmigt, wenn er nicht unverzüglich, nachdem er von dem Abschlüsse Kenntnis erlangt hat, deni Tritten gegenüber erklärt, daß er das Geschäft ablehne. Dazu hat der Geschäftsinhaber stets das Recht, was offenbar in kaufmännischen Kreisen nicht allgemein bekannt ist. Während der Handlungsreisende gesetzlich Inkassovollmacht hat — die natürlich ausgeschlossen werden kann —, ist der Handlungsagent zur Annahme von Zablun- gen ebenso wie zur nachträglichen Bewilligung von Zahlungsfristen nur befugt, wenn ihm die Ermächtigung dazu besonders erteilt ist. Man zahle also nur an Agenten, wenn man genau weiß, daß diese auch Inkassovollmacht haben. Sonst kann man eventuell die ärgsten Unannehmlichkeiten haben. Aber auch dem Agenten gegenüber — und nicht bloß dem anwesenden Agenten, sondern auch schriftlich oder telephonisch — können die Mangelanzeigen, die Erklärung, daß eine Ware zur Verfügung gestellt werde re., abgegeben werden. Die Vollmacht des Lade »Personals ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. „Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in, einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen", — so beißt es im Gesetze. Das Personal hat demgemäß die Vollmacht, die Preise festzusetzen, eventuell auch Kredit zu gewähren, Geld in Ernpfang zu nehmen, darüber zu quittieren re. Aber auch nicht unbeschränkt. Wenn z. B. in einem Geschäfte durch Plakate bekannt gemacht ist: „Man bittet nur an der Kasse zu zahlen", so muß man sich danach richten und darf nicht dem Verkäufer oder der Verkäuferin bezahlen. Or. jur. C. E. Berger. Mitteilungen ans dem Uereinsleben. Ueber Versammlungen in gewerblichen Vereinigungen sind uns folgende Berichte zugegangen: Gewerbcverein Malsch b. Etll. Am verflossenen Sonntag den 17. d. M. fand im Gasthaus „zum Adler" hier eine Generalversammlung des hiesigen Gcwerbevereins statt, auf welcher Herr Gewerbeschulvorstand Krum von Rastatt einen Vortrag hielt über das Thema: „Ter Geschäftsbetrieb im Handwerk nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen." Die Versammlung war gut besucht und wurde von Hauptlehrer Maier hier geleitet. Herr Krum referierte in eingehender, äußerst verständiger und populärer Weise über sein Thema und gab den Zuhörern viele praktische Winke, wie der Handwerker in der heutigen vorangeschrittenen Zeit rationell sein Geschäft betreiben soll. Er führte aus, daß es heutzutage nicht mehr genüge, nur mit der Hand allein zu arbeiten. Ein vor- wärtsstrebcnder Handwerker müsse in unserer Zeit auch Kaufmann sein, der mit dem Kopfe arbeiten und in kluger Weise die anerkannten praktischen Grundsätze eines erfahrenen, tüchtigen Kaufmanns sich zu eigen machen müsse. Wie der tüchtige Kaufmann durch vorsichtigen, klugen Einkauf seiner Waren, durch weise Spekulation im allgemeinen, durch möglichst regen Umsatz seines Betriebskapitals, durch richtige Arbeitseinteilung, durch prompte und gute Bedienung seiner Kundschaft, durch Freundlichkeit und Höflichkeit sein Geschäft in die Höhe zu bringen verstehe, so müsse auch der Handwerker nach diesen Grundsätzen arbeiten und sich diese zu eigen machen, wenn er gegenüber andern nickt Zurückbleiben wolle. 58 Im zweiten Teil seiner Ausführungen wies der Redner besonders auf die wirtschaftlichen Vorteile hin, die der Handwerker durch engen Zusammenschluß erreichen könne, und ermahnte, daran anschließend, zur Einigkeit. Geschlossenes Zusammenhalten und Zusammengehen von Gewcrbegruppen sei unbedingt nötig, um bei den jetzigen teuren Zeitverhältnissen fortzukommcn und sich wirtschaftliche Vorteile zu erringen. Die sich an den Vortrag anschließende Diskussion zeigte, daß alle Zuhörer die mitgetcilten Winke und praktischen Ratschläge anerkannten und für das Handwerk förderlich und durchführbar hielten. Zum Schlüsse wurde Herrn Krum für seinen interessanten, lehrreichen und populären Vortrag der Dank der Versammlung ausgesprochen. lVl-r. Schwetzingen. Die Gewerbcvcreine in Oftersheim und Plankstadt bestanden seit Jahren nur noch dem Namen nach. Weil sie nicht zum Gau- und Landesverband gehörten, wurden sie von den Behörden schließlich übersehen und der amtliche Verkehr mit ihnen hörte ganz aus. Den Bemühungen des Handwerkskammcrmitglieds Herrn Schuhmachermeister Burger in Schwetzingen ist es zu verdanken, daß beide Vereine jetzt wieder auflcben. Der Gewerbcverein in Oftersheim hat bereits seine Ncuivahl des Vorstandes vollzogen und entwickelt rege Tätigkeit. Auch in Plankstadt zeigt sich wieder Leben, nachdem am letzten Sonntag, den 17. Januar, Gewerbeschulvorstand Westermann in Schwetzingen einen gut besuchten Vortrag über Zweck und Nutzen der gewerblichen Vereinigungen gehalten hat. Auf Montag den 25. d. M. ist Generalversammlung und Neuwahl des Vorstandes anbcraumt. Die jungen Handwerker zeigen Eifer und Verständnis für die Hebung der gewerblichen Verhältnisse; nicht so die älteren Meister, welche keine Lehrlinge ausbilden. Diese sind zurückhaltend und gleichgültig. Auch in Friedrichsfeld erwachte der vor zwei Jahren von den Herren Burger und Wcstermann gegründete Gewerbeverein aus langem Schlafe. Herr Schneidermeister Heil in Friedrichsfeld, der jetzige Vorstand dieses Vereins, wußte die dortigen Handwerker für die edle Sache des Gewerbes wieder zu interessieren. Hoffen wir das Beste; es besteht jetzt in allen Orten unseres Amtsbezirkes, mit Ausnahme der beiden Lußheim, ein gewerblicher Verein. Fröhlich Pfalz, Gott crhalt's! Literarische Besprechungen. Badische Hochbauvcrwaltuno, ein Handbuch für Beamte, Architekten und Gewerbetreibende, von Ferd. Antoni, Ministerialrat in Karlsruhe. G. Braun sche Hofbuchdruckerei und Verlag. Karlsruhe 1908. Preis geb. 9,50 M. Wie schon der Titel besagt, ist das vorliegende Buch vorwiegend für die Bedürfnisse der Praxis bestimmt; für badische Baubeamte und die mit Bausachen und Submissionen befaßten Verwaltungsbehörden ist es ein willkommenes Nachschlage- buch, das die Einsichtnahme aller in dieses Gebiet gehörigen Vorschriften ohne Zeitverlust ermöglicht, den Gemeinden mit eigenem Bauwesen, Privatarchitekten, Werkmeistern, Bauunternehmern und allen Gewerbetreibenden, die um Arbeiten oder Lieferungen bei badischen Behörden sich bewerben oder solche übertragen erhalten, gibt es ein Mittel an die Hand, um sich schnell und zuverlässig in den Vorschriften der staatlichen Bauverwaltung und des Submissionswesens zu orientieren, und der Umstand, daß der zweite Teil, der das Verdingungswesen behandelt, am Schluffe die vor kurzem neu herausgegebenen „Besonderen Vertragsbedingungen und technischen Vorschriften für die Ausführung von Staatsbauten" für 35 verschiedene Handwerks- und Baugewerbezweige enthält, läßt es geradezu als unentbehrlich für jeden badischen Handwerker und Gewerbetreibenden erscheinen. Der Verfasser, der durch seine amtliche Stellung als Referent für das badische Hochbauwesen und das Verdingungswesen zur Herausgabe dieses Buches besonders berufen war, hat dem ersten wie dem zweiten Teile des Werkes Einleitungen geschichtlichen und kritischen Inhalts vorangestellt, denen dauernder wissenschaftlicher Wert zukommt, da hier zum ersten Male an der Hand amtlichen Materials eine Geschichte der badischen Hochbauverwaltung von den ersten Anfängen bis zur Gegenwart und ebenso eine geschichtliche Darstellung der Entwicklung des badischen Submissionswesens im 19. Jahrhundert gegeben und die zahlreichen Reformvorschläge, die zur Gesundung der Verhältnisse im Submissionswesen gemacht worden sind und stets noch gemacht werden, einer kritischen Würdigung unterzogen worden sind. Bei dieser Vielseitigkeit deS Jnhalts ist nicht daran zu zweifeln, daß dem auch äußerlich vornehm ausgestatteten Buche die weiteste Verbreitung gesichert ist. Literarische Eingänge. An dtrser Stelle werde» die der Redaktion »»gesandten literarischen Sr- scheinungen -»gezeigt. Besprechung einzelner W-rle bleibt Vorbehalten. Taschenkalender für Tapeziere, Dekorateure, Möbclfabri- kanten usw. Verlag Berlin, Deutsche Tapezierzeitung. Preis 1,25 M. Uartrage in gewerblichen Vereinigungen. Sonntag den 31. Januar, nachmittags 2 Uhr: Ort: Eutingen, Amt Pforzheim, Gasthaus zur Rose. Verein: Gewerbliche Vereinigung Eutingen. Thema: „Welches müssen die Aufgaben und Bestrebungen des heutigen Handwerkerstandes sein?" Redner: Herr Gewerbelehrer Bösin - ger in Pforzheim. Sonntag den 31. Januar, nachmittags halb 3 Uhr: Ort: Obcrachern, Amt Achern, im Gasthaus zum Hirsch. Verein: Handwerkcrverein Oberachern. Thema: „Welches müssen die Aufgaben und Bestrebungen des heutigen Handwerkers sein (in Verbindung mit der Organisation des Handwerks) ?" Redner: Herr Gewcrbeschulvorstand Krum in Rastatt. Sonntag den 31. Januar, nachmittags halb 3 Uhr: Ort: Wehr, Amt Schopsheim, im Gasthaus zur Krone. Verein: Gewerbcverein in Wehr. Thema: „Die Landesbauordnung und das Verfahren in Bausachcn." Redner: Herr Gewerbelehrer Sickinger in Freiburg. Sonntag den 7. Februar, nachmittags 3 Uhr: Ort: Dielheiin, Amt Wicsloch, Gasthaus zum Hirsch. Verein: Gewerbeverein Dielheim. Thema: „Die Zahluugswcise im Handwerk, Ausstellung von Rechnungen". Redner: Herr Gewerbeschulvorstand Mack in Wicsloch. Sonntag den 7. Februar 1W9, nachmittags 3 Uhr. Ort: Michelfcld, Amt Sinsheim, Gasthaus zum Adler. Verein: Handwerkerverein Michelfeld. Thema: „Die Aufstellung von Kalkulationen". Redner: Herr Gewerbeschulvorstand Feuerstein in Wertheim. Geschäftliche Mitteilungen. (Eingesandt.) Hygienische Tür- und Leistenschoner. Zelluloid hat in der gesamten Industrie die vielfachste Verwendung gefunden und schafft sich allmählich auch am häuslichen Herde in jeder Familie Eingang, zunächst als vorzüglicher Türschoner. Es kann doch nichts lästigeres geben, als die unvermeidliche Abnützung des Anstriches der Türen und Leisten in der Nähe der Drücker, bzw. Schlösser. Facettierte Glasstreisen waren lange das einzige Schutzmittel dagegen, die aber beim unvorsichtigen Zuschlägen der Türen allmählich in ihren Schrauben gelockert wurden oder schließlich ganz zersprangen. Aus Celluloid stellt nun das Spezialgeschäft in Türschoner Julius Bauer, Heilbronn, Schoner her, die in allen möglichen Farben, einfarbig oder marmoriert, transparent oder weiß geliefert werden können, stets reinlich bleiben bzw. bequem abwaschbar und ohne besondere Fachkcnntnissc von jedermann auf das leichteste anzubringcn sind. Für jedermann, hauptsächlich den Maler, bietet der Zclluloid- Türleistcnschoncr einen nicht zu unterschätzenden Gegenstand des Nebenerwerbes. Herr H. Köber, Direktor der Schuhmacherfnchschule zu Siebenlehn ersucht uns um Veröffentlichung folgenden Aufrufs. Ganz sonderbar trifft es zusammen, daß gleichzeitig mit der Abfassung dieses Aufsatzes wieder eine erfreuliche Nachricht eintrifft von einem unserer ehemaligen Schüler, der in diesen Tagen seine Meisterprüfung gut bestandenhat. So mehren sich diese Nachrichten, ohne dergleichen früher erwartet zu haben, und daß uns solches von den glücklichen Prüflingen direkt mitgeteilt wird, ist zugleich ein Zeichen der Anerkennung für unsere Schule. Allen denen aber, die noch nickt den Mut zur Meisterprüfung gefunden haben, den gleichen Schritt zu wagen, rufen wir zu: ..Erinnert euch dessen, was- hier gelehrt worden ist, verschafft euch das hier mehrfach benutzte Büchelchen über die Meisterprüfungen (von der Handwerkskammer in Darmstadt), studiert fleißig darin und lest oft alles das, was im Handwerkergesetz steht und was der neue kleine Befähigungsnachweis gebracht hat. Für solche, die hier fleißig an ihrer Fortbildung sechs Monate hindurch arbeiteten, ist die Meisterprüfung gar nicht so schwer. Wir möchten daher zu frischem uud fröhlichem Vorwärts- strebeu anspornen; denn nicht alles konnte in der Fachschule zur Vollkommenheit geführt werden; dazu war die Zeit von sechs Monaten zu knapp. Eins aber ist doch sicher, daß jeder Strebsame in der Anstalt gelernt hat, sich selbst fortzubilden und daß ihm gelehrt worden ist, welche Hilfsmittel er verwenden kann, um zu einer gewissen Vollkommenheit sich empor zu arbeiten uud schließlich auch die Meisterprüfung nnt Erfolg abzulegen. Freilich, nicht jeder wird Meister und manche ehemalige Siebenlehner Schüler haben es auch ohne Meisterprüfung herrlich weit im Handwerk gebracht, manche haben auch in der Fabrik , eine schöne Stellung erworben. Den Maßschuhmachern macht aber die genannte Prüfung in mancher Hinsicht die Bahn frei. Doch nicht nur die Vorteile, die die durch Ablegung der Meisterprüfung erhaltenen Berechtigung zur Führung des Titels eines .,Schuhmackermeisters" mit sich bringt, nicht nur die neueren Errungenschaften des kleinen Befähigungsnachweises sind von Bedeutung, sondern es liegt auch ein großer Wert in dem stolzen Bewußtsein, die fachliche Ausbildung zu einem gewissen Abschluß gebracht und eine Stufe erklommen zu haben, die nicht jeder erreichen kann. Die Verwendung der Jsolier-Teckmasse zur Isolierung von massiven Böden und Wänden vor dem Belegen mit Linoleum, Linkrusta uud Korkplatten gegen Feuchtigkeit übcrtrisft alle bisher gebräuchlichen Verfahren. Fast nie haben massive Böden oder Wände bei Neubauten vor dem Belegen mit Linoleum gehörig Zeit auszutrockncn. Sie strömen oft noch nach Jahren Feuchtigkeit aus, welche sich durch alkalische Ausscheidungen, wie Schwefel, Salpeter, usw., bildet. Die Iso - lier-Deckmasse, ein schwarzes, ölhaltiges Produkt wird im gebrauchsfertigen flüssigen Zustande geliefert und auf kaltem Wege mittels Bürste oder Pinsel aufgetragen. Die Arbeiten können, je nach Bedarf von jedem Arbeiter ausgeführt werden. Bereits einige Stunden nachdem der erste Anstrich geschehen, verbindet sich die Masse mit dem betreffenden Böden- resp. Wändematerial und ergibt einen absolut luftdichten Abschluß der Steinporen. Zur größeren Sicherheit für den sachgemäßen Abschluß der Poren ist es zweckmäßig die Masse in zwei dünnen Schichten auszutragen und zwar die zweite Sckicht am besten nach Kristallisation der ersten, also nach einigen Stunden. Die Verwendung der Jsolier-Deckmasse bietet bei Isolierung von massiven Böden und Wänden vor dem Belegen mit Linoleum, Linkrusta und Korkplatten große Vorteile. Sie schließt die Stcinporen der Böden und Wände absolut luftdicht ab. Hierdurch wird erreicht, daß das Einziehen des Klebematerials in die sonst offenen Steinporen der Böden verhindert und der Verbrauch an Klebematerial aus das geringste Maß beschränkt wird; das verwendete Klcbe- material wird in der Entfaltung seiner vollen Klebekraft unterstützt; die etwa in den Böden noch vorhandene Feuchtigkeit wird zurückgehalten und so die Zerstörung des Klebemittels unmöglich gemacht. Durch das Zusammenwirken dieser Umstände wird ein Dehnen, Welligwerden oder gar Ablösen des. Belages bei sachgemäßer Arbeit durchaus vermieden. Die Verwendung der Jsolier-Deckmasse beseitigt also alle Nebel- 60 stände, welche bisher am häufigsten zu kostspieligen Reparaturen des Belages Veranlassung gaben, weshalb sie auch von den größten Linoleumfirmcn in stets wachsendem Matzstabe verarbeitet wird. Dies zeigt am deutlichsten der Umstand, daß allein in Berlin in der letzten Zeit über 100 000 gm massiver Böden mit der Jsolier?Deckmasse isoliert wurden. Die Jsolier-Deckmasse ist jahrelang in unveränderter Qualität haltbar, sollte sie indessen etwas zu dick werden, so genügt Verdünnung mit gewöhnlichem Petroleum. Ein Kilo reicht, je nachdem die Böden resp. Wände beschaffen, zirka 4—6 gm einmal, oder 2—3 gm zweimal zu streichen. Zu beziehen ist die „Jsolier-Deckmasse" durch die chemische Fabrik Jakob Bitterich, Mannheim, die auf Wunsch gerne Näheres mitteilt. ^ kleine Zeile 35 Pfennig werden nur cntgegeiigenoinmen von der G. Braunschen Hosbnchdrnckerei und Verlag, Karlsruhe, Karl-Friedrichstraße 18. Schluß der Anzeigeu-Aimahme Montag Abend. ONIKIN^ für S S8SI» V SI»SOI?A1L n A. so,000 Stüolr irrr Sstrtöb. 2rr bosistrsll äuralr alls Lslsuirgsürrnoir. Holzlieserung. Die Großh. Rheinbauinspektion Karlsruhe verdingt nach der Verordnung des Großh. Ministeriums der Finanzen vom 3 Januar 1007 die freie Lieferung des für die Unterhaltung der Rheinschiffbrücke bei PlitterSdorf-Selz im Jahre 1909 erforderlichen Bauholzes in öffentlichem Wettbewerb: H Eich-nholz Los 1 Schiffsdielcn, 4 em stark 377 gm Los 2 Kantholz Il cbm Los 3 Rundholz 1 ebm 8) Tannenholz Los 4 Gedeckflöcklinge, 7,5 em 380 gm Los 5 Kantholz 37 ebm V) Forleuholz Kant! olz 2 ebm Angebote sind schriftlich, unter Benützung der von der Rheinbauinspektion Karlsruhe oder vom Brückenmeister in Plittersdorf zu beziehenden Angebots Vordrucke, Pvstsrei, verschlossen und mit der Aufschrift „Holzlieferung" versehe» bis Freitag den IS. Februar l 909, vormittags 10 Ubr. auf dem Ge schäftszimmer der Rheinbauinspektion Karlsruhe. Stcsnnienstr. 71, einzureichen. Die Lieferungsbedingungen und das Holzverzeichnis liegen hier und beim Brückenmcister in Plittersdorf zur Einsicht auf Die Zuschlagsfrist beträgt vier Wochen. 122 Karlsruhe, den 25. Januar 1909. 8 ,ffn»t,sirß«ß Wisltlschti, (Amt Stockach). Vergebung von Erd- nnd Eiscnarbeiteii. 1. Herstellen von ca. 186 m Ouell- fassungsgraben. 2. Ausheben und Wiedereinfüllen von ca. 2200 m Rohrgraben. 8. Liefern nnd Verlegen von ca. 2200 m gußeisernen Muffenröhren von 40—90 mm Lichtweite, nebst allem Zubehör. Nach Einzelpreisen gestellte Angebote sind bis Donnerstag den 4. Februar l. Js.» nachmittags 2 Uhr, beim Gemeinderat Winterspüren einzureichen, von dem auch die Nnge- botsformulare bezogen werden können. Pläne und Bedingungen liegen auf dem Rathause Winterspüren zur Einsicht auf. 14.2. 2 Konstanz, den 19. Januar 1909. Großh. Knlturinspektion. sr allen färben formen, ürciteru Lsngen fei-tiol 0I5 Spezialität «Juliur Heildi-oan » U iloeken Sie suk Ls»? iilkoilei« Sie sn «ien Kss- eeeknung spseen? I). u. n. , Orösw l., !- Univeessi Leemsnis Lsskeeiie 21 üsvse lllkinlen, Usnnevei», slentsnWsIl I'i'of. f. /^nt. ttubbuvl, D Sl^seebueg i. Li». —— XoZNeiwerslr. ld. 7"^' V ermv 88 unx u. liekkag V«rm«»»un,,- «»0 /ldreolmungeerdelt«», er V,r»i-I>»!l»» »ns orojskNe-tlgung 5« Ulr vrtsdriipUii», StL0l««ol»L»seriing«n, krlin- «n0 Str»,»«nsnl»,«n. s»ule>t»ng W»» Uttinniel« »»„»vsia, »ns v.r- a. » m-t«r ^ntlo I lLsII. sssir »I!>l!s 8 kr 100.26 Vampfma 8 ekin 6 n dis 3000 kksräestärlrsn rn. V sntil- u. LekiebersteusrnnA in vrstlrlasslKvr ^nskükrunA. ttötiscs tvotinisotis t.«t>c»n»t»lt NI,' LtsUeo-u. »asotilnontootinNe. 76 36 Spiegel- Roh-, Ornament- u. Farbenglas, fertige Spiegel- u. Bilderleisten. Reiche Auswahl. Großes Lager. Katalog gratis und franko. Peter H Cie., Mannheim Spiegel- und Rahmenfabnk, Faccttcnschleiferci, Belegerei. Glashandlung. Gegr. 1881. Telephon Nr. 82. knllll,»»!,. Werkzeuge »«ileeae llVeekrug- lAs 8 cliinen kür »IIs Inclustrierveixs ckes 6roL- u. Lleinxovorbes ttommel v m b.ss ücklnrrntrslm Ksrlsr-utr« «. s. r «,IiI»tr. 13 . j> llebm 88500 IVlotoren mit 775000 k>8. Zeliskert, kür Las, Lsorm. ösnrol. kottdönrol, ?strol, LLuxxns sto. 7 seit 44 ^sbrea erprobt uoä bevsdrt s>8 ruver>äs8igs unä düligs 8e1nisb8lii'att lies Kevei'bv8 - Zoo erste LusreiednunASn, 24 Ztsstspreise. - Die Arbeiten zur Herstellung der Vergrößerung des Bahnwartshauscs der Wartstation Nr 27 der Schwarzwaldbahn bei Haslach haben wir im Wege öffentlicher Verdingung gemäß den Bestimmungen der Verordnung Gr. Ministeriums der Finanzen vom 3. Januar 1907 zu vergeben, und zwar: 1 Erd, Grab- und Maurerarbeiten letwa 16 edm Bruchstein-, 6 cbm Bncksteinmnuerwerkt. 2. Zimmerarbeiten iettva 0,5 cbm Eichenholz. 1,2 cbm Tannenholz, Verschalung28gm, I2gmSpeicherboden). 3. Schreinerarbeiten i16 gm Ricmen- boden, 20 m Lambris, 1,70 gm Jalousieläden) 4. Maler- ui Tüncherarbeiten 80 qm Oelfarbennnstrich, 28 gm Aniphibo- linfarbenanstrichl Die Pläne und Bedingungen liegen auf den! Hochbaubiircau der Unterzeichneten Behörde und ini Bahnmeister bureau im Aufnahmsgebäude Haslach zu den üblichen Geschäftsstnnden an Werktagen zur Einsicht auf, woselbst auch die Angebotsformulare zum Ein setzen der Einzelpreise erhoben werden können. Zusendung von Bedingungen, Zeichnungen und Angebotsformularen nach auswärts findet incht statt. Die Angebote sind vollständig nns- gesüllt. ausgerechnet und unterschrieben, spätestens bis Tamstag de» 6. Februar LvttS, nachmittags 5 Uhr. verschlossen, portofrei und mit der Auf schritt „Angebot auf Hochl auarbeiteu-' versehen, anher einznreichen. Zuschlagsfrist drei Wochen. 23 Offenburg, den 18 Januar 1919 Großh. Bahnbauinspekion I. Laurvinäen, l-olrornobilen, Oostomotiven, LeleucktunAsrvaxen. Lssmotoren ksbrik Oeutr. tisrlsruke. lnzenieur-küro, IVerlcstatt. LiMne Monteure, lu»eer. yikukklkidtr-verdinslttlg. Wir haben nach Maßgabe der Verordnung Gr. Finanzministeriums vom ' 3 Januar 1907 öffentlich zu verdingen die Lieferung von beiläufig: 1500 Arbeitermänteln 200 Feuerwehrjoppen, 600 wasserdichten Lodenjoppen, 1000 Arbeiterhosen, auf Abruf bis Ende'Tezember >909 Die Anfertigung muß im Großherzogtum Badens erfolgen^, und ist in 8 Lose geteilt Angebote sind' schriftlich, verschlossen und mit der Aufschrift: „Verdingung von Dien st - kleidern 1909" versehen, spätestens Montag den 1. März 1908. vormittags itt» Uhr, bei uns cinzureichen. Tie Lieferungsbedingungen und der Angebotsbogen werden auf portofreie Anfrage, in welcher die gewünschten Gruppen angegeben sein inüsscn, von uns abgegeben. Die Musterstücke können bei uns ein gesehen werden,' eine Zusendung derselben findet nicht statt. 20 2 1 Zuschlagsfrist 14 Tage Karlsruhe, den'20 Januar >909 Großh. Verwaltung der Eisenbahnmagazine. Kiraßmbauarkeiien. Die Gemeinde Sulz, Amt Lahr, vergibt durch Vermittlung der Unterzeichneten Inspektion nachstehende Bauarbeiten zur Verbesserung des Verbin dungswcgs Lahr-Sulz auf Gemarkung Sulz nach Maßgabe der Verordnung des Ministeriums der Finanzen voni 3. Januar 1907: Los Nr. 1. 1 Erdarbeiten einschließlich Fundamentaushub rd 5730 cbm 2. Reinplanieren „ 7510 qm 3. Maurer-u Steinhauerarbeiten „ 70 cbm 4. Fahrbahtibcfestigung ) „ j1030v qm L 0 sN r..2. Eiscnarbeitcn in Flußeisen 5574 kx Pläne, Bcdingnishcfte und Angebotsvordrucke liegen auf unserm Geschäfts zimmcr in Lahr, Jammstraßc Nr. 6, auf. Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, längstens bis Montag den 13. Februar ds. Js.. vormittags 1t Uhr, aus der Inspektion einzureichen Die Zuschlagsfrist beträgt 4 Wochen Lahr, den 22 ^Januar 1909. 21 Großh. Wasser- und Straßenbauinspektion. 62 Urkelts-Vergekimg. Zum Neubau des Realschub u Dienst- ivohngebäudes für die Stadtgemeinde Singen sollen nachstehende Arbeiten im Wege des öffentlichen Angebots nach Maßgabe der Verordnung des Finanzministeriums vom 3 Januar 1907 der düngen werden: Die Glaser- und Schreinerarbeiten. Vom 25. bis einschließl 29 Januar können Zeichnungen und Bedingungen im Rathaus in Singen eingesehen werden. Desgleichen vom 30. Januar bis einschließl. 4. Februar auf unserm Ge- schäftszimmer, Rheingasse 19, 2 Treppen. Die Angebotsformulare werden da- selbst abgegeben Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift „Realschul—Neubau— Singen" versehen, portofrei bis Samstag den 6. Februar, nachmittags 4 Uhr, beim Bürgermeisteramt Singen einzureichen. Um diese Zeit findet die öffentliche Submissionseröffnung in Singen statt. Zuschlagsfrist 4 Wochen. 27 Konstanz, den 22. Januar 1909 Grosch. Bezirksbauinspektion. Engelhorn. Großh Wasser-u. Straßenbau- Inspektion Emmendingen vergibt gemäß Verordnung Gr Ministeriums der Finanzen vom 3. Januar 1907 im öffentlichen Wettbewerb: Los 1: Die Herstellung der Notbrücke, Los 2: Den Abbruch der bestehenden Widerlager und die Herstellung der neuen Widerlager, Ufermauern, Pflasterungen und Zufahrten, sowie Los 3: Die Lieferung und Aufstellung des eisernen Üeberbaues für die Kastellbrücke in Waldkirch (37,65 w Trägcrlänge, 10,0 w Breite, 131,5 t Flußeisen, 5 t Stahl und Gußeisen), ferner Los 4: Die Herstellung der Notbrücke, Los 5: Den Abbruch der Widerlager der bestehenden Brücke und die Herstellung der neuen Widerlager, des Uferpflasters und der Zufahrten für die Stollenbrücke bei Bleibach, Los 6: Das Abtragen der Eisenkonstruktion der bestehenden Kastellbrücke und, unter Verwendung voriger, die Anfertigung und Aufstellung des neuen eisernen Üeberbaues der Stollenbrücke (34,2 m alte, 28,0 m neue Trägerlänge, 6,0 m Breite, 23,3 t Wiederverwendung alter, 32,6 t Einbau neuer Eisenkonstruktioni. Die Angebote sind für die einzelnen Lose getrennt, unter Benützung der von obiger Stelle zu beziehenden Berdin- gungsauszüge, längstens bis Montag. 15. Februar 1808, vormittags 18 Uhr Porto und bestellgeldfrei, verschlossen und mit „Elzbrücken" übcrschrieben, bei obiger Stelle einzureichen, wo inzwischen Pläne, Bedingungen, Arbeitsverzeichnisse zur Einsicht aufliegen, und von wo auch Eisenwerksfirmen die Ueberdruckpl äne, Gewichtsberechnungcn und Bedingungen der Eisenkonstruktion erheben können, und zwar die der Kastellbrücke gegen Einsendung von 6 Mk, die der Stollcn- brücke gegen 4 Mk. 25 Die Zuschlagsfrist beträgt von der Verdingungstagfahrt ab 4 Wochen. Lesucber bescbritten die ..P^roftlgonll'-Asbestfussböüen in der Ausstellung blüncben 1908! '1'rotr dieser enormen IVeguenr reigten ckiese h'ussböden laut Zeugnis Vm plslr 8ö!ine, A.-S., VKIMtkl« (Ssden) l-okomobilSn, 7—^ ttei 8 §äLmpf-l.okomobi! 6 N unübertroffen in kauart, Ausführung unü Ausstattung. 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Verputzarbeiten (etwa 430 gm Deckenverputz und 1200 gm Wandputz und 600 gm Fassadenvcrputzt 2. Blechnerarbeiten letwa 80 m Dachkanäle, Abfallröhren usw). 3 Glaferarbeiten Die Pläne und Bedingungen liegen bis zuni 7. Februar d I auf dem Hochbaubureau der Unterzeichneten Behörde und vom 8. bis 12 auf dem Geschäftszimmer des Bahnmeisters in Lahr-Ding- lingen zu den üblichen Geschüftsstunden an Werktagen zur Einsicht auf, woselbst auch die Angebotsfvrmulare zum Einsetzen der Einzelpreise erhoben werde» können. Zusendung von Bedingungen, Zeichnungen und Angebotsformulnrcu nach auswärts findet nicht statt. Die Angebote sind vollständig aus' gefüllt ausgerechnet und unterschrieben, spätestens bis Freitag den l2. Februar ISOV. nachmittags 5 Uhr, verschlossen, portofrei und mit der Auf schrift „Angebot auf Hochbauarbeitcu für Lahr Dinglingen'- versehen, anher einzureichen. 21.2.1 Zuschlagsfrist drei Wochen Offenburg, den 20. Januar 1909. Grotzh. Bahnüauinspektion I. KruckkuauArich. Unter Hinweis auf die ministerielle Verfügung vom 3. Januar 1907 vergeben wir auf dem Wege des öffentlichen Ausschreibens den zweimaligen Anstrich der Eisenkonstruktion der Uelierführung der Hauptbahn über die Lörracher Güterbahn bei Haltingen im Gesamtausmaß von 4320 gm. Die Pläne uno Bedingungen liegen an Werktagen auf unserem Geschäftszimmer, Aiiehenstratze 192, zu«. Einsicht auf. 19.2.2 Nach auswärts werden diese Unterlagen nicht versandt. Die Angebote mit Angabe des Einheitspreises sowie die Gesamtsumme sind bis Donnerstag den 4. Februar, vormittags 11 ngr, verschlossen, richtig franliert, und mit der Aufschrift: „Angebot auf Brückenanstrich bei Haltingen" versehen, an die Unterzeichnete Dienststelle einzusenden. Die Zuschlagsfrist beträgt drei Wochen. Basel, den 15. Januar 1909. Großh. Bahnbauinspektion II. klektrisclie Anlagen für keleucliiung, Kraftübertragung, Klingeln, leleplione etc. 69.13 „)u5i vloki'am" /^eiM3öen-l_ampen fettig, /Hcmnkeim -7(2 Verlag ckss kibliogrspliisclisn Instituts in leiprig unck Wien Urgesckickto 6er Kultur. lext, 1 Karte uns 23 lakeln in Aolrscbnitt, lonLtrung unä starden- druck. In Aalbleder gebunden 17 lstark. SSSSWSSSSSS lline allgemeine IVirtscbaktskunde. ItUtUr uuo Ilirueit, Von Professor Or. stlvln Oppsl. lstit 218 Abbildungen im lext, 23 Karten und 24 lakein in Aolx- aclinitt, -itxung und stardendruck. ln Aalbleder gebunden 2Ü (stark. Sosckickto 6er Osutsctisn Kultur. Oevrg Stelnbsusen. Istlt 205 Abbildungen im Text und 22 lakein in Kuplerätrung und Farbendruck. In Aalbleder gebunden 17 (stark. Vas veutscke Volkstum. ?rok. I)r. llsns Kleber. 2rveite Auklage. (stit 1 Karte u. 43 lakeln in Aoirscknitt, Kupkeratrung u. Farbendruck. In Aalbleder geb. 18 lstk. /((ur/rierke Lind -korten/re, dura^ /ede SriÄkandtudF ru berte/ien. Lehrvertrags-Formulare sind unentgeltlich zu beziehen von der Handwerkskammer Karlsruhe Steinstraße 23. MogöHöo 8 l:kv 6 i 883 v 1 agkn l.anclsbsrger L k^an verlang« Prospekte! Oärl >M«>d«rz ''LL^ZIisrlsruIie fellökssstitreo- iiiill feiieklkeiisßekLte-fzlisit empüeblt und liefert in nur bester tkuskübrung St.rz EM psusrspi-it-en Iscl.^rt u. Orüsss AvcirantsristerxdroArs. Sotilsuok- u. I-Ivciror>tsr>ws8:sn. krobs u. irirrsr, summiert« Asrrf- scbläuLtis bester (Zunlitüt. blormnIversokirLUdunssri. Kuppslurrxrsn lectsri Svstems, t.eitsrri, perscmelsusrusturis- Illessing-, klotguss- u. pbospbordronre rraoti IVIocisIl urxt 2sic:t>r>ur>s -dcksrr verleriUS Preise! 64 Arbeits-Vergebung. Auf Grund der Bestimmung des Gesetzes- und Verordnungsblattes Nr. 3 vom 22 Januar 190? haben wir nachstehend vcrzeichncte Arbeiten zu den Hochbauten im neuen Güterbahnhof in Mörzheim, und zwar zuni Güterdienst- gebaute nebst Gütcrhalle, sowie Zoll didnstgebäude nebst Zollhalle im öffentlichen Berdingungswege zu vergeben. 1. Berputzarbeiten, in zwei Losen 3. Jnstallationsarbeitcn, in zwei Losen. 3. Plattenarbeiten 4. Schreinerarbeiten, in drei Losen. 5 Rolladenliefcrung, in zwei Losen: Los I, Holzrolladen, ca. 355,00 gm, Los II, E s. Rolladen, ca 370,00gm. 6 Schlosserarbeiten, in zwei Losen. 7. Maler- und Anstreicherarbeiten, in vier Losen 8 Terranovabelag, ca 1460,00 gm. 9. Linoleumbelag, in zwei Losen: Los I, ca 1230,00 gm; Los II, ca. 23a,00 gm. 10. Schmiedeeis. Fenster, ca. 240,00 gm. 11 Tapezierarbeiten. >2 Stampfasphaltplatten- und Asphaltarbeiten, in zwei Losen: Los I, ca. 4776,00 gm Stampfasphaltplatlen, Los ll, ca 630,00 gm Asphaltboden Zeichnungen, Bedingungen u. Arbeitsbeschriebe, welche nicht nach auswärts verschickt werden, liegen im Eisenbahn- hochbaubuceau in Pforzheim, Zähringcr Allee Nr. 9, während der üblichen Bureaustunden auf- daselbst können auch Angebotsformstlare, soweit vorrätig, ist Empfang genommen werden Die auf Einzelpreise zu stellenden Angebote sind verschlossen und portofrei mit der Aufschrift „Hochbauten des Güterbahnhofes in Pforzheim Angebot auf .nrbeit" versehen, spätestens bis zum Eröffnungstermin Dienstag den 16. Februar 1969, vormittags ll»'/- Uvr, bei der Grohh Bahnbauinspektion Durlach einzureichen. 26.21 Zuschlagsfrist vier Wochen. Durlach, den 19. Januar 1909. Gr. Bahnbauinspektion. Großh Badische Staat-- Eisenbahnen. Wir haben das Aushauen der Feilen für die Eisenbahnbetriebswerksiätten Konstanz und Billingcn für die Jahre' >909—1911 im Gesamtgewicht von ungefähr >100 kx im Jahr nach der Verordnung des Großh Ministeriums der Finanzen vom 3. Januar >907 zu vergeben. Die Lieferungsbedingungen geben wir gegen Erstattung des Portos ab. Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Angebot auf Feilenhaucrarbcit" längstens bis Montag de» 8. Febr., nachmittags 6 Uhr. bei uns einzu reichen Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Wochen. Konstanz, den 23 Januar 1909 29 Gr. Maschineninspektion. t.oltei'bor u ssels. Die Patentanwälte -kiLdsn sich in öerlin 61 Seile /lllisnce-stiatr >4 6 L. L kein, MM Iiixeiiieui-dmeÄu: f>oibui'g i. 8 ?. Diekerung von LIektrornotoren, O/riLmos. TKusküdrung elektriscder Lrskl- unä I^icktsnls§en. von LlektrirjMsMrLell. 95 26 Lpsrislitst: LIektr. detr. Uerlcrevxe. klssikromsgnskiLclie kiZen-Lepsrs koren s^s k s in t Qsist Zcdeilieikirm aubsüen ktakensiien stkoiuk destiedniciN Lallst i-IsiriricN Lsisk cisktr.-lkk-ett. /ldkeilung 8.0öln -ro»8toc4<. 77.13 hiletail - fayongu88 in säurebestönckiger kllospkor- dronre, äe5gl. für vollen Druck, Korguk, Tupfer, lllessing, : lllickel, Aluminium etc. : la. I-ager-iiVei58me1a»e, Kraugusa, oäuredestänliiger Lass NLcllVlociellu.ScllLblonen lief, prompt Hlvksrü vi-sk, Lisea- uns kronregiesserei, Ais „nt, «in». Vergebung von Eisenarbeiten Die Lieferung und Herstellung eiserner Geländer aller Art und sonstiger eiserner Einrichtungsteile für die Neubaulinie Wei senbach - Schönmünzach >Landesgrcnze) ! soll nach der Verordnung des Gr. Mini- steriums der Finanzen vom 3 Januar 1907 in 4 Losen öffentlich vergeben ! werden. Die Lieferung umfaßt beiläufig in Los I 8450 kg Schweiß oderFlußeisen. Los II 17860 kg „ „ Los III 8825 kg „ „ „ Los IV 23950 kg „ „ „ Zuf: 59085 kg „ „ „ Das Bedingnisheft und die erforderlichen Unterlagen liegen in unserer Kanzlei während der üblichen Geschäfts stunde» aus, wo auch die Gewichtsberechnungen und die Vcrdingungsan- l schlage zum Einsetzen der Einzelpreise, soweit der Vorrat reicht, nöiigcnfalls gegen Erstattung des Portos abgegeben werden. ' f Angebote auf die einzelnen Lose oder die gesamte Arbeit sind spätestens bis zur Berdingungstagfahrt, die auf Mittwoch den >6. Februar 1909. vor- mitiaas >6 Uhr, anberaumt ist, postfrei und mit der Aufschrift „Lieserung von Eisenarbeiten" versehen, bei uns einzureichsn 22 2.1 Die Zuschlagsfrist beträgt 4 Wochen Gernsbach, den 22. Janaar 1909. Großh. Bahnbauinspektion. l oder Bestellungen weist man am besten stets auf die „Badische Gemerbezcitung" bin. Für Diejenige» Bedarfsartikel, für die im geschäftlichen Teil kein Angebot vorhanden ist, empfiehlt die „Badische Gemerbezeitung" geeignete Firmen! 65 ZotimikOsi'ei' tun alle Zwecke sauber, weieti unä rälie, sowie I» ^snrpsr-SlLliIxsiLSS. 8ül26r Llissmvsrk, s Xö1n-8ül2. iVleteorAU 88 irr tzwalität: i s) vie Lcbmieckeeiseu ! d) bärtbor vie Ltakl 1 eventl. in z 1 ^L§en lieserdur. Prospekts 2 » viswstsw. Btrgtbung ! vou Hochbau-Arbeiten. Zum inneren Ausbau des Dienstwohngebäudes für Bedienstete des Elektrizitäts- und Mischgaswerkes im neuen Mannheimer Rangierbahnhof sollen die nachverzeichneten Bauarbeiten nach der Verordnung des Gr. Ministeriums der Finanzen vom 3. Januar 1907 öffentlich vergeben werden: I. Glaserarbeiteu: 103.00 gm Fenster mit Beschlag, 63.00 gm Kastenfenster mit Beschlag. II. Schreinerarbeiten: 10.00 gm Hauseingangstüren, 43.00 gm Glasabschlüsse, 44 Stück Zimmertüren, 30.00 gm Fensterbrüstungen, 230.0 m Fußlambris, 46.00 gm Rolladenkasten. III. Schlosserarbeiten: Beschlagen von 2 Stück Hauseingangstüren, 2 „ Waschküchentüren, 12 ,. Kellertüren, 44 „ Zimmertüren, 6 ,. Glasabschlüsse. IV. Tüncherarbeiten. 1140.0 gm dreimaliger Oelfarb- anstrich, 269.0 gm viermaliger Oelfarb- anstrich, 230.0 gm Firnisanstrich, 800.0 „ Amphibolinanstrich. V. Rolladenlieferung: 80.0 gm Rolladen, 42 Stück Ausstellvorrichtungen, 42 Stück Gurtaufwickler. Die Zeichnungen und das Beding- nisheft, die nicht nach auswärts versandt werden, liegen auf unserem Hochbaubureau, Große Merzelstratze Nr. 7, 1. Stock, rechts, während der üblichen Geschäftsstunden auf, wo auch die Angebotssormulare zum Einsetzen der Einzelpreise erhoben werden können. Die Angebote sind spätestens bei der öffentlichen Verdingungsverhandlung am 4. Februar 1909, vormittags 1V vhr, verschlossen, portofrei und mit der Aufschrift: „Dienstwohngeoaude beim Elektrizitätswerk II" ! versehen, bei uns einzureichen. ! Die Zuschlagsfrist beträgt vier Wochen. 13.2.2 Mannheim, den 18. Jan. 1909. Großh. Bahnbauinspektion. (Narlre TVmbos) bester l^ostscbutr für alle bnsentsils slastisck — bleifrei R.08en2wei§ Lc Laurnariri, Xa88el. s ^rrristureii-, ?umpen- u. Wsssermesser-ksbrik lilsirirlrstnr sltHiok. 70 26 Kr IVnsssr, Vss unä vsmpk. ^otii-le^e-Oerate u. -^Verlc^eu^e klumpen aller Ststo xrosss Vorräte Iw »Uso x»wx1>»rsw VsdrUrntsw. Otto MsLrlo, Ümiusiii1iil§sii fisSs»), HssodjwswtäbrL, Lsssslsoluwlscls, LupksrseluwisAs. 8psrialsabi'i!r fün mollei-ne Snauenei- u. ßOälrei'ei-Lini'ieklungsn es es S S es . K 69.26 vsenplir«»»«! jeden Systems und jeder Lrösre. keservoir», Vorwärmer, äspbalt- und Leikenkessel, kimenlrsnmlrulrti«»»»«»». Sleokardeiten und Kupfersvkmledeardsitea jeder ärt. 1°rsn»n,i»»io»»en neuest. Konstruktion, Pumpen a. -tuk-üge kär »Ile ikwenke. -tLr Sis oLsoaisslas IuLrrstrrs.-— — 66 — mit gsneusr kioisitung, kür feckes IIU»>«lt!l!I>!dI»IIeiI l>. üikclic» LLairrrlivi»» OesellsLkskt mit desLdrüntzter Hsktun^. Pnol6l>. Länge 235 cm, Breite 150 cm, Gewicht 3 kr etwa 750 Stück. 'Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen, bis spätestens Freitag dcn 12. Februar dö. Js. anher einzureichen Die näheren Bedingungen können hier eingesehen oder erhoben werden. 28 Freiburg i. B., den 22. Januar 1909. Graph. Direktion des Landcsgcfänguiffcs Für die Verlegung des Personenbahnhofes Karlsruhe haben wir die Maurerarbeiten des Anfnahmegebäu- des, hierunter 10 000 cbro Mauerwerk und 2000 cdm Hausteinversetzung, gemäß Verordnung Grohh. Finanzministeriums vom 3. Januar 1907 öffentlich zu vergeben. Die Unterlagen der Vergebung sind auf unserem Baubureau, Bauplatz des Aufnahmegebäudes am Lautersee, zur Einsicht aufgelegt. Verdingungsanschläge und Bedingunggen werden daselbst unentgeltlich abgegeben oder gegen Einsendung einer Portogebühr von 20 Pf. verabfolgt. 12.2.2 Die Angebote müssen spätestens bis zum Eröffnungstermin mit der Aufschrift: „Zum Ausschreiben vom 14. Januar 1909 gehörig", versehen, portofrei in obengenanntem Baubureau eintreffen. Die Eröffnung erfolgt Mittwoch den 3. Februar d. Js., nachmittags 3 Uhr, in obengenanntem Baubureau. Zuschlagsfrist 14 Tage. Karlsruhe, den 14. Januar 1909. Großh. Bahnbauinspektion II. «I'. Komlnalidi1§e8e1l8eti3kt) dsi Sörlin, LisAkriedstrssLS 202 dsniversal-Ziekerkeits- Ztukendela^ O. k. ?. dir. 120511 O. K. dir. 129550 II ^r SS SS ev « SS SS SS cr»s II Ltulendslaq auf Vetonirsposn üss Laknbofs fü.-stsr.drunn, nsob sin^r Osnutrung von ea. 13 ttiNionsn Passanten; verlegt im lu!i 1905. kufnabms vom Oktober 1S0S. Lekakkt die ^o^ircrikeir. an Lrelle der Qrsnirrreppen in allen 1*reppenksusern 88.26 solcke aus Keton und Kunststein 2U setren. äis vssserckiebten ?ster>t-?slr- takelo mit I-M- rirkulation. Klan verlange cken Prospekt I4r. 16! a von ^1» IV ^uttsrnsck, Level s. kk. 9 ».« llSNSM o. Kleben, ;; Xriegatrasse 7/. Islepb. 1Z0Z. Isoliei'llec>cma 88 e laeob kittei-ieii, küsnnkeim 96.26 cbemiseds kadrik. Redaktion: Ingenieur Walther Bucerius. Druck und Kommissionsverlag der G. Braunschen Hofbuchdruckerei, Karlsruhe. l