Mdijche Geioerbezcitimg. Argan der HroßherzogL. Landes-chewerbehalle und der Badischen chewerbevereine. Redigirt von Hofrath Prof. vr. H. Meidinger. Wöchentlich einmal. Jahrespreis 3 Mark. Anzeigen 25 Pfg. die halbe Petitzeile. 25. Band. Nr. 35. Karlsruhe. 27. August 1892. Inhalt: S. 405 bis 416. Jnvaliditäts- und Altersversicherung. — Gleichzeitige Anmeldung zum Patent und zum Gebrauchsmusterschutz. — Mittheilungen aus der chemischtechnischen Prüfungs- und Versuchsanstalt (Eigenschaften und Werthschätzung von Papier, Tinte und Einrichtungen zur Herstellung von Abklatschen. I.). -- Verbindung von Glas- und Metalltheilen. — Dichten von Fugen in Fußböden. — Unsere Musterzeichnung. — Litterarische Besprechungen. — Kunstgewerbliche Publikationen. — Anzeigen. Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Ueber die Wirkungen der mit Beginn des vorigen Jahres in Kraft getretenen Jnvaliditäts- und Altersversicherung der Arbeiter liegen zahlreiche Handelskammerberichte vor, aus denen hervorgeht, daß die Aufnahme der neuen Versicherung bei den Arbeitgebern und noch mehr bei den Arbeitern eine durchgängig ungünstige war. Nur in ganz wenigen Fällen wird mit- getheilt, daß die Arbeiter, und auch dort nur zum Theil, die ihnen vom Gesetz gebotenen Vortheile anerkennen. Dutzende von Berichten schildern dagegen entweder die Gleichgiltigkeit der Arbeiter gegen die neue Einrichtung, so daß sie sich z. B. kaum, überhaupt nicht oder nur zum kleinsten Theil um die für die Anrechnung früherer Arbeitszeiten erforderlichen Arbeitsbescheinigungen kümmern, oder die Unzufriedenheit, die sich in abfälligem Urtheil, Mißtrauen, kühlem oder schroff ablehnendem Verhalten und geringer Bereitwilligkeit zur Leistung der gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zeigt. Zum guten Theil mag dies, von der natürlichen Trägheit, welche die mit der Beschaffung der Zeugniffe verbundenen Umständlichkeiten scheut, abgesehen, an mangelndem Verständniß des Gesetzes liegen, wogegen in einigen Fällen zweckmäßige Belehrung einigermaßen half. Vielfach dürste jetzt aber auch -die Belehrung nichts nützen, sondern eine größere Anerkennung, ebenso wie es bei den anderen Versicherungsgesetzen der Fall war, erst in der Zukunft erreicht werden, wenn die Rentenzahlungen häufiger werden. Jetzt sehen die meisten Arbeiter in der Neuerung nichts als eine neue Steuer, die sie für verloren halten, weil sie das siebenzigste Lebensjahr doch nur 406 sehr selten zu erreichen glauben. Die berufsmäßigen Hetzer haben die Sache den Arbeitern so dargestellt, als ob es sich nur um die nothwendigerweise ziemlich geringe und sehr selten eintretende Altersrente handelte, während doch die viel höhere und häufigere Jnvaliditätsrente die Hauptsache ist. Daß bei solcher Verdrehung und Verkennung des wohlthätigen Zweckes des Gesetzes dasselbe in der ersten Zeit oft zur Versöhnung der Gegensätze nicht beiträgt, sondern die Unzufriedenheit sogar zuweilen steigert, ist nicht zu verwundern. — Diese zunächst ungünstige Aufnahme des Gesetzes bewirkt aber wiederum, daß vielen Arbeitgebern die zweifellos schweren Lasten, die es mit sich bringt, nutzlos erscheinen, und daß auch sie sich nach den bisherigen Erfahrungen meist nicht mit der Neuerung befreundet haben. Neben den großen Geldopfern werden die Umständlichkeiten, die mit dem Gesetz verknüpft sind, die Schwierigkeit, sich in den verwickelten Bestimmungen desselben und den Ausführungsanordnungen zurecht zu finden, und die zeitraubenden Schreibereien und Laufereien sehr lästig empfunden. Gegenüber vorstehendem wenig erfreulichen Bericht *) über die ungünstige Aufnahme, welche sich der Jnvaliditäts- und Alterversicherung von Seiten der betheiligten Kreise, insbesondere der Arbeiter, entgegengestellt, verdient eine Mittheilung mehrerer Blätter aus Halle über den finanziellen Erfolg dieser Versicherung volle Beachtung. Dieselbe besagt, daß der Vorstand der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt für Sachsen-Anhalt beschlossen hat, ein Viertel der vorhandenen Ueberschüsse, ungefähr eine Million Mark, in Wohlfahrtscinrichtungen für die arbeitende Bevölkerung anzulegen. Es ist der Bau von Arbeiterwohnungen oder Beihilfe dazu durch Darleihung von Kapitalien zu ganz mäßigem Zinsfuß in Aussicht genommen. Gleichzeitige Anmeldung zum Patent und zum Gebrauchsmusterschutz. Es ist noch wenig bekannt, daß man bei Gegenständen, bei denen man den Gebrauchsmusterschutz nur dann erhalten möchte, wenn die Erlangung eines Patentes ausgeschlossen ist, in einer Weise vorgehen kann, welche sowohl die Priorität sichert, wie auch die doppelte Ausgabe unter Umständen erspart. Man hat, wie das Berliner Patentbureau Gerson L Sachse mittheilt, in solchem Falle nur nöthig, gleichzeitig mit der Anmeldung des Patents eine Anmeldung des Gebrauchsmusters stattfinden zu lassen und bei letzterer zu beantragen, daß die Eintragung nur dann stattfinden möge, wenn die den gleichen Gegenstand betreffende Patentanmeldung zurückgewiesen wird. Wird unter solchen Umständen das Patent gewährt, so werden die Gebühren für die Gebrauchsmusteranmeldung zurückvergütet. Findet eine Zurückweisung der Patentanmeldung statt, so wird unter *) Zusammengestellt in .Wieck's illustrirter Gewerbezeitung". 407 Wahrung der Priorität das Gebrauchsmuster eingetragen. Eine Rückvergütung der Patentanmeldungsgebühren findet alsdann jedoch nicht statt, da diese für die vom Patentamte vorgenommene Prüfung verbraucht sind. Immerhin bietet das in Vorstehendem erläuterte Verfahren einen unverkennbaren Vorzug gegen die einfache vorbehaltlose Anmeldung von Patent und Gebrauchsmusterschutz für denselben Gegenstand und zu gleicher Zeit, denn in dem Falle, daß vas Patent gewährt wird, ist der Gebrauchsmusterschutz für deu gleichen Gegenstand mindestens ziemlich überflüssig. Mittheitungen ans -er chemisch - technischen Prüflings - und Versuchsanstalt. 54. Eigenschaften und Werthschätzung von Papier, Tinte und Einrichtungen zur Herstellung von Abklatschen. I. Eine der letzten Nummern vorliegenden Blattes brachte (S. 356) eine Abhandlung über das von der Kgl. preußischen Verwaltung zu deren eigener Verwendung eingeführte Normalpapier unter besonderem Hinweis darauf, daß durch die in der betr. Verordnung enthaltene Bestimmung eines, wenigstens bei den besseren Papiersorten anzubringenden Wasserzeichens, welches die Güteeigenschaften des Papiers gewissermaßen garantirt, die Verwendung desselben auch im nichtamtlichen Verkehr sich rasch einbürgern dürfte. Papierprüfungen als solche sind für Behörden schon seit mehreren Jahren Vorschrift. Anlehnend an die von den preußischen Ministerien erlassenen diesbezüglichen Bestimmungen, welche von den Kgl. technischen Versuchsanstalten zu Charlottenburg festgestellt worden find, hat auch die chemisch-technische Prüfungs- und Versuchsanstalt zu Karlsruhe im Auftrag des Großh. Ministeriums Normalien für die einheitliche Lieferung und Prüfung von Papier zur Verwendung für amtliche Zwecke ausgearbeitet; gleichzeitig damit wurden die Bestimmungen ausgedehnt auf die Prüfung von Tinte und Stempelfarben. Die hierzu erforderlichen Vorarbeiten der Versuchsanstalt, welche dem Großh. Ministerium d. I., zu einem Gutachten zusammen- gefaßt, vorgelegt wurden, hatten namentlich die Anforderungen zum Gegenstand, welche an die bezeichnten Materialien hinsichtlich deren Güteeigenschaften zu stellen sind, ferner erstreckten sie sich auf die Einrichtungen zur Herstellung von Abklatschen; die Gesichtspunkte, welche hierbei zur Geltung kommen, besitzen eine allgemeine Bedeutung für die Erzeugung und den Verbrauch dieser Materialien und Vorrichtungen, und erscheint uns daher ihre Veröffentlichung an dieser Stelle, als von weitergehendem Interesse, geeignet. ». Das Papier. In dem eingangs erwähnten Artikel über „Normalpapier" wurde schon angegeben, worauf die minderwerthige Beschaffenheit des heute von der Industrie erzeugten Papieres zurückzuführen ist und wie- 408 weit sich dieselbe rechtfertigen läßt. Die Nothmendigkeit einer genauen Prüfung des Papiers hat sich namentlich herausgestellt, nachdem eine Reihe von Untersuchungen über die Qualität des von verschiedenen Behörden verwendeten Papiers zu dem Ergebniß geführt hatte, daß vielfach Papiersorten in Gebrauch genommen wurden, welche den im Interesse einer dauernden Aufbewahrung der dienstlichen Korrespondenz in Betreff der Festigkeit und Dauerhaftigkeit zu erhebenden Anforderungen nicht genügten. Diese und andere Wahrnehmungen haben Veranlassung gegeben, die Methoden zur Prüfung des Papiers auszubilden, so daß wir nunmehr in der Lage sind, mit verhältnißmäßig einfachen Mitteln eine Kontrole über die Brauchbarkeit einer Papiersorte auszuüben. An der Hand zahlreicher Untersuchungen ist man ferner dahin gelangt, die Anforderungen bestimmter zu fassen, welche an Papiere für gewisse Verwendungszwecke zu stellen sind. Diese Anforderungen beziehen sich hauptsächlich auf zwei Punkte: 1. Die Stoffzusammensetzung. 2. Die Festigkeit und Dauerhaftigkeit. Es kommen ferner 4ioch hinzu: die Leimung bezw. Leimfestigkeit, sowie der Widerstand gegen das Zerknittern und weiter die äußerlich wahrnehmbaren Eigenschaften: Gleichmäßigkeit in Dicke und Farbe sowie Beschaffenheit der Oberfläche. Die wichtigsten Eigenschaften des Papiers, die Festigkeit und Dauerhaftigkeit oder Unveränderlichkeit stehen unter sich in nahem Zusammenhang; beide sind ferner wesentlich mitbedingt von der Stoffzusammensetzung. Hinsichtlich der Stoffzusammensetzung klasfifiziren wir die bei uns am meisten gebräuchlichen Rohstoffe nach Maßgabe der Güte des daraus herzustellenden Papiers; es läßt sich so die folgende Stufenleiter aufstellen: 1. Flachs und Hanf; 2. Baumwolle (Jute, Nessel, Alfa); 3. Holzcellulose und Strohcellulose; 4. Holzschliff. Die Flachs- und Hanffasern besitzen nicht nur die Eigenschaft, sich bei der Verarbeitung zu Papier sehr innig zu verfilzen und dadurch ein Fabrikat von großer Festigkeit zu erzeugen, sondern sie sind auch am wenigsten veränderlich gegenüber den Einflüssen von Luft, Licht und Feuchtigkeit, denen Schriften und Bücher bei langer Aufbewahrung ausgesetzt sind. Auf der anderen Seite liefert der durch rein mechanische Zerkleinerung des Holzes hergestellte Holzschliff ein Papier von nur geringer Festigkeit, welches neben dem beständigen Zellstoff noch leicht veränderliche Bestand- theile des Holzes enthält, welche in verhältnißmäßig kurzer Zeit in humusartige Bestandtheile übergehen, die das Papier gelb und braun färben und durch ihre Zersetzung den Zusammenhang der Fasern wesentlich vermindern, ja sogar ein Zerfallen des Papiers herbeiführen können (vergl. „Bad. Gew.-Ztg." 1890 S. 364). Einen wesentlich besseren Rohstoff stellt die reine 409 Holz- oder Strohcellulose dar, wie sie nach den neueren Bei fahrungsweisen hergestellt wird. Durch chemische Behandlung ist der Zellstoff vollkommen von den leichtzersetzlichen Begleitern befreit und die nahezu unveränderliche Cellulose kann ohne Nachtheil selbst für bessere Papiere verwendet werden. Zur Erkennung der Stoffzusammensetzung dient die mikroskopische Untersuchung des Papieres nach entsprechender Vorbereitung; die Gegenwart von Holzschliff kann ferner durch einfache chemische Reaktionen mit Sicherheit nachgewiesen werden. Um den Papieren, welche aus minderwerthigen Rohstoffen hergestellt sind, ein gefälliges Aeußere und eine reine weiße Farbe zu ertheilen, werden nicht selten sog. Füllmaterialien zugesetzt. Als solche werden hauptsächlich verwendet: Kaolin, Schwerspath (Permanentweiß), Gips rc. Die Gegenwart dieser Beimischungen wird leicht daran erkannt, daß beim Verbrennen solchen Papiers eine weit größere Aschenmenge zurückbleibt, als bei reiner Stoffzusammensetznng aus Pflanzenfasern. Während nämlich die letzteren höchstens 2 Prozent Asche hinterlaffen, findet man im Handel Papiere von sehr schönem Aussehen aber geringer Festigkeit und Haltbarkeit, welche bis zu 25 Prozent und mehr Asche liefern. Sichert die Stoffzusammensetzung eine gewisse Unveränderlichkeit des Papiers, so ist andererseits eine bestimmte Festigkeit, d. h. ein fester Zusammenhang der Stofffasern, welcher der Trennung durch mechanische Kräfte einen möglichst großen Widerstand entgegensetzt, erwünscht. Diese Eigenschaft kommt namentlich dann in Betracht, wenn die Papiere (gebrochen oder gefalzt) zu Büchern gebunden und häufig gebraucht werden. Für die Festigkeit kann leicht ein zahlenmäßiger Ausdruck gewonnen werden, wenn man das Gewicht bestimmt, welches erforderlich ist, um einen Papierstreifen zu zerreißen. Dieses Gewicht, die sog. Bruchbelastung, wird jedoch bei sonst gleicher Beschaffenheit des Papiers abhängig sein von der Breite und Dicke des zu dem Versuch verwendeten Streifens; um sich von diesen Einflüssen, welche für den inneren Zusammenhang der Papiermafse nicht in Betracht kommen, unabhängig zu machen und einen charakteristischen Ausdruck für die Festigkeit einer Papiersorte zu finden, berechnet man aus der gefundenen Bruchbelastung und dem Gewicht des untersuchten Streifens die sogenannte Reißlänge, deren Erklärung bereits S. 357 d. Bl. gegeben wurde. Diese Reißlänge bewegt sich nun bei den verschiedenen Papiersorten innerhalb weiter Grenzen; während sie bei den vorzüglichsten Papiersorten bis zu 6000 m steigen kann, sinkt sie bei schlechten Papieren bis unter 2000 in herab. In der Bestimmung dieser Festigkeilszahl hat man demnach ein vorzügliches Mittel, die Widerstandsfähigkeit des Papieres gegenüber mecha- 410 nischen Einflüssen zu ermitteln. Auf Grund zahlreicher Untersuchungen ist man dahin gelangt, die Papiersorten in Bezug auf ihre Festigkeit in 6 Klaffen einzureihen, von denen die erste 6000, die letzte 1000 m Reißlänge besitzt; gute Papiere, welche für häufige Benutzung bestimmt sind, sollen keine geringere Festigkeit als 3000 m besitzen. Neben der absoluter! Festigkeit, welche durch die Reißlänge bestimmt wird, kommt weiter noch eine andere Eigenschaft des Papiers in Betracht, welche sich darin äußert, daß der Papierstreifen vor dem völligen Zerreißen durch die Belastung eine gewisse Dehnung erleidet. Diese sogenannte Bruchdehnung ist gewissermaßen ein Maß für die Elastizität oder Zähigkeit des Papiers; dieselbe wird ausgedrückt in Prozent der Gesamintlänge des geprüften Papierstreifens und beträgt bei besten Papieren bis zu 4'/, Prozent, während sie bei geringeren Sorten bis auf 1^ Prozent herabsinkt. Guts Papiere für häufigen Gebrauch sollen mindestens eine Bruchdehnung von 3 Prozent zeigen. Zur Bestimmung der Festigkeit des Papiers dient ein eigens hierfür konstruirter Apparat, dessen sinnreiche Anordnung es gestattet, Reißlänge und Bruchdehnung in einer einzigen Operation zu beobachten. Die Festigkeit des Papiers ist nicht ausschließlich bedingt durch die Verfilzung der einzelnen Fasern, sondern wird wesentlich mit beeinflußt von der Leimung, durch, welche die Fasern aneinandergeklebt werden. Die Leimung hat den Zweck, die zwischen den einzelnen Fasern vorhandenen Poren auszusüllen, alle kleinen, auf die Oberfläche hinaustretenden Faserspitzen fest unter sich und mit dem Papierkörper zusammenzukleben und eine, dichte Masse zu erzeugen, welche die Kapillarerscheinungen, die beim Fließ- oder Löschpapier wahrgenommen werden, nicht mehr zeigt. Die überwiegend größte Menge der Papiere, auch die Druckpapiere, werden gegenwärtig geleimt. Diese Leimung ist zweierlei Art, sie geschieht entweder 1) mit thierischem Leim oder Gelatine, oder 2) mit Harzleim und Stärke. Während die Harzleimung meist vor der Papierbildung bezw. Verfilzung der Fasern im Stoff geschieht, pflegt die thierische Leimung häufig erst nach der Fertigstellung des Papieres vorgenommen zu werden (Bogenleimung); die letztere hat dadurch einen ganz vorzüglichen Einfluß auf die Festigkeit des fertigen Papierblattes und ist in solchen Fällen zu bevorzugen, wo es auf Festigkeit und Dauerhaftigkeit des Papiers besonders ankommt. — Bei Schreibpapier ist noch zu berücksichtigen, daß ein Papier die Tinte nicht durchschlagen läßt (Leimsestigkeit); die Prüfung dieser Eigenschaft kann mit den einfachsten Mitteln bewirkt werden. Bezüglich der Leimung wird man hiernach an jedes brauchbare Schreibpapier die Anforderung stellen müssen, daß es leimfest ist; für besonders 411 gute Papiere wird thierische (animalische) Leimung vorzuziehen sein, während im Allgemeinen auf die Art der Leimung ein besonderes Gewicht nicht gelegt zu werden braucht. Für die Haltbarkeit eines Papieres kommt ferner noch in Betracht, daß alle Stoffe, welche zur Vorbereitung der Faser gedient haben, wie Bleichmittel (Chlor und Säuren) vollständig aus dem fertigen Produkt entfernt sind. Selbst nur geringe Reste dieser Stoffe können mit der Zeit einen zersetzenden Einfluß auf die Papiermasse ausüben und eine rasche Zerstörung namentlich der Schriftzeichen veranlassen. Obwohl solche Vorkommnisse nach dem heutigen Stand der Technik nur zu den seltenen Ausnahmen gehören, empfiehlt es sich, eine Prüfung des Papiers auf die Abwesenheit von Chlor und freien Säuren vorzunehmen. Auf Gmnd der in Obigem dargestellten Eigenschaften des Papiers wurden die Normalien zur einheitlichen Prüfung desselben in Beziehung gebracht zur Stoffzusammensetzung, Festigkeit und Elastizität (Reißlänge und Bruchdehnung). Von einer besonderen Klassifizirung in Stoffklassen und Festigkeitsklassen wurde bei der Aufstellung der badischen Papiernormalien Abstand genommen; wohl aber gelangen die denselben entsprechenden Eigenschaften in der Verwendungsklasse zum Ausdruck; so z. B. muß Konzeptpapier, das für die dauernde Aufbewahrung als Aktenstück bestimmt ist, in Bezug auf seine Stoffzusammensetzung aus Hadern bestehen mit höchstens 25 Prozent Zusatz von Cellulose, Strohstoff oder Esparto, aber völlig frei sein von Holzschliff; ferner darf es nicht mehr als 5 Prozent Asche hinterlaffen, muß eine Reißlänge von mindestens 3000 m und eine Bruchdehnung von 2,5 Prozent besitzen (Verwendungsklasse 3b). — Des Näheren auf die Klasseneintheilung einzugehen, würde hier zu weit führen, da sie, wie bereits hervorgehoben wurde, nur für Behörden eine obligatorische ist. Es sei hier jedoch bemerkt, daß die Anforderungen, welche die badischen Prüfungsnormalien an das Papier zu den verschiedenen Verwendungsarten stellen, im großen und ganzen mit jenen von dem preußischen Ministerium eingeführten übereinstimmen. Verbindung von Glas- und Metalltheile». * Nach einer Mittheilung der „Centralzeitung für Optik und Mechanik" lassen sich Glas und Metall mittelst einer Legirung aus 95 Prozent Zinn und 5 Prozent Kupfer unmittelbar zusammenlöthen (vergl. auch „Bad. Gew.-Ztg." 1891, S. 238). Das Loth soll vollkommen am Glase haften und es hat nahezu denselben Ausdehnungskoeffizienten, wie dieses; sein Schmelzpunkt liegt bei 360" C. Es versteht sich von selbst, daß das zu verbindende Glasstück auf eine der vorgenannten Temperatur naheliegende 412 Höhe langsam angewärmt werden muß, damit es nicht springt. — Durch geringe Zusätze von Blei oder Zink kann das Loth weicher oder härter, leicht oder streng flüssig gemacht werden. Dichten von Fugen in Fußböden. * Ein Mitarbeiter der „Bautechnischen Zeitschrift." empfiehlt, als ein von ihm erprobtes und mit Erfolg bestandenes Verfahren, zum Dichten von Fugen in Holzfußböden diese mit Werg auszustopfen, das man in Firniß getränkt hat, ähnlich, wie es beim Kalfatern von Schiffsböden geschieht. — Man erreicht den Zweck auch durch einen Kitt, den man sich durch Vermischen von Leim mit feinem Sand bereitet hat; der in die Fugen einzustreichende Mörtel kann durch Zusatz entsprechender Farben leicht mit der Färbung des Fußbodens in Uebereinstimmung gebracht werden. Unsere Musterzeichnung. Die dieser Nummer beiliegende Tafel 35 gibt die Abbildung eines Pfeilerschrankes mit Spiegel ('/„ nat. Gr.), ausgeführt von den Möbel- fabrikanteu Gebr. Müller nach Entwürfen der Großh. Kunstgewerbeschule für den Salon im Ludwig Wilhelm Pflegeheim in Baden-Baden. Litterarische Gesprechungen. Skb. Teyschl und Heinr. Zoff, K- K. Fachschullehrer in Steyer bezw. Gablonz a. N- Das Metalldrucken. 44 S. (8») Text mit Atlas von 16 Taf. Wien. 1892. Hartleben. 7,20 M. — Das uns vorliegenoe Merkchen gibt zunächst einen kurzen Rückblick über die Entwickelung der Technik, Metall auf der Drehbank über ein festes Modell zu strecken (Metalldruckerei). Es behandelt ferner die in der Metalldruckerei gebräuchlichen Werkzeuge und Maschinen, bespricht dann die in dieser Industrie hauptsächlich zur Verwendung kommenden Metalle und geht schließlich ausführlich auf die Beschreibung der eigentlichen Technik des Metalldruckens ein. Der ganze Inhalt ist rein praktischer Natur, vom Praktiker für die Praxis geschrieben. Tie Absicht, demjenigen Handwerker, der sich mit Ausübung der Metalldruckerei vertraut machen will, so daß er im Stande ist, selbständig derartige Arbeiten auszuführen, ausreichende Anleitung dazu zu geben, dürfte durch Text und Atlas des Merkchens vollständig erreicht sein. Die Schreibweise ist für den kleinen Mann und Anfänger recht verständlich, die bei praktischen Ausführungen oft vorkommenden Zufälligkeiten und Schwierigkeiten, deren Ueberwindung vielfach nur Sache langjähriger Erfahrung ist, werden besonders hervorgehoben und für deren Vermeidung die nöthige Anleitung gegeben. Wir glauben das Merkchen den sich für die Metalldruckerei Jntercssiren- den zur Beachtung und Erwerbung empfehlen zu können. Mt. Kunstgewerbliche Publikationen. Dem Jahresbericht der Großh. Kunstgewerbeschule in Karlsruhe nach sind von den Professoren dieser Anstalt die folgenden Publikationen erschienen. Dir. Prof. H. Götz: Zeichnungen und kunstgew. Entwürfe, 15 Lief. Lichtdruck-Nachbildungen reicher kunstgew. Erzeugnisse nach Entwürfen des Herausgebers (Verlag Neff, Stutt- 413 gart). - „Das Silbergeschenk der bad. Gemeinden zur Vermählung des Erbgroßh. Paares"; Lichtdruck v. I. Schober (Verlag A. Bielefeld, Karlsruhe). — „Die bad. Abtheilung auf der Münchener Kunstgewerbeausstellung 1888"; 20 Lichtdruckbl. v. I. Schober (Verlag A. Koch, Darmstadt). — Im Erscheinen begriffen: „Ehrenpreise und Festgaben S. K. H. des Großherzogs von Baden; Entwürfe von H. Götz in 30 Lichtdruckblättern". Prof. F. S. Meyer: „Ornamentale Formenlehre", 30 Lief., und „Handbuch der Ornamentik", kleinere Ausgabe des vorgenannten Werkes; „Handbuch der Schmiedekunst" und „Handbuch der Liebhaberkünste" (Verlag E. A. Seemann, Leipzig). — „Musterbuch moderner Schmiedeisenarbeiten" 3 Bde. (Verlag Bielefeld, Karlsruhe). Prof. F. S. Meyer und Regierungsrath Prof. Th. Krauth: „Das Schreinerbuch" (Bau- und Möbelschreinerei) 2 Theile. „Das Schlosserbuch", 2 Bde. (Verlag Seemann, Leipzig). Pros. A. Heer: Sammlung von Schulmodellen für den Modellirunterricht, vorläufig 30 St. durch Abguß vervielfältigt (Musterbuch bei I. Veith, Karlsruhe). Prof. C. Schick (nunmehr Direktor der Kunstgewerbeschule in Kassel): „Architektonische Details" für den Unterricht in der arch. Formenlehre mit bes. Rücksicht auf die Mobiliarausstattung, 6 Hefte in Autographie (Verlag I. Veith, Karlsruhe). Prof. R. Mayer: Modelle für Ciseleure und Wachsmodelleure, galvanoplastisch vervielfältigt. 10 Platten (Württemb. Metallwaarenfabrik Geislingen). Prof. E. Bischofs: „Schmiedeisen": Sammlung von Vorbildern der Schmiedekunst (Verlag I. Veith, Karlsruhe). AiElgeii. Lederleim garantirt fett und säurefrei: Wa größte Bindekraft und Ausgiebigkeit M. 45. 1- gewöhnliche I Waare M. 42. Der IVa ist die beste HuaktlSl, die es gibt, wofür volle Garantie übernehme. Preise per Centner inkl. Korb ab Heilbronn oder Pforzheim gegen 3 Monat-Accept oder compt. innerhalb 30 Tagen mit 1Vr°/o Sconto. Von Unbekannten Referenzen erbeten, bei 100 Centner zugleich bedeutende Ermäßigung und Frankolieferung. sl89. 52 2 F. Zk. Weber, Heilbronn am Neckar. Vergebung von Bauarbeitern Die zur Erweiterung des hiesigen Amt- Hauses zunächst erforderlichen Bauarbeiten, als: Grabarbeit, Maurerarbeit, Steinhauerarbeit (rothe und Helle Steine), Zimmer, arbeit, Blechnerarbeit, Schmiedearbeit und Eisenlieferung fallen im Wege des schriftlichen Angebotes zur Ausführung vergeben werden. Angebotsformulare können vom 18. d. M. an auf unserem Geschäftszimmer, Augustinergasse 83, eine Treppe hoch, in Empfang genommen werden, woselbst auch die Pläne und Bedingungen zur Einsicht aufgelegt sind. Die auf Einzelpreise zu stellenden Angebote sind längstens bis Mittwoch» den 31. August d. I, Abends 6 Uhr» postmäßig verschlossen, mit entsprc- chender Aufschrift versehen, portofrei bei Unterzeichneter Stelle einzureichen. Zuschlagssrist vier Wochen. Die Auswahl der Bewerber bleibt Vorbehalten. Bestimmte Angaben über den Gewinnungsort der zur Verwendung vorgeschlag» ncn Steinmaterialien und ein amtliches Prüfungszeugniß über die Festigkeit derselben, sowie Steinproben sind den Angeboten beizulegen. Heidelberg, den 16. August 1692. Krokh. M-zirks-Aauinfpektlon I. Koch. s188 2/2, 414 Kostens Hank (A. G.), Mannheim, Heidelberg, Frankfurt a. M. Korrespondenten der ersten Bankhäuser Europas, Amerikas u. s. w. Einlösung und Ausstellung von Checks, Anweisungen und Reisegeldbriefe auf alle Länder. Aus- führung von Börsenaufträgen, Aufbewahrung von Werthpapieren, Annahme von Baareinlagen in kostenfreier Rechnung. Waarenbeleihung. Eröffnung laufender Rechnungen und Gewährung von Vorschüssen gegen Sicherheit. Lesezimmer für Fremde, i Das Mamcheimrr Haus pflegt vor. l zugsweise in größter Ausdehnung den Einzug von Wechseln u. s. w. auf die ! ganze Welt zu billigsten festen Sätzen ! in gebührenfreier Rechnung. Wechseleingang im letzten Jahre ungefähr 400,000 Stück. 12/8 ^ — Tarife zur Verfügung. -- s3i Großh. Kadische Staats- ! Gisendahnen. Die nachverzeichneten Bauarbeiten zur Herstellung eines Magazinsgebäudcs und eines Kesselhauses in der Hauptwerkstätte in Karlsruhe sollen im Wege schriftlichen Angebotes in Akkord gegeben werden und sind veranschlagt: 1. Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeit . 8950 Al. 2. Zimmerarbeiten .... 3050 „ 3. Schlosferarbeiten .... 1100 „ 4. Glaserarbeiten 440 „ ! 5. Blechnerarbeiten .... 250 „ ! 0. Eiserne Dachkonstruktion. . 2600 „ ! 7. Pflästererarbeiten .... 420 „ ! 8. Tüncherarbeiten. 400 „ ! Die Pläne, Kostenüberschläge und Be- ! dingungen können in den üblichen Geschäfts- ! stunden in diesseitigem Hochbaubureau ein- , gesehen werden und es sind die betr. Angebote portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen spätestens bis Dienstag, den Ltt. d. M., Vormittags i> Uhr. an den Unterzeichneten einzureichen. Karlsruhe, den 18. August 1892. 2.2 Per Kroßy. Nahnöaninspektor. Arbeitvergebung. Für die Centralwaschanstalt und das Kesselhaus beim Kaiserin Augusta-Bad in Baden sollen im Submissionswege auf Einzelpreise, höhere Genehmigung Vorbehalten, zunächst nachstehende Arbeiten vergeben werden, als: Grab-, Maurer-, Versetz- und Verputzarbeit, Steinhauerarbeit, Lieferung von Walzeisen und Zimmerarbeit. Pläne und Bedingungen können zu den üblichen Bureaustunden bei Großh. Baudirektion in Karlsruhe oder auf dem Baubureau des Kaiserin Augusta-Bades (Baupraktikant Lang) in Baden eingesehen und Angebotsformulare daselbst entgegengenommen werden. s185. 2.2 Die Angebote sind versiegelt spätestens bis Donnerstag, den 1. September, Abends 6 Uhr, bei Großh. Baudircktion in Karlsruhe einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Karlsruhe, den 16. August 1892. Kroßy. Aaudirektion. vr. Josef Durm. vät. Martin. Großh. Kadische Staats- -9is Gisendahnen. Vergebung von Banarbetten. Von den zur Herstellung eines Dienst- und Wohngebäudes an die Wenzingerstraße auf dem Bahnhofe in Freiburg, erforderlichen Arbeitsausführungen, sollen im Anschläge die Erd- u Maurerarbeiten von 22206.14 M. Steinhauerarbeiten . . . 6428.88 „ Verputzarbeiten .... 3703.51 „ Zimmerarbeiten .... 5173.69 „ Schreinerarbeiten . - . 5321.04 „ Glaserarbeiten .... 2623.79 „ Schlosserarbeiten . . . 2132.— „ Blechnerarbeitcn.... 1029.36 „ Falzziegelliefcrung . . . 909.76 „ Anstreicherarbeiten . . . 1894.75 „ auf dem Wege öffentlicher Bewerbung im Einzelnen in Akkord gegeben werden. Die hierfür maßgebenden Bedingungen und Pläne rc. liegen auf diesseitigem Hochbaubureau zur Einsicht auf, woselbst auch Angebotsiormulare in Empfang genommen wersen können. Die Zuschlagsfrist wird auf 4 Wochen festgesetzt. 2.2. Angebote, welche unter Benützung der Angebotsformulare auf Einzelpreise zu stellen sind, müssen bis längstens Dienstag, de» 6. September d I, Nachmittags 3 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bei dem Unterzeichneten eingereicht werden, um welche Zeit auch die Eröffnung der eingelaufenen Angebote stattfindet. Freiburg, den 18. August 1892 Der Hroßh. Aahnbauinspektor Großh. Wasser- und Straßenbau- Inspektion Bonndorf vergibt in öffentlicher Subinission Liefern und fertige «nfstellnng einer Fachwerk-Brücke über die Alb bei Niedermühle (Bez.-Amt St. Blasien) mit einem Eisengewicht von 13,000 KZ und einer Mühlkanal - Brücke ebenda mit 1330 kg Eisengewicht. (193 Angebote hierauf wollen schriftlich, verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen und portofrei bis längstens Mittwoch den 7. September l. I.» Bormittags L« Uhr, bei obiger Behörde eingereicht werden, woselbst inzwischen Bedingungen, Eisen- verzeichniß und Angebotsformulare nebst Brückenplan gegen Einsendung von 2 M. fauch in Briefmarken) erhoben werden können. Vorbehaltene Zuschlagsfrist 14 Tage. Fertigstellungstermin vom Submittenten festzusetzen. Bauarbeiten. Von den für den Neubau eines evang. Pfarrhauses in Sand (Amt Kehl» am 4. v. Mts. ausgeschriebenen Bauarbeiten wurden die nachfolgenden wegen Unvollständigkeit der Angebote nicht genehmigt und werden dieselben deßhalb zur Bewerbung nochmals ausgeschrieben: Die Erd- und Maurerarbeit, „ Steinhauerarbeit, „ Zimmermannsarbeit, „ Schlofferarbeit. Maßgebend ist die Verordnung vom 7. Juni 1890 «Das öffentliche Verdingungswesen betr." Die Bewerber bleiben für ihre Angebote bis zur erfolgten Genehmigung verbindlich. Die Kostenüberschläge, Baupläne und Baubedingungen sind auf dem Geschäftszimmer der unterfertigten Stelle, sowie bei Großh. Domänenverwaltung Kehl einzusehen. s194 Die schriftlichen Angebote nach Einzelpreisen sind in die Auszüge aus der Kostenberechnung, welche für die Submittenten bereit liegen, einzutragen und längstens bis 5. September d. I., Morgens 10 (2 Uhr, auf dem Geschäftszimmer Großh. Domänenverwaltung Kehl einzureichen, woselbst um diese Stunde die Eröffnung der Angebote stattfinden wird. 2.1 Sichern, den 22. August 1892. Hroßtz. Aezirksbauinspektion. Für die Gemeinde Jhringen (Bahnstation der Linie Freiburg-Colmar) vergeben wir die Metallarbeiten für eine Wasserversorgung mit etwa 300 Hausleitungen; erforderlich sind insbesondere: 1540 m Gußröhren von 125 mm Lichtweite, 2965 w Gußröhren von 100 mi» Lichtweite, 830 w Gußröhren von 90 mm Lichtweite, 31 Stück Schieber von verschiedener Lichtweite, 36 Stück Hydranten, 13 Stück Theilkugeln. (192 2.1 ! Angebote 'sind in die von uns zu beziehenden Angebotsformulare einzutragen und mit entsprechender Aufschrift versehen spätestens bis Samstag den 3. September, Vormittags 8 Uhr, bei uns einzureichen. Kroßy. Kukturinspektion Areiöurg. Zur Verbesserung der Wässerungseinrichtungen der ärarischen sI87 Schacherwiesen bei Hockenheim werden folgende Arbeiten zur Wettbewerbung im öffentlichen Angebotsverfahren ausgeschrieben. I Maurer- «ud Steinhauerarbeiten. Die Herstellung einer größeren Stau- u. Einlaßschleuße, eines Doppeldohlens mit Schleuß«, von 5 Dammschleußen, eines Unterführungsdohlcns, von 5 Einlaßschleu- ßen mit Ueberfahrten, einer Vertheilschleuße mit zus. 13 edm Mauerwerk, 3 cdm Hausteinen und 50 cdm Beton. II. Zimmermannsarbeiten. Die Lieferung von 53 zugerichteten Rostpfählen, 5 Leitpfählen, 20 gm Spundflöck- lingen, das Liefern und Anschlägen von 2 Zangenhölzern, 17 Schützenbrettern und 6 Schleußenstegen (dvrchgehends Forlenholz). III Schmied- und Schlosserarbeiten. Das Liefern und Montiren von Aus- zugsvorrichtungen rc. als: 1460 kg Walzeisen, 350 kg Gußeisen, 380 kg Schmiedeisen. Zeichnungen und Bedingungen liegen bei Großh. Kulturinspektion Heidelberg, Berg- heimerstr. 18, zur Einsichtnahme auf, die Bedingungen können auch gegen eine Vergütung von 1.20 M nach auswärts abgegeben werden. Nöthige Auskunft über Lage rc. ertheilt auch Güteraufseher Auer in Lockenheim. Schriftliche, auf bei der Kulturinspektion zu erhebende Formulare geschriebene Angebote, getrennt nach Handwerken, sind längstens bis Dienstag, den 30. Ang. 18SS, Morgens S Uhr, bei Großh Kulturinspektion Heidelberg einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt 8 Tage. 2/2. 416 Großh. Kuustgewerbeschule Karlsruhe. Das neue Schuljahr 1892/93 beginnt am 4. Oktober d. I. — Aufnahme der Tagesschüler Dienstag den 4. Oktober, Vormittags 8 Uhr, Aufnahme der Abendschüler Montag den 3. Oktober, Abends 7 Uhr. Der Unterricht wird in 3 Abtheilungen und nachfolgenden Lehrfächern ertheilt: Geometrisches Zeichnen, darstellende Geometrie, Beleuchtungslehre, Perspektive, Freihandzeichnen, Figurenzeichnen, Aktzeichnen, Flächenmalen, Darstellen nach der Natur, Stilisieren, Ornamentik, Architektur, kunstgewerbliches Zeichnen und Entwerfen, Thonmodellieren, Wachsmodellieren, Ciselieren, dekoratives Malen, Methodik des Zeichenunterrichts, Geometrie, Stereometrie, Kunstgeschichte, Anatomie, Kalligraphie, Holzschnitzen, Aussatz, Rechnen, Buchführung, Wechsellehre, Kostenberechnungen, Wirthschastslchre rc. (195 Die erste Abtheilung, Fachschule, umfaßt folgende fünf Schulen: 14 Architcklur- schule, 3 Jahreskurse: Architektur- und Möbelzeichnen, Metallarbeiten, Keramik und Verwandtes; j3. Bildhauerschule, 3 Jahreskurfe: Modellieren in Wachs und Thon, Holzschnitzen; O. Ciselierschule, 3 Jahreskurse: Ciselieren, Gravieren, Lederplastik und Netzen in Metall; D Dekorationsschule. 3 Jahreskurse: Dekoratives Malen und figürlich-ornamentale Illustration; L. Zeicheulehrerschule, 4 Jahreskurse. Die zweite Abtheilung, Wiuterschule (Gästekurs): Freihandzeichnen und Fachunterricht M Schüler, hauptsächlich Dekorationsmaler, welche die Anstalt nur den Winter über besuchen und die Reife für die Fachschule nicht besitzen. Die dritte Abtheilung, Abendunterricht im Freihandzeichnen und Modellieren für Lehrlinge und Gewerbsgehilfen. Anmeldungen für die erste und zweite Abtheilung sind bis längstens 15. September schriftlich unter Beilage von Schul- und Leumundszeugniß, Geburtsschein und Zeichnungen an die Direktion einzureichen. Das Schulgeld, welches beider Aufnahme zu entrichten ist, beträgt für das Winterbalbiahr in der I. und II. Abtheilung für Reichsangehörige 25 M., für Ausländer 40 M.; außerdem haben die Schüler dieser 2 Abteilungen (ständige und Gäste) ein einmaliges Eintrittsgeld von 10 M. zu entrichten. Das Schulgeld für die III. Abteilung, Abendschüler, beträgt 10 M. Die weiteren Bestimmungen über Aufnahme, Stipendien, Schulgeldbe- freiung rc. sind aus dem Programm der Schule zu ersehen, welches auf Ersuchen zugestellt wird. Karlsruhe, den 6. August 1892. Die Direktion Götz. Gebrauchs-Muster ^ bringt prompt und sorgsältigst zur Eintragung das Patentbiireau C. Kleyer, Karlsruhe, Livik-Znaenieur und Aatent-Anwatt, Kaiserstr. 243. 53/35 Gcoßss. Katlisklie Kaugewerkesiüülk Kmlsmlie. I Abtheilung für Bautechniter LI Abtheilung für Mafchinentechniker III Abtheilung zur Heranbildung von Gewerbelehrern. Beginn des Winter-Semesters Donnerstag, den 3. November 1892. Anmeldungen jederzeit schriftlich. Schulgeld 30 M., Kost, Logis, Bedienung in Prioathäuscrn 200—230 M. Programm gratis. (186.3.1 Die Direktion: Kircher. Druck und Kommissionsverlag der G. Braun'scheu Hofbuchhandlung in Karlsruhe. Tafel Nr. 35, MM ML Z,I»I,M,I ^r»M« WG W S ?L^ Pfeiler schrank mit Spiegel (»/, nat. Größe.) Entworfen an der Gr. Kunstgewerbeschule in Karlsruhe,