SMjche GewerbeMung. Krgan der Hroßherzogl. Landes-Hewerbehalle und der Badischen Heweröevereine. Redigirt von Hofrath Prof. vr. H. Meidinger. Wöchentlich einmal. Jahrespreis 3 Mark. Anzeigen 28 Psg. die halbe Petitzeile. 25. Band. Nr. 41. Karlsruhe. 8. Oktober 1892. Inhalt: S. 477 bis 488. Arbeiterheim in Stuttgart. — Gerichtliche Entscheidungen (Künstlerische Nachbildung von Photographien; Leistenbruch als Unfall). — Gebrauchsmusterschutz. — Künstliche Patina auf Denkmälern. — Bett-Tisch. — Obst- u. Eiergestcll. — Besuch der Großh. Landes- Gewerbehalle im September. — Unsere Musterzeichnung. — "Ausstellung des Kunstgewerbemuseums zu Karlsruhe. — Brief- und Fragekasten (Aluminium-Geschirre). — Neues in der Ausstellung der Großh. Landes-Gewerbehalle. — Anzeigen. Hrbeiterheim in Stuttgart. Das Stuttgarter Arbeiterheim ist errichtet worden von dem Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen und dem Arbeiterbildungsverein in Stuttgart und wurde am 23. November 1890 seinem Zwecke übergeben. Ein Bild über die bauliche Einrichtung sowie die Organisation der musterhaften Anstalt entwickelt das „Volkswohl" in einer seiner letzten Nummern, und geben wir dasselbe im Abdruck wieder. Der umfangreiche Vau ist in etwa einem Jahre vollendet worden. Das Heim hat einestheils den Zweck, ledigen Handwerksgehilfen und Arbeitern zweckentsprechendes und billiges Unterkommen zu bieten, audernkheils sollten darin geeignete und ausreichende Räume für den Arbeiterbildungsverein zur Abhaltung seiner vorzüglich organisirten Unterrichtskurse, sowie seiner Borträge, Unterhaltungs- und Gesellschaftsabende geschaffen werden. Es ist dadurch in Stuttgart einem großen Bedürfniß Rechnung getragen worden, was in den weiten Kreisen der Benutzenden auch dankbar anerkannt wird. Der schöne Bau selbst enthält ein geräumiges Lese- und Unterhaltungs- zimmer, ein Bibliothekzimmer und ein Sitzungszimmer, gut eingerichtete, große Unterrichtsräume, einen kleinen Saal zum Abhalten von Vorträgen und kleinen Versammlungen und daran anschließend einen großen schönen Saal mit Galerien, der gegen 2000 Personen gut faßt, ferner ausgedehnte Wirthschastslokalitäten mit allen erforderlichen Nebengelaffen, endlich die Wohnungen für den Wirth, Hausverwalter, Vereinsdieuer, Heizer und das nöthige Dienstpersonal. Im Erdgeschoß befinden sich 2 vorzüglich ein- 478 gerichtete Kegelschübe. In den Nestanrationslokalitäten liegen allerhand Zeitungen aus und es ist niemand gezwungen, etwas zu verzehren. Neben diesen umfangreichen Gelassen enthält dann das Arbeiterheim noch in 4 Stockwerken vertheilt 125 vollständig eingerichtete Zimmer. Ferner gehört zu dem Grundstück noch ein hübscher Garten zur Benutzung für die Be- wohner des Heims und die Mitglieder des Arbeiterbildungsvereins. Hinter dem Hauptgebäude befindet sich das Maschinenhaus, welches eine Lokomobile und eine Dynamomaschine zur Erzeugung des elektrischen Lichts für das Gebäude und zum Betrieb der Wasch- und Bügelmaschinen enthält. Sämmtliche Räume, Saal, Unterrichtszimmer u. s. w. werden durch elektrisches Licht erleuchtet. Jede Woche wird in der Dampfwäscherei des Heims gewaschen, wobei nicht nur die sehr beträchtliche eigene Bettwäsche behandelt, sondern auch den Bewohnern Gelegenheit geboten wird, ihre Leibwäsche für eine sehr mäßige Entschädigung in der Anstalt selbst waschen zu lassen. Der Betrieb durch Dampf konnte dadurch sehr ökonomisch und zweckdienlich eingerichtet werden, daß der Abdampf zur Zirkulation in der Dampfheizung benutzt wird. Die zur Vermischung an ledige Handwerksgehilfen und Arbeiter bestimmten 125 Zimmer sind meist je für 2 Bewohner eingerichtet. Sie enthalten 2 gut ausgestattete Betten, für jeden Bewohner einen verschließbaren Schrank und einen Stuhl, für beide Insassen gemeinsam noch weiter einen Waschtisch und einen viereckigen Tisch mit Schublade. Die zum Alleinbewohnen eingerichteten Zimmer sind in der Größe und Ausstattung den Zimmern mit 2 Betten gleich, nur enthalten sie statt des zweiten Bettes ein Sofa. Gegenwärtig sind 25 Zimmer zum Alleinbewohnen und 100 je mit 2 Bette» eingerichtet, so daß die Zahl der anfzunehmenden Bewohner 225 beträgt. Die Preise, welche verlangt werden, schwanken je nach der Lage der Zimmer, zwischen 1 M. 20 Pf. und 1 M. 60 Pf. pro Woche beim Bewohnen von Zimmern mit zwei Betten und zwischen 2 und 3 M. pro Woche für ein Zimmer zum Alleinbewohnen. Schon bald nach der Eröffnung des Heims war das ganze Haus vollständig besetzt. Seit dieser Zeit sind sämmtliche Zimmer ununterbrochen belegt geblieben. Sehr viele, welche ausgenommen zu werden wünschten, konnten wegen Mangel an Platz nicht mehr Unterkunft finden und es sind jederzeit zahlreiche Vormerkungen gemacht von solchen, welche nur darauf warten, bis ein Bett im Hause frei wird. Es ist deshalb auch möglich, immer anständige Gehilfen und Arbeiter rc. zu Bewohnern zu wählen. Die eingeführte Hausordnung legt jedem Bewohner nur diejenigen Beschränkungen auf, welche im Interesse der Mitbewohner und der Ordnung und des Anstandes im Hause durchaus geboten 479 sind. Es wird in derselben hauptsächlich bestimmt, daß die Zahlung der Miethe wöchentlich, und zwar entweder am Samstag Abend oder am Sonntag Vormittag pünktlich zu erfolgen hat, desgleichen ist die Kündigungfrist gegenseitig eine achttägige, es kann jedoch immer nur auf einen Samstag gekündigt werden. Nach 10 Uhr muß im Hause Ruhe herrschen. Die Betten müssen spätestens um 10 Uhr Morgens geräumt sein, andernfalls kann an dem betreffenden Tage die Reinigung des Zimmers nicht mehr stattfinden. Das Haus wird jeden Abend um 10 Uhr geschlossen. Hausschlüssel werden gegen Erlegung von 1 M. abgegeben, ebenso Zimmer- und Schrankschlüssel, die erlegten Beträge werde» bei Rückgabe der betreffenden Schlüssel wider zurückgegeben. Die Reinigung der Zimmer, sowie das Ordnen der Betten wird von der Verwaltung aus besorgt. Für etwa gewünschtes tägliches Kleiderreinigen und Stiefelputzen werden pro Woche 20 Psg. berechnet. Diejenigen, welche ihre Stiefel selbst putzen wollen, müssen dies in den in jedem Stockwerke eigens zu diesem Zwecke eingerichteten Putzstübchen thun; dasselbe ist bei dem Reinigen der Kleider der Fall. Für diejenigen, welche die Dampfwäscherei benutzen, ist noch bestimmt, daß die schmutzige Wäsche stets am Montag früh abgeliefert werden muß, wenn dieselbe Samstags gereinigt zurückgegeben werden soll. Das Ausbessern der Wäsche wird mit besorgt. Es sind dies durchweg Bestimmungen, welche von jedem anständigen Bewohner gern innegehalten werden und sich zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Reinlichkeit von selbst verstehen. Jedenfalls aber bewirkt auch die milde Handhabung der Aufsicht und Ueberwachung, daß man gern in diesem Heim wohnt. Ein Rundgang durch die Zimmer in den einzelnen Stockwerken beweist dies; man findet die einzelnen Wohnzimmer im saubersten Zustande und nicht selten betritt man Stübchen, wo man auf den ersten Blick nierkt, daß die Bewohner des Zimmers es sich ganz besonders angelegen sein lassen, ein nettes schönes Heim zu besitzen; man sieht Blumenstöckchen auf dem Fensterbrett, gute und schöne Bilder an den Wänden und kleine Ziergegenstände auf den Tischen. So erzieht durch das gute Beispiel schließlich ein Bewohner den anderen zur Ordnung und Häuslichkeit. Sicher aber wird durch diese segensreiche Einrichtung dem oft so verderblichen Schlaf- stellen-Unwesen, welches nicht selten zur Ausbeutung der jungen Leute benutzt wird, kräftig entgegengearbeitet. Ei» hochgestellter Offizier aus Breslau, welcher sich jüngst in Stuttgart aufhielt, ist von der vorzüglichen Einrichtung des Baues so befriedigt gewesen, daß auf seine Vermittlung in Breslau ein ähnliches Arbeiterheim 480 gebaut werden soll. Möchte dieses Vorgehen auch in andern Städten Nachahmung finden. Die Gesammtkosten des Stuttgarter Arbeiterheims mit Einschluß des Baulandes, welches etwa 70000 M. gekostet hat, und der elektrischen und maschinellen Anlagen, Anschaffungen des Inventars u. s. w. betragen rund S20 000 M. Von dieser Summe sind bald nach Bekanntwerden des Planes etwa 420000 M. theils als Geschenke, theils als unverzinliche Darlehen aufgebracht worden. Der Rest, abzüglich noch weiterer eingegangener Geschenke, wurde als Hypothek ausgenommen. Gegenwärtig steht das Unternehmen finanziell so, daß die Einnahmen die Ausgaben nicht nur decken, sondern auch eine langsame Amortisation vorgenommen werden kann. Man wird hoffen dürfen, daß das, was in Stuttgart möglich gewesen ist, andrrorts nicht unmöglich sein wird. Gewiß werden auch anderswo, sobald nur einmal ernstlich an einen solchen Plan herangetreten wird und die nöthigen Persönlichkeiten dafür gewonnen find, sich freundliche Förderer solch edler Bestrebungen finden. Die Errichtung solcher segensreicher Institute liegt insbesondere auch im Interesse des Staates und der Gemeinde, welche doch hauptsächlich den Vortheil einer hervorragenden allgemeinen und gewerblichen Bildung des Volkes genießen und zugleich den Schaden zu tragen haben, der aus der Verwilderung der Jugend durch das Schlafstellenwesen entspringt. Gernhttiche Entscheidungen. (Künstlerische Nachbildung von Photographien.) Wie daS Reichsgericht (H. Strafsenat) in einem Urtheil entschieden hat, gewährt die künstlerische Nachbildung einer Photographie durch Malerei oder Zeichnung dem Künstler (beziehungsweise seinem Rechtsnachfolger) das Recht der Vervielfältigung dieser Nachbildung auf mechanischem Wege, selbst wenn die künstlerische Nachbildung nur zum Zwecke der mittelbaren mechanischen Vervielfältigung der ursprünglichen schutzberechtigten Photographie hergestellt worden ist. (Leistenbruch als Unfall). In einer Reihe neuerer Entscheidungen hat das Reichs-Versicheruugsamt Anlaß genommen, die Voraussetzungen, unter Venen ein festgestellter Leistenbruch als die nach dem Unfallverflcherüngs- gesetz zu entschädigende Folge eines Betriebsunfalls anzuerkennen ist, mit thunlichster Schärfe zu bestimmen. Hiernach muß einerseits ein Unfall im gesetzlichen Sinne vorliegen; der Bruchaustritt muß also ein zeitlich bestimmtes, in plötzlicher Entwickelung sich vollziehendes Ereigniß darstellen. Anderer- 481 seils darf dieser Unfall nicht lediglich zeitlich und örtlich, sondern er muß ursächlich mit einem versicherungspflichtigen Betriebe im Zusammenhänge stehen, und zwar dergestalt, daß der Bruchaustritt im Anschluß an eine schwere körperliche Anstrengung erfolgt, welche zugleich über den Rahmen der gewöhnlicken Betrtebsarbeit hinausgeht. Es hieße den Berufsgenosseu- schaften ein ungebührliches Risiko aufbürden, wenn ihnen Leistenbrüche, die bei natürlich erweiterter Bruchpforte schon im Anschluß an die geringeren Anstrengungen des täglichen Lebens auszutreten geneigt sind, stets dann zur Entschädigung zugewiesen würden, wenn der Bruch in Folge einer nicht größeren Anstrengung im Betriebe, oder zwar in Folge einer schweren Arbeit, die aber dem mit der Bruchanlage behafteten Arbeiter geläufig ist, hervortritt. Sind die angegebenen Voraussetzungen sämmtlich erfüllt, so ist die Entschädigungspflicht der zuständigen Berufsgenossenschaft begründet. Freilich muß aber der Nachweis, daß ein „Unfall" sich ereignet hat, bei der naheliegenden Möglichkeit einer allmähligen Entwickelung der Bruchanlage zuni Bruchleiden wenigstens insoweit streng geführt werden, daß. wie es bereits eine frühere Reknrsentscheidung fordert, eine dem vollen, zwingenden Nachweise sich möglichst nähernde Häufung von Wahrscheinlichkeilsumständen stattfindet. — Zur näheren Erläuterung dieser grundsätzlichen Stellungnahme des Reichs-Versicherungsamts werden im Folgenden einige der betreffenden Rekursentscheidungen mitgetheilt. Durch Urtheil vom 30. November 1891 ist eine Berufsgenoffenschaft auf den Rekurs eines leistenbruchleidenden Arbeiters unter Aufhebung der Schiedsgerichtsentscheidung zur Entschädigung nach Maßgabe des Unfall- verficherungsgesetzes verurtheilt worden mit folgender Begründung. Das Rekursgericht erachtet es für hinlänglich wahrscheinlich gemacht, daß am 10. März 1891, als der Kläger einen mit Kohlen gefüllten Eisenbahnwagen, der durch das Ausstößen mehrerer anderer Wagen in zu schnelle Bewegung gekommen war, mit dem Holzscheit plötzlich und gewaltsam aufhalten und zurückstoßen wollte, in Folge dieser ungewöhnlichen, über den Rahmen der üblichen Betriebsarbeit hinausgeheuden Anstrengung der am folgenden Tage von dem Arzt festgestellte rechtsseitige Leistenbruch zum Austreten gekommen ist. Daß der Kläger diese besonders die Bauchmuskeln stark anstrengende Arbeit verrichtet hat, ist durch die Unfalluntersuchung erwiesen. Er Hai auch- kurz darauf einem Mitarbeiter über starke Schmerzen in der rechten Seite geklagt, während er dies las dahin nie gethan, und denUnfall schon nach 3 Tagen zur Anzeige gebracht. Die Betriebsunternehmerin hat erklärt, daß ihres Wissens der Kläger vor dem 10. März 1891 einen Bruchschaden nicht gehabt habe, und sich dahin geäußert, daß er den Bruch in der von ihm behaupteten Weise erlitten habe. Auch stellte der behan- 482 delnde Arzt in einem Attest fest, daß der Bruch frisch ausgetreten gewesen sei und nicht bereits früher bestanden habe. Ebenso ist in einer Rekursentscheidung vom 4. Januar 1892 unter Aufhebung des Schiedsgerichtsurtheils ein die Berufsgenossenschaft zur Entschädigung verpflichtender Betriebsunfall in dem für erwiesen erachteten Austritt eines Leistenbruchs anerkannt worden. — Hier handelte es sich um das Heben eines etwa zwei Meter hohen und ein und einen halben Zentnerschweren, mit einer Holzbohle verbundenen Pumpsnrohrs und seine Aufstellung auf das Saugrohr, welches einen Fuß hoch aus dem Boden hervorragte. Für diese, gerade die Bauchmuskeln besonders anstrengende Arbeit batten billigerweise mehrere Arbeiter angestellt werden können, während sie unbestritten dem Kläger allein oblag. Die Kraftanstrengung, welcher der Kläger sich unterziehen mußte, ging bei dieser Sachlage über das Maß der üblichen Betrielsarbeit hinaus; der als eine Folge dieser Kraftanstrengung erwiesene Bruchaustritt stellt mithin einen Betriebsunfall dar. Gebrauchsmusterschutz. Wie der „Patent-Anwalt" bemerkt, ist es noch nicht allgemein bekannt und wird bisweilen selbst von Fachleuten außer Acht gelassen, daß das Gesetz zum Schutze der Gebrauchsmuster ein Vorbenutzungsrecht, wie es in ß 5 des Patentgesetzes vorgesehen ist, nicht kennt. Es kann also jemand, welcher ein Gebrauchsmuster erfunden und auch bereits benutzt, aber versäumt hat, dasselbe auzumelden, durch die spätere Anmeldung desselben Musters durch einen Dritten an der Weiterbenutzung dieses seines Musters gehindert werden. Wer sich also ein von ihm erfundenes Gebrauchsmuster für seinen Gebrauch sichern will, muß entweder auf eine möglichst baldige Offenkundigkeit des Musters oder aber auf eine Anmeldung desselben zum Gebrauchsmusterschutz bedacht sein. Künstliche Patina auf Denkmälern. * lieber die Bedingungen, unter welchen sich der beliebte grüne Edelrost, die Patina, auf den Bronzedenkmälern im Laufe langer Jahre bildet, haben wir wiederholt in unserem Blatte berichtet.*) Wir sind heute in der Lage, Mittheilung davon zu machen, daß cs gelungen ist, eine der natürlicken Patina gleichwerthige, künstliche, in einigen Wochen aus den Denkmälern zu erzeugen und ihnen damit ihre volle Schönheit zu verschaffen, wie sie in den großen Städten unter der Einwirkung von Staub und Kohlenrauch kaum mehr von selbst entstehen kann. Der Erfinder des Verfahrens ist Max Fritze, Bronzewaarenfabrikant in Berlin. Die Ausführung *) Bad. Gew.-Ztg. 1372 Beilage S. 109, 1882 S. 180 und 393, 1888 S. 147. 483 desselben wird bis jetzt noch als Geheimniß behandelt, nur soviel ist darüber bekannt, daß durch dasselbe genau in der Weise wie durch die Wirkung der Luft eine dünne Schicht von kohlensaurem Kupferoxyd, welches eben der Träger der grünen Farbe ist, auf der Oberfläche der Bronze erzeugt wird, das ganz so innig mit derselben verwachsen ist, wie der sich langsatn von selbst bildende Körper. Indem die angewendeten Mittel stärker oder schwächer auf die Bronze wirken, hat es der Erfinder in der Gewalt, verschiedene Töne zu erzeugen, z. B-, die Körper der Figuren in einem oliv- grünlichen oder bräunlichen Ton erscheinen zu lassen, während die Gewänder und Ornamente mehr hellgrün schimmern. Auch ist es leicht, den Farbentou der Standhöhe des Denkmals anzupassen; alle Gegenstände, welche sehr hoch stehen, wirken in dem sanften und doch leuchtenden Hellen Grün besser, während bei niedrig stehenden Gegenständen das Dunkelgrün mehr zur Geltung kommt. Es ist also die Möglichkeit geboten, das zufällige Produkt der Natur durch das Kunstprodukt in der Gesammtwirkung noch zu übertreffen. Nach einer privaten Mittheilung des Erfinders ist die Patina, d. h. das kohlensanre Kupferoxyd, an sich immer hellgrün, durch mechanisches Bearbeiten wird sie jedoch dunkler. Man beobachtet dies namentlich an Bronzegegenständen, welche häufig befaßt oder abgewischt werden, die hohen Stellen werden dunkel, die tiefen bleiben hellgrün. Bronzegegenstände im Freien, die so hoch standen, daß sie nicht erreicht werden kounten, sind wohl, wenn sie überhaupt grün geworden sind, immer hellgrün geworden, niemals dunkelgrün. Der vielfach geführte Streit um die wahre oder richtige Farbe der Patina erledigt sich auf diese Weise. Als erstes Objekt der künstlichen Patinirung wurde von dem Erfinder der Schinkel-Brunnen im Park der Technischen Hochschule zu Charlottenburg behandelt. Sachverständige drücken sich in Berliner Blättern sehr anerkennend über den Erfolg aus. Anfang August d. I. übernahm Herr Fritze die Patinirung der beiden Standbilder des Gustav Adolf und des Willehad in Bremen; die Weserzeitung berichtete, daß die Werke jetzt erst zur vollen Geltung kommen. Die Kostenfrage kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Ein Denkmal von 3 m Höhe dürste etwa einen Aufwand von 600 M. verursachen, wobei nicht einbegriffen ist die Ausschlagung des Gerüstes und die Stellung eines Arbeiters für 10 bis 12 Tage. Uär. Sett-Tisch. * Beistehend abgebildeter „Patent-Bett-Tisch" von A. Wahl in München gestattet ein Neigen der Tischplatte um eine wagrechte Achse und Festhalten derselben in der gewünschten, ihr gegebenen Lage, wie auch ein Ein- X 484 stellen derselben auf verschiedene Höhen, so daß der Tisch als Eß- oder Schreibtisch, Lese- oder Notenpult, Staffelei und dergl. benutzt werden kann. Behufs Veränderung der ursprünglichen Lage der Tischplatte, welche aus Nußbaumholz gefertigt, 75 em lang und 25 em breit ist, hat man nur an einem unter der letzteren zu beiden Seiten angebrachten Hebel zu ziehen, wodurch die starre Verbindung der Platte mit einer eisernen Achse gelöst, beim Loslassen des Hebels, nachdem man die Platte in die neue Lage gebracht hat, jedoch wieder hergestellt wird. Es bedarf hierzu keiner nennenswerthen Kraftleistung, auch kann ein den Tisch benützender Kranker vom Bette aus. ohne sich aufzurichten, die Handhabung des Tisches leicht besorgen. Eine kleinere Platte (25 zu 40 em) behält stets ihre wagrechte Lage bei;, sie dient zum Aufstellen der Lampe, Medizin oder dergl.; gewünschten Falls kann sie abgeschraubt werden. — Das Stativ des Betttisches ist ganz aus Eisen erstellt; der Träger, aus zwei ineinander verschiebbaren Theilen bestehend, kann auf verschiedene Höhe eingestellt werden. Von den 3 Füßen ladet der eine soweit aus, daß das Gleichgewicht des einseitig gebauten Tisches erhalten wird. Für den Transport kann der Tisch in seine einzelnen Theile zerlegt und auf einen engen Raum zusammengepackt werden. Der Preis des Tisches beträgt 28 M.; ein Exemplar desselben befindet sich in der Ausstellung der Großh. Landes-Gewerbehalle. kk. Obst- und Eiergestell. * Das Eisenwerk Gaggenau (Baden), welches bei seiner vielseitigen Thätigkeit namentlich in der Fabrikation laudwirthschaftlicher Geräthe und Maschinen sowie hauswirthschaftlicher Artikel Vorzügliches leistet, fertigt als Neuheit ganz aus Holz gearbeitete Obst- und Eiergestelle, von welchen zwei Stücke als Ausstellungsgegenstände sich in der Großh. Landes-Gewerbehalle befinden. Diese Geräthe bestehen in ihren wesentlichsten Theilen aus übereinander angeordneten Etagen, welche aus Nundstäben hergestellt sind und die Gestalt von Rosten besitzen; dieselben werden von einem gemeinsamen Gestell getragen, mit welchem sie auf der einen Seite mittelst Zapfen beweglich verbunden sind, während die entgegengesetzte Seite auf an 4«5 dem Gestelle angebrachten Nasen aufruht, oder, bei einer anderen Form der Ausführung, durch eine geneigte, gleichfalls bewegliche Stutze getragen wird. Bei der einen, wie bei der anderen Konstruktion können die einzelnen Roste, sobald sie von den aufgelegten Gegenständen (Obst, Eier) entleert sind, um eisten rechten Winkel in die Höhe geklappt werden, wodurch die darunterliegende Etage vollständig frei wird. Desgleichen kann auch der ganze Apparat für den Nichtgebrauch, insbesondere beim Transport, völlig zusammengelegt werden, fo daß sich seine sämmKchen Theile in derselben Ebene befinden. — Einen weiteren Vorzug bildet die runde Gestalt der Stäbe, aus welchen die Roste zusammengefetzt sind, da dieselbe am wenigsten zu einer Verletzung der Gegenstände beim Auflegen Veranlassung bietet. Das größere Gestell, für die Aufbewahrnng von Obst geeignet, besitzt 6 Roste von den Größenmaßen 1,20 zu 0,50 m; es entspricht somit einer nutzbaren Fläche von 3,6 gm; sein Preis beträgt 13 M. — Das kleinere (Eier-) Gestell besitzt 4 Roste von 0,70 zu 0,35 m, oder beiläufig 1 gm Gesämmtfläche; Preis 7 M. Die zweckmäßigen und solid gearbeiteten Ge- räthe empfehlen sich der Einführung in jedem Haushalt. kk. Besuch -er Großh. Lan-es-Gewerbehalle im September. Besuch der Ausstellung .... 3152 Personen, Besuch der Bibliothek. 228 „ Ausgeliehen wurden aus der Bibliothek 244 gemischte Bände und 1197 einzelne kunstgewerbliche Blätter und Tafeln. Unsere Musterzeichnung. Beiliegende Tafel 41 stellt einen Opferstock dar, entworfen von Direktor H. Götz im Auftrag I. K. H. der Großherzogin Luise von Baden, als Geschenk an I. M. die Kaiserin Augusta für die Schloßkirche zu Berlin gestiftet. Ausführung in Eichenholz mit gemalten Einlagen. Kreuz und Geldeinwurf von vergoldetem Metall. Das unter dem Eiuwurfe von Direktor Götz gemalte Bild stellt die, Werke der Barncherzigkeit ausübende, hl. Elisabeth dar. Ausstellung -es Kunstgewerbemuseums zu Karlsruhe. Das Kunstgewerbemuseum hat wieder für einige Zeit eine neue Ausstellung angeordnet, welche sich in zwei Gruppen gliedert. Die erste derselben besteht aus einer hochinteressanten, über »00 Nummern zählenden Sammlung koptischer Textile, die aus dem III. bis VIII. Jahrhundert entstammen und in den altchristlichen Begräbnißstätten Oberegyptens aufgefunden wurden. Diese prächtigen Gobelinwirkereien und Purpurstickereien der spätrömischen und srühbyzantinischen Kunstepoche haben sich nach ihrem anderthalbtausendjährigen Bestehen in einer wunderbaren Frische, insbesondere in Bezug auf ihre Farbe, erhalten. Sie bilden einen Theil der umfangreichen Textilsammlung, welche das Kunstgewerbemuseum aus den« Nachlasse des -s- Bildhauers I. Krauch kn Frankfurt a. R. erworben hat. 486 Die zweite Gruppe umfaßt die aus der letztjährigen Karlsruher Fächerausstellung hervorgegangene Publikation des Badischen Kunstgewerbevereins, welche im Verlage von Gerlach und Schenk erschienen und nunmehr ihren Abschluß gefunden hat. Dieses gelungene Prachtwerk enthält in 72 Tafeln eine Auswahl der besten Arbeiten der alten und modernen Abtheilung jener Ausstellung, die hierdurch zugleich einen dauernden Werth erhalten hat. Die Wiedergabe der einzelnen Blätter in Heliogravüre, Kupfer- und Lichtdruck ist eine vorzügliche, ebenso jene der Illustrationen des umfangreichen Textes, der die verschiedenen Techniken und Stilrichtungen in trefflicher Weise eingehend erläutert. Lrief- und Fragekasten An L-M. in S. (Aluminium-Geschirre.) Die Frage über die Verwendbarkeit des Aluminiums zu Gefäßen für Nahrungs- und Genußmittel beschäftigt in Anbetracht ihrer Wichtigkeit die technischen Kreise noch fortwährend; obwohl durch die Untersuchungen Rupps (vergl. „Bad. Gew.-Ztg." S. 88) und Anderer die Widerstandsfähigkeit des Metalls gegenüber den mit ihm in Berührung zu bringenden Stoffen schon hinlänglich erwiesen und gleichfalls von fachmännischer Seite aus die Unschädlichkeit der Aluminiumsalze gegenüber dem Organismus dargethan ist, werden immer noch die Ergebnisse weiterer Arbeiten veröffentlicht, welche das bereits bekannt Gewordene bestätigen und die Kenntniß auf dem angeregten Gebiete erweitern. Beachtung verdienen u. a. die in den „Oomxtss renäues" veröffentlichten Untersuchungen Ballands, wonach gerade dem Aluminium, gegenüber den gewöhnlichen Dielallen, auch im Hinblick auf seine Widerstandsfähigkeit der Vorzug gebührt; es zeigte sich nämlich durch den Vergleich, daß dieses Metall durch Luft, Wasser, Bier, Wein (auch Obstwein), Kaffee, Milch, Oel, Butter, Fett, Urin, Speichel, Erde u. s. w. weniger angegriffen wird, als Eisen, Kupfer, Blei, Zink, ja sogar Zinn, welch letzteres seiner verhältnißmäßig großen Beständigkeit vielfache Anwendung im Haushalt zu verdanken hatte. l?k. Neues in der Änsstelirmg -er Großh Lan-ks-Gewerbehalle. Angekauft wurden folgende Gegenstände: Von Jean Seipp in Frankfurt a. M.: 3 ovale Stroos'sche Arbeiter-Schutzbrillen, Geschenk. Von Thor« öi Becker in Iserlohn: Stuhl aus vernickeltem Stahldraht mit per- forirtem Holzsitz, 12 M. Großh. Kadische Staats- 2,8 2.2s Eisenbahnen. Die Lieferung der für das Jahr I8S3 erforderlichen Materialien soll verdungen werden, und zwar: I. Besen, Bürsten, Pinsel und Seiler- waaren, darunter Werg, Hanf, Schnüre, Bindfaden und Spitzstränge; II. Gewebe und Posamentirwaaren darunter Vorhangstoff, Teppichzeug, Futterzeug, Packtuch, Segeltuch, Leinwand, Schläuche, Wachstuch, Dochte, Schnüre, Borden, Gurten, Litzen, Nähfaden, Schmierpolster und Wiechengarn; m. Glas- und Thonwaaren, darunter Oetbehälter, Glascplinder, Lampengläser, Laternenglas, Glastafeln, Trichter, Becher, Batterieeinsatzgläser, Krüge und Häfen. Angebote sind schriftlich, verschlossen und mit der Aufschrift: „Verdingung 10. Oktober" versehen spätestens bis Montag den 10. Oktober d. J>, Vormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen. Die Lieferungsbedingungen und die Angebotsbogen werden auf portofreie Anfrage, in welcher die gewünschten Gruppen angegeben sein müssen, von uns abgegeben. Musterstücke liegen in unserem Versteigerungslokal auf. Eine Zusendung der Muster findet nicht statt. Die Zuschlagsfrist ist auf 4 Wochen festgesetzt. Karlsruhe, den 26. September 1892. Hroßh Hauptverwaltung der Hisenkahnmagazine. 487 Orsßh. Kadische Staats- 221.2.Y Gisenbahuen. Die Lieferung der für das Jahr 1893 erforderlichen Materialien soll verdungen werden, und zwar: IV. Chemikalien und Farben: Bittersalz, Kupfervitriol, Soda, Kampher, Sublimat, Borax, Salmiak, Spiritus, Bleiweib, Ocker, Zinnober, Grün, Weiß Mennige, Gelb, Schwarz, Roth, Ruß und Gold. V. Holz- und Lederwaaren, Mineralien, Pech, Theer und Harze: Rechen, Schaufelstiele, Reisigbesen, Psriemenbauschen; Häute, Felle, Riemen; Bimsstein, Kreide, Graphit; Pechfackeln und Kränze, Burgunderharz und Colophonium. VI. Papier u. Verschiedenes: Fließ «.Packpapier, Pappendeckel, Papierrollen; Bauni- wollsadenreste,Leinwand, alte,Schwämme, Putzpommade, Schmirgelleinen, Glaspapier, Salband, Anhängzettel, Stärke, Gummiarabikum, Zimmermannsbleie, Filz, Stopfbüchsenpackung, Roßhaar, Korkstopfen mit Glasröhrchen, Drahtbürsten. Angebote sind schriftlich, verschlossen und mit der Aufschrift: „Verdingung 17. Oktober" versehen spätestens bis Montag den 17. Oktober d. I., Bormittags 10 Uhr, bei uns einzurelchen. Die Lieferungsbedingungen und der Angebotsbogen werden auf portofreie Anfrage, in welcher die gewünschten Gruppen angegeben sein müssen, von uns abgegeben. Die Musterstücke liegen in unserem Versteigerungslokal auf. Eine Zusendung der Muster findet nicht statt. Die Zuschlagssrist ist auf 4 Wochen festgesetzt. Karlsruhe den 3. Oktober 1892. Hroßh. Kauplverwaktung der Menbahnuragazine. jeglicher Art 224j in Keöekstraße 23 Gegründet von gemeinnützigen Vereinen mit behördlicher Unterstützung. Arbeit suchen: Schreiner Wagner Glaser Maschinenschlosser Maler ».Anstreicher Schmiede_ Sattler Buchbinder Taglöhner Hausbnrschen Fabrikarbeiter Oraßh. Kadische Staats- Eisenbahnen. Nachstehende Bauarbeiten für die Vergrößerung des Güterschuppens in Grieße« sollen öffentlich vergeben werden: Annäh. Anschlag 1. Grab- und Maurerarbeiten 3550 Mk. 2. Zimmererarbeiten . . . 1090 „ 3. Glaserarbeiten .... 50 „ 4. Schlosserarbeiten . . . 470 „ 5. Blechnerarbeiten ... 170 „ 6. Ansireicherarbeiten. . . 260 „ zusammen 5590 Mk. Vergebungsbedingungen und Pläne liegen im Hochbaubureau des Unterzeichneten zur Einsicht auf. Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis Samstag de» IS. Oktober, Bormittags 10 Uhr, hierher einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingelaufenen Angebote stattfindet. Die Zuschlagfrist beträgt 3 Wochen. Waldshut den 2. Oktober 1892. Aer Hroßh. Maknbaninspeklor. Gebrauchs-Muster bringt prompt und sorgfältigst zur Eintragung das Patentbüreau C. Meyer, Karlsruhe, Givik-Zngenteur und I»atent-Änwatt, Aaiserllr. »43. 53/39 Lederlemr garantier fett und säurefrei: Wa größte Bindekraft und Ausgiebigkeit M. 45. l- gewöhnliche I Waare M. 42. Aer 17a ist die beste Huakitäi, die es gibt, wofür volle charankie übernehme. Preise per Centncr inkl. Korb ab Heilbronn oder Pforzheim gegen 3 Monat-Acccpt oder compt. innerhalb 30 Tagen mit 1'/r°/o Skonto. Von Unbekannten Referenzen erbeten, bei 100 Centner zugleich bedeutende Ermäßigung und Frankolieferung. f189. 52 8 F. 3b. Weber, Heilbronn am Neckar. 488 Die Kavalilattortsarbeitev in der Großh. Heil- und Wegeanstalt Jllenau sollen im Wege des schriftlichen Angebotes nach Maßgabe der Verordnung Großh. Ministeriums des Innern vom 7. Juni 1890 vergeben werden. Die ganze Arbeit ist eingetheilt: Loos I. Kaualissti,«sa,lage in den Höfen -er Anstatt. Liefern ppd Lesen von rund 2Ws m Röhren, 67 Stück Sinkkasten, 100 Stück Regeprphrsandfänger, 8 Stück Fettsänger, Herstellung von Iß Stück Reinignngsschdch- ten einschließlich der inneren Einrichtung rc, Loos II. Rvhrlritnng im Anftalisgebiinde, einschließlich Mer Nebenarbeiten Die Angebote für die Röhren und Sinkkasten, Loos I, können auf Beton oder Steinzeug, diejenigen für die Schächte aus Beton oder Mauerwerk gestellt werden; für die innere Einrichtung, Loos II, sind gußeiserne Normalmuffenröhren vorgesehen. Die Bedingungen sonne die bei den Angeboten zu verwendenden Formulare können von uns gegen Einsendung von 2 M. be zogen werden. Die Angebote sind rmt Benützung dieser Formulare portofrei verschlossen und entsprechend überschrieben bis Samstag de» SV. Oktober l. I, Vormittag« S Uhr, auf unserem Geschäftszimmer abzugeben, woselbst deren Eröffnung zu genanntem Zeitpunkte m Gegenwart etwa erschienener Unternehmer stattfindet. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Kraßß. Master- «ab Straßenbau- infpektto« -Her«. s2l9 2.2. Submission. Der Jahresbedarf von Fleisch, Bie- tualie« und Gemüse aller Art für die Küche des 8. Bataillons Infanterie-Regiments von Lützow (1- Rhein.) Nr. 25 soll vergeben werden. Offerten find bis Gamstag dr» 18» Oktober d. I. kostenfrei an die Kommission einzusenden. Die Lieferungsbe- dingungen find in der Zahlmeister-Geschäftsstube, Schiffstraße Rr. 76, emzufehen. Rastatt, dm 23. September 1892. Menage-Comissiion des 3. Bataillons Infanterie-Regiments von Lützow <1. Rhein.) Nr. 25. f2.2 216. Großh. OMchr Stasts- W2j Giftnbahnen. Die Lieferung der für das Jahr 1693 erforderlichen Dienstkleider für Bahn- und Weichenwärter soll verdungen werden, und zwar 475 Tuchröcke, 675 Tuchhosen. 250 Tuchmäntel, 900 Dienstmützen, 300 Drillch- röcke, 800 Drillchhosen. Angebote sind schriftlich, verschlossen und mitderAusschrift: „Bahnwartsdienstkleider" versehen, spätestens bis Kämstag de» IS. Oktober l. I», Vormittag« 1v Uhr, bei ups emzurcichen. Die Lieferungsbedingungen und Angebotsbogen werden von uns auf portofreie Anfrage abgegeben. Musterstücke liegen diesseits zur Ansicht auf. Die Zuschlagsfrist ist auf 4 Wochen festgesetzt. Karlsruhe, dm 1. Oktober 1892. Hroßh. Hauptverwaltung der Hisenöahnmagazkne. Menage Lieferung, Für die Zeit vom 1. November d. Js. bis Ende Oktober nächsten Jahres soll der Bedarf an Menage-Artikeln für das Bataillon freihändig vergeben werden. Etwaige Angebote, getrennt für a. Fleisch, l>. Kartoffeln, e. sonstige Bictualim, mit der Aufschrift: „Angebot auf Lieferung von Menage- bedürfniffen" sind bis zum Termin, Samstag, den 15. Oktober, Bormittags 9 Uhr, versiegelt an die Bataillonsgeschäftsstube einzureichen. fL20 Desgleichen werde» die «ücheuabfiMe einschließlich Knochen für denselben Zest- raum von Neuem vergeben und find bezügliche Angebote mit der Aufschrift: „Angebote aufKüchenahfälle" zum gleichen Termin versiegelt an die Äataillonsgeschästs- flube einzureichen. Die Bedingungen können dortselbst ein- gesehen werden. I. Bataillon Jnstr.-Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm Nr. 111. Gewerbeverein Karlsruhe. Monatsversammlung im Hotel Stofflich, Mittwoch dm 12. Oktober, Abends 8 Uhr; Vortrag des Vorstandes Herrn L. Schwinot: „Besuch der Krupp'schen Werke in Essen'. Druck »ck> Kommissionsverlag der G. Proua'schm Hofbuchhandlung in Karlsruhe. MM MÄ ! I ISWI !» S.L'LL<7^ Mr Opferkock. Entworfen von Direktor Götz in Karlsruhe. Beilage zur Badischen Gewerbezeitung Nr. 4l