trlDSLK. ZLlj. 6!rem.-t66ÜN. Sadijche Gewerbejeitung. Ärgan der Hroßherzogt. Landes-Heweröehalle und der Badischen Heweröevereine. Redigirt von Hofrath Prof. vr. H. Meidinger. Wöchentlich einmal. Jahrespreis 3 Mark. Anzeigen 25 Psg. die halbe Petitzeile. 26. Band. Nr. 29. Karlsruhe. 22. Juli 1893. Inhalt: S. 3S3 bis 364. Bekanntmachung (Prüfung im Hufbeschlag). — Lohnauszahlung. — Centralanstalt für Arbeitsnachweis in Mannheim. — Gerichtliche Entscheidungen (Betriebsunfall). — Central-Aushauer. — Saure Milch. — Webeschule für Wollenindustrie und Färbereifachschule in Aachen. — Unsere Musterzeichnung. — Litte- rarische Besprechungen. — Anzeigen. Sekarmtmachung. Prüfung im Hufbeschlag betreffend. Die Hufschmiede Karl Friedrich Ke mm von Graben, Amt Karlsruhe, und Klemens Müller von Ottersdorf, Amt Rastatt, welche sich der Prüfung im Hufbeschlag unterzogen und dieselbe bestanden haben, sind zur Ausübung des Gewerbes als Hufbeschlagschmiede für befähigt erklärt worden. Karlsruhe, 12. Juli 1893. Großh. Ministerium des Innern. A. A. Schenkel. Lohnauszahlung. Dem Vernehmen der „Badischen Korrespondenz" zufolge ist nunmehr, änhnlich wie dies bereits früher in dem Amtsbezirke Weinheim in einer Gemeinde geschehen ist, auch in den meisten Gemeinden des Amtsbezirks Wiesloch auf Grund des § 119a. Abs. 2 der Gewerbeordnung durch ortsstatutarische Bestimmungen angeordnet worden, daß der von Fabrikarbeitern bis zum vollendeten 17. Lebensjahre verdiente Lohn an die Eltern oder Vormünder auszubezahlen ist. Eine unmittelbare Auszahlung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern, bezw. Vormünder, oder nach deren Bescheinigung über Empfang der letzten Lohnzahlung zugelasien; auch kann die Ortspolizeibehörde dieselbe gestatten, wenn die Eltern ortskundig schlechte Haushalter oder dem Trünke ergeben sind. Lentralanstalt für Arbeitsnachweis in Mannheim. * Auf Anregung des Gewerbe- und Jndustrievereins vereinigten sich eine größere Anzahl Mannheimer gemeinnütziger Vereine, um nach dem Vorbild anderer Städte eine Anstalt für Arbeitsnachweis jeglicher Art in Mann- 354 heim zu errichten. Die Vorarbeiten sind nun beendet, die für die Geschäftsführung nöthigen Geldbeträge sind von den betheiligten Vereinen bezw. Behörden gezeichnet, der geschäftsleitende Vorstand ist gewählt und die Anstalt wird am 1. August l. I, in einem durch seine centrale Lage gut geeigneten Lokale ihre Thätigkeit beginnen. Die Geschäftsleitung wird sich mit bereits bestehenden Anstalten in Verbindung setzen, um zunächst deren Einrichtungen kennen zu lernen, sodann aber auch um dauernde Wechselbeziehungen zu unterhalten, wodurch die Bedeutung der neuen Einrichtung gewiß noch erhöht wird, und es darf mit Sicherheit erwartet werden, daß sowohl Arbeitgeber, wie Arbeitnehmer dieselbe gerne benützen, zumal keine Gebühren erhoben werden sollen. H. Gerichtliche Entscheidungen. (Betriebsunfall.) Der Senat des Reichsversicherungsamts zu Berlin hat am 11. d. M. in einer Unfallklagesache eine die gewerbl. und industriellen Kreise berührende wichtige Entscheidung getroffen. Der Metallarbeiter E. hatte dadurch einen Betriebsunfall erlitten, daß ein eiserner Träger ihm beim Abladen die Hand quetschte; die Rheinisch-Westfälische Maschinenbau- und Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschaft lehnte jedoch jede Rentenzahlung ab, da E. freiwillig, ohne zur Arbeit engagirt worden zu sein, Hand ans Werk legte. Hiergegen legte E. Rekurs beim Reichsversicherungsamt ein. Der Senat sprach dem Kläger die Rente zu. Die Beschäftigung einer Person in einem bestimmten Betriebe wird nach Ansicht des Senats fast regelmäßig auf einen Arbeitsvertrag zurückgeführt werden können; aber nothwendig ist dies nicht; vielmehr muß, wenn der Zweck des Gesetzes erreicht werden soll, eine sonst in dem Betriebe nicht beschäftigte Person, welche in einer dem Betriebe förderlichen und dem Willen des Unternehmers entsprechenden Weise eingreift, auch dann als versichert gelten, wenn ein civilrechtliches Ver- tragsverhältniß zwischen ihr und dem Unternehmer nicht angenommen werden kann. Central-Äushauer. * Unter diesem Namen bringt die Firma C. Frommherz L Cie. in Stuttgart einen kleinen, leicht zu handhabenden Apparat auf den Markt, der dem kleinen Meister gewissermaßen die Kreisscheere ersetzen kann. Für Kupferschmiede und Schlosser, sowie Werkstätten der Blechbranche überhaupt bietet dieser Apparat, wenn eine Kreisscheere nicht vorhanden ist, ein recht brauchbares Hilfsmittel, um das Aushauen runder Böden und Ringe aus Blechen bis zu 2 mm Stärke zu erleichtern. 355 In nebenstehender Zeichnung ist der Apparat in seiner Anwendung dargestellt. Er besteht aus einem schmiedeeisernen Bügel von geringer Höhe, aber weiter Ausladung, dessen unterer Arm auf einer mit genauer Milli- metertheilmch versehenen Stellschiene verschiebbar ist, dessen oberer Arm eine Centrirschraube mit Körnerspitze enthält. Die Stellschiene ruht mit ihrem D einen Ende in einem kräftigeren, zum Einspanuen des ganzen Apparates in' den Schraubstock dienenden Eisenstück, das auch gleichzeitig zur Aufnahme eines Weisels eingerichtet ist. Beim Gebrauch wird das zu bearbeitende Blech zwischen die Körnerspitze der Centrirschraube und deren Gegenstück gespannt, die den Mittelpunkt des herzustellenden Bodens rc. bestimme», und dann mittelst des beigegebenen Hammers auf dem Weisel der Boden ausgehauen; hierbei wird das Blech, das keine Formveräuderung erleidet, mit der Hand geführt. Die Millimetertheilung auf der Stellschiene ermöglicht die Einstellung auf das gewünschte Maß; ein vorheriges Abmessen bezw. Vorreißen der Kreisfläche wird erspart. Dem Central-Aushauer werden zwei Weisel — ein breiter für größere, ein schmaler für kleinere Durchmesser — und ein Hammer beigegeben, wofür zusammen 9 Mark berechnet werden. Ein Reservemeisel kostet 0,75 M., ein Reservehammer 0,65 M. In der Ausstellung der Großh. Landesgewerbehalle liegt ein solcher Apparat, mit welchem wir zufriedenstellende Versuche vornehmen ließen, zur Ansicht aus. Mt. Saure Milch. * Wir verwerthen die Milch im Haushalt in zweierlei Form, im süßen, dünnflüssigen Zustand, wie sie von der Kuh kommt, und im geronnenen Zustand, als dicke oder saure Milch, wie sie sich von selbst im Freistehen bildet nach kürzerer oder längerer Zeit, je nach Höhe der Temperatur. So beliebt uns die saure Milch als erfrischende Speise an sich ist, so unwillkommen ist dieser Zustand da, wo wir die Milch nur als süße verwenden könne», was, abgesehen von ihrer Zugabe zu Kaffee, Thee, Choko- lade, bei Zubereitung der meisten Gerichte der Fall ist. Das Gerinnen der Milch wird hervorgerufen durch Bakterien, welche in der Luft überall vorhanden sind und in sie eintreten. Durch Kochen 356 werden dieselben zerstört und es wird dadurch auf längere Zeit die Milch vor dem Gerinnen geschützt. Das freiwillige Gerinnen der Milch ist immer mit einer Zersetzung des Milchzuckers und Säurebildung verbunden oder wird durch diese Bildung hervorgerufen, welche bis zu einem gewissen Grad um so mehr vorschreitet, je länger die Milch steht. Auf dieser Säure beruht gerade der erfrischende Charakter der sauren oder dicken Milch. Der der Milch ihre dicke Konsistenz ertheilende Käsestoff kann auch noch auf andere Weise ausgeschieden werden, ohne daß die Milch dabei sauer wird, z. B. durch Lab (Schleimhaut des Kälbermagens), und wird hiervon bei der Käsebereitung ergiebigster Gebrauch gemacht. In neuerer Zeit hat man die Ueberzeugung gewonnen, daß die Milch in manchen Fällen epidemische Krankheiten übertrug, und zwar dadurch, daß an den Produktionsflellen die Gefäße mit unreinem bezw. den Krankheitsstoff (Bakterien) enthaltendem Wasser gereinigt wurden oder gar die Milch betrügerischer Weise mit solchem Wasser versetzt worden war. Der in das Haus abgelieferten Milch läßt sich ein solcher bedenklicher Zustand nicht ansehen, kaum Nachweisen. Glücklicherweise besitzen wir in dem im Hinblick auf Konservirung üblichen Kochen ein sicheres Mittel, um etwa vorhandene Krankheitskeime vollkommen zu zerstören. Es handelt sich nur noch um die Frage, wie sich die saure Milch verhält. Saure Milch wird durch Stehenlassen frischer Milch bereitet, worüber vom Zeitpunkt des Melkens an bei mittlerer Sommertemperatur von etwa 18 Grad Reaumur l^z bis 2 Tage hingehen, bis dieselbe zum Genuß angenehm ist. Es ist gewiß nicht ausgeschloffen, daß auf die Lebensfähigkeit vieler gefährlicher Bakterienarten die saure Milch keinen Einstuß ausübt, wie ja auch das Gerinnen selbst durch Bakterien hervorgerufen wird. Der bestimmte Nachweis, daß die saure Milch gesundheitsgefährlich wirken kann, läßt sich nicht führen; experimentiren kann man in dieser Hinsicht nicht. Für Biele, welche auf den Genuß saurer Milch, namentlich im Sommer, nicht verzichten möchten, dabei aber doch die Ueberzeugung besitzen, daß sie damit eine stets zuträgliche Speise genießen, kann das wenig bekannte oder in Hebung befindliche Verfahren empfohlen werden, die saure Milch stets aus zuvor gekochter süßer Milch zu bereiten. Man hat die Milch, nachdem dieselbe erkaltet ist und durch einen Seiher gegossen wurde, um die in der Hitze sich bildende Haut* zu entfernen, in dem Zimmer ruhig zwei Tuge stehen zu lasten. * Die dicke Haut, durch Einwirkung der Luft auf heiße Milch festgewordener Käsestoff, sollte von jeder abgekochten Milch nach dem Erkalten durch Abseihen entfernt werden, wenigstens in den Fällen, wo die Milch als Zugabe zu Kaffee und Thee verwendet wird. Viele Lmte haben geradezu einen Widerwillen vor dem Getränke, wenn sie die Hautbrocken darin herumschwimmcn sehen. Anderen allerdings sind sie nicht unangenehm, manche 357 Will man sie kälter genießen, so kann man dieselbe die letzten Stunden in frisches Wasser einstellen oder in einen Eisschrank, wenn derselbe zur Verfügung steht. In einem solchen kann sie dann auch noch mehrere Tage aufbewahrt werden, ohne daß sich ihr Zustand ändert. Der Vorgang kann in hohem Grade beschleunigt werdeu, wenn man der gekochten und auf Blutwärme etwa abgekühlten Milch einen kleinen Zusatz von bereits saurer Milch gibt, welche von der letzten Zubereitung bei regelmäßigem täglichem Genuß stammt, auf ein Liter süße Milch etwa sechs Suppenlöffel voll saure, selbstverständlich gut verrührt. Die Milch ist nach acht bis zehn Stunden bereits fest. Die Säure ist dann noch nicht sehr entwickelt; läßt man die Milch dann die gleiche Zeit weiter stehen, so kommt sie in den angenehmen genußfähigen Zustand. In der Familie des Verfassers wird im Sommer täglich saure Milch bereitet. Die frische Milch wird am Abend abgeliefert, dann sofort gekocht und nach dem Erkalten, wie oben angegeben, behandelt. Am folgenden Abend wird sie genossen. Die aus abgekochter Milch bereitete saure hat nicht ganz den Charakter der von nicht gekochter Milch stammenden Speise; letztere ist etwas fester, vielleicht kräftiger; erstere milder, fast rahmartig. Wer sich an den Geschmack und die Konsistenz der abgekochten sauren Milch gewöhnt hat, zieht sie zumeist der anderen vor, sie erscheint als etwas Feineres. Wenn die frische Milch des Morgens zugestellt wird, so könnte sie bereits am gleichen Abend als saure genoffen werden; verstärken ließe sich die Säurebildung durch Zusatz einer größeren Menge älterer saurer Milch. Einen kleineren Zusatz der letzteren würde man geben, wenn die Speise erst am nächstfolgenden Abend dienen sollte. In der Praxis wird sich der angemessene Zusatz bald ergeben. Zu beachten ist noch die Höhe der Temperatur; bei niederer Temperatur schreitet das Gerinnen der Milch weit langsamer vor, als bei höherer; eine heiße Küche als Standort der Milch wird sich deßhalb anders verhalten als die Wohnstube oder der Keller. Man sollte nicht versäumen, das Gefäß, in welchem die Milch zum Gerinnen steht, stets gut zu bedecken; andernfalls trocknet der sich oben absetzende Rahm aus und bildet eine etwas harte, unansehnliche Kruste, welche sich nicht gut mit der übrigen Milch beim Genuß verrührt. glauben sie sogar als „Rahm" besonders schätzen zu muffen. Aber den Erstercn zu Liebe sollte wenigstens an öffentlichen Orten die Milch nur geseiht abgegeben werden. Es gibt Leute, welche den wiederholten Besuch von Kaffeehäusern meiden, wo sie ihr mit Milch bereits versetztes Getränke, wie es in den sog. Wiener Cafs's üblich ist (Melange), stets mit einem Hautbrockenschaum dargercicht erhalten. Wird die Milch wieder erhitzt, so bildet sich die Haut allerdings von Neuem, doch nur wenn die Temperatur von 4V Grad R. überschritten wird. Diese Temperatur ist für den Gmuß einer warmen Speise gerade angemessen; es liegt somit kein Grund vor, die Milch darüber hinaus zu erhitzen und zu serviren. 358 Was das häufig vorkommende unerwünschte Gerinnen der süßen Milch im Sommer anlangt, so wird dasselbe durch die hohe Temperatur zwar befördert und beschleunigt; gewiß- hat es aber seinen ersten Grund in einer unrichtigen Behandlung der frisch gemolkenen Milch. Vor Allem ist darauf zu sehen, daß solche nur in vollkommen reine Gefäße gelangt und nicht etwa mit schon älterer Milch gemengt wird. Weiterhin sollte die Milch nach dem Melken durch Einstellen der Gefäße in frisches Wasser (noch besser Eis) thunlichst abgekühlt werden, so daß sie höchstens einige Stunden bis zur Abgabe an die Konsumenten der Wirkung der warmen Luft ausgesetzt ist. Bei Beachtung dieser Maßregeln wird ein Gerinnen innerhalb des Tages der Ablieferung und, wie häufig, bei eintretendem Kochen nicht Vorkommen. In den Haushaltungen hat man jedoch selbst ein einfaches, billiges Mittel in der Hand, dem raschen Gerinnen vorzubeugen: Zusatz (auf ein Liter) etwa einer Messerspitze voll aufgelöstes doppelt kohlensaures Natron vor dem Kochen. Dieses Salz verbindet sich mit der bereits vorhandenen Milchsäure und hebt ihre Wirkung auf. Es ist ganz unschädlich, selbst bei einem kleinen Uebermaß; es ist der bekannte Bestand- theil des Brausepulvers, welches bei dem Zusatz von Weinsäure die Kohlensäure entwickelt, sowie mit letzterer zusammen auch das seit einigen Jahren vielfach verwendete Backpulver bildet (s. Bad. Gew.-Zt. 1889 S. 469). Lloiäiuger. Die Webeschule für Wollenindustrie in Aachen «nd deren neue Färbereifachschule. Die Webeschule für die Wollindustrie in Aachen wurde im Herbst 1883 eröffnet in der Absicht, eine Lehranstalt zu schaffen, welche sich ausschließlich der Förderung der Wollenindustrie, insbesondere der Tuch- und Buxkinfabrikation zu widmen habe. Diese Beschränkung auf ein ganz bestimmtes Arbeitsgebiet setzte die Schule in den Stand, tiefer in ihre Aufgabe einzudringen und das ihr zugewiesene Gebiet eingehender zu bearbeiten, als es bei einer Ausdehnung ihres Lehrplanes auf die gesummte Textilindustrie möglich gewesen wäre. Dieser Umstand hat wesentlich dazu beigetragen, daß die Aachener Anstalt bereits nach wenigen Jahren zu den besuchtesten und bedeutendsten Webeschulen Deutschlands gezählt wurde und daß ihre zahlreichen Schüler überall in der Praxis bereitwillig Aufnahme und lohnende Beschäftigung gefunden haben. Mit einem Kostenaufwande von rund einer halben Million Mark wurde für die Anstalt ein eigenes Schulgebäude errichtet und mit den erforderlichen Einrichtungen und Maschinen ausgestattet, unter denen sich ein vollständiger Fabrikbetrieb in Spinnerei, Weberei und Appretur befindet. 359 Die Anstalt zerfällt in drei getrennte Abtheilungen, nämlich in eine Fachschule für Spinnerei und Weberei, eine solche für Appretur und eine solche für Färberei. Der Unterricht ist ein theoretischer und praktischer. Zu letzterem dient der mit der Anstalt verbundene Fabrikbetrieb, welcher es ermöglicht, den Schüler mit den Vorgängen und Anforderungen der Praxis genau vertraut zu machen. In den Färbereilaboratorien der Anstalt werden die Schüler angeleitet, sich auf Grund eigener Arbeiten eine genaue und sichere Kenntniß der gegenwärtig in der Färberei benutzten Farbstoffe, Beizmittel rc. und ihrer Anwendung zu verschaffen. Die Fachschule für Färberei ist neu; sie wird erst am 2. Oktober d. I. eröffnet werden. Dieselbe wird die erste deutsche Anstalt bilden, welche eine den neuesten wissenschaftlichen und technischen Fortschritten auf dem Gebiete der Färberei Rechnung tragende innere Einrichtung besitzt. Die Ausbildung der Schüler erfordert einen zweijährigen Kurs. Die Aufnahme ist an das Alter von mindestens 16 Jahren geknüpft. Das Schulgeld beträgt für preußische Staatsangehörige 200 M., für andere Deutsche 300 M., für Ausländer 600 M. jährlich. — Ausführliche Programme durch das Kuratorium der Webeschule. Unsere Musterzeichnung. Die dieser Nummer beiliegende Tafel 29 enthält die Abbildung eines Grabsteines (etwa */„ nat. Größe); entworfen von C. G. Finter in Idstein i. Taunus. Litterarische Besprechungen. 0r. Jos. Landgraf, Die verkehrspolitische Mission Mannheims. Die 85 S. umfassende kleine Druckschrift wurde im Aufträge der Handelskammer für den Kreis Mannheim anläßlich der 50. Sitzung der ständigen Tarifkommission der deutschen Eisenbahnen zusammen mit dem Ausschüsse der Verkehrsinteressenten in Heidelberg am 17. bis 19. Juni 1893 geschrieben. Dem Verfasser, der seit Jahren Syndikus der Mannheimer Handelskammer ist, lag daran, diese günstige Gelegenheit, wo so viele bedeutende Vertreter der deutschen Verkehrspolitik, des deutschen Handels, der deutschen Industrie und der deutschen Landwirthschaft in nächster Nähe tagten, zu benützen, um einer zu Ungunsten Mannheims seit Jahrzehnten ausgesprochenen Legende entgegenzuwirken. Nach dieser sollte das in Mannheim betriebene Ein- und Ausfuhrgeschäft nicht in dem Maße ein deutsches, wie dasjenige von Bremen, Hamburg rc. sein, weil Mannheim sich der Vermittelung außerdeutscher Seehäfen und einer Rhederei, Spedition rc. bedienen müsse, die nicht in deutschen Händen liegen. Das Mannheimer Geschäft erscheine also im Vergleich zum Bremer nur als ein „theilweise deutsches". Mit sachkundiger, gewandter Feder weist der die Geschäftsund Verkehrsverhältnisse überblickende Autor nach, wie diese Behauptung eine unbegreif- 360 liche Täuschung ist. Die beigegebenen tabellarischen Zusammenstellungen lassen die Unabhängigkeit Mannheims-Ludwigshafens und anderer Plätze des Ober-, Mittel- und Niederrheins von Holland und Belgien vollständig klar erscheinen und die Bedeutung der ausländischen gegenüber der deutschen Rhederei auf dem Rheine erscheint darnach geradezu gering. Von den 30 großen rheinischen Dampfschifffahrts- und Dampfschleppschiffsahrts- Gesellschaften und Rhedereien, sind allein 24 deutsche und nur 6 sind holländischer oder belgischer Herkunst. Man ist nach den Ausführungen überrascht und überzeugt von der Bedeutung Mannheims als Handelsplatz; sie steht als solche im Binnenverkehr erheblich über Bremen und hinter Hamburg nicht allzusehr zurück. Man muß dem Autor am Schlüsse seiner, hochinteressanten Darlegungen zugestehen, daß ihm der Nachweis gelungen ist, daß Mannheim ein ebensoguter Funktionär im deutschen Handel ist, wie irgend welche andere deutsche Handelsstadt, die Hansastädte natürlich voll eingeschlossen. Litt. vr. Thilo Hample, Handwerker- oder Gewerbekammen? Ein Beitrag zur Lösung der gewerblichen Organisationsfrage. 271 S. (8"). Jena: Gustav Fischer. 1893. 4,SO M. Allerorten ist man seit Jahren bestrebt, das Kleingewerbe in Körperschaften zu vereinigen, welche geeignet erscheinen, seine Interessen in gehöriger Weise zu vertreten, ihm die im Staate gebührende Stellung zu verschaffen und zu sichern. Die Einen versprechen sich dies von Gewerbevereinen, die Andern von Innungen, die Dritten von Handwerker-, noch Andere von Gewerbekammern u. dgl. mehr. Verschiedene Bundesstaaten haben derartige Organisationen mit mehr oder weniger günstigem Erfolg eingerichtet und endlich hat erstmalig 1891 der Staatsminister v. Bötticher erklärt und in Folge einer Interpellation es im Reichstage im Dezember 1892 wiederholt bestätigt, daß ein Reichsgesetz geplant sei und bereits vorbereitet werde, das die einheitliche Schaffung von Handwerker- oder Gewerbekammern zum Zweck habe. Da in der nächsten Reichstagssession also dieses Gesetz zur Vorlage kommen dürfte so erscheint obiges Werk noch gerade zu rechter Zeit, um über diese vielfach ventilirte Frage mehr Licht zu verbreiten. Der Verfasser, der sich für seine Arbeit ein umfassendes Material zu verschaffen gewußt hat, gibt zunächst ein Bild der bisher in Deutschland bestehenden gewerblichen Interessenvertretungen und ihrer Organisationen. Er führt die Forderungen vor, welche seit 1847 auf Handwerkertagen, in Petitionen an die Volksvertretung und die Regierungen u- s. w. bis in die jüngste Zeit hervorgetreten sind. Auch die in Preußen gemachten praktischen Versuche, mit den Gewerberäthen von 1849 und dm Gewerbekammern von 1884 werden eingehend behandelt, sie sind zur Beurtheilung der Frage besonders lehrreich. Zum Schluß behandelt der Autor die verschiedenen Organisationsvorschläge kritisch und sucht die offene Frage zu entscheiden: ob Handwerker- oder Gewerbekammern zu bilden seien. In seiner» Endurtheil spricht er sich für Gewerbekammern aus, die kleine Handwerker, auch etwas höhere gewerbliche Kreise und namentlich die aus dem Handwerk hervorgegangenen Fabrikanten umfassen sollen. Das Ergebniß der Betrachtungen und Ausführungen des Verfassers ist: über das ganze Deutsche Reich sind die obligatorischen Gewerbekammern netzartig zu verbreiten; diese sollen nicht nur gutachtliche Interessenvertretungen, sondern auch behördliche Selbstverwaltungskörper sein. Einerseits sollen sie die Interessen des Kleingewerbes den Regierungen gegenüber energisch vertreten, andererseits sollen sie durch Beaufsichtigung des Lehrlings-, Herbergs-, Arbeitsnachweis- und Fachschulwesens, durch Belehrung und Anregung der Interessenten der gewerblichen Kreise, namentlich unseres Handwerkes, segensreich wirken. 361 Wir sind der Anschauung, daß das in vorliegendem Buche mühsam zusammengetragene, sorgfältig gesichtete und bearbeitete Material noch viel zur Klärung dieser heute fast aus jeder Tagesordnung stehenden Frage beizutragen vermag, zumal der Verfasser sie in parteiloser Weise, vom wissenschaftlichen Standpunkt aus behandelt. Litt. Vom Erfinden. Eine Untersuchung über die Bedingungen nützliche Erfindungen zu machen und deren Vrrwrrlhung von Hofrath Professor vr. H. Mridingrr. 63 s. gr. (8). Preis 1 Mark. — Karlsruhe 1892. Durch jede Buchhandlung zu beziehen. 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Tüncherarbeiten .... 2400 M. Pläne, Akkordbedingungen und Auszüge aus dem Voranschlag können auf dem diesseitigen Geschäftszimmer, Kreuzstraße Nr. 5, bis zum 31. Juli d. I. in den Vormittagsstunden eingesehen werden. Die Angebote sinv, mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis zum 31. Juli L. I.. Abends 6 Uhr, verschlossen und portofrei an Unterzeichnete Stelle einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. sI71. 2.1 Baden, den 18. Juli 1893. Grossst. Krstrksbauinspektion. Kredell. Vergebung von Abbruchsarbeiten. Das Gebäude des Großh . Hofzahlamtes und eine bei demselben stehende Waschküche sollen in der Zeit vom 15. September bis 1. Oktober 1893 abgebrochen werden, innerhalb welcher Zeit auch aller sich dabei ergebende Bauschutt zu entfernen ist. Angebote auf diese Abbruchsarbeiten nimmt die Großh. Bnudirektion in der Zeit vom 18. Juli bis Samstag den 5. August 1893 an. Angebotsforniulare können bei dcni Secretariat dieser Stelle täglich zu ben üblichen Büreaustunden in Empfang genommen werden. s165 2.1 Karlsruhe, den 15. Juli 1893. Grossst. Zaudirrktion. 1>r. I. Durm._ Vergebung von Wafferleitungsarbeiten. Nach Maßgabe der Verordnung des Großh. Ministeriums des Innern vom 24. Juni 1890 soll die Ausführung der Wasserleitung des ärar. Gutes Augusten- berg (bei Grötzingen) öffentlich vergeben werden, und zwar: L. Erdarbeiten: Aushub und Wieder - cinfüllen von 1200 m Nohrgräben sammt Felsensprengen. L. Eisenarbeiten: Lieferung und Verlegen von circa 1135 in gußeisernen Muffenröhren in Weiten von 40—80 mm, mit 14 Stück Abgängen, 17 Schiebern, 3 Hydranten und den Hausleitungen. Die Verdingungsüberschlägc, Bedingniß- hefte und Pläne liegen bei Großh. Kulturinspektion Karlsruhe (Kriegsstr. 850.) zur Einsicht auf; auch können die Anschlagsformulare und Bedingnißhefte gegen postfreie Einsendung von 2 M. (nicht in Briefmarken) von der Kulturinspektion bezogen werden. s167 Die Angebote sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis Samstag den 5. August 1893, Morgens 9 Uhr, an die Großh. Kulturinspektion Karlsruhe einzusenden, woselbst die Eröffnung der Angebote zur genannten Zeit stattfindet. Großh. Kadische Staats- Gijenbahnen. Die Lieferung des Bedarfs an Bahnwartsdienstkleidern für die Jahre 1894, 1895 und 1896 soll im Wege öffentlicher Verdingungen vergeben werden. Angebote sind schriftlich, verschlossen und mit der Aufschrift „Bahnwartsdienstkleider" versehen spätestens bis Montag den 31. d. M-, Dorm. 10 Uhr. bei uns einzureichen. Die Lieferungsbedingungen und Angebotsbogen werden von uns auf portofreie Anfrage abgegeben. Musterstücke liegen diesseits zur Ansicht auf. Die Zuschlagsfrist ist auf 4 Wochen festgesetzt. s166 Karlsruhe, den 14. Juli 1893. Großh. Dauptoerwaltung drr _Gssenkahnma garine. _ Großh. Ko-ische Staats- Gisrnbahnen. Für die Ausführung zweier Schiebebühnengruben im Gebiete der Hauptwerkstätte zu Karlsruhe sollen die nachstehenden Arbeiten öffentlich vergeben werden: 1. Grabarbeiten rund 620 cdm. 2. Maurerarbeiten rund 470 cdm. 3. Pflasterarbeiten rund 1290 gm. 4. Die Lieferung und Verlegung von rund 40 edm tannenen Langschwellen, von theils 20 bis 30 cm, theils 15 bis 24 cm Stärke. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotsformulare sind gegen postsreie Einsendung von 50 Pf. von der Kanzlei des Unterzeichneten erhältlich. Angebote sind daselbst bis längstens zum 29. d. M.. Norm. 11 Uhr. schriftlich, verschlossen und postfrei einzureichen. Der Eröffnung können die Angebotsteller beiwohnen. (166 Karlsruhe, den 15. Juli 1893. Drr Großh. Kahnbauinsprktor. 363 Vergebung von Schreinerarbeiten. Für die Bibliothek der Grotzh. Landes- Gewerbehalle sind neu herzuüellen: 3 Bücherschränke, 1 Zeitschriftenschrank, 1 Bücherschaft, 1 Mappenschrank, 1 Schreibtisch und 2 Lesetische. Zu ergänzen sind unter theilweiser Aen- derung des Vorhandenen 1 Bücherschrank und 3 Mappenschränke. Die Zeichnungen sind von Diontag, den 17. d. M., ab bei uns einzusehen. Bedin- gungs- und Angebotsbogen werden kostenlos abgegeben. s163. 2.2 Die Preisangebote sind versiegelt, mit der Aufschrift „Bibliothekmöbel" versehen und frankirt bis spätestens Montag, den 31. d. M., um 1V Uhr Vormittags, bei uns einzuliefern, zu welcher Zeit die Eröffnung der Angebote erfolgt. Zu dieser Verhandlung haben die Bewerber und deren Bevollmächtigte Zutritt. Die Zuschlagsfrist ist auf den 3. August festgesetzt. Es bleibt Vorbehalten, die Arbeiten zusammen oder in zwei, bezw. drei Loosen zu vergeben. Karlsruhe, den 14. Juli 1893. Grossst. KanLrs-GrwerbrstaUr. Größt). Dadische Staats- Eisenbahnen. Die Lieferung und Aufstellung des Eisenwerkes für die Gewerbekanalbrücke lrm 13,0/13,1 bei der Station Steinen der Wiesenthalbahn, im Gesammtgewicht von 8250 lex Schmiedeisen und 350 ügi Gußeisen, soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden. Angebote hierauf sind schriftlich, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, längstens bis Dienstag, den 25. Juli d. I., Abends 6 Uhr, an den Unterzeichneten einzureichen. Bis zu diesem Termin können Pläne, Bedingungen und Gewichtsberechnung hier eingesehen werden. Die Zuschlagefrist wird auf 14 Tage festgesetzt. sI6I. 2.2 Basel, den 7. Juli 1893. Der Gro ssst. Kahnbauinsprktor. Vergebung von Wafserleitungsarbeiten. Die Gemeinde Nußloch, Amt Heidelberg, vergibt im öffentlichen Angebots»«« fahren die Ausmauerung eines 30 in langen Stollens, sowie die Metallarbeiten für einen 540 m langen 80 mm gußeisernen Leitungsstrang nebst dem Einbau eines 80 mm zweiten Schiebers, zweier Negulir- ventile, eines Seihers und die Aufstellung eines eisernen Brunnenstockes mit Schale- Angebote hierauf sind in die von Großh. Kulturinspektion Heidelberg gegen Einsendung von 50 Pf. Kopialgebühren zu beziehenden Angebotsformulare einzutragen und mit entsprechender Aufschrift versehen spätestens bis Montag, de» 24. Juli, Vormittags 10 Uhr, bei dem Gemeinderath in Nußloch einzureichen. s162. 2.2 Wasserleitung Unterscheidenthal. sl6Km v. d. bad. Bahnstation Eicholzheim). Die Gemeinde Unterscheidenthal, Amt Buchen, vergibt im Wege des Angebotsverfahrens die Lieferung und Legung des zu einer Wasserleitung erforderlichen Röhrenmaterials nebst Zubehör, als: 1400 lfd. m 60 mm weite gußeiserne Muffcnröhren. 700 lfd. m 50 mm weite gußeiserne Muffenröhren. IO Schieber, Negulirhahnen und sonstige Ausrüstungsgegenstünde. Schriftliche Angebote sind nach den von unterfertigter Inspektion gegen eine Gebühr von 50 Pf. zu beziehenden Materialverzeichnissen zu stellen und längstens bis Samstag den 12. August d. I., Vormittags 10 Uhr, bei dem Gemeinderath in Unterscheidenthal verschlossen und portofrei, sowie mit entsprechender Aufschrift versehen einzureichen. s169 2.1 Mosbach, den 17. Juli 1893. Grossst. Kulturinspektlou. Großh. Ka-ische Staats- Eisenbahnen. Vergebung von Asphaltarbeiten. Die Erneuerung von beiläufig 200 gm Asphalttrottoir auf dem Hauptbahnstcig des Bahnhofs Waldshut soll vergeben werden und sind Angebote schriftlich, verschlossen,-mit entsprechender Aufschrift versehen, längstens bis Sonntag den 13. August d. I. an unterfertigte Stelle einzureichen, woselbst auch die Bedingungen eingesehen werden können. s170. 2.1 Zuschlagsfrist 8 Tage. Waldshut, den 18. Juli 1893. Der Grossst. Kaynbauiusprktor. 364 Neuestes und vollständigstes Werk auf diesem Gebiete. Wichtig für jeden Gewerbetreibenden und für den, der auf dem neuesten Standpunkt überall stehen will, geradezu unentbehrlich. Handbuch der M»lW. In 1. bis 4. Auflage herausgegeben von Karl Karmarsch, in 5. Auflage von Ernst Hartig. Sechste völlig neu bearbeitete Auflage. Herausgegeben von Hermann Äischrr. Bisher vorliegend: s172 12.1 Bd.I. Abt. i. Allgemeine mechanische Technologie. 1888. Mit 720 Textabbildungen. Lex. 8. 18 M. Bd. n. Abt. 1. Die Bearbeitung der Metalle. 1890. Mit 104 Textabbil- ' düngen. Lex. 8. 12 M- Abt. 2 . Die Bearbeitung der Hölzer, des Harnes. 1891. Mit 87 Textabbildungen. 5 M. Abt. 3. Die Bearbeitung der Steine, Glas- und Thonwaaren- 1891. Mit 81 Textabbildungen. 3 M. Bd. III Abt. 1. Die Spinnerei. 1892. Mit 159 Textabbildungen. 10 M. Leipzig: Kaumgärtner's Huchhandlung._ Z. MM, WAk, Ettlingerstraße 73, Fabrik chem.-technischer Präparate empfiehlt: la Parqurtwachs gelb und weiß (in Qualität unübertroffen) in i/r-, 1- und 5- Kilo-Dosen. f159. 6.4 Kaumwachs flüssig (zum Occuliren und Pfropfen von Nutz- und gierbäumen), fließt selbst bei der größten Sonnenhitze nicht ab und begünstigt das Anwachsen der jungen Triebe. Srttwachs. Klebwachs. ModrUirwachs. Kinoleumwichse. Kothol und Köthwasser. Polirpräparate als Diamantine zum Schleifen und Poliren von Edelsteinen. Silirubine zum Poliren von Stahl, Gold und Silber, Platin, Aluminium :c. von überraschender Wirkung- Proben stehen gerne zu Diensten. WiedervrrkSnfrr gesucht. 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