Badifdie Wiilfdiafls-Zeitung zugleich Mitteilungen der HandelsKammer Karlsruhe und des Vereins Karlsruher Börse Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße Nr. 10, Fernsprecher: 4510/4515 — Alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Bad. Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1, Fernsprecher 297. Nummer 19 KARLSRUHE, 5. OKTOBER 1925 5. Jahrgang c-—ainfg-- 3IE- -.-3fE -3ig "innrer ■ -me jicl Kurzschriftprüfung. Das Prüfungsamt für Kurzschrift bei der Handelskammer Karlsruhe hält seine nächste Kurzschriftprüfung am Sonntag, den 18. Oktober 1925, vormittags im Handelskammergebäude ab. Es wird geprüft in den Gruppen: 120, 150, 180, 200, 220, 240 Silben. Die Prüflinge haben sich wenigstens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Handelskammer Karlsruhe schriftlich unter Angabe des Systems und der Silbenzahl, worin sie geprüft werden wollen, zu melden. Die angegebene Silbenzahl ist endgültig; ein Übergehen in eine andere Silbenabteilung ist nicht gestattet. Die Handelskammer macht die Firmen ihres Bezirks auf diese Prüfung aufmerksam und bittet sie, dafür bemüht zu sein, daß sich eine größere Anzahl von Angestellten daran beteiligt. Den sich anmeldenden Prüflingen teilt die Handelskammer den Zeitpunkt mit, an dem ihre Gruppe geprüft wird, und sie übersendet ihnen gleichzeitig die vom Ausschuß festgelegten Richtlinien. Die Prüfungsgebühr beträgt 3 Mark und ist mit der Anmeldung einzusenden. Der Präsident: gez. i. V.: Künkel. Der Syndikus: gez. Dr. Krienen aas: EOCE Postpakete nach dem Ausland. In der Nummer 39 der Verkehrsnachrichten für Post und Telegraphie ist aus der Feder des Ministerialrats Plein, des Referenten im Reichspostministerium für den Auslandspaketverkehr, ein Aufsatz über Pakete nach dem Ausland erschienen, der von allgemeinem Interesse ist. Vom 1. Oktober ab sind die Gebühren in RM., zum Teil herabgesetzt, berechnet, Schalterabfertigung und Paketbeförderung werden schneller, Sehadenversicherung nach jedem Land ist durchgeführt. Die Deutsche Reichspost gibt am 1. Oktober eine neue Gebührentafel für Pakete (käuflich bei R. v. Deckers Verlag — G. Schenck — Berlin SW 19, Jerusalemer Straße 56) nach dem Auslande heraus. Diese Tafel ist einfach, übersichtlich und allumfassend. Sie bietet den Paketabsendern folgende Vorteile, auf die namentlich die Geschäftswelt hingewiesen sei: 1. Die Gebühren sind in Reichsmark angegeben, nicht mehr in Goldfranken. Der Annahmebeamte kann also schneller abfeitigen, weil er den Goldfrankenbetrag nicht mehr in Reichsmark umzurechnen hat (zuletzt 1 Fr. = 83 Pf.) 2. Absender und Annahmebeamte haben nicht mehr zu unterscheiden zwischen Postpaketen und Postfrachtstücken. Sind Pakete im Gewichte von mehr als 10 kg (nach den nordischen Staaten mehr als 5 kg) bis 20 kg zur Beförderung zugelassen, so ist in der Gebührentafel bei dem betreffenden Land die Gebühr für jedes Gewicht (meist Stufen zu 5 kg) gleich fertig errechnet. Der bisherige Tarif für Postfrachtstücke, ein mehr als 100 Seiten starkes Buch, fällt weg und mit ihm die zeitraubenden Umständlichkeiten, die nötig waren, um den Taxgrenzpunkt und die deutsche Entfernungsstufe zu ermitteln und um die fremden Gebühren nach den für jedes beteiligte Land verschiedenen Gebührentafeln zu berechnen. Ein Paket z. B. 15—20 kg schwer, nach Mailand kostet von jedem Ort in Deutschland aus 6,60 Mk., wie man schnell aus der Gebührentafel ablesen kann, während man bisher dafür berechnen mußte a) die innere deutsche Gebühr, steigend mit jedem kg und gestaffelt nach 3 Zonen; b) die schweizerische Gebühr, gestaffelt nach 4 Zonen; c) die italienische Gebühr, gestaffelt nach 16 Zonen. 3. Die allgemeinen Versendungsbedingungen (Gewährleistung, Niederschlagen von Zoll, Zurückziehen der Sendung, Aufschriftänderung, Nachfragen, Unzustellbarkeit) sind, soweit möglich, vereinheitlicht. Sie waren bisher verschieden für Pakete bis 5 oder 10 kg des Weltpostvereins-Verkehrs, für Pakete nach solchen Vereinsländern, mit denen ein Sondervertrag besteht, für schwerere Pakete, für Pakete nach Nichtvereinsländern und für Pakete, bei denen die Vermittlung von Verfrachtern in Anspruch ge- Heinrich Baer & Söhne Karlsruhe/B. iS<2rückficb n ueclange au; dieOttarke 218 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 19 5U Iw .. MB Wir empfehlen uns für Erledigung sämtlicher bankmäßigen Geschäfte sowie für gewissenhafte Beratung in allen Vermögensangelegenheiten. Rheinlsdie Credilbank Filiale Karlsruhe Hauptgeschäft: Kaiserstraße 90 Ecke Ritterstraße. Zweiggeschäfte: Niederlassung Mühlburg, Rheinstraße 44, Depositenkasse am Bahnhof (im Hotel Reichshof). nommen wird. Im ersten Falle gelten die Weltpostvereinsbestimmungen, in allen übrigen Fällen, die mit jedem Land oder Vermittler vereinbarten Bestimmungen, wobei auf Wünsche und Bedürfnisse des fremden Landes vielfach Rücksicht genommen werden mußte. Ein großer Teil der Verschiedenheiten ist nun beseitigt oder wird nach einigen Monaten beseitigt sein. Wo erhebliche Abweichungen noch bestehen, wird die Deutsche Reichspost bemüht sein, später bessere Bedingungen zu erreichen; z. B. leisten die Vereinigten Staaten von Amerika und Mexiko trotz mehrfach erhobener Vorstellungen keine Gewähr für den Verlust von Paketen. Für Sperrgut ist der Zuschlag allgemein auf 50 v. H. festgesetzt, nicht mehr teilweise auf 100 v. H. Für Wertpakete ist die Versicherungsgebühr von 45 Pf. auf 30 Pf. für je 300 Mk. herabgesetzt, wegen der stillen Versicherung bei gewöhnlichen Paketen siehe unter 6. 4. Die für jedes Land wichtigsten Zollbestimmungen sind in der neuen Gebührentafel in gedrängter Kürze gebracht, damit die Annahmebeamten über beizufügende Rechnungen, Ursprungszeugnisse udgl. sowie über besondere Erfordernisse in den Zollinhaltserklärungen in jedem einzelnen Falle gleich Auskunft geben können. Der Absender bleibt zwar nach wie vor dafür verantwortlich, daß für die von ihm abgesandte Ware alle im fremden Lande gültigen Zollbestimmungen beachtet sind. Auf Wunsch erhält er indessen am Schalter Auskunft über die Zollbestimmungen (aus dem Paketposttarif, Teil I), soweit sie der Deutschen Reichspost von den fremden Verwaltungen mitgeteilt sind. 5. Die Gebühren sind allgemein herabgesetzt, und zwar für Pakete bis 5 kg um etwa 10 Pf., abgesehen von Frankreich, Luxemburg und Norwegen, weil diese Länder ihre Gebührenanteile gleichzeitig erhöht haben. Die Gebühren für schwerere Pakete sind teilweise sehr erheblich ermäßigt, wie aus der nachfolgenden Übersicht hervorgeht. Diese Ermäßigung hat sich nur durch eine natürliche Verbilligung der Kosten für Annahme und Beförderung der Pakete ermöglichen lassen. So gestattet die einfach und schnell zu handhabende Gebührentafel eine schnellere Abfertigung am Schalter, ferner ist durch Vereinbarungen mit mehreren fremden Ländern und enges Zusammenarbeiten mit ihnen eine umständliche, im Weltpostvereinsvertrage vorgeschriebene Grenzbehandlung wesentlich vereinfacht worden (näheres am Schluß). Diesen Gewinn glaubt die Deutsche Reichspost zur Erleichterung der Ausfuhr ganz den Versendern zugute kommen lassen zu können, wiewohl ihre allgemeinen Einnahmen noch nicht in dem vorgesehenen Maße zufließen und die Kosten, die sie selbst für die reine Eisenbahn-Beförderung der Pakete zu bezahlen hat, in letzter Zeit erheblich gestiegen sind. Die Vereinfachung im Aufbau der Gebühren für schwere Pakete ist in der Weise geschehen, daß alle Entfernungsstufen — abgesehen vom italienischen Verkehr — beseitigt und in der Regel Gewichtsabschnitte von 5 zu 5 kg gebildet sind, wie dies im Postpaketverkehr des Weltpostvereins und im engen Vereinsverkehr mit Österreich, Ungarn, Tschechoslowakei und Luxemburg bereits seit langem Grundsatz ist. Die Beseitigung der deutschen Entfernungsstufen wird den Absendern eine Gebührenermäßigung bringen, die bei Paketen aus Orten, die mehr als 375 km von der Landesgrenze (in der Richtung auf das Bestimmungsland gemessen) entfernt sind, etwa 2—4 Mk. beträgt und bei Entfernungen von 75—375 km in den oberen Stufen der Gewichtsabschnitte (8, 9, 10, 13, 14,15 kg, 18,19, 20 kg) sich mit etwa 1 Mk. geltend macht, während in den unteren Stufen die Gebühren etwa in gleicher Höhe wie jetzt bleiben werden. Nur die Paketabsender in der 75 km-Zone der Grenzausgangspostanstalten werden eine mäßige Gebührenerhöhung zu tragen haben, aber nur für Pakete im Gewicht von mehr als 10 kg, namentlich für die unteren Stufen der beiden Gewichtsabschnitte. Dies wird jedoch dadurch ausgeglichen, daß sie bei der Ausfuhr nach allen anderen fremden Ländern infolge Wegfalls der Entfernungsstufen erhebliche Gebührenermäßigung haben werden. Nach den guten Erfahrungen, die die Deutsche Reichspost bisher mit dem einfachen Gebührenaufbau im Verkehr mit Österreich, Ungarn, Tschechoslowakei und Luxemburg gemacht hat, glaubt sie, daß die Zahl der Pakete über 5 kg und — bei einigen Ländern — über 10 kg zunehmen wird. Denn manche Ware, die bisher der hohen Gebühr wegen nicht ins Ausland gesandt werden konnte, wird nun ihren Weg dahin auch aus dem Inneren Deutsch lands — nicht nur der 75 km-Zone — finden. Wir geben nachstehend einige Beispiele für die neuen Gewichtsgebühren, ab 1. Oktober 1925: nach Belgien. 5 kg statt 145 Pf. 140 Pf. Berlin—Brüssel . . 15 925 665 20 tt ff 1245 tt 885 11 11 tt ff 765 tt 665 tt 16 ff ft 1090 ft 885 t* nach Dänemark . . . 5 ft 150 140 Köln—Dänemark . . 10 ft 450 ff 265 15 ff ft 755 tt 460 tt 20 ft 1050 660 Berlin—Dänemark . 10 ff ft 330 tt 265 tt 15 ff ft 535 tt 460 tt 20 ft 735 ft 660 nach Großbritannien . 5 ff tt 265 ft 255 tt Berlin—London. . . 10 ff ft 635 ft 465 tt 15 ff tt 1100 ff 835 tt 20 ff tt 1420 tt 1055 tt nach Italien. 5 ff tt 230 tt 220 tt Berlin—Rom .... 20 ff tt 955 tt 860 nach Schweden . . . 5 ff ft 270 tt 260 tt Stralsund—Schweden 10 ff ft 760 tt 585 tt (Nahzone) 15 ft ft 1225 tt 1100 tt IWTI— Wl" 1 " . . . . . . Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 219 Stralsund—Schweden 20 kg statt 1695 Pf. 1620 : (Nahzone) 6 99 99 395 99 585 11 855 1100 16 1330 1620 nach der Schweiz . . 5 160 99 155 10 270 99 265 Berlin—Schweiz . . 15 650 400 Berlin—Bern .... nach Vereinigten Staa- 20 99 99 850 99 695 ten von Amerika . 5 99 99 190 99 180 10 99 99 295 280 nach Danzig. 5 99 99 125 99 80 Berlin—Danzig . . . 8 99 250 99 200 18 99 99 460 350 18 99 99 665 500 Stettin—Danzig . . 10 99 99 210 99 200 15 99 99 315 350 20 99 99 415 500 nach Spanien .... 5 99 99 230 220 Berlin—Barcelona. . 10 945 665* 15 99 99 2700 99 880* * Siehe Punkt 7. 20 9 9 99 3125 99 1060* 6. Eine große Zahl von Ländern, wie Spanien, Griechenland, die Vereinigten Staaten von Amerika, mehrere Staaten in Mittel- und Südamerika, die Südafrikanische Union und andere lassen keine Wertpakete zu. Alle Versuche der Deutschen Reichspost, wenigstens einige Länder, nach denen die deutsche Ausfuhr bedeutend ist, dahin zu bringen, Wertpakete zuzulassen, sind erfolglos geblieben. Wohl besteht die Möglichkeit, durch Vermittler in Hamburg oder Bremen, die Pakete, die dann als gewöhnliche von neuem zur Post gegeben werden, befördern und versichern zu lassen. Doch ist dieser Weg kostspielig, umständlich und langsam. Die Deutsche Reichspost hält es nunmehr für geboten, den Absendern, die ihre Pakete nach den genannten Ländern gegen Verlust oder Beschädigung versichern lassen wollen, einen einfachen, schnellen und billigen Weg zu weisen. Sie wird die Pakete als gewöhnliche annehmen und befördern und in allen Fällen von Verlust usw. den wirklich erlittenen Schaden bis zur Höhe des angegebenen Wertbetrages ersetzen. Die Versicherungsgebühr beträgt 1 oder 2 v. H. der Wertangabe, deren Meist- betrag zunächst auf 1000 Mk. festgesetzt ist. Paket und Paketkarte dürfen keine Angaben über den Wert oder die Versicherung tragen. Der Absender erhält einen Einlieferungsschein, auf dessen Rückseite die Versicherungsgebühr in Freimarken verrechnet wird. Alle näheren Angaben sind in der neuen Gebührentafel in der Spalte „Wertangabe“ bei jedem in Frage kommenden Land angegeben. Diese stille Versicherung ähnelt also der Versicherung bei dem „unversiegelten Wertpaket“ im innerdeutschen Verkehr, das auch als gewöhnliches Paket befördert wird; allerdings wdrd hierbei die Wertangabe — höchstens 100 Mk. — auf der Paketkarte vermerkt. 7. Vom 1. Oktober ab wird die Beförderung der Pakete über 5—20 kg nach Spanien auf dem nachbezeich- neten Wege billig und schnell vor sich gehen. Die Pakete werden auf Basel geleitet, wohin viele gute Verbindungen bestehen und wo der Paketaustausch in vereinfachter Weise unter Mithilfe deutscher Beamten sich schnell ab- wickelt. Von Basel gelangen die Pakete in geschlossenem Wagen, der einen festgelegten beschleunigten Lauf innehält, nach der französisch-spanischen Grenze, wo der von der Deutschen Reichspost verpflichtete Vermittler die Verzollung besorgt, ohne beim Empfänger vorher anzufragen, die Zollgebühren verauslagt und für Weiterbeförderung der Pakete als Eilgut sorgt. Wer in den letzten Jahren oft schwere Pakete nach Spanien zu befördern hatte, weiß, wie leicht die Beförderung durch wechselnde Zollbestimmungen oder unzuverlässige Eisenbahnbeförderung auf fremdem Gebiet gehemmt wurde. Es ist zu erwarten, daß der neue Weg die seit langem erstrebte sichere und günstige Verbindung bieten wird.. Die Heranziehung eines Vermittlers war unerläßlich, um der Schwierigkeiten Herr zu werden, und weil die spanische Postverwaltung nur Pakete bis 5 kg zur Beförderung zuläßt. Zum Schluß sei darauf hingewiesen, daß die Deutsche Reichspost Mittel und Wege gefunden hat, eine schnellere Beförderung der Auslandspakete durch Wegfall der Grenzbehandlung bei verschiedenen Ländern zu erreichen, und zwar in folgender Weise: Pakete nach dem Auslande sind von bestimmten Sammelstellen diesseits der Grenze, mit den Paketkarten vereinigt, unter Vergütung der fremden Gebührenanteile an bestimmte Sammelstellen des fremden Landes weiterzugeben. So ist es im Paketabkommen des Weltpostvereins verabredet. Dieser Aufenthalt vor und hinter der Grenze macht bei Nachbarländern, mit denen täglich Pakete ausgewechselt werden, mindestens 1— 1}/ 2 Tage aus. Dieser Zeitverlust ist im Verkehr mit der Schweiz seit langem dadurch vermieden, daß die Pakete ungehemmt, also in freiem Lauf wie im innerdeutschen Verkehr auf Basel, Romanshorn oder Schaffhausen befördert werden. Die Einzelübergabe der Pakete fällt also weg, ebenso die Vereinigung von Paket und Paketkarte; die deutschen Postbeamten an der Grenze vergüten die schweizerischen Gebührenanteile an Hand der Paketkarten. Da die Verantwortlichkeit nicht abgegrenzt ist, haben beide Postverwaltungen sich dahin geeinigt, den Schadenersatz in Verlustfällen des beiderseitigen Verkehrs gemeinsam zu tragen. Dieses Verfahren hat sich im Laufe vieler Jahre sehr bewährt und ist immer mehr verbessert worden. Pakete nach großen Orten in der Schweiz, wo sich Zollstellen befinden, gehen, sobald sie in Basel ausgeladen feind, gleich weiter zum Binnen-Zollort oder zur italienischen Grenze. Dieses bewährte Verfahren hat die Deutsche Reichs- post Ende vorigen Jahres als Vorbild mehreren fremden Nachbarverwaltungen empfohlen. Voraussichtlich schon in kurzer Zeit wird der vereinfachte und beschleunigte Austausch im Verkehr mit den nordischen Staaten vor sich gehen. An der niederländischen Grenze wird die Vereinfachung sich nicht einführen lassen, weil in den Niederlanden keine Binnen-Zollämter bestehen und die Grenzzollämter die vom Ausland eingehenden Pakete nur zu bestimmten Stunden oder in bestimmter Menge zur Abfertigung zulassen. Einstweilen wird dieser Nachteil dadurch etwas abgeschwächt, daß die deutschen Sammelstellen täglich geschlossene Versande für jeden der 8 Orte, Haag, Rotterdam und Amsterdam fertigen. Die Bemühungen, im Verkehr mit anderen Nachbarländern die beiderseitige Grenzbehandlung der Pakete wegfallen zu lassen, werden fortgesetzt. Die Verbesserungen im Paketverkehr mit dem Ausland, die die Deutsche Reichspost bietet, werden sicherlich allgemein willkommen sein und, so hoffen wir, wesentlich dazu beizutragen, die deutsche Ausfuhr zum Besten der deutschen Volkswirtschaft zu vermehren. -Hi- Nachrichten für Handel und Industrie. Verkehr. Naehlösegebühr. Auf Grund der immer wiederkehrenden Klagen über die Sondergebühr für Nachlösung von Fahrkarten im Zuge hatte sich der D. I. u. H. erneut mit der geschäftsführenden Reichsbahndirektion Berlin ins Benehmen gesetzt. Diese antwortete jedoch, daß die Naehlösegebühr von 50 Pf. seinerzeit eingeführt worden sei, um die Reisenden zu veranlassen, sich vor Antritt der Reise mit den nötigen Fahr- 220 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 19 ausweisen zu versehen. Hierin seien die Reisenden oft säumig gewesen. Die Folge davon war, daß der Fahrkartenverkauf in den Zügen eingerichtet werden mußte. Wo dies nicht geschah, sei vermehrte Arbeit auf den Endstationen durch die Vorführung von Reisenden zur Nachzahlung entstanden. Außerdem bestehe die Gefahr, daß der Reisende auf der Zielstation ohne Nachzahlung den Bahnsteig verläßt. Es sei ihres Erachtens nicht unbillig, für die höheren Aufwendungen beim Lösen von Fahrkarten im Zuge und auf der Zielstation einen Zuschlag zu verlangen, der auch nicht als zu hoch angesprochen werden kann. In den Fällen, in denen der Reisende auf der Antrittsstation keine Fahrkarte erhalten kann, sei durch Ausgabe eines besonderen Ausweises Fürsorge getroffen, daß der Zuschlag nicht erhoben wird. Auf Strecken ohne Schnellzüge könnten die Schnellzugszuschlagskarten für die anschließende Strecke in der Regel schon auf der Reiseantrittsstation gelöst werden. Die Reichsbahndirektion konnte daher zu ihrem Bedauern eine Aufhebung des Zuschlags zurzeit nicht in Aussicht stellen. Frachtberechnung für Gutgewicht bei Koks- und Kohlensendungen. Auf Grund vorangegangener Feststellungen der Reichsbahndirektion Halle hat die Reichsbahndirektion Dresden bei der Ständigen Tarifkommission eine Ergänzung der Ausführungsbestimmung II zu § 58 EVO. beantragt, durch die die seit langem übliche und von der Eisenbahn stillschweigend geduldete Beigabe eines Gutgewichtes bei Kohlensendungen künftig beseitigt werden soll. Laut Mitteilung der Reichsbahndirektion Berlin ist zu diesem Anträge die Berichterstattung an die Ständige Tarifkommission der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main übertragen worden. Zu dieser Frage ist dem D. I. u. H. von den am Steinkohlen- undBraunkohlenversand unmittelbar interessierten Mitgliedskammern übereinstimmend der dringende Wunsch ausgesprochen worden, daß an dem bisher geübten Verfahren festgehalten und daher von einer Änderung der zurzeit bestehenden Vorschriften abgesehen werden möchte. Die Übung, den Kohlensendungen Gutgewichte beizugeben, besteht seit Jahrzehnten und vielfach noch aus Privatbahnzeiten her. Sie beruht darauf, daß Koks und Kohlen in nassem Zustande aufgeliefert werden, und daß daher während der Beförderung durch Abtropfen und Verdunsten ein Gewichtsschwund eintritt. Diesem Umstande Rechnung tragend, hat der Bergbau von altersher und ohne Beanstandung seitens der Eisenbahn, um das Eintreffen der verkauften Sollmenge beim Empfänger sicherzustellen, den Sendungen soviel Mehrgewicht beigegeben, als erfahrungsgemäß dem Wasserverlust von der Aufgabe bis zur Ablieferung der Sendung entsprach. Dies Verfahren stützt sich auf § 58 Zus. II EVO., wonach bei Abweichungen bis zu 2 v. H. das im Frachtbrief angegebene Gewicht als richtig angenommen wird. Eine Beseitigung dieser auf kaufmännischen Erwägungen beruhenden Gutgewichte würde für alle Beteiligten Unzuträglichkeiten zur Folge haben und sich ferner als eine Tariferhöhung aus wirken, die unter den derzeitigen Verhältnissen, insbesondere im Hinblick auf die von der Reichsregierung eingeleitete Preissenkungsaktion der Wirtschaft nicht aufgebürdet werden sollte. Der D. I. u. H. hat daher an die Reichsbahndirektion Frankfurt am Main das dringende Ersuchen gerichtet, bei ihrer Berichterstattung an die StändigeTarifkommission die vorgetragenen Wünsche zu berücksichtigen und die * bisherige, den Belangen der Wirtschaft Rechnung tragende Beurteilung der Frage vorerst weiter gelten zu lassen. Ausstellungen und Messen. Turnen, Sport, Spiel und Wandern Kiel 1925. Vom 1. bis 8. November 1925 findet in Kiel eine Ausstellung „Turnen, Sport, Spiel und Wandern Kiel 1925“ im Zusammenhang mit der Kieler Herbstwoche für Kunst und Wissenschaft statt. Die Sport- und Turngeräteindustrie, die Sportbekleidungsindustrie und der Sportartikelhandel, sowie die sonstigen für die Ausstellung in Frage kommenden Gewerbezweige werden zur Beteiligung aufgefordert werden. Nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer Kiel ist die Ausstellung als wirtschaftlich bedeutungsvoll anzusehen. „Licht und Farbe“ in Essen. In Essen ist für den 1. bis 24. Mai 1926 eine Ausstellung „Licht und Farbe“ geplant. Diese Ausstellung wird sich folgendermaßen gliedern: Das natürliche Licht und seine Erkenntnis, die Technik des natürlichen Lichtes, das künstliche Licht und seine Technik, Licht und Heilkunde, endlich Licht und Farbe. In der letzten Gruppe sollen hauptsächlich die Farben im Baubild und der Innenarchitektur, die Farbenindustrie, die Farbe bei den Textilstoffen gezeigt werden. Die Essener Ausstellung trägt einen fachlichen Charakter, sie soll kulturfördernd und belehrend wirken und dadurch Nachfrage und Produktion heben. Die Industrie- und Handelskammer Essen tritt für eine Unterstützung der Veranstaltung ein. -S- Steuerwesen. Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftssteuer. Überschreitung der Etatsansätze. Im Hinblick auf die sehr hohen Eingänge an Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftssteuer in den ersten Monaten des Etatsjahres 1925 hat eine Handelskammer in einem Schreiben an den Deutschen Industrie- und Handelstag darauf hingewiesen, daß die endgültige Veranlagung für 1925 sehr wahrscheinlich erheblich niedrigere Summen ergeben würde, als durch Vorauszahlungen entrichtet w T orden sind; sie hat dabei gleichzeitig der Besorgnis Ausdruck gegeben, daß unter diesen Umständen auch die Veranlagung für 1925 durch die Unmöglichkeit der Erstattung nennenswerter Beträge durch Reich, Länder und Gemeinden wieder unterbleiben könnte. Der Deutsche Industrie- und Handelstag bemerkt zu dieser Frage folgendes: „Wir haben bereits im Herbst v. J. beim Reichsfinanzministerium angeregt, die Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftssteuer nur bis in Höhe der Etatsansätze an die Länder zu verteilen. Anlaß zu dieser Anregung gab uns unter anderem die Erwägung, daß die Eingänge, die weit über die Etatsansätze hinausgingen, dazu führen könnten, die gesetzlich zugesagte Einkommensteuerveranlagung für 1924 nicht vorzunehmen. Das Reichsfinanzministerium hat damals unseren Anregungen nicht entsprechen zu können geglaubt. Bei der großen In ?■ BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Bedeutung der Angelegenheit hat sich dann unsere Vollversammlung im Frühjahr d. J. mit ihr befaßt und in der Entschließung zur Neugestaltung der Reichssteuern u. a. folgendes verlangt: ,Ferner ist zu fordern, daß die Reichsregierung Vorsorge trifft, etwa über den vorliegenden Haushaltplan hinausgehende Einnahmen an Überweisungssteuern in geeigneter Weise für die spätere Verrechnung sicherzustellen. ‘ Hierzu hat der Herr Berichterstatter in der Diskussion folgendes ausgeführt: ’ ,So, wie wir die Sache verstehen, soll dadurch eben vermieden werden, daß die Mittel zur Rückzahlung bei den Gemeinden nicht mehr vorhanden sind und die Regierung im nächsten Frühjahr etwa wieder sagen könnte, wir haben das Geld nicht mehr, wir haben es an die Länder und Gemeinden gegeben. Aus diesem Grunde wird gefordert, daß die Regierung nur Abschlagszahlungen leistet, damit sie wirklich einen Fonds zur Verfügung hat, aus dem nachher Ausgleichungen und Rückzahlungen erfolgen können, bzw. es soll das ein Antrag an die Regierung sein, eben mit der allergrößten Beschleunigung auf wirklich sichere Einkommensteuerverhältnisse hinzuarbeiten.“ Auch die Entschließung der Vollversammlung vermochte das Reichsfinanzministerium nicht zu einer Regelung zu bewegen, nach der die Einkommen- und Körperschaftssteuer nur bis in Höhe der Etatsansätze an die Länder zu verteilen und darüber hinausgehende Beträge zum späteren Ausgleich zurückzubehalten sind. Vielleicht lag dem Reichsfinanzministerium daran, die vielen Differenzen, die zwischen ihm und den Ländern auf steuerlichem Gebiete bestanden, nicht noch zu vermehren. Ebensowenig wie bei der Reichsregierung hat sich die Forderung der Vollversammlung beim Reichstag durchsetzen lassen. Im Steuerausschuß des Reichstags hat bei Beratung des Steuerüberleitungsgesetzes ein Vertreter der Demokratischen Partei die in Rede stehende Angelegenheit mit folgenden Ausführungen berührt: ,Bleibe man bei dem gegenwärtigen System, so müsse ein großer Teil der Zensiten, nämlich alle diejenigen, die nach dem Kalenderjahr steuerten, Vorauszahlungen nach dem Umsatz noch bis tief in das Jahr 1926 leisten. Das sei für die Wirtschaft unerträglich. Endlich sei auch zu befürchten, daß, wenn man bei dem gegenwärtigen System noch fast ein ganzes Jahr bleibe, die im Jahre 1925 geleisteten Vorauszahlungen höher sein würden als die endgültig für 1925 zu zahlende Einkommensteuer, so daß man im nächsten Jahr wieder vor der Frage stehe, ob etwa zuviel gezahlte Beträge wirklich zurückgezahlt würden. Die Gesetzgebung müsse mit aller Beschleunigung so gestaltet werden, daß die Länder und insbesondere die Gemeinden auch nur das an Vorauszahlungen erhielten, was sie endgültig zu erhalten hätten, ganz abgesehen davon, daß auch unter den gegenwärtigen Wirtschaftsverhältnissen der Wirtschaft unter keinen Umständen mehr abgenommen werden dürfe, als sie endgültig zu zahlen habe.“ Darauf hat Herr Staatssekretär Popitz folgendes er- widejt: /Was den Einwand des Vorredners anlange, daß dann das geltende Vorauszahlungssystem noch mindestens ein Jahr perpetuiert würde, so sei dem entgegenzuhalten, daß die gesamte Landwirtschaft und alle die Betriebe, die ihr Wirtschaftsjahr in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs abgeschlossen haben, bereits im Herbst veranlagt würden, so daß deren Vorauszahlungen sich dann nach der für das Wirtschaftsjahr 1924/25 veranlagten Einkommensteuer richten werden. Den Interessen der übrigen Zensiten, also insbesondere derer, die nach dem Kalenderjahr steuerten, werde durch die Steuermilderungsvorschriften, die im 3. Abschnitt des Steuerüberleitungsgesetzes enthalten seien und auf die ' 85 *' MAX HOMBURGER Fernruf 340 KARLSRUHE Fernruf 340 Flaschen-Weine Weinbrände Kirschwasser Animosa-Liköre alles erstklassig in den einschläg. Geschäften man noch näher eingehen werde, Rechnung getragen. Es werde dadurch weitgehend erreicht werden, daß Steuerpflichtige an Vorauszahlungen nicht mehr zu entrichten hätten, als ihre endgültige Steuerschuld betragen werde. Wo das aber doch der Fall sein werde, würde natürlich zurückgezahlt. Die Befürchtung, daß nochmals für ein Jahr nicht veranlagt würde, sei völlig unbegründet, da mit der Veranlagung eines großen Teils von Zensiten bereits in den nächsten Monaten begonnen werden.“ Mit dieser Aussprache war die Angelegenheit im Steuerausschuß erledigt. Was nun die Frage anlangt, wie sich wohl die gesamten Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftssteuer im Etatsjahr 1925 zur endgültigen Veranlagung für 1925 verhalten werden, so scheint es überaus schwer, sich zurzeit ein richtiges Bild zu machen. Geht man, was wohl begründet sein dürfte, davon aus, daß der Voranschlag des Reichsfinanzministeriums das tatsächliche Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftssteuerveranlagung einigermaßen zutreffend schätzt, so kann man durch die überaus hohen Eingänge an Vorauszahlungen auf diese Steuern in den ersten Monaten des Etatsjahrs dazu kommen, die Summe der Vorauszahlungen im laufenden Etatsjahr sehr viel höher einzuschätzen, als das zu erwartende Veranlagungsergebnis. Jedoch muß berücksichtigt werden, daß die Vorauszahlungen in den ersten Monaten des Etatsjahrs noch nach den alten, zu hohen Sätzen zu leisten waren. Für die weitere Zeit muß man namentlich in Rechnung ziehen, daß im Laufe des Etatsjahrs ein ziemlich großer Teil der Zensiten zur Veranlagung gelangt, die dann die Grundlage der Vorauszahlungen bildet. Weiter muß man in Rechnung ziehen die Vorschriften des dritten Abschnitts der Durchführungsbestimmungen zum Steuerüberleitungsgesetz vom 30. Juli 1925, die anderweite Gestaltung der Lohnsteuer und das Reichsgesetz über die Beschränkung der Einnahmen aus der Lohnsteuer vom 3. September 1925 (RGBl. Teil I, Seite 331). Aber auch wenn man das alles berücksichtigt, ist es immerhin möglich, daß die Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftssteuer höher sein werden als das tatsächliche Veranlagungsergebnis. Dafür wird sich unter anderem anführen lassen, daß für eine Reihe von Monaten noch nach den alten, zu hohen Vorauszahlungssätzen geleistet werden mußte. Wie es keiner näheren Ausführung bedürfen wird, hat die Wirtschaft jedenfalls ein lebhaftes Interesse daran, daß die Vorauszahlungen tunlichst das Veranlagungs- ergebnis nicht übersteigen. Die Verteilung auf die Länder geschieht periodisch nach den tatsächlichen Eingängen. Das Reichsfinanzministerium ist in Übereinstimmung mit den Ländern der Auffassung, daß es dazu verpflichtet ist und von dem tatsächlichen Aufkommen nichts zurück- BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 19 ■ 2 - 2-2 DANZAS & CiL G.M.B.H. Internationale Transporte Stammhaus gegr. 1815 Zweigniederlassung: A. G. Danzas & Cie. KARLSRUHE, Kriegsstr. 64 Zentrale: Basel Telephon Nr. 1482 empfiehlt sich zur Übernahme von Continental- und überseeischen Transporten im Import-, Export- und Transitverkehr zu festen Sätzen unter Frachten- und Zollvorlage in jeder Höhe. Beschleunigte Spezialverkehre nach: Italien, Spanien, Frankreich, Serbien, Bulgarien, Rumänien etc. Mittelmeerverkehre über Triest, Genua und Marseille. behalten darf. Sind nun die Vorauszahlungen höher als das Veranlagungsergebnis, so wird zunächst zuviel verteilt. Eine Barrückzahlung seitens der Länder und Gemeinden an das Reich findet zwar nicht statt, sondern die Erstattungen, welche das Reich an die Steuerpflichtigen zu leisten hat, wirken sich so aus, daß sie für später die Verteilungssumme schmälern. Im Reichsfinanzmini - sterium will man, wie sich bei einer kürzlichen Nachfrage ergab, an dem jetzigen Verfahren festhalten. Bei dieser Einstellung und im Hinblick auf die frühere-, oben dargelegte Behandlung der Angelegenheit im Steuerausschuß des Reichstags dürfen etwaige Anträge im Reichstag auf anderweitige Regelung wohl kaum als aussichtsvoll angesehen werden können.“ Steuerliche Behandlung der privaten Dienstaufwandsentschädigungen. In einem Erlaß vom 18. August 1925 (Ille 4900) erläutert der Reichsfinanzminister eingehend die im Einkommensteuergesetz vom 10. August 1925 getroffene Neuregelung der Steuerpflicht der privaten Dienstaufwandsentschädigungen. Die neue Vorschrift bedeutet gegenüber den bisherigen Bestimmungen der zweiten Steuernotverordnung einen wesentlichen Fortschritt. Steuerfrei bleiben jetzt Dienstaufwandsentschädigungen, die in Höhe des nachgewiesenen Dienstaufwands gewährt werden oder die tatsächlichen Aufwendungen offenbar nicht übersteigen. Der Arbeitgeber muß sich also entweder den Dienstaufwand im einzelnen nachweisen lassen, oder die Entschädigung muß so bemessen sein, daß auch ohne Einzelnachweis objektiv kein Zweifel darüber bestehen kann, daß sie die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt. Liegt diese letztere Voraussetzung vor, so darf die Aufwandsentschädigung auch in Form eines Pauschbetrages gewährt werden. In bezug auf die Entschädigungen für auswärtige Verpflegung und Übernachtung, wie sie insbesondere Reisenden als Ersatz für Mehraufwendungen gewährt werden, bestimmt der Reichsfinanzminister, daß derartige Entschädigungen ohne besonderen Nachweis der tatsächlichen Mehraufwendungen vom Steuerabzug frei bleiben dürfen, soweit sie die Beträge nicht übersteigen, die als Tage- und Übernachtungsgelder den entsprechenden Reichsbeamten gewährt werden. Die für diese zurzeit geltenden Sätze sind folgende: Es beträgt für Beamte der Stufe l Umfassend die Gehaltsgruppen \ 2 Mit einem (durch- schnitt- liehen) Gehalt in der obersten Gehaltsgruppe der Stufe von 8 Bei Dienst besonders teuren Orten reisen nach anderen Orten W das volle *’. Tagegeld §2 GQ bc s GQ -£* 28 "Ö RM. 5 td 1 zusammen ' SÖ das volle S Tagegeld Ji ÖD 0) CG ,£ bß >3 3 GO -*> d nS RM. 5 6 a ’Ju N RM. 9 6 8 I AI bis i V . 2 700 7 — 4.50 11.50 4.50 3.50 8.— II A VI bis A Vin 4500 9 — 6 — 15.— 7.- 4.50 11.50 III A IX bis A XII 8000 12.- 9.- 21.- 10.- 5- 15.— IV A Xin bis B 4 18 000 14.— 10.- 24.- 12- 6.- 18.— V B 5 bis B 7 . 35 000 16.- 12.- 28.- 14- 8.- 22.— Hierzu führt der Reichsfinanzminister im einzelnen noch folgendes aus: „Bei der Unterscheidung zwischen besonders teuren und anderen Orten wird im allgemeinen von der für die Beamten maßgebenden Einteilung der Orte ausgegangen werden müssen.*) Welche Sätze bei einem privaten Arbeitnehmer im einzelnen anzuwenden sind, wird sich in erster Linie nach seinen Einkommensverhältnissen richten. Bei den meisten Reisenden z. B. werden die Beträge der Stufen I, II und III in Frage kommen. Zur Erleichterung der Eingruppierung sind in Spalte 3 die Gehaltsbeträge der an der Grenze der einzelnen Stufen liegenden Gehaltsgruppen vermerkt. Die Beträge entsprechen der durchschnittlichen Gehaltshöhe eines verheirateten Beamten der betreffenden Gruppe in Ortsklasse A mit einem Kind. Die bei Stufe III in Spalte 3 vermerkten 8000 Reichsmark stellen z. B. das mittlere Gehalt eines verheirateten Beamten mit einem Kind in Gehaltsgruppe A XII dar. Bei privaten Arbeitnehmern mit einem Jahreseinkommen von mehr als 4500 Reichsmark, aber nicht mehr als 8000 Reichsmark, dürfen daher z. B. im allgemeinen bei Reisen nach besonders teuren Orten 21 Reichsmark, nach anderen Orten 15 Reichsmark zur Abgeltung derMehraufwendungen an Verpflegung und Übernachtung steuerfrei gezahlt werden. Durch die vorbezeichneten Beträge ist außer den Mehraufwendungen für Verpflegung und Übernachtung auch der mit Reisen gewöhnlich verbundene Mehraufwand an Kleidung usw. abgegolten. Werden niedrigere als die vorbezeichneten Sätze gewährt, so dürfen nur diese niedrigeren Sätze steuerfrei bleiben. Werden höhere, Sätze gewährt, so dürfen die höheren Sätze nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 36 Absatz 2 Nr. 2 des *) Als besonders teure Orte gelten: Aachen, Altona, Augsburg, Barmen, Berlin, Bochum, Braunschweig, Bremen, Breslau, Cassel, Chemnitz, Coblenz, Crefeld, Cuxhaven, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Elberfeld, Emden, Erfurt, Essen, Flensburg, Frankenthal. Frankfurt a. M., Fürth, Gelsenkirchen, Hagen i. W., Halle a. d. S., Hamborn, Hamburg, Hannover, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kiel, Köln, Königsberg i. Pr., Konstanz, Landau (Pfalz), Leipzig, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Mühlheim a. d. Ruhr, Münster, München, München- Gladbach, Neustadt (Hardt), Nürnberg, Oberhausen, Offenbach, Oppeln, Pirmasens, Plauen, Rheydt (Bez. Düsseldorf), Saarbrücken, Speier, Stettin, Stuttgart, Trier, Wandsbeck, Wiesbaden, Wilhelmshaven-Rüstringen, Zweibrücken und die Nordseeinseln Amrum, Borkum, Föhr. Helgoland, Hooge, Juist, Langenees, Neuwerk, Norderney, Sylt, Wangerooge. Gemälde, Radierungen sowie Reproduktionen bester Künstler empfiehlt als schönsten Wandschmuck in erstklassiger Auswahl E. Büchte, inh. : w. Berfsch, Kunsthandlg. Karlsruhe Kaiserstr.128 Teleph. 1957. Werkstätte für gediegene Einrahmungen mit elektr. Betrieb. Gegr. 1883. Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 228 Adolf Huber Adiern (Baden) W eingroßhandlung Weinbau Edelbranntweinbrennerei Gegründet 1867 Spezialitäten: Badische Konsum- u. Flaschenweine Originalabfüllungen von den bekanntesten deutschen Weingütern Schwarzwälder Kirschenwasser Edelkirschlikör Telephon Achern Nr. 2 Einkommensteuergesetzes vom 10. August 1925Ja teuerfrei bleiben. Da der § 86 bereits bei der ersten Veranlagung auf Grund des neuen Einkommensteuergesetzes Anwendung findet, sollen die vorstehenden Bestimmungen, soweit sie eine Befreiung von der Abzugspflicht aussprechen, mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Soweit Steuerpflichtigen mit Rücksicht auf die von ihnen zu machenden dienstlichen Aufwendungen eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrags zugebilligt und die ihnen gewährte Aufwandsentschädigung bisher besteüert worden ist, künftig aber steuerfrei bleibt, haben die Finanzämter eine entsprechende Änderung der Eintragung auf der Steuerkarte vorzunehmen. Eine doppelte Berücksichtigung der besonderen Aufwendungen durch Freilassung eines höheren steuerfreien Lohnbetrags und der Dienstaufwandsentschädigung ist unzulässig. Bisher nicht abzugspflichtige Bezüge, die nach diesen Ausführungen künftig abzugspflichtig sind, sind vom 29. August 1925 ab dem Steuerabzüge zu unterwerfen.“ Befreiung von der Umsatzsteuer. Durch das Gesetz über Zolländerungen vom 17. August 1925 sind eine Reihe von bisher zollfreien Gegenständen der Freilisten Ia und Ib zollpflichtig geworden. Durch Verordnung vom 29. August 1925 hat der Reichsfinanzminister bestimmt, daß trotz des Zollpflichtigwerdens dieser Gegenstände ihre bisherige Umsatzsteuerfreiheit bei der verlängerten Einfuhr aufrecht erhalten wird. Ferner enthält die Verordnung die Bestimmung, daß als steuerfreier Umsatz in das Ausland auch die Überlassung von Eisenbahnwaggons durch ein inländisches an ein ausländisches Unternehmen auf Grund eines Vertrages, der außer der Vermietung der Eisenbahnwaggons auch deren Verkauf gegen Abschlagszahlungen zum Gegenstände hat (Amortisationsmietvertrag), gilt. Obligationensteuer. Nach § 19 Absatz 2 zu c der dritten Steuernotverordnung in der bisherigen Fassung unterliegen der Obligationensteuer nicht Schuldverschreibungen, soweit für sie bebaute Grundstücke haften, die durch ein auf Grund der §§ 26—32 a. a. 0. erlassene Steuer besonders erfaßt werden. § 8 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zur Obligationensteuer vom 29. Februar 1924 läßt diese Befreiung nur insoweit gelten, als die bebauten Grundstücke ausschließlich für Wohnzwecke genutzt sind und nicht einem Gewerbebetrieb dienen. Diese Beschränkung der Befreiung auf bebaute und zu Wohnzwecken bestimmte Grundstücke istjnunmehr angesichts der vom Reichs- linanzhof in seinem Urteil vom 5. Januar 1925 ausgesprochenen Ungültigkeit des § 8 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zur Obligationensteuer durch Artikel II § 11 des Gesetzes über Änderung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 10. August 1925 in § 19 Absatz 2 zu c der dritten Steuernotverordnung übernommen worden, und zwar mit Wirkung vom 14. Februar 1924 ab. Die Rückwirkung gilt auch nach einem Erlaß • des Reichsfinanzministers vom 22. August 1925 (III RV 10 325), soweit über Steueransprüche aus dem Geldentwertungsausgleich bei Schuldverschreibungen bereits rechtskräftig entschieden ist. Damit ist klargestellt, daß auch dann die Steuerpflicht erneut zur Entstehung gelangt, wenn wegen der vomReichsfinanzhof angenommenen Rechtsunwirksamkeit des § 8 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zur Obligationensteuer Schuldverschreibungen unanfechtbar von der Steuer freigestellt sind. In diesen Fällen bedarf es einer Neuveranlagung. Im übrigen soll es bei den nach Maßgabe der alten Bestimmungen durchgeführten Vereinbarungen bleiben, wenn gegen die Heranziehung zur Obligationensteuer Rechtsmittel nicht eingelegt worden sind. Soweit über eingelegte Rechtsmittel noch nicht unanfechtbar entschieden ist, soll auf Grund der neugeschaffenen Rechtslage entschieden werden. Die auf Grund des Erlasses des Reichsfinanzministers vom 26. Januar 1925 gewährten Stundungen sind aufzuheben. Zinsen, die infolge dieser Stundungen geschuldet werden, können erlassen werden. Der Reichsfinanzminister hat die Präsidenten der Landesfinanzämter ersucht, darauf hinzuwirken, daß die bisher gestundeten Beträge eingezogen werden. Soweit von Steuerpflichtigen erneut Stundung dieser Beträge beantragt wird, soll nach den allgemeinen Grundsätzen verfahren werden. Außenhandel. Aufhebung bisheriger Einfuhrverbote. Eine im „Deutschen Reichsanzeiger“ Nr. 226 vom 26. September d. J. veröffentlichte Verordnung des Reichswirtschaft sministers und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bestimmt, daß die bisher bestehenden Einfuhrverbote ab 1.Oktober d. J. grundsätzlich aufgehoben sind. Für eine Reihe von Waren bleibt jedoch einstweilen noch die Einfuhrbewilligungspflicht bestehen, uud zwar für die hier unter 1 genannten Waren, gleichgültig aus welchem Lande sie eingeführt werden: Ti' BADISCHE WIRTSCHAFTS.ZEITUNG emälde und Radierungen GALERIE MOOS, Karlsruhe, Kaiserstraße 187 guter Künstler fürs eigene Heim oder für Geschäftsräume in größter Auswahl Gediegene Einrahmungen in eigener Werkstätte 1. Folgende Pflanzen und Pflanzenteile, mit Aus- d. 1 ^statistischen nähme im einfachen Touristenverkehr: niSunder’am anemona alpina (Bergmandl, Teufelsbart). 2 ’de!i l'aisung' cyclamen, europaeum (Alpenveilchen, Erdscheibe). daphne oneorum (Steinrösel, Heiderösel, wohlriechender Alpenseidelpast). gentiana lutea (gelber Enzian), gentiana purpurea (roter Enzian), gentiana pannonica (violetter Enzian), gentiana punktata (punktierter Enzian), gentiana acaulis (stengelloser Enzian), gnaphalium leontopidum (Edelweiß), helleborus niger (schwarzer Nießwurz, Christblume). cypripedium calceolus (Frauenschuh), nigritella angustifolia (Braunelle, Brünelle, Bränteln, Schwoasbleaml). ophris (Ragwurz, Fliegenblume), phyllitis scolopendrium (Hirschzunge), pinus cembra (Zirbelkiefer, Zirbel) und Zweige von ihr. primula auricula (gelbe Aurikel, Gamsblume, Bergpatenge).aus 38 a bis 42 b Kiefernsamen. 95 b Fichtensamen.aus 95 c (178/179) Branntwein aller Art usw.: (178a/g) in Behältnissen mit einem Raumgehalte von 15 Litern oder mehr: Likör. 178a Kirsch- und Zwetschgenwasser. 178 c Kognak und anderer Weinbrand. 178d anderer Trinkbranntwein. 178e Sprit und Brennspiritus. 178f sonstige gebrannte geistige Flüssigkeiten; Mischungen von Weingeist mit Aether und Lösungen von Aether in Weingeist. 178 g (179a/c) in anderen Behältnissen: Likör. 179a Sprit und Brennspiritus. 179b anderer Branntwein; Mischungen von Weingeist mit Aether und Lösungen von Aether in Weingeist. 179c (180 a/f) Wein und frischer Most von Trauben, auch entkeimt: (180a/c) in Fässern oder Kesselwagen: Wein zur Herstellung von Weinbrand unter Zollsicherung. 180 a Wein zur Herstellung von Weinessig unter Zollsicherung. 180 b Wein zur Herstellung von Schaumwein unter Zollsicherung. 180 c IGNAZ ELLERN Bankgeschäft Gegründet 1881 Kaiserstrasse 160162, Eeke Douglasstrasse Fernsprecher Nr. 369, 4500, 4501, 4502, 4503, 4504. Spezialität: Valuten-Kupons / Auslands-Effekten / Devisen. Wein zur Herstellung von Wermutwein unter Zollsicherung. 180d anderer W^in... 180e stiller Wein, und frischer Most in Flaschen, Krügen oder dergleichen. 180f Weine mit Heilmittelzusätzen und andere zu Genußzwecken verwendbare weinhaltige Getränke, auch mit Zusatz von Gewürzen oder Zucker. 182 Schaumwein, auch solcher aus Muskat- und ähnlichen Weinen. 184 Steinkohlen, Anthrazit, unbearbeitete Kännelkohle, auch gemahlen. 238 a Braunkohlen, auch gemahlen. 238 b Torf; Torfkoks (Torfkohlen); Brennstoffe, künstliche, aus Torf. 238 c Koks (poröse Rückstände von der trockenen Destillation der Stein- oder Braunkohlen), auch gemahlen. 238 d Preßkohlen: aus Steinkohlen. 238e — T aus Braunkohlen (auch Naßpreßsteine) . 238 f Bleioxyd (Bleiglätte, gelbe (Silberglätte) und rote (Goldglätte) in Brocken, Schuppen und Pulver . 300 Kalkstickstoff.aus 317 k Bleimennige (Minium, Bleirot, Pariserrot, rotes Bleioxyd, Saturnzinnober) . 324a Bleiweiß (basisches kohlensaures Bleioxyd, Kremser-, Perl-, Schieferweiß). 324 b Morphium, Codein.aus 380 b (640 a 1 ^) Films aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen: belichtet (bedruckt): Kinofilms. 640a 8 Aluminium in rohem Zustand (in Blöcken, Barren, Masseln, Körnern), auch in Plattenform gegossen.aus 844 Für die hier unter 2 genannten Waren, wenn sie schweizerischen Ursprungs oder schweizerischer Herkunft sind: 2. Margarine und mit Milch, Wasser, Salz und Farbstoffen oder in ähnlicher Weise zu Kunstbutter verarbeitetes Oleomargarin (Oleo- margarin 126 b); Mischungen von Oleomargarin mit Milchbutter oder Butterschmalz 205 a Pflanzlicher Talg zum Genüsse geeignet (geläutertes Kokosnußöl [Kokosbutter] usw.) 205 b Margarinekäse. 206 Kunstspeisefett. 207 Portland-, Roman-, Puzzolan-, Magnesia-, Schlackenzement udgl., mit oder ohne Zusatz von Färbemitteln oder anderen Stoffen, ungemahlen (Zementklinker, -grieße usw.), gemahlen, gestampft . 230 a Vanillin.aus 354 Zellhorn (Celluloid). 639 a Einfuhrfrei: Abfälle von Zellhorn. Für die hier unter 3 genannten Waren, sofern sie französischen Ursprungs oder französischer Herkunft sind: 3. Farben und Farbwaren, nicht zubereitet, nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf: Anilin- und andere nicht besonders genannte Teerfarbstoffe aus Benzol, Toluol, Xylol, Naphthalin, Anthrazen usw r . einschl. der Schwefelfarbstoffe.. . 319 I W lii' n i ' j ' w.i' W . W ' wTw » ! > ' WW"" 1 i> ■ ■ • ..um... Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 225 820 821a 321b Alizarin (Alizarinrot); Alizarinfarbstoffe, bunte, aus Anthrazen hergestellt, trocken oder in Teigform. Indigo, natürlicher und künstlicher. Indigokarmin, rein oder versetzt mit mineralischen Stoffen oder Stärke, trocken oder in Teigform, auch Farblacke (Lackfarben) und Neu-(Wasch-)Blau von Indigo und Indigokarmin . Weiter ist zu beachten, daß eine ganze Reihe von Waren aus dem 1. bis 18. Abschnitt des deutschen Zoll- tarifes nach wie vor dem Einfuhrverbot unterliegen, sofern sie polnischen Ursprungs oder polnischer Herkunft sind. Die Zusammenstellung der hier in Betracht kommenden Waren ist ebenfalls im Reichsanzeiger Nr. 226 vom 26. September 1925 enthalten. Nähere Auskünfte über diese Waren erteilen die Handelskammern. Ursprungszeugnisse für Warensendungen naeh der Türkei. Wie der Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden vom Konsulat der Türkischen Republik, München, mitgeteilt wird, muß die Beglaubigung von Ursprungszeugnissen im Verkehr mit der Türkei nicht nur durch die zuständige Handelskammer, sondern außerdem durch das zuständige türkische Konsulat erfolgen. Türkische Konsulate befinden sich in Berlin, Hamburg und München. Das für den Bezirk der Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden zuständige Konsulat befindet sich in München. Sendungen, die ohne vom Konsulat beglaubigte Ursprungszeugnisse in der Türkei eintreffen, bleiben solange liegen, bis die Beglaubigung nachgeholt ist. Außerdem sind die Empfänger verpflichtet, eine Garantiesumme von 15 bis 100 türkische Pfund zu hinterlegen. Die vom Türkischen Konsulat zur Erhebung gelangende Gebühr für die Beglaubigung der Ursprungszeugnisse beträgt 6.— Mk. pro Stück. Tschechoslowakische Devisenbestimmungen. Nach den tschechoslowakischen Devisenbestimmungen ist bei der Ausreise aus der Tschechoslowakei die Mitnahme von nur Kc 3000.— ohne Bewilligung des Bankamtes des Tschechoslowakischen Finanzministeriums gestattet. Jeder Reisende, der bei seiner Einreise in die Tschechoslowakei, der Durchreise durch dieselbe (z. B. nach Österreich) einen größeren Geldbetrag (auch Schecks) mitführt, möge daher (auch bei Nachtzügen) ausnahmslos und unaufgefordert bei seinem Eintritt in die Tschechoslowakei die mitgeführten Geldbeträge dem tschechoslowakischen Grenzbeamten vorweisen und sich die Summe und Art der Werte in seinen Reisepaß eintragen lassen, da sonst alle den Betrag von Kc 3000.— =375.— Rentenmark übersteigenden Geldbeträge bei der Wiederausreise der Beschlagnahme verfallen. Haiti. Das Generalkonsulat der Republik Haiti in Berlin hat der Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden eine Broschüre mit dem Titel „Die Republik Haiti“ zugehen lassen. Das Buch kann zum Preise von 2,50 Mk. vom Generalkonsulat der Republik Haiti, Berlin W 8, Jägerstr. 6, bezogen werden. Griechenlands wichtigste Handels- und Industriefirmen. Wie uns das Griechische Konsulat in Mannheim mitteilt, ist von der Griechischen Handelskammer in Deutschland, Berlin W 50, Rankestr. 6, ein Adreßbuch, betitelt „Griechenlands wichtigste Handels- und Industriefirmen“ herausgegeben worden. Das Werk kostet 10,— Mk. und kann von der Griechischen Handelskammer in Berlin bezogen werden. Schwindelfirmen im Ausland. Den eingetragenen Firmen stehen die der Handelskammer Karlsruhe regelmäßig zugehenden Mitteilungen über Schwindelfirmen im Ausland zur Einsichtnahme zur Verfügung. In den letzten Tagen sind wieder Nachrichten über Schwindelfirmen in Ägypten, Bolivien, Britischindien, Britisch-Westindien, Griechenland, Großbritannien, Italien, Lettland, Niederlande, Österreich und Schweiz eingetroffen. Verschiedenes. XVI. Verbandstag des Verbandes Deutscher Bücherrevisoren. Die Standesorganisation der deutschen beeidigten Bücherrevisoren hielt ihren diesjährigen Verbandstag vom 20. bis 25. August in Königsberg i. Pr. ab. Außer zahlreichen Mitgliedern aus allen Landesteilen nahmen an der Tagung Vertreter der Reichs-, Landes- und städtischen Behörden, des Reichswirtschaftsrats, des Reichsbankdirektoriums, des Deutschen Industrie- und Handelstages, mehrerer Handelskammern, der Presse, von Universitäten und Hochschulen sowie von in- und ausländischen Berufsverbänden teil. Die Beratungen bezogen sich auf berufspolitische sowie vor allem auf wirtschaftliche und steuerrechtliche Fragen. Im Mittelpunkt standen die öffentlichen Vorträge, und zwar von Herrn Professor Dr. Waldecker (Universität Königsberg) über „Entwicklungstendenzen im deutschen Steuerrecht“ und von Herrn beeidigten Bücherrevisor Professor Dr. Penndorf (Handelshochschule Leipzig) über „Organisatorische Notwendigkeiten für die Kalkulation“. Ganz besonderes Interesse fand die praktische Vorführung der neuesten Buchführungsmethoden und Buchhaltungsmaschinen, denen ein einleitender Vortrag von Herrn Professor Dr. Penndorf vorausging. Auch der diesjährige Verbandstag hat dazu beigetragen, manches wichtige Problem einer weiteren Klärung zuzuführen und die Bedeutung des beeidigten Bücherrevisors in der Öffentlichkeit hervorzuheben. Anbahnung von Geschäftsverbindungen. Warenangebot. Nr. 874. Syndicat des Proprietaires de Forets de Chenes- Liege d’Algerie, Paris, lädt ein zur Versteigerung ihrer Ausbeute in Algerien und Tunis. (Con- stantine am 21. Oktober 1925, Algier am 27. Oktober 1925, Oran am 30. Oktober 1925 und Tunis am 17. Oktober 1925.) Nr. 875. Lucien Damm & Charles Krauß, Straßburg, Rue du Marais-Vert 3, suchen mit Grossisten und Detaillisten der Lebensmittelbranche, Konsumanstalten und Konsumvereinen in Geschäftsverbindung zu treten. (Orangen usw.) Fernsprecher 4789 Karlsruhe i. B. liefert alle Sorten: Kohlen - Koks - Briketts - Holz in nur erstklassigen Qualitäten Hirschstraße 3 {Karlsruher Parfümerie * und ‘Coiletteferfen°‘Fabrih T. c 'Wolff & John t«. Zweigniedertaffungen in ‘Berlin, ‘Wien, Bafel, ‘IJlailand Vertreter an alten {Haupthandelsp [ätzen der Gr de 226 BADISCHE WIRT SCHAFTS - ZEITUNG Nr. 19 Benützen Sie regelmäßig den öffentlichen Arbeitsnachweis wenn Sie eine Stellung zu besetzen habenI Sie sparen Zeit, Geld und Mühe. Wir pflegen durch eine besondere Abteilung vornehmlich auch die Vermittlung von Angestellten. Statt der üblichen, oft umfangreichen u.unübersichtlichenBewerbungen erhalten Sie durch uns nach Ihren besonderen Wünschen ausgewählte Bewerbungspapiere, welche Ihnen ein sofortiges Urteil über die Bewerber ermöglichen. Ihre Firma wird den Bewerbern erst bekanntgegeben, wenn Sie persönliche Vorstellung wünschen. Arbeitsamt für den Vermifflungsbezirk Karlsruhe, Gartenstraße 53. — Fernspr. 5270—5274. Nr. 876. Figlio di Filippo Berio fu Bdo in Oneglia, Italien, vergibt kommissionsweise den Verkauf von reinem Olivenöl in Dosen. Nr. 877. Carl Comper & Co., Innsbruck, Museumstr. 21, wünscht mit den Interessenten für italienischen Weichkäse, Type „Bel Paese“ und Emmen- thaler in Geschäftsverbindung zu treten. Anfragen sind an den Vertreter Herrn A. Panico, München, Reitmorstr. 27 II zu richten. Nr. 878. Friedrich Himmler, Salzburg, Haunspergerstr. 25/11, offeriert Wildkastanien (Roßkastanien), Kürbiskerne, Slawonischen gelben Honig in Kannen und Wallnüsse (dünne Papierwallnüsse). Nr. 879. Das Königl. Rumänische Generalkonsulat in Frankfurt a. M., Langestr. 32, hat verschiedentlich Wallnüsse und Lammfelle zum Verkauf anzubieten. Interessenten wollen sich an das Konsulat wenden. Warennachfrage. Nr. 880. R.Buddensieg, Paris, 190 Boulevard Malesherbes, sucht mit deutschen Meerrettich-Lieferanten in Verbindung zu treten. Nr. 881. Ignaz Grünberger, Essenzenfabrik, Oradea-Mare (Großwardein), Rumänien, sucht mit deutschen Fabriken in Geschäftsverbindung zu treten, die Maschinen zur Schuhbandfabrikation herstellen. (Ebenso für Kunstseidefabrikation.) Nr. 882. Holsum Products Limited, Victoria, B.C., Canada, sucht mit deutschen Firmen ins Benehmen zu treten, die Maschinen zur Senfbereitung und Zubereitung von Makkaroni dienen, außerdem mit solchen Fabriken, die Etiketten und Bleikapseln für Flaschen herstellen. Nr. 883. Elie G. Debbas, Jaffa. B. P. 545, will unmittelbar mit Fabriken und Exporteuren ins Geschäft kommen, die Eßgeschirre aus Aluminium, Email, Glas, Porzellan herstellen. Die Firma hat auch Interesse an sanitären Artikeln, Papier, Kartons, Seife, Textilwaren, Konserven, Stiefeln usw. Nr. 884. C. G. Hession & Co., Sydney, Australien, übernehmen deutsche Vertretungen aller Art. Nr. 885. Robert Morawitz, Wien, Schlickgasse 5, über- nin^mt Vertretungen, Chemikalien und Rohstoffe für sämtliche Industriezweige, Pharmazeutische ^ Produkte und Drogen, diverse technische Artikel usw. Nr. 886. Baehr-Rieser, Import, Luzern, Alpenstr. 4, übernehmen deutsche Vertretungen aller Art. Vertretergesuche. Nr. 887. Bertha Drenkhahn, Altrahlstedt bei Hamburg, sucht Vertreter für Räucherlachs in Seiten und Dosen sowie Fischkonserven. Nr. 888. Dowaldwerke, Bremen, Postfach 109, haben ihre Vertretung zu vergeben. Es handelt sich um den Schiebetürebeschlag „Dowald-Kugel-Rollenlauf“. Nr. 889. E. Kerstiens & Bremen, Krefeld, haben ein Fabrikations- und Großhandelsgeschäft in Klöppelspitzen, Wäschebesätzen, Barmer Bogen, Wäsche- festons, Seidenbändern und Miederbändern. Die Firma sucht für ihre Artikel rührigen Vertreter. Nr. 890. Hischemöller & Co., m. b. H., Hamburg 36, Neuerwall 42, vergeben die Vertretung für kondensierte und sterilisierte Milch, Milchpulver, Butter, Käse, Ölsardinen, Olivenöl, Hummern und Austern. Nr. 891. O. C. Walter Cordes, Import und Export, Hamburg 36, Neustädterstr. 10, suchen Vertreter für getrocknete Früchte. Nr. 892. Thiele & Kohlsaat, Import, Export, Hamburg, Stadtdeich 10/12, im- und exportiert Südfrüchte und deutsches Obst. Zum Ausbau des Geschäfts sucht die Firma geeigneten Vertreter. Nr. 893. Bernhard Groth, Nahtlose Gummiwaren, Hamburg 1, Lange Mühren 9 (Südseehaus), sucht Vertreter, der bei Apotheken, Drogerien und Krankenhäusern gut eingeführt ist. Nr. 894. Seidle & Wiedmann, Maschinenfabrik, Stuttgart- Fell b ach, stellen Abfüllwagen mit Hilfsmaschinen und Kindersportartikel (Kinderwagen „Vexier“ und Kinderfahrrad „Heureka“) Per. Die Vertretungen für beide Sparten sind einzeln zu vergeben. Nr. 895. Marco & Ferd. Modiano, Smyrna, suchen Vertreter für den Verkauf von Sultaninen und Feigen. Nr. 896. Nicolas Saman, Smyrna, vergeben die Vertretung für Sultaninen und Feigen. Nr. 897. Geo A. Greben, Brüssel, Rue de l'hermitage (Avenue Louise), Fabrikvertreter und konsultierender Ingenieur, übernimmt Vertretungen maschinentechnischer Art für Belgien, Belgisch- Kongo und Luxemburg. Nr. 898. Maritima Handels-Aktiengesellschaft, Budapest, exportieren ungarische Hülsenfrüchte, Bohnen, bosnisch-serbische Pflaumen und rumänische Nüsse nach Deutschland. Die Firma sucht im Handelskammerbezirk Karlsruhe Vertreter. Nr. 899. R. Herlinger, Malaga, sucht Vertreter für Malagaweine. -s- Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 227 Mitteilungen der Karlsruher Börse. September-Notierungen der Karlsruher Produktenbörse. Großhandelseinkaufspreis per 100 kg; Frachtparität Karlsruhe bezw. Fertigfabrikate Parität Fabrikstation 2. IX. 25 Jb 9. IX. 25 Jb 16. IX. 25 Jb 23. IX. 25 Jb 30. IX. 25 J/b Monatsdurchschnitt Jb Weizen, handelsüblich . 25.00—26.00 25.00—26.00 25.00—25.50 25.00—25.50 25.00—25.50 25.35 Roggen, neue Ernte, gesund, handelsüblich. 19.50—20.50 19.50—20.25 19.25—20.00 19.00—19.75 18.75—19.50 19.60 Sommergerste, neue Ernte ■ . 25.50—27.00 26.00—27.25 26.00—27.25 26.00—27.75 25.00—27.50 26.53 Hafer, ausländischer. . 20.00—22.00 20.00—22.00 20.00—22.00 20.00—22.00 20.00—22.00 21.00 Hafer, Inland., neue Ernte . . 18.50—20.00 19.00—20.25 18.75—19.75 18.75—19.75 18.50—19.50 19.28 Mais mit Sack, neue Ernte. . 22.00—22.50 21.25—21.75 21.25—21.50 20.75—21.25 20.50—21.00 21.38 Weizenmehl, Mühlenforderung 39.25—40.00 39.25—39.50 39.00—39.25 38.50—38.75 37.25—37.50 38.83 Roggenmehl, „ 28.50—29.00 28.50—29.25 28.75—29.00 28.50—28.75 27.50—28.00 28.63 Weizenfuttermehl . . . 15.50—16.00 15.75—16.25 15.50—15.75 14.50—15.50 14.25—15.25 15.43 Roggenfuttermehl . . . 15.50—16.00 15.75—16.25 15.50—15.75 14.50—15.50 14.25—15.25 15.48 Weizenkleie. 12.00—12.50 11.75—12.25 11.00—11.50 10.75—11.25 10.50—11.00 11.45 Roggenkleie. 12.25—12.50 11.75—12.25 11.00—11.50 10.75—11.25 10.50—11.00 11.48 Biertreber. 17.50—18.00 17.50—18.00 17.50—18.00 17.75—18.00 17.50—17.75 17.75 Malzkeime. 15.50—16.50 15.50—16.50 15.25—15.75 15.25—16.00 15.00—15.75 15.70 Frühkartoffel. 6.50— 7.50 6.50— 7.50 6.50— 8.00 6.50— 8.00 _ 7.13 Loses Wiesenheu, gut, gesund, trocken. 6.50— 7.00 6.50— 7.00 6.50— 7.00 6.50— 7.00 6.50— 7.00 6.75 Luzerne. 9.00— 9.50 9.00— 9.50 9.00— 9.50 9.00— 9.50 9.00— 9.50 9.25 Weizen-Roggenstroh, drahtgepreßt . 4.25— 4.75 4.25— 4.75 4.25— 4.75 4.25— 4.75 4.25— 4.75 4.50 Basseinreis. 0.44 0.44 — 0.44 0.44 0.44 Graupen . 0.42 0.42 — 0.42 0.42 0.42 Gelbe gespaltene Erbsen alles 0.40 0.40 — 0.40 0.40 0.40 . Weiße Perlbohnen . . . 0.48 0.43 — 0.39 0.39 0.41 Neue Linsen, mittel . . per Kilo 0.80 0.80 _ 0.83 0.83 0.82 Salatöl. 1.20 1.20 — 1.20 1.20 1.20 Schweinefett.. 2.15 2.15 _ 2.15 2.15 2.15 Kristallzucker. 0.76 0.76 — 0.74 0.74 0.75 Karlsruher Lebensversicherungsbank A.-6. Versicherungsbestand Herbst 1925: Mehr als 250 Millionen Mark. Bücherschau. Das Steuerüberleitungsgesetz. Textausgabe mit Erläuterungen von Karl Kuhn, Präsident des Landesfinanzamts Brandenburg in Berlin. Karl Heymanns Verlag, Berlin 1925. Preis 6,— Mk. Die vorliegende Handausgabe bringt die einzelnen Gesetzesbestimmungen sowie die Durchführungsbestimmungen zum Steuerüberleitungsgesetz nebst Erläuterungen, die über alle wesentlichen Fragen, die das Gesetz bringt, gut und zuverlässig unterrichten. Die Anschaffung ist zu empfehlen. Die Reiehssteuergesetze vom 10. August 1925. Textausgabe mit Einführung in die neue Steuergesetzgebung und Sachregister von Dr. Fr. W. Koch, Reichsfinanzrat, Mitglied des Reichsfinanzhofs. München 1925. C. H. Beck. In Ganzleinen 4,— Mk. Von dem Herausgeber des Steuerüberleitungsgesetzes Reichsfinanzrat Dr. Fr. W. Koch erhalten wir nun auch eine Gesamtausgabe der Steuergesetze vom 10. August, die alle an jenem Tage angenommenen Steuergesetze, die Zigarettenverordnung vom 11. August und das schon früher ergangene Steuerüberleitungsgesetz enthält. Diese Textausgabe der Steuergesetze hat ihren besonderen Wert erhalten durch Kochs Einführung in die neue Steuergesetzgebung. Als ein genauer Kenner der Materie hat er auf 63 Seiten alles gesagt, was den Benutzern der Ausgabe bei den Behörden und in Privatbetrieben zum Verständnis der einzelnen Gesetze dienen kann. Diese Einführung vermittelt wie ein kleiner Kommentar das tiefere Verständnis der Gesetze. Außerdem ist auf 34 Seiten ein ausführliches Sachregister für jedes einzelne Gesetz gegeben, dem man es auch anmerkt, daß es von einem mit der Materie durchaus vertrauten Fachmanne geschrieben ist. Die Zuverlässigkeit der Beckschen Textausgaben ist längst erprobt. Auch das jetzt erschienene Buch, die Reichssteuergesetze, sei allen Benutzern bestens empfohlen. Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung Karlsruhe, Bitterstraße 1. Fernspr. 297. — Verantwortlich für die Schriftleitung: Dr. Krienen, Handelskammer-Syndikus; für Anzeigen: A. Meschede, beide in Karlsruhe. 228 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 19 Preußischer ~ ' -Verein zu Hannover " . ' a.G. Gegründet 1875 -B- Lebensversicherungen Invaliditätszusatzversicherungen W itwenpensions-V ersicherungen. - 0 - Keine bezahlten Agenten! Keine Abschlußprovisionen! Daher: Beispiellos niedrige Prämien! V ersicherungsbestand: 180 Millionen Goldmark. Aufnahmeberechtigt: Beamte, Angehörige freier Berufe und Angestellte in Banken, Handel und Industrie, auch selbständige Kaufleute. Man verlange Material von der Geschäftsstelle für Baden: Karlsruhe, Bürklinstr. TL sc 315 DE OPEL-AUTO Zweisitzer 4/12-16 PS . . . . 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Persönlich haftende Gesellschafter: Architekt Leopold Bimmler Ehefrau, Emilie geh. Kappler, in Sinzheim und August Kappler, Bürgermeister in Ittersbach. Dem Architekten Leopold Bimmler in Sinzheim ist Einzelprokura erteilt. Typenbau-Industrie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Baden-Baden. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bauten und die Ausführung aller in dieses Fach einschlagenden Unternehmungen. Geschäftsführer: Kaufmann Fritz Baer in Baden-Baden. Stammkapital: 30000 Beichsmark. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Verkaufsvereinigung Südwestdeutscher Pflasterstein betriebe, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Abteilung „Randsteine“ als Zweigniederlassung der mit dem Hauptsitz in Karlsruhe bestehenden Gesellschaft in Bühl. Gegenstand des Unternehmens: Kommissionsweiser Verkauf der von den Werken der Gesellschafter und von solchen hergestellten Hartsteinfabrikaten oder von Teilen davon. Stammkapital: 5000 Beichsmark. Geschäftsführer der Zweigstelle ist Kaufmann Johann Hilkert in Bühl. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Carl Brehmer in Karlsruhe, Rheinstr. 61. Inhaber: Carl Brehmer, Kaufmann in Karlsruhe. Geschäftszweig: Aluminium warenversand. Carl Dietsche, Herdfabrik in Karlsruhe. Jnhaber: Carl Dietsche, Kaufmann in Karlsruhe. „Ala Anzeigen-Aktiengesellschaft“, Berlin, mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe unter der Firma „Ala Anzeigen-Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Karlsruhe“. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb des Anzeigenvermittlungsgeschäfts im Inlande und nach dem Auslande, insbesondere durch Pacht oder Erwerb und Fortführung des bisher von der Firma Ala Vereinigte Anzeigen-Gesellschaften Haasenstein & Vogler A. G. Daube & Co. m. b. H. zu Berlin betriebenen Handelsgeschäfts. Grundkapital 2000000 Beichsmark. Vorstandsmitglieder: Kaufm. Georg Birnbaum, Berlin- Schöneberg, Dr. Joh. Schupp, Kaufm., Berlin, Dr. Andrew Thorndike, Generaldirektor Senzig. Prokuristen: Paul Mathis in Berlin, Eduard Stockder in Berlin- September 1925. Lichterfelde, Albert Hartmann in Berlin-Wilmersdorf, Dr. Carl Boysen in Berlin-Lichterfelde, Karl Denzin in Berlin, Karl Fürneisen in Berlin, Dr. Gerhard Jung in Berlin-Charlottenburg, August Spretke in Stuttgart, Theodor Müller in Berlin-Friedenau. „Autohage“-Autohandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe, Humboldstr. 1. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausführung von Beparaturen an Automobilen und Motorrädern sowie der An- und Verkauf von solchen. Stammkapital: 5000 Beichsmark. Geschäftsführer: Karl Berckmüller, Kaufmann in Durlach. „Inkra“, Industriebedarf- und Kraftwagen-Verkaufs-Ge- sellsehaft mit beschränkter Haftung, Maimheim, mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe unter der Fjrma „Inkra“, Industriebedarf- und Kraftwagen-Verkaufs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zweigniederlassung Karlsruhe. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fahrrädern, Kraftfahrzeug- u. Fahrradbedarf u. Zubehör, Maschinen, Apparaten u. Werkzeugen aller Art, Rohstoffen, Hütten- u. Walzwerkerzeugnissen, Industriebedarf, Vertretung von Fabriken und die Einfuhr und Ausfuhr von Waren aller Art. Stammkapital: 20000 Beichsmark. Geschäftsführer: Kurt Eimer, Direktor in Heidelberg. >,K.W.G.“, Karlsruher Werkzeugmaschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe, Gerwigstr. 51. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit neuen Werkzeugmaschinen und Werkzeugen sowie Industriebedarf jeder Art, insbesondere die Übernahme von Vertretungen amerikanischer Werkzeugmaschinen und Werkzeuge. Stammkapital: 5000 Beichsmark. Geschäftsführer: Ludwig Kaufmann, Kaufmann, Bichard Kunkel, Kaufmann, beide in Karlsruhe. Stellvertretender Geschäftsführer: Frau Cäcilie Würzburger, geh. Strauß in Karlsruhe. Richard Maier, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe-Beiertheim, Maria-Alexandra-Straße 48. Gegenstand des Unternehmens: Großhandel und Kleinhandel mit Lebens- und Genußmitteln aller Art. Stammkapital: 5000 Reichsmark. Geschäftsführer: Bichard Maier, Kaufmann in Karlsruhe. Maschinenvertrieb für Küche und Keller, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe, Kaisers tr. 201. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Apparaten und Maschinen jeder Art, die für das Gastwirtsgewerbe und ähnliche Betriebe, insbesondere für Küche und Keller, benötigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, derartige Maschinen und Apparate auch selbst herzustellen. Stammkapital: 5000 Beichsmark. Geschäftsführer: Moritz Breining, Diplomingenieur in Karlsruhe. Milchzcntrale Karlsruhe, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe, Lauterbergstr. 3. Gegenstand des Unternehmens: Die Erfassung und der Vertrieb von Milch mit allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Stammkapital: 60000 Reichsmark. Geschäftsführer : Dr. Albert Sätzler in Karlsruhe. Einzelprokurist: Friedrich Stauch, Kaufmann. Nacht-Reklame Phöbus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe, Hirschstr. 41. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von Lichtreklame. Stammkapital: 5100 Reichsmark. Geschäftsführer: Karl Berg, Reklamefachmann, Baptist Erber, Kaufmann, Franz Windbiel, Kunstmaler, alle in Bruchsal. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Autozentrale Carl Fiitterer & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rastatt. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art, Fahrrädern, Ersatzteilen, Betriebsstoffen, Autovermietung, Vornahme von Reparaturen u. dgl. Stammkapital: 5000 Reichsmark. Geschäftsführer: Horst Mehl, Kaufmann in Baden-Baden, Heinz Müller, Kaufmann in Rastatt, und Carl Fütterer, Mechaniker in Rastatt. Kachelofen-, Herd- und Backofen-Fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rastatt. Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation und der Handel mit Kacheln für Öfen, Herde und Backöfen sowie Installation und Vornahme von Reparaturen an solchen Öfen, Herden und Backöfen. Stammkapital: 5000 Reichsmark. Geschäftsführer: Otto Huber, Ingenieur in Rastatt. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Achem. Lendersche Lehranstalt Sasbach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Sasbach bei Achern. Das Stammkapital wurde auf 20000 Reichsmark umgestellt. Amtsgerichtsbezirk Baden. Wolf Netter & Jakobi in Frankfurt a.M., Zweigniederlassung in Baden-Baden, Kommanditgesellschaft. Die Kommanditgesellschaft ist infolge Ausscheidens der Kommanditistin aufgelöst und in eine offene Handelsgesellschaft umgewandelt. Atlantic Weinstuben, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin, Zweigniederlassung in Baden-Baden. Das Stammkapital wurde auf 5000 Reichsmark umgestellt. Dem Reinhold Scharnow in Berlin-Schöneberg ist Einzelprokura erteilt. Auto-Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft in Baden- Baden. Die Bestellung des Kaufmanns Hans Pordom in Baden-Baden zum Vorstand ist widerrufen, der Bankbeamte Richard Abert in Baden-Baden ist zum Vorstand bestellt. Die Prokura des Ingenieurs Fritz Poensgen in Baden-Baden ist erloschen. Badener Metallwarenfabrik Schweizer & Fehrenbach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Baden-Baden. Das Stammkapital wurde auf 10000 Reichsmark umgestellt. Badische Handelsbank, Aktiengesellschaft in Baden-Baden. Das Grundkapital wurde auf 29000 Reichsmark umgestellt. A. Batsehari, Cigarettenfabrik, Aktiengesellschaft in Baden- Baden. In der Bekanntmachung vom 17. August 1925 ist dem Satz 2, betr. Schreibweise, anzufügen: „Aktiengesellschaft“. Immel & Epstein, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Baden-Baden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Albert Immel. Keramische Werkstätte, Ofen- und Herdbaugesellschaft mit beschränkter Haftung in Baden-Baden. Das Stammkapital wurde auf 520 Reichsmark umgestellt. Karl Petri, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Baden- Baden. Dem Kaufmann Artur Roensch in Oos ist Einzelprokura erteilt. „Sano“, Heilapparate, Aktiengesellschaft in Baden-Baden. Das Grundkapital wurde auf 5000 Reichsmark umgestellt. Stahlwerke Bich. Lindenberg, Aktiengesellschaft in Baden- Baden. Kaufmann Richard Lindenberg ist ausgeschieden. Kaufmann Karl Mottet in Baden-Baden ist zum alleinigen^ Vorstand bestellt. Dampfziegelei und Bergwerk Karl Meyer, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Oos. Das Stammkapital wurde auf 5000 Reichsmark umgestellt. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Wilhelm Gottmann, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zweigniederlassung Bretten. Das Stammkapital wurde auf 24000 Reichsmark uingestellt. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Alfred Schellenberger in Heidelberg ist beendet. Wilhelm Wallmann Ehefrau, Gretchen geb. Höf er, in Heidelberg ist als weitere Geschäftsführerin bestellt. Die dem Christian Stemler in Bretten für die Zweigniederlassung Bretten erteilte Prokura ist erloschen. Haberer, Pfeiffer & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bretten. Änderung des Gesellschaftsvertrags. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Kuppinger & Reitmann, Zigarrenfabrik, Unteröwisheim. Der Gesellschafter Peter Reitmann ist ausgeschieden. Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Der Gesellschafter Julius Kuppinger in Unteröwisheim führt das Geschäft unter der bisherigen Firma fort. Heinrich Rudolf Schlüter, Aktiengesellschaft in Bruchsal. Direktor Heinrich Rudolf Schlüter und Direktor Hans Dietz, beide in Bruchsal, sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Direktor Wilhelm Bollinger in Bruchsal ist zum alleinigen Vorstandsmitglied bestellt. Amtsgeriehtsbezirk Durlach. Carl Meyer, Durlach. Dem Max Müllmaier, Kaufmann in Mingolsheim, ist Prokura erteilt. Albert Boos, Durlaeb. Die Prokura des Kaufmanns Friedrich Becker in Durlach ist erloschen. Eiduka, A.-G. in Durlach. Die Prokura des Albert Deger in Ettlingen ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Gesellschaft für Spinnerei und Weberei in Ettlingen, Aktiengesellschaft. Das Grundkapital wurde auf • 5000000 Reichsmark umgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der mechanischen Spinnerei und Weberei in Ettlingen und der damit verbundenen, in dieses Fach einschlagenden Geschäftszweige. Amtsgerichtsbezirk Gernsbach. Schoeller & Hoesch in Gernsbach, Kommanditgesellschaft. Ein Kommanditist ist aus der Gesellschaft ausgeschieden; ein Kommanditist ist neu eingetreten. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Anton Binder & Co. in Karlsruhe. Der Gesellschafter Anton Binder ist aus dem Geschäft ausgeschieden. Karl Blum in Karlsruhe. Prokura: Emilie Moder in Karlsruhe. Chr. Dalhofer & Co., Oststadt-Garage in Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Dalhofer & Hummel, Oststadt- Garage. Emil Deuber-Roeßler in Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Emil Deuber-Boeßler Naehf., Inh. Marie Vogt, Karlsruhe. Jetzige Inhaberin Marie Vogt in Karlsruhe. Die Prokura der Marie Vogt ist erloschen. . .i i i i t iii»iiii ii ii mH i w »ii . . .. n . . iiw 1 Ing.-Büro 0. Fischer & Co. in Karlsruhe. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Otto Fischer ist alleiniger Inhaber der Firma. Himmelheber & Vier in Karlsruhe. Gesamtprokura: Kaufmann Wilhelm Ammann und Frau Artur Tro- schütz, Emma geh. Fuchs, beide in Karlsruhe. Erika Vier ist aus dem Geschäft ausgeschieden. W. Kronenwett in Karlsruhe. Jetziger Inhaber: Wilhelm Kronenwett jr., Kaufmann in Karlsruhe; dessen Prokura ist erloschen. Ornstein & Schwarz in Karlsruhe. Die bisherige Gesell- ' schafterin Eduard Ornstein Witwe, Klara geh. Kohner, ist alleinige Inhaberin der Firma. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Scheurer & Cie. in Logelbach mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe. Prokura: Wilhelm Häußler, Fabrikdirektor in Karlsruhe. Paul Schulz in Karlsruhe. Prokura: Kaufmann Paul Schulz Ehefrau, Marie geh. Below. Vogel & Schnurmann in Karlsruhe. Gesamtprokura: Kaufmann Karl Schmitt in Karlsruhe. Wilhelm Hornung in Friedrichstal. Die Prokura des Wilhelm Peter Hornung ist erloschen. Der Kaufmann Wilhelm Hornung Ehefrau, Eosa Berta geh. Lacroix in Friedrichstal ist Prokura erteilt. Badische Landes-Elektrizitätsversorgung, Aktiengesellschaft (Badenwerk) in Karlsruhe. Die Prokura des Kaufmanns Heinrich Haferkamp ist erloschen. Ministerialrat Dr. Karl Wengler ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Badische Landwirtschaftliche Genossenschaftszentrale, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 500 Eeichsmark umgestellt. Badische Lokal-Eisenbahnen, Aktiengesellschaft in Karlsruhe. Änderung des Gesellschafts Vertrags. Badische Uhrengroßhandlung Otto K. Bomann, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 8000 Eeichsmark umgestellt. Badischer landwirtschaftlicher Zeitungsverlag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 1000 Eeichsmark umgestellt. Cheruskerhaus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 5340 Eeichsmark umgestellt. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Wilhelm Stöber ist beendet. Reichs- bahnrat Eugen Keller in Karlsruhe ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Confektionshaus Hirschen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 25500 Eeichsmark umgestellt. Hermann Echle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 1000 Eeichsmark umgestellt und auf 6000 Eeichsmark erhöht. Edelbranntwein-Aktiengesellschaft in Karlsruhe. Das Grundkapital wurde auf 5000 Eeichsmark umgestellt. H. Grauer & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 20000 Eeichsmark umgestellt. Haid & Neu, Nähmasehinenhaus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Geschäftsführer August Neuesüß ist Liquidator. Höllig & Poth, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: August Höllig, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital wurde auf 1000 Eeichsmark umgestellt. Albert Imhoff, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde um 6000 Eeichsmark auf 15000 Eeichsmark erhöht. Israelitische Religionsgesellschaft Karlsruhe in Karlsruhe. Das Grundkapital wurde auf 15000 Eeichsmark umgestellt. Kaufmann Ettlinger, Jakob Ettlinger, Leopold Schwarz, Kaufleute in Karlsruhe, sind als weitere Vorstandsmitglieder bestellt. Jul. Manias & Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, graphische Kunstdruckerei und Verlag in Karlsruhe. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Herz ist beendet. Patentverwertungsgesellschaft „Alarm“, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 4000 Eeichsmark umgestellt. Reibel & Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 25000 Eeichsmark umgestellt. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Albert Eeibel ist beendet; Privatmann Eobert Schad ist zum alleinigen Geschäftsführer bestellt. Gesamtprokura: Frau Annemarie Eeibel, geb. Schöchlin, in Knielingen, Kaufmann Wilhelm Fricke in Karlsruhe-Mühlburg und Kaufmann Hans Schad in Karlsruhe. Rheinische Asphalt- und Zementplattenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 60000 Eeichsmark umgestellt. Süddeutsche Dampf-, Obst- und Wein-Brennerei B. Oden- heimer, Aktiengesellschaft in Karlsruhe. Das Grundkapital wurde auf 60 000 Eeichsmark umgestellt. Zigarrenfabriken Linz & Burgert, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Graben. Das Stammkapital wurde auf 50000 Eeichsmark umgestellt. Energieausgleich, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Maxau. Das Stammkapital wurde auf 500 Befchs- mark umgestellt. Amtsgerichtsbezirk Philippsburg. Hammerwerk Gebrüder Schmitt in Wiesental. Die Firma lautet jetzt: Werkzeugfabrik Gebrüder Schmitt in Wiesental. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Gebrüder Fütterer in Gaggenau. Die Gesellschaft ist inf olge Ausscheidens des Franz Fütterer aufgelöst. Das Geschäft wird von dem Gesellschafter Albert Fütterer unter der bisherigen Firma fortgeführt. Neubeck & Co., Stahlwaren- und Ackergerätegesellschaft mit beschränkter Haftung in Rastatt. Das Stammkapital wurde auf 5000 Reichsmark umgestellt. Carl Focke, Kaufmann in Rastatt, ist nicht mehr stellvertretender Geschäftsführer. Gebr. Köster & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Heede, Zweigniederlassung Rastatt. Die Gesellschaft ist aufgelöst, Liquidatoren: Heinrich und Franz Köster. Quarzplattenwerk Rastatt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rastatt. Das Stammkapital wurde auf 60000 Eeichsmark umgestellt. Gebrüder Boeder A.-G., Werk Stierlin & Vetter als Zweigniederlassung der Firma Gebrüder Roeder A.-G. in Darmstadt für Rastatt. Das Grundkapital wurde auf 805000 Eeichsmark umgestellt. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Baden. Franz Bitterich, Inh. Gustav Schnetzer in Baden-Baden. Josef Götzel, Möbelhaus Kaiserhof, Ausstattungsgeschäft in Baden-Baden. Ispia-Vertrieb Graeff & Spieß in Baden-Baden. A. Batschari, Zigarettenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Herrenwäschefahrik Georg Dörsam in Bretten. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Wilhelm Grau in Bühlertal. Amtsgerichtsbezirk Durlaeh. Karl Häffner in Durlach. Gummi- und Lederstanzwerk Stechler & Co., Kom.-Ges. in Söllingen. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Wilhelm Essig in Ettlingen. Amtsgerichtsbezirk Gernsbach. Luise Hetzel in Gernsbach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Bruno Barasch in Karlsruhe. Westheimer Sohn in Karlsruhe. Graphische Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Süddeutscher Anzeigen-Yerlag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Amtsgerichtsbezirk Philippsburg. Friedolm Kenk hx Philippsburg. J. B. Oecbsler & Co. in Kirrlach Hubert Woll in Neudörfer Mühle. Josef Gustav Kraus in Wiesental. Ludwig Rudolf in Wiesental. Leo Schweikert in Wiesental. Waghäusler Feinkostwerke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Oberhausen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Autozentrale Karl Fütterer & Co. in Rastatt. Kartonnagenfabriken Muggensturm und Rastatt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rastatt. „Gena“ Schuhfabrik, Aktiengesellschaft in Rastatt W. Harbrecht- Kirchhoff, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rastatt. Murgtalspedition, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gaggenau. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Milchgenossenschaft Oberacker, Amt Bretten, eingetragene Genossenschaft mit imbeschränkter Haftpflicht in Oberacker, Amt Bretten. Statut vom 15. 8. 25. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Ländlicher Kreditverein Moos, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Moos. Die Firma lautet jetzt: Spar- und Darlehenskasse Moos, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Moos. Neues Statut vom 19. 7. 25. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Einkaufsgenossenschaft der Beamten und Staatsarbeiter in Baden, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliclit in Karlsruhe. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Karlsruher Genossenschaftskasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Karlsruhe. Neues Statut vom 20. Mai 1925. Hiernach ist Gegenstand des Unternehmens: Die wirtschaftliche Unter- *> Stützung seiner Mitglieder durch Gewährung von Darlehen und Krediten jeglicher Art sowie die Beschaffung der hierzu notwendigen Geldmittel. Lieferungs- und Einkaufsgenossenschaft der Schlossermeister, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Karlsruhe. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Wirtschaftsstelle für den Handwerkskammerbezirk Karlsruhe, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Karlsruhe. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Ländlicher Kreditverein Spöck, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Spöck. Die Firma lautet jetzt: Ländlicher Kreditverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Spöck. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Einkaufsgenossenschaft der Bäckerinnung Bretten, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bretten. Einkaufsgenossenschaft für das Baugewerbe für Bretten und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bretten, Einkaufsgenossenschaft der Schreiner für Bretten und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bretten. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Bezirksgenossenschaft der Rastatter Bauernvereine, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Rastatt. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Baden. Adolf Köbele jung, Zigarren- und Zigarettenhändler in Baden-Baden (eröffnet am 80. September 1925). Schreinermeister Julius Falk in Lichtental (eröffnet am 30. September 1925). Amtsgerichtsbezirk Bretten. Karl Otto Mäntele, Wirt und Landwirt in Wössingen (eröffnet am 29. September 1925). Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Böser & Meier, Zigarrenfabrik in Bruchsal (eröffnet am 9. September 1925). Kaufmann Max Sulzberger in Bruchsal (eröffnet am 28. September 1925). Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Gebrüder Bronner in Karlsruhe, Waldstraße 56 (eröffnet am 3. Oktober 1925). Alfred Just, Säcke- und Deckenfabrik in Karlsruhe* Sommerstraße 30 (eröffnet am 2. Oktober 1925). W T ilhelm Prüfer & Co. in Karlsruhe, Hirschstraße 1 (eröffnet am 19. September 1925). Dipl.-Ing. Julius Roeßler, Zentralheizungen und sanitäre Anlagen in Karlsruhe (eröffnet am 10. Oktober 1925). b) Einstellungen. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Anton Kraut, Zigarrenfabrikant in Neibsheim (eingestellt am 16. September 1925). Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Schuhmachermeister Karl Becker in Ettlingen (eingestellt am 14. September 1925). Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Kaufmann Franz Hodapp in Karlsruhe, Uhlandstraße 44 (eingestellt am 24. September 1925). Samuel Grünhut, Zigarettenfabrik in Karlsruhe, Gottesauerstraße 6 (eingestellt am 3. September 1925). Süddeutsches Sack- und Rohproduktengeschäft Kerzner, Alpem, Weißmaun & Cie. in Karlsruhe und deren Gesellschafter Aron Weißmann und Abraham Isaak Alpem (eingestellt am 1. Oktober 1925). IV. Geschättsaufsichten. a) Anordnungen. Amtsgerichtsbezirk Baden. J. Spieß in Baden-Baden, Lichtentaler Straße 7 (angeordnet am 16. September 1925). Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Johannes Geßler, Zigarrenfabriken in Untergrombach (angeordnet am 2. Oktober 1925). Amtsgerichtsbezirk Durlach. J. Leyser, Kaufhaus Durlach in Durlach (angeordnet am 30. September 1925). Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Holzhändler Karl Ditter in Karlsruhe, Beiertheimer Allee 58 (angeordnet am 8. Oktober 1925). Otto Pfeiffer, Eisenwarengroßhandlung in Karlsruhe (angeordnet am 18. September 1925). Eugen Stich, Hüttenwerkserzeugnisse und Eisenwaren in Karlsruhe, Stefanienstraße 88 (angeordnet am 14. September 1925). Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Richard Baer, Lumpensortieranstalt in Rastatt (angeordnet am 13. Oktober 1925). b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Achem. Gebr. Stemmle, Inhaberin Otto Stemmle Witwe, Marie geb. Gunz, in Oberachem (aufgehoben am 30. September 1925). I ruck und Verlag C. F. Malier, Karlsruhe i. B. (Karlsruher TagbUtt.)