23 ier ihl 17 KARLSRUHE 20. DEZEMBER 1928 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Herausgeber: HandelskammersyndiKus Dr. Krienen, Karlsruhe i.B. 8.Jahrg. Erscheint monatlich 2 mal Nr. 24 j— -- L Kohlen, Koks, Briketts für Industrie und Hausbrand Menzinger-Fendel Transportgesellschaft m.b.H., Karlsruhe i.B. Kohlen-Abteilung Telephon 5883/84 — Telegrammadresse: Fendelkohle — Büro: Kaiserstraße 96 Bad. Treuhandgesellschaft A.-G. Gegründet 1910 KARLSRUHE i. B. FREIBURG i. Br. KONSTANZ Erbprinzenstr. 31 — Tel. 4602 u. 3941 Kaiserstr. 89 H — Tel. 4440 Obere Laube 8 — Tel. 911 Mitglied des Verbandes Deutscher Treuhand- und Revisionsgesellschaften e. V., Berlin Bankkonten: Rhein.Creditbank, Nieder!.Karlsruhe, Dresdener Bank, Nieder!.Freiburg, Postscheckkonto Karlsruhe Nr. 4833 übernimmt: Revisionen, Bilanzierungen, Kalkulationen, außergerichtliche Vergleiche, Gutachten, Organisationen, Steuerberatungen, Buchführungen, Ausarbeitung von Verträgen, Verwaltungen aller Art c". 5 □E < □ X)m ans: f □: Badische Gummi-u. o O iaiämmah P ackungs-Industrie OClIOTTler & WOITICr Amalienstraße 15 KARLSRUHE I. B. 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Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe. Ritterstraße 1. Fernsprecher 207. 8. Jahrgang KARLSRUHE, 20. DEZEMBER 1928 Nummer 24 Bericht über die Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstags. Der Hauptausschuß des Deutschen Industrie- und Handelstags trat am 6. ds. Mts. unter dem Vorsitz seines Präsidenten Franz von Mendelssohn zusammen. Der Präsident der Handelskammer Mannheim, Herr Lenel, entwarf in ergehendem Vortrag ein anschauliches Bild aus der Arbeit und Leiturg einer Handelskrmmer und legte besonders die Aufgabe der Handelskammern dar, für sich wie im Zusammenwirken mit anderen Berufsvertretungen und Vereinigungen die volkswirtschaftlichen Erfordernisse herauszuarbeiten. Herr Bechtsanwalt Dr. Fritz Koppe berichtete über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsfragen mit besonderer Berücksichtigung der Arbeiten der Internationalen Handelskammer. Der Erste Syndikus der Industrie- und Handelskammer Osnabrück, Dr. Manns, sprach über den wirtschaftlichen Wert der Reklame, die mit der Struktur des heutigen Wirtschaftslebens untrennbar verbunden ist. Er zeigte, wie die Beklamekosten vielfach als produktives Kapital bezeichnet werden können, indem durch sie Warenumsatz und Reirgewinn gesteigert wird. Leider werden in Deutschland aber immer noch zum Schaden der Inserenten wie des wirtschaftlich sehr bedeutsamen soliden Verlagsgewerbes für unproduktive Reklame Millionenbeträge vergeudet, besonders durch Inserate in solchen Propagandaschriften und Reklame-werken, deren Verleger dem Geschäftsmann für die Insertionskosten nicht die notwendige Werbekraft des Inserats bieten, die von der Verbreitung des Werks abhärgt. Viele dieser Propagandaschriften erscheinen gewissermaßen unter Ausschluß der Öffentlichkeit, so daß die aufgewandten Kosten vertan sind. Der Redner kennzeichnete die verschiedenen Arten solcher Propagandaschriften und das Geschäftsgebaren mancher Anzeigenwerber, durch das nicht selten weniger vorsichtige Geschäftsleute zur Unterzeichnung ungelesener Bestellscheine veranlaßt werden, die sie zur Zahlung oft g'oßer Summen verpflichten. Die Erfahrung lehrt, daß allgemein gültige Richtlinien kaum aufgestellt werden können und allzuleicht vergessen werden. Deshalb empfahl der Redner den Kammern, wo möglich, der Inseraten- prüfung ihr Augenmerk zuzuwenden. Die Aussprache ergab mannigfache weitere Gesichtspunkte, die weiter behandelt werden sollen. Des ■weiteren nahm der Hauptausschuß Vorträge über die wichtigsten schwebenden wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Fragen entgegen. Im Vordergründe der Erörterungen stand die Notwendigkeit, alles daranzusetzen, die Produktions- und Verteilungskosten niedrigzuhalten und zu senken. Die allgemeine Kapitalknappheit hat insbesondere im Zusammenhang mit der Reparationsbelasturg für Deutschland eine Kreditverteuerung auf nahezu das Doppelte anderer großer Länder zur Folge. Hierin liegt die stärkste Ursache der Notlage der Landwirtschaft, aber auch eine überaus starke Beergurg der gewerblichen Wirtschaft. Um so notwendiger ist es, die Steuerbelasturg mit der Leistungsfähigkeit der gewerblichen Betriebe wieder in Einklang zu bringen. Es bedarf daher endlich einer planmäßigen Senkung der Steuern, weil sonst keine Aussicht bestehe, der deutschen Volkswirtschaft das ihrer Arbeitskraft entsprechende Kapital zu verschaffen und zu erhalten, die innere Kaufkraft zu stärken und Gütererzergurg und Ausfuhr zu beleben. Auch wenn im Haushaltsjahr 1929 die Reparationslasten steigen und manche bisherige Einnahmeposten wegfallen, wird doch Steuersenkung mit Entschlossenheit durch alle irgendwie möglichen Ausgabenminderurgen argestrebf werden müssen. Dem wird es dienen, für die Neugestal- turg der öffentlichen Ausgäben wenigstens die vom Deutschen Juristentag 1928 vorgeschlagenen Leitsätze erster Sachkenner durchzuführen, insbesondere soweit sie mit Vorschlägen neuer Ausgaben die Pflicht, neue Einnahmen vorzuschlagen, verknüpfen wollen. Auf dem Gebiete des Einkommensteuerrechts muß endlich die wohl von allen Sachkennern als notwendig anerkannte Neugestaltung des Tarifs erfolgen und die Folgerung aus der für Kapitalbildurg und besonders für Kreditzufuhr und -bedirgungen schädlichen Wirkung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gezogen werden. Auch eine Wiederinkraftsetzung der zeitweilig aufgehobenen Vermögenzuwachssteuer würde gegen die Notwendigkeit der Wiederherstellung der deutschen Kapitalkraft verstoßen. Senkung der Realsteuern der Länder und Gemeinden bleibt eine besonders vordringliche Aufgabe. Um eine gewisse Voraussetzung hierfür zu schaffen, ebenso die Her- ^JKan verlange ausdrücklich dieTRarlee . U i r my J Heinrich Baer & Söhne Karlsruhe/B. 288 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Stellung der Vergleichbarkeit und eines gewissen Mindestmaßes von Einheitlichkeit der Realsteuergesetze der Länder zu verwirklichen, bedarf es der baldigen Verabschiedung des Steuervereinheitlichungsgesetzes, dessen Einzelheiten aber noch eingehend zu prüfen sind. Zur Sozialpolitik trat der Hauptausschuß dafür ein, daß zu wirksamerem Rechtsschutz sämtlicher Rechtsuchenden bei den Arbeitsgerichten auch in der ersten Instanz Rechtsanwälte zugelassen werden sollen. Aus dem eben dem Reichstag neu zugegangenen Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes wird, soweit der Entwurf eine Neuregelung des Arbeitsschutzrechtes enthält, insbesondere geprüft werden müssen, ob der Zusammenhang zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden und der Landeshoheitsverwaltung durch die Neuregelung nicht etwa gestört wird und ob nicht auch mit geringeren Änderungen das Ziel erreicht werden kann. Mit besonderem Nachdruck wurde betont, daß der Ausgang der gegenwärtigen schweren Krise des Schlichtungswesens für die deutsche Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung und eine Reform nicht nur im Verwaltungswege, sondern vor allem durch Gesetz zur Rückführung der notwendigen stärkeren volkswirtschaftlichen Verantwortung unentbehrlich ist. Zu dem bekannten Vorschlag des Herrn Staatssekretär z. D. Professors Dr. Hirsch, zum besseren Ausgleich der Beschäftigungsschwankurgen im Warenhandel und Geldverkehr die Zahlungstermine verschieden zu legen, hatte der zuständige Ausschuß auf Grund einer Umfrage bei den Kammern und zufolge einem Bericht des Herrn Geh. Regierurgsrats Dr. Demuth, Syndikus der Kammer Berlin, die folgenden Leitsätze beschlossen: ,,Die in letzter Zeit wiederholt erörterten Vorschläge, die darauf abzielen, zum Ausgleich der Beschäftigungsschwankungen im Warenhandel und Geldverkehr die Zahlungstermine über den Monat, bezw. bei Wochen- zahlurgen über die Woche, zu verteilen, sind von den deutschen Industrie- und Handelskammern eingehend geprüft, von einer Minderheit befürwortet, von der Mehrheit aber abgelehnt worden. Der Deutsche Industrie- und Handelstag glaubt, daß bei Betrachtung der Sachlage ein Umstand in den Vordergrund zu stellen ist, nämlich die Neigung weitester Schichten der Bevölkerung, namentlich der gewerblichen Arbeiter in den Städten, den Sonnabend als den wichtigsten Kauftag zu betrachten. Gefördert wird diese Neigung durch die Übung, den Sonnabend-Nachmittag in der Industrie arbeitsfrei zu halten. Bei Zahlungen am Anfang der Woche werden die Arbeitnehmer oft genug mit ihren Einnahmen bis zum Wochenende nicht reichen und für wichtige und nützliche Wareneinkäufe weniger Geld als bisher übrig behalten; die Forderung von Vorschüssen und auf Einrichtung eines zweiten Lohntages am Wochenschluß wird die Folge sein. Für kaufmännische Angestellte sind im Handelsgesetzbuch Gehaltszahlungstermine festgesetzt, die nicht ohne Gesetzesänderung beseitigt werden können. In kleinen Orten wirkt die Veranstaltung der Wochenmärkte, die regelmäßig am Mittwoch oder Donnerstag stattfinden, auf eine Verteilung der Einkaufstage hin, hier wäre also eine Reform überflüssig. Banktechnisch ermöglicht die heutige Zusammenlegung der Termine eine wertvolle Aufrechnung von Zahlungen. Eine Verteilung würde dagegen Unsicherheit der Dispositionen herbeiführen und eine zuverlässige Prognose über den Konjunkturverlauf auf dem Geldmärkte erschweren. Der Deutsche Industrie- und Handelstag verkennt nicht, daß den erwähnten Vorschlägen auch manche Vorzüge entspringen können, er ist aber der Ansicht, daß die Schäden einer Verteilung der Zahlungstermine erheblich überwiegen würden, und beschloß deshalb, von einer Förderung der Vorschläge seinerseits Abstand zu nehmen.“ Derselbe Ausschuß hatte sich mit der Anregung des Fachausschusses für Bankwesen beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit befaßt, daß der Postkartenscheck abgeschafft werden möge. Nach eingehender Prüfung der dafür und dagegen sprechenden Erwägungen hatte der Ausschuß beschlossen, daß angesichts der erheblichen Bedeutung, die der Postkartenscheck für zahlreiche Wirtschaftszweige hat, die sofortige Abschaffung nicht befürwortet werden kann. Der Hauptausschuß trat diesen beiden Beschlüssen bei. Nachrichten für Handel und Industrie. Verkehr. Drucksachen. Bei dem diesjährigen Versand von Neujahrsreklame- drueksachen, insbesondere von Wandkalendern, hatte sieh ergeben, daß zahlreiche Firmen versehentlich wie im Vorjahr Kalender bestellt oder argefertigt haben, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, daß inzwischen die Gewichtsgrenzen sowie die Ausmaße für Drucksachen geändert worden sind. Es kam daher in vielen Fällen nur dör Versand als Paket in Frage, was eine wesentliche Verteuerung bedeutet hätte. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hatte sich deshalb auf Anregurg verschiedener Kammern mit dem Reichspostministerium in Verbindung gesetzt und gebeten, daß in diesem Jahr für diesen Verkehr noch gewisse Erleichterungen zugestanden werden sollen, um den Versendern die sich hieraus ergebenden unnötigen Kosten zu ersparen. Auf seine Vorstellungen antwortete das Reichspostministerium, die Änderung der Bestimmungen über das Höchstgewicht für Drucksachen und über die Päckchen sei mit Wirkurg vom 1. Juli 1928 erfolgt, Die neuen Bestimmungen seien also zu einer Zeit in Kraft getreten, zu der Aufträge zur Herstellung von Wandkalendern und ähnlichen Reklamedrucksachen wohl kaum bereits erteilt waren, zum mindesten werde die Ausführung solcher Aufträge noch nicht soweit vorbereitet gewesen seih, daß die neuen Bestimmungen für den Postverkehr nicht mehr hätten berücksichtigt werden können. Die Schwierigkeiten, die jetzt bei dem Postversand der Wandkalender usw. entstehen, müßten deshalb darauf zurückgeführt werden, daß bei der Herstellung der Wandkalender die Änderungen der postalischen Versandbedingungen außer acht gelassen worden sind. Das Verlargen, für d:’e Versendung derartiger Drucksachen Sonderbestimmurgen zu erlassen, könnte deshalb nicht als berechtigt anerkannt werden. Trotzdem hat der Reichspostminister, um den beteiligten Industrien entgegenzukommen und wirtschaftlichen Nachteilen für sie aus der Nichtbeachtung der BK Nr. 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 289 Postordnungsvorschriften vorzubeugen, zugelassen, daß für die diesjährige Weihnachts- und Neujahrszeit über die Überschreitung der Höchstmaße für die 2-kg-Päckchen ausnahmsweise hinweggesehen werden wird. Das Reichspostministerium hat daher die Postanstalten angewiesen, daß solche Päckchen, die Drucksachen enthalten, bis zu einer Ausdehnung von 50 cm in der Länge, ,, 40 cm in der Breite und von 5 cm in der Höhe nicht beanstandet werden sollen, sofern in der Aufschrift neben der Bezeichnung „Päckchen“ der Inhalt als Drucksachen angegeben ist und die Päckchen offen, d. h. in der im § 7 IV der Postordnung für die Drucksachen vorgeschriebenen Weise eingeliefert werden. Mit diesem Zugeständnis glaubt die Reichspost, allen Wünschen, die in dieser Beziehung laut geworden sind, entsprochen zu haben. Die Frist für den Ablauf der Ausnahmevorschrift hat sie auf den 15. Januar 1929 begrenzt. Zu dieser Zeit dürfte der Versand von Kalendern und ähnlichen Drucksachen im allgemeinen beendet sein. Eine Erhöhung des Mindestgewichts für Drucksachen glaubt die Post aus schwerwiegenden betrieblichen Gründen und wegen der weittragenden Folgerungen auch vorübergehend nicht zu gestehen zu können. Aus denselben Gründen sei es auch leider nicht möglich, die Höchstmaße für Päckchen dauernd zu erweitern. Bei Festsetzung dieser Maße, die nach eingehenden Erörterungen im Verwaltungsrat erfolgte, sei den Belangen von Handel und Industrie, insbesondere auch denen der Druckereien und sonstigen papierverarbeitenden Industrien, in weitgehender Weise Rechnung getragen. Bei der Vielseitigkeit der Wunsche, deren Berücksichtigung im einzelnen aus postbetrieblichen Gründen nicht möglich sei, habe aber eine mittlere Linie gesucht werden müssen, auf der sich die gegenseitigen Belange vereinigen ließen. Diese Linie sei mit den festgesetzten Maßen für Päckchen nach Ansicht des Reichspostministeriums gefunden worden. Auch für die Kalenderindustrie dürften Maße von 40 X 30 genügen, um ein sorgfältig ausgestattetes und wirkungsvolles Reklamebild anzubringen. Die bei diesen Längen- und Breitenabmessungen für Päckchen zugelassene Höhenabmessung von 5 cm reiche ebenfalls aus, da die Höhe eines normalen Kalenderblocks im allgemeinen über 3 cm nicht hinausgehe. Wir weisen darauf hin, daß die Erleichterung nur für dieses Mal in Frage kommt. Verschluß der Pakete durch Klebestreifen. Neuerdings sind zum Verschluß von gewöhnlichen Paketen im inneren Verkehr Deutschlands, di§ mit Packpapier verpackt sind (§ 15, I und 16 I der Postordnung), außer Klebstoff oder Siegelmarken auch Klebestreifen zugelassen. Eine Verschnürung der Pakete ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Abschaffung des Postkartenschecks. Es schmeckt! So begeistern die Weine u. Schnäpse von Max Homburger Karlsruhe i. B. — Telephon 340 vom 4. Dezember 1928 über das vorliegende Material Bericht erstattet wurde, folgenden Beschluß gefaßt: „Angesichts der Tatsache, daß der Postkartenscheck für zahlreiche Wirtschaftszweige, insbesondere den Einzelhandel und die kleineren und mittleren Gewerbebetriebe, von erheblicher Bedeutung ist, kann die sofortige Abschaffung des Postkartenschecks nicht befürwortet werden.“ Der Vorstand des Deutschen Industrie- und Handelstags in seiner Sitzung vom 5. Dezembdr und der Hauptausschuß des Industrie- und Handelstags in seiner Sitzung vom 6. Dezember 1928 seien diesem Beschluß beigetreten. Lade- und Löschfrist des Binnenschiffahrtsgesetzes. Ab 1. Januar 1929 gelten im gesamten Stromgebiet des Rheins einschließlich des Mains, im Gebiet der nordwestdeutschen Kanäle und der Weser auf Grund von Verordnungen der zuständigen Regierungen bezw. Oberpräsidenten folgende Lade- und Löschzeiten des Binnenschiffahrtsgesetzes : bis ZU 75 t Gesamtladungen 2 Tage Teilladungen 1 Tag ff ff 125 t 3 „ — ff ff 150 t 2 Tage ff ff 200 t 4 Tage — ff ff 225 t — 3 Tage ff ff 300 t 5 Tage 4 „ ff ff 375 t — 5 „ ff ff 450 t 6 Tage 6 „ ff ff 600 t 7 „ 7 „ ff ff 800 t 8 „ 8 „ ff ff 1000 t 9 „ 9 „ ff ff 1200 t 10 „ 10 „ ff ff 1450 t 11 „ 11 „ ff ff 1700 t 12 „ 12 „ ff ff 2000 t 13 „ 13 „ ff ff 2300 t 14 „ 14 „ ff ff 2600 t 15 „ 15 „ ff ff 3000 t 16 „ 16 „ ff ff 3500 t 17 „ 17 „ ff ff 4000 t und mehr 18 ,, 18 „ Über die Frage der Abschaffung des Postkartenschecks haben in letzter Zeit in den Kreisen der wirtschaftlichen Spitzenverbände eingehende Beratungen stattgefunden. Über seine Ermittlungen in dieser Sache berichtet der Deutsche Industrie- und Handelstag, daß sich trotz zahlreicher Gutachten, die sich gegen die Erhaltung des Postkartenschecks aussprechen, aus dem vorhegenden Material doch ergibt, daß die sofortige Abschaffung des Postkartenschecks in weiten Kreisen als wesentliche Einschränkung der bisher gebotenen Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs empfunden würde. Demgemäß habe der Ausschuß für Kredit-, Geld- und Bankwesen, dem in seiner Sitzung -s- Außenhandel. Wegfall der Ursprungszeugnisse für Sendungen nach der Saar. Von jetzt an sind sowohl für Postpakete als auch für Briefsendungen mit zollpflichtigem Inhalt aus Deutschland nach dem Saargebiet Ursprungszeugnisse nicht mehr erforderlich. 290 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Zusammenlegung der Grenzabfertigung im Rheinschiffsverkehr. Der Reichstag hat dem in Berlin am 28. April 1928 Unterzeichneten deutsch-niederländischen Abkommen über Zusammenlegung der Grenzabfertigung im Rheinschiffsverkehr sowie dem dazugehörigen Schlußprotokoll zugestimmt. Nach diesem Abkommen wird die Grenzabfertigung im Rheinschiffsverkehr in der Weise zusammengelegt, daß die deutschen und niederländischen Behörden die zu Tal fahrenden Schiffe in Lobith und die zu Berg fahrenden Schiffe in Emmerich abfertigen. Die Abfertigung in Lobith kann auf der ganzen Breite des Stromes vorgenommen werden. Soweit ein Bedürfnis vorliegt, können jedoch Personen- und Güterboote deutscherseits in Emmerich und niederländischerseits in Lobith zum Ausgang abgefertigt werden. Ebenfalls können zu Berg fahrende Schiffe mit einem Bestimmungsort stromabwärts der Grenzabfertigungsstelle Emmerich niederländischerseits in Lobith zum Ausgang abgefertigt werden. Der Finänzminister des Deutschen Reiches und der niederländische Finanzminister werden sich über die praktische Regelung der zusammengelegten Abfertigung sowie über die Ausführung des vorigen Absatzes verständigen, gegebenenfalls gemeinsame Ausführungsbestimmungen vereinbaren und in gegenseitiger Übereinkunft den Zeitpunkt des Beginns dieser Abfertigung bestimmen. Die Grenzabfertigungsstellen umfassen das Strombett des Rheins so weit, als die Liegeplätze der Schiffe für die Abfertigung behördlich festgesetzt sind, ferner die Uferstrecken, die dem Abfertigungsdienst dienen, einschließlich der für den Abfertigungs- und Bureaudienst bestimmten Räume; sie umfassen nicht die Uferstrecken, auf denen lediglich ein Bewachungsdienst ausgeübt wird. Da bei Lobith die Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden in dem Flußbett des Rheins verläuft und es bei einer Zusammenlegung der Schiffsabfertigung zweckmäßig erscheint, die gesamte Strombreite für die Abfertigung nutzbar zu machen, so ist in dem Vertrag vorgesehen, daß daselbst die niederländische Abfertigung ungeachtet des erwähnten Grenzverlaufs auf der gesamten Strombreite des Rheins stattfinden kann. Im Sinne des Vertrags ist alscT der Rhein bei Lobith über seine ganze Strombreite als Abfertigungsstelle zu betrachten. Die deutschen Behörden werden bei der Festsetzung des für die Grenzabfertigung bei Lobith dienenden deutschen Teils des Stroms so viel wie möglich den Wünschen der niederländischen Behörden Rechnung tragen. Das Abkommen, über dessen Einzelheiten die Handelskammern nähere Auskunft erteilen, tritt außer Kraft sechs Monate nach Kündigung seitens einer der vertragschließenden Parteien. Die Kündigung ist zulässig zum 1. eines jeden Monats, frühestens jedoch sechs Monate nach Beginn der zusammengelegten Abfertigung. Außerdem ist jede der vertragschließenden Parteien berechtigt, sofern nach ihrem Ermessen die Sicherheit des Staates oder die Lebensinteressen des Landes dies erfordern, die Anwendung dieses Abkommens für eine beschränkte Zeit, die so kurz wie möglich zu bemessen ist, außer Kraft zu setzen. Einfuhrverbot bestimmter Fleisehwaren nach den Niederlanden. Wie erst jetzt bekannt wird, ist nach einer Verordnung der niederländischen Regierung die Einfuhr von Fleischwaren in luftdicht verschlossenen Büchsen oder sonstigen Behältern, von Fetten, gepökeltem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch und von Würsten aus bestimmten Ländern, darunter auch aus Deutschland, seit 1. November 1928 verboten. Aus Deutschland dürfen lediglich eingeführt werden: geschmolzene Fette von Schlachttieren; gesalzene und getrocknete Därme und Blasen; mit Aceton behandelte Organe für Zwecke der Apotheker; getrocknete Labmagen; Wild und Wild- gefiügel, Pasten und Breie von Wild und Wildgeflügel nebst haltbar gemachten Lebensmitteln, die in der Hauptsache aus anderen Bestandteilen als Fleisch bestehen, jedoch mit einem geringen Teil von Fleisch, Wurst u. dgl. versetzt sind. Bemerkt wird noch, daß von dem Verbot auch die Weihnachtspakete nach Holland betroffen werden. Einfuhr von Algierkartoffeln. Der Handelskammer Karlsruhe ist vom Herrn Präsidenten defe Landesfinanzamts Karlsruhe folgendes Schreiben zugegangen: „Nach einer Mitteilung des Herrn Reichsministers der Finanzen, die im Einverständnis mit dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ergangen ist, kann die Einfuhr von algerischen Kartoffeln außer in der bisher üblichen Verpackung in Weidenkörben auch in nahtlosen Jutesäcken erfolgen, sofern der einwandfreie Nachweis geführt wird, daß es sich um algerische Kartoffeln handelt und daß diese auf dem Transportweg nicht mit anderen (französischen) Kartoffeln vermengt oder ausgetauscht worden sind. Dieser Nachweis ist neben der Erfüllung der sonstigen in meinem obengenannten Schreiben für die Einfuhr algerischer Kartoffeln in Weidenkörben gestellten Bedingungen dadurch zu erbringen, daß die Säcke in Algier plombiert werden und daß durch das französische Pflanzeninspektorat in Algier bescheinigt wird, daß die Plomben bereits dort angelegt worden sind.“ Das erwähnte Schreiben des Herrn Präsidenten des Landesfinanzamts, datiert vom 15. Februar 1928, hat folgenden Wortlaut: • „Im Hinblick auf die im Frühjahr einsetzende Einfuhr von Algierkartoffeln, auf welche das Einfuhrverbot vom 7. März 1928 (RGBl. S. 212) keine Anwendung findet, weise ich darauf hin, daß von den durch Frankreich durchgeführten Sendungen nur ganze Wagenladungen zur Einfuhr unter der Bedingung zuzulassen sind, daß 1. der algerische Ursprung nachgewiesen wird, 2. die Kartoffeln in der üblichen Originalpackung (starke Weidenkörbe von etwa 25 kg, mit doppeltem Packtuch verschlossen) eingehen und 3. die Sendungen mit Durchgangsfrachtbrief vom französischen Hafenplatz ein treffen. Der Nachweis des Ursprungs richtet sich nach den Bestimmungen in § 9 des Zolltarifgesetzes (vgl. Anlage zur Zollabfertigung Teil II Ziffer 24, Reichszollblatt 1925 Seite 181). * Die eingehenden Sendungen sind an Hand der bei den Zollstellen vorhandenen Merkblätter auf das Vorhandensein des Kartoffelkäfers nachzuprüfen. Da ferner Algier nicht zu den Ursprungsländern gehört^ bei denen die Vorlage eines Zeugnisses als Nachweis für die Gesundheit der Kartoffeln genügt, hat außerdem in jedem Fall beim Eingangsamt eine Untersuchung auf Kartoffelkrebs stattzufinden. Stückgutsendungen sind zur Einfuhr nicht zuzulassen.“ Zollinhaltserklärungen zn Postpaketen nach dem Irak. Infolge von Beschwerden deutscher Handelskreise über Zollstrafen, die im Irak bei der Zollabfertigung von Postpaketen aus Deutschland verhängt worden sind, ist zur Sprache gekommen, daß die Zollinhaltserklärungen zu Paketen aus Deutschland häufig nicht ordnungsmäßig ausgefertigt sind. Außer den allgemein vorgesehriebenen Angaben (am Kopf: Abgangsort, Bestimmungsort und i $ 'i ) ? l i Nr. 24 BADISCHE WIRT SCHAF TS-ZEITUNG 291 -land, Empfänger; am Fuß: Wohnort, Tag und Absendername; im übrigen: Roh- und Reingewicht des Pakets) muß die Art, die Menge und der wirkliche Wert der Waren im einzelnen genau angegeben werden. Ist der Wert unrichtig oder geringer als in der dem Empfänger unmittelbar übersandten Rechnung angegeben, so treten Zollstrafen oder Beschlagnahmung der Sendungen ein. Vereinigte Deutsche und Österreichische Handelskammer für Ägypten. Vor einigen Monaten ist in Kairo eine „Vereinigte Deutsche und Österreichische Handelskammer für Ägypten“ mit der Adresse: Kairo,'Postfach 654, gegründet worden. Die Gründung geht von reichsdeutschen Kaufleuten in Ägypten aus. Nach ihren Satzungen bezweckt die Kammer die Pflege guter Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen, österreichischen und ägyptischen Geschäftsleuten, Ausgleich wirtschaftlicher Gegensätze und freundschaftliche Beseitigung von Mißverständnissen. Ferner soll die Kammer die Zusammenarbeit mit anderen wirtschaftlichen Körperschaften pflegen,'in Wirtschaftsund Verkehrsfragen beraten, Auskünfte vermitteln, Absatzmöglichkeiten und Berufsmöglichkeiten nachweisen und sich mit der Schlichtung von Streitigkeiten, Benennung von Vertretern, Erstattung von Gutachten usw. befassen. Die Kammer wird demnächst in Kairo ein eigenes Bureau eröffnen. Deutsche Firmen können sich aber schon jetzt wegen Erteilung von Auskünften an sie wenden. Es handelt sich bei dieser neuen Organisation vorläufig um einen Zusammenschluß deutscher und österreichischer Kaufleute in Ägypten. Die Kammer beabsichtigt aber auch, Firmen in Deutschland, die am Handel mit Ägypten beteiligt sind, als Mitglieder aufzunehmen. Belgisches Firmenhandbuch. Vom Belgischen Konsulat in Karlsruhe wurde der Handelskammer Karlsruhe das „Repertoire Officiel des Producteurs Beiges“ übermittelt, das Interessenten während der üblichen Geschäftsstunden der Kammer zur unentgeltlichen Einsichtnahme zur Verfügung steht. -El- August Fudickar Nachfolger Gegr. 1871 KaiiSrillie i.B. Gegr. 1871 Herrenstraße 18 / Telephon 462 Sämtliche Fabrik-Betriebs-Artikel aus Gummi, Asbest, Vulkanfiber, Leder usw. Transmissionsriemen, Schläuche usw. Konsularisches. Konsularische Vertretung Mexikos. . Nach Mitteilung des Badischen Staatsministeriums ist der Mexikanische Generalkonsul Enrique D. Ruiz in Hamburg zur Ausübung konsularischer Amtshandlungen auch in Baden zugelassen worden. Konsularische Vertretung Litauens. Der Litauische Generalkonsul in München, Friedrich Pflüger, ist durch das Badische Staatsministerium zur Ausübung konsularischer Amtshandlungen in Baden zugelassen worden. -H- Steuerwesen. Steuermilderungsgesetz. Mit Gesetz vom 28. November 1928 (RGBl. I S. 399) ist die Steuermilderung bei der Fusionssteuer bis zum 30. September 1929 verlängert worden. Lohnsteuer. Steuerkarte 1929. Der Präsident des Landesfinanzamts Karlsruhe übermittelt uns das nachstehend abgedruckte Merkblatt wegen der Steuerkarte 1929 mit dem Anheimstellen, die Arbeitgeber zu veranlassen, daß sie die Ausführungen den Arbeitnehmern durch Anschlag in den Betrieben zur Kenntnis bringen. Wir möchten deswegen die Arbeitgeber der von uns vertretenen Berufskreise hiermit bitter^, entsprechend zu verfahren. Das Merkblatt hat folgenden Wortlaut: „Um sich vor Schaden zu bewahren, empfiehlt es sieh für den Arbeitnehmer, das Folgende zu beachten: 1. Ablieferung der Steuerkarte 1929 an den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muß sich vor Beginn eines jeden Kalenderjahrs eine Steuerkarte von der Gemeindebehörde ausstellen lassen. Er hat dafür zu sorgen, daß die Steuerkarte in seinen Besitz gelangt. Ist ihm die Steuerkarte etwa bis zum 20. Dezember 1928 nicht zugegangen, so ist er verpflichtet, sie bei der Gemeindebehörde, die sie ausgestellt hat, abzuholen. Nach Empfang der Steuerkarte muß sie der Arbeitnehmer dann in seinem eigenen Interesse dem Arbeitgeber spätestens bei Beginn des Kalenderjahrs 1929 aushändigen. In der Steuerkarte 'ist auch ausdrücklich darauf hingewiesen. 2. Folgen der Nichtablieferung. W T enn der Arbeitnehmer seine Steuerkarte dem Arbeitgeber nicht aushändigt, so muß dieser vom vollen Arbeitslohn 10% als Lohnsteuer einbehalten. Die als steuerfreier Lohnbetrag und als Abgeltung für Werbungskosten und Sonderleistungen vorgesehenen Ermäßigungen sowie die vorgesehenen Familienermäßigungen dürfen also in diesem Fall nicht berücksichtigt werden. Der Reichsfinanzhof hat diesen Grundsatz mit Rücksicht auf die Bedeutung und den Zweck der Steuerkarten ausdrücklich festgestellt. Die Steuerkarte bildet die ausschließliche Grundlage für die Berücksichtigung der Ermäßigungen. Eine Erstattung des Unterschiedsbetrags zwischen den in Höhe von 10 v. H. einbehaltenen Steuerabzugsbeträgen und den Steuerabzugsbeträgen, die einzubehalten gewesen wären, wenn die Steuerkarte dem Arbeitgeber Vorgelegen hätte, kann an den Arbeitnehmer nicht erfolgen. Auch eine Erstattung aus Billigkeitsgründen hat der Reichsfinanzminister bisher grundsätzlich abgelehnt. 3. Berichtigung von Unrichtigkeiten, die bei der Ausstellung der Steuerkarte unterlaufen sind. Eine Änderung der Eintragungen auf der Steuerkarte durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder andere private Personen ist unzulässig. Die Berichtigung nachweislich unrichtiger Eintragungen auf der Steuerkarte erfolgt auf Antrag durch die Behörde, die die Eintragung vorgenommen hat. Es empfiehlt sich deshalb, daß der Arbeitnehmer seine Steuerkarte sofort beim Empfang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit genau prüft und, wenn nötig, die Berichtigung oder Ergänzung durch die ausstellende Behörde veranlaßt. 292 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Nr. 24 RiempP'Weine Weinbrände Kirschwasser sind überall beliebt! Christian Riempp,. Karlsruhe Telephon 168 u. 169 4. Änderung der Steuerkarte wegen Änderung des Familienstandes. Weist der Arbeitnehmer der Gemeindebehörde nach, daß die Zahl der Familienangehörigen, für die er gesetzlich Ermäßigung des Steuerabzugs beanspruchen kann, größer ist, ^,ls auf der Steuerkarte angegeben ist, so hat die Gemeindebehörde auf seinen Antrag die Tatsache auf der Steuerkarte zu vermerken. Die Ermäßigung für die hinzugekommene Person tritt bei der ersten Lohnzahlung in Kraft, bei der die ergänzte Steuer karte dem Arbeitgeber vorgelegt wird. Die Änderung der Eintragung in der Steuerkarte hat also keine rückwirkende Kraft. Der Arbeitgeber ist an die auf der Steuerkarte vermerkten amtlichen Eintragungen gebunden. Veränderungen im Familienstand des Arbeitnehmers, die im Laufe eines Kalenderjahres eintreten, darf der Arbeitgeber also erst berücksichtigen, wenn ihm die entsprechend ergänzte Steuerkarte vorgelegt worden ist. Versäumt der Arbeitnehmer beim Hinzutreten von Familienangehörigen die Berücksichtigung der Steuerkarte, so hat er später, wie der Reichsfinanzhof bestätigt hat, keinen Anspruch auf Erstattung, denn der Arbeitgeber hat bei Einbehaltung der Lohnsteuerbeträge auf Grund der bisherigen Einträge in der Steuer karte den Steuerabzug richtig vorgenommen. Der Arbeitnehmer muß die Folgen seines Versäumnisses tragen; auch eine etwaige Unkenntnis der Vorschriften ist dabei unerheblich. Deshalb ist es Sache des Arbeitnehmers, bei Änderung seines Familienstandes sofort eine Ergänzung der Steuer karte herbeizuführen.“ Steuerabzug vom Arbeitslohn; Erhöhung der steuerfreien Beträge auf Antrag ab 1. Januar 1929; Bewertung der Sachbezüge. Die Richtlinien, die der Reichsfinanzminister in seinen bisherigen Runderlassen über die Behandlung der Anträge auf Erhöhung der steuerfreien Beträge gegeben hat, bleiben auch über den 31. Dezember 1928 hinaus in Kraft. Ergänzend bemerkt der Minister in einem kürzlich herausgegebenen Erlaß folgendes: 1. Nach den vom 1. Oktober 1928 ab geltenden Vorschriften ist der Bruttoarbeitslohn zur Vereinfachung der Steuerberechnting abzurunden. Um die Vereinfachung nicht zu beeinträchtigen, ist es notwendig, der Abrundungsvorschrift bei der Erhöhung der steuerfreien Beträge nach § 75 EStG. Rechnung zu tragen und die steuerfreien Beträge z. B. bei wöchentlicher Lohnzahlung um durch volle Reichsmark, bei vierzehntägiger Lohnzahlung um durch volle 2 Reichsmark und bei monatlicher Lohnzahlung um durch volle 5 Reichsmark teilbare Beträge zu erhöhen. Hierdurch wird zugleich erreicht, daß die amtlichen Tabellen zum Ablesen des Steuerabzugs vom Arbeitslohn, die unter Berücksichtigung der allgemeinen steuerfreien Beträge errechnet sind, auch in den Fällen benutzt werden können, in denen die steuerfreien Beträge auf Antrag nach § 75 EStG, erhöht worden sind. Der Steuer betrag kann in diesen Fällen bei dem um den Betrag der Erhöhung verminderten Lohnbetrag abgelesen werden. Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjährigen Kindern hat einen Monatslohn von 253 Reichsmark. Wegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse oder wegen höherer Werbungskosten und Sonderleistungen sind die steuerfreien Beträge von zusammen 100 Reichsmark monatlich um 30 Reichsmark auf 130 Reichsmark monatlich erhöht worden. Der Steuerbetrag ist in der Steuerabzugstabelle für monatliche Entlohnung in der Spalte „verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern“ bei dem abgerundeten und um den Betrag der Erhöhung verminderten Monatslohn, also bei 250—30 = 220 Reichsmark mit 6 Reichsmark abzulesen. Wären hier dje steuerfreien Beträge z. B. auf 129 Reichsmark monatlich erhöht worden, so könnte die Steuerabzugstabelle nicht benutzt werden. Denn dann würde der abgerundete Lohn abzüglich der Erhöhung 250—29 = 221 Reichsmark betragen. Dieser Betrag ist aber in der Steuerabzugstabelle für monatliche Entlohnung nicht enthalten. 2. Die für Kriegsbeschädigte geltenden Bestimmungen sind in Erweiterung des bisherigen Personenkreises auch anzuwenden auf: ' a) österreichische Staatsangehörige, die in der deutschen Wehrmacht Dienste geleistet haben und nach dem Reichsversorgungsgesetz versorgt werden, b) österreichische und deutsche Staatsangehörige, die der früheren österreich-ungarischen Wehrmacht angehört haben und nach dem österreichischen Invalidenentschädigungsgesetz versorgt werden, in beiden Fällen, soweit sie unbeschränkt steuerpflichtig sind. 3. Nach der bisherigen Regelung sind bei Kriegsbeschädigten, welche die Pflegezulage erhalten, die steuerfreien Beträge um mindestens 200 v. H. zu erhöhen. Diese Regelung bedeutet, daß eine Erhöhung um 200 v. H. in jedem Falle ohne Nachweis besonderer Aufwendungen, eine weitere Erhöhung aber nur zu bewilligen ist, wenn die Aufwendungen näher dargelegt werden. Natürlich gilt auch hierbei die Anordnung, daß Anträge von Kriegsbeschädigten auf Steuererleichterungen wohlwollend zu behandeln sind. Die bisherigen Richtlinien über die Bewertung der Sachbezüge gelten auch über den 31. Dezember 1928 hinaus bis auf weiteres. - 0 - Handel. Einzelhandel und Kartelle. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e. V. hat sich in einer am 30. November d. J. stattgefundenen Sitzung ihres erweiterten Kartellausschusses mit der Frage der Kartelle befaßt. In einem großangelegten Referat umriß Geheimrat Professor Wiedenfeld, Leipzig, die Probleme, die das Kartellwesen dem Einzelhandel stellt. Er zeigte darin bei voller Würdigung mancher volkswirtschaftlich wertvollen Leistung vieler Kartelle die Momente auf, die sie als Wirtschaftsform des Einzelhandels ungeeignet erscheinen lassen. An den Vortrag, der lediglich als Einführung gedacht war, schloß sich eine Diskussion, in der festgestellt wurde, daß die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e. V. sich in den nächsten Monaten intensiv mit den Kartellproblemen auseinandersetzen wird. Sie wird klären, welche Haltung der Einzelhandel den Lieferantenkartellen gegenüber einnehmen soll, wird ferner zu prüfen haben, wieweit der Einzelhandel seinerseits Kartelle bilden kann oder soll, und wird sich schließlich mit den Fragen des Kartellrechts in einem besonderen Arbeitsausschuß zu befassen haben. 1 nungei gereich Otto I L. Kus (Koi ruhe : Karl I i Emil I Franz Kam Kaufte str. ] Paulim hofst Strumj ruhe (Kon held, Zusar Nac . handele einer Einzeih deutsch Vertret war, hu • handele 27. No\ : zusamn planes Landwi daß ein und Ei: weiten bekann die Wa: sich dei deutsch , lieh zu : in dene fähiges werden ; sationei landwir ^ Deutsch j Gartenl liehen I ■ schaft d des Le ’i ! arbeit ii 1 lieh bes tretener Landw r i] beiten ( ' handel iliratlwl Nr. 24 29B BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Ausverkäufe. Folgende Firmen haben ihre Ausverkäufe bei der Handelskammer entsprechend den bezirksrätlichen Anordnungen angezeigt und die Warenverzeichnisse, die in "unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aufliegen, eingereicht : Firma und Wohnort Geschäftszweig Grund des Ausverkaufs Beginn des Ausverkaufs V oraussichtliches Ende des Ausverkaufs Otto Kraft, Karlsruhe, Rheinstr. 45 Uhren, Gold- und Silberwaren Geschäftsaufgabe 3. Dez. 1928 28. Febr. 1929 ; L. Kuschlin, Karlsruhe, Kaiserstr. 227 Textilwaren Konkurs 3. Dez. 1928 (Konkursverwalter: Carl Nagel, Karlsruhe) : Karl Brecht, Achern, Hauptstr. 66 Buch- und Schreibwaren Ladenumbau 5. Dez. 1928 31. März 1929 i Emil Eiermann, Grünwettersbach Kurz-, Weiß- und Wollwaren Aufgabe der Manufakturwaren (Teilausverkauf) 6. Dez. 1928 31. Dez. 1928 ■ Franz Burckhardt Nachf., Rastatt, Kapellenstr. 11 Herrenartikel Aufgabe des Geschäfts 7. Dez. 1928 10. Jan.1929 Kaufhaus Karl Stutz, Rastatt, Kaiserstr. 19/21 : Kaufhaus Aufgabe der Abt. Damenkonfektion (Teilausverkauf) 10. Dez. 1928 28. Febr. 1929 ;• Pauline Rischer Wwe., Graben, Bahn- Schuhwaren Geschäftsaufgabe 10. Dez. 1928 28. Febr. 1929 hofstr. Strumpfhaus Willi Landsmann, Karlsruhe, Waldstr. 81 u. 95 (Konkursverwalter: Moritz Seyfer- held, Karlsruhe) i —. . - ■ Textilwaren Konkurs 15. Dez. 1928 31. Dez. 1928 Waldstr. 81 28. Febr. 1929 Waldstr. 95 Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Einzelhandel. Nachdem auf der Tagung der Nahrungsmitteleinzelhandelsverbände am 11. Oktober 1928 die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Einzelhandel zum Zwecke einer Steigerung des Absatzes deutscher landwirtschaftlicher Produkte von führenden Vertretern beider Berufsorganisationen festgestellt worden war, hatte die Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels die in Frage kommenden Organisationen zum 27. November 1928 zu einer Aussprache in kleinem Kreise zusammengeführt, in der die Aufstellung eines Arbeitsplanes für die Zusammenarbeit von Einzelhandel und Landwirtschaft erfolgte. Grundsätzlich wurde festgestellt, daß eine Zusammenarbeit gerade zwischen Landwirtschaft und Einzelhandel außerordentlich notwendig sei, weil in weiten landwirtschaftlichen Kreisen oft nicht genügend bekannt sei, welche Anforderungen vom Verbraucher an die Ware gestellt werden. Auf der anderen Seite erklärte sich der Einzelhandel bereit, den Verbrauch hochwertiger deutscher Erzeugnisse in seinem Kundenkreise nachdrücklich zu fördern. Es wurden Arbeitsausschüsse eingesetzt, in denen die Mindestanforderungen, die an ein marktfähiges Erzeugnis gestellt werden müssen, festgelegt werden sollen. Die bei der Aussprache vertretenen Organisationen, Deutscher Landwirtschaftsrat, PreußischeHaupt- landwirtschaftskammer, Reichslandbund, Vereinigung der Deutschen Bauernvereine, Reichsverband des Deutschen Gartenbaues und der Reichsverband der landwirtschaftlichen Hausfrauenvereine sowie die in der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels vereinigten Verbände des Lebensmitteleinzelhandels erklärten sich zur Mitarbeit in diesen Ausschüssen bereit. Es wurde als erforderlich bezeichnet, daß die bei der Aussprache nicht vertretenen Verbände des Lebensmittel-Großhandels und der Landwirtschaftlichen Genossenschaften sich an den Arbeiten der Ausschüsse in gleicher Weise wie der Einzelhandel beteiligen. -0- Verschiedenes. Anbahnung von Geschäftsverbindungen. Bei der Handelskammer Karlsruhe gingen die nachstehend kurz angedeuteten Zuschriften betreffend Neuanknüpfung von Geschäftsverbindungen ein. Die Schreiben können vormittags von 9 bis 12% Uhr und nachmittags von 15 bis 17 Uhr, Samstags nur von 9 bis 13 Uhr bei der Geschäftsstelle der Handelskammer Karlsruhe ■ eingesehen werden. Irgendwelche Gewähr wird nicht übernommen. Warenangebot. 1587. Die Firma Friedrich Goldnagel, Wien IX, Brünnlbadgasse 7, sucht Abnehmer für Zwirnknöpfe und übernimmt. Vertretungen aller Art. Warennachfrage. 1588. Die Firma Gaston Wyler, Paris XI, 50 rue de Malte, hat Interesse an Vertretungen von Uhrwerken. 1589. Die Firma M. Hornfeld, Smyrna (Türkei), übernimmt deutsche Vertretungen aller Art. Vertretergesmche. 1590. Die Firma Paul Schott, Fischräucherei und Fischkonservenfabrik, Altona-Ottensen, Bahrenfelder Steindamm 93, sucht geeigneten Vertreter. 1591. Die Firma Urfenga-Werke G. m. b. H. in Bremen sucht Vertreter für den Markenartikel „Urania- Fensterleder“. 1592. Die Firma Ottomar Hartwig, Werkstätten für Kunstgewerbe in Eisfeld (Thüringen), sucht Ver- • treter zum Vertrieb von Kleinmöbeln aller Art. 1593. Die Firma Eiektro-Magnetische Gesellschaft m.b.H., Spezialfabrik für Elektro-Magnet-Apparate in Elsterwerda, Schließfach 44, sucht geeigneten Vertreter, vor allem für elektromagnetische Aufspannapparate. 294 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG •.24 Otto Marx, beeidigter BUdierrevisor u. Uaufm. Sachverständiger für den Bezirk der Handelskammer Karlsruhe (Baden) Badisdier Handelsiiof, Fernsprecher 4762. Revisionen / Buchanlagen / Steuerberatungen / Gutachten / Sanierungen / Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche / Liquidationen / Vermögens- und Hausverwaltungen. 1594. Die Firma Alfred L. Wolff, Hamburg 11, Bohnenstraße 15, sucht Vertreter für Drogen, Schellack, Eiprodukte, Honig usw. 1595. Die Firma L. Amarant in Köln a. Rh., Hohe Straße 188, sucht Vertreter für Strick- und Wirkwarenerzeugnisse. 1596. Die Firma Textil-Großhandel, Köln, Hochhaus, sucht geeigneten Vertreter (Damenstrümpfe, Damenwäsche aus Kunstseide usw.). Ei- Mitteilungen der Karlsruher Börse. November-Notierungen der Karlsruher Produktenbörse. Großhandelseinkaufspreis per 100 kg, Frachtparität Karlsruhe hezw. Fertigfabrikate Parität Fabrikstation; alle Preise von Landesprodukten schließen sämtliche Spesen des Handels, die vom Ankauf heim Landwirt bis zur Fracht''arität Karlsruhe entstehen, und die Umsatzsteuer ein. Monatsdurchschnitt RM. Süddeutscher Weizen. 24,— Deutscher Roggen. 22,88 Sommergerste, je nach Qualität. 25,53 Futtergerste,'je nach Qualität. 20,- Deutscher Hafer, gelb oder weiß, je nach Qualität. 23,28 Plata-Mais, bezugsscheinpflichtig .... 23,16 Weizenmehl, Mühlenforderung. 34,22 Roggenmehl, Mühlenforderung. 32,44 Weizenfuttermehl. 15,66 Weizenkleie, fein. 13,66 „ grob . 13,91 Biertreber, je nach Qualität, deutsche und ausländische. 20,13 Malzkeime, je nach Qualität . 19,85 Trockenschnitzel, neue Ernte. 15,50 Rapskuchen, aus deutscher Saat, lose . 19- Erdnußkuchen, lose. 24,03 Kokoskuchen. 24,03 Sojaschrot, mit Sack. 21,81 Leinkuchenmehl, je nach Gehaltsgarantie 25,10 Speisekartoffeln, gelbfl. 8,31 „ weißfl. 5,63 Loses Wiesenheu, gut, gesund, trocken . 12,16 Luzerne, je nach Qualität. 12,63 Weizen-, Roggenstroh, drahtgepreßt . . 6,22 Börsenbericht vom 5. Dezember 1928. Produkten. — Weine und Spirituosen. Abteilung Getreide, Mehl und Futtermittel. Die Marktlage hat sich nicht verändert. Der Geschäftsgang bleibt schleppend, und die Umsätze sind klein.' Süddeutscher Weizen. 28,50—28,75 RM. Deutscher Roggen.. 22,25—22,50 ,, Sommergerste, je nach Qualität. . . 25,00—25,50 ,, Futtergerste, je nach Qualität . . . 19,75—20,25 „ Deutscher Hafer, gelb oder weiß, je nach Qualität Platamais, bezugsscheinpflichtig . . . Weizenmehl, Mühlenforderung. . . . Roggenmehl, südd. Mühlenforderung . Weizenfuttermehl Weizenkleie, fein Weizenkleie, grob Biertreber, je nach Qualität, deutsche und ausländische. Malzkeime, je nach Qualität .... Trockenschnitzel, neue Ernte .... Rapskuchen, aus deutscher Saat, lose Erdipißkuchen, lose. Kokoskuchen. Soyaschrot, mit Sack. Leinkuchenmehl, je nach Gehaltsgarantie . Speisekartoffeln, gelbfleischige .... Speisekartoffeln, weißfleischige . . . 22.75- 23,00- 33,25- 32,00- 15,00- 13,50- 13.75- -23,25 R14 -23,25 -33,75 -32,75 -15,25 -13,75 -14,00 20,25- 19.50- 14.75- 19,00- 24,00- 23.75- 21.50- -20,50 -20,25 -15,00 -19,25 -24,25 -24,00 -21,75 25,00—25,50 8,25 5,50 Rauhfuttermittel. Emil Bu Fabri katio: Loses Wiesenheu, gut, gesund, trocken. 12,00—12,50 Luzerne, je nach Qualität ■.12,50—13,00 Weizen-, Roggenstroh, drahtgepreßt . 6,25— 6,75 Alles per 100 Kilo, Mühlenfabrikate, Mais, Biertrebe und Malzkeime mit, Getreide und Trockenschnitzel ohn Sack, Frachtparität Karlsruhe bezw. Fertigfabrikate Pari tat Fabrikstation. Waggonpreise. Kleinere Quantität^ , entsprechende Zuschläge. > • • Alle Preise von Landesprodukten schließen sämtlich Spesen des Handels, die vom Ankauf beim Landwirt bi zur Frachtparität Karlsruhe entstehen, und die Umsatz Steuer ein. Die Erzeugerpreise sind entsprechend niedrige zu bewerten. Abteilung Weine und Spirituosen. Tendenz uq verändert. Verkehr ruhig. fFilhelm Ida 1 Inhai mam Börsenbericht vom 12. Dezember 1928. Produkten. — Weine und Spirituosen. Filii K tung, Bruc Abteilung Getreide, Mehl und Futtermittel. Ai Folge der höheren auswärtigen Notierungen ist nach einf besonders stillen Woche die Marktlage etwas freundlicher chjoßdi Einstweilen hält die Zurückhaltung an und man warte allgemein die weitere Entwicklung der Dinge ab. Süddeutscher Weizen. 23,25—23,50 RM Deutscher Roggen.. 22,50—22,75 25,00—25,50 19,75—20,25 J e 22,75- -23,25 23,25 33,00—33,25 32,00—32,75 Sommergerste, je nach Qualität Futtergerste, je nach Qualität . Deutscher Hafer, gelb oder weiß, nach Qualität. Platamais, bezugsscheinpflichtig . . Weizenmehl, Mühlenforderung. . . Roggenmehl, südd. Mühlenforderung Weizenfuttermehl.15,25—15,50 Weizenkleie, fein. 13,75 Weizenkleie, grob. 14,00 Biertreber, je nach Qualität, deutsche und ausländische. 20,25—20,50 Malzkeime, je nach Qualität .... 19,50—20,25 Trockenschnitzel, neue Ernte .... 14,50—15,00 Rapskuchen, aus deutscher Saat, lose 19,00—19,25 Erdnußkuchen, lose. 24,00—24,25 Kokoskuchen. 23,75—24,00 Soyaschrot, mit Sack. 21,75—22,00 Leinkuchenmehl, je nach Gehaltsgarantie . 25,50—26,00 Speisekartoffeln, gelbfleischige .... 8,25 Speisekartoffeln, weißfleischige . . . 5,50 (Fortsetzung des Börsenberichts Seite 298.) Badei Kauf V r ehr tto Ku Otto Mam leinricb Rudi eorg I Dacl nihelm habe skar I Pers< Kau: bescl zwei; Jlöbelht habe äugen Eugi larie I Hen Ehe! Ki Kru: Wei: BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 295 1,25 RM, 1.25 ,,. 1.75 „ 5.75 5.25 „ 1.75 „ 1,00 ., t ),50 ),25 >,00 1.25 1.25 1,00 1.75 5,50 3.25 5,50 landelskammer Karlsruhe FIRMENANZEIGER (Erscheint regelmäßig jeden Monat. Es empfiehlt sich, den Firmenanzeiger za sammeln.) Auszüge aus den Einträgen in den Handels- und Genossenschaftsregistern des Handelskammerbezirks Karlsruhe, I. Handelsregister. a) Neueintragungen. 2,50 3,00 6,75 liertrebei tzel ohn ate Par; antitäte (amtlich dwirt bi Umsat| niedrig! denz ui| en Amtsgerichtsbezirk Achem. 5mil Bubenhofer, Renchen. Inhaber: Emil Bubenhofer, Fabrikant in Renchen. Geschäftszweig: Stuhlfabrikation. Amtsgeriehtsbezirk Baden-Baden. !. F. H. Lorenz & Co., Holz- und Kohlenhandlung in Baden-Baden. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Kaufleute Karl Friedrich Hans Lorenz und Ernst Wehrle, beide in Baden-Baden. i Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Filhelm Hoffmann, Glas- und Porzellangeschäft, Inhaber Ida Hoffmann Witwe, geb. Zimmeimann, Bruchsal. Inhaber: Wilhelm Hoffmann Witwe, Ida geb. Zimmermann. illi Krämer, Papiergroßhandlung und Papierverarbeitung, Bruchsal. Inhaber: Willi Krämer, Kaufmann in Bruchsal. ttel. AÄtto Kurz, gemischtes Warengeschäft, Bruchsal. Inhaber: iach ein< indlichei c hloßdrogerie Karl Maurer, Bruchsal. Inhaber: Karl m warte einrich Rudolf Schlüter, Bruchsal. Inhaber: Heinrich 3,50 RM Rudolf Schlüter, Kaufmann in Bruchsal. !2,75 !5,50 50.25 53.25 58.25 18.25 52.75 15.50 13.75 14,00 20.50 20.25 15,00 19.25 24.25 24,00 22,00 26,00 8.25 5.50 „ Seite 203.) Otto Kurz, Kaufmann in Bruchsal. Maurer, Drogist in Bruchsal. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. leorg Dachs zur Eintracht, Karlsruhe. Inhaber: Georg Dachs, Gastwirt in Karlsruhe, filhelm Eberhard zum Daimstädter Hof, Karlsruhe. Inhaber: Wilhelm Eberhard, Gastwirt in Karlsruhe, »skar Huber & Co., Karlsruhe, Kronenstraße 9. 0. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Oskar Huber, Kaufmann in Karlsruhe, W. Schwarz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frankfurt a. M. Geschäftszweig: Möbelhandlung. ” plöbelhaus Otto Jost, Karlsruhe, Erbprinzenstraße 2. Inhaber: Otto Jost, Kaufmann in Karlsruhe, lugen Kistner, Colosceumtheater, Karlsruhe. Inhaber: Eugen Kistner, Direktor in Karlsruhe. ’’ larie Krems, Reformhaus Jungbrunnen, Karlsruhe, ’ )t ■ Herrenstraße 8. Inhaber: Betriebsführer Eugen Krems Ehefrau, Marie geb. Häffele in Karlsruhe. Sari Krumrey, Karlsruhe, Poststraße 12. Inhaber: Carl Krumrey, Kaufmann in Karlsruhe. Geschäftszweig ; Weinkommissionsgeschäft. November 1928. August Kurz, Brauerei-Ausschank zum Ketterer, Karlsruhe, Bahnhofsplatz 14. Inhaber: August Kurz, Koch und Gastwirt in Karlsruhe. Hermann Nied zum Kaiserhof, Karlsruhe. Inhaber: Hermann Nied, Metzgermeister und Restaurateur in Karlsruhe. Georg Schmidt, Karlsruhe, Kaiserstraße 29. Inhaber: Georg Schmidt, Kaufmann in Karlsruhe. Geschäftszweig: Delikatessengeschäft. Wilhelm Ziegler zum Friedrichshof, Karlsruhe. Inhaber: Wilhelm Ziegler, Gastwirt in Karlsruhe. Deutsche Luterma-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lübeck, Zweigniederlassung Karlsruhe, Waldstraße 28. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb und die Herstellung der mit dem Warenzeichen Luterma be- zeichneten Holzwaren. Stammkapital: 200000 RM. Geschäftsführer: Kaufmann • Eduard Emil Adolph Haeßler in Lübeck. Prokura: Carl Hugo Schlüter 1 in ' Lübeck. Friedrich Eiermann, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Gartenstraße 8. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von und der Handel mit chemischen, technischen, kosmetischen und pharmazeutischen Präparaten, die Gründung gleichartiger Unternehmungen, die Beteiligung an solchen im In- und Auslande sowie der Abschluß anderweitiger Geschäfte, welche mittelbar oder unmittelbar hiermit Zusammenhängen. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Oskar Peter, Kaufmann in Karlsruhe. Oberrheinische Sperrholz- und Fournierhandlung, Karlsruhe, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Kaiserallee 12. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Sperrholz, Fournieren und anderen Schreinereibedarfsartikeln. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Walter Cullmann, Kaufmann in Karlsruhe. Papier-Aktiengesellschaft in Karlsruhe. Gegenstand des Unternehmens: Ein- und Ausfuhr, der Handel und die Bearbeitung und Verarbeitung von Papier und in den Papierfabriken anfallenden Stoffen sowie der Erwerb, die Verwertung der Grundstücke der früheren Konservenfabrik Hansa A.-G. in Grünstadt. Grundkapital: 100000 RM. Vorstandsmitglieder: Paul Schneider, Siegfried Schneider, Kaufleute in Ettlingen. Treuhandstelle für Umschuldungskredite im Lande Baden, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe. Gegenstand des Unternehmens: Die Gewährung von Umschuldungskrediten, die der Badische Sparkassen- und Giroverband Mannheim (Umschuldungskreditinstitut) gemäß den Richtlinien für die Hilfsmaßnahmen des Reichs für Umschuldungskredite vom 3. Mai 1928 ausgibt, dadurch zu erleichtern, daß die 296 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Nr. 24 Gesellschaft nach näherer Maßgabe des § 4 dem Umschuldungskreditinstitut, falls Kredite notleidend werden, Hilfe leistet und erforderlichenfalls Grundstücke in der Zwangsversteigerung erwirbt. Stammkapital: 21000 RM. Geschäftsführer: Finanzrat Emil Groll in Karlsruhe. Stellvertretender Geschäftsführer: Oberregierungsrat Dr. Gustav Keller in Karlsruhe. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Gebrüder Klumpp, Rastatt. 0. H. Persönlich haftende Gesellschafter : Moritz Klumpp, Spediteur in Rastatt, Robert Klumpp, Spediteur in Rotenfels. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. A. Batschari, Zigarettenfabrik, Aktiengesellschaft in Baden-Baden. Walter Schunke in Baden-Baden ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. E. Kühn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ettlingen. Die Prokura des Rudolf Bardtholdt ist erloschen. Einzelprokura: Dr. Albert Maurer in Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Gernsbach. Langenbach & Zerwann in Gernsbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Adolf Langenbach. Franz Schumacher in Gernsbach. Die Prokura der Therese Forstmeier ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. G. Benz & Co., Karlsruhe. Der Gesellschafter Wilhelm Layer ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Dreyfuß & Siegel, Karlsruhe. Einzelprokurist; Dr. Alfred Sinzheimer, Kaufmann in Karlsruhe. Carl Gärtner Nachfolger Frank & Oertel, Karlsruhe. Jetzige alleinige Inhaberin: Magdalena Oertel Witwe, geb. Gärtner, jetzt in Freiburg. Einzelprokura: Karl Oertel in Karlsruhe. Gesamtprokura: Hermann Oertel in Karlsruhe. Carl Krumrey, Karlsruhe. 0. H. Kaufmann Alfred Heim» Karlsruhe, ist als persönlich haftender Gesellschafter in das Geschäft eingetreten. Süddeutsche Filmgesellschaft Hermann Schmitter & Co., Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt : Katharina Schmitter, Kino- und Photobedarf. Jetzige alleinige Inhaberin: Juliane Katharina Schmitter Witwe, geb. Hesse. Prokura: Georg Schmitter, Kaufmann in Karlsruhe. Vogelsang & Kuhn, Karlsruhe. Jetziger alleiniger Inhaber : Kurt Wollenberger, Kaufmann in Karlsruhe. .Aktiengesellschaft für Metallindustrie vormals Gustav Richter, Karlsruhe. Einzelprokura: Ingenieur Richard Freyer, Karlsruhe. Die Prokura der Frau Frieda Kirchgäßner ist erloschen. Allianz und Stuttgarter Verein Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, Zweigniederlassung Karlsruhe, vormals Badische Feuerversicherungsbank, Hauptsitz Berlin. Änderung des Gesellschafts Vertrags. Dampfroßhaarspinnerei Carlo Pacehetti & Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Der Geschäftsführer Carlo Pacehetti ist ausgeschieden. Jetzige Geschäftsführer: Annibale Pacehetti und Carlo Falsina, beide in Mailand. Die Prokura des .Carlo Falsina ist erloschen, H. Fuchs Söhne, GeseUsehaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe. Änderung des Gesellsehaftsvertrags. Gießereibedarf, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einkaufszentrale der badischen Gruppe des Vereins Deutscher Eisengießereien, Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Gießereibedarf, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Änderung des Gesellsehaftsvertrags. Kunstdruckerei Künstlerbund Karlsruhe Aktiengesellschaft, Karlsruhe. Gesamtprokura: Kaufmann Heinrich Dietrich und Kaufmann Karl Schwarz, beide in Karlsruhe. Das Grundkapital wurde um 50000 RM. auf 300000 RM. erhöht. Placidi Oskar Theodc Martin Stolz 1 „Iwus‘ „Kawr Hai Maschinenbaugesellschaft Karlsruhe in Karlsruhe. Gesamtprokura: Oberingenieur Arthur Schmidt. Staatliche Majolika-Manufaktur Karlsruhe, Aktiengesellschaft in Karlsruhe. Josef Erzgraber, Kaufmann in Karlsruhe, ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetziges Vorstandsmitglied: Wolfgang Müller von Baczko, Direktor in Karlsruhe. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Albert Marx in Rastatt. Die dem Kaufmann Heinrich Heine erteilte Prokura ist erloschen. Willy Schulze am Rathaus, Damen- und Mädchenkleidung in Rastatt. Jetzige Inhaberin: Lina Dudenhöffer Witwe geb. Portscheller in Rastatt. Badischö Sauerstoff-Industrie, Aktiengesellschaft in Rastatt. Stellvertretendes Vorstandsmitglied: Hermann Schöberl in Darmstadt. Prokura: Kaufmann Karl Weber in Rastatt. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Gebr. Benz, J. Keßler Nachf., Sitz Oberachern. Karl Bohnert in Ottenhofen. Johann Blust in Renchen. Verein . Ge; Dit sta Bauge mi Ge Spar- uu Di- Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. ] Hotel und Restaurant Schweizerhof, Max Hofmann in | Baden-Baden. ä Hermann Vollmer, vormals H. A. Kah in Baden-Baden. % Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. I Kaufi he Bruchsaler Fourniersägerei und Zigarrenkistenfabrik Max Deiß & Cie. in Bruchsal. Tabakfabrik Peter Friedrich, Rohtabakkommission in Bruchsal. Benzinwerke Baden Dr. Haacke & Bärenklau in Bruchsal. Ludwig Hettinger in Bruchsal. D. Reis in Bruchsal. Die Zweigniederlassung in Bruchsal der Firma Louis Scheuer in Mannheim. Artur Seifert in Bruchsal. Maur< 1 L. Ku K Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Hermann Adler in Karlsruhe. Hermann Burkart'in Karlsruhe. Friedmann, Strauß & Sommer in Karlsruhe. M. Hagmann in Miihlburg. Adolf Honsel in Karlsruhe. W T alther Kern in Karlsruhe. Hirsch Klafter in Karlsruhe. Jacob Levy in Karlsruhe. Wilhelm Maurer in Karlsruhe. Cigarettenfabrik „Fidelitas“ Ansehel Merser in Karlsruhe. Ludwig Michel in Karlsruhe. 5 , r Nr. 24 Nr. 24 BADTSCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 297 iftung, Vereins lautet änkter gesell- Hein- üde in D RM. esamt- gesell- mn in Jetzi- aczko, ünrich eidung Witwe n Rarmann i Karl ann m ■Baden. ik Max iion in ■uehsal. . Louis Placidus Paprzycki in Karlsruhe. Oskar Römmele in Karlsruhe. Theodor Schmidt in Karlsruhe. Martin Schoch in Karlsruhe. Stolz & Wohlwend in Karlsruhe. „Iwus” Holzindustrie Aktiengesellschaft in Karlsruhe. „Kawa“ Warengeschäft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Karlsruhe. Amtsgeriehtsbezirk Rastatt. Hermann Maisch in Malsch. II. Genossenschaftsregister. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Vereinigtes Schlosser- & Schmiedegewerbe, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Bruchsal. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind Liquidatoren. Amtsgeriehtsbezirk Durlach. Baugenossenschaft Söllingen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit Sitz in Söllingen. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht Wöschbach in Wöschbach. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Z(I. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Kaufmann Hermann Kille in Baden-Baden, Ludwig-Wil- helm-PIatz 9. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Kaufmann Ernst Julius Kauffmann, Installation und Kupferschmiede in Bühl, Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Maurermeister Johann Klein in Ettlingen. Amtsgeriehtsbezirk Karlsruhe. L. Kuschlin, Inhaberin Frau Lina Kuschlin in Karlsruhe, Kaiserstraße 227. Karl Steinbach, Inhaber Oskar Ostmann in Karlsruhe, Erbprinzenstraße 36. Strumpfhaus Landsmann, Inhaber Willi Landsmann in Karlsruhe, Waldstraße 95. b) Einstellungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Autohandelsaktiengesellschaft in Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Bühl. J. Bierig u. Rosenfeld in Bühl. Amtsgerichtsbezirk Durlaeh. Valentin Damian, chemische Fabrik in Durlach. Amtsgeriehtsbezirk Karlsruhe. Kaufmann Richard Neureuther in Karlsruhe, Hebelstraße 15. IV. Vergleichsverfahren. » a) Anordnungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Kaufmann Erich Braun in Karlsruhe, Lammstraße 3. Lippmann Dreyfuß, Manufakturwaren, in Karlsruhe, Ritterstraße 8. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Eisenwerke Gaggenau, Aktiengesellschaft in Gaggenau im Murgtal. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Kaufmann Adolf Flaig in Achern. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Kaufmann Gustav Zöller in Untergrombach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Friedrich Riffel, Inhaber Johann August Heß in Karlsruhe, Ludwigsplatz. Erich Rudolff, Möbelhandlung in Kai Frühe, Karl-Friedrich-Straße 23. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. M. Naehmann Söhne in Rastatt. F % £ 1 | i £ 'r I ! I i I rlsruhe. 298 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Rauhfut termittel. Loses Wiesenheu, gut, gesund, trocken 12,00—12,50 „ Luzerne, je nach Qualität. 12,50—13,00 „ Weizen-, Roggenstroh, drahtgepreßt . 6,25— 6,75 „ Alles per 100 Kilo, Mühlenfabrikate, Mais, Biertreber und Malzkeime mit, Getreide und Trockenschnitzel ohne Sack, Frachtparität Karlsruhe bezw. Fertigfabrikate Parität Fabrikstation. Waggönpreise. Kleinere Quantitäten entsprechende Zuschläge. Alle Preise von Landesprodukten schließen sämtliche Spesen des Handels, die vom Ankauf beim Landwirt bis zur Frachtparität Karlsruhe entstehen, und die Umsatzsteuer ein. Die Erzeugerpreise sind entsprechend niedriger zu bewerten. Abteilung Weine und Spirituosen. Die Lage ist unverändert. Karlsruher Rheinhafen. In der Woche vom 3. bis 8. Dezember 1928 sind in Karlsruhe-Hafen angekommen: 29 Schiffe mit Brennstoffen, 13 Schiffe mit Stückgut, darunter 1195 t Getreide und andere Lebensmittel, 1 Schiff mit Baumaterialien; abgegangen: 6 Schiffe mit Stückgut, 2 Schiffe mit Holz, 1 Schiff mit Telegraphenstangen. In der Woche vom 10. bis 15. Dezember 1928 sind in Karlsruhe-Hafen 'angekommen: 41 Schiffe mit Brennstoffen, 14 Schiffe mit Stückgut, darunter 1222 t Getreide und andere Lebensmittel, 2 Schiffe mit Roheisen, 3 Schiffe mit Baumaterialien, 1 Schiff mit Holz, 1 Schiff mit Leinöl, 1 Schiff mit Zucker; abgegangen: 4 Schiffe mit Stückgut, 6 Schiffe mit Holz. -0- ANZEIGEN in der Badifdien XVirifdiaftszeitung haben den größten Erfolg! Bücherschau. Zeitgemäße Steuer- und Finanzfragen. Herausgegeben von Dr. Max Lion, Rechtsanwalt beim Kammergericht. Carl Hey- ma’nns Verlag, Berlin W 8. 9. Jahrgang. Heft 10/11. Einzelpreis 1 RM. Die Hefte, die monatlich erscheinen, unterrichten in guten und von sachkundigen Persönlichkeiten geschriebenen Aufsätzen über die jeweils aktuellsten Steuer- und Finanzfragen. So enthält das vorliegende Heft u. a. Abhandlungen über: Zehn Jahre Reichs- | finanzhof — Der Teilwert in der Ertragssteuerbilanz —■ Die Kontinuität der Bilanz und ihre Bedeutung für das Einkcmmen- j steuerrecht — Die Bemessung der Abschreibungen nach der Rest- | nutzungsdauer — Abzug von Werbungskosten und Schulden- I zinsen bei beschränkter Einkommensteuerpflicht — Liquidation j einer Körperschaft und Einkommensteuer. Die Eingehung eines Abonnements ist zu empfehlen. I i Deutscher Reichsbahn-Kalender 1929. Herausgegeben von Dr. Dr. j Hans Baumann. Konkordia-Verlag, Leipzig, Goethestraße 6. Preis 4 RM. Dieser im dritten Jahrgang erscheinende Abreißkalender tritt seinen vielgelobten Vorgängern ebenbürtig an die Seite. Während der vorige Jahrgang 1928 unter dem Motto „Reichsbahn und Wirtschaft“ stand, wird in diesem Jahrgang gezeigt, wie „Reichsbahn und Volk“ Zusammenhängen. Der Kalender kann bestens empfohlen werden. Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung Karlsruhe, RitterstraBe 1. Fernspr 297. — Verantwortlich für die Schriftleitung: Ür Krienen, Handelskammer-Syndikus; für Anzeigen: A. Meschede, beide in Karlsruhe. Reklame- und Bllder-Einratimungen liefert gut und billig bei bester Ausführung E D ■ ■ « I ^ Inh/W. Bertsch, Karlsruhe, ■ Ep U ( n 16 Kaiserstraße 132 Rahmenwerkstätte mit elektr. Betrieb / Tel. 1957 I Karlsruher Parfümerie- & Toilettefeifen - Fabrik | F.Wolff & Sohn Ü'a Ka ( r j, s ™ he j I Zweigniederlaffungen in Berlin,Wien, Bafel,Mailand g ! Vertreter an allen Haupthandelsplätzen der Erde I Gustav Lehnert, Bücherrevisor u. Steuersachverständiger Telephon 3844 K3rlSI*llltG Dragonerstr. 8 Steuerberatung/Bücheranlage/Beratung und sachgemäße Abwick.ung bei Zahlungsschwierigkeiten ..iillllllll M 33ejief)en (Sie fidj bei SefMutigen auf Me 23ab. TBirffcbaffö^dfunc)! Dalhofer & Hummel, Essenweinstraße 6/8, Tel. 5677 Autofahrschule / Autoreparaturwerkstätte Autovertretungen: Studebaker, Erskine, Hanomag^Klemauto