BADISCHE WIRTSCHAFT S - ZEITUNG * Mitteilungen der lladisclien Industrie- und Handelskammer zugleich Mitteilungen des Getreide-Großmarkts Karlsruhe Verantwortlicher Schriftleiter: Handelskammersyndikus Dr. Krienen, Karlsruhe Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Badischen Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraüe 10 [Fernsprecher 4510—4512]; alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versandbetreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstr. 1 (Fernsprecher 7400—7402) 14. Jahrgang Karlsruhe, 5. März 1934 Nummer 5 Preisausschreiben für zeitgemäße Möbel und Tapeten. Einer Anregung des Herrn Reichsstatthalters folgend, veranstaltet die Badische Industrie- und Handelskammer gemeinsam mit der Badischen Handwerkskammer je ein Preisausschreiben zur Erlangung von Entwürfen für zeitgemäße Möbel und Tapeten. , Die Bedingungen der beiden Preisausschreiben lauten folgendermaßen: A. Badische Industrie- und Handelskammer. Badische Handwerkskammer. Karlsruhe, den 1. März 1984. Preisausschreiben zur Erlangung von Entwürfen für zeitgemäße Möbel. In den letzten Jahren hatte die Möbelfabrikation eine sehr unerfreuliche Entwicklung genommen. Die Möbelhersteller sahen ihre Hauptaufgabe vielfach darin, dauernd neue Formen auf den Markt zu bringen. Ob diese zweckentsprechend waren oder einem Bedürfnis entsprachen, spielte keine Rolle. Diese Entwicklung hatte auf unsere Wohnräume einen sehr ungünstigen Einfluß, denn das Möbel, das dem Menschen sein Leben lang dienen sollte, wurde dadurch zum Modeartikel. Die neue Zeit drängt nun, wie auf allen Gebieten unseres kulturellen Lebens, so auch auf dem der Raumausstattung zu einer Bereinigung von fremden Einflüssen und Formen. Diesen zeitgemäßen . Stil aufzuzeigen, soll Gegenstand des Preisausschreibens sein, an dem sich jeder im freien Berufe tätige Badener arischer Abstammung beteiligen kann. Dieser Stil ist darzustellen an einem Eß-, Herren- und Schlafzimmer. Es ist jedoch nicht erforderlich, daß ein Teilnehmer Entwürfe zu sämtlichen drei Zimmern einreicht. Er kann sich auf die Einreichung eines Entwurfs zu einem oder zwei der genannten Zimmer beschränken. Die Zeichnungen sind im Maßstabe 1:10 anzufertigen. Sämtliche für ein Zimmer bestimmten Möbel müssen jeweils auf einem Blatt dargestellt werden. Ein kleines Schaubild wird zugelassen. Miteinzureichen ist eine Kostenberechnung sowie ein kurzer Erläuterungsbericht, in welchem insbesondere das zur Verwendung gelangende Material anzugeben ist. Deutschem Material wird der Vorzug gegeben. Es sind folgende Preise in Aussicht genommen: drei 1. Preise zu je 150 RM. - 2. „ „ 100 „ „ 3. „ .. .. 75 .. .. .. 50 vier fünf 25 Die Verteilung der Preise auf die einzelnen Zimmer steht im Ermessen des Preisgerichts. Es können mehrere Arbeiten eines Verfassers mit Preisen bedacht werden. Die preisgekrönten Arbeiten sowie das Recht ihrer Verwertung und Veröffentlichung gehen in das gemeinsame Eigentum der Badischen Industrie- und Handelskammer und der Badischen Handwerkskammer in Karlsruhe über. Die Entwürfe sind in geschlossenen, mit einem Kennwort versehenen Mappen einzureichen und dürfen nicht gerollt sein. Mit dem gleichen Kennwort müssen sämtliche Zeichnungen und sonstigen Unterlagen versehen sein. Dem Entwurf muß außerdem ein verschlossener, mit dem Kennwort gleichfalls versehener, undurchsichtiger Briefumschlag beigefügt werden, der die Anschrift des Teilnehmers enthält. Schlußtermin für die Einsendung der Entwürfe ist der 80. April 1984. Es genügt, wenn sie bis zu diesem Tage bei der Post aufgegeben worden sind. Die Einsendung hat an die Badische Industrie- und Handelskammer. Karlsruhe, Karlstr. 10, zu erfolgen. Rücksendung der nicht preisgekrönten Arbeiten erfolgt nur, wenn dies von den Einsendern ausdrücklich gewünscht und Rückporto beigefügt wird. Jeder einzelne unterwirft sich ohne Einrede der Entscheidung des Preisgerichts. Jedes gerichtliche oder außergerichtliche Streit verfahren ist ausgeschlossen. Das ehrenamtliche -Preisgericht setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Herr Reichsstatthalter Robert Wagner, Karlsruhe. 2. Ministerpräsident Walter Köhler, Karlsruhe. 3. „ Minister des Kultus', des Unterrichts und der Justiz Dr. Karl Wacker, Karlsruhe. 4. „ Direktor Ernst Böhm, Gernsbach. 5. „ ‘ Direktor Dipl.-Ing. Georg Christians, Mannheim. 6. „ Geschäftsführer Oskar Huber, Karlsruhe. 7. „ Professor Dr. Max Laeuger, Karlsruhe. 8. ,, Architekt Dr. Hans Detlev Roesiger, Karlsruhe. 9. Der Unterzeichnete Handwerkskammerpräsident Georg Näher, Heidelberg. 10. Der Unterzeichnete Handelskammerpräsident Dr. Clemens Kentrup, Karlsruhe. Die Badische Handwerkskammer: gez. Näher. gez. End res. Die Badische Industrie- und Handelskammer: gez. Dr. Kentrup. gez. Dr. Krienen. 102 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 -;'Tv F1 r B. Badische Industrie- und Handelskammer. Badische Handwerkskammer. Karlsruhe, den 1. März 1934. Preisausschreiben t zur Erlangung von Entwürfen für zeitgemäße Tapeten. Der Stil ist der Ausdruck einer Zeitepoche. Die neue Zeit wird deshalb wie in der Baukunst, so auch in der Raumausstattung ihren Niederschlag finden. Dies wird hinwiederum für die Tapetenindustrie nicht ohne Rückwirkung bleiben, denn die Tapete ist in ihrer Gestaltung vom Möbel abhängig und erfüllt ihren Zweck nur, wenn sie auf den Raum, in dem sie angebracht werden soll, abgestimmt ist. Die Badische Industrie- und Handelskammer und die Badische Handwerkskammer in Karlsruhe schreiben hiermit einen Wettbewerb aus zur Erlangung von Entwürfen für Tapeten, welche sich dem der neuen Zeit entsprechenden Möbelstil anpassen. An diesem Wettbewerb können sich alle im freien Berufe tätigen Badener arischer Abstammung beteiligen. Gewünscht werden Entwürfe eines Tapetenmusters für ein Eß-, Herren- und Schlafzimmer. Es ist jedoch nicht erforderlich, daß ein Teilnehmer Entwürfe zu sämtlichen drei Zimmern einreicht. Er kann sich auf die Einreichung eines Entwurfs zu einem oder zwei der genannten Zimmer beschränken. Die Zeichnungen sind im Maßstabe 1:1 anzufertigen und sollen die Farbwirkung zeigen. Es sind folgende Preise in Aussicht genommen: drei 1. Preise zu je 100 RM. „ 2. „ „ „ 60 „ ;> 3. „ „ „ 40 „ vier „ ' „ „ 25 „ Die Verteilung der Preise auf die einzelnen Zimmer steht im Ermessen des Preisgerichts. Es können mehrere Arbeiten eines Verfassers mit Preisen bedacht werden. Die preisgekrönten Arbeiten sowie das Recht ihrer Verwertung und Veröffentlichung gehen in das gemeinsame Eigentum der Badischen Industrie- und Handelskammer und der Badischen Handwerkskammer in Karlsruhe über. Die Entwürfe sind in geschlossenen, mit einem Kennwort versehenen Mappen einzureichen und dürfen nicht gerollt werden. Mit dem gleichen Kennwort müssen sämtliche Zeichnungen und sonstigen Unterlagen versehen sein. Dem Entwurf muß außerdem ein verschlossener* mit dem gleichen Kennw’ort gezeichneter, undurchsichtiger Briefumschlag bei gefügt werden, der die Anschrift des Teilnehmers enthält. Schlußtermin für die Einsendung der Entwürfe ist derj 30. April 1934. Es genügt, wenn sie bis zu diesem Tage bei der Post aufgegeben worden sind. Die Einsendung hat an die Badische Industrie- und Handelskammer, Karlsruhe, Karlstr. 10, zu erfolgen. Rücksendung der nicht preisgekrönten Arbeiten erfolgt nur, wenn dies von den Einsendern ausdrücklich gewünscht und Rückporto beigefügt wird. ■Jeder einzelne unterwirft sich ohne Einrede der Entscheidung des Preisgerichts. Jedes gerichtliche oder außergerichtliche Streitverfahren ist ausgeschlossen. Das ehrenamtliche Preisgericht setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Herr Reichsstatthalter Robert Wagner, Karlsruhe. 2. „ Ministerpräsident Walter Köhler, Karlsruhe. 3. „ Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz Dr. Karl Wacker, Karlsruhe. 4. „ Direktor Ernst Böhm, Gernsbach. 5. „ Direktor Dipl.-Ing. Georg Christians, Mannheim. 6. „ Geschäftsführer Oskar Huber, Karlsruhe. 7. „ Professor Dr. Max Laeuger, Karlsruhe. 8. „ Architekt Dr. Hans Detlev Roesiger, Karlsruhe. 9. Der Unterzeichnete Handwerkskammerpräsident Georg Näher, Heidelberg. 10. Der Unterzeichnete Handelskammerpräsident Dr. Clemens Kentrup, Karlsruhe. Die Badische Handwerkskammer: gez. Näher. gez. Endres. Die Badische Industrie- und Handelskammer: gez. Dr. Kentrup. gez. Dr. Krienen. Weiter vorwärts im Kampf gegen Not und Elend. Gewaltige Erfolge sind der großen Arbeitsbeschaffung der nationalsozialistischen Regierung bisher beschieden gewesen. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit hat selbst gegen die jahreszeitliche Entwicklung auch im letzten Monat noch weiter siegreich vorgetragen werden können. Die Erfolge dürfen uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß nicht nur das Heer der Arbeitslosen immer noch sehr groß ist, sondern daß die Not in den Familien, deren Ernährer vielfach seit Jahren ohne Verdienst sind, in diesem harten Winter besonders verschärft zutage tritt. Daß die Linderung der immer noch übergroßen Not von allen Volksgenossen noch weitere Opfer fordert* ist unumgängliche Pflicht; sie ist auch vornehmster Ausdruck des Bewußtseins der Volksverbundenheit und der Volksgemeinschaft, die uns unser Führer Adolf Hitler gebracht hat. Alle Volksgenossen aus Industrie, Handel und Gewerbe bitten wir, sich dadurch dankbar zu beweisen, daß jeder nach Kräften dazu beiträgt, den anderen in Not geratenen Volksgenossen durch weitere Leistungen an das Winterhilfswerk zu unterstützen. V Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 108 Die grenzländische Beengung drückt auch in Baden auf das Tempo der Verbesserung unserer Arbeitslage. Die Not ist deshalb hier größer als bei den Nachbarländern und in den meisten Gebieten des Reiches. Um so mehr müssen wir mit aller Eindringlichkeit besonders diejenigen an ihre Opferpflicht ermahnen, die von der bisher eingetretenen wirtschaftlichen Belebung Vorteile erfahren haben. An sie vor allem geht der Aufruf des Führers und des Winterhilfswerks, dankbar zu opfern im Geiste der Volksgemeinschaft, um dem Winterhilfswerk zu einem vollen Erfolg zu verhelfen. Die Badische Industrie- und Handelskammer erwartet, daß jeder Kaufmann und gewerbliche Unternehmer das erneute Werben des Winterhilfswerks beachtet. Sie sieht davon ab, einzelne besonders an ihre Pflicht dieser No^ gegenüber zu erinnern, glaubt aber hoffen zu dürfen, daß sich jeder erneut darüber Rechenschaft gibt, ob er seine Pflicht den notleidenden Volksgenossen gegenüber erfüllt und so seine Dankbarkeit zum Ausdruck gebracht hat der vom Führer geschaffenen Volksgemeinschaft. < Badische Industrie- und Handelskammer. gez. Dr. Kentrup. B ekaimtuiaehiiiig. Gemäß § 3 der Badischen Verordnung über Einigungsämter für Rechtsstreitigkeiten aus Wettbewerbshandlungen und im Zugabewesen vom 24. Juni 1933 und in Vollzug der Bekanntmachung des Herrn Badischen Finanz- und Wirtschaftsministers vom 3. Oktober 1933 berufe ich als Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende und als Beisitzer für die zu errichtenden Einigungsämter in Karlsruhe, Mannheim und Freiburg für die Jahre 1934 und 1935 die in nachstehendem Verzeichnis genannten Herren. Karlsruhe, den 15. Februar 1934. Der Präsident der Badischen Industrie- und Handelskammer: gez. Dr. Kentrup. I. Einigungsamt mit dem Sitz in Karlsruhe für den Landeskommissariatsbezirk Karlsruhe. Vorsitzender: Landgerichtsdirektor Dr. Lutz, Karlsruhe. Stellvertretende Vorsitzende: Landgerichtsdirektor Dr. Maischhofer, Karlsruhe; Handwerkskammersyndikus Rechtsanwalt Eiermann, Karlsruhe. Beisitzer: Industrie- und Großhandel: K arlsruhe Berblinger Hans, Direktor, ßahnhofstr. 46 Blüchel Wilhelm, Fabrikdirektor, Ettlinger Straße 67 Himmelheber Heinrich, Fabrikdirektor, Kriegsstr.25 Klingspor Karl August, Kaufmann, Südl.Uferstr. 4 Knittel Dr. Albert, Jahnstr. 9 Koelsch Herbert, Kaufmann, Klosestr. 1 Rees Robert J., Fabrikant, Wielandtstr. 25 Schindler Karl, Direktor, Humboldtstr. 27 Schmidt-Clever Klaus, Geschäftsführer. Wein- brennerstraße 70 Schwarz Artur, Direktor, Beiertheimer Allee 15 Senz Jakob, Kaufmann, Westendstr. 33 Siquet Dr. Eduard, Justizrat, Jahnstr. 4. Steffelin. Joachim von. Baumeisterstr. 48. Achern Börsig August, Kaufmann Huber Adolf, Kaufmann. Bruchsal Löchner Christian, Fabrikant, Unteröwisheimer- Straße 23 Seitz Georg Martin jun., Kaufmann. Bühl Lörch Otto, Kaufmann, Eisenbahnstr. 28. Oberachern Stegen Gustav, Direktor. Pforzheim Biihler Max, Friedenstraße Hauschild Robert, Direktor, Weiherstr. 3 Porcher Eugen Ratz Emil, Ingenieur. Einzelhandel: Karlsruhe Baumann Albert, Kaufmann, Werderplatz 37 Bierbrodt Heinrich, Kaufmann, Kaiserallee 26 Ernst August, Kaufmann. Georg-Friedrich-Straße 22 Finkenzeller Ernst, Kaufmann, Herrenstr. 24 Fischer Fritz, Kaufmann, Kaiserstr. 128 Freundlieb Otto, Kaufmann, Kaiserstr. 185 Ganske Fr. Wilh., Kreuzstr. 37 Gebhard Conr., Kaufmann, Augartenstr. 24 Hammer Gustav, Kaufmann, Kaiserstr. 155 Hämmerling Bruno, Prokurist, Kaiserstr. 154 Hiller Oskar, Juwelier, Waldstr. 24 9 Kunst-und £ lnh " Karlsruhe Rahmenhaus Ca DUCIll« W. Bertsch Ludwigsplatz empfiehlt in erstklassiger und preiswerter Auswahl GEMÄLDE, GRAPHIK sowie REPRODUKTIONEN bester Künstler Werkstätte für gediegene Einrahmungen Tel. 1957 Bitte beachten Sie meine 5 Schaufenster Gegr. 1883 104 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 Holz Bernhard, Kaufmann, Karlstr. 64 Jost Otto, Kaufmann, Friedrichsplatz 5 Karrer Heinrich, Kaufmann, Philippstr. 19 Klein Joseph, Kaufmann, Durlacher Straße 97 Knauß Robert, Kaufmann, Kaiserstr. 159 Krauß Friedrich, Kaufmann, Kaiserstr. 141 Kiinkel Karl, Dipl.-Ing., Kaufmann, Kaiserstr. 165 Loew Friedrich, Kaufmann, Kaiserstr. 187 Mannschott Fritz, Stadtrat, Lenzstr. 13 Meeß Theodor, Kaufmann, Erbprinzenstr. 29 Oertel Heinrich, Kaufmann, Kaiserstr. 191 Roth Ludwig, Dipl.-Ing., Jahnstr. 1 Schneyer Josef, Kaufmann, Ludwigsplatz Stumpf Siegfried, Kaufmann, Amalienstr. 14h Stolp Dr. Paul, Kaufmann, Kaiserstr. 112 Stuffer Ernst, Kaufmann, Kaiserstr. 169 Veittinger Kurt, Kaiserstr. 177 Vetter Adolf, Kaufmann, Zirkel 15 Waltz Erich, Kaufmann, Kaiserstr. 182a. Baden-Baden Billmann Adolf, Kaufmann, Lichtentaler Straße 17 Lorentz Emil, Kaufmann, Lichtentaler Straße 25 Moser Dr. A., Buchhändler, Sophienstr. 1 b Schäfer Casimir, Kaufmann. Bretten Groll August, Kaufmann, Markt 4. Bruchsal Schäuble Carl, Kaufmann, Hoheneggerplatz 8 Winterhalter Hans, Kaufmann. Durlach Hohly Gustav Friedrich Eduard, Kaufmann Schäfer Julius, Kaufmann, Adolf-Hitler-Straße 10 Schindel August jun., Kaufmann. Pforzheim ' Berner Willi, Kaufmann, Blumenstr. 17 Gerwig Artur, Kaufmann, Dillsteiner Straße 4 Iffert Gustav, Kaufmann, Leopoldstr. 19. Rastatt Gerspach Adolf, Kaufmann, Kaiserstr. 52 Hofstätter Robert, Kaufmann, Kaiserstr. 18 Sucher Eugen, Kaufmann, Kaiserstr. 20. Übrige Gewerbezweige: Karlsruhe Fuchs Karl, Handelsvertreter, Hohenzoilernstr. 7 Hasenkamp Gustav, Handelsvertreter, Klosestr. 34 Over Walter, Hoteldirektor, Bahnhofplatz 2 Pfaff August, Bankvorstand, Kreuzstr. 1 Probst Andreas, Kaufmann, Belfortstr. 9 Warnecke Wilhelm, Direktor, Kaiserstr. 90. Baden-Baden Peter Emil, Hotelier, Hirschstr. 1. Pforzheim Rentschler Friedrich, Direktor, Westliche 7. Handwerk: Karlsruhe Al brecht Dr. Arthur, Steinstr. 23 Bechtel Gustav, Zimmermeister, Neckarstr. 14 Dennig Gustav, Bäckermeister, Waldstr. 65 Donner. Emil, Küfermeister, Zähringerstr. 40 Dornheim Franz jun., Drechslermeister, Schützenstraße 38 Harder Otto, Blechner- und Installateurmeister, Beifort straße 15 Hatzner Philipp, Mechanikermeister, Rüppurrer Straße 13 Hermann Franz, Maurermeister, Sophienstr. 146 Kaiser Karl, Konditormeister, Douglasstr. 18 Klein Franz, Buehbindermeister, Gartenstr. 16a Kolb Wilhelm, Schreinermeister, Bachstr. 43 Meid Karl, Hufbeschlaglehrmeister, Zähringerstr. 27 Muser Karl, Parkettbodenleger, Viktoriastr. 12 Fester Georg, Photographenmeister, Erbprinzenstr. 3 Rexroth Emmy, Putzmachermeisterin, Kaiserstr. 163 Seiderer Ludwig, Glasermeister, Kriegsstr. 82 Schiemann! Oswald, Friseurmeister, Amalienstr. 24 Zeumer Wilhelm. Kürschnermeister, Kaiserstr.123 25. Baden-Baden Hummel Rudolf, Gipsermeister, Weinbergstr. 47. Bretten Rittmann Ernst, Wagnermeister. Bruchsal Graf Hermann, Elektroinst.-Meister, Friedrichstr. 15 Konrad Ferdinand, Mech. Werkstätte, Durlacher Straße 10 Löffler Gustav, Bildhauer, Hochstr. 1. Bühl Seiter Robert, Schirmgeschäft. Durlach Koppenhöfer Ludwig, Malermeister, Schloßstr. 2. Eggenstein Hötzel Karl, Zementeurmeister. Mühlbach bei Bretten Friedrich August jun., Steinhauermeister. Pforzheim Alt Willy, Damenschneidermeister, Dillsteiner Str. 24 Baßmann Karl, Optiker, Zerrennerstr. 16 Müller Karl, Schneidermeister, Jahnstr. 38 Otto Johannes, Pflästerermeister, Stückelhaldenstr.20 Schnapp auf Alwin, Dachdeckermeister, Sachsenstraße 44 Schröder Friedrich, Schlossermeister, Osterfeldstr.31 Siebert, Karl, Uhrmachermeister, Luisenstr. 6. Rastatt Frietsch Adolf, Ofensetzermeister Greiser Julius, Schuhmachermeister, Augustastr. 25 Ibald Wilhelm, Sattler- und Tapeziermeister Schüler Karl, Metzgermeister, Kaiserstr. 53. Söllingen bei Durlach Walther Friedrich, Müllermeister. II. Einigungsamt mit dem Sitz in Mannheim für den Landeskommissariatsbezirk Mannheim. Vorsitzender: Beigeordneter und Stadtsyndikus, Landgerichtsrat a. D. Dr. Otto Müller, Mannheim. Beisitzer: Industrie und Großhandel: Mannheim Alt Wilhelm, Kaufmann Bungert Oskar, Konsul Dilling Adolf Hofweber Eduard, Direktor Raymond Walter, Direktor Trum pp Wilhelm. Heidelberg Braun Heinrich, Kaufmann. Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 105 Taub er bischofs heim Mölle Hermann, Fabrikdirektor. Wertheim Handloser Wilhelm, Kaufmann. Einzelhandel: Mannheim Bergdolt Wilhelm Cußler' Georg Daut Karl, Kaufmann Engelhorn Rudolf Fleig Max Holecek Johann, Kaufmann Lehlbach Otto Lenzen Peter Nutsch Reinh. Stahl Karl Weber Emil W e i c k u m Heinrich Wildenstein Fritz. Heidelberg Ball Friedrich Breitwieser Willi Otto Ganter Otto Gaubatz Friedrich Grieser Jakob Hettinger Ferdinand Karcher Karl Kesselbach Wilhelm Knösel Fritz Lanz Friedrich Alois Meiners Georg Ulmer Theodor Volk Martin Zipperer Friedrich. Mosbach Kapferer Wilhelm. Weinheim Keller Hans. Wiesloch Wettstein Philipp. St. Georgen Raimann Hugo. Teningen _ Tscheulin Emil. Waldkirch Harbrecht Carl. Einzelhandel: Freiburg Bell er er Julius, Kaiserstraße Grumann Adolf, Kaiserstraße Held Hermann, Friedrichstraße Lehmann Fritz, Ringstraße Lohrle Wilhelm, Hummelstraße Löffler Paul, Unterlinden Scherer F., Kaiserstraße Schreiber Otto, Münsterplatz Wiedtemann Hans, Kaiserstraße. Bonndorf Götz Eugen Schweizer Paul Breisach Anlauf Richard Donaueschingen Schnetzer Fritz Emmendingen Reich eit Wilhelm Jundt Carl Ettenheim Maier-Hummel Schneider Emil Furtwangen Arends Max Langenbach Adolf Grafenhausen (Amt Lahr) Gruber Josef. Grafenhausen im Schwarzwald Stork Josef. Gutach Schüler Hermann. Würth Erich. Hölderle Robert. Häfner Wilh. jun. Lutz Viktor. Schorpp Julius. Läufer Rudolf Weißer Willy. III. Einigungsamt mit dem Sitz in Freiburg für die Landeskommissariatsbezirke Freiburg und Konstanz. Vorsitzender: Amtsgerichtsrat Karl Lauck, Freiburg, Werderstr. 12. Stellvertretende Vorsitzende: Amtsgerichtsdirektor Theodor Hönl, Freiburg, Jakobistraße 54 Rechtsanwalt Dr. Oskar Metzger, Freiburg, Berthold- straße 68 Rechtsanwalt Hermann Harrer, Lörrach Landgerichtsrat Weber, Konstanz Amtsgerichtsrat Dr. Gerbel, Konstanz. Beisitzer: Aus dem Bezirk der Außenstelle Freiburg. Industrie und Großhandel: Freiburg Brenzinger Dr. Ruef Julius Mez Hans Schaffer Paul. Praedel, Direktor Gutach . Gütermann Paul. St. Georgen Trautwein Christian Herbolzheim Örtle Adolf Hornberg Epting Hermann Kocher Friedrich Hüfingen Rosenstiehl Robert. Trautwein Eduard. Wolf Friedrich. Schmidt A. F. Stockburger Max. Kehl Lang Franz, Adolf-Hitler-Straße 71 Sommer Paul, Jahnstr. 12. Kenzingen Kutzscher Emil Schlenker Franz Kollnau Fleiner Ernst Lahr Hagele Paul Nothelfer Paul Steiger Gustav. Schmid Josef. Dreher Fritz Schmid Paul. 106 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr- 5 Neustadt St oll Friedrich Feser Emil Oberkireh Keilbach Max. Oberwinden Fa ekler Xaver. Offenburg Heß Ludwig Klett Ernst Lieb er t Ernst Schiltach Koch Philipp. Sinionswald Hug F. P. Staufen Maier Eugen Triberg Kuner Paul. Yillingen Bechinger Georg Hertenstein Karl Dold Hugo Maus Walter Waldkirch Hiß Hermann Yach Kern -1. Aus dem Bezirk der Müller Wilhelm. Meyer K. Th. Plank Karl Scharwitz Karl. Schneider Heinrich. Heinzmann Karl Häßler Math. Werner Emil Blank Michael. Schmid Hans. Außenstelle Schopfheim. Industrie und Großhandel: Lörrach Grimm, Reg.-Rat a.l). A'oigt Wilhelm. Rheinfelden Staib Dr. Karl. Tiengen Weißenborn Wilhelm. Utzenfeld Kaiser Willy. Einzelhandel: •Fahrnau Österlin Albert. Hänner (Amt Säckingen) Spindler Josef. Lörrach Tröndle Stephan Fipgerlin C. F. Maulburg Heil Fritz. Müllheim Weiß Karl. Rheinfelden Basler Otto. Säckingen Müller Franz. Schönau i. W. Faller Alfred. Schopfheim Glattes Hermann. Stühlingen Weiß Josef. Tiengen Indlekofer Julius. Todtnau Asal Julius, Waldshut | Kübler Ernst. Weil a. Rh. Ruch Maximilian. W elir Weißenberger Gustav. Zell i. W. Faller Adolf jun. Aus dem Bezirk der J Industrie unc Konstanz Stromeyer Ludwig Stiegeler Dr. Wilhelm. Brodmann Roderich Gradmann Fritz. Radolfzell: Wolf Max, Direktor Singen Neuert Dr. Stockach Pfeiffer Josef Heinrich. Wahlwies Bury Karl. Einzt Engen Kaltenbach Heinz Konstanz Gotterbarm Paul Grieß er Friedrich Schaeffer Walter Grüner Fritz Itta Eduard Stadler Werner Meersburg Gaißmaier Hermann. Meßkirch Kramer Albert. Pfullendorf Mayer Karl. Radolfzell Burk Walter Goetzger Hermann Salem Lippert Friedrich. Singen Leuthner Dr. Karl Schüele Adolf Ü berlingen Posch P. ußenstelle Konstanz. Großhandel: Kommerzienrat Mayer Erwin. andel: Bert sehe Fritz. Bo hm Friedrich Haisch Ulrich Altfeld Willy Holzherr Richard Brachat Alfons. Kraft August. Graf Ottmar Döring E. A. Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 107 Aufruf der Badischen Industrie- und Handelskammer zur Arbeitsbeschaffung. Die Regierung hat erneut zum Kampf gegen die Arbeitslosigkeit aufgerufen. Im Laufe des Jahres 1934 muß es gelingen, auch in Baden trotz der unerhörten Schwierigkeiten, unter denen wir als Grenzland zu leiden haben, die Arbeitslosigkeit so zurückzudrängen, daß wenigstens der Reichsdurchschnitt in der Verringerung der Erwerbslosigkeit erreicht wird. Das Ziel ist von der Reichsregierung gesetzt: Senkung der Erwerbslosenziffern um rund weitere 2 Millionen. Dieses große Ziel verlangt vor allem von der gewerblichen Wirtschaft eine vom Geiste der Verantwortung für das Ganze getragene Prüfung, wde jeder einzelne Betrieb darauf eingestellt werden kann, weitere Arbeitskräfte aufzunehmen. * Es ist außerdem Pflicht jedes Unternehmers, in diesen Tagen zu überlegen und für das ganze Jahr 1934 zu planen, was an Aufträgen unter betriebsV'irtschaftlich noch zu verantwortender Ausnutzung der finanziellen Leistungskraft vergeben werden kann. Eine Zurückhaltung kann und darf es nicht mehr geben; der lähmende Druck der Unsicherheit, wie er sich bis zum politischen Umbruch berechtigt geltend gemacht hat, ist von uns gewichen. Deutschland ist politisch geeinigt und gesichert; damit ist aber auch der große Rahmen für eine aufwärtsschreitende Entfaltung der wirtschaftlich geschäftlichen Unternehmungslust geschaffen. Die Reichsregierung weist den Weg, sie erschöpft die letzten Möglichkeiten, um über den Weg der öffentlichen Auftragsvergebung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die private Unternehmertätigkeit zu befruchten, anzuregen und zu beleben. Sie wird auch für 1934 nicht nur eine große Zahl von wirtschaftlichen Erleichterungsmaßnahmen, wie sofortigen Abzug der Ersatzbeschaffüngen vom steuerbaren Gewinn, Steuerermäßigung um 10% der Gebäudeinstandsetzungsaufwendungen, Steuerfreiheit für Luftschutzaufwendungen u. a. m. aufrechterhalten, sondern durch eine Senkung der auf Ertrag, Produktion und Verbrauch ruhenden Abgabenlasten Luft für die gehemmte wirtschaftliche Entfaltung schaffen. Je mehr die Privatwirtschaft sich mit der Regierung in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dadurch verbunden fühlt, daß sie von den dargebotenen Maßnahmen Gebrauch macht und zur Arbeitsbeschaffung auch von sich aus beiträgt, um so rascher wird auch das Ziel einer fortschreitenden Ermäßigung' des öffentlichen Lastendrucks erreicht worden können. Darum unterlasse es kein Unternehmer, sich in diesen Tagen Rechenschaft zu geben, was er 1934 für die Arbeitsbeschaffung tun muß, um seine Maßnahmen mit den Bestrebungen der Regierung im Interesse der Volksgemeinschaft in Einklang zu bringen. gez. Dr. Kentrup. Mitteilungen d er Außenstelle Frei bürg . Kurzschriftprüfung. Die von der Badischen Industrie- und Handelskammer für Sonntag, den 11. März 1934, angeordnete Durchführung der Kurzschriftprüfung wird durch die Außenstelle Preiburg vormittags 9 % Uhr in den Räumen der Handelsschule Ereiburg i. Br., Karlsplatz, abgehalten. Zur Prüfung wird zugelassen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen sind zulässig. Gegenstand der Prüfung ist die Feststellung der Kurzschriftgeschwindigkeit und die Zuverlässigkeit der Übertragung, auch in bezug auf Sprachlehre und Rechtschreibung sowie Satzzeichen. Die Kurzschriftprüfung wird durchgeführt, nach den Vorschriften der Geschäftsstenographen-Prüfungen, auf- gestellt vom Deutschen Verband für das kaufmännische Bildungswesen. Anmeldeformulare gibt die Außenstelle Freiburg ab.. Für die Teilnehmer an der Prüfurg aus den Amtsbezirken Villingen, Donaueschingen, Neustadt und Wolf ach findet die Prüfung in Villingen am 11. März 1934, vormittags 9j4 Uhr, statt, und zw r ar in den Räumen der Handelsschule (Schulgasse hinter dem Rathaus).. Kaufmännische Gehilfenprüfung. Die Industrie- und Handelskammer Freiburg, Außenstelle der Badischen Industrie- und Handelskammer, führt BADISCHE KOMMUNALE LANDESBANK Girozentrale — öffentliche Bank und Pfandbriefanstalt Karlsruhe MANNHEIM Freiburg I. Br. AUSFÜHRUNG ALLER BANKGESCHÄFTE 108 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 für ihren Bezirk, der die Gemeinden aus den Amtsbezirken Villingen, Donaueschirgen, Neustadt, Freiburg, Staufen, Emmendirgen, Waldkirch, Offenburg, Kehl, Oberkirch, Wolf ach ur:d Lahr umfaßt, für dieses Jahr die kaufmännische Gehilfenprüfurg durch. Die Prüfung umfaßt einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist: Betriebslehre, kaufmännisches Rechnen, kaufmännischer Briefwechsel, Aufsatz, Buchhaltung, Handelsund Wirtschaftsgeographie. Die mündliche Prüfung umfaßt die gleichen Fächer mit Ausnahme von kaufmännischem Briefwechsel und Aufsatz. Dazu kommt dann noch als weiteres Prüfungsfach „Praktische Kenntnisse“ aus dem Gebiet der Lehrfirma. Über die bestandene Prüfung wird eine Urkunde ausgefertigt. Außerdem erhält der Prüfling eine Bescheinigung, in der die in den einzelnen Fächern erzielten Noten vermerkt sind. Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Für die Prüfurg ist eine. Gebühr von BM. 5.— zu entrichten; die Auslagen für Reise und Verpflegung haben die Prüflinge selbst zu tragen. Zur Prüfurg wird zugelassen, wer bei einer wahlberechtigten Firma im Bezirk der Handelskammer tätig ist und mindestans drei Jahre (Lehrlinge mit Sekundareife und Absolventen der Höheren Handelsschule zwei Jahre, sofern die Lehrzeit damit beendet ist) im Handelsfache ausgebildet wurde. Der Prüfungsausschuß ist berechtigt, Ausnahmen zuzulassen. Die Zulassung zur Prüfung ist bei der Industrie- und Handelskammer Freiburg der Badischen Industrie- und Handelskammer unter Beifügung des selbstgeschriebenen Lebenslaufs, des Zeugnisses des Lehrherrn über die Dauer der Lehrzeit und deren Erfolg sowie des Abgangszeugnisses der Handelsschule zu beantragen. Antrag-formulare werden durch die Außenstelle Freiburg und durch die Handelsschule abgegeben. Für die in den Amtsbezirken Villingen, Donaueschingen und Neustadt wohnenden Teilnehmer an der Gehilfenprüfung findet dieselbe in Villingen, in den Räumen der Handelsschule, stfatt, und zwar die schriftliche Prüfung am 26. März 1984 und die mündliche Prüfung am 28. und 24. April 1984. Interessenten für diese Prüfung müssen ihre Zulassung bis spätestens zum 10. März 1934 beantra gen. Der Termin für die Abhaltung der Prüfung für den übrigen Kammerbezirk liegt für den schriftlichen Teil Mitte Monat Mai d. J. und für die mündliche Prüfung vier Wochen später. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Die Anmeldurgen um Zulassung zur Prüfung werden aber auch jetzt schon hierfür erbeten, damit die umfangreichen Vorarbeiten rechtzeitig geleistet werden können. Auch an dieser Stelle ergeht an die Firmen, die Lehrlinge ausbilden, die Bitte, sich dafür einzusetzen, daß alle Lehrlinge, die für die Ablegung der Gehilfenprüfung in Frage kommen, sich dieser unterziehen. Es ist ferner erwünscht, daß auch die Kaufmannsgehilfen sich zahlreich an der Prüfung beteiligen, da die Zulassung zur Prüfung nicht vom Lebensalter abhängig ist Kurzschriftprüfungen. Die Badische Industrie- und Handelskammer hält am Sonntag, den 11. März 1934 folgende Kurzschriftprüfungen ab; Außenstelle Mannheim: „ Karlsruhe: „ Pforzheim: „ Freiburg: „ Schopfheim: „ Konstanz: Außerdem in Villingen: in der Kurfürst-Friedrich-Schule, C 6, im Handelskammergebäude, Karlstr. 10, in der Städtischen Handelsschule, im Gebäude der Handelsschule, im Gebäude der Handelsschule, Mattenleestraße, im Gebäude der Handelsschule, Münsterplatz, im Gebäude der Handelsschule, Schulgasse. Die Prüflinge haben sich möglichst bald bei den für sie in Frage kommenden Außenstellen der Badischen Industrie- und Handelskammer schriftlich unter Angabe des Systems und der Silbenzahl, worin sie geprüft werden wollen, zu melden. Die näheren Bedingungen über die Prüfung, den Zeitpunkt des Beginns und die Höhe der Prüfungsgebühr sind ebenfalls bei den Außenstellen zu erfahren Es wird bei allen Prüfungen 2x5 Minuten diktiert mit einer Zwischenpause von 1 Minute. Übertragen wird nur ein 5-Minuten-Diktat. I Die Badische Industrie- und Handelskammer macht die ihr angeschlossenen Firmen auf diese Prüfungen aufmerksam und bittet sie, dafür bemüht zu sein, daß sich eine große Anzahl von Angestellten daran beteiligt Badische Industrie- und Handelskammer gez. Dr. K e n t r u p gez. Dr. K r i e n e n Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 109 Sonstige Nachrichten. Verkehr. Nottarif für Lebensmittel. Nach Mitteilung des Reichsausschusses der deutschen Binnenschiffahrt, Berlin, hat der Herr Reichsverkehrsminister die nachgeordneten Behörden ermächtigt, daß für die Getreidetransporte, die wegen der Eissperre im Dezember 1938 nicht mehr vorgenommen werden konnten, aus Billigkeitsgründen die in dem am 81. Dezember 1933 außer Kraft getretenen Lebensmittelnottarif vorgesehene zehnprozentige Ermäßigung der Schiffahrtsabgaben zugestanden wird, soweit sie bis einschließlich 31. Januar 1934 an den Hebestellen abgefertigt worden sind. Briefkastenleerung in Karlsruhe. Zu den Postbetriebseinrichtungen, die im besonderen Maße im Mittelpunkt des Interesses aller Kreise des Publikums stehen, gehört vor allem der Briefkastenleerungsdienst. Es ist außerordentlich schwer, die Briefkastenleerung so zu organisieren, daß allen Ansprüchen von jeder Seite und eines jeden Stadtteils restlos Rechnung getragen wird. Es sind daher auch immer wieder Wünsche auf Änderungen, insbesondere der Abendleerungszeiten, laut geworden. Zurzeit erfolgen in Karlsruhe Hauptleerungen, d. h. Leerungen sämtlicher Briefkästen, zu folgenden Tageszeiten : 8.00— 9.00 Uhr 10 . 10 — 11.10 „ 14.00—15.00 „ 16.00—17.00 „ 19.80—20.30 „ Ferner wird eine Zwischenleerung vorgenommen, die die Hälfte der Stadtbriefkästen umfaßt, in der Zeit zwischen 18.80 und 19 Uhr sowie eine Spätleerung, von der jedoch nur 31 Briefkästen in verschiedensten Stadtteilen erfaßt werden, zwischen 22 und 22.30 Uhr. An den Sonntagen ist der Briefkastenleerungsdienst wesentlich eingeschränkt; es findet eine Hauptleerung zwischen 14 und 15 Uhr statt, die alle Briefkästen umfaßt, ferner eine Spätleerung für die genannten 31 Briefkästen zwischen 18 und 19 Uhr. Die Zeit der Briefkastenleerungen ist weitgehend bedingt durch die Fahrplanlage der Postzüge. Mit der Einführung des Sommerfahrplans, der bekanntlich — wie auch an dieser Stelle bereits näher ausgeführt wurde — wesentliche Änderungen der Fahrzeiten mit sich bringt, entsteht eine neue Lage. Insbesondere im Abendverkehr ergeben sich einschneidende Änderungen in der Lage der Schnellzüge. So werden D 1 erst um 20.12, FD 191 erst um 21.58 Uhr von hier abfahren. Durch die Späterlegung dieser beiden Abendschnellzüge ist es möglich, eine Reihe von Wünschen auf Änderung der Briefkastenleerungszeiten zu berücksichtigen: Die bisherige Zwischenleerung in der Zeit von 18.30 bis 19 Uhr wird vorverlegt auf etwa 18 Uhr, dagegen wird in der Zeit von 18.30 bis 19 Uhr eine Hauptleerung sämtlicher Briefkästen stattfinden. Die durch die Abendleerungen aufkommenden Briefsendungen werden restlos mit den nächsten Postschnellzügen weitergeleitet.Es ist ferner beabsichtigt, die bisherige dritte Briefkastenleerung zwischen 14 und 15 Uhr und die bisherige vierte Leerung zwischen 16 und 17 Uhr zu einer Leerung zwischen 15 und 16 Uhr zu vereinigen. Für das Publikum läßt sich hieraus der große Vorteil erwarten, daß die Ortssendungen, die bis 16 Uhr durch die Briefkästen aufgeliefert werden, noch die letzte Ortszustellung erreichen, während dies bisher nur bei den von der dritten Leerung erfaßten Sendungen der Fall war. Außerdem werden die Fernsendungen aus dieser Leerung restlos durch die Postzüge 975 und D 75, ab Karlsruhe 17.28 und 18.08 Uhr, abgefertigt. Von besonderem Vorteil ist die Umwandlung der bisherigen Spätleerung zwischen 22 und 22.30 Uhf, die nur 31 Briefkästen umfaßte, zu einer Hauptleerung sämtlicher Briefkästen in der Zeit von 21.30 bis 22.30 Uhr. Außerdem wird die zweite Sonntagsleerung, die bisher nur eine Teilleerung war, in eine Ganzleerung umgewandelt werden. Es sind daher für die Zukunft folgende Leerungszeiten vorgesehen, wobei in sämtlichen Fällen stets alle Briefkästen erfaßt werden, Teilleerungen (wie bisher üblich) also wegfallen: Werktags: 1. Leerung: 8.00— 9.00 Uhr 2. „ 10 . 10 — 11.10 „ 3. „ 15.00—16.00 „ 4. „ 17.45—18.45 „ 5. „ 19.15—20.15 „ 6. 21.30—22.30 „ Sonntags: 1. Leerung: 14.00—15.00 Uhr 2. „ 18.00—19.00 „ Etwaige weitere Auskünfte bitten wir bei der Verkehrsabteilung der Badischen Industrie- und Handelskammer einzuholen. Es ist damit zu rechnen, daß die beabsichtigte Neuregelung nach Ostern, also etwa in der Mitte des kommenden Monats April, durchgefübrt werden kann. Sonntagspostzustellung in Bayern. Bekanntlich findet in Bayern, also auch in der Rheinpfalz, eine Zustellung der Post an Sonntagen nicht statt. In der Sitzung des Postausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstags vom 30. Januar 1934 war u. a. auch die Wiedereinführung der Postzustellung an Sonntagen in Bayern Gegenstand der Besprechungen. Die Postverwaltung war gebeten worden, baldmöglichst die Postzustellung an Sonn- und Feiertagen in Bayern wieder einzuführen. Wie wir nunmehr hören, wird diesem Wunsch voraussichtlich mit Wirkung ab 1. April d. J. durch die Wiedereinführung einer einmaligen Sonntagspostzustellung Rechnung getragen. Sendungen nach dem Kleinen Walsertal. Es werden immer wieder Päckchen und Pakete nach den in Österreich gelegenen Orten des Kleinen Walsertales (Baad, Bödmen, Hirschegg, Mittelberg, Vorarlberg, Riezlern und Walserschanze) unrichtig nach den innerdeutschen Gebührensätzen statt nach den für den Verkehr mit Österreich geltenden Gebühren freigemacht. PHIL. WALTHER & CIE. FREI BURG i. Br., KronenstraSe Nr. 14, Telephon 4227 Hoch-, Tief-, Betonbau und Zimmereibetrieb Ausführung sämtlicher Reparaturen Schwammbeseitigung, Dacharbeiten 110 BADI'SCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 Die Versender werden erneut auf das Fehlerhafte dieser Handlungsweise aufmerksam gemacht. Eilzustellung Gibraltar. Im Verkehr mit Gibraltar ist fortan bei gewöhnlichen und eir geschriebenen Brief Sendungen das "Verlangen der Eilzustellung zugelassen. Briefbeförderung nach Südafrika. Die Beförderung der Briefpost nach Südafrika, Südwestafrika und Portugiesisch Ostafrika (Mosambik) wird vom Monat März an dadurch wesentlich verbessert, daß neben den von Southampton abgehenden Dampfern der Union Castle Mail Steamship Co. auch die italienischen Dampfer Duilio und Giulio Cesare benutzt werden, die abwechselnd alle 4 Wochen von Genua über Marseille nach Kapstadt fahren. Die Schiffe werden die Post in Marseille erhalten, von wo sie am 7. 3., 4. 4. usw. abgehen; Kapstadt erreichen sie in 15 Tagen. Zur Versendung wird die Briefpost einer etwa fünftägigen Ansammlung vorliegen, die mit den italienischen Dampfern 4 Tage früher nach Kapstadt kommen wird, als wenn sie für die nächsten Union-Castle-Mail-Dampfer zurückbehalten würde. Schnellnachrichtenverkehr Deutschland—Amerika. Gespräche sind zulässig nach Nordamerika und fast allen Staaten Südamerikas, ferner mit Schiffen auf hoher See. Telegramme sind zulässig nach allen Ländern der Neuen Welt. Über die verschiedenen Arten von verbilligten Telegrammen erteilt nähere Auskunft das zuständige Postamt. Luftpostsendungen: Wer seinen Brief- und Paketverkehr erheblich beschleunigen will, kann die Nach- bringeflüge Köln—Cherbourg mit Anschlüssen an die deutschen Schnelldampfer und die Vorausilüge (Katapult- oder Schleuderflüge) von diesen nach Newyork, ferner die Zeppelinfahrten nach Südamerika und die Südatlantikflüge über den Stützpunkt Dampfer „Westfalen“ benutzen. Ausstellungen und Messen. Ausstellungen und Messen im Jahre 1934. Berichtigung. In Nr. 4 der „Badischen Wirtschafts-Zeitung“ ist auf Seite 83 als Zeitpunkt für die Abhaltung der Großen technischen Messe und Baumesse in Leipzig der 4. bis 7. März angegeben. Aus den Veröffentlichungen des Leipziger Messeamtes konnte inzwischen ersehen werden, daß diese Messe in der Zeit vom 4. bis 11. März stattfindet. Wir möchten nicht versäumen, auch unsererseits hierauf hinzuweisen und damit den Irrtum in unserer letzten Meldung, der auf eine fehlerhafte Übermittlung einer Nachrichtenstelle zurückzuführen ist, richtigzustellen. Südwestdeutsche Möbelmesse 1934 in Frankfurt am Main. Die Südwestdeutsche Möbelmesse, die durch den Präsidenten des Werberates der Deutschen Wirtschaft genehmigt ist, findet in der Zeit vom 16. bis 19. September 1934 in Frankfurt am Main in der Festhalle und den an die Festhalle anschließenden Ausstellungsräumen als alleinige deutsche Herbstmöbelmesse statt. Konsularisches. Konsularische Vertretung Persiens. Der Kaiserlich Persische Wahl-Generalkonsul in München, Herr Karl Mayer, zu dessen Amtsbereich das Land Baden gehört, ist von seinem Amt abberufen worden. Die Geschäfte des Persischen Generalkonsulats München werden bis auf weiteres von der Konsulatsabteilung der Kaiserlich Persischen Gesandtschaft, Berlin V 7 35, Tiergartenstraße 33, wahrgmommen. Außenhandel, Devisenbewirtschaftung. Einführung einer deutschen Weinausfuhrkontrolle. Mit Rücksicht auf die schweren Schädigungen, denen der deutsche Weinbau wie der deutsche Weinhandel durch die Ausfuhrgeschäfte unzuverlässiger Elemente ausgesetzt sind, haben der Reichsernährungsminister und der Reichsfinanzminister durch Verordnung vom 14. Februar 1934 die unkontrollierte Ausfuhr von Wein und frischem Traubenmost verboten. Die Weinausfuhr wird in Zukunft grundsätzlich von einer Bewilligung abhängig gemacht; sie ist ohne Bewilligung nur dann zulässig, wenn bei der Ausfuhr die Bescheinigung einer vom Reichsernährungsminister zu bestimmenden Stelle vorgelegt wird, daß der ausgeführte Wein untersucht und zur Ausfuhr zugelassen ist. Die Errichtung dieser sogenannten Weinausfuhrstellen hat der Reichsernährungsminister durch eine Verordnung vom 26. Februar dem Reichsnährstand übertragen. Aufgabe der Weinausfuhrstellen wird es sein, die auszuführenden Weine oder frischen Moste zu untersuchen. Die Stelle ist von einem im Weinfach und in der Weinausfuhr besonders erfahrenen Leiter zu leiten, zu dessen Unterstützung ein aus je zwei Vertretern des Weinbaues und des Weinhandels sowie einem amtlichen Weinsachverständigen zusammengesetzter Beirat zu bilden ist. Weiter bestimmt die Verordnung, daß der Reichsnährstand mit Zustimmung des Reichsernährungsministers 1. Richtlinien für die Handhabung der Weinausfuhr- kontrolle aufstellen, 2. Vorschriften über die Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung der Ausfuhranträge erlassen, 3. vorschreiben kann, daß die Versender von Flaschenweinen eine von der Weinausfuhrstelle zu schaffende Kennmarke auf den Flaschen anzulegen haben, 4. der. Reichsnährstand kann Zuwiderhandelnde gegen die Vorschriften der Ziffern 1—3 mit einer Ordnungsstrafe bis zur Höhe von RM. 10000 bestrafen. Macht der Reichsnährstand von dieser Befugnis Gebrauch, so hat er die Anrufung eines Schiedsgerichts vorzusehen. Die Vorschriften und Richtlinien, welche der Reichsnährstand hierzu erläßt, sind im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzugeben und treten, wenn nichts anderes bestimmt ist, am dritten Tage nach der Ausgabe des die Bekanntmachung enthaltenden Deutchen Reichsanzeigers in Kraft. Konsulats- und Mustervorschriften. Herausgegeben von der Handelskammer Hamburg. Zu der von der Zoll-Auskunftsabteilung der Handelskammer Hamburg bearbeiteten Zusammenstellung der Konsulats- und Mustervorschriften ist der dritte Nachtrag nach dem Stande vom 1. Februar d. -T. erschienen. Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 111 Der Preis des Nachtrages einschließlich der bereits erschienenen und des am 1. Mai d. J. erscheinenden Nachtrages beträgt einschließlich Porto RM. 1.20. Bestellungen sind an die Handelskammer Hamburg, Hamburg 11, Börse, zu richten unter gleichzeitiger Einzahlung des Betrages auf das Postscheckkonto der Handelskammer Hamburg Nr. 59886. Bei dieser Gelegenheit sei nochmals darauf hingewiesen, daß die „Konsulats- und Mustervorschriften“ in erschöpfender und übersichtlicher Form alle Vorschriften und Förmlichkeiten für den Warenversand nach allen Ländern der Welt enthalten. Der Preis des Buches einschließlich Porto und Verpackung beträgt RM. 2.50. Frankreich — Neue französische Kontingente. Die französische Regierung beabsichtigt wiederum, in Anwendung des Art. 5, Abs. III des deutsch-französischen Zusatzvertrags vom 28. Dezember 1932, der Kammer ein Gesetzesprojekt vorzulegen, das für eine Reihe von Artikeln, an deren Ausfuhr Deutschland besonders interessiert ist, Zollerhöhungen vorsieht. Von diesen beabsichtigten Zollerhöhungen sollen die auf der nachstehenden Liste unter A und B verzeichneten Waren, ferner die bereits im März 1933 zum Zwecke einer Zollerhöhung provisorisch kontingentierten Stative für photographische Apparate, ferner Spiele und Spielwaren — die schon früher kontingentiert waren — und schließlich die nachstehenden, durch Dekret vom 30. Dezember 1933 kontingentierten Erzeugnisse, betroffen werden: Kalium- und Natriumchromat und -biehromat, Gelatine in Pulverform, in Blättern oder Tafeln, andere als regenbogenfarbige, usw., Maschinen zum Schärfen, Fräsen, Stoßen usw., Waren aus Amiant oder Asbest. Um zu vermeiden, daß die auf der nachstehenden Liste aufgeführten Waren, die bisher keiner Einfuhrbeschränkung unterlegen, in dem bis zur Verabschiedung des Gesetzes verstreichenden Zeitraum in größerem Umfang eingeführt werden, hat die französische Regierung die Einfuhr dieser Waren mit sofortiger Wirkung kontingentiert. Als Maßstab für die zu bewilligenden Mengen soll die Einfuhr des Jahres 1932 dienen. • Für diejenigen Waren, die bereits kontingentiert sind, bleiben die augenblicklich geltenden Vorschriften in Kraft. Die Anträge auf Einfuhrerlaubnis für die neu kontingentierten Waren sind zu richten: für die auf der Liste A aufg führten Waren: an das Office des Produits Chimiques, 101, rue de Grenelle, Paris; für die auf der Liste B verzeichneten Waren: an die Confederation Generale de la Production Francaise, 6, rue de Messine, Paris. Diese neuen Kontirgentierurgunaßnahmen, ferner die früheren, die sich auf Stative für photographische Apparate sowie auf Spiele und Spielwaren beziehen, sollen unmittelbar nach Veröffentlichung der erhöhten Zölle im Journal Officiel außer Kraft gesetzt werden. Liste A. Verzeichnis der Waren, für die Anträge auf Einfuhrerlaubnis beim Office des Produits Chimiques. 101, Rue de Grenelle, Paris, einzureichen sind. Tarif-Nummer 037. Tetrachlorkohlenstoff „ 040 Ferrizyankalium (rotes Blut- laugensalz) „ 041 Ferrozyankalium (gelbes Blutlaugensalz) „ ex 0130 Eisenglimmer „ ex 0381 Pektinsäfte oder Pektin, flüssig oder in Pulverform „ 296 Berlinerblau „ ex 326—326 bis Gelatine, in regenbogenfarbigen, elfenbeinfarbigen, metallisier-, ten, moirierten, lackierten oder gefirnißten Blättern ,, 329 Milchzucker Liste B. Verzeichnis der Waren, für die Anträge auf Einfuhrerlaubnis bei der Confederation Generale de la Production Francaise, 6, Rue de Messine, Paris 8e, einzureichen sind. Tarif-Nummer 504 Werke für Weckeruhren, Pendeluhren, Hausuhren usw. ,, 504 bis Weckeruhren, Pendeluhren aller Art usw. ,, ex 504 ter Nippuhren, Miniaturwecker usw., andere Gegenstände • „ 509 bis Uhrfurnituren für Großuhren „ ex 526 Offene Kessel, andere als solche quinq. A für Haushaltszwecke usw. dieselben, galvanisiert, emailliert usw. „ 568 Reservoire, Fuderfässer, Bottiche aus Eisen usw. „ ex 604 Signalinstrumente für Kraftwagen usw. Niederlande — Verzeichnis der vom Zuschlagszoll befreiten Erzeugnisse. Das am 1. Januar 1934 in Kraft getretene Umsatzsteuergesetz belegte alle zur Einfuhr gelangenden W r aren mit einem Zuschlagszoll von 1 bzw. 2%. Hiervon sollten diejenigen Erzeugnisse ausgenommen sein, die in Holland nicht oder in nicht ausreichendem Umfange hergestellt werden. Diese von dem Zuschlagszoll befreiten W T aren sind neuerdings in einem besonderen Verzeichnis zusammengefaßt worden. Unter anderem sind folgende Waren von dem Zuschlagszoll befreit: Erdfarben in Pulverform, Automobilaußenreifen, Chronometer, lose Taschenuhren und sogenannte Stoppuhren, Traubenwein, Fittings aus schmiedbarem Eisenguß, Herrenfilzhüte, Hopfen, Nähmaschinen, MONINGER BIER 112 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 Quebrachoholzauszug, Schreibmaschinen, Rechenmaschinen. Interessenten können bei der Geschäftsstelle der Badischen Industrie- und Handelskammer weitere Aufklärung über die in der Liste enthaltenen Waren erhalten. Finnland — Möglichkeit der Wiederausfuhr von verbotenen deutschen Waren, die mit finnischen Schilfen eingeführt wurden. Nach Erlaß der Verordnung der finnischen Regierung vom 9. Januar 1984 (Einfuhrverbot für bestimmte Waren deutschen Ursprungs) ist es vorgekommen, daß deutsche Ware nur aus dem Grunde hätte beschlagnahmt werden müssen, weil der Führer eines finnischen Schiffes sie wegen unzureichender Kenntnis des umfangreichen Einfuhrverbotes eingeführt hat. Um Weiterungen zu vermeiden, die sich aus einer solchen strengen Anwendung der Zollordnung ergeben könnten, hat das Finanzministerium in den letzten Tagen gestattet, daß deutsche Waren, die dem Einfuhrverbot unterliegen und die mit finnischen Schiffen eirgeführt werden, ohne seine Ge- nehmigurg wieder ausgeführt werden dürfen, wenn keine Veranlassung zu dem Verdacht besteht, daß eine Umgehung des Einfuhrverbotes beabsichtigt war. Die Zusatzvereinbarungen zum deutsch-ungarischen Handelsvertrag. Erweiterter Austausch deutscher Industrieerzeugnisse gegen ungarische Agrarprodukte. Die in Budapest geführten deutsch-ungarischen Wirtschaftsverhandlungen haben zur Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung zum deutsch-urgarischen Handelsvertrag geführt. Danach wird die urgarische Regierung bei der Einfuhr deutscher Waren nach Ungarn den deutschen Einfuhrinteressen in ar gemessener Weise Rechnung tragen. Die deutsche Regierung erklärt sich dagegen bereit, die Einfuhr ungarischer Erzeugnisse nach Deutschland im Rahmen bestehender Kompensationsund Clearirg-Vereinbarurgen zu fördern. Die urgarische Einfuhr nach Deutschland wird sich so gestalten, daß Störungen der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugung des innerdeutschen Marktes vermieden bleiben. Es ist ferner die Einsetzurg von Regierungsausschüssen vorgesehen, deren Aufgabe es sein wird, in ständiger unmittelbarer Fühlung etwa auf tretende Schwierigkeiten zu beseitigen und Wege zu suchen, die geeignet sind, den Warenaustausch zu beleben. Das Ziel der in der herzlichsten Weise geführten Verhandlungen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der beiderseitigen Volkswirtschaften zu finden, wurde auf den wesentlichsten Gebieten erreicht. Das Ergebnis dürfte dazu beitragen, die zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen auch auf wirtschaftlichem Gebiet fest zu begründen. * Wie von amtlicher Seite ferner mit geteilt wird, ist der Direktor der biologischen Reichsanstalt Berlin-Dahlem, Dr. Schwartz, in Budapest eirgetroffen, um im Zusammenhänge mit dem deutsch-urgarischen Handelsabkommen mit den einschläg ; gen urgarischen Stellen die Vereinbarungen zu treffen, die ein einwandfreies Ein- langen der nach Deutschland zum Versand kommenden Obst- und Gemüsearten auf den deutschen Märkten sicherstellen. Die Verhandlungen verfolgen unter anderem auch den Zweck, eine anstandslose Übernahme der ungarischen Sendungen zu gewährleisten. Der deutsch-urgirische Handelsvertrag vom 18. 7. 81 sah bekanntlich die Einräumung eines deutschen Präferenzzolls für urgarischen Weizen vor, dessen Inkraftsetzung durch den Einspruch anderer an der Getreideausfuhr nach Deutschland interessierter Staaten verhindert wurde. Dementsprechend wurden auch die das ungarische Ge gen Zugeständnis für diesen Präferenzzoll darstellenden Zollvereinbarurgen nicht in Kraft gesetzt. Durch den Abschluß der neuen Zusatzvereinbarungen ist es nun gelungen, diese für die deutsche Ausfuhr außerordentlich wichtigen ungarischen Zollzugeständnisse ab 1. 4. 34 zu verwirklichen. I Bulgarien — Verfügung der Nationalbank über die Auflockerung einiger Einfuhrverbote und den Ausbau des Kompensationsverkehrs. Die Verfügung der Bulgarischen Nationalbank über die Auflockerung des Einfuhrverbotes für eine Reihe von Waren, an deren Lieferung vor allem auch Deutschland stark interessiert ist, hat folgenden W T ortlaut: „Auf Grund Art. 8 des.Gesetzes über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln und des Beschlusses des Verwaltungsausschusses der Bulgarischen Nationalbank vom 13. 2. 34 wird mit Zustimmung des Finanzministers folgende Verfügung erlassen: Gegen die Ausfuhr von: 1. Steinkohlen, 2. Rosenöl, 3. Wein, 4. Branntwein, 5. Kaolin und Quarzsand, 6. Steine und Mineralien, 7. Rund- und Schnittholz, ausgenommen Kiefernholz und hölzerne Traversen, 8. Tabak alter Ernte bis 1930 einschließlich wird die Bulgarische Nationalbank auf konkrete Kompensationsanträge hin im Ausmaße von 100% der getätigten Ausfuhr die Einfuhr der unten auf gezählten Waren genehmigen, die auf Grund der Verfügung Nr. 1 vom 20.10. 31 und Nr. 4 vom 25. 12. 31 verboten wurden. Die Einfuhrbewilligung wird nur jenen Firmen erteilt, die im Jahre 1931 diese Waren einführten oder Einfuhrkontingente für diese besaßen. Es handelt sich um 1. Feine Pelzfelle und Teile von ihnen; konfektionierte Pelzw’aren aus feinen und gewöhnlichen Fellen, 2. Musikinstrumente, 3. Kinderspielzeuge und -wagen, 4. Automobile, 5. Fahr- und Motorräder, 6. Photographische Apparate, 7. Grammophone und Grammophonplatten, 8. Radioapparate und Zubehörteile, 9. Filme für Kinotheater.“ Alle auf Grund dieser Verfügung abgeschlossenen Kompensationsgeschäfte müssen bei den zuständigen bulgarischen Stellen eingetragen werden, bevor die erforderliche Genehmigung der Nationalbank beantragt wird. Waren Versand nach der Türkei. Die türkische Postverwalturg hat mitgeteilt, daß die Einfuhrerlaubnisscheine für Waren von jetzt an einen Monat für Postpakete und zwei Monate für Briefsendungen gelten (bisher galten sie nur drei Tage). Da der Außenhandel mit der Türkei infolge der Ab- machurgen im deutsch-türkischen Verrechnungsabkommen zurzeit günstig ist, geben wir unseren Lesern die türkischen Post Vorschriften, die zurzeit für den W aren- versand gelten, bekannt : Die Türkei beschränkt die Einfuhr von Waren in Briefen, Päckchen und Wertkästchen auf solche: BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 113 - •:?»?» Nr. 5 a) die nicht unter die Kontingentierung fallen, b) die zwar nicht unter die Kontingentierung fallen, deren Einfuhr aber nur mit besonderer Erlaubnis zugelassen wird. Die Einfuhrerlaubnisscheine (b) müssen entweder den Sendungen beigefügt oder von den Empfängern binnen einem Monat für Postpakete oder zwei Monaten für Briefsendurgen nach der Benachrichtigung über den Eingang vorgelegt werden. Wenn der Absender den Einfuhrerlaubnisschein der Sendung beifügen will, muß er ihn in die Sendung einlegen und in der Aufschrift vermerken: „Permis d’importation insere“. Waren, deren Einfuhr verboten ist, oder die der Kontingentierung unterliegen, werden an die Absender zurückgeschickt. Den Absendern wird dringend empfohlen, sich vor der Absendung von Waren mit der Briefpost bei den zuständigen Außenhandelsstellen, Handelskammern usw. über die Zulässigkeit der Einfuhr zu unterrichten. Für die Einfuhr von Waren nach der Türkei in Postpaketen gilt, daß Waren, die keiner Kontingentierung unterliegen und keiner Einfuhrerlaubnis bedürfen, uneingeschränkt zugelassen sind. Bedürfen die Waren der Einfuhrerlaubnis, so können bei Postpaketen die Einfuhrerlaubnisscheine auch an den Paketkarten haltbar befestigt werden. Liegt der Einfuhrerlaubnisschein bei der Verzollung nicht vor, werden die Sendungen zurückgeschickt. Verein. Staaten — Zur Verschärfung des Kennzeichnungszwangs für Auslandswaren. In Ergänzung der in der vorigen Nummer der „Badischen Wirtschaftszeitung“ gebrachten Meldung wird nachstehend die Übersetzung der Anordnung des Schatzamtes wiedergegeben: Die in Abschnitt 304 des Zollgesetzes vorgeschriebene Markierung soll den Namen des Ursprungslandes enthalten. Der Name einer Unterabteilung wie beispielsweise eines Königreiches, eines Fürstentums, eines Staates, einer Provinz oder einer Stadt innerhalb des Ursprungslandes genügt nicht mehr. Mit der Bezeichnung „country“ oder Land, wie sie in Abschnitt 304 angewandt wird, ist das politische Ganze, d. h. die Nation als solche, gemeint. Kolonien, Besitztümer oder Protektorate außerhalb der Grenzen eines Mutterlandes sollen als Länder für sich gelten. ■ Devisenbewirtschaftung. ■ Sehr wichtige Meldung für alle Inhaber ■ allgemeiner Devisengenehmigungen. ■ Nach einer uns soeben bekanntgewordenen An- ■ Weisung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ■ darf der Grundbetrag bei den allgemeinen Genehini- I gungen nach III/8 sowie III/5—8 der Richtlinien für I den Monat März 1934 I nur bis zur Höhe von 45% (nicht 50%) | als Höchstbetrag in Anspruch genommen werden. ‘ St euer wesen. Erlaß von Besitz- und Verkehrsteuern und von Strafen aus Billigkeitsgründen. Der Reichsminister der Finanzen hat einen wichtigen Erlaß an die Präsidenten der Landestinanzämter gegeben, aus dem wir nachstehend die bedeutsamsten Abschnitte veröffentlichen: A. Grundsätzliches. 1. Um die Verantwortungsfreude der Finanzämter und der Landesfinanzämter zu stärken, erweitere ich ihre Zuständigkeit zum Erlaß von Steuern und Strafen aus Billigkeitsgründen. Der Begriff der „Billigkeit“ setzt einen Ausnahmefall voraus. „Erlaß aus Billigkeitsgründen“ darf nur gewährt werden, wenn ein Ausnahmefall tatsächlich gegeben ist. Ein Ausnahmefall ist insbesondere dann gegeben a) bei Gewerbetreibenden und Landwirten, wenn durch die Ablehnung des Erlaßantrags die Fortführung des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebs erheblich gefährdet würde ; M b) bei allen Steuerpflichtigen, wenn durch die Ablehnung des Erlaßantrags die Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts für vorübergehend oder dauernd gefährdet würde. Ein Erlaß darf niemals zu einer offensichtlichen Ungleichmäßigkeit in der Besteuerung von Personen gleicher Einkommensverhältnisse oder gleicher Vermögensverhältnisse oder von Gegenständen gleicher Art und gleichen Wertes führen. 2. Jeder Beamte muß in Würdigung der heutigen Lage der Reichsfinanzen mehr als je erwägen, ob er sich in Einklang mit den allgemeinen Interessen des Volksganzen befindet, wenn er einem Antrag auf Erlaß stattgibt. In den meisten Fällen wird es genügen, die Steuer zinslos zu stunden. Es werden mit dem Steuerpflichtigen bestimmte Zeitpunkte zu vereinbaren sein, zu denen er die Steuer, die er erlassen zu haben wünschte, in Teilzahlungen abträgt. Dabei muß der Steuerpflichtige in aller Güte auf den Ernst der Finanzlage des Reichs hingewiesen werden. 3. Die Großzügigkeit, die ganz großen Steuerpflichtigen gegenüber früher oft geübt worden ist, muß unterbleiben. Es würde mit dem Gedanken der Volksgemeinschaft unvereinbar sein, wenn ganz kleinen Steuerpflichtigen grundsätzlich mitgeteilt würde, daß mit Rücksicht auf die Finanzlage des Reichs ein Erlaß nicht ausgesprochen w r erden könne, und v T enn ganz großen Steuerpflichtigen Riesensummen erlassen würden, ohne daß die Interessen der Volksganzheit einen Erlaß in solchem Umfang tatsächlich bedingen würden. 4. Entscheidungen, durch die Steuern vom Finanzamt erlassen werden sollen, sind dem Finanzamtsvorsteher oder dessen ständigem Vertreter zur abschließenden Zeichnung vorzulegen. Die Herren Präsidenten der Landesfinanzämter haben die Erlaßpraxis der Finanzämter dauernd zu überwachen. B. Erlaß von Einkommensteuer, Ehestandshilfe, Körperschaftsteuer, Krisensteuer, Vermögen- Der Briefträger kommt in der Zeit vom 15. bis zum 25. ds. Mts. mit der Quittung für das II. Vierteljahr 1934. Wir bitten, den kleinen Betrag pünktlich zu entrichten, damit in der Zustellung keine Unterbrechungjeintritt. Bei Bestellungen nach dem 25. 3. erhebt die Post eine Verspätungsgebühr von 20 Pfg. Badische Wirtschafts-Zeitung. 114 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 Steuer, Aufbringungsumlage, Erbsehaftsteuer, Umsatzsteuer, Gründer av erbsteuer, Kapital- verkehrsteuer, Lotteriesteuer für nichtver- kaufte Lose. Wechselsteuer, Obligationensteuer. 1. Über Anträge auf Erlaß, Anrechnung oder Erstattung von Steuern, Steuerzuschlägen, Zinsen und Kosten aus Billigkeitsgründen entscheiden: a) die Finanzämter, wenn der Gegenstand des Antrags für die einzelne Steuerart 10 000 Reichsmark im Wert nicht übersteigt; b) die Präsidenten derLandesfinanzämter, wenn der Gegenstand des Antrags für die einzelne Steuer- ~art 10000 Reichsmark im Wert übersteigt. Eine Bej ahung des Antrags bedarf meiner Zustimmung, soweit der Gegenstand des Antrags für die einzelne Steuerart 20 000 Rejchsmark im Wert übersteigt. 2. xAußergewöhnliche Fälle sind, wenn Ablehnung des Antrags beabsichtigt ist, mir zur Entscheidung vorzulegen. Das gilt ohne Rücksicht auf die Höhe des 'Wertes des Gegenstandes. Außergewöhnliche Fälle sind insbesondere gegeben, wenn volkswirtschaftliche Erwägungen für eine Abweichung \ T on der üblichen Erlaßpraxis sprechen. C. Erlaß von Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Ersatzstrafen, Kosten des Strafverfahrens, auf die durch Strafbescheid oder im Unterwerfungsverfahren erkannt worden ist. Über Anträge auf Erlaß von Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Ersatzstrafen und Kosten des Strafverfahrens, auf die durch Strafbescheid oder im Unterwerfungsverfahren erkannt worden ist, entscheiden: 1. die Finanzämter, wenn der Gegenstand des Antrags 1000 Reichsmark im Wert nicht übersteigt, 2. die Landesfinanzämter, wenn der Gegenstand des Antrags 1000 Reichsmark im Wert übersteigt. Eine Bejahung des Antrags bedarf meiner Zustimmung, soweit der Gegenstand des Antrags für die einzelne Strafe 10000 Reichsmark im W T ert übersteigt. Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschalfungen (V erschrottungsverordnung). Auf die Bestimmung des Gesetzes über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen ist in der Badischen Wirtschafts- zeitung schon wiederholt ausführlich hingewdesen worden. Wer Steuerfreiheit beanspruchen will, d. h. wer den Gegenwert der neuen Gegenstände vom steuerpflichtigen Einkommen im Anschaffungsjahr voll abziehen will, muß bezüglich des alten Gegenstandes, den er durch einen neuen ersetzen will, folgendes beachten: Der alte Gegenstand muß im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des neuen 1. außer Betrieb gesetzt und 2. wenn er veräußert wird, vernichtet oder verschrottet werden. (Der Steuerpflichtige kann den alten Gegenstand im Betrieb als Aushilfegegenstand belassen, um ihn in Notfällen einzusetzen.) Die Veräußerung zum Zwecke der Verschrottung darf nach einer Verordnung des Reichswirtschaftsministeriums nur an einen der Fachschaft Deutscher Schrottverband angeschlossenen Schrotthändler erfolgen. Nach Feststellungen der Badischen Industrie- und Handelskammer sind in Baden folgende Sehrotthändler Mitglied der Fachschaft Deutscher Schrottverband und deshalb zum Ankauf derartiger alter Gegenstände berechtigt : 1. Rosenfeld & Co., Karlsruhe, Neureuter Straße 5. 2. Leopold Simon, Karlsruhe, Daxlander Straße 10. 3. Hans Julier, Karlsruhe, Bismarckstr. 41. 4. Adolf Hamburger, Karlsruhe, Klosestr. 44. 5. Berthold Naegele, Karlsruhe, Gartenstr. 15. 6.. Jakob Schneller, Karlsruhe, Durlacher Straße 34. 7. Hermann Roeder, Bad Krozingen, Schlatterstr. 208. 8. S. Nachmann, Durlach, Postfach 24. 9. B. Roeder, Fr.eiburg, Neuffenstr. 5. 10. Sigmund Schwed, Heidelberg, Alte Bergheimer Straße 9/11. 11. Franz Merkel, Iffezheim, Rastatter Straße 4a. 12. W r eil & Wertheimer, Kehl, Postfach 83. 13. Anton Amend, Ottenburg, Volksstr. 5. 14. Maier Adler, Pforzheim, Erbprinzenstr. 20. 15. Nachmann & Co., Pforzheim, Gr. Gerberstr. 36. 16. Heinz Hamburger, Weinheim a. d. Bergstr., Hauptstraße 142. 17. Leopold Heppenheimer, Mannheim, Max-Josef-Str. 15. 18. Metall- und Schrotthandel G.jn. b. H., Mannheim, Werfthallenstr. 9. 19. Rothschild & Co., Mannheim, Industriehafen. 20. Mannheimer Autoverwertung Friedrich Friebis, Mannheim, Käfertaler Straße 8/24. 21. Carl Müller, Mannheim, Waldhofstr. 31. 22. Leo Strauß, Mannheim, Leibnitzstr. 4. 23. Theodor Claus, Mannheim, Eichendorffstr. 15. 24. Emil Enderle, Mannheim, Schließfach 419. Ausgabe von Steuergutscheinen. Nach unseren Feststellungen w r ird von Steuerpflichtigen noch immer übersehen, daß die Ausgabe von Steuergutscheinen an eine Antragstellung von seiten des Steuerpflichtigen geknüpft ist. Der Antrag muß bis zum 31. März 1934 bei dem zuständigen Finanzamt gestellt sein. Der Antragstellurg bedarf es nur bei der erstmaligen Anforderung eines Steuergutscheins. Wenn der Antrag einmal gestellt ist, so werden alle weiteren dem Antragsteller zustehenden Steuergutscheine ohne Antrag ausgegeben. Obgleich die Badische Industrie- und Handelskammer- Veranlassung genommen hat, noch einmal zu beantragen, daß die Abgabe von Steuergutscheinen auch ohne Antrag von Amts wegen durch die Finanzämter zu erfolgen hat, ist nicht sicher, daß eine Änderung der bestehenden Bestimmungen erfolgt. Wer also einen derartigen Antrag bis jetzt überhaupt noch nicht gestellt hat, tut gut daran, sich alsbald mit einem Antrag an das zuständige Finanzamt zu wenden, wenn er der Steuergutscheinberechtigung nicht verlustig gehen will. Steuergutscheine für Gewerbesteuerzahlungen. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat folgende, für eine Reihe badischer Firmen beachtenswerte Anordnung erlassen: „1. Ist ein Geiverbesteuerbescheid erst im Laufe des Monats September 1933 erteilt worden und tritt infolgedessen die Fälligkeit eines Steuerbetrages, der auf Grund dieses Bescheids für eine zurückliegende Zeit zu entrichten ist, erst nach dein 30. September 1933 ein, so kann auf, Antrag die bis zum 30. September 1933 erfolgte Zahlung einer bereits fällig gswesenen Steuerschuld gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung gilt nur für das Verfahren- bei der Ausgabe von Steuergutscheinen. 2. Werden auf Grund des Absatzes 1 Steuergut scheine aus ge gaben, so darf im ganzen kein höherer Steuerbetrag berücksichtigt werden als derjenige, der für das letzte zur Veranlagung gekommene Jahr festgesetzt worden ist.” Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 115 Steuerfreiheit von Heiratsbeihilfen der Arbeitgeber an ausseheidende Arbeitnehmerinnen. Wir veröffentlichen nachstehend einen Erlaß des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 13. Februar 1934 an die Herren Präsidenten der Landesffnanzämter: Es gibt zahlreiche Unternehmer; die die Maßnahmen der Reichsregierung zur Förderung der Eheschließungen dadurch ergänzen, daß sie ihrerseits Arbeitnehmerinnen anregen zu heiraten und aus dem Arbeitnehmerstand auszuscheiden. Sie gewähren ihrerseits Beihilfen unter der Bedingung, daß die weibliche Arbeitskraft heiratet und ihre Arbeitsstelle aufgibt. Ich bestimme hierdurch aus Billigkeitsgründen, ctaß solche Heiratsbeihilfen frei sind von 1. Einkommensteuer (Lohnsteuer), 2. Ehestandshilfe, 3. Schenkungsteuer, 4. Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Für diese Befreiungen gelten die folgenden Voraussetzungen : 1. Die Heiratsbeihilfe darf der Arbeitnehmerin frühestens beim Ausscheiden aus dem Arbeitnehmerverhältnis gezahlt werden; 2. die Arbeitnehmerin muß dem Arbeitgeber ihre bevorstehende Verheiratung durch Übergabe einer standesamtlichen Bescheinigung über das Aufgebot glaubhaft machen; 3. der Arbeitgeber hat, wenn er steuerfreie Heiratsbeihilfen gewährt, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Er , hat Namen und Wohnsitz der ausgeschiedenen Arbeitnehmerin und ihres zukünftigen Ehemannes und den Betrag der ihr gezahlten Heiratsbeihilfe anzugeben. Die Steuerbefreiung fällt nachträglich weg, wenn die Ehe nicht innerhalb eines Monats nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitnehmerverhältnis geschlossen wird. In dem Fall muß die Nachzahlung der Lohnsteuer, Ehestandshilfe und Abgabe der Arbeitslosenhilfe nach Ablauf eines Monats seit Empfang der Heiratsbeihilfe erfolgen. Die Nachzahlung muß in Form des Steuerabzugs vom Arbeitslohn erfolgen, wenn die Arbeitnehmerin wieder im Betrieb des Arbeitgebers tätig ist, von dem sie die Heiratsbeihilfe erhalten hat. Ist sie in diesem Betrieb nicht tätig, so hat sie nach Ablauf eines Monats seit Empfang der Heiratsbeihilfe die Lohnsteuer und Ehestandshilfe unmittelbar an das Finanzamt und die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe unmittelbar an die Krankenkasse abzuführen. Die Finanzämter haben in geeigneter Weise zu iiber- ^ wachen, ob die Voraussetzungen, unter denen die Steuerfreiheit für Heiratsbeihilfen gewährt ist, bestehen bleiben und erforderlichenfalls die geeigneten Maßnahmen zur nachträglichen Einziehung der Steuern zu treffen. Über die gemachten Erfahrungen, insbesondere inwieweit von der Vergünstigung, die diesem Erlaß gemäß gewährt wird, Gebrauch gemacht worden ist, ersuche ich, bis zum 1. Juni 1934 zu berichten. Arbeitsbeschaffung-. Bewerbungen bei der Reichszeugmeisterei. Die Reichszeugmeisterei — Abt. Verkaufsstellen — weist darauf hin, daß Grundbedingung für Genehmigung einer parteiamtlichen Verkaufsstelle ist, daß der Antragsteller bereits vor dem 30. Januar 1933 dem öpferring, bzw. Stahlhelm oder vor dem 30. April 1933 der NSDAP bzw. Kampfbund angehört hat; in letzterem Falle sind Belege über Unterstützung der NSDAP aus der Zeit vor dem 30. Januar 1933 beizubringen. Ferner muß die Ein- schlägigkeit des Geschäftes gegeben sein und der Antrag von der zuständigen Dienststelle befürwortet werden. Kriegsbeschädigte werden bevorzugt behandelt, jedoch muß der Rentenbescheid dem Antrag beiliegen. Ausnahmen können unter keinen Umständen gemacht werden. Bekleidungs- und Ausrüstungsvorschrifteu der Hitler-Jugend. Auf Anordnung des Reichsjugendführers Baldur von Schirach sind auf ausdrücklichen Wunsch aus den Kreisen von Industrie, Handel und Handwerk durch den Gebietsführer Bicker von der Abteilung I der Reichsjugendführung die für die Hitler-Jugend, das Deutsche Jungvolk, den Bund Deutscher Mädel in der HJ und die Jungmädel im BDM benötigten und verwendeten Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke aller Art eingehendst überprüft und bearbeitet worden und nunmehr endgültig durch Unterschrift des Reichsjugendführers als allein vorschriftsmäßig anerkannt worden. Um diejenigen Firmen, die irgendwelche Stücke der Bekleidung und Ausrüstung herstellen oder in den Handel bringen, vor der Fabrikation oder dem Weiterverkauf unvorschriftsmäßiger Stücke zu bewahren, sei auf die erschienene „Bekleidungs- und Ausrüstungsvorschrift der HJ“ aufmerksam gemacht, die mit Vierfarbendruckumschlag, 144 Seiten, 42 Biklerrt und 95 Klischees bei der Hitler-Jugend-Bewegung E. V. Drucksachenstelle, Berlin NW 40, Schiffbauerdamm 19, zum Preise von RM. 1.50 gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Berlin Nr. 21199 zur Ausgabe gelangt ist. Beschaffung der Festanzüge der Deutschen Arbeitsfront. Die Beschaffung der Festanzüge fällt manchem Arbeiter und Angestellten finanziell schwer. Einzelne Betriebe haben sich deshalb entschlossen, die Bezahlung zu bevorschussen. Die Rückzahlung erfolgt durch wöchentliche oder monatliche Einbehaltung eines bestimmten Betrages an der Lohn- oder Gehaltssumme. Auf diese Weise wird der Industrie und dem Handwerk alsbald Arbeit zugeführt werden können. Die Badische Industrie- und Handelskammer würde es daher begrüßen, wenn Betriebe, deren Verhältnisse dies gestatten, sich zu einem gleichartigen Vorgehen entschließen wollten. Wiederbelebung der Seidenbandindustrie. Für die Wiederbelebung der aus modischen Gründen fast völlig darniederliegenden Seidenbandindustrie im Hochrheingebiet, die für die Beschäftigung von Heimarbeitern im besonders notleidenden Hotzenwalde von großer Bedeutung ist, hat die Badische Industrie- und Handelskammer sich in letzter Zeit wiederholt bemüht. Diese Wiederbelebung der Seidenbandindustrie kann durchgreifend nur dann einen Erfolg haben, wenn vor allem die Frauen- und Mädchenorganisationen der NSDAP., dann aber auch die Mode schaffenden Instanzen eine großzügige Werbung in die Wege leiten, indem sie immer wieder die jungen Mädchen bis zum Alter von etwa 16 Jahren auf den Schmuck ihrer Zöpfe mit bunten, seidenen Haarschleifen hinweisen. Die weibliche Jugend stand früher neben weitgehender Verwendung von Band als Garnierung von Damenkleidern und Damenhüten im Verbrauch von Seidenbändern in Form von Haarschleifen an vorderster Stelle. Durch die Änderung der Haartracht wurde die Haarschleife völlig verdrängt. Es ist zwar anzuerkennen, daß die neue Jugendbewegung einer gewissen Rückkehr zur früheren Anschauung über Haartracht Auftrieb gegeben hat, doch muß im Interesse der Förderung der badischen Seidenbandindustrie noch sehr viel mehr als bisher Einfluß dahin genommen werden, die Voraussetzungen für die allgemeine Wiederkehr der Haar- ■•f 116 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 schleife zu schaffen. Den jungen Mädchen sollte daher nachhaltig die Überzeugung vermittelt werden, daß sie mit langem, mit bunten Schleifen geschmücktem Haare nicht nur gesundem Schönheitsempfinden entsprechen und echte deutsche Sitte pflegen, sondern daß sie auch armen Volksgenossen Arbeit und Brot geben, wenn sie ihr Haar mit bunten Bändern zieren. Diesen Bestrebungen kann nur dann ein Erfolg be- schieden sein, wenn sich sowohl der Großhandel wie der Einzelhandel in den Dienst der Sache stellen und auch ihrerseits eine lebhafte Werbung für gesteigerten Verbrauch von Seidenband entfalten. Besonders sei dem in Betracht kommenden Einzelhandel nahegelegt, bei der Ausstattung der Schaufenster auch der seidenen Haarschleife mehr Aufmerksamkeit zu widmen und überhaupt durch geeignete Propaganda die vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten von Seidenband der Käuferschaft aufzuzeigen. Handel und Gewerbe. Handelsgebräuehe für den Verkehr mit Süßwasserfischen. Die Industrie- und Handelskammer Berlin hat im August 1928 Geschäftsbedingungen für den Verkehr mit Süßwasserfischen aufgestellt. Diese Bedingungen wurden den Abschlüssen so regelmäßig zugrunde gelegt, daß sie nunmehr Handelsgebräuche im Sinne des § 346 HGB geworden sind. Interessenten können diese unmittelbar von der Industrie- und Handelskammer Berlin NW 7, Dorotheenstraße 8, beziehen. Notlage der Natursteinindustrie, Neueröffnung von Steinbrüchen. Der Badische Finanz- und Wirtschaftsminister hat an die Bezirksämter folgenden Erlaß gerichtet: In letzter Zeit mehren sich bei mir wieder die Beschwerden aus der badischen Natursteinindustrie darüber, daß trotz des großen Arbeitsmangels in diesem Gewerbe neue Steinbrüche in Betrieb genommen würden und daß Schwarzarbeit anzutreffen sei. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, nochmals auf meinen Runderlaß vom 22. September 1933 Nr. 29075 über die Bekämpfung der Schwarzarbeit und meinen Runderlaß vom 31. Oktober 1933 Nr. 16347 über die Notlage der Natursteinindustrie hinzuweisen. Wenn ich auch die Neuinbetriebnahme von Steinbrüchen nicht allgemein unterbinden möchte, so ersuche ich doch in allen Fällen, wo derartige Absichten bekannt werden, die Unternehmer darauf aufmerksam zu machen, daß eine Auftragsmöglichkeit für sie nicht besteht, da die alten bestehenden Betriebe in erster Linie Anrecht auf Staatsaufträge haben. Neueröffnete Steinbruchbetriebe könnten zu Staatsaufträgen hur zugelassen werden, w T enn ihrer Inbetriebnahme das Gewerbeaufsichtsamt nach Anhörung des Wirtschaftsverbands der Südwestdeutschen Steinindustrie zugestimmt hat. Aber auch in diesem Falle muß grundsätzlich daran festgehalten werden, daß unter allen Umständen die alten Werke vor den neuen bei sonst gleichen Verhältnissen den Vorzug verdienen. Betriebe mit Schleuderpreisen dürfen unter keinen Umständen berücksichtigt werden, da bei diesen Betrieben die Gefahr der Schwarzarbeit besteht. Ebenso sind von Staatsaufträgen auszuschließen solche Betriebe, die ihren sozialen Verpflichtungen (Zahlung der tarifmäßigen Löhne, Zahlung der Beiträge zur Beruf sgenossensehaft, Zahlung der Krankenkassen- und Invalidenversicherungsbeiträge usw.) nicht nachkommen. Unternehmern, die beabsichtigen, einen Steinbruchbetrieb neu zu eröffnen, ist deshalb zu empfehlen, sich zunächst -mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung zu setzen und dessen gutachtliche Äußerung einzuholen. Als Neuinbetriebnahme eines Steinbruches gilt nicht die Wiederingangsetzung eines Betriebes, der wegen Absatzmangels in den letzten 5 Jahren stillgelegt worden ist. Aber auch hinsichtlich dieser Betriebe gilt, daß bei sonst gleichen Verhältnissen und Bedingungen die alten bereits bestehenden Betriebe bei Staatsaufträgen bevorzugt zu berücksichtigen sind. Bei Vergebung von Steinlieferungen durch alle öffentlichen Stellen haben diese stets auf entsprechenden Ausgleich der Beschäftigung der verschiedenen Werke zu achten. Auskunft hierüber gibt der Wirtschaftsverband der Südwestdeutschen Steinindustrie. Überstundenarbeit in Steinbruchbetrieben darf unter keinen Umständen zugelassen werden. Die Bürgermeisterämter sind entsprechend zu verständigen. V erscliiedenes. Anbahnung von Geschäftsverbindungen. Bei der Badischen Industrie- und Handelskammer Karlsruhe gingen die nachstehend kurz angedeuteten Zuschriften betreffs Neuanknüpfung von Geschäftsverbindungen ein. Die Schreiben können in der Zeit von 9 bis 12 y 2 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, Samstags von 9 bis . 13 Uhr eingesehen werden. Auswärtige Interessenten erhalten auf Anfrage schriftlichen Bescheid. Irgendwelche Gewähr wird nicht übernommen. Warenangebot. 2523. Die Firma Albert Landauer in Frankfurt a. M., Large Straße 29, sucht Geschäftsverbindung mit Firmen aus der Molkereibranche, die den Vertrieb eines salzlosen Diätkäses übernehmen würden. 2524. Die Firma Südfrucht-Import-Gesellschaft Berzoldi & Andretta m. b. H., Mannheim, Werfthallenstr. 3, sucht Geschäftsverbindung mit Importeuren und Großhändlern mit Obst. Warennachfrage. 2525. Die Ls. H. Lichtenhein (Inh. W. Räuper), Hamburg I, Glocken gießerwall 17, ist als altes Exporthaus bereit, die Vertretung deutscher Firmen zu öbertiehmen. Die Firma befaßt sich mit dem Export deutscher Waren nach Ostasien, Australien, Afrika und zum Teil Südamerika. Die Firma interessiert sich für Neuheiten und Markenartikel. 2526. Herr Ing. Marouggiansay, Odessa U. d. S. S. R., 4 Vissoxy Pereulon, importiert Maschinen für die Teigwarenindustrie, Sägen, Sagemaschinen und Sägewerkseinrichtungen, Maschinen für die Triko- t age-Fabrikation. Vertretergesuche. 2527. Die Firma Aug. CI. Prünte & Co. G. m. b. H., Fröndenberg (Ruhr), sucht zum Vertrieb ihrer Güteketten (Schiffsketten, Kranketten usw.) geeigneten Vertreter. 2528. Die Firma V. Stallforth, Garmisch, stellt den Alpenlikör „Garmisch-Gold“ her. Sie sucht mit Herren in. Verbindung zu treten, die geneigt wären, diese Vertretung zu übernehmen. 2529. Die Firma Adler Öl Gesellschaft von Krogh & Possehl, Hamburg 5, Kirchenallee 25, vergibt die Vertretung für Markenöle (Schmieröle für Motore und andere Maschinen). Nr 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 117 2580. Die Firma „Hansa“ Backmittel-Vertrieb Heinrich Girsch, Hamburg 26, Dimpfelsweg 19, wünscht mit Vertretern in Verbindung zu treten, die bei Bäckern und Konditoren gut eingeführt sind. Es handelt sich um den Vertrieb eines Hühnereiweiß-Schlagpulvers Marke „Eipu“. 2581. Die Firma Paul Liebscher, Hamburg 8, Sandtorquai 14/17, importiert Roh-Kaffee und sucht für Karlsruhe geeigneten Vertreter. 2532. Die Firma Süddeutsche Ledertaschenfabrik Gebr. Lechner, Herxheim b. Landau (Pfalz), sucht Vertreter. 2533. Die Firma - Albert Heider, Central-Kerzen- und Wachswarenfabrik, Hilgen bei Köln, sucht geeigneten Vertreter. 2534. Die Verkauffgenossenschaft der Ahr-Winzervereine e. G. m. b. H., Köln, Altenberger Straße la, sucht Vertreter für Ahr-Botweine. 2535. Die Firma Unger & Taegtmeyer, Chemische Fabrik, Meißen, sucht für die von ihr erzeugten Schuhputzsteine und Puderstifte geeigneten Vertreter. 2536. Die Firma Nationale Druckerei und Verlags-Gesellschaft Braun & Schwab, Herstellung sämtlicher Buchdruckarbeiten usw., Würzburg, Semmelstraße 46, vergibt die Alleinvertretung für einen gesetzlich geschützten Artikel. _ . _ Mitteilungen des Aintl. Großmarkts für Getreide und Futtermittel Karlsruhe. Karlsruher Rheinhafen. In der Woche vom 5. bis 10. Februar 1934 sind in Karlsruhe Hafen angekommen: 62 Schiffe mit Brennstoffen, 27 Schiffe mit Stückgut, darunter 691 t Getreide und andere Lebensmittel, 2 Schiffe mit Holz, 2 Schiffe mit Stahlknüppeln, 2 Schiffe mit Roheisen, 3 Schiffe mit Baustoffen, 1 Schiff mit Leinöl 1 Schiff mit Benzin, 1 Schiff 'mit Ohromerz ; abgegangen: 9 Schiffe mit Stückgut, 5 Schiffe mit Holz, 3 Schiffe mit Alteisen. In der Woche vom 12. bis 17. Februar 1934 sind in Karlsruhe Hafen angekommen: 52 Schiffe mit Brennstoffen, 30 Schiffe mit Stückgut, darunter 687 t Getreide und andere Lebensmittel, 2 Schiffe mit Baustoffen, 1 Schiff mit Holz, 1 Schiff mit Roheisen, 1 Schiff mit Leinöl, 1 Schiff mit Knüppeleisen, 1 Schiff mit Zement; abgegangen: 14 Schiffe mit Stückgut, 5 Schiffe mit Holz, 3 Schiffe mit Alteisen, 1 Schiff mit Leinöl. BÜCHERSCHAU. Das neue deutsche Reichsrecht. Herausgegeben von Hans Pfundt- ner, Dr. H. Neubert, Dr. F. A. Medicus. Erscheint als Sammelwerk im Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin. Bisher 13 Lieferungen. Preis für jedes einzelne Blatt 4 Rpf. Die grundlegenden Änderungen, die sich zurzeit auf allen Gebieten des Rechtslebens vollziehen, geben uns Anlaß, den Leserkreis der „Badischen Wirtschafts-Zeitung“ nochmals auf die vorzügliche und u. W. in ihrem Aufbau einzigartige Sammlung des gesamten Gesetzgebungswerkes des Nationalsozialistischen Reiches hinzuweisen. Der entscheidende Vorzug der Pfundtnerschen Sammlung liegt einmal in ihrer sehr brauchbaren Aufgliederung nach Sachgebieten sowie in ihrer Ergänzbarkeit, die es dem Bezieher erlaubt, ohne große Mühe und Unkosten alle wichtigen Reichs- f esetze und Verordnungen stets auf dem letzten Stand zu halten. 1s sei ferner darauf hingewiesen, daß der Abdruck der Gesetze im Wortlaut und nicht in Form von Inhaltsangaben erfolgt. Hierzu kommt aber nun noch eine ausgezeichnete Kommentierung durch berufene Mitarbeiter.^So_enthält_die_soeben_erschienene Lieferung 13 des Werkes bereits das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches mit der hierzu am 2. Februar d. J. ergangenen ersten Ausführungsverordnung, erläutert durch den Herausgeber der Sammlung, dem Staatssekretär im Reichsministerium des Innern Hans Pfundtner. Wir finden weiter neben anderen wichtigen Gesetzen und Verordnungen das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar, das hiermit zum erstenmal mit Erläuterungen von sachkundiger Hand der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Von besonderem Interesse für die Praxis dürfte schließlich das Gesetz über die Anpassung der Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer an die seit dem 1. Januar 1931 eingetretenen Wertrückgänge sowie die Verordnung über die Hinausschiebung der nächsten Hauptfestsetzung für die Einheitswerte des Betriebsvermögens sein. Man darf überzeugt sein, daß das Sammelwerk, das in seinen ersten Lieferungen den Beweis seines äußerst zweckmäßigen Aufbaus erbracht hat, in immer größerem Maße auch in den Kreisen der_Wirtschaft Eingang finden wird. Franz Haniel& Cie. Rheinreederei Kohlengroßhandlung G.m. b.H. Bergwerksbesitz Rohr- n.Werkstnck-Stampfmaschine „Trampt u. Rekord“, D.R.P. Hochleistungs-Schotterbrecher System Körte, D R.P.a., Mod. 1933 Maschinen n. Formen für die Zementwaren-Industrie Vertreter: Otto Bruder, Ingenieurbüro Karlsruhe, HübschstraBe 11, Tel. 6937 Die Badische Wirtschafts-Zeitung ist ein anerkannt günstiges Insertionsorgan. Fordern Sie Angebot oder Vertreterbesuch! Winschermann G. m. b. H. Rheinreederei Kohlengroß- und -Kleinhandlung Gegründet 1848 Karlsruhe / Büro: Stefanienstraße 94 am Kaiserplatz / Fernsprechanschlüsse Nr. 815,816,817 Kohlen • Koks • Briketts • Grudekoks »^Brennholz Bestes Feuerungsmaterial für Daue brandöfen Spezialmarke Langenbrahm-Anthracitkohlen 118 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 FIRMEN-AN ZEIGER der Badischen Industrie- nnd Handelskammer Auszüge ans den Einträgen in den Handels- und Genossenschaftsregistern der badischen Amtsgerichte Ohne Gewähr März 1934 * Außenstelle Mannheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Möbelhaus Albert Volk, Mannheim, Q 5, 17/19. Sehuh- und Konfektionshaus Carl Knaup, Mannheim-Neckarau. Elektro-Siedlung: Gemeinnützige Baugesellsehalt m. b. H., Mannheim, Augusta- Anlage 32. Franz Dresel, Mannheim-Neckarau. Ludwig Lösch, Pferdehandlung, Inh. Erna Lösch, Mannheim, F 5, 21. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. „Ehape“ Aktiengesellschaft für Einheitspreise, Mannheim, Zweigniederlassung, Sitz Köln. Dr. Otto Bayer ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Bruno Drescher, Kaufmann, Köln, ist zum stellvertretenden Vorstandsmitglied bestellt. Die Prokura des Bruno Drescher ist erloschen. Getreide-Industrie und Commission Aktiengesellschaft Zweigniederlassung Mannheim, Mannheim, Hauptsitz Berlin. Julius von Weltzien ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Die Prokura von Karl Kaufmann ist erloschen. Teerprodukte- und Lackfabrik Rheinau Günther Dinkler, Mannheim-Rheinau. Jetzige Inhaberin: Fabrikant Günther Dinkler Witwe,Emilie geb. Höflin, Mannheim. Süddeutsche Revisions- und Treuhand-Aktiengesellschaft, Mannheim. Die Prokura des Fritz Böcker ist erloschen. Gesamtprokura : Dr. jur. Friedrich Schandalik, Dr. rer. pol. Rudolf Herrmann und Dr. rer. pol. Theodor Beierling, alle in Mannheim wohnhaft. Chemische Werke Rombach G. m. b. H. Zweigniederlassung Mannheim, Mannheim, Hauptsitz Oberhausen. Gesamtprokura: Kaufmann Werner Marsch, Düsseldorf-Oberkassel. Eugen und Hermann Herbst G. m. b. H., Mannheim. Gesamtprokura: Kaufmann Leopold Tränkner, Naumburg a. d. Saale. Köhler & Wamstecker G.m.b.H., Mannheim. Einzelprokura: Kaufmann Wilhelm Höhle, Mannheim. Staehelhaus & Buchloh G.m.b.H., Mannheim, Zweigniederlassung, Hauptsitz in Müllheim a. d. Ruhr. Die Prokura von Jakob Krebs ist erloschen. Buch- und Kunstdruckerei Johannes May, Mannheim. Jetzige Inhaberin: Buchdruckereibesitzer Johannes May Witwe Karoline Katharina Magdalena geb. Schweikert, Mannheim. Süddeutsche Drahtindustrie A.-G., Mannheim. Gesamtprokura: Heinrich Lücke, Mannheim. Gebr. Haldy, Kohlenhandelsgesellsehaft m. b. H., Mannheim, Zweigniederlassung, Hauptsitz Frankfurt a. M. Peter Paul El- bert ist nicht mehr Geschäftsführer. Franz Reinecke, Bergwerksdirektor, Herteni.W. ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Edmund Haendler & Söhne G. m. b. H., Mannheim. Die Prokura von Heinrich Böser ist erloschen. Jakob Herschier & Co. G. in. b. H., Mannheim. Das Stammkapital wurde von 36000 RM. um 39000 RM. auf 75000 RM. erhöht. Zellstoffabrik Waldhof, Mannheim. Direktor Günther Albrecht, Berlin, ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Direktor Wladislaus Paprzycki, Berlin, ist zum Gesamtprokuristen für die Hauptniederlassung Mannheim und die Zweigniederlassung Tilsit bestellt. Gabriel Karlsruher, Mannheim. Jetziger alleiniger Inhaber ist der seitherige Gesellschafter Karl Karlsruher, Kaufmann, Mannheim. Süddeutsche Zucker-Aktiengesellschaft, Mannheim. Änderung des Gesellschaftsvertrags. Radio Lehmann & Co., Mannheim. Jetziger alleiniger Inhaber ist der seitherige Gesellschafter Karl Lehmann, Ingenieur, Mannheim. Gebrüder Jacobi G. m. b. H., Mannheim. Die Prokura von Walter Meya ist erloschen. Gesamtprokura: Mathilde Amrhein, Mannheim-Feudenheim, und Oskar Biihrle, Kaufmann, Mannheim. Schenker & Co. G. m. b. H. Zweigniederlassung Mannheim, Mannheim, Hauptsitz Berlin. Bruno Feix ist nicht mehr Geschäftsführer. Jetziger Geschäftsführer: Friedrich Hübel, Kaufmann, Berlin- Charlottenburg. Marx Kaufmann, Ladenburg. Die Firma ist geändert in: Kaufmann & Co. Buch-, Kunst- und Akzidenz-Druckerei Ferdinand Steinhardt & Cie., Mannheim. Jetziger Inhaber: Kaufmann Alfred Bettauer, Mannheim. Einzelprokura: Frau Marie Steinhardt Witwe geb. Fuld, Mannheim. Tapeten- und Teppich-Zentrale Otto Rau, 5lannheim. Jetziger Inhaber: Kaufmann Oskar Heffner, Mannheim. Die Firma lautet jetzt : Tapeten-Zentrale Otto Rau, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Portland-Cementwerke Heidelberg-Mann- heim-Stuttgart A.-G., Heidelberg. Das Grundkapital wurde um 3000000 RM. auf 27100000 RM. herabgesetzt. Luxor Spezialfabrik für Bürobedart G. m. b. H., Heidelberg. Ordentlicher Geschäftsführer: Emil Bleyer. Carl Erlenwein ist ausgeschieden. Kirehheimer & Blum. Heidelberg. Max Kirchheimer wohnt jetzt in Heidelberg und Josef Blum in Amsterdam. Prokura: Luise Mesinger, Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Geschw. Bundschuh, Mosbach. Jetziger Inhaber: Kaufmann Adolf Rappold, Mosbach. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim . Aktiengesellschaft für Nutzeisenverwertung in Liquidation, Mannheim. Ludwig Bersch, Mannheim. Richard Dreher, Mannheim. Eugen und Hermann Herbst in Liquidation, Mannheim. W. Künstler, Mannheim. Masur & Comp., Mannheim. Perfekta Schuhinstandsetzungswerkstätten Asta Kühne, Mannheim. Emil Raisch, Mannheim. Karl Rudolf, Süddeutscher Herdvertrieb, Mannheim. Albert Fr. Schriesheimer, Mannheim. Kreitz & Co., Mannheim. Jakob Goetz Söhne, Mannheim. Ernst Michaelis, Mannheim. Beaury & Borneineyer, Mannheim. Rheinische Gehwegplatten- und Cement- warenfabrik G. m. b. H., Mannheim. August Morawietz, Mannheim. Wilhelm Merz, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Wilhelm Mignon, Schwetzingen. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Friedrich Ernst, Großsachsen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. „Colas“ Süddeutsche Kaltasphalt-G.m.b.H. Aschaifenburg, Zweigniederlassung Heidelberg. (Die Zweigniederlassung ist nach Ladenburg verlegt.) Georg Fausel, Heidelberg. Amtsgeriehtsbezirk Eppingen. Siegfried Bravmann, Eppingen. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Milchgenossensehaft Hockenheim, Amt Mannheim, e. G. m. b. H., Hoekeiiheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Milchgenossenschaft Lobenfeld, Amt Heidelberg, e. G. m. b. H., Lobenfeld. Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 119 Amtsgerichtsbezirk Eberbaeh. Milchgenossenschaft Balsbach, Amt Mosbach, e. G. m. b. H., Balsbach. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Milchgenossenschaft Neckarmühlbach, Amt Mosbach, e. G. m. b. H., Neckarmühlbach. Milehgenossenseliaft Lohrbach, Amt Mosbach, e. G. m. b. H., Lohrbach. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Spargelbau- und -absatzgenossenschaft Ketsch, Amt Mannheim, e. G. m. b. H., Ketsch. Bernhard Schäfer und Karl Stratthaus sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetzige Vorstandsmitglieder: Josef Keilbach und August Schäfer I, beide Landwirt in Ketsch. Amtsgerichtsbezirk Boxberg. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Kupprichbausen, Amt Tauberbischof sheim, e. G.m.b.H., Kupprich- hausen. Die Genossenschaft wurde mit der Milchgenossenschaft Kuppriehhausen, Amt Tauberbischofsheim, e. G.m.b.H., Kuppriehhausen, verschmolzen. Vorstandsmitglied Karl Zoller ist ausgetreten. Jetziges Vorstandsmitglied: Landwirt Josef Keppner, Kuppriehhausen. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Hardheim e.G.m.b.H., Hard- heiin. Landwirte Anton Henn, Julius Fieger und Wilhelm Ott sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetzige Vorstandsmitglieder: Karl Alban Schmitt, Landwirt, Hardheim, Alfred Ott, Landwirt, Rüdental, und Ludwig Erbacher, Landwirt, Hardheim. Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim. Molkereigenossenschaft Uissigheim e. G. m. b. H., Uissigheim. Georg Alter ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Franz Josef Baumann III, Landwirt, Uissigheim. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Pülfringen e. G. m. b. H., Pülfringcn. Ferdinand Herberich ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetziges Vorstandsmitglied: Albin Seitz, Landwirt, Pülfringen. Fränkisches Getreidelagerhaus e. G. in. b.H., Zimmern. Johann Englert ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetziges Vorstandsmitglied: Goswin Derr, Landwirt, Vilchband. Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Ländlicher Kreditverein Boxtal-Mondfeld e. G. m. u. H., Boxtal. Ludwig Eidei und Josef Haas sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetzige Vorstandsmitglieder: Wilhelm Goldschpjidt, II. Vorsitzender, Boxtal, Anton Blank, I. Vorsitzender, Gotthard Eckert, Rechner. Landwirtschaftliches Lagerhaus Külsheim e. G. m. b. H., Külsheim. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: Willy Grimm, Kaufmann, Friedrich Danquart, Lagerverwalter, Külsheim, Kreisbauernführer Fritz Fiederling.Bauer, Höhefeld. Amtsgerichtsbezirk Wiesloch. Landwirtschaftlicher Bezugs- und Absatzverein Schatthausen, e.G.m.u.H., Schatthausen. Landwirt Wilhelm Schmidt III und Steinbrecher Karl Weckesser sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetzige Vorstandsmitglieder: Landwirt Ludwig Wipfler, Schatthausen, Direktor, und Landwirt Heinrich Hoffmann, daselbst, stellvertretender Direktor. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Boxberg. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Kuppriehhausen, Amt Tau- berbischofsheiin, e.G.m.b.H., Kupprich- hausen. 111. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Artur Brunnehild, Frankfurt a. M., Wolf- . gangstr. 87, persönlich haftender Gesellschafter der Firma Artur Brunnehild & Co., Mehlgroßhandlung, Mannheim, Goethestr. 6. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Jakob Hauck, Mannheim, Traitteurstr. 48. Schmitt & Kaufmann, Garn-, Kurz-, Weiß- und Woil waren en gros, Mannheim, M1,5, Inhaber Ludwig Kaufmann. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Emma Senf, Inh. Erich Senf, Tabakwarengroßhandlung, Heidelberg, Haydnstr. 2. Amtsgerichsbezirk Ludwigshafen. Kaufmann Karl Sieß, Ludwigshafen a. Rh., Ludwigstr. 24, alleiniger Inhaber der Firma Korwan & Co., Mannheim, 31 2, 15 a. b) Aufhebungen. Außenstelle Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Max Ammann, Kohlenhandlung, Bruchsal. Inhaber: Max Ammann. Kaufmann, Bruchsal. Knebel & Zink. Zigarrenfabrik, Kronau. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Heinrich Knebel, Kaufmann, Kronau, Emil Zink, Kaufmann, Kronau. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Alfred Reichwein, Karlsruhe, Werderstr. 91. Inhaber: Alfred Reichwein. Dipl.-Ing., Karlsruhe. Geschäftszweig: Papierver- arheitung und Großhandel. Johannes Haag Zentralheizungen G. m. b. H. 3Iünchen, mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe, Steinstr. 28. Gegenstand des Unternehmens: Übernahme und Fortführung der süddeutschen Niederlassungen der Firma „Johannes Haag, Zentralheizungen, Aktiengesellschaft“ in Augsburg. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Paul Rothenberg, Direktor, Mannheim. Gesamtprokura: Ludwig Menges, Mannheim, Adolf Tübben, München, Hans Kreiter, Augsburg, Josef Fetzer, Nürnberg. Hinterbliebenen-Fürsorge der Deutschen Beamtenbanken G. in. b. H., Karlsruhe, Waldstr. 1. Gegenstand des Unternehmens : Wirksame Unterstützung der Mitglieder der in dem Deutschen Beamten- Genossenschaftsverband, eingetragenem Verein, in Berlin, vereinigten Beamteneinrichtungen und deren Angehörigen durch Vermittlung einer Versicherung auf den Todesfall. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Dr. Wilhelm Schlick, Studienrat, Karlsruhe, Direktor Ernst Löffler, Oberrechnungsrat, ebenda. Springer-Eisen-Gesellschaft m. b. II., Karlsruhe. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Eisen, Schrott, Metallen und Maschinen, insbesondere auch die Fortführung des Geschäfts des Einzelkaufmanns Leopold Springer, Schwetzingen. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Emil Enderle, Kaufmann, Mannheim. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Jakob Anton Groß, Bruchsal. Einzelprokura: Diplomkaufmann Reinhard Groß, Bruchsal. « Karl Trautwein, Bruchsal. Kaufmann Karl Trautwein ist gestorben. Jetzige alleinige Inhaberin: Emma Trautwein Witwe geb. Bachmann, Bruchsal. Berco-Papier-Gesellschaft m. b. H., Bruchsal. Das Stammkapital winde um 85000 Reichsmark erhöht. Bruchsaler Kohlenhandel in. b. H., Bruchsal. Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Liquidator ist der seitherige Geschäftsführer Max Ammann, Kaufmann, Bruchsal. Vereinigte Eisenbahn-Signalwerke G. m. b. H. Berlin, Zweigstelle Bruchsal. Gesamtprokura : Karl Wenzel, Berlin-Zehlendorf. Volksbedarf G. m. b. H., Bruchsal. Das Stammkapital wurde um 25000 RM. auf ,65000 RM. erhöht. Amtsgerichtsbezirk Bü hl. Konkordia A.-G. für Druck und Verlag, Bühl. Änderung des - Gesellschaftsvertrags. Amtsgerichtsbezirk Durlach. 3Iühl & Co., Durlach. Jetzige alleinige Inhaberin: Frau Marie Mühl. Durlach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Kronen-Apotheke Bruno Cohn, Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Kronen-Apotheke Hermann Thelen. Jetziger Inhaber: Hermann Thelen, Apotheker, Karlsruhe. Gustav Donecker, Plakat- und Reklame- Institut, Karlsruhe. Jetzige Inhaberin: Kaufmann Gustav Donecker Witwe Luise Emilie geb. Schaadt, Karlsruhe. 3Iarx Gutmann, Karlsruhe. Prokura: Max Heinrich Gutmann, Kaufmann, Karlsruhe. 120 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 Samuel Husser, Hochstetten. Prokura: Otto Husser, Kaufmann, Hochstetten. Kirner & Cie., Rastatt, mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe unter der Firma Villinger, Kirner & Cie. Die Gesellschafter Robert Villinger, Rastatt, Emil Brugger, Bruchsal, und Karl Dotter, Mannheim sind ausgeschieden. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Kaufmann Alfons Villinger, Rastatt. Bernhard Kranz, Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Albert Baumann. Cosma Müller Nachf., Karlsruhe. Jetzige Inhaberin: Mathilde Stellberger, Karlsruhe. Wormser & Cie., Karlsruhe. Jetziger Inhaber : Jonas Leopold Mayer, Kaufmann, Karlsruhe; dessen Prokura ist erloschen. Karlsruher Dachpappen- uud Teerproduk- ten-Fabrik Carl Zaiß, Karlsruhe, Kommanditgesellschaft. Persönlich haftender Gesellschafter: Walter Zaiß, Dipl.-Kaufmann, Karlsruhe. Badische Wegebau-Gesellschaft m. b. H. Mannheim, mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe. Fritz Erfurth ist nicht mehr Geschäftsführer. Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Filiale Karlsruhe, Hauptsitz Berlin. Oskar Wassermann und Dr. Theodor Frank sind nicht mehr Vorstandsmitglieder. Weitere Vorstandsmitglieder: Bankdirektoren Dr. Karl Kimmich, Fritz Wintermantel, Oswald Rösler, Hans Rummel, Dr. Karl Ernst Sippel, alle in Berlin. Die Prokura des Hans Rummel ist erloschen. Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank Aktiengesellschaft Zweigniederlassung Karlsruhe, Hauptsitz Berlin. Richard von Schaewen und Erich Venske sind nicht mehr Vorstandsmitglieder. Gesellschaft für Teerstraßenbau m. b. H. Essen, mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe unter der Firma Gesellschaft für Teerstraßenbau m. b. H. Essen, Abteilung Südwestdeutschland. Das Stammkapital wurde um 200000 RM. erhöht auf 1000000 RM. Heilmann & Littmann Bau-Aktiengesellschaft Zweigniederlassung Karlsruhe, Hauptsitz München. Änderung des Gesellschaftsvertrags. Karlsruher Brauereigesellschaft vormals K. Schrempp und A. Printz Aktiengesellschaft, Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Brauerei Schrempp-Printz Aktiengesellschaft. Gesamtprokura: Dr. Walter Schrempp, Karlsruhe. Winschermann G. m. b. H., Karlsruhe. Peter Paul Elbert ist nicht mehr Geschäftsführer. Weiterer Geschäftsführer: Bergwerksdirektor Franz Reinecke, Herten. Gesamtprokura: Kaufmann Karl W.Heß, Frankfurt a. M. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Dreyfuß & Ettlinger, Kommanditgesellschaft, Rastatt. Die Prokura des Kaufmanns Werner Heinemeyer in Rastatt und der Sigmund Ettlinger Witwe Lina geh. Weil in Rastatt ist erloschen. Die Kommanditgesellschaft ist aufgelöst. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige persönlich haftende Gesellschafter Julius Ettlinger, Kaufmann, Rastatt. Die Firma lautet künftig: Dreyfuß & Ettlinger. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Kunstdruckerei Odenwald & Schulz G. m. b. H., Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Breiten. Isaac L. Lämle, Bretten. ' Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Bruchsaler Treuhandgesellschaft m. b. H., Bruchsal. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Georg Bezold, Karlsruhe. Die Niederlassung 1 ist nach Mannheim verlegt. Carl Büchle, Karlsruhe. J. Ettlinger & Wormser, Karlsruhe. Emil Jonas, Karlsruhe. Marie Krems Nachf. Lydia Gerig, Reformhaus Jungbrunnen, Karlsruhe. Müller & Haas, Karlsruhe. Alois Pallmert, Karlsruhe. Adolf Römhild, Karlsruhe. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Milchabsatzgenossenschaft Ettlingen (Baden) e. G. in. b. II., Ettlingen (Baden). Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Achem. Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft Oberachern e. G. m. b. H., Sitz Oberachern. Die Firma lautet jetzt: Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Oberachern, Amt Bühl, e. G. m. b. H., Oberachern. Gegenstand des Unternehmens: Gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes, gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Bezugs- und Absatzgenossenschaft des Bauernvereins Baden-Lichtental e. G. m. b. H., Baden-Lichtental. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Amtsgerichtsbezirk Eppiagen. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Tiefenbach. Die Genossenschaft wurde mit der Milchabsatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Tiefenbach verschmolzen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Rauental, Amt Rastatt, e. G. m. b. H., Rauental. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: Wilhelm Wunsch und Josef Unser, beide Landwirte in Rauental. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Konrad Schütz, Kaufmann, Rastatt. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Bretten. J. H. Ettlinger Mühlenfabrikate Bretten, Inh. Emil Simon, Kaufmann, Bretten. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Schaffer-Gilde e. G. m. b. H., Spar-, Kredit- und Baukasse der Schaffer, Karlsruhe. Hans Werner, Bäckerei- und Konditoreibedarfsartikel, Karlsruhe, Kaiserstr. 91. (Das Konkursverfahren wurde mangels Masse eingestellt.) Außenstelle Pforzheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. Wilhelm Seemann, Kaffee- und Zigarren- import, Pforzheim. Inhaber: Wilhelm Seemann, Kaufmann, Pforzheim. Oskar Morlock, Pforzheim. Inhaber: Oskar Morlock, Fabrikant, Pforzheim. Albert Lohrmann, Pforzheim. Inhaber: Albert Lohrmann, Papierwarenfabrikant, Pforzheim. b) Veränderungen. Otto Panitz & Co. G. m. b. H., Pforzheim. Weiterer Geschäftsführer: Ernst Vögele, Kaufmann, Pforzheim. Karl Ehrmann, Uhrenfabrik, Pforzheim. Die Prokura des Otto G. Schmid in Pforzheim ist erloschen. Friedrich Gustav Höfel Nachf., Pforzheim. Persönlich haftende Gesellschafterin: Theresia Bertsch geb. Fuchs, Ehefrau des Kaufmanns Rudolf Bertsch, Pforzheim. Bayerisches Brauhaus A.-G., Pforzheim. Direktor Fritz Jordan in Pforzheim ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Stellvertretendes Vorstandsmitglied: Kaufmann Gustav Buck, Pforzheim; dessen Prokura ist erloschen. August Otto Reiß, Pforzheim. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter August Otto Reiß in Pforzheim. c'> Löschungen. Pfannkuch G.m.b.H. Karlsruhe und Zweigniederlassung in Pforzheim. Die Zweigniederlassung in Pforzheim ist aufgehoben. Pfannkuch & Co. G. m. b. H. in Karlsruhe mit Zweigniederlassung in Pforzheim. Die Zweigniederlassung in Pforzheim ist aufgehoben. Spezial-Preis-Kleidung Erich Kahn, Pforzheim. Emilie Schnürte, Pforzheim. Albert Hienerwadel, Pforzheim. II. Genossenschaftsregister. III. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Louis Goldmann, Pforzheim. Nachlaß des Maurermeisters Robert Feil, Eutingen. Nr. 5 BADISCHE WIRTCHAFTS-ZEITUNG 121 Hermann Dietz, Maßgeschäft, Pforzheim, Bahnhofstr. 4. Außenstelle Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Freibnrg i.Br. Auto-Kaiser Hilde Kaiser, Freiburg-i. Br., Bismarckstr. 90. Inhaber: Albert Kaiser Ehefrau Hilde geb. Wißmann. Josef Mahlbacher, Viehhandlung, Freiburg im Breisgau, Breisacher Straße 46. Inhaber: Josef Mahlbacher, Kaufmann. Samuel Maier, Viehagentur, Freiburg i. Br., Wilhelmstr. 22. Inhaber: Samuel Maier, Kaufmann. Max Külsheimer, Freiburg i. Br., Bauunternehmen. Inhaber: Staatlich geprüfter Bauingenieur Max Külsheimer, Freiburg. Prokura: Maria Külsheimer geb. Margstein, Freiburg. Heidiri & Winkler, Möbeltransportgeschäft, Freiburg i. Br., Bheinstr. 19. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Möbeltransporteure Karl Heidiri, Freiburg, und Johann Winkler, Gundelfingen. Baugesellschaft für elektrische Signal- und Schaltapparate G. m. b. H., Freiburg i.B., Kaiserstr. 135. Gegenstand des Unternehmens : Bauausführung elektrischer Signal- und Schaltanlagen, Fabrikation und Handel mit diesen und mit Artikeln der Elektrotechnik. Geschäftsführer: Oberingenieur Georg Weirich, Freiburg. Prokuristen: Ingenieur Heinrich Kupfer, Sehliengen, und Kaufmann Franz Zeiser, Freiburg. Stammkapital: 20000 KM. Kurhotel Bebhaus Heinrich Lenze, Freiburg im Breisgau, Wonnhaldestr. 1. Inhaber: Hotelier Heinrich Lenze, Freiburg. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Alfred Geismar, Breisach a. Rh. Inhaber: Alfred Geismar, Kaufmann, Breisach. Amtsgerichtsbezirk Donaneschingen. Holzhandelsgesellschaft Silvana m. b. H., Hüflngen. Die Firma wurde von Mannheim nach Hüfingen verlegt. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Hölzern aller Art für eigene und fremde Rechnung sowie die Lagerung und Spedition von Hölzern für eigene und fremde Rechnung. Stammkapital: 100000 RM. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Karl Ganther, Gasthof zum BäTen, Donaueschingen. Jetzige Inhaberin: Karl Ganther Witwe Elisabeth geb. Gebhart. Bregwerk Wolterdingen Gehringer & Co., Wolterdingen. Die Gesamtprokura des Gustav Huber und des Adolf Gehringer ist erloschen. Gesamtprokura: Adolf Gehringer, Landwirt, Wolterdingen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Oberbadische Ziegelverkaufsstelle G.m.b.H., Freiburg i. Br. Die Firma lautet jetzt: Ludowici Ziegelvertrieb Südwest. Mez, Vater & Söhne, Freiburg i. Br. Die Firma lautet jetzt: Georg Ziegenbein. Luise Mößmer, Freiburg i. Br. Die Firma lautet jetzt: Otto Oberdörfer. Schenker & Co. G. in. b. H., Zweigniederlassung Freiburg i. Br. Geschäftsführer: Kaufmann Fr. Hübel, Berlin-Charlottenburg. Bruno Feix ist als Geschäftsführer ausgeschieden. „Ilon“ Chemische Industrie-Gesellschaft m. b. H., Freiburg i. Br. Jetziger Geschäftsführer: Direktor Philipp Heppes, Freiburg. Die bisherigen Geschäftsführer Emst Läubli und Apotheker Hans Liehe sind ausgeschieden. Mahlbacher & Maier, Viehhandel, Freiburg im Breisgau. Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren sind die bisherigen Gesellschafter Josef Mahlbacher und Samuel Maier. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Schenker & Co. G. m. b. H., Zweigniederlassung Kehl i. B. Geschäftsführer: Kaufmann Friedrich Hübel, Berlin-Charlottenburg. Bruno Feix ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Allgemeine Elsässische Bankgesellschaft mit dem Sitz in Straßburg, Zweigniederlassung Kehl. Carl Weber und Emst Bruder in Straßburg sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Parfümerie Pinaud G. m. b. H., Kehl. Geschäftsführer: Mathieu May, Kaufmann, Paris, Boulevard Malesherbes Nr. 101. Georges May ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Anton Pfaff G. m. b. H., Oflenburg. Anton Pfaff, Kaufmann, ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Triberg. Buntweberei Hornberg Jeckein & Cie., Hornberg. Die Prokura des Hans Schoffer ist erloschen. Der persönlich haftende Gesellschafter Fabrikant Paul Schoffer ist ausgeschieden. Persönlich haftender Gesellschafter: Hans Schoffer, Techniker, Hornberg. Karl Schweikert, Speditionsgeschäft, Triberg. Die offene Handelsgesellschaft ist durch das Ableben der Gesellschafterin Philomena Schweikert Witwe aufgelöst. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter Ferdinand Kupfer - schmid, Spediteur, .Triberg. Amtsgerichtsbezirk Villingen. August Nicol, Uhren- und Apparatefabrik, St. Georgen i. Schw. Die Prokura der Elfriede Kalischer in St. Georgen ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Waldkirch. Gütermann & Co., Gutach i. Br. Die Prokura des Ludwig Richter in Gutach, zuletzt in Freiburg i. Br., ist erloschen. Gesamtprokura : Bernhard Springer, Gutach im Breisgau. Amtsgerichtsbezirk WoUach. Wolff, Netter & Jacobi, K.-G. a. A. Abteilung Walzwerk, Hausach. Die Prokura der Paul Aesche, Wilhelm Gieß, Dr.-Ing. Alfons Finkeistein und Walter Rosendorff ist erloschen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i.Br. Emil Brack sen., Freiburg i. Br., Herrenstr. Ferronovo-Gesellschaft Frantz & Co., Freiburg i.Br. Heinrich Wieber, Freiburg i. Br. Pius Kramer, Freiburg i. Br. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Jakob Schöpflin, Inh. Emma Rubin, Bah- lingen. Amtsgerichtsbezirk Kehl. E. und Ch. Claude Nachf. Witwe E.'Claude, Marlenheim, Zweigniederlassung Kehl. (Die Zweigniederlassung in Kehl wurde aufgehoben.) Amtsgerichtsbezirk Offenbarg. E. Oberbrunner, Offenburg. Amtsgerichtsbezirk Waldkirch. Karl Benz, Kollnau. II. (xenossenschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i.Br. Milchgenossenschaft Kappel, Amt Freiburg im Breisgau, e. G. m. b. H. zu Kappel, Amt Freiburg i. Br. Gegenstand des Unternehmens : Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Milchgenossenschaft Wittental, Amt tVei- burg i. Br., e. G. m. b. H. zu Wittental, Amt Freiburg i. Br. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Milchgenossenschaft Neuhäuser, Amt Freiburg i. Br., e. G. m. b. H. zu Neuhäuser, Amt Freiburg 1. Br. Gegenstand des Unternehmens: Milch Verwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Milchgenossenschaft Wittnau, Amt Freiburg im Breisgau, e. G. m. b. H. zu Wittnau, Amt Freiburg i. Br. Gegenstand des Unternehmens: Milch Verwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Staufen. Milchgenossenschaft Schlatt, Amt Staufen, e. G. m. b. H. zu Schlatt, Amt Staufen. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Milchgenossenschaft Bollschweil, Amt Staufen, e. G. m. b. H. zu Bollschweil, Amt Staufen. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Milch- und Molkerei-Zentralgenossenschaft Kehl e. G. m. b. H., Kehl. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: Wilhelm Uhri, Stadtbaumeister, Kehl, Wilhelm Grampp II, Landwirt, Diers- heim. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Darlehenskasse Dinglingen und Umgebung e. G. m. u. H., Dinglingen. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. 122 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Karl Bold & Co. G. m. b. H., Gundelfingen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Freibnrg i. Br. Nachlaß der Hermann Raning Privat Ehefrau Klara geh. Erbacher, Freiburg i. Br. Y. Landwirtschaftliche 1'ritsch uldiings verfahren . a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Hanns Möller und Ehefrau Margarete geb. Witting, Muster-Geflügel- und Obstfarm, St. Georgen bei Freiburg i. Br. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Jakob Murr II, Kork. Amtsgerichtsbezirk Staufen i. Br. Albert Willin und dessen Ehefrau Ida geb. Löffler, Ballreehten. Emst HUß und dessen Ehefrau Maria Anna geb. Hiß, Eschbach. Jakob Dufner und dessen Ehefrau Karolina geb. Burger, Kirchhofen. Hermann Seelinger und dessen Ehefrau Luise geb. Krieg, Offnadingen. Adolf Stäuble und dessen Ehefrau Cacilia geb. Gangwisch, Offnadingen. Adolf Birmclin und dessen Ehefrau Berta geb. Kech, Eschbach. Amtsgerichtsbezirk Villingen. Josef Läufer, Land- und Gastwirt, und Agathe geb. Reich, Obereschach, Amt Villingen. Josef Roth, Landwirt und Säger, und Lina Roth geb. Hils, Fischbaeh, Amt Villingen. Außenstelle Schopfhcim I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Sport-Müller, Inh. Karl R. Müller, Lörrach. Ludwig M. Raith, Lörrach. Fr. Vogelbach & Co. G.m.b.H.. Lörrach. Adolf Schneider, Lörrach. Amtsgerichtsbezirk Schönau. Textilwerke Todtnau G.m.b.H., Todtnau. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Elektrizitätswerk Zell A.-G. Satzungsänderung. Richard Hattier & Co., Lörrach. Einzelprokura : Kaufmann Emil Kirehbach, Lörrach. Weiler Chemische Industrie G. in. b. H., Weil. Hermann Sutter ist nicht mehr Geschäftsführer. Neuer Geschäftsführer: Kaufmann Gustav Lederer, Lörrach. Petry & Hager, Weil a. Rh., geändert in: Gottfried Hager, Weil a. Rh. Andreas Thoma, Lörrach. Jetziger Inhaber: Kaufmann Andreas Thoma Witwe Julie geb. Gapp, Lörrach. Deutsche Bank und Dis conto-Gesellschaft, Filiale Lörrach. Neue Vorstandsmitglieder: Bankdirektoren Dr. Karl Kimmich, Fritz Wintermantel, Oswald Rösler, Hans Rummel, Dr. Karl Ernst Sippel in Berlin. Gaze- und Kreppweberei Höllstein G. m. b. H., Höllstein. Georges A. Blocher, Zürich, ist nicht mehr Geschäftsführer. Neuer Geschäftsführer : Direktor Karl Walter Hartenstein, Höllstein. A emannia Spar- und Kreditgesellschaft m. b. H., Lörrach. Erhöhung des Stammkapitals von 20000 RM. auf 25000 RM. Wyla-Werke G. in. b. H., Weil. Geschäftsführer: Kaufmann Gustav Lederer, Lörrach. Amtsgerichtsbezirk Müllheim. Schloß Hausbaden G. in. b. H., Lipburg. Änderung des Gesellschaftsvertrags. Schlenker & Cie. G. m. b. H., Neuenburg. Geschäftsführer: Friedrich Hübel, Kaufmann, Berlin. Amtsgerichtsbezirk Säckingen. Deutsche Bank und Disconto-Gesellsehaft A.-G., Filiale Säckingen. Neue Vorstandsmitglieder: Dr. Karl Kimmich, Fritz Wintermantel, Oswald Rösler, Hans Rummel, Dr. Karl Ernst Sippel, Bankdirektoren in Berlin. Hüssy & Künzli A.-G., Murg. Aktienkapital herabgesetzt auf 320000 RM. und um 316000 RM. auf 636000 RM. erhöht. Mechanische Buntweberei Brennet. Einzelprokura: Albrecht Denk, Kaufmann, Brennet. Amtsgerichtsbezirk Schopfheim. Weberei Schopfheim G. m. b. H., Schopf- heim. In Liquidation. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Badische Nyco American Co. A.-G., Rändern. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Molkereigenossenschaft Hüsingen e. G. m. b. H., Hüsingen. Milchgenossenschaft Haltingen e. G. m. b. II., Haltingen. Amtsgerichtsbezirk Müllheim. Milchgenossenschaft Bamlach e. G. m. h. H., Bamlach. Amtsgerichtsbezirk Säckingen. Milchabsatzgenossenschaft Laufenburg- Binzgen e. G. m. b. H., Laufenburg. Milchabsatzgenossenschaft Obersäckingen e. G. m. b. H., Obersäckingen. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Milchabsatzgenossenschaft Tiengen e. G. m. b. H., Tiengen. Milchabsatzgenossenschaft Waldshut e. G. m. b. H., Waldshut. Milchabsatzgenossenschaft Kadelburg e. G. m. b. H., Kadelburg. Milchabsatzgenossenschaft Geißlingen e. G. m. b. H., Geißlingen. Milchabsatzgenossenschaft Berwangen e. G. , m. b. H., Berwangen. Milchabsatzgenossenschaft e. G. m. b. H., I Breitenfeld. Milchabsatzgenossenschaft e. G. m. b. H., Weizen. Milehabsatzgenossensehaft e. G. m. b. H., Luttingen. Winzergenossenschaft Erzingen e. G. m. b. H., Erzingen. Milchabsatzgenossenschaft e. G. m. b. H.. Altenburg. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Kreditverein Niederwihl e. G. m. u. H., Niederwild. In Liquidation. III. Konkurse. a) Eröffnungen b) Aufhebungen. Richard Grünwald, Kaufmann, früher in Waldshut, jetzt in Freiburg. Außenstelle Konstanz. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Verlagsgesellschaft Radolfzeller Tagespost und Neue Freie Stimme G. m. b. H., Radolfzell. Josef Huggle ist ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Buchdruckereibesitzer Kurt Huggle, Radolfzell. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Franz Moser, Stockach. Jetziger Inhaber: Kaufmann Erwin Moser, Stockach. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Schweizer Stumpenfabrik Diessenhofen. Gustav König, Gailingen. Eugen Kieferle, Jagdartikelvertrieb, Randegg. Albert Aschinger, Lebensmittelhaus, Singen. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. L. Amann, Überlingen am See. Gebrüder Sernatinger, Unteruhldingen. Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 128 II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Engen. Bezirks viehverwertungsgeiiossenschaft Engen e. G. m. b. H., Engen. Gegenstand des Unternehmens: Gemeinschaftliche agenturweise Verwertung von Nutz- und Schlachtvieh; Anregung und Aufklärung auf dem Gebiete der Nutz- und Schlachtviehproduktion und des Absatzes. Haftsumme: 100 RM. Höchstzahl der Anteile: 10. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Ländlicher Kreditverein Heudorf, Amt Stockach, e. G. in. u. H., wurde mit dem Heudorfer Spar- und Darlehenskassenverein e. G. in. u. H. in Heudorf verschmolzen, wobei die letztere Gesellschaft aufgelöst wurde. Die Firma der vereinten Genossenschaft lautet: Spar- und Darlehenskasse Heudorf, Amt Stockach, e. G. m. u. H., Heudorf. c) Löschungen. Landwirtschaftlicher Konsum- und Absatzverein e. G. in. u. H., Blumenfeld. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Landwirtschaftlicher Konsum- und Absatz- verein Wangen e.G.m.u.H., Wangen. III. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schnldnngsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Wendelin Nops, Landwirt, Litzelstetten. Amtsgerichtsbezirk Engen. Emil Baiker und Ehefrau Marie geb. Schell- haminer, Weiterdingen, und deren Kinder Friedrich und Franz Josef Vogt. Josef Fritz und seine Ehefrau Marie geb. Dufner, Uttenhöfen. Konrad Scheu und seine Ehefrau Oliva geb. Fluck, Wiechs a. R. Anton Geigges und seine Ehefrau Frieda geb. Reiter, Honstetten. Josef Bach und seine Ehefrau Anna geb. Widder, Wiechs a. R. Hugo Maier und seine Ehefrau Lina geb. Maus, Kommingen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Riehard Bühler und Ehefrau Viktoria geb. Buck, Bietingen. Christian Fetzer, Bietingen. Xaver Klink und Ehefrau Anna geb. Bernhard, Boll. Otto Fritz II, Buehheim. Josef Quarleiter und Ehefrau Rosina geb. Maueh, Heinstetten. Peter Fecht Witwe Elisabeth geb. Glocker, Kreenheinstetten. Franz Fauler und Ehefrau Anna geb. Häusler, Leibertingen. Johann Karl Ott, Rast. Andreas Gabele II, Sauldorf. Amtsgerichtsbezirk Pfullendorf. Eduard Oppe, Landwirt und Sattler, Heiligenberg. Josef Schinieder, Landwirtswitwe, Marta geb. Ley, Wintersulgen. Hermann Breinlinger, Landwirt, und seine Ehefrau Berta geb. Leib, Wintersulgen. Anton Heine Landwirtsehefrau Agathe geb. Hör, Wintersulgen. Johann Weh und Ehefrau Marie geb. Rupp, Wintersulgen. Josef Fischer jung, Landwirt, Ochsenbach. Friedrich Flaitz. Maurer, Albenveiler. Hermann Schinid, Landwirt und Kaufmann, und Ehefrau Karoline geb. Rogg, Heiligenberg. Julius Sehnopp, Landwirt, Pfullendorf. Engelbert Lorenz, Straßenwart, und Ehefrau Marie geb. Breier, Pfullendorf. Jakob Kellenberger, Landwirt, und Ehefrau Marie geb. Fecht, Herdwangen. Herbert Reichle, Landwirt, Egelsrcute, Gemeinde Burgweiler. Ernst Roßknecht, Landwirt, Pfullendorf. Bernhard Mayer, Landwirt, und Ehefrau Marie geb. Lutz. Sohl. Ignaz Siebler, Landwirt, Großsehönacli. Johann Jäger, Landwirt, Herdwaiigeii. Theodor Graf, Landwirt und Schreiner, Herdwangen. Anton Braun, Landwirt, und Ehefrau Rosina geb. Klökler, Herdwangen. Josef Haug und Ehefrau Hildegard sei». Madaeh, Herdw angen. Anselm Atzenhof er und Ehefrau Luise gell. Peter, Herdwangen. Otto Strigel, Landwirt, Zell. Karl Schnopp, Landwirt, und Ehefrau Marie geb. Lang, Pfullendorf. Josef Mors jung, Säger, und Ehefrau Elisabeth geb. Hummel, Pfullendorf. * Otto Reichle, Landwirt, und Ehefrau Paula geb. Bechinger, Burgweiler. Simon Eith, Landwirt und Gipser, und Ehefrau Agnes geb. Storz, Illmensee. Christian Müller, Landwirt, und Ehefrau Marie Bötsch, Straß, Gemeinde Denkingen. Konrad Stecher, Landwirt, und Ehefrau Sophie geb. Bixler, Großstadelhofen. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Matthäus Zeißct, Leustetten. Josef Walk, Beuren. Anton Kretzer, Leustetten. Anton Geiger, Frickingen. Peter Schlude, Beuren. Johann Elsner, Frickingen. Ignaz Stehrer, Frickingen. Josef Wiedemann, Beuren. , Wilhelm Weginann, Frickingen. Leopold Sulger, Unteruhldingen. Hermann Möhrle, Limpach-Homberg. Gottfried Krug, Hepbach-Riedheim. Georg Riedel, Wittenhofen. Anton Mutter, Atzenwciler-Homberg. Mechanische Glaserei Schaufensteranlagen Schaukästen Doppel- und Schiebefenster Anton Rauch, Freiburg Br. Hermannstraße 7, Fernsprecher 1139 ANSTRICH MALEREI SCHRIFTEN FREIBURG i.B. 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Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die Badische Industrie- und Handelskammer, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammer ist, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stättzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, O = Offenbarungseid geleistet, K == Konkurs mangels Masse abgelehnt Amtsgerichtsbezirk Achem Renchen Hodapp Julius, Landwirt... 7. 2. H Seebach Maier Karl, Gast- und Landwirt 16. 2. H Amtsgcriehtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Jacobi Fritz, Kaufmann, Lange Straße 35. 2. 2. 0 Lindner Elisabeth, Blumenhaus, Lange Straße 45.7. 2. H Schmid Hans, Ingenieur, Lange Straße 40.9. 2. H Totola Luise, Privatin, Herren- pfädel 11.9. 2. 0 Amtsgerichtsbezirk Bonndorf Bonndorf Keller Frau geb. Häußler. . . 1. 2. H Ewattingen Maier Leo.8. 2. H Holzschlag Faller Karl, Photohaus ... 1. 2. H Reiselllngen Rogg Stephan, Schneidermeister 2. 2. H 2. 2. H Sehwauingen Hank Wilhelm, Hauptlehrer . . 8. 2. H Hank Wilhelm Ehefrau ... 8. 2. H Amtsgerichtsbezirk Boxberg Winzenhofen Keller Anna, Kolonialwaren . . 26. 2 H Amtsgerichtsbezirk Bretten Bretten Groll Rudolf, Kaufmann . . . 20. 2. H Amtsgerichtsbezirk Brnchsal Bruchsal Brückel Alois jr., Maurermeister 6. 2. H Gürtler Fritz, Hauslehrer, Paulusheim.6. 2. H Seebacher Frau, Schwimmbadstraße 21, jetzt Huttenstr. 8 14. 2. H Langenbrücken Dörzbach Heinrich.6.2. H Häußler Franz, Landwirt . . 23.1. H Amtsgerichtsbezirk Durlach Durlach Buck Otto, Amalienstr. 33 . . 20. 2. H Fuchs Hermann, Taglöhner, Eheleute, Killisfeldstraße . . 20. 2. H Giesecke Gustav, Arbeitslager. 20. 2. H Klee Karl, Schuhhändler . . . 20. 3. H Riesinger Karl, Reiherwiesenstraße 8.27. 2. H Durlach-Aue Günther Hermann.20. 7. H Söllingen Seyfried Erwin, Wirt z. grünen Baum.20. 2. H Amtsgerichtsbezirk Eberbaeh Eberbach Joho Julie (geb. 17.10. 06) . . 7. 2. H Müller Karl Friedrich Ehefrau, Schlosserei.7.2. H Pirner Hermann, Ingenieur . . 5. 2. O Rupp Lisette, Ehefrau .... 7. 2. H Stumpf Elisabeth, vertr. durch ihren Vater Georg Stumpf, Bahnarbeiter.14. 2. H Rockenau Zimmermann Fritz, Säger . . 9. 2. O Strümpfelbrunn Haas Rudolf, Taglöhner ... 7. 2. H Wagenschwend Sonntag Katharina.14. 2. H Amtsgerichtsbezirk Engen Engen Nägeli Heinrich, Maurermeister 6. 2. H Amtsgerichtsbezirk Eppingen Eppingen Petri Wilhelm, Landwirt . . . 14. 2. H Amtsgerichtsbezirk Ettenheim Altdorf Wild Fidel, Schreinermeister . 31.1. H 31.1. H Sehmieheim Wachenheimer Ju'ius, Handelsmann .7. 2. H Amtsgerichtsbezirk Freiburg Freiburg Beeking Willi, Goethestr. 6 . . 23. 2. H Dünnbier Gustav, Emmendinger Straße 21.16. 2. H Feser Lydia Frau, Leimgrubengasse 3.16. 2. H Gruber Hugo, Tullastr. 5 . . . 16. 2. H Keul Antonie geb. Würbel, Gießenstr. 5.19. 2. H Kraus Ernst, Kaufmann, Kraus Luise geb. Brüderle, Schillerstraße 32.19. 2. H Lang Hermann, Schuhmacher, Hansjakobstr. 60 26. 2. H Philipp Robert, Wendelinstr. 29 22. 2. H Ratgeber Willi, Redakteur, Schiffstr. 9.15. 2. H Schuster Robert, Vertreter, Merianstr. 2.15. 2. H Springer Olga Frl., Belfortstr. 7 22. 2. H Steinle Hubert sen., Eisenbahnstraße 42.15. 2. H Stockbauer Josef jr., 'Schreibgehilfe, Eschholzstr. 72 . . . 15. 2. H Veit Karl, Makler, Lehener Straße 22.19. 2. H Burg Banholzer Hermann, Autoverm. 23. 2. H Kappel Salenbacher Andreas, Rodenhof 23. 2. H Kirchzarten Steinhart Josef, Schreinerei . . 23. 2. H Amtsgcriehtsbezirk Gengenbach Gengcnbaeh Lämmle Paula geb. Maier, als Inhaberin des .Photohauses Lämmle.12. 2. H Zell a. H. Kunz Johann Witwe, Adler- Drogerie .3. 2. H Amtsgcriehtsbezirk Heidelberg Heidelberg Arnold Th., Schlosserei, Kaiser- straße 96 . 20. 2. H Autz Th. und Herrmann Julius, Mechan. Werkstätte, Kurfürstenstraße 29 . . . . . . 19.2. H Barth Valentin, Inh. Karoline Barth, Dreikönigstr. 16 . . 13. 2. H Dittes Walter, Oberingenieur, Schillerstr. 16 .’.21. 2. H 21. 2. O Grimminger Heinrich, Kondit. und Cafe, Rohrbach, Heinrich- Fuchs-Straße . . . . . . . 21.2. H Höchstem Frl. Margit, Stickerei, Friedrichstr. 8a.13. 2.~H Hoffmann Hans, Kaufmann, Kirchkeim, Sturkerweg 4 . . 20. 2. H Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 125 Hummel Marga, Brunnengasse Nr. 14.20. 2. H Kausen, Obering., Hauptstr.142 14. 2. H Knorzer Jakob, Malermeister, Bergheimer Straße 117. . . 21.2. H Michenfelder Ernst, Burgstr. 14 6. 2. H 20.2 H Rademacher Karl, Uhrmacher, Ladenburger Straße 2a . . 20. 2. H Rehberger Fritz, Schuhmacher und Gastwirt, Kirchheim, zum Pfälzer Hof.13. 2. H Riegler Philipp, Kraftwagenführer, Kaiserstr. 32 .... 20. 2. H Schmitt Peter, Floringasse 3 . 15. 2. H Steckei Otto, Student, Steingasse 5.13. 2. H Streckenbach Reinhold, Rohrbacher Straße 30 . 22. 2. H Dossenheim Moll Anton, Feinbäckerei, Bergstraße.6. 2. H Theis Heinrich, Lackierer. . . 20. 2. H Gauangelloch Barniske Fritz. 9.2.0 St. Ilgen Fahrenkrug Wilhelm.20. 2. H Schönau Stumpf Adolf, Sägewerk . . . 13.2. H Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Karlsruhe Ackermann Erwin, Wirkwarenfabrik, Veilchenstr. 7 1 . . . 19. 2. H 26. 2. H 26. 2. H Birkle Eugen, Waldstr. 4 . . . 22. 2. H Eisen Rudolf, Damenschneiderei Kaiserstr. 136.19. 2. H Frey Emil, stud. ing., Waldhornstraße 12.19. 2. H Grimm Philipp, Augartenstr. 24 21. 2. H Hauß Friedrich K., ehern.-techn. Artikel, Lessingstr. 38 . . . 26. 2. H Hutfließ Ludwig, Photograph, Jollystr. 21.23. 2. H Jörger Karl, Auktionator, Zirkel 19.26. 2. H Kiefer Pauline, Rintheim, Ernststraße 2.19. 2. H Klumpp Karl, Lebensmittel, Karlstr. 128 . 26. 2. H Koch Hermann, Dentist, Zäh- ringerstraße 74.19. 2. H Maier A., Fahrradreparaturwerkstätte, Nelkenstr. 27 . . 21. 2. K Meyer Karl, Uhlandstr. 41 . . 20. 2. H Möller Erwin, Schuhmacher, Kreuzstr. 22. 26. 2. O Mosbruker Frau Elise geb. En- dres, Markgrafenstr. 18 II. . 27. 2. H Mössinger Friedrich Ehefrau Gertrud geb. Hummel, Beiertheim .20. 2. H Münch Hermann, Polstermöbel, Sophienstr. 28 . 20. 2. H Schock Hans, Gottesauer Str. 6 26. 2. H Schweinfurth Fritz, Morgenstraße 51.26. 2. H Schweitzer & Brecht Nachf. Fa. Inh. Hans Schneider, Gottesauer Straße 6.19. 2. H Spall Frau Hilda, Konfitüren, Am Stadtgarten 13 .... 22. 2. H Traumüller Frau Elise geb. Kunzmann, Friseuse, Schützenstraße 54 . 20. 2. H Weber Hans, Kaufmann, Klauprechtstr. 54 . 22. 2. 0 Zorn Walter, Vertretungen, Adlerstr. 27 III. Iß. 2. H Blankenloch Grimm Karl August, Fahrradhandlung, Hauptstr. 122 . . 21.2. O Graben Harr Josef, Sattlermeister, Kirchenstr. 6.23. 2. H Teutschneureut Nagel Wilhelm, Mühlenbesitzer 19. 2. H Amtsgcrichtsbezirk Lörrach Lörrach Hänsler Paul, Gärtnerei . . . 16.2. H Netzer Georg, Grabenstr. 3 . . 27. 2. O Netzer Georg Ehefrau, Grabenstraße 3.27. 2. O Simon Gustav, Vertreter, Basler Straße 81.16. 2. H Stiefvater Josef, Friseurmeister, ' Turmstr. 16.23. 2. H Grenzach Schmidt Otto, Laborant, Basler Straße.21. 2. O Amtsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Adelhelm K., Emil-Heckel- Straße 18.16. 2. H Becker Fritz, R 7, 33 . . . . 26. 2. H Bertram Emil, Friedrichsplatz 8 22. 2. H Brandes Heinrich, Drosselstr.19 15. 2. H Breiling Otto, Stanitzstr. 4 . . 15. 2. H Bücher Frau Karoline, Q 4, 4 . 22. 2. H Busch Frau Anna, N 7, 8. . . 22. 2. H Eberhardt Jakob, Neckarau, Friedrichstr. 42.16. 2. H zwecks Ergänzung des am 19.4.33 beschworenen Vermögensverzeichnisses. Ernst Gustav, Waldhof, Fliederweg 14.21. 2. H Dörsam Georg, Emil-Heckel- Straße 2 a.22. 2. H Duhl Valentin, G 7, 14 . . . . 20. 2. O Dungs Walter, N 2, 1.22. 2. H Fahrbach Heinrich, Langstr. 74 22. 2. H Fritz Julius, O 6, 3.22. 2. H Gärtner Karl, H 7, 34 ... 16. 2. H Gläser Jakob, Seckenheim, Offenburger Straße 60 . . . 16.2. H Gläser Maria, Seckenheim, Offenburger Straße 60 . . . 16.2. H Grund Georg, Mittelstr. 33a . . 16. 2. H Güthler Frl. Margarete, Rhein- kaistraße 8 a.23. 2. H Hamei Otto Firma G. m. b. H., O 7, 24. . . . .. 27.2. H Hauck Kurt,. Meerwiesenstr. 30 28. 2. H Heidenreich Albert, Luisenring 27.21. 2. H Hodecker Ottomar, Käfertal, Gartenstr. 17.19. 2. H Holzel Peter, Sandhofen, Zwergstraße 2.21.2. H Hook Dr. Heinrich, Luisenring 57 .. . . . 28.2. H Hook Dr. med., Luisenring 57 . 28. 2. H Huber Josef, Lange Rötter- straße 102.21. 2. H Karl Leo (auch Leopold), Max- Josef-Straße 7, Geschäftslokal Mittelstr. 3.28. 2. H Kiegerl Matthias, J 5, 9 . . . 21.2. H Kuhn Josef, Rheinhäuser Straße 9 a, jetzt R 3, 1 II . 21. 2. H Kummer Frau Lina, Waldhof, Hubenstr. 28 . 28. 2. H Link Anton, C 4, 15 .... 21. 2. H Mayer Ernst, T 3, 3.16. 2. H Müller Ludwig,. Holzstr. 9 . . 16. 2. H Müller Marie, Ehefrau des Ludwig Müller, Holzstr. 9 . . . 16. 2. H Ottmann Heinrich, Max-Josef- Straße 2.29. 1. O Platte Karl jun., Neckarau, Germaniastr. 56 b.20. 2. Pohle Heinrich, F 7, 20 . . . 20. 2. Pohle Anna, Ehefrau des Heinrich Pohle, F 7, 20 . . . .20.2. Reichert Fritz, Wallstadt, Wall- stadter Straße 177 . . . . 28.2. Renner Jakob, Collinistr. 24 . 21. 2. Reuter Anny, B 2, 4 .... 28. 2. Sauer Reinhold, Nuitsstr. 18 III 28. 2. Sauer Lotte, Ehefrau des Reinhold Sauer, Nuitsstr. 18 III. 28. 2. Schäfer Heinrich, N 3, 3. . . 23. 2. Schneider Friedrich, Verschaffeltstraße 13.. . 23.2. Schrödersecker Gottfried, K 4,7 23. 2. Sörgel Frau Enno, P 6, 12/13 . 21. 2. Spannagel Erich Hermann, * Max-Josef-Straße 31 .... 19. 2. Stamm Daniel, Lameystr. 19 . 22. 2. Stamm Ferdinand, C 4, 1 . .28. 2. Stech Helmut, G 7, 34, part. 28. 2. Stegmüller Frau Elsa, Eichendorffstraße 18.23. 2. Uhl Ludwig, Friedrichsring 14 22. 2. Werr Richard, 0 5, 15. . . . 28.2. Zimmermann Frau Hermine, N 3, 10.28. 2. Edingen Kraus Heinrich, Schulstr. 21 . 21. 2. Schrank Marie, Hauptstraße . 16. 2. Ladenbarg Katzenmaier Albert, Heidelberger Straße 108.16. 2. O Neekarhausen Alt Jakob.2. 2. H Kraus Josef, Gastwirt .... 28. 2. H Amtsgerichtsbezirk Meßkirch Meßkirch Gröber Mathilde, Bäckerei . . 19. 2. H Kreenheinstetten Maier Friedrich.19. 2. H Nusplingen Wuhrer Anton, Maurer . . . . 14. 2. H Schwenningen Siber Joh. Nep., Landwirt . . 14. 2. H Amtsgerichtsbezirk Mosbach Mosbach Bechtold Karl, Küfermeister . 12. 1. H Dimmig Heinr., Schlossermstr.. 15.12.H Weinmann Heinrich, Kaufmann 26. 1. H Aglasterhausen Rüdinger Fritz, Mechaniker. . 31. 1. O Billigheim Maver Erich, Kaufmann . . . 15.12.H 26. 1. H Dallau Baumann Oskar, Dreschmaschinenbesitzer .12.1. H Fahrenbach Galm Gottfried, Metzgerei . . 12.1. H Hestermann Gottlieb .... 15.12.H Haßmersheim Blankenhom Ernst.15.12.H Heinsheim Müller Josef, Schlossermeister. 16. 1. H Muckental Helmstädter Karl, gern. Warengeschäft .15.12.H Steck II Josef Witwe, Kolonialwaren .15.12.H 15.12.H XX X WWW WKoo XXX XX X XX l‘2fi BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 5 Neckarelz Haas Heinrich, Friseur. . . . 15.12.H 12. l.H Heiler Ludwig Emil.15.12.H Neudenau Großkinsky Guido, Zimmergeschäft .12. 1. H Riel Joh.. Maler.15.12.H Amtsgerichtsbez.Neckarbischofsheim Obergimpern Günther Hermann, Maurermstr. 13. 2. H Amtsgerichtsbezirk Neustadt i. Schw. Neustadt (Schwarzwald) . Glöckler Ernst.14. 2. H Renner Otto und dessen Ehefrau. Kolonialwarenhandlung und Mineralwasserfabrik .... 14. 2. H Wehrle Karl Georg, Elektrotechniker .7. 2. H Lenzkirch Bächle Heinrich, Landwirt . . 14. 2. H Hug Dr. Ernst, Tierarzt ... 7. 2. H Amtsgerichtsbezirk Qberkirch Oberkirch Haas Otto, Kaufmann .... 1. 2. H 15. 2. H Bad Peterstal Huber Ludwig, zum Schwanen 8. 2. H Lierbach Huber Ludwig, Sägewerksbes. 21. l.H Nnßbaeh Otteny Franz, Friseurmeister . 1. 2. H Oppenau Ziegler Franziska. Damenschneiderin .22. 2. H Ulm Meier Georg, Landwirt . . , 1. 2. H Spraul Anton, Landwirt . . . 22.2. H Amtsgerichtsbezirk Offenburg Ottenburg Berger Albert, Diplom-Kaufm., Bücherrevisor,Friedrichstr. 25 15. 2. H Hausin Karl, zum Palmengarten 1. 2. H Müller Karl, Frauenweg 23, jetzt Konstanz, Wessenbergstr. 29. 3. 2. H Huber Karl, Holzhandlung, Luisenstr. 4.15. 2. O Schäfer II Emilie, Josef Schäfer II Witwe, Bäckerei, Lange Straße.15. 2. H Schüler Karl, Friseur, Lange Straße.15. 2. H Speck Franz, Automechaniker. Hauptstr. 38.15. 2. H Appenweier Füll Alfred, mech. Werkstätte . 22. 2. H Bnhlsbach Siebert Andreas. Seifenhandlung. Haus 80.15. 2. H Durbaeli-Ergersbaeh Bächle Johann, Landwirt . . 15. 2. H Hurst Wendelin. Arbeiter. Haus Nr. 6 . . . ..22. 2. H Elgersweier Götz Emil. Dentist.22. 2. H Fessenbach End Heinrich. Milchhändler, Haus 47.. 15. 2. H Leitermann Adolf, Küfer . . . 15. 2. H Zell-Weierbach Schillinger AVilhelm, Sattlerei . 15. 2. H Zunsweier Möschle Wilhelm, Schuhmacher - meister und Polizei, Hauptstraße 200 . 1.2. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Bauer Albert, Auktionator, Kronenstr. 4.21. 2. H Bender Alfred, Fabrikant, Goethestr. 35 . . . . . . . 21. 2. H Drodofsky Hermann, Wirt zum Schweizerhof, St. Georgen- Straße 48.21. 2. H Feßler Alfred, Obstgroßhändler, Ebersteinstr. 7.21. 2. H Gayde Erwin, Fabrikant, Goethestr. 35.21. 2. H “ Glaser Karl jr., Buckenberg . . 15. 2. H Heim Christian, Fässer, Gellert- straße 4.15. 2. H Heinz Hermann, Fuhrhalter, Bülowstr. 27. 22. 2. H Kyris Elfriede, Uhrenfabrikat., Wildergrund-Allee 2 . . . . 15. 2. H Laichinger Eugen, Biergroßhändler, Dammstr. 21 . . . 22. 2. H Laichinger Emma, Ehefrau von Eugen Laichinger, Dammstraße 21.22. 2. H Laichinger Wilhelm, Biergroßhändler, Dammstr. 21 . . . 22. 2. H Maurer Karl, Durlacher Straße 8 22. 2. H Roller Klara, ledig, Schulze- Delitzsch-Straße 54 ... . 20. 2. O v. d. Sanden Elise, Schmuckwaren, Zerrennerstr. 32 . . 15. 2. H Sehrade Artur, Architekt, Güterstr. 40.15. 2. H Sent Anna geb. Henninger, Calwer Straße 89 . 27. 2. H Strobel Franz. Landwirt, Mühlstr. 3..22. 2. H Sturm Marie Witwe, Östliche 1 23. 2. H Zeumer Alice, Angestellte, Bahnhofstr. 28 . 22. 2. H Königsbaeli Benjamin Julius, Viehhändler . 14. 2. O Häuser Rudolf, Durlacher Str. 20 15. 2. H Neuhausen Nagel Heinrich. Bäcker ... 15. 2. H Steinegg Bogner Sophie, Landwirtsehefrau, Haus-Nr. 67.. 19. 2. O Amtsgerichtsbezirk Säckingen Säckingen Falschebner Max.20. 2. H Hettich Stephan, Steinbrilck- straße 9.19. 2. O Hilpert Artur.20. 2. H Laufenburg (Baden). Hahn Josef, Schreinermeister . 20. 2. H . Müller Hermann, Milchhandlung 20. 2. H 22. 2. K Schmidle Oskar, Buchdruckerei 20. 2. H Rheinfelden (Baden) Schwander Robert, Chauffeur . 20. 2. H Tscheulin Hermann, Konfektion 16. 2. H Schwörstadt Meyer Fritz (früher Grenzacli) . 20. 2. H A mtsgerichtsbezirk Schwetzingen Schwetzingen Kehrer Else, früher Karl-Theo- dor-Straßel3,jetzt Karlstr.36 28. 2. H Lautenbach Otto, Kaufmann, Forsthausstr. 5.28. 2. Siebig Karl. Säger.21.2. Hockenheim Barfuß Alfons, Schuhmacherei, Luisenstr. 6.20. 2. Mann Georg J., Autoreparaturen 6. 2. Schneider Hans, Zigarrenfabrik, Kaiserstr. 4 .20. 2. Neulußheim • Braun Albert, Schuhwaren . . 27. 2. | Krauß Joh. Peter, Baugeschäft 20. 2. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Singen a. H. Ackermann Richard, Reisender, Widerholdstr. 4, geb. 25. Jan. 1909 in Aalen (Württbg.). . 20. 2. Gebrüder Geppert Firma, Inh. Ernst und Fritz Geppert, Har- senstraße 7.23. 2. Oberländer Zeitung, Druckerei und Verlagsanstalt G.m.b.H. 22. 2. Friedingen Schmutz Franz, Gastwirt, Friedingen, geb. am 6. Febr. 1881 26. 2. Amtsgerichtsbezirk St. Blasien Niedermühle Ebner Max Johann. Gastwirt . 28. 2. Segalen Hierholzer Xaver, Landwirt . 28. 2. Amtsgerichtsbezirk Triberg Hornberg Dörner Gustav, Mechaniker. . 14.2. Amtsgerichtsbezirk Überlingen Überlingen Blumenröther Otto, Hotelier . 21. 2. Frickingen Riedmann Otto, Elektrotechn. Geschäft.7.2. Lippertsreute Wacker Leo, Bauarbeiter. . . 24. 2. Meersburg Brock Karl, Kiosk und Tankstelle .15. 2. Oberuhldingen Böser Fritz, Kunststeingeschäft 21.2. Riedetsweiler Haas Laura, Ehefrau, Pension Seeblick.15.2. 27. 2. Amtsgerichtsbezirk Yillingen Villingen Bürk Karl, Metallwarenfabrik, Rietheimer Straße.20. 2.JL Müller Josef, Hilfsarbeiter, Marbaclier Straße 10. . . . 19.2. O Schnäbele Karl, Kaffee-Restaurant .20. 2. H Schwenk Erwin, Goethestr. 18 . 20. 2. H Sieber Ernst, Schuhmachermstr. 20. 2. H Zimmermann Josef, Rottenführ. 19. 2. K St. Georgen (Schwarzwald) Zink Franz, Steindrucker, Unter-Tiirkei-Straße 16. . . 21. 2. H Peterzell Schäffler Franz, Fahrradhändler 21. 2. H KK MS K KK c K K o K K K K KO KM MC Nr. 5 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 127 Amtsgerichtsbezirk Waldshut Waldshut Gareis Ehefrau.2.2.H Schachet) Spitzenberger Anna, Ehefrau 2. 2. H Amtsgerichtsbezirk Weinheim Weinheim Bauer Hans, Hauptstr. 77 . . 23. 2. H Heddesheim Schöffmann Paula, Haushälterin Friedhofweg.23. 2. H Weber Alois, Oberdorf .... 23. 2. H Leutershausen Geißler Heinrich, Feldhüter. . 16. 2. H Berichtigungen. Amtsgericht Mannheim. Der in den Amtl. Mitteilungen über die Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Nr. 23 vom 1. 12.1933 veröffentlichte Haftbefehl vom 10. 11.1933 gegen Herrn Hermann Ottmann, Mannheim, Max- Josef-Straße 2, muß lauten: Heinrich Ottmann, Mannheim, Max-Josef-Str. 2. Folgender Haftbefehl wurde aufgehoben : David, Fa. Albert A., Rheinau, Rhenania- straße 98 H 15. 2. 34 (s. Bad. Wirtsch.- Zeitung Nr. 4 vom 20. 2. 34 S. 98). Amtsgericht Triberg. Der in der Badischen Wirtschaftszeitung Nr. 3 vom 5. 2. 1934 veröffentlichte Haftbefehl vom 13.1.1934 gegen Gustav Schaumann, Kaufmann, Hornberg, muß lauten: Gustav Schau- mann, Ingenieur, Homberg. Beilugen-Hinweis. Der heutigen Auflage ist ein Prospekt der Viktoria-Versicherung, Berlin, beigefügt, den wir der Beachtung unserer Leser empfehlen. e Firmenanzeiger Konkurse und Vergleichsverfahren sieh Herausgeber: Badische Industrie- und Handelskammer. — Druck: C. F. Müller, Buchdruckerei und Verlag. — Verantwortlich: für die Schriftleitung ftandels- kammersyndikus Dr. Krienen; für den Anzeigenteil Anton Meschede, alle in Karlsruhe. D.A. 1850 IV. Vj. (I. Vj. 84 : 5000 Exp].) BEZUGSQUELLEN-NACHWEIS ans Industrie, Handel und Gewerbe Normalfeld (2 Zeilen) 1.— RM., jede weitere Zeile 50 Pfg. Nur Jahresabschluß, jährlich 24 Nummern. Bestellungen an die Badische Industrie- und Handelskammer oder die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. Alteisen Metalle, Altpapier kauft ständig Jacob Schneller, Karlsruhe, Durlacher Straße 34 Telephon 1597 Anzeigen-Expedition Dr. Glock’s Anzeig.-Expedit. 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