BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Amtliches Organ der Badischen Industrie- und Handelskammer, Karlsruhe zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe Handelskammerpräsident: Dr. C. Kentrup, Karlsruhe Verantwortlicher Schriftleiter : Handelskammersyndikus Dr. Krienen, Karlsruhe. Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Badischen Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis vieteljährl. 1.30 zuzttgl. Postzustellgeld. Bestellungen beim Verlag und jeder Postanstalt. Anzeigenpreise : */i Seite, 265 mm hoch und 185 mm breit, 112.— &K, Va Seite, 132 mm hoch und 185 mm breit oder 265 mm hoch und 92 mm breit, 56.— 1 U Seite, 132 mm hoch und 92 mm breit oder 65 mm hoch und 185 mm breit, 28.— Mi, J / 8 Seite, 65 mm hoch und 92 mm breit oder 32 mm hoch und 185 mm breit, 14.— 1 / l6 Seite, 32 mm hoch und 92 mm breit oder 15 mm hoch und 185 mm breit, 7..— Mi, V 32 Seite, 32 mm hoch und 45 mm breit oder 16 mm hoch und 92 mm breit, 3.50 Mi. Rabatt bis zu 15 o/ 0 bei 24 Wiederholungen 14. Jahrgang 2. Angust-Heft 1934 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 16 Die Ausfall rau ff rüge der deutschen Industrie werden weiterhin pünktlich erfüllt. Der Rohstoffbedarf durch Sondermaßnahmen der Regierung siehergestellt. Es darf nicht wundernehmen, daß die deutsche Devisenlage manchen ausländischen Konkurrenzfirmen Veranlassung gibt, angebliche Schwierigkeiten deutscher Firmen bei der Durchführung von Ausfuhraufträgen ins Feld zu führen. Da die Aufrechterhaltung und Erweiterung der deutschen Ausfuhr Gegenstand aufmerksamer Fürsorge seitens der deutschen Regierung ist, so hat die deutsche Regierung alle Maßnahmen getroffen, um die pünktliche gute Ausführung von Auslandsaufträgen allen anderen Erfordernissen der deutschen Wirtschaft voranzustellen. Der Auslandsabsatz der deutschen Industrie beträgt etwa 10 Prozent ihrer Gesamterzeugung. Die Menge an ausländischen Rohstoffen, die für diesen Export benötigt werden, spielt demnach im Verhältnis zum Gesamtbedarf der deutschen Wirtschaft keine entscheidende Rolle. Einschränkungen des Verbrauchs an ausländischen Rohstoffen kommen nur für denjenigen Teil der deutschen Erzeugung in Frage, der seinen Absatz auf dem Inlandsmarkt findet. Für den Export werden deshalb vorzugsweise sowohl in zeitlicher wie in qualitativer Hinsicht die erforderlichen Rohstoffe in erster Linie zur Verfügung gestellt, und irgendwelche Zweifel an der prompten und einwandfreien Durchführung von Auslandsaufträgen der deutschen Industrie sind völlig unbegründet. Die Bedürfnisse der Ausfuhr werden in jeder Beziehung dem inländischen Absatz vorangestellt werden. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: gez. Dr. Schacht, Präsident des Reichsbank-Direktoriums. BADISCHE BANK » Diskontierung von Wechseln und Schedes Bombardierung von Wechseln und Effekten nach Maßgabe des Privatnotenbankgesetscs vom 3o. August 1924 Einzug von Wechseln + Kontokorrent=Geschäft Giro= und Scheckverkehr -i- Annahme von Bar= einlagen ■>,- An= und Verkauf von Wertpapieren Verwaltung von Wertpapieren in offenen und geschlossenen Depots + Vermietung von Stahl= fächern J ,- Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen 894 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 16 Deshalb muß auch der Betrieb zu einer organischen Gemeinschaft werden, muß die betriebliche Zusammenarbeit nach denselben Grundsätzen geordnet sein, die für die große Gemeinschaft gültig sind. Daxu gehört: daß die Verantwortlichen in der Wirtschaft sich nicht genügen lassen, nur ihre Pflicht zu tun. Sie dürfen nicht in den ihnen anvertrauten Unternehmen und Werkstätten bloß eine mechanistische Zueinander Ordnung, bloß Gebilde von Verstand und Eisen sehen. Sie müssen vielmehr lernen, die in den Betrieben wirken den Kräfte zu erkennen und sie auf das höchste Ziel, auf die Nation auszurichten. Dr. Leg, Führer der Deutschen Arbeitsfront * Der deutsch-französische Handelsvertrag; vom 28. VII. 1934. Das neue Handelsabkommen, welches nach langen Verhandlungen nunmehr zwischen Deutschland und Frankreich zustandegekommen ist, gliedert sich in zwei selbständige Teile: In den „Handels-, Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag“, der allgemeine Bestimmungen für den Handel, die Niederlassung und die Schiffahrt enthält und von vornherein für eine längere Dauer berechnet ist, und zweitens in eine „Vereinbarung über den deutschfranzösischen Warenverkehr“. Diese Vereinbarung enthält die Bestimmungen bezüglich der Tarife und der Kontingente, also zölltechnische Einzelabmachungen, die bei der Unbeständigkeit der gegenwärtigen Wirtschaftslage für eine Festlegung auf längere Zeit weniger geeignet sind. Abänderungen der Zölle wurden von keiner Seite zugestanden. Die im früheren Vertrage festgelegten Zollbindungen bleiben auf beiden Seiten bestehen, naturgemäß nur soweit sie nicht schon Abänderungen erfahren haben. Bindungen sind wiederum mit vierzehntägiger Frist kündbar. Im Abkommen über den Handelsaustausch erstattet Frankreich einen Teil der im Januar d. J. zurückgehaltenen Kontingente zurück im Einfuhrwerte von jährlich 182 Millionen Franke^. Als Gegenleistung hat Frankreich iin Einfuhrwerte von jährlich 50 Millionen Franken eine Ausweitung gewisser deutscher Kontingente erhalten, die im Januar d. J. von Deutschland gegen die französische Einfuhr festgesetzt worden waren. Diese Verbesserungen betreffen bezüglich Einfuhr nach Frankreich Optik und Feinmechanik, Werkzeuge, verschiedene Maschinen, Strümpfe, Damenkonfektion, verschiedene Papiersorten, Kinofilme, technische Lederartikel, unechte Schmuckwaren, gewisse Möbel, Wollstoffe und wollene Wirkwaren usw. Bezüglich Einfuhr nach Deutschland kommen namentlich Kammzug, Kolonialhölzer, Thomas-Schlacke, Wollgarne, Baumwollzwirn, feine Holzwaren, Ziegen- und Schafleder usw. in Frage. Bezüglich der Meistbegünstigung ist der Status wie bisher beibehalten worden. Der Dauervertrag ist auf unbestimmte Zeit mit sechsmonatiger Kündigungsfrist abgeschlossen worden, während die Vereinbarung über den deutsch-französischen Warenverkehr bis zum 31. Dezember 1934 läuft. Beide Abkommen traten am 1. August d. J. in Kraft. Nach dem 31. Dezember 1934 ist für Teil II des Vertragswerkes eine monatliche Kündigungsfrist zum Vierteljahresschluß vorgesehen. Durch einen gleichzeitig vereinbarten Notenwechsel ist die französische erhöhte Einfuhr-Umsatzsteuer von 4 v.H. (für halbfertige Waren) und von 6 v. H. (für Fertigwaren) auf den allgemeinen Satz von 2 v. H. des Wertes gesenkt worden. Deutschland ist damit den wichtigsten Konkurrenzländern, die die Vergünstigung bisher genossen haben, gleichgestellt worden. Von grundlegender Bedeutung für die praktische Abwicklung des Warenverkehrs ist das zweiseitige allgemeine Verrechnungsabkommen, das an Stelle des gegenwärtigen Zahlungsabkommens tritt. Die gesamte Warenausfuhr von Deutschland nach Frankreich und umgekehrt geht ausschließlich über zwei Verrechnungskonten, so daß außerhalb dieser Verrechnungskonten Zahlungen für den Bezug von Waren nicht mehr geleistet werden dürfen. Eingeschlossen sind neben Frankreich auch die Kolonien mit Marokko und den Mandatsgebieten. Unter das Verrechnungsabkommen fallen deutscherseits Waren deutschen Ursprungs und solche über Deutschland aus dritten Ländern nach Frankreich ausgeführte Waren, die in Deutschland nationalisiert worden sind. Für französische Waren gilt Entsprechendes. An sich bleiben von der Verrechnung Transitwaren jeder Art ausgeschlossen. Entscheidend ist die Gesetzgebung des Bestimmungslandes. Die Einzelheiten über die technische Abwicklung dieses Warenverkehrs ergeben sich aus dem in der Anlage wiedergegebenen Runderlaß 84/34 der Reichsstelle für Devisen bewir tschaf tung. Ähnlich wie im deutsch-schw’eizerischen Verrechnungsabkommen hat sich auch Frankreich dazu verstanden, Deutschland einen gewissen freien Überschuß an Devisen zu gewährleisten, und zwar nach Abzweigung der Beträge, die für die Einlösung der Dawes- und Young- Anleihekupons notwendig sind. Für die deutschen Exporteure nach Frankreich wird folgender Hinweis von Bedeutung sein: Da in Frankreich eine Devisenbewirtschaftung nicht besteht, wird dort die Durchführung des Zahlungsverkehrs in der Weise sichergestellt, daß jeder französische'Empfänger deutscher Waren sieh entweder allgemein durch Eintragung in eine Liste bei dem Deutsch-Französischen Zahlungsamt — Office Franco-Allemand — oder im Einzelfalle durch besondere schriftliche Erklärung verpflichtet, Zah- Nr. 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNGr 395 lungen für deutsche Waren nur durch Vermittlung des Zahlungsamtes zu leisten. Liegt eine solche besondere Erklärung oder die Eintragung beim Zahlungsamt nicht vor, so hat der französische Importeur bei der Einfuhr der Ware 10 v. H. des Wertes bei der französischen Grenzzollstelle zu hinterlegen. Es sei in diesem Zusammenhang noch der Hinweis gestattet, daß nach wie vor Einzahlungen naturgemäß nur auf Grund der allgemein üblichen Devisengenehmigungen unter den bekannten Voraussetzungen geleistet werden dürfen. Bei der Verrechnung wird auf deutscher wie auf französischer Seite der Berliner Mittelkurs zugrunde gelegt. Zur näheren Orientierung lassen wir nunmehr einen Teil des Abkommens und der wichtigsten Durchführungsbestimmungen im Wortlaut bzw. als Übersicht folgen, und zwar: 1. Wortlaut des Abkommens zwischen der deutschen und französischen Regierung über die Regelung der Zahlungen aus dem Warenverkehr vom 28. Juli 1984. 2. (Wichtig für deutsche Exporteure.) Durchführungserlaß der französischen Regierung vom 28. Juli 1934. 3. (Wichtig für deutsche Importeure.) Die neuen Devisenvorschriften zum Verrechnungsabkommen mit Frankreich, zusammengestellt auf Grund des Runderlasses der Reichsdevisenstelle Nr. 84/34, vom 1. August 1934. 4. Als Ergänzung und zur Erleichterung des Verständnisses von Anlage 3, Überblick über die deutschen Durchführungsbestimmungen zum deutsch-schweizerischen Verrechnungsabkommen nach dem Runderlaß der Reichsdevisenstelle Nr. 83/34, vom 31. Juli 1934. 1. Abko m men zwischen der deutschen und französischen Regierung über die Regelung der Zahlungen aus dem Warenverkehr vom 28. Juli 1934. Artikel I. Die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem deutsch-französischen Warenverkehr, wie sie nachstehend umschrieben ist, erfolgt durch Vermittlung von Zentralstellen, und zwar in Deutschland durch die Reichsbank und in Frankreich durch das Office Franco-Allemand des Paiements Commerciaux bei der Handelskammer in Paris. Artikel II. Schuldner, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Warenverkehr Reichsmarkzahlungen nach Frankreich zu leisten haben, müssen die geschuldeten Beträge bei Fälligkeit an die Reichsbank zahlen. Soweit die Schuldverpflichtung auf französische Franken lautet, hat der Schuldner den Gegenwert des geschuldeten Betrages bei Fälligkeit in Reichsmark, umgerechnet zum Berliner Mittelkurs des Einzahlungstages, an die Reichsbank zu zahlen. Artikel III. Schuldner, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Warenverkehr Zahlungen in französischen Franken nach Deutschland zu leisten haben, müssen die geschuldeten Beträge bei Fälligkeit an das Office Franco-Allemand zahlen. Soweit die Schuldverpflichtungen auf Reichsmark lauten, hat der Schuldner den Gegenwert des geschuldeten Betrages in französischen Franken, umgerechnet zum Berliner Mittelkurs des Einzahlungstages, an das Office Franco-Allemand zu zahlen. Artikel IV. Die auf andere als die Landeswährung der vertragschließenden Teile lautenden Schuldverpflichtungen sind umzurechnen, und zwar in Deutschland in Reichsmark und in Frankreich in Französische Franken, zum Mittelkurs der Berliner bzw. Pariser Börse am Tage, an dem die Zahlung an die Reichsbank bzw. das Office Franco-Allemand erfolgt. Artikel V. Von allen von den Importeuren deutscher Waren an das Office Franco-Allemand gezahlten Beträgen sind fünfzehn und dreiviertel Prozent (15,75%) täglich auf ein Konto zu übertragen, das in den Büchern des Office Franco-Allemand zugunsten der Reichsbank geführt wird. Falls nach Abzweigung des vorstehend genannten Prozentsatzes und nach Deckung der fälligen und im Artikel II vorgesehenen Zahlungsverpflichtungen sich am 15. September, 1. November und 31. Dezember 1934 ein 10 Millionen französische Franken übersteigender Überschuß ergibt, so wird dieser Überschuß, soweit er 10 Millionen französische Franken übersteigt, auf das im Absatz 1 genannte Konto übertragen. Falls dieses Abkommen nicht erneuert wird, so wird der am 31. Dezember 1934 vorhandene Überschuß in voller Höhe auf dieses Konto übertragen. Artikel VI. Die Zahlungsverpflichtungen aus der deutschen Ausfuhr werden von der Reichsbank erfüllt, während die Zahlungsverpflichtungen aus der französischen Ausfuhr durch das Office Franco-Allemand erfüllt werden, und zwar nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Beträge und in der Reihenfolge, in der die im Artikel III vorgesehenen Zahlungen geleistet werden. Artikel VII. Für die Zwecke des gegenwärtigen Abkommens gelten bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet als französische Waren solche Waren, die im französischen Zollgebiet, den französischen Kolonien, Protektoraten und Mandatsgebieten erzeugt (origine) oder die nach der deutschen Gesetzgebung als in Frankreich nationalisiert anzusehen sind. Bei der Einfuhr in das französische Zollgebiet, die französischen Kolonien, Protektorate und Mandatsgebiete gelten als deutsche Waren solche W T aren, die im deutschen Zollgebiet erzeugt (origine) oder nach der französischen Gesetzgebungais in Deutschland nationalisiert anzusehen sind. Waren, die durch das Gebiet des einen oder anderen der beiden Länder lediglich im Transitverkehr befördert worden sind, fallen nicht unter die Regelung dieses Abkommens. Artikel VIII. Jede der beiden Regierungen wird, soweit es sie betrifft, die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Importeure anzuhalten, bei Erfüllung ihrer Zahlungsver- Süddeutsche Schreibmaschinen- und Büro-Einrichtungs- Gesellschaft Inhaber EMIL KIEFER KARLSRUHE i. B. * Kaisersirefie 227 Büromöbel * Büroma«chinen » Kleinbedarf 896 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 16 pflichtungen aus dem Warenverkehr sich ausschließlich der in diesem Abkommen vorgesehenen Regelung zu bedienen. Artikel IX. Dieses Abkommen tritt in Deutschland und in Frankreich am 1. August 1984 in Kraft und bleibt bis zum 81. Dezember 1934 in Geltung. Falls der deutsch-französische Warenverkehr sich in einer Richtung entwickeln sollte, die von derjenigen wesentlich abweicht, von der bei Abschluß dieses Abkommens ausgegangen worden ist, sichern sich die beiden Regierungen gegenseitig ihre Bereitwilligkeit zu, in Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel, dieses Abkommen der entstandenen neuen Lage anzupassen. Artikel X. Die Tätigkeit des Office Franco-Allemand des Paie- ments Commerciaux, soweit sie sich aus dem deutschfranzösischen Abkommen über die Zahlungen aus dem Warenverkehr vom 24. Dezember 1932 ergibt, wird mit dem 81. Juli 1984 eingestellt, wobei Einverständnis darüber besteht, daß für Rechnung französischer Exporteure die Verkäufe von Markbeträgen, die ein Guthaben dieses Instituts darstellen, bis zur Erschöpfung dieses Guthabens fortgesetzt werden. Die Abtragung der rückständigen Forderungen der Exporteure französischer Waren erfolgt außerhalb des Rahmens dieses Abkommens, soweit nach den Abmachungen zwischen den Beteiligten diese Forderungen vor dem 1. August 1934 fällig waren. Artikel XI. Die Bestimmungen des deutsch-französischen Abkommens über die Zahlungen aus dem Warenverkehr vom 24. Dezember 1932 treten hiermit außer Kraft. Artikel XII. Die beiden Regierungen werden am 15. November 1934 in Verhandlungen eintreten und bis spätestens zum 1. Dezember 1934 sich über die Verlängerung dieses Vertrages oder die an seine Stelle tretende neue Regelung der Zahlungen aus dem Warenverkehr schlüssig werden. Geschehen zu Berlin, in doppelter Ausfertigung in deutscher und in französischer Sprache, den 28. Juli 1934. 2. Anwendung des deutsch-französischen Zahlungsabkommens. Dekret der französischen Regierung vom 28. Juli 1934. Artikel 1. Mit Wirkung vom 1. August 1934 hat die Zahlung deutscher Waren, die in das französische Zollgebiet, die französischen Kolonien, Protektorats- und Mandatsländer eingeführt werden, in obligatorischer Form an das Office franco-allemand des payements commerciaux de la chambre de commerce de Paris zu erfolgen. Artikel 2. Jeder Importeur deutscher Waren kann seine Eintragung in die Register des Office franco-allemand beantragen. Diese Eintragung schließt die Verpflichtung in sich, dem. genannten Office franco-allemand die Zahlung der eingeführten Waren bei Fälligkeit zu leisten. Artikel 3. Von dem genannten Datum ab müssen bei der Einfuhr deutscher Waren der Zollverwaltung folgende Papiere vorgelegt werden: 1. Eine durch den Deklaranten als der Richtigkeit entsprechend beglaubigte Kopie der Kaufrechnung. 2. In doppelter Ausfertigung eine von dem Adressaten Unterzeichnete Verpflichtung, bei Fälligkeit an das Office franco-allemand den Kaufpreis der Waren zu überweisen. Jedoch genügt es für diejenigen Importeure, die bei dem Office franco-allemand eingetragen sind, daß der Deklarant zur Unterstützung der vorschriftsmäßigen Einfuhrdeklaration in doppelter Ausfertigung eine als richtig beglaubigte Erklärung beifügt,- aus der hervorgeht, daß der Importeur bei dem genannten Office franco-allemand eingetragen ist, und die weiterhin die Verpflichtung enthält, alle erforderlichen Angaben für die Feststellung des getätigten Handelsgeschäfts zu machen, namentlich hinsichtlich des Warenwertes. Für den Fall, daß die Einfuhr keine effektiven Zahlungen bedingen sollte, hätte der Importeur der Zollverwaltung eine entsprechende Bescheinigung des Office franco-allemand vorzulegen. Artikel 4. Für den Fall, daß der Zolldeklarant nicht in der Lage ist, bei der Einfuhr eines der vorgenannten Dokumente vorzulegen, kann trotzdem die Zollverwaltung, sofern jede Vermutung eines Mißbrauchs ausgeschlossen erscheint, die Freigabe der Ware genehmigen auf Grund der Hinterlegung eines Betrages, der einem Zehntel ihres Wertes entspricht. Dieser Betrag wird erforderlichenfalls dem Interessenten durch das Office franco-allemand zurückerstattet. Artikel 5. Die Importeure, die den Vorschriften der Artikel 1, 2 und 8 zuwiderhandeln, können von den Registern des Office franco-allemand gestrichen werden und werden im übrigen nach den Zollgesetzen verfolgt. Artikel 6. Die Importeure der in den Abkommen vom 10. März 1933 und 3. Juli 1934 vorgesehenen Waren (Kohle und Zeitungspapier) sind bis auf weiteres und in den Grenzen, die durch einen Erlaß festgelegt werden, von den vorgenannten Verpflichtungen befreit, jedoch mit der Maßgabe, ihre Zahlungen durch Vermittlung der S.J.C.A.P. zu leisten. Artikel 7. Artikel 7 regelt die Ausführungen des Dekrets durch einen Erlaß der zuständigen Ministerien. Diese Ministerien haben unter dem 28. Juli 1934 folgenden Erlaß veröffentlicht: Artikel 1. Die Importeure deutscher Waren, die, am 1. August 1934 noch ganz oder teilweise den Preis dieser Waren MONINGER BIER Nr. 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 897 schulden, müssen binnen 8 Tagen, gerechnet von der Veröffentlichung dieses Erlasses an, dem Office franco-alle- mand usw. eine Erklärung abgeben mit Angabe des Datums der Fälligkeiten. Der Empfang dieser Erklärung wird ihnen bestätigt. Artikel 2. Die Formulare der Verpflichtungserklärungen und Deklarationen, die in Artikel 8 des vorstehenden Dekrets vom 28. Juli 1934 vorgesehen sind, werden durch das Office franco-allemand geliefert. Artikel 3. Das Verzeichnis der Importeure deutscher Waren, die in den Registern des Office franco-allemand eingetragen sind, wird den Zollämter* je nach Maßgabe der erfolgten Eintragungen jibermittelt. Die Einfuhrzollämter übermitteln täglich dem Office franco-allemand ein Exemplar der von den Adressaten Unterzeichneten Verpflichtungs- erkläruügen und der Deklarationen, die in Ausführung von Artikel 3 des Dekrets vom 28. Juli 1934 abgegeben worden sind. Das zweite Exemplar wird zur Kontrolle mit den Deklarationen zusammen aufbewahrt. Die Zollverwaltung übermittelt in gleicher Weise dem Office franco-allemand alle sachdienlichen Angaben hinsichtlich derjenigen Einfuhren, die sie kraft Artikel 4 des Dekrets vom 28. Juli 1934 ausnahmsweise genehmigt hat. Artikel 4. Die Importeure solcher deutscher Waren, deren Einfuhr in Frankreich nicht die Folge eines Handelsgeschäfts ist, haben alle erforderlichen Angaben dem Office franco- allemand zu machen. Dieses übermittelt seinerseits unmittelbar dem Einfuhrzollamt die in Absatz 3 des Artikels 3 des Dekrets vom 28. Juli 1934 vorgesehene Bescheinigung. Artikel 5. Die in Artikel 6 des Dekrets vom 28. Juli 1934 vorgesehene Befreiung ist beschränkt auf die Einfuhr von Kohle, roh, verkokt oder Preßkohle sowie von Zeitungspapier, glänzend gemacht oder satiniert. Artikel 6. Wenn die in Artikel 1 dieses Erlasses vorgesehenen Einfuhren Gegenstand von Wechselziehungen gewesen sind, so kann die Zahlung der Tratten nur erfolgen zu Händen dritter Inhaber, die in Frankreich domiziliert sind; diese überweisen den Gegenwert dem Office franco- allemand, es sei denn, daß sie die fraglichen Papiere als Eigentümer, Gläubiger einer Sicherheit oder aber als Gegenwert für einen geleisteten Vorschuß in Händen haben. Innerhalb 8 Tagen nach Veröffentlichung dieses Erlasses haben diese dritten Inhaber dem Office franco- allemand ein Verzeichnis der Papiere zu übermitteln, die sie entweder als Eigentümer, als Sicherheitsleistung oder als Gegenwert eines Vorschusses in Händen haben. Artikel 7. Das Office franco-allemand stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel, die sich aus den Überweisungen der Importeure deutscher Waren ergeben, den Exporteuren französischer Waren die Erfüllung ihrer Forderungen in Deutschland sicher, sobald ihm durch die Reichsbank in Verfolg der Vereinnahmung dieser Forderungen eine entsprechende Mitteilung über die erfolgte Einzahlung zugegangen ist. Der Exporteur ist gehalten, dem Office franco-allemand die Tatsache der getätigten Geschäfte zu bescheinigen durch die Ausfuhrbescheinigung der französischen Zollverwaltung sowie durch ein Duplikat des Frachtbriefes oder Konnossements, ordnungsgemäß anerkannt durch den Empfänger der Ware, wobei die Beglaubigung der Unterschrift gefordert werden kann, oder durch die Vorlage von Zollpapieren, die den Eingang der Ware in Deutschland beweisen, oder auf jede andere Weise, die durch das Office franco-allemand als ausreichend erachtet wird. Artikel 8. Für den Fall, daß die aus den Einzahlungen durch die Importeure zur Verfügung stehenden Mittel unzureichend sein sollten, um die sofortige Regelung der Forderungen der eingetragenen Exporteure zu gestatten, erhalten diese letzteren vom Office franco-allemand einen numerierten, aus einem Blockheft entnommenen Abschnitt, aus dem sich der Betrag der beim Office franco-allemand zu seinen Gunsten eingetragenen Gutschrift ergibt. Die Zahlungen werden wieder aufgenommen nach Maßgabe der Wiederauffüllung der Mittel in de* Reihenfolge der vorstehend festgelegten Numerierung. Artikel 9. Das Office franco-allemand hat das Recht, zum Ausgleich aller Unkosten eine Gebühr zu erheben, die höchstens 2 °/ 00 des Wertes aller Geschäfte betragen darf, die durch seine Vermittlung gehen. Artikel 10. In den Kolonien, Protektorats- und Mandatsländern, die unter den Bereich des Kolonial-Ministeriums fallen, werden die dem Office franco-allemand auf Grund der vorstehenden Artikel übertragenen Aufgaben durch Vermittlung der Emmissionsbanken oder Handelskammern durchgeführt, die die Korrespondenten des Office franco- allemand sind. 3. Die neuen deutschen Devisenvorschriften im Handelsverkehr mit Frankreich. (Zusammengestellt auf Grund des Runderlasses der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Nr. 84/34 vom 1. August 1934.) Die Zahlungen im Warenverkehr mit Frankreich sind mit Wirkung vom 1. August 1934 durch ein Abkommen zwischen der deutschen und der französischen Regierung neu geregelt worden. Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus dem Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Nr. 84/34 vom 1. August 1934. Ebenso wie beim deutsch-schweizerischen Zahlungsverkehr sieht das deutsch-französische Abkommen die Bildung .von gegenseitigen Sammelkonten der Zentralnotenbanken vor. Im übrigen unterscheidet sich das deutsch-französische Abkommen von dem deutsch-schweizerischen vor allem dadurch, daß es nicht den gesamten Zahlungsverkehr, sondern nur den Warenzahlungsverkehr umfaßt. Insbesondere für die Begleichung von Nebenkosten im Warenverkehr und aller anderen Verbindlichkeiten bleiben somit die bisherigen Bestimmungen in Kraft. Ferner können deutsche Firmen die Einfuhr französischer Waren nur in Reichsmark bezahlen, nicht also auch in französischer Landeswährung. Auch ist eine Zahlung durch Vermittlung der Post unzulässig. Endlich sieht das deutsch-französische Abkommen im Gegensatz zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen überhaupt keine Zahlungsmöglichkeit vor für nichtfranzösische Waren. Andererseits bestimmt der Runderlaß 84/34, daß französische Waren auch dann über das französische Sammelkonto gezahlt werden müssen, wenn sie über ein drittes Land nach Deutschland eingeführt worden sind. 398 BADISCHE WIRTS C HAFTS - ZEITUNG- Nr. 16 Als französische Waren gelten solche Waren, die im französischen Zollgebiet, den französischen Kolonien, Protektorats- und Mandatsgebieten erzeugt worden oder die nach der deutschen Gesetzgebung als in Frankreich nationalisiert anzusehen sind. Für derartige Waren können Firmen, die im Besitz einer allgemeinen Genehmigung nach III/3 der Richtlinien sind oder die Einzelgenehmigungen nach III/4 der Richtlinien erhalten können, die erforderlichen Sondergenehmigungen in unbegrenzter Höhe erhalten. Hat eine Firma im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs vor dem 1. August 1934 keine französischen Waren aus Frankreich bezogen, so ist eine Entscheidung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung notwendig. Sind die französischen Waren einfuhrverboten oder unterliegen sie einer Bewirtschaftung, so kann die Zahlungsgenehmigung nur erteilt werden, wenn die erforderlichen Bescheinigungen der Bewirtschaftungsstellen oder die Einfuhrgenehmigung des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung vorgelegt wird. Bereits erteilte Genehmigungen zur Durchführung privater Verrechnungsgeschäfte behalten ihre Gültigkeit. Neue Verrechnungsgeschäfte können nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden. Für die Übergangszeit gelten besondere Bestimmungen. 4. Die neuen deutschen Devisenvorschriften im Handelsverkehr mit der Schweiz. (Zusammengestellt auf Grund des Runderlasses der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Nr. 83/34 vom 31. Juli 1934.) Der Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz sowie dem Fürstentum Liechtenstein ist mit Wirkung vom 1. August 1934 durch Staatsvertrag neu geregelt worden. Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus dem Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Nr. 83/34 vom 31. Juli 1934. Die wichtigsten Grundsätze des neuen Abkommens bestehen in folgendem: 1. Die beiden Zentralnotenbanken führen gegenseitig Sämmelkonten, die Schweizerische Nationalbank außerdem zugunsten der Reichsbank ein sogenanntes Transitkonto. 2. Auf die Sammelkonten darf nur in Reichsmark oder in Schweizer Franken gezahlt werden, und zwar lediglich durch Vermittlung der Zentralnotenbanken. Die Versendung von Schecks und Wechselakzepten ist unzulässig. 3. Die Zahlungen dürfen geleistet werden: a) für Waren schweizerischer Erzeugung und Waren, welche in der Schweiz eine wesentliche Bearbeitung erfahren haben, soweit sie weder der Bewirtschaftung noch einem Einfuhrverbot unterliegen: von Inhabern einer allgemeinen Genehmigung nach III/3 der Richtlinien in unbeschränkter Höhe auf Grund besonderer Einzelgenehmigungen, desgleichen von Firmen, die Einzelgenehmigungen nach III/4 der Richtlinien erhalten können. Sind im Rahmen des bisherigen Geschäftsbetriebs einer Firma keine Waren aus der Schweiz bezogen worden, so ist die Entscheidung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung notwendig ; b) für Waren schweizerischer Erzeugung oder Waren, die in der Schweiz eine wesentliche Bearbeitung erfahren haben, soweit sie bewirtschafte^ oder einfuhrverboten sind, lediglich auf Grund von Einzelgenehmigungen, wenn eine entsprechende Bescheinigung der Über'wachungs- bzw. Bewirtschaftungsstelle oder des Reichsko mm issars für Aus- und Einfuhrbewilligung vorgelegt wird; c) für Waren nichtschweizerischer Erzeugung, die auch nicht in der Schweiz eine wesentliche Bearbeitung erfahren haben, soweit sie bewirtschaftet oder einfuhrverboten sind: lediglich auf Grund von Einzelgenehmigungen; d) für Waren nicht-schweizerischer Erzeugung, die auch nicht in der Schweiz eine wesentliche Bearbeitung erfahren haben, soweit sie keiner Bewirtschaftung und keinem Einfuhrverbot unterliegen: lediglich auf Grund besonderer allgemeiner „Zwischenhandelsgenehmigungen“, deren Erteilung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist ; e) für besondere Leistungen, wie Stromlieferung, Veredelungslöhne, Lizenzen und dergleichen sowie Nebenkosten im Warenverkehr: auf Grund von "Einzelgenehmigungen, die für Nebenkosten auf jeden Fall zu erteilen sind. 4. Die Zahlungen nach der Schweiz unterliegen nicht der Repartierurg. Für die unter 3 c und d genannten Zwecke können jedoch Zahlungen nur aus den Beständen des Transitkontos der Reichsbank bei der Schweizerischen Nationalbank erfolgen. 5. Bereits erteilte Genehmigungen zur Durchführung von privaten Verrechnungsgeschäften behalten ihre Gültigkeit. Neue Genehmigungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmungserklärung der Schweizerischen Nationalbank erteilt werden. 6. Für die Übergangszeit gelten besondere Bestimmungen. Junge Generation in der Wirtschaft. Von Albert Müller, Berlin. Es werden heute hier und da Stimmen laut, die sich mit Nachdruck gegen die klaren sozialpolitischen Forderungen der Hitler-Jugend zur Wehr setzen. Auf der anderen Seite aber wird geflissentlich übersehen, daß dieselbe Jugend eine der wichtigsten Forderungen unserer Zeit, die „zusätzliche Berufsschulung“, in das' Programm ihrer Arbeit einfügte. Das beweist -nichts anderes, als daß diese Jugend mit instinktiver Blicksicherheit die Erfordernisse der deutschen Wirtschaftsgesundung erkannt und danach ihre verpflichtende Stellung festgelegt hat. die aromatische Zigarette in der patentierten Schutzpackung. Immer frisch, immer befriedigend. rot... 3 1 j 3 Pfg. blau . . 4 Pfg. TSCHEULIN -Zigarettenfabrik G.m.b.H., Teningen Nr. 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 399 Wirtsehaftsgestaltuug — so weiß heute die Jugend ■— ist nicht möglich allein aus der Begeisterung oder aus schönen Gefühlen. Ihre Atmosphäre ist herb und kühl. Nur die Könner behaupten sich, und Könner braucht unser Volk, braucht vor allem unsere Wirtschaft. Warum dieser verheerende, heute überall spürbare Facharbeitermangel? Weil man einmal ernsthaft der Ansicht war, daß die Stellung auf dem Weltmarkt durch minderwertige, also entsprechend billigere Erzeugnisse zu halten bzw. zurückzuerobern sei. Weil man auf diese Weise alte, bisher sorgsam gepflegte Absatzgebiete verschleuderte, die Schulung der Facharbeiter vernachlässigte und sie selbst brotlos machte. Der völlige Niederbruch der deutschen Wirtschaft ließ dann in weitesten Kreisen eine geordnete Berufsausbildung unerschwinglich erscheinen, so daß endlich — wie der Reichsberufswettkampf des Sozialen Amtes der Reichsjugendführung schlagend ergab — neben der Unzahl mangelhaft Ausgebildeter auf allen Berufsgebieten das Riesenheer der Ungelernten marschierte. Wenn die Hitler-Jugend es als ihre Aufgabe erkennt, die Armee der ungelernten Jungarbeiter zielbewußt verschwinden zu lassen, so kann das von der Wirtschaft weder unbeachtet bleiben, noch in seiner künftigen Bedeutung heute schon ermessen werden. Wir wehren uns aber dagegen, daß schon in krämerischer Geschäftigkeit die Forderungen des Sozialen Amtes der RJF nach einer Reform des Lehrverhältnisses, nach sinnvoller Regelung der Arbeits- und Freizeit dagegen abgewogen werden. Stellen doch diese nicht ein Entgelt, sondern erst die Voraussetzung für die Erfüllung unserer selbstgestellten großen Aufgabe dar. Seien sich doch auch die Betriebsführer, die nach einer Gelegenheit suchen, ihr einstiges freudiges Bekenntnis „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ praktischen Niederschlag finden zu lassen, zunächst darüber klar: Der Qualitätsarbeiter der Zukunft ist der Retter der deutschen Wirtschaft. Er kann nur hervorgehen aus der jungen Generation. Der heutige Stand der Berufsausbildung birgt daher bereits die Entscheidung über das deutsche Wirtschaftsschicksal. Oder unterschätzt man den Ernst unserer Auffassung von den Dingen? Ist nicht jedem Betriebsführer zur Kenntnis gelangt, welche hervorragende Stellung heute diejenigen jungen Berufskollegen einnehmen, die in den Übungsfirmen der Deutschen Arbeitsfront oder in Einrichtungen wie der Arbeitsgemeinschaft der erwerbslosen Techniker und Metallarbeiter in Altona-Bahrenfeld zum erstenmal ihren Beruf richtig erlebt haben ? Beweist nicht die Jugend immer wieder ihre Bereitschaft zur eigenen Leistungssteigerung, zum Einsatz der ganzen Person — nicht nur in der Bewegung, sondern ebenso in der Wirtschaft ? Deutsche Wirtschaftsgrößen, Wissenschaftler und Politiker klagen seit Jahr und Tag über das elende Damiederliegen des deutschen Außenhandels. Wer die Hafenstadt Hamburg nur ein paar Tage erlebt hat, weiß, daß dort zurzeit kein anderes Thema geläufig ist. In zahllosen Verlautbarungen werden Wege aufgespürt, wird der Wille zur Förderung der deutschen Exportwirtschaft wiederholt herausgestellt. Was tut die deutsche Kaufmannsjugenfi ? Wo steht sie in diesem Augenblick? Unter Führung der Angestellten in der Deutschen Arbeitsfront gründet sie die erste deutsche Außenhandelsschule in Hamburg und stellt sich — wiederum unter Hingabe ijfS! ihrer kärglichen Freizeit — zur Heranbildung einer neuen bei der VorschuBbank Lörrach Du förderst damit die heimische Wirtschaft Generation deutscher Außenhandelskaufleute freiwillig zur Verfügung. Sie hat erkannt, daß nur Menschen, die das Erlebnis der Revolution in sich tragen, zu Repräsentanten des neuen Reiches berufen und zugleich in der Lage sind, die kaufmännischen Prinzipien im Auslande mit den nationalpolitischen und gesinnungsmäßigen glücklich zu verbinden. Nur eine Generation, die gewillt ist, der deutschen Ware unter allen Umständen ihren Markt zu erhalten, findet heute im Auslande wirtschaftspolitische Möglichkeiten. Das junge Deutschland, das als Pionierbataillon des deutschen Außenhandels über die Grenze geht, wird deutschen Exportfirmen die Unabhängigkeit von ausländischen Vertretern zurückgeben, es wird mit dem Herzen bei der Sache sein, wo andere mit dem Rechenstift den auftretenden Schwierigkeiten begegnen. Die Selbstschulung der deutschen Jungangestellten ist eine ebenso aktive Außenhandelspolitik wie Entscheidungen in Währungsfragen, über Kontingente oder Subventionen. Die junge Generation, die heute in der Wirtschaft steht, will die Arbeit, will sie ganz ausschöpfen, sich selbst aus ihr vervollkommnen. So sollte das nicht jenen Wirtschaftern zu denken geben, die bei allen Angriffen auf ihre geistige Position stets nur auf die abgegriffene Formel „das haben wir früher auch nicht gekannt“ verweisen können ? Uns wird der geschäftige Eifer, mit dem man den neuen Wein in alte Schläuche gießt, nicht darüber hinwegtäuschen, dhß es in der Wirtschaft oft zwar nicht am Wollen, häufig aber am Können gebricht. Wird nun auf der anderen Seite der Anspruch der Jugendlichen auf Führung, zumindest aber auf größere Verantwortlichkeit mit dem „Mangel an Sachkenntnis“ zurückgewiesen, so übersieht man wiederum geflissentlich, daß die katastrophale Lage und St imm un g des Nachkriegs die jungen Nationalsozialisten früher als andere Generationen zu Ernst und Reife gebracht hat. In der nunmehr begonnenen Wirtschaftsepoche — das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit ist ein einziger Ausdruck dafür — bilden Charakter und Können zusammen erst die Angelpunkte des wirtschaftlichen Geschehens. Für die junge Generation — ihre charakterliche Haltung und ihr berufliches Können — bürgt die Hitlerjugend. Bei der deutschen Betriebsführerschaft liegt es, ihren jungen Vertretern durch zeitgemäße Arbeitsbedingungen eine erfolgreiche Berufsausbildung zu ermöglichen und ihnen hernach jene berufliche Stellung zuzugestehen, die ihnen im Interesse eines umfassenden Wirtschaftsneubaues eingeräumt werden muß. ANSTRICH MALEREI SCHRIFTEN «•EUGEN KNOSP FREIBURG I.B. MOLTKESTR. 19-21 TEL. 3298 400 BADISCHE WIRT SCHAFTS-ZEITUNG Nr. 16 . Die Bßtriebsgemeittschaft als Schicksalsgemeinschaft. von Dr-. jur.p. schoiz. In § 6 deg Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit (AOG) legt der nationalsozialistische Gesetzgeber dem Betriebsrat die Pflicht auf, das gegenseitige Vertrauen im; Betrieb zu vertiefen und alle Maßnahmen zu beraten, die „der Stärkung der Verbundenheit aller Betriebsangehörigen untereinander und mit dem Betriebe und dem Wohle aller Glieder der Betriebsgemeinschaft dienen“. Damit hat der Gedanke der Betriebsgemeinschäft in einer Weise seine gesetzliche Verankerung gefunden, daß man ihn als ein Kernstück des deutschen Arbeitslebens bezeichnen kann. Den Begriff der Betriebsgemeinschaft zu schaffen, hat man zwar schon im Parteienstaat von Weimar versucht. Wie der Erfolg bewies,, allerdings vergeblich. Er fand zuerst praktische Bedeutung in der damals aufsehenerregenden Risikorechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts, die diesem Begriff in dem von Streiks und Aussperrungen in ständiger Erschütterung gehaltenen deutschen Arbeitsleben besondere Bedeutung zukommen ließ. Das Reichsarbeitsgericht brachte mit dieser Rechtsprechung, die sich mit der Frage befaßte, wer bei unfreiwilliger, durch Teilstreiks, höhere Gewalt oder ähnliches veranlaßter Arbeitsruhe den Schaden zu tragen hatte, den Gedanken zum Ausdruck, daß Arbeiter und Betriebsführer in gewisser Beziehung durch den Betrieb in einer Schicksalsgemeinschaft verbunden seien. Allerdings zog es daraus lediglich die Folgerung, daß die Schadenverteilung in Fällen, in denen von dem Verschulden des einen oder anderen Teils keine Rede sein konnte, so erfolgen müsse, daß der Betriebsführer immer alles mit seiner Person als Unternehmer zusammenhängende Risiko zu tragen habe, während alle Gefahr, die nicht typische Unternehmergefahr sei, vom Arbeiter vertreten werden müsse. Immerhin war darin das für die damalige Zeit der Klassenkämpfe ungewöhnliche Bestreben zu erkennen, Betriebsführer und Arbeiter auf ihre mit der Existenz und dem Wohlergehen des Betriebes zusammenhängende schicksalhafte Verbundenheit hinzuweisen. Aber die damalige Rechtsprechung, die von dem Moment der Objektivität fast krankhaft geplagt wurde, sah diese Schicksalsgemeinschaft in materiellem Licht. Das war ein Mangel, der geeignet war, dem deutschen Arbeitsmenschen den. Blick für den wertvollen Kern des in dieser Rechtsprechung liegenden Gedankens zu versehleiern. Der deutsche Ärbeitsmensch konnte in der Art, wie ihm der Begriff einer Betriebsgemeinschaft vom Reichsarbeitsgericht nahegebracht werden sollte, keine Gefühlswerte erkennen. Für ihn blieb das, was man damals mit dem Wort Betriebsgemeinschaft bezeichnte, eine bloße Rechnung, deren Ergebnis entweder eine einseitige Belastung des Betriebsführers oder Lohnausfall für den Arbeiter war. § 6 des AOG faßt den Begriff der Betriebsgemeinschaft in erster Linie von der ideellen Seite, indem er die Stärkung der Betriebsverbundenheit von Führer und Gefolgschaft und der Verbundenheit untereinander dem Betriebsrat ausdrücklich zur Pflicht macht. Sie sollen- in dieser Gemeinschaft mit dem Betrieb selbst verschmolzen und gegenseitig aufeinander eingeschworen sein. Daher muß in dieser Gemeinschaft der Wert eines jeden Betriebsangehörigen' außer jedem Zweifel sein. Es darf weder Über- noch Unt.erwertigkeit im bisherigen schlechten Sinne geben. Jeder gilt vielmehr auf seinem Platz das, was er aus"ihnr macht, und jeder hat sich stets die Unentbehrlichkeit des anderen für den Betrieb vor Augen zu halten. Denn niemand schafft für sich, niemand gegen den anderen, sondern jeder schafft innerhalb der Betriebsgemeinschäft für das allen gemeinsame Ziel, nämlich das Gedeihen der schwer ringenden deutschen Wirtschaft als der Existenzgrundlage der gesamten Nation. Mit diesem für Führung und Gefolgschaft gleichen Ziele ist für den Gedanken einer rein materiellen Gemeinschaft kein Raum mehr. Im Gegenteil, beide müssen sich not r wendig durch das ideale Band der Kameradschaft verbunden fühlen, wenn sie auf dem Wege zu diesem Ziel Erfolge erringen -wollen. Nur so wird es ihnen leicht, vorübergehendes Unglück ihres Betriebes gemeinsam zu tragen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, zu beobachten, wie auch die in Aussicht genommene Gesetzgebung unseres nationalsozialistischen Staates bestrebt ist, die Grundlagen für die Bildung wahrer Betriebsgemeinschaften auch in solchen Betrieben zu schaffen, die bisher z. B. als Aktiengesellschaften mit anonymer Leitung infolge ihres Umfanges nur schwer zur Bildung solcher Gemeinschaften geeignet waren. So sieht z. B. der vom Staatssekretär Reinhardt auf der kürzlich in München abgehaltenen Tagung der Akademiker für Deutsches Recht verkündete große Reformplan der neuen Steuergesetzgebung besondere Steuererleichterungen für die Umwandlung solcher Gesellschaften in persönlich geleitete Gesellschaften oder Einzelunternehmungen vor. Das entspricht nicht zuletzt der Erkenntnis, daß wahre Betriebsgemeinschaft sich in reinster Form nur in persönlich geleiteten Unternehmen entwickeln kann, in denen die Führung das Schicksal der Gefolgschaft teilt, soweit' es mit dem Betriebe zusammenhängt, und ebenso wie diese auf Gedeih und Verderb mit der Existenz des Betriebes . verbunden ist. Wie in jeder Schicksalsgemeinschaft das gemeinsame Geschick nur getragen werden kann, wenn die Mitglieder dieser Gemeinschaft durch persönliches Vertrauen miteinander verbunden sind, so ist auch in den Betrieben unbedingt nötig, daß der Gefolgsmann seiner Arbeit nachgehen kann, ohne dem Betriebsführer mißtrauen zu müssen. Anderseits muß dieser aber auch mit dem sicheren Gefühl, daß die Gefolgschaft treu hinter ihm steht, seine Dispositionen treffen können. Schicksalsgemeinschaft bedeutet nun eben nicht allein eine Gemeinschaft, die lediglich gemeinsames Unglück zu tragen hat. Im Gegenteil soll gerade auch in glücklichen Zeiten jeder Betriebsangehörige an dem Wohlstand des Betriebes teilhaben. Glückliche Zeiten wird sich das deutsche Volk allen Widerständen zum Trotz schaffen. Auf dem Wege dorthin soll und muß die Betriebsgemeinschaft allen Angehörigen Lust und Liebe am Aufbauwerk vermitteln. Das kann sie aber nur, wenn der deutsche Arbeitsmensch im Betriebe nicht in erster Linie seine Erwerbsquelle, sondern das Mittel sieht, durch das er in Gemeinschaft mit dem Betriebsführer und den anderen Arbeitskameraden für die Nation schafft. Gehört dieses Gefühl erst zum Gefühlstatbestand aller deutschen Arbeitsmenschen, so ist die Betriebsgemeinschaft, wie sie in § 6 des AOG ihren Niederschlag gefunden hat, geschaffen. Wir befinden uns zwar immer noch erst auf dem Wege zu diesem Ziel. Daß es aber in absehbarer Zeit erreicht werden wird, zeigt die Tatsache, daß durch das Streben danach schon jetzt mehr und mehr Licht in die einst grauen deutschen Arbeitsstätten dringt, in die. sie Profitgier und krasser Materialismus einer vergangenen Zeit getaucht hatten. Nr. Iß BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 401 Sonstige Nachrichten. Verkehr. VII. Internationaler Straßenkongreß 1934 in München und Berlin. Den Teilnehmern an dem VII. Internationalen Straßenkongreß werden . Von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft bedeutende 'Fahrpreisermäßigungen gewährt. Sie beträgt für inländische Teilnehmer 33% % des Schnellzugsfahrpreises vom Wohnort nach München und zurück von dort naeh dem Wohnort oder vom Wohnort nach München und zurück von Berlin, Ausländische Teilnehmer . erhalten 60 % Ermäßigung auf die Schnellzugsfahrpreise von einem Grenzbahnhof nach München und zurück von dort nach einem Grenzbahnhof oder von einem Grenzbahnhof nach München und zurück von Berlin oder von einem anderen Ort der Kongreßveranstaltungen (Breslau, Düsseldorf, Hannover, Königsberg, Wiesbaden) nach einem Grenzbahnhof. Die näheren Bestimmungen bitten wir bei den Fahrkartenausgaben unter Bezugnahme auf die Veröffent- livhung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft im Deutschen Tarifanzeiger lfd. Nr. 737 aus 1934 zu erfragen. Güterverkehr mit Italien. Mit Gültigkeit vom 10. August 1934 sind im Verkehr aus Deutschland nach Italien Nachnahmen nach Eingang vollständig ausgeschlossen und Barvorschüsse nur noch bis zur Höhe von 10 RM. für jede Sendung zugelassen. Die nachträgliche Belastung bereits abgefertigter Sendungen durch nachträgliche Verfügung des Absenders ist vom 10. August 1934 ab nicht mehr zulässig.. Das- Verbot von Nachnahmen nach Eingang und die Beschränkung der- Barvorschüsse auf 10 RM. für jede Sendung gilt für den gesamten deutsch-italienischen Güterverkehr der Richtung Deutschland-—Italien ohne Rücksicht auf die Art des Gutes oder auf die Art der Abfertigung (Direkter Tarif oder Umbehandlungsverkehr). Nicht beschränkt- ist der Nachnahmeverkehr für Sendungen aus dem Auslande im Durchgang durch Deutschland nach Italien. Güterverkehr mit England. Bis zur Einführung besonderer Frachtsätze im Güterverkehr mit England wird die Fracht wie folgt berechnet: a) auf den deutsch-belgischen Strecken nach dem deutsch-belgischen Eisenbahn-Gütertarif, es sei denn, daß ein Gut oder ein bestehender deutscher oder belgischer Ausnahmetarif in diesen Tarif nicht eingearbeitet ist. In diesem Falle wird die Fracht nach den Binnentarifen berechnet. Bei Anwendung des deutsch-belgischen Ausnahmetarifs 1 (Stückgut zur Ausfuhr von Deutschland) wird indessen, abweichend von den Bestimmungen dieses Tarifs, bei Sendungen über Ostende die Fracht auf den belgischen Strecken für ein Mindestgewicht von 300 kg in allen Fällen, auch bei Sendungen von z. B. 50 kg, 100 kg usty- berechnet. b) Auf den Seestrecken und englischen Landstrecken nach den für diese Strecken anwendbaren Tarifen. Konsularisches. Neuer amerikanischer Generalkonsul in Stuttgart. Herr Samuel W. Honaker ist als Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Stuttgart von Reichs wegen vorläufig anerkannt und zugelassen worden. Zu seinem Amtsbereich gehört aueh das Land Baden. Die Zulassung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden, sobald sie endgültig und das Exequatur erteilt ist. Konsularische Vertretung Litauens. Der Litauische Wahl-Generalkonsul Jakob Odendahl in München ist Namens des Reichs zur Ausübung konsularischer Amtshandlungen zugelassen worden. Zu seinem Amtsbereich gehört auch Baden. Außenhandel, Devisenbewirtschaftung;. Kein Papierkrieg in Devisensachen. * Infolge der durch die Devisenlage notwendig gewordenen Kürzungsmaßnahmen — sowohl für Kassa- als auch Rembourszahlungen — wenden sich viele Firmen nicht nur über ihre zuständige Devisenstelle, sondern auch in steigendem Umfange unmittelbar an die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung, um erhöhte Beträge zur Verfügung gestellt zu erhalten. Außerdem veranlassen die Importeure einen großen Teil ihrer Abnehmer, zur Unterstützung der Anträge sowohl an die Devisenstellen als auch an die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung zu schreiben. Durch die Absendung solcher Schriftsätze entsteht sowohl bei den Devisenstellen als auch im Geschäftsbereich der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung eine ungeheure Belastung des ohnehin schon aufs stärkste gestiegenen Schriftverkehrs, die eine ordnungsmäßige Erledigung der laufenden Angelegenheiten ernstlich in Frage stellt. Es sei deshalb darauf hingewiesen, daß die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung unmittelbar an sie 'gerichtete Anträge auf Erteilung von Zusatzgenehmigungen usw. nicht bearbeitet, sondern in jedem Fall an die zuständige Devisenstelle zur Vorprüfung zurückverweist. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung bittet uns nunmehr erneut, die Firmen darüber aufzuklären, daß alle an die Reichsstelle unmittelbar gerichteten Anträge und Anfragen vollkommen zwecklos sind und daher ebenso wie die unterstützenden Eingaben der Abnehmer von Importeuren oder dritter Stellen unterbleiben sollen. Wir bitten, diesem Wunsche der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung zu entsprechen, weil wir annehmen, daß eine wesentliche Ursache für die bei uns gerade in letzter Zeit wieder sehr häufig beklagten, überaus verzögerten Antragserledigungen wegfallen wird, wenn die Importeure davon absehen, Eingaben an die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung unmittelbar zu richten und dadurch den Arbeitsgang zu erschweren. Aufhebung der Vorzugsstellung von Berlin bei der Devisen-Repartierung. Es ist wiederholt darüber geklagt worden, daß die in Berlin ansässigen Firmen oder solche Firmen, die mit erteilt Auskünfte über Firmen in der ganzen Welt Filiale Mannheim, Börse Telephon 32620 Deutsche Auskunftei Immobilienbüro Frelbnrei.Br. Kaisers tr.II2/Telephon 7029 Bekannt für gewissenhafte Bearbeitung Firma 402 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 16 einer Berliner Bankzentrale arbeiten, bei der Repartierung insofern eine Vorzugsstellung genießen, als sie ihre nicht voll berücksichtigten Devisenanträge schon am nächsten Tage neu einreichen können, während dies den übrigen Firmen unter Berücksichtigung des Postweges erst wieder nach 3—4 Tagen möglich ist. Nachdem u. a. der Deutsche Industrie- und Handelstag diese Beschwerden den maßgebenden Stellen mit der Bitte um Abhilfe unterbreitet hatte, hat das Reichsbankdirektorium nunmehr angeordnet, daß die nicht zugeteilten Devisenbeträge von einem Besteller in Berlin künftig erst am vierten Tage — gerechnet von dem Tage an, an dem der repartierte Auftrag bei der Reichshauptbank vorbörslich vorlag — von neuem bei der Reichsbank angefordert werden dürfen. Erhöhte Einzahlungen auf bestimmte Verrechnungskonten. Gemäß Runderlaß 86/34 vom 6. August 1934 hat die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Berlin folgendes angeordnet: Auf Grund der allgemeinen Genehmigungen nach III/3 und III/5—8 der Richtlinien dürfen vom 1. August 1934 ab Zahlungen nach den Ländern Bulgarien Jugoslawien Rumänien Estland Lettland Türkei in voller Höhe des Grundbetrages und Zahlungen nach Griechenland wie bisher bis zur Höhe von 50 % des Grundbetrages geleistet werden. Zahlungen nach anderen Ländern, die im Rahmen des gekürzten Höchstbetrages erfolgen, sind auf die vorstehend zugelassenen Zahlungen in keinem Falle anzurechnen. Zu Zahlungen nach der Türkei können außerdem auf Antrag über die Grundbeträge der allgemeinen Genehmigungen hinaus Einzelgenehmigungen in unbegrenzter Höhe erteilt werden, sofern 10% des Grundbetrages zu Zahlungen nach der Türkei benutzt worden sind. Die Einzelgenehmigungen können auch dann erteilt werden, wenn im Rahmen des bisherigen Geschäftsbetriebes keine Waren aus der Türkei bezogen worden sind. Die vorerwähnten Vergünstigungen gelten lediglich für die Bezahlung solcher Waren, welche aus dem Lande stammen, nach dem die Zahlung erfolgen soll, oder welche in diesem Lande eine, wesentliche Bearbeitung erfahren haben. Diese Ermächtigung gilt bis auf weiteres. Festsetzung der Kontingente für die Einfuhr aus Frankreich für die Monate August und September 1934. Durch eine Verordnung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers für Ernährung undLandwirtschaft vom 30. Juli 1934 sind die Kontingente für die durch die Verordnung vom 12. Januar 1934 kontingentierten französischen Waren für die Monate August und September 1934 festgesetzt worden. Auf diese Kontingente sind etwaige Kontingentsüberschreitungen aus den Monaten Januar bis Juli 1934 anzurechnen. Für eine Reihe von Waren ist eine Erhöhung der Kontingente eingetreten, die in der am 28. Juli 1934 Unterzeichneten Vereinbarung über den deutsch-französischen Warenverkehr zugestanden worden ist. Es handelt sich dabei um verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Schiefer, Thomasphosphatmehl, Farb- holz- und Gerbholzauszüge, Kammzug, Wollgarne und verschiedene Wollgewebe, Seidentüll und -beutelgaze, Ziegen- und Schafleder, Lederhandschuhe, verschiedene Mech. Glaserei Anton Rauch Freiburg i. Br., Hermannstr. 7, Fernsprecher 1139 Schaufensteranlagen, Schaukästen, Doppel- und Schiebefenster Glas-, Kautschuk-, Holz- und Eisenwaren sowie Textilmaschinen. Über die Kontingentsmengen und sonstige Einzelfragen erteilen die Geschäftsstellen der Badischen Industrie- und Handelskammer Auskunft. Verrechnungsabkommen mit Österreich. Zwischen der Reichsbank und der österreichischen Nationalbank ist ein Verrechnungsabkommen geschlossen worden, das seit dem 10. August 1934 Anwendung findet. Die Vereinbarung unterscheidet sich von den übrigen bisher geschlossenen dadurch, daß nur ein Sonderkonto eröffnet wird, und zwar bei der österreichischen Nationalbank für die Reichsbank. Auf dieses Sonderkonto sind sämtliche Zahlungen der österreichischen Schuldner für den Bezug deutscher Waren in Schillingen zu leisten, und die sich so ansammelnden Beträge werden anderseits wieder zur Bezahlung der nach Deutschland eingeführten österreichischen Waren verwendet. Deutsche Importeure können daher künftig Zahlungen für die Einfuhr österreichischer Waren nur noch in der Weise leisten, daß sie die zur Begleichung der Schuld erforderlichen Schillingbeträge von der Reichsbank gegen Reichsmark erwerben. Das deutsch-österreichische Verrechnungsabkommen bezieht sich auf den Warenverkehr einschließlich sämtlicher Nebenkosten. Es sind daher auch Frachten, Zölle, Versicherungen, Provisionen, Reisespesen und dergleichen, die mit dem deutsch-österreichischen Warenverkehr in Zusammenhang stehen, in der vorbezeichneten Art zu begleichen. Für die Bestimmung der Ursprungseigenschaft sowie für die Behandlung bewirtschafteter oder einfuhrverbotener österreichischer Waren gelten die üblichen Bestimmungen. Allgemeine Genehmigungen nach III/3 der Richtlinien können für Verrechnungszahlungen bis zur Höhe von 50% des Grundbetrages in Anspruch genommen werden. Dabei sind jedoch Zahlungen, die nach einem der im Runderlaß 86/34 Abschnitt I genannten Länder (d. h. Länder, mit denen ein Zahlungen in dritter Währung ausschließendes Verrechnungsabkommen besteht: Bulgarien, Estland, Griechenland, Jugoslawien, Lettland, Rumänien und die Türkei) geleistet werden, anzurechnen. Die im Rahmen des Verrechnungsabkommens geleisteten Zahlungen unterliegen nicht der Repartierung. Dies gilt auch für sämtliche vor dem 10. d. Mts. entstandenen Verbindlichkeiten aus der Einfuhr österreichischer Ware. Auch diese Verbindlichkeiten können jetzt nach Maßgabe der Bestimmungen des Runderlasses 88/34 beglichen werden. Die Badische Wirtschafts-Zeitung erscheint monatlich zweimal Bezugspreis vierteljährlich RM. 1.30 und 12 Pfg. Bestellgeld. Anzeigenpreise: eine Vi Seite RM. 112.—, Va „ ,» 56.-» l U » .» 28 *-» Vs „ „ 14.-, • Vis » » 7.-, Vs* „ „ 3.50. Placierung im Text 20% Aufschlag. Wiederholungs-Nachlaß nach Tarif. Bestellungen sind zu richten an die Bad. Industrie- und Handelskammer, Karlsruhe, Karlstr. 10, oder an die Geschäftsstelle dieser Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. Marke Schneeflocke Der badische Brauer filtriert mit der QuaHtäts-Filtermasse „SCHNEEFLOCKE" F.F.F. llmbaeh Filteraiaue B.m.b.H. GERNSBACH, Bade« Nr. 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 408 Private Verrechnungsgeschäfte sind unter gewissen Voraussetzungen auch künftig zulässig. Nähere Einzelheiten über den Inhalt des erläuternden Runderlasses der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung (Nr. 88/34 vom 9. August 1984) können Interessenten von den Geschäftsstellen der Badischen Industrie- und Handelskammer erfahren. Holländisch-deutsches Zwangsclearing. Die niederländische Regierung hat am 14. August 1984 durch besondere Verfügung das Zwangsclearing mit Deutschland mit Wirkung ab 15. August eingeführt. Alle aus Deutschland von diesem Tage an in Holland eingeführten Waren werden durch Guldeneinzahlungen bei der Nederlandsche Bank bezahlt werden müssen. Es soll auf diese Weise eine schnelle Liquidierung des unerwartet stark angewachsenen Sonderkontos bei der Reichsbank erleichtert werden. Die Guldenbeträge, welche durch das Zwangsclearing bei der Nederlandsche Bank eingezahlt werden, sollen zum Ankauf von sog. „Bankmark“ Verwendung finden, wodurch der in der letzten Zeit stark steigende Saldo bei der Reichsbank ebenfalls vermindert werden kann. Ausführungsbestimmungen stehen noch aus. Die Lösung ist als eine Übergangsmaßnahme anzusehen. Angesichts des beiderseitigen Willens zur Verständigung ist zu hoffen, daß die deutsch-niederländischen Verhandlungen baldigst wieder aufgenommen werden und zu einer Vereinbarung führen, die für beide Teile tragbar sein wird. Kündigung der Zusatzvereinbarung zum Handelsabkommen mit Spanien. Nach einer Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt vom 8. August hat die spanische Regierung am 23. Juli 1984 die in Berlin am 18. Februar 1933 Unterzeichnete Zusatzvereinbarung zu dem Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Spanien vom 7. Mai 1926 wie das dazugehörige Zusatzprotokoll über den Notenwechsel vom gleichen Tage gemäß Artikel IV der Zusatz Vereinbarung gekündigt. Die Zusatzverein- barung sowie das Zeichnungsprotokoll und der Notenwechsel treten mit Ablauf des 23. August 1934 außer Kraft. Guatemala — Ein Zweckverband für den Handel mit Deutschland. In der Erkenntnis, daß nur durch gemeinsame Bemühungen und durch Zusammenschluß aller Interessenten Erfolge erzielt werden können, sind von den an der Erzeugung und Ausfuhr von Kaffee beteiligten Firmen und den Einfuhrhäusern die Vorbereitungen für die Gründung eines Zweckverbandes getroffen worden, dem die Aufgabe obliegen soll, die Handelsbeziehungen zwischen Guatemala und Deutschland zu fördern. Dieser Aufgabe will man dienen, indem man auf einen erhöhten Verbrauch deutscher Erzeugnisse hinwirkt, soweit die heimische Industrie noch keinen ausreichenden Ersatz zu bieten vermag. Durch vermehrte Einfuhr deutscher Waren soll Deutschland der Bezug von Guatemala-Kaffee erleichtert werden. Brasilien — Keine völlige Aufhebung der Devisenzwangswirtschaft. Ein Gerücht, daß die völlige Abschaffung der Devisenkontrolle unmittelbar bevorstehe, wurde von dem Finanzminister dahin berichtigt, daß zwar unter Umständen weitere Ausfuhrwaren von der Devisenablieferungspflicht befreit würden, eine völlige Aufhebung der Zwangswirtschaft jedoch nicht in Frage komme. Der Devisengegenwert der Kaffeeausfuhr müsse in jedem Falle weiterhin dem Banco de Brasil abgeliefert werden. Begleitpapiere für Auslandssendungen. Das von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf herausgegebene Merkblatt über die Begleitpapiere für Auslandssendungen ist nunmehr in 13. Auflage erschienen. Das Merkblatt enthält die Bestimmungen über Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Zollerklärungen, Konnossemente, Markierungsvorschriften und Hinweise auf die zurzeit bestehenden Einfuhrschwierigkeiten. Der Preis des Blattes ist 40 Rpf. porto- und spesenfrei. Bestellungen sind an die Geschäftsstelle der Industrie- und Handelska m mer Düsseldorf, Graf-Adolf-Straße 47, zu richten. RohstoffVersorgung. Rohstoffbewirtschaftung. Sehr wichtig für alle Verarbeiter von unedlen Metallen! Auf Grund der am 3. August in Kraft getretenen Anordnung 9 des Reichsbeauftragten der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 30. Juli 1934 dürfen im inländischen Geschäftsverkehr Lieferungen von Blei, Kupfer, Nickel, Zink und Zinn in Form von Rohmetall, raffiniertem Metall und Remelted-Metall sowie ihren Legierungen (in unverarbeitetem Zustande) nur noch gegen Be- darfsbescheinigungen ausgeführt werden. Während Großverbraucherfirmen ihren Bedarf unmittelbar bei der Überwachungsstelle anzumelden haben, sieht § 2 der Anordnung vor, daß Firmen, die im Monat nicht mehr als je 1000 kg Blei-, Kupfer- oder Zinkinhalt oder je 50 kg Nickel- oder Zinninhalt verarbeiten, ihren Bedarf a) soweit sie industrielle Betriebe sind, bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, b) soweit sie handwerkliche Betriebe sind, beim Reichsstand des deutschen Handwerks anzumelden haben. Alle Firmen, welche zu der Gruppe der oben beschriebenen Kleinverbraucher von unedlen Metallen gehören, werden hiermit im Interesse einer ungestörten Fortführung ihrer Betriebe aufgefordert, bei den für sie zuständigen Kammergeschäftsstellen die notwendigen Antragsvordrucke zu verlangen und diese nach Ausfüllung möglichst umgehend wieder zurückzusenden. Dabei gilt zunächst folgendes: gj efudjt hie ftigljcimer Jlcflfpielr - fd)iiit|ie Matucbiifjne Ikutfdjlcmiis Tluffübntng jeöen ©omttag btc 7. Oftober 1934 „Ppcnftömg u.penrd)enfemb“ ©onberjug ab Äarterulje 13 1% 2—6 lif)r $etepljon 2061 Jtaftatt 404 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr 16 Die Anträge dürfen nur den tatsächlichen Bedarf für den Monat August umfassen. Dieser Bedarf darf ein Drittel der im ersten Vierteljahr 1934 verbrauchten Mengen nicht überschreiten. (Ausnahmen können nur in besonders gelagerten Einzelfällen durch die Überwachungsstelle zugelassen werden.) Auf Lager befindliche Vorräte sind bei der Verrechnung der für August angeforderten Mengen abzuziehen. Die von den einzelnen Kleinverbraucherfirmen beantragten Mengen werden von den Industrie- und Handelskammern zusammengefaßt der Überwachungsstelle gemeldet. Nach Eingang einer entsprechenden Sammelbedarfsbescheinigung werden dann von den Kammern aus die Einzelbescheinigungen im Rahmen der den Kammern zugeteilten Gesamtkontingente auf die Bezirks'- firmen verteilt. Uber das ab September geltende Verfahren werden noch besondere Anweisungen ergehen. Da deren Veröffentlichung in der Badischen Wirtschaftszeitung nicht mehr möglich ist, sei den Firmen empfohlen, sich mit den für sie zuständigen Kammergeschäftsstellen rechtzeitig in Verbindung zu setzen. Im übrigen muß darauf hingewiesen werden, daß sich Firmen, die unrichtige Angaben über vorhandene Mengen bzw. ihren tatsächlichen Bedarf machen, nach Maßgabe des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 in Verbindung mit § 5 der 7. Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz sowfie der Verordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1923 schweren Strafen aussetzen. Einschränkung der Verwendung von Metallen. Die Ausfuhrenindustrie bleibt ausgenommen. Wortlaut der Anordnung 10 der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 15. August 1934. Auf Anweisung des Herrn Reichswirtschaftsministers wird auf Grund der Verordnung über unedle Metalle vom 26. März 1934 und 28. April 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 73 und 100 vom 27. März 1934 und 30. April 1934) angeordnet: § 1 . Kupfer und dessen Legierungen, insbesondere Leitungsbronze, dürfen bis auf weiteres nicht verwendet werden zur Herstellung von: a) Freileitungen über 25 mm 2 , auch nicht für Niederspannungs-Ortsnetzleitungen ; b) Blitzableitern, insbesondere in der Form von Drähten, Seilen, Auffangstangen und Erdeinführungen; c) Stromabnehmer- Schleif bügeln; d) Starkstrom-Rückleitungen (Null-Leitern) für Erdverlegung, auch wenn diese schwach umhüllt sind; e) Rundleitern von 25 mm 2 und darüber bei Spannungen bis 10 kV einschließlich für Mehrfach- Bleikabel mit Papierisolation. § 2 . Kupfer und dessen Legierungen sowie Nickel und dessen Legierungen dürfen, außer in Form von Überzügen oder leichten Plattierungen, bis auf weiteres nicht verwendet werden zur Herstellung von: a) Dachbedeckungen und Dacheinfassungen, Regenrinnen und Ablaufrohren; b) Decken-, Fußboden-, Wand- und Türplatten; c) Gittern, Geländern, Treppen- und Herdeinfassungen ; d) Umkleidungen von Fenster- und Türöffnungen, insbesondere zu Schaufenstereinfassungen, Fensterrahmen ; e) Verkleidungen von Heizungs- und Lüftungsanlagen; f) Hausanschluß- und Verteilungsleitungen für Kalt- und Warmwasser; g) Heizkörpern (Radiatoren), mit Ausnahme der elektrischen Heizelemente und der Brenner. Erzeugnisse vorgenannter Art, die zum Einbau in Fahrzeuge, aueh in Luftfahrzeuge und in Schiffe, bestimmt sind, werden durch dieses Verbot nicht betroffen. § 3 . Kupfer und dessen Legierungen sowie Nickel und dessen Legierungen dürfen, außer in Form von Überzügen oder leichten Plattierungen, bis auf weiteres nicht verwendet werden zur Herstellung von: a) Gewichtssätzen; b) Einfassungen für Spiegel und Bilder; c) Tragstützen und Zierleisten bei Kleiderablagen, Bade- und Wascheinrichtungen; d) Zier- und Trittleisten sowie Zier- und Trittblechen, auch für Fahrzeuge; e) Schanktischen; f) Wärmflaschen; g) Schildern, wie Firmen-, Haus-, Marken- und Leistungsschildern und Buchstaben; h) Festabzeichen, Plaketten, Reklame- und Büroartikeln. § 4 . Zinn und Zinn-Legierungen mit mehr als 40 vH. Zinngehalt dürfen bis auf weiteres nicht verwendet werden: a) zur Herstellung von Lötzinn, b) zum Verzinnen von Drähten, Drahtgeflechten und Drahtgeweben, es sei denn, daß die Erzeugnisse zu a und b bestimmt sind für die Herstellung von Gegenständen, welche bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch mit Lebensmitteln, Arznei- und Genußmitteln in unmittelbare Berührung kommen, oder bei welchen das Lot oder die Verzinnung bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch mit dem Munde in Berührung kommt. § - 5 . Quecksilber darf bis auf weiteres nicht verwendet werden zur Herstellung von: a) Holzimprägnierungsmitteln; b) Zinnober-Farbstoff. § 6 . Die §§ 1—5 finden keine Anwendung auf Erzeugnisse, welche unmittelbar oder mittelbar zur Ausfuhr' bestimmt sind. Die §§ 1—5 finden ferner für eine Übergangszeit von 6 Wochen — vom Tage der Verkündigung an gerechnet — keine Anwendung. Die Überwachungsstelle für unedle Metalle, Berlin-Wilmersdorf 1, Badensche Straße 24, kann in Einzelfällen Ausnahmen von den Verboten der §§ 1—5 zulassen. Anträge sind mit eingehender Begründung an die Überwachungsstelle zu richten. Vor erteilter Genehmigung ist die Verwendung der den vorstehenden Verboten unterliegenden Metalle unzulässig. § 7 . Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden gemäß §§ 4 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit indu- Nr. 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 405 striellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I S. 212) in Verbindung mit § 5 der Siebenten Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz vom 18. Mai 1934 (RGBl. I S. 396) bestraft. § 8 . Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 15. August 1934. Der Reichsbeauftragte: Lüttke. Mandel und Gewerbe. Zusammenschluß der Margarine-Industrie. Nach der Verordnung vom 23. Juli sind vom 1. August ab die Margarine- und Kunstspeisefettfabriken in Deutschland zu einer „Wirtschaftlichen Vereinigung der Margarine- und Kunstspeisefettindustrie in Berlin“ zusammengeschlossen. Sie hat die Aufgabe, den Absatz und die Preise von Margarine, Kunstspeisefett, Pflanzenfette, gehärteten Speiseölen und gehärtetem Tran so zu regeln, daß die Versorgung der Bevölkerung mit diesen Erzeugnissen zu volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preisen im Rahmen des Fettplanes der Reichsregierung gesichert wird. Die Vereinigung untersteht der Aufsicht des Rfeichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft, der Handelsspannen für den Absatz solcher Arten und Sorten von Erzeugnissen festsetzen kann, für die Preise auf Grund der neuen Verordnung festgesetzt werden. Er kann weiter vorschreiben, daß die Abgabe bestimmter Arten oder Sorten nicht von der Bedingung abhängig gemacht werden darf, andere Arten oder Sorten oder andere Waren abzunehmen. Neuerrichtung und Wiederaufnahme eines nur vorübergehend eingestellten Betriebes bedarf der Genehmigung der Wirtschaftlichen Vereinigung. Angemeldete Ausverkäufe in Baden. Außenstelle Firma und Straße Wohnort Geschäftszweig Grund der Veranstaltung Beginn Voraussichtliches Ende Mannheim Ph. L. Bauster, Heidelberg Geschirr Geschäftsauf- 15. 8. 34 15. 9. 34 Römerstr. 45 gäbe Mitteilungen des Getreide-Großmarkts Karlsruhe. Karlsruher Rheinhafen. In der Woche vom 23. bis 28. Juli 1934 sind in Karlsruhe Hafen angekommen: 54 Schiffe mit Brennstoffen, 25 Schiffe mit Stückgut, darunter 624 t Getreide und andere Lebensmittel, 1 Schiff mit Benzin, 1 Schiff mit Baustoffen, 1 Schiff mit Leinöl, 5 Schiffe mit Holz, 2 Schiffe mit Stahlknüppeln; abgegangen: 9 Schiffe mit Stückgut, 5 Schiffe mit Holz, 2 Schiffe mit Alteisen. In der Woche vom 30. Juli bis 4. August 1934 sind in Karlsruhe Hafen angekommen: 50 Schiffe mit Brennstoffen, 25 Schiffe mit Stückgut, darunter 604 t Getreide und andere BÜCHERSCHAU. Lebensmittel, 3 Schiffe mit Baustoffen, 1 Schiff mit Leinöl, 1 Schiff mit Formeisen (Stahlknüppel), 1 Schiff mit Zellulose, 3 Schiffe leer; abgegangen: 30 Schiffe mit Stückgut, 7 Schiffe mit Holz, 4 Schiffe mit Alteisen, 48 Schiffe leer. In der Woche vom 6. bis 11. August 1934 sind in Karlsruhe Hafen angekommen: 55 Schiffe mit Brennstoffen, 22 Schiffe mit Stückgut, darunter 450 t Getreide und andere Lebensmittel, 3 Schiffe mit Baustoffen, 2 Schiffe mit Leinöl und Leinmehl, 1 Schiff mit Stahlknüppeln, 3 Schiffe mit Roheisen, 1 Schiff mit Zellulose, 9 Schiffe leer; abgegangen: 9 Schiffe mit Stückgut, 6 Schiffe mit Holz, 2 Schiffe mit Alteisen, 76 Schiffe leer. Pfundtner-Neubert: „Das neue deutsche Reichsrecht“. Verlag Spaeth & Linde, Berlin. Erscheint in Lieferung im Lose- Blatt-System. Preis für das Blatt 4 Rpf. Das hervorragende Sammelwerk „Das neue deutsche Reichsrecht“, auf das schon wiederholt an dieser Stelle hingewiesen wurde, liegt nunmehr in der 20. Lieferung vor und umfaßt bereits über 3000 Seiten in vier Bänden. Die Besonderheit dieser neuartigen, von ersten Sachbearbeitern — wie Staatssekretär Pfundt- ner und über 80 maßgebenden Beamten aller Reichsministerien — kommentierten Gesetzesausgaben liegt in der sachlichen Ordnung des Gesamtwerkes, welche die Möglichkeit bietet, jedes Gesetz mit Hilfe fortlaufend erscheinender Ergänzungsblätter stets auf dem neuesten Stand zu halten. Diese Ordnung macht das Pfundtnersche Werk gerade in der heutigen Zeit; in der unsere gesamte Rechtsordnung einer grundlegenden Umgestaltung unterworfen wird, zu einem unentbehrlichen Helfer aller in Rechtsprechung, Verwaltung und Wirtschaft tätigen Persönlichkeiten. Die Lieferung 20 bringt das bis zum 27. Juli im Reichsgesetzblatt veröffentlichte Material. Sie enthält u. a. die Verordnung über den Volksgerichtshof, die Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks, wichtige Änderungen auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung und vor allem zahlreiche neue Vorschriften zur Regelung von Produktion und Absatz in der Landwirtschaft. Was muß jeder von der Angestellten-, Arbeitslosen- und Knappschaftsversicherung wissen? Von Dieter Merk. Verlag Wilh. Stollfuß, Bonn. Preis 1 RM. Diese Schrift stellt aus den zahlreichen alten und neuen Bestimmungen über die Angestellten-, Arbeitslosen- und Knappschaftsversicherung die zusammen, die wichtig sind. Alles Wesentliche über die Versicherungsleistungen, über die Aufbringung der Mittel, über die Versicherungsträger und -behörden, über das Verfahren u. a. ist dargestellt. Wer versicherungspflichtig und wer ums. 406 BADISCHE WIKTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 16 versicherungsfrei ist, wer sich freiwillig versichern kann, was die Versicherung leistet, wie hoch die Beiträge sind, wann die Mitgliedschaft beginnt und endet, hierüber und über viele andere Fragen gibt diese Schrift demjenigen, der keine Zeit hat, die umfangreichen Vorschriften alle durchzuarbeiten, eine gemeinverständliche Darstellung. In der gleichen Schriftenreihe ist auch eine Schrift über die Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung in gleichem Umfang und Preise erschienen. Reichs versicherungsordnung nebst Einführungsgesetz, Ergänzungsbestimmungen und AusfühnmgsVorschriften. Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis. 16. Auflage, herausgegeben von Dr. Franz Eichelsbacher, Regierungsrat I. Klasse im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Abteilung für Arbeit und Fürsorge. XIX, 673 Seiten Taschenformat. München und Berlin 1934. C.H.Beck. Loseblattausgabe in rotem Leinendeckel 4,50 RM. Die vorliegende neue Auflage der bewährten Eichelsbacher- schen Ausgabe enthält den durch die Verordnung vom 17. Mai und das Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung vom 5. Juli 1934 durchgreifend neugestalteten Text. Durch die Neugestaltung sind zahlreiche Bestimmungen überholt oder in neue Bestimmungen eingearbeitet worden. Hingewiesen sei insbesondere auf die Neufassung von Abschnitten des 4. Buches ,, Ri validen Versicherung“. Eine über alle Änderungen und Neuerungen sorgfältig unterrichtende Ausgabe der RVO ist daher für den Praktiker durchaus notwendig. Auch der Versicherungspflichtige wird gerne nach einer Neuausgabe greifen. Ihm ist jetzt eher als früher die Möglichkeit geboten, sich die genaue Kenntnis der für ihn wichtigen Verordnungen zu verschaffen, hat doch die Neufassung den Bedürfnissen des Volkes durch Übersichtlichkeit und klare Sprache weitgehend Rechnung getragen. Da mit der Vollendung des Umbaus der gesamten Sozialversicherung vor Anfang 1936 nicht zu rechnen ist, • empfiehlt sich die Anschaffung in jedem Falle, zumal die Eichelbachersche Textausgabe in der Neuauflage den Zeitumständen weitgehend angepaßt ist. Sie erscheint jetzt dringenden Wünschen gemäß in Loserblattform, dabei aber nach wie vor in dem gewohnten handlichen Format und der soliden Ausstattung der roten Ausgaben. Ergänzungsblätter mit den weiterhin zu erwartenden Änderungen werden lieferungsweise erscheinen und für je 50 Blatt mit nur 1 RM. berechnet werden. Sehr willkommen wird der Praxis auch der der Ausgabe beigegebene umfangreiche Anhang sein, in dem 26 Ergänzungsbestimmungen enthalten sind. Hervorgehoben sei auch, daß der neuen Paragraphennummer die frühere Paragraphennummer oder die bisher maßgebliche Rechtsgrundlage jeweils in Klammer beigefügt sind. Verweisungen und ein ausführliches Sachverzeichnis vervollständigen die praktische Brauchbarkeit des Buches, das auch jetzt wieder allen Beteiligten aufs wärmste empfohlen sei. Das Recht der nationalen Arbeit. Von Dr. iur. B. Tilka, Regierungsrat a. D. „KurzWegweiser durchs neue Reichsrecht.“ Heft I. Verlag Ernst Hofmann & Co., Darmstadt. Preis 0,90 RM. (Postscheck: Frankfurt a. M. 61575). Tilkas systematische Darstellung bringt in knapper, verständlicher Zusammenfassung den Hauptinhalt des Gesetzes. Durch übersichtliche Druckanordnung ist Vorkehrung getroffen, daß überall sofort das Wesentliche vom Unwesentlichen unterschieden werden kann. Kurze Hinweise stellen den Zusammenhang mit der früheren Rechtsentwicklung her. So ist erreicht eine schnelle und doch gründliche Bekanntschaft mit dem grundlegenden Gesetz zu vermitteln. Das Arbeitsgerichtsgesetz vom 10. April 1934. Von Dr. iur. B. Tilka, Regierungsrat a. D. „KurzWegweiser durchs neue Reichsrecht.“ Heft II. Verlag Ernst Hofmann & Co., Darmstadt. Preis 1,25 RM. (Postscheck: Frankfurt a. M. 61575). Bei aller Kürze des Inhalts erreicht diese systematische Darstellung doch, für das erste Eindringen sowohl den Gesetzeswortlaut als auch einen kleinen Kommentar zu ersetzen. Durch eine übersichtliche, leichtverständliche Art der Darstellung ist erzielt, auch den Nichtjuristen den Stoff zugängig zu machen. Auf diese Weise eignet sich Tilkas Schrift für alle, die irgendwie mit den Arbeitsgerichten zu tun haben. Kafemanns Zollhandbuch für den Zollverkehr mit Polen und Danzig. Ausgabe 1934. Herausgegeben von Max Knoch, Ludwig Maseberg und Paul Paraknings. Verlag A. W. Kafe- mann G. m. b. H„ Danzig, Ketterhagergasse 4. Preis 15 RM. Seit Inkrafttreten des neuen polnischen Zolltarifs im Oktober v. J. standen den am Ein- und Ausfuhrhandel mit Polen und Danzig interessierten Wirtschaftskreisen nur unkommentierte Textausgaben zur Verfügung, die lediglich den polnischen Einfuhrzolltarif mit seinen autonomen Zollsätzen enthielten. Bei der übergroßen Anzahl von sonstigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen genügen aber derartige Textausgaben nicht mehr zur Beratung des Handels. Die vorliegende, etwa 350 Seiten starke Ausgabe 1934 von Kafemanns Zollhandbuch bringt demgegenüber den polnischen Einfuhrzolltarif vereinigt in einer neun Spalten umfassenden Tabellenaufstellung mit allen übrigen Einfuhrbestimmungen, insbesondere den Vertragszöllen aus sämtlichen Handelsverträgen Polens mit fremden Ländern, den autonomen, allen Ländern gegenüber anwendbaren Zollermäßigungen, den Tarabestimmungen, den Einfuhrverboten usw. in deutscher Übersetzung. Wechsel- und Scheckrecht einschließlich der Grundbegriffe des Wertpapierrechts. Von Dr. Claudius Frhr. von Schwerin, ordentlicher Professor der Rechte an der Universität Freiburg i. Br. Zweite Auflage des Rechtes der Wertpapiere. Oktav, 146 Seiten. 1934. Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin und Leipzig. Lehrbücher und Grundrisse der Rechtswissenschaft Band 7. Gebunden 5 RM. Das im Jahre 1924 erschienene und seitdem an den Hochschulen vielfach benutzte „Recht der Wertpapiere“ von Prof. Claudius Frhr. von Schwerin, Freiburg i. Br., liegt jetzt in einer neuen Auflage vor, die sich auf die Darstellung des Wechsel- und Scheckrechts einschließlich der Grundbegriffe des Wertpapierrechts beschränkt. Der Grundriß wird in der neuen Form allen gelegen kommen, die sich in das neugestaltete Wechsel- und Scheckrecht einarbeiten wollen, also nicht nur den Studierenden, sondern auch den in der Praxis stehenden Juristen und Kaufleuten. Den Schwierigkeiten, die bekanntlich gerade das Studium dieses Rechtsgebietes mit sich bringt, ist durch eine geschickte Stoffauswahl und Anordnung und eine lebendige Darstellungsweise entgegen gewirkt. Beilagen-Hinweis. Die Spezialfabrik für Transportgeräte Oskar Krieger G. m. b. H., Dresden A 5, fügt der vorliegenden Ausgabe einen Prospekt über Transportmittel und Handfahrgeräte bei. Wir empfehlen denselben der Beachtung unserer Leser. frankfurter HlelTe FRANKFURTS / FESTHAILENGELÄNDE 16.-19. SEPTEMBER 1934 Te x t i lie n Haus. Kiidiencferäte ' Spidtoarm Möbel ( IDieberüerkflufer) Die TTleffe Des kaufkräftigen Süöroeftens. Klarastr. 15, Tel. 1164 Sanitäre Installation u. Blechnerei Rechtsbüro Ernst Henrich Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, auch zugelassen in der mündlichen Verhandlnng vor dem Amtsgericht in Breisach lt. Ministerial- erlaß vom 16. Februar 1934,1. Nr. 8487 Breisach a.Rh. Tel.259 Aufwärts durch B. W.Z.- Anzeigen! Erzeugnisse des Kunsige- werbes Erstklassiges Fachgeschäft Xaver Wittmann GmbH., Konstanz Kanzleisfraße 4 4 Sdiretbmasdiinen und Redienmasdiinen repariert Büromaschinen-Spezialhaus Fr. Seebald 20jähr. praktische Erfahrung Freiburg i.B.,Ludwigstr.8 Telephon 4091 August Fudickar Nachfolger Gegr.1871 Karlsruhe i.B. ]S71 Herrenstraße 18 // Telephon 462 Sämtliche Fabrik-Betriebs-Artikel aas Gummi, Asbest, Vulkanfiber, Leder usv. Transmissionsriemen, Schläuche usw. a V| A f| A | all. Art, Backsteine, lUflU I Vormauersteine, Ia Klinkersteine, Klinkerbodenplatten, Hourdis, Hohlsteine für Decken, Hallersteine DROM., Isoliersteine für alle Mauerstärken liefern in bester Qualität Vereinigte Freiburger Ziegelwerke A.G., Merzhauten Unterstützt d. einheim. Industrie, uns. Waren sind den derauswärti genFirmen ebenbürtig u. billiger 1 Tel. 2436 u. 4221 m Durchschreibebücher Geschäftsbücher Karteikarten usw. Hdi. Wöhrmann G. m.u.H., Fr eiburö Br. 6eschäftsbücherfabrik u. 6 roßdrucke re i Lastwagenanhänger Reparaturen Umbereifungen Gottfried Lindner Akf.-Ges. Werkstatt Gaggenau Pack- und Einschlagpapiere, Durchschlag- und Abzugpapiere, Tüten und Beutel Spezialität: Bodenbeutel mit doppelter Fütterung und Drei-Farben-Druck BERCO-PAPIER G.M.B.H., BRUCHSAL Papiergroßhandlung und Papierverarbeitungswerk Erholungsheim Marxzell (Albtal) Badischer Anmeldung bei der Leiterin des Heimes in Marxzell Geschützte Lage, Zentralheizung, elektr. Licht, fließendes Wasser in allen Räumen, Bäder im Hause, sonnige Liege- Terrassen, Waldpark, 5 Mahlzeiten — auch Diätkost — Pensionspreis 3.80 u. 4.— RM. täglich, keine Nebenkosten Wir übernehmen die Verschrottung von: Fabrikanlagen, Dampfkesseln, Lastwagen, Personenwagen, Maschinen und Fahrzeugen aller Art, gegen Verschrottungsanzeigen, kaufen jederzeit: Alteisen, Altmetalle, Papierabfälle/Textilabfälle Verkauf von: Putzlappen — Putzwolle E. Stroh &Co. r Freiburg i. Brsg. ‘TSEMä 11 LEDERFABRIK / EMMENDINGEN BADEN Gegründet 1840 Erzeugnis: ZAHM-SOHLLEDER reiner Eichenlohe-Grubengerbung in Hälften und Kemtafeln. Nach Vorschrift der Heeresverwaltung 12—15 Monate gegerbt. REH SÖHNE MAX SUTTER Schreibmaschinen - Büroeinrichtungen - Bürobedarf Freiburg im Breisgau Kaiserstrahe 35 — Fernsprecher Nr.6206 Ich habe mich In FREIBURG I. BR. als RECHTSANWALT niedergelassen Rechtsanwalt Dr. jur. Erich Schlieper Wirüben unsere Praxis gemeinsam aus A. Mutter, S. Straub, Dr.E. Schlieper $enfter= 2 lf> 3 iepilber / ßa&Slbjtelj&tlber / @d)teb entfetten / (£ottobiunK£aut=(£tttetten (OöUnv IHdfdji m.m.b.% Hütwfoera ft 11 ©eneralbertreter fimlsmtljr, SofienftraBe 158, ^elep^on 1268 öraüeret tfattfw FREIBUR6 AUTO mobilisten! Machen Sie Gebrauch von meiner Auto-Wäscherei mit Waschmaschine Auto - Reparaturen für sämtl. Marken Vulkanisieranstalt Groß-Tankstelle Paul Wagner Freiburg, Bismarckstr.133 KRAFTFAHRER! Allen zur Kenntnis, daß wir am hiesigen Platze Baslerstraße 60 die bestbekannte VARTA AUTO-LICHT-DIENST Vertretung übertragen bekamen. • Dies gleichzeitig als ßeschäftseröffnung. Wir empfehlen uns bei allen vorkommenden AutO-Elektro-Reparaturen. Erstklassige fachmännische Bedienung bei zeitgemäßen Preisen zugesichert. Hans Birkenmeier & Alex Hartmann Freiburg i. Br., Telephon 4576 Das bevorzugte badische Mineralwasser Van ärztlichen Autoritäten gegen Magen-, Nieren- und Blasenleiden, Erkrankung, d. Schleimhäute, Atmungs und Verdauungsorgane ver ordnet u. wärmst, empfohl „Blutbildend.“ Wirksamstes Heilmittel, Qnrnrial zur Mischung mit Wein-, Milch u upi UUCI Fruchtsäften vorzDgl. geeignet P-reisgek-rönt mit der goldenen Medaille Freyersbacher Mineralquellen, Bad Peterstal (Bad. Schwarzw.) i Kühles, glattes Rasieren: KALODERMA-RASIERSEIFE F Die Klinge schabt nicht — sie gleitet! F. WOLFF & SOHN / ARLSRUHE Abt. I Schweroisenbau Abt. II Feineisenbau Abt. III Fassadenausbau und Schaufensterkonstruktionen Abt. IV Kunstgewerbe und Ornamente Abt. V Eisenhandel Freiburg i. Br. Fernsprecher 3681 Eisen- und Metall-Konstruklienswerk ROGG &CO., Konstanz Schottenstraße 16 Fernsprecher 568 Zen tra !h ei zun gen aller Art und Größe Theodor Kromer G.m.b.H., Freiburg i.Br. Schloßfabrik: Hochwertigste Sicher- heitsschlösser für alle Zwecke Abt. MM.-Maschinenbau: Maschinen und Apparate mit biegsamen Wellen für Holz- und Metallbearbeitung, Federzüge, Maschinenteile nach Zeichnung oder Muster Abt.Werkzeugbau : Stanzwerkzeuge sowie Stanzteile all. Art nach Zeich. o. Muster Erika auf kleine Raten: i Erster I Schritt zul großen I Taten • Büromöbel Büromaschinen Büroartikel Südd. Schreibmaschinen- und Büro-Einrichtungs-Ges. m.b.H. Freiburg I.Br., Kaiserstraße 147, Fernruf4322 X Rheinische Kohlen- und IMS mm U KJ* Brikett-Gesellschaft PIUIDISl 9*51 TU« Da Wim */\ Kontor: Karlsruhe^ Amalienstraße 25, Ecke Waldstraße — Telephon 244 und 245 KOHLEN = KOKS = BRIKETTS = GRUDE = BRENNHOLZ Inserate in der Bad. Wirtschafts-Zeitung haben Erfolg! Herausgeber: Badische Industrie- und Handelskammer. — Druck: C. F. Müller, Buchdruckerei und Verlag. — Verantwortlich: für die Schriftleitung Handels- kammersyndikus Dr. Krienen: für den Anzeigenteil Anton Meschede, alle in Karlsruhe. D.A. II, Vj. 34: 4733 Expl. FIRMEN-ANZEIGER AMTLICHE SCHULDNERVERZEICHNISSE 14.Jahrg. Karlsruhe, 2. August-Heft 1934 Nr. 16 BEZUGSQUELLEN-NACHWEIS aus Industrie, Handel und Gewerbe Normalfeld (2 Zeilen) 1.— RM„ jede weitere Zeile 50 Kg. Bestellungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts- Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. - Techn. Abschriften F. hartmann, Karlsr., Garten- str.8a. Auch schwier.Tabellen Alteisen Metalle, Altpapier kauft ständig Jacob Schneller, Karlsruhe, Durlacher Straße 34 Telephon 1597 H. Feuerstein, Khe„ Fasanen- str. 26, Tel. 3481. Christi. Firma Jakob Schalter, Karlsruhe, Kreuzstr. 16, Tel. 5096 Friedr. Ganz, Daxlanden, Flahnenstr. 4, Tel. 6692 J. Haymann, Konstanz, Löhrystr. 19, Tel, 124 Ankerwickelei und Elektromotore repariert Max Werner, Karlsruhe, Douglasstr.22, Tel. 6771 Anlasser-Schalttafeln- Widerstände fabriziertM. Dröse, Karlsruhe, Göttesauer Kaserne, Tel. 1981 Anzeigen-Expedition Dr.Glock's Anzeig.-Expedit. Karlsr., Kriegsstr. 91, Tel. 2525 Arbeitskleidung für alle Berufe Spezialhaus Carl Haf, Karlsr., Erbprinzenstr. 28, Tel. 4110 Arbeitszeit- Kontrolluhren Karl Jock, Karlsruhe, Kaiser- str. 179, Tel. 1978 Asphaltbeläge Gebr. Lay, Konstanz, Tel. 550, Fr.-Seldte-Str.40 (Döbelepl.) Rheinische Gehwegplatten- u. Asphaltgesellsch. m. b. H. Karlsruhe-Rheinhafen Aufzüge Wilhelm Graf, Masch.-Fabrik, Karlsruhe, Tel. 1307 Aug. Lang, Karlsr., Sommer- str. 3 a, Tel. 1722, Spezialfabrik für Aufzüge aller Art Auskunfteien „Globus“Detek., Landwehrlin, Frbg,Zähringerstr.80,Tel.2937 E. Lemme, Krim.-Komm. a. D., Karlsr., Zähringerstr. 92, Tel. 3499. Ermittel. u. Beob. überall TheodorTheissen, Karlsruhe, Kaiserstr. 175, Fernspr. 4922 Autoferntransporte Friedrich Bänspach, Karlsr., Werderstr.70, Tel. 2773, Lager Autokarten L. Fr. Bürgenmeier, Karlsr., Kaiserstraße 243. B.Z., Conti- Ravenstein. Alle Bezirke Auto-, Muster- und Bahnkoffer fabriziert Karl Mink, Kuppenheim, Im Wörtel Auf otranspo rte G. Mantz, Karlsruhe, Goethestr. 20, Telephon 155 Backofenbau und Bäckereimaschinen J. Bausch, G. m. b. H., Karlsruhe, Gerwigstr. 51. Tel. 798 Baracken u. Hallen Ludw.Griesinger, Eggenstein, Hauptstr. 93, Tel. 5242 Baumaterialien Plattenarbeiten Baubedarf G.m.b.H., Müller, Glauner, Taxis, Karlsruhe, Brauerstr. 6 b, Tel. 7576 u. 7577 Baustoff-Vertrieb G.m.b.H., Khe-Westbhf., Tel. 7660 - 7661 Blau, Albert, Graben, Tel. 21, Dachzieg., Dachpapp., T-Träg. K. Gössel, Karlsruhe, Kriegsstr. 97, Tel. 6938/39 Julius Graf 4 Cie. G.m.b.H., Karlsruhe, Zeppelinstr. 6, Tel. 6926/27, Vertr. d. Portl.-Cem.- Werke Dykerh.-Wicking A.G. Fr. Köhler Wwe., Karlsruhe- Mühlburg, Nuitsstr. 2, Tel. 2080 Mette 4 Reule, Karlsr., Marie- Aiexandra-Str. 30, Tel. 5419 Reiss 4 Nuzinger, Heidelberg, Telephon 5195 Baustatisches Ingenieurbüro FranzXaverGlötzl, Karlsruhe, Belchenstr. 57, Tel. 5462 Beeidete kaufmänn. Sachverständige Adolf Lang, Steuerber., Durl., Ettiinger Str. 61, Tel. 350 Otto Marx, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 m, Tel. 4762 Carl Nagel, Karlsruhe, Wendtstr. 17, Tel. 108 Leopold Steinei, Karlsruhe, Stephanienstr. 54, Tel.910 F. W. Wörner, Karlsruhe, Kaiserstr. 239, Tel. 4767 Paul Holtzhausen, Pforzheim, Westliche 58, Tel, 6924 C. Junghans, Baden-Baden, Tel.1292, anptl.zug. Steuerber. K. F. Zimmermann, Bruchsal, Kaiserstraße 11, Tel. 2427 Beeidete technische Sachverständige f. Getreide u.Futterm.: Eugen Baumann, K„ Akademiestr.20 Chem.Techn.Unters.-Anstalt Dr.-Ing. Dreifuß, Dr.-Ing.Staab, Khe, Karl-Wilhe!mstr.61 .T.7530 Auto, Masch. u. Elektr., Erbrich, Obering., Khe,, Händel- str.9, Tel. 1050 AusI.Obst u. Gemüse, M.Hugo, K’he,Redtenbacher21,Tel.5512 Maschinenbau: F. Kirch- mayer, (V.D.J.), Teutschneu- reut, Karlstr. 7, Tel. 1037 f. Kraftfahr- u.Verkehrswes.: K.J.Krauth, Karlsr., Gunther- str. 18 für Schiffahrt: Hch. Moritz, Karlsr., Honsellstr.32, Tel.663 für Bank: Alb. Reuter, Karlsruhe, Gartenstr. 28, Tel. 7265 Beratende Ingenieure Dipl.-Ing. Rößler, Karlsruhe, Kriegsstr. 107, Tel. 6959 Bestecke Besteckfabrik Karlsruhe in Karlsr., Vorholzstr. 66,Tel. 5366, Vers. Bestecke Berka-Benka Ed.Laade, Karlsr., Ftheinstr,7, Tel. 2334, Vertr. d. Fa. Koch & Bergfeld, Bremen. Gegr. 1829 Bilder und Einrahmungen M. Bieg 4 Co., Karlsruhe, Akademiestr. 16, Tel. 1916 Billards Julius Rausch, Karlsruhe, Kronenstr, 28. Anf. u. gebr, Karl Sontheimer, Karlsruhe, Sch eff elstr.52 ,Tel .6537, N eu anf. Blechdrucke Skalen f. Waagen- usw.Schilder Plakate in Kaltemaille fertigt als Spezialität Wilh. Reiser, Karlsruhe, Schillerstr. 33 Blechnerei, Wasserleitung Georg Schölch, Karlsruhe, Akademiestr, 14, Tel. 4129 Blechpackungen Blechwarenwerk Metzger 4 Kerner, Mannhm., Industrieh. Rhein. Blechwarenwerke AG. Karlsruhe, Tel. 5698, Hardeck- str. 5 (Nähe Westbahnhof) Blitzschutzbau Karl Daler, Karlsruhe, Ädler- str.7, Tel. 1258 Heinrich Geschmack, Konstanz, Mainaustr. 2, Tel. 1595 Buchbinderei Berthold Dobler, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 20, Tel. 5674 Buchdruckerei Georg F. W. Ruf, Karlsruhe, Steinstr. 31, Tel. 7131 Bücherrevisor Bücher,Egon, Karlsr..ßoeckh- str. 24, Tel. 2851, Steuerberat. Eugen Maurer, Karlsr.,Steuerberater, Weltzienstr.2, Tel.1303 Ludwig Michel, Khe., Frieden- str. 18, Tel. 1132. Hausverwalt. Gustav Lehnert, Karlsruhe, Dragonerstr. 8, Tel. 3844 Herrn.Haag, Rastatt, Herren- str. 16. Tel. 2361, Steuerberat. Carl Kraft, Rastatt, Kaiserstr. 41, Tel. 2376, Steuerberat. Fortsetzung siehe nächste Seite Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) Büro-Bedarf Ludwig Erhardt, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 27, Tel. 898 Gebr. Boschert, Karlsruhe, Kaiser-Passage 10/18, Tel. 2132 Dachdecker Karl Adler(Andr.Appel Nachf.) Karlsr., Kaiserallee 12a, Tel. 11 Gebr. Lay, Konstanz,Tel. 550, Fr.-Seldte-Str. 40 (Döbelepl.) Hans Schütz, Konstanz, Tägermoosstr. 18, Tel. 372 Dachpappen Karlsr. Dachpappen- u.Teer- produktenfabrik Karl Zaiß, Tel. 1410 Drogen Chemikal., Farbw., Verbandst., Wilh. Tscherning, Karlsruhe, Amalienstr. 19, Tel. 519 Druckereibedarf Emil Forsch, Karlsr., Kaiser- str. 34 a, Tel. 5499 Leo Stadthagen, Karlsruhe, Zirkel 27, Gr. 1908, Tel. 4141 Druckerei - Maschinen Ph. Ober, Karlsruhe, Kaiserallee 29, Tel. 4907, Werkstätte für alle Systeme Dübel (Greifdübel) Karl Guhl, Karlsruhe,Tel.3537, Greifwerkzeuge — Dübel D.D.A.C.,Gau 14 Baden Gaunebenstelle Karlsruhe, Erbprinzenstr. 31, Tel. 2711 Eisenbetonbau Paul Albert, Karlsruhe, Amalienstr. 11, Tel. 5524 Eisenhandlung Gustav D. Hecht, Karlsruhe, Moitkestr. 13, Tel. 3800 Eisengießerei F. Seneca, G.m.b. H., Karlsruhe, Tel. 5928, Grauguß in jeder Qualitätsvorschrift Eisenkonstruktion und Maschinenbau Otto Stiederle, Karlsruhe, Bannwaldallee 1, Tel. 2898 Elektrogroßhandel Hahnloser 4 Co., vorm. Indu- stria-Singen.Singen a.H.T.2114 Karl Kirner, Konstanz, Kreuzlinger Str. 47a, Tel. 504 Email-, Kupfer-, Nitroschilder Rud. Bürkle, Gravierwerkst., Karlsruhe, Kaiserstr. 225. Gebr. Boschert, Karlsruhe, Kaiser-Passage 10/18, Tel. 2132 Entwürfe f. Industrie und Handel W. Krawutschke, Karlsruhe, Bahnhofstr. 14, Tel. 6306 Etikettenfabrik Schümm, Alfred, Waldkirch, Sedanstr. 7, Tel. 483 Etuis und Musterkoffer Etuisfabrik Karlsruhe, Gar- tenstr. 72, Tel. 5736 Familienwappen Urkunden Paul Kusche, Graphik.,Karlsr., Leibnizstr. 2, Tel. 2528 Rob. Moritz, Graphiker, Khe„ Schloßbez. 11, Forschg., Aust. Dr. P. Zinsmaier, Krlsr., Eisen- lohrstr.6, Forschung,Stammb. Färberei und chemische Waschanstalt A. Schindler, Konstanz, Gottlieber Str. 34, Tel. 187 Feilen u. Metallsägen Feilenfabrik Karlsruhe, Gust.Ziegler Nachf., Inh.Jakob Anslinger,Khe,Augartenstr.56 Wilh. Flößer, Durlach, Schwa- nenstr.8, Bandsägen, Bürsten Feilenfabrik L. W. Heiliger, Gernsb., Schloßstr.41,Tel.236 Feinmechanik Franz Kneller, Karlsr., Wald- str. 66, Wissenschaft!. Instrumente jeder Art. Gegr. 1900 Feldbahnen und Diesellokomotiven M. Eichelgrün 4Co., Feldbfbr., Karlsr., Tel. 5124. Lag. Rheinhf. Fensterrahmen und, Verglasungen Karl Friedrich Huber, Karlsr., Scheffelstr. 30, Tel. 3119 Rudolf Ruf, Karlsruhe, Rüppurrer Str. 25, Tel. 2276 Fenster- und Türbeschläge Walter Schoenemann, Karlsruhe, Amalienstr. 53, Tel. 7061 Feuerf. Steine, Cha- mottesteine, Mörtel Karl Matzek, Ing., Großlager, Durlach, Zehntstr,7a, Tel. 327 Furnier und Sperrholz Karl Striegel 4 Co., Karlsruhe, Tel. 1491 Furnierschneider „Gradschnitt“ D.R.P. Fabrik für technische Edelsteine, Abt.Appa- ratebau, Breisach a. Rh. Genehmigte Auto- Ferntransporte Hermann Ochs, Spedition, Karlsruhe, Wilhelm-Kolb-Str. 5, ■ Tel.323. Spez. Weintransporte Gerüstebau Heinrich Kling jun., Karlsruhe, Sophienstr. 114, Tel. 5175 Geschäftsbücherfabr. J. Lang’s Buchdruck., Karlsr., Waldstr. 13, Tel. 5622 Glasmalerei (farbige Fenster) Familienwappen A. Achenbach, Karlsruhe, Kußmaulstr. 2. Tel. 6418 Emil Großkopf, Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str.23, Tel. 3364 Hoch-, Tief-, Beton- Straßenbau GeorgGroke, Bauunternehm., Karlsr., Marienstr.86,Tel.5975 Fr. Kirchenbauer, Karlsruhe, Lessingstr. 1 a, Tel.67 Lacroix 4 Christ, Karlsruhe, Schützenstr. 12, (Tel. 1246 Karl Löfflath, Karlsruhe, Gluckstr. 12, Tel. 3298 Karl Müller, K.-Rüpp.,Tulpen- str.51 ,Tel.2855.Spez.Teerstraß. Jos. Porzelt, Karlsr., Hohen- zollernstr.9,Tel.6213. NurTiefb. Alois Wittmer Söhne, Neust. (Schw.), Tel. 337, Pfauenstr.21 Carl Wohlwend, Karlsruhe, Stephanienstr. 34, Tel. 536 Holzhandlung Jacob Kreß, Konstanz,Tel.395 Wintersteig, Werk Salem (Baden), Sperrholz-, Furnier- und Holzhandlung Holzwolle Karl Baumann, Karlsruhe, Akademiestr. 20, Tel. 166 Hypotheken, Häuser R. d. M. Friedr.Goetz, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 28, Tel. 2474 Friedr. Kuli, Karlsr., Karlstr.98, Tel. 4309. Gegr. 1905. Verkauf v. Hofgütern, Mühlen,Sägewerk Andreas Roth, Karlsr., Zäh- ringerstr.60, Vermittl. aller Art Nunn 4 Schmidt, Karlsruhe, Kaiserstr.136, Tel. 2598. G rund- stücke, Häuser, Hausverwalt Aug. Schmitt Gegr. 1879, Karlsr., Hirschstr. 43, Tel. 2117 Wilh.Walch, Karlsr., Karlstr. 6, Tel. 1562,Vermittl. von Häusern und Geschäften aller Art Wurm 4 Co. O.H.G., Karlsr., Kaiserstr. 118, Gegr. 1908 Industriekörbe und Korbflaschen Ph.Wiesner, Karlsr., Rheinh., Nördliche Uferstr. 5, Tel. 6421 Ingenieurbüro für Hoch- und Tiefbau Dipl.-Ing.Mülhopt, Karlsruhe, Karlstr.88,Tel.4561. Entwurf u. Leitung v. Hoch-u.Tiefbauten Inkasso Brenner, Oberinsp. a. D., Gengenbach, Friedrichstr. 19 Adolf Domas, Karlsruhe, Karlstr. 114, Tel. 6956 Intarsien H. Maybach, Karlsruhe, Hirschstr. 27, Tel. 2027 Isolierplatten „Insulite" Alleinverk. f . M ittelb. E.Sauter, Krlsr., Zeppelinstr.11,Tel.6189 Juwelier R.Groutars, Karlsruhe, Kaiserstr. 171, 1 Tr., Fernspr.7703 Kaminaufsätze W. Kirschler, Karlsr., Herren* str.8,Tel.1479.Eig.u.fremd.Syst. Franz Bäuerle, Krls-Rüppurr, Tulpenstr. 37. Tel. 4036 Karosserie- und Wagen bau Joh. Mundle, Karlsruhe, Georg-Friedr.-Str. 17, Tel. 1169 Theob. Spitzfaden, Karlsr., Rintheimer Str. 14. Tel. 4107 Kartonagen und* Ladenkästen Caspar Liedgens, Karlsruhe, Bachstr. 67, Tel. 3616 Rack 4 Schuck, Mannheim, Langstr. 32/34, Tel. 52211 Kies und Sand Kiesbaggerei Wilhelm Kiefer, Karlsr.-Knielingen, Tel. 7016 Paul Scheller, Karlsruhe, Kaiserstr. 36, Tel. 5829 Klavierstühle u.Musik- möbel aller Art Imle G. m. b. H., Karlsruhe, Veilchenstr. 20, Tel. 1481 Kohlengroßhandlung Brunnabend 4 Co.G.m.b.H., Mannh., Kaiserr.38, Tel.41400 Kohlenhandlungen Schnürer, M., G. m. b. H„ Karlsruhe, Parkstr.17,Tel.2275 Steffelin,A.v., Karlsruhe, Bau- meisterstr. 48, Tel. 61 und 261 Zender 4 Krauß, Karlsruhe Kaiserstr. 247, Tel. 4777/78 Kraftverkehr Kraftverkehr-Heß, G.m.b.H., Karlsruhe, Gottesauer Str. 6, Tel. 5148, Auto-Reparatur, Fahrschule Künstl. Hand weberei - Stoffe - Entwürfe Buchta-Retzbach, Karlsruhe, Bismarckstr. 51, Webstühle, Webunterricht Laboratoriums-] Einrichtungen' Dr. Bender 4 Dr. Hobein, Karlsr., Kaiserstr. 12, Teti 2615 Ladenausbau, Ladeneinricht.,Holz-Metall Ernst Lippelt, Karlsruhe, Körnerstr. 32, Tel. 3075 Ladeneinrichtungen^ Parkettböden Aug. Hellfeld, Karlsr., Herren- str.6, Spez.; Kalte Büfetts. Gebr. Kolb, Karlsruhe, Bachstr. 43. Tel. 2073 Fortsetzung siehe nächste Seite Nr. 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS.ZEITUNG 8 FIRMEN-ANZEIGER der Badischen Industrie- und Handelskammer Auszüge ans den Einträgen in den Handels- und Genossenschaftsregistern der badischen Amtsgerichte Ohne Gewähr Außenstelle Mannheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. A mtsgerichtsbezirk Mannheim. Dietenberger & Co., Mannheimer Herrenkleiderfabrik, Mannheim, C 8, 16. Persönlich haftende Gesellschafter: Eugen Dietenberger, Freiburg, Karl Höfle, Darmstadt, Philipp Lameli, Mannheim, und Wilhelm Frey, Heppenheim. Hans Kissel, Mannheim, L 14, 4. Inhaber: Hans Kissel. Geschäftszweig: Großhandel in Wein und Spirituosen. Hermann Lehr, Mannheim. Inhaber: Hermann Lehr. Geschäftszweig: Großhandel mit Lebensmitteln und Futterartikeln. Emma Koob, Mannheim, T 2, 8. Inhaberin: Wilhelm Koob Ehefrau Emma geb. Arndt, Heidelberg. Geschäftszweig: Groß- und Kleinhandel mit Tabakwaren. Ludwig Brecht, Baumaterialien, Neckar- hausen. Inhaber: Ludwig Michael Brecht. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Frieda Greiner, Heidelberg. Inhaberin: Frieda Greiner, ledig. Martin Lentz, Heidelberg. Inhaber: Martin Lentz. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Albert Bonn, Walldürn. Inhaber: Albert Bonn. Geschäftszweig: Baumaterialienhändler. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim (Eis.) Franz Vetter, W r eiler. Inhaber: Franz Vetter. Geschäftszweig: Großhandel mit Tabakwaren. " b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. „Nordsee“ Deutsche Hochseefischerei Bre- men-Cuxhalen A.-G. Hamburg Zweigniederlassung Mannheim. Die Prokura des Georg Wilhelm August Prott ist erloschen. Brown, Bovcri & Cie. A.-G., Mannheim. Änderung des Gesellschaftsvertrags. Gesamtprokura : Oberingenieur Bruno Goll- hofer, Heidelberg, Dr. ing. Guntram Lesch, Mannheim, Karl Braun, Mannheim, Otto Hild, Mannheim-Feudehheim, und Karl Steck, Mannheim. „Schokinag“ Schokolade-Industrie Aktiengesellschaft, Mannheim. Änderung des Gesellschaf ts Vertrags. Süddeutsche Glashandels-Aktiengesellschaft Filiale Mannheim. Prokura für Filiale Mannheim: Kurt Petrat, Mannheim. Adolf Kloos, Mannheim. Die Prokura des Hermann Bloch ist erloschen. August 1934 Moritz Lob, Mannheim. Jetziger Alleininhaber: Otto Löb. Die Prokura von Frau Emilie Löb geb. Fuldheim ist erloschen. „Wartburg“ Hospiz G. m. b. H., Mannheim. Wilhelm Bischoff und Ludwig Haas sind nicht mehr Geschäftsführer. Weitere Geschäftsführer: Heinrich Curth und Karl Thomae. Elingra G. m. b. H. Zweigniederlassung Mannheim. Wilhelm Landfried ist nicht mehr Geschäftsführer. Jetziger Geschäftsführer: Gerhard Wachsen, Berlin-Wilmersdorf. Schweickardt & Co., Mannheim. Die Prokura des Karl Leitner ist erloschen. Maier, Mack, Mannheim. Jetziger Alleininhaber: Wilhelm Maier. Jakob Klotz und Heinrieh Zeiß, Mannheim. Jetziger Alleininhaber: Heinrich Zeiß. Fuchs & Co., Mannheim. Jetziger Alleininhaber: Wilhelm Fuchs. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Robert Krauth, Heidelberg. Jetziger Alleininhaber: Hermann Buhmann; dessen Prokura ist erloschen. Hotel Holländer Hof (Christliches Hospiz), Heidelberg. Ludwig Zimmermann und Paul Vetter sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetziger Vorstand: Dr. Adolf Hager, Rechtsanwalt, Heidelberg. Vereinsdruckerei Heidelberg A.-G., Heidelberg. Ernst Büttner ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim. E. Schick, Sinsheim. Die Prokura von Frau Gertrud Schick geb. Hartmann ist erloschen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Lebensmittelhaus Goedecke G. m. b. H., Mannheim. Deutsche Kapokfabrik Reis & Co., Mannheim-Friedrichsfeld. Mech. Putzwollwerke Reis & Co., Mannheim - Friedrichsfeld. S. Hockenheimer & Sohn, Mannheim. August F. Kresser, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Boxberg. Sophie Karoline Schnabel, Schweigern Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Jakob Hamburger vorm. A. Baumann, Weinheim. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Gemeinnützige Bau- und Spargenossenschaft Seckenheim e. G. m. b. H., Mannheim- Seckenheim. Peter Grabendörfer ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weitere Vorstandsmitglieder: Martin Hartmann und Adam Ewald, beide in Mannheim- Seckenheim. * Schuhmacher-Einkaufsgenossenschaft Mannheim e. G. m. b. H., Mannheim. Alfons Büttner und Emil Scheer sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Weitere Vorstandsmitglieder: Josef Heen und Martin Seitz. Dreschgenossenschaft Ladenburg e. G. m. b. H., Ladenburg. Georg Kraus, Joseph Kirner und August Maier sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Weitere Vorstandsmitglieder: Johann Lösch V und Hermann Kirner, beide in Ladenburg. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Milchabsatzgenossenschaft Leimen, Amt Heidelberg, e. G. m. b. H., Leimen. Weiteres Vorstandsmitglied: Wilhelm Michael, Leimen. Verbrauchergenossenschaft Heidelberg- Kirchheim und Umgebung e.G.m.b.H., Heidelberg-Kirchheim. Albert Hitzelber- ger ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Philipp Thoni. Schuhmacher-Einkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Heidelberg. Peter Paul ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Karl Seib. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Donebach, Amt Buchen, e. G. in. b. H., Donebach. Karl Rögner II ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Andreas Brenneis. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Milehgenossenschaft Allfeld e. G. m. b. H., Allfeld. Jetziger Vorstand: August Groß- kinsky I, Ludwig Mayerhoffer II, Josef Speicher III, August Fähndrich. Amtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim. Milchgenossenschaft Kälbcrtshausen, Amt Mosbach, e. G. m. b. H., Kälbcrtshausen. Die Firma lautet jetzt: Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Kälbcrtshausen, Amt Mosbach, e. G. m. b. H., Kälbertshausen. Emil Siegmann, Otto Nothwang, Karl Eifler und Karl Weyher sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetzige Vorstandsmitglieder: Ludwig Mößner, Heinrich Weber, Gustav Vogelmann und Adam Leutz. 4 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 16 Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Spar- und Darlehnskasse Niklashausen e. G. m. u. II., Niklashausen. Johann Christoph Schick ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Kilian Flegler. c) Löschungen. Amtsgeriehtsbezirk Weinheim. Bau- und Wirtschaftsgemeinschaft e. G. m. b. H. Südwestdeutschland, Weinheim. (Geschäftsbetrieb untersagt.) HI. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Nachlaß des Landwirts und Altbürgermeisters Alois Böckel, Herbolzheim. b) Aufhebungen. Bezugs- und Absatzverein Friedrichsdorf e. G. m. b. H., Friedrichsdorf. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Adelsheim. Vitus Heffele, Hüngheim. Christian Ziegler, Buchsen. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Karl Gähn und Lydia geb. Müller, Unterscheidental. Alois Seitz I, Gerichtstetten. Karl Josef Schäfer und Anna geb. Kühner, Sehlossau. Amtsgerichtsbezirk Eberbach. Adam Heinrich Badefisch und Luise geb. Dietrich, Schollbrunn. Eugen Berg, Obersehwarzach. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Jakob Holz und Katharina geb.Weisbrod, Heidelberg-Wieblingen, Falkengasse 8. Peter Jacob und Marie geb. Reinhard, Wilhelmsfeld. Friedrich Jungmann, Wilhelmsfeld. Johannes Lang und Sophie geb. Gamber, Heidelberg, Eppelheimer Straße 42. Lambert Tönnessen, Heidelberg-Wieblingen, Dammweg 78. Hermann Wallenwein und Katharina geb. Abendschein, Gaiberg. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Alois Bechtold und Maria Theresia geb. Roos, Robern. Rosa Doland Ww. geb. Grämlich und Mitinhaber : Rose, Emma und Jakob Doland, Dallau. Josef Egner, Sulzbach. Juliane Fuhrmann geb. Noe und Alois, Limbach. Wilhelm Gimber und Anna Maria geb. Straub, Dallau. Thomas Jochim und Maria geb. Schuetz, Stein a. K. Valentin Reiß und Anna geb. Schreibeis, Robern. Emil Roos (Johann Sohn), Sulzbach. Ludwig Schwing, Katzental. Andreas Straub, Sulzbach. Ludwig Weber und Anna Rosina geb. Münch, Trienz. Franz Thomas Wirth und Frieda geb. Jochim, Stein a. K. Amtsgerichtsbez, N eckarbischof sheim. Isidor Eries, Epfenbach. Karl Remmele, Obergimpern (Sinsheim, Elsenz, Land). Franz Walz, Obergimpern (Sinsheim, Alsenz, Land). Amtsgerichtsbezirk Sinsheim (Eis.). Karl Heinrich Bär und Pauline geb. Karr, Babstadt. Oskar Bauer, Grombach (Amt Sinsheim). Karl Eggensperger und Frieda geb. Deck, Hilsbach. Heinrich Karrer und Marie geb. Junkert, Reihen. Georg Molitor und Lisette geb. Horch, Waldangelloch. Otto Schüle, Rohrbach (Amt Sinsheim). Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Martin Kohl IV, Brühl, Neugasse 19. Karl Seitz, Ketsch, Friedhofweg 2. Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim. Alois Josef Both und Theresia Berta geb'. Maninger, Dittwar. Josef Weis und Anna geb. Deckert, Unter- balbach. Amtsgerichtsbezirk Wiesloch. Gustav Epp, Horrenberg-Balzfeld. Moritz und Anna Geider, Rot. Josef und Juliana Harth, Rotenberg. Friedrich und Frieda Meisersick, Rauenberg, Philipp und Elise Nauert I, W T alldorf. Hermann Sauer und Elisabetha, Balzfeld, Gemeinde Horrenberg. Gerold und Elisabetha Simon, Wiesloch. Außenstelle Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Rockel & Co., Bühl. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Josef Oberföll, Kaufmann, Bühl, Paul Appel, Kaufmann, Stuttgart-Zuffenhausen, Josef Rockel, Betriebsleiter, Bühl. Geschäftszweig: Säge- und Hobelwerk mit Holzwollefabrikation. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Lukas Heck, Durmersheim. Inhaber: Lukas Heck, Kaufmann, Durmersheim. Alfred Bracht, Tuchgroßhandlung, Gaggenau. Die Firma wurde von Freiburg nach Gaggenau verlegt. Inhaber: Alfred Bracht, Kaufmann, Gaggenau. Badenia Patentverwertungsgesellschaft in. b. H. mit dem Sitz in Rastatt. Die Firma wurde von Dortmund nach Rastatt ver- -legt. Gegenstand des Unternehmens: Verwertung von Patenten und ähnlichen Rechten. Stammkapital: 30000 RM. Geschäftsführer: Kaufmann Karl Karius, Muggensturm. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Ritter A.-G., Durlach. Statutenänderung. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Gesellschaft für Spinnerei und W 7 eberei A.- G., Ettlingen. Kaufmann Konrad Wagner ist nicht zum weiteren, sondern zum stellvertretenden Vorstandsmitglied bestellt. Die Prokura des Rudolf Zander ist erloschen. Süddeutsche Herd- und Backofenindustrie G. m. b. H., Ettlingen. Geschäftsführer Anton Axtmann, Kaufmann, ist ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Kaufmann Werner Axtmann, Karlsruhe. Amtsgeriehtsbezirk Karlsruhe. Berlin-Karlsruher Industrie-Werke A.-G. vormals Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken, Karlsruhe. Dr. jur. Paul Voigt ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Weiteres Vorstandsmitglied: Kaufmann Carl Bolle, Berlin-Wannsee. Die Prokura des Ernst Böhme ist erloschen. Heilmann & Littmann, Bau-Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Karlsruhe, Hauptsitz München. Änderung des Ge- sells chaf tsvertrags. Nähmaschinenfabrik Karlsruhe A.-G. vorm. Haid & Neu, Karlsruhe. Gesamtprokura: Georg R. Schmidt, Kaufmann, Karlsruhe. Pfannkuch G. m. b. H., Karlsruhe. Gegenstand. des Unternehmens ist jetzt: der Handel mit allen von Lebensmittel- und Feinkostgeschäften geführten Waren. Insbesondere soll die Gesellschaft bei der Fortführung der von der Firma Pfannkuch G. m. b. H. & Co. in Karlsruhe betriebenen Lebensmittelgeschäften mit- wirken. Winschermann G. m. b. H., Karlsruhe. Die Prokura des Heinrich von der Heydt ist erloschen. Gesamtprokura: WaltherBock- mann, Karlsruhe. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Joh. Bracht, Gaggenau. Jetziger Inhaber: Alfred Bracht, Kaufmann, Gaggenau. Die Firma lautet jetzt : Joh. Bracht, Inh. Alfred Bracht. Herdfabrik Rastatt G. m. b. H., Rastatt. Änderung des Gesellschaf tsvertrags. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Achem. Ludwig Dörr, Achern. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Jung & Volz G. m. b. H., Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Eduard Frisch, Karlsruhe. Josef Kessel, Karlsruhe. Mathilde Metzger, Karlsruhe. Badische Industrie-R«klame-G. m. b. H., Karlsruhe. Energieausgleich G. m. b. H., Karlsruhe. Nr. 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 5 Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Guglielmoni & Thom, Rastatt. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Milchgenossenschaft Baden-Baden, Amt Rastatt, e. G. m. b. H., Baden-Baden, Amt Rastatt. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr; Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Sasbach bei Achern. Gegenstand des Unternehmens: gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs; gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Bezirkskonsumverein Baden-Baden e. G. m. b. H., Baden-Baden. Die Firma lautet jetzt: Verbrauchergenossenschaft Baden- Baden e. G. m. b. H. Obst-Erzeuger- und -Absatz-Genossenschaft Baden-Baden und Umgebung e. G.m.b.H., Baden-Baden. Der Sitz der Genossenschaft ist Baden-Baden, Stadttdil Oos. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: Betrieb der gemeinschaftlichen Anlieferung von Obst und sonstigen Erzeugnissen der Landwirtschaft und der gemeinschaftliche Absatz derselben. Vereinsbank Baden-Baden e. G. m. b. H.» Baden-Baden. Statutenänderung. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: Betrieb von Bankgeschäften aller Art zu r Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder. Die Genossenschaft unterhält eine Sparkasse. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe, Landesbank für Haus- und Grundbesitz e. G. in. b. H., Karlsruhe. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: Betrieb von Bankgeschäften aller Art zur Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder; Vermittlung des An- und Verkaufs sowie Verwaltung von Grundstücken (Hausverwaltungen); ferner der Abschluß aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Genossenschaft unterhält eine Sparkasse. Mieter- und Bauverein Karlsruhe e. G. m. b. H., Karlsruhe. Der Gegenstand des Unternehmens ist dahin erweitert: Zur Erlangung der erforderlichen Geldmittel wird eine Sparkasse betrieben, in welcher Einlagen nur von Mitgliedern und deren Familienangehörigen angenommen werden. Landwirtschaftliche Ein-, Verkaufs- und Milchgenossenschaft Mörsch, Amt Ettlingen, e. G. m. b. H., Mörsch. Die Firma ist geändert in: Landwirtschaftliche Ein-, Verkaufs- und Milchgenossenschaft Mörsch, Amt Ettlingen, e. G. m. b. H. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk P hilippsburg. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Kirrlach. Weiterer Geschäftszweig: Milchverwertung auf gemeinschaftliche^ Rechnung und Gefahr. Spar- und Darlehnskasse Kirrlach e. G. m- u. H., Kirrlach. Statutenänderung. IH. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Nachlaß des Kaufmanns Salomon Axelrad Karlsruhe. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Dr. Raphael Wertheimer, Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Badische Großplantagen Ehring und von Stein, Muggensturm, sowie die beiden Gesellschafter Richard Ehring und Ferdinand Frhr. v. Stein, Muggensturm. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Nachlaß des Kaufmanns Gustav Joos, Eisenhandlung, Baden-Baden, Gernsbacher Straße 32. V. Landwirtschaftliche Eiit- schuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. August Retsch und Anna, Fautenbach. Max Retsch und Berta, Fautenbach. August Brunner, Großweier. Bernhard Basler, Ottenhofen. Fridolin Börsig und Hermine, Seebach. Andreas Huber und Emilie, Seebach. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Heinrich Zoller und Ida geb. Kübel, Halberstung-Sinzheim. Emil Lorenz, Sinzheim-Sehiftung. Amtsgerichtsbezirk Breiten. August Böckle und Karoline geb. Kunzmann, Wössingen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Johann Heinrich Mehl und Kinder, Mingols- heim. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Emil Krauth, Eisental. Josef Störk, Eisental. Josef Merz, Fridolin Sohn, Neusatz. Emil Götz, Stollhofen. Erhard Lempert, Stollhofen. Karl Zeller, Stollhofen. Josef Eckerle, Vimbuch. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Karl Friedrich Meier,* Durlach. Karl Martin Graif und Susanne geb. Holdermann, Grötzingen. Josef Martin Dehrn, Wöschbach. A mtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Freiherr Hans von Seideneck, Karlsruhe. Eugen Kühn, Karlsruhe-Rüppurr. Adam Friedrich Seeger und Frau, Blankenloch. Peter Heidt und Frau, Stalfort. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Emil Zehe, Söllingen. Außenstelle Pforzheim. I. Handelsregister. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. a) Neueintragungen. Karl Eugen Kopp, Pforzheim. Inhaber: Karl Eugen Kopp, Fabrikant, Eutingen. Richard Lebram G. m. b. H. Berlin, Zweigniederlassung in Pforzheim, Sehmuck- . Warengroßhandlung. Geschäftsführer: Paul John, Kaufmann, Berlin-Grünau, Jürgen Lebram, Kaufmann, Berlin- Grunewald. Gesamtprokura: Otto Pre- scher, Berlin. Carl Neuser, Pforzheim. Inhaber: Carl Neuser, Kaufmann, Pforzheim. Rayher & Höckele, Pforzheim. 0. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Otto Rayher, Kaufmann, und Gustav Höckele, Messerschmied, beide in Pforzheim. Adolf Schückle, Pforzheim. Inhaber: Adolf Schückle, Kaufmann. Weißenrieder & Co., Photo-Apparatebau, Pforzheim. Persönlich haftende Gesellschafter: Oscar Weißenrieder, Techniker, und Fritz Bemberg, Kaufmann, beide in Pforzheim. O. H. Verkehrsbüro Victor Keller, Pforzheim. Inhaber: Victor Keller, Kaufmann, Pforzheim. H. Laborenz, Komm.-Ges., Pforzheim. Persönlich haftender Gesellschafter: Hugo Laborenz. Komm.-Ges. b) Veränderungen. Friedrich Haferkorn, Pforzheim. Neue Fir- meninhaberin: Friedrich Haferkorn, Exporteur, Ww. Clothilde geb. Bischele, Pforzheim; deren Prokura ist erloschen. J. Lay, Pforzheim. O. II. Persönlich haftende Gesellschafter: Kaufleute Herrn. Lay und Karl Lay, Pforzheim. Jacob Bäuerle, Schwab. Gmünd, mit Zweigniederlassung in Pforzheim. Neue Firmen- inhaberin: Luise Bäuerle, Schwäbisch Gmünd; deren Prokura ist erloschen. Einzelprokura: Wolfgang Bäuerle in Schwab. Gmünd. König & Belfert G. m. b. H., Pforzheim. ^ Gottlieb König und. Friedrich Clausing sind als Geschäftsführer ausgeschieden. Gebr. Holländer, Pforzheim. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Heinrich Holländer. Gebr. Bischoff, Pforzheim. Die Niederlassung ist nach Dietlingen verlegt worden 6 BADISCHE WIRTS CHAETS-Z EITUNG Nr. 16 Gg. Jb. Mürrle, Pforzheim. Neue Firmeninhaberin : Georg Mürrle, Fahrikant, Ww. Anna geb. Elsäßer, Pforzheim. „Vaterhaus“ Bausparkasse G. m. b. H., Pforzheim. Erich Bahner, Diplomhandelslehrer, ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Wilhelm Krieg, Kaufmann, Pforzheim. Kaufhaus Schocken, Pforzheim, Zweigniederlassung der Schocken A.-G., Pforzheim. Georg Manasse in Niederhohndorf ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Neues Vorstandsmitglied: Dr. Wilhelm Fonk, Zwickau. G. Rau, Pforzheim. Wilhelm Beis, Kaufmann, Pforzheim, ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. c) Löschungen. Deutscher Warenschutzvertrieb G. m. b. H., Pforzheim. Louis Metzger, Pforzheim. Emil Rothschild, Pforzheim. Paul Suedes, Pforzheim. Fritz Hienger, Pforzheim. Wilhelm Langbein, Pforzheim. Robert Leicht, Colosseum, Pforzheim. Riehard Lebram, Berlin, mit Zweigniederlassung in Pforzheim. Außenstelle Konstanz. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Wilhelm Maier, Eiergroßhandlung, Konstanz. Inhaber: Wilhelm Maier, Eiergroßhändler, Konstanz. Ernst Pfister, Generalvertretungen, Konstanz. Inhaber: Emst Pfister, Kaufmann, Konstanz. (Generalvertretung in Zeitschriften.) Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Franz Maurer, Mehf- und Futtermittelgroßhandlung, Singen. Inhaber: Franz Maurer, Bäckermeister, Singen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. A. Beckert G. m. b. H., Kolonialwaren - Großhandel, Stetten a. k. M. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Beda Schultheiß, Meersburg. Inhaber: Beda Schultheiß, Kaufmann, Meersburg. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Gemeinnützige Wohnungsbau-A.-G. Oberbaden, Konstanz, geändert in: Gemeinnützige Wohnungsbau-A.-G. Oberbaden (Wobag). Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Katholisches Vereinshaus G. m. b. H., Radolfzell. Geschäftsführer: Karl Rehm, Kaufmann, Radolfzell, Hermann Diesch als Geschäftsführer ausgeschieden. Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Josef Rothenbacher erloschen. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. J. H. Bek & Co., Singen a. H. Prokura: Rudolf Bek, Kaufmann, Singen a. H. Amtsgerichtsbezirk Engen. August Fritschi, Sägewerk und Holzhandlung, Engen. Prokura: August Fritschi, Kaufmann, Engen. Berichtigung: Max Fürst & Cie., Ausstattungs- und Kreditgeschäft, Konstanz. Der Eintrag wird dahin berichtigt, daß es in der Firma und beim Gesellschafter statt Max Fürst Moses Ferszt und bei der Gesellschafterin Salomea Fürst geb. Schmulewitz Salome Gitla Ferszt geb. Schmulewitsch heißen muß. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. ^ Ernst Etspüler, Konstanz-Wollmatingen. Macaire & Cie. K.-G., Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Ferd. Köhler, Gottmadingen. II. (wenossenscliaftsregistcr. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Molkereigenossenschaft Kreenheinstetten e. G. in. b. H., Kreenheinstetten. Molkereigenossenschaft c. G. m. b. H., Leibertingen. b) Veränderungen. A mtsgerichtsbezirk Konstanz. Badische Bodensee-Fischerei-Genossenschaft e. G. m. b. H., Staad, Gemeinde Allinanns- dorf, geändert in: Badisehe Bodensee- Fischerei-Genossenschaft Staad e. G. m. b. H., Konstanz-Staad. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf der angelieferten Fische auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, Pflege und Hebung der Fischerei, Führung einer Sparkasse zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs. Bezugs- und Absatzgenossenschaft des Bauernvereins Reichenau e. G. m. b. H., Reichenau, geändert in: Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Reichenau, Amt Konstanz, e. G. m. b. H. Statutenänderung. Vorstandsmitglied: Bertold Böhler, Landwirt, Reichenau. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Milchgenossenschaft Gaienhofen, Amt Konstanz, e. G. m. b. H., Gaienhofen. Statutenänderung. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Buchheimer Spar- und Darlehenskasscn- verein e. G. m. u. H., Buchheim, geändert in: Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Buchheim. Ländlicher Kreditverein e.G.m.u.H., Hartheim, geändert in: Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Hartheim. Kreenheinstetter Spar- und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H. geändert in: Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Kreenheinstetten. c) Löschungen. III. Konkurse. ’a) Eröffnungen Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Eugen Faßnacht, Kaufmann, Konstanz, Kanzleistr. 12. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Otto Bär, Kaufmann, Konstanz. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Singen. Michael Warna, Landwirt, Gailingen. Hermann Zinsmayer, Landwirt, und dessen Ehefrau Joseflne geb. Moek, Rielasingen. Amt sgerichtsbezirk Engen. Felix Veit und seine Ehefrau Maria geb. Sprenger, Anselflngen. Johann Bayer und seine Ehefrau Theresia geb. Heinold, Bargen. Johann Baptist Uhler, Bargen. Friedrich Hildebrand und seine Ehefrau Theresia geb. Neidhard, Biesendorf. Karl Roth, Honstetten. Erbengemeinschaft des verstorbenen Peter Sprenger, Neuliausen. Johann Weber, zur „Sonne“, und seine Ehefrau Oliva geb. Keller, Talheim. Ludwig Keller und seine Ehefrau Franziska geb. Müller, Uttcnhofen. August Weber und seine Ehefrau Frieda geh. Keller, Uttcnhofen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Otto König Ehefrau Zäzilie geb. Frech, Bietingen. Eduard Blender II und Ehefrau Anna geb. Blender, Gutenstein. Ignaz Mattes und Ehefrau Katharina geb. Sehüle, Schwenningen. Bernhard Ziegler und Ehefrau Theresia geb. Graf, Schwenningen. Karl Scheck Ehefrau Josefine geb. Müller, Rohrdorf. Amtsgerichtsbezirk Pfullendorf. Anton Merkt, Landwirt, Ear, Gemeinde Groß-Schönach, und seine Ehefrau Gcno- vefa geb. Merkt. Josef Heinzier, Landwirt, Groß-Stadelhofen. Gustav Schönenberger, Landwirt, und dessen Ehefrau Luitgard geb. Männer, Herdwangen. Josef Restle, Landwirt, und dessen Ehefrau Faulina geb. Endres, Oberhaslach, Gemeinde Wintersuigen. Albert Sehmieder, Landwirt, und dessen Ehefrau Magdalena geb. Gießler, Pfullendorf. Albert Hummel und dessen Ehefrau Karo- lina geb. Boos, Aach-Linz. Franziska Gothmund geb. Schüler, Ruschweiler. Nr 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Amtsgerichtsbezirk Stockach. Karl Geiger, Bodman a. See. Karl Leiß, Eigeltingen. Christian Biester, Sehwandorf. Maria Schafheitle geh. Reichle, Sehwandorf. Adolf Haas, Wahlwies. Adolf Helbing, Wahl wies. Friedrieh Renner, Zoznegg. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Karl Widmer, Altheim. Otto Dallath, Atzenweiler-Hoinbcrg. Josef Meyer, Baitenhausen-Sehiggendorf. Karl Schraivogel, Baitenhausen-Schiggendorf. Wilhelm Schneiderbub, Bambergen. Theresia Keim geb. Braun, Beuren. Johann Vogler, Billafingen. Melchior Wegele, Buggensegel. Martin Menner, Daisendorf. Einil Stump, Hödingen. Engelbert Rinderle, Hohenbodman. Josef Schellinger Ehefrau Anna geb. Gelder, Hohenbodman. Josef Reinauer, Leustetten. Josef Weber, Mimmenhausen. Wilhelm Ehinger, Owingen. Karl Buchmann, Roggenbeuren. Adolf Niedermann Ww. Viktoria geb. Vogler, Taisersdorf. Ludwig Moosbrugger, Überlingen-Goldbach. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Friedrich Roth und dessen Ehefrau Viktoria geb. Graf, Moos. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Anna Kellmayer Ww. geb. Braudenberger, Singen. Viktor Bechler, Landwirt, Singen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Josef Steidle und dessen Ehefrau Luise geb. Speh, Kreenheinstetten. Fritz Waldenspuhl Eheleute, Oberbieht- lingen. Josef Unger Eheleute, Schwenningen. Amtsgerichtsbezirk Pfullendorf. Wilhelm Walter, Wintersulgen, Ortsteil Echbeek. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Gottfried Krug, Landwirt, Hepbach. Johann Grünvogel, Hödingen. Stephan Katzenmaier, Mühlhofen. Leopold Sulger, Unteruhldingen. Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Industrie- und Handelskammer legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende ™ 1 V eröffentlichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die Badische Industrie- und Handelskammer, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammer ist, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, O = Offenbarungseid geleistet, K = Konkurs mangels Masse abgelehnt. Amtsgerichtsbezirk Achern Kappelrodeck Basler Bernhard, Landwirt . . 26. 7. H Fierhauer Adolf.11.7. H Oberaehern Panter Anton, Obsthändler . . 13. 7. H Ronecker Bernhard, Wirt . . 6. 7. H Önsbach Weingärtner Nikolaus, Oberpostschaffner .13. 7. H Renchcn Berger Fritz.27. 7. H Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Allgaier August, Bäckerei, Gernsbacher Straße 30 . . 20. 7. H Allgaier August Ww., Gernsbacher Straße 30 . 20. 7. H Batzer Quido, Blitzschutzanlagen, Sophienstr. 29 . . . 20. 7. H Droll Paula geb. Stöber, Ehefrau des Bäckers Otto Droll, Lich- tental, Hauptstr. 6.25. 7. H Jacobi Frl. Margarete, Sophienstraße 22, früher AVilhelmstr. 20. 7. H 30. 7. H Koebele August, Deutsche Fahrrad-Fürsorge „Degefadi“ . . 20. 7. H Riester Johann, Lichtental, Hauptstr. 71.16. 7. H 30. 7. H Schmidt Hermann, Inh. der Fa. '2 £ j Josef Sucher Naehf., Lange *713 Straße 41.7. 7. K Schweigert Heinrich, Feinkost, Lichtentaler Straße 73 . . . 20. 7. H Sandweier Peter Martin, mech. Schreinerei 20.7. O Sinzheim Kreuter Valentin, Schuhhändler 20. 7. H Amtsgerichtsbezirk Boxberg Ballenberg Müller Theodor, Kolonialwaren 10. 8. 0 Winzenhofen Keller Anna, Kolonialwaren . . 10. 8. O Nied III Josef, Landwirt... 3. 8. H Amtsgerichtsbezirk Bretten Brctten Thiele Hans Otto, Schuhmach. 13. 8. O Rinklingen Schrumpf Hermann, Landesprodukten. 18. 7. H Amtsgerichtsbezirk Bruchsal Bruehsal Braun Karl, zum „Weinberg“ . 24. 7. H 2 . 8.0 Klumpp Ida, Uferweg 10. . . 24. 7. H Seebacher Wendelin, Huttenstr. 8 1. 8. H Specht Anna, Ehefrau, Rheinstraße 22.8. 8. H Zahler Franz, Durlacher Str. 94 18. 7. H Karlsdorf Schlindwein Adolf, Schulstr.157 25. 7. H Kronau Knebel Heinrich, Öle und Fette 28. 7. O Östringen HassÄ Eugen, Güterbestätterei 2. 8. O Ruhbender Michael, Sattlerei . 8. 8. H Untergrombach tiunz Karl II, Blechnermeister, Weingartener Straße. . . . 31.7. H Amtsgerichtsbezirk Eberbach Eberbach Müller Martha, Inh. der Zuckerwarenfabrik Müller .... 8.8. H Neuer Felix, Schiffer .... 1. 8. H Neureuther Rosa, Putzgeschäft 8. 8. H Völker Willi, v. Hindenburg- straße 39.8. 8. H Neekargeraeh Bödigheimer Marie, Inh. der Fa. Rudolf Bödigheimer .... Bödigheimer Rudolf. Neekarwiinmersbach Mayer Heinrich jr., Roßhaarspinnerei .. 25. 7. H 8. 8. H 8. 8. H L8. II 8 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 16 Reisenbach Rechner II Josef, Gastwirt . . 8. 8. H Schönbrunn Wilhelm Fritz, Schreiner ... 8. 8. H Unterdielbach Ihrig Oskar, Kaufmann •. . . 19.7. 0 Wagenschwend Bier Max jr.1. 8. H Amtsgerichtsbezirk Emmendingen Emmendingen Bodenweber Berta, Installat.- Geschäft. 2. 7. H 11.7. H Förster Karl Friedrich, Kohlenhändler .17. 7. O Bahlingen Schandelmaier Hermann, Händler.11. 7. H Denzlingen Ritt Erwin, Glasermeister . . 11. 7. H Schwer Fritz, Oberkellner . . 11. 7. H Eichstetten Hiß Adolf, Landwirt.4. 7. H Sindlinger Karl alt, Schuhmacher . 11. 7. H Weil Isaak, Handelsmann . . 4. 7. H Holzhausen Ruf Adolf, Arbeiter.11.7. H Nimburg Siegrist Karl, Landwirt ... 4. 7. H Teningen Fischer Artur, Fabrikarbeiter . 4. 7. H Schumacher Karl, Sattler . . 11.7. H Amtsgerichtsbezirk Engen Biesendorf Münzer Franz, Landwirt . . . 17. 7. H Hattingen Brodhag Josef, Schmiedmsti., jetzt in Freiburg.25. 7.. O Möhringen Münzer Fritz, Baugeschäft . . 17. 7. H Zimmern Gail Johannes, Gärtner ... 3. 7. H Amtsgerichtsbezirk Ettlingen Ettlingen Bader Bernhard, Maurer ... 4. 7. H Riedle Elisabeth, Sattlerei . . • 4. 7. H Auerbach Bossert Ludwig Friedrich, Schwekiehändler .27. 6. H Ettlingenweier Rübel Seraphine, Ehefrau . . . 11.7. H Pfaflenrot Kunz Robert, Gipser .... 4. 7. H Amtsgerichtsbezirk Gernsbach Gernsbach von Müller Friedrich, Gastwirt zum „Badischen Hof“ ... 6. 8. H Au i. M. Bleier Alois.6. 8. H Gausbach Roth Valentin und dessen Ehefrau Rosa geh. Mungenast . 6. 8. H Hilpertsau Zimpfer Friedrich, Ziegelei . . 23. 7. H Hundsbach Karcher August, Bäcker 9. 7. H 16. 7. H 6. 8. H Lautenbach Lingenfelder Otto, Steinbruchbetrieb .16. 7. H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Bauer Gretel geh. Heim, Haydnstr. 2.24. 7. H Bitter Otto, städt. Beamter, Rohrbach.13. 7. O Eberle Frau Martha, Hauptstraße 166.17. 7. H 17. 7. H Frey Karl, Bäcker, Mühltal- t Straße 21.23. 7. O Glitscher Gustav, Rahmengasse 5.18. 7. O Kieß Alfred, Kronprinzenstr. 43 13. 7. H Leipert Auta geh. Sajons, Berg- heimerstraße 6.20. 7. H Maier-Waelde Frau Gertrud, Schwanen-Lichtspiele, Kirch- heim, Schmitthennerstr. 6 . . 24. 7. H Mohr Dr. Karl, Lehramtsreferendar, Bergstr. 112 .... 10. 7. H Peisker Willy, Ingenieur, Wilhelmstraße 7.17.7.H Schmidt Peter und dessen Ehefrau Wilhelmine geh. Weber, Floringasse 3.19. 7. H Singhof Karl Heinz, Ingenieur, Bergstr. 169.19. 7. H Sulkes J., Schloßberg 2 . . . . 12. 7. H Theisinger Johann, Hans- Thoma-Straße 9.24. 7. H Ziegler Elisabeth, ledig, Rohrbach, Leimer Straße 13 . . 13.7. H Altneudorf Layer Adam, Bäckermeister . 10. 7. H Bammental Reinmuth Friedrich, Hauptstraße 6.24. 7. H Heiligkreuzsteinach Tröster Hans, Eisenwarenhdlg. 24. 7. H Neckargemünd Köhler Bruno.10. 7. H Schneider Wilhelm, Inh. der Drogerie Gg. Schneider . . . 24. 7. H Peterstal Gauckel Franz, Küfer, Haus 37 16. 7. O Sandhausen Burghardt Valentin, Schuhgeschäft .24. 7. H Niedergesäß H., Bäckerei . . 10. 7. H Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Karlsruhe Baader Johannes, Möbelhändler, Waldhornstr. 19 I. Badische Lichtspiele für Schule und Volksbildung G. m. b. H., vertr. durch Geschäftsführer Alfred Lichtenberger,. Bahnhofstraße 9. Baumann Heinz, Abteilungsleiter, Lammstr. 6. Berberich Frau Bianca, Nokk- straße 20. Birkle Eugen, Kaufmann, Baumeisterstraße 20. Bonnacker Hugo, Kaufmann, Kömerstr. 25, b. Steinhardt . Bratzel Bernhard, Fuhrgeschäft, Rüppurrer Straße 92. 9. 8. H 2. 8. H 9. 8. H 2. 8. H 2. 8. H 2. 8. H 2. 8. H 9. 8. H Buschmann L., Kaufmann, Veilchenstraße 7.2. 8. H Flohr Richard, Zähringerstr.84 6. 8. H Gorenflo Max, Zigarrenhändler, Durlacher Straße 53 . . . . 8. 8. H Haag Wilhelm, Waldhornstr. 60 3. 8. H Hansmann Franz, Rüppurr, Löwenstr. 7.3. 8. H Himmelsbach Kurt, Justizobersekretär i. R., Waldstr. 38 I, bei Lamprecht.10. 8. H Kamphues Frau Frieda, Juweliergeschäft, Kaiserstr. 174. . 9. 8. H Kellner Karl, Inh. der Fa. Velten Verlag, Kriegsstr. 256 . . 9. 8. H Lacroix Friedrich, Baugeschäft, Luisenstr. 2.31. 7. H Münzner Hugo, Kaufmann, Klauprechtstr. 24.10. 8. H Spielmann Hans, Kaufmann, Kaiserstr. 42.13. 8. H Süßlin Friedrich, Lessingstr. 52 9. 8. H Blankenloch Butz Eugen, Blechner .... 2. 8. H Hecht Fritz, Adolf-Hitler - Straße 206 . 3. 8. H Linkenheim Günther Gustav, Kunststeinfabrikation .8. 8. H Amtsgerichtsbezirk Kehl Kehl Katzig Wilhelm, Buchbinder, Eriedrichstr. 8.3. 8. H Amtsgerichtsbezirk Konstanz Konstanz Ade Josef jr., Malermeister . . 12. 7. H Buck Toni, Servierfräulein . . 19. 7. H Ebner Martha, Ehefrau . . . 26.7. H Fürst Emil, Elektro-Installat.- Geschäft.19. 7. H Geiger Albert, Friseur .... 5. 7. H Grassel W., Kaufmann . . . . 28. 6. H Gretter Wilhelm.26. 7. H Hüttner Maria.26. 7. H Jöhle Karl, Wirt.5. 7. H Rebholz Maria.26. 7. H Schädler Karl, Agent . . . . 12.7. H Schäfer Rudolf, Metzger . . . 26.7. H • Schiefer Josef, Maler.19. 7. H Schroff Resi, Ehefrau .... 5. 7. H Schüller Karl.26. 7. H Trzoska Felix, Zahnarzt . . . 26.7. H 26. 7. H 26. 7. H 26. 7. H Westendorf Paul.26. 7. H Dingelsdorf Wimmer Gg. jr.5. 7. H Wollmatingen Ade Josef, Weichenwärter a.D. 26. 7. H A mtsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Balles Carlos, Lameystr. 14, bei den Eltern.2.8.H Behk Alfred, Oberstadtsekretär, Feudenheim, Schwanengasse 2, jetzt Blüc.herstr. 32 . . . . 2. 8. H Brede Lorenz, Schreinermeister, Eichendorffstr. 8 .9. 8. H Brentano Thea, D 7, 19, früher Obere Clignetstraße .... 2. 8. H Buchholz August, Hoch-, Tief- und Straßenbau-Unternehm., Lenaustr. 31.9. 8. H Deißler Alois, Schanzenstr. 9 a, bei Ohlhauser. 2.8.H Dewald O., Dentist, Rheinhauser Straße 37.2. 8. H Nr. 16 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 9 Diehl Friedrich, Expedient, Waldhof, Oppauer Str. 32 III 2. 8. H Dietz Hermann, Schlosser, Waldhof, Wachtstr. 23 II . . . . 31. 7. O Eckart Jakob, Eensionär, Eichelsheimerstr. 20 V . . . 31. 7. O Falkner Jakob, Schuhwarenhändler, Kleinfeldstr. 11 . . 9. 8. H Freidl Lukas, Schlosser, Luzen- bergstraße 1 H. 2. 8. H Gontel Frau Friedei, Frisiersalon, Schwetzinger Str. 148 . 31. 7. H Fundis Gottlieb, Konditormstr., S 3, 6a.16. 7. 0 Gütz Frau Anna, Wirtin, Alphornstraße 1.. 1.8. 0 Grämlich Heinz, Inhaber der Firma Heinz Grämlich, Wohnung Waldparkdamm 1, Geschäft N 2, 11.7. 8. H Grönert Kurt, B 4, 8 . . . . 3.8. H Hartmann Georg, Kaufmann, Beilstr. 13.1,8. H Hatzmann Josef, Max-Josef- Straße 27, jetzt in Viernheim (Hessen), Mannheimer Str. 11 4. 8. H Hauck Fritz, Mitinh. der Firma Garrecht & Hauck, An den Kasernen 28, früher Käfertaler Straße 3.3. 8. H Heckmann Ludwig, P 6, 13a, jetzt G 25 III.1.8. H Heibel Franz, Zimmermeister, Friedrichsfeld, Calvinstr. 9 . 8. 8. H Heß Hermann, Zimmermann, Waldhofstr. 76 III .... 1. 8. H Hietschold Max, Farben und Lacke, Neckarau, Rheingoldstraße 52 . . .-.1. 8. H Holländer Philipp, T 6, 6 . . . 8. 8. H Kirner Rudolf, Kolonialwarenhandlung, Wallstadt, am Wasserturm.1. 8. H Kirner Rudolf, Wallstadt, Römerstr. 81.8. 8. H 8. 8. H Koch Wilhelm, Ballonhändler, Laurentiusstr. 3.8.8.H Kohlborn jr. Fritz, C 8, 13 . . 1. 8. H Köhler Artur, E 4, 6 .... 1. 8. H Köhler Otto, Neckarau, Germaniastr. 47 II.8. 8. H Kremer Friedrich, Malermeister, Sandhofen, Oppauer Kreuzweg 40.1. 8. H Kücherer Helmut, Polstermöbel, L 14, 19.1. 8. H Landherr Johann Georg, Kopfschlachter, L 6, 14 .... 23. 7. O Lehr Oskar, Zementeur, Friedrichsfeld, Siedlung 2 . . . . 8. 8. H Leiensetter Georg, Restaurateur, in Friedrichsfeld, Vogesenstraße 72.8. 8. H Mosbacher E., Böckstr. 7 . . 2. 8. H Pfeffer Jakob, Rheinau, Relaisstraße 59.31. 7. H 15. 8. O Pfeffinger Frau Amalie geh. Schrepp, K 4, 22.10. 8. 0 Riethmaier Fa., Autozubehör, Inhaberin Käthe Riethmaier, L 14, 7, am Tattersall ... 8. 8. H Ruoff Frau Frieda, Rentenempfängerin, J 6, 11 IV . . 8. 8. H Salomon Albert, Kaufmann, Rosengartenstr. 22.14. 8. O Sauer Valentin, Friedrichsfeld, Traudenfeldstr. 30.8. 8. H Seubert Max, Neckarau, Streu- benstraße 62, bei Schober . 8. 8. H Nachlaß des am 22. Juni 1934 verstorbenen Maurermeisters Anton Sichert, Fröhlichstr. 30 31. 7. K Spielplatz-Verein e.V. Neckarau, vertreten durch den Vorstand 25. 7. H Stammler August, Kaufmann, Q 5, 8.31. 7. O Streitenberger Karl, Kleine Merzelstraße 8.31.7. H Trabold Josef jr., Kaufmann Rheinhäuser Straße 13 . . 6. 8. O Treiber, Philipp, Neckarau, Katharinenstr. 56.3. 8. H Ullrich Gustav, Neckarau, Rosenstr. 3.27. 7. H Waselowsky Frau Elisabeth, Waldhof, Gartenstadt, Brombeerweg 7.27. 7. H Weber Jakob, Kaufmann, Feudenheim, Schwanenstr. 65 . 6. 8. O Werr Richard, Inhaber der Fa. K. Harter Nachf., O 5, 15 . 8. 8. H Amtsgerichtsbezirk Meßkireh Meßkirch Gröber Mathilde, Bäckerei . . 13. 8. O Buchheim Keicher Ludwig, Landwirt . . 6. 8. H Göggingen Stroppel Anton, Landwirt . . 6. 8. H Heudorf Schädler Anton, Landwirt . . 6. 8. H Amtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim Neckarbisehofsheim Dambach Robert, Arbeiter . . 24. 7. H Kälbertshausen Leufz Philipp, Schreiner . . . 16. 7. O Obergimpern Falkenstein Heinrich, Kaufm. 30.7. O Untergimpern Haffeider Rudolf.31. 7. H Amtsgerichtsbezirk Neastadt Kappel Kurow Bernhard, Landwirt und Schuhmacher.18. 7. H Lenzkirch Wehrle Arnold, Schweinehdlr. 25. 7. H Löffingen Studer Bernhard, Friseur . . 18. 7. H Vergüt Leo, Schmiedmeister . 25. 7. H Titisee Kreutz Konstantin, Arbeiter . 25. 7. H Amtsgerichtsbezirk Qberkirch Oberkirch Bruder Zyriak, Malermeister. . 12. 7. H Zusenhofen Ernst Wilhelm, Mechaniker, Ehefrau.12. 7. H Amtsgerichtsbezirk Offenbarg Offenburg Hammer Fritz, Automechaniker, Adolf-Hitler-Straße 38, Eing. Blumenstr. 3, früher Okenstraße 42.9. 8. O Hillenbrand Otto, Friseurgesch., Hildastr. 38.9. 8. H Kimmig Andreas, Mitinh. d. Fa. Elsässer & Kimmig, Autoreparaturwerkstätte, Friedrichstraße 51.2. 8. H 7. 8. O Knittel Fridolin, Augustaburg. 2. 8. H Knittel Ottilie geh. Gütle, Ehefrau des Fridolin Knittel, Augustaburg .2. 8. H Kühne Wilhelm, Ingenieur, Zeller Straße 12 .2. 8. O Bohlsbach Burgert Andreas, Bahnarbeiter 2. 8. H Durbach Hättig (Hettig) Andreas, Metzger und Wirt zur „Goldenen Traube“.2. 8. H Marlen Fischer Robert, Maurer, Feldstraße 205 . 2.8. O Schutterwald Herrmann Karl, Kolonialwaren Amtsgerichtsbezirk Pforzheim 6. 8. O Pforzheim Glauner Fritz, Kraftfahrer, Brötzingen, Westliche 344 . 27. 7. O Scheuerpflug Erwin, Schuh- macher, Westliche 102 . . . 27. 7. O Amtsgerichtsbezirk Philippsburg Philippsburg Herdle August. 16. 7. H Samuel Thekla geb. Hen6 . . . 6. 7. H Huttenheim Faude Josef I Eheleute . . . 18. 6. O Kirrlach Goor Otto, Privatier .... 6. 7. H Haag Adrian, Haag Anna . . . 27. 7. H Haag Karl Friedrich II ... . 4. 7. O Hillenbrand Franz, Schreiner . 15. 6. H Oechsler Alexander, Gartenbau 27. 7. H Oechsler Ewald, Fahrräder . . 27. 7. H Neudorf Bollheimer Anton, Schuhwaren 16. 7. H Schlindwein Robert, Sattler . , 15. 6. H Oberhausen Herrn Josef Ehefrau Berta geb. Zieger. 25. 7. O Scheurer Pius, Kunststeingesch. 3. 8. H Rheinsheim Decker Anton, Kolonialwaren . 6. 7. H Wiesental Buhler Anton, Fabrikarbeiter . 16. 7. H Heckert Anton. 15. 6. H Münkel Ludwig Ww. 16. 7. H Simon Heinrich, Landwirt . . 6. 7. H Amtsgerichtsbezirk Radolfzell Radolfzell Burk, Buchhandlung .... 4. 7. H 18. 7. H Hock Karl, Friseurmeister . . 6. 7. H Stumpp Lina. 1.8. H Moos Benz Franz, Kaufmann . . . 1.8. H Amtsgerichtsbezirk Säckingen Binzgen Merz Frau Pauline. 17. 7. H Hänner Mutter Josef Ww., Landwirtin 2. 7. O Laufenburg Hahn Josef, Schreinermeister . 10. 7. H 31. 7. H Wildner . Franz. 17. 7. H Lochhäuser Baumgartner Josef. 11. 7. H 10 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 10 Murg AndresT Theodor, Autorepara- . turwerkstätte.3. 7. O Brotz Albert, Polsterer. . . . 10.7. H Rheinfelden Tscheulin Hermann, Herrenbekleidung .17. 7. H 17. 7. H Schwör stadt Probst Josef Könrad, Kraftwagenführer .24. 7. O Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen Schwetzingen Hambreeht Leonhard, Schindel- macher.2S. 7. H Henking F. Theodor, Kolonialwaren .25. 7. H Hertlein Fritz.1.8.H Hertlein Martin.1. 8. H Rudolph Karl, Bäcker und Wirt 8. 8. H Hockenheim Auer Gustav, Landwirt . . . 24. 7. H Mann Georg Jakob, Autoreparaturwerkstätte, Karlsruher Straße 43.31. 7. H Oftersheim Mann Philipp, Viktoriastr. 23 . 31. 7. H Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Singen a. H. Knoblauch Florian, Hohen- kräher Straße.26. 7. H Knoblauch Paul, Hohenkräher Straße.26. 7. H Leimgruber Theresia, Widerholdstraße .30. 7. K Weiß Sophie geb. Pauly, Ehefrau des Schreinermeisters Franz Weiß .19. 7. H Wolff Gottlob, Bäckermeister, Lindenstraße.23. 7. K Wurster Elisabeth geb. Fray, Bismarckstraße.14. 6. H 18. 7. O Arien Haug Emil.: . 26. 7. H Gailingen Hook Josef.19. 7. H Amtsgerichtsbezirk Sinsheim Sinsheim Schmitt Balthasar, Glasermstr. 27. 6.‘ H Eichtersheim Zeltmann Karl, Gastwirt . . . 25. 7. H Hilsbach Neff Max, Landwirt.25. 7. H Vetter Fritz, Landwirt . . . . 18. 7. H Amtsgerichtsbezirk Staufen Staufen Käppler Georg, Schreinermeister 4. 7. H Käppler Georg, Selireinermstr., Ehefrau geb. Obergfell . . . 11. 7. H Ruh Eugen, Musiker.18. 7. O Speck Theodor jg., Kaufmann 11. 7. H Bad Krozingen Heitz Josef, Handlung .... 25. 7. H Lamerdin Heinrich.11. 7. H Sachse Charlotte Ehefrau geb. Holzschuh.25. 7. H Ehrenstetten Müller Wilhelm.4. 7. H Nageleisen Anton alt.25. 7. H Heitersheim Schwab Franz, Architekt. . . 18. 7. H Sulzburg Willy Maria Ehefrau.11. 7. H Tunsei Schlageter Rudolf, Landwirt . 4. 7. H Untermünstertal > Burgert Leo, Kaufmann . . . 25.7. H Gutmann Heinrich, Autovermietung .25. 7. H Amtsgerichtsbezirk Yillingen Villingen Baumann Lothar, Mietautogeschäftsinhaber, Niedere Straße 1.17. 7. II Heinzmann Wilhelm, Elektrogeschäft, Niedere Straße 3 . 30. 7. H Martin Dora, Friedrichstr. 1 . . 24. 7. H Roth Franz, Friseur.31. 7. H Schnähele Karl, Kaffee-Restauration, Rietstr. 24.17. 7. H Stadelmaier Hans, Rietstr. 20 . 24. 7. H Bad Dürrheim Strohm Josef jr., Kaufmann . 18. 7. H Kappel Götz Magdalena, Kolonialwarenhandlung .24. 7. H St. Georgen Bäsch Wilhelm, Ingenieur . . . 18. 7. II Amtsgerichtsbezirk Waldkirch Waldkirch Bayer Alfred, Zimmermeister . 5. 7. H Buchholz Bayer Anton.5. 7. H Zimber Hermann, Schuhfabrik. 19. 7. H 26. 7. H Haslachsimonswald Kaltenbach Markus, Dienstknecht .21.7. O Unterprechtal Rösch Karl, Lehrer.3. 7. H Amtsgerichtsbezirk Waldshnt Albbruck Deiser Eduard, Auto-Repara- turwerkstätte.. . 26. 7. H Grimmeishofen Fischer Johann, Maurermeister 20. 7. H Kiesenbach Schuster Ludwig, Reisender . . 13. 7. H Stühlingen Schwensle Fritz.27. 7. H Tiengen Rheiner Emst, Maler .... 6. 7. H Rust Walter, Gutsbesitzer, Hasenhof. 6.7.H Schäuble Johann.20. 7. H Unterlauchringen Isele Engelbert, Fuhrunternehmer .13. 7. H Amtsgerichtsbezirk Weinheim Weinheim Ihrig Joh. Peter Eheleute, Fabrikarbeiter .26. 7. H Schmitt Johannes, Tabakwarengeschäft, Rlieinstr. 13. ... 6. 8. H Weber Wilhelm, Friseur . . . 23.7. H Heddesheim Bauer Albert, Bäckermeister . 27. 7. H Reiffel Heinrich, Ingenieur, Muckensturm.27. 7. H Hemsbach Pleger Nikolaus, Friedrichstraße 27. 7. H Sulzbach Eberle Friedrich Wilhelm, Autoschlosser .20. 7. H Ehret Georg, Landwirt . . . 27. 7. H Amtsgerichtsbezirk Wertheim Wertheini Gries Heinrich, Hotelbesitzer . 27. 7. H Freudenberg Kern Hermann.24. 7. H Külsheim Seitz Wilhelm, Uissigheimer Straße 149.3. 7. H Amtsgerichtsbezirk Wiesloch Wiesloch Sauer Frau Ludwig Ww., Kolonialwaren .’. 19. 7. H Dielheim Rausch Philipp Ww. Rosa geb. Schlund.19. 7. H Mühlhausen Breitner Friedrich, Neue Schulstraße .5. 7. H St. Leon Eichelsheimer Ernst, Kriegsinvalide .19. 7. O Eichelsheimer Marie, Ehefrau des Invaliden Emst Eichelsheimer .25. 7. O Berichtigungen. Es wurden folgende Haftbefehle aufgehoben : Amtsgericht Mannheim. Fräulein Maria Florschütz, Mannheim, B 5, 6, H 17. 5. 34 (s. Badische Wirtschaftszeitung Nr. 11 vom 5. 6.1934). Heinrich Schöndörfer, Mannheim, Kleine Riedstraße 6b, H 25. 7. 34 (s. Badische Wirtschaftszeitung Nr. 15). Amtsgericht Ottenburg. Josef Presischegg, Ingenieur, Offenburg, Kirchplatz 2, H 12.7.34 (s. Badische Wirtschaftszeitung Nr. 14 vom 20.7.34). Konkurse und Vergleichsverfahren siehe Firmenanzeiger Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) Lichtpaus-Anstalt M. Schäfer-Wörz, Karlsruhe, Sophienstr. 161, Tel. 3744 Linoleum Franz 6ehrecke Nachf., Karlsr., Leopoldstr.31 .Tel. 2222 Lotterie-Lose Hermann 6öhringer, Bankgeschäft,Pforzheim(Rathaus), Staat!. Lotterie-Einnahme. Preuß.-Südd. Klassenl. empf. »'s 3, 1 4 6, l / 2 12, l / l 24Mk.pr.KI. Lumpen u. neue Stoff- Abfälle Kauft Findeisen & Weber, Ettlingen, Tel. 122 Markisen u. Rolladen W. Hauß, Schlossermeister, Karlsr., Schillerstr. 50, Tel.7128 Marmorwarenfabrik Rupp & Möller, Karlsruhe Maschinenbürsten aller Art nach Zeichnung oder Muster. Bernh. Müller, Karlsr., Rheinstr. 31, Tel. 2239 Maschinenöle u. Fette, Autoöle Klaus Specht, Karlsruhe. Kriegsstraße 288, Tel. 5456 Mech. Küferei kelterei Theodor Stehle, Konstanz, Inselgasse 24, Tel. 409 Metallgießerei Rastatter Eisen- und Metallgießerei Rastatt, Tel. 2137, Aluminium, Messing, Rotguß Metallschilder all. Art, geätzt u. bedruckt fabriziert Südwestd. Metall- Schilderf. P. Peindl, Bruchs. Modellschreinerei für Gießereien Oskar Fritz, Gaggenau, Tel. 366 Motorräder Friedr. Keller, Weingarteni.B., Tel. 12, N.S.U.-D. Fabrikvertr. Optik Hofer & Co., Karlsruhe, nur Waldstr. 95, Tel. 2464 J.W. Krautinger, Karlsruhe, Opt. Spez.-Institut, Herren- str. 21, Fernspr. 1075 Papierwaren Papier-Uicker, Karlsruhe, Friedenstr. 9, Düten u. Beutel, Einschlag- u. Packpapier etc., Fernruf 2440 Pflästerer und Tiefbau Adam Endle, Karlsruhe, Lessingstr. 26, Tel. 1053 Photo- und Kinoapparate repariert W. Stoll, Karlsruhe, Herrenstr. 48, Tel. 2311 Poistermöbel und Dekoration Jakob Stiel, Karlsruhe, Karlstr. 27, Tel. 976 Radio Duffner, H., Ing., Karlsruhe Markgrafenstr. 51, Tel. 6743 Rechenmaschinen F. Fütterer, Rechenmaschin., Buchungsmasch. u. Reparat., Karlsruhe, Karlstr. 9, Tel. 8134 K.W. Heck, Karlsr., Douglas- str. 7, Tel. 6616. Spezialwerkstätte für Rechenmaschinen Reklame/Leuchtschilder G. A. Heil, Karlsr., Zähringer- str. 26, Tel. 2581 Reklameplakate und -bilder J. Eschen lohr, Karlsr.,Schillerstr. 31, Tel. 4193, Spez. Kinorekl. Rohrmatten, Schilfrohrgewebe Stefan Hauck, Durmersheim, Tel. 121, liefert la Qualität Rolladen u. Jalousien Max Bäuerle, Karlsruhe, Rüppurrer Str. 20. Tel. 6162 A. Ehinger, Karlsruhe, Bach- str. 73, Tel. 8016, Neuanf. und Rep. Wohnung: Uhlandstr. 1 fertigtu.rep. K.Eickele, Krhe, Ludw.-Wilhelmstr.17. Tel.3797 Sanit. Installationen Moritz Hummel, Konstanz, Hüetlinstr. 5, Tel. 314 Schallsichere Holztüren ohne Polsterung EmilKrais,Khe.,Blücherstr.22, Tel. 7416, Kabeka-Holzhäuser Schaufenster- und Laden-Einrichtungen Riesterer, Ed., Nachf., Karlsr., Autogl., Luisenstr.24, Tel.1687 Schlachthofartikel Karl Schermer & Co., Karlsr., Winterstr. 44, Tel. 1434 Schlossereien G. Groke, Karlsr., Herrenstr.5, Fernspr. 325 E. Guichardaz, Kunst- u. Bauschloss., Karlsr., Bürgerstr. 9, Tel. 1496 Schreibmaschinen Herrn. Adler, Karlsruhe, Waldstr. 4 Schreib- und Rechenmaschinen, Reparat. Beierlein, A., Karlsr., Moltke- str. 17, Tel. 2650. Continental Karl Hafner, Khe.,Büromasch. H. u.Repar. Karlstr. 24,T el.2127 Erika und Ideal Gen.-Vertr. Georg Laade, Karlsruhe, Gabelsbergerstr.’2, Tel. 6285 Gustav Schellinger, Spezial-Reparaturwerkstatt für Büromaschinen,Karlsruhe, Kaiserstr. 225, Tel. 6247 Rieh. Scholer, Khe., Dougias- str.34,Tel.4539.Sp.f.Thal.Rech. Oskar Sailer, Konstanz, Hugenbergstr, 10, Tel. 541. Spezialgeschäft, Reparaturen Erika u. Ideal u. gebr. Masch. Willi Wernecke, Karlsruhe, Adlerstr. 30 Schreib- u. Vervielfältigungsmaschinen Herrn. Schaaf, Rastatt, Her- renstr.6, Tel.2418, Bürobedarf Schrott-Großhandel H. David, Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Str. 33, Tel. 5063 Adolf Hamburger, Karlsruhe, Tel. 7773 Berthold Nägele, Karlsruhe, Gartenstr. 15, Tel. 4954 Rosenfeld & Co., Karlsruhe, Neureuter Str. 5, Tel. 840 Leopold Simon, Karlsr., Daxlander Str. 10, Tel. 5776 Aug. Werner, Karlsruhe, Rüppurrer Str. 92, Tel. 5891 Kurt Witt, Karlsruhe. Gutenbergplatz 1, Tel. 6214 Alfr. Furrer, Baden-Baden, Rheinstr. 34, Tel. 889 S. Nachmann, Durlach. Alte Karlsruher Str. 8, Tel. 498 Leopold Nachmann, Rastatt, Bleichstr., Tel. 2157 Schuhfabrik M. Dubina, Karlsruhe, Hardtstr. 86 b Schutz- und Sicherheitsdienst Wachabteilung Karlsruhe, Leopoldstr. 15, Tel. 1342 Wir schützen Pers. u. Eigent. Gebt unsern Kamerad. Arbeit Schwach- u. Starkstromanlagen Herrn. Büttner, Karlsruhe, Goethestr. 18, Tel. 7885 Schweißtechnik (Autogen-Elektrisch) Schweißtechnik Karlsruhe, G. m. b. H., Essenweinstr.6/8. Tel. 2524 (6884) , Stab- u. Formeisen, Bleche, Röhren Gust. Fischer(v. F. Zimmerm.) Karlsr., Rheinstr. 71, Tel. 5621 Stahl, Stahlbleche, Stahldrähte Hugo Zeltwanger, Karlsruhe, Boeckhstr. 38, Tel. 3008 Stahlrolladen und Rollgitter Jak. Goll, Karlsruhe, liefert u. repar., Hirschstr.42, Tel. 7753 Staubsauger Marke „Efi“. F. Baden:Veuma GmbH., Khe. ,Waldstr.13.T.2263 M Steinholzausführungen und Estriche Fritz Merkel, Karlsruhe, Kreuzstr 25, Tel. 2586 Stempelfabriken Stemp.-Fischer,Khe.,Herren- str.29, Tel. 1857, Schild., Grav. Otto Schucker, Konstanz, Stempelfabrik, Gravieranstalt, Hussenstr. 45, Tel. 770 Stempelschnitt- Gravierung Gebr. Büchel, Gravieranstalt, Karlsr., Sof i enstr. 114, Tel. 1477 Herrn. Kissling, Khe., Hirsch- str.22. Spez.: Familienwappen Steuerberater <*£«;, Dr. Hänsler, Karlsruhe, Westendstr. 59, Tel. 6243 Carl F. J. Meister, B.-Baden, Tel. 173, kaufm. Sachverst. OberbadischeT reuhand-Ge- sellschaft, Dipl.-Kfm. Gleichauf & Dr. Helbig, Singen a, H., Adolf-Hitler-Str.4, Tel. 2079 Dr. R. Wagner, Wafdshut, Haspelstr. 4, Telephon 315. Stifte und Drahtwerk Joh.Schittenhelm, Söllingen, Tel. 24, eig.Glühereiu. Zieherei Stockhämmer u.Stock- hammereinsätze f. Steinindustrie, fabr. Masch.- Bau Patze, Rastatt, Tel. 2302 T achometerf abrik und, Reparatur L.Hagenah, Karlsr.,Waldhorn- str. 19, Tel. 918, Re par. all. Fabr. T agesleuchtreklame Transparente E.Schnepf,Karlsruhe,Vorholz- str. 48, Türbeschlag /Treibarb. Tapeten Tapetenschneider „Grad- schnitt‘‘D.R.P. Fabrik für technische Edelsteine,Abt Apparatebau, Breisach a. Rh. Fortsetzung siehe nächste Seite Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) p- r Techn. Gummiwaren, Treibriemen Herm.Wachter jun., Bruchsal, Wörthstr. 3, Tel. 2774, Feuerwehrschläuche Techn. Papiere, Lichtpausen, Plandrucke Adolf Grundel, Karlsruhe, Leopoldstr. 31, Tel. 4188 Terrazzoplatten Quarzplattenwerk G.m.b.H., Rastatt, Tel. 2048 Transmissionen Richard Kunkel, Maschinen, Werkz., Karlsr., Tullastr. 61, Tel. 92 Karlsr. Eisen- u.Metallmanuf. Rosenberg&Co.Karlsr.,Stein- str. 25, Neue u. gebr. Transm. Treuhänder OberbadischeTreuhand-Ge- sellschaft, Dipl.-Kfm. Gleichauf & Dr. Helbig, Singen a. H., Adolf-Hitler-Str, 4, Tel. 2079 Kaufmännische und techn. Übersetzung Spez.f.Engl.E.Armleder.Khe., Waldstr. 3 (Kunstv.). 20 J.Ausl. Auch wissensch.u.jur. Tel. 26. Ventilatoren und Entlüftungsanlagen Max Hottner, Karlsr., Rhein- str. 23, Tel. 5082, Blechkonstr. Verlagszeitungen Der Elztäler, Waldk. Tagblatt G. m.b.H., Buchdr., Emmendinger Landstr., Tel. 410 Waldkircher Volkszeitung, Wilhelmstr. 8, Tel. 424 • Offentl. Versteigerer Max Sasse, Karlsr., Douglas- str.22.Verst.inu.auB. d. Hause. Taxat. u. Sachverst., Gutacht. Vervielfältigungen und Schreibarbeiten Frau E.Rosmarinowsky, Khe., Lessingstr. 40, Tel. 3742 Verzinkerei Carl Englert, Karlsr., Rheinhafen, Nördl. Uferstr, Tel. 701 Waagen aller Art fert. u. rep. mit eichamtl. Abn. H. Brand, Inh. J. Weiler, Krhe, Baumeisterstr. 32. Tel. 1163 Wach- und Schließinstitut Wach-u.Schließges. m.b.H., Karlsr., Kaiserstr. 106, Tel. 577 Wand- und Bodenplattenbelage Otto Brändli, Karlsr., Schüt- zenstr.39,T.2455, Spez.-Gesch. Werbeberater Helmut Endemann, Karlsr., Westendstr'. 11, Tel. 2594 Werbegraphik Martin Böhm, Karlsruhe, Akademiestn 39 Erich Kamp er, Khe., Kaiser- str.241, Tel. 6116. (Werbetexte) Ad. Rentschler, Karlsr., Bis- marckstr.41, Fig., Schrift, Jilust. M. Steude, Karlsruhe, Saarbrücker Str. 59, Tel. 7315 Herrn. Straub, Karlsruhe, Hirschstr. 16 Werbewesen „Der Werbebrief“, Druck- u. Verlags-Ges. m. b. H., Karlsr., Sophienstr. 124, Tel. 6149 Werkzeugmaschinen Karlsr. Eisen- u.Metallmanuf. Rosenberg&Co.Karlsr.,Stein- str.25, Masch. u.Werkz.all.Art Verwertung stiligel. Betriebe Werkzeugmaschinen Ewald Weiser, Heinemann u.Webo Vertr., Lager, Büro u. Ausstellung Karlsr., Fauten- bruchstr. 53, Tel. 2911 Zahnräder aller Art Friedr. Stauch, Durlach, Gartenstr. 13 Zementröhren aller Größen fabriziertHch. Kollum, Eggenstein,Tel.4171,Spez:Kanalröhr. Zentralheizungen Sanitäre Anlagen Bruchof & Gremmels, Karlsr., Goethestr. 25, Tel. 2559 Constantin-Centralheizungen Karlsr., Wörthstr. 7, Tel. 6822 Moritz Hummel, Konstanz, Hüetlinstr. 5, Tel. 314 Heinrich Schneider, Ing., Khe., Hans-Sachs-Str.2,T.6338 Zimmergeschäft und Holzhandlung G.Schaffertu.Sohn, Karlsr., Lameystr. 47, Tel. 1084 Zylinderschleiferei Sebast. Fütterer, Gaggenau, Auto-Großreparatur, Spez. Diesel-Lastwagen j,.. Die Badische Wirtschafts-Zeitung ist ein anerkannt günstiges Insertionsorgan. Fordern Sie Angebot oder Vertreterbesuch 1 Bechinger & Lang Bürgermeister i. R. Rechts- und Rechnungsbüro Konstanz, GottlieberstraBe 1611 Beitreibung von Forderungen, Inkasso, Zwangs-u. Hausverwaltungen, Immobilien, Finanzierungen, Steuerberatung, Eingaben aller Art, Ver- sichenmgsabschlüsse, Rechnungs- Stellung, Auskunftei Kellerei-Artikel Spezialfabrik für Schwefelschnitten Hermann Zimmermann Bad Krozingen Fernsprecher 201 Festanzüge der DAF, in den von der RZM zu gelassenen Qualitäten III u. IV, liefert in tadelloser Ausführung Georg Frisch mechanische Kleiderfabrik Pforzheim, Qüterstr. 43 *1«Us f>F,£IB UFl0 OBANEX Anzeigen-Expedition Freiburg i. Br., Fernr. 3821 Werbung DURCH OBANEXi Wir verwalten prompt und zuverlässig Ihre gesamte Anzeigenvergebungfüralle Blätter des In- und Auslandes ohne jeden Preisaufschlag. Kostenlose Beratung. Verlangen Sie unverbindlichen Vertreterbesuch oder schriftl. Angebot. Schreinerarbeiten Ausführung sämtlicher Qiaser- u. ; Schreinerarbeiten, Ladeneinrich- ' tnng und Schaufensterauslagen , Betrieb: Freiburg i. Br., Klarasir.16 j Büro: Hastacherstr. 95. Tel. 2234 j A. Repple y. K. Repple 1 .Harder Konstanzj Bahnhofstr. 5 Telefon:787 Gegn1910 Wir bitten bei Bestellungen und Anfragen stets auf die „Bad. Wirtschaftszeitung" Bezug zu nehmen. Alle Drucksack en für Gewerbe, Handel und Industrie, von der einfachen Geschäftskarte bis Zum luxuriös ausgestatteten illustr. Katalog, liefert in gediegener Ausführung zu äußerst günstigen Bedingungen C.F./MÜLLER Karlsruhe i. B. / Ritterstraße 1 / Fernsprecher 7400— 7402 i*».'