BADISCHE WIBTSCHAETS-ZEITUNG Amtliches Organ der Badischen Industrie- und Handelskammer, Karlsruhe zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe Handelskammerpräsident: Dr. C. Kentrup, Karlsruhe Verantwortlicher Schriftleiter: Handelskammersyndikus Dr. Krienen, Karlsruhe. Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Badischen Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen _ Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis vieteljährl. 1.30 MM zuzllgl. Postzustellgeld. Bestellungen beim Verlag und jeder Postanstalt. Anzeigenpreise : Vi Seite, 265 mm hoch und 186 mm breit, 112.— MM, V 2 Seite, 132 mm hoch und 185 mm breit oder 265 mm hoch und 92 mm breit, 56.— MM, 1 l i Seite, 132 mm hoch und 92 mm breit oder 65 mm hoch und i85 mm breit, 28.— MM, Vs Seite, 65 mm hoch und 92 mm breit oder 32 mm hoch und 185 mm breit, 14.— MM, V 16 Seite, 32 mm hoch und 92 mm breit oder 15 mm hoch und 185 mm breit, 7.— MM, V 32 Seite, 32 mm hoch und 45 mm breit oder 16 mm hoch und 92 mm breit, 3.50 MM. Rabatt bis zu 15 % bei 24 Wiederholungen 14. Jahrgang 2. Oktober-Heft 1934 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 20 Nationalsozialismus und Handelskammern . „Der nationalsozialistische Staat hat durch seine bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen das besondere Interesse zum Ausdruck gebracht, das er dem Handelskammerwesen entgegenbringt. In der Tat sind die Industrie- und Mandelskammern auf Grund ihrer Tradition berufen, gerade im Dritten Deich wichtigste Funktionen zu erfüllen. Man hat sie gelegentlich als Vorläufer des Nationalsozialismus bezeichnet, und bei näherer Beschäftigung mit dem Handelskammerwesen wird man erkennen, wieviel Wahres hierin steckt. Auf Grund der ganzen Anlage der Kammern, die sie über reine Interessenvertretungen hinaus zu Organen des Gemeinschaftsgedankens und des wirtschaftlichen Verantwortungsbewußtseins machte, mußten sie zwangsläufig von jeher den Gemeinnutz vor den Eigennutz stellen. So war denn auch nach der nationalsozialistischen Devolution an dem Aufbau der Kammern nichts Wesentliche £ zu ändern. In Fortführung alter guter Traditionen tverden sie an den Aufgaben mitarbeiten, die ihnen die neue Zeit stellen ivird. Sie bringen hierfür aus ihrer reichen Geschichte an Erfahrungen und Wissen wie an Einrichtungen vieles mit, was dem neuen Staat bei dem Aufbau nützlich sein kann und ivas an anderen Stellen der wirtschaftlichen Organisation in diesen Formen und nach diesem Inhalt nicht vorhanden ist.“' (Aus dem Artikel von I> 4 - Ernst Hickmann. Berlin „Zur Geschichte der deutschen Industrie- und Handelskammern im Handelskammerheft (Heft 9) der Zeitschrift „Die neue Wirtschaft“). 462 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 Deutsche Volksgenossen! Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes 1934/35 ist von unserem Führer und Kanzler am 9. Oktober eröffnet worden. In eindringlichen Worten hat der Führer an alle Volksgenossen appelliert, ihr Bestes für die Volksgemeinschaft zu tnn. — Dieser Appell legt uns allen eine hohe Verpflichtung auf, der wir uns nicht entziehen dürfen. Das Winterhilfswerk fordert zum Wohle des gesamten deutschen Volkes Opfer. In diesem Kampf gegen Hunger und Kälte darf niemand fehlen. Alle helfen mit, um des Führers Wort zu erfüllen: Auch in diesem Winter darf niemand in Deutschland hungern und frieren. Das Land Baden hat im letzten Winterhilfswerk Großes geleistet qnd steht in der Reichswertung mit in der Spitzengruppe. Das diesjährige Winterhilfswerk muß noch besser werden. Zeigt, was nationale Verbundenheit bedeutet! Wenn jeder seine Pflicht tut, ist der Erfolg uns sicher! Heil Hitler! gez. Robert Wagner, gez. Ph. Dinkel, Reiehsstatthalter in Baden. Gaubeauftragter für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes 1934/35. Unterbringung der alten Kämpfer. Nach einer Mitteilung des Landesarbeitsamtes Südwestdeutschland sind immer noch alte Parteigenossen, die unter die Sonderaktion fallen, ohne Arbeit. Es ist dies eine tief bedauerliche Feststellung, und sie veranlaßt die Badische Industrie- und Handelskammer, ihren früher bereits ergangenen Appell an die Betriebsführer zu wiederholen, bei Neueinstellungen in erster Linie die noch arbeitslosen alten Kämpfer der nationalsozialistischen Bewegung zu berücksichtigen. Bei einigermaßen gutem Willen müßte es ein Leichtes sein, diese Parteigenossen im Benehmen mit den Arbeitsämtern in Dauerstellungen unterzubringen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß bei etwa notwendig werdenden Entlassungen die Angehörigen der Sonderaktion erst in letzter Linie betroffen werden dürfen. I Betriebsführer! Tut eure Pflicht gegenüber den Vorkämpfern für das Dritte Reich. Reiht sie endlich bevorzugt in den Arbeitsprozeß ein, damit ihre berechtigten Klagen verstummen können. Dr. Kentrup, Präsident der Badischen Industrie- und Handelskammer. BADISCHE BANK Diskontierung von Wechseln und Schecks Lombardierung von ^Wechseln und Effekten nach Maßgabe des Privatnotenbaokgesetges vom 3o. August 1924 Einzug von Wechseln 4- Kontokorrent-Geschäft Giro- und Scheckverkehr 4- Annahme von Bareinlagen + An- und Verkauf von Wertpapieren Verwaltung von Wertpapieren in offenen und geschlossenen Depots 4-Vermietung von Stahlfächern 4- Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 468 Früherer Ladenschluß im Einzelhandel. Von Dr. Wolfram Grosse, Berlin. Der Wunsch, den werktäglichen Ladenschluß im Einzelhandel über die zurzeit bestehende 7-Uhr-Grenze auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen, ist von seiten der Angestellten des Einzelhandels i m mer wieder vorgebracht worden. Dabei denkt man im allgemeinen an einen G-Lfir- Ladenschluß an den gewöhnlichen Werktagen und an einen 5-Uhr-Ladenschluß am Sonnabend. Der nie zur Verabschiedung gelangte Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes sah bereits die Möglichkeit einer Früherverlegung der Ladenschlußzeit vor, und zwar sollte abweichend von dem allgemein festgelegten 7-Uhr-Ladenschluß angeordnet werden können, daß Verkaufsstellen aller oder einzelner Wirtschaftszweige innerhalb einer oder mehrerer Gemeinden dauernd oder zu besti m mten Zeiten schon vor 7 Uhr abends, jedoch frühestens um 6 Uhr abends, geschlossen sein müssen. Diese Anordnung sollte nur erlassen werden können, wenn mindestens zwei ^Drittel^der beteiligten Gewerbetreibenden ihr zustimmten. jWie man sieht, ließ dieser Entwurf die Möglichkeit offen, örtlichen oder fachlichen Verschiedenheiten gerecht zu werden. Die Bestrebungen, den Ladenschluß auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen, wird man grundsätzlich als berechtigt anerkennen müssen. Die im Einzelhandel Beschäftigten sind gegenüber vielen anderen Berufsgruppen dadurch benachteiligt, daß sie an allen Werktagen, auch Sonnabends, bis 7 Uhr an ihrer Arbeitsstätte festgehalten sind und ihnen dadurch die Möglichkeit, ihre Freizeit zum Aufenthalt im Freien zu benutzen, wesentlich beschränkt ist. Bei dem Überwiegen der Klein- und Mittelbetriebe im Einzelhandel werden durch diese Beschränkung nicht nur die Angestellten, sondern auch zahlreiche Betriebsinhaber und ihre Familienangehörigen betroffen. Aus sozialen und kulturellen Gesichtspunkten würde man es daher nur begrüßen können, wenn auch den Angehörigen der Berufsgruppe Einzelhandel die Möglichkeit einer erweiterten Freizeit gegeben werden könnte. Die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen lassen, keinen Raum, die Frage des Ladenschlusses abweichend vom 7-Uhr-Ladenschluß einheitlich für das ganze Reich oder für bestimmte Bezirke mit verbindlicher Kraft für alle Beteiligten zu regeln. Wenn man also zu dem Ergebnis kommt, daß eine Früherlegung des Ladenschlusses praktisch durchführbar ist, so würde man zunächst eine Änderung der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen ins Auge fassen müssen. Daß offenbar ein Bedürfnis besteht, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, ergibt sich auch daraus, daß an einzelnen Stellen in Deutschland der Versuch einer freiwilligen Regelung gemacht worden ist. So ist insbesondere in Ostpreußen in Königsberg und einer Reihe von anderen Städten bereits Ende v. J. auf Grund freiwilliger Übereinkunft der Ladenschluß auf 6 oder 6% Uhr festgesetzt worden. Eine ähnliche Mitteilung liegt aus Stuttgart vor, wo der Ladenschluß von Montag bis Freitag um 6 Uhr, am Sonnabend um 5 Uhr erfolgt. Außerdem ist die Laden- Öffnung für Montag auf 10 Ühr vereinbart worden. In Leipzig ist man zu. einer abschließenden Stellungnahme noch nicht gelangt, da bedeutende Teile des Einzelhandels wichtige Bedenken geltend machten. Man .will dort die Frage Anfang nächsten Jahres wieder aufgreifen. Die Erfahrungen, die bei den hier und dort vorgenommenen freiwilligen Vereinbarungen gesammelt werden, sind sicherlich für die endgültige Behandlung des Problems von großer Bedeutung. Wenn man sich die Frage vorlegt, warum ein solch gerechtfertigtes Verlangen auf Früherlegung des Ladenschlusses nicht schon längst überall erfüllt worden ist, kommt man zu der Feststellung, daß bestimmte wirtschaftliche Tatsachen und Verhältnisse der Erfüllung des Wunsches vorläufig noch entgegenstehen. Wenn es lediglich eine Frage des guten Willens beim Einzelhandel wäre, dann würde bei der engen Verbundenheit, die gerade im Einzelhandel zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft besteht, das Problem nicht einer so ernsten Erörterung bedürfen* zumal nicht nur die Angestellten im Einzelhandel, sondern auch die Geschäftsinhaber durch die gegenwärtige Ladenschlußregelung in gleicher Weise an den Betrieb gebunden sind. Diese wirtschaftlichen Verhältnisse und Tatsachen dürften auch den Rdchsarbeits- minister veranlaßt haben, bisher eine allgemeine reichsrechtliche Regelung noch nicht zu treffen. Wenn diese Schwierigkeiten zurzeit auch noch bestehen, so ist damit nicht gesagt, daß sie nicht beseitigt werden könnten und daß ihre Beseitigung nicht erwünscht und anzustreben wäre. Es folgt aber daraus, daß man diese Schwierigkeiten kennen muß, um die Wege zu ihrer Überwindung zu finden. Es ergibt sich zunächst die Tatsache, daß innerhalb des Tages die Abendstunden von den Käufern überdurchschnittlich zum Einkauf benutzt werden. Eine umfassende Untersuchung hierüber ist allerdings nicht vorhanden. Doch geben die Arbeiten der Forschungsstelle für den Handel*) und die Ausführungen in dem Handbuch des Einzelhandels**) wertvolle Anhaltspunkte. So entnehmen wir den Mitteilungen der Forschungsstelle folgende Tabelle: Schwankungen der Kundenzahl in den einzelnen Tagesstunden in verschiedenen Zweigen des Einzelhandels 1 ). Kundenzahl in den einzelnen Stunden Handelszweig in % der Gesamtkundenzahl des Tages 9—11 11—18 13—15 15—17 17—19 Fachgeschäfte Wäscheeinzelhandel 11,7 14,8 12,5 23,4 37,6 Modewaren und D amenkonf ektion 18,8 18,1 18,5 21,1 23,5 Konfektion und Putz 10,0 15,0 — 25,0 50,0 Damenhüte und Trauerkonfektion 8,0 14,6 14,6 24,1 38,7 Schuhe 2 ) 11,0 12,6 12,0 19,1 45,3 Warenhaus 13,3 10,0 10,0 26,7 40,0 Konsumvereine Lübeck 3 ) 10,0 20,0 10,0 30,0 30,0 Leipzig-Plagwitz 18,5 13,3 13,3 29,5 25,4 Hamburg 20,0 40,0 — 10,0 30,0 Magdeburg 12,0 23,0 — 20,0 45,0 Bielefeld 30,0 15,0 — 15,0 40,0 Dortmund 25,0 — 25,0 50,0 Halle 25,0 20,0 — 25,0 30,0 *) FfH. Mitteilungen Nr. 4/5, 2. Jahrgang 1931. **) Handbuch des Einzelhandels C. E. Pöschel-Verlag, Stuttgart 1932, S. 533 ff. 1 ) Nach den Fragebogenerhebungen des AWV. für das Jahr 1927. 2 ) Ermittlungen der Forschungsstelle für den Handel 1931. s ) Montag bis Donnerstag Ladenschluß: 18 Uhr; Freitag und Sonnabend: 19 Uhr. 464 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 Wie daraus hervorgeht, weisen die Stunden von 17 bis 19 Uhr regelmäßig die höchste Kundenzahl in Prozent der Gesamtkundenzahl des Tages auf. Wie aus anderen Angaben zu entnehmen ist, trägt allerdings die Stunde von 17 bis 18 Uhr die Hauptlast, während die Kundenzahl in der letzten Stunde demgegenüber etwas zurückgeht, aber auch noch über der Durchschnittskunden - zahl bleibt. Für die Frage der Einführung eines 5-Uhr- Ladenschlusses am Sonnabend ist es außerdem wichtig zu wissen, welchen Anteil der Sonnabend am Wochenumsatz des Einzelhandels einnimmt. Auch hier geben die Veröffentlichungen wertvollen Aufschluß. Danach betrug der Sonnabendumsatz bei einem Lebensmittelfilialbetrieb 88,9 % des Wochenumsatzes bei einer Filiale im Arbeiterviertel, 27,6% des Wochenumsatzes bei einer Filiale im Beamtenviertel, 29,2% des Wochenumsatzes bei einer Filiale in einer Gegend ohne spezifisches Gepräge. Bei Erhebungen in fünf Schuhiilialgeschäften ergab sich für den Sonnabend ein Umsatzanteil von 36,3 % des Wochen- umsatzes. Bei zwei Feinkostgesehäften stellten sich die Sonnabendziff'ern auf 40.5 bzw. 31 %. Wenn man diese Zahlen auf ihre Gründe untersucht, so wird man einen Teil der Abend- und auch der Sonnabendbeanspruchung wohl auf die bestehenden Kaufgewohnheiten zurückführen können. Zum größten und wichtigsten Teil dürfte diese Beanspruchung aber doch eine unvermeidbare Folge der Arbeitszeitregelung hei den anderen Berufsgruppen sein. Jedenfalls haben bisher hier und da unternommene Versuche, die Einkäufe auf andere Zeiten des Tages zu verlagern, wenig Erfolg gehabt. Selbst in den Gegenden und Berufen, in denen eine durchgehende Arbeitszeit vorherrscht, ist zu berücksichtigen, daß der Mann oder die Frau sich nicht unmittelbar von der Arbeitsstelle zum Einkäufen begeben, sondern daß zunächst zur Erledigung häuslicher Dinge die Wohnung aufgesucht wird, so daß sich zwischen Schluß, der Arbeitszeit und Beginn der Einkaufszeit immerhin eine Spanne von 1 bis 2 Stunden ergibt. In denjenigen Gegenden und Berufen, in denen die Arbeitszeit geteilt ist, muß man beachten, daß die Mittagspause in der Regel durch die Wege von und zur Arbeitsstelle und das Mittagessen ausgefüllt ist, so daß auch hier wenig Zeit zur Tätigung der Einkäufe übrigbleibt. Nach den bisherigen Untersuchungen weisen gerade die Mittagsstunden fast in allen Einzelhandelszweigen die geringste Einkaufstätigkeit auf. Wenn darauf hingewiesen wird, daß während der Arbeitszeit des Mannes die Frau die Einkäufe ausführen könne, so trifft das nur bedingt zu. Die Frau wird zwar die Einkäufe selbst tätigen, die zur regelmäßigen Versorgung des Haushalts notwendig sind. Wenn es sich jedoch um Einkäufe von größerem Wert, Anschaffung von Bekleidung oder Haushaltsgegenständen, handelt, wird vielfach der Mann sich am Einkauf beteiligen. Aber auch die Frau selbst kann über die Zeit für ihre Einkäufe nicht ganz frei verfügen. Da wo die Mehrzahl der Hausfrauen ohne eine Hilfe den Haushalt zu führen gezwungen ist, bleibt für die Einkäufe nur die für die Haushaltsarbeit nicht beanspruchte Zeit übrig. Außerdem ist. zu berücksichtigen, daß durch die zunehmende Erwerbstätigkeit der Frau auch diese nicht mehr frei über ihre Zeit verfügen kann. Wenn nach der Berufszählung von 1933 von insgesamt 26,4 Millionen Erwerbstätigen 10,3 Millionen Frauen sind, so ist anzunehmen, daß von dieser Zahl erwerbstätiger Frauen eine große Zahl außerdem noch einen Haushalt zu versorgen hat. Besonders zu berücksichtigen für die Gestaltung der Ladenschlußzeit sind auch die Verhältnisse auf dem Lande. Während des Sommers ist die Landbevölkerung durch die Tätigkeit auf dem Felde so in Anspruch genommen, daß sie sicherlich nicht in der Lage wäre, bis 6 Uhr abends die notwendigen Einkäufe zu tätigeh. Es ist bekannt, daß selbst der 7-Uhr-Ladenschluß hier schon zu Schwierigkeiten führt. So hat das Hessische Staatsministerium - für offene Verkaufsstellen in Gemeinden mit vorwiegend (Landwirtschaft treibender Bevölkerung den Ladenschluß bis zum 31. September auf 21 Uhr festgesetzt. Als Ergebnis dieser Betrachtungen möchten wir fest- stellen, daß die Frage der Früherlegung des Ladenschlusses im Einzelhandel vorwiegend eine Frage der Arbeitszeitgestaltung bei den anderen Berufsgruppen des deutschen Volkes darstellt. In erster Linie muß der Einzelhandel seine volkswirtschaftliche Aufgabe erfüllen, den Verbraucher mit den notwendigen Bedarfsgegenständen zu versorgen. Die Frage der Früherlegung des Ladenschlusses kann also erst dann einer befriedigenden Regelung entgegengeführt werden, wenn die Bedarfsdeckung der Bevölkerung durch den Einzelhandel durch eine solche Maßnahme nicht in Frage gestellt wird. Wenn man ohne Rücksicht auf die Arbeitszeit der Berufsgruppen, die beim Einzelhandel ihren Bedarf decken müssen, die Ladenschlußregelung vornehmen wollte, würden sich ohne Zweifel einige gesamtwirtschaftlich unerwünschte Folgen ergeben. Wie wir gezeigt haben, drängen sich die Einkäufe beim Einzelhandel in starkem Maße auf die beiden letzten Abendstunden zusammen. Fällt die letzte Stunde fort, so würde ein noch stärkerer Andrang in der nunmehr letzten Stunde von 5 bis 6 Uhr zu erwarten sein. Schon jetzt zwingt die uneinheitliche Einkaufstätigkeit in den einzelnen Tagesstunden den Einzelhandel dazu, seinen Verkaufsapparat auf die Zeit der stärksten Beanspruchung einzustellen. Das bedeutet, daß der Verkaufsapparat durch die Zeiten minderer Beanspruchung mit sehr erheblichen unwirtschaftlichen Kosten arbeiten muß. In gleicher Weise würden bei einem o-Uhr-Ladenschluß am Sonnabend die zwei oder drei Nachmittagsstunden ebenfalls einer stärkeren Belastung ausgesetzt sein. Üin diesem Ansturm gewachsen sein zu können, müßte der Einzelhandel teilweise zu vermehrter Personaleinstellung schreiten, die auf die Kosten und damit auf die Preise des Einzelhandels nicht ganz ohne Einfluß bleiben könnte. Ferner birgt ein früherer Ladenschluß die Gefahr in sich, daß der nach Ladenschluß noch vorhandene Bedarf auf irgendeine Weise eine Deckung außerhalb des regulären Einzelhandels sucht, d. h. der Warenverkauf in Trinkhallen, durch Versandgeschäfte, durch Wandergewerbe, zum Teil auch in Gaststätten würde versuchen, einen Teil des Bedarfs zu decken, der beim Einzelhandel nicht mehr befriedigt werden kann. Eine solche Ausw'eichmöglichkeit MOMMGER BIER Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 465 würde nicht dem Ziel dienen, den mittelständischen Einzelhandel' in seiner Existenzgrundlage zu festigen. Auch eine andere Entwicklungsmöglichkeit wird zu beachten sein, nämlich eine Ausdehnung des Automatenverkaufs, der bei einer Verkürzung der Ladenverkaufszeiten ohne Zweifel in weitem Maße als Verkaufsersatz herangezogen würde. Wenn auch die jetzige Regelung des Automatenverkaufs nach Ladenschluß auf die Erfordernisse des Ladeneinzelhandels weitgehend abgestellt ist, so würde doch die Notwendigkeit naheliegen, bei einer Früherlegung des Ladenschlusses durch Automaten auch solche Waren zu verkaufen, die für den Automatenverkauf ihrer Natur nach nicht oder wenig geeignet sind. Eine solche Entwicklung dürfte weder dem Einzelhandel noch dem Gesetzgeber erwünscht sein. Als weitere Folge einer Verkürzung der Ladenverkaufszeiten wird man eine Förderung des Markenartikels ansehen müssen. Je werftger Zeit der Käufer zum Aussuchen und zum Prüfen der Ware hat, desto eher wird er geneigt sein, Markenartikel zu kaufen, deren Marke ihm für Güte und Preiswürdigkeit Gewähr gibt. Dabei ist zu beachten, daß der Markenartikel gegenüber der sogenannten losen Ware vielfach höher im Preise liegt, also die Lebenshaltungskosten sich erhöhen müßten. Außerdem würde ein stärkeres Vordringen der Markenartikel dem Einzelhändler einen Teil seiner kaufmännischen Tätigkeit in Einkauf, Verkauf und Kundenberatung nehmen. Die vorstehenden Ausführungen sollten lediglich aufzeigen, welche Gesichtspunkte bei einer Früherlegung des Ladenschlusses im Einzelhandel zu beachten sind, ohne damit zu sagen, daß jedem dieser Gesichtspunkte das gleiche volkswirtschaftliche Gewicht zuzumessen sei. Eins wird man jedoch festhalten müssen, daß ein früherer Ladenschluß im Einzelhandel nicht losgelöst von dem gesamten Arbeitszeitproblem behandelt werden kann, sondern daß hier nur eine Regelung im Gesamtrahmen unter Würdigung der Verhältnisse aller Beteiligten getroffen werden kann. Die Ausbildung des Nachwuchses für die Wirtschaft. Sitzung des Ausschusses für kaufmännisches und gewerbliches Bildungswesen beim Deutschen Industrie- und Handelstag. Der Ausschuß für kaufmännisches und gewerbliches Bildungswesens des Deutschen Industrie- und Handelstags trat unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten der Industrie- und Handelskammer Berlin, Krüger-Stackfleth, Potsdam, am 9. Oktober 1984 zusammen. Nach einem Überblick des Vorsitzenden über die Arbeiten des Deutschen Industrie- und Handelstags in vergangenen Jahren berichtete Dr. Hoch, Dresden, über die Berufsausbildung des Kaufmanns. Der Berichterstatter ging aus von der Mitarbeit der deutschen Industrie-, und Handelskammern an der Ausbildung des Nachwuchses für die Wirtschaft. Sie ist, wie der Vortragende ausführte, so alt wie die Kammern selbst und entspricht deren in den Industrie- und Handelskammergesetzen von jeher niedergelegten Zweck, die Gesamtbelange der Wirtschaft ihres Bezirks zu wahren. Die Kammern haben als Träger von Handels- und Berufsschulen durch Finanzierung und Mitarbeit in der Verwaltung, durch Vertretung in den Schulvorständen ein hohes Maß sachlicher Mitverantwortung übernommen und die Durchdringung der schulischen Ausbildung durch die Erfordernisse der kaufmännischen Praxis herbeigeführt. Neben dem Wirken der Kammern auf dem Gebiete des Schulwesens, zu dem auch die Mitarbeit auf dem Gebiet des Handels hoch Schulwesens zu rechnen ist, sind es vor allem die Schlußprüfungen für den Lehrling — „Kaufmännische Gehilfenprüfungen“ —, die zum Mittelpunkt der Bildungsarbeit der deutschen Industrie- und Handelskammern geworden sind. Über 11000 junge Kaufleute sind bereits in diesem Jahre von den Kammerprüfungen erfaßt -worden. Bei der Durchführung der beruflichen Ausbildung zeigt sich, wie der Vortragende -weiter ausführte, immer wieder, daß es nicht allein auf die Auslese der Prüflinge, sondern auch auf die Auslese der Lehr-' herren ankommt. Daraus folgt die wiederholt von den Kammern und dem Deutschen Industrie- und Handelstag zuständigenorts vorgetragene Anregung, der Selbstverwaltung der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, die Befugnisse zur Anleitung von Lehrlingen ungeeigneten Lehrherren abzuerkennen. Auf verwandtem Gebiet liegen die Arbeiten zahlreicher Kammern an der Fortbildung der Betriebsführer, für die sich gerade aus den Gehilfenprüfungen wertvolle Folgerungen ergeben. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kammern führt diese auch mit den Stellen zusammen, die sich mit der Facharbeiterfortbildung in der Industrie befassen. Auch hier haben zahlreiche Kammern Prüfungseinrichtungen geschaffen. Aus der Erkenntnis des Wertes dieser für die nationale Wirtschaft so wichtigen Voraussetzungen entwickelte sich ein Zusammenwirken mit der Deutschen Arbeitsfront, der Lehrerschaft, Behörden- Schulen, Wirtschaftspraktikern, das organisatorisch in den Hauptausschüssen für Berufserziehung und verwandten Einrichtungen, wie z. B. in Frankfurt a. M., München und anderen Orten, zum Ausdruck kommt. Dem Prüfungs- wesen für industrielle Facharbeiter fehlt, wie Dr. Helfrich,. München, in einer umfassenden Übersicht über diesen Fragenkreis ausführte, noch die rechtliche Anerkennung. Lehrlingen und ihren Erziehungsberechtigten, den Unternehmungen wie der gesamten Wirtschaft überhaupt, werde, wie der Vertragende betonte, auf das Beste gedient, wenn der Gesetzgeber sich entschließen würde, die Bildungsarbeit am industriellen Nachwuchs durch eine Bestimmung des Inhalts zu fördern, daß die industriellen Facharbeiterprüfungen genügen, um zur Meisterprüfung im Sinne der Gewerbeordnung zugelassen zu werden. — Im Sinne der beiden Vortragenden hatte der Deutsche Industrie- und Handelstag vor längerer Zeit Eingaben an die zuständigen Ministerien gerichtet. Es bestand Einmütigkeit darüber, daß ihre schleunige Verwirklichung dringend geboten sei, um dem schon jetzt fühlbaren und bedenklichen Mangel an Facharbeiternachwuchs in der Industrie zu begegnen. In Fortführung früherer Arbeiten des Deutschen Industrie- und Handelstags befaßte sich der Ausschuß ferner mit Anregungen für Muster zu Lehrverträgen, die Dr. Schiller, Düsseldorf, und Dr. Hoffmann, Berlin, vortrugen. Die Arbeiten der Industrie- und Handelskammern reichen auch auf diesem Gebiete weit zurück. Sie sollen mit Rücksicht auf den nahe bevorstehenden Anstellungstermin zu einem baldigen Abschluß gebracht werden. 466 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 Woche des „Deutschen Buches 44 . Ein Aufruf von Dr. Goebbels. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda veröffentlicht zur kommenden „Woche des Deutschen Buches“ folgenden Aufruf: Vom 4. bis 11. November findet die diesjährige „Woche des Deutschen Buches“ statt. Veranstalterin ist die Reichsschrifttumskammer mit den ihr angegliederten Verbänden. Der Nationalsozialismus hat es stets als seine besondere Aufgabe angesehen, die Kulturgüter der Nation zum wirklichen Besitz des Volkes zu machen und in den Dienst dieser großen Aufgabe stellt sich die „Woche des Deutschen Buches“. Es ist Ehrenpflicht, Sorge dafür zu tragen, daß der. Ruf, der an alle ergeht, nicht ungehört verhallt. Ich bitte daher alle amtlichen Stellen und Institutionen, alle politischen und wirtschaftlichen Organisationen und insbesondere alle Kulturverbände, an der Vorarbeit und Durchführung der „Woche des Deutschen Buches“ teilzunehmen und deren Erfolg durch gemeinsames Zusammenwirken zu sichern. Wir sind als Volk arm geworden an materiellen Gütern, aber wir sind npich an unerschöpflichen Schätzen deutschen Geistes. Machen wir uns diesen Reichtum zu eigen. Bücher sind noch immer gute Kampf- und Weggenossen gewesen. Darum: Haltet fest am Deutschen Buch! Dr. Goebbels. Sonstige Nachrichten. Verkehr. Die Bedeutung des Güterkursbuches für den Verfrachter. Es gibt viele Menschen, die den Personenzug-Fahrplan und dessen Bedeutung für das Wirtschaftsleben sehr genau kennen. Sehr viele Vorschläge auf Ergänzung und Änderung der Fahrpläne gehen von privater Seite aus und werden von den Bahnen stets dankbar angenommen und verwertet. Anders steht es im Güterverkehr. Die Leitung des Güterverkehrs war lange Zeit hindurch ein strenges Geheimnis der Bahnen. Nur in den seltensten Fällen wurde einem Verfrachter einmal ein Güterzugsfahrplan bekannt, wenn er Transporte (z. B. Tiere) begleiten oder aus anderen Gründen die Beförderungspläne von Wagen an diesen anschreiben mußte. Einen Gesamtüberblick über den Güterzug-Fahrplan bekam niemand. Das ist durch die Ausgabe des Güterkursbuches für den Wagenladungsverkehr, das bereits seit einigen Jahren erscheint, anders geworden. Der grundsätzliche Unterschied zwischen den Fahrplänen des Personenverkehrs und dem Güterkursbuch (und damit der Vorteil für den Verfrachter) besteht darin, daß man aus diesem ohne weiteres an Hand besonders gut ausgeführter Wegetafeln genau ersehen kann, über welche Knotenpunkte (Rangierbahnhöfe) der Verkehr in den verschiedensten Richtungen geleitet wird. Das Heraussuchen der Fahrpläne und der Beförderungszeiten ist somit sehr leicht gemacht. Das jetzt für den Winterfahrplan herausgegebene Buch enthält 57 solcher Tafeln. Außerdem ist darin eine Menge kleiner Kärtchen enthalten, aus denen man den Verlauf der Strecken an großen Orten genau ersehen kann und somit die Lage der dort vorkommenden Ortsbahnhöfe, was auf anderen Karten mit großem Maßstab nicht möglich ist. Dem Kursbuch beigegeben ist ferner 'eine große Übersichtskarte über die Güterzugstrecken. Die große Bedeutung, die das Güterkursbuch für den Verfrachter hat, dürfte aus folgenden Ausführungen hervorgehen: Den Weg, den die Güter nehmen, besonders aber bei eiligen Transporten die Beförderungszeiten, muß der Verfrachter sehr oft wissen, damit er zwischen frachtgut- mäßiger und eilgutmäßiger Beförderung wählen oder die Wahl eines anderen Beförderungsmittels vorsehen kann. An Hand des Güterkursbuches kann er im Benehmen mit den zuständigen Güterabfertigungen leicht feststellen, ob frachtgutmäßige oder eilgutmäßige Beförderung in Frage kommt. Bei Aufgabe nachträglicher Verfügungen zum Anhalten von Wagen auf Unterwegsbahnhöfen kann er sich genau ausrechnen, auf welchem Bahnhof die Unterbrechung der Beförderung erfolgen soll. Besonders wichtig ist dies für ihn wegen der Auswirkungen des Staffeltarifs mit seinen auf weitere Strecken relativ abnehmenden Frachtsätzen. Den Weg muß der Verfrachter auch kennen, wenn er seinen Transporten Begleiter beigibt, denen er Aufträge zur Erledigung auf Unterwegsbahnhöfen mitgeben oder denen er nachträglich nach Abgang der Sendung vom Abgangsbahnhof noch Mitteilungen zukommen lassen will. Die Aufstellung von Beförderungsplänen für rasch zu befördernde Güter (z. B. Lebensmittel, Obst, frost- oder hitzeempfindliche Güter, Fische usw.) wird durch das Güterkursbuch sehr erleichtert. Vor allen Dingen ist der Verfrachter nicht wie früher nur auf die Angaben der Bahn angewiesen. Das ist besonders wichtig. Wenn das Güter kursbuch in erster Linie für den Zugverkehr, nicht aber für die eisenbahnseitige Leitung der Stückgüter bestimmt ist, so hat der Verfrachter, insbesondere aber der Spediteur, an Hand der Pläne bei der regelmäßigen Auflieferung von Stückgütern nach bestimmten Gebieten die Möglichkeit, nach günstig liegenden und schnell zu erreichenden Orten Ortswagen zu bilden und somit die Wagenladungsfracht an Stelle der Stückgutfracht zu erhalten. Hierdurch können unter Umständen wesentliche Ersparnisse an VerpackungS; material und Frachten erzielt werden. Auch die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft hat hieran ein großes Interesse, weil der Stückgutverkehr für sie unrentabel ist. Wir denken hierbei in erster Linie an den Sammelladungsverkehr der Spediteure, dessen Bedeutung in weitesten Kreisen immer noch unterschätzt wird. Da das Güterkursbuch auch Fahrpläne der ausländischen Anschlußstrecken enthält, kann der Verfrachter hieraus auch die Aufenthalte an den Grenzen feststellen und seine Anordnungen bezüglich Verzollung und Re- expedition rechtzeitig und sicher treffen. Bezüglich des Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 467 Verkehrs mit dem Ausland ist jedoch zu beachten, daß der kürzeste Beförderungsweg nicht stets auch der billigste ist. Das bleibt nach wie vor Sache der fachmännischen Frachtkalkulation. Insofern ist also bei Benutzung des Kursbuches im Auslandsverkehr Vorsicht am Platze. Das gilt natürlich auch bezüglich der Verzollung und der Re- expedition an der Grenze. Wenn während der Beförderung Schäden am Gute oder Lieferfristüberschreitungen Vorkommen, kann der Verfrachter aus dem Güter kursbuch gewisse Schlüsse üher deren Entstehung ziehen und Maßnahmen für deren künftige Beseitigung treffen. Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft hat also mit der Herausgabe des Güterkursbuches dem Verfrachter ein Werk an die Hand gegeben, das ihm gestattet, in vielen Fällen eine gewisse Kontrolle über die Tätigkeit der Bahn auszuüben. Sie ist also dadurch gezwungen, auf die Beförderung der Güter ihr besonderes Augenmerk zu richten. Für den Verfrachter, der sich mit dem Güter kursbuch hinreichend beschäftigt, kann dies also ein wichtiges Hilfsmittel bei der Beförderung seiner Güter werden. Über die von uns kurz angeschnittenen Fragen der Bedeutung des Güter-Kursbuches für die schnelle Beförderung und Wahl des richtigen Weges, Begleitung der Güter, Frachtberechnung (Staffeltarif, Frachtersparnisse, Verpackungsersparnisse), Verzollung, Reexpedition an der Grenze, Frachtberechnung im Auslandsverkehr, Schäden am Gute und Lieferfristüberschreitung, Fracht- und Schadensreklamationen usw. bitten wir, nähere Auskünfte stets bei unserer Verkehrs-Abteilung, Karlsruhe, Karlstraße 10, einzuholen. Gottmann. Aufbrauchsfrist für Frachtbriefe. Das Reichsverkehrsministerium hat folgende Verfügung erlassen: 1. Die neuen Frachtbriefmuster für den innerdeutschen Verkehr werden erst mit dem Inkrafttreten der neuen Eisenbahn-Verkehrsordnung eingeführt werden. Mit der Neuausgabe der Eisenbahn-Verkehrsordnung ist vor dem 1. Juli 1935 nicht zu rechnen. Alsdann wird für den Aufbrauch der noch vorhandenen (zurzeit gültigen) Frachtbriefe eine Frist von sechs Monaten festgesetzt werden, so daß die nach dem jetzigen Muster hergestellten Frachtbriefe noch bis Ende nächsten Jahres verwendet werden dürfen. 2. Das neue Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, das neue Frachtbriefe für den internationalen Verkehr vorsieht, wird, soweit sich jetzt übersehen läßt, vor dem 1. Juli 1935 nicht in Kraft treten. Mit der Gewährung einer Aufbrauchsfrist für die zurzeit gültigen internationalen Frachtbriefe ist nicht zu rechnen. Es wird deshalb dringend empfohlen, Vorräte an solchen Frachtbriefen nur noch für die Zeit bis zum 30. Juni 1935 zu beschaffen. Briefsendungen nach Lettland. Es ist in neuerer Zeit wieder mehrfach vorgekommen, daß Briefsendungen nach Lettland mit deutschen Anschriften zurückkamen mit dem Vermerk „Adresse inconnu“. Feststellungen haben ergeben, daß auf Grund der postalischen Bestimmungen in Lettland bei allen Briefen und Sendungen nach dort der Ort und die Straße in der lettischen Staatssprache angegeben sein müssen, andernfalls die Sendungen nicht zugestellt, sondern vernichtet werden. Vielfach werden die Postsendungen aus dem Ausland auch an die Absender zurückgeschickt, wenn in der Aufschrift Bestimmungsort und Wohnung nicht in der geforderten Sprache angegeben sind. Soweit der Platz Riga in Betracht kommt, sind wir in der Lage, mit allen gewünschten Auskünften zu dienen und empfehlen daher den interessierten Firme», sich mit uns jeweils in Verbindung zu setzen. Drucksachen nach dem Saargebiet. Drucksachen nach dem Saargebiet, die einen gewissen Handelswert haben, wie gebundene oder ungebundene Bücher, Noten, Sendungen mit mehreren Stücken von Zeitungen oder Zeitschriften, müssen stets mit dem grünen Zollzettel beklebt werden; auf dem Zettel ist vom Absender der Wert der Sendung anzugeben. Solche Drucksachen unterliegen einer Einfuhrgebühr von 2 v. H. ihres Wertes. Für Einzelsendungen, wie Drucksachen in Kartenform, Sendungen unter Kreuzband mit Preislisten oder mit einzelnen Zeitungsnummern, ist der Zollzettel nicht erforderlich. Zahlungen im Rahmen der Devisenfreigrenze im Postscheckverkehr an Saar- und Ausländer. Nach einer neuen Vorschrift der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung sind alle Stellen, die Zahlungen nach dem Saargebiet oder dem Ausland oder erkennbar im Inland an Saar- oder Ausländer oder zugunsten von Saar- oder Ausländern leisten, verpflichtet, sich stets durch eine ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers zu vergewissern, daß dieser im laufenden Kalendermonat seine Devisenfreigrenze von 10 RM. nicht schon durch andere Zahlungen in Anspruch genommen hat. Für die Postscheckkunden empfiehlt es sich, zur Vermeidung von Verzögerungen ihrer Aufträge bei Zahlungen an einen Saar- oder Ausländer dem Auftrag an das Postscheckamt von vornherein einen Zettel etwa folgenden Inhalts beizufügen: „Betrifft Postscheckkonto Nr., Auftrag über .RM. .. Rpf. Ich versichere, daß ich die mir für diesen Kalendermonat zustehende Devisenfreigrenze von 10 RM. noch nicht durch andere Zahlungen in Anspruch genommen habe. (Ort, Tag und Unterschrift — wie bei dem Postscheckamt hinterlegt —).“ Der Zettel ist dem Auftrag lose beizufügen. Er darf weder angeklebt noch durch Nadeln oder Klammern an ihm befestigt werden. die aromatische Zigarette in der patentierten Schutzpackung. Immer frisch, immer befriedigend. rot... 3 ^3 Pfg- blau . . 4 Pfg. TSC HEU LIN-Zigarettenfabrik G.m.b.H., Teningen flMifrrt'iifrif iftBli ffiii 468 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 ©nom fjeftappotott frf|6nt 21u6- füfitune und befte Qpalitäi Ödomo^PittoIa Der üoUfommcn|fr Öctpäcfung«lotf)i 'Untotrfnl v mit ^ 2rorfenflc6ung'* Oetfauf m £0.- ^(ce6ba<’!Dec( ffim.6.fj./S«i6ucg l.8r. f. 50 u. 100 Porte, f. loou. £50 dünne Ejeftflammern .pcclfc: !U£5 6i« m io.— Oetfauf $frema 50« Steuerwesen. Anträge auf Erlaß von Gebäudesondersteuer aus Billigkeitsgründen. Die Voraussetzungen, unter denen Anträge auf Erlaß aus Billigkeitsgründen gestellt werden können, sind in der „Badischen Wirtschafts-Zeitung“ wiederholt Gegenstand der Behandlung gewesen. Wir verwaisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Artikel in Nr. 23 vom 5. Dezember 1933 „Nachlaß aus Billigkeitsgründen bei der Grundsteuer und der Gebäudesondersteuer“ von Syndikus Dr. Tröndle. Es ist zu beachten, daß dann, wenn diese Voraussetzungen sich auf eine längere Zeit als ein Jahr erstrecken und deshalb gewünscht wird, daß die Steuerermäßigung oder der Erlaß nicht nur für ein Jahr gewährt wird, sondern länger, der Antrag auf Erlaß bzw. Ermäßigung jedes Jahr zu wiederholen ist. Konsularisches. Konsularische Vertretung Bulgariens. Die Anschrift des Königlich Bulgarischen Konsulats in Stuttgart lautet: Hospitalstraße 19. Fernsprecher: 23251 bis 54. Amtsstunden: 11 bis 12 Uhr (außer Samstag). Konsularische Vertretung Amerikas. Der Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Stuttgart. Samuel W. Honaker, ist namens des Reichs zur Ausübung konsularischer Amtshandlungen endgültig zugelassen worden. Zu seinem Amtsbereich gehört auch das Land Baden. Außenhandel, Devisen- und Kohstoff- be wir t schaftung. Gemeinschaftsarbeit im Kohstoffkampf. Der Führer und Reichskanzler hat in verschiedenen Reden darauf hingewiesen, daß die Rohstoffrage in der deutschen Wirtschaft von der Regierung mit unbeugsamer Energie und mit unbedingter Zuversicht angepackt wwden sei. Inzwischen haben bereits die Einrichtung der 25 Über- wachungsstellen und eine neuartige Devisen Wirtschaft die Möglichkeit einer großzügigen Rohstoffbewirtsehaftung verstärkt. Es kommt nunmehr darauf an, auf dem Wege über die mannigfachen Organisationen der Wirtschaft die von der Regierung aufgezeigten Linien bis in die Betriebe hinein fortzuführen. In der Tat darf es in dem Rohstoff- kampf von oben bis unten nur eine einzige Front geben. Auch das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit, das in seinen Arbeitsausschüssen in jahrelanger Gemeinschaftsarbeit den verschiedensten Rohstoffragen seine ernste Aufmerksamkeit gewidmet hat, kann heute mehr denn je den Betriebsleitern und ihren Mitarbeitern diese Arbeitsergebnisse als Hilfsmittel im Rohstoffkampf zur Verfügung stellen. Überblickt man den Durchlauf der Rohstoffe durch die Volkswirtschaft, so haben auf fünf großen Gebieten Gemeinschaftsarbeit und Erfahrungsaustausch aller beteiligten Kreise heute eine ganz besonders aktuelle Bedeutung: 1. Materialbeschaffung. 2. Materialerhaltung. 3. Materialausw'ahl. 4. Materialausnutzung, 5. Material Wiedergewinnung. Schon der Konstrukteur wird heute bei richtiger Materialauswahl und Materialausnutzung Entscheidendes zu einer richtigen Bewirtschaftung der nationalen Rohstoffvorräte beitragen können. Eine Steuerung der Materialauswahl erfolgt in grundlegender Weise durch zweckmäßigen Einsatz der Normen und einheitlichen Lieferbedingungen. Der richtige Werkstoff muß an die richtige Stelle kommen! Richtig im heutigen Sinne ist dabei nicht der hochwertigste Werkstoff, sondern derjenige, der für den Verwendungszweck der Güter ausreicht. Freilich muß der auch tatsächlich ausreichen: sonst reißen wir bei Massenverbrauch von minderwertigem „Ersatz“ nur in gänzlich unwirtschaftlicher Weise Löcher in die Rohstoffvorräte. Auch die Bedeutung einheitlicher Prüfverfahren sei in diesem Zusammenhang erwähnt. Eine zweckmäßige Materialausnutzung ist von jeher ein Kerngebiet moderner Fertigungstechnik gewesen. Hier brauchen wir nur die bisherigen Ergebnisse der Forschung und der Gemeinschaftsarbeit auszuwerten und für den zielbewußten, d. h. auf die besonderen Aufgaben der heutigen Zeit bezogenen Fortgang dieser Arbeiten Sorge zu tragen. Auf die gesteigerte Bedeutung der Materialwüedergewinnung (Regeneration, Abfallwirtschaft) sei hier nur hingewiesen. Die Regierung hat die großen .Linien der Rohstoffbewirtschaftung festgelegt. Sie bleibt bestrebt, die Werk- stoffbeschaffungso umfangreich und mannigfaltig wie nur möglich durchzuführen. Die Betriebe müssen aber ihrerseits — und zwar sowohl bei der Leitung als auch bei der Gefolgschaft — entscheiden, was man auf dem Gebiete sparsamer Rohstoffwirtschaft tun kann und wie man es.tun kann. Die von der Regierung geförderte wirtschaftlich-technische Gemeinschaftsarbeit und der Erfahrungsaustausch, an denen sich heute mehr denn je alle Betriebe beteiligen müssen, können ihnen ihre Entscheidungen zum Nutzen der Gesamtheit wesentlich erleichtern. (DWZ.) Schweiz — Die neuen deutschen Kontingente. Die deutschen Kontingente für die zum 6. 10. 34 kontingentierten Waren betragen für 25/27 98 a/99 b 185 100 % der durchschnittlichen Einfuhr der Jahre 1932/33, wobei bei Pos. 26 noch die Verpflichtung zu Inlandsbezügen auf der Basis 1:1 kommt. 100% der Einfuhr von 1931. 75% der Einfuhr von 1931. Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 469 205 238 aus 308 u.l • aus 331 ( je aus 312/17 3991) aus 517 aus 557 b u. 1 • aus 817 | je aus 894d/898b M 6 aus 946 1151 a/d keine Bewilligungen für verpackte Waren, in unverpacktem Zustand unbeschränkte Einfuhrmöglichkeit. 75% der Einfuhr von 1931. 100% der Einfuhr von 1931. für zwei Einheiten Inlandshezug eine Einheit Import. 100% der Einfuhr 1932. '65% der Einfuhr 1931. 100% der Einfuhr 1931. 331/3 % der Einfuhr 1931. 75% der Einfuhr 1931. für drei Einheiten Inlandsbezug zwei Einheiten Import. Palästina — Zwang zu Ursprungszeugnissen für Einfuhrwaren. Die Zolldirektion der Mandatsregierung hat durch Veröffentlichung in der Amtszeitung vom 27. 9. 34 eine Neuordnung für das System der Einfuhr fremder Waren nach Palästina getroffen, deren wesentlichster Bestandteil der Zwang zur Beibringung eines Ursprungszeugnisses der Einfuhrwaren ist. Hiernach müssen alle Fakturen für Einfuhrwaren den richtigen Wert der eingeführten Waren ausweisen und eine korrekte und vollständige Beschreibung der Waren sowie die Angabe von Zahlen, Gewichten und Mengen enthalten, ferner das Ursprungsland der eingeführten Waren angeben. Die Ware muß von einem Ursprungszeugnis begleitet sein, wobei als Ursprungsland für Urprodukte das Land anzusehen ist, wo die Ware gewachsen oder hergestellt ist, oder bei Industriewaren das Land, in dem der hauptsächliche Fabrikationsprozeß stattgefunden hat. Argentinien — Verzollungsvorschriften für Waren ohne Konsulatsfaktura. Das Finanzministerium veröffentlichte am 31. 8. 34 eine Verfügung, durch welche die Bedingungen fest gelegt werden, die von den Importeuren bei der Verzollung von nach dem 1. 9. 34 im Hafen eintreffenden Waren ohne Vorlage der Konsulatsfaktura zu erfüllen sind. Die vorgeschriebenen Bedingungen sind: a) Eine Eingabe auf dem Formular Nr. 141 des De- visen-Kontrollbüros für die Waren, die vor dem 1. 9. 34 im Hafen eintrafen; b) eine Erklärung auf dem Formular 142 für die Waren, die zwischen dem 1. und 30. 9. 34 im Hafen eintrafen, unter Darlegung der Gründe, die eine Erfüllung der Bestimmungen von Konsulatsfaktura und Ursprungszeugnis unmöglich machten; c) eine Ermächtigung des Devisen-Kontrollbüros auf dem Formular Nr. 143, die laut Art. 2 ausgestellt wird für die Waren, die nach dem 1.10. 34 im Hafen eintreffen. Außer dem Formular, das in jedem Einzelfall gemäß der Absätze a), b) und c) vorgeschrieben wird, müssen das Ursprungszeugnis und die Handelsfaktura, vorschriftsgemäß von einem argentinischen Vertreter im Ausland visiert, vorgelegt werden. Bei Fehlen eines konsularischen Visums ist eine eidesstattliche Erklärung auf dem Formular Nr. 120 des Devisen-Kontrollbüros zu verlangen. Bei den Zollstellen im Innern des Landes ist die Vorlage der Formulare 141 und 142 erst von dem Datum ab, das die Generalzolldirektion für jede einzelne dieser Zollstellen festlegen wird, erforderlich. Die Ermächtigung des Devisen-Kontrollbüros, die für die nach dem 1. 10. 34 eintreffenden Waren vorgeschrieben ist, muß direkt bei dem genannten Büro beantragt werden. Nach Abgabe der Erklärungen und Beweisführungen, die das Devisen-Kontrollbüro in jedem Fall für erforderlich hält, wird bei Anerkennung der Berechtigung des Antrages diese Ermächtigung ausgestellt. Schweiz — Errichtung einer Verrechnungsstelle. Durch einen Bundesratsbeschluß vom 2. 10. 34 ist zur Durchführung des Verrechnungsverkehrs mit dem Auslande eine besondere öffentlich-rechtliche Körperschaft, die- „Schweizerische Verrechnungsstelle“ mit Sitz in Zürich gegründet worden. Auf diese Verrechnungsstelle sind mit Wirkung vom 1. 10. 34 alle Aufgaben und Befugnisse übergegangen, die bisher gemäß den bestehenden Verrechnungs-Abkommen der Naftionklbank zustanden. Jedoch verbleibt die Abwicklung der Zählungen bei der Nationalbank, die diese als Beauftragte der Verrechnungsstelle durchführen wird. Die Schweizerische Verrechnungsstelle wird gebildet von der Schweizerischen Nationalbank, vom Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins, von der Schweizerischen Bankiervereinigung und von der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung. Diese Stellen bilden durch je einen Vertreter auch den Vorstand der Verrechnungsstelle, jedoch ist der Bund im Vorstand der Verrechnungsstelle durch zwei Mitglieder (durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgenössische Politische Departement) vertreten. Der Vorstand führt die besondere Bezeichnung „Schweizerische Clearingkommission“, weil bisher schon eine derartige Kommission bestanden hatte. Er begutachtet Phagen der praktischen Durchführung der Verrechnungs-Verträge und kann unter Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements auch Anordnungen allgemeiner Natur treffen. Die eigentliche Geschäftsführung der Verrechnungsstelle obliegt der Direktion, deren Angestellte vom Bundesrat gewählt werden. Die Geschäftsführung der Schweizerischen Verrechnungsstelle geht auf Rechnung des Bundes. Die Anschrift der Schweizerischen Verrechnungsstelle ist: Börsenstr. 26, Zürich 1. Deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen. Durchführungsbestimmungen der Schweizerischen Nationalbank. Die Schweizerische Nationalbank hat verschiedene Durchführungsbestimmungen zum Deutsch-schweizerischen Verrechnungsabkommen erlassen, von denen die wichtigsten ganz oder teilweise wiedergegeben werden. Sämtliche Originale der Erlasse können bei der Reichsstelle für Außenhandel, Abteilung Handelsauskunftsdienst, Berlin W 9, Potsdamer Straße 10/11, eingesehen werden. Anweisung Nr. 1 betreffend die Begleichung von durch Vermittlung schweizerischer Vertreter oder Zwischenhändler, oder ab Konsignationslager bezogenen clearingpflichtigen Waren (Waren deutschen Ursprungs oder auf Rechnung deutscher Finnen importierte Waren sonstigen Ursprungs). Deutsche Auskunftei (vorm. r. g. oun & Co.. e.m.b.H.) erteilt Auskünfte über Firmen in der ganzen Welt Filiale Mannheim, Börse Telephon 326 20 470 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 Pumpen für alle Verwendungszwecke liefert seit 1866 als Spezialität PDingenfabrjlf^ederle Tel. 4310. Freiburg i. Br. 3 Guntramstraße Im Abrechnungsverkehr mit Deutschland gilt, soweit es sich um den Warenverkehr handelt, gleich wie bei den übrigen Clearingverträgen, der Grundsatz, daß der auf der Zolldeklaration genannte Empfänger der Ware in erster Linie für den Eingang*des Gegenwertes der Ware in den Clearing haftbar ist; im Falle der Einfuhr auf ein fremdes Kontingent ist er neben dem betreffenden Kontingentsinhaber haftbar. Beim Bezüge von Waren durch Vermittlung von Vertretern oder Zwischenhandelsfirmen oder bei Bezug ab Konsignationslager ergibt sich nun aber sehr oft der Fall, daß der Empfänger der Ware nur dem schweizerischen Zwischenhändler gegenüber verpflichtet ist und die den Clearingbestimmungen unterworfene Zahlung an den ausländischen Lieferanten durch den letzteren zu leisten ist. Es ist dann nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: 1. Ist die Ware dem Schweizer Käufer ab Konsignationslager in der Schweiz geliefert worden, so kann derselbe den deutschen Lieferanten direkt über das Clearing bezahlen, sofern ihm die Ware von letzterem fakturiert wird. Er hat in diesem Falle auf seinem Einzahlungsformular unter „Bemerkungen“ den Lagerhalter oder Vertreter anzuführen, von dem er die Ware bezogen hat, unter Voranstellung der Kennwörter: „Konsignationsware, wegen... “ Wird dagegen die Ware dem Käufer vom Vertreter oder Lagerhalter fakturiert, so kann Zahlung direkt an diesen letzteren geleistet werden, sofern es sich um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt. Die Zahlung darf jedoch nur auf ein auf deren Namen lautendes schweizerisches Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Erfolgt der Inkasso durch den Lagerhalter oder Vertreter, so hat dieser darauf zu achten, daß die aus einem Freilager kommende. Konsignationsware auf seinen Namen verzollt wird. Nicht eingetragene Vertreterfirmen bedürfen zum Inkasso von aus clearingpflichtigen Importen entstandenen Kundenforderungen einer speziellen Ermächtigung der Clearingstelle mit Deutschland. 2. Wird die Ware dem Schweizer Käufer direkt aus dem Auslande zugesandt und erfolgt die Verzollung auf seinen Namen, so ist Zahlung an den schweizerischen Vertreter des Lieferanten nur unter folgenden Bedingungen gestattet: a) der Vertreter muß eine eingetragene Firma sein; b) der Vertreter muß sich dem Kunden gegenüber zur Weiterleitung der Zahlung in den Clearing verpflichten; c) der an den Vertreter zahlende Kunde hat der Clearingstelle brieflich von seiner Zahlung Mitteilung zu machen, unter genauer Bezeichnung des betreffenden Importes (Angaben a bis f des Einzahlungsformulars, d. h. Gattung und Ursprung der Ware, Einfuhrzollamt, Datum Mech. Glaserei Anton Rauch Freiburg i. Br., Hermannstr. 7, Fernsprecher 1139 Schaufensteranlagen, Schaukästen, Doppel- und Schiebefenster und Betrag der Faktura, Zollposition und Nummer der Zollquittung); d) auf allen Zollquittungen, die derartige direkte, aber an Vertreter zahlbare Sendungen betreffen, ist der Name des bezüglichen Vertreters anzuführen, unter Voranstellung der Buchstaben: „Clg. f. Bg.“ (Clearing für Rechnung von — ...., hier folgt der Name des Vertreters oder Zwischenhändlers). Durch diesen Vermerk soll die Clearingstelle darauf hingewiesen werden, von welcher Seite Zahlung in den Clearing zu erwarten ist. 3. Bei clearingpflichtigen Importen, die einem schweizerischen Käufer für Rechnung eines selbständigen schweizerischen Zwischenhändlers direkt aus dem Ausland zugesandt wurden, kann Zahlung an den Zwischenhändler unter Beachtung der unter 2 c und d gegebenen Vorschriften erfolgen. Alle den Clearingbestimmungen unterworfenen Warenverpflichtungen sind spätestens innerhalb dreier Monate nach Erhalt der Ware zu begleichen. Bei Konsignationswaren fängt diese Frist im Monat des festen Verkaufs der Ware zu laufen an. Gesuche um Verlängerung der Zahlungsfrist sind an die Schweizerische Nationalbank, Clearingstelle mit Deutschland, Abteilung Z, zu richten, unter näherer Bezeichnung der fraglichen Verpflichtung. Strengstens untersagt und strafbar sind u. a. direkte Zahlungen an im Ausland wohnhafte Zwischenhändler oder Vertreter, sowie Zahlungen zugunsten von Konten, die nicht auf den Namen des betreffenden Vertreters oder Zwischenhändlers lauten. Vertreterfirmen mit direktem Inkasso sowie alle Firmen mit Konsignationslager haben der Clearingstelle monatlich in der dafür vorgeschriebenen Form Abrechnung zu erteilen. Sofern Firmen letzterer Art den Inkasso nicht selbst vornehmen, sind sie dafür haftbar, daß die Warenempfänger (Kunden) in einer jeden Zweifel ausschließenden Form auf ihre Einzahlungspflicht in den Clearing hingewiesen wurden. Die Abrechnungsschemas sind bei der Clearingstelle erhältlich. Wegleitung zur Ausfüllung der Forderungsanmeldungen. Gemäß Verfügung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements vom 13. 9. 34 haben die schweizerischen Exporteure sämtliche Warenforderungen gegenüber deutschen Schuldnern anzumelden. Die beauftragte schweizerische Verrechnungsstelle hat zu diesem Zwecke folgende, unbedingt zu beachtende Richtlinien aufgestellt: 1. Anmeldepflicht: « Sämtliche Warenforderungen und denselben gleichgestellte Forderungen, für die der schweizerische Gläubiger noch nicht effektive Anschaffung des Gegenwertes in der Schweiz erhalten hat, sind unter Ausschluß der in Deutschland bewirtschafteten oder einfuhrverbotenen Transitwaren anzumelden. Es sind daher auch Guthaben aus Warenlieferungen, die für Rechnung schweizerischer Gläubiger auf deutschen Bank- oder Postscheckkonten liegen, in der vorgeschriebenen Weise anzumelden. 2. Zeitpunkt der Anmeldung: Die Anmeldung der jetzt ausstehenden Forderungen hat sofort zu erfolgen. Neue Lieferungen sind bei Abgang der Sendungen — und nicht erst nach Eintreffen des Eingangsavis — anzumelden, sofern sich nicht wegen ihrer großen Zahl oder der Geringfügigkeit der Beträge die Anmeldung mit Sammelaufstellung gemäß Ziffer 3 empfiehlt. Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 471 Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) Techn. Papiere, Lichtpausen, Plandrucke Adolf Grundel, Karlsruhe, Leopoldstr. 31, Tel. 4188 Terrazzoplatten Quarzplattenwerk G.m.b.H., Rastatt, Tel. 2048 Transmissionen Richard Kunkel, Maschinen, Werkz., Karlsr., Tullastr. 61, Tel. 92 Karlsr. Eisen- u.Metallmanuf. Rosenberg&Co.Karlsr.,Stein- str. 25, Neue u. gebr. Transm. Treuhänder OberbadischeTreuhand-Ge- sellschaft, Dipl.-Kfm. Gleichauf & Dr. Helbig, Singen a. H., Adolf-Hitler-Str. 4, Tel. 2079 Kaufmännische und techn. Übersetzung Spez.f.Engl. E.Armleder.Khe., Waldstr. 3 (Kunstv.). 20 J. Ausl. Auch wissensch.u.jur. Tel. 26. Ventilatoren und Ent- lüfhingsanlagen Max Hottner, Karlsr., Rhein- str. 23, Tel. 5082, Blechkonstr. Verlagszeitungen Der Elztäler, Waldk. Tagblatt G.m.b.H., Buchdr., Emmendinger Landstr., Tel. 410 Waldkircher Volkszeitung, Wilhelmstr. 8, Tel. 424 Offentl. Versteigerer Max Sasse, Karlsr., Douglas- str.22.Verst. in u. auß. d. Hause. Taxat. u. Sachverst., Gutacht. Vervielfältigungen und Schreibarbeiten Frau E.Rosmarinowsky, Khe„ Lessingstr.40, Tel. 3742 Verzinkerei Carl Englert, Karlsr., Rheinhafen, Nördl. Uferstr. Tel. 701 Waagen aller Art fert. u. rep. mit eichamtl. Abn. H. Brand, Inh. J. Weiler, Krhe, Baumeistßrstr. 32. Tel. 1163 Wach- und Schließinstitut Wach-u.SchlieBges. m.b.H., Karlsr., Kaiserstr. 106, Tel. 577 Wand- und Bodenplattenbelage Otto Brändli, Karlsr., Schüt- zenstr.39, T.2455, Spez.-Gesch. Werbeberater Helmut Endemann, Karlsr., Westendstr. 11, Tel. 2594 Werbegraphik Martin Böhm, Karlsruhe, Akademiestr. 39 Erich Kämper, Khe., Kaiserstr. 241, Tel. 6116. (Werbetexte) Ad. Rentschler, Karlsr., Bis- marckstr.41, Fig., Schrift, Jllust. M. Steude, Karlsruhe, Saarbrücker Str. 59, Tel. 7315 Herrn. Straub, Karlsruhe, Hirschstr. 16 Werbewesen „Der Werbebrief“, Druck- u. Verlags-Ges. m. b. H„ Karlsr., Sophienstr. 124, Tel. 6149 Werkzeugmaschinen Karlsr. Eisen- u.Metallmanuf. Rosenberg&Co.Karlsr.,Stein- str.25, Masch. u.Werkz.all.Art Verwertung stiligel. Betriebe Ewald Weiser, Heinemann u.Webo Vertr., Lager, Büro u. Ausstellung Karlsr., Fauten- bruchstr. 53, Tel. 2911 Zahnräder aller Art Friedr. Stauch, Durlach, Gartenstr. 13 Zementröhren aller Größen fabriziertHch.Kollum,Eggenstein,Tel.4171,Spez:Kanalröhr. Zentralheizungen Constantin-Centralheizungen Karlsr., Wörthstr. 7, Tel. 6822 Zentralheizungen Sanitäre Anlagen Bruchof AGremmels, Karlsr., Goethestr. 25, Tel.^559 Moritz Hummel, Konstanz, Hüetlinstr. 5, Tel. 314 Heinrich Schneider, Ing., Khe., Hans-Sachs-Str.2,T.6338 Zimmergeschäft und Holzhandlung G. Schaffert u.Sohn, Karlsr., Lameystr. 47, Tel. 1084 Zylinderschleiferei Sebast. Fütterer, Gaggenau, Auto-Großreparatur, Spez. Diesel-Lastwagen 3. Periodische oder Sammelanmeldungen: Wo die Forderungen zahlreich sind und in viele Einzelposten zerfallen, können die Anmeldungen periodisch, d. h. 14täglich oder monatlich vorgenommen werden in der Weise, daß auf den Anmeldeformularen alle Forderungsbeträge derselben Kategorie und auf den gleichen Schuldner in einen einzigen Posten zusammengezogen werden. In diesem Falle ist aber über die Sammelposten einer jeden Kategorie ein Detail-Bordereau beizufügen. Diese Detail-Bordereaux müssen enthalten: das Datum der einzelnen Fakturen, die Namen der deutschen Abnehmer, die Fakturenbeträge, die Gattung der Waren, die verbindliche Ursprungserklärung für das ganze Bordereau, soweit es sich um Schweizer Ware handelt. 4. Verkauf ab Konsignationslager: Für Sendungen, die zur Errichtung oder Speisung von Konsignationslagern bestimmt sind, müssen keine Export- meldungen eingesandt werden. Dagegen sind selbstverständlich die aus Festverkäufen ab deutschen Konsignationslagern entstehenden Forderungen anzumelden, und zwar in folgender Weise: a) Wenn der schweizerische Fabrikant selbst fakturiert, so sind die Forderungen unter Beilage des Fakturendoppels mit der erforderlichen Erklärung anzumelden. Bei großem Verkehr kann wie unter Ziffer 3 vorgegangen werden. b) Erfolgt die Fakturierung jedoch durch den deutschen Lagerhalter oder Vertreter, so sind Kopien der definitiven Fakturen einzusenden. Zugleich muß die schweizerische Lieferfirma auf den Fakturakopien oder auf den Sammelaufstellungen verbindlich erklären, daß es sich dabei um Verkäufe ab ihrem Konsignationslager handelt und, sofern Schweizer Waren in Frage' stehen, die geforderte Ursprungserklärung anbringen. Für die Beurteilung, ob es sich bei den ab Konsignationslager verkauften Lieferungen um „alte“ oder „neue“ Warenforderungen im Sinne des Verrechnungsabkommens handelt, ist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes der Ware in Deutschland, sondern das Datum des Verkaufs in Deutschland maßgebend. Forderungen aus Verkäufen nach dem 1. 8. 34 von Waren, welche sich vor diesem Datum bereits in Deutschland befunden haben, gelten demgemäß als neue Warenforderungen und werden je nach dem Ursprung der Ware über „Sammelkonto“ oder „Transitkonto“ reguliert. Anweisung Nr. 3 betreffend die schweizerischen Vertretern mit Inkassoermächtigung und Konsignationslagerhaltern obliegende Pflicht zur Abrechnungserteilung an die Clearingstelle mit Deutschland. (Unter diese Abrechnungsstellung fallen sämtliche in die Schweiz eingeführten Waren deutschen Ursprungs oder auf Rechnung von in Deutschland domizilierten Firmen eingeführten Waren anderen Ursprungs.) A. Allgemeine Bestimmungen. Die schweizerischen Vertreter mit Inkassoermächtigung und Konsignationslagerhalter haben der Clearingstelle über die unter die Bestimmungen des deutschschweizerischen Verrechnungsabkommens vom 26. 7. 34 fallenden Waren-Importe und -Zahlungen ohne weitere Aufforderung monatlich Abrechnung zu erteilen. Diese Abrechnung ist jeweils bis spätestens zum 15. des der 472 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 DEKORATIONSMALEREI W. HABERSTROH Amalienstr. 28 Anstrich - Schriften / Gegründet 1877 Telephon 215 Abrechnungsperiode folgenden Monats in der nachstehend beschriebenen Form einzureichen. Sämtliche Korrespondenzen sind dabei mit dem Zeichen der Abrechnung fordernden Kontrollgruppe zu versehen, wie z. B. („Abt. Z—K—XV.“). Konsignationsabrechnungen für verschiedene Lieferanten sowie für Waren deutscher oder nicht- deutscher Herkunft sind auf jeden Fall getrennt zu erstellen und ist dafür seperat, Einzahlung zu leisten. Das zugunsten des deutschen Lieferanten verbleibende Netto-Betreffnis ist bis spätestens zum 15. des der Abrechnungsperiode folgenden Monats in den Clearing einzuzahlen, unter Beilage einer „Einzahlungsmeldung“ (Formular A) welche außer dem vollständig ausgefüllten oberen Teil die unter „I. Warenverkehr“ a) und b), d. h. Gattung und Ursprung der Waren, verlangten Abgaben unbedingt zu enthalten hat, andernfalls die Zahlung von der Clearingstelle nicht weiter geleitet werden kann. Unter der Rubrik „Bemerkungen“ der Einzahlungsmeldung ist sodann der Vermerk anzubringen: ;,Saldo Konsignationsabrechnung per.“ oder, wenn die Einzahlung von einem Vertreter ohne Konsignationslager geleistet wird: „Saldo Inkassoabrechnung per.“. In denjenigen Fällen, in denen sich durch die laufenden Zahlungseingänge seitens der Kundschaft größere Guthaben zugunsten des deutschen Lieferanten ergeben, ist der schweizerische Vertreter oder Lagerhalter gehalten, laufend entsprechende Beträge — mindestens einmal monatlich — in den Clearing zu überweisen. Es genügt bei solchen ä conto-Überweisungen, wenn auf der Einzahlungsmeldung außer dem oberen vollständig ausgefüllten Teil unter ,,I. Warenverkehr“ die Angaben für a) und b), d. h. Gattung und Ursprung der Waren, enthalten sind und unter „Bemerkungen“ folgender Hinweis angebracht ist: ,,ä conto Konsignationsabrechnung per .... “ oder, wenn die Einzahlung durch einen Vertreter ohne Konsignationslager erfolgt : „ä conto Inkassoabrechnung per ....“. Zahlungen für Waren nichtdeutscher Herkunft. welche von einem in Deutschland domizilierten Lieferanten bezogen wurden, dürfen durch den schweizerischen Vertreter oder Konsignationslagerhalter nur an die Schweizerische Nationalbank, auf Clearingkonto, geleistet werden. Die Begleichung derartiger Verpflichtungen auf dem Wege über die Schweizerische Postverwaltung (Postbüros) oder die Schweizerischen Bundesbahnen ist nicht zulässig. Zur Verrechnung fällige Provisionen- und Spesenguthaben dürfen, das Einverständnis des deutschen Lieferanten vorausgesetzt, an den Kunden-Zahlungseingängen in Abzug gebracht werden, sofern der Clearingstelle ein Duplikat der bezüglichen Provisionen- und Spesenaufstellung eingereicht wird. Nicht zulässig ist dagegen der Abzug von Zahlungen an Dritte, soweit es sieh nicht um Kurhaus am Schloßberg Freiburg i.Br. Ludwig-straße Nr. 41 Modernstes Haus für physikalischdiätetische Heilweise Prospekte auf Wunsch / (ianzjahresbe trieb mit den betreffenden Importen zusammenhängende Nebenspesen handelt. Der abrechnungspilichtige Vertreter oder Lagerhalter hat zum Zwecke einer genauen Kontrolle den gesamten Zahlungsverkehr aus clearingpflichtigen Importen auf einem gesonderten, auf den Namen des Vertreters oder Konsignationslagerhalters lautenden Postscheck- oder Bankkonto in der (Schweiz zu konzentrieren. Die Clearingstelle ist ermächtigt, in das betreffende Konto jederzeit freie Einsicht zu nehmen. Die zur Abrechnungserteilung verpflichteten Vertreter und Lagerhalter haben am Schlüsse der an die Clearingstelle einzusendenden Abrechnungen und Aufstellungen jeweils schriftlich zu erklären, daß diese wahrheitsgetreu und vollständig sind und in allen Teilen mit ihren Büchern und Belegen übereinstimmen. Die zur Abrechnung verpflichteten Vertreter und Konsignatäre werden noch speziell darauf hingewiesen, daß laut Art. 10 des Bundesratsbeschlusses vom 27. 7. 34 über die Durchführung des mit Deutschland abgeschlossenen Abkommens über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 26. 7. 34 die Schweizerische Nationalbank ermächtigt ist, durch besondere sachverständige Beamte Bücherrevisionen und Warenkontrollen bei denjenigen Firmen und Personen vorzunehmen, die ihr gegenüber der Auskunftspflicht nicht oder nicht in genügender Weise nachkommen, oder gegen die begründeter Verdacht besteht, daß sie Zuwiderhandlungen gegen das mit Deutschland getroffene Abkommen über den Zahlungsverkehr vom 26. Juli 1934 begangen haben. Die Bestimmungen der vorliegenden Anweisung ergänzen diejenigen der „Anweisung Nr. 1 betreffend die Begleichung von durch Vermittlung schweizerischer Vertreter oder Zwischenhändler, oder ab Konsignationslager bezogenen clearingpflichtigen Waren“, auf die hier noch speziell verwiesen wird. In bezug auf die Abwicklung des clearingpflichtigen Zahlungsverkehrs ist die „Allgemeine Wegleitung betreffend die Begleichung schweizerischer Warenbezüge an deutsche Lieferanten, sowie die Leistung sonstiger Zahlungen an deutsche Begünstigte“ (Formular Z 9834), zu konsultieren. B. Bestimmungen für die einzelnen Vertretungs Verhältnisse. I. Für Konsignationswaren- und direkte Sendungen des deutschen Lieferanten an Schweizer Kunden, die von den Letzteren an den schweizerischen Lagerhalter zu bezahlen sind, ist der Clearingstelle aufzugeben: 1. Der Wert der im Abrechnungsmonat neu auf Lager erhaltenen Konsignationswaren, sofern für die einzelnen Konsignationssendungen pro forma Fakturen erteilt werden. Auf jeden Fall ist die Anzahl der im Abrechnungsmonat erhaltenen Konsignationssendungen (Lagereingangsposten) sowie der Zolldeklarationswert der betreffenden Sendungen anzugeben. 2. a) Das Total der Fakturenbeträge für die im Abrechnungsmonat ab Konsignationslager an die Kunden ausgeführten Sendungen sowie die Anzahl der entsprechenden Fakturierungen. b) Für direkte Sendungen des deutschen Lieferanten an Schweizer Kunden ist uns nebst dem Totalbetrag je ein Duplikat der entsprechenden Kundenfakturen oder eine entsprechende Aufstellung einzusenden, enthaltend die Namen der Kunden, die Fakturenbeträge und die Fälligkeit. Die Anzahl der Fakturierungen an die Kunden ist uns ebenfalls aufzugeben. 3. Der Gesamtbetrag der im Abrechnungsmonat ein- gegangenen Kundenzahlungen, wobei die Zahlungseingänge für direkte Sendungen des deutschen Lieferanten Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 478 an Schweizer Kunden einzeln aufzuführen sind, unter Angabe des Einzahlers, des Zahlungsdatums sowie des Betrages. 4. Zu Beginn der Äbrechnungserteilung, d. h. in Begleitung der Abrechnung per August 1984, ist der Clearingstelle aufzugeben: der Wert des Konsignationslagers per 1.7.34, sofern für die einzelnen Konsignationssendungen pro forma Fakturen erteilt wurden, der Totalbetrag der Außenstände bei der Schweizer Kundschaft per 81.7.34, herrührend von Warenlieferungen ab Konsignationslager. Außenstände, welche von den Schweizer Kunden nicht direkt an den Konsignationslagerhalter überwiesen werden, sind uns detailliert aufzugeben, unter Angabe des Kundennamens, des Fakturabetrages sowie der Fälligkeit. II. Für Konsignationswaren, die von den Schweizer Kunden direkt in den Clearing oder auf das'Postscheckkonto des deutschen Lieferanten beglichen werden, ist der Clearingstelle aufzugeben: 1. Der Wert der im Abrechnungsmonat neu auf Lager erhaltenen Konsignationswaren, sofern für die einzelnen Konsignationssendungen pro forma Fakturen erteilt wurden. Auf jeden Fall ist die Anzahl der im Abrechnungsmonat erhaltenen Konsignationssendungen (Lagereingangsposten) sowie der Zolldeklarationswert der betreffenden Sendungen anzugeben. 2. Das Total der Fakturenbeträge für die im Abrechnungsmonat an die Kunden gelieferten Sendungen ab Konsignationslager, unter Beilage je eines Duplikates der bezüglichen Kundenfakturen oder einer entsprechenden Aufstellung, enthaltend die Namen der Kunden, die Fakturenbeträge und die Fälligkeit. Die Anzahl der Fakturierungen an die Kunden ist uns ebenfalls aufzügeben. 3. Die Kunden sind darauf hinzuweisen, daß bei der Einzahlung in den Clearing des Gegenwertes solcher Konsignationswaren auf dem Einzahlungsmeldeformular der Vermerk anzubringen ist : „Konsignationsware, wegen. (Name des Lagerhalters) .“. Die Rubriken c), d) und e) des Einzahlungsmeldeformulars können in diesem Fall offen gelassen werden. III. Für direkte Warensendungen des deutschen Lieferanten an Schweizer Kunden, welche Zahlung an einen schweizerischen Vertreter zu leisten haben, ist der Clearingstelle durch den letzteren einzureichen: Eine Aufstellung, die für jeden einzelnen Zahlungseingang zu enthalten hat: a) (las Datum der Zahlung, ■ b) die Adresse des zahlenden Kunden, c) den genauen Betrag sowie das Total aller Kundenzahlungen. Für auf eigene feste Rechnung eingeführte Waren ist eine besondere Abrechnungserteilung an die Clearingstelle nicht notwendig. Aus solchen Importen entstandene Zahlungsverpflichtungen sind gemäß Publikation im „Schweizerischen Handelsamtsblatt“ Nr. 179 vom 3. 8. 34, Ziffer 7, auf Verfall, bzw. bis spätestens 3 Monate nach erfolgtem Import in den Clearing zu begleichen, unter Beilage einer vollständig ausgefüllten Einzahlungsmeldung (Formular A). Zahlungsverkehr mit Frankreich. Die Deutsche Handelskammer in Paris hat sich in einem neuen Rundschreiben an ihre Mitglieder mit einigen noch ungeklärten Fragen des deutsch-französischen Handelsverkehrs beschäftigt: 1. Einschaltung einer in Frankreich in Form einer Vertriebsorganisation bestehenden Vertretungeiner deutschen Firma, im Falle direkter Sendungen an die Kundschaft. Bisher war schon festgestellt worden, daß die auf ihren eigenen Namen beim O.F.A. eingetragenen Vertriebsorganisationen deutscher Firmen die Einfuhrformalitäten für an sie selbst gerichtete Sendungen erfüllen konnten. Es ist jetzt klargestellt, daß die in das Register des O.F.A. eingetragenen Vertretungen deutscher Firmen, die in Form von Vertriebsorganisationen arbeiten, die Einfuhrformalitäten erfüllen können, selbst für die von der deutschen Firma unmittelbar an die Kundschaft versandte Ware. Voraussetzung ist, daß die Rechnung des deutschen Lieferanten auf den Namen der Vertretung ausgestellt ist, die ihrerseits weiter berechnet, die Rechnungsbeträge bei der Kundschaft einzieht und dem O.F.A. überweist. 2. Möglichkeit der Einschaltung der Provisionsvertreter bei der Erfüllung der Einfuhrformalitäten. Wie bereits bekannt, ist dem Vertreter die Möglichkeit gegeben, sich beim O.F.A. eintragen zu lassen und die Einfuhrformalitäten (Bescheinigung der von dem deutschen Lieferanten unmittelbar an den Kunden ausgestellten Rechnung) zu erfüllen. Gelegentliche Schwierigkeiten waren noch hinsichtlich der Frage aufgetaucht, ob auch Provisionsvertreter, die nicht in das Handelsregister eingetragen und infolgedessen nicht gewerbesteuerpfiichtig sind, diese Aufgabe erfüllen können. Es ist nun klargestellt, daß auch die „nicht patentierten“ Vertreter sich in die Register des O.F.A. eintragen lassen können, unter der Voraussetzung, daß die Deutsche Handelskammer deren diesbezügliche Anträge unterstützt. Verschiedene Provisionsvertreter haben hiergegen dahingehende Bedenken geäußert, daß sie durch ihre Eintragung beim O.F.A. diesem gegenüber haftbar würden, falls die Bezahlung der vom deutschen Lieferanten direkt auf deren Käufer ausgestellten Rechnungen von seiten der Kundschaft nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geleistet wird. Da die Provisionsvertreter im allgemeinen keine Inkassovollmacht haben, zahlt der Kunde in Frankreich diese Beträge auf Weisung des deutschen Lieferanten entweder direkt an das O.F.A. oder auf ein besonderes Bankkonto zur Weiterleitung an das O.F.A. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Vertreters kann nunmehr festgestellt werden, daß die Fälligkeit einer Zahlung vom O.F.A. abgeändert werden wird, wenn der Provisionsvertreter den Nachweis erbringt, daß der Kunde zur gegebenen Zeit nicht zahlen konnte; ferner wird eine Forderung aus den Büchern des O.F.A. gestrichen werden, wenn der Vertreter den Nachweis erbringt, daß der Kunde nicht in der Lage ist, Zahlung zu leisten. den Umschlag von Stück- und Massengütern von und zum Rheinschiff bietet Lagerungsmöglichkeiten in gedeckten Räumen und im Freien AUSKÜNFTE erteilen die Geschäftsführer und die beteiligten Reedereien und Speditionen 474 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 3. Luftpostsendungen vom deutschen Lieferanten unmittelbar an den Kunden, bei denen entweder der Vertreter oder der Käufer in das Register des O.F.A. eingetragen ist. Die deutschen Lieferanten können diesen Paketen zwei Rechnungskopien beifügen, die von ihnen selbst bescheinigt sind und außerdem die Ordnungsnummer tragen, die der Vertreter oder der Empfänger der Ware in Frankreich beim O.F.A. erhalten hat. Diese Erleichterung wird für alle Sendungen bis zu einem Höchstwert von 5000 Fr. gewährt. Die Zollbehörde wird jedoch wie üblich bei Auslieferung solcher Sendungen eine Zollbescheinigung anfordern, die von derjenigen Person zu unterzeichnen ist, an die die Ware ausgeliefert wird und die infolgedessen als Zolldeklarant auftritt. 4. Lagerware. Der Deutschen Handelskammer ist weiter bestätigt worden, daß der Globalwert per 1. 8. 34 aller in Frankreich lagernden Konsignationswaren dem O.F.A. vom Lagerhalter mitzuteilen ist. Der Lagerhalter ist verpflichtet, im Register des O.F.A. eine Ordnungsnummer zu haben. Der Lagerhalter in Frankreich ist ferner verpflichtet, an das O.F.A. — demgegenüber er verantwortlich ist — die Zahlungen zu leisten, die nach erfolgtem Verkauf dem deutschen Lieferanten zukommen. Bezüglich der Ware, die nach dem 1. 8. 34 in Frankreich auf Lager gelegt wird, genügt es, wenn der Vertreter oder Lagerhalter in Frankreich zwei Rechnungskopien mit dem Vermerk bescheinigt : „marchandises en consignation, paiement apres vente, selon accord avec l’Office Franco-Allemand suivant lettre Nr. ... du .... “ Dieser Vermerk hat die Referenz der Genehmigung zu enthalten, die das O.F.A. ihm erteilt hat. 5. Empfangsbestätigungen. Es ist uns zugesagt worden, daß das O.F.A. die notwendigen Maßnahmen treffen wird, damit die französischen Käufer oder Vertreter innerhalb von 48 Stunden eine Empfangsbestätigung in doppelter Ausfertigung für alle von ihnen geleisteten Zahlungen erhalten. Damit soll erreicht werden, daß der Käufer oder der Vertreter dem deutschen Lieferanten in kurzer Frist eine Ausfertigung der Empfangsbestätigung zusenden kann, die als Beweis der geleisteten Zahlung dient und die der deutsche Lieferant gegebenenfalls der Reichsbank vorlegen kann. 6. Forderungen, die vor dem 1.8.34 fällig waren. Das O.F.A. hat sich damit einverstanden erklärt, daß die deutschen Warenforderungen, die vor dem 1. 8. 34 fällig geworden, aber vor diesem Stichtage nicht bezahlt worden sind, vom Schuldner in Frankreich direkt, d. h. nicht über den Verrechnungsverkehr, an den deutschen Lieferanten bezahlt werden. 7. Gebühren. Wie uns mitgeteilt worden ist, wird das O.F.A. in Zukunft für alle eingezahlten Rechnungsbeträge Gebühren von nicht mehr als 2 % 0 erheben. Es verzichtet also auf die Errechnung eines Mindestbetrags, der ursprünglich auf 10 frs. festgesetzt war, und behält sich lediglich vor, einen 2°/ 00 übersteigenden Betrag einzufordern, wenn das Porto für die Versendung der Empfangsbestätigungen den Gebührensatz übersteigt. Ostertag teuer-, einbruchsichere AktenschrSnke, EinmauerschrSnke, Kassenschranke, Kontenschranke sowie Geldkassetten aller Groben Bitte besichtigen Sie mein Lagert CARL ERATH KONSTANZ Am Bahnhof 8. Postpakete. Auf Wunsch der Deutschen Handelskammer ist das O.F.A. erneut bei den Zollbehörden vorstellig geworden, damit die Postpakete in Zukunft nicht mehr in Metz festgehalten, sondern zur Zollabfertigung unmittelbar an die dem Bestimmungsort nächstgelegene Zollstelle weitergeleitet werden. Zahlungsverkehr mit Italien. 1. Deutsche Durchführungsbestimmungen zum Verrechnungsabkommen. Der Zahlungsverkehr mit Italien wird durch RE. 127/84 D.St. wie folgt geregelt: „Zwischen der deutschen und der italienischen Regierung ist unter dem 26. 9. 84 ein Verrechnungsabkommen geschlossen worden, das vom 1.10. 34 ab vorläufig zur Anwendung kommt. Soweit das Verrechnungsabkommen eingreift, erfolgen die Zahlungen in Deutschland ausschließlich durch Vermittlung der Reichsbank, in Italien’ ausschließlich durch Vermittlung der Banca d’Italia in ihrer Eigenschaft als Kassenführerin des Istituto nazionale per i cambi con l’estero. I. Unter die Bestimmungen des Verrechnungsabkommens fallen in erster Linie die Zahlungen für die Einfuhr italienischer Waren nach Deutschland und die damit in Verbindung stehenden Nebenkosten. Insoweit ist die Zuständigkeit der Überwachungsstellen gegeben, die besondere Anweisungen erhalten haben. Soweit die Zuständigkeit der Devisenstellen in Frage steht, handelt es sich um folgende Konten: 1. Auf das allgemeine Konto (Sammelkonto) des Istituto Nazionale per i cambi con l’estero bei der Reichsbank sind folgende Zahlungen zu leisten: a) Zahlungen deutscher Firmen, insbesondere deutscher Spediteure, zur Erstattung der von einer italienischen Firma verauslagten Zölle, Eisenbahnfrachten, Transportversicherungen und anderen Nebenkosten der deutschen Warenausfuhr nach Italien. Seefrachten und Nebenkosten des Seeverkehrs fallen nicht unter das Verrechnungsabkommen. b) Zahlungen deutscher Schuldner für Kommissionen und Provisionen im Zusammenhang mit der deutschen Warenausfuhr nach Italien. 2. Auf ein Konto „Verschiedene Übertragungen“ des Istituto Nazionale per i cambi con l’estero bei der Reichsbank sind folgende Zahlungen zu leisten: a) Passagegelder, die in Deutschland von italienischen Schiffahrtsgesellschaften eingenommen werden, b) die Salden aus dem Abrechnungsverkehr der Post-, Telephon-, Telegraphen- und Eisenbahnverwaltungen beider Länder, c) Zahlungen deutscher Schuldner für Patente, Urheberrechte und ähnliches. II. Die Zahlungen deutscher Schuldner für die nach I. unter das Verrechnungsabkommen fallenden Leistungen haben ausschließlich in Reichsmark an die Reichsbank auf das betreffende Konto des Istituto Nazionale per i cambi con l’estero zu erfolgen. Lautet die Verpflichtung des deutschen Schuldners auf eine andere Währung als Reichsmark, so ist der Gegenwert des geschuldeten Betrages in Reichsmark zu zahlen unter tfmrech- • I Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 475 nung zu dem amtlichen Kurs der Berliner Börse des dem Tage der Einzahlung bei der Beichsbank vorhergehenden Börsentages. Allgemeine Genehmigungen für Zahlungen, die nach Abschnitt I dieses Erlasses im Verrechnungsverkehr auszuführen sind, berechtigen nur noch zur Zahlung an die Reichsbank auf das betreffende Konto des Istituto Nazionale per i cambi con l’estero. Ich ersuche, die Inhaber der in Frage kommenden allgemeinen Genehmigungen alsbald entsprechend zu benachrichtigen. Soweit die nach Runderlaß 117/34 Abschnitt A neu vorgesehenen allgemeinen Genehmigungen noch nicht erteilt sind, ist eine entsprechende Beschränkung in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen. , HI. 1. Genehmigungen zur Inzahlungnahme von Alt- oder Sperrguthaben für den Bezug von Waren (vgl. Runderlaß 59/38 Abschnitt II lb) dürfen italienischen Gläubigem nicht mehr erteilt werden. Geschäfte dieser Art, für welche die Genehmigung bereits, erteilt ist, können zunächst weiter abgewickelt werden. 2. Genehmigungen zur Durchführung privater Verrechnungsgeschäfte oder zur Einrichtung von Ausländer-Sonderkonten für Inlandszahlungen, die vor Inkrafttreten des Verrechnungsvertrages erteilt waren, bleiben bestehen. Neue private Verrechnungsgeschäfte und Ausländer-Sonderkonten für Inlandszahlungen können nur genehmigt werden, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung der Reichsbank und des Istituto Nazionale vorliegt. (Runderlaß 104/34 III. und 121/34 VI.) Soweit nach den allgemeinen für Verrechnungsgeschäfte geltenden Grundsätzen die Devisenstellen zu einer eigenen Entscheidung nicht befugt sind, sind mir derartige Anträge unter Beifügung der beiden Zustimmungserklärungen mit Bericht zur Entscheidung vorzuleges.“ 2. Italienische Durchführungsbestimmungen. Zu dem deutsch-italienischen Verrechnungsabkommen gibt der italienische Finanzminister folgende Vorschriften über die Anwendung bekannt: Art. 1. Wer Zahlungen zu leisten hat, die sich unmittelbar oder mittelbar auf eingeführte oder einzuführende Waren deutschen Ursprungs beziehen, ist verpflichtet, den Gegenwert bei der Banca d’Italia in ihrer Eigenschaft als Kassenstelle des Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero einzuzahlen. Jede andere unmittelbare oder mittelbare Zahlungsart ist verboten. Die erwähnten Zahlungen werden durch die Vorschriften des deutsch-italienischen Abkommens vom 26. September 1934 geregelt. Art. 2. Im Sinne dieser Verordnung gelten als eingeführt alle jene Waren, die in das Gebiet des Königreichs unter irgendeiner Zollbehandlung eingebracht worden sind, um in diesem Gebiet verbraucht oder gebraucht zu werden. Art. 3. Wer zu irgendeiner Zeit Waren deutschen Ursprungs eingeführt hat und hierfür zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch zu Zahlungen oder auch Teilzahlungen verpflichtet ist, muß innerhalb 15 Tagen nach dem gbenerwähnten Zeitpunkt eine diesbezügliche Anmeldung durch die Filialen der Banca d’Italia bei dem Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero vornehmen. Diese vom Schuldner unterschriebene Anmeldung ist auf besonderem Formblatt in doppelter Ausfertigung einzureichen und muß u. a. den Namen des Gläubigers, die Beschreibung der Ware, die Höhe des Preises in der Währung, in der die Zahlungen vereinbart sind, und die Fälligkeit dieser Zahlungen enthalten. Der Anmeldung ist eine zum Beweis der Übereinstimmung mit der Urschrift vom Schuldner unterschriebene Abschrift , der Rechnung beizufügen. Ein Stück der Anmeldung wird dem Anmeldenden mit einem Vermerk der Banca d’Italia zurückgegeben. Art. 4. Innerhalb 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung muß jede andere Schuld von öffentlichen oder privaten Körperschaften, Gesellschaften und physischen Personen, die in Italien ihren Wohnsitz haben, gegenüber Gläubigern, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und deren Begleichung nach den Bestimmungen des deutschitalienischen Verrechnungsabkommens nur durch Einzahlung auf die Banca d’Italia in ihrer Eigenschaft als Kassenstelle des Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero möglich ist, angemeldet werden. t Art. 5. Wer endgültig oder zeitweilig Waren deutschen Ursprungs einführt, muß bei den italienischen Zollstellen zugleich mit der Zollanmeldung nach Art. 5 der Zollgesetze auch die im vorstehenden Artikel 3 genannte Anmeldung abgeben. Diese Anmeldung muß u. a. die ausdrückliche Verpflichtung des Importeurs enthalten, die Bezahlung der Ware bei Fälligkeit in Übereinstimmung mit den Vorschriften der vorliegenden Verordnung vorzunehmen. Diese Fälligkeit kann in keinem Fall die Fristen überschreiten, die bei der Art der Einfuhrware handelsüblich sind. Die Anmeldung wird in dreifacher Ausfertigung von dem Importeur oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet auf eigens hierzu vorgedruckten Formularen ausgestellt werden; eines dieser Stücke wird dem Anmeldenden mit einem Vermerk des Zollamtes versehen zurückgegeben. Ein anderes, mit demselben Vermerk versehenes Stück wird vom Zollamt dem Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero zugeleitet. Art. 6. Jeder, der Waren deutschen Ursprungs für ein Konsignationslager oder zum kommissionsweisen Verkauf einzuführen beabsichtigt, ist verpflichtet, vorher beim Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero eine Genehmigung einzuholen. Um die Beachtung der Vorschriften des Art. 1 zu gewährleisten, kann die Hergabe dieser Bescheinigung von der Leistung einer. Bankgarantie abhängig gemacht werden, über deren Form und Höhe das Istituto Näheres bestimmen wird. Der Importeur hat der im Art. 5 geforderten Anmeldung diese Originalbescheinigung beizufügen. Wenn diese Bescheinigung sich auf mehrere zu verschiedenen Zeiten und über verschiedene Zollstellen einzuführende Waren bezieht, muß dieser Umstand auf der Anmeldung erwähnt werden, und es werden die einzelnen Einfuhrmengen von Fall zu Fall auf der Bescheinigung abgeschrieben. Nach Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung wird diese stets durch die Zollstellen eingezogen. Vom Verkaufe der in diesem Artikel behandelten Waren hat der Importeur von Fall zu Fall zehn Tage nach erfolgtem Verkauf dem Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero in der im Artikel 3 festgelegten Weise Mitteilung zu machen. Art. 7. Die Gläubiger der Gegenwerte von italienischen Waren, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits nach Deutschland ausgeführt waren, sind verpflichtet, bis zum 31. Oktober 1934 durch die Filialen der Banca d’Italia dem Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero ihre Forderungen anzumelden. Art und W T eise dieser Anmeldungen werden noch vom Istitutio Nazionale per i cambi con l’Estero bestimmt werden. Dieser An- 476 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 meldung sind eine Abschrift, der Rechnung und der die Ware bei ihrer Ausfuhr aus dem Lande begleitenden Zolldokumente beizufügen. Die Rechnungsabschrift ist vom -Gläubiger zu unterschreiben. Das Istituo Nazionale ist berechtigt, zu jedem Zeitpunkt auch für bereits bezahlte Beträge die vorerwähnten Zollpapiere oder ihre Duplikate oder gleichwertige, von den Zollstellen überlassene Bescheinigungen sowie jedwede andere Unterlage, die das Bestehen der angemeldeten Forderung beweist, anzufordern. Für bis zum 30. September 1934 fällige Forderungen, die nicht nach den Bestimmungen dieses Artikels angemeldet zu werden brauchen, können die Beteiligten nicht die Verrechnungsbestimmungen des deutsch-italienischen Abkommens, wie im Artikel 1 aufgeführt, beanspruchen. Art. 8. Für die vom 1. Oktober 1934 ab nach Deutschland ausgeführten Waren ist der Exporteur verpflichtet, den italienischen Zollstellen zugleich mit der Erklärung nach Artikel 5 des Zollgesetzes auf vorgeschriebenem Formblatt in dreifacher Ausfertigung eine besondere Anmeldung abzugeben, in der u. a. der Name des Käufers und des Empfängers der Ware, die Beschreibung der Ware und, wenn es sich um Festgeschäfte handelt, die Höhe des Preises in der Währung, in der die Zahlung vereinbart ist, und der Verfallstag der Zahlung aufgeführt sein muß. Wenn es sich aber um Sendungen auf ein Konsignationslager oder für kommissionsweisen Verkauf handelt, wird die Angabe der Höhe des Verkaufspreises durch Angabe des voraussichtlich zu erzielenden Reingewinnes der abgesandten Ware und durch den voraussichtlichen Verfallstermin des daraus entstehenden Kredites ersetzt werden. Der Anmeldung wird eine vom Käufer unterschriebene Rechnungsschrift oder im Falle von Sendungen für Konsignationslager oder zum kommissionsweisen Verkaufe eine Pro-forma-Reehnung beigelegt werden. Ein Stück der Anmeldung mit einem Vermerk der Zollstelle und der Angabe des ausgefertigten Dokuments versehen wird dem Anmeldenden zurückgegeben; ein zweites Stück mit demselben Vermerk wird durch die Zollstelle dem Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero weitergeleitet. Art. 9. Jede Anzahlung für den Erwerb von Waren deutschen Ursprungs zur Einfuhr nach Italien muß durch Einzahlung bei den Filialen der Banca d’Italia in ihrer Eigenschaft als Kassenstelle des Istituto Nazionale per i cambi con l’Estero erfolgen. Dem Anträge für solche Einzahlungen müssen die die Richtigkeit dieser Operation bestätigenden Dokumente beiliegen. Art. 10. Die Bestimmungen der vorstehenden Artikel sind auch für Waren anzuwenden, die für das Gebiet der Freizone von Carnaro und Zara bestimmt sind. Art. 11 und Art. 12 enthalten die Strafbestimmungen. Art. 13. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1934 in Kraft. Vom selben Tage an sind die Vorschriften der Verordnung vom 1. September 1934 über die Zahlungen von aus Deutschland stammenden Waren aufgehoben. Luxemburg — Zahlungen aus dem Warenverkehr mit Deutschland. Iin Memorial Nr. 49 vom 12. 9. 34 ist ein Großherzoglicher Beschluß vom gleichen Tage über die Zahlungen aus dem Warenverkehr zwischen der belgisch-luxemburgischen Wirtschaftsunion und Deutschland veröffentlicht. Die Regelung erfolgt in Übereinstimmung mit der belgischen Regelung. Für Rohstoffkredite zunächst weiterhin Devisenstellen zuständig. In Abänderung meines Runderlasses 1 UeSt. (111. D.St.) V, 2b ordne ich durch R.E. 125/34 D.St. mit sofortiger Wirkung an, daß für die Erteilung von verbindlichen Zusagen und von Genehmigungen zur Abdeckung von Rohstoffkrediten im Sinne meiner allgemeinen Erlasse vom 29. 6. 34 — II 10459 —, vom 3. 8. 34 — Dev.A. 28177/34 — und meines Runderlasses Nr. 113/34 zunächst die Devisenstellen zuständig bleiben. Anträge auf Genehmigung von Rohstoffkreditgeschäften sind also nach wie vor bei den örtlichen Devisenstellen einzureichen. Diese Anordnung ergeht im Hinblick auf die in erheblichem Umfange schwebenden Geschäfte dieser Art, für welche die Devisenstellen verbindliche Zusagen gegeben haben und für deren Abwicklung zweckmäßigerweise die gleichen Stellen zuständig bleiben sollen. Auch die im Runderlaß Nr. 113/34 V Abs. 6 getroffene Bestimmung über die Nachprüfung der zu dem Antrag gemachten Angaben durch die für das Zusatzausfuhrverfahren zuständige Abteilung der den Antrag bearbeitenden Devisenstelle spricht dafür, es bei der bisherigen Zuständigkeit Zu belassen. Ich ersuche daher, bei Anträgen auf Genehmigung von Rohstoffkreditgeschäften wie bisher zu verfahren. Soweit den Überwaehungsstellen derartige Anträge bereits vorliegen, sind sie beschleunigt der für den Exporteur bzw. Importeur zuständigen Devisenstelle zuzuleiten. Von der Herausgabe eines besonderen Antragsvordrucks, auf den in dem Antragsvor druck der Überwachungsstellen hingewiesen worden ist, wird zunächst abgesehen. Die von der Devisenstelle benutzten Genehmigungsvordrucke können, soweit sie sich als zweckmäßig erwiesen haben, auch weiter verwendet werden. Ein Exemplar der gemäß meinem allgemeinen Erlaß vom 3.8.34 — Dev.A 28177/34 — vorzulegenden Abschriften der von den Devisenstellen erteilten verbind-, liehen Zusagen ist künftig lediglich der Reichsbank unmittelbar zuzuleiten; die Berichterstattung an die Reichsstelle kommt in Wegfall. Arbeitsmarkt. Überarbeit. Auf Veranlassung des Herrn Badischen Finanz- und Wirtschaftsministers machen wir unsere Leser auf folgende Notiz besonders aufmerksam: „Bei der immer noch herrschenden großen Arbeitslosigkeit kann es aus staatspolitischen Gründen auf keinen Fall vertreten werden, daß in den Betrieben der Industrie, des Handels und Handwerks Überstunden gemacht werden, solange noch geeignete Arbeitskräfte, die innerhalb kurzer Zeit eingesetzt werden können, vorhanden sind. Es werden deshalb die Betriebsführer darauf hin- gewiesen, daß Überstunden nur ausnahmsweise und nur dann genehmigt werden, wenn auch einwandfrei nachgewiesen wird, daß keine Möglichkeit besteht, den stärkeren Arbeitsanfall durch Neueinstellungen zu bewältigen. Für die Erteilung der Überarbeitsgenehmigung ist für Baden nur das Badische Gewerheaufsichtsamt in Karlsruhe, Schloßplatz 20, zuständig. Zur Vermeidung von Verzögerungen empfiehlt es sich, den begründeten Antrag dann über das zuständige Arbeitsamt an das Gewerbeaufsichtsamt zu leiten, wenn die Überarbeit für mehr als sechs Tage beantragt wird.“ Nr. 20 BADISCHE W BTSCHAFTS-ZEITUNG 477 Handel und Gewerbe. Ausverkäufe in Baden. Außenstelle Firma und Straße Wohnort Geschäftszweig Grund der Veranstaltung Beginn Voraussichtliches Ende Karlsruhe 1 j Karl Mößner Bretten Haushaltungs- geschäft Geschäftsaufgabe 8.10. 34 8. 12. 34 Außergewöhnliche Verkäufe in Baden. Karlsruhe ; Bernhard : Burkart ' Mörsch Schuhwarengeschäft Geschäftsverlegung 25.10. 34 25. 11.34 V erschiedenes. Bestallung und Beeidigung von Wirtschaftsprüfern. Am 8. Oktober wurde auf Grund des vorgeschriebenen Zulassungsverfahrens und der damit verbundenen Nachprüfung die Bestallung und Beeidigung von 6 in Baden ansässigen Wirtschaftsprüfern durch den Präsidenten der Badischen Industrie- und Handelskammer, Herrn Dr. Clemens Kentrup, vollzogen. Der Präsident wies die zu bestallenden Herren auf ihre Pflichten als Wirtschaftsprüfer hin, machte sie auf die Verantwortlichkeit ihres Berufs im Dienste der Bereinigung unseres Wirtschaftslebens aufmerksam und hielt die zu bestallenden Herren zu treuer Pflichterfüllung im Dienste von Volk und Staat an. Die Bestallungsurkunde wurde an folgende Herren ausgehändigt: 1. Karl Baibach, Mannheim, ‘2. August Kerkermeier, Heidelberg, 8. Hans Lautenschlager, Heidelberg, 4. Dr. P. Schandalik, Mannheim, / 5. Dipl.-Kfm. Jakob Schenk, Mannheim, 6. Dr. Paul Schlösser, Mannheim. Preisausschreiben für zeitgemäße Möbel und Tapeten. Das Preisgericht hat dahin erkannt, daß der Zweck des Ausschreibens, einen zeitgemäßen Stil für Möbel und Tapeten aufzuzeigen, nicht erreicht wurde, und daß zur Erreichung dieses Zieles weitere erhebliche Bemühungen dringend erforderlich sind. Von der Verteilung eines ersten Preises wurde daher Abstand genommen. -Es wurden folgende Preise vergeben: A. Möbel: Zwei zweite Preise im Betrage von je 100 KM. an 1. Josef Holzamer, Architekt, Mannheim, Luisenring 1, 2. Albert Schäfer, Architekt. Karlsruhe, Karl- Friedrich-Straße 21. Ein dritter Preis im Betrage von 75 KM. an Hans Wörtz, Innenarchitekt , Pforzheim, Zerrenner- straße 22. Ferner erhielten Anerkennungen im Betrage von je 20 KM.: 1. Hans A. Bader, Architekt. Karlsruhe, Bahnhof straße 6, 2. Leopold Findling, Innenarchitekt, Ettlingen, Rheinstraße 76, * 3. Ad. Meinzer, Karlsruhe, Bunsenstraße 11, 4. Fritz Schreiber, Architekt, und Hansgeorg Knoblauch, Architekt, Hinterzarten, 5. Heinrich Seibert, jr., Innenarchitekt, Eberbach a. N., 6. Carl Speidel, Mannheim-Neckarau, Katharinenstraße 58. B. Tapeten: Ein zweiter Preis im Betrage von 60 KM. an August Veil, Tumringen, Kirchstraße 12. Ferner erhielten Anerkennungen im Betrage von je 20 KM.: 1. Fred Decker, Innenarchitekt, Freiburg, Rötebuckweg 30, 2. Meta Deminler, Kunstgewerblerin, Aha, Amt Neustadt i. Schw., 3. Max Geck, Architekt, Pforzheim, Luitgardstr.23, 4. Julius Güdemann, Brombacb b. Lörrach, Römerstraße 10, 5. Hansgeorg Knoblauch, Architekt, Hinterzarten, 6. J. M. Schräder, Karlsruhe, Beethovenstr. 5, 7. Ilse Storck, Karlsruhe, Bahnhofstr. 52. Winterhilfswerk und NS-Volkswohlfahrt. Der bevorstehende Beginn des Winterhilfswerks 1934/35 veranlaßt mich zu der Mitteilung, daß die Sammlungen für das Winterhilfswerk nicht unter das Sammelverbot zugunsten det „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ fallen. Bezüglich der NS-Volkswohlfahrt ist folgende Regelung getroffen: Für Betriebe, die sich in ungünstiger wirtschaftlicher Lage befinden und im Besitz der von der „Adolf-Hitler- Spende der deutschen Wirtschaft“ ausgestellten Bescheinigung sind, kann von (fer Geschäftsführung des Kuratoriums auf Antrag das Sammelverbot zugunsten der „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ auch auf die Spendenvorhaben der NSV (Mitgliedsbeiträge, Patenschaften usw.) ausgedehnt werden. Dadurch sind bei diesen Firmen alle weiteren Leistungen an die NSV abgelöst. Während der Dauer des Winterhilfswerks werden besondere Sammlungen für die NSV nicht veranstaltet. Nachstehend ist noch einmal die Liste derjenigen Dienststellen und Einrichtungen aufgeführt, für die das 478 BADISCHE, WIRT C HAFTS -ZEITUNG Nr. 20 im Auftrag des Führers durch seinen Stellvertreter erlassene Sammelverbot zugunsten der „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ Gültigkeit hat: PO der NSDAP SA SS NSKK HJ Luftsportverband Luftschutzbund Arbeitsfront und NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ Nationalsozialistische Kriegsopferversorgung NS-Hago N S- Studentenschaft NS-Frauenschaft Nationalsozialistischer Frontkämpferbund NSV siehe obige Regelung. Der Vorsitzende des Kuratoriums: gez. Dr. Krupp von Bohlen und Haibach. BUCHERSCHAU. Die neuen Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr. Von Dr. Kurt Friebe, Oberregierungsrat im Reichsverkehrsministerium, Berlin, Verlag von Julius Springer. Preis 4.80 RM. 68 Seiten stark. Vom 3. Oktober bis 23. November 1933 fand in Rom eine Konferenz statt, die die Aufgabe hatte, die seit dem 1. Oktober 1928 geltenden Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr zu überprüfen. Es waren etwa 500 Abänderungsanträge zu dem I.Ü.G. (Internationales Übereinkommen über den Güterverkehr) und etwa 140 Änderungsanträge zu dem I.Ü.P. (Internationales Übereinkommen über Personen- und Gepäckverkehr) eingebracht worden. Außer diesen Anträgen befaßte sich die* Konferenz mit der Regelung von Gegenständen, die bisher überhaupt noch nicht erfaßt worden waren, so den Verkehr mit Privatgüterwagen, den Expreßgutverkehr und die Einführung begebbarer Frachtbriefe im internationalen Eisenbahnverkehr. Die Revisionskonferenz arbeitete in vier Kommissionen, die teilweise noch in Unterkommissionen eingeteilt waren. Es hätte sich, wie der Verfasser kritisch bemerkt, empfohlen, vor der eigentlichen großen Revisionskonferenz durch einen Ausschuß der hauptbeteiligten Staaten die Anträge sichten zu lassen und sie dann erst der Hauptkonferenz zu unterbreiten. Diese hätte sich dann mehr damit befassen können, Anträge, die eine klarere und daher auch in Streitigkeiten die Arbeit der Gerichte erleichternde Fassung anregten, zu verwirklichen. Statt dessen mußte sich die Hauptkonferenz darauf beschränken, die bestehenden Bestimmungen nur zu ändern, „wenn sie offensichtliche Fehler enthielten oder unrichtig gefaßt waren, wenn sich bei ihrer Anwendung Unzuträglichkeiten ergeben hatten oder wenn sie durch die Zeitverhältnisse überholt waren und deshalb zugunsten von Verfrachtern und Reisenden geändert werden mußten“. Der rein äußerliche Umfang der Übereinkommen ist um den Artikel 64 vermehrt worden. Gliederung und Artikelfolge sind gleich geblieben. Die Konferenz spricht im Schlußprotokoll den Wunsch aus, daß die neuen Vereinbarungen spätestens am 1. Januar 1935 in Kraft treten könnten. Der Wunsch enthält eine Mahnung. Wenn man bedenkt, daß die zurzeit noch geltenden Übereinkommen erst im Oktober 1928 in Kraft traten, während die Revisionskonferenz bereits im Juni 1923 beendet war, erkennt man, wie berechtigt diese Mahnung ist. Das Verfahren bis zum Austausch der Ratifikationsurkunden wurde besonders an den Staaten, bei denen die Behandlung durch ein Parlament erforderlich war, hinausgezögert. Die Folge einer solchen Verschleppung ist natürlich, daß die neu vereinbarten Bestimmungen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits überholt sind. Die Ausführungen Friebes haben den Vorzug, auf knappem Raum eine Übersicht über die zu gestaltenden Probleme zu geben, die getroffenen Änderungen werden den alten Bestimmungen gegenübergestellt, Vorzüge und Mängel des Neugeschaffenen werden sachlich abgewogen, gleichzeitig wird aufgezeigt, was für die Zukunft noch zu tun übrig bleibt. Der am internationalen Verkehr Interessierte findet hier in klarer zusammengedrängter Form Auskunft und Übersicht über die neuen Vereinbarungen im internationalen Eisenbahnverkehr. Dr. Friedrich Syrup, Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Berlin: Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften vom 28. August 1934 mit eingehenden Erläuterungen und einem Formblatt-Anhang. 96 Seiten kartoniert 1.80 RM. Otto Elsner, Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin S 42. Der Leitgedanke dieser Anordnungen geht dahin, die altersmäßige Gliederung der in den Betrieben und Verwaltungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten unter Berücksichtigung betriebstechnischer und wirtschaftlicher Erfordernisse so zu gestalten, daß sie den staatspolitischen Erfordernissen nach bevorzugter Beschäftigung arbeitsloser älterer Arbeiter und Angestellter, insbesondere kinderreicher Familienväter, Rechnung trägt. Hiervon betroffen werden alle privaten und öffentlichen Betriebe und Verwaltungen, die Arbeiter und Angestellte beschäftigen, mit Ausnahme der Land-, Forst- und Hauswirtschaft, der Schiffe der See-, Binnen- und Luftschiffahrt. Bei der außerordentlich einschneidenden Bedeutung dieser Anordnung für das gesamte deutsche Volk muß jeder Betriebsführer, Vertrauensrat im Besitze dieses Buches sein, derm es gibt keine berufenere Feder, die die Anordnung erläutern konnte, als der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung selber. Arbeitszeitreeht. Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen über die Regelung der Arbeitszeit, insbesondere Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934. „Blaue“ Taschenausgabe. Deutsches Druck- und Verlagshaus G. m. b. H., Mannheim 1934. Preis —.90 RM. Die neue, für das gesamte Arbeits- und Betriebsleben wichtige Arbeitszeitordnung hat die seit langem notwendige, einheitliche Regelung der Arbeitszeit und die übersichtliche Zusammenfassung der bisher vielfach verstreuten Vorschriften gebracht. Die neuen Bestimmungen sind für alle Betriebe maßgebend und bindend. Jeder, der für ihre Befolgung verantwortlich ist, muß sie kennen. Hierzu ist die in der bekannten Sammlung „blauer“ Gesetzesausgaben soeben erschienene praktische Taschenausgabe „Arbeitszeitrecht“ besonders geeignet. Sie enthält nicht nur die Arbeitszeitordnung im genauen Wortlaut mit den amtlichen Erläuterungen, sondern außerdem noch alle sonstigen Bestimmungen über die Arbeitszeit. Jeder Betriebsführer und Vertrauensrat, die Arbeitsfront und NSBO., alle Juristen und Gerichte können sich also mit dieser Ausgabe zuverlässig und bequem über das gesamte geltende Arbeitszeitrecht unterrichten. Kleine Versicherungsfibel (Versicherungsrecht). Von Dieter Merk. Verlag Wilh. Stollfuß, Bonn. Preis 1 RM. Mehr denn je ist es unbedingt notwendig, sich gegen unvermeidliche Gefahren zu versichern. Wichtig ist es für jeden zu wissen, was da alles beim Versicherungsabschluß zu beachten ist. Anstatt umfangreicher, schwer zu verstehender juristischer Werke Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 479 bringt diese kleine Schrift alles wesentliche in volkstümlicher Sprache. Alle Versicherungsarten werden behandelt, sei es nun Feuer-, Lebens-, Unfall-, Hagel-, Viehversicherung oder andere. Über viele Fragen gibt die Schrift leicht verständliche Auskunft und für jeden Versicherungsnehmer und Versicherungslustigen, gleich welchen Standes, ist diese Schrift sehr wichtig, denn sie unterrichtet über alles, was man vom Versicherungswesen unbedingt wissen muß. Die Rechtssprechung des Kartellgerichts. Heft II. Von Dr. Hans Klinger, Reichswirtschaftsgerichtsrat und Mitglied des Kartellgerichts. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1934. Preis 7 RM. Die 100 Seiten starke Broschüre enthält in übersichtlicher Ordnung wichtige Entscheidungen des Kartellgerichts. Berücksichtigt sind ferner auch Entscheidungen der ordentlichen Gerichte, die sich mit kartellrechtlichen Fragen befassen und im Hinblick auf die Rechtssprechung des Kartellgerichts von Bedeutung sind. Ein Stichwortregister, das auch das 1., im Jahre 1930 erschienene Heft umfaßt, erhöht den Wert und erleichtert den Gebrauch der Sammlung, die für die einschlägigen Wirtschaftskreise und Rechtsberater als unentbehrlich bezeichnet werden kann. Der Scheck. Was jeder davon wissen muß. Auf der Grundlage des neuen Reichsgesetzes vom 14. 8. 33. Von Dr. jur. Peter Paul. Verlag Wilh. Stollfuß, Bonn. Preis 1.25 RM. Das Wechselrecht. Auf Grund des neuen deutschen Wechselrechts vom 21. 6. 33. Bearbeitet von Dr. jur. P. Paul. Verlag Wilh. Stollfuß, Bonn. Preis 1.25 RM. Die eigene Durchführung der Klagesachen vor dem Amtsgericht. Von H. Schulz. Verlag Wilh. Stollfuß, Bonn. Preis 1 RM. Bei lagen-Hin weis. Dieser Nummer liegt ein Prospekt der Firma Industrie- Bedarf Wilh. Sandvoß, Kehl a. Rh., bei, worauf wir unsere Leser binweisen. Für jeden Betrieb von Vorteil sind die Gefahrlos, halt anwendbar „Cehapon“ Sicherheits-Reinigungsmittel Cehapon-Werk G.mJb.H. FREIBURG i. Br., GUterbahnhof r Konstanz, i jBahnhofstr: 5. Tel.787^ j=- Gegründet 1910 . = l Erste Referenzen % [ O tto Ha r der! Sfe V(7mmobiCien fordern Si'fßngebote. A liefert GENSLER & CO. Büromöbei — Büromaschinen Freiburg (Breisg.), Gerberau 3 Kellerei-Artikel Spezialfabrik für Schwefelschnitten Hermann Zimmermann Bad Krozingen Fernsprecher 201 Bechinger & Lang Bürgermeister i. R. Rechts- und Rechnungsbüro Konstanz, Gottlieberstraße 1611 Beitreibung von Forderungen, Inkasso, Zwangs- u. Hausverwaltungen, Immobilien, Finanzierungen, Steuerberatung, Eingaben aller Art, Ver- sicherungsabschlüsse, Rechnungsstellung, Auskunftei Tief- und Eisenbetonbau Frei bürg im Breisgau F.X. Sichler & Co Kartonagen A.-G. Konstanz vorm. Ferdinand Mayer Telephon Nr. 1 Packungen aller Art Spezialität: Lager- u. Ladenkasten, Kranzschleifenaufdruck und -Prägungen Immobilienbüro Freibnrgi.Br. Kaiserstr.II2/T elephon 7029 Bekannt für gewissenhafte Bearbeitung Firma Die Badische Wirtschafts-Zeitung ist ein anerkannt günstiges Insertionsorgan. Fordern Sie Angebot oder Vertreterbesuch I Klarastr. 15, Tel. 1164 Sanitäre Installation u. Blechnerei August Buhler & Söhne Sdireibmasdünen und Redienmasdiinen repariert Büromaschinen-Spezialhaus Fr. Seebald 20jähr. praktische Erfahrung Freiburg i.B.,Ludwigstr.8 Telephon 4091 Erstklassiges Fachgeschäft für Glas-, Porzellan- und Erzeugnisse des Kunstgewerbes Xaver Wittmann GmbH., Konstanz Kanzleistraße 4 7lAffOI all.Art, Backsteine, # IHllHl Vormauersteine, Ia *** Klinkersteine, Klinkerbodenplatten, Hourdis, Hohlsteine für Decken, Hallersteine DRGM., Isoliersteine für alle Mauerstärken liefern in bester Qualität Vereinigte Freiburger Ziegelwerke A.G., Merzhauten Unterstützt d. einheim. Industrie, uns. Waren sind den der auswärtigen Firmen ebenbürtig u. billiger. Pack- und Einschlagpapiere, Durchschlag- und Abzugpapiere, Tüten und Beutel Spezialität: Bodenbeutel mit doppelter Fütterung und Drei-Farben-Druck BERCO-PAPIER BRUCHSAL Papiergroßhandlung und Papierverarbeitungswerk Wir übernehmen die Verschrottung von: Fabrikanlagen, Dampfkesseln, Lastwagen, Personenwagen, Maschinen und Fahrzeugen aller Art, gegen Verschrottungsanzeigen, kaufen jederzeit: Alteisen, Altmetalle, Papierabfälle,Textilabfälle Verkauf von: Putzlappen — Putzwolle E. Stroh & Co., Freiburg i. Brsg. l TÄ*S5 e 6 16 Carl August Nieten & Co. Kohlenhandelsgesellschaft Karlsruhe, Kaiserstr. 154 ■■ / Tel. Nr. 5164,5165,5506 Dachungen aller Art und Baublechnerei Neueindeckung., Reparaturen Hermann Wihler Dachdeckermeister Freiburg i. Br. Kronenstr. 31 Telephon 1892 Cf&ptf/dtC&Aj/tig.: Die Klinge schabt nicht — sie gleitet! Kühles, glattes Rasieren: KALODERMA-RASIERSEIFE Durchschreibebücher ' Geschäftsbücher ^^Karteikarten usw. Tei!2436 Hdi.WahrmannCum.h.H^FreibargBr. u. 4221 Geschäftsbücherfabrik u. Großdruckerei M. REHM SÖHNE LEDERFABRIK / EMMENDINGEN BADEN Gegründet 1840 Erzeugnis: ZAH M-SOHLLEDER reiner Eichenlohe-Grubengerbung in Hälften und Kerntafeln. Nach Vorschrift der Heeresverwaltung 12—15 Monate gegerbt. August Fudickar Nachfolger Gegr. 1871 Karlsruhe i.B. Gegr. 1871 Herrenstraße 18 // Telephon 462 Sämtliche Fabrik-Betriebs-Artikel ans Gummi, Asbest, Vulkanfiber, Leder usw. Transmissionsriemen, Schläuche usw. Karlsruher Vulkanisier-Anstalt J.KUCHLER, KARLSRUHE I.B. Amalienstraße 37. Fernsprecher 5471 * Neubereifung aller Fabrikate Neugummierung Vollgummi KRAFTFAHRER! Allen zur Kenntnis, daß wir am hiesigen Platze Baslerstraße 60 die bestbekannte VARTA AUTO-LICHT-DIENST Vertretung übertragen bekamen. • Dies gleichzeitig als GesehäftserÖffnung. Wir empfehlen uns bei allen vorkommenaen Auto-Elektro-Reparaturen. Erstklassige fachmännische Bedienung bei zeitgemäßen Preisen zugesichert. Hans Birkenmeier & Alex Hartmann Freiburg l. Br., Telephon 4576 Das bevorzugte badische Mineralwasser Van ärztlichen Autoritäten egen Magen-, Nieren- und lasenleiaen, Erkrankung, d. Schleimhäute, Atmungsund Verdauungsorgane verordnet u. wärmet, empfahl. „Blutbildend.“ Wirksamstes Heilmittel. Cnriiff ol zur Mischung mit Wein-, Mileh u. SJJIIUUCI Fruehtsäften vorzOgl. geeignet! Preisgekrönt mit der goldenen Medaille! Freyersbachcr Mineralquellen, Bad Peterstal (Bad. Schwarzw.) Wir bitten bei Bestellungen und Anfragen stets auf die „Bad. Wirtschaftszeitung" Bezug zu nehmen G.m.b.H Abt. 1 Schwereisenbau Abt. II Feinelsenbau Abt. III Fassadenausbau und Schaufenster- konstruktionen Abt. IV Kunstgewerbe und Ornamente Abt. V Eisenhandel Freiburg i. Br. Fernsprecher 3681 Eisen« und Metall-Konstruktionswerk ROGG &CO., Konstanz Schottenstraße 16 Fernsprecher 568 Zentralheizungen aller Art und Größe Jakob Glaser, Freiburg i, Br. Telephon Nr. 1032 / Engesserstraße 6 Dachpappenfabrik, Teerdestillation Beratungen Straßenteere nach Dinormen Kostenlos Grundwasser-Abdichtungen Theodor Kromer G.m.b.H., Freiburg i. Br. Schloßfabrik. Hochwertigste Sicherheitsschlösser für alle Zwecke Abt. MM.-Maschinenbau: Maschinen nnd Apparate mit biegsamen Weilen für Holz- und Metallbearbeitung, Federzüge, Maschinenteile nach Zeichnung oder Muster Abt.Werkzeugbau : Stanzwerkzeüge*so- wieStanzteile all. Art nach Zeich. o. Muster Steinholz-Fußböden als Fertig-Beläge und Linoleumunterlagen in Neubauten, auf ausgelaufene Holz-, Stein-, Zement-Unterlagen nur von der Spezialfirma J. Fischer, Steinholzwerke Freiburg i. Br., Waldkircher Str.18a, Telephon 6912 Spezialität: Treppenbeläge auf ausgelaufene Holz- u. Steintreppen Ich übernehme die Verschrottung von Dampfkesseln, Fabrikanlagen, sowie Fahrzeugen jeder Art gegen Verschrottungs-Anzeige Kaufe laufend zu höchsten Tagespreisen: Alteisen, Altmetalle, Metallrückstände, Papier- u. Textilabfälle Carl Roeder, Freiburg i. Br. Liefere auch nur Basler Straße 70—72, Ruf 1556 Putzlappen Ältestes Fachgeschäft in ganz Oberbaden Herausgeber: Badische Industrie- und Handelskammer. — Druck: C. F. Müller, Buchdruckerei und Verlag. — Verantwortlich: für die Öchriftleitung Handels- kammersyndikns Br. Krienen: für den Anzeigenteil Anton Meschede, alle in Karlsruhe. D.A. III, Vj. 34: 4638 Expl. FIRMEN-ANZEIGER AMTLICHE SCHULDNERVERZEICHNISSE 14.Jahrg. Karlsruhe, 2. Oktober-Heft 1934 Nr. 20 BE ZTJ GS QUELLEN-NA CH WEIS aus Industrie, Handel und bewerbe Normalfeld (2 Zeilen) 1.— RM., jede weitere Zeile 50 Pfg. Bestellungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts- Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. Techn. Abschriften F. Hartmann, Karlsr., Garten- str.8a. Auch schwier.Tabellen Alteisen Metalle, Altpapier kauft ständig H. Feuerstein, Khe., Fasanen- str. 26, Tel. 3481. Christi. Firma ■ Friedr. Ganz, Daxlanden, Hahnenstr. 4, Tel. 6692 d. Haymann, Konstanz, Löhrystr. 19, Tel. 124 Jacob Schneller, Karlsruhe, Durlacher Straße 34 Telephon 1597 E. Stroh & Co., Freiburg i. Br., Lagerhausstr. 16, Tel. 3016 Aug. Werner, Karlsruhe, Rüppurrer Str. 92, Tel. 5891 Ankerwickeiei und Elektromotore repariert Max Werner, Karlsruhe, Douglasstr.22, Tel. 6771 Anlasser-Schalttafeln- Widerstände fabriziertM. Dröse, Karlsruhe, Gottesauer Kaserne, Tel. 1981 Anzeigen-Expedition Dr.Glock’s Anzeig.-Expedit. Karlsr., Kriegsstr. 91 .Tel.2525 Arbeitskleidung für alle Berufe Spezialhaus Carl Hat, Karlsr.. Erbprinzenstr. 28, Tel. 4110 Arbeitszeit- Kontrolluhren ' Karl Jock, Karlsruhe, Kaiser- str. 179, Tel. 1978 Asphaltbeläge Gebr. Lay, Konstanz, Tel.550, Fr.-Seldte-Str,40 (Döbelepl.) Rheinische Gehwegplatten- u. Asphattgesellsch. m. b. H. Karlsruhe-Rheinhafen Aufzuge Wilhelm Graf, Masch.-Fabrik, Karlsruhe, Tel. 1307 Aug. Lang, Karlsr., Sommer- str. 3a,Tel.1722, Spezialfabrik für Aufzüge aller Art Auskunfteien „Globus“Detek., Landwehrlin, Frbg,Zähringerstr.80,Tel.2937 E.Lemme, Krim.-Komm. a. D., Karlsr., Zähringerstr. 92, Tel. 3499. Ermittel. u. Beob. überall Jakob Schalier, Karlsruhe, Kreuzstr. 16, Tel. 5096 TheodorTheissen, Karlsruhe, Kaiserstr. 175, Fernspr. 4922 Autoferntransporte Friedrich Banspach, Karlsr., Werderstr.70, Tel. 2773, Lager Autokarten L. Fr. Bürgenmeier, Karlsr., Kaiserstraße 243. B.Z., Conti- Ravenstein. Alle Bezirke Autotransporte G. Mantz, Karlsruhe, Goethestr. 20, Telephon 155 Backofenbau und Bäckereimaschinen J. Bausch, G. m. b. H., Karlsruhe, Gerwigstr. 51. Tel. 798 Baracken u. Hallen Ludw.Griesinger, Eggenstein, Hauptstr. 93, Tel. 5242 Baumaterialien Plattenarbeiten Baubedarf G.m.b.H., Müller, Glauner, Taxis, Karlsruhe, Brauerstr.6b, Tel. 7576 u.7577 Baustoff-Vertrieb G.m.b.H., Khe -Westbhf., Tel. 7660-7661 Blau, Albert, Graben, Tel. 21, Dachzieg., Dachpapp., T-Träg. Franz Bäuerle, Krls-Rüppurr, Tulpenstr. 37, Tel. 4036 K. Gössel, Karlsruhe, Kriegsstr. 97, Tel. 6938/39 Julius Graf 4 Cie. G.rrub.H., Karlsruhe, Zeppelinstr. 6, Tel. • 6926/27, Vertr. d. Portl.-Cem.- Werke Dykerh.-Wicking A.G. Fr. Köhler Wwe., Karlsrühe- Mühlburg, Nuitsstr. 2. Tel. 2080 Mette 4 Reule, Karlsr., Marie- Alexandra-Str. 30, Tel. 5419 Reiss 4 Nuzinger, Heidelberg, Telephon 5195 _ Beeidete kaufmänn. Sachverständige Paul Holtzhausen, Pforzheim, Westliche 58, Tel. 6924 Adolf Lang, Steuerber., Durl., Ettlinger Str. 61, Tel. 350 Otto Marx, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 m, Tel. 4762 Carl Nagel, Karlsruhe, Wendtstr. 17, Tel. 108 F. W. Wörner, Karlsruhe. Kaiserstr. 239, Tel. 4767 K. F. Zimmermänn, Bruchsal, Kaiserstraße 11, Tel. 2427 Beeidete technische Sachverständige f. Getreide u.Futterm.: Eugen Baumann, K„ Akademiestr.20 Chem.Techn.Unters.-Anstalt Dr.-Ing. Dreifuß, Dr.-Ing. Staab, Khe, Karl-Wilhelmstr.61 ,T.7530 Auto/Masch. u. Elektr., Erbrich, Obering., Khe., Händel- str. 9, Tel. 1050 Ausl.Obst u. Gemüse, M.Hugo, K’he,Redtenbacher21 ,Tel.5512 Maschinenbau: F. Kirch- mayer, (V.D.J.), Teutschneu- reut, Karlstr. 7, TeL 1037 f. Kraftfahr- u.Verkehrswes.: K.J.Krauth, Karlsr., Gunther- str. 18 für Schiffahrt: Hch. Moritz, Karlsr.-, Honselistr.32, Tel. 663 für Bank: Alb. Reuter, Karlsruhe, Gartenstr. 28, Tel. 7265 Beratende Ingenieure Dipl.-Ing. Rößler, Karlsruhe, Kriegsstr. 107, Tel. 6959 Bestecke Besteckfabrik Karlsruhe in Karlsr., Vorholzstr. 66,Tel. 5366, Vers. Bestecke Berka-Benka Ed.Laade, Karlsr., Rheinstr.7, Tel. 2334, Vertr. d. Fa. Koch 4 Bergfeld, Bremen. Gegr. 1829 Bilder und Einrahmungen M. Bieg 4 Co., Karlsruhe, Akademiestr. 16, Tel. 1916 Billards Julius Rausch, Karlsruhe, Kronenstr. 28. Anf.ju. gebr. Karl Sontheimer, Karlsruhe. Scheffelstr.52,Tel.6537,Neuanf, Blechdrucke Skalen f.Waagen T usw.Schilder Plakate in Kaltemaille fertigt als Spezialität Wilh. Reiser, Karlsruhe, Schillerstr. 33 Blechnerei/ Wasserleitung Georg Schölch, Karlsruhe, Akademiestr. 14, Tel. 4129 Blechpackungen Blechwarenwerk Metzger 4 Kerner, Mannhm.,lndu^rieh. Rhein. Blechwarenwerke A6. Karlsruhe, Tel. 5698, Hardeck- str. 5 (Nähe Westbahnhof) Blitzschutzbau - Karl Daler, Karlsruhe, Adler- str. 7, Tel. 1258 Heinrich Geschmack, Konstanz, Mainaustr. 2, Tel.1595 Buchbinderei Berthold Dobler, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 20, Tel. 5674 Buchdruckerei Georg F. W. Ruf, Karlsruhe, Steinstr. 31, Tel. 7131 Bucherrevisor Bücher,Egon, Karlsr.,Boeckh- str. 24, Tel. 2851, Steuerberat. Herrn.Haag, Rastatt, Herren- str. 16, Tel. 2361, Steuerberat. Carl Kraft, Rastatt, Kaiserstr. 41, Tel. 2376, Steuerberat. Gustav Lehnert, Karlsruhe, Dragonerstr. 8, Tel. 3844 Eugen Maurer, Karlsr.,Steuerberater, Weltzienstr.2,Te!.1303 Ludwig Michel, Khe., Frieden- str. 18, Tel. 1132. Haus verwalt. A. C. E. Schmidt, Karlsruhe, Nelkenstr. 15, Tel. 2580 Büro-Bedarf Gebr. Boscherl, Karlsruhe, Kaiser-Passage 10/18, Tel.2132 Ludwig Erhardt, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 27, Tel. 898 Fortsetzung siehe nächste Seite Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) Dachdecker KarlAdler(Andr.AppelNachi) Karlsr., Kaiserallee 12a, Tel. 11 Gebr. Lay, Konstanz, Tel,550, Fr.-Seldte-Str. 40 (Döbelepl.) Hans Schütz, Konstanz, Tägermoosstr. 18, Tel. 372 Dachpappen Karlsr. Dachpappen- u.Teer- produktenfabrik Karl Zaiß, Tel. 1410 Drogen Chemikal., Farbw., Verbandst., Wilh. Tscherning, Karlsruhe, Amalienstr. 19, Tel. 519 Druckereibedarf Emil Forsch, Karlsr., Kaiser- str. 34 a, Tel. 5499 Leo Stadthagen, Karlsruhe, Zirkel 27, Gr. 1908, Tel. 4141 Druckerei - Maschinen Ph. Ober, Karlsruhe, Kaiser- aliee 29, Tel. 4907, Werkstätte für alle Systeme Dübel (Greifdübel) Karl Guhl, Karlsruhe.Tel.3537, Greifwerkzeuge — Dübel D.D.A.C.,Gau 14 Baden Gaunebenstelle Karlsruhe, Erbprinzenstr. 31, Tel. 2711 Eisen, Bleche, Rphren Gust. Fischer (v.F.Zimmerm.) Karlsr., Rheinstr. 71, Tel. 5621 Eisenbetonbau Paul Albert, Karlsruhe, Amalienstr. 11, Tel. 5524 Eisengießerei F. Seneca, G.m.b.H., Karlsruhe, Tel. 5928, Grauguß in jeder Qualitätsvorschrift Eisenhandlung Gustav D. Hecht, Karlsruhe, Moltkestr, 13, Tel. 3800 Eisenkonstruktion und Maschinenbau Otto Stiederle, Karlsruhe, Bannwaldallee 1, Tel. 2898 Elektro-Großhandel Hahnloser & Co., vorm. Indu- stria-Singen.Singen a.H.T.2114 Karl Kirner, Konstanz, Kreuzlinger Sir. 47 a, Tel. 504 Wallensfätter & Co., Mannh., Postfach 373-Tel. 27378/79 Email-, Kupfer-, Nitroschilder Gebr. Boschert, Karlsruhe, Kaiser-Passage 10/18, Tel. 2132 Rud. Bürkle, Gravierwerkst., Karlsruhe, Kaiserstr. 225. Entwürfe f. Industrie und Handel W. Krawutschke, Karlsruhe, Bahnhofstr. 14, Tel. 6306 Etikettenfabrik Schümm, Alfred, Waldkirch, Sedanstr. 7, Tel. 483 Etuis und Musterkoffer Etuisfabrik Karlsruhe, Garten str. 72, Tel. 5736 Familienwappen Urkunden Dr. P. Zinsmaier, Krlsr., Eisen- lohrstr.6, Forschung,Stammb. Färberei und chemische Waschanstalt A. Schindler, Konstanz, Gottlieber Str. 34, Tel. 187 Feilen u. Metallsägen Feilenfabrik Karlsruhe, Gust.Ziegler Nachf., Inh. Jakob- Anslinger,Khe,Augartenstr.56 Wilh. Flößer, Durlach, Schwa- nenstr.8, Bandsägen, Bürsten Feilenfabrik L. W. Heiliger, Gernsb,, SchloBstr.41,Tel.236 Feinmechanik Franz Kneller, Karlsr., Wald- str. 66, Wissenschaftl. Instrumente jeder Art., Gegr. 1900 Feldbahnen und Diesellokomotiven M. Eichelgrün &Co., Feldbfbr., Karlsr., Tel. 5124. Lag. Rheinhf. Fenster- und Türbeschläge Walter Schoenemann, Karlsruhe, Amalienstr. 53, Tel. 7061 Fensterrahmen und Verglasungen Karl Friedrich Huber, Karlsr., Scheffelstr. 30, Tel. 3119 Rudclf Ruf Karlsruhe, Rüppurrer Str. 25, Tel. 2276 Feuerf. Steine, Cha- mottesteine, Mörtel , Karl Matzek, Ing., Großlager, Durlach, Zehntstr.7a, Tel. 327 Furnier und Sperrholz Karl Striegel & Co., Karlsruhe, Tel. 1491 Furnierschneider „Gradschnitt" D.R.P. Fabrik fürtechnische Edelsteine,, Abt.Appa- , ratebau, Breisach a. Rh. Genehmigte Auto- Ferntransporte Hermann Ochs, Spedition, Karlsruhe, Wilhelm-Kol b-Str. 5, Tel.323. Spez.Weintranspoute Gerüstebau HeinrichKlingjun„Karlsruhe, Sophienstr. 114, Tel. 5175 Geschäftsbücherfabr. J. Lang's Buchdruck., Karlsr., Waldstr. 13, Tel. 5622 Hoch-, Tief-, Beton- Straßenbau GeorgGroke, Bauunternehm., Karlsr., Marienstr.86,Tel.5975 Fr. Kirchenbauer, Karlsruhe, Lessingstr. 1 a, Tel:67 Lacroix & Christ, Karlsruhe, Schützenstr. 12, Tel. 1246 Karl Löfflath, Karlsruhe, Gluckstr. 12, Tel. 3298 Karl Müller, K.-Rüpp.,Tulpen- str.51 ,Tel.2855.Spez.Teerstraß. Jos. Porzelt, Karlsr., Hohen- zollernstr.9,Tel.6213. NurTiefb. Alois Wittmer Söhne, Neust (Schw.), Tel. 337, Pfauenstr.21 Carl Wohlwend; Karlsruhe, Stephanienstr. 34, Tel. 536 Holzhandlung Jacob Kreß, Konstanz, Tel.395 Wintersteig, Werk Salem.(Baden), Sperrholz-, Furnier- und Holzhandlung Holzwolle Karl Baumann, Karlsruhe, Akademiestr. 20, Tel. 166 Holzwolle und Holzwolleseile Röckel & Co., Bühl (Baden), Fernsprecher 279 Hypotheken, Häuser R. d. M. Friedr.Goetz, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 28, Tel. 2474 Friedr. Kuli, Karlsr..Karlstr .98, Tel. 4309. Gegr. 1905. Verkauf v. Hofgütern, Mühlen,Sägewerk Andreas Roth, Karlsr., Zäh- ringerstr. 60, Vermittl. aller Art Nunn & Schmidt Karlsruhe, Kaiserstr.136, Tel. 2598. Grundstücke, Häuser, Hausverwait. Aug. Schmitt, Gegr. 1879, Karlsr., Hirschstr. 43, Tel.2117 Wilh. Walch, Karlsr., Karlstr.6, Tel.1562,Vermittl. von Häusern und Geschäften aller Art Wurm & Co. O.H.G., Karlsr., Kaiserstr. 118, Gegr. 1908 Industriekörbe und Korbflaschen Ph.Wiesner, Karlsr., Rheinh., Nördliche Uferstr. 5, Tel. 6421. Ingenieurbüro für Hoch- und Tiefbau Dipl.-Ing.Mülhopt, Karlsruhe, Karlstr.88, Tel.4561. Entwurf u. Leitung v. Hoch- u.Tiefbauten Inkasso Brenner, Oberinsp. a, D„ Gengenbach, Friedrichstr. 19 Adolf Domas, Karlsruhe, Karlstr. 114, Tel. 6956 Juwelier R.Groutars, Karlsruhe, Kaiserstr. 171, 1 Tr., Fernspr. 7703 ? Kaminaufsätze W. Kirschler, Karlsr., Herren- str.8,Tel.1479. Eig.u.fremd.Syst. Karosserie- und ‘ Wagenbau Joh. Mundle, Karlsruhe, Georg-Fried r.-Str. 17, Tel. 1169 Theobv, Spitzfaden, Karlsr., Rintheimer Str. 14. Tel. 4107 Kartonagen und Ladenkästen Caspar Liedgens, Karlsruhe, Bachstr.67, Tel. 3616 Rack & Schuck, Mannheim, Langstr. 32/34, Tel. 52211 Kies und Sand Kiesbaggerei Wilhelm Kiefer, Karlsr.-Knielingen, Tel. 7016 Paul Scheller, Karlsruhe, Kaiserstr. 36, Tel. 5829 Klavierstühle u.Musik- mÖbel aller Art Imle G. m. b. H., Karlsruhe, Veilchenstr. 20, Tel. 1481 Kohlengroßhandlung Brunnabend & Co. G.m.b.H., Mannh., Kaisern 38, Tel.41400 Kohlenhandlungen Schnürer, M., G. m. b. H„ Karlsruh e, Parkstr. 17, Tel. 2275 Steffelin, A.v., Karlsruhe, Bau- meisterstr. 48, Tel.61 und 261 Zender & Krauß, Karlsruhe: Kaiserstr. 247, Tel. 4777/78 Kraftverkehr Kraftverkehr-Heß, G.m.b.H.. Karlsruhe, Gottesauer Str. 6, . Tel. 5148, Auto-Reparatur, Fahrschule Künstl. Hand weberei - Stoffe - Entwürfe Buchta-Retzbach, Karlsruhe, Bismarckstr. 51, Webstühle, Webunterricht Laboratoriums- Einrichtungen Dr. Bender & Dr. Hobein, Karlsr., Kaiserstr. 12, Tel. 2615 Ladenausbau, Laden* einricht.,Holz-Metall Emst Lippe Ir, Karlsruhe, Körnerstr. 32, Tel. 3075 Ladeneinrichtungen, Parkettböden Glasmalerei (farbige Fenster) Familienwappen A. Achenbach, Karlsruhe, Kußmaulstr. 2. Tel. 6418 Emil Großkopf, Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str.23, Tel. 3364 Intarsien H. Maybach, Karlsruhe, Hirschstr. 27, Tel. 2027 Isolierpiatten „Insulite" Atleinverk.f. Mittelb. E.Sauter, Krlsr., Zeppelinstr.11,Tei.6189 Aug. Hellfeld, Karlsr., Herren- str.6, Spez.: Kalte Büfetts, Gebr, Kolb, Karlsruhe, Bach- str. 43, Tel. 2073 Lichtpaus-Anstalt M. Schäfer-Wörz, Karlsruhe, Sophienstr. 161, Tel. 3744 Fortsetzung siehe 4. rote Umschlagseite Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 8 FIRMEN-ANZEIGER der Badischen Industrie- und Handelskammer Auszüge ans den Einträgen in den Handels- und Henossenschaftsregistern der badischen Amtsgerichte Ohne Gewähr Oktober 1934 Außenstelle Mannheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Einigen & Batzdorf G. in. b. H., Mannheim, Q 7, 29. Geschäftsführer: Paul Liingen, Mannheim, und Georg Batzdorf, Hamburg. Geschäftszweig: Handel mit Möbel. Häute und Felle Handelsgesellschaft in. b.H.. Mannheim, Fahrlachstr. 83. Geschäftsführer: Dr. Erich Emanuel, Mannheim. Geschäftszweig: Ein- und Verkauf von Häuten und Fellen. Mannheimer Hobehverk W. Michel & Co. G. m. b. H., Mannheim, Verbindungskanal, linkes Ufer 23/29. Geschäftsführer: Wilhelm Michel, Mannheim. Stammkapital: 50000 RM. Amtsgerichtshezirk Buchen. Wilhelm Sans, Altheirn. Inhaber: Wilhelm Sans. Amtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim. Max Hofmann, Hüffenhardt. Inhaber: Max Hofmann. Geschäftszweig: Viehhandlung. b) Veränderungen. Amtsgerichtshezirk Mannheim. Max Sulzberger, Mannheim. Prokura: Lothar Sulzberger. Schwachheim & Siegel, Mannheim. Die Prokura von Otto Scholz ist erloschen. Cahn & Mayer, Zigarrenfabriken, Mannheim. Jetziger Alleininhaber: Adolf Cahn, Mannheim- Feudenheim. Autoreifen-Vertrieb Maier & Gebhard G. in. b. H., Mannheim. In Liquidation. Liquidator: Otto Sutter, Bücherrevisor, Mannheim. Commerz- und Privat-Rank Aktiengesellschaft Filiale Mannheim, Hauptsitz: Hamburg. Friedrich Reinhart ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Eugen Boode, Berlin. Stellvertretendes Vorstandsmitglied: Harry Kühne, Hamburg. Edmund Sehneider G. m. b. H., Mannheim. Einzelprokura: Anni Schneider geb. Dieß, Mannheim. Otto Tempel, Kohlenhandelsgesellschaft m. b. H., Mannheim. Die Prokura von Wilhelm Zander ist erloschen. Marie Wieder, Mannheim. Jetzige Inhaberin: Susamia Hennig, Mannheim. Die Firma lautet jetzt: Marie Wieder Nachf. Gebrüder Rupp i. L., Mann heim-Sand holen. Hans Carl Blassa ist nicht mehr Liquidator. Jetzige Liquidatoren: Johann Rupp und Peter Rupp Witwe, Josefine geb. Mehlin, Mannheim-Sandhofen. Georg Finzer, Mannheim. Die Prokura von Alfred Finzer ist erloschen. Chr. Schwenzke, Mannheim. Jetzige Inhaberin : Hedwig Ensinger geb. Schwenzke. Die Prokura von Julius Ensinger ist erloschen. Prokura: Burkhard Schwenzke. Apotheke in Ladenburg Dr. A. Fuehs, Ladenburg. Jetzige Inhaberin: Antonie Fuchs Witwe geb. Clemenz. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Friedrich Heubach, Heidelberg. Jetziger Inhaber: Friedrich Heubach. Prokura: Walpurga Heubach geb. Kneifel. Gebrüder Maier, Heidelberg. Prokura: Fritz Maier, Heidelberg. Die Prokura des Hugo Rothheimer ist erloschen. Viktoria Zwecksparunternehmen G. m. b. H., Heidelberg. Dr. Gustav Adolf Link und Raymund Lauter sind nicht mehr Geschäftsführer. Jetziger Geschäftsführer: Albert Ger bracht. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen . Asendorf & Co., Hockenheim. Wilhelm Asendorf ist als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden. Louis Schwarz, Schwetzingen. Prokura: Ludwig Siegel, Oftersheim. Die Prokura des Anselm Hillebrand in Schwetzingen ist erloschen. Hermann Walter & Co., Schwetzingen. Albert Walter ist als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Naturin G. in. b. H., Weinheim. Das Stammkapital wurde um 25000 RM. auf 125000 RM. erhöht. Amtsgerichtshezirk Wertheim. Mechanische Weberei Külsheim G. m. b. H., Külsheim. Direktor Anniser ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Jetzige Geschäftsführer : Christoph Walther jr. und Willi Grimm, Külsheim. c) Löschungen. Amtsgerichtshezirk Mannheim. Mannheimer Hausverwaltung G. m. b. H., Mannheim. Rheinische Handelsbank Aktiengesellschaft i. L., Mannheim. Bornhausen & Co. m. b. H.. Mannheim. (Sitz naxh Schliersee | Oberbayern] verlegt.) Hausgesellsehaft D 7, 25 m. b. H., Mannheim. Mannheimer Hobelwerk Michel & Dürr, Mannheim. Kurt Mirus, Mannheim. Georg Scharrer Nachf., Mannheim. 11. Kenossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Hansabank e. G. m. b. H., Mannheim. Oskar Bergmann ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Amtsgerichtshezirk Heidelberg. Landwirtschaftlicher Bezugs- und Absatzverein e. G. m. u. H., Heidelberg-Kireh- heim. Robert Schank ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Jakob Spieß IV. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Milehgenossenschaft Hoehhausen, Amt Mosbach, e. G. m. b. H., Hoehhausen. Jetziger Vorstand: Wilhelm Binkele I., Wilhelm Binkele II., Johann Seih II. und Philipp Frey, alle in Hochhausen. Spar- und Darlehenskasse Dallau e. G. m. u. H., Dallau. Heinrich Roos ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Eugen Wolf. Amtsgerichtsbez.Tanberbiseholsheim. Gemeinnützige Baugenossenschaft für das Eisenbahnpersonal in Lauda e. G. in. b. H., Lauda. Oskar Hehn ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Martin Baumann. c) Löschungen. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Firma E. Friedenberger & Co., Inhaber Pani Friedenberger, Mannheim, P 3, 12. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Architekt Eitel Riihl, Mannheim. Max- Josef-Straße 3. b) Aufhebungei). Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Schuhwarenhändler Jakob Kreiter, Inhaber der Firma Jakob Kreiter, Mannheim, Schwetzinger Straße 85. 4 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 V. Landwirtschaftliche Ent- schuldnngsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Boxberg. Albrecht Franz Witwe Margarethe geh. Haberhorn, Angeltürn, Post Lauda Land. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Otto Kaufmann und Genovefa geb. Sohwinn, Gerichtstetten. Amtsgerichtsbezirk Eberbach. Karl Backfisch, Mülben. Ferdinand Bauer und Luise geb. Schmitt, Oberdielbach. Adolf Ihrig II und Lina geb. Haas und Mitinhaber: Adolf Ihrig III und Ida geb. Backfisch, Schollbrunn. Johann Josef Müller und Maria geb. Edelmann, Wagenschwend. Willi Prilipp und Luise geb. Kelller, Ober- dielbacli. Amtsg erichtsbezirk Eppingen. Wilhelm Brenneisen und Elsa geb. Hat- tinger, Eppingen. Lina Brüssel Witwe geb. Eigenmann und Wilhelm, Sulzfeld b. Eppingen. Franz Hagenbucher und Wilhelmine, Sulzfeld. Niklas Heinrich und Maria geb. Jorani, Gem- mingen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Georg Berberich und Maria geb. Weckesser, Gauangelloch. Adam Sauer und Katharina geb. Junghans, Wilhelmsfeld. Peter Stay und Elise geb. Schmitt, Vorder- frubaeh. Elisabeth Völker geb. Heckmann, Eiterbach. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Philipp Ditseh, Mannheim-Friedrichsfeld. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Edwin ßanschbach und Berta geb. Kunzmann, Oberschefflenz. Karl Englert und Karolina geb. Gimber, Dallau. Adam Galm und Susanna geb. Steil, Asbacli. Adolf Haaß und Emilie geb. Kraft, Nüsten- bach. August Johmann II und Maria geb. Reinhard, Allfeld. Josef Keller und Hilda geb. Großkinsky, Assulzerhof, Gde. Allfeld. Eduard Lang und Frieda geb. Gütz, Mucken- tal. Alois Münch und Theresia geb. Roos, Rohem. Albert Friedrich Nerpel und Emma geb. Menger, Lohrbach. Karl Roos und Luise geb. Heim, Muckental. Kilian Sehaller und Maria geb. Reinhard, Allfeld. Gustav Schoder und Lydia Luise geb. Friedei, Lohrbach. Daniel Schumacher, Dallau. Sylvester Stumpf, Katzental. August Zipf und Anna geb. Großkinsky, Mosbach-Hardhof. Amtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim. Philipp Adam Engelhart, Reichartshausen. Heinrich Ohnmacht, Bargen. Wilhelm Schilling II, Reichartshausen. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim (Eis.). Jakob Holder und Elise geb. Riddlinger, Hilsbach b. Sinsheim. Georg Menold und Lina geb. Mosemann, Bockschaft. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Jakob Eichhorn IV und Elise geb. Unglenk, Reilingen. Heinrich Schneider I und Eva geb. Kammer, Reilingen. ^ Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim. Adam Martin Michel, Poppenhausen. Albert Schaffner, Marbach (Tauber). Alfons Tremmel, Oberbaibach. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Valentin Hördt und Luise geb. Schäfer, Weinheim. Hermann Schmiedel, Sulzbach a. d. B. Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Johann Michael Dosch und Barbara geb. Oberdorf, Sonderrieth. Nikolaus Klein, Sonderrieth. Thomas Schlachter, Dörlesberg. Außenstelle Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Walter Tönges, Baden-Baden. Inhaber: Kaufmann Walter Tönges, Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Frau Hedwig Bantle, Kolonialwaren und Rauchwarengroßhandel, Ettlingen. Inhaberin : Kaufmann Gustav Bantle Ehefrau Hedwig geb. Frank, Ettlingen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Ludwig Doneeker, Karlsruhe. Inhaber: Ludwig Doneeker, Kaufmann, Karlsruhe. b) Veränderungen Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. (’ommerz- und Privat-Bank, Aktiengesellschaft, Eiliale Baden-Baden. Bankdirektor Friedrich Reinhart ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Das stellvertretende Vorstandsmitglied Eugen Boöde ist zum ordentlichen Vorstandsmitglied, Direktor Harry Kühne. in Hamburg zum stellvertretenden Vorstandsmitglied bestellt. Amtsgerichtsbezirk Bruehsai. Bruehsaler Gemeinnützige Siedelumrsgesell- schaft in. b. H., Bruchsal. Geschäftsführer Wilhelm Mehner und Robert Schmidt sind ausgeschieden. Weiterer Geschäftsführer: Kaufmann August Stark. Bruchsal. Amtsgeriehtsbezirk Ettlingen. Friedrich Schick, Werkzeuge, Maschinen und Eisenwaren, Ettlingen. Jetzige Inhaberin: Friedrich Schick, Kaufmann. Witwe Thekla geb. Glasstetter, Ettlingen. Amtsgeriehtsbezirk Karlsruhe. Eduard Riesterer Nachf. Inh. Heftig & Kleiner, Karlsruhe. Die Firma ist geändert in: Eduard Riesterer Nachf. Inh. Anton Kleiner. Heinrich Rothweiler, Karlsruhe. Die Prokura des Walter Sparhuber ist erloschen. Schaerer & Co., Karlsruhe. Die Prokura des Theodor Damm ist erloschen. Süddeutsche Wipla - Gesellschaft Treibs & I)r. Stöcker, Karlsruhe. Die Firma ist geändert in: Dr. Hans Stöcker Wipla- Laboratorium. Der bisherige Gesellschafter Dr. Hans Stöcker ist alleiniger Inhaber. Max Strauß, Karlsruhe. Die Prokura des Heinrich Niedermami ist erloschen. Aktiengesellschaft für Metallindustrie vorm. Gustav Richter, Karlsruhe. Richard Freyer ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Stellv. Vorstandsmitglied: Kaufmann Ernst Rückert, Karlsruhe. Dessen Prokura ist erloschen. Ala, Anzeigen-Aktiengesellschaft Zweigniederlassung Karlsruhe. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt der Betrieb aller Geschäfte des Werbungsmittlers und des Werbers im Inlande und Auslande. Das Grundkapital wurde auf 500000 BM. erhöht. Weitere Vorstandsmitglieder: Erwin Finkenzeller, Kaufmann, Berlin- Schöneberg, und William Henry Wilkens, Kaufmann, Hamburg. A. Altenheim & Co., G. in. b. H., Karlsruhe. Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Der seitherige Geschäftsführer Alex Rehhold ist Liquidator. • Berg- und Hüttenprodukte, Handelsgesellschaft in. b. II., Karlsruhe. Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Liquidator: Kfm. Erich Großmann. Dresdner Bank, Eiliale Karlsruhe. Die Prokura des Arthur Schumacher und Alfred Hahn ist erloschen. Gesamtprokura: Georg Butz. Kurt Claus, Erich Kühne. Bedo Panner und Kurt Tiede, alle in Berlin. Menzinger-Fendel, Transportgesellschaft in. b. H., Karlsruhe. Die Prokura des Gustav Rauschkolb ist erloschen. Staatliche Majolika-Manufaktur, Aktiengesellschaft, Karlsruhe. Dr. Karl Schneider ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetziges Vorstandsmitglied: Oberiinaiiz- rat Max Jäger, Karlsruhe. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Carl Fr. Huber, Achern. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Möbelbeschlag, G. m. b. H., Ehmann-Lö- wengart, Baden-Baden. Der Sitz der Firma ist nach Stuttgart verlegt. Amtsgerichtsbezirk Dorlach. Schuhhaus Otto Hcnkenhaf, Durlach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Fritz Albrecht, Karlsruhe. Karl A. Fricker, Karlsruhe. Maria Gerth, Karlsruhe. Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 5 Maschinenfabrik Heinrich MohrNaehf. Mohr & Böhm, Karlsruhe. Herbert Wachenheimer, Karlsruhe. Die Niederlassung ist nach München verlegt. Weiß & Bitzer, Karlsruhe. Krebs & Co., Holzhamllung, G. in. b. H., Karlsruhe. 11. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. . Amtsgerichtsbezirk Achem. Milohgenossenschaft Sasbachwalden, Amt Bühl, e. G. m. b. H. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr; die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft, e. G. m. b. H., Fauten- bach. Die Firma ist geändert in: Laudw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Fauten- bach, Amt Bühl, e. G. m. b. H. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Die Milchgenossenschaft Bauerbach, e. G. in. b. H. in Bauerbach wurde mit der Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Bauerbach, e. G. m. b. H. in Bauerbach, verschmolzen. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefalir. Spar- und Darlehnskasse Bauerbach, e. G. m.u.H., /Bauerbach. Gegenstand des Unternehmens: Betrieh einer Spar- und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Gondelsheim, e. G. m. b. H., Gondelsheim. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Kürnbach, e. G. m. b. H., Kürnbach. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Milch Verwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Spar- und Darlehnskasse Ruit, e. G. m. u. H.. Ruit. Gegenstand des Unternehmens ist weiter: Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse) sowie' Förderung der Maschinenbenutzung. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Langensteinbach, Amt Ettlingen, e. G. m. b. H. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Laudw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Sulzbach. Amt Ettlingen, e. G. m. b. H. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amts gerichtsbezirk; Philippsburg. Landw. Bezugs- und Absatzverein Oberhausen. Amt Bruchsal, e. G. m. u. H., Oberhausen. Weiterer Geschäftsgegenstand ist die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Milchgenossenschaft Bauerbach, e. G. m. b. H., Bauerbach. (Durch Verschmelzung mit einer anderen Genossenschaft.) III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Philippsburg. Nachlaß der Anna Barbara Maier geb. Randolt. ^ b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. J. Dorer Nachf., Inh. J. Bohn, Buch- und Kunsthandlung, Karlsruhe. Möbelhalle der vereinigten Möbelschreinereien e. G. m. b. H., Karlsruhe, Erbprinzenstraße 31. Gurt Riedel & Co., Bürobedarf, Karlsruhe, Waldstr. 6, Inhaberin Frau Anna Riedel geb. Schneider. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Metallhütte Dr. Dannenberg & €o., G. in. b. H., Karlsruhe. V. Landwirtschaftliche Ent- schuldungsverf ähren. a) Eröffnungen. Amtsgeriehtsbezirk Achern. Albert Seiler sen. und Magdalena geb. Reis, Oensbach. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Josef Schleif, Baden-Oos. Amtsgerichts bezirk Bretten. Johann Karl Betsche und Susanna geb. Thome, Bretten. Philipp Lang und Sophie geb. Kauter, Gochsheim. Wilhelm-Schober und Karoliiie geb. Mohr, Kürnbach. Jakob Gabriel und Sophie geb. Gabriel, Münzesheiin. Ludwig Leonhardt und Anna geb. Lansche, Nußbaum. Jakob Cordier und Karoline geb. Rittmann, Ruit. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Emil Buchmüller, Bruchsal. Karl Knaus II, Kronau. Maria Zorn Wwe. geb. Oestreicher, Neuenbürg. Johann Greulich und Elisabetha geb. Hartlieb, Oestringen. Wilhelm Hartlieb und Anna geb. Bender, Oestringen. Karl Knebel und Rosa geb. Förderer Oestringen. August Henninger und Wilhelinine geb. Gromer, Unteröwisheim. Am tsgerichtsbezirk Bühl. Josef Seiler, Hatzenweier. Christian Dinger, Lauf. Karl Lorenz, Leiberstung. Rudolf Röck, Neusatz. Anton Scheurer, Oberwasser. Simon Rheinschmitt, Ottersweier. Ludwig Gushurst, Weitenung. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Otto Kaiser und Marie geb. Bentz, Weingarten. Amtsgerichtsbezirk Eppingen. Franz und Wilhelmine Hagenbucher, Sulzfeld. ■* Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Luise Merz geb. Becker, Busenbach. Heinrich Wipfler, Schöllbronn. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Karl Ludwig Hummel II, Liedolsheim. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Augustin Schneider, Josef Sohn und Katharina geb. Heitz, Iffezheim. August Schmitt, Rastatt-Rheinau. Emil Emst, Söllingen. b) Aufhebungen. A mtsgerichtsbezirk Eppingen. Wilhelm Stein, Jakob Sohn und Karolina geb. Doll, Elsenz. Außenstelle Pforzheim. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Emil Haager jr., Pforzheim, geändert in: Emil Haager. Kollmar & Jourdan A.-G., Pforzheim. Generaldirektor Emil Kollmar ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Neues Vorstandsmitglied: Direktor Reinhard Kollmar, dessen Prokura ist erloschen. D. F. Weber, Pforzheim. Persönlich haftender Gesellschafter: Werner Güthlein. Kaufmann, dessen Prokura ist erloschen. 'O.H.G. seit 1.1. 1934. Fritz Arres, Pforzheim. Jetziger Inhaber: Max Schmidt, Kaufmann. Lutz & Weiß G. m. b. H., Pforzheim. Weiterer Geschäftsführer: Dr. Hermann Renaud, Dipl.-Kaufmann, Pforzheim. Plaz & Kälber, G. m. b. H., Pforzheim. Weiterer Geschäftsführer: Frau Luise Kälber geb. Pflüger. c) Löschungen. Werner Karmoll, Pforzheim. BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 II. Cvenossenschaftsregister. III . Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Firma Karl Trautz, Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen. Inh.: Frau Elise Trautz Wwe. geh. Heintz, Dillweißenstein, Hirsauer Straße 220. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. Landwirt Julius Hausenstein, Lehningen. Landwirt Emil Sedelmaier, Ispringen. Außenstelle Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Keller Diodone & Co. K.-G., Breisach. Persönlich haftende Gesellschafter: Hermann Keller, Kaufmann, und Rudolf Diodone, Malermeister, Breisach. (Spedition und Schiffahrt.) Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Hugo Bleul, Sägewerk und Holzhandlung, Donaueschingen. Inhaber: Hugo Bleul, Kaufmann, Donaueschingen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Schwarzwälder Gurten- und Stahlfeder- matratzenfabrik Arthur Hoch. Freiburg. Inhaber: Arthur Hoch, Freiburg. Eugen Hog, Freiburg, Wildtalstr. 24. Inhaber : Eugen Hog, Kaufmann, Freiburg. (Obst und Südfrüchte.) Richard Harder, Hoch- und Tiefbau, Kehl, Zweigniederlassung Freiburg. Inhaber: Richard Harder sen., Architekt und Bauunternehmer, Kehl. Prokura: Richard Harder jun., Kehl. Mez, Vater und Söhne, G. m. b. H., Freiburg i. Br. Geschäftsführer: Fabrikant Hans Mez, Fabrikant Paul Mez und Direktor Dr. Carl Meier, Freiburg. Gegenstand des Unternehmens: Fabrikation und Vertrieb von Garnen und Textilwaren aller Art. Stammkapital 20000 Reichsmark. Eugen Moll, Freiburg i. Br. Inhaber: Kaufmann Eugen Moll, Freiburg. (Fleischgroßhandel aller Art.) Emil Hartkopf, Freiburg. Inhaber: Emil Hartkopf, Kaufmann, Freiburg. (Gütermakler.) Amtsgerichtsbezirk Kehl. Willi Koch, Grauelsbauin. (Korbwaren- und Korbmöbelfabrik.) Inhaber: Kaufmann Willi Koch. Graueisbaum. Mory & Co., G. in. b. H., Kehl. Geschäftsführer : Henry Ray, kaufm. Direktor in Montmorency (Seine et Oise), Andre Masset, Kaufmann, Paris. Gegenstand des Unternehmens: Speditionen aller Art von internationalen Transporten, Verzollungen, Lagerungen und allem, was mit diesen Geschäften normalerweise zusammenhängt. Stammkapital: 20000 Reichsmark. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Duffner & Co., Lahr. Inhaber: Karl Duifner, Kaufmann, Lahr, Franz Boner, Chemiker, Lahr. Franz Kindle, Lahr. Inhaber: Franz Kindle, Kaufmann, Lahr. (Kohlenhandlung und Stahlwollenvertrieb.) Amtsgerichtsbezirk Oberkirch. Albert Müller, Oberkireh. Inhaber: Albert Müller, Kaufmann, Oberkirch. (Tabakwarengroßhandlung.) b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Bonndorf. Badische Staatsbrauerei Rothaus A.-G., Rothaus, Amt Bonndorf. Direktor Max Jäger ist als Vorstand ausgeschieden. Neues Vorstandsmitglied: Finanzrat Dr. Karl Schneider, Rothaus. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Eisen- und Hammerwerk G. m. b. H„ Te- ningen. Geschäftsführer Andreas Götz, Kaufmann, ist ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Rudolf Engler, Freiburg. Das Stammkapital wurde auf 100000 RM. erhöht. Amtsgerichtsbezirk Ettenheiin. Schweizerzigarrenfabrik Helvetia, Münch - weier. Inhaber: Johann Kautz, Denzlingen. Die Firma wurde geändert in: Schweizer Zigarrenfabrik Grenzmark, Münchweier. Inhaber: Johann Kautz, Denzlingen. Amtsgerichtsbezirk Ereiburg i.Br. Dresdner Bank, Filiale Freiburg i. Br. Prokura: Georg Butz, Bankbeamter; Kurt Claus, Abteilungsdirektor; Erich Kühne, Abteilungsdirektor: Bedo Pan- ner, Bankbeamter, und Kurt Tiede, Bankbeamter, alle in Berlin. Prokura des Arthur Schumacher und Alfred Hahn erloschen. Südwestdeutsche Liegenschafts- und Finanzierungs-Gesellschaft in. b. H„ Freiburg. Max Klein ist ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Bankdirektor a. D. Bernhard Heidinger, Freiburg. Albert C. Dung, Chemische Fabrik, G. in. b. H., Freiburg. Dr. Heinrich H. Jung, Freiburg i. Br., ist ausgeschieden. Weiterer Geschäftsführer: Fabrikant Willy Müller, Freiburg. Das Stammkapital wurde auf 20000 RM. herabgesetzt. „Ilon“ Chemische Industrie-G. m. b. H., Freiburg i. Br. Prokura des Hans Liehe junior ist erloschen. Julius Bollag m. b. H„ Freiburg. Christian Linden als Geschäftsführer ausgeschieden. Neuer Geschäftsführer: Kaufmann Julius Bollag, Arlesheim. Prokura: Volkswirt Dr. Ernst Blum, Freiburg. Baugesellschaft für elektrische Signal- und Schaltapparate G. m. b. H„ Freiburg i.Br. Georg Weirich ist ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Ing. Heinrich Kupfer, Schliengen. Dessen Prokura und diejenige des Fritz Schmidt ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Richard Harder, Hoch- und Tiefbau, Kehl. Die Berufsbezeichnung des Prokuristen Richard Harder ist geändert in „Bauingenieur“. Fritz Kapp & Co„ Kehl i. Baden. Karl Schmitt ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Karl Vogt, Kehl. Jetziger Inhaber: Rudolf Vogt, Kaufmann, Kehl. Belona-Werke Beiz & Co., Kork. Jetziger alleiniger Inhaber: Peter Beiz. Dresdner Bank, Zweigniederlassung Kehl. (Siehe Dresdner Bank, Filiale Freiburg.) Internationale Transporte Emil Meyer & Co., Kehl. Inhaber: Spediteur Emil Meyer, Straßburg. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Oberrheinische Bottich- und Faßfabrik Fritz Frisch, Lahr. Jetziger Inhaber: Karl Frisch, Kaufmann, Lahr. Carl Heidinger, Lalir-Dingliiigen. Alleiniger Inhaber: Werner Hans Heidinger, Lahr- Dinglingen. Prokura des Werner Heidinger ist erloschen. Prokura: Witwe Carl Rudolf Heidinger, Clara Anna Adolfine geh. Höring, Lahr-Dinglingen. W. Haupt-Bueherer, Lahr. Das Geschäft ist auf die Witwe des bisherigen Firmeninhabers Anna Frieda geh. Ziegler in Lahr als Herrin des Gesamtgutes der zwischen ihr und ihren Kindern Wilhelm Adolf Haupt, Student, Gertrud Sophie Lina Haupt, Hedwig Elisabeth Haupt, alle in Lahr, fortgesetzten allgemeinen Gütergemeinschaft übergegangen. Amtsgerichtsbezirk Qffenbnrg. Ortenauer Milchzentrale G. m. h. H„ Olfenburg i. Baden. Stammkapital um 15000 Reichsmark auf 105000 Reichsmark erhöht. Amtsgerichtsbezirk Viliingen. August Gramlieh, elektr. Spulen- und Apparatefabrik, Viliingen. Sitz nach St. Georgen i. Schw. verlegt. Amtsgerichtsbezirk Waldkireb. J. B. Maier, Waldkirch i.Br. Prokura: Kaufmann Adolf Wolfsperger, Waldkirch. Badische Saphirsehleifwerke Oskar Moser G. m. b. H., Elzaeh, geändert in: Badische Saphir-Schleif werke G. in. b. H„ Elzacli. Waldkireher Verlagsgesellschaft G. in. b.H., Waldkirch. Vertretungsbefugnis Josef Bammert, Kaufmann, beendigt. Ge* schäftsftihrer: Gärtnermeister Josef Maier, Waldkirch. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Ereiburg i.Br. W. Lederle, Freiburg i. Br. (Motoren- und Pumpenfabrik.) Kommanditgesellschaft „Merkur“ Renner & Co., Freiburg i. Br. (Handelsauskunftei und Inkassobüro.) Paul Hugo Geis, Freiburg i. Br. (Architektur und Baugeschäft.) Harmonium- und Pianofabrik H. Goll A.-G„ Freiburg i. Br. Georg Ebert, Freiburg i. Br. Johann Buhl, Freiburg i. Br. Friedrich Ernst Fehsenfeid, Freihurg i. Br. (Sitz der Firma nach Leipzig verlegt.) Kommanditgesellschaft Sommer & Co., Freiburg i. Br. Ernst Hild, Freiburg i. Br. Hermann Zybon, Freiburg i. Br. Bursengesellsehaft Freiburg A.-G. Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Josef Schnurr, Sägewerk und Holzhamllung, Nordrach. Amtsgerichtsbezirk Kehl. ßöninger & Co.. Kommanditgesellschaft, Ncufrciste(f. Heinrich Lutz, Kehl i. Bilden. Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 7 Amtsgerichtsbezirk Lahr. Bernhard Wilhelm, Inh. Eugen Wilhelm, Sulz i. Baden. A. Duffner, Lahr. Amtsgerichtsbezirk Oberkirch. Benjamin Hauß, Oberkirch. Amtsgerichtsbezirk Stapfen. Theodor Meyer Witwe, Bremgarten. Amtsgerichtsbezirk Villingen. Volkshaus Löwen G. m. b. H., Villingen i. Schw. Uhrenausstattungs-Gesellschaft m. b. H., Villingen i. Schw. Amtsgerichtsbezirk Waldkirch. Hermann Trenkle, Holzhandlung, Elzaeh. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Spar- und Darlehnskasse Leiselheim e. G. m. u. H., Leiselheim. Jakob Kiß und Rudolf Brand aus dem Vorstand aus- geschieden. Neue Vorstandsmitglieder: Landwirte August Kiß jung und Friedrich Hütter. Ländlicher Kreditverein Königschaifhausen e. G. m. u. H., Königschaifhausen, geändert in : Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Königschaifhausen. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns. Rechner Landwirt Wilhelm Hofert. Rebgenossenschaft e. G. m. b. H., Ihringen. Karl Friedrich Jakob ist ausgeschieden. Liquidatoren: Geschäftsführer Eugen Willhauckund Jakob Müller, Angestellter. Ländl. Kreditverein Oberrimsingen-Grez- hausen e. G. m. u. H., Oberrimsingen, geändert in : Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Oberrimsingen. Jetziger Gegenstand des Unternehmens: Spar- und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs imd zur Förderung des Sparsinns, zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse) und Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Rechner Landwirt Adolf Hauler, Oberrimsingen. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Sasbach e. G. in. b. H., Sasbach a. K. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Matthias Aschenbrenner und August Ganter. Neue Vorstandsmitglieder: Landwirte Ernst Birkle. Rechner, und Artiu Fischer gewählt. Amtsgerichtsbezirk I) onaueschingen. Eierverwertungsgenossenschaft Villingen e. G. m. b. H., Villingen, geändert in : Eier- verwertungsgenossenschaft Baar (Schw.). Sitz von Villingen nach Hüfingen verlegt. Gegenstand des Unternehmens: Gemeinsame Verwertung der von den Geflügelhaltern des Genossenschaftsbezirks gelieferten Eier und der sonstigen Erzeugnisse der Geflügelhaltung. Hebung und Förderung der Geflügelzucht. Ludwig Lehmann und Max Bartier sind aus dem Vorstand ausgetreten. Neue Vorstandsmitglieder : Adolf Müller und Andreas Löffler. Amtsgerichtsbezirk Ettenheim. Vereinsbank Ettenheim e. G. m. b. H., Ettenheim. Änderung des Genossenschaftsstatuts. Amtsgerichtsbezirk Freibnrg i.Br. Spar- und Darleihkasse W T altershofen e. G. m. u. H., Waltershofen, geändert in: Spar- und Darlehnskasse e. G. in. u. H„ Waltershofen, Amt Freiburg. Jetziger Gegenstand: Betrieb einer .Spar- und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Kornel Glöckler und Leo Heitzler. Neugewählt: Ottmar Heitzler, Emil Ehrat II und Josef Hodapp, Bürgermeister, Waltershofen. Spar- und Darlcihkasse Merzhausen e. G. in. u. H., Merzhausen, geändert in : Sparund Darlehnskasse e. G. m. u. H., Merzhausen. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Franz Stich. Neues Vorstandsmitglied : Josef Sumser, Wirt in Merzhausen. Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Vorsehußbank Gengenbach e. G. m. b. H., Gengenbach. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Blechnermeister Franz Geiger, Gengenbach. Neues Vorstandsmitglied: Kaufmann Theodor Claassen, Gengenbach. Gewerbebank Zell a. H. e. G. in. b. H., Zell a. H. Änderung des Statuts. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Dreschgenossenschaft Legelshurst e. G. m. b. H., Legelshurst. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: Jakob Erhardt 43, Landwirt, Legelshurst, Georg Erhardt 14, Landwirt, Legelshurst. Amtsgerichtsbezirk Kenzingen. Dreschgenossenschaft Herbolzheim e. G. in. b. H., Herbölzheim. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Karl Fees, Ratschreiber, Herbolzheim. Neues Vorstandsmitglied: Alfons Göppert, Kaufmann, Herbolzheim. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Bezugs- und Absatzgenossenschaft des Bauernvereins e. G. m. b. H., Allmannsweier. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: Wilhelm Fiehn und Johann Mundinger, Landwirte in Allmannsweier. Amtsgerichtsbezirk Neustadt. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Rötenbach, Amt Neustadt, e. G. in. b. H., Rötenbach, Gegenstand des Unternehmens: Gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landw. Betriebs. Gemeinschaftlicher Verkauf landw. Erzeugnisse: Milch Verwertung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Waldkirch. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Glottertal, Amt Waldkirch, e. G. m. b. H., Unterglottertal. Statut wurde neu gefaßt. Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Niederwinden. Statut wurde neu gefaßt. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt August Unmüssig, Niederwinden. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse). III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Eigenheimgenossenschaft m. b. H. i. L., Ein- mendingen. Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Bierbrauer Friedrich Wilhelm .leide, Bi- berach. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Imhof & Mückle, Vöhrenbach. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Firma W. Lederle, Freiburg. Moritz Lederle, Freiburg. Adolf Reppert, Freiburg. * IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schuldnngsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Landwirt-Eheleute Edmund Albert I, Mun- delfingen. Ehefrau Franz Xaver Baur, Mathilde geh. Baur, Unterbaidingen. Landwirt-Eheleute Albert Brodsclioll, Gei- singen. Landwirt-Eheleute Wilhelm Engesser, Hochemmingen. Landwirt-Eheleute Gustav Eßlinger, Hüfingen. Landwirt Albert Fischerkeller, Hochemmingen. Landwirt-Eheleute Emil Frei, Bachheim. Landwirt Josef Fritschi, Allmendshofen. Landwirt Franz Greif, Riedböhringen. Landwirt Friedrich Kienzier, Bachheim. Landwirt Josef Mort, Unterbaldingen. Landwirt Josef Neidhardt, Geisingen. Ehefrau Karolina Schalk geb. Rohrer, Fürstenberg. Landwirt Andreas Schwehr, Vöhrenbach. Landwirt Balbina Zimmermann, W r olter- dingen. Amtsgerichtsbezirk Staufen i. Br. Alfred Becker W T itwe Elisabetlia geb. Herth, Ballrechten. Karl Friedrieh Disehinger und dessen Ehefrau Josefine geb. Scherle, Pfalfenweiler. Franz Josef Elmlinger und dessen Ehefrau Maria Friederike geb. Dierenbach, Ehrenstetten. Franz Grameispacher und dessen Ehefrau Maria Theresia geb. Riedy, Grunern. Stefan Emil Kiefer, Pfaflenweiler. Hermann Kusser, Norsingen. Johann Nudischer, Hausen a. d. M. Peter Rinderle, Feldkirch. Ernst Schlott und dessen Ehefrau Agathe geb. Futterer, Hausen a. d. M. Hermann Stiegeler und dessen Ehefrau Rosa geb. Luhr, Kirchhofen. Konstantin VViesler, Oberin ünstertal. 8 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 Amtsgerichtsbezirk Lahr. Landwirt und Wirt Josef Vögele, Sehuttertal. Amtsgerichtsbezirk Villingen. Karl Schwert, Bauer, Villingen. Christian Epting, Gast- und Landwirtsehefrau Regina Karolina geh. Müller, Peterzell. Landwirt Karl Grieshaber, Obereschaeh. Landwirt Wilhelm Lehmann und dessen Ehefrau Wilhelmina Lehmann geb. Stei- dinger, Mönehwciler. Land- und Gastwirt Anton Benedikt Müller, Bad Dürrheim. Land- und Gastwirt Johannes Müller. Vil- lingen. Landwirt Albert Neugart und dessen Ehefrau, Pfaffenweiler. Landwirt Hermann Reiser, Kappel. Landwirt Eidei Siinou. Pfaffenweiler. Landwirt Friedrich Simon, Dauchingen. Landwirt Adalbert Storz, Pfaffenweiler. Landwirt Franz Josef Weißhar, Marbach. Außenstelle Konstanz. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Philipp Steuer Sohn G. m. b. H., Konstanz. Gegenstand des Unternehmens: Fortbetrieb des in Konstanz unter der Firma: Philipp Steuer Sohn, Konstanz, bestehenden Sanitäts- und Spielwarengeschäfts, Herstellung sanitärer Artikel, Vertrieb derselben im Groß- und Kleinhandel. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer : Philipp Steuer Witwe Emma geb. Rebstein und Josef Meliert, Kaufmann, Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Karl Muffler, Sägewerk und Holzhandlung, Nenzingen. Inhaber: Karl Muffler. Nen- zingen. b) Veränderungen Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Graphische Anstalt und Verlag Otto Walter A.-G., Olten, Zweigniederlassung Konstanz. Die Prokura des Dr. Viktor Glutz in Olten und des Othmar Studer in Kreuzungen für den Geschäftskreis der Zweigniederlassung Konstanz ist erloschen. ; Oskar Greiner, Lebensmittelgeschäft, Konstanz. Jetziger Inhaber: Ernst Butzmann, Kaufmann, Konstanz. Christian Haiseh, Konstanz. Die Firma ist geändert in: Christian Haiseh, Tabak- waren-Groß- und -Kleinhandel, Konstanz. Frei & Kasscr A.-G., Singen. Vorstandsmitglieder: Ludwig Konopizki, Werkmeister, Singen, Hermann Minges. Kaufmann. Singen. Vorstandsmitglieder Marie Hofmann und Jean Frei sind ausgeschieden. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Kraftwagenverkehrsgesellschaft m. b. H., Konstanz. Philipp Steuer Sohn, Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Hans Münch, Singen a. H. (Kolonialwarenhandlung. ) U. Henossensehaftsregister. III. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Engen. Hermann Stöcker, Landwirt-Ehefrau Marie geb. Bertrand, llonstetten. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Emma Vögtle geb. Haider, Kreenheinstetten. Karl Knittel und Ehefrau Therese geb. Knittel, Leibertingen. Mathäus Riester und Ehefrau Franziska geb. Braun, Leibertingen. Anton Knittel, Leibertingen. Xaver Horn und Ehefrau Luise geb. Hafner, Leibertingen. Kolmann Frei, Leibertingen. Franz Sales Frei, Leibertingen. Benedikt Klett, Menningen. Johann Fuchs und Ehefrau Joscflnc geb. Kiene, Worndorf. Otto Kempter, Worndorf. Amtsgerichtsbezirk PfuIIendorf. Franz Herbst, Landwirt, Heiligenberg. Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Industrie- und Handelskammer legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende ' V Veröffentlichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die Badische Industrie- und Handelskammer, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammer ist, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarongseides, O = Offenbarungseid geleistet, Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Breitenbach, Fritz, Langestr. 62 10. 10. H Bürk Josef, Gastwirt zum „Kellersbild' 1 , Gr. Dollenstr. 6 5.10. H Bürk Maria geb. Schuh, Gr. Dollenstraße 6, Gasthaus zum „Kellersbild“.5. 10. H Dietrich Robert, Schreibwarenhandlung, Rheinstr. 28 . . . 25. 9. H Dietrich Robert, Schreibwarenhandlung, Rheinstr. 28 ... 5. 10. H Kahles Franz, Chauffeur, Fremersbergstraße 113 .... 10.10.H Kieswerk und Baustoffindustrie G. m. b. H.5.10. H Lindner Elisabeth, Blumenhaus, Lange Straße 45.5. 10. H Meder A„ Gastwirt zum „Weinberg“, Stefanienstr. 50 . . . 10.10.H Petersen Johanna Wwe„ Schülerstraße 11.26. 9. O Schlageter Josef, Autovermietung, Lange Straße 20 . . . 12.10.H Zimpfer Georg, Mech. Bauglaserei, Oos, Industriestr. 1 5. 10. H Baden-Lichtental Riester Johann, Hauptstr. 71 . 26. 9. H Baden-West Ihle Alfred, Biemiederlage, Gartenstraße.21. 9. H K = Konkurs mangels Masse abgelehnt. Haueneberslein Hertweck Ludwig, Ziinmerm., Gasthaus zur „Krone“ . . . 1.10,11 Sinzheim Huck Martin, Landwirt, Adolf- Hitler-Straße 10 .28. 9. II Rögele Alfred, Maler, Adolf- Hitler-Straße 54 . ... . . 28.9. H Walter Johann, Malermeister, Eisenbahnstr. 145.5. 10. H Amtsgerichtsbezirk Boxberg Beroizheim Hebenstreit Valentin, Landwirt 12.10.H Nr. 20 BADISCHE WlftTSCHAETS-ZEITUNG 9 Amtsgerichtsbezirk Bruchsal Forst Hoffmann Bernhard, Arbeiter, Dörnigstr. 19.4. 9. H Karlsdorf Weschenfelder Theodor, Bahnhofstraße 257 . 19. 9. H Kronau Just II Rudolf, Arbeiter . . . 26. 9. H Schatton Alois, Bäckermeister 26. 9. H Odenheini Riigner Käthe geh. Frank, Hauptstr. 642 . 26. 9. 0 Untergrombach Haecker Friedrich.2. 10. H Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen Bonauesehingen Brunner Albert.20. 8. H Gutbrod Anna, Witwe .... 28. 9. H Haid August, Kaufmann . . . 22. 9. O Kurth Adelheid und Karl, zum Lamm.20. 9. H 27. 9. H Aasen Hall Ferdinand I, Landwirt . 13.9. H Bräunlingen Rosenstiel Albert.12. 7. 0 Sunthausen Jäger Ludwig, Schmiedmeister 9. 8. H Amtsgerichtsbezirk Durlach Durlach Hecht Franz, Viehhändler und Metzger.21. 9. 0 Mölirle Ludwig, Kinobesitzer . 9. 10. H Liebler Emma geh. Leibold. . 25. 9. O Stahlberger Ludwig, Friseur . 9. 10. H Berghausen Becker Anna, Kolonialwarenhl. 2. 10. H Rüde Gustav.25. 9. H Brötzingen Deege Elisabeth.18. 9. H Siegrist Emil Heinrich . . . . 25. 9. O Stupferich Hof Karl, Malermeister . . . 25. 9. H Amtsgerichtsbezirk Ettlingen Ettlingen Hug Franz Witwe, Installationsgeschäft . 25. 9. 0 Lauinger Ludwig, Zigarrenhl. . 3. 10. 0 Lauinger Elise geh. Gleisle . . 3. 10. 0 Bruchhausen Becker Erich, Metallchemiker . 3. 10. H Amtsgerichtsbezirk Gengenbach Gengenbach Benz Franz, Gastwirt .... 10.10.H Schwaibach Fallert Josef.24. 9. H Zell a. H. Jehle Max, Elektrotechniker . . 15.10.H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Bühler Kurt, Friseur. Universitätsplatz 16 . ..2. 10. H Engelhardt Luise, Hausmädeh., Ziegelgasse 16.5.10. O Erlewein Otto, Rohrbach, Karlsruher Straße 51 ... 11.10. 0 Holzschuh Wilhelm, Schuhm., Schröderstr. 15.2.10.H 2. 10. H Meixner Kätchen Frau, Rohrbacher Straße 6, bei Molz . 9. 10. H Schellhovn Xaver Franz, Unter - • nehmer, Handschuhsheimer Landstraße 73.11.10.H Fa. Gebr. Schneider, Inhaber R. Schneider, Plöck 62 . . 24. 9. O Schöll Hans Christof, Stopfel- garten 12.13.10. O Sommer Ludwig, Kaufmann, Bergheimer Straße 49 ... 4. 10. H Altneudorf Layer Adam, Bäckermeister. . 2. 10. H Dossenheim Oppenheimer Sigumnd, Kaufm. 4. 10. H Platz Alfred, Landw., Schwaben- heimer Hof.2. 10. H Theiß Heinrich, Autolackiererei 25. 9. H Hilsenhain Flösser Philipp. Tabakwarengeschäft .1. 10. H Merkesheim Kirsch Heinrich, Landwirt . . 2. 10. H Mückenloch Wieder Ernst, Metzgermeister, Hauptstr .25.2.10.H Neekargemünd Ahl Maria, Lessingstr. 4 . . . 6. 9. O Mayer Ludwig, Katzenbuckel 1 25. 9. H Sandhausen Bernhard Johann, Hauptstr. 114 2. 10. H Böhler Josef, Bahnarbeiter, Langgasse.25. 9. H Zimmermann Luise Frau, Seifenhandlung .2.10.H Ziegelhausen Geiger Hans, Schlosser ... 2. 10. H Weirich Friedrich, Schreinerei und Glaserei.11.10.H Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Karlsruhe Axtmann Günter. Kunstmaler. 14. 9. O Bracht Julius, Saarbrücker Straße 46.11.10.H Burghardt Adam Ehefrau Mag- dalene, Kaiserstr. 87 IV. . . 11.10.H Busch Albert, Waldhornstr. 24 4. 10. H Constantin Wilh., Schreinerm., Rüppurr, Lange Straße 90 . 1. 10. H Feldmann Karl, Werkmeister, Breite Straße 64.1. 10. H Geiler Eugen Johann, Kaufm., Kriegstraße 93.10.10.H Günther Franz, Tabakwaren, Zähringerstr. 34.10.10.H Hauser Adolf, Boeckhstr. 14 . 28. 9. H Hirschen Alfred, Kaiserstr. 31 . 28. 9. H Huber Richard Karl, jetzt Eisenlohrstr. 18.5. 10. H Hummel Friedrich, Kaufmann, Scheffelstr. 54 . 28. 9. H Hundler Josef, Sophienstr. 164 7. 9. H Jehle Robert, Elektro-Installa- teur, Grenzstr. 10.8. 10. H Keller Frau Helene, Kaiserstraße 42.8. 10. H Klormann Karl. Kaufmann, _ Tullastr. 42.8. 10. H Knaebel Karl Ehefrau Paula geb. Schwab, Moltkestr. 20a 5. 10. O Krebs Hermann. Kaufmann, Wilhelmstr. 52.1. 10. H Liickel Karl. Schneidermeister, Adlerstr. 2a.8. 10. H Liickel Anna, Ehefrau des Karl Liickel, Schneidermeister, Adlerstr. 2a.8. 10. H Mayer Karl, Steinschleifer, Augartenstraße 30a St . . . . 8. 10. O Mehl Karl, Kaufm., Adlerstr. 33 9. 10. H Nieten Gerhard, minderj., vertr. durch s. Mutter Frau Meta Nieten geb. Hol'tz Wwe., Nelkenstraße 1.1. 10. H Nieten Frau Meta geb. Holtz, Nelkenstr. 1.l. io. H Nopper Ludwig, Malermeister, Bürklinstr. 11.8. 10. H Rabe Frau Lina, Zähringerstr.18 9.10. H Sandrisser Franz, Fahrräder, Brunnenstr. 3.4.10. H Scheuer Konrad, Detektivbüro, Adlerstr. 31.8. 10. II Schuhmacher Erwin, Schützenstraße 58.1. 10. H Schultis Hermann, Spediteur, Hirschstr. 20.1. 10. H Sommerlatt Frau Anna geb. Will, Lebensmittel, Rintheimer Straße 6 4. 10. H Spielmann Hans, Kaufmann, Kaiserstr. 42.11.10. H Stegmaier Albert, Amtsgehilfe, Putlitzstr. 6 3. 10. H Stegmaier Frau Emma geb. Brauer, Putlitzstr. 6 . . . . 3. 10. H Striegel Karl, Gottesauer Str. 24 10.10. H Teller Frau Lydia geb. Mansky, Arbeiterin, Lessingstr. 32 IV. 12.10.II Werther Otto. Oberingenieur, Gartenstr. 23.5. 10. II Eggenstein Nagel II Hermann, Zementeur, Hauptstr. 4.9. 10. O Knielingen Henne Adolf, Landwirt, Hilda- Straße 22 . 28. 9. II Linkenheim Franz Gottfried.1.10. TI A mtsgerichtsbezirk Kenzingen Hecklingeu Loricke Maria Theresia geb. Gräfin von Henin.20. 9. FT Oberhausen Kunzweiler Otto, Karusselbes. 27. 9. H Riegel Stoll Franz, Seifenhandlung . 6. 9. II Amtsgerichtsbezirk Konstanz Konstanz Amann Huldreich, Schreinermeister, Salmannsweiler ; gasse 34 . .. 30. 8. H Dietrich Ferdinand, Reichsbahnoberschaffner a. D., Uhland- straße 7.20. 9. H Eble Berta, Blumengeschäft, Kreuzlinger Straße 29 . . . 13.9. H Geray Kilian, Weiherhofstr. 70 13. 9. H Hämmerle Franziska, Taborweg 6. 9. H Hoppe Georg Bruno, Brückengasse 1.13. 9. H Hornung Wilhelm, Dachdecker, Albert-Leo-Sehlageter-Str. 70 13. 9. H Hug Julius, Gärtner, Scheffelstraße 6.13. 9. H Hug Maria Ehefrau, Scheffelstraße 6.13. 9. H Nijinski Romola Ehefrau, zurzeit Inselhotel .26. 9. O Ontrup Heinrich, Vulkanisieranstalt, Petershausen . . . 20. 9. H Riedmüller Ludwig, Ingenieur, Albert-Leo-Schlageter-Str. 17 27. 9. H Ruff Eugen, Reisender, Friedrichstraße 50.13. 9. H 10 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 2 Schöner Karl, Kolonialwarenhändler, Wolhnatinger Str. 31 6. 9. H Wenger Alois, KreuzlingerStr.19 13. 9. H Amtsgerichtsbezirk Lörrach Lörrach Albiez Otto, Radiotechniker, Uniontheater.21. 9. H Künneth Hugo, Kaufmann, Schützenstr. 10.21. 9. H Reis Max, Angestellter, Leuselhardt 24.21. 9. H Senger Hermann, Schuhmacher, Vorstadtstr. 13.21. 9. H Herten Götz Wilhelm, Landwirt . . . 28. 9. H Amtsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Bäuerle Karl, L 12, 15 ... 4. 10. H Becker Friedrich, K 4, 19 . . 4. 10. H Berge Arthur, Restaurationsbetrieb, Sandhofen, Weinheimer Weg 313.28. 9. H Berge Charlotte, Ehefrau des Arthur Berge, Restaurationsbetrieb, Sandhofen, Weinheimer Weg 313.28. 9. H Burger Alexander, Bellenstr.12 11.10.H Burger Anna, Ehefrau des Alexander Burger, Bellenstr.12. 11.10.H Camien Robert Paul, Vertreter, S 6, 4.10.10.H Dietrich A., Inh. der Firma Lampenschuster, E 3, 7 . .11.10.H Drauth Jakob, Heizer, Waldhof, Lichte Zeile 24.11.10.H Dreifuß Julius, Kaufmann, Tullastr. 19 . . . • > • . .11.10.0 Ernst Anton, Sandhofen, Dom- stiftstraße 6.16.10.H Faltin Gustav, Neckarau, Friedrichstraße 97.4. 10. H Fa. Florschütz Wilh., Möbelhaus, Inh. H. Florschütz, J 5, 2 . 11.10.H Friedlin Wilhelm, Langstr. 6 . 11.10.H Gänger Oskar, Kaufm., K 3, 28 11.10.0 Frl. Gärtner Paula, Hausangestellte, H 7, 34.10.10.0 Geiger Christian, Industriestr.47 28. 9. H Geissinger Konrad, Gartenmstr., Sandhofen, Gartensiedlung . 12.10.H Haas Wilhelm, Alte Frankfurter Straße 30.4. 10. H Nachlaß des am 18. Mai 1934 in Mannheim verstorbenen, zuletzt in Mannheim, II 5, 22 wohnhaft gewesenen Tapeziermeisters Hartmann Heinrich Paul.29. 9. K Heckmann Ludwig, Konditor. G 2, 5-.8. 10. O Herborn Karl, S 6, 42 ... 3. 10. H Huber Otto, Kaufmann, K 2, 17 bei Pister .10.10.H Jäger Karl, Kaufmann, Laurentiusstraße 27.12.10.H Jäger Lydia, Ehefrau des Kaufmanns Karl Jäger, Laurentiusstraße 27.12.10.H Jann Friedrich. Spedition, Fröhlichstr. 53.12.10.H Fa. Kaltenmaier Paul, Inh. Paul Kaltenmaier, N 6, 6 a . . . 10.10.H Klier Anton. Wirt, N 3, 6 . . 3. 10. H Klotz Jakob, Ludwig-Jolly- StraÖe 71.3. 10. II Frau Klotz Ottilie, Ehefrau des Jakob Klotz, Ludwig-.jolly- Straße 71.3. 10. H Knorzer Wilnelm, Angestellter, Rheinau, Pfingstbergs». 8. . 3. 10. H Frau Krusenbaum Elise geb. Sattler, Ehefrau des Schiffers Friedr. Krusenbaum sen., G 7, 25, jetzt B 5, 5 . . . 10.10.H Letoile Karl, Schneidermeister, M 1, 4b.3. 10. H Lützner Herbert, Kaufmann, Kaiserring 8.11.10.H Mann Otto, Gipsermeister, Sek- kenheimer Straße 112 . . . 11.10. H Frau Mann Käthe, Ehefrau des Gipsermeisters Otto Mann, Seckenheimer Straße 112. . 11.10.H Marbach Friedr., Schlossermstr., Rheinau, Waldseestr. 12 . . 11.10.H Meffert Karl, J 2, 16 .... 4. 10. H Frau Meffert Frieda, Ehefrau des Karl Meffert, J 2, 16 . 4. 10. H Meffle Friedrich, Großhandlung, F 4, 15 ... 11.10.H Mezger Ludwig, Kaufmaim, ' Dammstr. 6 bei Pfeuffer . . 4. 10. H Miering Willy, Friseur-Salon, Schwetzinger Straße 25 . . 4.10. H Mohr Franz, Pflügersgrund- Straße 25 bei Bauer .... 11.10.H Mosbacher Emil, Inh. der Firma Emil Mosbacher, Böckstr. 7 . 4. 10. II Moser Emil, Inh. d. Terrassenrestauration Strandbad-Nord 4. 10. H Müller Martin, Tünchermeister, Käfertal, Verlängerte Wotanstraße 104.11.10.H Nöltner Hermann,Waldhofstr.37 4. 10. H Oestreicher Gottlieb, L 11,24. 12.10.H v. Olschowsky A., Leiter der Landesdirektion der Fa. Kre- dit-Mobilar G. m. b. H., Luisenring 53.5. 10. H Pfisterer Karl, Wirt, D 6, 2 . 9. 10. H Pletschacher L., U 4, 29 . . . 2. 10. H Reinig Hugo, Bellenstr. 48 . . 10.10.H Frau Ries, Marta, E 7, 5 . . 10.10.H Riesenacker Emil, Former, Draisstr. 56.10.10.H v. Rosbitzki Rudolf, Kaufmann, P 7, 18 ..3. 10. H Frau v. Rosbitzki Ida, Ehefrau des Rud. v. Rosbitzki, Kfm., P 7, 18.3. 10. H v. Rosbitzki Rudolf, Kaufmann. P 7, 18.3. 10. H Schmidt Rudolf, Uhren- und Goldwaren, K 3, 21 . . . . 28. 9. H Schmitt Sebastian, Händler, Käfertal, Habichtstr. 33 . . 10.10. H Schmitt Lina geb. Wolff, Ehefrau des Händlers Sebastian Schmitt, Käfertal, Habichtstraße 33.10.10.H Schneider Adolf, Pferdehändler. E 7, 5.5. 10. H Schönit Luise Witwe, K 4, 11 10.10.H Schuster Heinrich, Dentist, Rheinau, Kasterfeldstr. 174 . 5. 10. H Schwander Karl, Ingenieur, Meerfeldstr. 31.5. 10. H 10.10.H Frau Steigbügel Sophie, in Fa. Sophie Steigbügel, D 7, 7 . 5. 10. H Sutter Otto. Bücherrevisor, U 1, 19.13.10.0 Sutter Theodor, Kaufmann, Waldhofstr. 2.2. 10. O Theilacker Emil, B 6, 14 . . 28. 9. H Ullrich Albert, Malermeister, Pumpwerkstr. 1.4. 10. H Viaion Hermann, Bäckermstr.. Rheinhäuserstr. 88.4. 10. H Vogel Reinhold, Neckarauer Straße 213.4. 10. H Vogt Rudolf, Schimperstr. 41 . 11.10. H Vollmer Patil, Friseurgeschäft, C 2, 10.4. 10. H Ziegler Else geb. Kempf, Ehefrau des Willy Ziegler, H 1, 1—2 12.10.0 Zürcher J., Rektor, Heustr. 12 3. 10. H 3. 10. H Ladenburg a. N. Vogel Friedrich, Mechanikerm. 27. 9. H Amtsgerichtsbezirk Meßkirch Buchheim Keicher Ludwig, Landwirt . . 3. 9. O Hausen i. T. Briel Ottmar, Schreiner . . . 28.9. 0 Sehlude Fritz, Kolonialwaren . 1. 10. H Kreenheinstetten Hafner Karl, Schuhmacher . . 17. 9. H Stetten a. k. M. Keßler Alfons, Sägewerksbes. . 10.10. H Amtsgerichtsbezirk Mosbach Mosbach Bechtold Karl Witwe . . . . 21. 9. H Müller Adam, Maler ..... 14. 9. H Reinmnth Wilh., Jagdaufseher 28. 9. II Schnetz Franz, Schneidermst.r. 14. 9. H Schröckhaas Fritz, Angestellter 14. 9. O Asbach Elsässer Willi.14. 9. H Elsässer Willi, Blechnermstr. . 28. 9. H Schweikert II Adam, Landwirt 21.9.11 Binau Volkert Artur.13. 9. O Dallau Karcher Karl.28. 9. H Biedesheim Brauch Richard.14. 9. H Lohrbach Beuchert Josef, Schuhmacher. 21. 9. H Neudenau Wirth Wilhelm. Kaufmann . . 14. 9. H Oberschefflenz Schmitt Friedrich, stud. theol. 28. 9. H Amtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim Epfenbach Angst Albert Witwe.11.9. H Amtsgerichtsbezirk Olfenburg Offenburg Arnold Karl. Kaufm., Kaserne, Bau 12 .11.10.H Geppert Wilhelm, Eisenbahnoberschaffner a. D., Ram- mersweierer Straße 22 . . . 4. 10. O Geppert Emma, Ehefrau des Wilhelm Geppert, Eisenbahnoberschaffner, Rammersweirer Straße 22.4. 10. O Marlen Bader Richard, Glasermeister . 11.10.H Niederschopfheim Schaub Justine, Kolonialwarenhandlung .4. 10. H Zunsweier Dreyfuß David, Makler . . . 4. 10. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Dürr Karl, als Geschäftsführer der Fa. Hamm & Dü» G. m. b. H., Nagoldstr. 21 .... 11.10.H Firma Fischer J. & Sohn, Rennfeldstraße 9.10.10.H Großmüller Willi, Inh. einer Uhrengehäusefabrik, Bleichstraße 24.4. 10. H Nr *20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 11 Herb Gustav, Rohrstr. 12 . . 11.10.H Hirsch Bruno, Obere Wimpfener Straße 22.. . . . 4.10. H Kälber Robert, Bijouteriefabrik, Habnenstr. 27.4.10. H Kurz Johann, Maurermeister, Siedlung, Krebspfad 1 . . . 11.10. H Leonhardt Fritz, Maler, Genossenschaftsstraße 81 . . . 28.9. H Martin Friedrich, Grabsteingeschäft, Salierstr. 27 . . . 11.10.H Neff Fritz, Möbelschreiner, Brötzingen, Kirchenstr.8 . . 11.10.H Nüßle Robert, Inhaber der Fa. Nüßle & A. Rau, Calwer Straße 87.11.10.H Schieriot Erich, Kaufm., Dillstein, Hirsauerstr. 236 . . . 11.10. H Schmidt Otto, Wirt zum Hak- kenkreuz, Pflügerstr. 45 . . 11.10.H Schneider Rosa, Yorkstr. 2, bei Schneider.11.10.H Schroth Hermann, Fässer, Ehefrau Sophie, Brötzingen, westl. 360 . 12.10. O Spohn Willi, Fabrikant, Calwer Straße 122, St. Georgen- Straße 13..4.10. H Staib J. Frau, Salierstr. 24 . . 1.10. H Ullrich Dionys, zur Kaiserblume, Calwer Straße 2 . . 4.10. H Büchenbronn Vetter Karl, Kaufmann . . . 4.10. H Eisingen Schmidt Göttlieb, Streckenarbeiter, Obere Gasse, Schmidt Gottlieb Ehefrau Luise 4.10. H Eutingen Zorn Alfred, Kaufmann . . : 11.10. H Langenalb Heimburger Otto, Lehrer . . . 11.10. H Nöttingen Göhler Karl, Autoreparatur . 11.10.H Stein Hottinger Karl Fr., Blechnerei 11.10.H Würm •Kusterer Friedrich.4.10. H Amtsgerichtsbezirk Radolfzell Radolfzell Dietz Karl, Kaufmann , . . . 19.9. H Keller Ernst.12. 9. H Weber Valentin . . . • • 19.9. H Gaienhofen Berwik Josef, Arbeiter . . . . 12.9. H Wangen Rau Reinhard, Landwirt ... 19. 9. H Amtsgerichtsbezirk Rastatt Rastatt Imhoff Eugen, Fuhrunternehm., Hasenwäldele.5. 10. H Peter Otto, Mech. Schreinerei, Maxstr. 10.8.10. O Pfeifer Emil, Poststr., jetzt Ludwig-Wilhelm-Platz 5 . . 12.10.H Schneider Albert, Oberschaffner, Kanalstr. 4 ..5.10. H Schupp Emma, Kolonialwaren, früher in Wintersdorf, Kohlenstraße .6.10. H Stich Anton, Kriegstr. 10 . . 12.10.H Gaggenau Keller Otto, Schindelfabrik . . 3.10. H Malsch Adam Karl.10. lö.H Zimmer Cyriak, Schreiner . . 3. 10. H Otigheim Kohm Johannes, Händler, wohnhaft in der Wirtschaft zur Rose.3.10. H Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Singen a. H. Knöpfle Oskar, Techniker, Körnerstraße 20.11.10.H Kreuzer Johann, Schnaidholz 33 10.10.0 Martin Karl, Luisenstr. 24 . . 4.10. H Reutebuch Erna, Hausangestellte, Rielasinger Straße 122 11.10.H Schreiber Wilhelm, Konfektionsgeschäft („Brauner Laden“), Ekkehardstr. 24.2. 10. O Randegg Kugler J. Witwe, zum Fischerkeller ..4.10. H Amtsgerichtsbezirk Siasheim Sinsheim Deubel Emil, Kaufmann . . . 19. 9. H Frank Josef Johann, Landwirt 10.10.0 Dühren Steidel Otto, Landwirt und Händler.3.10. H Eiehtersheim Lackner Helmut, Kaufmann . 10.10.H Eschelbach Bauer Ludwig, Schneider . . 19. 9. O Hoffenheim Merkle Heinrich, Bildhauer . . 10.10.H Reihen Leschhom, Elisabeth .... 15.10.0 Amtsgerichtsbezirk St. Blasien St. Blasien Walz Albert, Kraftwagenführer 30. 8. H Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim Gerchsheim Fischer Adolf II, led. Landwirt 27. 9. H Gissigheim Stich Maria geb. Hoffmann, Ehefrau des Josef Stich . . 20. 9. H Großrinderfeld Hof mann Heinrich, Auto Vermieter ..20. 9. H Körner Valentin, Privatunternehmer .. 20. 9. H Königshofen Schad Adolf, Schuhmacher . . 27. 9. H Schad Emilie, Ehefrau . . . . 27. 9. H Uissigheim Würzberger Franz.10. 9. H Wenkheim Freudenberger Karl.27. 9. H Zimmern Bantle Paul, Drescherei . . . %. 9. H Amtsgerichtsbezirk Villingen Villingen Beehinger Rosa geb. Bunk, Inhaberin der Firma Georg Beehinger .. . 25. 9. H Hofmann Gertrud, Damenschneiderin, Gerberstr. 6 . . 2.10. H Königsfeid Weiß Jean, Inh der Firma Jean Weiß, Metallwarenfabrik . . 4.10. H St. Georgen i. Schw. Haekenjos Karl, Fabrik für Feinmechanik.4.10. H Amtsgerichtsbezirk Waldshnt Waldshut Brudsche Verena Witwe . . . 21.9. H Schimkunas Kasimir, Schneidermeister .21. 9. H Aichen Fischer Anna, Landwirtin . . 28. 9. H Dogern Eckert Karl, Fuhrunternehmer 14. 9. H Gurtweil Straubhaar Emil, Wagner . . 21.9. H Oberlauchringen Albiez Karl Maximilian, Hotelbesitzer . . .28.9. H Tiengen M Mutter Hermann, Immobilien . 28. 9. H Schmid K., Sattlerei.14. 9. H Amtsgerichtsbezirk Weinheim Weinheim Hagenbucher Friedr., Küfer. . 27. 9. H Scholz Aug., Tabakwarengesch. 27. 9. H Hemsbach Brückner Adolf, Mühlenbauer . 21. 9. H Leutershausen Fey Hermann, Kaufmann . . 28. 9. H Sulzbach Gräber Maria geb. Sc hillin g . 21.9. H Amtsgerichtsbezirk Wertheim Ebenhaid Bundschuh Ludwig.7. 9. H Hildenbrand Alfons, Schreinerei 7. 9. H Dertingen Schmitt Ludwig, Elektroinstall. 28. 9. H Külshcim Heußlein Anton, Maurer . . . 26.9. H Amtsgerichtsbezirk \V iesloch Wiesloch Braun Hermann, Drucker . . 13. 9. H Zeller Rosa, Schuhwarengeseh. 19. 9. H Baiertal Lutz Fritz, Schuhwaren ... 6. 9. H Rauenberg Klee Lydia.. . . . 27.9. H Rot Steinhäuser Josef VI, Drescherei 19: 9. H St. Leon Müller August, Former . . . . 13.9. H Steger Frau Elisabeth, Zigarrenfabrikation .4. 9. H Walldorf Kammer Albert, Sattlermeister, Heidelberger Straße .... 6. 9. H Kammer Albert, Lederwaren, Heidelberger Straße .... 13. 9. H Kammer Albert, Polsterer und Tapezier, St. Ilgener Straße . 13. 9. H Amtsgerichtsbezirk Wolfach Haslach i. K. Josef Uhl Ehefrau Sophie geb. Thöina, Hausiererin . . . . 20.7. O Firmenanzeiger Konkurse und Vergleichsverfahren siehe Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) Linoleum Franz Gehrecke Nacht., Karlsr., Leopoldstr.31 .Tel.2222 Lotterie-Lose Hermann Göhringer, Bankgeschäft, Pforzheim(Rathaus), Staatl. Lotterie-Einnahme. PreuB.-Südd. Klassenl. empf. l / 8 3, ^6, l / 2 12, l / l 24Mk.pr.KI. Lumpen u. neue Stoff- Abfälle kauft Findeisen &. Weber, Ettlingen, Tel. 122 Markisen u. Rolladen W. HauB, Schlossermeister, Karlsr., Schillerstr. 50, Tel.7128 Marmorwarenfabrik Rupp & Möller, Karlsruhe Maschinenbürsten aller Art nach Zeichnung oder Muster. Bernh. Müller, Karlsr., Rheinstr. 31, Tel. 2239 Maschinenöle u. Fette, Autoöle Klaus Specht, Karlsruhe. Kriegsstraße 288, Tel. 5456 Mech. Küferei kelterei Theodor Stehle, Konstanz, Inselgasse 24, Tel. 409 Metallgießerei Rastatter Eisen- und Metallgießerei Rastatt, Tel. 2137, Aluminium, Messing, Rotguß Metallschilder all. Art, geätzt u. bedruckt fabriziert Südwestd. Metall- Schilderf. P. Peindl, Bruchs. Modellschreinerei für Gießereien Oskar Fritz, Gagge'nau, Tel. 366 Motorräder Friedr. Keller, Weingarten i.B., Tel. 12, N.S.U.-D. Fabrikvertr. Optik Hofer &. Co., Karlsruhe, nur Waldstr. 95, Tel. 2464 J.W. Krautinger, Karlsruhe, Opt. Spez.-Institut, Herren- str. 21, Fernspr. 1075 Papierwaren Papier-Uicker, Karlsruhe, Friedenstr. 9, Düten u. Beutel, Einschlag- u. Packpapier etc., Fernruf 2440 Pßästerer und Tiefbau Adam Endle, Karlsruhe, Lessingstr. 26, Tel. 1053 Photo- und Kinoapparate repariert W. Stoll, Karlsruhe, Herrenstr. 48, Tel. 2311 Polstermöbel und Dekoration Jakob Stiel, Karlsruhe, Karlstr.27, Tel. 976 Radio Duffner, H., Ing., Karlsruhe Markgrafenstr. 51, Tel. 6743 WallenstäTer & Co,, Mannh., Radio-Großhandel Postfach 373-Tel. 27378/79 Rechenmaschinen F. Fütterer, Rechenmaschin., Buchungsmasch. u. Reparat., Karlsruhe, Karlstr. 9, Tel. 8134 K.W. Heck, Karlsr., Douglas- str. 7, Tel. 6616. Spezialwerkstätte für Rechenmaschinen Reklame/Leuchtschilder G. A. Heil, Karlsr., Zähringer- str. 26, Tel. 2581 Reklameplakate und -bilder J.Eschenlohr, Karlsr.,Schiller- str.31,Tel.4193,Spez. Kinorekl. Rohrmatten, Schilfrohrgewebe Stefan Hauck, Durmersheim, Tel. 121, liefert la Qualität Rolladen u. Jalousien Max Bäuerle, Karlsruhe, Rüppurrer Str.20. Tel. 6162 A. Ehinger, Karlsruhe, Bach- str. 73, Tel. 8016, Neuanf. und Rep. Wohnung: Uhlandstr. 1 fertigt u. rep. K. Eickele, Krhe, Ludw.-Wilhelmstr.17. Tel.3797 Sanit. Installationen Moritz Hummel, Konstanz, Hüetlinstr. 5, Tel. 3)4 Schallsichere Holztüren ohne Polsterung EmilKrais.Khe., Blücherstr.22, Tel. 7416, Kabeka-Holzhäuser Schaufenster- und Laden-Einrichtungen Riesterer, Ed., Nacht., Karlsr., Autogl., Luisenstr.24, Tel.1687 Schlachthofartikel Karl Schermer & Co., Karlsr., Winterstr. 44, Tel. 1434 Schlossereien G. Groke, Karlsr., Herrenstr. 5, Fernspr. 325 , E. Guichardaz, Kunst- u. Bauschloss., Karlsr., Bürgerstr.9, Tel. 1496 Schreib- und Rechenmaschinen, Reparat. Beierlein, A., Karlsr., Moltke- str. 17, Tel. 2650. Continental Karl Hafner, Kfie.,Büromasch. H. u.Repar.Karlstr.24,Tel.2127 Erika und Ideal 6en.-Vertr. Georg Laade, Karlsruhe, Gabelsbergerstr. 2, Tel. 6285 Schreib- und Rechenmaschinen, Reparat. Oskar Sailer, Konstanz, Hugenbergstr. 10, Tel. 541. Spezialgeschäft, Reparaturen Gustav Schellinger, Spezial-Reparaturwerkstatt für Büromaschinen,Karlsruhe, Kaiserstr. 225, Tel. 6247 Rieh. Scholer, Khe., Douglas- str.34,T el.4539. Sp.f .Thal. Rech. Erika u. Ideal u.gebr. Masch. Willi Wernecke, Karlsruhe, Adlerstr. 30 Schreib- u. Vervielfäl- tigungsmqschinen Herrn. Schaaf, Rastatt, Herrenstr. 6, Tel. 2418, Bürobedarf Schrott-Großhandel Maier Adler, Pforzheim, Tel. 4333, Metallschmelze H. David, Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Str. 33, Tel. 5063 Alfr. Furrer, Baden-Baden, Rheinstr. 34, Tel. 889 Adolf Hamburger, Karlsruhe, Tel. 7773 Leopold Nachmann, Rastatt, Bleichstr., Tel. 2157 S. Nachmann, Durlach, Alte Karlsruher Str. 8, Tel. 498 Berthold Nägele, Karlsruhe, Gartenstr. 15, Tel. 4954 Fridol. Ohnimus, Mannheim, Bunsenstr.10,Lump.-Srt.-Anst. Rosenfeld & Co., Karlsruhe, Neureuter Str.5, Tet.840 Leopold Simon, Karlsr., Daxlander Str. 10, Tel. 5776 Kurt Witt, Karlsruhe. Guten- bergplatz 1, Tel. 6214 Schuhfabrik M. Dubina, Karlsruhe, Hardtstr. 86 b Schutz- und - Sicherheitsdienst Wachabteilung Karlsruhe, Leopoldstr. 15, Tel. 1342 Wir schützen Pers. u. Eigent. Gebt unsern Kamerad. Arbeit Schwach- u. Starkstromanlagen Herrn. Büttner, Karlsruhe, Goethestr. 18, Tel. 7885 Schweißtechnik (Autogen-Elektrisch) Schweißtechnik Karlsruhe, G. m. b. H., Essenweinstr. 6/8. Tel. 2524 (6884) Stahl, Stahlbleche, Stahldrähte Hugo Zeltwanger, Karlsruhe, Boeckhstr. 38, Tel. 3008 Stahlrolladen und Rollgitter Jak. Golf, Karlsruhe, liefert u. repar., Hirschstr.42, Tel. 7753 Staubsauger Marke „Efi“. F.Baden:Veuma GmbH.,Khe.,Waldstr.13,T.2263 Steinholzausführungen und Estriche Fritz Merkel, Karlsruhe, Kreuzstr25, Tel. 2586 Stempelfabriken Stemp.-Fischer,Khe.,Herren- str.29, Tel. 1857, Schild., Grav. Otto Schucker, Konstanz, Stempelfabrik, Gravieranstalt, Hussenstr. 45, Tel. 770 Stempelschnitt- Gravierung Gebr. Büchel, Gravieranstalt, Karlsr., Sofienstr. 114, Tel. 1477 Herrn. Kissiing, Khe., Hirsch- str. 22. Spez.: Familienwappen Steuerberater JO™*};, Dr. Hänsler, Karlsruhe, Westendstr. 59, Tel. 6243 Dr.FritzHauserR.D.V.,Freibg., Franziskanerstr. 11, Tel. 3185 C. Junghans, Baden-Baden, Tel. 1292, amtl.zug.Steuerber. Carl F.J. Meister, B.-Baden, Tel. 173, kaufm. Sachverst. OberbadischeTreuhand-Ge- sellschaft, Dipl.-Kfm. Gleichauf & Dr. Helbig, Singen’a. H., Adolf-Hitler-Str. 4, Tel. 2079 Dr. R. Wagner, Waldshut, Haspelstr. 4, Telephon 315. F. W. Wörner, Karlsruhe, Kaiserstr. 239, Tel. 4767 Stifte und Drahtwerk Joh. Schittenhelm, Söllingen, Tel. 24, eig.Glühereiu. Zieherei Stockhämmer u.Stock- hammereinsätze f. Steinindustrie, fabr. Masch.- Bau Patze, Rastatt, Tel. 2302 Tachometerfabrik und Reparatur L.Hagenah, Karlsr.,Waldhorn- str.19,Tel.918, Repar. all. Fabr. Tagesleuchtreklame Transparente E.Schnepf, Karlsruhe,Vorholz- str. 48, Türbeschlag/Treibarb. Tapeten Tapetenschneider „Gradschnitt" D.R.P. Fabrik fürtechnische Edelsteine, Abt. Apparatebau, Breisach a. Rh. Techn. Gummiwaren, Treibriemen Herrn. Wächter jun., Bkichsal, Wörthstr. 3, Tel. 2774, Feuerwehrschläuche Fortsetzung siehe nächste Seite