BADISCHE WIRTSCHAFTS- ZEITUNG Amtliches Organ der Badischen Industrie- und Handelskammer, Karlsruhe zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe Handelskammerpräsident: Dr. C. Kentrup, Karlsruhe Verantwortlicher Schriftleiter: Handelskammersyndikus Dr. Krienen, Karlsruhe. Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Badischen Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis vieteljäiirl. 1.30 Ml zuzttgl. Postzustellgeld. Bestellungen beim Verlag und jeder Postanstalt. Anzeigenpreise: >/i Seite, 265 mm hoch und 185 mm breit, 112.— Ml, i/a Seite, 132 mm hoch und 185 mm breit oder 255 mm hoch und 92 mm breit, 56.— Ml, 'h Seite, 132 mm hoch und 92 mm breit oder 65 mm hoch und 185 mm breit, 28.— Ml, */ 8 Seite, 65 mm hoch und 92 mm breit oder 32 mm hoch und 185 mm breit, 14.— Ml, */i6 Seite, 32 mm hoch und 92 mm breit oder 15 mm hoch und 185 mm breit, 7.— Mt, Seite, 32 mm hoch und 45 mm breit oder 16 mm hoch und 92 mm breit, 3.30 Ml. Rabatt bis zu 15 y ß bei 24 Wiederholungen 14. Jahrgang 1. November-Heft 1934 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 21 „ Und ich sage m hier ausdrücklich ,Opfer‘, denn ich finde es wenig rühmlich, wenn ein vermögender und in hohem Einkommen stehender Mann dasselbe gibt , tvie ein sich selbst kaum das tägliche Brot in genügendem Umfang Verdienender. Ich halte im Gegenteil dafür, daß jeder einzelne in seinem Rahmen aber auch wirklich ein Opfer bringt, das ihm selbst als Opfer fühlbar wird.“ Der Führer zur Eröffnung des Winterhilfswerkes 1934/35. Winterhilfswerk 1934/35. In der letzten Nummer der „Badischen Wirtschafts-Zeitung“ haben wir den Aufruf des Reichsstatthalters Robert Wagner und des Gaubeauftragten für das Winterhilfswerk Dinkel veröffentlicht, der alle deutschen Volksgenossen zur Teilnahme am Winterhilfswerk aufforderte. Heute wendet sich die Badische Industrie- und Handelskammer vornehmlieh an Badens Wirtschaft. Im Kampf gegen Hunger und Kälte, an dem sich jeder Volksgenosse beteiligt, muß Industrie und Handel die vorderste Stellung einnehmen. I Die Kammer fordert daher alle badischen Firmen auf, das Winterhilfswerk durch namhafte einmalige oder laufende monatliche Spenden zu unterstützen. Es gilt, unserm Führer gegenüber durch freudige Opferbereitschaft den Beweis der Dankbarkeit zu erbringen. Dr. Kentrup, Präsident der Badischen Industrie- und Handelskammer. Richtlinien für die .Beteiligung am Winterhilfswerk. Erwerb von Monats-Türplaketten. Anspruch auf Aushändigung der Plakatten haben: 1. a) Diejenigen Lohn- und Gehaltsempfänger, die in den Monaten Oktober, November und Dezember 1934 eine Abgabe in Höhe von ‘20% und in den Monaten Januar, Februar und März 1935 eine Abgabe in Höhe von 15% ihrer Lohnsteuer an das W.H.W. leisten, b) Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Einkommens zur Einkommensteuer nicht herangezegen werden, erhalten die Plakette gegen Zahlung von monatlich 0.25 RM. c) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnsteuerleistung noch zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie neben ihrer monatlichen Spende in Höhe von 20% ihrer Lohnsteuer eine monatliche Abgabe in Höhe von 3% ihres für das Jahr 1933 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das Winterhilfswerk entrichten, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohn- und Gehaltsabzüge getilgt ist. Diese 3% werden also lediglich von der Einkommensteuerrestschuld errechnet. 2. Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe, 482 BADISCH^ WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 die zur Einkommensteuer veranlagt werden, soweit sie monatlich eine Abgabe in Höhe von 8% des für das Jahr 1988 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes entrichten. Inhaber von offenen Handelsgesellschaften und einfachen Kommanditgesellschaften erhalten die Plakette, wenn sie monatlich 3% des für das Jahr 1933 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das W.H.W. entrichten. Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, erhalten die Plakette, wenn sie einen Mindestbetrag von monatlich 1.— EM. während der Dauer des Winterhilf swerks leisten. 3. Kapitalgesellschaften (namentlich Aktiengesellschaften und G. m. b. H.) sind zum Empfang der Plakette berechtigt, wenn sie während sechsmonatiger Dauer des W.H.W. (1. Oktober 1934 bis 31. März 1935) eine Zahlung in Höhe von 20% der ihnen auferlegten Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer leisten. Falls im vorhergehenden Geschäftsjahr ein entsprechendes Einkommen nicht erzielt wurde und Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer nicht festgesetzt sind, erhalten sie die Plakette, wenn sie für die sechsmonatige Dauer des W.H.W. insgesamt %°/oo des Eeinvermögens vom letzten Bilanz-Stichtage zahlen. Wer weder Eeinvermögen besitzt noch Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer zu leisten hat, hat sich, um die Plaketten zu bekommen, mit einem seiner Leistungsfähigkeit entsprechenden Betrage zu beteiligen, mindestens aber monatlich 1.— EM. an das W.H.W. zu zahlen. I Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die in den vorstehenden Eichtlinien enthaltenen Grundsätze nur Mindestvoraussetzungen darstellen, unter denen der Erwerb der Winterhilfsplakette stattlinden kann. Es wird die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß das von-den Firmen zu bringende Opfer in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit jeder Firma steht. Im Auftrag der Eeichsführung des Winterhilfswerkes legen wir den Firmen eine recht schnelle Zahlpng nahe, da umfangreiche Mittel für die Bezahlung der vom W.H.W. angeschafften Kartoffeln sehr bald benötigt werden. Die gespendeten Beträge der Lohn- und Gehaltsempfänger sind von den Arbeitgebern zu sammeln und auf das Postscheckkonto der NS-Volkswohlfahrt Gau-- führung Konto Winterhilfswerk, Karlsruhe Nr. 360 zu überweisen. Angehörige der freien Berufe, Gewerbetreibende, Firmeninhaber und Kapitalgesellschaften zahlen ihre Spenden unmittelbar auf das genannte Postscheckkonto. Plaketten und Spendenurkunden gehen den Einzahlern von der NS-Volkswohlfahrt Gauführung Winterhilf swerk zu. Badische Industrie- und Handelskammer. Außenstelle Mannheim: „ Karlsruhe: „ Pforzheim: „ Freiburg: „ Konstanz: Kurzschriftprüfungen. Die Badische Industrie- und Handelskammer hält am Sonntag, den 25. November 1934 folgende Kurzschriftprüfungen ab: in der Kurfürst-Friedrich-Schule, C 6, im Handelskammergebäude, Karlstraße 10, in der Städtischen Handelsschule, Zerrennerstraße, im Gebäude der Handelsschule, Karlsplatz, im Gebäude der Handelsschule, Münsterplatz. Wenn notwendig, wird die Außenstelle Freiburg auch noch in Villingen eine Prüfung veranstalten. Die Prüflinge haben sich möglichst bald bei den für sie in Frage kommenden Außenstellen der Badischen Industrie- und Handelskammer schriftlich unter Angabe des Systems und der Silbenzahl, worin sie geprüft werden wollen, zu melden. Die näheren Bedingungen über die Prüfung, den Zeitpunkt des Beginns und die Höhe der Prüfungsgebühr sind ebenfalls bei den Außenstellen zu erfahren Es wird bei allen Prüfungen 2x5 Minuten diktiert mit einer Zwischenpause von 1 Minute Übertragen wird nur ein 5-Minuten-Diktat. I Die Badische Industrie- und Handelskammer macht die ihr angeschlossenen Firmen auf diese Prüfungen aufmerksam und bittet sie, dafür bemüht zu sein, daß sich eine große Anzahl von Angestellten daran beteiligt. Badische Industrie- und Handelskammer Dr. Kentrup Dr. Lais Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 488 Kamiiicraiisschuß für Bildiuigswesen. Der vom Präsidenten der Badischen Industrie- und Handelskammer Dr. Kentrup eingesetzte Ausschuß für kaufmännisches und gewerbliches Bildungswesen trat am 16. ds. Mts. unter dem Vorsitz des Herrn Fabrikdirektor Cronn-Hornberg im Gebäude der Bad. Industrie- und Handelskammer zusammen, um seine der Ertüchtigung des wirtschaftlichen Nachwmchses gewidmeten Arbeiten foitzufUhren. Es obliegt dem Au.-schuß, nunmehr die Vorbereitungen- für die im Frühjahr 11)35 in ganz Baden durchzuführenden kaufmännischen Gehilfenprüfungen zu treffen. Zu diesem Zweck werden an die bei den Außenstellen errichtetenBezirksausschüsseausführliche Anleitungen für die Durcliiührung der vom Herrn Unterrichtsminis-ter erlassenen „Richtlinien zur Förderung des kaufmännischen Lehrlingswesens“ herausgegeben werden, deren Grundzüge vom Ausschuß festsrelegt wurden. Der vom Ausschuß ausgearbeitete Entwurf eines Musterlehrvertrages für kaufmännische Lehrlinge I wurde nochmals durchberaten und in seiner endgültigen Fassung festgelegt. Die Vorarbeiten für die Ausgabe eines Musterlehrvertrags für industrielle Lehrlinge wurden in Angriff genommen. — Besondere Sorgfalt wird der Ausschuß der Frage der Ausbildung derjenigen Jungkaufleute zuwenden, die sich für die Betätigung im Außenhandel, insbesondere im Auslande, eignen. — Schließlich befaßte sich der Ausschuß mit der Frage, wie die Bestrebungen des Instituts für nationalsozialistische technische Ausbildung (Dinta) in Baden verwirklicht werden können. Zunächst soll versucht werden, in Baden einen Dintakurs für Betriebsführer einzurichten, um auf diese Weise die badische Industrie den äußerst wichtigen und für die Zukunft unserer Wirtschaft entscheidenden Ideen des Dinta näherzubringen. — In den Ausschuß wurden vom Herrn Präsidenten Dr. Kentrup noch einige weitere Herren aus der badischen Industrie berufen, so daß jetzt die Bezirke aller Außenstellen im Ausschuß vertreten sind. Zehn Jahre Industriebank. Am 80. September 1934 waren 10 Jahre seit der Errichtung der Bank für deutsche Industrie-Obligationen vergangen. Das Institut hat während der ganzen Dauer seines bisherigen Bestehens immer an besonders hervorragender Stelle gestanden und spielt angesichts der Wichtigkeit seiner Aufgaben eine bedeutsame Rolle im deutschen Bankwesen. Als Aktiengesellschaft des privaten Rechts organisiert und nach bewährten bankmäßigen Methoden arbeitend, diente die Tätigkeit der Industriebank stets den über den Rahmen des rein Privatwirtschaftlichen hinausgreifenden öffentlichen wirtschaftlichen Interessen. In den ersten Jahren ihres Bestehens war das Institut die Bank der Industriebelastung, wie sie im Dawes-Plan vorgesehen war. Nach dem Fortfall dieser besonderen Tributbelastung der deutschen Industrie konnte die Industriebank dann 1931 auf die Arbeit an rein innenwirtschaftlichen Aufgaben umgestellt werden. Unter den neuen Aufgaben der Bank trat zunächst ihre Mitarbeit an der landwirtschaftlichen Entschuldung in Ostdeutschland in den Vordergrund. Für die gewerbliche Wirtschaft nicht nur des Ostens, sondern des ganzen Reiches gewann das Institut dann aber sichtbar greße Bedeutung durch die von ihm gleichzeitig begonnene bankmäßige Organisation des langfristigen Industriekredits. Die Besonderheit dieser Art von gewerblicher Kreditgewährung liegt außer in der Langfristigkeit darin, daß dabei auch die Beleihung rein industriell bzw. gewerblich genutzter Grundstücke vorgenommen wird. Gerade damit entspricht die Kreditgewährung der Industriebank einem seit langem als besonders dringlich empfundenen Bedürfnis weiter Kreise der industriellen Wirtschaft. Mit Ausnahme-Örtlicher Organisationen gab es vor der Einschaltung der Industriebank keine bankmäßigen Einrichtungen dieser Art in Deutschland. Die Schaffung einer solchen zentralen Stelle für den langfristigen Industriekredit ist dann angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung der letzten 1 y 2 Jahrzehnte notwendig geworden. Die verhängnisvolle Schwächung des privaten Kapitalmarktes hatte besonders die kleinen und mittleren Gewerbebetriebe schwer getroffen. Da diesem Sektor der gewerblichen Wirtschaft nicht wie den Großbetrieben die Möglichkeiten einer direkten Inanspruchnahme des ausländischen Kapitalmarktes zur Verfügung standen, sahen sie sich hinsichtlich der Befriedigung ihres langfristigen Kapitalbedarfs weitgehend auf den ersatzweisen Einsatz kurzfristiger Mittel der Kreditbanken angewiesen. Daraus entwickelten sich dann die gefährlichen Schwierigkeiten, die sowohl die gewerblichen Betriebe wie den Bankenapparat in Mitleidenschaft zogen und während der Krise des Jahres 1931 zu zahlreichen Zusammenbrüchen führten. Die Schaffung solider Kreditgrundlagen für die mittelständische gewerbliche Wirtschaft ist eine Aufgabe von hoher volkswirtschaftlicher und nationalpolitischer Bedeutung. Die Kredite der Industriebank dienen der Ablösung überhöhter kurzfristiger Verbindlichkeiten und der Stärkung der Betriebsmittel auf lange Sicht. Darüber hinaus können die Kredite der Industriebank auch eingesetzt werden für Investitionen langfristigen Charakters, die mit Hilfe kurzfristiger Kredite nicht finanziert werden können. Innerhalb von etwas mehr als 3 Jahren hat die Tätigkeit der Industriebank auf diesem Gebiet einen bedeutenden Umfang angenommen. Rund 122 Millionen Reichsmark wurden auf diesem Wege-den kleinen und mittleren Betrieben der Industrie, des Handels und des Handwerks in allen Teilen Deutschlands überwiegend langfristig zur Verfügung gestellt. Im Interesse der gerade im Kreditgeschäft unentbehrlichen engen Fühlungnahme mit der örtlichen Wirtschaft hat die Bank eine Reihe eigener Außenstellen in allen Teilen des Landes errichtet. Die für Baden und die Rheinpfalz zuständige Vertretung der Industriebank hat ihren Sitz in Karlsruhe, Kaiserstraße 120. Das gute BiJd für jeden Raum / Die geschmackvolle Photo- und Bilder-Einrahmung finden Sie In größter Auswahl Im Spezialgeschäft E.BÜCHLE Karlsruhe! Ludwigsplatz {Inhaber W. Be nach) Bitte besichtigen Sie meine 6 Schaufenster! 484 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 „Wir dürfen nicht müde werden, für unsere Ausfuhr zu tun, was wir irgend können. Es geht hier nicht um den Eigennutz der einzelnen Firma, sondern darum, eine gemeinnützige Politik zu machen. Wenn nicht jeder das äußerste leistet, um im Export zu bleiben, dann wird das binnenwirtschaftliche Belebungsprogramm schließlich doch nicht zu Ende geführt werden können. Halten Sie dem Führer die Treue auch in dieser Frage. Tun Sie alles, um Ihren Export aufrechtzuerhalten Dr. Schacht, Weimar, Oktober 1934. Aufruf des Herrn Reichsministers der Luftfahrt. Deutsche Männer! Deutsche Frauen! Seit dem Kriegsende verheißt man dem deutschen Volke die allgemeine Abrüstung. Die Wahrheit aber ist, daß die Welt heute mehr in Waffen starrt als je zuvor. Tausende von Kriegsflugzeugen stehen rings um Deutschland jederzeit einsatzbereit, während wir selbst in der Luft völlig wehrlos sind.. Sogar die Abwehr von der Erde aus hat man uns völlig genommen. Dabei ist Deutschland durch die Luftwaffe stärker bedroht als irgendein anderes Land. Jede deutsche Stadt ist für Bombenflieger erreichbar. Unsere wichtigsten Industrien liegen im nahen Wirkungsbereich fremder Fliegerkampfkräfte. Der Luftschutz ist daher zu einer Lebensfrage für unser Volk geworden. Er verlangt einen jahrelangen zielbewußten Aufbau unter fachmännischer Leitung und straffer Führung. In der Eigenart der Luftschutzmaßnahmen ist es aber auch begründet, daß die Arbeit der Behörden nicht allein genügt. Die verständnisvolle Mithilfe der gesamten Bevölkerung ist Voraussetzung für den Erfolg. Diese Mithilfe soll nunmehr, um jede Zersplitterung der Arbeit zu vermeiden, der neu gegründete „Reichsluftschutzbund e. V.“ als allein dafür in Frage kommender Verband auf nationaler Grundlage herbeiführen. Er soll das deutsche Volk von der lebenswichtigen Bedeutung des Luftschutzes überzeugen und zu tätiger Mitarbeit gewinnen. Er soll der Bevölkerung die Mittel und Wege für einen wirksamen Selbstschutz zeigen, ohne sich jedoch in farblosen Theorien zu erschöpfen. Er soll in den breiten Massen die sittlichen Kräfte wecken, die zu selbstloser Arbeit und zu Opfern begeistern. Er soll in allererster Linie die moralischen Voraussetzungen schaffen, ohne die ein Volk nicht^ fähig ist, einen modernen Luftangriff zu ertragen. Denn nur eine festgeschlossene, von unbeugsamem Lebenswillen beseelte Nation wird diesen Gefahren widerstehen können. Daher fordere ich alle vaterlandsliebenden Männer und Frauen auf, den Reichsluftschutzbund nach Kräften zu unterstützen. Wer diesem Bund beitritt, wer tätig mitarbeitet oder ihn durch Geldspenden fördert, trägt damit bei zum eigenen Schutze, zum Schutze seiner Familie, seines Grundstückes oder Betriebes. Er erfüllt aber auch gleichzeitig eine hohe nationale Pflicht. Ein Volk, das sich untätig und willenlos feindlicher Willkür preisgibt, hat seine Existenz verwirkt. Ein Volk aber, das den eisernen Willen zur Selbsterhaltung in sich trägt, wird auch den Gefahren aus der Luft erfolgreich trotzen. Aufruf! Das Denkmal unseres Nationalhelden Albert Leo Schlageter auf dem Lötzberg in seinem Geburtsort Schönau i. W. ist durch die Witterung stark angegriffen. Es bedarf dringend der Erneuerung. Zugleich verlangt die Bedeutung, die dieses Schönauer Denkmal für unser Volk besitzt, daß auf dem unvergleichlich schönen Standort, von dem aus es über die engere Heimat unseres Helden hinsieht, ein Platz geschaffen werde, würdig die Scharen derer zu fassen, die in weihevollen Stunden dem Helden ihre Verehrung darbringen wollen. Der Ausschuß für das Schönauer Schlageter-Denkmal hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, das Denkmal durch umfangreiche Um- und Ergänzungsbauten in einen würdigen Zustand zu versetzen. Dieser Beschluß liegt auch im Sinne des Führers und Reichskanzlers, der selbst Mitglied des Ehrenausschusses ist. Es ist Ehrenpflicht eines Jeden, dieses Vorhaben nach Kräften finanziell zu unterstützen. Einzahlungen können geleistet werden auf das Postscheckkonto Karlsruhe Nr. 1288 sowie auf das Konto „Schlageterdenkmal Schönau“ bei der Badischen Bank in Karlsruhe. Karlsruhe, den 17. Oktober 1934. Der Vorsitzende des Ausschusses: Robert Wagner, Reichsstatthalter in Baden. _GEBRÜDER MENGLER g.h.b.h_ Bahnamtliche Rollfuhrunternehmer Möbeltransporte Geschäftsstellen; Freiburg i. Br.: Haugtgüterbahnhof und Bahnhof Freiburg-Wiehre • Tel.-Sammelnummer: 5241 (>Chlu832ea) Internationale Transporte; Verzollung; Verpackung; Versicherungen; Lagerung. Ältestes Speditonshaus am Platze mit größtem Fuhrpark. Kraftwagenbetrieb. Lagerhallen mit Gleisanschluß für alle Zwecke. Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 485 \ Sonstige Nachrichten. Verkehr. Sonntagsruhe im Verkehrsgewerbe. Der Reichsverkehrsminister hat dem Deutschen Industrie- und Handelstag Vorschläge bezüglich der Regelung der Sonntagsruhe im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen zur Äußerung vorgelegt. Eilig eingeleitete umfangreiche Erhebungen des Deutschen Industrie- und Handelstags in dieser Frage ergaben auf Grund von Äußerungen von etwa 80 Industrie- und Handelskammern folgendes Gesamtbild: Die Beurteilung der Zweckmäßigkeit einer Sonntagsruhe im Verkehrsgewerbe innerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist nicht einheitlich. Zwar wird von einer ganzen Reihe von Industrie- und Handelskammern das gänzliche Verbot des Güterfernverkehrs mit Rücksicht auf die Belästigung gefordert, die durch den Verkehr schwerer Lastzüge für die Sonntagsruhe der durchfahrenen Dörfer und Städte erfolgt. Auch sprechen für diesen Standpunkt gewisse soziale Erwägungen für das Fahrpersonal.' Von der weit überwiegenden Mehrzahl wurden aber gegen ein gänzliches Verbot doch gewichtige Bedenken geäußert. Es wurde mit Recht darauf hingewiesen, daß ein vollständiges Verbot jeglichen Güterfernverkehrs mit Kraftfahrzeugen an Sonn- und Feiertagen eine erhebliche Schädigung des gewerblichen Kraftverkehrs bedeuten würde. Insbesondere würde die Wettbewerbslage zwischen dem Kraftwagen und der Schiene zu Lasten des Kraftwagens erheblich verschoben. Zur Gleichstellung der Wettbewerbslage auch auf diesem Gebiet erscheine es daher notwendig, daß dieselben Arten von Transporten, die üblicherweise Sonntags auch von der Reichsbahn befördert werden, auch für den Kraftwagen zur Beförderung freigegeben werden müssen. Unabhängig von der bestehenden Gesetzeslage nach der Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 16. März 1934 (§ 2) scheint ferner eine voneinander abweichende Behandlung des Güterfernverkehrs, des Werkverkehrs und des Güternahverkehrs hinsichtlich der Zulassung an Sonn- und Feiertagen ungerechtfertigt; denn einmal ist die durch den Lastkraftwagenverkehr verursachte Störung der Sonntagsruhe bei allen drei Verkehrsarten die gleiche, zum anderen erscheint eine verschiedene Behandlung des Fern- und des Nahverkehrs schon deshalb nicht tunlich, weil das Verbot des Nahverkehrs dadurch umgangen werden könnte, daß für den Fernverkehr zugelassene Fahrzeuge im Nahverkehr benutzt werden. Eine Überwachung, die an sich durch Einsichtnahme in die Beförderungspapiere möglich wäre, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und zu unerfreulichen Auseinandersetzungen Anlaß geben. Schließlich sei auch nicht einzusehen, warum in besonders eiligen Fällen Werke, die an sich Werkfahrzeuge zur Verfügung haben, gezwungen sein sollen, am Sonntag dringende Beförderungen anstatt mit ihren Werkfahrzeugen mit gewerblichen Fahrzeugen ausführen zu lassen. Auch der vom Reichsverkehrsminister zur Äußerung vorgelegte Vorschlag, nach dem der Güterfernverkehr nur beschränkt zum Sonntagsverkehr zugelassejj werden soll, kann in keiner Weise befriedigen; denn eine Entziehung der Fahrgenehmigung nur für die Lastzüge (Lastkraftwagen mit Anhängern) stellt diese schlechter im Wettbewerb mit Fahrzeugen ohne Anhänger. Desgleichen würde eine Sonntagsruhe für Lastkraftwagen mit einer Gewichtsgrenze Won mehr als 1,5 t Nutzlast eine Schädigung dieser Fahrzeuge gegenüber Wagen mit geringerer Nutzlast bedeuten. Auch würden hierdurch gerade die kleineren Wagen, die für den Güterfernverkehr nicht mehr in dem Maße in Frage kommen, für den Sonntagsverkehr mit den Wagen höherer Nutzlast in Wettbewerb treten. Dem Vorschlag auf Verbot der Leerfahrten an Sonntagen könnte an sich für die Tagesstunden zugestimmt werden, jedoch müßte die Rückkehr am Sonnabend nacht entladener Fahrzeuge in ihren Heimatort in' den ersten Morgenstunden des Sonntags sowie die Leerfahrt am Sonntag Abend zur Bereitstellung zur Beladung am Montag freigegeben werden. Nach überwiegender Beurteilung kann eine beschränkte Zulassung des Güterfernverkehrs im Rahmen des sich am Sonntag vollziehenden Eisenbahnverkehrs nicht durch Zulassung gewisser Fahrzeugarten usw., sondern durch Zulassung des Verkehrs gewisser Gütersyten erzielt werden. Hierfür kommen vornehmlich solche Güter in Frage,’ die auf der Reichsbahn als Eilgut aufgegeben werden oder die ihrer Natur nach eijbedürftig sind. Dies sind insbesondere leicht verderbliche Güter (z. B. Beförderung von Frischmilch und sonstigen Lebensmitteln), andere eilige Transporte wie Ausfuhrsendungen (Erreichung eines Schiffsanschlusses), Beförderung von Ersatzteilen (Maschinenteilen) u. dgl. mehr. Bezüglich der zeitlichen Beschränkung giiigen die Ansichten ebenfalls erheblich auseinander. Hier wird neben der Berücksichtigung möglichster Freihaltung des Sonntags von den zwangsläufig auftretenden Belästigungen durch den Lastkraftwagenverkehr und der vergleichsweisen Rücksichtnahme auf die entsprechenden Betriebsbeschränkungen bei der Reichsbahn sowie auf .die sozialen Gesichtspunkte für das Personal auch zweckmäßig noch rein verkehrstechnisch die starke Inanspruchnahme der Landstraßen an Sonn- und Feiertagen durch den Ausflugspersonenverkehr beachtet werden müssen. Die ganz außerordentliche Vermehrung des ' Personenverkehrs, der sich besonders an Sonn- und Feiertagen bemerkbar macht und auch nach Fertigstellung der Reichsautobahnen — da Ausflugsverkehr aufs Land — nur zu einem Teil von diesen aufgenommen werden dürfte, läßt es im Interesse der Verkehrssicherheit als dringend erwünscht erscheinen, daß der Lastkraftwagenverkehr in den Hauptverkehrsstunden mit Ausnahme der oben näher dargelegten zuzulassenden Eilversendungen von der Straße ferngehalten wird. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat sich daher auf Grund des Ergebnisses seiner Erhebungen zu den Fragen des.Reichsverkehrsministers für die Regelung der Sonntagsruhe im Verkehrsgewerbe wie folgt geäußert: 1. Für den gewerblichen Güterfern- und -nahverkehr sowie für den Werkverkehr sollte mit Rücksicht auf die gleichgelagerten Verhältnisse tunlichst eine einheitliche Regelung der Sonntagsruhe angestrebt werden. 2. Eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Fahrzeugarten hinsichtlich der Sonntagsruhe erscheint mit Rücksicht auf den Wettbewerb dieser untereinander nicht angängig. 3. Mit Rücksicht auf den bestehenden Wettbewerb zwischen Kraftwagen und Eisenbahn sowie auf das dringende Interesse der verfrachtenden Wirtschaft, MecH. Glaserei Anton Rauch Freiburg i. Br., Hermannstr. 7, Fernsprecher 1139 Schaufensteranlagen, Schaukästen, Doppel- und Schiebefenster 486 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 X GEHRY X Kohlen, Koks, Brikett, Holz Kaiserstraße 29 Freiburg i. Br. Telephon 3271 Eilsendungen auch an Sonn- und Feiertagen mit Kraftfahrzeugen befördern lassen zu können, erscheint ein gänzliches Verbot des Güterverkehrs mit Kraftfahrzeugen nicht angängig. Dies gilt auch im Interesse der Verfrachter für den Fall, daß Eisenbahn und Kraftwagen für die Zukunft in irgendeiner Ferm unter einheitlicher Leitung arbeiten. Die Beförderung eiliger Sendungen muß daher auch an Sonn- und Feiertagen für den Kraftwagenverkehr unbeschränkt zugelassen werden. 4. Der gewöhnliche „Frachtgut“-Verkehr mit Kraftwagen sollte für die Zeit von 8 Uhr bis 22 Uhr ruhen. (V. Slg. 81/84.) Orderlagerscheine. Der Firma J. H. Königsfeld G. m. b. H., Schiffahrt, Spedition, Lagerung, Versicherung in Mannheim wurde vom Herrn Badischen Finanz- und Wirtschaftsminister gemäß § 1 der Verordnung über Orderlagerscheine vom 16. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt I Seite 763 ff.) die staatliche Genehmigung zur Ausstellung von Orderlagerscheinen über Güter aller Art, die durch Indossament übertragen werden können (§§ 363 Absatz 2, 364, 365 und 424 HGB) für ihr im Mühlauhafen in Mannheim, Werfthallenstraße 15—17, betriebenes Lagerhaus sowie für die vor demselben befindlichen Umschlagsvorrichtungen auf der Grundlage der unterm 12. Oktober 1934 genehmigten Lagerordnung erteilt. Bereifungsvorschriften. Nach den Ausführungsbestimmungen zur Reichs- Straßenverkehrsordnung vom 30. Mai 1934 ergeben sich für die Bereifungsvorschriften folgende Anhaltspunkte: • Nach § 18 der Reichs-Straßenverkehrsordnung sollen Kraftfahrzeuge und deren Anhänger grundsätzlich mit Luftreifen ausgestattet sein. Andere Reifen dürfen nur verwendet werden, soweit sie vom Reichsverkehrsminister für zulässig erklärt worden sind. Als Luftreifen sind, nach den Ausführungsbestimmungen, solche Reifen anzusehen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den in einem Schlauch unter Überdruck eingeschlossenen Luftinhalt bestimmt wird. An Stelle der Luftreifen werden für Geschwindigkeiten bis zu 25 km in der Stunde (bei Fahrzeugen ohne gefederte Triebachse gilt dies nur für Geschwindigkeiten bis zu 16 km) Gummireifen folgender Art für zulässig erklärt: Auf beiden Seiten des Reifens muß eine 10 mm breite hervorstehende, deutlich erkennbare Rippe um den Reifen laufen, die die Grenze angibt, bis zu welcher der Reifen abgenutzt werden darf. An dieser Abfahrgrenze muß der Reifen noch ein Arbeitsvermögen von mindestens 6 Meterkilogramm haben. Die Flächenpressung darf unter der höchst zulässigen statischen Belastung 8 kg je Quadrat- centimeter nicht überschreiten. Die bisher zulässigen sogenannten hochelastischen Vollgummireifen mit einem Arbeitsvermögen von 8 Meterkilogramm in neuem Zustand sind für Kraftfahrzeuge noch bis zum 1. Oktober 1935, und für Kraftfahrzeuge, die auf Grund von § 36 b Abs. 2 und 3 der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 10. Mai 1932 (Reichsgesetzblatt I, Seite 201) auf hochelastischen Vollgummireifen fahren durften, und für Anhänger noch bis zum 1. Oktober 1936 zulässig. Postgebühren für Eilzustellung von Paketen. Beim Herrn Reichspost-Minister war angeregt worden, eine Ermäßigung der Eilzustellgebühren bei gleichzeitiger Einlieferung mehrerer Eilpakete an denselben Empfänger durchzuführen. Nachdem im Benehmen mit den Reichspostdirektionen eine Prüfung der Angelegenheit vorgenommen worden ist, hat sich nun der Herr Reichspost- -Minister zu der Frage in einem Schreiben nachstehenden Wortlauts an .die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels geäußert: „Es ist beabsichtigt, die Zustellung von Eilpaketen und -postgütern im Ortszustellbereich zu verbilligen, wenn der Absender gleichzeitig mehrere Eilsendungen mit einer Paket- oder Postgutkarte an denselben Empfänger einliefert. Wird die Gebühr vorausbezahlt, so soll in diesen Fällen für das erste Paket oder Postgut die volle Eilzustellgebühr, für jede weitere Sendung die Hälfte dieser Gebühr erhoben werden. Wird die Zahlung der Eilzustellgebühr dem Empfänger überlassen, so werden die wirklich entstehenden Botenkosten, mindestens aber die für die Vorauszahlung geltenden Sätze eingezogen. Hinsichtlich der Pakete usw., die ursprünglich nicht als Eilsendungen bezeichnet waren, sondern auf Verlangen des Empfängers durch Eilboten zugestellt werden, muß es bei den jetzigen Bestimmungen verbleiben, es können also bei gleichzeitigem Abtragen mehrerer Pakete Ermäßigungen nicht gewährt werden. Bei diesen Sendungen bleibt die Eilzustellung an die Voraussetzung geknüpft, daß der Dienstbetrieb der Zustell-Postanstalten das Heraussuchen der Sendungen erlaubt. Das Heraussuchen erfolgt im allgemeinen gebührenfrei. Nur in Ausnahmefällen, wenn für das Heraussuchen besondere Kräfte herangezogen werden müssen, wird neben der Eilzustellgebühr ein Zuschlag erhoben, der von den Postämtern nach dem Zeitaufwand für das Heraussuchen bemessen wird. Zu welchem Zeitpunkt die Ermäßigungen in Kraft gesetzt werden können, läßt sich mit Sicherheit erst angeben, wenn feststeht, daß die für die Gebührensenkungen nötigen Mittel zur Verfügung stehen.“ Sobald uns Näheres über die Angelegenheit bekannt wird, werden wir an dieser Stelle wieder berichten. Absenderfreistempler. Die Deutsche Reichspost hatte es abgelehnt, lateinische Schrift auf Absenderfreistemplern zuzulassen. Es hat sich- jedoch in letzter Zeit gezeigt, daß die Zahl der Firmen, die lateinische Buchstaben für ihre Firmenbezeichnungen, Warenzeichen usw. haben eintragen lassen oder als Kennzeichen für ihre Erzeugnisse seit jeher gebraucht haben, sehr groß ist. Der Herr Reichspost-Minister erkennt diese Tatsache an. Wenn er aber auch die Notwendigkeit für die Verwendung der lateinischen Schrift in vielen Fällen keineswegs als zwingend ansehen möchte, so glaubte er doch der bestehenden Gewohnheit Rechnung tragen und den Anträgen der betreffenden Firmen auf Zulassung der lateinischen Schrift in ihren Absender- und Werbestempeln ausnahmsweise entsprechen zu sollen. Die dadurch herbeigeführte unterschiedliche Behandlung älterer und neuerer Firmen führte immer wieder zu Klagen und Beschwerden. Der Herr Reichspost-Minister hat sich nun- Nr 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 487 mehr entschlossen, allgemein auch die Verwendung lateinischer Schrift zuzulassen, wenn der Antragsteller die deutsche Schrift für seine Zwecke als ungeeignet bezeichnet. Als Grund für die Ablehnung der deutschen Schrift in den Freistemplern sei z. B. immer wieder die erschwerte Auslandswerbung angegeben worden. Obschon der Reichspost-Minister diese Auffassung nicht zu teilen vermag, habe er ihr doch Rechnung getragen, um der Steigerung der deutschen Ausfuhr jede nur denkbare Förderung angedeihen zu lassen. An der grundsätzlichen Forderung, daß zu den Inschriften der Absender- und Werbestempel möglichst die deutsche Schrift Verwendung finden sollte, werde hierdurch nichts geändert. öffentliche Bildtelegraphenstelle in Köln. Das deutsche Bildtelegraphennetz wird in nächster Zeit durch eine neue öffentliche Bildstelle in Köln erweitert werden. Das Bildtelegraphengerät, das die Deutsche Reichspost dort verwenden wird, ist von der Siemens & Halske A.-G. gebaut werden und entspricht dem neuesten Stande der Technik. Die mit ihm aufgenommenen Bilder werden den zu stellenden Anforderungen in jeder Beziehung genügen. Der Aufbau und der Anschluß des Geräts wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen, es ist jedoch damit zu rechnen, daß die neue Bildstelle schon gegen Mitte November dem Betrieb übergeben werden kann. Damit erhält auch der Westen des Reiches Anschluß an das deutsche und zugleich an das europäische Bildtelegraphennetz. Steuerwesen. Steuererleichterungen bei Aufwendungen zur Instandsetzung und Ergänzung an Gebäuden. Bei der Veranlagung der Einkommen- und Körperschaftsteuer ermäßigt sich die Steuerschuld für die Steuerabschnitte, die in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum 81. Dezember 1985 enden, um 10 v. H. der Aufwendungen für Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden und Gebäudeteilen aller Art, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Zur Instandsetzung und Ergänzung der Gebäude dürfen nur inländische Erzeugnisse verwendet werden, es sei denn, daß geeignete inländische Erzeugnisse nicht vorhanden sind, oder ihre Verwendung zu einer imverhältnismäßigen Verteuerung führen würde. 2. Beginn und Ende der Instandsetzungen und Ergänzungen müssen in der Zeit vom 1. Januar 1934 bis zum 31. März 1935 liegen. 3. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (des Reichs, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände) dürfen für diese Instandsetzungen und Ergänzungen weder unmittelbar noch mittelbar gewährt werden, wenn es sich nicht um gewerbliche Gebäude handelt; d. h. also: für Instandsetzungen und Ergänzungen an gewerblichen Gebäuden kann die Steuerermäßigung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln auf Grund des sogenannten Gebäudeinstandsetzungsgesetzes gewährt worden sind. Nach dem Inhalt der Vorschriften kommen für eine Steuerermäßigung die Steuerabschnitte 1934 und 1935 in Frage, und zwar ermäßigt sich die Steuerschuld für den Steuerabschnitt, in dem die Aufwendungen entstanden sind. Es haben sich Zweifel ergeben, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen Aufwendungen im Steuerabschnitt 1934 entstanden sind, die Steuerermäßigung sich aber nicht oder nicht voll auswirken kann, weil eine zu veranlagende Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer für diesen Steuerabschnitt nicht oder nicht in ausreichender Höhe zu entrichten ist oder weil Steuerabzugsbeträge nicht erstattet werden dürfen. Zur Beseitigung dieser Zweifel und zur Vermeidung von Härten hat sich der Reichsminister der Finanzen damit einverstanden erklärt, daß Steuerermäßigung für Aufwendungen im Steuerabschnitt 1934 insoweit noch im Steuerabschnitt 1935 gewährt wird, als sich die Steuerermäßigung für 1934 aus den bezeichneten Gründen nicht auswirken kann. Für Steuerabschnitte, die nach dem 31. Dezember 1935 enden, kommt eine Steuerermäßigung keinesfalls in Betracht. Auch kann nicht etwa für Aufwendungen im Steuerabschnitt 1935 eine Steuerermäßigung bereits für den Steuerabschnitt 1934 verlangt werden. Wie oben schon angedeutet wurde, bilden gewerbliche Gebäude eine Sondergruppe insofern, als bei 1 Instandsetzungen und Ergänzungen an ihnen auch dann die 10 % von der zu entrichtenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer in Abzug gebracht werden können, wenn diese Instandsetzungen und Ergänzungen durchgeführt worden sind mit der bekannten 20prozentigen Reichsunterstützung zufolge des Gesetzes vom September v. J. (Gebäudeinstandsetzungsgesetz). Es ist aber dabei selbstverständlich, daß die Steuerermäßigung nur nach dem Selbstaufbringungsbetrag zu berechnen ist. Wenn also jemand für 10000 RM. Aufwendungen an einem gewerblichen Gebäude vorgenommen hat und davon 20%, also 2000 RM. vom Reich zur Ver- Bezugsquellen werden nachgewiesen durch die Werkvertretung H. Mönkeberg & Co., Stuttgart-N, Alleenstraße 20 etK€ckter-SckcM&- 7 Uk&mpßtiger-fiM69r Mit einem Griff zaubert Ihnen der Schaub Bali 35 die Sender Europas und Kurzwelienstationen der ganzen Welt in Ihr Heim. Elektrodyn. Lautsprecher, vorbildlich schönes Edelholzgehäuse, geeichte Voil- sichtskala, hörfertig für Wechselstrom 169.-, für Gleichstrom 173.-. Überall vorrätig. Verlangen Sie kostenlos die neuen Werbeblätter. ICHAPI G.Schaub, Apparatebauges.m.b.H.,Pforzheim (Schwarzwald) 488 BADISCHE; WIRT C HAFTS -ZEITUNG Sr. 21 fügung gestellt erhielt, können die 10 % Abzug, die nach dem Steuererleichterungsgesetz möglich sind, nur berechnet werden von 8000 RM., d. h. also von dem selbst aufgebrachten Anteil. Der Betreffende ist also in der Lage, 10% von 8000 RM., d. h. also 800 RM., von der von ihm zu entrichtenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer in Abzug zu bringen. Rückforderung von Steuergutscheinen. Hierzu hat der Reichsminister der Finanzen folgenden Erlaß an die Präsidenten der Landesfinanzämter gerichtet: Das Verfahren bei der Ausgabe von Steuergutscheinen für Steuerzahlungen ist im wesentlichen abgeschlossen. Bei den Finanzämtern ist noch eine Reihe von Fällen in der'Schwebe, in denen die Steuerpflichtigen im Steuergutscheinzeitraum Vorauszahlungen auf gutscheinfähige Steuern geleistet haben, die nachträglich bei der endgültigen Veranlagung niedriger festgesetzt worden sind. Nach § 8 StGsch.VO. in Verbindung mit § 13 StGsch. DB. müssen die Steuerpflichtigen vor dem Ausgleich dieser Vorauszahlungen die Steuergutscheine zurückgeben, die auf den zu viel gezahlten Vorauszahlungsbetrag entfallen. Das Hereinholen dieser zu viel ausgegebenen Steuergutscheine führt vielfach zu erheblichen Schwierigkeiten. Bei den zahlreichen kleineren Fällen steht der Arbeitsaufwand meist in keinem Verhältnis zu dem Erfolg, zumal da zahlreiche Steuerpflichtige ihre Steuergutscheine inzwischen veräußert haben. Es empfiehlt sich daher, zur Vereinfachung der Verwaltung die Angelegenheit zum Abschluß zu bringen. Auf Grund des § 22 der Steuergutscheinverordnung vom 4. September 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 425, 427) bestimme ich das folgende: Die Finanzämter werden ermächtigt, von der Rückforderung von Steuergutscheinen nach § 13 der Durchführungsbestimmungen zur Steuergutscheinverordnung abzusehen, wenn der von dem Steuerpflichtigen zu fordernde Steuergutscheinnennbetrag (ohne Aufgeld) 60 RM. nicht übersteigt. Zuschüsse zur Teünahme an Fahrten der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“. Der Reichsarbeitsminister, hat angeordnet, daß freiwillige Zuschüsse zur Teilnahme an Erholungsfahrten der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ von den Beitragsleistungen der Sozial- und Arbeitslosenversicherung frei bleiben. Für die Beitragsleistung in der Sozialversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung kommt daher die Gewährung von derartigen Reisekostenzuschüssen nicht in Frage. Im Gegensatz dazu hat bezüglich der Frage der Lohnsteuerpflicht derartiger Zuwendungen der Reiehsfinanz- minister die Lohnsteuerpflicht bejaht, was aus folgendem Erlaß zu entnehmen ist: „Die Reisezuschüsse, die ein Unternehmer dem Arbeitnehmer zur Ermöglichung an Reisen der NS- Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ gewährt, sind steuerlich als Arbeitslohn zu behandeln. Ich sehe mich nicht in der Lage, die Befreiung derartiger Zuschüsse von der Lohnsteuer anzuordnen.“ Konsularisches. Konsularische Vertretung Amerikas. Herr Julius C. Jensen ist zum Vizekonsul beim Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Stuttgart ernannt und seitens des Reichs zur Ausübung konsularischer Amtshandlungen zugelassen worden. Zum Amtsbereich des Amerikanischen Generalkonsulats Stuttgart gehört auch das Land Baden. Handel und Gewerbe. Angemeldete Ausverkäufe in Baden. Außenstelle Firma und Straße Wohnort Geschäftszweig Grund der Veranstaltung Beginn Voraussichtliches Ende Mannheim Schuhhaus Heidelberg Schuhwaren Geschäfts- 28. 9. 34 28. 11. 34 Schütte, Hauptstr. 69 aufgabe Schopfheim Karl Bauger Badenweiler Weißwaren- Geschäfts- 1.10. 34 1.12. 34 geschäft aufgabe Schopfheim Albert Hermann Grenzach Schuhhandlung Geschäfts- 25.10. 34 25.12. 34 aufgabe Angemeldete außergewöhnliche Verkäufe in Baden. Mannheim Geschwister Mannheim Damenkonfek- Aufgabe des 1.11.84 10.11. 34 Emminger, tion und feine Laden- O 7, 1 Maßschneiderei geschäft es Mannheim E. Friedenberger Mannheim Bij outeriewaren Konkurs- 10.10. 34 10.11. 34 & Co., P 8,12 ausverkauf Sorgfältig und fachmännisch geschützt ist der Inhalt unserer Patentpackung, die Zigarette mit blumigem Aroma 3 ^ rot... 3 1 j 3 Pfg. blau . . 4 Pfg. TSC HEU LIN-Zigarettenfabrik G.m.b.H., Teningen Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 489 Außenhandel, Devisen- und Kohstofif- bewirtschaftung. Kompensationsverkehr mit China. Die Firma Julius Gunst, Hamburg 86, Gr. Bleiche 64, importiert Waren aus China. Sie sucht Verbindung mit deutschen Exporteuren, die Lieferungen nach China ausführen, zwecks Anbahnung eines Kompensationsgeschäftes. Interessenten wird anheimgestellt, sich unmittelbar mit der Firma ins Benehmen zu setzen. Polen — Das Kompensationsabkommen mit Deutschland. Polnische Regierungsblätter berichten vorzeitig -über den angeblich schon erfolgten Abschluß des deutschpolnischen Kompensationsabkommens, über das — mit Unterbrechungen — seit einigen vier Monaten zwischen Warschau und Berlin verhandelt wird. So weit ist es noch nicht; während der nächsten Tage werden zunächst noch in Berlin die Verhandlungen über die Durchführung der gegenseitigen Verrechnung bei dem in Aussicht genommenen Kompensationsgeschäft stattzufinden haben, und erst wenn diese Verhandlungen erfolgreich verlaufen sind, kann ein Abschluß erfolgen. Was in dieser Beziehung bevorsteht, ist nicht ein Abkommen, das die Gesamtheit des deutsch-polnischen Handelsverkehrs oder auch nur dessen größeren Teil einer neuen Regelung unterwerfen wird. Dem weitaus größten Teil des deutsch-polnischen Warenaustausches wird nach wie vor der deutsch-polnische Wirtschaftsfrieden vom März 1984 mit allen seinen Einzelbestimmungen zugrunde liegen. Auch wird weder irgendein generelles Clearingabkommen abgeschlossen noch die Frage der in Deutschland eingefrorenen polnischen Forderungen aus Warenlieferungen durch das Abkommen geregelt werden. Das Abkommen fußt vielmehr ausschließlich auf den Vereinbarungen, die Anfang Mai 1934 in Berlin zwischen dem Reichsnährstand und den Vertretern der polnischen Land- und Forstwirtschaft getroffen worden sind, "ergänzt durch die inzwischen ausgehandelten entsprechenden polnischen Gegenleistungen für die polnischen Warenlieferungen, die Deutschland abzunehmen haben wird. Sehr wahrscheinlich wird das Abkommen auch quantitativ nicht ganz den seinerzeit in Aussicht genommenen Umfang haben — dies schon mit Rücksicht darauf, daß seither schon eine geraume Zeit verstrichen ist. Hierauf läßt u. a. schließen, daß die polnische Holzfachpresse verlautbart, es komme nicht, wie seinerzeit geplant, die Ausfuhr von 15, sondern nur von 9 Mill. ZI. Holz im Rahmen dieses Geschäftes nach Deutschland in Frage. Es wird sich also, soweit sich bisher übersehen läßt, bei diesem Abkommen lediglich um die Vereinbarung eines einmaligen deutsch-polnischen Kompensationsgeschäftes mit bestimmten Waren, die größtenteils auch schon bislang im deutsch-polnischen Warenaustausch eine Rolle spielen, handeln, deren Austausch aber erstens unter besonderen gegenseitigen Erleichterungen, zweitens unter einfacher gegenseitiger Aufrechnung des Gegenwertes erfolgen soll. Im Gesamtvolumen des gegenwärtigen deutsch-polnischen Handelsverkehrs dürfte dies Geschäft nicht mehr als etwa 15% ausmachen. Es wird seine Bedeutung als Ausnahmefall haben, grundsätzliche oder generelle Bedeutung dagegen dürfte ihm kaum zukommen. DEKORATIONSMALEREI W. HABER STROH Amalienstr. 28 Anstrich - Schritten / Gegründet 1877 Telephon 215 Das deutsch-englische Handelsabkommen vom 1. November 1934. Das am 1. November zwischen Deutschland und England abgeschlossene Abkommen enthält nach der Wiedergabe des Deutschen Nachrichtenbüros folgende Bestimmungen : Artikel 1: Vorbehaltlich einer später aufgezeigten Bestimmung dieses Artikels wird die deutsche Regierung uneingeschränkt Devisenbescheinigungen für die Einfuhr von Waren des Ver. Königreichs aller Art nach Deutschland erteilen. Es handelt sich besonders um Kohle und Koks zum Verbrauch im deutschen Zollgebiet, Bunkerkohle für deutsche und ausländische Schiffe und Kohle für Freihafengebiete, um Heringe, Garne und Textilien. Die Reichsbank wird von den aus der deutschen Ausfuhr nach England eingehenden Devisen monatlich für die Bezahlung der englischen Ausfuhr nach Deutschland einen Betrag abzweigen, der 55 v. H. des Durchschnitts zwischen den in der deutschen Statistik für den vorletzten Monat der deutschen Ausfuhr nach England entspricht. Von diesem Durchschnittswert werden abgezogen : a) der Sterlinggegenwert der von der Bank von England im laufenden Monat verkauften Sondermark; b) Jede einzelne Schuld (oder Teile davon) aus der Ausfuhr deutscher Waren nach England, die als uneinbringlich festgestellt worden ist; c) der Wert solcher deutscher Waren nach England, für welche die Reichsbank nachgewiesen hat, daß sie im Sinne eines unmittelbaren deutsch-englischen Warenaustausches ohne Devisenaufkommen nach England eingeführt sind. Der Wert deutscher Waren, die mit Reichsmark auf „Ausländersonderkonten für Inlandszahlungen“ gezahlt worden sind, wird von dem Durchschnittswert nur insofern abgezogen, als die beiden Regierungen sich jeweils über eine Höchstsumme geeinigt haben. Die deutsche Regierung kann das Ausmaß der Verfügungsberechtigung über die erwähnten Sonderkonten zur Bezahlung deutscher Ausfuhr nach England beschränken. Der Wert solcher deutschen Waren, die im Wege anderer, d. h. nicht im unmittelbaren Warenaustausch sich vollziehender Verrechnungsvereinbarungen eingeführt werden, werden von dem Durchschnittswert der Ausfuhr abgezogen. Falls eine der vertragschließenden Regierungen der Ansicht ist, daß die wie vorstehend vorgesehene Berechnungsart sich als unbefriedigend erwiesen hat, werden die Regierungsvertreter prüfen, ob eine Änderung wünschenswert ist. Die für die Bezahlung der englischen Ausfuhr nach Deutschland von der Reichsbank abgezweigten Devisenbeträge werden vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. 5 dieses Abkommens täglich an Personen in Deutschland abgegeben, die eine Devisenbescheinigung gemäß den deutschen Devisenbestimmungen besitzen und durch Vorlage eines Zeugnisses einer britischen Handelskammer sowie aller sonstigen in Deutschland vorgeschriebenen Urkunden nachweisen können, daß es sich um die Einfuhr englischer Ware handelt. Auf dem Zeugnis der britischen Handelskammer vermerkt die Reichsbank den zugeteilten Devisenbetrag. Die so gesammelten Zeugnisse übermittelt sie in zu vereinbarenden zeitlichen Abständen der englischen Botschaft in Berlin. Die abgezweigten Devisenbeträge werden für die Bezahlung englischer, vor dem 15. November 1935 verschifften Waren abgegeben, auch wenn sie nicht von einem Zeugnis einer britischen Handelskammer begleitet sind, vorausgesetzt, daß sie auf Grund der deutschen Zollvorschriften als englische Waren anzusehen sind. 490 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 Jeder abgezweigte Betrag, der in einem bestimmten Monat für den im vorigen Absatz festgesetzten Zweck nicht verwendet worden ist, wird vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 3 auf den nächsten Monat für denselben Zweck vorgetragen und von der englischen Regierung zu einer anderen von Deutschland an England geschuldeten Zahlung im Handelsverkehr verwendet, andernfalls steht er der Beichsbank zur freien Verfügung. Erweist sich der abgezweigte Devisenbetrag in erheblichem Maß als unzureichend zur Bezahlung der nach Deutschland eingeführten englischen Ware, so behält sich die deutsche Regierung das Recht vor, nach Benehmen mit der englischen Regierung und vorbehaltlich Artikel 3 die Erteilung von Devisenbescheinigungen vorübergehend einzuschränken. Wird eine derartige Einschränkung verfügt, so findet sie nur mit Zustimmung der englischen Regierung auf die zu Beginn besonders aufgeführten Waren Anwendung, es sei denn, daß insoweit bei irgendeiner dieser Warengattungen die von England nach Deutschland eingeführte Menge die während des entsprechenden Zeitraums der Jahre 1932 und 1933 eingeführte Durchschnittsmenge übersteigt. Unbeschadet dessen wird die deutsche Regierung unter allen Umständen Devisenbescheinigungen für die volle Menge von englischer Kohle und englischem Koks nach Deutschland ausstellen, die auf Grund des Notenwechsels vom 13. April 1933 zur Einfuhr nach Deutschland zugelassen ist. Artikel 2: Die deutsche Regierung wird bei der Zuteilung von Devisen zum Kauf von Rohstoffen und Lebensmitteln, die Deutschland im Wege des Zwischenhandels über England oder unmittelbar von den britischen Kolonien zu beziehen pflegt, keine Maßnahmen treffen, um deren herkömmlichen Anteil an der Versorgung Deutschlands mit diesen Waren zu verringern. Artikel 3: Die deutsche Regierung wird Devisenbescheinigungen für die Bezahlung von Sterlingsfrachten für englische nach Deutschland eingeführte Waren erteilen, sofern für die Einfuhr dieser Waren Devisenbescheinigungen ausgestellt sind. Sie wird ferner, soweit irgend möglich, Sterling zur Verfügung stellen, um die Bezahlung entsprechender Frachten deutscher Ausfuhrwaren auf britischen Schiffen zu ermöglichen. Bei der Zuteilung von Devisen für die Zahlung von Frachten im allgemeinen wird die deutsche Regierung die Frachten britischer Schiffe ebenso günstig behandeln, wie die Frachten der Schiffe jedes anderen Landes. Artikel 4: Bei der Unterzeichnung dieses Abkommens wird die Reichsbank einen Betrag von nicht weniger als 400 000 Pfund Sterling für die Begleichung der in Artikel 8 genannten ausstehenden Schulden bereit stellen. Ferner wird sie alles tun, um die Begleichung durch Verwertung ausstehender deutscher Warenforderungen zu beschleunigen, und zwar entweder durch ein Kreditgeschäft oder auf anderem Wege. Die englische Regierung wird über die Erträge aus der Verwertung der vorgenannten Forderungen vollständig unterrichtet werden. Sie wird ferner der deutschen Regierung mitteilen, wie die Zahlung der 400000 Pfund Sterling und der weiteren gemäß diesem Artikel und dem Artikel 6 verfügbaren Beträge verwendet werden sollen. Alfred Fuchs (Gummifuchs) Freiburg i. Br., Rosastraße 5 Technische Gummi- und Asbestwaren, Treibriemen, Industrie- und Feuerwehrbedarf Sie wird der deutschen Regierung die notwendigen Einzelheiten über die ausstehenden Schulden übermitteln und ihr besonders die Reihenfolge der Begleichung mitteilen. Die beiden Regierungen werden die vor dem 1. März 1934 fällig gewordenen ausstehenden Schulden besonders prüfen, um zu entscheiden,'ob sie-nach diesem Artikel und nach Artikel 6 dieses Abkommens beglichen werden sollen. Artikel 5: Das deutsch-englische Zahlungsabkommen vom 10. August 1934 tritt mit dem 1. November 1934 außer Kraft, soweit es nicht die vor diesem Tage fällig gewordenen Zahlungen betrifft. Die Bank von England wird auch weiterhin gemäß den bestehenden Vereinbarungen die auf dem Sonderkonto stehenden Sondermarkbeträge für Rechnung der beteiligten Exporteure Englands verkaufen. Wenn sich herausstellt, daß die SondermarLbeträge in einem Zeitraum von drei Monaten ab 1. November durch diese Verkäufe oder auf die im vorhergehenden Artikel vorgesehene Weise nicht vö llig aufgelöst werden, so werden sie in einem von der englischen Regierung zu bestimmenden Ausmaß durch die Verwendung der gemäß Artikel 1 abgezweigten Devisenbeträge erststellig aufgelöst. Erweist sich die Devisenmenge in irgendeinem Zeitabschnitt als unzureichend für die Bezahlung der englischen Ausfuhr nach Deutschland, so wird der Zeitpunkt, an dem diese Zahlungen zu leisten sind, solange hinausgeschoben, bis Devisen gemäß Artikel 1 hierfür verfügbar sind. Die deutsche Regierung wird aus diesem Grunde die Erteilung von Devisenbescheinigungen für die englische Ausfuhr nur mit Zustimmung der englischen Regierung einschränken können, und die englische Regierung wird ihre Zustimmung nicht verweigern, wenn derartige Zahlungsverzögerungen nachteilige Wirkungen auf die beiderseitigen Handelsbeziehungen haben. Artikel 6: Solange ausstehende, noch nicht gemäß Artikel 4 vollständig beglichene Schulden vorhanden sind, wird die Reichsbank von den aus der deutschen Ausfuhr nach England auf kommenden Devisen-ausreichende Beträge zuteilen, um die Begleichung aller solcher ausstehenden Schulden innerhalb einer Höchstfrist von 12 Monaten, vom 1. November 1934 an gerechnet, sicherzustellen. Der für diesen Zweck zugeteilte Betrag wird vorläufig auf 10 v. H. des auf Grund Artikel 1 berechneten Wertes der deutschen Ausfuhr nach England festgesetzt, er soll notfalls erhöht werden. Jeder Gläubiger einer ausstehenden Forderung kann verlangen, daß der Schuldner den Gegenwert der Forderung sofort in Reichsmark auf ein besonderes Treuhänderkonto bei einer deutschen Devisenbank einzahlt (letzter bekannter Mittelkurs der Berliner Börse). Ist der erforderliche Reichsmarkbetrag größer als der auf das Treuhänderkonto einbezahlte Betrag, so hat der Schuldner den Unterschied nachzuzahlen ; im umgekehrten Fall wird der Überschuß zurückvergütet. Artikel 7: Die deutsche Regierung wird nach dem 81. Dezember 1934 weiterhin gemäß der Artikel 2 und 4 des deutsch-englischen Transferabkommens vom 4. Juli 1934 Sterlingbeträge zum Ankauf solcher Zinsscheine der 7prozentijgen Deutschen Äußeren Anleihe von 1924 und der 5%prozentigen Anleihe des Deutschen Reiches 1930 bereit stellen, die nachweislich am 15. Juni 1934 zum materiellen Eigentum der britischen Inhaber gehört haben. Bezüglich der in Artikel 3 des deutsch-englischen Transferabkommens erwähnten mittel- und langfristigen Verpflichtungen wird die deutsche Regierung in bestimmtem Rahmen Schuldverschreibungen an bieten, die mit 4 v. H. jährlich verzinst werden, im übrigen aber den Bestimmungen des Angebots nach der Verlautbarung vom 29. Mai 1934 entsprechen. Nr 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 491 Artikel 8 gibt eine genaue Begriffsbestimmung für die Begriffe „Sondermark“, „außenstehende Schulden“, „Personen in Deutschland“, „britische Kolonien“ im Sinne dieses Abkommens. Artikel 9: Das deutsche Kreditabkommen von 1934 und das Kreditabkommen für deutsche öffentliche Schuldner von 1934 werden durch dieses Abkommen nicht berührt. Artikel 10 besagt, daß die beiden Regierungen zur laufenden Prüfung dieses Abkommens Vertreter ernennen werden. Artikel 11: Dieses Abkommen tritt am 1. November 1934 in Kraft. Es kann von jeder Regierung zum 1. jeden Monats durch eine spätestens am 1. des vorhergehenden Monats ausgesprochene Kündigung beendet werden und wird dann durch ein Verrechnungsabkommen ersetzt. Deutsch-argentinisches Abkommen. Eine Mitteilung der Reichsbank. Wie bereits in der Tagespresse bekanntgegeben wurde, ist zwischen Deutschland und Argentinien ein Abkommen über den Handels- und Zahlungsverkehr getroffen worden, das ab 20. Oktober d. J. vorläufig angewendet wird. Der Notenwechsel darüber ist im Reichsgesetzblatt Nr. 51 Teil 22 veröffentlicht worden. Nach dem Abkommen erfolgen die Zahlungen zur Begleichung neuer deutscher Forderungen aus dem Wirtschaftsverkehr mit Argentinien in dem im Abkommen festgelegten Umfange aus einem beim Girokontor der Reichshauptbank, Berlin, zugunsten des Banco de la Nacion Argentina, Buenos Aires, eröffneten Sonderkonto „A“, das durch Einzahlungen deutscher Importeure für die argentinische Einfuhr nach Deutschland gespeist wird. Der Verrechnungsvorgang spielt sich wie folgt ab: Der Banco de la Nacion wird unmittelbar oder durch Vermittlung argentinischer Devisenbanken argentinischen Importeuren von Erzeugnissen deutschen Ursprungs auf Grund der ihnen von der Oficina de Control de Cambios, Buenos Aires, erteilten Vorgenehmigungen die erforderlichen Reichsmarkbeträge gegen Zahlung von Pesos aus dem Konto „A“ in Berlin zur Verfügung stellen. Diese Regelung findet, wie erwähnt, auf neue deutsche Forderungen Anwendung; als solche gelten Forderungen,‘die aus Käufen deutscher Erzeugnisse herrühren, für welche die argentinischen Importeure vom 20. Oktober 1934 ab an eine argentinische Devisenbank auf Grund einer Vorgenehmigung der Oficina den Peso-Gegenwert der Rechnungsbeträge eingezahlt haben. Hierbei werden die in anderer Währung als Reichsmark ausgedrückten Verpflichtungen in Reichsmark zu dem Kurse umgerechnet, den die Oficina für die betreffende Währung am Tage der Verzollung der eingeführten deutschen Erzeugnisse oder am Tage der Zahlung an eine argentinische Devisenbank festgesetzt hat. Die Reichsbank wird nach Weisung des Banco de la Nacion den deutschen Begünstigten die ihnen zustehenden Beträge in Reichsmark auszahlen. Sind für nach dem 20. Oktober 1934 fällig werdende Forderungen bereits vor diesem Zeitpunkt von argentinischen Importeuren auf Grund der Einfuhrgenehmigungen Zahlungen geleistet bzw. Peso-Depots gestellt oder mit argentinischen Banken Kurskontrakte geschlossen worden, so soll noch Devisenzahlung erfolgen. Wir weisen besonders darauf hin, daß sich das Abkommen nicht bezieht auf deutsche Erzeugnisse, die über dritte Länder nach Argentinien exportiert werden, sowie auf »Erzeugnisse nichtdeutschen Ursprungs, die von deutschen Exporteuren nach Argentinien geliefert werden. Um die Liquidierung der Forderungen aus dem deutschargentinischen Wirtschaftsverkehr, die vor dem 20. Oktober 1934 bereits fällig waren, aber aus irgendeinem Grunde noch nicht beglichen worden sind, zu erleichtern, ist eine besondere Vereinbarung getroffen worden. Ausgeschlossen von dieser Vereinbarung sind die Verpflichtungen argentinischer Schuldner aus der Einfuhr von Erzeugnissen deutschen Ursprungs, die vor dem 1. Februar 1933 in Argentinien verzollt »worden sind; für ihre Begleichung gelten die allgemeinen argentinischen Vorschriften. Auf Grund der Vereinbarung wird die Oficina nach Prüfung der von argentinischen Altschuldnern einzureichenden Anträge entsprechende Genehmigungen erteilen, damit die Schuldner ihre noch schwebenden Verpflichtungen aus dem Kauf deutscher in der Zeit vom 1. Februar 1933 bis 15. Januar 1934 in Argentinien verzollter Erzeugnisse innerhalb von 30 Tagen vom 20. Oktober 1934 ab begleichen. , Die Oficina wird der Reichsbank so bald als möglich eine Liste der in Frage kommenden argentinischen Schuldner mit den erforderlichen Angaben übersenden. Sobald dieäe Liste bei der Reichsbank vorliegt, können die betreffenden deutschen Altgläubiger beim Girokontor der Reichshauptbank, Berlin, schriftlich oder mündlich Rückfrage halten, ob ihre Forderungen, soweit sie den eben genannten Voraussetzungen entsprechen, durch die argentinischen Altschuldner zur Begleichung über das Abkommen angemeldet worden sind. Die Auszahlung der Reichsmark-Gegenwerte an die deutschen Altgläubiger erfolgt auf Grund entsprechender Anweisungen des Banco de la Nacion aus dem Sonderkonto „B“, das für ihn beim Girokontor der Reichshauptbank geführt und unter anderem durch Einzahlungen deutscher Altschuldner gespeist wird. Der Banco de la Nacion wird wie beim Sonderkonto „A“ entweder unmittelbar-oder durch die Vermittlung argentinischer Devisenbanken den in Frage kommenden argentinischen Importeuren von Erzeugnissen deutschen Ursprungs gegen Zahlung von Pesos die erforderlichen Reichsmarkbeträge in Berlin zu dem am Zahlungstag von der Oficina für Importe mit Vorerlaubnis festgesetzten Kurs unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen zur Verfügung stellen. Die in anderer Währung als Reichsmark ausgedrückten Verpflichtungen werden in Reichsmark zu dem Kurse umgerechnet, den die Oficina für die betreffende Währung am Zahlungstage festgesetzt hat. Diese Regelung schließt eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner über die Berücksichtigung etwaiger Kursunterschiede nicht aus. Frankreich — Stimmen zum Umbruch der deutsch-französischen Handelsbilanz und zu dem Mißverhältnis der deutschen und französischen Einzahlungen im Verrechnungsverkehr. Die kürzlich vom Handelsminister Lamoureux an die nach Deutschland verkaufenden Exporteure gerichtete Mahnung, ihre Geschäfte angesichts der Steigerung der Aktivspitzen bei den Kompensationskassen einzuschränken, haben, wie nicht anders zu erwarten war, in den interessierten französischen Kreisen allgemeines Unbehagen und erhebliche Erregung hervorgerufen. Man wagt es in maßgebenden Exportkreisen allerdings nicht, den Minister direkt zu kritisieren, aber verschiedene Vor- Ostertag teuer-, einbruchsichere Aktenschranke, Einmauerschränke, Kassenschränke, Kontenschränke sowie Geldkassetten aller Größen Bitte besichtigen Sie f ft f) | CD AT U KONSTANZ mein Lagerl VM Kk CK VN I ■ ■ Am Bahnhof 492 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 gänge deuten darauf hin, daß man in einsichtigen Kreisen der Ansicht ist, daß die Schuld an dem „Versagen“ des Verrechnungsverkehrs zum größten Teil auf französischer Seite zu suchen ist. Bezeichnend war in dieser Hinsicht der Verlauf der letzten Sitzung der Handelskammer von Lyon, die mit ihren starken Seiden- und Kunstseideninteressen erheblich an der französischen Ausfuhr und einer reibungslosen Arbeit der Kompensationskassen interessiert ist. Im Namen der industriellen und kommerziellen Gesetzgebungskommission wurde der Handelskammer von Lyon ein Bericht über die Kompensationskassen vorgelegt, in dem es u. a. heißt: „Das Kompensationsamt (Office de Compensation) kann die französischen Guthaben im Ausland nur in dem Maße kompensieren,-als es seine finanziellen Mittel durch Einzahlungen französischer Importeure in seine Kassen erhält. Bedauerlicherweise muß man aber die Feststellung machen, daß die Zahlungen (der französischen Importeure) häufig mit erheblichen Verzögerungen erfolgen. Mit einzelnen Ländern ist die Kompensation gegenwärtig überhaupt nicht oder fast nicht möglich. Als nach Errichtung der Kompensationskassen die französischen Exporteure einwilligten, Verkäufe nach denjenigen Ländern zu tätigen, die sich mit der Schaffung von Kompensationskassen einverstanden erklärt hatten, waren die französischen Exporteure von der Überzeugung erfüllt, daß man es verstanden habe, die französische Einfuhr und Ausfuhr auszugleichen, so daß die Forderungen aus der französischen Ausfuhr in normalen Fristen eine bestimmte Regelung finden würden. Zwar war die staatliche Garantie nicht direkt gegeben worden, aber man hat doch logischerweise annehmen können, daß nach dieser Richtung alle Vorsichtsmaßregeln ergriffen wurden. Der unvorhergesehene Umbruch der Handelsbeziehungen und die Kontingentspolitik der französischen Regierung tragen zum großen Teil Schuld an dem gegenwärtigen Zustand. Die Existenz der Kompensationsverträge aber schuf letzten Endes das Gefühl der „Sicherheit“, durch das die Exporteure zu Geschäften veranlaßt wurden, deren Nachteil sie heute tragen müssen.“ In dem Bericht werden die eingefrorenen Forderungen auf 200 bis 250 Mill. Fr. geschätzt. Der Berichterstatter der Kommission kommt zu dem einzigen logisch möglichen Schluß, daß nur der französische Staat die Überweisung der rückständigen französischen Handelsförderungen durchsetzen könne, und zwar durch die Genehmigung einer Zusatzein- Luhr, die durch Länder kontingente in die richtigen Bahnen gelenkt werden könne. In den Beratungen der Handelskammer von Lyon ist mit keinem Worte von den französischen Handelsbeziehungen zu Deutschland die Rede. Es ist ganz klar, daß die erwähnte Lösung natürlich auch im Verkehr mit Deutschland die einzig denkbare ist, zumal Deutschland eines der ersten Absatzgebiete französischer Produkte ist. W T as für das französische Mutterland gilt, gilt in noch höherem Maße für die französischen Kolonien. Mit außerordentlicher Befriedigung hat man es bisher in französischen Kolonialkreisen begrüßt, daß Deutschland Kurhaus am Schloßberg Freiburg i.Br. Ludwigstraße Nr. 41 Modernstes Haus für physikalischdiätetische Heilweise Prospekte auf Wunsch / Ganzjahresbetrieb ein so guter Abnehmer französischer Kolonialprodukte ist, zumal die Einfuhr des französischen Mutterlandes aus den Kolonien in diesem Jahre erheblich zurückging. Ein gutes Beispiel für die Bedeutung Deutschlands als Abnehmer der Kolonien sind die deutschen Käufe des hochwertigen Okume-Holzes, eines der Hauptreichtümer von Franz. Äquatorialafrika. Sechs Zehntel der Okume- Produktion von Äquatorialafrika werden von Deutschland gekauft, das damit einen nicht unbeträchtlichen Anteil an dem Gedeihen dieser Kolonie hat. Und nun glaubt der französische Handelsminister den Exporteuren, also auch den afrikanischen Exporteuren von Okume-Holz, anraten zu müssen, ihre Exporte nach Deutschland einzuschränken in einem Augenblick, in dem die französischen Kolonien, schwer um ihre Exportmärkte kämpfen! Ware es nicht wirklich angebrachter, wenn der französische Handelsminister, der doch gleichzeitig Mitglied des Obersten französischen Kolonialrates ist, den französischen Kolonien anempfehlen wollte, die für den Kolonialausbau erforderlichen Maschinen usw. aus dem Lande zu beziehen, das durch seine Käufe von Kolonialprodukten seine Bedeutung für die Kolonien bewiesen hat ? Natürlich haben die Kolonien unter den Lieferanten die Wahl. Es scheint aber wenig ratsam, einen bewährten und aufnahmebereiten Kunden unter den eben entwickelten Verhältnissen leichter Hand zu opfern. Tatsächlich liegt es nicht im Interesse der französischen Kolonien, die Ausfuhr der Kolonialprodukte nach Deutschland zu beschränken, sondern im Gegenteil, durch entsprechende und letzten Endes für die Kolonien notwendige Käufe aus Deutschland sich einen leistungsfähigen Kunden zu erhalten. Metallbewirtschaftung. Anordnung 17. (Nachtrag zur Anordnung 10 vom 15. August 1934.) Vom 12. Oktober 1934. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Überwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: § !• Gegenstände, deren Herstellung auf Grund der Anordnung 10 vom 15. August 1934, betr. Verwendung von Kupfer, Nickel, Zinn und Quecksilber, verboten ist, dürfen für die vom Herstellungsverbot betroffenen Zwecke nicht mehr verlegt, montiert, zur Fertigstellung von Anlagen verwandt oder vom Hersteller geliefert werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich die folgenden Warengruppen aus der Anordnung Nr. 10: § lc) Stromabnehmer-Schleifbügel; § le) Rundleiter von 25 mm 2 und darüber bei Spannungen bis 10 kV einschließlich für Mehrfach- Bleikabel mit Papierisolation; § 2g) Heizkörper (Radiatoren), mit Ausnahme der elektrischen Heizelemente und der Brenner; § 3a) Gewichtssätze; § 3c) Tragstützen und Zierleisten bei Kleiderablagen, Bade- und Wascheinrichtungen; § 3d) Zier- und Trittleisten sowie Zier- und Trittbleche auch für Fahrzeuge; § 3f) Wärmflaschen; § 3g) Schilder, wie Firmen-, Haus-, Marken- und Leistungsschilder und Buchstaben; § 3 h) Festabzeichen, Plaketten, Reklame- und Büroartikel. Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 493 § 2 . Weitere Ausnahmen von der Vorschrift des § 1 Abs. 1 können in einzelnen Fällen von der Überwachungsstelle für unedle Metalle bewilligt werden. Anträge mit eingehender Begründung sind an die Überwachungsstelle zu richten. Vor erteilter Genehmigung ist die Verwendung für die verbotenen Zwecke unzulässig. Eine auf Grund des § 6 der Anordnung 10 etwa bewilligte Ausnahme von den Verboten der Anordnung 10 schließt die Ausnahme von dem Verbot des § 1 Abs. 1 dieser Nachtragsanordnung für dieselben Erzeugnisse ohne weiteres in sich. § 3 . Hersteller und Händler, bei denen der Lagerbestand in einer oder mehreren Warengruppen des § 1 Abs. 2 dieser Anordnung beim Inkrafttreten dieser Anordnung den Lagerbestand vom 1. August 1934 übersteigt, haben binnen einer Woche nach Inkrafttreten dieser Anordnung ihre Mehrbestände in jeder Warengruppe der Überwachungsstelle für unedle Metalle zu melden und dürfen über diese Mehrbestände nur mit besonderer Genehmigung der Überwachungsstelle verfügen. § 4 ‘ Durch die Ausnahmen dieser Nachtragsanordnung werden die Herstellungsverbote der Anordnung 10 vom 15. August 1934 nicht berührt. § 5 . Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934. § 6 . Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 12. Oktober 1934. Der Reichsbeauftragte der Überwachungsstelle für unedle Metalle: Lüttke. Ausfuhrförderung durch die Überwachungsstelle für unedle Metalle. Auf Grund des § 3 der Anordnung 13 der Überwachungsstelle für unedle Metalle in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen der Bekanntmachung 1 vom 29. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 232 vom 4. Oktober 1934) können Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe ohne die für Inlandszwecke geltenden Einschränkungen unedle Metalle für Zwecke ihrer eigenen Ausfuhr und für Zwecke der Ausfuhr ihrer Auftraggeber verwenden. Um im Sinne dieser Bestimmungen die Ausfuhr noch weiter zu fördern, sieht die Überwachungsstelle für unedle Metalle davon ab, für die Ausstellung von Ausfuhrverbrauchsscheinen auf Grund der Bekanntmachung 1 irgendwelche Gebühren zu erheben. Dem Antrag auf Ausstellung von Ausfuhrverbrauchscheinen ist jedoch ein Freiumschlag beizufügen. Um das Verfahren noch weiter zu vereinfachen, wird die Überwachungsstelle in den nächsten Tagen Ausfuhrverbrauch scheine herausgeben, die sowohl für November als auch für Dezember 1934 gelten. Die für die Ausfuhr durch Betriebe zweiter Verarbeitungsstufe erforderlichen Aus- fuhrverbrauchscheine werden ohne bürokratische Gesichtspunkte auf Antrag schnellstens ausgestellt. Es liegt im Interesse derjenigen Verarbeiter erster Verarbeitungsstufe, deren Verbrauch für Inlandszwecke durch die Vorschriften für das vierte Vierteljahr 1934 besonders stark eingeschränkt werden mußte, sich um T reuhand- und Steuerberatungs-Büro Dr. Rudolf Imhof Zugelassen beim Landesfinanzamt Karlsruhe Dr. Hans Schweiß Freiburg i. Br. / Kaisersfraße 89 / Kapfererhaus / Tel.7531 die Hereinnahme von eigenen Ausfuhraufträgen und von Ausfuhrverbrauchscheinen ihrer Abnehmer zu bemühen. Andererseits ist aber darauf Bedacht zu nehmen, daß Betriebe der dritten und vierten Verarbeitungsstufen für ihre Ausfuhr Ausfuhrverbrauchscheine nicht erhalten und der Bedarf dieser Gruppen aus den Inlandsquoten des § 4 der Anordnung 13 befriedigt -werden muß. Jeder Mißbrauch der auf die Förderung der Ausfuhr gerichteten Maßnahmen der Überwachungsstelle wird als Sabotage der Arbeit für das Gemeinwohl streng geahndet werden. Einkaufgenehmigung für Felle, Häute usw. sowie Anordnung über Bestandserhebung. Die Überwachungsstelle für Lederwirtschaft hat durch eine Anordnung die Bestimmungen für die neuen Einkaufsgenehmigungen der ledererzeugenden Betriebe für die Zeit vom 1.10. 34 bis 31. 3. 35 im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht. Danach erhalten die Gerbereien die Berechtigung, bis auf weiteres die gleichen Mengen von Fellen und Häuten, wie bisher, einzukaufen. Eine Änderung bringt die Anordnung durch die Befreiung der Kleinbetriebe von der Bewirtschaftung, d. h. derjenigen Betriebe, welche im Jahre 1933 die im § 11 der Anordnung festgelegten Mindest-Einarbeitungsmengen nicht erreicht haben und auch im Winterhalbjahr 1934/35 bei ihren Abschlüssen nicht überschreiten. Durch eine weitere Anordnung der Überwachungsstelle für Lederwirtschaft wird eine neue Bestandserhebung der Vorräte an Fellen und Häuten mit dem Stichtag vom 30. 9. 34 angeordnet. Die Überwachungsstelle wird, soweit es ihr möglich ist, den ledererzeugenden Betrieben, Gerbereien, Häuteverwertungsorganisationen und Händlern die erforderlichen Fragebogen zustellen. Soweit dies bis zum 25. Oktober nicht geschehen sein sollte, sind Betroffene verpflichtet, die Fragebogen von der Überwachungsstelle für Lederwirtschaft, Berlin W 9, Potsdamer Straße 139, umgehend anzufordern. Zusatzfragebogen der Ileichsstelle für Lederwirtschaft. Die Überwachungsstelle für Lederwirtschaft hat für die Anträge auf Erteilung einer Devisenbescheinigung einen Zusatzfragebogen (XVdbf 10, 34) herausgegeben. Die Beantwortung ist nicht notwendig bei Anträgen betreffend Waren der Nr. 153 des deutschen Zolltarifs (mit Ausnahme von Leimleder). Ferner braucht der Fragebogen dann nicht eingereicht zu werden, wenn er bereits gelegentlich eines früheren die gleiche Ware betreffenden Antrages beantwortet worden ist. In diesem Falle genügt ein Hinweis auf die frühere Einreichung. Der Fragebogen ist erhältlich bei den Industrie- und Handelskammern. Um Rückfragen und unnötige Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge zu vermeiden, wird es sich für die Antragsteller dringend empfehlen, sich die Fragebogen umgehend zu besorgen. 494 BADISCHE WIRT SCHAFTS-Z EI TUN G Nr 21 Zur Anordnung 4 der Überwaehungsstelle für Bastfasern. Durch eine von der Überwachungsstelle für Bastfasern — Jutewirtschaftsstelle — erlassene Anordnung vom 17. Oktober 1934 wird die Herstellung der Teppiche, Läufer- und Möbelstoffe aus der Bewirtschaftung durch die Jutewirtschaftsstelle herausgenommen, die Meldepflicht des Handels erweitert und die freie Verkaufsgrenze ohne Bedarfsdeckungsschein für die Gurtenindustrie auf 50 kg herabgesetzt. Ferner werden für den Ankauf gewisser Sackarten vom Entleerer Höchstpreise bekanntgegeben. Bei Überschreitung dieser Höchstpreise macht sich nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer strafbar. Die Anordnung tritt sofort in Kraft. V erscliiedenes. Firmen-Kartei der Badischen Industrie- und Handelskammer. Die Außenstelle Freiburg und Karlsruhe der Badischen Industrie- und Handelskammer haben kürzlich den Firmen zur Vervollständigung ihrer Firmen-Kartei einen Fragebogen mit der Bitte um Ausfüllung und Rücksendung zugehen lassen. Ein Teil der Firmen hat bis jetzt den Fragebogen nicht beantwortet. Die Industrie- und Handelskammer ist nur dann in der Lage, die Belange der Wirtschaft ihres Bezirks zu wahren, wenn sie über die Verhältnisse der einzelnen Firmen genau unterrichtet ist. Wir richten daher an die Firmen die dringende Bitte, in ihrem eigenen Interesse für baldige Ausfüllung und Rücksendung des Fragebogens besorgt zu sein. Rano E. V. Die Rano E. V. (Reichsorganisation *für persönliche Berufsvermittlung) in Berlin hat als zugelassene nicht gewerbsmäßige Arbeitsvermittlungseinrichtung die Aufgabe, die aus dem Reichsheer, der Reichsmarine und der Polizei ausgeschiedenen und ausscheidenden Personen zu betreuen. Die Personalien der von ihr Betreuten erhält die Rano von den Ministerien und Kommandostellen des Heeres, der Marine und der Polizei mit amtlichen Beurteilungen. Von den zurzeit unterzubringenden Stellensuchenden haben 7 ihren Wohnsitz in Baden, und zwar 3 im Bezirk der Außenstelle' Karlsruhe (in Karlsruhe, Baden-Baden und Bruchsal), 2 im Bezirk der Außenstelle Freiburg (in Scherzingen Post Freiburg und Bärental im Schwarzwald), 1 im Bezirk der Außenstelle Konstanz (Radolfzell) und 1 im Bezirk der Außenstelle Schopf heim (Rheinfelden). Einem Ersuchen der Rano entsprechend, deren Bestrebungen von den Industrie- und Handelskammern schon seit Jahren gefördert werden, bitten wir die Firmen Badens, bei Bedarf von Arbeitskräften sich auch der Vermittlung der Rano zu bedienen. Nähere Auskünfte über die in Frage kommenden Bewerber und deren Adressen erteilen die Badische Industrie- und Handelskammer und ihre vorstehend erwähnten Außenstellen. Ziviler Luftschutz. Demnächst erscheint unter dem Titel „Der zivile Luftschutz“ ein Sammelwerk über alle Fragen des Luftschutzes auf Grund der neuesten Erfahrungen und Feststellungen. Die besten Kenner der einzelnen Fachgebiete des Luftschutzbundes sind von den Herausgebern als Mitarbeiter herangezogen worden. Das Geleitwort ist vom Herrn Reichsluftfahrt-Minister geschrieben, Staatssekretär Milch leitet den allgemeinen Teil mit einem besonderen Beitrag ein. Auch die Fragen des Werkluftschutzes werden eingehend behandelt. Das Buch ist nach Anlage und Ausführung ein berufener Führer nicht nur für alle an Fragen des Luft Schutzbundes interessierten Behörden, sondern vornehmlich auch für Industrieunternehmungen, die sich damit beschäftigen müssen. Es vermittelt das gesamte praktische Wissen aus allen Gebieten des Luftschutzes und gewährleistet eine einheitliche Schulung und Aufklärung im Sinne der amtlichen Auffassungen. Das Werk wird vom Reichsluftfahrt-Minister allen behördlichen und privaten Stellen zur Anschaffung empfohlen und es ist ihm weiteste Verbreitung im Interesse der Förderung des Luftschutzgedankens zu wünschen. Wir können die Anschaffung nur empfehlen. Anbahnung von ^Geschäftsverbindungen. Bei der Badischen Industrie- und Handelskammer Karlsruhe gingen die nachstehend kurz angedeuteten Zuschriften betreffend Anknüpfung von Geschäftsverbindungen ein. Die Schreiben können in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, Samstags nur von 9 bis 13 Uhr, auf der Geschäftsstelle der Kammer in Karlsruhe eingesehen werden Auswärtige Interessenten erhalten auf Anfrage schri fliehen Bescheid. Irgendeine Gewähr wird nicht übernommen. Warenangebot. Nr. 2610. Die Firma Carl Oertel G. m. b. H, Thüringer Wurst-, Fleischkonserven- und Feinkostfabrik, Gera, sucht Geschäftsverbindung mit Grossisten, die in der Lage sind, die Produkte der Firma zu verkaufen. Nr. 2611. Die Firma Mehler & Co. G. m. b. H., Chemische Fabrik und Putztuchwerk, Mannheim-Indu- stiiehafen, ist in der Lage, Sonnenschutzmittel „Aca- lorin“ auch Fliegersichtfarbe genannt, Dextrinkaltleiin, Pflanzenleim, Schnellbinder, Malerleim breiartig, Maschinenputztücher sowie sämtliche Klebstoffe für die Schuhindustrie zu liefern. Warennachfrage. Nr. 2612. Herr Adolf Maier, Karl-ruhe, Moltke- straße 24, ist in der Lage, deutsche Firmen in Frankreich zu vertreten. Nr. 2613. Die Firma Juan Susena Avenida Geral Rondeau 1768 Montevideo, Uruguay, sucht Austauschgeschäfte zu machen. Die Firma bietet Naturprodukte an und sucht Fertigfabrikate einzuführen Die Interessen für die Fiima nimmt das Konsulat der Republik Uruguay in München, Ungererstraße 19, wahr. Vertretergesuche. Nr. 2614. Die Firma W r ilh. Wickmann, Calbe, sucht Vertreter für Speisezwiebel. Nr. 2615. Die Firma Süddeutsche Hosenträgerindustrie Stefan Wolf, Frankfurt a M., Schäfergasse 12, sucht Vertreter für Baden und Württemberg, der in diesen Ländern bei der einschlägigen Kundschaft gut eingeführt ist Nr. 2616. Die Firma Peter Leib, Spezial-Hosenträgerfabrik, Hausach, sucht Vertreter, d e im Handelsregister eingetragen sind und Textilwarengeschäfte besuchen. Nr. 2617. Die Firma Fernwellen-Apparatebau A -G., Schwenningen, sucht Vertreter Firma lür den Verkauf von Fahrraddynamos mit Bakelitscheinwerfem. Nr. 2618. Die Firma Otto Roth & Co. G.mb H., Chemische Fabrik, Stuttgart-Feuerbach, Sedanstr. 37a-f, fabriziert Fliegenfänger. Sie sucht für diesen Artikel geeigneten Vertreter. Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 495 Nr. 2619. Die Firma Lurox R. Co. 9 Westmoreland Buildings, Aldersgate Street, London E C 1, sucht für das Weihnachtsgeschäft billige Spielwaren und k.eine praktische Neuheiten zu kaufen. Nr. 2620. Die Firma F. Caruso Fu Antonio Import- Expoit, Catania, sucht Vertreter für Südlrüchte (Haselnüsse und Pistazien). Persönliches. Vereidigung der Beamten der Badischen Industrie- und Handelskammer. Herr Handelskammerpräsident Dr. Kentrup hatte kürzlich die Beamten der Badischen Industrie- und Handelskammer und ihrer Außenstellen in den großen Sitzungssaal des Karlsruher Kammergebäudes zum Zwecke der Vereidigung entsprechend den reichsgesetzlichen Vorschriften eingeladen. In einer feierlichen Ansprache wies der Präsident auf die Bedeutung des politischen Umschwungs für die Wirtschaft, insbesondere auch für das Handelskammerwesen hin. Er machte die zu vereidigenden Beamten auf die Verantwortlichkeit ihres Berufs im Dienste der Allgemeinheit und der badischen Wirtschaft aufmerk- am und hielt sie zu treuer Pflichterfüllung an. Danach nahm er die Vereidigung auf den Führer bei den nachstehenden Beamten vor: Karlsruhe: Syndikus Dr. Krienen, leitender Geschäftsführer, Syndikus Dr. Tröndle, Syndikus Dr. von der Kall, Stellv. Syndikus Dr. Lais, Abteilungsvorsteher Schuhmann, Abteilungsvorsteherin Wieber; Mannheim: Syndikus Dr. Ulm, leitender Geschäftsführer, Syndikus Dr. Hildenbrand, Syndikus Dr. Krieger; Freiburg: Syndikus Dr. Jordan, leitender Geschäftsführer, Syndikus Dr. Kaiser, Bürovorsteher Schrön; 4 Schopfheim: Syndikus Dr. Maier, leitender Geschäftsführer, Kanzleivorsteher Bechtel; Konstanz: Kanzleivorsteherin Duelli. Mitteilungen des Cetrcidc-Croßmarkts Karlsruhe. Notierungen des Getreidegroßmarkts Karlsruhe im Monat September 1934. Großhandelseinkaufspreis per 100 kg; Kartoffel und Raulifuttermittel Zentnerpreis. Fraclit- parität Karlsruhe bezw. Fertigfabrikate Parität Fabrikstation. Alle Preise von Landesprodukten schließen sämtliche Spesen des Handels, die vom Ankauf beim Landwirt bis zur Frachtparität Karlsruhe entstehen, und die Umsatzsteuer ein. Monatsdurchschnitt RM. Inlandweizen, Ernte 1934, Festpreisgebiet XVII, Erzeugerfestpreis für Scheiding (September). 20.50 Mühlenfestpreis einschließlich Zuschlag für R. f. G. .. 20.90 Großhandelspreis. 20.90 Sommerweizen . . .. zurzeit Inlandroggen, Ernte 1934, Festpreisgebiet XVI, Erzeugerfestpreis für Scheiding (September) . ohne Ang. 16.50 Mühlenfestpreis einschließlich Zuschlag für R.f. G. 16.90 Grcßhandelspreis. 16.90 Sommer- und Industriegerste, je nach Qualität und Herkunft, Ernte 1934 . 20.25 Futtergerste, Ernte 1934, Festpreisgebiet IX, 59/60 kg, Erzeugerfestpreis für Scheiding (September), nominell. 15.70 Deutscher Hafer, Festpreisgebiet XVII, . 48/49 kg, Erzeugerfestpreis für Scheiding (September), frei Erzeugerstation .... 16.— Grcßhandelspreis, nominell. 16.30 Weißhafer 70 Pfg. per 100 kg Zuschlag Weizenmehl, Basis Type 790, Inland, Grcßhandelspreis im Preisgebiet XVII . . . 27.25 Frachtausgleich. + —.50 Roggenmehl, Type 997, 75prczentig, Grcßhandelspreis im Preisgebiet XVI .... 24.15 Frachtausgleich für 15-Tonnen-Ladungen . Weizenmehl IV B, September (Notierung vom 19. September 1934).. Weizennachmehl, September . . . Weizenbollmehl (Futtermehl), je nach Fabrikat .. Weizenkleie, fein (Notierung vom 19. 9. 34) Weizenkleie, grob (Notierung vom 19. 9. 34) Weizenkleie (Notierung vom 26. 9. 34). . Biertreber, je nach Qualität. Trockenschnitzel, lose, je nach Fabrikat. Malzkeime, je nach Qualität und Herkunft Erdnußkuchen, lese, je nach Fabrikat, einschließlich Monopolabgabe . . . Palmkuchen, je nach Fabrikat, einschließlich Monopolabgabe.. Rapskuchen, einschließlich Monopolabgabe. Sojaschrot, sofort greifbar, einschließlich Monopolabgabe . .. Leinkuehenmehl, je. nach Fabrikat, einschließlich Monopolabgabe . . . Speisekartoffeln, Erzeugerpreis lt. Anordnung des Gebietsbeauftragten: weiße Speisekartoffeln. rotschalige Speisekartoffeln . . . • blauschalige Speisekartoffeln . . gelbfleischige Speisekartoffeln (Industrie und ähnliche Sorten) . bei Verkäufen frei Haushaltkeller vom Gebietsbeauftragten als an- Zent- gemessen festgesetzt.ner- Loses Wiesenheu, gut, gesund, trocken, preis je nach Qualität, neue Ernte. . Luzerne, gut, gesund, trocken, je nach Qualität, neue Ernte. Weizen-Roggenstroh, drahtgepreßt, je nach Qualität. Futterstroh (Gerste und Hafer). . H-.50 16.88 16.32 12.58 11 .— '11.50 10.40 17.— 12 .— 15.75 14.80 13.70 11.85 13.78 17.33 2.55 2.55 2.55 2.75 3.75 5.55 6.06 2.20 2.55 496 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 BÜCHERSCHAU. Wirtschaftsführung und Finanzwesen der Deutschen Reichsbahn. Herausgegeben von der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, Berlin 1934. 292 Seiten mit 93 Tafeln. Gin. 15 RM. Eine fühlbare, seit langem äußerst unangenehm empfundene Lücke in der Verkehrsliteratur ist durch ein hervorragendes Werk geschlossen worden. Über Wirtschaftsführung und Finanzwesen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft ist an vielen Orten von Berufenen und Unberufenen viel geschrieben worden, aber jetzt endlich haben wir die authentische zusammenfassende Darstellung über diesen ganzen höchst wichtigen Fragenkomplex. Das Buch ist für Eisenbahner und für die Öffentlichkeit geschrieben. Und das war notwendig; denn ein Riesenunternehmen, wie die Deutsche Reichsbahn, die einen so großen Teil des deutschen Volksvermögens darstellt, steht, insbesondere in Zeiten ungünstiger Wirtschaftsentwicklung, so im Mittelpunkte des öffentlichen Interesses, daß eine Klarlegung von Wirtschafts- und Finanzführung dringend notwendig war. Die eingehende Behandlung des umfangreichen Stoffes gestattet jedem Sachkenner, sich über die Einzelheiten des finanziellen Aufbaues der Unternehmung, über Stellung und Organisation des Finanzdienstes zu orientieren und die Wirtschaftsführung in der Zentrale wie in den Reichsbahndirektionen und anderen Dienststellen kennenzulernen. Die Wiedergabe zahlreicher Formblätter, wie z. B. der wirtschaftlichen Wochenübersichten, des Gesamtwirtschaftsplans, der ausführlichen Tabellen und graphischen Darstellungen gestalten die Lektüre außerordentlich anregend und hoch interessant. Das Buch ist keineswegs nur für den Wissenschaftler geschrieben, wenn er auch in erster Linie eine Fülle von Anregungen daraus entnehmen mag. Es ist dem Werk weiteste Verbreitung zu wünschen. Wir beabsichtigen, gelegentlich auf den einen oder anderen Teil der Darlegungen an dieser Stelle zurückzukommen. Arbeitszeitordnung in der Fassung der Verordnung vom. 26. Juli 1934 mit einem Anhang ergänzender Bestimmungen. Textausgabe mit Einleitung, Erläuterungen und Sachverzeichnis von Dr. Gustav Rohmer, Staatsrat, Regierungspräsident a. D. XII, 210 Seiten Taschenformat. München und Berlin 1934. C. H. Beck. Roter Leinenband 3.50 RM. Die Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934, in der die Regelung des Achtstundentages und der alte Vorkriegs-Arbeitsschutz der. Gewerbeordnung vereinigt worden sind, ist ein entschiedener Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand der Zerstreuung der nun gesammelten Bestimmungen in drei Arbeitszeitverordnungen und in der Gewerbeordnung. Die neue Fassung sucht mit großem Geschick den alten Rechtsstoff übersichtlich zu gestalten und beseitigt manche Unklarheit, die von den Vollzugsbehörden beklagt wurde. Es liegt aber teils am Gegenstand, teils an der eingeschränkten gesetzlichen Ermächtigung, die es nur erlaubte, Unstimmigkeiten zu beseitigen, daß auch die neue Arbeitszeitordnung reichlich verwickelt ist. Eine alle Schwierigkeiten und Zweifelsfragen sorgfältig erläuternde Ausgabe, wie sie soeben bei C. H. Beck, München und Berlin, erschienen ist, dürfte daher für die Praxis unerläßlich sein. Sie ist bearbeitet von dem Herausgeber des führenden Landmannschen Kommentars zur Gewerbeordnung, Staatsrat Dr. Rohmer, und wird schon aus diesem Grunde besonders willkommen sein. In ebenso zuverlässiger als übersichtlicher Form bietet sie das gesamte neue Arbeitszeitrecht dar. Neben der Arbeitszeitordnung mit ihren Durchführungsvorschriften enthält sie in einem umfangreichen Anhang nicht weniger als 27 ergänzende Bestimmungen. Die Ausgabe sei allen, die mit der Arbeitszeitfrage praktisch zu tun haben, empfohlen. Scheckgesetz vom 14. August 1933. Erläutert von L. Quassowski, Ministerialrat im Reichsjustizministerium, und Dr. E. Al- brecht, Vortragender Legationsrat im Auswärtigen Amt. 1934. Verlag Franz Vahlen in Berlin W 9, Linkstr. 16. Preis geb. 13.80 RM. Die Verfasser, deren Zusammenarbeit sich aus ihrer Eigenschaft als deutsche Delegierte auf der Genfer Scheckrechtskonferenz erklärt, bringen eine ausführliche Darstellung des neuen deutschen Scheckrechts. Es ist von besonderem Wert, daß sie in der Lage sind, bei ihren Erläuterungen, soweit erforderlich, die amtlichen Materialien, insbesondere die Regierungsvorlagen sowie die Haager und Genfer Konferenzberichte zu berücksichtigen und so eine möglichst sichere Grundlage für die Auslegung und Anwendung des neuen Rechts zu geben. Ein Gesetz von der Bedeutung und der Tragweite des neuen Scheckgesetzes erfordert eine wissenschaftliche Behandlung der Fragen, die es regelt. Auf eine solche ist überall Bedacht genommen, zugleich ist aber auch den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen. So bringt der Kommentar eine vollständige Darstellung des jetzt in Deutschland geltenden Scheckrechts und damit ein wichtiges Hilfsmittel für alle an der Anwendung des Gesetzes beteiligten Kreise. Neuregelung des Straßenverkehrs. Reichs-Straßenverkehrs-Ord- nung vom 28. Mai 1934 mit der Ausführungsanweisung vom 29. September 1934 und den zum großen Teil geänderten Verkehrszeichen. Verlagsnummer 20. Umfang 120 Druckseiten. Stückpreis 1.20 RM. Erschienen bei 0. W. Haarfeld, G. m. b. H., Essen. Der beste Lotse durch den Straßenverkehr ist diese neue Ausgabe in Taschenformat, welche alle wichtigen Neuerungen und Änderungen berücksichtigt. Jeder Kraftfahrer und alle sonstigen Fahrzeugführer, alle Radfahrer und Fußgänger können sich durch diese übersichtlich gestaltete Schrift mit den jetzt gültigen Verkehrsbestimmungen und den geänderten Verkehrszeichen vertraut machen. Letztere sind in vierfarbigem Druck (Originalfarben) wiedergegeben. Sehr zweckmäßig wurde die Ausführungsanweisung jeweils dem betreffenden Paragraphen in Schrägschrift angefügt. Die Neuregelung des gesamten Straßenverkehrs ist einheitlich für das ganze Reich durchgeführt. Die hiermit empfohlene Schrift verdient größte Verbreitung, wächst doch mit der Kenntnis der Verkehrsvorschriften die Sicherheit aller Wegbenutzer. Nationalsozialistische Aufbauarbeit in Ostpreußen. Herausgegeben auf Grund amtlicher Quellen im Aufträge des Oberpräsidiums Königsberg (Pr.), Sturm-Verlag G. m. b. H., Königsberg, Gr. Schloßteichstr. 10. Preis 1 RM. Die Maßnahmen, die in der Provinz Ostpreußen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung des wirtschaftlichen Aufstiegs ergriffen worden sind, haben allenthalben das Augenmerk der Öffentlichkeit auf diesen Teil deutschen Landes gelenkt. Mit größtem Interesse wird daher der Rechenschaftsbericht des Oberpräsidenten und Gauleiters der Provinz Ostpreußen rechnen können, der an Hand außerordentlich klug ausgewählten, sinnfälligen statistischen Bildmaterials, verbunden mit klar und prägnant gefaßtem Begleittext die bisherigen Erfolge der ostpreußischen Arbeitsschlacht zum Ausdruck bringt. Der Bericht verdient die Aufmerksamkeit sämtlicher Wirtschaftskreise. Die Badische Wirtschafts-Zeitung erscheint monatlich zweimal Bezugspreis vierteljährlich RM. 1.30 und 12 Pfg. Bestellgeld. Anzeigenpreise s eine Vi Seit® RM.112.—, Va ,, „ 56.- */* „ 28.- Vs „ „ 14.- */l6 >, „ 7.- V 32 i> „ 3.50 Placierung im Text 21) ° 0 Aufschlag. Wiederholungs-Nachlaß nach Tarif. Bestellungen sind zu richten an die Bad. Industrie- und Handelskammer, Karlsruhe, Karlstr. 10, oder an die Geschäftsstelle dieser Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. LUDWIG FRITZSCHE BOROE IN RICHTUNGEN FREIBURG i. BR. Bertholdstr. 43 • Fernruf 6584 DEUTSCHE c LUFTPOST Benutzt die Luftpost Schnellste Beförderung von Briefen und Paketen nach allen Weltteilen Mäßige Gebühren Luftpostzuschläge für Brief Sendungen: 1. Deutschland (einschi. Saargebiet), Freie Stadt Danzig, Litauen (einschi. Memelgebiet), Österreich: Postkarten, Postanweisungen . . 10 Rpf. andere Briefsendungen bis 20 g . 10 „ über 20 bis 50 g . 20 „ usw. 2. Sonstige europäische Länder (außer Rußland): Postkarten, Postanweisungen, andere Briefsendungen für je 20 g . 15 Rpf. Weitere Auskünfte, auch über Luftpostzuschläge für Pakete, Fluglinien und Flugzeiten an den Postschaltern. Ph.Würtz Steuerberatung und -Bearbeitung Steuer-Amtmann i. R. Freiburg i. Br., Maria-Theresia-Straße 2, Haltesteile Lorettostr., Fernruf 7404 Die schuhreinigende Gummi- Zäpfchenmatte darf in keinem Geschäftshaus fehlen 60 x 35 cm RM. 8.50 100 x 50 „ „ 12.50 Carl Erath Konstanz - Am Bahnhof GSth Robert Nestler mrnMnJ WelIpappen- Fabrik LAHR (Baden) Wellpapp-Kartonnagen — Wellpapp-Rollen und -Bogen für die gesamte Industrie ,/ 23 abiTcJ?e ■®rtfe Aufter und Uoranfehtag C-KOSTERN f FREIBURG Ad.-Hitler-Str. 7 ' LHarder Konstanz^ Bahnhofstr. 5 Telefon: 787 Gegn1910 Kellerei-Artikel Spezialfabrik für Schwefelschnitten Hermann Zimmermann Bad Krozingen Fernsprecher 201 Christliches Hospiz zum Herzog Berihold Karlsruhe (laden) Adlerstraße 23-25 Vom Hauptbahnhof mit Linie 2, 5 oder 7 bis Adolf-Hitler-Platz. Modernes Hospiz inm. d. Stadt, 55 Z., 66 B. von 2—3.50 RM. Ausstellungsräume. Restaurant. Oara jen. Femr. 7424/25 T.-A.: Bertholdhospiz Karlsruhe. Die Badische Wirtschafts-Zeitung ist ein anerkannt günstiges Insertionsorgan. 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Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Heinrich Herion, Heidelberg. Inhaber: Heinrich Herion. Wilhelm Heidsiek, Bammental. Inhaber: Wilhelm Heidsiek. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Jakob Graff, Mannheim. Prokura: Heinrich Best. Hermann Schmollcr & Co., Mannheim. Prokura: Karl Levis, Karlsruhe. Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Filiale Mannheim. Die Prokura von Georg Steinmann ist erloschen. Treuhand Kurpfalz A.-G., Mannheim. Heinrich Kühl ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Luhde, Schulte & Co., Mannheim. Jetziger Alleininhaberi Emil Schulte, «a : Wilhelm Dostmann, Mannheim. Jetziger Inhaber: Hans Dostmann. Heffltsche Kunstmühle A.-G.,"^Mannheim. Prokura: Bruno Hofmann. Haus- und Heinibau G. m. b. H., Mannheim. Wehdelin Leonhardt ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Weiterer Geschäftsführer : Alfred Funk, Mannheim. Bahn & Mayer, Cigarrenfabriken, Mannheim. [ Die Prokura von Willi Claus ist erloschen. :Fauth & Co., Mannheim. Prokura: Curt ! Fauth. ‘Mannheimer Hotelgesellschaft m. b. H., ' Mannheim. Klaus Tellenbach ist als Ge- [ schäftsführer ausgeschieden. Weiterer Ge- [ schäftsfülirer: Landgerichtsrat a. D. Dr. ; Otto Müller, Mannheim. Julius Levi G. m.'b. H., Mannheim. Weiterer . Geschäftsführer: Dr. Hermann Levi. Mannheimer Hobelwerk W. Michel & Co. . ii. G. m. b. H., Mannheim. Prokura : Wilh. Braun. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Schlössinger & Co., Heidelberg. In Liquida- ■ tion. Liquidatoren: Carl Jönßon, Hamburg, Franz Dillmann, Köln, Willi Gustav Adolf Woratz, Altona-Groß-Flottbek. Die Prokuren von Walter Krohn, Alfred Karlsruher, Emil Krauß, Franz Schmitt und Heinrich Paul Gustav Rundshagen sind erloschen. ' Eugen Kratzmüller, Heidelberg. Karl Geyer^ Heidelberg, ist als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Die Firma lautet jetzt: Kratzmüllcr & Geyer. Wilhelm Otto Häuser, Heidelberg. Jetzige Inhaberin: Amalie Häuser, Wiesloch. Wilhelm Haug Naehf. Inh. Robert Heibert, Heidelberg. Jetzt: O.H.G. ■ Persönlich haftende Gesellschafter: Friedrich Heibert und Annerose Heibert. Prokura: Wilhelmine Heibert Ww. geh. Hügel. Heinsteinwerk G. m. b. H., Heidelberg. Stellv. Geschäftsführer: Fritz Teutsch; seine Prokura ist erloschen. Gasthaus Kohlhof A.-G., Heidelberg. Jetziger Vorstand: Adolf Seitz, Mannheim. Dr. Hermann Schütterle ist gestorben. Amtsgerichtsbezirk Adelsheim. Heinrieh Herrmann, Adelsheim. Jetziger Inhaber: Otto Mößner. Amtsgeriehtsbezirk Mosbach. Josef Schimnjr, Mosbach. Prokura: Edmund Schirmer. Samuel Bosch, Mosbach. Jetziger Inhaber: Eugen Frick. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Brüder Landauer A.-G. Zweigniederlassung Mannheim. Richter & Schatz G. m. b. H., Mannheim. „Titan“ Fabrik für moderne Gasheizungen G. m. b. H., Mannheim. Heinrich Guggenheim, Mannheim. . G. Ferrand Pere & Fils, Mannheim. „Akrema“ August Kremer Automobilgesell“ schuft m. b. H., Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Diapharm G. m. b. H., Vertrieb diätet.- pharmaz. Präparate, Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Gustav Rosenberg, Neudenau. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Filiale S. Wronker & .Cie. Nachfolger, Geschwister Metzger, Schwetzingen. H. Geno&senschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Milehsrenossenschaft Sandhausen, Amt Heidelberg, e. G. m. b. H„ Sandhausen. Vorstand: August Johann Schneider, Georg Schneider IX., Jakob Geberth und Willi Hambrecht, alle in Sandhausen. Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Milchgenossenschaft Wertheim-Bestenheid, Amt Wertheim a. M., e. G. m. b. H. Vorstand: Daniel Dosch, Jakob Rücker, Wilhelm Arnold jr. und Karl Zimmermann, alle in Wertheim-Bestenheid^ Amtsgerichtsbezirk Wiesloch. Winzergenossenschaft Rauenberg e. G. m. b. H., Rauenberg. Vorstand: Friedrich Wilhelm Fischer, Adolf Greulich, Emil Wipfler und Karl Sautner I, alle in Rauenberg. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. „Eko“ Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler e. G. m. b. H. Mannheim und Umgebung, Mannheim. Die Firma lautet jetzt: „Südkauf“ Kolonialwaren- Großhandel e. G. m. b. H. , 111. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Kaufmann Martin Kochenburger jr., Heidelberg, Anlage 3. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. „Akrema“ August Kremer, Automobilges. nt. b. H., Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim (Eis.). - Nachlaß des am 24. Februar 1933 in Sinsheim verstorbenen Taglöhners Emil Maier, zuletzt wohnhaft in Reihen. Amtsgerichtsbezirk Wiesloch. Nachlaß des Hermann Linder, Straßenwart, Rot. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgeriehtsbezirk Mannheim. Geschwister Einminger, Damen- und Kin- der-Konfektion-Maß-Werkstätte, Mannheim, und deren persönlich haftende Gesellschafter: Frau Antonie Sehöttle Ww. geb. Emminger und Fräulein Franziska Emminger, Mannheim, 0 7, 1. Mechanische Strickerei, Strumpf- und Woll- waren Lina Lutz & Po., Inhaber Kaufmann Karl Lntz, Mannheim, R 3, 5 a. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Kaufmann Theodor Fr. Henking, Schwetzingen, 3 Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 3 V. Landwirtschaftliche Knt- scliuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Adelsheim. Josef Aumüller und Lioba Walburga geb. Frank, Seckach. Albert Heuberger und Elise geb. Herold, Rosenberg. Amtsgerichtsbezirk Boxberg. Friedrich Kern und Katharina geb. Rumm, Schwarzenbrunn. Heinrich Stumpf und Frieda geb. Marx, Epplingen. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Heinrich Bär, Gottersdorf. Karl Berberich und Anna Rosina geb. Far- renkopf, Hettigenbeuern. Leo Fischer und Maria Anna geb. Fischer, Götzingen. Hermine Halli, Unterscheidental. Otto Honig, Langenelz. Elisabeth Hornbach geb. Hafner, Walldürn. August Kaiser, Walldürn. August Münch und Anna geb. Mechler, Langenelz. Peter Paul Schreck und Ida geb. Hauck, Altheiin. Julius Schüßler und Emilie geb. Noe, Langenelz. Georg Theurer und Theodora geb. Wünst, Hettingen. Josef Volk und Amalie geb. Pfaffl, Laudenberg. Amtsgerichtsbezirk Eberbach. Jakob Baehert, W T aldkatzenbach. Frieda Berg Ww., Oberschwarzach. Georg und Jakob Eckel, Michelbach. Wilhelm Münch IV und Sophie geb. Schölch, W aldkatzenbach. Josef Schneider III und Maria geb. Schneider, Wagenschwend. Franz Schüßler, Strümpfelbrunn. Adolf Steck und Elisabetha geb. Frauenschuh, Oberdielbach. Wilhelm Wesch, Mülben. Amtsgerichtsbezirk Eppingen. Johannes Heitlinger und Maria geb. Stebel, Rohrbach bei Eppingen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Jakob Fischer, Dossenheim. David Schneider III, Sandhausen. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Adolf Balsehbaeh und Lina geb. Balschbach, Fahrenbach. Artur Schertier und Rosa geb. Dörr, Mittelschelflenz. Josef Trunzer und Anna geb. Weber, Muckental. Wilhelm Zimmermann, Stein a. K. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim (Eis.) Adam Bauer, Steinsfurt. David Maurer und Elise geb. Hehl. Daisbach. August Speck, Boekschaft. Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim. Albert Dörr und Amalie geb. Schmieg, Vilchband. Anna Hofmann, Großrinderfeld. Josef Singer und Ww. Maria geb. Merz und Kinder, Königshofen (Tauber). Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Karl und Ida Ballweg, Mondfeld. Otto Baumann, Hundheim. Heinrich Kempf und Maria, Sonderriet. Amtsgerichtsbezirk Wiesloch. Matthäus Back und Cäcilia, Rot. Medard Klumpf und Helena, Rauenberg. August Kretz und Emma, Mühlhausen. Johann Lampert und Margarete, Baiertal. Außenstelle Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Wilhclmine Aulbach, Schokoladen-Geschäft, Baden-Baden. Inhaberin: Wilhelmine Aulbach geb.Klopfer, Baden-Baden. „Hasberg“ Hans Schneider, Baden-Baden. Inhaber: Hans Schneider, Kaufmann, Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Rudolf Berger, Bruchsal. Inhaber: Rudolf Berger, Kaufmann, Bruchsal. August Gabriel, Bruchsal. Inhaber: Kaufmann August Gabriel, Bruchsal. Adolf Link, Tabakwarengroßhandlung, Kronau. Inhaber: Adolf Link, Kaufmann, Bruchsal. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Peter Bernards, Karlsruhe, Kaiserstr. 223. Einzelkaufmann: Peter Bernards, Kaufmann, Karlsruhe. Geschäftszweig: Einzelhandel mit Fahrrädern, Nähmaschinen, Kraftfahrzeugen sowie Ersatz- und Zubehörteilen. Barbara Boiänder, Karlsruhe, Lammstr. 6. Einzelkaufmann: Kaufmann Walter Bo- länder Ehefrau Barbara geb. Wachten, Karlsruhe. Geschäftszweig: Betten, Aussteuerartikel, Textilwaren. Adam Disson, Karlsruhe, Kreuzstr. 18. Einzelkaufmann: Adam Disson, Weinkommissionär und Weinhändler, Karlsruhe. Geschäftszweig: Handel mit Wein und Spirituosen sowie Weinkommissionsgeschäft. Emil Hafner, Karlsruhe, Amalienstr. 19. Einzelkaufmann: Emil Hafner, Kaufmann, Karlsruhe. Geschäftszweig: Tapetengeschäft. Helene Schneider Ww., Karlsruhe, Karlstraße 162. Einzelkaufmann: Ingenieur Hugo Schneider Ww. Helene geb. Rettig, Karlsruhe. Geschäftszweig: Asphaltstraßenbaugeschäft . Christian Sitzler, Karlsruhe, Kaiserstr. 124b. Einzelkaufmann: Christ. Sitzler, Schreinermeister, Karlsruhe. Geschäftszweig: Möbelgeschäft. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Anton Jörger, Baden-Baden. Die Prokura des Kurt Werner ist erloschen. Schmidt & Co., Bankkommandite, Baden- Baden. Der Liquidator Karl Neuburger ist gestorben. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Karl Gabriel & Söhne, Bruchsal. Die Firma ist geändert in: Josef Gabriel, Bruchsal. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter Josef Gabriel. Wilhelm Baumgärtner, Mingolsheim. Aug. Baumgärtner ist als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden. Karl W T örner, Unteröwisheim. Jetzige Inhaberin : Bäckermeister Karl Friedrich Wörner Ww. Emilie Berta geb. Deuchler. Amtsgerichtsbezirk Bühl. W. Jakob & Co., Essig- und Senffabrik, Ottersweier i. B. Adolf Roschach jung ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Weitere persönlich haftende Gesellschafterin: Maria Anna Jakob geb. Kopf. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Bierbrauerei-Gesellschaft am Huttenkreuz A.-G., Ettlingen. Brauereidirektor Erich Heller ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Jetziges Vorstandsmitglied: Brauereidirektor Fritz Jordan. Das stellvertretende orstandsmitglied Brauerei dir. August Schäfer ist ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Geschwister Knopf, Karlsruhe, mit Zweigniederlassungen in Bruchsal, Rastatt, Ravensburg und Pforzheim. Einzelprokura: Karl Levis, Kaufmann, Karlsruhe. Carl Sehaller, Karlsruhe. Gesamtprokuristen: Kaufmann Wilhelm Fleischmänn Ehefrau Lotte geb. Imgardt, Karlsruhe, Adolf Maurer, Kaufmann, Karlsruhe. Hermann Tietz & Co., Berlin, mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe. Weitere Gesamtprokuristen: Wilhelm Hermsdorff, Berlin-Hohengatow, Dr. jur. Hans-Heinz Steffani, Berlin-Charlottenburg, Paul Dyckerhoff, Berlin-Friedenau. „Ergo“ Süddeutsche Zigarillos- und Stumpenfabrik G. m. b. H., Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt : „Zia“ Zigärren- und Automatengesellschaft m. b. H. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt, die Herstellung und der Vertrieb von Zigarren, Zigarillos, Stumpen und Verkaufsautomaten. Gebrüder Kahn G. m. b. H. in Liquidation, Karlsruhe. Der Liquidator Julius Hocken- heimer ist ausgeschieden. Jetziger Liquidator: Kaufmann Adolf Diller, Mannheim. Oberrheinische Treuhand-A.-G., Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Badische Wohn- bau-A.-G. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: Übernahme und Ausführung von Hoch- und Tiefbauten. Das Grundkapital wurde um 45000 RM. auf 50000 RM. erhöht. Residenz-Lichtspiele G. m. b. H., Karlsruhe. Wilhelm Kasper Ww. Else geb. Knippen- berg, Karlsruhe, ist ausgeschieden. Albert Schneider A.-G., Kunstspeisefettfabrik, Karlsruhe. Die Prokura der Frau Berta Schneider geb. Peter ist erloschen. Die Prokuristin Mathilde Prestenbach ist ' jetzt Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Schneider in Karlsruhe. Einzelprokura: Kaufmann Heinrich Schneider, Karlsruhe. Wohlfahrtsheim G. m. b. H., Karlsruhe. Oskar Rümmele ist ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Amtsrichter a. D. Ernst Hofer, Berlin. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Hofbrauhaus Hatz A.-G., Rastatt. Brauereidirektor Otto Hatz, Rastatt, ist ausge- 4 BADISCHE WIETSCHAETS-ZEITÜNG Nr. schieden. Die Prokura des Kaufmanns und Diplombraumeisters Albert Hatz in Rastatt ist erloschen. Derselbe ist zum ordentlichen Vorstandsmitglied bestellt. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Hermann Kußmaul, Achern. Carl Peter, Inhaber Carl Adolf Peter, Achern. M. Spengler, Önsbaeh. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. C. und B. Fellinger G. m. b. H., Baden- Baden. Amtsgerichtsbezirk Bühl. J. von Heckei, Btthl. Amtsgerichtsbezirk Darlach. Apfelbacher & Dörrmann, Farbengroßhandlung, üurlach. J. J. Kußmaul & Sohn, Söllingen. Fritz Schmidt & Co., Durlach. 0 Georg Fr. Schweigert, Durlach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Lazarus Bär Ww., Karlsruhe. Gottlob Bauer, Karlsruhe. Gutenberg-Drogerie Friedrich Boeß, Karlsruhe. Ferrum Karlsruhe, Maschinen, Werkzeuge und Materialien für Metallbearbeitung K. Hektar Furtwängler, Karlsruhe. Ernst Kappler, Karlsruhe. Friedrich Köhler, Karlsruhe. Emil Kriege, Karlsruhe. Teuton Neuheiten-Vertrieb Wilhelm Metz- ner, Karlsruhe. Georg Poth, Karlsruhe. Hans Werner, Karlsruhe. Badische Kraftverkehrs-G.m.b.H., Karlsruhe. Schnellwaagen-Vertriebs-G. m. b. H. in Liquidation, Karlsruhe. II. Genossensckaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Leiberstung, Amt Bühl, e. G. m. b. H. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Durlaeh. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Durlach-Aue e. G.m.b.H., Durlach-Aue, Amt Karlsruhe. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Spar- und Darlehenskassenverein Knielingen e. G. m. u. H., Knielingen. Die Firma ist geändert in: Spar- und Darlehenskassen- verein Knielingen e. G. m. b. H. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Leopoldshafen e. G.m. b.II. Leopoldshafen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milehverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. IH. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Hafnermeister Julius Graf, Kuppenheim. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Ludwig Doli, Bürstenfabrikant, Gondelsheim. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. ^ Walter & Dietz, Zigarrenfabriken, östringen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Otto Albert Ww., Möbelschreinerei, Au a.Rh. V. Landwirtschaftliche Ent- s chnldnngs verfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. August Schindler und Frau, Fautenbach. Franz Schindler und Frau, Fautenbach. Josef Schindler III und Sophie, Fursehen- bach. Otto Hauser und Pauline geb. Reith, Gamshurst. Otto Jörger und Theresia geb. Schmitt, Gamshurst. Andreas Lamm, Mosbach. Fridolin Fischer, Obersasbach. Wilhelm Basler I und Frau, Ottenhofen. Georg Bohnert H und Frau, Ottenhofen. Hermann Schneider und Frau, Ottenhöfen- Wolfersbach. Andreas Schnurr und Frau, Ottenhofen. Lorenz Vogt und Frau, Ottenhofen. Ignaz Höß und Frau, Sasbachried. Emma Meier geb. Schmieder, Sasbachried. Josef Braun und Frau, Sasbachwalden. Karl Straub und Frau, Sasbachwalden. Julius Fischer und Frau, Seebaeh. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Johann Bohe und Wilhelmine geb. Ernst, Haueneberstein. Johann Schleif, Josef Sohn und Ottilie geb. Seiler, Sinzheim. Anton Walter, Wendelin Sohn und Christine geb. Schickinger, Sinzheim. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Gottfried Wilhelm und Friederike geb. Schuhmacher, Kürnbaeh. Walter Tobler und Lydia Frieda geb. Sulzer, Nußbaum. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Karl Heeger, Büchenau. Johann Zimmermann III und Flisabetha geb. Reineck, Büchenau. Paul Burger, Forst. David Heß und Anna geb. Schuhmacher, Forst. Friedrich Jäger und Frieda geb. Hauth. Heidelsheim. Richard Hillenbrand und Frieda geb. Just, Kronau. Thomas Bohn und Luise geb. Heneka, Neuthard. Leo Speck II und Berta geb. Fabry, Obergrombach. Paul Dalferner und Philippine geb. Schäfer, Odenheim. Josef May und Anna geb. Schmitt, Odenheim. Johann Köstel und Maria geb. Lemle, Odenheim. Pauline Appel Ww. geb. Grämlich, Östringen. Michael Diekgießer und Flisabetha geb. Fellhauer, Östringen. Josef Grämlich V, östringen. Lambert Wittmann und Regina geb. Ruh- bender, Östringen. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Franz Josef Meier, Otto Sohn, Altschweier. Johann Glaser, Bühlertal. Josef Falk II Ww. Karoline geb. Rumpf und Kinder, Kappelwindeck. Hermann Dinger, Lauf. Franz Lorenz, Leiberstung. Josef Lorenz, Leiberstung. Gregor Weis, Leiberstung. Basilius und Gregor Haungs, Moos. Leonhard Doninger I, Neusatz. Wilhelm Kist, Neusatz. Adolf Köhler, Neusatz. Franz Xaver Glaser, Oberweier. Franz Karl Burkard II, Ulm. Adolf Friedmann I, Hermann Sohn, Ulm. Amtsgerichtsbezirk Dnrlach. Adolf Löffler und Luise geb. Rohrer, Grünwettersbach. Gustav Bohrer und Frau, Grünwettersbach. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Emil Hamm, Ettlingen, Pforzheimer Str. 7. Friedrich Weidenhammer Ww. geb. Schmitt Erben, Ettlingen. Wilhelm Weidenhammer und Erb, Kät- chen geb. Weidenhammer, Ettlingen. Wilhelm Weidenhammer, Ettlingen. Amtsgerichtsbezirk Gernsbach. Adolf Essig, Freiolsheim. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Josef Glasstetter und Carolina geb. Becker, Bischweier. Konrad Hertweck und Katharina geb. Hörig, . Bischweier. Alois Kary, Durmersheim. Andreas Merkel, Kuppenheim. Johannes Buhlinger, Konrad Sohn und Juliane geb. Daum, Malsch. Friedrich Knörr und Monika geb. Hirn, Oberweier. Franziska Götz Ww. geb. Blank, Ottersdorf. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Anna Eichler geb. Tritsch, Durmersheim. Karl Leppert, Thomas Sohn und Eva geb. Leppert, Hügelsheim. Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 5 Außenstelle Pforzheim. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Geschwister Knopf, Karlsruhe, mit Zweigniederlassung in Pforzheim. Einzelpro- kura: Kaufmann Karl Levis, Karlsruhe. Wilhelm Wolff A.-G., Pforzheim. Herabsetzung des Grundkapitals um 407000 auf 393000 RM. Kaufmann Karl Knapp, Pforzheim, ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Stellv. Vorstandsmitglieder: Kaufmann Julius Friedrich Klingel, dessen Prokura erloschen ist, und Adolf Reutter. Schmidt & Bruekmann A.-G., Pforzheim. August Bruckmann ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Gesamtprokura: Walter Bruckmann, Kaufmann. Schüler & Stahl, Pforzheim. Gesellschaft aufgelöst. Willi Stahl, Fabrikant, ist Alleininhaber. Klittich & Schöninger, Milch- und Molkerci- produkte G. m. b. H., Pforzheim. Treuhänder Artur Braun ist nicht mehr Geschäftsführer. Neuer Geschäftsführer: Karl Schöninger, Kaufmann. Heinrich Kuni, Heku-Heilkräuterpräparate und Spezial-Tees, Pforzheim. Prokura Alfred Saß ist erloschen. Heinrich Kuni, Kohlenhandlung, Pforzheim, ist geändert in: Heinrich Kuni Nachf. c) Löschungen. Louis Landau, Pforzheim. Scholl A.-G., Pforzheim. Friedrich Wacker, Pforzheim. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Spar- und Darlehnskasse e. G.m.b.H., Ittersbach. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. <'onsurn-Verein Pforzheim e. G. m. b. H., Pforzheim, ist geändert in: Verbrauchergenossenschaft Pforzheim e. G. m. b. II., Pforzheim. Geschäftsführer Franz Flick ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Neues Vorstandsmitglied: Hermann Ammann, Kreisbetriebszellenobmann. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Albert Schwarz, Pforzheim. V. Landwirtschaftliche Lutsch uldungs verfall ren. Landwirt Anton Gindeie und Ehefrau Klara geb. Reiling, Ersingen. Bauer Christian Musseimann und Ehefrau Christine geb. Kurz, Pforzheim. Landwirt Johann Wilhelm Becker und Ehefrau Marie geb. Roth, Weiler. Landwirt Karl Glaser und Ehefrau Elise geb. Schäfer, Dürrn. Außenstelle Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Karl Brose, Emmendingen. Inhaber: Karl Brose, Kaufmann, Emmendingen. (Kaffee-, Konfitüren- und Feinkostgeschäft.) Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Eugen Müller, Fahrzeughandlung, Freiburg im Breisgau. Inhaber: Eugen Müller. Albert Greiner, Freiburg i. Br. Inhaber: Albert Greiner, Kaufmann, Freiburg i. Br. (Tabakwarengroßhandlung.) Süddeutsche Ärzte-Buchstelle G. m. b. H., Freiburg i. Br. Geschäftsführer: Dr. Fritz Weiß, Diplom-Volkswirt, Ludwig Eichelberger und Hans Feuchtenberger, beide beratende Volkswirte, München. Edwin Schmiedle zur Löwenbräuhalle, Freiburg i. Br. Inhaber: Edwin Schmiedle, Gastwirt. Radio-Lauber, Inhaber Theo Lauber, Freiburg i. Br. Inhaber: Theo Lauber, Feinmechaniker. Wilhelm Imm, Freiburg i. Br. Inhaber: Wilhelm Imm, Kaufmann (Mineralöle. Autobetriebsstoffe), Lagerhausstr. 10. Heinrich Burggraf, Freiburg i." Br. Inhaber: Heinrich Burggraf, Gastwirt (Berghotel Rasthaus auf dem Schauinsland). Mantel-Wernet, die Spezialistin für Damenmäntel Anna Wernet, Freiburg i. Br. Inhaberin : Anna Wernet. Cattale x-Verlag Walter Horn, Freiburg i.Br. Inhaber: Walter Horn. Joseph Hummel, Freibnrg i.Br. Inhaber: Josef Hummel (Mineralöle und Betriebsstoffe). Amtsgerichtsbezirk Kehl. Bheinkontor, Reederei und Transportgesellschaft m. b. H., Zweigniederlassung Kehl am Rhein. Geschäftsführer: Oskar Rund, Prokurist, Kehl. Prokura: Karl Müssig, Ludwigshafen a. Rh. Gegenstand des Unternehmens: Schiffahrt mit eigenen oder gemieteten Schiffen, Verfrachtungen auf dem Rhein, dessen Nebenflüssen und Kanälen; Speditionen jeder Art, Lagergeschäfte, Kranenbetrieb, Kommission; Übernahme von Agenturen und Vertretungen. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Franz Hage, Olfenburg. Inhaber: Franz Hage, Kaufmann (Molkereiprodukten- großhandlung). Hermann Renaud, Offenburg. Inhaber: Hermann Renaud, Glasermeister (Bau-, Möbelschreinerei und Glaserei). Josef Leible, Urioffen. Inhaber: Josef Leible, Händler (Obst-, Gemüse-, Landesproduktengroßhandlung). Leible & Wiedemer, Urioffen. Inhaber: August Leible und Bernhard Wiedemer, beide Handelsleute und Landwirte (Meerrettich-Versand und Landesprodukte). Kohlenkontor Emil Schirrich, Offenburg. Inhaber: Emil Schirrich, Kaufmann, Offenburg (Holz-, Kohlen- und Baumaterialienhandlung, Spedition, Rollfuhrwerk und Fuhrgeschäft). Amtsgerichtsbezirk Triberg. Wilhelm Kienzier, Schonach. Inhaber: Wilhelm Kienzier, Holzwarenfabrikant, Schonach. Amtsgerichtsbezirk Yiilingen. Josef Schmidt, ViOingen. Inhaber: Josef Schmidt, Kaufmann, Villingen (Gern. Warengeschäft). b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Donauesehingen. Aloys Mayer, Uhrenfabrikation, Vöhrenbach. Niederlassung ist nach Schönenbach verlegt. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Erste Deutsche Ramie-Gesellschaft, Emmendingen. Prokura: Karl Fehrenbach, Laufenburg, und Kaufmann Fritz Lenz, Emmendingen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i.Br. Karl Sexauer, Freiburg i. Br. Prokura des Hermann Sexauer erloschen. J. G. Olmemus Nachf., Freiburg i. Br., geändert in: Eugen Spiegelhalter, J. G. Ohnemus Nachf. Lytax-Werke G. m. b. H., Freiburg i. Br. Weiterer Geschäftsführer: Dipl.-Ing.Hans Eber, Freiburg. Prokura des Hans Stöber erloschen. Hermann Scherer, St. Georgen. Sitz nach Freiburg verlegt. Freiburger Schmirgelwerk Fritz Schmidt. Als Gesellschafter ausgeschieden Kaufmann Fritz Schmidt; dessen Witwe Maria Schmidt geb. Koch als Gesellschafterin einge treten. Freiburger Bau- und Möbelsehreinerei Hügle, Tritschler & Decker, Freiburg i. Br., geändert in: Freiburger Bau- und Möbelschreinerei Hügle & Co. Der bisherige Gesellschafter Wilhelm Decker ist ausgeschieden. Persönlich haftende Gesellschafter : Schreinermeister Karl Hügle und Schreiner Oskar Hügle. M. Stromeyer, Kohlen und Betriebsstoffe, G. m. b. H., Freiburg i. Br. Jetzige Gesellschafter : Wilhelm Mannebach und Alfred Auberle, beide in Konstanz. Als Gesellschafter ausgeschieden: Wilhelm Kapferer. Christian Mez i. L., Freiburg i. Br. Als Liquidator ausgeschieden: Rechtsanwalt Siegfried Straub. Jetziger Liquidator: Dr. Ernst Dobler, beratender Volkswirt. Hofer & Co., Freiburg i. Br. Jetzige In- ' haberin: Kaufmann Oskar Biechele Ehefrau Rosa geb. Faller. Prokura: Oskar Biechele. Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Kaufhaus Zapf Nachf. Bonecker & Morlock, Zell a. H. Ludwig Ronecker, Zell a. H., gestorben. Jetzige Gesellschafterin: Ludwig Ronecker Ww. Karoline geb. Lehmann, Zell a. H. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Faber-Fingado G. m. b. H., Kehl. Prokura des Ernst Wälder ist erloschen. Kaufmann Rudolf Fingado in Kehl ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Jetzige Geschäftsführer: Kaufleute Ernst Wälder und Albert Tubach sen., beide in Kehl. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Gottlieb Sautter, Lahr. Aus der Gesellschaft ausgetreten: Christoph Sautter. H. Knorr & Co., Lahr-Dinglingen. Durch Tod ausgeschieden: Rudolf Heidinger, Fabrikant. Persönlich haftender Gesellschafter: Werner Hans Heidinger, Fabrikant, Lahr-Dinglingen. 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 Amtsgeriehtsbezirk Neustadt. Albert Stofller, Neustadt. Jetziger Inhaber: Kaufmann Albert Stoffier, Neustadt. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Mittelbadisches Elektrowerk Friedrieh Streb, Offenburg, geändert in: Elektro- und Maschinenwerkstätte Friedrich Streb, Offenburg. Alfons Kim, Offenburg. Inhaber gestorben. Jetzige Inhaberin: Witwe Pauline geb. Kornmaier. Amtsgerichtsbezirk St. Blasien. Audion-Krafft (I. m. b. H., St. Blasien. Als Geschäftsführer ausgeschieden: Fritz Krafft und Matthias Junker. Alleiniger Geschäftsführer: Dr. phil. Wolfgang Schwarz, Physiker, St. Blasien. Amtsgerichtsbezirk yillingen. Parkhotel Kreuz Viktor Müller, Bad Dürrheim, geändert in : Parkhotel Kreuz Maria Müller, Inh. Frau Ernst Müller, Maria geb. Grieshaber, Bad Dürrheim. Schwarzwälder Brennstoffhandel G.m.b.H., Villingen. Wilhelm Kapferer als Geschäftsführer abberufen. Weitere Geschäftsführer: Albert Buchholz, Mannebach, Prokurist, Konstanz. Carl Butta, Villingen. Jetziger Inhaber: Waldemar Stetter, Drogist, Villingen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Max Schaller, Donaueschingen. Karl Kleiser Söhne, Vöhrenbach. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Kaiserstuhl-Apotheke Benjamin Krauß, Eichstetten. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Morlock & Co., Kehl (Buch- und Zeitschriftenverlag). Jakob Bender, Kehl. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Eekenstein & Co., Zürich, Zweigniederlassung Dinglingen. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Badischer Kraftwagenverkehr Wilhelm Wagner, Offenburg. Internationales Reise- und Verkehrsbüro Karl Wilhelm Wagner, Offenburg. Kohlenkontor Schirrich G. m. b. H. Amtsgerichtsbezirk Freibarg i. Br. Franz Wittmer, Freiburg i. Br. Jakob Weil, Freiburg i. Br. Freiburger Motorwagen-Verkaufsgesellschaft, Freiburg i. Br. Sehwarzwälder Grundstücks-Aktiengesellschaft, Freiburg i. Br. Willy Wild, Konservengroßhandlung, Freiburg i. Br. Sitz nach München verlegt. Franz Biemer, Baugeschäft, St. Georgen bei Freiburg. Josef Käflein, Freiburg i. Br. August Kumlin, Kraftfahrzeuge, Freiburg im Breisgau. Otto Rosenstihl, Freiburg. Adolf Bernauer, Ebnet. Emil Dreifuß, Freiburg i. Br. Ferdinand Bartberger, Freiburg i. Br. Ernst Bloch, Freiburg i. Br. Ernst Müller-Stärk, Freiburg i. Br. Alfons Kretz zur Wolfshöhle, Freiburg i. Br. Würzburger Lack- und Farbenfabrik Karl Löwenstein & Co., Freiburg i. Br. Lebensmittelvertrieb Albert Jaritz, Freiburg im Breisgau. Amtsgerichtsbezirk Triberg. August Martin, Triberg. Amtsgerichtsbezirk Yillingen. Ketterer & Kupfer, Möbelfabrik, Villingen. II. Genossenschaftsregister. 1 a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Milchgenossenschaft Ihringen, Amt Freiburg i. Br., e. G. m. b. H., Ihringen. Gegenstand: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen. Vorstandsmitglieder: Albert Gibson, Wilhelm Gugel, Gustav Wörne, Ernst Konstanzer, alle Landwirte in Ihringen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Ländlicher Kreditverein und Sparkasse Merdingen e. G. in. u. H., Merdingen, geändert in: Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Merdingen. Gegenstand des Unternehmens geändert in: Betrieb einer Spar- und Darlehenskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns. Rechner: Landwirt Friedrich Ehret. Hermann Weis ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Ländlicher Kreditverein e. G.m.u.H., Oberrotweil, geändert in : Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Oberrotweil. Gegenstand des Unternehmens: Spar- und Darlehenskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns. Satzungen neu aufgestellt. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt und Gemeinderat Ludwig Kurz. Ländlicher Creditverein Niederrimsingen e. G. m. u. H., Niederrimsingen, geändert in : Spar- und Darlehenskasse e. G. m.u.H., Niederrimsingen. Gegenstand des Unternehmens: Spar- und Darlehenskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns. Rechner: Landwirt Alfred Gippert. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Wolterdingen e. G.m.b.H. Statuten geändert. Amtsgerichtsbezirk Ettenheim. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Wallburg. An Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Otto Amann, Zimmermeister, Wallburg, ist Albert Pfaff, Ratsehreiber, Wallburg, getreten. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Milchgenossenschaft Lahr e. G. m. b. H., Lahr. Liquidatoren: Fritz Holweg, Metzgermeister und Stadträt, Lahr, und Theophil Lenz, Hausvater, Lahr-Dinglingen. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Landwirtschaftlicher Consum- und Absatzverein e. G. m. u. H., Meißenheiin. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Wilhelm Reith II und Gustav Danzeisen. Neue Vorstandsmitglieder: Landwirte Georg Max Häs und Andreas Wurth, Meißenheim. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Kuhbach. Statuten geändert. Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Sulz. Statuten geändert. Einkaufsgenossenschaft der Bäckermeister e. G. m. b. H., Lahr. Statuten geändert. Dreschgenossenschaft des Bauernvereins e. G. m. b. H., Allmensweier. Statuten geändert. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Sulz e. G. in. b. H., Sulz. Statuten geändert. Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Wittelbach. Statuten geändert. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Ottenheim. Statuten geändert. Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H., Ichenheim. Satzungsänderung. Ländlicher Creditverein e. G. m. u. H., Hugsweier. Satzungsänderung. Genossenschaft für Kiesgewinnung e. G. in. b. H., Lahr. Statutenänderung. Landwirtschaftlicher Konsum- und Absatzverein Ottenheim e. G. m. u. H., Ottenheim. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr, gemeinsame Eiererfassung und Absatz. Joh. Herrn. Güß ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Reichenbach. Statutenänderung. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Josef Fehrenbach und Bernhard Fehrenbacher. Neues Vorstandsmitglied: Andreas Beck, Landwirt, Reichenbach. Amtsgerichtsbezirk Waldkirch. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Waldkirch, Amt Waldkirch, e. G. ni. b. H., Waldkirch. Statutenänderung. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Oberprechtal e.G.m.b.H., Oberprechtal. Statutenänderung. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Bleibach e. G. m. b. H., Bleibach. Franz Xaver Reichenbach aus dem Vorstand ausgeschieden; an dessen .Stelle Karl Benz, Bleihach, gewählt. Ol. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Freibnrg i.Br. Emil Orsinger, Inhaber der Firma Photohaus Max Mayer, Freiburg i. Br., Bertholdstr.9. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Matter & Co. G. m. b. H., vorm. Lanz & Co., Kehl. Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS.ZEITUNG 7 IV. V erglelchsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent* schuidungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Anton Albert Binz, Landwirt, Sunthausen. Anton Gut, Landwirt, Fürstenberg. Rudolf Kaiser, Landwirt, Eheleute, Rohrbach. Julius Körner, Landwirt, Mundelfingen. Franz Josef Bühler, Landwirt, Eheleute, Unterbaidingen. Weibert Weiß, Landwirt, Gütenbach. August Speck, Landwirt, Eßlingen. Eugen Hensler, Landwirt, Eheleute, Fürsten- berg. Max Faller, Landwirt, Eheleute, Bachheim. Amtsgerichtsbezirk Staufen i. Br. Landwirt Josef W T eber und dessen Ehefrau Anna geb. Steinbrunner, Grunern-Krop- bach. Landwirt und Waldhüter Jos. Johann Hermann und seine Ehefrau Johanna geb. Wiesler, Grünem. Landwirt Oskar Link und dessen Ehefrau Rosa Helene geb. Link, Bremgarten. Amtsg erichtsbezirk Yillingen. Landwirt Martin Simon, Niedereschach. Landwirt und Schreiner Wilhelm Blutbacher, Fischbach. Johann Reich Landwirtsehefrau Josepha geb. Fleig, Bad Dürrheim. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Josef Kindle II, Sulz, und dessen Ehefrau inna geb. Kurz. Außenstelle Schopfheim I. Handelsregister. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Karl Grether, Immobilien-, Hypotheken- und Finanzierungsgeschäft, Lörrach. Inhaber : Kaufmann Karl Friedrich Grether, Maulburg. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Heinrich Niggestich, Spezialuntemehmen für maschinelle Entrostung und Anstrich, Malereibetrieb, Waldshut. Inhaber: Heinrich Niggestich, Waldshut. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Installations-Zentrale Oberbaden G.m.b.H., Lörrach. Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Der bisherige Geschäftsführer Direktor Ernst Krüger in Lörrach ist Liquidator. Richard Dattler & Co., Lörrach. Einzelprokura : Kaufmann Adolf Friedrich Weis, Lörrach. Brauerei Lasser, Lörrach. Jetziger Inhaber: Bierbrauereibesitzer Karl Lasser, Lörrach. Einzelprokura: Kaufmann Walter Ber- linger, Lörrach. Oskar Wolff Söhne, Lörrach. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter Kaufmann Guido Wolff, Lörrach. Einzelprokura: Dr. Kurt Ritter, Kaufmann, Lörrach. Amtsgerichtsbezirk Säckingen. Adolf Frech, Säckingen. Der Sitz der Niederlassung ist nach Saulgau i. Württbg. verlegt. Gesellschaft für Seidenstoff- und Bandfabrikation m. b. H., Säckingen. Das Stammkapital wurde von 200000 RM. auf 755000 RM. erhöht. Feinweberei A.-G. Glarus in Glarus (Schweiz), Filiale Murg (Baden), Zweigniederlassung der Firma Feinweberei A.-G. Glarus in Glarus (Schweiz). Die Firma ist geändert in: A.-G. für Feinweberei Murg, Filiale bei Murg, Zweigniederlassung der Firma A.-G. für Feinweberei in Glarus (Schweiz). Das Grundkapital wurde von S.Frs. 100000 auf S.Frs. 50000 herabgesetzt. Vorstandsmitglied Dr. Jäger ist ausgeschieden. F. Schmid Nachfolger Otto Dontenwill, Buchhandlung, Säckingen. Die Firma ist geändert in: Otto Dontenwill, Buchhandlung, Säckingen. Inhaber: Kaufmann Otto Dontenwill Witwe Katharina geb. Schäfer, Säckingen. Amtsgerichtsbezirk Schopfheim. Spinnereien und Webereien Fahrnau und Langenau A.-G., Fahrnau. Adolf van der Floe ist ausgeschieden. Neues Vorstandsmitglied: Fabrikdirektor Carl Holzwarth, Brombach. Arthur Klossowski, Schopfheim. Inhaber: Arthur Klossowski, Kaufmann, Schopfheim. Gebrüder Krallt, Schuhfabrik, Fahrnau. Gesamtprokura: Kaufmann Wilhelm Benner, Fahrnau. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Immobiliengesellschaft G. m. b. H., Lörrach. Amtsgerichtsbezirk Säckingen. Schweizer Zigarrenfabrik Gißler & Co., G. m. b. H., Murg. Amtsgerichtsbezirk Schopfheim. Spar- und Leihkasse Wehr von Brugger, Trefzger & Konsorten, Wehr. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Gustav Kienle, Strickwarenfabrik, Waldshut. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Schopfheim. Käsereigesellschaft Adelhausen e. G. m. u. H., Adelhausen. Die Firma ist geändert in: Käsereigenossenschaft Adelhausen e. G. m. u. H., Adelhausen. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Kümberg. Neue Vorstandsmitglieder : Max Schmidt, Bartlin Glünkin, Ernst Greiner und Hermann Blum, alle Landwirte in Kürnberg. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., W r eitenau. Fritz Häfelin ist ausgeschieden. Neues Vorstandsmitglied: Ernst Friedrich Vogt alt, Landwirt, Weitenau. Milchzentralgenossenschaft Schopfheim e. G. m. b. H., Schopfheim. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: August Bannwarth, Landwirt, Nordschwaben, und Friedrich Kuhny, Landwirt, Eichen. Milchabsatzgenossenschaft e» G. m. b. H., Wehr-Enkendorf. Julius Eschbach ist ausgeschieden. Neues Vorstandsmitglied: August Kramer, Landwirt, Wehr. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Niederwihl e. G. m. b. II., Niederwild. Neue Vorstandsmitglieder: Landwirte Hermann Scheuble, Wilhelm Schrieder und Karl Jehle, alle in Niederwihl. Milchabsatzgenossenschaft Oberwihl und Umgebung e. G. m. b. H., Oberwihl. Otto Tröndle und Karl Gang sind ausgeschieden. Neue Vorstandsmitglieder: Landwirte Adolf Albiez, Oberwihl, und Karl Jehle, Niederwihl. A Milchabsatzgenossenschaft Luttingen e. G. m. b. H., Luttingen. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: Hermann Kunle und Berthold Lauber, beides Landwirte in Luttingen. Milchabsatzgenossenschaft Dangstetten e. G. m. b. H., Dangstetten. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: Karl W T ürtenberger und Gustav Mathis, beides Landwirte in Dangstetten. c) Löschungen. Amtsg eri<;htsbezirk Waldshut. Bezugs- und Absatzgenossenschaft des Bauernvereins Geißlingen. Außenstelle Konstanz. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. A mtsgerichtsbezirk Konstanz. Lorenz Hofele, Aussteuern, Konstanz. Inhaber: Lorenz Hofele, Kaufmann, Kon- stafiz. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Möbeln und W r äsche und Herstellung von Polsterwaren. Friedrich Suhr, Rctoviva-Vertrieb, Konstanz. Inhaber: Kaufmann Friedrich Suhr, Konstanz. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Schweröl-Gas- Motoren. Amtsgerichtsbezirk Engen. Ziegelwerk Buchholz & Co., Biesendorf. Persönlich haftende Gesellschafter: Alfred Josef Buchholz, Kaufmann, Biesendorf, und Johanna Maria Buchholz, Biesendorf. Prokura: Markus Buchholz, Ziegler, Biesendorf. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Jakob Bührer, Ziegeleitechnisches Büro, K.-G., Konstanz. Persönlich haftender Gesellschafter Arnold Bührer ausgeschieden. Persönlich haftende Gesellschafterin: Helene Bührer, Konstanz. Luftverkehrsgesellschaft Konstanz G. m. b. H., Konstanz. Das Stammkapital wurde von 45250 RM. auf 21212,50 RM. herabgesetzt. Gegenstand des Unternehmens, Förderung aller mit der Luftfahrt, in 8 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 besondere dem Luftverkehr zusammenhängenden Geschäfte und Einrichtungen. Geschäftsführer der Gesellschaft: die jeweiligen Geschäftsführer der Badisch- Pfälzischen Lufthansa A.-G., Mannheim. Geschäftsführer: Direktor Dr. Heinrich Hildenbrandt und Major a. D. Caren Graetz, beide in Mannheim. Wilhelm Truckenbrodt und Julius Keller sind als Geschäftsführer ausgeschieden. P. Nußbaumer, Konstanz. Jetzige Inhaberin: Paula Nußbaumer. Albert Sisson, Auto-Reise-Unternehmung „Bodan“, Groß-Garage (Einzelboxen), Reparatur-Werkstätte, Automobilverkauf, Tankstelle Konstanz, Konstanz, geändert in: Albert Sisson, Auto-Reise-Unterneh- mung, Großgarage „Bodan“, Einzelboxen, Reparatur-Werkstätte, Automobilverkauf, Tankstelle, Taxibetrieb, Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Hermann Mayer, Radolfzell. Jetziger Inhaber: Richard Gutmann, Radolfzell. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Maggi G. m. b. H., Singen, Zweigniederlassung Berlin. Gesamtprokura: Kaufmann Dr. Ulrich v. Tschirschky und Boe- gendorff, Berlin. Bernhard Müller & Co., Singen. Bernhard Müller jun. ist ausgeschieden. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter Emil Rottmann, Singen. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Ferdinand Hafen, Überlingen. Jetziger Inhaber (Pächter): Thomas Möhrle, Kaufmann, Überlingen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Freund & Comp., Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Gas- und Elektrizitäts-Versorgungsgesellschaft m. b. H., Singen. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Gräfl. Othmar von Bodmansehe Ziegelei, Bodman. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Darlehenskasse e. G. in. u. H., Radolfzell, Amt Konstanz. Statutenänderung. Milchgenossenschaft Bohlingen e.G.m.b.H., Bohlingen. Statutenänderung. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Mahlspüren-SeelfLnger Spar- und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H. geändert in : Mahlspüren-Seelfinger Spar- und Dar-, lehenskasse e. G. in. u. H., Mahlspüren i. T., Amt Stockach. S III. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Friedrich Straub, Landwirt, Dettingen. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Berta Kraft geb. Schindler, Landwirt, Güttingen. Jos. Keiler, Landwirt, Liggeringen. Karl Fürst und Ehefrau Johanna geb. Engelmann, Moos. Albert Weber, Liggeringen, und Kinder Alfons, Hilda, Paulina und Josef Weber. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Viktor Zimmermann, Beuren a. d. Aach. Amtsgerichtsbezirk Engen. Adolf Rigling, Bittelbrunn. Martin Neidhart uud Ehefrau Luise geb. Heller, Emmingen ab Egg. Edwin Hoiiold und dessen Ehefrau Anna Bräunlinger, Hattingen. Jakob Braun und seine Ehefrau Helene geb. Huber, Honstetten. Robert Braun, Honstetten. Gerhard Riedmaier und dessen Ehefrau Kreszentia geb. Neidhart, Honstetten. Karl W T oipert, Honstetten-Wasserburgerhof. Ludwig Schönle und dessen Ehefrau Maria geb. Maus, Uttenhofen. Johann Georg Bittlingmaier und dessen Ehefrau Theodora geb. Heer, Wiechs a. R. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Johann Breinlinger, Heudorf. Karl Jäger und dessen Ehefrau Pauline geb. Heim, Heudorf. Sigmund Gaßner alt, Liptingen. Pius Wiggenhauser Ww. Sophie geb. Maier, Raithaslach. Karl Sauter, Winterspüren. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Emil Müller und Ehefrau Emilie geb. Frey, Bonndorf. Albert Guide, Buggensegel. Heinrich Deifel, Daisendorf. Johann Mock, Hödingen. Franz Strasser und Ehefrau Anna geb. Stengele, Leustetten. Franz Kreidler, Lellwangen-Wittenhofen. August Rößler, Limpach-Homberg. Otto Möking, Mühlhofen. Sebastian Heudorf, Überlingen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Johann Küchle Ehefrau Luise geb. Grimm Engelswies. Johann Leibold, Gutenstein. Josef Straub Ehefrau Anna geb. Graf, Schwenningen i. B. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Martin Nägele Ww. Franziska geb. Mattes, Güttingen. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Helmut Löhle, Land- und Gastwirt, Leut- kirch-Neufrach. Stark in Derfeiftung- ctfolgmchiilöettbeiDerb- DurdiDie/acl^eitfchutt. Tief- und Eisenbetonbau Frei bürg im Breisgau F. X. Sichler & Co E. Stather Biechnerei und Installationsgeschäft Freiburg i. Br. Günterstal str. 24. Fernr. 2081 Alle einschlägigen Arbeiten bei prompter Bedienung und kulantester Berechnung. HTit D etj^di3 e itfchnft zumtffenunDifrfotg Winschermann G. m. b. H. Rheinreederei Kohlengroß- und -Kleinhandlung Gegründet 1848 Karlsruhe / Büro: Stefanienstraße 94 am Kaiserplatz / Fernsprechanschlüsse Nr. 815,816,817 Kohlen • Koks • Briketts • Grudekoks • Brennholz Bestes Feuerungsmaterial für Dauerbrandöfen Spezialmarke Langenbrahm-Anthracitkohlen Nr. 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 9 Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Busche Industrie- und Handelskammer legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende Veröffentlichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die Badische Industrie- und Handelskammer, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. ' Die Kammer ist, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, 0 = Offenbarungseid geleistet, K = Konkurs mangels Masse abgelehnt. • Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Bongert Eduard, Schneidermeister, Merkurstr. 7 ... 17. 10. H Breitenbach Fritz, Lange Straße 62 . 26. 10. H Gerstner Franz, Geroldsau, Malschbacher Straße 6 . . 31. 10. H Jakobi Fritz, .Kaufm., Lange Straße 35 . 26.10. H Ihle Alfred, Bierniederlage, Oos, Gartenstraße .... 24.10. O Kauert Otto, Lebensmittelhändler, West.19.10. H Klein Alexander, Lange Str. 47 26. 10. H Klein Alexander, Kolonialw.- Handlung, Lange Str. 66 . 26. 10. H Klensch Karoline, Mozartstraße 12.19. 10. H Laskowski Erich, Beutigweg 7 24. 10. H Rohm H. Theodor, Stefanienstraße 15 a.17. 10. O Steinei Anna, Schuhmacher- meisters-Ehefrau, Fremersbergstraße 42 . 24. 10. H Steinei Fritz, Schuhmachermeister, Fremersbergstr. 42. 24. 10. H Sinzheim Huck Martin, Landwirt, Adolf- Hitler-Straße 10.20. 10. O Schickinger Johann .... 12. 10. H Amtsgerichtsbezirk Boxberg Eubigheim Dotter Karl, Schreinerei... 26. 10. H Gölshausen Hartmann Wilhelm. 2. 10. H Valet Andreas, Bahnarbeiter . 10. 10. H Münzesheim Mann Fritz, Eierteigwarenfabr. 2. 10. H Neibsheim Kratzmeier Gustav, Landwirt 2.10. H Rinklingen Böckle Karl IV. 2.10. H Ruit Leicht August, Arbeiter . . . 10. 10. H Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen Donaueschingen Brunner Albert. 11.10. H Keller August, Obergefreiter . 28. 9. O Reiser Max ........ 11.10. H Skülfort Gottfried. 11.10. H Eßlingen Bertsche Paul, Wagner . . . 27. 9. H Furtwangen Duffner Otto . 9.10. H Winkler Andreas. 9.10. H Hubertshofen Wiedemann Erich. 27. 9. H Pfohren Held Jakob, Landwirt . . . 27. 9. H Wolterdingen Huber Gustav.27. 9. H Amtsgerichtsbezirk Darlach Krautheim Schlosser Rosa, ledig, Schneiderin .5. 10. H Amtsgerichtsbezirk Bretten Bretten Begero Heinrich, Korbmacher 2. 10. H Dorwath Philipp, Drehermstr. 2. 10. H 15. 10. O Morlock Andreas, Müller . . 2. 10. O Servay Robert, Mechanische Werkstätte.10.10. H Wirth Jakob, Bäckermeister . 17. 10. H Bauerbach Göpferich Christof, Schreiner. 2. 10. H Büchig Haag August.2. 10. H Westermann Heinr., Schreiner 2. 10. H Diedelsheim Dittes Ernst.10. 10. H Durlach Langenstein Heinrich, Blechnermeister, Auer Straße 31 31. 10. H Lauk Amanda Ehefrau, Kolw., Wilhelmstr. 8.16.10. H Müller Karl, Kaufmann ... 23. 10. H Ritz Wilh., Kioskinhaber . . 21. 10. O Jöhlingen Gjetz Josef, Wirt.23. 10. H Weingarten Metzger Jakob, Malergeschäft 23. 10. H Pfatteicher Otto, Schweinehl. 23. 10. H Amtsgerichtsbezirk Freiburg Freiburg •Berger Jos. Vikt., Talstr. 40 . 12. 10. H Burghardt Alfred; Rennerstr. 4 19.10. H Becker Alois, Kaufmann, Se- bastian-Kneipp-Straße 22 . 26.10. H Gebhardt Walter Ehefrau, Kai- serstraße 151.12. 10. H Heilbrunner Eduard, Inh. der Firma Ed. Heilbrunner, Lagerhausstraße 12.26. 9. H Herrn Otto, Kaufmann, Kaiserstraße 90.18. 10. O Hoberg Paul, Ingenieur, Schwarzwaldstr. 9 .... 8. 10. O Kahn J. & Sohn, G. m. b. H., vertr. durch den Geschäftsführer Heinr. Kahn, Talstr.80 15.10. H Kienle Gustav, Kaufmann, Merianstr. 24 . 24. 9. H Kienle Gustav, Inh. d. Firma Kaufhaus Kienle, Merian- straße 24 . 24. 9. H Kircher Adolf, Feinmechaniker, Friedrichstr. 21.15. 10. Kramer Frieda, Turnseestr. 40 8. 10. Lämmermann Richard, Sar- würker Straße 10 .... 15.10. Lang Karl, Hugstetter Str. 97 a 1.10. Lehmann Paul, Inh. der Firma Adolf Speh, Freiburg, Günterstalstraße 13.> 8.10. Mayr Georg, Kaufmann, Adolf- Hitler-Straße 7 22. 10. Merkel Paula, Paul-Billet- Straße 19.8. 10. Methler Albert, Ingenieur, Ludwigstr. 17.24.9. Müller Maria, Inh. der Firma G. Müller Nachf., Reichsgrafenstraße 15.1.10. Müller Maria geb. Nast, Reichsgrafenstr. 15 ... . 1. 10. Müller Siegfried, Kaufmann, Reichsgrafenstr. 15 . . . . 1.10. Münchbach Josef, Herdgesch., Mattenstr. 1/2.24. 9. Mutz Adolf, Hofackerstr. 17 . 22. 10. Oberkirch Hermann, Händler und Maurer, Freiaustr. 10 . 11. 10. Oberkirch Hermann Ehefrau Frieda geb. Knöpfle, Freiau- straße 10.11. 10. Pertschin Firma, Inh. Oskar Pertsch, Belfortstr. 34 . . 4.10. Sammel Karl, Tullastr. 32 I . 4.10. Schachtele Wilhelm, Kellner, Weidweg 28 . 27.9. Schindler Ludwig, Kaufmann, Schusterstr. 38.11. 10. Schneider Eugen, Kaufmann, Weberstr. 6.18.10. Schüler Karl, Fabrikant, Hugstetter Straße 8a .... 27.9. Sodtmann Edward, Breisacher Straße 44.4.10. 25. 10. Treuer E., Heimatstr. 14 . . 1. 10. Vogler Kurt, Johann-von- Werth-Straße 13.28. 9. H MhH W HH HH HH hH HH hH /■*. HH HH HH HH HH HH HH HH hH HH hH HH HH HH HHWhki HH H H H bH HH U HH HH HH hH HH HH hH HH hH HH HH hH HH HH 10 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 Wilbert Wilhelm, Kolmarer Straße 8.26. 10. H Winkler Adolf, Schneidermstr., Niemenstr. 10.28. 9. H Zachmann Franz, Blechnermeister, Agnesenstr. 8 . . . 5.10. H Au Struwe Otto, Honighandlung . 26. 10. H Burg Banholzer Hermann, Ober- . winder Straße.12- 10. H Kirehzarten Kleiner Gotthard, Kaufmann. 26.10. H Meder Albert, Schlosserei . . 19. 10. H Merzhausen Schweitzer Emil, Bauuntern.. St. Peter Nordhusen Willy, Uhrenfabri- 28. 9. H kation, Schreiner . 2. 10. O Stegen Rombach Karl, Bauer . . . 19. 10. H Scherer Pius, Schuhmachern!. 28. 9. H Amtsgerichtsbezirk Gernsbach Gernsbach Schönthaler Christian, Photograph .1-10- H Hundsbach Schnurr Karl.4. 10. H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Altrieth Karl, Schuhmacherm., Bergheimer Straße 29. . . Autz Julius, Wieblingen, Schulstr. 14 ....... Bauer Gretel geb. Heim, Haydnstr. 2. Baumann Elisabeth Frau, Hauptstr. 35. Bechtel Sannchen geb. Eichler, Handschuhsheim, Mühltal . Beck Karl, Mineralwasserfabrikant, Neckarstaden 64 . . Diener Jack, Wredeplatz 4 . Gaa Minna Wwe., Karlstr. 6. Hein Wilhelm, Kaufmann, Hauptstr. 219. Hermann Kurt, städt. Beamter, Untere Aue 8 . . . . 1. Hochstein Leopold, Kaufm., 2. dessen Ehefrau Emilie geb. Eisenpreis, Hauptstr. 88 . Horn Anna Frau, Kirchheim, Brennerweg 39. Knapp Frz. Ed., Mozartstr. 19 Maier-Waelde Gertrud, Schwa- nenlichtspiele, Kirchheim, Konradgasse 10. Mayr Rudolf, Mech. Werkst., Haspelgasse 1. Meisel Willi, Laborant, Pfaffengrundstraße 15. Melber Karl, Metzger, Fischmarkt 4. Michenfelder Ernst, Kaufm., Burgstr. 14. Nehring Hedwig geb. Quast, Hauptstr. 71. Reininger Katharina Frau, Sporthaus, Plöckstraße . . Schenk Josef, Kaufmann, Leopoldstraße 3. Scherrer Philippine Frl., Neu- enheimer Landstr. 58 . . . Schlecht Paul, Versorgungsanwärter, Gaisbergstr. 36 . . 12. 10. O 16. 10. H 30. 10. H 23. 10. H 30. 10. H 18. 10. O 24. 10. H 23. 10. H 30. 10. H 16. 10. H 23. 10. H 18. 10. O 17. 10. H 23. 10. H 27. 10. O 17. 10. O 23.10. H 16. 10. H 16. 10. H 23. 10. H 25. 10. H 18. 10. H 15.10. O Schwarz Alfred, Kronprinzenstraße 34.18. 10. H Sommer Walter, Ing., Blumenstraße 5.18. 10. H Altneudorf Layer Adam, Bäckerei und Handlung.30. 10. H Bammental Müller jr. Erwin, Monteur . . 9.10. H Dilsberg Horchheimer Leonhard, Rainbach .23. 10. H Eiterbaeh Schmitt Georg.26.10. H Eppelheim Wiegand Mathias, Zimmerm.. 11. 10. O Leimen Fröhlich Elisabeth Frau, Inh. eines Sattlergeschäfts . . . 16. 10. H St. Ilgen Rehfuß Wilhelm, in Fa. Lederfabrik G. m. b. H.16.10. H Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe 29. 22 . 15. 29. Karlsruhe Bickel August, Malermeister, Rüppurr, Lützowstr. 22 . .25 Claus Josef, Rüppurrer Str. 32 15 Dreyfuß Frau Clara, Möbelhaus, Kaiserstr. 162 ... Eifler Paul, Architekt, Göthe- straße 19. Falk Richard, Kaufm., Kriegsstraße 242 . Fuchs Franz, Terazzoarbeiter, Fasanenstr. 24. Göring Wilhelm, Friseur, Markgrafenstr. 25. Gruber Friedrich, Friseur, Daxlanden, Vorderstr. 3 . . Hirschen Alfred, Kaufmann, Kaiserstr. 3 III b. Hamm . Huck Karl Ehefrau Käthe geb. Jung, Moltkestr. 18 E . . . Jahnke Frau Anna Wwe., Waldhornstr. 5. Kellner Karl, Inh. der Firma J. Velten, Verlag, Kriegsstraße 256 ... . Kern Josef , Tabakwaren, Humboldtstraße 28 ..... . . 10. H . 10. H 24. 24. 26. : 30. 15.: 15. 10. 0 15.: 22 .: 15-: 15. Kiefer Wilhelm, Rintheim, Ernststr. 2. Kimmig Leopold, Bäckermstr., Zähringerstr. 52 . . . , . Klein Frau Johanna, Göthe- straße 2. Kleinblatt Abraham-, Eiergroßhandlung, Klauprechtstr. 11 15. Knab Hermann senior, Schreinermeister, Rüppurr, Göhrenstraße 20. Kögel Theodor, Motorfahrz., Karlstr. 93. Krahl Georg, Malermeister, Hirschstr. 21. Lerner Anton, Reisender, Kaiserallee 25 a. Ochs Wilhelm, Schneider, Luisenstr. 69. Renz Friedrich. Mechaniker, Kaiserallee 12 E. von Roehl Horst, Kaufmann, Marienstr. 45. 10. H 10. H 10. H 10. H 10. H 10. H 10. H 10. H 29. : 15. : 22 . : 26. 24. : 10. H 10. H Scheidei Heinrich, Vertreter, Kaiserallee 51. Schloß Emil, Lagerist, Kirch- feldstraße 55. Schneider Bernh. jun., Malermeister, Daxl., Krämerstr.44 Schubnell Eugen, Kaufmann, Maria-Alexandra-Straße 48 . Stöhr Fritz, Schuhmacher, Karlstr. 118. Th ome Emil, Kaufmann, Schauinslandstr. 39 ... . Vogel Franz, Blechner, Werderstraße 2. Werner Nikolaus, Heilkundig., Akademiestr. 22. Werther Otto, Oberingeniein", Gartenstr. 23. Winterer Rudolf, Rohproduk- tenhändler, Fasanenstr. 49 . 29. 10. H 15. 10. H 22. 10. H 10 . 10 . 0 31. 10. H 23. 10. H 12.10. H 15. 10. H 30. 10. 0 26.10. H 18.10. H Forchheim Bretzinger Jos. Wwe. Emilie, Bahnwartsehefrau, Wartstation 63.■ . . Hagsfeld Murr Hugo, Kaufmann, Schul- straße 23. Knielingen Doll Frau Mina geb. Polykar- pus, Körnerstr. 16 .... Mörsch Schmadel Otto, Autovermiet. 22. 10. H 16.10. H 29. 10. H Amtsgerichtsbezirk Kehl Kehl Böninger Karl, Gartenstr. 30 . 26.10. H Büttner David, Metzger und Wirt, Adolf-Hitler-Str. 165 . 13. 10. O Hollensteiner Walter, Kaufm., Adolf-Hitler-Straße 76 . . 26. 10. H Schäfer Georg, Schuhmacher, Adolf-Hitler-Straße 83 . . 26. 10. H Schäfer Horst, Kaufm., Adolf- Hitler-Straße 83 . . . Schäfer Horst, Gastwirt zum Lamm, Adolf-Hitler-Straße. 26.10. H 26. 10. H Kork Dracker Sophie, Ehefrau 26. 10. H Amtsgerichtsbezirk Kenzingen Kenzingen Hügle Anna, Johannitergasse 25. 10. H Hügle Felix, Johannitergasse. 25. 10. H Wurich Karl, Maler, Oberer Zirkel.11.10. H . 18.10. H Amoltern Ruthart Wilhelm . . . Broggingen Hage Georg jg., Fuhruntern.. 25. 10. H Nordweil Scharbach Mathias.25. 10. H Riegel a. K. Stoll Franz, Seifenhandlung . 13. 10. 0 Amtsgerichtsbezirk Lörrach Lörrach Besenfelder Emil, Ölhändler . Cerff Peter, Buchdruckerei . Fahr Anna, Witwe, Teichstr. 50 Hänsler Paul, Gärtnerei . . Mung Albert, Bauunternehmer StierliM. A., Ghemische Fabrik, Mühlenstr. 78. 5.10. H 26. 10. O 12. 10. H 12. 10. H 5. 10. H 19.10. H 19. 10. H Grenzaeh Schmiedel Werner, Weinhdlg. 26.10. H Si w Nr 21 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 11 Steinen Büchelin Georg, Mechan. Wagnerei .17.10. H Weil a. Iih. Hasler Otto. Muchenberger Anton, Kaufm. Muchenberger Frau Elisabeth, Kanderstr. 3. Paeha Herbert, Steuerberater, Bühls tr. 10 ....... Schneider Sophie geb. Fischer, Alte Straße 75 . . . . . . Schneider Wilhelm, Schneidermeister, Alte Straße 75 . . Stadelmeyer Josef, Gastwirt. 26.10. H 12.10. H 12.10. H 19.10. H 12.10. O 6.10. H 6.10. H 19.10. H Amtsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Aletter Karl, Inhaber einer Buchhandlung, O 4, 11 . . 19.10. H Arbogast Eduard Jean, Beckerstraße 11.26.10. H Bohl Wilh., Pumpwerkstr. 17 a 5. 10. H Borei Emil, Zusteller, Käfertal, Obere Riedstr. 32 .... 16.10. O Blümel Peter, Installationen, Kaiserring 50.19.10. H Firmj, Burger & Co., vertreten durch den Geschäftsführer Landolin Burger, Amerikanerstraße 12.18.10. H Burkart Karl, Gärtner, Friedrichsfeld, Edinger Straße . 18.10. O Bürkel Otto, H 7, 28 ... 18.10. H Burst Karl, Schwetzinger Straße 50 . 1.18.10. H Dauer Hans, Ingen., Richard- Wagner-Straße 93 .... 18.10. H Dietzel Hans,.Händler, F 5, 22 17.10. O Dr. Drescher Friedrich, prakt. Arzt, Neckarau, Rheingoldstraße 47.18.10. H Frau Eder Amalie geb. Abel, R 4, 3.30.10. H Eder Oskar, Wirt, R 4, 3 . 22.10. 0 Emst Ariton, Inhaber eines Kurz-, Weiß- und Woll- warengeschäfts, Eichendorffstraße 70 bei Glöckle . . . 24.10. H Feuerstein Friedrich, Kaufm., Seckenheimer Straße 130 . 18.10. H Friedei Georg, Tünchermeister, und dessen Ehefrau Lina ~ Friedei, Waldhof, Tannenstraße 3.25.10. H Frieß Adolf, H 2. 9, bei Kratz 18.10. H Gretsch Paul, Schuhmacher, H 4, 25 . . ..12.10. H Firma Hauck Kurt, Meerwiesenstraße 30 . 24. 10. H Heim Phil., Waldhof, Wacht- straße 11.24. 10. H Firma Hepp Josef G. m. b. H., B 2,12, vertreten durch ihren Geschäftsf. Josef Hepp . . 30. 10. H Hering Alexander, Laurentiusstraße 26, bei Holz .... 24.10. H Hofmann Kurt, Spelzengärten, Reihe 11/22 . ..17.10. H Hook Friedrich, Friseur, und Frau Frieda Hook, Neckarau, Schulstr. 29 . 24.10. H Hummel Irma Frau, Tabakwarenhändlerin, Hafenstr. 38 24.10. H Huß Georg, Modellschreinerm., Alte Frankfurter Straße 32, früher Uhlandstr. 36 . . . 26.10. O Jünger Franz, Tattersallstr. 22 19. 10. H Kahrmann Barbara Frau, Arbeiterin, Neckarau, Ratschreibergaase 5.24. 10. H Kaltenmaier Paul, N 6, 6 a . 24.10. H Keller Heinz und dessen Ehefrau L. Keller, Langstr. 28 . 24. 10. H Knoll Friedrich, Käfertal, Reiherstr. 29.17. 10. H Koch Franz, Rheinau, Neuhofer Straße 29 . 24.10. H Krauß Heinrich, Wirt zum Anker, Böckstr. 11 . . . . 24.10. H Kulimann Gottfried, Wirt, Q 3, 2/3.17.10. H Künster Jakob, S 6, 26 . . 17.10. H Kurz Johann, P 6, 10, jetzt H 4, 25 . ..17. 10. H Löber A. Ph., als Inhaber der Firma A. Ph. Löber, Nummernschilder für Autos und Motorräder, E 2, 17 ... 18. 10. H Meffle Friedrich, Darmhandlg., F 4, 15.. 18. 10. H Mildenberger Anton, Schreinermeister, R 3, 4 . . . . 18.10. H Milewski Gustav, Wirt, D 2, 6 25.10. H Mosbacher Emil, Drogerie, Böckstr. 7.25.10. H Nübling Emma Frau geb. Ernst, Ehefrau des Wirts Friedrich Nübling, J 4a, 11a 16.10. O Nübling Friedrich, Wirt, J 4a, 11a.15. 10. O Pfersich Auguste, Wirtin, Rheinau, Relaisstr. 118 . . 23. 10. H Quinkert Ferd., Käfertal, Rü- desheimer Straße 44 . . . 19. 10. H Sammet Adam, Waldhof, Sandgewann 12.18.10. O Schiffmann Otto, Maler, und dessen Ehefrau Eva geb. Schön, Elfenstr. 47 a ... 26. 10. H Schlusser Georg, Hilfsarbeiter, Kleine Riedstr. 6. 3. 8. O Firma Schwalbach H. Söhne, W ohnungseinrichtungen, B 7, 4.. . 17. 10. H Seezer Friedrich jr., Kapellmeister, Q 3, 1.24.10. H Trum Ludwig, Weingeschäft, Heinrich-Lanz-Str. 26, früh, in Gau-Odernheim .... 19. 10. H Viaion Hermann, Bäckermstr., Rheinhäuserstr. 88 .... 25.10. H' Vogt Rudolf, Schimperstr. 41 25.10. H Vollmer Karl, Schneidermstr., Neckarau, Waldhornstr. 9 . 25. 10. H Walber Jakob, Tabakwarenhändler, Mittelstr. 37a.. . 5.10. H Firma Werner & Schäfer, Inhaber Friedrich Schäfer jr., Waldhof, Sandhofer Str. 26 5. 10. H Werr Richard, Inhaber der Firma Herter Nachf., O 5,15 17. 10. H Winkler Friedrich, Sandhofen, Karlstr. 142 . 24.10. H Edingen Burkart Karl, Landwirt, Neu- Edingen.11. 10. H Ladenburg Trauth Willy, Schausteller, Kirchenstr. 7.12.10. H Schriesheim Bachmann Otto, Angestellter, Bergstraße.11. 10. H Amtsgerichtsbezirk Mosbach Mosbaeh Linsenmayer Georg, Küferm. 26. 10. H Schröckhaas Frieda, Ehefrau . 26. 10. O Dallau Ortwein Karl, Sattler und Tapezier.26. 10. H Neudenaa Fallmann Josef, Mechaniker . 5.10. H A mtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim Untergimpem Haffeider Rudolf.13.10. H Amtsgerichtsbezirk Offenbarg Offenburg Birkle Adolf, Ortenberger Straße 12 ........ 25.10. H Doll Sophie, Ehefrau des Rieh. Doll, Vertreterin, Weingar- tenstraße 34 . 25. 10. O Ebner Rudolf, Kaufm., Rheinstraße 15.18. 10. H Hillenbrand Otto, Friseur, Hil- dastraße 38 . 25.10. H Ruscher Anna Witwe, Buhler Straße 32.18.10. H Schüler Karl, Friseur, Lange Straße.. . 25.10. H Bühl Dorf Baldassari Marie, Fahrräder . 25.10. H Diersburg Dreifuß David, Makler, Bad. Hof.18.10. O Elgersweier * Dr. Lanz, Zahnarzt.13. 9. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Bacher Elise Frau, Benkiser- Straße 26.17.10. H Bader Erwin, Gipsermeister, Oranienstr. 9.17.10. H Bischoff Willi, Konditor, Holzgartenstraße 29 . 20.10. O Friedrich Gustav, Angestellter, Osterfeldstr. 23 . . ^ . . . 17.10. H Frieß Friedrich, Nuitsstr. 3 . 17.10. H Großmüller Eugen, Kaufmann, Neßlerstr. 13.25.10. H Heidecker Gustav Eheleute, Kolonialw., Lindenstr. 50 . 26.10. H Keller Karl, Fabrikant, Blücherstraße.25.10. H Kopp Arthur, Uhren, Hohen- zollemstraße 74 . 25.10. H Kyris Elfriede, Uhrenfabrik, Wildergrund-Allee 2. . . . 25.10. H Laichinger Wilhelm, Dammstraße 21. . 18.10. H Leicht Theodor, Wirt zum Rhein. Hof, St. Georgenstr.2 24.10. O Leonhard Fritz, Maler, Genossenschaftsstraße 81. . . 15.10. O Rieber Gustav, Goldschmied, Öchslestr. 25.. , 12.10. O Rieger Hermann, Amalien» straße 19.18.10. H Schmidt Otto, Wirt zum Hakenkreuz, Pflügerstr. 45 . . 24.10. O Steinle Alfred, Kaufmann, Enzstr. 9.17.10. O Wetzel Wilhelm, Kettenfabrikant, Weiherstr. 24 . . . .25.10. H Göbrichen Bastian jg. Ernst Friedrich . 17.10. H Wilferdingen Heinrich Wilhelm, Friseur . 25.10. H Amtsgerichtsbezirk Rastatt Rastatt Schupp Emma, Kolonialw., Kohlenstraße, früher in Wintersdorf .24.10. O Senftle Julius,. Südd. Papierroll-Industrie .18.10. O Ziegler Georg, Schloßhotel . 19.10. H Bietigheim Gratz Karl Wilh., Hauptlehrer 21.10. K Durmersheim Haitz Karl Fa., Haus- und Küchengeräte.24. 10. H 12 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 21 Kapferer Berta, Wirtin zur Festhalle.24. 10. H W agenpfeil Martin, Lebensmittelhandlung .24. 10. H Elchesheim Völlinger Albert, Landwirt . 17. 10. H Iffezheim Herrmann Josef, Kieswerk . 24. 10. H Amtsgeriefatsbezirb Schwetzingen Schwetzingen Vogel Josef, Malermeister . Brühl Hockenheim Fillinger Heinrich. Meck Magdalene, Heidelberger Straße 80 . 22. 9. H Ketsch Fuchs Otto, Montagemeister Neuluttheim Spar- und Kredituntemehmen „Rheingold“, Inh. Johann Brandenburger, Schulstr. 31 Plankstadt Scholl Ludwig, Leopoldstr. 44 Treiber Gerhard, Landwirt . 12.10. O 26. 9. H 23.10. H 16.10. H 22. 9. H 30.10. H 23.10. H 16.10. H 23. 10. H 25. 9. H 23.10. H 23.10. H 29. 9. K 25. 9. H 23.10. H Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. . 10. H . 10. H 10. H 10. H Singen a. H. Kraft Ernst, Fabrikstr. 6 . Maier Ernst, Poststr. 11 Beuren a. d. A. Auer Johann. Auer Wilhelm. Binningen Wittmer Ewald, Kauf mann . 25.10. H Gailingen Wendelstein Eugen, Bäckerei. 18.10. H Amtsgerichtsbezirk Sinsheim Sinsheim Bender Philipp.17. lOi O Lehnert Otto, Schuhmacher . 17.10. O Leucht Gustav, Landwirt . . 17.10. H Bad Rappenau Grode L. Witwe, Wirtin . . 24.10. H Dühren Steidel Otto, Landwirt und Händler.30.10, O Eichtersheim Lackner Helmut, Kaufmann . 30.10. 0 Amtsgerichtsbezirk Triberg Niederwasser Holzer August, Zimmermann. 24, Sehonach Dold Alfred, Landwirt ... 10 Schmidt Lukas, Fuhruntem. . 10 . 10. H 10. H 10. H 5. 10. 5.10. Tennenbronn Ketterer Otto, Schuhgeschäftsinhaber .10. 10. 17. 10. Amtsgerichtsbezirk Waldshnt Waldshut Brudsche Verena Witwe . . Kaiser Karl, Fischhandlung . Baltersweil Baumgartner Leo, Kaufmann 5.10. Tiengen Villinger Oskar, Fuhrhalter . 5. 10. Amtsgerichtsbezirk Weinheim Weinheim Bergold Adam, Postbote . . 5.10. Dimitroff Lina, Gärtners-Ehefrau .12. 10. Hentschel Meta geb. Kahrs . 26.10. Johann Peter, Fuhrunternehm. 25.10. Müller Wilhelm . . . . . . 11.10. Schuch Friedrich, Holzhändler 13.10. Wagner August, Schlosserei . 4. 10. Hemsbach Strobel Philipp, Tünchermstr. 26. 10. Leutershausen Bletzer Martin, Maler .... 5.10. Kanzler Karl, Schuhmacher . - 5.10. Oberflockenbach i. 0. Schäfer Peter, Schreinerei . . 12.10. H Oberkunzenbach Weygoldt Peter, Landwirt. . 5. 10. H Sulzbach Gräber Maria geb. Schilling . 23.10. O Konkurse und Vergleichsverfakren siehe Firmenanzeiger Durchschreibebücher Geschäftsbücher Karteikarten usw. Tei. 2^36 HdL Wöhrmann e.m.l).il^FrelburgBr. u. 4221 6eschäftsbücherfabrik u. GroBdruckerei C. Beaffenmfllier*Cte. B Ä" Lackier* und Metallwaren-Fabrlk. Gegründet 1862. Fernsprecher Nr. 202 Postscheck-Konto: Karlsruhe Nr. 2163 Blanke und lackiert«, geprellte und gedrückte Metallwaren nach Muster und Zeichnungen aus Eisenblech, WeiDbiech, Zink, Messing, Kupfer, Aluminium u. Neusilber. Spezialität: Laternen und Blechwaren für Eisenbahnen und Waggon f»brüten, für Apotheken und Industriebedarf, Feuerwehr-Ausrüstung» gegenstände, Metall-Grabkränze und Dekorationspflanzen. Badische Kraftlieferungsgesellschaft m.b.H. (BAKAGE) Freiburg i. Br. Fernruf: Freiburg i. Br. 2720 und 2747 I I Autoöle * Maschinenöle Zylinderöle und sonstige I Spezialöle und Fette Karlsruher Maschinenöl-Import JACOB BAHM Theodor Kromer 6.m.b.H., Freiburg i. Br. SchloBfabrik: Hochwertigste Sicher- heitsschlösser für alle Zwecke Abt. MM.-Maschinenbaus Maschinen | and Apparate mit biegsamen Wellen für Holz- und Metallbearbeitung, Federzüge, 4 Maschinenteile nach Zeichnung oder Muster kzeugl wie Stanzteile all. Art nach Zeich. o. Muster Freiburger Gewerbebank e. G.m.b.H. Gegr. 1866 Nach genossenschaftlich. Grundsätzen geleitete Bank des Mittelstandes Erledigung sämtlicher Bankgeschäfte 1 T0as Büdner Lond nimmt Mehl von / HILDEBRARD / HHHDEBRAnDöSÜHnE RHEinMÜHLEOWERKE A:G.MAfinHE|M * tdS tß KoWffiKK K ffi W KW WW