BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Amtliches Organ der Badischen Industrie- nnd Handelskammer,'Karlsruhe zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe Handelskammerpräsident: Dr. C. Kentrup, Karlsruhe Verantwortlicher Schriftleiter: Handelskammersyndikus Dr. Krienen. Karlsruhe. Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Badischen Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis vieteljährl. 1.30 0ML znzügl. Postzustellgeld. Bestellungen beim Verlag und jeder Postanstalt. Anzeigenpreise: Vi Seite, 265 mm hoch und 185 mm breit, 112.— Vg Seite, 132 mm hoch und 185 mra breit oder 265 mm hoch und 02 mm 'breit, 56.— JtÄ, l /± Seite, 132 mm hoch und 02 mm breit oder 65 mm hoch und 185 mm breit, 28.— Mk, 1 /s Seite, 65 mm hoch und 92 mm breit oder 32 mra hoch und 185 mm breit, 14.— l /t6 Seite, 32 min hoch und 92 mm brteit oder 15 mm hoch und 185 mm breit, 7.— Mk y 1/32 Seite, 32 ram hoch und 45 inm breit oder 16 mm hoch und 92 mm breit, 3.50 #wC. Rabatt bis zu 15 °/o bei 24 Wiederholungen 2. Dezember-Heft 1934 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 24 14. Jahrgang Dem neuen Jahr entgegen! Der Nationalsozialismus marschiert in das dritte Jahr seiner Regierungstätigkeit. Der zurückgelegte Weg war nicht leicht und die zu überwindenden Schwierigkeiten nicht gering. Mit zäher Energie, unbeirrt und zielbewußt ging der Führer seinen Weg. Hart, unerbittlich, aber gerecht war sein Urteil in den Tagen des Verrates, einfach und schlicht seine Größe, als er ablehnte, den Titel Reichspräsident zu führen. Sein ganzes Denken und seine ganze Arbeitskraft gehören dem Volk und der Nation. Wir, die wir täglich im Wirtschaftkampf stehen, erkennen die Größe der bereits geleisteten Aufgaben, sehen aber auch die Hindernisse, die es noch zu überwinden gilt. Noch harren mehr als 2 Millionen Menschen der Stunde, die ihnen die Rückgliederung in den Arbeitsprozeß bringen soll. Noch sieht ein großer Teil der Welt nur ein Zerrbild des Deutschlands von heute. Noch sind die Wunden nicht vernarbt, die Krieg, Inflation und falsche Regierungsmaßnahmen des letzten Jahrzehnts geschlagen haben. Wir, die wir hart an der Grenze des Reiches stehen, fühlen die Wucht und die Größe der noch zu leistenden Aufgaben in erster Linie Öie badische Wirtschaft hat in dem zur Neige gehenden Jahr ihre Pflicht getan. Dafür sei ihr Dank gesagt. Ich bin überzeugt davon, daß auch im kommenden Jahr jeder einzelne Betriebsführer auf seinem Posten sein wird. Die Badische Industrie- und Handelskammer wird jede nur mögliche Unterstützung gewähren. So wollen wir gemeinsam in das neue Jahr schreiten, den Glauben an die Zukunft unseres Vaterlandes im Herzen tragend, das Bekenntnis der unbedingten Gefolgschaft dem Führer erneuernd mit dem festen Vorsatz, unsere ganze Arbeitskraft in den Dienst von Volk und Vaterland zu stellen. TT . , TT . . . 1 Heil Hitler! Dr. Kentrup, Präsident der Badischen Industrie- und Handelskammer. BADISCHE nach Maßgabe des Privatnotenbankgesetzes vom 3o. August 1924 Diskontierung von Wechseln und Schecks Lombardierung von Wechseln und Effekten BANK Einzug von Wechseln -i- Kontokorrent=Geschäft Giro- und Scheckverkehr +■ Annahme von Bar= einlagen + An= und Verkauf von Wertpapieren Verwaltung von Wertpapieren in offenen und geschlossenen Depots -1- Vermietung von Stahl* fächern + Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen 584 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Der Saar zum Gruß! Der 13. Januar 1935 bringt dem Saarvolk den heiß ersehnten Tag, Zeugnis von der Liebe und der Treue zum Mutterland abzulegen. Wir in Baden, hart an der Grenze des Reiches gelegen, zeitweise selbst besetztes Gebiet, haben in all’ den Jahren mit inniger Anteilnahme die schweren Sorgen und Kämpfe der Saarbevölkerung verfolgt. Enge Beziehungen wirtschaftlicher Art haben uns bis zur willkürlichen Trennung verbunden. Die geistige Verbundenheit ist auch über die Grenzpfähle hinweg geblieben. Im Angesicht der bevorstehenden Volksabstimmung rufen wir unseren Brüdern und Schwestern an der Saar zu : Die badische Wirtschaft wird alles tun, um der Saarwirtschaft die Rückgliederung in das Reich zu erleichtern. H e i 1 Hi 1 1 e r ! Dr. Kentrup, Präsident der Badischen Industrie- und Handelskammer. Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft. Vom 27. November 1934. Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1984 (Reichsgesetzbl. I S. 185) wird verordnet: Abschnitt I Aufbau der gewerblichen Wirtschaft § 1 Die gewerbliche Wirtschaft wird fachlich und bezirklich zusammengefaßt und gegliedert. Die Organisation und die öffentlich-rechtlichen Vertretungen der gewerblichen Wirtschaft werden organisch verbunden. § 2 Fachlich wird die gewerbliche Wirtschaft in einer Reichsgruppe Industrie in Hauptgruppen und in den Reichsgruppen Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen und Energiewirtschaft zusammengefaßt. In den Hauptgruppen der Industrie und in den Reichsgruppen der übrigen gewerblichen Wirtschaft werden Wirtschaftsgruppen gebildet, die sich nach Bedarf in Fachgruppen und Fachuntergruppen gliedern. .... § 8 . Bezirklich wird die gewerbliche Wirtschaft in Wirtschaftsbezirken zusammengefaßt. Wirtschaftsgruppen, Fachgruppen und Fachuntergruppen können sich bezirklich untergliedern, wenn ein zwingendes wirtschaftliches Bedürfnis besteht, einen bestimmten Wirtschaftszweig für einen Wirtschaftsbezirk oder innerhalb eines solchen zusammenzufassen. Wenn die Erfassung der Mitglieder es erfordert, kann eine Bezirksorganisation in der Weise gebildet werden, daß Bezirksgruppen für Wirtschaftsbezirke und Bezirksuntergruppen für die Bezirke der Industrie- und Handelskammern errichtet werden. Reichsgruppen ohne eine solche Bezirksorganisation können die zur Reichsgruppe gehörigen bezirklichen Gruppen und die keiner bezirklichen Gruppe ungehörigen Unternehmen zu einer Bezirksgruppe zusammenfassen; die Bezirksgruppen können Zweigstellen errichten. Der Reichswirtschaftsminister kann anordnen, daß die Bezirksuntergruppen einer Bezirksorganisation und die Zweigstellen der von Reichsgruppen errichteten Bezirksgruppen mit Industrie- und Handelskammern zu verbinden sind. In diesem Falle werden die fachlichen Angelegenheiten von den Bezirksgruppen und den Zweigstellen der Bezirksgruppen, die bezirklichen Angelegenheiten von der Industrie- und Handelskammer bearbeitet. Der Reichswirtschaftsminister kann Anordnungen treffen über die Abgrenzung der Aufgaben. § 4 Gruppen verwandter Wirtschaftszweige können Arbeitsgemeinschaften bilden. § 5 Die Wirtschaftsgruppen und ihre selbständigen Fachgruppen, Fachuntergruppen und bezirklichen Gruppen sowie Bezirksgruppen von Reichsgruppen haben die Stellung von rechtsfähigen Vereinen. Die Vorschriften des § 27 Abs. 3 und der §§ 30, 31 und 42 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden sinngemäß Anwendung. § 6 Die bestehenden Wirtschaftsverbände sind soweit tunlich in die fachliche oder bezirkliche Gliederung zu überführen und erhalten damit die neue Rechtsform (§ 5). Die Überführung wird durch den Reichswirtschaftsminister angeordnet, soweit sie nicht von den Verbänden durchgeführt wird. V T ird ein. Verband mit einem anderen Verband oder einer Gruppe der fachlichen oder bezirklichen Gliederung vereinigt, so geht mit der Vereinigung sein Vermögen einschließlich der Schulden auf den anderen Verband oder die Gruppe über. Nr. 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 535 Für die auf Grund der Absätze 1 und 2 erforderlichen Eintragungen von Rechtsänderungen in das Grundbuch und in andere öffentliche Register sowie für die damit zusammenhängenden Rechtshandlungen und gerichtliche Geschäfte werden Gebühren und Stempel nicht erhoben. § 7 Die bezirkliche Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern eines Wirtschaftsbezirkes erhalten eine gemeinsame Vertretung in der Wirtschaftskammerr" Die Reichsgruppen und die Hauptgruppen der gewerblichen Wirtschaft und die Wirtschaftskammern erhalten eine gemeinsame Vertretung in der Reichswirtschaftskammer. Abschnitt II Zugehörigkeit zur Organisation der gewerblichen Wirtschaft § 8 Der Reichswirtschaftsminister bestimmt durch allgemeine Anordnungen die Gruppen der fachlichen Gliederung und grenzt ihr Fachgebiet ab. Durch die Anordnungen werden die Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Personen), die auf dem Fachgebiet selbständig tätig sind oder eine solche Tätigkeit beginnen, den zuständigen fachlichen und bezirklichen Gruppen angeschlossen. Als Unternehmungen gelten auch die Betriebe des Staates und der Gemeinden (Gemeindeverbände). Inländische Niederlassungen ausländischer Unternehmungen gelten als zur deutschen Wirtschaft gehörig. Das gleiche gilt von Unternehmern, die ohne Begründung einer Niederlassung regelmäßig im Inland für eine ausländische Unternehmung tätig sind. Die Zugehörigkeit zur gewerblichen Wirtschaft endet mit der dauernden Einstellung der die Zugehörigkeit begründenden Tätigkeit. § 9 Unternehmer und gesetzliche Vertreter von Unternehmungen haben Ausübung, Beginn und Einstellung einer die Zugehörigkeit begründenden Tätigkeit bei der zuständigen Gruppe anzumelden und ihr die für die Feststellung der Zugehörigkeit notwendige Auskunft zu erteilen. Die Anmeldefrist und die zuständige Gruppe sind im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzumachen. § 10 Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zu einer Fachoder Fachuntergruppe entscheidet der Leiter der Wirt^ schaftsgruppe, Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zu einer Wirtschaftsgruppe oder zu einem Wirtschaftsbezirk entscheidet der Leiter der Reichsgruppe, für die Industriegruppen der Leiter der Hauptgruppe endgültig. Abschnitt III Bestellung und Befugnisse des Leiters der Gruppe § , n Jede Gruppe der gewerblichen "Wirtschaft erhält einen Leiter, der ehrenamtlich tätig ist. Die Leiter, der Reichsgruppen und der Hauptgruppen der Industrie werden vom Reichswirtschaftsminister bestellt und abberufen. Die Leiter der Wirtschaftsgruppen werden vom Reichswirtschaftsminister auf Vorschlag des Leiters der Reichsgruppe (der Hauptgruppe der Industrie) bestellt und nach Anhörung desselben abberufen. Die Leiter der Fach- und Fachuntergruppen werden vom Leiter der Reichsgruppe Wahr bleibt wahr Und deutsch die Saar. (der Hauptgruppe der Industrie) auf Vorschlag des Leiters der Wirtschaftsgruppe bestellt und nach Anhörung desselben abberufen. Die Leiter der Bezirksgruppen einer Reichsg ruppe und der Zweigstellen solcher Bezirksgruppen 'werderPrrmj-Tjeiter der Reichsgruppe, die Leiter der bezirklichen Gruppen werden vom Leiter der Wirtschaftsgruppe im Benehmen mit dem Leiter der Wirtschaftskammer bestellt und abberufen. Die mit den Industrie- und Handelskammern verbundenen Bezirksuntergruppen einer Bezirksorganisation und Zweigstellen der Bezirksgruppen einer Reichsgruppe unterstehen in fachlichen Angelegenheiten dem Leiter der Bezirksgruppe, in bezirklichen Angelegenheiten dem Vorsitzenden der Kammer. ^ § 12 Der Leiter erläßt die Satzung der Gruppe. Die Satzung muß den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen. § 13 Der Leiter einer Gruppe bestellt mit Zustimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe nach Bedarf Stellvertreter und einen oder mehrere Geschäftsführer, welche die laufenden Geschäfte nach seinen Weisungen führen. § 14 Der Leiter, im Behinderungsfalle sein Stellvertreter, vertritt die Gruppe gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. Urkunden, welche die Gruppen vermögensrechtlich verpflichten, sind vom Leiter oder seinem Stellvertreter und vom Hauptgeschäftsführer oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. § iS Die Feststellung der Haushaltspläne und die Festsetzung der Beiträge hat vor Beginn des Geschäftsjahres zu erfolgen. Die Haushaltspläne der zu einer Wirtschaftsgruppe gehörenden Gruppen einschließlich der bezirklichen Gruppen sind nach einheitlichen Grundsätzen aufzustellen. Für die zur Wirtschaftsgruppe gehörigen Gruppen ist nach Möglichkeit nur ein Beitrag zu erheben. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe regelt die Aufstellung der Haushaltspläne und die Einziehung und Verteilung der Beiträge. Die Gruppen sind zu sparsamster und wirtschaftlicher Finanzgebarung verpflichtet. Sie haben die Leistungskraft ihrer Mitglieder pfleglich zu behandeln. Der Haushaltsplan der Reichsgruppen und der Hauptgruppen bedarf der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers. Der Haushaltsbedarf der Reichsgruppen und der Hauptgruppen der Industrie wird auf die Wirtschaftsgruppen nach ihrem Beitragsaufkommen umgelegt. Sind die Bezirksuntergruppen einer Bezirksorganisation mit den Industrie- und Handelskammern verbunden, so können die Beiträge für die gesamte Gruppe wie Umlagen der Industrie- und Handelskammern erhoben werden. Sind Bezirksgruppen einer Reichsgruppe mit Industrie- und Handelskammern verbunden, so kann der Beitrag für die der Bezirksgruppe angehörigen Unternehmen als Zuschlag zum Beitrag für die Industrie- und Handelskammern erhoben werden. Der Reich swirt schaftsminister kann Anordnungen treffen über Prüfung der Einnahmen und Ausgaben, Ver- 586 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 waltung des Vermögens, Rechnungslegung, Aufstellung der Haushaltspläne, Festsetzung, Einziehung und Verwendung der Beiträge. Abschnitt IV Aufgaben und Pflichten § lfr ■ Die Gruppe der gewerblichen Wirtschaft hat ihre Mitglieder auf dem Fachgebiet zu beraten und zu betreuen. Der Leiter hat die Gruppe im Sinne des nationalsozialistischen Staates zu führen und die Angelegenheiten der Gruppe und ihrer Mitglieder unter Rücksichtnahme auf die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft und unter Wahrung des Staatsinteresses zu fördern. Der Leiter ist der Gruppe und den Leitern der übergeordneten Gruppen für die ordnungsmäßige Führung der Gruppe verantwortlich. Weisungen des Leiters, die durch den Zweck der Gruppe oder durch den Zusammenschluß der gewerblichen Wirtschaft bedingt sind, haben die Mitglieder zu folgen. Leiter und Geschäftsführer haben die Geschäfte unparteiisch zu führen und dienstlich zu ihrer Kenntnis gelangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vor jedermann geheimzuhalten. § 17 Der Leiter der Wirt schaftsgruppe,kann Mitglieder, die seinen Weisungen oder den Weisungen des zuständigen Leiters trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung vorsätzlich zuwiderhandeln, durch Ordnungsstrafe bis zu 1000 Reichsmark anhalten, den Weisungen zu folgen. Gegen die Festsetzung einer Ordnungsstrafe ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Beschwerde an den Leiter der Reichsgruppe oder der Hauptgruppe der Industrie zulässig. Dieser entscheidet endgültig. Die Ordnungsstrafen werden durch die Industrie- und Handelskammer nach den landesrechtlichen Vorschriften über die Beitreibung von Gemeindeabgaben eingezogen und sind an die Wirtschaftsgruppe abzuführen. Abschnitt V Bildung und Befugnisse des Beirates § 18 Jede Gruppe der gewerblichen Wirtschaft erhält einen Beirat. Den Beirat der Reichsgruppe Industrie bilden die Leiter der Hauptgruppen. Den Beirat der übrigen Reichsgruppen und der Hauptgruppen der Industrie bilden die Leiter der zur Reichsgruppe oder Hauptgruppe gehörigen Wirtschaftsgruppen. Zum Beirat der Reichsgruppen gehören ferner die Leiter der Bezirksgruppen der Reichsgruppe. Mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers kann der Leiter der Reichsgruppe oder der Hauptgruppe weitere Mitglieder in den Beirat berufen. Den Beirat der übrigen Gruppen der fachlichen Gliederung bilden die Leiter der nächsten Gruppen dieser Gliederung. Der Leiter der übergeordneten Gruppe kann bestimmen, daß dem Beirat auch Leiter bezirklicher Gruppen angehören. Den Beirat der untersten Gruppe beruft der Leiter mit Zustimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe. Mit Zustimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe kann der Leiter weitere Mitglieder in den Beirat berufen. Den Beirat der Bezirksgrüppen einer Reichsgruppe beruft der Leiter mit Zustimmung des Leiters der Reichsgruppe, den Beirat einer bezirklichen Gruppe beruft der Leiter mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Wirtschaftsgruppe, Fachgruppe oder Fachuntergruppe. § 19 Der Beirat’hat die Kassen- und Rechnungsführung und die für die Erteilung der Entlastung maßgebenden Unterlagen zu prüfen. Der Beirat ist vor wichtigen Maßnahmen zu hören, insbesondere vor 1. Feststellung des Haushaltsplanes, 2. Festsetzung der Beiträge, 8. Erwerb von Grundvermögen und sonstigen außerhalb des laufenden und üblichen Geschäftsbetriebes liegenden vermögensrechtlichen Geschäften, 4. Bestellung von Geschäftsführern, 5. Erlaß oder Änderung der Satzung. Will der Leiter eine Entscheidung, vor der der Beirat zu hören ist, abweichend von der Mehrheit des Beirats treffen, so bedarf er der Zustimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe. § 20 Mit Zustimmung des Leiters der übergeordneten Gruppe kann der Leiter einer Gruppe einen engeren Beirat und für bestimmte Aufgaben Sonderausschüsse bilden; zu den unter § 19 Nrn. 1 bis 5 aufgeführten Maßnahmen ist der gesamte Beirat zu hören. Abschnitt VI Mitgliedervers amm lun g § 21 Die untersten Gruppen der fachlichen und bezirklichen Gliederung und Gruppen mit nicht mehr als 200 Mitgliedern haben jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung abzuhalten. Der Leiter der übergeordneten Gruppe kann anordnen, daß auch andere Gruppen eine Mitgliederversammlung abzuhalten haben. Die Mitgliederversammlung muß innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens einer Woche. § 22 Die Mitgliederversammlung dient zur Unterrichtung und Aussprache der Mitglieder über die Tätigkeit und die finanzielle Lage der Gruppe. Sie erteilt die Entlastung und beschließt darüber, ob der Leiter das Vertrauen genießt. Die Mitgliederversammlung wird von dem Leiter oder seinem Stellvertreter geleitet. Über die Entlastung kann durch Handaufheben abgestimmt werden. Ob der Leiter das Vertrauen genießt, ist durch geheime Abstimmung festzustellen. Der wesentliche Inhalt der gemachten Ausführungen und das Ergebnis der Abstimmungen ist in eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Leiter der Versammlung und dem von ihm bestellten Schriftführer zu unterzeichnen und abschriftlich dem Leiter der übergeordneten Gruppe zuzuleiten ist. § 23 Wenn keine Mitgliederversammlung abzuhalten ist, hat der Beirat die Entlastung zu erteilen und darüber zu beschließen, ob der Leiter das Vertrauen genießt. § 21 Abs. 2 und § 22 Abs. 2 gelten entsprechend. § 24 Der Leiter der Wirtschaftsgruppe kann Mitglieder, die oder deren gesetzliche Vertreter einer Sitzung des Beirates oder einer Mitgliederversammlung ohne triftigen Grund fernbleiben, mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100 Reichsmark belegen, wenn in einer durch eingeschriebenen Brief erfolgten Einladung das Erscheinen zur Pflicht gemacht wurde. § 17 Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Nr. 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 537 Bilanzen und Generalversammlungsberichte finden stärkste Beachtung in der Badischen Wirtschafiszeiiung Abschnitt VII Auflösung und Zusammenlegung von Gruppen § 25 Die Auflösung einer Gruppe und die Zusammenlegung von Gruppen erfolgt durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers, Leiter und Beirat der Gruppe und der übergeordneten Gruppe, der Leiter der Reichsgruppe (der Hauptgruppe der Industrie) und bei bezirklichen Gruppen der Leiter der Wirtschaftskammer sind zu hören. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe regelt die Geschäftsführung, die Verwaltung und Verwendung des Vermögens. Abschnitt VIII Wirtschaftskammem ' § 26 Die Wirtschaftskammer ist die gemeinsame Vertretung der bezirklichen Organisation der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern eines Wirtschaftsbezirkes. § 27 Mitglieder der Wirtschaftskammer sind die Bezirksgruppen der Reichsgruppen und der Wirtschaftsgruppen, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Wirtschaftsbezirkes. § 28 Die Wirtschaftskammer erhält einen Leiter und zwei Stellvertreter. Der Reichswirtschaftsminister beruft den Leiter der Wirtschaftskammer und einen Stellvertreter. Stellvertreter des Vorsitzenden ist auch der Landeshandwerksmeister. Der Leiter der Wirtschaftskammer ist Vorsitzender der Industrie- und Handelskammer des Wirtschaftsbezirkes, die der Reichswirtschaftsminister bestimmt. § 29 Die Wirtschaftskammer erhält einen Beirat. Mitglieder des Beirates sind die Leiter der Bezirksgruppen und die Vorsitzenden der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern des Wirtschaftsbezirkes. Ferner gehören dem Beirat die im Wirtschaftsbezirk ansässigen Leiter von Reichsgruppen und Hauptgruppen an. Als weitere Mitglieder beruft der Leiter der Wirtschaftskammer auf Vorschlag der Leiter der Reichsgruppen Vertreter der in dem Wirtschaftsbezirk hauptsächlich ansässigen, durch die Leiter der Bezirksgruppen, die Vorsitzenden der Kammern oder die dem Beirat ange- hörigen Leiter von Reichs- oder Hauptgruppen nicht oder nicht ausreichend vertretenen Wirtschaftszweige, auf Vorschlag des Landesbauernführers einen Vertreter des Reichsnährstandes und einen Vertreter der Gemeinden des Wirtschaftsbezirkes, der durch den Reichsminister des Innern oder die von ihm beauftragte Behörde benannt wird. § 30 Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer ist die vom Reichswirtschaftsminister bestimmte Industrie- und Handelskammer. Der Reichswirtschaftsminister kann anordnen, daß die Bezirksgruppen der Reichsgruppen und die Bezirksgruppen einer Bezirksorganisation mit dieser Industrie- und Handelskammer zu verbinden sind. * In der Wirtschaftskammer werden die fachlichen Angelegenheiten von der zuständigen Bezirksgruppe oder bezirklichen Gruppe oder dem auf Vorschlag des Reichsgruppenleiters berufenen Vertreter, die gemeinsamen Angelegenheiten des Wirtschaftsbezirkes von der Industrie- und Handelskammer bearbeitet. Der Reichswirtschaftsminister kann Anordnungen treffen über die Abgrenzung der Aufgaben in den Wirtschaftskammern. Die zu einer Wirtschaftskammer gehörige Bezirksgruppe einer Bezirksorganisation führt zugleich die Geschäfte der mit der Industrie- und Handelskammer verbundenen Bezirksuntergruppe der Bezirksorganisation. § 11 Abs. 4 gilt entsprechend. § 31 Die Geschäftsordnung der Wirtschaftskämmer erläßt der Leiter nach Anhörung des Beirates. Die Geschäftsordnung, die Zusammensetzung des Beirates und der Haushaltsplan der Wirtschaftskammer bedürfen der Genehmigung des Reichswirtschaftsiriinisters. Der Haushaltsbedarf der Wirtschaftskammer wird von der Industrie- und Handelskammer getragen, welche die Geschäfte führt. Abschnitt IX Reichswirtsehaltskammer § 32 Die Reichswirtschaftskammer ist die gemeinsame Vertretung der fachlichen und bezirklichen Organisation der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. § 33 Mitglieder der Reichswirtschaftskammer sind die Reichsgruppen und die Hauptgruppen der gewerblichen Wirtschaft, die Wirtschaftskammern, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. § 34 Die Reichswirtschaftskammer erhält einen Leiter und einen oder mehrere Stellvertreter, die der Reichswirtschaftsminister beruft, und einen oder mehrere Geschäftsführer, deren Bestellung der Zustimmung des Reichswirtschaftsministers bedarf. § 35 Die Geschäftsführung des bisherigen Führers der Wirtschaft und des Deutschen Industrie- und Handelstages werden nach näherer Anordnung des Reichswirtschaftsministers zur Geschäftsstelle der Reichswirtschaftskammer vereinigt. 588 BADISCHE WIRTCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 § 36 Die Reichswirtschaftskammer bearbeitet die gemeinsamen Angelegenheiten der Reichsgrnppen, der Wirtschaftskammern, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern als Organ der Selbstverwaltung sowie Aufgaben, die ihr der Reichswirtschaftsminister im Rahmen der ihm nach dieser Verordnung zustehenden Befugnisse überträgt. Der Reichswirtschaftsminister kann Anordnungen treffen über die Abgrenzung der Aufgaben der Reichswirtschaftskammer und der Reichsgruppen. § 87 Die Reichswirtsehaftskammer. erhält einen Beirat. Mitglieder des Beirates sind die Leiter der Reichsgruppen und der Hauptgruppen der Industrie, die Leiter der Wirtschaftskammern und der Vorstand der Reichs- wirtschaftskammer. Als weitere Mitglieder beruft der Reichswirtschaftsminister auf Vorschlag des Reichsbauernführers einen Vertreter des Reichsnährstandes und auf Vorschlag des Reichsministers des Innern einen Vertreter der Gemeinden. Der Reichswirtschaftsminister kann weitere in der gewerblichen Wirtschaft tätige oder mit ihren Verhältnissen besonders vertraute Personen als Mitglieder berufen. § 38 Der Beirat der Reichswirtschaftskammer ist beratendes Organ des Reichswirtschaftsministers. Der Beirat tritt auf Verlangen des Reichswirtschaftsministers zusammen. Der Reichswirtschaftsminister bestimmt den Gegenstand der Beratung und leitet die Verhandlung. Er regelt seine Vertretung. Der Leiter kann den Beirat der Reichswirtschaftskammer in Angelegenheiten der Selbstverwaltung berufen, bestimmt den Gegenstand der Beratung und leitet die Verhandlung. § 39 Die Reichswirtschaftskammer ist rechtsfähig. Der Reichswirtschaftsminister erläßt die Satzung der Reichswirt Schaftskammer. § 40 Der Haushaltsplan der Reichswirtschaftskammer bedarf der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers. Der Haushaltsbedarf der Reichswirtschaftskammer wird zur Hälfte von den Reichsgruppen und den Hauptgruppen der gewerblichen Wirtschaft und zur Hälfte von den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern getragen und nach den Beitragsaufkommen umgelegt. Abschnitt X Schlußbestimmungen § 41 Satzungsbestimmungen eines eingegliederten Verbandes der gewerblichen Wirtschaft sind unwirksam, soweit sie den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderlaufen. §42 Soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften oder ein zwingendes sachliches Bedürfnis für bestimmte Wirtschaftszweige oder einzelne Gruppen eine abweichende Regelung notwendig machen, trifft der Reichswirtschaftsminister die erforderlichen Anordnungen. § 48 Für Verbände und Gruppen von Angehörigen des Reichsnährstandes gemäß § 1 Nrn. 1 bis 10 unter b der Dritten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 16. Februar 1984 (Reichsgesetzbl. I S. 100) gelten folgende ergänzende Bestimmungen: 1. Die Bestellung und Abberufung von Leitern bedarf der Zustimmung des Reichsernährungsministers oder der von ihm bestimmten Stellen, 2. die Überführung eines solchen Verbandes gemäß § 6, die Bildung oder Auflösung einer solchen Gruppe gemäß §§ 8, 25 sowie eine abweichende Regelung für eine solche Gruppe gemäß § 42 bedarf der Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. § 44 Die Bestimmungen für die Unternehmer, Unternehmungen und Wirtschaftsverbände des Verkehrs, ihre Zusammenfassung und Gliederung erläßt der Reichsverkehr sminist er. § 45 Für Betriebe der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) kann der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister besondere Anordnungen treffen. § 46 Auf Verbände von Angehörigen der Reichskulturkammer finden die Vorschriften dieser Verordnung keine Anwendung. § 47 Die Vorschriften der Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 15. Juni 1984 (Reichsgesetzbl. I S. 498) bleiben unberührt. § 48 Der Reichswirtschaftsmihister kann § 26 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in der Fassung des Gesetzes vom 28. Dezember 1983 (Preuß. Gesetzsamml. 1984 S. 6) außer Kraft setzen. Berlin, den 27. November 1984. . Der Reichswirtschaftsminister Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: Hj almar Schacht Präsident des Reichsbankdirektoriums Der Reichsminister des Innern In Vertretung Pfundtner MOMNGER BIER Nr. 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 589 Mitteilungen der Außenstelle Konstanz. Hinterlegung von Held an deutschen Grenzstationen. Die Herabsetzung der Devisenfreigrenze auf 10 RM. monatlich hat den Geldverkehr in den Grenzgebieten weiter erheblich erschwert. Besonders in den Fällen, in denen es sich darum handelt, die Grenze für kurze Dauer zu überschreiten, wird es von den Passanten mißlich empfunden, jeweils eine Prüfung des mitgeführten Geldbestandes vornehmen zu müssen und höhere Beträge als 10 RM. tfurückzulassen, wobei es vielfach an geeigneten Gelegenheiten zur Geldhinterlegung fehlt. Während in den Zeiten des Geschäftsverkehrs die Hinterlegung bei Banken vorgenommen werden kann, ergeben sich für die Zeiten nach Geschäftsschluß besondere Schwierigkeiten, weil die Banken als Hinterlegungsstellen ausscheiden. Die Grenzbewohner helfen sich in solchen Fällen damit, daß sie die über 10 RM. hinausgehenden Beträge bei Ladengeschäften oder in Gaststätten gegen einfache Quittungserteilung binterlegen. Dagegen stoßen Reisende, die mit den Grenzverhältnissen nicht vertraut sind, bezüglich der Hinterlegung auf doppelte Schwierigkeiten, weil ihnen diese Hinterlegungsmöglichkeiten in Gaststätten und Geschäften nicht bekannt und oftmals auch nicht sympathisch sind, weil sie die Zuverlässigkeit der Betriebe, denen sie ihr Geld anvertrauen, nicht beurteilen können. Um hier eine Erleichterung der Verhältnisse zu erreichen, haben wir versucht, die Deutsche Verkehrs- Kredit-Bank A.-G., Berlin, zur Errichtung von Wechselstuben an den Orten Singen a. H. und Konstanz zu veranlassen. Jedoch scheint die Errichtung derartiger Wechselstuben Schwierigkeiten zu bereiten, weil zurzeit eine Sperre für die Errichtung von Kreditinstituten besteht und eine Ausnahme von dem bestehenden Gründungsverbot nach Fühlungnahme mit dem Reichsbank-Direktorium kaum erreichbar sein dürfte. Aus der Tatsache, daß diesen Grenzwechselstuben die Einlösung von Registermarkreiseschecks an den Tagen von Montag bis Freit ag strengstens untersagt und nur für den Samstag und Sonntag zugestanden ist, läßt sich schon erkennen, daß das Reichsbank-Direktorium den Kreis der Stellen, die Registermarkreiseschecks einlösen dürfen, nicht zu erweitern wünscht. Aus dem Depotgeschäft allein aber ist eine Rentabilität der Wechselstuben nicht zu erwarten. Außerdem würden damit die Schwierigkeiten der Geldhinterlegung immer noch nicht behoben sein, weil vielfach Grenzübergangsstellen außerhalb der Orte Konstanz und Singen bestehen, bei denen die Geldhinterlegung durch Errichtung von Wechselstuben in Konstanz und Singen ebenfalls nicht gelöst ist. Wir haben uns daher nfit dem Landesfinanzamt Abteilung Zölle in Verbindung gesetzt, um festzustellen, inwieweit die Zollstellen selbst in der Lage sind, Gelddepots anzunehmen. Dabei ergab sich, daß der Herr Reichsminister der Finanzen mit Erlaß vom 1. 12. 32 die Grenzzollstellen ermächtigt hat, in Ausnahmefällen die Werte, die nicht ausgeführt werden dürfen, in Verwahrung zu nehmen. In der von der Grenzzolfctelle zu erteilenden Quittung soll jedoch darauf hingewiesen werden, daß für die Aufbewahrung der entgegengenommenen Werte eine Verantwortung nicht übernommen wird und daß die mit der Aufbewahrung zusammenhängenden Kosten der Zollkasse erstattet werden müssen. Ferner hat das Landesfinanzamt Karlsruhe in einer Verfügung vom 20. 7. 84 angeordnet, dem Wunsche der Reisenden. zur Hinterlegung von Zahlungsmitteln, die über die Freigrenze hinausgehen, allgemein zu entsprechen, wenn nicht ein offensichtlicher Mißbrauch dieses Entgegenkommens vorliegt. Die Grenzzollstellen verfahren deshalb so, daß sie die Reisenden während der üblichen Geschäftsstunden auf die in der Nähe der Grenzzollstelle gelegenen Banken und Wechselstuben hinweisen, aber außerhalb der üblichen Geschäftszeit bereit sind, Geldhinterlegungen anzunehmen. Dabei werden die Reisenden darauf aufmerksam gemacht, daß sie bei ihrer Rückkehr aus dem Ausland die bei den Zollkassen hinterlegten Werte nur während der Dienststunden dieser Kassen in Empfang nehmen können. Diese Anordnung des Landesfinanzamtes Karlsruhe bedeutet eine wesentliche Erleichterung für die Geldbinter- legung im kleinen Grenzverkehr, die vielfach noch nicht genügend bekannt ist. Wir halten es deshalb für zweckmäßig, auch an dieser Stelle auf die hier geschilderten Hinterlegungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Sonstige Nachrichten. Verkehr. Steuerpflicht für umgebaute Personenkraftwagen. Steuerfreie Personenkraftwagen werden vielfach umgebaut und zu Lastkraftwagen hergerichtet in der Annahme, daß die Steuerfreiheit auch für derartige Fahrzeuge bestehen bleibe. Diese Auffassung ist unrichtig. Nur Kraftwagen, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, genießen Steuerfreiheit. Sie entfällt, sobald der Wagen durch Umbau zu einem Lastkraftwagen wird. Dabei ist es gleichgültig, ob das Fahrzeug nur zum Transport von Lasten, oder zur Beförderung von Personen und Lasten Verwendung finden soll. Die Steuerfreiheit für Personenkraftwagen bleibt jedoch bestehen, wenn zur Beförderung von Lasten nur ein Anhänger mitgeführt wird. Steuerwesen. Liste der säumigen Steuerzahler. Vom 1. Januar 1985 ab werden weder Verzugs- noch Aufschubzmsen auf fällige Steuern erhoben. Damit die Steuern aber auch künftig pünktlich eingehen, ist vorgesehen, daß die Namen der säumigen Steuerzahler in einer Liste der säumigen Steuerzahler veröffentlicht werden. In die Liste der säumigen Steuerzahler, die erstmalig im Frühjahr 1936 erscheinen wird, wird aufgenommen, wer am 1. Januar 1935 mit Steuerzahlungen oder Steuervorauszahlungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 1935 rückständig ist oder es im Jahre 1935 hinsichtlich einer Zahlung oder Vorauszahlung zu einer zweimaligen Mahnung kommen läßt. 540 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Die Badische Wirtschafts-Zeitung müssen alle Firmen Dadens lesen, wenn sie mit der Industrie - und Handelskammer in enger Fühlung bleiben wollen. Und das liegt in ihrem eigensten Interesse! Denn die Industrie- und Handelslcam rnern werden in der ständisch gegliederten Wirtschaft nach einem Ausspruch des kom m issar i sehen Beichsw irtschaftsministers, Herrn Reu hhan Jtpräsidenten Dr. Schacht, das Rückgrat der ganzen Organisation bilden. Dadurch kommt naturgemäß dem Mitteilungsblatt der Badischen Industrie- und Handelskammer in der Zukunft noch eine größere Bedeutung zu. ln jeden Betrieb gehört daher die Badische Wirtsch u fts - Zeitung als Bindeglied zwischen Industrie- und Handelskammer und Firmen. Der Briefträger erhebt in der Zeit vom 15. bis 25. d. M. die Bezugsgebühren für das 1. Vierteljahr 1905. Sollte er Sie nicht angetroffen haben, so werfen Sie bitte noch heute den nachstehenden Zettel in den Briefkasten. An das Postamt, Hier. Bei mir wurden die Bezugsgebühren für die Bad. Wirtschafts-Zeitung für das 1. Vierteljahr 1935 noch nicht eingezogen. Bitte dieselben zu erheben, damit in der Lieferung der Zeitung keine Unterbrechung eintritt. Name:. Ort: . .-Straße Nr.. Wir bitten zu beachten, daß mit Rücksicht auf diese Anordnung rechtzeitig vor Ablauf des- Jahres auf die Bezahlung der fälligen Steuern Wert zu legen ist. Für den Fall, daß die rechtzeitige Bezahlung aus irgendwelchen Gründen unmöglich ist, muß empfohlen werden, sich beim zuständigen Finanzamt um Stundung zu bemühen. Ab 1. Januar 1935 fallen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögens- und Umsatzsteuer auch die Stundungszinsen fort. Übersicht über das Inkrafttreten der neuen Steuergesetze. I. Steueranpassungsgesetz. Von den Bestimmungen dieses Gesetzes treten in Kraft: 1. Am 17. Oktober 1934: a) § 1: Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung unter Berücksichtigung der Volksanschauung, des Zwecks der Gesetze und der Entwicklung der Verhältnisse auszulegen. b) § 21 Ziffer 3: Infolge Neufassung des § 12 AO. ist der Reichsfinanzminister jetzt ermächtigt, zur Durchführung der Steuergesetze nicht nur Verwaltungsvorschriften zu erlassen, sondern auch Rechtsverordnungen, insbesondere auch Rechtsverordnungen ergänzenden Inhalts. c) § 21 Ziffer 35: § 395 AO. erhält einen zweiten Absatz, der eine Berücksichtigung des auf Verschulden beruhenden Irrtums zuläßt. d) §§ 22 ff.: Die Frist für die Anzeigen auf Grund des Volksverratgesetzes wird mit rückwirkender Kraft bis zum 31. Dezember 1934 verlängert. Außerdem sind die Strafandrohungen gemildert. e) § 43: Das Reichsfluchtsteuergesetz wird bis Ende 1937 verlängert. 2..Am 1. Januar 1935: Alle übrigen Bestimmungen des Gesetzes. Von diesen sollen besonders hervorgehoben werden: a) § 20: Vom 1. Januar 1935 ab werden bei Reichssteuern weder Verzugszinsen noch Aufschubzinsen erhoben, bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Umsatzsteuer auch keine Stundungszinsen. Anderseits zahlt auch das Reich keine Steuerzinsen mehr (z. B. bei Erstattung). b) § 21 Ziffer 6: An Stelle des Steueraüsschusses mit beschließender Stimme tritt der Beirat mit nur noch beratender Stimme, dessen Mitglieder nicht mehr gewählt, sondern durch den Vorsteher des Finanzamts berufen werden. c) § 21 Ziffer 11: Der Erwerber eines Unternehmens haftet nicht mehr für alle rückständigen festgesetzten Steuern, sondern nur noch für die rückständigen Steuern des Jahres, das der Übereignung unmittelbar vorhergeht. Auf der anderen Seite wird die Haftung in Zukunft erweitert auf Steuerabzugsbeträge für das zur Zeit der Übereignung laufende und das vorhergehende Kalenderjahr. II. Einkommensteuergesetz. 1. Das Gesetz gilt zum erstenmal für die Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1934, die im Jahre 1935 durchgeführt wird. 2. Die Lohnsteuer wird nach den neuen Bestimmungen von dem Arbeitslohn erhoben, der für eine nach dem 31. Dezember 1934 erfolgende Dienstleistung gewährt wird. Von den Gehältern, die Ende Dezember 1934 im voraus für Januar 1935 gezahlt werden, ist also der Lohnsteuerabzug schon nach der neuen Lohnsteuertabelle vorzunehmen. 3. Der Steuerabzug vom Kapitalertrag und von sonstigen Einkünften wird nach den neuen Bestimmungen von den Einkünften vorgenommen, die dem Steuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 1934 zufließen. 4. Ehestandshilfe und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe sind von Arbeitslohn, der für die Zeit nach dem 31. Dezember 1934 gewährt wird, nicht mehr einzubehalten. III. Bürgersteuergesetz. Das Gesetz findet erstmalig Anwendung auf die Bürgersteuer, die für das Kalenderjahr 1935 erhoben wird. IV. Körperschaftsteuergesetz. Das Gesetz gilt (ebenso wie EStG.) erstmalig für Veranlagungen für das Kalenderjahr 1934. V. Reichsbewertungsgesetz. 1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. 2. Die erste Einheitsbewertung nach den Vorschriften des neuen Gesetzes findet nach dem Stande vom 1. Januar 1935 statt. 3. Neu- und Nachfeststellungen nach dem neuen Gesetz können erstmalig auf den 1. Januar 1936 erfolgen. Nr. 24 BADISCHE W IR TS CHAETS-Z EI TUN W 541 VI. Vermögensteuergesetz. 1. Die Vermögensteuer wird nach dem neuen Gesetz erst vom 1. April 1936 ab erhoben unter Zugrundelegung des auf den 1. Januar 1985 ermittelten Werts des steuerpflichtigen Vermögens. 2. Für das Rechnungsjahr 1935 wird die Vermögensteuer noch nach den bisherigen Bestimmungen erhoben. VII. Erbschaftsteuergesetz. Die neuen Bestimmungen gelten für solche Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1934 entsteht. VIII. Umsatzsteuergesetz. 1. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. Es findet also auf alle seit diesem Tage getätigten Umsätze Anwendung. 2. Das alte Gesetz ist noch anzuwenden, wenn bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten die Verein- nahmung des Entgelts und bei der Versteuerung nach Lieferungen die Lieferung vor dem 1. Januar 1935 erfolgt ist. Im Gegensatz zu der kommenden Einkommen- und Körperschaft Steuerveranlagung erfolgt also die Umsatzsteuerveranlagung für 1934 noch nach den alten Vorschriften. IX. Kapitalverkehrsteuergesetz. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. Änderungen des Tabaksteuergesetzes. Die jetzt im Reichsgesetzblatt erschienene Änderung des Tabaksteuergesetzes erhält ihre Bedeutung einmal dadurch, daß in Hinkunft Stundung und Zahlungsaufschub fortfallen und deshalb der Steuerwert der Steuerzeichen bei der Entnahme derselben einzuzahlen ist. Im Tarif fällt bei Zigarren die 3-Pfg.-Preislage fort, außerdem die 9-, 11-, 14-, 17- und 19-Pfg.-Preislage. Der Reichsminister der Finanzen hat die Ermächtigung erhalten, für einzelne Preisklassen Höchstgrenzen des Gewichts festzusetzen. Wie wir erfahren haben, ist damit zu rechnen, daß schon in den nächsten Tagen diese Gewichtsbegrenzung bekanntgegeben wird. Bestimmte Vorschläge dazu sind von der Kammer über den Herrn Badischen Finanz- und Wirtschaftsminister auch an das Reichsfinanzministerium geleitet worden. Es ist in Hinkunft vorgeschrieben, daß tabaksteuer- pflichtige Erzeugnisse nur noch nach den im Tarif bezeich- neten Preisklassen und in vollständig geschlossenen Packungen in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es herrscht Verpackungszwang. Die Packungen werden nach Art, Größe und Bezeichnung durch den Reichsminister der Finanzen bestimmt. Die Tabaksteuerlager werden aufgehoben. Wegen des Erlasses der rückständigen Steuern ist die Regelung dem Reichsminister der Finanzen Vorbehalten. Konsularisches. Konsularische Vertretung Cubas. Herr Mario Harrington y Salcedo ist zum Generalkonsul beim Cubanischen Generalkonsulat in Hamburg ernannt und seitens des Reichs zur Ausübung konsularischer Amtshandlungen zugelassen worden. Zum Amtsbereich des Cubanischen Generalkonsulats gehört auch das Land Baden. Außenhandel, Devisen- und Kohstoff- be wirtsc liaftung. Nebenkosten der Wareneinfuhr. Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung bestimmt mit RE 27/34 Ü.St. (159/34 D.St.): „Der Frage der Nebenkosten wird von den Überwachungsstellen vielfach nicht die ihr zukoaimende Bedeutung zugemessen. Insbesondere wird bei Erteilung der Hauptbescheinigungen häufig nicht geprüft, in welcher Weise die Nebenkosten bezahlt werden sollen, so daß sich in zahlreichen Fällen nachträglich Schwierigkeiten bei der Bezahlung dieser Kosten ergeben. Ferner haben sich einige Erleichterungen des durch Runderlaß 9/34 Ü.St. (120/34 D.St.) vorgeschriebenen Verfahrens der Erteilung von Transportkostenbescheinigungen als zweckmäßig erwiesen. Ich ordne daher folgendes an: I. Hauptbescheinigungen dürfen nicht erteilt werden, bevor nicht die Frage der Transportkosten geklärt ist, wenn also nicht entweder 1. gleichzeitig oder vorher eine Transportkostenbescheinigung erteilt ist oder 2. festgestellt ist, daß eine Transportkostenbescheinigung nicht erforderlich ist, weil die Bezahlung der gesamten Transportkosten an die Reichsbahn oder Reichspost erfolgt '(Runderlaß 9/34 Ü.*St. 120/34 D-St. I 1, Runderlaß 14/34 Ü.St., 131/34 D.St. I 9) - oder die Beförderung im Seeverkehr durch einen inländischen Reeder übernommen ist (Runderlaß 14/34 Ü.St. 131/34 D.St. IV, 1), oder die ausländischen Beteiligten Zahlungen auf ein Konto im Sinne des Runderlasses 14/34, Ü.St. 131/34 D.St. Abschnitt I Ziffer 10 und Abschnitt IV Ziffer 4 entgegennehmen oder die im Ausland entstehenden Nebenkosten nicht von Inländern zu bezahlen sind, oder 3. der vom Einfübrer beauftragte Spediteur, Lagerhalter oder Frachtführer (vgl. RE 14 Ü.St., 131/34 D.St. Abschnitt I, Ziffer 1) die Genehmigung zur Bezahlung der Transportkosten beantragen wird (vgl. Nr. II dieses RE). Im letzteren Fall ist eine schriftliche Erklärung des Spediteurs, Frachtführers oder Lagerhalters, die auf das einzelne Warengeschäft oder allgemein auf eine bestimmte Gruppe" von Geschäften abgestellt sein kann, anzufordern und ferner festzustellen, ob einem Antrag auf Genehmigung der Zahlungen im Ausland entstehender "Neu ersdiienen: B-Z völlig entstaubt Eine Zigarette, von der die Raucherwelt spricht BREISGAU-Zigarettenfabrik G. m.b.H., Tettingen rot. blau 3 Vs Pfg' 4 Pfg. 542 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Nebenkosten nach Runderlaß 9/84 Ü.St. (120/34 D.St.) voraussichtlich entsprochen werden wird. II. Runderlaß 9/34 Ü.St. (120/34 D.St.) wird dahin erweitert, daß neben dem Einfrthrer auch die an der Beförderung des Einfuhrguts beteiligten Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter im Sinne des RE 14/34 Ü.St. (131/34 D.St.) I, 1 zur Stellung des Antrages auf Erteilung der Transportkostenbescheinigung und der für Transportversicherungsprämien bestimmten Bescheinigung berechtigt sind. Wird einer dieser Personen eine Nebenkostenbescheinigung erteilt, so ist in dem hierfür vorgesehenen Formular ~ T 1 und T 2 an Stelle des Einführers die an der Beförderung der Ware beteiligte Firma anzugeben. III. In Erläuterung des RE 15/34 Ü.St. (138/34 D.St.) bemerke ich, daß in den Fällen des Abschnitts I (Einfuhr auf Konsignationslager) und II (Sammelsendungen) denselben Personen, denen unter den dort genannten Voraussetzungen die Hauptbescheinigung erteilt werden kann, auch Nebenkostenbescheinigungen gegeben werden können. In Erweiterung dieser Anordnungen bestimme ich, daß einem Frachtführer, Spediteur oder Lagerhalter im Sinne des RE 14/34 Ü.St. (131/34 D.St.) Abschnitt I, 1 eine Transportkostenbescheinigung auch selbständig ohne Rücksicht darauf, ob eine Hauptbescheinigung schon erteilt oder beantragt ist, gegeben werden kann, wenn a) sowohl der Kaufpreis wie die Transportkosten der Ware durch Einzahlung auf Verrechnungskonten beglichen werden (dies gilt zurzeit im Seeverkehr mit Portugal, Schweden, Norwegen sowie im Landverkehr mit Schweden, Norwegen, Finnland, Österreich, Tschechoslowakei, Italien, Schweiz und den Niederlanden), b) die Ware nicht sofort nach ihrer Ankunft im Inland zum freien Verkehr oder zu einem Zollvormerkver- fahren im weiteren Sinne (einschließlich des Zollsicherungsverfahrens) abgefertigt wird (z. B. vorläufig in einem Freihafen oder auf einem Zollager verbleibt), so daß die Erteilung einer Hauptbescheinigung nicht sofort beantragt zu werden braucht und c) die Hauptbescheinigung erteilt werden müßte, wenn ihre Erteilung gleichzeitig mit der Nebenkostenbescheinigung beantragt würde. (Diese Voraussetzung ist dann als gegeben anzusehen, wenn durch das zugrundeliegende Verrechnungsabkommen bestimmt ist, daß Haupt bescheinigungen erteilt werden müssen und die etwa vorgesehenen Kontingente noch nicht überschritten sind). Waren, für deren Beförderung auf diese Weise Nebenkostenbescheinigungen erteilt werden, sind vor Erteilung Francotoutverkehr mi, ENGLAND FRANKREICH HOLLAND SCHWEIZ INTERNATIONALE TRANSPORTE Albert Mutter, Lörrach der Hauptbescheinigung auf solche Kontingente nicht anzurechnen. Die Nebenkosten werden auch später nicht angerechnet. IV. Die Transportkostenbescheinigung kann in der Form erteilt werden, daß sie ganz oder teilweise, d. h. zu einem bestimmten oder unbestimmten Teilbetrag zu folgenden Zahlungen berechtigt: a) zu Zahlungen an Inländer für Rechnung des ausländischen Transportkostengläubigers durch die in Anrechnung auf die Transportkostenverbindlichkeit mit der Beförderung der gleichen Ware in Verbindung stehenden Nebenkostenschulden des Ausländers (z. B. Hafenkosten) getilgt werden, b) ferner zur Aushändigung von Reichsmarkbeträgen an Ausländer, insbesondere Kapitäne ausländischer Schiffe, wenn die Beträge in der zu a) bezeichneten Weise verwandt werden sollen und Mißbrauch nicht befürchtet zu werden braucht. In diesen Fällen ist in die Transportkostenbescheinigung (Formular T 1 und T 2) zu Ziffer 6 die Auflage aufzunehmen, daß die Beträge der Inlandzahlung vom Inhaber der Genehmigung auf dem Genehmigungsbescheid abzuschreiben sind. Zahlungsverkehr mit den Niederlanden. Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ordnet mit RE. Nr. 163/64 folgendes an: „Zwischen der Deutschen und der Niederländischen Regierung ist am 5.12. 34 ein neuer Vertrag über den Verrechnungsverkehr geschlossen worden, der an Stelle des VerrechnungsVertrages vom 21. 9. 34 tritt. Der Vertrag nebst dem Notenwechsel über seine vorläufige Anwendung sind in der Tagespresse bereits bekanntgegeben und werden demnächst im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Der Vertrag bezieht sich auch auf den Zahlungsverkehr mit dem Königreich der Niederlande außerhalb Europas (Niederländiseh-Indien, Surinam, Curacao). Der Vertrag ist vom 10. 12. 34 ab, rückwirkend auf den 1.12. 34, vorläufig anzuwenden, soweit es sich um Zahlungen deutscher Schuldner an die Deutsche Verrechnungskasse handelt. Wegen des Inkrafttretens für Zahlungen niederländischer Schuldner in den Niederlanden und Niederländiseh-Indien einerseits und in Surinam und Curacao andererseits verweise ich auf den im Deutschen Reichsanzeiger abgedruckten Notenwechsel über das vorläufige Inkrafttreten des Vertrages. Soweit das Verrechnungsabkommen eingreift, erfolgen die Zahlungen in Deutschland ausschließlich durch Vermittlung der Deutschen Verrechnungskasse in den Niederlanden ausschließlich durch Vermittlung des Nederlandsch Clearinginstituut. Unter Aufhebung von Runderlaß 122/34 D.St. und des Allgemeinen Erlasses Dev. A 39001 vom 11. 10. 34 weise ich im einzelnen auf folgendes hin: I. Unter die Bestimmungen des Verrechnungsvertrages fallen in erster Linie die Zahlungen für die Einfuhr niederländischer Waren nach Deutschland und für die Einfuhr deutscher Waren nach den Niederlanden (beides einschließlich der überseeischen Gebiete) sowie die in Verbindung mit der Wareneinfuhr stehenden Nebenkosten. Insoweit ist die Zuständigkeit der Überwachungsstellen gegeben, die besondere Anweisungen erhalten haben. Der beiderseitige Seefrachtverkehr fällt nicht unter das Verrechnungsabkommen, mit Ausnahme der Zahlungen für Seefrachten für nach Deutschland eingeführten Waren an niederländische Schiffahrtsuntemehmungen (Artikel 2 Nr. 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 548 Ziffer 5 des Vertrages); auch insoweit ist in erster Linie die Zuständigkeit der Überwachungsstellen gegeben. Soweit — insbesondere bei der Einfuhr von Waren im Wege von Warentausch und Verrechnungsgeschäften — die Devisenstellen beteiligt sind, bleibt weitere Anweisung Vorbehalten. Aus dem Zuständigkeitsbereich der Devisenstellen fallen die nachstehenden Zahlungen unter den Verrechnungsvertrag. 1. Zahlungen für Nebenkosten, die in Verbindung mit der deutschen Warenausfuhr nach den Niederlanden entstehen, und zwar insbesondere für Zölle, Bahn- und Binnensehiffahrtsfrachten, Speditionskosten und -Provisionen, Umschlag-, Hafen- und Bunkerkosten der Binnenschiffahrt (ohne die Kosten der Bunkerkohle) und Transportversicherungen (Artikel 2 Ziffer 2 des Vertrages). Seeschiffahrtsfrachten im Ausfuhrverkehr sowie Umschlag-, Hafen- und Bunkerkösten der Seeschiffahrt fallen nicht unter das Verrechnungsabkommen. 2. Zahlungen für Nebenkosten des Durchfuhrverkehrs durch Deutschland von und nach den Niederlanden und durch die Niederlande, von und nach Deutschland (Artikel 2 Ziffer 8). Für den Umfang dieser Nebenkosten gilt dasselbe wie zu 1. 3. Zahlungen an niederländische Partikulierschiffer und Binnenschiffahrtsreedereien (Artikel 2 Ziffer 4), auch soweit diese nicht in Verbindung mit dem deutsch-niederländischen Warenverkehr oder mit dem Durchfuhrverkehr im Sinne von Ziffer 1 stehen. Vergleiche auch hierzu Abschnitt II 2 dieses Erlasses. Zu 1—3: Als Binnenschiffahrt im Sinne dieser Bestimmungen gilt auch die Bheinschiffahrt. Der Binnenschiffahrt stehen gleich direkte Transporte von Rhein- häfen über See nach deutschen See- und Binnenhäfen und umgekehrt. Als derartige direkte Transporte sind solche anzusehen, die ohne Umladung oder mit durchgehendem Frachtbrief oder Konnossement erfolgen. 4. Die Bezahlung der Salden, die sich aus der außerhalb des Vertrages erfolgenden Verrechnung der beiderseitigen Verwaltungen im deutsch-niederländischen Eisenbahn-, Luftfahrt-, Post- und Telegraphenverkehr ergeben (Artikel 2 Ziffer 6). 5. Zahlungen von deutschen Beisebiiros an Verkehr sunternehmungen (einschließlich Schiffahrtsunternehmungen) in den Niederlanden für den Verkauf von Fahrkarten und Fahrscheinen (einschließlich Bettkarten) (Artikel 2 Ziffer 7). Hierunter fällt auch der Transfer der Einnahmen der niederländischen Schiffahrtsgesellschaften aus Passagen, soweit sie von deutschen Reisebüros vereinnahmt werden. Soweit deutsche Reisebüros nicht unmittelbar an niederländische Verkehrsunternehmungen zahlen, sondern für Leistungen der in dieser Ziffer genannten Art mit niederländischen Reisebüros unmittelbar abrechnen, sind etwaige Anträge auf Zahlung eines hieraus sich ergebenden Saldos im Wege des Verrechnungsabkommens mir zur Entscheidung vorzulegen. 6. Zahlungen für Patentgebühren sowie für Lizenzen und ähnliche Leistungen (Artikel 2 Ziffer 8). Unter die ähnlichen Leistungen fallen insbesondere das Entgelt für die Überlassung anderer ideeller Recht« (z. B. Urheberrechte und Pilmmieten) oder für den Verzicht auf Konkurrenzausübung oder für die Beteiligung an Lieferungen. Bezüglich der Prüfung der Berechtigung von Zahlungen für Lizenzen und ähnliche Leistungen und des Ausschlusses von Mißbräuchen gelten die in dem vertraulichen allgemeinen Erlaß Dev. A 33 403 vom 29. August 1934 gegebenen Anweisungen entsprechend. Ich ersuche, derartige Anträge besonders sorgfältig zu prüfen. 7. Zahlungen für sonstige in Verbindung mit dem deutsch-niederländischen Handelsverkehr stehenden Ko- Pumpen für alle Verwendungszwecke liefert seit 1866 als Spezialität JPoinpHeiifabiliMLederte Tel. 4310. Freiburg i. Br. 3 Guntramstraße sten, insbesondere Gehälter, Löhne und Bürokosten von Vertretungen und Filialen, Provisionen, Werbungskosten, Kosten der Rechtsverfolgung und Rückerstattungen verauslagter Reisekosten (Artikel 2 Ziffer 9). Hierunter fallen auch Rückvergütungen, Preisnachlässe und Schadenszahlungen sowie Beiträge an Handelskammern in den Niederlanden. Bei der Erteilung derartiger Genehmigungen ist sorgfältig zu prüfen, ob die Kosten wirtschaftlich gerechtfertigt und bisher schon üblich sind. Wenn Zweifel bestehen, ob bestimmte Arten von Zahlungen pnter diese Ziffer fallen, ist meine Entscheidung nachzusuchen. Schließlich können aus Billigkeitsgründen Unfallrenten und Pensionen an Personen in den Niederlanden durch die zur Zahlung verpflichteten Stellen sowie angemessene Unterstützungszahlungen, Studiengelder und ähnliche Leistungen niederländischer Staatsangehöriger in Deutschland an Verwandte in den Niederlanden im Verrechnungsverkehr geleistet werden. Sämtliche in 1—8 genannten Zahlungen können dann im Verrechnungsverkehr geleistet werden, wenn die Fälligkeit nach dem 23. 9. 34 eingetreten ist. Dies gilt auch für Zahlungen, die nach dem Abkommen vom 21. 9. 34 und dem Runderlaß 122/34 nicht im Verrechnungsverkehr geleistet werden konnten, soweit sie inzwischen nicht in anderer Weise geleistet worden sind. II. Für die unmittelbare Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten und die Leistung sonstiger Zahlungen außerhalb des Verrechnungsabkommens' gilt folgendes : 1. Im Interesse einer erleichterten Abwicklung des Verrechnungsverkehrs kann die unmittelbare Verrechnung von Forderungen mit im Lande des Schuldners entstandenen Transportkosten und Zöllen, Bürokosten, Gehältern und Löhnen von Vertretungen und Filialen, Provisionen und Kosten für Geschäftsreisen zugelassen werden (Artikel 7 des Vertrages). Ich ersuche, deutschen Gläubigern von solchen Forderungen aus dem Warenoder Dienstleistungsverkehr gegenüber den Niederlanden, die unter das Verrechnungsabkommen fallen, auf Antrag eine entsprechende Genehmigung zur Verfügung über die Teilbeträge ihrer Forderungen zu erteilen, die auf derartige in den Niederlanden an niederländische Gläubiger geschuldete Kosten entfallen. Insbesondere kann deutschen Exporteuren die Genehmigung erteilt werden, aus ihren niederländischen Forderungen die für eine Geschäftsreise in den Niederlanden erforderlichen, angemessenen Beträge einzuziehen und zu verwenden. Wegen der Verrechnung deutscher Verbindlichkeiten aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber den Niederlanden mit Verbindlichkeiten der obengenannten Art gegenüber Inländern bleibt weitere Weisung Vorbehalten. 2. Im Binnenschiffahrtsverkehr kann Inländern die Genehmigung erteilt werden, Beträge*an niederländische Mech. Glaserei Anton Rauch Freiburg i. Br., Hermonnstr. 7, Fernsprecher 1139 Schaufensterantagen, Schaukästen, Doppel- und Schiebefenster 544 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Partikulierschiffer und Binnenschiffahrtsreedereien, die von dem Empfänger üblicherweise in Deutschland für den Lebensunterhalt und als Betriebskosten verwendet werden, in Reichsmark an den Schiffer oder Reeder zu zahlen (Artikel 2 Ziffer 4 des Vertrages). Diehierfür an einzelne. Devisenstellen unter der Geltung des" Abkommens vom 21. 9. 34 erteilten Anweisungen bleiben unberührt. 3. Private Verrechnungsgeschäfte oder Ausländersonderkonten für Inlandszahlungen, die vor dem 24. 9. 34 genehmigt waren, können noch abgewickelt werden. Neue Verrechnungsgeschäfte und Ausländersonderkonten für Inlandszahlungen können, wie bereits unter dem Abkommen vom 21.9.34, nur dann genehmigt werden, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung der Reichsbank und des Nederlandsch Clearinginstituut vorliegt (Artikel 9 des Vertrages). 4. Genehmigungen zur Inzahlungnahme von Alt- oder Sperrguthaben für den Bezug von Waren (vgl. Runderl. 59/33 Abschn. II 1 b) dürfen niederländischen Gläubigern nicht mehr erteilt werden. Geschäfte dieser Art, für welche die Genehmigung vor dem 24. 9. 34 bereits erteilt war, werden durch den Verrechnungsvertrag nicht berührt (Artikel 10 des Vertrages). 5. Die in RE 131/34 Abschn. IV 4 vorgesehene Regelung, wonach inländische Vertretungen oder Niederlassungen ausländischer Schiffahrtsunternehmungen im Rahmen allgemeiner Genehmigungen Reichsmarkzahlungen entgegennehmen und leisten können, gilt gegenüber den Niederlanden auch für niederländische Binnen- schiffahrtsunternehmungen (Artikel 11 Abs. 3 des Vertrages). Zu den Zahlungen, die im Rahmen der allgemeinen Genehmigungen geleistet werden können, gehören hier auch die Kosten von Bunkerkohlen in außerdeutschen Häfen. III. 1. Die Zahlungen deutscher Schuldner für die unter das Verrechnungsabkommen fallenden Leistungen haben ausschließlich in Reichsmark an die Deutsche Verrechnungskasse zugunsten des niederländischen Gläubigers zu erfolgen. Lautet die Verpflichtung des deutschen Schuldners auf eine andere Währung als Reichsmark, so ist der Gegenwert des* geschuldeten Betrages in Reichsmark zu zahlen unter Umrechnung zum Mittelkurs der betreffenden Währung, die an der Berliner Börse an dem der Zahlung vorangehenden Börsentag notiert wird (Artikel 4 des Vertrages). 2. Allgemeine Genehmigungen für Zahlungen, die nach Abschnitt I dieses Erlasses im Verrechnungsverkehr auszuführen sind, berechtigen nur noch zur Zahlung an die Reichsbank zugunsten des niederländischen Gläubigers. Soweit nach Abschnitt II1 und 2 dieses Erlasses Verrechnungen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Reichsmarkzahlungen an niederländische Binnenschiffer zulässig sind, können diese im Rahmen einer allgemeinen Genehmigung nach Runderlaß 117/34 Abschnitt A erfolgen, wenn und soweit diese allgemeine Genehmigung derartige Verbindlichkeiten des deutschen Schuldners einschließt. 3. Die Zahlungen an die Deutsche Verrechnungskasse zugunsten des niederländischen Gläubigers haben befreiende Wirkung (Artikel 5 des Vertrages). IV. Bezüglich der vor dem 24.9.34 fällig gewordenen deutschen Verpflichtungen aus dem Waren- und Dienst- Deutsche Auskunftei (vorm. r. g. Dun & Co., e.m.b.H.) erteilt Auskünfte über Firmen in der ganzen Welt Filiale Mannheim, Börse Telephon 32620 leistungsverkehr ist in Artikel 13 und 14 des Verrech- nnngsvertrages eine Regelung vorgesehen, nach welcher diese Verpflichtungen allmählich durch Verwendung von Teilbeträgen aus dem Guldenkonto der Deutschen Verrechnungskasse beim Clearinginstituut abgedeckt werden sollen, und niederländische Gläubiger von Forderungen, die nicht auf Sonder- oder Zwischenkonto eingezahlt sind, die Möglichkeit haben, ihre Forderungen in Reichsmark auf ein besonderes Treuhänderkonto einzahlen zu lassen. Über diese Bestimmungen bleiben weitere Anweisungen Vorbehalten. Zunächst sind Genehmigungen nach Artikel 14 des Vertrages nicht zu erteilen.“ Großbritannien — Bezahlung ausstehender Warenschulden an englische Gläubiger. Der Leiter der Reiihsstelle für Devisenbewirtschaftung ordnet mit RE Nr. 158/34 D.St. (RE 26/34 UeSt.) folgendes an: „Zur Durchführung des deutsch-englischen Zahlungs- Abkommens vom 1.11. 34 habe ich folgende Bekanntmachung über die Bezahlung ausstehender Warenschulden an englische Gläubiger vom 6.12. 34 erlassen, die in der nächsten Ausgabe des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlicht wird. Um die Einheitlichkeit des Verfahrens zu gewährleisten, sind für die Behandlung der auf Grund dieser Bekanntmachung gestellten Anträge ausschließlich die Devisenstellen zuständig, und zwar auch hinsichtlich solcher Zahlungen, die nach dem 23. 9. 34 fällig geworden sind. Der Genehmigungsbescheid der Devisenstellen ist mit folgendem Aufdruck in blauer Farbe zu versehen: England Alte Warenschuld Nr. des Gläubigers. Nr. der Forderung. (aus der Liste des Board of Trade) Dieser Aufdruck ist zu ergänzen dureh die aus der Zahlungsaufforderung des englischen Gläubigers ersichtlichen Nummern, unter denen der Gläubiger und seine Forderung in der Liste des Board of Trade geführt werden. Die Zahlungsaufforderung ist dem Antragsteller wieder auszuhändigen. Bei Entscheidung der Frage, ob eine Warenschuld in der Zeit zwischen dem 28. 2. 34 und dem 1. 11. 34 fällig gewesen ist, sind die Bestimmungen des Abschnitts VI meines Runderlasses Nr. 140/34 D.St. (Nr. 18/34 UeSt.) vom 5.11. 34 entsprechend anzuwenden. Über solche Fälle, bei denen der begründete Verdacht vorliegt, daß die im Absatz 3 der Bekanntmachung vom 6.12. 34 enthaltenen Voraussetzungen nur vorgetäuscht werden, um eine Bezahlung der Schuld im Wege dieser Regelung zu ermöglichen, haben die Devisenstellen mir unter Beifügung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen umgehend zu berichten. Bekanntmachung über die Bezahlung ausstehender Warenschulden an englische Gläubiger (vom 6. 12. 34.) Auf Grund des § 42 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. 5.32 in Verbindung mit der Verordnung über die Schaffung einer Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 19.12.33 (Reichsgesetzblatt I Seite 1088) wird angeordnet: 1. Inländer, die Zahlungsverpflichtungen aus dem Bezüge von Waren gegenüber einem Gläubiger haben, der im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland seinen gewöhnlichen W T ohnsitz hat oder dort gewöhnlich Geschäfte betreibt, können bei der zuständigen Nr 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 545 Devisenstelle die Genehmigung zum Erwerb des zur Bezahlung der Schuld erforderlichen Pfund-Sterling- Betrages beantragen, wenn sie von ihrem Gläubiger eine Zahlungsaufforderung in Form des vom Board of Trade, London, zu diesem Zweck herausgegebenen Vordrucks erhalten haben. 2. Diesem Antrag, der nur an die für den Schuldner zuständige Devisenstelle zu richten ist, sind beizufügen: die Zahlungsaufforderung des englischen Gläubigers; in dieser müssen die Nummern angegeben sein, unter denen der englische Gläubiger und seine Forderung in der vom Board of Trade aufgestellten Gläubigerliste geführt werden, die Originalfaktura; der Nachweis der Zollabfertigung in Deutschland. 3. Die Devisenstelle wird die beantragte Genehmigung nur erteilen, wenn die Schuld aus dem Bezug von Waren entstanden ist, hierbei ist es unerheblich, ob die Ware aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder aus anderen Ländern stammt; die Schuld vor dem 1. 11. 34 und nach dem 28. 2. 34 fällig gewesen ist. 4. Der deutsche Schuldner hat den von der Devisenstelle erteilten Genehmigungsbescheid und die Zahlungsaufforderung des englischen Gläubigers bei der Devisen- Abteilung der Beichshauptbank, Berlin SW 111, unmittelbar oder durch die zuständige Beichsbankanstalt einzureichen. Die Beichshauptbank wird die zur Begleichung der Schuld erforderlichen Pfund-Sterling-Beträge in monatlichen Baten zur Verfügung stellen und den deutschen Schuldner zur Einzahlung des entsprechenden Beichsmark- gegenwertes auffordern. Die Höhe dieser Baten wird jeweils zwischen der deutschen und englischen Begierung vereinbart.“ Überwachungsstellen und Industrie- und Handelskammern. Aus den Verhandlungen des Deutschen Industrie- und Handelstags. Beim Deutschen Industrie- und Handelstag hat unter Vorsitz von Herrn Hübbe, Präses der Handelskammer Hamburg, eine Aussprache zur Verwertung der mannigfachen Erfahrungen stattgefunden, die die in erster Linie von den Bohstoff- und Devisenbewirtschaftungsvorschriften betroffenen Wirtschaftszweige im täglichen Verkehr mit den Überwachungsstellen und bei der Anwendung der devisen- und rohstoffrechtlichen Vorschriften gemacht haben. Es ergab sich hierbei, daß — ungeachtet der großen Anforderungen, die die Devisen- und Bohstoffgesetz- gebung an Verwaltung und Wirtschaft stellt — die deutschen Industrie- und Handelskammern Weg und Ziel des „Neuen Plans“ voll anerkennen und entschlossen sind, im Bahmen des ihnen zugewiesenen Arbeitsbereichs alles Erforderliche für seine reibungslose Durchführung zu tun. Es konnte im übrigen festgestellt werden, daß die Organisation der Bohstoffwirtschaft im wesentlichen bereits gut eingespielt ist und daß alle zur Mitarbeit berufenen Stellen nach Kräften bemüht sind,wirtschaftsfremde Entscheidungen und unnötige Beibungen zu vermeiden. Etwa noch vorhandene Schwierigkeiten werden nach der einmütigen Auffassung der sachverständigen Wirtschaftsvertreter je eher behoben werden, desto mehr die zuständigen Stellen bei ihrer Entscheidung den besonderen Umständen, den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Einzelfalles Bechnung tragen. Dies wiederum wird erleichtert und ermöglicht durch möglichst weitgehende Heranziehung der Industrie- und Handelskammern als sachverständige Hilfsorgane, die über eingehende Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Bezirks verfügen. Unzuverlässige Firmen im Ausland. Der Badischen Industrie- und Handelskammer gehen regelmäßig Mitteilungen über unsichere Firmen im Ausland zu. Eingetragenen Firmen steht die von der Badischen Industrie- und Handelskammer angelegte Kartei solcher Firmen während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme zur Verfügung. Nicht in Karlsruhe ansässige Firmen erhalten auf Anfrage schriftlichen Bescheid. Es ist empfehlenswert, sich dieser Kartei zu bedienen, wenn es sich um die Neuanknüpfung von Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland oder um die Bestellung eines ausländischen Vertreters handelt. Lloyds Directory 1934. Das neu erschienene Lloyds Directory 1934 liegt während der üblichen Geschäftsstunden bei der Geschäftsstelle der Badischen Industrie- und Handelskammer in Karlsruhe, Karlstr. 10, Zimmer 5 zur Einsichtnahme auf. Handel und Gewerbe. Angemeldete Ausverkäufe in Baden. Außenstelle Firma und Straße Wohnort Geschäftszweig Grund der Veranstaltung Beginn Voraussichtliches Ende Mannheim A. Würz weder Mannheim Modewaren Geschäfts- 10.12.34 10.1.35 Nachf., D 1, 5 aufgabe Karlsruhe Carl Frick, Inh. Bastatt Wäsche und Konkurs 17.12.34 1.2.35 Willi Zahler, Ausstattungen Poststr. 3 Pforzheim Ernst Dewerth, Pforzheim Wäsche- und Konkurs 4.12.34 31.12.34 Bathaus Aussteuer- geschäft Angemeldete außergewöhnliche Verkäufe in Baden. Mannheim Geschw. Mannheim Damenkonfek- Geschäfts- 1.11.34 31.12.34 Emminger, tion und feine aufgabe O 7, 1 Maßschnei- derei 546 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Im neuen Jahr Die deutsche Saar. Verordnung zur Förderung selbständiger Kostenberechnungen in der Wirtschaft. Der Reichskommissar für Preisüberwachung hat eine Verordnung folgenden Inhalts erlassen: Soweit nach bestehendem Recht Preisbindungen nicht gestattet sind, ist es auch verboten, den Versuch zu machen, preisbindende Wirkungen auf Umwegen zu erzielen. Insbesondere ist es nicht gestattet, daß Verbände, Vereine und andere Zusammenschlüsse (auch deren Beauftragte) Formblätter für Kostenberechnungen versenden, die Kosten und Preiszahlen enthalten. Die Ausgabe derartiger Formblätter ohne Kostenangabe und Preiszahlen ist gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis und mit Geldstrafe in unbegrenzter Höhe bestraft. Soziales. Arbeitszeit zu Weihnachten 1934. Der Herr Badische Finanz- und Wirtschaftsminister hat folgenden Erlaß bekanntgegeben: „Die diesjährige Lage der Weihnachtsfeiertage und des 31. Dezember bringt es mit sich, daß in vielen Betrieben am Montag, den 24. und am Montag, den 31. Dezember die Arbeit überhaupt nicht aufgenommen wird. Darüber hinaus beabsichtigt ein Teil der Betriebe, während der ganzen Weihnachtswoche, also auch am 27. bis 29. Dezember zu feiern. Die dadurch entstehende längere Arbeitspause ist an sich geeignet, die Feiertagserholung zu fördern und den schaffenden Volksgenossen eine Ruhepause zu geben, hat aber den Nachteil, daß der Verdienst der Beschäftigten unter Umständen empfindlich geschmälert wird. Um diesen Nachteil möglichst zu mildern, ist vom Herrn Reichsarbeitsminister den Ländern die Ermächtigung erteilt worden, ausnahmsweise das Vor- oder Nacharbeiten der in der W'eihnachtswoche und am 31. Dezember 1934 ausfallenden Werktage an den Werktagen der Monate Dezember 1934 und Januar 1935 zuzulassen. Gemäß § 30 der Arbeitszeitordnung vom 26. Juli 1934 erteile ich hiermit für das Land Baden diese Ausnahmebewilligung, so daß weitere Ausnahmegesuche an das Gewerbeaufsichtsamt hinsichtlich Überschreitung der regelmäßigen gesetzlichen oder tariflichen Arbeitszeit nicht notwendig sind. Bei dieser Umlegung der ausgefallenen Arbeitstage ist es auch möglich, diese Ausnahmen trotz etwa entgegenstehender Tarifordnungen anzuwenden, auch wenn die festgesetzte Höchstgrenze der Arbeitszeit etwa überschritten wird. Die besonderen Schutzbestim- nungen für Frauen und Jugendliche werden durch die Ausnahme jedoch nicht berührt. Außer den ausfallenden Werktagen wird auch noch die Umlegung eines weiteren Arbeitstages zum Vor- oder Nacharbeiten in dem oben angegebenen Zeitraum der Monate Dezember 1934 und Januar 1935 zugelassen, um den Verdienstausfall durch einen der beiden Weihnachtsfeiertage zu ersetzen und überhaupt den Verdiehstausfall möglichst gering zu halten. Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahme muß sein, daß tatsächlich anderenfalls ein Verdienstausfall eintreten würde, daß dieser also nicht durch Zahlung eines Entgelts in irgendeiner Form auch ohne Arbeitsleistung vermieden wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Mehrarbeitszuschlags für die durch die Ausnahme herbeigeführte Verschiebung der Arbeitszeit besteht nicht. Die Auszahlung der Vergütung für die vor- oder nachgearbeiteten Arbeitsstunden sollte möglichst noch vor dem Weihnachtsfest erfolgen. In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Schichtarbeit), bei denen auch der eine oder andere Sonntag innerhalb des Ausgleichszeitraumes für das Vor- oder Nacharbeiten in Anspruch genommen werden will, ist unter Darlegung der besonderen Verhältnisse beim Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe um Ausnahmebewilligung nachzusuchen. Für die auf Grund der Faserstoff-Verordnung vorgeschriebene verkürzte Arbeitszeit sind diese Ausnahmemöglichkeiten nicht zulässig. Für diese Betriebe ist auf Grund der Faserstoff-Verordnung durch den Herrn Reichswirtschaftsminister eine besondere Regelung für die Weihnachtszeit getroffen worden, über die bereits in der Presse berichtet wurde. Die Betriebe, welche von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen, sind verpflichtet, über die mehrgeleisteten Arbeitsstunden ein besonderes Verzeichnis zu führen und den Arbeitszeitaushang entsprechend für diesen Zeitraum zu berichtigen. Die Aufnahme einer Pressenotiz ist bei der Landes- stelle Baden-Württemberg des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Karlsruhe veranlaßt.*' Mitteilungen des Getreide-Großmarkts Karlsruhe. Karlsruher Rheinhafen. In Karlsruhe-Hafen sind in der Woche vom 12. bis 17. November 1934 angekommen: 35 Schiffe mit Brennstoffen, 22 Schiffe mit Stückgut, darunter 452 t Getreide und andere Lebensmittel, 1 Schiff mit Roheisen, 1 Schiff mit Leinmehl, 5 Schiffe mit Holz, 2 Schiffe mit Stahlknüppeln ; abgegangen: 10 Schiffe mit Stückgut, 7 Schiffe mit Holz, 4 Schiffe mit Alteisen. In der Woche vom 19. bis 24. November 1934 angekommen: 31 Schiffe mit Brennstoffen, 18 Schiffe mit Stückgut, darunter 444 t Getreide und andere Lebensmittel, 1 Schiff mit Chromerz, 1 Schiff mit Stahlknüppeln, 2 Schiffe mit Leinmehl-Öl; abgegangen: 8 Schiffe mit Stückgut, 6 Schiffe mit Holz, 3 Schiffe mit Alteisen. In der Woche vom 26. November bis 1. Dezember 1934 angekommen: 2.7 Schiffe mit Brennstoffen, 15 Schiffe mit Stückgut, darunter 420 t Getreide und andere Lebensmittel, 2 Schiffe mit Stahlknüppeln, 1 Schiff mit Zement, 1 Schiff mit Roheisen; abgegangen: 10 Schiffe mit Stückgut. 2 Schiffe mit Holz, 4 Schiffe mit Alteisen, 1 Schiff mit Spankörben. Kühles, glattes Rasieren: KALODERMA-RASIERSEIFE i Die Klinge schabt nicht — sie gleitet! IMMUNA-TAPETE die licht- u. wasserfeste Qualitätstapete zu beziehen durchTapetenhandlungen Badisches Erzeugnis Klarastr. 15, Tel. 1164 Sanitäre Installation u. Blechnerei August Bühler & Söhne Die Badische Wirtschafts-Zeitung ist ein anerkannt günstiges Insertionsorgan. Fordern Sie Angebot oder Vertreterbesuch i M. REHM SOHNE LEDERFABRIK / EMMENDINGEN BADEN Gegründet 1840 Erzeugnis. ZAHM-SOHLLEDER reiner Eichenlohe-Grubengerbung in Hälften und Kemtafeln. Nach Vorschrift der Heeresverwaltung 12—15 Monate gegerbt. Kartonagen A.-G. Konstanz vorm. Ferdinand Mager Telephon Nr. 1 Spezialität: Lager - u.Ladenkasten, Kranzschleifen - aufdriick und -Prägungen Immobilienbüro Freiburö i.Br. Kaisers tr.112/T elephon 7029 Bekannt für gewissenhafte Bearbeitung Firma Sffireibmasdilnen and Redienmasdiinen repariert Büromaschinen-Spezialhaus Fr. Seebald 20jähr. praktische Erfahrung Freiburg i.B.,Ludwigstr.8 Telephon 4091 Erstklassiges Fachgeschäft für Glas-, Porzellan- und Erzeugnisse des Kunstgewerbes Xaver Wittmann GmbH., Konstanz Kanzleistraße 4 Aktenschränke 220 / 90 / 450 ^ rm 88.— Dipl,-Schreibtische „ 68.— Reiseschreibmaschinen „ 109.50 liefert GENSLER & CO. Büromöbel — Büromaschinen Freiburg (Breisg.), Gerberau 3 Ständi Otto Harder r Konstanz. Bahnhofstr:5. Tel.787. {=* Gegründet 1910. £ Erste Referenzen % über ISO Objekte in eigenem Auftrag zu e verKauf« 11 F.X. Sichler & Co. 5; Unternehmen für Hoch*, Tiet- und Eisenbetonbau Frei bürg im Breisgau Aff aI a U*Art> Backsteine, # iHilHI Vormauersteine, Ia IW 1| W ■ Klinkersteine, Klin- kerbodenplatten, Hourdis, Hohlsteine für Decken, Hallersteine DRGM., Isoliersteine für alle Mauerstärken liefern in bester Qualität Vereinigte Freiburger Ziegelwerke A.G., Merzhausen Unterstützt d. einheim. Industrie, uns. W ’aren sind den der auswärtigen Firmen ebenbürtig u. billiger. W H;W w OpfeM OPFER SIND BAUSTEINE FÜR EINE NEUE ZUKUNFT Inserate in der Bad. Wirtschafts-Zeitung haben Erfolg I A Carl August Nieten & Co. k Kohlenhandeisgesellschaft A Karlsruhe, Kaiserstr. 154 n / Tel. Nr. 5164,5165,5506 Dachungen aller Art und Baublechnerei Neueindeckung., Reparaturen Hermann Wihler Dachdeckermeister Freiburg i. Br. Kronenstr. 31 Telephon 1892 Pack- und Einschlagpapiere, Durchschlag- und Abzugpapiere, Tüten und Beutel Spezialität: Bodenbeutel mit doppelter Fütterung und Drei-Farben-Druck BERCO-PAPIER G.M.B.H., BRUCHSAL Papiergroßhandlung und Papierverarbeitungswerk Otto Lampson. Karlsruhe Lammstr. 13 Büro-Organisation Fernspr.508 „Adler"- U.„Torpedo"-Schreibmaschinen, Rechenmaschinen „Fortschritt" Hänge-Registraturen aus Holz und Stahl, Durch- schreibe-Buchhaltungen, Flach-u. Stehkarteien, Zweckschreibtische Verlangen Sie bitte unverbindliches Angebotl Cehapon“ Sicherheits-Reinigungsmittel Cchapon-XVerk G.m.b.H. FREI BURG i. Pr., GUterbahnhof Gefahrlos, kalt anwendbar Karlsruher Vulkanisier-Anstalt J.KÜCHLER, KARLSRUHE I.B Amalienstraße 37, Fernsprecher 5471 Neubereifung aller Fabrikate Neugummierung Vollgummi Radio-Lauber Apparate aller Marken vom Volksempfänger bis Superhet Unverbindl. u. kostenlose Beratung. Günst. Zahlungsweise. Reparaturen schnell u. preiswert. Eig. Großverstärkeranlage. Freiburg (Breisg>) / Bertholdstr. 57 / Fernruf 7633 ROGG &CO., Konstanz Schottenstraße 16 Fernsprecher 568 Zentralheizungen aller Art und Größe Jakob Glaser, Freiburg i. Br. Telephon Nr. 1032 / En-esserstraße 6 Dachpappenfabrik, Teerdestillation Theodor Kromer G.m.b.H., Freiburg i. Br. Schloßfabrik: HochwertigsteSicher- heitsschlösser für alle Zwecke JlV w M ■ 7 Km 'kt* MM.-Maschinenbaus Maschinen f / i \1 md Apparate mit biegsamen Wellen für Beratungen Straßenteere nach Dinormen kostenlos Grundwasser-Abdichtungen 11 k 1 A 11 iolz- und Metallbearbeitung, rederzuge, L ▼ S Jt Maschinenteile nach Zeichnung oder Muster 9 Jj Abt.Werkzeugbau* Stanzwerkzeugeso- wie Stanzteile all. Art nach Zeich. o. Muster sz rj Steinholz-Fußböden als Fertig-Beläge und Linoleumunterlagen in Neubauten, auf ausgelaufene Holz , Stein-, Zement-Unterlagen nur von der Spezialfirma J. Fischer, Steinholzwerke Freiburg i. Br., Waldklrcher Str. 18 a, T.lephon 6912 Spezialität: Treppenbelage auf ausgelaufene Holz- u. Steintreppen Ich übernehme die Verschrottung von Dampfkesseln, Fabrikanlagen, sowie Fahrzeugen ieder Art gegen Verschrottung* Anzeige Kaule laufend zu höchsten Tagespreisen : Alteisen, Altmetalle, Metallrückstande, *-apier- u.TextllaTiälle Carl Roeder, Freiburg i. Br. > ...rh nur Basler StraDe 70-7*. Bu ' 1536 Putzlappen Ältestes Fachgeschäft in ganz Oberbaden G.m.b.H. Abt. 1 Schwereisenbau Abt. II Feineisenbau Abt. III Fassadenausbau und Schaufensterkonstruktionen Abt. IV Kunstgewerbe und Ornamente Abt. V Eisenhandel Freiburg i. Br. Fernsprecher 3681 Eisen- und Metall-Konstruktionswerk Sitzmöbel jeder Art für das Büro, Sprechzimmer, Aufenthaltsund Arbeits-Räume HOLZINDUSTRIE GmbH ETTENHEIM (BADEN) mntemuh Wir übernehmen die Verschrottung von: Fabrikanlagen, Dampfkesseln, Lastwagen, Personenwagen, Maschinen und Fahrzeugen aller Art, gegen Verschrottungsanzeigen, kaufen jederzeit: Alteisen, Altmetalle, Papierabfälle,'Textilabfälle Verkauf von: Putzlappen — Putzwolle E. Stroh & Co., Freiburg i. Brsg. VleWpapP® Robert Nestler Wellpappen - Fabrik LAHR (Baden) Wellpapp-Kartonnagen — Wellpapp-Rollen und -Bogen für die gesamte Industrie Herausgeber: Badische Industrie- und Handelskammer. — Druck: C. F. Müller, Buchdruckerei und Verlag. — Verantwortlich : för die Schriftleitung Handels- kammersyndikos Dr. Krienen; für den Anzeigenteil Anton Meschede, alle in Karlsruhe. D.A. III. Vj. 34: 4633 üxpi- FIRMEN-ANZEIGER AMTLICHE SCHULDNER VERZEICHNISSE 14. Jahrg. Karlsruhe, 2. Dezember-Heft 1934 Nr. 24 B E ZUGSQUELLE N-N ACH WEIS aus Industrie, Handel und Gewerbe Normalfeld (2 Zeilen) 1.— RM., jede weitere Zeile 50 Pfg. Bestellungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts- Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. Techn. Abschriften F. Hartmann, Karlsr., Garten- str.8a. Auch schwier.Tabellen Alteisen Metalle, Altpapier kauft ständig H. Feuerstein, Khe„ Fasanen- str. 26, Tel. 3481. Christi. Firma Friedr. Ganz, Daxlanden, Fiahnenstr. 4, Tel. 6692 J. Haymann, Konstanz, Löhrystr. 19, Tel. 124 B. Roeder, Freiburg i. Br., Güterhallenstr. 9, Tel. 2622 Jacob Schneller, Karlsruhe, Durlacher Straße 34 Telephon 1597 E. Stroh & Co., Freiburg i. Br., Lagerhausstr. 16, Tel, 3016 Aug. Werner, Karlsruhe, Rüppurrer Str. 92, Tel. 5891 Ankerwickelei und Eiektromotore repariert Max Werner, Karlsruhe, Douglasstr. 22, Tel. 6771 Anlasser-Schalttafein- Widerstände fabriziertM.Dröse, Karlsruhe, Gottesauer Kaserne, Tel. 1981 Anzeigen-Expedition Dr. Glock’s Anzeig.-Expedit. Karlsr., Akademiestr,26, Tel. 2525 Arbeitskleidung für alle Berufe Spezialhaus Carl Hat, Karlsr., Erbprinzenstr. 28, Tel. 4110 Asphaltbeläge Gebr. Lay, Konstanz, Tel. 550, Fr.-Seldte-Str.40 (Döbelepl.) Rheinische Gehwegplatten- u. Asphaltgesellsch. m. b. H. Karlsruhe-Rheinhafen Aufzüge Wilhelm Graf, Masch.-Fabrik, Karlsruhe, Tel. 1307 Aug. Lang, Karlsr., Sommer- str. 3a, Tel, 1722, Spezialfabrik für Aufzüge aller Art Auskunfteien „Giobus“Detek., Landwehrlin, Frbg,Zähringerstr.80,Tel.2937 E. Lemme, Krim.-Komm. a. D., Karlsr., Zähringerstr. 92, Tel. 3499. Ermittel.u. Beob. überall Auskunfteien Jakob Schalter, Karlsruhe, Kreuzstr. 16, Tel. 5096 TheodorTheissen, Karlsruhe, Kaiserstr. 175, Fernspr. 4922 Autoferntransporte Friedrich Banspach, Karlsr., Werderstr.70, Tel. 2773, Lager Autokarten L. Fr. Bürgenmeier, Karlsr., Kaiserstraße 243. B.Z., Conti- Ravenstein. Alle Bezirke Autotransporte G. Mantz, Karlsruhe, Goethestr. 20, Telephon 155 Backofenbau und Bäckereimaschinen J. Bausch, G. m. b. H., Karlsruhe, Gerwigstr. 51. Tel. 798 Baracken u. Hallen Ludw.Griesinger, Eggenstein, Hauptstr.93, Tel. 5242 Baumaterialien Plattenarbeiten Baubedarf G.m.b.H., Müller, Glauner, Taxis, Karlsruhe, Brauerstr.6b, Tel. 7576 u.7577 Baustoff-Vertrieb G. m. b. Ft., Khe-Westbhf., Tel. 7660-7661 Blau, Albert, Graben, Tel. 21, Dachzieg., Dachpapp., T-Träg. Franz Bäuerle, Krls-Rüppurr, Tulpenstr, 37, Tel. 4036 K. Gössel, Karlsruhe, Kriegsstr. 97, Tel. 6938/39 Julius Graf & Cie. G.m.b.H., Karlsruhe, Zeppelinstr. 6, Tel. 6926/27, Vertr. d. Portl.-Cem.- Werke Dykerh.-Wicking A.G. Fr. Köhler Wwe., Karlsruhe- Mühlburg, Nuitsstr. 2,Tel.2080 Mette & Reule, Karlsr., Marie- AI exandra-Str. 30, Tel. 5419 Reiss & Nuzinger, Heidelberg, Telephon 5195 Beeidete kaufmänn. Sachverständige Paul Holtzhausen, Pforzheim, Westliche 58, Tel. 6924 Adolf Lang, Steuerber., Durl., Ettlinger Str. 61, Tel. 350 Otto Marx, Karlsruhe, Kaiserstr. 941», Tel. 4762 Beeidete kaufmänn. Sachverständige Carl Nagel, Karlsruhe, Wendtstr. 17, Tel. 108 F.Ramsperger,Steuerb.,Freib. Büggenreuterstr. 14. Tel. 1093 F.W. Wörner, Karlsruhe, Kaiserstr. 239, Tel. 4767 K. F. Zimmermann, Bruchsal, Kaiserstraße 11, Tel. 2427 Beeidete technische Sachverständige f. Getreide u.Futterm.: Eugen Baumann, K.,Akademiestr.20 Chem.Techn.Unters.-Anstalt Dr.-Ing. Dreifuß, Dr.-Ing.Staab, Khe,Karl-Wilhelmstr.61,T.7530 Auto, Masch: u. Elektr., Erbrich, Obering., Khe„ Händel- str. 9, Tel. 1050 AusI.Obst u. Gemüse, M.Hugo, K’he,Redtenbacher21 ,Tel.5512 Maschinenbau: F. Kirch- mayer, (V.D.J.), Teutschneu- reut, Karlstr. 7, Tel. 1037 f. Kraftfahr- u.Verkehrswes.: K.d.Krauth, Karlsr., Gunther- str. 18 für Schiffahrt: Hch. Moritz, Karlsr., Honsellstr.32, Tel. 603 für Bank: Alb. Reuter, Karlsruhe, Gartenstr. 28, Tel. 7265 Beratende Ingenieure Dipl.-Ing. Rößler, Karlsruhe, Kriegsstr. 107, Tel. 6959 Bestecke Besteckfabrik Karlsruhe in Karlsr., Vorholzstr. 66,T ei. 5366, Vers. Bestecke Berka-Benka Ed.Laade, Karlsr., Rheinstr.7, Tel. 2334, Vertr. d. Fa. Koch & Bergfeld, Bremen. Gegr. 1829 Bilder und Einrahmungen M. Bieg & Co., Karlsruhe, Akademiestr. 16, Tel. 1916 Billards Julius Rausch, Karlsruhe, Kronenstr. 28. Anf. u. gebr. Karl Sontheimer, Karlsruhe, Scheffelstr.52,Tel.6537,Neuanf ; Blechnerei, Wasserleitung j Georg Schölch, Karlsruhe, Akademiestr, 14. Tel, 4129 Blechpackungen Blechwarenwerk Metzger & Kerner, Mannhm., Industrieh. Rhein. Blechwar^fiwerke AG. Karlsruhe, Tel. 5698, Hardeck- str. 5 (Nähe Westbahnhof) Blitzschutzbau Karl Daler, Karlsruhe, Adler- str. 7, Tel. 1258 Heinrich Geschmack, Konstanz, Mainaustr. 2, Tel.1595 Buchbinderei Berthold Dobler, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 20, Tel. 5674 Buchdruckerei Georg F. W. Ruf, Karlsruhe, Steinstr. 31, Tel. 7131 Bücherrevisor Bücher,Egon, Karlsr.,Boeckh- str. 24, Tel. 2851, Steuerberat. Herrn.Haag, Rastatt, Herren- str. 16, Tel. 2361, Steuerberat. Carl Kraft, Rastatt, Kaiserstr. 41, Tel. 2376, Steuerberat. Gustav Lehnert, Karlsruhe, Dragonerstr. 8, Tel. 3844 Eugen Maurer, Karlsr.,Steuerberater, Weltzienstr.2,Tel.1303 Ludwig Michel, Khe., Frieden- str. 18, Tel. 1132. Hausverwatt. A. C. E. Schmidt, Karlsruhe, Nelkenstr. 15, Tel. 2580 Büro-Bedarf Gebr. Boschert, Karlsruhe, Kaiser-Passage 10/18, Tel. 2132 Ludwig Erhardt, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 27, Tel. 898 Dachdecker KarlAdler(Andr.AppetNachf.) Karlsr., Kaisefallee12a, Tel. 11 Gebr. Lay, Konstanz, Tel. 550, Fr.-Seidte-Str. 40 (Döbelepl.) Hans Schütz, Konstanz, Tägermoosstr. 18, Tel. 372 Dachpappen Karlsr. Dachpappen- u. Teer- produktenfabrik Karl Zaiß, Tel. 1410 Drogen Chemikal., Farbw.,Verbandst., Wilh. Tscherning, Karlsruhe, Amalienstr. 19, Tel. 519 Druckereibedarf Emil Forsch, Karlsr., Kaiserstr. 34a, Tel. 5499 Leo Stadthagen, Karlsruhe, Zirkel 27, Gr. 1908, Tel. 4141 Fortsetzung siehe nächste Seite Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) Druckerei - Maschinen Ph. Ober, Karlsruhe, Kaiserallee 29, Tel. 4907, Werkstätte für alle Systeme Dübel (Greifdübel) Karl 6uhl, Karlsruhe,Tel.3537, Greifwerkzeuge — Dübel D.D.A.C., Gau 14 Baden Gaunebenstelle Karlsruhe, Erbprinzenstr. 31, Tel. 2711 Eisen, Bleche, Röhren Gust. Fischer(v. F. Zimmerm.) Karlsr., Rheinstr. 71, Tel, 5621 Eisenbetonbau Paul Albert, Karlsruhe, Amaiienstr. 11, Tel. 5524 Eisengießerei F. Seneca, G.m. b. H., Karlsruhe, Tel. 5928, Grauguß in jeder Quaiitätsvorschrift Eisenhandlung Gustav D. Hecht, Karlsruhe, Moltkestr. 13, Tel. 3800 Eisenkonstruktion und Maschinenbau Otto Stiederle, Karlsruhe, Bannwaldallee 1, Tel. 2898 Elektro-Großhandel Hahnloser 4 Co., vorm. Indu- stria-Singen.Singena.H.T.2114 Karl Kirner, Konstanz, Kreuzlinger Str. 47 a, Tel. 504 Wallenstätter 4 Co., Mannh., Postfach 373-Tel. 27378/79 Email-, Kupfer-, Nitroschilder Gebr. Boschert, Karlsruhe, Kaiser-Passage 10/18, Tel. 2132 Rud. Bürkle, Gravierwerkst., Karlsruhe, Kaiserstr. 225. Etikettenfabrik Schümm, Alfred, Waldkirch, Sedanstr. 7. Tel. 483 Etuisund Musterkoffer Etuisfabrik Karlsruhe, Gar- tenstr. 72, Tel. 5736 Familienwappen Urkunden Dr. P. Zinsmaier, Krlsr., Eisen- lohrstr.6, Forschung,Stammb. Färberei und chemische Waschanstalt A. Schindler, Konstanz, Gottlieber Str. 34, Tel. 187 Feilen u. Metallsägen Feilenfabrik Karlsruhe, Gust.Ziegler Nachf., Inh. Jakob Anslinger,Khe,Augartenstr.56 Wilh. Flößer, Durlach, Schwa- nenstr.8, Bandsägen, Bürsten Feilenfabrik L. W. Heiliger, Gernsb., Schloßstr.41,Tel.236 Feinmechanik Franz Kneller, Karlsr., Wald- str. 66, Wissenschaft!. Instrumente jeder Art. Gegr. 1900 - Feldbahnen und Diesellokomotiven M. Eichelgrün 4Co.,Feldbfbr., Karlsr., Tel. 5124. Lag. Rheinhf. Fenster- und Türbeschläge Walter Schoenemann, Karlsruhe, Amaiienstr. 53, Tel. 7061 Fensterrahmen und Verglasungen Karl Friedrich Huber, Karlsr., Scheffelstr. 30, Tel. 3119 Rudolf Ruf Karlsruhe, Rüppurrer Str. 25, Tel. 2276 Feuerf. Steine, Cha- mottesteine, Mörtel Karl Matzek, Ing., Großlager, Durlach, Zehntstr.7a, Tel. 327 Furnier und Sperrholz Furnierschneider „Gradschnitt" D.R.P. Fabrik fürtechnische Edelsteine, Abt.Appa- ratebau, Breisach a. Rh. Gerüstebau Heinrich Kling jun., Karlsruhe, Sophienstr. 114, Tel. 5175 Geschäftsbücherfabr. J. Lang’s Buchdruck., Karlsr., Waldstr. 13, Tel. 5622 Glasmalerei (farbige Fenster) Familienwappen A. Achenbach, Karlsruhe, Kußmaulstr. 2. Tel. 6418 Emil Großkopf, Karlsruhe, Karl-Friedrich.-Str.23, Tel. 3364 Hoch-, Tief-, Beton- Straßenbau GeorgGroke, Bauunternehm., Karlsr., Marienstr.86,Tel.5975 Fr. Kirchenbauer, Karlsruhe, Lessingstr. 1 a, Tel. 67 Lacroix 4 Christ, Karlsruhe, Schützenstr. 12, Tel. 1246 Karl Löfflath, Karlsruhe, Gluckstr. 12, Tel. 3298 Jos. Porzelt, Karlsr., Hohen- zollernstr.9,Tel.6213. NurTiefb. Alois Wittmer Söhne, Neust (Schw.), Tel. 337, Pfauenstr. 21 Carl Wohlwend, Karlsruhe, Stephanienstr. 34, Tel. 536 Holzhandlung Jacob Kreß, Konstanz,Tel.395 Wintersteig, Werk Salem (Baden), Sperrholz-, Furnier- und Holzhandlung Holzwolle Karl Baumann, Karlsruhe, Akademiestr. 20, Tel. 166 Holzwolle und Holzwolleseile Röckel & Co., Bühl (Baden), Fernsprecher 279 Hypotheken, Häuser R. d. M. Friedr.Goetz, Karlsruhe, Erbprinzenstr. 28, Tel. 2474 . Friedr. Kuli, Karlsr.,Karlstr.98, Tel. 4309. Gegr. 1905. Verkauf v. Hofgütern, Mühlen,Sägewerk Nunn 4 Schmidt Karlsruhe, Kaiserstr.136,Tel. 2598. Grundstücke, Häuser, Hausverwalt. Hypotheken, Häuser R. d. M. Aug. Schmitt Gegr. 1879, Karlsr., Hirschstr.43, Tel. 2117 Wilh. Walch, Karlsr., Karlstr.6, Tel.1562,VermitJI. von Häusern und Geschäften aller Art Wurm 4 Co. O.H.G., Karlsr., Kaiserstr. 118, Gegr. 1908 Industriekörbe und Korbflaschen Ph.Wiesner, Karlsr., Rheinh., Nördliche Uferstr. 5, Tel. 6421 Ingenieurbüro für Hoch- und Tiefbau Dipl.-Ing.Mülhopt, Karlsruhe, Karlstr. 88, Tel. 4561. Entwurf u. Leitung v. Hoch-u.Tiefbauten- Inkasso Brenner, Oberinsp. a. D„ Gengenbach, Friedrichstr. 19 Adolf Domas, Karlsruhe, Karlstr. 114, Tel. 6956 Intarsien H. Maybach, Karlsruhe, Hirschstr.27, Tel. 2027 Isolierplatten „Insulite" Alleinverk.f. Mittelb. E.Sauter, Krlsr., Zeppelinstr.11,Tel.6189 Juwelier R.Groutars, Karlsruhe, Kaiserstr. 171, 1 Tr., Fernspr. 7703 Kaminaufsätze W. Kirschler, Karlsr., Herren« str.8,Tel.1479.Eig.u.fremd.Syst. Karosserie- und Wagenbau Joh. Mundle, Karlsruhe, Georg-Friedr.-Str.17, Tel. 1169 Theob. Spitzfaden, Karlsr., Rintheimer Str. 14. Tel. 4107 Kartonagen und Ladenkästen Caspar Liedgens, Karlsruhe, Bachstr. 67, Tel. 3616 Rack 4 Schuck, Mannheim, Langstr. 32/34, Tel. 52211 Kies und Sand Kiesbaggerei Wilhelm Kiefer, Karlsr.-Knielingen, Tel. 7016 Paul Scheller, Karlsruhe, Kaiserstr. 36, Tel. 5829 Klavierstühle u.Musik- möbel aller Art Imle G. m. b. H., Karlsruhe, Veilchenstr. 20, Tel. 1481 Kohlengroßhandlung Brunnabend 4 Co. G.m.b.H., Mannh., Kaisern 38, Tel. 41400 Kohlenhandlungen Schnürer, M., G. m. b. H., Karlsruhe, Parkstr. 17,Tel.2275 Steffelin, A.v., Karlsruhe, Bau- meisterstr. 48, Tel. 61 und 261 Zender 4 Krauß, Karlsruhe. Kaiserstr. 247, Tel. 4777/78 Kraftverkehr Kraftverkehr-Heß, G.m.b.H., Karlsruhe, Gottesauer Str. 6, Tel. 5148, Auto-Reparatur, Fahrschule Künstl. Handweberei - Stoffe - Entwürfe Buchta-Retzbach, Karlsruhe, Bismarckstr. 51, Webstühle, Webunterricht Laboratoriums- Einrichtungen Dr. Bender 4 Dr. Hobein, Karlsr., Kaiserstr. 12, Tel. 2615 Ladenausbau, Ladeneinricht.,Holz-Metali Ernst LippeIt, Karlsruhe, Körrierstr. 32, Tel. 3075 Ladeneinrichtungen, Parkettböden Aug. Hellfeld, Karlsr., Herren- str. 6, Spez.: Kalte Büfetts. Gebr. Kolb, Karlsruhe, Bachstr. 43, Tel. 2073 Lichtpaus-Anstalt M. Schäfer-Wörz, Karlsruhe, Sophienstr. 161, Tel. 3744 Linoleum Franz Gehrecke Nachf., Karlsr., Leopoldstr.31,Tel.2222 Lotterie-Lose Hermann Göhringer, Bankgeschäft,Pforzheim(Rathaus), Staatl. Lotterie-Einnahme. Preuß.-Südd. Kiassenl. empf. Ls 3, li 4 6, 1 / 2 12 1 1 ; 1 24 Mk.pr.KI. Lumpen u. neue Stoff- Abfälle kauft Findeisen 4 Weber, Ettlingen, Tel. 122 Markisen u. Rolladen W. Hauß, Schlossermeister, Karlsr., Schillerstr. 50, Tel. 7128 Marmorwarenfabrik Rupp 4 Möller, Karlsruhe Maschinenbürsten aller Art nach Zeichnung oder Muster. Bernh. Müller, Karlsr., Rheinstr. 31, Tel. 2239 Mech. Küferei kelterei Theodor Stehle, Konstanz, : Inseigasse 24, Tel. 409 * Metallgießerei Rastatter Eisen- und Metallgießerei Rastatt, Tel. 2137, Aluminium, Messing, Rotguß Metallschilder all. Art, geätzt u. bedruckt fabriziert Südwestd. Metall- Schilderf. P. Peindl, Bruchs. Modellschreinerei für Gießereien Oskar Fritz, Gaggenau, Tel. 366 Motorräder Friedr. Keller, Weingarteni.B., Tel. 12, N.S.U.-D. Fabrikvertr. Fortsetzung siehe 4. rote Umschlagseite Nr. 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 8 FIRMEN-ANZEIGER der Badischen Industrie- und Handelskammer Auszüge aus den Einträgen in den Handels- und Genossenschaftsregistern der badischen Amtsgerichte Ohne Gewähr Außenstelle Mannheim. 1. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Klara Sigmann, Mannheim. Inhaberin: Klara Sigmann Witwe geh. Kahn, Mannheim. L. Eder & Co., Manufakturwaren-Groß- handhing, Mannheim, 1) 1, 4. Persönlich haftende Gesellschafter: Leopold Eder und Max Selig. Amtsgeriehtsbez. Tauberbischofsheim. Irma Barthoime, Tauberbischofsheim. Inhaberin: Irma Bartholme. Geschäftszweig: Handel mit Zement und Zement- und Steinzeug waren. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Bahngesellsehaft Waldhof, Mannheim. Die Prokura von Friedrich Bock ist erloschen. Heinrich Jacobi, Mannheim. Die Prokura von Max Seelig ist erloschen. .,Meteor“ Umschlagsgesellschaft m. b. H., Mannheim. Das Stammkapital wurde um 60000 RM. auf SO000 RM. erhöht. Gebrüder Jacobi, G. m. b. H., Mannheim. Weiterer Geschäftsführer: Hans Bieler, Mannheim. Lindhuber & Geier, Mannheim. Jetziger Alleininhaber: Anton Lindhuber. Sisal-Spinnerei, Aktiengesellschaft i. Li., Mannheim. Dr. Wilhelm Schönfelder ist nicht mehr Liquidator. Jetziger Liquidator: Otto Helmut Meyer. Kaufmann, Hamburg. J. Reiß, Mannheim. Die Prokura von Franz Bühler ist erloschen. Prokura: Alexander Bauer, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Marx & Schloß, Heidelberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren: Sigmund Marx und Moritz Schloß. Wach- und Schließgesellschaft Heidelberg, G. m. b. H., Heidelberg. Die Firma lautet jetzt: Heidelberger Wachbereitschaft, G. m. b. H. Amtsgeriehtsbezirk Eberbach. Hans Lichdi, Eberbach. Jetziger Inhaber: Max Steinmetz. Die Firma lautet jetzt: Wollhaus Hans Lichdi, Inhaber Max Steinmetz. Amtsgerichtsbezirk Eppingen. Karl Sommer, Ittlingen. Jetzige Inhaberin: Luise Sommer geb. Keller. Dezember 1934 Amtsgeriehtsbez. Neckarbischofsheim. Karl Müller, Neckarbisehofsheim. Hedwig Müller ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. „Südteg“ Süddeutsche Treuhand-Gesell- sehaft m. b. H., Mannheim. (Sitz nach Eßlingen a. N. verlegt.) Ludwig Abeies, Mannheim. (Sitz nach Ludwigshafen a. Rh. verlegt.) Anna Tutein, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Gebrüder Schneider, Heidelberg. Rosa Gaubatz, Heidelberg. Eierhandelsgesellschaft m. b. H., Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Wertheim a. M. Martin Kempf & Go., Wertheim. II. Kenossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgeriehtsbezirk Adeisheim. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft, e. G. m. b. H. 1. Li.. Adelsheim. Schuhmacher Karl Spöhrer in Adelsheim ist als Liquidator ausgeschieden. III. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Anton Heil, Zimmermeister, Mannheim. Windmühlstr. 28 a. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Merkuria-Volkstarif, Zweck- und Bausparkasse. G. m. b. H: i. L., Heidelbcrsr. c) Einstellungen. Amtsgeriehtsbezirk Heidelberg. Rohrbaeher Spar- und Darlehenskassen- verein „Raiffeisen, e. G. m. b. H., Heidelberg-Rohrbach. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Johann Ballweber, Bauunternehmer, Mann- heim-Käferta!. Bäckerweg 50. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Firma M. Kamp Nachf., Inh. Rosa Wald- kirch, Mannheim-Käfertal. Mannheimer Straße 23. Finna A. Würzweiler Nach!.. Mannheim. D 1, 5. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Architekt Eitel Rühl, Mannheim. Max- Josef-Straße 3. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Kaufmann Theodor Fr. Henking, Schwetzingen. V. Landwirtschaftliche Knt- schuldungsverfahren. a) Eröffnungen Amtsgerichtsbezirk Boxberg. Wilhelm Oehm II und Marie geb. Meuter. Oberschüpf. Amtsgerichtsbezirk Buchen. , Josef Albert, Steinbaeli. Rudolf Ballweg und Frieda geb. Walter. Einbach. Karl Ludwig Berberieh Witwe Anna Philomina geb. Bohrer, Höpfingen. Michael BUchler und Ida geb. Meeliler, Schlossau. Anton Erbacher, Buchen. Franz Otto Gärtner und Elisabeth geb. Gockel, Hardheim. Ludwig Gärtner und Karolina geb. Pahl. Hardheim. Emil Hilbert und Josefine geb. Miincli. Stein bach. Leonhard Horn und Berta geb. Seit/, Erfeld. August Hornbach und Marie Elisabeth geb. Reinhard, Bretzingen. Josef Kappes und Helene geb. Hauek. Altheim. Karl Josef Kieser und Rosa geb. Böhm, Walldürn. Eugen Gustav Meisel, Bretzingen. Otto Mosbacher, Rippberg. Jakob Nenninger und Anna Rosa geb. Dörr, Walldürn. Johann Michael Schollig und Maria Franziska geb. Pahle, Walldürn. Valentin Schuh und Joseflne, Bretzingen. Theodor Selminn, Bretzingen. Hermann Trabold und Rosa geb. Neuberger, Glashofen. Wilhelm Weigand und Johanna geb. W T ör- ner, Walldürn. 4 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Amtsgerichtsbezirk Eberbach. Emma Heckmann Witwe geb. Seltenreich, Moosbrunn. Adam Keßler und Anna geh- Lenz, Miilben b. Eberbach. Adam Schölch, Oberdielbaeh b. Eberbach. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Philipp Freibersrer und Susanna geb. Staatsmann, Kußloch. Emil Pfisterer, Mauer. Adam Reibold, Wilhelmsfeld. Gerhard Ruland II und Margarete geb. Stammler, Dossenheim. Leonhard Weber Witwe Anna, Altenbach. Josef Wipfler, Nußloch. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Johann Josef Felleisen II und Karl. Katzental. Karl Gütz und Hilda geb. Muthler. Herbolzheim. Michael Hartmann Witwe Frieda geb. Pringsauf, Heinsheim. Josef Keil (Konstantin Sohn) und Ida geb. Frei, Sulzbach. Artur Konrad, Sattelbach. Eueren Mayer II und Sophie geb. Schmitt, Lohrbach. Artur Weiß, Trienz. Amtsgerichtsbez. N eckar hischof sheim. Albert Büliler und Emilie geb. Zeller, Adersbach. Alois Gabel Witwe Magdalene geb. Faul, Obergimpcrn. Wilhelm Neff und Margarethe Luise Domes, Kälbertshausen. Rudolf Sigmann und Lina gej>. Geyer, Hüifenhardt. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim (Eis.) Heinrich Holzwarth jg., Kirehardt. Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Eugen und Mina Schlundt, Niklashausen. Josef Anton Rlos, Rauenberg. Amtsgerichtsbezirk W T iesloch. Ludwig und Mina Engelhorn, W T alldorf. Heinrich Greulich und Anna, Rotenberg. Erwin Hillenbrand, Rotenberg. Josef Schaffner II und Katharina, Rot. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbez.Tauberbischofsheim. Fabian Keller Witwe Katharina geb. Oberst, Gissigheim. Außenstelle Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Spridocella-Lackfabrik G. Karl Strauch, Baden-Baden. Inhaber: Georg Karl Strauch, Kaufmann, Baden-Baden. Prokura : Kaufmann Georg Karl Strauch Ehefrau Luise geb. Behrendt, Baden- Baden. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Karl Daum, Berghausen. Einzelkaufmann: Karl Daum, Tabakwarengroßhändler, Berghausen, Hauptstr. 49. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Bad. Maschinenfabrik und Eisengießerei vormals G. Sebold und Sebold & Neff, Durlach. Die Prokura des Oberingenieurs Ernst Schmid ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Süddeutsche Herd- und Backofen-Industrie G. m. b. H., Ettlingen. Der Ruth Axtmann in Karlsruhe ist Prokura erteilt. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. B. & H. Baer, Karlsruhe. Persönlich haftende Gesellschafterin: Direktrice Luise Graf, Karlsruhe. Dreifuß & Siegel, Karlsrahe. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Kaufmann Albert Geißendörfer, Karlsruhe. Dessen Prokura ist erloschen. Heinrich Feibelmann, Karlsruhe. Jetzige Inhaberin: Kaufmann Emil Feibelmann Witwe, Clara geb. Einstein, Karlsruhe. Prokura: Heinz Feibelmann, Kaufmann, Karlsruhe. Karl Konstandin, Karlsruhe. Jetziger Inhaber: Kaufmann Richard Hardock, Karlsruhe. J. Schneyer, Kommanditgesellschaft, Karlsruhe. Die Firma ist geändert in: J. Schneyer. Der bisherige Gesellschafter Jakob Schneyer, Kaufmann, Karlsruhe, ist alleiniger Inhaber der Firma. Berlin-Karlsruher Industrie-Werke, Aktiengesellschaft, vormals Deutsche Waffen- und Munitionsfabriken, Berlin, mit einer Zweigniederlassung in Karlsruhe. Das Vorstandsmitglied Carl Bolle vertritt gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. C. F. Dürr, Garne und Kurzwarengroßhand- lung, G. m. b. H., Karlsruhe. Die Prokura des Hermann Baumann ist erloschen. Gesellschaft für neue Bauweisen (Geneba), G. m. b. H., Karlsruhe. Maria Köpfer ist ausgeschieden. Weiterer Geschäftsführer: Kaufmann Hubert Trinkl, Rheinzabern. Karlsruher Geflügelzucht Rbeinhafen, G. m. b. H., Karlsruhe. Die Firma ist geändert in: Karlsruher Geflügelzucht Rüppurr, G. m. b. H. Walter Heymann ist ausgeschieden. Jetzige Geschäftsführer: Paul Heymann, Baden-Baden, und Kaufmann Heinrich Jünger, Karlsruhe-Rüppurr. Die Prokura des Heinrich Jünger ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Wilhelm Stürmlinger & Söhne, Rastatt. Weitere persönlich haftende Gesellschafterin : Maria Stürmlinger, ledig, Durmersheim. Wilhelm Stürmlinger, Sand- und Kieswerke, Durmersheim, Kommanditgesellschaft. Persönlich haftender Gesellschafter ist der seitherige Alleininhaber Wilhelm Stürmlinger sen., Sandgrubenbesitzer, Durmersheim. Die Firma ist geändert in : Wilhelm Stürmlinger, Kommanditgesellschaft, Sand- und Kieswerke. Die vom seitherigen Alleininhaber dem Wilhelm Stürmlinger jun. in Durmersheim erteilte Prokura ist erloschen. Einzelprokura: für die Kommanditgesellschaft: Geschäftsführer Wilhelm Stürmlinger jun., Durmersheim, und Rechtsanwalt Dr. Josef Stürmlinger, Karlsruhe. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. „Agricola“ Maschinen für Landwirtschaft und Industrie, Inh. Karl Klein, Baden- Baden. Schokoladen- und Konfitürengeschäft Rosa Raff, Baden-Baden. Carl Schmidt, Blumenhandlung, Baden- Baden. Gebrüder Wengenmayr, Baden-Baden. Atlantic Weinvertrieb G. m. b. H., Berlin, Zweigniederlassung Baden-Baden. Die Zweigniederlassung ist aufgehoben. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Ettlinger Konsumgeschäft Johann Köhler, Ettlingen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. N. Breitbarth, Karlsruhe. F. Diether & Co., Karlsruhe. Rud. Otto Meyer, Zweigniederlassung Karlsruhe, Hauptsitz Hamburg. (Die Zweigniederlassung in Karlsruhe ist * aufgehoben.) Rosa Ober, Karlsruhe. (Der handwerksmäßige Betrieb wird von der bisherigen Inhaberin weitergeführt.) Opalograph-Compagnie, G. m. b. H., Zweigniederlassung Karlsruhe (Hauptsitz Berlin). (Die Zweigniederlassung in Karlsruhe ist aufgehoben.) Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Franz Burckhardt Naehf., Rastatt. Dreyfuß & Ettlinger, Rastatt. Julius Ettlinger, Rastatt. Werner Heinemeyer, Eisenhandlung, Rastatt. Müller & Kiefer, Rastatt. Süddeutsche Möbelindustrie Gebrüder Trefz- ger, Rastatt. (Das Geschäft wird seit 1923 durch die zu diesem Zweck gegründete gleichnamige Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch in Zukunft unverändert fortgeführt.) 11. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Milchgenossenschaft Sinzheim, Amt Bühl, e. G. m. b. H., Sinzheim. Amt Bühl. Die Firma lautet jetzt: Milch- und Wirtschaftsgenossenschaft Sinzheim, Amt Bühl, e. G. m. b. H. Gegenstand des Unternehmens: gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs, gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Mittelbadische Eierabsatzgenossenschaft, e. G. m. b. H., Vimbuch, Amt Bühl. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Nr. 24 BADISCHE WI ET SCHAFTS-ZEITUNG 5 Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossen- schaft Waldmatt, e. G. m. b. H., Waldmatt. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Spar- und Varlehnskasse, e. G. m. u. H., Grötzingen, Amt Karlsruhe. Jetziger Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns. Amtsgeriehtsbezirk Karlsruhe. Einkaufagenossenschaft der freien Bäckerinnung, e. G. m. b. H., Karlsruhe. Die Firma ist geändert in : Einkaufagenossenschaft der Bäckerinnung, e. G. in. b. H. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Graben, Amt Karlsruhe, e. G. m. b. H., Graben. Die Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft Graben, Amt Karlsruhe, e. G. m. b. H., Graben (als aufgelöste Genossenschaft), wurde mit der Landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsgenossenschaft Graben, Amt Karlsruhe, e. G. m. b. H., Graben (als übernehmender Genossenschaft), verschmolzen. Die Genossenschaft ist geändert in: Bäuerliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Graben, Amt Karlsruhe, e. G. m. b. H. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft Graben, Amt Karlsruhe, e. G. m. b. H., Graben. (Durch Verschmelzung mit einer anderen Genossenschaft.) I TT . Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Stanislaus Esinann Nacht., G. m. b. H., Karlsruhe. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Otto Haug, Hauptmann a. D., früher in Karlsruhe, zurzeit in Mexiko. (Das Konkursverfahren wurde mangels Masse eingestellt.) Schafferbank, Gemeinnützige A.-G., Karlsruhe'. Otto Wiebelt, Bauingenieur, Karlsruhe, Karlstraße 83. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Heinrich Rothweiler, Kolonialwarengroßhandlung, Karlsruhe, Kronenstraße 42, AUeininhaberin Frau Anna Rothweiler Witwe. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Walter & Dietz, östringen. V. Landwirtschaftliche Eni - sclinldungsvertahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Robert Jäger und Theresia, Fautenbach. Lorenz Basler, Furschenbach. Theodor Huber und dessen Ehefrau Emilie geb. Decker, Furschenbach. Bernhard Baßler und Emilie geb. Schaufler, Kappelrodeck. Landwirt Hermann Kiumpp und Luise geb. Haberstroh, Kappelrodeck. Albert Allgeier und dessen Ehefrau Adeline geb. Baudendistel, Mösbach. Wilhelm Basler I und Franziska geh.-Müller, Ottenhofen. Franz Josef Rösch jung, Ottenhofen. Wilhelm Spinner I und Sophie geb. Käshammer, Ottenhöfen-Bromberg. Karl Boschert III und Josefine geb. Ochs, Renchen. Rudolf Meier und Helene, Waldulm. Heinrich Walterer, Waidulm. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Josef Ketterer und Elise geb. Schäfer, Baden-Baden. Josef Eckerter und Sophie geb. Huber, Balg. Martin Hirtb und Franziska geb. Göhrig, Haueneberstein. Julius Konrad Walter und Hermine geb. Müller, Haueneberstein. Edmund Zäpfel und Elisabeth geb. Schäfer, Haueneberstein. Josef Eisen, Sandw'eier.. Josef Boos, Jos. Sohn und Maria geb. Meier, Sinzheim. Franz Boos, Wilhelm Sohn und Walburga geb. Peter, Sinzheim. Martin Boos, Josef Nikolaus Sohn, Sinzheim. Josef Ernst, Bernhard Sohn und Franziska geb. Lorenz, Sinzheim. Josef W'alter, Ambros Sohn und Frieda geb. Peter, Sinzheim. Stefan Ernst und Olga geb. Walter, Sinzheim -Halberstung. Josef Frank, Reinh. Sohn und Rosa geb. Peter, Sinzheim-Halberstung. Johann Braun und Magdalena geb. Rauch, Sinzheim - Kartung. Wendelin Huck und Martin Huck, Sinzheim-Müllhofen. Josef Schickinger und Maria geb. Lauther, Sinzheim-Winden. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Jakob Stief n und Elisabetha geb. Stief, Flehingen. Wilhelm Kalteisen und Susanna geb. Eh- mann, Münzesheim. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Friedrich Mächtel I und Luise geb. Braun- ecker, Kronau. Wilhelm Groß und Rosa geb. Weiekgenannt, Mingolshcim. Franz Josef Wüst III und Anna Maria geb. Bender, Mingolshcim. Julius Baumgartner II, Neuthard. Otto Fcrsching und Juliana geb. Bahn), Odenheim. Karl Hoffmann und Anna geb. Hartlieb, Östringen. Johann Leo Beelitler und Magdalena geb. Deutsch, Stettfeld. Amtsgerichtsbezirk Bühl. August Berger und Elise geb. Futterknecht, Bühl-Kappelwindeck. Stefan Nock, Lauf. Josef Dinger Witwe Maria Josefa geb. Schappacher, Ottersweier. Dionys Sandhaas, W endelin Sohn, Unzhurst. Josef Manz, W 7 aldmatt. Hilar Veith, Waldmatt. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Hermann Stueky und Sophie geb. Lörch, Untermutschelbach. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Wendelin Merz und Maria * Anna geb. Schottmüller, Busenbach. Amtsgerichtsbezirk Karl ruhe. August Friedrich Hofheinz und Emma geb. Linder, Blankenloch. Martin Burst, Hagsfeld. Hermann Otto Heuser und Lydia geb. Heuser, Linkenheim. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Josef Hcrtweck II, Bischweier. Gustav Schmitt und Karolina geb. Matz, Bietigheim. Ludwig Merkel und Adelheid geb. Kehres, Iffezheim. Franz Schäfer, Iffezheim. Eduard Haller und Antonia geb. Kappenberger, Oberweier. Adolf Engel und Anna geb. Schneider, Söllingen. b) Aufhebungen. Amtsger ichtsbezirk Bühl. Lorenz Kurz, Lauf. Aiißenstdle Pforzheim. I. Handelsregister. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. a) Neueintragungen. A. Th. Carl Waltber, Pforzheim. Goldwaren- Großhandlung, Calw er Straße 151. Inhaber: August Theodor Carl Walther, Kaufmann, Pforzheim. b) Veränderungen. Durowe (Deutsche Uhrcn-Rohwerkc), G. m. b. H., Pforzheim. Gesamtprokura: Kurt Meeh, Kaufmann, Pforzheim. Lacher & Co., Pforzheim. Einzelprokura: Hugo Weinmann, Pforzheim. Friedrich Gustav Höfel Nachf., Pforzheim. Gesellschaft ist aufgelöst. Inhaberin: bisherige Gesellschafterin Theresia Bertsch geb. Fuchs, Pforzheim. c) Löschungen. Gehr. Schiff, Pforzheim. K. Trautz, Pforzheim. 6 BADISCHE WIKTSCHAE TS-ZEITUNG Nr. 24 II. ürenossenschaftsregister. III. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Albin Höser, Pforzheim. Fabrikant. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. V. Landwirtschaftliche Ünt- schuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Landwirt .Georg 1 Adam Siebler und Ehefrau Katharina geb. Siebler, Köttingen. Landwirt Karl Bittmann und Ehefrau Ernstine geb. Dietz, Ittersbaeh. Landwirt Wilhelm Becker, Jakob Sohn, Weiler. Außenstelle Konstanz. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Franz Arnold, Konstanz. Weißwaren, Manufakturwaren. Inhaber: Franz Arnold. Disch & Weisenburger, o. H., Konstanz. Lebensmittel-Vertrieb. Persönlich haftende Gesellschafter: Josef Dis<;h, Kaufmann, Konstanz, Hubert Weisenburger, Kaufmann, Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Apotheke Stetten a. k. M. Inhaber: Hans Fuhrmann, Stetten a. k. M. b) Veränderungen Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Arboner Stiekereiwerke Wollmatingen, G. m. b. H., Wollmatingen. Änderung des Gesellschaftsvertrags. Alfons Burth, Lebensmittclhandel. Geändert in: Alfons Burth, Lebensmittei-Groß- und Kleinhandel, Konstanz. Stoffel & Schäfer, Konstanz. Massenartikel der Verpackungsbranche. Geändert in: Karl Baumert, Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Buehdmckwerkstätte der Oberländer Zeitung Harder & Co. K.-G.. Singen a. H. Geändert in: Buchdruekwerkstätte Steinhäuser & Co. K.-G. Adolf Harder ist als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden. Jetziger persönlich haftender Gesellschafter: der bisherige Kommanditist Hermann Büche. Waibelsche Handelsgesellschaft m. b. H., Singen. Neue Geschäftsführer: Otto Waibel, Flaschnermeister, Singen, Karl Mutter. Kaufmann, Singen. Adolf Harder ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Caloriewcrk Gautschi & Brandt, Singen. Die Prokura des Leonhard Beuseh ist erloschen. Prokurist: Karl Kantlehner, Singen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Alt-Schweizer & Co., o. H., Konstanz. August Götz, Konstanz. (Fahrradhandel.) Albert Kottweiler, Konstanz. (Tabakwaren.) Karl W. Zahler, Biergroßhandel, Konstanz. II. (wenossenschaftsregigter. III. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. \ a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Engen. Johann Dietrich, Land- und Gastwirt, Tengen. A mtsgerichtsbezirk Radolfzell. Edwin Haiber, Ehefrau Sophie geb. Ade, Oehningen. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Johann Kenzler, Landwirt und Zimmer- mann, Beuren an der Aaeh. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Fridolin Eschenbacher, Bodman am See. b) Aufhebungen. Otto Hamm, Landwirt, Wallhausen, Gemeinde Dettingen. Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Industrie- und Handelskammer legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende 1 ” Veröffentlichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die Badische Industrie- und Handelskammer, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammer ist, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, 0 = Offenbarungseid geleistet, K = Konkurs mangels Masse abgelehnt. Amtsgerichtsbezirk Achern Oberachem Brunschen Friedrich .... -16. 11. H Walter August, Milchhandlung 23. 11. H Obersasbaeh Falk Anton, Landwirt ... 9. 11. H Önsbach Stiefel Josef, Maurer .... 16. 11. O Benehen Ottenv Franz, Friseurgeschäft 30.11. H Schmiederer Franz, Wagenbau 9. 11. H 23. 11. H S&sbaeh Baumann Josef, Landwirt . . 9. 11. H Sasbaehried Habich Arnold und Ehefrau . 23. 11. H Amtsgerichtsbezirk Adelsheim Großeicholzheim Bücher Emil. Kolonialwarenhändler .22. 11. H 5. 12.H Seckach Aumüller Julius, Steinbruchbesitzer .5. 12. H Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Allgaier August, Bäckerei, Gernsbacher Straße 30 . . 28. 11. H Batzer Else, Ehefrau des Quido Batzer, Sophienstr. 219 : . 28. 11. H Beiz Dr. Karl. Kaufmann, Lange Straße 55 . 23.11. H Bernhard David, Gärtner, Gustav-Stroh-Straße 8 . . 28.11. 0 Braun Adolf, Küfermeister, Oos, Hauptstr. 39 .... 30.11. H Braunagel Edmund, Schlosser, Oos, Hauptstr. 12 .... 30. 11. H Flindt Hans Herbert, Kaufm., Gut Leisberg.28.11. O Flum Friedrich Ehefrau, Hauptlehrer "a. D.. Fürstenberg- Allee 38 . 23.11. H Gail Heinrich, Bezirksvertreter, Karlstr. la.23.11. H Nr. 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 7 Huc-k Anna, Ehefrau. Büttenstraße 6.16. 11. H Klein Alexander, Kolonialw.- Handlung, Lange Straße 66 16. 11. H 28. 11. 0 Kuhn Alois, Hochstr. 36. . . 16. 11. H Schmidt Babette„ Ehefrau, Friedhofstr. 6.28. 11. H Weipert Willy,- Homöopath, Oos.23. 11. H Willhauck Mina, ledig, Balzen - bergstraße 33 . 30. 11. H Wührl Wendelin, Reisevertreter, Gasthaus zur Laube ... 16. 11. H Wurm Käthe geh. Fabisch . 28.11.H 11.5. H Zastrow Harrv, Liehtentaler Straße 4. .23. 11. O Ebersteinburg Jörger Josef, Maurermeister, Haus Nr. 47 . 30. 11. H Haueneberstein Hertweck Ludwig, Zimmermann, zur Krone .... 26.11. O Lohmüller Adolf, Schuhmacher, Herrenpfädelstraße .... 16. 11. H Hartung Link Martin, Haus Nr. 74 . . 26. 11. 0 Sandweier Peter Martin, Schreinermeister 23. 11. H Sinzheim Schmidt Johann, Obsthandlg. 23.11. H Amtsgerichtsbezirk Bonndorf Bonndorf Thomas Walter, Eisenhandlung 22. 11. H Geroldshofstetten Rosa Bruno, Steinhauer . Holzschlag Faller Karl, Photohaus . Lausheim Eckert Emil. Sägewerk . Lembach Bernauer Leo, Müller . . Schwaningen Weber Helene. 8. 11.H 29. 11. O 8. 11.H 22. 11. H 22. 11. H 28. 11. O 15. 11. H Weltendingen Behringer Wilhelm, Fuhrhalter 8. 11. H 22. 11. H Amtsgerichtsbezirk Breisach Breisach Braun Josef, Rechtsanwalt. . 9. 11. H 9. 11. H 9. 11. H Achkarren Scherer August, Landwirt, Ehefrau Agnes geb. Fichter . . 23. 11. H Zimmermann Adolf, Landwirt 16. 11. H Burkheim Probst Alfred, Landwirt . . 30. 11. H Ihringen Mattmüller Friedrich, Landwirt 30. 11. H Oberbergen Beil Luzian, Landwirt . . . 16. 11. H Wasenweiler Briem Karl, Reisender und Händler ..29. 11. H Amtsgerichtsbezirk Bruchsal Bruchsal Butzer Konrad, Schneider, Gasthaus zum Adler ... 4. 12. H Häcker Anton. Installateur, Huttenstr. 23 . 27. 11. H Hashagen Friedrich, Pappelweg 1.27. 11. H Rausch Wilhelm, Ritterstr. 9 14. 11. H Ruf Karl, Bürgermeister, Prinz-Wilhelm-Straße 9 . . 7. 11. H Forst Etzkorn Karl.20. 11. H Hoffmann Alfred, Hausangestellter.20. 11. H Hoffmann Franz, Facharbeiter, Friedenstraße, Neubau . . 4. 12. H Hoffmann, Witwe des Philipp Hoffmann.6. 11. H Hoffmann Willi, Mälzer, Schwanenstr. 35 . 20. 11. H Heidelsheim Kaufmann Ludwig, Malermeister, Wettgasse 15. . . 28. 11. H Karlsdorf Hellriegel Anton, Friseur . . 4. 12. H Kronau Reichert I Josef.7. 11. H Neuenbürg Baumgärtner Alfred, Landwirt, Hauptstr. 36 .’.27. 11. H Obergrombach Neubert Albert, Baugeschäft, Brunnenstr. 14.14. 11. H Odenheim Schäfer Franz, Hauptstraße . 14. 11. H Amtsgerichtsbezirk Bühl Bühl Obrist Fritz, Milchhandlung, Poststr. 2.26. 11. H Seebacher Friedrich, Gärtner 19. 11. H 4. 12. O- Bühlertal Reith Anton, Landwirt und Autovermietung.19. 11. H Schmidt Josef, früher Adlerwirt in Renchen ...... 5. 11. O Hildmannsfeld Kehl Alfred, Hauptlehrer . . 12. 11. O Lauf Scheurer Dionys, Metzgermstr. 26. 11. H Scheurer Dionys Ehefrau Luise geb. Zimmer.26. 11. H Serr Karl, geb. 3. 6. 1904, Hilfsarbeiter .19. 11. O Neusatz Glaser Franz, Steinhauer, Haus Nr. 109.12. 11. H Kist Julius, Taglöhner, Erdarbeiter, Zinken Gebersberg 19. 11. O Oberweier Sammet Jakob, Gerberei . . 19. 11. O Ottersweier Fuß Franz, Metallwarenfabrik 12. 11. II . 26. 11. H Sehwarzach Hischmann Albert, Landwirt. 5. 11. H Hisehmann Sigmund, Landw. 5. 11. H Steinbach Keller Karl, Brunnen- und Tiefbau.19. 11. H Unzhurst Maurath Albert, Malergeschäft 3. 12. H Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen Donaueschingen Metzger Eugen, Elektromechaniker .8. 11. H Reiser Max.26. 11. O Schneider August, Bildliauer. 26. 11. H Furtwangen Weißer Oskar.13.11.0 Amtsgerichtsbezirk Durlach Durlach Gottselig Anna, Ehefrau, Se- boldstraße 5.27. 11. H ' 11. 12. H 11. 12. H Rech Ernst, Pfiästerermeister, Bleichstr. 11.4. 12. H Grötzingen Götz Karl, Kunststeingeschäft 20. 11. H Stupferich Ochs Leopold. Gipser .... 20. 11. M Weingarten Martin Fritz Ehefrau Herta. Kolonialwaren, Bruchsaler Straße 48.4. 12. H Single Ernst, Kaufmann, Schillerstraße.11. 12. H Amtsgerichtsbezirk Eberbach Eberbach M Appel August, Arbeiter . . . 7.11. H Bögner Ernst, zum Lamm. . 8. 8. H Dietz Leopold, Arbeiter, und ' dessen Ehefrau. 8. 9. H Eppe Max, Schneidermeister. 10. 10. H Götz Alex., Polizeiwachtmstr., Witwe . 14: 11. H Hepp Markus.29. 8. H Jehle Karl, Händler .... 24. 10. H Müller Martha, Geschäftsinh. 8. 8. H Müller Martin.19. 9. H Neuer Susanna, Näherin . . 7.11. H Neureuther Rosa, Putzmacherin 8. 8. H 17. 10. O Philipp Hans, Brauereipächter 19. 9. H 'Rebscher Peter, Wirt .... 17. 10. H Sorgenfrey Georg .22. 8. H 29. 8. H 19. 9. H 17. 10. H 17. 10. H Stumpf Hermann, Schreiner .19. 9. H Völker Wilhelm, Friseur . . 8. 8. H 29. 8. H Weber Karl, Steinbrecher . . 17. 10. H Westphal Heinrich.7. 11. H Wiegel Friedrich, Küfer ... 5. 9. H Allemühl Heiß Martin, Schmiedmeister 28.11. H Balsbach Hennegriff Otto, Landwirt . 17. 10. H Schork II Adam.10. 10. H Haag Völker Karl.7. 11. H Llndach Ueberle August, Apparatebau 27. 8. O Michelbach Schmitt Luise, Näherin . . . 22. 8. H Mülben Münch Valentin, Schreiner . . 10. 10. H Neckargerach Bödigheimer Marie, Ehefrau . 29. 7. H 24.10. H Bödigheimer Rudolf, Kaufmann 18. 7. H 10. 8. O Grämlich Luise Ww.26. 9. H Huckele Josef, Maurermeister 27. 9. O Oberdielbach Bracht Valentin Eheleute .• . 31. 10. H Heß Willi.28. 11. H Beisenbach Rechner II Peter, Gastwirt . 8. 8. H Schneider Rosa Ww.7. 11. H Backen au Wäsch Jakob.14. 11. H Schönbrunn Wilhelm Fritz, Schreiner . . 8. 8. H BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Schwanheim Helfrich Ludwig. Strümpfelbrunn Böckenhaupt Karl, Schuh- machermeister. Hagendorn Karl, Malermeister Leonhard Valentin, Inhaber der Firma Ludwig Leonhard Monatt Alex., Handelsmann . Neureuther Ludwig, Metzger . Wagenschwend Grimm Valentin, Landwirt. . Schmitt Georg. Westenhöfer Karl, Landwirt . 17. 10. H 12 . 10 . 0 14.11.H 20. 11. O 31. 10. H 15.8. H 22. 8. H 29. 8. H 24. 10. H 28. 11. H 28. 11. H 28. 11. H 28. 11. H 28. 11. H 7. 11. H 12. 11. O 7. 11. H 7 . 11. H Waldkatzenbaeh Bachert Karl, Landwirt ... 21. 9. O Kirschenlohr Karl.22. 8. H Schölch Heinrich, Landwirt . 5. 9. H Vogel Adam, Friseur .... 17. 10. H Amtsgerichtsbezirk Emmendingen Emmendingen Geier Albert, Bäckermeister . 28. 11. H Kern Franz, Neustraße 36. . Bahlingen Ernst Albert, Glasermeister . Bötzingen Lay Heinrich, Sohn desTheodor, Oberschaflhausen. Denzlingen Hübner Heinrich, Malermeister 7.11. H Schwer Fritz, Oberkellner . Freiamt Mack Joh. Georg, Schreiner . 7. 11. H Malterdingen Zipse Fritz. 7 . 11. H Amtsgerichtsbezirk Engen Engen Boll Matthias, Baumeister . 20. 11. H Wöhrlin Wilh., Maurermeister. 20. 11. H Eckartsbrunn Hermann Josef, Landwirt . . 20. 11. H Amtsgerichtsbezirk Eppingen Adelshofen Grauli Jakob, Landwirt . . 6.11. H Eichelberg Böhm Eduard, Zigarrenfabkt. 28. 8. H Ledermann Heinrich, Landwirt 20. 6. H Gemmingen Ottenbacher Albert, Flaschnermeister . 11. 9. H Rohrbach Kuhmann Veronika, Landwirts- Witwe .20. 6. H Amtsgerichtsbezirk Ettenheim Ettenheim Friedrich Anton, Händler (Manufakturwaren) . . . Greift Max, Malermeister 28.11. H 3.10. H 14.11. H 24.10. H Altdorf Stückle Franz, Landwirt . . Kippenheim Gail Christian, Mech. Reparaturwerkstätte . Wölfle Albert, Malermeister . Münchweier Billharz Franz Josef, Landwirt Amtsgerichtsbezirk Ettlingen Ettlingen Schindler Rudolf, Kaufmann . 17. 10. H Schott Josef.5. 12. H 28.11. H 31.10. H 7. 11.H 14. 11. H Bruchhausen Becker Erich, Metallchemiker 20.10. O Brendel Otto, Maler .... 17. 10. H Reichenbach Hipp August .6. 12. H Völkersbach Glasstetter Franz, Schreinermeister .10. 10. H Mauderer Amalie.31.10. H Amtsgerichtsbezirk Gengenbach Gengenbach Dast Karl, Maurermeister . . 19. 11. H Ringwald Karl Ww.19. 11. H Bermersbach Siefert Franz, Hofbauer, Strohbach.19. 11. H Zell a. H, Duffner Josef, Reisender . . 19. 11. H Amtsgerichtsbezirk Gernsbach Hörden Maier Leo. Streb Friedrich ..:.... Weisenbach Hurrle Elisabeth, Ehefrau des Konrad Hurrle. 26. 11. H 10. 12. H 10.12. H A mtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Baumbusch Ernst, Bergheimer Straße 105.13. 11. H Eberhard Fidel, fr. Gastwirt, Schießtorstr. 1.13.11. H Ganz Wilh., Gipser, Brückenstraße 17. Gaubatz Rosa geb. Frey, Schuhhof, Blumenstr. 41 . . Hauptstr. 37. Heckmann Peter und - dessen. Ehefrau Elisabeth, Schröderstraße 38. Heinrich Ludwig, Frisier-Salon, Steingasse 14 .... Löffler Frau Elise, Privatin, Mannheimer Straße 71 . . Mack Xaver, Schneidermeister, St. Annagasse 13. Ott Friedrich, städt. Angest., Rohrbacher Straße 135 . . Ritter Emil, Justizsekretär a.D Gaisbergstr. 18. Scheichei Josef, Fahrradhändler, Schiffgasse 10 .... Schuhmacher Wilh. und dessen Ehefrau Rosina, Rohrbach, Fabrik 12. Viedge Martha, Kronprinzenstraße 9 1. Walter L., Schuhmacher, Heu- Waltz Karl, Kaufmann, Obere Neckarstraße 2 .. Ziegler Josef, Händler, Mühltalstraße 90. Dossenheim Ramspeck Philipp, Händler . Theiß Heinrich, Autolackiererei Eppelheim Jüngst Wilhelm, Metzger, Christophstraße. Heiligkreuzsteinach Elfner Michael Ww. . Mauer Leutz Wilhelm . . . . Nußloch Hofstetter Jakob . . . Langnickel Emst, Großha Proest Jean, Kaufmann 12. 11. O 24. 11. K 13. 11. H 20. 11. H ’ 20. 11. H 20. 11. H 20. 11. H 14. 11. H 13. 11. H 20. 11. H 13. 11. H 22. 11. H 2. 11. H 27. 11. H 20. 11. H 19. 11. O 27. 11. O 13. 11. H 19. 11. H 13. 11. H 13. 11. H 20. 11. H 20. 11. H 20. 11. H 20. 11. H 13. 11. H 20. 11. H St. Ilgen Relifuß W., Lederfabrik. . . Wilhelmsfeld Hör Adam . Ziegelhausen Hufnagel Richard, Heidelberger Landstraße 60. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Karlsruhe Bratzel Bernhard, Fuhrgesch., Schützenstr. 61. Braun Heinrich Ehefrau Anna, Daxlanden, Krämerstr. 48 . Burg J., Färberei, Karlstr.43 Constantin Wilhelm, Schreinermeister, Rüppurr, Lange Straße 90. Dellweg Wilhelm, Architekt, ' Karlstr. 87. Weyfuß Fa. Clara, Möbelhaus, Kaiserstr. 162. Eckhardt Frau Elisabeth, Propagandaverlag, Winterstr. 4 Flohr Richard, Weingeschäft, Kaiserstr. 59. Furrer Heinrich, Gasthaus zum Lamm, Rüppurr, Lange Straße 47. Gänßle Jakob, Metzgermstr., Erbpnnzenstr. 28. Haller Fritz, Friseurgeschäft, Gottesauer Straße 14 . . . Kleinschroth M., Maria-Ale- xandra-Straße 18. Klormann Karl, Kaufmann, Tullastr. 42. Knecht Gertrud, Amalienstr.20 Knoth Edmund, Spezialmöbeltransport, Schützenstr. 28 . Kübler Frau Gertrud, Hauptmannswitwe, Welfenstr. 16, bei Aulenbacher. Müller Andreas, Mühlburg, Rheinstr. 35. Neuert Julius, Angestellter, Nuitsstr. 14. Oertel Hermann, Architekt, Rüppurr, Fronstr. 17 . . . Oertel Hermann Ehefrau Elisabeth geb. Haller, Rüppurr, Fronstr. 17 . Piasecki Alex, Radiogeschäft, Schützenstr. 17. Ruf Ferdinand, Buchdruckerei, Sophienstr. 179. Scheib Willi, Rheinstr. 97 . . Scheuer Konrad, Detektivbüro, Adlerstr. 31 .. . Schüßler Eugen, jetzt Kaiserstraße 207 H. Seith Heinrich, Kaufmann, Philippstr. 15. Steiner Adolf junior, Scheffelplatz 1. Stüber Fritz Fa., Lebensmittel, Daxlander Straße 17 . . . Unverzagt Karl, Hirschstr. 1 . Wendel A. K., Wirt, Gasthaus zum Dragoner, Uhlandstr. 9 Westermann Adolf, Händler, Kreuzstr. 20. Graben Honeck Emil. Knielingen Burkert Max, Kaufm., Hauptstraße 107. Sturm Fritz, Kaufmann, Hin denburgstraße 18 . . . Wollensack Wilhelm, Maurer meister, Hauptstr. 129 a 20. 11. H 29. 11. H 13. I 11. H 10. 12. O 11. 12. H 29. 11. H 10. 12. H 3. 12. H 3. 12. H 3. 12. H 3. 12. H 3. 12. H 4. 12. 0 3. 12. H 12. 12. H 30. 11. H 10. 12. H 3. 12. H 26. 11. H 3. 12. H 2 i. 7. H 7. 12. O 10. 12. H 10. 12. H 30. 11. H 30. 11. H 7. 12. H 4. 12. O 3. 12. H 4. 12. 0 7. 12. O 6. 12. H 6. 12. H 13. 12. H 5. 12. H 7. 12. H 30. 11. H 8. 12. H 7. 12. H 13. 12. H 12. 12. H 30. 11. H Nr. 24 BADISCHE WIßTSCHAFTS-ZEITUNG 9 Liedolsheim Kubach Gustav Hermann, Landwirt.6.12. H Linkenheim Günther Gustav, Kunststeingeschäft .5.12. H Welschneureut Weiß Friedrich, Schreinerm., Hauptstr. 46.11.12. 0 Amtsgerichtsbezirk Kehl Kehl Jockerst Eduard, Steinbildhauer, Bismarckstraße. . . 16. 11. H Schäfer Horst, Kaufmann, Adolf Hitlerstr. 83 .... 14. 12. H Freistett Kiefer Wilh., Fahrradhandlung 16.11. H Amtsgerichtsbezirk Kenzingen Kenzingen Epstein M. Ehefrau, Mehlhdlg. Seitz Andreas Philipp, Elektro- meister. Amottern Nadler Engelbert, Landwirt . Endingen Sterkle Eduard, Maurer . . . Herbolzheim Saumweber Frau Emma, Hauptstr. 58. Amtsgerichtsbezirk Konstanz Konstanz Ammer Karl, Metzgermeister, Mayenfischstr. 2. Auer Adolf, Schuhmachermstr., Sigismundgasse 11 .... Behrens Frieda geb. Dötzel, verh., Konradigasse 15 . . Behrens Karl, Vertreter, Kon- radignsse 15. Beuter Vitus, mech. Schreinerei, Kreuzlinger Straße 25 . . . Braun Rudolf, Ingenieur, Neugasse 19.. . Johle Karl, Wirt, Döbelestr. 4, zurzeit in Ravensburg. . . Löhle Hermine geb. Jobke, Kreuzlinger Straße 46. . . Martin Johann, Gemüsegärtner, Fischenzstraße 48 . . Moosbrugger Ernst, Oberkellner, Zogelimnnstr. 13 . . . Müller Nikolaus, Vertreter, Kantine Stadion. Neuheiten-Zentrale Fa., Hüet- linstraße 2. Steimel Toni Ehefrau Frieda, Konzleistr. 26. Steimel Toni, Schneider, Kanzleistr. 26. Weimann Erich, Postschaffner i. R.,Wollmatinger Straße 82 Dettingen Schulter Herrn., Schreinermstr. Amtsgerichtsbezirk Lahr Lahr Herzog Josef, Dachdecker . . Holweg Wilhelm, Hotel Krauß Maier Herrn., Buchdruckerei, Altfelixstr. 11. Heiligenzell Mosbach Georg, Fabrikstr. 50 Kuhbach Burckhardt Karl, Schuhmacher 29. 11. H 30. 11. O 8.11. H 5.11. H 22. 11. H 29. 11. H 15. 11. H 8.11.H 8. 11.H 8. 11. H 8. 11.H 8.11.H 31.10. O 8, 11. H 15.11. H 22.11. H 29. 11. H 29.11. H 22.11. H 22. 11. H 15.11. H 29.11. H 8. 11. H 22. 11. H 22.11. H 29.11. H 13.11. O Amtsgerichtsbezirk Lörrach Lörrach Bücheier Frl. Lotte, Belchenstraße 6.9. 11. H Dörflinger Ernst, Riesstr. 24 . 2. 11. H Götz Josef, Kaufmann, Bergstraße 27.10. 11. O Grabowski Walter, Kaufmann, Untereckstr. 20 . 23. 11. H Huber Andreas, Vertreter, Wallbrunnstr. 24 . 20. 11. O Reis G. D., Schneidermeister . 17. 11. O Brombach Asal Albert, Fabrikarbeiter . 23. 11. H Grenzach Effinger Hermann.9. 11. H Haitingen Knoll Erwin, Tabakwarenhdlr. 9. 11. H Inzlingen Herzog Paul, Bauunternehmer 30.11. O Kirchen Kähny Georg, Schneidermstr. 23. 11. H Steinen Jurth Eugen, Kaufmann . . 23. 11. H Weil am Rhein Muchenberger Frau Elisabeth, Kanderstr. 3.26. 11. O Kramer Georg, Wirt zum Hebelhof .23. 11. H Wyhien Brugger Emil, Stein- und Sandlieferant .23. 11. H Amtsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Aletter Karl Emil Ernst, Inhaber der Firma Karl Aletter 7. 12. H Bastian Stephan, Schneider, G 7, 5.5. 12. O Benzinger Samuel, Schwet- zinger Str. 80, früher. G 6, 2 6. 12. H Frau Betz Adolf Witwe, B 5, 3 8. 12. H Birkhofer Alfred, Kaufmann, K 1, 7.30. 11. H Bopp Karl, Reisender, N 3, 15 8. 12. O Boslet Albert, Kaufmann, Rup- prechtstr. 5 I, bei Bender . 7. 12 O Bruckbräu Karl, Provisionsvertreter, K 3, 28 ... . 1. 12. O Dörrzapf Gustav, Gärtner, Hermsheimer Großfeld . . 6. 12. H Frau Dosch Anna, G 2, 6 . . 6. 12. H Dosch Karl, Seckenheimer Straße 62.6. 12. H Frau Egenhäuser Ida, F 2, 4b 4. 12. H Ehret Hermann, Wirt und Weinkommission, Seckenheim, Hauptstr. 125 ... 12. 12. O Erath Albin, Laborant, Draisstraße 42a.7. 12. H Ernst Anton, Geschäftsinh., S 3, 2, bei Arnold .... 7. 12. H Gaßmann Johann, Schlosser, Pestalozzistr. 5, bei Acker . 30. 11. O Geier Ludwig, Dreher, Ludwig-Jolly-Straße 65 ... . 5. 12. O Gilliar Albert, Maurermeister, Eschkopfstr. 8 ..... . 3. 12. O Frl. Grimm Luise, Amerikanerstraße 3.30. 11. H Hassibar E., Neckarau, Rosenstraße 46.12. 12. H Hatzinger Ludwig, Roßhaarspinner, und dessen Ehefrau Mina Hatzinger, Friedrichsfeld, Vogesenstraße .... 5. 12. H Frau Hauer, Rheinau, Frühlingstraße 12.5. 12. H Herbei Jakob, Gasthaus zum Schützenhof, Sandhofen, Sandhofer Straße 329 . . 12. 12. H Herr Karl, Gontardstr. 22 . . 12. 12. H Hieber Ludwig, Ackerstr. 13a 12. 12. H Hoffmann Georg Friedrich, Kraftfahrer, Käfertal, Lindenstraße 19.12. 12. H Hoffmann Ignatz, Inhaber der Firma Radio Hoffmann, F 3, 12.28. 11. H Frau Holdermann L. Witwe, Käfertal, Bäcxerweg 37 . . 5. 12. H Hornung Karl, Inhaber eines Baugeschäfts, Kleiststr. 7 . 5. 12. H Jäger Robert, Spengler, M 7,22 30.11. H Jann Friedrich, Spedition, Fröhlichstr. 53.7. 12. Jost Emil, Spenglerm., S 6, 14 30. 11. Kappes Karl Friedrich, Luisenring 20a 5. 12. Keller Erwin, Zimmermann, und dessen Ehefrau Anna Keller, Waldhof, Oppauer Straße 19.4. 12. Kiegorl Matthias, Inhaber eines Futtermittelvertriebes, J 5,9 28. 11. Klier Anton, Konditormeister, N 3, 6.30. 11. Kloos Karl, S 6, 20. . . . » 28. 11. Leiensetter Georg, Wirt, Friedrichsfeld, Vogesenstr. 72 . . 5. 12. Firma Leyer Margarete, Handlung, F 7, 11.28. 11. Löber A. Ph„ E 2, 17 ... 6. 12. Firma A. Ph. Löber (Inhaber Alois Löber), E 2, 17 . . 6. 12. Maier Richard, Kleine Wallstadtstraße 27 . 29. 11. Meister Josef, Schuhmacher, Neckarau, Rosenstr. 26 . . 6.12. Miering Willy, Friseur, Waldhof, Weizenstr. 1.4. 12. Miltenberger A., Möbelhandlung, R 3, 4.6. 12. Mosbacher Emil, Drogengroßhandlung, Böckstr. 7 ... 29. 11. Mosbacher Emil, Inhaber der Firma Emil Mosbacher, Großhandlung, Böckstr. 7 . 6.12. Müller Adam, Architekt, Wallstadt .6. 12. 13. 12. Ostrowski Adolf, Fahrlach- Straße 71. 30. 11. Pletschacher Ludwig, U 4, 29 4. 12. Preis Wilhelm, Spedition, Waldhof, Schienen«tr. 17 . 4. 12. Purmann Albert, Kaufmann, - L 3, 3b.11. 12. Reinhardt Georg, Meerfeldstraße 58.5. 12. Firma J. Max Renschler, Tattersallstraße 18 5. 12. Frau Salomon Hanna, Rosengartenstraße 22.11.12. Schenk Heinrich, Kaufmann, K 3, 5.23. 11. Frau Schmidt Maria, Kolonialwaren, Neckarau, Kleine Straße 9.30.11. Schrauth Karl, Parkettbodenleger, Rheinau, Karlsruher ' Straße 40.7. 12. Schuhmacher Eugen, Neckarau, zurzeit Gewann Kasterfeld, am Kiesloch.7. 12. Schüler Willy, Neckarau, jetzt Käfertal, Innere Wingertstraße 11.7.12. Frau Seitz Leonhardt Witwe, Seckenheim.28. 11. Sieg Willi, Luisenring 19 . . 28.11. Sorn Willi, Kaufmann, Lange - Rötterstr. 44 . 28. 11. H Theiß W., Inhaber der Firma „Automarkt“, Kinzigstr. 2a 7. 12. H Ullrich Albert, Malermeister, U 6, 29, Erdgeschoß, Seitenbau .5. 12. O XX X X X K KoKKKKffiffiEüiffi WiHoKMSMKISBoKS X XX 10 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 24 Viaion Hermann, Rheinhäuserstraße 88.6. 12. H Weiß Eritz und dessen Ehefrau Adlina Weiß, B 5, 3/4 . . 28. 11. H Wendel Peter, Reisevertreter, Kleinfeldstr. 32. bei Götz . 28.11. H Wittwer Karl. Inhaber des Verlages Karl Wittwer „Der Anschluß 1 ' Lindenhofstr. 75 28. 11. H Wolf Karl. Spengler und Installateur, Rheinhäuserstr.05 11. 12. O Wurz Johann, Schlosser und Brunnenmacher. Kleinfeldstraße 46. 4.12. O Zimmermann Friedrich, Kaufmann. R 5, 2.5. 12. H Edingen Schwarz Peter, zum Hirsch . 1. 12. H Späth Alois, Öle und Fette, und dessen Ehefrau Hilda Späth. Heidelberger Landstraße .28. 11. H Ilvesheim Görig Karl, Adolf-Hitler - Straße 326. 7. 12. H Schriesheim Müller Wilhelm. Mühlenbes., Talstr. 32.13. 12. H Frau Schäfer Käthe .... 30. 11. H Amtsgerichtsbezirk Meßkirch (Jntenstein Wohlhüter Ernst, Händler . 10. 12. H Amtsgerichtsbezirk Mosbach Mosbach Edinger Emil, Sattler und tapezier .30. 11. H Stadler Friedrich.9. 11. H 4glasterhausen Gallion Wilhelm, Kaufmann . 30. 11. O Fahrenbach Brand Karl Ludwig, Landwirt 23. 11. H Neudenau Klimmer Anna geh. Frank. Ehefrau- des Aug. Klimmer, Schreinermeister.9. 11. H Klimmer Aug., Sehreinermstr. 9. 11. H Amtsgerichtsbezirk Müllheim Neuenbürg am Rhein Wetzel August, Landwirt . . 22. 11. H Niedereggenen Ströbele Fritz, Schreiner . . 17. 11. O Niederweiler Kiefer Josef, Gastwirt . . . 28. 11. H Amtsgerichtsbezirk Neustadt i. Schw. Neustadt i. Schn. Glöckler EW., Buchdruckerei 28. 11. H 28. 11. H 28. 11. H Löffingen Studer Bernh., Friseurmeister 28. 11. H Amtsgerichtsbezirk Oberkirch Oberkirch Möglich Friedrich, Kolonialw. 8. 11. H Seebacher Frau Franziska, zum Felsenkeller.15. 11. H Bad Sulzbach Günth Fabian, Koch .... 8.11. H Amtsgerichtsbezirk Offenburg Offenburg Gnam Emil, Kaminfegermstr., Kohlerstr. 9.13.12. H Lindner Pauline Ww., Herrenkonfektion. Moritz Lindner Witwe, Schlossergasse 2. jetzt Augustastr. 1 . . . . 6. 12. H 12. 12. O Talmon-Groß Helmut, Kaufmann, Vilhelmslr. 21 . . . 6. 12. H Weiher Georg, Inhaber des Strumpfhauses ..Hansa“, Hauptstr. 48. 6. 12. H Elgersweier Dr. Lanz Anton, Zahnarzt . 6. 12. H Schutterwald Seigel Emil, Malermeister . . 13. 12. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Bender Heinrich, Emailmaler, Westliche 220 . . . . . . 14. 11. H Birkmeyer Alfred, Blechnerei und Installat., Schloßberg 8 12. 12. H Büchler Friedrich Eheleute, Geigerstraße.28. 11. H Biihler Friedrich, Maximilianstraße 73.14. 11. H Essig Anna Ww., Theaterstr. 16 5. 12. H Frank Hermann, Biberstr. 7, jetzt Hügelstr. 8 . . . . . 14. 11. H Fränkle A. Ww., Limonadenfabrik, Hohenstaufenstraße, Wohnung Tunnelstraße . . 28.11. H Fuchs Leopold Eheleute, im Tal 5.28. 11. H Gutbrod Ludwig Eheleute. Maurer. Sophienstr. Bl . . 28. 11. H Hagele Albert, Kaufmann, und dessen Ehefrau Gertrud, Luitgardstr. 23.15. 11. H Hauser Bertold alt, geprüfter Dentist, Östliche 1 . . . . 22. 11. H Heinz Otto, Fuhrgeschäft, Dillstein, Seebergstraße . . . . 6. 12. H Herriegel Otto, Konditorei, Leopoldstr. 18.29. 11. H Hirsch Bruno, Obere Wimpfe- ner Straße 22 . 24. 11. O Jost Heinrich, Brötzingen. Biberstr. 11.6. 12. H Kaese Heinrich, Untere Au 8 10. 12. H Keller Eugen, Fässer, Tal 6, jetzt Deimlingstr. 25, bei Schmidt.6. 12. H" Klose Gerhard, Inhaber eines Sondergeschäfts.15. 11. K Krämer Wilhelmine geh. Holzapfel, Witwe des verstört». Friedrich Krämer — Nachlaß —, Weinwirtschaft zur Fortuna, Bleichstr. 4 . . . 7. 12. K Kuni Heinrich, Inh. der Firma Heinrich Kuni, Heku-Heil- kräuterpräparate und Spezialtees, Durlacher Straße 69 26. 11. K Kyris Elfriede, ledig, Wilder - grund-AUee 2.22. 11. H 29. 11. H Lacher Frau Frieda, Inhaberin der Firma Frieda Lacher, Altstädter Kirchenweg 1/3. 15. 11. H Lutz Karl, Inhaber einer Maschinen- und Apparatebau- fabrik, Lindenstr. 52 . . . 15. 11. H Mohrnheim Johann, Kaufmann, Östliche 10.22. 11. H Mößner J., Theaterstr. 22 . . 6. 12. H Müller Artur. Restaurant zum Eberstein, Ebersteinstraße . 29. 11. H Müller Karl, Inhaber der Polizeikantine. Erbprinzenstr. 5 15. 11. H Müller Max, Direktor im Schauspielhaus .6. 12. H Poock Rudolf, Hohenstaufenstraße 7.26. 11. H Roemmele Fritz, Ruhsteinstr. 1 15. 11. H Ruck Albert, Gärtner, Wilfer- dinger Straße 50, bei Rau jetzt im Tal 3 . . . Schenkel Adolf, Goldschmied, Jahnstr. 23 a.22. 11. H Schwarz Otto, Erbprinzenstr.16 29. 11. H Stein Jakob, Hegelstr. 9 . . . 22. 11. H Trautz Rudolf, Baumschulenbesitzer, Dillweißenstein . . 19. 11. H Weber Hans, Tapeziermeister, Westliche 201.15. 11. H Ellmendingen Fieß Felix, Sattler und Tapezier. Pforzheimer Straße 51 30. 11.0 Ersingen Bauer August, Schreinerei . . 28. 11. H Ispringen Grau Frau Luise. Kisenbahn- straße.. . 15. 11. H Amtsgerichtsbezirk Radolfzell Radolfzell •Dietz Karl, •Kaufmann . . . 12.11.0 i llatt Kletus, Lokomotivführer 7. 11. H OS Böhler Johann, Landwirt . . 17. 10. H Amtsgerichtsbezirk Rastatt Rastatt Bihler Alfred', Kapellenstraße 23. 11. H Kühn Franz, Landwirt, Josefstraße 3 .23.11. H Peter Frieda, Leopoldsring 27 17. 11. H Preiser Felix, Schneidermeister, Bahnbofstr. 40.16. 11. H Sauerbrunn Alfred, Bäckermeister, Augustastr. 13 . . 23.11. H Weigand Franz, Gastwirt, Bahnhofstr. 4.16. 11. H Ziegler Georg Gustav, früher Schloßhotel, jetzt Grün 20 23. 11. H Amtsgerichtsbezirk Säc kingen Säckingen Fuchs Hermann, Privatier. . 20. 11. H Kohlbrenner Fridolin .... 6. 11. H Brennet Großmann Georg, Zimmer- gesfhäft.20. 11. H Murg Baumgartner Engelbert ... 6. 11. H Oflingen Thomann Erwin, Landwirt . . 13. 11. H Rheinfelden (Baden) Bücher Fritz, mech. Schreinerei 20, 11. O Leichtle Josef, Tischler . . . 28.11. H Mutter Maria, Modehaus . . . 24. 11. H Riittehof Deutschmann Otto, Schreinermeister .14. 11.H Amtsgerichtsbezirk St. Blasien Amrigschwand Freudig Adolf, Landwirt, Ellmenegg .28.11. H Bernau Waßmer Roman, Landw., Dorf 7. 11. H Häusern Hiener Marie. Ehefrau ... 14. 11. H Müller Josef, Fuhrhalter . . 7. 11. H Menzenschwand Maier Fritz, Gastwirt . . . . 28. 11. H Maier Pius, Schneider. . . . 28. 11. H Todtmoos Kreider B., Blechnerei . Soder Gustav, Gastwirt . Spitz Ernst, Fuhrhalter . Urberg-Schwand 28. 11.H 16. 11. H 16.11. H Kunzmann Karl, Lehrer a.D. 7. 11. H Kunzmann Karl Ehefr. Martha 14. 11. H Nr. 24 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 11 Amtsgerichtsbezirk Schönau Schönau i. Sehw. Eisele Josef, Kaufmann ... 17. 8. 0 Rueb Anna, Ehefrau .... 19.10. H Rueb Friedrich, Maurermeister 19.10. H Ruch Adolf. Malermeister . . 7. 9. H 7. 9. H Atzenbach Lederer Katharina, Gastwirts - ehefrau.10.8. H Geschwend Lais Arnold, Knecht .... 8. 8. O Niederböllen Spitz Leo, Landwirt . . . . 26. 10. H Sehönenberg Kern Anna, Ehefrau .... 9.11. H Todtnau Ebner Richard, Gastwirt . . 13. 7. H Zell i. W. Kaiser Emma, Schuhwarenhandlung .5. 10. H Kottke Robert, Rechtsagent. 16. 11. H Rümmele Josef jg., Schreinermeister . ..26. 10. H Amtsgerichtsbezirk Schopfheim Schopfheini Kuri Leo.13. 11. H Fahrnau Jung Jakob, Werkmeister . . 13.11. H Wehr LeberJJosef.13. 11. H Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Singen a. H. Heiß Wilhelm, Fabrikarbeiter. Eisenbahnstr. 4.22. 11. H Hermann Hieronymus, Bauschlosserei .22. 11. H 29.11. H Musotter Hermann, Glasermeister, Hadwigstr. 13 . . 22.11. H - Steißlingen Graf Josef , Tierarzt . . . . 27.11. H Worblingen Pfeiffer Konrad, Landwirt . 22. 11. H Pfeiffer. Ehefrau des Konrad Pfeiffer.22.11. H Amtsgerichtsbezirk Sinsheim Bühren Schneider Heinrich.28.11. H Michelfeld Kattermann Philipp, Schuldiener .28. 11. H Zuzenhausen Harth Heinrich „ . , . . 28. 11. H Amtsgerichtsbezirk Staufen Bad Krozingen Prößdorf Maria geb. Gaiser. Privat.7. 11. H Biengen Faller Helene geb. Kromer . 28. 11. H Grünem Koch Fritp, Fuhrunternehmer 7. 11. H Koch Fritz, Mechaniker ... 7.11. H Riesterer Maria, Gastwirtin . 6. 11. 0 Heitersheim Danneffel Friedrich Erwin, Elektrotechniker.28.11. O Langenbacher Otto, Uhrmacher t 2.11. O Kirchhofen Götz Alfons, Lehrer .... 7. 11. H Schweizer Franz, Auto vermiet. 7. 11. H Offnadingen Kienzier Leopold. Maschinenhandlung .14. 11. H Pfaffenweiler Heintz Oswald, Arbeiter. . . 7.11. H Staufen Maier Josef Leopold, Gastwirt 7. 11. H Tunsei Gruber Karl. Bahnarbeiter . 28. 11. H Günther Wilhelm, Landwirt . 28. 11. H Schlageter Rudolf, Landwirt. 14.11. H Zipperle Max, Arbeiter . . . 7.11. H Untermünstertal Marinoni Andreas, Kaufmann. 7. 11. H Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim Königheim Zimmermann Franz, Küfer . 22. 11. H Lauda Schmitt Friedrich.8. 11. H Werbach März Ludwig, Landwirt . . . 29. 10. H Amtsgerichtsbezirk Triberg . Triberg Blum Johann, Schuhwaren . 14. 11. H Haas Friedrich, Kraftwagenführer.7.11.H Hornberg Aberle Wilhelm jg., Konditorei 5. 11. O Beichenbach Epting Jakob. Landwirt . . 7.11. H Lauble Johann, Unterschem- bachbauer.28. 11. H Schonach Feiß Alfred Ferd.14. 11. H Schyle Reinhard, Landwirt und Sägewerksbesitzer.11. 11. H Tennenbronn Ketterer Otto, Schuhgeschäftsinhaber .. . 6. 11. O Amtsgerichtsbezirk Villingen Villingen Voll Wilhelm, Bäckermeister, Krankenhausstraße 5 . . . 11. 12. H Bad Dürrheim Löhmann Else, Kolonialwarengeschäft . . . ..29.11. H Löhmann Paul, Kolonialwaren- geschäft.29. 11. H Maier Martin Ehefrau, Auto- • Vermietung . . . . . . . 13.12. H Brigach Weißer Joh. Georg, Erbhofbauer, Zinkenhof.13. 12. O Dauchingen Emminger Oskar, Schreinermeister . 29.11.H Königsfeid 9 Braun Lina, Friseurgeschäft . 29. 11. H St. Georgen i. Sehw. Haas Karl, Kaufmann ... 29.11. H Hackenjos Karl, Fabrik für Feinmechanik.29. 11. H 5. 12. H Zeller Paula geb. Kummer, Drogerie, Bahnhof Straße . . 29. 11. H Unterkirnach Blessing^ Johann.13. 12. H Amtsgerichtsbezirk Waldkirch Bleibach Reich Heinrich, Schreinermstr. 15.11. H Ohrensbach Wisser Josef, Wahlenhof . . 29. 11. H Prechtal Kern Karl Josef.22. 11. H Siensbach Peintinger Georg, Abteilungsmeister, früher in Waldkirch. Haus Nr. 5 .8. 11. H Amtsgerichtsbezirk Waldshut Waldshut Gießler Albin, Schuhmacher . 16.11. H Keller Josef.9.11. H Albbruck Deiser Eduard, Automobile . 23. 11. H 23.11.H Bannholz-Ay Keller Emil, Kolonialwaren in Waldshut, jetzt in Ay . . 30. 11. H Grimmeishofen Stoll Josef Ehefrau .... 23. 11. O Niederwild Waßmer Emilie, Gemischtw.- Geschäft .23. 11. H Unterlauchringen Isele Engelbert, Fuhrhalter . 16. 11. H Amtsgerichtsbezirk Weinheim Sulzbach a. d. B. * Hörr Peter, Kaufmann, Adolf- Hitler-Straße .16.11. H Amtsgerichtsbezirk Wertheim Reicholzheim Guttroff Friedrich, Kaufmann, Inhaber der Firma Sauerstoffwerke Reicholzheim. . 16.11. H Kraftwerk Reicholzheim G. m. b.H.16.11.H Amtsgerichtsbezirk Wiesloch Wiesloch Funda Karl, Installationsgesch. 23.11. H Heiler Franz, Malermeister . . 8.11. H Wahl Philipp, Mehlhändler 8. 11. H Mühlhausen Breitner Eugen.15. 11. H 22.11. H 29. 11. H Rachel Karl Georg, Kaufmann 29. 11. H Rot Bellemann Wilhelm.l> 9 . H. H St. Leon Klevenz Franz sen.22. 11. H Müller Otto, Arbeiter .... 8. 11. H Walldorf Kammer Albert, Sattlerei . . 8. 11. H 15. 11.H Kammer Albert Ehefrau . . 15. 11. H Schleich Wilhelm .. ... . . . 8.11. H Berichtigungen. Amtsgericht Pforzheim. Der in Nr. 17 und 22 der Badischen Wirtschaftszeitung veröffentlichte Eintrag: Manus Anna Ww., Pforzheim, Gymnasiumstraße 118/1, muß lauten: Manns Anna Ww., Pforzheim, Gym- | nasiumstraße 118/1. Es wurde folgender Haftbefehl]^ und Offenbarungseid aufgehoben: Amtsgericht Mannheim. Held August, Kaufmann, als Inhaber der Firma August Held, Mannheim, Kleinfeldstraße 41, jetzt Seekenheimer Straße 36; bei Siefert, H. 5. 9. 31 (siehe Badische Wirtschaftszeitung Nr. 18). Amtsgericht Waldshut. Elser Julius, Kaufmann, Tiengen, O. 17.5. 34 (siehe Badische Wirtschaftszeitung Nr. 12). Konkurse und Vergleichsverfahren siehe Firmenanzeiger Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) Optik Hofer & Co., Karlsruhe, nur Waldstr. 95, Tel. 2464 J. W. Krautinger, Karlsruhe, Opt. Spez.-Institut, Herren- str. 21, Femspr. 1075 Papierwaren Papier-Uicker, Karlsruhe, Friedenstr. 9, Düten u. Beutel, Einschlag- u. Packpapier etc., Fernruf 2440 Pflasterer und Tiefbau Adam Endle, Karlsruhe, Lessingstr. 26, Tel. 1053 Photo- und Kinoapparate repariert W. Stoll, Karlsruhe, Herrenstr. 48, Tel. 2311 Poistermöbei und Dekoration Jakob Stiel, Karlsruhe, Karlstr. 27, Tel. 976 Radio Duffner, H., Ing., Karlsruhe Markgrafenstr. 51, Tel. 6743 Wallenstätter & Co., Mannh., Radio-Großhandel Postfach 373-Tel. 27378/79 Rechenmaschinen K. W. Heck, Karlsr., Douglas- str. 7, Tel. 6616. Spezialwerkstätte für Rechenmaschinen Reklame/Leuchtschilder 6. A. Heil, Karlsr., Zähringer- str. 26, Tel. 2581 Reklameplakate und -bilder J. Eschenlohr, Karlsr., Schiller- str.31 .Tel. 4193,Spez. Kinorekl. Rohrmatten, Schilfrohrgewebe Stefan Hauck, Durmersheim, Tel. 121, liefert la Qualität Rolladen u. Jalousien A. Ehinger, Karlsruhe, Bach- str. 73, Tel. 8016, Neuanf. und Rep. Wohnung: Uhlandstr. 1 fertigtu. rep. K.Eickele, Krhe, Ludw.-Wilhelmstr.17. Tel.3797 Sanit. Installationen Moritz Hummel, Konstanz, Hüetlinstr. 5, Tel. 314 Schallsichere Holztüren ohne Polsterung EmilKrais.Khe., Blücherstr.22, Tel. 7416, Kabeka-Holzhäuser Schaufenster- und Laden-Einrichtungen Riesterer, Ed., Nacht., Karlsr., Autogl., Luisenstr.24, Tel.1687 Schlachthofartikel Karl Schermer &Co., Karlsr., Winterstr. 44, Tel. 1434 Schlossereien G. Groke, Karlsr., Herrenstr.5, Femspr. 325 E. Guichardaz, Kunst- u. Bauschloss., Karlsr., Bürgerstr.9, Tel. 1496 Schreib- und Rechenmaschinen, Reparat. Beierlein, A., Karlsr., Moltke- str. 17, Tel. 2650. Continental Erika und Ideal Gen.-Vertr. Georg Laade, Karlsruhe, Gabelsbergerstr. 2, Tel. 6285 Karl Hafner, Khe.,Büromasch. H.u.Repar.Karlstr.24,Tei.2127 Oskar Sailer, Konstanz, Hugenbergstr. 10, Tel. 541. Spezialgesct. : ft, Reparaturen Gustav Sehe