Badlfdic WirffdiaHsZeifung zugleich Mitteilungen der HandelsKammer Karlsruhe Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Handelskammer Karlsruhe Karl- Straße Nr. 10, Fernsprecher: 823, 825 und 4925 — Alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Bad. Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1, Fernsprecher 297. Die Börse der Das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig kann nunmehr auf ein sechsjähriges Bestehen zurückblicken. Wirft man die Frage auf, ob es die Aufgaben, die ihm gestellt worden sind, erfüllt hat, so darf die Antwort uneingeschränkt „ja“ lauten. Es galt die durch den Krieg gefährdete Stellung der Leipziger Messe zu sichern und die größle Musterschau der Welt den veränderten Wirtschaftsverhältnissen anzupassen. Praktisch bedeutete das eine wesentliche Erweiterung der Messe, denn die durch den Krieg geschaffene Lage ließ es angezeigt erscheinen, daß die Messe nicht nur, wie vordem, eine Ausstellungsgelegenheit für einen begrenzten Kreis von Industrieerzeugnissen bot, sondern allen deutschen Industriezweigen eine bequeme und verhältnismäßig billige Propaganda und Verkaufsmöglichkeit schuf. Heute gibt es kaum eine Industrie, die nicht wenigstens mit einem Teil ihrer Produkte zweimal im Jahre nach Leipzig zieht, um dort in dem sich immer mehr ausdehnenden Meßviertel oder auf dem insbesondere der Technik dienenden Ausstellungsgelände an der Musterrevue teilzunehmen. Die Messe ist die Börse der Fertigfabrikate und damit einer der wichtigsten Bestandteile unserer Wirtschaft geworden. Die Folge davon ist, daß von ihr Strömungen aus- .gehen, die den ganzen Wirtschaftskörper stark beeinflussen. Auf der anderen Seite reagiert aber auch die Messe in empfindlichster W T eise auf die Schwingungen des politischen und ökonomischen Lebens. Sie hat sogar weit früher als die Wertpapierbörsen die Flucht aus der Mark zu spüren bekommen. Zu einer Zeit, als die Nachfrage nach den sogenannten Goldwerten des Effektenmarktes nur von einer verhältnismäßigen kleinen Käuferschar ausging, war die Nachfrage nach Waren auf der Leipziger Messe bereits überaus stürmisch. Es entwickelte sich ein sehr großes Geschäft, die Industrie konnte nicht so erhebliche Mengen, wie verlangt wurden, fabrizieren. Im Jahre 1922 war die Nachfrage auf den Leipziger Messen weniger groß. Zwar nahm die Zahl der Einkäufer aus dem Auslande wesentlich zu, aber es herrschte Zurückhaltung. Die inländischen Käufer nahmen daran Anstoß, daß die Fabrikanten, wenigstens zum Teil, nur auf der Grundlage von Edelvaluten Aufträge entgegennehmen wollten. Der entscheidende Grund für die Zurückhaltung der i n - ländischen Abnehmerschaft war aber die sich immer mehr verschärfende Kapitalknappheit. Die Einkäufer aus dem Auslande waren nicht mehr so kauffreudig wie in den vergangenen Jahren, weil die Anpassung der deutschen Preise an die Preise des Weltmarktes Fortschritte gemacht hatte, und dementsprechend keine oder verringerte Sondergewinne winkten. Wir dürfen uns nicht darüber täuschen, daß eben jene Sondergewinne in den letzten Jahren einen Hauptanziehungspunkt für die Käufer des Auslandes gebildet haben. Das hatte gute, aber auch schlechte Seiten. Gute insofern, als die Konsumenten des Auslandes wieder an deutsche Waren gewöhnt worden sind, schlechte, weil teilweise eine Verschleuderung deutscher Produkte stattfand und weil die Abwehrbestrebungen des Auslandes gegen die Einfuhr unserer Erzeugnisse begünstigt wurden. Eine harte Probe wird die Industrie, gleichzeitig aber auch die Leipziger F ertigfabrikate. Messe, zu bestehen haben, wenn erst einmal die Preisunterschiede zwischen inländischen und ausländischen Fabrikaten völlig verschwinden oder auf ein normales Maß zurückgehen. Dieser Zeitpunkt ist möglicherweise nicht mehr fern. Es gibt jetzt schon Erzeugnisse, deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmärkte stark beeinträchtigt ist. Das gilt insbesondere für die Fabrikate der Eisenindustrie. Bereits vor dem Rückgang des Dollarpreises konnte deutsches Walzeisen kaum noch mit den Erzeugnissen der französischen und lothringischen Werke konkurrieren. Als sich der Dollar Mitte Dezember 1922 auf 5500 Mk. senkte, war der damals gültige Preis von 293 200 Mk. für Thomas-Stabeisen um 100 000 Mk. über dem Weltmarktpreis, und vor allem französische Handelseisensorten konnten bis in Zentraldeutschland hinein eingeführt werden. Bezeichnend ist auch die Entwicklung auf dem Kohlenmarkte. Ende November betrug der Preis für Ruhrkohle (bestmelierte Fettkohle) frei Hamburg 20244 Mk., der Preis für Northumberland inse- reened frei Hamburg 45 333 Mk., am 1. Dezember 36 810 Mk. bezw. 45225 Mk. Das heißt, die Ruhrkohle hatte in der zweiten Hälfte des Monats November etwa 45 Prozent soviel gekostet wie die englische Kohle, Anfang Dezember dagegen schon 81 Prozent. Dann kam die Senkung der Dollarnotierung, und es ergab sich nunmehr, daß der Preis für Ruhrkohle mit 36 800 Mk. über den Notierungen lag, zu denen englische Kohlen in das Hamburger Absatzgebiet geführt werden konnten. « Wenn wir zu einer Stabilisierung der Währung kommen, ist es wahrscheinlich, daß die Anpassung der Inland- an die Auslandpreise sich schnell durchsetzt. Der Anreiz, deutsche Waren zu kaufen, würde dann auf dieselben Faktoren, wie vor dem Kriege, beschränkt sein: gute Qualität und besondere Leistungsfähigkeit auf einer ganzen Reihe von Gebieten. Diese Faktoren waren vor dem Kriege wirksam. Infolge des inzwischen eingetretenen Wandels der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird es nicht leicht sein, mit den gleichen Mitteln die gleichen Erfolge wie vor dem Weltkriege zu erlangen. Hier muß die Tätigkeit der Leipziger Messe einsetzen. Nur die intensivste Propaganda kann dien Erfolg bringen, daß die ausländischen Einkäufer die Leipziger Messe trotz des Fortfalls der Valutachancen in erhöhter Zahl besuchen. Nur eine Musterschau von der Bedeutung der Leipziger Messe ist aber in der Lage, ein einigermaßen vollständiges Bild von dem Können der deutschen Industrie zu bieten und das Ausland davon zu überzeugen, daß es auch ohne Valutareiz vorteilhaft ist, deutsche Waren zu kaufen. Die ersten sechs Jahre der Tätigkeit des Leipziger Meßamts waren gewiß nicht leicht. Krieg und innerpolitische Wirren stellten wiederholt die Abhaltung der Messe in Frage oder drohten das Geschäft zum Stillstand zu bringen. Unzählig sind die Schwierigkeiten, mit denen das Meßamt zu kämpfen hatte. Die nächsten Jahre werden aber voraussichtlich noch größere Anforderungen an das Meßamt stellen. Es wird sich um nichts geringeres handeln als die Ausfuhr von Waren stark zu fördern, damit Deutschland nicht zur Ausfuhr von Menschen genötigt ist. (Meßamt für die Mustermessen in Leipzig.) Nachrichten für Handel und Industrie. Verkehr. Fahrpreise und Gepäckfrachten am 1. Januar 1923. Die Fahrpreise für den allgemeinen Verkehr werden nach folgenden Einheitssätzen berechnet: 1. Klasse = 24 Mk. für 1 km, 2. Klasse = 12 Mk. für 1 km, 3. Klasse — 6 Mk. für 1 km, 4. Klasse = 4 Mk. für 1 km. Die hiernach berechneten Preise werden aufgerundet bis 100 Mk. auf volle 2 Mk., über 100—500 Mk. auf volle 10 Mk., über 500—1000 Mk. auf volle 20 Mk., über 1000—2000 Mk. auf volle 50 Mk., über 2000 Mk. auf volle 100 Mk . Als Mindestgebühr für gewöhnliche Fahrkarten wird der Preis für 11 km erhoben. Vom gleichen Zeitpunkt an kosten die Schnellzugszuschläge: 3. Klasse 2. Klasse 1. Klasse Zone I (1—75 km) 100 Mk. 200 Mk. 400 Mk. Zone II (76—150 km) 200 Mk. 400 Mk. 800 Mk. Zone III (über 150 km) 300 Mk. 600 Mk. 1200 Mk. Der Fahrpreis wird in Hinkunft nicht mehr auf den Fahrkarten aufgedruckt sein, sondern an seine Stelle treten die Tarifkilometer. Außerdem werden auf den Stationen Entfernungstafeln und Kilometerpreistafeln ausgehängt, damit die Reisenden ihren Fahrpreis feststellen können. Es kann nur empfohlen werden, vor Lösung der Fahrkarten den Fahrpreis festzustellen, weil Differenzen zwischen den Schalterbeamten und den Reisenden nachträglich in den meisten Fällen nicht mehr aufgeklärt werden können. Lie Gepäckfracht wird vom 1. Januar 1923 ab auf 1 Mk. (bisher 40 Pfg.) für je 10 kg und 1 km erhöht. Die Mindestfracht wird 100 Mk. statt bisher 40 Mk. betragen. Übergang von Vollbahnwagen nach Schmalspurbahnen. Die auf den Uebergangsstationen Lahr-Dinglingen, Offenburg und Kehl für die Ueberführung von Wagenladungen in Volibahnwagen nach der Schmalspurbahn und umgekehrt zu erhebenden Gebühren werden infolge der steigenden Teuerung mit Wirkung vom 1. Januar 1923 wie folgt erhöht: a. für Steinkohlen, Braunkohlen, Koks und Preßkohlen aller Art für 100 kg.0,15 Mk., b. für alie übrigen Guter für 100 kg.0,18 Mk. Diese Ueberfuhrgebühr wird vom genannten Zeitpunkte ab auch für Sendungen gleicher Art beim Uebergang in Bühl erhoben. Briefsendungen mit mangelhaften Anschriften. Der Reichspos: minister teilt in einem Rundschreiben an die Handelskammern folgendes mit: „Mängel in der Anschrift von Postsendungen, namentlich das Fehlen der Angabe von Straße und Hausnummer bei Sendungen nach großen Orten und außerdem der Nummer der Bestellpostanslalt bei Sendungen nach Großstädten wie Berlin, Breslau, Dresden, Hamburg, München wirken für Post und Publikum außerordentlich nachteilig. Die nach Tausenden zählenden Briefe nach Großstädten, auf denen weder die .Nummer der Bestellpostanstalt noch Straße und Hausnummer angegeben sind, bilden eine schwere Last für den Postbetrieb, weil sie das Verteilungsgeschäft aufhalten und den Antritt der Bestellungen verzögern. Die Ergänzung der Aufschrift solcher Sendungen durch Angabe des Bestellpostamts und der Straße ist mit Zeitverlust und erheblichen Kosten verknüpft. Damit nicht durch die zeitraubende Bearbeitung der ungenügend bean- schrifteten Sendungen das Verteilungsgeschäft beim Eingang der großen Posten erheblich aufgehalten und der Beginn der Bestellungen verzögert wird und damit ferner dem ständigen Steigen der Aufwendungen Einhalt geboten wird, ist in Hamburg, wo die Schwierigkeiten besonders groß sind, dazu übergegangen worden, die Bearbeitung von Sendungen mit unvollständiger Anschrift auf verkehrsschwache Stunden oder bis zum Eintritt von Betriebspausen zurückzustellen. Die in Betracht kommenden Sendungen erhalten einen Stempelabdruck: „Verzögert, weil Straße und Nummer des Bestellpostamts fehlen“. Die beteiligten — in der Hauptsache kaufmännische — Kreise können zur Herabminderung der Zahl der ungenügend bezeichneten Sendungen und zur Beschleunigung der Bestellungen wesentlich beitragen, wenn sie sich entschließen, in den abgehenden Postsachen (auf Briefbogen, Briefumschlägen, Rechnungen usw.) stets die genaue Anschrift des Absenders nach Name oder Firma, Nummer der Bestellpostanstalt, Straße und Hausnummer unter Voransetzung des Wortes „Briefanschrift“ anzugeben. Das veranlaßt den Briefempfänger, die genaue Anschrift auf jeder Postsendung niederzuschreiben. Die fortgesetzten Einwirkungen auf die Postbenutzer, sie zu veranlassen, den Anregungen der Postverwaltung hinsichtlich der vollständigen Beanschriftung der Sendungen die erforderliche Beachtung zu schenken, haben bisher wenig Erfolg gehabt. Ich sehe mich daher veranlaßt, Sie zu ersuchen, sich in Ihren Mitteilungen an die Mitglieder dafür einzusetzen, daß die Wünsche der Postverwaltung zum Nutzen der Allgemeinheit in vollem Umfange beherzigt werden.“ Geldscheinpäckchenverkehr. Die Oberpostdirektion teilt uns folgendes mit: „Um eine beschleunigte Abfertigung des Publikums zu ermöglichen und den wachsenden Schwierigkeiten, die sich an den Schalterstellen durch die Einlieferung von unzulänglich vorbereiteten Papiergeldmassen ergeben, gründlich abzuhelfen, soll dazu übergegangen werden, daß die Postkassen die eingezahlten Gelder von unbedingt zuverlässigen Firmen in verschlossenen Geldscheinpäckchen ohne sofortige Inhaltsprüfung an der Zahlstelle annehmen. Die Zulassung zum Geldscheinpäckchenverkehr muß grundsätzlich von der Bedingung abhängig gemacht werden, daß die Firmen der Postverwaltung gegenüber die Verpflichtung übernehmen, die bei der Reichsbank oder bei den Kassen der Reichspostverwaltung in Zeugengegenwart etwa festgestellten Fehlbeträge an dem Inhalt der verschlossen eingelieferten Päckchen ohne Einrede zu ersetzen. Zu den Befundsfeststellungen im Postbetriebe werden besondere Vordrucke verwendet. Für die Fertigung, die äußere Beschaffenheit und den Verschluß der Päckchen gelten die für den Postbetrieb bestehenden Vorschriften. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.“ Drahtlose Nachrichtenübermittlung. Die Hapdelskammer Karlsruhe ist beim Reichsposl- ininisterium wegen Errichtung einer Funkstelle in Karlsruhe, die eine Erleichterung für den überlasteten Telegrammverkehr bringen soll, vorstellig geworden. Neben diesem amtlichen Funkverkehr besteht jetzt schon eine private Einrichtung „Eildienst für amtliche und private Handelsnachrichten G. m. b. H., Berlin NW. 7, Bunsenstr. 2“. Diese übermittelt in kürzester Zeit die wichtigsten in- und ausländischen Wirtschaftsnachrichten, insbesondere Devisen- und Effektenmeldungen sowie Warennotierungeil drahtlos telephonisch. Die Bedingungen der Gesellschaft liegen bei dei Handelskammer zur Einsichtnahme auf Auch in der Frage der Errichtung einer Stelle für den Blitzfunkverkehr (die Gebühren hierfür betragen das SOfache eines gewöhnlichen Telegramms) wird zurzeit geprüft, ob hierfür ein Bedürfnis in Karlsruhe vorhanden ist. Verkehr der Straßburger Straßenbahnen. Die Straßburger Straßenbahngesellschaft, Abteilung Baden, in Kehl, hat infolge der fortgesetzt steigenden Teuerung die Erhöhung der Zuschläge im Wechsel verkehr mit ihren Nebenbahnen Kehl—Bühl, Rastatt—Schwarzach und Kehl— Altenheim—Offenburg—Ottenheim auf 1. Januar 1923 wie folgt beantragt: a) bei Entfernungen bis zu 10 km von den Übergangsstationen der Reichsbahn für Eilstückgut von 30 Mk. auf' 100 Mk., für Frachtstückgut von 15 Mk. auf 50 Mk., für Wagenladungen von 6 Mk. auf 20 Mk. b) bei Entfernungen über 10 km von den Übergangsstationen der Reichsbahn für Eilstückgut von 50 Mk. auf 150 Mk., für Frachtstückgut von 25 Mk. auf 75 Mk., für Wagenladungen von 10 Mk. auf 30 Mk. Im weiteren sind die Überfuhrgebühren für Wagenladungen, die in Lahr-Dinglingen, Offenburg, Kehl oder Bühl auf die Schmalspurbahn übergehen oder von da kommen und auf die Vollbahn übergehen, im Verkehr mit diesen Nebenbahnen, ferner im Verkehr mit der Nebenbahn Rhein—Lai —Seelbach vom gleichen Zeitpunkte ab auf nachstehende Beträge erhöht worden: a) für Steinkohlen, Braunkohlen usw. für 100 kg 25 Pfg., b) für alle übrigen Güter für 100 kg 30 Pfg. ERHÄLTLICH IN alTeH EIN/CHLÄGIGEN GE/CHAFTEN Christian Riempp KronenstraBe 36/38 und 21 23 w rw piü l' m WW" m |!I. | H |II HIHM.MtBlMlllHigi Nr. 1 BADISCHE WIRTSCHAFTS.ZETTUNC Außenhandel. Herabsetzung der Ausfuhrabgäbe. Der Deutsche Industrie- und Handelstag' richtete am 14. Dezember folgende Eingabe an das Reichswirlschafts- ministerium: „Wir beziehen uns ergebenst auf unsere Eingabe vom 7. August 1922 Gesch.-Nr. 3690/22 in obiger Angelegenheit. Trotz des damaligen Einspruchs der Wirtschaftskreise gegen eine Erhöhung der Ausfuhrabgaben ist am 1. September 1922 ein Zuschlag zu den bisherigen Abgabesätzen von durchschnittlich 30—60 v. H. in Kraft gesetzt worden. Die inzwischen gesammelten Erfahrungen lassen es unbedingt notwendig erscheinen, eine sofortige Wiederaufhebung der im August ds. Js. beschlossenen Zuschläge zu den Ausfuhrabgabesätzen in die Wege zu leiten. Aus unserer Eingabe vom 7. August 1922 sowie aus den verschiedensten unmittelbaren Eingaben der beteiligten Wirtschaftsorganisationen sind dem Reichswirtschaftsministerium die Gründe bekannt, aus denen die Wirtschaftskreise eine Lahmlegung unserer Ausfuhr durch die Ausfuhrabgaben trotz sinkender Mark befürchteten. Obgleich im Verlaufe der letzten Wochen eine gewisse Festigung des Dollarkurses (auf ungefähr 8000 Mk.) eingetreten ist, sind dennoch die Produktionskosten auf fast allen Industriegebieten fortlaufen gestiegen — und zwar sowohl die Kosten für Beschaffung der Rohstoffe als auch für Löhne, wie auch andererseits für Spesen (Frachten usw.). Hieraus geht einmal hervor, daß die Produktionskosten den gesunkenen Markkurs bereits nahezu wieder eingeholt haben, soweit sie überhaupt hinter diesem zurückgeblieben sein sollten, und daß somit eine Spannung zwischen dem Exportgewinn und den Erzeugungskosten kaum noch besteht; damit ist der einzige Grund, aus dem sich die Zuschläge für die Ausfuhrabgaben vielleicht hätten rechtfertigen lassen, weggefallen. Des weiteren hat die deutsche Ausfuhrstatistik eine dauernd rückläufige Tendenz, so daß u. E. schon deshalb alle Ausfuhrhindernisse, zu denen die Ausfuhrabgabe gerechnet werden muß, abgebaut werden sollten: eine Forderung, welche auch die Aufrechterhaltung des deutschen Wirtschaftslebens im Hinblick auf die stark passive Außenhandelsbilanz gebieterisch erheischt. Unter Berücksichtigung obiger Gründe bitten wir dringend darum, die Zuschläge zu den Ausfuhrabgaben, die am -1. September 1922 in Kraft getreten sind, sofort wieder aufzuheben.“ Mustersendungen nach Rumänien. Die am Außenhandel mit Rumänien beteiligten Firmen machen wir darauf aufmerksam, daß die rumänische Zollverwaltung nur solche Muster als „ohne Handelswert“ an- eht, die durch Einschneiden oder Durchlöchern für jeden anderen Zweck unbrauchbar gemacht sind. Mustersendungen, die nicht in dieser Weise behandelt sind, werden mit dem vierfachen Zoll belegt. Begleitpapiere für deutsche Sendungen nach Jugoslawien. Die Bestimmungten über Erlangung der jugoslawischen Einfuhrbewilligung und Verzollung der Güter nach dem Mindesttarif werden vielfach seitens der deutschen Versender nicht beachtet, so daß den Empfängern oder Spediteuren in Jugoslawien recht häufig Unannehmlichkeiten, erhöhte Zollkosten und Lagerkosten entstehen. Die Verkehr treibenden werden daher darauf hingewiesen, daß jeder Sendung nach Jugoslawien eine von der Handelskammer beglaubigte Rechnung zwecks Erhalt der Einfuhrbewilligung und ein von der zuständigen Handelskammer ausgestelltes Ursprungszeugnis zwecks Verzollung der Ware nach dem Mindesttarif beizufügen ist. Rücksendung von Waren aus England. Die englische Regierung beabsichtigt, eine Versteigerung der in den englischen Zolldepots aus der Zeit vor dem 1. Januar 1922 ruhenden deutschen Sendungen vorzunehmen, für die die 26prozentige Reparationsabgabe noch nicht bezahlt worden ist. Wie uns mitgeteilt wird, können derartige Waren noch bis zum 14. Januar 1923 zurückgerufen werden. Der Antrag auf Rücksendung wird am zweckmäßigsten an eine englische oder in England vertretene Speditionsfirma gerichtet, da die englischen Zollbehörden sich selbst nicht mit der Rücksendung befassen. Geschäftsverkehr mit Holland. Nach § 735 und 764 des holländischen „Gesetzbuches für bürgerliche Rechtsforderungen' 1 können die Waren und Bankguthaben von Firmen, welche ihren Lieferungsver8 pflichtungen nicht nachkommen, auf Anordnung der Behörden beschlagnahmt werden. Der Gläubiger muß dann innerhalb einer gesetzlich festgelegten kurzen Frist noch Klage stellen, weil andernfalls die Beschlagnahme hinfällig wird. Diese kann vor Beendigung des Prozesses nur aufgehoben werden, wenn die in der Beschlagnahmeerklärung des Gerichtspräsidenten genannte Kaution hinterlegt wird. Dieses Verfahren kann auch deutschen Firmen gegenüber angewandt werden, wenn sie die abgeschlossenen Verträge nicht einhalten und ist tatsächlich schon manchmal angewandt worden. Deutsche Firmen, welche nach Holland exportieren, werden gut daran tun, sich diesen Fall als Warnung dienen zu lassen, um so mehr, als die Stellung einer Kaution deutschen Firmen beim jetzigen Stand der Valuta wohl meist-unmöglich sein wird. Statistische Marken. Nach einer uns vom Herrn Reichswirtschaftsminister zugegangenen Mitteilung sind von der Reichsdruckerei statistische Marken im Werte von 50 und 100 Mk. hergestellt worden und werden zurzeit in den Verkehr gebracht. Die Herstellung von Marken im Betrage von 500 und 1000 Mk. ist im Gange; ihre Ausgabe soll voraussichtlich Mitte Januar erfolgen. Mitteilungen des Deutschen Industrie- und Handelstags. Auf der Geschäftsstelle der Handelskammer Karlsruhe liegen vertrauliche Mitteilungen des Deutschen Industrie- und Handelstags aber das Australische Antidumping-Gesetz, über die Danziger Kontingentliste A und über die Wirtschaftsverhandlungen mit Portugal vor, die von den eingetragenen, an der Ausfuhr nach diesen Ländern interessierten Firmen eingesehen werden können. In der Handelskammer (Zimmer 5) liegen zur Einsichtnahme folgende Mitteilungen auf: 1. Amtliche Berichte vom badischen Ministerium des Innern über den Handelsverkehr mit Rußland. 2. Außenhandelsstelle für Eisen- und Stahlerzeugnisse, Berlin W 9, Linkstr. 25 III, Deckblatt 1 zum Merkblatt 947 über die Ausfuhr von Taukloben vom 27. September. 1^22, Rundschreiben vom 16. Dezember Kleinhebezeuge betreffend, Deckblatt IV zum Merkblatt über die Ausfuhr von Zahnstangengewinden vom Oktober 1922 und Mitteilungsblatt vom 14. Dezember 1922 Nr. 39. 3. Außenhandelsstelle zu Elberfeld für Eisen- und Stahlwaren Elberfeld, Schloßbleiche Nr. 4/6, Nachrichtenblatt Nr. 20. $arl$ruf)er Sagblatt Siliifie Dforßenjtilnig mit bet fi ; o<&tnfc6riff .Sie Fgramibe" pfrenbe 1 agrtseinmg 3?