BADISCHE WIBTSCHAETS-ZEITUNG Amtliches Organ der Wirtschaftskammer für Baden und der badischen Industrie- und Handelskammern Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim, Freiburg mit den Bezirksstellen Schopfheim nnd Konstanz, zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe Verantwortlicher Schriftleiter: Geschäftsführer Dr. Krienen, Karlsruhe. Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis vieteljäürl. 1.30 zuzttgl. Postzustellgeld. Bestellungen beim Verlag und jeder Postanstalt. 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Anzeigenpreise: Vi Seite, 265 mm hoch und 185 mm breit, 112 .— */ s Seite, 132 mm hoch und 185 mm breit oder 265 mm hoch nnd 92 mm breit, 56.— V 4 Seite, 132 mm hoch and 92 mm breit oder 65 mm hoch and 185 mm breit, 28.— i/s Seite 65 mm hoch and 92 mm breit oder 32 mm hoch und 185 mm breit, 14.— Vi« Seite, 32 mm hoch und 92 mm breit oder 15 mm hoch und 185 mm breit, 7.— 1/&2 Seite, 32 mm hoch and 45 mm breit oder 16 mm hoch and 92 mm breit, 3.a0 $k. Rabatt bis zu 15 °/ 0 bei 24 Wiederholungen 16. Jahrgang Karlsruhe, 1. Oktober-Heft 1936 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 19 ZUM GELEIT» Für die Organisation der gewerblichen Wirtschaft im Dritten Reich ist der i. Oktober 1936 ein bedeutungsvoller Tag Mit ihm tritt eine organische Durchgliederung für die Bezirksgruppen der Reichsgruppe Industrie und die Bezirksgruppen der zur Reichsgruppe Handel gehörenden Wirtschaftsgruppen und ferner der Industrie- und Handelskammern in Baden wie auch im übrigen Reich in Kraft. Am 1. Oktober gliedert sich die Wirtschaftskammer für Baden in I. die Industrieabteilung, II. die Handelsabteilung mit ihren fünf Untergliederungen für Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel, Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Ambulantes Gewerbe und Vermittlergewerbe, III. die Kammerabteilung, die zur Bearbeitung der für die badischen Industrie- und Handelskammern gemeinschaftlichen Aufgaben errichtet wird. Die Wirtschaftskammer dient dem Zweck, alle im allgemeinen badischen Wirtschaftsinteresse liegenden Aufgaben zu erfüllen. Sie soll ausgleichend und vermittelnd dort eingreifen, wo etwa Gegensätze zu Tage treten. Richtschnur muß dabei stets das Wohl der Allgemeinheit sein. Eine wichtige Unterstützung wird die Wirtschaftskammer bei ihren Arbeiten in einer einheitlichen Zeitschrift finden. Als solche erscheint mit dem heutigen Tage die Badische Wirtschaftszeitung. Sie ist das amtliche Mitteilungsblatt der Wirtschaftskammer für Baden und bleibt nach wie vor das einheitliche Organ der badischen Industrie- und Handelskammern. Ihre Aufgabe ist es, die badische Geschäftswelt über die allgemeinen badischen Wirtschaftsfragen zu unterrichten und damit ein lebendiges Verbindungsglied innerhalb der badischen Wirtschaft zu bilden. Nationalsozialistische Weltanschauung und nationalsozialistische Wirtschaftsschulung zu pflegen wird ihr besonders obliegen. Ich wünsche der badischen Wirtschaftszeitung unter der neuen Flagge eine gute Fahrt in die Zukunft! Heil Hitler! Ministerpräsident Leiter der Wirtschaftskammer. 846 BADISCHE WIRT SCHAFT S-ZEITUNG Nr. 19 Gliederung der Wirtschaftskammef für Baden Abteilungen und Unterabteilungen der Wirtschaftskammer für Baden: -- ► Leiter der Wirtschaftskammer: Ministerpräsident Walter Köhler, Karlsruhe Geschäftsführer der Wirtschaftskammer Dr, Walter Krienen, Karlsruhe i. Industrieabteilung. Leiter: Präsident Dr. Fritz Reut her, Mannheim. Geschäftsführer: Dr. Otto Ulm, Mannheim. II. Handelsabteilung. Leiter: Kaufmann Adolf Wilser, Karlsruhe. 1. Unterabteilung Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel. Leiter: Konsul Oskar Bungert, Mannheim. Geschäftsführer: Dr. Otto Ulm, Mannheim. 2. Unterabteilung Einzelhandel. Leiter: Kaufmann Albert Baumann, Karlsruhe. Geschäftsführer: Freiherr Uttilo von Seckendorff, Karlsruhe. 3. Unterabteilung Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Leiter: Hotelbesitzer Fritz Gabler, Heidelberg. Erster Geschäftsführer: Adolf Knödel, Karlsruhe. Geschäftsführer: Fritz Schink, Karlsruhe. 4. Unterabteilung \Ambulantes Gewerbe. Leiter: Albert Günther, Mannheim. Geschäftsführer: Willi Adler, Karlsruhe. 5. Unterabteilung Vermittlergewerbe. Leiter: Adolf Reimann, Karlsruhe. III. Kammerabteilung. Leiter: Präsident Fritz Rolf Wolff, Karlsruhe. Geschäftsführer: Dr. Walter Krienen, Karlsruhe. Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Von H. Franke, stellvertretender Geschäftsführer der Reichswirtschaftskammer. Die folgenden Ausführungen bezwecken das Eindringen in das Gebiet des Organisationsrechtes durch eine kurze Darstellung des Entwicklungsstandes und einige Hinweise auf wesentliche organisationspolitische und -rechtliche Probleme, um das Verständnis für die funktionsmäßigen Zusammenhänge zu erleichtern. Es soll mit anderen Worten ein Überblick über ein Neuland geboten werden, dessen juristische Durchforschung noch durchaus in den Anfängen steckt und dessen darstellende und wertende Behandlung — so reichhaltig die zu dem Thema entstandene Zeitschriftenliteratur der letzten Jahre auch ist — bisher dadurch beeinträchtigt war, daß der erforderliche zeitliche und sachliche Abstand von den Dingen vielfach fehlte, und vor allem, weil der Gegenstand der Behandlung noch nicht hinreichend geklärt, gefestigt und übersehbar sich der Betrachtung darstellte. Das ist nur natürlich, weil die Entwicklung der letzten Zeit wie in allen wesentlichen Bezirken des politischen Lebens seit der Machtergreifung so auch auf diesem Gebiet in einem früher nicht für möglich erachteten Tempo vorwärtsdrängte. Sie ist auch heute noch nicht abgeschlossen. Jedoch ermöglicht der heutige Sachstand, der durch schrittweise getroffene ordnende Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung geschaffen ist, bereits Feststellungen über die Grundsätze, nach denen die nationalsozialistische Regierung die Wirtschaft, das ist die in ihr Mercedes - Benz - Diesel, das wirtschaftliche Fahrzeug für Ihren Betrieb. Wir bauen Lastwagen von 1.1*10 Tonnen, Omnibusse für 20-80 Fahrgäste, Kipper und Sattelschlepper sowie Kommunal- u. Sonderfahrzeuge. Fordern Sie unverbindl. Angebot. Nr. 19 BADISCHE W IE T SCHAFT S-ZEITUNG 347 tätigen Menschen und Unternehmungen organisiert, also zusammenfaßt und abgrenzt, ihnen Funktionen zuweist und ihre Beziehungen zu anderen Gliederungen regelt. In dieser Beziehung leitet ein in jüngster Zeit ergangener Erlaß des BWiM. einen neuen und wichtigen Entwicklungsabschnitt ein. A. I. In Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Ausführungen des vorerwähnten Erlasses ist zunächst Folgendes allgemein und grundsätzlich über Notwendigkeit und Wesen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft festzustellen: Der nationalsozialistische Staat greift zur Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben der Wirtschaftslenkung und des Wirtschaftsaufbaus, insbesondere auch auf die sachkundige Mitarbeit aller in der Wirtschaft verantwortlich tätigen Leiter von Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft zurück. Diese Mitarbeit vermittelt ihm eine Organisation, die in doppelter Funktionsrichtung tätig wird: einmal trägt sie der Eegierung den Rat, die Erfahrungen, die Wünsche und Sorgen der gewerblichen Wirtschaft vor, zum anderen leitet sie Anordnungen wirtschaftspolitischer Art von der Wirtschaftsführung, d. h. dem Staate her, hin zu den an der Front der gewerblichen Wirtschaft Tätigen. Die Organisation dient also in gleicher Weise der Wirtschaft i. S. der Gesamtheit der Unternehmer und Unternehmungen wie dem Staate. Dem Bedürfnis sachkundiger Beratung des Staates hat Dr. Schacht in einer Ansprache vor dem Beirat der Wirtschaftskammer für Westfalen und Lippe am 8. Juli 1936 Rechnung getragen, in der er ausführte: „Die selbständige Organisation der gewerblichen Wirtschaft ist für mich als RWiM. eine Notwendigkeit. Wir brauchen ein solches Instrument zur Durchgabe von Anordnungen an die Wirtschaft und zur geordneten Sammlung von Wünschen der Wirtschaft an die Regierung. Wenn unser neuer Staat die Führung über die Wirtschaft beansprucht, so muß er auch ein Organ haben, durch das er diese Führung verwirklicht. Ich werde dafür sorgen, daß die Organisation der gewerblichen Wirtschaft in Zukunft in stärkerer Weise in die Tagesarbeit der Wirtschaftspolitik eingeschaltet wird.“ II. Die Organisation faßt das Gemeinsame zusammen und trennt das nicht Zugehörige zum Zwecke einer sinnvollen Gliederüng des Ganzen. Dies ist im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in zweifacher Richtung möglich und zweckmäßig: einmal fachlich und zum anderen über- fachlich-bezirklich. Durch die erstgenannte fachliche Organisationsweise werden die Angehörigen des gleichen Gewerbezweiges im ganzen Reich zusammengeschlossen, durch die letztgenannte Organisationsweise die Gewerbetreibenden eines Bezirks ohne Unterschied des Gewerbezweiges. Eine Organisation, die ein wirksames Instrument der Wirtschaftspolitik sein soll, ist ferner nach dem Grundsatz der Totalität und der Pflichtmitgliedschaft aufzubauen. Auf die vorerwähnte erste Organisationsweise angewandt bedeutet dies, daß sämtliche Unternehmer und Unternehmungen eines Gewerbezweiges der fachlichen Gliederung zugehören. Für die überfachlieh- bezirkliche Gliederung führt dieses Prinzip zur — auch bereits früher bestehenden — Ptiichtzugehörigkeit sämtlicher Unternehmer und Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft zu den Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern. III. Ein geschichtlicher Rückblick ergibt, daß unter den wirtschaftlichen Organisationsformen der Neuzeit die Industrie- und Handelskammern sich zuerst entwickelten, zum Teil in Fortführung der Zusammenschlüsse von „Ältesten der Kaufmannschaft“, wie sie vielfach noch bis vor' wenigen Jahrzehnten bestanden haben, und in Fortentwicklung einer Tradition, die auf die Korporationen der Hanse zurückreicht. Von ihnen rührt insbesondere der Gedanke selbstverwaltender Förderung von Industrie, Handel und Schiffahrt her, die noch heute einen beachtlichen Teil der Kammertätigkeit darstellt. Als Zusammenschlüsse aller in einem bestimmten Bezirk ansässigen Unternehmer und Unternehmungen • der gewerblichen Wirtschaft mit Ausnahme des Handwerks entstanden die Industrie- und Handelskammern in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerst vor etwa 100 Jahren im Rheinland. Daneben entwickelten sich später, und zwar zunächst auf bezirklicher Grundlage, auch Fachverbände, z. B. der Industrie, des Groß- und Einzelhandels, der Banken usw.; diese allerdings auf Grund freiwilliger Mitgliedschaft. Ihre Aufgabe, die Wahrnehmung wirtschaftspolitischer Interessen, gewann in der Nachkriegszeit in steigendem Maße an Bedeutung. Ihre Rechtsform war zumeist dem bürgerlichen Vereinsrecht entnommen. Sie bestanden neben den mit sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Aufgaben betrauten Arbeitgeberverbänden, die als Gegenstück zu den Gewerkschaften nach Errichtung der Arbeitsfront und der durch das ArbOG. vom 20. Januar 1934 geschaffenen Neuordnung aufgelöst worden sind. Ihre Spitzenverbände waren insbesondere der Reichsverband der Deutschen Industrie, der Reichsverband des Deutschen Groß- und Überseehandels, die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, der Reichsverband des deutschen Handwerks und der Zentralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes. — Der Spitzenverband der deutschen Industrie- und Handelskammern war der 1861 gegründete Deutsche Industrie- und Handelstag, der der Handwerksund Gewerbekammern der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag. Die wirtschaftspolitischen Verbände und die Industrie- und Handelskammern sind im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung zunächst personell gleichgeschaltet worden, ebenso ihre Spitzenverbände. Die Wirtschaftsorganisation und ihre Gliederungen standen alsdann im Mittelpunkt einer lebhaften Auseinandersetzung mit berufsständischer Problemstellung, im Verlauf deren die verschiedensten Lösungsmöglichkeiten, oft nicht zu sehr aus den Bedürfnissen der wirtschaftlichen Praxis als vielmehr aus einer bestimmten Lehrmeinung heraus, vertreten wurden. Demgegenüber hat die Regierung, in voller Anerken- Aufzüge Elektroflaschenzüge Verdunkelungs-Anlagen Elektrische Torantriebe Krane ADOLF ZAISER / MASCHINENFABRIK G. M. B. H. / STUTTGART-N 848 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 19 Die deutsche Währung ist stabil; sie wird unter keinen Umständen abgewertet. In Deutschland denkt niemand an verantwortlicher Stelle an Währungsexperimente, und es wird hier nichts geschehen, was das große Aufbauwerk Adolf Hitlers erschüttern könnte. Staatssekretär Reinhardt am 27.9.36. nung der Notwendigkeit, das komplizierte Yerbandswesen neu zu ordnen, für ihre Entscheidungen die in einem nationalsozialistischen Gemeinwesen allein mögliche Richtung verfolgt, daß eine Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung ausschließlich ihre Gestalt erhält aus dem Grundgedanken heraus, der in der Staatsführung verkörpert ist. Die Frage, ob in einem autoritären Staat und damit auch in einem Staate autoritärer Wirtschaftsführung eine wirtschaftliche Selbstverwaltung noch am Platze ist, ist entsprechend den oben unter A I dargelegten Gesichtspunkten bejaht worden. IY. Dem Grundsatz getreu, daß eine organisatorische Aufbauarbeit an das Bestehende anzuknüpfen hat, sind die Industrie- und Handelskammern durch die Gesetzgebung der Jahre nach der Machtergreifung in ihrem weiter unten noch zu erörternden Wesen erhalten und in die Gesamtorganisation der gewerblichen Wirtschaft übernommen worden, mit der selbstverständlichen Maßgabe, daß das Führerprinzip eingeführt wurde und an die Stelle der Staatsaufsicht der Länder die Staatsaufsicht des Reiches getreten ist. Ihre rechtliche Entstehung und Stellung beruht auf Akten der Landesgesetzgebung, die seit der Machtergreifung durchweg entsprechend den Grundsätzen nationalsozialistischen Denkens geändert sind. Für die gesetzliche Regelung des Yerbandswesens gab das Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (RGBl. I, S. 185) die Grundlage. Auf Grund der darin enthaltenen Ermächtigung hat der RWiM. die Umbildung der Wirtschaft spolitischen Verbände vorgenommen. Die Ausgestaltung im einzelnen enthält die 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. I, S. 1194). V. Eine besondere Entwicklung hat der Aufbau des Handwerks genommen. Die dem Handwerk eigenen, auf besonderer Tradition erwachsenen Organisationsformen sind hier die Innungen und Handwerkskammern. Den vorläufigen Aufbau des Handwerks regelt das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 29. November 1933 (RGBl. I, S. 1015) und die dazu ergangenen Verordnungen vom 15. Juni 1934 (RGBl. I, S. 493), vom 18. Januar 1935 (RGBl. I, S. 14 und 15) sowie vom 9. November 1934 (RGBl. I, S. 1106). Der fachliche wie der bezirkliche Aufbau des deutschen Handwerks weist gegenüber dem der Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft im übrigen gewisse Abweichungen auf, die in einer gesonderten Darstellung bereits behandelt sind. B. Betrachtet man die bestehende Organisation der gewerblichen Wirtschaft einmal vom Betriebe und seinen Erfordernissen her, so stellt sich das Bedürfnis heraus, die an der Front des wirtschaftlichen Geschehens Tätigen in den verschiedensten Fragen zu betreuen, d. h. zu beraten, ihnen tatsächliche Auskünfte zu erteilen, Weisungen der Regierung: zu übermitteln, nach den besonderen örtlichen und fachlichen Bedürfnissen zu erläutern und sich der verschiedenen Wünsche, Sorgen und Belange anzunehmen. Ein Betrieb bedarf der Unterrichtung in Angelegenheiten des Außenhandels. Die Wünsche mit Bezug auf bestehende oder zu treffende Zollregelungen müssen behandelt werden. Der Betrieb benötigt Auskünfte in Angelegenheiten der Devisenbewirtschaftung, in Verkehrs-, Steuerfragen, in Fragen der Marktordnung. Es müssen ferner Stellen als Träger von Einrichtungen für die Förderung der Ausbildung des Nachwuchses vorhanden sein. Unendlich viele Fragen des Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftsverwaltung und das damit zusammenhängende Bescheinigungswesen erfordern ein Tätigwerden von Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Betriebswirtschaftliche bzw. technische Fortschritte und Erfahrungen bedürfen der Behandlung, damit sie den betreffenden Unternehmungen zugute kommen. Forschungsund Schulungsinstitute, deren Arbeit der Wirtschaft dient, sind zu fördern; hinzu kommt die Behandlung wehrwirtschaftlicher Fragen, die Ermittlung von Handelsbräuchen, die Erstattung von Gutachten, durch die Recht, Sitte und Brauch in Industrie, Handel und Verkehr, im Bankwesen, im Bereich der Energiewirtschaft usw. fortgebildet werden. Bei alledem muß gesamtwirtschaftlich gedacht werden, müssen Interessengegensätze als solche erkannt, auf das Gemeinwohl ausgerichtet und ausgeglichen werden, Hinweise für die Möglichkeiten und die Grenzen der Vertretung wirtschaftlicher Belange gegeben werden. Neben die saeh- und betriebsnahe Fühlung mit den betreuten Firmen hat eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen von Partei und Staat zu treten. —Es ist unmöglich, eine auch nur annähernd vollständige Übersicht zu geben. Die nur beispielsweise und stichwortartig angeführten Aufgaben, die von der Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft zu lösen sind, können von jedem, der in einem gewerblichen Betrieb verantwortlich tätig ist, um zahlreiche weitere Punkte vermehrt werden. Es ist klar, daß das Aufgabengebiet je nach der inner- und außenwirtschaftlichen Lage bald diese, bald jene Angelegenheit an Zahl zunehmen und an Bedeutung gewinnen und verlieren läßt, daß die Struktur der einen Branche ein verstärktes Maß von Betreuung in Fragen Orand Hotel Bellevue, Unter den Linden 25 Hotel Bristol, Unter den Linden 5'6 Central-Hotel, Friedrichstr. 143-149 „Heidelberger“, Das Haus der deutschen Heimat, Friedrichstr. Badischen Wein in Berlin Hotel Kaiserhof, Unter den Linden 25 Restaurant Kottier, zum Schwabenwirt, Motzstr. 31 Restaur. u. Kondit. Kranzier, Unter den Linden 25. Rheinische Winzerstuben, Leipziger Str. 31/32 Hotel Russischer Hof, Georgenstr. 21 22 Württ. Wein- u. Bierstub.Schwobastüble, Linkstr. 6 Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 849 erfordert, für die in anderen Branchen ein Tätigwerden der wirtschaftlichen Organisation sich erübrigt, daß in manchen Bezirken Angelegenheiten keine oder nur geringe Bedeutung haben, die in anderen Bezirken im Mittelpunkt der Tagesarbeit einer wirtschaftlichen Organisation stehen. C. W T elche Organisationen stehen zur Verfügung, um den vorstehend angedeuteten Bedürfnissen zu genügen ? Diese Frage soll nachstehend unter Beschränkung auf das Notwendigste und unter Verzicht auf eine erschöpfende Behandlung der wirtschaftspolitischen und der rechtlichen Probleme aufgeführt werden. Im großen und ganzen gesehen sind es zwei Organisationsformen; einmal die Kammern, die der bezirklich-überfachlichen Betreuung dienen, zum anderen die Gruppen, die die branchen- mäßig-fachliche Betreuung durchführen. Beide Organisationen sind als Funktionen eines einheitlichen Ganzen aufzufassen und zu würdigen; denn, wie der RWiM. in dem oben angeführten Erlaß vom 7. Juli 1986 ausgeführt hat, es gibt nicht „regionale“ und „fachliche“ Unternehmungen; die gewerbliche Wirtschaft als Summe von Unternehmungen und Unternehmern ist vielmehr eine Einheit. I. Die Industrie- und Handelskammern — es sind 95 im Reichsgebiet — sind organisiert nach dem Prinzip, die ganze gewerbliche Wirtschaft eines übersehbaren Gebiets auf der Grundlage der allen gemeinsamen Betätigung als Kaufleute im weitesten Sinne zur ausgleichenden Wahrnehmung der Belange und zur Selbstverwaltung allgemeine} - und besonderer Aufgaben zusammenzufassen. Ebenso wie das HGB. gemeinsam gilt für alle Firmen der Industrie, des Handels, des Verkehrs, des Bank- und Versicherungsgewerbes, der Energiewirtschaft usw„ so finden alle diese Gewerbetreibenden ihre gemeinsame Vertretung in der Industrie- und Handelskammer. Die Kammern haben nicht die Aufgabe, einzelne Fachinteressen zu vertreten, sondern sie sollen vermöge ihrer Zusammensetzung und Betriebsnähe sowie ihrer u mf assenden Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bezirks die Gesamtbelange nach dem Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ wahrnehmen. Nach ihrer Zusammensetzung und ihrer Verfassung sind die Kammern in der Lage, bereits am Entstehungsort die zwischen den einzelnen Firmen, einzelnen Gewerbezweigen, Produktionsstufen auftretenden widerstreitenden Interessen auszugleichen und auf das Gemeinwohl auszurichten. Diese Aufgabenstellung für die Kammern gewährleistet auf der einen Seite eine rationelle und billige Betreuung der bezirkszugehörigen Firmen, auf der anderen Seite ermöglicht der Überblick, den die Kammern durch die vergleichende Beobachtung wirtschaftlicher Vorgänge, durch ihre Betreuungsarbeit, durch den Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter den von ihnen betreuten Firmen, durch ihre Beratung und ihre ausgleichende Funktion gew 7 innen, eine objektive Gutachtertätigkeit den Behörden gegenüber. Die Tätigkeit in der Kammer ist also sowohl den Bezirksfirmen wie dem Staate zugewandt, und die Betreuung wie auch die Gutachtertätigkeit bedingen wiederum, daß den Kammern sämtliche Gewerbetreibenden ihres Bezirks zugehören, um aus der lebendigen Betreuungsarbeit die erforderlichen Beobachtungen, Kenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen. Die Gebiete aufzuzählen, auf die sich die Arbeit der Kammern erstreckt, würde zu weit führen. Nur um Beispiele zu nennen, sei hingewiesen auf die Gutachtertätigkeit in wirtschaftlich-rechtlichen Angelegenheiten, z. B. bei Insolvenzen (vgl. § 14 VerglO. vom 26. Februar 1985), OTTO BEHR ( Makler für Grundstücke aller Art. Hypotheken, Finanzierung, Geschäftsverkäufe, Beamten-Darlehen KARLSRUHE, Robert-Wagner-Allee 17, Tel. 2092 Mitglied der Immobilien- und Hgpothekenbörse die Unterstützung der Gerichte bei der Führung des Handelsregisters (vgl. § 126 FGG.), die gutachtliche Äußerung vor der Eröffnung von neuen Einzelhandelsgeschäften, ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, in Fragen der Regelung des Ladenschlusses, die Erstattung von Gutachten über Handelsbräuche, die Beeidigung von Sachverständigen und ähnliches mehr. Die Kammern werden ferner vor der Festsetzung von Gewerbesteuern angehört; sie sind Träger von Kaufmannsgehilfen- und Industriefacharbeiterprüfungen; sie sind zum Teil Träger von Berufs- und Fachschulen und unterstützen diese allgemein finanziell; sie äußern sich zu Anträgen auf Zuteilung von Devisen; sie fertigen Bescheinigungen, z. B. Ursprungszeugnisse, aus; sie erstatten Bericht über die Wirtschaftslage ihres Bezirks. Bei weit über die Hälfte der deutschen Kammern bestehen auf freiwilliger Grundlage errichtete kaufmännische Ehrengerichte. Was die Rechtsform der Industrie- und Handelskammern betrifft, so sind sämtliche deutschen fiammern Körperschaften des öffentlichen Rechts und vermöge ihrer Stellung im staatlichen und wirtschaftlichen Leben sowie der Staatsauftragsangelegenheiten, mit denen sie betraut sind, als behördenähnliche Einrichtungen anzusehen. An der Spitze einer Kammer steht der Vorsitzende (Präsident), der vom RWiM. ernannt wird. Er vertritt die Kammern nach außen; er beruft die Sitzungen ein und führt den Vorsitz der Verhandlungen. Er ist das für die Willensbildung der Kammer als Körperschaft maßgebende Organ. Früher vollzog sich die Willensbildung der Industrie- und Handelskammern in der von Vertretern der wahlberechtigten und beitragspflichtigen Firmen gewählten Vollversammlung. An die Stelle der Vollversammlung ist der Beirat getreten. Er dient der Beratung und Unterstützung des Präsidenten, von dem die Mitglieder des Beirats berufen werden; diese bedürfen der Bestätigung des RWiM. Die Befragung des Beirats dient dazu, dem Präsidenten ein klares Bild über die Verhältnisse seines Bezirks zu verschaffen und ihn zum Zweck der Vorbereitung seiner Entscheidungen zu beraten. Der Aufwand der Industrie- und Handelskammern wird durch öffentlich-rechtliche Beiträge (Umlagen) sämtlicher zur Kammer gehörigen Unternehmungen bestritten. In Preußen sind kammerzugehörig und beitragspflichtig auch diejenigen Gewerbetreibenden, die weder im Handelsregister noch mit ihrem ganzen Betriebe in der Handwerksrolle eingetragen sind (Minderkaufleute), während sonst im allgemeinen die Eintragung ins Handelsregister die Grundlage für die Heranziehung zu den Kammerbeiträgen bildet. Der Maßstab für die Umlage ist in den meisten Ländern die staatlich veranlagte Gewerbesteuer. Die Beiträge werden notfalls im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens wie Steuern beigetrieben; hierbei können sich die Kammern der Unterstützung der Gemeinden bedienen. Einsprüche gegen die Heranziehung zu Kammerbeiträgen werden im Wege des Verwaltungsstreitver- fahrens entschieden; die oberste Instanz ist in Preußen das OVG. Gemälde, Bilder für jeden Raum finden Sie in gröBter Auswahl im Spezialgeschäft BSi# U ■ e Karlrube, Ludwigsplatz Bitte besichtigen Sie D U V mm C (Inhaber: w. Bertsch) meine 5 Schaufenster Nr. 19 SöÖ BADISCHE WIRT Mech. Glaserei Anton Rauch Freiburg I. Br., Hermannstr. 7, Fernsprecher 1139 Schaufensteranlagen, Schaukasten, Doppel- und Schiebefenster Neben der Bestreitung des Haushaltsbedarfs durch die Kammerbeiträge ist in den meisten deutschen Industrie- und Handelskammern die rechtliche Möglichkeit gegeben, für die Benutzung von Anstalten, Anlagen und Einrichtungen sowie für Amtshandlungen zugunsten einzelner öffentlich-rechtliche Gebühren zu erheben. II. In den Gruppen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft ist das fachliche Organisationsprinzip verwirklicht. Ihre Aufgabe ist die fachliche Betreuung, die Beobachtung und Vertretung der fachlichen Besonderheiten eines Gewerbezweiges. Es bestehen folgende sechs Reichsgruppen: Industrie, Handel, Handwerk, Banken, Versicherungen und Energiewirtschaft. Die Reichsgruppen sind untergegliedert in Wirtschaftsgruppen und je nach Bedarf weiter in Fach- und Fachuntergruppen. So weist die Reichsgruppe Industrie z. B. 29 Wirtschaftsgruppen auf, von denen wiederum mehrere in Hauptgruppen (insgesamt 7) zusammengeschlossen sind. Von den Organisationsprinzipien ist oben bereits der Grundsatz der Ausschließlichkeit sowie der Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft und der Grundsatz des Führerprinzips erwähnt. Daraus ergibt sich eine Fülle neuer Rechtsprobleme, deren Erörterung im einzelnen zu weit führen würde. Lediglich beispielsweise und um auf die grundsätzliche Änderung im Organisationsrecht sowie auf dessen Entwicklungstendenzen hinzuweisen, sollen einige Gedanken aufgezeigt werden, die in der Tagesarbeit der Organisationen erkennbar geworden sind. So ergibt sich aus dem Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft, daß ein Unternehmer nicht durch ein privatrechtliches Rechtsgeschäft Mitglied einer Gruppe wird. Die Mitgliedschaft wird vielmehr grundsätzlich unabhängig von dem Willen der Firma oder der Gruppe begründet. Es gibt keine Aufnahme in die Gruppe; entscheidend ist vielmehr das „Tätigsein“ bzw T . „Tätigwerden“ auf dem Fachgebiet gemäß § 8 VO. vom 27. November 1934. Für bereits bestehende Unternehmungen also datiert der Beginn der Mitgliedschaft vom Inkrafttreten der Anordnung des Ministers an, welche die Gruppe ins Leben ruft, für neu gegründete Unternehmungen der Beginn der gewerblichen Betätigung in der betreffenden Branche; ein Verzicht auf die Mitgliedschaft ist nicht möglich, ebensowenig eine freiwillige regelmäßige Mitgliedschaft mit Ausnahme der Besonderheiten, die der bereits angeführte Erlaß vom 7. Juli 1936 für die sogenannten Listenmitglieder vorsieht: Hiernach wird ein Unternehmen, dessen Geschäftsbereich sich außer auf das Gebiet der Wirtschaftsgruppe, in deren Rahmen das Schwergewicht der fachlichen Betreuung fällt, auch auf das Gebiet anderer Wirtschaftsgruppen erstreckt, Fachmitglied bei diesen Gruppen, falls nicht die Wirtschaftsgruppe auf die Erfassung verzichtet. Handelt es sich lediglich um Hilfs- und Nebenbetriebe, so können diese nur als „Listenmitglieder“ erfaßt werden, die nicht beitragspflichtig sind. Freiwilliger Beitritt als „Fachmitglied“ ist möglich: in diesem Falle ist die Verpflichtung für Beitragszahlung gegeben. Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zu den Gruppen F.X. Sichler & Co 6. Unternehmen für Hoch-, I Freiburg im Breisgau Tief-und Eisenbetonbau C HAF TS-Z E ITUNG entscheidet in oberster Distanz als Aufsichtsbehörde der RWiM. Nach § 10 der mehrfach erwähnten DurchfVO. vom 27. November 1934 entscheidet Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zu einer Fach- oder Fachuntergruppe der Leiter der Wirtschaftsgruppe, Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zu einer Wirtschaftsgruppe oder einem Wirtschaftsbezirk der Leiter der Reichsgruppe — für die Industriegruppen der Leiter der Hauptgruppe. Wenn auch die Verordnung nicht ausdrücklich zum Ausdruck bringt, daß die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen einer Gruppe und einem Unternehmen über die Zugehörigkeit des Unternehmens zu der betreffenden Gruppe ausschließlich diesen letztgenannten Stellen Vorbehalten werden soll, so sprechen doch Sinn der Verordnung und die den Leitern der Gruppen gesetzten Aufgaben dafür, die Entscheidung über solche Streitigkeiten in ihre Hände zu legen. Für die Beitragsklagen der Gliederungen der Gruppen sind die ordentlichen Gerichte zuständig, die nach dem Vorgesagten nicht festzustellen haben, ob der die Zugehörigkeit zur Gruppe begründende Tatbestand gegeben ist, noch ob die Höhe des Beitrages angemessen erscheint. Es verbleibt im wesentlichen nur die Feststellung der Fälligkeit des Anspruchs, die Prüfung der Frage, ob Einwendungen oder Einreden entgegenstehen usw. Die Leiter der Gruppen können Weisungen, die durch den Zweck der Gruppe bedingt sind, durch Ördnungsstrafzwang durchsetzen; diese Ordnungsstrafen sind von den Industrie- und Handelskammern einzuziehen. Nach § 5 VO. vom 27. November 1934 haben die Wirtschaftsgruppen und ihre selbständigen Fachgruppen, Fachuntergruppen und bezirklichen Gruppen die Stellung von rechtsfähigen Vereinen; die Vorschriften des § 27 Abs. 3 und die §§ 30, 31 und 42 BGB. finden sinngemäß Anwendung. Die gleiche Rechtsstellung haben unter den Reichsgruppen auch die Reichsgruppe Industrie und die Reichsgruppe Handel durch besondere Anordnungen erhalten; ferner nach § 5 VO. über den organischen Aufbau des Verkehrs (s. u.) vom 25. September 1935 (RGBl. 1169), die Reichs verkehrsgruppen. Für die Verfassung der Reichsgruppen gilt folgendes: An der Spitze der Gruppe steht der Leiter, der, wie der Präsident einer Industrie- und Handelskammer, ehrenamtlich tätig ist. Er wird wie dieser vom RWiM. bestellt. Auch ihm steht ein Beirat zur Seite, der vor wichtigen Maßnahmen zu hören ist, insbesondere bei der Feststellung des Haushaltsplanes, der Festsetzung von Beiträgen usw. Was die Aufgaben der Gruppe betrifft, so seien als Beispiele der fachlichen Betreuung erwähnt die technische Unterrichtung und Aufklärung der Mitglieder, Unterrichtung über Einführung neuer technischer Verfahren, über neue Werkstoffe und über die technischen Fortschritte auf Nachbargebieten; wirtschaftliche Unterrichtung der Mitglieder über die wesentlichen wirtschaftlichen Fragen ihres Fachzweiges (Marktlage der Vorprodukte und der wichtigsten Rohstoffe für ihre Erzeugnisse); Betreuung der Mitglieder mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit (betriebswirtschaftliche Förderung der Mitglieder, Kalkulationswesen); ferner die Sammlung von Zollwünschen, Förderung von Forschungs- und Schulungsinstituten, deren Arbeiten den betreffenden Fachzweigen zugute kommen u. a. m. Im Interesse der Vereinfachung und Erhöhung des Wirkungsgrades der Organisation hat der RWiM. in der vorerwähnten VO. vom 7. Juli 1936 verschiedene Be- Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 351 Stimmungen getroffen, die sich an die Gruppen richten und dem Ziel der Schaffung einer schlagkräftigen, klaren und billigen Wirtschaftsorganisation dienen. So bedarf insbesondere die Errichtung bezirklicher Gruppen jeweils der Zustimmung der zuständigen Beichsgruppe. Neue bezirkliche Gruppen sollen regelmäßig nur mit Bezirksgrenzen der Wirtschaftsbezirke oder von Teilen der Wirt- schaftsbezirke errichtet werden. Vor der Errichtung neuer fachlicher und fachlich-bezirklicher Untergliederungen (Fachgruppen, Fachuntergruppen und deren bezirkliche Gruppen) ist die Zustimmung des BWiM. einzuholen. Klar wird in diesem Erlaß auch das Überordnungsverhältnis von der Beichsgruppe zur Wirtschaftsgruppe, von der Wirtschaftsgruppe zu den Fachgruppen und von den Fachgruppen zu den Fachuntergruppen und deren Untergliederungen herausgestellt. Auf Grund dieses Überordnungsverhältnisses sind die Leiter der Gruppen im Bahmen ihrer Aufgaben befugt, ihren nachgeordneten Gruppen Weisungen zu erteilen und Auskünfte einzufordern. Statistische Erhebungen der Fachgruppen und Fachuntergruppen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Wirt- schaftsgruppen. III. In den Bezirkswirtschaftskammern (meist kurz Wirtschaftskammern genannt) ist durch den Erlaß vom 7. Juli 1936 eine Verschmelzung des fachlichen und des regionalen Prinzips vorgenommen. Es bestehen 18 Wirtschaftskammern mit dem Sitz in: Königsberg i. Pr., Breslau, Berlin, Stettin, Hamburg, Bremen, Hannover, Düsseldorf, Dortmund, Köln, Frankfurt a. M., Magdeburg, Weimar, Dresden, München, Karlsruhe, Stuttgart und Saarbrücken. Ihnen fehlte bisher noch die eigene Bechts- persönlichkeit. Die Verleihung der Bechtspersönlichkeit dürfte aber unmittelbar bevorstehen. Was ihre Verfassung betrifft, so ist die Wirtschaftskammer im wesentlichen wie eine Industrie- und Handelskammer organisiert; an ihrer Spitze steht ein Leiter mit einem Beirat; die Geschäfte werden von einer vom BWiM. bestimmten Industrie- und Handelskammer geführt. Die Mitglieder der Bezirkswirtschaftskammern sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die fachlichen Gliederungen des Bezirks. Die bisher gebildeten Bezirksgruppen der Beichsgruppe Industrie und der Wirtschaftsgruppen der Beichsgruppe Handel werden, gleichviel ob sie rechtliche Selbständigkeit besaßen oder nicht, in einer im einzelnen durch den Erlaß vom 7. Juli 1936 bestimmten Weise mit den Wirtschaftskammern verbunden. Die übrigen Beichsgruppen sind nicht bezirklich untergegliedert gewesen; der Beformerlaß vom 7. Juli 1936 sieht vor, daß auch hier vom Leiter der Wirtschaftskammer im Einvernehmen mit der zuständigen Beichsgruppe Abteilungen für Handwerk, Banken, Versicherung, Energiewirtschaft zur Bearbeitung von fachlichen Fragen eingerichtet werden können, wenn Bedarf hierzu vorliegt. Mit der Überführung der Bezirksgruppen in Industrieabteilungen und. in Groß-, Ein- und Ausfuhr-, Einzelhandel usw. Unterabteilungen der Wirtschaftskammern, die bis zum 1. Oktober d. J. erfolgen und im Wege des Vertrages vorgenommen werden wird, werden die Wirtschaftskammern die Bechtsnachfolge dieser Bezirksgruppen antreten. Die Fachabteilungen werden, wie bisher die Bezirksgruppen, im engen Kontakt mit den Betrieben bezüglich ihrer fachlichen Aufgaben stehen. Des weiteren werden die bisherigen Bezirksausgleichstellen für öffentliche Aufträge den Wirtschaftskammern als Abteilungen angegliedert. — Die Wirtschaftskammern haben ihren Mitgliedern gegenüber das Beeht auf Auskunftserteilung im Bahmen ihrer Aufgaben. — Die Entwicklung geht weiter dahin, die Wirt- Behncke & Zschache, Malermeister Karlsruhe, Klauprechtstr. 9 . Telephon 1815 Malerarbeiten / Innendekoration schaftskammern auch zu Trägern der Außenhandelsstellen (Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Oktober 1933 [BGBl. I, 743]) zu machen. Aufgabe dieser Außenhandelsstelle ist, in Fragen des Außenhandels die Firmen ihres Bezirks zu unterrichten, zu werben und die Vermittlung zwischen den Behörden und den einzelnen Unternehmungen herzustellen. Es bestehen 18 solcher Außenhandelsstellen, die ihren Sitz sämtlich am Sitz einer Industrie- und Handelskammer haben. Die Geschäftsführung liegt in der Begel bei der betreffenden Kammer. Die Träger der Außenhandelsstellen waren bisher die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Bezirks der Außenhandelsstelle. Der Vereinigung des fachlichen und des bezirklichen Grundsatzes zu einer Einheit dient endlich auch, daß die bisherigen — allerdings nicht in allen Teilen des Beiches bestehenden — landschaftlichen Industrie- und Handelskammertage (z. B. Industrie- und Handelskammerverband Niedersachsen-Kassel, Württembergischer Industrie- und Handelstag, Bayerischer Industrie- und Handelskammertag) aufzulösen sind. Die gemeinsamen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern eines Wirtschaftsbezirks werden nach dem Erlaß vom 7. Juli 1936 von der Abteilung für Industrie- und Handelskammern in der Bezirkswirtschaftskammer (Kammer-Abteilung) bearbeitet werden. Die bei den Wirtschaftskammern gebildeten Abteilungen erhalten einen Leiter, einen Beirat und einen Geschäftsführer. Die Leiter der Fachabteilungen werden vom Leiter der Wirtschaftskammer auf Vorschlag des Leiters der zuständigen Beichsgruppe ernannt und mit dessen Einverständnis abberufen. Den Beirat bilden die dem betreffenden Wirtschaftszweig angehörenden Mitglieder des Beirats der Wirtschaftskammer, bei der Kammerabteilung die Präsidenten der Industrie- und Handelskammern des Wirtschaftsbezirks; der Leiter der Abteilung kann mit Zustimmung des Leiters der Wirtschaftskammer weitere Mitglieder aus den für die Abteilung in 'Frage kommenden Wirtschaftszweigen berufen. Aus der Zahl der Beiratsmitglieder der Wirtschaftskammer bildet der Leiter einen engeren Beirat, der mit dem Leiter und seinen Stellvertretern die Höchstzahl von fünf Mitgliedern nicht überschreiten darf. Diesem ist Gelegenheit zu geben, sich zu allen Fragen zu äußern, die für die Mitglieder von besonderer Bedeutung sind, Erfrischend heilend gut das Mineralwasser Freyersbacher Mineralquellen Bad Peterstal 852 BADISCHE WIRTSCHAETS-ZEITUNG Nr. 19 !Die Sdieffler 3-Spalten •Buchhaltung erspart 50% Arbeit und Kosten Gebr. Scheffler ES 9 '■ Br ” Fr,ednchstr ' 29 insbesondere wird der engere Beirat vor Feststellung des Haushalt planes, Festsetzung der Beiträge und Bestellung von Geschäftsführern zu hören sein. Der Geschäftsführer wird auf Vorschlag des Leiters der Abteilung vom Leiter der Wirtschaftskammer bestellt; er soll zugleich die Bearbeitung bestimmter Sachaufgaben bei der als Geschäftsstelle bestimmten Industrie- und Handelskammer übernehmen. Geschäftsführer der Kammerabteilung ist der erste Geschäftsführer der als Geschäftsstelle bestimmten Industrie- und Handelskammer. Die Geschäftsführer der Abteilungen vertreten den ersten Geschäftsführer der als Geschäftsstelle bestimmten Industrie- und Handelskammer, der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftskammer ist, für den Geschäftsbereich ihrer Abteilungen. Als eine weitere wichtige Aufgabe der Wirtschaftskammern sei schließlich erwähnt, daß die WTrtschafts- kammern zu Trägern von Ehrengerichten der gewerblichen Wirtschaft als Einrichtungen der Selbstverwaltung ausersehen sind. Hierbei sollen die mit den freiwilligen kaufmännischen Ehrengerichten der Industrie- und Handelskammern gemachten Erfahrungen verwertet werden. Über die Zuständigkeit, das Verfahren und die Befugnisse der zukünftigen Ehrengerichte wird die Reichswirtschaftskammer dem RWiM. ein Gutachten erstatten, das durch einen unter dem Vorsitz des Grafen von der Goltz stehenden Ausschuß vorbereitet werden soll. IV. Eine besondere Organisation ist für die Unternehmungen des Verkehrs geschaffen. Sie ist demRVerkM. unmittelbar unterstellt, der den organischen Aufbau des Verkehrsgewerbes durch besondere Verordnung geregelt hat. Die Organisation schließt sich eng an den Aufbau der gewerblichen Wirtschaft an, zu der die Verbindung dadurch hergestellt ist, daß die Organisation des Verkehrs als solche Mitglied der Reichswirtschaftskammer ist. Die bisherigen Spitzenverbände des Verkehrsgewerbes sind zu den Reichsverkehrsgruppen a) Seeschiffahrt, b) Binnenschiffahrt, c) Kraftfahrgewerbe, d) Fuhrgewerbe, e) Schienenbahnen, f) Spedition und Lagerei, g) Hilfsgewerbe des Verkehrs zusammengefaßt, die sich wieder in Fachgruppen untergliedern. Die Bestimmungen über die Bildung der Fachgruppen hat der RVerkM. in der Anordnung über die Gliederungen der Reichsverkehrsgrt ppen getroffen. Die Reichsverkehrsgruppen können nach Bedarf auch bezirkliche Gruppen bilden; die Entscheidung hierüber steht dem RVerkM. zu. Die Rechtsstellung der Reichsverkehrsgruppen ist — entsprechend der Rechtsstellung der Wirtschaftsgruppen in der gewerblichen Wirtschaft — die eines rechtsfähigen Vereins. Für die fachlichen und bezirklichen Gliederungen der Reichsverkehrsgruppen ist die Rechtsfähigkeit nicht vorgesehen; sie kann nur den Gliederungen der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt nach Anhörung des Leiters dieser Gruppe durch den RVerkM. verliehen werden. Die Zugehörigkeit der einzelnen Unternehmen und Unternehmungen zu den Gruppen des Verkehrsgewerbes richtet sich im allgemeinen nach den gleichen Grundsätzen wie bei der gewerblichen Wirtschaft. Zu bemerken ist, daß durch den § 15 Abs. 4 VerkO. der Begriff der Betreuungsgruppe eingeführt ist; d. h., sofern sich der Geschäftsbereich eines Unternehmens auf mehrere Reichsverkehrsgruppen erstreckt, so tritt zwar die Mitgliedschaft bei allen beteiligten Reichsgruppen ein, jedoch hat die Reichsverkehrsgruppe, in deren Rahmen das Schwergewicht der fachlichen Betätigung des Mitgliedes liegt, auch seine allgemeine Betreuung zu übernehmen. Ähnliche Grundsätze sieht bekanntlich der Reformerlaß vom 7. Juli 1986 für die Organisation der gewerblichen Wirtschaft vor. Auch hinsichtlich der Beitragspflicht und Beitragseinziehung hat die VerkVO. eine Entwicklung eingeleitet, die ihren Niederschlag für die gewerbliche Wirtschaft in dem Erlaß vom 7. Juli 1936 gefunden hat. — Die Aufgaben.der Verkehrsgruppen liegen, wie auch bei den Gruppen djer gewerblichen Wirtschaft, ganz allgemein in der Beratung und Betreuung auf dem Fachgebiet. Leitung, Bildung und Befugnisse des Beirats und der Geschäftsführung sind ebenfalls in enger Anlehnung an die Bestimmungen der 1. DurchfVO. über den organischen Aufbau der gewerblichen Wirtschaft geregelt. An der Zugehörigkeit der Verkehrsbetriebe zu den öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen der Wirtschaft, den Industrie- und Handelskammern, ist nichts geändert. Die Kammern haben die Verkehrsbetriebe hinsichtlich der bezirklich-überfachlichen Belange nach wie vor in gleicher Weise zu betreuen wie bisher. Als Sonderregelung im Verkehrsgewerbe besteht ein Reichsverkehrsrat, der etwa dem Beirat der Reichswirt- Schaftskammer gleichzusetzen ist. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Verkehrsträger und der Verkehrsnutzer. Für die Verkehrsträger gehören ihm die Leiter der Reichsverkehrsgruppen und Vertreter der öffentlich-rechtlich verwalteten Verkehrsbetriebe sowie der Generalinspekteur für das Deutsche Straßenwesen an. Als Vertreter der Verkehrsnutzer werden vom RVerkM. berufen: 2 Vertreter des Reichsnährstandes (vorzuschlagen vom Reichsbauernführer), 6 Vertreter der gewerblichen Wirtschaft (vorzuschlagen vom Leiter der Reichswirtschaftskammer), 1 Vertreter der Reichskulturkammer (vorzuschlagen vom Leiter der Reichskulturkammer), 1 Vertreter der Gemeinden (vorzuschlagen vom RMdL), 1 Vertreter der Deutschen Arbeitsfront (vorzuschlagen vom Reichsleiter der DAF.). Ferner besteht für den RVerkM. die Möglichkeit, weitere im Verkehrsgewerbe tätige oder mit den Verhältnissen im Verkehrsgewerbe besonders vertraute Personen als Mitglieder zu berufen. Eine Stellvertretung im Reichsverkehrsrat ist nicht zulässig. Das Arbeitsgebiet ist — allgemein umrissen — die Beratung in Verkehrsfragen für das ganze Reich. In der Ebene der Wirtschaftskammerbezirke sah die VerkVO. die Schaffung von Bezirksverkehrsräten vor, die der Beratung von Angelegenheiten des bezirklichen Verkehrs dienen sollten. Ihre Bildung ist bisher nicht erfolgt. Es sollen unter Verzicht hierauf bei den Bezirkswirtschaftskammern besondere Verkehrsabteilungen — Wfn ERNE Makler für Grundstücke aller Art, Hypotheken, Vermietungen und Versicherungen Freiburg i. Br., Hildastr. 27, Tel. 6668 _ Mitglied der Immobilien- und Hypothekenbörse Karlsruhe _ Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 353 Die badische Regierung setzt sich voll und ganz dafür ein, daß die Wasserstraße Oberrhein—Hochrhein schiffbar gemacht ivird und sie tut das deshalb, weil erstens die Frage technisch durchaus lösbar ist, zweitens die Kanalisierung wirtschaftlich vernünftig ist und drittens dieser Kanal für das Hochrheingebiet eine absolute Notwendigkeit ist. Wir werden nicht ruhen und rasten, bis dieses hohe Ziel, das wir uns gesteckt haben, erreicht ist. Ministerpräsident Köhler zur Großschiffahrtsstraße Basel—Bodensee auf der Tagung des Bheittschiff äht tsverbands Konstanz am, 27.9.36 entsprechend den Industrieabteilungen usw. — errichtet werden. Den besonderen Belangen des Verkehrs wird dann bei der Bildung des Beirats sowie der Bestellung des Leiters und Geschäftsführers der Abteilung Rechnung getragen werden können. V. Die Spitze der Organisation der gewerblichen Wirtschaft bildet die Reichswirtschaftskammer, die ihren Sitz in Berlin hat. Sie ist die gemeinsame Vertretung der fachlichen und bezirklichen Organisation der gewerblichen Wirtschaft und der Organisation des Verkehrsgewerbes, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Durch die vom RWiM. erlassene Satzung ist ihr die Rechtsfähigkeit verliehen. Als Mitglieder gehören ihr die Reichsgruppen der gewerblichen Wirtschaft, die Organisation des Verkehrsgewerbes, die Wirtschaftskammern, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern an. An ihrer Spitze steht ein Leiter und ein oder mehrere Stellvertreter, die vom RWiM. berufen werden. Die Geschäfte werden von einem oder mehreren Geschäftsführern geführt, deren Bestellung der Zustimmung des RWiM. bedarf. Die Reichswirtschaftskammer hat einen Beirat, der dem RWiM. als beratendes Organ dienen soll. Er ist also nicht, wie die Beiräte der Beichsgrrppen und Reichsverkehrsgruppen und ihrer fachlichen Untergliederungen, Organ der Organisation selbst, sondern ein solches des RWiM. Die Mitglieder des Beirats sind 1. der Leiter der Reichswirtschaftskammer, seine Stellvertreter sowie der Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, 2. die Leiter der Reichsgri ppen und der Hauptgruppen der gewerblichen Wirtschaft, 3. die Leiter der Wirtschaftskammern, 4. 3 Vertreter der Organisation des Verkehrsgewerbes und 1 Vertreter der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, die der RWiM. auf Vorschlag des RVerkM. beruft, 5. die vom RWiM. berufenen Mitglieder, und zwar a) ein auf Vorschlag des Reichsbauernführers berufener Vertreter des Reichsnährstandes, b) ein auf Vorschlag des RMdl. berufener Vertreter der Gemeinden, c) sonstige in der gewerblichen Wirtschaft tätige oder mit ihren Verhältnissen besonders vertraute Personen. Die Leiter der Reichsgruppen und der Hauptgruppen in der gewerblichen Wirtschaft sowie die Leiter der Wirtschaft skammern können sich im Falle ihrer Behinderung durch ihre satzungsgemäßen Stellvertreter vertreten lassen; die Mitgliedschaft der anderen ist an die Person gebunden. Als Organ des RWiM. wird der Beirat auf dessen Wunsch vom Leiter der Reichswirtschaftskammer einberufen; den Gegenstand der Beratung bestynmt der RWiM., der auch die Verhandlung leitet oder sich vertreten läßt. Zur Beratung von Fragen der Selbstverwaltung kann der Leiter der Reichswirtschaftskammer den Beirat selbständig zusammenrufen; er soll ihm Gelegenheit zur Äußerung geben bei den Angelegenheiten, die für die Mitglieder von besonderer Bedeutung sind, wie zum Haushaltsplan, zur Umlage und zu grundsätzlichen Fragen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Die Stellung , des Beirats als Organ des RWiM. wird dazu beitragen, die Staatsführung in lebendiger Nähe mit der Wirtschaft zu halten und sie damit über deren Wünsche und Anregungen ständig zu unterrichten, wie andererseits in umgekehrter Richtung die Staatsführung die Wirtschaft zur Lösung bestimmter Aufgaben heranziehen wird. Die Satzung der Reichswirtschaftskammer sieht entsprechend vör, daß die Reichswirtschaftskammer als Organ der Selbstverwaltung die gemeinsamen Angelegenheiten der Reichsgruppen, der Wirtschaftskammern, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern zu bearbeiten hat, während sie als Organ des RWiM. Aufgaben zur Erledigung übertragen erhält, die ihr von diesem gestellt werden. So wird z. B. nach dem Reformerlaß vom 7. Juli die Reichswirtschaftskammer eine Prüfstelle für den Bereich der Organisation der gewerblichen Wirtschaft bilden. Auch sonst hat der Minister von der Übertragung besonderer Aufgaben wiederholt Gebrauch gemacht. Um den überfachlich-bezirklichen Organisationen, den Industrie- und Handelskammern, Gelegenheit zu geben, ihre gemeinsamen Aufgaben zentral zu bearbeiten, wie dies in der früheren Spitzenorganisation der Kammern, dem Deutschen Industrie- und Handelstag, erfolgte, sieht die Satzung der Reichswirtschaftskammer vor, daß in ihr eine besondere Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern gebildet wird, in die der Deutsche Industrie- und Handelstag überführt worden ist. Die Arbeitsgemeinschaft soll für einen Erfahrungsaustausch über die von den Kammern in den einzelnen Bezirken angestellten Beobachtungen sorgen und die Unterlagen liefern, die aus der Arbeit der Kammern oder aus der Behandlung gleichartiger Tatbestände zu gewinnen sind. Die einzelnen Kammern werden von sich aus nicht immer in der Lage sein zu erkennen, ob die ihnen vorgetragenen 354 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 19 Anregungen und Klagen allgemeine oder nur örtliche Bedeutung haben, ob die einzelne Frage nur für einen bestimmten Wirtschaftszweig von Interesse ist oder ob sie die gesamte deutsche Wirtschaft angeht. Es konnte nun nicht der Stellung der Reichswirtschaftskammer entsprechen, daß diese Aufgaben für die Industrie- und Handelskammern von ihr selbst erledigt werden, da sie nur die alle Organisationen der gewerblichen Wirtschaft gemeinsamen großen Aufgaben zu bearbeiten hat. Den Industrie- und Handelskammern mußte daher die Möglichkeit gegeben werden, durch die Arbeitsgemeinschaft ihre Auffassung geschlossen zur Geltung zu bringen. An der Spitze der Arbeitsgemeinschaft, die nach der YO. vom 24. Juli 1985 die Stellung eines rechtsfähigen Vereins hat, steht ein Leiter, der vom RWiM. zu berufen ist und Vorsitzender einer Industrie- und Handelskammer sein muß. Auch seine Stellvertreter sind vom RWiM. zu berufen. Weitere Organe der Arbeitsgemeinschaft sind der Beirat, die Ausschüsse und die Vollversammlung. Dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft, dem eine Höchstzahl von 30 Personen vor geschrieben ist, gehören die Leiter der Wirtschaftskammern in jedem Falle an; die übrigen Mitglieder beruft der Leiter mit Zustimmung des RWiM. Die Aufgabe des Beirats hegt in der Beratung und Unterstützung des Leiters der Arbeitsgemeinschaft. Der Beirat soll insbesondere gehört werden zum Haushaltsplan, zur Umlage und vor grundsätzlichen Maßnahmen, insbesondere organisatorischer Art. Die Satzung der Arbeitsgemeinschaft sieht die Möglichkeit vor, daß für bestimmte Gruppen von Beratungsgegenständen ständige Ausschüsse gebildet werden, in die auch Personen berufen werden können, die keiner Industrie- und Handelskammer angehören, z. B. Vertreter der NSDAP, usw. Für die wichtigsten Fragen, wie z. B. Steuern, Verkehrsfragen, Bildungswesen usw., sind solche Ausschüsse bereits gebildet worden. Zur Bearbeitung einzelner besonderer Gegenstände können Sonderausschüsse eingesetzt werden. Die Vollversammlung besteht aus den Vertretern der Mitglieder und den dem Beirat angehörigen Personen. In gewissen Zeitabständen soll der Vollversammlung Gelegenheit gegeben werden, in einen Erfahrungsaustausch zu grundsätzlichen Fragen zu treten. Von besonderer Bedeutung ist, daß die Arbeitsgemein- Rechnende oder nichtrechnende Buchungs- mit automatischer Konteneinführung Handdurchschreibe-Buchhallung Sichtkarteien in neuer Art bringen in Verbindung mit der Ruf-Rethode und unseren individuellen OrsanisationspISnen Obersicht und Sicherheit in jeden Betrieb. Generalvertretung für Baden: K. Heilmann, beratender Organisator MdO. Karlsruhe, Nowack>Anlage 6, Fernruf 1520 schaff zugleich, die Gesamtvertretung der anerkannten deutschen Auslandshandelskammern und wirtschaftlichen Vereinigungen deutscher Kaufleute und Industrieller im Ausland ist. Diese gehören ihr als außerordentliche Mitglieder an. So zeigt sich uns heute das Bild der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Nach außen erscheint sie vielgestaltig und mannigfaltig; im Innern ist sie straff durchgestaltet und bietet der Staatsführung dadurch, daß von der Organisation jeder einzelne Betrieb erfaßt wird, die Gewähr, daß die Organisation das ist, was sie sein soll, ein schlagfertiges Instrument der Wirtschaftspolitik. Es ist selbstverständlich, daß die Entwicklung seit 1933 nicht ohne Störungen vor sich gehen konnte; es muß jedoch festgestellt werden, daß das gesteckte Ziel erreicht ist. Der Reformerlaß des RWiM. vom 7. Juli 1936 beseitigt Auswüchse, die sich in gewissem Maße gezeigt haben, und bildet somit den Schlußstrich für einen Teilabschnitt; es ist daher jetzt die Gelegenheit geboten, eine Zwischenbilanz zu ziehen, die einen Überblick über das ganze gestattet. Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft darf und kann nicht etwas Starres sein, sondern sie muß, wenn sie lebensnahe bleiben will, sich den Bedürfnissen der Wirtschaft anpassen. (Veröffentlicht in der Juristischen Wochenschrift Heft 37/38 vom 12. und 19. September 1936.) Pr. Schacht; Stabile Wirtschaftsgrumllage durch die Devisenbewirtschaftung. Sparer und Arbeiter bleiben geschützt — Deutschland bereit, an der Entwicklung des Wohlstandes der Welt mitzuwirken. Reichsbankpräsident Dr. Schacht gab am 30. 9. vor dem Zentralausschuß der Reichsbank nachfolgende Erklärung ab: „Die französische Regierung hat am 27. d. M. der Reichsregierung die von den drei Regierungen in Paris, London und Washington veröffentlichte Erklärung über die Abwertung des französischen Franken zugehen lassen und hat dabei besonders die Aufmerksamkeit gelenkt auf den Absatz 5, in dem die Mitwirkung der übrigen Nationen bei der Durchführung der in der Erklärung formulierten Politik gewünscht und angesucht wird. Dieser Umstand und die Tatsache, daß die Abwertung des französischen Franken erhebliche Rückwirkungen auf die Gestaltung der internationalen Wirtschafts- und W T ährungsbeziehungen haben muß, legt es nahe, die deutsche Auffassung in dieser Angelegenheit gleichfalls der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Die in der Erklärung der drei Mächte bekundete Absicht, „den Frieden zu wahren, die Schaffung von Bedingungen zu begünstigen, die am besten zur Wiederherstellung der Ordnung in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen beitragen können, und eine Politik zu betreiben, die auf die Entwicklung des Wohlstandes in der Welt und auf die Besserung des Lebensstandards der Völker abzielt“, entspricht vollinhaltlich dem Wünsche und Willen, den der Führer und Reichskanzler in seinen wiederholten feierlichen Erklärungen namens der Reichsregierung vor der Weltöffentlichkeit zum Ausdruck ge- Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG FIRMEN-ANZEIGER der badischen Industrie- und Handelskammern Auszüge ans den Einträgen in den Handels- und Genossenschaftsregistem der badischen Amtsgerichte Ohne Gewähr Industrie- und Handelskammer Mannheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. „Derop“ Deutsche Vertriebs-Gesellschaft für Russische Öl-Produkte A.-G. Zweigniederlassung Mannheim, Mannheim, Karl-Lud- wigstraße 28 — 30. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb russischer Mineralölerzeugnisse sowie Mineralölerzeugnisse und gleichartiger Waren anderer Herkunft. Grundkapital: 10000000 RM. Vorstandsmitglieder: Carl J. H. Brandt, Bochum, Eckardt von Klaß, Berlin, Oskar Picot, Bochum, Otto Kurrer, Bochum. Prokura: Dr. Alfons Holzbauer und Alfred Pfretz- schner, beide in Mannheim. Rheinauer Kohlenvertrieb Adolf Kälber, Mannheim, L 13, 8. Inhaber: Adolf Kälber, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Hildegard Eisemann, Heidelberg. Inhaberin: Alfred Eisemann Ehefrau Hildegard geb. Müller, Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Eicheldruck Weinheim Richard Hofmann, Weinheim. Inhaber: Richard Hofmann, Weinheim. Prokura: Frau Gretel Hofmann geb. Eichel, Weinheim. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Pilo-Werk Adolf Krebs G. m. b. H., Mannheim. Weiterer Prokurist: Paul Schumacher, Mannheim. Franz Haaf, Schokolade- und Konfitürenfabrik, Mannheim. Artur Haaf ist gestorben. Jetzige persönlich haftende Gesellschafter: Franz Haaf und Hermann Haaf, beide in Mannheim. Tobias Löffler, Mannheim. Jetzige Inhaberin: Gertrud Schreiner, Ludwigshafen a. Rh. Aberle & Friedmann, Mannheim. Die Prokura des Robert Friedmann ist erloschen. Weiterer Prokurist: Kurt Friedmann, Mannheim. Oscar Leuner, Ladenburg. Jetzige Inhaberin: Otto Kaiser Ehefrau Anna Theodora geb. Leuner, Mannheim. Der Ort der Niederlassung ist von Ladenburg nach Mannheim verlegt. Jetziger Geschäftszweig: Handel in technischen Artikeln. M. J. Cappallo, Mannheim. Die Prokura des Jakob Detzel ist erloschen. Der Firmeninhaber wohnt jetzt in Mannheim-Waldhof. f Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. L. Langer & Co., Heidelberg. Jetzige Inhaberin: Minna Keese, ledig, Heidelberg. Oktober 1936 Füllhalter-Gesellschaft Kaufmann & Co., Heidelberg. Die Firma ist geändert in: Artus Füllhalter-Gesellschaft Kaufmann & Co. Lebensmittelhaus Goedecke G. m. b. H., Heidelberg. Prokura: Hermann Hofmann, Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Gerh. Florix & Co., Weinheim: Die Firma lautet jetzt: Fahrzeugbau Weinheim Adolf Schäfers. Jetziger alleiniger Inhaber: Adolf Schäfers, Weinheim. Geschäftszweig: Herstellung von Anhängerfahrzeugen aller Art. Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Kaufhaus Christoph Witt, Wertheim. Jetziger Inhaber: Nikolaus Eglmeier, Wert- heim. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Woerishoffer & Co. Farbwerk vorm. Zimmer, Mannheim. Theodor Sutter, Mannheim. Adam Metz, Mannheim-Friedrichsfeld. Katharina Kiß, Mannheim-Waldhof. Paul Spielberg, Mannheim. Jakob Heß, Mannheim. Leopold Gentner, Mannheim-Sandhofen. Werkma Werkzeuge und Maschinen Ernst Artur Geber, Mannheim. Josef Drees, Mannheim. Elisabeth Schwing, Mannheim. Hugo Sohn, Mannheim. L. Steinthal, Mannheim. Peisach Rennert, Mannheim-Sandhofen. Ferdinand Schlamp, Mannheim. Karolina Ortwein, Mannheim. Karl Kaulmann, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Wärmeausgleich Christians G. m. b. H., Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Theodor Hütten, Walldürn. Amtsgerichtsbezirk Eberbach. Heinrich Eppe, Eberbach. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim. Wilhelm K. H. Leonhardt, Sinsheim. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Eppingen. Dreschgenossenschaft Rohrbaeh bei Eppingen e. G. m. b. H., Rohrbach. Gegenstand des Unternehmens: Das selbstgebaute Getreide der Mitglieder mit der Dreschmaschine zu dreschen und die Anschaffung und Benutzung sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen. Vorstandsmitglieder: Johann Heitlinger I, Alois Ries, Franz Josef Jonitz, Alois Rebel, alle in Rohrbach. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. „Südkauf“ Kolonialwaren-Großhandel e. G. m. b. H„ Mannheim. Jetziger Gegenstand des Unternehmens: Großhandel in Lebensmitteln und verwandten Artikeln. Landw. Konsum - und Absatzverein Schriesheim Amt Mannheim e. G. m. u. H„ Schriesheim. Philipp Forschner und Wilhelm Bauer, beide in Schriesheim, sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Weitere Vorstandsmitglieder: Karl Lörsch und Philipp Bauer, beide in Schriesheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Milchverkaufsgenossenschaft Gauangelloch Amt Heidelberg e. G. m. b. H., Gauangelloch, Amt Heidelberg. Die Firma ist geändert in: Milchgenossenschaft Gauangelloch, Amt Heidelberg, e. G. m. b. H. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen . Amtsgerichtsbezirk Buchen. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Heidersbach e. G. m. b. H., Heidersbach. Karl Grämlich II ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Josef Schulz, Heidersbach. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Babette Hellmuth, Heidelberg, Inhaberin August Hellmuth Wv. Babette geb. Joa, Heidelberg. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Kaufmann Otto Krust, Alleininhaber der Firma J. und 0. Krust, Mannheim, B 6, 6. Kaufmann Hugo Sohn, Mannheim, Rosengartenstraße 32. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Schwab & Hartung G. m. b. H., Schwetzingen, b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Johann Holecek, Inhaber der Firma Deutsches Damenmodehaus J. Holecek. Mannheim, O 2, 8. 2 BADISCHE WIE T SCHAFTS-ZEIT UN G Nr. 19 V. Landwirtschaftliche Ent- gchuldunggverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Eugen Nikolaus Brenzinger, Oberhof bei Horrenberg. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Gustav Pfeil und Pauline geb. Euch, Korb, Amt Adelsheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Martin Becker II, Rot. Heinrich Bergmeier und Agathe geb. Laier, Rauenberg. Ambros Dumbeck und Juliana geb. Laier, Maischenberg. Sebastian Kloe und Ida geb. Knopf, Malsch. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Josef Anton Schnetz, Stein am Kocher. Karl Alois Walter und Anna Maria geb. Krotz, Wagenschwend. Amtsgcrichtsbez.Tauberbischofsheim. Josef Beiz, Theresia geb. Burkhardt und Ludwig, Berolzheim. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Apotheke Kappelrodeck Carl Beutel. Inhaber: Carl Beutel, Apotheker, Kappelrodeck. Mummelsee-Hotel, Post Seebach im Acher- tal i. B. Inhaber: Karl Bürk, Gastwirt, Seebach (Mummelsee). Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Trautwein & Löw, Baden-Baden. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Fabrikanten Emil Löw und Albert Trautwein, beide in Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Hans Kuhn, Karlsruhe, Südl. Hildapromenade 9. Inhaber: Hans Kuhn, Kaufmann, Karlsruhe. Prokura: Hans Kuhn Ehefrau Maria geb. Kohlund, Karlsruhe. Geschäftszweig : Lebensmittelagentur. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Rene Seybold, Kehl. Inhaber: Rene August Seybold, Musikinstrumentenfabrikant in Straß burg-Meinau. Geschäftszweig: Handel mit Musikinstrumenten, Notenverlag. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Güterfernverkehr Schmidt G. m. b. H. mit dem Sitz in Rastatt. Geschäftszweig: Güterfernverkehr aller Art im In- und Ausland. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Ernst Schmidt, Rastatt. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Piassavawerke Hermann Wimmer, Kappelrodeck. Prokura: Herbert Wimmer, Kaufmann, Kappelrodeck. Schwarzwälder Bauernkirseh-Vertriebsge - Seilschaft m. b. H., Ottenhofen. Der Geschäftsführer Wilhelm Münter, Diplomkaufmann, Ottenhofen, ist ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Anton Pies, Fabrikant, Saarbrücken, Feldmannstr.76. Adolf Huber-Graf, Sasbachwalden. Die Firma lautet jetzt : Sternen Wirtshaus Hohritt, Badisches Handwerk Paula Huber, Adolf und Paula Huber, Sasbachwalden im Schwarzwald. O. H. Die Prokura der Frau Paula Huber geb. Graf ist erloschen. Weitere persönlich haftende Gesellschafterin: Adolf Huber Ehefrau Paula geb. Graf, Sasbachwalden. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Dampfziegelei und Tonwerk Karl Meyer G. m. b. H., Baden-Baden. Das Stammkapital wurde auf 20000 RM. erhöht. Dr. August Schaub ist ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Ziegelmeister Franz Bähr, Baden-Oos. Die Prokura des Kaufmanns August Herrmann, Ludwigshafen, ist' erloschen. Karl Haynmüller, Baden-Oos. Kommanditgesellschaft. Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Haynmüller, Kaufmann, Baden-Baden. Prokura: Kaufmann Eduard Holch, Karlsruhe. Badenia-Drogerie Apotheker Wilhelm Hup- ka Nachfolger, Fritz Wolfensberger, Baden-Baden. Die Firma lautet jetzt : Badenia-Drogerie Apotheker Wilhelm Hupka, Inhaber Anna Hupka W T w. Inhaber: Wilhelm Hupka Ww. Anna geb. Falk, Baden-Baden. Friedrich Westermann, Mehl- und Futtermittelhandlung, Baden-Baden. Jetziger Inhaber: Wilhelm Westermanh, Baden- Baden. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Bruchsaler Parkettfabrik G.m.b.H., Bruchsal. Die Liquidation ist wieder eröffnet. Liquidator: Prokurist Franz Habermann, Bruchsal. Standard-Werk Eugen Reis, Bruchsal. Einzelprokura : Kaufmann Karl Staufer und Albert Schneider, Bruchsal. Amtsgerichtsbezirk Bfflhl. Schöttgen-Kaufmann G.m.b.H., Bühl. Weiterer Geschäftsführer: Willi Mayer, Schifferstadt. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Paul Bürkle, Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Bürkle & Wiedemann. O. H. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Kaufmann Vinzenz Wiedemann. Gebrüder Ettlinger, Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt : Hellmuth zum Felde vorm. Gebrüder Ettlinger. Jetziger alleiniger Inhaber: Hellmuth zum Felde, Kaufmann, Karlsruhe. Die Prokura des Hermann Nagel ist erloschen. Gesellschaft zur Vermittlung von Versicherungen m. b. H., Karlsruhe. Dr. Wilhelm Heppes ist ausgeschieden. Weitere Geschäftsführer: Bankdirektor Adolf Lips und Bankangestellter Wilhelm Rupp, beide in Karlsruhe. Die Prokura des Karl Mehrle ist erloschen. Gießereibedarf G. m. b. H., Karlsruhe. Änderung des Gesellschafts Vertrags. Karl Herlan (vormals Herber, Maschinen- und Apparatebau G. m. b. H.), Karlsruhe. Der Sitz ist nach Durlach verlegt. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Friedrich Beinert, Kehl. Die Firma lautet jetzt: Palmose-Röstwerk Friedrich Beinert, Kehl. Amtsgerichtsbezirk Qffenbiirg. Hirschapotheke Dr. Ernst Oertel, Offenburg. Jetziger Inhaber: Theodor Gausselmann, Apotheker, Offenburg. Albert Seidel, Offenburg. Jetziger Inhaber: Karl Hansmann, Kaufmann, Schutterwald. Die Firma lautet jetzt: Albert Seidel, Inhaber Karl Hansmann. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Johann Hertweck, Weingroßhandlung und Branntweinbrennerei, Rastatt. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Josef Gerstle, Kaufmann, Rastatt. Weroia Krepp- und Buntpapierfabrik G. m. b. H., Rastatt. Kaufmann Eduard Sandei ist ausgeschieden. Badenia-Drogerie Hugo Struck, Gaggenau. Jeteige Inhaberin: Frau Juliane Struck. c) Löschungen. Amtsgerichsbezirk Achern. Berth Cutivel, Achern. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Sanitätshaus Lutz, Baden-Baden. Peter Webersche Buch- und Verlagshandlung Inh. Artur Janke, Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Bader Handelsgesellschaft, Bruchsal. Blaschek & Co., Bruchsal. Leopold Holzmüller, Kolonial- und Mgnu- fakturwaren, Bruchsal. G. Reuter, Bruchsal. Ewald Schmidt G.m.b.H., Bruchsal. W. Stelzer & Sohn, Untergrombach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. H. Boschert & Co., Karlsruhe. Hans Kramei & Co., Karlsruhe. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Richard Dützer, Farben und Lacke, Offenburg. (Das Geschäft wird weitergeführt.) Alfred Bernhard Huber, Sohn der Frau Bernhard Huber Ww., Offenburg. (Das Geschäft wird weitergeführt.) Albert Kiefer, Glühiampengroßhandlung, Offenburg. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Schütte & Lentz G. m. b. H., Rastatt. M. Rimmelspacher G. m. b. H., Muggensturm. II. Oenossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H., Großweier. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Mosbach, Amt Bühl, e. G. m. b. H., geändert in: Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Mosbach, Amt Bühl, e. G. m. b. H. Neues Statut . Weiterer Geschäftszweig: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Brnchsal. Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H. zu Menzingen, Amt Bruchsal. Neues Statut. Nr. 19 BADISCHE WIßT SCHAFTS - ZEITUNG 3 Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Süddeutsche Eigenheimgesellschaft e. G. m. b. H., Offenburg. Satzungsänderungen. III. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Nachlaß des Karl Bauer jung, Inhaber eines Gemischt Warengeschäfts, Gondelsheim. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuld ungMv erfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Das Entschuldungsverfahren für den Landwirt Stephan Hilser, Iffezheim, wurde auf dessen Ehefrau Amalie geb. Peter ausgedehnt. Das Entschuldungsverfahren für den Landwirt Emil Zehe, Söllingen, wurde auf dessen Ehefrau Josefine geb. Sciter ausgedehnt. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Wendelin Burst Eheleute, Großweier. Andreas Spinner Ehefrau Barbara geb. Huber, Ottenhöfen-Hübschberg. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Gabriel Lang, Landwirt, Neusatz. Friedrich Ernst Eheleute, Varnhalt. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Emil Walther und Ehefrau Emma geb. Walther, Helmlingen. Jakob Murr II und Ehefrau Maria geb. Selzer, Kork. Miehael -Erhardt 22 und Ehefrau Marie geb. Scliöff, Legelshurst. Marie Beinert IV Ww. geb. lieh, Sand. Amtsgerichtsbezirk Oberkirch. Alfred Hauser und Ehefrau Theresia geb. Braun, Haslach. Georg Hoferer und Ehefrau Anna geb. Birk, Lierbach. Adolf Beck und Ehefrau Anna geb. Kupferer, Ulm. Franz Xaver Reif und Ehefrau Apollonia geb. Büchele, Ulm. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Heinrich Jehle und Ehefrau Luise geb. Heitz, Niederschopfheim. Industrie- und Handelskammer Pforzheim. I. Handelsregister. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. a) Neueintragungen. Ebensperger & Co. G. m. b. H., Pforzheim. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von chemischen- kosmetischen Erzeugnissen aller Art. Stammkapital: 30000 RM. Gesellschaftsführer: Heinz Fröhlich, Kaufmann, Pforzheim. Der Sitz der Gesellschaft ist von Stuttgart nach Pforzheim verlegt. Max Wolf, Pforzheim. Inhaber: Max Wolf, Viehhändler, Pforzheim. Carl Fr. Martin, Deutsche Perlmanufaktur, Pforzheim. Inhaber: Carl Friedrich Martin, Kaufmann, Pforzheim. Hermann Knöller, Pforzheim. Inhaber.: Hermann Knöller, Fabrikant, Pforzheim. b) Veränderungen. Wilhelm Müller, Berlin, mit Zweigniederlassung in Pforzheim. Die Prokura des Willy Renner, Berlin, ist erloschen. German Sickinger, Pforzheim. Jetzige Inhaberin : Fabrikant Oskar Friedrich Sickinger Ww. Anna geb. Förster, Pforzheim; deren Prokura ist erloschen. Wilhelm Vetter & Co., Pforzheim. Jetzige Inhaberin: Else Vetter geb. Hipp, Ehefrau des Fabrikanten Wilhelm Vetter, Pforzheim. c) Löschungen. Schneider & Co., Pforzheim. Heinrich Demuth, Pforzheim. Robert Dittus, Pforzheim. II. Henossenschaftsregister. HI. Konkurse. a) Eröffnungen. Nachlaß des Kaufmanns Richard Wild, Pforzheim, Luisenstr. 34. Industrie- und Handelskammer Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Gervas Bohn, Jechtingen. Inhaber: Gervas Bohn, Jechtingen. Geschäftszweig: Holz- und Landesproduktenhandel. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Molkerei Emmendingen G. m. b. H., Emmendingen. Geschäftsführer: Ing. Alois Grimm, Emmendingen. Gegenstand des Unternehmens: Errichtung und Betrieb einer Molkerei. Stammkapital: 60000 RM. Amtsgerichtsbezirk Freibnrg i. Br. Hermann Hübsch, Freiburg i. Br. Inhaber: Hermann Hübsch, Freiburg i. Br. Franzjacob Janz & Co. K.-G., Freiburg. Persönlich haftender Gesellschafter: Franzjacob Janz, Frei bürg. Ladenausbau- und Möbel-Gesellschaft m. b. H., Freiburg i. Br. Geschäftsführer: Hans Stadelmann, Kaufmann, Freiburg i. Br., und Otto Ehinger, Kaufirjann, Freiburg i. Br. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Möbeln aller Art, insbesondere die Übernahme und der Fort betrieb der Werkstätten des Hans Stadelmann für Ladeneinrichtungen, Glas-, Laden- und Wohnmöbel“ Übernahme und Ausführung guter Holzinnenausbauten usw. Stammkapital: 20000 RM. Modehaus Oberpaur, Inh. Kurt Oberpaur, Freiburg i. Br. Inhaber: Kurt Oberpaur. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Karl und Ludwig Zanger, Ölfabrik, Friesenheim. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Karl Friedrich Zanger, Kaufmann, Friesenheim, und Ludwig Zanger, Kaufmann, Friesenheim. Amtsgerichtsbezirk Waldkirch. Otto Frohnmüllcr, Waldkirch i. Br. Inhaber: Otto Frohnmüller, Kaufmann, Waldkirch i. Br. Geschäftszweig: Textilwaren. Andreas Gehring, Trachten und Manufakturwaren, Waldkirch i. Br. Inhaber: Andreas Gehring, Kaufmann, Waldkirch. Amtsgerichtsbezirk Wolf ach. von Ende & Co., Edelholzwerk, Haslach i. K. Gesellschafter: Emil Freiherr von Ende, Kaufmann, Berlin-Niederschönhausen, Hermann Lamm, Kaufmann, Gut See- walde (Mecklenburg), Max Klinke, Kaufmann, Berlin. * b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Aluminiumwerk Tscheulin G. m. b. H., Te- ningen. Die Prokura des Chemikers Dr. Karl Craemer, Teningen, ist erloschen. Lois Faist, Denzlingen. Sitz der Firma nach Freiburg verlegt. Amtsgerichtsbezirk Freibnrg i.Br. Moritz Bloch, Freiburg i. Br. Firma geändert in: Klugmann Joseph. Caritas-Verlag G. m. b. H., Freiburg i. Br. Stellv. Vorsitzender: Martin Vorgrimm- ler, Kaufmann. Prokura: Berta Benz. Hermann Elbs, Freiburg i. Br. Jetziger alleiniger Inhaber: Ernst Zentner, Elektro- Maschinenbaumeister, Freiburg i. Br. J. H. Kapferer & Sohn Nachf., Freiburg i.Br. Die Prokura des Kaufmanns Carl Renk ist erloschen. > Muffler & Co. G. m. b. H., Freiburg i. Br. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Kaufmann Georg Rais, Freiburg i. Br. H. Schember Söhne, Freiburg i. Br. Jetziger Inhaber: Kaufmann Karl Rinschler, Freiburg i. Br. Schenker & Co. G. m. b. H., Zweigniederlassung Freiburg i. Br. Jetziger Geschäftsführer : Kaufmann Dr. Hermann Botsch, Berlin. Dr. Erich Katter ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Badap, Kammer & Skrebba, Badische Apparatebau-Gesellschaft, Lahr. Firma geändert in: Badap, Karl Kammer, Badische Apparatebau, Lahr i. Bd. Alleiniger Inhaber: Karl Kammer. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Dampfziegelei Breisach, Lubenau & Harrer, Breisach. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i.Br. Karl Bark, Freiburg i. Br. A. H. Dreyfuß, Freiburg i. Br. BADISCHE WIET SCHAF TS-Z EITUN G Nr. 19 II. Genogsenschaftgregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Fürstenberg e. G. m. b. H., Fürstenberg. Weiterer Gegenstand des Unternehmens : Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung’ und Gefahr. Milchgenossenschaft Riedöschingen e. G. in. b. H., Riedöschingen. Die Genossenschaft wurde aufgelöst. Liquidator: Josef Schey, Bauer, und Hermann Scheyer, Landwirt, beide in Riedöschingen. Verbrauchergenossenschaft Vöhrenbaeh e. G. m. b. H., Vöhrenbaeh. Gegenstand des Unternehmens: Einkauf von Bedarfsgütern im großen und die Abgabe an die Genossen im kleinen zu günstigen Preisen gegen Barzahlung; die Herstellung und Bearbeitung von Bedarfsgütern in eigenen Betrieben. Amtsgerichtsbezirk Lahr, Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Sulz Amt Lahr e. G. m. b. H., Sulz. Jetzige Vorstandsmitglieder: Leopold Krieg, Landwirt, Sulz, Valentin Traber, Jacob Kollmer und Georg Kurz, alle Landwirte in Sulz. Simon Kalt, Leopold Kollmer, Josef Wilhelm, Georg Schmidt, Otto Kindle und Johann Walz sind ausgeschieden. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Gemeinnützige Eigenheim-Genossenschaft e. G. m. b. H., Emmendingen. Hl. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Johann Koßbiehl, Landwirtseheleute, Behla. Franz Reiehmann, Landwirtseheleute, Hausen vor Wald. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i.Br. Landwirt Otto Fesenmeier, Bischoffingen, und Ehefrau geh. Treffeisen. Landwirt Adolf Figlestahler, Anton Sohn und Ehefrau Marie geb. Hanser, Günd- lingen. Landwirt August Jenne und Ehefrau Anna Katharina geb. Schmidlin, Ihringen. Landwirt Gustav Mattmüller, Johann Sohn und Ehefrau Christina geb. Graf, Ihringen. Albert Nothstein und Ehefrau Emilie geb. Selz, Niederrimsingen. Landwirt Georg Jakob Schöpflin und Ehefrau Emma geb. Ernst, Bahlingen. Bezirksstelle Schopflieim der Industrie- u. Handelskammer Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Schopfheim. Bernhard Haug, Kaufmann, Schopfheim. Inhaber: Bernhard Haug, Kaufmann, Schopfheim. b) Veränderungen. A mtsgerichtsbezirk Säckingen. Hüssy & Künzli A.-G., Murg. Das Grundkapital ist von 636000 RM. auf 396000 RM. herabgesetzt worden. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. ' Verlagsdruckerei Oberländer Bote, Inhaber Peter Krauseneck, Lörrach. Textilmanufaktur Haagen G. m. b. H., Haagen. Amtsgerichtsbezirk Säckingen. Hermann Ebner ffw., Murg. Otto Ruderer Ww., Säckingen. 11. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Müllheim. Landw. Konsum- und Absatzverein Neuenburg e. G. m. b. H., Neuenburg. Haftsumme: 150 RM. Fünf Geschäftsanteile. Amtsgerichtsbezirk Schönau. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Geschwend e. G. m. b. H., Geschwend. Geschäftsanteile auf 10 erhöht. Otto Falger, Emil Marterer, Johann Rüscher, alle Landwirte in Geschwend, sind ausgeschieden. Jetzige Vorstandsmitglieder: Wilhelm Ortlieb, Emil Eiche, Karl Schlageter und Leo Steiger, alle Landwirte in Geschwend. Bezirksstelle Konstanz der Industrie- u. Handelskammer Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Max Kamer & Co., Schaffhausen, Zweigniederlassung Gottmadingen. Die Gesellschaft ist auf gelöst. Liquidator: Der bisherige Prokurist Oskar Eß, Kaufmann, Schallhausen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Hilwo-Möbel G. m. b. H., Meßkirch. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Geschäftsführer Ignaz Sieger, Meßkirch. Amtsgerichtsbezirk Pfuilendorf. Karl Eberle, Pfuilendorf. Jetziger Inhaber: Karl Eberle jung, Pfuilendorf. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Robert Wagner, Singen. Alfons Muffler, Hilzingen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Möbelfabrik Ernst Hiller, Meßkirch. H. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. A mtsgerichtsbezirk Konstanz. Eisenbahnkantine Konstanz e. G. m. b. H. Die Genossenschaft ist geändert in: Reichsbahnkantine Konstanz e. G. m. b. H., Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Hausener Spar- und Dariehenskassenverein e. G. m. u. H., Hausen im Tal. Die Genossenschaft ist geändert in: Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Hausen im Tal. UI. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schnldnngsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Heinrich Häß, Bauer, Hattenweiler. Albert Renner, Ehefrau Berta geb. Steimle, Münchhöf. Ernst Geiß und Ehefrau Maria geb. Gabele, Schwandorf. Das Entschuldungsverfahren des Georg Walk und dessen Ehefrau Maria geb. Näher, Unterrhena, Gemeinde Winter- sulgen, wird nach dem Tode des Ehemanns Georg Walk von Georg Bernhard W r alk, Unterrhena, Gemeinde Wintersulgen, weitergeführt. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Peter Matt und dessen Ehefrau Marie geb. | Obert, Echbeck-Wintersulgen. Otto Schaffahrt und Ehefrau Katharina geb. Schwanz, Frickenweiler. Balthasar Deufel jung und Ehefrau Theresia geb. Gommeringer, Heinstetten. Leo Vögtle und Ehefrau Maria geb. Hafner, Kreenheinstetten. Josef Waibel I, Landwirt, Wahlwies. Lothar Bölli, Landwirt, Weiler. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Johann Ritsche und Ehefrau Kreszentia geb. Asprion, Frickingen. Nr. 19 BADISCHE WIET SCHAFT S-ZEITUN G 5 Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Wirtschafts-Zeitung legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende Veröffent- - . v lichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Wetterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die badischen Industrie- und Handelskammern, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammern sind, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, O = Offenbarungseid geleistet, E = Entlassen nach sechsmonatlicher Haft. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Bertsch & Co. Fa. G. m. b. H., Schweirotherstr. 8.4. 9. H Greiner Emil, Kaufmann, Ludwig-Wilhelm-Platz 8 . . . . 30.9. H Huber Peter, Küferstr. 5 ; . . . 4. 9. H Huber Rosa, Ehefrau des Peter Huber, Küferstr. 5 .... 4. 9. H Huber Alfred, Oos, Stolzenbergstraße 12.25. 9. H Kleinhans Eugen, Eichstr. 5 . 30. 9. H Klingel Edmund, Oberpostsekr. a. D., Lange Straße 53 . . 11. 9. H Schmidt Eduard, Malermeister, Friedhofstr. 6.16. 9. H Trautwein Albert, Oberpostinspektor, Heimstr. 3 . . . . 29. 9. H Balg (Baden) Pflüger Severin, Wagner . . . 18.9. H Pflüger Severin, Wagner, Ehefrau Karolina geb. Zeitvogel 18. 9. H Haueneberstein Riekenberg Adolf, Bürgermstr. 25. 9. H Amtsgerichtsbezirk Bonndorf Bonndorf Stritt Heinrich.3. 9. H Vesenmayer Adolf.3. 9. H Faulenfürst Koger Albert.24. 9. H Gündehvangen Schaller Alfred.10. 9. H Holzschlag Ruf Emil, Landwirt.26. 9. O Mettenberg Staller Hermann.10. 9. H Amtsgerichtsbezirk Breisach Breisach Rinkert Ernst, Kohlenhandlung 4. 9. H Ihringen Grom Martin, Malermeister . 4. 9. H Kiechlinsbergen Sulzer Leo, Unternehmer . . . 18. 9. H Amtsgerichtsbezirk Bretten Bretten Kunzmann Pauline, Ehefrau . 9. 9. H Mttnzesheim Kindsvogel Otto, Fahrzeughalt. 30. 9. H Binklingen Fäßer Albert, Kaufmann ... 9. 9. H Amtsgerichtsbezirk Brnchsai Bruchsal Bacher Wilhelm Ww. Josefine geb. Meister, Haardtstr. 2 (Nachlaßkonkurs a. Ableben des Ehemanns).14. 9. K Eßwein Robert, Fahrradhaus, Schloßstraße.22. 9. H Graf Helene, Schwetzingerstr. 10 16. 9. H Karolus Paul, Augartenstr. 19. 9. 9. H Moritz Adam, Arbeiter, Schloßgarten-Bahnübergang ... 9. 9. H Schmitt Bruno, Gastwirt, Prinz- Wilhelm-Straße 5.30. 9. H Zink Alexander, Kaufmann, Schönbornstr. 45.16. 9. H Forst bei Bruchsal Blumhofer Rudolf, Bäckermstr. 8.9. H Karlsdorf Huber Robert, Metzger, Unterdorfstraße .• 30. 9. H Kronau Zimmermann Artur, Zementeur 16. 9. H Langenbrücken Fank Karl, Schreinerei, Eisenbahnstraße 23 .8.9. H Mingolsheim Leitzig Hermann, Landwirt, Mohnestr. 278 . 5. 9. O Östringen Gebhard Karl, Provisionsvertreter, Hauptstr. 248 .... 9. 9. O Hassis Otto, Lastwagentransporte .30. 9. H Stettfcld Schmitt Josef, Schreinermeister 30. 9. H Ubstadt Pfaff Adolf.9. 9. H Amtsgerichtsbezirk Eberbach Eberbach Banspach Gustav, i. Fa. Gebr. Banspach, Zimmergeschäft . 30. 9. H Eppe Max, Schneidermeister . 9. 9. H 9. 9. H Hepp Ludwig, Hauptstr. 25. . 16. 9. H Saint Goulains Ignaz, Säger . 9. 9. H Scheck Berta, Ehefrau, Brückenstraße 9.30. 9. H Neunkirchen Reinmuth Jakob, Arbeiter . . 9. 9. H K = Konkurs mangels Masse abgelehnt, Obersehwarzach Winkler Adolf, Tüncher . . . 23. 9. H Rocken au Wäsch Karl, Taglöhner . . . Wagenschwend Schmitt II Jakob. Amtsgerichtsbezirk Engen 30. 9. H ' 2. 9. H 30. 9. H Engen Basler Karl. 1.9. H Dörflinger Joh. jr., Möbelfabrik 15.9. H Keller Karl. 1.9. H Veit August, Maurer .... 15. 9. H Anselfingen, Amt Engen Engesser Alfred, Arbeiter . . 15.9. H Biesendorf Hildebrand Oskar, Fuhrunter- nehmer. .... 15. 9. H Möhringen, Baden Weißenborn Willi, Maler . . . 1.9. H Immendingen Becker Karl. 1.9.H Neuhausen Heg. Kalkwerk, Peter Sprenger 22. 9. H Watterdingen Gschlecht Felix, Schneidermstr. 10. 9. H Amtsgerichtsbezirk Eppingen Eppingen Meckler Lydia geb. Schilling, Ehefrau des Richard Meckler, zurzeit in Rohrbach b. Epp. 22. 9. H Richen Gebhard Richard, Autovermietung .1. 9. H Hirn Lina geb. Heydt .... 8. 9. H Sulzfeld Büchle Jakob, Schuhhändler . 7. 9. H Göhringer August, Bahngehilfe 29. 9. H Amtsgerichtsbezirk Ettlingen Ettlingen Köhler Fritz, Diplom-Ingenieur 17. 9. H Ruf Robert, Kaufmann . . . 30. 9. H Tilke Alexander. 9.9.H Etzenrot Lehn Heinrich, Forstbeamter . 23. 9. H Langensteinbach Herzog Fritz, Versicherungsvertreter .26. 8. H 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 19 Amtsgerichtsbezirk Freiburg Freiburg Braun August, Paramente, Be- urbarungstraße 37.11.9. H 11 9. H Braun August Firma, Inhaber August Braun, Beurbarung- straße 37 . 25. 9. H Cemil Cahit, Student, Berthold- straße 42 . 25. 9. H Enz Franz jr., Feinkost, Unterlinden 14.. 25. 9. H Fischer Josefine, Ehefrau, Peterstraße 16.18. 9. H Fritz Willy, Heimatstr. 7 . . 18. 9. H Gaerthe Arnold, Inh. der Firma Schember Söhne, Katharinenstraße 19 .11.9. H Griesenauer Luise, Ehefrau, Haslach, Albert-Schöni-Str. 19 . 25. 9. H Haack M., Verwaltungsassistent, Rheinstr. 51 II.23. 9. H Jaeger Adolf, Bäckermeister, Gauchstr. 17.23. 9. H Kienzier Willi, Sedanstr. 24. . 23. 9. H Lehmann Paul, Kaufmann, Hildastr. 42.21. 9.‘ O Malecki Heinrich, Büchsenmacherei, Salzstr. 47 . . . . 23. 9. H Minge Hugo, Kaufmann, Vogesenstraße 23 . 25. 9. 0 Möller Bernhard,- Chemiker, Entengraben 3 II.23. 9. H Müller Siegfried Nachf., Inh. Frau Marie Müller, Reichs- grafenstraße 15.23. 9. H Reifstock Rudolf, Schneidermeister, Waldkircher Straße 1 23. 9. H Renner Konrad, Buchdruckerei, Rinschstr. 14.15. 9. H Schaffner Adolf, Gartenbau, Lehener Straße.18. 9. H Schaffner Adolf, Gärtner, Breisacher Straße 72 . 25.9. H Schember Söhne Firma, Inh. Arnold Gaerthe, Katharinenstraße 19.25. 9. H Schleh Eugen, Malermeister, Hermannstr. 2 III.18. 9. H 18. 9. H Schmied Alfons, Hilfsarbeiter, Konturstr. 13.18. 9. H 23. 9. O Schumacher Ernst, Kaufmann, Inh. der Firma A. Bracht, Tuch- und Futterstoffgeschäft, Rennweg 1.21. 9. K Stöhr Karl, Platzmeister, Christophstr. 2.18. 9. H Stöhr Karl, Platzmeister, Ehefrau, Christophstr. 2 . . . . 18.9. H Vogel Erhard, Inh. der Firma Wickertsheim & Vogel, Talstraße 10.25. 9. H Oberried bei Freiburg Dilger Karl, Landwirt . . . . 11.9. H St. Georgen bei Freiburg Fischer Wilhelm, Haus 92 . . 11. 9. H Hug Wilhelm, Schreinerei . . 24. 9. K Amtsgerichtsbezirk Gernsbach Forbach Werner Hermann.7. 9. H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Ankert W., Hauptstr. 9 . . . 29. 9. H Bälz Hans, Rohrbach, Winzerstraße 14.15. 9. H Baumbusch Julius, Monteur, Mönchgasse 7.22. 9. H Baust Friedrich, Kronprinzen- , Straße 28 ..8. 9. H Best Herbert, Geflügelfarmbes., Kirchheim.16.9.H Dannenberger Willi, Belfortstr. 3 11.9. O Eller Heinrich, Fürsorgearbeiter, Rohrbach, Fabrikstr. 20 . . 22. 9. H Gerbert Ernst, Elektrogeschäft, Bergheimer Straße 49 . . . 29; 9. H Götzelmann Martin, Malermstr., Hauptstr. 37.8. 9. H 8.9. H 15. 9. H Götzelmann Martin, Malermstr., Steigerweg 59.15. 9. H 15.9. H Götzelmann jr. Max, Malermstr., Hauptstr. 37 ....... 8. 9. H 8. 9 . H Götzelmann Max, Malermeister, Hauptstr. 37.15. 9. H 15. 9. H 15.9. H 15. 9. H 15. 9. H 15.9. H 15.9. H Holzwarth Rudolf, Ladenburger Straße 52.15. 9. H Hörrle Oskar, Schriftleiter, Neue Schloßstr. 7.15. 9. H Keller Josef, Feinkost, Brückenstraße 27 . 23. 9. H Kühner Friedrich, Schneider, Akademiestr. 8.30. 9. O Kunz Frau Berta, Hauptstr.220 23. 9. H Johann Leonhard, Fabrikbes., Schröderstr. 39 . 22. 9. H Müller Willi, Bäckermeister, Maltheserstr. 14.18. 9. O Rademacher Karl, Uhrmachermeister, Ladenburger Str. 2a 29. 9. H Scheid Ludwig, Fahrzeughändler, Kirchheim.24. 9. H Schindler Werner, cand. phil., Klingenteich 15.17.9.H Schulz Jakob, Bäckermeister, Schröderstr. 32.17. 9. H 24. 9. H Setzer Emil, Stadtobersekretär, Anlage 9'.24. 9. H Straub Frau Johanna, Ehebüro, Friesenberg 6.22. 9. H Stumpf Frau Käthe, Plöckstr. 101.15. 9. H Unterwagner Rudolf, Bandagist, Bismarckstr. 13.29. 9. H Zimmer Gustav, Ofensetzer, Obere Neckarstr. 14 ... . 23. 9. O Zuber Frau Emma, Hauptstr.88 24. 9. H Dossenheim a. d. B. Ramspeck Philipp, Händler. . 22. 9. H Schmich Wilhelm, Tapeziermstr., Bergstraße.22. 9. H Heiligkreuzsteinach Tröster Johann, Gastwirt . . 15. 9. H Nußloch Annweiler Robert, Malermeister, Loppengasse 17.29. 9. H Peterstal Jung Wilhelm, Glasschleifer, Alte Schulstr. 54 . 24. 9. H St. Ilgen Weick Kilian.23. 9. H 29. 9. O Amtsgerichtsbezirk Karlsrnhe Karlsruhe Abele Hedwig geb. Müller, Herderstraße 3 ..22. 9. H Abele Wilhelm, Kaufmann, Her- derstr. 3.22. 9. H Betz Willi, Schreiner, Humboldtstraße 10.17. 9. H Daul Frau Frieda, Kärcherstr. 6/7 .21.9. H Doll Emil, Holzvertrieb, Kaufmann, Rudolfstr. 31 . . . . 21. 9. H Embser Hans, Sekretär, Mainstraße 36.21. 9. H Fries Friedrich, Kaufmann, Degenfeldstraße 13 . . . .' . . 21.9. H Gerbert Otto, Buchhalter, Uh- landstraße 22 . 23. 9. H Hahn Anton, Kaufmann, J£arl- straße 86 . 25. 9. H Himpel Anton, Maschinenarbeiter, BaumeisterStr. 36. . . . 18. 9. H Kiby Rudolf, Kaufmann, Kriegsstraße 250. 29. 9. H Kirchner Gustav, Knielingen, Adolf-Hitler-Straße 59 . . . 29.9. Köhl Marga, Südendstr. 17 . . 29. 9. Kopf Franz, Obsthändler, Körnerstraße 18.22.9. Lahr Walter, Kaufmann, Schützenstr. 47 . 22. 9. Merz Otto, Händler^ Durlacher Straße 6.22. 9. Mößner Karl, Weichenwärter, Gerwigstr. 26 . 26. 9. Rehm Eduard, Mechaniker, Gartenstr. 10.16. 9. Roser Heinrich, Kaufmann, Losvertrieb, Gerwigstr. 8 . . . . 23. 9. Röster Willi, Lessingstr. 9 . . 23.9. Schleckmann Emil, Dentist, Lessingstr. 43 . 22. 9. Schneider Theodor, Mainstr. 30 22. 9. Spielmann Georg, Kaufmann, Kaiserstr. 42 . 22. 9. Steinert Cäcilia, Jollystr. 33 . 16. 9. Strohäcker August, Herrenstr. 16.. 16.9. Weber Emil, Kanzleiassistent i. R., ühlandstr. 6 . . . . . 18. 9. Weiß Susanne, Arbeiterin, Scherrstr. 7.18. 9. Zimmermann Karl, Friseur, Mainstr. 88. . 16.9. Forehheim Siegwarth Josef, Bäckerei, Adolf- Hitler-Straße 50.15. 9. Graben Kemm Karl, Fuhrunternehmer 29. 9. Mörsch Maier Wilhelm, Kohlenhändlg., unterm Rathaus.22. 9. Scherer II August, Landwirt, Rheinstr. 422 . 22.9. Neuburgweier Becker Adolf, Holzschuhmacherei .24.9. Amtsgerichtsbezirk Kehl Kehl Denner Hans, Automobile, Kinzigstraße. Geiler Johann, Gasthaus zum Schwert, Adolf-Hitler-Str. 71 Diersheim 8. 9. 9. 9. 11.9. Durban Fritz, Landwirt . . . 11.9. H Freistett Kiefer Wilhelm, Autoreparatur- Werkstätte .4. 9. H Rheinbischofsheim 'Wendling Friedrich, Kaufmann 9. 9. O Amtsgerichtsbezirk Kenzingen Kenzingen Jäger Otto.28. 9. H Riebel Karl Friedrich .... 10. 9. H KK o ffi offi ffiit-ooffiSKK Kffi Kffi M K K K K Kffi Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Rist Karl Ehefrau, Omnibusverkehr .30. 9. H Forchheim Gerber Pius Ehefrau.25. 9. H Riegel a. K. Stoll Franz, ehern. Produkte . 10. 9. H Amtsgerichtsbezirk Konstanz Konstanz Bingger Paul, Gastwirt, Tirolergasse 3.10. 9. H Bodenmüller August, Zollern- straße 25.10. 9. H Diemer Lukas, Wagenbauer, Kreuzlinger Straße 58 . . . 23.9. O Fischle August, Kreuzlinger Straße 26.3. 9. H Geiger Fritz, Landwirt, Wollmatingen, Radolfzeller Str.78 3. 9. H Herzog Hermann, Friseur, Kon- radigasse 4.10. 9. H Knaeble Hermann, Drogist . . 3. 9. H Kögel Adolf, Friseur, Robert- Wagner-Straße 41.24. 9. H Renner Julius alt, Installationen, Kreuzlinger Straße 26 . . . 24. 9. H Rickert Theodore Ww., Mainaustraße 2. Rothmund Anna, Malermeisters - ehefrau, Zasiusstr. 17 ... . Rothmund Eugen, Malermeister, Zasiusstr. 17. Schiller Karl,. Rauhgasse 4 . . Silbermann Josef, Kaufmann, Hofhalde 12. Warth Theodor, Inhaber der Neuheiten-Zentrale. Reichenau Korherr Sebastian, Schuhmach. 10. 9. H Sauter Christian, Bauer, Bruckgraben 140.10. Amtsgerichtsbezirk Lahr Lahr i. Bd. Maier Andreas, Kaufmann, Schadlohn 52.21. 9. E Rost Kamill, Fahrradhändler . 24. 9. H Zimber Robert, Kaufmann, Schillerstr. 4.24. 9. H Friesenheim Binz Adolf, Mechaniker, Ehefrau, Vogtstr. 7.17. 9. H Köhler Robert.10. 9. H Wittenweier Vetter Hermann, zum Prinzen 10. 9. H Amtsgerichtsbezirk Lörrach Lörraeh Dick Wilfried, Spitalstr. 51 . . 18. 9. H Duttenhöfer Erich, Graphiker, Riehen-Straße 3J.18. 9. H Geiselhart Paul, Mechaniker, Adolf-Hitler-Straße 134 '. . 18. 9. O Schwarz Ludwig, Pelztierzucht 2. 9. H Stegmüller Jakob, Verm.-Obersekretär, Riehen-Straße 31 . 8. 9. H Voisin Otto, Matratzenfabrik . 11. 9. H 21. 9. H Haagen Güdemann Alfred, Sattlermstr. 14. 9. O Palmrain, Post Weil Hagist Karl.18. 9rH Schallbach Müller Maria Ww. . 10. 9. H 24. 9. H 3. 9. H 24. 9. H 24. 9. H 17. 9. H 24. 9. H 24. 9. H 24. 9. H 10. 9. H 10. 9. H 11. 9. H 19. 9. H 18. 9. H 4. 9. H 9. 9. O Tannenkirch Meyer Emil, Installationsgesch. 11.9. H Weil a. Rh. Gerber Friedrich.. Poth Wilhelm, Kaufmann . Sütterlin Eugen, Blechnerei. Wittlingen Wetzel Robert, Forstarbeiter Amtsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Baier Maria Ww., L,uzenberg, Sandhofer Straße 24 . . . 29. 9. H Balmert Karl, Lange Rötterstr. 12—14.. 22. 9. H Becker Albert, D 2, 8 . . . . 22. 9. H Biedermann Josef, Arbeiter, Pfalzstr. 17.25. 9. H Burgmann Friedrich Walter, Reisender, Fichtestr. 6 . . . 22. 9. H Burkhardt Frau Frieda geh. Häsfeld Ww., Hausfrau, Langstraße 75.17.9 0 Dauer Hans, Richard-Wagner - straße 93 . 17 9. H Diehl Rolf, Lange Rötterstr. 51 24. 9. H Eckert Johann, Installation, Neckarau, Mönchwörthstr.21 15. 9. H Fleischmann Karl, R 1, 16 . 24. 9. H Fleischmann Karl Ehefrau, R 1, 16.24. 9. H Frey-Kavser Frau Josepha, D 3, 10 .24. 9. H Friedei Hans, Möbelhändler, Käfertal, Obere Riedstr. 9 . 24. 9. H Geiger Matthias, Eisenbahnschaffner a. D., Friedrichsfeld 25. 9. H Götz Ludwig, Traitteurstr. 18 . 25. 9. H Grämlich Heinz, N 2, 11 . . 18. 9. H Granzow Felix, Friseur, Neckarau, Neckarauer Straße 46 . . . 18. 9. H 18. 9. H Grund Georg, Friseurmeister, Mittelstr. 33.11. 9. H Harbarth Johann, Obertelegrapheninspektor a. D., Menzelstraße 7.17. 9. H Hauck Kurt, Kolonialwaren, Meerwiesenstr. 30 . . . . . 16.9. H Hauck Kurt, Donnersbergstr. 9 23. 9. H Hedinger Hermann, Stockhornstraße 46.16. 9. H Heiermann Hellmuth,Kaufmann, Beilstr. 5.14. 9. 0 Heiermann Frau Julia geh. Zimmermann, Ehefrau des Hellmuth Heiermann, Beilstr. 5. 19.9. O Heuberger Ludwig, Kaufmann, U 1, 30. Hof Gustav, Malermeister, H 2, 11 .. Hriß E., Inh. d. Firma Laboratorium E. Hriß vorm. H. Müller, B 1, 12. Jakoby Maria, Humboldtstr. 10 Jasper Paul, Malermeister, M 2, 12 . Jene Nikolaus, Fahrräder, Käfertal, Mannheimer Straße 65 Keßler Adam, Gastwirt, S 6, 21, früher in Heddesheim . . . Knapp Egon, Kaufm., u. dessen Ehefrau Karola Knapp, L11,25 Kobold & Grimm Firma, Inh. Lob Siegfried, Bäckereibedarfs- artikel, Alphornstr. 45 . . . Mayer Friedrich, G 5, 17 . . Pfeiffelmann Wilhelm, Polizei- Oberassist. a. D., Seckenheim, Offenburger Straße 2 . . . . 22. 9. H 23. 9. H 23. 9. H 28. 9. H 18. 9. H 00 9. H 18. 9. H 23. 9. H 23. 9. H 11. 9. H 16. 9. H 24. 9. H 22. 9. H 17. 9. H 22. 9. H Frau Pfeiffelmann, Ehefrau des Polizei-Oberassist, a. D. Wilhelm Pfeiffelmann, Seckenheim, Offenburger Straße 2 . . . . 22. 9. H Pfersisch Anton Ehefrau, Rest. Badischer Hof, Rheinau, Relaisstraße 118/122.15. 9. H Pfersisch Anton, Rest. Badischer Hof, Rheinau, Relaisstr. 118/ 122.15.9. H Rau Otto, Tapetengeschäft, K 2, 8.30. 9. Reif Albert, Kaufmann, U 5, 16 23. 9. Reinig Hugo, Manufakturwaren- händler, Bellenstr. 48 ... 23. 9. Römer Babette Ww., Neckarau, Adr. Kesselschmiede Jakob Römer, Neckarau.23.9. Römer Erwin, Neckarau, Friedrichstraße 27 . 23. 9. Rosenberg Philipp, Richard- Wagner-Straße 72 . . . . .16.9. Schmidt Friedrich, Wirt, Rest, zum Sängerheim, Riedfeldstraße 25 . 24. 9. Schneider Emil, Prinz-Wilhelm- Straße 17.17. 9. Schneider Frau Margarete, U 4, 7 17.9. Schnierer Max, Zehntstr. 27, bei Häßler.17. 9. Schultz Wilhelm, B 2, 13, jetzt. D 7, 17.25. 9. Schwarz Jakob, Schausteller, J 5, 17.17. 9. Seelenberger Kurt, S 6, 28, bei Apfel .18.9. Seib Hans, Schloß rechter Flügel, Postfach 65.18. 9. Stather Vinzenz, Mechaniker, Karl-Mathy-Straße 7 ... . 17. 9. Straus Nestor, Kaufmann, M 7, 23 . 22.9. Stumpf Karl, Fuhrunternehmer, Feudenheim, Höhenstr. 24 . 15. 9. Tröndle Jos., R 4, 24 . . . . 18.9. Trunk Wilhelmine Christine Ww. geb. Schipper, Rheinau, Sommerstraße 20.11.9. Vetter Willi, Friedrichsfeld, Vogesenstraße 65.17.9. Weber Wilhelm, Fuhrunternehmer, Friedrichsfeld, Grenzhöf erstr. 46.18. 9. Weilacher Richard, Elektriker, Rheinhäuser Straße 13 . . 25. 9. Wellenreuther Richard, Seckenheim, Meßkircher Straße 60 . 18. 9. Willstädter Ludwig, Akademiestraße 7.18.9. Zorn Willi, Arbeiter, Draisstr.40 30. 9. Feudenheim Grämlich Fritz, Rückertstr. 12 18. 9. Ladenburg Herold Peter, Rheingaustr. 14 16. 9. Schwarz Ludwig, Neue Anlage 24 . 24.9. Neckarhausen Sturm Peter, Schreinermeister, Hauptstraße.15.9. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch Meßkirch Botzenhart Josef, Säger ... 7. 9. Liebhauser Fritz, Friseur . . 7. 9. Weberruß Fritz, Kaufmann . 7.9. Langenhart Elgaß Johann, Landwirt ... 7. 9. H Worndorf Vogler Fridolin, Arbeiter . . . 28. 9. H BADISCHE WIRT SCHAF TS-ZEI TUN G Nr. 19 Amtsgerichtsbezirk Müllheim Müllheim i. B. Albietz Franz, Malermeister . Schick Karl Ww., Glaserei . . Auggen Bürgin Alfred, Schmied . . . Bellingen Mary Elisabeth, Ehefrau . . . Schneller Bernhard. Feldberg, Amt Müllheim i. B. Glaß Emil, Schneidermeister . 19. 8. H 18.9. H 25. 9. H 2. 9. H 25. 9. H 5.9. 0 2.9. H Malsburg Seider Max, Steinbruchbesitzer 9. 9. H Mauchen, Amt Müllheim i. B. Senft Hermann, Sattler . . . 18. 9. H Neuenburg a. Rh. Geiger Emil, Landwirt . . . . 19. 8. H Kocheise Franz, Gendarmeriewachtmeister a. D.2. 9. H Amtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim Eschelbronn Schön Adam, Polizeidiener . . 14. 9. H Streib Albert, Wollwaren . . . 14. 9. H Helmstadt Schick Georg.7.9.H Waibstadt Schick Wilhelm, Reparatur- werkstätte.7.9.H Amtsgerichtsbezirk Neastadt i. Schw. Neustadt i. Sehw. Lickert Wilhelm, Landwirt . . 9. 9. H Steinhoff Franz, Verwaltungsleiter .2. 9. H 9.9. H Göschweiler Schmid Egon, Schmiedmeister . 9. 9. H Lenzkirch Oberle Christian, Hilfsarbeiter und Fellhändler.4. 9. 0 Amtsgerichtsbezirk Oflenbnrg Offenburg Fischer Wilhelmine Ww. geb. Hery, Adolf-Hitler-Straße 126 Günner Karl, Buchdruckerei, Adolf-Hitler-Straße .... Luchner Rudolf, Wasserstr. 20 Pfirrmann Karl, Lebensmittel, Gerberstr. 11. Schmid Franz, Webergasse 5 . Schmitz geb. Joa Christina, Adolf-Hitler-Straße 28 . . . Vogt Otto, Kaufmann, Webergasse 8 . .. Rammersweier Lurk Adolf, Ölhändler .... Schutterwald Seigel Emil, Malermeister . . Zell-Weierbach Haas Karl, Reichsbahnassistent, Hindenburgstr. 21.7. 9. O Krug Hugo, Robert-Wagner- Straße 49.17. 9. H 22. 9. H 17. 9. H 24. 9. H 24. 9. H 10. 9. H 17. 9. H 17. 9. H 24. 9. H 10. 9. H Zunsweier Scherer August, Schmied . . 17. 9. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Baier Hermann, Kaiser-Friedrich-Straße 37. 23. 9. H Braun Frau Maria, Benkiserstr.6 23. 9. H Duffner Hermann, Wirt, Schillerstraße 2 (Nachlaß) . . . 17.9. K Hahn Albert, Fässer, Obere Wimpfener Straße 22 . . . 24. 9. H Heinz Emil, Gelderheber, Jahnstraße 18.24. 9. H Holzhauer Robert, Philippstr. 4 17. 9. H Kälber Robert, Kaufmann, Hahnenstr. 27.17. 9. H Kasper Hans Erwin, Provisionsreisender, Benkiserstr. 9 . . 17. 9. H Kratzmüller Claus, Stolzestr. 20 24. 9. H Meier Sigmund und Meier Wilhelm, Bau- und Möbelschreinerei, Kreuzstr. 3, Inhaber der Firma Sigmund und Wilhelm Meier.24. 9. H Müller Gustav, Schneidermstr., Altstädter Kirchemfreg 39 . . 18. 9. O Wackenhut Wilhelm, Kreuzdrogerie, Holzgartenstr. 1 . . . 17. 9. H( Walch Friedrich, Gastwirt, Cal- wer Straße 2.17. 9. H Werthwein Adolf, Vertreter, Schloßberg 1.. . 17.9. H Göbrichen Keck Paul, Friseur.17. 9. H Huchenfeld Ehnis Michael, Fuhrmann, Ehefrau Christine geb. Stoll . . 23. 9. H Singen bei Pforzheim Bräuning Otto, Vertrieb sanit. Anlagen.23. 9. H Amtsgerichtsbezirk Pfullendorf Pf ullendorf Bachofer Josef, Händler . . . 10.9. H Kirsch Rosa Ww. geb. Roßknecht, Kaffeebesitzerin . . 17. 9. H Wintersul gen Aberle Reinhold, Malermeister 10. 9. H Amtsgerichtsbezirk Rastatt Rastatt Kadow Franz, Bahnhofstr. 2 . 4. 9. H Durmersheim Kölsch Daniel, Lehmannstr.746 16. 9. H Maier Franz, Lehmannstr. 746 8. 9. H Maier Franz Ehefrau, Lehmannstraße 746 . 8.9. H Schlick Josef, Schlosser, Adolf- Hitler-Straße 122.9. 9. H Gaggenau Becker Hermann, Adolf-Hitler- Straße 70.16. 9. H Becker Valentin, Vertreter, Viktoriastr. 12 16. 9. H Heck Hermann, Händler, Ottenau. 9.9.H Muggensturm Fritz B., Hauptstr. 46 ... . 16. 9. H Ottenau (Murgtal) Münch Otto.16. 9. H Amtsgerichtsbezirk St. Blasien Attlisberg Berger Emst, Schmiedmeister . 16. 9. H Herzogenhorn Kaiser Primus, Gastwirt . . . 23. 9. H Schlageten Denz Karl, Gastwirt .... 9. 9. H 16.9. O Todtmoos-Au Trötschler Ernst Friedrich, Landwirt und Fuhrhalter . 23. 9. O Amtsgerichtsbezirk Schönau Schönau i. Schw. Gutmanri* Emil, Reisender . . 21.8. H Aftersteg Dietsche Hermann .11. 9. H Marnbach Achstaller August, Baugeschäft 18. 9. H Schmidt Adolf, Küfer .... 4. 9. H Schmidt Emilie geb. Schäuble. 4. 9. H Todtnau Amann Albert, Chauffeur . . 21. 8. H Amann Albert, Bürstenmacher 28. 8. H Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen Schwetzingen Brücker Ferdinand, Zähringerstraße 5 II.30. 9. H Moser Frau Emma, Lebensmittelhändlerin .16. 9. H Aitlußheim Wagner Paul, Bäckermeister . 22. 9. H Wagner Paul, Bäckermeister, Ehefrau.22. 9. H Wagner Paul, Bäckerei und Weinstube.22. 9. H Brühl Triebskorn Johann, Arbeiter, Mannheimer Straße 41 . . . 29. 9. H Hockenheim Auer Hermann.22. 9. H Schleich Heinrich.22. 9. H Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Singen a. H. Betting Walter, Bezirksvertreter, Hegaustr. 27a.10. 9. H Dampmann Richard sen., Obermeister . 3.9.H Dick Maria, Ehefrau, Bahnhofstraße 33.3. 9. H Greuter Albert, Kaufmann, Greutstr. 7.10. 9. H Greuter Frieda geb. Hätty, Ehefrau, Greutstr. 7.10. 9. H Haas Aloisia, Ehefrau, Romeias- straße 20.3. 9. H Haas Vinzenz, Maurer, Romeias- straße 20.3. 9. H Knoblauch Paul, Schotterwerk, Hohenkräher Straße . . . . 24. 9. H Lamm Hermann, Plattenleger, Görresstr. 15 I.8. 9. H Luibrand Josef, Maurer, Hin- denburgstraße 32.17. 9. H Maise Maria, Kolonialwaren, Twielfeld.24. 9. H Mayer Bernhard, Fabrikarbeiter, Friedinger Straße 7 .... 10. 9. H Staiger Fritz, Burgstr. 16 . . 24. 9. H Staiger Fritz Ehefrau, Burgstr. 16.24. 9. H Beuren a. d. Aach Graf Alexander, Landwirt . . 3. 9. H Schoch Alois, Landwirt . . . 10.9. H Friedingen Mayer Adolf, Gipser.22. 9. H Rielasingen König Karl, Haus Nr. 111 . . 28. 9. H . Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 9 Steiülimren Hanth Emil, Schlosser .... 17. 9. H Worblingen Manok Albert, Kaufmann . . 24. 9. H Amtsgerichtsbezirk Stockach Stoekaeh Bernhard Berta, Stadtarbeiters - ehefrau.28. 7. H Bernhard Fritz, Stadtarbeiter . 28. 7. H Ludwigshafen a. S. Lang Urban, Schneidermeister . 1. 10. K Leisinger Ernst, Gipsermeister 28. 7. H Stump Ernst, Mechaniker . . 8. 9. H Winterspüren Blocher Leo.11. 8. H Zizenhausen Bach Albert, Rentner . . . . 1. 9. H Eisenbach Albert.28. 7. H Pelkmann Dr. Kuno, Tierarzt 29. 9. H Amtsgerichtsbez. Taub erbischofsheim Großrinderfeld Körner Valentin .10. 9. H Königheim Trabold Wilhelm, Arbeiter . . 10. 9. 0 Krensheim Igerst Albin, Steinbruchbesitzer 23. 9. H Lauda Schmitt Friedrich, Manufakturwaren .3. 9. H Werbaeh März Ludwig, Händler . . . . 3. 9. H A mtsgerichtsbezirk Überlingen Überlingen Glaser Heinrich, Pflasterer . . 22. 9. H Kluftern Bulach Wilhelm, Kraftwagenführer .7. 9. H Bulach Wilhelm Ehefrau ... 7. 9. H Meersburg Bentele Hugo, Taxameter betrieb 8. 9. IT Ehinger Otto, Dr., Geschäftsführer .. 1. 9. H 8. 9. O Steigen Bücheier Adolf, Landwirt, Gemeinde Alt heim.1.9. H Unteruhldingen Mittnacht Max, Ingenieur . . 18. 9. H Amtsgerichtsbezirk Villingen Villingen Beichl Georg, Vertreter. Mar- bacher Straße 5.1. 9. H Bernauer Karl. Färberstr. 35 . 8. 9. H Bonnet Georg, Friseur, Bickenstraße . 1.9. O Conrads Hugo, Photohändler . 8. 9. H Freidel Karl. Gerberstr. 74 . . 1. 9. H Haberer Wilhelm, Autovermiet. 8. 9. H Schmitt Marzeil, Bahnhofstr.12 8. 9. H Schneider Franz, Friseur-Salon, Obere Straße 24.1.9. H Sterk Rosa, Hotel Sterk ... 1.9. H 8. 9. H Bad Dürrheim Ganter Anton.10. 9. H Grießhaber Johann, Installat.- Geschäft.10. 9. H Löhmann Paul, Lebensmittel . 10. 9. H Amtsgerichtsbezirk Weinheim Wein heim Altstädter David Firma, Hauptstr. 122.11.9.H Altstädter Julius, Kaufmann, Hauptstr. 122.18. 9. H Altstädter Ludwig. Kaufmann, Hauptstr. 122.18. 9. H Altstädter Rosa geh. Hessel, Hauptstr. 122.18. 9. H Dell Adam, Uhren und Goldwaren, Hauptstr. 116. ... 4. 9. H 16. 9. O Dell Fritz, Fahrradhandlung, Hauptstr. 114.4. 9. H Dorsch Gustav, Postgasse 16 . 7. 9. H Dorsch Gust., Schloßbergstr. 19 25. 9. H Dorsch Elisabeth. Stahlbadstr. 35.18. 9. H Dorsch Jakob, Reiseinspektor, Stahlbadstr. 35 ....... 18. 9. H Kristen Karl, Bandagist. Hauptstraße 33.3. 9. H Moll Karl, Gastwirt, Juxplatz 3. 9. H Schemel Karl, Tabakwaren, Hauptstr. 158.3. 9. H Sprenger Jakob. Fabrikarbeiter, Müll 82.3. 9. H Großsaehsen Buchheimer Henry, Pferdehdlr. 4. 9. H Heddesheim Baumgärtner Wilhelm, Lokomotivführer, Schillerstraße . . 25. 9. H Bolleyer Georg, Kolonialwarenhändler .4. 9. H Fath Johann jr., Zementgesch. 19. 9. H Fleck Walter, Landwirt, Oberdorfstraße .4. 9. H Flößer Anna.18. 9. H Flößer Leonhard, Fuhrgeschäft 18. 9. H Laudenbach Krämer Heinrich, Bäckerei . . 4. 9. H Krämer Heinrich, Kolonialwarenhändler, Bahnhofstr. 63a . 18. 9. H W ünsohmichelbaeh Wartenberg Richard, Friseur . 11.9. H Amtsgerichtsbezirk Wolf ach Wolf ach Häufle Otto, Hauptstr. 21/22 . 4. 9. H Haslach i. K. Isemann Josef, Wagner . . . 18. 9. H Hausach Seeger Paul, Autotransporte . 11. 9. H Kinzigtal -Langenbach Schlenker Karl..- . 4. 9. H Steinach i. K. Schwendemann Franz Karl . 25. 9. H Berichtigungen. Folgende Haftbefehle wurden aufgehoben : Amtsgerichtsbezirk Freiburg. Ludwig Imm, Freiburg, Turnseestr. 20, H 8. 9.1936 (siehe Badische Wirtschaftszeitung Nr. 18, 2. September-Heft 1936. Aintsgerichtsbezirk Karlsruhe. Frl. Helene Hildebrandt, Liebigstr. 5, H. 28.8.1936 (siehe Badische Wirtschaftszeitung Nr. 17, 1. September*Heft 1936). Konkurse und Vergleichsverfahren siehe Firmenanzeiger BÜCHERSCHAU. Lehrbuch für Keramik-, Glas- und Haushaltwaren. Von Heinrich Körting. Verlag J. Wiesike, Brandenburg (Havel). Preis 1,80 RM. Es handelt sich hier nicht um ein wissenschaftliches Werk, sondern um ein Büchlein, das in allgemeinverständlicher Darstellung einen Überblick über die wichtigsten Warengruppen des Geschäftszweiges bietet. Bisher fehlte ein älmliches Lehrbuch. Es ist jedermann zu empfehlen, der sich in dem Geschäftszweig ,,Haushaltwaren“ Grundkenntnisse in der Warenkunde aneignen will. . ^^7 Das Wahrzeichen für die weltumspannende Tätigkeit d e r VEREINE CREDITREFORM zum Schutze gegen schäd-l ich es' Kred itgebe n. Verlangen Sie Prospekt und weiteren AufschluS durch die Vereine: Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Lahr, Lörrach, Mannheim, Offenburg (Bd.), Pforzheim, Villingen Tel. 3695 5221 570 292 2801 2066 216 92 1738 5568 2176 356 BADISCHE WIRT SCHAF TS-ZEITUN G Nr. 19 E bba SI ■ ■ ■ ■ hA |J 9 nji Karlsruhe i• B«, Amalienstr. 42a cmii liu luin naag Telephon 2797 Werkstätte für alle Dekorations- und Anstreicher-Arbeiten bracht hat. Ich verweise zum Belege dessen nur auf die Reichstagsrede vom 21. Mai 1935 mit ihrem Bekenntnis zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und auf die diplomatische Note der Reichsregierung vom 31. März 1936, die einen umfassenden Friedensplan enthielt. Wenn die Dreimächte-Erklärung es als eines der ständigen Ziele ihrer Politik bezeichnet, „das größtmögliche Gleichgewicht auf dem internationalen Währungsmarkt zu erhalten“, so wird diese Erklärung von uns gern begrüßt, kann aber leider den Hinweis darauf nicht verhindern, daß durch die englische sowohl wie die amerikanische Abwertung das wirtschaftliche Gleichgewicht der Welt auf das empfindlichste gestört worden ist. Das wird indessen die deutsche Regierung nicht abhalten, ihrerseits alle Bestrebungen zu unterstützen, die nach der Dreimächte-Erklärung bezwecken, „nach und nach, mit dem Ziel der völligen Beseitigung, das gegenwärtige Kontingentierungs- und Wäh- rungskontrollsystem zu mildern“. Wenn an solchen Absichten die Abwertung des französischen Franken und ihre Modalitäten gemessen werden, so muß leider festgestellt werden, daß an der Unsicherheit der internationalen Währungslage durch diesen Schritt wenig geändert worden ist. Ja, während der Block der Goldländer bisher wenigstens für seinen Bereich Stabilität gewährleistete, so ist nunmehr auch diese verschwunden, nachdem die Abwertung des französischen Franken die Abwertung der Schweiz und der Niederlande nach sich gezogen hat. Das Währungsabkommen zwischen den drei Mächten sieht nicht einmal innerhalb dieser drei Währungen ein gegenseitiges festes Verhältnis vor. Ebensowenig haben die Schweiz und Holland ein solches hergestellt, so daß die Unstabilität gegenüber dem bisherigen Zustande noch vermehrt worden ist. Es gibt im Augenblick, nachdem die frühere allgemeine Verknüpfung mit dem Golde aufgehoben ist, außer in Deutschland und drei oder vier anderen Ländern keine Währung in der Welt mehr, die prinzipiell eine feststehende Grundlage hätte, vielmehr sind sämtliche übrigen Währungen teils innerhalb gewisser Grenzen, teils unbeschränkt willkürlicher Manipulierung ihrer Regierungen unterworfen und haben ganz überwiegend auch untereinander kein festes Verhältnis. Wenn wir deshalb auch nicht an den Erfolg solcher nicht aufeinander abgestimmter Maßnahmen glauben, so ist Deutschland doch weit davon entfernt, die Maßnahmen, die die französische Regierung geglaubt hat treffen zu müssen, zu kritisieren oder in irgendeiner Weise zu stören. Im Gegenteil kann es uns nur sehr willkommen sein, wenn der von der französischen Regierung laut ihrer Erklärung gewünschte Erfolg eintreten und insbesondere die internationale Zahlungssicherheit und Zahlungsfreiheit wieder erreicht würde. Auch fühlen wir durchaus die Pflicht, zu prüfen, durch welche etwaigen Maßnahmen unsererseits wir zu der Erreichung dieses Zieles beitragen können. Reichsregierung und Reichsbank sind bei dieser Prüfung ohne Schwanken zu der Entschließung gekommen, daß Rheinmetall Schreib-, Bechen-, Addier - und Fakturiermaschinen Frankotyp Barfrankierer Büromaschinen - Spezialhaus Seebald, Freiburg i. Br. Ludwigstraße Nr. 8, Telephon 4091 wir die durch die Abwertungsmaßnahmen des Auslandes erhöhte Unsicherheit des internationalen Verkehrs nicht noch dadurch vermehren wollen, daß auch wir ein unsicheres Element in die Währungslage hineintragen. Die Länder, die mit uns Handel treiben, sollen wissen, daß wir gerade in der Beständigkeit eine unerläßliche Grundlage des internationalen Verkehrs sehen. Wir wünschen aber, daß nicht nur das Ausland dies erkenne, sondern es soll auch der deutsche Sparer und Arbeiter sich darauf verlassen können, daß die nationalsozialistische Regierung seine Kaufkraft und seine Arbeitsleistung in ihrem vollen Werte zu erhalten wünscht. Wenn gelegentlich auch von deutschen Interessenten der Wunsch nach einer Abwertung der Reichsmark laut wird, so möchte ich das Gewicht der Gründe hierfür nicht dadurch übertreiben, daß ich gegen sie im einzelnen polemisiere. Ich machte für Deutschland vielmehr nur eines sagen, daß das Devisenbewirtschaftungssystem, dessen Unbequemlichkeiten und Mängel wir jederzeit anerkannt haben, durch keine bloße Abwertung überflüssig gemacht werden könnte. Die schwere, aus dem Versailler Unrecht entstandene Schuldenlast und die Schwierigkeiten unserer Rohstoffbeschaffung zwingen zu ihm. Erst deren Milderung wird die deutsche Devisenkontrolle entbehrlich machen. An der Lösung dieser Frage aber hängt nicht nur das wirtschaftliche Wohlergehen Deutschlands, sondern auch aller der Länder, die an einem aufnahmefähigen Markt von 70 Millionen Menschen interessiert sind. Wir sind uns völlig bewußt, daß die gegenwärtige internationale Währungslage uns schwere Opfer auferlegt, aber kein Druck wird die Reichsregierung veranlassen, etwas zu tun, was gegen die Interessen ihres eigenen Volkes und Landes ist. Dagegen wird die Reichsregierung jederzeit bereit sein, an zweckdienlichen internationalen Verhandlungen teilzunehmen, die unter selbstverständlicher, auch in der Währungserklärung der drei Mächte betonter, Wahrung der nationalen Interessen einem freien internationalen Wirtschaftsund Zahlungsverkehr zustreben. Sollte sich im Anschluß an das Vorgehen der drei Mächte eine solche Möglichkeit ergeben, so werden wir das begrüßen und zu erneuter Prüfung bereit sein. Inzwischen können und werden wir die Entwicklung in aller Ruhe ansehen und unsere Entscheidungen jeweils nach freiem Willen treffen. Dank unserer Devisenbewirtschaftung haben wir unter der nationalsozialistischen Regierung die ganze Zeit hindurch eine stabile Wirtschaftsgrundlage in unserer Währung gehabt und werden sie behalten. Dieser ungeheure, für Erzeuger und Verbraucher gleich wichtige Vorteil wiegt alle mit der Devisenbewirtschaftung verbundenen Unbequemlichkeiten auf.“ Geschäftliche Mitteilungen. (Außer Verantwortung der Schriftleitung.) Heil agen-II in weis. Der heutigen Auflage ist ein Prospekt der Haack-Sparbleistift- G.m. b. H., Berlin SW 68 beigefügt, worauf wir unsere Leser hinweisen. Nr. 19 BADISCHE WIR T S C HAE TS-ZEITUNG 357 Sonstige Nachrichten. Verkehr. Winterfahrplan 1936/37. Am 4. Oktober tritt der Winterfahrplan 1936/37 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die amtlichen Kursbücher und Taschenfahrpläne der Reichsbahn neu herausgegeben. Das „Reichsbahn-Kursbuch Südwestdeutschland“ erscheint wieder in dem großen Format, das sich, wie schon seit Jahren beim Mitropakursbuch, auch bei der letzten Sommerausgabe gut bewährt hat. Das größere Format, das auf Wunsch vieler Interessentenkreise erstmals zum 15. Mai 1936 eingeführt wurde, bietet gegenüber dem früheren Kleinformat erhebliche Vorzüge. Die Lesbarkeit der Fahrpläne ist beim großen Format wesentlich besser, weil a) die Kursbücher zum Lesen nicht gedreht zu werden brauchen, b) der Heftbund, der das Fahrplanlesen erschwert und infolge des häufigen Nichtaufeinanderpassens der Zugspalten eine ständige Quelle für Irrtümer bildet, wegfällt, c) das Kursbuch beim Aufschlagen liegen bleibt, ohne daß die Seiten, wie beim Kleinformat, von selbst umblättern, d) das Blickfeld der Fahrpläne doppelt so groß ist. Das südwestdeutsche Kursbuch ist so geheftet, daß es in drei Teile zerlegt werden kann. Jeder Teil ist mit einem festen Umschlag und mit besonderen Übersichtskarten ausgestattet. Die einzelnen Kursbuchteile können in der Mitte zusammengefaltet und bequem in jeder Rocktasche untergebracht werden. Das Kursbuch ist also trotz des größeren Formats nicht unhandlich. Der Teil 1 enthält außer den Fahrplänen für die nördlich von Frankfurt (Main) gelegenen Strecken alle deutschen Fernverbindungen und kann somit als vollständiges „Deutsches Fernkursbuch“ benutzt werden. Der Teil 2 bringt die Fahrpläne des Rhein-Mosel-Gebiets, der Saar, der Pfalz, von Rheinhessen, Baden und Württemberg. Der Teil 3 umfaßt die Fahrpläne von Bayern, Österreich, der Schweiz, von Elsaß-Lothringen und Luxemburg sowie Reisewege nach und von dem Ausland. Der Verkaufspreis des „Reichsbahn-Kursbuchs Südwestdeutschland“ beträgt, wie bisher, 1 RM. Neben dem südwestdeutschen Kursbuch werden von der Reichsbahndirektion Karlsruhe folgende Taschenfahrpläne in neuer Bearbeitung herausgegeben: der „Amtliche Taschenfahrplan für Baden“, Verkaufspreis 40 Rpf., der „Amtliche Taschenfahrplan für Mannheim, Ludwigshafen (Rhein) und Heidelberg“, Verkaufspreis 30 Rpf., der „Amtliche Taschenfahrplan für Mittelbaden“, Verkaufspreis 30 Rpf. und der „Amtliche Taschenfahrplan für Südbaden“, Verkaufspreis 30 Rpf. Außenhandel und Devisenbewirtschaftung;. Frankreich — Aufhebung der Einfuhrkontingentierung für verschiedene Waren. Das Journal Offieiel vom 3. Oktober 1936 veröffentlicht eine Verordnung des französischen Handelsministeriums vom 2. Oktober 1936, wonach die Einfuhrkontingentierung für folgende Waren ausgesetzt worden ist: Tarifnr. Bezeichnung der W'aren 017 Salmiak 020 quater Ammoniumkarbonat und Aminoniumbi- karbonat 025 Borsäure, andere 053 Künstlicher Kryolith 055 Jod, roh 056 Jod, gereinigt 057 Ammonium-, Lithium-, Kalium-, Natrium- und Strontiumjodid 060 Wasserstoffsuperoxyd 0111 Chromsäure 0147 Molybdänsäure und Molybdate 0155 Andere Bleisalze 0162 Varek 0296 Azetylsalizylsäure Schokolade von Weltruf Seit 1879 badische Qualitäts-Erzeugnisse uhzit! We Form i* neuzeitliche ttoihciv fC tOafchanlhgm ß 9MrtajM>efiRtch!lintert des jlmtcs »Scfiünfieit Der flrbcit« Rohren Armaturen ‘ für6a$,Wa(fer und itampf cossREiSSER BÖBLINGEN» Verlangen Sie meinen Katalog >r I“ Uber Waschanlagen! 858 BADISCHE WIßT SCHAFT S-ZEITUNG Nr. 1!) Deutsche Auskunftei (vorm. r. 6 . Dun & co„ G.m.b.H.) erteilt Auskünfte über Firmen und Personen in der ganzen Welt Filiale Mannheim, Börse Telephon 26620 0377 Auszüge aus Sumach- und Kastanienholz sowie andere Gerbstoffauszüge, flüssig oder fest, aus Pflanzen gewonnen aus 0381 bis Aethylenglykol (Irgasol) aus 178 bis Schleifmittel, natürliche aus 184 bis Hydraulischer Kalk, in Stücken oder gemahlen, ohne Rücksicht auf die Verpackung oder Versendungsweise aus 200 Blattgold 205 B u. C Roheisen: Hämatit, Gießerei- oder Spiegeleisen •211 Eisen, verzinnt (Weißblech): verkupfert, verbleit oder verzinkt aus 299 Tinten zum Schreiben oder Zeichnen, andere: flüssig aus 314 Gewürze, zubereitet: Senf und andere Gewürze aus 330 Wichsen, Cremes usw. aus 331 Tonwaren, feuerfeste usw.: Mauerziegel usw. 341 bis Steingut oder Steinzeug für sanitäre Zwecke usw.: weiß usw. sowie verziert aus 347 A Porzellan, anderes als Tafel- und Küchenporzellan : a) weiß usw. b) Porzellangegenstände für Laboratorien 347 bis A Gegenstände für elektrische Zwecke aus Steingut, Porzellan usw., ohne Teile aus Metall oder anderen Stoffen 347 bis B Desgl., mit Teilen oder Armatoren aus 347 ter Künstliche Zähne aus Porzellan, Schmelz oder ähnlichen Stoffen 351 ter Triplexglas 351 quater Sogenanntes Sicherheitsglas aus 359 Flaschen, Phiolen und Flakons usw. aus 361 Glaskolben, offen oder ohne Ausrüstung 362 Gegenstände aus Glas, anderweit nicht genannt aus 363 u. 364 Garne aus Flachs oder Ramie, rein oder gemischt, einfach: in Strähnen: roh, gebleicht usw. aus 367 Bindfaden oder geglättete Garne usw. aus 385 Wachsleinwand aus 394 u. aus 397 Gewebe aus Jute, rein oder gemischt, roh 431 Wachstuch, anderes als für Verpackungszwecke aus 443 Wirkwaren aus Wolle, andere Gegenstände aller Art usw.: ohne Ausputz mit Ausputz aus 456 bis Gewebe aus Mohairhaar aus 459 P Strümpfe und Socken aus Seide und aus Florettseide, im Gewicht von mehr als 500 g auf 1 Dtzd. Paar 461 F Papier, vorstehend nicht genannt, handgeschöpft aus 464 bis Bobinen und Röhren, konische und zylindrische usw. aus gepreßter oder gehärteter Pappe usw. 457 Andere Gewebe aus Haar, rein oder gemischt aus 476 A Leder, nur gegerbt usw.: Rindleder: 1. ganze Häute 2. Hälse 5. Ziegen- und Zickelleder aus 476 B Sohlleder: 1. ganze Häute 2. Kernstücke 8. Rückenstücke 6. Spalte aus 476 ter Anders zugerichtetes Leder usw.: 4. Fischhäute, Seehund- und andere Seetierhäute usw. 488 Leder oder gepreßte Gegenstände für Pumpen, Pressen oder andere Zwecke aus 495 B Juwelier- und Bijouteriewaren aus Silber oder vergoldetem Silber 510 A Dampfmaschinen usw\ 510 B Pumpen ohne Kolben usw. aus 519 Maschinen oder Stühle für Trikot- und jStrumpfwirkerei: Rundwirkstühle mit Platinen usw\ 519 bis Stühle für Tüll, Spitzen und Gipüren usw. aus 522 Kultivatoren, Federzinkeneggen usw. 524 bis E Apparate für Telephonie, Apparate für Telegraphie mit Ausnahme der nachstehend enthaltenen (524 bis F und 524 bis G) aus 525 Werkzeugmaschinen f. die Holzbearbeitung 525 bis A Maschinen für die Müllerei und Walzenmühlen 525 nonies Apparate für die Zuckerfabrikation und -raffination usw T . aus 535 bis A Einzelteile von Maschinen oder Transmissionen usw.: Vorrichtungen zur Regelung des Strömens von Flüssigkeiten in Leitungen aus 535 bis B Einzelteile u. Zubehörvorrichtungen usw,: Hähne und Zubehörteile für Wasser, Gas und Dampf 535 ter C Biegsame Verbindungssehniire usw. aus 537 Spaten usw. Grobe Gabeln und Zinkenhacken aus 549 Messerschmiedewaren: Tischmesser andere feine Messerschmiedewaren: Radiermesser, Brieföffner usw. aus 559 quater Schloßriegel usw. und aus 579 Gegenstände, die im vorhergehenden Absatz angegeben, mit Teilen aus Kupfer oder Messing usw r . aus 566 u. Holzschrauben aus 566 bis aus 574 Lampenbrenner, Gasbrenner und ihre Einzelteile, Klempnerwaren 596 Besen aus Sorgho oder Kamelin 603 quater A Furnierblätter und -blättchen usw'. 603 quater B Furnierte Platten und Sperrholzplatten aus 604 Phonographen, Grammophone und ihre Einzelteile Geigen und Bratschen usw. aus 605 Bogen, Bogenstangen usw. Zubehör und Einzelteile von Saiteninstrumenten aus 614 ter B Windschutzscheiben usw. 620 C Waren aus Kautschuk usw.: elastische Gewebe usw. Nr. 19 BADISCHE WIRT SCHAF TS-ZEITUNG 359 620 E Kautschukierte Gewebe im Stück aus 620 E Kleidungsstücke, Zubehör für Kleidungsstücke usw., aus kautschukiertem Gewebe : c) Krampfaderstrümpfe d) konfektionierte Gegenstände usw. aus 620 G Hartkautschuk oder Ebonit: Tafeln usw. Isolations- und andere Gegenstände 620 I Blockreifen usw. 620 K Gegenstände aus Weichkautschuk wie Klappen usw. 620 R Andere Waren aus Kautschuk 621 Filze zum Ausfüttern und für Sohlen aus 624 Polierfilze, Filze für Maschinen usw. aus 625 Andere Filze: aus groben Haaren Patronenpfropfen gemischt mit Wolle und groben Haaren usw. aus 630 quater Brenner für Acetylenbeleuchtung: B Gabelbrenner aus Metall mit Spitzen aus Steatit usw. 630 quinq. Einfache Brenner aus Steatit usw. aus 634 bis Instrumente im eigentlichen Sinne zur Feldmessung usw. aus 634 ter B Maschinen zum Teilen der geraden und krummen Linien usw. aus 634 ter C d) Barometer für Höhenmessung sow e Tascheninstrumente usw r . ?. aus 634 quater b) Apparate und Instrumente für Ver- A suche mit Pulver usw. aus 634 quater Geodätische, topographische, Winkelmeß- B apparate usw.: a) Richtkreise usw. b) Nivellierfernrohre usw. aus 635 bis A Apparate für die Photographie: Reproduktionsapparate Kopierrahmen Hand- und andere Stereoskope aus 646 B Sportgeräte: Fußballhüllen usw. andere, einschl. der Übungsapparate usw. aus 646 C Spielwarenartikel und Einzelteile, andere als Spiele und Spielzeug sowie Sportgeräte : Waren aus Porzellan, wie Blumenhalter usw. Frankreich — Zollermäßigung für Rohstoffe, Halbfabrikate und Fertigwaren. Auf Grund eines Dekrets vom 2. Oktober 1936 wird mit Wirkung vom 10. Oktober 1936 für die Einfuhr ausländischer Waren eine allgemeine Zollermäßigung eintreten, die für Rohstoffe 20%, für Halbfabrikate 17% und für Fertigwaren 15% beträgt. Für die Beurteilung der Frage, welche Waren als Rohstoffe, Halbfabrikate oder Fertigwaren anzusehen sind, sind in erster Linie das Dekret vom 31. März 1932, betreffend Änderung der Einfuhrumsatzsteuer, sowie die abändernden bzw. ergänzenden Dekrete vom 19. April und 18. Juli 1932 sowie vom 15. April 1933 maßgebend. Bei der Anwendung der im Dekret über die Zollherabsetzung genannten Prozentsätze ist nach den im Dekret vom 31. März 1932 angeführten Tabellen, in denen die Waren nach Rohstoffen. Halbfabrikaten und Fertigwaren unterschieden werden, DEUTSCHE Benutzt die Luftpost Schnellste Beförderung von Briefen und Paketen nach allen Weltteilen Mäßige Gebühren Luftpostzuschläge für Briefsendungen: 1. Deutschland, Freie Stadt Danzig, Österreich: Postkarten, Postanweisungen.10 Rpf. andere i. riefsendungen bis 20 g.10 ,, über 20 bis 50 g . 20 ,, usw. 2. Sonstige europäische Länder (außer Rußland): Postkarten, Postanweisungen, andere Briefsendungen für je 20 g.15 Rpf. 3. Rußland: Postkarten und Briefsendungen a) bis Moskau oder Leningrad für je 20g ... 15 Rpf. b) Uber Moskau oder Leningrad hinaus für je 20g 30 ,,. Weitere Auskünfte, auch über Lu ftpostzusdi läge für Pakete, Fluglinien und Flugzeiten an den Postschaltern. »A Ul ^ en . nc ^U Wiu NK ^ 7 d t : ^ ‘Chil^er ?","<•<* a i u, a*. 4/7" "'»gen V e " n J Unl,e ' t'V ten g,A en ihre, #u/i. i ,0, *df 2 , Ü ne 'l<*nZ! t 860 BADISCHE WIET SCHAFTS-ZEIT UN G Nr. 19 zu verfahren. Die genannten Dekrete sind im Deutschen Handels-Archiv 1982 S. 2345 und 2780 sowie 1983 S. 442 und 2106 veröffentlicht. Frankreich — Der neue Frankenkurs im Verrechnungsverkehr mit Deutschland. Zum deutsch-französischen Verrechnungsverkehr teilte das Office Franco-Allemand der Pariser Handelskammer mit, daß alle bis zum 25. September 1936 abends eingegangenen Zahlungen französischer Importeure deutscher Waren zum früheren Frankenkurse konvertiert werden, während für die Eingänge vom 26. September 1936 ab der neue Frankenkurs der Berliner Börse Grundlage der Berechnung sei. Die beim Office eingehenden Kundenzahlungen auf Fremdwährungs- und insbesondere Eeichsmarkschulden werden bekanntlich gemäß dem deutsch-französischen Verrechnungsabkommen zum Tagesmittelkurs .des Franken an der Berliner Börse umgerechnet. Die Deutsche Handelskammer in Paris verlautbart hierzu, daß, wenn bei schwebenden Geschäften eine Frankenschuld am 26. September 1936 oder nach diesem Tage fällig wird, im allgemeinen rechtlich kein Widerspruch dagegen erhoben werden kann, daß der Kunde seine Schuld in abgewerteten Franken begleicht, es sei denn, daß er irgendwelche Kurssicherungsklauseln anerkannt hat. Ist dagegen die Schuld vor dem 26. September 1936 fällig, aber noch nicht bezahlt gewesen, so wird man den Schuldner nach Auffassung der Deutschen Handelskammer in Paris grundsätzlich für den aus seinem Verzug entstandenen Schaden verantwortlich machen können. Zu dem Artikel 6 des Gesetzes über die Abwertung des Franken, der sich auf Franken-Paritäten bei internationalen Zahlungen bezieht, erläutert die Deutsche Handelskammer in Paris folgendes: Wenn im Gesetz bestimmt wird, daß in gewissen Fällen noch die alte Frankenparität anwendbar ist, so bezieht sich das nur auf internationale Finanztransaktionen, bei denen Geldbetrag gegen Geldbetrag ausgetauscht wird, wie z. B. bei Barkrediten und Anleihen. Für Zahlungsverpflichtungen aus Warenlieferungen gilt die neue Frankenparität, so daß der Warenempfänger seine Schuld in abgewerteten Franken begleichen kann. Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn die Preise mit Einverständnis des Kunden in fremder Währung, z. B. in Eeichsmark, fakturiert waren bzw. wenn die Lieferungsverträge eine einwandfreie Sicherungsklausel gegen Währungsverluste vorsehen. Spanien. Einer Mitteilung der Deutschen Überseeischen Bank entnehmen wir folgende Ausführungen über die gegenwärtigen Verhältnisse in Spanien: Barcelona. Von der Katalonischen Eegierung wurde am 19. Juli ein Moratorium erlassen, das verschiedene Male verlängert wurde und, soweit es sich um Auszahlungen der Banken handelt, bis auf weiteres in Kraft ist. Gemäß den Dekreten dürfen bei den Banken bestehende Guthaben vorzugsweise benutzt werden zur Zahlung von Gehältern, Löhnen, Steuern und seit dem 20. August auch zur Einlösung von Wechseln. Ferner können auch Zahlungen erfolgen für besondere Ausgaben der Industrie-, Handels-, Landwirtschafts- und Minenbetriebe, die jedoch — ebenso wie alle übrigen Geschäftsvorgänge — der Kontrolle des bei den Banken eingesetzten Interventors unterworfen sind. An Privatpersonen konnten in der Zeit vom 20. Juli bis 16. September 1936 Auszahlungen nur bis zum Höchst betrage von insgesamt 2000 Ptas. zu Lasten ihrer Kontokorrentguthaben vorgenommen werden. Die ab 17. September festgesetzte Höchstgrenze ist noch nicht bekannt. Wechsel werden ab 20. August wieder in der üblichen Weise zur Zahlung vorgelegt. Sämtliche. Wechsel, die innerhalb des Handelsmoratoriums (18. Juli bis 20. August) verfallen sind, gelten als um einen Monat prolongiert. Die Laufzeit von während des Moratoriums akzeptierten Nach-Sicht-Wechseln beginnt mit dem 20. August 1936. Wechsel in fremden Währungen werden, umgerechnet zu den von der spanischen Devisenzentrale täglich festgelegten provisorischen Kursen zuzüglich einer Kursmarge von 20% zur Zahlung vorgelegt. Endgültige Abrechnung erfolgt nach Zuteilung des Währungsbetrages. Nach einem am 4. September erschienenen Dekret können von diesem Tage ab Wechsel im Nichtzahlungsfalle wieder protestiert werden, und zwar am fünften Tage nach Fälligkeit. Madrid. Für Madrid und denjenigen Teil Spaniens, der sich in Händen der Madrider Eegierung befindet, sind die Dekrete »dieser Eegierung maßgebend. Die Präsentierung von Wechseln kann seit 17. August wieder in der üblichen Weise erfolgen. Die Sichtforderungen können nach einer Verordnung vom 14. August 1936 ab sofort präsentiert werden; für die während des Moratoriums nicht akzeptierten Nach-Sicht-Wechsel rechnet die Laufzeit ab Datum der Akzeptierung. Wenn auch der Wechselinhaber wieder Zahlung verlangen kann, so ist doch der Schuldner berechtigt, schriftlich für eine Zahlungsverzögerung Gründe vorzubringen, die mit den Ereignissen in Spanien unmittelbar Zusammenhängen. Der Wechselinhaber kann sich hiermit — ohne Protest erheben zu müssen — entweder zufrieden geben oder den Schuldner vor ein Schiedsgericht laden lassen. Dieses Organ, dessen Zusammensetzung durch das Dekret bestimmt wird, kann nach folgenden Gesichtspunkten entscheiden: a) daß kein Grund für eine Zahlungsverzögerung vorliegt, in welchem Falle der Wechselinhaber Protest erheben lassen kann, b) daß die Zahlung eine bestimmte Zahl von Tagen ganz oder zum Teil hinausgeschoben werden darf. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts kann in gewissen Fällen innerhalb von drei Tagen bei einer übergeordneten Stelle Berufung eingelegt werden. Für Beträge unter 250 Ptas. können Gründe für eine Zahlungsverzögerung nicht geltend gemacht werden. Solange nicht durch eine neue Verordnung die völlige Wiederherstellung der normalen Handelsbestimmungen verfügt wird, bleiben die Eechte des Wechselinhabers erhalten, auch wenn der Wechsel dem Schuldner bei Fälligkeit nicht präsentiert worden ist. Wechsel, die nicht per Sicht oder per soundsoviele Tage nach Sicht ausgestellt sind, werden als 25 Tage nach ihrem ursprünglichen Verfall fällig betrachtet. Seit Erlaß dieser Verordnung sind Veränderungen in der Abwicklung von Wechselverpflichtungen nicht bekannt geworden. Die Verschiedenheit in der Handhabung in den einzelnen Teilen Spaniens erklärt sich u. a. auch daraus, daß die Generalidad de Cataluna die Begierungsgewalt in Katalonien für sich in Anspruch genommen hat. Sevilla. Sevilla und die in Händen der Militärgruppe befindlichen Provinzen unterstehen der provisorischen Nationalregierung in Burgos. Die Betriebe der Banken werden im Eahmen der von der zuständigen Eegierung erlassenen Verfügungen fortgeführt. Wechsel konnten bei Nr. 19 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 361 Verfall wie üblich zur Zahlung vorgelegt werden; seit Ende August ist die Protestierung von Wechseln im Nichtzahlungsfalle, die vorübergehend eingestellt war, wieder möglich. Nach einem von der Regierung in Burgos erlassenen Dekret vom 12. September sind Bank- und Sparkassenguthaben, die nach dem 6. August 1936 entstanden sind, innerhalb der besetzten Gebiete frei verfügbar. Über früher entstandene Guthaben kann nur mit Genehmigung amtlicher Stellen verfügt werden. Auch für die Kanarischen Inseln sind die von der provisorischen Nationalregierung in Burgos erlassenen Verfügungen maßgebend. Über die Anschaffungsmöglichkeiten gegen Wechsel- und Warenforderungen ist folgendes zu bemerken: a) Für die der Madrider und der Katalonischen Regierung unterstehenden Gebiete: Seit Ausbruch des Bürgerkrieges (18. Juli) sind von der spanischen Devisenzentrale keine Deckungen mehr abgegeben und auch keine Genehmigungen zur Überweisung von Geldern nach dem Auslande erteilt worden. Es war deshalb den Banken bisher nicht möglich, den Erlös von in Pesetas bezahlten Wechseln den ausländischen Einreichern anzuschaffen. Vor kurzem teilten die Filialen in Barcelona und Madrid mit, daß die Devisenzentrale in Madrid grundsätzlich bereit ist, wieder Deckung abzugeben im Verkehr mit Ländern, mit denen Verrechnungs- bzw. Zahlungsabkommen bestehen. Auch neue Anträge für Überweisungen nach solchen Ländern sollen ab 14. September wieder angenommen werden. Hierfür kommen in Frage: Deutschland, Tschechoslowakei, England, Belgien, Norwegen, Ungarn, Österreich, Brasilien, Ecuador, Chile. Wir möchten aber darauf hinweisen, daß die grundsätzliche Bereitwilligkeit zur Abgabe von Deckungsrimessen und zur Entgegennahme neuer Anträge nicht gleichbedeutend ist mit einer gleichmäßigen und prompten Zuteilung. Auch muß im Hinblick auf die wirtschaftlichen Erschütterungen und vielfach stark einschneidenden Maßnahmen damit gerechnet werden, daß viele Schuldner nicht in der Lage sind, den für die Bezahlung einer fälligen Forderung nötigen Pesetas-Betrag aufzubringen.' b) Für die der provisorischen Nationalregierung in Burgos unterstehenden Gebiete: Die Verbindung mit der Devisenzentrale in Madrid ist unterbrochen. Daher bleiben früher eingereichte Anträge, für welche Genehmigung bei der Madrider Devisenzentrale bereits nachgesucht wurde, einstweilen in der Schwebe. Man ist damit beschäftigt, eine neue Devisenzentrale für die von den Nationalisten besetzten Teile Spaniens zu errichten. Angesichts der unübersichtlichen Verhältnisse läßt sich noch nicht sagen, in welcher Weise eine Regelung stattfinden wird. Auftragswesen. Sprechtage der Wirtsehaftskammer für Baden, Bezirksausgleichstelle für öffentliche Aufträge. Die Wirtschaftskammer für Baden, Bezirksausgleichstelle für öffentliche Aufträge wird künftig bei den Industrie- und Handelskammern Mannheim, Pforzheim, Freiburg und bei den Handelskammer-Bezirksstellen Schopfheim und Konstanz in zweimonatigen Abständen Sprechtage abhalten, an denen alle Kreise der Wirtschaft (Industrie, Handwerk und Handel) und alle interessierten öffentlichen Stellen ihre Anliegen auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens Vorbringen können. Als Sprechtage sind vorläufig festgesetzt bei der Industrie- Industrie- Industrie- u. Handelsu. Handelsu. HandelsBezirks - Bezirks - kammer kammer kammer stelle stelle Mannheim: Pforzheim: Freiburg: Schopfheim: Konstanz: 12.10.36 13.10. 36 12.11.36 13.11.36 14.11.36 14.12. 36 15.12. 36 15. 1.37 14. 1.37 13. 1.37 11. 2.37 12. 2.37 15. 3.37 16. 3.37 17. 3.37 12. 4.37 13. 4.37 12. 5.37 13. 5.37 14. 5.37 10. 6.37 11. 6.87 12. 7.37 13. 7.37 14. 7.37 jeweils jeweils jeweils jeweils jeweils ab 15 Uhr ab 16 Uhr ab 15 Uhr 10-13 Uhr 10-13 Uhr Wer zu einem Sprechtag erscheinen will, wird gebeten, sich tags zuvor bei der Industrie- und Handelskammer zu vergewissern, ob der Sprechtag tatsächlich stattfindet ; außerdem ist es dringend erwünscht, den beabsichtigten Besuch drei Tage vorher der Wirtschaftskammer für Baden, Bezirksausgleichstelle für öffentliche Aufträge in Karlsruhe, Schloßplatz 3 (Fernsprecher 6340), unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes anzuzeigen. Vergebung von Aufträgen. Firmen, die sich an Aufträgen für die Parteibauten in Nürnberg beteiligen wollen, wird empfohlen, das „Städtische Amtsblatt von Nürnberg“ zu halten, das vom städtischen Vollzugsamt, Nürnberg, Rathaus, Theresienstr. 7, Zimmer 245, zum Vierteljahrespreis (bei Postzustellung) von 1.90 RM. bezogen werden kann und in welchem alle öffentlichen Ausschreibungen für die Parteibauten erscheinen. Sozialpolitik und Arbeitsrecht. Bekanntmachungen des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Süd-West. 1. In den Amtlichen Mitteilungen des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Süd-West Nr. 18 vom 15. September 1936 ist die Tarifordnung für das Gipser- und Stukkateurgewerbe in Baden vom 15. April 1933, in der Fassung vom 6. Juni 1936, bekanntgemacht worden. 2. In den gleichen Mitteilungen wird eine Anordnung vom 12. September 1936 veröffentlicht, wonach in Zukunft in die Tarifordnungen selbst eine Bestimmung aufgenommen werden soll des Inhalts, daß alle Gefolgschaftsmitglieder je einen Abdruck kostenlos durch den Betriebsführer erhalten, damit sie sich jederzeit über die darin festgelegten Rechte und Pflichten unterrichten können. Auch die vom Treuhänder bereits erlassenen Tarifordnungen sollen in derselben Weise den Gefolgschaftsmitgliedern bekanntgegeben werden. Diese Regelung gilt nicht für die als Tarifordnung heute noch weiter geltenden Tarifverträge der früheren Zeit, da mit deren baldigen Neufassung zu rechnen ist. 3. Weiter ist eine Anordnung vom 2. September bemerkenswert, die sich mit der Kurzarbeit in der Zigarren- industrie befaßt. Verschiedenes. Woche des deutschen Buches. Vom 25. Oktober bis 1. November 19.36 veranstaltet die Reichsschrifttumkammer auch in diesem Jahr wieder eine Sonderwerbung zugunsten des deutschen Buches, BEZUGSQUELLEN-NACHWEIS aus Industrie, Handel und Gewerbe Normalfeld = 1 / lg2 Seite, 8 mm hoch, 45 mm breit RM. 1.—. Bestellungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts- Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. Abbeizmittel Otto C.Hellmuth, Mannheim, Kaiserring 8. Oie und Fette Ahnentafeln,‘Stammbäume, Wappen H. Stenz, Karlsruhe i. B„ Gottesauer Straße 2 Alteisen Metalle, Altpapier Karl Haf, Karlsruhe, Rüppur- rer Str. 102, Tel. 4110 B. Roeder, Freiburg i. Br., Güterhallenstr. 9, Tel. 2622 Jacob Schneller, Karlsruhe, Durlacher Straße 34, Tel. 1597. Handelsgerichtl.eingetragene Firma. Gegründet 1900 Ankerwickelei und Elektromotore Flick 4 Co., Freiburg i. Br., Freiaustr. 64, Tel. 2686 Elektro-Leber Freiburg (Brg.) Eschholzstr. 22, Tel. 2289 Max Werner, Karlsruhe, Douglasstr. 22, Tel. 6771 Anlasser-Schalttafeln- Widerstände Flick 4 Co., Freiburg i. Br., Freiaustr. 64, Tel. 2686 Arbeitskleidung für alle Berufe _ tabriz. Rieh. Pahr, Bekl.-Haus, Krhe, Kronenstr. 49, Tel. 7737 Armaturen Verein. Armaturen-Gesell- schaft m. b. H., Mannheim. Aufzüge Wilhelm Graf, Masch.-Fabrik, Karlsruhe, Tel. 1307 Auskunfteien „Globus“ Detek., Landwerlin, Frbg.Ad.- Hitlerstr.70 8 ,T el. 2937 „Argus“, A. Maier 4 Co., Mannheim, 0 6, 6, Tel. 27305 J. Schaller, Pol.-Beamt. a. D., Karlsruhe, Schillerstr. 31. „Auskunftei" und „Inkasso" Merkur, Dierks 4 Cie. K.-G., Offenburg, Wilhelmstraße 16 Telephon 1064 Autoferntransporte Friedrich Banspach, Karlsr., NeureuterStr.11 .T.2773, Lager Autosachverständiger (ger. zugel.) Heinz Brodt, Karlsruhe, Hübschstr. 32, Tel. 4200 Autoschlachthof. An- u.Verk. Verwertung Emil Ihle, Freiburg i. Brg., Zäh- ringerstr. 328 u. 354, Tel. 7852. Leop. Knobloch, Karlsruhe, Hohenzollernstr.47, Tel. 293 Banksachverständige Hubert Weiß, Bankdir. a. D„ Amalienstr. 85. 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