BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Amtliches Organ der Wirtschaftskainmer für Baden und der badischen Industrie- nnd Handelskammern Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim, Freiburg mit den Bezirksstellen Schopfheim und Konstanz, zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe Verantwortlicher Schriftleiter: Geschäftsführer Dr. Krienen, Karlsruhe. Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis vieteyänrl. 1.30 0MI zuzflgl. Postzustellgeid. Bestellungen beim Verlag und jeder Postaastalt. 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Aus der Rede des Führers, die er zur Eröffnung des Winterhilfswerkes hielt. Bas, ivas das badische Volk geleistet hat, steht mustergültig xmd vorbildlich da, und wir haben die Hoffnung, daß dieses Werk in diesem Winter noch übertroffen wird ♦ Reichsstatthalter Robert Wagner bei der Eröffnung des Winterhilfswerks in Raden. BADISCHE BANK KARLSRUHE mit Niederlassungen in MANNHEIM und PFORZHEIM Diskontierung von Wechseln und Schecks Gewährung von Krediten in laufender Rechnung Besorgen aller sonstigen Bankgeschäfte 366 BADISCHE WIE T SCHAF TS-ZEITUNG Nr. 20 Winterhilfswerk 1936/37. Auch im kommenden Winter wird das Winterhilfswerk des deutschen Volkes fortgesetzt werden. Es gilt wieder, den Volksgenossen, die sich noch in Not befinden, zu helfen und damit auch hier die Volksgemeinschaft zur Tat werden zu lassen. Es ist Pflicht jedes Volksgenossen, sich dafür einzusetzen, daß auch in den bevorstehenden Wintermonaten der Kampf gegen Hunger und Kälte erfolgreich durchgeführt wird. Die Mittel werden im wesentlichen in der gleichen Weise wie im Vorjahr aufgebracht. Anspruch auf Aushändigung der Monats-Türplakette des Winterhilfswerks 1936/1937 haben: 1. a) Lohn- und Gehaltsempfänger, die während der sechsmonatigen Dauer des WHW 1936/1937 (1. Oktober 1936 bis 31. März 1937) als Beitrag zum WHW 10 v. H. ihrer Lohnsteuer leisten, b) Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Einkommens zur Einkommensteuer nicht herangezogen werden, gegen einen Beitrag von monatlich 0,25 EM., c) Pestbesoldete, die iieben der Lohnsteuer noch zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie neiden ihrer monatlichen Spende in Höhe von 10 v. H. der Lohnsteuer monatlich 1 v. H. ihres für das Jahr 1935 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das WHW entrichten, soweit die , Steuerschuld nicht durch Lohnabzug getilgt ist. (Dieses 1 v. H. wird lediglich von der Einkommensteuerrestschuld errechnet, die durch Vorauszahlungen und die Abschlußzahlung getilgt worden ist.) 2. a) Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe sowie sonstige Einkommensbezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, soweit sie monatlich ein Opfer in Höhe von 1 v. H. des für das Jahr 1935 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das W T HW T entrichten; b) Inhaber von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, wenn sie monatlich lv.H. des für das Jahr 1935 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das V T HW entrichten; c) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie sonstige Einkommensbezieher, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie einen Mindestbetrag von monatlich 1 EM. während der Dauer des WTnterhilfswerkes opfern.. 3. Kapitalgesellschaften (namentlich Aktiengesellschaften und G. m. b. H.), wenn sie während der Dauer des WHV r ein Opfer in Höhe von insgesamt 15 v. H. der in diesen Monaten (1. Oktober 1936 bis 31. März 1937) zu entrichtenden Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer leisten. Palls im vorhergehenden Geschäftsjahr ein entsprechendes Einkommen nicht erzielt wurde und Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer nicht festgesetzt sind, erhalten sie die Plakette, wenn sie für die sechsmonatige Dauer des WHW insgesamt 1 °/ 00 des Eeinvermögens vom letzten Bilanzstichtag opfern. Gesellschaften, die weder Bein- vermögen besitzen, noch Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer zu leisten haben, haben sich zur Erlangung der Plaketten mit einem ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Betrage zu beteiligen, mindestens aber monatlich 1 EM. für das WHW T zu opfern. 4. Während der Dauer des WHW wird eine Ermäßigung der Mitglieder beitrage für die NSV nicht vorgenommen. Die obigen' Eichtlinien enthalten lediglich Mindestsätze, um auch Iden wirtschaftlich Schwachen den Erwerb der WHW-Plaketten zu ermöglichen. Die wirtschaftlich Stärkeren jedoch müssen, um dem Wunsche des Führers zu folgen, eine größere Leistung, ein wirkliches Opfer, bringen. Die Monats-Türplakette des WHW ist ein Zeichen dafür, daß der Inhaber dieser Plakette ein seiner wirtschaftlichen Lage entsprechendes Opfer für das WHW gebracht hat. Wer die Plakette besitzt, darf bei Haussammlungen und sonstigen Sammlungen im Eahmen des WHW (abgesehen von der Eintopfspende, der Pfundspende und den Straßensammlungen) nicht in Anspruch genommen werden. Beamte, Angestellte und Arbeiter, die sich am WHW beteiligen wollen, weisen die für die Auszahlung der Dienstbezüge zuständigen Kassen (Zahlstellen) an, die Spende zum WHW, abgerundet auf ! /io BM., einzubehalten und dem WHW (Gauführungen) zuzuführen. Die Anforderung der Plaketten für die Gefolgschafts- mitglieder geschieht in der gleichen Weise wie im Vorjahr. Der Anforderung ist eine Bescheinigung beizufügen, aus der die Zahl der zum Empfang der Plaketten berechtigten Spender und die Summe der für den betreffenden Monat aufgekommenen Spende zu ersehen ist. Die Aufstellung einer Liste mit Angabe der Namen der einzelnen Spender und der gezeichneten Beträge ist nicht erforderlich. Die Spende für das WHW soll unbedingt eine freiwillige sein. Die Einsichtnahme in die WHW-Abzugslisten ist Personen, die nicht mit der Gehalts- und Lohnzahlung befaßt sind, nicht gestattet. Lebensnahe Kammern. Im grundlegenden Erlaß vom 7. Juli 1936 über die Eeform der Organisation der gewerblichen Wirtschaft hatte der Herr Eeichswirtschaftsminister ausgeführt, die Organisation der gewerblichen Wirtschaft sei auf eine enge Fühlung mit ihren Mitgliedern und auf fortlaufende Zusammenarbeit mit der Eegierung und der Partei angewiesen. Im wesentlichen komme es hierbei darauf an, daß der Organisation, insbesondere von der Beiehsregierung, inhaltsreiche Aufgaben gestellt würden. Der Herr Eeichswirtschaftsminister stellte in Aussicht, die Organisation in stärkerem Umfange als bisher in die Tagesarbeit der Wirtschaftspolitik einzuschalten. Viele Einzelanträge, so führte der Herr Eeichswirtschaftsminister aus, die bisher unmittelbar an das Eeichs- und Preußische Wirtschaftsministerium gelangt seien, könnten von den Gruppen und Kammern vorgeprüft oder sogar sachlich erledigt werden. Der Erlaß weiterer Eichtlinien hierüber wurde damals in Aussicht gestellt. Diese sind mit Erlaß vom 29. Juli 1936, der unten abgedruckt ist, ergangen. Der Herr Eeichswirtschaftsminister ersucht ausdrücklich die Kammern und Nr. 20 BADISCHE WIBTSCHAETS-ZEITUNG 867 Gruppen, auf ihre Mitgliedsfirmen dahin einzuwirken, daß sie Einzelanträge nach Möglichkeit nur über die Organisation an das Reichs- und Preußische Ministerium leiten sollen. Die erwähnte Anordnung vom 29. Juli 1986 lautet wie folgt: „Durch meinen Erlaß vom 7. Juli 1986 — IV 18631/36 — habe ich eine Reform der Organisation der gewerblichen Wirtschaft in Kraft gesetzt. I. Diese Reform soll neben Vereinfachungen zugunsten der Mitglieder der Gruppen und durch organische Verbindung zwischen Gruppen und Bezirkswirtschaftskammern die Organisation mit stärkerem Inhalt erfüllen und beleben. Im Sinne dieses Ziels lege ich entscheidenden Wert darauf, daß sich die Behörden des Reichs und der Länder, insbesondere das Reichs- und Preußische Wirtschafts- ministeriüm, der Gesamtorganisation der gewerblichen Wirtschaft bedienen und ihr Aufgaben zuweisen. Ich habe deshalb bereits in meinem Erlaß erklärt, daß ich die Organisation in stärkerem Umfang als bisher in die Tagesarbeit der Wirtschaftspolitik einschalten werde. Damit wird zugleich eine wesentliche Entlastung des Ministeriu ms erreicht werden, die den eigentlichen ministeriellen Aufgaben zugute kommen wird. Die Heranziehung darf sich nicht darin erschöpfen, daß die Gruppen und Wirtschaftskammern zur Zusammenstellung von Statistiken oder zur gutachtlichen Stellungnahme aufgefordert werden. Vielmehr müssen sie auch bei geeigneten Einzelaufgaben der laufenden Tagesarbeit zur Mitarbeit, und zwar entweder zur Vorprüfung oder zur Entscheidung herangezogen werden. Ich bestimme deshalb, daß in Zukunft Eingaben einzelner Firmen grundsätzlich zunächst der zuständigen Gruppe oder der zuständigen Wirtschaftskammer zum Bericht oder zur weiteren Veranlassung abgegeben werden sollen.“ Sonstige Nachrichten. Verkehr. Reichsgüterkursbüch. Die Deutsche Reichsbahn hat für den Winter 1936/37 das Reichsgüterkursbuch (RGB) neu herausgegeben. Dasselbe kann zum Preise von 1.50 RM. durch alle Bahnhöfe und Güterkassen bezogen werden. Neue Gütertarife der Deutschen Reichsbahn. Am 1. Oktober d. J. treten bei der Deutschen Reichsbahn, verschiedene neue Gütertarife in Kraft, die wichtige Änderungen der Frachtberechnungsgrundlagen bringen und daher von allgemeiner Bedeutung sind. Erwähnt sei zunächst die Neuausgabe des Entfernungszeigers für den deutschen Güterverkehr, der in großem Umfange und zum Teil nicht unerhebliche Entfernungskürzungen aufweist, die sich bei vielen Verkehrsverbindungen in Form einer Frachtermäßigung auswirken. Der neue Entffernungszeiger besteht aus der Entfernungstafel I mit Bahnhofsverzeichnis und Anstoßentfernungen und aus der Entfernungstafel II mit den Knotenentfernungen; letztere zerfällt in 93 Teilhefte. Die Entfernungstafel I enthält alle deutschen Bahnhöfe in Buchstabenfolge; sie gibt an, in welchen Verbindungen direkte Entfernungen bestehen, für welche Verbindungen Anstoßentfernungen in Frage kommen und in welchem Teilheft der Entfernungstafel II die Knotenentfernungen zu finden sind. Jeder Versender, der ab 1. Oktober im Güterverkehr die neuen Tarifentfernungen selbst ermitteln will, benötigt daher die Entfernungstafel I und das Teilheft der Entfernungstafel II, das nach den Angaben der Entfernungstäfel I für seinen Versandbahnhof in Frage kommt. Näheres über den Aufbau des Entfernungszeigers und die Entfernungsermittlung findet man auf den Seiten 4—7 der Entfernungstafel I. Der Neuausgabe des Entfernungszeigers schließt sich auch eine Neuordnung des Frachtsatzzeigers für den Güterverkehr an. In dem ab 1. Oktober gültigen Frachtsatzzeiger ist der am 20. Januar d. J. eingeführte fünfprozentige Zuschlag organisch eingearbeitet und die bisher zurückgestellte Umbildung der Entfernungsstufen für Stückgut sowie die Bildung von Entfernungsstufen bei den Wagenladungssätzen durchgeführt. Mit der Einarbeitung des fünfprozentigen Zuschlags sowie der Einführung von neuen Entfernungsstufen treten zum Teil geringe Erhöhungen, zum Teil aber auch Ermäßigungen gegenüber der jetzigen Frachtlage ein. Für die bisher vom fünfprozentigen Zuschlag befreiten Güter des Regeltarifs werden besondere Ausnahmetarife eingeführt, die diese Vergünstigung beibehalten. Ein großer Kreis von Verfrachtern wird es sicher begrüßen, daß auch der Bahnhofstarif zum 1. Oktober 1936 neu herausgegeben wird, weil die jetzige Ausgabe durch die zahlreichen Änderungen an Übersichtlichkeit verloren hat. Der Bahnhofstarif (Heft D) enthält ein alphabetisches Verzeichnis sämtlicher Güterbahnhöfe der Deutschen Reichsbahn und der deutschen Privat bahnen. Er gibt genauen Aufschluß über die Abfertigungsbefugnisse dieser Bahnhöfe, über etwa bestehende Abfertigungsbeschränkungen und sonstige im Verkehr mit diesen Bahnhöfen zu beachtende Besonderheiten usw. Neben jedem Bahnhof ist Raum für die Eintragung der Entfernungen vorgesehen. Aufzüge Elektroflaschenzüge Verdunkelungs-Anlagen Elektrische Torantriebe Krane ADOLF ZAISER / MASCHINENFABRIK G. M. B. H. / STUTTGART-N 368 BADISCHE WIE T SCHAFT S-ZEITUNG Nr. 20 Kurzschriftprüfungen. Bei den badischen Industrie- und Handelskammern finden im November 1936 wieder Kurzschriftprüfungen statt, und zwar bei der Industrie- und Handelskammer Mannheim am Samstag, den 21. November 1936, bei den Industrie- und Handelskammern Karlsruhe, Freiburg und ihren Bezirksstellen Schopfheim und Konstanz am Sonntag, den 22. November 1936. Die Industrie- und Handelskammer Freiburg wird auch in Lahr am gleichen Tage eine Kurzschriftprüfung abhalten. Die Prüflinge haben sich bis spätestens 16. November bei den für sie in Frage kommenden Kammern schriftlich unter Angabe des Systems und der Silbenzahl, worin sie geprüft werden wollen, zu melden. Die näheren Bedingungen über die Prüfung, den Zeitpunkt des Beginns und die Höhe der Prüfungsgebühr sind ebenfalls bei den einzelnen Kammern zu erfahren. Es wird bei allen Prüfungen in den Silbengruppen 120, 150, 180, 200, 220, 240 usw. 2 x 5 Minuten diktiert mit einer Zwischenpause von 1 Minute. I Die Betriebsführer werden gebeten, auf die Prüfungen aufmerksam zu machen und bemüht zu sein, daß sich eine große Anzahl von Angestellten daran beteiligt Auch der Deutsche Eisenbahn-Gütertarif Teil I Abt. B erscheint am 1. Oktober neu. Hier sind alle seit Ausgabe des jetzigen Tarifs eingetretenen Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet, auch ist die im Juli d. J. von der Ständigen Tarifkommission beschlossene Übernahme einiger Ausnahmetarife in den Eegeltarif durchgeführt. Im Tierverkehr sind am 1. Oktober d. J. insofern Änderungen zu verzeichnen, als der Tierfrachtzeiger nun nach den gleichen Grundsätzen aufgebaut ist, wie sie ab 1. Oktober für den Güterverkehr gelten. Der neue Deutsche Eisenbahn-Tiertarif, Teil I, hat die Vorschriften für die Abfertigung und Frachtberechnung für verpackte und unverpackte Tiere je für sich in klarer und übersichtlicher Form zusammengefaßt. Sämtliche Tarife sind zu beziehen durch die Reichs- bahn-Auskunftei für Güterverkehr, Berlin W 9, Potsdamer Straße 124. örtliche Gebühren bei der Reichsbahn. Die Bereitstellung der Güterwagen zur Be- und Entladung erfolgt im allgemeinen auf den öffentlichen Freiladegleisen des Abgangs- bzw. Empfangsbahnhofes. In vielen Fällen jedoch erweist es sich als zweckmäßig, die Bereitstellung auf einem Anschlußgleis oder an einer anderen bestimmten Stelle des Güterbahnhofs vornehmen zu lassen, weil sich dadurch für den Absender bzw. Empfänger das Ladegeschäft und die Behandlung des Gutes günstiger gestaltet. Der Reichsbahn-Gütertarif (Teil II Heft A) sieht für diese Sonderleistungen bestimmte örtliche Gebühren vor, die in ihrer Höhe je nach Lage des Einzelfalles stark verschieden sind. Im einzelnen kommen in Frage: a) Bahnhofsgebühr. Übernimmt die Eisenbahn innerhalb eines Güterbahnhofes die Beförderung von Sendungen, die innerhalb dieses Bahnhofes ver- und entladen werden, so wird nicht Fracht, sondern Bahnhofsgebühr berechnet. Die Beförderung erfolgt nicht mittels Frachtbrief, sondern auf Bahnhofsschein. b) Stellgebühr. Wenn die Eisenbahn auf Antrag Wagen zur Entladung auf anderen als den eisenbahnseitig allgemein dazu bestimmten Gleisen (öffentlichen Freiladegleisen) oder auf einer besonderen Stelle dieser Gleise oder an Lagerplätzen usw. bereitstellt, oder von einer solchen Stelle beladen abholt, wird Stellgebühr erhoben. Gebührenfrei bleibt jedoch die mit Zustimmung der Eisenbahn erfolgende Bereitstellung von Wagen an bahneigenen festen oder beweglichen Ladeeinrichtungen (Kranen, Rampen). c) Umstellgebühr. Übernimmt die Eisenbahn die Umstellung schon ladebereitgestellter leerer oder beladener oder teilweise be-‘oder entladener Wagen oder die Umstellung ladebereitgestellter leerer Wagen in beladenem Zustande von einer Stelle des Güterbahnhofs nach einer anderen Stelle desselben Bahnhofs, so ist, wenn die Beförderung auf Frachtbrief vorausging oder nachfolgt, Umstellgebühr zu erheben. d) Überfuhrgebühr. Für die Beförderung von Sendungen, die von einem anderen Güterbahnhof eingegangen und noch nicht ladebereitgestellt sind, nach den zum Empfangsbahnhof gehörenden öffentlichen Lade- und Umschlagstellen sowie von Sendungen von diesen öffentlichen Lade- oder Umschlagstellen, denen eine Weiterbeförderung nach einem anderen Güterbahnhof unmittelbar nachfolgt, ist Über fuhr gebühr zu berechnen. e) Rückholungsgebühr. Werden die zum Zwecke der Beladung nach den öffentlichen Lade- oder Umschlagstellen, stellgebührpflichtigen Stellen oder Anschlußwerken zugeführten Wagen nicht beladen und deshalb leer zurückgeholt, so ist neben dem Standgeld Rückholungsgebühr zu berechnen. f) Anschlußgebühr. Für jede Zuführung und für jede Abholung beladener Wagen nach oder von den an den Güterbahnhof angeschlossenen privaten Anlagen (Anschlußwerke usw.) wird Anschlußgebühr berechnet. Für die einzelne Sendung können, wenn die Voraussetzungen zutreffen, mehrere Gebühren gleichzeitig nebeneinander zur Berechnung kommen (z. B. Bahnhofs- und Anschlußgebühr, oder Stell- und Umstellgebühr). » Nr. 20 BADISCHE WIB T S C H AF TS-ZEITUNG 369 Die örtlichen Gebühren für die Sonderleistungen der Eisenbahn unter a bis e werden nach folgendem Tarif berechnet: Gebühr Gebühr in Beichsmark für 1 Wagen mit Ladegewicht bis 15 t über 15 bis 30 t über 30 bis 50 t über 50 t Bahnhofsgebühr . . 10,1 14,7 22,2 33,3 ( 9 . 4 ) (13,9) (21.1) ( 31 . 1 ) Umstellgebühr . . . 6,1 8,9 13,3 20,0 (5,6) (8,3) (12,2) (18,9) Überfuhrgebühr . . 4,6 6,3 10,0 14,4 (4,3) (5,8) (8,9) (13,3) Stellgebühr .... — 1,8 1,8 — — (1.2) (1.2) — Bückholungsgebühr. — 4,0 4,0 — — (4,0) (4,0) — Die in Klammern gesetzten ermäßigten Beträge gelten für Steinkohlen, Braunkohlen, Koks und Preßkohlen aller Art. Die Anschlußgebühren gemäß Punkt f werden nach den Sätzen, die in den einzelnen Anschlußverträgen festgelegt sind, berechnet. Bestimmungen über die frachtfreie Beförderung von Liebesgabensendungen für das WinterhUfswerk. Mit Gültigkeit vom 15. September 1936 bis 31. März 1937 setzt die Deutsche Beichsbahn Bestimmungen über die frachtfreie Beförderung von Liebesgabensendungen für das Winterhilfswerk 1936/37 in Kraft. Sie gelten für Liebesgaben auf den Strecken der Deutschen Beichsbahn und den Strecken fast aller deutschen Privatbahnen. Verkehrsminister gegen Überlastung und zu hohe Geschwindigkeiten bei Lastkraftwagen. In einem an die obersten Landesbehörden gerichteten Erlaß, der im Beichs-Verkehrs-Blatt, Ausgabe B, Nr. 32 vom 17. September 1936 veröffentlicht ist, weist der Beichs- und Preußische Verkehrsminister auf die Nachteile und Schäden hin, welche eine Überlastung der Alfred Fuchs (Gummifuchs) Unterlinden 2 Freiburg l.Br. Rosastraße 5 Technische Gummi- und Asbestwaren, Treibriemen, Industrie- und Feuerwehrbedarf Kraftfahrzeuge für Fahrzeug und Straße mit sich bringt. Neben einer Herabminderung der Wirksamkeit der Bremsen erhöht die Überlastung des Fahrzeuges den Verschleiß der Beifen. Ferner ist die Verwendung von Beifen, die bis auf die Gewebeeinlage abgefahren sind, gefährlich für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des • Fahrzeugs. Überladung und Verwendung zu stark abgefahrener Beifen wird daher künftig durch ' Untersagung des Betriebs solcher Fahrzeuge auf Grund von § 5 Absatz 4 Beichsstr aßen Verkehrsordnung verhindert werden. Der Minister macht ferner darauf aufmerksam, daß hohe Geschwindigkeiten, insbesondere von schweren Fahrzeugen — abgesehen von der Betriebsgefdhr — den Verschleiß der Beifen erhöht, der erfahrungsgemäß mit steigenden Geschwindigkeiten nicht gleichmäßig, sondern immer stärker zunimmt. Bei schweren Lastkraftwagen (Gesamtgewicht von mehr als 8000 kg) sei eine Geschwindigkeit über 50 km/Std. aus diesen Gründen nicht angebracht. Reichsbahn- Schnellomnibusverkehr zwischen Frankfurt (Main) und Baden-Baden, Frankfurt (Main) und Stuttgart, Frankfurt (Main) und Karlsruhe. Bekanntlich sind im Zusammenhang mit der Verlängerung der Beichsautobahn bis Bruchsal auf den vorgenannten Strecken Schnellkraftomnibusverkehre der Beichsbahn eingerichtet worden. Nachstehend veröffentlichen wir den Fahrplan für die Strecke Frankfurt (Main)— Darmstadt—Mannheim—Karlsruhe. Frankfurt (Main) —Darmstadt— Mannheim km 51 53 55 67 69 | Fahrt Nr. I!BD Frankfurt (Main) Fahrt Nr. 52 54 56 58 60 0,0 800 1000 1300 1600 1800 ab 1 •Hbf .... Frankfurt (Main) Hbf.> k an 1025 1425 1625 1925 22 00 29,7 830 1030 1330 1630 1830 Autobahn . Darmstadt Autobahn . . 955 1355 1555 1855 2130 908 1108 1408 1708 1908 an Wasserturm Mannheim Wasserturm. ab 918 1318 1518 1818 2053 81,5 9il 1111 1411 1711 1911 an Hbf .... Mannheim Hbf. ab 915 1315 1515 1815 2050 915 1115 1415 1715 — an Hbf .... Mannheim Hbf. an — 1310 1510 1810| 20 45 918 1118 1418 1718 — an Wasserturm Mannheim Wasserturm. an — 1307 1507 1807)20 42 1003 1203 1503)1803 — Rathaus . . Bruchsal Rathaus . . . — 1223 1423 17 23,19 58 132,9 1007 1207 15 0711807 — Bahnhof . . Bruchsal Bahnhof . . . — 1219 1419 1719 1954 1043 1243 1543 1843 _ Hbf. . . . Karlsruhe Hbf. _ 1142 1342 16 42 1917 150,1 1058;1250 1550 1850 — > < Karlstraße. Karlsruhe Karlstraße. . | i — 1135 1335 1635 1910 MONINGER BIER 870 BADISCHE WIRT SCHAFTS-ZEITUN G Nr. 20 Die Strecke Karlsruhe—Baden-Baden über Rastatt wird nur im Sommer bzw. mit Sonderfahrten befahren. Nachstehend veröffentlichen wir die Fahrpreistafel für die drei Strecken. A. Frankfurt (Main)—Baden-Baden Darmstadt Mannheim Heidelberg Schwetzingen Karlsruhe Rastatt Baden- Baden 1,50 3,70 4,60 5,10 7,40 8,50 9,10 Frankfurt (Main) Hbf (0,80) (0,40) (1,00) (1,00) (1,50) (1,70) (1,80) 2,70 3,40 3,90 6,20 7,20 7,90 Darmstadt (0,30) (1,00) (0,60) (1,40) (1,50) (1,70) 1,00 1,40 8,70 4,80 5,40 Mannheim (0,20) (0,80) (0,70) (0,90) (1,00) 0,55 2,80 3,90 4,50 Heidelberg (0,20) (0,60) (0,70) (0,90) 2,30 3,40 4,00 Schwetzingen (0,30) (0,60) (0,60) 1,10 1,80 \ Karlsruhe (0,20) (0,30) 0,65 Rastatt (0,20) B. Frankfurt (Main)—Stuttgart Darmstadt Mannheim Heidelberg Bruchsal Bretten Pforzheim Stuttgart Frankfurt (Main) Hbf 1,50 (0,30) 3,70 (0,40) 4,60 (1,00) 6,10 (1,00) 6,80 (1,10) 7,60 * (0,60) 10,30 (2,00) Darmstadt 2,70 (0,30) 3,40 (1,00) 5,00 (1,20) 5,60 (1,20) 6,40 (0,50) 9,10 (2,00) Mannheim 1,00 (0,20) 2,50 (0,40) 3,20 * (0,40) 3,90 (0,20) 6,60 (1,30) Heidelberg 1,00 (0,20) 2,30 (0,30) 3,10 (0,20) 5,70 (1,10) Bruchsal 0,70 (0,20) 1,50 (0,20) 4,20 (1,00) Bretten 0,90 (0,20) 3,50 (0,90) Pforzheim 2,70 (0,30) C. Frankfurt (Main)—Karlsruhe Darmstadt Mannheim Bruchsal Karlsruhe 1,50 3,70 6,00 7,10 Frankfurt (Main) Hbf (0,30) (0,40) (0,90) (1,20) 2,70 4,80 5,90 Darmstadt (0,30) (1,00) (1,10) 2,30 3,40 Mannheim (0,20) (0,40) 1,10 Bruchsal (0,20) Anmerkung: Die eingeklammerten Zahlen sind die Preise für die Übergangskarten von der Reichsbahn auf den Kraftomnibus. Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 871 Reichspostflüge auch im Winter. Die Reichspostflüge (Nachtflüge) auf den Linien Berlin—Hannover—Köln—London, Berlin—Halle/Leipzig, Hannover—Frankfurt (Main), Köln—Brüssel—Paris, Köln—Frankfurt (Main)—München—Nürnberg und die anschließenden Nachtflüge Hannover—Kopenhagen— Malmö—Stockholm und Köln—Rotterdam—Amsterdam werden wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Postverkehr auch im Winter fortgesetzt. Den Postversendern in den angeschlossenen Orten und vielen Nachbarorten wird also auch im Winter die Möglichkeit geboten, in den Abendstunden Luftpostsendungen einzuliefern, die den Empfängern in den anderen Orten des Nachtflugnetzes und deren Nachbarorten in der Regel schon bei der ersten Zustellung des nächsten Tages ausgehändigt werden. Verbilligte Ferngespräche mit Bermuda. Die Gebühr für ein Dreiminutengespräch im Verkehr mit Bermuda ist vom 8. Oktober 1936 an von 111 auf 85 RM. herabgesetzt worden. öffnen und Schließen der Schiffbrücken. Während des Winterfahrplans vom 4. Oktober 1936 bis 21. Mai 1937 bleiben die Schiffbrücken in Speyer und Maximiliansau wegen des Eisenbahnverkehrs für den Schiffverkehr zu folgenden Zeiten geschlossen: Schiffbrücke Speyer an Werktagen an Sonntagen von 0.00 bis 5.00 von 0.00 bis 5.00 6.33 55 6.48 55 6.33 55 6.48 7.29 55 7.45 55 7.29 55 7.45 >> 8.26 55 9.01 55 8.26 55 9.01 10.44 55 11.12 55 10.44 55 11.12 12.44 55 13.13 55 12.44 55 13.13 >> 14.32 55 15.27 55 14.32 <} 15.27 17.07 55 17.23 55 17.07 55 17.23 55 18.16 55 18.31 55 19.03 55 19.18 55 20.06 55 20.22 55 20.06 55 20.22 55 21.30 55 24.00 55 21.30 55 24.00 Schiffbrücke Maximiliansau an Werktagen an Sonntagen von 0.00 bis 4.30 von 0.00 bis 5.00 55 5.36 55 5.46 55 5.59 55 6.25 55 6.37 55 7.09 55 6.44 55 7.09 55 7.22 55 7.32 55 7.22 55 7.32 55 8.04 55 8.42 55 8.32 55 8.42 55 8.56 55 9.19*) 55 8.54 55 9.18 55 9.54 55 11.02 55 9.56 55 10.35 55 11.87 55 11.48 55 11.37 55 11.48 55 12.33 55 12.43 55 12.33 55 12.43 55 12.54 55 13.04 55 12.54 55 13.04 55 14.15 55 14.25 55 14.15 55 14.25 55 15.20 55 15.30 55 15.20 55 15.30 55 16.39 55 16.57 55 16.39 55 16.49 55 17.12 55 17.23 55 17.45 55 17.55 55 18.04 55 18.33 55 18.16 55 18.33 55 19.01 55 19.30 55 19.56 55 20.22 55 19.56 55 20.22 55 21.19 55 24.00 55 21.08 55 24.00 *) bei Bedarf bis 9.32. In den Früh- und Abendstunden werden die Schiffbrücken nur geöffnet, wenn es genügend tageshell ist. In obigen Schließungszeiten ist nicht enthalten die Zeit, die zum Ausfahren der Brücken joche gebraucht wird. Sie beträgt in Maximiliansau 5—6 Minuten, in Speyer 8—10 Minuten. Die geschmackvolle Photo- und Bilder-Einrahmung Bii#||| E Karlsruhe, Ludwigsplatz Bitte besichtigen Sie D e# % n !■ S (Inhaber: W. Bertsoh} meine 5 Schaufenster! Ausstellungen und Messen. Internationale Kohlenwerbeausstellung in Ankara 1937. Für eine Beschickung der internationalen Kohlenwerbeausstellung „Wärme durch Kohle“ in Ankara vom 16. Januar bis Mitte Februar 1937 kommen folgende Erzeugnisse in Betracht: Alle Arten von Apparaten und Heizvorgängen; Apparate für Küche, Kühlung und Heißwasser; Heizungszubehör; Meß- und Kontrollinstrumente; Regulier- und Verteilungsapparate; Thermostate; Heizmaterial; Schamotteerzeugnisse für Backöfen; Zubehör für Räuch er- anlagen; Spezialrohre und Hähne; Kesselschmiede; Transport- und Zugmittel; Dampfmotoren; Hubmaschinen; Gas und seine Anwendung; Abfallprodukte und Unterprodukte für Destillation; Rauchreinigung; Erzeugung synthetischer Produkte sowie Apparate und Geräte für den Bergbau. Von den türkischen Behörden sind für ausländische Aussteller folgende Erleichterungen gewährt worden: Nach einer Verordnung des Ministerrates vom 3. Juli 1936 werden die zur Ausstellung nach der Türkei gesandten Schaugüter zum Verbrauch von Steinkohlen kontingentfrei in das türkische Zollgebiet eingeführt. Die nach den gezeigten Mustern auf der Ausstellung verkauften Gegenstände, Geräte und Apparate zum Verbrauch von Steinkohle können auf Grund einer Genehmigung ebenfalls kontingentfrei nach der Türkei eingeführt werden. Die Orient bahnen gewähren den Ausstellern und Besuchern eine Fahrpreisermäßigung von 50% und für die Schaugüter eine Frachtermäßigung von 70 %. Die Deutsche Levante-Linie gewährt für die in Hamburg, Bremen und Antwerpen zu verladenden, für die Kohlenwerbeausstellung in Ankara bestimmten Schaugüter eine Frachtermäßigung von 50%. Die Fahrpreis- und Frachtermäßigung der Staatlichen Schiffahrtsgesellschaft in der Türkei beläuft sich gleichfalls auf 50%, die der Schiffahrtsgesellschaft Compania Genoveze di Navigazione a Vapore auf 20% und die Fahrpreisermäßigung der Schiffahrtsgesellschaft Messagerie Maritime auf 30%, während die Frachtermäßigung dieser Gesellschaft im kostenlosen Rücktransport der Schaugüter bis zum Ursprungsverladehafen besteht. /Mle Drucksack en für Gewerbe, Handel und Industrie, von der einfachen Geschäftskarte bis Zum luxuriös ausgestatteten illustr. Katalog, liefert in gediegener Ausführung zu günstigen Bedingungen und in kürzester Zeit C.F. MÜLLER Karlsruhe i. B. / Ritterstraße 1 / Fernsprecher 7400-7402 872 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 — E_ _ - MAM aller Art und Baublechnerei Udcnunscll Neueindeckungen, Reparaturen Dachdeckermeister Freiburg i.Br, Kronenstr.31, Tel. 1892 Hermann Wihler Die Konsulate der Türkischen Republik haben Anweisung erhalten, den ausländischen Ausstellern und Besuchern der Kohlenwerbeausstellung in Ankara das Visum kostenlos zu erteilen. Dieses berechtigt die Reisenden zu einem Aufenthalt von vier Monaten Dauer in der Türkei. Interessenten wird empfohlen, sich unmittelbar an das Ausstellungsbüro zu wenden, dessen Anschrift wie folgt lautet: „Iktisat Vekaleti Arsiulusal Komür Vesait Sergisi, Umumi Katpligi, Ankara/Türkei. Konsularisches. Konsularische Vertretung Rumäniens. Die Rumänische Regierung hat das Konsulat in Mannheim aufgehoben. Für Baden ist jetzt das Rumänische Konsulat in Stuttgart zuständig. Anschrift: Mitternachtbau. Tel. 20388. Konsularische Vertretung von Venezuela. Dem Generalkonsul von Venezuela in Hamburg, Herrn Dr. Alejandro E. Trujillo ist namens des Reichs unter dem 19. September 1936 das Exequatur erteilt worden. Sein Amtsbereich umfaßt das ganze Deutsche Reich. Außenhandel. Das Kolonialproblem Deutschlands. Anläßlich des Reichsparteitages hat der Führer und Reichskanzler die Bedeutung der Kolonialfrage für Deutschland und das deutsche Recht auf Kolonien erneut ausdrücklich hervor gehoben. Es ist daher eine Aufgabe aller Deutschen, insbesondere aber der in der deutschen Wirtschaft tätigen, sich über die Bedeutung der Kolonialfrage zu unterrichten. Ein ausgezeichnetes Schulungsmittel hierfür ist die im Verlag Paul Hartung, Hamburg, von Dr. G. Kurt Johannsen und Heinrich Kraft herausgegebene Schrift „Das Kolonialproblem Deutschlands“. In ihr wird das deutsche Kolonialproblem einer eingehenden Untersuchung unterzogen, um allen denen, die in der Öffentlichkeit und im privaten Kreise den deutschen Standpunkt — die deutsche Forderung auf Rückgabe unserer Kolonien — zu vertreten entschlossen sind, ein brauchbares Rüstzeug in die Hand zu geben, das vor allem auch gegenüber dem Ausland in jeder Beziehung hieb- und stichfest ist. Die Verfasser schildern zunächst die Verteilung der Welt, wie sie sich gegenwärtig darstellt. Der Hauptteil ist der Behandlung des deutschen Kolonialproblems gewidmet unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Forderung nach kolonialer Gleichberechtigung und der kolonialen Notwendigkeiten Deutschlands. Dabei wird die Bedeutung der Kolonien als Rohstoff-, Absatz- und Siedlungsgebiete kurz erörtert. Der Schlußteil befaßt sich mit der internationalen Diskussion um das Kolonialproblem, wobei die Auseinandersetzungen mit den Stimmen des Auslandes bis auf den Stand von Ende Juli 1936 durchgeführt worden sind. Das Buch ist mit neun Karten ausgestattet und kostet 1.50 RM. je Stück. Eine englische Ausgabe ist in Vorbereitung. W. ERNE Makler für Grundstücke aller Art, Hypotheken, Vermietungen und Versicherungen Freiburg i.Br.. Hildastr. 27. Tel. 6668 _Mitglied der Immobilien- und Hypothekenbörse Karlsruhe Frankreich — Zusammenstellung der Bestimmungen über den Ursprungsbezeichnungszwang. Die Saarwirtschaftszeitung Nr. 33 vom 14. August 1936 gibt bekannt, daß demnächst die vierte neubearbeitete und erweiterte Auflage der Broschüre „Der Ursprungsbezeichnungszwang in Frankreich“ erscheinen wird. Diese vierte Auflage, die von der Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken herausgegeben wird, ist an Hand der amtlichen französischen Quellen vollständig neu bearbeitet und in verschiedener Hinsicht erweitert worden. Die umfangreichen Änderungen, die seit dem Erscheinen der letzten Auflage ergangen sind, wurden in der Neuauflage berücksichtigt, so daß die Broschüre nach dem Stand vom 1. August 1936 eine lückenlose Zusammenstellung aller zurzeit geltenden Bestimmungen über den Ursprungsbezeichnungszwang in Frankreich enthält. Vorbestellungen werden von der Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken schon jetzt entgegengenommen. Der Preis der Broschüre wird sich auf .etwa 2,50 RM. stellen. Einstellung des\ Postanweisungsverkehrs mit der Schweiz. Der Postanweisungs-, Postüberweisungs-, Postauftrags-, Nachnahme- und Gebührenzettelverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz ist in beiden Richtungen bis auf weiteres eingestellt worden. Warenproben nach Dänemark. Nach Dänemark dürfen zur Gebühr für Warenproben nur solche Gegenstände versandt werden, die wirklich als Probe bei der Einleitung von Geschäften dienen sollen. Solche Proben können auch zollpflichtig sein. Warenproben, deren Inhalt aus eigentlichen Waren besteht, ohne für den genannten Zweck bestimmt zu sein, sind von der Beförderung ausgeschlossen und werden, wenn sie trotzdem Vorkommen, in Dänemark mit einer Nachgebühr belegt. Solche eigentlichen Waren dürfen nur in Briefen und Päckchen, die auf der Vorderseite mit dem grünen Zollzettel beklebt sein müssen, und in Paketen nach Dänemark eingeführt werden. Die Postanstalten sind angewiesen, Warenproben, die den Bedingungen nicht entsprechen, von der Beförderung auszuschließen. Steuer wesen. Beförderungsteuer. Mit Wirkung vom 1. Oktober ab unterliegt nicht nur der Reichsbahngüterfernverkehr und der gewerbliche Güterfernverkehr, sondern auch der Möbelfernverkehr und insbesondere der Werkfernverkehr der Beförderungsteuer. Der Reichsfinanzminister hat vorläufige Durchführungsbestimmungen für die Erhebung dieser Steuer erlassen, aus denen wir, mit Rücksicht auf die Bedeutung der Sache, für einen großen Kreis der uns angeschlossenen Firmen die Vorschriften über den Werk- fernverkehr nachstehend zum Abdruck bringen. § 27 Begriff. (§ 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen, vom 27. März 1936, Reichsgesetzbl. I S. 320.) (1) Werkfernverkehr ist die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen für eigene Zwecke des Unternehmens außerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern, gerechnet vom Standort des Kraftfahrzeugs, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 378 1. die beförderten Güter müssen zum Verbrauch oder zur Verarbeitung oder zur Wiederveräußerung erworben oder von dem Unternehmen erzeugt, gefördert oder hergestellt sein; 2. die Beförderung muß der Heranschaffung der Güter zum Unternehmen, ihrer Überführung innerhalb des Unternehmens oder dem Absatz der Güter bei dem Abnehmer der Ware dienen; 3. die Kraftfahrzeuge müssen bei der Beförderung von dem Unternehmer oder seinen Leuten, die nicht Angestellte anderer Unternehmer oder selb- ständigeünternehmer sein dürfen,bedient werden; 4. die Kraftfahrzeuge müssen dem Unternehmer gehören oder von ihm auf Abzahlung gekauft sein. (2) Als Werkverkehr gilt auch die gemeinschaftliche Verwendung der Kraftfahrzeuge mehrerer Unternehmen (Konzernverkehr), wenn außer den im Absatz 1 Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Bedingungen folgende weitere Bedingungen erfüllt sind: 1. die Unternehmen müssen der Erzeugung oder der V erar beitung oder dem Handel mit Gütern dienen; 2. zwischen den Unternehmen oder zwischen ihnen und einer Muttergesellschaft muß eine Kapitalbeteiligung von mindestens 51 v. H. bestehen ; 3. die Kraftfahrzeuge müssen einem der beteiligten Unternehmen gehören oder von ihnen auf Abzahlung gekauft sein. § 28 « Standort. Als Standort des Kraftfahrzeugs gilt der Sitz des Unternehmens. Meldet das Unternehmen das Kraftfahrzeug für einen Ort an, an dem sich eine Niederlassung des Unternehmens befindet oder an dem das Kraftfahrzeug eine regelmäßige Unterkunft hat, so ist dieser Ort der Standort; die Anmeldung ist an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt zu richten. § 29 . . Örtliche Zuständigkeit. Zur Erhebung der Steuer für Beförderungen im Werkfernverkehr, soweit er im Reichsgebiet ohne Grenzüberschreitung betrieben wird, ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmers befindet. § 30 Anmeldungspflicht. (1) Der Unternehmer, der Güter im Werkfernverkehr befördert, hat dies binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen oder binnen zwei Wochen nach Ausführung der ersten Beförderung dem Finanzamt anzumelden. (2) Die Anmeldung muß enthalten: 1. Name (Firma) und Sitz des Unternehmers oder des Konzerns, 2. die Art des Unternehmens, 3. die Zahl und die Kennzeichen der im Werkfernverkehr benutzten Kraftfahrzeuge nebst Anhängern, 4. den Standort der Kraftfahrzeuge, 5. die in der Hauptsache durchfahrenen Strecken, 6. die Art der in der Hauptsache beförderten Güter. (3) Veränderungen gegenüber den Angaben in der Anmeldung Absatz 2 Ziffern 3 und 4 gemäß hat der Unternehmer binnen zwei Wochen dem Finanzamt anzuzeigen. § 31 Steuerschuldner. Der Unternehmer, der Güter im Werkfernverkehr befördert, ist Schuldner der Beförderungsteuer für die von ihm ausgeführten Beförderungen. § 32 Steuerberechnung. (1) Die Steuer beträgt 0,6 Reichspfennig für jede Tonne des Rohgewichts der beförderten Güter und für jedes Kilometer der Beförderungstrecke (Tonnenkilometer). Rohgewicht ist das Gewicht des beförderten Gutes einschließlich der Umschließung für die Aufbewahrung und der besonderen Umschließung für den Versand. (2) Für die Berechnung der Steuer gilt «,1s Länge der Beförderungstrecke die Eisenbahntarifentfernung zwischen den beiden Tarifbahnhöfen, die dem Absendungsort und dem Bestimmungsort am nächsten liegen. Das Finanzamt darf auf Antrag zulassen, daß der Berechnung statt der Eisenbahntarifentfernung die Entfernung über bestimmte Straßenverbindungen zugrunde gelegt wird. (3) Für die Steuerberechnung ist die gesamte Beförderungstrecke maßgebend; die innerhalb des Umkreises von 50 Kilometern liegende Teilstrecke, gerechnet vom Standort des Kraftfahrzeugs, darf nicht abgezogen werden. (4) Der Bruchteil eines Kilometers ist als ganzer Kilometer zu rechnen. Der unter 500 Kilogramm liegende Teil einer Tonne ist auf eine halbe Tonne, der über 500 Kilogramm liegende Teil auf eine ganze Tonne nach oben abzurunden. Werden bei einer Fahrt Güter von insgesamt nicht mehr als einer halben Tonne befördert, so bleibt die Steuer außer Ansatz. (5) Der berechnete Steuerbetrag ist auf volle 5 Reichspfennig nach oben abzurunden. § 33 Abrechnungs verfahren. (1) Der Unternehmer hat die Steuer im Weg nachträglicher Abrechnung für einen bestimmten Abrechnungszeitraum (Abrechnungsverfahren) beim Finanzamt zu entrichten. (2) Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. (3) Dem Unternehmer, der Beförderung gelegentlich oder nur in einem Teil des Jahres ausführt oder der voraussichtlich keinen höheren Jahressteuerbetrag als 500 Reichsmark zu zahlen hat, darf das Finanzamt die Abrechnung für einen längeren als einmonatigen Zeitraum gestatten. ___ GEBRÜDER MENGLER G.M.B.H_ Bahnamtliche Rollfuhrunternehmer Möbeltransporte - Sammelverkehre Geschäftsstellen: Freiburg i.Br.: Hauptgiiterbahnhofu.Bahnhof Freiburg-Wiehre. Stadtbüro, Bertholdstr.13 ■ Tel.-Sammel-Nr.5241 («“»bS asa) Internationale Transporte; Verzollung; Verpackung; Versicherungen; Lagerung. Ältestes Speditionshaus am Platze mit größtem Fuhrpark. Kraftwagenbetrieb. Lagerhallen mit Gleisanschluß für alle Zwecke. 374 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 Oberbad. ölzentrale Telephon 3709 Mineralöle — Fette — Speiseöle Spezialität! Autofile — Dieselfile M E..« Freiburg im Br. ■ rilS Friedhof Straße S § 34 Nachweisung. (1) Der Unternehmer muß für jeden Abrechnungszeitraum eine Nachweisung in drei Stücken auf stellen.. In dieser muß er unter laufender Nummer für jede einzelne Beförderung aufführen: 1. den Tag der Beförderung, 2. das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und die Anzahl der Anhänger, 3. den Standort des Kraftfahrzeugs, 4. den Absendungs- und Bestimmungsort, 5. die Art der beförderten Güter, 6. das Rohgewicht der beförderten Güter, in Tonnen, 7. die Länge der Beförderungstrecke, in Kilometern, berechnet nach der Eisenbahntarifentfernung, 8. die Zahl der für die Steuerberechnung maßgebenden Tonnenkilometer. (2) Der Unternehmer muß die Nachweisung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums abschließen und die Steuer berechnen. Die Nachweisung muß er mit der Versicherung unterschreiben, daß die darin enthaltenen Angaben vollständig und richtig sind. § 35 Steuer entrichtung. (1) Der Unternehmer muß die für den Abrechnungszeitraum abgeschlossene Nachweisung bis zum 20. des folgenden Monats dem Finanzamt in drei Stücken einreichen. (2) Gleichzeitig mit der Einreichung der Nachweisung muß der Unternehmer die Steuer entrichten. § 36 Steuerfestsetzung. (1) Das Finanzamt setzt die Steuer auf zwei Stücken der Nachweisung fest. (2) Das eine Stück der Nachweisung wird Beleg zum Anmeldungsbuch; das zweite Stück der Nachweisung erhält der Unternehmer mit Quittung zurück. (3) Die Drittstücke aller in einem Monat eingereichten Nachweisungen übersendet das Finanzamt bis zum 5. des folgenden Monats an das Statistische Reichsamt. § 37 Pauschalierung. Das Finanzamt darf in Fällen, in denen die Feststellung der Unterlagen für die Steuerfestsetzung mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden sein würde, die Berechnung und Abführung der Steuer im "Weg der Pauschalierung zulassen. § 38 Sonderbestimmung. Die Vorschriften der §§ 32 bis 37 gelten nicht für den grenzüberschreitenden Werkfernverkehr. Für den grenzübcrrchreitenden Fernverkehr gelten folgende Vorschriften: § 39 Begriff. (1) Grenzüberschreitender Fernverkehr ist der Verkehr, der von?. Reichsgebiet ins Ausland oder vom Ausland ins Reichsgebiet betrieben wird, und zwar als Güterfernverkehr (§ 1) einschließlich des Möbelfernverkehrs (§ 17) oder als Werkfernverkehr (§ 27). (2) Für die Berechnung des 50-Kilometer-Umkreises gilt als Standort 1. im Güterfernverkehr (einschließlich des Möbelfernverkehrs) durch einen inländischen Unternehmer : der inländische Standort des Kraftfahrzeugs, 2. im Güterfernverkehr (einschließlich des Möbelfernverkehrs) durch einen ausländischen Unter nehmer und im W r erkfernverkehr: die Grenzübergangstelle. § 40 Zuständigkeit. Die für den Grenzübergang örtlich zuständige Grenzzollstelle erhebt als Hilfsstelle des Finanzamts, in dessen Bezirk sie liegt, nach den Vorschriften der §§ 41 bis 46 die Steuer für Beförderungen 1. im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr (ausschließlich Möbelfernverkehr) durch ausländische Unternehmer für ausländische Auftraggeber, 2. im grenzüberschreitenden Möbelfernverkehr, 3. im grenzüberschreitenden Werkfernverkehr. § 41 Steuerschuldner und Haftender. (1) Im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr ist Steuerschuldner, wer die Fracht zu zahlen hat. Der Unternehmer, der Güter im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr befördert, haftet für die Steuer für die von ihm ausgeführten Beförderungen; er hat die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten. (2) Im grenzüberschreitenden Werkfernverkehr ist Steuerschuldner der Unternehmer, der Güter im Werkfernverkehr befördert. § 42 Dingliche Haftung. Die beförderten Güter haften ohne Rücksicht auf die Rechte 'Dritter für die Steuerschuld. Solange die Steuer nicht entrichtet ist, darf die Grenzzollstelle die Güter mit Beschlag belegen. Elektrisch betriebene Personen-, Lasten-, Kranken Umstell-, Akten-, Speise- Aufzüge Sonderausführungen fOr rauhe und feuchte Betriebe Elektr. Torantriebe Verdunkelungen Transportanlagen WILHELM GRAF, MASCHINENFABRIK, KARLSRUHE i.B. Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 1 FIRMEN-ANZEIGER der badischen Industrie- und Handelskammern Auszüge ans den Einträgen in den Handels- und Genossenschaftsregistern der badischen Amtsgerichte Ohne Gewähr Oktober 1986 Industrie- und Handels- kammer Mannheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Klöckner Kohlenhandel G. m. b. H., Mannheim, Augusta-Anlage 23. Der Sitz der Firma war bisher in Frankfurt a. M. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von Brennstoffen. Stammkapital: 300000 RM. Geschäftsführer: Ernst Brinkmann, Dr. jur. Heinrich Giesbert, Direktor, und Hans Broermann, Direktor, alle in Duisburg. Prokura: Arno Lenk, Frankfurt a. M., Karl Krichel, Duisburg. Marco Rosa G. m. b. H., Mannheim, Käfertaler Straße 79. Gegenstand des Unternehmens : Herstellung von Terrazzo-, Mosaik- und Zementböden. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Marco Rosa, Ottomar Bechtold und Josef Laxes, alle in Mannheim. Adolf Schneider, Mineralöl-Import, Herstellung chem.-techn. Produkte, Mannheim, B 6, 4. Inhaber: Adolf Schneider, Mannheim. Der Ort der Niederlassung ist von Ludwigshafen a. Rh. nach Mannheim verlegt. Jakob Sieber, Mannheim, Richard-Wagner- Straße 81. Inhaber: Jakob Sieber Ww. Luise Sophie geb. Heinrich, Mannheim. Geschäftszweig: Großschlächterei in Groß- und Kleinvieh sowie Handel mit Fleisch und Innereien. Jean Keck, Mannheim-Feudenheim, Wilhelmstraße 10. Inhaber: Jean Keck, Mannheim-Feudenheim. Geschäftszweig: Großhandel mit Mehl und Futterartikeln. Emil Scheeder, Viehagentur, Mannheim, Viehhof. Inhaber: Emil Scheeder, Mannheim. Geo F. Käpernick, Mannheim Zweigniederlassung, Hauptniederlassung Frankfurt am Main, Mannheim, P 2, 14. Inhaber: Georg Friedrich Käpernick, Frankfurt am Main. Am tsgerichtsbezirk Heidelberg. Heidelberger Wachbereitschaft Philipp Ohnmacht, Heidelberg. Inhaber: Philipp Ohnmacht, Heidelberg. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Berthold Bock, Mannheim. Die Firma ist geändert in: Berthold Bock Nachf. Inh. Wilhelm Nibler. Inhaber: Wilhelm Nibler. Die Prokura der Hermine Bock geb.Wolf ist erloschen. Prokura: Wilhelm Nibler Ehefrau Johanna geb. Kanzler, Mannheim. Geschäftszweig: Großhandel in Eisen, Eisenwaren und Metallen. Hansa A.-G. Zweigniederlassung Mannheim, Mannheim, Hauptsitz Frankfurt a. M. Die Firma der Zweigniederlassung Mannheim lautet jetzt: Kaufhaus Hansa A.-G. Zweigniederlassung Mannheim. Rheinische Hypothekenbank, Mannheim. Die Prokura von Georg Müller ist erloschen. Birk & Balduf Automobil-Gesellschaft m. b. H., Mannheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Kaufmann Hans Balduf, Mannheim. A. Götz und A. Ehrmann, Mannheim, Jungbuschstraße 19. O. H. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Albert Wid- mann, Mannheim. Heinrich Odenheimer, Mannheim. Jetziger Inhaber: Anton Wolf, Mannheim. Geschäftszweig: Großhandel mit Kolonialwaren, Speiseölen und Fetten. Justus Arnold Zweigniederlassung Mannheim, Mannheim, Hauptniederlassung St. Johann-Saarbrücken. An Stelle der Koh- lenvertriebs-Aktien-Gesellschaft ist die Firma Mainkette Reederei und Kohlenvertriebs-Aktien-Gesellschaft in Dortmund als persönlich haftende Gesellschafterin eingetreten. Paul J. Landmann, Mannheim. Die Offene Handelsgesellschaft ist in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt.. Persönlich haftender Gesellschafter: Paul Isidor Landmann, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Capitol-Lichtspieltheater Oscar Sauer & Co., Heidelberg. Der Name der Gesellschafterin Eugen Reich Ehefrau Erna geb. Sauer lautet jetzt: Erna Romhanyi geb. Sauer. Wilhelm Otto Häuser Inhaber Otto Braun, Heidelberg. Die Firma ist geändert in: Radio-Braun Otto Braun. Verlag „Volksgemeinschaft“ G. m. b. H., Heidelberg. Prokura: Richard Fuhr- meister, Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Bachen. Franz Fertig, Holzwarenfabrik und Sägewerk, Buchen. Fabrikant Franz Fertig ist ausgeschieden. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Fabrikant Emil Schwander Ehefrau Mathilde geb. Fertig, Buchen. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Hans Liehl, Schwetzingen. Jetziger Inhaber : Hugo Hosefelder, Schwetzingen. Ernst Mandel, Schwetzingen. Jetzige Inhaberin: Friedrich Meyer Ehefrau Anna Charlotte geb. Mandel, Schwetzingen. Prokura: Friedrich Meyer, Schwetzingen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Waldhof-Wohnungen G. m. b. H., Mannheim. J. Baut G. m. b. H., Mannheim. B. Greuling & Co., Mannheim. Marco Rosa, Mannheim. Willi Weber, Mathilde Harnischfeger Nachf. Mannheim. Heinrich Braun, Mannheinf. Jakob Schneider, Mannheim. Anton Seitz, Mannheim. Artur Köhler, Mannheim. Jakob Beckmann, Mannheim. J. und 0. Krust, Mannheim. Ton-Künstler-Haus Artur Kirsehner, Mannheim. Wilhelm Stern, Mannheim. Weil Hermanos & Cia. G.m.b.H. i. Li., Mannheim. E. K. Griinhut & Co., Mannheim. Dr. Kurt Fluch, Diplomkaufmann, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Martin Götzelmann, Heidelberg. Bernhard Marx, Heidelberg. Heidelberger Wachbereitschaft G. m. b. H., Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Julius Simon, Walldürn. H. Sichel, Buchen. Amtsgerichtsbezirk Eberbach. Zuckerwarenfabrik Müller Martha Müller, Eberbach. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Johann Jakob Frey G. m. b. H. i. Li., Neckarelz. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim. Leopold Traub, Eiehtersheim. Gustav Bauer, Sinsheim. II. Qenossenschaftsregister. a) Neueintragungen. •b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Bäcker-Einkaufsgenossenschaft Mannheim- Land e. G. m. b. H., Ladenburg. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Liquidatoren: Karl Joachim und Heinrich Trill, beide in Ladenburg. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Wohnungs-Baugenossenschaft Heidelberg e. G. m. b. H., Heidelberg. Weitere Vorstandsmitglieder : Oswald Hofstetter, Dielheim, und Julius Hodapp, Heidelberg. 2 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Eisenbahnkantine Neckarelz e. 6. m. b. H., Neckarelz. Die Firma ist geändert in: Reichsbahnkantine beim Bahnhof Neckarelz e. G. in. b. H., Neckarelz. Jetziger Gegenstand des Unternehmens: Verpflegung des Eisenbahnpersonals. III. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. b) Abweisungen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Nachlaß des am 22. Januar 1936 verstorbenen Zahnarztes Dr. Walter Lange- Hermstädt in Meckesheim. * IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schnldnngsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Johann Alfons Dörr, Rütsehdorf. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. August Kaufmann, Sinsheim (Elsenz). Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Max Bier jr., Wagenschwend. Maria Englert Ww. geh. Mikolka und Mitinhaber, Dallau. Eduard Lang und Frieda geh. Götz, Muckental. Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim. Kilian Anton Ballweg und Maria Hermine geb. Link, Steinfurt. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Michael Büchler und Ida geb. Mechler, Schlossau. Eduard Bundschuh, Walldürn. August Dörfle und Frau und Auguste Zimmermann geb. Münch, Ruchsen. Hans Falkenstein, Adelsheim. Linus Frank und Frau, Seckach. Otto Hettinger und Alma geb. Behringer, Rosenberg. Josef Käst II, Seckach. Andreas Kegelmann und Berta geb. Kegelmann, Großeicholzheim, Amt Adelsheim. Eugen Gustav Meisel, Bretzingen. Otto Silberzahn und Emilie geb. Heuberger, Rosenberg. Edmund Sehretzmann und Anna geb. Herberich, Hof Neidelsbach, Gemeinde Gerichtstetten. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Adam Pfahl, Heiligenkreuzsteinach. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Adolf Balschbach und Lina geb. Balschbach, Fahrenbach. Frieda Hack II Ww. geb. Baumgärtner, Reichartshausen. Gustav Adolf Hahn und. Emma geb. Wid- mann, Hüffenhardt. Franz Mathes H und Monika geb. Fähndrich, Allfeld. | Adolf Müller und Elise geb. Krämer, Lohrbach. Ludwig Rhein IH und Luise geb. Haas, Sattelbach. Otto Schäfer und Marie geb. Ockert, Wagenschwend. Josef Schneider III und Marie geb. Schneider, Wagenschwend. Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim. Hieronimus Kuhn, Dörlesberg. Wilhelm August Vath, Brehmen. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Ladenburger & Co., Baden-Baden. Inhaber: Kaufmann Moses Ladpnburger, Baden- Baden. Sitz war vorher in Rastatt. Kleinhandel mit Textilwaren. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Hermann Fichthaler, Karlsruhe, Kaiserallee 25. Inhaber: Hermann Fichthaler, Kaufmann, Karlsruhe. Geschäftszweig: Handel und Vertretungen mit elektr. Bedarfsartikeln. Otto Hitschier, Karlsruhe, Kreuzstr. 14. Inhaber: Otto Hitschier, Kaffeebesitzer, Karlsruhe. Geschäftszweig: Kaffee-Cabaret Regina. Hermann Soinegg, Karlsruhe, Amalienstraße 45. Inhaber: Hermann Soinegg, Kaufmann, Karlsruhe. Geschäftszweig: Handel mit Fahrrädern, Radio und Herden. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Albert Ziefle, Kehl a. Rh. Inhaber: Albert Ziefle, Schlossermeister, Kehl. Geschäftszweig: Maschinen- und Bauschlosserei mit Schiffswerft. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Aug. Wörner, Kappelrodeek. Jetzige Inhaberin: Auguste Wörner, Kappelrodeek. Friedrich Ignaz Wörner, Kaufmann in Kappelrodeek, ist gestorben. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Theodor Lautensehläger, Landesprodukte und Branntweinhandlung,Unteröwisheim. Die Firma ist geändert in : Theodor Lautenschläger, Unteröwisheim. Volksbedarf G. m. b. H., Bruchsal. Die Firma ist geändert in : Krauß & Hohl G.m. b. H., Bruchsal. Die Geschäftsführer Max May, Kaufmann, Heilbronn, und Johann Kuckartz, Kempten, sind ausgeschieden. Jetziger alleiniger Geschäftsführer: Kaufmann Hans Hohl, Bruchsal. Die Prokura des Kaufmanns Oskar Hornung, Bruchsal, ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Bühl. „Unitas“ Gesellschaft für Druck und Verlag G. m. b. H., Bühl. Direktor Anton Oser und Buchhalter Friedrich Schir- mann, beide in Bühl, sind ausgeschieden. Jetzige Geschäftsführer: Kaufmann Lorenz Discher und Kaufmann Alois Rockel, beide in Bühl. Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Haus Orten au G. m. b. H., Gengenbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Kaufmann Hermann Bösche, Gengenbach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Badische Landeselektrizitätsversorgung A.- G. (Badenwerk), Karlsruhe. Weiteres Vorstandsmitglied: Rechtsanwalt Johannes Rupp, Karlsruhe. Badische Spielgemeinschaft für nationale Festgestaltung G. m. b. H., Karlsruhe. Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Liquidator : Adolf Schmid, Landesstellenleiter, Karlsruhe. Badische Tabakwerbestelle „Batawe“ G. m. b. II., Karlsruhe. Änderung des Gesellschaftsvertrags. Hirsch-Apotheke Heinrich Löwenstein, Karlsruhe. Die Firma ist geändert in: Hirsch-Apotheke Rudolf Schmitz. Jetziger Inhaber: Rudolf Schmitz, Apotheker, Karlsruhe. Karlsruher Dachpappen- und Teerproduk- ten-Fabrik Carl Zaiß, Karlsruhe. Änderung in den Kommanditisten Verhältnissen. Amtsgerichtsbezirk Philippsbarg. J. Kruse & Söhne, Philippsburg. Josef Kruse ist gestorben. Jetzige Inhaberin: Witwe Katharine Kruse geb. Rohde, Philipps- bürg. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Corpus sanum Fahlbusch & Redel G.m.b.H. mit dem Sitz in Rastatt. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Baden-Baden verlegt. Ladenburger & Co., Gaggenau. Der Sitz der Firma ist nach Baden-Baden verlegt. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Heinrieh L. Wertheimer, Baden. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Josef Stolper, Bühlertal. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Albert Calmez, Karlsruhe. Herlan G. m. b. H., Karlsruhe. Das Vermögen der Gesellschaft wurde auf den Gesellschafter Bernhard Herlan, Fabrikant. Karlsruhe, übertragen. C. F. Otto Müller, Karlsruhe. Palatenheim G. m. b. H., Karlsruhe. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Sehuhhaus Josef Broß, Offenburg. (Das Geschäft wird durch den bisherigen Prokuristen Josef Broß, Kaufmann, Offenburg, unter seinem bürgerlichen Vor- und Zunamen weitergeführt.) Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 3 II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Aehern. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. 0. m. b. H., Wagshurst. Die Firma ist geändert in: Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Wagsburst, Amt Bühl, e. G. m. b. H. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milch Verwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Brettern Spar- und Darlehrtskasse e. G. m. u. H., Gondelsheim, Amt Bretten. Neues Statut. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe, Milchgenossenschaft Teutsehneureut, Amt Karlsruhe, e. G. in. b. H., Neureut. Weiterer Gegenstand des Unternehmens : Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen. Amtsgerichtsbezirk Philippsburg. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Neudorf, Amt Bruchsal, e. G. in. b. H., Neudorf. Die Firma ist geändert in: Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Neudorf, Amt Bruchsal, e. G. m. b. H. Weiterer Gegenstand des Unternehmens : Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Aehern. Die Milchgenossenschaft Wagshurst e. G. in. b. H., Sitz W'agshurst, wurde mit der Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Wagshurst, Amt Bühl, e. G. m. b. H., verschmolzen. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Nachlaß des Augustin. Kübele, Kaufmanns, Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Emilie Wertheimer, Inhaberin eines Manu- fakturwarengeschäfts, Bretten. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Nachlaß des am 1. März 1935 in Bruchhausen verstorbenen Maurers Karl Diebold III. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Südd. Schreibmaschinen- und Bürocinrieh- tungsgesellschaft, Inhaber Emil Kiefer, Karlsruhe, Amalienstr. 45. Wilhelm Wolf jr., Tuchgroßhandlung, Karlsruhe, Dougiasstr. 24. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schuldungsv erfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Aehern. Wilhelm Weber Ww. Luise geb. Rösch, Sas- bachwalden-Bischcnberg. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Anton Benz, Bottenau. b) Aufhebungen. Amtsgerichsbezirk Aehern. Wilhelm Spinner I Ww. Sophie geb. Käs- hainmer, Ottenhöfen-Bromberg. Emil Hodapp, Waldulm. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Anton Bauch und Ehefrau Anna geb. Eller, Sinzheim-Kartung. Amtsgerichtsbezirk Bretten. Norbert Strauß, Landwirt, Büchig. Otto Göpfrich und Ehefrau Rosa geb. Köhler, Neibsheim. Wilhelm Jung, Landwirt, und Ehefrau Luise geb. Dürr, Ruit. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Theodor Stein und Ehefrau Maria geb. Knebel, Kronau. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Karl Friedrich Spitzmesser Erben, Moos. August Weis, Landwirt, Neuweier. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Jakob Friedrich Brohmer und Ehefrau Helena geb. Bader, Wolfartsweier. Amtsgerichtsbezirk Gernsbach. Adolf Essig und Ehefrau Ida geb. Buhlinger, Freiolsheim. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Jakob Urban und Ehefrau Sophie geb. Dietrich, Holzhausen. David Erhardt 8, Landwirt, Legelshurst. Jakob Erhardt 42 und Ehefrau Maria geb. Schwab, Legelshurst. Julius Großholz, Landwirt, und dessen Mutter Magdalena geb. Groß holz, Mem- prechtshofen. Amtsgerichtsbezirk Oberkirch. Andreas Birk, Landwirt, Ramsbach (Höfle). Anton Waidele und Ehefrau Anna geb. Dörflinger, Oberkirch. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Josef Walter und Ehefrau Sophie geb. Laber, Zunsweier. Amtsgerichtsbezirk Rastatt Wilhelm Bastian und Ehefrau Karoline geb. Lauer, Hügelsheim. c) Einstellungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Adam Köstel und Ehefrau Veronika geb. Köstel, Odenheim. M Amtsgerichtsbezirk Bühl. Leonhard Zink, Landwirt, Lauf. Industrie- und Handels kanimer Pforzheim. I. Handelsregister. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. a) Neueintragungen. Gebr. Saacke, Pforzheim. Kommanditgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafterin: Maria Saacke geb. Marsteller, Witwe des Paul Saacke,. Fabrikant, Pforzheim. b) Veränderungen. Georg Becker, Pforzheim. Jetziger Inhaber: Robert Becker, Kaufmann, Pforzheim. J. S. Kahn, Pforzheim. Jetziger Inhaber: Emil Kraus, Fabrikant, Pforzheim. Nordstadtapotheke Ernst Lewenberg, Pforzheim. Die Firma ist geändert in: Nordstadtapotheke Hans Hölzer. Jetziger Inhaber: Hans Hölzer, Apotheker, Pforzheim. Gebr. Saacke G. m. b. H., Pforzheim. Die Prokuren des Georg Saacke und des Daniel Hege, Pforzheim, sind erloschen. Diese Gesellschaft wurde auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma Gebr. Saacke, Pforzheim, umgewandelt. II. Genossenschaftsregister. III. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schuldnngsverfahren. a) Eröffnungen. b)-Auf hebungen. Landwirt Wilhelm Friedrich Nittel, Dietlingen, und dessen Ehefrau Ernestine geb. Bischof!. Landwirt Karl August Bisehoff, Kieselbronn. Landwirt Karl Otto Schlittenhardt, Dietlingen, und dessen Ehefrau Luise Magda- lene geb. Bischoff. Landwirt Anton Holzhauer, Hamberg bei Pforzheim, und dessen Ehefrau Luise geb. Roth. 4 BADISCHE WIßT SCHAFTS-ZEITUN 6 Nr. 20 Bezirksstelle Schopfheim der Industrie- u. Handelskammer Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Lloyd Rheinschiflahrts- und Speditionsgesellschaft m. b. H., Lörrach. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Louis Gro- schupf, Kaufmann, Basel-Riehen. Erwin Oechsler, Lörrach. Inhaber: Kaufmann Erwin Hermann Oechsler, Lörrach. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Otto F. Georgi, Lebensmittelhandel, Tiengen. Inhaber: Kaufmann F. Georgi, Tiengen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Dr. Arnold Nuesch, Grenzach. Jetziger Inhaber: Kaufmann Arnold Eisenhut, Basel. Die Firma lautet jetzt : Dr. Arnold Nuesch Naehf. A. Eisenhut. Färberei Schetty G. m. b. H., Schusterinsel Friedlingen, Gemeinde Weil a. Rh. Direktor Wilhelm Strasser ist ausgeschieden. Einzelprokura: Betriebsleiter Rudolf Schetty, Basel. Wybert G. m. b. H., Lörrach-Tumringen. Einzelprokura: Kaufmann Josef Wipf, Lörrach-Tumringen. Manufaktur Köchün, Baumgartner & Co. A.-G., Lörrach. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandsmitgliedes Otto Friedr. Neu ist beendigt. Amtsgerichtsbezirk Schönau. Spinnerei und Webereien Zell-Schönau A.- G., Zell i. W. Weiteres Vorstandsmitglied: Georg Färber, Direktor, Zell. Amtsgerichtsbezirk Schopfheim. Müller & Tscheulin, Kaufmann, Schopfheim. Jetziger Inhaber: Otto Maier, Kaufmann, Schopfheim. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Müllheim. E. Schneider, Marzeil. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Milchgenossenschaft Wintersweiler e. G. m. b. H., Wintersweiler. Amtsgerichtsbezirk Mfiliheim. Bezirks-Viehverwertungsgenossenschaft Müllheim e. G. m. b. H., Müllheim. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Landw. Konsumverein Oberwihl e.G.m.u.H., Oberwihl. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Kaufmann Hermann Back, Stoffhaus, Waldshut. . b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Marie Brand, Weil a. Rh. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Berthold Albert, Waldshut. (Das Konkursverfahren wurde mangels Masse eingestellt.) Bezirksstelle Konstanz der Industrie- u. Handelskammer Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Eugen Ruh, Mühle und Sägewerk, Riela- singen. Inhaber: Eugen Ruh, Rielasingen. Prokura: Theodor Ruh, Müller, Riela- singen. Geschäftszweig: Herstellung und Handel von Bauholz, Mehl und Futter - schrot. J. Köberle Söhne, Werkzeugfabrik, Zürich- Oerlikon, Filiale Singen. O. H. Gesellschafter: Josef, Eugen, Hermann, Fritz, Anton und Albert Köberle, Fabrikanten, alle in Zürich. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Tricotwarenfabrik Meßkirch Inhaber Hilde Sax, Meßkirch. Geschäftszweig: Herstellung von Trikotwaren. b) Veränderungen. A mtsgerichtsbezirk Konstanz. Max Bredl, früher Merkur, Konstanz. Jetziger Inhaber: Kaufmann Helmut Spring, Konstanz. Firma geändert in: Helmut Spring, früher Merkur, Konstanz. Möbelhaus Otto Deyer, Konstanz. Jetziger Inhaber: Otto Henze, Kaufmann, Konstanz. Orthopädiebedarf Gimmel & Boost G. m. b. H., Konstanz. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Kaufmann Peter Boost, München, Agnes-Bemauer-Straße 142. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Walzmühlenwerke Radolfzell G. m. b. H., Radolfzell. Einzelprokura: Kaufmann Paul Kurz, Ravensburg. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Preßverein Meßkirch A.-G., Meßkirch. Die Firma ist in Liquidation. Liquidator: Wirtschaftsprüfer Dr. Ernst Waldschütz, Singen. Gebrüder Wetter, Dampfziegelei, 0. H., Boll. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter : Karl Wetter, Kaufmann, Boll (Amt Meßkirch). Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Baggergesellschaft Immenstaad Meiehle & Mohr, Immenstaad. Gustav Meiehle, Immenstaad, ist ausgeschieden. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Bertold Meiehle, Schiffmeister, Immenstaad. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Fritz Kaufmann, Eisenwarenhandlung, Konstanz. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Eduard Held, Fahrrad- und Nähmasehinen- handlung, Radolfzell. II. Genossenschaftsregister. III. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. AWitsgerichtsbezirk Pfnllendorf. Wolf & Grom, Zigarrengeschäft, Pfullen- dorf. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- sehuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgeriehtsbezirk Stockach. Karl Fröhlich, Bauer, Meßkirch. Karl Hensler Ehefrau Frieda geh. Danz- eisen, Bietingen. Otto Rinderle, Bauer, und Ehefrau Rosa, Hattenweiler. Franz Karl Thum, Bauer, Hoppetenzell. Andreas Ruf, Bauer, und Ehefrau Fidelia eb. Faigt, Nusplingen. Amtsgerichtsbezirk Engen. Josef Hermann, Bauer, Eckartsbrann, Amt Engen. Franz W eh, Bauer, Anselfingen, Amt Engen. b) Aufhebungen. A mtsgeriehtsbezirk Stockach. Matthias Mayer und Ehefrau Amalie geh. Lattner, Eigeltingen. W T iIhelm Mock W T w. Sophie geh. Bechler, Hoppetenzell. Alfons Grundier und Ehefrau Frieda geb. Wegmann, Krumbach. August Friek und Ehefrau Barbara geb. Schule, Leibertingen. Franz Birkhofer, Land- und Gastwirt, Mahlspüren. Ignaz Mattes und Ehefrau Katharina geb. Schüle, Schwenningen. Johann Schiele und Ehefrau Rosa geb. Knobelspieß, W T orndorf. c) Einstellungen. Amtsgerichtsbezirk Engen. Hugo Maier Eheleute, Kommingen. Amtsgerichtsbezirk Uberlingen. Josef Schellinger Ehefrau Anna geb. Gelder, Hohenbodman. Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 5 Amtliche SchuldiierYerzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur BeachtungI Die Badische Wirtschafts-Zeitung legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende Veröffent- 111 " y lichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die badischen Industrie- und Handelskammern, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammern sind, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, 0 = Offenbarungseid geleistet, K = Konkurs mangels Masse abgelehnt, E = Entlassen nach sechsmonatlicher Haft. Amtsgerichtsbezirk A ehern Achern Wörner Guido, Kaufmann . . 15. 9. H Gamshurst Unterreiner Josef, Fahrradhandlung .15. 9. H Oberachern Ronecker Bernhard, Gastwirt, als Vormund des Adolf Kar- cher in Oberachern . . . . 25. 9. H Weiler Maria geb. Lamm, Obsthandlung .8. 9. H 29. 9. H Seebach Baumann Johann jr.8. 9. H Waldulm Schiller Karl, Landwirt . . . 22. 9. H Amtsgerichtsbezirk Adelsheim Osterburken Herbinger Anton, Gipsergeschäft 23. 9. H Sennfeld Lademann Otto, Arbeiter. . . 30. 9. H Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Brechtei Heinrich, Reichsbahninspektor, Ludwig-Wilhelm- Straße.7.10. H Caussade Jean, Kaufmann, jetzt Karlsruhe, Sophienstr. 22 . .5.10. H Klingel Edmund, Oberpostsekr. a. D., Lange Straße 53 . . 2.10, O Rossi Dr. Anton, prakt. Arzt, Lichtentaler Straße 13 . . . 14.10.H Schindler Therese geb. Bürge, Ehefrau des Forstwarts Wilh. Schindler, Geroldsau, Langfurchweg 5.2.10. O Schindler Wilhelm, Hilfsforstwart, Geroldsau, Langfurchweg 5.6.10. O Schwehr Hans, Küchenleiter, Volksküche.2.10. O Wohnhaas Franz, Baden-West, Kuppenheimer Straße 1 . . 9.10. H Amtsgerichtsbezirk Bühl Altschweier Schmidt Alois, Dreschmaschinenbesitzer, geb. 16. 6. 05 . 14. 9. O Bühlertal Schneider Karl, Dentist ... 7. 9. H Neuweier Wolf Josef, Lastwagenbetrieb, Hauptstr. 109 . 28. 9. H Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen Donaueschingen Baier Ernst, Küchenchef im „Bären“.27. 8. H Fix Paul, früher Pächter 'der „Schwarzwaldlichtspiele“ . . 15.8. O Gasser Johann, Arbeiter, Schluch 2.21. 9. O Köck Ferdinand, Lebensmittelhaus zur „Donauquelle“, Karlstraße .3. 9. H Ley Otto, Mechanikermeister, Bräunlinger Straße . . . . 27.8. H Scülfort Gottfried, Lastauto- Fuhrunternehmer .27. 8. H Weber Josef, Maler, Allmendshofen .■ 17. 9. H Furtwangen Eckmann Hermann, früher Kolonialwaren .31.8. H Franki Querino, Grabsteingeschäft, Bismarckstraße . . . 22. 9. H Wehrle Carl Johann, Inhaber d. Fa. Joh. Wehrle & Söhne, Präzisionsmechanik . . . . 22.9. H Winkler Andreas, Fahrradhandlung, Bismarckstraße ... 8.9. H Langenbach, Post Vöhrenbach Fesenmaier Alfred, Schreiner . 25. 8. H Vöhrenbach Geiger Rudolf, Sägearbeiter . 25. 8. H" Hauschel Sebastian, Gipsermstr. 22. 9. H Lehmann Anton, Hebelstr. 178 22. 9. H Matt Karl, Schuhwaren . . . 22. 9. H 22. 9. H Wolterdingen Welte Xaver, Küfer.3. 9. H Amtsgerichtsbezirk Durlach Durlach Horst Julius, Kaufmann, Amalienstraße 3.29. 9. H Grötzingen Dreier Ludwig.23. 9. H Wöschbach Roth Paul, Kalkbrenner . . . 23. 9. H Amtsgerichtsbezirk Emmendingen Emmendingen Förster F. K. Firma, Inhaber R. Leist, Kohlenhandlung. . 30. 9. H Maier Hugo, Molkereiprodukten- handlung.16. 9. H Maier-Sträßner A., Rheinstr. . 16. 9. H Zeller Karl, Friseur.2. 9. H Eichstetten Pfister Ludwig, Haus 145 „ . 16. 9. H Oberreute Hettich Josef, bei der Sonne . 2. 9. H Siegel Josef, Haus 117 .... 2. 9. H Sexau Gerber Otto. 30. 9. H Vörstetten Heß Fritz, Malermeister, March- straße 80.2. 9. H Wasser Kölblin Gottlieb, Butter- und Käsegroßhandlung.30. 9. H Amtsgerichtsbezirk Ettlingen Ettlingen Ruf Robert, Kaufmann . . . 7.10. H Ruf Robert, Kaufmann . . . 14.10.H Spessart Weber Johann, Gastwirt . . . 14.10.H Amtsgerichtsbezirk Freibiirg ' Freiburg Adam Dr. Erich Richard, Ber- tholdstraße 45.9.10. H Burhenn, Justizsekretär, Ww., Belfortstr. 28.9.10. H Enz Franz jun., Wildhandlung, Unterlinden 14.9.10.H 9. 10. H von Hahn Hans, Baustoffe, Bayemstr. 14.19. 8. H Holzer Eugen, Friseur, Flaun- serstraße 12.5.10. H Holzer Eugen, Friseur, Ehefrau, Flaunserstr. 12.5. 10. H Jurni Erwin, Architekt, Fabrikstraße 31.29. 9. O Karle Friedrich, Schneider, Hebelstr. 23 .7.10. H Karle Maria geb. Duffner, Hebelstraße 23.7.10. H Kern E., Maschinenmeister, Rennweg 26.7.10. H König Ida, Kolonialwarenhandlung, Staufener Straße 15 . .7.10. H Künstle Emil Hermann, Wachs- Warenfabrik, Zähringer Str.92 7. 10, H Maier Elisabeth geb. Kleinheinz, Inh. des Baugeschäfts Markus Maier, Langemarkstr. 108 . . 12.10.K 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 20 Malecki Heinrich, Kaufmann, Salzstr. 47 I.30. 9. H Malecki Heinrich, Büchsenmacherei, Salzstr. 47 . . . . 7.10. H 7.10. H Rapp Luise, Feinkosthaus, Rotteckstr. 3.7.10. H Reifsteck Rudolf, Schneider, Hildastr. 17.30. 9. H Renner Konrad, Buchdrucker, Reischstr. 14.. 30. 9. O Schuldis Anton, Friseur, Schusterstr. 46.. 2.10. H Schrede Fritz, Tapezier, Talstraße 26.2.10. H Stoll Fritz, Autolackierer, Schwarzwaldstr. 103 . . . . 2.10. H Straub Julius, Schneider, Betzenhausen, Dietenbachstr. 10 . 28. 9. O Sutter Willibald, Sutters Neuwäscherei „Edelweiß“, Schwimmbadstr. 44 .... 2.10. H Trefzer Julius, Schreinermstr., Lusbühl 17.2.10. H Vogel Georg, Inhaber der Firma Vogels Reisebüro, Poststr. 2 9.10. H Wehrle Karl, Parkettvertretung, Universitätsstr. 4.2.10. H Amtsgerichtsbezirk Gengenbach Gengenbach Huber Ludwig, Kraftwagenbes., Brückenhäuser.16.9. H Lämmle Paula und Richard, Photohaus.21. 9. H Berghaupten Müller August, Fahrradhandlg. 28. 9. H Zell a. H. Reile Karl, Dentist.30. 9. H Amtsgerichtsbezirk Gernsbach Lautenbach Lingenfelder Otto.21. 9. H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Götzelmann Max, Malermeister, Steigerweg 59.9.10. 0 Groß Kurt, Weinhandlung, In- grimstraße 5.6. 10. H Hermanutz Frl. Lilly, Schneiderin, Hauptstr. 80 .... 29. 9. H Hochstein Margareta, Hauptstraße 88.. 6. 10. H Hohl Hans, Gartenbaubetrieb, Schillerstr. 10.12.10.H Hohmann Richard, Rolladenfabrik, Häußerstr. 16.29. 9. H Höhne Helmut, Diplom-Volkswirt, Grabengasse 6 . . . . 29. 9. H Ihrig Otto, Kirchendiener, und dessen Ehefrau Frieda, Hauptstraße 187.. 5.10. H Müller Otto, Autolackiererei, Rohrbacher Straße 180a . . 7. 10. O Reuter Fritz, Gerhard-Haupt- mann-Straße 24.13.10.H Schirmer Frau Renate, Schlierbach, Lindenried 19 . . . . 1.10. H Schmidt Alfred, Kaufmann, Bergheimerstr. 87.1.10. H Schmidt Gustav, Kaufmann, Bergheimerstr. 87.1.10. H Storch Oskar, Kaufmann, Haspelgasse 10.13.10.H Unterwagner Rudolf, Bandagist, Bismarckstr. 13.10.10.0 Wallmann Frau Elisabeth, Zeitungskiosk, Bahnhofsplatz . 6.10. H Wühler Wilhelm, Architekt, Ladenburger Straße 73a ... 6.10. H Zeis Georg Ww, Lutherstr. 53 8. 10. H Zobel Heinrich, Angestellter, Erbprinzenstr. 8.8. 10. H Dilsberg Hoffmann Pauline, Landwirtsehefrau, Neuhof.2.10. 0 Elterbach Boch Franz, Schreiner . . . . 6.10. H Sandhausen Hambrecht Johann, Schlosserei 9. 10. 0 Spechbach Brunner Robert, Arbeiter . . 6. 10. H Ziegelhausen Geiger Hans, Händler . . . . 1.10. O Amtsgerichtsbezirk Karlsrnhe Karlsruhe Blaß Josef, Enzstr. 22 .... 15.10.H Bogen Frau Fanny, Brunnenstraße 3 a.10.10.H Daul Frau Frieda, Kärcher- straße 6/7.13.10.0 Degen Reinhard, Malergeschäft, Nelkenstr. 19.6.10. O Fränkel L., Manufakturwaren, Schützenstr. 32.6.10. O Fritsch Karl, Metzgermeister, Hermann-Göring-Platz 3 . . 5.10. H Hartmann Eugen, Kraftwagenführer, Morgenstr. 24 . . . . 9. 10. H Hartmann Frau Paula geb. Wetterauer, Morgenstr. 24 . 9.10. H Jäger Willi, Herrenstr. 15 . . 6.10. H Jais Robert, Architekt, Bleichweg 3.13.10.H Kiefer Jakob Fr., Knielingen, Körnerstr. 9 .6.10. H Kilian Adolf, Kriegsstr. 183 . 5.10. H Knöbler Frau Liesel, Stephanienstraße 6.13.10.H Koch Sophie, Servierfräülein, Karlstr. 142 V.13.10.H Köhler Fritz, Dipl.-Ingenieur, Ettlingen, Pulvergarten 10 . 2.10. H Kübler Willi, Automobile . . 13.10.H Lobmeier Rudolf, Schneidermeister, Karlstr. 34 .... 6.10. H Lucas Artur, Kaufmann, Zeppelinstraße 23.6.10. H Mackenmuhl Thomas, Kaiserallee 45 III.6.10. H Metzger Josef, Goethestr. 4 . 6. 10. H Nimis Max, Malermeister, Augartenstraße 33.5. 10. H Opolony Frau Karola, Schützenstraße 59.2.10. H Opolony-Schmid Frau Carola von, Schützenstr. 67 . . . . 2.10. H Schiatter Otto, Kaufmann, Kriegsstr. 62.6.10. H Schmitt Franz, Beamter, Molt- kestraße 81.6.10. H Scholl Frl. Lotte, Angestellte, Sommerstr. 3.6.10. H Sommerlatt A., Kolonialwaren, Lachnerstr. 24 . 29. 9. H Soulier Ludwig, Kaufmann, Rheinstr. 35 . 29. 9. H Werner Karl, Robert-Wagner - Allee 27 a.2.10. H Wickert Frau Hilde, Karl- Wilhelm-Straße 10.2. 10. H Graben Kemm Karl, Fuhrunternehmer 6. 10. H Liedolsheim Oberle Friedrich Wilhelm, Zimmermann .2.10. H Amtsgeriehtsbezirk Kehl Kehl Daligo Emilie.. . 6.10. O Schütterle Karl, Schlossermstr., Adolf-Hitler-Straße 83 . . . 18. 9. H Freiste tt Kiefer Wilhelm, Lastwagenbetr. 18. 9. H Peter Hermann, Geschäftsführ. 18. 9. H Lichtenau Decker Karl, Metzger, Hauptstraße 12.18. 9. H Schneider Michael, Maurermstr. 18. 9. H Neufreistett Junker Marie, Ehefrau . . . 2. 10. H Amtsgerichtsbezirk Lörrach Lörraeh Geiselhaft Paul, Bürobedarf . 25. 9. H Häßler Emil jr., Fuhruntemehm. 2.10. H Käuflin Wilhelm alt, Baumgartnerstraße 29. 25. 9. H Käuflin Willi jg., Autoschlosser , und Kaufmann, Baumgartner - straße 29 . 25. 9. H iKäuflin Wilhelm, Fahrschule . 2.10. H Kempter Albin, Metzgermeister 2.10. H Krebs Eugen, Kaufmann, Neustetterweg 5.'.2.10. H Palmert Hermann.16. 6. O Schneider Marie, Zollweg 14 . 26. 9. H Speyer Edith, Brombacher Str. 24 . 25. 9. H Voisin Otto, Matratzenfabrik . 30. 9. O Weber Willy, Fahrradhändler, Wallbrunnstraße .25. 9. H Wegmann Julius, Kaufmann, Palmstr. 5.2.9. O Binzen Kreutner Ernst.2. 10. H Egringen Weiß Hermann, Bahnarbeiter. 14.10.H Haagen i. B. Häsle Otto, Schreinermeister, Tumringerstr. 57.13. 8. O Haltingen Argast Wilhelm, Schreiner . . 25. 9. H Wyhlen Vieri Georg, Kaufmann ... 6.10. K Amtsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Becker Frau Marga, D 2, 8 .6.10. H Biedermann sen. Georg, Feudenheim, W r allstadt-Straße 23 . 8.10. H Bommersheim Maria, Wirtin, U 4, 19.25. 9. H Boos Anton, Vertreter (Bautechniker), S 6, 43 .... 13.10.0 Carle Christian, Händler, Rheinau, Dänischer Tisch 19 20. 7. O Florschütz Frl. Hanna, S 2, 1 13.10.H Franz Heinrich, Feudenheim, Hauptstr. 55.15.10.H Friedei Hans, Möbelhändler, Käfertal, Obere Riedstr. 9 . 1. 10. H Graf Frl. Emilie, O 6, 9a, bei Schweigert.3.10. H Grämlich Fritz, Feudenheim, Rückertstr. 12.2.10. H Groß Karl, E 1, 14 III .. . 2.10. H Grüber Philipp, Zimmermann, Schuldiener a. D., Bahnhofstraße ... . . 2.10. H Hack Heinrich, Maurer, Lenaustraße 71 . ..8.10. O Nr. 20 BADISCHE WIE T SCHAF TS-ZEITUNG 7 Haendler Edmund & Söhne G. m. b. H. Firma, vertr. durch den Geschäftsführer . . . . 6.10. H Hedinger Hermann, Fuhrgesch., Stockhornstr. 46 . 30. 9. H Herrwerth Eva Ww. geb.Brandt, Käfertal, Ladenburger Str.33 7.10. H Hook Fr., Friseurmeister, und dessen Ehefrau Hedwig Hook, Neckarau, Schulstr. 29 ... 7. 10. H Ibald Frau Hella geb. Mayer, Zehntstr. 5.2.10. H Imhoff Albert jung, Kaufmann, Biedfeldstr. 17.2.10. H Just G. m. b. H. Firma, Säckefabrik, Neckarstadt, Langstr. 23/27, vertreten durch den Geschäftsführer Erich Just . 6.10. H Kilthau Adam, Maler- und Tünchermeister, Käfertal, Obere Riedstraße 50 . 30. 9. H Klinger Georg, Arbeiter, Nek- karau, Morchfeldstr. 88 . . 30.'9. H Krüger Ferdinand, Radiohdlg., D 3, 4.15.10.H Kuhn Wilhelm Otto, T 5, 13 . 30. 9. H Langenbacher Friedrich, Ing., B 6, 4.2.10. O Langenbacher Friedrich Ehefrau Luise, B 6, 4.1.10. 0 Lauer Georg, Schuhmacher, Lameystr. 24.1.10. H Lawo Friedrich, Radiovertrieb, S 1, 1 I.5.10. 0 Lehmann Alfred Firma, Waldhof-Straße 8.9. 10. H Lehmann Alfred, Waldhof-Str.8 9.10. H Libbach Maria geb. Merzinski, Ehefrau des Oskar L., D 5, 4, jetzt Uhlandstr. 48 . 30. 9. H Loer Käthe, jetzt verehelichte Läufer, Mittelstr. 55, jetzt Lenaustr. 20 . 29. 9. H Lösch Werner, Q 3, 5, bei Schumann .2.10. H Marbach Friedrich, Schlosser, Waldseestr. 12 II.28. 7. O Martin Frau Magdalena geb. Hoffmann, Waldhof, Obere Riedstraße, Sandgewann 64 7.10. 0 Martin Peter, Waldhof-Str. 7 . 8.10. H Matt Franz, Pensionist, N 2, 9 8.10. H Mautz Paul Albert, Vertreter, Neckarau, Schwingstr. 36 . 1.10. H 8.10. O Mayer Friedrich, Dampfkesselreinigung, G 5, 17 a . . . . 30.7. H Mocker Karl, Langstr. 1 ... 8.10. H Niedecken Peter, M 2, 11 . . 9.10. H Ohlinger Adolf, Turmuhrmacher, Käfertal, Kreisweg 2 . . . . 6. 10. 0 Ohnemus Fridolin, Händler, Zehntstr. 2.2.10. H Pfefferle Friedrich, Waldhof- Straße 2.13.10.H Raaber Kurt Richard Karl, Schriftleiter,Krappmühlstr.30 7. 10. H Schäfer Wilhelm, Angestellter, Schloß rechter Flügel . . . 7.10. 0 Scheid Frau Maria, Käfertal, Rebenstr. 6a.8.10. H Schmidt Friedrich, Wirt, und dessen Ehefrau Anna Schmidt, Riedfeldstr. 25.8.10. H Schuh Hermann, Maler, Itstein- platz 10.8.10. H Schulz Franz, Händler, Uhland- straße 12.1.10. H Schulz Gustav, Kaufmann, S 5,4 22. 9. 0 Sehunck Heinrich, Direktor, Schimperstr. 14 II.8.10. H Seeberger Karl, Transporteur, Lindenhofstr. 18 . . , . . . 16.9. 0 Seeger Karl, Autoschlosser, Dalbergstr. 7.5.10. O Seib Hans, Schloß rechter Flügel, bei Hauck.2.10. H Siegel Jean, Unternehmer, D 4, 8.2.10. H Spitz Paul, Pumpwerkstr. 25 . 3.10. H Steimel Martin, Neckarau, Rheingoldstr. 69.13.10.H Stellrecht Karl, Kraftfahrer, H 7, 11 13.10.H Sutter Friedrich Ehefrau, Obere Clignetstraße 14.9.10. H Trappe Friedrich, Bauingenieur, Waldparkstr. 36.2. 10. H Vetterolf Walter, Sattler- und Polstergeschäft, Neckarau, Neckarauer Straße 189. . . 1.10. H Vetterolf W., Polsterer, Nek- karau, Niederfeldstr. 103 . . 8.10. H Wagner August, Gastwirt, H 3,4 2.10. H Zeller Franz, Uhlandstr. 12 . .7.10. H Zorn Georg, J 5, 12 III .. . 7. 10. H Ladenburg Betz III Friedrich, Bauer . . 6.10. H Krauß Fr. Firma, Schreibwaren 7. 10. H Schwab Willy, Schreinerei, Hauptstr. 71.1. 10. H Amtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim Jhrstädt Wagner Philipp.5.10. H Epfenbaeh Seel Hermann, Gärtner . . . 21. 9. H Kälbcrtshausen Leutz Philipp Ehefrau Berta geb. Brosius .5. 10. O Waibstadt Ries Josef, Landwirt.21. 9. H 5.10. H Schick Wilhelm.21. 9. H Amtsgerichtsbezirk Neustadt i. Schw. Neustadt (Schw.) Wehrle Franz, Mechaniker . . 23. 9. H Wehrle Karl Georg, Elektrogeschäft .23. 9. H Winterhaider Otto, Heizer . . 16. 9. H Göschweiler Schmid Egon, Schmiedmeister 23. 9. H Lenzkirch Schlenker Fritz, Sattler . . . 16. 9. H Ströhla Paul.23. 9. H Amtsgerichtsbezirk Oberkirch Rarnsbaeh-Rutt Hoferer Josef, Haus 24 ... 1.10. H Amtsgerichtsbezirk Oflenbarg Nesselried Benz Franz Xaver, Landwirt, Haus 40.1-10. H Niederschopfheim Gallus Edmund.1.10. H Schutterwald Booch 0., Dentistin.1.10. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Barth Richard, Werkzeughandlung, Weiherstr. 14 .... 14.10.H Bauknecht Wilhelm, Friseurgeschäft, Gr. Gerberstr. 6 . . 7.10. H Bub Gustav, Bijouteriefabrik, Cal wer Straße 65 . 30. 9. H Enghofer Anton, Schmuckwaren, Zerrennerstr. 31 .... 14.10.H Klein Max, Möbel Vertreter, Westliche 35.8.10. H Landhäuser Ludwig, Wirt und Kellner, Lindenstr. 60, wohnhaft bei Joost.8.10. H Mohr Richard, Untere Ispringer Straße 18 II.9.10. H Pfrommer Friedrich, Bäckermeister, Brötzingen, Auerhahnstraße 18 8.10.H Stemmler Otto, Autoreparatur- werkstätte, Kelterstr. 67 . . 8.10. H Weil Frl. Clara, Schellingstr. 31 8.10. H Ispringen Wüst Karl, Schmied, Gartenstraße 24.13.10.0 Amtsgerichtsbezirk Pfallepdorf Pfullendorf Bachofer Josef, Händler . . . 8.10. H Heiligenberg Frank Ludwig, Maler . . . . 8.10. H Amtsgerichtsbezirk Philippsburg Huttenheim Faude Hans, Bergmann . . . 4.9. H Kirrlach Brühmüller Hermann, Dekorationsmaler .. 25.9. H Haag Anna geb. Heiler, berufslos . 28. 9. H Schuhmacher Johann, Witwer, Friedenstr. 21.21.8. H Neudorf Debatin Ludwig, Grabsteinge- schäft.25. 9. H Debatin Ludwig II, Zementeur 7. 8. H Oberhausen Baumann Goswin, Sattler . . 2.9. 0 Scheurer Gustav, Zimmermann 25. 9. H . Rheinhausen Tremmel Maria geb. Haßfeld, Händlerin, Poststraße . . . 26.8. O Wiesental Day Willi, Schuhmacher . . . 28. 8. 0 Amtsgerichtsbezirk Radolfzell Radolfzell • Martin Eugen, Arbeiter ... 9. 9. H Bohlingen bei Radolfzell Brecht Anton, Fabrikarbeiter . 2. 9. H Böhringen bei Radolfzell Auer Luise geb. Fischer, Hausfrau .2. 9. H Güttingen bei Radolfzell Baumgärtner Johann, Arbeiter 23. 9. H Öhningen a. S. Danner Karl, Feinbäckerei . . 14. 9. O Amtsgerichtsbezirk Rastatt Rastatt Dotzauer Rudolf, Friseur, Kriegstraße 16.2.10. H Dracker Wilhelm, Rundfunkgerätehändler, Rappenstr. 12 . 2.10. H Dürr K„ Hüdastr. 8.7.10. H Eckerle Rosa, Ehefrau, Bahnhofstraße 7a.18. 9. H Geßler Gottlieb, Architekt, Badener Straße 11.2.10. H 2.10. H May Josef, Am Grün 1 . . . 19. 9. H May Josef, Schneidermeister . 25. 9. H 8 BADISCHE WIRT SCHAF TS-ZEITUNG Nr. 20 Seckelmann Ernst, Naturheilkundiger, Kriegstr. 11 . . . 18. 9. H Stöhr Alois, Möbelhaus, Luzian- Reich-Straße.2.10.H Au a. Rh. Hertweck Karl, Maurer . . . 7. 10. H Bietigheim, Amt Rastatt Dreixler Otto, Kronenstr. 34, bei Lindner. i. 10. H Rastätter David, Wilhelmstr. 15 2.10. 0 Gaggenau Meisoh Oskar, Besitzer des Hotels „Stadt Gaggenau“ ... 7.10. H Rüter Erhard, Adlerstr. 22 . .7. 10. H Iffezheim, Amt Rastatt Wanger Georg, Metzger . . . 14.10.H Muggensturm, Amt Rastatt Zoz Albert, Gastwirt .... 12.10.0 Otigheim Sohnepf Josef, Mechaniker, Rheinstr. 71.7.10. H Plittersdorf, Amt Rastatt Oberle Friedrich, Mechaniker . 7. 10. H Rotenfels Walz Franz, Adolf-Hitler-Str.26 30. 9. H 30. 9. H Amtsgerichtsbezirk Säckingen Säekingen Braun Joseph, Sehneidermstr. 1.9. 0 Randoll Georg, Kaufmann, Werderstraße.29. 9. H Altensehwand Thoma Luise.9.9.H Brennet Thomann Ernst, Metzger . . 10. 9. O Rheinfelden (Baden) Studinger Karl, Schreinermstr. 5. 9. O Haidorfer Erwin, Friseur . . . 23. 9. H Amtsgerichtsbezirk Schopfheim Schopfheim Gsell Robert, Metzger . . . . 18.8. H Lenz Johann Georg, Färbereibesitzer . 15.9. H Morgenstern sen. Ernst, Ofengeschäft .1. 9. H Endenburg Molz Franz, Färber.1. 9. H Molz Olga, Haustochter . . . 1. 9. H Fahrnau Schanzlin Walter, Kaufmann . 11. 8. H Gersbach Pflüger Albert, Feldschütz . . 22. 9. H Raich Kuttler Frieda geb. Asal, Ehefrau .1. 9. H Amtsgerichtsbezirk Sinsheim Daisbach b. S. Frhr. v. Göler Franz, Landwirt. 9. 9. H Kirchardt b. S. Heilig Johann, Händler ... 9. 9. H Amtsgerichtsbezirk Stapfen Staufen Bueb Franz, Blechnermeister . 9. 9. H Bad Krozingen Schieß August jung, Blechner- TBoistoi* Q Q TT Stoffel Otto,’Uhrmacher ! ' ! 1L 9 ' O Bollseliweil Disch Hermann, Sehneidermstr. 16. 9. H 23. 9. O Heitersheiin Hauser Adolf, Elektromeister . 16. 9. H St. Ulrich Sumser Trudpert, Landwirt. . 23. 9. H Sulzburg Schönenberger Robert, Hilfsarbeiter .10. 9. O Amtsgerichtsbezirk Triberg Triberg Blum August, Schuhgeschäft . 30.9.H Ruckser Leonhard, Gastwirt z. Rößle.9.9. H 23. 9. H Weißer Josef, Eisenhandlung . 9. 9. H Amtsgerichtsbezirk Villingen Villingen Herzog Bruno, Fördererstr. 22 29. 9. H Voll Wilhelm, Bäckerei. . . . 13.10.H Voll Wilhelm Ehefrau .... 13.10.H Bad Dürrheim Löhmann Paul, Lebensmittel . 17. 9. H 23. 9. H Fischbach Link Karl, Techniker .... 1. 10. H Klengen Effinger Matthias, Ziegeleiarbeit. 26. 9. O St. Georgen (Schw.) Zeller Paula, Drogerie .... 17. 9. H Amtsgerichtsbezirk Waldkirch Bleibach Reich Heinrich, Schreinermstr. 17. 9. H Kollnau Bücher Hermann, Schlosser. . 10. 9. H Langer Karl, Luisenstr. 4 . . 3. 9. H Schönle Wilhelm, Schlossermstr. 11.9. O Waldkirch Gammerdinger Otto, Kolonialwaren .3. 9. H Schill Franz, Bäckermeister. . 10. 9. H Amtsgerichtsbezirk Waldshut Waldshut Groß Emil, Holzhändler, Fahrhaus .. 9.10. H Albbruck Schneider Fr., Gutsverwalter a. D., Kiesenbach.4. 9. H Eberfingen Kaiser Adolf, Fuliruntemehmer 4. 9. H Rotzingen Ebner Karl, Maurer.4. 9. O Tiengen Oeschger Anton, Weinhändler. 21.8. H Amtsgerichtsbezirk Wiesloch W T iesloch Burkhardt Albert, Friedrichstr.2 7. 10. Näher Georg Ww., Ringstraße 3. 9. Stolz Dr. Alfred C., Bahnhofstraße 13.3.9. Stolz Dr. A. C., prakt. Arzt . . 1.10. Baiertal Lutz Georg, Diplom-Journalist 18. 9. H Mühlhausen Herrmann E., Spenglerei. . . 1.10. H Hirsch Johannes.15.10.H Rot Tropf Julius III, Landwirt . . 15.10.H Walldorf Mayer Ernst, Wachtmeister, Friedenstr. 15.1. 10. H Amtsgerichtsbezirk Wollach Haslach Singler Karl August, Lippstr.10 11. 9. H Schenkenzell Bühler Theresia.8.10.0 Steinach Lupfer Georg (Nachlaß) . . . 6.10. K Welschensteinaeh Sandhaas Josef jun.2. 10. H Berichtigungen. Folgende Haftbefehle wurden aufgehoben : Amtsgerichtsbezirk Freiburg. Müller Jos., Wirt, Zähringer Straße 38, H. 8. 9.1936 (siehe Badische Wirtschaftszeitung Nr. 18, 2. September-Heft 1936). Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Käthe Doetzer, Grabengasse 4, H. 9. 9. 1936 (siehe Badische Wirtschaftszeitung Nr. 18, 2. September-Heft 1936). « Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Stettfeld. Die Aufnahme des Herrn Josef Schmitt, Schreinermeister, in die Schuldnerliste (1. Oktober-Heft 1936, Nr. 19) beruht auf einem Irrtum; es ist gegen ihn kein Haftbefehl ergangen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Die Aufnahme des Herrn Hermann Knaeble, Drogist, in die Schuldnerliste (1. Oktoberheft 1936, Nr. 19) beruht auf einem Irrtum. Konkurse und VergleichsverfahTen siehe Firmenanzeiger MM MM Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 375 § 43 Steuerberechnung. (1) Die Steuer beträgt im grenzüberschreitenden Güter- und Werkfernverkehr 0,6 Beichspfennig für jede Tonne des Rohgewichts der beförderten Güter und für jedes Kilometer der Beförderungstrecke im Reichsgebiet (Tonnenkilometer). Rohgewicht ist das Gewicht des beförderten Gutes einschließlich der Umschließung für die Aufbewahrung und der besonderen Umschließung für den Versand. Beim Möbelfernverkehr tritt an die Stelle des Rohgewichts das für die Berechnung der tarifmäßigen Eracht maßgebende Durchschnittsgewicht. (2) Für die Berechnung der Steuer gilt als Länge der Beförderungstrecke im Reichsgebiet die Eisenbahntarifentfernung zwischen den beiden inländischen Tarifbahnhöfen, die der Grenzzollstelle und dem inländischen B.e- stimmungs- (Absendungs-) Ort\am nächsten liegen. Der Präsident des Landesfinanzamtes darf bei besonderen örtlichen Verhältnissen anordnen, daß an Stelle der Eisenbahntarifentfernung die Straßenentfernung zwischen der Grenzübergangstelle und dem inländischen Bestim- mungs- (Absendungs-) Ort tritt. (3) Für die Steuerberechnung ist die gesamte inländische Beförderungstrecke maßgebend; die innerhalb des Umkreises von 50 Kilometern liegende Teilstrecke darf nicht abgezogen werden. (4) Der Bruchteil eines Kilometers ist als ganzer Kilometer zu rechnen. Der unter 500 Kilogramm liegende Teil einer Tonne ist auf eine halbe Tonne, der über 500 Kilogramm liegende Teil auf eine ganze Tonne nach oben abzurunden. Werden bei einer Fahrt Güter von insgesamt nicht mehr als einer halben Tonne befördert, so bleibt die Steuer außer Ansatz. (5) Der berechnete Steuerbetrag ist auf 5 Reichspfennig nach oben abzurunden. § 44 Steuer entricht ung. Der Unternehmer, der Güter im grenzüberschreitenden Güter- oder Werkfernverkehr befördert, hat die Steuer für jede einzelne Beförderung auf Grund einer Nachweisung bei der Grenzzollstelle zu entrichten. § 45 Nachweisung. (1) Der. Unternehmer hat der Grenzzollstelle eine Nach Weisung in drei Stücken vorzulegen. (2) Die Nachweisung muß für jede Sendung, und zwar im Güterfernverkehr für jede auf eine Frachturkunde abgefertigte Sendung enthalten: 1. den Tag der Beförderung, 2. Name (Firma) und Wohnort (Sitz) des Unternehmers, Die Scheffler 3-Spalien-Buchhaltung erspart 50% Arbeit und Kosten Gebr. Scheffler S 8 iBr - Fnednchstr - 29 3. das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und die Anzahl der Anhänger, 4. den inländischen Standort des Kraftfahrzeugs, 5. Name (Firma) und Wohnort (Sitz) des Auftraggebers, 6. den Absendungs- und Bestimmungsort, 7. die Art der beförderten Güter und die Zahl, Art, Zeichen und Nummern der Umschließungen, 8. das Rohgewicht der beförderten Güter, in Tonnen; beim Möbelfernverkehr das für die Berechnung der tarifmäßigen Fracht maßgebende Durchschnittsgewicht, 9. die Länge der Beförderungstrecke im Reichsgebiet, in Kilometern, berechnet nach der Eisenbahntarifentfernung, * 10. die Zahl der für die Steuerberechnung maßgebenden Tonnenkilometer, 11. den Steuer betrag. Der Unternehmer muß die Nachweisung mit der Versicherung unterschreiben, daß die darin enthaltenen Angaben vollständig und richtig sind'. (3) Befördert der'Unternehmer auf einer Fahrt Güter von mehreren Absendungsorten oder nach mehreren Bestimmungsorten, so muß er die Angaben in der Nachweisung für die einzelnen Güter getrennt machen. § 46 Steuerfestsetzung. (1) Die Grenzzollstelle trägt die Nachweisung in das Beförderungsteueranmeldungsbuch ein und prüft die Übereinstimmung der Nachweisung mit dem Frachtbrief, der Warenerklärung (§§ 10 und 12 Absatz 2 der Kraftverkehrsordnung für den Güterfernverkehr >mit Kraftfahrzeugen, Reichs-Verkehrs-Blatt, Ausgabe B 1936 S. 151) und sonstigen Begleitpapieren. (2) Die Grenzzollstelle setzt die Steuer auf zwei Stücken der Nachweisung im Durchschreibeverfahren fest und gibt das Zweitstück nebst Quittung dem Unternehmer zurück. Er muß die Nachweisung während der Fahrt im Reichsgebiet jederzeit zur Einsicht für Zwecke der Steueraufsicht bereithalten. (3) Die Drittstücke aller in einem Monat eingereichten Nachweisungen übersendet die Grenzzollstelle bis zum 5. des folgenden Monats an das Statistische Reichsamt Prüfen Sie Ihre Kundschaft mittels schriftlicher Auskünfte der VEREINE CREDITREFORM Auskünfte über die ganze Erde Oroflorganisation im Auskunfts wesen für Handelsförderung und Kreditschutz asl>ucntf!CtittnKamf¥ f OfmifrtfrrDMU XO*&*XO* Tttu;tffltclfc Neuheit! , Ovale Form i : Reihen ajSJ»*iilfrttttHnten be$ fmfes »Sdlönljeit örrfrbeif« Hol,wnT ßrmcitiircii fürtiasHfoffVr unfritampf tEOREiSSER BÖBLINGEN« Sozialpolitik und Arbeitsrecht. Bekanntmachungen des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Südwest. (Amtliche Mitteilungen Nr. 19 vom 1. Oktober 1936 und Nr. 20 vom 15. Oktober 1936.) 1. Tarifordnung für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Wirtschaftsgebiet Südwestdeutschland. 2. Tarifordnung für das Holzgewerbe im Wirtschaftsgebiet Südwestdeutschland vom 29. Juli 1936 (in Kraft getreten am 25. November 1936). 3. Reichstarifordnungen für die Bekleidungsindustrie einschließlich Heimarbeit im Deutschen Reich. Der Treuhänder der Arbeit macht darauf aufmerksam, daß im Reichsarbeitsblatt Nr. 27 vom 25. September 1936 folgende Reichstarifordnungen veröffentlicht worden sind: 1. Reichstarifordnung für die Herstellung von Uniformen vom 1. September 1936 — gültig ab 1. Oktober 1936. 2. Reichstarifordndng für die Herrenoberbekleidungsindustrie einschließlich Gummibekleidungsindustrie vom 21. August 1936 — gültig ab 1. Dezember 1936. 3. Reichstarifordnung für die Berufsbekleidungsindustrie vom 17. September 1936 — gültig ab 1. Dezember 1936. 4. Reichstarifordnung für die Knabenoberbekleidungsindustrie vom 14. September 1936 — gültig ab 1. Dezember 1936. Gewerbe. Auslegung der Errichtungs- und Erweiterungsverbote. Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer hat aus Anlaß eines Einzelfalles, in dem auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangskartellen vom 15. Juli 1933 ein Errichtungs- und Erweiterungsverbot ausgesprochen worden war, den Herrn Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminister um eine Entscheidung über die nachstehende Frage gebeten: Kann dann, wenn ein Herstellungsbetrieb die Produktion eines anderen Betriebes oder Betriebsteiles, der damit aufgegeben wird, übernimmt, d. h. also, wenn das Gesamtherstellungsvermögen des betreffenden Gewerbezweiges keine Änderung erfährt, eine genehmigungspflichtige Errichtung oder Erweiterung angenommen werden? Der Herr Reichswirtsehaftsminister hat daraufhin wie folgt geantwortet: „Nach meiner Ansicht liegt die Errichtung eines neuen Unternehmens im Sinne der verschiedenen Errichtungs- und Erweiterungsverbote dann nicht vor, wenn eine bestehende und erzeugende Firma ohne Verlegung des Sitzes der Erzeugung mit allen ihren Einrichtungen unter Fortführung der alten Firma und Übernahme von deren Rechten und Verbindlichkeiten auf eine andere Rechtspersönlichkeit übergeht. Wird dagegen das Erzeugungsvermögen eines Betriebes von einem anderen Betrieb übernommen, so liegt für diesen eine einwilligungsbedürftige Erweiterung seiner Leistungsfähigkeit vor; es macht dabei keinen Unterschied, ob das Gesamtherstellungsvermögen des betreffenden Gewerbezweiges eine Änderung erfährt oder nicht. Verlangen Sie meinen Katalog „I“ über Waschanlagen I Nr. 20 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 381 V er schiedenes. Lieferbedingungen für Möbel und Innenausstattung aus Holz und für Polsterwaren. Der Reichsausschuß für Lieferbedingungen (RAL) beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW) hat Lieferbedingungen für Möbel und Innenausbau aus Holz veröffentlicht, die Gütevorschriften für Qualitätsmöbel und hochwertige Innenausbauten (Tischlerarbeiten) enthalten. Ferner hat der genannte Reichsausschuß Lieferbedingungen für Polsterwaren herausgegeben, womit für Polstermöbel, Matratzen und Kissen bestimmte Güteanforderungen festgelegt worden sind. Neue deutsche Normen. Der Deutsche Normenausschuß hat neue deutsche Normen für das Feuerwehrwesen, den Lokomotivbau, Eisenbahnwagenbau usw. herausgegeben. Mißbräuchliche Vordrucke für Mahnschreiben. Um geschäftlichen Mahnungen mehr Nachdruck zu verleihen, pflegen verschiedene Firmen ihren Schuldnern als sogenannte „letzte außergerichtliche Mahnung“ das Formular eines Zahlungsbefehls zu übersenden, in dem Text und Kosten bereits ausgefüllt sind. W r enn die Formulare auch den aufgedruckten Vermerk tragen „8 Tage zurückgestellt“ und auch nicht auf Täuschung des Empfängers angelegt sein mögen, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Mahnschreiben sehr leicht, namentlich bei geschäftsungewandten Personen, zu einer irrigen Auffassung über den Charakter und die Tragweite der Zahlungsaufforderung und der mit ihr verbundenen Androhungen und Berechnungen führen können. Das wird sich besonders nachteilig auswirken müssen, wenn die Kostenberechnung stark übersetzt ist. Der Herr Reichsminister der Justiz hält ebenso wie das Reichsrechtsamt der NSDAP die Ausnutzung des üblichen Vordruckes für den Erlaß eines Zahlungsbefehls in privaten Mahnschreiben und die Form dieser Verwendung für durchaus unerwünscht. Es sei daher dringend empfohlen, von derartigenFor men des geschäftlichen Schrift - Verkehrs in Mahnangelegenheiten Abstand zu nehmen. BÜCHERSCHAU. Der Verlag Wilhelm Stollfuß, Bonn, Dechenstr. 5 a, hat seine Sammlung „Hilf Dir selbst“ um mehrere Neuerscheinungen erweitert : Wie benehme ich mich? Von Heinz Leso. Preis 1.— RM. In 18 Abschnitten ist hier kurz gefaßt geschildert, was der gute Ton daheim und draußen fordert. Der kaufmännische Briefwechsel. Vollständiger Lehrgang mit Anleitung und Beispielen. Neubearbeitet von Alfred Jasper. Preis 1.25 RM. Das kleine Bändchen enthält Anweisungen für einen guten kaufmännischen Schriftwechsel und ist in der Hauptsache für Selbstunterricht bestimmt. So rechnet der Kaufmann! Von Philipp Schasset, Dipl.-Handels- lehrer. Preis 1.25 RM. Diese Schrift stellt in volkstümlicher Weise alle Rechenarten und Rechenbeispiele dar. In zahlreichen Übungsaufgaben wird eine gute Anleitung für das kaufmännische Rechnen gegeben. F UfAllAllstAlil Freiburg i.Br. ■ wRm 11 GS fl 9 m GS III Jakoblstr. 8, Telephon 2140 Dachdeckermeister / Staat!, gepr. 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