BADISCHE WIRTSCHAETS-ZEITUNG Amtliches Organ der AVirtschaftskammer für Baden und der badischen Industrie- und Handelskammern Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim, Freiburg mit den Bezirksstellen Schopfheim und Konstanz, zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe Verantwortlicher Schriftleiter: Geschäftsführer Dr. Krienen, Karlsruhe. Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis vierteljährl. 1.30 M zuzttgl. Postzustellgeld. Bestellungen beim Verlag und jeder Postaastalt. 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Der Grundgedanke des Einsatzes des Einzelhandels bei der Durchführung des Vierjahresplanes ist in einem Satze gegeben: Mobilisierung aller im Einzelhandel vorhandenen Kräfte physischer und psychischer Natur nach einheitlichen, systematischen Richtlinien zum Wohle des Volksganzen. Gliedert man diesen Grundgedanken unter tunlichster Anlehnung an die vom Ministerpräsidenten Göring bekanntgegebene Geschäftsgruppeneinteilung nach einzelnen Aufgabegebieten, so läßt sich die Beteiligung des Einzelhandels an der Durchführung des Vierjahresplanes außerordentlich vielfältig gestalten: 1. Ist der Einzelhandel auch nicht direkt an der Erzeugung deutscher Boh- und Werkstoffe beteiligt, so kann er diese doch wesentlich beeinflussen und unterstützen a) durch geschickte Verbrauchslenkung und b) durch regen Austausch gewonnener Erfahrungen mit der Industrie. Voraussetzung für eine erfolgreiche Verbrauchslenkung ist gründlichste Warenkenntnis, die überall 1 dort, wo sie aus der Praxis nicht genügend vorhanden ist, durch intensivste Aufklärung und Berufsschulung nachgeholt werden muß. Neben einer ausreichenden Kenntnis der Rohstoffe müssen jedem Einzelhändler unbedingt auch die Verarbeitungsmethoden bekannt sein, ebenso wie dem Lebensmittelhändler die Produktionsländer und die Gewinnung und Weiterbearbeitung der Rohprodukte, da nur mit solchem gründlichen Wissen eine zuverlässige BADISCHE BANK KARLSRUHE mit Niederlassungen in MANNHEIM und PFORZHEIM Dis kort tier un g von Wechseln und Schecks Gewährung von Krediten in laufender Rechnung Besorgen aller sonstigen Bankgeschäfte 406 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 22 Beratung des Kunden und eine den Absichten des Vierjahresplanes dienende Verbrauchslenkung möglich ist. Diese Verbrauchslenkung ist selbstverständlich in erster Linie in der Richtung möglichst ausschließlichen Verbrauches heimischer Güter bzw. solcher Artikel und Waren zu forcieren, die aus deutschen Rohstoffen hergestellt werden können, zum anderen aber muß die Verbrauchslenkung auch mehr und mehr dem Qualitätsgedanken und einer erheblichen Einschränkung des Warensortiments Rechnung tragen, das heute zumeist viel zu ausgedehnt ist, um eine rationelle Wirtschaft sicherzustellen. Je mehr die Notwendigkeit gegeben ist, sich beim Bezug einzelner Waren umzustellen, um so intensiver muß die Tätigkeit des deutschen Kaufmanns in der Aufklärung seiner Kunden und in der W T erbung für den Absatz rein deutscher Ware werden. Nach dieser Richtung hin muß, ebenso wie für die Berufsausbildung selbst, die ganze Kraft der Berufsorganisation eingesetzt werden, wie auch die Fachpresse auszubauen und die Tagespresse zu aktivieren ist, um bei der Durchführung dieser Mahn- und Aufklärungsarbeit helfend einzugreifen. Was die Zusammenarbeit des Einzelhandels mit seinen Vorlieferanten und insbesondere mit der Industrie anbelangt, so wird sich diese in erster Linie auf einen möglichst umfangreichen Austausch der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen zu erstrecken haben, wobei grundsätzliche Voraussetzung die Schaffung einer zuverlässigen Vertrauensbasis ist. Gerade weil die Industrie in den kommenden Monaten und Jahren auch wesentlich stärker von der Möglichkeit der Erzeugung und Herbeischaffung geeigneter Rohstoffe abhängig sein wird, als dies in normalen Zeiten der Fall war, benötigt sie die feinfühligen Verkaufserfahrungen des letzten Warenverteilers dringender denn je, und nicht nur sie, sondern auch das Volksganze wird dem Einzelhandel Dank wissen, wenn hier durch möglichst enges Hand-in-Hand- Arbeiten ein zweckdienlicher Ausgleich erfolgt. 2. Jeder Erfolg, der sich auf dem Gebiete der Erzeugung deutscher Rohstoffe und dem mit ihr unmittelbar verbundenen Absatz aus deutschen Rohstoffen gefertigten Waren erzielen läßt, trägt selbstverständlich auch zu einer Erleichterung in der Rohstoffverteilung bei. Hier wird dem Einzelhandel weniger die Möglichkeit gegeben sein, sich aktiv zu beteiligen, als der maßgeblichen Stelle auf dem Wege über die Wirtschaftskammern zu Diensten zu stehen, wenn sich evtl. Schwierigkeiten ergeben. Eine wesentliche Hilfe kann der Einzelhandel aber insofern bieten, als er mithilft, die vorhandenen Bestände durch Sammlung null Verwertung von Abfall- und Altmaterial zu strecken und eine nutzlose Verschleuderung wertvollen Volksgutes zu verhindern. Auch der erfreulicherweise immer schärfer vorwärt s- getragene „Kampf dem Verderb“ gehört in dieses Kapitel, und es ist eine Selbstverständlichkeit, daß der Einzelhandel gerade auf diesem Gebiet außerordentlich umfangreiche Mithilfe zu leisten hat. 3. Die im Vierjahresplan geforderte Steigerung und Planung der landwirtschaftlichen Erzeugung ist naturgemäß in erster Linie Angelegenheit der Reichsbauernschaft und ihrer Untergliederungen. Bei der engen Verbindung des Reichsnährstandes mit dem für die Ernährungswirt- schaft mit verantwortlichen Nahrungs- und Genußmitteleinzelhandel ergeben sich aber hier auch für den letzteren Verpflichtungen, deren gewissenhafte Durchführung unter allen Umständen gewährleistet sein muß. Ein bedeutsamer Sektor dieser Verpflichtung ist schon eingangs unter dem Schlagwort „Verbrauchslenkung“ gestreift worden. Der Nahrungs- und Genußmittel-Einzelhandel muß es verstehen lernen, daß die Ernährung von der eigenen Scholle im Vordergrund staatlichen Interesses steht und daß eine gerechte Verteilung knapp vorhandener Waren unvernünftigen Wünschen selbst des „besten Kunden“ voranzusetzen ist. Bei der engen Verbundenheit, die zwischen dem Einzelhändler und seiner Kundschaft zumeist besteht, bedarf es vielfach nur eines freundlichen Wortes der Aufklärung oder eines warmherzigen Appells an die volkswirtschaftliche Vernunft des Kunden, um das Verkaufsgeschäft so zu lenken, wie es den zeitlichen und nationalen Erfordernissen entspricht. Den Betriebsführer von der zwingenden Notwendigkeit solchen Vorgehens zu überzeugen und über die Wege zu belehren, ‘die hierbei am zweckdienlichsten zu beschreiten sind, ist eine wesentliche Aufgabe in der Tätigkeit unserer Berufsorganisationen; der Gefolgschaft Richtung und Weg zu weisen, ist Aufgabe des Betriebsführers selbst, der zu diesem Zweckp täglich und stündlich auf dem Posten sein muß, um beispielgebend voranzugehen und einzugreifen, wo immer dies erforderlich ist. 4. Eine außerordentlich bedeutsame Aufgabe fällt dem Einzelhandel auf dem Gebiet der Preisbildung zu. Wenn die Preisbildung auch zu erheblichem Teil von Faktoren abhängig ist, auf die der Einzelhandel keinen bestimmenden Einfluß hat, so liegt auf ihm doch in den Augen der Verbraucherschaft — und nicht zuletzt auch bei den Preisprüfungsbehörden — die Verantwortung für die Stabilität der Preise, die angesichts der gegenwärtigen Lage auf Biegen oder Brechen gewahrt werden muß. Wie ungeheuer schwer dies bei dem vielfach ungehemmten Drange der Aufwärtsbewegung in den Vorstufen ist, weiß nur der Einzelhandel selbst, und auch nur er kennt die oft an Verzweiflung grenzenden stillen Kämpfe, die in der Erhaltung seiner Existenz zu führen sind. Und doch muß dieser Kampf durchgestanden werden und der Einzelhandel muß auf Mittel und Wege sinnen, die ihm seinen schweren Weg erleichtern. Eines dieser, ja vielleicht das aussichtsreichste Mittel hierzu ist die Leistungssteigerung, die ihrerseits wiederum an eine ganze Reihe von Vorbedingungen, insbesondere an eine gründliche Berufsausbildung, geknüpft ist. Gelingt es, durch intensivste Arbeit am einzelnen den ganzen Berufsstand zu Höchstleistungen hinaufzuführen, so ist damit eine der wesentlichsten Grundlagen für eine Preisgestaltung gegeben, die auch in schwersten Zeiten den Verhältnissen Rechnung zu tragen weiß. Als eine Selbstverständlichkeit ist hierbei wohl anzusehen, daß so durchgebildete, auf hoher Leistungsstufe stehende Kaufleute alle modernen Mittel des Kampfes gegen unwirtschaftliche Kosten und zur Rationalisierung ihres Betriebes kennen und anzuwenden vermögen. Wünschenswert wäre es, die schon in früheren Zeiten einmal mit den Kreditinstituten gepflogenen Verhandlungen über die Beschaffung billiger Kredite für den Einzelhandel wieder aufzunehmen und zu einem befriedigenden Endergebnis zu führen. Bei dem außerordentlichen Kapitalmangel, der in weitesten Kreisen des Einzelhandels herrscht, ist es der überwiegenden Mehrzahl der Einzelhändler leider nicht möglich, die Vorteile der Skontierung voll auszunutzen, was sich naturgemäß in der Verdienst spanne und in der Preisbildung selbst ungünstig auswirkt. Es läge gewiß auch in dem Interesse der Staatslenkung, hier nachdrücklichste Hilfe zu leihen. Nr. 22 BADISCHE WIKT SCHAFTS-ZEITUN G 407 Zum Schlüsse noch eine praktische Anregung: In jedem Betrieb, in jeder Geschäftsstelle, in jeder Berufsorganisation den besten Mann einsetzen zur Beobachtung aller Vorgänge, die für die Durchführung des Vierjahresplanes von Bedeutung sind. Die aus diesen Beobachtungen sich ergehenden Lehren nicht nur im eigenen Betrieb bestmöglich verwerten, sondern über zentrale Stellen dem ganzen Berufsstand zur Kenntnis bringen, damit jeder daran teilhaben kann zu Nutz und Frommen der Gesamtheit. Bei solcher Sammlung und solch zweckdienlichem Einsatz aller im deutschen Kaufmannsstand vorhandenen Kräfte wird es gewiß möglich sein, dem Führer und seinem Beauftragten für die Durchführung des Vierjahresplanes auch im Einzelhandel eine Hilfe zur Seite zu stellen, die zu dem endgültigen Erfolg ihr redlich Teil beitragen durfte. Die Hoffnung und der unbesiegbare Glaube an eine aus den Maßnahmen unseres Führers erstehende schönere Zukunft wird dem Einzelhandel die Kraft geben, sich selbst schwierigsten Verhältnissen anzupassen und sie zu überwinden. Achtung! Wichtig für sämtliche industriellen Werke, Handels Unternehmungen und Hankgeschäfte. In den letzten 4 Jahren sind in etwa 20 Fällen in Großstädten Mittel-, Nord- und Westdeutschlands Raubüberfälle auf Bank- und Kassenboten ausgeführt worden, ohne daß die Täter bisher ermittelt werden konnten. Geraubt wurden stets größere Geldsummen. Nach Art der Ausführung kommen für fast alle Fälle gleiche Täter in Frage. Die Überfälle erfolgten zum größten Teil an Freitagvormittagen, also Tage, an welchen in der Regel Lohngelder abgeholt werden. Wahrscheinlich sind die Täter so zu Werke gegangen, daß einer von ihnen im Schalterraume des Bankhauses Umschau hielt und feststellte, welcher Kassenbote einen größeren Geldbetrag abholte. Dieser Bote wurde auf dem Wege zu seinem Arbeitgeber verfolgt, während die in der Nähe des Bankhauses wartenden Mittäter in einem Personenkraftwagen folgten. An günstiger Stelle wurde dann -der Überfall ausgeführt; der Bote wurde niedergeschlagen. Stellten sich den Verbrechern Schwierigkeiten in den Weg, so machten sie rücksichtslos von ihrer Schußwaffe Gebrauch. In mehreren Fällen wurden die Boten und Passanten schwer, in Mainz ein Bankbote tödlich verletzt. Die Überfälle fanden in bestimmten Zeitabständen statt. — Der letzte Raubüberfall wurde am 28. 2. 36 (Freitag) in Wuppertal-Velbert ausgeführt, wobei die Täter 50000 RM. erbeuteten. In fast allen Fällen konnte eine gewisse Fahrlässigkeit bzw. Mitverschulden der Unternehmer festgestellt werden. Die nachfolgenden Punkte sind von allen Unternehmern genau zu beachten, damit für die Zukunft ähnliche Verbrechen vermieden und die Täter gefaßt werden können: 1. Es sind als Kassenboten nur kräftige und umsichtige Personen zu verwenden, die sich evtl, auch zur Wehr setzen können. — Jugendliche, alte oder gebrechliche Personen sind nicht als Kassenboten zu verwenden. 2. Die Kassenboten müssen mit der Handhabung einer Schußwaffe vertraut sein und eine solche bei den Geldtransporten stets mit sich führen. — Es ist vorgekommen, daß die vorhandenen Schußwaffen den Kassenboten nicht mitgegeben wurden, sondern im Tresor liegen blieben. 3. V 7 ird der Geldtransport zu Fuß, per Bahn oder mit dem Fahrrade ausgeführt, so hat stets ein Begleitmann in kurzer Entfernung zu folgen. Er hat Beobachtungen anzustellen, um im gegebenen Augenblick den oder die Kassenboten zu warnen und Hilfe leisten zu können. 4. Es wäre angebracht, daß die gesamten abgehobenen Beträge nicht in einem Behältnis — Aktentasche — transportiert werden,. Dadurch ist es den Räubern leicht gemacht, mit einem Griff in den Besitz des ganzen Geldes zu gelangen. Papiergeld ist evtl, in den Kleidertaschen unterzubringen. 5. Im allgemeinen, insbesondere bei größeren Geldtransporten, wäre es zweckmäßig, einen Personenkraftwagen mit entsprechender Begleitung zu benutzen. Das Ein- und Ausladen des Geldes ist, nach Möglichkeit, auf den Bank- oder Fabrikhöfen vorzunehmen. Die Kassenboten sind in entsprechender Weise zu unterrichten. Die zentrale Bearbeitung der vorerwähnten Raubüberfälle erfolgt durch die Staatliche Kriminalpolizei, Kriminalpolizeileitstelle Düsseldorf, Fernsprecher 10215, Nebenstelle 256/257. Bei 1 irgendwelchen Beobachtungen ist sofort die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Aufzüge Elektro fl aschenzüge Verdunkelungs-Anlagen Elektrische Torantriebe Krane ADOLF ZAISER / MASCHINENFABRIK G. M. B. H. / STUTTGART-N 408 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 22 Sonstige Nachrichten. Verkehr. Grenzgewichte für die Frachtberechnung als Stückgut oder Wagenladung. Wichtig für jeden Verfrachter. Durch die am 1. Oktober in Kraft getretene Umgestaltung des Eisenbahn-Gütertarifs (Neubildung der Entfernungsstufen, Einarbeitung des oprozentigen Fracht - Zuschlags) ist eine Neubearbeitung der Tabelle „Grenzgewichte für die Frachtberechnung als Stückgut oder Wagenladung“ notwendig geworden. Die Tabelle hat besonders großen Wert für den Absender, da er sich vor Auflieferung des Gutes davon überzeugen kann, ob er es als Stückgut aufgeben soll oder ob er nicht besser zur Verladung des Gutes einen Wagen anfordert, das Gut dann selbst verlädt und so die billigere Wagenladungsfracht genießt. Die Neubearbeitung der Tabelle ist bereits im Gange, der Satz wird in diesen Tagen begonnen werden. Die Tabelle wird nicht nur im Versand, sondern auch bei der Nachprüfung der Empfangsfrachtbriefe beste Dienste leisten. Die dringliche Nachfrage bei der alten Auflage aus Kreisen der Industrie und des Speditionsgewerbes, die vielfach glauben, ohne die Tabelle nicht mehr arbeiten zu können, beweist ihre besondere Zweckmäßigkeit, durch die die Kalkulation für jede einzelne Sendung täglich bei den festliegenden Zahlen der Tabelle erspart wird. Der Drucksatz wird nur ganz kurze Zeit aufrechterhalten, ein größerer Vorrat der Tabelle aber nicht gedruckt werden können, so daß denjenigen Gewerbetreibenden, die auf die Beschaffung der Tabelle Wert legen, empfohlen werden muß, ihren Bedarf jetzt unverzüglich zu decken. Der Bezugspreis beträgt je Stück nur noch 0.90 KM., bei Bezug von mehr als 20 Stück nur noch 0.70 KM. pro Stück einschließlich Porto. Beziehern der „Badischen Wirtschafts-Zeitung“, die auf die Beschaffung der Tabelle Wert legen, möchten wir empfehlen, ihren Bedarf unverzüglich der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer zu melden. Ausnahmetarif 11 B 2. In diesem Ausnahmetarif für Baumwollabfälle, Halb- wollabfälle, Kunstbaumwollabfälle, Kunstwollabfälle, Wollabfälle, Lumpenstaub, auch Karbonisierstaub, zum Düngen beim Weinbau im Deutschen Reich sind mit Gültigkeit vom 2. November als Versandbahnhof Emmendingen und als Empfangsbahnhöfe Haltingen, Müllheim (Baden), Oberkirch, Offenburg und Steinbach (Baden) auf genommen worden. Rheinschiffahrt und Währungspolitik. Die Wirkung der W T ährungsabwertung auf die Rheinschiffahrt ist abschließend noch nicht zu beurteilen. Wie von den Kammern und auch vom Verein zur Wahrung der Kheinschiffahrtsinteressen festgestellt wurde, besteht nach' den Konnossementsbedingungen der Reedereien an sich die Möglichkeit, entwertete Frachten aufzuwerten, da die Bedingungen Kurssicherungsklaüseln vorsehen. Es gibt aber auch Fälle, in denen diese Klauseln gestrichen worden sind und zwischen den Kontrahenten über einen Ausgleich noch verhandelt wird. Man wird dabei von dem Grundsatz ausgehen müssen, daß abgeschlossene Verträge erfüllt werden müssen. Die Industrie- und Handelskammer Mannheim hat zu der Frage wie folgt Stellung genommen: Die Abwertung des holländischen Guldens hat in das Vertragsverhältnis zwischen den deutschen Rheinreedereien und den deutschen Verfrachtern eine sehr erhebliche Unsicherheit gebracht dadurch, daß seit Jahren im Frachtengeschäft auf dem Rhein als Rechnungseinheit der holländische Gulden auch für die Binnenschiffahrt Verwendung findet. In den Verträgen ist das Währungsverhältnis 1 hfl. = 1.70 RM. teils ausdrücklich festgelegt, teils aber auch außer acht gelassen. Die Zahlung erfolgt in jedem Falle in Reichsmark. Die Abwertung hat nun verschiedentlich dazu Anlaß gegeben, daß den deutschen Rheinreedereien die Bezahlung der Frachten auf der Basis der abgewerteten Guldenwährung angeboten wird. Hierbei wird übersehen, daß den deutschen-Reedereien durch Abwertung des holländischen Gulden^ keinerlei Vorteile erwachsen sind, die eine Kürzung der Fracht gerechtfertigt erscheinen lassen könnten. Die deutschen Reedereien sind gezwungen, in Reichsmark zu bilanzieren. Abschreibungen, Verwaltungskosten usw. erwachsen ebenfalls in Reichsmark. Die Löhne, die dem Schiffahrtspersonal während seines Aufenthaltes in Holland bezahlt werden müssen, sind nicht gesunken, sondern auf der gleichen Höhe geblieben. Sämtliche Betriebsunkosten, wie der Verbrauch von Kohlen, Treibstoffen usw. müssen ebenfalls wie früher in Reichsmark bezahlt werden. Die Industrie- und Handelskammer Mannheim hält es für angebracht, auf diese Tatsache aufmerksam zu machen und den deutschen Verfrachtern eine Überprüfung etwaiger, dieser Lage nicht Rechnung tragender Maßnahmen nahezulegen. Hierbei wird auch das Urteil des Reichsgerichts über die Dollarsehätze von 1923 einen Anhalt bieten können. Reichsbahnschnellomnibusverkehr zwischen Frankfurt— Mannheim—Heidelberg—Karlsruhe bzw. Frankfurt— Stuttgart. Für die Benutzung des Schnellomnibusverkehrs hat die Reichsbahnverwaltung versuchsweise Sonntagsrückfahrscheine mit einer 25prozentigen Ermäßigung eingeführt. Die Gültigkeit bleibt auf die Sonntage beschränkt und wird für mehrere Sonn- und Feiertage hintereinander auf diese Tage erweitert. Ebenso hat sich die Reich sbahnverwaltung entschlossen, versuchsweise Netz- und Bezirkskarten ohne Erhebung eines Zuschlags für die Benut zung der Schnell- Omnibusse zuzulassen. Baden im Luftpostverkehr während des Winterhalbjahres 1936/37. Bekanntlich ist am 5. Oktober 1936 der Winterflugplan in Kraft getreten, der gegenüber früheren Jahren so weitgehende Verbesserungen bringt, daß beispielsweise eine ganze Reihe von Flughäfen während der Wintermonate von mehr Luftverkehrslinien angeflogen werden, als sie noch vor wenigen Jahren während des Sommers aufweisen konnten. Als eine der wichtigsten Neuerungen ist die Tatsache anzusehen, daß die sogenannten Post- und Fracht strecken, die nur des nachts beflogen werden und bisher zu Beginn des Winterluftverkehrs wesentlich eingeschränkt wurden, in vollem Umfange bestehen bleiben. Nr. 22 BADISCHE WIRT SCHAFTS-ZEITUN G 409 Wenn auch die auf dem Streckennetzplan der Deutschen Lufthansa A.-G. mit PF 221/223, PF 225, PF 227 gezeichneten Post- und Frachtstrecken nicht unmittelbar über die badischen Flughäfen geleitet werden, so sind diese doch unter Benutzung der letzten Nachtzüge auf dem Flughafen des Rhein-Main-Gebietes zu erreichen. Es handelt sich dabei um die Züge D 201 und D 191 mit folgenden Abfahrtszeiten an den wichtigeren Plätzen des Landes: Basel DBB 19.17 und 19.28 Uhr, Freiburg 20.06 und 20.18, Offenburg 20.54 und 21.03, (Konstanz 17.39), Baden-Baden Stadt 21.16, Rastatt 21.35, Karlsruhe 22.04 und 22.05, (Pforzheim 20.55), Bruchsal 22.21, Heidelberg 22.50, Mannheim 22.59. Die mit diesen Zügen aufgelieferten Luftpostsendungen treffen so rechtzeitig in Frankfurt ein, daß der Anschluß an die in Richtung Köln, Hannover oder München um 1.30 Uhr, 1.15 Uhr oder 3.20 Uhr täglich, mit Ausnahme in der Nacht von Sonntag zu Montag, startenden Flugzeuge gewährleistet ist. Auf diesen Nachtstrecken werden ausschließlich die großräumigen dreimotorigen Ju-52- Flugzeuge eingesetzt, die jedoch nicht zur Beförderung von Fluggästen, sondern lediglich zum Transport von Luftpostsendungen und Luftexpreßgütern, angefangen von kleineren Musterlieferungen bis zu schweren Kistensendungen, eingerichtet sind. Die Postnachtstrecken treffen bereits in Amsterdam .... 4.10 Uhr Belgrad. 13.45 11 Berlin. 4.35 11 Brüssel. 3.25 11 Budapest. 12.00 17 Danzig. 9.00 11 Hannover .... 2.35 11 Köln. 2.20 11 Königsberg . . . . 10.00 11 Kopenhagen . . . 5.15 17 Kowno. 11.45 11 London . 4.45 17 Malmö. 5.50 71 Moskau . 19.40 11 München. 4.55 11 Nürnberg. 6.00 11 Paris. 5.00 11 Reval ...... 16.35 11 Riga. 15.45 11 Rotterdam .... 3.40 11 Stockholm .... 8.55 Wien. 10.35 11 also an den meisten Plätzen die eingegangenen Sendungen noch mit dem ersten Zustellgang ausgetragen werden. Luftpostsendungen nach Rom, Venedig, Genf, Marseille, Barcelona, Madrid (erst nach Beendigung der spanischen Unruhen), die mit den letzten aus Baden nach Stuttgart oder München verkehrenden Nachtschnellzügen befördert werden, treffen am folgenden Tag bereits um 15.45, 10.50, 12.05, 14.25 und 17.10 Uhr am Bestimmungsort ein. Alfred Fuchs (Gummituchs) Unterlinden 2 Freiburg i.Br. RosastraBe 5 Technische Gummi- und Asbestwaren, Treibriemen, Industrie- und Feuerwehrbedarf Bei Benutzung der Tages-Luftverkehrsverbindungen für die Auflieferung von Luftpost empfiehlt es sich, die Briefe grundsätzlich mit der Gebühr für die Eilbotenzustellung zu frankieren. Wird beispielsweise ein Luftpostbrief mit dem ab Flughafen Karlsruhe um 12.20 Uhr startenden Flugzeug nach Berlin aufgegeben, so trifft dieser zwar schon um 16.15 Uhr auf dem Flughafen Tempelhof ein, doch nicht mehr so rechtzeitig, daß er den letzten Zustellgang erreicht. Der Brief würde also bis zum ersten Zustellgang am nächsten Morgen liegenbleiben, so daß hierdurch wieder der durch die Luftpostbeförderung erzielte Zeitgewinn verlorengehen würde. Der Vorteil der Luftpostbeförderung steigt selbstverständlich mit der Entfernung. Dies gilt insbesondere im Verkehr mit den außereuropäischen Ländern. Die Deutsche Reichspost benutzt zahlreiche Luftposten nach und in Afrika, Asien und Australien. Es kommen vor allem in Betracht die wuchtigsten Luftpostverbindungen: a) Frankfurt a. M.—Rio de Janeiro—Buenos Aires— Santiago de Chile, wöchentlich einmal. Beförderungsdauer nach Rio de Janeiro 3 y 2 Tage, nach Montevideo, Buenos Aires 4 Tage, nach Santiago de Chile, Valparaiso 5 Tage, La Paz 6-—7 Tage, Tacna, Lima und Guayquil 8 Tage. b) Paris—Rio de Janeiro—Buenos Aires—Santiago de Chile, wöchentlich einmal. c) London—Kapstadt, wöchentlich einmal. Beförderungsdauer nach Kairo 3 Tage, Mombasa, Tanga, Zanzibar, Daressalam, Moschi, Dodoma 6 Tage, Broken Hill, Salisbury 7 Tage, Johannisburg 8 Tage, Kapstadt 9 Tage, Windhuk 12 Tage. d) London—Singapore—Darwin—Brisbane (Australien), wöchentlich einmal. Beförderungsdauer nach Belgrad 3 Tage, Bombay, Delhi, Brisbane (Australien) 12 Tage. e) Amsterdam—Bandoeng (Niederl. Indien), wöchentlich zweimal. Beförderungsdauer nach Bagdad 3 Tage, Bangkok, Medan, Singapore 6 Tage, Palem- bang, Batavia, Bandoeng 7 Tage. f) Marseille—Saigon, wöchentlich einmal. Beförderungsdauer nach Saigon (Cochinchina) 9 Tage. g) Marseille-—Kongo—Madagaskar, wöchentlich einmal. Beförderungsdauer nach Zinder (Niger) 5 Tage, Brazzaville, Leopoldville (Kongo) 7 Tage, Mosambik, Tananariva 9—10 Tage. h) Marseille—Dakar, wöchentlich einmal. Beförderungsdauer nach Dakar (Senegal) 2 Tage. i) Frankfurt a. M.—Newyork (Lakehurst) mit Luftschiff „Graf Zeppelin“. Beförderungsdauer bis MONINGER BIER 410 BADISCHE WIB T S C HAF TS-ZEITUN G Nr. 22 Mech. Glaserei Anton Rauch Freiburg i. Br., Hermannstr. 7, Fernsprecher 1139 Schaufensteranlagen, SchaukSsten, Doppel- und Schiebefenster Newyork 3 % Tage, Zeitgewinn etwa 5 Tage. In Newyork werden Luftpostanschlüsse nach allen wichtigeren Städten Nordamerikas und nach allen Staaten Mittelamerikas sowie nach den Westindischen Inseln nach Ekuador, Guayana, Kolumbien und Venezuela erreicht. Auskunft über die Schlußzeiten, die Luftpostzuschläge sowie über alle Luftpostangelegenheiten gibt jedes Postamt. Ebenso erteilen die Plugleitungen der drei Flughäfen in Mannheim, Karlsruhe und Freiburg Auskunft über die Auflieferung von Luftpostexpreßgütern. Es ist denjenigen, die von dieser vorzüglichen Verkehrseinrichtung Gebrauch machen wollen, zu empfehlen, die letzten Postschlußzeiten beim zuständigen Postamt zu erfragen. Für Karlsruhe gilt folgendes: Bezüglich der mit den Abendschnellzügen nach Frankfurt zum Übergang auf die Flugzeuge aufzuliefernden Sendungen ist Postschluß beim Postamt I um 20.30 Uhr. Für die mit den Nachtschnellzügen nach Stuttgart bzw. München aufzuliefernden Sendungen ist Postschluß um 0.15 Uhr beim Postamt II. Bekanntmachung. Die nachstehend aufgeführten Postwertzeichen verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 1936 ihre Gültigkeit zum Freimachen von Postsendungen. Nicht verbrauchte Wertzeichen dieser Art können im Monat Januar 1937 bei den Postanstalten gebührenfrei gegen andere Postwertzeichen umgetauscht werden. Lfde. Bezeichnung der Wert- Freimachungs- Aus- Be- Nr. Zeichen wert gäbe merkungen 1 Saarnaarken II (Die Saar kehrt keim!) . . . . 3,6,12, 25#^ 1935 2 Heldengedenktag 1935. . 6, 127^ 1935 3 Reichsberufswettkampf 1935. 6, 12 gy 1935 4 Schütz-Bach-Händel- Marken. 6, 12, 25 gy 1935 5 Eisenbahngedenkmarken 6.12,25,40 4^ 1935 6 Welttreffen der HJ. . . 6, 15 gy 1935 7 Reichsparteitag 1935 . . 6 ,12 gy J935 8 Gedenkmarken an den 9.11.1923 ...... 3, 12 gy 1935 9 Dienstmarken mit Ziffer 10 dunkelrot 15 hellrot im Eirund ...... 3,5,8,10,15, [l 927 20, 30, 40 gy 20 grün 60 gy 1928 io, 15 gy 1929 10 hellrot 15 dunkelrot ’ io, 20 gy 1930 10 lila 20 gTau 4,6 ,12 gy 1932 4 hellblau 4 , io gy 1933 4 dunkelblau 10 dunkelbraun Berlin W 66, den 16. Oktober 1936. Der Reiehspostminister. Im Auftrag Fleischmann. Obarbad. Olzentrale |y| Freiburg im Br. Telephon 3709 rlir US Friedhofstraße 5 Mineralöle — Fette — Speiseöle Spezialität! Autoöle — Dieselöle _ Außenhandel, Devisen- und Kohs t of rii e wi r t« c h aft u n g. Spanien Vorsicht beim Einreisen ins rote Spanien. Am 4. November traf in Alicante ein reichsdeutscher Kaufmann ein, um für den deutschen Markt rote Verschnittweine einzukaufen. Bereits in Tarragona wurde er von roten Milizsoldaten nachts auf der Reise von Barcelona wegen angeblichen Spionageverdachtes aus dem Schlafwagen geholt und unter starker Bedeckung in die Milizenkaserne daselbst geschleppt. Von da aus erfolgte nach kurzem Verhör sein Rücktransport nach Barcelona, von wo er gekommen war. Nachdem man hier seine politische Unverdächtigkeit festgestellt hatte, erhielt er vom Revolutionskomitee die Genehmigung zur Reise nach Alicante und zurück. In Alicante wurde der betreffende Kaufmann kurz nach seiner Ankunft trotz seines roten Ausweises zweimal verhaftet, aber auf die Intervention der Deutschen Botschaft hin sofort wieder auf freien Fuß gesetzt. Seitdem soll er ein drittes Mal verhaftet, aber ebenfalls gleich wieder entlassen worden sein. Jedenfalls fehlt von ihm seitdem jede Spur. Trotz der auf Grund des energischen Protestes der deutschen Reichsvertretung beim Zivilgouverneur seitens der spanischen Behörden eingeleiteten strengen Untersuchung des Falles ist es bis jetzt nicht möglich gewesen, etwas über das Schicksal des Verschwundenen in Erfahrung zu bringen. Unter diesen Umständen können deutsche Kaufleute nicht dringend genug gewarnt werden, sich, solange die gegenwärtige Situation anhält, in die noch von der marxistischen Regierung gehaltenen Gebietsteile zu begeben. Es darf als nachgewiesen gelten, daß sich der betreffende Kaufmann politisch überhaupt nicht betätigt hat. Deutsch-sehweizerischer Grenzverkehr. Auszug aus dem Deutschen Beichsanzeiger Nr. 257 vom 3. November 1936. Nach der Verordnung des Beichsministers der Finanzen zur Ausführung des § 5 Abs. 3 des Zolltarifgesetzes vom 19. Mai 1933 (BZB1. S. 278) dürfen die zur zollfreien Einfuhr zugelassenen Waren von derselben Person nur einmal am Tage abgabenfrei über Landstraßenübergänge eingeführt werden. Zur Verhinderung von Mißbräuchen bei dieser Einfuhr werden auf Grund von § 1 Ziffer 3 der Verordnung mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 Lebensmittelkarten an der ganzen deutsch-schweizerischen Grenze eingeführt. Hierzu wird bestimmt: 1. Die Vergünstigung wird nur Personen gewährt, die im Besitze einer Lebensmittelkarte sind und diese Karte den Zollbeamten unaufgefordert vorzeigen. 2. Die Karte wird von den Zollstellen auf Antrag gegen Vorzeigen eines zum Grenzübertritt berechtigenden Ausweises (Dauerpassierschein oder Paß) und Entrichtung eines Unkostenbeitrages von 10 Bpf. für ein Kalenderjahr ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie berechtigt den Inhaber zur Einfuhr der zollfreien Menge bei einem Grenzübertritt. 3. Die zollfreie Einfuhr ist nur werktags in der Zeit von 7 bis 19 Uhr auf einer Zollstraße zulässig. Für Arbeitnehmer, die erst nach Schluß der ordentlichen Dienststunden der Zollstelle von der Arbeit Nr. 22 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 411 in der Schweiz zurückkehren, werden die Zollstellen Ausnahmen zulassen. 4. Mißbräuchliche Ausnutzung der Zollbegünstigungen und Verfehlungen gegen die vorstehenden Überwachungsbestimmungen werden nach Maßgabe der Reichsabgabenordnung und des Vereinszollgesetzes bestraft. Außerdem kann auf Einziehung der Karte erkannt werden. Karlsruhe, den 81. Oktober 1986. Der Präsident des Landesfinanzamts. Sprechstunden der Devisenstelle Karlsruhe. Die Devisenstelle Karlsruhe macht wiederholt darauf aufmerksam, daß die von ihr angesetzten Sprechstunden eingehalten werden müssen. Wir geben nachstehend die Sprechstunden der Devisenstelle bekannt und ersuchen die Firmen, diese Zeiten einzuhalten: Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch und Samstag „ 9 „ 11 „ . Neue Verwendungsverbote für unedle Metalle. Die Überwachungsstelle für unedle Metalle hat in den Anordnungen 38 und 39 (veröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 255 vom 31. Oktober 1936) die bisherigen Verwendungsverbote für die Gebiete des Bauwesens und des Maschinenbaus neu gegliedert und erweitert. Es ist leider nicht möglich, den Wortlaut der sehr wichtigen und umfangreichen Bestimmungen hier zum Abdruck zu bringen. Die interessierten Firmen seien daher darauf aufmerksam gemacht, daß sie den Text der Anordnungen bei den Industrie- und Handelskammern und ihren Bezirksstellen einsehen können. Steilerwesen. Berichtigung von Fehlern bei finanzamtlichen Verfügungen. Nach § 92 Absatz 3 AO können Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten auch nach der Bekanntgabe oder Verkündung von Verfügungen (insbesondere von Steuerbescheiden) berichtigt werden. Der Reichsfinanzhof hat bisher den Begriff „ähnliche offenbare Unrichtigkeit“ immer eng ausgelegt und eine Unrichtigkeit in diesem Sinne nur in solchen Fällen anerkannt, in denen es sich um Rechen- und Schreibfehlern gleichzustellende, offenbare Unrichtigkeiten handelte, die auch nicht die entfernte Möglichkeit eines Rechtsirrtums in sich schlossen (Eildienst-Nachrichten der „Deutschen Steuer-Zeitung“). Falsche Rechtsanwendung sollte selbst dann nicht unter die offenbaren Unrichtigkeiten fallen, wenn es sich um auffallende Versehen handelte. Auch noch im Jahre 1935 sind in Entscheidungen des Reichsfinanzhofs diese Grundsätze vertreten worden. In einem Falle war irrtümlicherweise ein Grundstück mit etwa 1100 RM. bewertet worden, weil übersehen worden war, daß es sich um Bauland handelte. Das Finanzamt hat später eine Berichtigungsfeststellung vorgenommen und den Wert auf 87000 RM. festgesetzt. Finanzgericht und Reichsfinanzhof haben diese Berichtigungsfeststellung verworfen. Der Reichsminister der Finanzen hat diese Entscheidungspraxis mit dem Allgemeingrundsatz des Steueranpassungsgesetzes (§ 1 Absatz 3} nicht in Einklang bringen können und von dem großen Senat des Reichsfinanzhofs ein Gutachten eingeholt. Dabei hat das Ministerium u. a. folgendes ausgeführt : „Fehler müßten berichtigt werden, sobald sie entdeckt werden. Das bedeute nicht, daß jede Kleinig- Die geschmackvolle Photo- und Bilder-Einrahmung E Karlsruhe, Ludwigsplatz Bitte besichtigen Sie DWniaE C ,r > hat> ® ri W. Bertsoh} meine 5 Schaufenster! keit berichtigt werden müsse. Nur bei Fehlern von größerer finanzieller Tragweite müsse eine Berichtigung Platz greifen. Die Bewertung eines Grundstücks habe Auswirkung auf mehrere Steuern und Bedeutung für eine Reihe von Jahren. Es fehle jeder vernünftige Grund dafür, weshalb einem Steuerpflichtigen, dessen Grundbesitz infolge eines Versehens des Finanzamts zu niedrig bewertet worden sei, eine wesentliche Steuerermäßigung, die im Gesetz nicht vorgesehen sei, zuteil werden solle. Die vom Reichsfinanzhof vertretene Auffassung sei unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der sich aus dem allgemeinen Beurteilungsgrundsatz des § 1 Absatz 3 StAnpG ergebe.“ Der Große Senat ist in seinem Gutachten vom 7. 8. 1936 D 9/36 zu dem Ergebnis gelangt, daß an der bisherigen strengen Auslegung des § 92 Absatz 3 AO nicht mehr festgehalten werden kann. Gerade bei den großen Veranlagungssteuern einschließlich der E i n h e i ts b e w er tu n g steht den Veranlagungsbeamten wegen der zu bewältigenden Massenarbeit für den einzelnen Steuerfall immer nur ein begrenztes Maß an Zeit und Arbeitsaufwand zur Verfügung. Versehen sind daher nicht immer vermeidbar. Kommt durch ein Versehen eines Veranlagungsbeamten eine fehlerhafte Veranlagung zustande, dann erscheint es mit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung und der gesunden Volksanschauung unvereinbar, daß ein Steuerpflichtiger zum Nachteil der Volksgesamtheit im Genuß ungerechtfertigter Steuervorteile verbleiben soll. Umgekehrt widerspricht es den gleichen Grundsätzen, wenn eine versehentlich zu einein höheren Betrag als dem gesetzlich geschuldeten Steuerbetrag erfolgte Veranlagung aufrechterhalten bleibt. Der Große Senat kommt daher zu dem Ergebnis, „daß eine offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 92 Absatz 3 AO innerhalb der Verjährungsfrist zuungunsten wie zugunsten des Steuerpflichtigen berichtigt werden kann, bei Steuer- und Wertfestsetzungen .auch dann vorliegt, w 7 enn der Veranlagungsbeamte wesentliche Tatbestandsmerkmale oder Tatsachen, die aus den Akten oder aus den Veranlagungsgrundlagen hervorgehen, versehentlich nicht beachtet und deshalb den Tatbestand unzutreffend beurteilt hat oder w T enn er eine Vorschrift, über deren Bedeutung und Tragweite keine Zweifel bestehen, aus Versehen nicht oder unrichtig angewandt hat“. GEORG LAADE, Karlsruhe B ÜROMA S CHINE N / B ÜB. OB EDA R F Kaiserstraße 227 - Fernsprecher Nr. 6285 412 BADISCHE WIßT SCHAFT S-ZEITUNG Nr. 22 aller Art und Baublechnerei UflCIIIIIlgdl Neueindeckungen, Reparaturen Dachdeckermeister WSIbIab Freiburg i.Br.Kronenstr.31,Tel. 1892 nCl ■■■allfl Wlll IGI Besteuerung des Werkverkehrs. Vielerorts besteht offenbar noch keine Klarheit darüber, wie es mit der Beförderungssteuerpflicht steht bei kombinierten Transporten, d. h. solchen, bei denen Ab- und Zuladungen sowohl in der Nahzone als in der Fernzone vorgenommen werden.. Vor einiger Zeit ist die Frage auch in der verkehrswirtschaftlichen Fachpresse behandelt worden. Dabei wurde folgendes Beispiel verwendet: Geladen am Standort A. . ..10 t Abgeladen in der Nahzone in B. 3 t Abgeladen in der Fernzone in C und D zusammen. 4 t Abgeladen auf der Rückfahrt in der Nahzone in E. 3 t. Daß die Abladung in B nicht steuerpflichtig ist, dagegen die Abladungen in C und D steuerpflichtig sind, kann keinem Zweifel unterliegen. Wie aber verhält es sich mit der Abladung in E? Unter Güterfernverkehr wie unter Werkfernverkehr hat man die Beförderung von Gütern außerhalb eines Umkreises von 50 km, gerechnet vom Standort des Kraftfahrzeugs aus, zu verstehen. Es gibt aber für diese Definition nur eine praktisch verwertbare Auslegung, nämlich die, daß als Fernverkehr lediglich die Beförderung von Gütern nach oder von Plätzen außerhalb der Nahzone zu verstehen ist. In dem vorstehenden Beispiel handelt es sich bei dem Transport nach E um eine Beförderung nach einem Platz innerhalb der Nahzone. Die Beförderungssteuerpflicht kommt also für den Transport nach E nicht in Betracht. Es kommt also nicht darauf an, ob bei einem Transport zur Erreichung eines Platzes in der Nahzone über den Umkreis von 50 km hinausgefahren werden mußte bzw. auf die Gesamtlänge des tatsächlichen Transportweges, vielmehr entscheidet allein die Frage, ob das Gut nach oder von einem Platz in der Fernzone gefördert worden ist. Daß allein diese Auffassung richtig sein kann, ergibt sich folgerichtig auch schon aus den Vorschriften über die Steuerberechnung, die in der vorletzten Nummer der „Badischen Wirtschafts-Zeitung“ veröffentlicht worden sind (§ 32 Abs. 2). Die Beförderungsstrecke wird danach bemessen nach der Eisenbahntarifentfernung zwischen dem Absendungsort und dem Bestimmungsort. Es ist also in diesen Bestimmungen über die Steuerberechnung nicht auf die tatsächliche Transportlänge abgestellt, sondern auf eine bestimmte Länge zwischen den Punkten, die den Anfang und das Ende des Transports darstellen. Umsatzsteuer im Großhandel mit Hülsenfriichten und Gras- und Kleesaaten. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat in einem Erlaß die Frage der Umsatzsteuer im Großhandel mit Hülsenfrüchten und Gras- und Kleesaaten wie folgt entschieden: „Vorbehaltlich einer anderen Entscheidung der Rechtsmittelbehörden vertrete ich die folgende Auffassung : W. ERNE Makler für Grundstücke aller Art, Hypotheken, Vermietungen und Versicherungen Freiburg i. Br., Hildastr. 27, Tel. 6668 Mitglied der Immobilien- und Hypothekenbörse Karlsruhe 1. Unternehmer, die erworbene Hülsenfrüchte oder erworbene Gras- und Kleesaaten reinigen oder sortieren, können für die Weiterlieferung der gereinigten oder sortierten Waren den ermäßigten Steuersatz von 0,5 v. H. .§ 7 Abs. 3 UStG gemäß nicht in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt, wenn Waren verschiedener Güteklassen vermischt werden. 2. Die Kennzeichnung von Gras- und Kleesaat als „zugelassenes (plombiertes) Handelssaatgut“ ist als Kennzeichnung der Qualität der Ware anzusehen und demgemäß —• für sich allein — steuerlich unschädlich.“ Änderung des Bürgersteuergesetzes. Bisher waren die Gemeinden verpflichtet, die Bürgersteuer nach dem Vermögen zu erheben, wenn sich dabei eine höhere Bürgersteuer als bei der Heranziehung nach dem Einkommen ergab. In Hinkunft wird die Heranziehung zur .Bürgersteuer nach dem Vermögen in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Bemessungsgrundlage ist das steuerpflichtige Vermögen, also das Gesamtvermögen nach Abzug der Schulden, wenn es unter Berücksichtigung der Freibeträge für den Steuerpflichtigen selbst, seine Ehefrau und seine minderjährigen Kinder der Vermögenssteuer unterliegt. Bekanntlich werden zur Bürgersteuer nach dem Einkommen auch die außerordentlichen Einkünfte im Sinne des § 34 Einkommensteuergesetzes in vollem Umfange herangezogen. Wie aus der Begründung zu dem Gesetz hervorgeht, hat diese volle Heranziehung zu berechtigten Klagen geführt. Das Gesetz sieht daher eine Ermäßigung der Bürgersteuer vor, und zwar in dem Verhältnis, in dem sich die Einkommensteuer durch Anwendung des § 34 ermäßigt. Es muß aber mindestens die Bürgersteuer entrichtet werden, die fällig wäre, wenn der Steuerpflichtige die außerordentlichen Einkünfte nicht bezogen hätte. Werbeverbot für Steuerberater und für Helfer in Steuersachen. Die für Wirtsch'aftsrechtler (Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren usw.) zuständige berufsständische Organisation, der NS-Rechtswahrerbund, hat schon vor längerer Zeit für seine Mitglieder ein allgemeines Werbeverbot erlassen. Nunmehr hat auch der Reichsminister der Finanzen in einem Runderlaß vom 8. Oktober ein solches Werbeverbot für Steuerberater und für Helfer in Steuersachen errichtet. Der Runderlaß des Ministers hat folgenden Wortlaut: 1. Den Steuerberatern und den Helfern in Steuersachen ist es verboten, unaufgefordert Dritten in schriftlichen, mündlichen oder sonstigen Ankündigungen Hilfe in Steuersachen, insbesondere Rat in Steuersachen anzubieten. 2. Der Begriff „Hilfe in Steuersachen“ umfaßt auch die Hilfe in Steuerstrafsachen und die Hilfe bei Erfüllung derjenigen Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen (zum Beispiel auf Grund der §§ 160 und 161 der Reichsabgabenordnung oder auf Grund der Verordnung über die Führung eines Wareneingangsbuches) bestehen. 3. Schilder am Hauseingang, die sich in üblicher Weise auf die Angabe des Namens und der Berufsbezeichnung (gegebenenfalls auch die Angabe des akademischen Grades) beschränken, fallen nicht unter das Werbeverbot. 4. Zeitungsinserate sind nicht zu beanstanden, wenn sie durch die Erlaubniserteilung, durch Wohnungswechsel, Wiederaufnahme der Tätigkeit nach längerer Unterbrechung oder ähnliche Umstände sachlich veranlaßt sind und sich in dem durch die Veranlassung bedingten Umfang halten. Nr. 22 BADISCHE WIßT SCHAFTS-ZEITUN G 41B Handel und Gcwerjbe. Tätigkeitsbericht 1935/36 der Wirtschaftsgruppe ambulantes Gewerbe. Die Wirtschaftsgruppe ambulantes Gewerbe tritt zum erstenmal mit einem Tätigkeitsbericht an die Öffentlichkeit. Wie in seinem Geleitwort hervorgehoben ist, verdient der Wirtschaftszweig, dem man die Bezeichnung „ambulantes Gewerbe“ beigelegt hat, größere Beachtung, als sie ihm in Verkennung seiner wirtschaftlichen Funktionen und seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung bisher zuteil geworden ist. Vielerorts bestehen noch irrige Vorstellungen über das ambulante Gewerbe und der in ihm tätigen Volksgenossen. Die Wirtschaftsgruppe ambulantes Gewerbe erhebt Anspruch darauf, als ein wertvoller Bestandteil der deutschen Gesamtwirtschaft anerkannt und gewertet zu werden. Wenn man von diesem Standpunkt aus den Tätigkeitsbericht 1935/36 betrachtet, bietet er manchen wertvollen Einblick in die Arbeit und in die Belange der Wirtschaftsgruppe ambulantes Gewerbe. Großhandel und Einkaufsgenossenschaften. Der Beichs- und Preußische Wirtschaftsminister hat unterm 19. Oktober an die in Frage kommenden Wirtschaftsgruppen den nachstehenden beachtenswerten Erlaß gerichtet: „Mit meinem Bunderlaß vom 25. August 1934 — V 3037/34 — habe ich darauf hingewiesen, daß die Einkaufsgenossenschaften des Handels, des Handwerks und der Landwirtschaft, soweit sie die in ihrem Wirtschaftszweig üblichen Großhandelsfunktionen ausüben, bei Festsetzung von Preisbedingungen durch Zusammenschlüsse ebenso zu behandeln sind wie die entsprechenden Groß- handelsunterneh mungen. Durch Eingliederung der Einkaufsvereinigungen in den Aufbau der deutschen Wirtschaft ist für die Beurteilung der mit diesem meinem Bunderlaß vom 25. August 1934 aufgeworfenen Probleme eine neue Voraussetzung geschaffen: Die Einkaufsvereinigungen werden künftig von der Beichsgruppe Handel betreut. Bei ihrer Einordnung in den gesamten von der Beichsgruppe Handel betreuten Wirtschaftszweig muß daher, um eine Gefährdung anderer Zweige innerhalb dieses Wirtschaftszweiges tunlichst zu vermeiden, ein billiger und gerechter Interessenausgleich angestrebt werden. Dies gibt mir Anlaß, folgendes zu bemerken: Die gewerblichen Einkaufsvereinigungen (Einkaufsgenossenschaften und -verbände) stehen auf vielen Gebieten im Wettbewerb mit dem selbständigen Großhandel, indem sie ihren Mitgliedern gegenüber in der Warenvermittlung dieselbe Aufgabe erfüllen, die der selbständige Großhändler gegenüber den keiner Einkaufsvereinigung angehörenden Einzelhändlern oder Handwerkern übernimmt. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben sind in den letzten Jahren erhebliche wettbewerbliche Spannungen zwischen den Einkaufsvereinigungen einerseits und dem selbständigen Großhandel andererseits aufgetreten. Diese DEKORATIONSMALEREI W. HABERSTROH Karlsruhe Amalienstr. 28 Anstrich — Schriften / Gegründet 1877 Telephon 215 Spannungen haben vielfach zu marktregelnden Maßnahmen geführt, die sich teilweise einseitig zum Nachteil der Einkaufsvereinigungen, teilweise einseitig zum Nachteil des selbständigen Großhandels auswirken mußten. Zur Befriedigung dieser Wettbewerbs Verhältnisse zwischen den Einkaufsvereinigungen und dem selbständigen Großhandel ist es notwendig, daß bei marktordnenden Maßnahmen jeder Art den gewerblichen Einkaufsvereinigungen und dem selbständigen Großhandel möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen eingeräpmt werden. Da aber die Einkaufsvereinigungen in der Begel über einen verhältnismäßig festen Mitgliederbestand verfügen, befinden sie sich gegenüber dem selbständigen Großhandel, der nicht in diesem Maße über eine feste Kundschaft verfügt und demgemäß auf dem Gebiete der Werbung, der Lagerhaltung und der Vorbestellung mit wesentlich anderen Kosten und bei der Kreditgewährung auch* mit einem größeren Bisiko rechnen muß, wettbewerbsmäßig von vornherein in einer günstigeren Lage. Ich halte es deshalb wirtschaftspolitisch für berechtigt, wenn bei marktordnenden Maßnahmen, insbesondere bei der Festsetzung von Handelsspannen durch Zusammenschlüsse, diesen verschiedenen Voraussetzungen in einer Weise Bechnung getragen wird, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für beide Teile schafft. Dieses Ziel wird durch eine entsprechende Abstufung der Babattsätze innerhalb der jeweiligen Mengenrabattstufe, die den Einkaufsvereinigungen und dem selbständigen Großhandel ein- geräumt werden, erreicht werden. Ich erwarte, daß die Zusammenschlüsse und die gewerblichen Einkaufsvereinigungen in allen Fällen, die bisher zur Klärung standen, aber zu offenen Meinungsverschiedenheiten und zu Kartellprozessen geführt haben, bis spätestens den 15. November 1936 mir mitteilen, welche Babattsätze im einzelnen für die verschiedenen Handelszweige festgesetzt worden sind, und sich bei künftig erforderlich werdenden Begelungen an diese vorstehenden Bichtlinien halten. Gleichzeitig habe ich die Eeichswirtschaftskammer beauftragt, als Einigungsstelle für Meinungsverschiedenheiten bei Festsetzung der Babattsätze tätig zu werden. Ich bitte, in Einzelfällen an die Beichs Wirtschaftskammer heranzutreten. Wird eine Einigung nicht erzielt, 'so steht es den Beteiligten frei, die Entscheidung des Kartellgerichts herbeizuführen.“ Verarbeitungsregelung für Rauchtabak. Der Reichsbeauftragte für Tabak hat in einer Anordnung Nr. 12 vom 29. Oktober folgendes bestimmt: 1. Rauchtabakhersteller dürfen in Zukunft monatlich Bohtabake und Tabakstengel nur in den Mengen verarbeiten, die ihnen von der Eberwaehungsstelle für Tabak zur Verarbeitung freigegeben werden (Verarbeitungs- _GEBRÜDER. MENGLER g.h.b.h__ Bahnamtliche Rollfuhrunternehmer Möbeltransporte - Sammelverkehre Geschäftsstellen: Freiburg i.Br.: Hauptgöterbahnhof u.Bahnhof Freiburg-Wiehre. Stadtbüro, Bertholdstr.13 ■ Tel.-Sammei-Nr.5241 (»hiLSsasa) Internationale Transporte; Verzollung; Verpackung; Versicherungen; Lagerung. Ältestes Speditionshaus am Platze mit größtem Fuhrpark. Kraftwagenbetrieb. Lagerhallen mit Gleisanschluß für alle Zwecke. 414 BADISCHE WIBT SCHAFT S-ZEITUN G Nr. 22 | m Erfrischend Mineralwasser FreyersbacherMineralquellen Bad Peterstal mengen). Die Verarbeitung von Eohtabaken und Tabakstengeln in größeren als den hiernach zulässigen Mengen ist auch dann verboten, wenn sie aus vorhandenen Lägern genommen werden können. Vorgriffe auf spätere Monate sind nicht zulässig. 2. Die nach 1 zur Verarbeitung innerhalb eines Monats freigegebenen Mengen von Eohtabaken und Tabakstengeln (Verarbeitungsmengen) werden für jede nach Ursprungsland bezeichnete Sorte in Hundertsätzen der Mengen von Eohtabaken und Tabakstengeln festgesetzt, welche die Betriebe ausweislich der Betriebsbücher bzw. der zollamtlich zugelassenen Abgabebücher in der Zeit vom 1. Oktober 1935 bis 30. September 1936 einschließlich (Vergleichszeit) je Sorte im Monatsdurchschnitt verarbeitet haben (Grundmengen). 3. Betriebe, die in der Vergleichszeit im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 100 kg der in Frage kommenden Tabake und Tabakstengel zusammengenommen verarbeitet haben, sind von den Einschränkungen in den Verarbeitungsmengen befreit. 4. Die Bauchtabakhersteller haben bis zum 10. eines jeden Kalendermonats, erstmalig bis zum 10. Dezember 1936, die im Vormonat zu Eauchtabak verarbeiteten Gesamtmengen an Eohtabaken und Tabakstengeln einschließlich des inländischen Eohtabaks der Überwachungsstelle für Tabak zu melden. In den Meldungen ist anzugeben, wie sich die Gesamtmengen auf die einzelnen nach Ursprungsländern bezeichneten Sorten verteilen. Die Meldungen haben auf Vordrucken zu erfolgen, die von der Überwachungsstelle für Tabak, Bremen, zugesandt werden. Die Angaben in den Meldungen, müssen mit den Betriebsbüchern bzw. den zollamtlich zugelassenen Abgabebüchern übereinstimmen. 5. Betrieben, die in der Zeit vom 1. Januar 1933 bis 30. September 1936 keine der in Betracht kommenden Eohtabake und Tabakstengel zu Rauchtabak verarbeitet haben, steht eine Verarbeitüngsmenge für diese Tabake nicht zu. 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Straf vor Schriften der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934. Preisüberwachung. Preise für Backsteine. Wir weisen auf die gleichlautende Notiz in der letzten Nummer der „Badischen Wirtschafts-Zeitung“ Seite 399) hin. Die Preisüberwachungsstelle hat bezüglich der Bezirkseinteilung die Anordnung wie folgt geändert: „Der Bezirk der Gruppe Mittelbaden der badischen Ziegelindustrie wird südlich durch die Linie Freistett— Sasbach—Lauf begrenzt. Der Bezirk der Mittelbadischen Ziegelverkaufsstelle G. m. b. H. in Offenburg wird von der Anordnung vom 22. Oktober 1936 über die Festsetzung von Höchstpreisen für Backsteine nicht erfaßt; für diesen Bezirk verbleibt es wie für die Bezirke Oberbaden und Bodensee bei der bisherigen Preisregelung.“ Verkaufspreise für geschlachtete Gänse. Der Herr Eeichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat an die Preisüberwachungsstellen den nachstehenden Erlaß gerichtet : „Die Verhältnisse auf dem Fleischmarkt und eine gewisse Verknappung der Gänsezufuhren haben in der letzten Zeit eine Steigerung der Abgabepreise der Gänsemästereien und der Kleinverkaufspreise für geschlachtete Gänse bewirkt. Wie im vergangenen Jahre ist es auch in diesem Jahre nicht angängig, die Preisbildung dem „freien Spiel der Kräfte“ zu überlassen, jedoch dürfte sich die Festsetzung von Höchst- oder Festpreisen für geschlachtete Gänse nicht empfehlen. Ich ersuche daher die Preisüberw x achungsstellen, ihr besonderes Augenmerk - auf die Preisbewegung auf dem Gänsemarkt zu richten und jede ungerechtfertigte Preissteigerung sofort zu unterdrücken. Nach Feststellung der Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft dürfte ein Kleinverkaufspreis für geschlachtete Mastgänse I. Qualität von 1,25 EM. je 500 g für das ganze Eeichsgebiet mit Ausnahme der Gebiete der Eierwirtschaftsverbände Sachsen-Freistaat, Hessen-Nassau und Eheinland gerechtfertigt sein; für letztere Gebiete erscheint ein Preis von 1,30 EM. je 500 g angemessen. Die Kleinverkaufspreise für sogenannte Bauerngänse liegen in allen Wirtschaftsgebieten um 15 Epf. unter den Preisen für Mastgänse. Die vorgenannten Preise geben den Preisüberwachungsstellen einen Anhaltspunkt dafür, in welchen Fällen ein Einschreiten wegen unberechtigter Preissteigerung berechtigt erscheint. Sofern sich Mißstände in den einzelnen Wirtschaftsgebieten zeigen sollten, ersuche ich, mir umgehend zu berichten. Ich behalte mir vor, erforderlichenfalls eine Preisregelung für das Eeichsgebiet oder Teile des Beichsgebietes zu treffen.“ Elektrisch betriebene Personen-, Lasten-, Kranken Umstell-, Akten-, Speise- Aufzüge Sonderausführungen für rauhe und feuchte Betriebe Elektr. Torantriebe Verdunkelungen Transportanlagen WILHELM GRAF, MASCHINENFABRIK, KARLSRUHE i.B. Nr. 22 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 1 FIKMEN-ANZEIGER der badischen Indnstrie- nnd Handelskammern Anszflge ans den Einträgen in den Handels- nnd (renossenschaftsregistern der badischen Amtsgerichte Ohne Gewähr November 1936 Industrie- und Handels- kammer Mannheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Ernst Honig, Mannheim-Sehlachthof. Inhaber: Ernst Honig, Mannheim. Geschäftszweig: Agentur für Sehweine und Kälber. Albers Kommanditgesellschaft, Schriesheim. Persönlich haftende Gesellschafter: Wilhelm Albers Ehefrau Frieda geh. Leicht, Schriesheim, Wilhelm Albers, Schriesheim. (Sitz bisher in Heidelberg.) Paul Graeff G. m. b. II., Mannheim, Q 3,15. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Ferntransportunternehmens. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Paul Graeff, Mannheim. Katharina Müller Ww., Mannheim, Waldhofstraße 2. Inhaberin: Katharina Müller Ww. geb. Diemer, Mannheim. Theobald Teutseh, Schriesheim. Inhaber: Theobald Teutseh, Schriesheim. Prokura: Theobald Teutseh Ehefrau Else geb. Mayer, Schriesheim. Geschäftszweig: Großhandlung in Tabakwaren. Josef Leonhard, Mannheim, Haydnstr. 4. Inhaber: Josef Leonhard, Mannheim. Geschäftszweig: Großhandel in Baustoffen aller Art. Georg Schrimpf, Mannheim-Käfertal, Förster Straße 15. Inhaber: Georg Schrimpf, Mannheim-Käfertal. Geschäftszweig: Baugeschäft. Robert Lonnes jun., Mannheim, Binnenhafenstraße 11/12. Inhaber: Robert Lonnes jun., Neuß a. Rh. Ehrenfried Armbruster, Mannheim, Au- gusta-Anlage 7 und Industriestr. 2. Inhaber: Ehrenfried Armbruster, Mannheim. Geschäftszweig: Holzgroßhandlung. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Georg Müller, Fahrradgroßhandlung, Heidelberg. Inhaber: Georg Müller, Leimen. Amtsgerichtsbezirk Eppingen. J. Oestreicher jun. Alfred Boenieke, Mühlbach. Kommanditgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafter: Alfred Boe- nicke, Berlin-Wannsee, Berta Boenieke geb. Torges, Berlin-Wannsee. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Angorawolle Albert Hollmann, Laudenbach. Inhaber: Albert Hollmann, Laudenbach. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. J.-B.-Zigarren Hans R. Heidenheim, Mannheim. Die Firma ist geändert in: H.-H.- Zigarren Hans R. Heidenheim. Adolf Bartsch. Mannheim. Jetziger Inhaber: Adolf Bartsch, Mannheim. Deutsche Bergin-Aktiengesellschaft für Holzhydrolyse, Mannheim-Rheinau, Zweigniederlassung, Sitz Heidelberg. Das Grundkapital ist um 150000 RM. auf 1307000 RM. erhöht. Weingart-Kaufmann-Landsbcrg Getreide- Aktiengesellschaft, Mann heim, Zweigniederlassung, Sitz Berlin. Die Prokura des Hans Mayer ist erloschen. August Wilhelm Meuthen Kommanditgesellschaft, Mannheim. Die Prokuren von Richard Massaloup und Ernst Böntgen sind erloschen. Weitere Prokuristen: Julius Broich, Frankfurt a. M., und Georg Ne- her, Mannheim. Leonhard Kalb, Mannheim. Jetziger alleiniger Inhaber: Hans Kalb, Mannheim. Hilda Geberth, Mannheim. Jetzige Inhaberin: Friedrich Müller Ww. Hilda Margarete geb. Geberth, Mannheim; deren Prokura ist erloschen. H. C. Thraner, Mannheim. Jetziger Inhaber: Kurt Schmid, Mannheim. H. Milchsack, Zweigniederlassung Mannheim, Mannheim, Hauptsitz Duisburg- Ruhrort. Die Prokura des Walter Fischer ist erloschen. Gebr. Lenel Nachf. G, m. b. H., Mannheim. Adolf Oberndörfer ist nicht mehr Geschäftsführer. Horsch & Sehnlich, Mannheim. Jetziger Alleininhaber: Adam Horsch, Mannheim. G. und M. Bensinger, Mannheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren: Gustav Bensinger, Mannheim, und Richard May, Mannheim. Hch. Rüther & Meyer, Mannheim. Jetziger Inhaber: Karl Martin Bomätsch Ww. Anna geb. Riittger, Mannheim. Reuther-Tiefbau G. m. b. H., Mannheim. Prokura: Dipl.-Ing. Rudolf Schad, Ladenburg. Andreae-Noris Zahn-Aktiengesellschaft Filiale Mannheim, Mannheim, Zweigniederlassung, Hauptsitz Frankfurt a. M. Ernst Schuenemann, Paul Ehrenberg und Georg Maser sind nicht mehr Vorstandsmitglieder. Vorstandsmitglied: Hans Bangert, : Nürnberg. Stellvertretendes Vorstands- I mitglied: Dr. Hans Schmidt, Frankfurt ' am Main. Die Prokura von Friedrich von der Linde ist erloschen. Stück & Fischer G. m. b. H., Mannheim. Das Stammkapital wurde um 1100000 RM. auf 1500000 RM. erhöht. DeutschesDamen-ModehausJohannHolecek, Mannheim. Die Firma ist geändert in: Deutsches Modehaus Katharina Holeeek. Inhaber: Johann Holeeek Ehefrau Ka tharina geb. Gugler, Mannheim. Prokura: Hans Holeeek jun., Mannheim. Bauhütte Mannheim, Ludwigshafen. Frankenthal G. m. b. H., Mannheim. Die Prokura des Gustav Reese ist erloschen. Joseph Kuhn, Mannheim. Die Offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Hugo Singer, Mannheim. Die Prokura von Friedrich Vierling ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Heidelberger Tageblatt G.m.b.H., Heidelberg. Jetziger Geschäftsführer: Karl Krug, Kassel. Eugen Heller ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Gottlieb Reis, Heidelberg. Jetzige Inhaberin: Margarete Ober, ledig, Heidelberg. Carl Kiefer, Heidelberg. Jetzt Offene Handelsgesellschaft. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Carl Kiefer. Amtsgerichtsbezirk Eppingen. Hans Wießner Ä.-G., Richen. Die Prokura des Johann Bechtold, Frankfurt a. M., ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Ludwig Spitzer sen., Mosbaeh. Jetziger Inhaber: Ludwig Spitzer Ww. Lina geb. Kühner, Mosbach. Heinrich Seitz, Mosbach. Jetziger Inhaber: Gustav Seitz, Mosbach. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Konrad Krebs, Schwetzingen. Käthe Krebs ist als persönlich haftende Gesellschafterin ausgeschieden. Amtsge richtsbezirk Wiesloch. L. Koppert & Co., Walldorf. Jetziger Inhaber: Paul Klee, Walldorf. Die Prokura der Frau Erica Kerl geb. Criee, Walldorf, ist erloschen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Franz Hettner G. m. b. H. Zweigniederlassung Mannheim, Mannheim. (Zweigniederlassung in Mannheim aufgehoben.) Hans Langenbach G. m. b. H., Mannheim. Süddeutsche Elektrizitäts-Gesellschaft Feuerstein & Co., Mannheim. Münz & Co., Ladenburg a. N. Otto Dernen & Co., Mannheim. Ernst Bergmann, Mannheim. Eduard Jürgens, Tiefbaugeschäft, Laden- bürg a. N. Herold G. in. b. H., Mannheim. Süddeutsche Transportgesellschaft in. b. Hi Mannheim, Zweigniederlassung, Sitz in Stuttgart. (Zweigniederlassung Mannheim aufgehoben.) Emilie Stahl, Cigarrenfabrik, Xeokarhausen. 2 BADISCHE WIßT SCHAFTS-ZEIT UN 6 Nr. 22 Friedrich Krauß, Ladenburg. Cuno Besenfelder, Mannheim. Richard Bechtold, Mannheim. Heinrich Hillenbrand, Mannheim. „Elektro-Wärme“ Gesellschaft für elektro- thermische Apparate und Anlagen m.b.H., Mannheim. Friedrich May, Mannheim. Paul Graeff, Mannheim. Rudolf W. Rosbitzki, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Albers Kommanditgesellschaft, Heidelberg. (Sitz nach Schriesheim verlegt.) Georg Schneider, Neckargemünd. Schlössinger & Co., Heidelberg. Gebrüder Rotzier, Heidelberg. EÜJj Amtsgerichtsbezirk Adelsheim. Alois Schmitt, Rosenberg. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Helmut Traut, Buchen. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Kleinmotorenbau Dipl.-Ing. Franz Rams- perger, Herbolzheim, Post Neudenau. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. E. Neu, Lützelsachsen. II. Oenossenschaftsregister. 111. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Kaufmann Jakob Elbert Wh. Henriette geb. Gerlach, Mannheim. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. c) Einstellungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Herbert Mörke, Großbuchhändler, Mannheim. V. Landwirtschaftliche Knt- schnidungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Johann Alfons Dörr, Rütschdorf. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. August Kaufmann, Sinsheim (Elsenz). Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Max Bier jun., Wagenschwend. Maria Englert Ww. geb. Mikolka und Mitinhaber, Dallau. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Wilhelm Gabel jung, Dippach, Gemeinde Korb. Wilhelm Gabel alt, Landwirt, Dippach, Gemeinde Korb. Georg Gottert jung, Dippach, Gemeinde Korb. Otto Ilzhöfer' und Martha geb. Otterbach, Leibenstadt. Alois Kieser jung und Anna Ludwina geb. Blatz, Buchen. Wilhelm Kühner und Emma geb. Friedrich, Bödigheim. Gottfried Kunz und Emma geb. Reichert, Merchingen. 1 Michael Josef Schätzler, Wettersdorf. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Heinrich Brockel und Mina geb. Künzer, Mönchzell. Jakob Eichhorn IV, Elise geb. Unglenk, Reilingen. Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Gustav Baumgärtner jung und Anna geb. Backfisch, Reichartshausen. Leo Blatz und Maria Elisabeth geb. Henn, Limbaeh. Adam Bracht und Rosina geb. Wieder, Schollbrunn. Franz Brauch und Frieda geb. Konrath, Fahrenbach. Heinrich Michael Eberle und Luise Katharina geb. Hinninger, Obrigheim. Konrad Guckenhan W T w. Anna geb. Walter, Strümpfelbrunn. Karl Henrich II und Lina geb. Eil, Fahrenbach. Otto Keil, Reichenbuch. Karl Keller und Anna geb. Keil, Sulzbach. Adam Keßler und Anna geb. Lenz, Mülben bei Eberbach. Edmund Münch und Maria geb. Noe, Fahrenbach. Eugen Rhein, Trienz. Josef Rieth und Josefine geb. Mall, Stein a.K. August Dionys Röser und Maria geb. Most- haf, Stein a. K. Karl Josef Röser und Paulina geb. Spohn, Stein a. K. Erwin Säufer und Johanna geb. Schiffercr, Epfenbach. Philipp Adam Schilling und Berta geb. Maier, Reichartshausen. Emil Schmitt und Rosa geb. Seltenreich, Krumbach. Josef Anton Schnetz, Stein a. K. Albert Scholl, Reichartshausen. Eugen Steck II und Hedwig geb. Rüger, Muckental. Sylvester Stumpf, Katzental. August Zimmermann und Anna Berta geb. Bier, Fahrenbach. Friedrich Zimmermann und Katharina geb. Schilling, Reichartshausen. Amtsgcrichtsbez. Tauberbischofsheim. Frieda Fahrbach geb. Behringer und Miterben, Neunstetten. Josef Alois Fleischmann, Großrinderfeld. Georg Hussy, Unterwittighausen. Eduard Jenninger und Regina geb. Müller, Berolzheim. Friedrich Kern und Katharina geb. Rumm, Schwarzenbrunn. Adam Landeck II und Barbara geb. Kunkel, Höhefeld. Alfons Nunn und Josefine geb. Hügel, Assamstadt. Albert Schäffner, Marbach. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Ludwig Falkner, Inhaber Karl Schmitt, Durlach. Inhaber: Kaufmann Karl Schmitt, Durlach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Badische Heimstätte G. m. b. H. (Treuhandstelle für Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen), Karlsruhe, Schloßplatz 13. Geschäftszweig: Förderung der Kleinsiedlung, des Baues von Eigenheimen, des Kleingartenwesens und der Heimstättenbewegung. Stammkapital: 1000000 RM. Geschäftsführer: Dr. Paul Wirths, Dipl.- Kaufmann, Dortmund, Walter Staiger,, Regierungsrat, Karlsruhe. Otto Bossinger, Karlsruhe, Gebhardstr. 13. Inhaber: Otto Bossinger, Kaufmann, Karlsruhe. Geschäftszweig: Handel mit dem gesamten Heimbedarf. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Hans Assall, komplette Wohnungseinrichtungen, Baden-Baden. Die Firma lautet jetzt: Hans Assall. Christian Schmitz-Lorentz, Baden-Baden. Jetzige Inhaberin: Frau Hermann Schneider, Alice geb. Schmitz, Baden-Baden; deren Prokura ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Theodor Barquet, Hofapotheke, Bruchsal. Jetziger Inhaber: Walter Pedersen, Apotheker. Amtsgericfatsbezirk Bühl. Mittelbadische Zigarrenfabrik Gebr. Schweizer, Bühl. Fritz Schweizer, Zigarrenfabrikant, Bühl, ist als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Durlach. E. A. Guckert Kommanditgesellschaft, Berghausen. Der persönlich haftende Gesellschafter Kurt Krüger, Kaufmann, Karlsruhe, ist ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Gust. Benzinger Nachfolger J. Estelmann, Karlsruhe. Jetziger Inhaber: Erhard Jean ■ Estelmann, Kaufmann, Karlsruhe. Gesamtprokura: Kaufmann Bruno Barth, Karlsruhe, und Kaufmann Erich Melcher, Karlsruhe. Brauerei Schrempp-Printz A.-G., Karlsruhe. Gesamtprokura: Friedrich Schneider, Kaufmann, Karlsruhe. Nr. 22 BADISCHE WIE T SCHAFTS-ZEIT UN G 3 Ignaz Ellern, Karlsruhe. Die Offene Handelsgesellschaft ist in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Hermann Ellern, Bankier, ist als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden. Otto E. Furrer Neuvulka, Neugummierungsund Vulkanisieranstalt, Karlsruhe. Die Firma ist geändert in: „Neuvulka“ Otto E. Furrer. Gebrüder Hensel, Karlsruhe. Die Gesellschaft wird nach Einstellung des Konkurses von den Gesellschaftern Adolf Hensel und Stefan Gärtner als Offene Handelsgesellschaft fortgesetzt. Die Prokura der Ernestine Hensel ist erloschen. Mette & Beule, Karlsruhe. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter Gustav Adolf Reule. Ludwig Maier, Karlsruhe. Die Prokura des Christian Aschenbrenner und des Artur Haas ist erloschen. Jetzige alleinige Inhaberin ist die bisherige Gesellschafterin Christian Aschenbrenner Ehefrau, Karlsruhe. Ferdinand Odenwald, Karlsruhe. Die Firma ist geändert in: Ferdinand Odenwald Inh. Hermann Ochs. Jetziger alleiniger Inhaber : Hermann Ochs, Fuhrunternehmer, Karlsruhe. Bertold Roll, Bulach. Jetziger Inhaber: Emil Hall, Waschanstaltbesitzer, Karlsruhe-Bulach. Vereinshaus Hebelstraße 21 A.-G., Karlsruhe. Jean Estelmann ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Liquidatoren: Wilhelm Stöber, Karl Reichenbach und Rudolf Kaiser. Amtsgerichtsbezirk Oflenborg. Hofstetter & Kunst Nachfolger G. m. b. H., Offenburg. Die Geschäftsführer Adolf Siefert, Kaufmann, Offenburg, und Eugen Bau, Kaufmann, Offenburg, sind aus- geschieden. Jetziger alleiniger Geschäftsführer: Dr. Wilhelm Wenzel, Kaufmann, Stuttgart-Bad Cannstatt. J. Jenewein & Cie., Offenburg. Die Prokura des Fritz Jenewein, Kaufmann, Offenburg, ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Phiiippsburg. Gustav Reichenstein, Baumaterialien, Philippsburg. Gustav Reichenstein ist ausgeschieden. Jetziger Inhaber: Kaufmann Jakob Reichenstein, Philippsburg. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Wertheimer & Maier, Rastatt. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter Sally Maier. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Schwarzwälder Majolikafabrik G. m. b. H., Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Paul Betzier, Maschinenfabrik, Karlsruhe. Albert Füller, Karlsruhe. Walter Hochhäuser, Karlsruhe. Hirsch Leiner, Karlsruhe. Friedrich Stirn, Karlsruhe. Heinrich Stöcker G. m. b. H. in Liquidation, Karlsruhe. II. Genossensehaftsregister. UI. Konkurse. a) Eröffnungen. Amts gerichtsbezirk Philippsburg. Nachlaß des Bürgermeisters und Landwirts Ludwig Brecht II, Rheinsheim. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Oberkirch. Anton Huber Ww. Maria Anna geb. Ron- necker, Bad Griesbach (Böttelbach). Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Josef Gmeiner und Ehefrau Maria geb. Vollmer, Bottenau (Fröschhof). Franz Josef Palmer, Bauer, Nesselried. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Achern. Franz Haas Eheleute, Fautenbach. Rudolf Decker, Landwirt, Furschenbach. Hermann Schneider, Bauer, Seebach. Josef Doll Eheleute, Waldulm. Amtsg erichtsbezirk Bruchsal. Leo Speck II und Ehefrau Berta geb. Fabry, Obergrombach. Josef Grämlich V, Sebastian Sohn, Üstringen Amtsgerichtsbezirk Kehl. Johann Georg Vogel III und Ehefrau Katharina geb Weislogel, Legelshurst. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Adolf Engelhard und Ehefrau Margareta geb. Rauch, Elchesheim. Industrie- und Handcls- kammcr Pforzheim. I. Handelsregister. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. a) Neueintragungen. Otto Schneider, Pforzheim. Inhaber: Otto Schneider, Kaufmann, Pforzheim. Wilhelm Renz, Pforzheim. Inhaber: Wilhelm Renz, Fabrikant, Pforzheim. Hermann Drollinger, Pforzheim. Inhaber: Hermann Drollinger, Fabrikant, Pforzheim. b) Veränderungen. Dentaurum Kom.-Ges. Winkelstroeter & Co., Pforzheim. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige persönlich haftende Gesellschafter Hans Peter Winkelstroeter, Fabrikant, Pforzheim. Die Firma ist geändert in: Dentaurum Hans Peter Winkelstroeter. Deutsche Bank und Discontogesellschaft Filiale Pforzheim mit Hauptniederlassung in Berlin unter der Firma Deutsche Bank und Discontogesellschaft. Gesamtprokura: stellvertretender Direktor Dr. Walter Tron, Pforzheim. Die Prokura des Max Loeb, Pforzheim, ist erloschen. Fr. Kämmerer A.-G., Pforzheim. Änderung des Gesellschafts Vertrags. II. Genossenscha'ftsregister. HI. Konkarge. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schuldungsverfahren. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Landwirt Friedrich Kappler Ww. Karoline Wilhelmine geb. Huber, Ittersbach,Hauptstraße 61. Industrie- und Handelskammer Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Emmeijdingen. C. A. Ringwald, Emmendingen. Persönlich haftende Gesellschafter: Frau Karl Johann Ringwald Ww. Rosalie geb. Gop- pelsroeder, Emmendingen, und Karl Ringwald, Kaufmann, Freiburg. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Louis Faist, Freiburg i. Br. Inhaber: Kaufmann Paul Ferdinand Sohler, Freiburg. Amtsgerichtsbezirk Neustadt. Nägele & Bader, Schotterwerke, Löfflngen. Persönlich haftende Gesellschafter: Unternehmer Konrad Nägele und Franz Bader, Löffingen. A mtsgerichtsbezirk Waldkirch. August Weber, Kunden- und Handelsmühle, Bleibach. Inhaber: August Weber, Müllermeister, Bleibach. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Triberg. Deutsche Bank und Discontogesellschaft, Zweigstelle Triberg. Prokura: Bankleiter Leonhard Keiper, Triberg. Die Prokura des Max Böhringer, Triberg, ist erloschen. Zureich & Co. K.-G., Triberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Kaufmann Franz Zureich. Amtsgerichtsbezirk Villingen. Deutsche Bank und Discontogesellschaft A.- G. Berlin, Filiale Villingen. Prokura: Franz Hölker, Villingen. Verlag der Schulbrüder 0. H., Kirnach- Villingen. Persönlich haftende Gesellschafter: Bruder Direktor Raimund Simons und Bruder Eberhard Zimmermann, beide in Kirnach-Villingen. Bruder Provinzial Philipp Niederbe und Bruder Michael Zimmer sind aus der Gesellschaft ausgeschieden. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Maschinenfabrik Gebrüder Kramer, Gut- madingen. 4 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 22 Amtsgeriehtsbezirk Emmendingen. Emil Weil, Zigarrengeschäft, Emmendingen. Amtsgeriehtsbezirk Freiburg i. Br. Luise Beelicrer, Freiburg i. Br. Wäscherei Sehoch Inh. Robert Schoch, Freiburg i. Br. Engelbert Willinann, Breitnau. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Emanuel und Moritz Baum, Nonnenweier, t'igarettenfabrik Tundelinga Carl Heidinger, Lalir-Dinglingen. Heidi-Werk Heidinger K.-G„ Lahr-Dinglingen. Amtsgeriehtsbezirk Triberg. Presseverein Triberg G. m. b. H. (Druck und Verlag des Triberger Bote), Triberg. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Spar- und Darlehnskasse Achkarren e. G. m. u. H., Achkarren. Neue Vorstandsmitglieder : Landwirt Georg Isele und Schneidermeister Karl Kunzeimann. Altbürgermeister Bernhard Fichter und Kaufmann ■ und Landwirt Karl Kunzeimann sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Gegenstand des Unternehmens ist beschränkt auf: den Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns. Amtsgerichtsbezirk D onaueschingen. Ländlicher Kreditverein Hondingen e. G. in. u. H., Hondingen. Neue Vorstandsmitglieder: Josef Rieger, Bauer, und Martin Rösch, Landwirt, beide in Hondingen. Ignaz Rieger und Theodor Engesser II sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Sexau. Vorstand: Richard Spöri, Seiler. Sexau, Rechner. Amtsgerichtsbezirk Kenzingen. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Wagenstadt. Neues Vorstandsmitglied: Wilhelm ‘Zimmermann, Wagenstadt. Landwirt Franz Enz ist ausgeschieden. Spar- und Darlehnskasse e. G.in.u.H., Weisweil. Neues Vorstandsmitglied: Landwirt Friedrich Frieß, Schusters Sohn, Weisweil. Landwirt Friedrich Karcher ist ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Milchgenossenschaft e. G. in. b. H., Ichenheim. Weiteres Vorstandsmitglied: Heinrich Schnebel, Landwirt. Gegenstand des Unternehmens ist ausgedehnt auf die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen. Amtsgerichtsbezirk Neustadt. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Lenzkirch e. G. in. b. H., Lenzkireh. Vorstandsmitglied: Landwirt Theodor Meyer, Lenzkirch. Emil Bahnholzer ist ausgeschieden. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Donaneschingen. Bezugs- und Absatzgenossensehaft des Bauernvereins Aselfingen G. m. b. H., Asel- fingen. Amtsgerichtsbezirk Kenzingen. Darlehenskasse Kenzingen und Umgebung e. G. in. u. H., 'Kenzingen. III. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Triberg. Presse verein Triberg G. m. b. H. (Druck und Verlag des Triberger Bote), Triberg. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schnldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i.Br. Landwirt Oskar Engist Ww. geb. Dägele, Achkarren. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Johann Georg Ettwein, Landwirt, Pfaffen- weiler.» Landwirt Thomas Gail, Sunthausen. Landwirt Johann Gänsler II, ünadingen. Johann Hauser, Küfer, Sunthausen. August Kern, Landwirts-Eheleute, Vöhren- bach. Eugen Kornmayer, Landwirts-Eheleute, Geisingen. Johann Preis, Landwirts-Eheleute, Pf ohren. Landwirt Friedrich Rapp, Hochemmingen. Jakob Rieple, Landwirts-Eheleute, Una- dingen. August Weber, Bauers-Eheleute, Utten- hofen. Albin Weißer, Landwirt, Unterkirnach. Josef Wursthorn, Landwirts-Eheleute, Pfaffenweiler. Amtsgerichtsbezirk Freibarg i.Br. Bauer Julius Birkle, Unterglottertal. Landwirt und Schuhmacher Johann Bohny und Ehefrau Berta geb. Helger, Jeeh- tingen. Josef Graner und Ehefrau Maria geb. Ruh, Achkarren. Hilfsarbeiter Diinytri Huslisti und dessen Ehefrau Anna geb. Zipfel, Hartheim. Landwirt Simon Jaeg und Ehefrau Emma geb. Stein, Tiengen. Friedrich Karle, Landwirt, und Ehefrau, Merdingen. Landwirt Karl Kinderler und Ehefrau Sophie geb. Meyer, Endingen. Landwirt Gustav König II, Friedrich Sohn, und Ehefrau Maria Karolina geb. Nefzger, Opfingen. Landwirt Albert Kühnle, Karl Sohn, und Ehefrau Frieda geb. Mößner, Ihringen. Karl Heinrich Leimenstoll und Ehefrau Emilie geb. Sillinann, Vörstetten-Schupfholz, Post Untenreute. Karl Mattinüller, Wilhelm Sohn, und Ehefrau Anna "Katharina geb. Jenne, Ihringen. Landwirt Adolf Bärmann und Ehefrau Anna geb. Nein, GUndlingen. Landwirt Ludwig Steinebrunner und Ehefrau Pauline geb. Tritsehler, Zarten. Bauer Gustav Sumser, Wittental. ; c) Einstellungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Felix Maus, Landwirts-Eheleute, Utten- . hofen. Bezirksstelle Konstanz der Industrie- u. Handels- kammer Freibnrg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgeriehtsbezirk Engen. Süddeutsche Basaltwerke Karl Egon Erbprinz und Landgraf zu Fürstenberg & Co., Immendingen. K.-G. Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Egon Erbprinz und Landgraf zu Fürstenberg in Donaueschingen. Einzelprokura: Direktor Walter Krüger, Immendingen, und FF. Oberkammerrat Friedrich Kreuzer, Freiburg im Breisgau. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Renk & Esser, Bekleidungshaus, Radolfzell. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Karl W. Renk, Kaufmann, Radolfzell, Franz Esser, Kaufmann, Radolfzell. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Artur Kram, Markdorf. Inhaber: Artur Kram, Kaufmann, Markdorf. Geschäftszweig: Großhandel mit Tabakwaren. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Radolfwerke A.-G., Radolfzell. Gesamtprokura: Willy Schüler, Kaufmann, Kreuz- lingen (Kanton Thurgau). Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Süddeutsche Industrie- und Autoöle-Vertrieb Ernst Wiedeinann, Masehineningenieur, Singen. Prokura: Bertold Wiedemann, Kaufmann, Singen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Engen. Süddeutsche Basaltwerke G. m. b. H., Immendingen. Amtsgerichtsbezirk ffullendorf. Wolf & Grom, Kolonialwaren, Pfullendorf, Nr. 22 BADISCHE WIETSCHAFTS-ZEITUNG 5 Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Josef Bleicher, Herren- und Damenkonfektion und Schuhwaren, Radolfzell. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Eisenbahnkantine Radolfzell e. G. m. b. H., Radolfzell. Neues Vorstandsmitglied: Fritz Weber, Reiehsbahnassistent, Radolfzell. Hermann Steimer, Reichsbahnsekretär, Radolfzell, Otto Horber, Radolfzell, sind als Vorstandsmitglieder ausgeschieden. III. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Friedrich Zimmennann, Landwirt und Fuhr- halter, öhningen. Das Entschuldungsverfahren der Bauersleute Karl Matheis, Zell a. A., wird von Karl Matheis jung, Bauer, Zell a. A., weitergeführt. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Friedrich Zolg, Bauer, Bietingen. Johann Siebter, Landwirt, und dessen Ehefrau Rosa geb. Brechter, Großschönach bei PfuUendorf. Josef Quarleiter, Landwirt, und dessen Ehefrau Rosina geb. Mauch, Heinstetten. Anton Braun, Landwirt, und dessen Ehefrau Rosina geb. Klöckler, Herdwangen. Albert Weber, Landwirt, und dessen Kinder Alfons, Hilde, Paula und Josef Weber, Liggeringen. Johannes Weiß, Landwirt, Rast. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Johann Vogler, Bauer, Billafingen. Josef Braun und Ehefrau Anna Maria geb. Hierholzer, Rickertsweiler, Gemeinde Altheim. Paul Knörle, Gast- und Landwirt, Stetten bei Meersburg. c) Einstellungen. Amtsgerichtsbezirk Engen. Felix Maus, Landwirts-Eheleute, Uttenhofen. BUCHERSCHAU. Das Gesetz über Hypothekenzinsen vom 2. Juli 1936 nebst den wichtigsten Bestimmungen über Zinssenkung und Hypothekenmoratorien. Erläutert von Dr. Joachim Riehle, Oberregierungsrat im Reichswirtschaftsministerium. 1936. 172 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, Linkstr. 16. Preis: Kart. RM. 4.50. Das Gesetz bringt eine Fülle von Fragen mit sich, deren Beantwortung für den Laien oftmals um so schwerer sein wird, als die Durchführung der im Gesetz vorgesehenen Zinsermäßigung in erster Linie durch unmittelbare Verhandlungen zwischen den beteiligten Gläubigern und Schuldnern erfolgen sollen. Der uns vorliegende Kommentar bietet eine ausführliche Erläuterung des Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen und wird so nicht nur zur Lösung rechtlicher Schwierigkeiten, sondern auch zur Klarstellung der wirtschaftlichen Begriffe und Auswirkungen beitragen. Als Anhang ist dem Werk ein Abschnitt über die wichtigsten anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen über Zins- ermäßigung und Hypothekenmoratorien beigegeben, die die Zinssenkung der IV. Notverordnung wie auch die Zinskonversion und die Hypothekenmoratorien behandelt. Sämtliche Ausführungen versuchen immer wieder die Einzelfragen im Zusammenhang mit dem gesamten bisher zur Regelung des Kapitalmarktes ergangenen Bestimmungen zu bringen. Ausgewählte Probleme des Rechnungswesens in der Sägewerksindustrie. Untersuchungen zur Selbstkostenrechnung, kurzfristigen Erfolgsrechnung und Bilanz von Syndikus Dr. Paul Maier, Karlsruhe. Preis RM. 4.—. Bezug direkt vom Verfasser Karlsruhe, Bahnhofstr. 44. Diese Arbeit behandelt Fragen, die bisher in der Praxis und auch in der Literatur kaum 1 zur Erörterung gestanden haben, obgleich über sie in Fachkreisen das Bedürfnis nach einer Klärung sich längst herausgestellt hat. Besonders eingehend setzt sieh der Verfasser mit dem Bewertungsproblem auseinander, das in der Betriebswirtschaft der Sägewerksindustrie von großer Bedeutung ist. Dr. Maier fordert eine grundsätzliche Neueinstellung zum Rechnungswesen, die sich aus der besonderen Eigenart des Gewerbezweiges ergibt und die erforderlich macht, das Rechnungswesen nicht nur vom rein technischen Gesichtspunkt aus zu betrachten, sondern dasselbe überhaupt als Voraussetzung der ganzen betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge zu bezeichnen. Die Bearbeitung ist auf bestimmte Sachverhalte abgestellt, durch viele Beispiele und schematische Darstellungen erläutert. Das macht das Werk auch für den praktischen Sägewerksbesitzer verständlich und ist für ihn eine Fundgrube zahlreicher Anregungen. Reichskostenordnung vom 25. November 1935 und die einschlägigen Reichskostengesetze. Von Rechtsanwalt Dr. Eberhard Scholz. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9. Der Verlag Franz Vahlen hat wieder eine seiner bekannten Gesetzesausgaben herausgebracht. Sie enthält die Kostenordnung des Reichskostengesetzes, das Gerichtskostengesetz, die Gebührenordnung für Rechtsanwälte, das Gesetz betr. die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren in Armensachen, die Gebührenordnung für den Gerichtsvollzieher, die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige, das Gesetz über Reisekosten Vergütung der Beamten und die entsprechenden Gebührentabellen. Mit dieser Zusammenstellung hat der Herausgeber der Praxis ein brauchbares Hilfsmittel an die Hand gegeben. Praktische Betriebskunde des Kaufmanns. Von Dr. Artur Riedel und Dr. Luise Borgmann. Hans Bott Verlag, Berlin-Tempelhof. In der kleinen übersichtlichen Schrift werden wichtige betriebs- kundliche Fragen kurz und einprägsam behandelt. Wir erwähnen aus dem Inhalt: Standortsfrage des Betriebes, Unternehmungsform, Arbeitsorganisation, Kalkulationsfragen (Zweck der Selbstkostenberechnung; die Kosten, die Technik der Selbstkostenrechnung in der Industrie, im Handel), die Erfolgsrechnung, die Liquidität, die Statistik im Betriebe. Reichskostenordnung vom 25. November 1935. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart-Berlin. Das Buch enthält einen unkommentierten Text der Reichskostenordnung vom 25.11.1935, die am 1.4.1936 in Kraft getreten ist. Zuverlässigkeit und Schnelligkeit sind die wichtigsten Forderungen, die heute beim Einholen von Auskünften gestellt werden müssen. Beide Forderungen erfüllen die VEREINE CREDITREFORM durch ihre großzügige Organisation. Näheres durch die Vereinsbüros in: Schriftliche Auskünfte über die ganze Erde fckv. Großorganisation im_* Auskunftswesen für Handelsförderung und Kreditschutz (ca. 1000 Vereine und Filialen) Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Lahr, Lörrach, Mannheim, Offenburg (Bd.), Pforzheim, Villingen Tel.: 3695 5221 570 292 2801 2066 21692 1738 5685 2176 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 22 Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Wirtschafts-Zeitung legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende Veröffent- ■ ■ v lichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die badischen Industrie- und Handelskammern, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammern sind, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, O = Offenbarungseid geleistet, E = Entlassen nach sechsmonatlicher Haft. K = Konkurs mangels Masse abgelehnt, Amtsgerichtsbezirk Achern Amtsgerichtsbezirk Brnchsal Achern Armbruster Alfred, Schuhmachermeister . Wessel Hans, Heilpraktiker . Gamshurst Unterreiner Josef, Fahrräder . Großweier Koch Maria geb. Bruder . . Oberachern Hoferer Karl, Makler . . . . Schuh Erwin, Maschinenführ. 27. 10. H 27. 10. H 20. 10.H 20.10. H 13. 10. H 16.10. H 27. 10. O Ottenhofen Ehret Emil, Schreinermeister 9. 10. H Renchen Hodapp Konrad, Fuhruntern. 13. 10. H Sasbachwalden Zink Bernhard, Leitermacher 28. 10. O Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Bertsch & Co. G. m. b. H., Schweigrotherstr. 8 . . . . 16. 10. H Bertsch Frieda, Inhaberin der Firma Bertsch & Co. Lichtpauspapiere G. m. b. H., Schweigrotherstr. 8 . . . . 30. 10. H Schreiber Ottmar Ehefrau . 21. 10. H Wöhrle Werner, Kellner . . . 21. 10. H Sinzheim Guwang Nicolaus, Lastfuhrunternehmer, Adolf-Hitler - Straße 3.16. 10. H Peter Josef, Metzger, Adolf- Hitler-Straße 34 . 30.10. H Amtsgerichtsbezirk Breisach Breisach Fehrenbach Albert, Arbeiter . 16.10. H 24.10. O Franz Max, Säger.16.10. H Bosenberg Eugen .9. 10. H Bischoffingen Gaiser Albrecht, Schmied . . 16. 10. H Burkheim Probst Herrn., Rheinbauarb.. 2. 10. H Gündlingen Hall Josef, Baugeschäft . . . 25. 10. H Ihringen Jakob Gustav, Fahrradhdlg.. 30. 10. H Scheppele Friedrich . 9.10. H Kiechlinsbergen Sulzer Leo, Unternehmer . . 23. 10. H Königschaffhausen Glur Karl, Landhelfer.... 2. 10. H Bruchsal Heinzmann Wilhelm, Autovermietung . Riegel Alphons-, Schneiderm., Schloßstr. 6, jetzt Neu-Ulm (Bay.), Johannesstr. 4 . . Wisser Wilhelm, Kasernenstraße 14. Karlsdorf Burger Willi, Dentist .... Huber Robert, Metzger,Hauptstraße . Kronau Frank II Simon. Menzingen Maier Heinrich, Sattler und Polsterer . Mingolsheim Kehrer Otto, Inselstr. 186 . . Schorle Franz. Östringen Groß Karl, Sattlermeister . . Weiher b. Ubstadt Gisy Josef, Arbeiter .... Meister Isidor, Arbeiter . . . Amtsgerichtsbezirk Bachen Buchen Weinlein August, Schneiderm. Altheim, Amt Buchen Lauer Alfred, Landwirt . . . Lauer Alfred, Samenhändler . Gerichtstetten Eigeiser Anton, Maurer . . . Heidersbach Schiemer Thomas, Gastwirts- ehefrau. Höpfingen Hefner Josef Alois, Steinmetz Nohe Adolf Witwe. Walldürn Aldenhoven Willi, Reisender . Englert Wilhelm. Kilian Anton, Schlosser . . . Kilian Wilhelm, Tüncher . . Klein Walter. Löser Karoline Ww. Metzger Karl. Metzger Karl, Motorfahrzeuge Müller Maria, Tierarztwitwe . Rütten Theodor, Unternehmer Scheurich Anna Ehefrau, Lebensmittelhaus . Zahn Theodor, Arbeiter . . . 21. 10. H 2. 11. K 21. 10. H 13. 10. H 19. 10. O 27. 10. H 7. 10. H 21. 10. H 7. 10. H 14. 10. H 14. 10. H 30. 9. H 5. 8. H 9. 9. H 21. 10. H 7. 10. H 5. 8. H 8. 10. H 16. 5. H 5. 10. O 10. 9. H 8. 10. H 22. 10. H 6. 8. H 6. 8. H 10. 9. H 22. 10. H 8. 10. H 8. 10. H 20. 8. H 6. 8.' H 10. 9. H Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen D^naueschingen Curth-Dullenkopf Adelheid, „zum Hotel Lamm“ ... 29.10. H Braun Josef, Käferstr. 39, bei Geiger .1. 10. H Hinderschiedt Karl, Gymnasialmusiklehrer . 1.10.H Simon Theresia Witwe, Inh. d. Buchdruckerei Gebr. Simon 1. 10. Wahl Anton, Friseur . . . . 22. 10. Hausenvorwald Preis Wilhelm, Bauer . . . . 22.10. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen Emmendingen Kistner Wilhelm. Meier Hugo, Milchhandlung Zeller Karl, Friseur . . . Eichstetten Weil Theophil, Kaufmann . Malterdingen Läufer Karl Witwe .... Mundingen Rutsch Friedrich, Nr. 30 . Teningen Heidenreich A. Witwe . . Windenreute Ziebold Chr., Nr. 70 . . . Amtsgerichtsbezirk Engen Engen Bach Mathias ........ 6. 10. Dörflinger Johann jr., Möbelfabrik .13.10. 27.10. 27.10. 27. 10. 27. 10. Käfer Richard, Bahnbeamter, Eheleute .13.10. König Anton.6.10. Zwochner Alfred, Kaufmann . 27.10. Anselfingen b. Engen Käfer Richard, Bahnbeamter 13. 10. Leute Karl, Vertreter .... 6. 10. Ehingen Schmid Thomas, Kolonialw. . 6.10. Emmingen ab Egg Gebhard Josef, Schuhmacher 13.10. Hattingen Speck Karl, Straßenwart . . 9.10. Immendingen Ebner Emst Ewald, Chauffeur 13.10. Kümer Alwine geb. Ritter . . 13.10. Melchior Georg .13.10. 30.10. 21 . 10 . 30. 10. 14. 10. 7. 10. 7.10. 21 . 10 . 7. 10. KKK o K K KK KKK KKKKK K K K K K K KKK K KW Nr. 22 BADISCHE WIßT SCHAFTS-ZEITUNG 7 Möhringen (Baden) Mattes Maria.13. 10. H Mattes Marie, Sand- u. Kiesbaggerei .22 10. H Ohnmacht Albert, Dentist . 6.10. H Tengen Zimmermann Jakob, Flaschner 6. 10. H Amtsgerichtsbezirk Ettenheim Ettenheim Greif! Max, Malermeister . . 21.10. H Singler Hermann, Malermstr. 28. 8. O Wildersinn Edmund, Arbeiter 22. 7. H Altdorf Blum Louis, Kaufmann, Et- tenheimer Straße 6 . . . .17. 6. O Geppert Josef. 2.9.H Springmann Bernhard, Maurermeister .28. 10. H Ettenheimmünster Weisbach II Wilhelm . . . . 18. 5. H Grafenhausen, Amt Lahr Kölble Franz, Malermeister . 17. 6. H Kippen heim Burger Willi, Maler .... 16. 9. H EYiedrich Anton.15. 7. H Kraus Willi, Bäcker . . . . 31.10. H Naudascher Theodor, Schmied 4.11. H Stahl Johann, Baugeschäft . 1. 7. H Mahlberg Kramer Georg alt.16. 9. H Beis Johann, Schuhmaßgesch. 27. 5. H Orschweier Obergföll August, Maurermstr. 28. 10. H Schmieheim Wanner Georg, Kaufmann. . 22. 7. H Winkler Severin, Landwirt . 4. 11. H Amtsgerichtsbezirk Ettlingen Ettlingen Ruf Robert, Kaufmann . . . 21.10. H Spessart Weber Johann, Gastwirt . . 14.10. H Amtsgerichtsbezirk Gernsbach Gernsbach Schönthaler Christoph, Kaufm. 19. 10. H Lautenbaeh Lingenfelder Otto, Sand- und Kies werk.29.10. 0 Amtsgerichtsbezirk Freiburg Freiburg Brixner Alfred, Kaufmann, Vierlinden 9.30.10. H Furtwängler Fridolin, Zähringen, Pochgasse 31 . . . 30.10. H Genthner Friedrich Wilhelm, Kasernenstr. 8.13.11. H Giesecke Karl Ludwig, Kaufmann, Erwinstr. 30 . . . . 6. 11. H Gilgin Hermann, Kaufmann, Metzgerau 2.6.11. H Goldschagg Rudolf, Inhaber Berthold Goldschagg, Buchdruckereibesitzer, Nußmannstraße 16.30.10. H Haeneeke Hermann, Polizeimajor a. D. Ehefrau, Maria- Theresia-Straße 2.28.10. H Haeneeke Hermann Ehefrau, Pension, Maria - Theresia- Straße 2.4.11.H Hagele Heinrich, Luisenstr. 4 4. 11. H Holzer Eugen, Frisier-Salon, Friedrichstr. 13.4. 11. H Kiefer Anna geb. Steinebrunner, Adelhauserstr. 10 . . . ll.ll.H Dr. Kindermann Nestor, Handelsschullehrer, Turnseestraße 40.4.11. H Klott Adolf, Zähringen, Unterfeldstraße 18.11.11. H Lamberts Reinhold, Kaufm., Maienstr. 1 ll.ll.H Lauster Wallburga, Angestellte, Schänzlestr. 5. ll.ll.H Maier Maria, Hausangestellte, Dreikönigstr. 41.11.11. H Nigg Albert, Schreiner, Schloßbergstraße 38. ll.ll.H Oertel Lenchen Ww. geb. Gärtner f, Emil-Gött-Straße 21 wohnhaft gewesen.3.11. K Schaumann Franz, Kaufm.- Gehilfe, Egonstr. 55 . ... 6. 11. H Schmidt Margarethe Ehefrau, Talstr. 3.13. 11. H Schumacher Emil, Zasius- straße 108.13. 11. H Schuhmacher Emil, Kolonialwaren, Zasiusstraße . . . . 13. 11. H Schwarz Heinrich, Auto-Vermietung, Eschholzstr. 34. . 30. 10. H Stöber Otto, Metzger, Merian- straße 20.13.11. H Stolz Emil, Malermeister, Maltererstraße 10.13. 11. H Veit Albert, Metzger, Händler, Merzhauser Straße 121 . . 13. 11. O Vogel Geo, Inh. der Firma Geo Vogel, Eisenbahnstr. 9 6. 11. H Waidele Albert, Postschaffner i. R., Merzhauser Straße 20 13.11. H Kirchz arten Fehr Adolf, Schreinermeister. 13. 11. H Fischer Cölestin, Zimmermann 13.11. H Zarten b. Kirchzarten Zähringer Alfred, Waldarbeiter 6. 11. H Amtsgerichtsbezirk Karlsrahe Karlsruhe Aldinger Otto, Schützenstr. 93 27. 10. H Amolsch Franz, Goldschmied, Herrenstr. 15.10.11. H Augenstein Karl, Schreiner, Schumannstr. 1 .10. 11. H Bartz Kurt Rieh., Vertreter, Rüppurrer Straße 3. . . . 12. 11. H Beck Paul, Möbeltransporteur, Edelsheimerstr. 6a .... 5. 11. H Becker Wilhelm, Bauführer, Rüppurr, Hinterm Dorf 27 12. 11. H Biermann Paul, Kaufmann, Lachnerstr. 8.5.11. H Blaß Josef, Enzstr. 22 . . . 13. 11. 0 Bleicher Wilhelm, Luisenstr.35 12. 11. H Boentgen Hermann, Graphiker, Nowack-Anlage 2 .... 5. 11. H Burger Josef, Heilmittelvertrieb, Karl-Wilhelm-Str. 32 12 11. H Demarez Eugen, Packer, Schwanenstr. 5.9.11. H Goldschmidt Friedrich jr., Blechnermstr., Herrenstr. 20 4. 11. H Hausmann Wilhelm, Kaufm., Steinstr. 5.10.11.0 Hennhöfer Isidor, Kaufmann, Rüppurr, Rosenweg 65 . . 2. 11. O Jene Hans, Beiertheim, Geb- hardstr. 24.10. 11. H Kaufmann Walter, Automechaniker, Roonstr. 3 . . . 10.11. H Keck Emma Wwe., Schuhmacherei (Geibelstr. 12), Rheinstr. 36.3. 11. H Knab Hermann, Malermeister, Steubenstr. 30.10. 11. H Kreußler Paula, Weiß-, Kurz- und Wollwaren, Kaiserstr. 59 3. 11. H 3. 11. H 10. 11. H 10.11. H Kühn Eugen, Gartenbau, Rüppurr, Battstr. 40.10.11. H Kusber Max, Kürschnerei, Karlstr. 20.3. 11. H Lüdtke Eduard, Dentist, Philippstr. 7.10.11 Menges Adolf, Viktoriastr. 7 . 10. 11 Müller Albin, Schreinerei, Maxaustr. 38.3. 11. Müller Emmy geb. Runge . . 3. 11. Opolony Caroline, Artistin, Schützenstr. 67.9. 11, Ratzel Helmut, Diakonissenstraße 8.11. 11. Rehm Eduard, Mechaniker, Gartenstr. 10.11. 11. Rehm Karl, Mechaniker, Kußmaulstraße 3 .9.11. Renz Jakob, Schmiedmeister, Gerwigstr. 36 .11.11. Röster Willi, Friseur, Lessingstraße 9.11.11. Ruf Wilhelm jr., Milchhändler, Knielingen, Neufeldstraße . 11. 11. Sandrisser Franz, Kaiserstr. 87 3. 11. Schäfer Christian Leopold, Schreiner, Rüppurr, Löwenstraße 19.10. 3. Schaper Willi, Mech. Werkstätte, Mainstr. 10 . . . . 10. 11. Schmitt Reinhold, Installateur, Bernhardstr. 7. t . 27. 10. 3. 11. Schreiber Kurt, Kaufmann, (Steinstr. 23), Schützenstr.60 27. 10. 13. 11. Sieber Oskar, Lessingstr. 32 . 3. 11. Speck Wendelin, Baugeschäft, Bulach, Kirchfeldstr. 38 . . 3. 11. Spielmann Hans Ehefrau Lilly, Kaiserstr. 42.9. 11. Steiner Rolf, Weinhändler, Scheffelplatz 1.4. 11. Stengel Hermann, Bauunternehmer, Tauberstr. 5 . . . 4. 11. Stolz Hermann, Verwaltungsangestellter, Kreuzstr. 20 . 4. 11. Eggenstein Will Jakob Friedrich, Landw. 7.11. Forchheim Süpfle Wilhelm, Zimmermstr. 11. 11. Amtsgerichtsbezirk Kenzingen Kenzingen Dr. Bader Edwin Richard, ' Kaufmann.29.10. Bodemer Hermann, Hilfsarb. 22.10. Kessler Otto, Hafnermeister . 15. 10. Rist Karl, Autovermietung . 22. 10. Endingen a. K. Helbling Heinrich, Schuhw. . 5.10. 5. 10. 20 . 10 . Leon Theodor.22.10. Riegel a. K. Stoll Franz, Chem. Produkte . 22. 10. 22 . 10 . Amtsgerichtsbezirk Konstanz Konstanz Amann Josef, Schreinermstr., Wessenbergstr. 36 .... 8. 10. H Amann Therese Ehefrau, Wes- senbergstraße 36.8.10. H Grabs Margarete Witwe, Zol- lernstraße 27 .8. 10. H Huber Josef, Kaufmann, Turnierstraße 29 . 29. 10. H Karrer Albert, Malermeister, Robert-Wagner-Straße. . . 29. 10. H Knobel Otto, Hilfsarbeiter, Brückengasse 5.1.10. H Moser Karl, Brückengasse 2 . 8.10. H Muffler Gebhard, Fuhrhalter, Schlachthausstr. 17 ... . 8. 10. H MM MK ° ffi K ° K K MK o. M MM MMM M M M M M M M MMMM MMMM MM BADISCHE WIßT SCHAF TS-ZEIT UN 6 Nr. 22 Muffler Gebhard, Fuhrhalter, Schilfweg 2. Odermatt Johann, Taxameterbesitzer, Albert-Leo-Schla- geter- Straße 59. Oschwald jg. Hermann, Buchhalter, Turnierstr. 25 . . . Rickert Theodore Witwe, Zähringerstraße 26. Rothmund Anna Ehefrau, Zasiusstr. 17. Rothmund Eugen, Malermstr., Zasiusstr. 17. 22. 10. H 8.10.H 22. 10. H 8.10. H 22. 10. H 8.10. H 22.10. H Wagner Otto, Arbeitsdienst - Abt. III 273 . 1. 10. H Wizemann August, Postschaffner a. D., Robert-Wagner - Straße 66 . 22. 10. H Zunker Wilhelm, Kaufmann, Wollmatingen, Kindlebild- straße 10a.29. 10. H Litzelstetten Nops Gottfried, Milchhändler 8. 10. H Amtsgerichtsbezirk Lörrach Lörrach Bechtel Karl, Geschäftsführer 12. 11. H Malzacher Franz, Palmstr. 39 2.11. H Malzacher Otto, Palmstr. 39 . 2.11. H 14. 11. O Mötsch Edwin, Wölblinstr. 55 13.11. H Oßwald Franz, Bäcker, Teichstraße 27.10. 11. O Reinacher Erwin, Lagerarb., Teichstr. 46.13.11.0 Wild Johann, Baugeschäft, Riesstraße.21. 10. H Brombach Kaltenbach Karl.13. 11. H Steinen Büchelin Otto, Schmiedmstr. 6. 11. H Weil a, Rh. Billion Friedrich, Inhaber einer Maschinenbauanstalt ... 12. 11. H Blum Mathias, Schreinermstr., Hinterdorfstr. 5.13. 11. H Hagist Karl u. Ehefrau Hermine geb. Hummel, Rangierer, Alte Straße 66 . . 13.11. H Hummel Hermine, Ehefrau des Karl Hagist, Alte Straße 13. 11. H Maßler Josef, Inh. eines Zimmergeschäftes .21.10. H Müller Ludwig, Gärtner, Leopoldstraße 28.21. 10. H Rummele Wilhelm, Belchenstraße 3 II.12.11.H Amtsgerichtsbezirk Mannhe im Mannheim Alberti Ewald, Böcklinstr. 18 23. 10. H Aßmann Erich, Zimmermann, B 7, 15, bei Balzer ... 13. 11. H Berlinghof Albert, Kaufmann, Rheinau, Karlsruher Str. 5 27. 10. H Berlinghof Albert, Lagerhalter, Rheinau, Karlsruher Str. 5 13. 11. 0 Berweck Emst, Friseur, Eichendorfstraße 18 .... 10. 11. H Betz August, Fischhändler, J 2, 17.27.10. H Bingold Wilhelm, Kfm. Vertreter, Gärtnerstr. 27/9 . . 2. 11. O Boos Georg, Kolonialwaren, Schwetzinger Straße 150 . 23. 10. H Frl. Boxheimer Luise, Spinnerin, Waldhof, Rindenweg 8 13.11. H Braisch Wilhelm, F 3, 2/3, jetzt Kaiserring 32.10.11. H Brandei Karl, Anhänger Vertreter, Werfthallenstr. 41 . 10. 11. H Epp Rudolf, Kassenangestellt., E 7, 15. Ernst Anton, Rheinhäuserstraße 35. Fahrbach Johannes, Kohlenhändler, Bürgermeister- Fuchs-Straße 15. Geiß Adam, T 6, 40 . . . . Gernet Heinrich, Linoleumgeschäft, J 3, 19. Gerspach Karl, Schneiderin., J 2, 15b. Gleiter Gustav, Käfertal, Frankentaler Brauhaus . . Grämlich Fritz, Feudenheim, Rükertstr. 12, Inhaber der früheren Firma Loesch & Grämlich, N 2, 11 . . . . Günther Nikolaus, Möbelgesch., S 3, 8. Hecker Peter, Feudenheim, Feudenheimer Grün 26 . . Hegener Karl, Zivilingenieur, und dessen Ehefrau Auguste Hegener, U 5, 16 .... Herbinger Ph., Malermeister, Mittelstr. 20. Frau Herrmann Hermine, Fri- seurgeechäft, J 3, 18 . . . Frau Herrmann Hermine geb. Fischer, Ehefrau des Ferdinand Herrmann, J 3, 18 Heuberger Ludwig, Kaufm., F 4, 18 III. Frau Hiller Aenne, Stadtsekretärsehefrau, Schafweide 53 Hipp Eugen, Maurer, Rheinau, Waldseestraße. Horn Leopold, B 6, 30/31 . . Jeredt Isidor, Vertreter, G 7,14 Kern Emil, Provisionsvertret., Schwetzinger Straße 152 . Keßler Friedrich, S 6, 17 . . Keßler Josef, Wirt, Feudenheim, Neckarst'r. 58 ... . Kilthau Adam, Malergeschäft, Käfertal, Obere Ried-Str. 50 Kloos Adolf, Architekt, Waldhof, Guter Fortschritt 8 Frau Kloos Katharina geb. Roß, Ehefrau des Ludwig Kloos, S 6, 20 .. Frl. Kohl Lina, Badstr. 17 Köpp Theodor, Mech. Schreinerei, Pumpwerkstr. 25/27 . Krüger Ferdinand, D 3, 4 . . Lang Thomas, Inhaber des Restaurants zur goldenen Traube, H 4, 1. Loesch Werner, Parkring 25, Inhaber der früheren Firma Loesch & Grämlich, N 2, 11 Lohrmann Robert, Badeanstaltsbesitzer, L 14, 1 . . . Pfau Karl, Kaufm., Kleinfeldstraße 29. Pfefferle Friedrich, Wirt, Waldhofstraße 2 ....... Pittel Wilhelm, Kaufm., B 1, 2 Reinig Hugo, Inhaber der Fa. Hugo Reinig, Textilwaren, Ballenstr. 48. Remmlinger Georg, Kaufmann, S 6, 38, bei Knoll .... Rietschel August, Große Mer- zelstraße 39, bei Behres Frau Roschauer Anna, Secken- heimer Straße 56 .... Frau Schmeckenbecher Emma, G 3, 12, zu den drei Glocken Schultz Willi, Photograph, B 2, 13 . . .,. Schunck Heinrich, Schimper- straße 1411. 4 11 H 4 11 H 10. 11 H 13. 11 H 23. 10 H 6. 11 H 13. 11 H 23. 10 H 30. 10 H i 23. 10 \ H 28. 10 H 4. 11 H 4. 11 H 28. 10 H 28. 10 H 29. 10 O 28. 10 H 4. 11. H 28. 10. H 6. 11. H 3. 11. O 11. 11. H 11. 11. H 28. 10. H 11. 11. H 11. 11. H 28. 10. H 28. 10. H 28. 10. H 29. 10. H 23. 10. H 3. 11 H 10. 11. H 10. 11. H 3. 11. H Stein Emil, Rheinvillenstr. 12 10. 11. H Stöcker Friedrich und dessen Ehefrau Fr. Stöcker, Lort- zingstraße 27.10.11. H Stein Karl Friedrich u. dessen Ehefrau Rosa Stein, Waldhof, Stolbergstr. 20 .... 10. 11. H Thomas Ludwig, Dachdek- kungsgeschäft, Parkring 23a 30.10. H Thomas Ludwig, Parkring 23 6. 11. H Frau Tremmel Maria, K 2, 25, bei Heidel.6. 11. H Winterling Franz, Großhdlg., Kirchenstr. 10.30. 10. H Edingen a. Neckar Schwald F. A., Schuhlager. . 5. 11. H Ladenburg Baumann Joseph, Friseur, Hauptstr. 12.27. 10. 0 Schriesheim a. d. B. Frau Sigmund Margarete, Hausfrau, Bahnhofstraße . 2.11.0 Saarbrücken Tuch Wolfgang, Handelsvertreter, Lampertstr. 3 . . . 2. 11. H Amtsgerichtsbezirk Meßkirch Meßkirch Liebhauser Fritz, Friseur . . 2. 11. H Engelswies Teufel Karl, Mechanikermstr. 5. 10. H Gutenstein Wohlhüter Emst, Händler . . 5. 10. H Kreenheinstetten Zimmermann Ernst, Gastwirt 19.10. H Rast Rothmund Josef, Maurer . . 5. 10. H Amtsgerichtsbez. Neckarbischofsheim Neekarbischofsheim Wolbert Wendelin, Landwirt . 19.10. H Siegelsbaeh Riemer Fritz, Maler- u. Gipsergeschäft .19. 10. H Amtsgerichtsbezirk Neustadt i. Schw. Neustadt (Schwarzwild) Jehle Ernst, Drogerie. . . . 21.10. H Steinhoff Franz, Verwaltungsstellenleiter b. d. Deutschen Arbeitsfront.28. 10. H Amtsgerichtsbezirk Oberkirch Nußbach Romeo Nicolescu, Landespro- duktenhandlung.15.10.H Zusenhofen Huber Bernhard, Schmiedem. 12. 11. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Andler Otto, Kaufmann, Altstädterkirchenweg 1, jetzt Strietweg 26.4. 11. H Becker Adolf, Sattler, Hegelstraße 11.11. 11. H Börsig Wilh., Heizer, Obere Austr. 54.11. 11. H Bossert Karl, Elektromeister, Ebersteinstr. 7.4. 11. H Bub Gustav, Bijouteriefabrik, Calwer Straße 54 .... 3. 11. 0 Hemminger Heinrich, Fässer, Obere Austr. 54 29. 10. H Huber Hermann, Kaufmann, Erbprinzenstr. 96, jetzt in Eutingen, Brömachweg 13. 9.11. O Meyle Arthur, Bijouteriefabrik, Untere Rodstr. 9, jetzt Kai- ser-Friedrich-Straße 79 . . 29. 10. H Nr. 22 9 BADISCHE WIRT SCHAF TS-ZEITUNG -,- Mohr Richard, Bertholdstr.19 29. 10. H Schwalb, Alban, Techniker, Kraftfahrzeuge, Holzgartenstraße 44.6. 11. O Trautz Rudolf, Handelsgärtnerei, Dillstein. ll.ll.H Wiedmann Werner, Katifm., Kaiser-Friedrich-Straße 83. 31.10. O Wolff Wilhelm, Schuhmacher, Gymnasiumstr. 24, jetzt Östl. 121.6. 11. H Königsbach b. Pforzheim Bürk Emil, Installationsgesch. und Mietwäscherei, Durlacher Straße 24. ll.ll.H Amtsgerichtsbezirk Radolfzell Radolfzell Gäßler Friedr., Bismarckstr. 7 7.10. H Martin Josef, Bootsbauer . . 21. 10. H Amtsgerichtsbezirk Rastatt Rastatt Geßler Gottlieb, Architekt, Kehler Straße 23 .... 28.10. O Junge Willi, Landwirt . . . 30.10. H Klumpp Moritz, Spediteur, Rheintorstr. 1.30.10. H Reis Rudolf, Bäckermeister, Kriegsstr. 16.16.10. H 16.10. H Seckeimann Emst, Naturheilkundiger, Kriegsstr. 11 . . 29.10. O Seitz J., Schreinermeister, Friedrichstr. 16.23.10. H Bietigheim, Amt Rastatt Ganter Joseph, Landwirt . . 16.10. H Durmersheim, Amt Rastatt Burkart Wilhelm, Fuhrmann . 21.10. H Hartmann A., Adolf-Hitler- Straße 31.21.10. H Gaggenau Huebenthal Heinrich, Goethestraße 11.23. 10. H Amtsgerichtsbezirk Säckingen Säckingen Hofmann Ferdinand, Küferei 27.10. H Kleinschmitt Gottfr., Gärtner 27. 10. H Glashütten Völkle August, Schmied ... 14.10. H Murg Eckert August, Küfer .... 20. 10. H Öflingen Schreiber-Heid, Elise .... 27. 10. H Amtsgerichtsbezirk Schönau Schönau i. Schwarzw. Bueb Fritz, Maurermeister . . 9.10. H Alzenbach Sprich Emst, Rentner . . . 18.11. 0 Muggenbrunn Maier Johann, Dachdecker . 9.10. H Todtnau Bernhard Franz, Hausknecht 26. 10. H Wißler Josef, Sattlermeister . 30.10. H Todtnauberg Huber Josef, Landwirt . . . 13.11. H Zell i. W. Dietsche Otto, Buch- und Schreibwarenhändler ... 9. 10. H Lang Erwin, Dipl.-Landwirt . 13.11. H Weißenberger Adolf, Arbeiter 13. 11. H Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen Schwetzingen Betterolf Lore, led., Hausangestellte .28. 10. H Fichtner Ludwig jung, Gärtner, Lindenstr. 52.9. 10. 0 Hockenheim Hardtmann Elise Wwe., Horst- Wessel-Straße 32.13. 10. H Ketsch Eppel Eva Witwe, Hocken- heimer Straße 45 .... 3. 11. H Fuchs Bernhard, Hocken- heimer Straße 77 .... 13. 10. H Haffner Fritz, Schwetzinger Straße 9.6.10. H Plankstadt Maier Karl .27. 10. H Reilingen Klein Karl Ludwig, Ob. Hauptstraße 163.3. 11. H Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Singen a. H. Meyer Diedrich, Kaufmann, Audifaxstr. 11.22.10.H Stoffel Alfred, Kaufm., Bucheggerstraße 4.29.10. H Gailin gen Auer Karl, Fahrräder . . . . 29. 10. H Friedländer H., Dentist ... 29. 10. H Scheib Rudolf, Zollangestellter, Dießenhofer Straße 21 . . 29. 10. H Worblingen Müller Wilhelm.22.10. H Amtsgerichtsbezirk Staaten Bad Krozingen Schieß August jung, Blechnermeister .2. 10. O Grißheim Gfell Stefan jung, Mechaniker 21. 10. H Grunern Grameispacher Fritz, Schmied 7.10. H Heitersheiin Burger Wilhelm, Baugeschäft 7. 10. H Kirchhofen Schweizer Karl Aug., Landwirt 14.10. H Waibel Franz, Landwirt . . 7. 10. H Amtsgerichtsbez. Tauberbischofsheim — 1—1 - — " 1 — «r 11 1 ■ Tauberbischofsheim Meßler Franz, Schneider . . 29. 10. O Gerchsheim Weber Josef.15.10. H Grünsfeld Hofmann Karl, Maler . . . 1. 10. H Lauda Schmitt Else, Dienstmädchen 8.10. H Unterwittighausen Hussy Wilhelm, Steinhauer . 8.10. H Ohnhaus Georg, Tüncher . . 14.10. O Zimmern b. 'Grünsfeld Brust Maria Witwe.29. 10. H Amtsgerichtsbezirk Triberg Triberg Ruckser Leonhard, Gastwirt z. Rößle.28.10. H Reichenbach b. Hornberg Haberstroh Jakob, Maurer und Landwirt.14. 10. H Schonach Schmidt Josef, Chauffeur . . 16. 10. O Amtsgerichtsbezirk Überlingen Überlingen Hoehns Walter, Provisionsvertreter .13.10. H Frickingen Geist Karl, Imobilienhändler. 2. 11. H Hagnau (Bodensee) Rinkenburger Johann, Küfermeister .2. 10. H Meersburg Laubenberger Mattä, Autovermieter .27.10. H Amtsgerichtsbezirk Villingen Villingen Büchner Johann, Steinhauer, Steppachstr. 101.27. 10. H Freidel Karl, Schneidermstr.. 20.10. H Roth Franz, Gerberstr. 6 . . 20.10. H Schifferdecker Wilhelm . . . 20.10. H Bad Dürrheim Grießhaber Johann, Installationsgeschäft .15.10. Mauch Josef, Metzgermeister. 22.10. St. Georgen i. Schwarzw. Rommel Hugo, Metallgießer . 15. 10. Amtsgerichtsbezirk Waldkirch Waldkirch i. Br. Heim Johann, Gastwirt zur Arche.1.10. Oberpreehtal Kern Karl Josef, Lastkraftwagenbetrieb .8. 10. Prechtal Oswald Alois, Arbeiter (früher Haslach) .17. 10. Suggental Schätzle Albert.8. 10. Amtsgerichtsbezirk Waldshut Waldshut Fried Friedrich, Ingenieur, Moltkestr. 4.16. 10. Lichtinger Otto, Kaufmann, Rheinstr. 41.30.10. Lienemann Karl, Kaufmann, Gartenstraße 6.11. Dettighofen Hank Wilhelm, Hauptlehrer . 23. 10. Gurtweil Seiferle Ehefrau.30. 10. Jestetten Indlekofer Marie Wwe., frühere Gastwirtin.22. 10. Oberlauehringen Hartmann Jakob, Kraftfahrz. 16.10. 6 . 11 . Stumpf August, Arbeiter . . 30.10. Tiengen Kaiser Alfons, Autovermietung 16.10. H Amtsgerichtsbezirk Wertheim Rauenberg Grein Hugo, Taglöhner ... 23.10. H Amtsgerichtsbezirk Wolf ach Schiltach Prochnow Otto, Kaufmann . 13.11. H Berichtigungen. Folgende Haftbefehle wurden aufgehoben: Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Busam Josef, Bäckerei, Lützenhardtstr. 34, H 15. 10. 1936 (siehe Bad. Wirtschafts- Zeitung Nr. 21, 1. November-Heft 1936). Amtsgerichtsbezirk Mannheim Fabrega Frau Clara, Mittelstr. 20, H 1. 10. 1936 (siehe Bad. Wirtschafts-Zeitung Nr. 21, 1. November-Heft 1936). Schunck Heinrich, Direktor, Schimper- str. 1411, H 8.10.1936 (siehe Bad.Wirtschafts-Zeitung Nr.20,2. Okt.-Heft 1936). WWW E E E E E E OE E E 416 Nr. 22 BADISCHE WIE T SCHAFTS-ZEITUNG - - . — . . . . _ _ Einzelhandel. Prüfungstätigkeit der badischen Industrie- und Handelskammern bei Eröffnung und Übernahme von Ladengeschäften im Monat Oktober 1936. Geschäftszweig Zu der Prüfung erschienen: Es bestanden: Es bestanden nicht: Mannheim Karlsruhe Pforzheim Freiburg Schopfheim Konstanz Mannheim Karlsruhe Pforzheim Freiburg Schopfheim Konstanz Mannheim Karlsruhe Pforzheim Frei- burg Schopf- heim Konstanz Lebensmittel, Kolonialwaren, Drogen, Obst, Gemüse . i 5 i 5 i 4 4 i i 1 Wild, Geflügel. — 1 — — .— _ 1 _ Tabakwaren. i 4 _ __ _ i 3 _ _ _ _ _ i _ _ _ _ Textilwaren. i _ _ _ _ i Brennmaterial. — _ — 1 _ _ _ _ 1 _ _ _ _ _ _ _ _ Fahrräder, Ersatzteile . . — — _ 1 i _ _ _ _ i _ _ _ _ 1 _ _ Kurz-, Weiß-, Wollwaren . — 1 _ _ _ _ _ _ _ _ _ i _ . _ Gemischtwaren. — 1 _ _ — _ _ 1 _ _ _ _ _ _ _ _ _ Möbel, Polsterwaren . . . — 1 — — — - — 1 - — — — — — — — — — zusammen: 3 13 i 7 i — 3 10 — 5 \ — — 3 i 2 — — Gesamtzahl der zur Prüfung Erschienenen .... 25 Hiervon bestanden.19 Nicht bestanden. 6 Gesamtzahl der seit Einführung der Prüfungen in _ Baden überhaupt Erschienenen. Hiervon bestanden . Nicht bestanden. 668 372 296 Angemeldete Ausverkäufe in Baden. Industrie- und Handelskammer Firma u. Straße Wohnort Geschäftszweig Grund der Veranstaltung Beginn Vorauss. Ende Mannheim Anna Paul Schwetzingen Wollwaren und Handarbeiten Geschäftsaufgabe 25.10. 36 25.12. 36 Rück & Lederer Heidelberg Strick-, Strumpf- u. Trikotwaren Geschäftsaufgabe 15.10. 36 16.12. 36 Freiburg i. Br. Anna Berg, Adolf-Hitler- Straße 278 Freiburg i. Br. Strumpfwaren Aufgabe des Geschäfts 1. 10. 36 Mitte November 1936 Freiburg i. Br. Emma Kahn, Adolf-Hitler- Straße 236 Freiburg i. Br. Textilwaren Aufgabe des Geschäfts 20.10. 36 20.12. 36 Freiburg i. Br. Alb. Schleinzer, Münsterpl. 23 Freiburg i. Br. - Aussteuerwaren Aufgabe des Geschäfts 27. 8.36 1.11.36 Pforzheim E. Bayh, Bertholdstr. 19 Pforzheim Kurz-, Woll- u. Weißwaren Aufgabe wegen Krankheit sofort 4—6 W T ochen Mannheim L. Klein & Sohn Walldorf Stoffe u. Wäsche Geschäftsaufgabe 2.11. 86 2. 1.37 Mannheim Gebr. Major Mannheim Schuhlager Geschäftsaufgabe 6. 11. 36 6. 1.37 Winterschlußverkauf 1937. Der Herr Reichswirtschaftsminister hat in der nachstehend abgedruckten Anordnung vom 81. Oktober 1986 diejenigen Waren des Textilfachgebiets bezeichnet, die in dem Winterschlußverkauf 1987 nicht zum Verkauf gestellt werden dürfen. Die Verbotsliste ist gegenüber der Liste für den Winterschlußverkauf 1936 erweitert und enthält auch einige Abweichungen von der für den Sommerschlußverkauf 1936 aufgestellten Liste. „In den Winterschlußverkäufen des Jahres 1937 dürfen die nachstehend aufgeführten Waren des Textilfachgebiets nicht zum Verkauf gestellt werden: Glatte (ungemusterte) weiße Wäschestoffe jeder Art einschl. Rohnessel, Handtücher einschl. Küchenhandtücher, Küchengeschirrtücher, Inletts jeder Art, glatte (ungemusterte) ungarnierte Bettwäsche, auch wenn sie mit garnierter Bettwäsche zu einer Garnitur zusammengestellt wird, Erstlingswäsche, Bettfedern, Kapok und sonstiges Bettenfüllmaterial, Matratzen, Matratzenschoner, Reformbetten, Bettstellen, blaue Mützen aller Art, M PEN TuMQirtMn licht mit Besseres FhaLü IT N EU Eft EMPFAN OJf BESSEREN Die Badische Wirfschafts- Zeitung ist ein anerkannt günstiges Insertionsorgan. Fordern Sie Angebot oder Vertreterbesuch! Nr. 22 BADISCHE W IE T SCHAF TS-ZEIT UN G 417 schwarze steife Herrenhüte, schwarze weiche Herrenhüte, Herrenschirme und -stocke, glatte schwarze Damenschirme, Kinderschirme, Gartenschirme, Teppiche, Fahnen und Fahnenstoffe jeder Art, Pelze, pelzgefütterte Mäntel.“ Markt- und Straßenhandel mit Obst, Gemüse und Blumen ist genehmigungspflichtig. Die Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21.10. 1986 (RGBl. S. 911) bestimmt in ihrem § 9, daß Straßenhändler, ambulante Gewerbetreibende und Markthändler den Handel mit Gartenbauerzeugnissen, Gewürzpflanzen, Obst, einschließlich Südfrüchten, wildwachsenden Beerenfrüchten, Gemüsen aller Art und Pilzen, Blumen, Zier- -pflanzen, Gemüse- und Blumensamen nur mit Genehmigung des Gartenbauwirtschaftsverbandes neu aufnehmen können. Die Genehmigung muß im Falle eines allgemeinwirtschaftlichen Bedürfnisses erteilt werden; sie soll erteilt werden, wenn eine Gefährdung bestehender Betriebe und eine Übersetzung des Gewerbezweigs nicht zu befürchten ist. Dieselben Vorschriften gelten für die Wiederaufnahme eines jetzt nur vorübergehend eingestellten Gewerbebetriebs. Mit der neuen Verordnung ist eine wirksame Handhabe dafür gegeben, der drohenden Übersetzung im Markt- und Straßenhandel mit den erwähnten Waren zu beheben. Kreditverkäufe an Soldaten. Der Herr Eeichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht hat in einem Erlaß vom 10. Oktober 1936 eindeutige Bestimmungen über Kreditverkäufe an Soldaten getroffen. Ihr Inhalt ist kurz der, daß Soldaten unter 25 Jahren Kredit- und Abzahlungsgeschäfte nur mit Genehmigung ihres Disziplinarvorgesetzten ab- schließen dürfen; dem Disziplinarvorgesetzten steht es frei, diese Altersgrenze von Fall zu Fall zu erhöhen. Der Erlaß ist für den Einzelhandel besonders deswegen von Bedeutung, weil darin darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß Geschäftsleute, die entgegen den Richtlinien Kredit an Soldaten gewähren, unter gewissen Voraussetzungen selbst bestraft werden können. Werbe wesen. Vorläufige Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft über die Werbung auf dem Gebiete der Elektrizität, des Gases und der Brennstoffe aller Art. Vom 26. Oktober 1936. (EA. Nr. 251 vom 27.10. 36.) Auf Grund des § 3 des Gesetzes über Wirtschaftswerbung vom 12. September 1933 (Eeichsgesetzbl. I S.625) und der §§ 4 und 5 der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung (Eeichsgesetzbl. I S. 791) wird im Ein- _ | ■ ■ - ■ Mineralöle - Betriebsstoffe - uei-nummei Vaseline Freiburg i. Brsg., Brombergstr. 17. Teieph.sm vernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminister folgendes bestimmt: In der an die Öffentlichkeit gerichteten Werbung für Elektrizität,. Gas und Brennstoffe aller Art sowie für Verwendung von zu ihrem Gebrauch oder Verbrauch bestimmten Geräten und Einrichtungen darf bis zu der beabsichtigten endgültigen Regelung der Werbung auf diesen Gebieten auf eine andere als die in der Werbung angepriesene Wärme-, Licht- oder Kraftquelle in keiner Weise, auch nicht versteckt, Bezug genommen werden. Diese Bestimmung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Für nicht an die Öffentlichkeit gerichtete Werbung bleiben die allgemein geltenden Vorschriften für Hinweise auf Wettbewerber und deren Erzeugnisse zu beachten. Berlin, den 26. Oktober 1936. M Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft Eeichard. Begründung. Schon seit langer Zeit besteht ein scharfer Wettbewerb zwischen Elektrizität, Gas und Brennstoffen aller Art, der insbesondere in der Werbung seinen Niederschlag gefunden hat. Verschiedene Vorkommnisse der jüngsten Zeit haben diesen Kampf in einer Weise verschärft, die ein sofortiges Einschreiten erforderlich machte. Um die bestehenden Mißstände zu beseitigen, hat der Werberat nach Anhörung der beteiligten Wirtschaftskreise im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Wirtschaf tsminister vorübergehend jegliche Bezugnahme auf eine andere als die angebotene Wärme-, Licht- oder Kraftquelle untersagt. Da die aufgetretenen Mißstände sich fast ausnahmslos aus einer vergleichenden Werbung entwickelt haben, kann eine weitere im Interesse der Wirtschaft unerträgliche Verschärfung des Kampfes nur durch das jetzt ausgesprochene allgemeine Verbot jeder vergleichenden Werbung verhindert werden. Untersagt ist nicht nur der offene, sondern auch der versteckte Hinweis. Als eine versteckte Bezugnahme ist auch die Angabe zu werten, daß bei dem angepriesenen Gegenstände bestimmte Nachteile nicht vorhanden seien. So darf z. B. für, die Dauer der augenblicklichen Anordnung in der Werbung für einen Gasherd nicht erklärt werden, er verursache keinen Schmutz, oder in der Werbung für ein elektrisches Kochgerät, es sei explosionsfrei. Diese Anordnung ist nicht als eine endgültige Regelung gedacht, da gerade die Werbung auf diesen Gebieten nicht vollständig auf den Vergleich verzichten kann. Der Werberat wird unter Mitwirkung der beteiligten Wirtschaftskreise im Laufe der nächsten Monate Richtlinien ausarbeiten, die die Werbung für Elektrizität, Gas und Brennstoffe aller Art endgültig regeln. Kohlen ■ Koks ■ Briketts für Industrie und Hausbrand . ab Zeche und ab eigenen Aufbereitungsanlagen am Oberrhein in Mannheim, Rheinau, Karlsruhe und Kehl beziehen Sie vorteilhaft durch FRANZ HANIEL« CIE. G.M.B.H. MANNHEIM E7.21 . Tel.35811 Eigene Brikettfabrik . Schiffahrt 418 BADISCHE WIRT SCHAFT S-ZEITUN G Nr. 22 Rheinmetall Schreib- } Rechen-, Addier- und Fakturiermaschinen Frankotyp Barfrankierer Büromaschinen -Sp ezialhau s Seebald, Freiburg i. Br. Ludwigstraße Nr. 8, Telephon 4091 Aus der Rechtsprechung;. 1. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein offenes Ladengeschäft betreibt, ist nach § 15a GewO, verpflichtet, ihre Firma, also auch den Zusatz „G. m. b. H.“ an der Außenseite oder am Eingang des Ladens anzubringen. (Urteil des Badischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 1986.) Die Vorschriften des § 15a GewO, verfolgen den Zweck, so erläutert der Badische Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung, das Publikum vor Irreführungen zu schützen und ihm zu ermöglichen, sich an Ort und Stelle über den Geschäftsinhaber zu unterrichten. Daß sich diese Regelung nur auf einen Teil der Gewerbetreibenden erstrecken sollte, nämlich auf die natürlichen Personen, sei von vornherein unwahrscheinlich; denn das polizeiliche Bedürfnis liege auch bei juristischen Personen in gleicher Weise vor, zumal, da mit fortschreitender Entwicklung des Geschäftslebens und mit dem Vordringen der Kapitalgesellschaften auch im Einzelhandel das Bedürfnis, daß der Geschäftsinhaber auch bei von solchen Gesellschaften betriebenen Einzelhandelsgeschäften angegeben werde, verstärkt hervortrete. 2. Die Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 — RGBl. I S. 629 — (Fassung der VO. vom 16. Oktober 1934, RGBl. I S. 999) sieht für die Mühlen zwar feste Einkaufspreise vor, sie verbietet aber, weder den amtlichen Preis, der sich nach § 48 Absatz 3 nur für Zahlung bei Lieferung' (netto Kasse) ausschließlich Sack versteht, zu kreditieren, noch untersagt sie den Mühlen, ihrem Verkäufer für die Einräumung eines Kredites, den die Mühle sonst bei ihrer Bank in der üblichen Weise in Anspruch nehmen würde, eine Vergütung zu zahlen. In der Gewährung einer solchen Vergütung für die Nutzung fremden Kapitals liegt kein unzulässiger Zuschlag zum Kaufpreis im Sinne des § 50 Absatz 2 VO. vom 14. Juli 1934. Wie die Parteien diese Vergütung berechnen wollen, ist ihrem Ermessen so lange überlassen, als nicht besondere gemäß § 8 Absatz 2 Ziffer 4 der Satzung für Getreidewirtschaftsverbände erlassene Zahlungsbedingungen entgegenstehen. (Urteil des Reichsgerichts vom 25. Juni 1936.) 3. Der Unfall eines Gefolgschaftsmitgliedes bei der Teilnahme des Betriebes an einer mit einem Aufmarsch verbundenen Kundgebung der Deutschen Arbeitsfront wird als Betriebsunfall anerkannt. (Entscheidung des Reichsversicherungsamts vom 17.7.36.) Das Reichsversicherungsamt führt u. a. in den Gründen folgendes aus: Solche Veranstaltungen seien zumal im Hinblick auf die Stellung der Deutschen Arbeitsfront im Aufbau der neuen deutschen Sozialordnung versicherungsrechtlich nicht anders zu beurteilen als die Feiern am Tag der nationalen Arbeit, denn hier wie dort sei Sinn und" Zweck jje r Kundgebung, die enge Verbundenheit der Schaffenden und die Zusammengehörigkeit von Betriebs- Wilhelm Lueg Liegenschaften Freiburg i. Br., Adolf Hitlerstr. 170. Fernspr. 2841. _Größte Auswahl in verkäuflichen Objekten. führer und Gefolgschaft zu pflegen und zu bekunden. Die Teilnahme eines Gefolgschaftsmitgliedes an derartigen Veranstaltungen sei als eine Angelegenheit seines Betriebs anzusehen und einer Betriebstätigkeit im Sinne der Unfallversicherung gleichzuachten. 4. Der Verstoß gegen Preisvereinbarungen zwischen Wettbewerbern ist dann unlauter, wenn er in der Absicht geschieht, unter Ausnutzung der Vertragstreue der Vertragspartner einen geschäftlichen Vorsprung zu erlangen (RG v. 16. 6. 36). Das Reichsgericht führt u. a. folgendes aus: „Der Verstoß gegen Preisvereinbarungen von Wettbewerbern ist in erster Linie eine Verfehlung gegen den abgeschlossenen Vertrag. Er begründet aber zugleich den Tatbestand einer • wettbewerbsfremden unlauteren Handlung, wenn der Vertragsbrüchige weiß, daß der Kartellvertrag gerade das Wettbewerbsgebiet regeln sollte, auf dem sich seine Verfehlung bewegt. Der Kartellvertrag begründet ein weitgehendes Vertrauensverhältnis zwischen den durch ihn Verbundenen. Jeder von ihnen ist auf den Gemeinschaftssinn und die Treue der anderen angewiesen. Wer unter bewußter Ausnutzung der Vertragstreue der anderen am Vertrage beteiligten Wettbewerber gegen die getroffenen Preisvereinbarungen seine Waren billiger anbietet, um sich so einen geschäftlichen Vorsprung vor den Wettbewerbern zu verschaffen, verletzt nicht nur den Vertrag, sondern handelt zugleich sittenwidrig i. S. des § 1 Unl.WG.; denn ein solches Verfahren ist mit den Anschauungen der anständig denkenden Geschäftswelt nicht in Einklang zu bringen.“ Man wird noch über diesen Standpunkt hinausgehend allgemein die Auffassung vertreten müssen, daß grundsätzlich jede Vertragsverletzung (ohne Vorhandensein eines besonderen Vertrauensverhältnisses) aus eigennützigen Gründen, also beispielsweise, wenn sie geschieht, um den Mitbewerbern in geschäftlicher Hinsicht einen Vorsprung abzugewinnen, unlauter ist. Geld- und Rankwesen. Vorsicht bei der Annahme beschädigter Reichsbanknoten. In letzter Zeit werden erneut Noten in den Verkehr gebracht, die in betrügerischer Absicht aus Teilen echter Reichsbanknoten über 20 RM. der Ausgabe vom 22. Januar 1929 zusammengesetzt sind. Diese Noten sind daran zu erkennen, daß die einzelnen Teile durch Klebestreifen verbunden sind und zum Teil verschiedene Nummern auf weisen. Es wird deshalb vor der Annahme zerschnittener und wieder zusammengeklebter Noten gewarnt, da stets die Möglichkeit besteht, daß es sich um Fälschungen handelt und der Empfänger Gefahr läuft, sie bei der Reichsbank nicht umgetauscht zu erhalten. Wenn sich die Zahlung mit derartigen Noten unter verdächtigen Umständen vollzieht, ist die Kriminalpolizei zu benachrichtigen. Allgemein empfiehlt es sich, zusammengeklebte Noten nicht anzunehmen, sondern die Inhaber an die Reichsbank zu verweisen. Arbeitseinsatz. Anordnungen zur Durchführung des Vierjahresplanes. Nach den Anordnungen über den Arbeitseinsatz im Vier jahresplan sind, wie der Präsident des Landesarbeitsamts Südwestdeutschland der Wirtschaftskammer für Nr. 22 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 419 Baden mitteilte, von den Betriebsführern eine Reihe von Terminen zu beachten: 1. Facharbeiternachwuchs. 15. Januar 1937: Private und öffentliche Betriebe der Eisen- und Metall Wirtschaft und des Baugewerbes mit zehn oder mehr Beschäftigten melden die Zusammensetzung der Gefolgschaft und die Zahl der auf Ostern 1987 zur Einstellung vorgesehenen Lehrlinge dem Arbeitsamt bis zum 15. Januar 1937. 2. Mehreinstellung von Metallarbeitern. 1. Dezember 1936: Die Mehreinstellung von zehn und mehr Metallarbeitern im Kalendervierteljahr in einen privaten oder öffentlichen Betrieb der Eisen- und Metallwirtschaft erfolgt ab 1. Dezember 1936 nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes. 3. Rückführung in den gelernten Beruf. 1. Dezember 1936: Unternehmer aller gewerblichen Betriebe, die Metall- und Baufacharbeiter länger als zwei Wochen nicht oder nicht überwiegend in ihrem gelernten Beruf beschäftigen, erstatten ab 1. Dezember 1986 unverzüglich Anzeige darüber an das Arbeitsamt. 4. Anzeigepflicht für Hoch- und Tiefbauarbeiten. 1. Dezember 1936: Alle privaten und öffentlichen Hoch- und Tiefbauarbeiten sind ab 1. Dezember 1936 dem Arbeitsamt anzuzeigen, ausgenommen private Bauvorhaben, die nicht mehr als 5000 RM. und öffentliche Bauvorhaben, die nicht mehr als 25000 RM. Arbeitslöhne an der Baustelle erfordern. 5. Beschäftigung älterer Angestellter. 15. Januar 1937: Alle Betriebe und Verwaltungen, die zehn oder mehr Angestellte beschäftigen, melden die Zahl der am 4. Januar 1937 ständig beschäftigten Angestellten bis zum 15. Januar 1937 an das Arbeitsamt. Die hierzu erforderlichen Formulare werden bei den Arbeitsämtern bereitgehalten. V erschiedenes. Erweiterter Verwaltungsrat der Gebäudeversicherungs- anstalt. Dem erweiterten Verwaltungsrat der Gebäudeversicherungsanstalt gehören mit Wirkung vom 1. Oktober 1936 als Vertreter der bei der Gebäudeversicherungsanstalt versicherten Gebäudeeigentümer folgende Personen an: 1. Aus dem Kreis Mosbach Vertreter: Bürgermeister und Landwirt Friedrich W T eber in Fahrenbach, Ersatzmann: Landwirt Wilhelm Kaltenmaier in Neu- denau; 2. aus dem Kreis Heidelberg Vertreter: Bürgermeister Karl Schmelzer in Rockenau bei Eberbach, Ersatzmann: Bürgermeister Karl Odenwälder in Ziegelhausen ; Arista-Räder Preisliste JftmmannaMN Freiburg l.er.,Friedrichstr. 29 verlangen! HllllllCrillflllll lirradl I.B-, Marktplatz KARL HAUGER Raumkunst Freiburg i. Br., BertholdstraBe 52 ■ 3. aus dem Kreis Mannheim Vertreter: Kaufmann Karl Zinkgräf in W r einheim, Ersatzmann: Obertelegrapheninspektor Otto Gebele von W T aldstein in Mannheim-Feudenheim, Neckargrün 8; 4. aus dem Kreis Karlsruhe Vertreter: Baumeister Fritz Nagel in Karlsruhe, Eisenlohrstraße 18, Ersatzmann: Architekt Karl Pönicke in Karlsruhe, Draisstraße 10; 5. aus dem Kreis Baden-Baden Vertreter: Kaufmann Hans Dennerlein in Baden- Baden, Lichtentaler Straße 27, Ersatzmann: Schreinermeister Emil Kühn* in Otigheim ;' 6. aus dem Kreis Offenburg Vertreter: Stadtbaumeister Wilhelm Uhri in Kehl, Ersatzmann: Landwirt Wilhelm Ludwig Dolch in Dundenheim; 7. äus dem Kreis Lörrach Vertreter: Ratschreiber und Kreisrat Rudolf Graf in Fahrnau, Amt Schopfheim, Ersatzmann: Friseurmeister Hans Maier-Muser in Lörrach; 8. aus dem Kreis Freiburg Vertreter: Tiefbauunternehmer Karl Bücheier in Freiburg, Basler Straße 56, Ersatzmann: Zigarrenfabrikant Ludwig Dettmer in Hugstetten; 9. aus dem Kreis Waldshut Vertreter: Landwirt und Kreisrat Friedrich Weißenberger (Schmids) in Rechberg (Post Erzingen), Ersatzmann: Kaufmann Josef Spindler in Hänner (Post Murg a. Rh.); 10. aus dem Kreis Villingen Vertreter: Bürgermeister und Architekt Theodor Schmid in Blumberg, Amt Donaueschingen, Ersatzmann: Landwirt und Ratschreiber Simon Lehmann in Buchenberg, Amt Villingen; 11. aus dem Kreis Konstanz Vertreter: Architekt Adolf Lang in Überlingen, Ersatzmann: Baumeister Adolf Bürkle in Radolfzell; 12. von den Badischen Industrie- und Handelskammern Vertreter: Fabrikant Dr. Fritz Reuther in Mannheim, VVrderstr. 42, Ersatzmann: Generaldirektor Dr. Ferdinand Ruh in Karlsruhe, Hagenstr. 5; 13. von der Badischen Handwerkskammer Vertreter: Baumeister Otto Pfisterer in Karlsruhe- Daxlanden, Pfalzstraße 22, Die Schefflet 3-Spalten-Buchhaltung erspart 50% Arbeit und Kosten Gebr. Sch ef fl er '' Br ” Fnedr,chs,r 29 420 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITUN G Nr. 22 Luftschutz Geräte und Apparate in vorschriftsmäßiger Ausführung, Vertrieb gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes, für Verdunkelung — Tarnung — Imprägnierung und Schulzraumausslattung! Beratung! Lieferung! Ingenieur Julius Flick, Techn. Büro, Freiburg i.Br. TurnseestraSe 23. Vertreter gesucht! Ersatzmann: Gipsermeister Friedrich Batzel in Karlsruhe, Karlstraße 68; 14. von dem Beichsnährstand, Landesbauernschaft Baden Vertreter: Landesbauernführer Fritz Engler-Füßlin in Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, Ersatzmann: Hauptabteilungsleiter I Albert Both in Liedolsheim; 15. vom Verband Badischer Haus- und Grundbesitzervereine e. V. in Karlsruhe. Vertreter: Fabrikant Hans Imhoff in Mannheim, Karolastraße 25, Ersatzmann: Architekt Bobert Willet in Karlsruhe, Adlerstraße 22. Diese Berufung erfolgt auf die Dauer von zunächst drei Jahren und ist jederzeit widerruflich. Die 10 WHW-Gebote des Drückebergers und Stänkerers. 1. Opfere grundsätzlich nichts, spende nur, wenn Du überhaupt nicht mehr ausweichen kannst. 2. Erzähle all Deinen Bekannten und Verwandten von Deinem großen Opfer, das Du für das Winterhilfswerk gebracht hast. Je größer Dein angeblich gespendeter Betrag, um so mehr Achtung wirst Du Dir bei Deinen Zuhörern erwerben. 3. Vergiß vor allem nicht, das Abzeichen einer letztjährigen Sammlung anzustecken; die Sammler erkennen daraus, daß Du Traditionsgefühl besitzest und wagen es nicht, Dir ein neues Sammelabzeichen anzubieten. 4. Sammelabzeichen werden Dir grundsätzlich nur auf- gehängt, -gezwungen, oder -gedrängt. Es ist direkt eine Plage, wie man von Sammlerschwärmen OTTO LAMPSON Lammstraße 13 KARLSRUHE Fernsprecher 508 ADLER- und TORPEDO-Schreibmaschinen FORTSCHRITT-Büromöbel aus Holz und Stahl FORTSCHRITT- Hängeregistraturen FORTS CH RITT- Durchschreibebuchhaltungen F O R T S C H RIT T-Sichtkarteien angefallen wird und in dieser Zwangslage zum Geldbeutel greifen muß. 5. Habe grundsätzlich nur großes Geld bei Dir, denn wechseln können Dir die Sammler nicht, und es sieht taktlos aus, wenn man ein Fünf-Mark-Stück in die WHW-Opferbüchse wirft. 6. Die Spenden werden natürlich ungerecht verteilt, nur die bekommen Unterstützung vom WHW, die es nicht nötig haben, während die wirklich Armen nahezu am Verhungern sind. 7. Wenn Du die Sache in die Hand nehmen würdest, dann wäre alles anders, dann würde echter nationalsozialistischer Geist herrschen, und Deine Bekannten und Verwandten würden beim Verteilen der Spenden nicht vergessen werden. 8. Kleider- oder Lebensmittelsammlungen sind nur dazu da, Dich zu verärgern, die Leute sollen sich doch selbst helfen, Dir hat auch niemand geholfen. Es wird halt immer noch die Faulheit unterstützt. Ja, früher war da^ ganz anders! 9. Wenn Dir etwas nicht gefällt, dann schreibe sofort an die zuständige Stelle des WHW, beschimpfe die Leute auf die übelste Art und Weise, setze ihre Leistungen herab, es geschieht Dir ja doch nichts, denn Du hast absichtlich vergessen, Deinen Namen unter den Brief zu setzen. 10. Verweise immer auf das Vorbild des Führers und beginne Deine belehrenden Vorträge mit dem Satze: „Wenn der Führer wüßte ....“ oder:*„das will der Führer bestimmt nicht ....“ Und dann kannst Du stundenlang Deine alten Parteigrundsätze, denen Du vor der Machtergreifung schon und heute noch huldigst, zu Gehör bringen. Handle nach diesen 10 Geboten und Du wirst Dir nicht nur die Liebe und Achtung Deiner Mitmenschen erringen, sondern sie werden Dich in erster Linie als einen jener schmutzigen Zeitgenossen halten, die es nach all den gewaltigen Leistungen in den wenigen Jahren nach der Machtergreifung noch nicht für nötig gefunden haben, ehrlich zu bekennen, daß wirklich eine neue Zeit für unser Volk gekommen ist und daß die erfolgreiche Durchführung des Winterhilfswerkes nur der Opferbereitschaft aller Volksgenossen ohne Standesunterschied möglich ist. th. August Fudickar Nachfolger Karlsruhe i.B. 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Aus dem Vorhandensein einer Standesgemeinschaft entstand vielfach eine besondere, nur für diesen Lebensbereich und nur für die Mitglieder der Gemeinschaft gültige Ordnung, deren Normen aus dem Bewußtsein der Standesgemeinschaft abgeleitet werden und die ihren Ausdruck auch in einer Ehrengerichtsordnung fand. Es gab schon vor dem Kriege eine standeseigene Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwälte, der Ärzte, der Tierärzte in einem Teil Deutschlands, der Zahnärzte in Baden, der Apotheker. Ein großer Teil der Industrie- und Handelskammern hat im Laufe der Zeit Kaufmännische Ehrengerichte für die Mitglieder von Handel und Industrie errichtet. In neuerer Zeit hat im Verfolg der obenerwähnten Tendenzen der Präsident der Reichsschrifttumskammer für die Buchhändler eine Ehrenordnung erlassen; die Reichsfachschaft deutscher Werbefachleute hat eine Ehrenratsordnung. Auf gesetzlichen Vorschriften beruht die neue einheitliche Ehrengerichtsbarkeit für Ärzte und Tierärzte. Der neue Staat hat nun auch weitere Berufe einer gesetzlichen Ehrengerichtsordnung unterstellt, so die Schriftleiter, die selbständigen Handwerker, in gewissem Sinne auch die Bauern. Es ist zu erwarten, daß infolge des Grundsatzes des ständischen Aufbaues mit seiner integrierenden Wirkung der Schaffung ständischer Gemeinschaftsgesinnung eine Ausdehnung des ständischen Ehrengerichtswesens eintreten wird. In diesem Zusammenhang ist daher die vorliegende Schrift, die kürzlich erschienen ist, von großem Interesse. Allgemeine Grundlagen eines deutschen Wettbewerbsrechtes. Von Dr. Paul Nerreter, Rechtsanwalt in Nürnberg. 1936. 109 Seiten. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, Linkstr. 16. Preis kart. 3,80 RM. Die tatkräftige Förderung des lauteren wie die nachhaltige Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, die insbesondere seit der nationalen Erhebung einsetzte, hat seither zu einer ungemein vielseitigen und wirksamen Ausgestaltung des gewerblichen Rechtsschutzes geführt. Der Verfasser — Mitglied des bei der Akademie für Deutsches Recht errichteten Ausschusses für Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht — ist bestrebt, die einheitlichen rechtsdogmatischen Grundlagen dieser Entwicklung aufzuzeigen. Ausgehend von einer Untersuchung des Begriffes der „guten Sitten“ gelangt er zunächst zur Zweiteilung des Rechtsgebietes in ursprüngliches und zweckdienliches Wettbewerbsrecht, wobei die wechselseitige Einwirkung des Leistungsprinzips und des Gemeinschaftsgedankens Hervorhebung findet. Nach der Erörterung des geschützten Rechtsgutes, insbesondere einer Würdigung der Lehre vom Persönlichkeitsrecht, wird die Auflösung der Generalklausel als notwendig nachgewiesen und versucht, prinzipielle Einzelnormen aus dieser zu gewinnen. Das Werk verdient Beachtung. Was der Handwerker vor der Meisterprüfung wissen muß. Von Handwerkskammer-Syndikus Dr. Brinkmann. Verlag Wilh. Stollfuß, Bonn. Preis 1,50 RM. Der neubearbeitete Leitfaden für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung wird in seiner anschaulichen Art dem Handwerker und der Handwerkerin ein treuer und erfolgreicher Berater und Helfer sein können. Er bringt klar und allgemeinverständlich das Wichtigste aus den Wissensgebieten, die der Handwerker vor der Meisterprüfung beherrschen soll. Das Werkchen ist zu empfehlen. Geschäftliche Mitteilungen. (Außer Verantwortung der Schriftleitung.) Beil agen-Hln weis. Die vorliegende Nummer enthält folgende Beilagen: 1. ein Expreßgut-Werbeblatt der Deutschen Reichsbahn, 2. Werbeblätter der Firmen: Oscar Krieger G.m.b.H.,DresdenA5,CottaerStr. 17-20, Taylorix-Organisation, Stuttgart, Königstr. 46, Carl Weddigen, Druckereigesellschaft m. b.H., Wuppertal-Oberbarmen. Wir empfehlen dieselben der Aufmerksamkeit unserer Leser. F Uf AllANCf Aid Freiburg i.Br. • vllCIlalCIIl Jakoblstr. 8, Telephon 2140 Dachdeckermeister / Staatl. gepr. Blitzableitervisitator Ausführung sämtl. 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