BADISCHE WIRTSCHAFTSZEITUNG Amtliches Organ der Wirtschaftskammer für Baden und der badischen Industrie- und Handelskammern _AUS DEM Aufruf Der deutsche Kaufmann als Pionier deutscher Kolonialpolitik. Von Prof.Dr. Gerhard Ritter, Freiburg i.Br. (Schluß) Neue Wirtschaftsvereinbarungen zwischen Frankreich und Deutschland Deutsch-Französisches Abkommen über die Zahlungen aus dem Warenverkehr Sonstige Nachrichten: Verkehr — Ausstellungen und Messen — Steuerwesen — Devisenbewirtschaftung — Einzelhandel — Preis- INHALT:_ Überwachung — Bildungswesen — Arbeitsrecht und Sozialpolitik — Verschiedenes Firmenanzeiger der badischen Industrie- und Handelskammern: Industrie- und Handelskammer Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim, Freiburg, Schopfheim und Konstanz der Industrie- und Handelskammer Freiburg Amtliche Schuldnerverzeichnisse der bad. Amtsgerichte Bücherschau 17. JAHRGANG KARLSRUHE, 1. AUGUST-HEFT 1937 NUMMER 15 Vereinigte HseiiI)ahi)»SSgiialwerk C.m.b.H, Werk Bruohsal liefert sämtliche Einrichtungen, die für die Sicherung des Eisenbahnbetriebes in Frage kommen Porphyrwerk Dossenheim HANS VATTER Dossenheim a. d. Bergstr. / Telephon Heidelberg 4080 liefert: Straßenbau-Material — Schotter für Anschlußgleise Einfaßsteine und Grus für Gärten und Anlagen Jakob Glaser, Freiburg i. Br. Telephon Nr. 1032 / Engesserstraße 6 Dachpappenfabrik, Teerdestillation Beratungen Straßenteere nach Dinormön kostenlos Grundwasser- Abdichtungen mm i ürinkbrunnen in Fabrikhöfen usw. spenden Ihrer Gefolgschaft in der warmen Jahreszeit willkommene und hygienische Erfrischung! Verlangen Sie Angebote und Abbildungen von: Große Muster-Ausstellungen in Böblingen und Rastatt! Badische Landeselekf rizitäf s- versorgungA.-G.(Badenwerk) Karlsruhe Unsere Aufgaben: Nutzbarmachung der Kraftquellen Badens. Bereitstellung elektrischer Arbeit, ausreichend und preiswert. 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Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis vierteljährlich 1.30 &A zuzüglich PosfczusteUgeld. Bestellungen beim Verlag und jeder Postanstalt. Anzeigenpreise: 1 / 1 Seite, 252 mm hoch und Ivo mm breit, 112.— 1 /2 Seite, 125 mm hoch und 175 mm breit oder 252 mm hoch und 85 mm breit, 56.— stfÄ, i/ 4 Seite, 125 mm hoch und 85 mm breit oder 62 mm hoch und 175 mm breit, 28.— 1 f 9 Seite, 62 mm hoch und 85 mm breit oder 80 mm hoch und 175 mm breit, 14.— IZft, 1 / 16 Seite, 30 mm hoch und 85 mm breit oder 14 mm hoch und 175 mm breit, 7.— V 32 Seite, 30 mm hoch und 42 mm breit oder 14 mm hoch und 85 mm breit, 8,50 Rabatt bis zu 15<>/ 0 bei 24 Wiederholungen. 17. Jahrgang Karlsruhe, 1.August-Heft 1937 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 15 Gesunde Jugend - Ewiges Deutschland Aufruf an alle Familien im Grenzgau Baden! Deutschland braucht in den kommenden Jahrzehnten eine gesunde und gekräftigte Jugend, die imstande ist, die gewaltigen Aufgaben zu lösen, die der nationalsozialistische Staat heute gestellt hat. Durch eine großzügige und umfassende Kinderlandverschickung will die NS - Volks wohl fahrt im Jahre 1937 den Grund zur Ertüchtigung und Kräftigung der deutschen Jugend legen. Zehntausende von Kindern bedürftiger deutscher Eltern aus der Stadt und vom Lande sollen für einige Ferienwoehen zur Erholung in deutschen Familien des badischen Grenzgaues untergebracht werden. Hierzu kann jeder helfen. Deutsche Volksgenossen! In den letzten Jahren ist Deutschland wieder aufgeblüht. Eure eigenen Kinder können wieder voller Hoffnung in die Zukunft schauen. Das bringt aoer für Euch alle die ernste Verpflichtung mit sich, einen Teil der Sorge für die Nachkommenschaft bedürftiger Eltern mitzuübernehmen. An Euch alle ergeht die dringende Bitte, im Frühling, Sommer oder Herbst 1937 ein erholungsbedürftiges Kind für 4 Wochen in Euren Familienkreis aufzunehmen. Deutsche Volksgenossen! Wo drei essen, kann auch noch ein Viertes mitessen. Das ist ein alter guter Grundsatz deutscher Gastlichkeit, den wir wieder zu Ehren bringen wollen. Die Mithilfe zur NSV-Kinderlandverschickung aber ist die beste Gelegenheit, echten deutschen Sozialismus in die Tat umzusetzen. Meldet Eure Freistellen umgehend der nächsten NSV-Dienststelle! Es kommt nicht darauf an, ob ihr Stadt- oder Landbewohner seid, ob Bauern, Handwerker oder Beamte. Jeder kann ein Kind bei sich aufnehmen. Heil Hitler! Robert Wagner, Reichsstatthalter. von Baltz, Gaufrauenschaftsleiterin. Pflaumer, Innenminister. Dinkel, Amt für Volks Wohlfahrt. Engler-Füßlin, Landesbauemf ührer. Dr. Schmitthenner, Minister. Köhler, Ministerpräsident. Dr. Wacker, Kultusminister. Emminger, N SKK-Motorbrigade-Führer. Kemper, Gebietsführer der HJ. Dr. Pyehlau, Amt für Volksgesundheit. Kaul, Führer SS-Oberabschnitt SW. Kraft, Führerin d. BDM, Obergau Baden. Dr. Kentrup, Gauwirtschaftsberater. Dr. Roth, Gauobmann der DAF. Ludin, SA- Gruppenführer. Kerber, Amt für Kommunalpolitik. Mauch, Amt für Beamte. 276 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 15 Der deutsche Kaufmann als Pionier deutscher Kolonialpolitik. Von Professor Dr. Gerhard Bitter, Freiburg i. Br. (Schluß.) Die Folgen dieses Zurückbleibens für die deutsche Zukunft lassen sich gar nicht hoch genug einschätzen. Zunächst wirtschaftlich: Vor dem Aufkommen der modernen Maschinenindustrie mit ihrer großen Kapitalanhäufung war der Handelsgewinn aus überseeischen Gebieten weitaus die wichtigste, ja fast die einzige Quelle zur Bildung großer Beichtümer, zumal in Verbindung mit der Ausbeutung der reichen Bodenschätze an Edelmetallen, die man in den Kolonien fand. Wer an diesen Beichtumsquellen keinen Anteil gewann, blieb in ärmlichen, bescheidenen Verhältnissen stecken,- kam über die bloße „Nahrung und Notdurft“, über die Deckung des notwendigsten Lebensbedarfs nicht weit hinaus. Aber nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch blieb Deutschland weit hinter seinen westeuropäischen Nachbarn zurück. Niemals hätte Spanien unter Philipp II., hätte Frankreich unter Ludwig XIV., hätte England im 18. Jahrhundert seine großen europäischen Kriege finanzieren können, wären ihnen nicht die Gold- und Silberschätze ihrer Kolonien und die reichen Handelsgewinne des Überseehandels ständig zugeflossen. In einer Zeit, in der Westeuropa längst einen mächtigen Staatskredit besaß, mußte Friedrich der Große seine Kriege noch aus den mühsam ersparten harten Talern seiner Domäneneinkünfte und seiner bäuerlichen Grundsteuer bezahlen — aus kleinen Vorräten, die in wenigen Feldzügen rasch dahinschmolzen. Ein klares Bewußtsein von diesem Zurückbleiben und das Bedürfnis, den Vorsprung der andern wieder einzuholen, ist in Deutschland nicht eher erwacht, als bis das Gefühl politischer Ohnmacht gegenüber dem allmächtigen Frankreich gewichen war und einem neuen nationalen Selbstgefühl Platz zu machen begann. Erst seit dem Erwachen des deutschen Nationalgefühls in den Freiheitskämpfen wider Napoleon begann sich in Deutschland langsam ein Interesse breiter Kreise für . die W T elt über See zu regen. Die immer stärker an- schwellende Auswanderung von Deutschen, die in einer zu eng gewordenen Heimat keine Nahrung mehr finden konnten, nach den weiten, unbesiedelten Gebieten Amerikas lenkte unsern Blick ganz von selbst in dieser Dichtung. Nicht weniger als sechs Millionen Deutscher haben ja im Lauf des 19. Jahrhunderts die Heimat verlassen: jährlich zwischen 50000 und 250000 Köpfe! So begann schon seit 1821 eine Beihe von Vereinsgründungen mit kolonialen Zielen: Auswanderungs-und Kolonialvereine. Aber ihre Tätigkeit führte nicht weiter als dazu, den Auswandererstrom bald hierhin, bald dorthin zu lenken; dem Vaterland gingen sie alle verloren, solange die Gründung eigener deutscher Kolonien nicht möglich w-ar. Wie hätte man aber daran denken können, solange kein geschlossener nationaler Staat vorhanden war? Immerhin schuf die Gründung des Zollvereins der deutschen Staaten seit 1883 neue Voraussetzungen: Deutschland würde jetzt ein geschlossener nationaler Wirtschaftskörper; der wirtschaftliche Aufstieg im Zeitalter des modernen Industriekapitalismus war seitdem wesentlich erleichtert und damit auch eine neue Grundlage für die Ausdehnung des deutschen Überseehandels gelegt. Die nationale Einigungsbewegung des 19. Jahrhunderts trug sich fast von Anfang an auch mit Kolo nial- und Flottenplänen. Im Bevolutionsjahr 1848 hat man ja sogleich den ernsthaften Versuch gemacht, eine Kriegsflotte des neugeeinigten Deutschland zu schaffen. Aber erst die Beichsgründung Bismarcks 1871 schuf die äußeren Voraussetzungen dazu. Erst das starke neue Deutsche Beich konnte hoffen, durch sein politisches Schwergewicht und mit Hilfe einer eigenen Kriegsmarine überseeische Kolonialgründungen zu schützen. Aber wie schwierig war die Gründung von Kolonien inzwischen geworden, und wirtschaftlich wieviel weniger verlockend als früher! In der wirtschaftlichen Entwicklung des modernen Europa wer das Handelskapital jetzt längst aus der führenden Stellung verdrängt. Die Gewinnmöglichkeiten des Überseehandels waren ehedem phantastisch groß gewiesen, als nur wenige Großunternehmungen (Kolonialgesellschaften) das Weltmonopol besaßen und die Preise beherrschten. Jetzt war alle Welt am Überseehandel beteiligt, der Handelsgewinn für die einzelne Firma stark gesunken. Viel größere Aussichten bot jetzt die Anlage des Kapitals in den großen neuen Industrieunternehmungen, die sich eben damals in rapidem Aufstieg entwickelten und deren Gewinnchancen noch fast unbegrenzt erschienen. Auch die Zufuhr von Edelmetallen aus den Kolonien besaß längst nicht mehr die Wichtigkeit von ehedem, seit es ein ausgebildetes modernes Banken- und Kreditsystem gab, seit Banknoten, Wechsel- und Giroverkehr gleichwertig neben den metallischen Zahlungsverkehr getreten waren. Mit der primitiven, billigen Kolonialverwaltung von ehedem, durch Handlungskommis, vom Kaufmannskontor aus, reichte man auch längst nicht mehr aus. Mit der gewaltigen Ausdehnung der Kolonien über ganz unzivilisierte Völker, mit der Schwierigkeit ihrer technischen Beherrschung war auch die Kostspieligkeit ihrer Verwaltung unheimlich gewachsen: überall brauchte man jetzt Schutztruppen und eine sehr ausgedehnte, sehr kostspielige bürokratische Organisation, um die Kolonien zu behaupten. Und schließlich schien das Freihandelssystem, das von England her im Welthandel durchgedrungen w-ar, den Besitz eigener Kolonien für jeden Staat fast überflüssig zu machen: wozu sollte man sich mit den politischen Sorgen und militärischen Ausgaben für eigene Kolonien beladen, wenn der Überseekaufmann die Waren jetzt (ohne Bücksicht auf politische Grenzen) überall da einhandeln konnte, wo er sie .am billigsten bekam, und überall da absetzen, wo man sie ihm zum höchsten Preis bezahlte? Hätten wirtschaftliche Erwägungen allein unsere Väter im Zeitalter des Freihandels und des Liberalismus bestimmt, so wären wir Deutschen schwerlich jemals in den Besitz von Kolonien gelangt. Auch das wirtschaftliche' Hauptmotiv aller neueren Kolonialgründungen des 19. Jahrhunderts, die Möglichkeit gut rentierender Anlagen des Industriekapitals und Finanzkapitals in überseeischen Unternehmungen, besonders in Verkehrsunternehmungen zur Erschließung unerschlossener Länder — auch diese Verlockung hatte gerade für Deutschland zunächst wenig zu bedeuten. Noch fand unser Kapital in heimischen Unternehmungen Anlagemöglichkeiten mehr als genug; und gerade in den wenigen, meist ärmlichen Überseeländern, die für eine deutsche Kolonialgründung überhaupt noch zur Verfügung standen, waren die Aus- Nr. 15 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 277 sichten zur Kapitalanlage auf lange Zeit unsicher und recht bescheiden. Um so deutlicher ist, daß zuletzt höhere Motive als bitiß wirtschaftliche den Männern vorgeschwebt haben, die als Pioniere deutscher Kolonialpolitik sich hinauswagten auf die ungeheuren Landstrecken des noch kaum erforschten Inneren von Afrika. Ihre Saat war eine Saat auf ferne Zukunft. Erst kürzlich ist uns die erste aktenmäßige Geschichte des deutschen Kaufmanns geschenkt worden, der den recht eigentlich entscheidenden praktischen Anfang gemacht hat mit der Gründung einer deutschen Überseekolonie: Adolf Lüde- ritz. Wer die Lebensgeschichte dieses Großkaufmanns liest, dem wird ganz deutlich, daß es in erster Linie nationale Motive waren, die ihn hinaustrieben an die unwirtlichen Ufer von Südwestafrika, in ein ungeheures Abenteuer hinein, in dem er sein ganzes Vermögen, ja schließlich sein Leben eingesetzt hat: er wollte seinem Deutschland die Tür auf stoßen hinaus in die weite Welt. Er wollte die Deutschen befreien helfen aus der binnenländischen Enge ihres wirtschaftlichen Denkens. Er wollte, daß Deutschland nicht länger zurückstehen sollte hinter den großen Kolonialvölkern der Erde, daß es seinen Anteil gewinnen sollte an der Erschließung der fremden Erdteile für die europäische Zivilisation, gleichberechtigt unter den Herrschern der W T elt. Und wie er dachten die anderen Pioniere deutscher Kolonialpolitik: die Gründer des großen Deutschen Kolonialvereins von 1882, die hanseatischen Kaufleute, die deutsche Niederlassungen auf den Südseeinseln anlegten — moderne Erben des alten Hansegeistes, der noch immer lebendig geblieben war durch die Jahrhunderte. Ganz ebenso dachten Männer wie der deutsche Forscher Nachtigal, der Gründer von Togo und Kamerun, Dr. Peters und seine Genossen in der Ostafrikanischen Kolonialgesellschaft, die Begründer von Deutsch-Ostafrika. Es ist gar keine Frage, daß ohne- den Wagemut, ja die Abenteuerlust dieser Männer und ohne die nationale Bewegung, die hinter ihnen stand, der große Kanzler des Zweiten Reiches, Bismarck, sich niemals entschlossen haben würde, eine deutsche Kolonialpolitik ins Leben zu rufen. Er selbst hat es immer wieder ausgesprochen, daß an dieser Stelle seine Politik, eine streng obrigkeitliche Politik, der Ergänzung durch den freien Unternehmungsgeist nationalgesinnter Kreise, durch das freie, unbekümmerte Vorwärtsgehen waghalsiger Pioniere, mutiger Einzelgänger, zuletzt 'des Vorwärtsdrängens durch eine politische Bewegung des ganzen Volkes bedurfte. Ohne solchen Antrieb war die amtliche Politik des Deutschen Reiches gar nicht imstande, das Wagnis deutscher Kolonialpolitik zu unternehmen.Denn ein politisches Wagnis war es in der Tat — ein viel größeres, als die Pioniere da draußen selber ahnten und verstanden. Die Gründung des deutschen Nationalstaates hatte die Eifersucht und das Mißtrauen fast aller unserer Nachbarn, vor allem die unversöhnliche Feindschaft der Franzosen geweckt. Nur durch eine Bündnispolitik von größter Klugheit, Kühnheit und Vorsicht zugleich konnte der Gründer des Reiches hoffen, seinen Staat durch alle Gefahren hindurchzusteuern. Immerfort sah er das Schreckbild jener großen deutschfeindlichen Weltkoalition vor Augen, wie sie uns ja schließlich im Weltkrieg tatsächlich erdrückt hat. Alle seine Anstrengungen waren darauf gerichtet, die Entstehung einer solchen Weltkoalition durch den Abschluß eines dichten, haltbaren, ganz Europa umfassenden Netzes von Bündnissen zu verhindern. Bei solchem Bemühen durfte ihm keine Kolonialpolitik im Wege sein; sie mußte zurücktreten, solange sie die Gefahr neuer ernsthafter außenpolitischer Verwicklungen, einer ernsthaften Bedrohung der politischen Sicherheit Deutschlands mit sich führte. So ‘hat Bismarck sehr lange zögernd und zurückhaltend den kolonialpolitischen Bestrebungen nationaler Kreise gegenüber gestanden. Umso größer ist sein Verdienst, daß er einen rasch vorübergehenden günstigen Augenblick in den ewig wechselnden Gruppierungen der großen Mächte, eine vorübergehende Annäherung Frankreichs an Deutschland in Verbindung mit einer scharfen englisch-französischen Spannung 1884/85, mit höchster Energie und größter diplomatischer Geschicklichkeit dazu ausnutzte, um in raschem Zugriff Deutschland an Kolonien zu sichern, was kurz vor Toresschluß noch zu haben war, d. h. kurz ehe die Welt gänzlich unter die europäischen Mächte verteilt wurde. Die deutschen Kaufleute und Kolonisatoren, die auf eigene Faust hinausgegangen waren, um Deutschland einen Anteil an den noch nicht besetzten Resten des Schwarzen Erdteils zu sichern, leisteten dabei ganz unentbehrliche Pionierdienste. Erst nachträglich, nach Abschluß ihrer Kaufverträge mit den Eingeborenen, ließ ihnen die amtliche deutsche Politik ihren Schutz zuteil werden. Wir alle wissen, daß es im Vergleich mit dem Kolonialbesitz anderer Völker nur kärgliche und zunächst geringwertige Landfetzen gewesen sind, die uns in diesem einen Hauptjabr deutscher Kolonialpolitik zufielen. Wir wissen auch, daß es jahrzehntelanger eifriger Kolonialarbeit, großer staatlicher Geldmittel und eines schmerzlich großen Einsatzes von deutschem Blut bedurft hat, um diese deutschen Kolonien der deutschen Wirtschaft zu erschließen. Die Hoffnung Bismarcks, es würde mög- Mercedes-Benz-Diesel, das wirtschaftliche Fahrzeug für Ihren Betrieb. Wir bauen Lastwagen von 1,5—10 Tonnen, Omnibusse für 8—80 Fahrgäste, Kipper und Sattelschlepper sowie Kommunal- u. Sonderfahrzeuge. Fordern Sie unverbindl. 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Als wir endlich stark genug geworden waren, um an die Verwirklichung unserer alten Kolonialträume gehen zu können, war die Welt bereits annähernd aufgeteilt. Der Vorsprung von Jahrhunderten, den die andern großen Kolonialvölker gewonnen hatten, ließ sich eben nicht mit einem Satz nachholen. Nur allmählich; in langen Zeiträumen, konnten wir hoffen, unsere Kolonien so auszubauen, daß sie einen beachtlichen wirtschaftlichen Nutzen ab warfen und daß sie — was heute unendlich viel wuchtiger ist als ehedem — als Rohstoffquellen für Deutschland bedeutend wurden. Wir waren freilich gerade auf dem besten Wege dazu, die Aufschließung unserer Kolonialländer zu vollenden, als der Weltkrieg ausbrach und alle hoffnungsvolle Aufbauarbeit verschüttete. Auch politisch ist es verhängnisvoll gewesen, daß unser Kolonialbesitz im Moment der Weltkrise nicht größer war. Wäre er im Juli 1914 auch nur annähernd so groß gewesen wie etw r a der Frankreichs, so hätte schwerlich England sich auf die Seite unserer Feinde zu stellen gewagt. Dieselbe Sorge um die Sicherheit seines kolonialen Weltreiches, die England 1914 in die Arme unserer Gegner trieb, um sich ihre Freundschaft zu erhalten — dieselbe Sorge hätte es dann auch vor uns empfinden müssen. So hat unser Kolonialbesitz vor dem Krieg bei weitem nicht ausgereicht, um uns eine gesicherte Stellung in der Weltpolitik zu verschaffen. Aber nicht was noch fehlte, sondern was unser Besitz, was unser Stolz war, lebt heute fort im Gedächtnis der Nation. Es war unser Stolz, daß auch wir Deutschen einen selbständigen Anteil gewannen an den großen Aufgaben der Zivilisation des Erdballs, um die sich alle Nationen Europas wetteifernd bemühen. Es war unser Ehrgeiz, auch auf diesem Feld unsere Kräfte zu erproben. Wir haben die Probe bestanden und wir werden uns deshalb den Anspruch nicht nehmen lassen, diese erprobten Kräfte von neuem bewähren zu dürfen, so gut wie die andern. Für den deutschen Kaufmann aber ist es ein besonderer Stolz, daß seinem Stunde von jeher die Aufgabe zufiel, die entscheidende Vorarbeit deutscher Kolonialpolitik zu leisten. Wir haben den deutschen Kaufmann als Pionier deutscher Kolonialpolitik durch viele Jahrhunderte verfolgt. Was können wir daraus für die Gegenwart lernen ? Wir sahen die Kaufleute des hansischen Städtebundes eine großartige Kolonialarbeit leisten in der Erschließung und Besiedlung des europäischen Ostens und Nordens, allein gestützt auf die eigene Tatkraft und auf die politische Hilfe ihrer heimischen Städte. Wir sahen aber auch, wie dieses großartige Unternehmen zuletzt scheitern mußte, weil nicht die starke Kraft eines geschlossenen nationalen Staates dahinter stand. Umgekehrt zeigte sich, wie die frühesten Versuche deutscher Fürsten des 17. Jahrhunderts, mit staatlichen Mitteln und unter dem Schutz staatlicher Kriegsflotten Handelskolonien zu gründen, mißlangen, weil der deutsche Kaufmann inzwischen Kapital, Wagemut und Tatkraft eingebüßt hatte. Erst als beides sich zusammenfand: der freie Unternehmungsgeist der Kaufleute und die gesammelte Kraft eines mächtigen nationalen Staates, war die Gründung deutscher Kolonien wieder möglich. Nur wo Staat und Nation, freie Tatkraft jedes einzelnen und politische Macht sich zusammenfinden, werden die höchsten geschichtlichen Leistungen erzielt. Obrigkeitlicher Befehl allein tut es noch nicht, aber noch weniger der wirtschaftliche Egoismus eines einzelnen Standes, der sich gegenüber dem Staate isoliert. So bestätigt die Geschichte, was die politische Erfahrung der Gegenwart und unser neuer Staat uns immer wieder predigt: Daß es der höchste Stolz eines jeden Berufsstandes sein muß, nicht private Vorteile als höchstes Ziel vor Augen zu haben, sondern über allem andern das Wohl der ganzen Nation. Neue Wirtschaftsvereinbarimgen zwischen Frankreich und Deutschland. Die Abkommen vom 10. Juli 1937. Am 1. August d. J. traten die neuen deutsch-französischen Abkommen über den gegenseitigen Waren- und Zahlungsverkehr in Kraft. Damit ist endlich jener unerfreuliche Zwischenzustand überwunden, der seit der Kündigung der Abkommen vom 28. Juli 1934 die deutsch-französischen Handelsbeziehungen belastet hat. Von den neuen Vereinbarungen darf um so mehr eine Besserung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern erwartet werden, als nunmehr der Verrechnungsverkehr, der sich in der Praxis als ungeeignet erwiesen hatte, wieder abgeschafft ist und an seine Stelle die direkte Zahlung vom Schuldner zum Gläubiger tritt. Den wirtschaftspolitischen Kern des Verrechnungsgedankens verkörpert nun eine besondere Abmachung im Vertrags werk, durch die — nach dem Vorbild der deutsch-englischen und deutschbelgischen Abkommen — der deutsche Ausfuhrgegenwert in wesentlichen Gruppen zweckgebunden wird. Neben dem weiter unten im Wortlaut abgedruckten Zahlungsabkommen enthält das Vertragswerk ein neues Warenabkommen. Der Handels-, Niederlassungsund Schiffahrtsvertrag vom 28. Juli 1984 bleibt unverändert in Kraft. Das Warenabkommen vom 10. Juli 1937 hält an dem Grundsatz der listenmäßig gebundenen Meistbegünstigung fest. Darüber hinaus sind in besonderen umfangreichen Listen diejenigen Zollpositionen auf geführt worden, für die feste Zollsätze vereinbart werden konnten. Das Abkommen enthält ferner die Kontingente für die deutsche Einfuhr nach Frankreich, die etwa den Zustand des Jahres 1934 wieder hersteilen. Von den von Frankreich im Jahre 1985 zurückgezogenen 1 \ Nr. 15 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITÜNG 279 Kontingenten im Werte von etwa 150 Millionen Franken ist ein Drittel ganz der Einfuhr freigegeben und auch der Best Deutschland zum größten Teil in Kontingenten wieder zugestanden worden. Dem gegenüber konnte umgekehrt hinsichtlich der deutschen Einfuhr aus Frankreich der Bezug von Rohstoffen aus Frankreich in bedeutendem Umfange gesichert werden, wobei jedoch auch gleichzeitig Gewähr dafür geboten wurde, daß auch die französischen Ausfuhrinteressen in ihrer Gesamtheit gebührende Berücksichtigung finden. Praktisch erfolgt dies dadurch, daß aus dem deutschen Ausfuhraufkommen nach Abzug bestimmter Festbeträge für die Deckung der Kapitalverpflichtungen, die rückständigen Warenschulden, die Nebenkosten usw., die für die Einfuhr aus Frankreich verfügbaren Devisen in bestimmter Weise auf die verschiedenen für die französische Ausfuhr nach Deutschland in Frage kommenden Warengruppen verteilt werden. Sehr wichtig ist schließlich eine Vereinbarung, welche den Austausch von Koks gegen Erz betrifft. Frankreich hat seine Versorgung mit Hüttenkoks beinahe ausschließlich Deutschland übertragen. Als Gegenleistung erhält Deutschland 7,2 Millionen Tonnen Erz im Jahr aus Frankreich. Schließlich sei aus den Einzel Vereinbarungen noch erwähnt, daß Deutschland für 16 Millionen Reichsmark jährlich an Holz erhält, während Frankreich bei Deutschland Entgegenkommen für seine Wünsche hinsichtlich der Wein- und Obstausfuhr gefunden hat. Die Beziehungen Deutschlands zu den französischen Kolonien sind in dem neuen Vertrags werk auf der Basis der Meistbegünstigung dahin geregelt, daß zwischen Deutschland und den Kolonien ein selbständiger Kompensationsverkehr entwickelt werden kann. Hinsichtlich der Mandate ist festgesetzt, daß Deutschland für die Dauer des Vertrags alle Rechte genießt, die sich aus den Völkerbundssatzungen und dem Mandatsbrief ergeben. Für Marokko endlich sind die Voraussetzungen geschaffen, daß das Niederlassungsverhältnis bald geordnet werden kann, während die wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Marokko einem Sonderregime mit besonderen Kündigungsfristen unterworfen sind. Wesentlich ist ferner die Übereinkunft, daß in Zukunft die Einreise und die Niederlassung von Vertretern deutscher Firmen in Frankreich unter Vorlage entsprechender Ausweise bei den französischen Konsulaten unbeschränkt erwirkt werden kann. Auch ist Sicherheit für die Verlängerung der Arbeitskarten für diejenigen deutschen Angestellten wirtschaftlicher Unternehmungen in Frankreich, die sich bereits im Lande befinden, gegeben. Darüber hinaus sind für die Einreise, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis weiterer deutscher Angestellter, soweit sie sich aus der Entwicklung der deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen nötig erweisen, besonders erleichterte Bedingungen geschaffen worden, wenn die deutsche Botschaft oder die deutsche Handelskammer in Paris die Notwendigkeit einer Erhöhung der Zahl der deutschen Angestellten bei französischen oder deutschen Unternehmungen in Frankreich bescheinigt. Sowohl das Warenabkommen als auch das Zahlungsabkommen sind auf zwei Jahre abgeschlossen. Ihre Durchführung wird durch einen besonderen Regierungsausschuß überwacht. Der Wortlaut des neuen Vertragswerkes findet sich im Reiehsgesetzblatt II Nr. 27 (812 Seiten, zu beziehen vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, Preis etwa 4.10 RM.). Die Ausführungsbestimmungen über den Zahlungsverkehr enthält der Runderlaß 110/87 der Reichsdevisenstelle. Das Zahlungsabkommen lassen wir im Wortlaut folgen. Auf die Wiedergabe des Textes des Warenabkommens muß jedoch aus räumlichen Gründen verzichtet werden. Wer hierüber nähere Einzelheiten zu erfahren wünscht, wende sich an seine zuständige Industrie- und Handelskammer oder Außenhandelsstelle. v. d. K. Deutsch-Französisches Abkonmien über die Zahlungen ans dem Warenverkehr vom 10. juii 1937. Artikel 1 Die Zahlungen aus der deutschen Wareneinfuhr in das französische Zollgebiet sowie die französischen Kolonien, Protektorate und afrikanischen Mandatsgebiete einerseits oder aus der französischen Wareneinfuhr in das deutsche Zollgebiet andererseits werden gemäß den näheren Bestimmungen dieses Abkommens in den im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr üblichen Formen geleistet. Die Zahlung in Reichsmarknoten und deutschen Scheidemünzen ist ausgeschlossen. Artikel 2 Für die Durchführung dieses Abkommens werden angesehen: 1. als deutsche Waren bei der Einfuhr in das französische Zollgebiet, die französischen Kolonien, Protektorate und afrikanischen Mandatsgebiete solche Waren, die entweder im deutschen Zollgebiet erzeugt oder nach der französischen Gesetzgebung als in Deutschland nationalisiert anzusehen sind; 2. als französische Waren bei der Einfuhr in das Aufzüge Elektroflaschenzflge Verdunkelungs-Anlagen Elektrische Torantriebe Krane ADOLF ZAISER / MASCHINENFABRIK G.M.B.H. / STUTTGART-N 280 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 15 Besucht die Oberrheinische Industrieausstellung- in Mannheim vom 4. bis 19. September 1937. deutsche Zollgebiet solche Waren, die entweder im französischen Zollgebiet, den französischen Kolonien, Protektoraten und afrikanischen Mandatsgebieten erzeugt oder nach den deutschen Zollbestimmungen als in Frankreich nationalisiert anzusehen sind. Auf Waren, die durch das Gebiet eines der beiden Länder im Transitverkehr befördert worden sind, findet dieses Abkommen keine Anwendung. Artikel 3 Nach vorherigem Abzug der Beträge, die für die Bezahlung von Nebenkosten des Warenverkehrs, für die Abtragung der Rückstände aus dem Warenverkehr, für die Schaffung einer der Reichshank zur freien Verfügung stehenden Devisenspitze und für den Finanztransfer (Transferabkommen) erforderlich sind, wird der alsdann verbleibende Restbetrag der Deviseneingänge, die aus der Einfuhr deutscher Waren in das französische Zollgebiet, die französischen Kolonien, Protektorate und afrikanischen Mandatsgebiete anfallen, für die Bezahlung französischer, nach Deutschland eingeführter Waren im Rahmen der deutschen Devisenbestimmungen bereitgestellt. Der vorerwähnte Restbetrag wird nach Abtragung der Rückstände, die aus der Zeit vor der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens herrühren, um die so freiwerdende Summe der Deviseneingänge erhöht. Der so bestimmte Betrag wird jeden Monat gemeinsam durch den Deutschen und den Französischen Regierungsausschuß (vgl. Artikel 9 dieses Zahlungsabkommens) nach dem Deviseneingang des jeweils drittletzten Monats ermittelt. Wenn im Laufe eines der in Betracht kommenden Monate die Parität der Devisenkurse, die zur Berechnung des Betrages der französischen Ausfuhr benutzt werden, geändert wird, so werden die beiderseitigen Regierungsausschüsse alle notwendigen Maßnahmen treffen, um diesem Umstand bei der Festsetzung der bereitzustellenden Devisen des folgenden Monats Rechnung zu tragen. Unter Änderung der Parität ist jede plötzliche Änderung von mehr als 10 vom Hundert im gegenseitigen Wert der in Betracht kommenden Währungen zu verstehen. Für die Deutsche Regierung gilt als Deviseneingang: 1. die Zahlung in freien Geldsorten, durch Scheck auf eine ausländische Bank oder durch Gutschrift bei einer ausländischen Bank; 2. die Zahlung aus einem freien Reichsmarkkonto in Deutschland. Äls Deviseneingang werden die im Kaufpreis enthaltenen oder in der Rechnung aufgeführten Neben- Behncke&zschache Malermeister Ktauprechtstr.9 / Karlsruhe / Fernruf 1815 Malerarbeiten / Innendekorationen kosten auch dann betrachtet, wenn sie unmittelbar abgezweigt sind. Artikel 4 Die Deviseneingänge werden ermittelt auf Grund der Meldungen, die die deutschen Ausführer gemäß den deutschen Devisenbestimmungen auf Vordruck II der Exportvalutaerklärung am 10., 20. -und letzten eines jeden Monats der Reichsbank erstatten. Diese Meldungen werden für Zahlungseingänge aus Ausfuhrgeschäften naeh dem französischen Zollgebiet, den französischen Kolonien, Protektoraten und afrikanischen Mandatsgebieten auf einem besonderen Formblatt des Vordrucks II in doppelter Ausfertigung erstattet. Ein Doppel der Meldung sendet die Reichsbank unverzüglich an das Office Franco-Allemand des paiements com- merciaux. Für die Umrechnung der nicht über Reichsmark lautenden Forderungen ist als Umrechnungskurs der Berliner Mittelkurs des Tages zugrunde zu legen, an dem die obenerwähnten Meldungen dem Office Franco- Allemand des paiements commerciaux von der Reichsbank übersandt werden. Artikel 5 Alle aus Deutschland nach dem französischen Zollgebiet und den französischen Kolonien, Protektoraten und afrikanischen Mandatsgebieten eingeführten Waren müssen außer den von den französischen Zollbehörden verlangten Papieren bei der Zollabfertigung versehen sein: » 1. mit einem Doppel des Abschnitts A des Vordrucks I der Exportvalutaerklärung, mit der der deutsche Ausführer auf Grund der deutschen Devisenbestimmungen der Reichsbank den Betrag der in Rechnung gestellten deutschen Erzeugnisse meldet; 2. mit einer Rechnungsabschrift, die Angaben über die Fälligkeiten und die Versicherung enthalten muß, daß die Ware entsprechend Artikel 2 Ziffer 1 dieses Abkommens als Ware deutschen Ursprungs anzusehen ist. Falls die in Absatz 1 Ziffer 1 dieses Artikels vorgesehene Urkunde nicht beiliegt, wird das Office Franco- Allemand des paiements commerciaux dem Reichsbankdirektorium Berlin den Namen des Ausführers, die Bezeichnung der Ware und den in Rechnung gestellten Betrag mitteilen. Das Reichsbankdirektorium wird Abschrift des Abschnitts IA dem Office Franco- Allemand des paiements commerciaux übersenden. Artikel 6 Die Zuteilung der zur Bezahlung französischer Waren erforderlichen Devisen -erfolgt durch die Reichsbank auf Grund einer Devisenbescheinigung der zuständigen Überwachungsstelle und gegen Vorlage einer vom Office Franco-Allemand. des paiements commerciaux Nr. 15 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITÜNG 281 i S visierten Bechnungsabsehrift, sobald die Schuld fällig ist. Diese Bechnung muß die Nummer des deutschen Zolltarifs ausweisen, unter der die von ihr geführte Ware eingeführt wird. Von den einzelnen Überwachungsstellen werden Devisenbescheinigungen, die zur Zahlung in einem bestimmten Monat berechtigen, im Bahmen des. für diesen Monat festgesetzten Gesamtbetrages ausgestellt. Die beiderseitigen Begierungsausschüsse können bei Festsetzung dieses Gesamtbetrages und seiner Verteilung Saisonschwankungen sowie anderen besonderen Umständen Bechnung tragen. Um beiden Begierungen eine Nachprüfung der Ausnutzung des vereinbarten Gesamtbetrages und seiner Verteilung zu ermöglichen, wird die Beichsbank dem Office Franco-Allemand des paiements commerciaux nach dem 10., 20. und letzten eines jeden Monats eine Gesamtaufstellung sowie Abschriften der vom Office Franco-Allemand des paiements commerciaux visierten Bechnungen übermitteln, die im Laufe der jeweils ver- ' | gangenen Dekade gemäß Absatz 1 dieses Artikels der zuständigen Beichsbankanstalt vorgelegt worden sind. Außerdem wird die Beichsbank dem Office Franco- • Allemand des paiements commerciaux zu Beginn eines jeden Monats Abschriften der von den einzelnen Über- ;■ wachungsstellen abgegebenen Meldungen über die Summe der im vora^i gegangenen Monat erteilten Devisenbescheinigungen unverzüglich übermitteln. Soweit auf Grund der vorgenannten Meldungen fest- gestellt wird, daß der Gesamtbetrag ganz oder teilweise : nicht ausgenutzt worden ist, werden die beiderseitigen v Begierungsausschüsse die Nichtausnutzung bei Festsetzung des Gesamtbetrages für die späteren Monate entsprechend berücksichtigen. In gleicher Weise ist etwaigen geringfügigen Überschreitungen Bechnung zu - tragen. Im übrigen werden die Überwachungsstellen 1 nicht ausgenutzte Devisenbescheinigungen auf Antrag • um einen Monat außerhalb des für den betreffenden 7 Monat zur Verfügung stehenden Gesamtbetrages ver- ^ langem. Weitere Verlängerungen können nur au ; s- S nahmsweise und nur mit Zustimmung des Deutschen | und des Französischen Begierungsausschusses erfolgen. Vorausbelastung der Monate, für die ein Gesamt- If; betrag noch nicht festgesetzt ist, werden in Höhe eines i" im Deutschen und im Französischen Begierungsaus- Jk schuß jeweils zu vereinbarenden Vomhundertsatzes des monatlichen Gesamtbetrages zugelassen. Artikel 7 Für den Fall der Kündigung des Abkommens werden die vor dem Außerkrafttreten des Abkommens in Deutschland eingegangenen Devisen, die infolge der Nichtausnutzung von Gesamtbeträgen nicht für die Einfuhr französischer Waren nach Deutschland verwendet worden sind, in den folgenden Monaten zur Bezahlung neuer Waren verwendet werden, sobald der Gegenwert der bereits eingeführten Waren vollständig transferiert worden ist. Nach Bereitstellung der not- t wendigen Deckung der für die eingeführten Waren zu zahlenden Beträge werden die beiderseitigen Begierungsausschüsse die Art der Verwendung der verbleibenden Devisen bestimmen. Artikel 8 Ifä Private Verrechnungsgeschäfte sind unzu- lässig. Jedoch können solche privaten Verrechnungs- geschäfte, die vor dem Tage der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens von den deutschen und den fran- i Ausstellung Mannheim Rupfen, Nessel, Cocos, Tapeten, Linoleum, Teppiche, Läufer liefert, Ausbau und Ausschmückung von Kojen übernimmt H. Engelhard Nacht., Mannheim, 0 4,1 (Kunststr.) zösischen Behörden genehmigt worden sind, noch abgewickelt werden. Die Errichtung von Ausländer-Sonderkonten für Inlandszahlungen für den Warenverkehr zwischen Deutschland und dem französischen Zollgebiet, den französischen Kolonien, Protektoraten und afrikanischen Mandatsgebieten istunzulässig. Bestehende Ausländer-Sonderkonten für Inlandszahlungen werden unverzüglich geschlossen. Die auf den Konten stehenden Guthaben können noch in der vorgesehenen Art und Weise verwendet werden. Die Zahlung im Wege eines privaten Verrechnungsgeschäfts oder die Zahlung aus einem Ausländer-Sonderkonto für Inlandszahlungen gilt nicht als Deviseneingang im Sinne des Artikel 8 dieses Abkommens. Artikel 9 Jeder der beiden Vertragschließenden Teile wird einen Begierungsausschuß einsetzen. Aufgabe dieser Ausschüsse ist' es, in ständiger unmittelbarer Fühlungnahme alle Fragen zu behandeln, die mit der Durchführung dieses Abkommens Zusammenhängen. Über die Zusammensetzung der Begierungsausschüsse werden sich die beiden Begierungen baldigst Mitteilung machen. Die Begierungsausschüsse treten auf Antrag eines der beiden Vorsitzenden zusammen. Es steht den Begierungsausschüssen frei, Sachverständige zuzuziehen und gemischte Unterausschüsse einzusetzen. Für ihre Tätigkeit stellen die Ausschüsse eine gemeinsame Geschäftsordnung auf. Artikel 10 Sollten sich die Erwartungen nicht erfüllen, von denen die beiden Vertragschließenden Teile beim Abschluß dieses Abkommens aüsgegangen sind, oder sollte sich durch eine eingetretene ungünstige Entwicklung oder wegen von dem anderen Teil ergriffener Maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet ein Teil benachteiligt fühlen, so kann jeder der beiden Vertragschließenden Teile unverzüglich Verhandlungen beantragen mit dem Ziele, Abhilfe zu schaffen. Sollten solche Verhandlungen im Laufe von 14 Tagen, vom Tage des Eingangs des Antrags an gerechnet, nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen, so soll der Teil, der sich benachteiligt erachtet, das Becht haben, das vorliegende Abkommen mit einmonatiger Frist, vom Tage des Eingangs der Kündigung an gerechnet, zu kündigen. Artikel 11 Dieses Abkommen soll ratifiziert werden. Der Austausch der Bätifikationsurkunden soll so bald als möglich in Berlin stattfinden. Das Abkommen tritt am dreißigsten Tage nach Austausch der Batifikations- urkunden in Kraft. Jedoch werden es die Vertrag- Gemälde, Bilder für Jeden Raum finden Sie in gröBter Auswahl im Spezialgeschäft BUCHLE Karlsruhe« Ludwigsplatz Bitte besichtigen Sie ■m £ U 282 BADISCHE WIR T S C H AP TS-'ZEITUNG Nr. 15 (^) Arista-Räder Preisliste Ammermann Lörrach - 1. B., Marktplatz verlangen !___ Seit über 30 Jahren beliebte Marke von 34 Mark an Freiburg I. Br.. Friedrichstr. 29 schließenden Teile mit Wirkung vom 1. August 1937 ab vorläufig anwenden. Dieses Abkommen bleibt bis zum 30. Juni 1939 in Geltung. Es kann jedoch von jedem der Vertragschließenden Teile mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres, erstmalig zum 30. Juni 1938, gekündigt werden. Dieses Abkommen gilt jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, sofern es nicht nach Maßgabe der Bestimmungen des vorstehenden Absatz 2 gekündigt worden ist. Läuft das Abkommen über den 30. Juni 1939 weiter, so gelten die gleichen Kündigungsbestimmungen. Geschehen in doppelter Urschrift in deutscher und in französischer Sprache zu Paris am 10. Juli 1937. Sonstige Nachrichten. Verkehr. Auf richtige Inhaltsangabe in Eisenbahn-Frachtbriefen achten! Wir entnehmen den „Deutschen Verkehrs-Nachrichten“ folgende beachtenswerte Notiz: „Obwohl in der EVO. — Eisenbahn-Verkehrs-Ord- nung — § 68 (1) klar festgesetzt ist, daß die vorgesehene Berechnung der Fracht zum jeweils billigsten Tarif nur dann wirksam werden kann, wenn der Absender den Inhalt der Sendung im Frachtbrief richtig angegeben hat, ergeben sich in der Praxis fast täglich Zweifelsfälle, sei es, daß die Versender mit den einschlägigen Tarif Vorschriften nicht ausreichend vertraut sind, oder sei es, weil diesem Punkte nicht die erforderliche Sorgfalt zugewendet wird. Ist es schon als bedenklich anzusehen, die Ausfertigung der Frachtbriefe und der übrigen Versandpapiere ungeeigneten Hilfskräften oder gar Lehrlingen verantwortlich zu übertragen, so trifft das in ganz besonderem Maße auf die Wahl der Inhaltsangabe im Frachtbrief zu. Hier sollte es sich der Versandleiter stets angelegen sein lassen, die erforderlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Als Grundregel mag gelten, daß die handelsübliche Bezeichnung im Frachtbrief angewendet werden kann, sofern das Versandgut im Tarif namentlich nicht aufgeführt ist und eine sinngemäße Einordnung des Gutes in eine den Umständen nach zutreffende Tarifstelle sich nicht ermöglichen läßt. Es muß beachtet werden, daß viele Versandgüter im Tarif zwar auf geführt, dort aber nicht mit der gewöhnlichen handelsüblichen Benennung erscheinen. In solchen Fällen muß die Inhaltsangabe im Frachtbrief nach der besonderen tarifarischen Bezeichnung erfolgen, doch kann darüber hinaus die handelsübliche Benennung in Klammern noch dazugesetzt oder auf der Rückseite des Frachtbriefes angegeben werden. In jedem Versandbetrieb sollte es ein für allemal sichergestellt werden, daß bei den im Tarif namentlich aufgeführten oder in eine anderslautende Tarifposition zweifelsfrei einzuordnenden Versandgütern von der handelsüblichen Bezeichnung abgewichen und in erster Linie auf die Wiedergabe des Tarif-Wortlautes im Frachtbrief geachtet wird, weil nur dann ein Anspruch auf die tariflich billigste Fracht berechnung geltend gemacht werden kann. Es ist eine betrübliche Tatsache, daß ein überraschend hoher Prozentsatz aller unrichtigen Frachtberechnungen auf mangelhafte Frachtbrief-Inhaltsangaben zurückzuführen ist. Nicht immer wird es dem Frachtzahler möglich sein, den Fehler zu erkennen und die Mehrfracht im Wege eines Frachterstattungsantrages wieder hereinzuholen. Da ein Rechtsanspruch nicht besteht, ist der Frachtzahler auf das Wohlwollen und Entgegenkommen der Eisenbahn angewiesen, doch ist es erfahrungsgemäß nicht in allen Fällen möglich, Rückzahlungen aus Billigkeitsgründen zu erreichen.“ Eisenbahn-Lagerplatzmieten. Als vor einiger Zeit einzelne Reichsbahn-Dienststellen die Mieten für die Lagerplätze erhöhen wollten, haben Verhandlungen des Reichsverkehrsministeriums mit dem Reichskommissar für die Preisbildung stattgefunden. Als Ergebnis dieser Verhandlungen ist festzustellen, daß die Preis-Stop-Verordnung auch auf die Lagerplatzmieten Anwendung findet, und zwar auch dann, wenn diese in der Zeit der Wirtschaftskrise gesenkt worden sind. Die Reichsbahndirektionen können in solchen Fällen, in denen die heutige Wirtschaftslage die Wiedererhöhung einer in der Krisenzeit gesenkten Lagerplatzmiete rechtfertigt, einen entsprechenden Antrag an die zuständige Preisbildungsstelle richten, die nach Prüfung der Verhältnisse darüber zu entscheiden hat. Ausstellungen und Messen. Regelung über die Ausstellung von Landmaschinen. Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat sich bekanntlich auch um das Ausstellungswesen angenommen, um zu verhindern, daß eine zu große Häufigkeit und Systemlosigkeit in den Ausstellungen eintritt. Eine vom Fachgruppenleiter des Landmaschinenbaues im März d. J. gegebene Anweisung hat bindende Wirkung bekommen dadurch, daß sie die Zustimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft gefunden hat. Sie enthält: I. Allgemeine Bestimmungen über die Beschickung von Ausstellungen. Vorangestellt ist der Grundsatz der Freiwilligkeit, ob sich eine Firma an einer Ausstellung beteiligen will. Es ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auf die Firma kein Druck ausgeübt werden darf, daß jedoch Aufwärts durch Anzeigen! »B W Wli m il ll W UI l f lF 'IIWIP .. . ili MU l H IWi ll■ll|lpil! Nr. 15 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 288 anderseits den Mitgliedern der Fachgruppe Landmaschinenbau nur die Beteiligung an sog. freigegebenen Ausstellungen gestattet ist. Nicht freigegebene Ausstellungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar durch Werksvertreter, die von den Weisungen der Stammfirma abhängig sind, beschickt werden. Auch ausstellenden Händlern darf eine Unterstützung durch Beihilfen (gleich welcher Art: Geld, Monteurgestellung, Gestellung von anderen Arbeitskräften usw.) nicht gewährt werden. Um dieses Verbot wirksam zu machen, ist die Zurverfügungstellung von Kommissions- oder Konsignationsmaschinen für nicht freigegebene Ausstellungen ausdrücklich untersagt. Die Firmen sind sogar gehalten, ihren Wiederverkäufern zu verbieten, derartige Maschinen auf nicht freigegebenen Ausstellungen, Messen und dergl. zur Schau zu bringen. Selbstverständlich kapn eine geldliche Unterstützung an Wiederverkäufer oder Kommissionäre unter keinen Umständen gestattet sein. Der Begriff Werksvertreter findet hierbei eine Umgrenzung und begriffsmäßige Bestimmung, die bei dem Unfug, der seit Jahren mit dem Wort „Vertreter“ getrieben wird, m. E. eine allgemeine Anerkennung finden sollte. Das Wirtschaftsministerium ist zusammen mit der Reichsgruppe Industrie gerade damit befaßt, die Bezeichnungen für die verschiedenen Sparten der Industriearbeiter und der technischen Angestellten und Meister klarzulegen und einheitlich zu katalogisieren. Diese Aufgabe auch auf das gesamte Gebiet der Wirtschaft, insbesondere auch auf die handelsmäßigen Einrichtungen zu übertragen, wäre um so mehr ein Verdienst, als dadurch mit häufigen Unklarheiten und Mißdeutungen aufgeräumt werden könnte. Als Werksvertreter gelten nach der Umschreibung selbständige Kaufleute im Sinne des HGB, die im eigenen oder fremden Namen für eine Landmaschinenfabrik, d. h. eine Fabrik in jeder Maschinengruppe, an den Fachhandel bzw. über den Fachhandel, im allgemeinen aber nicht an den Verbraucher verkaufen, und denen ein größeres Alleinvertriebsgebiet vertraglich zugewiesen ist. Sie müssen verpflichtet sein, die Preise und Rabattsätze der Herstellerfirmen einzuhalten. Sofern Wiederverkäufer die Vergütung von Werksvertretern erhalten, sind sie im Sinne der Ausstellungsbestimmungen den Werksvertretern gleichzustellen. Das Ausstellungsverbot für nicht freigegebene Ausstellungen und Messen hat keine Gültigkeit für Wein- und Obstpressen. Diese Geräte waren von jeher von den Ausstellungsverboten ausgenommen. Für Zugmaschinen und Pflanzenspritzen sind von dem betreffenden Fachgruppenleiter ebenfalls mit Zustimmung des Werberates besondere Anweisungen gegeben werden. II. Einzelne Bestimmungen enthalten eine Aufführung der freigegebenen Ausstellungen und Messen. Hierbei kommen in Betracht: 1. Die Reichsnährstandsausstellung. Sie ist vollständig freigegeben für Landmaschinenfabriken, weil sie nach wie vor als sog. Repräsentationsschau der Industrie angesehen und vom Reichsnährstand als solche anerkannt ist. Eine Umbildung der Landmaschinenschau zur Lehrschau ist nicht beabsichtigt. Dafür soll alljährlich eine besondere Maschinenlehrschau durch den Reichsnährstand durchgeführt und von der Industrie gefördert w r erden. Deutsche Auskunftei (vorm. r. g. Dun&co., e.m.b. h.) erteilt Auskünfte über Firmen u. Personen in d. ganzen Welt Filiale Mannheim, Börse Telephon 26620 Der Reichsnährstand hat sich ausdrücklich Vorbehalten, besondere Bestimmungen betr. die Schauordnung zu erlassen, insbesondere auch nach der Richtung hin, ob einzelne Gegenstände von der Ausstellung ausgeschlossen werden können. 2. Breslauer Maschinenmarkt und Ostmesse Königsberg. Ihre Beschickung ist wechselseitig alle zwei Jahre freigegeben. In diesem Jahre war Breslauer Maschinenmarkt, so daß im Jahre 1988 die Ostmesse Königsberg bei der Beschickung berücksichtigt wird'. 3. Zentrallandwirtschaftsfest in München kann immer beschickt werden, wenn eine Maschinenschau angegliedert ist. 4. Grüne Woche stellt der Landmaschinenindustrie ebenfalls ein Gelände von bestimmtem Umfang zur Verfügung, das von der Fachgruppe Landmaschinenbau ihren Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen angeboten wird. Näheres kann durch die Fachgruppe erfahren werden. Die Anmeldungen sind jeweils bis zum 15.10. des Vorjahres an die Fachgruppe zu richten. 5. Reichsgartenschau u. Reichskleintierschau. Die Landmaschinenindustrie will beide Ausstellungen durch Beschickung berücksichtigen. Einzelheiten und die Bestimmungen der Schauordnung liegen beim Reichsnährstand. fi. Ausstellungen der Landesbauernschaften (Landesschauen). Die Landesschauen sind zur Ausstellung nur in begrenztem Umfang zugelassen. Die Lieferfirma darf jedoch nicht selbst ausstellen und außer der Zurverfügungstellung von Maschinen keine Aufwendungen machen. Es empfiehlt sich daher, Anfragen jeweils an die Geschäftsführung der Landesschauen unmittelbar zu richten. 7. Internationale landwirtschaftliche Kongresse, die vom Reichsnährstand oder dem Reichsernährungsministerium durchgeführt werden, können im allgemeinen durch die Landmaschinenincjustrie unterstützt und beschickt werden. Die Einzelheiten w r erden jedoch von Fall zu Fall festgesetzt, insbesondere muß auch die Frage einer Beteiligung von Fall zu Fall Klärung finden. Alle anderen Ausstellungen können vom Landmaschinenbau nicht beschickt werden. Dagegen ist ihre Beschickung durch den Landmaschinenhandel und durch Genossenschaften zugelassen. (Rechtsanwalt Oßwald, Mannheim.) Messeabzeichen und Quartierkarten für die Leipziger Herbstmesse. Die Vertrauensstelle Baden des Leipziger Meßamts, Karlsruhe, Karlstr. 10, hat den Verkauf von Messeabzeichen für die demnächst stattfindende Leipziger Herbstmesse übernommen. Auch stehen ihr für die Besucher der Messe Quartierkarten zur Verfügung. 284 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 15 Stenerwesen. Umsatzsteuer — Preiszuschläge für ausländische Waren als Entgeltsteil. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat unter dem 1. März 1987 angeordnet, daß bei bestimmten Erzeugnissen, die ganz oder teilweise aus vom Ausland bezogenen Waren oder aus Waren bestimmter Art hergestellt werden, die Preise erhöht werden dürfen, wenn sich die vom Unternehmer gezahlten Auslandspreise nach dem 17. 10.193'6 erhöht haben oder in Zukunft erhöhen. Die Preise sind entsprechend zu senken, wenn die vom Unternehmer gezahlten Auslandspreise nach dem 17. 10. 1986 gesunken sind oder in Zukunft sinken. Der Betrag, um den sich die Preise ändern, ist gesondert in Rechnung zu stellen. Es sind Zweifel laut geworden, ob diese gesondert in Rechnung gestellten Beträge noch dem umsatzsteuerlichen Entgelt im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UstG zuzurechnen sind. Auf eine entsprechende Anfrage einer Firma hin hat der Herr Reichsminister der Finanzen mit Erlaß vom 31. 5.1937 — S 4200—218 III — wie folgt Stellung genommen: „Nach Ihrem Schreiben an den Herrn Reichskommissar haben Sie die Preiszuschläge bei der Umsatzsteuer unberücksichtigt gelassen, weil nach der Anordnung des Herrn Reichskommissars die Verarbeitungskosten und Gewinnzuschläge sowie die Handelsspannen nicht erhöht werden dürfen. Ich weise darauf hin, daß durch diese Anordnung des Herrn Reichskommissars die Frage der Umsatzbesteuerung der Preiszuschläge nicht berührt wird. Der Umsatz wird § 5 Abs. 1 Satz 1 UStG gemäß nach dem vereinnahmten Entgelt bemessen. Zum Entgelt gehört § 39 Abs. 1 UStDB gemäß alles, was der Empfänger einer Lieferung aufwenden muß, um die Lieferung zu erhalten. Mithin gehören auch die Preiszuschläge zum Entgelt für die umsatzsteuerpflichtige Lieferung. Das Fehlen einer Gewinnmöglichkeit schließt die Umsatzsteuerpflicht der Lieferung nicht aus (§ 2 Abs. 1 UStG). Der Unternehmer ist daher nicht berechtigt, die Preiszuschläge von dem der Umsatzsteuer unterliegenden Entgelt in Abzug zu bringen.“ Devisenbewirtschaftung. Devisenbeschaffung für Auslandsreisen. Welche deutschen und ausländischen Devisenbestimmungen sind bei Auslandsreisen vor der Ausreise und bei Rückkehr nach Deutschland zu beachten ? Hierüber besteht oftmals Unklarheit, obgleich Auslandsreisen aus zahlreichen Anlässen notwendig und wünschenswert sind. Deutschland will und kann sich aus vielen Gründen nicht von der übrigen W r elt abschließen. Notwendig sind Auslandsreisen für die deutsche Ausfuhrwertschaft, die durch Ausfuhr deutscher Qualitätserzeugnisse zur Rohstoffbeschaffung beiträgt. Vereinbarungen mit ausländischen Staaten ermöglichen auch Erholungs- und Vergnügungsreisen; auf deutschen Schiffen können Studienfahrten ins Ausland unternommen werden. W T as Privatreisende und die Geschäftswelt zur Devisenbeschaffung für Auslandsreisen zu veranlassen haben, wie die deutschen Bürgermeisterämter und Paßbehörden durch Ausstellung von Bescheinigungen Auslandsreisen durchführen helfen, w-ie die deutschen Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Stellen bei der Devisenbeschaffung mitzuwirken haben ... spezial Aufzüge für VERDUNKELUNGEN, Tore, Fenster, Markisen, Schutzgitter, AKTEN- und SPEISE AU FZ U G E usw. 1000fach bewährt A.Fiitterer Elektrotechnik und Maschinenbau Karlsruhe Akademie- straBe 23 gegr. 1882 Über alle Bestimmungen bei Auslandsreisen unterrichtet aufschlußreich; vollständig und stets zuverlässig die Sonderausgabe • Deutsche Devisenbestimmungen bei Auslandsreisen des von der Industrie- und Handelskammer Stuttgart herausgegebenen Fach Werkes Deutsche Paßvorschriften und Einreisebestimmungen des Auslandes. Die 125 Blatt umfassende Lose-Blatt-Ausgabe wird durch Nachträge laufend ergänzt und veraltet dabei nicht. Das zur Vorbereitung und Durchführung von Auslandsreisen nützliche und empfehlenswerte Buch ist zum Preise von 3,25 RM. (bei Bezug ohne die laufenden Ergänzungen 4,25 RM.) vom Verlag „Deutsche Paßvorschriften“ J. Fink, Stuttgart-N., Seestraße 3, zu beziehen. Die Gesamtausgabe des Fachwerkes kostet 6,80 RM. und ist gleichfalls bei dem genannten Verlage zu beziehen. Einzelhandel. Leitfaden für angehende Einzelhändler. Die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf bringt soeben die 3. Auflage ihres Leitfadens für Einzelhändler heraus, der in der Form allgemein verständlicher Leitsätze eine Übersicht über alles Wesentliche gibt, was zu beachten ist, wenn jemand ein Geschäft errichten, übernehmen, verlegen oder erweitern will. Das Merkblatt gibt vor allem Auskunft über das Antragsverfahren, über den Nachweis der Sachkundeprüfungen sowie über die Art und den Gegenstand der vor der Industrie- und Handelskammer abzulegenden Sachkundeprüfung. Der Leitfaden kann auch bei der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe angefordert werden und wird, soweit der Vorrat reicht, kostenlos abgegeben. 1 ^ Freiburger Gewerbebank e.G.m.b.H. Gegr. 1866 Nach genossenschaftlich. Grundsätzen geleitete Bank des Mittelstandes Erledigung sämtlicher Bankgeschäfte Nr. 15 BADISCHE WIßT SCHAFTS- ZEITUN G 285 Berücksichtigung von Handwerksbetrieben bei der Prüfung der außergewöhnlichen Übersetzung. Dem Reichswirtschaftsminister ist in letzter Zeit die Frage vorgelegt worden, ob bei der Errichtung einer Einzelhandelsverkaufsstelle die in der betreffenden Gegend liegenden Handwerksbetriebe, die die gleichen Waren, wie der Einzelhändler, als selbstgefertigte Waren oder im Zubehörhandel vertreiben, bei der Prüfung der außergewöhnlichen Übersetzung berücksichtigt werden müssen. Der Reichswirtschaftsminister hat hierzu verneinend in einem Schreiben vom 30.6.37 (IV 25061/37) der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer gegenüber Stellung genommen. Dem Erlaß entnehmen wir folgende Ausführungen: „Das Gesetz zum Schutze des Einzelhandels und seine Durchführungsverordnung erstrecken sich ausschließlich auf Einzelhandelsbetriebe und die Verhältnisse in solchen Einzelhandelsbetrieben. Eine Regelung zum Vorteil oder Nachteil anderer Gewerbebetriebe ist mit der Einzelhandelsschutzgesetzgebung weder beabsichtigt gewesen noch tatsächlich getroffen worden. Der Gesetzgeber ist bei Aufstellung der Voraussetzung der Prüfung der außergewöhnlichen Übersetzung von einer außergewöhnlichen Übersetzung des Einzelhandels, nicht aber von einer außergewöhnlichen Übersetzung mit Gewerbebetrieben überhaupt ausgegangen. Die Berücksichtigung von Handwerksbetrieben bei Prüfung der außergewöhnlichen Übersetzung müßte umgekehrt eine Berücksichtigung der Einzelhandelsverkaufsstellen bei Zulassung eines Handwerkers zur Folge haben. Dies ist weder vom Standpunkt der Handwerksgesetzgebung, noch vom Standpunkt der Einzelhandelsgesetzgebung tatsächliche Übung oder beabsichtigt. Die Tatsache, daß einem Handwerker ein Zubehörhandel auch mit nicht selbsthergestellten Erzeugnissen genehmigungsfrei zugelassen wird, enthält keine Berechtigung dafür, daß dieser Handwerker mit Bezug auf seinen Zubehörhandel einem besonderen Schutz unterstellt wird. Anders ist der Fall nur dann zu beurteilen, wenn ein Handwerker neben seinem Handwerksbetrieb auch eine Einzelhandelsverkaufsstelle betreibt, die entweder schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels als über den Rahmen eines Zubehörgeschäftes hinausgehende Verkaufsstelle anzusehen war oder nach Inkrafttreten des Einzelhandelsschutzgesetzes als Verkaufsstelle genehmigt worden ist.“ Zubehörhandel beim Photographenhandwerk. Zu der Frage des Zubehörhandels beim Photographenhandwerk hat der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister unter dem 13. Juli 1937 — IV 30113/37 ■— dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft gegenüber wie folgt Stellung genommen: „Als Photographenhandwerk kann nur die Tätigkeit des Lichtbildners (Photograph mit Atelier) angesehen werden. Die Tätigkeit des Entwickelns, Kopierens usw. ist nur handwerkliche Teiltätigkeit. Der im Zusammenhang mit der Lichtbildwerkstätte betriebene Handel mit Filmen und Platten sowie mit den für das Entwickeln und Kopieren erforderlichen Waren, wie Chemikalien, photographische Papiere, Rahmen, Alben, Mappen, Klebstoff, Photoecken u. ä., ist als Zubehörgeschäft des Photographen anzusehen. Ein handwerklicher Betrieb liegt auch dann vor, wenn ein Photograph mit Atelier nur noch in geringem B m Erfrischend Mineralwasser Freyersbacher Mineralquellen Bad Peterstal Umfang selbst photographische Aufnahmen macht, in der Hauptsache jedoch das Entwickeln und Kopieren von Amateuraufnahmen ausübt, so daß aus der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit nur noch ein geringer Teil des gesamten Umsatzes erwächst. Auch hier wird noch ein Zubehörgeschäft im Rahmen des oben Gesagten möglich, eine Genehmigung nach dem Einzelhandelsschutzgesetz daher nicht erforderlich sein. Ein Betrieb, der sich nur mit Entwickeln, Kopieren usw. von Amateuraufnahmen befaßt, kann dagegen nicht als eintragungspflichtiger Handwerksbetrieb anerkannt werden. Handel eines solchen Betriebes mit den obenerwähnten Waren ist daher kein Zubehörhandel und deshalb genehmigungspflichtig. Im Zweifel wird in solchen Fällen die nicht dem Handel zuzurechnende Tätigkeit des fraglichen Betriebes sich aus dem Kundendienst im Handel und aus dem Handel selbst entwickelt haben. Soweit nur Entwickeln, Kopieren usw. von Amateuraufnahmen vorgenommen, nicht aber zugleich Handel mit photographischen Artikeln betrieben wird, bedarf es in keinem Falle einer Genehmigung. Im Zubehörhandel können nicht verkauft werden photographische Apparate, photographische Kassetten, Stative, Okulare u. ä. photographische Artikel, da diese photographischen Handelsgegenstände nicht zu dem Warenkreise eines Zubehörgeschäftes gehören. Im Falle der Aufnahme des Handels auch dieser Artikel ist Genehmigung nach dem Einzelhandelsschutzgesetz erforderlich.“ Preisüberwachung. Nachträgliche Preiserhöhungen sind verboten! Wir machen auf folgende Mitteilung des Preiskommissars für die Preisbildung aufmerksam: „Es ist mir bekannt geworden, daß in einer Reihe von Fällen diejenigen Unternehmer, die von mir oder einer Preisbildungsstelle eine Ausnahmebewilligung zur Erhöhung ihrer Preise erhalten haben, diese Ausnahmebewilligung dazu benutzen, um auch für die Vergangenheit Preiserhöhungen durchzusetzen. Ich weise demgegenüber darauf hin, daß auch dann, wenn in den Ausnahmebewilligungen über den Termin des Inkrafttretens der Ausnahmebewilligung nichts gesagt -wird, Mech. Glaserei Anton Rauch Frsiburg i.Br., Hermannstr. 7, Fernsprecher 1139 Schaufensteranlagen, Schauk&sten.Doppel- und Schiebefenster 286 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 15 die Preiserhöhungen erst vom Tage der Bekanntgabe ab vorgenommen werden dürfen. Ich bitte, auf diesen Bechtszustand hinzuweisen.“ Kümmelpreise. Der Beichskommissar für die Preisbildung hat die nachstehende Anordnung erlassen: I. (1) Für deutschen Kümmel, einwandfreie keimfähige Ware der Ernte 1987, wird ein Erzeugerhöchstpreis von 85.— BM. je 100 kg ab Hof des Erzeugers festgesetzt. (2) Für deutschen Kümmel, der den Güteanforderungen des Absatzes 1 nicht entspricht, ist ein angemessener Preisnachlaß zu gewähren. (8) Diese Preisregelung gilt mit rückwirkender Kraft vom Beginn der diesjährigen Ernte ab; Verkäufe, die zu höheren Preisen abgeschlossen worden sind, müssen auf den Höchstpreis zurückgeführt werden. II. Die Bruttoverdienstspanne des Groß- und Einzelhandels darf die vor dem 18. Oktober 1986 handelsübliche, in Hundertsätzen vom Einstandspreis errech- nete Bruttoverdienstspanne nicht übersteigen. Erzeuger, Großverteiler und Einzelhändler sind verpflichtet, die Ware unter Ausschaltung weiterer Zwischenstufen dem Verbraucher zuzuleiten. III. Die unter Ziffer II getroffene Begelung gilt entsprechend für den Handel mit ausländischem Kümmel. IV. Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften der Abschnitte I bis III umgangen werden oder umgangen werden sollen. Es ist ferner verboten, die Abgabe von deutschem oder ausländischem Kümmel davon abhängig zu machen, daß der Käufer gleichzeitig Waren anderer Art abnimmt oder abzunehmen verspricht. V. Wer den Bestimmungen dieser Anordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Ordnungsstrafen in unbegrenzter Höhe bestraft. Außerdem kann die Schließung von Betrieben, in denen die Zuwiderhandlung begangen worden ist, auf Zeit oder Dauer angeordnet werden. Bildungswesen. Reichssieger des Gaues Baden im 4. Reichsberufswettkampf. — Berichtigung. In der letzten Nummer der „Badischen Wirtschafts- Zeitung“ haben wir die Reichssieger des Gaues Baden im 4. Beiehsberufswettkampf bekanntgegeben. Hierzu wird berichtigend darauf hingewiesen, daß der Beichssieger Fritz Klumpp bei der Uniformschneiderei Franz Bracht, Karlsruhe, Kaiserstr. 243, tätig ist und auch bei dieser Firma ausgebildet wurde. RhcinntCtätl II Büromaschinen-Spezialhaus scheib-, Bechen-, Addier- II Secbald. Freibura i. Br. und Fakturiermaschinen II ^ *3 Frankotyp JRarfrankierer || Ludwigstraße Nr. 8, Telephon 4091 Berufsausbildung und Berufserziehung in der gewerblichen Wirtschaft. In der Zeitschrift „Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe“ ist eine A^fsatzreihe von Dr. A. B. Krause, Oberregierungsrat im Reichswirtschaftsministerium, erschienen, die jetzt in wesentlich erweiterter Form als Sonderdruck herausgegeben wird und eine ausgezeichnete, zusammenfassende Darstellung der beruflichen und fachlichen Ausbildung- des Nachwuchses in Handel und Gewerbe gibt. Im ersten Teil werden die Beziehungen zwischen Berufsausbildung und Arbeitseinsatz unter Wiedergabe der Bede des Reichswirtschaftsministers vom 11. 5.1937 geschildert. Im zweiten Teil wird der Aufbau der Organisation der gewerblichen Wirtschaft behandelt, während der dritte Hauptteil die Aufgaben der Organisation der gewerblichen Wirtschaft auf dem Gebiete der Berufsausbildung und Berufserziehung umfaßt. Die Durchführung dieser Aufgaben wird eingehend dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der auf diesem Gebiete liegenden gesetzlichen Aufgaben der fachlichen Gruppen und der Kammern; es werden u. a. behandelt die Lehrberufe, Anlernberufe, Hilfsarbeiterberufe, die Ausbildungsrichtlinien, die Frage der Lehrzeit, der Eignung des Betriebs, des Lehrherrn und des Lehrlings sowie das Prüfungswesen und die Berechtigungswirkung der Prüfungen. Die Broschüre wird allen Betrieben, die für die Ausbildung von kaufmännischen oder gewerblichen Lehrlingen in Frage kommen, dringend zur Anschaffung empfohlen. Der Sonderdruck kostet im Einzelverkauf 50 Bpf. Bestellungen sind unmittelbar an die Firma Otto Elsner, Berlin S 42, zu richten. Der Broschüre hat Beichsbankpräsident und Reiehs- wirtschaftsminister Dr. Schacht folgendes Geleitwort vorangestellt: „Die Wirtschaft ist eine der Lebensgrundlagen unseres Volkes und ihr künftiges Gedeihen eine unentbehrliche Voraussetzung für den weiteren Aufstieg Deutschlands. Das Schicksal der deutschen Wirtschaft hängt wesentlich davon ab, daß die deutsche Arbeit hohe Wertarbeit ist und bleibt. Das, was dem deutschen Boden an natürlichen Hilfsquellen fehlt, muß der deutsche Mensch durch die Qualität seiner Arbeit ergänzen. Seit 60 Jahren steht die deutsche Wirtschaft im Zeichen der angewandten Wissenschaften. Der Wissenschaftler hat in systematischer Forschung die Grundlagen für die Qualitätssteigerung der Arbeit geschaffen, und die Wirtschaft hat dem Arbeiter die hohe fachlichberufliche Ausbildung gegeben, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse praktisch auszuwerten. Dieses Zusammenwirken von Wissenschaft und praktischer C. HAUSHAHN MASCHINENFABRIK ST U TTG A R TsFeuerbach Aufzüge • Krane Nr. 15 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 287 Arbeit ist das große Geheimnis des Aufstiegs der deutschen Wirtschaft. Hieraus geht hervor, daß mit der fachlichen Ausbildung der Arbeiter und Angestellten die Zukunft unserer Wirtschaft steht und fällt. Es handelt sich somit bei der Berufsausbildung und der mit ihr zusammenhängenden Berufserziehung um eine Existenzfrage des deutschen Volkes. Dasist der Grund, weshalb staatliche Wirtschaftspolitik und fachliche Berufsausbildung und -erziehung unter allen Umständen in einer Hand liegen müssen. Die über das Fachliche hinausgehende weltanschauliche und charakterliche Erziehung, die alle Deutschen erfaßt und ihren Leistungswillen zu entfalten und zu steigern hat, wird im Dritten Reich von der nationalsozialistischen Bewegung, also der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden getragen. Auf dieser klaren Unterscheidung zwischen fachlichem Können und politischem Wollen beruht insoweit die Aufgabentrennung zwischen Staat und Bewegung. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nur mit dem einen Teil der gesamten Erziehungsarbeit, nämlich der praktischen Berufsausbildung und Berufserziehung. Sie behandelt in mustergültiger Weise und allgemeinverständlicher Form die dafür geltenden gesetzlichen Be- fo gilt 0« ttoige 6tunö[aH, fta|k Dort, na ein unbtugfamtc mitte hmftfit, audi (ine llot gebiodien necOen Hann. x.z ERZEUGNISSE Gasherde, zahlreiche Modelle. Neuzeit!. Konstruktion u. Ausstattung. Kombinierte Herde m verschiedenen Großen und Modellen. 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Der M Herr Reichs- und Preußische Minister des Innern hat deshalb angeregt, die Betriebe zu veranlassen, ihre Gefolgschaftsmitglieder durch entsprechende Bekanntgabe oder durch Anschlag auf die bestehende Anmeldepflicht zur Erfassung und die Gestellungspflicht zur Musterung oder Aushebung hinzuweisen. In Frage kommen hierfür die folgenden Bestimmungen: Verordnung über das Erfassungswesen. Vom 15. Februar 1987. § 6 . Anmeldepflicht. (1) Der Dienstpflichtige hat sich entsprechend der durch die Kreispolizeibehörde erlassenen öffentlichen Bekanntmachung bei der polizeilichen Meldebehörde am Ort seines dauernden Aufenthaltes persönlich zur Anlegung des Wehrstammblattes zwecks Ableistung des Reichsarbeitsdienstes und des aktiven Wehrdienstes anzumelden. Als Ort des dauernden Aufenthaltes ist die Gemeinde anzusehen, in der der Dienstpflichtige an dem festgesetzten Stichtag eine Wohnung (Wohn- raum oder Schlafstelle) innehat. Verordnung über die Musterung und Aushebung. Vom 17. April 1937. § 2 . Gestellungspflicht zur Musterung und Aushebung. (1) Der Dienstpflichtige hat sich entsprechend der durch die Kreispolizeibehörde erlassenen öffentlichen Bekanntmachung zur Musterung und Aushebung zu stellen. Begriffsbestimmung und Bezeichnungsvorschriften für Sperrholzkoffer. Über die Frage „Was sind Sperrholz- oder Sperrplattenkoffer ?“ geben die vom Reichsausschuß für Lieferbedingungen (RAL) herausgegebenen „Begriffsbestimmungen und Bezeichnungsvorschriften für Sperrholzkoffer“ (RAL 958 A) Auskunft. Hierauf werden die an der Angelegenheit interessierten Fachkreise aufmerksam gemacht. Bezeichnungsvorschriften für „Handmalerei“, „handgemalt“, „handausgemalt“ (koloriert). Der Reichsausschuß für Lieferbedingungen (RAL) hat Bezeichnungsvorschriften für „Handmalerei“, „handgemalt“, „handausgemalt“ (koloriert) angewendet auf die Dekorationsverfahren für keramische Erzeugnisse RAL 530 E der Öffentlichkeit übergeben. Hierauf werden die an der Angelegenheit Interesse nehmenden Wirtschaftskreise aufmerksam gemacht. BEZUGSQUELLEN-NACHWEIS aus Industrie, Handel und Gewerbe Normalfeld = 1 l 12i Seite, 8 mm hoch, 42 mm breit RM. 1.—. Bestellungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts- Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. Abbeizmittel Otto C. Hellmuth, Mannheim, Kaiserring 8. öle und Fette Abzeichen und Plaketten in Metall Fr.Wilh.Schleifer u.W.Scholl, Krhe, Douglasstr. 26, Tel. 891 Altpapier E. Stroh & CO., Freiburg i. Breisgau, Endinger Str. 13 Aluminium-Schweißerei Aluminium-Lote„Dualit" F. L. Dinges, Karlsruhe, Karlstr. 22, Tel. 5135 Ankerwickelei und Eiektromotore_ Fritz Bronner, Karlsruhe, Nuitsstr. 20, Tel. 4765 Elektro-Leber Freiburg (Brg.) Eschholzstr. 22, Tel. 2289 Flick 4 Co., Freiburg i. Br., Freiaustr. 64, Tel. 2686 Max Werner, Karlsruhe, Douglasstr. 22, Tel. 6771 Apparate-Bau und Reparatur Bernhard Wiener, Karlsruhe, Bismarckstr. 20. Tel. 3789 Armaturen Verein. 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Kartäuserstr. 33 / Telephon 1268 Spezialfabrik für Tachometer, Tachographen, Zählapparate für alle industriellen Zwecke 3 Sp. 80 Sp. 51 F. 2001 342 Die bekannten „BombensiabiP'-Stühle Hoiewdu&tcie Stoeickec ü.-fy., 6ttmkeim, Badeeu i'ica seit Jahrzehnten bewährter Schutzanstrich für Beton und Eisen Firma Paul Lechler _ Stuttgart _ Franz Haniel&Cie.6mbH Rheinreederei Kohlengroßhandlung Bergwerksbesitz Karlsruhe, Kaiserstr. 231 Fernsprecher 4854 56 u. 6215 Hauptschriftleiter: Handeiskammeisyndikus Dr. Krienen, Karlsruhe. Anzeigenleiter: Anton Meschede, Karlsruhe. DA. 2. Vj. 37 : 4600 Exempl. Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 7. Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. Kommissionsverlag und Druck : C. F. Müller, Karlsruhe, Rltterstraäe 1. Nr. 15 BADISCHE WIßT SCHAFTS-ZEIT UN G 1 FIRMEN-ANZEIGER der badischen Industrie- und Handelskammern Auszüge ans den Einträgen in den Handels- und Genossenschaftsregistem der bad. Amtsgerichte Ohne Gewähr Industrie-lind Handelskammer Mannheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Kaufmann & Oppenheimer, Mannheim, L 10, 10. Inhaber: Nathan Oppenheimer, Kaufmann. Geschäftszweig: Getreidehandel. (Sitz war bisher Mosbach.) Karl Kistner, Mannheim, Friedrichsring 2a. Inhaber: Karl Kistner, Kaufmann. Geschäftszweig: Großhandel mit Obst und Südfrüchten und Vertretungen. Simon Straus, Mannheim, Mühldorfer Straße 10. Inhaber: Simon Straus, Kaufmann. Geschäftszweig: Schuhmacherartikel und Lederwaren. (Sitz war bisher Neustadt a. d. Weinstraße.) Baustofle-Großvertrieb R. Künzig & Co., Mannheim. K.-G. Persönlich haftender Gesellschafter: Richard Künzig. Eisengesellschaft Mannheim m. b. H., Mannheim, G 3, 3/4. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Bergwerksprodukten, Metall, Metallwaren, Eisenwaren, Chemikalien und verwandten Artikeln. Stammkapital: 100000 RM. Geschäftsführer: Kaufleute Wilhelm Leber und Otto Hesse. Max Meisinger, Mannheim, Friedrichspl. 1. Inhaber: Max Meisinger, Restaurateur. Kauffmann & Bensheim, Mannheim. Inhaber : Paul Kauffmann. Prokura: Thea Kauffmann geh. Timp. Heb. Baumann & Co., Mannheim, U 1, 7. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter : Heinrich Baumann, Ingenieur, und Fritz Landes Ehefrau Luise geh. Tschierschky. Geschäftszweig: Möbelhandlung. Amtsgeriehtsbezirk Heidelberg. Cordula Heck, Heidelberg, Leopoldstr. 23 a. Inhaberin: August Heck Ehefrau Auguste Cordula geh. Gerhardt. Amtsgeriehtsbezirk Eberbach. Karl Grünzinger, Eberbach. Inhaber: Karl Grünzinger, Haarzurichter. Hildegard Trippei, Eberbach. Inhaberin: Hildegard Trippei. Karl Baumann, Eberbach. Inhaber: Karl Baumann, Kaufmann. Amtsgerichtsb. Neckarbischofsheim. Fritz Wirth, Neidenstein. Inhaber: Fritz Wirth, Kaufmann. Geschäftszweig: Mehl- und Getreidegroßhandlung einschließlich Futtermitteln, Kunstdünger usw. August 1937 b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Quadratseilfabrik G. m. b. H., Mannheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator ist der bisherige Geschäftsführer Heinrich Müller. A.W.G. Allgemeine Werkzeugmaschinen- Aktiengesellschaft, Mannheim, Zweigniederlassung, Hauptsitz Berlin. Prokura: Dr. Paul Thelen, Berlin-Grune- wald. Karl Schütz, Mannheim. Jetziger Inhaber: Apotheker Johannes Eberth. Die Firma lautet jetzt: Neckarapotheke Karl Schütz. Badische Urania Lichtspiel-G. m. b. II., Mannheim. Dr. Henning von Boehmer ist ausgeschieden. Neuer Geschäftsführer: Karl Friedrich Nolting, Berlin. Erhard Richter K.-G., vormals Hermann Wolfl & Cie., Mannheim. Die Firma lautet jetzt: Erhard Richter K.-G. Mannheimer Metzgerwäschefabrik Hermann Hirsch junior, Mannheim. Friedrich Hirsch ist ausgeschieden. Bauhütte Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal G. m. b. H., Mannheim. Adolf Metzger ist ausgeschieden. Neuer Geschäftsführer: Dr. Hans Heinrich, Berlin S 42. Budolf Geisel, Mannheim. O. H. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Wilhelm Lingg, Ingenieur. Die Firma lautet jetzt: Rudolf Geisel, Maschinenfabrik. Jetziger Geschäftszweig: Herstellung moderner Transportanlagen, allgemeiner Apparatebau, Stanzerei, Verzinkerei und Verbleierei und Handel mit einschlägigen Artikeln. Die Prokura von Wilhelm Lingg ist erloschen. FarbenhandlungBertaMohr-Mertes, Mannheim O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Berta Mohr-Mertes geh. Schumacher und Kaufmann Hermann Krieg. Die Firma lautet jetzt: Mohr- Mertes & Krieg, Lackfarbenfabrikation. Michael Borger, Inhaber Ferdinand Schlamp, Mannheim. Die Firma lautet jetzt: Ferdinand Schlamp. Badisch-Pfälzische Luft-Hansa A.-G., Mannheim. Die Firma lautet jetzt: Badisch-Pfälzische Flugbetrieb A.-G. Grundkapital: 1152000 RM. Rheinische Mühlenprodukte G. m. b. H., Dr. Emil Becker-Bender ist ausgeschieden. Lloyd Rheinsehiffahrt und Spedition G. m. b. H., Mannheim. Das Stammkapital wurde um 25000 RM. auf 100000 RM. erhöht. M. Marum G. m. b. H. i. Li., Mannheim. Max Erlanger und Josef Erlanger sind ausgeschieden. Jetziger Liquidator: Kaufmann Karl Ummen, Frei bürg i.Br. C. Heger Nachfolger G. m. b. H., Mannheim. Jetziger Gegenstand des Unternehmens : Handel mit Brennstoffen aller Art sowie die Verfrachtung dieser Erzeugnisse. Fausel & Sorg, Mannheim. Jetziger alleiniger Inhaber ist der seitherige Gesellschafter Kaufmann Emil Fausel. Hilger & Kern, Mannheim. K.-G. Walter Julius Hilger ist gestorben. Persönlich haftender Gesellschafter: Wilhelm Kern, Kaufmann. Theodor Heß, Mannheim. Jetziger Inhaber: Kaufmann Max Paulsen. Die Firma lautet jetzt: Theodor Heß Inh. Max Paulsen. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Hart & Hertel, Schwetzingen. Anton Hertel ist ausgeschieden. Die Zweigniederlassung in Rastatt ist aufgehoben. J. B. Eder Ziegelwerke A.-G., Brühl. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator ist das bisherige Vorstandsmitglied. Gimbel & Schweinhardt, Schwetzingen. Karl Gimbel ist ausgeschieden. Die Firma lautet jetzt: Möbelhaus Oskar Schweinhardt. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Josef Rieder, Heidelberg. Die Firma lautet jetzt: Josef Rieder, Baustoffe, Inhaber Josef Leonhard. Jetziger Inhaber, Josef Leonhard, Kaufmann, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Bachen. Nimis & Schneider, Walldürn. Die Firma lautet jetzt:. Nimis & Schneider, De- votionalienfabrik. L.Burkard, Hardheim. Jetziger Inhaber: Albert Burkard, Kaufmann. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Baustofle-Großvertrieb A.-G., Mannheim. Fritz Schwanitz, Mannheim. Heinrich Schwarz, Mannheim. Julius Egenhäuser, Mannheim. Fr. Sternheimer, Mannheim. Kauffmann & Bensheim Tabakgesellschaft m. b. H., Mannheim. L. Kaufmann G. m. b. H. i. Li., Mannheim. C. Itschert, Einhornapotheke, Mannheim. Kauffmann & Bensheim, Mannheim. Mannheimer Wohnungseinrichtung G. m. b. H. i. Li., Mannheim. Isak Bennert, Mannheim. Gustav Würzweiler, Mannheim. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Granitwerke Hemsbach Rüth & Reinmuth G. m. b. H., Hemsbach. Adam Böhler, Weinheim. Ihr BADISCHE WIBT SCHAFT S-ZEITUNG Nr. 15 Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Martin Wallen wein, Bammental. Füllfederfabrik Heidelberg G. m. b. H., Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Bachen. Nimis & Schneider G. in. b. H., Walldürn. Amtsgerichtsb. Neckarbischofsheim. W. & J. Friedberger, Neidenstein. Amtsgerichtsb. TauberbischoMieim. David Spiegel, Tauberbisehofsheim. II. tlenossensehaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Mannheim-Neckarau. Die Firma lautet jetzt : Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H. Mannheim-Neckarau. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Edingen, Amt Mannheim, e. G. m. b. H., Edingen. Jakob Müller ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Georg Wacker, Landwirt. Spar- und Bauverein Mannheim e. G. m. b. H., Mannheim. Robert Platz ist ausgeschieden. Weiteres ' Vorstandsmitglied: Robert Streib, Bauinspektor. Kohlenkonsum-Genossenschaft Ladenburg e. G. m. b. H., .Ladenburg. Jetziger Gegenstand des Unternehmens: Gemeinschaftlicher Einkauf von Kohlen und Brennstoffmaterialien im großen und Verkauf an die Mitglieder im kleinen. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Winzervereinigung Bergstraße e. G. m. b. H., Weinheim. Wilhelm Schweickert, Heinrich Bitzel und Karl Lang sind ausgeschieden. Neue Vorstandsmitglieder: Martin Bitzel V,- Großsachsen, Hermann Teutsch, Leutershausen, und Jakob Bürgy, Leutershausen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Eppelheim, Amt Heidelberg, e. G. in. b. H., Eppelheim. Friedrich Dahn ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Philipp Jakob Stephan II. Amtsgerichtsbezirk Adelsheim. Spar- und Darlehenskasse Hüngheim e. G. m. u. H., Hüngheim. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Verkehr mit Waren und Milch. Weiteres Vorstandsmitglied: - Landwirt Wilhelm Schirmer. Amtsgerichtsbezirk Buchen. Milcharenossenschaft Götzingen e. G. m. b. H., Götzingen. 1. Vorsitzender des Vorstandes: Wilhelm Hartmann, Stellvertreter desselben: Landwirt Hermann Andreas Holderbach. Amtsgerichtsbezirk Eppingen. Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Tiefenbach. Johann Anton Heitlinger ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Eugen Ochs. Erster Vorstand: Karl Ochs. Amtsgerichtsb. Tauberbischofsheim. Eisenbahnkantine Lauda e. G. m. b. H., Landa. Die Firma lautet jetzt : Reichsbahnkantine beim Bahnbetriebswerk Lauda e. G. in. b. H., Lauda. Gegenstand des Unternehmens: Verpflegung des" Eisenbahnpersonals. Reichsbahnobersekretär Karl Tritschler . (und Schlosser Franz Möhler sind ausgeschieden. "Weiteres Vorstandsmitglied: Karl Götz. Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Ebenheid e. G. m. b. H., Ebenheid. Albert Ullrich ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Josef Geier. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Oftersheimer Spar- und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H., Oftersheim. Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Spar- und Darlehenskasse e. G. m. u. H., Wessental. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Gebrüder Grammelspaoher, Schwetzingen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Babette Hellmuth, Heidelberg. IV. Vergleichsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Kaufmann Paul Vetter, Inh. der Firma Gottlob Vetter, Heidelberg, Hauptstr. 78. V. Landwirtschaftliche Ent- schuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Entschnldnngsamt Heidelberg. Karl Schmitt, Heiligkrenzsteinach, Ortsteil Eiterbaeh. b) Aufhebungen. Entschuldungsamt Heidelberg. Hermann Sauer Eheleute, Balzfeld b.Hei- delberg. Karl Adolf Münz Eheleute, Schwetzingen. Adolf Binkele Eheleute, Wiesenbach bei Neckargemünd. Jakob Rehberger Eheleute, Wilhelmsfeld b. Heidelberg, Hermann Halblaub Eheleute, Hernsbaeh b. Weinheim. Theodor Kunzer Eheleute, Mönehzell. Matthäus Leiser Eheleute, Reilingen. Jakob Ehret, Vorderheubach. Entschuldungsamt Mosbach. Karl Ludwig Bopp Eheleute, Fahrenbach. Karl Morsch, Muckental. Adolf Selsler Eheleute, Neunkirchen. Karl Ludwig Henrich Wwe. Katharina geh. Linninger und Kinder, Fahrenbaeh. Peter Paul Schnatz Eheleute, Reisenbaeh. Heinrich Seib, Hochhausen a. N. Albert Honig jung Eheleute, Balsbach. Emil Rößler Eheleute, Reichartshausen. Karl Leo Schmitt Eheleute, Balsbach. Emma Heckmann Wwe. geh. Seltenreich, Moosbrimn. Georg Friedr. Ziegler Eheleute, Auerbach. Karl Gölirig Frieda Wwe. geh. Einig, ' Neunkirchen. Heinrich Rupp Eheleute, Sehollbrunn. Wilhelm Haas I Eheleute, Mosbach- Nüstenbach. Pius Scheuermann Eheleute, Rittersbaeh. Adolf Keßler Eheleute, W T eisbach. Gottlieb Zimmermann Eheleute, Michelbach. Karl Westenhöf er Eheleute, Wagenschwend. Karl Bachert Eheleute, Mülben. Heinrich Balsbach Eheleute, Trienz. Peter Schäfer "Wwe. Katharina geh. Hofmann und Kinder, Strümpfelbrunn. Karl Guckenhan Eheleute, Mülben. Wilhelm Brauch, Diedesheim. Entschuld.-Amt Tauberbischofshm. Karl Englert Eheleute, Dietenhan. Johann Peter Dosch Eheleute, Sonderriet. Anton Ziegler Eheleute, Schönfeld. Heinrich Krank Eheleute, Nassig. Entschuldungsamt Mosbach. Friedrich Wilhelm Seisler Eheleute, Schwanheim-Unterallemühl. Heinrich Hagendorn Eheleute, Mülben. Wilhelm Merz Eheleute, Aglasterhausen. Adolf Winkler, Neunkirchen. Friedrich Ludwig Eheleute, Moosbach- Nüstenbaeh. August Kaiser, Neunkirchen. Heinrich Ihrig I Eheleute, Sehollbrunn. Josef Keil Wwe. Emma geb. Bittlingmaier, Allf eld. Heinrich Schölch, Waldkatzenbach. Wilhelm Wesch, Mülben. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Schauburg Film - Theater - Gesellschaft Brannath & Co., Karlsruhe. K.-G. Persönlich haftender Gesellschafter: Ingenieur Richard Brannath. Dyckerholf & Widmann Kommanditgesellschaft Niederlassung Karlsruhe. Per-; sönlich haftende Gesellschafter: Dr. jur. [ Erich Lübbert, Kaufmann, Sommerswalde, Kreis Osthavelland, Dr.-Ing. e.h. Hans Kreisselmeier, Diplomingenieur, Berlin, Dr. Gustav Wolff, Kaufmann, Berlin, Eugen Schulz', Diplomingenieur, Berlin. Gesamtprokura (für die Zweigniederlassung Karlsruhe): Franz Wolf, Oberingenieur. Gegenstand des Unter- r Nr. 15 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG nehmens: Hoch- und Tiefbauten aller Art. Karl Grimm, Karlsruhe, Bismarckstr. 87. Inhaber: Karl Grimm, Kaufmann. ■Geschäftszweig: Vertretung von Weizen- und Roggenmühlen. Rietschel & Henneberg Zweigniederlassung Karlsruhe. K.-G. Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Alexander Schön, Kaufmann, Hamburg. Gesamtprokura: Emil Rettig, Erwin Köcher, beide in Berlin. Geschäftszweig: Hei- zungs-,. Lüftungs- und gesundheitstechnische Anlagen. Karl Rütgers. Zweigniederlassung Karlsruhe. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter : Emil Bihlmaier, Kaufmann, Karl Späth, Kaufmann, beide in Mannheim. Geschäftszweig: Radiohandel. Emil Schmidt K.-G., Karlsruhe. K.-G. Persönlich haftender Gesellschafter: Hermann Jenßen, Ingenieur. Geschäftszweig : sanitäre und elektrische Anlagen, Heizungs- und Warmwasserbereituhgs-- anlagen. Ludwig Volk, Karlsruhe, Wolfartsweierer Straße 48. Inhaber: Ludwig Volk, Kaufmann. Geschäftszweig: Großhandel mit Mineralölen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Braunschweiger Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Zweigniederlassung Bruchsal. Hans Brand ist gestorben. Weiteres Vorstandsmitglied: Direktor Gustav Succow, Berlin. Heinrich Durst, Malzfabrik, Heidelsheim. Die Gesamtprokura des Kaufmanns Kurt Brausen in Bruchsal ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Bühl. Adolf Moser, Ottersweier. O. H. Persönlich haftende Gesellschafterinnen: Adolf Moser Witwe Maria Magdalena geh. Eli und Bosa Moser. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Maria Appenrodt, Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Maria Appenrodt, Inh. Willi Dieterich. Jetziger Inhaber: Willi Dieterich,. Kaufmann. Bauhütte Karlsruhe, Gemeinnützige Baugesellschaft m. b. H., Karlsruhe. Adolf Metzger ist, ausgeschieden. Jetziger Geschäftsführer: Kaufmann Dr. Hans Heinrich, Berlin. Dampfroßhaarspinnerei Carlo Paeehetti & Cie. G. m. b. H., Karlsruhe. Carlo Fal- sina ist ausgeschieden. Deutsche Edelbranntweinstelle, Verwertungsgesellschaft der deutschen Klein- und Obstbrenner in. b. H., Karlsruhe. Das Stammkapital wurde auf 150000 Reichsmark erhöht. Johann Duttenhofer, Karlsruhe. Jetzige Inhaberin: Johann Jakob Philipp Helmstädter Witwe Katharina geh. Dörr, Karlsruhe. Führer-Verlag G. m. b. H., Karlsruhe. Gesamtprokura: Fritz Streit und Karl Brehmer. Maschinenfabrik Louis Nagel Inh. G.Lang, Karlsruhe. Die Firma lautet jetzt: Maschinenfabrik Louis Nagel Inh. Hellmut Geiger. Jetziger Inhaber: HellmuC Geiger, Dipl.-Ing. Die Prokura der Gottlieb Lang Ehefrau Emilie geh. Volz ist erloschen. Nähmaschinenfabrik Karlsruhe A.-G. vormals Haid & Neu, Karlsruhe. Die Prokura des Georg R. Schmidt ist erloschen. Reichsnährstand Verlagsgesellschaft m. b. H. Zweigniederlassung Baden in Karlsruhe. ßesamtprokura: Diplomlandwirt Max Erdmann Knappe, Berlin-Friedenau, und Diplomvolkswirt Dr. Wilhelm Drees,'Berlin-Steglitz. Rupp & Moeller, Karlsruhe. K.-G'. Emil Rupp ist ausgeschieden. Persönlich haftender Gesellschafter: August Rupp. Theo Seulberger, Karlsruhe. O. H. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Ernst M. Fischer, Kaufmann, Mainz. Die Prokura des Wilhelm Jasper ist erloschen. Einzelprokura: Kaufmann Franz Schellenberg. Springer-Eisen-Gesellschaft m. b. H., Karlsruhe. Weiterer Geschäftsführer : Wilhelm Baitter, Kaufmann, Mannheim. Süddeutsche Verlagsanstalt G. in. b. H., Karlsruhe. Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Liquidator ist der seitherige Geschäftsführer Richard Greiser. Amtsgeriehtsbezirk Rastatt. Hart & Hertel Zweigniederlassung Rastatt. Die Firma lautet jetzt: Anton Hertel vorm. Hart & Hertel. Die Zweigniederlassung ist als solche aufgehoben'. Jetziger alleiniger Inhaber ist der seitherige persönlich haftende Gesellschafter Anton Hertel. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Merlin-Verlag G. m. b. H., Baden-Baden. Morgenzeitung und Handelsblatt A.-G., Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Bühl. W. Jakob & Oie., Essig- und Senffabrik, Ottersweier i. Bd. Amtsgeriehtsbezirk Karlsruhe. Dyckerhoff & Widmann A.-G., Niederlassung Karlsruhe (Hauptsitz Berlin). (Auf die K.-G. Dyckerhoff & Widmann übergegangen.) Rietschel & Henneberg G. m. b. H., Zweigniederlassung Karlsruhe. (Auf die K.-G. Rietschel & Henneberg übergegangen.) Sehauburg Filmtheater-Gesellschaft m. b. H., Karlsruhe. (Auf die K.-G. Schauburg Film-Theater-Gesellschaft Bran- nath & Co. übergegangen.) Emil Schmidt G. m. b. II., Karlsruhe. (Auf die Firma Emil Schmidt K.-G. übergegangen.) Steiner G.m. b. H. in Liquidation, Karlsruhe. Amtsgeriehtsbezirk Kehl. Rheinisches Mehlkontor G. m. b. H., Kehl. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Gebrüder Bloeh Naehfolger, Offenburg. Gebrüder Tannhauser, Offenburg. Amtsgeriehtsbezirk Rastatt. Hermann Löhr, Rohprodukte, Muggensturm. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Heidelsheimer Spar- und Daslehenskassen- verein e. G. m. u. H., Heidelsheim. Maurermeister Johann Krug ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt Johann Schroth II. Landwirtschaft!. Konsum-Verein Helmsheim. Landwirt Heinrich Eißler ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt Emil Eißler. Amtsgeriehtsbezirk Uengenbach. Milchgenossenschaft Gengenbach und Umgebung e. G. m. b. H., Schwaibach, Amt Offenburg. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen. August Schüler und Andreas Buß sind ausgeschieden. Weitere Vorstandsmitglieder : Gutspächter Friedrich Roth, Reichenbach, und Güteraufseher Josef Bruder, Gengenbach. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Milchgenossenschaft Karlsruhe-Knielingen e. G. m. b H., Karlsruhe-Knielingen. Wilhelm Rink ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt Christof Friedrich Hauer. Amtsgeriehtsbezirk Kehl. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschait Kehl a. Rh., Amt Kehl, e. G. m. b. II., Kehl a. Rh. Schreinermeister Emil Wannenwetsch ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Bahnarbeiter Johann Sommer. Amtsgerichtsbezirk Philippsburg. . Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufs- genossensehaft Wiesental e. G. m. b. H., Wiesental. Landwirt Peter Schmitt ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt Stefan Sälzler. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossen- schaft Hügelsheim e. G. m. b. H. Die Firma lautet jetzt: Landw. Ein- und Verkaufsgenossensehaft Hügelsheim, Amt Rastatt, e. G. m. b. H. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Das Vorstandsmitglied Lorenz Graf ist ausgeschieden. IH. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgeriehtsbezirk Brnchsal. Nachlaß des Landwirts Johann Wilhelm Blum, Forst. Amtsgeriehtsbezirk Karlsruhe. Johann Esehbach, Inhaber eines Finanzierungsinstituts, früher Karlsruhe, zurzeit in der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch. 4 BADISCHE WIßT SCHAFT 8- ZEITU N G Nr. 15 IT. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Ent- schuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Das Entschuldungsverfahren für den Landwirt Karl Schorp in Durmersheim wurde auf dessen Ehefrau ausgedehnt. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal. Ludwig Fellhauer Eheleute, östringen. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. Johann Markus Schoch Eheleute, Völkersbach, Rimmelspaeher Hof. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Johann Waag II Eheleute, Linx. Gustav Adolf Kientz, Scherzheim. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. Friedrich Leibiger Eheleute, Altenheim. Josef Klem Eheleute, Marlen. Franz Josef Palmer, Nesselried. Franz Roth, Nesselried. c) Einstellungen Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Eduard Bayer Eheleute, Karlsruhe- Rüppurr. Indnstrie- und Handels- kammer Pforzheim. I. Handelsregister. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. a) Neueintragungen. Aniello Onorato, Torrc del Greco (Italien), Zweigniederlassung Pforzheim, Pforzheim. Inhaber: Aniello Onorato, Kaufmann, Torre del Greco. Prokura (für die Zweigniederlassung Pforzheim): Giovanni Onorato, Kaufmann. Füllhalterfabrik Huber & Karst, Pforzheim. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Robert Eugen Huber, Kaufmann, Pforzheim, Karl Ludwig Karst, Techniker, Eisingen. Robert Kraft, Pforzheim. K.-G. Persönlich haftender Gesellschafter: Richard Kraft, Fabrikant. Gesamtprokura: Kaufleute Max Rieth, Gustav Fuchs, Walter Geßner und Josef Schuster. Karl Schofer, Pforzheim. Inhaber: Karl Schofer, Schreinermeister. Rochon, Schwerdtfeger & Co., Pforzheim. K.-G. Persönlich haftende Gesellschafter: Karl Rochon, Techniker, Dietlingen, Emil Schwerdtfeger, Techniker, Pforzheim. Hans Hinderer, Pforzheim. Inhaber: Hans Hinderer, Kaufmann. Andrea Mazza, Pforzheim. Inhaber: Andrea Mazza, Kaufmann, Torre del Greco (Italien). Autohaus Gebr. Rösch, Pforzheim. Persönlich haftende Gesellschafter: Manfred Rösch, Kaufmann, Oskar Rösch, Automobilmechaniker. b) Veränderungen. Schmidt-Staub & Co., Pforzheim. Hermann Schmidt-Staub, Fabrikant, ist ausgeschieden. Pitzmann & Pfeiffer, Pforzheim. Die Prokura des Oberingenieurs Wilhelm Groß- mann ist erloschen. Einzelprokura: Diplomingenieur Wilhelm Pitzmann. Kaufhaus Schocken Pforzheim, Zweigniederlassung der Schocken A.-G. mit Hauptsitz in Zwickau. Die Prokura des Kaufmanns Theod. Schocken, Zwickau, ist erloschen. Brauerei Beckh A.-G., Pforzheim. Brauereidirektor Christoph Beckh ist ausgeschieden. Die bisherigen stellv. Vorstandsmitglieder Dr. Christoph Beckh und Adolf Beckh in Pforzheim sind jetzt ordentliche Vorstandsmitglieder. Rösch & Idstein, Pforzheim. Die Prokura des Manfred Rösch ist erloschen. Einzelprokura: Kaufmann Max Schührer, Pforzheim. Papierfabrik Weißenstein A.-G., Pforzheim-Dillweißenstein. Direktor Erich Stadler, Berlin, ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Direktor Dr. Hermann Dietl, Berlin. Direktor Otto Hoffmann ist jetzt ordentliches Vorstandsmitglied. Die Prokuren des Willy Schön, des Dr. Hermann Dietl und des Paul Schlechte, Berlin, sind erloschen. Bayerisches Brauhaus A.-G., Pforzheim. Gustav Buck ist jetzt ordentliches Vorstandsmitglied. Wilhelm Broß, Pforzheim. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: .Wilhelm Broß jr., Kaufmann. Carl Merkt, Pforzheim. Einzelprokura: Kaufmann Willy Wintermantel. Schmidt & Bruckmann A.-G., Pforzheim. Weiteres Vorstandsmitglied: Walter Brückmann, Kaufmann; dessen Prokura ist erloschen. Gebr. Böhler & Co. A.-G. Zweigniederlassung Pforzheim. Dr. Erich Wohlfarth, Wien, ist jetzt ordentliches Vorstandsmitglied. Maier Adler, Pforzheim. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter Martin Rothschild. c) Löschungen. A. Rosenfeld, Pforzheim. Heinrich Kuni, Heku-Heilkräuterpräparate und Spezial-Tees, Pforzheim. Fuchs & Co., Pforzheim. Gebrüder Litzius, Pforzheim. Hugo Schenkel Nachfolger, Pforzheim. Robert Kraft A.-G., Pforzheim. (Auf die K.-G. Robert Kraft übergegangen.) Serinolgesellsehaft in. b. H., Pforzheim. (Auf den alleinigen Gesellschafter Georg Brunhübner, Chemiker und Apotheker, Büchenbronn, Gartenstadt Sonnenberg, übergegangen.) II. Genossemchaftsregister. HI. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren. Das Entschuldungsverfahren über den Bauern Ernst Friedrich Beck und dessen Ehefrau, Mühlhausen bei Pforzheim, wird für deren Sohn Theodor Beck weiterge- führt. Industrie- und Handelskammer Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen. Matthias Storz & Söhne Nachfolger, Gütenbach. Persönlich haftende Gesellschafter: Hermann King, Meohaniker- meister, Karl King, Mechaniker, Anton Hummel, Kaufmann. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Fritz Richter K.-G., Freiburg, Zweigniederlassung Emmendingen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kaufmann Fritz Richter, Freiburg. Einzelprokura: Kaufmann Otto Samuleit, Freiburg i.B. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Oberrheinische Automobilzentrale (Orag) Hermann Kühler, Freiburg. Inhaber: Hermann Kühler, Kaufmann. Thea Toepfer, Damenmoden, Freiburg i.Br. Inhaberin: Thea Toepfer, Kaufmann. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Hermann Steißguth, Lahr. Inhaberin: Hermann Steißgut Ww. Berta geh. Langenbach. Geschäftszweig: Herdfabrik. Amtsgerichtsbezirk Yillingen. Kern & Söhne, Jahresuhrenfabrikation, Marbach. Persönlich haftende Gesellschafter: Karl Kern sen., Uhrmacher, Karl Kern jr., Feinmechaniker, und Wilhelm Kern, Uhrmacher. Schwarzwälder Apparate-Bau-Anstalt August Schwer Söhne, Villingen. Inhaberin: Frau Johanna Schwer Ww. geh. Schöl- ler. Gesamtprokura: Obering. Josef Hücker, Kaufleute Emil Schanz, Max Rieger, Albert Riegger und Albert For- ner. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Deutz & Geldermann, Schaumweinkellerei, A.-G., Breisach. Das Grundkapital wurde um 100000 RM. auf 220000 RM. erhöht. Amtsgerichtsbezirk Emmendiflgen. Hermann Falk, Emmendingen. Prokura: Kaufmann Franz Schmidt, Ringsheim; die Prokura des Kaufmanns Karl Al- bicker, Emmendingen, ist erloschen. „Frako“ Kondensatoren- und Apparatebau G. m. b. H., Teningen. Prokura; Ing. Karl Rauck. Amtsgerichtsbezirk Freibnrg i.Br. Bauhütte Baden-Pfalz G.m. b.H., Freiburg i. Br. Adolf Metzger, Kaufmann Nr. 15 BADISCHE WIßT SCHAFT S-Z EITUN G 5 und Ing., Stuttgart, ist ausgeschieden. Neuer Geschäftsführer: Hans Heinrich, Kaufmann, Berlin. Caritas-Lichtbild G. m. b. H., Freiburg. Das Stammkapital wurde um 18000 RM, auf 30000 RM. erhöht. Caritas-Stift G. m. b. H., Freiburg i. Br. Das Stammkapital wurde tun 80000 RM. auf 20000 RM. herabgesetzt. Freiburger Möbelfabrik Gebr. Springer, Freiburg. Prokura: Erich Meyer. Karl Maier Inh. Max 1 Weis, Freiburg. Die Firma lautet jetzt: 3Iax Weis. Siedlungsgesellschaft Freiburg i. Br. G. m. b. H., Freiburg. Das Stammkapital wurde um 150000 RM. auf 850000 RM. erhöht. „Sterna-Fabrik Nährmittelwerk Gebr. Epstein“, Freiburg. Die Firma lautet jetzt: „ Sterna-Nährmittelf abrik ErwinFr omm - herz.“ Jetziger alleiniger Inhaber: Erwin Frommherz, Kaufmann. Süddeutsche Papierindustrie Jakob Wertheimer, Freiburg. Die Firma lautet jetzt : Süddeutsche Papiergesellschaft Jakob Wertheimer & Co. Amtsgerichtsbezirk Kenzingen, Emil Mutschler, Herbolzheim. Jetzige Inhaberin: Emil Mutschler Ww. Luise geh. Zimmermann. Heinrich Schaffert, Schuhfabrik Gon.b.H., Endingen a. K. Stammkapital: 40000 RM. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Karl Feißt, Oberschopfheim. Jetziger Inhaber: Franz Feißt. M. Knopf, Lahr i. Bd. Jetziger Inhaber: Walter Ruch. Amtsgerichtsbezirk Neustadt. Hotel Adler von Alfred Riesterer, Hinter- zarten. Die Firma lautet jetzt: Hotel Adler Alfred Riesterer K.-G. Amtsgerichtsbezirk Triberg. Langheck & Arndt, Meßwerkzeugfabrik, Hornberg. Die Firma lautet jetzt : Ernst Steimle (vormals Langheck & Arndt), Meßwerkzeugfabrik und Werkzeugbau, Hornberg. Jetziger Inhaber: Ernst Steimle, Ing. Gebr. Weißer, Uhrengehäusefabrik, Grem- melsbach. Jetziger alleiniger Inhaber: Wilhelm Weißer. Amtsgerichtsbezirk Villingen. Martin Bergmeister, Villingen. Die Firma lautet jetzt : Martin Bergmeister, Uhrenfabrikation und Versand. Heinrich Stamm, Königsfeld. Jetzige Inhaber: Friedrich Christian Stamm, Kaufmann, Heinrich Stamm und Hermann Elisa Stamm. Amtsgerichtsbezirk Waldkirch. Hermann Schüler, Gutach i. Br. Die Firma lautet jetzt : Kaufhaus Hermann Schüler, Gutaeh i. Br. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Ferdinand Uffenheimer, Breisach. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Süddeutsche Schuhkompagnie G. m. b. II., Emmendingen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Freiburger Gemeinnützige Baugesellschaft A.-G., Freiburg. Dipl.-Ing. Otfried Marquardt, Freiburg. Lina Netzeba Nachfolger Johann Held, Freiburg. Eduard Nütto, Freiburg. Oberrheinische Automobil-Gesellschaft m. b. H., Freiburg. Hermann Platte, Techn. Büro, Freiburg. Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Joh. Nepomuk Buß, Zell a. H. Josef Keller, Unterharmersbach. Amtsgerichtsbezirk Lahr. Georg Gilg, Etuisfabrik, Friesenheim. C. Fl Maurer, Lahrer Roßhaarspinnerei, Lahr. Amtsgerichtsbezirk Villingen. Schwarzwälder Apparatebau-Anstalt August Schwer Söhne G. m. b. H., Villingen. II. Genossenschaftsregigter. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Staufen. Markgräfler Pfropfrebengenossenschaft Staufen i. Br. e. G. m. b. H., Staufen i. Br. Vorstandsmitglieder: Albert Reh, Bauer, Erwin Pfefferle, Landwirt in Grünem, Franz Hug, Landwirt, Karl Alfred Wiesler, Landwirt. Gegenstand des Unternehmens: Beschaffung, Herstellung und Veräußerung von Unterlagsschnittholz, Edelreisschnittholz und Pfropfreben. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Breisach. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Oberbergen, Amt Freiburg, e. G. m. b. H., Oberbergen. Wilhelm Schneider ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt Viktor Schätzle. Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen Verbrauchergenossensch. Donaueschingen e. G. m. b. H., Donaueschingen. Paul Leitloff ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Fritz Seher, Gerichtsvollzieher. Verbrauchergenossenschaft Furtwangen e. G. m. b. H., Furtwangen. Emil Reiner ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Eduard Nestle. Amtsgerichtsbezirk Emmendingen. Dreschgenossenschaft e. G. m. b. H., Unterreute. Josef Kaltenbach, Maurer, ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Markus Gebhardt, Landwirt. Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H., Windenreute. Emst Glaser, Landwirt, ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Karl Rieflin, Landwirt. Amtsgerichtsbezirk Ettenheim. Milchgenossenschaft Schmieheim. Georg Gleichert, Landwirt, ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt Hermann Foßler. Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Milchgenossenschaft Nordrach, Amt Offenburg, e. G. m. b. H., Nordrach. Friedrich Repple ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Bauer Josef Repple. III. Konkurse. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Br. Martha Neuling, Freiburg i. Br., Adolf- Hitler-Straße 157. Kaufmann Julius Wagner, Freiburg i. Br. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Vnt- schuldungsverfahren. a) Eröffnungen. Entschuldungsamt Donaueschingen Bauer Felix Huber und Eheleute Martin Huber Felix Sohn und Genovefa geb. Biehler, Leipferdingen. Franz Ketterer Eheleute, Unadingen. b) Aufhebungen. Entschuldungsamt Donaueschingen Xaver Erndle Eheleute, Aasen. Rudolf Heizmann, Langenbach. Clemens Kreuz Eheleute, Langenbach. Theodor Schey, Leipferdingen. Johann Stark, Wolterdingen. Entschuldungsamt Freiburg. Franz Bösch Eheleute, Pfaffenweiler. Stefan Bürgel Eheleute und Emil Bürgel Witwe Emma geb. Kappeier, Neuenburg a. Rh. Konrad Ebler Eheleute, Au bei Freiburg i. Br. Jakob Friedrich Engler Eheleute, Buggingen. Karl Friedrich Frey, Bahlingen. Karl Friedrich Herr Eheleute, Nordweil. Otto Leibe Eheleute, Grießheim Hermann Reich Eheleute, St. Margen. Leopold Schindler Eheleute, Heitersheim. Albert Schneider, Ihringen. c) Einstellungen. Entschuldungsamt Bonndorf. Wilhelm Reich, Fischbach. Entschuldungsamt Freiburg. Karl Eduard W'aldvogel Eheleute, Freiburg-Betzenhausen. Berichtigung. Amtsgerichtsbezirk Freiburg. Die in Nr. 14 der Badischen Wirtschafts- Zeitung enthaltene Veröffentlichung über die Veränderung der Firma Wilhelm Ritzler, Freiburg, muß richtig lauten: Wilhelm Ritzler Ww. Berta geb. Knab ist ausgeschieden. Jetziger alleiniger Inhaber: Helena B. E. Ritzler, Kaufmann. I 6 BADISCHE WIBT SCHAFTS-ZEITUNG Nr. 15 Bezirksstelle Schopfheim der Industrie- u. Handelskammer Freibnrg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgeriehtsbezirk Lörrach. Wiesentäler Kraftverkehrsgesellschaft m. b. H., Lörrach. Gegenstand des Unternehmens: Betriet) eines Güterfernver- kehrsunternehmens. Stammkapital: 20000 RM. Geschäftsführer: Spediteur Heinrich Huber, Haagen. Einzelprokura: Spediteur' August Groh. Fritz Richter K.-G., Freiburg i. Br., Zweigniederlassung in Lörrach. Persönlich haftender Gesellschafter: Kaufmann Fritz Richter, Frei bürg. Dr. August W. Guber, Basel, Zweigniederlassung Lörrach. Inhaber: Dr. August Werner Guber, Basel. Fayence-Manufaktur Kandern, Richard Bampi, Kandern. Inhaber: Keramiker Richard Bampi. Amtsgeriehtsbezirk Säckingen. Aluminium G. m. b. H., Rheinfelden. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Verkauf von ehern, und metallurgischen Produkten aller Art, namentlich Aluminium. Stammkapital: 2250000 RM. Geschäftsführer: Kaufmann Arnold Bloch, Neuhausen, Chemiker Dr. Julius Weber, Neuhausen. b) Veränderungen. Amtsgeriehtsbezirk Lörrach. Deutsche Solvay-Werke A.-G. Bernburg, Zweigniederlassung Wyhlen. Gesamtprokura: Hans Drechsler, Carl Breuer, Charlos Ziese und Dr. Werner Hoff- mann, alle in Bernburg. Gaze- und Krepp Weberei G. m. b. H., Höllstein. W. Hartenstein ist ausgeschieden. Weitere Geschäftsführer: Johann Peter Lerch, Georg A. Blocher sen. und Georg Blocher jun., alle in Mülhausen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. L. Reinacher, Brombach. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Spar- und Darlehenska'sse e. G. in. b. H., Geschwend. Landwirt Eduard Lais ist ausgeschjeden. Weiteres Vorstandsmitglied: Schreinermeister Albert Böhler. Verbrauchergenossenschaft e. G. m. b. H., Zell im Wiesental. Buchhalter August Mohr, Zell, ist ausgeschieden. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Müllheim. Bezugs- und Absatzgenossenschaft des Bauernvereins Müilheim e. G. m. b. H., Müllheim. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Landw. Bezugs- und Absatzverein e. G. m. b. H., Waldshut. Bezirksstelle Konstanz der Industrie- u. Handelskammer Freibnrg. ’ I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Gustav Bauer, Konstanz. Geschäftszweig: Handel mit Papier und Lederwaren. Amtsgerichtsbezirk Stockach. , Obere Apotheke Dr. Herbert Sattler, Stockach. Inhaber: Apotheker Dr. Herbert Sattler. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Ziegelwerk Immenstaad Emil Heger & Co., Immenstaad. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Emil Heger, Ziegeleibesitzer, Gustav Heger, Betriebsleiter, Lydia Heger, Buchhalterin. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Konstanz. Josef Girkens, Immobilienbüro „Constantia“, Konstanz. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Herbert Buhl, Dipl.-Kaufmann. Die Firma lautet jetzt : Immobilientreuhand-Gesellschaft „Constantia“ Girkens und Dr. Buhl, Konstanz. Kristalleiswerke G. m. b. H„ Konstanz. Die Firma lautet jetzt: Kristalleiswerk Konstanz Richard Penke. Georg Schäfer ist gestorben. Jetzige Inhaberin: Georg Schäfer Ww. Martha geh. Fuhrmann. Amtsgerichtsbezirk Singen a. H. Fahrzeuggesellschaft G.m.b.H., Singen a.H. Ludwig Graf, Mechanikermeister, ist ausgeschieden. Maggi G. m. b. H. Singen Zweigniederlassung Berlin. Ewald Steinbach, Berlin, ist ausgeschieden. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Karl Heinzei, Spezialgeschäft für Kaffee, Konfitüren und Lebensmittel, Stockach. Jetziger Inhaber: Kaufmann Aug.Barthels. Die Firma lautet jetzt: Karl Heinzei, Spezialgeschäft für Kaffee, Konfitüren und Lebensmittel, Nachf. A. Barthels, Stockach. Tafelobstanlagen G. m. b. II. „Taosta“, Bodinan a. S. Dr. Kurt Badt ist ausgeschieden. Neuer Geschäftsführer: Dr. Udo Ruckser, Landwirt auf Oberfühl- hof, Gemeinde Schienen. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Meßkirch. Friedrich Stäbler, Holzhandlung en gros, Meßkireh. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Radolfzell. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Bankholzen, Amt Konstanz, G.m.b.H., Bankholzen. Friedrich Gnädinger, Landwirt, ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Georg Bölli, Landwirt. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Moos, Amt Konstanz, G.m.b.H., Moos. Josef Honz jung, Landwirt, ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Wilh. Bruttel, Landwirt. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Öhningen, Amt Konstanz, e.G.m.b.H., Öhningen. Wilhelm Binder alt, Landwirt, ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Johann Weißmann, Landwirt. Amtsgerichtsbezirk Engen. Spar- und Kreditkasse Aach, Amt Engen, e. G. m. b. H. Die Firma lautet jetzt: Spar- und Darlehenskasse e.G.m.u.H., Aach. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Spar- und Darlehenskasse. III. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche Kirisch nldungs verfahren. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Josef Muffler Eheleute, Krumbach. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Wilhelm Weigele, Markdorf. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Engen. Karl Gaßner, Hattingen. Karl Roth, Honstetten. Theodor Sehey, Leipferdingen. Robert Maier, Talhof, Gemeinde Welsehingen. Johann Weber Eheleute, Talheim, Amt Engen. Ludwig Honold, Mühlhausen, Amt Engen. Amtsgerichtsbezirk Stockach. Christian Pfeffer Eheleute, Aftholderbcrg. Gebhard Wieland, Bauer auf Aspenhof, Gemeinde Öhningen. Thomas Schad Eheleute, Buehhciin bei Meßkireh. Leo Müller Eheleute, Katzensteig, Gemeinde Hattenweiler. Adolf Stadler, Rast bei Meßkirch. Johann Jäger Eheleute, Sehwandorf. Fridolin Rothmund, Rast. Johann Sättele Eheleute, Steißlingen. Ernst Heiß Eheleute, Volkertsweiler, Gemeinde Schwandorf. Amtsgerichtsbezirk Überlingen. Johann Stöcker Ww. geh. Sehober, Neufrach. Karl Brielineyer Ww. Mathilde geh. Metzger, Kluftern. Aug. Rößler Eheleute, Homberg. Nr. 15 BADISCHE WIßT SCHAF TS-ZEITUNG Amtliche Schuldnerverzeichiiisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Wirtschafts-Zeitung legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende Ver- Öffentlichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis . auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die badischen Industrie- und Handelskammern, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammern sind, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, 0 = Offenbarungseid geleistet, K = Konkurs mangels Masse abgelehnt, E = Entlassen nach sechsmonatlicher Haft. Amtsgerichtsbezirk Achern Achern Hug Anton, Generalvertreter 9. 7. H Wörner Guido, Kaufmann . 14. 7. H Ottenhofen Harter Johann.30. 7. H Amtsgerichtsbezirk Bonndorf Bonndorf Albert Alfons, Gärtner ... 8. 7. H Unterwangen Eichkorn Bernhard .... 2.-7. H Amtsgerichtsbezirk Eberbach Eberbach Saint-Goulains Ignatz. ... 7. 7. H Sigmund Ernst, Brunnenweg 8 28. 7. H Oberdielbach Heß Wilhelm, Landwirt . . 14. 7. H Lenz Jakob, Landwirt . . . 21.7. H Schollbrunn Deschner Heinrich.28. 7. H Henrich Ludwig.7. 7. H Schönbrunn Rudolf Emst.21.7. H Schwanheim Fischer Heinrich, Landwirt . 21.7. H 28. 7. H Strümpfelbrunn Hagendorn Karl, Tüncherm. 22.7. 0 Krieger Witwe Anna . . . . 7. 7. H Wagenschwend Schäfer Franz, Tüncher . . 7. 7. H W aldkatzenbach Emig Eugen, Fuhruntemehm. 7. 7. H Amtsgerichtsbezirk Emmendingen Emmendingen Geier Albert, Mundinger Str. 30.• .... 14. 7. H Keller Erwin, Kaufm. Sachverständiger .21.7. H Merkle Karl, Schreinermstr. 10. 7. H 28. 7. H Bötzingen Philipp Carl Friedrich . . . 14.7. H Köndringen Peter Karl Sohn, Landwirt . 28. 7. H Amtsgerichtsbezirk Ettlingen Ettlingen Besenfelder Eduard, Gartenbaubetrieb .14.7.H Völkersbach Glasstetter Franz, Schreinerei 14. 7. H Amtsgerichtsbezirk Freiburg Freiburg Berger Anton, Bauarbeiter, Engelbergerstr. 35 .... 16. 7. H Büttner Erich, Fahrradhändler, Schwarzwaldstr. 80 . . 16. 7. H Dufner Hermann, Schneidermeister, Talstr. 32 . . . . 23.7. H Ehret Peter, Fuhrmann, Klarastraße 65 . 23. 7. H Eiche Edmund, Angestellter, Am Vogelbach 9.16. 7. H Fink Karl, Prokurist, Adelhauser Straße 11 .... 23. 7. H Flick H. G., Schwabentorstr.9 16. 7. H Frieling Adolf, Bettfedernreinigung, Adolf-Hitler-Straße 236 23. 7. H Göbel Otto, Rheinstr. 20 . . 23. 7. H Goedecke A., Ing., Jahnstr. 36 16. 7. H Henne Andreas, Wilhelm- Gustloff-Straße 64 ... . 21. 7. H Hirth Emil, Milchhandlung, Verlorener Weg.21. 7. H Hog Eugen, Zähringen, Wildtalstraße 24.21. 7. H Höger Oskar, Kaufmann, Bismarckstraße 13.21.7. H Kleinschmidt Rosa, Dentistin, Belfortstr. 27.15.7:0 Malecki Heinrich, Kaufmann, Salzstr. 47.14. 7. H Säumer Fritz, Fahrzeuge, Adlerstraße 5.23.7.H Schlichting Fr. W„ Adolf- Hitler-Straße 115 IV . . . 23. 7. H Schwarz Heinrich, Metzger, Eschholzstr.30. 7. H Seymer Fritz, Wirt, Guntramstraße 49 . 23. 7. H Stein W., Photohandlung, Adolf-Hitler-Straße 282 . . 23. 7. H Stoll Fritz, Mitinhaber der Fa. H. Stoll & Söhne, Johannisbergstraße 2.23. 7. H Stoll Gustav. Mitinhaber der Fa. A. Stoll & Söhne, Johannisbergstraße 2 T . . . 23.7. H Strecker Hermann, Karosseriebau, Adolf-Hitler-Straße 5. 16. 7. H Vogt Emil, Kaufmann, Wald- kircher Straße 40 .... 16. 7. II Walter Emil, Opernsänger, Belfortstr. 23 .. 23. 7. H Weil Trophil, Kaufmann, Bel- fortstraße 26. 23. 7. H Welker Friedrich, Maurer, Eheleute, Weißstr. 122a . . . 16. 7. H Oberried Tröscher Josef, Landwirt . . 23. 7. H Amtsgerichtsbezirk Gengenbach Berghaupten Benz Hermann, Mechaniker . 26. 7. H Bruder Karl.. . . 26. 7. H Fußbach Breig Valentin, Schreinerei . 27. 7. H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Beck Hans Otto Ww., Scheffelstraße 3.20."7. H Bollmann SebastiaÄ, Schlosser, Brückenstr. 25 ... : 20. 7. O Ehleiter Richard, Zugwachtmeister, Ladenburger Straße 42 .. . 20.7. H Förster Paul Ehefrau, Berg- heimer Straße 61 .... 15. 7. H Knobel Heinrich, Inhaber einer •Druckerei, Karpfengasse 6 . 1. 7. K Loser Eugen, Landhausstr. 1 21. 7. H Lossen Hans, Bildberichterstatter, Neugasse 7 ... . 14. 7. H Reibold Willi, Vertreter, Mönchhofstr. 30.15. 7. H Schaaf Joh., Schlosser, Kirch- heim, Hedwiggasse 11a . . 15. 7. H Schmitt Peter, Bäckerei und Kolonialwaren, und dessen Ehefrau Marie Schmitt, Kirchheim, Brennerweg . . 15. 7. H Wallenwein Margarete Barbara Ww. geb. Freund, Schlierbacher Landstraße 11 . . . 20. 7. H Weber Josef, Beethovenstr.73 27. 7. H Altneudorf Layer Adam, Bäcker, Haus 43 20. 7. H Peterstal Jung Fritz, Wäscherei . . . 27.7. H Waldwimmersbach Heißler I Karl.20. 7. H Ziegelhausen Reinhardt Georg, Gärtner, Peterstaler Straße 26 . . 19. 7. H i n — « m m— i » amwtwna 1 ;» 8 BADISCHE WIBT SCHAFT S-ZEITUNG Nr. 15 Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Karlsruhe Becker Wilhelm, Rüppurr, Hinterm Dorf 7.22. 7. H Borchers Otto, Schreiner, Wol- fartsweierer Straße 5 . . . 22. 7. H Braun Margarete, Gerwigstr.56 22. 7. H Eisele Fritz, Kraftfahrer, Lohfeldstraße 30 .19. 7. H Fischer Wilh., Angestellter, Rüppurrer Straße 38 . . . 26. 7. H Gutmann Max, Bürgerstr. 15 28. 7. H Jung Josef, Metzger, Wald- homstraße 23 . 20. 7. H Kern Franz, Fahrradreparaturwerkstatt, Zähringerstr. 60. 20. 7. H Kießler Betty, Geschäftsinhaberin, Lessingstr. 31 . . . 13. 7. H 21. 7. H Knödler Otto, Kaufmann, Stephanienstr. 6.29. 7. H Koch Franz, Maschinenstrickerei, Blumenstr. 19 .... 20. 7. H Koch Franz Ehefrau Ida geh. Daum, Blumenstr. 19 . . . 20. 7. H Martin Robert, Beiertheim, Breite Straße 52 . 22. 7. H Mink Heinrich, Sc&reinermstr., Kaiserstr. 138 . 20. 7. H Nagel Gerald, Amalienstr. 91 19. 7. H Nehrenheim Emst, Prokurist, Silcherstr. 22 . 26. 7. H Neunzig Karl, Beiertheim, Breite Straße 19.26. 7. H Röderer Anton, Kohlenhändler, Kaiserstr. 78 . 26. 4. O Schillinger Karl, Goethestr.51 20. 7. H Schreck Adolf, Schreinermstr., Friedenstr. 22 . 20. 7. H Tränkle Olga, Sophienstr. 47 20. 7. H Trappenberg Oskar, Danziger Straße 1.27. 7. H Trost Robert, Ferntransport- Unternehmer, Sophienstr. 16 27.7. H Uhrig Helmut, Monteur, Sophienstraße 213.16. 7. H Uhrig Helmut Ehefrau Edith geb. Horst, Sophienstr. 213 16. 7. H Wenz Tisza, Kronenstr. 28 . 16. 7. H Ziijimetmann Karl Ehefrau Rosa geb. Hummel, Baumeisterstraße 28 . 20. 7. H Eggenstein Stutz IV Ludwig, Hilfsarbeiter, Moltkestr. 34 .... 24. 7. 0 Graben Hartkorn Wilhelm, Landwirt, Adolf-Hitler - Straße 67 . . 23. 7. H Hagsleid Riegger Fritz, Möbelfabrik . 19. 7. K Linkenheim Besserer Otto, Landesproduk- tenhändler.20. 7. H Amtsgerichtsbezirk Kenzingen Endingen Bühler Hugo, Fahrradhändler 22. 7. H Leon Theodor, Schlossermstr. 29. 7. H Weisweil - Huber Emst, Schreinermstr. 29. 7. H Amtsgerichtsbezirk Konstanz ■- 1 1 ' T Konstanz Auer Karl, Landwirt, Emmishofer Straße 6, 1. 7. H Boschenrieder Gustav, Kaufmann, Hussenstr. 42 . . . 15. 7. H Fugmann Karl, Musiker, Kreuzlinger Straße 2 . . . 15. 7. H Greiner Karl, Wollmatingen, Fürstenberg.1.7.H 14. 7. O Junker Wilhelm, Bahnhofstr. 24 .. 22. 6. H Ketterle Maria, Näherin, Münsterplatz 13.22. 7. H 30. 7. O Nenning Albert, Schneider- \ meister, Mainaustr. 154 . . L 7. H 13. 7. O Rigg Albert, Schneider, Saarlandstraße 16.22. 7. O Sauter Fritz, Reichenauer Str. 200 . 1.7. H Schwert Maria, Töchterpensionat, Eichhomstr. 23 . . 29. 7. H Sprinz Anton, Huetlinstr. 24 . 8. 7. H Steinhäuser Franz, Neuheiten- Vertrieb, Schottenstr. 77 . 29. 7. O Zinke Hugo, Hindenburgstr.2 22. 6. H Dingelsdorf Wimmer Georg, Ingenieur und Landwirt.8.7.H Amtsgerichtsbezirk Lörrach Lörrach Brombacher Karl, Städt. Siedlung .23. 7. H Fix Paul, Gärtner, Stetten, Adolf-Hitler-Straße 21 . . 2. 7. H 22. 7. H Gutermann Friedrich, Photo- Atelier, Adolf-Hitler-Str.161 Marquard Ernst, Tapeziermstr., Rainstr. 13. Marquardt, Möbelhaus . . . Mötsch Erwin, Landwirt, Wölblinstr. 55. Nufer Ernst, Händler. . . . Stegmüller Jakob, Verw.- Obersekretär . Vogel Wilhelm, Hausierer, Adolf-Hitler-Straße 83 . . 9.7. H 20. 7. O 2.7. H 9.7. H 19. 7. O 30. 7. H 26. 7. O Brombach Kyri Oskar, Friseurgeschäft . 23. 7. H Haltingen Bräunlin Robert Friedrich, Maurer.2. 7. H Hauingen Mutterer Hans, Kaufmann . 16. 7. H Höllstein Trefzer Robert, Möbelgeschäft 13. 7. H Holzen Stammler Fritz, Schneidermeister .2. 7. H 12.7. H Weil a. Rh. Fehr Emst, Vertreter, Vogesenstraße 10.21.5. O Geier Josef, Zentralheizungen 2. 7. H Hanser Otto, Lindengasse 5 . 2. 7. H Hemm Hans, Aushilfszugschaffner, Bannstr. 61 . . 8. 5. H Lederer Margarete, Kohlenhandlung .2. 7. H Am tsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Bär Christian, Riedfeldstr. 19 20. 7. H Baumgärtner Heinrich, Auto- Schlossermstr., Rheinstr.49 26.7. O Beickert Julius, Ingenieur, Augartenstr. 75 . 27. 7. H Frau Biedermann Hermine geb. König, Feudenheim, Hauptstr. 83.16. 7. 0 Eberts Peter, Gipser, Feudenheim, Hauptstr. 10 . . . . 20. 7. H Eli Emil, Techniker, Am Herrschaftswald 79 ... 27. 7. O Erbs Karl, Rentner, Elfenstraße 26 II. St.28. 7. O Frau Erbs Katharina geb. _ Schächner, Ehefrau des ’KarlErbs,Elfenstr.26II. St. 28.7. 0 Flocke Werner, Handelsvertreter, S 5, 4.19. 7. O Firma Florschütz Wilh., Inh. Hanna Florschütz, B 5, 6 . 15. 7. H Frau Fuchs Berta Witwe, Feudenheim, Hermannstr.13 22. 7. H Gärtner Nikolaus, Friedrichsfeld, Hirtenbrunnenstr. 27 . 27. 7. H Gaßmann Willi, Arbeiter, Rheinhäuserstr. 75 ... . 12. 7. O Gehrig Ludwig, Q 5, 20 . . 2. 7. H Gemet Heinrich, Linoleumleger, J 3, 19.16. 7. H Gläser Konrad, Seckenheim, Zähringerstr. 10.9. 7. H Gogel Fritz, Kraftfahrer, J 5, 2 9. 7. H Fräulein Grimm Anna, T 4, 4a 2. 7. H Hasenbrink Heinr., Wäscherei, Landteilstr. 10.21.7. H. Heep Theo und dessen Ehefrau Hildegard Heep geb. Meth- ner, B 6, 1.14. 7, H Heil O., Buchdrucker, Emil- Heckel-Straße 3.14. 7. H Konkursverfahren über den Nachlaß des am 14.4. 32 verstorbenen Karl Reinhold Henn, Lokomotivführera.D., Burgstr. 6.. . . 16.7. K Heppert Josef, Waldhof, Rottannenweg 24.14. 7. H Hinkelbein Adolf, Neckarau, Rosenstr. 23.14. 7. H Johann Heinr., Pferdehändl., Erlenstr. 3 . ..16. 7. H Jülch Friedrich, Bismarckplatz 19.16. 7. H Kelcherbach Peter und dessen Ehefrau Maria geb. Beck, R 7, 26, Kaiserring 46, jetzt K 2, 10 .2. 7. H Kerschbaum Emmerich, Polsterer und Tapezier, Nek- karau, Fischerstr. 33a. . . 16.7.0 Firma Kinzinger Ludwig o. H.-G., N 7, 8, vertreten durch den Liquidator Adolf Kinzinger ebenda . . . . 16.7. H Kirn E„ L 12, 11 . . . . . 28.7. H Klein Karl, Lange Rötter- straße 64.16. 7. H Knapp Friedrich, Waldhof, Gartenstadt, Freyastr. 44 . 16. 7. H Frau Kochner Elise, H 3, 12 16. 7. H Kopp Wilhelm, KoloniaJw., Käfertaler Straße 58 . . . 28. 7. H Laur Benedikt, Butterhändl., S 6, 33.15. 7. II Lederer Heinrich, Untere Mühlaustr. 196.14. 7. H Machenheimer Friedrich, Mechaniker, Hafenstr. 64 . . 26. 7. O Konkursverfahren über den Nachlaß der Emilie Massoth geb. Orth, C 8, 19 . . . . 15.7. K Mazke Georg, Jungbuschstr.21 26. 7. O Nester N., Ingenieur, Dammstraße 18.22. 7. H Noe Artur, Sandhofen, Danziger Baumgang 65 ... 16. 7. H Pohren Paul, Strahlenburgstraße 17.13. 7. H Nr. 15 BADISCHE WIET SCHAFTS-ZEIT UN G Firma Ritz Max, Inst.-Gesch., Inhaberin: Frau Max Ritz Witwe, U 4, 9.16. 7. H Firma „Obermetall“, Inhaber Otto Sauer, Q 5, 4 ... 23. 7. H Schlachter Josef, Arbeiter, Rheinau, Hallenbuckel 5 . 16. 7. 0 Schmitt Josef, Weylstr. 18 . 29. 7. H Schuster Heinrich, Dentist, J 1, 5.26/7. 0 Frau Schweizer Hilde, Q 1, 19 15. 7. H Seubert Alois, Flaschenbierhändler, U 5, 3.23. 7. H Frau Stalf Philipp, Angestellte, Nietzschestr. 8, bei Sinz- heimer.27. 7. H Stauch Adam, Tiefbauuntern., Waldhof, Altrheinstr. 4 . . 27. 7. H Stöckert Paul, Kaufmann, Draisstr. 45 . 27. 7. H Sülzer Philipp, Wirt, Collini- straße 1.22. 7. H Veite Fritz, Schuhmacher, Waldhof, Siebsenweg 26 . 12. 7. O Vieweg Emil, Kaufmann, H 3, 9.23. 7. 0 Wagenblaß Robert, Arbeiter, H. Riedstr. 6.23. 7. H Frau Walter Käthe, Seckenheim, Aachener Straße 25 . 16. 7. H Welz Peter, Ober, Lortzing- straße 45 . 23. 7. H Frau Jung, jetzt verehelichte Wieland Magdalene, Lohrer Bierstube, Langstr. 73 . . 16. 7. H Wolf Hans, Waldhof, Riedweg 85.16. 7. H Ladenburg a. N. Götz Josef, Zimmergeschäft und Holzhandlung, Heddes- heimer Straße.9. 7. H Herold Peter, Händler, Rheingaustraße 14.14. 7. H Amtsgerichtsbezirk Meßkireh Gutenstein Ramsperger Johann, Gastwirt 12. 7. H Hausen im Tal Beck Alois, Metzger .... 14. 7. H Rohrdorf Boos Andreas, Landwirt . . 12. 7. H Schwenningen Dreher Johann, Kaufmann . 14. 7. H 14. 7. H Worndorf Madlener Karl, Landwirt . . 26. 7. H Amtsgerichtsbezirk Mosbach. Lohrbach Bauer Friedrich, Haus 13 . . 26. 7. 0 Amtsgerichtsbezirk Müllheim Müllheim (Baden) Dold Bernhard, Schmiedm. . 7. 7. H Neuenburg (Baden) , Frau Adam Stiehler Witwe Franziska geh. Furier . . . 7. 7. O Schliengen Müller Georg, Kaliarbeiter . 7. 7. H Amtsgerichtsbez. Neustadt i. Schw. Neustadt i. Sehw. Beckert Ernst, Gastwirt zum „Engel“ .14. 7. H Feser Franz, Fuhrunternehm. 14. 7. H Dittishausen Buchmeier Hermann, Schreinermeister .21. 7. H Hinterzarten Stutz Albert, Autoführer . . 28. 7. H Lenzkirch Gromann Fritz, Zimmermann 28. 7. H 30. 7. 0 Gromann Lina, Kolonialwaren- geschäft.28. 7. H Schlenker Frau Sophie . . . 14. 7. H Amtsgerichtsbezirk Offenburg Offenburg Clorer Georg, Verlag, Straßburger Straße 27 .... 29. 7. H Festerling Wilhelm, Schuhmachermeister, Adolf- Hitler-Straße 32 . 20. 7. O Grieshaber Johann, Lohnkutscherei, Friedrichstr. 45 22. 7. H Pfirrmann Karl, Händler, Gerberstraße.29. 7. H Bühl-Dorf Decker Josef, Zementeur . . 21. 7. O Elgersweier Lienhard Karl Friedrich, Masseur.29. 7. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Bals Anton, Beethovenstr. 11 14. 7. H 21.7. H Bauer Otto, Calwer Str. 85 . 28. 7. H Berg Nikolaus, Zehnthofstr. 1 27. 7. H Binder Joh. Christ. Adolf, Maler, Altstädter Kirchenweg 39...21.7. H Bürgi Lotte geb.Bischoff,Hausfrau, Birkenweg 43 . . . . 14.7. H Geiger Fritz, Kaufmann, Tunnelstr. 8.. . 22. 7. H Golderer Julius, Goldarbeiter, Kronprinzenstr. 2 .... 15. 7. H Großmann Friedrich, Zimmermann, Mühlstr. 4.15. 7. H Hauck Friedrich, Bürstenfbr., Kaiser-Friedrich-Straße 22. 15. 7. H Hiller Walter, Schauspieler u. Spielleiter, Hohenzollernstr. 69 . 22. 7. H Klemens Gustav, Goldschmied, Dietlinger Straße 70 . . . 15. 7. H Martin Friedrich, Salierstr.26 15. 7. H Schüle Friedrich, Kaufmann, Holzgartenstr. 11.15. 7. H Taucher Karl, Marktplatz 9 . 22. 7. H Trautz Gustav, Glasermeister, Belremstraße.26.7. O Vogt Bernhard, Schreinermeister, Geigerstr. 7 . . . 29. 7. H Dietlingen Krämer Karl, Zimmermann, Turnstr. 19 . . . . . . . 19.7. H Ispringen Fuchs Robert, Robert-Wagner - Straße 2.21. 7. H Wüst Karl, Schneider, Gartenstraße 24 . 22. 7. H Stein Hottinger Karl, Eisenwaren . 22. 7. H Amtsgerichtsbezirk St. Blasien Bernau (Baden) Glattacker Otto, Fuhrhalter . 28. 7. H Blasiwald Denz Josef, Schmiedmstr. . 14. 7. H Schluchsee Bolli Johann, Kaufmann . . 28. 7. H Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen Schwetzingen Fackel Georg, Arbeiter . . . 19. 7. 0 Hartmann Fr., Heidelberger Straße.3.8. H Herlan Max, Hauptlehrer . . 3. 8. H Kretzschmar Karl.3. 8. H Ketsch Fuchs Georg, Baugeschäft . 27. 7. H Neulußheim Bühner Heinrich I, Viehhändl., und dessen Ehefrau Berta geb. Schultze ....... 27. 7. H Oftersheim Dr. Meyer Rudolf, pr. Arzt . 27. 7. H Plankstadt Schardt Georg Ehefrau, Wilhelmstraße 34.13. 7. H Amtsgerichtsbezirk Staufen Kirchhofen Barth Michael Ww., Landw. 2.7. O Stiegeler Eugen.7. 7. H Norsingen Steinle Josef, Zimmermeister. 30. 7. O Staufen Speck Theodor jung, Kaufm. 28. 7. H Untermünstertal Burgert Heinrich, Sattlermstr. 7. 7. H Amtsgerichtsbezirk Überlingen Überlingen Dullenkopf Frau Magda . . 13. 7. H Meersburg Klawitter Josef, Schneidermeister .15. 7. H Mühlhofen Bollinger Otto, Mechanikermeister .20. 7. H Sipplingen Schellinger Friedrich, Zimmermann .3.7. O Amtsgerichtsbezirk Yilüngen Villingen Burkhardt Heinrich, Rietstr.3 20. 7. H Jauch Martin.13. 7. H Kulimann Alois, Mechaniker, Brigachstr. 6.13. 7. H Schwörer Theresia, Schwen- ninger Straße 15 .... 13. 7. H Stadelmaier Frieda, Rietstr.20 22. 6. O Stadelmaier Hans, Lebensmittel, Rietstr. 20 ... . 22. 6. 0 Wemet Emil, Lokomotivheizer, Rosengasse 11 . . . . 13.7. H Wittmer Albert, Flaschenbier - handlung, Schwenninger Str. 13. 7. H Bad Dürrheim Matthis Friedrich, Kaufmann 15. 7. K Matthis Friedr. Ehefrau Anna 26. 7. O Sf. Georgen i. Sehw. Emmert Friedrich, Schuhmachermeister, Stockwald . 14. 6. O 10 BADISCHE W IE T SCHAFTS-ZEIT UN G Nr. 15 Amtsgerichtsbezirk Wiesloch Wiesloch Wallischeck Alfred, Malerm.. 6. 7. H 13. 7. H Dielheim Knopf Albert, Installateur . 6. 7. H Laier Franz, Malermeister . 6. 7. H Tairnbach Filsinger Karl.13. 7. H Walldorf Vogel Georg, Schleifer ... 6. 7. H Wolf Peter, Maler.7. 7. O Amtsgerichtsbezirk Wolfaeh Bergzell Haas Hermann, Fuhrgeschäfc 30. 7. H Haslaeh i. K. * Krayer Josef, Schreiner. . . 21^. 7. O Berichtigung. Folgender Haftbefehl wurde aufgehoben : Amtegerichtsbezirk Mannheim. Peter Streibert, Mannheim, Lenau- stijaße 15, H. 13. 7.1937 (siehe Badische Wirtschafts-Zeitung Nr. 14, 2. Juli-Heft 1937). Konkurse und Vergleichsverfahren siehe Firmenanzeiger Arbeitsrecht und Sozialpolitik. Urlaubsgewährung. Der Beichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Südwestdeutschland bat in den von ihm herausgegebenen „Amtlichen Mitteilungen“ Nr. 13 vom 1. Juli 1937 folgende Bekanntmachung erlassen: „Es besteht Veranlassung, nochmals auf die in meinen „Amtlichen Mitteilungen“ vom 15. April 1937 veröffentlichten Urlaubsrichtlinien hinzuweisen. Insbesondere der dort für die Jugendlichen vorgesehene Urlaub sollte in allen Betrieben gewährt werden. Es geht keineswegs an, daß Betriebe in Gewerbezweigen, für die noch keine Tarifordnung erlassen ist, den Jugendlichen lediglich den Urlaub geben, den sie aüf Grund eines alten, heute noch weiter bestehenden Tarifvertrages zu erhalten haben.“ • Die erwähnten Urlaubsrichtlinien vom 15. April haben, soweit der Urlaub für die Jugendlichen in Frage kommt, folgenden Wortlaut: „Lehrlinge und jugendliche Arbeiter haben-Urlaubsanspruch nach mindestens viermonatiger Betriebszugehörigkeit. Der Urlaub beträgt: im 14. und 15. Lebensjahr . . 15 Arbeitstage im 16. und 17. Lebensjahr . . 12 Arbeitstage im 18. Lebensjahr.10 Arbeitstage. Der Urlaub ist nach Möglichkeit in die Ferienzeit der Berufs- bzw. Fortbildungsschule zu legen. Den Gefolgschaftsangehörigen dieser Altersklassen wird, sofern sie den Urlaub in einem- Freizeitlager der HJ verbringen, allgemein ein Urlaub von 18 Tagen gewährt. Der Errechnung des Lebensjahres ist der Tag zugrunde zu legen, an dem der Urlaubsanspruch entsteht. BUCHERSCHAU. Die deutsche Lebensmittelgesetzgebung. Wiedergabe des Wortlautes mit kurzen Bemerkungen aus Begründung, Rechtsprechung und Schrifttum. Bearbeitet von Dr. Ernst Merres und Wilhelm Coermann. Verlag Emil Roth, Gießen. Preis 9.50 RM. Das vorliegende Buch hat in der Hauptsache den Zweck, den beteiligten Kreisen — dem Lebensmittelgewerbe, den mit der Überwachung des Lebensmittelverkehrs betrauten Behörden, Untersuchungsanstalten, Sachverständigen, Wirtschaftsverbänden u. a. m. — eine auf den gegenwärtigen Stand gebrachte Darstellung der Lebensmittelgesetzgebung zu geben. Es enthält u. a. das Lebensmittelgesetz, die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, die große Zahl der Gesetze und Verordnungen über einzelne Lebensmittel, beispielsweise Honig, Kaffee, Kakao, Teigwaren, Obsterzeugnisse, Eis, Tafelwässer, Milch, Eier, Butter, Käse, Schmalz, Fett, Brot und vieles mehr, die Vorschriften über Lebensmittelkontrollen und in einem Anhang das Patentgesetz, Warenzeichengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Maß- und Gewichtsgesetz, die Vorschriften über den Verkauf von Waren aus Automaten u.a.m. Eine derartige vollständige Zusammenfassung der geltenden einschlägigen Bestimmungen in einem handlichen Band ist in ihrem Wert für die Praxis -wie auch für das Studium von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Das Kolonialproblem Deutschlands. Die Notwendigkeit der Neuverteilung der Rohstoffquellen in der Welt. — Tatsachen und Argumente zur Forderung auf Rückgabe der deutschen Kolonien. — Eine Auseinandersetzung mit den neuesten Stimmen des Auslandes. Von Dr. G. Kurt Jo- hannsen und Diplom-Volkswirt H. Kraft. Mit 9 Karten im Text. 85 Seiten. Preis: brosch. 1.50 RM. In der umfangreichen Kolonial-Literatur, die im Zusammenhang mit dem wiedererwachten Interesse an einer kolonialen Betätigung Deutschlands in den letzten Jahren erschienen ist, verdient die Schrift „Das Kolonialproblem Deutschlands“ von Johannsen und Kraft Beachtung. Der schwierigen Lage Deutschlands in der Weltwirtschaft werden auf der anderen Seite die günstigen Versorgungsverhältnisse der großen Kolonialvölker gegenübergestellt und im Anschluß daran die koloniale Notwendigkeit Deutschlands auf gezeigt. Ferner wird die Rohstoff- Frage in ihrer in England verbreiteten Auffassung untersucht. Es werden im Zusammenhang damit die im Ausland teilweise noch bestehenden Irrtümer herausgestellt. Ein Anhang mit statistischen Übersichten und Quellenmaterial vervollständigt die Darlegungen des Textteils. Die Schrift ist insbesondere geeignet, ausländischen Kreisen die Berechtigung der deutschen Forderung auf Rückgabe der Kolonien verständlich zu machen. Die VEREINE CREDITREFORM liefern Kreditauskünfte in stets neuester Bearbeitung, unter Kreditkontrolle, ergänzt durch Lieferqntenurteile Näheres durch die Vereinsbüros in: Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Lahr, Tel. 3695 5221 570 292 2801 Schriftliche Auskünfte über die ganze Erde OroOorganisation im Auskunftswesen fOr Handelsförderung und Kreditschutz (ca. 1000 Vereine und Filialen) Lörrach, Mannheim, Offenburg (Bad.), Pforzheim, Villingen 2066 21692 1738 5685 2176