BADISCHE WIRTSCHAFTS- ZEITUNG Amtliches Organ der Wirtschaftskammer für Baden und der badischen Industrie- und Handelskammern _ AUS DEM Was ist vor Errichtung oder Übernahme eines Einzelhandelsgeschäftes zu beachten? Von Assessor Dr. Glenz, Karlsruhe Betriebsführer und Arbeitsamt (Nachtrag). Von Dr. Fritz Stumpf, Karlsruhe Sonstige Nachrichten: Verkehr — Außenhandel, Devisen- und Rohstoffbewirtschaftung — Handel und Gewerbe — Preisüberwachung — Verschiedenes Bücherschau INHALT: __ Stenermitteilnngen der Wirtschaftskammer Baden Firmenanzeiger der badischen Industrie- und Handelskammern: Industrie- u. Handelskammer Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim und Bezirksstelle Schopfheim der Industrie- und Handelskammer Freiburg Amtliche Schuldnerverzeichnisse der bad. Amtsgerichte 18. JAHRGANG KARLSRUHE, 2. MARZ-HEFT 1938 NUMMER 6 Kohlen, Koks, Briketts für Industrie und Hausbrand Menzinger-Fendel Transportgesellschaft m.b.H., Karlsruhe i.B. Kohlen-Abteilung Tel. 4667/68,5883 — Telegr.-Adr.: Fendelkohle — Büro: Rheinhafen, Werftstr. 9 MINERALÖL-IMPORT Carl Herzog Autoöle - Dieselmotorenöle Karlsruhe i. B. 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Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510 bis 4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402) Bezugspreis viertel jährlich 1.30 SM zuzflglich Postzustellgeld. Bestellungen beim Verlag und jeder Postanstalt. Anzeigenpreise: >/i Seite, 252 mm hoch nnd 176 mm breit, 112.— SM, Vs Seite, 125 mm hooh und 175 mm breit oder 252 mm hooh and 86 mm breit, 56.— fM, 1/4 Seite, 125 mm hoch and 85 mm breit oder 62 mm hoch and 175 mm breit, 28.— SM, Vs Seite, 62 mm hooh and 85 mm breit oder 30 mm hoah and 175 mm breit, 11.— SM, Vi« Seite, SO mm hooh nnd 85 mm breit oder 14 mm hoch and 175 mm breit, 7.— SM, V32 Seite, 30 mm hoah and 42 mm breit oder 14 mm hoch nnd 85 mm breit, 3,50 SM. Rabatt bis za 16 a/ a bei 24 Wiederholungen. 18. Jahrgang Karlsruhe, 2.März-Heft 1938 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 6 Was immer auch kommen mag, das Deutsche Reich, so wie es heute steht, wird niemand mehr zerschlagen und niemand mehr zerreißen können! Keine Not, keine Drohung und keine Gewalt kann diesen Schwur brechen! Dies sprechen heute gläubig aus alle deutschen Menschen von Königsberg bis Köln, von Hamburg bis nach Wien ! * Der Führer bei der Begrüßung der Wiener, 14.3.1938. BADISCHE BANK KARLSRUHE mit Niederlassungen in FREI BURG i. Br., MANNHEIM und PFORZHEIM Diskontierung von Wechseln und Schecks • Gewährung von Krediten in laufender Rechnung • Annahme von Spargeldern gegen Aushändigung von Sparbüchern • Vermietung von Schrankfächern. Besorgen aller sonstigen Bankgeschäfte. Beratung in allen devisenrechtlichen Angelegenheiten. ii m 98 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. ü \ Was ist vor Errichtung oder Übernahme eines Einzelhandelsgeschäftes zu beachten? Von Assessor Dr. Glenz, Karlsruhe. (Schluß.) IV. Welches Kapital ist erforderlich? Nachdem man sich ein Bild über die Rentabilität des zu übernehmenden oder neuzugründenden Geschäftes gemacht hat, wird man die Frage zu prüfen haben, welches Kapital erforderlich ist, um das Vorhaben durchzuführen, und wieweit Eigenkapital und fremdes Kapital in Frage kommt. Einige Bemerkungen allgemeiner Art über den Kapitalbedarf bei Gründung von Einzelhandelsgeschäften seien vorausgeschiekt, die auch hei Geschäftsübernahmen mit Nutzen verwertet werden können. Kapital wird vor allem benötigt 1. zur Einrichtung des Betriebes bei der Gründung, besonders zur Anschaffung der Inneneinrichtung und eines „eisernen Bestandes“ an Waren, 2. zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben (Miete, Löhne, Gehälter), 3. zur Finanzierung des Warenlagers im übrigen, 4. zur Finanzierung des Absatzes. Das Anlagekapital ist im Einzelhandel im Verhältnis zum erforderlichen Gesamtkapital nicht sehr erheblich, zumal da der Besitz eigener Grundstücke nicht nötig ist. Im folgenden wird daher nur das Einzelhandelsgeschäft behandelt, das nicht im eigenen Grundstück betrieben wird. Im wesentlichen bleiben also aufzubringen die Kosten für die Herrichtung der Geschäftsräume, die Einrichtung in Laden und Lager, die Ausstattung der Schaufenster, der Ladenfront und der Innenräume sowie für die Anschaffung eines „eisernen Bestandes“ an Waren. Nach den vom Statistischen Reichsamt ermittelten Richtzahlen ist der Anteil des Kapitalbedarfs zur Finanzierung der Anlagen, im wesentlichen der Ladeneinrichtung, am Gesamtkapitalbedarf in kleineren und mittleren Einzelhandelsbetrieben (beispielsweise der Kolonialwaren- und Schuhwarenbranche) folgender: Geschäftszweig Gesamt- kapital in RM. Anlagen (Ladeneinrichtung) in RM. Kolonialwaren: bei kleinen Geschäften (5000—20000 RM. Ums.) 4300 1050 = 24,4% bei mittleren Geschäften (20000-50000 RM.Ums.) 10500 1400 = 13,3% Schuhwaren: bei kleinen Geschäften (5000—20000 RM. Ums.) 7600 ' 200 = 2,5% bei mittleren Geschäften (20000-50000 RM.Ums.) 24400 1200 = 4,9% Die Höhe des zur Finanzierung der Anlagen erforderlichen Kapitals ist branchenmäßig bedingt, und auch innerhalb der einzelnen Handelszweige bestehen große Unterschiede in der Ausstattung, je nach den Anforderungen des in Frage kommenden Kundenkreises. Die Wettbewerbsverhältnisse und der Standort des Betriebes üben ebenfalls erheblichen Einfluß aus. Zu den Anlagewerten gehört auch der sog. „eiserne Bestand“ des Warenlagers. Darunter versteht man den Mindestvorrat an Waren, den ein Geschäft des betreffenden Handelszweiges nach seiner Art und Größe, seinem Standort und nach der Verkaufsdauer der Waren unbedingt benötigt, damit eine reibungslose Betriebsfortführung gewährleistet ist. Seine Höhe wird bestimmt durch den normalerweise zu erwartenden Umsatz und die Beschaffungsdauer der Waren; er muß mindestens so groß sein wie der Umsatz der Beschaffungsperiode, d. i. der Zeitspanne zwischen dem Bestellen und dem Eintreffen der Ware. Die Anschaffung der Anlagewerte geschieht auf lange Sicht — das investierte Kapital kann nicht kurzfristig herausgewirtschaftet werden —, daher muß ihre Finanzierung durch langfristige Mittel erfolgen, und zwar möglichst durch Eigenkapital. Auch für die Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben (Miete, Löhne, Gehälter und dergl.) müssen von vornherein für eine gewisse Zeit flüssige Mittel, und zwar ebenfalls Eigenkapital, verfügbar gehalten werden, denn diese Unkosten sind unabhängig von den erzielten Umsätzen aufzubringen. Hierher sind auch die Aufwendungen für den Eigenverbrauch zu rechnen. Schließlich müssen auch Reservemittel für unvorhergesehene Fälle vorhanden sein. Besonders die saisonbedingten Betriebe müssen für ausreichende Mittel zur Überbrückung der stillen Zeit besorgt sein. Am schwierigsten ist die Finanzierung der Beschaffung, Lagerung und des Absatzes der Waren. Die Hauptaufgabe des Einzelhandels ist es, Mittler zwischen Produktion und Verbraucherschaft zu sein. Zu diesem Zweck muß er Lager halten, damit stets eine ausreichende Versorgung der Kundschaft gewährleistet ist. Über den „eisernen Bestand“ des Lagers ist schon gesprochen worden. Außer diesem Mindestbestand müssen weitere Warenvorräte auf Lager gehalten werden. Der tatsächliche Lagerbestand eines Einzelhandelsbetriebes muß nach Höhe, Zusammensetzung nach Warenarten und Preislagen dem besonderen Charakter des Betriebes entsprechen und sich möglichst genau den Umsatzschwankungen anpassen. Die Größe des Lagers ist nach Geschäftszweig, Größe und Art des Betriebes verschieden. Dies ergibt sich aus folgenden Zahlen des Statistischen Reichsamts. Wir betrachten hier nur Kolonialwaren und Schuhwaren: Geschäftszweig Gesamt- kapital in RM. Lagervorräte in RM. Kolonialwaren: 5000—20000 RM. Ums. 20000—50000 RM. Ums. 4300 10500 2500 = 59,1% 6700 = 63,5% Schuhwaren: 5000—20000 RM. Ums. 20000—50000 RM. Ums. 7600 24400 6300 = 83,0% 20500 = 84,0% BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 99 Nr. 6 Alfred Fuchs (Gummifuchs) Unterlinden2 Freiburg i.Br. Rosastr. 5 Technische Gummi- und Asbestwaren, Treibriemen, Industrie- und Feuerwehrbedarf Kellereiartikel. Es gibt für die Bestimmung der ungefähren Höhe des Warenlagers verschiedene allgemeine Grundsätze, die sich aus den Feststellungen des Statistischen Reichsamts und der Forschungsstelle für den Handel beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit in Berlin ergeben. Darnach sind folgende hauptsächliche Faktoren von Bedeutung: Ein wesentlicher Umstand ist die Umschlagshäufigkeit des Warenlagers unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Lagerbestandes. Der sog. Umschlagskoeffizient gibt an, wie häufig sich der durchschnittliche Lagerbestand während einer bestimmten Zeitspanne (Geschäftsperiode) umgeschlagen hat. Wir betrachten hier nur das Verhältnis zwischen dem Umsatz zu Verkaufswerten und dem Lagerbestand zu Einkaufswerten. Der errechnete durchschnittliche Umschlagskoeffizient betrug 1935 im Lebensmitteleinzelhandel 8,9, im Schuhwarenhandel 2,6. Daraus ergibt sich, daß zur Erreichung eines bestimmten gleichen Umsatzes in den beiden Geschäftszweigen im-einen Fall (bei Lebensmitteln) ein kleineres, im anderen Fall (bei Schuhwaren) ein größeres Lager gehalten werden muß, der Lager-Kapitalbedarf also im ersteren Fall geringer ist als im letzteren. Auch die Umschlagshäufigkeit ist von verschiedenen Umständen abhängig: von der Betriebsgröße, dem Standort und dem Warensortiment. Es ist festgestellt worden, daß die Umschlagshäufigkeit entsprechend der umsatzmäßigen Größe eines Betriebes wächst. Dies ist auf die bessere Durchorganisation und vor allem darauf zurückzuführen, daß der kleine und mittlere Betrieb, um den Ansprüchen der Kundschaft gerecht werden zu können, einen. im Verhältnis zum Umsatz hohen Lagermindestbestand haben muß. Gerade der kleine und mittlere Einzelhändler muß daher sein Augenmerk auf seinen Lagerbestand richten und darnach trachten, sein Lager unter stetiger Marktbeobachtung durch günstige Lagerdisposition nicht zu sehr anwachsen zu lassen. Es ist ferner beobachtet worden, daß die Warenlager von Einzelhandelsbetrieben gleicher Größe sich in größeren Städten schneller Umschlägen als in kleineren und auf dem Lande. Der Einzelhändler an einem kleinen Ort muß aus verschiedenen Gründen (schwierigere Warenbeschaffung, geringere Spezialisierung) ein verhältnismäßig größeres Warenlager halten als in einer Großstadt. So erklären sich die folgenden Zahlen für die Umschlagshäufigkeit im Lebensmittelhandel in Orten verschiedener Größe: Größe der Gemeinde nach Einwohnern 5000 bis 20000 RM. 20000 bis 50000 RM. bis 2000. . . .. 4,99 5,71 2000 bis 5000 . 5,44 6,02 5000 bis 10000 . 5,89 6,38 10000 bis 25000 . - 6,48 6,81 25000 bis 50000 . 7,03 7,51 50000 bis 100000. 8,02 8,02 über 100000 . 8,32 8,44 Gesamtdurchschnitt. 6,30 6,95 Wesentlich für die Bestimmung der Höhe des Warenlagers und des damit verursachten Kapitalbedarfs sind auch die Konjunktur-, Saison-, Monats-, Wochen- und Tagesschwankungen im Umsatz, denen sich ein Betrieb je nach der von ihm geführten Ware nach Möglichkeit angleichen muß. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Geschäften, die der Befriedigung des starren Bedarfs, wie Lebensmittelgeschäfte, und solchen, die der Befriedigung des elastischen Bedarfs, wie Gold- und Silberwarengeschäfte, dienen. W 7 ährend der starre Bedarf ziemlich unempfindlich gegenüber Konjunkturschwankungen ist, gilt das Gegenteil vom elastischen Bedarf. Der Einzelhandel muß also stets durch entsprechende Lagerdisposition seinen Lagerbestand auf die Absatzschwankungen abstimmen, um stets möglichst wenig Kapital festlegen zu müssen. Ähnliches gilt auch für die übrigen Schwankungen, die auf die Kaufgewohnheiten der Verbraucherschaft zurückzuführen sind und von denen die weitaus wichtigsten die Saisonschwankungen sind. Entsprechend den durch die genannten Erscheinungen verursachten Umsatzschwankungen, denen sich der Einzelbetrieb anpassen muß, wird der Kapitalbedarf zur Finanzierung der Beschaffung und Lagerung der erforderlichen Warenmengen schwanken. Es wird zweckmäßig sein, den auftretenden Spitzenbedarf nicht allein mit Eigenkapital zu decken, damit dieses während der Tiefpunkte innerhalb der Schwankungen nicht brachliegt, sondern fallweise auch fremdes Kapital heranzu- ziehen. Zu erwähnen ist noch der Kapitalbedarf zur Finanzierung des Absatzes, sofern die Art des Geschäftes Kreditverkäufe mit sich bringt. In Geschäftszweigen, die der Befriedigung des täglichen Bedarfs dienen, ist der Kapitalbedarf in dieser Beziehung nicht groß, da hier meist nur Barkäufe getätigt werden. Bei der Gruppe der Kolonialwarengeschäfte bis zu 20000 RM. Umsatz machen die Kundenkredite nach statistischen Feststellungen nur 2,4% des Gesamtkapitals aus, bei den Schuhwarengeschäften in dieser Umsatzklasse 3,1 %. Im Nähmaschinenhandel beträgt der entsprechende Satz dagegen etwa 60%. Es sei noch bemerkt, daß die gewährten Kundenkredite mit der Betriebsgröße zuneh- I I Elektroflaschenzüge II Verdunkelungs-Anlagen ^l|pl flllv ^1^1 Elektrische Torantriebe KRANE MASCHINENFABRIK 7|||CCD G.M.B.H. ADOLF Mm iHDCK STUTTQART-N 100 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 «Site Dis geschmackvolle Photo- u.Bilder-Einrahmung ■■ Karlsruhe, Ludwigsplatz Bitte besichtigen Sie Ei WnkE (Inhaber: W. Bertaoh^ meine 5 Schaufenster I men. Auch zwisehen Stadt und Land bestehen, erhebliche Unterschiede: aut dem Land steht der Kaufmann in engerer Beziehung zu seiner Kundschaft und kennt ihre Vermögensverhältnisse; er wird daher eher Kredit gewähren als der Händler in der Stadt. Nach diesen Erwägungen allgemeiner Art wird man in der Lage sein, im konkreten Fall zu beurteilen, ob man über genügend Kapital für die beabsichtigte Geschäftsgründung oder -Übernahme und für einen gesicherten Betrieb des Geschäftes verfügt. Diesem Punkt kommt eine ganz besondere Bedeutung zu, wie nochmals betont sei. Beachtet man ihn nicht genügend und übernimmt oder gründet man mit unzureichenden Mitteln ein Geschäft, so setzt man sein eigenes Kapital und seine Existenz aufs Spiel und schädigt schließlich Lieferanten und Geldgeber. Darum wird mit Recht von den Genehmigungsbehörden im Benehmen mit den Industrie- und Handelskammern besonderer Wert auf den Nachweis des Vorhandenseins genügender Geldmittel gelegt, und leichtsinniges Handeln von Volksgenossen in dieser Beziehung hat schon manchmal den Schluß auf mangelnde kaufmännische Sachkunde gerechtfertigt, die zu einer Ablehnung des gestellten Genehmigungsgesuches führen mußte. Bei Geschäftsübernahmen sind noch einige Fragen zu behandeln. Hier ist gewöhnlich die Bemessung des Kaufpreises einer der umstrittensten Punkte beim Vertragsabschluß. Es ist daher wesentlicher Wert zu legen auf einen klar aufgebauten, erschöpfenden und rechtlich einwandfreien. Kaufvertrag. Der klaren Abfassung des Vertrages dienlich ist eine Aufteilung des Kaufpreises in einzelne Posten für das Warenlager, für das Inventar und für den Idealwert des Geschäftes. Der Wert des Warenlagers läßt sich durch eine Bestandsaufnahme leicht feststellen. Die Unterlassung derselben aus Bequemlichkeitsgründen muß sich über kurz ,oder lang für beide Teile bitter rächen und zieht viel Ärger und Verdruß und schließlich Prozesse nach sich. In der Regel wird für das Warenlager der reine Einkaufswert im Zeitpunkt der Übernahme bezahlt, unter Umständen mit einem kleinen Aufschlag für Bezugskosten. Im Werte verminderte Waren werden zu ihrem verminderten Werte in die Bestandsaufnahme aufgenommen. Sog! Ladenhüter oder beschädigte Waren müssen besonders behandelt werden. Der Käufer sollte sich auf eine Übernahme derartiger Bestände in der Regel nicht einlassen, da sie sein Geschält erheblich vorbelasten. Die Feststellung des Wertes des Inventars wird sich nach dem Wert zur Zeit der Anschaffung unter Berücksichtigung der der Benutzungsdauer entsprechenden Abschreibungen richten. Es wird zweckmäßig sein, sich auch darüber zu verlässigen, wieweit die vorhandenen Warenbestände, Einrichtungsgegenstände dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich gehören, also ob nicht etwa Eigentumsvorbehalte von Lieferanten bestehen, ob sie nicht dritten Personen zur Sicherung für ihre Forderungen übereignet oder verpfändet sind. In diesen Punkten muß sich der Käufer unbedingt Klarheit schaffen, um ich gegen unliebsame Überraschungen zu sichern. Bei vorhandenen Rechten dritter Personen zahle man keinesfalls voreilig an den Verkäufer; am besten läßt sich der Käufer von ihm ermächtigen, unmittelbar die vorhandenen Gläubiger gegen Freigabe der Sicherungsgegenstände unter Anrechnung auf den Kaufpreis zu befriedigen. Wichtig ist, im Falle .vorhandener Mietschulden des bisherigen Geschäftsinhabers darauf zu achten, daß der Vermieter ein gesetzliches Pfandrecht an dessen eingebrachten Sachen hat. Bei Veräußerung eines Handelsgeschäftes mit eingetragener Firma unter Fortführung derselben ist auch über die Übernahme der Schulden und Außenstände eine Vereinbarung zu treffen. Sollen die Schulden nicht übernommen werden, so sind nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schuldenhaftung des Geschäftsnachfolgers den Gläubigern gegenüber auszuschließen. Besondere Vorsicht ist bezüglich etwaiger Steuerschulden des Geschäftsvorgängers am Platze, wie die Praxis immer wieder zeigt. Der Käufer eines Geschäftes haftet nämlich für Steuerschulden seines Vorgängers, wenn dieser für das Finanzamt unauffindbar ist. Diese Fragen seien hier pur beispielsweise angedeutet, um die Gefahren zu veranschaulichen, die dem unerfahrenen Neuling beim Vertragsabschluß drohen. Hat man nach dem Gesagten den Kaufpreis für Warenlager und Inventar genau festgesetzt, so bleibt noch der Punkt zu klären, ob noch ein Betrag für den Idealwert des Geschäftes zu bezahlen ist. Ein gut eingeführtes Geschäft mit regelmäßiger Kundschaft und damit sicherem Umsatz stellt einen wirtschaftlichen Wert dar, der von dem bisherigen Inhaber des Geschäftes durch persönlichen Einsatz in langer Arbeit geschaffen worden ist. Daß derjenige, der einen derartigen Wert erlangt, seinem Vorgänger dafür einen gewissen Gegenwert bieten soll, ist grundsätzlich eine berechtigte Forderung. Die rechnerische Erfassung dieses Gegenwertes stößt in der Praxis allerdings auf mancherlei Schwierigkeiten, so daß allzuhäufig eine bloße gefühlsmäßige Bewertung des Geschäftes vorgenommen wird. Will man eine Grundlage für eine Berechnung haben, so kann man, von dem erzielten Reinüberschuß des Geschäftes ausgehen, nämlich von dem Ertrag, der sich nach Abzug des Unternehmerlohns, der angenommenen Zinsen für das im Geschäft arbeitende Kapital sowie eines Betrags für die Tätigkeit der Familienangehörigen des Vorbesitzers ergibt. Diese Summe betrachtet man als den unmittelbaren Ertrag des Geschäftes als solchen. Unter Zugrundelegung eines Zinssatzes, der dem besonderen Risiko einer Geldeinlage in ein Einzelhandelsgeschäft entspricht, also mehrere Prozente höher sein muß als der übliche Zinssatz, und unter Berücksichtigung, daß die Nachwirkungen der Tätigkeit des Vorbesitzers auf die weitere Entwicklung des Geschäftes nur von zeitlich beschränkter Dauer sind (einige Jahre), wird man auf einen Betrag kommen, durch dessen Zahlung der Idealwert des Geschäftes abgegolten wird. Bei dieser Berechnungsweise wird man allerdings vielfach zu dem Ergebnis kommen, daß für zahlreiche Geschäfte ein Idealwert nicht vorhanden ist. Zweck der vorstehenden Ausführungen ist es, auf die hauptsächlichsten Probleme hinzuweisen, die der Volksgenosse, der sich mit der Gründung oder Übernahme eines Einzelhandelsgeschäftes befassen will, zu lösen hat. Sie sollen ihn zu größter Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung seines Vorhabens mahnen zu seinem eigenen wie zum Wohle der Gesamtheit. Nr. 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 101 Betriebsfiihrer und Arbeitsamt (Nachtrag). Von Dr. Fritz Stumpf, Karlsruhe. Die Rechtsbeziehungen zwischen Betriebsführer und Arbeitsamt haben durch einige in jüngster Zeit erlassene Anordnungen eine wesentliche Ausweitung und Ergänzung erfahren, die für die künftige Regelung des Arbeitseinsatzes von Arbeitern und Angestellten von weittragender Bedeutung sind. Ihr sinnvoller Vollzug setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus. In ihren Grundzügen sollen sie nachstehend kurz dargestellt werden: 1. Die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz 'über die Einführung eines Arbeitsbuches legte dem Unternehmer hinsichtlich der von ihm beschäftigten Arbeiter und Angestellten die Verpflichtung auf, den Tag des Beginns sowie den Tag der Beendigung der Beschäftigung auf vorgeschriebenen Formblättern dem zuständigen Arbeitsamt anzuzeigen. Mit Wirkung vom 15. Februar 1938 an hat diese Meldepflicht des Betriebsführers eine Erleichterung erfahren durch die Verbindung dieser Arbeitsbuchanzeigen mit den Krankenkassenmeldungen. Künftighin wird der Anzeigepflicht für das Arbeitsbuch durch die in doppelter Fertigung zu erstattenden Krankenkassen-An- und -Abmeldungen genügt. Hat bei Einstellung des Arbeiters oder Angestellten das Arbeitsamt mitgewirkt, so ersetzt die Zuweisungskarte des Arbeitsamts die Zweitfertigung der Krankenkassen-Anmeldung. Von der Neuordnung werden erfaßt alle Arbeiter und Angestellten, für die bei einer Orts-, Land- oder Innungskrankenkasse Pflichtbeiträge zur Kranken- oder Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen. Sie findet demnach keine Anwendung auf die Arbeiter und Angestellten, die Pflichtmitglieder einer Betriebs- oder Ersatzkasse sind, sowie auf jenen kleinen Kreis von Angestellten, der zwar nicht kranken- und arbeitslosenversicherungspflichtig, aber noch arbeitsbuchpflichtig ist, also ein monatliches Verdiensteinkommen über 600 RM., aber nicht mehr als 1000 RM. bezieht. Für diese letztgenannten drei Kategorien besteht die unmittelbare Meldepflicht dem Arbeitsamt gegenüber auch nach dem 15. Februar 1938 fort. 2. Nach der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften vom 28.8.1934 ist der Betriebsführer verpflichtet, männliche und weibliche Arbeiter und Angestellte unter 25 Jahren nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitsamts einzustellen. Die Lehrlinge waren von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Durch eine Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom l.März 1938 werden Lehrlinge, Volontäre und Praktikanten unter 25 Jahren in dieses Zustimmungsverfahren ein bezogen. Wer einen Lehrling, Praktikanten oder Volontär unter 25 Jahren einzustellen beabsichtigt, muß künftighin ebenfalls sich, der vorherigen Zustimmung des zuständigen Arbeitsamts versichern. Die neue Anordnung tritt am 4. April 1938 in Kraft. 3. Eine weitere Anordnung vom 1. März 1938 zur Regelung des Arbeitseinsatzes in einzelnen Betrieben ermächtigt die Präsidenten der Landesarbeitsämter, einzelnen Betrieben durch schriftliche Verfügung die Verpflichtung aufzuerlegen, Arbeitskräfte nur mit Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Arbeitsamtes einzustellen. Diese Auflage kann auf Arbeitskräfte bestimmter Berufe beschränkt und die Zustimmung an Bedingungen geknüpft werden. Diese Anordnung dient dem Zwecke, den Kräftebedarf solcher Betriebe sicherzustellen und die rücksichtslose Abwerbung von qualifizierten Fachkräften durch übersteigerte Lohnangebote zu unterbinden. Sie findet Anwendung auf alle, öffentlichen und privaten Betriebe, dagegen nicht auf öffentliche Verwaltungen. 4. Von weittragender Bedeutung ist die im Rahmen der Durchführung des -Vierjahresplanes erlassene Achte Anordnung über die Einführung eines land- und hauswirtschaftlichen Pflichtjahres für t Mädchen vom 15. 2. 1938. Sie schreibt vor, daß mit Wirkung vom 1. März 1938 an ledige weibliche Arbeitskräfte unter 25 Jahren von privaten und öffentlichen Betrieben und Verwaltungen nur eingestellt werden dürfen, wenn sie eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Land- oder Hauswirtschaft nach weisen. Eine Einschränkung besteht insofern, als solche weibliche Arbeitskräfte nicht erfaßt werden, die an Hand des Arbeitsbuches nachweisen können, daß sie vor dem 1. März 1938 bereits als Arbeiterin oder Angestellte tätig gewesen sind. Dabei spielt die Dauer dieser Beschäftigung keine Rolle, sie muß auch nicht unmittelbar vor dem 1. März 1938 abgeleistet sein. Ferner bleiben außer Befracht verheiratete, verwitwete und geschiedene Frauen sowie die unverheirateten Frauen über 25 Jahre. Für die Einstellung von Arbeiterinnen gilt die Anordnung zunächst nur für die Betriebe des Bekleidungsgewerbes, der Textilindustrie und der Tabakindustrie. Bei der Einstellung von weiblichen Angestellten für kaufmännische und Büroarbeiten werden dagegen alle öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen verpflichtet. Ausgenommen sind allein die weiblichen technischen Angestellten. Lehrlinge sind vor Antritt des Lehrverhältnisses von der Ableistung des Pflichtjahres befreit, müssen jedoch nach Beendigung der Lehre das Pflichtjahr ableisten, bevor sie als Arbeiterin, Gehilfin oder Angestellte weiterbeschäftigt werden dürfen. Das Pflichtjahr kann in einem freien Arbeitsverhältnis in der Land- oder Hauswirtschaft abgeleistet werden. Einer solchen Ableistung ist gleichgestellt die Tätigkeit im Arbeitsdienst, im Landdienst, in der Landhilfe, in der ländlichen Hausarbeitslehre, im hauswirtschaftlichen Mortingcr Bier 102 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 Jahr sowie in einem vom Arbeitsamt durchgeführten oder geförderten land- und hauswirtschaftlichen Lehrgang. Das Pflichtjahr kann auch abgeleistet werden im Elternhaus oder bei Verwandten, wenn es sich um Familien mit vier und mehr Kindern unter 14 Jahren handelt, oder durch eine zweijährige Tätigkeit im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege. Ausnahmen können vom Arbeitsamt zugelassen werden. Das Arbeitsamt muß die Ableistung des Pflichtjanres oder die Befreiung auf Seite 4 des Arbeitsbuches durch Stempelaufdruck vermerken. Da die Einstellung nicht erfolgen darf, wenn die Ableistung des Pflichtjahres im Arbeitsbuch nicht förmlich bescheinigt ist, ergibt sich für den Betriebsführer die Verpflichtung, das Arbeitsbuch auf diese Eintragung hin zu prüfen. Ein solcher Eintrag ins Arbeitsbuch findet nicht statt bei den vorgenannten, von der Anordnung nicht erfaßten Personengruppen. Sonstige Nachrichten. Verkehr. Änderungen im Sommerfahrplan 1938. Im vergangenen Jahre nahm infolge des allgemeinen Wirtschaftsaufschwungs der Verkehr bei der Reichsbahn, insbesondere der Reisesportverkehr, beträchtlich zu. Infolgedessen entschloß sich die Reichsbahn, verschiedene neue Fahrtmöglichkeiten zu schaffen, die insbesondere zur Förderung des badischen Fremdenverkehrs beitragen. Die angespannten Fahrzeiten verursachten im vergangenen Jahre häufig Verspätungen. Um diese Verspätungen zu vermeiden, wurde die Fahrzeit bei verschiedenen Zügen geringfügig verlängert. Die Fahrzeitverlängerung tritt jedoch durch das Auflassen verschiedener Halte und der damit wiederum zusammenhängenden Verkürzung der Fahrzeiten nicht wesentlich in Erscheinung. Die wichtigsten Änderungen und Neuschaffungen von Verbindungen sind folgende: Der Schnelltriebwagen, der bisher 5.03 Uhr in Karlsruhe abfuhr, wird in Zukunft Karlsruhe 6.38 Uhr verlassen und 13.18 Uhr in Berlin ankommen. Die Abfahrt in Berlin erfolgt 18.40 Uhr, die Ankunft in Karlsruhe 1.12 Uhr. Die bisher schlechte Fernverbindung zwischen Baden und Hamburg wird wesentlich durch die Neueinführung eines Schnelltriebwagens Karlsruhe— Heidelberg—Frankfurt—Hannover—Hamburg verbessert. Der neue FDt 77 fährt 6.25 Uhr in Karlsruhe ab und kommt 14.02 Uhr in Hamburg/Altona an. Der Gegenzug FDt 78 fährt 17.45 Uhr in Altona ab und ist nachts 1.20 Uhr in Karlsruhe. Die beiden Schnelltriebwagenkurse nach und von Berlin sowie nach und von Hamburg/Altona erhalten Anschlüsse über Mannheim nach Saarbrücken. Mit dem Inkrafttreten des Winterabschnitts 1938/39 wird voraussichtlich noch ein Schnelltriebwagen zwischen dem Ruhrgebiet und Basel verkehren. Der Schnellzugverkehr Nord—Süd wird weiter ausgebaut. Die Nacht Schnellzüge D 91/D 92 und D 191/ D 192 werden, wie bereits seit Anfang Dezember 1937, künftig während des ganzen Jahres ab und bis Karlsruhe (anstatt ab und bis Mannheim) getrennt fahren. Während des Sommerabschnitts wird ein neues Nachtschnellzugspaar von Stuttgart über Heilbronn—Heidelberg—Frankfurt a. M. nach und von Hamburg/Altona geführt. Eine weitere dreiklassige Tagesverbindung Basel—Mannheim—Frankfurt a. M.—Kassel—Hannover—Hamburg wird in Verbindung mit den neuen rheinischen Zügen D 249/D 250 zunächst im Sommerabschnitt wie folgt geschaffen: Basel ab 7.13, Mannheim ab 10.45, Hamburg/Altona an 20.00 Uhr. Der Gegenzug fährt in Altona ab 10.11 und kommt 19.37 Uhr in Mannheim an. Durch Übergang auf den D 250 ist man 23-15 Uhr in Basel. Mit den Zügen D 178/D 177, die südlich Frankfurt bis Baden-Baden fortgeführt werden, werden erstmals durchgehend Tageszüge Berlin—Baden-Baden und zurück eingeführt: Berlin . . . . ab 7.50 Frankfurt a. M. ab 15.56 Karlsrul e . . ab 18.00 Baden-Baden . an 18.36. Baden-Baden . ab 11.47 Karlsruhe . . ab 12.31 Berlin . . . . an 22.51. Zur Entlastung der Berliner Nachtschnellzüge werden zwischen Karlsruhe und Züge I) 401/D 402 neu eingelegt : Berlin Anh. Berlin .... ab 23.05 Frankfurt"a. M. ab 7.51 Mannheim . . ab 8.58 Karlsruhe . . an 9.45. Von Karlsruhe Anschluß an D 202, ab 9.53 Uhr, nach Basel. Der D 401 fährt in Karlsruhe 21.55, in Mannheim 22.55, in Frankfurt a. M. 0.28 ab und ist 8.58 in Berlin Anh. Bf. Zu diesem Zug verschafft der TE 291 von Kehl her die Verbindung. Die Verbindung Berlin—Thüringen—Frankfurt a. M. —Süddeutschland wird durch Führung neuer Schnellzüge wie folgt verbessert: Elektrisch betriebene Personen-, Lasten-, Kranken Umsteli-, Akten-, Speise- Aufzüge Sonderausführungen für' rauhe und feuchte Betriebe Elektr. Torantriebe Verdunkelungen Transportanlagen WILHELM GRAF, Maschinenfabrik, KARLSRUHE i.B. Nr. 6 BADISCHE WIET8CHAFTS-ZEITUNG 103 f Der D 246 fährt in Berlin Anh. Bf. 5.40 ab und fährt über Leipzig 7.45, Erfurt 9.24, Frankfurt a. M. 13.05, Mannheim-Friedrichsfeld 14.08, Heidelberg 14.31, Karlsruhe 15.18, Baden-Oos 15.43, Offenburg 16.19, Freiburg 17.07 ab und kommt 17.58 in Basel an. An diesen Zug bestehen Anschlüsse nach Zürich, Luzern und Bern. Der Gegenzug D 245 fährt 11.45 in Basel, 12.41 in Freiburg, 13.54 in Baden-Oos, 14.25 in Karlsruhe, 15.15 in Heidelberg, 15.29 in Mannheim-Friedrichsfeld, 16.45 in Frankfurt a. M., 20.23 in Erfurt, 22.28 in Leipzig ab und kommt 0.22 in Berlin A nh. Bf. an. Die Schnellzüge D 41/D 44 Basel—Frankfurt a.M.— Berlin werden erheblich beschleunigt und verkehren wie folgt: Basel ab 0.30 (bisher 0.25), Berlin Anh. Bf. an 12.50 (bisher 15.19). D 44 Berlin Anh. Bf. ab 16.45 (bisher 15.52), Karlsruhe an 2.11, Basel an wie bisher. Zur Aufrechterhaltung der bisherigen, durch die Züge D 41/D 44 nördlich von Mannheim vermittelten Verbindung werden die neuen Züge D 241/D 244 Mannheim—Berlin Anh. Bf. auf dem Weg über Ludwigshafen a. Rh.—Worms—Frankfurt a. M. eingelegt und verkehren ab Mannheim 5.20, Berlin Anh. Bf. an 15.19, Berlin Anh. Bf. ab 15.51, Mannheim an 0.48 Uhr. Zur Entlastung der Züge D 75/D 76 zwischen Offenburg und Karlsruhe werden während des Sommerabschnitts die Züge D 155/D 154 der Schwarzwaldbahn bis und von Karlsruhe durchgeführt. Karlsruhe an 17.44, Karlsruhe ab 12.51 nach Konstanz. Die Rheingoldzüge FD 101/FD 102 werden erheblich beschleunigt: Amsterdam C S ab 7.40 Mannheim . . ab 14.10 Karlsruhe . . ab 14.47 Baden-Oos . . ab 15.07 Freiburg i. Br.. ab 16.08 Basel SBB . . an 17.07. Basel SBB . . ab 12.14 Freiburg i. Br.. ab 13.18 Baden-Oos . . ab 14.20 Karlsruhe . . ab 14.43 Mannheim . . ab 15.26 Amsterdam O S an 22.24. Neue durchgehende Schnellzugverbindungen zwischen ’ Basel und den Niederlanden, durch die gleichzeitig auch die Tagesverbindungen zwischen Baden sowie Württemberg und dem Rheinland zweckentsprechend verbessert werden, werden durch die Züge D 249/D 250 geschaffen. Von München über Stuttgart—Heidelberg—Mannheim nach Dortmund/Krefeld wird eine neue beschleunigte Tages- und Nachtverbindung eingerichtet. Ferner verkehrt ein neuer Schnellzug Stuttgart—Heidelberg— Mannheim—Frankfurt—Hamburg als Nachtverbindung. Über die Höllentalbahn sind erstmals Eilzüge Freiburg—Konstanz und zurück vorgesehen sowie direkte Verbindungen von Stuttgart mit durchlaufenden Wagen bis und ab Freiburg. Die Verbindung Berlin—Hamburg nach Württemberg mit Anschlüssen nach Südbaden wird erheblich verbessert. Auch im West-Ost-Verkehr über Paris—Straßburg— Karlsruhe—Stuttgart werden verschiedene Änderungen eintreten. Durch die Inbetriebnahme der Rheinbrücken bei Maxau und Speyer ab 3. April d. J. werden zunächst aller Art und Bau b I e c h n e rel uacnungen Neueindeckungen, Reparaturen Dachdeckermeister Unvmsnn llfiklAe Freiburgi.Br,Kronenstr.31,Tel. 1892 ln» Uli“! nur die Nahverbindungen berührt. Die Städte Karlsruhe und Pforzheim werden einen bedeutenden Verkehrszuwachs erhalten, da künftighin die Züge zwischen Stuttgart und Saarbrücken sämtlich über Karlsruhe und nicht mehr über Germersheim—Speyer verkehren werden. Im Personenzugverkehr ist insbesondere der Fahrplan der Wutachtalbahn teilweise umgearbeitet und verbessert worden. Im Schnellzugsverkehr sind beinahe alle Verbindungen umgeändert worden. Es war daher nur möglich, hier die wichtigsten Änderungen anzuzeigen. Es sei noch darauf hingewiesen, daß auf Anordnung des Herrn Reichsverkehrsministers Verwaltungssonderzüge in den Kursbüchern allgemein nicht mehr aufgeführt werden, da es sich bei diesen Zügen um eine Zugklasse für sich handelt. Die Verwaltungssonderzüge sind jedoch aus den Beilagen zu den Kursbüchern und durch Anschläge ersichtlich. Änderungen der Bauart der Güterwagen der Deutschen Reichsbahn. Im Zuge der allgemeinen Verkehrsbeschleunigung, an der sich die Deutsche Reichsbahn u. a. durch eine wesentliche Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit sowohl der Reise- als auch der Güterzüge führend beteiligt hat, wurde es nötig, die Bauweise der Reichsbahn-Güterwagen fast aller Gattungen zur Anpassung an die mit der Geschwindigkeit steigenden Beanspruchungen neu durchzubilden. Die an den neubeschafften Wagen angewandten Verbesserungen, die z. B. durch Anwendung, der Schweißbauweise eine Senkung der Wageneigengewichte und eine größere Steifigkeit der Wagenkästen bewirkten, haben zum größten Teile an den bewahrten Grundbauformen der verschiedenen Gattungen nichts geändert. Die Rücksichtnahme auf gute Laufeigenschaften, auf deren Erhaltung auch bei den höheren Geschwindigkeiten die Reichsbahn zur Schonung des Ladegute« größten Wert legt, zwang jedoch auch zu einer Änderung des Laufwerks, die neben einer wesentlich verbesserten Federung für mehrere Gattungen auch eine Vergrößerung des Achsstandes umfaßt. Güterverkehr in den Häfen Karlsruhe und Kehl. Der Güterverkehr in den Häfen Karlsruhe und Kehl war im Monat Januar wie folgt: Abgegangene Güter Karlsruhe . . 206508 t 18904 t Kehl .... 113208 t 53985 t Angekommene Güter Güterbeschädigungen bei Eisenbahntransporten. Die Deutsche Reichsbahn, Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsninisteriums, hat kürzlich die Reichsbahndirektionen erneut angewiesen, mit Nachdruck auf eine weitere Verminderung der Güterbeschädigungen durch sorgfältiges Stapeln der Stückgutsendungen und durch vorsichtigere Behandlung beim Ein-, Aus- und Umladen sowie vorsichtiges Rangieren der Eisenbahnwagen hinzu wirken. Gleichzeitig ist den Reichsbahn- n A.UUik.l.m. BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 104 DEKORATIONSMALEREI W. HABERSTROH Amalienstr. 28 Anstrich - Schriften / Gegründet 1877 Telephon 215 direktionen aufgegeben worden, Schadensersatzansprüche, die sich nachweisbar oder mit Wahrscheinlichkeit auf unsachgemäße Behandlung der Güter gründen, schnell und entgegenkommend zu erledigen. Einzelfällen von Güterbeschädigungen kann von der Reichsbahn nur an Hand der Originalfrachtbriefe nachgegangen werden. Bei derartigen Fällen von Beschädigungen muß daher unter Beigabe der Originalfrachtbriefe unverzüglich an die örtlich zuständigen Reichsbahndirektionen herarigetreten werden. Diese werden dann die Beschwerden nachprüfen und etwaige Mißstände beseitigen. Lockerung der Sperre im Güterfernverkehrsgewerbe für Holzbeförderung und die Beförderung von Kraftstoffen mit Sonderfahrzeugen. Der Herr Reichs- und Preußische Verkehrsminister hat unterm 26. Februar 1988 — „Reichs-Verkehrs- Blatt“ B Nr. 9 — zur Förderung des Aufbaues der heimischen Rohstoffwirtschaft angeordnet, daß Unternehmern, die inländisches Holz mit Kraftfahrzeugen befördern wollen, die Genehmigung für den Güterfernverkehr erteilt werden kann, sofern die ver-wendeten Fahrzeuge ihrer Bauart nach besonders für die Beförderung von Holz eingerichtet sind. Ferner hat er unterm 4. März 1938 — „Reichs-Ver- kehrs-Blatt“ B Nr. 9 — zur Förderung des vermehrten Einsatzes von Kraftstoffkesselwagen angeordnet, daß Unternehmern, die Kraftstoffe mit Kraftfahrzeugen befördern wollen, die Genehmigung für den Güterfernverkehr erteilt werden kann, sofern die verwendeten Fahrzeuge Kraftstoffkesselwagen sind und ausschließlich für die Beförderung von Kraftstoffen in Betracht kommen. Neueinführung der Versendung von „Werbeantworten“. Um den Empfängern von Werbesendungen eine kostenlose Beantwortung zu ermöglichen, führt die Deutsche Reichspost vom 1. April 1938 an —"zunächst versuchsweise — die Versendung von „Werbeantworten“ ein. Als solche werden gewöhnliche Briefe und Drucksachen bis zu 20 g sowie Postkarten zugelassen. Die Briefumschläge oder Karten müssen in der von der Deutschen Reichspost vorgeschriebenen Weise deutlich als „Werbeantwort“ gekennzeichnet, mit der gedruckten Anschrift des Empfängers — Absender der Werbesendung — versehen sein und den Vermerk tragen: „Nicht freimachen, Gebühr zahlt der Empfänger.“ Sie sind vom Absender seinen Werbesendungen beizufügen. Wer an dem Verfahren teilnehmen will, holt die Genehmigung seines Zustell- oder Abholpostamts ein. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der für gleichartige freigemachte Sendungen und einem Zuschlag, der 1 Rpf. für Drucksachen, 2 Rpf. für Postkarten und 3 Rpf. für Briefe beträgt. Von jeder Werbesendung, der Werbeantwortumschläge oder -karten beigefügt sind, müssen erstmalig mindestens 500 Stück gleichzeitig eingeliefert werden. Die Werbeantworten werden am Bestimmungsort gesammelt und dem Empfänger gegen Zahlung der auf den Sendungen vermerkten Nachgebühren einmal täglich ausgehändigt. Der Fremdenverkehr in Baden im Jahre 1937. Seit der'Machtübernahme durch den Nationalsozialismus hat sich der Fremdenverkehr in Baden stetig aufwärts entwickelt und wurde so ein immer wichtigeres Glied des gesamten Wirtschaftslebens. Auch im Jahre 1937 hat diese Aufwärtsentwicklung angehalten und hat einen Stand von über 1,8 Millionen Fremdenankünfte und von fast 7,5 Millionen Fremdenübernachtungen erreicht. Gegenüber dem Jahre 1936 bedeutet dies eine Zunahme der Fremdenankünfte um 92029 oder um 5,3 v. H. und der Fremdenübernachtungen um 537733 oder um 7,7 v. H. Ganz besondere Verdienste hat sich hierbei die NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ erworben, die im vergangenen Jahr fast 95000 deutschen Volksgenossen einen meist mehrtägigen Erholungsaufenthalt in unserer badischen Heimat ermöglichte. Neben einem dauernden beachtlichen Anstieg der Fremdenverkehrszahlen zeigt die Statistik noch eine weitere erfreuliche Erscheinung, nämlich die Zunahme der Aufenthaltsdauer der Fremden. Der Fremdenverkehr hat insbesondere aus dem Inland stark zugenommen. Der Ausländerverkehr weist dem gegenüber eine rückläufige Bewegung auf. Das hat seinen Grund darin, daß im Jahre 1936 die Olympiade einen unverhältnismäßig starken Ausländerverkehr gebracht hatte, während im Jahr 1937 die Pariser Weltausstellung unserem Auslandsfremdenverkehr abträglich war. Für den Ausländerverkehr gibt daher das Jahr 1935 die einwandfreie Vergleichsgrundlage ab. Dabei ergibt sich dann, daß eine Steigerung um 19,9 v. H. gegenüber 1935 entstanden ist. Unter den Ausländern stellten die Engländer im Jahre 1935 mit 67206 Ankünften das größte Kontingent. Daneben wurden noch 32713 Holländer, 27768 Schweizer, 27627 Angehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, 20236 Franzosen, 14519 Angehörige der nordischen Staaten (Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden) u. a. gezählt. Von den badischen Fremdenverkehrsorten wird nach wie vor Heidelberg am häufigsten von den Fremden aufgesucht. Es folgen dann Freiburg, Konstanz, Mannheim, Baden-Baden, Karlsruhe. Bei den Fremdenübernachtungen steht Baden-Baden mit 868753 weit an der Spitze; in größerem Abstand folgen: Freiburg Konstanz Heidelberg Badenweiler Bad Dürrheim Mannheim St. Blasien. . Karlsruhe . . Hinterzarten . Königsfeld Überlingen Todtmoos . . (437550 Übernachtungen) (364440 „ ) (325106 „ ) (323823 „ ) (321903 „ ) (203325 „ ) (192533 „ ) (185132 „ ) (145883 „ ) (141717 „ ) (140607 „ ) (140379 „ ) Um 100000 Übernachtungen weisen außerdem noch die Orte Bad Rappenau, Friedenweiler, Meersburg, Triberg und Stetten a. k. M. auf und um 80000 Übernachtungen die Plätze Bühlerhöhengebiet, Donau- eschingen, Höchenschwand, Neustadt und Titisee. Nr. 6 BADISCHE WIETSCHAFTS-ZEITUNG 105 Außenhandel, Devisen- und Bohstoffbewirtschaftnng. Devisenvorschriften. — Neue ßunderlasse. (Fortsetzung.) RE 10/38 enthält eine Ergänzung der im EE 50/37 zusammengefaßten Bestimmungen über die Nebenkostenzahlungen des Warenverkehrs. Wesentliche Änderungen sind in dem vorliegenden Eunderlaß nicht enthalten. EE 11/38 Bezüglich der Zahlung von Vermögenserträgnissen an dänische Gläubiger wird für die Fälligkeiten der Zeit vom 1.1. bis 30. 6.1938 bzw. vom 1. 7.1934 bis 31.12. 1937 bestimmt, daß Zinsforderungen und Gewi nn anteile grundsätzlich in Höhe von 8*4% des Nennwertes und Mietzinsen, Pachtzinsen und ähnliche Leistungen in Höhe von vier Fünfteln des bei der Konversionskasse eingezählten Betrages überwiesen werden. Die dänischen Gläubiger fallen unter die Transfervereinbarung nur, wenn sich die betreffenden Werte bzw. Forderungen seit dem 15. Juni 1934 ununterbrochen in dänischem Besitz befanden. EE 12/38 Die beiden Eunderlasse enthalten die näheren 13/38 devisenrechtlichen Bestimmungen über die Durchführung des am 1. März 1938 zwischen der deutschen und sowjetrussischen Regierung abgeschlossenen Vertrages über den Waren- und Zahlungsverkehr im Jahre 1938. Die neuen Bestimmungen bringen gegenüber der bisherigen Regelung keine wesentlichen Änderungen. EE 14/38 Die bisherige, verschiedentlich abgeänderte Liste der Waren, die bei der Ausfuhr nach USA zur Bezahlung aus Inlandskonten zugelassen sind, erhält in der Anlage dieses Eunderlasses eine neue Fassung. Der Eunderlaß stellt klar, daß es sich bei den deutschen Ausfuhrwaren um fabrikneue Waren handeln muß. Die Lieferung aus dem im Ausland befindlichen Konsignationslager ist in Ausnahmefällen möglich. RE 15/38 Der Runderlaß bringt eine weitere Einschränkung in der Zulassung derjenigen deutschen Ausfuhrwaren, die im Wege des Aski- und privaten Verrechnungs-Verkehrs bezahlt werden dürfen. Die Liste I. betrifft den europäischen Verkehr und enthält nur die zugelassenen Erzeugnisse. Umgekehrt führt die Liste II (Verkehr mit außereuropäischen Ländern) nur die von der Bezahlung im Aski- und Versicherungs-Verkehr ausgeschlossenen Erzeugnisse auf. Die bisherige Unterscheidung zwischen „bedingt ausgeschlossenen“ und „unbedingt ausgeschlossenen Waren“ ist auf gegeben worden. Die wirtschaftliche Eingliederung Deutsch-Österreichs in das Reich. Regelung des Zahlungsverkehrs. Der Führer und Reichskanzler hat folgende Verordnungen zur Durchführung der Wiedervereinigung des Landes Österreich mit dem Reich vom 17. 3. 38 erlassen: Auf Grund des Artikels II des Gesetzes über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. 3. 38 (RGBl. I S. 237) ordne ich an: 1. Gesetzliches Zahlungsmittel im Lande Österreich ist neben dem Schilling die Reichsmark. Eine Reichsmark ist gleich einem Schilling fünfzig Groschen. — 2. Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, alle derzeit zwischen dem Deutschen Reich und dem Lande Österreich geltenden Beschränkungen des Zahlungsverkehrs abzuändern oder ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. — 3. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, Waren österreichischen Ursprungs ganz oder teilweise für zollfrei zu erklären— 4. Die Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Die Festsetzung des Umtauschverhältnisses innerhalb. Österreichs und des übrigen Deutschlands erfolgte vom Führer nach eingehender Prüfung der bestehenden •wirtschaftlichen Verhältnisse in der Absicht, den Bedürfnissen des Landes Österreich weitestgehend ent- 4 gegenzukommen. Durch dieses Umtauschverhältnis wird das Lohn- und Preisniveau in Österreich auf einer gesunden und entwicklungsfähigen Basis normalisiert, wobei besonders auf die Lohn- und Rentenempfänger Rücksicht genommen wurde. Eine weitere Bestimmung der Verordnung ermächtigt den Reichswirtschaftsminister zur Abänderung oder Aufhebung der Devisenbeschränkungen im Verkehr zu Österreich. Die hierauf bezügliche Verordnung des Reichswirtschaftsministers, welche bereits in Vorbereitung ist, wird es ermöglichen, daß der Reiseverkehr von Deutschland nach Österreich alsbald ohne jede Beschränkung erfolgen kann und daß die österreichische Warenausfuhr in das übrige Deutschland weitgehende Erleichterungen erfährt. Dem gleichen Zweck dient eine weitere Bestimmung der Verordnung, welche den Reichsminister der Finanzen ermächtigt, die Einfuhr von Waren aus Österreich für zollfrei zu erklären. Auch in dieser Beziehung ist beabsichtigt, die bestehenden Zölle nur insoweit aufrechtzuerhalten, als dies mit Rücksicht auf die beiderseitige Wirtschaftsstruktur noch erforderlich ist. Auen der Abbau der österreichischen Einfuhrzölle für Lieferungen aus dem übrigen Deutschen Reich befindet sich in Vorbereitung. Es wird der österreichischen Landesgesetzgebung überlassen, die hierauf bezüglichen Maßnahmen allmählich unter Wahrung der Interessen der österreichischen Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister durchzuführen. Besonderer Umrechnungskurs für den Eisenbahn-Güterverkehr. Im Wirtschaftsverkehr zwischen dem Deutschen _GEBRÜDER MENGLER G.M.B.H_ Bahnamtliche Rollfuhrunternehmer Möbeltransporte - Sam melverkehre Geschäftsst.: Freiburg i.Br.:Hauptgüterbahnhof u.Bahnhof Freiburg-Wiehre.Stadtbüro,Berttioldstr.13,Tel.-Sammel-Nr. 5241 (."'uBaa-ea) Internationale Transporte; Verzollung; Verpackung; Versicherungen; Lagerung. 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Die eigene Kursfestsetzung der Reichsbahn für den österreichischen Schilling im Güterverkehr, die dem bisherigen Umrechnungskurs annähernd gleichkommt, ist unbedingt erforderlich, um im Rahmen der österreichischen Gütertarife selbst als aber auch der vielen internationalen Verbandsgütertarife mit Österreich, die in österreichischer Schillingwährung erstellt sind, keine Veränderung in der Frachtenlage hervorzurufen. Durch die eigene Kursfestsetzung der Reichsbahn für den Schilling tritt somit keine wesentliche Änderung in den Gütertarifen ein. Maßnahmen zum Schutze der österreichischen Wirtschaft. Durch eine Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 19.8.38 wird der Reichswirtschaftsminister ermächtigt, innerhalb seines Geschäftsbereiches die zur Durchführung des Vierjahresplanes in Österreich notwendigen Maßnahmen zu treffen. Auf Grund dieser Ermächtigung hat der Reichswirtschaftsminister verschiedene Anordnungen zur Sicherung und Förderung der österreichischen Wirtschaft erlassen, wobei den besonderen Bedürfnissen der österreichischen Wirtschaft weitestgehend Rechnung getragen worden ist. Im einzelnen hat der Reichswirtschaftsminister eine Devisenstelle W T ien und dieser angegliedert eine Verbindungsstelle der Überwachungsstellen mit dem Sitz in Wien errichtet. Gleichzeitig sind durch eine weitere Verordnung verschiedene Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs im Lande Österreich eingeführt worden. Diese Vorschriften schaffen die rechtliche Grundlage für eine Anpassung des Warenverkehrs im Lande Österreich an die im deutschen Reichsgebiet geltenden Bewirtschaftungsmaßnahmen. Die Verordnung über den Warenverkehr gibt die Möglichkeit, die Zuständigkeit der deutschen Überwachungsstellen nach Bedarf auch auf das österreichische Landesgebiet auszudehnen. Die Verordnung über die Auskunftspflicht schafft die Rechtsgrundlage, die für spätere Bewirtschaftungsmaßnahmen erforderlichen Erhebungen zu treffen. Die Befugnisse und Aufgaben der errichteten Stellen werden im einzelnen vom Reichswirtschaftsminister bestimmt, wobei Reglementierungen des Wirtschaftslebens auf das äußerste beschränkt und die private Initiative in der österreichischen Wirtschaft nach Kräften gefördert werden soll. Der Reichswirtschaftsminister hat auf Grund der gleichen Ermächtigung zum Schutz der österreichischen Wirtschaft eine Verordnung erlassen, die natürlichen und juristischen Personen, die am 13. März 1938 ihren W r ohnsitz oder geschäftliche Niederlassung im Deutschen Reich außerhalb Österreichs gehabt haben, die Errichtung neuer gewerblicher Unternehmungen und Betriebe in Österreich, den Erwerb österreichischer) Unternehmungen und Betriebe, sowie die Beteiligung an solchen, die Verlegung von Unternehmungen und Betrieben nach Österreich und die Errichtung von Filialen, Zweigbetrieben, Betriebsstätten u.ähnl. in Österreich grundsätzlich verbietet. Ausnahmegenehmigungen erteilt der Reichswirtschaftsminister. Diese Verordnung ist bis zum 1.10.1938 befristet. Musterformulare für Verträge mit Vertretern in der Schweiz. Der vertraglichen Regelung des Verhältnisses zwischen den in der Schweiz vertretenen deutschen Firmen und deren Vertretern kommt ganz besondere Bedeutung zu, weil die schweizerische Gesetzgebung im Gegensatz zum deutschen Handelsgesetzbuch keine genauen Vorschrften über den Handelsagenten enthält. Aus diesem Grunde hat die Deutsche Handelskammer in der Schweiz vor einigen Jahren ein Musterformular für Vertreterverträge ausgearbeitet, das die wichtigsten Punkte enthält, die als Grundlage eines Vertrages dienen können. Es sei auch heute wiederum auf dieses Formular hingewiesen und den in der Schweiz arbeitenden Firmen empfohlen, das Formular vor Neuabschluß von Vertreterverträgen von der Deutschen Handelskammer in der Schweiz, Zürich, Sihlstr. 38, anzufordern. Der Preis der Formulare beträgt für Nicht- mitglieder 2 sfrs. bzw. 1.50 RM. Handelsverkehr mit Uruguay. Das Konsulat der Republik Uruguay in Frankfurt a. M. hat in letzter Zeit die Wahrnehmung gemacht, daß vielfach badische Ausfuhrfirmen die für die Sendungen nach Uruguay erforderlichen Ursprungszeugnisse über Postpakete oder Frachtgut nicht bei dem Frankfurter Konsulat zur Beglaubigung einreichen. Das Konsulat macht darauf aufmerksam, daß die Ursprungszeugnisse für derartige Sendungen in Frankfurt beglaubigt werden müssen und bittet die am Handel mit Uruguay beteiligten badischen Firmen, in Zukunft hierauf besonders zu achten. Im übrigen steht das Konsulat in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr Interessenten zur Auskunftserteilung zur Verfügung. Nr. 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 107 Handel und Crewerbe. Verzeichnis der Gewerbe, deren Errichtung, Wiedereröffnung oder Erweiterung verboten oder von einer Einwilligung abhängig ist. I. Maßnahmen auf Grund des § 5 des Zwangskartellgesetzes vom 15. Juli 1938. Lfd. Nr. Wirtschaftszweig Veröffentlicht im Blatt Nr. vom Befristet bis 1 Glühlampen unter 30 Volt. Deutscher Reichs- 258 3. 11. 33 und Preußischer 75 29. 3.34 Staatsanzeiger 141 20. 6.36 30. 6.1940 2 Chem.-pharm. Glaswaren. 77 267 14.11.33 228 29. 9.34 224 25. 9.35 228 30. 9.36 30. 9. 1988 3 Gebundener Stickstoff. 77 22 26. 1.34 30. 6.1940 4 Starkstromkabel und isolierte Leitungen . . . 77 48 26. 2.34 3 4. 1.35 150 1. 7.35 149 30. 6.36 176 31. 7.36 • 145 28. 6.37 30. 6. 1938 5 Zinkwalz-Erzeugnisse. 97 48 26. 2.34 47 25. 2.36 302 29. 12. 36 294 21.12. 37 31.12.1938 6 Rundfunk-Empfangsapparate, Verstärker, Lautsprecher, Röhren. 77 112 16. 5.34 301 28.12. 36 293 20. 12. 37 31.12.1938 25 31. 1.38 7 Waren aus glasiertem Ton und Steinzeug . . 77 115 19. 5.34 304 31. 12. 35 301 28.12. 36 301 30.12. 37 31. 12.1938 8 Torfstreu und Torfmull. 116 22. 5.34 278 28. 11.36 31. 12. 1939 9 Superphosphat. 77 122 29. 5.34 302 29. 12. 36 30. 6. 1938 10 Steinmaterialien für den Wege-, Bahn- und Wasserbau. 77 146 26. 6.34 300 24. 12. 35 303 30.12. 36 31. 12.1938 11 Textilversandgeschäfte. 77 158 10. 7.34 1. 7. 1940 12 Kalkerzeugnisse. 77 166 19. 7.34 300 24.12. 35 300 24. 12. 36 300 29.12. 37 31.12.1938 13 Tankstellen. 171 25. 7.34 143 22. 6.35 148 1. 7.37 30. 6. 1939 14 Bleiweiß usw. 176 31. 7.34 142 21. 6.35 303 30. 12. 36 31. 12.1938 15 Bleifabrikate (gewalzt und gepreßt). 77 177 1. 8.84 147 27. 6.35 302 29. 12. 36 294 21.12. 37 297 24.12. 37 31.12.1938 J6 Krawattenstoffweberei..'. 192 18. 8.34 302 28.12. 35 303 30.12. 36 76 5. 4.37 301 30.12. 37 30. 6.1938 108 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 Lfd. Nr. Wirtschaftszweig Veröffei Blatt tlicht im Nr. vom Befristet bis 17 Ruß. Deutscher Reichs- 195 22. 8.34 und Preußischer 73 1. 4.37 31. 3.1939 Staatsanzeiger 18 Röhren aus Stahl oder dessen Legierungen . . 199 27. 8.34 132 8. 6.35 302 29.12. 36 31. 12.1938 19 Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff .... „ 111 15. 5.34 287 8.12. 34 300 24.12. 35 303 30.12. 36 301 30.12. 37 31. 12.1938 20 Erzeugnisse aus Flußeisenwalzdraht. 237 10. 10. 33 44 21. 2.34 150 30. 6.34 228 29. 9.34 176 31. 7.35 260 6. 11.36 30. 9.1940 21 Hohlglas. ff 40 16. 2.34 \ 169 23. 7.35 293 16.12. 35 302 29. 12. 36 72 31. 3.37 30. 6.1938 22 Salz.. . 64 16. 3.34 31.12.1938 23 Wäscheknöpfe. if 7 9. 1.34 304 31.12. 35 1 4. 1.37 301 30. 12. 37 31.12.1938 24 Isolierflaschen.'. 43 20. 2.35 280 30.11.35 104 6. 5.36 300 24. 12. 36 302 31. 12. 37 31. 12.1938 25 Veredelung von Flachglas.. t f 264 11. 11.35 301 28. 12. 36 299 28.12. 37 31.12. 1938 35 31. 1. 38 26 Glasinstrumente. 76 5. 4.37 31.12.1938 27 Zement. 52 2. 3.36 228 30. 9.36 297 24.12. 37 31.12.1938 28 Kraftfahrzeugteile und Zubehörartikel .... 153 4. 7.36 300 29. 12. 37 31.12.1938 29 Holzwolle. 215 15. 9.36 301 30. 12. 37 31.12.1938 30 Schreibmaschinen. 240 14.10. 36 298 27. 12. 37 31.12.1938 31- Kunstdärme .. 304 31. 12. 36 31. 12. 1938 32 Edelsteine und Diamanten . . .'. 278 28.11. 36 31.12. 1938 33 Eisenerzeugung. ff 216 18. 9.37 302 31. 12. 37 31.12.1939 34 Nephritsteine. 5 f 165 21. 7.37 30. 6.1939 35 Hohlglasveredelung.. ff 264 15.11.37 31. 12.1938 36 Armbanduhren und Armbanduhrenteile . . . 299 28. 12. 37 31.12.1940 37 Bekleidungsindustrie in Berlin. ff 298 27. 12. 37 31.12.1938 38 Putzlappen- und Putztuchwäschereien, Putz- wollaufbereitungsanlagen. f f 19 24. 1. 38 31. 12.1939 39 Zigaretten. 'ff 61 14. 3.38 30. 3. 1941 II. Sperrvorschriften des 8. Teils des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1985 (RGBl. I S. 1411). III. Aluminium, Tonerde, Tonerde-Hydrat (Bekanntmachung über Aluminium vom 16. Mai 1917, RGBl. I S. 409). IV. Filmtheater und gewerbliche Wanderunternehmen a) Anordnung, betreffend Neuzulassung von Lichtspieltheatern und gewerblichen Wandervorführern, vom 4. September 1934 — veröffentlicht im „Völkischen Beobachter“ vom 9. September 1934, Nr. 6 BADISCHE WIETSCHAFTS-ZEITUNG 10.9 vom 4. Januar 1985 — veröffentlicht im „Völkischen Beobachter“ vom 13. Januar 1935, vom 7. Januar 1936 — veröffentlicht im „Völkischen Beobachter“ vom 11. Januar 1936 — gilt auf unbestimmte Zeit —. b) Anordnung zum Schutze der Klein- und Mittelbetriebe unter den deutschen Filmtheatern vom 4. September 1935 — veröffentlicht im „Völkischen Beobachter“ vom 8. September 1935 — gilt unbefristet —. Übergang der Zuständigkeit des Kartellgerichts auf das Reichswirtschaftsgericht. Nach dem soeben erschienenen Gesetz über das Reichswirtschaftsgericht vom 25. Februar 1938 (RGBl. I S. 216) sind die bisherigen dem Kartellgericht übertragenen Zuständigkeiten auf das Reichswirtschaftsgericht und die dem Vorsitzenden des Kartellgerichts übertragenen Zuständigkeiten und Befugnisse auf den Vorsitzenden des jeweils zuständigen Senats des Reichswirtschaftsgerichts übergegangen. Wegen der Einzelheiten der Neuregelung nehmen wir auf den Wortlaut des Gesetzes Bezug. Wesentliche Änderungen haben sich nicht ergeben. Für das Verfahren galten schon bisher nach der Verordnung über das Verfahren vor dem Kartellgericht die für das Reichswirtschaftsgericht gemäß Verordnung vom 21. Mai 1920 (RGBl. S. 1167) maßgeblichen Bestimmungen, an denen durch das neue Gesetz nichts Wesentliches geändert ist. Auch ist an dem Grundsatz festgehalten, daß für gerichtliche Entscheidungen in kartellrechtlichen Fragen nur eine einzige Instanz besteht; dementsprechend ist durch § 59 Absatz 3 des Gesetzes der § 10, in dem das Tätigwerden des Großen Senats in grundsätzlichen Fragen vorgesehen ist, für kartellrechtliche Fragen ausgeschlossen. Die Gebühren in Kartellsachen werden nicht mehr nach freiem Ermessen des Vorsitzenden festgesetzt, sondern gemäß den in §§ 50 ff. wiedergegebenen Bestimmungen. Schließlich ist noch hervorzuheben, daß die Wiederaufnahmegründe für Kartellsachen eingeschränkt sind. § 46 Ziffer 6 des Gesetzes, der die Wiederaufnahme auf Grund neuer Tatsachen und Beweismittel vorsieht, gilt in Kartellsachen nur insoweit, als es sich um Ordnungsstrafverfahren handelt. Verkauf nichteichfäliiger Waagen. Entsprechend einem Ersuchen des bad. Finanz- und Wirtschaftsministers geben wir folgendes bekannt: Die Physikalisch-Technische Reichsanstalt macht in ihren Mitteilungen darauf aufmerksam, daß sich in letzter Zeit die Fälle mehren, in denen nichteichfähige Waagen gekauft und dann zur Eichung gestellt werden. Wenn dann diese Waagen von der Eichung zurückgewiesen werden, so sind die Besitzer überrascht und leicht geneigt, dem Verkäufer und den Eichbehörden Vorwürfe zu machen. Der Verkauf nichteichfähiger Waagen kann aber aus allgemeinwirtschaftlichen Gründen nicht verboten werden; denn für viele Waagen, z. B. für die im Haushalt gebrauchten Waagen, besteht keine Notwendigkeit, sie eichen zu lassen. Für den Verkäufer besteht auch keine Vorschrift, nach der er verpflichtet wäre, ungefragt darauf aufmerksam zu machen, daß die angebotene oder verkaufte Waage nichteichfähig ist. Wer eine Waage im eichpflichtigen Verkehr, also in seinem Laden, auf dem Wochenmarkt usw. benutzen will, muß sich beim Einkauf vergewissern, ob die Waage eichfähig ist, wenn er sich vor Schaden bewahren will. Preisüberwachung. Binnenschilfsfrachten und Preisstoppverordnung. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat auf eine Anfrage der Reichsgruppe Industrie grundsätzlich klargestellt, daß die Binnenschiffsfrachten ganz allge- * mein — ohne Rücksicht darauf, ob sie auf internationalen Abmachungen beruhen oder nicht — gemäß Ziffer IV der Ersten Ausführungsverordnung zur Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 30. November 1936 nicht mehr unter das Preiserhöhungsverbot des § 1 der Preisstoppverordnung fallen. Die Frachtenbildung unterstehe vielmehr in der Binnenschiffahrt weiterhin der Aufsicht des Reichsverkehrsministers und der von ihm bestimmten Aufsichtsbehörden. Daß und inwieweit auf diesem Gebiet Preiserhöhungen verboten sind, ergibt sich aus den Eirizel- erlassen zuständiger Stellen. In dem Erlaß des Reichsverkehrsministers, der unter dem 26. November 1936 gemeinsam mit dem Preiskommissar ergangen ist, heißt es u. a.: „Durch die Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 sind Preiserhöhungen für Güter und Leistungen über den Stand des 18. Oktober 1936 hinaus verboten worden. Auf dem Gebiete der Binnenschiffahrt ist eine völlige Stabilisierung der Frachten nicht möglich. Schwankungen auf Grund von Naturumständen (Wasserstand usw.) sowie auch, soweit ein internationaler Wettbewerb besteht, durch diesen können nicht ausgeschlossen werden. Infolgedessen sind durch Ziffer IV der Ersten Ausführungsverordnung zu der Verordnung vom 26. November fchweltee elektiUch mit SCH WEISSMASCHINEN >wn, Bover* & Cie. A.-G.,Mannheim BBC D5172 * 110 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 Hugo Zeltwanger Stahlgroßvertrieb Spezialgeschäft für Präzisions- und Qualitätswerkzeuge, Werkzeugmaschinen Spezialität: Hochleistungs-Sägen Karlsruhe I. B., Boeckhstraße 38, Fernruf 3008 1986 Binnenschiffsfrachten allgemein von den Vorschriften der Verordnung vom 26. November 1936 ausgenommen worden.“ Ein weiterer Erlaß des Reichsverkehrsministers vom 1. Februar 1938 über das Verbot von Preiserhöhungen stellt zur Beseitigung von Zweifeln ausdrücklich fest, daß echte Prachterhöhungen im Sinne des vorstehenden Erlasses allgemein der Genehmigung des Reichsverkehrsministers bedürfen, und zwar nicht nur dort, wo die Frachtenbildung durch Frachtenausschüsse unter Aufsicht der Aufsichtsbehörden geregelt ist, sondern auch dort, wo die Frachtenausschüsse sich noch nicht mit der Festsetzung aller Frachten befaßt haben oder wo, wie z. B. am Rhein, Frachtenausschüsse nicht eingesetzt sind. Verschiedenes. Sachverständigenbestallung. Der Präsident der Bezirksstelle Schopfheim der Industrie- und Handelskammer Freiburg in Schopfheim hat Herrn Julius Wilhelm in Lörrach als Sachverständigen für Altkunst, Malerei, Plastik und Kunstgewerbe bestallt und vereidigt. Mitteilungen des Kuratoriums der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft. Von dem Kuratorium der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft liegen folgende Mitteilungen vor: 1. Deutsche Schule in Mexiko. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat der Deutschen Oberrealschule in Mexiko die Genehmigung erteilt, für die Anschaffung eines Omnibusses im Deutschen Reich Geldspenden durch Postversand von Werbeschreiben an ehemalige Schüler bzw. deren Eltern und ehemalige Lehrer der Schule zu sammeln. Die Werbung bei Unternehmern der deutschen Wirtschaft ist nicht gestattet. Die Genehmigung gilt für die Zeit vom 1. bis 30. April 1988. 2. Jahrbuch der deutschen Frontsoldaten und Kriegsopfer, Ausgabe 1937, 1938 und 1939. Der Reichsschatzmeister hat im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern dem Verlag Deutsche Kriegsopferversorgung Berlin die Genehmigung zum Vertrieb des Jahrbuches der deutschen Frontsoldaten und Kriegsopfer, Ausgabe 1937, 1938 und 1939 erteilt. Die Genehmigung enthält die Einschränkung, daß die Werbung bei Unternehmen der deutschen Wirtschaft, die sich auf ihre Beteiligung an der Adolf-Hitler- Spende der deutschen Wirtschaft berufen, sofort einzustellen ist. Ein Verkauf auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Gast- und Vergnügungsstätten sowie von Haus zu Haus ist nicht gestattet. 3. Deutsche Kriegsblindenstiftung in Berlin SW 61. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat der Deutschen Kriegsblindenstiftung die Genehmigung zur Sammlung von Geldspenden zugunsten der Kriegsblindenfürsorge durch Postversand von bis zu 100000 Werbeschreiben an solche Personen, bei denen ein besonderes Interesse für die Bestrebungen der Stiftung vorausgesetzt werden kann und die in früheren Jahren regelmäßig Zuwendungen gemacht haben, erteilt. Die Werbung bei den Behörden des Reiches, der Länder, der Gemeinden, Gemeinde verbände oder deren Leitern und bei den Unternehmern der deutschen Wirtschaft, die sich auf ihre Beteiligung an der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft berufen, ist nicht gestattet. Die Genehmigung gilt für das ganze Reichsgebiet, und zwar für die Zeit vom 1. bis 15. Juni 1938. 4. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die Genehmigung zur Werbung von Mitgliedern durch die Veröffentlichung von Werbeaufrufen in Zeitungen und Zeitschriften, durch den Postversand von Werbeschreiben und durch mündliche Werbung im Rahmen von Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen des Bundes erteilt mit der Einschränkung, daß die Werbung von Haus zu Haus und bei Behörden des Reiches, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbänden bzw. deren Leitern nicht gestattet ist und daß die Werbung bei Unternehmen der deutschen Wirtschaft, die sich auf ihre Beteiligung an der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft berufen, sofort einzustellen ist. Die Genehmigung gilt für das ganze Reichsgebiet, und zwar für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1938. 5. Vertriebstvesen, „Ein Volk sucht die See“. Im Nachgang zu meinem Rundschreiben vom 26. Februar 1937 teile ich mit, daß der Reichs- und Preußische Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsschatzmeister der NSDAP die für den Vertrieb des Werkes „Ein Volk sucht die See“ erteilte Genehmigung bis zum 31. Dezember 1938 verlängert hat. (Fortsetzung auf Seite 112) Union-Briketts die sparsame und billige Kohle für Dampfkessel und Gaserzeuger in Gewerbe und Industrie non nun eine abg r, g lass Nr. 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 111 Steuermitteilungen der Wirtschaftskammer Baden Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts. Der Reichsfinanzhof hat in einer Entscheidung vom 22. Dezember 1987 (VI 780/37) zur Frage der Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts Stellung genommen. Ein Steuerpflichtiger, der weder Bücher nach kaufmännischen Grundsätzen noch laufende Aufzeichnungen über die täglichen Einnahmen geführt hat, hat am 10. Juni 1936 im Anschluß an eine Betriebsprüfung eine Erklärung folgenden Inhalts unterschrieben: „Nach eingehender Verhandlung bin ich damit einverstanden, daß mein Einkommen aus Gewerbebetrieb wie folgt veranlagt bzw. neu veranlagt wird: 1935 auf 9000 RM. 1934 „ 9000 » 1933 „ 6000 >5 1932 „ 4000 1931 „ 4000 JJ 1930 „ 3000 Von einer Neuveranlagung für die Jahre 1929 und früher bitte ich abzusehen, da ich in den Jahren durch den Konkurs A. große Verluste erlitten habe. Soweit die Veranlagung und Neuveranlagungen 1930 bis 1935 auf der vorstehend genannten Basis vorgenommen werden, erkenne ich diese schon jetzt als zutreffend an und verzichte auf Einlegung von Rechtsmitteln ... “ Das Finanzamt hat dementsprechend für die Jahre 1930 bis 1934 Berichtigungsveranlagungen vorgenommen und den Beschwerdeführer für 1935 erstmalig veranlagt. Streitig ist nun, ob die von dem Steuerpflichtigen unterschriebene Erklärung einen endgültigen Rechtsmittelverzicht darstellt. Von den Vorbehörden wurde diese Frage bejaht. Der Steuerpflichtige hat Rechtsbeschwerde eingelegt und behauptet, er habe den Prüfungsbeamten so.verständen, daß die anerkannten Beträge die Bruttogewinne darstellten, von denen noch die Unkosten abgesetzt werden sollten. Andernfalls hätte er sich nicht bereit gefunden, seine Unterschrift zu geben. Der Reichsfinanzhof hat die Beschwerde des Steuerpflichtigen für unbegründet erklärt. Zur Begründung führt er an: Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs sei ein Rechtsmittelverzicht im Sinne des § 249 Reichsabgabenordnung auch dann zulässig, wenn die Behörde einen Steuerbescheid noch nicht erlassen habe. Voraussetzung sei nur, daß die Steuerpflicht dem Grunde und der Höhe nach erkennbar sei. Aus dem Inhalt der Erklärung des Steuerpflichtigen gehe hervor, daß eingehende Verhandlungen vorausgegangen seien. Man müsse auch zu der Feststellung kommen, daß die Verhandlungen den Beschwerdeführer nicht im unklaren über den Inhalt und die Tragweite der Voraussetzungen für seinen Rechtsmittelverzicht gelassen haben. Die Behauptung des Beschwerdeführers, daß die in der Niederschrift bezeichneten Beträge die Bruttogewinne darstellen sollten, hielt der Reichsfinanzhof für unglaubwürdig. Der Rechtsmittelverzicht sei eine öffentlich- rechtliche Willenserklärung, für die nicht wie für eine private Willenserklärung die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums gegeben sei. Umsatzsteuer im Verhältnis zu Österreich. Der Reichs minister der Finanzen hat unterm 15. März 1938 (S 4015 — 9 III) über die Umsatzsteuer im Verhältnis zu Österreich folgendes bestimmt: Durch das Reichsgesetz vom 13. März 1938 ist Österreich ein Land des Deutschen Reichs geworden. Für das Zollrecht wdrd Österreich vorerst als Zollausschluß behandelt (Hinweis auf die Pressemitteilung vom 14. März 1938, Völkischer Beobachter vom 15. März 1938, Reichszollblatt Nr. 14). Für die Umsatzsteuer ist daher Österreich ebenfalls vorerst nicht als Inland anzusehen. Im Verkehr mit Österreich sind somit bis auf weiteres die Einfuhranschlußlieferungen, die Ausfuhrlieferungen, die Durchfuhr und die Vergütungen für die Ausfuhr umsatzsteuerlich wie bisher zu behandeln. Gebäudesondersteuer. Für die dauernd und vorwiegend vermieteten Gebäude, für die vom Steuerpflichtigen selbst dauernd und vorwiegend bewohnten Gebäude sowie für Gebäude, soweit sie als selbständige Wohnungen vermietet sind, wird auf Grund des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Gebäudeentschuldungssteuer vom 1. Dezember 1936 mit Wirkung vom 1. April 1938 ab die Gebäudesondersteuer gesenkt. Sie beträgt für diese Gebäude nur noch 9 Rpf. von 100 RM. Gebäudesteuerwert gegen 10,8 Rpf. seit dem 1. April 1937. Keine Urkundensteuerpflicht der Lehrverträge! Von der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe wird mitgeteilt: Die Finanzämter vertraten mit Billigung des Reichsfinanzministeriums bisher die Auffassung, daß Lehrverträge nach dem allgemein eingeführten Lehrvertragsmuster infolge der in ihnen vorgesehenen Erklärung des Inhabers der elterlichen Gewalt, neben dem Lehrling für die von diesem verursachten Schäden selbstschuldnerisch zu haften, nach § 26 III Ziff. 2 Urk.St.G. steuerpflichtig seien. Die Finanzverwaltung ging dabei davon aus, daß es sich bei dieser Abrede um ein eigenes Rechts- ))) TUNGSRAM RADIO-RoHre« Oie Badische Wirtschafts-Zeitung ist ein außerordentlich günstiges Insertionsorgan. Fordern Sie Angebot oder Vertreterbesuch! 112 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 geschäft handle, das nicht mehr unter den Begriff des Lehrvertrages zu bringen sei. Die hiergegen beim Reichsfinanzministerium erhobenen Vorstellungen blieben ohne Erfolg. Die Klärung der Angelegenheit mußte deshalb dem Reichsfinanzhof überlassen bleiben. Dieser hat nunmehr in einer Entscheidung vom 25. 2.1938 entschieden, daß eine Urkundensteuerpflicht der Lehrverträge mit der erwähnten Haftungsklausel nicht gegeben sei. Es bestehen somit aus steuerlichen Gründen keine Bedenken mehr, die in den Lehrverträgen vorgesehene Haftungserklärung des Inhabers der elterlichen Gewalt beizu behalten. Keine Urkundensteuerpflicht für Bestellschein-Kopien. Der Reichsfinanzminister hatte in einem Erlaß vom 1. April 1937 festgestellt, daß sog. Bestellschein- Kopien nicht urkundensteuerpflichtig sind. Dabei werden unter Bestellschein-Kopien solche Durchschriften verstanden, die bei der Ausstellung eines urkundensteuerpflichtigen Bestellscheins angefertigt werden und die auch die Unterschrift des Bestellers wiedergeben. Derartige Durchschriften werden ausschließlich zu dem Zweck ausgehändigt, als Unterlage für die durch einen Dritten vorzunehmende. Finanzierung des beurkundeten Geschäfts verwendet zu werden. Sie sind nicht als Doppelschriften (Duplikate) im Sinne des § 11 Abs. 2 des Urkundensteuergesetzes anzusehen, da in diesem Fall die Absicht der Unterzeichnung bei den Durchschriften fehlt. Vielmehr reicht die einmalige Unterzeichnung des Bestellscheins für den Beweis des Geschäftsabschlusses im Interesse des Verkäufers aus. Der Reichsfinanzhof ist dieser Ansicht des Reichsfinanzministers in einer Entscheidung vom 7. Januar 1938 (II 174/37) beigetreten. Darin heißt es: „Werden bei Ausstellung eines steuerpflichtigen Bestellscheins zur Finanzierung des Kaufs gleichzeitig Durchschriften angefertigt, die auch die Unterschrift des Bestellers wiedergeben, so sind diese Durchschriften keine steuerpflichtigen Doppelschriften.“ (Fortsetzung von Seite 110 1 6. Reichsbund der Körperbehinderten, Berlin. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat dem Reichsbund der Körperbehinderten in Berlin die Genehmigung, zur Sammlung von Geldspenden durch Versand von Künstlerpostkarten an bereits listenmäßig erfaßte ehemalige Bezieher solcher Karten erteilt unter der Bedingung, daß die Werbung bei den Behörden des Reiches, der Länder, der Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie deren Leitern und bei den Unternehmen der deutschen Wirtschaft, die sich auf ihre Beteiligung an der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft berufen, zu unterlassen ist. Die Genehmigung gilt für das ganze Reichsgebiet, und zwar für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli 1938. * trepp. f AUF TREPP AB VERGISS DAS NICHT BEI DEINEM OPFER 7. Evangelisches Johannesstift in Berlin- Spandau. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat dem Evangelischen Johannesstift in Berlin-Spandau die Genehmigung zur Sammlung von Geldmitteln durch Postversand von Werbeschreiben an solche Personen, die auch in früheren Jahren regelmäßig das Stift durch Zuwendungen unterstützt haben, erteilt. Die Werbung bei den Behörden des Reiches, der Länder, der Gemeinden, Gemeindeverbänden oder deren Leitern und bei den Unternehmern der deutschen W T irt-. schaff, die sich auf ihre Beteiligung an der Adolf-Hitler- Spende der deutschen Wirtschaft berufen, ist nicht gestattet. Die Genehmigung gilt für das preußische Staatsgebiet, und zwar für die Zeit vom 1. April bis 31. Mai 1938. Eine Mitgliederwerbung darf mit der Spendenwerbung nicht verbunden werden. BÜCHERSCHAU. Buchführung in einer Stunde für kleinere und mittlere Betriebe. Von Steuerinspektor Weiß, Aichach, Preis 1.— RM. (mit Porto für Zusendung 1.10 RM.), erschienen im Selbstverlag des Verfassers. Während die doppelte Buchführung für die größten und kleinsten Betriebe im wesentlichen gleich ist, gibt es bei der einfachen Buchführung eine große Zahl verschiedener Systeme, die meist nach ihren Erfindern benannt sind. Aber gerade die einfache Buchführung soll möglichst einheitlich sein, damit sie auch mit Recht als einfache Buchführung bezeichnet wird. Freilich haben sich von den unzähligen einfachen Buchführungssystemen nur einige wenige besonders bewährt. Diese wenigen brauchbaren Systeme würden sich bestimmt gegenüber allen unbrauchbaren durchsetzen, wenn nicht immer wieder neue Systeme auftauchen würden. Vor allem ist es aber dem Laien völlig immöglich, aus der unübersehbaren Auswahl der einfachen Buchführungssysteme das Geeignete herauszufinden. Dies nun bezweckt das Büchlein „Buchführung in einer Stunde“. Es enthält sämtliche Formen der einfachen Buchführung, und zwar das einspaltige Kassenbuch mit Einnahmen und Ausgaben, das zweispaltige Kassenbuch mit Geschäfts- und Privat-Ein- nahmen und Ausgaben und das drei- und mehrspaltige Kassenbuch mit einer Überleitung zur doppelten Buchführung, außerdem das Wichtigste über das Wareneingangsbuch und über Bilanzen und Abschreibung. Näheres darüber siehe im Inseratenteile. BEZUGS QUELLEN-NACHWEIS aus Industrie, Handel und Gewerbe Normalfeld = 1 ll24 Seite, 8 mm hoch, 42 mm breit RM. 1.—. Bestellungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts- Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1. Ankerwickelei und Elektromotore Fritz Bronner, Karlsruhe, Nuitsstr. 20, Tel. 4765 Flick & Co., Freiburg i. Br., Freiaustr. 64, Tel. 2686 Max Werner, Karlsruhe, Douglasstr. 22, Tel. 6771 Apparate-Bau und Reparatur Bernhard Wiener, Karlsruhe, Bismarckstr. 20. Tel. 3789 Armaturen Verein. Armaturen-Gesell- schaft m. b. 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Bachmann, Karlsruhe, Luisenstr. 52, Tel. 7237 Heinrich Kling jun., Karlsruhe, Sophienstr. 114, Tel. 5175 Gerüstebau u. Dachdeckerei N. Weigand, Karlsruhe,Georg- Friedrich-Str. 34. Tel. 1482 Fortsetzung siehe nächste Seite 114 Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) Glas-, Gebäude', masdrin. fnbboden-BeiniGnnd Paul Bechtold, Karlsruhe, Hirschstr. 49, Tel. 3905 Gummiglieder- Fußmatten Friedrich Schulz, Karlsruhe- Mühlburg, Sternstr. 1 Handschrift-Beurteil. für Stellenbewerbung Albert Reinacher, Karlsruhe, Marienstr. 27 Hoch-, Tiefbau, Kunststeine Ludwig Schreiber, Neureut, Tel. 6383 Holzhandlung Karl 6romer, Karlsruhe, Westendstr. 1, Tel. 7290, Hart- und Weichhölzer Holzwolle Erh. Gloggengießer Wwe., Krhe., Mathystr. 21, Tel. 3144 Hute — Reinigen, Färben, Umformen M. Abel, Mannheim, M 2,10, Tel. 27725. Der Hutmacher beim Rathaus. Immobilien-Büro und Hypotheken Jakob Neuert, Mhm., P 2,8-9, Tel.28366u.51044. An-u. Verkauf von Wohn- u. Geschäftshäuser u.Villen. Hausverwalt. 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Ladeneinrichtungen Adolf Christen, Mannheim, C 1, 16, Tel. 26820 Josef Ziegler, Mannheim, Windmühlstr. 12, Tel. 42371 Ladeneinr., Schaufenster, Parkettböd. Gebr. Kolb, Khe., Bachstr.43, Tel. 2073. Gegr. 1872 Lastanhängerwag. und Reparaturen Gottfried Lindner, Akt.-Ges., Werkstatt Gaggenau, Hilda- str. 28/29, Tel. 269 u. 271 Lastwag.-Anhänger- Vorrichtung „Ringfeder“ Uerdingen,N.Rh. Gen.-Vertr. Ziv.-Ing. J. Grund, Tel.2810, Karlsr., Beierth.AII.44 Lastwagen „Henschel“ Gen.-Vertr. Ernst Windecker, Khe., Tel. 480 Leuchtreklame (Neonlicht) Elektro-Leber, Freiburg (Brg.) Eschholzstr. 22, Tel. 2289 Linoleum-Schall- dämpfunterlagen Franz Gehrecke Nachf., Karlsr., Leopoldstr.31,Tel.2222 Lumpen, neue Stoff- u. Tuchabfälle kauft Findeisen & Weber, Ettlingen, Tel. 122 Filiale Karlsruhe, Sedanstr. 8, Tel. 925 Otto Fischer, Sulzfeld (Bad.), Telephon 27 Karl HerzeriCO.,vorm.Mahler & Co., Krhe., Tel. 6353/54 Kom.-Ges. Fehrenbach &.Co., Krhe., Tel. 3592. Süd-Rohstoff. Dr.G.A.Link, Durlach, Tel. 498 Maschinen für Holzbearbeitung Bad. Masch.-Fabr. Raimann, Niederlassg. M.Schmidt.Khe., Beiertheimer Allee5, Tel. 7676 Metallhütte Heinrich & Herrmann, Krhe., Neureuter Str. 5, Tel. 5156 Metallsägeblätter Werkzeuge, Industrie- und Eisb.-Bedarf Hugo Zeltwanger, Karlsruhe, Boeckhstr. 38, Tel. 3008 Neuzeitliche Holz- konstr,,Holzhausbau Baumstr. E.Wolfsperger, Emmend., Holzh., Hallend., Statik Offentl. Bauschätzer f. Liegenschaften Robert Willet, Architekt, Karlsruhe, Adlerstr.22,Tel.810 Optik u. Präzisionsmechanik Bergmann & Mahland, Mannheim E 1, 15, Tel. 221 79 Polier- und Schwabbelscheiben E. Beck, Fbr.u. Lager, Karlsr., Wolfartsweierer Sfr. 3, Tel.826 Polstermöbel und Dekoration Jakob Stiel, Karlsruhe, Karlstr. 27, Tel. 976 Putzlappen, Putzwolle Süd-Rohstoff. Dr.G.A.Link, Durlach, Tel. 498 Rechenmaschinen Schreibmaschinen Spezialwerkstätte A.Englert, Rastatt, Industriehof Registrierkassen Reklameartikel Werbegeschenke Heinr. Schriever, Karlsruhe, Kaiserallee 111, Fernruf 429 Reklame und zeitgemäße Werbung Entwürfe u. Ausf. W. Stöhr, Krhe., Karlsbau, Tel. 5898 L. Sigling, Karlsruhe., Geb- hardstr. 24, Tel. 2852 Rizinusöl Otto C. Hellmuth, Mannheim, Kaiserring 8. öle und Fette Rohprodukten Christian Baier, Karlsruhe, Werderstr. 72/74, Tel. 3554 Josef Bakker, Durlach, Rappenstraße, Tel. 484 Max Dollenbacher,Würmersheim A.Rast.,Tel.Durmersh. 61 Findeisen & Weber, Karlsr.- Mühlburg, Sedanstr.8,Tel.925 Carl Haf, Karlsruhe, Schlacht- hausstr. 15. Gleisanschluß. Tel. 4110 Fr. Neudörfer, Rastatt, Flösserstr. 6, Tel. 2326 Fr. Rieht, Karlsruhe,Schützen- str. 60, Tel. 7851 B. Roeder, Freiburg i. Br., Güterhallenstr. 9, Tel. 2622 Jacob Schneller, Karlsruhe, Durlacher Straße 34, Tel. 1597. Lumpen, neue Tuch- und Stoffabfälle L.Winter, Karlsruhe, Viktoriastraße 18, Telephon 3924 Rud.Winterer, Karlsruhe, Fasanenstr. 49 Fortsetzung siehe nächste Seite Bezugsquellen-Nachweis (Fortsetzung) 115 Einstampfpapier unter Garantie des Einstampfens August Fischer, Mannheim, Schwetzingerstr.164,Tel.42189 'Rohrmatten/ Schilfrohrgewebe Stefan hauck, Durmersheim, Tel. 121, liefert la Qualität Rolladen u. Jalousien Stierlen 4 Hermann, Rolladen- u. Jalousienfabrik, Mannheim, Augartenstr. 82. Tel. 41002 Sattlerei Großsattlerei f. Ausrüstung u. Industriebed. L. Ritgen, Khe., Wattstr.1. Tel. 448/449 ' Schlachthofartikel Karl Schermer 4 Co., Karlsr., Winterstr. 44, Tel. 1434 Schnellwaagen aller Systeme rep. Rapp, Karlsr.-Grünwinkel, Durmersheim. Str. 31, Tel. 2347 Schrott-Großhandel Findeisen & Weber, Karlsr.- Mühlburg,Sedanstr.8, Tel.925 Otto Fischer, Sulzfeld (Bad.), Telephon 27 Carl Hat, Karlsruhe. Schlacht- hausstr. 15. Gleisanschluß. Tel. 4110 Richard Kunkel, Karlsruhe, Tullastr. 61, Tel. 92 Schrottpresse Mußgnug4Co. Werk u. Büro Südbeckenstr.8, Tel. 841. Schrottbearbeitung Lager Karlsruhe Westbahnhof. Anschlußgleise Schrott-Großhandel Berthold Nägele, Karlsruhe, Gartenstr. 15, Telephon 4954. Lager mit Gleisanschluß Ran- gier-Bahnhof Zimmerstraße Jakob Schneller, Karlsruhe Durlacherstr. 34, Teleph.1597. Alteisen u.‘Metalle. Lager m. Gleisanschl. Rangierbannhof, Wolf arts wei ererstr. Schäfer 4 Kiefer, Rastatt, Bleichstr. 6, Tel. 2157 Sigmund Schneider, Inh. Gebr. Fox, arisches Untern. Transmissionen, Behälter, Nutzeisen, Schrottgroßhdlg. F. 42800 Mannh.-Fabrikstat. Gegründet 1864 Sch rottpressereien Schrottpresse Mußgnug 4 Co., Karlsruhe, Werk und Büro Südbeckenstraße 8, Telephon 841 Seilerwaren aller Art Mannheimer Dampfseilerei vorm. Louis Wolff G. m. b. H., Mannheim. D 1,7/8, Tel.20001 Sperrholz u.Furniere Arnulf Huber, Freiburg i. Br., Nägeleseestraße 6. Tel. 1073. Sperrholz und Furnier-Leisten Spezial-Schweißerei Autogen und Elektrisch K.Wolf4A.Seethaler,Mannh. Neckarauerstr. 245, Tel. 42863 Spritzguß Erich Herrmann 4 Co., Grötzingen-Krhe.,Tel.Durl.171 Stahl, Stahlbleche, Stahldrähte Hugo Zeltwanger, Karlsruhe, Boeckhstr. 38, Tel. 3008 Stahlstempel für alle Zwecke Rudolf Schneider, Karlsruhe, Waldhornstraße 8 Stempelfabriken Otto Schucker, Konstanz, Stempelfabrik, Gravieranstalt, Hussenstr. 45, Tel. 770 Terrazzo u. Kunststeinplatten Quarzplattenwerk Rastatt, Karl Geiger K.-G., Tel. 2048 Treibriemen Lederfabrik Schäfer, Ulm a.D. Treibriemen aller Art Uniformen und Bekleidung L. Ritgen, Karlsruhe, Watt- str. 1., Tel. 448/449 Verchromen, Sandstrahlen, Metallspritzen und Atramentieren Kempf 4 Gehrig, Mannheim, Amerikaner- str. 34-38. Tel. 42125 Versicherungen 125 Jahre Berlinische Feuerversicherungsanstalt Fejer-, Einbruch-, Glas-, Unfall-, Haftpflicht-, Auto- Versicherungen Karlsruhe i. B., Karlstr.121. Fernsprecher 5678 Waagen u. Gewichte E. Schlachter, Mannheim Mittelstr. 22, Tel. 52166 Josef Vath, Mannheim, Thor- äckerstr. 6—8, Tel. 40675 Wach- und Schließinstitut Karlsr. Wach- u. Schließges., Karlsr., Kaiserstr. 106, Tel. 677 Wellpappe- Kartonnagen, Rollen, Bogen Robert Nestler, Wellpappenfabrik, Lahr i. Bad., Tel. 2224 Zahnräder aller Art Friedr. Stauch, Durlach, Gartenstr. 13 Zementröhren aller Größen, Kunststeine Heinrich u.RudolfKollum,Eggenstein,Moltkestr.35,Tel.4171 Zentralheizungen Rogg 4 Co., Konstanz, Schottenstr. 16, Fernspr. 568 J. Biringer, Mannheim-Fforzheim Zündhölzer mit und ohne Reklame Heinr. Schriever, Karlsruhe, Kaiserallee 111, Fernruf 429 Zylinderschleiferei Mayer 4 Krauth, Mannheim, Dalbergstr. 6, Tel. 20 684 Sebast. Fütterer, Gaggenau, Auto-Großreparatur, Spez. Diesel-Lastwagen SACHVERSTÄNDIGE Bestallt und vereidigt von den badischen Industrie- und Handelskammern Normalfeld = 1 / 124 Seite, 8 mm hoch, 42 mm breit RM. 1.—. 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Das neue Aktiengesetz mit Einführungsgesetz, Durchführungsverordnung und den aktienrechtlichen Ergänzungsgesetzen. Textausgabe mit Einführung, Verweisungen und Sachregister herausgegeben von T)r. Gottfried Matthes, Regierungsrat im Reichs- und Preuß. Wirtschaftsministerium. 2.erweiterte Auflage. 1938. Preis: Ausgabe A = 2.80 RM., Ausgabe B mit amtlicher Begründung = 3.80 RM. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, Linkstr. 16. In diese 2. Auflage ist auch die erste Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 29. September 1937 aufgenommen worden, welche wichtige Ergänzungen zum Aktiengesetz und für die Übergangszeit bedeutsame Änderungen bringt. Die durch die Durchführungsverordnung eingeführten Formblätter sowie die auf der Verordnung über Formblätter vom 17. 1.1936 beruhenden Formblätter für Kreditbanken,. Kreditgenossenschaften und Zentralkassen sowie für Privatbankiers haben Aufnahme gefunden, ferner sind die Vorschriften über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften durch die Fünfte Durchführungsverordnung ergänzt worden. Mannigfache Erweiterungen erhöhen die praktische Brauchbarkeit dieser handlichen und gut ausgestatteten Ausgabe, die nach dem Stand der Gesetzgebung vom 26. Oktober 1937 abgeschlossen wurde und als zuverlässiger Führer allen am Aktienwesen beteiligten Kreisen, Rechtswahrern und Wirtschaftspraktikern, Banken und Aktiengesellschaften willkommen sein wird. Geschäftliche Mitteilungen. (Außer Verantwortung der Schriftleitung.) Beilagen-Hinweis. Der heutigen Auflage ist ein Prospekt der Firma Oscar Krieger G. m. b. H., Dresden A 5, und eine Doppelkarte des Herrn Max Weiß, Aichach (Oberbayern), beigefügt, auf die wir unsere Leser mit der Bitte um Beachtung hin weisen. Bas“.Hehl von / HILDEBRAnD / HHItDEBRAnD aSÖHflE ■ RHEinMÜHLEnWERKE A-.G.MAnnHE!M * August Fudickar Nachfolger Gegr. 1871 Karlsruhe i.B. Gegr. 1871 Herrenstraße 18 // Telephon 462 Sämtliche Fabrik-Betriebs-Artikel ans Gummi, Asbest, Vulkanfiber, Leder usw. Transmissionsriemen, Schläuche usw. BWi CARL RIEL IREHCHEN jflMrm-twS Karlsruher Vulkanisier-Anstalt J.KÜGHLER Wwe., Karlsruhe i.B Amalienstraße 37. Fernsprecher 5471 Neubereifung aller Fabrikate Neugummierung Vollgummi D. Schmid, Holzhandlung Karlsruhe i.B.,Büro: Ettlinger Straße 37 III Telephon 1055 / Lager: Fautenbruchstraße Läger sämtlicher Bau* u. Möbelhölzer, Sperrholz und Isolierplatten -gitirnöbal für Postfach 3 HOLZINDUSTRIE STOELCKER K.G. Uraiim'i 0 MtfW mm WM FREIBURG Die Badische Wirtschafts-Zeitung ist ein anerkannt günstiges Insertionsorgan Fordern Sie Angebot oder Vertreterbesuch I Heinrich Weber Mannheim J 6, 3—4 Tel. 28304 Wilh. Weiß, Karlsruhe Fernruf 282 — Gegr. 1815 — Erbprinzenstr. 24 Tresor© - Sicherheitsverschlusse Hauptschriftleiter: Handelskammer Syndikus Dr. Krienen, Karlsruhe. Anneigenleiter: Anton Meschede, Karlsruhe. DA. 4. Vj. 37 : 4600 Exempl. Zur Zeit gilt Auzelgenpreisliste Nr. 8. Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. Kommissionsverlag und Druok: C. F. Maller, Karlsruhe, Ritterstraße 1. BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 1‘ Nr. 6 FIEMEN-ANZEIGEB der badischen Industrie- nnd Handelskammern Auszüge ans den Einträgen in den Handels- nnd Henossenschaftsregistern der bad. Amtsgerichte Ohne Gewähr März 1938 Industrie-und Handelskammer Mannheim. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Gottlieb Ringle, Mannheim, Holzstr. 9 a und Industriestr. 2 h. Geschäftszweig: Handel mit Autofedern und Herstellung solcher und Reparaturen solcher. Inhaber: Kaufmann Gottlieb Ringle. Heinrich Limbeck, Mannheim, Böekstr. 7. Geschäftszweig: Herstellung von Zelten und Decken, Handel damit und Vermietung solcher. Inhaber: Kaufmann Heinrich Limbeck. J. Korber & Co., Mannheim-Neckarau, Aufeldstr. 12, O. H. Geschäftszweig: Erstellung von Apparaten und Zentralheizungen, Lüftungen und Rohrleitungen. Persönlich haftender Gesellschafter: Heizungsmonteur Adam Korber, Brühl, und Anna Korber geh. Eder, Mannheim-Neckarau. Prokura: Ingenieur Jakob Korber, Mannheim- Neckarau. Der Sitz ist von Brühl nach Mannheim-Neckarau verlegt worden. l)r. Ernst Sitten G. m. b. H., Mannheim- Waldhof, Sandhofer Str. 112/124. Gegenstand des Unternehmens: Fortführung des bisher von Herrn Dr. Emst Silten zu Berlin unter der Firma Dr. Emst Silten, Fabrik chemisch-pharmazeutischer Präparate, betriebenen Handelsgeschäftes, welches die Herstellung und den Vertrieb chemischpharmazeutischer Artikel zum Gegenstand hat. Stammkapital: 75000 RM. Geschäftsführer: Direktor Paul Fritz- sching, Mannheim-Feudenheim. Franz Schahei, Mannheim, Richard-Wag- ner-Str. 77. Geschäftszweig: Handelsvertretung in Nahrungs- und Genußmitteln. Inhaber: Kaufmann Franz Schabei. Maurer & Co., Mannheim. O. H. Geschäftszweig: Großhandel in Weinen, auch deren Bearbeitung, Verarbeitung, Herstellung von Weinbrand mit eigenem Brennrecht, Herstellung von Wer- muth, Likören und Schnäpsen, Import ausländischer Weine zur Be- und Verarbeitung, Großhandel damit; insbesondere Erwerb und Fortführung des früheren Geschäfts der jetzt in Liquidation befindlichen Firma Robert Fei- belmann & Co. i. Liqu. in Mannheim. Persönlich haftende Gesellschafter: Kaufleute Georg Maurer, Georg Kistner und Max Sauer. Amtsgerichtsbezirk Weinheim. Philipp Ullrich, Welnheim, Roonstr. 5. Geschäftszweig: Verkaufsbüro landwirtschaftlicher und industrieller Maschinen. Inhaber: Handelsvertreter Philipp Ullrich. b) Veränderungen. Amtsgeriehtsbezirk Mannheim. Zellstoffabrik Waldhof, Mannheim. Die Prokura von Willy Reiner ist nicht auf den Geschäftsbetrieb der Mannheimer Hauptniederlassung beschränkt. Die Prokuren des Direktors Wladislaus Paprzycki, Berlin, und des Philipp Kreuzer, Berlin-Wilmersdorf, sind dahin erweitert, daß jeder von ihnen mit einem Vorstandsmitgliede oder mit einem anderen Prokuristen vertretungsberechtigt ist und ihre Prokura für den gesamten Geschäftsbetrieb gilt. Die Prokura von Robert Baumgartner ist erlpschen. Direktor Richard Schark ist ausgeschieden. Motoren-Werke Mannheim A.-G. vorm. Benz Abt. stationärer Motorenbau, Mannheim. Die Gesamtprokura von Kaufmann Fritz Brettel, Mannheim, berechtigt zur Vertretung und Zeichnung gemeinsam mit einem Vorstands- «nitgliede oder mit einem anderen Prokuristen. Louis Böhm, Mannheim. Jetziger Inhaber: Kaufmann Mathias Hasch. Die Firma lautet jetzt: Louis Böhm Nachf. Prokura: Elisabeth Marek. Nizza Parfümerie Gabriele Lauth, Mannheim. Die Inhaberin ist jetzt die Ehefrau von Holzhändler Robert Ehrenfried Armbruster. Die Firma lautet jetzt: Nizza Parfümerie Gabriele Armbruster. Abraham Freiberg Nachfolger, Mannheim. Siegfried Straus ist ausgeschieden. Halle & Bensinger, Mannheim. Jetzige persönlich haftende Gesellschafter: Kaufmann Herbert von Düring, Gut Baden Kreis Verden, und Kaufmann Carl Wegener, Bremen. Ernst Zeiß, Chemische Fabrik, Mannheim. Jetzige Inhaberin: Fabrikant Ernst Georg Zeiß Witwe Luise Elisabeth geh. Herrmann. Der Niederlassungsort ist jetzt Mannheim-Friedrichsfeld. Ludwig Leiner, Mannheim. Einzelprokura: Günther Leiner. Aug. Baisch & Sohn, Mannheim. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter : Diplom-Kaufmann Theodor Baisch. Friedrich Straßburger & Co., Mannheim. Kurt Straßburger ist ausgeschieden. Robert Feibelihann & Co., Mannheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Abwickler: Kaufleute Robert Feibelmann und Ludwig Kohlmann. Gebr. Graeff, Mannheim. Jetziger Inhaber: Kaufmann Paul Graeff; dessen Prokura ist erloschen. Karl Kamin, Mannheim. Jetziger Inhaber : Kaufmann Wilhelm Hartenstein. Johannes Georg Siebert, Mannheim. Die Prokuristin Else Ortlieb ist jetzt die Ehefrau von Johannes Georg Siebert; sie wohnt nun in Mannheim. „Dulla“ Kaffee, Tee, Nährmittel Emma Reiß, Mannheim. Die Prokura von. Emmy Matz ist erloschen. Käthe Sauter hat nunmehr Einzelprokura. Mannheimer Fischbörse Adam Reuling, Mannheim. Jetzige Inhaberin: Johanna Reuling geb. Gußmann. C. Heger Nachfolger G. m. b. H., Mannheim. Geschäftsführer: Josef Senker und Heinrich Sonnenschein, Essen. Gesamtprokura: Friedrich Schönemann und Max Storck. Arthur Diepenbruck ist ausgeschieden. Isolation A.-G., Mannheim. Stellvertretendes Vorstandsmitglied: Heinrich Ho- hagen; dessen Prokura ist erloschen. Bruns bey Rhein Zigarrenfabriken A.-G., Mannheim. Dr. Hans Witteier ist ausgeschieden. Mannheimer Textilhaus G. m. b. H., Mannheim. Weiterer Geschäftsführer: Kaufmann Karl Ide. „Ilerop“ Deutsche Vertriebs-Gesellschaft für Russische Öl-Produkte A.-G. Zweigniederlassung Mannheim in Mannheim. Die Prokura von Otto Reiner ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Karl Küstner, Heidelberg. Georg Küstner wohnt in Heidelberg und Otto Küstner in Porth Elisabeth (Südafrika). Die Ausschließung des Gesellschafters Georg Küstner von der Vertretung der Gesellschaft ist aufgehoben. C. F. Beisei Nachf., Heidelberg. K.-G. Persönlich haftende Gesellschafter: Elise Gros, ledig, und Kaufmann Heinrich Müller; sie vertreten die Gesellschaft nur gemeinsam. Schnellpressenfabrik A.-G. Heidelberg in Heidelberg. Weiteres Vorstandsmitglied: Dr. Ludwig Henrici. Friedr. Erhard, Leimen. Einzelprokura: Kaufmann Fritz Pranke, Heidelberg. Radio-Braun Otto Braun, Heidelberg. Jetziger Inhaber: Kaufmann Ludwig Wittmann. Die Firma lautet jetzt: Radio-Braun Otto Braun Inh. Ludwig Wittmann. Heidelberger Verlagsanstalt und Druckerei Friedrich Schulze, Heidelberger Neueste Nachrichten, Heidelberg. Gesamtprokura: Kaufmann Heinrich Hoeves. Verlag „Volksgemeinschaft“ G. m. b. H., Heidelberg. Gesamtprokura: Anzeigenleiter Franz Pfaff. Die Prokura des Richard Fuhrmeister ist erloschen. 2 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 Jakob Müller G. m. b. H., Heidelberg. Weiterer Geschäftsführer: Kaufmann Fritz Ruof, Karlsruhe. Wilhelm Schmidt ist ausgeschieden. Amtsgerichtsb. Tauberbischofsheim. Gebr. Mause, Tauberbischofsheim. Die Prokura des Nikolaus Mause ist erloschen. In Würzburg ist eine Zweigniederlassung errichtet. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Palasthotel Mannheimer Hof Heinrich Kreuzer, Mannheim. Carl Maier, Agenturgeschäft, Mannheim. Gebr. Höfer & Eckes, Ladenburg. Michael Weyer, Neckarhausen. Süd-Rohstoff Walter Mayer, Mannheim. Strumpf haus Max Jakoby, Mannheim. Moritz Dreifus, Mannheim. Jacob Jacobsohn, Mannheim. Küchenspezialhaus Julius Grünfeld, Mannheim. Ziegelei Ilvesheim Heinrieh Helwig, Mannheim. L. Bauer, Mannheim. F. Dührenheimer & Söhne, Mannheim. Amtsgerichtshezirk Buchen. Franz Otto Stalf, Walldürn. Amtsgcrichtshezirk Eberbach. August Neuer, Eberbach. J. Wieprecht, Eberbach. Heinrich Spohr, Eberbach. Jakob Neuer, Eberbach. Heinrich Knaub, Eberbach. Louis Hornung, Neckargerach. Ferdinand Banspach, Eberbach. Johann Philipp Dilo, Eberbach. Marx David, Eberbach. Amtsgerichtsb. Neckarbischofsheim. A. Kahn, Viehhandlung, Waibstadt. Amtsgerichtsbezirk Sinsheim. Jakob Ledermann, Sinsheim. Josef Michel, Sinsheim. Amtsgerichtsb. Tauberbischofsheim. August Baumann, Gerlachsheim. Amtsgerichtsbezirk Wiesioch. Johann Hecker, Walldorf II. Oenoasenschaftsregteter. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Adelsheim. Milchgenossenschaft Buchsen e. G. m. b. H., Buchsen. Karl Blind ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt Karl Vogel, Amtsgerichtsbezirk Buchen. Landwirtschaftl. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Hardheim, Amt Buchen, e. G. m. b. H., Hardheim. Weiterer Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Amtsgerichtsbezirk Wertheim. Baugenossenschaft Wertheim e. G. m. b. H., Wertheim. Heinz Gehring ist ausgeschieden. Stellvertretendes Vorstandsmitglied: Karl Duffhaus. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Wiesioch. Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft Bot e. G. m. b. H., Bot, Amt Wiesioch. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Mannheim, Nachlaß der Isabella Wittmann. Mannheim-Friedrichsfeld. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Heidelberg; Nachlaß des Emil Zetzsche, Musikalienhändler, Heidelberg. Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen. Asendorf & Co., Zigarrenfabriken, Hocken- heim. • IV. Vergleichsverfahren. V. Landwirtschaftliche ~Ent- gchuldungsverfahren. Industrie- nnd Handels kammer Karlsruhe. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Durlach. Mammut-Schuhfabrik G. m. b. H., Durlach. Der Sitz ist von Buchen nach Durlach verlegt. Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb der bisher von der Mannheimer Gummifabrik A.-G., Mannheim, unter der Marke Mammut fabrizierten Sportschuhe aller Art. Stammkapital: 32500 RM. Geschäftsführer: Direktor Wilhelm Holdermann. Amtsgerichtsbezirk Gernsbach. Blust & Knopf, Gernsbach. 0. H. Geschäftszweig: Handel mit Textilwaren. Gesellschafter: Kaufleute Ernst Blust und Karl Knopf. Johann Hilkert, Granitwerke, Forbaeh- Raumünzach. Inhaber: Steinbruchbesitzer Johann Hilkert, Bühl (Baden). Granitwerk Adam Schütz, Forbach-Rau- münzaeh. Inhaber: Steinbruchbesitzer Adam Schütz, Bühl (Baden). Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Jul. Manias & Cie., Karlsruhe, Lessingstraße 70. Geschäftszweig: Graphische Kunstdruckerei und Verlag. 0- H. Persönlich haftende Gesellschafter: Kauf- leute Julius Manias sen. und Julius Manias jun. Bahnhof-Hotel Reichshof. Schneider & Co., Karlsruhe, Bahnhofplatz 8. Geschäftszweig: Pachtweiser Betrieb des Bahnhof-Hotels Reichshof. K.-G. Persönlich haftende Gesellschafterin: Emma Schneider geh. Behrend, Heidelberg. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Achera. E. Geck, Söhne, Aehern. Die Firma lautet jetzt: E. Geck Söhne, Aehern, Weinbau und Weinkellereien. Weitere persönlich haftende Gesellschafterin: Anni Geck geh. Pfleger. Amtsgerichtsbezirk Buhl. Kurhaus und Sanatorium Bühlerhöhe G. m. b. H., Baden-Baden, Zweigniederlassung Bühlerhöhe (Baden). Die Prokura des Direktors Paul Wehrens ist . erloschen. Gesamtprokura: Kaufmann Rudolf Maushart, Kurhaus Hundseck. Direktor Eugen Scheurer ist ausgeschieden. Anton Walterspiel, Steinbach. Jetziger Inhaber: Erbengemeinschaft zwischen Elisabeth Walterspiel und Elfriede Walterspiel. Amtsgerichtshezirk Durlach. Hermann Gartzen, Durlach. Die Firma lautet jetzt: Einhorn-Apotheke Hermann Gartzen. Jetziger Inhaber: Apotheker Eugen Eisinger. Gritzner-Kayser A.-G., Dnrlaeh. Die Prokura des Christian Schwiers ist erloschen. Amtsgerichtsbezirk Ettlingen. L.Bürck, Ettlingen. Jetzige Inhaberin: Leopold Bürck Ehefrau Emma geh. Zorn. Einzelprokura: Karl Bürck. Amtsgerichtsbezirk Gernsbach. Emil Nachmann, Gernsbach. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gesellschafter Kaufmann Julius Ochs, Gernsbach. Amtsgerichtsbezirk Karlsrnhe. Dampfroßhaarspinnerei Carlo Pacchetti & Cie. G. m. b. H., Karlsruhe, Bannwaldallee 24. Die Prokura von Emma Veit ist erloschen. Gesamtprokura: Dr. Georg K. Winnewisser. Hinterbliebenen-Fürsorge der Deutschen Beamtenhanken G. m. b. H., Karlsruhe, Waldstr. 1. Emst Löffler ist ausgeschieden. Weiterer Geschäftsführer: Bankdirektor Adolf Lips. Karlsruher Lebensversicherung A.-G., Karlsruhe, Kaiserallee 4. Die Prokura von Heinrich Wittmann ist erloschen. BADISCHE WIBTSCHAPTS-ZEITUNG 3 Nr. 6 Loeb & Cie,, Karlsruhe, Bannwaldallee 1. Die Firma der Zweigniederlassung in der Stadt Algier ist im Jahre 1914 erloschen. Adolf Pfeifler Zweigniederlassung Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 19. Der persönlich haftende Gesellschafter Adolf Pfeiffer, Mannheim, ist ausgeschieden. Weitere persönlich haftende Gesellschafterin: Adolf Pfeiffer Witwe Elise geh. Walther. Gesamtprokura: Robert Platzer, Mannheim, und Hermann Schmid, Mannheim. Gehr. Schnurmann Nachfolger, Karlsruhe, Kaiserallee 25. Die Prokura des Aron Ettlinger ist erloschen. Badische Gummi- und Packungs-Industrie Schöffler & Wörner, Karlsruhe, Amalienstr. 15. Stefan Wörner ist ausgeschieden. Weitere persönlich haftende Gesellschafterin: Stefan Wörner Witwe Adolftne geh. Anselm. Sinner A.-G., Karlsruhe-Grünwinkel. Emil Günthel, Hermann Lang und Karl Renz sind ausgeschieden. Dr. Heinz von Rotteck ist jetzt ordentliches Vorstandsmitglied. Gesamtprokura: August Erhard und Walter Ullrich. Amtseerichtsbezirk Kehl. Trickzellstoff G.m. b. H., Kehl a. Rh. Die Prokura für Karl Hetzel, Kehl, ist erloschen. c) Löschungen. Amtseerichtsbezirk Durlach. Lotte Pistiner, Volksbekleidung, Durlach. (Das Geschäft wird als Kleinbetrieb weitergeführt.) Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Ferdinand Blum, Textilerzeugnisse, Gengenbach. Amtsgerichtsbezirk Gernsbach. Wieland & Weber, Obertsrot. Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe. Bahnhof-Hotel Reichshof, Theodor Beh- rend, Karlsruhe. S. Billig & Co., Karlsruhe. Emil Bucherer, Karlsruhe. Jul. Manias & Cie. G. m. b. H. in Liquidation, graphische Kunstdruckerei und Verlag, Karlsruhe. (Auf die 0. H. Jul. Manias & Cie., Karlsruhe, übergegangen.) Louis L. Stern & Co., Karlsruhe. Amtsgerichtsbezirk Kehl. J. Fischer, Strafiburg, Filiale Kehl in Kehl. Oskar Rehmann, Kehl. Gänseleber-Pastetenfabrik Schmitt & Cie., Filiale Kehl. Amtsgerichtsbezirk Oberkirch. Albert Braun, Oberkirch. Amtsgerichtsbezirk Offenburg. August Hund, Offenburg. II. Genossenschaftsregister. IH. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerieht8bezirk Karlsrohe. „Zentrag“ i. L. Zentralheizungs-Genossenschaft e. G. m. b. II., Karlsruhe, Boeckhstr. 11. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Bertsch & Co. 0. H., Baden-Baden. Amtsgerichtsbezirk Kehl. Otto Dick, Kaufmann, Kehl. IT. Vergleichsverfahren. V. Land wirtschaftliche Entschuldungsverfahren. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Rupert Heutle Eheleute, Haueneberstein. Anton Eller Eheleute, Sinzheim-Kartung. Wendelin Meier Wwe. Anna geb. Boos, Sinzheim-Kartung. Wilhelm Lauther, Johann Florian Sohn, Eheleute, Sinzheim-Winden. Amtsgerichtsbezirk Gengenbach. Franz Gür, Reichenbach, Gereutertalstr.35. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Rudolf Eger, Rastatt. David Fritz Eheleute, Durmersheim, Friedrichstr. 326. c) Einstellungen. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden. Friedrich Weber, Leopold Sohn, Sinzheim- Müllhofen. Amtsgerichtsbezirk Rastatt. Anton Lorenz, Hügeishcim. Industrie- und Handelskammer Pforzheim. I. Handelsregister. Amtsgerichtsbezirk Pforzheim. a) Neueintragungen. Kurt Hoffmann, Pforzheim. Inhaber Bijouteriefabrikant Kurt Hoffmann. A. & W. Walter, Pforzheim. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Techniker Adolf Walter und Wilhelm Walter. Hans Gaupp, Pforzheim. Inhaber: Edelsteinhändler Hans Gaupp. Ambros Nirschl, Pforzheim. Inhaber: Armbanduhrenfabrikant Ambros Nirschl. Tapeten-Eggers K.-G., Pforzheim. K.-G. Persönlich haftende Gesellschafterin: Kaufmann Harry Eggers Ehefrau Alwine geb. Behrends. Einzelprokura: Kaufmann Arthur Braun. Teppichhaus Gottlob Müller, Pforzheim. Inhaber: Kaufmann Gottlob Müller. b) Veränderungen Vogel & Dangelmaier, Pforzheim. 0. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Kaufmann Willi Vogel und Mechanikermeister Hermann Schlesinger jr. Willi VogeL und Hermann Schlesinger jr. sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Fabrikant Robert Vogel sen. ist allein vertretungsberechtigt. Die Prokura des Kaufmanns Wilii Vogel ist erloschen. August Kaesser, Pforzheim. August Kaes- ser Witwe Auguste geb. Wolfer ist ausgeschieden.- Weitere persönlich haftende Gesellschafter: Kaufleute August Kaesser, Josef Kaesser, Hermann Kaesser jr. und Alfons Kaesser. Vertretungsberechtigt ist nur Kaufmann Hermann Kaesser sen. Heer & Wipfler, Pforzheim. Jetziger alleiniger Inhaber ist der bisherige Gasellschafter Fabrikant Friedrich Heer sen. Einzelprokura: Kaufmann Hans 4 Heer. Robert Vogel jr., Pforzheim. O. H. Persönlich haftende Gesellschafter: Kauf- leute Franz Gruber und Artur Scher- berger. Einzelprokura: Kaufmann Richard Klenk. Carl Schäfer, Pforzheim. Gesamtprokura: Kaufleute Albert Kübler, Albert Bis- singer und Karl Burkhardt. August Gropp & Söhne, Pforzheim. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Diplom-Volkswirt Richard Gropp. Gebr. Böhler & Co. A.-G., Zweigniederlassung Pforzheim in Pforzheim. Jetziger Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Stahl, bes. Edelstahl- Hartmetall, Eisen usw. Dr. Ing. Otto Böhler ist ausgeschieden. Ölfabrik Königsbach Hans Diefenbacher, Königsbach (Baden). Jetziger Inhaber: Kaufmann Paul Mohn, Metzingen (Württemberg). Einzelprokura: Kaufmann Erich Starck, Königsbach. L. & E. Müller, Pforzheim. Einzelprokura: Kaufmann Hermann Mürrle. Karl Baßmann, Pforzheim. O. H. Weiterer persönlich haftender Gesellschafter: Staatlich approbierter Augenoptiker Arthur Baßmann. L. S. Mayer G. m. b. H., Filiale Pforzheim in Pforzheim. Die Prokura des Leopold Moritz ist erloschen. c) Löschungen. Teppichhaus Hans Knoth, Pforzheim. II. Oenossenschaftsregister. HI. Konkurse. IV. Vergleichsverfahren. 4 Nr. 6 B AJ) ISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG V. Landwirtschaftliche Ent- schuldungsverfahren. a) Eröffnungen. b) Aufhebungen. Landwirt August Schaab Eheleute, Bauschlott. Bezirksstelle Schopfheim der Industrie- u. Handelskammer Freiburg. I. Handelsregister. a) Neueintragungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Lerchenapotheke Lörrach Dr. Ludwig Michel, Lörrach. Inhaber: Dr. Ludwig Michel. Jakob Grütter, Milehhandlung, Wyhlen. Inhaber: Milchhändler Jakob Grütter. Josef Becker, Möbel- und Dekorationsgeschäft, Lörrach. Inhaber: Dekorateur Josef Becker. Eugen Bauer, Milchhandlung, Weil a. Rh. Inhaber: Milchhändler Eugen Bauer. Wilhelm Köchlin, Lebensmittelgeschäft, Lörrach. Inhaber: Kaufmann Wilhelm Köchlin, Haltingen. Hermann Mörgelin, Lebensmittel- und Schuhgeschäft, Steinen. Inhaber: Kaufmann Hermann Mörgelin. Emilie Gruber, Reiseartikel und Lederwaren, Lörrach. Inhaber: Emilie Gruber geh. Winter. Alfred Schöne, Weil a. Rh. Inhaber: Kaufmann Alfred Schöne. Gottfried Gruhler, Weil a. Rh. Inhaber : Gottfried Gruhler. Frieda Maier, Getreide und Futtermittel, Lörrach. Inhaber: Frieda Maier. Prokura: Ernst Otto Maier. Reifen-Glatt, Wilhelm Glatt, Lörrach. Inhaber: Wilhelm Glatt. Albert Litsehgi, Lörrach. Inhaber: Generalvertreter Albert Litsehgi. Fritz Bader, Butter- und Käsegroßhandlung, Lörrach. Inhaber: Fritz Bader. Robert Leonhardt, Kolonialwarenhandlung, Lörrach. Inhaber: Robert Leonhardt. Robert Laibe, Lebensmittel und Feinkost, Lörrach. Inhaber: Kaufmann Robert Laibe. Hermann Burger, Bäckerei und Kolonialwaren, Wyhlen. Inhaber: Bäckermeister Hermann Burger. Karl Läuger, Nähmaschinen, Wafl'eti, Munition. Inhaber: Büchsenmachermeister Karl Läuger, Lörrach. Fr. Müller-Hauert, Kandern. Inhaber: Maschinening. Walter Friedrich Müller. Otto Boll, Molkereiprodukte und Kolonialwaren, Lörrach. Inhaber: Kaufmann Otto Boll. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Lörrach. Berthold Menge, Apotheke, Kirchen. Weitere persönlich haftende Gesellschafterin: Apothekerin Lotte Menge. Benedikt Kaiser, Kandern. Persönlich haftende Gesellschafter: Mathilde Schulz geh. Kaiser, Pforzheim, Frau Johanna Reckhaus geb. Kaiser, Lörrach. Einzelprokura: Kaufmann Josef Reckhaus, Lörrach. Amtsgerichtsbezirk Waldshut. Zwirnerei und Weberei Oehningen G. ni. b. H., Oberiauchringen. Einzelprokura: Kaufmann Hans Walter Helbing. c) Löschungen. Amtsgerichtsbezirk Müllheim. Plön & Co. G. m. b. H., Makuba-Werke, Müllheim. II. Genossenschaftsregister. a) Neueintragungen. b) Veränderungen. Amtsgerichtsbezirk Schönau. Landw. Ein- und Verkaufsgenossenschaft Biedichen e. G. m. b. H. Albert Philipp ist ausgeschieden. Weiteres Vorstandsmitglied: Landwirt Alfred Kiefer. III. Konkurse. a) Eröffnungen. Amtsgerichtsbezirk Säckingen. Adolf Ltttti, Öflingen. _ * BÜCHERSCHAU. Vier Jahre Hitler-Deutschland von einem Ausländer gesehen. Von Cesare Santoro, Internationaler Verlag, Berlin W 15. 1937. 336 Seiten Text mit 10 Graphiken und einem Anhang (154 Bilder): „Das neue Deutschland im Bild.“ Format 17 x 24 cm. Preis: broschiert 5.40 RM., in Leinen 6.90 RM. Wir weisen auf das obige Werk, dessen Verfasser Ausländer ist, hin. Per Verfasser hat in dem Werk seine Eindrücke über das neue Deutschland auf den hauptsächlichsten Gebieten eindringlich und anschaulich dargestellt. Das Buch verfolgt den Zweck, die Leistungen der nationalsozialistischen Regierung und ihres Führers, Adolf Hitler, weiteren Kreisen des In- und Auslandes vor Augen zu führen. Obgleich es sich um eine ausländische Schrift handelt, ist sie bereits in die NS-Biblio.- graphie aufgenommen worden. Messe und Ausstellung. Zentralblatt für das gesamte Meß- und Ausstellungswesen. Verlag: Berlin W 30, erscheint zweimal im Monat, Bezugspreis vierteljährlich 7.— RM. Das Blatt, das auf ein zwanzigjähriges Bestehen zurückblicken kann, hat aus diesem Anlaß eine Jubiläumsausgabe herausgegeben, die neben einleitenden Ausführungen des Staatssekretärs Dr. Posse Aufsätze bedeutender Messefachleute enthält. In einem Artikel „Gedanken zum deutschen Ausstellungswesen“ weist Regierungsrat Carstensen vom Reichspropagandaministerium auf die Notwendigkeit einer zentralen Lenkung des deutschen Ausstellungswesens hin, während der ehrenamtliche Geschäftsführer des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft, Dr. Wilhelm Döring, über den Qualitätsgedanken im Ausstellungs- und Messewesen schreibt. Es folgen Abhandlungen bedeutender Fachleute über wichtige Messen und Ausstellungen in Deutschland und im Ausland. Die interessante Ausgabe wird durch einen ausführlichen Messe- und Ausstellungskalender vervollständigt. Hupfauer, Leistungskampf der deutschen Betriebe. Verlag der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H., Berlin. Preis: 1.20RM. So wie es für jeden einzelnen Menschen Kennzeichen für seine Tüchtigkeit gibt, die sich in seinen Leistungen und in seinem Charakter offenbaren, so gibt es auch für jeden deutschen Betrieb gewisse untrügliche Kennzeichen, die ihn zum nationalsozialistischen Musterbetrieb auszeichnen. In der obengenannten Broschüre ist all das, was jeder Betriebsführer wissen muß über die Durchführung, die Aufgaben und die Bedeutung des Leistungskampfes der deutschen Betriebe, sehr schön in \Vort und Bild anschaulich zusammengefaßt. Die Broschüre wird jedem Betriebsführer aufs wärmste empfohlen. Die Buchführung der Praxis (Buchführungs-Geschäftsgänge nach Belegen). Von Dr. Josef Hirsch, Oberstudiendirektor in Augsburg. C. C. Büchners Verlag, Bamberg. Band 1. „Eine Woche in einem Warenkleinhandelsbetriebe“, geheftet 0.60 RM. Band 2a. „Die 1. Monatshälfte in einem Warengroßhandelsbetriebe“, geheftet 1.— RM. Band 2b. „Die 2. Monatshälfte in einem Warengroßhandelsbetriebe“, geheftet 1.— BM. Wir weisen hier auf die kleinen Heftchen hin, deren Ziel es ist, mittels der in ihnen enthaltenen Belegsammlung dem Lernenden beim Unterricht in der Buchführung die Verbuchung nach wirklichkeitsgetreuen Belegen und nicht nur nach bloßen Angaben zu ermöglichen. Nr. 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Amtliche Scli ul di 1er verzeicli nisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Wirtschafts-Zeitung legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende Ver- — — Öffentlichungen weder zu -vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die badischen Industrie- und Handelskammern, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammern sind, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbanmgseides, O = Offenbarungseid geleistet, K = Konkurs mangels Masse abgelehnt, E = Entlassen nach sechsmonatlicher Haft. Amtsgerichtsbezirk Baden-Baden Baden-Baden Keppner Karl, Autoverleih, Lange Straße.25. 2. H Meyr Rudolf, Autoschlosser, Gutenbergstr. 12.4. 3. H Müller Johanna Josephine geb. Scheid, Gemsbacher Str. 44 25.2. H Rossi Dr. Anton, Arzt, Lich- tentaler Straße 13 ... . 2. 3. H Thum Friedrich, Lehrer i. R., Lichtental, Hauptstr. 64 . 2. 3. H Wolf Franz, Kaufmann und Handlungsagent, Eckerle- straße 8.25. 2. H Sandweier Isemann Hermann, Bäckergeselle, Bäckerei Isemann . 10. 3. H Sinzheim Boos Maria Wwe. geb. Vogel 18. 2. H Schaaf Josef, Schneider . . . 25. 2. H Walter Hermann, Kolonialw., Hans-Ludin-Straße 7 . . . 11. 3. H - Amtsgerichtsbezirk Bonndorf Uehlingen Geng Friedrich.8. 2. H Amtsgerichtsbezirk Buchen Buchen Fuchs Albert Philipp, Kraftfahrer .2. 2. H Reuschling Adolf, Glaserei . 2. 3. H Altheim Lauer Alois, Kräutersammler 19. 2. 0 Gerichtstetten Eigeiser Franz, Bauuntern. . 10. 2. H Hetlingen Müller Wendelin, Steinbruchbetrieb .16. 2. H Rippberg Thoma Hermann.8. 2. H Walldürn Frank Theodor, Schreiner . . 10. 2. H Schneider Wilhelm.10. 2. H Amtsgerichtsbezirk Bühl Bühl (Baden) Kirchner Minna, Ehefrau, Schwarzwaldstr. 6 . . . . Monschein Felix, Metzgerm, und Gastwirt, Kappelwindeck . Rapp Hermann, Malermeister, Adolf-Hitler-Straße 38 . . Neusatz Karcher Alfred, Metzger, Hauptstraße. Neuweier Knopf Josef, Franz Sohn, Ehefrau, früher Haus 38 . 7. 2. H 14. 2. H 21. 2. H 24. 2. O 7. 2. H 7. 2. H 7. 2. H 21. 2. H 7. 3. H Unzhurst Maurath Albert, Malermeister 7. 2. H Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen Donaueschingen Haag Anna Witwe, Zigarren- und Zeitschriftenhandlung . 10. 3. H Kurth Carl, zum Hotel Lamm 24. 2. H 10. 3. H Rösch Ehefrau Mathilde geb. Baldus, Allmendshofen . . 26. 2. H 10. 3. O Wehinger Maria, Inhaberin der Firma Josef Wehinger Söhne, Lebensmittelgroßhandlung .10. 2. H 10. 3. H Blumberg Ohnmacht Albert, Dentist . 10. 3. H Bräunlingen Arnold Lina, Ehefrau. . . . 17.2. H Furtwangen Faller Erwin, Kolonialwaren. 8. 2. H Hüflngen Bechert Josef, Weinhandlung 3. 3. H Hilbert Witwe.10. 3. H Maier Ernst, Mech. Werkst.. 24. 1. H Schönenbach Auberle Edwin, Holzwarenfabrikation . 4.2.H Unadingen Knobel Karl, Haus Nr. 29 . 3. 3. H Vöhrenbach Schreyäg Emil, Uhrenfabrikat. 25. 1. H Amtsgerichtsbezirk Durlach Durlach Derbogen Robert, Autozubehör, Pfinzstr. 69. 8. 3. H Pfalzgraf Ida geb. Vogel, Ehefrau, Amalienstr. 23 ... 15. 3. H Pfalzgraf Wilhelm, Hilfsarb., Amalienstr. 23.15. 3. H Riesinger Karl, Vertreter, Auerstr. 63.15. 3. H Grötzingen Walther Wilhelm, Kaiserstr. 73 9. 3. H Wöschbach * Roth Hermann, Kalkbrenner, Hauptstr. 167.8. 3. H Amtsgerichtsbezirk Emmendingen Emmendingen Geier Albert, Kolonialwaren und Bäckerei, Mundinger Straße 30.16. 2. H Freiamt Sillmann Johann Gg., Öl- 9. 2. H mühle, Reichenbach Sillmann Johann Gg., Ölmühle, Ehefrau Christine geb. Sillmann, Reichenbach 9. 2. H Köndringen Häßler Emst, Mühlenbesitzer 9. 2. H Vörstetten Berger Julius, Tischlermstr. . 9. 2. H Schlenker Gustav, Schmiedmeister .9. 2. H Amtsgerichtsbezirk Engen Hintsehingen Schmidt Johann 22. 2. H Leipferdingen Feucht Karl.22. 2. H Neuhausen bei Engen Leiber Hermann . . 22. 2. H 6 BADISCHE WIKTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 Amtsgerichtsbezirk Freiburg Freiburg Bäuerlen Georg, Kaufmann, Hugstetter Straße 9 . . . 25.2. H Buhri Karl, Vertreter, Sehwabentorplatz 7, Gasthaus z. Storchen.28. 2. O Förschler Fritz, Straßenbahnschaffner, Hutweg 25 . . 4. 3. H Fritsch Frau Maria, Händlerin, Konradstr. 32, bei Flesch . 4. 3. H Gerig Willi, Gerig Wilhelmine, Ehefrau, Merianstr. 19.4. 3. H Heitmann Frau Lina, Eulen- Drogerie, Kartäuserstr. 1 . 23. 2. H 2. 3. H Kaiser Oskar, Kaufmann und Inhaber der Fa. Wiesentäler Wäscheindustrie, Schwarzwaldstraße 8 a.23. 2. H Kreis Elvira, Arbeiterin, Nä- geleseestraße 7 2. 3. H Kubassa Leo, Handelsvertr., Rheinstr. 2. 4. 3. O Rinschier Karl, Kaufmann und Inhaber der Firma H. Schember Söhne, Katharinenstraße 19 .... 3. 3. O Stoeckle Julius, Elektromstr., Salzstr. 11.4. 3. H Vogel Ernst, Kaufmann, Gutleutstraße 29 25. 2. H Ebnet b. Freiburg Wißler Wilhelm.4. 3. H St. Georgen b. Freiburg Weißer Anton, Schönbergstraße 36 . ..4.3. H Unteribental b. Freiburg Rohrer Johann, Schuhmachermeister .23. 2. H Amtsgerichtsbezirk Gengenbach Gengenbaeh Armbruster Franz, Schuhmachermeister .22. 2. H Oberharmersbach-Dorf Lehmann Josefine.22. 2. H Amtsgerichtsbezirk Gernsbach Hörden Senger Willy, Fuhruntem. . 7. 2. H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Acker Ferdinand, Bluntschli- straße 10. 1. 3. H Förster Fritz, Fuhruntem., Rahmengasse 18.24. 2. H Goos Hans, Wieblingen, Oberfeldstraße 14.22. 2. H Graab Carl, Römerstr. 29 . . 22. 2. H Gugau Georg, Städt. Arbeiter, Lutherstr. 25.1.3. H Hartwig-Betterolf Inge-Lore Fräulein, Kontoristin, Berg- heimer Straße 59 .... 1.3. H Heiß Fritz, Pol.-Beamter a.D., und dessen Ehefrau Gertrud Heiß geb. Gerullis, Steingasse 16a.8. 3. H Hohmann Richard, Häußer- straße 16.8. 3. H Höhne Helmuth, Steuerberater, Lutherstr. 47 ... 8. 3. H Janson Stephan, Fuhrgesch., Landhausstr. 12.1. 3. H Kohl weder Johann, Malerm., Ladenburger Straße 54 . . 2. 3. H Martin Karl Ehefrau Paula, Rohrbach, Karlsluststr. 9 . 4. 3. H Rasch Robert, Möbelvertrieb, Bergheimer Straße 61 . . 3. 3. H Schwarzkopf Liesel Wwe., Stenotypistin, Obere Nek- karstraße 31/33.17. 2. H Walter Hans, Vertretungen, Brückenkopfstr. 9 .... 4. 3. H Wetzel Franz, Baumschulen, Schlierbach . .22.3. H Alt-Neudorf Schmitt Michael, Baugeschäft 7. 3. H Leimen b. Heidelbg. Blättel Fritz, Gipser, Rohrbacher Straße 78 . 22. 2. H Nachlaß der Frau Sauer Chri- stianne Emilie geb. Bollmer 3. 3. K Schuppei Philipp jung, Maler- ' meister, Kirchgasse 12 . . Sjä2. 2. H Sandhausen Wernz Johann, Schuhmacher, Hauptstr. 148 . 23. 2. H Schönau b. Heidelbg. Mannschott Rosa geh. Gärtner, Torweg 16.26. 2. H Wilhelmsfeld Gärtner Adam, Holzschneider 2. 3. H Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Karlsruhe Baier Karl, Küfermeister, Rüppurrer Straße 34 . . . 3. 3. O Bauer Friedrich, Schneiderin., Rüppurr, Göhrenstr. 19 . . 8. 3. H Block Josef Ehefrau Anna, Nowack-Anlage 11 . . . . 3. 3. 0 Dell Weg Wilhelm, Architekt, Ettlinger Straße 16 ... 7. 3. H Dreyfuß Wilhelm, Kaiserstraße 162.14. 3. H Finda Leopold, Friseurmstr., Sophienstr. 19.7. 3. H Furrer Friedrich, Rüppurr, Rastatter Straße 87a .. . 7. 3. H Gruber Else, Akademiestr. 28 9. 3. H Haag Fritz, Rentenempfänger, Kronenstr. 28.4. 3. H Herlan Max, Hauptlehrer, Lammstr. 12.4. 3. H Hoffmann Willy, Kaufmann, Belchenstr. 25 . 25.1. 0 Karcher Albert, Rüppurrer Straße 47.8. 3. H Karcher Frieda, Rüppurrer Straße 47.8. 3. H Kern Franz, Mechaniker, Zähringerstr. 60.1. 3. H Kesselring Erwin, Kaiserallee 51a .1. 3. H Maier Gertrud geb. Schön- bucher, Kreuzstr. 28 . . . 1. 3. H Mangin Georg, Gipser, Hermannstraße 7.8.3.H Martin Robert, Gipsergesch., Beiertheim, Breite Str. 52 . 8. 3. H Martin Wilhelm, Gipsergesch., Beiertheim, Breite Str. 52 . 8. 3. H Martus Johann, städt. Arbeit., Essenweinstr. 19.1. 3. H Mehret Friedrich, Schaffner a. D., Fasanenstr. 24 . . . Mössinger Karl, Gastwirt, Beiertheim, Breite Straße 30. Mössinger Karl Friedrich Ehefrau Rosa geb. Konstanzer, Beiertheim, Breite Str. 30 . Müller Jakob, Kaufmann, Schützenstr. 61. Pfirrmann Franz J., Sophienstraße 99. Rützler Robert, Kaufmann, Nelkenstr. 19. Scharmann Friedrich, Reparaturwerkstätte, Georg- Friedrich-Straße 1 . . . . Söller Heinrich, Waldhornstraße 25. v. Stransky Erwin, Reichsbahnbetriebsassistent i. R., Werderstr. 33. Voß Oskar, Gastwirt, Kaiserstraße 3. Walz Karl, Kaiserallee 29 Weniger Michael, Schlosser, Rüppurrer Straße 32 . . . Weniger Michael Ehefrau Käthe geb. Rothweiler, Rüppurrer Straße 32 . . . Wetzka Karl, Schuhmacher, Kriegsstr. 66. 15. 3. H 8. 3. H 15. 3. H 1. 3. H 4. 3. H 2. 3. H 28. 2. H 1.3.H 8. 3. O 11.3. H 4. 3. H 4. 3. H 4. 3. H 4. 3. H Graben Kemm Karl.1.3. H Hagsfeld Linder Guido, Autotransporte 28. 2. H Linkenheim Günther Gustav, Terrazzoplatten- und Kunststein- Fabrik .2. 3. H Mörsch Albiez Karl, Landwirt, Rheinstraße 388 . 7. 3. H Gindner Otto, Baugeschäft, Viktoriastraße.9. 3. H Amtsgerichtsbezirk Kehl Kehl Döll Karl, Schlossermeister, Volkerstraße.4. 3. H Graulich Hermann, Buchdruckerei, Adolf-Hitler- Straße 94.11. 3. H Lampferhoff Johannes, Schlosser, Großh.-Friedrich- Straße 9.3.3. O Auenheim Müll Karl, Polstergeschäft. . 11. 3. H Holzhausen Urban Wilhelm, Sattlerei . . 9. 3. H Amtsgericfatsbezirk Mannheim Mannheim Ammann Sofie, Arbeiterin, Landwehrstr. 14, b. Haas . 4. 3. H Axt . Wilhelm, Inhaber der Firma Gebr. Axt, S 4, 14, bei Erhardt.11. 3. H Bartmann Willi, Gipser, Feudenheim, Wallstadter Str. 15 10. 3. H Besser Franz, Architekt, Pfalzplatz 3.8. 3. H Betz August, J 2, 17. . . . 8. 3. H imn i iiiwi h ii Nr. 6 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Frau Breiling Elisabeth geb. Harrens, Eichelsheimer Straße 39.9. 3. H Decker Theodor, Fuhrgesch., Friedrichsfelder Straße 55. 3. 3. H Deiser Eduard, Schlosser, Donnersbergstr. 29, b. Zorn 3. 3. H Demand Walter, Karl-Lud- wig-Straße 17.17. 2. H Frau Erdmann Anna, Inhaberin einer Fischhandlung, Feudenheim.8. 3. H Ewald Oskar, Schuhmachermeister, Friedrichsfeld, Col- marer Straße 38.8. 3. H Feiger Fritz, TreibstoffhändL-, Neckarau, Neckarauer Straße 255 . 3. 3. 0 Ficks Karl, Uhlandstr. 30 . . 10. 3. H Haefele Karl, Tullastr. 12, bei Haefele. 1. 3. H Frau Hafner Anna, Gipsergeschäft, S 3, 2.10. 3. H Hahn Josef, K 4, 20 ... 10. 3. H Hebel Fritz, Stamitzstr. 4. . 2. 3. H Frau Hinderberger Marie, Bürgermeister-Fuchs- Straße 41a.2. 3. H Hipp Eugen, Rheinau, Waldseestraße 4.2. 3. H Honig Wilhelm, Schloß, rechter Flügel, II. Obergeschoß 2. 3. H Huth E., Gastwirt, L 4, 9 . 2. 3. H Jakobi Georg, Maurer, Hum- boldstraße 10.4. 3. H Kesselgruber Vincenz, Arbeit., Viehhofstr. 22.9. 3. H Kleinhenz Georg, Alphornstraße 49.9. 3. H Knapp Egon, Handelsvertr., L 11, 25.6. 3. O Otto Christian, K 1, 5b . . 25. 2. H Pfister Friedrich, Metzger, Wallstadt, Römerstr. 39. . 8. 3. H Pfister Friedrich Ehefrau Katharina Luise geb. Müller, Wallstadt, Römerstr. 39 . . 8. 3. H Firma Karl Pfund Nachf., Inhaber Franz Srba, 0 7, 14 1. 3. H 1. 3. H Rau Georg, Bauführer, Augartenstraße 55.7. 3. 0 Reichert Anton, Neckarau, Rangierbahnhof Bau II. . 2. 3. H Reischenbach Georg, Installateur, Luisenring 53 ... . 9. 3. H Rothenstein Johann, Waldhof, Rinden weg 9.25. 2. H Schmitt August, Neckarau, Wilhelm-Wundt-Straße 13 . 3. 3. H Seeberger Alois, Kaufmann, S 4, 20 . 25. 2. H Frau Siebert Anna geb. Handwerker, Hausfrau, Waldhof 4. 3. H 10. 3. O Streck Albert, Neckarau, Niederfeldweg 17.8.3.H Zinn Ernst Max, K 2, 4 . . 4. 3. H Amtsgerichtsbezirk Miillheim Muggardt Götschin Adolf, Sattler, Gemeinde Britzingen . . . . 16.2. H Amtsgerichtsb. Neckarbischofsheim Epfenbach Arnold Karl, Landwirt, Helm- stadter Straße 28 .... 1. 2. O Amtsgerichtsbez. Neustadt i. Schw. Neustadt (Schwarzwald) Heiberger Franz, Metzger . . 9. 3. H Heiberger Franz Ehefrau Anna geb. Schlaich.9.3. H v. Quenaudon Anton .... 2. 3. H Dittishausen Buchmeier Hermann, Uhren- fabrikation.9. 3. H Löffingen Dirr Alfons, Schreinermeister 9. 3. H Oberbränd Fischer Josef, Kaufmann . . 2. 3. H Amtsgerichtsbezirk Offenburg Offenburg Warnsmann Frau, privat, Schlossergasse 17 .... 3. 3. H Appenweier Saas Friedrich jung, Schmiedemeister, Haus Nr. 101 . 25. 2. O Griesheim Bahr Josef, Installateur... 3. 3. H Dietrich Ferdinand, Schreinerei .3. 3. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Furch Hilde, ledig, Westliche 30.' . 2. 3. H Gallinat Paul, Gymnasiumstraße 127. 24. 2. H Gaus Karl, Kaufmann, Westliche 61.24. 2. H Götz Franz und dessen Ehefrau Ida Götz, Stiftstr. 2 p. 10. 3. H Herff Willy, Scharnhorststr. 3 10. 3. H Hildenbrand Gustav, Hilfsarbeiter, Cal wer Str. 63 Hh. 24. 2. H Laux Arthur, Vertreter, Dillsteiner Straße 15.24. 2. H Sickinger Theodor, Schreinermeister, Theaterstr. 3 . . . . 3. 3. H Zachmann Kurt, Kraftfahrer, Dietlinger Straße 47 . . . 3. 3. H Zimmermann A., Dillstein, Steinbergsgutstr. 25 . . . 10. 3. H Eisingen Kunzmann Robert Heinrich, Taglöhner-Gipser, Pforz- heimer Straße 1.4. 3. 0 Hamberg bei Pforzheim Sippel Eugen, Händler . . . 24.2. O Königsbach Scherle Otto, Gipser .... 3. 3. H Stein, Amt Pforzheim Hottinger Karl, Blechner, Löwengasse 6.4.3.0 Würm bei Pforzheim Schweickert Wilhelm, Fahrstraße 34.10. 3. H Amtsgerichtsbezirk Pfullendorf Pfullendorf Lehnert Ludwig, Lebensmittelhandlung .20. 1. H Amtsgerichtsbezirk Rastatt Rastatt Mager Karl, Wasserbaumstr., Sybillenstr. 9. Durmersheim Hartmann August . . . . . 2. 2. H Raiff Hermann, Schneiderin., Ettlinger Straße 778 . . . 2. 2. H Schlager Karl, Adolf-Hitler- Straße 25. 2. 2. H Schlager Karl, Anton Sohn. 9. 2. H Schlager Mathilde, Ehefrau des Karl Schlager (Anton Sohn) geb. Kistner .... 9. 2. H Gaggenau Lotter Anna geb. Schmidt, Goethestr. 10. 4. 2. O Muggensturm Lederle Kurt, Malermeister, Hauptstr. 64. 4. 2. O Plittersdorf Müller Anton, Blasius Sohn, Seefeldstraße. 16. 2. H Müller Emil, Fahrradhändler 10. 2. O Steinmauern Gailfuß August, Schleifer . . 4. 2. 0 Amtsgerichtsbezirk Schopfheim Schopfheim Greif! Max jr., ohne Beruf . 22. 2. H Dossenbach Naß Fritz, Landwirt .... 8. 2. H Fahrnau Kuhn Otto, Schneidermstr. . 15. 2. H Gresgen Schöne Wilhelm, Landma- schinen-Händler . . . . . 15. 2. H Hasel Tanner Gustav, Fabrikarbeit. 8.2. H 19. 2. 0 Schlächtenhaus Kropf Robert, Kolonialwaren 8. 2. H Amtsgerichtsbezirk Schwetzingen Schwetzingen Benkler Anna Frl., Karlsruher Straße 21. 9. 3. H Brenner Friedrich Wilhelm, Eisenbahnsekr. a. D., Ehe- frau Therese geb. Reinbold 7. 3. H Fränznick Heinrich, Scheffel- Straße 7. 9. 3. H Neulußheim Büchner Heinrich, Schweine- händler. 4. 3. O Oftersheim Auer Heinrich III, Desinfek- tionsUnternehmer. . t . . . 8. 3. H Amtsgerichtsbez.Tauberbischofsheim 8 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 6 Amtsgerichtsbezirk Villingen Amtsgerichtsbezirk Weinheim Amtsgerichtsbezirk Wolfach Villingen Bay Josef, Angestellter, Laib- lestraße 17.3. 6. O Jauch Martin, Schlachthausstraße 23.14. 2. H Jauch Martin Ehefrau, Schlachthausstr. 23 . . . . 14. 2. H Kummer Karl Jos., Kanzlei- straße,.3. 2. H Schmitz Josef, Kaufmann. . 3. 2. H Schürt Leo, Metzger, Schlöß- legasse 1.12. 2. O Bad Dürrheim Bossert Wilh., Küchengehilfe 21. 2. 0 Königsfeld Müller Andreas, Malermeister 17. 2. H St. Georgen (Schwärzw.) Zeller Paula, Drogerie, Bahnhofstraße .17.2.H Weinheim Böhler Karl, Metzger . . . 1. 2. 0 Brehm Adam, Kolonialwaren, Wi lh. - Gus t lo ff - S traße ... 4. 2. H Drebes Otto, Landeserzeugn. 4. 2. H Kromer Christian.24. 2. H Schreiber Hermann .... 24. 2. H Zoller Philipp.24. 2. H Heddesheim Reggio Barbara, Hausfrau, Werderstraße.22. 2. H Laudenbach Krämer Heinrich.18. 2. H Linnebach Michael Wwe. . . 18. 2. H 25. 2. H Sulzbach Renzland Hermann, Horst- Wessel-Straße .4. 2. H Amtsgerichtsbezirk Wiesloch Wiesloch Funda Karl, Sanitäre Anlagen 17. 2. H Mühlenbach Müller Maria geb. Keller . . 16. 2. 0 im Konkurs Berichtigungen. Folgende Haftbefehle wurden aufgehoben : Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Gailberg Stahl Heinrich, H. 17.1.1938 (siehe „Badische Wirtschafts-Zeitung“, 1.Februar-Heft 1938 Nr. 3). Peterstal Baumann Gottlieb, Metzger, Ortsstr. 30, H. 14.12. 1937 (siehe „Badische Wirtschafts-Zeitung“, 1. Januar-Heft 1938 Nr. 1). Konkurse und VergleichsverfahrenUiehe F i r m e n a n z e i g e r BÜCHERSCHAU. Die neue Wirtschaftswissenschaft. Von Prof. Dr. Erwin Wiske- mann. Junker & Dünnhaupt Verlag, Berlin 1936. Der Verfasser erinnert in seiner Schrift an die Schaffung der ersten Professur für „Oekonomie-, Polizey- und Kameralsachen“ in Halle durch den Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. und die Begründung, die er seiner Maßnahme gab: „Wenn nun ein junger Mensch den Kopf voll unnützen Zeugs oder Advokatenstreiche hat, so hieße es dann, es sei ein Jurist; es wäre zwar an dem, so man auch Juristen haben müßte, allein solche jungen Leute sollten sich neben der rechtschaffenen und wahren Jurisprudenz auch auf dergl. politica oeconomica und cameralia legen, so man im Land würklich gebrauchen könnte.“ Unbeschadet dessen, daß einzelne Persönlichkeiten immer wieder diese notwendige Zusammenfassung von „rechtschaffener Jurisprudenz“ und politischer Ökonomie gefunden haben, ist es zwei Jahrhunderte hindurch nicht gelungen, in der Berufsvorbereitung eine organische Verbindung zwischen Rechtsund Wirtschaftswissenschaft herbeizuführen. Der Jurist sah auf die Wirtschaftswissenschaft herab, betrachtete sie nicht einmal als Wissenschaft, der Volkswirt glaubte, die „Paragraphenweisheit“ entbehren zu können, oder sich — was vielleicht noch schlimmer war — mit ein paar verkürzten Vorlesungen begnügen zu können. Dr. Wiskemann schildert in seiner Schrift die verhängnisvollen Folgen dieser Entwicklung: in der Lebens- und Wirtschaftsfremdheit der Verwaltung und des Hochschulbetriebs, vor allem aber in der Wirtschaftswissenschaft selbst, welche sich teils in nebelhaften Theorien, teils in einer rein beschreibenden Wirtschaftskunde erschöpfte, nie aber auf die Führung der Wirtschaftspolitik Einfluß gewann, oder aber, wo es dennoch geschah, kaum zum Besten der Gesamtwirtschaft. Der Verfasser schildert in seiner Schrift weiter die organische Studienreform der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, welche vom Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in den Jahren 1934 und 1935 vollzogen worden ist; sie wird die Gewähr dafür bieten, daß bei aller Freiheit der Studiengestaltung im einzelnen die gegenseitige Befruchtung von Rechts- und Wirtschaftslehre gesichert ist. Kommentar zum Gewerbesteuergesetz vom 1. Dezember 1936. Bearbeitet von Dr. jur. H. Troeger, Verwaltungsrechtsrat, Berlin, und Oberregierungsrat Dr. Fr. Vangerow, beim Zentralfinanzamt, Berlin. 376 Seiten, Preis in Leinen gebunden 9.50 RM. Der Kommentar bietet das vollständige amtliche Material zum Gewerhesteuergesetz mit Durchführungsverordnungen, Veranlagungsrichtlinien, ministeriellen Runderlassen, sowie mit den ergänzenden Bestimmungen des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes, des ReichsbeWertungsgesetzes und des Einführungsgesetzes von 1936. Die Vorschriften sind ausführlich erläutert, und zwar sowohl vom Standpunkt der Rechtswissenschaft, der Finanzverwaltung, als auch vom Standpunkt gewerblicher und kommunaler Praxis. Das Buch berücksichtigt die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden und der zur Steuererhebung berechtigten Gemeinden. Die neuesten Ministerialerlasse bis zum Muster für die Veranlagung sind mit aufgenommen. Besonders eingehend ist auch die Rechtsprechung des Finanzhofes verwertet. Prüfen Sie Ihre Kundschaft mittels schriftlicher Auskünfte der VEREINE CREDITREFORM Auskünfte über die ganze Erde $ltEDITRE Großorganisation im Auskunftswesen fOr Handelsförderung und Kreditschutz (ca. 1000 Vereine und Filialen) Verlangen Sie Angebot bei den Vereinen in: Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Lahr, Lörrach, Mannheim, Offenburg (Bd.), Pforzheim, Villingen Tel.: 3695 5221 570 292 2801 2066 21692 1738 5665 2176