BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Amtliches Organ der Wirtschaftskammer Baden and der badischen Indnstrie- and Handelskammern y^iinheim- Karlsruhe, Pforzheim, Freiburs mit den Bezirksstellen Schopfheim und Konstanz, zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe 20. Jahrgang Karlsruhe, 1./2. Februar-Heft 1940 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 3/4 AUS DEM INHALT: Titelbild: Fertig rollt der Lanz-Bulldog Tom Montage-Band. (Aufnahme: Lanz-Bilder-Dienst) — Die Pflicht der Umschulung im Kriege. Von Dr. G. M. Grundel, Karlsruhe — Richtige Ernährung. Werden wir satt? (Schluß) — Der neue Kriegsfahrplan. Von Dr. Fr. E. Geyer, Karlsruhe — Sonstige Nachrichten; Verkehr — Ausstellungen und Messen — Rohstoffbewirtschaftung — Preisüberwachung — Arbeitseinsatz, Arbeitsrecht, Sozialpolitik — Verschiedenes — Bücherschau — Steuermitteilungen der Wirtschaftskammer Baden — Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Ich kann dem deutschen Volk nur die eine Versicherung geben: Es ist in diesen fünf Monaten Ungeheures geleistet worden. Gegenüber dem, was in diesen fünf Monaten geschaffen wurde, verblaßt alles, was in den sieben Jahren vorher in Deutschland entstand! Adolf Hitler am 30. Januar 1940 im Sportpalast. Die Pflicht zur Umschulung im Kriege. Von Dr. G. M. Grundel, Karlsruhe. Abgesehen von den mißlichen Beobachtungen im Weltkrieg in bezug auf den Arbeitseinsatz von Fachkräften haben vielfache Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere der große Facharbeitermangel gezeigt, daß zur Erfüllung der Produktionsaufgaben Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiete der Umschulung und der personellen Umstellung im Betriebe unerläßlich sind. Je nach der Kriegsdauer und den wechselnden Bedürfnissen wird die Umschulung von Arbeitskräften erhöhte Bedeutung haben. Ist es im Gegensatz zum Weltkrieg bisher zu'kaum nennbarer Arbeitslosigkeit gekommen, so ist mit Sicherheit auch für die Zukunft zu erwarten, daß große Arbeitslosigkeit im nationalsozialistischen Deutschland nicht zu den Kriegser- scheinungen gehören wird. Es muß sich daher jeder Betriebsführer darüber klar sein und damit abfinden, daß er Facharbeiter (Spitzenkönner) von keiner Seite, auch nicht mehr vom Arbeitsamt, erhalten kann, sondern daß er aus minder geeigneten Kräften durch entsprechende Schulung gleich »sicher Art und entsprechender Arbeitsteilung und Organi- «tionsarbeit das Beste herausholen muß, um jene Produk- iSonsaufgaben zu lösen, die die Kriegswirtschaft heute von ihm verlangt. Volksgenossen~aus~ Betrieben, die durch die Umstellung von der Friedenswirtschaft auf die Kriegswirtschaft notgedrungen eingeschränkt arbe ten müssen, können und müssen von anderen Wirtschaftszweigen aufgenommen und meist nach kurzer Anlernling oder Umschulung nutzbringend eingesetzt werden. Um den Einsatz betriebsfremder oder weniger qualifizierter Hilfskräfte zu ermöglichen, müssen natürlich die Anforderungen, die der Arbeitsplatz an den Arbeitenden stellt, herabgesetzt bzw. durch entsprechende Umstellungen im Betrieb für Ersatzkräfte die Arbeitsplätze freigestellt werden, die an die Umzuschulenden weniger Ansprüche an Intelligenz und Fertigkeiten stellen. Denn die Ersatzkraft wird nur dann befriedigen, wenn die Tätigkeit, die man ihr zumutet, möglichst einfach und rasch erlernbar ist. Die Wirtschaftskammer Baden sieht für die nahe Zukunft insbesondere in dem Arbeitseinsatz von Frauen durqh entsprechende Umschulung eine Möglichkeit, Reserven für die Kriegswirtschaft zu mobilisieren. Die Beauftragten*) für Berufsausbildung und Leistungssteigerung stehen hierin den Firmen beratend zur Seite. Auf dem Gebiete der Berufsausbildung und Berufsförderung zum Zwecke der Leistungssteigerung haben die Industrie- und Handelskammern bereits im vergangenen Jahre auf Anordnung des Reichswirtsehaftsministers außerordentlich viel geleistet. Richtunggebend für die Leistungsertüchtigung in den Betrieben war vor allem der Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 18. 2.1989, der die Verpflichtung und die Verantwortung für die Berufsausbildung, den beruflichen Aufstieg und die betriebsbedingte Umschulung den Betrieben überträgt. Es sei hier erwähnt, daß im Laufe des vergangenen Jahres innerhalb der Organisation der gewerblichen Wirtschaft im Reich neben der Aufrechterhaltung der normalen Ausbildungsarbeiten in den Betrieben annähernd eine halbe Million Arbeitskräfte nach Neueintritt infolge Arbeitswechsels umgeschult wurden. Die heutige Lage zwingt zu schnellstem produktivem Ein- *) namentlich aufgeführt im Rundschreiben Nr. 10 der Wirtschaftskammer Baden— Industrieabteilung — vom 26. 9.1939. I 28 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 8/4 satz der Arbeitskräfte. Die Umschulung muß daher nach einem Erlaß des Beichsarbeitsministers vom 19. 9.1989 — V a 5580 / 21 — zum Ziel haben, die umzuschulenden Arbeitskräfte so einfach und so schnell wie möglich in Kursen von etwa 4—12 Wochen Dauer so weit mit ihrer neuen Tätigkeit vertraut zu machen, daß sie von den Betrieben in die Produktion eingeschaltet werden können. Die Umschulung wird am besten in den Betrieben selbst erfolgen müssen, aber auch in überbetrieblichen Einrichtungen zu erfolgen haben, die bereits vorhanden sind, gleichgültig unter welcher Trägerschaft diese stehen. Zur Einleitung und Durchführung von Umschulungsmaßnahmen der genannten Art ist nach dem erwähnten Erlaß des Beichsarbeitsministers vorerst folgendes vorgesehen: 1. Es ist beim Beichsarbeitsministerium ein Ausschuß gebildet worden, der aus Vertretern des Beichswirtschafts- ministeriums, der Deutschen Arbeitsfront, der Beichsgruppe Industrie und des Beichsinstituts für Berufsausbildung in Handel und Gewerbe besteht. Dieser Ausschuß gibt die technischen Bichtlinien, nach denen sich die Umschulung zu vollziehen hat. Die Bichtlinien werden den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern sowie allen Trägern beruflicher Umschulungsmaßnahmen zugehen. Nach diesen Bichtlinien sind die Umschulungsmaßnahmen der genannten Art durchzuführen. Änderungen der Bichtlinien wird der Ausschuß jeweils nach den Erfordernissen der Praxis vornehmen. 2. Um die einheitliche Lenkung der technischen Durchführung der beruflichen Aus- und Fortbildung im Sinne der Bichtlinien sicherzustellen, wurde, wie allen anderen Landesarbeitsämtern, auch dem Landesarbeitsamt Stuttgart von der DAF aus dem Bereich des Amtes für Berufserziehung und Betriebsführung ein Ingenieur zur Verfügung gestellt, der folgende Aufgaben zu erfüllen hat: a) Auswahl der in dem Bezirk für Umschulung im Sinne der Bichtlinien zu 1 geeigneten Betriebe und Betriebsstätten (einschl. der besonderen Umschulungswerkstätten) ; b) Erfassung der Leiter aller Umschulungsmaßnahmen und der‘Lehrpersonen im Bezirk; c) Unterrichtung des Lehrpersonals über das Ziel und die Möglichkeiten kurzfristiger Anlernung und Umschulung; d) Einführung der von dem unter 1 genannten Ausschuß jeweils als geeignet befundenen Lehrunterlagen und Lehrmittel; e) ständige Überwachung und Ausrichtung der beruflichen Umschulungsmaßnahmen gemäß den vom Ausschuß zu 1 aufgestellten Bichtlinien; f) Ausrichtung der Umschulungsmaßnahmen in technischer Beziehung auf die Erfordernisse des Arbeitseinsatzes ; g) Beratung der Betriebe bei der Durchführung von Umschulungsmaßnahmen, besonders hinsichtlich der Verwendung des für die besonderen Verhältnisse des einzelnen Betriebes geeigneten Umschulungsmaterials. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist es notwendig, daß die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter mit allen Stellen, die sich mit der Umschulung von Arbeitskräften befassen, eng Zusammenarbeiten. Vor allem gilt dies hinsichtlich der von der Beichsgruppe Industrie über die Industrieabteilungen der Wirtschaftskammem für die technische Beratung der in Betracht kommenden Betriebe auf dem Gebiete der Umschulung und Berufsausbildung eingesetzten Obleute*) für Qualitätsarbeit und Beauftragten für Berufsausbildung. Die besondere Aufgabe der Arbeitsämter wird darin liegen, darauf hinzuwirken und sicherzustellen, daß alle an dem gemeinsamen Ziel der Umschulung arbeitenden Stellen und Kräfte in technischer Hinsicht einheitlich und den gegebenen Notwendigkeiten entsprechend Zusammenwirken. Die Beichsgruppe Industrie hat ihrerseits bereits die Industrieabteilungen der Wirtschaftskammern darauf hingewiesen, daß sie die von ihnen auf dem Gebiete der Umschulung und Berufsausbildung geschaffene Organisation zur Mitarbeit zur Verfügung stellen sollen. Die Wirtschaftskammer Baden — Industrieabteilung hat bereits in ihrem obenerwähnten Bundschreiben Nr. 10 zum Zwecke der Anlernung bei Austausch von Arbeitskräften in metallverarbeitenden Betrieben die Firmen veranlaßt, sich mit den Beauftragten der Wirtschaftskammer für Berufsausbildung in Verbindung zu setzen. Gegenwärtig ist die Industrieabteilung der Wirtschaftskammer Baden daran, durch persönliche Vorsprache ihres hauptamtlichen Ingenieurs dij Firmen u. a. zwecks Umschulung im Betriebe zu beraten Von besonderer Bedeutung ist die Arbeitsteilung. Auf. gäbe der Landesarbeitsämter und der Arbeitsämter ist, dafüi zu sorgen, daß geschult wird, Aufgabe der Betriebe, wie geschult wird. Grundsätzlich soll die Umschulung, wie bereits gesagt im Betrieb erfolgen, denn der erste Grundsatz bei der Umi Schulung muß sein, daß diese so betriebsnahe als irgend mög) lieh durchgeführt wird, am besten gleich am künftigen Ar) beitsplatz. Dieses wird insbesondere ausschließlich dort der Fall sein müssen, wo es sich um Bedienung von Spezialmaschinen handelt, die fast in keiner Lehrwerkstätte zu finden sind. Die Anforderungen an den einzelnen Arbeitsplätzen können aber nur durch gründliche technische und betriebsorganisatorische Arbeit gefördert werden. Die Methode der Umschulung im einzelnen ist immer Sache der Betriebe. Mit der Überwachung dieser Aufgaben ist bekanntlich die Organisation der gewerblichen Wirtschaft beauftragt. Die Arbeiten des obenerwähnten Ausschusses beim Beichsarbeitsministerium haben gezeigt, daß sich ein festes Schema für die Art der Umschulung nicht aufstellen läßt. Die Durchführung der Umschulung wird jeweils bestim) mend beeinflußt von der Art des Betriebes, von seinen besonderen Verhältnissen und den ihm erteilten Aufträgen; infolge der damit gegebenen Mannigfaltigkeiten muß die Umschulung elastisch gestaltet sein. Sie wird jeweils individuell bestimmt durch die Bedingungen des Einzelfalles Sofern Betriebe, in denen eine Umschulung notwendig ge worden ist, nicht über genügend Erfahrung in der Durchführung solcher Maßnahmen verfügen, haben die Landes) arbeitsämter gemeinsam mit den Industrieabteilungen der Wirtschaftskammern den Betrieben ratend und helfend zur Seite zu stehen (Erlaß des Beichsarbeitsministers vom 16.11. 1939 Va 5530/51). Im Metallsektor sind die Betriebe schon vor dem Kriege und nach Kriegsbeginn, besonders seit dem Einsatz von Facharbeitern zur Durchführung von kriegswichtigen Aufgaben, umsomehr dazu übergegangen, geeignete Männer und Frauen für Anlernberufe wie Hilfsschlosser, Autogenschweißer, Elektroschweißer, Hilfsdreher, Bohrer, Höbler, Fräser, Bevolverdreher, Kranführer, Schleifer (Bund-, Flächen- und Scharfschleifen), Löter, Nieter, Drahtzieher usw. unter Zugrundelegung der durch das Beichsinstitut für Berufsausbildung in Handel und Gewerbe (Datsch) Berlinbearbeiteten Lehrgänge*) umzuschulen, und haben damit gute Erfolge erzielt. Auf diesem Gebiete ließen sich noch manche Kräfte, die noch als Hilfsarbeiter tätig sind, für! solche qualitativ höher zu bewertenden Arbeiten heranziehen. Hier ist allerdings darauf zu achten, daß infolge noch größeren Abzugs von gelernten Fachkräften über dem Wege) der Dienstverpflichtung und die dadurch notwendig gewordene zu große Bationalisierung der Kräfte und den Einsatz der Umgeschulten nicht die Qualität der Produktion leidet Andererseits haben fachkundige Untersuchungen gezeigt, daß auch dort, wo man die Fachkraft bisher für unentbehrlich hielt, ein Austausch durch eine tüchtige umgeschulte Kraft erfolgen kann. Die Verpflichtung aller Betriebe, ihren Bedarf an Facharbeitern auf das. Minimum zu beschränken und womöglich Fachkräfte für die heereswichtige Erzeugung freizumachen, kann durch Maßnahmen der Umschulung ohne Zweifel leichter tragbar gemacht werden. Neben der Bereitstellung des Ausbildungs- und Umschulungsmaterials werden vor allem auch besondere An *) Siehe Rdsclir. d. WiKa Baden Ind.-Abt. Nr. 10 v. 26. 9. 39 und Nr. 11 v. 21. X. 39. Nr. 3/4 forderui: insbeson eine sch Wie ii teilung 1 der Beii Friedri 1989 da hervort-i gen bef Erfolg g schulunj Arbeiter mit Unt lieh, die zur Unt Da dii erfolgte von ver worden. Grundla stellt, u bildungf stimmte Diese sungen wurde ( Grundla und ört matione Da di lieh her£ kömien tion ül stellte zurufem und die Das h bildungs zweige. Im B zu bewe Reichsw geeignet zum Fai Umschu arbeiter scheidet arbeiter Einschu hängend pflicht. Es ist neue ü ten. Nu mansch durchfü handem Besor die bewi außer a triebliel lernte I holungs beiter s schafter Frauen nur bed Schaft ' In di lichkeit Iiegend( werden *) Sc 22.9.19 29 Nr. 8/4 --i Nr. 3/4 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITUN 6 ilung — i Nr. 10 skräften • aßt, siel 'rufsaus- ie Indu- i, durch ieurs dij beraten ug. Auf st, dafüi ;be, wie ; gesagt der Umf ;nd mög. r igen Ar/ 1 dort der Spezial- tätte zu Arbeits- ;che und :t immer iser Auf- erblichen •wähnten gezeigt; mg nicht j bestim- einen be- af trägen; muß die i jeweils izelfalles. : endig ge- r Durch- Landes : ngen der lfend zur im 16.11. m Kriegd satz von gen Auf- Männer Autogen- , Höbler, (Rund-, ahtzieher bsinstitut ih) Berlin ien damit sich noch sind, fürl n heran- olge noch; em Wegej ig gewor- n Einsatz on leidet, zeigt, daß ltbehrlich dte Kraft; en Bedarf? jken und gung frei- ung ohne ind Um- ndere An- 26. 9. 39 forderungen an das Ausbildungspersonal gestellt werden, insbesondere dann, wenn plötzlich einsetzende Ereignisse eine schnelle Umschulung erfordern. Wie in den Ausführungen des bekannten Leiters der Abteilung für Berufsausbildung und Leistungsertüchtigung bei der Reichswirtschaftskammer, Herrn Prof. Dr.-Ing. Adolf Friedrich, in der Deutschen Wirtschaftszeitung vom 7. 9. 1989 dargelegt wurde, werden in der nächsten Zeit stärker hervortretende notwendige kurzfristige Unterweisungen besondere Vorbereitungen erfordern, wenn der beste Erfolg gesichert werden soll. Da zur Durchführung von Umschulungsmaßnahmen vor allem auch erfahrene Arbeiter und Arbeiterinnen herangezogen werden, welche bisher noch nicht mit Unterweisungsarbeiten betraut wurden, ist es erforderlich, diesen Mitarbeitern innerbetrieblich kurze Anleitungen zur Unterweisung zu geben. Da diese Unterweisungsarbeit bisher meist nur gelegentlich erfolgte und oft ein eindeutiges Vorgehen vermissen ließ, ist von verschiedenen Seiten nach Richtlinien hierfür verlangt worden. Die Reichswirtschaftskammer hat deshalb die Grundlagen für eine derartige erste Anleitung zusammengestellt, und zwar als Unterlage zur Information jener Ausbildungskräfte, welche dann innerbetrieblich die neu bestimmten Unterweiser anzuleiten haben*). Diese „Information über kurzfristige Unterweisungen neu eingestellter Arbeitskräfte (3—Istündig)“ wurde den Whrtschaftskammern zugeleitet und stellt eine Grundlage dar, auf der nach den verschiedenen fachlichen und örtlichen Notwendigkeiten hin der Ausbau der Informationen erfolgen kann. Da die für die Umschulung in den Betrieben voraussichtlich herangezogenen Praktiker stark mit Arbeit belastet sind, können durch die Wirtschaftskammer Baden die „Information über kurzfristige Unterweisungen neu eingestellter Arbeitskräfte“ in noch nach Bedarf zusammenzurufenden Kreisen (Ausbildungsleiter usw.) durchgearbeitet und die wesentlichsten Punkte eingehend besprochen werden. Das hier Gesagte über das Ausbildungsmaterial und Ausbildungspersonal gilt entsprechend für alle übrigen Industriezweige. Im Baugewerbe dürfte die Umschulung etwas leichter zu bewerkstelligen sein. Hier liegt bereits eine Anordnung des Beichswirtschaftsministers vor, wonach die Betriebsführer geeigneten Hilfsarbeitern- Gelegenheit geben müssen, sich zum Facharbeiter oder Gesellen umzuschulen. Als Ziel dieser Umschulung wird das Bestehen der Gesellen- oder Facharbeiterprüfung angegeben. Über die fachliche Eignung entscheidet der Führer des Baubetriebes, in dem der Hilfsarbeiter beschäftigt ist. Voraussetzung für die Zulassung zur Einschulung ist eine mindestens dreijährige zusammenhängende Tätigkeit im Baugewerbe und Erfüllung der Wehrpflicht. Die Dauer der Umschulung soll zwei Jahre betragen. Es ist also nicht der Sinn der Umschulungsmaßnahmen, neue überbetriebliche Umschulungswerkstätten einzurichten. Nur dort, wo Betriebe dazu weder selbst noch in Gemeinschaftsarbeit mit anderen Betrieben diese Aufgaben durchführen können, ist die Inanspruchnahme schon vorhandener überbetrieblicher Einrichtungen gegeben. Besonders geeignet für die überbetriebliche Schulung sind die bewährten Einrichtungen der Deutschen Arbeitsfront, die außer anderen Schulungsmöglichkeiten durch ihre überbetrieblichen Schnellunterweisungen für ungelernte und angelernte Hilfskräfte, insbesondere für Frauen, durch Wieder- holungslehrgemeinschaften für angelernte und gelernte Arbeiter sowie durch die Einrichtung von Tageslehrgemeinschaften für vorübergehend beschäftigungslose Männer und Trauen willkommene Möglichkeiten geschaffen hat, sämtliche nur bedingt einsatzfähigen Kräfte zweckmäßig in die Wirtschaft wieder einzugliedern. In diesem Zusammenhang muß hier noch auf eine Möglichkeit hingewiesen werden, wie durch Umschulung brachliegende Kräfte in den Arbeitsprozeß wieder eingeschaltet werden können. Die Umstellung auf die Kriegswirtschaft und *) Schreiben der Reichswirtschaftskammer VI 1310/39 vom 22.9.1939. die Verknappung der Facharbeiter verlangen schließlich auch den Einsatz der arbeitsuchenden Kräfte als letztes Reservoir, das noch durchgeprüft und gegebenenfalls umgeschult werden muß. Bei den Arbeitsämtern befinden sich zum Teil sehr arbeitswillige Männer und Frauen, die es dankbar begrüßen würden, wenn ihnen Gelegenheit zur Umschulung entsprechend ihrer Einsatzfähigkeiten gegeben würde.Zweckmäßig wäre es jedenfalls, sämtliche Arbeitslosen periodisch und unter Mitarbeit aller interessierten Kreise zu prüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, durch Umschulung noch Kräfte aus den heranstehenden Arbeitslosen herauszuholen. Es müßten also die Arbeitsämter, Wirtschaftsorganisationen und DAF dazu Übereinkommen, daß alle Arbeitslosen, die Unterstützung beziehen, zur Teilnahme an irgendeiner Ausbildung oder einem Lehrgang (Umschulung) verpflichtet werden. Der so, erfaßte Arbeitslose bzw. Arbeitsuchende würde — durch diese Schulung angeregt -— seiner Minderwertigkeitsgefühle beraubt, und das erwachte Selbstbewußtsein, in einem neuen Beruf wieder einsatzfähig zu sein, wäre —■ wirtschaftlich und sozialpolitisch gesehen — von größtem Nutzen. Hier darf auf das Bestreben der Versicherungsanstalten hingewiesen werden, die in ihren Erholungsheimen sogenannte „Arbeitstherapeutische Werkstätten“ einzurichten gedenken, um die zur Erholung weilenden Volksgenossen, die durch irgendeinen Umstand nur noch bedingt arbeitseinsatzfähig sind, neuen Berufen zuzuführen, wie Asthmatiker, Bein- oder Armbeschädigte usw. Es sei hier betont, daß selbstverständlich ganze Arbeit auf diesem Gebiet nur durch Zusammenarbeit aller interessierten Stellen gewährleistet wird. Selbstverständlich müssen auch die Firmen den heutigen Verhältnissen Rechnung tragen und sich nicht gegep weniger gut ausgebildete Kräfte sperren, sondern die personellen Qualitätsansprüche zurückschrauben. Am Schlüsse sei noch auf das wichtigste Schrifttum für eine gute und systematische Umschulung hingewiesen. Verfasser Titel Becker, Dr.-Ing. Benkert/Pflaume Durst, Dr. Friedrich, Dr.-Ing. Kunz, Dr. Leifer, Gust. Der angelernte Arbeiter im Betrieb Facharbeitermangel in der Metallindustrie Der angelernte Arbeiter i. Großbetr. Grundlagen der Leistungsertüchtigung Die Maschinenbeschreibung, ein wesentliches Hilfsmittel der Ausbildung Betriebsunterwei- surig Besondere Ausbildungsmaßnahmen Richtlinien für Vorarbeiter und Meister Richtlinien für Mitarbeiter im Betrieb Menschenwirtschaft Ausbildung von Spezialarbeitern in der Metallindustrie Der Einfluß des planmäßigen Arbeitseinsatzes auf die Leistung der Betriebe Verlag Techn. Erziehung 1936 H.6 S.64 u.f. Masch.-Bau, Betrieb 1936 H.3/4 Techn. Erziehung 1936 H.6 S.61 u.f. Bd. 1 Otto Elsner Verlagsgesellsch. 1939 Techn. Erziehung 1937 H.3/4 S. 12 und RKW-Nach- ‘ richten 1939 H. 10 Masch.-Bau 1937 H. 1/2 Deutsche Wirtsch.- Zeitung 1939 H.37 Beuth-Vertrieb 1927 Beuth-Vertrieb 1928 Betriebsführung 1925 H. 1 Techn. Erziehung 1937 H. 7/8 Der Vierjahresplan 1939 H. 10 80 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITÜNG Nr. 8/4 Nr. Verfasser Titel Verlag Verfasser Titel Ver’ag Pflaume, E. Die Umschulung in Otto Elsner, Ber- Reichert, B. Die zweckmäßige Masch.-Bau, Be- der Eisen und Me- lin, Wien, Leipzig Verwendung von trieb 1939 H. 7/8 tall verarbeitenden Vorrichtungen in Industrie der Teile-Fertigung Einsatz angelem- Energie 1939 H.l/2 Sonnemann, Dr. Die Frau in der Stalüng, Olden- ter Arbeitskräfte, Kriegswirtschaft bürg Teil 1/2 Studders, Dr. Die Facharbeiter- Hanseatische Ver- Erfahrungen aus d. Masch.-Bau, Be- frage in der lagsanstalt, Ham- planmäßigen Aus- trieb 1938 H. 15/16 Kriegswirtschaft bürg 1938 bildung der Ge- Reichsinstitut für Das Arbeiten an Verlag Teubner, folgschaft Berufsausbildung der Bohrmaschine Leipzig C 1 Anlernen von Ein- Techn. Erziehung in Handel und Indus trie-Fachar- richtem für Dreh- 1938 Bd.17 H.5/6 Gewerbe (Datsch), beiterausbildung, automaten Berlin Richtlinien für die Planmäßiges Masch.-Bau, Be- Errichtung von Fehlersuchen trieb 1938 H.8 u.4 • Lehrwerkstätten Schulung des Be- Techn. Erziehung Lehrgang für obachtens als 1936 H. 10 Dreher Grundlage der Er- Unterweisungs- ziehung zur Tech- mappen über: nik Drehen, Sägen, Techn. Zeichnen, i Feilen, Meißeln, Messen Richtige Ernährung. Werden wir satt? (Schluß.) Unsere Nahrungsmittel Getreide enthält hauptsächlich Zuckerstoffe (Stärke), dann Eiweiß, Mineralsalze und besonders viel Vitamin B neben A und E. Bei der Ausmahlung zu Mehl muß die Hüllenschicht und der Keimling mitvermahlen werden, denn erst von einer 82prozentigen Ausmahlung an ist im Mehl Vitamin B vorhanden. Vollkornbrot und Vollkornmehl haben den höchsten Gesundheits- und Sättigungswert. Brot ist auch in Gerichten vieler Art verwendbar. Hafererzeugnisse sind besonders gesund. Kartoffeln sind in Norddeutschland bis zu 12 v. H. Grundlage der Ernährung, und daran sollte sich auch der Süddeutsche gewöhnen. Sie enthalten außer reichlich Zuckerstoff (Stärke) etwas vollwertiges Eiweiß, sind reich an Mineralsalzen und enthalten außer Vitamin B auch das sehr wichtige Vitamin C. Namentlich im Spätwinter und Frühjahr, wenn es wenig frisches Gemüse und Obst gibt, tragen die Kartoffeln wesentlich zur Gesunderhaltung bei. Aber: sie müssen richtig zubereitet werden. Unter der Schale befinden sich die meisten Mineralsalze, und beim Rohschälen haben wir einen Schalenverlust bis zu 25—30 v. H., beim Abziehen der gedämpften Kartoffeln aber nur bis 8—10 v. H. Also die Kartoffeln mit der Schale kochen oder im Dampf garmachen. " Gemüse und Salate. Ihr hoher gesundheitlicher Wert hegt in ihrem Reichtum an Mineralsalzen und Vitaminen, aber nur, wenn sie roh gegessen oder richtig zubereitet werden; Blätter mitverwerten; Gemüse, z. B. die Mohrrübe, öfter roh essen; Sauerkraut ist besonders wertvoll, dessen hoher Gehalt an Mineralsalzen und Vitaminen in der an Gemüsen und Obst armen Zeit des Winters sehr wesentlich ist. Sauerkraut mit seinem Safte roh als Salat essen. Wildwachsendes Gemüse (Pilze) verwerten. Gewürzkräuter als Vitaminträger beachten! Auch das modern hergestellte Trockengemüse und Kon- ssrvengemüse entbehrt nicht völlig des Vitamingehaltes. Zuckerstoffe sind nicht ausreichend vorhanden; zu ergänzen mit Brot, Kartoffeln oder mit Getreideprodukten wie Nudeln, Flocken und Grütze. Milch enthält alle Nähr- und Ergänzungsstoffe, aber nur in Mengen, die nicht für den Erwachsenen ausreichen. Magermilch ist nur fettarm, enthält sonst alle wesentlichen Stoffe, namentlich das ■ vollwertige Eiweiß, Salze und Vitamine., Quark und Käse sind wegen ihres hohen Eiweißgehaltes eine vorzügliche Zuspeise zu Brot, Kartoffeln und Gemüse. Magermilch ist eine vorzügliche Ergänzung der gesamten täglichen Ernährung. Nur fehlt je nach Jahreszeit und Fütte-: rungsart Vitamin C. Milchprodukte ergänzen alle die Nah-; rungsmittel, die kein oder zu wenig Eiweiß besitzen. Fleisch enthält vollwertiges Eiweiß und Fett, außerdem besitzt es einen hohen Geschmacks- und Sättigungswert. Des-, halb genügen auch kleinere Mengen zur Ernährung, als wir r sie uns in den letzten Jahren angewöhnt hatten. Wegen der j Eigenart seiner Zusammensetzung und des Abbaues bei seiner g. Verdauung ist Fleisch (auch Fisch) mehr als Zukost zu Brot, !}: Kartoffeln und Gemüse einzuschätzen. Das Blut und die % Innereien (Herz, Magen, Lunge, Leber, Niere, Milz und Hirn) sind wegen ihres Vitamingehaltes besonders wertvoll. Es ent- f hält nicht genügend Zuckerstoffe, so daß die Ergänzung mit | Brot, Kartoffeln, Gemüse und Getreideprodukten notwen- dig ist. ’ Zum vitaminarmen MuskelfleisA gehört als Ergänzung k. Gemüse, Kartoffeln, Obst. f Fischfleisch ist in seiner gesundheitlichen Bedeutung -[. dem Muskelfleisch sehr ähnlich, zeichnet sich ferner durch f seinen Gehalt an Jod und Phosphor aus. - Eier enthalten vollwertiges Eiweiß, Fett (Lecithin), Mine-U ralsalze und Vitamine, weniger Zuckerstoffe. g Eier sind allgemein als Zukost zu bewerten, und zwar für F ; die Nahrungsmittel mit Mangel an vollwertigem Eiweiß. - Vitamin C ist nicht vorhanden, F But in v wir( ent 1 Wäi F und sich mü£ Z Am in ( Z Im i die 0 in s Es i sein Min sind wo : esse: Di Aufl Krii nur i führ; über jetzt bau umsl unbe der : sehr! Züge werd mehi Kriej Zu ab u Wäh und < hof i: rhein , umst Scho Nebe setzt 1. Kl Rheii finde] weita Wagt Neap und : nur I BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 81 Nr. 8/4 u, Be- H. 7/8 Iden- he Ver- , Ham- ibner, L Nr. 8/4 Fette und öle bestehen meist rein aus Fettstoffen, in der Butter und Margarine ist etwas Wasser enthalten, Vitamine in wechselnden Mengen nur in der Butter. In manchen Fällen wird Margarine mit Vitaminen aufgewertet. Fette und öle entwickeln auch in kleinen Mengen bei ihrer Verdauung viel Wärme. Fette und öle enthalten weder Zuckerstoffe noch Eiweiß und Mineralsalze. Sie werden selten als Nahrungsmittel für sich allein gegessen, sondern immer zu Brot, Kartoffeln, Gemüsen Fleisch und Fisch. Zucker ist ein reiner Zuckerstoff mit hohem Brennwert. Am zuträglichsten ist sein Genuß in Gerichten, im Gebäck, in Getränken und als Zusatz zum Obst. Zucker enthält keine Eiweiß-, Fett- und Ergänzungsstoffe. Tm geeigneten Fall ist er Ergänzung für die Nahrungsmittel, die arm an Zuckerstoffen oder reich an Säuren sind. Obst ist nicht mehr Luxusnahrungsmittel, sondern heute in seinem hohen Werte als Ergänzungsnahrung anerkannt. Es enthält aromatische Stoffe, Fruchtsäuren und Zucker; seine gesundheitliche Bedeutung hegt in seinem Gehalte an Mineralsalzen und Vitaminen. Die Schichten unter der Schale sind besonders reich an diesen Stoffen, und daher sind Früchte, > wo immer angängig, mit der gutgesäuberten Schale roh zu essen. Fernerhin ergeben viele Fruchtschalen getrocknet J einen wertvollen Tee, so von Äpfeln und Hagebutten. Vor sichtig eingemachte Früchte, Säfte und Marmeladen behalten einen großen Anteil der gesundheitlich wichtigen Stoffe, auch gutgedörrtes Obst (Bingäpfel) ist wertvoll. Getränke. Kaffee, Tee, auch Kakao enthalten Beizstoffe verschieden stark. Hiervon völlig frei sind die heimischen Getränke wie Korn-, Malz- und Gerstenkaffee, die verschiedensten Arten von Fruchtschalen-, Blüten- und Blättertee, die sogar vielfach eine heilsame Wirkung haben. Alkohol ist kein Nahrungsmittel und ersetzt kein Nahrungsmittel. Die vorstehenden Katschläge dienen für unsere tägliche Ernährung. Eines der erbärmlichsten Mittel englischer Politik ist der Versuch, uns die Nahrungsfreiheit einzuengen. Der Nationalsozialismus' kennt diese englische Methode und hat ihr in stiller, jahrelanger Arbeit den Giftzahn ausgebrochen, ehe Großbritannien dessen gewahr wurde. Unsere Nahrungsmittel, ihr Vorrat, ihre alljährlich aufkommenden Ernten, die Produktion unserer Fleisch- und Fischwirtschaft, die geschützten Einfuhren sichern uns das Notwendige zum Leben. Nun gilt es nur, dies alles mit Verständnis und Umsicht einzuteilen und zu verwerten. Front der Heimat, tritt an! Der neue Kriegs fahrplan Von Dr. Fr. E. Geyer, Karlsruhe. M ; zu er« kten wie aber nur l. Mager- n Stoffe, r itamine. iltes eine nüse. jesamten ld Fütte-: die Nah-; ren. rgänzung- edeutung er durch n), Mine- zwar für Eiweiß i'-'V* &&.- Der neue Fahrplan vom 21. Januar 1940 kann in seinem Aufbau und seiner gesamten Gestaltung als erster normaler Kriegsfahrplan gelten. Seit Kriegsausbruch hatte bisher nur der Winterfahrplan 1985/86 die Grundlage für die Zugsführung abgegeben, wobei lediglich dieser oder jener Zug als überflüssig ausfiel oder auch neu eingelegt wurde. Für den jetzt geltenden Fahrplan erfolgte dagegen ein völliger Umbau der altgewohnten Fahrzeiten nach neuen, den Kriegs- umständen angepaßten Grundsätzen. Wenn auch wegen des unbedingten Vorrangs des kriegswichtigeren Güterverkehrs der Personenverkehr gegenwärtig eine überaus starke Einschränkung erfahren mußte, so verdienen doch die Grundzüge des künftigen Fahrplanbildes kurz beleuchtet zu werden. Denn dieser Kriegsfahrplan unterscheidet sich in mehr als einer Beziehung von seinen Vorgängern, sei es aus Kriegs-, sei es aus Friedenszeiten. Zunächst werden alle Schnellzüge der Bheinhauptbahn ab und bis Basel (seither vielfach Freiburg) durchgeführt. Während des Weltkrieges war dies anders. Damals begannen und endigten alle Züge in Weil, da der neue Badische Bahnhof in Basel stillgelegt werden mußte. Und wer zur Hochrheinbahn, etwa nach Waldshut, reisen wollte, war zu dem umständlichen, zeitraubenden Umweg über Lörrach— Schopfheim und zu mehrfachem Umsteigen gezwungen. Nebenbei werden jetzt die D-Züge, sobald sie wieder eingesetzt sind, fast durchweg auch die ihnen anfänglich fehlende 1. Klasse wieder erhalten. Daß internationale Luxuszüge, wie Bheingold und Orient-Expreß, nicht mehr im Fahrplan zu finden sind, ist begreiflich und natürlich. Immerhin sind aber weitausgedehnte Kurswagenläufe vorgesehen, wie etwa Wagen 1.—8. Klasse Berlin—Stuttgart—Zürich—Born— Neapel in D 14/13. Die Verbindung mit der inneren Schweiz und Italien über die Bheintallinie halten allerdings vorerst nur Pendelzüge zwischen den beiden Baseler Bahnhöfen aufrecht. Im übrigen aber ist sonst das System geschlossener Züge durchgeführt, und nur in besonderen Ausnahmefällen werden noch Kurswagen unterwegs'aufgenommen oder abgegeben. Eine solche Ausnahme bilden z. B. die vorgesehenen Kurswagen 1.—8. Klasse Basel—Mannheim—Krefeld für D 163/164 in dem neuen dreiklassigen FD 5/6 Basel—Berlin. Dieser bekannte Tages-FD-Zug, der hoffentlich bald seinen geplanten Lauf aufnehmen wird, war bisher auf die Strecke Frankfurt—Berlin und die Polsterklassen beschränkt. Allerdings wird er durch Zwischenhalte und gedehntere Fahrzeiten (spätere Ankunft bzw. viel frühere Abfahrt in Berlin) etwas von seinem früheren Wert einbüßen. Überhaupt ist es das Hauptmerkmal des neuen Fahrplans, daß die vielfäch überaus hohen, rekordbrechenden Geschwindigkeiten zeitgemäß herabgesetzt und die allzu gespannten Fahrzeiten vor allem der Nachtschnellzüge (verdunkelte Bahnhöfe) gelockert wurden. Beispielsweise fährt der vielbenutzte, auch heute belassene D 1/2 in Basel DBB und Berlin Anh. Bf jeweils eine Stunde früher ab, um zur gleichen Zeit wie seither am Zielort einzutreffen. Ebenso sind auch die Aufenthaltszeiten an den Hauptknotenpunkten für zahlreiche D-Züge gestreckt worden, um den trotz Kriegszeiten höchst ansehnlichen Beisen- denzustrom bequemer aufnehmen zu können. Infolgedessen haben nahezu alle Schnellzüge und ebenso meist die Eilzüge gegen bisher eine stark veränderte, wenn nicht völlig neue Lage erhalten. Als Zweck dieses umfassenden Fahrplanumbaus wird die Sicherung der Fahrzeiten und der Anschlüsse bezeichnet werden können, die bisher durch Verspätungen oft gefährdet erschienen, ein Ziel, das damit im Interesse eines wohlgeordneten Beiseverkehrs gewiß erreicht sein dürfte. .Und wenn erst dieser Fahrplan nach Beseitigung der derzeitigen, ja nur vorübergehenden Schwierigkeiten voll in Kraft tritt, wird er an Beichhaltigkeit den letzten Friedensfahrplänen kaum viel nachsteben. c. V. 32 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 3/4 | SO/IST/GE NACHRICHTEN j Verkehr. Der Transportbeauftragte für die Wirtschaft (TbW). Die Einrichtung des Transportbeauftragten für die Wirtschaft, dessen Dienstbereich sich jeweils mit dem Bezirk einer Reichsbahndirektion deckt und der deshalb seine Dienststelle bei der Industrie- und Handelskammer hat, die der betreffenden Reichsbahndirektion zunächstgelegen ist, besteht seit Rriegsbeginn. Die Aufgabe des Transportbeauftragten für die Wirtschaft besteht darin, die Bedürfnisse an Transportraum, die die Wirtschaft hat, in Einklang zu bringen mit dem Transportraum, der nach Befriedigung der Ansprüche der Wehrmacht übrigbleibt. Er arbeitet deswegen eng zusammen mit dem Bahnbevollmächtigten (Bbv.), dem Wasserstraßenbevollmächtigten (Wbv.) und dem Nahverkehrsbevollmächtigten (Nbv.) bzw. mit deren Unterorganen. In vielen Fällen ist es gelungen, die Wünsche und Bedürfnisse der Wirtschaft, die sich um Unterstützung an den Transportbeauftragten für die Wirtschaft gewandt hat, durch Vermittlung bei den Transport durchführenden Stellen zu befriedigen. Es soll deshalb hier nochmals auf diese Einrichtung hingewiesen werden. Die Anschrift des für den Bezirk der Reichsbahndirektion Karlsruhe zuständigen Transportbeauftragten für die Wirtschaft ist Karlsruhe, Karlstr. 10 (im Hause der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Fernsprecher 4510). Für alle nicht zur Reichsbahndirektion Karlsruhe gehörenden Strecken des Gaues Baden ist zuständig: im Osten: der Transportbeauftragte für die Wirtschaft für den Reichsbahndirektionsbezirk Stuttgart, HerrH.Reiner, Stuttgart,HeilbronnerStr.7 im Norden: der Transportbeauftragte für die Wirtschaft für den Reichsbahndirektionsbezirk Mainz, Herr Dr. Großmann, Mainz, Schillerplatz 7. Annahmezeiten für Eil- und Frachtstückgut. Wie der Vorstand de sReichsbahnVerkehrsamtes Karlsruhe mitteilt, ist die wegen der Verdunkelung bisher auf die Zeit von 8 bis 16 Uhr eingeschränkte Annahme- und Abgabezeit für Eil- und Frachtstückgüter auf die Zeit von 8 bis 17 Uhr ausgedehnt worden. Luftverkehr. Nach einer durch den Kriegszustand bedingten Verkehrspause im deutschen Luftverkehr hat die Deutsche Lufthansa inzwischen wieder mehrere Luftverkehrsstrecken in Betrieb genommen. Auch das neutrale Ausland beteiligt sich an diesem Luftverkehr. Zu den zur Zeit beflogenen Strecken treten am 15. bzw. 21. Januar 1940 drei weitere Strecken, die auch für die westdeutsche Wirtschaft von Wichtigkeit sind, hinzu. Ab west- und mitteldeutschen Flughäfen ruht der Verkehr bis auf weiteres. Aus nachstehender Zusammenstellung sind sämtliche Luftverkehrsstrecken, die sich zur Zeit in Betrieb befinden, ersichtlich. Die Eröffnung neuer Strecken wird an dieser Stelle bekanntgegeben. Strecke 8 Berlin—Danzig—Königsberg—Bialystock— Minsk—Moskau „ 8/1600 Berlin—Kopenhagen—Stockholm Kopenhagen—Gotenburg—Oslo Stockholm—Abo Stockholm—Riga—Moskau „ 9 Berlin—München—Venedig—Rom*) Venedig—Mailand „ 17/107 Berlin—Wien (Übernachtung)—Budapest— Belgrad—Sofia—Istanbul Sofia—Saloniki—Athen Strecke 29/1674 Berlin—Kopenhagen—Malmö „ 31 München—Wien, Anschluß an Strecke 117 (siehe unten) „ 32 Berlin—Prag-—Wien „ 117 Berlin—Wien—Budapest—Arad—Bukarest *) Ab Rom bestehen Luftverkehrsstrecken nach Brindisi, Neapel, Tripolis, Tunis, Palma de Mallorca, Barcelona, Valencia, Madrid, Sevilla, Malaga, Melilla, Tetuan, Lissabon u. a. Ferner die Luftpoststrecke Rom—Pernambuco— Bahia—Rio de Janeiro mit Anschlüssen nach allen wichtigeren Städten Südamerikas. Ab Neapel Verbindung mit Niederländisch-Indien. Ab Lissabon Verbindung mit Nordamerika. Auskünfte über den Passagier-, Luftexpreß- und Luftpostverkehr erteilen die örtlichen Dienststellen der Deutschen Lufthansa, die Reisebüros und Postanstalten. Soweit erstere aufgehoben sein sollten, ist für den Bezirk West zuständig: das Stadtbüro „der Deutschen Lufthansa A.-G.“ Köln, Dom-Kloster 2, Telephon 22 27 74/80. ' i Der neue Flugplan ist erschienen. Die Deutsche Lufthansa gab jetzt ihren bis 31. März 1940 gültigen Flugplan heraus, der bei allen Dienststellen der Lufthansa, in den Luftreisebüros, Reisebüros und bei den Hotelportiers kostenlos erhältlich ist. Aus dem Plan geht hervor, daß die Verkehrsflugzeuge der Lufthansa und die der mit ihr zusammenarbeitenden Gesellschaften täglich wieder eine größere Anzahl verschiedener Strecken im In- und Ausland befliegen. Im Tagesflug sind von Deutschland aus täglich zehn Länder zu erreichen. Der stärkste Luftverkehrsbetrieb in Mitteleuropa herrscht nach wie vor auf dem Berliner Flughafen, dem dann Wien folgt, das unter den anderen Verbindungen täglich über drei Strecken nach Berlin verfügt, von denen die eine über Prag geführt wird. Wichtig für die Reisenden ist, daß der neue Flugplan mit seinen Mehrfachverbindungen zwischen Berlin, Wien, München, Danzig und Königsberg, um nur diese deutschen Städte einmal zu nennen, wieder Hin- und Rückreisen an einem einzigen Reisetage erlaubt. Dieser große Vorteil, den allein der Luftverkehr auf größeren Entfernungen zu bieten vermag, wird von besonderer Bedeutung für viele Reisende sein. Auf die wichtigsten Hinweise für Fluggäste im neuen Flugplan sei besonders aufmerksam gemacht, da eine Beachtung dieser Ausführungen die verschiedenen Erleichterungen und Annehmlichkeiten aufzählen, die sich der Luftreisende zunutze machen kann. Herausgegriffen seien nur die Hinweise auf die Platzbelegungen, Flugpreisermäßigungen, in deren Genuß sich der Fluggast setzen kann, und die Fluggastverpflegung. Deutseherlteichspostkalender 1940. Der Kalender gibt in Wort und Bild Aufschluß über die neuzeitliche und fortschrittliche Entwicklung sowie über Verbesserungen der Deutschen Reichspost. Außerdem zeigt er die umfangreiche, wachsende Vielgestaltigkeit und Erweiterung ihrer Arbeitsgebiete und ihrer Aufgaben im wirtschaft- hohen, sozialen und kulturellen Leben unseres Volkes. Der Kalender weist vielfach auf Einrichtungen hin, die weniger bekannt sind, deren Benutzung aber vorteilhaft und bequem ist. Er bringt Ausschnitte über die organisatorischen Maßnahmen und technischen Hilfsmittel der Deutschen Reiehs- post für eine reibungslose und schnelle Abwicklung des Dienstes auf den verschiedensten Gebieten. Nr. 8/4 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 38 Ausstell ungen und Messen. Niederländische Aussteller au! der Leipziger Messe. Privatfirmen, die Niederländische Eisenbahn und die Dampfschiffahrtsgesellschaft „Zeeland“ werben auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1940. Neben zahlreichen Privatfirmen aus den Niederlanden wird auch die Niederländische Eisenbahn in Gemeinschaft mit der Dampfschiffahrtsgesellschaft „Zeeland“ auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1940 (3. bis 8. März) ihren Stand einnehmen, den sie bereits seit Jahren belegt. Die Niederländische Eisenbahn ist nicht nur in ihren Werbemethoden, sondern auch in ihrem technischen Aufbau eine der fortschrittlichsten Bahnen der W T elt. Sie wird auf der Leipziger Messe ihre neuesten Leistungen zeigen. Rohstoff bewirtschaftnng. Altpapieranordnung. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen hat unter dem 10. Februar 1940 eine Anordnung erlassen, die sich vor allem mit der Festsetzung von Höchstpreisen für die verschiedenen Altpapiersorten befaßt. In der Anordnung, die in Nr. 35 des „Deutschen Reichs-Anzeigers“ vom 10.Februar 1940 veröffentlicht ist, sind außerdem verschiedene andere Fragen, die mit der Altpapierwirtschaft Zusammenhängen, geregelt. Auf Antrag erteilen die Dienststellen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft Auskunft. Preisüberwachung. Brennstoffkleinverkaufspreise in Baden. Der Badische Finanz- und Wirtschaftsminister —• Preisbildungsstelle — hat im Zusammenhang mit der Umstellung von Oberrheinbezug auf Bahnbezug folgende Anordnung getroffen: Auf Grund des § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (RGBl. I S. 955) willige ich unter Vorbehalt des Widerrufs darin ein, daß der Kohleneinzelhandel in Baden während der Behinderung der Schiffahrt durch die gegenwärtigen Eisverhältnisse die beim Bahnbezug für Steinkohlen und für aus Steinkohlen hergestellte feste Brennstoffe entstehenden Mehrkosten bis zum Betrage von 0,10 RM./50 kg, jedoch nicht über die tatsächlich entstandenen Kosten hinaus, seinen Abnehmern weiterberechnet. Belieferung der Wehrmacht mit Lebensmitteln. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat in einem Runderlaß vom 19. Januar 1940 Anordnung getroffen über die Preise bei Wehrmachtslieferungen im Heimatkriegsgebiet. Der umfangreiche Erlaß bringt Preisvorschriften für die Belieferung in folgenden Erzeugnissen: 1. Getreideerzeugnisse (Mehl, Grieß, Hafer- und Gerstennährmittel) sowie Teigwaren. 2. Speisekartoffeln. 3. Verbrauchszucker. 4. Kunsthonig. 5. Obst, Gemüse und Südfrüchte sowie Erzeugnisse der Obst- und Gemüseverwertung. 6. Fleisch, Fett und Wurstwaren. 7. Margarine, Milch und Milcherzeugnisse. 8. Fische und fischindustrielle Erzeugnisse. 9. Eier. Die Dienststellen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft geben auf Anfrage Auskunft. Arbeitseinsatz, Arbeitsrecht, Sozialpolitik. Mitteilungen des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Südwestdeutschland. Die Amtlichen, Mitteilungen des Reichstreuhänders der Arbeit für Südwestdeutschland Nr. 1 vom 1. Januar 1940 enthalten u. a.: Allgemeine Bekanntmachungen des Reichstreuhänderamts: Gefängnis für Arbeitssabotage. Bekanntmachungen von Tarifordnungen usw.: Zu 166/1939 (Fortsetzung) Reichstarifordnung für die gewerblichen Gefolgschaftsmitglieder in der chemischen Industrie. Ergänzung der Reichstarifordnung für die gewerblichen Gefolgschaftsmitglieder in der chemischen Industrie im Deutschen Reich. Aufhebung von Tarifordnungen für das Bekleidungsgewerbe in Heimarbeit. Tarifordnung zur Wiederinkraftsetzung der Urlaubsmarkenregelung. Tarifordnung zur Ergänzung der Tarifordnung für die besonderen Bauvorhaben an der Westgrenze. Reichstarifordnung für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagestamm- und Zeitarbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie. Lohngestaltungsanordnung zur Reichstarifordnung fü£ die besonderen Arbeitsbedingungen der Montage-Stamm- und Zeitarbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie. Gesetze — Verordnungen — Erlasse: Verordnung über den Arbeitsschutz. Vom 12. Dezember 1939. Kurzarbeiterunterstützung und Familienunterhalt. (Erlaß des Reichsarbeitsministeriums.) Erlaß über Trennungszuschlag und Sonderunterstützung für Personen, die eine staatspolitisch wichtige Arbeit ausüben. Verordnung zur Änderung des Gesetzes über die Einführung des Arbeitsbuches. Vom 30. Oktober 1939 mit Begründung. Mitteilungen des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Südwestdeutschland. Die Amtlichen Mitteilungen des Reichstreuhänders der Arbeit fü: Südwestdeutschland Nr. 2 vom 15. 1.1940 enthalten u. a.: Bekanntmachungen von Tarifordnungen und Richtlinien des Reichstreuhänders für den öffentlichen Dienst und der Sondertreuhänder. Lohngestaltungsanordnung zur Reichstarifordnung für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montage-Stamm- und Zeitarbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie. Tarifordnung betr, Schlechtwetterregelung bei den Bauvorhaben Reichsgetreidespeicher in Aulendorf, Eckartshausen-IIshofen, Laupheim, Giengen a. B. und in Kupferzell. Tarifordnung für die Bauvorhaben der Reichsbahndirektion Karlsruhe: 1. H.nterzarten—Donaueschingen, 2. Mannheim—Verschubbahnhof, 3. Seckach, Bahnhofsumbau Schlechtwetterregelung) Tarifordnung für die an der Westgrenze von den Festungs- Pionier- und Nachrichtenstäben eingesetzten Baubetriebe und Landschaftsgärtnereien. Änderung der TaiifOrdnung für die Damen-Oberbe- kleidungsindustrie. r : ;.!i *1 aiSa : 1 . ■:~e*r r 1 :: r i t cm i < m :-rae; 84 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITÜNG Nr. 8/4 Änderung der Tarifordnung für die Herstellung von Hosenträgern und verwandten Erzeugnissen in Heimarbeit. H Änderung und Ergänzung der Tarifordnung für‘die gewerbliche Herstellung grüner Körbe im Gebiet des Deutschen Reiches mit Ausnahme der Ostmark und des Sudetenlandes. Gesetze — Verordnungen — Erlasse: Zweite Durchführungsverordnung zum Abschnitt III der KWVO; hier: Lohnstop. Lohnausfall bei Fliegeralarm, Erlaß des Reichsarbeitsministers. Verordnung über den Ladenschluß. Vom 21. Dezemb. 1939. Betr. Neuregelung des Ladenschlusses. Erlaß des Reichs- arbeitsministers. Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels; hier: Nachträgliche Zustimmung zur Kündigung. Fortgewährung der Werkswohnung bei Einberufung zum Wehrdienst; hier: Entrichtung eines Mietzinses. Arbeitseinsatz der Hausgehilfinnen und Hausangestellten; Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Besonders wichtig ist folgende Mitteilung: Die Bestimmungen von Tarifordnungen und Richtlinien finden, soweit sie mit den Vorschriften der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 oder anderen für den Kriegszustand erlassenen Vorschriften nicht in Einklang stehen, während der Geltungsdauer dieser Vorschriften keine Anwendung. Mitteilungen des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Südwestdeutschland. Die Amtlichen Mitteilungen des Reichstreuhänders der Arbeit für Südwestdeutschland Nr. 8 vom 1. 2.1940 enthalten u. a.: Allgemeine Bekanntmachungen des Reichstreuhänderamtes. Femsprechanschluß der Reichstreuhänderverwaltung. Personalnachrichten. Bekanntmachungen von Tarifordnungen usw. Tarifordnung betr. Mitarbeit der Schiffsmannschaften beim Laden und Löschen in der Rheinschiffahrt. Anordnung über die Beschäftigung von Hüfsleuten in der westdeutschen Binnenschiffahrt. Reichstarifordnung für landwirtschaftliche Arbeitskräfte, die nicht im Besitze der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Anordnung betr. Reichstarifordnung für landwirtschaftliche Arbeitskräfte, die nicht im Besitze der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Tarifordnung für die Hausgewerbetreibenden des Spinnstoffgewerbes über die Wiedereinführung des Urlaubs. Tarifordnung für den Erholungsurlaub der im Deutschen Spinnstoffgewerbe in Heimarbeit Beschäftigten für das Gebiet des Großdeutschen Reiches. Gleichstellung in der Maschinenlohnstrickerei für das Gebiet des Großdeutschen Reichs ohne Danzig. Tarifordnung für die an der Westgrenze von den Festungs- Pionieren- und Nachrichtenstäben eingesetzten Baubetriebe und Landschaftsgärtnereien. Tarifordnung für Filetstopfen und Durchzugsarbei- ten in Heimarbeit (Hinweis). Tarifordnung für die Pinselherstellung in Heimarbeit im Gebiet des Deutschen Reichs. Berichtigung hierzu. Tarifordnung für die im Deutschen Holzspankorbmachergewerbe in Heimarbeit Beschäftigten. Gesetze — Verordnungen — Erlasse. Verordnung über den Arbeitsschutz; Erlaß des Reichs- arbeitsministers. Wiedereinführung von Urlaub und Familienheimfahrten. T emhiedenes. Staatliche Anerkennung treu geleisteter Dienste in der freien Wirtschaft. Verleihung vonEhrendiplomenundEhrenurkunden anläßlich von Arbeitsjubiläen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß für treu geleistete Dienste in der freien Wirtschaft die Möglichkeit besteht, Ehrendiplome oder Ehrenurkunden zu beantragen. Bei einer 25 jährigen Dienstzeit kommt die Verleihung des Ehrendiploms des Herrn Finanz- und Wirtschaftsministers in Frage; bei einer 40jährigen Dienstzeit wird eine Ehrenurkunde durch das Staatsministerium — Ministerpräsident — verliehen. Die Anträge auf Verleihung des Ehrendiploms oder der Ehrenurkunde sind an die Herren Landräte, Polizeipräsidenten bzw. Polizeidirektoren zu richten. | BOCHERSCHAU \ Der Kontenrahmen für Fertigungsbetriebe. Begriffe / Zusammenhänge / Abschlußtechnik. Von Dr. Helmut Kühne und Dipl.- Kfm. Max Pickler. V, 70 Seiten mit Abbildungen. 8°. Verlagsbuchhandlung G. A. Gloeekner, Leipzig 1939. Preis 3,20 Reichsmark. Das vorliegende Buch gibt einen Überblick über die Einteilung des Kontenrahmens und zeigt, wie der Kontenrahmen bekannte buchhalterische Begriffe neu ordnet. Die Inhalte der einzelnen Konten werden besprochen. Besonders wichtige Begriffe, die für das Verständnis des Kontenrahmens, vor allem auch der Technik des Abschlusses, von Bedeutung sind, werden in Sonderabschnitten ausführlich behandelt. Die buchhalterischen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Klassen des Kontenrahmens werden stufenweise erläutert und zuletzt in einer zeichnerischen Gesamtübersicht dargestellt. Hierdurch wird eine besondere Klarheit erreicht. Ferner werden die Zusammenhänge der monatlichen Erfolgsrechnung und des Jahresabschlusses gezeigt. Das Buch behandelt stets das Grundsätzliche. Daher wird es immer seinen Wert behalten. Es kann jedem Buchhalter und Wirtschaftstreuhänder empfohlen werden. Selbstkostenrechnung und Preisbildung, in der Industrie. Unter besonderer Berücksichtigung der Leitsätze für die Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen (LSÖ) und der Kostenrechnungsgrundsätze. Von Dipl.-Ing. und Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Walter Weigmann. VI, 150 Seiten. Gr. 8°. Verlagsbuchhandlung G. A. Gloeekner, Leipzig 1939. Preis geb. 6,80 RM. Die Erkenntnis, daß eine gut ausgebaute Kostenrechnung für eine Leistungssteigerung unbedingt erforderlich ist, wird mehr und mehr Allgemeingut. In vorstehendem Buch von Weigmann wird nun das Gesamtgebiet der industriellen Kostenrechnung behandelt. Das Werk ist in besonderem Maße auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten. Der Verfasser gibt zunächst einen Überblick über die Grundbegriffe des Rechnungswesens und die verschiedenen Kosteneinteilungen, sodann erörtert er die Kostenauflösungsmethoden. Im Mittelpunkt steht das Kapitel über die Grundlagen der Kalkulation. Ausführlich werden die einzelnen Kalkulationsverfahren an praktischen Beispielen dargelegt. Ein weiterer Abschnitt zeigt den Zusammenhang zwischen Selbstkostenrechnung und Buchhaltung. Schließlich geht der Verfasser auch auf die Preisprüfung sowie die Methoden der Preispolitik ausführlich ein. Im Anhang ist der Wortlaut der Leitsätze (LSÖ.) sowie der Kostenrechnungsgrundsätze wiedergegeben, die in dem Werke überall berücksichtigt sind. Geschäftliche Mitteilungen. (Außer Verantwortung der Schriftleitung.) Beilagen-Hinweig. Der heutigen Auflage ist ein Prospekt der Firma Verlag für Reichssteuer-Tabellen G.m. b. H., Berlin W 8, Kanonierstr.38 beigefügt, auf welchen wir unsere Leser mit der Bitte um Beachtung hinweisen. Nr. 8/4 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 85 Steuermitteilungen der Wirtschaftskammer Baden Erhebung des Kriegszuschlags zur Einkommensteuer durch Steuerabzug vom Kapitalertrag. Bescheid des Reichsministers der Finanzen an die Reichs- wirtscha tskammer: Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer ist von allen Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug unterhegen, einzubehalten. Die Freigrenze (§ 2 Absatz 2 der Kriegswirtschaftsverord- nung) gilt nur für solche Steuerpflichtige, die wegen der Höhe ihres Einkommens zur Einkommensteuer veranlagt werden. Es findet nur in diesen Fällen eine ziffernmäßige Feststellung des Einkommens statt. Die Vorschrift im § 2 Absatz 2 der Kriegswirtschaftsverordnung wird, soweit es sich um Steuerpflichtige handelt, die mit ihren Bezügen nur dem Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) unterliegen, durch die Vorschrift im § 1 der Ersten EZDB ergänzt. Für die Steuerpflichtigen, die nur steuerabzugspflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen besitzen, ohne daß sie zur Einkommensteuer veranlagt werden, sieht das Gesetz eine Freigrenze aus technischen Gründen nicht vor. In diesen Fällen ist der durch Steuerabzug einbehaltene Kriegszuschlag zur Einkommensteuer auf Antrag regelmäßig zu erstatten. Hinweis auf § 131 der Reichsabgabenordnung. Einkommensteuer-Zuwendungen anläßlich des Weihnachtsfestes, des Geschäftsjahrsabschlusses oder aus ähnlichem Anlaß als Betriebsausgaben. Im Zusammenhang mit dem viel erörterten Bunderlaß des Reichsministers der Finanzen vom 18. November vorigen Jahres war zu erklären, was unter Zuwendungen aus „ähnlichem Anlaß“ zu verstehen ist. Dabei war insbesondere die Frage aufgeworfen worden, wie es sich mit Zuwendungen aus Anlaß eines Arbeiter- oder Firmenjubiläums handle. Hierzu hat der Reichsminister der Finanzen der Beichswirt- schaftskammer auf Anfrage folgende Aufklärung erteilt: Zuwendungen aus Anlaß eines Arbeitnehmer- oder Firmenjubiläums sind ebenso wie Unterstützungen der Arbeitgeber an einberufene Gefolgschaftsmitglieder grundsätzlich Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohnes. Sie sind unter bestimmten Voraussetzüngen aus Billigkeitsgründen steuerfrei. Die Zuwendungen und Unterstützungen sind Betriebsausgaben. Gebäudesondersteuer. Die Badische Regierung hat folgende Anordnung getroffen: Für Gebäude, deren Gebäudesondersteuer auf Grund der früheren Bestimmungen abgelöst worden war und für die nach dem bekannten Gesetz vom 1. Dezember 1936 die Steuer ab 1. April 1940 wieder erhoben wird, beträgt die Gebäudesondersteuer einheitlich monatlich je 4,5 Rpf. von 100 EM. Gebäudesteuerwert. Bei Gebäuden, die am 31. Dezember 1918 unbelastet waren, ist die Steuer auf Antrag so weit herabzusetzen, daß sie monatlich je 3 Bpf. von 100 RM. Gebäudesteuerwert beträgt. Wandergewerbesteuer. _ Runderlaß des Reichsministers der Finanzen vom 29. Januar 1940. (1) In Abschnitt B VI der Ausführungsanweisung zum Wandergewerbesteuergesetz ist bestimmt, daß die Wandergewerbesteuer aus Billigkeitsgründen ganz oder zum Teil erstattet werden kann, wenn wegen unvorhergesehener, vom Willen des Gewerbetreibenden unabhängiger Ereignisse der Gewerbebetrieb nicht begonnen werden konnte oder eingestellt werden mußte. Auf Grund dieser Bestimmung ist die Wandergewerbesteuer für das Kalenderjahr 1939 nach Maßgabe des Absatzes 2 auf Antrag zu erstatten, wenn durch die Einberufung des Steuerpflichtigen zum Wehrdienst der Gewerbebetrieb im Laufe des Kalenderjahrs 1939 eingestellt werden mußte. Dasselbe gilt, wenn durch die wegen des Krieges getroffenen Maßnahmen (Verdunkelung, Verkehr sein Schränkungen, Zwangsbewirtschaftung bestimmter Güter des allgemeinen Verbrauchs) der Gewerbebetrieb im Umherziehen vor Ablauf des Kalenderjahrs 1939 eingestellt oder in erheblichem Umfang eingeschränkt werden mußte. (2) Eine Erstattung von Wandergewerbesteuer kommt nur in Betracht, wenn der im Kalenderjahr 1939 tatsächlich erzielte Gewerbeertrag nicht nur unbedeutend hinter dem der Veranlagung zugrunde hegenden geschätzten Gewerbeertrag zurückgeblieben ist. Es wird deshalb bei Wandergewerbetreibenden, deren Tätigkeit in der Hauptsache in die Sommermonate fällt, in der Regel keine Veranlassung zu einer Erstattung von Wandergewerbesteuer 1939 bestehen. Bei den anderen Wandergewerbetreibenden bietet das Verhältnis, in dem der im Kalenderjahr 1939 tatsächlich erzielte Gewerbeertrag zu dem geschätzten Gewerbeectrag steht, einen Anhalt für die Höhe des zu erstattenden Betrags. (3) Die obigen Grundsätze sind entsprechend für den Erlaß der Wandergewerbesteuer 1939 anzuwenden, wenn der veranlagte Steuerbetrag in einzelnen Fällen noch nicht entrichtet worden ist. (4) Bei der Veranlagung zur Wandergewerbesteuer für das Kalenderjahr 1940 ist den Kriegsverhältnissen Rechnung zu tragen. Es ist zu berücksichtigen, daß die durch den Krieg bedingten Maßnahmen (Hinweis auf Absatz 1 Satz 3) bei vielen Wandergewerbetreibenden eine Verringerung des Gewerbeertrags im Verhältnis zum Kalenderjahr 1939 zur Folge haben werden. Die Entrichtung der Wandergewerbesteuer 1940 kann in geeigneten Fällen durch Gewährung von Stundung und Teilzahlungen erleichtert werden. Hinweis auf Abschnitt A VII 2 der Ausführungsanweisung zum Wandergewerbesteuergesetz. Umsatzsteuerumrechnungssätze für Januar 1940. Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Januar 1940 sind wie folgt festgesetzt worden: Staat Einheit RM. Ägypten. 1 Pfund. 9,82 Afghanistan.100 Afghani .... 18,75 Argentinien.100 Papierpesos . . 56,41 Australien. 1 Pfund. 7,86 Belgien.100 Belga.42,00 Brasilien.100 Milreis.13,10 Britisch-Indien .100 Rupien .... 73,68 Bulgarien.100 Lewa. 3,05 Kanada. 1 Dollar. 2,17 Dänemark.100 Kronen .... 48,10 Estland.100 Kronen .... 62,50 Finnland.100 Mark. 5,05 Frankreich.100 Francs. 5,56 Griechenland.100 Drachmen . . . 2,36 Großbritannien. 1 Pfund Sterling . 9,82 Holland.100 Gulden .... 132,63 Iran.100 Rials.14,60 Island .100 Kronen .... 88,35 Italien.100 Lire.18,10 Japan.100 Yen.58,40 Jugoslawien . . ..100 Dinar. 5,70 Lettland ..100 Lat.48,80 (Fortsetzung auf Seit» 88) 86 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUN0 Nr. 3/4 Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Wirtschafts-Zeitung legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende Ver- ' öffentlichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. .Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen,'Änderungen u. dergl. sind nicht an die badischen Industrie- und Handelskammern, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammern sind, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, O = Offenbarungseid geleistet, K = Konkurs mangels Masse abgelehnt. E = Entlassen nach sechsmonatlicher Haft. Amtsgerichtsbezirk Ackern Achern Saur Christian, Schneidermstr. 26. 1. H Schindler Josef, Malermeister 23. 1. H Oberachern Betsch II Wilhelm.19.I2.H Ottenhofen Schnurr Hermann, Mechanikermeister . 23. 1. H Amtsgerichtsbezirk Breisach z. Zt. Gottenheim Wasenweiler Briem Karl, Fuhrunternehmer 5. 1. H Amtsgerichtsbezirk Donaueschingen Donaueschingen Villinger Frau Maria, Sennhof- straße 35.11. 1. H Bräunlingen Ohnmacht Frau Hedwig, Kirchstraße.25. 1. O Amtsgerichtsbezirk Emmendingen Denzlingen Nübling Paul, Schuhmacher . 3. 1. H Mundingen Ackermann Hilda, Mühle und Sägewerk.17. 1. H Vörstetten Winkler Max Emil, Haus 132 3. 1. H Amtsgerichtsbezirk Ettlingen Ettlingen Knapp Frau Margaretha, Gehrnstr. 25 . 26.1. O Langensteinbach Höger Gustav, Rentner . . . 17.1. O Amtsgerichtsbezirk Freiburg Freiburg i. Br. Emmler Anny, Damenschneiderin, Adolf-Hitler-Str. 3401 19.1. H Erbsland Eugen, Spinnereiarb., Schwarzwaldstr. 56 .... 19. 1. H Fischer Alfred, Kaufmann, Sautierstr. 64 . 29.12.H Giorgis Ferdinand, Kraftwag.- Führer, Friedrichstr. §3 . . 12. 1. H Großklaus Helmut, Fahrzeugmechaniker, Paul-Billei-Str. Nr. 20 . 29.12.H Hermannutz Josef, mechan. Autowerkstätte, Kasernenstraße 14.3. 1. H Herth Frl. Hedwig, Angestellte, Waldkircher Straße 29 III 10. 1. H Kaiser Oskar, Wäschefabrik, Schwarzwaldstr. 8 . . . . 17.1. H Mutter Frau Maria, Sandstr. 6 10. 1. H Schüller Karl, Vers.-Oberinsp., Schlageterstr. 23.5. 1. H Vieser Fritz, Kaufmann, Münchhofstr. 8 19. 1. H Burg Goldschmidt Heinrich, Landwirt . 25.1. H Ebringen-Thalhausen Wittmer Karl, Hilfsschaffner, Haus Nr. 1.5.1. H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Klein Willy, Rest, zum Faulen Pelz, Zwingerstraße . . . 27.12.H von Seid, Freiherr Alexander, Schloß-Wolfsbrunnenweg 17 21.12.H von Seid, Freiherr Hans Alex., Kaufmann, Geschäftsführer der Seid Kompressorenbau G. m. b. H„ Schloß-Wolfsbrunnenweg 17.21.12.H Steiger Jakob, Schausteller, Plöck 67.3. 1. H Stolzenberg Karl, Gesangslehrer, Uferstr. 32 . . . . 10. 1. H Eppelheim Zeh Gottfried, Bauarbeiter, Wasserturmstr. 19 . . . . 12. 1. H Heiligkreuzsteinach Imhoff Hans, Bäckermeister . 13. 1. H Heidelberg-Kirchheim Jacob Rudolf und dessen Ehefrau Elise, Lochheimer Str. Nr. 10.9. 1. H Kaufmann Otto, Buttergroßhandlung, Oberdorfstr. 35 . 17. 1. H Rösch Ludwig, Maschinist, Obere Seegasse 34 . . . . 12. 1. H Leimen Stitzelberger Friedrich, Schneidermeister, Rohrbacher Str. Nr. 10.27.12.0 Sandhausen Pfirsching Jakob, Gärtner, Große Ringstraße 66 . . . 22.12.0 Heidelberg-Wieblingen Brücker Jakob und dessen Ehefrau Katharina, Elisabethstraße 10.10. 1. H Pulster Georg, Malermeister, Wildstr. 9.3.1. H Wilhelmsfeld Oelschläger Georg, Schneider 10. 1. H Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Karlsruhe Bitzer Ferdinand, Gärtnerei, Eschen weg 24 . 30.1. H Boentgen Hermann, Graphiker, Karl-Friedrich-Straße 6 . . 30.1. H von Bohlen und Haibach Heinrich, Amalignstr. 9 . . . . 30. 1. H Deuerer Adolf, Maler, Markgrafenstraße 47.17. 1. O Füchtner Wilhelm, Lönsstr. 4. 29. 1. H Gutfleisch Peter, Bauingenieur, Lenzstr. 3.27.1. H Hansmann Franz, Transportunternehmen, Augartenstr. Nr. 37.16. l.H Hofsäß Erwin, Fettgroßhandlung, Kastenwörthstr. 68 . 19.1. H 23. l.H Kohlstedt Franz, Arbeiter, Schützenstr. 74 . 23.1. H Müller Anton, Lammstr. 12 . 24. 1. H Peter Irma, Erbprinzenstr. 21 16.1. H Ruch Karl, Baumeisterstr. 32 17. 1. H Blankenloch Hartmann Wilhelm, Heizer, Adolf-Hitler-Straße 23 . . 23. 1. H Amtsgerichtsbezirk Konstanz Konstanz Egelkraut Ottilie, Priv., Wiesenstraße 17.28.12. H Kriechbaum Georg, Steinhauer, Zollernstraße 6.28.12.H Moppes Gustav, Adolf-Leo- Schlageter-Straße 11 . . . 21.12.H Nr. 3/4 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITÜNG 87 Amtsgerichtsbezirk Lörrach Hauingen Rupp Ernst Friedrich, Zimmermeister, Bahnhofstr. 9 . . 29. 1. O Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Mannheim Berkler Johann, Seckenheimer Straße 92 ........ 16. 1. H Bürkel Karl junior, Kaufm., N 7, 1.27. 1. H Haas Käthe geh. Bonn, P 2, 8/9.17.1. H Hafner Ludwig, Gipser, S 3, 2 20. 1. H Hammer August, T 2, 19 . . 17. 1. H Hammer Marie, G 7, 25 . . 24. 1. H Heil Oskar, Kaufmann, Meerfeldstraße 64/65 . 10.1. H Hofmann Heinrich, Buchbinder, K 2, 5.17.1. H Hönige Eugen, Monteur, Garnisonstr. 6.17.1. H Horn Leopoldine geh. Fischer, Gärtnerstr. 31 a.10. 1. H Hubschneider Anna, K 1, 12 17.1. H Janson Elfriede Ww., R 4, 5 26. 1. H Kops Friedrich, Kolonialwar., Augartenstr. 102.12.1. H Mayer Rudolf Ludwig Herrn., Autoschlossermeister, Schwetzinger Straße 98 . 10.1. H 10.1. H 10.1. H Motz Robert, Schneider, E3,15 16. 1. H Ohnesorg W., Kaufm., Ö 7, 21 26.1. H Plechinger Adolf, Schmied, Wachenburgstraße . . . . 23.1. LI Pütz Hans, Malermeister, C 4, 20/21.15.1. O Restle Adolf, Rheinhäuser Str. Nr. 49.11. 1. H Inhaber der Firma J.P. Schilling, Rheinhäuserstr. 24b . 5.12. H Seckel Hermann, Maurermstr., Alphornstr. 48.5.1. H Wagner Willi, Priedrichsring 42 12.1. H Werle Fritz, Kaufmann, L 4, 8 11. 1. O Edingen a. N. Helmstädter Ferdinand, Baumschulen .10. 1. H Feudenheim Hohlfelder Maria,Ziethenstr.21 17. 1. H Friedrichsfeld Adler Artur, Schlettstadter Straße 39.10. 1. H Diehm Fritz, Kaufmann, Main-Neckarbahn-Straße 11 15. 1. O Käfertal Jülch Elisabeth, Morgenröte42 19. 1. H Jülch Friedrich, Morgenröte42 19. 1. H Sandhofen Günderoth Martin, Spezialgeschäft für Wand- und Fußboden-Plattenbelag, Sandhofer Straße 275 .... 17.1. H 17. 1. H Samstag Georg, Kolonialwarenhändler, Falkenstr. 2 . . . 22. 1. K Waldhof Neubert Herbert, Hinterer Riedweg 85.11. 1. H Amtsgerichtsbezirk Pforzheim Pforzheim Haberstroh Mina Ww.. Kl. Gerbergasse 18 ... . 25. 1. H Katz Babette Ww., Altstädter Kirchen weg 39.11.1. H Kilgus Ernst, Polsterer, Westliche 125.. 15. 1. O Müller Emmy Ehefrau, Bismarckstraße 20.11. 1. H Rau Fritz, Schlosser, Pfarr gasse 18.18. 1. H Roos August, Waschanstalt, Birkenweg 2.18.1. H Roos August, Hilfsarbeiter, Birkenweg 43 . 29.1. O Wörtz Richard, Schreinermstr., Zerrennerstr. 22.18.1. 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H Häßler Gustav, Glasermstr., • Bogengasse 3.19.12.H Häßler Klara, Bogengasse 3. 19.12.H Langer Karl, Bahnarbeiter, Brunnenstr. 20.31. 1. H Nobs Alfred, Langstraße . . 31.1. H Schmid Maria Ww., Kanzleistraße 5.31. 1. H Bad Dürrheim Milz August. Klengen Haas Paul, Malermeister St. Georgen (Schwarz»-.) Winter Karl, Strandbad Unterkirnach Ketterer Donat.23. 1. H Amtsgerichtsbezirk Weinheim . 31. l.H . 31.1. H . 23. 1. H Weinheim Kapp Gotthilf, Vertreter, Friedrich-Vogler-Straße 32 . 15.12. H Reuß Josef, Gipsermeister, * Bosestr. 6.1.12. H 1. 12. H 15.12.H Volk Alfred, Friseur . . . . 4. 12. H Laudenbach Krämer Heinrich, Konditormeister, Bahnhofstr. 63 a . 15.12.H Amtsgerichtsbezirk Wertheim Sonderriet Kirchner Peter, Landwirt . . 27.10.H Amtsgerichtsbezirk Wiesloch Dielheim Stammer Franz, Malermeister 23-1. H Berichtigungen. Folgende Haftbefehle wurden aufgehoben : Amtsgerichtsbezirk Heidelberg. Heidelberg. Odenwald Anna, Krönprinzenstr. 32, H. 15.8.1939 (siehe Badische Wirtschafts-Zeitung, 1./2. September-Heft 1939, Nr. 17/18). Amtsgerichtsbezirk Mannheim. Oexle Hans Werner, Rechenmaschinen, Richard-Wagner-Straße 6 (früher Moll- straße 13), H. 22.12. 1939 (siehe Badische Wirtschafts-Zeitung, 1. Januar- Heft 1940, Nr. 1). C. HAUSHAHN MASCHINENFABRIK STUTTOA RTsFeuerbach Aufzüge • Krane 38 BADISCHE WIBT8CHAFT8-ZEITüNG Nr. i/4 (Fortsetzung von Seite 86) Litauen. . . . 41,98 Luxemburg. . . . 10,50 Neuseeland. . . . 7,86 Niederländisch-Indien . . . 100 Gulden . . . 183,56 Norwegen. . . . 56,65 Palästina. . . 1 Pfund . . . . . 9,82 Portugal. . . . 9,12 Rumänien. .. 100 Lei . . . . . 1,92 Schweden. . . . 59,85 Schweiz.100 Pranken .... 55,92 Slowakei.100 Kronen .... 8,60 Spanien.100 Peseten .... 25,64 Südafrikanische Union ... 1 Pfund ..... 9,82 Türkei. 1 Pfund. 1,98 Ungarn.100 Pengö.61,22 (beiAusfuhr nachüngam) Uruguay. 1 Peso.0,92 Verein. 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Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510-4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402). Bezugspreis vierteljährlich 1.30 M zuzüglich Postzustellgeld. Bestellungen beim Verlag nnd jeder Postanstalt. Anzeigenpreise: V, Seite, 262 mm hoch j und 175 mm breit, 112.— 0MI, V 2 Seite, 125 mm hoch und 175 mm breit oder 252 mm hoch und 85 mm breit, 66.— SM, 1 / 4 Seite, 125 mm hoch und 85 mm breit J oder 62 mm hooh und 175 mm breit, 28.— *6%, 1 „ Seite, 62 mm hoch und 85 mm breit oder 30 mm hoch und 175 mm breit, 14.— Vie Seite, 30 mm hoch]! und 85 mm breit oder 14 mm hooh und 175 mm breit, 7.— iftX, tSeite, 80 mm hooh und 42 mm breit oder 14 mm hooh und 85 mm breit, 8.60 0X. f Rabatt bis zu 16 % bei 24 Wiederholungen. 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Das Buch fand seit seinem ersten Erscheinen vor etwa zwei Jahren so starken Anklang, daß es jetzt bereits in dritter, erweiterter Auflage vorliegt. Das vorliegende Buch behandelt eines der zur Zeit aktuellsten volkswirtschaftlichen Probleme. Es zeigt eine eindrucksvolle Bilanz des deutschen Ernährungshaushaltes, ohne dabei einseitig mit statistischem Material zu operieren. Erzeugung und Verbrauch der Hauptnahrungsmittel werden vom praktischen Volkswirt untersucht und allgemeinverständlich dargestellt. Nach Behandlung des eigentlichen Nahrungsverbrauchs be-i leuchtet der Verfasser die Wirkung der großen Unbekannten in der Nahrungsversorgung. Besonders weist er auf die Psychologie des Verbrauchers hin. Von großem Interesse ist der Hauptteil, der sich mit Produktionssteigerung, Intensivierung, Vorratswirtschaft und Marktordnung befaßt. Schließlich geht der Verfasser auf die wichtigen Prägen der Verbrauchslenkung ein. Intj ganzen ein sehr aufschlußreiches Werk. „Das Aktivierungsproblem in der Handels- und Stcuerbilanz.“ Von Dr. jur. A. Walther, Heidelberg. Verlag: Thiemesche Druckereien G. m. b. H., Kaiserslautern. Der Familienunterhalt während des Kriegsdienstes für die Einberufenen und ihre Angehörigen (einschl. Räumungsfamilienunterhalt). Von Diplom-Volkswirt Dr. rer. pol. Fritz Schwarzbauer. Deutscher Betriebswirte-Verlag Kom.-Ges. Böhme & Co., Berlin 1940. 46 Seiten. Preis 1,80 BM. Die Gewährung des Familienunterhalts wurde in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen eingehend geregelt. Mit Bücksicht auf die große wirtschaftliche Bedeutung für alle Beteiligten ist es sehr erwünscht, daß die vorliegende Schrift einen allgemein verständlichen Überblick über die ein- chlägigen Fragen gibt. Der Verfasser hat mit der vorliegenden Arbeit promoviert, sie verdient aber eine Verbreitung in weitesten Kreisen, und zwar nicht nur der Wissenschaft, sondern auch der Praxis. Wajther hat unter Auswertung des umfangreichen Schrifttums} eine zusammenfassende Darstellung gegeben, die sich mit den einschlägigen Begriffen Handels- und Steuerbilanz, der Aktivierung usw.auseinandersetzt und sich mit den Grundlagen der Aktivierung in der Handels- und Steuerbilanz befaßt. Daneben wird eine Beihe sehr wichtiger Einzelfragen in der Schrift be-, handelt. Die Darstellung kann jedem praktischen Betriebswirt und Steuerberater ebenso empfohlen werden wie demjenigen, der sich mit den Zusammenhängen wirtschaftlich zu befassen hat. Alle Drucksacn en für Gewerbe, Handel und Industrie, von der einlachen Geschäftskarte bis Zum luxuriös ausgestatteten illustr. Katalog, liefert in gediegener Ausführung zu günstigen Bedingungen und in kürzester Zeit C. F. Müller, Karlsruhe (Baden) Ritterstraße I Fernsprecher 7400—7402 Bad. Kommunale Landesbank - Girozentrale - Öffentliche Bank- u. 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