BADISCHE WIRTSCHAFTS - ZEITUNG Amtliches Organ der Wirtschaftskammer Baden and der badischen , Industrie- und Handelskammern Mannheim, Karlsrahe, Pforzheim, Freiburg mit den Bezirksstellen Schopfheim and Konstanz, zugleich Mitteilungen des Amtlichen Getreide-Großmarktes Karlsruhe 20. Jahrgang Karlsruhe, 2. Juli-Heft 1940 / Erscheint monatlich 2 mal Nummer 14 AUS DEM INHALT: Titelbild: Annahme-Ausgabe-Halle im NS-Musterbetrieb Ortenauer Milchzentrale G.m.b.H. Offenburg. (Aufnahme: Werkfoto.) Autarkie: Grundpfeiler der Kriegsbereitschaft Italiens. Von Dr. Pio Alberto Favero, Deutsch-Italiertische Handelskammer in Frankfurt a. M. — Die Industriefacharbeiterprüfung Frühjahr 1940 bei der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, ihre Ergebnisse und Auswertung — Antragsvordrucke für die Devisenbewirtschaftung und ihre Verwendung — Sonstige Nachrichten : Verkehr — Rohstoffbewirtschaftung — Arbeitseinsatz, Arbeitsrecht, Sozialpolitik — Verschiedenes — Steuermitteilungen der Wirtschaftskammer Baden — Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte — Bücherschau Autarkie: Grundpfeiler der Kriegsbereitschaft Italiens. Von Dr. Pio Alberto Favero, Deutsch-Italienische Handelskammer in Frankfurt a. M. Was führte zur Autarkie? „Es gibt nicht eine Wirtschaft der Friedens- und eine solche der Kriegszeit; es gibt nur eine Kriegswirtschaft, denn geschichtlich, nach der Zahl der Kriegsjahre, ist erwiesen, daß der bewaffnete Kriegszustand der normale Zustand der Völker ist .. . Es ist also der Tatbestand, ja das immanente Fatum der Auseinandersetzung mit den Waffen, die die Wirtschaft beherrschen müssen und beherrschen. Wer anders denkt, handelt gewissenlos und hat kein liecht, sich über die Katastrophe, der er entgegengeht, zu beklagen und zu wundern.“ Mit diesen Worten begründete der Duce die Daseinsberechtigung der Autarkiepolitik Italiens anläßlich der vorjährigen Novembertagung des Obersten Autarkie- Ausschusses, der alljährlich zur Berichterstattung Zusammentritt am Jahrestag der „ungerechten und dennoch — entgegen dem Willen der Urheber — (nach den Worten des Duce) nutzbringenden Sanktionen.“ Diese Politik wurde eine organische und totalitäre Auffassung von dem Augenblick an, in dem es klar wurde, daß die politische Unabhängigkeit eines Landes ohne die entsprechende wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht mehr gedacht werden konnte. Heute ist die Autarkie mehr als eine Gelegenheitsund Zweckmäßigkeitslösung, sie ist eine wirkliche und ausgesprochen neue wirtschaftspolitische Anschauung, die das wirtschaftliche Optimum eines Landes in der Autonomie im nationalen Sinne sieht, anstatt in der Utopie des auf dem Automatismus der vergleichenden Kosten sich stützenden Weltmarkts; diese Anschauung war auch die logischste Ve^haltungsweise eines Staates, der sich korporativ definiert, d. h. einer Verschmelzung politich-wirtschäftlicher verfassungsmäßiger Kräfte, aufgebaut auf der beigeordneten und aktiven Intervention der staatlichen Behörden einerseits und der wirtschaftlichen Gruppen (Korporationen) andererseits. Die Richtlinien autarkischer Politik, wie sie in den verschiedenen Sektoren der Nationalwirtschaft verwirklicht worden sind, können in folgenden Punkten zusammengefaßt werden: 1. Höchste Auswertung des einheimischen Bodens; 2. höchster Anteil der einheimischen Arbeit an der Gütererzeugung, sei es aus sozialpolitischen Gründen, sei es, weil, je mehr der Güterproduktions- zyklus sich im Innern des Landes abspielt, der Bin- * nenmarkt um so kontrollierbarer' und von internationalen Schwankungen unabhängiger ist; 3. Ausgleich des Außenhandels aus Währungsgründen. Vom Gesichtspunkt des Krieges interessiert die Autarkie als Lösung des Problems der Ernährungsauto- nomie, die Grundlage der inneren Widerstandskraft des Landes, und als Potenzierung des industriellen Organismus, das Mittel der Wehrkraft. \ Autarkieplan hinsichtlich der Volksernährung. Dieser wichtige und erfolgreichste Teil der faschistischen Wirtschaftspolitik kann mit folgenden Hauptpunkten umschrieben werden: Bodengewinnung („Boni- fica integrale“), Getreideschlacht, Einlagerungspolitik. Die „Bonifica integrale“ bildete eine mühevolle Arbeit der Gewinnung jener restlichen Teile des einheimischen Bodens, die, an sieh fruchtbar, lange Jahre unbebaut geblieben sind. Seit 1922 hat der Staat für dieses riesenhafte Werk über 8 Milliarden Lire aüs- gegeben, aber die gänzliche oder teilweise Urbarmachung von 2 Millionen Hektar erreicht und fünf neue Gemeinden gegründet (Littoria, Sabaudia, Pontinia, Aprilia, Pomezia). Die Notwendigkeit dieses Werks ergab sich aus dem starken jährlichen Anwachsen der italienischen Bevölkerung, die in den Jahren 1911—1938 allein im Mutterland von 35 auf 44 Millionen Menschen gestiegen ist. Gegenwärtig ist man aus den gleichen Gründen dabei, den restlichen Latifundienbesitz in Sizilien aufzuteilen, um neue, bisher ungenügend bebaute Landstriche durch bessere soziale Verteilung einer intensiven Ausnutzung zu unterwerfen. Einen gewissen Beitrag zur Lösung des Raumproblems bildete die Eingliederung Albaniens, für das bereits ein Meliorationsplan für 200 000 Hektar entworfen wurde, der in 10 Jahren mit einem Gesamtaufwand von 1,2 Milliarden Lire durchgeführt werden soll. Wenngleich Albanien den Anbau von Getreide, Mais, Tabak sowie die Viehzucht in großem Stil und nach modernen Gesichtspunkten gestattet, so ist doch die Raumfrage das wichtigste Problem des Wirtschaftslebens Italiens, auch wegen der während der letzten Jahre erfolgten stän- i 144 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZEITüNG Nr. 14 digen Rückkehr von Landsleuten, die bis dahin im Ausland gelebt hatten. Der zweite Punkt der faschistischen Agrarpolitik zielte dahin, die Erzeugung von Getreide, der Hauptnahrung des Landes, die in den vergangenen Jahren stets die Handelsbilanz mit erheblichen Zahlen belastete, auf eine dem Konsum gleiche Höhe zu bringen. Die Phasen der vom Duce selbst im Jahre 1925 angesagten „Getreideschlacht“ lassen sich in folgenden Zahlen zusammenfassen: im Jahre 1913 wurden 58,5 Mill. dz Weizen erzeugt und 18 Mill. dz eingeführt, im Jahre 1929 wurden 70 Mill. dz erzeugt und 17 Mill. dz eingeführt, im Jahre 1932 betrug die Erzeugung 75 Mill. dz und die Einfuhr 10,5 Mill. dz, bis im Jahre 1938 die Erzeugung sich auf etwas mehr als 81 Mill. dz und die Einfuhr auf etwas wenigej: als 3 Mill. dz belief. Der Erfolg der Getreideschlacht ermöglichte die Beschränkung der Weizeneinfuhr auf eine geringfügige Zahl der Statistik des italienischen Außenhandels, und zwar auf 1,4 % der Gesamteinfuhr, während sie in der Vergangenheit bis zu 9 °/o erreichte. Durch die Einführung der Einlagerungspflicht zunächst für Getreide und fortschreitend für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse, deren Verkauf durch besondere Stellen erfolgt, strebte der Staat im Anschluß an die Regelung der Erzeugung die Stabilisierung des Marktes für landwirtschaftliche Produkte an durch die Festsetzung von Einheitspreisen zur Abwehr der Schwankungen der freien Konkurrenz und beabsichtigte außerdem sich die Kontrolle über die verfügbaren Nahrungsmittelmengen zu verschaffen. • Den tatsächlichen Beitrag des Plans für die Ernährungsautarkie zur einheimischen Wirtschaft beweist die ständige Abnahme der Gesamteinfuhr an Lebensmitteln, die von einem Durchschnitt von 2,5 Mill. Tonnen in der Zeit von 1911—1913 auf wenig mehr als 1 Mill. Tonnen im Zeitraum 1933—1938 sank. Diese Abnahme ist um So mehr bedeutsamer, berücksichtigt man die erwähnte Bevölkerungszunahme und die Steigerung, die sich in der Gesamtheit der sonstigen Einfuhr feststellen läßt. Lebensmitteleinfuhr (in Tonnen) Lebensmittel insgesamt Weizen Menge (1000 t) kg je Einwohner o/o der Gesamteinfuhr Menge (1000 t) kg je Einwohner o/o der gesamten Lebensm.- Einfuhr °/ 0 der Gesamteinfuhr 1911 2 580 74,12 15,06 1391 39,96 53,91 8,11 1932 2 309 55,32 13,05 1056 25,32 45,72 5,97 1936 1048 24,29 6,64 535 12,40 51,05 3,30 1938 827 19,04 4,01 290 6,85 35,14 1,41 Die Abnahme der Lebensmitteleinfuhr hängt nicht allein von den Erfolgen der Getreideschlacht ab; sieht man vom Weizen ab, so sank in der Tat die Einfuhr an Lebensmitteln ebenfalls stetig besonders von 1928 an, in welchem Jahr sie noch 1 641 832 Tonnen betrug, 1 auf einen Jahresdurchschnitt von etwas mehr als 500 000 Tonnen, was auf den Kopf der Bevölkerung eine Abnahme von 30/40 °/o auf 12/13 % bedeutet. Berücksichtigt man ferner den Lebensmittelbedarf je Einwohner, der 1938 auf 576,07 kg, d. h. etwas mehr als 3000 Kalorien täglich, errechnet wurde, so ergibt sich, daß an Lebensmitteln im gleichen Jahr etwa 19 kg, d. h. 3,27 °/o, eingeführt und damit als unersetzbar angesehen wurden, woraus geschlossen werden darf, daß gegenwärtig die inländische Erzeugung 97% des Gesamtkonsums an Lebensmitteln der 44 Millionen Italiener deckt. Autarkiepläne hinsichtlich der Wehrkraft des Landes. Wie für die Getreideschlacht im Ernährungssektor, so bezeichnete der Duce seinerzeit als Hauptpunkt der Autarkie im industriellen Sektor die Beschränkung der Eisen- und Kohleneinfuhr auf das Mindestmaß. i \ Italien ist ein bekanntlich eisen- und kohlenarmes Land, besonders im Vergleich mit den verfügbaren Mengen der anderen großen europäischen Mächte. Dieser Mangel lastete in der Vergangenheit auf der Entwicklung der einheimischen Industrie, insbesondere der Schwerindustrie, die überdies die Schlüsselindustrie für die Friedens- und Kriegsausrüstung eines Landes ist. Der Autarkieplan für die Eisenindustrie stellt sich in doppelter Form dar: 1. Höchste Entwicklung und Leistungsfähigkeit des einheimischen Erzbergbaus, vor allem in der Eisenerzgewinnung, deren Erzeugungszahl im Jahre 1937 bereits 1,1 Mill. Tonnen erreichte, jedoch verdoppelt werden soll; 2. Umformung der einheimischen Eisenhüttenanlagen, derart, um hinsichtlich des Rohmaterials vom eingeführten Schrott auf das insoweit als möglich im Inland gewonnene und für den Rest auf eingeführtes Eisenerz überzugehen. In diesem Sektor hat der Staat nicht nur die Richtlinien des Programms gegeben, er führt es vielmehr zum großen Teil selbst durch, insofern er über Kontrolle und vorherrschende Beteiligungen an den zur Durchführung des Plans eingesetzten Gesellschaften (Finsider und Cogne) verfügt. Die verfügbaren Mengen an Eisenerz während der letzten Jahre ergeben sich aus der folgenden Tabelle (in 1000 .Tonnen): Eisenerz Erzeugung -pyrite Gesamt Einfuhr Eisenerz -pyrite Gesamt Verfügbare Mengen insgesamt 1934 502 812 1314 295 119 414 1729 1935 569 833 1402 187 35 222 1624 1936 858 865 1723 40 33 73 1796 1937 1011 915 1926 183 26 209 • 2135 1938 1016 919 1935 386 15 401 2 336 Zur Auswertung obiger Zahlen mu,ß berücksichtigt werden, daß die italienische Eisenerzeugung, die sich unmittelbar nach dem Kriege, d. h. in einem Zeitraum mit außerordentlich erhöhtem Schrottvorrat, mit besonderer Intensität entwickelte, vorwiegend durch Anlagen mit fester Beschickung erreicht wurde, wobei also Schrott das hauptsächlichste Ausgangsmaterial bildete, was eine stets hohe Schrotteinfuhr bewirkte, die in den Jahren, 1937 und 1938 545 253 bzw. 673 902 Tonnen betrug und damals 30 °/o des Bedarfs an Eisenrohmaterial für die vom italienischen Markt benötigte Fertigwarenproduktion ausmachte. Im Februar 1939 übertrug der Interministerielle Autarkie-Ausschuß der Finsider und Cogne die Aufgabe, die Eisenerzschürfung auf einheimischem Boden zu verstärken und zu vertiefen. Man rechnet an einheimischen Verfügbarkeiten mit einem Reservepotential von 100 Millionen Tonnen Eisenerz pnd 15 Mill. Tonnen Pyriten, wozu im vergangenen Jahre die Vorkommen in Albanien kamen, die, da sie auf 10/20 Mill. Tonnen geschätzt werden, in Wirklichkeit bescheiden sind. Der Plan des Abbaus der letzteren fällt jedoch nicht in den nationalen Autarkieplan, da er .von einer dritten Gesellschaft ausgeführt mit dem Ziel, im Jahre 1941 eineinhalb Millionen Topnen Erz zu gewinnen, die am Ort durch die Errichtung von Stahlwerken verwertet werden sollen. In diesem Sektor ist, wenigstens innerhalb einer gewissen Zeit, die vollständige Unabhängigkeit vom Ausland nicht zu erwarten, schon wegen der ständigen Steigerung der einheimischen Eisenerzeugung, die» folgenden Entwicklungsgang zeigt (in Tonnen): Eisen Stahl 1937 790 000 2 087 000 1938 864 000 2 324 000 Steigerung gegenüber dem Vorjahr 9,2 °/o 11,2 °/o Ein Vergleich mit den anderen wichtigen Ländern zeigt sofort, daß diese Erzeugung nur ein Minimum bedeutet gegenüber- dem tatsächlichen Bedarf des auf immer größere Entwicklung gerichteten Landes: Nr. 14 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 145 Am II Juli 1940 verstarb in Baden-Baden das Beiratsmitglied unserer Kammer, Herr Fabrikant Wilhelm Trefzger, Betriebsführer der Firma Süddeutsche Möbelindustrie Gebr.Trefzger G.m.b.H., Rastatt. Der Verstorbene gehörte der Kammer seit dem Jahre 1935 an und hat sich mit Interesse den Belangen der Wirtschaft gewidmet. Sein Andenken wird bei der Kammer stets in Ehren gehalten werden. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. Fritz Rolf Wolff. Krienen. Eisenverbrauch je E inwoh kg \ England 277,3 U.S.A. 221,5 Belgien—Luxemburg ' 142 Frankreich 123*2 Japan 85,7 Italien 59,7 Das Autarkieproblem der nächsten Zukunft zielt mehr als auf eine Produktionssteigerung auf den Umbau der ganzen einheimischen Eisenhüttenanlagen zwecks Übergang der Erzeugung aus der festen Beschickung zum integralen Zyklus. Zu diesem Zweck werden 1941 drei große neue Werke zur Stahlerzeugung in Betrieb gesetzt, von welchen zwei aus dem Umbau der vorhandenen Anlagen hervorgehen, dagegen das dritte einen vollständigen Neubau darstellt. Bis zur Vollendung dieses Umbaus wird sich die Stahlerzeugung auf der Höhe der letzten beiden Jahre bewegen (die Produktion von 1929 = 100 angesetzt, beträgt die Produktion von 1938 108,5), unter zweckmäßiger Abstufung des internen Bedarfs. Beim Abschluß des Autarkieplan’s (1941) wird die Erzeugung auf den Index .von 117, d. h. 2,5 Mill. Tonnen, gebracht sein und erst in der darauffolgenden Zeih wird das Ziel von 4 Mill. Tonnen (= Index 187) erreicht werden. Für die Erzeugung der jährlich 2,5 Mill. Tonnen Stahl besteht das verfügbare Rohmaterial aus 1,6 Mill. einheimischen Erzen (wie vom Autarkieplan vorgesehen), 1 Mill. Tonnen einheimischem Schrott (unter 'Ausnützung auch der privaten Altmetallsammlung), aus der Jahreserzeugung von Eisenpyriten sowie einer jährlichen Eisenerzeinfuhr, die 1,4 Mill. Tonnen betragen wird und die im Ernstfall, zum Teil wenigstens, durch erhöhte Förderung in Albanien wird gedeckt werden können. Der Plan der Kohlenautarkie verbindet sich mit dem Generalplan hinsichtlich der Energiequellen, der wie folgt umschrieben werden kann: 1. Höchste Auswertung der einheimischen Vorräte an Steinkohle, die innerhalb dieses Jahres jährlich 5 Mill. Tonnen erreichen muß; 2. hinsichtlich der Treib- und flüssigen Brennstoffe, wofür Italien vollständig die Rohstoffe fehlen, Umlagerung des Bedarfs an Fertig- auf Rohprodukte mit Devisen- und Versorgungsvorteilen; * 3. Ersetzung von Kohle und Mineralölen durch elektrische Energie und Nebenprodukte, die im Inland erzeugt werden können (Treibälkohol, Naturgase). Der jährliche Gesamtenergiebedarf in Italien betrug im Jahre 1938: Fossile Brennstoffe: 12 500 000 Tonnen, Flüssige „ : 2 600 000 „ , Gasförmige „ : 537 000 000 Kubikmeter, Elektr. Energie : 13 Milliarden Kwh, an welchem Verbrauch die Industrie mit 4 861 962 (1937) PS, das Eisenbahnnetz mit 22 869 Km, die mit Maschinenkraft betriebenen Schiffe der Handelsflotte mit 1 876 316 Nettoregistertonnen, das Kraftfahrwesen mit 695 535 Einheiten beteiligt waren. Dieser Verbrauch ist im Vergleich mit dem der anderen wichtigen Länder wahrscheinlich bescheiden. JahresverbrauchjeEinwo hneranKohle Petroleum und e 1 e k t r. Energie , au Kohle umgerechnet, während des Jahr fünftsl932 — 1 9 3 7. Länder Kohle dz je Einw. Mineralöle kg je Einw. Elektr. Energie Kwh je Einw. Gesamtzahl U.S.A. 321 104 314 5 England 371 219 11 4 Belgien 331 80 ? 3,50 Frankreich 153 163 185 2 Rußland 80 186 179 1,05 Italien 30 44 340 0,70 Hinsichtlich dieses stark und stetig steigenden Verbrauchs ist Italien in dem nachstehend angezeigten Maße vom Ausland abhängig: Einfuhr (in Tonnen) 1938 1937 Steinkohle 12 032 288 12 926 719 Mineralöle und Rückstände 2 623 718 2 573 650 Die Größe der einheimischen Vorkommen an festen Brennstoffen ist ziemlich bescheiden und läßt auclj hinsichtlich der Qualität zu wünschen übrig, da es sich um Materialien von geringem Heizwert und großem Gehalt an nichtbrennbaren Substanzen handelt. Sie umfaßt: 146 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 14 Anthrazit Umfang der Vorkommen 32 Millionen Heizwert/ Kalorien ■ 4530—5000 Torfhaltige Braunkohle 259 ,, 2600—3500 Pechhaltige Braunkohle und liburnische Kohle 137 4800—6500 Torf 10 5000 Bis jetzt war die Ausbeutung dieser Vorkommen ziemlich begrenzt, so daß der Jahresverbrauch, wie erwähnt, zu 9 /io durch Steinkohleneinfuhr mit einem Aufwand von etwa 2 Milliarden Lire gedeckt wurde. Gemäß dem Autarkieplan, der im übrigen zur ausschließlichen Verwendung einheimischer Brennstoffe für Heizzwecke führt, wird eine anfängliche Jahresproduktion von 4 bis 5 Mill. Tonnen erwartet, um alsdann eine feststehende Erzeugung von 7 Mill. Tonnen zu erreichen (wovon 4 Millionen liburnische Kohle und pechhaltige Braunkohle sowie 3 Millionen xyloid- und torfhaltige Braunkohle), die in Kalorien 4 Millionen ausländischer Kohlen bzw. V3 des Gesamtverbrauchs gleichkommt. Bezüglich des Restes wird man sich weiterhin der Einfuhr aus dem Ausland bedienen, die jedoch jetzt hinsichtlich des Krieges veilkommen gesichert ist, da einziger Kohlenlieferant nunmehr das befreundete Deutschland ist. Wir haben bereits auf den Umstand hingewiesen, daß Italien nicht über natürliche Reserven an flüssigen Brennstoffen verfügt. Um diesen absoluten Mangel mit den Erfordernissen wirtschaftlicher Unabhängigkeit auszugleichen, wurden auch auf diesem Gebiet die ausländischen Bezüge von den Fertigprodukten auf die Rohprodukte verlagert durch die Errichtung einheimischer Raffinerien, deren Erzeugung gegenüber der Einfuhr von 1938 sich wie folgt darstellt: Rohöle Einfuhr 1424 170 Erzeugung (Tonnen) Benzin 98 700 402 000 Rafffn. Petroleum 51700 150 000 Heizöle 955 000 687 000 Schmieröle 43 940 75 000 Der Autarkieplan sieht einen weiteren Ausbau der Raffinerien vor, weshalb sich der einheimische Einfuhrbedarf gänzlich auf Rohprodukte wird orientieren müssen. Im 1. Vierteljahr 1939 wies der Produktionsindex der einheimischen Raffinerien gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres eine Steigerung von 36,7% auf. Albanien wird zwar zur Lieferung von Rohstoffen, besonders durch seine, Petroleumfelder in Devoli, beitragen; da indessen dieser Beitrag nicht in einem Ausmaß von mehr als 11 °/o des einheimischen Bedarfs vorgesehen ist, sieht der Autarkieplan die Ausbeutung anderer einheimischer Quellen vor, nämlich öle aus Asphaltgestein, Braunkohlenöle, vegetabilische öle, Erdgas, die den nachstehenden Beitrag zur Jahreserzeugung an Treibstoffen liefern sollen: Erzeugung Äquivalent in Benzin u. Naphta Benzin aus einheimischen Rohölen 15 000 15 000 Mineralöle aus: Asphalten 100 000 100 000 albanesischem Petroleum 240 000 240 000 destill. Braunkohle 185 000 185 000 Alkohol 168 000 120 000 Vegetabilische Kohlen — . — 30 000 Naturgase m 3 10 000 000 10 000 Es bleibt noch eine Lücke hinsichtlich des internen Verbrauchs von über 1,5 Mill. Tonnen, die jedoch durch Einfuhr von Rohprodukten gedeckt werden muß. Selbstverständlich kann niemand sagen, wie der Fehlbedarf im Ernstfall gedeckt werden wird { Es darf aber darauf hingewiesen werden, daß bereits aus den Statistiken des Einfuhrhandels 1938 sich Überschüsse der Einfuhr (nicht nur dieser Warengattung) gegenüber dem normalen Verbrauch ergeben, weshalb man anzunehmen berechtigt ist, daß von jenem Jahr an man für die Bildung von Reserven Sorge getragen hat. Aus obiger Darlegung geht hervor, daß in den wesentlichsten Sektoren der einheimischen Wirtschaft die Autarkiepläne, wenngleich noch im Stadium der Durchführung, bereits dazu beigetragen haben, wehrwirtschaftlich einen gewissen Unabhängigkeitsgrad zu erreichen, der in folgenden Punkten zusammengefaßt werden kann: 1. Fast! vollkommene Unabhängigkeit in der Versorgung mit Lebensmitteln, da nur 3 % des genannten Verbrauchs eingeführt wird. Diese 3 % enthalten die Einfuhr an Weizen der letzten Jahre, die mehr den Charakter einer Reserve als unmittelbaren Verbrauchs tragen, sowie an Kaffee, dessen Verbrauch jedenfalls seit einiger Zeit abgeschafft wurde; 2. die Kohlenlieferungen sind vor jeder feindlichen Bedrohung gesichert und erfolgen monatlich in den vorgesehenen Mengen.Eine jüngste Mitteilung des italienischen Verkehrsministeriums bestätigt, daß die Juni-Lieferungen ordnungsmäßig mit 1,085 Mill. > Tannen, der bis jetzt erreichten höchsten Monatsmenge, durchgeführt wurden; 3. bezüglich des Restes hat sich der Außenhandel besonders hinsichtlich der Einfuhr auf den europäischen Kontinent verlagert. Der wahrlich vorherrschende Anteil Deutschlands am italienischen Außenhandel mit etwa 30 % bei der Einfuhr und etwa 20 % bei der Ausfuhr Italiens ist der beste Beweis für die politische, militärische und wirtschaftliche Solidität der Achse. Die Industriefacharbeiterprüfung Frühjahr 1940 bei der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, ihre Ergebnisse Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe führte im März d. J., wie alljährlich, u. a. Prüfungen für In- ^ dustriefacharbeiter und Gehilfen im graphischen Gewerbe durch. Es kamen 490 Lehrlinge zur Anmeldung, die die Voraussetzungen zur Prüfung erfüllten. Folgende Berufe waren vertreten: Blechschlosser, Dreher, Feinblechner, Lackierer, Maschinenschlosser, Mechaniker, Rohrinstallateure, Rohrschmied (Kupferschmied), Schmelzschweißer, Stoffprüfer (Chemie), Waagerechtbohrer, Werkzeumacher, Former, und Auswertung. • Modelltischler, Kesselschmiede, Stahlbauschlosser, Fahrzeugpolsterer, F ahrzeugstellmacher, Kraftfahrzeugschlosser, Elektroinstallateure, Feinmechaniker, Steinmetze, Bau- und Gerätetischler, Möbeltischler, Sägewerker, Stuhlbauer, Buchdrucker, Lithographen, Klischeeätzer, Positivretuscheure, Schriftsetzer, Stereotypeure, Chemigraphen, Steindrucker, Stahlstichpräger, Schriftenmaler, Reproduktionsphotographen, Maurer, Betonbauer, Bauzeichner, Zimmerer, Gerber, Sattler, Färber und Chemischreiniger, Schneider, Bonbonkocher, / Nr. 14 BADISCHE WIRTSCHAETS-ZEITUNG 147 Brauer und Mälzer, Betriebselektriker, Betriebssehlosser und technische Zeichner. Die Lehrlinge stammten aus 134 Firmen. Nach Prüfungsamtsbeschluß legten auch in diesem Jahre nach Möglichkeit sämtliche Lehrlinge ihre Prüfung in fremden Firmen unter ständiger Aufsicht der Prüfungsausschüsse ab. Als Prüfungsarbeiten wurden, soweit es möglich war, praktische Prüfungsstücke gewählt, die nach der Prüfung Verwendung finden konnten, um Rohstoff und Zeitaufwand praktisch auszjmützen. Jedem Lehrling wurde am Tage der Prüfung seine Aufgabe (Zeichnung usw.) vorgelegt und das Material zur Verfügung gestellt. Die Werkzeuge zur Fertigung seiner praktischen Arbeit brachte er selbst mit. Die Prüfungsausschüsse waren verpflichtet, die versiegelten Umschläge mit den Prüfungsaufgaben erst am Tage der Prüfung zu öffnen. Mit Rücksicht auf die Kriegsverhältnisse wurde als theoretischer Teil der Lehrabschlußprüfung das Ergebnis der Gewerbeschulabschlußprüfung zugrunde gelegt und eine zusätzliche fachmündliche Prüfung über Werkzeugkunde, Material- und Rohstoffkunde, Maschinenkunde, Betriebskunde usw. abgenommen. Das Ergebnis der Prüfung war folgendes: 38 Lehrlinge konnten zur Prüfung-nicht erscheinen, 12 Maurer und Betonbauer wurden von der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie in Mannheim geprüft. Von den restlichen 440 Lehrlingen haben: 23 mit sehr gut bestanden = 5,22 °/o, davon wurden 9 Lehrlinge mit einer Auszeichnung bedacht, 176 mit gut bestanden = 39,95 °/o, 184 mit befriedigend bestanden = 41,77 °/o, 31 mit ausreichend bestanden = 7,04 # /o, 18 nicht bestanden = 4,09 °/o, 8 Lehrlinge, die bereits zum Heeresdienst einberufen waren und zur Prüfung nicht erscheinen konnten, wurde der Facharbeiterbrief ohne Prüfung überreicht * ____ ' = 1,82 o/o, 440 Lehrlinge. Die Prüfung wurde in 25 Firmen durchgeführt. 55 Prüfungsausschüsse mit 150 Prüfern wirkten mit. Am Schluß der Prüfung wurden sämtliche Facharbeiterstücke zur Schau ausgestellt. Anläßlich der Eröffnung der Schaustellung sprach der Prüfungsamtsvorsitzende für Industriefacharbeiter und Gehilfen, Herr Fabrikant Bernhard H e r 1 a n , über Sinn und Zweck der Schaustellung und führte nach der Begrüßung etwa folgendes aus: „Wir befinden uns heute in dem uns von unseren Feindesstaaten aufgezwungenen Kriege und schauen nach wie vor mit unerschütterlichem Vertrauen zu unserem Führer. Die feldgrauen Formationen halten für uns die Wache an der Front; ganz Deutschland bildet mit den Daheimgebliebenen eine einzige W affenschmiede. Wenn, wir schon lange vor der Auseinandersetzung mit Waffengewalt mit den Westmächten die Wichtigkeit des Facharbeiternachwuchses und dessen Ausbildung erkannt haben, so gilt dies im Kriege noch viel mehr. Es gilt, den Vorsprung in der Rüstung nicht nur zu halten, sondern ihn immer mehr zu vergrößern. Dies ist aber nur möglich, wenn wir zwecks Durchführung der Maßnahmen der Reichsregierung alles dazu beitragen, was in unseren Kräften steht, und dazu gehört auch eine gründliche und gewissenhafte Ausbildung des Facharbeiternachwuchses, die wir unbedingt sicherstellen müssen. Die Ausbildung der Lehrlinge darf nicht mehr spezialisiert sein nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen der Lehrfirma, sondern muß nach dün Berufsbildern der einzelnen Lehrberufe geschehen. Ob die Ausbildung in Lehrwerkstätten, Genossenschaftswerkstätten, Lehrecken oder durch Lehrpaten vorgenommen wird, ist von untergeordneter Bedeutung, die Hauptsache ist die gründliche Ausbildung, und hierzu ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig. Die fachliche und berufliche Ausbildung kann und darf selbstverständlich nur vorgenommen werden von Leuten, die selbst das fachliche und berufliche Können und Wissen unter Beweis gestellt haben, und es ist klar, daß eine solche Ausbildung nicht nur theoretisch erfolgen darf, sondern gleichzeitig auch praktisch in Betrieben unter Leitung verantwortungsvoller Betriebsführer. Das Ziel des Lehrlings während der Ausbildung ist die Facharbeiter- und Gehilfenprüfung. Nach Abschluß der diesjährigen Frühjahrsprüfung für Industriefacharbeiter und Gehilfen kann erfreulicherweise festgestellt werden, daß bei den meisten Lehrfirmen, ganz besonders bei den größeren, ein'Fort- schritt in der Ausbildung zu verzeichnen ist. Es darf aber auch nicht verschwiegen 'werden, daß noch viele, hauptsächlich kleinere Firmen, abseits stehen, und es hat den Anschein, als ob diese Firmen den Lehrling noch als Handlanger oder als Massenerzeuger ansehen und verwenden. Jede Eirma, die Facharbeiter beschäftigt, ist auch zur Lehrlingshaltung und zu einer guten planmäßigen und gewissenhaften Ausbildung nach den Beruf schildern verpflichtet. Das Prüfungsamt hat es nicht unterlassen, nach den früheren Prüfungen jeweils einen Bericht herauszugeben und sämtliche Lehrfirmen auf die Lücken und Mängel, die sich bei der Prüfung an ihren Lehrlingen gezeigt haben, aufmerksam zu machen. Einzelne Firmen haben daraus eine Lehre gezogen und es ist eine augenscheinliche Besserung in der Ausbildung ihrer Lehrlinge eingetreten. Zweck dieser Schaustellung ist, allen Betriebsführern, Ausbildungsleitern und Lehrlingen Gelegenheit zu geben, sich von dem Erfolg und den Mängeln der Ausbildung und Prüfung zu überzeugen. Die Schaustellung weicht bewußt von den üblichen Veranstaltungen gleicher Art ab durch die Tatsache, daß auch die schlechten Werkstücke zur Betrachtung vorgelegt werden. Es soll dadurch erreicht werden, einmal einen Vergleich der Ausbildungsgüte zwischen den einzelnen Lehrfirmen zu veranschaulichen und zum anderen die Firmen zu veranlassen, sich von den Mängeln in der Ausbildung ein anschauliches Bild machen zu können. Bei der Prüfung waren für die Prüflinge keine Namen angegeben. Die Prüfung wurde nur nach Nummern durchgeführt. Der Sammelbewertungsbogen, der dem Facharbeiterstüek heute beiliegt, trägt dagegen den Namen des jeweiligen Prüflings und der Lehrfirma. Die Schau soll erzieherisch auf Lehrlinge und Lehrfirmen wirken. Die guten Lehrfirmen sollen durch dieselbe eine Anerkennung und Belohnung ihrer Mühe und Arbeit, die sie der Ausbildung ihrer Jungen angedeihen lassen, erhalten. Sie soll aber auch allen säumigen Lehrlingen und Lehrfirmen als Erziehungsmaßnahme gelten für die spätere Ausbildung und Prüfung. Außerdem zeigt die Schaustellung die Organisation der gesamten Prüfung von der Anmeldung des Lehrlings bis zur Übergabe der Zeugnisse und Facharbeiterbriefe und die Ausbildungs- Unterlagen wie Prüfungsanforderungen, Berufs- 148 ‘ BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 14 • ‘fä#*’' $otmede^ding bei der Arbeit Photo: Hermann Siebold, Karlsruhe bilder, Berufsbildungsplan, Lehrvertrag und alles übrige, was für eine gute Ausbildung für die Firmen unumgänglich notwendig ist. Für jeden Beruf wurde ein Einheits-Facharbeiterstück gewählt, das, wo es möglich war, am fremden Arbeitsplatz ausgeführt werden mußte. Die Wahl dieser Einheits-Facharbeiterstücke für die zur Prüfung heranstehenden 50 Berufe war nicht einfach. Es bedurfte großer Arbeit im Prüfungsamt und in den Prüfungsausschüssen, Gedankenaustausch zwischen den Prüfungsämtern der einzelnen Handelskammerbezirke usw. Die Stücke sollen immer so geschaffen sein, daß alle Fertigkeiten, die das Berufsbild vorschreibt, daran enthalten sind. Große Schwierigkeiten haben wir auch immer mit der Materialbeschaffung; auch diese Frage mußte bei der Aufgabenstellung berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades bei der Auswahl der. Stücke entsprechend der verschiedenen Ausbildungsgütestufen innerhalb der Lehrfirmen war nicht einfach. Während für die guten Lehrfirmen noch weit größere Ansprüche gestellt werden könnten, versagen die Lehrlinge der säumigen Lehrfirmen bei den einfachsten Stücken, und die_ Zahl der Durchgefallenen wird vernältnis- mäßig groß. Wir haben uns bei dieser letzten Prüfung zu sehr vielen Kompromissen herbeilassen müssen, und es ist an der Zeit, daß auch die säumigen Firmen ihre Pflicht erfüllen, um eine Prüfung, wie sie von der Reichsgruppe Industrie der Reichswirtschaftskammer vorgeschrieben wird, durchführen zu können. Das Spiegelbild der Prüfungen bilden für uns die Berichte der einzelnen Prüfungsausschüsse, die wir wieder in einem Sammelbericht zusammenfassen und den einzelnen Firmen unter Anzeige ihrer Mängel und Lücken im Ausbildungswesen zugehen lassen werden. Noch viel zu ungenügend wird das Werkstatt- Tag e b u c h geführt. Nur zwei Lehrlinge konnten für ein sehr gut geführtes Werkstattbuch ausgezeichnet werden. Es ist Vorschrift seitens des Reichswirt- schaftsministeriums, daß jeder Lehrling ein Werkstatt-Tagebuch führt. Einzelne I.ehrfirmen geben sich auch hierin mit ihren Lehrlingen große Mühe, andere lassen bei Aufforderung zur Facharbeiterprüfung noch rasch etwas nachholen. Das Prüfungsamt und die Prüfungsausschüsse erkennen schon an den Werktagebüchern den Ausbildungsstand der Lehrfirmen. Seit zwei Jahren bereits hat das Prüfungsamt beschlossen, die Zulassung zur Facharbeiterprüfung von der Vorlage des ordnungsmäßig geführten Werkstatt- Tagebuches abhängig zu machen. Wir müssen auch in Zukunft bei diesem Entschluß bleiben und verlangen nicht nur die Führung eines ordnungsgemäßen Werkstattheftes, sondern auch die Kontrolle seitens der Betriebsführer bzw. der Personen, die sich der Ausbildung der Lehrlinge widmen. Besonderer Dank gilt all den Firmen, die trotz der derzeitigen Inanspruchnahme ihr Personal zur Prüfung zur Verfügung gestellt haben, Männer, die in uneigennütziger und selbstloser Weise, selbst in Frei- und Sonntagsstunden, ihre Arbeit als Prüfer erledigten. Es soll uns in unseren Bemühungen, einen guten Facharbeiternachwuchs heranzuziehen, einen Schritt weiterbringen. Wir müssen wissen, daß wir auch hierin mit ganzem Einsatz und ganzer Hingabe an dem großen Werk mitarbeiten, das da heißt: „G roßdeutschland“, Nr. 14 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 149 in $itma Kaintann & Co., ß.-6 v 6t. Georgen $tciburg Photo: Hermann Siebold, Karlsruhe und einen Teil des Dankes abstatten, den wir unserem Führer Adolf Hitler schuldig sind.“ Der Erfolg der Schaustellung war ausgezeichnet. Die Erfahrung der letzten Prüfungen zusammengenommen hat gezeigt, daß die Ausbildung in den meisten Firmen gut ist. Andere Firmen dagegen müssen trotz wiederholter Hinweise auf ihre Mängel in der Ausbildung als säumig bezeichnet werden. Besonderer Wert ist bei der Ausbildung auf die Berufe zu legen, die weniger Vorkommen, wie beispielsweise Fahrzeugstellmacher, Lackierer usw. Doch auch hier ist seit Jahren eine Besserung der Ergebnisse festzustellen. Bei dieser Gelegenheit ist es notwendig, auf die Ausbildung des technischen Zeichners etwas näher einzugehen. Nach dem vorgeschriebenen Berufsbild des technischen Zeichners muß der Lehrling wenigstens zwölf Monate lang eine praktische Ausbildung im Betrieb erfahren. Diese Vorschrift hat insofern eine grundsätzliche Bedeutung erhalten, als nach einem Erlaß des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 5. Oktobör 1939 verfügt wurde, daß die Absolventen des anerkannten Lehrberufes („technischer Zeichner“) ohne zusätzliche weitere praktische Ausbildung in die Ingenieurschulen (Staatstechnikum) aufgenommen werden können. Die Zulassung zur Facharbeiterprüfung für technische Zeichner ist also nur möglich, wenn diese praktische Tätigkeit von seiten der Lehrfirma schriftlich nachgewiesen wird. Dasselbe gilt für den Bauzeichner, für den nach dem Berufsbild eine praktische Tätigkeit von 15 Monaten nachzuweisen ist. Eine weitere Erfahrung hat gezeigt, daß die Former lehrlinge im Verhältnis zu den anderen Berufen bei den Prüfungen schlecht abschneiden. Die Industrie- und Handelskammer hat sich bereits vor etwa 2 Jahren an die Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter und an die Gießereifirmen gewandt mit der Bitte, bei der Auswahl der Jugendlichen dem wichtigen Beruf des Formers besondere Beachtung zu schenken. Es geht nicht an, daß diesem wichtigen und verantwortungsvollen Schlüsselberuf nur minderbegabte Jugendliche zuge- ' wiesen werden. Es wäre eine dankbare Aufgabe der Berufsberatungsstellen, durch Lenkung und Werbung zu erreichen, daß sich die Jugendlichen nicht nur für die sogenannten und überlaufenen Modeberufe, ' sondern auch für gerade so interessante andere wichtige Berufe entschließen. An dieser Stelle wird wiederholt ausdrücklich auf die Berufsbilder und Ausbildungslehrgänge hingewiesen, die vom Reichsinstitut für Berufsausbildung in Handels- und Gewerbeschulen über den Herrn Reichswirtschaftsminister den einzelnen Berufen zugrunde zu legen sind. Durch den Erlaß des Herrn Reichs- wirtsehaftsministers vom 13. Februar 1939, betreffend Verpflichtung der Betriebe zur Berufsausbildung, ist eindeutig zum Ausdruck gebracht worden, daß Inhalt und Ziel der betriebsbedingten Berufsausbildung durch die von der Organisation der gewerblichen Wirtschaft anerkannten 'fachlichen Vorscliriften (Ausbildungsrichtlinien, Berufsbilder, Prüfungsanforderungen, Berufsausbildungspläne, Werkbüqher, Lehrhefte usw.) bestimmt werden. Die Erfahrungen bei der Frühjahrsprüfung 1940 sind in einem Bericht zusammengefaßt und den einzelnen Lehrfirmen zugeleitet worden in der angenehmen Hoffnung, daß diese Erfahrungen, insbesondere die sich gezeigten Mängel dazu beitragen mögen, die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses noch tiefer und besser zu gestalten zur Ehre des deutschen Arbeiters, zum Nutzen der Wirtschaft und zum endgültigen Siege und Ruhme Großdeutschlands. ,Dr. Grundel. 150 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITüNG Nr. 14 Antragsvordrucke für die Devisenbewirtschaftung und ihre Verwendung. Für die am häufigsten vorkommenderi Anträge auf sämtlichen Banken, Girozentralen und Sparkassen er- Erteilungen von Genehmigungen sind die nachstehend hältlich sind, bezeichneten Antragsvordrucke zu benutzen, die bei Bezeichnung des Vordrucks Vordruck Nr. Zu verwenden für Antrag betr. regelmäßig wiederkehrende Zahlungen im Kapitalverkehr mit dem Ausland Dev. III 2 Nr. 1 Vertragsmäßige Tilgungen und Zinszahlungen ' y ' Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Verwendung von Mietüberschüssen - 7 “- Dev. III 3 Nr. 11 Verwendung von Mietüberschüssen aus der Verwaltung inländischen Grundbesitzes, der Ausländern gehört Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zu Zahlungen aus Sperrguthaben Dev. III 3 Nr. 16 Zahlungen, die zu Lasten von Sperrkonten im Inlande geleistet werden Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur EinzahlungaufeinSperr- konto Dev. III 3 Nr, 18 1 ’ Einzahlungen auf Sperrkonten Antrag betr. Abtretung von Forderungen und Rechten Dev. III 6 Nr. 2 Abtretung von Forderungen aller Art, insbesondere von Hypotheken, Grundschulden usw. Antrag auf Erteilung einer Devisengenehmigung für Reisezwecke Dev. V 1 Nr. 6 Geschäftsreisen, Dienstreisen und Privatreisen, Erwerb und Versendung von Fahrkarten ins Ausland Antrag auf Erteilung einer Devisengenehmigung Dev. V 7 Nr. 1 Sonstige Zwecke (siehe unten) Zur besonderen Beachtung! 1. Um Rückfragen zu vermeiden, sind dem Anträge stets beweiskräftige Unterlagenbeizufügen, z. B.: Verträge, beglaubigte Abschriften, Bankbelege, Kontoauszüge, Originalschriftwechsel, amtliche Bescheinigungen usw. 2. Im Anträge ist der Grund der Zahlungsverpflichtung oder der Verwendungszweck kurz anzugeben. Grundsätzlich soll aus den beigefügten Unterlagen die Zahlungsverpflichtung klar hervorgehen; ist das nicht der Fall, so ist der Antrag — nötigenfalls auf einem besonderen Blatt — ausführlich zu erläutern. 3. Reicht in einem Antragsvordruck der Raum für die Aufzählung verschiedener Zahlungsempfänger nicht aus, so ist an die Stelle des Zahlungsempfängers beispielsweise der Vermerk zu setzen: „an 7 Zahlungsempfänger gemäß beiliegender Aufstellung“. Die Aufstellung verschiedener Zahlungsempfänger ist dem .Antrag in doppelter Ausfertigung beizufügen. Dabei sind die verschiedenen Verwendungszwecke ebenfalls anzugeben. Richtlinien für die Verwendung und das richtige Ansfüllen von Antragsvordrucken im Verkehr mit den Devisenstellen. Zur Beachtung! Durch die Verwendung von Antragsvordrucken werden 1. eine richtige Antragstellung erleichtert, 2 . das Genehmigungsverfahren beschleunigt und 3. Rückfragen vermieden. Eine allgemeine Benutzung der Einheitsvordrucke dient daher allen am Genehmigungsverfahren beteiligten Kreisen. 1. In dem obigen Verzeichnis sind die im Verkehr mit den Devisenstellen zu verwendenden Antragsvordrucke und ihre Verwendungszwecke auf geführt. Die Antragsvordrucke sind bei sämtlichen Banken, Sparkassen und Girozentralen erhältlich. \ 2. Bei Zahlungen in das Ausland und bei Inlandszahlungen zugunsten von Ausländern ist der Antragsvordruck Dev. V 7 Nr. 1 u. a. für die nachstehend bezeich- netert Antragsarten zu verwenden: Gagen Gehälter Geschenksendungen Honorare Insertionskosten Lizenzen Löhne Montagekosten Nebenkosten des Warenverkehrs Patente Provisionen Prozeß- und Anwaltskosten Spesen Sportveranstaltungen Tantiemen U nterhaltskosten Unterstützungen Versendung von Inkassopapieren V er Sicherungen Nr. 14 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 151 Leistungen der Versicherungsfirmen aus Rentenversicherungen aus Personenversicherungen aus Rückkäufen aus Sachversicherungen. (Bei einigen Antragsarten sind geringfügige Änderungen des Wortlauts der Antragsvordrucke vorzunehmen.) 3. Antragsvordrucke, die nicht bei den Kreditinstituten, sondern bei den Devisenstellen erhältlich sind: a) betr. Auswanderung, b) Verkäufe von inländischen Grundstücken durch Ausländer, c) für einige Sonderzwecke (Vordrucke für Sonderzwecke werden den für die Verwendung in Frage kommenden Firmen von den Devisenstellen zur Verfügung gestellt). 4. Anträge, für die keine Vordrucke zu verwenden sind. Formlose Anträge in doppelter Ausfertigung sind zwecks beschleunigter Abwicklung nur noch in den Fällen einzureicheri, in denen sich der Wortlaut nicht in die umstehend verzeichneten Vordrucke einfügen läßt, z. B. bei Anträgen betreffend: Ausländsbeteiligungen Auslandsgründungen Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften Bürgschaften Erbauseinandersetzungen Garantien Konsortialgeschäfte Umwandlung von Kapitalgesellschaften Versendung von Wertpapieren usw. und bei Geschäften, an denen mehrere Personen unter verschiedenen Voraussetzungen und Bedingun- . gen beteiligt sind. 5. Wichtig ist, daß ein formloser Antrag in doppelter Ausfertigung die für eine Genehmigung unbedingt notwendigen Angaben enthält. Als wesentliche Erfordernisse eines Antrages auf Genehmigung einer Zahlung gelten z. B.: a) Währung und Betrag, b) Zahlungsempfänger (Name, Wohnort, Land), c) Grund der Zahlungsverpflichtung — Verwendungszweck, d) Erklärung, ob eigene Devisen zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich, diese Angaben stets am Anfang eines Antrages übersichtlich geord- ket zu machen. 6. Zur Beschleunigung der Antragserledigung bei den Devisenstellen ist es dringend erforder- ' lieh, daß bei wiederkehrenden Anträgen oder bei Anträgen betr. Zahlungen, die laufend geleistet werden (z. B. Provisionen, Zinsen usw.), stets auf die in der gleichen Angelegenheit zuletzt erteilte Genehmigung Bezug genommen w i r d , dies geschieht durch einen Hinweis am Kopf der Anträge, z. B.: Betr. Provisionszahlung Letzte Genehmigung vom. . Sachgebiet . Aktenzeichen . SONSTIGE NACHRICHTEN j Verkehr. Postdienst mit den Niederlanden. Im Postdienst zwischen Deutschland und den Niederlanden sind gewöhnliche Drucksachen, W aren proben,Geschäftspapiere und Mischsendungen in beiden Richtungen wieder zugelassen. Jedoch gilt die Verordnung über den Nachrichten verkehr mit dem Ausland vom 2. April 1940 auch für diese Sendungen. Demnach können z. B. Zeitungen nach den Niederlanden nur durch die Verleger oder die Zeitungsdruckereien versandt werden. Post- und Fernmeldedienst mit den Gebieten von Eupen, Malmedy and Moresnet. Der Post- und Fernmeldedienst zwischen dem Reich und den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet ist wie folgt auf genommen worden: Im Postdienst sind zu deutschen Gebühren und Versendungsbedingungen zugelassen: gewöhnliche Briefsendungen, Einschreibsendungen, Päckchen, Wertbriefe, Postanweisungen, Zahlkarten und Zahlungsanweisungen, Postnachnahmesendungen und Postaufträge zur Geldeinziehung, Postreiseschecke und außerdem in Richtung nach und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet Pakete und Postgüter aller Art. Der Paketdienst in umgekehrter Richtung ist noch nicht eingerichtet. Vom 1. Juli 1940 an nehmen schließlich alle Ämter und Amtsstellen in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet am Postzeitungs- und Postsparkassendienst teil. I m Telegraphendienst sind Telegramme zwischen den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet einerseits uüd dem Reich, dem Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete und dem Protektorat Böhmen und Mähren anderseits ebenfalls zu innerdeutschen Gebühren zugelassen. Nach dem Generalgouvernement dürfen aber bis auf weiteres nur Staatstelegramme, gewöhnliche vollbezahlte Privattelegramme, gewöhnliche Pressetelegramme und Wettertelegramme abgesandt werden. Mit Ausnahme der Staatstelegramme dürfen sie nur in offener deutscher, polnischer, russischer oder ukrainischer Sprache abgefaßt sein. Ferngespräche dürfen zu den innerdeutschen Gebühren geführt werden. Über die weiteren Einzelheiten geben die Postämter, Telegrammannahmestellen und Vermittlungsstellen Auskunft. Fernsprechdienst mit Nordamerika. Am 10. Juli 1940 wird eine unmittelbare Funkfernsprechverbindung Berlin—New York eröffnet, die vorläufig ausschließlich für den Fernsprechdienst zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verfügung steht. Über die Betriebszeit, die Gebühren, die niedriger sind als bisher, geben die Vermittlungsstellen Auskunft. Zulassung von gewöhnlichen Postkarten im Verkehr mit Belgien. „Im Verkehr zwischen Deutschland und Belgien sind vom 10. Juli an gewöhnliche Postkarten in deutscher, flämischer oder französischer Sprache in beiden Richtungen wieder zugelassen.“ Rohstoffbewirtschaftnng. Lieierung in das Protektorat Böhmen und Mähren. Die Reichsstelle für Metalle teilt mit, daß Firmen aus dem Altreichsgebiet, der Ostmark und dem Sudetenland vielfach Angebote über Lieferung von Material, das unter ein Ausfuhrverbot fällt, an Protektoratsfirmen 152 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 14 machen, ohne dabei zum Ausdruck zu bringen, daß das Angebot unter Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen Ein- und Ausfuhrbewilligung gemacht werde. Dadurch ist bei Firmen im Protektorat manchmal der Eindruck erweckt worden, als ob einer Lieferung nichts im Wege stehe, während dann später die Überwachungs- stelle beim Handelsministerium in Prag die Einfuhrersuchen, oder die Reichsstelle für Metalle die Erteilung der Ausfuhrbewilligung ablehnten. Die Reichsstelle für Metalle hat mit Rücksicht hierauf gebeten, die in Betracht kommenden Firmen nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß Angebote über Lieferungen von ausfuhrverbotenem Material an Protektoratsfirmen grundsätzlich nur unter' dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen Ein- und Ausfuhrbewilligung gemacht werden dürfen. Es wird um Beachtung obiger Anweisung gebeten. Arbeitseinsatz, Arbeitsrecht, Sozialpolitik. Bezahlung von Mehrarbeit bei Lehrlingen und Anlernlingen. Durch den Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 11. September 1939 — Reichsarbeitsblatt Nr. 26 Seite III 293 — ist die Möglichkeit geschaffen worden, jugendliche Lehrlinge und Anlernlinge bis zu 10 Stunden täglich zu beschäftigen. Da viele Betriebe von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, ergab sich die Frage, ob für diese Mehrarbeit eine besondere Vergütung zu zahlen ist. Hierzu hat der Reichsarbeitsminister in einem Erlaß an die Reichstreuhänder der Arbeit vom 19. Februar 1940 folgendes festgestellt: Das Lehr- und Anlernverhältnis, ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Erziehungsverhältnis und die Lehrlingsvergütung daher Erziehungsbeihilfe und kein Arbeitslohn. Infolgedessen hängt die Höhe der Erziehungsbeihilfe grundsätzlich nicht von dem Umfang der geleisteten Arbeit ab, und die Lehrlinge und Anlernlinge sind daher von der Vergütung der Mehrarbeit ausgeschlossen. 'Es kann jedoch aus Billigkeitserwägungen eine Vergütung der M ehr - a r b e i t, die von Lehrlingen und Anlernlingen regelmäßig geleistet wird! deshalb a n g e m'e s s e n erscheinen, weil mit dieser Mehrarbeit erhöhte Aufwendungen verbunden sein können., Aus .diesem Grunde hat der Reichsarbeitsminister die Reichstreuhäuder der Arbeit angewiesen, eine entsprechende tarifliche Regelung zu schaffen und hierbei folgende Richtlinien zu beachten: 1. Als Entschädigung für die regelmäßige Mehrarbeit sind für die dadurch entstehenden erhöhten Aufwendungen Pauschalsätze festzusetzen, die nach einer wöchentlichen Arbeitszeit von 49 bis einschließlich 56 Stunden (einschließlich der Berufsschulzeit) und von über 56 Stunden (einschließlich der Berufsschulzeit) zu staffeln wären. Dabei sind Sätze für das 1., 2. und 3. Lehrjahr vorzusehen. 2. Bei der Errechnung .dieser Pausehalvergütungen ist von den Lohn- oder Gehaltssätzen auszugehen, die dem Gefolgschaftsmitglied im ersten Jahr nach der Ausbildung zustehen. In der Regel wird dem Lehrling und dem Anlernling im ersten Lehrjahr eine Pauschale von etwa 40 e /o, im zweiten Lehrjahr von etwa 60 °/o und im dritten Lehrjahr von etwa 90 °/o des für eine M^hrarbeitszeit von 6 bzw. 10 Stunden erreebneten Grundbetrages zu gewähren sein. Liegen für die Errechnung der Pauschale mehrere Grundlöhne vor, so ist von einem Satz auszugehen, der ungefähr in der Mitte dieser Beträge liegt. Sofern eine solche tarifliche Regelung noch nicht durchgeführt ist, müssen die Betriebe im Hinblick auf § 1 der Zweiten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III der Kriegswirtschaftsverordnung die Genehmigung der zuständigen Reichstreuhänder der Arbeit zur Zahlung von Pauschalsätzen nachsuchen, die von ihnen selbst unter Beachtung der vorstehenden Richtlinien errechnet sind. • V er schiedenes. Bezeichnuugsvorsehriften für Holzmöbel. Vom Reichsausschuß für Lieferbedingungen beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit ist die neue R AL-Vereinbar ung „Bezeichnungsvorschriften für Holzmöbel, RAL 430 A“ herausgegeben worden. Hierauf werden die an der Angelegenheit interessierten Wirtschaftskreise aufmerksam gemacht. | BÜCHERSCHAU | Abraham, Praktischer Führer durch das Gewerbesteuerrecht. Rd. 680 Seiten in Kunstledereinbanddecke mit Steckmechanik. Preis RM. 13.20. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, Hansahaus. Die 3. Ersatz- und Ergänzungslieferung bringt die in den letzten Monaten durch Gesetzgebung und Rechtsprechung notwendig gewordenen Änderungen. Nach Auswechslung der überholten Blätter des Bandes gegen die neuen Blätter dieser Lieferung ist dieses bewährte Erläuterungsbuch des bekannten Gewerbesteuerfachmanns Regierungsrat Johannes Abraham wieder übersichtlich auf dem neuesten Stande. Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht). Mit Erläuterungen von Dr. Ernst Heymann, Geh. Justizrat, ord. Professor an der Universität Berlin, unter Mitarbeit von Hans- Wilhelm Kötter, Rechtsanwalt in Berlin. Oktav. VIII, 560 Seiten. 1940. (Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr. 4.) Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin W 35. Geb. RM. 10.—. Der Band tritt nach längerer Pause an die Stelle des in der Guttentagschen Sammlung durch fünf Jahrzehnte erschienenen Handkommentars, dessen letzte (17.) Auflage im Jahre 1926 ausgegeben wurde. Die jetzt vorliegende Handausgabe ist ein völlig neues Buch. Sie will durch möglichst vollständige Mitteilung der Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Handelsgesetzbuch in knappster Form unmittelbar der Praxis in Rechtspflege und Wirtschaft dienen. Zugleich will sie aber auch dem Studierenden den Weg zum Studium der wertvollen Leitentscheidungen unserer Hohen Gerichte, namentlich des Reichsgerichts, weisen. \ „Das Recht der Neuzeit“. 15. ergänzte Auflage 1940. Herausgegeben vom Ministerialdirektor Dr. Hoche im Reichsministerium des Innern. 564 Seiten, kartoniert 8,40 RM. Das bewährte Nachschlagewerk gibt Auskunft über den augenblicklichen Stand der Gesetzgebung und brspart hierdurch unnötiges,, zeitraubendes Suchen nach gesetzlichen Vorschriften. Nach Stich Worten geordnet enthält das Buch eine Übersicht aller von 1914—1940 erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Großdeutschlands, soweit sie heute noch gültig sind. Erfolgreiche Kundenbehandlung. Von Dr. W. Humburg. Mit 10 Abbildungen. Kartoniert RM. 1.80. Union Deutsche jjer] agsgesellschaft Berlin Roth & Co., Berlin SW 68. Das vorliegende Buch sucht weniger ein „Knigge für den Umgang mit dem Kunden“ zu sein, als eine kleine Menschenkunde für den Verkäufer. An Hand verschiedener Kundentypen werden die psychologischen Vorgänge vom ersten Kaufreiz bis zum tatsächlichen Kaufabschluß aufgezeigt und manche brauchbaren Hinweise gegeben. Nr. 14 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 153 Steuermitteilungen der Wirtschaftskammer Baden Die Nachprüfung der neuen Steuerbescheide. W ann darf d a s FinanzamtdasEinkommen schätzen? Die Finanzämter stellen zur Zeit den Steuerpflichtigen den Einkommensteuerbescheid 1939 zu. Dieser ist in diesem Jahre mit dem Bescheid über den Kriegszuschlag verbunden. Er weist in seinen Abschnitten A (Steuerfestsetzung), B (Berechnung und Zahlungsanforderung) und F (Berechnung des Einkommens und der Steuer) die maßgeblichen Beträge für Einkommensteuer und Kriegszuschlag gesondert aus. ' Im einzelnen empfiehlt sich für die Nachprüfung der Steuerbescheide folgendes Verfahren: Man stelle zunächst fest, ob sich der der Veranlagung zugrundegelegte Gesamtbetrag der Einkünfte (S. 3 Abschnitt F Zeile 8 des Bescheids) mit dem erklärten Einkommen deckt und ob in der Einkommens- und Steuerberechnung alle zulässigen Abzüge und Steuervergünstigungen (Abschnitt F Zeile 10, 12, 13, 14 und 15 des Bescheids) richtig berechnet sind. Wenn der Steuerbescheid von der Einkommenssteuererklärung abweicht, wird er regelmäßig auf Seite 2 im Abschnitt 0 die Punkte aufzählen, in denen dies der Fall ist, und die Gründe für die Abweichung angeben. Ein Fehlen dieser Angaben macht jedoch den Steuerbescheid nicht ungültig. Wo das Finanzamt das Einkommen abweichend von der Steuererklärung geschätzt hat, ist eine besondere NachprüfungderZulässigkeitundRich- tigkeit dieser Schätzung dringend geboten. Im einzelnen gilt hier folgendes: Die Steuerbehörde darf nicht willkürlich schätzen, sondern muß nach § 217 Abgabenordnung alle Umstände berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Ein berechtigter Grund zur Schätzung liegt natürlich immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige überhaupt keine oder eine unvollständige Steuererklärung oder die Steuererklärung uicht auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegeben hat oder wenn er bei Beanstandung seiner Steuererklärung keine ausreichende Aufklärung hat geben können oder weitere Auskünfte oder eine von ihm verlangte Versicherung an Eides Statt verweigert hat. Unstimmigkeiten in der Buchführung verhältnismäßig geringen Umfangs, wie sie erfahrungsgemäß besonders bei einfach gelagerten Buchführungen häufig Vorkommen und bei denen die Absicht einer Steuerverkürzung nicht anzunehmen ist, rechtfertigen noch keine Verwerfung der Buchführung und Gewinnschätzung, besonders dann nicht, wenn die Mängel ohne weiteres richtig gestellt oder durch ergänzende Schätzungen ohne Schwierigkeiten ausgeglichen werden können. (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 28. Januar 1937 VI A 12/37 RStBl. S. 332.) Ebenso sind Formverstöße bei der Buchführung im allgemeinen nur insoweit von Bedeutung, als sie Anlaß zu Bedenken gegen die allgemeine sachliche Richtigkeit der Buchführung geben. So rechtfertigt z. B. 1 eine formell fehlerhafte Verbuchung von Einnahmen, die die sachliche Richtigkeit der Einnahmenseite nicht beeinträchtigt, keine Verwerfung der Ausgabenseite der Buchführung. Es wird hier aber immer auf die Umstände des einzelnen Falles sowie auf den Grad der Mangelhaftigkeit der Buchführung ankommen. So sah beispielsweise der Reichsfinanzhof in seinem Urteil vom 25. August 1937 VI A 392/37 RStBl. S. 1109 in der verspäteten Verbuchung einzelner Bareinnahmen in Verbindung mit der Vernichtung von Unterlagen einen Verstoß gegen die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der die Vermutung der Nichtverbuchung von Einnahmen und die Zulässigkeit einer schätzungsweisen Erhöhung der Einnahmen recht- fertige. Ähnlich wurde auch in einem anderen Falle, in dein die Kassenzettel nicht durchgeschrieben und keine Abrechnungskontrollbogen angefertigt waren, die Vornahme einer Schätzung für zulässig erklärt. Die Hauptfälle von schätzungsweisen V eranlagungen bilden diejenigen, in denen das Finanzamt irgendwie — meist auf Grund einer Buch- und Betriebsprüfung ■— zu der Überzeugung gelangt ist, daß die Ergebnisse der Buchführung des Steue^rpflich- > tigen nicht richtig sein können. In solchen Fällen kann nach einer Entscheidung des Reichsfinanzhofs vom 30. März 1938 VI 675/37 das Finanzamt eine Schätzung vornehmen, ohne einen unbedingt zwingenden Nachweis führen zu müssen, daß das Buchergebnis unmöglich sei. Es genügt vielmehr, daß die Veranlagung auf Grund von Erhebungen, die den Besonderheiten des einzelnen Falles voll gerecht werden, feststellt, daß schwerwiegende Gründe gegen die sachliche Richtigkeit der Buchführung sprechen. Schätzungen der Finanzämter werden vielfach auch damit begründet,' daß bei anderen gleichartigen Betrieben bessere Gewinne erzielt worden seien ynd daß der ausgewiesene Gewinn des Steuerpflichtigen zu den Ergebnissen anderer Betriebe in einem offenbaren Mißverhältnis stehe. In solchen Fällen muß nach .einem Urteil des Reichsfinanzhofs dem Steuerpflichtigen immer erst Gelegenheit gegeben werden, das Mißverhältnis zwischen dem Ergebnis seiner Buchführung gegenüber dem anderer gleichartiger Betriebe aufzuklären. Erst wenn diese Aufklärung nicht gelingt, darf das Finanzamt schätzen. Außerdem muß die Abweichung des Gewinns von dem ähnlicher Betriebe auch wesentlich sein. So nahm beispielsweise der Reichsfinanzhof in seiner Entscheidung vom 13. Januar 1937 VI A 418/36 RStBl. S. 317 keine wesentliche Abweichung an bei einem Geschäftsbetrieb, dessen Umsatz, nach der Buchführung 67 423 RM. betrug, vom Finanzamt aber auf 70 500 RM. .geschätzt war. Die schätzungsweise Gewinnerhöhung von 4074 RM. auf 7150 RM. wurde daher für unzulässig erklärt. In ähnlicher Weise wurde eine wesentliche Abweichung nicht angenommen bei einem Betrieb, bei dem unter Zugrundelegung eines Umsatzes von über 100 000 Reichsmark der Unterschied zwischen dem gebuchten und geschätzten Umsatz nur 3 °/o des Gesamtumsatzes betrug. Wenn sich das Finanzamt zur Begründung einer Schätzung auf einen Vergleich mit anderen Betrieben berufen will, so muß vorher auch festgestellt sein, ob die in Betracht gezogenen Betriebe überhaupt miteinander vergleichbar sind. Vergleichbar sind am ersten die Ergebnisse von leicht übersehbaren Betrieben, wie z. B. von Bäckern oder Metzgern, die nur ein Ladengeschäft unterhalten, wie überhaupt von kleineren und mittleren Betrieben. Je mehr die Betriebe aber 'fabrikmäßig arbeiten, die Ergebnisse also mehr als bei den kleineren und mittleren Betrieben von einer rationellen Betriebsführung, Ausnützung der Konjunktur, Geschick beim Einkauf und Verkauf und dergleichen beeinflußt werden, um so eingehender muß nach Ansicht des Reichsfinanzhofs das Finanzamt die Vergleichbarkeit überhaupt naehprüfen. Auch soweit eine Schätzung gn sich berechtigt ist, darfbei ihr selbst nicht willkürlich ver- (Fortsetzung auf Seite 1B5) 154 BADISCHE WIBTSCHAFTS-ZElTtJN 6 Nr. 14 Amtliche Schuldnerverzeichnisse der badischen Amtsgerichte Zur Beachtung! Die Badische Wirtschafts-Zeitung legt ihren Lesern die Verpflichtung auf, nachstehende Ver- ^ öffentlichungen weder zu vertreiben noch zur Einsicht für einen unbestimmten Personenkreis auszulegen. Weiterverbreitung dieser Liste und Nachdruck, auch auszugsweise, ist unbedingt verboten. Gemäß § 915 ZPO., § 107 KO. muß dieses Verzeichnis nach 5 Jahren vernichtet werden. Die an dieser Stelle veröffentlichten Schuldnerverzeichnisse entsprechen genau den bei den Amtsgerichten geführten Verzeichnissen. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen Verlag und Redaktion keine Verantwortung. Anträge auf Streichungen, Ergänzungen, Änderungen u. dergl. sind nicht an die badischen Industrie- und Handelskammern, sondern ausschließlich an das zuständige Amtsgericht zu richten. Die Kammern sind, auch in Ausnahmefällen, außerstande, solchen Anträgen stattzugeben. H = Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides, O = Offenbarungseid geleistet, K = Konkurs mangels Masse abgelehnt. £ = Entlassen nach sechsmonatlicher Haft. Amtsgerichtsbezirk Bruchsal Bruchsal Deißler Alfred, Student, , Württemberger Str 49 a . 11. 6. H Reindl Josef, Württemberger Straße.25. 6. H Rüger Josef, Privatmann, Schönbornstr. 165 . . . . 27.6. H Stork Josef, Kaufmann, Durlacher Str. 146 . . . 8.6. H Forst (Baden) Kritzer Rupert, Landwirt, Bruchsaler Straße . . . 1.6. H Obergrombach Speck Leo.11. 6. H Oestringen Hassis Otto, Fuhrunternehmer .11. 6. H 25. 6. H Amtsgerichtsbezirk Emmendingen Bahlingen a. K. Trautwein Frieda geb. Schmidt.12.6. H Vörstetten Rinker Georg, Landwirt und Gemeindedien., Haus Nr. 5 26. 6. H Amtsgerichtsbezirk Gengenbach Berghaupten Faißt Karl jg., Bauer . . . 3. 7. H Amtsgerichtsbezirk Gernsbach Bermersbach Barth Walter, Gärtner . . 3.6. H Weisenbach Merke] Karl, Kraftfahrer . 10. 6. H Amtsgerichtsbezirk Heidelberg Heidelberg Becker Frau Jjüise, Privatweg Goos 5.29. 5. H Farrenkopf Rudolf, Albert= Mays=Str. 11 .5. 6. H Hecht Paul, Rohrbacher Str. 31 . |.4.6.H Hering Eduard, Plöck 10 . 28.5. H Jägermann A., Gaisberg- straße 55 . . . ~ . . . . 28.5. H Lauer Friedrich, Apparatebau, Rottmannstr. 6 . . .12. 6. H Mangold Albert, Bahnhofstraße 19 ..28. 5. H Thiel Hans, Monteur, Rohrbacher Str. 86 . 28. 5. H Bammental Winnewisser Fritz, Metzger und Wirt, Hauptstr. 58 . 11. 6. H Heidelberg-Kirchheim Rösch Ludwig, Arbeiter, Obere Seegasse 34 . . . . 14. 6. H Fa. Vetter Georg, Inh. Jose- \ fine Vetter, Fahrzeughdlg., Lochheimer Str. 23 . . . 17. 6. H Mückenloch Brenner Robert, Schuhmacher, Hauptstraße . . 4.6. H Neckargemünd Thirion Paul, Motor- und Fahrradhaus, früher Homburg, Saar, Kümmelbacher Hof.1.6. II Heidelberg-Wieblingen Macke Wilhelm, Kaufmann, Mannheimer Str. 14 . . . 11. 6. H Schröder Alwin, Elisabethstraße 31.21. 6. H Wilhelmsfeld Gärtner Adam, Sägerei . . 18. 6. H Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe Karlsruhe - Adam Heinrich Ehefrau Maria geb. Holl, Robert- Wagner-Allee 34 . . . . 3.7. H Biehle Richard, Schlosser, Bachstr. 46.8.7.0 Gerstner Elise Ww. geb. Schwarz, 0|3erfeldstr. 9 . 25. 6. H Haag Hermahn, Nuitsstr. 2c 28. 6. H 9. 7. II Lindner Margot, Kontoristin, Lessingstr. 3.8. 7. 0 Lösch Karl, Kaufmann, Kiebitzen weg 15 . . . . 9.7. H Matschinsky Ortwin, Hauptlehrer, Gartenstr. 5 . . . 3.7. H Matschinsky Ortwin Ehefrau, Gartenstr. 5 . . . . 3.7. H Mordhorst Edwin, Hirschstraße 20 a.10.7. H Ochs Wilhelm, Malermstr., Nelkeostr. 17.12. 7. H Schawinsky Otto, Architekt, Akademiestr. 27 .... 9. 7. H Schmitt Fritz, Mechaniker, Körnerstr. 14.9. 7. H Schwab Walter, Kaiserstr. 65 2. 7. H Forchheim Rastetter Karl, Landwirt, < Robert-Wagner-Str. 15 . . 4.7.0 Neureut Hipp Augustin, Schneidermeister, Hauptstr. 393 . . 2.7. H Amtsgerichtsbezirk Lahr Lahr (Svliwarzwald) Göhringer Alfred, Auto-Fahr- räder-Reparaturwerkstätte, Bismarckstraße . . . . 23.4. H 17. 6. H 1. 7. H Amtsgerichtsbezirk Mannheim Mannheim Agricola August, Kaufmann, Nuitsstr. 14.2. 7. K Boudgoust Albert, Arbeiter, Q5, 4.2.7. II Frühwein Greta, Rheinhäuser Straße 2.27. 6. H Jahnel Heinrich, Rheinhäuser Straße 96.5. 7. H Lang Frau Maria, Bellen- straße 18 III.2. 7. II Pfitzmaier Paul, Wirt, Beilstraße 24 . 25. 6. H Töpfer Max, Wagnermstr., Käfertaler Str. 31 . . . . 27. 6. H Seckenheim Krämer August, Schreiner, Rastatter Str. 33 .... 5. 7. H Amtsgerichtsbez. Neustadt i. Schw. Neustadt (Schwarzwald) Peghini Raphael, Steinmetz 19. 6. IL Amtsgerichtsbezirk Plorzheim Pforzheim Fußball-Club Germania . . 4.7. H Fa. Kreder & Co., Inhaberin Frau B. Scholl Ww., Lammstraße 28 .9. 7. II Müller Ernst, Schmuckwarenhändler und dessen Ehefrau Müller Klara geb. Faas, Durlacher Str. 37 . . . . 4.7. II Dietlingen Dietz Karl, Glasermeister . 10. 7. II Huchenfeld Gauß Heinrich, Maurermstr. 4.7. II Würm Walter Adolf, Privat, Dorf st. 11. 7. H Nr. 14 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 155 Amtsgeriehtsbezirk Philippsbürg Philippsburg Braun Wilhelm, Arbeiter . 5.7. H Kirrlach Hofmann Wilhelm, Friseur . 31. 5. H Neudorf Siegel Eva Ww.7. 6. H 21. 6. H Oberhausen Werner Karl, Radiohändler 10. 5. H 5. 7. H Wiesen tal Schweickert Ernst, Metzger . 31. 5. H Amtsgerichtsbezirk Radolfzell Radolfzell Berger Anselm, Friseur . . 25. 6. 0 Braun Friedrich, Backofenbau .. . . . 19.6.0 Amtsgerichtsbezirk Rastatt Rastatt Müller Heinrich, Kaufmann, Karlstr. 5.8. 5. H Amtsgeriehtsbezirk Schoplheim Schopfheim Greiner Albert, Inhaber eines Autoverwertungsgeschäfts, Im Hammer 1.25. 5. H Wieslet Eichin Albert, Holzhändler . 18. 6. H Amtsgerichtsbezirk Vilüngea Villingen (Schw.) Führer Martin, Kanzleistr28 11. 6. H Mayer Karl, Kronengasse 10 11. 6. H Parthenschlager Karl, Sattler und Tapezier, Rietgasse 3 . . 8. 6. 0 (Fortsetzung von Seite 153) f a,h ren werden. Das Finanzamt muß vielmehr gegebenenfalls auch die Buchführung als Schätzungsunterlage für Bruttoschätzungen verwenden, insbesondere, wenn z. B. die Wareneinkäufe und die wichtigsten Punkte der Betriebsunkosten ordnungsmäßig- gebucht und belegt sind. In derartigen Fällen will übrigens der Reichsfinanzhof eine Schätzung regelmäßig nur zulassen, wenn der Unterschied zwischen dem gebuchten und dem geschätzten Umsatz mindestens 10 °/o beträgt. Wird das Mißverhältnis zwischen dem ausgewiesenen Gewinn und dem Gewinn ähnlicher Betriebe dagegen nicht in erster Linie im Umsatz, sondern in anderen Ergebnissen der Buchführung erblickt, ,z. B. in einem auffällig niedrigen Rohgewinnergebnis, so ist die ebengenannte lOprozentige Grenze nicht maßgebend, sondern kann auch dann geschätzt werden, wenn der Unterschied der Umsätze darunter liegt. (Reichsfinanzhof vom 13. Januar 1937 VI A 418/36 RStBl. S. 317.) So wenig, wie das Finanzamt bei Schätzungen willkürlich verfahren darf, hat andererseits der Steuerpflichtige, insbesondere wenn er seine Aufzeichnungen beseitigt hat oder wenn sonst begründeter Verdacht einer steuerlichen Unehrlichkeit gegen ihn vorliegt, einen Anspruch darauf, daß das Finanzamt bei der Schätzung in bestimmter Weise verfährt, insbesondere umständliche und zeitraubende Ermittlungen vornimmt, um das richtige Einkommen festzustellen. Ebensowenig hat der Steuerpflichtige etwa einen Anspruch auf Benutzung der von ihm angebotenen Beweismittel. Das Finanzamt braucht diese Beweise nicht zu erheben, wenn es ihrer nach pflichtgemäßer Prüfung nicht bedarf, und es liegt in seinem Ermessen, ob und in welchem Umfange es zu jeder einzelnen Einwendung des Steuerpflichtigen und zu einer Beweisurkunde Stellung nehmen will. Rechtsmittel. Ist ein Steuerpflichtiger mit der finanzamtlichen Schätzung nicht einverstanden, so kann er in diesem Jahre den Bescheid nicht mehr mit Einspruch, sondern nur noch mit der Anfechtung angreifen. Diese ist indessen nur aussichtsvoll, wenn der Steuerpflichtige nach seiner eigenen Berechnung in eine niedrigere Einkoip- menstufe kommen würde. Dies wird aber häufig nicht der Fall sein. Die Frist für die Einlegung der Anfechtung beträgt einen Monat und läuft vom Ende des Tages an, an dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben worden ist. Oberregierungsrat a. D. Franz Reiber, München. Umsatzsteuerumrechmingssätze für Juni 1940. Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Juni 1940 sind wie folgt festgesetzt worden: Staat Einheit RM. Ägypten. 1 Pfund . . . . . 9,90 Afghanistan. 100 Afghani . ; . . 18,81 Argentinien. 100 Papierpesos . . 55,39 Australien. 1 Pfund . . . . . 7,92 Belgien. 100 Belga . . . . . 41,80 Brasilien. 100 Milreis . . . . . 13,10 Britisch-Indien . 100 Rupien . . . . 74,25 Bulgarien. 100 Lewa . . . . . 8,05 Canada . 1 Dollar . . . . . 2,10 Dänemark. 100 Kronen . . . . 48,26 Estland. 100 Kronen . . . . 62,50 Finnland. 100 Mark 1 . . . . . 5,07 Frankreich. 100 Francs . . . . . 5,61 Griechenland. 100 Drachmen . . . 2,36 Großbritannien. 1 Pfund Sterlin g • 9,90 Holland. 100 Gulden . . . . 132,70 Iran. 100 Rials . . . . a 14,60 Island . 100 Kronen . . . . 38,46 Italien. 100 Lire .... . . 13,10 Japan . 100 Yen ... . . . 58,60 Jugoslawien. 100 Dinar . . . . . 5,70 Lettland .*. 1UÜ Lat .... . . 48,80 Litauen. 100 Litas . . . . . 41,98 Luxemburg. 100 Francs . . . . . 10,45 Neuseeland. 1 Pfund . . . . . 7,92 Norwegen. 100 Kronen . . . . 56,82 Palästina. 1 Pfund . . . . . 9,90 Portugal. 100 Eskudos . . . . 8,89 Rumänien. 100 Lei . . . . . . 1,92 Schweden .. 100 Kronen . . . . 59,52 Schweiz. 100 Franken . . . . 56,17 Slowakei. 100 Kronen . . . . 8,60 Spanien. 100 Peseten . . . . 28,58 Südafrikanische Union . . . 1 Pfund . . . . . 9,90 Türkei. 1 Pfund . . . . . 1,98 Ungarn. 100 Pengö . . . . . 61,22 (bei Ausfuhr nach Ungarn) Uruguay ... . 1 Peso . . . . . 1 0,95 Verein. Staaten von Amerika. 1 Dollar . . . . . 2,50 Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel sind für die Umsätze im Juni 1940 wie folgt festgesetzt worden: Staat Einheit RM. Britisch-Hongkong .... . 100 Dollar .... . 61,79 Britisch-Straits-Settlements . 100 Dollar .... . 116,25 Chile. . 100 Pesos .... . 10,15 China. . 100 Yuan .... . 16,17 Kolumbien. . 100 Pesos .... . 143,— Mexiko. . 100 Pesos .... . 47,53 Peru. . 100 Soles . . . . . 48,69 UdSSR. . 100 Sowjetrubel. . . 47,17 Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Karlsruhe. Kommissionsverlag und Druck: C.F.Müller, Karlsruhe, Ritterstr. 1. Verantwortlicher Schriftleiter: Hauptgeschäftsführer Dr.Krienen, Karlsruhe. Anzeigenleiter: Anton Meschede, Karlsruhe (z. Zt. bei der Wehrmacht). Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8. Sämtliche die Redaktion betreffenden Sendungen sind zu richten an die Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Karlstraße 10 (Fernsprecher 4510—4512); alle den Anzeigenteil, Abonnementsbestellungen und Versand betreffenden Sendungen an die Geschäftsstelle der Badischen Wirtschafts-Zeitung, Karlsruhe, Ritterstraße 1 (Fernsprecher 7400—7402). * i 156 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Nr. 14 HEINRICH LANZ MANNHEIM AKTIENGESELLSCHAFT Bilanz per 31. Dezember 1939 AKTIVA I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit a) Geschäfts- und Wohngebäuden . . 1.— Zugang in 1939 . 242720.10 242 721.10 ~~ Abschreibung. 242 720.10 b) Fabrikgebäuden und anderen Baulichkeiten . 3985000.— Zugang in 1939 . 574 845.70 4559 845.70 s- Abschreibung. 574 845.70 2. Unbebaute Grundstücke. 1.— Zugang in 1939 .. 139716.— 139717.— -5- Abschreibung. 139716.— ' 3. Kurzlebige Maschinen undmajSchinelle Anlagen. 1.— Zugang in 1939 . 163 361.10 163 362.10 ■+- Abschreibung. 163 361.10 4. Langlebige Maschinen und maschinelle Anlagen. 1.— Zugang in 1939 2041076.30 2 041077.30 + Abschreibung. 2041076.30 5. Kurzlebige Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung. 1.— Zugang in 1939 128166.41 128167.41 -f- Abschreibung. Ig8166.41 6. Langlebige Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.— Zugang in 1939 1242974.02 1242975.02 •+• Abschreibung. . 1242974.02 7. Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken- und ähnliche Rechte.*. 8. Beteiligungen. 1603592.70 Zugang in 1939 ........ 4284.77 1607 877.47 -4- Abschreibung .. 500000.— II. Umlaufvermögen: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. . . 9508 354.16 2. Halbfertige Erzeugnisse. 9 644190.89 3. Fertige Erzeugnisse, Waren .... 4278710.71 4. Unterwegs befindliche Waren . . 933507.36 5. Wertpapiere. 6. Hypotheken. 7. Geleistete Anzahlungen. 8. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen. 9. Forderungen an Konzernunternehmen. 10. Wechsel. 11. Schecks. f 12. Kassenbestand einschließlich Reichsbank- und Postscheckguthaben. (Davon RM. 90000.— gesperrt) 13. Andere Bankguthaben. (Davon RM. 141937.79 gesperrt) 14. Sonstige Forderungen. III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen .... RM. 1 .— 3985000- 1 — 1 — 1 .— 1107877.47 24 364763.12 1557 700 — 26 • 665.— 315816.56 6295 473.11 2842356.77 805 392.93 54 304.09 226612.88 3657 677.82 89 584.11 771622.72 46341853.58 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Mannheim, im Juni 1940. Rheinische Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Feldhuber Blum Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfer. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 1940 wurde beschlossen, auf das Grundkapital eine Dividende von 8 Prozent zu verteilen und 2 Prozent Dividende dem Anleihestock bei der Deutschen Golddiskontbank, Berlin, zuzuführen. D;e Auszahlung der Dividende mit.RM. 80.— für je nominell RM. 1000.— Aktienanteii abzüglich 10 Prozent Kapitalertragsteuer . . . RM. 8.— plus 50 Prozent K^iegszuschag.RM. 4.— RM. 12.— RM. 68.— erfolgt auf den Gewinnanteilschein Nr. 9. 18578.01 8 780.05 PASSIVA I. Grundkapital. II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage. 2. Rücklage II. III. Wertberichtigung zum Umlaufvermögen IV. Rückstellungen für ungewisse Schulden . V. Rückstellungen für Pensionen. VI. Verbindlichkeiten: 1. Teilschuldverschreibungen. dto. -Zinsen.... . (durch Grundschuld gesichert) 2. Hypotheken. 3. Guthaben der Heinrich- und Julia- Lanz-Stiftung. 4795187.38 abzüglich in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. 966 829.37 4. Anzahlungen von Kunden. 5. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen. 6. Verbindlichkeiten gegenüber Konzemunternehmen 7. Verbindlichkeiten gegenüber Banken. l 8. Sonstige Verbindlichkeiten. VII. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . . . Gewinn: Vortrag aus 1938 229027.82 Gewinn aus 1939 970972.18 RM. 12000000 .— 2 500000.— 700000.— 2404519.— 5 670418.06 1360000.— 27358.06 50 000.— 3828'358.01 537823.67 5 558618.06 9 758.15 443126.79 1731966.98 8319906.^0 1200000 .— 46 341853.58 Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dez. 1939 SOLL Löhne und Gehälter. Soziale Abgaben. Freiwillige soziale Leistungen und Spenden. Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen .... Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen . . . Andere Steuern. Beiträge zu Berufsvertretungen. Außerordentliche Aufwendungen. Gewinn: Vortrag aus 1938 . 229027.82 Gewinn aus 1939 . 970972.18 HABEN Gewinn-Vortrag aus 1938 . . . . Rohüberschuß. Außerordentliche Erträge . . . . RM. 29 245 863.94 2101599.50 1773 798.68 5032 859.63 467021.51 13957088.34 2 029 819.21 196 473.59 699927.69 1200000 - 56704 452.09 RM. 229027.82 55 591608.38 883 815.89 56 704 452.09 Mannheim, im Juni 1940. « Heinrich LANZ Aktiengesellschaft Der Vorstand. Zahlstellen: Deutsche Bank Filiale Mannheim, Mannheim« Deutsche Bank Filiale Frankfurt, Frankfurt am Main. Deutsche Bank, Berlin. Cremtanstalt-Bankverein, Wien. Der Vorstand setzt sich zusammen ans den Herren: Ed. Max Hofweber, Peter J. Zils. Stellv. Dr. ing. Franz Ehlers. Den Aufsichtsrat bilden die Herren: Direktor Dr. jur. Karl Ernst Sippell, Berlin, Vorsitzer. Dipl.-Ing. Dr. Emst Röchling, Zürich, stellvertr. Vorsitzer. Direktor Max H. Schmid, Berlin, stellvertr. Vorsitzer. Direktor Rudolf Besemfelder, Waghäusel. ^ Direktor Philipp Frank, Mannheim. Kommerzienrat Dr. Carl Jahr, Mannheim. Direktor Dr. jur. Wilhelm Kleinherne, Magdeburg. Kommerzienrat Dr. Hermann Röchling, Völklingen. Wilhelm Werhahn, Neuß a. Rh. Herr Direktor Dr. E. Busemann, Frankfurt a. M., ist durch Tod ausgeschieden. Mannheim, 16. Juli 1940. Heinrich LANZ AktiengesellschaH / Freiburger Gewerbebank e.G.m.b.H. Gegr. 1866 Nach genossenschaftlich. Grundsätzen geleitete Bank des Mittelstandes Erledigung sämtlicher Bankgeschäfte Gemälde, Bilder für Jeden Raum finden Sie in gröBter Auswahl im Spezialgesch&tt E Karlsruhe« Ludwigsplatz Bitte besichtigen Sie DWeniiB Clnhebor: w. Bertnch) meine5Schaufenster! Behncke & Zschache Malermeister Klauprechtstr.9 / Karlsruhe / Fernruf 1815 Malerarbeiten / Innendekorationen Wir bitten bei Bestellungen und Anfragen stets auf die ,Bad. WirtsdiaftS"Zeitung , ‘ Bezug zu nehmen. AUFZDGE MASCHINENFABRIK ADOLF ZAISER -Anlagen STUTTGART- N KRANE G.M.B.H. Russisch Bulgarisch Serbo-kroatisch Polnisch Tschechisch Slowakisch Ungarisch Rumänisch Türkisch Griechisch Italienisch Spanisch Portugiesisch Holländisch Dänisch Norwegisch Schwedisch Finnisch Estnisch Litauisch und andere Kultursprachen J. FINK DRUCKEREI STUTTGART N * 33anftp0 Srritu rg 1. 8r. UljfJ ergränirtf/z; tfotgfättlgc (fcldJißuiujaUrrBtntfgeiaiältt Steinholz-Fußböden als Fertig-Beläge und Linoleumunterlagen auch auf ausgelaufene Holz-, Stein-, Zement-Unterlagen, nur von der Spezialfirma Jakob Fischer, Steinholzwerk Inh. Josef Bendel Freiburg i. Br-, Waldkircher Straße 18a Telephon 6912 Erfrischend heilend ^1ine^olwassa , Freyersbacher Mineralquellen Bad Peterstal xmmSRUm GASHERDE OFEN SSssl ELEKTROHERDE r O ff/QH | BÜCHERSCHAU \ Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Biirgersteuer, mit systematischer Einführung versehen und erläutert vop Dr. Hermann Hog und Dr. Alfred Riewald. Zweite Auflage, Preis RM. 7.50. Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin. Das Buch will auch in seiner zweiten Auflage, die durch die Neufassung des Einkommen- und Bürgersteuergesetzes notwendig geworden ist, die Texte der Gesetze, die Durchführungsverordnungen und amtlich herausgegebene Richtlinien sammeln und will so ein Führer durch dieses für den Nichtfachmann unübersichtlich gewordene Gebiet darstellen. Die Rechtsprechung zu den einzelnen Bestimmungen ist nicht mit auf genommen. Trotzdem hat sich bei der Fülle der Durchführungsverordnungen, Ergänzungen und Einzelanordnungen der Gesetze ein umfassendes Erläuterungswerk ergeben. Das Buch ist in handlicher Form jedem für den Gebrauch zu empfehlen, der sich in Kürze über die maßgebenden Bestimmungen unterrichten will. „Handbuch des Kreditschutzes“. Von Heuß/Jaeckle/Sehir- mer. Verlag für Wirtschaft und Verkehr Forkel & Co., Stuttgart. Nachtrag 1, April 1940. Der kürzlich erschienene Nachtrag ergänzt den recht-, liehen Teil des in Loseblattform erschienenen Hauptwerks, das sich seit seinem Bestehen als brauchbarer Ratgeber für die Praxis erwiesen hat. Der Nachtrag behandelt u. a. das Schuldenbereinigungsverfahren, die richterliche Vertragshilfe, das Kriegsausgleichsverfahren, Zuständigkeitsfragen, das neue Recht der Verjährung. Der Preis des auf den neuesten Stand ergänzten Gesamtwerkes beträgt RM. 19.—, der des Nachtrags allein RM. 1.75. Der tägliche Ratgeber des Einzelhändlers. Von Dipl.-Volks- wirt Friedrich Kley und Dipl.-Volkswirt Dr. Joh. B loten- berg, beide an der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld. Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik, Paul Schmidt, Berlin 1939, 208 Seiten, Ganzleinen RM. 5,80. Der Einzelhändler hat eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen zu beachten, und zwar u. a. auf dem Gebiete des Einzelhandelsschutzes, des Gewerberechtes, des Vertrags- und Prozeßrechtes, der Buchführung und des Zahlungsverkehrs, des Steuerwesens, der Preis- und Kennzeichnungsvorschriften, des Wettbewerbes und der Werbung, des Arbeits- und Sozialrechtes und der Wirtschaftsorganisation. Die wichtigsten dieser Vorschriften sind in dem vorliegenden Buche in kurzer, übersichtlicher und leicht verständlicher Darstellung zusammengefaßt. Handels- und Gewerberecht. Ein Grundriß von Prof. Dr. jur. Wilhelm Ludewig. Verlag: G. Braun, Karlsruhe, 1939. 108 Seiten, Preis geheftet RM. 2.—. Das Buch ist als Grundriß des Handelsrechts mit Nutzen zu verwerten. Der kürzere erste Teil ,',Gewerberecht“ enthält neben Wettbewerbs-, und Warenzeichenrecht das eigentliche Gewerberecht nur gedrängt und in der Hauptsache auf die Gewerbeordnung abgestellt. Jahresbericht über Schrifttum und Rechtsbesprechung zum gewerblichen Rechtsschutz uhd Wettbewerbsrecht. Herausgegeben von Dr. Eberhard Pinzger und Dr. Günther Pinzger, Rechtsanwälte in Berlin, mit einer rechtspolitischen Übersicht zum Patent- und Gebrauchsmuster- recht von Dr. F. Lindenmaier, Präsident beim Reichsgericht. Verlag Franz Vahlen, Berlin 1940, kartoniert RM. 5,25. Mit dem vorliegenden Jahresbericht, der sich auf die Zeit vom 1. April 1938 bis 31. Dezember 1939 erstreckt, wird die Reihe der Berichte fortgesetzt. Die Arbeit beschränkt sich auf die wichtigsten Veröffentlichungen. Die Jahresberichte werden künftig eine Übersicht über ein geschlossenes Kalenderjahr geben. Dadurch wird eine Erleichterung im Aufsuchen der Entscheidungen und des sonstigen Rechtsstoffes eintreten, die dann regelmäßig nach dem Jahre der Veröffentlichung im Jahresbericht aufzufinden sind. Der Begriff Entgelt im Sinne des § 160 der Reichsversicherungsordnung von Oberinspektor R. Wagner. Zweite, neu bearbeitete Auflage. Preis RM. 3.40. Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik, Paul Schmidt, Berlin SW 68. Wenn heute von Wagner „Der Begriff Entgelt“ eine 2. Auflage gebracht wird, so deshalb, weil sich seit 1938 viele neue Gesichtspunkte zu der Frage des Entgelts nach §160RVO„ insbesondere auch durch die Kriegsvef- hältnisse, ergeben haben, welche durch Anordnungen des RAM. und durch grundlegende Entscheidungen des RVA., der Oberversicherungsämter und der Versicherungsämter klargestellt wurden. Diese Entscheidungen, die allgemeine Bedeutung haben, wurden deshalb neben anderen in die Neuauflage wörtlich aüfgenommen. — Durch eine wesentliche Erweiterung des Sachverzeichnisses ist schnellste Orientierung gewährleiset. Die Ausgabe behandelt die Materie nunmehr nach dem neuesten Stand. ):.A zu verlässifi Ur Wirtschaftlich sind die Mer fcn. einen 1 7, Tonner " Omnibusse und Speeinlf.br“™