5 «ml. Veror-nungs - Blatt der Direction der Großherzoglich Badischen Verkehrs-Anstalten. Carlsruhe, den 19. Januar 1868 . Eisenbahn« esen. Inhalt. Der directe Güterverkehr zwischen Holland und der Schweiz rc. vin Rheinronte. — Der directe Personen- und Gepäckverkchr init der König!. Württemb. Eisenbahn. — Tarifirung von Holzzeug. Drcnstnachrichten. Todesfälle. IXro. 1643. Den directen Güterverkehr zwischen Holland und der Schweiz re. via, Rheinroute betreffend. Nachdem der mit diesseitiger Verfügung vom 18. Juli v. I. Nr. 29,408 (Verordn.- Blatt Nr. 31) in Aussicht gestellte directe Güterverkehr zwischen Holland und der Schweiz rc. via Rheinroute nunmehr die Genehmigung sämmtlicher betheiligten Verwaltungen erhalten hat, wird der deßfallsige directe Tarif mit dem 20. l. M. in Wirksamkeit treten. Dieser Tarif, welcher den betreffenden Großh. Eisenbahnstellen sofort in der erforderlichen Anzahl Exemplaren zugehen wird, enthält directe Frachten für den Verkehr zwischen Amsterdam und Rotterdam einerseits und Basel, Schaffhausen, Constanz, Friedrichshafen, Lindau, Bregenz, Fussach, Rorschach und Romanshorn, sowie den bedeutenderen Stationen der Schweizerischen Nord-Ostbahn und der vereinigten Schweizerbahnen anderseits und ist sowohl bezüglich der Taxen als auch hinsichtlich der Classification in vollständiger Uebereinstimmung mit dem mittelst Erlaß vom 11. l. M. Nr. 1412 publicirten ähnlichen Tarifen via Deutz-Gießen-Heidelberg. Der holländisch-schweizerische Verkehr via Rheinroute umfaßt alle directen Transporte zwischen den vorgenannten Stationen, die über die Linie Cöln-Coblenz-Ludwigshafen sich bewegen, gleichviel welche Route bezüglich der Strecken nördlich von Cöln und südlich von Ludwigshafen benützt wird. Die näheren Bestimmungen bezüglich der Jnstradirung der Güter über die verschie- 6 2 . denen Zweiglinien der Rheinroute sind in der dem Tarife beigegebenen Jnstradirungstabelle enthalten. Den Versendern ist gestattet, eine der in dieser Tabelle bezeichneten Routen zu wählen und auf dem betreffenden Frachtbriefe vorzuschreiben. Falls eine derartige Noutenvorschrift nicht stattgefunden hat, ist die Jnstradirung nach der deßfalls ergehenden besonderen Weisung vorzunehmen. Bezüglich der Kartirung und Rechnungsstellung haben im Allgemeinen die bisherigen einschlägigen Bestimmungen Anwendung zu finden. Dabei ist jedoch insbesondere zu beachten, daß um Irrungen bei der Abrechnung zu vermeiden, fortan auf den Frachtkarten die Route, über welche die Beförderung des Gutes stattfindet, genau und vollständig angegeben und in der Rechnung für den Verkehr über jede Route eine besondere Seite eröffnet werden muß. Für den Verkehr vin Emmerich sind, wie bisher, Frachtkarten von blauem und für den Verkehr vin Cleve Frachklarten von weißem Papier in Gebrauch zu nehmen. Für die Abfertigung von Eilgut sind vorerst die gleichen Karten wie für Frachtgut zu verwenden; jedoch müssen dieselben zur Unterscheidung von Frachtgut mit der Bezeichnung „Eilgut" versehen werden. Gleichzeitig mit der Einführung des fraglichen neuen Tarifs vis, Rheinroute verlieren die bisherigen directen Frachten Amsterdam- und Rotterdam-Basel (Tarif vom 25. Juli v. I.) ihre Gültigkeit. Carlsruhe, den 13. Januar 1868. Direktion der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. L i m m e r. Landolt. Nr. 2747. Den directen Personen- und Gepäck-Verkehr mit der Königlich Würt- tembergischen Eisenbahn betreffend. Mit dem 20. l. M. beginnt ein directer Personen- und Gepäckverkehr zwischen der Königl. Württemb. Eisenbahnstation Breiten und der diesseitigen Station Pforzheim für gewöhnliche Personenzüge vis Mühlacker, für welchen die für den directen Verkehr zwischen der diesseitigen Bahn und der Königl. Württ. Bahn dermalen in Anwendung kommenden Bestimmungen ebenfalls maßgebend sind. Die Fahrpreise und Gepäcktaxen betragen: 2 . 7 Rach und Pforzheim. Perfonentaxe. Gepäck- Tare Von Wagenctasse für je 10 I. II. in. Pfund. fl. kr. ff. kr. - fl. kr. kr. Brette« .... 1 . 10 — . 48 — . 33 4 Das Fahrpersonal ist hievon geeignet zu verständigen. Carlsruhe, den 19. Januar 1868. Direktion der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. Zimmer. Schwab. Nr. 2390. Die Tarifirung von „Holzzeug" betreffend. Vom 1. Februar d. I. anfangend wird „Holzzeug", welches in Quantitäten von wenigstens 100 Zentnern zur Versendung gelangt, aus Wagenladungsklasse ^ in die Wagenladungsklasse 8 versetzt. Die Güterexpeditionen haben hiervon im Waarenverzeichniß entsprechende Vormerkung zu machen. Carlsruhe, den 17. Januar 1868. Direktion der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. Zimmer. Schwab. Dienstnachrichten. Güter-Expeditor Georg Karl Neumann in Lauda wurde nach Freiburg versetzt. Der provisorische technische Assistent Jngenieurpracticant Wilhelm Forschner wurde in seiner Diensteigenschaft definitiv bestätigt. Ernannt wurden: zum Post-Expeditionsgehilfen: Friedrich Hettinger in Adelsheim; 8 2 . zum Eis enb ahn-Expedit io ns gehilfen: Karl Lehmann von Unterharmersbach; zu Briefträgern: Eisenbahnschaffner Bernhard Ehrsing, Johann Joos von Gallmannsweil, Anton Stöcker von Wahlwies, August Baumann von Bauschlott, Karl Persohn von Ringsheim; zu Postschaffnern: Postamtsdiener Anton Becker, „ Johann Schütter; zum Eisenbahnschaffner: Caspar Merz von Neusatz; zu Postamtsdienern: Güterbodenmeister Andreas Zink, Postschaffner Theodor Maier, Eisenbahnschaffner Johann Nellinger; zum Eisenbahn-Bureaudiener: Georg Anselm Bohn von Neuthard; zum Portier: Briefträger Friedrich Weiß. In Ruhestand wurden versetzt: Bahnmeister Philipp Schnitt span, Locomotivführer Johann Rhein, Postschaffner Andreas Kohner, Maschinenheizer Ferdinand Bitschenauer. Todesfälle. Gestorben sind: Güterexpeditor Wilhelm Lau mann am 26. Dezember 1867, Assistent Albert Mäher am 22. Dezember 1867, Briefträger Joseph Seiler am 29. Dezember 1867, Eisenbahnschaffner Johann Metzger am 22. Dezember 1867, Portier Fidel Keller am 28. Dezember 1867, Portier Max Bohn am 4. Januar 1868.