Rr. 2S 145 Verordnungs-Blatt der Direction der Großherzoglich Badischen Verkehrs-Anstalten. Carlsruhe, den 14. Juni 1868. Inhalt. Postwesen. Die Eröffnung der Eisenbahn zwischen Dieckesheim und Rappenau, hier insbesondere die Regulirung der anschließenden Personenpostcurse. Telegraphenwesen. Die Verlängerung der Dienstzeit bei der Station Baden bis Mitternacht. Postcurs-Notizen. Eisenbahncurs-Notiz. O r d e n s s a ch e. Nr. 25,715/18. Die Eröffnung der Eisenbahn zwischen Meckesheim ünd Rappenau, hier insbesondere die Regulirung der anschließenden Personenpostcurse betreffend. Mit dem 25. d. Mts. — dem Tage der Eröffnung des Betriebs der Eisenbahn zwischen Meckesheim und Rappenau — werden die bestehenden Personenpostcurse: zwischen Meckesheim und Sinsheim, „ Sinsheim und Rappenau, „ Eppingen und Sinsheim, und „ Neckarbischofsheim und Rappenau beziehungsweise Wimpfen aufgehoben. Dagegen werden vom gleichen Tage an eine zweite tägliche Personenpost zwischen Rappenau und Jagstfeld, eine tägliche Personenpvst zwischen Neckarbischofsheim und Bab st adt, vorerst mit Ausdehnung bis und von Rappenau, zwei tägliche Personenposten zwischen Eppingen und Steinsfurth, eine tägliche Personenpost zwischen Eppingen und Langenbrücken, welche auf der Strecke Eppingen-Odenheim an Stelle der Eppingen-Bruchsaler Postfahrt tritt, eingeführt. Die an die Meckesheim-Rappenauer Bahn anschließenden Personenposten und die Personenposten zwischen Eppingen und Langenbrücken, so wie die Personenpost zwischen Odenheim und Bruchsal, welche künftig als Localfahrt zwischen diesen Orten besteht, werden vom 25. d. M. an mit folgenden Curszeiten unterhalten werden: 146 23. 1. Zwischen Rappenau und Jagstfeld. aus Rappenau: Curs I. um 6 Morgens, Anschluß von Zug 191 und von der Personenpost von Neckarbischofsheirn, „ II. um 2 " Nachmittags, Anschluß von Zug 195, aus Jagstfeld: ' Curs I. um 1 Nachmittags, Anschluß von Zug IV und von der Personenpost II von Gundelsheim, „ ll. um 5^° Nachmittags, Anschluß an ZugVlll und von der Personenpost III von Gundelsheim, in Jagstfeld: um 7" Morgens, Anschluß an Zug HI und an die Personenpost I nach Gundelsheim. um 3^ Nachmittags, Anschluß an Zug VII und an die Personenpost III nach Gundelsheim. in Rappenau: um 2 Nachmittags, Anschluß an Zug 196. um 6" Abends, Anschluß an Zng 200 und an die Personenpost nach Neckarbischofsheim. 2. Zwischen Neckarbischofsheim und Babstadt beziehungsweise Rappenau. aus Neckarbischofsheim: in Babstadt: in Rappenau: um 4^° Früh, um 5" Morgens, Anschluß um 6" Morgens, Anschluß an die Züge 191 u. 192, an die Personenpost l nach Jagstfeld. aus Rappenau: aus Babstadt: in Neckarbischofsheim: um 7 Abends, nach Ankunft um 7" Abends, Anschluß um 8 " Nachts, der Personenpvst II von von Zug 197, Jagstfeld, 3. Zwischen Eppingen und Steinsfurth. aus Eppingen: Curs I. um 5" Früh, „ II. um 1 Nachmittags, Anschluß der Personenpost von Breiten rc., aus Steinsfurth: Curs I. um 9" Vormitt., von den Zügen 192 und 193, „ II. um 8" Abends, von den Zügen 198 und 199, in Steinsfurth: um 7 Morgens, Anschluß an die Züge 192 und 193. um 2" Nachmittags, Anschluß an die Züge 196 und 197. in Eppingen: um 11 Vormittags, Anschluß an die Personenpost nach Breiten rc. um 10^" Nachts. 23 147 4. Zwischen Eichtersheim und Sinsheim. aus Eichtersheim: in Sinsheim: um 6" Morgens, um 7 " Morgens, zu den Zügen 192 u. 193. aus Sinsheim: in Eichtersheim: um 1" Nachmittags, von den Zügen 194 um 2" Nachmittags, Anschluß an die Perund 195, sonenpost II nach Langenbrücken. 5. Zwischen Eppingen und Langenbrücken. aus Eppingen: in Langen-brücken: um 6" Morgens, um 9^ Vormitt., zu den Zügen 15 u. 4. aus Langenbrücken: in Eppingen: um 6" Abends, von den Zügen 23 u. 14, um 9" Nachts. 6. Zwischen Odenheim und Bruchsal, aus Odenheim: in Bruchsal: um 5 Morgens, um 6" Morgens, zu den Zügen 9u u. 2. aus Bruchsal: in Odenheim: um 2 ^ Nachmittags, von den Zügen 17, um 4^ Nachmittags. 8, 19 und 12, Mit dem gleichen Tage wird behufs der Postbeförderung auf der Meckesheim-Rappenauer Linie ein vorerst 4 mal täglicher Eisenbahn-Postcurs in einem mit Postabtheilung versehenen Gepäckwagen unter Begleitung eines Postschaffners mit folgenden Curszeiten eingeführt: aus Heidelberg: aus Meckesheim: in Rappenau: Curs I mit Zug 53 um 4 Früh, mit Zug 191, um 5 "Früh, um 6^ Früh. „ n - „ „ 193, „ 8'°Mrgs. um 9" Vormittags. " „ IN „ „ 195, „12"Nachm. um 1" Nachmittags. „ iv „ „ 197, „ 3"Nachm. um 4" Nachmittags. aus Rappenau: in Meckesheim: in Heidelberg: Curs I mit Zug 192, um 6" Morgens, um 7" Morgens, — „ II mit Zug 194, um 11 Vormittags, um 12 Mittags, — „ lll mit Zug 196, um 2" Nachmittags, um 3" Nachmittags, — „ IV mit Zug 198, um um 6" Abends, mit Zug 62, um 7" ' 5" Abends, Carlsruhe, den 10. Juni 1868. Direction der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. Limmer. Landolt. 148 23 . Nr. 25,876. Die Verlängerung der Dienstzeit bei der Station Baden bis Mitternacht betreffend. Die Telegraphen-Station Baden hat vom 15. d. M. ab verlängerten Tagesdienst bis Mitternacht. Carlsruhe, den 11. Juni 1868. Direction der Großherzoglichen Verkehrs-Anstalten. Lorentz. L i m m e r. Postcurs-Notizen. Vom 15. d. M. an wird der Postomnibns von Stockach nach Tuttlingen am Bahnhof zu Stockach um 5" Abends und aus der Stadt daselbst um 6 Uhr Abends abgehen. Vom 15. l. M. an wird der Postomnibus zwischen Meßkirch und Tuttlingen mit folgenden Curszeiten cursiren: in Tuttlingen: aus Meßkirch: um 2" Nachmittags, Anschluß von Stockach um 5" Abends, Anschluß nach Rottweil, und Mengen, in Meßkirch: aus Tuttlingen: um 9 2" Vormittags, um12 ^ "Nachmittags, Anschluß nach Stockach, Mengen und Stetten. Eisen bahne urs-Notiz. ^ Schnellzuae58 Schnellzuge58 -wi^Mom 20. Juni an auf Station Seckach wieder anhalten mit um 10"" Vormittags, „ 10"* Vormittags. In den Fahrplänen ist hiervon Vormerkung zu machen. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich unter dem 23. Mai d. I. allergnädigst bewogen gesunden, dem Großherzoglichen Transportinspector bei der Direction der Verkehrsanstalten, Wilhelm Kratt zu Karlsruhe, die unterthänigst nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen, das ihm von Seiner Majestät dem König von Bayern verliehene Ritterkreuz II. Elaste des Königlichen Verdienstordens vom heiligen Michael annehmen und tragen zu dürfen.